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			Hausgiebel eines Mehrfamilienhauses in Duisburg-Bissingheim 
			eingestürzt Der Feuerwehr Duisburg wurde heute gegen 
			13.10 Uhr der Einsturz des Hausgiebels eines Mehrfamilienhauses auf 
			der Bissingheimer Straße in Bissingheim gemeldet. Beim Eintreffen 
			der Einsatzkräfte war die Giebelwand teilweise eingestürzt und lag 
			neben dem Haus. 
  Die Rettungskräfte stellten im Keller des 
			Gebäudes ein Feuer fest. Vermutlich ist der Brand genauso wie der 
			eingestürzte Dachgiebel auf eine Verpuffung im Keller 
			zurückzuführen. Eine Person wurde vermisst. Sie konnte leider nur 
			noch tot geborgen werden. 
  
			
			
			Die Feuerwehr bekämpfte den Brand, setzte dazu mehrere Trupps unter 
			Atemschutz ein. Parallel wurde das Gebäude auf möglich weitere 
			Schäden und Stabilität geprüft. Der Rettungsdienst betreute zudem 
			eine weitere Person.
  Aktuell sind etwa 80 Einsatzkräfte der 
			Freiwilligen Feuerwehr, der Wache 1 (Mitte), Wache 7 (Süd) und Wache 
			3 (Hamborn), des Bautrupps und des Rettungsdienstes sowie zwei 
			Seelsorger vor Ort. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Ursache der 
			Verpuffung aufgenommen.
 
  Unterwegs bei Schnee und Eis Ob zu Fuß, im Auto oder auf dem 
			Fahrrad  Starke Schneefälle und Glätte können für alle 
			Verkehrsteilnehmenden gefährlich werden. Verletzungsgefahr bergen 
			beispielsweise sich ablösende Schneelawinen von Hausdächern oder 
			abbrechende Eiszapfen an den Regenrinnen. Generell gilt: Wenn Sie 
			Zeuge von Unfällen oder Stürzen mit Verletzten werden, leisten Sie 
			Erste Hilfe und verständigen Sie den Notruf. 
 
  Halten Sie 
			sich in sicherer Entfernung von geneigten Dachflächen auf. Und 
			warnen Sie spielende Kinder, dass besonders eisiger und harter 
			Schnee ebenfalls zu Verletzungen führen kann. Betreten von 
			Eisflächen Zugefrorene Seen locken besonders Kinder zum Eislaufen 
			an. Doch der solide Eindruck einer Eisfläche kann täuschen. 
  
			 Daher gilt: Nur Eisflächen, die durch die zuständigen Behörden 
			freigegeben wurden, sollten betreten werden! Außerdem sollten die 
			Eisregeln der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) beachtet 
			werden: Erst ab einer Eisschicht mit einer Dicke von 15 Zentimetern 
			trägt die Fläche. Austretendes Wasser, Risse im Eis und dunkle 
			Stellen sind erste deutliche Hinweise für nicht tragendes Eis. Und 
			was tun, wenn das Eis auf einmal anfängt zu knistern und zu knacken?
			
 
  Der Tipp der DLRG: Möglichst schnell zurück ans Ufer, 
			auf dem Bauch robbend und genau den Weg zurück, auf dem man auch 
			gekommen ist. Lassen Sie ihre Kinder nie allein auf zugefrorenen 
			Gewässern spielen. Alarmieren Sie die Feuerwehr, wenn sie einen 
			Einbruch bemerken. Langanhaltende Schneefälle und Schneelast auf dem 
			Dach Zusätzlich können extreme, langanhaltende Schneefälle die 
			Tragfähigkeit eines Daches gefährden. Durch das hohe Gewicht der 
			Schneemasse können Dächer einstürzen oder Dachschneelawinen 
			verursacht werden. 
 
  Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, 
			empfiehlt das BBK verschiedene vorbeugende Maßnahmen. Lassen Sie 
			insbesondere bei älteren Bestandsbauten die Tragfähigkeit Ihres 
			Daches gegenüber möglichen hohen Schneebelastungen überprüfen. 
			Bedenken Sie, dass für die Schneelast das Schneegewicht und nicht 
			die Schneehöhe maßgebend ist. Führen Sie Sicherungsmaßnahmen gegen 
			Schneerutschungen vom Dach durch. 
 
  Schneiden Sie lange 
			und schwere Äste über Hausdächern zurück und verwenden Sie 
			Schneerutschgitter und Schneestoppvorrichtungen, um Dachlawinen 
			vorzubeugen. Allgemein ist es ratsam, die Schneehäufungen sowie den 
			Wetterbericht stetig zu beobachten, die tragenden Bauteile der 
			Dachkonstruktion zu beobachten und frühzeitig dafür zu sorgen, dass 
			das Dach idealerweise durch Fachpersonal von Schneelasten wieder 
			geräumt wird.
			
 
 
  Bäcker-Innung Rhein-Ruhr übergab Neujahrsbrezel an 
			Oberbürgermeister Sören Link  Die Schornsteinfeger 
			hatten bereits am Dienstag ihre Glückswünsche ins Duisburger Rathaus 
			getragen, heute hielt ein weiteres Glückssymbol Einzug am Burgplatz: 
			die Neujahrsbrezel. Oberbürgermeister Sören Link nahm insgesamt drei 
			Brezel am Mittwoch im Mercatorzimmer von Vertreterinnen und 
			Vertretern der Bäcker-Innung Rhein-Ruhr entgegen.  
			  
			Die Bäckerei-Innung Rhein-Ruhr übergibt die Traditionelle 
			Neujahrsbrezel an Oberbürgermeister Sören Link. Foto: Tanja Pickartz 
			/ Stadt Duisburg
  Unter ihnen war auch ein Schülerpraktikant, 
			der die erste Brezel überreichte. Die Tradition der Neujahrsbrezel 
			hat eine lange Geschichte in Deutschland. Das Gebäck steht für 
			Hoffnung, Glück, Zusammenhalt und den Wunsch nach einem guten Start 
			ins neue Jahr. Familien und Freunde kommen zusammen, um das 
			Hefegebäck zu genießen. Wie es üblich ist, wurden die Brezel mit den 
			anwesenden Gästen geteilt und das neue Jahr in Gemeinschaft und 
			Freude begonnen. 
 
  Die Neujahrsbrezel erinnert in ihrer 
			charakteristischen Form an eine verschlungene Schleife und 
			symbolisiert damit die ununterbrochene Verbindung des alten und 
			neuen Jahres sowie die Hoffnung auf Kontinuität und gute 
			Veränderungen neuen Jahr. In einigen Regionen Deutschlands ist es 
			auch Brauch, dass die Neujahrsbrezel mit speziellen Zutaten verziert 
			wird. So können zum Beispiel Mandeln, Rosinen oder Zucker darauf 
			gestreut werden – als Zeichen für Wohlstand, Süße und Glück.
			
 
  Empfang der Sternsinger im Stadtbezirk 
			Rheinhausen  Sternsinger der Katholischen 
			Kirchengemeinde St. Peter Rheinhausen besuchten am Dreikönigstag das 
			Bezirksamt Rheinhausen und hinterließen ihren traditionellen 
			Segensspruch. Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß empfing „Kasper, 
			Melchior und Balthasar“, die die anwesenden Mitarbeiterinnen und 
			Mitarbeiter mit bekannten Liedern wie unter anderem „Wir kommen 
			daher aus dem Morgenland“ erfreuten.  
			  
			Stadt Duisburg
 
  Unter dem Motto „Erhebt eure Stimme! 
			Sternsingen für Kinderrechte“ werden in diesem Jahr von den 
			Sternsingerinnen und Sternsingern weltweit besonders die Rechte von 
			Kindern in den Blick genommen. Unterstützt und vorgestellt werden 
			Beispielprojekte aus Turkana im Norden Kenias und in Kolumbien. 
			Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß überreichte im Namen der 
			Bezirksvertretung einen Spendenscheck, der diesen Projekten 
			zugutekommt.
			
 
  Bundesregierung beschließt Wohnungslosenbericht 
			2024 Bericht gibt Auskunft über die Anzahl der in Deutschland 
			wohnungslosen Menschen    Das Bundeskabinett hat am 8. 
			Januar 2025 den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung 
			und Bauwesen vorgelegten Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Mit 
			diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick 
			über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht 
			enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von 
			Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet.  
		   
		   
		   
					  
			 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und 
			Bauwesen: „Der Bericht zeigt, dass die Obdach- und Wohnungslosigkeit 
			in Deutschland unterschiedliche Formen und Ursachen hat und bei 
			weitem kein rein städtisches Problem darstellt. Mit dem Nationalen 
			Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit hat der Bund daher den Weg 
			geebnet, abgestimmt mit den Ländern, Kommunen und der 
			Zivilgesellschaft, die Herausforderung der Bekämpfung der 
			Obdachlosigkeit langfristig anzugehen. 
  Hierfür haben wir im 
			letzten Jahr eine Kompetenzstelle des Bundes beim BBSR eingerichtet. 
			Derzeit werden dort Maßnahmen erarbeitet, um zum Beispiel Frauen und 
			Kinder in Obdachlosenunterkünften durch bessere Standards zu 
			schützen. Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und damit auch 
			Menschen, die gegenwärtig wohnungs- und obdachlos sind, eine Wohnung 
			zu ermöglichen, investiert der Bund bis 2028 mehr als 20 Milliarden 
			Euro in den sozialen Wohnungsbau. 
  Auch die neue 
			Wohngemeinnützigkeit, die am 1. Januar 2025 gestartet ist, kann 
			hierbei helfen. Und mit der Erhöhung des Wohngeldes zu Jahresbeginn 
			um durchschnittlich 15% unterstützt der Bund präventiv Menschen, die 
			durch hohe Miet- und Energiekosten stark belastet werden.“ 
  
			Zum Wohnungslosenbericht  Im Mittelpunkt des Berichtes stehen 
			drei Gruppen von wohnungslosen Personen: Die untergebrachten 
			wohnungslosen Personen, über die das Statistische Bundesamt Daten 
			erhebt und jährlich eine Statistik erstellt, des Weiteren die 
			Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und die der 
			wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft, zu denen das 
			Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen 
			empirischen Forschungsauftrag vergeben hat, um mittels einer 
			hochgerechneten Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.
			
  Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende 
			Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der 
			Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei 
			Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt 
			wohnungslose Personen).  
			  
			
  Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in 
			Behelfsunterkünften. Berücksichtigt man rund 15.600 
			Doppelerfassungen, leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 
			wohnungslose Menschen. Dabei umfasst die Statistik untergebrachter 
			wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher Definition von 
			Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete 
			untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv 
			abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, 
			subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten 
			eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verbleiben.  
			 
			  
			 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das 
			Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der 
			Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum 
			vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 
			aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, 
			wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder 
			Ähnliches verfügen. 
  All dies sowie die Ausweitung der 
			Gemeindestichprobe in der aktuellen empirischen Erhebung in 
			Verbindung mit der Verringerung von Untererfassungen in der 
			Statistik führt dazu, dass im Vergleich zu 2022 ein Anstieg der 
			Wohnungslosenzahlen zu verzeichnen ist. 
 
  Die 
			Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, zum Ziel der 
			Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beizutragen und hat 
			deshalb in Übereinstimmung mit den Initiativen der Europäischen 
			Union, das Ziel bekräftigt, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 
			zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür wurde am 24. 
			April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 
			beschlossen, der als bundesweiter Handlungsleitfaden erstmals die 
			gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der 
			Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland abbildet. 
 
  
			Er identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Mit seinen 
			inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren gibt es 
			einen von allen beteiligten Akteuren akzeptierten und abgestimmten 
			Handlungsrahmen. Mehr Informationen zum Nationalen Aktionsplan gegen 
			Wohnungslosigkeit finden Sie
			
			hier. Den Wohnungslosenbericht 2024 können Sie
			hier 
			einsehen.
			
 
  Bundestagswahl 2025: Bundeswahlausschuss 
			entscheidet über Anerkennung von Parteien In einer 
			öffentlichen Sitzung entscheidet der Bundeswahlausschuss über die 
			Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur 
			Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Sitzung findet am 13. und 
			14. Januar 2025, jeweils ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in 
			Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang 
			Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.
			
 
  Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur 
			bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest, welche Parteien im 
			Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl 
			aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf 
			Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge 
			bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen, ohne 
			Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen. 
  Welche 
			sonstigen Vereinigungen, die der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung 
			an der Wahl des 21. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese 
			Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind 
			und damit Wahlvorschläge bei den Landes- und Kreiswahlleitungen 
			einreichen können, für die sie unter anderem entsprechende 
			Unterstützungsunterschriften nachweisen müssen.  Gegen eine 
			Feststellung des Bundeswahlausschusses kann eine Partei oder 
			Vereinigung innerhalb von vier Tagen nach Bekanntgabe eine 
			Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht erheben. 
 
  Das 
			Bundesverfassungsgericht muss dann bis zum 23. Januar 2025 über die 
			Beschwerden entscheiden. Bis zur Entscheidung müssen die Wahlorgane 
			die Partei oder Vereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte 
			Partei behandeln. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 
			7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 Vereinigungen der 
			Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung 
			an der Bundestagswahl 2025 angezeigt (2021: 87 
			Beteiligungsanzeigen). 
  Die Sitzung wird live im Internet (www.bundestag.de) 
			übertragen. Im Nachgang ist sie in der Mediathek des Bundestages (www.bundestag.de/mediathek) 
			abrufbar.
			
 
  Bundestagswahl: 56 Parteien und politische 
			Vereinigungen haben Beteiligung angezeigt  Bis zum 
			Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 
			Parteien und politische Vereinigungen der Bundeswahlleiterin 
			angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2025 beteiligen 
			wollen. Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, ist dies für die 
			meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die 
			Teilnahme an der Bundestagswahl. 
 
  Nur Parteien, die im 
			Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl 
			aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf 
			Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt bei 
			den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen 
			einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen 
			müssen zuvor der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung schriftlich 
			anzeigen. 
 
  Im Einzelnen haben folgende Parteien und 
			politischen Vereinigungen ihre Beteiligungsanzeige bei der 
			Bundeswahlleiterin eingereicht (Reihenfolge nach Eingang):   
			Kurzbezeichnung Parteiname Zusatzbezeichnung (nur, wenn im 
			Wahlverfahren verwendet)  1 PfM Partei für Motorsport  2 BP 
			Bayernpartei  3 Bündnis GRAL BündnisGRAL - Ganzheitliches Recht 
			Auf Leben  4 MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
			 5 IBD Identitäre Bewegung e.V.  6 PDR Partei der Rentner 
			Landesverband Berlin  7 BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität  
			8 APPD Anarchische Pogo-Partei Deutschlands  9 Anarchie-Partei
			 10 Anarcho-Partei  11 iNSDAP interNationalSozialistische 
			Deutsche ArbeiterPartei  12 Ultranation  13 Gartenpartei 
			Gartenpartei  14 PdH Partei der Humanisten Fakten, Freiheit, 
			Fortschritt 15 Vereinigte Direktkandidaten  16 dieBasis 
			Basisdemokratische Partei Deutschland  17 Die 
			Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer  18 MENSCHLICHE WELT 
			Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller 19 PDR 
			Partei der Rentner  20 ZRSD Bundeszentralrat der Schwarzen in 
			Deutschland  21 Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland
			 22 DG Die Guten  23 BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND
			 24 UNABHÄNGIGE UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie  25 
			Partei Orange  26 DE2040 Deutschland 2040  27 Die PARTEI 
			Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und 
			basisdemokratische Initiative  28 FREIE SACHSEN FREIE SACHSEN  
			29 Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ  30 
			Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik 
			für die Menschen 31 CSC Cannabis Social Club  32 MERA25 MERA25 
			- Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit  33 ÖDP 
			Ökologisch-Demokratische Partei Die Naturschutzpartei 34 VPD 
			Volksstimmen-Partei-Deutschland  35 SSW Südschleswigscher 
			Wählerverband  36 IDA Initiative für Demokratie und Aufklärung
			 37 LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen  38 Die LIEBE 
			Die LIEBE Europäische Partei  39 Volt Volt Deutschland  40 
			WerteUnion WerteUnion  41 DAVA Demokratische Allianz für Vielfalt 
			und Aufbruch  42 SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte 
			Internationale  43 Verjüngungsforschung Partei für 
			Verjüngungsforschung  44 THP Thüringer Heimatpartei  45 A L AL 
			( Partei )  46 PdF Partei des Fortschritts  47 sonstige DIE 
			SONSTIGEN X 48 DrA Dr. Ansay Partei  49 DIE NEUE MITTE DIE 
			NEUE MITTE Zurück zur Vernunft. 50 V-Partei³ V-Partei³ - Partei 
			für Veränderung, Vegetarier und Veganer  51 Bund Köln  52 
			PIRATEN Piratenpartei Deutschland  53 Unity Party of Germany  
			54 SAI4Paris Brücke Partei  55 Döner Partei Deutsche Partei für 
			die ökonomische Neuordnung essentieller Ressourcen  56 – 
			Wachstumswandel 
 
  Über die Anerkennung dieser 
			Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl als Voraussetzung 
			für die Einreichung von Wahlvorschlägen entscheidet der 
			Bundeswahlausschuss spätestens am 40. Tag vor der Bundestagswahl 
			(§ 18 Absatz 4 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 b) 
			Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für 
			die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag). 
 
  Die öffentliche 
			Sitzung des Bundeswahlausschusses findet daher spätestens am 
			14. Januar 2025 im Deutschen Bundestag in Berlin, 
			Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 
			1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. Hierüber informiert die 
			Bundeswahlleiterin in einer gesonderten 
			Pressemitteilung am 8. Januar 2025. Wahlvorschläge von Parteien 
			müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und 
			zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen oder 
			als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen.  
			
  Aber nicht nur Parteien können Wahlkreisbewerbende 
			nominieren; auch Gruppen von Wahlberechtigten eines Wahlkreises 
			können andere Kreiswahlvorschläge für sogenannte „Einzelbewerbende“ 
			bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr bei den Kreiswahlleitungen 
			einreichen. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden je 
			nach Zuständigkeit die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 24. 
			Januar 2025. Gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 26 Absatz 1 Satz 3 
			Bundeswahlgesetz können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann 
			zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine 
			Landesliste zugelassen wird.
			
 
  2024 war das wärmste Jahr an Emscher und Lippe 
			seit 1931  Die Niederschlagsbilanz von 
			Emschergenossenschaft und Lippeverband für den Dezember 2024 fällt 
			unterdurchschnittlich aus – anders als noch ein Jahr zuvor, als es 
			infolge von anhaltendem Dauerregen zu wochenlangen Hochwässern in 
			der Region kam. Die Bilanz für das gesamte Kalenderjahr 2024 fällt 
			dagegen wiederum überdurchschnittlich nass aus. 
 
  Eine 
			neue Rekordmarke erreichte die durchschnittliche Jahrestemperatur: 
			Mit im Mittel 12,3 Grad war 2024 das wärmste bisher aufgezeichnete 
			Jahr an Emscher und Lippe seit 1931. Der Dezember 2024 ist mit 62,7 
			mm im Emscher-Gebiet und 57,2 mm im Lippe-Gebiet nur 
			unterdurchschnittlich nass gewesen. Ein Millimeter entspricht einem 
			Liter Regen pro Quadratmeter. 
 
  Der größte 
			Tagesniederschlag fiel in beiden Flusseinzugsgebieten jeweils am 5. 
			Dezember 2024. An diesem Tag fielen im Emscher-Gebiet maximal 22,3 
			mm an der Station Mülheim an der Ruhr-Frohnhauser Weg. Im Gebiet des 
			Lippeverbandes fiel der maximale Tagesniederschlag an der Station 
			Hünxe-Schacht Lohberg. Dort fielen 21,7 mm innerhalb eines Tages. Im 
			Dezember gab es zwei längere Phasen ohne oder mit kaum Niederschlag. 
			Einmal vier Tage vom 10. bis zum 13. Dezember und einmal sieben Tage 
			vom 25.12. bis zum 31. Dezember. 
 
  Das Monatsmittel der 
			Lufttemperatur im Dezember betrug 5,1 Grad. Damit liegt der Dezember 
			1,2 Grad über dem langjährigen Mittel von 3,9 Grad. Kalenderjahr 
			2024 Der Niederschlag im Kalenderjahr 2024 war im Gegensatz zum 
			Dezember-Monat überdurchschnittlich nass. Im Emscher-Gebiet liegt 
			der Jahresniederschlag mit 931 mm deutlich über dem 130-jährigen 
			Mittel von 799 mm. 
 
  Damit landet das Kalenderjahr 2024 
			auf Platz 13 der vergangenen 94 Kalenderjahre. Im Gebiet des 
			Lippeverbandes liegt der Jahresniederschlag bei 874 mm und somit 
			auch deutlich über dem 130-jährigen Mittel von 766 mm. Das bedeutet 
			im Lippe-Gebiet Platz 20 der vergangenen 94 Kalenderjahre. Es folgt 
			also auf das Rekordjahr 2023 ein weiteres überdurchschnittlich 
			nasses Jahr. 
 
  Wie bereits bei der Auswertung des 
			Wasserwirtschaftsjahres 2024 (November 2023 bis Oktober 2024) war 
			der Mai im Kalenderjahr 2024 der Monat mit dem meisten Niederschlag. 
			Deutlich nasser als das Mittel waren auch der Februar und der April. 
			Einzig die Monate Juli und Dezember waren unterdurchschnittlich. Das 
			Jahresmittel der Lufttemperatur lag bei 12,3 Grad (langjähriges 
			Mittel: 10,7 Grad) und knackt somit den bisherigen Höchstwert aus 
			dem vorherigen Jahr von 12,2 Grad. 
 
  Damit ist das 
			Kalenderjahr 2024 im EGLV-Gebiet das wärmste bisher aufgezeichnete 
			Kalenderjahr ab 1931. Emschergenossenschaft und Lippeverband 
			Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sind 
			öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee 
			des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip leben. Die Aufgaben 
			der 1899 gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die 
			Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung 
			sowie der Hochwasserschutz. 
 
  Der 1926 gegründete 
			Lippeverband bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im 
			nördlichen Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss 
			Seseke naturnah um. Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und 
			Lippeverband rund 1.700 Beschäftigte und sind Deutschlands größter 
			Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen und Pumpwerken (rund 
			782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, 546 
			Pumpwerke und 59 Kläranlagen). www.eglv.de
			
 
  Anschlussqualifizierung 160 + nach QHB für 
			Kindertagespflegepersonen  Noch freie Plätze für März 2025
			 Die Betreuung von Kindern ist eine verantwortungsvolle 
			und erfüllende, aber auch herausfordernde Aufgabe. Zur Sicherung 
			einer qualitativ guten pädagogischen Arbeit bedarf es einer 
			kontinuierlichen Vertiefung des Fachwissens sowie einer 
			Kompetenzerweiterung. Die angebotene Anschlussqualifizierung richtet 
			sich an aktive Kindertagespflegepersonen (tätigkeitsbegleitend) und 
			wird nach dem Curriculum des Qualifizierungshandbuches (QHB) 
			durchgeführt.   
 
  Zu den Themenschwerpunkten gehören u. a. 
			Frühpädagogik, Kompetenzentwicklung, Profilbildung und Reflexion der 
			eigenen Praxis. Nach einer erfolgreichen Lernergebnisfeststellung, 
			die sich aus schriftlicher und mündlicher Leistung zusammensetzt, 
			erlangen Sie das bundesweit gültige Zertifikat des Bundesverbandes 
			Kindertagespflege (Stufe 2): „Qualifizierte Kindertagespflegeperson 
			nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) nach 
			140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend“. 
 
  Die 
			Anschlussqualifizierung startet am 20.03.2025 und findet in 
			Kooperation mit dem Jugendamt Duisburg und dem Bundesverband für 
			Kindertagespflege e. V. statt. Die Inhalte werden in einem 
			praxisorientierten und lebendigen Unterricht 1–2 mal wöchentlich, 
			werktags im Abendbereich und samstags, vermittelt.   
  Der 
			Kurs findet in den Räumlichkeiten der 
			AWO-Familienbildung/Mehrgenerationenhaus auf der Düsseldorfer Str. 
			505 in 47055 Duisburg statt. Auskunft und Anmeldungen unter 
			AWO-Campus gGmbH, Jessica Buschmann, Tel. 0203 3095-647, 
			buschmann@awo-campus.de. Alle Infos zum Kursprogramm der 
			AWO-Familienbildung unter:
			
			www.familienbildung-duisburg.de 
 
  Sorge um 
			Tiere bei Zoo Zajac: PETA fordert Insolvenzverwalter auf, 
			Geschäftsbetrieb ohne Tierhandel fortzuführen und Versorgung der 
			Tiere höchste Priorität einzuräumen  Tierverkaufsstopp 
			längst überfällig:
			
			Medienberichten zufolge hat das Zoogeschäft Zoo Zajac GmbH in 
			Duisburg kurz vor Weihnachten ein vorläufiges Insolvenzverfahren 
			beantragt. Das Unternehmen beschäftigt 150 Mitarbeitende und 
			beherbergt etwa 200.000 Tiere. PETA hat sich gestern mit einem 
			Schreiben an die vorläufige Insolvenzverwalterin, die Rechtsanwältin 
			Sarah Wolf von Anchor Rechtsanwälte, gewandt. 
 
  Die 
			Tierrechtsorganisation warnte darin vor einer raschen Einstellung 
			des Geschäftsbetriebs. Dieser könnte dazu führen, dass eine hohe 
			Anzahl Tiere ohne Unterbringung und Versorgung dastünden. PETA 
			forderte zudem – auch an potenzielle Investoren gerichtet – ein Ende 
			des Verkaufs von fühlenden Lebewesen bei Zoo Zajac und dass die 
			verbleibenden Tiere unter Aufsicht der zuständigen Behörden 
			sukzessive vermittelt werden. 
 
  „Als 
			Tierschutzorganisation machen wir uns große Sorgen um die Versorgung 
			der verbleibenden Tiere bei Zoo Zajac. Behörden und 
			Tierschutzvereine wären völlig überfordert, sollte das Geschäft von 
			heute auf morgen schließen. Wichtig ist auch, dass ab sofort keine 
			neuen Tiere mehr von den Zuchtbetrieben eingekauft werden“, so Jana 
			Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. 
  
			„Unsere Tierheime in Deutschland sind überfüllt und stehen an ihrer 
			Kapazitätsgrenze – der Tierverkauf ist mit dem Tierschutz nicht 
			vereinbar. Aus diesem Grund fordern wir das Ende des Tierhandels bei 
			Zoo Zajac als wichtiges Zeichen für all die Lebewesen, die in den 
			vergangenen Jahren in der Zoohandlung gelitten haben.“ 
  
			Wiederholte Tierschutzverstöße bei Zoo Zajac Zoo Zajac ist nach 
			eigenen Angaben der größte Tierfachhandel der Welt. Auf etwa 12.000 
			Quadratmetern werden unter anderem hochsensible „exotische“ Tiere 
			wie Faultiere, Reptilien und Vögel ausgestellt und angeboten. 
			Bereits in der Vergangenheit ist die Zoohandlung aufgrund massiver 
			Tierschutzverstöße immer wieder in die Kritik geraten. Im August 
			2024 veröffentlichte PETA
			
			Aufnahmen von verhaltensauffälligen Frettchen und Faultieren, 
			sowie Rochen, die unter artwidrigen Bedingungen gehalten und zu 
			Besuchermagneten degradiert wurden. 
 
  2023 ist das 
			Unternehmen endlich aus dem
			
			Verkauf von Hundewelpen ausgestiegen. Anfang 2023 wurde dem 
			Unternehmen eine tierschutzwidrige Erdmännchenhaltung nach Anzeige 
			von PETA untersagt. Tiere leiden für den Verkauf in Zoohandlungen 
			Aber auch der Verkauf von Kleintieren ist mit dem Tierschutz nicht 
			vereinbar. PETA veröffentlichte immer wieder
			
			Aufnahmen, die erschreckende Zustände hinter den Kulissen der 
			Heimtierbranche belegen. Kleintiere werden in großen Zuchtanlagen 
			massenhaft „produziert“ und gewinnbringend vermarktet. 
 
  
			Aus Tierschutzsicht gibt es keine verantwortungsvolle Zucht, denn 
			jedes gezüchtete Tier nimmt einem Tier im Tierheim die Chance auf 
			ein neues Zuhause. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, 
			dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns 
			unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.  
			
  Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine 
			Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer 
			Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen 
			anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch 
			zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden 
			beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, 
			Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.  
			  
			Im Duisburger Unternehmen Zoo Zajac werden fühlende Lebewesen zur 
			Massenware degradiert. Dort werden neben Hunden, Katzen und anderen 
			beliebten sogenannten „Haustieren“ 
			auch Exoten und 
			andere Wildtiere zum Verkauf angeboten. Erfahren Sie hier alles über 
			das fragwürdige Geschäft 
			mit Tieren bei Zoo Zajac. Fotos PETA
 
  Vor 10 
			Jahren in der BZ:
					Wiedereröffnung des Kleinen Saals der Mercatorhalle 
					im Januar 2015 Nach fast zweieinhalb 
			Jahren stehen die Sanierungsarbeiten im Kleinen Saal der 
			Mercatorhalle im CityPalais nun kurz vor ihrem Abschluss. Im Rahmen 
			einer musikalischen Veranstaltung eröffnet der Kleine Saal am 
			Freitag, 9. Januar, mit einer Mozart-Serenade. Oberbürgermeister 
			Sören Link: „Ich freue mich sehr, dass hiermit ein weiterer und 
			sichtbarer Schritt vollzogen ist auf dem Wege, unsere Konzert- und 
			Veranstaltungshalle den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen der 
			Stadt Duisburg wieder komplett zugänglich zu machen. 
 
  
			Gleichzeitig haben wir endlich einen genehmigten Bauantrag für die 
			Gesamtmaßnahme Mercatorhalle vorliegen, so dass wirklich Licht am 
			Ende des Tunnels zu sehen ist. Die Mercatorhalle galt in der 
			Vergangenheit immer als  gute Stube der Stadt – ich bin mir sicher, 
			dass sie es auch zukünftig wieder sein wird. Mein Dank geht an das 
			Immobilien-Management Duisburg und an alle Beteiligten, die dieses 
			schwierige Projekt in den letzten zwei Jahren aus der Krise geführt 
			haben – im Besonderen an Kulturdezernent Thomas Krützberg, der als 
			Projektleiter viel Energie investiert hat.“
  Kulturdezernent 
			Thomas Krützberg: „Die Wiedereröffnung des Kleinen Saals ist ein 
			Etappensieg. Den wollen und werden wir feiern. Aber dann wird weiter 
			gearbeitet, denn das große Ziel, die Eröffnung des Großen Saals, 
			steht noch aus.“  
					  
					Im kleinen Saal stellte sich heraus, dass die verbauten 
					Deckenaufhängungen nicht den Schwingungen der Musik 
					standhalten, sondern von den Deckenhalterungen, im Laufe der 
					Zeit, abrutschen können. Die Firma, eine renommiertes 
					Unternehmen mit gutem Ruf, hat diesen Mangel 
					zwischenzeitlich behoben.
 
  
			Schutz vor „K.o.-Mieten“ im Alter durch Wohneigentum – Aktuelle 
			Fakten zum Wohneigentum für den Bund, alle Bundesländer, Städte und 
			Kreise Die eigenen vier Wände – für einen Haushalt mit 
			Durchschnittseinkommen: Fehlanzeige. Die meisten Menschen haben 
			keine Chance auf eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder ein 
			Einfamilienhaus. Besonders kritisch wird das im Alter. Denn 
			Wohneigentum schützt vor Altersarmut. Viele drohen deshalb in die 
			„Wohn-Armut“ zu rutschen: Altersarmut durch „K.o.-Mieten“. Hier hat 
			die Bundespolitik versagt. Sie hat jetzt schon einer ganzen 
			Generation die Chance auf Wohneigentum verbaut. Es wird deshalb 
			höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung das Ruder herumreißt. 
			
  Das ist das Fazit der aktuellen Wohnungsbau-Studie, die das 
			Pestel-Institut (Hannover) auf einer Hybrid-Pressekonferenz zum 
			Auftakt der Fachmesse BAU in München am kommenden Montag (13. 
			Januar) vorstellen wird. Titel der Studie: Schutzschirm vor 
			Altersarmut: Wohneigentum in Deutschland Mit Zahlen für den Bund, 
			für alle Bundesländer, für Städte und Kreise
  Konkrete Zahlen, 
			Fakten und Daten zum „Wohneigentum in Deutschland“ wird das 
			Pestel-Institut bei der Vorstellung der Studie auf der 
			Hybrid-Pressekonferenz präsentieren – für Deutschland, alle 
			Bundesländer sowie für Städte und Kreise. Dabei wird es u.a. auch um 
			diese Inhalte gehen: Deutschland-Ranking – Wohneigentums-Quote 
			§ TOP 10 der Mieter-Städte – TOP 10 der Eigentümer-Städte § 
			Eigentümer-/Mieterquote – Zahlen für alle kreisfreien Städte in 
			Deutschland (über 100 Städte) § Trends und Entwicklungen in 
			Deutschland – mit Europa-Vergleich
  Deutschland-Check (für 
			alle Städte und Kreise): Miete oder Wohneigentum? § Analyse für 
			alle kreisfreien Städte und Kreise: Mieten oder Wohnungskauf/ 
			Hausbau – wo ist wie viel Wohneigentum machbar? „Preis-Explosion“ 
			§ Welche Kostensprünge hat es in nur 10 Jahren beim Wohneigentum 
			gegeben? – Mit einem Vergleich zur allgemeinen Preisentwicklung. 
			§ Hemmnisse: Woran scheitert die Anschaffung (Bau und Kauf) eines 
			Eigenheims bzw. einer eigenen Wohnung?
  „Machbarkeits-Check 
			Wohneigentum“ § Eigentümer-Profil: Wer kann sich Wohneigentum 
			noch leisten – in welchem Alter, mit welchem Einkommen? § Kosten 
			von Einfamilienhäusern (100 m²) für alle Städte und Kreise 
			(Angebotspreise)
  Eigentümer-Quote erhöhen § Förderung fürs 
			Eigenheim und für die Eigentumswohnung: Wie müsste eine effektive 
			Unterstützung vom Staat aussehen? § Kalkulation für einen 
			Muster-Haushalt mit durchschnittlichem Einkommen Altersvorsorge 
			Wohneigentum § Haus und Eigentumswohnung versus Gefahr von 
			Grundsicherung im Alter durch hohe Mieten § Dazu der 
			Renten-Check: Wie ist die aktuelle und die künftige 
			Einkommenssituation der Senioren?
  Prognose § Wie würde 
			mehr Wohneigentum die Mieten ins Rutschen bringen? 
			Polit-Positionen im Bundestagswahlkampf § Wie stehen die Parteien 
			zum Wohneigentum? § „Merz-Mini-Haus“ im Check: Wissenschaftler 
			beurteilen das Wahlversprechen von CDU/CSU-Kanzlerkandidat Friedrich 
			Merz zum „Bau-Turbo-Programm“ für erschwingliche Mini-Häuser. 
			
  Hochheide: Musikvereinigung Duisburg-West spielt in 
			der Glückauf-Halle  Die „Musikvereinigung Duisburg-West“ 
			spielt am Sonntag, 12. Januar 2025, ab 11 Uhr Werke aus ihrem 
			umfangreichen Repertoire in der Glückauf-Halle, Dr. Kolb-Straße 2, 
			in Hochheide. Damit startet der Bezirk Homberg/Ruhrort/ Baerl auch 
			2025 mit einem Neujahrskonzert in das neue Veranstaltungsjahr Mit 
			dabei sind Lieder von Coldplay, Prince, Roxette, Elton John und 
			Frank Sinatra, aber auch von deutschen Interpreten. 
 
  So 
			kann man in festlicher Atmosphäre und guter Laune das neue Jahr 
			beginnen. Der Eintritt beträgt 10 Euro, ermäßigt 5 Euro. Karten sind 
			im Bürgerservice des Bezirksrathauses Homberg, Bismarckplatz 1, 
			erhältlich, oder können per E-Mail unter 
			kulturbuero@stadt-duisburg.de reserviert werden. An der Tageskasse 
			kann man ebenfalls Karten erwerben.    
			Foto Musikvereinigung Duisburg-West
  
			 Taizé-Gottesdienst in Großenbaum Instrumentalistinnen 
			und Instrumentalisten für Projektorchester gesucht  Auch 
			für den diesjährigen Taizé-Gottesdienst in der Großenbaumer 
			Versöhnungskirche stellt Annette Erdmann, Kirchenmusikerin der 
			Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd, ein Projektorchester 
			zusammen. Interessierte, die ein Streichinstrument oder ein Holz- 
			oder Blechblasinstrument spielen, sind herzlich eingeladen, in 
			diesem Gottesdienst musikalisch mitzuwirken und vorher auch 
			gemeinsam zu proben. 
 
  Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 
			bei Kantorin Erdmann (Tel. 0203/767709) möglich (die 
			Instrumentalnoten werden vor der ersten Probe zugeschickt). Die 
			Musikfans kommen zu den gemeinsamen Proben am 11. Februar im 
			Gemeindehaus, Lauenburger Allee 21, und am 18. Februar in der 
			Versöhnungskirche, Lauenburger Allee 23 zusammen – jeweils von 17.30 
			Uhr bis 19.15 Uhr. 
 
  Die Generalprobe mit Projektorchester 
			ist am Samstag, 22. Februar 2025 von 10 bis 11.30 Uhr in der 
			Versöhnungskirche, einen Tag vor dem Gottesdienst. Infos zur 
			Gemeinde gibt es im Netz unter https://www.evgds.de. Der 
			Taizé-Gottesdienst hat die Gesänge und Texte der „Communauté de 
			Taizé“ zum Inhalt. Die Atmosphäre ist geprägt von stimmungsvoller 
			Beleuchtung und Musik und kurzen Textimpulsen. 
  Gemeinsam mit 
			Momenten der Stille, aber auch eingängigen meditativen 
			Gebetsgesängen soll so der Weg für die verbindende Erfahrung der 
			Gegenwart Gottes geöffnet werden.  
			  
			Taizé-Gottesdienst in der Versöhnungskirche Großenbaum (Foto: 
			https://www.evgds.de)
 
  Hoffnung für die Welt:  
			Allianz-Gebetswoche im Duisburger Norden mit Gebetskonzert 
			 Die 1846 gegründete weltweite Bewegung der Evangelischen Allianz 
			lädt wieder zur internationalen Gebetswoche ein. Diesmal steht sie 
			unter dem Motto „Miteinander Hoffnung leben“. Auch die der 
			Evangelischen Allianz Duisburg Nord zugehörigen christlichen 
			Gemeinden und Vereine laden in dieser Zeit zu Andachten, Gesprächen 
			und Gottesdienste ein. 
 
  Wie immer gibt es zum Auftakt ein 
			Gebetskonzert, diesmal am Montag, 13. Januar 2025 um 19.30 Uhr in 
			der evangelischen Kirche in Obermeiderich, Emilstr. 27-29; es steht 
			unter dem Motto „Hoffnung für die Welt“. Sängerin Elena Becker, die 
			von Jannik Becker an der Akustikgitarre und am Klavier von Joshua 
			Plewka begleitet wird, will mit jedem Lied zum Innehalten einladen, 
			zur Einkehr mit sich selbst. „Und was ist da zu entdecken in der 
			Atempause unserer Geschäftigkeit?“ fragt sie im Vorfeld des 
			Konzertes. 
 
  „Trauer? Wut? Bedingungslose Liebe? Gott? 
			Vielleicht.“ Der Eintritt ist frei.  Im Duisburger Norden sind 
			außerdem folgende Gottesdienste im Rahmen der Gebetswoche geplant:
			 Mittwoch, 15. Januar 2025, 19.30 Uhr: Landeskirchliche 
			Gemeinschaft, Wiesbadener Str. 102  Freitag, 17. Januar 2025, 
			19.30 Uhr: Gemeinde Gottes, Schulte-Marxloh-Straße 2  Sonntag, 
			19. Januar 2025, 11 Uhr: Gemeinsamer Abschlussgottesdienst im 
			Gemeindezentrum der Evangelischen Gemeinde Obermeiderich, Emilstr. 
			27-29  
			  
			
			Die  evangelische Kirche Obermeiderich an der Emilstraße (Foto: 
			Tanja Pickartz).   
  
			  
			 Einzelhandelsumsatz im Jahr 2024 real voraussichtlich um 
			1,3 % höher als 2023  Einzelhandelsumsatz, 
			Jahresergebnis 2024 (Schätzung, vorläufig) +1,3 % im Jahr 2024 
			gegenüber 2023 (real, Originalwerte) +2,7 % im Jahr 2024 
			gegenüber 2023 (nominal, Originalwerte) +1,1 % im Jahr 2024 
			gegenüber 2023 (real, kalender- und saisonbereinigt) +2,5 % im 
			Jahr 2024 gegenüber 2023 (nominal, kalender- und saisonbereinigt) 
			 Einzelhandelsumsatz, November 2024 (vorläufig, kalender- und 
			saisonbereinigt) -0,6 % zum Vormonat (real) -0,6 % zum 
			Vormonat (nominal) +2,5 % zum Vorjahresmonat (real) +3,5 % zum 
			Vorjahresmonat (nominal)  
  Der Einzelhandel in 
			Deutschland hat nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes 
			(Destatis) im Jahr 2024 real (preisbereinigt) 1,3 % und nominal 
			(nicht preisbereinigt) 2,7 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 
			2023. Nachdem die reale Umsatzentwicklung im Einzelhandel im 1. 
			Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig war (-0,4 
			%), verzeichneten die realen Umsätze im 2. Halbjahr einen Zuwachs 
			von schätzungsweise 3,0 %. 
  
									 
  
			Im Vergleich zu 2021, als der deutsche Einzelhandel den bisher 
			höchsten Umsatz seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 erzielte, lag 
			der reale Jahresumsatz 2024 voraussichtlich um 2,7 % niedriger. 
			Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte der Einzelhandel, 
			unter anderem getragen durch den Internet- und Versandhandel, einen 
			hohen realen Umsatzzuwachs von 4,8 % gegenüber dem Vorjahr erzielt, 
			2021 war der Umsatz nochmals um real 0,6 % gestiegen. 
 
  Im 
			Gegensatz hierzu war die reale Umsatzentwicklung in den Jahren 2022 
			und 2023 aufgrund der hohen Preissteigerungen rückläufig 
			(-0,7 % bzw. -3,3 %). Dennoch lagen die realen Umsätze im Jahr 2024 
			voraussichtlich 2,6 % über dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019.
			
 
  
			
			
			
			
			
			
			
			
			
			
• Weihnachtsgeschäft 
			im November 2024: Umsatz real 2,5 % höher als im Vorjahresmonat  
			In den vergangenen Jahren hat sich ein Teil des Weihnachtsgeschäfts 
			durch Sonderaktionen in den Tagen rund um den „Black Friday“ oder 
			den „Cyber Monday“, vor allem im Internet- und Versandhandel, 
			zunehmend in den November vorverlagert. Im November 2024 setzten die 
			Einzelhandelsunternehmen nach vorläufigen Ergebnissen kalender- und 
			saisonbereinigt real 2,5 % und nominal 3,5 % mehr um als im November 
			2023. 
 
  Im Vormonatsvergleich sank der kalender- und 
			saisonbereinigte Umsatz im November 2024 gegenüber Oktober 2024 
			sowohl nominal als auch real um 0,6 %. Umsätze im Einzelhandel mit 
			Lebensmitteln sowie mit Nicht-Lebensmitteln mit Zuwächsen am 
			Jahresende Im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg der kalender- und 
			saisonbereinigte Umsatz im November 2024 im Vergleich zum November 
			2023 real um 1,7 % und nominal um 4,1 %. 
 
  Bereits im 
			Oktober 2024 hatte der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber 
			dem Vorjahresmonat einen Anstieg von real 1,2 % und nominal 3,8 % 
			verzeichnet. Nachdem die Umsätze von Januar bis September 2024 nur 
			leicht über denen des Vorjahreszeitraums gelegen hatten (real 
			+0,3 %), legte die Umsatzentwicklung im Einzelhandel mit 
			Lebensmitteln zum Jahresende somit deutlich zu. Im 
			Vormonatsvergleich stieg der Umsatz im November 2024 mit real +0,1 % 
			und nominal +0,2 % gegenüber Oktober 2024 nur leicht. 
 
  
			Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch im Einzelhandel mit 
			Nicht-Lebensmitteln. Hier stieg der kalender- und saisonbereinigte 
			Umsatz im November 2024 real um 2,3 % und nominal um 2,5 % gegenüber 
			dem Vorjahresmonat. Bereits im September 2024 und Oktober 2024 hatte 
			der reale Umsatz gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat einen 
			deutlichen Anstieg erfahren (+7,8 % und +2,3 %), nachdem die Umsätze 
			von Januar bis August 2024 real 0,7 % unter denen des 
			Vorjahreszeitraums gelegen hatten. 
 
  Im Vormonatsvergleich 
			sank der reale Umsatz im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmittel im 
			November 2024 gegenüber Oktober 2024 real um 1,8 % und nominal um 
			1,7 %. Diese Entwicklung wurde getragen vom Internet- und 
			Versandhandel, der im November 2024 einen realen Umsatzanstieg von 
			9,7 % zum November 2023 erzielte, jedoch gegenüber Oktober 2024 
			einen realen kalender- und saisonbereinigten Umsatzrückgang von 
			1,2 % verzeichnete. 
 
 
 
    
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