'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    43. Kalenderwoche: 25. Oktober
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Montag, 27. Oktober 2025

Vereidigung Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
Rund 140 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter treten am 1. November ihren Dienst an Förderschulen und Berufskollegs in Duisburg und Umgebung an. Oberbürgermeister Sören Link heißt die neuen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter am Freitag, 31. Oktober 2025, um 12 Uhr sowie um 13 Uhr im Rathaus Duisburg, bei ihrer feierlichen Vereidigung im Ratssaal des Duisburger Rathauses herzlich willkommen. Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn wird die Begrüßung um 13 Uhr übernehmen.

Neue Lehrer fürs Land, Fußgänger im Fokus
Landesweit starten Anfang November weit über 3.000 neue Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in den Vorbereitungsdienst. Am Freitag legen fast 200 von ihnen in Gelsenkirchen ihren Diensteid ab. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schulministerin Dorothee Feller werden dabei sein. Bereits am Montag sind Innenminister Herbert Reul und Verkehrsminister Oliver Krischer in Krefeld. Dort starten sie die landesweite Aktionswoche „Sicher im Straßenverkehr“.

Im Mittelpunkt in diesem Jahr: Fußgängerinnen und Fußgänger. Sie gehören zu den Verkehrsteilnehmern, die besonders verletzlich sind. In Krefeld können Besucherinnen und Besucher bei der Auftaktveranstaltung etwa den Fußverkehrs-Check absolvieren, die Gefahren im „Toten Winkel“ eines LKW erkennen lernen oder den Straßenverkehr aus dem Blickwinkel eines Kindes erleben.

Gedenkfeier zum Volkstrauertag
Die diesjährige Gedenkfeier zum Volkstrauertag findet am Sonntag, 16. November, auf dem Waldfriedhof Wanheimerort statt. Die Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. beginnt um 14 Uhr in der neuen Trauerhalle des Krematoriums, Eingang Düsseldorfer Straße. Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn hält eine Ansprache.
Anschließend musiziert Wolfgang Schindler, Cellist der Duisburger Philharmoniker. Außerdem stehen Textrezitationen von Rainer Besel auf dem Programm. Im Anschluss wird ein Kranz am Mahnmal des Friedhofs niedergelegt.

Unseriöse Anbieter unter Handwerkern erkennen
Jeder vierte Mieter oder Hauseigentümer mit intransparenten Rechnungen oder „Wucherpreisen“ konfrontiert / Wie sich Verbraucher vor dubiosen Geschäftemachern schützen können

Mehr als 1000 Euro für einen einfachen Schlüsselnotdienst? Mehrere Tausend Euro für die Beseitigung einer Rohrverstopfung? Überzogene Preise und dubiose Geschäfte, bei denen oftmals Menschen in Notlagen ausgenutzt werden, sind offenbar weit verbreitet. Zu Ärger führen häufig auch Rechnungen, die für den Kunden nicht nachvollziehbar sind. In einer Umfrage der ADAC Zuhause Versicherung gab jeder vierte Hauseigentümer oder Mieter an, schon einmal mit intransparenten Rechnungen oder gar „Wucherpreisen“ konfrontiert worden zu sein.

Die Versicherung des ADAC z.B. bietet seit dem letzten Jahr einen Schutzbrief für Haus und Wohnung an, der häufige Notfalldienstleistungen abdeckt und damit auch verhindert, dass unseriöse Anbieter aus diesen Notlagen Kapital schlagen können. Verbraucher, die sich selbst auf die Suche nach Handwerkern begeben müssen, sollten zu ihrer Sicherheit folgende Tipps beachten:

Internetsuche: Vorsicht bei Notdiensten und Handwerkern mit dem Kürzel „AAA“ vor dem Firmennamen oder Einträgen. Sie täuschen eine führende Position oder örtliche Nähe oft nur vor. Manche Webseiten werden mit Unterseiten gezielt auf Städte oder Stadtteile optimiert (z. B. „Installateur Berlin“, „Installateur Hamburg“ usw.), agieren aber von einem zentralen Standort aus.

So können hohe Kosten für eine weite Anfahrt entstehen. Bei seriösen Firmen beinhaltet das Impressum eine vollständige Adresse und einen Handelsregister- oder Handwerkskammer-Eintrag. Zudem sollten Anbieter unter einer regionalen Ortswahl erreichbar sein, nicht unter einer teuren 0900-Nummer oder nur über Mobilfunk.

- Preisauskunft: Seriöse Anbieter nennen nach Schilderung der Sachlage auf Anfrage die Gesamtkosten für die zu erbringende Leistung, einschließlich der Anfahrt und etwaiger Zuschläge. Wird keine Preisauskunft erteilt, gibt es Grund, misstrauisch zu sein. Das gilt erst recht, wenn Dienste mit „Sofort-Rabatten“ drängen. Wenn möglich, sollten Verbraucher einen schriftlichen Kostenvoranschlag einholen.

- Zeugen hinzuziehen: Je nach Schaden in Haus oder Wohnung kann es sein, dass zusätzliche Kosten entstehen. Auch bei Zusatzarbeiten sollte vor der endgültigen Auftragserteilung eine genaue Preisangabe eingeholt werden. Im Idealfall ist eine dritte Person bei der Auftragsvergabe anwesend. Ergibt sich keine Einigung über den Preis, kann der Auftraggeber kündigen.

- Nicht zur Barzahlung drängen lassen: Unseriöse Unternehmen bestehen häufig auf Barzahlung. Gerade bei Problemen mit Notdiensten oder auffällig hohen Rechnungen sollte man nicht direkt vor Ort bezahlen. Barzahlungen an Handwerker sind außerdem nicht steuerlich absetzbar. Eine Zahlung per Überweisung ist hier der bessere Weg.

- Rechnung prüfen: In der Rechnung sollten der Stundenlohn und die geleistete Arbeitszeit transparent ausgewiesen sowie Material- und Fahrtkosten separat aufgelistet sein. Zudem lohnt ein genauerer Blick: Fehlen die Steuernummer oder die laufende Rechnungsnummer? Werden eventuell Leistungen oder Materialien berechnet, die bei der Auftragsklärung nicht vereinbart worden sind?

Mit einem Schutzbrief für Haus und Wohnung können Verbraucher unnötigem Ärger und Stress von vornherein vorbeugen. „Unsere Pannenhilfe für das Zuhause ist rund um die Uhr erreichbar und organisiert bei Notfällen – etwa in den Bereichen Elektro, Heizung und Sanitär – schnell und zuverlässig eine Fachkraft aus unserem deutschlandweiten Handwerkernetzwerk. Durch diesen Service entfällt die aufwändige Suche nach Hilfe sowie möglicher Ärger über lange Wartezeiten oder dubiose Geschäftspraktiken.

Mit den Handwerkern rechnen wir als Versicherer ab, ohne dass der Kunde in Vorleistungen gehen muss. Wir übernehmen die Kosten bis zu 500 Euro“, erklärt Sascha Herwig, Vorstandsvorsitzender der ADAC Zuhause Versicherung. „Die rund 2900 qualifizierten Handwerksbetriebe und Dienstleister des Netzwerks sind geprüft und unterziehen sich regelmäßigen Audits im Rahmen eines umfassenden Qualitätsmanagements.“

Tipps für den Reifenwechsel und sicheres Fahren bei Eis und Schnee
Seit 2010 gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte dürfen nur geeignete Reifen verwendet werden. Doch welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen - und welche Strafen drohen bei Verstößen?
Zum Start der Reifenwechsel-Saison beantwortet der ACV Automobil-Club Verkehr sieben wichtige Fragen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern / Shutterstock

1. Was bedeutet Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht sorgt oft für Verwirrung - geregelt ist sie in § 2 Abs. 3a StVO. Demnach dürfen Fahrzeuge bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Daher spricht man von einer situativen Pflicht: Es gibt keinen festen Zeitraum, in dem Winterreifen vorgeschrieben sind. Autofahrer müssen ihre Bereifung also immer dann anpassen, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern.

Die bekannte "O-bis-O-Regel" (Oktober bis Ostern) ist lediglich eine Faustregel. Sie ist nicht rechtsverbindlich, aber eine sinnvolle Orientierung, da in dieser Zeit mit winterlichen Bedingungen zu rechnen ist.
Als geeignet gelten nur Fahrzeuge, bei denen alle vier Räder mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ausgestattet sind. Ausnahmen bestehen lediglich für bestimmte Sonderfahrzeuge (z. B. Einsatzfahrzeuge), nicht für den normalen Pkw-Verkehr.

Die Regelung gilt zudem für alle Fahrzeuge, die in Deutschland unterwegs sind - auch für solche mit ausländischer Zulassung. Wer etwa mit Sommerreifen aus dem Ausland in Deutschland fährt und bei winterlichen Straßenverhältnissen kontrolliert wird, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
In schneereichen Regionen oder bei Bergfahrten können Schneeketten vorgeschrieben sein. Der ACV empfiehlt, die Ketten passend zur Reifengröße auszuwählen und das Anlegen vorab zu üben - so gelingt die Montage im Ernstfall schnell und sicher.

2. Welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen?
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) als Winterreifen verwendet werden. Für M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, endete zu diesem Zeitpunkt die Übergangsfrist.

Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Sie ersparen den saisonalen Wechsel, bieten aber weniger Grip und längere Bremswege bei Schnee und Eis. In milden Regionen sind sie eine praktische Lösung, in schneereichen Gebieten bleiben klassische Winterreifen die sicherere Wahl.

3. Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Unterschreiten Reifen diesen Wert, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg - und ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Der ACV empfiehlt, bereits ab 4 Millimetern neue Winterreifen aufzuziehen. Denn die Profiltiefe beeinflusst die Bremsleistung erheblich:
Bei 50 km/h verlängert sich der Bremsweg auf Schnee mit 1,6 Millimetern Profil auf rund 38 Meter, während neue Reifen mit 8 Millimetern Profil nur etwa 26 Meter benötigen.

4. Wie bleiben Winterreifen sicher und leistungsfähig?
Neben Profil und Alter beeinflussen weitere Faktoren die Sicherheit von Winterreifen. Ein entscheidender Punkt ist der Luftdruck, der sich bei Kälte automatisch verringert. Zu niedriger Druck mindert die Haftung, verlängert den Bremsweg und erhöht den Kraftstoffverbrauch - daher sollte er regelmäßig überprüft werden. Die Herstellerangaben finden sich im Tankdeckel, in der Bedienungsanleitung oder auf einem Aufkleber im Türrahmen.

Um gleichmäßigen Verschleiß zu fördern, empfiehlt der ACV, die Reifen etwa alle 10.000 Kilometer zwischen Vorder- und Hinterachse zu tauschen. So bleibt die volle Leistungsfähigkeit länger erhalten.
E-Autos stellen durch ihr höheres Gewicht besondere Anforderungen. Zwar sind keine speziellen Winterreifen vorgeschrieben, der ACV rät aber zu Reifen mit höherem Tragfähigkeitsindex. Modelle mit niedrigem Rollwiderstand können zudem die Reichweite verbessern.

5. Wann müssen Winterreifen ersetzt werden?
Auch das Alter spielt eine Rolle: Nach spätestens sechs bis acht Jahren sollten Winterreifen ausgetauscht werden, da die Gummimischung aushärtet und ihre Elastizität verliert - selbst bei ausreichendem Profil. Orientierung bietet die DOT-Nummer an der Reifenflanke: Die letzten vier Ziffern zeigen Produktionswoche und Jahr, etwa "2218" für die 22. Woche 2018.

Beim Neukauf lohnt sich ein Blick in aktuelle Winterreifentests. Sie helfen, sichere und preislich attraktive Modelle zu finden.

6. Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit Bußgeldern und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Dank der Kennzeichnung lassen sich Allwetter- und Winterreifen leicht überprüfen.

Wichtig zu wissen: Allein die Montage der Winterreifen nützt nicht allzu viel, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten wird. Auch diese wird von der Polizei kontrolliert. Bei falscher Bereifung im Winter drohen Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg, abhängig von der Schwere des Verstoßes:
60 EUR für das Fahren mit Sommerreifen,
80 EUR bei Behinderung,
100 EUR bei Gefährdung und
120 EUR bei Unfallfolge.

Bei zu geringer Profiltiefe werden 75 EUR und ein Punkt fällig. Ein Fahrverbot ist in keinem Fall vorgesehen.

7. Wie wirkt sich ein Verstoß auf den Versicherungsschutz aus?
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann nicht nur Geldbußen, sondern auch Konsequenzen für den Versicherungsschutz nach sich ziehen:
Kaskoversicherung: Leistungen können gekürzt oder verweigert werden, wenn ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wurde.

Haftpflichtversicherung: Selbst ohne eigenes Verschulden droht eine Mithaftung, da Sommerreifen eine erhöhte Betriebsgefahr darstellen. In der Praxis liegt diese oft bei etwa 20 Prozent.
Verschuldensvermutung: Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gilt grundsätzlich als mitschuldig. Nur wenn der Unfall auch mit Winterreifen unvermeidbar gewesen wäre, entfällt diese Annahme.
Versicherungen prüfen in solchen Fällen häufig auch auf grobe Fahrlässigkeit. Wird diese angenommen, kann der Leistungsumfang deutlich gekürzt oder komplett gestrichen werden.

Stadtwerke Duisburg nehmen 12 neue Ladepunkte in Betrieb
In den vergangenen Wochen hat der lokale Energiedienstleister weitere 12 neue Ladepunkte an sechs Standorten in Betrieb genommen. Jeweils zwei neue Ladepunkte stehen ab sofort an der Steigerstraße 11 in Alt-Hamborn, an der „Obere Holtener Straße“ 41 in Röttgersbach, an der Sandstraße 5 in Marxloh, „Im Höschegrund“ 74 in Hüttenheim und an der Mattlerstraße 1 in Röttgersbach zur Verfügung.

Im Höschegrund in Hüttenheim können Elektroautos ab sofort an zwei neuen Ladepunkten der Stadtwerke Duisburg geladen werden. Quelle: Stadtwerke Duisburg

Ebenfalls zwei neue Ladepunkte gibt es ab sofort an der Rumelner Straße 101 in Rheinhausen. Diese beiden Ladepunkte sind mit einer Schnellladefunktion ausgestattet. Die Stadtwerke sind der erste Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Elektromobilität in Duisburg.

Der lokale Energiedienstleister betreibt insgesamt 374 Ladepunkte an 151 Standorten im Stadtgebiet. Davon sind 56 Ladepunkte sogenannte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen 49 und 150 kW. Die neu installierten Ladesäulen entsprechen dem neuesten Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts.

Die Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg sind an den Verbund ladenetz.de angeschlossen, zu dem rund 275 Anbieter von Ladeinfrastruktur gehören. Insgesamt stehen über 105.000 Ladepunkte in ganz Deutschland zur Verfügung. Durch Kooperationen auf internationaler Ebene kommen europaweit rund 390.000 Ladepunkte hinzu. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg können mit einer entsprechenden Stadtwerke-Ladekarte an diesen Säulen ihr Elektroauto laden.

Das Laden ist neben der Ladekarte auch durch das Scannen des angebrachten QR-Codes oder der „ladeapp“ an allen Ladestationen der Stadtwerke Duisburg möglich. Somit gibt es auch die Möglichkeit, den Ladevorgang ganz bequem spontan zu starten. Eine Ladekarte der Stadtwerke Duisburg können Interessierte über das Online-Formular unter swdu.de/ladekarte bestellen.

Kundinnen und Kunden profitieren dabei von einem Preis-Vorteil in Höhe von 60 Euro im Jahr. Die Energieberaterinnen und -berater der Stadtwerke Duisburg stehen Interessierten bei allen Fragen rund um die Elektromobilität von der Fahrzeugauswahl bis zur heimischen Lade-Wallbox samt passendem Stromtarif telefonisch unter 0203-604 1111 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet auf https://www.stadtwerke-duisburg.de/emob-p.   

VHS-Vortrag nimmt Tibet in den Fokus
Der Dalai Lama, das im Exil lebende spirituelle Oberhaupt der Tibeter, ist in diesem Sommer 90 Jahre alt geworden. Die Frage seiner Nachfolge steht im Raum. Auch China erhebt auf diese Entscheidung Anspruch.

Der Duisburger Sozialwissenschaftler Rainer Spallek wird in seinem Vortrag am Montag, 27. Oktober, um 20 Uhr in der VHS im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte die komplizierte Situation des tibetischen Volkes darstellen. Das Teilnahmeentgelt beträgt fünf Euro, eine vorherige Anmeldung unter www.vhs-duisburg.de ist notwendig.

Praystation an Halloween: Glauben trifft Grusel Jugendabend in Huckingen
Bei der nächsten Praystation, dem beliebten Gottesdienstformat aus dem Duisburger Süden, geht es unter dem Titel „Glauben trifft Grusel“ um die tiefere Bedeutung von Reformation und Halloween: Der Reformationstag am 31. Oktober ist für Kinder und Jugendliche anders besetzt. Für sie steht Halloween im Vordergrund, ein Brauch, der von Amerika nach Deutschland gekommen ist und sich hier sehr stark verbreitet.

In der Praystation am 31. Oktober um 19 Uhr in der evangelischen Kirche in Huckingen, Angerhauser Straße 91, laden junge Leute aus der Gruppe „god.com“ zusammen mit Jugendpastorin Ulrike Kobbe ein, sich näher mit Themen rund um Halloween zu beschäftigen, und alle sind eingeladen, verkleidet zu kommen. Nach dem Gottesdienst gibt es Snacks, Spiele und Möglichkeiten zum Gruseln. Infos zur Evangelischen Versöhnungsgemeinde-Duisburg Süd gibt es im Netz unter www.evgds.de.

Kirchenkneipe nach dem Reformationsgottesdienst 
An einem der vier Freitage jeden Monats öffnet im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Meiderich, Auf dem Damm 8, die Kirchenkneipe. So auch am 31. Oktober 2025, wo Besucherinnen und Besucher wieder gute Getränke, leckere Kleinigkeiten und eine gemütliche Atmosphäre erwarten können, die zum Wohlfühlen einlädt und Platz für nette Gespräche lässt.

 Diesmal startet die Kirchenkneipe gegen 19 Uhr, direkt nach dem zentralen Reformationsgottesdienst der Nordgemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, die diesen nebenan in der Kirche um 18 Uhr feiern. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de oder im Gemeindebüro unter 0203-4519622.

Frau Hönes lädt zum Kuchenbacken an der Gnadenkirche
Maria Hönes liebt das Backen, und für die verschiedensten Veranstaltungen zaubert die Ehrenamtsbeauftrage der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg gerne Mal einen Kuchen. Jetzt sucht sie Kuchenfans, die mit ihr in der gut ausgestatteten Küche an der Gnadenkirche Wanheimerort süße Leckereien backen, die dann im „Café 3/4 Takt“ dem „Kirchen Café“ oder anderen Veranstaltungen verputzt werden.

Besucherinnen und Besucher schätzen ihre Kuchen, denn den Unterschied zur gekauften Torte aus dem Gefrierfach schmecken alle.  Starten soll die Backaktion im November, immer freitags vor den Veranstaltungen am Wochenende. Mitbringen müsse man nichts, sagt Maria Hönes, nur Spaß am Backen und Freude an der Zusammenarbeit.

Die Zutaten besorgt die Ehrenamtsbeauftragte frisch vor dem Backtag. Mehr Details zur Aktion hat Maria Hönes, die alle Rückfragen beantwortet: per Tel.: 0203 770134 oder E-Mail: maria.hoenes@ekir.de


Pfarrer Korn am Service-Telefon der evangelischen Kirche in Duisburg
„Zu welcher Gemeinde gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche in Duisburg.

Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das Service-Telefon ist am Montag, 27. Oktober 2025 von Stefan Korn, Pfarrer in der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Süd, besetzt.   



NRW: Gemeinden und Gemeindeverbände konnten 2024 nur knapp 93 % ihrer Auszahlungen durch Einzahlungen decken
* Deckungsgrad aller Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens zusammen das zweite Jahr in Folge deutlich unter 100 %.
* Thüringen war das einzige Flächenland Deutschlands, in dem die Gemeinden und Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen durch Einzahlungen decken konnten. * Mehr als 4 von 5 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland wiesen 2024 mehr Aus- als Einzahlungen auf.



Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zusammengenommen konnten 2024 nur 92,8 % ihrer Auszahlungen durch Einzahlungen decken. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach das einer Unterdeckung in Höhe von 6,8 Mrd. Euro. Wie  das Statistisches Landesamt mitteilt, lag der sogenannte Deckungsgrad somit das zweite Jahr in Folge deutlich unter 100 %.

Im Jahr 2018 hatte er noch bei 103,5 % gelegen, d. h. auf kommunaler Ebene haben die Einzahlungen damals die Auszahlungen übertroffen. Bundesweit lag der Deckungsgrad 2024 der Gemeinden und Gemeindeverbände aller Flächenländer mit 93,3 % nur geringfügig über dem Wert von NRW. Die zeitliche Entwicklung verlief bundesweit sehr ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen.

Thüringen mit höchstem und Niedersachsen mit niedrigstem Deckungsgrad
In 12 von 13 deutschen Flächenländern konnten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen nicht decken. Lediglich die kommunale Ebene in Thüringen hatte 2024 einen Deckungsgrad von über 100 % (101,0 %) und konnte diesen im Vergleich zu 2018 halten.

Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden der anderen Flächenländer ist diese Kennziffer unter 100 % gefallen. In Niedersachsen war der Deckungsgrad der kommunalen Ebene 2024 mit 89,5 % am niedrigsten. Mehr als 4 von 5 Kreisen und kreisfreien Städten der deutschen Flächenländer 2024 mit Deckungsgrad unter 100 %

Die Betrachtung der einzelnen kreisfreien Städte und Kreise (einschließlich kreisangehöriger Gemeinden) aller deutschen Flächenländer im Jahr 2024 zeigt, dass mehr als 4 von 5 von ihnen ihre Auszahlungen nicht durch Einzahlungen decken konnten.

Sie wiesen damit einen Deckungsgrad unter 100 % auf. 2018 war es umgekehrt, damals hatten mehr als 4 von 5 von ihnen einen Deckungsgrad von über 100 %. 92,5 % der nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte hatten im Jahr 2024 einen Deckungsgrad unter 100 %. Lediglich die Kreise Olpe, Soest und Minden-Lübbecke sowie die kreisfreie Stadt Hagen konnten ihre Auszahlungen noch durch entsprechende Einzahlungen decken.

Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte 2024 in vielen Mangelberufen überdurchschnittlich stark vertreten
• Anteile in der Schweiß- und Verbindungstechnik 2024 bei 60 %, in der Lebensmittelherstellung und bei Köchinnen und Köchen je 54 %, im Gerüstbau bei 48 %
• Branchen: Mehr als die Hälfte (54 %) der abhängig Beschäftigten in der Gastronomie hat eine Einwanderungsgeschichte
• Anteil in der Gesamtwirtschaft bei einem Viertel (26 %)

Ob in der Produktion und Fertigung, der Gastronomie, der Pflege oder im Personen- und Güterverkehr: In vielen Engpassberufen sind Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte überdurchschnittlich stark vertreten. So hatten 60 % der Beschäftigten in der Schweiß- und Verbindungstechnik im Jahr 2024 eine Einwanderungsgeschichte, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

In der Lebensmittelherstellung sowie bei Köchinnen und Köchen traf dies auf mehr als die Hälfte der Beschäftigten zu (je 54 %). Überdurchschnittlich hoch war der Anteil auch im Gerüstbau (48 %), unter den Fahrerinnen und Fahrern von Bussen und Straßenbahnen (47 %), in der Fleischverarbeitung (46 %) sowie unter Servicekräften in der Gastronomie (45 %).

In der Gesamtwirtschaft hatte gut ein Viertel (26 %) aller abhängig Beschäftigten eine Einwanderungsgeschichte. Sie selbst oder beide Elternteile waren also seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert. In sogenannten Engpassberufen herrscht oder droht laut Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Fachkräftemangel.

Knapp ein Drittel der Beschäftigten in der Altenpflege hat eine Einwanderungsgeschichte
Deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegt der Anteil der Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte auch in weiteren Mangelberufen: so etwa in der Kunststoff- und Kautschukherstellung (44 %), im Hotelservice (40 %), bei Berufskraftfahrerinnen und -fahrern im Güterverkehr (39 %), in der Metallbearbeitung (37 %), in der Altenpflege (33 %), bei Speditions- und Logistikkaufleuten (32 %) sowie im Metallbau oder der Elektrotechnik (je 30 %).

Der geringste Anteil an Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte in einem Engpassberuf war im Rettungsdienst (8 %), in der Justizverwaltung (9 %) und in der Landwirtschaft (15 %) zu finden. Auch wenn es sich nicht um Mangelberufe laut Engpassanalyse der BA handelt, sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einigen Berufsgruppen ähnlich stark unterrepräsentiert: Das trifft vor allem auf den Polizeivollzugsdienst (7 %), Berufe in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Sozialverwaltung und -versicherung (je 9 %), auf Lehrkräfte (Primarstufe: 9 %, Sekundarstufe: 12 %) sowie auf Berufe in der Steuerverwaltung (10 %) zu.

Beschäftige mit Einwanderungsgeschichte in ausgewählten Engpassberufen 2024 Bar chart with 19 bars. Anteil an allen abhängig Beschäftigten je Beruf in % Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010); Berufsuntergruppen.


Branchen: Gastronomie und Gebäudebetreuung anteilig mit den meisten Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte Der Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist nicht nur in vielen Mangelberufen hoch. Einige Branchen sind insgesamt in besonderem Maße auf diese Arbeitskräfte angewiesen. Das ist vor allem in der Gastronomie der Fall: Mehr als die Hälfte (54 %) aller abhängig Beschäftigten in der Gastronomie, unabhängig vom jeweils ausgeübten Beruf, hatte 2024 eine Einwanderungsgeschichte.

In der Gebäudebetreuung, die zum Großteil aus Gebäudereinigung besteht, zu der aber auch Garten- und Landschaftsbau zählen, hatte die Hälfte (50 %) der Beschäftigten eine Einwanderungsgeschichte. Einen überdurchschnittlich großen Anteil hatten Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte auch in der Beherbergung (43 %), bei Wach- und Sicherheitsdiensten, in privaten Haushalten mit Hauspersonal sowie in der Lagerei und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr (je 42 %) und im Spiel-, Wett- und Lotteriewesen sowie bei Post-, Kurier und Expressdiensten (je 41 %).

In zwei beschäftigungsstarken Bereichen mit jeweils mehr als einer Million Beschäftigten lag der Anteil mit einem knappen Drittel ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt in der Gesamtwirtschaft (26 %): In Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie in der Kraftwagenproduktion hatten je 32 % der abhängig Beschäftigten eine Einwanderungsgeschichte.

Deutlich unterrepräsentiert waren Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Jahr 2024 dagegen im Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (12 %), in der Versicherungsbranche (14 %), in der Energieversorgung und in der Landwirtschaft (je 15 %). Im Bereich Erziehung und Unterricht mit 2,8 Millionen Beschäftigten waren Menschen mit Einwanderungsgeschichte ebenfalls deutlich unterrepräsentiert (17 %).

Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte in ausgewählten Branchen 2024 Bar chart with 16 bars. Anteil an allen abhängig Beschäftigten je Branche in % Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ2008); Wirtschaftsabteilungen.