Stellvertretende NATO-Generalsekretärin begrüßt erneuerte
europäische Verteidigungsanstrengungen im Europäischen Parlament
Die stellvertretende NATO-Generalsekretärin Radmila Shekerinska
sprach vor dem Sicherheits- und Verteidigungsausschuss des
Europäischen Parlaments.

Sie lobte die Europäer für ihre verstärkten Investitionen in die
Verteidigung, um für mehr Sicherheit zu sorgen, würdigte die
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und beantwortete Fragen
von Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Die Stellvertretende Generalsekretärin
betonte die Bedeutung einer weiteren Stärkung der
NATO-EU-Zusammenarbeit. Sie unterstrich, dass die NATO und die EU
natürliche und unverzichtbare Partner seien und dass die EU ihren
einzigartigen wirtschaftlichen Einfluss nutzen könne, um die
Rüstungsproduktion, Innovation und militärische Mobilität im
Einklang mit den militärischen Plänen, Fähigkeiten und Standards der
NATO zu fördern.
In diesem Zusammenhang wies sie auch darauf
hin, dass Nicht-EU-Verbündete so weit wie möglich in die
Verteidigungsinitiativen der EU einbezogen werden müssten.
Shekerinska begrüßte den ReArm Europe-Plan sowie die europäische
Unterstützung für die Ukraine.
In einem Sicherheitskontext,
in dem Europa mit Instabilität und Bedrohungen aus vielen Richtungen
konfrontiert ist, betonte der stellvertretende Generalsekretär, dass
„die Sicherheit unserer Bevölkerung unsere heiligste Pflicht ist“.
Vor 10 Jahren in der BZ: Verlängerung der
Trauerbeflaggung wegen des Flugzeugabsturzes 10:53 Uhr: Gedenkminute
für die Opfer des Flugzeugunglücks Die
Staatskanzlei hat entschieden, dass alle Behörden des
Landes am heutigen Donnerstag, 26. März, zu einer
landesweiten Gedenkminute für die Opfer des gestrigen
Flugzeugabsturzes innehalten. Das Gedenken soll um 10.53
Uhr stattfinden, dem Zeitpunkt in dem gestern der Kontakt
zur Unglücksmaschine abbrach. Oberbürgermeistere
Sören Link bittet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um
eine Minute des stillen Gedenkens der Opfer der
Flugzeugkatastrophe.
Die Trauerbeflaggung in Nordrhein-Westfalen wegen des
Absturzes des Germanwings-Flugzeuges für alle
Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des
Landes unterliegen, wird verlängert angeordnet bis zum
27.03.2015 Kondolenzbuch liegt ab
im Rathaus aus Im Gedenken an die
Opfer des Germanwings Fluges 4U9525, unter denen sich auch
Duisburger befanden, wird die Stadt Duisburg im Rathaus am
Burgplatz ein Kondolenzbuch auslegen. Bürgerinnen und
Bürger, die ihre Anteilnahme Ausdruck verleihen möchten,
haben ab dem 27. März, die Möglichkeit, sich dort
einzutragen.
Bericht über
Flugzeugabsturz im NRW-Verkehrsausschuss
Über den aktuellen Sachstand zur Flugzeugkatastrophe
berichten Minister Michael Groschek und ein Vertreter von
Germanwings in der Sitzung des Ausschusses für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am Donnerstag, 26. März 2015.
Deutsche Oper am Rhein trauert
- Oleg Bryjak unter den Opfern des Airbus-Absturzes
Mit größter Betroffenheit und Trauer haben
die
Mitglieder der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf Duisburg
die Nachricht aufgenommen, dass unter den Opfern des
Germanwings Flugzeugabsturzes auch ihr langjähriges
Ensemblemitglied Oleg Bryjak ist.
Bryjak befand sich auf dem Rückflug eines Gastspiels im
Gran Teatre del Liceu, Barcelona, wo er den Alberich in
Richard Wagners „Siegfried“ sang.
Der renommierte Bassbariton war seit der Spielzeit 1996/97
Mitglied im Ensemble der Deutschen Oper am Rhein und sang
hier die wichtigen Partien seines Fachs, mit denen er auch
international große Erfolge feierte.
Im Namen der gesamten Theatergemeinschaft gab
Generalintendant Prof. Christoph Meyer seiner Trauer und
seinem Mitgefühl für Bryjaks Angehörige Ausdruck. „Wir
haben mit Oleg Bryjak einen großartigen Interpreten und
einen großartigen Menschen verloren. Wir sind
fassungslos.“ Foto Hanj-Jörg Michel
Sondervermögen richtig einsetzen: Investitionen in Straßen
nur mit Mehrwert für die Sicherheit „Wir freuen uns,
dass der Weg für das Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen
nun frei ist. Die Arbeit fängt jetzt erst an“, kommentiert der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
Stefan Grieger die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des
Grundgesetzes.
Bei dem nun zu diskutierenden
Ausführungsgesetz zum Sondervermögen sei nicht nur zu klären, was
finanziert wird, sondern auch, wie die Mittel effizient genutzt
werden. „Die Wunschlisten sind lang. Bei dem enormen
Investitionsrückstand und der Laufzeit von zwölf Jahren kann sich
das hohe Volumen schnell relativieren. Es kommt daher darauf an, mit
jedem eingesetzten Euro möglichst viel Hebelwirkung zu erreichen“,
erläutert Grieger.
Mittel für Straßenbau nur mit Mehrwert für
die Sicherheit Der DVR weist darauf hin, dass Bund, Länder und
Kommunen sich das Ziel gesetzt haben, die Zahl der im Straßenverkehr
Getöteten im Zeitraum von 2021 bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren.
„Jede staatliche Investition in Straßen muss darauf abgeklopft
werden, ob wir damit diesem Ziel näherkommen“, sagt Grieger.
„Die Fortschritte bei der Sicherheit reichen nicht aus. Die
Zahl der Getöteten verharrt auf einem Plateau.“ Die amtliche
Unfallstatistik verzeichnete 2.562 Getötete für das Jahr 2021. Im
Jahr 2024 sind nach vorläufigen Angaben des Statistischen
Bundesamtes 2.780 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.
„Eine sicher ausgestaltete Verkehrsinfrastruktur spart der
Volkswirtschaft Geld. Durch die Senkung der volkswirtschaftlichen
Folgekosten von Verkehrsunfällen von jährlich rund 37 Milliarden
Euro, kann ein zusätzlicher wirtschaftlicher Impuls aus ohnehin
eingesetzten Mitteln generiert werden“, erklärt Grieger.
Bedeutung der Umsetzungsfragen Von der Landstraße bis zur
Innenstadt – für jede Straßensituation lägen Konzepte und Regelwerke
für mehr Sicherheit vor. Es komme nun darauf an, diese bei
Investitionsmaßnahmen umzusetzen. Der DVR sieht dabei zwei
Handlungsebenen: effiziente Prozesse und qualifiziertes Personal.
„Es wird beim Infrastrukturvermögen darauf ankommen, ob es uns
gelingt, den Mangel an Fachkräften insbesondere in den Verwaltungen
zu beheben. Auch für die Verkehrssicherheit liegt der Schlüssel in
entsprechenden Fortbildungen der Planerinnen und Planer. Der DVR
wird hier auch weiterhin unterstützen“, sagt Grieger.
Auf der
Verfahrensebene sei das Sicherheitsaudit in der Planung von Neu-,
Um- und Ausbaumaßnahmen sowie das Bestandsaudit für das vorhandene
Straßennetz das Mittel Nummer eins zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit der Infrastruktur.
Der DVR sieht den Bund
dabei nicht nur bei den Bundesstraßen in der Verantwortung. „Auch
Gelder, die für den Straßenbau an Länder und Kommunen fließen,
sollten an den Nachweis gekoppelt werden, dass sie nach dem
aktuellen Stand der Verkehrssicherheit eingesetzt werden“, fordert
Grieger.
Kompromisse beim Verkehrsrecht nicht erneut
aufschnüren Wie verkehrssicher es auf unseren Straßen zukünftig
zugeht, berät der Bundesrat auch unter einem weiteren
Tagesordnungspunkt: Aus den Ländern wurden über 40 Anträge zur
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
eingebracht.
„Jetzt darf der Kompromiss zur Novelle des
Straßenverkehrsrechts aus dem letzten Jahr nicht wieder aufgeweicht
werden. Es ist wichtig, dass die Verwaltungsvorschrift schnell
kommt, damit die Kommunen endlich in die Umsetzung gehen können. Die
Länder sollten sich nicht im Klein-Klein verlieren“, mahnt Grieger.
Dass die Beschaffenheit des Straßenraums nicht allein die
Sicherheit des Verkehrs bestimme, zeige der Disput zwischen Bund und
Ländern um das Parken auf Gehwegen. „Wir werden hier gemeinsam mit
unseren Mitgliedern auch bei der praktischen Umsetzung noch eng
dranbleiben“, kündigte Grieger an. „Ob beim Ausbau von Straßen oder
der Kontrolle der Regeln: Alle Verkehrsteilnahmearten sind
gleichrangig – dieser Grundsatz muss endlich in der Praxis
ankommen.“
Einschränkungen an
öffentlichen Ladesäulen am 25. März Am kommenden
Dienstag, 25. März, ist in der Zeit zwischen 10 und 11 Uhr das Laden
von Elektroautos an den Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg nur
eingeschränkt möglich. In dieser Zeit kann kein neuer Ladevorgang
gestartet werden. Die Batterien für E-Fahrzeuge, für die der
Ladevorgang bereits vor 10 Uhr begonnen wurde, werden dagegen auch
im genannten Zeitfenster weiter aufgeladen.
Hintergrund
für das eingeschränkte Laden ist eine Umstellung bei Ladenetz.de,
der Ladesäulen-Verbund, zu dem auch die Ladepunkte der Stadtwerke
Duisburg gehören. Ladenetz.de-Betreiber smartlab führt zum genannten
Zeitpunkt eine Umstellung in seiner IT-Struktur durch.
Zwei neue Radservicestationen am Duisburger Hauptbahnhof
Am Duisburger Hauptbahnhof wurden zwei neue
Radservicestationen installiert. Fahrradfahrerinnen und
Fahrradfahrer können an ihnen selbstständig und kostenlos ihre Räder
reparieren und warten. Vergleichbare städtische Stationen sind
bereits im Landschaftspark Duisburg-Nord und an der „Buckelbrücke“
im Innenhafen verfügbar.

Fotos Christoph Witte/Stadt Duisburg
Eine weitere Station
befindet sich am S-Bahnhof Großenbaum, deren Betrieb wurde vom
dortigen Bürgerverein initiiert. Die beiden neuen
Radservicestationen sind jeweils vor dem Haupt- sowie dem Osteingang
zu finden. Neben Basiswerkzeug für Kleinreparaturen wie etwa
Schraubenschlüssel und Reifenheber verfügen sie auch über eine
fußbetriebene Luftpumpe mit Manometer.

Das Fahrrad kann dort praktisch am Sattel eingehängt werden, um in
einer bequemen und rückenschonenden Haltung daran zu arbeiten. Die
Säulen sind durch die für Duisburg typische Blaufärbung sehr gut
sichtbar.

Gefertigt wurden die Radservicestationen in Kooperation mit
einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Die Kosten von circa
7.000 Euro werden zu rund 85 Prozent durch die Förderrichtlinie
Nahmobilität des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.
EU-Fluggastrechte: Das ECC-Net warnt vor
massiven Verschlechterungen für Reisende Seit über 20
Jahren schützt die EU-Fluggastrechte-Verordnung Passagiere bei
Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Immer wieder gab
es Bestrebungen, die Verordnung zu reformieren – doch bisher
scheiterten diese Versuche. Nun ist erneut eine umfassende
Überarbeitung geplant, die jedoch erhebliche Nachteile für Reisende
mit sich bringen könnte.

© Prostock-studio / Adobe Stock
Das Netzwerk der Europäischen
Verbraucherzentren (ECC-Net) kritisiert insbesondere die
vorgeschlagenen neuen Entschädigungsregelungen bei Verspätungen.
„Die geplante Anhebung der Schwellenwerte würde dazu führen, dass
bis zu 85 % der betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf
Entschädigung mehr hätten", warnt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des
Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland. Dabei gehören
nicht gezahlte Ausgleichszahlungen der Airlines zu den am häufigsten
bearbeiteten Verbraucherbeschwerden im ECC-Net.
Kritik an
neuen Entschädigungsregelungen Bisher haben Fluggäste bei
Verspätungen ab drei Stunden, für die die Fluggesellschaft
verantwortlich ist, Anspruch auf eine pauschale Entschädigung:
250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge bis 3.500 km,
600 Euro für Langstreckenflüge über 3.500 km.
Mehr zu den
EU-Fluggastrechten. Der aktuelle Reformvorschlag der
EU-Kommission sieht hingegen folgende Änderungen vor: 250 Euro
erst ab 5 Stunden Verspätung (bis 3.500 km), 400 Euro erst ab 9
Stunden Verspätung (über 3.500 km innerhalb der EU), 400 Euro
erst ab 9 Stunden Verspätung (über 6.000 km bei Flügen außerhalb der
EU), 600 Euro erst ab 12 Stunden Verspätung (über 6.000 km).
„Diese Anpassung ist ein gravierender Rückschritt. Denn die
meisten Verspätungen im Luftverkehr liegen zwischen zwei und vier
Stunden. Verbraucher würden einen Großteil ihrer Ansprüche
verlieren. Und Airlines könnten dazu verleitet werden, Flüge gezielt
zu verspäten, anstatt sie zu annullieren, um Entschädigungen zu
umgehen", so Karolina Wojtal.
EuGH-Urteile finden nicht
ausreichend Berücksichtigung „Hinzu kommt, dass der
Regelungsentwurf die in den vergangenen 20 Jahren ergangene
Rechtsprechung des EuGH zu den Fluggastrechten und die darin
entwickelten Rechte der Verbraucher nicht ausreichend
berücksichtigt. Die EuGH-Rechtsprechung hat in den letzten Jahren
maßgeblich zur Stärkung der Fluggastrechte beigetragen“, fügt Wojtal
hinzu.
Insbesondere spricht sich das ECC-Net dafür aus,
sowohl eine Positiv- als auch eine Negativliste der
außergewöhnlichen Umstände (also was als außergewöhnlicher Umstand
anzusehen ist und was nicht) aufzunehmen, die die bisherige
Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt.
Diese dürfen jedoch nicht abschließend sein, um zukünftigen
Entwicklungen und Urteilen Rechnung tragen zu können.
ECC-Net
legt klare Forderungen für starke Fluggastrechte vor Das ECC-Net
fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Reform
im Sinne der Verbraucher umzusetzen. Konkret fordert das Netzwerk:
- Beibehaltung der bisherigen Entschädigungsregelungen für
Verspätungen, um finanzielle Anreize für pünktliche
Flugdurchführungen zu erhalten.
- Stärkere Regulierung von
Online-Ticketplattformen, um Verbraucher vor Intransparenz und
verzögerten Erstattungen zu schützen. Insbesondere das Hin und Her
zwischen Vermittlern und Fluggesellschaften bei Entschädigungen
müsse beendet werden. Fluggäste sollten die Möglichkeit haben, ihre
Ansprüche direkt bei der Airline geltend zu machen.
- Verbot
von „No-Show“-Klauseln, die dazu führen, dass ein Rück- oder
Weiterflug verfällt, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. -
Verpflichtung zur schnellstmöglichen Umbuchung auf alternative
Verbindungen, auch mit anderen Airlines. - Bessere
Insolvenzabsicherung für Airlines, damit Fluggäste im Falle von
Zahlungsunfähigkeit nicht leer ausgehen. - Klare Regelungen beim
Gepäck: Einheitliche und transparente - Entschädigungsrichtlinien
für Gepäckverluste und -schäden. - Klare Definitionen für
Handgepäck und Aufgabegepäck, um versteckte Gebühren und unklare
Regelungen zu vermeiden. - Verpflichtende Teilnahme der Airlines
an Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitfällen. - Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte durch
nationale Behörden, um sicherzustellen, dass Airlines ihre Pflichten
nicht umgehen. Weitere Details und eine umfassende Analyse finden
sich im Positionspapier des ECC-Net (PDF-Download).
IMK Inflationsmonitors:
Inflation für 6 von 9 Haushaltstypen bei oder unter 2 Prozent – noch
zu früh für Pause bei Zinssenkungen Die Inflationsrate
in Deutschland lag im Februar 2025 bei 2,3 Prozent und damit auf dem
gleichen Niveau wie im Januar. Das ist bereits nahe beim
Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent,
zudem sank die Kernrate, also die Inflation ohne die besonders
schwankungsanfälligen Güter Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und
Tabak, gegenüber Januar von 2,8 auf 2,6 Prozent.
Schaut
man auf die Inflationsraten verschiedener Haushaltstypen, die sich
nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten sechs von neun
untersuchten Haushaltstypen im Februar Inflationsraten leicht unter
oder genau bei 2,0 Prozent, zeigt der neue Inflationsmonitor des
Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der
Hans-Böckler-Stiftung.*
Insgesamt reichte die Bandbreite
der haushaltsspezifischen Inflationsraten von 1,8 bis 2,3 Prozent.
Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022
waren es 3,1 Prozentpunkte Differenz. Während Haushalte mit
niedrigen Einkommen während des akuten Teuerungsschubs der Jahre
2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als
Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im Februar
2025 wie in den Vormonaten unterdurchschnittlich: Der Warenkorb von
Paaren mit Kindern sowie der von Alleinlebenden mit jeweils
niedrigen Einkommen verteuerte sich um je 1,8 Prozent.
Allerdings waren beide Werte um 0,1 Prozentpunkte höher als im
Januar. Das liegt daran, dass der wieder stärkere Preisanstieg bei
Nahrungsmitteln sich bei diesen Haushalten stärker auswirkt als bei
Haushalten mit höheren Einkommen, weil diese Güter des Grundbedarfs
in ihren schmalen Budgets ein relativ hohes Gewicht haben.
Im
Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate sowohl in
Deutschland als auch im Euroraum weiter normalisieren und bei
gesamtwirtschaftlich zwei Prozent einpendeln, so die Prognose des
IMK. Gleichzeitig schwächelt die Wirtschaft weiterhin. Die von Union
und SPD geplanten umfangreichen zusätzlichen Investitionen in
Infrastruktur und Verteidigung werden der Wirtschaftsentwicklung
nach Erwartung des IMK zwar wichtige Impulse geben, richtig wirksam
werden sie allerdings erst ab dem kommenden Jahr.
Daher hält
Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des
Inflationsmonitors, weitere Leitzinssenkungen durch die EZB für
erforderlich, zumal die kürzlich erfolgte Zinssenkung auf 2,5
Prozent durch eine zeitgleich stattfindende quantitative Straffung
der Geldpolitik in ihrer Wirkung abgeschwächt wird. „Für eine Pause
bei den Zinssenkungen wäre es daher zu früh“, betont Tober. „Es ist
an der Zeit, dass Geld- und Fiskalpolitik gemeinsam ein günstiges
Umfeld für private Investitionen schaffen, damit die
Herausforderungen der kommenden Jahre bewältigt werden und die
Realeinkommen steigen können.“
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Das IMK berechnet seit Anfang 2022
monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative
Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie
nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode
unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein
erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation
für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in
interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).
•
Inflation hat sich zwar abgeschwächt – Preisniveau ist aber
weiterhin deutlich erhöht Die längerfristige Betrachtung
illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen
von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die
Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs
wie Nahrungsmittel und Energie in ihren Warenkörben eine größere
Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen. Diese wirkten
lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger
Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt:
Insgesamt lagen die Verbraucherpreise im Februar 2025 um 20,7
Prozent höher als fünf Jahre zuvor.
•
Damit war die Teuerung fast doppelt so stark wie mit der
EZB-Zielinflation von kumuliert 10,4 Prozent in diesem Zeitraum
vereinbar. Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke verteuerten sich
sogar um 34,4 Prozent, Energie war trotz der Preisrückgänge in
letzter Zeit um 38,8 Prozent teurer als im Februar 2020. Auf dem
Höhepunkt der Inflationswelle im Oktober 2022 betrug die
Teuerungsrate für Familien mit niedrigen Einkommen 11 Prozent, die
für ärmere Alleinlebende 10,5 Prozent.
Alleinlebende mit
sehr hohen Einkommen hatten damals mit 7,9 Prozent die mit Abstand
niedrigste Inflationsrate. Erschwerend kommt hinzu, dass Haushalte
mit niedrigeren Einkommen wenig finanzielle Polster besitzen und
sich die Güter des Grundbedarfs, die sie vor allem nachfragen, kaum
ersetzen oder einsparen lassen.
Im Februar 2025 verteuerten
sich die spezifischen Warenkörbe von Haushalten mit niedrigen bis
mittleren Einkommen hingegen etwas weniger stark als der
Durchschnitt, weil zuletzt vor allem die Preise für Dienstleistungen
anzogen, die mit steigendem Einkommen stärker nachgefragt werden.
Allerdings wurde der Abstand infolge wieder stärker anziehender
Nahrungsmittelpreise noch einmal geringfügig kleiner.
So
folgten im Vergleich der neun Haushaltstypen auf die Familien und
Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen (je 1,8 Prozent Inflation)
die Inflationsraten von Alleinlebenden und Alleinerziehenden mit
jeweils mittleren Einkommen (je 1,9 Prozent) sowie die von
Paarfamilien mit Kindern und mittleren Einkommen (2,0 Prozent).
Um ebenfalls 2,0 Prozent verteuerte sich der Warenkorb von
Alleinlebenden mit höheren Einkommen. Am oberen Rand des Vergleichs,
aber nicht weit entfernt, lagen Alleinlebende mit sehr hohen
Einkommen (2,3 Prozent) und Familien mit hohen Einkommen (2,1
Prozent), bei denen sich beispielsweise höhere Preise für
Gastronomie und Hotelübernachtungen stärker auswirken. Auch die
Warenkörbe von Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen
verteuerten sich um 2,1 Prozent.

Bild-Vortrag in der Hamborner Friedenskirche über
Lucas Cranach Lucas Cranach wirkte als Maler in der
Umbruchszeit der Reformation, schuf die Illustrationen für die erste
gedruckte Luther-Bibel und unterhielt eine Werkstatt, in der
Mitarbeiter nach genauen Vorgaben Portraits der Reformatoren
gestalteten. So sind über 5000 Bilder aus der Hand Cranachs und
seiner Werkstatt überliefert.
Martina Will präsentiert
eine Auswahl der wichtigsten Werke am Mittwoch, 26. März 2025 um 18
Uhr in der Friedenskirche Duisburg Hamborn, Duisburger Straße 174,
in einem Vortrag. Die gelernte Kunstlehrerin wird zahlreichen
Bildbeispiele erläutern, aber auch vom Leben des berühmten Malers
berichten.
Der Eintritt ist frei, eine Spende für die
Gemeindearbeit am Ausgang wird nicht abgelehnt. Infos zur Gemeinde
gibt es im Netz unter
www.friedenskirche-hamborn.de.
Meidericher
Gemeinde lädt zur Kirchenkneipe ein An einem der vier
Freitage jeden Monats öffnet im Gemeindezentrum der Evangelischen
Kirchengemeinde Duisburg Meiderich, Auf dem Damm 8, die
Kirchenkneipe.
So auch am 28. März 2025, wo Besucherinnen
und Besucher nach dem 19-Uhr-Wochenabschlussandacht ab 19.30 Uhr
wieder gute Getränke, leckere Kleinigkeiten und eine gemütliche
Atmosphäre erwarten können, die zum Wohlfühlen einlädt und Platz für
nette Gespräche lässt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.kirche-meiderich.de oder im Gemeindebüro unter 0203-4519622.
Pfarrer Kaiser am Service-Telefon der
evangelischen Kirche in Duisburg „Zu welcher Gemeinde
gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt
die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art
erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der
evangelischen Kirche in Duisburg.
Es ist unter der Rufnummer
0800 / 12131213 auch immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und
dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die
kirchliche Arbeit und haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für
Sorgen und Nöte. Das Service-Telefon ist am Montag, 24. März 2025
von Bodo Kaiser, Pfarrer in der Evangelischen Versöhnungsgemeinde
Duisburg-Süd, besetzt.

NRW-Binnenschifffahrt: Güterumschlag nimmt 2024 wieder
zu In den nordrhein-westfälischen Binnenhäfen sind im
Jahr 2024 insgesamt 99,8 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen worden.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag der Güterumschlag der
Binnenschiffe damit um 1,8 Prozent über dem Ergebnis des Jahres
2023. Damit verzeichnet die Binnenschifffahrt in NRW seit 2021
erstmals wieder eine Zunahme beim Güterumschlag.
Güterumschlag und Anzahl der Schiffe im Dezember 2024 am niedrigsten
Im Jahresverlaufs 2024 gab es den höchsten Güterumschlag im Juli
mit 8,8 Millionen Tonnen; die meisten Schiffe (5 916) haben im
August Güter in den NRW-Häfen verladen. Im Dezember war sowohl der
Güterumschlag (7,8 Millionen Tonnen) als auch die Anzahl der Schiffe
(5 123) am geringsten.
Am häufigsten wurden in NRW Erze,
Steine und Erden umgeschlagen Der Großteil der umgeschlagenen Güter
stammten im Jahr 2024 aus folgenden vier Güterabteilungen:
28,3 Millionen Tonnen waren Erze, Steine und Erden (−1,9 Prozent),
21,5 Millionen Tonnen Kokerei- und Mineralölerzeugnisse
(+10,4 Prozent), 11,5 Millionen Tonnen Kohle, rohes Erdöl und Erdgas
(−11,5 Prozent) und 10,8 Millionen Tonnen chemische Erzeugnisse
(+6,7 Prozent).
Es wurden 28,2 Millionen Tonnen
Gefahrgut, z. B. Flüssige Mineralölerzeugnisse transportiert; das
waren 8,1 Prozent mehr als 2023. Dabei handelte es sich um gut ein
Viertel (28,3 Prozent) der insgesamt beförderten Tonnage. Drei
Viertel der beförderten Güter wurden in Rheinhäfen umgeschlagen Die
bedeutendste Binnenwasserstraße in NRW ist der Rhein.
Über
drei Viertel (76,0 Prozent) der von Januar bis Dezember 2024
beförderten Güter wurden in den Häfen an dieser Wasserstraße
umgeschlagen. Auf den Plätzen zwei und drei rangierten das
Westdeutsche Kanalgebiet (22,2 Prozent) und der Mittellandkanal
(1,6 Prozent). Das Schlusslicht bildete das Wesergebiet mit einem
Anteil von 0,2 Prozent.

Je nach Wasserstraße wurden schwerpunktmäßig unterschiedliche
Güter umgeschlagen: Auf dem Rhein und dem Mittellandkanal waren es
am häufigsten Erze, Steine und Erden (35,2 Prozent aller auf dem
Rhein bzw. 23,8 Prozent aller auf dem Mittellandkanal beförderten
Güter) sowie Kokerei- und Mineralölerzeugnisse (15,6 Prozent bzw.
24,6 Prozent).
Auf Binnenschifffen im Westdeutschen
Kanalgebiet wurden vor allem Kohle, rohes Erdöl und Erdgas
(16,5 Prozent) sowie Chemische Erzeugnisse (15,7 Prozent)
tranportiert. Auf der Weser überwogen landwirtschaftiche Erzeugnisse
mit 46,8 Prozent sowie Kohle, rohes Erdöl und Erdgas mit
28,5 Prozent. Der Containerumschlag war um 6,7 Prozent höher als
2023 Im Jahr 2024 wurden von allen in den NRW-Binnenhäfen
umgeschlagenen Gütern etwa 926 600 TEU in insgesamt 571 900
Containern verschifft. Das waren 6,7 Prozent mehr Container als
im Vorjahr.

Bei über der Hälfte der Container handelte es sich um 40-Fuß
Container (52,0 Prozent); gefolgt von 20-Fuß Containern
(34,3 Prozent). Dabei wurden rund 445 700 TEU empfangen und
480 900 TEU versendet. In NRW wurde der Großteil der Container
(94,4 Prozent) auf dem Rhein transportiert. 4,6 Prozent aller
Container wurden im Westdeutschen Kanalgebiet und 1,0 Prozent im
Mittellandkanalgebiet verschifft. Auf der Weser wurden keine
Container transportiert.
4 % mehr junge Menschen beginnen 2024 einen Bildungsgang
im Anschluss an die Sekundarstufe I oder ein Studium •
Zahl der neuen Schülerinnen und Schüler in Sekundarstufe II um 14 %
gestiegen, vor allem durch Wiedereinführung des neunjährigen
Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein • 3,3 %
mehr junge Menschen beginnen ein Programm im Übergangsbereich zum
Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder zum Nachholen eines
Schulabschlusses • Zahl der Ausländerinnen und Ausländer steigt
in allen vier Sektoren der integrierten Ausbildungsberichterstattung
Im Jahr 2024 haben in Deutschland gut 1,9 Millionen Personen
ein Studium aufgenommen, eine Berufsausbildung angefangen, ein
Programm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsbildung
begonnen oder den Weg zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
eingeschlagen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten
Ausbildungsberichterstattung mitteilt, waren das 4 % oder 72 600
Personen mehr als im Jahr 2023. Der Zuwachs ist unter anderem auf
Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit ausländischer
Staatsangehörigkeit zurückzuführen, deren Zahl um 12 %
beziehungsweise 42 900 Personen gegenüber 2023 zunahm.
Steigende Anfängerzahlen in den Sektoren Studium, Erwerb der
Hochschulzugangsberechtigung und im Übergangsbereich
Von den
insgesamt 1,9 Millionen Personen haben 691 200 eine Berufsausbildung
angetreten (-0,3 % gegenüber 2023). 495 800 Personen haben ein
Hochschulstudium begonnen, das waren 1,9 % mehr als im Vorjahr. 467
300 Schülerinnen und Schüler haben den Weg zum Abitur
beziehungsweise zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
eingeschlagen – entweder in gymnasialen Oberstufen oder an
beruflichen Schulen. Ihre Zahl ist um 14 % gegenüber dem Vorjahr
gestiegen, was zum Großteil auf die Wiedereinführung des
neunjährigen Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein zurückzuführen ist.
Durch den Wechsel
vom G8- zum G9-Modell verweilten im vergangenen Schuljahr 2023/24
mehr Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I. Somit mündeten
sie nicht im Vorjahr, sondern in diesem Jahr in die Sekundarstufe II
ein. Deshalb kommt es nun in diesen beiden Ländern zu starken
Zunahmen in diesem Sektor gegenüber dem Vorjahr. Rund 259 400 junge
Menschen nahmen im Jahr 2024 ein Bildungsprogramm im
Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung auf.
Die Anfängerzahl nahm damit gegenüber 2023 um 3,3 % oder 8 200
Personen zu und stieg bereits im dritten Jahr in Folge. Ziel der
Programme des Übergangsbereichs ist der Erwerb beruflicher
Grundkenntnisse, das Erlernen der deutschen Sprache oder das
Nachholen eines Schulabschlusses.
Zahl der Ausländerinnen und
Ausländer steigt in allen vier Sektoren der integrierten
Ausbildungsberichterstattung
Der Zuwachs von Anfängerinnen
und Anfängern eines Bildungsprogramms mit ausländischer
Staatsangehörigkeit zeigt sich in allen vier Sektoren der
integrierten Ausbildungsberichterstattung: So stieg die Zahl der
Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begannen,
2024 gegenüber dem Vorjahr um 12 % auf 114 100. Bei den
Studienanfängerinnen und -anfängern betrug der Zuwachs 10 % (145 400
Personen).
In den Programmen zum Erwerb der
Hochschulzugangsberechtigung gab es 46 500 ausländische
Anfängerinnen und Anfänger und damit 16 % mehr als 2023. Auch hier
ist die Zunahme zum Teil auf die stark gestiegenen Schülerzahlen in
Nordrhein-Westfalen aufgrund der Wiedereinführung des neunjährigen
Gymnasiums zurückzuführen.
Im Übergangsbereich stieg die Zahl
der Ausländerinnen und Ausländer, die 2024 ein Bildungsprogramm zum
Erwerb beruflicher Grundkenntnisse, zum Erlernen der deutschen
Sprache oder zum Nachholen eines Schulabschlusses anfingen,
gegenüber 2023 um 11 % oder 11 300 Personen auf insgesamt 109 600.
Der erneute Zuwachs der ausländischen Bildungsteilnehmerinnen
und -teilnehmer dürfte wie bereits in den Vorjahren vorrangig auf
nach Deutschland zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene
zurückzuführen sein, die sukzessive in die verschiedenen Sektoren
des deutschen Bildungssystems einmünden.
Möbelindustrie verzeichnet
2024 Umsatzrückgang von 7,8 % • Zahl der Beschäftigten
auf niedrigstem Stand der letzten zehn Jahre • Einzelhandel mit
Möbeln 2024 real um 5,5 % zurückgegangen • Wohnmöbel haben sich
für Verbraucherinnen und Verbraucher zuletzt leicht verbilligt
Die Möbelindustrie hat im Jahr 2024 nach vorläufigen Ergebnissen
rund 16,3 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet – das sind 7,8 %
weniger als im Jahr 2023. Damals verbuchte die Branche nominal 17,7
Milliarden Euro Umsatz, wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt. Dies stellt den stärksten Umsatzrückgang gegenüber
dem jeweiligen Vorjahr in den letzten zehn Jahren dar.
Das Umsatzminus zog sich durch alle Produktionsbereiche: Bei der
Herstellung von Küchenmöbeln ging der Umsatz im Jahr 2024 gegenüber
dem Vorjahr um 6,5 % zurück, bei der Herstellung von Matratzen um
5,5 %, die Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln verzeichneten mit
5,3 % und den sonstigen Möbeln mit 10,9 % ebenfalls einen Rückgang.
Die Möbelbranche erzielt ein Großteil der Umsätze im Inland: Der
Inlandsumsatz machte mit rund 10,9 Milliarden Euro im Jahr 2024 zwei
Drittel (66,8 %) des Gesamtumsatzes aus.

Zahl der Beschäftigten um 5,4 % gegenüber Vorjahr gesunken
Zum Ende des Jahres 2024 waren in der Möbelindustrie nach
vorläufigen Ergebnissen rund 70 000 Menschen beschäftigt. Das waren
5,4 % weniger als zum Jahresende 2023. Es war zugleich der
niedrigste Stand innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Zum
Vergleich: Zum Jahresende 2014 waren noch 83 500 Menschen in der
Möbelindustrie beschäftigt.
Möbelproduktion in den ersten
drei Quartalen 2024 um 7,1 % zurückgegangen Mit dem Umsatzminus
ging auch ein Rückgang der Produktion einher. Die Möbelhersteller in
Deutschland haben in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 Möbel
im Wert von 13,0 Milliarden Euro produziert. Das war ein Rückgang
gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,1 %.
In den ersten drei
Quartalen 2023 waren Möbel im Wert von 13,9 Milliarden Euro
hergestellt worden. Bereits im gesamten Jahr 2023 war die
Möbelproduktion gegenüber dem Vorjahr wertmäßig zurückgegangen: Um
3,5 % auf 18,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 wurden hierzulande noch
Möbel im Wert von 19,1 Milliarden Euro produziert.
Einzelhandel mit Möbeln 2024 real um 5,5 % zurückgegangen Beim
Einzelhandel mit Möbeln ist die Kaufzurückhaltung spürbar. Zwar
startete der Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen
nach einem deutlichen Umsatzrückgang im Jahr 2024 mit einem leichten
Plus ins neue Jahr: Der reale Umsatz nahm im Januar 2025 kalender-
und saisonbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vormonat zu.
Gegenüber dem Januar 2024 gab es einen Anstieg um 0,6 %. Im Jahr
2024 war jedoch der reale Umsatz mit einem Minus von 5,5 % gegenüber
2023 deutlich zurückgegangen. Bereits 2023 hatte es mit -10,8 %
gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Rückgang der Umsätze im
Einzelhandel mit Möbeln gegeben.
Wohnmöbel haben sich für
Verbraucherinnen und Verbraucher binnen Jahresfrist leicht
verbilligt Verbraucherinnen und Verbraucher mussten für Wohnmöbel
im Februar 2025 weniger ausgeben als ein Jahr zuvor: Diese
verbilligten sich gegenüber Februar 2024 um 0,7 %. Darunter gingen
besonders die Preise für Matratzen (-6,9 %), Wohn- oder
Esszimmertische (-4,9 %) sowie für Badezimmermöbel (-3,5 %) zurück.
Dagegen verteuerten sich unter anderem Kleiderschränke (+1,1 %)
sowie Küchenzeilen oder Einbauküchen (+0,8 %) binnen Jahresfrist.
Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt nahmen im selben
Zeitraum um 2,3 % zu.
Im Jahr 2024 haben sich die Preise für
Wohnmöbel gegenüber dem Vorjahr mit +0,1 % kaum verändert, während
die Verbraucherpreise insgesamt um 2,2 % zunahmen. Dabei
verbilligten sich beispielsweise Kleiderschränke (-2,7 %) gegenüber
dem Jahr 2023. Andere Möbelstücke wie Stühle oder Eckbänke (+1,8 %)
sowie Küchenzeilen oder Einbauküchen (+0,9 %) verteuerten sich.
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