A40: Geplante Vollsperrungen im Autobahnkreuz
Duisburg-Kaiserberg Duisburg Die Bauarbeiten für den
Neubau des Autobahnkreuzes Kaiserberg gehen weiter. In den nächsten
Wochen wird das Schutzgerüst für das Zentralbauwerk A3/A40 (Überbau)
hergestellt. In diesem Schutzgerüst über die A40 wird der Überbau
des Brückenbaus hergestellt. Hierfür sind, wie bereits Anfang Januar
bekanntgegeben, umfangreiche Vorarbeiten notwendig, die die A40 in
diesem Streckenabschnitt erheblich beeinträchtigen.
Folgende Sperrtermine für die A40 sind im Autobahnkreuz Kaiserberg
geplant: - 14.02. - 17.02.: Vollsperrung der A40 in
Fahrtrichtung Venlo (Montage der Stahlschutzeinrichtungen außen +
Deckensanierung) - 20.02. - 24.02.: Vollsperrung der A40 in
Fahrtrichtung Essen (Montage der Stahlschutzeinrichtungen innen und
außen + Deckensanierung) Entsprechende Umleitungen werden
ausgeschildert. Nach Herstellung des Schutzgerüstes wird der Verkehr
auf der A40 in beiden Fahrtrichtungen in verengten Fahrspuren
geführt.
Duisburg beteiligt sich an landesweiter
Kontrolle gegen Sozialleistungsbetrüger und kriminelle
Machenschaften In einer behördenübergreifenden
Kontrollaktion am Donnerstag, 23. Januar, in Duisburg,
Gelsenkirchen, Krefeld, Leverkusen und Wuppertal wurden zahlreiche
Sozialbetrugsfälle, Schwarzarbeit, ausbeuterische
Arbeitsverhältnisse und lebensgefährdende Mängel in Gebäuden
aufgedeckt.
Die Kontrollaktion fand auf Initiative des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen statt und wurde durch die beteiligten
Städte und Institutionen umgesetzt. In Duisburg lag der Fokus auf
einer Dienstleistungsfirma mit möglichen Scheinarbeitsverhältnissen
für Zuwanderer aus Südosteuropa und dem damit verbundenen Zugang zu
Sozialleistungen.
„Wir wehren uns mit allen
rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Einwanderung in unsere
Sozialsysteme. Wir werden keinen Millimeter nachgeben und immer
wieder mit konzertierten Aktionen gegen diese betrügerischen
Machenschaften vorgehen. Gleichzeitig erwarte ich aber auch vom
Bund, dass er endlich seiner Verantwortung gerecht wird und
gesetzliche Regelungen trifft, um diesem kriminellen Geschäftsmodell
ein Ende zu bereiten“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Während der Zoll eine Betriebsprüfung vornahm, kontrollierten
der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes und die
Ausländerbehörde die insgesamt 62 bei dem Unternehmen angestellten
Mitarbeitenden an deren Wohnanschriften. Weitere Unterstützung
erfolgte unter anderem durch Ermittlungseinheiten der Bundesagentur
für Arbeit und des Jobcenters Duisburg, durch zugelassene
Dolmetscher und die Stabsstelle Sozialleistungsbetrug der Stadt
Duisburg.
Bei der Betriebsprüfung fanden sich keinerlei
Unterlagen, wie beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen vom
Firmeninhaber oder Steuerberater, die auf eine echte Tätigkeit der
Firma hindeuten. Auch die Tatsache, dass augenscheinlich ein
Großteil der gemeldeten Arbeitnehmer sich gar nicht in Duisburg
aufhalten, erhärtet den Verdacht, dass die Firma, die seit dem 18.
Oktober 2023 als Unternehmen gemeldet ist, wirtschaftlich am Markt
nicht aktiv ist.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass es
sich um sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse handelt, die
geschlossen wurden, um den EUFreizügigkeitsanspruch zu begründen und
zugleich aufstockendes Bürgergeld zu beziehen. Sollte sich der
Verdacht der Scheintätigkeit bestätigen, ist davon auszugehen, dass
dem Jobcenter Duisburg ein Schaden von monatlich etwa 122.000 Euro
entstanden sein könnte. Die Prüfungen dauern noch an. Gleiches gilt
für die durch die Ausländerbehörde vorzunehmende Prüfung des
möglichen Nichtbestehens oder des Verlustes des
Freizügigkeitsrechtes.
Bundestagswahl 2025: Bundeswahlausschuss entscheidet am 30.
Januar 2025 über Beschwerden Der Bundeswahlausschuss
wird am 30. Januar 2025 über Beschwerden gegen Entscheidungen der
Landeswahlausschüsse beraten. Die Landeswahlausschüsse hatten in
ihren Sitzungen am 24. Januar 2025 über die Zurückweisung oder
Zulassung von Landeslisten entschieden. Die öffentliche Sitzung des
Bundeswahlausschusses findet am 30. Januar 2025, ab 09:00 Uhr, im
Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang
Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.
Gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten konnten die
Parteien bis zum 27. Januar 2025, 24:00 Uhr Beschwerde einlegen.
Auch die Landeswahlleitungen konnten gegen die Zulassung einer
Landesliste in ihrem Land Beschwerde erheben. Die Bundeswahlleiterin
lädt zur Sitzung die Beschwerdeführer, die Vertrauenspersonen der
betroffenen Landeslisten und die jeweilige Landeswahlleitung ein.
In der Beschwerdeverhandlung wird den Vertrauenspersonen
Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Im Anschluss an die Sitzung gibt
die Bundeswahlleiterin die Entscheidung des Bundeswahlausschusses in
einer Pressemitteilung bekannt. Folgende 38 Beschwerden gegen die
Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste sind fristgerecht
eingegangen (Reihenfolge alphabetisch nach Landesliste und
Vereinigung):




Neue Befragung: Bei Kita oder Ganztagsschule: 59% der
erwerbstätigen Eltern mit Schließungen oder verkürzten
Betreuungszeiten konfrontiert Wenn von
Betreuungsengpässen die Rede ist, denken viele zunächst an die
vielen Familien, die keinen Platz in einer Kita, bei Tageseltern
oder in der schulischen Ganztagsbetreuung bekommen haben.

Doch auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder
arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen
Betreuungsplatz haben, kann nicht mit einer zuverlässigen Betreuung
planen. Knapp 60 Prozent von ihnen waren im vergangenen Herbst mit
Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen
zeitweiligen Schließungen der Einrichtung konfrontiert.
Rund 29 Prozent der Eltern mit Kindern in Betreuung berichteten
dabei von zwei oder mehr ausgefallenen Betreuungstagen innerhalb von
drei Monaten, knapp vier Prozent sogar von mehr als zehn Tagen. Das
ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen
Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im
Dezember 2024 insgesamt mehr als 7.500 erwerbstätige und
arbeitsuchende Personen online befragt wurden.
Rund
1.000 Personen mit Kindern in Betreuungseinrichtungen erhielten
Fragen zur Stabilität der Betreuung. Ein erheblicher Teil der
Betroffenen, vor allem Mütter, mussten ihre eigene
Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen.
„Die Mehrheit der befragten Eltern berichten von
unzuverlässiger Betreuung. Das zeigt, dass der Staat vor einer
doppelten Aufgabe steht. Er muss einerseits Betreuungsangebote
ausbauen und andererseits die Qualität und Zuverlässigkeit der
bestehenden Angebote sicherstellen. Ganz offensichtlich ist schon
die personelle Ausstattung der bereits existierenden Angebote nicht
ausreichend“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche
Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts
(WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
„Die kommende Regierung
muss den Ausbau und die Qualität von Kinderbetreuung und früher
Bildung priorisieren. Es braucht dauerhafte und verlässliche
Mehrinvestitionen in die Kinderbetreuung und den schulischen
Ganztag“, so Kohlrausch, die die Befragung zusammen mit den
WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler auswertet.
Von den insgesamt 1.023 befragten Müttern und Vätern, die ihre
Kinder in einer Kita, bei einer/einem Tagesmutter/-vater oder einer
Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, gaben 44 Prozent an, dass
die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung im Dezember
kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte, beispielsweise wegen
Personalmangels bei Erkrankungen.

Bei ebenfalls 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der
vereinbarten Betreuungszeiten.

Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit
Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der
Betroffenen insgesamt auf 59,2 Prozent. Unter den von Schließungen
betroffenen Eltern waren rund 15 Prozent mit Schließungen an einem
Tag konfrontiert, fast 22 Prozent mussten Schließungen an zwei bis
fünf Tagen ausgleichen und je knapp vier Prozent sogar an sechs bis
zehn bzw. mehr als zehn Tagen.
Viele Eltern stellen die
Ausfälle vor große Probleme im Alltag: 32 Prozent der mit
Schließungen oder Kürzungen der Betreuungszeiten Konfrontierten
sagen, dass ihre Arbeitssituation von „starken“ oder „äußersten“
Belastungen geprägt sei gegenüber 24 Prozent unter Müttern und
Vätern, die im Befragungszeitraum nicht davon betroffen waren. Dabei
sind erwerbstätige Mütter noch deutlich stärker eingespannt als
Väter.
So gaben 64 Prozent der betroffenen Männer, die
in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei
eingesprungen, um die Betreuungslücke zu schließen, unter den Frauen
sagten das 48 Prozent über ihren Partner.

48 Prozent der betroffenen Mütter und 43 Prozent der
Väter haben während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit
Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke
auszugleichen.
33 Prozent der Väter und sogar 40 Prozent der
Mütter mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren. Gerade
Letzteres könne die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
vertiefen, warnt die Soziologin Kohlrausch: „Wir wissen zum Beispiel
aus der Forschung, dass Personen mit geringerer Erwerbsarbeitszeit
seltener Zugang zu Weiterbildung haben.
Immer wieder
Ausfälle in der Kinderbetreuung ausgleichen zu müssen, kann daher
durchaus spürbare Konsequenzen auf den weiteren Erwerbsverlauf
haben.“ Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle,
um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen.
„Die
Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Infrastruktur der frühen
Bildung und Betreuung und die Arbeitsbedingungen in
Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert
WSI-Direktorin Kohlrausch. „Zu geringes Angebot und mangelnde
Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein
kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern,
insbesondere Müttern. Das passt schon gar nicht dazu, dass
gleichzeitig gerne die Forderung erhoben wird, Erwerbstätige sollten
ihre Erwerbsarbeitszeit erhöhen.
Gerade Mütter, die die
Hauptlast der unzureichenden Betreuungsangebote tragen, werden immer
wieder als Gruppe genannt, die zu wenig Erwerbsarbeit leiste. Dafür
müssen dann aber auch die Voraussetzungen geschaffen werden – und
eine wesentliche Voraussetzung ist ein verlässliches und qualitativ
hochwertiges Betreuungsangebot“, betont Kohlrausch.
„Die
dafür nötigen Investitionen sind groß, aber in jedem Fall gut
angelegtes Geld. Neben den finanziellen Investitionen braucht es
zudem eine Fachkräfteoffensive, da der Ausbau des Betreuungsangebots
inzwischen häufig nicht mehr nur am Geld, sondern auch an den
fehlenden Fachkräften scheitert.“
Storchentreff –
Infoabend zur Geburt für werdende Eltern Am kommenden
Montag, den 3. Februar, um 18 Uhr bietet die Helios St. Johannes
Klinik Duisburg wieder den Storchentreff an, einen Informationsabend
für werdende Eltern.
Das bewährte Konzept bleibt: An diesem
Abend vermitteln Ärzt:innen aus Geburtshilfe und Neonatologie
(Neugeborenenmedizin) sowie eine Hebamme wissenswerte Informationen
rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit von Mutter und
Kind nach der Geburt.

Das Team geht aber auch auf die Abläufe der Schwangerschaft und
der Entbindung im Klinikum ein. Außerdem stehen die Expert:innen für
individuelle Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung findet an der
Helios St. Johannes Klinik im Veranstaltungsraum neben der Cafeteria
statt (Dieselstraße 185 in 47166 Duisburg).
Da die
Teilnahmeplätze begrenzt sind, ist eine kurze Anmeldung per Telefon
unter (0203) 546-30701 oder per E-Mail:
frauenklinik.hamborn@helios-gesundheit.de erforderlich.
DVG-Begleitservice weiterhin gefragt bei
mobilitätseingeschränkten Fahrgästen Seit über 15 Jahren
bietet die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) ihren
Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nun schon an.
In dieser Zeit haben die Begleiterinnen und Begleiter der DVG über
23.000 Fahrgäste sicher von A nach B gebracht. Das Angebot wurde im
Durchschnitt pro Woche über 50-mal in Anspruch genommen.
„Unser Begleitservice wird überwiegend von Seniorinnen und Senioren
in Anspruch genommen, die Unterstützung bei der Fahrt mit Bus und
Bahn benötigen“, sagt Stefan Knof, Teamkoordinator Service, Ordnung
und Sicherheit bei der DVG. „Neben Stammkunden, die unseren Service
regelmäßig in Anspruch nehmen, kommen auch neue Fahrgäste hinzu.“
Die begleiteten Personen sind in der Regel über 70 Jahre alt und
fahren fast ausschließlich in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr. Sie
buchen ihre Fahrt meistens eine Woche im Voraus.
Die
häufigsten Fahrtgründe sind Arzt- und Krankenhausbesuche, einkaufen
in Supermärkten sowie Besuche von Angehörigen, die nicht mehr mobil
sind. „Wir sind dabei häufig nicht nur für die sichere Fahrt mit Bus
und Bahn verantwortlich“, sagt Stefan Knof. „Oft hören wir auch
einfach mal zu, wenn die begleiteten Personen ein offenes Ohr
brauchen und sich etwas von der Seele reden möchten.“
Derzeit sind elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DVG für den
Begleitservice im Einsatz. In ihrer vierwöchigen Ausbildung werden
die Begleiterinnen und Begleiter in Erste-Hilfe-Maßnahmen,
Deeskalation, Fahrzeugtechnik, Tickets, Tarifen, sowie Linien- und
Streckennetz geschult. Besonders wichtig ist das richtige Verhalten
mit Rollatoren oder Rollstühlen.
„Wenn unsere begleiteten
Personen glücklich sind, sind wir es aus“, sagt Stefan Knof. „Vor
allem für ältere Menschen kann Mobilität eine Herausforderung sein –
wir helfen immer gerne dabei, diese zu meistern. Auch unsere
Fahrgäste schätzen unseren Service sehr. Manchmal ist es ein
kräftiger Händedruck, ein herzliches Dankeschön oder eine Tafel
Schokolade, die unseren Begleiterinnen und Begleitern den Tag
versüßen.“
Der Begleitservice ist kostenlos und eignet
sich für Fahrgäste, die mit Rollator, Gehhilfe, Rollstuhl oder
Kinderwagen unterwegs sind. Vor allem beim Ein- und Ausstieg
benötigen sie meist Hilfe und sind auf Unterstützung angewiesen. Der
Begleitservice holt die Fahrgäste zu Hause ab, geht mit ihnen zur
Haltestelle und bringt sie nach ihrem Termin wieder nach Hause.
Der DVG-Begleitservice nimmt regelmäßig an Veranstaltungen
wie beispielsweise Seniorentagen teil. Neben allgemeinen Tipps zur
Fahrt mit Bus und Bahn, bietet die DVG vor Ort Ein- und
Ausstiegstrainings in einem Bus an.
„Beim Bustraining zeigen
wir den Fahrgästen, wie sie sicher ein- und aussteigen“, sagt Stefan
Knof. „Vor allem für Seniorinnen und Senioren, die selten mit Bus
und Bahn unterwegs sind, ist die Übung in der Praxis wichtig. Alle
Interessierten sind bei den Veranstaltungen herzlich eingeladen, an
unseren Bustrainings teilzunehmen.“

Wie kann ich den Begleitservice buchen? Wer Hilfe bei der
Fahrt mit Bus oder Bahn benötigt, kann den DVG-Begleitservice
buchen. Er eignet sich für Fahrgäste, die mit Rollator, Gehhilfe,
Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Die Begleiterinnen und
Begleiter helfen am Ticketautomat, im Fahrzeug und beim Ein- und
Ausstieg.
Fahrgäste können sich montags bis freitags
zwischen 8 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 0203 60 44 585
anmelden. Die DVG begleitet Fahrgäste montags bis freitags in der
Zeit von 7.30 bis 18 Uhr. Weitere Informationen gibt es im Internet
unter www.dvg-duisburg.de/begleitservice.

Der Begleitservice ist kostenlos und eignet sich für Fahrgäste, die
mit Rollator, Gehhilfe, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind.
Fotos Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Highspeed-Internet für Rahm: Infoveranstaltung der DCC am 5.
Februar Die Duisburg CityCom (DCC) veranstaltet für
alle Anwohnerinnen und Anwohner in Rahm einen Infoabend am Mittwoch,
5. Februar. Ab 18.30 Uhr werden im Pfarrheim hinter der Rahmer
Kirche, Am Rahmer Bach 18, alle individuellen Fragen rund um das
Thema Glasfaseranschluss beantwortet. Da die räumliche Kapazität im
Pfarrheim begrenzt ist, wird zur besseren Planung um eine
Voranmeldung auf glasfaserduisburg.de/info-rahm gebeten.
Auf dieser Internetseite gibt es außerdem alle Infos rund um die
erreichte Quote, den geplanten Ausbau sowie den aktuellen Stand des
Projektes. Zuvor hatte die DCC für die Planung des flächendeckenden
Ausbaus des Glasfasernetzes im Stadtteil Rahm im Jahr 2025 um die
Unterstützung der Anwohnerinnen und Anwohner gebeten.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis Ende April
registrieren, um die erforderliche Quote von 30 Prozent zu
erreichen. Sobald diese Anzahl der Haushalte in Rahm ihr Interesse
an einem Anschluss bekunden, beginnt der Ausbau.
Im
Rahmen dieser Nachfragebündelung entfallen für alle Interessentinnen
und Interessenten die Ausbau- und Anschlusskosten in Höhe von 850
Euro. Außerdem gibt es das schnellste Internet schon ab 19,99 Euro
pro Monat. Weil die DCC den Anschluss bis in die Wohnung verlegt
(Fiber To The Home), sind allerschnellste Datenübertragungsraten
möglich.
So sind beim Produkt „Glasfaser Home 1000“
beispielsweise 1000 Mbit/s Download und 500 Mbit/s Upload
gleichzeitig möglich. Der Hausanschluss ans Glasfasernetz ist im
Rahmen dieses Trassenausbaus kostenlos. Weitere Informationen zu
Angeboten und Tarifen der DCC – auch außerhalb von Rahm – gibt es im
Internet auf der Seite glasfaserduisburg.de.
Dort finden
Interessierte auch Ansprechpartner, die von Montag bis Freitag
erreichbar sind: Für Privathaushalte unter 0203/604-2001 (8 bis 20
Uhr) oder per Mail unter
service@duisburgcity.com sowie für Geschäftsleute unter
0203/604-3222 (8 bis 16 Uhr) oder per Mail unter
kundenservice@duisburgcity.com.
Darüber hinaus ist der
Kundenservice für alle Fragen rund um die Angebote für
Privathaushalte auch samstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
IHK-Zertifikatslehrgang zum Immobilienmakler
Immobilienmakler bringen Mieter und Vermieter, Käufer und
Verkäufer zusammen. Sie sind Experten in technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen rund um Haus und Grundstück.
In unserem Lehrgang vermitteln wir den Teilnehmern das fachliche
Knowhow und geben Tipps, um im umkämpften Immobilienmarkt
erfolgreich zu bestehen.
Der Kurs richtet sich an
Neueinsteiger, Immobilienmakler, Architekten, Bauträger,
Anlageberater sowie Bank- und Versicherungsfachkräfte. Der Lehrgang
findet vom 17. Februar bis 5. Juni in Duisburg statt. Anmeldungen
über die Website der Niederrheinischen IHK. Ansprechpartnerin bei
Fragen ist Maria Kersten, 0203 2821-487,
kersten@niederrhein.ihk.de.
Warum dicke Winterjacken im Kindersitz
zur Gefahr werden können und welche Alternativen es gibt.
Der Winter bringt nicht nur frostige Temperaturen mit sich, sondern
auch besondere Herausforderungen für die Sicherheit von Kindern im
Auto. Vor allem dicke Winterjacken stellen ein Risiko dar, da sie
verhindern, dass der Anschnallgurt optimal am Körper anliegt.
Crashtests zeigen: Bereits bei leichten Bremsungen können durch den
Abstand zwischen Gurt und Körper schwere Verletzungen entstehen. Der
ACV Automobil-Club Verkehr informiert über diese Gefahren und gibt
praktische Tipps, wie Kinder auch ohne dicke Jacken warm und sicher
reisen.

Dicke Winterjacken im Auto - ein unterschätztes Risiko / Copyright:
Taras Grebinets
Dicke Winterjacken: Ein Risiko im Kindersitz
Winterjacken, Mäntel und Schneeanzüge sind im Auto ein
Sicherheitsrisiko. Die dicken Materialien verhindern, dass der
Sicherheitsgurt eng genug am Körper anliegt. Selbst wenn der Gurt
straff gezogen ist, bleibt oft eine gefährliche Lücke von bis zu 15
Zentimetern – die sogenannte Gurtlose. Besonders gefährdet sind
Babys und Kleinkinder in Babyschalen und Kindersitzen, da ihre
geringere Körperspannung und die Passform der 5-Punkt-Gurte einen
besonders festen Sitz erfordern.
Bei einem Aufprall oder
einer Vollbremsung kann ein zu locker sitzender Gurt dazu führen,
dass das Kind aus dem Sitz geschleudert wird und schwere
Verletzungen erleidet. Ein weiteres Problem: Der Gurt verläuft bei
dicker Winterkleidung häufig nicht wie vorgesehen über die
Oberschenkel, sondern über den Bauch.
In dieser falschen
Position kann er bei einem Unfall tief in den Bauchraum einschneiden
und lebensgefährliche innere Verletzungen verursachen. Deshalb gilt:
Kinder sollten immer ohne dicke Winterjacken angeschnallt werden –
auch auf kurzen Strecken, wie zum Beispiel zur Kita oder Schule.
ACV Tipps: Die richtige Kinderkleidung im Auto Damit Kinder
sicher und warm unterwegs sind, empfiehlt der ACV: Jacke vor dem
Anschnallen ausziehen: Die Winterjacke kann nach dem Anschnallen
wärmend über das Kind gelegt werden, bis das Auto aufgeheizt ist.
Geeignete Kleidung für kurze Wege: Fleece- oder Wollwalkjacken
eignen sich ideal für kurze Wege zum Auto und können auch im Auto
getragen werden.
Alternativen nutzen: Spezielle
Einschlagdecken mit integrierten Gurtschlitzen oder
Kindersitzponchos halten das Kind warm, ohne die Gurtfunktion zu
beeinträchtigen. Auto vorwärmen: Eine Standheizung oder die
Vorwärmfunktion von Elektroautos sorgt dafür, dass das Auto schon
vor der Fahrt angenehm temperiert ist.
Jacke aus gilt auch
für Erwachsene Auch Fahrerinnen und Fahrer sollten auf ihre
Sicherheit achten. Der ACV gibt hierzu folgende Empfehlungen:
Winterjacken und Schals ausziehen: Dicke Winterkleidung kann den
korrekten Sitz des Gurts behindern, die Bewegungsfreiheit
einschränken und die Sicht beeinträchtigen. Gefütterte Handschuhe
vermeiden: Sie reduzieren die Feinmotorik und beeinträchtigen die
sichere Steuerung des Fahrzeugs.
Rutschfeste Schuhe:
Dicke Winterstiefel können die Kontrolle über die Pedale erschweren.
Trockene, rutschfeste Schuhe sollten im Auto aufbewahrt und vor der
Fahrt angezogen werden. Versicherungsschutz beachten: Auch wenn es
keine gesetzliche Vorschrift für geeignetes Schuhwerk gibt, können
ungeeignete Schuhe im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der
Versicherung führen.
MSV Duisburg – Rot-Weiß Oberhausen: DVG
setzt zusätzliche Busse ein Für Gäste des
Fußballspiels MSV Duisburg gegen Rot-Weiß Oberhausen am Freitag, 31.
Januar, um 19.30 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena -
ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 17.36, 17.46, 17.56 Uhr -
ab „Bergstraße“ um 17.41, 17.51 und 18.01 Uhr - ab „Meiderich
Bahnhof“ ab 17.45 bis 18.10 Uhr alle fünf Minuten - ab
„Großenbaum Bahnhof Ost“ um 18.20 und 18.35 Uhr - ab
„Betriebshof am Unkelstein“ ab 17.28 bis 17.53 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 17.45 bis
19.05 Uhr alle fünf Minuten - ab „Businesspark Nord“
(Asterlagen) um 18.03 Uhr
Nach Spielende stehen am Stadion
Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine
Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine
Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen
Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste,
die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die
Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Workshop „Plotten für Einsteiger“ in der
Zentralbibliothek Interessierte ab 14 Jahren können am
Donnerstag, 30. Januar, um 16 Uhr in der Zentralbibliothek im
Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte in einem
Workshop einen Einblick in die faszinierende Welt des Plottens
erhalten. Wer sich mit DIY-Projekten beschäftigt, kommt derzeit an
innovativen Schneideplottern nicht vorbei. Mit diesen Geräten und
der dazu gehörenden App im Smartphone können kreative Designs aus
unterschiedlichsten Materialien gezeichnet, gefalzt und geschnitten
werden.
Im Anschluss kann man damit zum Beispiel
kreative Karten und Dekorationen gestalten, Porzellanobjekte
verzieren, Stoffe bedrucken und vieles mehr. Bei dem Workshop
erfahren die Teilnehmenden, wie der Schneideplotter funktioniert und
welche Möglichkeiten er für kreative Projekte bietet.
Im
Anschluss kann ein eigenes Motiv gestaltet und direkt auf ein
mitgebrachtes Baumwoll-T-Shirt oder einen Jutebeutel übertragen
werden. So nimmt man nicht nur wertvolles Know-how, sondern auch ein
selbstgestaltetes Unikat mit nach Hause. Der Workshop kostenfrei.
Eine Anmeldung auf www.stadtbibliothekduisburg.de unter
Veranstaltungen ist erforderlich.
TÜV-Verband
lehnt Verwässerung von Regelungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten ab.
Entbürokratisierung vorantreiben: Regulierung
europaweit einheitlich umsetzen und Überschneidungen und Doppelungen
abbauen. Berlin, 29. Januar 2025 – Mit dem heute veröffentlichten
Kompass für Wettbewerbsfähigkeit legt die EU-Kommission ihre
strategischen Prioritäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Europas für die kommenden Jahre fest.
Der Schwerpunkt
liegt dabei auf der Vereinfachung und Beschleunigung des
Regulierungsumfelds sowie einer verbesserten Koordinierung der
politischen Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene. „Die
vorgestellten Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung
sind grundsätzlich ein richtiger und wichtiger Schritt. Bei der
konkreten Umsetzung sind jedoch Sorgfalt und Augenmaß entscheidend.
Der Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit darf nicht dazu
führen, dass bestehende und zukünftige Regulierungsvorhaben
lediglich nach Kosten oder Aufwand beurteilt werden. Der Schutz von
Mensch und Umwelt muss weiterhin das Leitmotiv der Gesetzgebung
bleiben“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des
TÜV-Verbands. Anstelle einer umfassenden Deregulierung sollte der
EU-Gesetzgeber aus Sicht des TÜV-Verbands den Fokus darauflegen, die
Qualität und Wirksamkeit der Gesetzgebung nachhaltig zu verbessern.
„Regulierung ist ein unverzichtbares Instrument
staatlicher Steuerung. Sie schafft einen rechtssicheren Rahmen für
Wirtschaft und Gesellschaft, wirkt Wettbewerbsverzerrungen entgegen
und bildet die Grundlage des Qualitätsversprechens ‚Made in
Europe‘“, sagt Kröhnert. „Gute Regulierung muss Innovationen fördern
und unnötige Bürokratie vermeiden, gleichzeitig aber notwendige
Mindeststandards und Schutzniveaus gewährleisten.“
Das
sollte die zentrale Aufgabe der EU-Kommission sein. Es gelte,
künftige Rechtsvorschriften stärker evidenzbasiert zu entwickeln,
Überschneidungen und Widersprüche mit bestehenden Regelungen zu
beseitigen und eine europaweit einheitliche Umsetzung
sicherzustellen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der geplanten
Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung unternehmerischer
Berichtspflichten.
„Bestehende Berichtspflichten wie die
EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder
das EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) sind in ihrer Zielsetzung
richtig. Sie schaffen Transparenz über die Nachhaltigkeitsstrategien
von Unternehmen und ermöglichen durch einheitliche Standards eine
vergleichbare Bewertung durch Investoren und Kunden“, betont
Kröhnert.
„Ziel der Omnibus-Verordnung sollte es sein,
die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten im Sinne des
‚Once-Only‘-Prinzips besser zu bündeln und zu vereinfachen.
Forderungen nach einer Pausierung, Verwässerung oder gar Abschaffung
dieser Pflichten lehnen wir ab, da sie die Unternehmen bei der
Bewältigung der ESG-Herausforderungen deutlich zurückwerfen würden
und im Widerspruch zu europäischen Nachhaltigkeitszielen stehen.“
90 Jahre Barmer Theologische Erklärung - Gemeinde
lädt zum Ausstellungsbesuch in Wupptertal Die
Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Obermeiderich lädt zu einem
Ausflug nach Wuppertal ein. In Gemeinschaft mit anderen besichtigt
sie am 15. Februar 2025 in der Gemarker Kirche die Ausstellung
„Gelebte Reformation". Im Zentrum der Ausstellung steht die Barmer
Theologische Erklärung, die dort vor 90 Jahren verfasst wurde und
Richtschnur vieler evangelischer Landeskirchen ist. Abfahrt ist um
9h am Gemeindezentrum Emilstr. 27, so dass bei Ankunft in Wuppertal
alle um 11 Uhr am Minutengottesdienst teilnehmen können.
Die Führung durch die Ausstellung dauert 90 Minuten. Danach sind
alle zu einem kleinen Mittagessen eingeladen. Die Ankunft am
Gemeindezentrum in Obermeiderich ist geplant für spätestens 17 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, bittet die
Gemeinde um Anmeldung bis spätestens am 10. Februar bei Pfarrerin
Sarah Süselbeck (Mail: ssueselbeck@obermeiderich.de oder Telefon:
0203 422 001). Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.obermeiderich.de.

Die Gemarker Kirche in Wuppertal Foto: Barbara Herfurth-Schlömer).
Singnachmittage mit Popkantor Daniel Drückes in Wanheim
und Wanheimerort Musiker und Popkantor Daniel Drückes
lädt alle, die Lust auf gemeinsames Singen in gemütlicher Runde in
der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg haben, zweimal im Monat zum
Mitmachen ein. Das nächste Singen in Gemeinschaft gibt es am 5.
Februar 2025 um 14 Uhr im Gemeindehaus Wanheimerort, Vogelsangplatz
1; der zweite Singnachmittag in diesem Monat startet am 6. Februar
2025 um 15 Uhr im Gemeindehaus Wanheim, Beim Knevelshof 45.
Auf dem Programm stehen wie immer bekannte Lieder, Popsongs und
Evergreens. Zwischen dem Singen ist Platz für Kaffee und Kekse. Die
Idee zu den Musiknachmittagen zum Mitmachen hatte Daniel Drückes
gemeinsam mit Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes: Mit dem
zusätzlichen Angebot gilt es ältere und junge Menschen beim Singen
zusammen zu bringen, ganz nach dem Motto „Singen verbindet
Generationen“. Mitsingen darf jede und jeder. 
Gemeinschaftlichen Singen mit Daniel Drückes links stehend im
Hintergrund (Foto: Maria Hönes).

Kohlenmonoxid-Vergiftungen in NRW: Zahl der
Krankenhausbehandlungen in 2023 halb so hoch wie zehn Jahre zuvor
Jahr 2023 sind 474 Menschen aus Nordrhein-Westfalen
wegen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung vollstationär im Krankenhaus
behandelt worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, hatte es 2013 noch 958 solcher
Behandlungsfälle gegeben. Damit hat sich die Zahl dieser
Behandlungen in den letzten zehn Jahren halbiert (−50,5 Prozent).
Das Durchschnittsalter der behandelten Personen lag 2023
bei knapp 44 Jahren. Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses
Gas. Ursachen für Kohlenmonoxid-Vergiftungen können unter anderem
defekte Öfen, Heizungen und Schornsteinanlagen, Wohnungsbrände oder
Grillen in Innenräumen sein.
Höchste Fallzahlen im
Märkischen Kreis Die höchste Zahl an Behandlungsfällen aufgrund
einer Kohlenmonoxid-Vergiftung je 100 000 Einwohner hat es 2023 im
Märkischen Kreis gegeben (8,3 Fälle), gefolgt vom Kreis Viersen (5,6
Fälle) und dem Kreis Düren (5,5 Fälle). Landesweit gab es 2,6
Behandlungsfälle je 100 000 Einwohner. Aus Oberhausen, Hamm und dem
Kreis Siegen-Wittgenstein wurden keine Personen mit
Kohlenmonoxid-Vergiftung vollstationär behandelt.

Rückgang der Todesfälle aufgrund einer Kohlenmonoxid-Vergiftung um
45,9 Prozent Im Jahr 2023 starben 73 Menschen aus
Nordrhein-Westfalen an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Damit hat
sich die Anzahl der aus diesem Grund Gestorbenen gegenüber 2013 mit
einem Rückgang von 45,9 Prozent nahezu halbiert (2013: 135
Personen). Mehr als drei Viertel (78,1 Prozent) der Sterbefälle
durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung waren Suizide.
NRW-Bauproduktion im November um 4,1 Prozent
gestiegen Die Produktion im nordrhein-westfälischen
Bauhauptgewerbe ist im November 2024 um 4,1 Prozent höher gewesen
als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Produktion im Hochbau
um 2,4 Prozent und im Tiefbau um 5,8 Prozent höher als im November
2023.
Im Bereich des Hochbaus ermittelten die
Statistiker im November 2024 unterschiedliche Entwicklungen in den
einzelnen Bausparten: Im öffentlichen Hochbau war ein Rückgang der
Bauproduktion gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresmonat zu
konstatieren (−0,6 Prozent).
Im gewerblichen und
industriellen Hochbau (+2,9 Prozent) sowie im Wohnungsbau
(+2,5 Prozent) fiel die Bauproduktion höher als im November 2023
aus.

Tiefbau mit durchweg positiver Entwicklung in allen Bausparten
Innerhalb des Tiefbaus konnten im November 2024 durchweg
positive Entwicklungen der Bauproduktion in den einzelnen Bausparten
beobachtet werden: Den stärksten Anstieg gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahresmonat erzielte der sonstige öffentliche
Tiefbau (+6,4 Prozent), gefolgt vom gewerblichen und industriellen
Tiefbau (+5,7 Prozent) und vom Straßenbau (+5,3 Prozent).

Im November 2024 ermittelten die Statistiker im Vergleich zum
entsprechenden Monatsergebnis des Jahres 2019 einen Anstieg der
Bauproduktion im Bauhauptgewerbe (+31,5 Prozent). Sowohl im Hochbau
(+15,1 Prozent) als auch im Tiefbau (+55,8 Prozent) lag die
Bauproduktion über dem Niveau von November 2019.
Das
kumulierte Ergebnis der Bauproduktion für die ersten elf Monate des
Jahres 2024 war um 1,8 Prozent höher als in der entsprechenden
Vergleichsperiode 2023.
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