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Spezialmesse „Gesundheit und Soziales“: Info-Tag im BIZ
Die Spezialmesse „Gesundheit und Soziales – Info-Tag und
Chancentreff“ findet am Donnerstag, 11. Juni, von 10 bis 14 Uhr im
vernetzten Bildungsraum „Bildung Jetzt DU“ im BIZ, Wintgensstraße
29-33 in Duisburg- Duissern statt. Die Veranstaltung richtet sich
umfassend über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie offene
Stellen in einer der wichtigsten Zukunftsbranchen informieren
möchten.
Im Mittelpunkt stehen Berufs- und
Qualifizierungswege zur Erzieherin oder Erzieher, in Pflegeberufe,
zur Kita-Assistenz, zur Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, aber
auch zu Kaufleuten im Gesundheitswesen und vieles mehr.
Interessierte können sich direkt bei Bildungsträgern und
Institutionen über Qualifizierungen in Voll- und Teilzeit
informieren und individuelle Beratungsgespräche führen.
Ein
besonderes Merkmal des Info-Tages ist der starke Praxisbezug:
Besucherinnen und Besucher können direkt verschiedene Tätigkeiten
wie beispielsweise Übungen auf der Balance-Matte oder ein
Organ-Memory- Spiel ausprobieren, um einen Einblick in die
Anforderungen und Inhalte der jeweiligen Berufe zu erhalten.
Begleitend zu den Informationsständen werden in Kurzvorträgen
Einblicke in konkrete Berufsbilder und Ausbildungswege gegeben.
Der Eintritt zum Info-Tag und Chancentreff „Gesundheit und
Soziales“ ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die
Veranstaltung wird organisiert durch das Projekt „Lernen, Vernetzen,
Weiterkommen – Bildungsberatung und Veranstaltungen im Vernetzten
Bildungsraum Bildung jetzt DU!“ der Volkshochschule Duisburg sowie
durch cimdata Bildungsakademie.
Das Projekt der
Volkshochschule wird gefördert durch das Ministerium für Kultur und
Wissenschaft des Landes Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen
gibt es bei Franziska Russ-Yardimci telefonisch unter 0203
283-984613.
Rheinhausen mit "Dreck weg Aktion"
Der Verein „Du bist Rheinhausen“ startet am 13.06.2026
um 10.00 Uhr eine weitere Müllsammelaktion am sogenannten
Dreiecksbeet an der Ecke Moerser Straße, Duisburger Straße in 47226
Duisburg-Rheinhausen und wird bis 12:00 Uhr das dortige Umfeld bis
zur Brücke der Solidarität in Angriff nehmen. Alle Rheinhauser*innen
sind eingeladen mitzumachen.
Wie gewohnt werden
Mitstreiterinnen und Mitstreiter mit allen Utensilien ausgestattet,
die sie brauchen: Handschuhe, Greifzangen, Müllsäcke und Eimer
stehen bereit. Du bist Rheinhausen ist eine Anlaufstelle für
Menschen in Rheinhausen, die die Ärmel hochkrempeln und ihre Heimat
gestalten möchten, seien es bestehende Initiativen, Vereine oder
Einzelne, die Ideen haben, die sich gemeinsam leichter umsetzen
lassen.
Du bist Rheinhausen e.V. Otto- Schulenberg 38, 47228
Duisburg-Rheinhausen E-Mail:
horst@du-bist-rheinhausen.de Motiv: eine frühere Sammelaktion in
Rheinhausen, Bildrechte bei "Du bist Rheinhausen"

Frühere Sammelaktion in Rheinhausen, Fotorechte bei "Du bist
Rheinhausen"
32.
Walsumer Sommerfest rund um das Schul- und Sportzentrum „Am
Driesenbusch“ Das traditionelle 32. Walsumer Sommerfest
findet am Sonntag, 14. Juni, von 11 bis 18 Uhr rund um das Schul-
und Sportzentrum „Am Driesenbusch“ an der Waldstraße 50 statt. Der
Eintritt ist frei. Künstlerinnen und Künstler zeigen auf zwei Bühnen
ihr Können und gestalten das bunte Bühnenprogramm.
Zahlreiche
kulinarische Köstlichkeiten fehlen ebenfalls nicht und lassen keine
Wünsche offen. Bei einer „Kinderaktion“ können die kleinen
Besucherinnen und Besucher tolle Preise gewinnen. Vereine,
Institutionen und Hobbyisten ohne gewerblichen Hintergrund
präsentieren vor Ort ein abwechslungsreiches Angebot und bieten
teilweise ihre Waren an.
Das beliebte Sommerfest ist seit
vielen Jahren nur dank der Unterstützung von Walsumer und Duisburger
Unternehmen und Institutionen sowie den aktiven Mitgliedsvereine des
Bezirkssportbundes, der Walsumer Kulturvereine, kirchlichen Gruppen
und Einrichtungen, Schulen und Kindergärten, Jugendgruppen und
Künstlern möglich.
Interessierte Standbetreiber oder
Bühnenteilnehmer können sich noch kurzfristig bei der
Bezirksverwaltung Walsum telefonisch unter (0203) 283- 5720 oder per
E-Mail an veranstaltungen.walsum@stadt-duisburg.de anmelden, um am
Sommerfest teilzunehmen.
Weltblutspendetag am 14. Juni:
Blutversorgung über den Sommer sichern Wenn immer
weniger Menschen regelmäßig Blut spenden, ist das ein gefährliches
Spiel auf Zeit. Eine stabile Blutversorgung darf nicht dauerhaft auf
den Schultern einer kleiner werdenden Gruppe besonders engagierter
Spenderinnen und Spender ruhen. Zwar konnten in den vergangenen
Jahren saisonale Engpässe deutlich reduziert werden, doch was
kurzfristig Stabilität schafft, macht das System langfristig
anfälliger. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bleibt es
deshalb entscheidend, neue und insbesondere jüngere Menschen
dauerhaft für die Blutspende zu gewinnen.

Rund um den Weltblutspendetag am 14. Juni rufen die
DRK-Blutspendedienste bundesweit dazu auf, gerade in den
Sommermonaten Blut zu spenden. Hohe Temperaturen, Ferienbeginn und
Reisezeit sorgen erfahrungsgemäß dafür, dass weniger Menschen Blut
spenden gehen. Gleichzeitig bleibt der Bedarf an Blutpräparaten in
den Kliniken unverändert hoch. Täglich werden Blutspenden für die
Versorgung von Unfallopfern, Krebspatientinnen und -patienten,
Menschen mit schweren Erkrankungen oder bei komplizierten
Operationen benötigt.
Die Herausforderungen für die
Blutversorgung werden durch den demografischen Wandel zusätzlich
verschärft. Die deutsche Bevölkerung altert zunehmend, gleichzeitig
werden die nachfolgenden Generationen kleiner. Zugleich erreichen
die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer das
Rentenalter. Damit wächst die Zahl älterer Menschen, die medizinisch
versorgt werden müssen, während gleichzeitig weniger junge Menschen
nachkommen, die potenziell Blut spenden können.
Diese
Entwicklung verändert die Struktur der Blutspende bereits heute
spürbar. Der Weltblutspendetag ist jedoch nicht nur ein Tag des
Appells, sondern auch des Dankes. Gewidmet ist er den Menschen, die
sich regelmäßig und selbstlos mit ihrer Blutspende in den Dienst der
Gemeinschaft stellen. Ihr Engagement ist Ausdruck gelebter
Solidarität, auf die sich tagtäglich tausende schwerkranke und
verletzte Menschen jeden Alters verlassen müssen.

Die DRK-Blutspendedienste appellieren insbesondere an junge
Erwachsene und Erstspenderinnen und Erstspender, sich mit dem Thema
Blutspende auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Jede
einzelne Blutspende kann Leben retten. Infos und Termine:
www.drk-blutspende.de
Blutspenden in NRW, RLP und dem
Saarland Aktuelle Termine und Informationen zur Blutspende im
Westen finden sich unter: www.blutspende.jetzt
Wer
unsicher ist, ob eine Blutspende – zum Beispiel wegen der Einnahme
bestimmter Medikamente – möglich ist, kann sich kostenfrei bei der
Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter 0800 11 949 11 beraten
lassen. Alternativ steht unter www.blutspende.jetzt ein praktischer
Online-Check zur Verfügung.
Warum ist die Blutspende beim DRK
so wichtig? Der DRK-Blutspendedienst West gewährleistet eine
sichere medizinische Grundversorgung für mehr als 23 Millionen
Menschen in seinem Einzugsgebiet. Insgesamt stellt das DRK 78
Prozent des gesamten Blutbedarfs bereit.
Blut spenden kann
jeder ab 18 Jahren, der sich gesund fühlt. Eine obere Altersgrenze
gibt es nicht mehr. Zum Termin bitte den Personalausweis oder
Führerschein mitbringen. Die eigentliche Blutspende dauert nur etwa
fünf bis zehn Minuten – und kann bis zu drei Schwerkranken oder
Verletzten helfen.
Fußballbilder-Tauschbörsen in der Bibliothek
Zur beginnenden Fußballweltmeisterschaft lädt die Duisburger
Stadtbibliothek an verschiedenen Standorten zur
Fußballbilder-Tauschbörse ein. Los geht es am Freitag, 12. Juni,
jeweils von 14 bis 18 Uhr in Großenbaum (Großenbaumer Allee 168 bis
174) und in Vierlinden (Franz- Lenze-Platz 43).
Fußballfans
aller Altersgruppen sind eingeladen, ihre Sticker zu tauschen und so
ihre Sammlungen in geselliger Atmosphäre zu vervollständigen. Bis
Mitte Juli gibt es insgesamt 16 Termine im ganzen Stadtgebiet. Die
einzelnen Termine sind auf www.stadtbibliothek-duisburg.de unter
„Veranstaltungen“ zu finden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Manga-Workshop in der Hamborner Bibliothek
Die Hamborner Bezirksbibliothek im Rathaus-Center an der
Schreckerstraße 10 lädt am Samstag, 13. Juni, zu einem
Manga-Zeichenworkshop ein. Kinder von acht bis zwölf Jahren können
von 10 bis 12.30 Uhr mit der Künstlerin Jen Satora in die Welt von
Ash und Pikachu, Sailor Moon und anderen Manga- Heldinnen und
-Helden eintauchen oder eigene Figuren erfinden.
Bei dem
Workshop wird vermittelt, wie man Stilmittel richtig einsetzt und
mit den typischen Materialien arbeitet. Anfängerinnen und Anfänger
sind herzlich willkommen. Wer selbst schon gezeichnet hat, kann
seine Werke gerne mitbringen und sich weitere Tipps und Anregungen
holen. Die Anmeldung ist online auf der Internetseite
www.stadtbibliothek- duisburg.de unter „Veranstaltungen“ möglich.
Überarbeitung der Medizinprodukte-Verordnung:
Angriff auf die Patientensicherheit EU-Kommission plant
erhebliche Einschränkung unangekündigter Audits, Reduzierung von
Kontrollen und geringere Anforderungen für Hochrisiko-Produkte.
Zwangsrabatte für KMU gefährden Wirtschaftlichkeit des
Zulassungssystems. Rechtsgutachten sieht Verstöße gegen Europarecht.
Sicherheitsvorgaben aus dem AI Act müssen auch für Medizinprodukte
gelten.

TÜV-Verband / Toko
Der TÜV-Verband hat vor einer Schwächung
der Patientensicherheit durch die geplante Überarbeitung der
europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung für
In-vitro-Diagnostika (IVDR) gewarnt. Unter anderem sollen zentrale
Überwachungs- und Sicherheitsmechanismen wie ungekündigte Audits bei
den Herstellern von Medizinprodukten weitgehend abgebaut und die
Anforderungen an Hochrisikoprodukte abgesenkt werden.
„Die
neue Medizinprodukte-Verordnung ist ein Angriff auf die
Patientensicherheit. Die vorgeschlagenen Änderungen würden das
europäische Sicherheitssystem von einer präventiven
Sicherheitsarchitektur zu einer reaktiven umbauen“, sagt Dr. Joachim
Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Das bedeutet:
Sicherheitsmängel werden oftmals erst dann erkannt, wenn Patienten
bereits zu Schaden gekommen sind – etwa durch Infektionen, Material-
oder Produktionsfehler. Das ist mit dem Grundsatz der Vorsorge nicht
vereinbar.“
Die MDR sei bewusst geschaffen worden, um
Risiken früher zu erkennen und Patientinnen und Patienten besser zu
schützen. Das damit erreichte Sicherheitsniveau müsse erhalten
bleiben. Darüber hinaus sehe die MDR-Überarbeitung Maßnahmen vor,
welche die wirtschaftliche Grundlage der im öffentlichen Auftrag
agierenden Benannten Stellen massiv beschädigen. Positiv bewertet
der TÜV-Verband die geplanten Ausnahmeregelungen für Produkte, die
für die Behandlung seltener Erkrankungen notwendig sind oder für
besonders innovative Medizinprodukte. Bühler: „Bürokratieabbau ist
richtig und wichtig, darf aber kein Selbstzweck sein und die
Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährden.“
Der
TÜV-Verband lehnt die folgenden geplanten Änderungen der MDR ab:
Verpflichtende regelmäßige Unangekündigte Audits bei den Herstellern
von Medizinprodukten sollen abgeschafft und von den Benannten
Stellen nur noch nur noch „for cause“, also bei konkretem Verdacht,
durchgeführt werden. „Unangekündigte Audits haben sich als sehr
wirksames Instrument erwiesen, um Sicherheitsmängel und Verstöße
gegen die Anforderungen der MDR zu erkennen“, sagt Bühler. „Sie
ermöglichen es den Benannten Stellen, die Umsetzung des
Qualitätsmanagements und insbesondere die Produktion unter realen
Bedingungen zu überprüfen.“
Kritisch sieht der TÜV-Verband
auch, dass die Häufigkeit von Überwachungsaudits reduziert und die
Prüfintervalle von 12 auf alle 24 Monate verlängert werden sollen.
Bühler: „Wenn Überwachungsaudits nur noch alle zwei Jahre
stattfinden, steigt das Risiko, dass Qualitätsmängel und
Sicherheitsprobleme zu spät erkannt werden.“
Einen deutlichen
Einschnitt und eine erhebliche Reduzierung der Patientensicherheit
würde außerdem die Reduzierung des Umfangs der regelmäßigen Prüfung
technischer Dokumentation von Medizinprodukten bedeuten. Technische
Dokumentationen sind die zentralen Nachweisdokumente, um Sicherheit,
Leistung und Konformität jedes einzelnen Medizinprodukts zu belegen.
Sie enthalten alle relevanten Informationen - von
Entwicklungs- und Designangaben über klinische Daten bis hin zu
sicherheitsrelevanten Daten und Erkenntnissen aus dem Markt, also
wenn die Produkte Anwendung bei Patienten finden. Derzeit wird
fortlaufend risikobasiert und stichprobenartig eine Mindestzahl an
technischen Dokumentationen geprüft. Laut Kommissionsvorschlag
sollen nach dieser Erstzertifizierung technische Dokumentationen nur
noch dann geprüft werden, wenn es konkrete Hinweise auf Probleme
gibt („for cause“).
Der TÜV-Verband warnt, dass viele
Produkte dadurch möglicherweise nie von einer Benannten Stelle
überprüft werden und unter einem bestehenden Zertifikat eines
Herstellers eine Vielzahl neuer und ungeprüfter Produkte auf den
Markt kommen kann. „Die technische Dokumentation ist der
sicherheitsrelevante Kern eines Medizinprodukts“, sagt Bühler. „Wenn
diese Unterlagen nur noch bei Verdachtsfällen geprüft werden, steigt
das Risiko, dass Sicherheitsmängel unentdeckt bleiben.“
Auswertungen der Prüforganisationen zeigen, dass bei der Prüfung
technischer Dokumentationen bei 86 Prozent der geprüften Produkte
Sicherheitslücken festgestellt werden. In 36 Prozent der Fälle
handelte es sich um kritische Schwachstellen.
Deutliche
Kritik übt der TÜV-Verband auch an der Absenkung der
Prüfanforderungen für Hochrisikoprodukte als Folge von unklaren
Definitionen wie „Well Established Technologies“ (WET). Auch
bestimmte Hochrisikoprodukte der Klasse III wie beispielsweise
bestimmte Implantate könnten als WET betrachtet werden und müssten
nur noch geringe Anforderungen erfüllen und würden weniger überwacht
werden. „Gut etabliert bedeutet nicht automatisch risikolos“, sagt
Bühler.
„Gerade bei Medizinprodukten, die am Gehirn, am
Herzen oder an anderen besonders sensiblen Bereichen eingesetzt
werden, dürfen bewährte Technologien kein Freifahrtschein für
geringere Kontrollen sein. Für Patientinnen und Patienten zählt
nicht, wie alt eine Technologie ist, sondern wie sicher sie heute
nachweislich ist.“
Unzureichende Anforderungen bei
Medizinprodukten mit Künstlicher Intelligenz Kritik übt der
TÜV-Verband auch an den Regelungen zu Künstlicher Intelligenz in der
MDR-Überarbeitung. „KI ist schon heute ein integraler Bestandteil
moderner Medizin, insbesondere in der bildgebenden Diagnostik zum
Beispiel bei der Auswertung von CT-, MRT- oder Ultraschallbildern.
Den denkbaren künftigen Anwendungsfällen sind kaum Grenzen gesetzt.
Das bietet enorme Chancen für die Versorgung, es sind damit aber
auch große und teils neue Risiken verbunden “, sagt Bühler.
Ein möglichst hohes Schutzniveau sei daher unerlässlich. „Die
Sicherheitsregeln aus dem AI Act, die bisher nicht Bestandteil der
MDR und IVDR sind, müssen auch für Medizinprodukte gelten.“ Das
betreffe insbesondere die im AI Act verankerten Anforderungen an
Datenqualität, Transparenz und Robustheit. Es dürfe keine komplette
Herauslösung der Medizinprodukte aus dem AI Act geben.
Bühler: „Medizinprodukte dienen unter anderem der Erkennung,
Verhütung, Überwachung und Behandlung teils schwerster und
lebensbedrohlicher Krankheiten und Verletzungen. Die Qualität und
Sicherheit dieser Produkte ist daher entscheidend und wir brauchen
eine kontinuierliche und dem Risiko angemessene Kontrolle vor dem
Markteintritt und anschließend eine dem Risiko angemessene und
vorbeugende Überwachung. Vertrauen in die Hersteller ist gut und
wichtig, der Schutz der Gesundheit von Patienten aber umso mehr.“
Massive Folgen für die Benannten Stellen Neben den Risiken
für die Patientensicherheit warnt der TÜV-Verband vor gravierenden
Folgen für das Zulassungssystem für Medizinprodukte. Die
EU-Kommission plant, die Benannte Stellen zu verpflichten, ihre
Preise für kleine Unternehmen um bis zu 50 Prozent zu senken. Da
etwa 80 Prozent der Kunden der Benannten Stellen KMU sind, würde das
zu erheblichen Einnahmeausfällen führen. Darüber hinaus sollen die
Benannten Stellen verpflichtet werden, Herstellern Zahlungsaufschub
einzuräumen, in bestimmten Fällen Aufträge annehmen zu müssen und
künftig möglicherweise staatlich festgelegte Gebühren zu
akzeptieren.
„Benannte Stellen sind keine Behörden, sondern
private Unternehmen mit hoher regulatorischer Verantwortung und
Haftung. Staatlich verordnete Rabatte ohne finanzielle Kompensation
gefährden ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit“, sagt Bühler. „Werden
Benannte Stellen gezwungen, ihre Dienstleistungen für bestimmte
Unternehmen unter Kosten zu erbringen, müssen sie entweder den Markt
verlassen oder die Preise für die größeren Hersteller erhöhen.
Beides wäre fatal: Im ersten Fall gäbe es bald viel zu wenig
zertifizierende Stellen in Europa und im zweiten Fall würden große
Hersteller die Kosten für KMU subventionieren – eine massive
Wettbewerbsverzerrung.“
Rechtsgutachten: Geplante Regelungen
verstoßen gegen Europarecht Ein vom TÜV-Verband in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die
vorgesehenen Regelungen europarechtswidrig sind. Grundsätzlich sei
das Ziel legitim, kleine und Kleinst-Unternehmen zu fördern. Die
EU-Kommission dürfe die Kosten dieser Förderung aber nicht den
privaten Benannten Stellen auferlegen.
Die vorgesehenen
Pflichtrabatte, Zahlungsaufschübe und Annahmepflichten stellen nach
Auffassung des Gutachters einen unverhältnismäßigen Eingriff in die
unternehmerische Freiheit der Benannten Stellen dar. Darüber hinaus
gebe es Alternativen wie staatliche Zuschüsse oder Erstattungen. Das
Gutachten wurde von Prof. Ulrich Haltern verfasst, Lehrstuhl für
Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der
Ludwig-Maximilians-Universität München.
Wirtschafts- und
gesundheitspolitisch fragwürdige Maßnahmen Die Entwicklung und
Herstellung von Medizinprodukten ist für ein leistungsfähiges und
effizientes Gesundheitssystem unerlässlich. Die europäischen
Produzenten sind dabei hoch innovativ und bedürfen daher einer
besonderen politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Aus
Sicht des TÜV-Verbands ist eine Förderung der stark durch KMU
geprägten Branche nachvollziehbar und wünschenswert. Allerdings sind
die in der MDR-Überarbeitung vorgeschlagenen Maßnahmen dafür
ungeeignet.
„Sicherheit ist keine Bürokratie, sondern eine
Notwendigkeit“, betont Bühler. Die Kosten der Prüfung und
Überwachung von Medizinprodukten, die derzeit nur rund 7 Prozent der
Marktzugangskosten ausmachen, seien verschwindend gering im
Vergleich zu den potenziellen Folgekosten unsicherer
Medizinprodukte. Bühler: „Hier soll an der falschen Stelle gespart
werden. Bürokratie muss in völlig anderen Bereichen abgebaut
werden.“
Weitere Informationen zur Neuregelung der MDR sind
in einem Positionspapier des TÜV-Verbands abrufbar. Das
Rechtsgutachten im Auftrag des TÜV-Verbands steht hier ebenfalls zum
Download bereit.
Beliebt, gepflegt und gehegt:
Oldtimer Oldtimer werden immer beliebter. Ihre Anzahl
stieg laut Kraftfahrt-Bundesamt im Januar 2026 auf über 822.500
Autos in Deutschland. Das ist eine Steigerung von mehr als 32.000
zum Vorjahr. Manche Fahrzeughalter sind sogar jünger als ihre
Schätze auf vier Rädern. Bei der HUK-COBURG trifft das auf 13,8
Prozent der versicherten Oldtimer zu – Tendenz steigend.

Immer beliebter: Oldtimer erfreuen auch Jüngere. Bildrechte:
HUK-COBURG
Was reizt die Oldtimerfans an ihrem Gefährt?
„Mich entzückt das Gefühl von Leichtigkeit und Freiheit, sobald ich
den Motor anmache. Mein Bulli zaubert einfach jedem ein Lächeln ins
Gesicht, wenn man ihn sieht. Jede Fahrt ist wie ein kleiner Urlaub
und lässt mich den Alltag einfach mal vergessen“, sagt Heike Vetter,
die 25 Jahre jünger ist als ihr VW-Bus T1.
„Damit eine solche
Rarität nicht zu sehr ins Geld geht, sorgen wir für günstigen
Versicherungsschutz – mit oder ohne H-Kennzeichen“, erläutert
Michael Müller, Leiter Kraftfahrtabteilung bei der HUK-COBURG.
Besonders gut und günstig abgesichert Young- und Oldtimer
versichert der Marktführer genauso einfach wie jedes andere
Alltagsauto. Bei diesem Angebot handelt es sich um kein
Spezialprodukt. Von der Einteilung in Schadenfreiheitsklassen
profitieren unfallfreie Fahrzeughalter genauso wie Kundinnen und
Kunden der klassischen Autoversicherung der Coburger. Hinzu
kommen oftmals eine geringe Jahresfahrleistung und die Einstufung in
niedrige Typklassen. Das macht sich im Geldbeutel bemerkbar. „Ein
Beitragsvergleich lohnt sich also genauso für Classic-Cars“, rät
Michael Müller. Auch ein Saisonkennzeichen kann beim Sparen helfen.
Alte Liebe rostet nicht Autos mit einem Alter von mehr als 30
Jahren nach der Erstzulassung gelten als Oldtimer. Doch nicht jedes
Fahrzeug erhält automatisch ein Oldtimer-Kennzeichen – ein
sogenanntes H-Kennzeichen. Erst muss ein amtliches Gutachten die
Anerkennung bestätigen. Das ist bei etwas mehr als der Hälfte so.
Autos mit starken Nutzungsspuren oder umfassenden baulichen
Veränderungen erhalten keinen Oldtimerstatus. Die
„kraftfahrzeugtechnischen Kulturgüter“ müssen in einem guten Zustand
sein und dürfen nur zeitgenössisch baulich verändert werden.
Restaurationen sollten mit Originalteilen erfolgen.
Noch zu
jung für Oldies Youngtimer sind Fahrzeuge, die noch nicht die
offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben. Oft sind es
Liebhabermodelle, die nur in geringen Stückzahlen produziert wurden.
Die Halter hegen und pflegen ihre Autos und warten auf das Erreichen
der Altersgrenze für Oldtimer. Manch einer nutzt seinen Klassiker
auch als Geldanlage. Je älter, umso wertvoller ist hier die Devise –
vor allem bei niedriger Laufleistung. Es gibt keine festgelegte
Altersgrenze für Youngtimer – gemeint sind im allgemeinen Fahrzeuge
zwischen 20 und 30 Jahren seit ihrer Erstzulassung.

Umsatz im Dienstleistungsbereich im
März 2026 um 1,4 % niedriger als im Vormonat Umsatz im
Dienstleistungsbereich, März 2026 (vorläufig, kalender- und
saisonbereinigt) -1,4 % zum Vormonat (real) -1,0 % zum
Vormonat (nominal) -0,3 % zum Vorjahresmonat (real) +1,6 % zum
Vorjahresmonat (nominal)
Der Dienstleistungssektor in
Deutschland (ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) hat im
März 2026 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 1,4 %
und nominal (nicht preisbereinigt) 1,0 % weniger Umsatz
erwirtschaftet als im Februar 2026. Verglichen mit dem
Vorjahresmonat März 2025 verzeichnete der reale Umsatz einen
Rückgang von 0,3 % und der nominale Umsatz einen Anstieg von 1,6 %.

Den größten realen Umsatzrückgang im März 2026 gegenüber dem
Vormonat verzeichneten die freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen mit einem Minus von 4,8 %, gefolgt von
den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel
Vermietung von beweglichen Sachen und Vermittlung von
Arbeitskräften) mit einem Minus von 2,6 %.
Im Grundstücks- und Wohnungswesen betrug der
Rückgang gegenüber dem Vormonat -0,8 %. Im Gegensatz hierzu stiegen
die Umsätze im Bereich Verkehr und Lagerei im März 2026 um 0,3 % und
im Bereich Information und Kommunikation um 0,7 % gegenüber dem
Vormonat.
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