'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    13. Kalenderwoche: 25. März
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Mittwoch, 26. März 2025

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag  
Mit heute (26. März 2025) verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 zurückgewiesen.


Der zum 1. Januar 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz (GG) dar. Der Senat führt in seinem Urteil aus, dass eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraussetzt, der durch den Gesetzgeber allerdings nur in seinen Grundzügen zu umreißen ist.

Im Fall des Solidaritätszuschlags ist dies der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes. Weiter führt der Senat aus, dass ein evidenter Wegfall des Mehrbedarfs eine Verpflichtung des Gesetzgebers begründet, die Abgabe aufzuheben oder ihre Voraussetzungen anzupassen. Insoweit trifft den Bundesgesetzgeber – bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe – eine Beobachtungsobliegenheit.

Ein offensichtlicher Wegfall des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden Mehrbedarfs des Bundes kann auch heute (noch) nicht festgestellt werden. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und besteht folglich nicht.

Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gegen die unveränderte Fortführung der Solidaritätszuschlagspflicht und gegen den nur teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlags wenden, blieb daher erfolglos. Richterin Wallrabenstein hat sich der Senatsmehrheit im Ergebnis angeschlossen, jedoch hinsichtlich der Begründung ein Sondervotum verfasst.


DMB-Vorstand Tenbieg zum Soli-Urteil: „Jetzt sind andere Entlastungen für den Mittelstand gefragt“
Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB), kommentiert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Solidaritätszuschlag als verfassungskonform bestätigt hat.

„Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bedauern jedoch, dass der Solidaritätszuschlag für viele kleine und mittlere Unternehmen weiterhin eine erhebliche finanzielle Belastung bleibt und an sich nicht mehr viel mit dem ‚Aufbau Ost‘ zu tun hat“, so Tenbieg.

„Rund sieben Milliarden Euro zahlen mittelständische Betriebe jährlich – Geld, das in wirtschaftlich angespannten Zeiten dringend für Investitionen, Innovationen und Schaffung von Arbeitsplätzen benötigt wird.“ Tenbieg fordert daher von der Politik nennenswerte finanzielle Entlastungen für KMU: „Die dringend notwendige Steuer- und Abgabenentlastung muss nun auf anderem Wege erfolgen.

Wir erwarten von der kommenden Bundesregierung wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstands – etwa durch steuerliche Erleichterungen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent, Abbau der zeit- und kostenintensiven Bürokratie sowie praxisnahe und gut ausgestattete Förderprogramme. Nur so können KMU auch künftig ihre zentrale Rolle als Innovations- und Beschäftigungstreiber erfüllen.“

IHK fordert Steuerreform nach Soli-Entscheidung - Unternehmen müssen endlich entlastet werden  
Der Solidaritätszuschlag (Soli) entspricht der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Ein schwerer Schlag für die Unternehmen, findet die Niederrheinische IHK.

Eine steuerliche Entlastung ist überfällig, betont IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers: „Die Entscheidung des Gerichts, dass der Soli bleibt, ist zu respektieren. Unsere Wirtschaft braucht aber eine echte Steuerreform, um international wettbewerbsfähig zu sein. Wir müssen mehr unternehmerische Freiheit zulassen. Wir sagen: Sofort entlasten.

Ziel muss sein, den Soli abzuschaffen und die Unternehmenssteuern auf maximal 25 Prozent zu senken. Auch die Stromsteuer muss auf das europäische Mindestmaß – für alle Branchen. Unternehmen bauen gerade massiv Stellen ab oder gehen ins Ausland. Das sollte Warnung genug sein. Neben den Steuern bleibt die Bürokratie das Hauptproblem. Es ist falsch, wenn die öffentliche Verwaltung stärker wächst als die Wirtschaft. Das gilt übrigens auch für die Anzahl der Ministerien in Berlin. Es wäre ein starkes Signal, das Kabinett von 16 auf 12 Minister zu reduzieren.“  


Abwärtstrend gestoppt. Duisburgs Immobilienmarkt zeigt sich bei steigenden Umsätzen wertstabil

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg hat in seiner Jahressitzung am 19. März 2025 die Bodenrichtwerte, den Grundstücksmarktbericht und die sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten zum Stichtag 01.01.2025 als Übersicht über den Grundstücksmarkt in der Stadt Duisburg ermittelt.

Grundlage bildet die gemäß § 195 Baugesetzbuch (BauGB) geführte Kaufpreissammlung. Der Duisburger Immobilienmarkt zeigt sich im abgelaufenen Jahr bei steigenden Umsätzen sehr stabil im Preisniveau erklärt Herr Alexander Bernt. Die Sicherheit bei den Immobilienpreisen führt zu einer steigenden Anzahl von Transaktionen.

Diese Wertbeständigkeit lässt sich bei den Eigentumswohnungen vor allem aus dem seit 2022 annähernd gleichbleibenden Preisindex herleiten und bei den Ein- und Zweifamilienhäusern über die Konsolidierung des Preisindexes im vergangenen Jahr.

Dank einer Vielzahl von Neubaugebieten im Duisburger Stadtgebiet gibt es attraktive Angebote in diesem Teilmarkt, dies zeigt sich vor allem in den steigenden Zahlen von neuerstellten Ein- und Zweifamilienhäusern (Bauträgerobjekte) und den gestiegenen Zahlen bei den Erstverkäufen aus Neubau bei den Eigentumswohnungen.

Ebenso werden aber auch Bestandsimmobilien wieder vermehrt veräußert und nachgefragt. Diese ausgewogene Entwicklung schafft eine gute Möglichkeit für alle Marktteilnehmende auf dem Duisburger Immobilienmarkt die richtige Immobilie zu finden.

Grundstückspreise für Baugrundstücke gleichbleibend
Bei den Bauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser konnte wie im letzten Jahr ein gleichbleibendes Preisniveau registriert werden.

Deutlich mehr Verkäufe
Im Jahr 2024 hat der Gutachterausschuss insgesamt 3.131 Kaufverträge über Verkäufe von Grundstücken, Häusern und Wohnungen (17 Prozent mehr als im Vorjahr) ausgewertet. Im Rahmen dieser ausgewerteten Vorgänge wurden im Duisburger Stadtgebiet rund 1,1 Milliarden Euro umgesetzt. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von rund 38 Prozent.

Ein Blick auf die Teilmärkte zeigt folgende Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr: - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke: Im Jahr 2024 sind insgesamt 22 Kaufverträge unbebauter Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke registriert worden. Ein weiterer Rückgang der Verkaufsfälle, auf nur mehr 8 Kaufverträge, ist bei den Grundstücken für eine Mehrfamilienhausbebauung zu verzeichnen gewesen.
- Kaufverträge über bebaute Grundstücke: Dieser Teilmarkt konnte mit einer Anzahl von 1.488 Kaufverträge den Abwärtstrend nicht nur stoppen, sondern mit rund 21 Prozent Zuwachs eine deutliche Steigerung verbuchen.

Es konnten 42 Kauffällen für neuerstellte Ein- und Zweifamilienhäuser registriert werden. Der Durchschnittspreis für neuerstellte Ein- und Zweifamilienhäuser im Stadtgebiet beträgt rund 700.000 Euro.
- Kaufverträge über Wohnungs- und Teileigentum: Im Jahr 2024 wechselten mit 1.448 ausgewerteten Kaufverträgen im Bereich des Wohnungs- und Teileigentumsmarktes rund 19 Prozent mehr Objekte den Eigentümer als im Vorjahreszeitraum. Der Geldumsatz ist dabei um rund 25 Prozent gestiegen auf rund 184,7 Mio. Euro. Insgesamt konnten 40 Erstverkäufe von Wohnungen nach Neubau registriert werden.

Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktdaten
2025 Die Bodenrichtwerte wurden auf Basis, der bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung einer detaillierten Analyse unterzogen und hinsichtlich ihrer Abgrenzung, der wertbestimmenden Merkmale sowie dem Wert zum Stichtag untersucht. Ergebnis dieser Untersuchung ist ein gleichbleibendes Wertniveau bei den Bodenrichtwerten.

Neue Bodenrichtwerte für eine individuelle Wohnbebauung (Ein- und Zweifamilienhausbebauung) sind für den Bereich Eisvogelpfad mit 700 Euro/m² und für das Rahmerbuschfeld mit 530 Euro/m² gebildet worden. Die Bodenrichtwerte stehen kostenfrei im zentralen Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land NordrheinWestfalen unter www.BORIS.nrw.de zur Verfügung. Unter der Internetadresse kann auch der Grundstücksmarktbericht, der einen umfassenden Überblick über den Grundstücksmarkt in Duisburg gibt, voraussichtlich ab Ende März 2025 kostenfrei abgerufen werden.

Neben den aktuellen Daten können unter der Internetadresse auch alle Bodenrichtwerte ab 2011 und Grundstücksmarktberichte ab dem Jahr 2005 kostenfrei abgerufen werden.

• Index und Immobilienwerte für Einfamilienhäuser udn Eigentuzmswohnungen
In seiner Sitzung am 11. März 2025 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg den Index und die Immobilienrichtwerte für Einfamilienhäuser und für Eigentumswohnungen 2025 beschlossen.
„Es zeigt sich bei den Einfamilienhäusern und bei den Eigentumswohnungen eine gleichbleibendes Wertniveau“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses, Alexander Bernt. Unter www.BORIS.nrw.de steht ein „Immobilienpreiskalkulator“ für beide Teilmärkte zur Verfügung. Mit dessen Hilfe und den bereitgestellten Informationen aus der örtlichen Fachinformation kann ein Immobilienrichtwert leicht von jedem auf das vorläufige Vergleichswertniveau des zu bewertenden Objektes angepasst und ggf. sachverständig weiter modifiziert werden.


Landesförderung für Duisburger Impact Factory Accelerator
Mit ihrer Wachstumsunterstützung für gemeinwohlorientierte Start-ups ist die gemeinnützige Gesellschaft Anthropia in Duisburg jetzt teil des Landesförderprogramms für Start-up-Hubs. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat sechs Hubs zur Förderung ausgewählt, um junge Unternehmen mit vielversprechenden Geschäftsmodellen gezielt beim weiteren Wachstum zu unterstützen.

Erstmals liegt ein Fokus dabei auch auf gemeinwohlorientierten Start-ups. Den Hubs stellt das Land für eine dreijährige Förderphase 2,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zur Durchführung ihrer Programme leisten die Hubs auch Eigenanteile. Anthropia (Duisburg) bietet mit dem Impact Factory Accelerator Unterstützung für zukunftsfähige Projekte, Gründungen und Initiativen. Die Idee ist, auf ökonomische Weise Impact zu erzielen.

Die Impact Factory ist eine gemeinsame Initiative der Gründungspartner Beisheim Stiftung, Franz Haniel & Cie. GmbH, KfW Stiftung und Anthropia gGmbH mit Unterstützung des Programmpartners Der Paritätische NRW. Neben dem Duisburger Hub werden der digitalHUB Aachen, der Digital Hub Region Bonn, der Digihub Düsseldorf/Rheinland, der Digital Hub münsterLAND (Münster) und der Startplatz (Köln) vom Land gefördert. idr
Weitere Informationen zum Programm und den teilnehmenden Start-ups stehen unter http://www.wirtschaft.nrw/hubs

Neues Bürokratiemonster für Menschen mit Haus?
Verband Wohneigentum besorgt über geplante Norm zur Verkehrssicherungsprüfung
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum zeigt sich besorgt über die geplante neue DIN-Norm [DIN 94681] des Deutschen Instituts für Normung zur „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude“.

Der 40-seitige Entwurf, der regelmäßige Sicherheitsprüfungen an Wohngebäuden durch Fachbetriebe vorsieht, könnte zu erheblichen Zusatzkosten für Eigentümer von Haus oder Wohnung führen. ‌ Statt bürokratische Hürden abzubauen, droht die Norm zusätzliche Auflagen und Kosten mit sich zu bringen. Expert*innen schätzen, dass die Kosten für eine solche Überprüfung durchaus in den vierstelligen Bereich steigen könnten.


„Die Belastung der Wohneigentümer durch zusätzliche Prüfpflichten ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt“, erklärt Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum. „Viele Hausbesitzer sind bereits durch steigende Energiekosten und Instandhaltungsaufgaben stark belastet. Die Einführung zusätzlicher, kostenintensiver Prüfpflichten würde die ohnehin schwierige finanzielle Situation vieler Eigentümerinnen und Eigentümer weiter verschärfen.“

Auch freiwillige Norm hat negative Auswirkungen In einer Pressemitteilung vom 20. März betont das Deutsche Institut für Normung, dass die neue Norm freiwillig und eine gesetzliche Verpflichtung „bei dieser Norm nicht vorgesehen“ sei. Doch auch eine freiwillige Norm hat negative Auswirkungen, beispielsweise auf Gebäudeversicherungen, und treibt die Kosten in die Höhe, betont der Verband Wohneigentum.

„Die Gefahr besteht, dass Gebäudeversicherer es zukünftig zur Auflage machen, eine solche jährliche Verkehrssicherungsprüfung durchzuführen oder die Versicherungsprämien erhöhen, wenn man diese nicht vorweisen kann“, erklärt Verband-Wohneigentum-Präsident Peter Wegner. So würde eine indirekte Pflicht zur Umsetzung entstehen, die auch deswegen Kosten hochtreibt, da die jährliche Prüfung nach DIN-Norm [DIN 94681] von Fachbetrieben durchgeführt werden muss.

Gründliche Überprüfung der Norm auf Praxistauglichkeit!
Der Verband Wohneigentum fordert eine gründliche Überprüfung der Norm mit Blick auf ihre Praxistauglichkeit. „Eigentum verpflichtet. Wer ein Haus oder eine Wohnung mit Grundstück besitzt, muss auch heute schon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Wohneigentum darf nicht durch übermäßige Regulierung unattraktiv gemacht werden. Wir appellieren an die Verantwortlichen, pragmatische Lösungen zu schaffen“, so Wegner weiter.

Der Norm-Entwurf befindet sich noch bis zum 7. April 2025 in der öffentlichen Diskussion. Der Verband Wohneigentum wird seine fachliche Perspektive dazu einbringen und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von Wohneigentümern im Normungsprozess.


Vor 10 Jahren in der BZ: Bezirksregierung bestätigt Rechtmäßigkeit der Befreiung zur Fällung der Platanen auf der Mercatorstraße
Die von der unteren Landschaftsschutzbehörde der Stadt Duisburg erteilte Befreiung zwecks Fällung der Platanenallee auf der Mercatorstraße ist nicht zu beanstanden. Das ist das Ergebnis der Überprüfung durch die obere Landschaftsschutzbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Stadt Duisburg konnte nachvollziehbar darlegen, dass das öffentliche Interesse in Bezug auf die erteilte Befreiung hier überwiegt. Unmittelbar vor der Fällung der Bäume soll jedoch eine erweiterte artenschutzrechtliche Begutachtung durchgeführt werden. Dazu werden potentiell vorhandene Lebensräume vor Beginn der Baumfällung unter Einsatz eines Hubwagens genauer inspiziert. Sollten hierbei Lebensräume schützenswerter Arten aufgefunden werden, müsste die Stadt für Ausgleich sorgen oder die Bäume erhalten.


Die Stadt Duisburg hatte die Befreiung zur Fällung der Platanen erteilt und dies mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse begründet. Daraufhin gingen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als oberer Landschaftsschutzbehörde mehrere Eingaben ein, die das Ziel hatten, die erteilte Befreiung zu beanstanden.

Mercatorstraße - BZ -Foto 2015

Trotz - oder wegen? - der Enscheidung der Bezirksregierung:
Nicht nur die "Rathaus-Opposition" gegen den Mehrheitsbeschluss von SPD und CDU ist gegen diese Entscheidung
BUND reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung der Bezirksregierung zur Gewährung der Ausnahmeregelung zur Fällung der Allee - Warum Jetzt ? Welche unzumutbare Härte soll vorliegen?

Der BUND Duisburg reagiert mit großem Unverständnis auf die Entscheidung der Bezirksregierung. „Das Bundesnaturschutzgesetzt spricht von Ausnahmeregelungen und unzumutbarer Härte, um auch außerhalb der gesetzlichen Fristen Fällungen vorzunehmen. Warum jetzt? Die Stadt Duisburg plant den Umbau der Mercatorstraße seit 2013, warum soll also nun eine unzumutbare Härte vorliegen?“, fragt Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg.
 
Parallel zur Veröffentlichung der Bezirksregierung, dass die Stadt nach Ihrem jetzigen eingereichten Befreiungsantrag bis einschließlich Dienstag die Fällmaßnahmen vornehmen kann, wurde dem BUND am Freitag, den 27.03. endlich der Antrag auf Akteneinsicht gewährt. Von der Bezirksregierung wurde bisher lediglich ein Förderantrag genehmigt, dieser bezieht sich ausschließlich auf die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Die Mittel sind bis 2018 abzurufen.

Nach einer ersten Durchsicht des Antrages der Stadt Duisburg und des Fördermittelbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf, sieht der BUND keine zwingende Abhängigkeit zur Fällung der Platanen.  
Kerstin Ciesla: „Nachdem ich meine Mittagspause im Stadthaus verbracht habe und eine kurze Sichtung des Fördermittelbescheids vornehmen konnte, ist für mich nach wie vor nicht nachzuvollziehen, warum die Stadt jetzt so eine Eile an den Tag legt. Würde die Stadt bis zum Herbst warten (Ende der Frist zur Fällung von Bäumen gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist der 30.09.), würde uns die Möglichkeit gegeben, das eingereichte Bürgerbegehren durchzuführen.“

Für Mittwoch ist ein Termin der InitiatorInnen des Bürgerbegehrens mit dem Rechtsamt vereinbart, danach könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden, nun sei aber erneut zu befürchten, dass die Stadt am Montag oder Dienstag Fakten schaffen will – und das ohne Not, denn der Förderbescheid zeigt, dass die vorgeblichen Abhängigkeiten zur Bahnhofsumgestaltung  entknotet werden können. 


Nächste Mindestlohnanhebung dürfte stärker ausfallen - 15 Euro in Sicht
Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll. Eine wichtige Vorentscheidung hat die Mindestlohnkommission dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die nächste Mindestlohnerhöhung nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten.

Darauf haben sich die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar verständigt, als sie eine neue Geschäftsordnung beschlossen haben. Was dies für die kommende Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission detailliert herausgearbeitet.*




Nr. 88 · März 2025 · Hans-Böckler-Stiftung


Um das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig. Die verschiedenen Datenquellen, die in der Studie hierzu analysiert werden, unterscheiden sich diesbezüglich nur um Cent-Beträge: Schreibt man die Daten des Statistischen Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027.



Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von 15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns, der auch in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig unterschritten. Entsprechend groß ist jetzt der Aufholbedarf – und zwar auch, weil die Mindestlohnkommission in ihrem letzten Beschluss 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen nur eine Mini-Anhebung auf das derzeitige Niveau von 12,82 Euro beschlossen hatte.



Die kommende Erhöhung dürfte damit stärker ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie in der Vergangenheit nur an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in der Mindestlohnkommission markieren“.


Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn der Mindestlohnkommission zum Verhandlungsbeginn noch weitere Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der Deutschen Bundesbank oder des WSI Tarifarchivs zugrunde legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein Mindestlohnniveau von bis zu 14,26 Euro.





Transparenz durch zweistufiges Anpassungsverfahren
Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre Anpassung des Mindestlohns dienen. Als zweites könnte bis zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der die bestehende Lücke geschlossen wird.

„Die Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“, so die Studienautoren Dr. Malte Lübker, Prof. Dr. Thorsten Schulten (beide WSI) und Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein (IMK).



Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission äußerst verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen.

Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen durch die Kommission über viele Jahre zurückgefallen. Auch der Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt, sank unter Ägide der Kommission nach Daten der OECD von 48,2 Prozent (2015) auf 44,8 Prozent (2021) und hatte sich damit weiter von dem 60-Prozent-Referenzwert entfernt.

Erst die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 brachte hier einen zwischenzeitlichen Anstieg auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2 Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal erreichten zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit 62,2 Prozent die 60 Prozent-Marke, während sie für Luxemburg und Rumänien in Reichweite lag.

Mindestlohn hat sich in Deutschland etabliert – befürchtete Nebenwirkungen bleiben aus
Unabhängig von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest etablierten Regelungsinstrument der deutschen Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die Studienautoren. Vom Mindestlohn profitiert haben vor allem Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf Euro – deutlich gestiegen.

Dies habe zu einem Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen. „Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern geleistet und geholfen, das innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment abzubauen“, hebt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.

In vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse. Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund 400.000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben. Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt verloren gegangen.

Auch für die Tarifpolitik lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.


Pluto-Picknick mit Mick  
Von „Sein zu Schein“ ist es oftmals nicht ganz so weit, wenn man nur ein wenig umdenkt!   Was, wenn wir uns eine Reise von der Sonne bis zum Zwergplaneten Pluto wünschen? „Unmöglich!“ sagt das Sein. Der Schein hingegen denkt kurz nach und sagt: „Moment mal!“ Rikscha-Gästeführer Mick Haering hat am Maßstab geschraubt und fliegt – natürlich gewohnt kurzweilig und packend - in sechsfacher Lichtgeschwindigkeit die gesamte Strecke mit Gästen ab.


Wir starten im Zentrum unseres Sonnensystems: In Ruhrort an der kleinen Bassinbrücke. Dort wartet bereits die Sonne (von Mick auf einen Meter im Durchmesser geschrumpft). So „fliegen“ wir bis zum Pluto und erfahren jede Menge spannender Geschichten und Fakten über Dimensionen, Planeten und Illusionen.  

Da die Planetenreise zu Fuß stattfindet, sind’s am Ende nicht 5.899.900.000 Kilometer, sondern „nur“ 4,21 Kilometer entlang des Rheins. Selbst mitgebrachte Astronautenkost wird auf dem Pluto „gepicknickt“.  

Pluto-Picknick mit Mick Treffpunkt: Dammstraße auf der blauen Brücke über dem Eisenbahnbassin, 47119 Duisburg-Ruhrort Sonntag, 30. März 2025, 11 Uhr und 16 Uhr Eintritt: frei - Hutveranstaltungen Um Platzreservierung wird gebeten: https://www.eventbrite.de/e/1231589680889  

Scheint so klein und ist so groß | Literarisches Menu  
Am Samstag um 19:00 Uhr lädt das Team der Ruhrorter HOFkultur ein ins Das PLUS am Neumarkt zum literarischen Menu in der Ausstellung "Scheint so klein und ist so groß" zu den 46. Duisburger Akzenten "Sein und Schein".  

Die kulinarischen Happen werden von der Kombüse der Ankerbar serviert, die literarischen Menupunkte servieren Barbara Wedekind und Folkert Küpers. Die musikalischen Zwischenhappen liefert Hoflieferanten-Akkordeonist Ivan Zsymbal.  

Foto Iris Frank-Graefen

Für die bei dieser Veranstaltung gereichten Speisen fällt eine Unkostenbeteiligung von 12,50 € pro Person an. Wegen der begrenzten Plätze ist auch eine Platzreservierung nötig. Anmeldung über „Ankerbar“, Tel. 0203 48455800 oder ankerbar.duisburg@gmail.com  
Scheint so klein und ist so groß | Literarisches Menu Samstag, 29. März 2025, 19 Uhr Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort  


Don Alder live in Duisburg – Ein Abend voller Magie auf sechs Saiten
Der kanadische Gitarrenvirtuose, Singer-Songwriter und Gewinner zahlreicher internationaler Preise Don Alder kommt im Frühjahr nach Deutschland auf Tour – ein Muss für alle, die Musik nicht nur hören, sondern spüren wollen. Mit atemberaubender Fingerstyle-Technik, außergewöhnlichem Songwriting und einer sonoren Stimme, entführt Don Alder sein Publikum in eine Welt voller Klangfarben und Emotionen.


Seine Musik verbindet meisterhafte Gitarrenkunst mit tiefgründigen Texten – mal berührend, mal mitreißend, aber immer einzigartig. Alder gehört zu den wenigen Künstlern, die technische Brillanz und gefühlvolle Intensität in perfekter Balance vereinen. Seine Konzerte sind mehr als musikalische Darbietungen – sie sind Erlebnisse, die lange nachklingen.

Erleben Sie einen der faszinierendsten Gitarristen unserer Zeit hautnah – ein Abend, der die Seele berührt. Wo: Bora,  Dellplatz 16A, 47051 Duisburg. Wann: 26. März 2025, 19 Uhr

Foto: Wolf Birke

Maske, Mantel und Schirm und ihre Bedeutung 

Maske, Mantel und Schirm stehen alle drei für Schutz. Als Symbole haben sie aber noch ganz andere Bedeutungen für die Menschen. Welche das sind, zeigen Pfarrerin i.R. Karin Holdmann und Pfarrer Stefan Korn einer Predigtreihe in der Lutherkirche Duisburg Duissern, Martinstr. 35, auf: Am 30. März geht es im Gottesdienst um die Maske, am 6. April um den Mantel und am 13. April um den Schirm.

Alle Gottesdienste beginnen um 11 Uhr und lassen die Begegnung anschließend beim Kirchencafé in der benachbarten Notkirche ausklingen. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.ekadu.de.

Pfarrer Stefan Korn in der Duisserner Lutherkirche – mit Maske, Schirm und Mantel, die in der Predigtreihe groß herauskommen (Foto: www.ekadu.de)

Gemeinde Obermeiderich lädt wieder zum kostenfreien Mittagstisch ein
Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Obermeiderich startete vor zwei Jahren unter dem Motto „eine Kelle Suppe – eine Kelle Gemeinschaft“ einen kostenfreien Mittagstisch.

Sie lädt seitdem weiterhin alle Menschen unabhängig von Religion und Kultur an einem Sonntag - meist dem letzten - im Monat um zwölf Uhr zur gemeinsamen Mahlzeit in das Gemeindezentrum an der Emilstraße 27 ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Essen ist gratis, Spenden werden aber gerne entgegen genommen.

Beim nächsten Mittagstisch, am 30. März 2025 kommen um 12 Uhr ein Ofengemüse mit Kartoffeln, Feta sowie Dip und ein leckeres Dessert auf den Tisch. Alles mit Liebe gekocht! Zusatzinfos: Beim Mittagstisch geht es der Gemeinde und dem Team der Ehrenamtlichen, die vom Schnibbeln, Kochen, Servieren und Abräumen alles selber machen, um Hilfe für Menschen, die Hilfe benötigen.

Und um mehr: „Menschen brauchen in unserer herausfordernden und unsicheren Zeit Angebote, die sowohl dem Leib als auch der Seele guttun. Hunger hat viele Komponenten. Deshalb gibt es bei Emils Mittagstisch neben einer Kelle Suppe auch eine Kelle Gemeinschaft“ sagt auch Sarah Süselbeck, Pfarrerin der Gemeinde, die voll hinter dem Projekt steht und selbst mit anpackt.  Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.obermeiderich.de.



Preise für Wohnimmobilien im 4. Quartal 2024: +1,9 % zum Vorjahresquartal +0,3 % zum Vorquartal

 Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um durchschnittlich 1,9 % gestiegen. Gegenüber dem Vorquartal stiegen sie um 0,3 %.

Immobilienpreise im Vergleich zum Vorjahresquartal nur in dünn besiedelten ländlichen Kreisen gesunken   In den meisten Gegenden Deutschlands sind die Immobilienpreise im 4. Quartal 2024 im Vergleich zum 4. Quartal 2023 gestiegen. Nur in dünn besiedelten ländlichen Kreisen waren die Preise gegenüber dem Vorjahresquartal rückläufig. Dort kosteten Wohnungen im Durchschnitt 1,2 %, Ein- und Zweifamilienhäuser 0,9 % weniger. 

In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) musste für Wohnungen 1,6 % mehr gezahlt werden als im 4. Quartal 2023, Häuser kosteten 1,1 % mehr. Im Vergleich zum Vorquartal waren die Preise für Wohnungen dagegen leicht rückläufig (-0,3 %). Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich in diesen Städten um 3,9 % gegenüber dem Vorquartal. 

In den kreisfreien Großstädten ohne Metropolen stiegen die Preise für Wohnungen um 2,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal, für Ein-und Zweifamilienhäuser erhöhten sie sich um 2,2 %. Im Vergleich zum Vorquartal kosteten Wohnungen sowie Ein-und Zweifamilienhäuser jeweils 0,2 % mehr.  

Kommende Revision der Ergebnisse ab 2022 Im Zuge der Umsetzung einer neuen Liefervereinbarung zum Berichtsjahr 2022 wurden einige Fälle mit unbekanntem Baujahr fehlerhaft dem Neubau zugeordnet. Daher werden die Ergebnisse derzeit rückwirkend bis zum 1. Quartal 2022 korrigiert. Nach aktuellen Berechnungen werden sich die Korrekturen nur geringfügig auf den Häuserpreisindex insgesamt auswirken.

Im Bereich Neubau und bei den Ergebnissen nach siedlungsstrukturellen Kreistypen ist dagegen mit stärkeren Veränderungen als im Häuserpreisindex insgesamt zu rechnen. Alle in dieser Pressemitteilung genannten Veränderungsraten für das 4. Quartal 2024 zum Vorquartal und Vorjahresquartal wurden bereits korrigiert.

Da sich die Indexwerte ab dem 1. Quartal 2022 durch die vorzunehmenden Korrekturen ändern können, wurden die entsprechenden Werte im Internetangebot als vorläufig gekennzeichnet. Die Jahresveränderungsraten werden mit den korrigierten Ergebnissen veröffentlicht. Die ausstehenden Korrekturen werden schnellstmöglich vorgenommen und das Datenangebot aktualisiert. 

Elterngeld 2024: Elterngeld Plus gewinnt weiter an Bedeutung
• 1,24 Millionen Frauen und 432 000 Männer bezogen 2024 Elterngeld; Väteranteil mit 25,8 % leicht rückläufig
• Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 36,7 % auf neuem Höchstwert
• Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2024 bei Frauen mit 14,8 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2024 Elterngeld erhalten. Das waren rund 95 000 oder 5,4 % weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 31 000 oder 6,6 % auf 432 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 65 000 oder 5,0 % auf 1,24 Millionen.

Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im dritten Jahr in Folge und lag 10,6 % niedriger als 2021. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten nach vorläufigen Angaben um etwa 15 % zurück.


613 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2024 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 42,3 % der berechtigten Mütter und 20,6 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 36,7 % (2023: 34,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt.


Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, sodass es insgesamt den gleichen Gesamtbetrag ergibt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden.


Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,6 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch. Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten Der Väteranteil ging im Jahr 2024 leicht zurück auf 25,8 % (2023: 26,2 %). Dies ist der erste nennenswerte Rückgang. Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,5 % im Jahr 2024 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,1 %) und Bayern (27,8 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2024 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,6 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer
Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2024 unverändert bei 14,8 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten dagegen deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre praktisch konstant (2023: 3,7 Monate; 2022: 3,6 Monate).

9 800 Euro je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2023
Ausgaben je Schülerin und Schüler gegenüber 2022 um gut 3 % gestiegen

Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2023 durchschnittlich 9 800 Euro für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an einer öffentlichen Schule ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) rund 300 Euro beziehungsweise 3 % mehr als im Jahr 2022.

Gut drei Viertel der Gesamtausgaben (7 400 Euro beziehungsweise 76 %) entfielen dabei auf die Personalkosten. Die restlichen Mittel wurden für den laufenden Sachaufwand (1 400 Euro beziehungsweise 14 %) und Investitionen (1 000 Euro beziehungsweise 10 %) bereitgestellt.

Pro-Kopf-Ausgaben variieren zwischen den Schularten teils deutlich
An allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2023 durchschnittlich 10 500 Euro je Schülerin und Schüler und somit 300 Euro (+3 %) mehr als im Vorjahr aufgewendet. Zwischen den Schularten zeigen sich teils deutliche Unterschiede in der Ausgabenhöhe.

So beliefen sich die Pro-Kopf-Ausgaben an Grundschulen auf 8 400 Euro, während es an Integrierten Gesamtschulen rund 11 600 Euro waren. An Gymnasien wurden durchschnittlich 10 900 Euro je Schülerin und Schüler ausgegeben.  Die Ausgaben an beruflichen Schulen lagen im Vergleich deutlich niedriger.

Im Jahr 2023 wurden hier insgesamt 7 100 Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. Dies entspricht einer Steigerung um 300 Euro (+5 %) gegenüber dem Vorjahr. Erklärbar sind die niedrigeren Ausgaben an den beruflichen Schulen insbesondere mit überwiegendem Teilzeitunterricht an den Berufsschulen innerhalb des dualen Ausbildungssystems.



Hoher Anstieg der Ausgaben je Schülerin und Schüler in Bayern Mit Ausnahme des Saarlands, wo aufgrund auslaufender Sonderprogramme ein Rückgang von 140 Euro (-1 %) zu verzeichnen war, stiegen die Ausgaben je Schülerin und Schüler im Jahr 2023 in allen Bundesländern. Am stärksten nahmen die Ausgaben in Bayern (+700 Euro beziehungsweise +6 %) und in Schleswig-Holstein (+500 Euro beziehungsweise +5 %) zu.

Die höchsten Ausgaben verzeichneten Berlin mit 13 400 Euro, Hamburg mit 12 300 Euro und Bayern mit 11 300 Euro. In Nordrhein-Westfalen lagen die Ausgaben mit 8 900 Euro je Schülerin und Schüler am niedrigsten. Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich nicht nur die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, sondern auch Unterschiede hinsichtlich Schüler-Lehrer-Relationen, Besoldungsstruktur, Gebäudemanagement oder der zeitlichen Verteilung von Investitionsprogrammen vorliegen.