'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    43. Kalenderwoche: 20. Oktober
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Dienstag, 21. Oktober 2025

Thorsten Mieden ist neuer Bezirksdienstmitarbeiter für Rheinhausen
 Der Bezirksdienst beim Städtischen Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes hat seinen Dienst aufgenommen. Thorsten Mieden ist als einer der Ersten ab sofort für den Stadtbezirk zuständig, der Rheinhausen umfasst: „Als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Gewerbetreibende, Vereine, Schulen und Kitas möchte ich ein Netzwerk aufbauen, welches dem gesamten Bezirk Rheinhausen zugutekommt.“ Rheinhausen liegt auf der linken Rheinseite. Dort leben über 79.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf rund 36 Quadratkilometern.

„Meinen Stadtbezirk würde ich als vielfältigen Ort beschreiben: ab und an ruppig, idyllisch, aber auch grün. Die Rheinhausener sind offen, ehrlich und direkt – das finde ich gut.“ Thorsten Mieden mag die unterschiedlichen Seiten der Stadt: „Die Industriekultur, der Rhein und seine Häfen, aber auch die Natur mit ihrer Seenvielfalt und den Rheinauen – Duisburg hat viel zu bieten.“

Thorsten Mieden, Bezirksdienstmitarbeiter für den Stadtbezirk Rheinhausen stellt sich auf dem Hochemmericher Markt den Bürgern und Markthändlern vor. Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Der 44-Jährige war von 2018 bis 2025 beim Städtischen Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes beschäftigt, bevor er zum Bezirksdienst wechselte. Privat verbringt er gerne Zeit mit seinem vierjährigen Neffen, kümmert sich um seine Eltern, liest viel und beschreibt sich selbst als sehr technikaffin.

Der städtische Bezirksdienst
Die neuen Bezirksdienstmitarbeitenden sind ab sofort täglich, weitestgehend zu Fuß und uniformiert, in den verschiedenen Stadtteilen unterwegs, um aktiv auf Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Gewerbetreibende zuzugehen.

Zukünftig sollen in allen Duisburger Stadtbezirken insgesamt zwei Bezirksdienstmitarbeitende unterwegs sein. Neben der fußläufigen Sichtbarkeit der Bezirksdienstmitarbeitenden im jeweiligen Stadtbezirk ist auch geplant, regelmäßig Mobile Wachen, beispielsweise auf verschiedenen Wochenmärkten sowie Infostände auf Stadtfesten anzubieten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit ihre Fragen und Anregungen loszuwerden. Außerdem soll die bestehende Ordnungspartnerschaft durch gemeinsame Streifgänge mit den Bezirksbeamten der Polizei weiter ausgebaut werden. Thorsten Mieden kann – genau wie seine Kolleginnen und Kollegen vom Bezirksdienst – jederzeit persönlich in den Stadtbezirken angesprochen werden.

Kontakt mit dem Bezirksdienst kann auch per E-Mail an sad@stadtduisburg.de oder telefonisch unter 0203 283-3900 über die Führungs- und Koordinierungsstelle des Bürger- und Ordnungsamtes aufgenommen werden. Weitere Informationen online unter www.duisburg.de/bezirksdienst.

„Tatort Duisburg“ 1933–1945 – Die Stadt an Rhein und Ruhr während des Nationalsozialismus: Führung zu Erinnerungsorten der NS-Verbrechen
Robin Richterich vom „Zentrum für Erinnerungskultur“ (ZfE) bietet am kommenden Samstag, 25. Oktober, um 15 Uhr eine Außenführung zum Nationalsozialismus in Duisburg an.
Wie viele Duisburgerinnen und Duisburger wählten die NSDAP? Was geschah mit den Duisburger Jüdinnen und Juden? Gab es Widerstand gegen die Nazis? Wie veränderte der Krieg die Stadt und gab es ein Konzentrationslager in Duisburg?

Fragen, die bei einem Rundgang durch die Innenstadt beantwortet und anhand von Ortsbesuchen und biographischen Geschichten zu Menschen aus Duisburg erläutert werden. Treffpunkt zur Führung ist am Stadtarchiv Duisburg, Karmelplatz 5. Die Teilnahme ist kostenfrei. Das vollständige Programm ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

Sammelkarten-Tauschbörse im Bezirksrathaus Homberg
Zur einer Sammelkarten-Tauschbörse lädt das Bezirksrathaus Homberg am Mittwoch, 29. Oktober, von 16 bis 19 Uhr, am Bismarckplatz 1 ein. Die Veranstaltung „KartenKiez“ bietet Sammlerinnen und Sammlern aller Altersgruppen die Möglichkeit, ihre Karten in entspannter Atmosphäre zu tauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Ob Pokémon, Star Wars, Yu-GiOh!, Panini oder andere Sammelkarten – alle Formate sind willkommen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist kostenlos. Der kommerzielle Handel mit Sammelkarten ist im Rahmen der Veranstaltung nicht gestattet. Für Rückfragen steht das Team der Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl telefonisch (0203/283-8832) oder per E-Mail (kultur.homberg@stadt-duisburg.de) zur Verfügung.

Führung im Stadtmuseum
Das Kultur- und Stadthistorische Museum lädt am Sonntag, 26. Oktober, um 15 Uhr im Museum am Johannes-Corputius-Platz (Innenhafen) zu einer Führung mit Harald Küst in der neuen Dauerausstellung „Cash! Eine Geschichte des Geldes“. Die Ausstellung eröffnet Einblicke in die Entwicklung eines der zentralen Elemente unserer Gesellschaft: das Geld.

Von Messern und Muscheln über Münzen und Papiergeld bis hin zur digitalen Revolution – die Ausstellung führt die Gäste durch die faszinierende Geschichte des Geldes und beleuchtet gleichzeitig hochaktuelle Themen, die uns alle betreffen. Die Führung bleibt nicht in der Vergangenheit stehen: Themen wie Inflation, Geldschöpfung, und die Frage nach der Verteilung von Reichtum und Besitz werden ebenfalls besprochen – ein Diskurs, der aktueller nicht sein könnte.

Die Veranstaltung ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt zwei Euro. Das vollständige Programm ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

100. Kunde: Walsumer Betreuungsdienst Schlüter knackt magische Grenze!
Jubel, Blumen, Sekt! Am 18. Oktober 2025 war es so weit: Der Betreuungsdienst Schlüter feierte seinen 100. Kunden. Der neue Kunde Günther Mette wurde von Inhaberin Sara Schlüter und Mitarbeiterin Patrizia Eickhoff persönlich mit einem Blumenstrauß empfangen – natürlich wurde auch angestoßen. „Prost auf die 100!“

Noch im Frühjahr 2023 hätte Sara Schlüter nie gedacht, dass sie einmal mit einem eigenen Betreuungsdienst so erfolgreich sein würde. Die gelernte Altenpflegerin arbeitete jahrelang in verschiedenen Pflegeeinrichtungen – doch der Traum von der Selbstständigkeit ließ sie nie los. „Als alleinerziehende Mutter war mir ein festes Einkommen immer wichtiger als ein Risiko“, erzählt Schlüter ehrlich. „Aber irgendwann dachte ich: Jetzt oder nie!“

Der Zufall half mit: 2021 lernte sie Nachbar Simon Gerhardt kennen – auch er träumte vom eigenen Unternehmen. Zusammen starteten sie erst den Smartphone-Stammtisch „50plusdigital“ im Café B8LICH in Walsum. Doch schnell merkten beide: Die Senioren brauchen mehr als nur Handyhilfe – sie brauchen echte Unterstützung im Alltag. So war die Idee für den Betreuungsdienst Schlüter geboren!

Am 24. März 2023 gründeten Schlüter und Gerhardt offiziell den Betreuungsdienst. Heute – nur zweieinhalb Jahre später – beschäftigt der Dienst 12 Mitarbeiterinnen! Das Team betreut Kunden im gesamten Stadtbezirk Walsum – von Alt-Walsum über Aldenrade bis Wehofen – und mittlerweile auch in Hamborn und Dinslaken.

Nach Kunde Nummer 100 denkt die Powerfrau schon weiter: „Ich will bis Ende 2026 auf 150 Kunden wachsen!“, sagt Schlüter entschlossen. Um dieses Ziel zu erreichen, richtet sie sich mit einer klaren Botschaft an die Menschen in Duisburg und Umgebung: „Wer pflegebedürftig ist und Unterstützung im Alltag benötigt, kann sich gerne jederzeit bei uns melden! Wir freuen uns über jeden, den wir neu in der ‚Schlüter-Familie‘ begrüßen dürfen!“

Weitere Informationen zum Betreuungsdienst Schlüter erhalten Sie auf der Website www.betreuungsdienst-schlueter.de

Wenn die Blätter fallen – wer muss fegen?
Haftung bei Unfällen; Reinigungspflicht kann übertragen werden
Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre Blätter, Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige in Rutschbahnen. Ohne Räumen ist ein Unfall schnell passiert.

Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.

Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen.

Gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln.. Foto HUK

Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.


Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.

Koalitionspläne zur Ausweitung der Mehrarbeit: Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen bringt kaum Entlastung – Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen gehen weitgehend leer aus
Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Doch wie viele Menschen von der neuen Regelung profitieren würden und wie hoch die Steuerersparnis ausfällt, war bisher unklar. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 1,4 Prozent aller Beschäftigten könnte sich künftig auf einen Steuerbonus freuen, der Rest geht leer aus.*

Im Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland blieben deshalb nur 0,87 Euro pro Monat steuerfrei, die mittlere Steuerersparnis fällt mit monatlich 0,31 Euro noch einmal dürftiger aus. Gleichzeitig entfällt die Entlastung ganz überwiegend auf Beschäftigte aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung. Die Berechnungen des WSI beruhen auf der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes vom April 2024, die detaillierte Gehaltsdaten von rund 9,6 Millionen Beschäftigten enthält.

„In den Betrieben haben sich Arbeitszeitkonten durchgesetzt und Mehrarbeit kann später durch Freizeit ausgeglichen werden“, so Studienautor Dr. Malte Lübker. Nach den Ergebnissen der IAB-Arbeitszeitrechnung verfällt zudem die Mehrheit der Überstunden im engeren Sinne.

„Bezahlte Überstunden sind inzwischen eher ein Randphänomen“, so Lübker. Laut Verdiensterhebung bekamen im April 2024 nur 5,1 Prozent der Beschäftigten Überstunden ausbezahlt, darunter waren 1,8 Prozent mit einem Überstundenzuschlag.



Nach den Koalitionsplänen sollen Überstunden jedoch nur berücksichtigt werden, wenn diese über die normale Vollzeit hinausgehen, sodass sich mit 1,4 Prozent ein noch kleinerer Kreis von Begünstigten abzeichnet. Beschäftigte in Teilzeit erreichen die Vollzeitschwelle auch inklusive Überstunden nur in Ausnahmefällen, sodass von ihnen nur 0,2 Prozent einen Steuervorteil erwarten können. Geringfügig Beschäftigte gehen leer aus. Deutlich häufiger profitieren hingegen Vollzeitbeschäftigte (2,4 %).

Für Beschäftigte mit Tarifvertrag (1,7 %) sind die Aussichten auf einen Steuerbonus etwas besser, als wenn der Tarifvertrag fehlt (1,1 %). Da Frauen in Deutschland häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer, würden unter ihnen nur 0,5 Prozent von der Steuerbefreiung profitieren.

Bei Männern ergibt sich ein höherer Anteil von 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich auch bei der Höhe der freigestellten Beträge: Während Männer künftig pro Monat durchschnittlich 1,46 Euro steuerfrei mit nach Hause nehmen würden, sind es bei Frauen nur 0,23 Euro pro Monat. Dies liegt nur zum Teil daran, dass Frauen aufgrund der ungleichen Verteilung der Sorgearbeit weniger Überstunden machen als Männer.

Entscheidend ist vielmehr, dass bei Frauen aufgrund des Vollzeit-Erfordernisses nur rund die Hälfte (54 %) der Überstunden mit Zuschlag unter das neue Steuerprivileg fallen würde. Bei Männern sind es neun von zehn Überstunden mit Zuschlag (88 %). Entgeltexperte Lübker sieht darin einen Beleg für die mittelbare Diskriminierung von Frauen. Auch wenn die individuelle Entlastung insgesamt sehr klein ist: Das Koalitionsvorhaben hat zudem problematische Auswirkungen auf die Einkommensverteilung.

Rund 95 Prozent des Entlastungsvolumens käme Beschäftigten aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung zugute, während auf die untere Hälfte nur 5 Prozent der Gesamtsumme entfallen. Für Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttomonatsverdienst von bis zu 3.041 Euro beträgt die durchschnittliche Steuerersparnis gerade einmal 3 Cent pro Monat, für das Zehntel mit den höchsten Gehältern hingegen 1,18 Euro.



„Die neue Studie zeigt, wie sozial unausgewogen das Vorhaben ist“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Statt eine breite Entlastung zu bewirken, würde von dem Steuerprivileg in erster Linie eine kleine Gruppe von Beschäftigten profitieren, die auch so ein auskömmliches Gehalt haben. Das trägt weiter zur Ungleichheit in der Gesellschaft bei und setzt ein falsches Signal.“

Das Vorhaben, das auf das Wahlprogramm der CDU/CSU zurückgeht, war zuletzt auch vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen scharf kritisiert worden. Die Ökonom*innen hatten argumentiert, dass die neue Regelung das Steuerrecht noch komplexer macht und erhebliche Bürokratiekosten bei Arbeitgebern und in der Finanzverwaltung verursachen würde. Außerdem bezweifelten sie, dass die Steuerersparnis aufgrund ihrer geringen Höhe einen wirksamen Anreiz für Mehrarbeit setzt.

Der Beirat war dabei unter großzügigen Annahmen von einer Steuerersparnis von 3,50 Euro pro Überstunde ausgegangen. Die neue WSI-Analyse zeigt, dass der Steuerbonus in der Realität mit 1,35 Euro pro Überstunde deutlich geringer ausfallen dürfte. Für Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst von bis zu 3.041 Euro beläuft sich das durchschnittliche Plus beim Netto-Gehalt sogar nur auf 0,39 Euro pro steuerbegünstigter Überstunde mit Zuschlag.

Grund dafür ist unter anderem, dass für Beschäftigte mit geringerem Einkommen auch der Steuersatz geringer ist und Überstundenzuschläge geringer ausfallen als bei Beschäftigten mit höherem Einkommen. Handlungsbedarf besteht laut der neuen WSI-Studie in anderen Bereichen. So verfällt derzeit nach der IAB-Arbeitszeitrechnung mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden ohne Bezahlung und ohne Freizeitausgleich.

Um dies zu verhindern, sollten laut Studie verbleibende Lücken in der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden. Zudem gibt es bei einigen Arbeitgebern – beispielsweise im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen – die fragwürdige Praxis, auch bereits erfasste Überstunden unter bestimmten Bedingungen wieder aus den Arbeitszeitkonten zu löschen.

Trotzdem hat sich auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland inzwischen ein Berg von fast 500 Millionen bereits geleisteter Stunden im Wert von rund 9,5 Milliarden Euro angesammelt. „Wenn Beschäftigte in Bereichen mit besonders hoher Arbeitsbelastung keine realistische Perspektive auf Freizeitausgleich haben, kann es sinnvoll sein, die Zeitguthaben auszuzahlen“, so Lübker. „Ob ein etwaiger Überstundenzuschlag dabei steuerfrei bleibt oder nicht, ist für die Beschäftigten eher zweitrangig.“

Bundesausschuss passt Häusliche Krankenpflege-Richtlinie nach Hinweisen aus der Versorgung an
Nach verschiedenen Hinweisen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie von Stellungnahmeberechtigten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Häusliche Krankenpflege-Richtlinie angepasst.

Der G-BA stellte klar, dass die Verantwortung für die Durchführung der verordneten Maßnahmen der Behandlungspflege bei den Pflegekräften resp. Pflegefachkräften liegt. Folgerichtig wurde der bisher verwendete Begriff „delegieren“ durch „übertragen“ ersetzt.
Damit zeichnet der G-BA die bestehende Rechtslage nach und schafft Klarheit. Außerdem streicht der G-BA die in dieser Richtlinie nicht mehr nötigen Übergangsregelungen zur außerklinischen Intensivpflege sowie die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie.

Angepasst wurde auch das Leistungsverzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege. Beispielhaft zu nennen sind diese Änderungen:
Neu fügte der G-BA als Nummer 32 die „(POCT-)INR-Messung zur Anpassung der Antikoagulationstherapie“ (Gerinnungskontrolle) ein.

Bei Patientinnen und Patienten, die blutverdünnende Vitamin-A-Antagonisten erhalten, sollen Pflegekräfte resp. Pflegefachkräfte den Gerinnungswert des Blutes mit einem zuvor ärztlich verordneten Messgerät (Koagulometer) ermitteln und bewerten. Dafür soll auf den International Normalized Ratio (INR) zurückgegriffen werden, einem Wert für die Gerinnungsdauer des Blutes. Geregelt werden zudem die Durchführung, die Verordnungsvoraussetzungen sowie die Dauer und die Häufigkeit der Maßnahme.

In der Leistungsnummer 16 „Infusionen i. v.“ wurde bei den Vorgaben zur parenteralen Ernährung klargestellt, dass die alleinige Flüssigkeitssubstitution und die alleinige parenterale Ernährung, gegebenenfalls inklusive der bedarfsabhängigen Zugabe von Vitaminen und Spurenelementen, Leistungen der häuslichen Krankenpflege sein können.

Aus der Leistungsnummer 6 wurde die „Bronchialtoilette (Bronchiallavage)“ gestrichen; da die Leistungsgruppe allgemein Maßnahmen zum Absaugen umfasst, muss die Bronchialtoilette nicht gesondert dargestellt werden. Die mittels Bronchoskop durchgeführte Bronchiallavage hingegen stellt eine ärztliche Leistung dar, die als risikobehafteter Eingriff nicht an Pflegefachpersonen übertragbar ist.

In der Leistungsnummer 26.2 wurde im Hinblick auf Einreibungen der Haut mit ärztlich verordneten Medikamenten klarer formuliert, dass es auf den akut behandlungsbedürftigen Zustand der dermatologischen Erkrankung ankommt, nicht darauf, dass es sich um eine ausschließlich akut auftretende Erkrankung handeln muss.


HANDVERLESEN | Edgar Hilsenrath – Ich bin nicht Ranek
Helmut Braun liest aus seiner Hilsenrath-Biografie und berichtet über die Begegnungen mit dem Literaten.
Spannend und einfühlsam zeichnet Helmut Braun die Lebenslinien des deutschsprachigen Juden Edgar Hilsenrath und verknüpft Leben und Werk dieses sprachmächtigen Erzählers zu einem Bild, in dem auch die gewaltigen Verwerfungen des 20. Jahrhunderts aufscheinen. Ein 1926 in Deutschland geborener Jude hatte wenig Möglichkeiten, sein Leben zu gestalten.

Die Alternativen in Nazideutschland waren: Emigrieren oder deportiert werden. Dass einer den Krieg in Deutschland überlebte, war möglich, aber unwahrscheinlich. So ist es im Prolog des Romans 'Fuck America – Bronskys Geständnis' von Edgar Hilsenrath nachzulesen. Er wurde deportiert und dank einer Reihe glücklicher Fügungen überlebte er, emigrierte nachträglich in die USA und schrieb sich mit dem Ghettoroman 'Nacht' die erlittenen Traumata von der Seele. So begann eine im höchsten Maße ungewöhnliche Schriftstellerkarriere.

Edgar Hilsenrath und Helmut Braun sind seit 1977, seit im Literarischen Verlag Braun in Köln der bitterböse, satirische Roman ‚Der Nazi & der Friseur‘ erschien, befreundet. Im Laufe von 26 Jahren hat der Autor seinem Biografen seine Sicht der Geschehnisse, seine Wahrnehmungen berichtet, gewichtet, gewertet.

 Zusätzlich hat Helmut Braun eine Vielzahl von Interviews und autobiografische Texte Hilsenraths ausgewertet und den umfangreichen Vorlass des Schriftstellers gesichtet, der mittlerweile an die Akademie der Künste in Berlin übergeben wurde.

Dokumente, Briefe, Fotos, Medien- und Zeitzeugenberichte, auch wissenschaftliche Arbeiten bilden das Fundament dieser Biografie. Die Erinnerungen des Biografen an gemeinsame Erlebnisse mit Edgar Hilsenrath und Texte, die autobiografische Einschübe in seinen Romanen sind oder sein könnten, ergänzen den biografischen Bericht und stellen immer wieder die Fakten in Frage; denn: was sind schon Fakten, wenn ein Leben zu erzählen ist.

HANDVERLESEN | Edgar Hilsenrath – Ich bin nicht Ranek
Donnerstag, 23. Oktober 2025, 19:00 Uhr
Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort
Eintritt frei(willig) – Hutveranstaltung

Kirchen und Stadt gedenken der Menschen, die in Duisburg anonym bestattet wurden - Gottesdienst für „Unbedachte“ in Salvator am 21. Oktober
Auch in diesem Jahr feiern die christlichen Kirchen in Duisburg gemeinsam mit der Stadt Duisburg einen ökumenischen Gedenkgottesdienst für die „Unbedachten dieser Stadt“: Am Dienstag, 21. Oktober 2025, wird um 15 Uhr in der Salvatorkirche, am Burgplatz neben dem Rathaus, jener Verstorbenen gedacht, die auf Veranlassung des städtischen Ordnungsamtes bestattet wurden.

Stadt und Kirchen möchten mit diesen Gottesdiensten - im März 2011 fand der erste dieser Art statt - ein Zeichen mit-menschlicher Verbundenheit setzen und laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zu der Gedächtnisfeier ein. Den Gedenkgottesdienst gestalten Lutz Peller, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Duisburg, Pfarrer Dr. Christoph Urban, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg, Pfarrer Andreas Brocke, Stadtdechant der Katholischen Kirche Duisburg, sowie Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn als Vertreterin der Stadt Duisburg. Es predigt Superintendent Urban.

Die Duisburger Tageszeitungen unterstützen diese Form des Gedenkens mit der Schaltung einer kostenlosen Traueranzeige, in der die Namen der Verstorbenen aufgeführt sind. In Duisburg werden in jedem Jahr etwa 400 Verstorbene im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Bestattung beerdigt. Seit Oktober 2024 fand für 23 dieser Verstorbenen keine Trauerfeier statt, da sie keiner Religionsgemeinschaft angehörten und auch keine Angehörigen bzw. Nachbarn vorhanden waren, die eine entsprechende Feier wünschten.

An das Leben der Menschen, derer niemand gedacht hat, gibt es keine Erinnerung. Im Gedenkgottesdienst werden die Namen der Verstorbenen vorgelesen und auf dem Altar für jeden ein Teelicht entzündet. Das Blatt mit den Namen wird in eine Vitrine gelegt, in weiteren Gottesdiensten kommen Blätter hinzu, die dann zu einem „Buch des Lebens“ gebunden werden.

Damit soll ein Zeichen gesetzt werden: Bei Gott wird keiner vergessen, jeder Mensch ist ein Ebenbild Gottes und deshalb einmalig, unverwechselbar und unverlierbar. Bei Gott ist kein Mensch „unbedacht“.

Salvatorkirche und Rathauss Duisburg (Foto: Rolf Schotsch). 

Fesselnder Literaturabend im Begegnungscafé Gemeinde lädt zur Duisburg-Krimi-Lesung
Engagierte der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Meiderich servieren im Begegnungscafé „Die Ecke“, Horststr. 44a, regelmäßig auch kulturelle Leckerbissen. Den nächsten literarischen Happen gibt es am Dienstag, 21. Oktober 2025 um 19 Uhr, wenn Helga Dittrich und Elke Klüpfel Autor Dieter Kaspers begrüßen. Er liest aus seinem historischen Duisburg-Krimi „Kommissar Greulichs Witterung“.

Der Roman erzählt von einer Mordserie und schwierigen Ermittlungen in den frühen 1950er-Jahren, in denen Kripo-Beamte mit einen Festgenommenen auch schon mal zu Fuß oder in der Straßenbahn unterwegs sind. Das Team des Begegnungscafés lädt zu einer spannende Zeitreise - nicht für Krimibegeisterte und Fans der Stadtgeschichte. Der Eintritt ist frei.

Mehr Infos hat Yvonne de Temple-Hannappel, die Leiterin des Begegnungscafés (Tel. 0203 45 57 92 70, E-Mail: detemple-hannappel@gmx.de). Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de.

Helga Dittrich, die im Literaturcafé Meiderich vorliest (Foto: www.kirche-meiderich.de).




Exporte von Eisen und Stahl sinken in den ersten acht Monaten des Jahres 2025 um 4,8 %
• Eisen- und Stahlexporte in die USA weniger stark gesunken als die deutschen Eisen- und Stahlexporte insgesamt
• 6,2 % aller Exporte von Eisen und Stahl gehen in die USA
• Wichtigstes Zielland für deutsche Eisen- und Stahlexporte ist Polen

 Seit dem 12. März 2025 erheben die USA für den Import von Eisen, Stahl und Aluminium sowie Waren daraus Zusatzzölle in Höhe von 25 %. Seit dem 4. Juni 2025 betragen die Zusatzzölle 50 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden von Januar bis August 2025 Eisen und Stahl sowie Waren daraus im Wert von 2,5 Milliarden Euro aus Deutschland in die Vereinigten Staaten exportiert.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sanken die Exporte dieser Handelsgüter in die USA um 2,3 %. Damit sanken die Eisen- und Stahlexporte in die USA in den ersten acht Monaten 2025 weniger stark als die deutschen Eisen- und Stahlexporte insgesamt, die gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4,8 % auf 39,9 Milliarden Euro zurückgingen. Dies ist der niedrigste Wert für die ersten acht Monate eines Jahres seit dem Jahr 2021, als Eisen- und Stahlprodukte im Wert von 36,7 Milliarden Euro exportiert wurden.

6,2 % aller deutschen Eisen- und Stahlexporte gehen in die USA Insgesamt gingen 6,2 % der deutschen Eisen- und Stahlexporte von Januar bis August 2025 in die USA. Damit lagen die Vereinigten Staaten auf Rang 6 der wichtigsten Abnehmerstaaten dieser Handelsgüter. Die meisten deutschen Eisen- und Stahlexporte wurden in Staaten der Europäischen Union (EU) geliefert.

Rang 1 belegte Polen mit 3,7 Milliarden Euro oder 9,3 % aller Eisen- und Stahlexporte, danach folgten Frankreich (3,2 Milliarden Euro beziehungsweise 8,1 %) und die Niederlande (3,0 Milliarden Euro beziehungsweise 7,6 %).

Im gesamten Jahr 2024 hatte Deutschland Eisen und Stahl sowie Waren daraus im Wert von 60,6 Milliarden Euro exportiert. Die Vereinigten Staaten lagen dabei mit 3,8 Milliarden Euro oder 6,2 % der Gesamtexporte im Jahr 2024 auf Rang 5 der wichtigsten Abnehmerstaaten.

Importe von Eisen und Stahl in den ersten acht Monaten 2025 insgesamt rückläufig Nach Deutschland importiert wurden in den ersten acht Monaten 2025 Eisen und Stahl im Wert von 34,0 Milliarden Euro. Das waren 2,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum (darunter USA: 555 Millionen Euro; +7,6 %). Damit fielen die Eisen- und Stahlimporte in den ersten acht Monaten 2025 auf den niedrigsten Stand seit 2020: Von Januar bis August 2020 wurden Eisen und Stahl sowie Waren daraus im Wert von 25,2 Milliarden Euro nach Deutschland importiert.

Wichtigstes Herkunftsland von Eisen- und Stahlimporten war von Januar bis August 2025 Italien. Von dort kamen 3,9 Milliarden Euro beziehungsweise 11,4 % der Importe dieser Handelsgüter. Auf Rang 2 und 3 befanden sich Österreich (3,1 Milliarden Euro beziehungsweise 9,0 %) und China (3,0 Milliarden Euro beziehungsweise 8,9 %).

Aluminiumexporte in die USA sinken um 7,4 % zum Vorjahreszeitraum
In den ersten acht Monaten 2025 exportierte Deutschland Aluminium und Waren daraus im Wert von insgesamt 12,6 Milliarden Euro. Das waren 5,1 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Mengenmäßig gingen im gleichen Zeitraum die Exporte dieser Güter um 0,2 % zum Vorjahr zurück.

In die Vereinigten Staaten wurden Aluminium und Waren daraus im Wert von 419 Millionen Euro geliefert. Das entsprach einem Rückgang um 7,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum und einem wertmäßigen Anteil von 3,3 % an den gesamten deutschen Aluminiumexporten. Die USA lagen damit auf Rang 10 der wichtigsten Abnehmerstaaten dieser Handelsgüter.

Wie bei Eisen und Stahl gingen auch bei Aluminium und Waren daraus die meisten Exporte in EU-Mitgliedstaaten, vor allem nach Frankreich (1,2 Milliarden Euro beziehungsweise 9,7 % der gesamten Aluminiumexporte), Österreich (1,2 Milliarden Euro beziehungsweise 9,4 %) und Polen (1,1 Milliarden Euro beziehungsweise 9,1 %).

In den ersten acht Monaten des Jahres 2025 importierte Deutschland Aluminium und Waren daraus im Wert von 13,8 Milliarden Euro. Das waren 5,0 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Mengenmäßig gingen die Aluminiumimporte um 1,6 % zurück. Wichtigste Herkunftsländer für Aluminium und Waren daraus waren in den ersten acht Monaten 2025 die Niederlande (1,4 Milliarden Euro beziehungsweise 9,8 % der gesamtem Aluminiumimporte), Österreich (1,2 Milliarden Euro beziehungsweise 8,7 %) und Italien (1,1 Milliarden Euro beziehungsweise 8,0 %).

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im August 2025: +0,1 % zum Vormonat
August 2025 +0,1 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
+5,0 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)
Reichweite des Auftragsbestands 7,9 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2025 gegenüber Juli 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,1 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 5,0 %.

Die leicht positive Entwicklung des Auftragsbestands gegenüber dem Vormonat ist auf Anstiege im Maschinenbau (saison- und kalenderbereinigt +1,1 %) und im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge) mit +0,9 % zum Vormonat zurückzuführen.


Negativ auf das Gesamtergebnis wirkte sich hingegen der Rückgang in der Automobilindustrie mit -5,1 % aus. Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im August 2025 gegenüber Juli 2025 um 0,6 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland fiel hingegen um 0,1 %. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern stieg der Auftragsbestand zum Vormonat Juli 2025 um 1,3 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern sank er um 0,1 %, bei den Herstellern im Bereich der Konsumgüter sank er um 0,4 %. Reichweite des Auftragsbestands auf 7,9 Monate gestiegen Im August 2025 stieg die Reichweite des Auftragsbestands auf 7,9 Monate (Juli 2025: 7,8 Monate).

Bei den Herstellern von Investitionsgütern blieb die Reichweite konstant bei 10,7 Monaten, bei den Herstellern von Vorleistungsgütern bei 4,3 Monaten und bei den Herstellern von Konsumgütern bei 3,6 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.