'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    5. Kalenderwoche: 29. Januar
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Donnerstag, 30. Januar 2025

A40: Geplante Vollsperrungen im Autobahnkreuz Duisburg-Kaiserberg   Duisburg
Die Bauarbeiten für den Neubau des Autobahnkreuzes Kaiserberg gehen weiter. In den nächsten Wochen wird das Schutzgerüst für das Zentralbauwerk A3/A40 (Überbau) hergestellt. In diesem Schutzgerüst über die A40 wird der Überbau des Brückenbaus hergestellt. Hierfür sind, wie bereits Anfang Januar bekanntgegeben, umfangreiche Vorarbeiten notwendig, die die A40 in diesem Streckenabschnitt erheblich beeinträchtigen.  

Folgende Sperrtermine für die A40 sind im Autobahnkreuz Kaiserberg geplant:  
- 14.02. - 17.02.: Vollsperrung der A40 in Fahrtrichtung Venlo (Montage der Stahlschutzeinrichtungen außen + Deckensanierung)
- 20.02. - 24.02.: Vollsperrung der A40 in Fahrtrichtung Essen (Montage der Stahlschutzeinrichtungen innen und außen + Deckensanierung)  
 Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. Nach Herstellung des Schutzgerüstes wird der Verkehr auf der A40 in beiden Fahrtrichtungen in verengten Fahrspuren geführt.


Duisburg beteiligt sich an landesweiter Kontrolle gegen Sozialleistungsbetrüger und kriminelle Machenschaften
In einer behördenübergreifenden Kontrollaktion am Donnerstag, 23. Januar, in Duisburg, Gelsenkirchen, Krefeld, Leverkusen und Wuppertal wurden zahlreiche Sozialbetrugsfälle, Schwarzarbeit, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse und lebensgefährdende Mängel in Gebäuden aufgedeckt.


Die Kontrollaktion fand auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen statt und wurde durch die beteiligten Städte und Institutionen umgesetzt. In Duisburg lag der Fokus auf einer Dienstleistungsfirma mit möglichen Scheinarbeitsverhältnissen für Zuwanderer aus Südosteuropa und dem damit verbundenen Zugang zu Sozialleistungen.


„Wir wehren uns mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Wir werden keinen Millimeter nachgeben und immer wieder mit konzertierten Aktionen gegen diese betrügerischen Machenschaften vorgehen. Gleichzeitig erwarte ich aber auch vom Bund, dass er endlich seiner Verantwortung gerecht wird und gesetzliche Regelungen trifft, um diesem kriminellen Geschäftsmodell ein Ende zu bereiten“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.


Während der Zoll eine Betriebsprüfung vornahm, kontrollierten der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes und die Ausländerbehörde die insgesamt 62 bei dem Unternehmen angestellten Mitarbeitenden an deren Wohnanschriften. Weitere Unterstützung erfolgte unter anderem durch Ermittlungseinheiten der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters Duisburg, durch zugelassene Dolmetscher und die Stabsstelle Sozialleistungsbetrug der Stadt Duisburg.


Bei der Betriebsprüfung fanden sich keinerlei Unterlagen, wie beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen vom Firmeninhaber oder Steuerberater, die auf eine echte Tätigkeit der Firma hindeuten. Auch die Tatsache, dass augenscheinlich ein Großteil der gemeldeten Arbeitnehmer sich gar nicht in Duisburg aufhalten, erhärtet den Verdacht, dass die Firma, die seit dem 18. Oktober 2023 als Unternehmen gemeldet ist, wirtschaftlich am Markt nicht aktiv ist.


Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich um sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse handelt, die geschlossen wurden, um den EUFreizügigkeitsanspruch zu begründen und zugleich aufstockendes Bürgergeld zu beziehen. Sollte sich der Verdacht der Scheintätigkeit bestätigen, ist davon auszugehen, dass dem Jobcenter Duisburg ein Schaden von monatlich etwa 122.000 Euro entstanden sein könnte. Die Prüfungen dauern noch an. Gleiches gilt für die durch die Ausländerbehörde vorzunehmende Prüfung des möglichen Nichtbestehens oder des Verlustes des Freizügigkeitsrechtes.


Bundestagswahl 2025: Bundeswahlausschuss entscheidet am 30. Januar 2025 über Beschwerden

Der Bundeswahlausschuss wird am 30. Januar 2025 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse beraten. Die Landeswahlausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 24. Januar 2025 über die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten entschieden. Die öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses findet am 30. Januar 2025, ab 09:00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.


Gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten konnten die Parteien bis zum 27. Januar 2025, 24:00 Uhr Beschwerde einlegen. Auch die Landeswahlleitungen konnten gegen die Zulassung einer Landesliste in ihrem Land Beschwerde erheben. Die Bundeswahlleiterin lädt zur Sitzung die Beschwerdeführer, die Vertrauenspersonen der betroffenen Landeslisten und die jeweilige Landeswahlleitung ein.


In der Beschwerdeverhandlung wird den Vertrauenspersonen Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Im Anschluss an die Sitzung gibt die Bundeswahlleiterin die Entscheidung des Bundeswahlausschusses in einer Pressemitteilung bekannt. Folgende 38 Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste sind fristgerecht eingegangen (Reihenfolge alphabetisch nach Landesliste und Vereinigung):







Neue Befragung: Bei Kita oder Ganztagsschule: 59% der erwerbstätigen Eltern mit Schließungen oder verkürzten Betreuungszeiten konfrontiert
Wenn von Betreuungsengpässen die Rede ist, denken viele zunächst an die vielen Familien, die keinen Platz in einer Kita, bei Tageseltern oder in der schulischen Ganztagsbetreuung bekommen haben.


Doch auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen Betreuungsplatz haben, kann nicht mit einer zuverlässigen Betreuung planen. Knapp 60 Prozent von ihnen waren im vergangenen Herbst mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen zeitweiligen Schließungen der Einrichtung konfrontiert.


Rund 29 Prozent der Eltern mit Kindern in Betreuung berichteten dabei von zwei oder mehr ausgefallenen Betreuungstagen innerhalb von drei Monaten, knapp vier Prozent sogar von mehr als zehn Tagen. Das ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im Dezember 2024 insgesamt mehr als 7.500 erwerbstätige und arbeitsuchende Personen online befragt wurden.


Rund 1.000 Personen mit Kindern in Betreuungseinrichtungen erhielten Fragen zur Stabilität der Betreuung. Ein erheblicher Teil der Betroffenen, vor allem Mütter, mussten ihre eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen.

„Die Mehrheit der befragten Eltern berichten von unzuverlässiger Betreuung. Das zeigt, dass der Staat vor einer doppelten Aufgabe steht. Er muss einerseits Betreuungsangebote ausbauen und andererseits die Qualität und Zuverlässigkeit der bestehenden Angebote sicherstellen. Ganz offensichtlich ist schon die personelle Ausstattung der bereits existierenden Angebote nicht ausreichend“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.


„Die kommende Regierung muss den Ausbau und die Qualität von Kinderbetreuung und früher Bildung priorisieren. Es braucht dauerhafte und verlässliche Mehrinvestitionen in die Kinderbetreuung und den schulischen Ganztag“, so Kohlrausch, die die Befragung zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler auswertet.

Von den insgesamt 1.023 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei einer/einem Tagesmutter/-vater oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, gaben 44 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung im Dezember kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte, beispielsweise wegen Personalmangels bei Erkrankungen.





Bei ebenfalls 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten.



Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf 59,2 Prozent. Unter den von Schließungen betroffenen Eltern waren rund 15 Prozent mit Schließungen an einem Tag konfrontiert, fast 22 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp vier Prozent sogar an sechs bis zehn bzw. mehr als zehn Tagen.


Viele Eltern stellen die Ausfälle vor große Probleme im Alltag: 32 Prozent der mit Schließungen oder Kürzungen der Betreuungszeiten Konfrontierten sagen, dass ihre Arbeitssituation von „starken“ oder „äußersten“ Belastungen geprägt sei gegenüber 24 Prozent unter Müttern und Vätern, die im Befragungszeitraum nicht davon betroffen waren. Dabei sind erwerbstätige Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter.


So gaben 64 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, um die Betreuungslücke zu schließen, unter den Frauen sagten das 48 Prozent über ihren Partner.




 48 Prozent der betroffenen Mütter und 43 Prozent der Väter haben während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen.

33 Prozent der Väter und sogar 40 Prozent der Mütter mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren. Gerade Letzteres könne die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt vertiefen, warnt die Soziologin Kohlrausch: „Wir wissen zum Beispiel aus der Forschung, dass Personen mit geringerer Erwerbsarbeitszeit seltener Zugang zu Weiterbildung haben.

Immer wieder Ausfälle in der Kinderbetreuung ausgleichen zu müssen, kann daher durchaus spürbare Konsequenzen auf den weiteren Erwerbsverlauf haben.“ Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen.

„Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Infrastruktur der frühen Bildung und Betreuung und die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Das passt schon gar nicht dazu, dass gleichzeitig gerne die Forderung erhoben wird, Erwerbstätige sollten ihre Erwerbsarbeitszeit erhöhen.


Gerade Mütter, die die Hauptlast der unzureichenden Betreuungsangebote tragen, werden immer wieder als Gruppe genannt, die zu wenig Erwerbsarbeit leiste. Dafür müssen dann aber auch die Voraussetzungen geschaffen werden – und eine wesentliche Voraussetzung ist ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot“, betont Kohlrausch.

„Die dafür nötigen Investitionen sind groß, aber in jedem Fall gut angelegtes Geld. Neben den finanziellen Investitionen braucht es zudem eine Fachkräfteoffensive, da der Ausbau des Betreuungsangebots inzwischen häufig nicht mehr nur am Geld, sondern auch an den fehlenden Fachkräften scheitert.“


Storchentreff – Infoabend zur Geburt für werdende Eltern
Am kommenden Montag, den 3. Februar, um 18 Uhr bietet die Helios St. Johannes Klinik Duisburg wieder den Storchentreff an, einen Informationsabend für werdende Eltern.

Das bewährte Konzept bleibt: An diesem Abend vermitteln Ärzt:innen aus Geburtshilfe und Neonatologie (Neugeborenenmedizin) sowie eine Hebamme wissenswerte Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit von Mutter und Kind nach der Geburt.
 

Das Team geht aber auch auf die Abläufe der Schwangerschaft und der Entbindung im Klinikum ein. Außerdem stehen die Expert:innen für individuelle Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung findet an der Helios St. Johannes Klinik im Veranstaltungsraum neben der Cafeteria statt (Dieselstraße 185 in 47166 Duisburg).

Da die Teilnahmeplätze begrenzt sind, ist eine kurze Anmeldung per Telefon unter (0203) 546-30701 oder per E-Mail: frauenklinik.hamborn@helios-gesundheit.de erforderlich.  


DVG-Begleitservice weiterhin gefragt bei mobilitätseingeschränkten Fahrgästen
Seit über 15 Jahren bietet die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) ihren Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nun schon an. In dieser Zeit haben die Begleiterinnen und Begleiter der DVG über 23.000 Fahrgäste sicher von A nach B gebracht. Das Angebot wurde im Durchschnitt pro Woche über 50-mal in Anspruch genommen.


„Unser Begleitservice wird überwiegend von Seniorinnen und Senioren in Anspruch genommen, die Unterstützung bei der Fahrt mit Bus und Bahn benötigen“, sagt Stefan Knof, Teamkoordinator Service, Ordnung und Sicherheit bei der DVG. „Neben Stammkunden, die unseren Service regelmäßig in Anspruch nehmen, kommen auch neue Fahrgäste hinzu.“ Die begleiteten Personen sind in der Regel über 70 Jahre alt und fahren fast ausschließlich in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr. Sie buchen ihre Fahrt meistens eine Woche im Voraus.

Die häufigsten Fahrtgründe sind Arzt- und Krankenhausbesuche, einkaufen in Supermärkten sowie Besuche von Angehörigen, die nicht mehr mobil sind. „Wir sind dabei häufig nicht nur für die sichere Fahrt mit Bus und Bahn verantwortlich“, sagt Stefan Knof. „Oft hören wir auch einfach mal zu, wenn die begleiteten Personen ein offenes Ohr brauchen und sich etwas von der Seele reden möchten.“


Derzeit sind elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DVG für den Begleitservice im Einsatz. In ihrer vierwöchigen Ausbildung werden die Begleiterinnen und Begleiter in Erste-Hilfe-Maßnahmen, Deeskalation, Fahrzeugtechnik, Tickets, Tarifen, sowie Linien- und Streckennetz geschult. Besonders wichtig ist das richtige Verhalten mit Rollatoren oder Rollstühlen.

„Wenn unsere begleiteten Personen glücklich sind, sind wir es aus“, sagt Stefan Knof. „Vor allem für ältere Menschen kann Mobilität eine Herausforderung sein – wir helfen immer gerne dabei, diese zu meistern. Auch unsere Fahrgäste schätzen unseren Service sehr. Manchmal ist es ein kräftiger Händedruck, ein herzliches Dankeschön oder eine Tafel Schokolade, die unseren Begleiterinnen und Begleitern den Tag versüßen.“


Der Begleitservice ist kostenlos und eignet sich für Fahrgäste, die mit Rollator, Gehhilfe, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Vor allem beim Ein- und Ausstieg benötigen sie meist Hilfe und sind auf Unterstützung angewiesen. Der Begleitservice holt die Fahrgäste zu Hause ab, geht mit ihnen zur Haltestelle und bringt sie nach ihrem Termin wieder nach Hause.


Der DVG-Begleitservice nimmt regelmäßig an Veranstaltungen wie beispielsweise Seniorentagen teil. Neben allgemeinen Tipps zur Fahrt mit Bus und Bahn, bietet die DVG vor Ort Ein- und Ausstiegstrainings in einem Bus an.

„Beim Bustraining zeigen wir den Fahrgästen, wie sie sicher ein- und aussteigen“, sagt Stefan Knof. „Vor allem für Seniorinnen und Senioren, die selten mit Bus und Bahn unterwegs sind, ist die Übung in der Praxis wichtig. Alle Interessierten sind bei den Veranstaltungen herzlich eingeladen, an unseren Bustrainings teilzunehmen.“


Wie kann ich den Begleitservice buchen?
Wer Hilfe bei der Fahrt mit Bus oder Bahn benötigt, kann den DVG-Begleitservice buchen. Er eignet sich für Fahrgäste, die mit Rollator, Gehhilfe, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Die Begleiterinnen und Begleiter helfen am Ticketautomat, im Fahrzeug und beim Ein- und Ausstieg.

Fahrgäste können sich montags bis freitags zwischen 8 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 0203 60 44 585 anmelden. Die DVG begleitet Fahrgäste montags bis freitags in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.dvg-duisburg.de/begleitservice.

Der Begleitservice ist kostenlos und eignet sich für Fahrgäste, die mit Rollator, Gehhilfe, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Fotos Duisburger Verkehrsgesellschaft AG


Highspeed-Internet für Rahm: Infoveranstaltung der DCC am 5. Februar  
Die Duisburg CityCom (DCC) veranstaltet für alle Anwohnerinnen und Anwohner in Rahm einen Infoabend am Mittwoch, 5. Februar. Ab 18.30 Uhr werden im Pfarrheim hinter der Rahmer Kirche, Am Rahmer Bach 18, alle individuellen Fragen rund um das Thema Glasfaseranschluss beantwortet. Da die räumliche Kapazität im Pfarrheim begrenzt ist, wird zur besseren Planung um eine Voranmeldung auf glasfaserduisburg.de/info-rahm gebeten.


Auf dieser Internetseite gibt es außerdem alle Infos rund um die erreichte Quote, den geplanten Ausbau sowie den aktuellen Stand des Projektes. Zuvor hatte die DCC für die Planung des flächendeckenden Ausbaus des Glasfasernetzes im Stadtteil Rahm im Jahr 2025 um die Unterstützung der Anwohnerinnen und Anwohner gebeten. Interessentinnen und Interessenten können sich bis Ende April registrieren, um die erforderliche Quote von 30 Prozent zu erreichen. Sobald diese Anzahl der Haushalte in Rahm ihr Interesse an einem Anschluss bekunden, beginnt der Ausbau.  


Im Rahmen dieser Nachfragebündelung entfallen für alle Interessentinnen und Interessenten die Ausbau- und Anschlusskosten in Höhe von 850 Euro. Außerdem gibt es das schnellste Internet schon ab 19,99 Euro pro Monat. Weil die DCC den Anschluss bis in die Wohnung verlegt (Fiber To The Home), sind allerschnellste Datenübertragungsraten möglich.


So sind beim Produkt „Glasfaser Home 1000“ beispielsweise 1000 Mbit/s Download und 500 Mbit/s Upload gleichzeitig möglich. Der Hausanschluss ans Glasfasernetz ist im Rahmen dieses Trassenausbaus kostenlos.   Weitere Informationen zu Angeboten und Tarifen der DCC – auch außerhalb von Rahm – gibt es im Internet auf der Seite glasfaserduisburg.de.

Dort finden Interessierte auch Ansprechpartner, die von Montag bis Freitag erreichbar sind: Für Privathaushalte unter 0203/604-2001 (8 bis 20 Uhr) oder per Mail unter service@duisburgcity.com sowie für Geschäftsleute unter 0203/604-3222 (8 bis 16 Uhr) oder per Mail unter kundenservice@duisburgcity.com.

Darüber hinaus ist der Kundenservice für alle Fragen rund um die Angebote für Privathaushalte auch samstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.


IHK-Zertifikatslehrgang zum Immobilienmakler  
Immobilienmakler bringen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer zusammen. Sie sind Experten in technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen rund um Haus und Grundstück. In unserem Lehrgang vermitteln wir den Teilnehmern das fachliche Knowhow und geben Tipps, um im umkämpften Immobilienmarkt erfolgreich zu bestehen.


Der Kurs richtet sich an Neueinsteiger, Immobilienmakler, Architekten, Bauträger, Anlageberater sowie Bank- und Versicherungsfachkräfte.  Der Lehrgang findet vom 17. Februar bis 5. Juni in Duisburg statt. Anmeldungen über die Website der Niederrheinischen IHK. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Maria Kersten, 0203 2821-487, kersten@niederrhein.ihk.de.   


Warum dicke Winterjacken im Kindersitz zur Gefahr werden können und welche Alternativen es gibt.
Der Winter bringt nicht nur frostige Temperaturen mit sich, sondern auch besondere Herausforderungen für die Sicherheit von Kindern im Auto. Vor allem dicke Winterjacken stellen ein Risiko dar, da sie verhindern, dass der Anschnallgurt optimal am Körper anliegt. Crashtests zeigen: Bereits bei leichten Bremsungen können durch den Abstand zwischen Gurt und Körper schwere Verletzungen entstehen. Der ACV Automobil-Club Verkehr informiert über diese Gefahren und gibt praktische Tipps, wie Kinder auch ohne dicke Jacken warm und sicher reisen.

Dicke Winterjacken im Auto - ein unterschätztes Risiko / Copyright: Taras Grebinets

Dicke Winterjacken: Ein Risiko im Kindersitz
Winterjacken, Mäntel und Schneeanzüge sind im Auto ein Sicherheitsrisiko. Die dicken Materialien verhindern, dass der Sicherheitsgurt eng genug am Körper anliegt. Selbst wenn der Gurt straff gezogen ist, bleibt oft eine gefährliche Lücke von bis zu 15 Zentimetern – die sogenannte Gurtlose. Besonders gefährdet sind Babys und Kleinkinder in Babyschalen und Kindersitzen, da ihre geringere Körperspannung und die Passform der 5-Punkt-Gurte einen besonders festen Sitz erfordern.

Bei einem Aufprall oder einer Vollbremsung kann ein zu locker sitzender Gurt dazu führen, dass das Kind aus dem Sitz geschleudert wird und schwere Verletzungen erleidet. Ein weiteres Problem: Der Gurt verläuft bei dicker Winterkleidung häufig nicht wie vorgesehen über die Oberschenkel, sondern über den Bauch.

In dieser falschen Position kann er bei einem Unfall tief in den Bauchraum einschneiden und lebensgefährliche innere Verletzungen verursachen. Deshalb gilt: Kinder sollten immer ohne dicke Winterjacken angeschnallt werden – auch auf kurzen Strecken, wie zum Beispiel zur Kita oder Schule.

ACV Tipps: Die richtige Kinderkleidung im Auto
Damit Kinder sicher und warm unterwegs sind, empfiehlt der ACV:
Jacke vor dem Anschnallen ausziehen: Die Winterjacke kann nach dem Anschnallen wärmend über das Kind gelegt werden, bis das Auto aufgeheizt ist.
Geeignete Kleidung für kurze Wege: Fleece- oder Wollwalkjacken eignen sich ideal für kurze Wege zum Auto und können auch im Auto getragen werden.


Alternativen nutzen: Spezielle Einschlagdecken mit integrierten Gurtschlitzen oder Kindersitzponchos halten das Kind warm, ohne die Gurtfunktion zu beeinträchtigen.
Auto vorwärmen: Eine Standheizung oder die Vorwärmfunktion von Elektroautos sorgt dafür, dass das Auto schon vor der Fahrt angenehm temperiert ist.

Jacke aus gilt auch für Erwachsene
Auch Fahrerinnen und Fahrer sollten auf ihre Sicherheit achten. Der ACV gibt hierzu folgende Empfehlungen:
Winterjacken und Schals ausziehen: Dicke Winterkleidung kann den korrekten Sitz des Gurts behindern, die Bewegungsfreiheit einschränken und die Sicht beeinträchtigen.
Gefütterte Handschuhe vermeiden: Sie reduzieren die Feinmotorik und beeinträchtigen die sichere Steuerung des Fahrzeugs.


Rutschfeste Schuhe: Dicke Winterstiefel können die Kontrolle über die Pedale erschweren. Trockene, rutschfeste Schuhe sollten im Auto aufbewahrt und vor der Fahrt angezogen werden. Versicherungsschutz beachten: Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift für geeignetes Schuhwerk gibt, können ungeeignete Schuhe im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung führen.

MSV Duisburg – Rot-Weiß Oberhausen: DVG setzt zusätzliche Busse ein  
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Rot-Weiß Oberhausen am Freitag, 31. Januar, um 19.30 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.  

Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena  
- ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 17.36, 17.46, 17.56 Uhr
- ab „Bergstraße“ um 17.41, 17.51 und 18.01 Uhr
- ab „Meiderich Bahnhof“ ab 17.45 bis 18.10 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 18.20 und 18.35 Uhr
- ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 17.28 bis 17.53 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 17.45 bis 19.05 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 18.03 Uhr  

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.


Workshop „Plotten für Einsteiger“ in der Zentralbibliothek
Interessierte ab 14 Jahren können am Donnerstag, 30. Januar, um 16 Uhr in der Zentralbibliothek im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte in einem Workshop einen Einblick in die faszinierende Welt des Plottens erhalten. Wer sich mit DIY-Projekten beschäftigt, kommt derzeit an innovativen Schneideplottern nicht vorbei. Mit diesen Geräten und der dazu gehörenden App im Smartphone können kreative Designs aus unterschiedlichsten Materialien gezeichnet, gefalzt und geschnitten werden.


Im Anschluss kann man damit zum Beispiel kreative Karten und Dekorationen gestalten, Porzellanobjekte verzieren, Stoffe bedrucken und vieles mehr. Bei dem Workshop erfahren die Teilnehmenden, wie der Schneideplotter funktioniert und welche Möglichkeiten er für kreative Projekte bietet.

Im Anschluss kann ein eigenes Motiv gestaltet und direkt auf ein mitgebrachtes Baumwoll-T-Shirt oder einen Jutebeutel übertragen werden. So nimmt man nicht nur wertvolles Know-how, sondern auch ein selbstgestaltetes Unikat mit nach Hause. Der Workshop kostenfrei. Eine Anmeldung auf www.stadtbibliothekduisburg.de unter Veranstaltungen ist erforderlich.


TÜV-Verband lehnt Verwässerung von Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten ab.
Entbürokratisierung vorantreiben: Regulierung europaweit einheitlich umsetzen und Überschneidungen und Doppelungen abbauen. Berlin, 29. Januar 2025 – Mit dem heute veröffentlichten Kompass für Wettbewerbsfähigkeit legt die EU-Kommission ihre strategischen Prioritäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas für die kommenden Jahre fest.


Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vereinfachung und Beschleunigung des Regulierungsumfelds sowie einer verbesserten Koordinierung der politischen Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene. „Die vorgestellten Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung sind grundsätzlich ein richtiger und wichtiger Schritt. Bei der konkreten Umsetzung sind jedoch Sorgfalt und Augenmaß entscheidend.


Der Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit darf nicht dazu führen, dass bestehende und zukünftige Regulierungsvorhaben lediglich nach Kosten oder Aufwand beurteilt werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt muss weiterhin das Leitmotiv der Gesetzgebung bleiben“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbands. Anstelle einer umfassenden Deregulierung sollte der EU-Gesetzgeber aus Sicht des TÜV-Verbands den Fokus darauflegen, die Qualität und Wirksamkeit der Gesetzgebung nachhaltig zu verbessern.


„Regulierung ist ein unverzichtbares Instrument staatlicher Steuerung. Sie schafft einen rechtssicheren Rahmen für Wirtschaft und Gesellschaft, wirkt Wettbewerbsverzerrungen entgegen und bildet die Grundlage des Qualitätsversprechens ‚Made in Europe‘“, sagt Kröhnert. „Gute Regulierung muss Innovationen fördern und unnötige Bürokratie vermeiden, gleichzeitig aber notwendige Mindeststandards und Schutzniveaus gewährleisten.“


Das sollte die zentrale Aufgabe der EU-Kommission sein. Es gelte, künftige Rechtsvorschriften stärker evidenzbasiert zu entwickeln, Überschneidungen und Widersprüche mit bestehenden Regelungen zu beseitigen und eine europaweit einheitliche Umsetzung sicherzustellen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der geplanten Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung unternehmerischer Berichtspflichten.


„Bestehende Berichtspflichten wie die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder das EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) sind in ihrer Zielsetzung richtig. Sie schaffen Transparenz über die Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen und ermöglichen durch einheitliche Standards eine vergleichbare Bewertung durch Investoren und Kunden“, betont Kröhnert.


„Ziel der Omnibus-Verordnung sollte es sein, die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten im Sinne des ‚Once-Only‘-Prinzips besser zu bündeln und zu vereinfachen. Forderungen nach einer Pausierung, Verwässerung oder gar Abschaffung dieser Pflichten lehnen wir ab, da sie die Unternehmen bei der Bewältigung der ESG-Herausforderungen deutlich zurückwerfen würden und im Widerspruch zu europäischen Nachhaltigkeitszielen stehen.“


90 Jahre Barmer Theologische Erklärung - Gemeinde lädt zum Ausstellungsbesuch in Wupptertal  
Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Obermeiderich lädt zu einem Ausflug nach Wuppertal ein. In Gemeinschaft mit anderen besichtigt sie am 15. Februar 2025 in der Gemarker Kirche die Ausstellung „Gelebte Reformation". Im Zentrum der Ausstellung steht die Barmer Theologische Erklärung, die dort vor 90 Jahren verfasst wurde und Richtschnur vieler evangelischer Landeskirchen ist. Abfahrt ist um 9h am Gemeindezentrum Emilstr. 27, so dass bei Ankunft in Wuppertal alle um 11 Uhr am Minutengottesdienst teilnehmen können.


Die Führung durch die Ausstellung dauert 90 Minuten. Danach sind alle zu einem kleinen Mittagessen eingeladen. Die Ankunft am Gemeindezentrum in Obermeiderich ist geplant für spätestens 17 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, bittet die Gemeinde um Anmeldung bis spätestens am 10. Februar bei Pfarrerin Sarah Süselbeck (Mail: ssueselbeck@obermeiderich.de oder Telefon: 0203 422 001). Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.obermeiderich.de

Die Gemarker Kirche in Wuppertal Foto: Barbara Herfurth-Schlömer). 

Singnachmittage mit Popkantor Daniel Drückes in Wanheim und Wanheimerort
Musiker und Popkantor Daniel Drückes lädt alle, die Lust auf gemeinsames Singen in gemütlicher Runde in der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg haben, zweimal im Monat zum Mitmachen ein. Das nächste Singen in Gemeinschaft gibt es am 5. Februar 2025 um 14 Uhr im Gemeindehaus Wanheimerort, Vogelsangplatz 1; der zweite Singnachmittag in diesem Monat startet am 6. Februar 2025 um 15 Uhr im Gemeindehaus Wanheim, Beim Knevelshof 45.


Auf dem Programm stehen wie immer bekannte Lieder, Popsongs und Evergreens. Zwischen dem Singen ist Platz für Kaffee und Kekse. Die Idee zu den Musiknachmittagen zum Mitmachen hatte Daniel Drückes gemeinsam mit Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes: Mit dem zusätzlichen Angebot gilt es ältere und junge Menschen beim Singen zusammen zu bringen, ganz nach dem Motto „Singen verbindet Generationen“. Mitsingen darf jede und jeder.   
 
Gemeinschaftlichen Singen mit Daniel Drückes links stehend im Hintergrund (Foto: Maria Hönes).



Kohlenmonoxid-Vergiftungen in NRW: Zahl der Krankenhausbehandlungen in 2023 halb so hoch wie zehn Jahre zuvor
Jahr 2023 sind 474 Menschen aus Nordrhein-Westfalen wegen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung vollstationär im Krankenhaus behandelt worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hatte es 2013 noch 958 solcher Behandlungsfälle gegeben. Damit hat sich die Zahl dieser Behandlungen in den letzten zehn Jahren halbiert (−50,5 Prozent).


Das Durchschnittsalter der behandelten Personen lag 2023 bei knapp 44 Jahren. Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Gas. Ursachen für Kohlenmonoxid-Vergiftungen können unter anderem defekte Öfen, Heizungen und Schornsteinanlagen, Wohnungsbrände oder Grillen in Innenräumen sein.


Höchste Fallzahlen im Märkischen Kreis
Die höchste Zahl an Behandlungsfällen aufgrund einer Kohlenmonoxid-Vergiftung je 100 000 Einwohner hat es 2023 im Märkischen Kreis gegeben (8,3 Fälle), gefolgt vom Kreis Viersen (5,6 Fälle) und dem Kreis Düren (5,5 Fälle). Landesweit gab es 2,6 Behandlungsfälle je 100 000 Einwohner. Aus Oberhausen, Hamm und dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurden keine Personen mit Kohlenmonoxid-Vergiftung vollstationär behandelt.


Rückgang der Todesfälle aufgrund einer Kohlenmonoxid-Vergiftung um 45,9 Prozent
Im Jahr 2023 starben 73 Menschen aus Nordrhein-Westfalen an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Damit hat sich die Anzahl der aus diesem Grund Gestorbenen gegenüber 2013 mit einem Rückgang von 45,9 Prozent nahezu halbiert (2013: 135 Personen). Mehr als drei Viertel (78,1 Prozent) der Sterbefälle durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung waren Suizide.


NRW-Bauproduktion im November um 4,1 Prozent gestiegen
Die Produktion im nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbe ist im November 2024 um 4,1 Prozent höher gewesen als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Produktion im Hochbau um 2,4 Prozent und im Tiefbau um 5,8 Prozent höher als im November 2023.


Im Bereich des Hochbaus ermittelten die Statistiker im November 2024 unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Bausparten: Im öffentlichen Hochbau war ein Rückgang der Bauproduktion gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresmonat zu konstatieren (−0,6 Prozent).

Im gewerblichen und industriellen Hochbau (+2,9 Prozent) sowie im Wohnungsbau (+2,5 Prozent) fiel die Bauproduktion höher als im November 2023 aus.



Tiefbau mit durchweg positiver Entwicklung in allen Bausparten
Innerhalb des Tiefbaus konnten im November 2024 durchweg positive Entwicklungen der Bauproduktion in den einzelnen Bausparten beobachtet werden: Den stärksten Anstieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresmonat erzielte der sonstige öffentliche Tiefbau (+6,4 Prozent), gefolgt vom gewerblichen und industriellen Tiefbau (+5,7 Prozent) und vom Straßenbau (+5,3 Prozent).


Im November 2024 ermittelten die Statistiker im Vergleich zum entsprechenden Monatsergebnis des Jahres 2019 einen Anstieg der Bauproduktion im Bauhauptgewerbe (+31,5 Prozent). Sowohl im Hochbau (+15,1 Prozent) als auch im Tiefbau (+55,8 Prozent) lag die Bauproduktion über dem Niveau von November 2019.

Das kumulierte Ergebnis der Bauproduktion für die ersten elf Monate des Jahres 2024 war um 1,8 Prozent höher als in der entsprechenden Vergleichsperiode 2023.