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Montag, 30. Dezember 2024

Böllern ohne Grenzen? Was beim Feuerwerk in Europa wirklich zündet
Immer häufiger durchbrechen Knallgeräusche die winterliche Stille – ein untrügliches Zeichen, dass Silvester näher rückt. Doch nicht überall in Europa hört sich das gleich an. Ob Grenzbewohner oder Reisende:
- Was sollten Sie wissen, wenn Sie zum Jahreswechsel eine Ländergrenze passieren – ob mit oder ohne Feuerwerkskörper?
- Was ist legal, was nicht? Wie unterscheiden sich die Regelungen in unseren Nachbarländern, und was muss man beachten, wenn man den Jahreswechsel dort feiert?

Feuerwerk in Europa: Was gilt beim Böllerkauf in Polen und dem generellen Zünden im Ausland? Das EVZ klärt auf. Bild: KI-generiert


Überraschende Fakten und wichtige Warnungen – Juliane Beckmann, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), hat Antworten. Feuerwerk in Europa: Was gilt beim Böllerkauf in Polen und dem generellen Zünden im Ausland? Das EVZ klärt auf. Bild: KI-generiert

Hallo Frau Beckmann, schön, dass Sie Zeit für uns haben. Gibt es beim Feuerwerk in Europa überhaupt eine Gemeinsamkeit?

Hallo, sehr gerne! Eine Gemeinsamkeit gibt es tatsächlich – die Kennzeichnung auf den Feuerwerkskörpern. Das CE-Siegel und die Registrierungsnummer sind europaweit vorgeschrieben. Diese auf der Ware angebrachten Zeichen zeigen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Abgesehen davon kocht aber jedes Land sein eigenes Süppchen... In Deutschland dürfen klassische Silvesterraketen beispielsweise nur an den drei Tagen vor dem Jahreswechsel verkauft werden. Fällt ein Sonntag in den Zeitraum, gibt’s einen Extratag obendrauf. In Polen dagegen können Sie diese Produkte das ganze Jahr über kaufen und sogar im eigenen Garten – nicht aber im öffentlichen Raum – abbrennen. Allerdings nur zwischen 6 und 22 Uhr, abgesehen von Silvester natürlich.

Wow, das sind ja wirklich beeindruckende Unterschiede! Wenn ich mich recht entsinne, gibt es in manchen Ländern je nach Region nochmal unterschiedliche Regeln. Stimmt das?

Ja, und wie! In Frankreich oder Belgien regeln zum Beispiel die Kommunen selbst, ob und wo Feuerwerk erlaubt ist. In manchen Städten gibt es festgelegte Zonen, wo geknallt werden darf, andernorts ist es komplett verboten. Mein Rat: Informieren Sie sich vor einer Reise unbedingt über die Regeln in der Zielregion.

Gut zu wissen! Aber woher kommen die Knaller, die wir hier schon Wochen vor Silvester hören? Das können ja dann keine frisch gekauften Artikel sein.

Das könnte man meinen, stimmt aber nur bedingt. In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper im Laden tatsächlich nur kurz vor Silvester verkauft werden, aber es gibt eine Ausnahme: Der Import aus dem Ausland ist das ganze Jahr über erlaubt – sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Was meinen Sie mit gesetzlichen Bestimmungen?

Zunächst einmal die Gefahrenkategorien. In Deutschland sind die Kategorien F1 und F2 für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich. Die Kategorien F3 und F4, die deutlich gefährlicher sind, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gekauft und genutzt werden. In Polen oder Tschechien aber sind F3-Produkte ab 21 Jahren völlig frei verkäuflich. Doch die Einfuhr solcher Artikel nach Deutschland ist ohne Genehmigung verboten – das regelt das Sprengstoffgesetz. Wer das missachtet, riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und muss außerdem für die fachgerechte Entsorgung der Feuerwerkskörper aufkommen, wenn er erwischt wird.

Eine weitere Bestimmung, die viele nicht kennen: Die Sicherheitshinweise müssen in einer für Sie verständlichen Sprache verfasst sein, wenn Sie das Produkt nach Deutschland importieren möchten. Sollten Sie die polnische oder tschechische Aufschrift also nicht verstehen, lassen Sie besser die Finger davon!

Und zu guter Letzt: Es gibt Mengenbegrenzungen. Ein bis unters Dach mit Knallkörpern gefülltes Auto ist natürlich ein Sicherheitsrisiko für die Insassen und andere. Wie viel man mitnehmen darf, hängt in der Regel vom sogenannten Nettoexplosivstoffgewicht ab, also der Menge an Sprengstoff. Dabei gelten zwei Grenzwerte: Je nach Produktart dürfen entweder maximal fünf Kilogramm oder aber bis zu 50 Kilogramm transportiert werden. Erkundigen Sie sich daher vorher beim Zoll, falls Sie größere Mengen mitnehmen möchten.

Das klingt kompliziert. Und was ist mit dem Online-Kauf? Es gibt einige deutschsprachige Shops aus Polen oder Tschechien. Sind Bestellungen dort legal?

Das kann man pauschal nicht beantworten. Fakt ist aber, dass man bei Bestellungen sehr aufmerksam sein sollte. Onlineshops aus Polen oder Tschechien bieten oft auch F3-Produkte an, die in Deutschland verboten sind. Trotzdem können auch die hierher bestellt werden. Außerdem muss der Versand solcher Artikel eigentlich als Gefahrgut erfolgen – was aber meist nicht passiert. Das wirft Zweifel an der Seriosität solcher Anbieter auf. Eine deutschsprachige Website bedeutet also noch lange nicht, dass alles gesetzeskonform ist.

Was raten Sie Menschen, die im europäischen Ausland Feuerwerk kaufen oder nutzen möchten?

Wenn Sie den Jahreswechsel im EU-Ausland verbringen, informieren Sie sich unbedingt vorab, ob das Zünden von Feuerwerk dort erlaubt ist – denken Sie daran, dass auch regionale oder kommunale Regelungen gelten können. Ist das Knallen erlaubt, kaufen Sie ausschließlich in seriösen Geschäften. Auf Straßenmärkten kann man nämlich leicht an aus Fernost importierte oder andere Feuerwerkskörper ohne Zulassung geraten. Achten Sie deshalb auf eine gültige Kennzeichnung wie das CE-Siegel und die Registrierungsnummer. Im Idealfall sind auch Hinweise auf Deutsch oder in einer anderen Sprache, die Sie beherrschen, auf dem Produkt.

Diese Tipps gelten grundsätzlich für den Feuerwerkskauf im Ausland. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). So vermeiden Sie Ärger, vermeidbare Kosten und vor allem unnötige Gefahren.

Vielen Dank, Frau Beckmann! Haben Sie noch einen letzten Tipp für unsere Leserinnen und Leser?

Ja. Egal, wo Sie Ihr Silvesterfest feiern – kommen Sie gut ins Neue Jahr… und verbrennen Sie sich nicht die Finger!


Gewusst wie: Silvesterfeuerwerk richtig zünden
Wenn beim Feuerwerk etwas schiefgeht: Welche Versicherung zahlt?  
Auch wenn es in einigen Städten Zonen gibt, in denen Böller oder Raketen verboten sind, viele Menschen werden das neue Jahr trotzdem traditionell mit einem Feuerwerk begrüßen. Damit es nicht in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden beginnt, rät die HUK-COBURG nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die von unabhängigen Prüfanstalten getestet wurden. Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein.


Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine vierstellige Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden.


Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden. Ganz wichtig: Vor dem Abschuss von Feuerwerkskörpern immer die Gebrauchsanweisung lesen und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten. 


Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen Autobesitzer:innen den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und regulieren lassen. Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg gangbar.


Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück. Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung.
In der Regel lassen sich solche Schäden leicht vermeiden, wenn Fenster und Dachluken verschlossen sind.     

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft – zum Beispiel an den Augen – ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat. Der oder die Verletzte kann also niemanden in die Pflicht nehmen. Dann bleiben er oder sie auf ihren Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach dem Verursacher. 


Worüber kaum jemand nachdenkt: Selbst, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen sie aus der eigenen Tasche entschädigt werden. Bei schweren Unfällen ist das eine Verpflichtung, die Privatleute häufig nicht erfüllen können. Auch hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung.  

Damit das Jahr gut beginnt: Silvesterfeuerwerk richtig zünden. Foto: HUK-COBURG


Landesregierung ermöglicht Kostenübernahme der Vertraulichen Spurensicherung nach Gewalttaten
Von Gewalt betroffene Personen sehen sich nicht immer in der Lage, die erlebte Tat unmittelbar anzuzeigen. In diesen Fällen kann die sogenannte Vertrauliche Spurensicherung sicherstellen, dass Beweise auch bei späterer Anzeige nicht verloren gehen. Zur Vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper von Betroffenen. Die gerichtsfest dokumentierten Befunde und Tatspuren stehen damit in einem späteren Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung. Zukünftig erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen den Kliniken die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung, was Betroffene von Gewalttaten stärkt.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die neuen Regelungen gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in den vergangenen drei Jahren federführend verhandelt. Beteiligt an den intensiven und konstruktiven Verhandlungen waren zudem Vertretungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Institute für Rechtsmedizin, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen sowie der Landesverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.. Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).

Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Die Gewalt an Mädchen und Frauen ist in allen Deliktsbereichen laut dem aktuellen Lagebild des Bundes gestiegen. Häufig sind von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen nach einer Gewalthandlung nicht in der Lage, die Tat anzuzeigen. Mit dem Vertrag tragen wir dazu bei, dass Opfer von Gewalt sich für eine Anzeige die Zeit nehmen können, die sie benötigen, um körperliche Verletzungen auszukurieren und sich psychisch zu stabilisieren. Die vertrauliche Spurensicherung hat damit nicht nur aus forensischer Sicht, sondern auch mit Blick auf die Gesundheit des Gewaltopfers einen hohen Stellenwert.”

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Opfer von Gewalttaten haben Schlimmes erlebt und sind häufig traumatisiert. Wir wollen mit diesem Vertrag dazu beitragen, dass ihnen in dieser außerordentlich schwierigen Situation geholfen wird und dass sie sich auch noch längere Zeit nach der Tat für ein strafrechtliches Verfahren entscheiden können. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass ihnen niedrigschwellig bei der Beweissicherung geholfen wird. Das ist für die Beweisführung in etwaigen späteren strafrechtlichen Verfahren ein wichtiger Schritt. Mein herzlicher Dank gilt den Vertragspartnerinnen und -partnern für ihr großes Engagement beim Zustandekommen des Vertrages“.

Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, für die gesetzlichen Krankenkassen: „Gemeinsam mit den beiden beteiligten Ministerien ist es uns gelungen, eine gute vertragliche Grundlage für die künftige Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen und damit gleichzeitig Opfer von Gewalttaten zum wichtigen Schritt der Beweissicherung zu ermutigen. Wenn rechtsmedizinische Leistungen anonym übernommen und abgerechnet werden, dann hilft das, die Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten oder zu gefährden. Deshalb steht der Opferschutz an oberster Stelle.“

Den Vertragspartnerinnen und -partnern war es wichtig, bewährte Strukturen einzubeziehen. So wird bspw. das iGOBSIS-System bei der Umsetzung des Vertrages Anwendung finden. iGOBSIS ist ein durch Forschende des Universitätsklinikums Düsseldorf und der FH Dortmund entwickeltes intelligentes Gewaltopfer-Beweissicherungs- und -Informationssystem (www.gobsis.de). Der Einsatz von iGOBSIS wird vom MKJFGFI mit rund 800.000 Euro in 2025 gefördert.

Prof. Stefanie Ritz, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf mit der angeschlossenen Rechtsmedizinischen Ambulanz für Gewaltopfer: „Es ist sehr wichig, dass die Dokumentation von Verletzungen wirklich gerichtsfest ist und die Spurensicherung sachgerecht durchgeführt wird. Darauf müssen sich Betroffene unbedingt verlassen können. Rechtsmedizinische Kompetenz muss daher rund um die Uhr zur Verfügung stehen und Kliniken müssen systematisch geschult werden. Genau dafür wurde iGOBSIS entwickelt und in zahlreichen nordrheinwestfälischen Kliniken erprobt. Über das System wird eine qualifizierte Vertrauliche Spurensicherung auch abseits der Zentren möglich. Betroffene sollten keine langen Wege in Kauf nehmen müssen, wenn ihnen Gewalt widerfahren ist und sie kompetente Ansprechpartner brauchen.”

2020 hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, damit die von Einrichtungen des Gesundheitswesens erbrachten Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper betroffener Personen finanziert werden können. Hintergrund ist, dass allein die mündliche Aussage der Opferzeugin oder des Opferzeugen mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend ist. Voraussetzung für die Anwendung ist der nun ausgearbeitete Vertrag zwischen den Vertragspartnerinnen und -partnern, der die Leistungen und deren Vergütung zur vertraulichen Spurensicherung in Fällen von sexualisierter Gewalt und Misshandlungen regelt.

Nach der Beschlussfassung durch das Landeskabinett am 17. Dezember 2024 erfolgt nun die vorgeschriebene Unterrichtung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Im Anschluss wird die Unterzeichnung durch die Vertragsparteien erfolgen. Angestrebt wird ein Inkrafttreten im Februar 2025. Im Anschluss wird das Angebot sukzessive in nordrhein-westfälischen Kliniken zur Verfügung stehen.


Strategischer Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie beginnt im Januar
Der Strategischen Dialog über die Zukunft der Automobilindustrie in Europa wird bereits im kommenden Monat offiziell starten. Bei der Wahl der EU-Kommission am 27. November 2024 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem Europäischen Parlament angekündigt, einen solchen Dialog einzuberufen. Es sollen rasch Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden, die der Sektor dringend benötigt. 


Präsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Die Automobilindustrie ist eine europäische Erfolgsgeschichte und entscheidend für den Wohlstand Europas. Sie treibt Innovationen voran, sichert Millionen von Arbeitsplätzen und ist der größte private Investor in Forschung und Entwicklung. Jeder Sektor hat spezielle Bedürfnisse, und es liegt in unserer Verantwortung, Lösungen zu finden, die sowohl sauber als auch wettbewerbsfähig sind.

Wir müssen diese Branche beim bevorstehenden tiefgreifenden und bahnbrechenden Wandel unterstützen. Und wir müssen sicherstellen, dass die Zukunft des Autos fest in Europa verankert bleibt. Deshalb habe ich einen Strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie vorgeschlagen. Wir werden diesen Dialog bereits im Januar beginnen, um zusammen unsere gemeinsame Zukunft zu gestalten."


Schwerpunkte
Der Strategische Dialog wird konkrete Strategien und Lösungen zur Unterstützung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Automobilherstellung in Europa entwickeln. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf folgenden Themen liegen:
- Förderung datengestützter Innovation und Digitalisierung auf der Grundlage zukunftsweisender Technologien wie KI und autonomes Fahren;
- Unterstützung der Dekarbonisierung des Sektors in einem offenen technologischen Ansatz;
- Arbeitsplätze, Kompetenzen und weitere soziale Aspekte; 
- Vereinfachung und Modernisierung des Rechtsrahmens;
- Steigerung der Nachfrage, Stärkung der finanziellen Ressourcen des Sektors und seiner Widerstandsfähigkeit und Wertschöpfungskette in einem zunehmend wettbewerbsorientierten internationalen Umfeld.


Teilnehmende
Der Strategische Dialog bringt wichtige Interessengruppen aus der gesamten Branche zusammen, darunter europäische Automobilunternehmen, Infrastrukturanbieter, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände sowie Teile der Wertschöpfungskette der Automobilindustrie und andere Interessengruppen.

Weiterer Ablauf
Auf den offiziellen Start unter der persönlichen Leitung der Präsidentin folgt eine Reihe thematischer Treffen unter dem Vorsitz von Mitgliedern der EU-Kommission. Diese Treffen werden in einer Reihe von Empfehlungen münden, die dazu beitragen, eine ganzheitliche EU-Strategie für den Sektor zu entwickeln, um die verschiedenen Herausforderungen zu bewältigen und den geltenden EU-Rechtsrahmen bei Bedarf entsprechend anzupassen.


Auf Gipfeltreffen unter der Leitung der Präsidentin werden die erzielten Fortschritte überprüft und die notwendigen politischen Impulse für die weitere Arbeit gegeben. Der Rat und das Europäische Parlament werden eng in den Prozess eingebunden und regelmäßig über den Dialog informiert und dazu konsultiert.


Pfarrer Muthmann am Service-Telefon der evangelischen Kirche in Duisburg
„Zu welcher Gemeinde gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche in Duisburg.

Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das Service-Telefon ist am Montag, 30. Dezember 2024 von Jürgen Muthmann, Pfarrer in der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg, besetzt.



Herbstaussaat zur Ernte 2025: Knapp 6 % mehr Wintergetreide
• Aussaat von Winterweizen gegenüber 2024 um gut 12 % gestiegen
• Ansteigende Tendenz auch bei Roggen und Wintermenggetreide sowie Triticale
• Flächenrückgang bei Wintergerste um gut 5 %

Im Herbst 2024 haben die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf 4,8 Millionen Hektar Ackerland Wintergetreide für die kommende Erntesaison 2025 ausgesät. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Aussaatfläche für Wintergetreide damit um 256 900 Hektar (+5,6 %) größer als die Anbaufläche des Jahres 2024.


Der Anstieg erfolgt allerdings von einem niedrigen Niveau aus, da witterungsbedingte Schwierigkeiten, insbesondere hohe Niederschläge, bei der Aussaat im Herbst 2023 und um den Jahreswechsel 2023/2024 zu einem deutlichen Rückgang der Wintergetreideflächen für die Ernte 2024 geführt hatten (-9,3 % gegenüber 2023). Zum Wintergetreide zählen Winterweizen, Wintergerste, Roggen und Wintermenggetreide sowie die Weizen-Roggen-Kreuzung Triticale.



Die Aussaatfläche von Winterweizen, der flächenmäßig bedeutendsten Getreideart in Deutschland, vergrößerte sich für die anstehende Erntesaison 2025 gegenüber der diesjährigen Anbaufläche um 305 800 Hektar oder 12,3 % auf 2,8 Millionen Hektar. Die größten Flächenzuwächse in absoluten Werten sind in Niedersachsen (+71 100 Hektar; +25,3 %), Bayern (+51 500 Hektar; +11,5 %) und Schleswig-Holstein (+31 400 Hektar; +27,8 %) festzustellen. 


Bei der Aussaatfläche für Roggen und Wintermenggetreide wird für die Erntesaison 2025 von einem leichten Zuwachs um 2,8 % (+15 200 Hektar) auf 550 100 Hektar ausgegangen. Die Aussaat von Triticale erfolgte auf 271 600 Hektar, dies sind 6 300 Hektar beziehungsweise 2,4 % mehr als die Anbauflächen zur Ernte 2024. Beim Anbau von Wintergerste ist ein Rückgang der Aussaatfläche um 5,4 % (‑70 300 Hektar) auf 1,2 Millionen Hektar festzustellen. 


Mit Winterraps haben die landwirtschaftlichen Betriebe 1,1 Millionen Hektar bestellt. Damit vergrößert sich die Fläche um 2,3 % oder 24 900 Hektar gegenüber 2024.  Methodische Hinweise: Die hochgerechneten Aussaatflächen zur Ernte 2025 beruhen auf den Mitteilungen einer begrenzten Anzahl freiwilliger Ernte- und Betriebsberichterstatter/-innen von Ende November 2024. Nicht enthalten in den Ergebnissen sind die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.

Die Ergebnisse sind als vorläufige Anbautendenzen zu bewerten. Bis zur Ernte 2025 können auch noch Auswinterungsschäden sowie Schädlings- und Krankheitsbefall eine Rolle spielen. Die Vorjahresvergleiche beziehen sich auf die endgültigen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2024.