'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    12. Kalenderwoche: 22. März
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Montag, 24. März 2025

Stellvertretende NATO-Generalsekretärin begrüßt erneuerte europäische Verteidigungsanstrengungen im Europäischen Parlament
Die stellvertretende NATO-Generalsekretärin Radmila Shekerinska sprach vor dem Sicherheits- und Verteidigungsausschuss des Europäischen Parlaments.

Sie lobte die Europäer für ihre verstärkten Investitionen in die Verteidigung, um für mehr Sicherheit zu sorgen, würdigte die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und beantwortete Fragen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Die Stellvertretende Generalsekretärin betonte die Bedeutung einer weiteren Stärkung der NATO-EU-Zusammenarbeit. Sie unterstrich, dass die NATO und die EU natürliche und unverzichtbare Partner seien und dass die EU ihren einzigartigen wirtschaftlichen Einfluss nutzen könne, um die Rüstungsproduktion, Innovation und militärische Mobilität im Einklang mit den militärischen Plänen, Fähigkeiten und Standards der NATO zu fördern.

In diesem Zusammenhang wies sie auch darauf hin, dass Nicht-EU-Verbündete so weit wie möglich in die Verteidigungsinitiativen der EU einbezogen werden müssten.  Shekerinska begrüßte den ReArm Europe-Plan sowie die europäische Unterstützung für die Ukraine.

In einem Sicherheitskontext, in dem Europa mit Instabilität und Bedrohungen aus vielen Richtungen konfrontiert ist, betonte der stellvertretende Generalsekretär, dass „die Sicherheit unserer Bevölkerung unsere heiligste Pflicht ist“.

 

Vor 10 Jahren in der BZ: Verlängerung der Trauerbeflaggung wegen des Flugzeugabsturzes
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0:53 Uhr: Gedenkminute für die Opfer des Flugzeugunglücks    
Die Staatskanzlei hat entschieden, dass alle Behörden des Landes am heutigen Donnerstag, 26. März, zu einer landesweiten Gedenkminute für die Opfer des gestrigen Flugzeugabsturzes innehalten. Das Gedenken soll um 10.53 Uhr stattfinden, dem Zeitpunkt in dem gestern der Kontakt zur Unglücksmaschine abbrach.  
Oberbürgermeistere Sören Link bittet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um eine Minute des stillen Gedenkens der Opfer der Flugzeugkatastrophe.

Die Trauerbeflaggung in Nordrhein-Westfalen wegen des Absturzes des Germanwings-Flugzeuges für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, wird verlängert  angeordnet bis zum 27.03.2015
Kondolenzbuch liegt ab im Rathaus aus  
Im Gedenken an die Opfer des Germanwings Fluges 4U9525, unter denen sich auch Duisburger befanden, wird die Stadt Duisburg im Rathaus am Burgplatz ein Kondolenzbuch auslegen.  Bürgerinnen und Bürger, die ihre Anteilnahme Ausdruck verleihen möchten, haben ab dem 27. März, die Möglichkeit, sich dort einzutragen.

Bericht über Flugzeugabsturz im NRW-Verkehrsausschuss  
Über den aktuellen Sachstand zur Flugzeugkatastrophe berichten Minister Michael Groschek und ein Vertreter von Germanwings in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am Donnerstag, 26. März 2015.  


 

Deutsche Oper am Rhein trauert - Oleg Bryjak unter den Opfern des Airbus-Absturzes
Mit größter Betroffenheit und Trauer haben die Mitglieder der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf Duisburg die Nachricht aufgenommen, dass unter den Opfern des Germanwings Flugzeugabsturzes auch ihr langjähriges Ensemblemitglied Oleg Bryjak ist.  
Bryjak befand sich auf dem Rückflug eines Gastspiels im Gran Teatre del Liceu, Barcelona, wo er den Alberich in Richard Wagners „Siegfried“ sang.

Der renommierte Bassbariton war seit der Spielzeit 1996/97 Mitglied im Ensemble der Deutschen Oper am Rhein und sang hier die wichtigen Partien seines Fachs, mit denen er auch international große Erfolge feierte.
Im Namen der gesamten Theatergemeinschaft gab Generalintendant Prof. Christoph Meyer seiner Trauer und seinem Mitgefühl für Bryjaks Angehörige Ausdruck. „Wir haben mit Oleg Bryjak einen großartigen Interpreten und einen großartigen Menschen verloren. Wir sind fassungslos.“   Foto Hanj-Jörg Michel
 



Sondervermögen richtig einsetzen: Investitionen in Straßen nur mit Mehrwert für die Sicherheit
„Wir freuen uns, dass der Weg für das Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen nun frei ist. Die Arbeit fängt jetzt erst an“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Stefan Grieger die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes.

Bei dem nun zu diskutierenden Ausführungsgesetz zum Sondervermögen sei nicht nur zu klären, was finanziert wird, sondern auch, wie die Mittel effizient genutzt werden. „Die Wunschlisten sind lang. Bei dem enormen Investitionsrückstand und der Laufzeit von zwölf Jahren kann sich das hohe Volumen schnell relativieren. Es kommt daher darauf an, mit jedem eingesetzten Euro möglichst viel Hebelwirkung zu erreichen“, erläutert Grieger.

Mittel für Straßenbau nur mit Mehrwert für die Sicherheit
Der DVR weist darauf hin, dass Bund, Länder und Kommunen sich das Ziel gesetzt haben, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten im Zeitraum von 2021 bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren. „Jede staatliche Investition in Straßen muss darauf abgeklopft werden, ob wir damit diesem Ziel näherkommen“, sagt Grieger.


„Die Fortschritte bei der Sicherheit reichen nicht aus. Die Zahl der Getöteten verharrt auf einem Plateau.“ Die amtliche Unfallstatistik verzeichnete 2.562 Getötete für das Jahr 2021. Im Jahr 2024 sind nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes 2.780 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.

„Eine sicher ausgestaltete Verkehrsinfrastruktur spart der Volkswirtschaft Geld. Durch die Senkung der volkswirtschaftlichen Folgekosten von Verkehrsunfällen von jährlich rund 37 Milliarden Euro, kann ein zusätzlicher wirtschaftlicher Impuls aus ohnehin eingesetzten Mitteln generiert werden“, erklärt Grieger.

Bedeutung der Umsetzungsfragen
Von der Landstraße bis zur Innenstadt – für jede Straßensituation lägen Konzepte und Regelwerke für mehr Sicherheit vor. Es komme nun darauf an, diese bei Investitionsmaßnahmen umzusetzen. Der DVR sieht dabei zwei Handlungsebenen: effiziente Prozesse und qualifiziertes Personal.

„Es wird beim Infrastrukturvermögen darauf ankommen, ob es uns gelingt, den Mangel an Fachkräften insbesondere in den Verwaltungen zu beheben. Auch für die Verkehrssicherheit liegt der Schlüssel in entsprechenden Fortbildungen der Planerinnen und Planer. Der DVR wird hier auch weiterhin unterstützen“, sagt Grieger.

Auf der Verfahrensebene sei das Sicherheitsaudit in der Planung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie das Bestandsaudit für das vorhandene Straßennetz das Mittel Nummer eins zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Infrastruktur.

Der DVR sieht den Bund dabei nicht nur bei den Bundesstraßen in der Verantwortung. „Auch Gelder, die für den Straßenbau an Länder und Kommunen fließen, sollten an den Nachweis gekoppelt werden, dass sie nach dem aktuellen Stand der Verkehrssicherheit eingesetzt werden“, fordert Grieger.

Kompromisse beim Verkehrsrecht nicht erneut aufschnüren
Wie verkehrssicher es auf unseren Straßen zukünftig zugeht, berät der Bundesrat auch unter einem weiteren Tagesordnungspunkt: Aus den Ländern wurden über 40 Anträge zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingebracht.

„Jetzt darf der Kompromiss zur Novelle des Straßenverkehrsrechts aus dem letzten Jahr nicht wieder aufgeweicht werden. Es ist wichtig, dass die Verwaltungsvorschrift schnell kommt, damit die Kommunen endlich in die Umsetzung gehen können. Die Länder sollten sich nicht im Klein-Klein verlieren“, mahnt Grieger.

Dass die Beschaffenheit des Straßenraums nicht allein die Sicherheit des Verkehrs bestimme, zeige der Disput zwischen Bund und Ländern um das Parken auf Gehwegen. „Wir werden hier gemeinsam mit unseren Mitgliedern auch bei der praktischen Umsetzung noch eng dranbleiben“, kündigte Grieger an. „Ob beim Ausbau von Straßen oder der Kontrolle der Regeln: Alle Verkehrsteilnahmearten sind gleichrangig – dieser Grundsatz muss endlich in der Praxis ankommen.“


Einschränkungen an öffentlichen Ladesäulen am 25. März  

Am kommenden Dienstag, 25. März, ist in der Zeit zwischen 10 und 11 Uhr das Laden von Elektroautos an den Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg nur eingeschränkt möglich. In dieser Zeit kann kein neuer Ladevorgang gestartet werden. Die Batterien für E-Fahrzeuge, für die der Ladevorgang bereits vor 10 Uhr begonnen wurde, werden dagegen auch im genannten Zeitfenster weiter aufgeladen.  

Hintergrund für das eingeschränkte Laden ist eine Umstellung bei Ladenetz.de, der Ladesäulen-Verbund, zu dem auch die Ladepunkte der Stadtwerke Duisburg gehören. Ladenetz.de-Betreiber smartlab führt zum genannten Zeitpunkt eine Umstellung in seiner IT-Struktur durch.    
 

Zwei neue Radservicestationen am Duisburger Hauptbahnhof
Am Duisburger Hauptbahnhof wurden zwei neue Radservicestationen installiert. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer können an ihnen selbstständig und kostenlos ihre Räder reparieren und warten. Vergleichbare städtische Stationen sind bereits im Landschaftspark Duisburg-Nord und an der „Buckelbrücke“ im Innenhafen verfügbar.

Fotos Christoph Witte/Stadt Duisburg


Eine weitere Station befindet sich am S-Bahnhof Großenbaum, deren Betrieb wurde vom dortigen Bürgerverein initiiert. Die beiden neuen Radservicestationen sind jeweils vor dem Haupt- sowie dem Osteingang zu finden. Neben Basiswerkzeug für Kleinreparaturen wie etwa Schraubenschlüssel und Reifenheber verfügen sie auch über eine fußbetriebene Luftpumpe mit Manometer.

Das Fahrrad kann dort praktisch am Sattel eingehängt werden, um in einer bequemen und rückenschonenden Haltung daran zu arbeiten. Die Säulen sind durch die für Duisburg typische Blaufärbung sehr gut sichtbar.

Gefertigt wurden die Radservicestationen in Kooperation mit einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Die Kosten von circa 7.000 Euro werden zu rund 85 Prozent durch die Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.


EU-Fluggastrechte: Das ECC-Net warnt vor massiven Verschlechterungen für Reisende
Seit über 20 Jahren schützt die EU-Fluggastrechte-Verordnung Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Immer wieder gab es Bestrebungen, die Verordnung zu reformieren – doch bisher scheiterten diese Versuche. Nun ist erneut eine umfassende Überarbeitung geplant, die jedoch erhebliche Nachteile für Reisende mit sich bringen könnte.

© Prostock-studio / Adobe Stock

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) kritisiert insbesondere die vorgeschlagenen neuen Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. „Die geplante Anhebung der Schwellenwerte würde dazu führen, dass bis zu 85 % der betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung mehr hätten", warnt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland. Dabei gehören nicht gezahlte Ausgleichszahlungen der Airlines zu den am häufigsten bearbeiteten Verbraucherbeschwerden im ECC-Net.

Kritik an neuen Entschädigungsregelungen
Bisher haben Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist, Anspruch auf eine pauschale Entschädigung:
250 Euro für Flüge bis 1.500 km,
400 Euro für Flüge bis 3.500 km,
600 Euro für Langstreckenflüge über 3.500 km.

Mehr zu den EU-Fluggastrechten.
Der aktuelle Reformvorschlag der EU-Kommission sieht hingegen folgende Änderungen vor:
250 Euro erst ab 5 Stunden Verspätung (bis 3.500 km),
400 Euro erst ab 9 Stunden Verspätung (über 3.500 km innerhalb der EU),
400 Euro erst ab 9 Stunden Verspätung (über 6.000 km bei Flügen außerhalb der EU),
600 Euro erst ab 12 Stunden Verspätung (über 6.000 km).

„Diese Anpassung ist ein gravierender Rückschritt. Denn die meisten Verspätungen im Luftverkehr liegen zwischen zwei und vier Stunden. Verbraucher würden einen Großteil ihrer Ansprüche verlieren. Und Airlines könnten dazu verleitet werden, Flüge gezielt zu verspäten, anstatt sie zu annullieren, um Entschädigungen zu umgehen", so Karolina Wojtal.

EuGH-Urteile finden nicht ausreichend Berücksichtigung
„Hinzu kommt, dass der Regelungsentwurf die in den vergangenen 20 Jahren ergangene Rechtsprechung des EuGH zu den Fluggastrechten und die darin entwickelten Rechte der Verbraucher nicht ausreichend berücksichtigt. Die EuGH-Rechtsprechung hat in den letzten Jahren maßgeblich zur Stärkung der Fluggastrechte beigetragen“, fügt Wojtal hinzu.

Insbesondere spricht sich das ECC-Net dafür aus, sowohl eine Positiv- als auch eine Negativliste der außergewöhnlichen Umstände (also was als außergewöhnlicher Umstand anzusehen ist und was nicht) aufzunehmen, die die bisherige Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt. Diese dürfen jedoch nicht abschließend sein, um zukünftigen Entwicklungen und Urteilen Rechnung tragen zu können.

ECC-Net legt klare Forderungen für starke Fluggastrechte vor
Das ECC-Net fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Reform im Sinne der Verbraucher umzusetzen. Konkret fordert das Netzwerk:
- Beibehaltung der bisherigen Entschädigungsregelungen für Verspätungen, um finanzielle Anreize für pünktliche Flugdurchführungen zu erhalten.

- Stärkere Regulierung von Online-Ticketplattformen, um Verbraucher vor Intransparenz und verzögerten Erstattungen zu schützen. Insbesondere das Hin und Her zwischen Vermittlern und Fluggesellschaften bei Entschädigungen müsse beendet werden. Fluggäste sollten die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche direkt bei der Airline geltend zu machen.

- Verbot von „No-Show“-Klauseln, die dazu führen, dass ein Rück- oder Weiterflug verfällt, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.
- Verpflichtung zur schnellstmöglichen Umbuchung auf alternative Verbindungen, auch mit anderen Airlines.
- Bessere Insolvenzabsicherung für Airlines, damit Fluggäste im Falle von Zahlungsunfähigkeit nicht leer ausgehen.
- Klare Regelungen beim Gepäck: Einheitliche und transparente - Entschädigungsrichtlinien für Gepäckverluste und -schäden.
- Klare Definitionen für Handgepäck und Aufgabegepäck, um versteckte Gebühren und unklare Regelungen zu vermeiden.
- Verpflichtende Teilnahme der Airlines an Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen.
- Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte durch nationale Behörden, um sicherzustellen, dass Airlines ihre Pflichten nicht umgehen.
Weitere Details und eine umfassende Analyse finden sich im Positionspapier des ECC-Net (PDF-Download).


IMK Inflationsmonitors: Inflation für 6 von 9 Haushaltstypen bei oder unter 2 Prozent – noch zu früh für Pause bei Zinssenkungen

Die Inflationsrate in Deutschland lag im Februar 2025 bei 2,3 Prozent und damit auf dem gleichen Niveau wie im Januar. Das ist bereits nahe beim Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent, zudem sank die Kernrate, also die Inflation ohne die besonders schwankungsanfälligen Güter Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak, gegenüber Januar von 2,8 auf 2,6 Prozent.


Schaut man auf die Inflationsraten verschiedener Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten sechs von neun untersuchten Haushaltstypen im Februar Inflationsraten leicht unter oder genau bei 2,0 Prozent, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.*


Insgesamt reichte die Bandbreite der haushaltsspezifischen Inflationsraten von 1,8 bis 2,3 Prozent. Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 waren es 3,1 Prozentpunkte Differenz. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im Februar 2025 wie in den Vormonaten unterdurchschnittlich: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern sowie der von Alleinlebenden mit jeweils niedrigen Einkommen verteuerte sich um je 1,8 Prozent.

Allerdings waren beide Werte um 0,1 Prozentpunkte höher als im Januar. Das liegt daran, dass der wieder stärkere Preisanstieg bei Nahrungsmitteln sich bei diesen Haushalten stärker auswirkt als bei Haushalten mit höheren Einkommen, weil diese Güter des Grundbedarfs in ihren schmalen Budgets ein relativ hohes Gewicht haben.

Im Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate sowohl in Deutschland als auch im Euroraum weiter normalisieren und bei gesamtwirtschaftlich zwei Prozent einpendeln, so die Prognose des IMK. Gleichzeitig schwächelt die Wirtschaft weiterhin. Die von Union und SPD geplanten umfangreichen zusätzlichen Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung werden der Wirtschaftsentwicklung nach Erwartung des IMK zwar wichtige Impulse geben, richtig wirksam werden sie allerdings erst ab dem kommenden Jahr.

Daher hält Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors, weitere Leitzinssenkungen durch die EZB für erforderlich, zumal die kürzlich erfolgte Zinssenkung auf 2,5 Prozent durch eine zeitgleich stattfindende quantitative Straffung der Geldpolitik in ihrer Wirkung abgeschwächt wird. „Für eine Pause bei den Zinssenkungen wäre es daher zu früh“, betont Tober. „Es ist an der Zeit, dass Geld- und Fiskalpolitik gemeinsam ein günstiges Umfeld für private Investitionen schaffen, damit die Herausforderungen der kommenden Jahre bewältigt werden und die Realeinkommen steigen können.“ Mehr erfahren ›

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).

Inflation hat sich zwar abgeschwächt – Preisniveau ist aber weiterhin deutlich erhöht
Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihren Warenkörben eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Insgesamt lagen die Verbraucherpreise im Februar 2025 um 20,7 Prozent höher als fünf Jahre zuvor.


Damit war die Teuerung fast doppelt so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 10,4 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke verteuerten sich sogar um 34,4 Prozent, Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 38,8 Prozent teurer als im Februar 2020. Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Oktober 2022 betrug die Teuerungsrate für Familien mit niedrigen Einkommen 11 Prozent, die für ärmere Alleinlebende 10,5 Prozent.

Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen hatten damals mit 7,9 Prozent die mit Abstand niedrigste Inflationsrate. Erschwerend kommt hinzu, dass Haushalte mit niedrigeren Einkommen wenig finanzielle Polster besitzen und sich die Güter des Grundbedarfs, die sie vor allem nachfragen, kaum ersetzen oder einsparen lassen.

Im Februar 2025 verteuerten sich die spezifischen Warenkörbe von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen hingegen etwas weniger stark als der Durchschnitt, weil zuletzt vor allem die Preise für Dienstleistungen anzogen, die mit steigendem Einkommen stärker nachgefragt werden. Allerdings wurde der Abstand infolge wieder stärker anziehender Nahrungsmittelpreise noch einmal geringfügig kleiner.

So folgten im Vergleich der neun Haushaltstypen auf die Familien und Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen (je 1,8 Prozent Inflation) die Inflationsraten von Alleinlebenden und Alleinerziehenden mit jeweils mittleren Einkommen (je 1,9 Prozent) sowie die von Paarfamilien mit Kindern und mittleren Einkommen (2,0 Prozent).


Um ebenfalls 2,0 Prozent verteuerte sich der Warenkorb von Alleinlebenden mit höheren Einkommen. Am oberen Rand des Vergleichs, aber nicht weit entfernt, lagen Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen (2,3 Prozent) und Familien mit hohen Einkommen (2,1 Prozent), bei denen sich beispielsweise höhere Preise für Gastronomie und Hotelübernachtungen stärker auswirken. Auch die Warenkörbe von Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen verteuerten sich um 2,1 Prozent.




Bild-Vortrag in der Hamborner Friedenskirche über Lucas Cranach
Lucas Cranach wirkte als Maler in der Umbruchszeit der Reformation, schuf die Illustrationen für die erste gedruckte Luther-Bibel und unterhielt eine Werkstatt, in der Mitarbeiter nach genauen Vorgaben Portraits der Reformatoren gestalteten. So sind über 5000 Bilder aus der Hand Cranachs und seiner Werkstatt überliefert.


Martina Will präsentiert eine Auswahl der wichtigsten Werke am Mittwoch, 26. März 2025 um 18 Uhr in der Friedenskirche Duisburg Hamborn, Duisburger Straße 174, in einem Vortrag. Die gelernte Kunstlehrerin wird zahlreichen Bildbeispiele erläutern, aber auch vom Leben des berühmten Malers berichten. 

Der Eintritt ist frei, eine Spende für die Gemeindearbeit am Ausgang wird nicht abgelehnt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.friedenskirche-hamborn.de


Meidericher Gemeinde lädt zur Kirchenkneipe ein 
An einem der vier Freitage jeden Monats öffnet im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Meiderich, Auf dem Damm 8, die Kirchenkneipe.

So auch am 28. März 2025, wo Besucherinnen und Besucher nach dem 19-Uhr-Wochenabschlussandacht ab 19.30 Uhr wieder gute Getränke, leckere Kleinigkeiten und eine gemütliche Atmosphäre erwarten können, die zum Wohlfühlen einlädt und Platz für nette Gespräche lässt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de oder im Gemeindebüro unter 0203-4519622.

Pfarrer Kaiser am Service-Telefon der evangelischen Kirche in Duisburg
„Zu welcher Gemeinde gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche in Duisburg.

Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das Service-Telefon ist am Montag, 24. März 2025 von Bodo Kaiser, Pfarrer in der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd, besetzt.



NRW-Binnenschifffahrt: Güterumschlag nimmt 2024 wieder zu
In den nordrhein-westfälischen Binnenhäfen sind im Jahr 2024 insgesamt 99,8 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen worden. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag der Güterumschlag der Binnenschiffe damit um 1,8 Prozent über dem Ergebnis des Jahres 2023. Damit verzeichnet die Binnenschifffahrt in NRW seit 2021 erstmals wieder eine Zunahme beim Güterumschlag.


Güterumschlag und Anzahl der Schiffe im Dezember 2024 am niedrigsten
Im Jahresverlaufs 2024 gab es den höchsten Güterumschlag im Juli mit 8,8 Millionen Tonnen; die meisten Schiffe (5 916) haben im August Güter in den NRW-Häfen verladen. Im Dezember war sowohl der Güterumschlag (7,8 Millionen Tonnen) als auch die Anzahl der Schiffe (5 123) am geringsten.

Am häufigsten wurden in NRW Erze, Steine und Erden umgeschlagen Der Großteil der umgeschlagenen Güter stammten im Jahr 2024 aus folgenden vier Güterabteilungen: 28,3 Millionen Tonnen waren Erze, Steine und Erden (−1,9 Prozent), 21,5 Millionen Tonnen Kokerei- und Mineralölerzeugnisse (+10,4 Prozent), 11,5 Millionen Tonnen Kohle, rohes Erdöl und Erdgas (−11,5 Prozent) und 10,8 Millionen Tonnen chemische Erzeugnisse (+6,7 Prozent).


Es wurden 28,2 Millionen Tonnen Gefahrgut, z. B. Flüssige Mineralölerzeugnisse transportiert; das waren 8,1 Prozent mehr als 2023. Dabei handelte es sich um gut ein Viertel (28,3 Prozent) der insgesamt beförderten Tonnage. Drei Viertel der beförderten Güter wurden in Rheinhäfen umgeschlagen Die bedeutendste Binnenwasserstraße in NRW ist der Rhein.

Über drei Viertel (76,0 Prozent) der von Januar bis Dezember 2024 beförderten Güter wurden in den Häfen an dieser Wasserstraße umgeschlagen. Auf den Plätzen zwei und drei rangierten das Westdeutsche Kanalgebiet (22,2 Prozent) und der Mittellandkanal (1,6 Prozent). Das Schlusslicht bildete das Wesergebiet mit einem Anteil von 0,2 Prozent.



Je nach Wasserstraße wurden schwerpunktmäßig unterschiedliche Güter umgeschlagen: Auf dem Rhein und dem Mittellandkanal waren es am häufigsten Erze, Steine und Erden (35,2 Prozent aller auf dem Rhein bzw. 23,8 Prozent aller auf dem Mittellandkanal beförderten Güter) sowie Kokerei- und Mineralölerzeugnisse (15,6 Prozent bzw. 24,6 Prozent).


Auf Binnenschifffen im Westdeutschen Kanalgebiet wurden vor allem Kohle, rohes Erdöl und Erdgas (16,5 Prozent) sowie Chemische Erzeugnisse (15,7 Prozent) tranportiert. Auf der Weser überwogen landwirtschaftiche Erzeugnisse mit 46,8 Prozent sowie Kohle, rohes Erdöl und Erdgas mit 28,5 Prozent. Der Containerumschlag war um 6,7 Prozent höher als 2023 Im Jahr 2024 wurden von allen in den NRW-Binnenhäfen umgeschlagenen Gütern etwa 926 600 TEU in insgesamt 571 900 Containern verschifft.
Das waren 6,7 Prozent mehr Container als im Vorjahr.



Bei über der Hälfte der Container handelte es sich um 40-Fuß Container (52,0 Prozent); gefolgt von 20-Fuß Containern (34,3 Prozent). Dabei wurden rund 445 700 TEU empfangen und 480 900 TEU versendet. In NRW wurde der Großteil der Container (94,4 Prozent) auf dem Rhein transportiert. 4,6 Prozent aller Container wurden im Westdeutschen Kanalgebiet und 1,0 Prozent im Mittellandkanalgebiet verschifft. Auf der Weser wurden keine Container transportiert.


4 % mehr junge Menschen beginnen 2024 einen Bildungsgang im Anschluss an die Sekundarstufe I oder ein Studium
• Zahl der neuen Schülerinnen und Schüler in Sekundarstufe II um 14 % gestiegen, vor allem durch Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
• 3,3 % mehr junge Menschen beginnen ein Programm im Übergangsbereich zum Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder zum Nachholen eines Schulabschlusses
• Zahl der Ausländerinnen und Ausländer steigt in allen vier Sektoren der integrierten Ausbildungsberichterstattung

Im Jahr 2024 haben in Deutschland gut 1,9 Millionen Personen ein Studium aufgenommen, eine Berufsausbildung angefangen, ein Programm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsbildung begonnen oder den Weg zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung eingeschlagen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung mitteilt, waren das 4 % oder 72 600 Personen mehr als im Jahr 2023. Der Zuwachs ist unter anderem auf Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen, deren Zahl um 12 % beziehungsweise 42 900 Personen gegenüber 2023 zunahm.

Steigende Anfängerzahlen in den Sektoren Studium, Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und im Übergangsbereich

Von den insgesamt 1,9 Millionen Personen haben 691 200 eine Berufsausbildung angetreten (-0,3 % gegenüber 2023). 495 800 Personen haben ein Hochschulstudium begonnen, das waren 1,9 % mehr als im Vorjahr. 467 300 Schülerinnen und Schüler haben den Weg zum Abitur beziehungsweise zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung eingeschlagen – entweder in gymnasialen Oberstufen oder an beruflichen Schulen. Ihre Zahl ist um 14 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, was zum Großteil auf die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurückzuführen ist.


Durch den Wechsel vom G8- zum G9-Modell verweilten im vergangenen Schuljahr 2023/24 mehr Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I. Somit mündeten sie nicht im Vorjahr, sondern in diesem Jahr in die Sekundarstufe II ein. Deshalb kommt es nun in diesen beiden Ländern zu starken Zunahmen in diesem Sektor gegenüber dem Vorjahr. Rund 259 400 junge Menschen nahmen im Jahr 2024 ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung auf.

Die Anfängerzahl nahm damit gegenüber 2023 um 3,3 % oder 8 200 Personen zu und stieg bereits im dritten Jahr in Folge. Ziel der Programme des Übergangsbereichs ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse, das Erlernen der deutschen Sprache oder das Nachholen eines Schulabschlusses.

Zahl der Ausländerinnen und Ausländer steigt in allen vier Sektoren der integrierten Ausbildungsberichterstattung

Der Zuwachs von Anfängerinnen und Anfängern eines Bildungsprogramms mit ausländischer Staatsangehörigkeit zeigt sich in allen vier Sektoren der integrierten Ausbildungsberichterstattung: So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begannen, 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12 % auf 114 100. Bei den Studienanfängerinnen und -anfängern betrug der Zuwachs 10 % (145 400 Personen).

In den Programmen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gab es 46 500 ausländische Anfängerinnen und Anfänger und damit 16 % mehr als 2023. Auch hier ist die Zunahme zum Teil auf die stark gestiegenen Schülerzahlen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums zurückzuführen.

Im Übergangsbereich stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die 2024 ein Bildungsprogramm zum Erwerb beruflicher Grundkenntnisse, zum Erlernen der deutschen Sprache oder zum Nachholen eines Schulabschlusses anfingen, gegenüber 2023 um 11 % oder 11 300 Personen auf insgesamt 109 600.

Der erneute Zuwachs der ausländischen Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer dürfte wie bereits in den Vorjahren vorrangig auf nach Deutschland zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zurückzuführen sein, die sukzessive in die verschiedenen Sektoren des deutschen Bildungssystems einmünden.


Möbelindustrie verzeichnet 2024 Umsatzrückgang von 7,8 %
• Zahl der Beschäftigten auf niedrigstem Stand der letzten zehn Jahre
• Einzelhandel mit Möbeln 2024 real um 5,5 % zurückgegangen
• Wohnmöbel haben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher zuletzt
leicht verbilligt

Die Möbelindustrie hat im Jahr 2024 nach vorläufigen Ergebnissen rund 16,3 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet – das sind 7,8 % weniger als im Jahr 2023. Damals verbuchte die Branche nominal 17,7 Milliarden Euro Umsatz, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt. Dies stellt den stärksten Umsatzrückgang gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in den letzten zehn Jahren dar.


Das Umsatzminus zog sich durch alle Produktionsbereiche: Bei der Herstellung von Küchenmöbeln ging der Umsatz im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 6,5 % zurück, bei der Herstellung von Matratzen um 5,5 %, die Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln verzeichneten mit 5,3 % und den sonstigen Möbeln mit 10,9 % ebenfalls einen Rückgang. Die Möbelbranche erzielt ein Großteil der Umsätze im Inland: Der Inlandsumsatz machte mit rund 10,9 Milliarden Euro im Jahr 2024 zwei Drittel (66,8 %) des Gesamtumsatzes aus.



Zahl der Beschäftigten um 5,4 % gegenüber Vorjahr gesunken
Zum Ende des Jahres 2024 waren in der Möbelindustrie nach vorläufigen Ergebnissen rund 70 000 Menschen beschäftigt. Das waren 5,4 % weniger als zum Jahresende 2023. Es war zugleich der niedrigste Stand innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Zum Vergleich: Zum Jahresende 2014 waren noch 83 500 Menschen in der Möbelindustrie beschäftigt.

Möbelproduktion in den ersten drei Quartalen 2024 um 7,1 % zurückgegangen
Mit dem Umsatzminus ging auch ein Rückgang der Produktion einher. Die Möbelhersteller in Deutschland haben in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 Möbel im Wert von 13,0 Milliarden Euro produziert. Das war ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,1 %.

In den ersten drei Quartalen 2023 waren Möbel im Wert von 13,9 Milliarden Euro hergestellt worden. Bereits im gesamten Jahr 2023 war die Möbelproduktion gegenüber dem Vorjahr wertmäßig zurückgegangen: Um 3,5 % auf 18,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 wurden hierzulande noch Möbel im Wert von 19,1 Milliarden Euro produziert.


Einzelhandel mit Möbeln 2024 real um 5,5 % zurückgegangen
Beim Einzelhandel mit Möbeln ist die Kaufzurückhaltung spürbar. Zwar startete der Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen nach einem deutlichen Umsatzrückgang im Jahr 2024 mit einem leichten Plus ins neue Jahr: Der reale Umsatz nahm im Januar 2025 kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vormonat zu.

Gegenüber dem Januar 2024 gab es einen Anstieg um 0,6 %. Im Jahr 2024 war jedoch der reale Umsatz mit einem Minus von 5,5 % gegenüber 2023 deutlich zurückgegangen. Bereits 2023 hatte es mit -10,8 % gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Rückgang der Umsätze im Einzelhandel mit Möbeln gegeben.


Wohnmöbel haben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher binnen Jahresfrist leicht verbilligt
Verbraucherinnen und Verbraucher mussten für Wohnmöbel im Februar 2025 weniger ausgeben als ein Jahr zuvor: Diese verbilligten sich gegenüber Februar 2024 um 0,7 %. Darunter gingen besonders die Preise für Matratzen (-6,9 %), Wohn- oder Esszimmertische (-4,9 %) sowie für Badezimmermöbel (-3,5 %) zurück. Dagegen verteuerten sich unter anderem Kleiderschränke (+1,1 %) sowie Küchenzeilen oder Einbauküchen (+0,8 %) binnen Jahresfrist. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt nahmen im selben Zeitraum um 2,3 % zu.

Im Jahr 2024 haben sich die Preise für Wohnmöbel gegenüber dem Vorjahr mit +0,1 % kaum verändert, während die Verbraucherpreise insgesamt um 2,2 % zunahmen. Dabei verbilligten sich beispielsweise Kleiderschränke (-2,7 %) gegenüber dem Jahr 2023. Andere Möbelstücke wie Stühle oder Eckbänke (+1,8 %) sowie Küchenzeilen oder Einbauküchen (+0,9 %) verteuerten sich.