SPD Duisburg: Zukunft der Krefelder Rheinbrücke vorerst
sichergestellt. Vor einem Jahr haben sich die
SPD-Fraktionen in Duisburg und Krefeld in gemeinsamer Sache an den
Landesbetrieb Straßenbau NRW gewandt. Ziel: Den Erhalt der
Rheinbrücke im Duisburger Süden sicherstellen und die notwendigen
Planungen mit den baulichen Vorhaben in Duisburg und Krefeld zu
vereinbaren.
In ihrem gemeinsamen Brief wiesen sie auf
die Rolle der Brücke für die Mobilität der Menschen, für die
Wirtschaftsstandorte in Krefeld und Duisburg sowie den baulichen
Charakter der Brücke für das Landschaftsbild im Duisburger Süden
hin. Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske sagt dazu: „Uns war es
immer wichtig, dass die Rheinbrücke im Duisburger Süden nicht zum
nächsten Brückendesaster in NRW wird. Viele Menschen nutzen diese
Brücke täglich. Das muss auch zukünftig sichergestellt bleiben.“
Nun hat der Landesverkehrsminister Oliver Krischer
geantwortet und zugesagt, dass der Zustand der Brücke es erlaube,
keine Strecke zu sperren, dass die baulichen Planungen in Krefeld
und Duisburg sichergestellt werden und dass auch ein vierspuriger
Ausbau weiter möglich ist. Das sind gute Nachrichten für die
Menschen im Duisburger Süden und lassen darauf hoffen, dass die
Verbindung zwischen Krefeld und Duisburg auch weiter sichergestellt
bleibt.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jannik Neuhaus
erklärt dazu: „Wir freuen uns darüber, dass der
Landesverkehrsminister positive Signale nach Duisburg geschickt hat.
Er ist jetzt in der Verantwortung, hier Wort zu halten. Es darf
nicht passieren, dass die Brücke wegen baulicher Mängel in Zukunft
teilweise oder sogar ganz gesperrt werden muss!“
Landeswahllausschuss weist Beschwerden gegen Nichtzulassung von
Kreiswahlvorschlägen zurück Der Landeswahlausschuss hat
heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von 16
Kreiswahlbewerberinnen / Kreiswahlbewerbern in den Wahlkreisen 86,
87, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 durch die dortigen
Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen. Die Wahlvorschläge erfüllten die
gesetzlichen Anforderungen nicht.
Für die zurückgewiesenen
Bewerber/Bewerberinnen in den Wahlkreisen 92, 93, 94, 95, 96, 97,
99, 100, 114 und 115 lagen nicht ausreichend oder keinerlei
Unterstützungsunterschriften vor. Für die zurückgewiesenen
Wahlvorschläge in den Wahlkreisen 86 und 87 war die
Aufstellungsversammlung der Partei fehlerhaft.
EU schiebt missbräuchlicher Nutzung von KI den Riegel vor -
Neue Regeln treten am 2. Februar in Kraft Die
Europäische Union geht als weltweit Erster gegen missbräuchliche
Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) vor. Mit dem 2024
verabschiedeten KI-Gesetz („AI Act“) schafft die EU verbindliche
Regeln für den Einsatz von KI-Systemen. Diese wirken sich
mittlerweile auf viele Lebensbereiche aus. Am 2. Februar treten
erste Regelungen in Kraft. Das Europäische Verbraucherzentrum
Deutschland (EVZ) erklärt, was nun verboten ist.

Auch beim Online-Shopping kann KI das Kaufverhalten überwachen und
beeinflussen / Adobe Stock - Stanisic Vladimir
KI-Gesetz:
Worum geht es? Bereits seit 2018 schützt die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Privatsphäre von
Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU. Doch der Einsatz
ausgefeilter Künstlicher Intelligenz hat die Karten neu gemischt.
KI-Systeme analysieren heute Internet-Suchen, Kaufverhalten und
persönliche Daten, oft in Echtzeit, und häufig ohne das Wissen der
Betroffenen.
Die anstehende Bundestagswahl gab Anlass zur
Warnung vor KI-generierten Desinformationskampagnen und Deepfakes.
Also zum Beispiel echt wirkende Videos, in denen bekannten
Politikern Sätze in den Mund gelegt werden, die sie nie sagen
würden. Aber auch andere bekannte Personen des öffentlichen Lebens,
wie Sänger oder Schauspielerinnen, werben in künstlich erstellten
Werbeclips im Internet für verschiedenste Produkte.
Für die
europäischen Gesetzgeber besteht die Herausforderung darin,
Verbraucherrechte zu schützen, ohne den technischen Fortschritt und
die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stark einzuschränken. 2024 wurde
das EU Gesetz zur künstlichen Intelligenz („AI Act“) verabschiedet.
Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird bis 2026
schrittweise umgesetzt. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen
weltweit, die KI-Systeme in der EU entwickeln, verkaufen oder
nutzen. Sie schützen somit alle Verbraucherinnen und Verbraucher in
Europa.
Verbotene KI-Anwendungen ab dem 2. Februar 2025
Das sogenannte „Social Scoring“ („soziale Bewertung“) wird ab dem 2.
Februar verboten. Ein Beispiel: Wer eine Ferienwohnung in Rom mieten
möchte, könnte von einer Buchungsplattform aufgrund seines
Social-Media-Verhaltens als „unzuverlässig“ eingestuft werden –
etwa, weil frühere Beiträge auf wilde Partys hinweisen. Den Zuschlag
für die Wohnung bekommt dann ein anderer Nutzer. Unternehmen dürfen
Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht aufgrund ihres sozialen
oder wirtschaftlichen Verhaltens benachteiligen.
Weitere
missbräuchliche KI-Praktiken, die ab sofort untersagt sind:
Manipulative Systeme, die Verbraucher beeinflussen, um sie zu
finanziellen Verpflichtungen zu verleiten (z. B. gefälschte
KI-generierte Videos, die zu riskanten Investitionen animieren).
KI-Systeme, die gezielt Kinder oder andere besonders
schutzbedürftige Gruppen ausnutzen, etwa durch psychologische
Tricks, um In-App-Käufe zu fördern.
Alexander Wahl, Jurist im
Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) begrüßt das
Inkrafttreten des Gesetzes: „Der AI Act der EU schützt Verbraucher
vor missbräuchlicher Nutzung von KI, indem er manipulative und
diskriminierende Praktiken verbietet. Verbraucher müssen künstlicher
Intelligenz (KI) vertrauen können. Es braucht aber nicht nur klare
Regeln, sondern auch eine starke Kontrolle. Nur so kann KI sicher
und fair für alle sein.“
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2026
Ab dem 2. August 2026 wird das KI-Gesetz weiter verschärft. Dann
gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – egal ob
Video, Audio, Bild oder Text. Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen es klar erkennen können, wenn Inhalte durch KI erstellt oder
manipuliert wurden, beispielsweise durch ein Wasserzeichen auf
Videos. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten,
drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres
weltweiten Jahresumsatzes.
Europäischer Verteidigungsfonds: EU-Kommission
stellt mehr als 1 Milliarde Euro für die Entwicklung von
Verteidigungstechnologien bereit Die Europäische
Kommission will Forschungs- und Entwicklungsprojekte im
Verteidigungsbereich mit über einer Milliarde Euro unterstützen.
Dazu hat sie das entsprechende Jahresarbeitsprogramm des
Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) angenommen.
Henna
Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität,
Sicherheit und Demokratie, sagte: „Ein funktionierender europäischer
Verteidigungsmarkt stärkt die Sicherheit und Abwehrbereitschaft
Europas. Der Europäische Verteidigungsfonds ist für unser Streben
nach Technologiesouveränität im Verteidigungsbereich von
entscheidender Bedeutung. Das Arbeitsprogramm 2025 stärkt die
Fähigkeit Europas, unabhängig zu handeln.“
Mit dem
Arbeitsprogramm 2025 des Europäischen Verteidigungsfonds stellt die
Kommission beträchtliche zusätzliche Mittel zur Förderung der
Entwicklung kritischer Verteidigungstechnologien und -fähigkeiten
bereit - jeweils rund 100 Millionen Euro in kritischen Bereichen wie
Bodenkampf, Weltraum, Luft- und Seekampf sowie Energieresilienz und
ökologischer Wandel. Das neue Programm steht im Einklang mit den von
den Mitgliedstaaten vereinbarten und im Strategischen Kompass näher
ausgeführten Prioritäten.
9 Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen Es werden 9 wettbewerbsorientierte Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen zu 31 Themen veröffentlicht. Die
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden den Boden
bereiten für eine breite Palette von Grundlagentechnologien im
Zusammenhang mit der autonomen Sichtung und Evakuierung von
Verletzten, multifunktionalen Informationsverteilungssystemen, dem
Dialog zwischen Mensch und KI, Chiplets für
Verteidigungsanwendungen, Soldatensystemen und tiefgreifenden
Grundlagentechnologien.
STUDIO 47 begleitet Bundestagswahl mit TV-Duellen
und Sondersendung Hintergründe, Kandidaten und Ergebnisse aus den
Duisburger Wahlkreisen Die Bundestagswahl am 23.
Februar steht bevor – und STUDIO 47 bietet eine umfassende
Berichterstattung zu diesem politischen Großereignis. In den drei
Wochen vor der Wahl zeigt der Sender sechs TV-Duelle, in denen die
Direkt- und Listenkandidaten aus den beiden Duisburger Wahlkreisen
aufeinandertreffen. Die politischen Kontrahenten diskutieren über
die drängendsten Themen der Region, von Wirtschaft und
Stahlindustrie über Migration und innere Sicherheit bis hin zu
sozialer Gerechtigkeit.
Den Höhepunkt der
Berichterstattung bildet die zweistündige Live-Sondersendung am
Wahlabend, in der STUDIO 47 die Ergebnisse analysiert, Reaktionen
einfängt und live aus dem Duisburger Rathaus und von den Wahlpartys
der Parteien berichtet. Vom 3. bis 21. Februar präsentiert STUDIO
47 insgesamt sechs TV-Duelle, jeweils 30 Minuten lang. Moderiert
werden die Sendungen von Jan Skrynecki und Tim Mahlo.
Den Auftakt macht am 3. Februar um 18:30 Uhr Bundestagspräsidentin
Bärbel Bas (SPD) im direkten Duell mit Dennis Schleß (CDU). Im
Mittelpunkt der Debatte stehen die wirtschaftliche Zukunft Duisburgs
und die Herausforderungen der Stahlindustrie. In den weiteren
Duellen treffen Kandidatinnen und Kandidaten von SPD, CDU, FDP, Die
Linke, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und AfD aufeinander.
Mit dabei sind unter anderem Hüseyin Aydin, Sven Benentreu,
Mirze Edis, Dr. Markus Giesler, Christian Leye, Sascha Lensing,
Mahmut Özdemir, Anabella Peters und Björn Pollmer. Neben
bundespolitischen Themen wie sozialer Gerechtigkeit, Migration und
innerer Sicherheit geht es auch um die Frage, welche Rolle Duisburg
als Wirtschafts- und Industriestandort künftig spielen wird.
Am 23. Februar begleitet STUDIO 47 den Wahlabend mit einer
großen Live-Sondersendung. Ab 18 Uhr meldet sich Chefredakteur
Sascha Devigne aus dem Studio. Reporter-Teams sind live im
Duisburger Rathaus vor Ort und sammeln die ersten Reaktionen der
Kandidaten. Zusätzlich gibt es Schalten zu den Wahlpartys der
Parteien, um die Stimmung einzufangen.
Neben aktuellen
Hochrechnungen und ersten Wahlergebnissen analysiert STUDIO 47,
welche politischen Weichen für die Zukunft gestellt werden. Welche
Parteien und Kandidaten setzen sich in den Duisburger Wahlkreisen
durch? Welche Entwicklungen zeichnen sich bundesweit ab? Und was
bedeutet das für die politische Landschaft? STUDIO 47 ist der
regionale TV-Sender für das westliche Ruhrgebiet und den
Niederrhein.
Das Programm wurde mehrfach mit dem Deutschen
Regionalfernsehpreis ausgezeichnet und zählt mit einer Reichweite
von 650.000 Zuschauern zu den stärksten Medien der Region.

Jan Skrynecki berichtet am Wahlabend live aus dem Duisburger Rathaus
– mit aktuellen Ergebnissen, Reaktionen der Kandidaten und ersten
Analysen. (Foto: STUDIO 47)
Karnevalistischer
Prinzenempfang im Bezirksamt Duisburg-Süd Die
Bezirksverwaltung Süd lädt im Namen der Bezirksbürgermeisterin Beate
Lieske herzlich zum karnevalistischen Prinzenempfang im Bezirksamt
ein. Die Veranstaltung mit Prinz Holger II. und seiner Prinzencrew
findet am Dienstag, 11. Februar, von 11:11 bis 13:33 Uhr statt und
verspricht ein unvergessliches Erlebnis für alle Karnevalsliebhaber.
In feierlicher Zeremonie wird Prinz Holger II. mit seiner
Prinzencrew vorgestellt.
Der Empfang bietet nicht nur
die Möglichkeit, die neuen Hoheiten kennenzulernen, sondern auch, in
geselliger Runde zu feiern. Ein abwechslungsreiches Programm mit
musikalischen Darbietungen, Tanz und karnevalistischen
Überraschungen sorgt für beste Unterhaltung. „Der Prinzenempfang ist
ein Höhepunkt in der Karnevalssession und ein wunderbarer Anlass, um
die Traditionen und die Freude des Karnevals zu zelebrieren. Wir
freuen uns sehr, dies in diesem Jahr auch in der Bezirksverwaltung
Süd erstmalig erleben zu dürfen,“ so Bezirksbürgermeisterin Beate
Lieske.
„Wir können es nicht erwarten, gemeinsam mit den
Bürgern und den Karnevalsvereinen Duisburg-Süds einen festlichen
Vormittag zu verbringen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich
eingeladen teilzunehmen. Der Eintritt ist frei. Um vorherige
Anmeldung per E-Mail an bza.sued@stadt-duisburg.de wird gebeten
Vor 10 Jahren in der BZ: Die Zukunft der Nahversorgung - zu Fuß einkaufen
ade? Harald Jeschke (Text und Fotos)
Im Konferenz- und Beratungszentrum "Der Kleine Prinz" gab
es gestern Abend Informationen rund um eine funktionierende Nahversorgung,
über gut sortiertes, breites und
preiswertes Angebot an Waren, aber auch kritische Töne
gegen Richtung Edeka-Betreiber Falk Tonscheidt und auch in
Richtung Stadt Duisburg. Ist das Ende des
Nahversorgers vor der Haustür angesagt? Welche Entwicklungsprozesse
mit Blick auf die Nahversorgung in Großstädten haben
stattgefunden? Wie stellt sich die aktuelle Situation dar?
Wie gefährdet ist eigentlich die Nahversorgung in großen
Kommunen?
"Warum passiert nichts in Wedau
und Bissingheim? Hat Herr Tonscheidt keine Interesse mehr?
Er hat alles zu gemacht!" Am Ende der Sitzung rumorte es
ein wenig im sehr gut besuchten Veranstaltungssaal. Das
Thema zog. "Wir haben
nur noch den Nettoladen in Wedau. Im Umkreis des
Netto-Geschäftes, also in Wedau, Bissingheim, Teile
Neudorfs, Großenbaum und Buchholz wohnen 20.000, wenn
nicht sogar 30.000 Menschen die betroffen sind. Das ist
auch Kritik an die Stadt," empörten sich ältere
Bissingheimer und Wedauer, die sich von den Nahversorgern
buchstäblich abgehängt fühlen und meinen, dass die Stadt
mehr tun müsse.
"Und wir konnten noch mit dem Bus zur
Münchner Straße nach Bucholz fahren, dort auch andere
Dinge einkaufen oder zum Arzt. Aber der Edekalmarkt hat
auch dort dicht gemacht. Am Edeka-Geschäft an der
Düsseldorfer Straße ist aber keine Bushaltestelle."
"Und warum passiert nichts im alten Bahngelände. Wenn dort
endlich die neue Siedlung kommen würde hätten wir
vielleicht auch einen Discounter oder Vollversorger", so
eine Bissingheimerin. "Aber da ist dann noch der Sch...
Denkmalschutz, der wegen der alten Bauten alles
verzögert", ergänzte ein älterer Bissingheimer.
Planungsdezernent Carsten Tum konnte sich wehren, Falk
Tonscheidt oder Frau Dr. Euskirchen (Leiterin der unteren
Denkmalbehörde der Stadt) nicht.

"Ich lasse mir ja schon viel gefallen, aber wir
können den Raum der nötig wäre nicht vergrößern. Es macht
auch keinen Sinn wenn keiner da ist, der dort einen Markt
ansiedeln möchte. Wir versuchen Planungsrecht zu schaffen
und pflegen als Verwaltung das Miteinander. Beim
Bahngelände sind wir dran, aber das braucht seien zeit", so der
Planungsdezernent mit viel Verständnis für die Bürger.
Bürgervereinsvertreter wollten wissen, was sich in Baerl
rühren könnte, nachdem ein Nachbar wegen des
Bauleitverfahrens zum Antrag des geplanten neuen
Nahversorgers das Gericht eingeschaltet hat. "Das ist nun
einmal sein gutes Recht", so Carsten Tum. "Wir glauben,
dass in Kürze das Gericht entscheidet. Dann kann alles
sehr schnell gehen mit dem Bau des Marktes."
"Warum", so Theo Küpper, "wurde Lidl an der Kulturstraße
gebaut. Ihr seid dort falsch". Der Lidl-Vertreter
dementierte. Am alten Standort war der Markt nicht mehr
zeitgemäß und hatte zudem enorme Konkurrenz (Rewe, Netto).
Der neue Standort sei eben zeitgemäß, auch vom Parkangebot
her ideal und würde auch wegens des Standortes brummen.
Auf welche Weise können die Städte auf die
Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel und bei den
Einkaufsgewohnheiten der Stadtbewohner reagieren, um die
Sicherung der Nahversorgung zu erreichen? Welche Instrumente werden benötigt, um eine
Sicherung der Nahversorgung erfolgreich zu gewährleisten?
Diese und weitere Fragen beantworteten Jörg Lehnerdt,
Fachexperte der BBE Handelsberatung, DuisburgsBeigeordneter Carsten Tum, Michael Rüscher,
Geschäftsbereichsleiter Handel der IHK, Christoph Hensel,
Immobilienleiter Lidl und Dennis Gotthardt, Gebietsleiter
Standortentwicklung und Expansion EDEKA.

Es geht um Fläche, Parkangebote, breitere Gänge im Markt,
Fleisch-, Wurst-, Käse- und auch schon verstärkt um
Fischtheken. Das alles erfordert ein größeres Raumangebot.
Mit rund 6500 Quadtrameter Gesamtfläche (Verkaufs-,
Andienungs- und Parkfläche geht das heute. Kleinere
Flächenangebote würden sich deshalb auch kaum rechnen. Im
Landesdurchschnitt aller Einwohner im Revier und den
Nahversorgungsangeboten liegt die Messzahl der Experten
bei 0,29, Duisburg liegt mit 0,27 nur leicht darunter,
also zeigt sich Duisburg recht gut versorgt.
Für die ältere Menschen, vornehmlich mit Rollatorhilfe,
sieht Handelsexperte Jörg Lehnerdt
kaum eine Chance, den normalen Weg zum Einkaufen nutzen zu
können, wenn der Markt weiter weg liegt. "Hier müssen
Bringdienste oder Nachbarschaftshilfen zum Einsatz
kommen." Moderiert
wurde der gelungene und informative Abend von
WAZ-Redakteur Willi Mohrs, der viel Verständnis für die
Bürger aufbrachte.
TalentAward Ruhr: 5.000 Euro für vorbildhafte
Bildungsprojekte im Ruhrgebiet Die TalentMetropole Ruhr
sucht bis zum 31. März Helden der Talentförderung Sie setzen sich
mit außergewöhnlichem Engagement für Kinder und Jugendliche im
Ruhrgebiet ein, sie gehen neue Wege, um junge Menschen zu erreichen,
sie unterstützen Kinder und Jugendliche eindrucksvoll auf ihrem
Bildungsweg und tragen so dazu bei, dass junge Talente ihre
individuellen Stärken entdecken: Diese Helden der
Talentförderung zeichnet die Stiftung TalentMetropole Ruhr jedes
Jahr mit dem renommierten TalentAward Ruhr aus.
Gesucht
werden vier Einzelpersonen oder Gruppen, die Kinder und Jugendliche
durch ihre Arbeit in Stiftungen, Initiativen, Bildungs- und
Freizeiteinrichtungen oder Unternehmen fördern, um Bildungsaufstiege
zu ermöglichen und die Aus- und Weiterbildung in der Region
weiterzuentwickeln. Dotiert ist der Preis mit jeweils 5.000 Euro,
das Geld soll in vorbildliche Projekte mit Entwicklungspotenzial
fließen.
Die Preisträger:innen profitieren außerdem von
einem breiten Netzwerk, das Unterstützung, Austausch und Expertise
bietet. Ziel der Auszeichnung ist es, herausragende Bildungsprojekte
sichtbar zu machen und inspirierende Vorbilder zu schaffen.
Vorschläge nimmt die TalentMetropole Ruhr bis zum 31. März 2025
entgegen. Eigenbewerbungen sind nicht möglich; stattdessen erfolgt
die Nominierung durch andere Personen, die ihre Arbeit schätzen.
Wer kann vorgeschlagen werden? Talentfördernde arbeiten
haupt-, nebenberuflich oder ehrenamtlich in den Bereichen
(Aus-)Bildung, Lehre, Studium oder Erziehung. Die von ihnen
initiierten Projekte fördern Kinder und Jugendliche in verschiedenen
Kategorien. Hierzu gehören die Sprachförderung, MINT-Förderung,
Persönlichkeitsentwicklung/Sozialkompetenz, gesellschaftliche
Teilhabe, Berufs- und Studienorientierung, Digitalisierung,
Inklusion oder Geschlechtergerechtigkeit.
Wichtig ist, dass
die Bildungsangebote kostenfrei sind, aktuell seit mindestens einem
Jahr stattfinden und die Vorgeschlagenen aktiv im Projekt
mitarbeiten. Die ausgezeichneten Projekte sollen anderen Städten,
Unternehmen und Bildungseinrichtungen als BestPractice-Beispiele
dienen.
Feierliche Preisverleihung am 13. November Eine
unabhängige Jury bewertet die Bewerbungen nach vordefinierten
Kriterien und wählt vier Gewinner:innen oder Gewinner-Teams aus. Die
feierliche Preisverleihung findet am 13. November 2025 im ruhr tech
kampus essen statt. Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden
Interessierte unter
www.talentawardruhr.de.
MSV Duisburg – Rot-Weiß Oberhausen: DVG setzt
zusätzliche Busse ein Für Gäste des Fußballspiels MSV
Duisburg gegen Rot-Weiß Oberhausen am Freitag, 31. Januar, um
19.30 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena - ab
„Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 17.36, 17.46, 17.56 Uhr - ab
„Bergstraße“ um 17.41, 17.51 und 18.01 Uhr - ab „Meiderich
Bahnhof“ ab 17.45 bis 18.10 Uhr alle fünf Minuten - ab
„Großenbaum Bahnhof Ost“ um 18.20 und 18.35 Uhr - ab
„Betriebshof am Unkelstein“ ab 17.28 bis 17.53 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 17.45 bis
19.05 Uhr alle fünf Minuten - ab „Businesspark Nord“
(Asterlagen) um 18.03 Uhr
Nach Spielende stehen am Stadion
Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine
Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine
Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen
Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste,
die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die
Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Spieleabend in der Rheinhauser Bibliothek
In der Rheinhauser Bibliothek, Händelstraße 6, findet am
Freitag, 31. Januar, ab 19 Uhr der erste Spieleabend im neuen Jahr
statt. Zwischen den Bücherregalen verwandelt sich das Haus erneut zu
einem großen Wohnzimmer für Spielbegeisterte jeden Alters. An den
vielen Tischen kam man sich bei unterschiedlichsten
Gesellschaftsspielen miteinander messen. Das gemeinsame Erleben und
Spaß am Spiel stehen dabei im Vordergrund.
Die
zahlreichen Stammspielerinnen und -spieler freuen sich immer über
neu hinzukommende Gäste. Einzelpersonen finden garantiert schnell
Anschluss. Für kleine Snacks und Getränke ist gesorgt. Gerne kann
hierzu noch etwas beigetragen werden. Der Eintritt ist frei, eine
Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Fragen steht das Team der
Rheinhauser Bibliothek vor Ort oder telefonisch unter 02065 905-4235
gerne zur Verfügung. Die Bezirksbibliothek ist dienstags bis
freitags von 10.30 bis 13 und 14 bis 18.30 Uhr, samstags von 10 bis
13 Uhr geöffnet.
Workshop „Naturkosmetik“ in der
Zentralbibliothek Die Zentralbibliothek lädt für
Freitag, 31. Januar, um 16 Uhr an der im Stadtfenster an der
Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte zu einem Workshop zur
Herstellung von Pflegeprodukten ein. Kosmetikprodukte ohne Plastik
sind nicht nur gut für unsere Gesundheit, sondern auch ein wichtiger
Beitrag zum Schutz der Umwelt.
Selbstgemachte
Naturkosmetik verursacht weniger Müll und enthält garantiert keine
bedenklichen Inhaltsstoffe. Nach einer Einführung zum Thema
Mikroplastik können Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene
verschiedene Produkte selbst herstellen. Es sind Materialkosten von
fünf Euro zu bezahlen. Außerdem sollen kleine Gefäße, wie
beispielsweise saubere Marmeladengläser, mitgebracht werden. Eine
Anmeldung auf www.stadtbibliothek-duisburg.de ist erforderlich.
Hafengeschichten | IG Heimspiel Leinen
los für einen unvergesslichen Abend! Die Show „Hafengeschichten“
entführt euch in die lebendige Welt des Hafens – voller
Überraschungen, Humor und spontaner Wendungen. Am 31.01.25
verwandelt sich das PLUS am Neumarkt in Duisburg-Ruhrort in eine
Bühne für Geschichten, die so einzigartig sind wie die Inspirationen
des Publikums.
Seid dabei, wenn eure Ideen zu
unvorhersehbaren Szenen werden und das Flair des Ruhrorter Hafens
zum Leben erwacht. Ob lustig, dramatisch oder völlig absurd – hier
ist alles möglich! https://igheimspiel20.de/
Freitag, 31.
Januar, 19 Uhr Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119
Duisburg-Ruhrort Eintritt frei – Hutveranstaltung
https://www.facebook.com/events/614226904368743
„Innehalten in der Woche“ in Wanheimerort
Bei Kerzenschein, Musik und Stille vor Gott zur Ruhe
und zu sich zu kommen. Die Idee der besonderen Andacht zum
Innehalten während der Woche hat sich in der Evangelischen
Rheingemeinde Duisburg viele Jahre gut bewährt. Die Freie
Evangelische Gemeinde Wanheimerort und die Katholische Gemeinde
Wanheimerort sind von dem Konzept auch überzeugt, so dass seit drei
Jahren alle drei Gemeinden alle zwei Monate gemeinsam zum
„Innehalten in der Woche“ einladen.
Das nächste
Innehalten in diesem Jahr ist am Donnerstag, 6. Februar 2024 um 18
Uhr in der Gnadenkirche, Paul-Gerhardt-Straße 1. Weitere
Informationen haben Pfarrerin Almuth Seeger (Tel. 0203 / 770607) und
Karen Sommer-Loeffen (Tel. 0203 / 727723).

Das Organisationsteam - Pfarrerin Almuth Seeger (links), Karen
Sommer-Loeffen und Pastor Roland Hölzl - am Eingang der Gnadenkirche
Wanheimerort (Foto: Veronika Reiners)
Pfarrer Muthmann in der
Kircheneintrittsstelle Immer freitags können Unsichere,
Kirchennahe oder solche, die es werden möchten, in der
Eintrittsstelle in der Salvatorkirche mit Pfarrerinnen, Pfarrern und
Prädikanten ins Gespräch kommen und über die Kirchenaufnahme reden.
Motive für den Kircheneintritt gibt es viele: Die Suche nach
Gemeinschaft, Ordnung ins Leben bringen oder der Wunsch, Taufen,
Hochzeiten, Bestattungen kirchlich zu gestalten. Aufnahmegespräche
führt das Präsenzteam in der Eintrittsstelle an der Salvatorkirche
immer freitags von 14 bis 17 Uhr. Am Freitag, 31. Januar 2025 heißt
Pfarrer Jürgen Muthmann Menschen in der Südkapelle des Gotteshauses
neben dem Rathaus herzlich willkommen. Infos zur Citykirche gibt es
unter www.salvatorkirche.de.

Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2024 um 0,2 %
niedriger als im Vorquartal - Wirtschaftsleistung
im Jahr 2024 um 0,2 % gesunken Bruttoinlandsprodukt
(BIP), 4. Quartal 2024 -0,2 % zum Vorquartal (preis-, saison- und
kalenderbereinigt) -0,4 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt) -0,2
% zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)
Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 3.
Quartal 2024 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,2 %
gesunken. Während die privaten und staatlichen Konsumausgaben nach
vorläufigen Erkenntnissen anstiegen, waren die preis-, saison- und
kalenderbereinigten Exporte deutlich niedriger als im Vorquartal.
Damit beendete die deutsche Wirtschaft das von
konjunkturellen wie strukturellen Herausforderungen geprägte Jahr
2024 im Minus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, ging das preisbereinigte BIP im Jahr 2024 insgesamt um 0,2
% zurück, preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang ebenfalls
0,2 %. Damit bestätigt das Statistische Bundesamt seine erste
Schätzung für das Jahresergebnis vom 15. Januar 2025 (siehe
Pressemitteilung Nr. 19/2025).

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken Im
Vorjahresvergleich war das BIP im 4. Quartal 2024 preisbereinigt um
0,4 % niedriger als im 4. Quartal 2023. Preis- und kalenderbereinigt
war der Rückgang geringer (-0,2 %), da ein Arbeitstag weniger zur
Verfügung stand als im Vorjahreszeitraum.
Im Jahr 2024 weiterhin ein Fünftel der Bevölkerung von
Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht • 17,6
Millionen Betroffene in Deutschland im Jahr 2024 • 15,5 % der
Bevölkerung waren armutsgefährdet, 6,0 % waren von erheblicher
materieller und sozialer Entbehrung betroffen, 9,8 % der Menschen
lebten in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung
In Deutschland waren im Jahr 2024 rund 17,6 Millionen Menschen
von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren 20,9 % der
Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von
Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen
(EU-SILC) mitteilt.
Damit lagen die Werte geringfügig
niedriger als im Vorjahr. So waren im Jahr 2023 rund 17,9 Millionen
Menschen oder 21,3 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht. Der Anteil hatte sich auch in den
vorangegangenen Jahren kaum verändert: Im Jahr 2021 hatte der Anteil
bei 21,0 % der Bevölkerung gelegen und 2022 bei 21,1 %.
13,1 Millionen Menschen mit Einkommen unterhalb der
Armutsgefährdungsgrenze Im Jahr 2024 waren 15,5 % der
Bevölkerung oder rund 13,1 Millionen Menschen in Deutschland
armutsgefährdet. Im Jahr 2023 hatte die Armutsgefährdungsquote bei
14,4 % (12,1 Millionen Personen) gelegen. Nach EU-SILC gilt eine
Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des
mittleren Äquivalenzeinkommens der
Gesamtbevölkerung verfügt.
2024 lag dieser
Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto
(nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 378 Euro im Monat (2023: 1
314 Euro); für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit zwei Kindern unter
14 Jahren lag er bei 2 893 Euro im Monat (2023: 2 759 Euro; jeweils
Äquivalenzeinkommen). Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird
das Jahreseinkommen erfragt.
Dadurch beziehen sich die
Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall
also auf das Jahr 2023. 5,0 Millionen Menschen von erheblicher
materieller und sozialer Entbehrung betroffen 6,0 % der Bevölkerung
oder rund 5,0 Millionen Menschen in Deutschland waren im Jahr 2024
von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen (2023:
6,9 %; 5,8 Millionen Personen).
Das bedeutet, dass ihre
Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln
deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren zum Beispiel
nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder
Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen, eine einwöchige
Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder sich
einmal im Monat im Freundeskreis oder mit Verwandten zu treffen, um
gemeinsam etwas zu trinken oder zu essen.
6,2 Millionen Menschen in Haushalten mit sehr niedriger
Erwerbsbeteiligung 9,8 % der Bevölkerung unter 65 Jahren oder rund
6,2 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2024 in einem Haushalt
mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung (2023: 9,9 %; 6,3 Millionen
Personen). Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren insgesamt sehr
wenig oder nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden.
Nach EU-SILC liegt diese Situation vor, wenn die Erwerbsbeteiligung
der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren
im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 % betrug. Dies war
zum Beispiel der Fall, wenn in einem Haushalt mit zwei Personen in
dieser Altersgruppe eine Person überhaupt nicht arbeitete und die
andere insgesamt nur in vier von zwölf Monaten erwerbstätig war.
NRW: Zahl der Erwerbstätigen auch 2024 mit 9,84
Millionen auf hohem Niveau In Nordrhein-Westfalen waren
2024 insgesamt 9,84 Millionen Personen erwerbstätig. Das waren
0,1 Prozent oder 13 300 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Wie das
Statistische Landesamt anhand vorläufiger Berechnungen mitteilt, war
der Anstieg geringer als in den Vorjahren. So war die Zahl der
Erwerbstätigen in NRW in 2022 noch um 1,5 Prozent und 2023 um
0,6 Prozent gestiegen.
Auch deutschlandweit fiel der
Zuwachs der Erwerbstätigenzahl moderat aus und erhöhte sich um
lediglich 0,2 Prozent auf 46,08 Millionen (+72 000). Die Entwicklung
in den Bundesländern rangierte von +0,9 Prozent im Stadtstaat
Hamburg bis −0,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
Zahl der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe um 0,7 Prozent
gesunken Erstmals seit 2021 sank die Zahl der Erwerbstätigen im
Produzierenden Gewerbe NRWs.
Sie war mit rund
2,11 Millionen Erwerbstätigen um −0,7 Prozent (−15 700) niedriger
als im Vorjahr – nach Zuwächsen in den Jahren 2022 (+0,5 Prozent)
und 2023 (+0,3 Prozent). Zu der negativen Entwicklung hat das
Verarbeitende Gewerbe mit −1,3 Prozent beigetragen.
Im
Baugewerbe belief sich das Minus auf 0,3 Prozent. Rund 78 Prozent
der Erwerbstätigen arbeitete 2024 im Dienstleistungsbereich Der
Dienstleistungsbereich insgesamt verzeichnete im Jahr 2024 einen
Zuwachs um 0,4 Prozent (+29 200) auf 7,65 Millionen Erwerbstätige.
Im Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information
und Kommunikation” blieb die Erwerbstätigenzahl unverändert. Mit
einem Anstieg um 1,3 Prozent im Bereich „Öffentliche und sonstige
Dienstleister, Erziehung, Gesundheit” konnte der Rückgang
(−0,9 Prozent) im Bereich „Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen” mehr als
kompensiert werden.
Damit arbeiteten 2024 in NRW
77,8 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich; im
Produzierenden Gewerbe betrug der Anteil 21,5 Prozent. Der Anteil im
Bereich Land- und Forstwirtschaft lag bei 0,8 Prozent.

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