Böllern ohne Grenzen? Was beim Feuerwerk in Europa
wirklich zündet Immer häufiger durchbrechen
Knallgeräusche die winterliche Stille – ein untrügliches Zeichen,
dass Silvester näher rückt. Doch nicht überall in Europa hört sich
das gleich an. Ob Grenzbewohner oder Reisende: - Was sollten Sie
wissen, wenn Sie zum Jahreswechsel eine Ländergrenze passieren – ob
mit oder ohne Feuerwerkskörper? - Was ist legal, was nicht? Wie
unterscheiden sich die Regelungen in unseren Nachbarländern, und was
muss man beachten, wenn man den Jahreswechsel dort feiert?
Feuerwerk in Europa: Was gilt beim Böllerkauf in Polen und dem
generellen Zünden im Ausland? Das EVZ klärt auf. Bild: KI-generiert
Überraschende Fakten und wichtige Warnungen – Juliane
Beckmann, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), hat
Antworten. Feuerwerk in Europa: Was gilt beim Böllerkauf in Polen
und dem generellen Zünden im Ausland? Das EVZ klärt auf. Bild:
KI-generiert
Hallo Frau Beckmann, schön, dass Sie Zeit für
uns haben. Gibt es beim Feuerwerk in Europa überhaupt eine
Gemeinsamkeit?
Hallo, sehr gerne! Eine Gemeinsamkeit gibt es
tatsächlich – die Kennzeichnung auf den Feuerwerkskörpern. Das
CE-Siegel und die Registrierungsnummer sind europaweit
vorgeschrieben. Diese auf der Ware angebrachten Zeichen zeigen, dass
grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Abgesehen davon
kocht aber jedes Land sein eigenes Süppchen... In Deutschland dürfen
klassische Silvesterraketen beispielsweise nur an den drei Tagen vor
dem Jahreswechsel verkauft werden. Fällt ein Sonntag in den
Zeitraum, gibt’s einen Extratag obendrauf. In Polen dagegen können
Sie diese Produkte das ganze Jahr über kaufen und sogar im eigenen
Garten – nicht aber im öffentlichen Raum – abbrennen. Allerdings nur
zwischen 6 und 22 Uhr, abgesehen von Silvester natürlich.
Wow, das sind ja wirklich beeindruckende Unterschiede! Wenn ich mich
recht entsinne, gibt es in manchen Ländern je nach Region nochmal
unterschiedliche Regeln. Stimmt das?
Ja, und wie! In
Frankreich oder Belgien regeln zum Beispiel die Kommunen selbst, ob
und wo Feuerwerk erlaubt ist. In manchen Städten gibt es festgelegte
Zonen, wo geknallt werden darf, andernorts ist es komplett verboten.
Mein Rat: Informieren Sie sich vor einer Reise unbedingt über die
Regeln in der Zielregion.
Gut zu wissen! Aber woher kommen
die Knaller, die wir hier schon Wochen vor Silvester hören? Das
können ja dann keine frisch gekauften Artikel sein.
Das
könnte man meinen, stimmt aber nur bedingt. In Deutschland dürfen
Feuerwerkskörper im Laden tatsächlich nur kurz vor Silvester
verkauft werden, aber es gibt eine Ausnahme: Der Import aus dem
Ausland ist das ganze Jahr über erlaubt – sofern die gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden.
Was meinen Sie mit
gesetzlichen Bestimmungen?
Zunächst einmal die
Gefahrenkategorien. In Deutschland sind die Kategorien F1 und F2 für
Personen ab 18 Jahren frei erhältlich. Die Kategorien F3 und F4, die
deutlich gefährlicher sind, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung
gekauft und genutzt werden. In Polen oder Tschechien aber sind
F3-Produkte ab 21 Jahren völlig frei verkäuflich. Doch die Einfuhr
solcher Artikel nach Deutschland ist ohne Genehmigung verboten – das
regelt das Sprengstoffgesetz. Wer das missachtet, riskiert Geld-
oder sogar Freiheitsstrafen und muss außerdem für die fachgerechte
Entsorgung der Feuerwerkskörper aufkommen, wenn er erwischt wird.
Eine weitere Bestimmung, die viele nicht kennen: Die
Sicherheitshinweise müssen in einer für Sie verständlichen Sprache
verfasst sein, wenn Sie das Produkt nach Deutschland importieren
möchten. Sollten Sie die polnische oder tschechische Aufschrift also
nicht verstehen, lassen Sie besser die Finger davon!
Und zu
guter Letzt: Es gibt Mengenbegrenzungen. Ein bis unters Dach mit
Knallkörpern gefülltes Auto ist natürlich ein Sicherheitsrisiko für
die Insassen und andere. Wie viel man mitnehmen darf, hängt in der
Regel vom sogenannten Nettoexplosivstoffgewicht ab, also der Menge
an Sprengstoff. Dabei gelten zwei Grenzwerte: Je nach Produktart
dürfen entweder maximal fünf Kilogramm oder aber bis zu 50 Kilogramm
transportiert werden. Erkundigen Sie sich daher vorher beim Zoll,
falls Sie größere Mengen mitnehmen möchten.
Das klingt
kompliziert. Und was ist mit dem Online-Kauf? Es gibt einige
deutschsprachige Shops aus Polen oder Tschechien. Sind Bestellungen
dort legal?
Das kann man pauschal nicht beantworten. Fakt ist
aber, dass man bei Bestellungen sehr aufmerksam sein sollte.
Onlineshops aus Polen oder Tschechien bieten oft auch F3-Produkte
an, die in Deutschland verboten sind. Trotzdem können auch die
hierher bestellt werden. Außerdem muss der Versand solcher Artikel
eigentlich als Gefahrgut erfolgen – was aber meist nicht passiert.
Das wirft Zweifel an der Seriosität solcher Anbieter auf. Eine
deutschsprachige Website bedeutet also noch lange nicht, dass alles
gesetzeskonform ist.
Was raten Sie Menschen, die im
europäischen Ausland Feuerwerk kaufen oder nutzen möchten?
Wenn Sie den Jahreswechsel im EU-Ausland verbringen, informieren Sie
sich unbedingt vorab, ob das Zünden von Feuerwerk dort erlaubt ist –
denken Sie daran, dass auch regionale oder kommunale Regelungen
gelten können. Ist das Knallen erlaubt, kaufen Sie ausschließlich in
seriösen Geschäften. Auf Straßenmärkten kann man nämlich leicht an
aus Fernost importierte oder andere Feuerwerkskörper ohne Zulassung
geraten. Achten Sie deshalb auf eine gültige Kennzeichnung wie das
CE-Siegel und die Registrierungsnummer. Im Idealfall sind auch
Hinweise auf Deutsch oder in einer anderen Sprache, die Sie
beherrschen, auf dem Produkt.
Diese Tipps gelten
grundsätzlich für den Feuerwerkskauf im Ausland. Weitere hilfreiche
Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM). So vermeiden Sie Ärger,
vermeidbare Kosten und vor allem unnötige Gefahren.
Vielen
Dank, Frau Beckmann! Haben Sie noch einen letzten Tipp für unsere
Leserinnen und Leser?
Ja. Egal, wo Sie Ihr Silvesterfest
feiern – kommen Sie gut ins Neue Jahr… und verbrennen Sie sich nicht
die Finger!
Gewusst wie: Silvesterfeuerwerk
richtig zünden Wenn beim Feuerwerk etwas
schiefgeht: Welche Versicherung zahlt? Auch wenn es
in einigen Städten Zonen gibt, in denen Böller oder Raketen verboten
sind, viele Menschen werden das neue Jahr trotzdem traditionell mit
einem Feuerwerk begrüßen. Damit es nicht in der Notaufnahme eines
Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden beginnt, rät die
HUK-COBURG nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die von unabhängigen
Prüfanstalten getestet wurden. Natürlich müssen Feuerwerkskörper in
einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein.
Lässt sich
eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Geprüfte
und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine vierstellige
Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der
Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit den Feuerwerkskörpern
hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester und nur von
volljährigen Personen abgebrannt werden.
•
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder
Wunderkerzen - können Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden.
Ganz wichtig: Vor dem Abschuss von Feuerwerkskörpern immer die
Gebrauchsanweisung lesen und auf einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Wer
selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter
gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der
Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden
verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen
Autobesitzer:innen den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder
sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und
regulieren lassen. Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser
Weg gangbar.
•
Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung
von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück. Zu den typischen
Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene
Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand
entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies
ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. In der Regel
lassen sich solche Schäden leicht vermeiden, wenn Fenster und
Dachluken verschlossen sind.
•
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft – zum Beispiel an
den Augen – ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer
den Kracher abgeschossen hat. Der oder die Verletzte kann also
niemanden in die Pflicht nehmen. Dann bleiben er oder sie auf ihren
Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private
Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach dem Verursacher.
•
Worüber kaum jemand nachdenkt: Selbst, wenn der Zünder eines Böllers
bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Ohne private
Haftpflichtversicherung müssen sie aus der eigenen Tasche
entschädigt werden. Bei schweren Unfällen ist das eine
Verpflichtung, die Privatleute häufig nicht erfüllen können. Auch
hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung. Sie zahlt
unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer
privaten Haftpflichtversicherung.
Damit das Jahr gut beginnt: Silvesterfeuerwerk richtig zünden. Foto:
HUK-COBURG
Landesregierung ermöglicht
Kostenübernahme der Vertraulichen Spurensicherung nach Gewalttaten
Von Gewalt betroffene Personen sehen sich nicht immer
in der Lage, die erlebte Tat unmittelbar anzuzeigen. In diesen
Fällen kann die sogenannte Vertrauliche Spurensicherung
sicherstellen, dass Beweise auch bei späterer Anzeige nicht verloren
gehen. Zur Vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation
von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper von
Betroffenen. Die gerichtsfest dokumentierten Befunde und Tatspuren
stehen damit in einem späteren Strafverfahren als Beweismittel zur
Verfügung. Zukünftig erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen den
Kliniken die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung, was
Betroffene von Gewalttaten stärkt.
Das Ministerium für
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat
die neuen Regelungen gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales in den vergangenen drei Jahren federführend
verhandelt. Beteiligt an den intensiven und konstruktiven
Verhandlungen waren zudem Vertretungen der Gesetzlichen
Krankenversicherungen, der Institute für Rechtsmedizin, der
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen sowie der Landesverband
der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.. Grundlage der
vertraglichen Vereinbarungen ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB
V).
Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Die Gewalt an
Mädchen und Frauen ist in allen Deliktsbereichen laut dem aktuellen
Lagebild des Bundes gestiegen. Häufig sind von Gewalt betroffene
Frauen und Mädchen nach einer Gewalthandlung nicht in der Lage, die
Tat anzuzeigen. Mit dem Vertrag tragen wir dazu bei, dass Opfer von
Gewalt sich für eine Anzeige die Zeit nehmen können, die sie
benötigen, um körperliche Verletzungen auszukurieren und sich
psychisch zu stabilisieren. Die vertrauliche Spurensicherung hat
damit nicht nur aus forensischer Sicht, sondern auch mit Blick auf
die Gesundheit des Gewaltopfers einen hohen Stellenwert.”
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Opfer von Gewalttaten
haben Schlimmes erlebt und sind häufig traumatisiert. Wir wollen mit
diesem Vertrag dazu beitragen, dass ihnen in dieser außerordentlich
schwierigen Situation geholfen wird und dass sie sich auch noch
längere Zeit nach der Tat für ein strafrechtliches Verfahren
entscheiden können. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass ihnen
niedrigschwellig bei der Beweissicherung geholfen wird. Das ist für
die Beweisführung in etwaigen späteren strafrechtlichen Verfahren
ein wichtiger Schritt. Mein herzlicher Dank gilt den
Vertragspartnerinnen und -partnern für ihr großes Engagement beim
Zustandekommen des Vertrages“.
Tom Ackermann,
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, für die gesetzlichen
Krankenkassen: „Gemeinsam mit den beiden beteiligten Ministerien ist
es uns gelungen, eine gute vertragliche Grundlage für die künftige
Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu
schaffen und damit gleichzeitig Opfer von Gewalttaten zum wichtigen
Schritt der Beweissicherung zu ermutigen. Wenn rechtsmedizinische
Leistungen anonym übernommen und abgerechnet werden, dann hilft das,
die Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten oder zu gefährden.
Deshalb steht der Opferschutz an oberster Stelle.“
Den
Vertragspartnerinnen und -partnern war es wichtig, bewährte
Strukturen einzubeziehen. So wird bspw. das iGOBSIS-System bei der
Umsetzung des Vertrages Anwendung finden. iGOBSIS ist ein durch
Forschende des Universitätsklinikums Düsseldorf und der FH Dortmund
entwickeltes intelligentes Gewaltopfer-Beweissicherungs- und
-Informationssystem (www.gobsis.de). Der Einsatz von iGOBSIS wird
vom MKJFGFI mit rund 800.000 Euro in 2025 gefördert.
Prof.
Stefanie Ritz, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am
Universitätsklinikum Düsseldorf mit der angeschlossenen
Rechtsmedizinischen Ambulanz für Gewaltopfer: „Es ist sehr wichig,
dass die Dokumentation von Verletzungen wirklich gerichtsfest ist
und die Spurensicherung sachgerecht durchgeführt wird. Darauf müssen
sich Betroffene unbedingt verlassen können. Rechtsmedizinische
Kompetenz muss daher rund um die Uhr zur Verfügung stehen und
Kliniken müssen systematisch geschult werden. Genau dafür wurde
iGOBSIS entwickelt und in zahlreichen nordrheinwestfälischen
Kliniken erprobt. Über das System wird eine qualifizierte
Vertrauliche Spurensicherung auch abseits der Zentren möglich.
Betroffene sollten keine langen Wege in Kauf nehmen müssen, wenn
ihnen Gewalt widerfahren ist und sie kompetente Ansprechpartner
brauchen.”
2020 hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen
geschaffen, damit die von Einrichtungen des Gesundheitswesens
erbrachten Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper
betroffener Personen finanziert werden können. Hintergrund ist, dass
allein die mündliche Aussage der Opferzeugin oder des Opferzeugen
mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht
ausreichend ist. Voraussetzung für die Anwendung ist der nun
ausgearbeitete Vertrag zwischen den Vertragspartnerinnen und
-partnern, der die Leistungen und deren Vergütung zur vertraulichen
Spurensicherung in Fällen von sexualisierter Gewalt und
Misshandlungen regelt.
Nach der Beschlussfassung durch das
Landeskabinett am 17. Dezember 2024 erfolgt nun die vorgeschriebene
Unterrichtung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Im Anschluss wird
die Unterzeichnung durch die Vertragsparteien erfolgen. Angestrebt
wird ein Inkrafttreten im Februar 2025. Im Anschluss wird das
Angebot sukzessive in nordrhein-westfälischen Kliniken zur Verfügung
stehen.
Strategischer Dialog über die Zukunft der
europäischen Automobilindustrie beginnt im Januar Der
Strategischen Dialog über die Zukunft der Automobilindustrie in
Europa wird bereits im kommenden Monat offiziell starten. Bei der
Wahl der EU-Kommission am 27. November 2024 hatte
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem Europäischen
Parlament angekündigt, einen solchen Dialog einzuberufen. Es sollen
rasch Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden, die der Sektor
dringend benötigt.
Präsidentin Ursula von der
Leyen sagte: „Die Automobilindustrie ist eine europäische
Erfolgsgeschichte und entscheidend für den Wohlstand Europas. Sie
treibt Innovationen voran, sichert Millionen von Arbeitsplätzen und
ist der größte private Investor in Forschung und Entwicklung. Jeder
Sektor hat spezielle Bedürfnisse, und es liegt in unserer
Verantwortung, Lösungen zu finden, die sowohl sauber als auch
wettbewerbsfähig sind.
Wir müssen diese Branche beim
bevorstehenden tiefgreifenden und bahnbrechenden Wandel
unterstützen. Und wir müssen sicherstellen, dass die Zukunft des
Autos fest in Europa verankert bleibt. Deshalb habe ich einen
Strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen
Automobilindustrie vorgeschlagen. Wir werden diesen Dialog bereits
im Januar beginnen, um zusammen unsere gemeinsame Zukunft zu
gestalten."
Schwerpunkte Der Strategische Dialog
wird konkrete Strategien und Lösungen zur Unterstützung der globalen
Wettbewerbsfähigkeit der Automobilherstellung in Europa entwickeln.
Der Schwerpunkt wird insbesondere auf folgenden Themen liegen: -
Förderung datengestützter Innovation und Digitalisierung auf der
Grundlage zukunftsweisender Technologien wie KI und autonomes
Fahren; - Unterstützung der Dekarbonisierung des Sektors in
einem offenen technologischen Ansatz; - Arbeitsplätze,
Kompetenzen und weitere soziale Aspekte; - Vereinfachung und
Modernisierung des Rechtsrahmens; - Steigerung der
Nachfrage, Stärkung der finanziellen Ressourcen des Sektors und
seiner Widerstandsfähigkeit und Wertschöpfungskette in einem
zunehmend wettbewerbsorientierten internationalen Umfeld.
Teilnehmende Der Strategische Dialog bringt wichtige
Interessengruppen aus der gesamten Branche zusammen, darunter
europäische Automobilunternehmen, Infrastrukturanbieter,
Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände sowie Teile der
Wertschöpfungskette der Automobilindustrie und andere
Interessengruppen.
Weiterer Ablauf Auf den offiziellen
Start unter der persönlichen Leitung der Präsidentin folgt eine
Reihe thematischer Treffen unter dem Vorsitz von Mitgliedern der
EU-Kommission. Diese Treffen werden in einer Reihe von Empfehlungen
münden, die dazu beitragen, eine ganzheitliche EU-Strategie für den
Sektor zu entwickeln, um die verschiedenen Herausforderungen zu
bewältigen und den geltenden EU-Rechtsrahmen bei Bedarf entsprechend
anzupassen.
Auf Gipfeltreffen unter der Leitung der
Präsidentin werden die erzielten Fortschritte überprüft und die
notwendigen politischen Impulse für die weitere Arbeit gegeben. Der
Rat und das Europäische Parlament werden eng in den Prozess
eingebunden und regelmäßig über den Dialog informiert und dazu
konsultiert.
Pfarrer Muthmann am Service-Telefon der
evangelischen Kirche in Duisburg „Zu welcher Gemeinde
gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt
die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art
erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der
evangelischen Kirche in Duisburg.
Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer montags von 18
bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer
Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben als
Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das
Service-Telefon ist am Montag, 30. Dezember 2024 von Jürgen
Muthmann, Pfarrer in der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg,
besetzt.
Herbstaussaat zur Ernte 2025: Knapp 6 % mehr
Wintergetreide • Aussaat von Winterweizen gegenüber
2024 um gut 12 % gestiegen • Ansteigende Tendenz auch bei Roggen
und Wintermenggetreide sowie Triticale • Flächenrückgang bei
Wintergerste um gut 5 %
Im Herbst 2024 haben die
landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf 4,8 Millionen
Hektar Ackerland Wintergetreide für die kommende Erntesaison 2025
ausgesät. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist
die Aussaatfläche für Wintergetreide damit um 256 900 Hektar (+5,6
%) größer als die Anbaufläche des Jahres 2024.
Der
Anstieg erfolgt allerdings von einem niedrigen Niveau aus, da
witterungsbedingte Schwierigkeiten, insbesondere hohe Niederschläge,
bei der Aussaat im Herbst 2023 und um den Jahreswechsel 2023/2024 zu
einem deutlichen Rückgang der Wintergetreideflächen für die Ernte
2024 geführt hatten (-9,3 % gegenüber 2023). Zum Wintergetreide
zählen Winterweizen, Wintergerste, Roggen und Wintermenggetreide
sowie die Weizen-Roggen-Kreuzung Triticale.
Die Aussaatfläche von Winterweizen, der flächenmäßig bedeutendsten
Getreideart in Deutschland, vergrößerte sich für die anstehende
Erntesaison 2025 gegenüber der diesjährigen Anbaufläche um 305 800
Hektar oder 12,3 % auf 2,8 Millionen Hektar. Die größten
Flächenzuwächse in absoluten Werten sind in Niedersachsen (+71 100
Hektar; +25,3 %), Bayern (+51 500 Hektar; +11,5 %) und
Schleswig-Holstein (+31 400 Hektar; +27,8 %) festzustellen.
Bei der Aussaatfläche für Roggen und Wintermenggetreide wird
für die Erntesaison 2025 von einem leichten Zuwachs um 2,8 %
(+15 200 Hektar) auf 550 100 Hektar ausgegangen. Die Aussaat von
Triticale erfolgte auf 271 600 Hektar, dies sind 6 300 Hektar
beziehungsweise 2,4 % mehr als die Anbauflächen zur Ernte 2024. Beim
Anbau von Wintergerste ist ein Rückgang der Aussaatfläche um 5,4 %
(‑70 300 Hektar) auf 1,2 Millionen Hektar festzustellen.
Mit Winterraps haben die landwirtschaftlichen Betriebe 1,1
Millionen Hektar bestellt. Damit vergrößert sich die Fläche um 2,3 %
oder 24 900 Hektar gegenüber 2024. Methodische Hinweise: Die
hochgerechneten Aussaatflächen zur Ernte 2025 beruhen auf den
Mitteilungen einer begrenzten Anzahl freiwilliger Ernte- und
Betriebsberichterstatter/-innen von Ende November 2024. Nicht
enthalten in den Ergebnissen sind die Stadtstaaten Berlin, Bremen
und Hamburg.
Die Ergebnisse sind als vorläufige
Anbautendenzen zu bewerten. Bis zur Ernte 2025 können auch noch
Auswinterungsschäden sowie Schädlings- und Krankheitsbefall eine
Rolle spielen. Die Vorjahresvergleiche beziehen sich auf die
endgültigen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2024.
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