'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap • Archiv23. Kalenderwoche 2026
Baustellen DVG-Umleitung Bahn-VRR


24. Kalenderwoche: Montag, 8. - Sonntag, 14. Juni 2026

Spezialmesse „Gesundheit und Soziales“: Info-Tag im BIZ
Die Spezialmesse „Gesundheit und Soziales – Info-Tag und Chancentreff“ findet am Donnerstag, 11. Juni, von 10 bis 14 Uhr im vernetzten Bildungsraum „Bildung Jetzt DU“ im BIZ, Wintgensstraße 29-33 in Duisburg- Duissern statt. Die Veranstaltung richtet sich umfassend über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie offene Stellen in einer der wichtigsten Zukunftsbranchen informieren möchten.

Im Mittelpunkt stehen Berufs- und Qualifizierungswege zur Erzieherin oder Erzieher, in Pflegeberufe, zur Kita-Assistenz, zur Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, aber auch zu Kaufleuten im Gesundheitswesen und vieles mehr. Interessierte können sich direkt bei Bildungsträgern und Institutionen über Qualifizierungen in Voll- und Teilzeit informieren und individuelle Beratungsgespräche führen.

Ein besonderes Merkmal des Info-Tages ist der starke Praxisbezug: Besucherinnen und Besucher können direkt verschiedene Tätigkeiten wie beispielsweise Übungen auf der Balance-Matte oder ein Organ-Memory- Spiel ausprobieren, um einen Einblick in die Anforderungen und Inhalte der jeweiligen Berufe zu erhalten. Begleitend zu den Informationsständen werden in Kurzvorträgen Einblicke in konkrete Berufsbilder und Ausbildungswege gegeben.

Der Eintritt zum Info-Tag und Chancentreff „Gesundheit und Soziales“ ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung wird organisiert durch das Projekt „Lernen, Vernetzen, Weiterkommen – Bildungsberatung und Veranstaltungen im Vernetzten Bildungsraum Bildung jetzt DU!“ der Volkshochschule Duisburg sowie durch cimdata Bildungsakademie.

Das Projekt der Volkshochschule wird gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen gibt es bei Franziska Russ-Yardimci telefonisch unter 0203 283-984613.


Rheinhausen mit "Dreck weg Aktion"

Der Verein „Du bist Rheinhausen“ startet am 13.06.2026 um 10.00 Uhr eine weitere Müllsammelaktion am sogenannten Dreiecksbeet an der Ecke Moerser Straße, Duisburger Straße in 47226 Duisburg-Rheinhausen und wird bis 12:00 Uhr das dortige Umfeld bis zur Brücke der Solidarität in Angriff nehmen. Alle Rheinhauser*innen sind eingeladen mitzumachen.

Wie gewohnt werden Mitstreiterinnen und Mitstreiter mit allen Utensilien ausgestattet, die sie brauchen: Handschuhe, Greifzangen, Müllsäcke und Eimer stehen bereit. Du bist Rheinhausen ist eine Anlaufstelle für Menschen in Rheinhausen, die die Ärmel hochkrempeln und ihre Heimat gestalten möchten, seien es bestehende Initiativen, Vereine oder Einzelne, die Ideen haben, die sich gemeinsam leichter umsetzen lassen.

Du bist Rheinhausen e.V. Otto- Schulenberg 38, 47228 Duisburg-Rheinhausen E-Mail: horst@du-bist-rheinhausen.de Motiv: eine frühere Sammelaktion in Rheinhausen, Bildrechte bei "Du bist Rheinhausen"

Frühere Sammelaktion in Rheinhausen, Fotorechte bei "Du bist Rheinhausen"

32. Walsumer Sommerfest rund um das Schul- und Sportzentrum „Am Driesenbusch“
Das traditionelle 32. Walsumer Sommerfest findet am Sonntag, 14. Juni, von 11 bis 18 Uhr rund um das Schul- und Sportzentrum „Am Driesenbusch“ an der Waldstraße 50 statt. Der Eintritt ist frei. Künstlerinnen und Künstler zeigen auf zwei Bühnen ihr Können und gestalten das bunte Bühnenprogramm.

Zahlreiche kulinarische Köstlichkeiten fehlen ebenfalls nicht und lassen keine Wünsche offen. Bei einer „Kinderaktion“ können die kleinen Besucherinnen und Besucher tolle Preise gewinnen. Vereine, Institutionen und Hobbyisten ohne gewerblichen Hintergrund präsentieren vor Ort ein abwechslungsreiches Angebot und bieten teilweise ihre Waren an.

Das beliebte Sommerfest ist seit vielen Jahren nur dank der Unterstützung von Walsumer und Duisburger Unternehmen und Institutionen sowie den aktiven Mitgliedsvereine des Bezirkssportbundes, der Walsumer Kulturvereine, kirchlichen Gruppen und Einrichtungen, Schulen und Kindergärten, Jugendgruppen und Künstlern möglich.

Interessierte Standbetreiber oder Bühnenteilnehmer können sich noch kurzfristig bei der Bezirksverwaltung Walsum telefonisch unter (0203) 283- 5720 oder per E-Mail an veranstaltungen.walsum@stadt-duisburg.de anmelden, um am Sommerfest teilzunehmen.



Weltblutspendetag am 14. Juni: Blutversorgung über den Sommer sichern
Wenn immer weniger Menschen regelmäßig Blut spenden, ist das ein gefährliches Spiel auf Zeit. Eine stabile Blutversorgung darf nicht dauerhaft auf den Schultern einer kleiner werdenden Gruppe besonders engagierter Spenderinnen und Spender ruhen. Zwar konnten in den vergangenen Jahren saisonale Engpässe deutlich reduziert werden, doch was kurzfristig Stabilität schafft, macht das System langfristig anfälliger. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bleibt es deshalb entscheidend, neue und insbesondere jüngere Menschen dauerhaft für die Blutspende zu gewinnen.

Rund um den Weltblutspendetag am 14. Juni rufen die DRK-Blutspendedienste bundesweit dazu auf, gerade in den Sommermonaten Blut zu spenden. Hohe Temperaturen, Ferienbeginn und Reisezeit sorgen erfahrungsgemäß dafür, dass weniger Menschen Blut spenden gehen. Gleichzeitig bleibt der Bedarf an Blutpräparaten in den Kliniken unverändert hoch. Täglich werden Blutspenden für die Versorgung von Unfallopfern, Krebspatientinnen und -patienten, Menschen mit schweren Erkrankungen oder bei komplizierten Operationen benötigt.

Die Herausforderungen für die Blutversorgung werden durch den demografischen Wandel zusätzlich verschärft. Die deutsche Bevölkerung altert zunehmend, gleichzeitig werden die nachfolgenden Generationen kleiner. Zugleich erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer das Rentenalter. Damit wächst die Zahl älterer Menschen, die medizinisch versorgt werden müssen, während gleichzeitig weniger junge Menschen nachkommen, die potenziell Blut spenden können.

Diese Entwicklung verändert die Struktur der Blutspende bereits heute spürbar.
Der Weltblutspendetag ist jedoch nicht nur ein Tag des Appells, sondern auch des Dankes. Gewidmet ist er den Menschen, die sich regelmäßig und selbstlos mit ihrer Blutspende in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Ihr Engagement ist Ausdruck gelebter Solidarität, auf die sich tagtäglich tausende schwerkranke und verletzte Menschen jeden Alters verlassen müssen.

Die DRK-Blutspendedienste appellieren insbesondere an junge Erwachsene und Erstspenderinnen und Erstspender, sich mit dem Thema Blutspende auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Jede einzelne Blutspende kann Leben retten. Infos und Termine: www.drk-blutspende.de

Blutspenden in NRW, RLP und dem Saarland
Aktuelle Termine und Informationen zur Blutspende im Westen finden sich unter:
www.blutspende.jetzt

Wer unsicher ist, ob eine Blutspende – zum Beispiel wegen der Einnahme bestimmter Medikamente – möglich ist, kann sich kostenfrei bei der Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter 0800 11 949 11 beraten lassen. Alternativ steht unter www.blutspende.jetzt ein praktischer Online-Check zur Verfügung.

Warum ist die Blutspende beim DRK so wichtig?
Der DRK-Blutspendedienst West gewährleistet eine sichere medizinische Grundversorgung für mehr als 23 Millionen Menschen in seinem Einzugsgebiet. Insgesamt stellt das DRK 78 Prozent des gesamten Blutbedarfs bereit.

Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren, der sich gesund fühlt. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht mehr. Zum Termin bitte den Personalausweis oder Führerschein mitbringen. Die eigentliche Blutspende dauert nur etwa fünf bis zehn Minuten – und kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen.

Fußballbilder-Tauschbörsen in der Bibliothek
Zur beginnenden Fußballweltmeisterschaft lädt die Duisburger Stadtbibliothek an verschiedenen Standorten zur Fußballbilder-Tauschbörse ein. Los geht es am Freitag, 12. Juni, jeweils von 14 bis 18 Uhr in Großenbaum (Großenbaumer Allee 168 bis 174) und in Vierlinden (Franz- Lenze-Platz 43).

Fußballfans aller Altersgruppen sind eingeladen, ihre Sticker zu tauschen und so ihre Sammlungen in geselliger Atmosphäre zu vervollständigen. Bis Mitte Juli gibt es insgesamt 16 Termine im ganzen Stadtgebiet. Die einzelnen Termine sind auf www.stadtbibliothek-duisburg.de unter „Veranstaltungen“ zu finden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Manga-Workshop in der Hamborner Bibliothek
Die Hamborner Bezirksbibliothek im Rathaus-Center an der Schreckerstraße 10 lädt am Samstag, 13. Juni, zu einem Manga-Zeichenworkshop ein. Kinder von acht bis zwölf Jahren können von 10 bis 12.30 Uhr mit der Künstlerin Jen Satora in die Welt von Ash und Pikachu, Sailor Moon und anderen Manga- Heldinnen und -Helden eintauchen oder eigene Figuren erfinden.

Bei dem Workshop wird vermittelt, wie man Stilmittel richtig einsetzt und mit den typischen Materialien arbeitet. Anfängerinnen und Anfänger sind herzlich willkommen. Wer selbst schon gezeichnet hat, kann seine Werke gerne mitbringen und sich weitere Tipps und Anregungen holen. Die Anmeldung ist online auf der Internetseite www.stadtbibliothek- duisburg.de unter „Veranstaltungen“ möglich.

Überarbeitung der Medizinprodukte-Verordnung: Angriff auf die Patientensicherheit
EU-Kommission plant erhebliche Einschränkung unangekündigter Audits, Reduzierung von Kontrollen und geringere Anforderungen für Hochrisiko-Produkte. Zwangsrabatte für KMU gefährden Wirtschaftlichkeit des Zulassungssystems. Rechtsgutachten sieht Verstöße gegen Europarecht. Sicherheitsvorgaben aus dem AI Act müssen auch für Medizinprodukte gelten.

TÜV-Verband / Toko

Der TÜV-Verband hat vor einer Schwächung der Patientensicherheit durch die geplante Überarbeitung der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) gewarnt. Unter anderem sollen zentrale Überwachungs- und Sicherheitsmechanismen wie ungekündigte Audits bei den Herstellern von Medizinprodukten weitgehend abgebaut und die Anforderungen an Hochrisikoprodukte abgesenkt werden.

„Die neue Medizinprodukte-Verordnung ist ein Angriff auf die Patientensicherheit. Die vorgeschlagenen Änderungen würden das europäische Sicherheitssystem von einer präventiven Sicherheitsarchitektur zu einer reaktiven umbauen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Das bedeutet: Sicherheitsmängel werden oftmals erst dann erkannt, wenn Patienten bereits zu Schaden gekommen sind – etwa durch Infektionen, Material- oder Produktionsfehler. Das ist mit dem Grundsatz der Vorsorge nicht vereinbar.“

Die MDR sei bewusst geschaffen worden, um Risiken früher zu erkennen und Patientinnen und Patienten besser zu schützen. Das damit erreichte Sicherheitsniveau müsse erhalten bleiben. Darüber hinaus sehe die MDR-Überarbeitung Maßnahmen vor, welche die wirtschaftliche Grundlage der im öffentlichen Auftrag agierenden Benannten Stellen massiv beschädigen. Positiv bewertet der TÜV-Verband die geplanten Ausnahmeregelungen für Produkte, die für die Behandlung seltener Erkrankungen notwendig sind oder für besonders innovative Medizinprodukte. Bühler: „Bürokratieabbau ist richtig und wichtig, darf aber kein Selbstzweck sein und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährden.“

Der TÜV-Verband lehnt die folgenden geplanten Änderungen der MDR ab:
Verpflichtende regelmäßige Unangekündigte Audits bei den Herstellern von Medizinprodukten sollen abgeschafft und von den Benannten Stellen nur noch nur noch „for cause“, also bei konkretem Verdacht, durchgeführt werden. „Unangekündigte Audits haben sich als sehr wirksames Instrument erwiesen, um Sicherheitsmängel und Verstöße gegen die Anforderungen der MDR zu erkennen“, sagt Bühler. „Sie ermöglichen es den Benannten Stellen, die Umsetzung des Qualitätsmanagements und insbesondere die Produktion unter realen Bedingungen zu überprüfen.“

Kritisch sieht der TÜV-Verband auch, dass die Häufigkeit von Überwachungsaudits reduziert und die Prüfintervalle von 12 auf alle 24 Monate verlängert werden sollen. Bühler: „Wenn Überwachungsaudits nur noch alle zwei Jahre stattfinden, steigt das Risiko, dass Qualitätsmängel und Sicherheitsprobleme zu spät erkannt werden.“

Einen deutlichen Einschnitt und eine erhebliche Reduzierung der Patientensicherheit würde außerdem die Reduzierung des Umfangs der regelmäßigen Prüfung technischer Dokumentation von Medizinprodukten bedeuten. Technische Dokumentationen sind die zentralen Nachweisdokumente, um Sicherheit, Leistung und Konformität jedes einzelnen Medizinprodukts zu belegen.

Sie enthalten alle relevanten Informationen - von Entwicklungs- und Designangaben über klinische Daten bis hin zu sicherheitsrelevanten Daten und Erkenntnissen aus dem Markt, also wenn die Produkte Anwendung bei Patienten finden. Derzeit wird fortlaufend risikobasiert und stichprobenartig eine Mindestzahl an technischen Dokumentationen geprüft. Laut Kommissionsvorschlag sollen nach dieser Erstzertifizierung technische Dokumentationen nur noch dann geprüft werden, wenn es konkrete Hinweise auf Probleme gibt („for cause“).

Der TÜV-Verband warnt, dass viele Produkte dadurch möglicherweise nie von einer Benannten Stelle überprüft werden und unter einem bestehenden Zertifikat eines Herstellers eine Vielzahl neuer und ungeprüfter Produkte auf den Markt kommen kann. „Die technische Dokumentation ist der sicherheitsrelevante Kern eines Medizinprodukts“, sagt Bühler. „Wenn diese Unterlagen nur noch bei Verdachtsfällen geprüft werden, steigt das Risiko, dass Sicherheitsmängel unentdeckt bleiben.“

Auswertungen der Prüforganisationen zeigen, dass bei der Prüfung technischer Dokumentationen bei 86 Prozent der geprüften Produkte Sicherheitslücken festgestellt werden. In 36 Prozent der Fälle handelte es sich um kritische Schwachstellen.

Deutliche Kritik übt der TÜV-Verband auch an der Absenkung der Prüfanforderungen für Hochrisikoprodukte als Folge von unklaren Definitionen wie „Well Established Technologies“ (WET). Auch bestimmte Hochrisikoprodukte der Klasse III wie beispielsweise bestimmte Implantate könnten als WET betrachtet werden und müssten nur noch geringe Anforderungen erfüllen und würden weniger überwacht werden. „Gut etabliert bedeutet nicht automatisch risikolos“, sagt Bühler.

„Gerade bei Medizinprodukten, die am Gehirn, am Herzen oder an anderen besonders sensiblen Bereichen eingesetzt werden, dürfen bewährte Technologien kein Freifahrtschein für geringere Kontrollen sein. Für Patientinnen und Patienten zählt nicht, wie alt eine Technologie ist, sondern wie sicher sie heute nachweislich ist.“

Unzureichende Anforderungen bei Medizinprodukten mit Künstlicher Intelligenz
Kritik übt der TÜV-Verband auch an den Regelungen zu Künstlicher Intelligenz in der MDR-Überarbeitung. „KI ist schon heute ein integraler Bestandteil moderner Medizin, insbesondere in der bildgebenden Diagnostik zum Beispiel bei der Auswertung von CT-, MRT- oder Ultraschallbildern. Den denkbaren künftigen Anwendungsfällen sind kaum Grenzen gesetzt. Das bietet enorme Chancen für die Versorgung, es sind damit aber auch große und teils neue Risiken verbunden “, sagt Bühler.

Ein möglichst hohes Schutzniveau sei daher unerlässlich. „Die Sicherheitsregeln aus dem AI Act, die bisher nicht Bestandteil der MDR und IVDR sind, müssen auch für Medizinprodukte gelten.“ Das betreffe insbesondere die im AI Act verankerten Anforderungen an Datenqualität, Transparenz und Robustheit. Es dürfe keine komplette Herauslösung der Medizinprodukte aus dem AI Act geben.

Bühler: „Medizinprodukte dienen unter anderem der Erkennung, Verhütung, Überwachung und Behandlung teils schwerster und lebensbedrohlicher Krankheiten und Verletzungen. Die Qualität und Sicherheit dieser Produkte ist daher entscheidend und wir brauchen eine kontinuierliche und dem Risiko angemessene Kontrolle vor dem Markteintritt und anschließend eine dem Risiko angemessene und vorbeugende Überwachung. Vertrauen in die Hersteller ist gut und wichtig, der Schutz der Gesundheit von Patienten aber umso mehr.“

Massive Folgen für die Benannten Stellen
Neben den Risiken für die Patientensicherheit warnt der TÜV-Verband vor gravierenden Folgen für das Zulassungssystem für Medizinprodukte. Die EU-Kommission plant, die Benannte Stellen zu verpflichten, ihre Preise für kleine Unternehmen um bis zu 50 Prozent zu senken. Da etwa 80 Prozent der Kunden der Benannten Stellen KMU sind, würde das zu erheblichen Einnahmeausfällen führen. Darüber hinaus sollen die Benannten Stellen verpflichtet werden, Herstellern Zahlungsaufschub einzuräumen, in bestimmten Fällen Aufträge annehmen zu müssen und künftig möglicherweise staatlich festgelegte Gebühren zu akzeptieren.

„Benannte Stellen sind keine Behörden, sondern private Unternehmen mit hoher regulatorischer Verantwortung und Haftung. Staatlich verordnete Rabatte ohne finanzielle Kompensation gefährden ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit“, sagt Bühler. „Werden Benannte Stellen gezwungen, ihre Dienstleistungen für bestimmte Unternehmen unter Kosten zu erbringen, müssen sie entweder den Markt verlassen oder die Preise für die größeren Hersteller erhöhen. Beides wäre fatal: Im ersten Fall gäbe es bald viel zu wenig zertifizierende Stellen in Europa und im zweiten Fall würden große Hersteller die Kosten für KMU subventionieren – eine massive Wettbewerbsverzerrung.“

Rechtsgutachten: Geplante Regelungen verstoßen gegen Europarecht
Ein vom TÜV-Verband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die vorgesehenen Regelungen europarechtswidrig sind. Grundsätzlich sei das Ziel legitim, kleine und Kleinst-Unternehmen zu fördern. Die EU-Kommission dürfe die Kosten dieser Förderung aber nicht den privaten Benannten Stellen auferlegen.

Die vorgesehenen Pflichtrabatte, Zahlungsaufschübe und Annahmepflichten stellen nach Auffassung des Gutachters einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Benannten Stellen dar. Darüber hinaus gebe es Alternativen wie staatliche Zuschüsse oder Erstattungen. Das Gutachten wurde von Prof. Ulrich Haltern verfasst, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Wirtschafts- und gesundheitspolitisch fragwürdige Maßnahmen
Die Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten ist für ein leistungsfähiges und effizientes Gesundheitssystem unerlässlich. Die europäischen Produzenten sind dabei hoch innovativ und bedürfen daher einer besonderen politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist eine Förderung der stark durch KMU geprägten Branche nachvollziehbar und wünschenswert. Allerdings sind die in der MDR-Überarbeitung vorgeschlagenen Maßnahmen dafür ungeeignet.

„Sicherheit ist keine Bürokratie, sondern eine Notwendigkeit“, betont Bühler. Die Kosten der Prüfung und Überwachung von Medizinprodukten, die derzeit nur rund 7 Prozent der Marktzugangskosten ausmachen, seien verschwindend gering im Vergleich zu den potenziellen Folgekosten unsicherer Medizinprodukte. Bühler: „Hier soll an der falschen Stelle gespart werden. Bürokratie muss in völlig anderen Bereichen abgebaut werden.“

Weitere Informationen zur Neuregelung der MDR sind in einem Positionspapier des TÜV-Verbands abrufbar. Das Rechtsgutachten im Auftrag des TÜV-Verbands steht hier ebenfalls zum Download bereit.


Beliebt, gepflegt und gehegt: Oldtimer
Oldtimer werden immer beliebter. Ihre Anzahl stieg laut Kraftfahrt-Bundesamt im Januar 2026 auf über 822.500 Autos in Deutschland. Das ist eine Steigerung von mehr als 32.000 zum Vorjahr. Manche Fahrzeughalter sind sogar jünger als ihre Schätze auf vier Rädern. Bei der HUK-COBURG trifft das auf 13,8 Prozent der versicherten Oldtimer zu – Tendenz steigend.

Immer beliebter: Oldtimer erfreuen auch Jüngere. Bildrechte: HUK-COBURG

Was reizt die Oldtimerfans an ihrem Gefährt? „Mich entzückt das Gefühl von Leichtigkeit und Freiheit, sobald ich den Motor anmache. Mein Bulli zaubert einfach jedem ein Lächeln ins Gesicht, wenn man ihn sieht. Jede Fahrt ist wie ein kleiner Urlaub und lässt mich den Alltag einfach mal vergessen“, sagt Heike Vetter, die 25 Jahre jünger ist als ihr VW-Bus T1.

„Damit eine solche Rarität nicht zu sehr ins Geld geht, sorgen wir für günstigen Versicherungsschutz – mit oder ohne H-Kennzeichen“, erläutert Michael Müller, Leiter Kraftfahrtabteilung bei der HUK-COBURG.

Besonders gut und günstig abgesichert
Young- und Oldtimer versichert der Marktführer genauso einfach wie jedes andere Alltagsauto. Bei diesem Angebot handelt es sich um kein Spezialprodukt. Von der Einteilung in Schadenfreiheitsklassen profitieren unfallfreie Fahrzeughalter genauso wie Kundinnen und Kunden der klassischen Autoversicherung der Coburger.
Hinzu kommen oftmals eine geringe Jahresfahrleistung und die Einstufung in niedrige Typklassen. Das macht sich im Geldbeutel bemerkbar. „Ein Beitragsvergleich lohnt sich also genauso für Classic-Cars“, rät Michael Müller. Auch ein Saisonkennzeichen kann beim Sparen helfen.

Alte Liebe rostet nicht
Autos mit einem Alter von mehr als 30 Jahren nach der Erstzulassung gelten als Oldtimer. Doch nicht jedes Fahrzeug erhält automatisch ein Oldtimer-Kennzeichen – ein sogenanntes H-Kennzeichen. Erst muss ein amtliches Gutachten die Anerkennung bestätigen. Das ist bei etwas mehr als der Hälfte so. Autos mit starken Nutzungsspuren oder umfassenden baulichen Veränderungen erhalten keinen Oldtimerstatus. Die „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgüter“ müssen in einem guten Zustand sein und dürfen nur zeitgenössisch baulich verändert werden. Restaurationen sollten mit Originalteilen erfolgen.

Noch zu jung für Oldies
Youngtimer sind Fahrzeuge, die noch nicht die offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben. Oft sind es Liebhabermodelle, die nur in geringen Stückzahlen produziert wurden. Die Halter hegen und pflegen ihre Autos und warten auf das Erreichen der Altersgrenze für Oldtimer. Manch einer nutzt seinen Klassiker auch als Geldanlage. Je älter, umso wertvoller ist hier die Devise – vor allem bei niedriger Laufleistung. Es gibt keine festgelegte Altersgrenze für Youngtimer – gemeint sind im allgemeinen Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren seit ihrer Erstzulassung.




Umsatz im Dienstleistungsbereich im März 2026 um 1,4 % niedriger als im Vormonat
Umsatz im Dienstleistungsbereich, März 2026 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)
-1,4 % zum Vormonat (real)
-1,0 % zum Vormonat (nominal)
-0,3 % zum Vorjahresmonat (real)
+1,6 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Der Dienstleistungssektor in Deutschland (ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) hat im März 2026 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 1,4 % und nominal (nicht preisbereinigt) 1,0 % weniger Umsatz erwirtschaftet als im Februar 2026. Verglichen mit dem Vorjahresmonat März 2025 verzeichnete der reale Umsatz einen Rückgang von 0,3 % und der nominale Umsatz einen Anstieg von 1,6 %.



Den größten realen Umsatzrückgang im März 2026 gegenüber dem Vormonat verzeichneten die freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit einem Minus von 4,8 %, gefolgt von den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermietung von beweglichen Sachen und Vermittlung von Arbeitskräften) mit einem Minus von 2,6 %.

Im Grundstücks- und Wohnungswesen betrug der Rückgang gegenüber dem Vormonat -0,8 %. Im Gegensatz hierzu stiegen die Umsätze im Bereich Verkehr und Lagerei im März 2026 um 0,3 % und im Bereich Information und Kommunikation um 0,7 % gegenüber dem Vormonat.