Kostenfreie kulturelle Veranstaltungen der
Volkshochschule und der Bezirksverwaltungen Hamborn und Walsum im
Frühjahr Die Volkshochschule Duisburg bietet in
Kooperation mit den Bezirksverwaltungen Hamborn und Walsum im
Frühjahr kostenfreie, kulturelle Veranstaltungen für Groß und Klein
an. Das Kindermusiktheater „Held oder Huhn“ wird am Freitag, 21.
März, von 15 bis 16 Uhr im Rathaustheater Hamborn vom Achja!-Theater
aufgeführt.
Das überaus ernste Thema Mobbing wird
spielerisch auf die Bühne gebracht und richtet sich an Familien mit
Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Eine unvergessliche
musikalische Reise für die ganze Familie verspricht die Gruppe
„Seasons of Musical“, die unter anderem mit bekannten DisneyLiedern
das Publikum ab drei Jahren verzaubern wird. Musikbegeisterte und
ihre Kinder können sich am Freitag, 4. April, von 17 bis 18 Uhr in
der Stadthalle Walsum in die Disney-Musicalwelt entführen lassen.
Die Duisburger Soul-Jazz-Band R.L.Madison feiert am
Freitag, 23. Mai, von 19 bis 21 Uhr im Rathaustheater Hamborn mit
„The First 35 Years“ ihr 35- jähriges Jubiläum. Unter dem Motto
Jazz-African-Party werden alte und neue Jazz-Klassiker zum Besten
gegeben. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenfrei. Um
Anmeldung wird gebeten.
Anmeldungen nimmt Birgit Callea
per E-Mail an b.callea@stadtduisburg.de oder telefonisch unter
(0203) 283-8451 in der VHS Nord entgegen. Weiterführende Information
und Beratung gib es bei Marissa Turac, VHS Duisburg, (0203)
283-8452, m.turac@stadt-duisburg.de oder bei Derya Tuzlacik,
Bezirksverwaltung Hamborn und Walsum, (0203) 283-3458,
d.tuzlacik@stadt-duisburg.de.
„Wir sind Anlaufstelle für die Rhein-Schifffahrt“
Kerstin Wendt ist neues Mitglied der IHK-Vollversammlung
Die niederrheinische Wirtschaft hat eine neue IHK-Vollversammlung.
Dieses „Parlament der Unternehmen“ gestaltet die Arbeit der IHK für
die nächsten fünf Jahre. Fast die Hälfte der Mitglieder ist neu
dabei. Unter ihnen Kerstin Wendt, Geschäftsführerin der Heinrich
Harbisch Schiffswerft GmbH (HA-DU) in Duisburg.

Foto: Niederrheinische IHK/Bettina Engel-Albustin
Das
Familienunternehmen ist in vierter Generation für die
Binnenschifffahrt auf dem Rhein eine bewährte Reparaturstelle.
Wellenanlagen, Schiffskupplungen und Anker aus eigener Produktion
stehen in der Schifffahrt für den Namen HA-DU. Häufig geht es jedoch
um Schnelligkeit: Einen beschädigten Propeller kann das Team in
einem der beiden Docks innerhalb eines Tages wechseln.
Warum engagieren Sie sich in der IHK-Vollversammlung? Kerstin
Wendt: Bei den Binnenschiffern haben wir das Ohr direkt bei den
Leuten. Wir sind für alle auf dem Rhein eine Anlaufstelle, ob es
Deutsche, Niederländer oder Belgier sind. Dadurch bekomme ich viel
mit, was die Menschen bewegt. Deshalb bin ich auch gerne in der
IHK-Vollversammlung: Auch hier geht es darum, die Themen der
Wirtschaft aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren. Und uns
Gehör zu verschaffen bei Politik und Verwaltung.
Als
Geschäftsführerin eines Familienunternehmens weiß ich, dass wir nur
gemeinsam etwas anstoßen können. Den Druck, den viele Betriebe
erleben, kenne ich gut. Wenn bei uns Schiffe anlegen, die sich zum
Beispiel durch Niedrigwasser, Holz oder einen Findling den Propeller
beschädigt haben, ist Zeit bares Geld. Wir freuen uns dann, wenn wir
schnell helfen können und die Fahrt weitergeht.
Die
Binnenschifffahrt ist ein hartes Geschäft, gerade mit Familie
schlecht vereinbar. Dabei ist der Gütertransport per Schiff
effizient und elementar für viele Industriebetriebe. Dass diese
Branche mehr Anerkennung erfährt, ist mir ein Anliegen. Gerade in
einer Hafenstadt wie Duisburg, wo wir mit der Schifferbörse eine
großartige Tradition haben. Hier lag auch – neben meiner eigenen
Ausbildung – mein erster Berührungspunkt mit der IHK.
Was
ist Ihnen wichtig, um die Wirtschaft am Niederrhein voranzubringen?
Die praktischen Berufe liegen mir am Herzen. Wir sind alle nichts
ohne Menschen mit praktischem Verstand, die anpacken können.
Fachkräfte mit einer Berufsausbildung haben häufig eine Tiefe im
Wissen und in der Erfahrung, die ein Studium nicht wettmachen kann.
Dafür wünsche ich mir mehr Anerkennung und noch mehr Umdenken in der
Gesellschaft. Es gibt nichts Schöneres, als junge Leute für die
Arbeitswelt zu begeistern! Ein mangelndes Verständnis für
betriebliche Abläufe erlebe ich leider teilweise im Umgang mit
Behörden. Von einer Vorstellung, wie die Binnenschifffahrt
funktioniert, ganz zu schweigen.
Das nächste Dauerthema
ist die Infrastruktur. Die Schifffahrt erfährt aus meiner Sicht zu
wenig Beachtung. Schiene, Straße und Wasserstraßen ergänzen sich,
sie sollten nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Dazu braucht die
Schifffahrt aber auch Mittel zum Ausbau und zur Zukunftssicherung.
Da fehlt in der Politik leider häufig das Bewusstsein für den Nutzen
dieser Branche. Auf der Straße erleben wir nicht nur rund um
Duisburg, wie schnell die marode Infrastruktur zum Nadelöhr wird. Es
gibt also genug zu tun!
Olga Grjasnowa
liest in der Zentralbibliothek Die gefeierte Autorin
Olga Grjasnowa ist am Freitag, 21. März, um 20 Uhr in der
Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in der Duisburger
Innenstadt zu Gast. Im Gespräch mit Wolfgang Schwarzer stellt sie
ihr Buch „Juli August September“ anlässlich der Duisburger Akzente
vor.

Der Roman schildert die Geschichte „einer ganz normalen jüdischen
Familie in Berlin“, die weniger normal ist, als sie auf den ersten
Blick scheint. Olga Grjasnowa ist eine der bedeutendsten Stimmen der
deutschen Literatur. Mit ihrem Debütroman "Der Russe ist einer, der
Birken liebt" erregte sie 2012 internationale Aufmerksamkeit.
In ihren Werken setzt sie sich intensiv mit den Themen
Migration, kultureller Identität und der politischen Situation
auseinander. Karten für diese und alle weiteren Lesungen in der
Reihe gibt es online auf www.stadtbibliothek-duisburg.de, bei
eventim und den Vorverkaufsstellen vor Ort.
ACV
warnt vor steigender Wildwechsel-Gefahr zur Zeitumstellung Ende März
Wildunfälle sind ein oft unterschätztes Risiko im Straßenverkehr.
Jährlich ereignen sich in Deutschland mehr als 250.000 solcher
Unfälle, oft mit erheblichen Schäden und Verletzungen. Besonders zum
Frühjahr steigt das Risiko, da sich der Berufsverkehr mit der
Hauptaktivzeit von Wildtieren – der Dämmerung – überschneidet.
Der ACV Automobil-Club Verkehr informiert daher frühzeitig über
entscheidende Fakten, die Autofahrerinnen und Autofahrer kennen
sollten, um sich selbst und die Tiere zu schützen.

Die meisten Wildunfälle passieren zwischen 6 und 8 Uhr morgens sowie
zwischen 17 und 20 Uhr / Bildrechte: Marius Holler
1. Der
„Elefanten-Faktor“: Die Wucht eines Wildunfalls ist enorm Der
Aufprall eines Rothirsches bei 60 km/h hat die Wucht von fünf Tonnen
– vergleichbar mit dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten.
Selbst ein Reh kann bei dieser Geschwindigkeit Schäden verursachen,
die einem Frontalcrash mit einem Motorrad gleichen. Bereits ein
Wildschwein kann durch seine kompakte Masse ein Fahrzeug ins
Schleudern bringen. Dies verdeutlicht, welche Kräfte bei einem
Wildunfall wirken und warum man gerade in der Wildwechsel-Hochsaison
besonders wachsam fahren sollte.
2. Wildtiere überqueren
Straßen auf festen Routen Wildtiere bewegen sich instinktiv
entlang vertrauter Pfade, selbst wenn diese durch Straßen
unterbrochen werden. Besonders gefährdete Straßenabschnitte sind mit
Wildwechsel-Warnschildern gekennzeichnet. Auch neu gebaute Straßen,
die durch Wälder oder Felder führen, stellen ein Risiko dar, da die
Tiere an ihren angestammten Wegen festhalten. Zusätzlich gilt: Rehe
und Wildschweine sind selten allein unterwegs. Wer ein Tier in
Straßennähe sieht, sollte stets mit weiteren rechnen.
3.
Dämmerung ist die gefährlichste Zeit Die meisten Wildunfälle
passieren zwischen 6 und 8 Uhr morgens sowie zwischen 17 und 20 Uhr.
Besonders im Frühjahr und Herbst steigt das Risiko, da sich durch
veränderte Lichtverhältnisse der Lebensrhythmus der Tiere
verschiebt. Nach der Zeitumstellung am 30. März sind Autofahrerinnen
und Autofahrer vermehrt in der Dämmerung unterwegs – genau dann,
wenn Wildtiere besonders aktiv sind.
4. Die richtige Reaktion
kann Leben retten Wer ein Wildtier auf der Straße sieht, sollte
besonnen handeln: Fernlicht differenziert nutzen: In offenen und
übersichtlichen Bereichen kann Fernlicht helfen, Wildtiere
frühzeitig zu erkennen. In dicht bewaldeten Gebieten ist jedoch
Abblendlicht sicherer, da blendendes Licht Tiere irritiert und sie
dazu verleitet, auf der Straße stehen zu bleiben. Mitunter kann auch
die Lichthupe helfen, Wildtiere zum Rückzug zu bewegen.
Unkontrollierte Ausweichmanöver vermeiden: Plötzliches Ausweichen
kann schwerere Unfälle verursachen als der Aufprall selbst. Wer
stark ausweicht, riskiert von der Straße abzukommen oder sogar eine
Kollision mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Besser ist es, bei
Wildtieren auf der Straße kontrolliert zu bremsen, die Spur zu
halten und dann langsam vorbeizufahren. Hupen kann helfen: Die
Hupe kann Wildtiere verscheuchen, bevor sie auf die Straße laufen.
Bei Tieren am Straßenrand kann die Hupe eine Kollision verhindern.
5. Das richtige Verhalten nach einem Wildunfall Kommt es
trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Wildunfall, ist besonnenes
Handeln gefragt. Nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch
gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden:
Unfallstelle
sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und das
Warndreieck aufstellen, damit keine weiteren Fahrzeuge auffahren.
Hilfe leisten: Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und den
Notruf 112 verständigen. Polizei oder Jäger informieren:
Wildunfälle sollten gemeldet werden – auch wenn das Tier flüchtet.
Die Polizei oder der zuständige Jagdpächter stellt eine
Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus.
Verletzte
oder tote Tiere nicht berühren: Verletzte Wildtiere können in Panik
unberechenbar reagieren, auch wenn sie zunächst regungslos am Boden
liegen. Zudem können Wildtiere Krankheitserreger wie Tollwut oder
Borreliose übertragen. Daher heißt es bei verletzten oder toten
Tieren Abstand halten und auf Hilfe warten. Außerdem ist das
Mitnehmen eines toten Wildtieres strafbar.
6. Wann zahlt die
Versicherung? Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel
Schäden durch sogenanntes Haarwild (Rehe, Wildschweine, Hirsche) ab.
Einige Policen beinhalten auch weitere Tiere wie Füchse, Marder oder
Vögel – eine Prüfung der Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Nach einem Zusammenstoß mit einem Tier sollte der Schaden
dokumentiert und umgehend der Versicherung gemeldet werden. Fotos
von der Unfallstelle und eventuelle Zeugen helfen bei der
Schadensregulierung.
ACV Empfehlung: Vorsicht ist der beste
Schutz Um Wildunfälle zu vermeiden, rät der ACV: Geschwindigkeit
in bekannten Wildwechselzonen reduzieren, Warnschilder ernst nehmen
und gerade in der Dämmerung besonders vorsichtig sein.
Mehr als 120 Wissenschaftler*innen rufen zur gesetzlichen
Stärkung von Tarifautonomie und Tarifbindung auf Mehr
als 120 Wissenschaftler*innen rufen in einem gemeinsamen Appell die
Verhandler*innen von Union und SPD dazu auf, die Tarifautonomie zu
stärken und dazu im Koalitionsvertrag konkrete gesetzliche
Regelungen für mehr Tarifbindung zu vereinbaren. Die Forschenden,
überwiegend Professor*innen der Wirtschafts-, der Sozial, und der
Rechtswissenschaften, argumentieren, dass eine hohe Tarifbindung
Niedriglöhne, Armut und soziale Ungleichheit reduziere.
Das
hat nicht nur gesamtwirtschaftlich positive Auswirkungen, sondern
stärkt nach Analyse der Unterzeichner*innen auch die Demokratie,
weil ungleiche Gesellschaften von politischer Polarisierung
gekennzeichnet sind. Auch ein Zusammenhang zwischen schlechten
Arbeitsbedingungen und Entfremdung von demokratischen Institutionen
ist in verschiedenen Studien belegt.
Gleichzeitig könnten
die Tarifparteien in Tarifverträgen am besten die vielfältigen
Besonderheiten unterschiedlicher Branchen berücksichtigen und „auf
Augenhöhe flexibel auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen
reagieren, um Arbeitsplätze zu sichern“, heißt es in dem Aufruf.*
Die internationale Forschung, allen voran der
Industrieländerorganisation OECD, zeige, „dass in Ländern mit
koordinierten Lohnsystemen und hoher Tarifbindung eine hohe
Einkommensgleichheit mit vergleichsweise hohen Beschäftigungsquoten
und geringer Arbeitslosigkeit einhergeht“, betonen die Fachleute.
Zudem könne bessere Bezahlung nach Tarif wichtige Anreize zur
Fachkräftequalifizierung setzen.
Eine Erhöhung der
Tarifbindung sei damit „nicht nur sozial erwünscht, sondern auch
ökonomisch machbar und sinnvoll“. Als zielführende gesetzliche
Instrumente nennen die Wissenschaftler*innen ein
Bundestariftreuegesetz, die Erleichterung von
Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE), Tarifbindung als Kriterium
für staatliche Wirtschaftsförderung, eine längere Nachwirkung von
Tarifverträgen bei Ausgliederungen oder Betriebsaufspaltungen,
verbesserte digitale Zugangsrechte von Gewerkschaften im Betrieb und
die Stärkung von Arbeitgeberverbänden als Tarifvertragspartei.
Aktuell haben 124 Wissenschaftler*innen den Aufruf gezeichnet
(den Aufruf und die Liste der Unterzeichner*innen finden Sie unten
verlinkt). Den Aufruf initiiert hat eine interdisziplinäre
Forschungsgruppe „Stärkung der Tarifbindung“, die von der
Hans-Böckler-Stiftung unterstützt wird.
Ihr gehören an:
Prof. Dr. Gerhard Bosch, Senior Professor an der Universität
Duisburg-Essen, Prof. Dr. Ingrid Artus, Professorin für
Vergleichende Gesellschaftsanalyse an der Universität
Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Florian Rödl, Professor für
Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der FU Berlin, Prof.
Dr. Till van Treeck, Professor für Sozioökonomie an der Universität
Duisburg-Essen, Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des
WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung und Honorarprofessor an
der Universität Tübingen sowie sein Vorgänger beim WSI-Tarifarchiv,
Dr. Reinhard Bispinck.
In ihrem Aufruf erinnern die mehr als
120 Wissenschaftler*innen daran, dass die Bundesrepublik bis Mitte
der 1990er Jahre eine im internationalen Vergleich geringe
Einkommensungleichheit auszeichnete. Der wichtigste Grund hierfür
sei eine hohe Tarifbindung gewesen. Rund 85 Prozent aller
Beschäftigten wurden nach einem Tarifvertrag bezahlt, den
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ausgehandelt hatten. Aktuell
gelten Tarifverträge hingegen nur noch für 49 Prozent aller
Beschäftigten.
Die Folgen sind nach Analyse der Forschenden
gravierend: „Das Versprechen, mit harter Arbeit und einer guten
Ausbildung zur Mittelschicht zu gehören, gilt vielfach nicht mehr.“
Der Niedriglohnsektor in Deutschland sei vergleichsweise groß. Die
mittleren Einkommensgruppen schrumpften. Beschäftigte ohne
Tarifvertrag verdienen nach aktuellen Untersuchungen des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der
Hans-Böckler-Stiftung im Durchschnitt gut zehn Prozent weniger als
vergleichbare Beschäftigte mit Tarifvertrag – und das, obwohl sie
pro Woche auch eine knappe Stunde länger arbeiten müssen.
Besonders groß sind die Unterschiede in der Bezahlung mit und ohne
Tarifvertrag in Kleinbetrieben, bei Frauen, Migrant*innen sowie bei
An- und Ungelernten. Das trage indirekt auch zu Fachkräfteengpässen
bei: „In prekären Einkommensmilieus wird weniger in Bildung
investiert, so dass Fachkräfte fehlen“, warnen die Fachleute.
Der vor gut zehn Jahren eingeführte gesetzliche Mindestlohn
unterbinde zwar Dumpinglöhne am unteren Rand und habe dazu
beigetragen, den Niedriglohnsektor etwas zu begrenzen. Als
Lohnuntergrenze könne er aber nicht die Einkommensmitte sichern. Nur
Tarifverträge mit ihren differenzierten Entgeltgruppen stellten
sicher, dass unterschiedliche Qualifikationen, Arbeitsanforderungen
und Funktionen angemessen entlohnt werden. Sie sorgten auch dafür,
dass hohe Arbeitsbelastungen, wie etwa Schicht-, Nacht oder
Feiertagsarbeit, durch Geld oder Freizeit kompensiert werden.
Die Tarifparteien sind nach Analyse der Forschenden in der Lage,
für Kernbereiche der Wirtschaft gute Arbeitsbedingungen
auszuhandeln. Ihre Gestaltungsmacht reiche aber nicht mehr in die
gewachsenen tariflosen Zonen des Arbeitsmarktes. Zur
Wiederherstellung des sozialen Gleichgewichts sei politische
Unterstützung notwendig.
Aus der internationalen
Arbeitsforschung leiten die Fachleute eine Reihe von Instrumenten
ab, mit denen der Abwärtstrend bei der Tarifbindung gestoppt und die
Tarifautonomie wieder gestärkt werden kann. Zum Teil werden diese
Instrumente in anderen EU-Ländern bereits angewendet. Die
Unterzeichner*innen des Appells „fordern daher die politischen
Parteien der künftigen Koalitionsregierung auf, folgende Maßnahmen
in ihrem Koalitionsvertrag aufzunehmen“:
1. Erleichterung der
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Mit der
Allgemeinverbindlicherklärung werde sichergestellt, dass alle
Unternehmen gleiche tarifvertragliche Mindeststandards einhalten
müssen und der Wettbewerb nicht auf Kosten der Beschäftigten
ausgetragen wird. Um die AVE zu erleichtern, soll es zukünftig
wieder ausreichen, dass nur eine Tarifpartei den Antrag auf AVE
stellt. Zugleich soll eine AVE nur dann nicht erfolgen können, wenn
sich der Tarifausschuss mehrheitlich dagegen ausspricht.
2.
Einführung eines Bundestariftreuegesetzes. Nach dem Vorbild
vieler Bundesländer müsse auch bei Vergaben auf Bundesebene
Tariftreue verlangt werden, so dass Auftrag- und Konzessionsnehmer
im Rahmen ihrer Tätigkeit für die öffentliche Hand die am Arbeitsort
einschlägigen Tarifverträge einhalten müssen. Zur Bekräftigung
dieser Position solle Deutschland die ILO-Konvention Nr. 94 „über
die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen“
ratifizieren.
3. Tarifbindung als Kriterium der
Wirtschaftsförderung. Öffentliche Fördermittel, Wirtschaftshilfen
und Subventionen sollen ab einer bestimmten Fördersumme nur noch an
Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten. In allen
öffentlichen Förderprogrammen sollten Unternehmen mit Tarifbindung
generell bevorzugt werden.
4. Erschwerung von Tarifflucht.
Unternehmen nutzen vielfach Ausgliederungen und
Betriebsaufspaltungen, um sich einer Tarifbindung zu entledigen. Die
bestehende Verkürzung der Tarifbindung bei Restrukturierungen solle
beseitigt und die Nachwirkung von Tarifverträgen generell gestärkt
werden.
5. Stärkung von Betriebsräten und Gewerkschaften.
Die Präsenz von Betriebsräten und Gewerkschaften im Betrieb ist in
der Regel eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung und
verlässliche Anwendung eines Tarifvertrages. Deshalb müssten die
(vor allem digitalen) Zugangsrechte von Gewerkschaften zu den
Beschäftigten ausgebaut und Maßnahmen zur Behinderung von
Betriebsräten stärker bestraft werden. Außerdem sollten Anreize zum
Gewerkschaftsbeitritt dadurch gestärkt werden, dass
Mitgliedsbeiträge vollständig steuerlich abgesetzt und in
Tarifverträgen effektive Mitgliedervorteilsregelungen vereinbart
werden können.
6. Stärkung von Arbeitgeberverbänden als
Tarifvertragspartei. Durch die Einführung der Mitgliedschaft ohne
Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) hätten die Arbeitgeberverbände ihre
originäre Funktion als Tarifvertragspartei immer mehr geschwächt,
analysieren die Forschenden. Dies widerspreche der eigentlichen
gesetzlichen Aufgabe der Verbände, an einem stabilen
Tarifvertragssystem mitzuwirken. Die Möglichkeit zur
OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband sollte aufgehoben werden.
Ausstellung im Bezirksamt Duisburg-Süd: „Scheinsein
– Kunst im Dialog“ Das Bezirksamt Duisburg-Süd stellt
als Programmpunkt der „Duisburger Akzente“ Werke der Künstler Bernd
Beuscher, Marion Köllner und Dieter Schwabe aus. Die Schau
„Scheinsein – Kunst im Dialog“ ist vom 17. März bis 31. Mai 2025 für
Kunstinteressierte geöffnet und bietet einen Einblick in die
facettenreiche Welt der zeitgenössischen Kunst.

Die drei Künstler haben einen spannenden Blick auf Themen wie
Urbanität, Natur und die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Raum.
Der Duisburger Bernd Beuscher begeistert mit geometrischen und
abstrakten Foto-Arbeiten, die sich mit der Struktur des Alltäglichen
auseinandersetzen.

Marion Köllner beeindruckt durch ihre emotionale und zugleich
präzise Farbgebung. Sie thematisiert in ihren malerischen
Foto-Arbeiten die Diskrepanz zwischen der abgebildeten Realität und
der Wahrnehmung des Betrachters.

Dieter Schwabe aka Mononom stellt sowohl die Verbindung von
Materialien als auch deren räumliche Inszenierung in surrealen
Fotoarbeiten den Vordergrund. Die Vernissage zur Ausstellung findet
am Donnerstag, 20. März, um 18 Uhr im Foyer des Bezirksamtes Süd,
Sittardsberger Allee 14, statt. Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske
eröffnet sie.

Bei einem Empfang haben die Besucherinnen und Besucher die
Gelegenheit, mit den Künstlern ins Gespräch zu kommen und mehr über
ihre Werke und ihre Inspiration zu erfahren. Öffnungszeiten der
Ausstellung: montags, mittwochs, donnerstags von 8 bis 16 Uhr,
dienstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr. Die
Flächen der Bezirksbibliothek sind integraler Bestandteil der
Ausstellung und können während der regulären Öffnungszeiten der
Bibliothek besucht werden. Der Eintritt ist frei.
Spieleabend in der Rheinhauser Bibliothek
Die Rheinhauser Bibliothek auf der Händelstraße 6 lädt am
Freitag, 28. März, ab 19 Uhr erneut zu einem Treffpunkt für
Spielbegeisterte aller Altersgruppen ein. An zahlreichen Tischen
kann man sich bei unterschiedlichsten Gesellschaftsspielen
miteinander messen. In familiärer und freundlicher Atmosphäre stehen
dabei das gemeinsame Erleben und der Spaß am Spiel im Vordergrund.
Die zahlreichen Stammspielerinnen und -spieler freuen
sich immer über neu hinzukommende Gäste. Einzelpersonen finden
garantiert schnell Anschluss. Für kleine Snacks und Getränke ist
gesorgt. Gerne kann hierzu noch etwas beigetragen werden. Der
Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Fragen
steht das Team der Rheinhauser Bibliothek vor Ort oder telefonisch
unter 02065 905-4235 gerne zur Verfügung. Die Bezirksbibliothek ist
dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 und 14 bis 18.30 Uhr sowie
samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
Von Steuertipps bis Absicherung gegen Elementarschäden
Verband Wohneigentum e.V. bietet kostenlose Online-Infotage an
Die richtige Absicherung gegen Elementarschäden,
Steuertipps für Wohneigentümer und rechtliche Fragen bei
Vermietung/Teilen von Immobilien – das sind die Themen der nächsten
Online-Informationswoche des gemeinnützigen Verbands Wohneigentum.
Vom 17. bis zum 19. März 2025 informiert der Eigentümerverband
jeweils ab 18 Uhr.
Information und Anmeldung:
https://www.verband-wohneigentum.de/bv/on245432 Die Termine:
Montag, 17. März, 18 Uhr Steuerliche Fragen rund um das
Wohneigentum Ein praxisnaher Überblick, wie die eigene
steuerliche Situation optimiert werden kann. Erläutert werden
Abzugsfähigkeiten im Zusammenhang mit privatem Eigentum sowie
steuerliche Besonderheiten bei Einkünften aus
Vermietung/Verpachtung. Wir klären, welche Kosten Sie steuerlich
geltend machen können.
Dienstag, 18. März, 18 Uhr
Vermietung und geteilter Besitz – rechtliche Fragen (in Kooperation
mit der Grünen Liga e. V.) Der Vortrag befasst sich mit
alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die eigene Immobilie und
klärt damit verbundene rechtliche Fragen. Es geht um
Einliegerwohnungen, die genossenschaftliche Weiterentwicklung des
Eigenheims und unterschiedliche Rechtsformen für kleine
Wohnprojekte.
Mittwoch, 19. März, 18 Uhr Elementarschäden
- wie kann ich mein Eigentum schützen? Starkregen und Unwetter
machen vielen Hausbesitzer*innen Angst. Wie kann das Wohneigentum
vor drohenden Elementarschäden geschützt werden? Ein Überblick über
bauliche, rechtliche und versicherungstechnische Aspekte.
Storchentreff – Infoabend zur Geburt für werdende Eltern
Am kommenden Montag, den 17. März, um 18 Uhr bietet die Helios St.
Johannes Klinik Duisburg wieder den Storchentreff an, einen
Informationsabend für werdende Eltern. Das bewährte Konzept bleibt:
An diesem Abend vermitteln Ärzt:innen aus Geburtshilfe und
Neonatologie (Neugeborenenmedizin) sowie eine Hebamme wissenswerte
Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit von
Mutter und Kind nach der Geburt.
Das Team geht aber auch auf die
Abläufe der Schwangerschaft und der Entbindung im Klinikum ein.
Außerdem stehen die Expert:innen für individuelle Fragen zur
Verfügung.

Dr. Alejandro Corral (Chefarzt der Frauenklinik) und die leitende
Hebamme Bircan Demirci
Die Veranstaltung findet an der
Helios St. Johannes Klinik im Veranstaltungsraum neben der Cafeteria
statt (Dieselstraße 185 in 47166 Duisburg). Da die Teilnahmeplätze
begrenzt sind, ist eine kurze Anmeldung per Telefon unter (0203)
546-30701 oder per E-Mail: frauenklinik.hamborn@helios-gesundheit.de
erforderlich.
CityPalais 22. März:
Männergesundheit im Fokus Die Deutsche Gesellschaft
für Mann und Gesundheit e.V. bietet anlässlich der Gesundheitsmesse
NRW, Duisburg - CityPalais, Königstr. 55a im 1 OG, am Samstag, 22.
März 2025 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14:30 Uhr den
Besuchern kostenlose Testosteron-Checks an.
Männer
können im Rahmen der bundesweiten Aufklärungskampagne ihren
Testosteronspiegel kostenlos bestimmen lassen und sich über die
Bedeutung des männlichen Hormons informieren. Testosteron gilt in
der Wissenschaft als das Königshormon des Mannes. Das Team der
Deutschen Gesellschaft für Mann und Gesundheit e.V. steht im
Aktionszeitraum für alle Fragen rund um das Thema Männergesundheit
zur Verfügung.
„Frauen betreiben Vorsorgemedizin,
Männer Reparaturmedizin. Sie gehen oft erst zum Arzt, wenn die
Erkrankung schon ausgebrochen ist. Dabei ist der Gang zur
Vorsorgeuntersuchung keineswegs ein Zeichen von Schwäche“, sagt
Prof. Dr. Frank Sommer Hamburg, Präsident der DGMG und weltweit
einziger Professor für Männergesundheit. Denn auch Männer kommen in
die Wechseljahre: Dazu gehört, dass der Testosteronspiegel im
Blut ab dem 40. Lebensjahr abnimmt. Bei manchen Männern wird das
Hormon dann nicht mehr in ausreichender Menge produziert.
Besonders wenn Männer unter Schlaflosigkeit, Antriebslosigkeit oder
depressiven Verstimmungen leiden, kann es ratsam sein, einen
Testosteron-Check durchzuführen. Oftmals liegt diesen Symptomen ein
Testosteronmangel zugrunde. Geringes Bewusstsein über
„Männerkrankheiten“ „Endlich wird jetzt mal die Männergesundheit in
den Mittelpunkt gerückt.
Viele von uns Männern
gehen erst zum Arzt, wenn das „Kind schon in den Brunnen gefallen
ist“, sagt ein Teilnehmer der Aktion. Und tatsächlich wacht der
Vorsorgemuffel „Mann“ langsam auf: Seit 2011 kamen über 25.000
Männer zu den bundesweiten Aktionstagen, nahmen am kostenlosen
Testosteron-Check teil und informierten sich umfassend über
Symptome, Ursachen und Folgen eines Testosteronmangels.
Darüber hinaus bietet die DGMG umfassende Informationsmaterialien
wie z. B. Aufklärungsfilme, Männergesundheitspass, Daten und Fakten
zur Thematik, Vorsorgebroschüren sowie Fortbildungen und
Social-Media- Aktivitäten an. Eine große Bedeutung liegt in
zielorientierter PR-Arbeit, um möglichst viele Männer zur Vorsorge
zu motivieren und frühzeitig mit ihrem Männerarzt Kontakt
aufzunehmen.
80 Prozent der deutschen Männer gehen
nicht regelmäßig zur Vorsorge Erschreckende Zahlen ziehen sich wie
ein roter Faden durch das Leben der deutschen Männer: Sie sterben
im Schnitt 4,4 Jahre früher als Frauen. Die häufigste Todesursache
sind Herz-Kreislauferkrankungen, an zweiter Stelle stehen
Krebserkrankungen, an dritter Unfälle, Verletzungen und
Vergiftungen. Zwischen dem 45. und 64. Lebensjahr sterben ein
Drittel weniger Frauen an Herz-Kreiskauferkrankungen als Männer. Ab
dem 45. Lebensjahr sterben 1,5- bis 2-mal so viele Männer an
Tumorerkrankungen wie Frauen.
Frühlingsbasar im
Johanniter-Stift Wildstraße in Neudorf Das
Johanniter-Stift Duisburg und die Tagespflege begrüßen das Frühjahr…
Am Samstag, 22. März 2025 in der Zeit von: 14.00 – 17.00 Uhr
lädt das Johanniter-Stift zum Frühlingsbasar in die Wildstraße 10,
47057 Duisburg Neudorf ein.

Freuen Sie sich auf Selbstgebackenes, Pralinen, Konfitüren aus
heimischen Gärten und kunstvoll bemalte Eiern. Ein kleiner Basar mit
allerlei Handarbeiten, Keramik, Osterdekorationen, Schmuck und
Floristik lädt an verschiedenen Ständen im Stift zum Bummeln und
Stöbern ein.
Mit Hausmusik, Kaffee, Kuchen, frisch
gebackenen Waffeln und leckerem Eierflip laden wir Sie in unsere
Einrichtung ein – die Cafeteria hat regulär geöffnet.
Einladung zum Reden
und Schweigen - Offizielle Einweihung der Trauerbank auf dem
Meidericher Pfarrfriedhof Duisburg, 11. März 2025 -
Trauernde brauchen Menschen, die zuhören und Tränen oder auch
Schweigen aushalten. Deshalb starten die Engagierten der
Hospizbewegung Duisburg-Hamborn e. V. ab dem 20.März 2025 ein
notwendiges, neues Angebot für Trauernde: Jeden Donnerstag in der
Zeit von 15 bis 16 Uhr sind Ehrenamtliche vor Ort auf dem
evangelischen Friedhof in Meiderich an der Pfarrstraße.

Trauerbank auf dem Meidericher Friedhof (Foto: Sarah Süselbeck)
Zu finden sie sie am Rande des Hauptweges an ihrer Trauerbank,
wo sie allen Menschen für Gespräche zur Verfügung stehen. „Wir haben
Zeit, hören zu und freuen uns auf ihren Besuch“ heißt es in der
Einladung der Hospizbewegung Hamborn. Das Angebot ist kostenlos,
eine Voranmeldung ist nicht nötig. Wer am 20. März um 15 Uhr zur
Trauerbank am Meidericher Pfarrfriedhof kommt, ist bei der
Einweihung mit dabei und herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Die Ehrenamtlichen der Hospizbewegung und Leute der
beiden evangelischen Gemeinden Meiderich und Obermeiderich kommen,
die den Friedhof betreiben, freuen sich auf die Begegnung. Infos
zum Angebot gibt es unter 0203 / 556074.

Ehrenamtliche der Hospizbewegung Hamborn vor der Trauerbank (Foto:
www.hospizbewegung-hamborn.de).
Gemeinde lädt
zum Tanz in den Mai ein - Kartenvorverkauf fürs startet jetzt
Der traditionelle Tanz in den Mai in der Evangelischen
Kirchengemeinde Trinitatis ist sehr beliebt, und die Karten sind
immer schnell verkauft. Diesmal sind bewegungsfreudige Erwachsene
eingeladen, das Tanzbein am 30. April 2025 ab 20 Uhr im Wedauer
Gemeindehaus, Am See 8, zu schwingen. Gemixt werden deutsch- und
englischsprachige Charthits von den 80ern bis heute. Disco Fox oder
freies Gezappel kann getanzt werden und es wird nicht leise sein.
Wer Hardrock erwartet wird wohl eher enttäuscht sein,
ebenso gibt s keine klassische "Schramml-Musik“. Den Abend genießen
die Tanzfreudigen neben dem Schwofen mit Begegnung, Snacks,
Fassbier, Sekt, Maibowle und Softdrinks; Einlass ist bereits um
19.30 Uhr. Karten zu zehn Euro gibt es im Vorverkauf ab dem 17.März
montags von 9 bis 10 Uhr im Wedauer Gemeindebüro (Tel. 0203 / 72 01
38), Am See 8, und donnerstags von 17 bis 18 Uhr im Buchholzer
Gemeindebüro (Tel. 0203 / 738 26 93), Arlberger Straße 8.
Wie immer bestimmt das Orga-Team der Ehrenamtlichen den
Reinerlös für einen guten Zweck. Infos zur Kirchengemeinde gibt es
im Netz unter
www.trinitatis-duisburg.de.
 "Tanz
in den Mai" in der Gemeinde 2023 (Foto: Karl-Martin Faeser).

Inflationsrate im Februar 2025 bei +2,3 %
Inflationsrate bleibt unverändert -
Verbraucherpreisindex, Februar 2025 +2,3 % zum Vorjahresmonat
(vorläufiges Ergebnis bestätigt) +0,4 % zum Vormonat (vorläufiges
Ergebnis bestätigt) - Harmonisierter Verbraucherpreisindex,
Februar 2025 +2,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis:
+2,8 %) +0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis: +0,6 %)
Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des
Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Februar 2025
bei +2,3 %. Im Januar 2025 hatte sie ebenfalls bei +2,3 % gelegen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich
der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln im Februar 2025 verstärkt.
Zudem blieben insbesondere die überdurchschnittlichen
Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend. Dagegen
dämpfte die Preisentwicklung bei Energie auch im Februar 2025 die
Inflationsrate. Gegenüber dem Vormonat Januar 2025 stiegen die
Verbraucherpreise im Februar 2025 um 0,4 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 1,6 % gegenüber Februar
2024 Die Preise für Energieprodukte lagen
im Februar 2025 um 1,6 % niedriger als im Vorjahresmonat. Bereits im
Januar 2025 und Dezember 2024 hatte der Preisrückgang jeweils bei
-1,6 % gelegen. Binnen Jahresfrist gingen im Februar 2025 die Preise
sowohl für Kraftstoffe (-0,7 %) als auch für Haushaltsenergie
(-2,2 %) zurück.
Hier konnten die Verbraucherinnen und
Verbraucher von günstigeren Preisen für Strom (-3,0 %), Brennholz,
Holzpellets oder andere Brennstoffe (-5,0 %) und leichtes Heizöl
(-6,9 %) profitieren. Erdgas (+2,0 %) und Fernwärme (+9,7 %) waren
hingegen teurer als ein Jahr zuvor.
Preisindizes für
Energieprodukte Line chart with 5 lines. 2020 = 100 1 Dezember 2022:
Dezember-Soforthilfe nur für Erdgas, ohne Betriebskosten. 2
CO₂-Preis-Erhöhung. 3 Ende der temporären Mehrwertsteuersenkung für
Gas (einschließlich Flüssiggas) und Fernwärme.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,4 %
Die Preise für Nahrungsmittel lagen im Februar 2025 um 2,4 %
höher als im Vorjahresmonat, nach +0,8 % im Januar 2025. Der Preisauftrieb
bei Nahrungsmitteln hat sich damit deutlich verstärkt und lag im
Februar 2025 knapp über der Gesamtteuerung.
Noch deutlicher
waren die Nahrungsmittelpreise zuletzt im Januar 2024 gestiegen
(+3,8 % gegenüber Januar 2023). Von Februar 2024 bis Februar 2025
verteuerten sich vor allem Speisefette und Speiseöle (+11,9 %,
darunter Butter:
+27,9 %). Auch für Obst (+4,0 %), Gemüse (+3,9 %) und
Molkereiprodukte (+3,7 %) lag die Preiserhöhung weiterhin deutlich
über der Gesamtteuerung. Für einige Nahrungsmittelgruppen war
auch eine geringere Preiserhöhung zu beobachten, zum Beispiel für
Brot und Getreideerzeugnisse (+1,1 %) sowie für Fleisch und
Fleischwaren (+0,2 %).
Inflationsrate ohne
Nahrungsmittel und Energie bei +2,7 % Im Februar 2025 lag die
Inflationsrate ohne Energie bei +2,7 %. Die Inflationsrate
ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig
auch als Kerninflation bezeichnet, lag im Februar 2025 ebenfalls bei
+2,7 %. Die beiden Kenngrößen liegen seit über einem Jahr über der
Gesamtteuerung und verdeutlichen somit, dass die Teuerung in anderen
wichtigen Güterbereichen überdurchschnittlich hoch war.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist
überdurchschnittlich um 3,8 % Die Preise für Dienstleistungen
insgesamt lagen im Februar 2025 um 3,8 % über dem Niveau des
Vorjahresmonats. Von Februar 2024 bis Februar 2025 erhöhten sich
Preise vor allem für kombinierte Personenbeförderung (+11,4 %), für
Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+10,4 %) und für
Versicherungen (+9,4 %). Deutlich teurer waren unter anderem auch
stationäre Gesundheitsdienstleistungen (+6,5 %), die Wartung und
Reparatur von Fahrzeugen (+5,6 %) sowie Gaststättendienstleistungen
(+4,4 %).
Bedeutsam für die Preisentwicklung bei
Dienstleistungen bleiben zudem die Nettokaltmieten, die
Teuerungsrate lag hier bei +2,1 % und damit knapp unter der
Inflationsrate. Dagegen waren weiterhin nur wenige Dienstleistungen
günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel Telekommunikation
(-1,2 %).
Waren verteuerten sich gegenüber Februar 2024
um 0,9 % Waren insgesamt verteuerten sich von Februar 2024 bis
Februar 2025 um 0,9 %. Die Preise für Verbrauchsgüter (+1,4 %)
erhöhten sich, dagegen gaben die Preise für Gebrauchsgüter (-0,1 %)
leicht nach. Neben dem Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+2,4 %)
wurden einige andere Waren deutlich teurer, vor allem alkoholfreie
Getränke (+5,9 %) und Tabakwaren (+4,3 %).
Preisrückgänge
hingegen waren außer bei der Energie (-1,6 %) beispielsweise bei
Mobiltelefonen (-8,9 %) und Informationsverarbeitungsgeräten (-7,7
%) zu verzeichnen.
Preise insgesamt stiegen gegenüber
dem Vormonat um 0,4 % Im Vergleich zum Januar 2025 stieg der
Verbraucherpreisindex im Februar 2025 um 0,4 %. Merklich teurer
binnen Monatsfrist wurden unter anderem Pauschalreisen (+9,1 %). Die
Preise für Nahrungsmittel insgesamt stiegen binnen Monatsfrist um
1,1 %, unter anderem zogen hier die Preise für frisches Gemüse (+4,5
%) und für Obst (+2,5 %) an.
Günstiger wurden hingegen
Speisefette und Speiseöle (-1,6 %, darunter Butter: -3,1 %). Energie
insgesamt verteuerte sich um 0,4 % gegenüber dem Vormonat. Im
Einzelnen standen auch hier den Preissteigerungen beispielweise bei
Kraftstoffen (+1,2 %) und Erdgas (+0,6 %) Preissenkungen bei
leichtem Heizöl (-2,8 %) gegenüber.
Beantragte
Regelinsolvenzen im Februar 2025: +12,1 % zum Vorjahresmonat
Jahr 2024: 22,4 % mehr Unternehmens- und 6,5 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Jahr 2023
Die Zahl der
beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025 um
12,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die Zuwachsraten im
Vorjahresvergleich damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst
nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik
einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
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