'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    5. Kalenderwoche: 30. Januar
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Freitag, 31. Januar 2024

SPD Duisburg: Zukunft der Krefelder Rheinbrücke vorerst sichergestellt.
Vor einem Jahr haben sich die SPD-Fraktionen in Duisburg und Krefeld in gemeinsamer Sache an den Landesbetrieb Straßenbau NRW gewandt. Ziel: Den Erhalt der Rheinbrücke im Duisburger Süden sicherstellen und die notwendigen Planungen mit den baulichen Vorhaben in Duisburg und Krefeld zu vereinbaren.


In ihrem gemeinsamen Brief wiesen sie auf die Rolle der Brücke für die Mobilität der Menschen, für die Wirtschaftsstandorte in Krefeld und Duisburg sowie den baulichen Charakter der Brücke für das Landschaftsbild im Duisburger Süden hin. Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske sagt dazu: „Uns war es immer wichtig, dass die Rheinbrücke im Duisburger Süden nicht zum nächsten Brückendesaster in NRW wird. Viele Menschen nutzen diese Brücke täglich. Das muss auch zukünftig sichergestellt bleiben.“


Nun hat der Landesverkehrsminister Oliver Krischer geantwortet und zugesagt, dass der Zustand der Brücke es erlaube, keine Strecke zu sperren, dass die baulichen Planungen in Krefeld und Duisburg sichergestellt werden und dass auch ein vierspuriger Ausbau weiter möglich ist. Das sind gute Nachrichten für die Menschen im Duisburger Süden und lassen darauf hoffen, dass die Verbindung zwischen Krefeld und Duisburg auch weiter sichergestellt bleibt.


Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jannik Neuhaus erklärt dazu: „Wir freuen uns darüber, dass der Landesverkehrsminister positive Signale nach Duisburg geschickt hat. Er ist jetzt in der Verantwortung, hier Wort zu halten. Es darf nicht passieren, dass die Brücke wegen baulicher Mängel in Zukunft teilweise oder sogar ganz gesperrt werden muss!“

Landeswahllausschuss weist Beschwerden gegen Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen zurück
Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von 16 Kreiswahlbewerberinnen / Kreiswahlbewerbern in den Wahlkreisen 86, 87, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen. Die Wahlvorschläge erfüllten die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Für die zurückgewiesenen Bewerber/Bewerberinnen in den Wahlkreisen 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 lagen nicht ausreichend oder keinerlei Unterstützungsunterschriften vor. Für die zurückgewiesenen Wahlvorschläge in den Wahlkreisen 86 und 87 war die Aufstellungsversammlung der Partei fehlerhaft.


EU schiebt missbräuchlicher Nutzung von KI den Riegel vor - Neue Regeln treten am 2. Februar in Kraft
Die Europäische Union geht als weltweit Erster gegen missbräuchliche Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) vor. Mit dem 2024 verabschiedeten KI-Gesetz („AI Act“) schafft die EU verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Systemen. Diese wirken sich mittlerweile auf viele Lebensbereiche aus. Am 2. Februar treten erste Regelungen in Kraft. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, was nun verboten ist.

Auch beim Online-Shopping kann KI das Kaufverhalten überwachen und beeinflussen / Adobe Stock - Stanisic Vladimir

KI-Gesetz: Worum geht es?
Bereits seit 2018 schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU. Doch der Einsatz ausgefeilter Künstlicher Intelligenz hat die Karten neu gemischt. KI-Systeme analysieren heute Internet-Suchen, Kaufverhalten und persönliche Daten, oft in Echtzeit, und häufig ohne das Wissen der Betroffenen.

Die anstehende Bundestagswahl gab Anlass zur Warnung vor KI-generierten Desinformationskampagnen und Deepfakes. Also zum Beispiel echt wirkende Videos, in denen bekannten Politikern Sätze in den Mund gelegt werden, die sie nie sagen würden. Aber auch andere bekannte Personen des öffentlichen Lebens, wie Sänger oder Schauspielerinnen, werben in künstlich erstellten Werbeclips im Internet für verschiedenste Produkte.

Für die europäischen Gesetzgeber besteht die Herausforderung darin, Verbraucherrechte zu schützen, ohne den technischen Fortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stark einzuschränken. 2024 wurde das EU Gesetz zur künstlichen Intelligenz („AI Act“) verabschiedet. Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird bis 2026 schrittweise umgesetzt. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen weltweit, die KI-Systeme in der EU entwickeln, verkaufen oder nutzen. Sie schützen somit alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.


Verbotene KI-Anwendungen ab dem 2. Februar 2025
Das sogenannte „Social Scoring“ („soziale Bewertung“) wird ab dem 2. Februar verboten. Ein Beispiel: Wer eine Ferienwohnung in Rom mieten möchte, könnte von einer Buchungsplattform aufgrund seines Social-Media-Verhaltens als „unzuverlässig“ eingestuft werden – etwa, weil frühere Beiträge auf wilde Partys hinweisen. Den Zuschlag für die Wohnung bekommt dann ein anderer Nutzer. Unternehmen dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht aufgrund ihres sozialen oder wirtschaftlichen Verhaltens benachteiligen.


Weitere missbräuchliche KI-Praktiken, die ab sofort untersagt sind:
Manipulative Systeme, die Verbraucher beeinflussen, um sie zu finanziellen Verpflichtungen zu verleiten (z. B. gefälschte KI-generierte Videos, die zu riskanten Investitionen animieren).
KI-Systeme, die gezielt Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Gruppen ausnutzen, etwa durch psychologische Tricks, um In-App-Käufe zu fördern.

Alexander Wahl, Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes: „Der AI Act der EU schützt Verbraucher vor missbräuchlicher Nutzung von KI, indem er manipulative und diskriminierende Praktiken verbietet. Verbraucher müssen künstlicher Intelligenz (KI) vertrauen können. Es braucht aber nicht nur klare Regeln, sondern auch eine starke Kontrolle. Nur so kann KI sicher und fair für alle sein.“

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2026
Ab dem 2. August 2026 wird das KI-Gesetz weiter verschärft. Dann gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – egal ob Video, Audio, Bild oder Text. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen es klar erkennen können, wenn Inhalte durch KI erstellt oder manipuliert wurden, beispielsweise durch ein Wasserzeichen auf Videos. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.



Europäischer Verteidigungsfonds: EU-Kommission stellt mehr als 1 Milliarde Euro für die Entwicklung von Verteidigungstechnologien bereit
Die Europäische Kommission will Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verteidigungsbereich mit über einer Milliarde Euro unterstützen. Dazu hat sie das entsprechende Jahresarbeitsprogramm des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) angenommen.


Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Ein funktionierender europäischer Verteidigungsmarkt stärkt die Sicherheit und Abwehrbereitschaft Europas. Der Europäische Verteidigungsfonds ist für unser Streben nach Technologiesouveränität im Verteidigungsbereich von entscheidender Bedeutung. Das Arbeitsprogramm 2025 stärkt die Fähigkeit Europas, unabhängig zu handeln.“

Mit dem Arbeitsprogramm 2025 des Europäischen Verteidigungsfonds stellt die Kommission beträchtliche zusätzliche Mittel zur Förderung der Entwicklung kritischer Verteidigungstechnologien und -fähigkeiten bereit - jeweils rund 100 Millionen Euro in kritischen Bereichen wie Bodenkampf, Weltraum, Luft- und Seekampf sowie Energieresilienz und ökologischer Wandel. Das neue Programm steht im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten vereinbarten und im Strategischen Kompass näher ausgeführten Prioritäten.

9 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Es werden 9 wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu 31 Themen veröffentlicht. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden den Boden bereiten für eine breite Palette von Grundlagentechnologien im Zusammenhang mit der autonomen Sichtung und Evakuierung von Verletzten, multifunktionalen Informationsverteilungssystemen, dem Dialog zwischen Mensch und KI, Chiplets für Verteidigungsanwendungen, Soldatensystemen und tiefgreifenden Grundlagentechnologien.


STUDIO 47 begleitet Bundestagswahl mit TV-Duellen und Sondersendung Hintergründe, Kandidaten und Ergebnisse aus den Duisburger Wahlkreisen    
Die Bundestagswahl am 23. Februar steht bevor – und STUDIO 47 bietet eine umfassende Berichterstattung zu diesem politischen Großereignis. In den drei Wochen vor der Wahl zeigt der Sender sechs TV-Duelle, in denen die Direkt- und Listenkandidaten aus den beiden Duisburger Wahlkreisen aufeinandertreffen.
Die politischen Kontrahenten diskutieren über die drängendsten Themen der Region, von Wirtschaft und Stahlindustrie über Migration und innere Sicherheit bis hin zu sozialer Gerechtigkeit.  


Den Höhepunkt der Berichterstattung bildet die zweistündige Live-Sondersendung am Wahlabend, in der STUDIO 47 die Ergebnisse analysiert, Reaktionen einfängt und live aus dem Duisburger Rathaus und von den Wahlpartys der Parteien berichtet.   Vom 3. bis 21. Februar präsentiert STUDIO 47 insgesamt sechs TV-Duelle, jeweils 30 Minuten lang. Moderiert werden die Sendungen von Jan Skrynecki und Tim Mahlo.


Den Auftakt macht am 3. Februar um 18:30 Uhr Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) im direkten Duell mit Dennis Schleß (CDU). Im Mittelpunkt der Debatte stehen die wirtschaftliche Zukunft Duisburgs und die Herausforderungen der Stahlindustrie.   In den weiteren Duellen treffen Kandidatinnen und Kandidaten von SPD, CDU, FDP, Die Linke, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und AfD aufeinander.


Mit dabei sind unter anderem Hüseyin Aydin, Sven Benentreu, Mirze Edis, Dr. Markus Giesler, Christian Leye, Sascha Lensing, Mahmut Özdemir, Anabella Peters und Björn Pollmer. Neben bundespolitischen Themen wie sozialer Gerechtigkeit, Migration und innerer Sicherheit geht es auch um die Frage, welche Rolle Duisburg als Wirtschafts- und Industriestandort künftig spielen wird.  


Am 23. Februar begleitet STUDIO 47 den Wahlabend mit einer großen Live-Sondersendung. Ab 18 Uhr meldet sich Chefredakteur Sascha Devigne aus dem Studio. Reporter-Teams sind live im Duisburger Rathaus vor Ort und sammeln die ersten Reaktionen der Kandidaten. Zusätzlich gibt es Schalten zu den Wahlpartys der Parteien, um die Stimmung einzufangen.  


Neben aktuellen Hochrechnungen und ersten Wahlergebnissen analysiert STUDIO 47, welche politischen Weichen für die Zukunft gestellt werden. Welche Parteien und Kandidaten setzen sich in den Duisburger Wahlkreisen durch? Welche Entwicklungen zeichnen sich bundesweit ab? Und was bedeutet das für die politische Landschaft?   STUDIO 47 ist der regionale TV-Sender für das westliche Ruhrgebiet und den Niederrhein.

Das Programm wurde mehrfach mit dem Deutschen Regionalfernsehpreis ausgezeichnet und zählt mit einer Reichweite von 650.000 Zuschauern zu den stärksten Medien der Region.    

Jan Skrynecki berichtet am Wahlabend live aus dem Duisburger Rathaus – mit aktuellen Ergebnissen, Reaktionen der Kandidaten und ersten Analysen. (Foto: STUDIO 47)  

Karnevalistischer Prinzenempfang im Bezirksamt Duisburg-Süd
Die Bezirksverwaltung Süd lädt im Namen der Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske herzlich zum karnevalistischen Prinzenempfang im Bezirksamt ein. Die Veranstaltung mit Prinz Holger II. und seiner Prinzencrew findet am Dienstag, 11. Februar, von 11:11 bis 13:33 Uhr statt und verspricht ein unvergessliches Erlebnis für alle Karnevalsliebhaber. In feierlicher Zeremonie wird Prinz Holger II. mit seiner Prinzencrew vorgestellt.


Der Empfang bietet nicht nur die Möglichkeit, die neuen Hoheiten kennenzulernen, sondern auch, in geselliger Runde zu feiern. Ein abwechslungsreiches Programm mit musikalischen Darbietungen, Tanz und karnevalistischen Überraschungen sorgt für beste Unterhaltung. „Der Prinzenempfang ist ein Höhepunkt in der Karnevalssession und ein wunderbarer Anlass, um die Traditionen und die Freude des Karnevals zu zelebrieren. Wir freuen uns sehr, dies in diesem Jahr auch in der Bezirksverwaltung Süd erstmalig erleben zu dürfen,“ so Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske.


„Wir können es nicht erwarten, gemeinsam mit den Bürgern und den Karnevalsvereinen Duisburg-Süds einen festlichen Vormittag zu verbringen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen teilzunehmen. Der Eintritt ist frei. Um vorherige Anmeldung per E-Mail an bza.sued@stadt-duisburg.de wird gebeten

Vor 10 Jahren in der BZ: Die Zukunft der Nahversorgung - zu Fuß einkaufen ade? Harald Jeschke (Text und Fotos)
Im Konferenz- und Beratungszentrum "Der Kleine Prinz" gab es gestern Abend Informationen rund um eine funktionierende Nahversorgung, über gut sortiertes, breites und preiswertes Angebot an Waren, aber auch kritische Töne gegen Richtung Edeka-Betreiber Falk Tonscheidt und auch in Richtung Stadt Duisburg.
Ist das Ende des Nahversorgers vor der Haustür angesagt? Welche Entwicklungsprozesse mit Blick auf die Nahversorgung in Großstädten haben stattgefunden? Wie stellt sich die aktuelle Situation dar? Wie gefährdet ist eigentlich die Nahversorgung in großen Kommunen?

"Warum passiert nichts in Wedau und Bissingheim? Hat Herr Tonscheidt keine Interesse mehr? Er hat alles zu gemacht!" Am Ende der Sitzung rumorte es ein wenig im sehr gut besuchten Veranstaltungssaal. Das Thema zog.
"Wir haben nur noch den Nettoladen in Wedau. Im Umkreis des Netto-Geschäftes, also in Wedau, Bissingheim, Teile Neudorfs, Großenbaum und Buchholz wohnen 20.000, wenn nicht sogar 30.000 Menschen die betroffen sind. Das ist auch Kritik an die Stadt," empörten sich ältere Bissingheimer und Wedauer, die sich von den Nahversorgern buchstäblich abgehängt fühlen und meinen, dass die Stadt mehr tun müsse.

"Und wir konnten noch mit dem Bus zur Münchner Straße nach Bucholz fahren, dort auch andere Dinge einkaufen oder zum Arzt. Aber der Edekalmarkt hat auch dort dicht gemacht. Am Edeka-Geschäft an der Düsseldorfer Straße ist aber keine Bushaltestelle."

"Und warum passiert nichts im alten Bahngelände. Wenn dort endlich die neue Siedlung kommen würde hätten wir vielleicht auch einen Discounter oder Vollversorger", so eine Bissingheimerin. "Aber da ist dann noch der Sch... Denkmalschutz, der wegen der alten Bauten alles verzögert", ergänzte ein älterer Bissingheimer.

Planungsdezernent Carsten Tum konnte sich wehren, Falk Tonscheidt oder Frau Dr. Euskirchen (Leiterin der unteren Denkmalbehörde  der Stadt) nicht.


"Ich lasse mir ja schon viel gefallen, aber wir können den Raum der nötig wäre nicht vergrößern. Es macht auch keinen Sinn wenn keiner da ist, der dort einen Markt ansiedeln möchte. Wir versuchen Planungsrecht zu schaffen und pflegen als Verwaltung das Miteinander. Beim Bahngelände sind wir dran, aber das braucht seien zeit", so der Planungsdezernent mit viel Verständnis für die Bürger.

Bürgervereinsvertreter wollten wissen, was sich in Baerl rühren könnte, nachdem ein Nachbar wegen des Bauleitverfahrens zum Antrag des geplanten neuen Nahversorgers das Gericht eingeschaltet hat. "Das ist nun einmal sein gutes Recht", so Carsten Tum. "Wir glauben, dass in Kürze das Gericht entscheidet. Dann kann alles sehr schnell gehen mit dem Bau des Marktes."

"Warum", so Theo Küpper, "wurde Lidl an der Kulturstraße gebaut. Ihr seid dort falsch". Der Lidl-Vertreter dementierte. Am alten Standort war der Markt nicht mehr zeitgemäß und hatte zudem enorme Konkurrenz (Rewe, Netto). Der neue Standort sei eben zeitgemäß, auch vom Parkangebot her ideal und würde auch wegens des Standortes brummen.

Auf welche Weise können die Städte auf die Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel und bei den Einkaufsgewohnheiten der Stadtbewohner reagieren, um die Sicherung der Nahversorgung zu erreichen? Welche Instrumente werden benötigt, um eine Sicherung der Nahversorgung erfolgreich zu gewährleisten? Diese und weitere Fragen beantworteten Jörg Lehnerdt, Fachexperte der BBE Handelsberatung, DuisburgsBeigeordneter Carsten Tum, Michael Rüscher, Geschäftsbereichsleiter Handel der IHK, Christoph Hensel, Immobilienleiter Lidl und Dennis Gotthardt, Gebietsleiter Standortentwicklung und Expansion EDEKA.

Es geht um Fläche, Parkangebote, breitere Gänge im Markt, Fleisch-, Wurst-, Käse- und auch schon verstärkt um Fischtheken. Das alles erfordert ein größeres Raumangebot. Mit rund 6500 Quadtrameter Gesamtfläche (Verkaufs-, Andienungs- und Parkfläche geht das heute. Kleinere Flächenangebote würden sich deshalb auch kaum rechnen. Im Landesdurchschnitt aller Einwohner im Revier und den Nahversorgungsangeboten liegt die Messzahl der Experten bei 0,29, Duisburg liegt mit 0,27 nur leicht darunter, also zeigt sich Duisburg recht gut versorgt.

 

Für die ältere Menschen, vornehmlich mit Rollatorhilfe, sieht Handelsexperte Jörg Lehnerdt kaum eine Chance, den normalen Weg zum Einkaufen nutzen zu können, wenn der Markt weiter weg liegt. "Hier müssen Bringdienste oder Nachbarschaftshilfen zum Einsatz kommen."  Moderiert wurde der gelungene und informative Abend von WAZ-Redakteur Willi Mohrs, der viel Verständnis für die Bürger aufbrachte.



TalentAward Ruhr: 5.000 Euro für vorbildhafte Bildungsprojekte im Ruhrgebiet
Die TalentMetropole Ruhr sucht bis zum 31. März Helden der Talentförderung Sie setzen sich mit außergewöhnlichem Engagement für Kinder und Jugendliche im Ruhrgebiet ein, sie gehen neue Wege, um junge Menschen zu erreichen, sie unterstützen Kinder und Jugendliche eindrucksvoll auf ihrem Bildungsweg und tragen so dazu bei, dass junge Talente ihre individuellen Stärken entdecken:
Diese Helden der Talentförderung zeichnet die Stiftung TalentMetropole Ruhr jedes Jahr mit dem renommierten TalentAward Ruhr aus.


Gesucht werden vier Einzelpersonen oder Gruppen, die Kinder und Jugendliche durch ihre Arbeit in Stiftungen, Initiativen, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen oder Unternehmen fördern, um Bildungsaufstiege zu ermöglichen und die Aus- und Weiterbildung in der Region weiterzuentwickeln. Dotiert ist der Preis mit jeweils 5.000 Euro, das Geld soll in vorbildliche Projekte mit Entwicklungspotenzial fließen.


Die Preisträger:innen profitieren außerdem von einem breiten Netzwerk, das Unterstützung, Austausch und Expertise bietet. Ziel der Auszeichnung ist es, herausragende Bildungsprojekte sichtbar zu machen und inspirierende Vorbilder zu schaffen. Vorschläge nimmt die TalentMetropole Ruhr bis zum 31. März 2025 entgegen. Eigenbewerbungen sind nicht möglich; stattdessen erfolgt die Nominierung durch andere Personen, die ihre Arbeit schätzen.


Wer kann vorgeschlagen werden? Talentfördernde arbeiten haupt-, nebenberuflich oder ehrenamtlich in den Bereichen (Aus-)Bildung, Lehre, Studium oder Erziehung. Die von ihnen initiierten Projekte fördern Kinder und Jugendliche in verschiedenen Kategorien. Hierzu gehören die Sprachförderung, MINT-Förderung, Persönlichkeitsentwicklung/Sozialkompetenz, gesellschaftliche Teilhabe, Berufs- und Studienorientierung, Digitalisierung, Inklusion oder Geschlechtergerechtigkeit.

Wichtig ist, dass die Bildungsangebote kostenfrei sind, aktuell seit mindestens einem Jahr stattfinden und die Vorgeschlagenen aktiv im Projekt mitarbeiten. Die ausgezeichneten Projekte sollen anderen Städten, Unternehmen und Bildungseinrichtungen als BestPractice-Beispiele dienen.

Feierliche Preisverleihung am 13. November
Eine unabhängige Jury bewertet die Bewerbungen nach vordefinierten Kriterien und wählt vier Gewinner:innen oder Gewinner-Teams aus. Die feierliche Preisverleihung findet am 13. November 2025 im ruhr tech kampus essen statt. Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Interessierte unter www.talentawardruhr.de.


MSV Duisburg – Rot-Weiß Oberhausen: DVG setzt zusätzliche Busse ein  
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Rot-Weiß Oberhausen am Freitag, 31. Januar, um 19.30 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.  


Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena  
- ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 17.36, 17.46, 17.56 Uhr
- ab „Bergstraße“ um 17.41, 17.51 und 18.01 Uhr
- ab „Meiderich Bahnhof“ ab 17.45 bis 18.10 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 18.20 und 18.35 Uhr
- ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 17.28 bis 17.53 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 17.45 bis 19.05 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 18.03 Uhr  

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.

Spieleabend in der Rheinhauser Bibliothek
In der Rheinhauser Bibliothek, Händelstraße 6, findet am Freitag, 31. Januar, ab 19 Uhr der erste Spieleabend im neuen Jahr statt. Zwischen den Bücherregalen verwandelt sich das Haus erneut zu einem großen Wohnzimmer für Spielbegeisterte jeden Alters. An den vielen Tischen kam man sich bei unterschiedlichsten Gesellschaftsspielen miteinander messen. Das gemeinsame Erleben und Spaß am Spiel stehen dabei im Vordergrund.


Die zahlreichen Stammspielerinnen und -spieler freuen sich immer über neu hinzukommende Gäste. Einzelpersonen finden garantiert schnell Anschluss. Für kleine Snacks und Getränke ist gesorgt. Gerne kann hierzu noch etwas beigetragen werden. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Fragen steht das Team der Rheinhauser Bibliothek vor Ort oder telefonisch unter 02065 905-4235 gerne zur Verfügung. Die Bezirksbibliothek ist dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 und 14 bis 18.30 Uhr, samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

 

Workshop „Naturkosmetik“ in der Zentralbibliothek
Die Zentralbibliothek lädt für Freitag, 31. Januar, um 16 Uhr an der im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte zu einem Workshop zur Herstellung von Pflegeprodukten ein. Kosmetikprodukte ohne Plastik sind nicht nur gut für unsere Gesundheit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt.


Selbstgemachte Naturkosmetik verursacht weniger Müll und enthält garantiert keine bedenklichen Inhaltsstoffe. Nach einer Einführung zum Thema Mikroplastik können Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene verschiedene Produkte selbst herstellen. Es sind Materialkosten von fünf Euro zu bezahlen. Außerdem sollen kleine Gefäße, wie beispielsweise saubere Marmeladengläser, mitgebracht werden. Eine Anmeldung auf www.stadtbibliothek-duisburg.de ist erforderlich.



Hafengeschichten | IG Heimspiel
Leinen los für einen unvergesslichen Abend! Die Show „Hafengeschichten“ entführt euch in die lebendige Welt des Hafens – voller Überraschungen, Humor und spontaner Wendungen. Am 31.01.25 verwandelt sich das PLUS am Neumarkt in Duisburg-Ruhrort in eine Bühne für Geschichten, die so einzigartig sind wie die Inspirationen des Publikums.

Seid dabei, wenn eure Ideen zu unvorhersehbaren Szenen werden und das Flair des Ruhrorter Hafens zum Leben erwacht. Ob lustig, dramatisch oder völlig absurd – hier ist alles möglich! https://igheimspiel20.de/

Freitag, 31. Januar, 19 Uhr
Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort
Eintritt frei – Hutveranstaltung
https://www.facebook.com/events/614226904368743


„Innehalten in der Woche“ in Wanheimerort 
Bei Kerzenschein, Musik und Stille vor Gott zur Ruhe und zu sich zu kommen. Die Idee der besonderen Andacht zum Innehalten während der Woche hat sich in der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg viele Jahre gut bewährt.  Die Freie Evangelische Gemeinde Wanheimerort und die Katholische Gemeinde Wanheimerort sind von dem Konzept auch überzeugt, so dass seit drei Jahren alle drei Gemeinden alle zwei Monate gemeinsam zum „Innehalten in der Woche“ einladen.


Das nächste Innehalten in diesem Jahr ist am Donnerstag, 6. Februar 2024 um 18 Uhr in der Gnadenkirche, Paul-Gerhardt-Straße 1. Weitere Informationen haben Pfarrerin Almuth Seeger (Tel. 0203 / 770607) und Karen Sommer-Loeffen (Tel. 0203 / 727723).  

   

Das Organisationsteam - Pfarrerin Almuth Seeger (links), Karen Sommer-Loeffen und Pastor Roland Hölzl - am Eingang der Gnadenkirche Wanheimerort (Foto: Veronika Reiners)   

Pfarrer Muthmann in der Kircheneintrittsstelle
Immer freitags können Unsichere, Kirchennahe oder solche, die es werden möchten, in der Eintrittsstelle in der Salvatorkirche mit Pfarrerinnen, Pfarrern und Prädikanten ins Gespräch kommen und über die Kirchenaufnahme reden.

Motive für den Kircheneintritt gibt es viele: Die Suche nach Gemeinschaft, Ordnung ins Leben bringen oder der Wunsch, Taufen, Hochzeiten, Bestattungen kirchlich zu gestalten. Aufnahmegespräche führt das Präsenzteam in der Eintrittsstelle an der Salvatorkirche immer freitags von 14 bis 17 Uhr. Am Freitag, 31. Januar 2025 heißt Pfarrer Jürgen Muthmann Menschen in der Südkapelle des Gotteshauses neben dem Rathaus herzlich willkommen. Infos zur Citykirche gibt es unter www.salvatorkirche.de.



Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2024 um 0,2 % niedriger als im Vorquartal - Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 um 0,2 % gesunken
 Bruttoinlandsprodukt (BIP), 4. Quartal 2024 -0,2 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt) -0,4 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt) -0,2 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2024 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,2 % gesunken. Während die privaten und staatlichen Konsumausgaben nach vorläufigen Erkenntnissen anstiegen, waren die preis-, saison- und kalenderbereinigten Exporte deutlich niedriger als im Vorquartal.


Damit beendete die deutsche Wirtschaft das von konjunkturellen wie strukturellen Herausforderungen geprägte Jahr 2024 im Minus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging das preisbereinigte BIP im Jahr 2024 insgesamt um 0,2 % zurück, preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang ebenfalls 0,2 %. Damit bestätigt das Statistische Bundesamt seine erste Schätzung für das Jahresergebnis vom 15. Januar 2025 (siehe Pressemitteilung Nr. 19/2025).



Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken
Im Vorjahresvergleich war das BIP im 4. Quartal 2024 preisbereinigt um 0,4 % niedriger als im 4. Quartal 2023. Preis- und kalenderbereinigt war der Rückgang geringer (-0,2 %), da ein Arbeitstag weniger zur Verfügung stand als im Vorjahreszeitraum.


Im Jahr 2024 weiterhin ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht
• 17,6 Millionen Betroffene in Deutschland im Jahr 2024
• 15,5 % der Bevölkerung waren armutsgefährdet, 6,0 % waren von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen, 9,8 % der Menschen lebten in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung

In Deutschland waren im Jahr 2024 rund 17,6 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren 20,9 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt.


Damit lagen die Werte geringfügig niedriger als im Vorjahr. So waren im Jahr 2023 rund 17,9 Millionen Menschen oder 21,3 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Der Anteil hatte sich auch in den vorangegangenen Jahren kaum verändert: Im Jahr 2021 hatte der Anteil bei 21,0 % der Bevölkerung gelegen und 2022 bei 21,1 %.


13,1 Millionen Menschen mit Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze
Im Jahr 2024 waren 15,5 % der Bevölkerung oder rund 13,1 Millionen Menschen in Deutschland armutsgefährdet. Im Jahr 2023 hatte die Armutsgefährdungsquote bei 14,4 % (12,1 Millionen Personen) gelegen. Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt.


 2024 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 378 Euro im Monat (2023: 1 314 Euro); für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag er bei 2 893 Euro im Monat (2023: 2 759 Euro; jeweils Äquivalenzeinkommen). Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt.


Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2023. 5,0 Millionen Menschen von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen 6,0 % der Bevölkerung oder rund 5,0 Millionen Menschen in Deutschland waren im Jahr 2024 von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen (2023: 6,9 %; 5,8 Millionen Personen).


Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder sich einmal im Monat im Freundeskreis oder mit Verwandten zu treffen, um gemeinsam etwas zu trinken oder zu essen.


6,2 Millionen Menschen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung 9,8 % der Bevölkerung unter 65 Jahren oder rund 6,2 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2024 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung (2023: 9,9 %; 6,3 Millionen Personen). Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren insgesamt sehr wenig oder nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden.

Nach EU-SILC liegt diese Situation vor, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 % betrug. Dies war zum Beispiel der Fall, wenn in einem Haushalt mit zwei Personen in dieser Altersgruppe eine Person überhaupt nicht arbeitete und die andere insgesamt nur in vier von zwölf Monaten erwerbstätig war.


NRW: Zahl der Erwerbstätigen auch 2024 mit 9,84 Millionen auf hohem Niveau
In Nordrhein-Westfalen waren 2024 insgesamt 9,84 Millionen Personen erwerbstätig. Das waren 0,1 Prozent oder 13 300 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Berechnungen mitteilt, war der Anstieg geringer als in den Vorjahren. So war die Zahl der Erwerbstätigen in NRW in 2022 noch um 1,5 Prozent und 2023 um 0,6 Prozent gestiegen.


Auch deutschlandweit fiel der Zuwachs der Erwerbstätigenzahl moderat aus und erhöhte sich um lediglich 0,2 Prozent auf 46,08 Millionen (+72 000). Die Entwicklung in den Bundesländern rangierte von +0,9 Prozent im Stadtstaat Hamburg bis −0,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Zahl der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe um 0,7 Prozent gesunken Erstmals seit 2021 sank die Zahl der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe NRWs.


Sie war mit rund 2,11 Millionen Erwerbstätigen um −0,7 Prozent (−15 700) niedriger als im Vorjahr – nach Zuwächsen in den Jahren 2022 (+0,5 Prozent) und 2023 (+0,3 Prozent). Zu der negativen Entwicklung hat das Verarbeitende Gewerbe mit −1,3 Prozent beigetragen.

Im Baugewerbe belief sich das Minus auf 0,3 Prozent. Rund 78 Prozent der Erwerbstätigen arbeitete 2024 im Dienstleistungsbereich Der Dienstleistungsbereich insgesamt verzeichnete im Jahr 2024 einen Zuwachs um 0,4 Prozent (+29 200) auf 7,65 Millionen Erwerbstätige.


Im Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” blieb die Erwerbstätigenzahl unverändert. Mit einem Anstieg um 1,3 Prozent im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit” konnte der Rückgang (−0,9 Prozent) im Bereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen” mehr als kompensiert werden.

Damit arbeiteten 2024 in NRW 77,8 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich; im Produzierenden Gewerbe betrug der Anteil 21,5 Prozent. Der Anteil im Bereich Land- und Forstwirtschaft lag bei 0,8 Prozent.