'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    1. Kalenderwoche: 8. Januar
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Donnerstag, 9. Januar 2025

Hausgiebel eines Mehrfamilienhauses in Duisburg-Bissingheim eingestürzt
Der Feuerwehr Duisburg wurde heute gegen 13.10 Uhr der Einsturz des Hausgiebels eines Mehrfamilienhauses auf der Bissingheimer Straße in Bissingheim gemeldet. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war die Giebelwand teilweise eingestürzt und lag neben dem Haus.

Die Rettungskräfte stellten im Keller des Gebäudes ein Feuer fest. Vermutlich ist der Brand genauso wie der eingestürzte Dachgiebel auf eine Verpuffung im Keller zurückzuführen. Eine Person wurde vermisst. Sie konnte leider nur noch tot geborgen werden.

Die Feuerwehr bekämpfte den Brand, setzte dazu mehrere Trupps unter Atemschutz ein. Parallel wurde das Gebäude auf möglich weitere Schäden und Stabilität geprüft. Der Rettungsdienst betreute zudem eine weitere Person.

Aktuell sind etwa 80 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, der Wache 1 (Mitte), Wache 7 (Süd) und Wache 3 (Hamborn), des Bautrupps und des Rettungsdienstes sowie zwei Seelsorger vor Ort. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Ursache der Verpuffung aufgenommen.


Unterwegs bei Schnee und Eis Ob zu Fuß, im Auto oder auf dem Fahrrad
Starke Schneefälle und Glätte können für alle Verkehrsteilnehmenden gefährlich werden. Verletzungsgefahr bergen beispielsweise sich ablösende Schneelawinen von Hausdächern oder abbrechende Eiszapfen an den Regenrinnen. Generell gilt: Wenn Sie Zeuge von Unfällen oder Stürzen mit Verletzten werden, leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie den Notruf.


Halten Sie sich in sicherer Entfernung von geneigten Dachflächen auf. Und warnen Sie spielende Kinder, dass besonders eisiger und harter Schnee ebenfalls zu Verletzungen führen kann. Betreten von Eisflächen Zugefrorene Seen locken besonders Kinder zum Eislaufen an. Doch der solide Eindruck einer Eisfläche kann täuschen.


Daher gilt: Nur Eisflächen, die durch die zuständigen Behörden freigegeben wurden, sollten betreten werden! Außerdem sollten die Eisregeln der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) beachtet werden: Erst ab einer Eisschicht mit einer Dicke von 15 Zentimetern trägt die Fläche. Austretendes Wasser, Risse im Eis und dunkle Stellen sind erste deutliche Hinweise für nicht tragendes Eis. Und was tun, wenn das Eis auf einmal anfängt zu knistern und zu knacken?


Der Tipp der DLRG: Möglichst schnell zurück ans Ufer, auf dem Bauch robbend und genau den Weg zurück, auf dem man auch gekommen ist. Lassen Sie ihre Kinder nie allein auf zugefrorenen Gewässern spielen. Alarmieren Sie die Feuerwehr, wenn sie einen Einbruch bemerken. Langanhaltende Schneefälle und Schneelast auf dem Dach Zusätzlich können extreme, langanhaltende Schneefälle die Tragfähigkeit eines Daches gefährden. Durch das hohe Gewicht der Schneemasse können Dächer einstürzen oder Dachschneelawinen verursacht werden.


Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, empfiehlt das BBK verschiedene vorbeugende Maßnahmen. Lassen Sie insbesondere bei älteren Bestandsbauten die Tragfähigkeit Ihres Daches gegenüber möglichen hohen Schneebelastungen überprüfen. Bedenken Sie, dass für die Schneelast das Schneegewicht und nicht die Schneehöhe maßgebend ist. Führen Sie Sicherungsmaßnahmen gegen Schneerutschungen vom Dach durch.


Schneiden Sie lange und schwere Äste über Hausdächern zurück und verwenden Sie Schneerutschgitter und Schneestoppvorrichtungen, um Dachlawinen vorzubeugen. Allgemein ist es ratsam, die Schneehäufungen sowie den Wetterbericht stetig zu beobachten, die tragenden Bauteile der Dachkonstruktion zu beobachten und frühzeitig dafür zu sorgen, dass das Dach idealerweise durch Fachpersonal von Schneelasten wieder geräumt wird.



Bäcker-Innung Rhein-Ruhr übergab Neujahrsbrezel an Oberbürgermeister Sören Link
Die Schornsteinfeger hatten bereits am Dienstag ihre Glückswünsche ins Duisburger Rathaus getragen, heute hielt ein weiteres Glückssymbol Einzug am Burgplatz: die Neujahrsbrezel. Oberbürgermeister Sören Link nahm insgesamt drei Brezel am Mittwoch im Mercatorzimmer von Vertreterinnen und Vertretern der Bäcker-Innung Rhein-Ruhr entgegen.

Die Bäckerei-Innung Rhein-Ruhr übergibt die Traditionelle Neujahrsbrezel an Oberbürgermeister Sören Link. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Unter ihnen war auch ein Schülerpraktikant, der die erste Brezel überreichte. Die Tradition der Neujahrsbrezel hat eine lange Geschichte in Deutschland. Das Gebäck steht für Hoffnung, Glück, Zusammenhalt und den Wunsch nach einem guten Start ins neue Jahr. Familien und Freunde kommen zusammen, um das Hefegebäck zu genießen. Wie es üblich ist, wurden die Brezel mit den anwesenden Gästen geteilt und das neue Jahr in Gemeinschaft und Freude begonnen.


Die Neujahrsbrezel erinnert in ihrer charakteristischen Form an eine verschlungene Schleife und symbolisiert damit die ununterbrochene Verbindung des alten und neuen Jahres sowie die Hoffnung auf Kontinuität und gute Veränderungen neuen Jahr. In einigen Regionen Deutschlands ist es auch Brauch, dass die Neujahrsbrezel mit speziellen Zutaten verziert wird. So können zum Beispiel Mandeln, Rosinen oder Zucker darauf gestreut werden – als Zeichen für Wohlstand, Süße und Glück.


Empfang der Sternsinger im Stadtbezirk Rheinhausen
Sternsinger der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter Rheinhausen besuchten am Dreikönigstag das Bezirksamt Rheinhausen und hinterließen ihren traditionellen Segensspruch. Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß empfing „Kasper, Melchior und Balthasar“, die die anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bekannten Liedern wie unter anderem „Wir kommen daher aus dem Morgenland“ erfreuten.

Stadt Duisburg


Unter dem Motto „Erhebt eure Stimme! Sternsingen für Kinderrechte“ werden in diesem Jahr von den Sternsingerinnen und Sternsingern weltweit besonders die Rechte von Kindern in den Blick genommen. Unterstützt und vorgestellt werden Beispielprojekte aus Turkana im Norden Kenias und in Kolumbien. Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß überreichte im Namen der Bezirksvertretung einen Spendenscheck, der diesen Projekten zugutekommt.


Bundesregierung beschließt Wohnungslosenbericht 2024
Bericht gibt Auskunft über die Anzahl der in Deutschland wohnungslosen Menschen  
Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2025 den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Mit diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet.


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Bericht zeigt, dass die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland unterschiedliche Formen und Ursachen hat und bei weitem kein rein städtisches Problem darstellt. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit hat der Bund daher den Weg geebnet, abgestimmt mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft, die Herausforderung der Bekämpfung der Obdachlosigkeit langfristig anzugehen.

Hierfür haben wir im letzten Jahr eine Kompetenzstelle des Bundes beim BBSR eingerichtet. Derzeit werden dort Maßnahmen erarbeitet, um zum Beispiel Frauen und Kinder in Obdachlosenunterkünften durch bessere Standards zu schützen. Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und damit auch Menschen, die gegenwärtig wohnungs- und obdachlos sind, eine Wohnung zu ermöglichen, investiert der Bund bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.

Auch die neue Wohngemeinnützigkeit, die am 1. Januar 2025 gestartet ist, kann hierbei helfen. Und mit der Erhöhung des Wohngeldes zu Jahresbeginn um durchschnittlich 15% unterstützt der Bund präventiv Menschen, die durch hohe Miet- und Energiekosten stark belastet werden.“

Zum Wohnungslosenbericht
Im Mittelpunkt des Berichtes stehen drei Gruppen von wohnungslosen Personen: Die untergebrachten wohnungslosen Personen, über die das Statistische Bundesamt Daten erhebt und jährlich eine Statistik erstellt, des Weiteren die Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und die der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft, zu denen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen empirischen Forschungsauftrag vergeben hat, um mittels einer hochgerechneten Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.

Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen).



Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Berücksichtigt man rund 15.600 Doppelerfassungen, leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen. Dabei umfasst die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verbleiben.



Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.

All dies sowie die Ausweitung der Gemeindestichprobe in der aktuellen empirischen Erhebung in Verbindung mit der Verringerung von Untererfassungen in der Statistik führt dazu, dass im Vergleich zu 2022 ein Anstieg der Wohnungslosenzahlen zu verzeichnen ist.


Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, zum Ziel der Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beizutragen und hat deshalb in Übereinstimmung mit den Initiativen der Europäischen Union, das Ziel bekräftigt, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür wurde am 24. April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der als bundesweiter Handlungsleitfaden erstmals die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland abbildet.


Er identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Mit seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren gibt es einen von allen beteiligten Akteuren akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen. Mehr Informationen zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit finden Sie hier. Den Wohnungslosenbericht 2024 können Sie hier einsehen.


Bundestagswahl 2025: Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien
In einer öffentlichen Sitzung entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Sitzung findet am 13. und 14. Januar 2025, jeweils ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.


Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.

Welche sonstigen Vereinigungen, die der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl des 21. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind und damit Wahlvorschläge bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen können, für die sie unter anderem entsprechende Unterstützungsunterschriften nachweisen müssen.  Gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses kann eine Partei oder Vereinigung innerhalb von vier Tagen nach Bekanntgabe eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht erheben.


Das Bundesverfassungsgericht muss dann bis zum 23. Januar 2025 über die Beschwerden entscheiden. Bis zur Entscheidung müssen die Wahlorgane die Partei oder Vereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei behandeln. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 Vereinigungen der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2025 angezeigt (2021: 87 Beteiligungsanzeigen).

Die Sitzung wird live im Internet (www.bundestag.de) übertragen. Im Nachgang ist sie in der Mediathek des Bundestages (www.bundestag.de/mediathek) abrufbar.


Bundestagswahl: 56 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung angezeigt
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 Parteien und politische Vereinigungen der Bundeswahlleiterin angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2025 beteiligen wollen. Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl.


Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.


Im Einzelnen haben folgende Parteien und politischen Vereinigungen ihre Beteiligungsanzeige bei der Bundeswahlleiterin eingereicht (Reihenfolge nach Eingang):   Kurzbezeichnung Parteiname Zusatzbezeichnung (nur, wenn im Wahlverfahren verwendet)
1 PfM Partei für Motorsport
2 BP Bayernpartei
3 Bündnis GRAL BündnisGRAL - Ganzheitliches Recht Auf Leben
4 MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
5 IBD Identitäre Bewegung e.V.
6 PDR Partei der Rentner Landesverband Berlin
7 BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
8 APPD Anarchische Pogo-Partei Deutschlands
9 Anarchie-Partei
10 Anarcho-Partei
11 iNSDAP interNationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei
12 Ultranation
13 Gartenpartei Gartenpartei
14 PdH Partei der Humanisten Fakten, Freiheit, Fortschritt
15 Vereinigte Direktkandidaten
16 dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland
17 Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
18 MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
19 PDR Partei der Rentner
20 ZRSD Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland
21 Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland
22 DG Die Guten
23 BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND
24 UNABHÄNGIGE UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
25 Partei Orange
26 DE2040 Deutschland 2040
27 Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
28 FREIE SACHSEN FREIE SACHSEN
29 Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
30 Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen
31 CSC Cannabis Social Club
32 MERA25 MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
33 ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei Die Naturschutzpartei
34 VPD Volksstimmen-Partei-Deutschland
35 SSW Südschleswigscher Wählerverband
36 IDA Initiative für Demokratie und Aufklärung
37 LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
38 Die LIEBE Die LIEBE Europäische Partei
39 Volt Volt Deutschland
40 WerteUnion WerteUnion
41 DAVA Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
42 SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
43 Verjüngungsforschung Partei für Verjüngungsforschung
44 THP Thüringer Heimatpartei
45 A L AL ( Partei )
46 PdF Partei des Fortschritts
47 sonstige DIE SONSTIGEN X
48 DrA Dr. Ansay Partei
49 DIE NEUE MITTE DIE NEUE MITTE Zurück zur Vernunft.
50 V-Partei³ V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
51 Bund Köln
52 PIRATEN Piratenpartei Deutschland
53 Unity Party of Germany
54 SAI4Paris Brücke Partei
55 Döner Partei Deutsche Partei für die ökonomische Neuordnung essentieller Ressourcen
56 – Wachstumswandel


Über die Anerkennung dieser Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl als Voraussetzung für die Einreichung von Wahlvorschlägen entscheidet der Bundeswahlausschuss spätestens am 40. Tag vor der Bundestagswahl (§ 18 Absatz 4 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 b) Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag).


Die öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses findet daher spätestens am 14. Januar 2025 im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. Hierüber informiert die Bundeswahlleiterin in einer gesonderten Pressemitteilung am 8. Januar 2025. Wahlvorschläge von Parteien müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen.


Aber nicht nur Parteien können Wahlkreisbewerbende nominieren; auch Gruppen von Wahlberechtigten eines Wahlkreises können andere Kreiswahlvorschläge für sogenannte „Einzelbewerbende“ bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr bei den Kreiswahlleitungen einreichen. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden je nach Zuständigkeit die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 26 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlgesetz können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.


2024 war das wärmste Jahr an Emscher und Lippe seit 1931
Die Niederschlagsbilanz von Emschergenossenschaft und Lippeverband für den Dezember 2024 fällt unterdurchschnittlich aus – anders als noch ein Jahr zuvor, als es infolge von anhaltendem Dauerregen zu wochenlangen Hochwässern in der Region kam. Die Bilanz für das gesamte Kalenderjahr 2024 fällt dagegen wiederum überdurchschnittlich nass aus.


Eine neue Rekordmarke erreichte die durchschnittliche Jahrestemperatur: Mit im Mittel 12,3 Grad war 2024 das wärmste bisher aufgezeichnete Jahr an Emscher und Lippe seit 1931. Der Dezember 2024 ist mit 62,7 mm im Emscher-Gebiet und 57,2 mm im Lippe-Gebiet nur unterdurchschnittlich nass gewesen. Ein Millimeter entspricht einem Liter Regen pro Quadratmeter.


Der größte Tagesniederschlag fiel in beiden Flusseinzugsgebieten jeweils am 5. Dezember 2024. An diesem Tag fielen im Emscher-Gebiet maximal 22,3 mm an der Station Mülheim an der Ruhr-Frohnhauser Weg. Im Gebiet des Lippeverbandes fiel der maximale Tagesniederschlag an der Station Hünxe-Schacht Lohberg. Dort fielen 21,7 mm innerhalb eines Tages. Im Dezember gab es zwei längere Phasen ohne oder mit kaum Niederschlag. Einmal vier Tage vom 10. bis zum 13. Dezember und einmal sieben Tage vom 25.12. bis zum 31. Dezember.


Das Monatsmittel der Lufttemperatur im Dezember betrug 5,1 Grad. Damit liegt der Dezember 1,2 Grad über dem langjährigen Mittel von 3,9 Grad. Kalenderjahr 2024 Der Niederschlag im Kalenderjahr 2024 war im Gegensatz zum Dezember-Monat überdurchschnittlich nass. Im Emscher-Gebiet liegt der Jahresniederschlag mit 931 mm deutlich über dem 130-jährigen Mittel von 799 mm.


Damit landet das Kalenderjahr 2024 auf Platz 13 der vergangenen 94 Kalenderjahre. Im Gebiet des Lippeverbandes liegt der Jahresniederschlag bei 874 mm und somit auch deutlich über dem 130-jährigen Mittel von 766 mm. Das bedeutet im Lippe-Gebiet Platz 20 der vergangenen 94 Kalenderjahre. Es folgt also auf das Rekordjahr 2023 ein weiteres überdurchschnittlich nasses Jahr.


Wie bereits bei der Auswertung des Wasserwirtschaftsjahres 2024 (November 2023 bis Oktober 2024) war der Mai im Kalenderjahr 2024 der Monat mit dem meisten Niederschlag. Deutlich nasser als das Mittel waren auch der Februar und der April. Einzig die Monate Juli und Dezember waren unterdurchschnittlich. Das Jahresmittel der Lufttemperatur lag bei 12,3 Grad (langjähriges Mittel: 10,7 Grad) und knackt somit den bisherigen Höchstwert aus dem vorherigen Jahr von 12,2 Grad.


Damit ist das Kalenderjahr 2024 im EGLV-Gebiet das wärmste bisher aufgezeichnete Kalenderjahr ab 1931. Emschergenossenschaft und Lippeverband Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sind öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip leben. Die Aufgaben der 1899 gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie der Hochwasserschutz.


Der 1926 gegründete Lippeverband bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im nördlichen Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss Seseke naturnah um. Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und Lippeverband rund 1.700 Beschäftigte und sind Deutschlands größter Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen und Pumpwerken (rund 782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, 546 Pumpwerke und 59 Kläranlagen). www.eglv.de


Anschlussqualifizierung 160 + nach QHB für Kindertagespflegepersonen
Noch freie Plätze für März 2025

Die Betreuung von Kindern ist eine verantwortungsvolle und erfüllende, aber auch herausfordernde Aufgabe. Zur Sicherung einer qualitativ guten pädagogischen Arbeit bedarf es einer kontinuierlichen Vertiefung des Fachwissens sowie einer Kompetenzerweiterung. Die angebotene Anschlussqualifizierung richtet sich an aktive Kindertagespflegepersonen (tätigkeitsbegleitend) und wird nach dem Curriculum des Qualifizierungshandbuches (QHB) durchgeführt.  


Zu den Themenschwerpunkten gehören u. a. Frühpädagogik, Kompetenzentwicklung, Profilbildung und Reflexion der eigenen Praxis. Nach einer erfolgreichen Lernergebnisfeststellung, die sich aus schriftlicher und mündlicher Leistung zusammensetzt, erlangen Sie das bundesweit gültige Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege (Stufe 2): „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) nach 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend“.


Die Anschlussqualifizierung startet am 20.03.2025 und findet in Kooperation mit dem Jugendamt Duisburg und dem Bundesverband für Kindertagespflege e. V. statt. Die Inhalte werden in einem praxisorientierten und lebendigen Unterricht 1–2 mal wöchentlich, werktags im Abendbereich und samstags, vermittelt.  

Der Kurs findet in den Räumlichkeiten der AWO-Familienbildung/Mehrgenerationenhaus auf der Düsseldorfer Str. 505 in 47055 Duisburg statt. Auskunft und Anmeldungen unter AWO-Campus gGmbH, Jessica Buschmann, Tel. 0203 3095-647, buschmann@awo-campus.de. Alle Infos zum Kursprogramm der AWO-Familienbildung unter: www.familienbildung-duisburg.de


Sorge um Tiere bei Zoo Zajac: PETA fordert Insolvenzverwalter auf, Geschäftsbetrieb ohne Tierhandel fortzuführen und Versorgung der Tiere höchste Priorität einzuräumen
Tierverkaufsstopp längst überfällig: Medienberichten zufolge hat das Zoogeschäft Zoo Zajac GmbH in Duisburg kurz vor Weihnachten ein vorläufiges Insolvenzverfahren beantragt. Das Unternehmen beschäftigt 150 Mitarbeitende und beherbergt etwa 200.000 Tiere. PETA hat sich gestern mit einem Schreiben an die vorläufige Insolvenzverwalterin, die Rechtsanwältin Sarah Wolf von Anchor Rechtsanwälte, gewandt.


Die Tierrechtsorganisation warnte darin vor einer raschen Einstellung des Geschäftsbetriebs. Dieser könnte dazu führen, dass eine hohe Anzahl Tiere ohne Unterbringung und Versorgung dastünden. PETA forderte zudem – auch an potenzielle Investoren gerichtet – ein Ende des Verkaufs von fühlenden Lebewesen bei Zoo Zajac und dass die verbleibenden Tiere unter Aufsicht der zuständigen Behörden sukzessive vermittelt werden.


„Als Tierschutzorganisation machen wir uns große Sorgen um die Versorgung der verbleibenden Tiere bei Zoo Zajac. Behörden und Tierschutzvereine wären völlig überfordert, sollte das Geschäft von heute auf morgen schließen. Wichtig ist auch, dass ab sofort keine neuen Tiere mehr von den Zuchtbetrieben eingekauft werden“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA.

„Unsere Tierheime in Deutschland sind überfüllt und stehen an ihrer Kapazitätsgrenze – der Tierverkauf ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aus diesem Grund fordern wir das Ende des Tierhandels bei Zoo Zajac als wichtiges Zeichen für all die Lebewesen, die in den vergangenen Jahren in der Zoohandlung gelitten haben.“

Wiederholte Tierschutzverstöße bei Zoo Zajac Zoo Zajac ist nach eigenen Angaben der größte Tierfachhandel der Welt. Auf etwa 12.000 Quadratmetern werden unter anderem hochsensible „exotische“ Tiere wie Faultiere, Reptilien und Vögel ausgestellt und angeboten. Bereits in der Vergangenheit ist die Zoohandlung aufgrund massiver Tierschutzverstöße immer wieder in die Kritik geraten. Im August 2024 veröffentlichte PETA Aufnahmen von verhaltensauffälligen Frettchen und Faultieren, sowie Rochen, die unter artwidrigen Bedingungen gehalten und zu Besuchermagneten degradiert wurden.


2023 ist das Unternehmen endlich aus dem Verkauf von Hundewelpen ausgestiegen. Anfang 2023 wurde dem Unternehmen eine tierschutzwidrige Erdmännchenhaltung nach Anzeige von PETA untersagt. Tiere leiden für den Verkauf in Zoohandlungen Aber auch der Verkauf von Kleintieren ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. PETA veröffentlichte immer wieder Aufnahmen, die erschreckende Zustände hinter den Kulissen der Heimtierbranche belegen. Kleintiere werden in großen Zuchtanlagen massenhaft „produziert“ und gewinnbringend vermarktet.


Aus Tierschutzsicht gibt es keine verantwortungsvolle Zucht, denn jedes gezüchtete Tier nimmt einem Tier im Tierheim die Chance auf ein neues Zuhause. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.


Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.

Im Duisburger Unternehmen Zoo Zajac werden fühlende Lebewesen zur Massenware degradiert. Dort werden neben Hunden, Katzen und anderen beliebten sogenannten „Haustieren“ auch Exoten und andere Wildtiere zum Verkauf angeboten. Erfahren Sie hier alles über das fragwürdige Geschäft mit Tieren bei Zoo Zajac. Fotos PETA


Vor 10 Jahren in der BZ: Wiedereröffnung des Kleinen Saals der Mercatorhalle im Januar 2015
Nach fast zweieinhalb Jahren stehen die Sanierungsarbeiten im Kleinen Saal der Mercatorhalle im CityPalais nun kurz vor ihrem Abschluss. Im Rahmen einer musikalischen Veranstaltung eröffnet der Kleine Saal am Freitag, 9. Januar, mit einer Mozart-Serenade. Oberbürgermeister Sören Link: „Ich freue mich sehr, dass hiermit ein weiterer und sichtbarer Schritt vollzogen ist auf dem Wege, unsere Konzert- und Veranstaltungshalle den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen der Stadt Duisburg wieder komplett zugänglich zu machen.


Gleichzeitig haben wir endlich einen genehmigten Bauantrag für die Gesamtmaßnahme Mercatorhalle vorliegen, so dass wirklich Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist. Die Mercatorhalle galt in der Vergangenheit immer als  gute Stube der Stadt – ich bin mir sicher, dass sie es auch zukünftig wieder sein wird. Mein Dank geht an das Immobilien-Management Duisburg und an alle Beteiligten, die dieses schwierige Projekt in den letzten zwei Jahren aus der Krise geführt haben – im Besonderen an Kulturdezernent Thomas Krützberg, der als Projektleiter viel Energie investiert hat.“

Kulturdezernent Thomas Krützberg: „Die Wiedereröffnung des Kleinen Saals ist ein Etappensieg. Den wollen und werden wir feiern. Aber dann wird weiter gearbeitet, denn das große Ziel, die Eröffnung des Großen Saals, steht noch aus.“

Im kleinen Saal stellte sich heraus, dass die verbauten Deckenaufhängungen nicht den Schwingungen der Musik standhalten, sondern von den Deckenhalterungen, im Laufe der Zeit, abrutschen können. Die Firma, eine renommiertes Unternehmen mit gutem Ruf, hat diesen Mangel zwischenzeitlich behoben.



Schutz vor „K.o.-Mieten“ im Alter durch Wohneigentum – Aktuelle Fakten zum Wohneigentum für den Bund, alle Bundesländer, Städte und Kreise

Die eigenen vier Wände – für einen Haushalt mit Durchschnittseinkommen: Fehlanzeige. Die meisten Menschen haben keine Chance auf eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder ein Einfamilienhaus. Besonders kritisch wird das im Alter. Denn Wohneigentum schützt vor Altersarmut. Viele drohen deshalb in die „Wohn-Armut“ zu rutschen: Altersarmut durch „K.o.-Mieten“. Hier hat die Bundespolitik versagt. Sie hat jetzt schon einer ganzen Generation die Chance auf Wohneigentum verbaut. Es wird deshalb höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung das Ruder herumreißt.


Das ist das Fazit der aktuellen Wohnungsbau-Studie, die das Pestel-Institut (Hannover) auf einer Hybrid-Pressekonferenz zum Auftakt der Fachmesse BAU in München am kommenden Montag (13. Januar) vorstellen wird.
Titel der Studie:
Schutzschirm vor Altersarmut: Wohneigentum in Deutschland
Mit Zahlen für den Bund, für alle Bundesländer, für Städte und Kreise

Konkrete Zahlen, Fakten und Daten zum „Wohneigentum in Deutschland“ wird das Pestel-Institut bei der Vorstellung der Studie auf der Hybrid-Pressekonferenz präsentieren – für Deutschland, alle Bundesländer sowie für Städte und Kreise. Dabei wird es u.a. auch um diese Inhalte gehen:
Deutschland-Ranking – Wohneigentums-Quote
§ TOP 10 der Mieter-Städte – TOP 10 der Eigentümer-Städte
§ Eigentümer-/Mieterquote – Zahlen für alle kreisfreien Städte in Deutschland (über 100 Städte)
§ Trends und Entwicklungen in Deutschland – mit Europa-Vergleich

Deutschland-Check (für alle Städte und Kreise): Miete oder Wohneigentum?
§ Analyse für alle kreisfreien Städte und Kreise: Mieten oder Wohnungskauf/ Hausbau – wo ist wie viel Wohneigentum machbar?
„Preis-Explosion“
§ Welche Kostensprünge hat es in nur 10 Jahren beim Wohneigentum gegeben? – Mit einem Vergleich zur allgemeinen Preisentwicklung.
§ Hemmnisse: Woran scheitert die Anschaffung (Bau und Kauf) eines Eigenheims bzw. einer eigenen Wohnung?

„Machbarkeits-Check Wohneigentum“
§ Eigentümer-Profil: Wer kann sich Wohneigentum noch leisten – in welchem Alter, mit welchem Einkommen?
§ Kosten von Einfamilienhäusern (100 m²) für alle Städte und Kreise (Angebotspreise)

Eigentümer-Quote erhöhen
§ Förderung fürs Eigenheim und für die Eigentumswohnung:
Wie müsste eine effektive Unterstützung vom Staat aussehen?
§ Kalkulation für einen Muster-Haushalt mit durchschnittlichem Einkommen
Altersvorsorge Wohneigentum
§ Haus und Eigentumswohnung versus Gefahr von Grundsicherung im Alter durch hohe Mieten
§ Dazu der Renten-Check: Wie ist die aktuelle und die künftige Einkommenssituation der Senioren?

Prognose
§ Wie würde mehr Wohneigentum die Mieten ins Rutschen bringen?
Polit-Positionen im Bundestagswahlkampf
§ Wie stehen die Parteien zum Wohneigentum?
§ „Merz-Mini-Haus“ im Check: Wissenschaftler beurteilen das Wahlversprechen von CDU/CSU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz zum „Bau-Turbo-Programm“ für erschwingliche Mini-Häuser.


Hochheide: Musikvereinigung Duisburg-West spielt in der Glückauf-Halle
Die „Musikvereinigung Duisburg-West“ spielt am Sonntag, 12. Januar 2025, ab 11 Uhr Werke aus ihrem umfangreichen Repertoire in der Glückauf-Halle, Dr. Kolb-Straße 2, in Hochheide. Damit startet der Bezirk Homberg/Ruhrort/ Baerl auch 2025 mit einem Neujahrskonzert in das neue Veranstaltungsjahr Mit dabei sind Lieder von Coldplay, Prince, Roxette, Elton John und Frank Sinatra, aber auch von deutschen Interpreten.


So kann man in festlicher Atmosphäre und guter Laune das neue Jahr beginnen. Der Eintritt beträgt 10 Euro, ermäßigt 5 Euro. Karten sind im Bürgerservice des Bezirksrathauses Homberg, Bismarckplatz 1, erhältlich, oder können per E-Mail unter kulturbuero@stadt-duisburg.de reserviert werden. An der Tageskasse kann man ebenfalls Karten erwerben.
 
Foto Musikvereinigung Duisburg-West


Taizé-Gottesdienst in Großenbaum Instrumentalistinnen und Instrumentalisten für Projektorchester gesucht
Auch für den diesjährigen Taizé-Gottesdienst in der Großenbaumer Versöhnungskirche stellt Annette Erdmann, Kirchenmusikerin der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd, ein Projektorchester zusammen. Interessierte, die ein Streichinstrument oder ein Holz- oder Blechblasinstrument spielen, sind herzlich eingeladen, in diesem Gottesdienst musikalisch mitzuwirken und vorher auch gemeinsam zu proben.


Anmeldungen sind bis zum 15. Januar bei Kantorin Erdmann (Tel. 0203/767709) möglich (die Instrumentalnoten werden vor der ersten Probe zugeschickt). Die Musikfans kommen zu den gemeinsamen Proben am 11. Februar im Gemeindehaus, Lauenburger Allee 21, und am 18. Februar in der Versöhnungskirche, Lauenburger Allee 23 zusammen – jeweils von 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr.


Die Generalprobe mit Projektorchester ist am Samstag, 22. Februar 2025 von 10 bis 11.30 Uhr in der Versöhnungskirche, einen Tag vor dem Gottesdienst. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter https://www.evgds.de. Der Taizé-Gottesdienst hat die Gesänge und Texte der „Communauté de Taizé“ zum Inhalt. Die Atmosphäre ist geprägt von stimmungsvoller Beleuchtung und Musik und kurzen Textimpulsen.

Gemeinsam mit Momenten der Stille, aber auch eingängigen meditativen Gebetsgesängen soll so der Weg für die verbindende Erfahrung der Gegenwart Gottes geöffnet werden.

Taizé-Gottesdienst in der Versöhnungskirche Großenbaum (Foto: https://www.evgds.de)


Hoffnung für die Welt:  Allianz-Gebetswoche im Duisburger Norden mit Gebetskonzert
Die 1846 gegründete weltweite Bewegung der Evangelischen Allianz lädt wieder zur internationalen Gebetswoche ein. Diesmal steht sie unter dem Motto „Miteinander Hoffnung leben“. Auch die der Evangelischen Allianz Duisburg Nord zugehörigen christlichen Gemeinden und Vereine laden in dieser Zeit zu Andachten, Gesprächen und Gottesdienste ein.


Wie immer gibt es zum Auftakt ein Gebetskonzert, diesmal am Montag, 13. Januar 2025 um 19.30 Uhr in der evangelischen Kirche in Obermeiderich, Emilstr. 27-29; es steht unter dem Motto „Hoffnung für die Welt“. Sängerin Elena Becker, die von Jannik Becker an der Akustikgitarre und am Klavier von Joshua Plewka begleitet wird, will mit jedem Lied zum Innehalten einladen, zur Einkehr mit sich selbst. „Und was ist da zu entdecken in der Atempause unserer Geschäftigkeit?“ fragt sie im Vorfeld des Konzertes.


„Trauer? Wut? Bedingungslose Liebe? Gott? Vielleicht.“ Der Eintritt ist frei.  Im Duisburger Norden sind außerdem folgende Gottesdienste im Rahmen der Gebetswoche geplant:
Mittwoch, 15. Januar 2025, 19.30 Uhr: Landeskirchliche Gemeinschaft, Wiesbadener Str. 102
Freitag, 17. Januar 2025, 19.30 Uhr: Gemeinde Gottes, Schulte-Marxloh-Straße 2
Sonntag, 19. Januar 2025, 11 Uhr: Gemeinsamer Abschlussgottesdienst im Gemeindezentrum der Evangelischen Gemeinde Obermeiderich, Emilstr. 27-29

Die  evangelische Kirche Obermeiderich an der Emilstraße (Foto: Tanja Pickartz).  



Einzelhandelsumsatz im Jahr 2024 real voraussichtlich um 1,3 % höher als 2023
Einzelhandelsumsatz, Jahresergebnis 2024 (Schätzung, vorläufig)
+1,3 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (real, Originalwerte)
+2,7 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (nominal, Originalwerte)
+1,1 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (real, kalender- und saisonbereinigt)
+2,5 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (nominal, kalender- und saisonbereinigt)

Einzelhandelsumsatz, November 2024 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)
-0,6 % zum Vormonat (real)
-0,6 % zum Vormonat (nominal)
+2,5 % zum Vorjahresmonat (real)
+3,5 % zum Vorjahresmonat (nominal)
 

Der Einzelhandel in Deutschland hat nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2024 real (preisbereinigt) 1,3 % und nominal (nicht preisbereinigt) 2,7 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2023. Nachdem die reale Umsatzentwicklung im Einzelhandel im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig war (-0,4 %), verzeichneten die realen Umsätze im 2. Halbjahr einen Zuwachs von schätzungsweise 3,0 %.



Im Vergleich zu 2021, als der deutsche Einzelhandel den bisher höchsten Umsatz seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 erzielte, lag der reale Jahresumsatz 2024 voraussichtlich um 2,7 % niedriger. Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte der Einzelhandel, unter anderem getragen durch den Internet- und Versandhandel, einen hohen realen Umsatzzuwachs von 4,8 % gegenüber dem Vorjahr erzielt, 2021 war der Umsatz nochmals um real 0,6 % gestiegen.


Im Gegensatz hierzu war die reale Umsatzentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der hohen Preissteigerungen rückläufig (-0,7 % bzw. -3,3 %). Dennoch lagen die realen Umsätze im Jahr 2024 voraussichtlich 2,6 % über dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019.


• Weihnachtsgeschäft im November 2024: Umsatz real 2,5 % höher als im Vorjahresmonat
In den vergangenen Jahren hat sich ein Teil des Weihnachtsgeschäfts durch Sonderaktionen in den Tagen rund um den „Black Friday“ oder den „Cyber Monday“, vor allem im Internet- und Versandhandel, zunehmend in den November vorverlagert. Im November 2024 setzten die Einzelhandelsunternehmen nach vorläufigen Ergebnissen kalender- und saisonbereinigt real 2,5 % und nominal 3,5 % mehr um als im November 2023.


Im Vormonatsvergleich sank der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im November 2024 gegenüber Oktober 2024 sowohl nominal als auch real um 0,6 %. Umsätze im Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie mit Nicht-Lebensmitteln mit Zuwächsen am Jahresende Im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im November 2024 im Vergleich zum November 2023 real um 1,7 % und nominal um 4,1 %.


Bereits im Oktober 2024 hatte der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber dem Vorjahresmonat einen Anstieg von real 1,2 % und nominal 3,8 % verzeichnet. Nachdem die Umsätze von Januar bis September 2024 nur leicht über denen des Vorjahreszeitraums gelegen hatten (real +0,3 %), legte die Umsatzentwicklung im Einzelhandel mit Lebensmitteln zum Jahresende somit deutlich zu. Im Vormonatsvergleich stieg der Umsatz im November 2024 mit real +0,1 % und nominal +0,2 % gegenüber Oktober 2024 nur leicht.


Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln. Hier stieg der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im November 2024 real um 2,3 % und nominal um 2,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bereits im September 2024 und Oktober 2024 hatte der reale Umsatz gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat einen deutlichen Anstieg erfahren (+7,8 % und +2,3 %), nachdem die Umsätze von Januar bis August 2024 real 0,7 % unter denen des Vorjahreszeitraums gelegen hatten.


Im Vormonatsvergleich sank der reale Umsatz im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmittel im November 2024 gegenüber Oktober 2024 real um 1,8 % und nominal um 1,7 %. Diese Entwicklung wurde getragen vom Internet- und Versandhandel, der im November 2024 einen realen Umsatzanstieg von 9,7 % zum November 2023 erzielte, jedoch gegenüber Oktober 2024 einen realen kalender- und saisonbereinigten Umsatzrückgang von 1,2 % verzeichnete.