Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag
Mit heute (26. März 2025) verkündetem Urteil hat der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe eine
Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995
(SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des
Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 zurückgewiesen.
Der zum 1. Januar 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag
stellt eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6
Grundgesetz (GG) dar. Der Senat führt in seinem Urteil aus, dass
eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen
Mehrbedarf des Bundes voraussetzt, der durch den Gesetzgeber
allerdings nur in seinen Grundzügen zu umreißen ist.
Im Fall
des Solidaritätszuschlags ist dies der wiedervereinigungsbedingte
finanzielle Mehrbedarf des Bundes. Weiter führt der Senat aus, dass
ein evidenter Wegfall des Mehrbedarfs eine Verpflichtung des
Gesetzgebers begründet, die Abgabe aufzuheben oder ihre
Voraussetzungen anzupassen. Insoweit trifft den Bundesgesetzgeber
– bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe –
eine Beobachtungsobliegenheit.
Ein offensichtlicher Wegfall
des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden
Mehrbedarfs des Bundes kann auch heute (noch) nicht festgestellt
werden. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des
Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und
besteht folglich nicht.
Die Verfassungsbeschwerde, mit der
sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gegen die
unveränderte Fortführung der Solidaritätszuschlagspflicht und gegen
den nur teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlags wenden, blieb
daher erfolglos. Richterin Wallrabenstein hat sich der
Senatsmehrheit im Ergebnis angeschlossen, jedoch hinsichtlich der
Begründung ein Sondervotum verfasst.
DMB-Vorstand Tenbieg zum Soli-Urteil: „Jetzt sind andere
Entlastungen für den Mittelstand gefragt“ Marc S.
Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen
Mittelstands-Bundes (DMB), kommentiert das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das den Solidaritätszuschlag als
verfassungskonform bestätigt hat.
„Wir respektieren die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bedauern jedoch, dass
der Solidaritätszuschlag für viele kleine und mittlere Unternehmen
weiterhin eine erhebliche finanzielle Belastung bleibt und an sich
nicht mehr viel mit dem ‚Aufbau Ost‘ zu tun hat“, so Tenbieg.
„Rund sieben Milliarden Euro zahlen mittelständische Betriebe
jährlich – Geld, das in wirtschaftlich angespannten Zeiten dringend
für Investitionen, Innovationen und Schaffung von Arbeitsplätzen
benötigt wird.“ Tenbieg fordert daher von der Politik nennenswerte
finanzielle Entlastungen für KMU: „Die dringend notwendige Steuer-
und Abgabenentlastung muss nun auf anderem Wege erfolgen.
Wir erwarten von der kommenden Bundesregierung wirksame Maßnahmen
zur Stärkung des Mittelstands – etwa durch steuerliche
Erleichterungen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von
25 Prozent, Abbau der zeit- und kostenintensiven Bürokratie sowie
praxisnahe und gut ausgestattete Förderprogramme. Nur so können KMU
auch künftig ihre zentrale Rolle als Innovations- und
Beschäftigungstreiber erfüllen.“
IHK fordert Steuerreform nach Soli-Entscheidung -
Unternehmen müssen endlich entlastet werden Der
Solidaritätszuschlag (Soli) entspricht der Verfassung. Das hat das
Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Ein schwerer Schlag für
die Unternehmen, findet die Niederrheinische IHK.
Eine
steuerliche Entlastung ist überfällig, betont IHK-Präsident Werner
Schaurte-Küppers: „Die Entscheidung des Gerichts, dass der Soli
bleibt, ist zu respektieren. Unsere Wirtschaft braucht aber eine
echte Steuerreform, um international wettbewerbsfähig zu sein. Wir
müssen mehr unternehmerische Freiheit zulassen. Wir sagen: Sofort
entlasten.
Ziel muss sein, den Soli abzuschaffen und die
Unternehmenssteuern auf maximal 25 Prozent zu senken. Auch die
Stromsteuer muss auf das europäische Mindestmaß – für alle Branchen.
Unternehmen bauen gerade massiv Stellen ab oder gehen ins Ausland.
Das sollte Warnung genug sein. Neben den Steuern bleibt die
Bürokratie das Hauptproblem. Es ist falsch, wenn die öffentliche
Verwaltung stärker wächst als die Wirtschaft. Das gilt übrigens auch
für die Anzahl der Ministerien in Berlin. Es wäre ein starkes
Signal, das Kabinett von 16 auf 12 Minister zu reduzieren.“
Abwärtstrend gestoppt. Duisburgs Immobilienmarkt zeigt sich
bei steigenden Umsätzen wertstabil Der
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg hat in
seiner Jahressitzung am 19. März 2025 die Bodenrichtwerte, den
Grundstücksmarktbericht und die sonstigen für die Wertermittlung
erforderliche Daten zum Stichtag 01.01.2025 als Übersicht über den
Grundstücksmarkt in der Stadt Duisburg ermittelt.
Grundlage
bildet die gemäß § 195 Baugesetzbuch (BauGB) geführte
Kaufpreissammlung. Der Duisburger Immobilienmarkt zeigt sich im
abgelaufenen Jahr bei steigenden Umsätzen sehr stabil im Preisniveau
erklärt Herr Alexander Bernt. Die Sicherheit bei den
Immobilienpreisen führt zu einer steigenden Anzahl von
Transaktionen.
Diese Wertbeständigkeit lässt sich bei den
Eigentumswohnungen vor allem aus dem seit 2022 annähernd
gleichbleibenden Preisindex herleiten und bei den Ein- und
Zweifamilienhäusern über die Konsolidierung des Preisindexes im
vergangenen Jahr.
Dank einer Vielzahl von Neubaugebieten im
Duisburger Stadtgebiet gibt es attraktive Angebote in diesem
Teilmarkt, dies zeigt sich vor allem in den steigenden Zahlen von
neuerstellten Ein- und Zweifamilienhäusern (Bauträgerobjekte) und
den gestiegenen Zahlen bei den Erstverkäufen aus Neubau bei den
Eigentumswohnungen.
Ebenso werden aber auch
Bestandsimmobilien wieder vermehrt veräußert und nachgefragt. Diese
ausgewogene Entwicklung schafft eine gute Möglichkeit für alle
Marktteilnehmende auf dem Duisburger Immobilienmarkt die richtige
Immobilie zu finden.
Grundstückspreise für Baugrundstücke
gleichbleibend Bei den Bauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie Mehrfamilienhäuser konnte wie im letzten Jahr ein
gleichbleibendes Preisniveau registriert werden.
•
Deutlich mehr Verkäufe Im Jahr 2024 hat der Gutachterausschuss
insgesamt 3.131 Kaufverträge über Verkäufe von Grundstücken, Häusern
und Wohnungen (17 Prozent mehr als im Vorjahr) ausgewertet. Im
Rahmen dieser ausgewerteten Vorgänge wurden im Duisburger
Stadtgebiet rund 1,1 Milliarden Euro umgesetzt. Dies entspricht
einer Umsatzsteigerung von rund 38 Prozent.
Ein Blick auf
die Teilmärkte zeigt folgende Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr: -
Kaufverträge über unbebaute Grundstücke: Im Jahr 2024 sind insgesamt
22 Kaufverträge unbebauter Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
registriert worden. Ein weiterer Rückgang der Verkaufsfälle, auf nur
mehr 8 Kaufverträge, ist bei den Grundstücken für eine
Mehrfamilienhausbebauung zu verzeichnen gewesen. - Kaufverträge
über bebaute Grundstücke: Dieser Teilmarkt konnte mit einer Anzahl
von 1.488 Kaufverträge den Abwärtstrend nicht nur stoppen, sondern
mit rund 21 Prozent Zuwachs eine deutliche Steigerung verbuchen.
Es konnten 42 Kauffällen für neuerstellte Ein- und
Zweifamilienhäuser registriert werden. Der Durchschnittspreis für
neuerstellte Ein- und Zweifamilienhäuser im Stadtgebiet beträgt rund
700.000 Euro. - Kaufverträge über Wohnungs- und Teileigentum: Im
Jahr 2024 wechselten mit 1.448 ausgewerteten Kaufverträgen im
Bereich des Wohnungs- und Teileigentumsmarktes rund 19 Prozent mehr
Objekte den Eigentümer als im Vorjahreszeitraum. Der Geldumsatz ist
dabei um rund 25 Prozent gestiegen auf rund 184,7 Mio. Euro.
Insgesamt konnten 40 Erstverkäufe von Wohnungen nach Neubau
registriert werden.
•
Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktdaten 2025 Die
Bodenrichtwerte wurden auf Basis, der bei der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung einer detaillierten
Analyse unterzogen und hinsichtlich ihrer Abgrenzung, der
wertbestimmenden Merkmale sowie dem Wert zum Stichtag untersucht.
Ergebnis dieser Untersuchung ist ein gleichbleibendes Wertniveau bei
den Bodenrichtwerten.
•
Neue Bodenrichtwerte für eine individuelle Wohnbebauung (Ein- und
Zweifamilienhausbebauung) sind für den Bereich Eisvogelpfad mit 700
Euro/m² und für das Rahmerbuschfeld mit 530 Euro/m² gebildet worden.
Die Bodenrichtwerte stehen kostenfrei im zentralen
Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen
Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land NordrheinWestfalen
unter www.BORIS.nrw.de zur Verfügung. Unter der Internetadresse kann
auch der Grundstücksmarktbericht, der einen umfassenden Überblick
über den Grundstücksmarkt in Duisburg gibt, voraussichtlich ab Ende
März 2025 kostenfrei abgerufen werden.
Neben den aktuellen
Daten können unter der Internetadresse auch alle Bodenrichtwerte ab
2011 und Grundstücksmarktberichte ab dem Jahr 2005 kostenfrei
abgerufen werden.
• Index und
Immobilienwerte für Einfamilienhäuser udn Eigentuzmswohnungen
In seiner Sitzung am 11. März 2025 hat der Gutachterausschuss für
Grundstückswerte in der Stadt Duisburg den Index und die
Immobilienrichtwerte für Einfamilienhäuser und für
Eigentumswohnungen 2025 beschlossen. „Es zeigt sich bei den
Einfamilienhäusern und bei den Eigentumswohnungen eine
gleichbleibendes Wertniveau“, so der Vorsitzende des
Gutachterausschusses, Alexander Bernt. Unter www.BORIS.nrw.de steht
ein „Immobilienpreiskalkulator“ für beide Teilmärkte zur Verfügung.
Mit dessen Hilfe und den bereitgestellten Informationen aus der
örtlichen Fachinformation kann ein Immobilienrichtwert leicht von
jedem auf das vorläufige Vergleichswertniveau des zu bewertenden
Objektes angepasst und ggf. sachverständig weiter modifiziert
werden.
Landesförderung für Duisburger Impact
Factory Accelerator Mit ihrer Wachstumsunterstützung für
gemeinwohlorientierte Start-ups ist die gemeinnützige Gesellschaft
Anthropia in Duisburg jetzt teil des Landesförderprogramms für
Start-up-Hubs. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat sechs Hubs zur
Förderung ausgewählt, um junge Unternehmen mit vielversprechenden
Geschäftsmodellen gezielt beim weiteren Wachstum zu unterstützen.
Erstmals liegt ein Fokus dabei auch auf
gemeinwohlorientierten Start-ups. Den Hubs stellt das Land für eine
dreijährige Förderphase 2,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Zur Durchführung ihrer Programme leisten die Hubs auch Eigenanteile.
Anthropia (Duisburg) bietet mit dem Impact Factory Accelerator
Unterstützung für zukunftsfähige Projekte, Gründungen und
Initiativen. Die Idee ist, auf ökonomische Weise Impact zu erzielen.
Die Impact Factory ist eine gemeinsame Initiative der
Gründungspartner Beisheim Stiftung, Franz Haniel & Cie. GmbH, KfW
Stiftung und Anthropia gGmbH mit Unterstützung des Programmpartners
Der Paritätische NRW. Neben dem Duisburger Hub werden der digitalHUB
Aachen, der Digital Hub Region Bonn, der Digihub
Düsseldorf/Rheinland, der Digital Hub münsterLAND (Münster) und der
Startplatz (Köln) vom Land gefördert. idr Weitere Informationen
zum Programm und den teilnehmenden Start-ups stehen unter
http://www.wirtschaft.nrw/hubs
Neues Bürokratiemonster für Menschen mit Haus?
Verband Wohneigentum besorgt über geplante Norm zur
Verkehrssicherungsprüfung Der gemeinnützige Verband Wohneigentum
zeigt sich besorgt über die geplante neue DIN-Norm [DIN 94681] des
Deutschen Instituts für Normung zur „Verkehrssicherheitsüberprüfung
für Wohngebäude“.
Der 40-seitige Entwurf, der regelmäßige
Sicherheitsprüfungen an Wohngebäuden durch Fachbetriebe vorsieht,
könnte zu erheblichen Zusatzkosten für Eigentümer von Haus oder
Wohnung führen. Statt bürokratische Hürden abzubauen, droht die
Norm zusätzliche Auflagen und Kosten mit sich zu bringen.
Expert*innen schätzen, dass die Kosten für eine solche Überprüfung
durchaus in den vierstelligen Bereich steigen könnten.
„Die Belastung der Wohneigentümer durch zusätzliche Prüfpflichten
ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt“, erklärt Peter Wegner,
Präsident des Verbands Wohneigentum. „Viele Hausbesitzer sind
bereits durch steigende Energiekosten und Instandhaltungsaufgaben
stark belastet. Die Einführung zusätzlicher, kostenintensiver
Prüfpflichten würde die ohnehin schwierige finanzielle Situation
vieler Eigentümerinnen und Eigentümer weiter verschärfen.“
Auch freiwillige Norm hat negative Auswirkungen In einer
Pressemitteilung vom 20. März betont das Deutsche Institut für
Normung, dass die
neue Norm freiwillig und eine gesetzliche Verpflichtung „bei
dieser Norm nicht vorgesehen“ sei. Doch auch eine freiwillige Norm
hat negative Auswirkungen, beispielsweise auf Gebäudeversicherungen,
und treibt die Kosten in die Höhe, betont der Verband Wohneigentum.
„Die Gefahr besteht, dass Gebäudeversicherer es zukünftig
zur Auflage machen, eine solche jährliche Verkehrssicherungsprüfung
durchzuführen oder die Versicherungsprämien erhöhen, wenn man diese
nicht vorweisen kann“, erklärt Verband-Wohneigentum-Präsident Peter
Wegner. So würde eine indirekte Pflicht zur Umsetzung entstehen, die
auch deswegen Kosten hochtreibt, da die jährliche Prüfung nach
DIN-Norm [DIN 94681] von Fachbetrieben durchgeführt werden muss.
Gründliche Überprüfung der Norm auf Praxistauglichkeit! Der
Verband Wohneigentum fordert eine gründliche Überprüfung der Norm
mit Blick auf ihre Praxistauglichkeit. „Eigentum verpflichtet. Wer
ein Haus oder eine Wohnung mit Grundstück besitzt, muss auch heute
schon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass
dort niemand zu Schaden kommt. Wohneigentum darf nicht durch
übermäßige Regulierung unattraktiv gemacht werden. Wir appellieren
an die Verantwortlichen, pragmatische Lösungen zu schaffen“, so
Wegner weiter.
Der Norm-Entwurf befindet sich noch bis zum
7. April 2025 in der öffentlichen Diskussion. Der Verband
Wohneigentum wird seine fachliche Perspektive dazu einbringen und
fordert eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von
Wohneigentümern im Normungsprozess.
Vor 10 Jahren in der BZ: Bezirksregierung
bestätigt Rechtmäßigkeit der Befreiung zur Fällung der
Platanen auf der Mercatorstraße Die von der
unteren Landschaftsschutzbehörde der Stadt Duisburg
erteilte Befreiung zwecks Fällung der Platanenallee auf
der Mercatorstraße ist nicht zu beanstanden. Das ist das
Ergebnis der Überprüfung durch die obere
Landschaftsschutzbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Stadt Duisburg konnte nachvollziehbar darlegen,
dass das öffentliche Interesse in Bezug auf die erteilte
Befreiung hier überwiegt. Unmittelbar vor der Fällung der
Bäume soll jedoch eine erweiterte artenschutzrechtliche
Begutachtung durchgeführt werden. Dazu werden potentiell
vorhandene Lebensräume vor Beginn der Baumfällung unter
Einsatz eines Hubwagens genauer inspiziert. Sollten
hierbei Lebensräume schützenswerter Arten aufgefunden
werden, müsste die Stadt für Ausgleich sorgen oder die
Bäume erhalten.
Die Stadt Duisburg hatte die Befreiung
zur Fällung der Platanen erteilt und dies mit einem
überwiegenden öffentlichen Interesse begründet. Daraufhin
gingen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als oberer
Landschaftsschutzbehörde mehrere Eingaben ein, die das
Ziel hatten, die erteilte Befreiung zu beanstanden.

Mercatorstraße - BZ -Foto 2015
Trotz - oder wegen? - der Enscheidung der
Bezirksregierung: Nicht nur die "Rathaus-Opposition"
gegen den Mehrheitsbeschluss von SPD und CDU ist gegen
diese Entscheidung BUND reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung
der Bezirksregierung zur Gewährung der Ausnahmeregelung
zur Fällung der Allee - Warum
Jetzt ? Welche unzumutbare Härte soll vorliegen?
Der
BUND Duisburg reagiert mit großem Unverständnis auf die
Entscheidung der Bezirksregierung. „Das
Bundesnaturschutzgesetzt spricht von Ausnahmeregelungen
und unzumutbarer Härte, um auch außerhalb der gesetzlichen
Fristen Fällungen vorzunehmen. Warum jetzt? Die Stadt
Duisburg plant den Umbau der Mercatorstraße seit 2013,
warum soll also nun eine unzumutbare Härte vorliegen?“,
fragt Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg.
Parallel zur Veröffentlichung der Bezirksregierung,
dass die Stadt nach Ihrem jetzigen eingereichten
Befreiungsantrag bis einschließlich Dienstag die
Fällmaßnahmen vornehmen kann, wurde dem BUND am Freitag,
den 27.03. endlich der Antrag auf Akteneinsicht gewährt.
Von der Bezirksregierung wurde bisher lediglich ein
Förderantrag genehmigt, dieser bezieht sich ausschließlich
auf die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Die Mittel
sind bis 2018 abzurufen.
Nach einer
ersten Durchsicht des Antrages der Stadt Duisburg und des
Fördermittelbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf,
sieht der BUND keine zwingende Abhängigkeit zur Fällung
der Platanen.
Kerstin Ciesla: „Nachdem ich meine Mittagspause im
Stadthaus verbracht habe und eine kurze Sichtung des
Fördermittelbescheids vornehmen konnte, ist für mich nach
wie vor nicht nachzuvollziehen, warum die Stadt jetzt so
eine Eile an den Tag legt. Würde die Stadt bis zum Herbst
warten (Ende der Frist zur Fällung von Bäumen gemäß
Bundesnaturschutzgesetz ist der 30.09.), würde uns die
Möglichkeit gegeben, das eingereichte Bürgerbegehren
durchzuführen.“ Für Mittwoch ist ein Termin der
InitiatorInnen des Bürgerbegehrens mit dem Rechtsamt
vereinbart, danach könnte mit der Unterschriftensammlung
begonnen werden, nun sei aber erneut zu befürchten, dass
die Stadt am Montag oder Dienstag Fakten schaffen will –
und das ohne Not, denn der Förderbescheid zeigt, dass die
vorgeblichen Abhängigkeiten zur Bahnhofsumgestaltung
entknotet werden können.
Nächste
Mindestlohnanhebung dürfte stärker ausfallen - 15 Euro in
Sicht Bis Ende Juni 2025 muss die
Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche
Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll. Eine
wichtige Vorentscheidung hat die Mindestlohnkommission
dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die
nächste Mindestlohnerhöhung nicht nur nachlaufend an der
Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von
60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten.
Darauf haben sich die von Gewerkschaften und
Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar
verständigt, als sie eine neue Geschäftsordnung
beschlossen haben. Was dies für die kommende
Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Forscher des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)
und des Instituts für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung jetzt
in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission
detailliert herausgearbeitet.*


Nr. 88 · März 2025 · Hans-Böckler-Stiftung
Um
das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist
in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig.
Die verschiedenen Datenquellen, die in der Studie hierzu
analysiert werden, unterscheiden sich diesbezüglich nur um
Cent-Beträge: Schreibt man die Daten des Statistischen
Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88
bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro
im Jahr 2027.

Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre
schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von
15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu
erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den
international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des
Medianlohns, der auch in der Europäischen
Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig
unterschritten. Entsprechend groß ist jetzt der
Aufholbedarf – und zwar auch, weil die
Mindestlohnkommission in ihrem letzten Beschluss 2023
gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen nur
eine Mini-Anhebung auf das derzeitige Niveau von 12,82
Euro beschlossen hatte.

Die kommende Erhöhung dürfte damit stärker ausfallen,
als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie in
der Vergangenheit nur an der Tarifentwicklung der
vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die
Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen
Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14
Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber
allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in
der Mindestlohnkommission markieren“.

Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle
geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So
lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten
zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein
Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert
dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn der
Mindestlohnkommission zum Verhandlungsbeginn noch weitere
Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der
Deutschen Bundesbank oder des WSI Tarifarchivs zugrunde
legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein
Mindestlohnniveau von bis zu 14,26 Euro.


Transparenz durch zweistufiges Anpassungsverfahren
Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der
Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die
Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere
Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und
Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre
Anpassung des Mindestlohns dienen. Als zweites könnte bis
zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des
Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der
die bestehende Lücke geschlossen wird.
„Die
Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene
Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über
weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie
könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter
Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit
zurückgewinnen“, so die Studienautoren Dr. Malte Lübker,
Prof. Dr. Thorsten Schulten (beide WSI) und Prof. Dr.
Alexander Herzog-Stein (IMK).

Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der
Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der
Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt
die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission äußerst
verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die
Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen
die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen.
Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den
Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen durch die
Kommission über viele Jahre zurückgefallen. Auch der
Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum
Medianlohn setzt, sank unter Ägide der Kommission nach
Daten der OECD von 48,2 Prozent (2015) auf 44,8 Prozent
(2021) und hatte sich damit weiter von dem
60-Prozent-Referenzwert entfernt.
Erst die Anhebung
des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Gesetzgeber zum 1.
Oktober 2022 brachte hier einen zwischenzeitlichen Anstieg
auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich
Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer
Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2
Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal erreichten
zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit
62,2 Prozent die 60 Prozent-Marke, während sie für
Luxemburg und Rumänien in Reichweite lag.
Mindestlohn hat sich in Deutschland etabliert –
befürchtete Nebenwirkungen bleiben aus Unabhängig
von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach
zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der
gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest
etablierten Regelungsinstrument der deutschen
Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten
Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die
Studienautoren. Vom Mindestlohn profitiert haben vor allem
Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die
Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf
Euro – deutlich gestiegen.
Dies habe zu einem
Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen.
„Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in
Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen
hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen
wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen
Frauen und Männern geleistet und geholfen, das
innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment
abzubauen“, hebt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch,
wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.
In
vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns
gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse.
Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten
Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund
400.000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben.
Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im
Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch
dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt
verloren gegangen.
Auch für die Tarifpolitik
lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der
Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den
Organisationsgrad von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf
zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge
entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam
es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.
Pluto-Picknick mit Mick Von
„Sein zu Schein“ ist es oftmals nicht ganz so weit, wenn
man nur ein wenig umdenkt! Was, wenn wir uns eine Reise
von der Sonne bis zum Zwergplaneten Pluto wünschen?
„Unmöglich!“ sagt das Sein. Der Schein hingegen denkt kurz
nach und sagt: „Moment mal!“ Rikscha-Gästeführer Mick
Haering hat am Maßstab geschraubt und fliegt – natürlich
gewohnt kurzweilig und packend - in sechsfacher
Lichtgeschwindigkeit die gesamte Strecke mit Gästen ab.
Wir starten im Zentrum unseres Sonnensystems:
In Ruhrort an der kleinen Bassinbrücke. Dort wartet
bereits die Sonne (von Mick auf einen Meter im Durchmesser
geschrumpft). So „fliegen“ wir bis zum Pluto und erfahren
jede Menge spannender Geschichten und Fakten über
Dimensionen, Planeten und Illusionen.
Da die
Planetenreise zu Fuß stattfindet, sind’s am Ende nicht
5.899.900.000 Kilometer, sondern „nur“ 4,21 Kilometer
entlang des Rheins. Selbst mitgebrachte Astronautenkost
wird auf dem Pluto „gepicknickt“.
Pluto-Picknick
mit Mick Treffpunkt: Dammstraße auf der blauen Brücke über
dem Eisenbahnbassin, 47119 Duisburg-Ruhrort Sonntag, 30.
März 2025, 11 Uhr und 16 Uhr Eintritt: frei -
Hutveranstaltungen Um Platzreservierung wird gebeten:
https://www.eventbrite.de/e/1231589680889
Scheint so klein und ist so groß |
Literarisches Menu Am Samstag um 19:00 Uhr
lädt das Team der Ruhrorter HOFkultur ein ins Das PLUS am
Neumarkt zum literarischen Menu in der Ausstellung
"Scheint so klein und ist so groß" zu den 46. Duisburger
Akzenten "Sein und Schein".
Die kulinarischen
Happen werden von der Kombüse der Ankerbar serviert, die
literarischen Menupunkte servieren Barbara Wedekind und
Folkert Küpers. Die musikalischen Zwischenhappen liefert
Hoflieferanten-Akkordeonist Ivan Zsymbal.

Foto Iris Frank-Graefen
Für die bei dieser
Veranstaltung gereichten Speisen fällt eine
Unkostenbeteiligung von 12,50 € pro Person an. Wegen der
begrenzten Plätze ist auch eine Platzreservierung nötig.
Anmeldung über „Ankerbar“, Tel. 0203 48455800 oder
ankerbar.duisburg@gmail.com Scheint so klein und
ist so groß | Literarisches Menu Samstag, 29. März 2025,
19 Uhr Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119
Duisburg-Ruhrort
Don Alder live in Duisburg – Ein
Abend voller Magie auf sechs Saiten
Der kanadische Gitarrenvirtuose,
Singer-Songwriter und Gewinner zahlreicher
internationaler Preise Don Alder kommt im
Frühjahr nach Deutschland auf Tour – ein
Muss für alle, die Musik nicht nur hören,
sondern spüren wollen. Mit atemberaubender
Fingerstyle-Technik, außergewöhnlichem
Songwriting und einer sonoren Stimme,
entführt Don Alder sein Publikum in eine
Welt voller Klangfarben und Emotionen.
Seine Musik verbindet meisterhafte
Gitarrenkunst mit tiefgründigen Texten – mal
berührend, mal mitreißend, aber immer
einzigartig. Alder gehört zu den wenigen
Künstlern, die technische Brillanz und
gefühlvolle Intensität in perfekter Balance
vereinen. Seine Konzerte sind mehr als
musikalische Darbietungen – sie sind
Erlebnisse, die lange nachklingen.
Erleben Sie einen der faszinierendsten
Gitarristen unserer Zeit hautnah – ein
Abend, der die Seele berührt. Wo: Bora,
Dellplatz 16A, 47051 Duisburg. Wann: 26. März 2025, 19 Uhr

Foto: Wolf Birke
Maske, Mantel und Schirm und
ihre Bedeutung
Maske, Mantel und Schirm stehen alle drei für
Schutz. Als Symbole haben sie aber noch ganz andere Bedeutungen für
die Menschen. Welche das sind, zeigen Pfarrerin i.R. Karin Holdmann
und Pfarrer Stefan Korn einer Predigtreihe in der Lutherkirche
Duisburg Duissern, Martinstr. 35, auf: Am 30. März geht es im
Gottesdienst um die Maske, am 6. April um den Mantel und am 13.
April um den Schirm.
Alle Gottesdienste beginnen um 11 Uhr
und lassen die Begegnung anschließend beim Kirchencafé in der
benachbarten Notkirche ausklingen. Infos zur Gemeinde gibt es im
Netz unter www.ekadu.de.

Pfarrer Stefan Korn in der Duisserner Lutherkirche – mit Maske,
Schirm und Mantel, die in der Predigtreihe groß herauskommen (Foto:
www.ekadu.de)
Gemeinde Obermeiderich lädt wieder zum
kostenfreien Mittagstisch ein Die Evangelische
Kirchengemeinde Duisburg Obermeiderich startete vor zwei Jahren
unter dem Motto „eine Kelle Suppe – eine Kelle Gemeinschaft“ einen
kostenfreien Mittagstisch.
Sie lädt seitdem weiterhin alle
Menschen unabhängig von Religion und Kultur an einem Sonntag - meist
dem letzten - im Monat um zwölf Uhr zur gemeinsamen Mahlzeit in das
Gemeindezentrum an der Emilstraße 27 ein. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich. Das Essen ist gratis, Spenden werden aber gerne
entgegen genommen.
Beim nächsten Mittagstisch, am 30. März
2025 kommen um 12 Uhr ein Ofengemüse mit Kartoffeln, Feta sowie Dip
und ein leckeres Dessert auf den Tisch. Alles mit Liebe gekocht!
Zusatzinfos: Beim Mittagstisch geht es der Gemeinde und dem Team der
Ehrenamtlichen, die vom Schnibbeln, Kochen, Servieren und Abräumen
alles selber machen, um Hilfe für Menschen, die Hilfe benötigen.
Und um mehr: „Menschen brauchen in unserer herausfordernden und
unsicheren Zeit Angebote, die sowohl dem Leib als auch der Seele
guttun. Hunger hat viele Komponenten. Deshalb gibt es bei Emils
Mittagstisch neben einer Kelle Suppe auch eine Kelle Gemeinschaft“
sagt auch Sarah Süselbeck, Pfarrerin der Gemeinde, die voll hinter
dem Projekt steht und selbst mit anpackt. Infos zur Gemeinde gibt
es im Netz unter www.obermeiderich.de.

Preise für Wohnimmobilien im 4. Quartal 2024: +1,9 % zum
Vorjahresquartal +0,3 % zum Vorquartal
Die Preise für Wohnimmobilien
(Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 4. Quartal 2024 gegenüber
dem 4. Quartal 2023 um durchschnittlich 1,9 % gestiegen. Gegenüber
dem Vorquartal stiegen sie um 0,3 %.
Immobilienpreise im
Vergleich zum Vorjahresquartal nur in dünn besiedelten ländlichen
Kreisen gesunken In den meisten Gegenden Deutschlands sind die
Immobilienpreise im 4. Quartal 2024 im Vergleich zum 4. Quartal 2023
gestiegen. Nur in dünn besiedelten ländlichen Kreisen waren die
Preise gegenüber dem Vorjahresquartal rückläufig. Dort kosteten
Wohnungen im Durchschnitt 1,2 %, Ein- und Zweifamilienhäuser 0,9 %
weniger.
In den sieben größten Städten Deutschlands
(Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und
Düsseldorf) musste für Wohnungen 1,6 % mehr gezahlt werden als im
4. Quartal 2023, Häuser kosteten 1,1 % mehr. Im Vergleich zum
Vorquartal waren die Preise für Wohnungen dagegen leicht rückläufig
(-0,3 %). Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich in diesen
Städten um 3,9 % gegenüber dem Vorquartal.
In den
kreisfreien Großstädten ohne Metropolen stiegen die Preise für
Wohnungen um 2,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal, für Ein-und
Zweifamilienhäuser erhöhten sie sich um 2,2 %. Im Vergleich zum
Vorquartal kosteten Wohnungen sowie Ein-und Zweifamilienhäuser
jeweils 0,2 % mehr.
Kommende Revision der Ergebnisse ab
2022 Im Zuge der Umsetzung einer neuen Liefervereinbarung zum
Berichtsjahr 2022 wurden einige Fälle mit unbekanntem Baujahr
fehlerhaft dem Neubau zugeordnet. Daher werden die Ergebnisse
derzeit rückwirkend bis zum 1. Quartal 2022 korrigiert. Nach
aktuellen Berechnungen werden sich die Korrekturen nur geringfügig
auf den Häuserpreisindex insgesamt auswirken.
Im Bereich
Neubau und bei den Ergebnissen nach siedlungsstrukturellen
Kreistypen ist dagegen mit stärkeren Veränderungen als im
Häuserpreisindex insgesamt zu rechnen. Alle in dieser
Pressemitteilung genannten Veränderungsraten für das 4. Quartal 2024
zum Vorquartal und Vorjahresquartal wurden bereits korrigiert.
Da sich die Indexwerte ab dem 1. Quartal 2022 durch die
vorzunehmenden Korrekturen ändern können, wurden die entsprechenden
Werte im Internetangebot als vorläufig gekennzeichnet. Die
Jahresveränderungsraten werden mit den korrigierten Ergebnissen
veröffentlicht. Die ausstehenden Korrekturen werden schnellstmöglich
vorgenommen und das Datenangebot aktualisiert.
Elterngeld 2024: Elterngeld Plus gewinnt weiter an
Bedeutung • 1,24 Millionen Frauen und 432 000
Männer bezogen 2024 Elterngeld; Väteranteil mit 25,8 %
leicht rückläufig • Anteil der Beziehenden von
Elterngeld Plus mit 36,7 % auf neuem Höchstwert •
Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs
2024 bei Frauen mit 14,8 Monaten weiterhin deutlich länger
als bei Männern mit 3,8 Monaten
Rund 1,67
Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr
2024 Elterngeld erhalten. Das waren rund 95 000 oder 5,4 %
weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit
Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 31 000 oder 6,6 %
auf 432 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden
Frauen um 65 000 oder 5,0 % auf 1,24 Millionen.
Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im dritten
Jahr in Folge und lag 10,6 % niedriger als 2021. Zum
Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten
nach vorläufigen Angaben um etwa 15 % zurück.
613 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten
im Jahr 2024 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und
zwar 42,3 % der berechtigten Mütter und 20,6 % der Väter.
Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und
Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug
zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 36,7 %
(2023: 34,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld
Plus somit immer stärker nachgefragt.
Zum
Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung,
entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für
Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich
niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird
dafür aber länger gezahlt, sodass es insgesamt den
gleichen Gesamtbetrag ergibt. Arbeiten beide Elternteile
parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus
bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch
genommen werden.
Von dieser Möglichkeit
machten allerdings nur 8,6 % der Beziehenden von
Elterngeld Plus Gebrauch. Väteranteil in Sachsen am
höchsten, im Saarland am niedrigsten Der Väteranteil ging
im Jahr 2024 leicht zurück auf 25,8 % (2023: 26,2 %). Dies
ist der erste nennenswerte Rückgang. Seit 2015 ist der
Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er
noch bei 20,9 % gelegen.
Der Väteranteil gibt den
Anteil der männlichen Bezieher an allen
Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 %
betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch
die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.
Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem
Väteranteil von 29,5 % im Jahr 2024 war – wie im Vorjahr –
Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,1 %) und Bayern
(27,8 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2024 –
ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,6 %).
Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und
Männern bei der geplanten Bezugsdauer Die
durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag
bei den Frauen im Jahr 2024 unverändert bei 14,8 Monaten.
Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit
durchschnittlich 3,8 Monaten dagegen deutlich kürzer und
im Vergleich der vergangenen Jahre praktisch konstant
(2023: 3,7 Monate; 2022: 3,6 Monate).
9 800 Euro je Schülerin und Schüler
an öffentlichen Schulen im Jahr 2023 Ausgaben je
Schülerin und Schüler gegenüber 2022 um gut 3 % gestiegen
Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2023
durchschnittlich 9 800 Euro für die Ausbildung einer
Schülerin beziehungsweise eines Schülers an einer
öffentlichen Schule ausgegeben. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter
mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) rund
300 Euro beziehungsweise 3 % mehr als im Jahr 2022.
Gut drei Viertel der Gesamtausgaben (7 400 Euro
beziehungsweise 76 %) entfielen dabei auf die
Personalkosten. Die restlichen Mittel wurden für den
laufenden Sachaufwand (1 400 Euro beziehungsweise 14 %)
und Investitionen (1 000 Euro beziehungsweise 10 %)
bereitgestellt.
Pro-Kopf-Ausgaben variieren
zwischen den Schularten teils deutlich An
allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2023
durchschnittlich 10 500 Euro je Schülerin und Schüler und
somit 300 Euro (+3 %) mehr als im Vorjahr aufgewendet.
Zwischen den Schularten zeigen sich teils deutliche
Unterschiede in der Ausgabenhöhe.
So beliefen sich
die Pro-Kopf-Ausgaben an Grundschulen auf 8 400 Euro,
während es an Integrierten Gesamtschulen rund 11 600 Euro
waren. An Gymnasien wurden durchschnittlich 10 900 Euro je
Schülerin und Schüler ausgegeben. Die Ausgaben an
beruflichen Schulen lagen im Vergleich deutlich niedriger.
Im Jahr 2023 wurden hier insgesamt 7 100 Euro je
Schülerin und Schüler aufgewendet. Dies entspricht einer
Steigerung um 300 Euro (+5 %) gegenüber dem Vorjahr.
Erklärbar sind die niedrigeren Ausgaben an den beruflichen
Schulen insbesondere mit überwiegendem Teilzeitunterricht
an den Berufsschulen innerhalb des dualen
Ausbildungssystems.

Hoher Anstieg der Ausgaben je Schülerin und Schüler in
Bayern Mit Ausnahme des Saarlands, wo aufgrund
auslaufender Sonderprogramme ein Rückgang von 140 Euro
(-1 %) zu verzeichnen war, stiegen die Ausgaben je
Schülerin und Schüler im Jahr 2023 in allen Bundesländern.
Am stärksten nahmen die Ausgaben in Bayern (+700 Euro
beziehungsweise +6 %) und in Schleswig-Holstein (+500 Euro
beziehungsweise +5 %) zu.
Die höchsten Ausgaben
verzeichneten Berlin mit 13 400 Euro, Hamburg mit
12 300 Euro und Bayern mit 11 300 Euro. In
Nordrhein-Westfalen lagen die Ausgaben mit 8 900 Euro je
Schülerin und Schüler am niedrigsten. Bei einem
Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu
beachten, dass sich nicht nur die Schulstruktur und das
Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden,
sondern auch Unterschiede hinsichtlich
Schüler-Lehrer-Relationen, Besoldungsstruktur,
Gebäudemanagement oder der zeitlichen Verteilung von
Investitionsprogrammen vorliegen.
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