'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    52. Kalenderwoche: 27. Dezember
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Samstag, 28., Sonntag, 29. Dezember 2024  - Was ändert sich im Januar 2025?  

Blutspenden weiterhin dringend benötigt: Herausforderung rund um den Jahreswechsel 
Versorgung mit lebenswichtigen Blutpräparaten steht in den kommenden Wochen erneut vor einer großen Herausforderung. Vor allem über den Jahreswechsel hinaus, wenn zahlreiche Feier- und Brückentage anstehen, wird es zunehmend schwieriger, den Bedarf an Blutspenden in Deutschland zu decken. Dies macht sich bereits jetzt in einigen Regionen / Bundesländern bemerkbar.


Die DRK-Blutspendedienste appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger auch in der Vorweihnachtszeit sowie zwischen den Feiertagen Blut zu spenden. Gerade in dieser Zeit, in der viele Menschen verreisen oder in die Festvorbereitungen eingespannt sind, kommt es erfahrungsgemäß vermehrt zu Engpässen bei einzelnen Blutgruppen.

Gleichzeitig benötigen zahlreiche Patientinnen und Patienten, darunter Menschen mit schweren Erkrankungen oder nach Unfällen, weiterhin dringend regelmäßige Bluttransfusionen, um ihr Überleben zu sichern. Informationen und Termine finden Interessierte bundesweit unter https://www.drk-blutspende.de

Die DRK-Blutspendedienste bedanken sich bei allen, die während des gesamten Jahres durch ihre Spendenbereitschaft dazu beigetragen haben, dass Menschen in Not zuverlässig mit lebenswichtigen Blutpräparaten versorgt werden können. Allen Spenderinnen und Spendern gebührt höchster Respekt sowie unsere Anerkennung.

Wie kann ich helfen?
Der DRK-Blutspendedienst West bietet in NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich bis zu 50 Blutspendetermine an. Detaillierte Informationen und die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zur Blutspende zu vereinbaren, finden sich zentral unter www.blutspende.jetzt oder telefonisch (kostenfrei) unter 0800 11 949 11. Am Tag der Spende sollten Spender viel trinken, etwas gegessen haben und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis / Führerschein) mitbringen.


DVG-Kundencenter: Öffnungszeiten geändert  

Das Kundencenter der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) am Harry-Epstein-Platz muss aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle am Samstag, 28. Dezember, geschlossen bleiben.


VRR beschließt neue Tarife: Tickets aus diesem Jahr noch bis Ende März 2025 gültig  
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es neue Tarife im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Davon betroffen sind auch die Fahrgäste der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG). Für Tickets, die bis zum 31. Dezember 2024, gekauft wurden, gelten folgende Regelungen.  


Abfahren oder Tauschen Abfahren: Bis zum 31. März 2025 können Fahrgäste noch mit den alten Tickets fahren. Tauschen: Fahrgäste können die alten Tickets bis zum 31. Dezember 2027 gegen neue Fahrscheine umtauschen. Sie zahlen dafür lediglich den Differenzbetrag zum dann gültigen Fahrpreis. Fahrgäste können die Tickets im Kundencenter der DVG am Hauptbahnhof (Harry-Epstein-Platz) umtauschen.


Wer nach dem 31. März 2025 noch mit einem alten Ticket in Bussen und Bahnen unterwegs ist, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro bezahlen. Außerdem wird aus den Preisstufen A1, A2 und A3 einheitlich die Preisstufe A. Weitere Informationen und die neuen Tarife gibt es auf der DVG-Internetseite unter
www.dvg-duisburg.de.

Ab dem 1. März 2025 ändert der VRR die Tarifstrukturen in seinem Verbundraum. Die DVG wird dazu im kommenden Jahr gesondert informieren.  


Verkehrsinformationen zu Bus und Bahn gibt es im Internet unter www.dvg-duisburg.de, bei der DVG-Telefonhotline unter der Rufnummer 0203 60 44 555 und in der myDVG Bus&Bahn-App. Die myDVG Bus&Bahn-App steht für die gängigen iPhones und Android-Smartphones in den jeweiligen Stores kostenlos zum Download bereit. Aktuelle Informationen finden Sie auch bei Facebook unter facebook.de/dvgduisburg oder bei Instagram unter instagram.com/dvg_duisburg/.

 
Vor 15 Jahren in der BZ: Die Comedian Harmonists heute in Duisburg
Am 18. Dezember 1927 veröffentliche Harry Frommermann im Berliner "Lokalanzeiger" folgendes Inserat: "Achtung selten. Tenor, Bass (Berufssänger nicht über 25), sehr musikalisch, schönklingende Stimme, für einzig dastehendes Ensemble unter Angabe der täglich verfügbaren Zeit gesucht." Er traf scheinbar den Zahn der Zeit, denn bereits ein Jahr später standen Harry Frommermann, Robert Biberti, Ari Leschnikoff, Roman Cycowski, Erich Collin und Pianist Erwin Bootz zum ersten Mal als "Comedian Harmonists" auf der Bühne. Eine einzigartige und außergewöhnlich steile Karriere folgte.


Mit Liedern wie "Ein Freund, ein guter Freund", "Schöne Isabella aus Kastilien" oder "Liebling, mein Herz lässt dich grüßen" haben die sechs jungen Männer Geschichte geschrieben und weltweiten Ruhm einheimsen können. Die erste Boygroup der Welt hat einen ganz neuen, unverwechselbaren Gesangsstil entwickelt, der sie zum berühmtesten Ensemble ihrer Zeit machte. Ein jähes Ende fand der Erfolg mit der Machtergreifung der Nazis.


Bis 1935 konnten sie noch auftreten, dann wurde ihnen ein Auftrittsverbot erteilt, weil sie auch drei Nichtarier in ihren Reihen hatten. Ihr Glanz ist aber bis heute nicht verblasst. Am 28. Dezember treten Nicola Mastroberardino, Andreas Meier, Dominic Oley, Thorsten Krohn, Friedemann Thiele, Mark Weigel und Hajo Wiesemann als "Comedian Harmonists" im Theater Duisburg auf.


Duisburg im Rückspiegel vor 15 Jahren
Auf den unerlässlichen Neujahrsempfängen im Januar werden jede Menge Reden über Abschwung, Rezession und andere Unannehmlichkeiten zu hören sein, die die Stadt direkt und indirekt betreffen. Das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts – die Nuller-Dekade – ist Vergangenheit. Was hat sich seitdem für Duisburg getan?

In politischer Hinsicht haben sich Welten geändert. Die Dominanz der Sozialdemokraten war gebrochen, Grüne mischten mit – bis sich die Bündnis-Grünen sogar 2004 der CDU zuwandten. Duisburg erlebte von 2004 bis 2009 wie eine Minderheit den Rat fünf Jahre lang unter Zuhilfenahme einer dem rechten Spektrum zugeordneten Gruppierung Mehrheiten sicherte, Beschlüsse und finanzielle Entwicklungen durchsetzten. Seit einigen Monaten hat sich das Blatt ein wenig gedreht, wird mit wechselnden Mehrheitsereignissen zu rechnen sein.

Die zurückgelegte Dekade brachte der Stadt auch den Wechsel von der beliebten Mark zum Euro. Der Strukturwandel von der Montanindustrie zum Logistik- und Dienstleistungsstandort wurde vervollständigt. Entscheidend dazu beigetragen hatte die Entwicklung des Innenhafens und die des ehemaligen Geländes der Kruppwerke Rheinhausen, dem Logport.

Mit duisport wuchs die Logistikbranche, wurde Duisburg mit dem Binnenhafen zur Drehscheibe von Massengütern und schaffte bzw. sicherte Arbeitsplätze. Zu der 1995 begonnen Entwicklung des Innenhafens kam ab 2007 der Masterplan des Lords für die Stadt, der auch maßgeblich den Innenhafen mit entwickelt hatte und der Duisburg wieder zu einem Oberzentrum mit gestärktem Kaufkraftindex machen soll.

Das half aber nur bedingt. 514 915 Einwohner zählte Duisburg am 31. Dezember 2000, am 31. Dezember 2008 waren es nur noch 494 048. Die Prognosen rechnen mit einem Schwund auf nur noch 450 000 Einwohner bis zum Jahre 2030. Dazu kommt der immer größer werdende Anteil der älteren Bevölkerung.

Bevölkerung Duisburgs (jeweils am 31. Dezember)

2000

2007

insgesamt

Frauen

insgesamt

Frauen

514 915

264 475

496 665

253 522

30. Juni 2008

31. Dezember 2008

30. Juni 2009

insgesamt

weiblich

insgesamt

weiblich

insgesamt

weiblich

494 920

252 442

494 048

251 686

492 674

250 893


Diese Abwanderung - von Janar 2000 bis Ende 2009 hat Duisburg in etwa Einwohner in der Größenordnung Neudorfs verloren - wird durch die anhaltende Wirtschaftskrise noch gefördert, wobei noch viele andere, durchaus gut situierte schnellstmöglich der Stadt den Rücken kehren würden, was sie aber nicht mehr können.

Die Genehmigung der Co-Pipeline mitten durch beste Wohngebiete hat für die betroffenen Menschen quasi zur Enteignung ihrer Grundstücke und Immobilien geführt. Die nur als Menschen verachtende Politik der Entscheidungsträger des Bayer Konzerns sowie der Verantwortlichen der Landesregierung nebst Lobbyisten aus den Reihen der betreffenden Gewerkschaften muss dies eindeutig angelastet werden: Sie haben den betroffenen Kommunen erheblich geschadet und können sich nicht nur hinter dem Allgemeinwohl für die Arbeitsplatz erhaltenden Maßnahmen verstecken.

Irgendwo hört es auf, muss die Politik erkennen, dass sie für die Bürger zu entscheiden hat, wenn es um den zentralen Lebensmittelpunkt und dessen Sicherheit geht.
Für Duisburg kam nach zwei guten Jahren der Konjunktur 2007 und 2008 der Einbruch an Gewerbe- und Einkommenssteuer hinzu, was schon im Dezember 2008 zu einem viel diskutierten Eingreifen der kommunalen Aufsichtsbehörde führte.

Die tiefroten Zahlen werden durch die neue schwarz-gelbe Bundesregierung noch mehr zum roten Spektrum tendieren, da den Kommunen wie in den Jahren zuvor weitere Belastungen aufgebürdet werden. Die Städte sind diesen angeblichen Wohltaten für die Bürger aus der wenig realen Feder der FDP völlig ausgeliefert. Es geht dabei um gesetzliche Pflichtaufgaben, bei denen die Städte keinen Spielraum mehr für Investitionen haben. Einen ausgeglichen Haushalt hinzulegen ist dabei so schwierig wie einen Gletscher in die Sahara zu befördern.

Was bleibt ist die dauerhafte Aufnahme von Kassenkrediten, deren Zinsen zwar im Moment nach der Weltwirtschaftskrise und dem Eingreifen der europäischen Zentralbank niedrig sind, aber trotzdem die Kommunen in Deutschland im vergangenen Jahr mit rund 33 Milliarden Euro belasteten wie noch nie zuvor.
Ohne die Aufbringung der Zinsen und dem Soli Ost wären reichlich dingend notwendige Investitionen machbar, was der heimischen Wirtschaft ja auch zugute käme.

Der Regierungspräsident verbietet z.B. freiwillige Leistungen in Bereichen Kultur oder Sport. Er verlangt aber die Erhöhung des Gewerbesteuerhebsatzes. Das aber ist absolut kontraproduktiv, da Unternehmen abwandern könnten, was der Stadt noch mehr Schaden zufügen würde.

Die Kommunen haben eigentlich nur mit der Grunderwebsteuer eine relativ verlässliche Größe. Die allein reicht natürlich hinten und vorne nicht. Und es ist ja nun wirklich nicht so, dass die in NRW unter Haushaltsaufsicht stehenden Kommunen in Saus und Braus gelebt hätten. Duisburg hat nicht nur den Rand einer Abwärtsspirale, sondern schon einen Mahlstrom erreicht. So bleiben noch nicht einmal die Chance, mehr als 14 Beamten der Stadt die längst fälligen Beförderungen zu erlauben oder mehr Azubis zu übernehmen.

Was passiert mit der Stadt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen?
Wie kann das spezifische Fachwissen dieser Verwaltungsbeamten oder Angestellten kompensiert werden, wenn die Anreize für Auszubildende oder Bewerber aus anderen Regionen nicht gegeben sind?

Es wird pessimistische und gegenteilige Töne geben - je nach politischer oder wirtschaftlicher Ausrichtung der Redner. Beide Seiten werden recht haben. Und das ist das Schlimme. Wen kann man jetzt als den Schuldigen schlechthin ausmachen? Was bleibt ist das ewige Lied, dass der Bürger die Zeche zahlen muss.

So wird es im März sein, wenn die Stadt dem Regierungspräsidenten den Haushalt mit "Streichkonzert" vorlegt, den er nun aber auch abzusegnen hat. Es wird zu drastischen Einschränkungen in vielen Bereichen kommen.
Nun ist es zu einfach, wenn man wie im Fußball bei schlechten Leistungen des heimischen Teams (Kommunalpolitischer Mehrheit) alle Schuld dem Schiedsrichter (Regierungspräsident) anlastet.

Sport
Die Finanzen haben die Vereine der Stadt immer gedrückt. Dass jahrzehntelang diese Stadt sich als Sportstadt bezeichnete, ist im Grunde korrekt, nur waren die Rahmenbedingungen für die sportliche Basis immer eher schlecht als recht. Das dürfte sich kaum verändern. Geändert hat sich schon das Vertrauen in die Stadt. Finanzielle Zusagen wurden nicht eingehalten und erst nach Protest des Stadtsportbundes wurde gehandelt.

Dies aber in der Form des Bittganges zur Sparkasse, um hier per Sponsor die zugesicherten Zuschüsse für die Vereine doch noch erfüllen zu können. Das alles schafft keine Planungssicherheit für die Sportvereine der Stadt, wird zukünftig lähmend wirken.

Es wird die Angst um den Erhalt der Heimat der Jugend angesagt sein. Inwieweit hier die schöpferische Kraft der Funktionäre diese Zeit überbrücken hilft wird sich zeigen. Im sozialen Sinn muss hier alles getan werden, diese sportlich hervorragende Infrastruktur - jeder fünfte Duisburger ist Mitglied in einem Sportverein - zu erhalten.


Dass man den Zugpferden bessere Zeiten wünscht, liegt deshalb auf der Hand. Mit der Spitze kommt die Breite. Aber für diese Spitzensportarten werden die Sponsoren weniger. Es wird kaum möglich sein, den jetzigen Stand halten zu können. Und wie lange ein Alleingesellschafter bei den Kufenflitzern noch bei Laune zu halten ist, wird sich auch sehr schnell zeigen, obwohl man Ralf Pape auf jeden Fall schon ein langes Durchhaltevermögen zugestehen muss. Und egal wie man zur Person steht: wie viel ein Walter Hellmich für diese Stadt mit dem Aushängeschild MSV Duisburg getan hat, wird leider sehr schnell vergessen.

Kultur
Egal was auf der Welt passiert, zuerst leidet immer wieder die Kultur. Kaum hat der rot angehauchte Regierungspräsident sein Auftreten hinter sich gebracht, werden Ängste der schlimmen Art wach.  Da wird vor allem bei der Kleinkunst das Aus drohen. Aber: Wie viele Bürger will man noch aus der Stadt treiben? Welche Perspektiven haben jungen Menschen in einer solchen Stadt? Welche Gründe gibt es, in Duisburg seinen Lebensmittelpunkt zu sehen, wenn im kulturellen Bereich nicht der Rotstift, sondern der Sensemann das Sagen hat?

Lebensmittelpunkt Duisburg
Neben rigorosen Sparmaßnahmen und wesentlich schlechteren Angeboten gegenüber anderen Städten hat die Abwanderung aus dieser Stadt zum einen immer etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun. Dort, wo man sichere Arbeit hat, da möchte man auch bleiben bzw. hin. Wenn man den Job (noch) hat, geht es auch um Rahmenbedingungen, konkret gesagt um Nahversorgung der allgemeinen aber auch der speziellen (Freizeit- und Kulturangebote) Art.


Zu den wichtigsten Bedingungen zählt das Wohnumfeld. Es muss sicher und sauber sein, auf jeden Fall aber darf Lärm jeglicher Art nicht zu gesundheitlichen Belastungen führen. Genau das aber ist in den meisten Stadtteilen immer schlimmer der Fall. Zwei von drei wegziehenden Bürgern gehen wegen dieser Belastungen - wenn sie denn gehen können.

Wer aber seinen Lebensmittelpunkt mit Eigentum versehen hat, ist im Sinne des Wortes wesentlich immobiler und hat - auch wenn er es unbedingt will - kaum Chancen seine Immobilie zu vernünftigen Preisen los zu werden. Auch wenn die Logistik durch die globale Finanzkrise und der drohenden Rezession eine "Delle" erhalten wird, wird sich an der grundlegenden Ausrichtung auf noch viel mehr Verkehr nichts ändern.

Das große Problem Nahversorgung resultiert aus der demografischen Entwicklung und der angeführten Wegzüge durch Belastungen. Die Stadt muss Ansiedlungen fördern, Discounter auf der grünen Wiese verhindern und Vollsortimentanbieter in den Stadteilen animieren zu investieren bzw. am Ort zu bleiben.

Wie aber macht man Vollsortimentanbietern dies schmackhaft, wenn der Kundenstamm immer kleiner wird und die Kosten nicht mehr gedeckt werden können?

Hier ist vor allem in den sogenannten Gartenstädten oder Werkssiedlungen der Nachkriegesjahre ein Umdenken angesagt. Es geht um familiengerechte und hochwertige Bebauungen, aber auch um preiswerten Wohnraum für junge Menschen oder mit schmalem Geldbeutel. Von Bestandssicherung bzw. Ausbau von Angeboten an Kitas, Schulen, Arztpraxen aller Art und Krankenhäusern sowie einem gut funktionierenden ÖPNV ist dabei ebenfalls viel abhängig.  




Neue DHL-Paketshops in Ruhrort und Mittelmeider eröffnen
Die DHL hat in dieser Woche zwei neue Paketshops in Duisburg eröffnet. Dies in Ruhrort: Papa Kiosk, Fabrikstr. 23a, Öffnungszeiten: montags bis donnerstags jeweils von 07:30 bis 00:00 Uhr, freitags von 07:30 bis 04:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 04:00 Uhr sowie sonntags jeweils von 08:00 bis 00:00 Uhr.
Und in Mittelmeiderich: SnackWorld, Gabelsbergerstr. 26, Öffnungszeiten: montags bis freitags jeweils von 05:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 10:00 bis 22:00 Uhr.


Nach Zustimmung der EU-Staaten: Kommission beschließt Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien
Die Europäische Kommission hat ein Verbot für die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zuvor unterstützt. Die Entscheidung beruht auf der wissenschaftlichen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese kam insbesondere zu dem Schluss, dass BPA „potenziell schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem“ haben kann. 


Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, erklärte: „Die Aufrechterhaltung hoher Lebensmittelsicherheitsstandards in der Europäischen Union und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger gehören zu den wichtigsten Prioritäten der Kommission. Das heutige Verbot, das auf fundierten wissenschaftlichen Gutachten beruht, wird unsere Verbraucherinnen und Verbraucher vor schädlichen Chemikalien schützen, wenn sie mit Lebensmitteln und Getränken in Berührung kommen können.“


In Babyflaschen bereits verboten BPA ist in der EU bereits für Säuglingsflaschen und ähnliche Erzeugnisse verboten. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 18 Monaten darf es nun auch nicht mehr in anderen Verpackungen verwendet werden, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Berührung kommen. Das umfasst beispielsweise die Beschichtung von Metalldosen, außerdem Konsumgüter wie wiederverwendbare Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühler für die Wasserverteilung oder andere Küchenartikel. 

Sofern keine Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen und es keine anderen sicheren Alternativen gibt, greifen sehr begrenzte Ausnahmen. Das Verbot umfasst auch andere Bisphenole, die reproduktions- und endokrinschädlich sind.


EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfevorhaben zur Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen und zur Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe
Die Europäische Kommission hat gestern grünes Licht für zwei deutsche Beihilfemaßnahmen gegeben: zum einen für die Unterstützung von Concrete Chemicals in Höhe von 350 Millionen Euro bei der Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe. Die zweite Entscheidung betrifft eine deutsch-niederländische Regelung zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, einschließlich erneuerbaren Wasserstoffs, im Umfang von 3 Milliarden Euro. Dabei tragen Deutschland 2,7 Milliarden Euro und die Niederlande 300 Millionen Euro zur Mittelausstattung bei. 


Die Kommission hat beide Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Maßnahmen zur Verringerung und zum Abbau von CO2-Emissionen zu fördern. 


Deutsch-niederländische Beihilferegelung zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
Mit der deutsch-niederländischen Regelung soll der Aufbau von Elektrolysekapazitäten von mindestens 1,875 GW weltweit gefördert werden. Die Beihilfen werden im Wege von Ausschreibungen gewährt, die 2025 abgeschlossen werden sollen. Die sich über mehrere Weltregionen erstreckenden Ausschreibung gelten Vorhaben mit einer Elektrolysekapazität von mindestens 5 MW offen. Grundlage des Konzepts ist ein Doppelauktionssystem, das Erzeuger, von denen die meisten in Nicht-EU-Ländern ansässig sein werden, und Einkäufer in Deutschland und den Niederlanden zusammenbringt.


Die Erzeuger mit dem niedrigsten Verkaufspreis und die Einkäufer mit dem höchsten Einkaufspreis erhalten jeweils einen Vertrag über den Verkauf oder den Einkauf der im Rahmen der Regelung erzeugten Kraftstoffe, wobei staatliche Mittel die Finanzierungslücke zwischen den beiden Preisangeboten schließen. Die Beihilfeempfänger müssen die Einhaltung der EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs nachweisen, die in den delegierten Rechtsakten zu erneuerbarem Wasserstoff festgelegt wurden.


Die Regelung wird dazu beitragen, die einschlägige Kraftstoff-Nachfrage Deutschlands und der Niederlande ab 2030 zu decken. Außerdem unterstützt sie das Bestreben der EU, ab 2030 Technologien für erneuerbaren Wasserstoff in großem Maßstab einzusetzen. Deutschland und die Niederlande versprechen sich von dieser Regelung eine Vermeidung von Schadstoffausstoß von bis zu 5,73 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent und einen entsprechenden Beitrag zu den nationalen und europäischen Klimazielen.


Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest:
- Bei der Gestaltung der Regelung wurden die Erfahrungen mit der früheren deutschen Beihilferegelung „H2Global“, die die Kommission im Dezember 2021 genehmigt hatte, sowie die Rückmeldungen der Interessenträger im Rahmen öffentlicher Konsultationen berücksichtigt.

- Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu fördern, und unterstützt die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans.

- Die Maßnahme hat einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die betreffenden Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht im gleichen Umfang tätigen würden.

- Die Niederlande und Deutschland haben ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird.

- Insbesondere werden die Beihilfeempfänger über ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren ausgewählt, und die Beihilfe wird auf das für die Durchführung der Vorhaben erforderliche Minimum beschränkt.

- Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, um eine Überkompensation von Käufern zu vermeiden, für eine Inanspruchnahme verbrauchsbasierter staatlicher Beihilferegelungen in Frage kommen. 

 - Außerdem wird die Beihilfe positive Auswirkungen haben, die etwaige negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen überwiegen. Daher hat die Kommission die deutsch-niederländische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.


Staatliche Beihilfe Deutschlands zur Unterstützung von Concrete Chemicals bei der Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe
Deutschland hat bei der Kommission eine mit 350 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme zur Unterstützung von Concrete Chemicals für eines der ersten Vorhaben in der EU angemeldet, das die Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe (Power-to-Liquids-Kerosin – „PtL-Kerosin“) in industriellem Maßstab vorsieht. Bei diesem innovativen Vorhaben sollen Strom, erneuerbarer Wasserstoff und in einer Zementanlage abgeschiedenes biogenes Kohlendioxid (CO2) genutzt werden. Außerdem sollen dabei verschiedene Technologien wie Elektrolyseure und komplexe chemische Reaktoren (z. B. umgekehrte Wassergas-Shift-Reaktion und Fischer-Tropsch-Synthese) zum Einsatz kommen.


Das im Rahmen des Vorhabens hergestellte PtL-Kerosin gilt als erneuerbarer Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs, da sein Energiegehalt aus erneuerbaren Quellen stammt. Darüber hinaus werden als Nebenprodukt jedes Jahr 6 500 Tonnen erneuerbares Naphtha (PtL-Naphtha) anfallen, das als Ausgangsstoff für die Herstellung verschiedener Kunststoffprodukte verwendet werden kann. Mit der Beihilfe, die in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird, soll die Errichtung und Installation der Anlage in Rüdersdorf, Deutschland, gefördert werden.


Die Herstellung von PtL-Kerosin wird voraussichtlich im Jahr 2028 aufgenommen, wobei die Anlage letztlich eine Kapazität von etwa 30 000 Tonnen PtL-Kerosin pro Jahr erreichen soll. Durch das Vorhaben sollen bei Betrachtung des gesamten Lebenszyklus 90 % der Treibhausgasemissionen von fossilem Kerosin und fossilem Naphtha eingespart werden.  Beihilferechtliche Würdigung der Kommission Im Rahmen der Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest: Die Beihilfe fördert die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs – die Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen. 


Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals und der Initiative ReFuelEU Aviation. Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger die Investition ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde. Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um die Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht. Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird.


Falls das Vorhaben sehr erfolgreich ist und zusätzliche Nettoeinnahmen generiert, sorgt ein Rückforderungsmechanismus dafür, dass der Beihilfeempfänger einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Deutschland zurückzahlt. Darüber hinaus wird der Empfänger das im Rahmen des Vorhabens gewonnene technologische Know-how weitergeben. Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.


Im Silvester-Orgelkonzert „läuten“ Weihnachtsglocken
Marcus Strümpe spielt Klassik-Ohrwürmer in der Salvatorkirche und lädt zum Mitsingen am Schluss ein Das Silvester-Orgelkonzert in der Duisburger Salvatorkirche am 31. Dezember um 23 Uhr steht in diesem Jahr unter dem Motto „Weihnachtsglocken“. Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe wählte das Thema, denn einige Komponisten haben ausdrücklich Glockenmusiken geschrieben oder Glockengeläut in ihren Kompositionen verarbeitet, dies gerade auch in Verbindung mit der Weihnachtszeit. 


Marcus Strümpe stellt einige dieser Kompositionen im Konzert vor: Sie sind von Bach sowie den französischen Romantikern Eugène Gigout  und Louis Vierne. Letzterer hat eine monumentale Fantasie über das Glockenspiel von Westminster Abbey geschrieben. Außerdem erklingt das „Carillon“ aus Bizets L´Arlesienne-Suite. „Bizets Musik ist eine Fundgrube aus Ohrwürmern, die jeder kennt“ sagt Marcus Strümpe, der  einige Orgelübertragungen aus dem Zyklus spielen wird.


Wie jedes Jahr beim Silvesterkonzert in der Salvatorkirche erklingen nach einem kurzen Übergang auch diesmal ab 0.00 Uhr beschwingte Melodien zum Mitsingen. Eintrittskarten für 10 Euro (inkl. Glas Sekt) gibt es nur an der Abendkasse; Einlass ist ab 22.30 Uhr. Infos zu dem Gotteshaus gibt es im Netz unter www.salvatorkirche.de.   

Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe an "seiner" Kuhn-Orgel in der Salvatorkirche (Foto: Andreas Reinsch)




Importpreise im November 2024: +0,6 % gegenüber November 2023
Importpreise, November 2024 +0,6 % zum Vorjahresmonat +0,9 % zum Vormonat Exportpreise, November 2024 +1,2 % zum Vorjahresmonat +0,3 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im November 2024 um 0,6 % höher als im November 2023. Im Oktober 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,8 % gelegen, im September 2024 bei -1,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im November 2024 gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 um 0,9 %.



Die Exportpreise lagen im November 2024 um 1,2 % über dem Stand von November 2023. Im Oktober 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,6 % gelegen, im September 2024 bei +0,4 %. Gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 stiegen die Exportpreise um 0,3 %. 


Anstieg der Importpreise im Vorjahresvergleich durch niedrigere Energiepreise abgeschwächt
Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im November 2024 hatte der Rückgang der Energiepreise um 8,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im November 2024 um 1,7 % höher als im November 2023. Gegenüber Oktober 2024 stiegen sie um 0,5 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 1,4 % über dem Stand von November 2023 und um 0,8 % über dem Stand von Oktober 2024.


Die Einfuhr von Erdöl war 11,6 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,7 % gegenüber Oktober 2024). Mineralölerzeugnisse kosteten 10,9 % weniger als im November 2023 (+1,6 % gegenüber Oktober 2024). Hier waren insbesondere Dieselkraftstoffe und leichtes Heizöl (-17,4 %) sowie Motorenbenzin (-14,6 %) preiswerter als vor einem Jahr.

Während die Preise bei Motorenbenzin auch gegenüber Oktober 2024 fielen (-1,6 %), stiegen die Preise bei Dieselkraftstoff und leichtem Heizöl um 2,5 %. Die Einfuhrpreise von Erdgas sanken gegenüber November 2023 um 5,1 %, gegenüber Oktober 2024 stiegen sie allerdings um 5,9 %. Dagegen war insbesondere elektrischer Strom 27,2 % teurer als im November 2023 und 33,3 % teurer als im Oktober 2024. 


Gestiegene Preise bei Konsumgütern
Die Importpreise für Konsumgüter lagen im November 2024 um 3,4 % über denen des Vorjahresmonats (+0,9 % gegenüber Oktober 2024). Während Gebrauchsgüter gegenüber November 2023 mit +1,2 % kaum teurer waren als im Vorjahr (+0,6 % gegenüber Oktober 2024), lagen die Importpreise von Verbrauchsgütern 4,0 % über denen von November 2023 (+1,0 % gegenüber Oktober 2024).


Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +9,0 % deutlich mehr bezahlt werden als im November 2023. Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) kosteten im Schnitt 66,8 %, Orangensaft 53,3 %, Geflügelfleisch 18,4 % sowie Milch und Milcherzeugnisse 13,5 % mehr als im November 2023. 

Gestiegene Preise auch bei landwirtschaftlichen Gütern, Vorleistungsgütern und Investitionsgütern
Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im November 2024 um 8,5 % über dem Vorjahresmonat (+2,5 % gegenüber Oktober 2024). Insbesondere Rohkakao (+114,8 %) war deutlich teurer als vor einem Jahr, gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise hier um 18,5 %. Rohkaffee war um 38,4 % teurer als im November 2023 und um 14,9 % teurer als im Vormonat. Dagegen waren unter anderem Gurken (-36,4 %), Speisezwiebeln (-31,2 %) und lebende Schweine (-13,2 %) preiswerter als vor einem Jahr. 


Die Preise für Vorleistungsgüter lagen um 1,1 % über denen des Vorjahresmonats. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um 0,4 %.  Die Preise für Investitionsgüter waren 0,3 % höher als im Vorjahresmonat und stiegen gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 leicht um 0,1 %. Preissteigerungen insbesondere bei Exporten von Konsumgütern Bei der Ausfuhr hatten im November 2024 die Preissteigerungen bei Konsumgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung.


Diese verteuerten sich gegenüber November 2023 um 3,3 % (+0,4 % gegenüber Oktober 2024). Während Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich um 1,2 % teurer waren, lagen die Preise für Verbrauchsgüter 3,7 % über denen von November 2023. Besonders die Exporte von Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver waren mit einem Plus von 183,3 % fast dreimal so teuer wie vor einem Jahr, die Preise für exportierte Butter und andere Fettstoffe aus Milch lagen 44,5 % über denen von November 2023.


Der Export landwirtschaftlicher Güter war 2,0 % teurer als im November 2023 (+1,6 % gegenüber Oktober 2024). Auch die Preise für exportierte Investitionsgüter waren im Vergleich zu November 2023 um 1,5 % höher (+0,2 % gegenüber Oktober 2024). Einen wesentlichen Einfluss hatten hier die gegenüber November 2023 gestiegenen Preise für Maschinen (+2,1 %) sowie für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (+2,6 %).


Die Preise für exportierte Vorleistungsgüter lagen 0,9 % über denen des Vorjahresmonats. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie leicht um 0,1 %. Energieexporte waren um 10,6 % preiswerter als im Vorjahresmonat, verteuerten sich aber deutlich um 7,7 % im Vergleich zu Oktober 2024. Erheblich günstiger im Vorjahresvergleich waren Erdgas (-18,5 %) und Mineralölerzeugnisse (-11,3 %). Gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 wurde Erdgas jedoch um 8,3 % teurer exportiert, die Preise für Mineralölerzeugnisse stiegen um 1,9 %.