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Archiv
Juli - Dezember 2024
Mietpreisbremse bis 2029
verlängern - Länderinitiative vorgestellt und mehr...
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1050. Sitzung des Bundesrates am 20.
Dezember 2024:
- Mietpreisbremse bis 2029 verlängern
- Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen -
Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
- Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat
fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie
- Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt
Grundgesetzänderung zu
- Schnellere Integration von Asylbewerbern in den
Arbeitsmarkt, Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von
Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen.
Arbeitserlaubnis nach drei Monaten
- Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt -
elektronische Fußfessel gefordert
- Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte
- Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt
© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf
- Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert
- Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen
Cookie-Banner-Flut
Mietpreisbremse bis 2029 verlängern -
Länderinitiative im Bundesrat vorgestellt
Im Bundesrat wurde eine Gesetzesinitiative von sechs Ländern
vorgestellt, die das Ziel verfolgt, die sogenannte
Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern.
Bestehende Regelung läuft aus
Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft
nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit
ihrem Vorstoß wollen die Länder das Instrument erneut bis zum
31. Dezember 2029 verlängern.
Im Kern legt die Mietpreisbremse fest, dass die Miete bei der
Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um
höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für
Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel
dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im
Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark
wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält.
Welche Gebiete dazugehören, legen die jeweiligen
Landesregierungen fest.
Weiterhin angespannte Wohnungsmärkte
Begründet wird die Gesetzesinitiative mit weiter steigenden
Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Trotz
staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum, sei eine
spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte noch nicht
eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein
Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten
weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der
Inflation würden Durchschnittsverdiener - insbesondere
Familien - aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das
Instrument weiter zu verlängern.
Verfassungsrechtliche Anforderungen
Der Gesetzentwurf enthält zudem ein neues
Begründungserfordernis für die Länder: Wenn eine
Landesregierung zum wiederholten Male für ein Gebiet einen
angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie
erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die
Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die
zeitliche Begrenzung bis 2029 soll die verfassungsrechtlichen
Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur
Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.
Ausschüsse beraten den Entwurf
Ein Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand keine
Mehrheit. Der Vorschlag wurde daher federführend in den
Rechtsausschuss sowie in den Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik sowie in den Ausschuss für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung überwiesen. Er wird
voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung
stehen.
Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen -
Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.
Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es
soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch
die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass
sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die
Bundesregierung.
Anpassungen für 2025 und 2026
Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die
Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026
anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:
- die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026:
12.348 Euro)
- die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026:
9.756 Euro)
- die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro)
sowie
- die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um
2,6 % (2026: 2,0 %)
Ausgleich der „kalten Progression“
Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte
Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man
Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres
Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum
Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation
„aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren
Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich
hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur
Verfügung.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und
tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in
Kraft.
Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat
fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 auf Initiative des
Saarlandes eine Entschließung gefasst, die darauf abzielt,
die Automobilindustrie zu unterstützen und dadurch den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern.
Verbrenner-Aus eher überprüfen
Die Automobil- und Zulieferindustrie sei der bedeutendste
Industriezweig Deutschlands, heißt es in der Entschließung.
Sie sichere bundesweit 770.000 Arbeitsplätze und sei damit
eine wesentliche Säule des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Um diesen Standortvorteil zu erhalten, müsse der Wandel hin
zu nachhaltigen Antriebstechnologien so gestaltet werden,
dass er in Europa und Deutschland keine vermeidbaren Verluste
an Arbeitsplätzen und Marktanteilen verursache.
Um dieses Ziel zu erreichen, müsse der EU-Beschluss, ab 2035
keine Neuwagen mehr zuzulassen, die mit Diesel oder Benzin
fahren, bereits 2025 überprüft werden. Bisher sieht die
entsprechende Verordnung eine Überprüfung der Pläne im Jahr
2026 vor.
Keine Strafen bei Überschreitung der Flottengrenzwerte
Die Länder appellieren an die Bundesregierung, auf EU-Ebene
Verhandlungen aufzunehmen, um das Stufenmodell der
CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge anzupassen.
Flottengrenzwerte gelten für jeden Fahrzeughersteller für den
Durchschnitt aller seiner in der EU neu zugelassenen Pkw. Das
geplante Absenken der CO2-Flottengrenzwerte ab Januar 2025
sieht der Bundesrat kritisch, da mögliche Strafzahlungen die
europäische und deutsche Automobilindustrie in der aktuellen
Lage belasteten. Deshalb seien die entsprechenden
Strafzahlungen im Jahr 2025 auszusetzen.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese
entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst.
Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat
stimmt Grundgesetzänderung zu
Der Bundesrat hat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit
der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt
werden soll.
Vom einfachen Gesetz ins Grundgesetz
Mit der Verfassungsänderung werden wichtige Regelungen zum
Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts ins
Grundgesetz aufgenommen. Diese finden sich bisher nur im
Bundesverfassungsgerichtsgesetz – einem einfachen
Einspruchsgesetz, das jederzeit mit einfacher Mehrheit
geändert werden kann. Sind sie hingegen erst einmal im
Grundgesetz verankert, können sie nur noch mit einer
Verfassungsmehrheit geändert werden, benötigen also die
Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und
zwei Dritteln des Bundesrates.
Status und Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern
Mit der Grundgesetzänderung wird der Status des
Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan
verfassungsrechtlich verankert. Gleiches gilt für die
Bindungswirkung seiner Entscheidungen, dass also der Staat
und alle seine Institutionen die Urteile und Beschlüsse des
Gerichts beachten müssen. In den Verfassungsrang gehoben
werden zudem zentrale Strukturvorgaben, die sich nach
einhelligem Urteil bewährt hätten, so die Gesetzesbegründung.
Dies betrifft die Geschäftsordnungsautonomie, die Zahl der
Senate und ihre Besetzung mit je acht Richterinnen und
Richtern, die feste Amtszeit von zwölf Jahren, die
Altersgrenze und den Ausschluss der erneuten Wählbarkeit.
Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen
Die Diskussion über die verfassungsrechtliche Absicherung sei
nicht neu, heißt es in der Begründung. Es entspräche seiner
Stellung im Verfassungsgefüge, auf der Ebene des
Grundgesetzes ausführlichere Regelungen über das
Verfassungsgericht zu treffen. Dies decke sich auch der
allgemeinen Auffassung, das Gericht tagespolitischen
Auseinandersetzungen dauerhaft zu entziehen. Zugleich beuge
die verstärkte verfassungsrechtliche Verankerung Bestrebungen
vor, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in
Frage zu stellen, wie dies in einzelnen europäischen Ländern
zu beobachten sei.
Wie es weitergeht
Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden
2/3-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun
ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der
Verkündung in Kraft.
Schnellere Integration von Asylbewerbern in den
Arbeitsmarkt
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf
zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den
Arbeitsmarkt beschlossen. Arbeitserlaubnis nach drei Monaten
Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern
zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die
Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer
während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die
Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der
Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber,
die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen.
Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen
Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach
sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet
werden.
Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft
Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei
der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner
Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des
Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und
Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig
trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach-
und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes
bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen
durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben
anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern
möglichst frühzeitig den Zugang zu
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu
ermöglichen.
Der Wunsch zu arbeiten
Neben dem Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern,
schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die
Migrationsgesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in
Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität
erfahren.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag
eingebracht, der sodann darüber entscheidet. Zuvor bekommt
die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2
Prozentpunkte
Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in
der sozialen Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024
die Zustimmung des Bundesrates erhalten.
Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte
Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz
der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2
Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren
Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung
von rund 3,7 Milliarden Euro generieren, so die
Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit
entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die
Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder
sicher.
Starker Anstieg der Pflegebedürftigen
Durch den demografischen Wandel stehe die soziale
Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen, heißt es in
der Begründung der Verordnung. Bereits jetzt sei eine
steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während
die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke.
Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die
Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen
habe, als es zu erwarten gewesen wäre. Auch die
COVID-19-Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor negativ
aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der
Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz
nicht zu finanzieren seien.
Die Verordnung kann nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht
vorgestellt
Das Land Hessen hat am 20. Dezember 2024 im Bundesrat eine
Entschließung vorgestellt, die das Ziel verfolgt, den
europäischen Binnenmarkt zu stärken und die Übererfüllung von
EU-Recht (sogenanntes „Gold-Plating“) zu verhindern.
© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf
Bedeutung des europäischen Binnenmarkts
Der europäische Binnenmarkt sei ein einmaliges Erfolgsmodell
sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für
Unternehmen, heißt es in dem Entschließungsantrag.
Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in
besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke den Wettbewerb
der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges
Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen
innerhalb der EU.
„Gold-Plating“ belastet Unternehmen
Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr,
wenn Mitgliedsstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung
europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen
Vorschriften versähen. Diese vermeintliche Veredelung
(„Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung von
europäischen Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer
enormen bürokratischen Belastung für die Unternehmen. Anstatt
von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren,
müssten sie nunmehr auch die nationalen Ausnahmen
berücksichtigen.
Bürokratische Belastungen
Aufwendige Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten
hätten oft einen europäischen Ursprung. Die Bundesregierung
dürfe deshalb bei der Umsetzung europäischen Rechts nicht
noch weitere bürokratische Hürden aufbauen. Die Wirtschaft,
insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen sowie das
Handwerk, leisteten einen erheblichen Beitrag für die
Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in
der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende
bürokratische Belastungen verbraucht würden.
Verzicht auf Übererfüllung gefordert
Die Bundesregierung solle daher zukünftig auf eine
Übererfüllung der EU-Vorgaben verzichten. Dies würde die
Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Eine
restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben führe zu mehr
Rechtsgleichheit und -klarheit und fördere damit auch einen
besseren Zusammenhalt und eine bessere nachhaltige
Entwicklung in der EU.
Beratung in den Ausschüssen
Der Antrag wurde dem Ausschuss für Fragen der Europäischen
Union und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Er wird nach
den Ausschussberatungen voraussichtlich in einem späteren
Plenum zur Abstimmung stehen.
Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt -
Bundesrat fordert elektronische Fußfessel
Um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, schlägt der
Bundesrat vor, die bestehenden Vorschriften zum Gewaltschutz
um Maßnahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum
Beispiel durch elektronische Fußfesseln, zu erweitern. Auf
Initiative des Landes Hessen fasste er am 20. Dezember 2024
eine entsprechende Entschließung.
Anstieg häuslicher Gewalt
Mit Sorge sei in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg
häuslicher Gewalt zu beobachten, heißt es in der
Entschließung. Allein im Jahr 2023 seien über eine
Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden -
eine Steigerung von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Geschätzt habe jede vierte Frau in Deutschland mindestens
einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte
Gewalt erlebt.
Das Bundeskriminalamt gehe zudem davon aus, dass viele Taten
wegen Scham- und Schuldgefühlen der Betroffenen nicht
angezeigt würden und die Dunkelziffer noch höher sei. Daher
bestünde dringender Handlungsbedarf.
Kontaktsperren oft ineffektiv
Das Gewaltschutzgesetz und die Polizeigesetze der Länder
könnten den Opfern häuslicher Gewalt häufig keine
ausreichende Sicherheit gewährleisten. Maßnahmen wie
Kontaktsperren und Näherungsverbote wirkten nicht effektiv
genug. Bei Ermittlungen zu Tötungen in Familien oder
Partnerschaften werde oft festgestellt, dass bestehende
Kontaktverbote durch die Täter einfach missachtet wurden.
Verbesserung des Schutzes durch elektronische Überwachung
Daher müsse das Gewaltschutzgesetz zukünftig ermöglichen,
Näherungs- und Kontaktverbote auch elektronisch zu
überwachen. Dies könnte zum Beispiel durch sogenannte
elektronische Fußfesseln geschehen. Der Schutz für
Gewaltbetroffene würde so bundesweit erhöht.
Auch im Strafgesetzbuch sei der Einsatz einer elektronischen
Aufenthaltsüberwachung als mögliche Maßregel der Sicherung
und Besserung vorzusehen. Gerade in Fällen, in denen es nach
der Missachtung von Gewaltschutzanordnungen zu einer
strafrechtlichen Verurteilung gekommen sei, bestünde eine
besondere Gefährdung des Opfers.
Keine Kosten für Opfer von Drohungen oder Gewalt
Wer einen entsprechenden Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz
stelle, solle jedoch nicht die Kosten dafür tragen. Dies
müsse insbesondere auch dann gelten, wenn bei der überwachten
Person die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen nicht
eingetrieben werden könnten.
Gesetzentwurf gefordert
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zeitnah
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Rahmen der zu
beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben die elektronische
Aufenthaltsüberwachung ermögliche und so ein effektives
Mittel in den bestehenden Gewaltschutz integriere. Er fordert
zudem, die Koordination der Maßnahmen zum Schutz von Opfern
häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu bedürfe es eines
gegenseitigen Austausches der beteiligten Institutionen,
insbesondere der Familiengerichte, der Jugendämter, der
Polizei und der Strafverfolgungsbehörden.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.
Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese damit
auseinandersetzen muss, gibt es nicht.
Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert
Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen am
Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter
anderem die gesetzliche Grundlage für die staatlichen
Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun
zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Übertragbarkeit von Restmitteln aus 2023
Das zum 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket gilt für
den gesamten deutschen Nahverkehr. Bund und Länder
subventionieren das Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro
pro Jahr. Nicht aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023
dürfen nach der Gesetzesänderung auch im Jahr 2024 zur
Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden – dies
war bisher ausgeschlossen.
Ticketpreis nicht Teil des Gesetzes
Anders als bei der Einführung des Deutschlandtickets ist
dessen künftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz
festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im
September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab
Januar 2025 geeinigt.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es
tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen
Cookie-Banner-Flut
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einer Verordnung
zugestimmt, die die Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im
Internet einfacher macht. Die Zahl der Einwilligungsbanner
soll langfristig sinken, indem sogenannte „anerkannte Dienste
zur Einwilligungsverwaltung“ als Alternative geschaffen
werden.
Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste
Diese anerkannten Dienste sollen die vom Endnutzer getroffene
Entscheidung, ob er eine Einwilligung erteilt oder nicht
erteilt, verwalten. Dann sollen sie diese auf Nachfrage dem
Anbieter von digitalen Diensten übermitteln. Erhalten die
Dienste die Einwilligung oder deren Verweigerung auf diese
Weise, sind sie nicht mehr auf eine eigene Nachfrage beim
Endnutzer angewiesen.
Einbindung von Diensten nur auf freiwilliger Basis
Die Verordnung regelt die Anforderungen, die ein Dienst zur
Einwilligungsverwaltung erfüllen muss, sowie das Verfahren
zur Anerkennung durch die Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit. Weitere Regelungen
betreffen technische und organisatorische Maßnahmen sowie die
verwendete Software. Dabei gilt der Grundsatz, dass die
Einbindung entsprechender Dienste sowohl für Endnutzer als
auch für Anbieter von digitalen Diensten freiwillig ist.
Inkrafttreten
Der Verordnung kann nun verkündet werden. Sie tritt am ersten
Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das
mit der Verordnung verfolgte Anliegen sowie die vorgesehene
Evaluation. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, diese
sorgfältig und kritisch durchzuführen. Außerdem soll
möglichst parallel zur geplanten Auswertung vorsorglich mit
der Erarbeitung alternativer Ansätze begonnen werden.
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Bundeskanzler Scholz sprach mit
dem designierten US-Präsidenten Trump
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Berlin, Donnerstag, 19. Dezember
2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute abermals mit dem
gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika,
Donald Trump, telefoniert. Im Zentrum des Gesprächs standen
die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa.
Sie waren sich einig, dass der russische Krieg gegen die
Ukraine schon viel zu lange andauere und es darauf ankomme,
so bald wie möglich auf den Weg zu einem fairen, gerechten
und nachhaltigen Frieden zu gelangen. Der Bundeskanzler
bekräftigte erneut, die Unterstützung der Ukraine in ihrer
Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg so lange wie
nötig fortzusetzen.
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Jung kauft Alt: Förderung nun auch
für den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude
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Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2025 angepasst
Berlin, 19. Dezember 2024 - Seit September gibt es das
Förderprogramm „Jung kauft Alt", das Familien mit
minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen
beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen
Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels
zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 1. Januar 2025 wird die
Förderrichtlinie angepasst. Künftig wird auch der Erwerb von
sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich
sein. In Deutschland sind rund 10% des Gebäudebestandes
denkmalgeschützt.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen: „Unser Förderprogramm zum Kauf
sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut gestartet.
Zum 1. Januar erhöhen wir den Kreis förderfähiger Gebäude
noch einmal deutlich. Bisher konnte der Erwerb
denkmalgeschützte Häuser nicht durch unser Programm Jung
kauft Alt gefördert werden, da viele dieser Gebäude
energetisch nicht so saniert werden können, wie es die
Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen.
Das ändern wir jetzt.
Durch die Ausweitung von Jung kauft Alt können sich nun mehr
Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen
wir vielen Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten
möchten und das mit Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes
bislang aber nicht tun konnten. Das ermöglicht es Familien
zum Beispiel in die alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu
kaufen, zu sanieren und hierfür auch andere
Sanierungsförderungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in
ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür
sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht
leer steht."
Zum Programm:
Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische
Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Dabei darf
der Jahres-Primärenergiebedarf max. 160% des Wertes betragen,
der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
Für alle anderen Bestandsgebäude gilt weiterhin: Die Gebäude
müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß
Energieausweis) zugehörig sein.
Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf
mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der
Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus
Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den
Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht
gefördert werden Kaufnebenkosten.
Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und
einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000
Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).
Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderzahl und
betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern
max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000
Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie
Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
Das zu erwerbende Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken
genutzt werden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die
Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw.
bezogen haben.
Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder
die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist
grundsätzlich möglich.
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Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag
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Berlin, 16. Dezember 2024 - Am
Montagmittag stellte der Bundeskanzler im Deutschen Bundestag
die Vertrauensfrage. Der Bundestag entscheidet sodann über
die bereits am 11. Dezember beantragte Vertrauensfrage. Mit
diesem Schritt macht der Bundeskanzler von seinem
verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 68 des Grundgesetzes
Gebrauch und ermöglicht so dem Deutschen Bundestag eine
Entscheidung über den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen.
Wie geplant: kein Vertrauen mehr in Scholz Der Deutsche
Bundestag hat Bundeskanzler Scholz das Vertrauen entzogen.
Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207
Abgeordnete für den SPD-Politiker, 394 gegen ihn und 116
enthielten sich der Stimme, gab Bundestagspräsidentin Bärbel
Bas bekannt.
Der Kanzler verfehlte damit wie
beabsichtigt die notwendige Mehrheit von mindestens 367
Stimmen deutlich. Somit kann der Bundestags am 23. Februar
neu gewählt werden - die endgültige Entscheidung zur
Auflösung des Bundestags liegt beim Bundespräsidenten.
Weg frei für Neuwahlen Um Neuwahlen
herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die
Vertrauensfrage gestellt – und die Abgeordneten haben diese
Frage mehrheitlich verneint. Somit kann er nun dem
Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
„Die Bundestagswahl vorzuziehen, das ist auch mein
Ziel”, sagte der Kanzler während seiner Erklärung vor dem
Bundestag. Nach dieser Erklärung und einer angeschlossenen
Aussprache stimmten die Abgeordneten ab.
Insgesamt
wurden 717 Stimmen abgegeben: 207 der anwesenden Abgeordneten
sprachen dem Kanzler das Vertrauen aus, 394 stimmten dagegen
und 116 enthielten sich. Somit ist der Weg frei für
vorgezogene Bundestagswahlen.
Neuwahlen – wie
geht es jetzt weiter? Kanzler Scholz wird nun
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufsuchen und ihm
vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und so Neuwahlen
herbeizuführen. Der Bundespräsident hat dann 21 Tage Zeit,
den Bundestag aufzulösen. Kommt er dem Vorschlag nach, müssen
Neuwahlen binnen 60 Tagen nach der Bundestagsauflösung
erfolgen; als Wahltermin ist der 23. Februar 2025 geplant.
Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestags
bleiben der Bundeskanzler und die Bundesregierung im Amt und
sind voll handlungsfähig. Auch nach der konstituierenden
Sitzung des Bundestags arbeitet die Bundesregierung auf
Ersuchen des Bundespräsidenten grundsätzlich geschäftsführend
weiter, bis eine neue Regierung gebildet wird.
Frage gestellt: |
Bundeskanzler (Partei) |
Ja |
Nein |
Enth. |
abw./ ungültig |
Ja-Stimmen |
Vertrauen |
|
22. Sep. 1972 |
Willy Brandt (SPD) |
233 |
248 |
1 |
14 |
47,00% |
nein |
Bundestag aufgelöst |
05. Feb. 1982 |
Helmut Schmidt
(SPD) |
269 |
225 |
0 |
3 |
54,10% |
ja |
|
17. Dez. 1982 |
Helmut Kohl (CDU) |
8 |
218 |
248 |
23 |
1,60% |
nein |
Bundestag aufgelöst |
16. Nov. 2001 |
Gerhard Schröder
(SPD) |
336 |
326 |
0 |
4 |
50,50% |
ja |
|
01. Jul. 2005 |
Gerhard Schröder
(SPD) |
151 |
296 |
148 |
5 |
25,20% |
nein |
Bundestag aufgelöst |
16. Dez. 2024 |
Olaf Scholz (SPD) |
207 |
394 |
116 |
|
|
nein |
Bundestag wird aufgelöst |
|
Bundeskanzler Olaf Scholz stellte
heute schriftlich die Vertraurensfrage
|
Berlin, 11. Dezember 2024 -
Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute (Mittwoch)
Vormittag in seinem Büro im Bundeskanzleramt den
schriftlichen Antrag zur Vertrauensfrage gemäß
Artikel 68 Grundgesetz unterzeichnet.
Das
Schreiben lautet: „Sehr geehrte Frau
Bundestagspräsidentin,
gemäß Artikel 68 des
Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das
Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der
Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu
eine Erklärung abzugeben.“
Das Schreiben ist
im Anschluss von einem Beschäftigten des
Bundeskanzleramtes dem Büro der Bundestagspräsidentin
überbracht worden. Der Deutsche Bundestag wird den
Antrag zeitnah auf seiner Homepage veröffentlichen.
Die Debatte über die Vertrauensfrage im Deutschen
Bundestag ist für kommenden Montag, den 16. Dezember,
ab 13 Uhr vorgesehen.
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Beschluss des Bundeskabinetts zur
Verlängerung der Mietpreisbremse
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Zum heutigen
Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der
Mietpreisbremse erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Berlin,
11. Dezember 2024 - "Der Beschluss des Bundeskabinetts zur
Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein notwendiger Schritt
zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss
schnellstmöglich verlängert werden, denn in vielen Städten
läuft sie bereits Mitte 2025 aus. Nur durch die Verlängerung
schützen wir mehr als neun Millionen Haushalte in über 400
Gemeinden im ganzen Land. Nun ist der Deutsche Bundestag am
Zug, im Sinne der Mieterinnen und Mieter noch vor der
Bundestagswahl einen Beschluss herbeizuführen."
Nachrichtlich: Der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse
soll auch auf Wohnungen ausgedehnt werden, die nach dem 1.
Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und
vermietet werden. Bisher waren diese Wohnungen von der
Mietpreisbremse ausgenommen. Nach Angaben des BBSR gilt die
Mietpreisbremse in 410 Gemeinden mit rund 25 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohner und knapp 9,5 Millionen
Mietwohnungen (Stand: Juli 2024). Das sind etwa 30% der
Bevölkerung und 40% aller Mietwohnungen in Deutschland.
|
„Die Stahlindustrie in Deutschland ist von
geostrategischer Bedeutung“ |
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen
Hebestreit, erklärt nach dem Gespräch von Branchenvertretern,
Betriebsräten und Gewerkschaften mit Bundeskanzler Scholz:
Berlin/Duisburg, Montag, 9. Dezember 2024 - Der
Bundeskanzler hat in einem Gespräch mit Unternehmen,
Betriebsräten und Gewerkschaften die Bereitschaft der
Bundesregierung unterstrichen, sich für wettbewerbsfähige
Energiekosten, für fairere internationale Rahmenbedingungen
einzusetzen und die deutsche Stahlindustrie weiterhin
intensiv bei der Modernisierung der Produktion zu
unterstützen. Wichtiges Ziel ist, die vielen
Industriearbeitsplätze in dieser Branche zu sichern.
Bundeskanzler Olaf Scholz: „Die deutsche Stahlindustrie ist
unverzichtbar für unser Land. Sie ist einer der größten
Arbeitgeber, mit guten Arbeitsplätzen. Der hier produzierte
Stahl ist von höchster geostrategischer Bedeutung für die
Industrieproduktion in Deutschland und damit für unser
wirtschaftliches Wachstum.
Die Bundesregierung wird
ihren Kurs beibehalten und auch in Zukunft Investitionen für
den Umstieg auf die klimafreundliche Stahlproduktion mit
substantiellen Fördermitteln unterstützen.
Die
Stromkosten der Stahlindustrie spielen bereits heute eine
zentrale Rolle für die Unternehmen und werden es in Zukunft
noch mehr tun. Deshalb will der Bundeskanzler gesetzlich die
Kosten für den Stromtransport in Übertragungsnetzen auf 3
Cent deckeln.
Um die Stromkosten kurzfristig
konkurrenzfähig zu machen, will die Bundesregierung einen
Teil der Kosten für die Übertragungsnetze finanzieren und
Sorge tragen, dass die Übertragungsnetzentgelte 2025 nicht
steigen.
Der Bundeskanzler wird sich auf Pragmatismus
beim Umstieg von natürlichem Gas auf Wasserstoff und bei der
Art des Wasserstoffs einsetzen, damit ein wirtschaftlicher
Betrieb stets möglich sein kann.
Gleichzeitig setzt
sich die Bundesregierung gegenüber der zuständigen
EU-Kommission dafür ein, dass wichtige Entlastungsinstrumente
für die Stahlindustrie bestehen bleiben oder verbessert
werden. Dazu gehört vor allem die Strompreiskompensation, die
für einen Großteil der Stahlindustrie die Stromkosten
deutlich reduziert. Dieses Instrument wurde kürzlich
verlängert. Es muss auch nach der im Jahr 2025 anstehenden
Evaluierung der EU-Kommission für die Stahlindustrie
weiterhin großzügig ausgestaltet werden und auf mehr
Unternehmen ausgeweitet werden.
Ein zentraler Punkt
ist außerdem die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen
auf den Weltmärkten, der zum Beispiel höhere
Klimaschutzanstrengungen in der EU ausgleicht und
Abwanderungen in Länder mit geringeren Schutzstandards
verhindert.
Der Bundeskanzler ruft die Brüsseler
Kommission zudem dazu auf, entschlossen zu handeln, wenn es
um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumping und marktverzerrende
Subventionen geht. Die Kommission müsse ihre Instrumente
konsequent nutzen und weitere handelspolitische
Schutzmaßnahmen für den Stahlbereich prüfen.
Der
Bundeskanzler setzt sich für einen zeitnahen europäischen
Stahlgipfel ein.
Betriebsräte und
Unternehmensvertreter haben den Bundeskanzler gebeten, die
Nutzung des Kurzarbeitergeldes länger möglich zu machen (24
Monate). Der Bundeskanzler wird den Bundesminister für Arbeit
und Soziales bitten, dies entsprechend in die Wege zu leiten.
Zum Stahlgipfel hatten sich am Montagvormittag die
Vorstandsvorsitzenden wichtiger deutscher Stahlunternehmen
(ThyssenKrupp Steel, Salzgitter, Stahl Holding Saar, Arcelor
Mittal, Georgsmarienhütte, Swiss Steel Deutschland), die
Betriebsratsvorsitzenden der Unternehmen sowie Vertreter der
IG Metall im Bundeskanzleramt getroffen. Die herausfordernde
konjunkturelle Lage der Stahlindustrie, Energie-Fragen, die
Transformation der Stahlbranche sowie außenwirtschaftliche
Herausforderungen wurden dabei diskutiert.
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Verbraucherinfos |
Berlin, 5. Dezember
2025
Verbraucherschutz betrifft uns alle jeden Tag: Es geht um
bezahlbare Energie, digitale Sicherheit, finanzielle
Souveränität, sichere Lebensmittel, nachhaltige
Mobilitätsangebote und vieles mehr. Lesen Sie hier, welche
Maßnahmen in den letzten Jahren umgesetzt wurden und welche
laufenden Vorhaben es gibt. Der Verbraucherpolitische Bericht
wird auf Wunsch des Deutschen Bundestages alle vier Jahr
erstellt. Außerdem im Kabinett beschlossen
Transportkosten für Strom reduzieren
Bessere Unterstützung für Gewaltopfer
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Ausbau schreitet voran
Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr
Gerichte müssen Geschäftsverteilungspläne im Internet
veröffentlichen
Engagementstrategie: Ehrenamt sichbarer machen
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ausbauen
Gesetzliche Neuregelungen
Was ändert sich für Sie? Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden.
USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte
zur Pflicht. Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch
Abtreibungsgegner geschützt. WEITERE
REGIERUNGSTHEMEN
Ministerin Lemke würdigt 60 Jahre Stiftung Warentest:
Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher
Förderung für Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten
gestartet
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“: Künftigen
Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen
Barrierefrei unterwegs: Digitale Angebote helfen blinden
Menschen im Straßenverkehr
Gute Nachrichten für den Wohnungsbau
Bau-Förderprogramme laufen weiter Die Förderprogramme
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“,
„Klimafreundlicher Neubau“, „Jung kauft Alt“ und
„Wohneigentum für Familien“ laufen trotz vorläufiger
Haushaltsführung im kommenden Jahr weiter.
Bei Spielzeug aus dem Internet auf Sicherheit achten Von der
No-Name-Plastikfigur bis hin zur fairen Holzeisenbahn:
Spielzeug wird immer häufiger online bestellt. Doch der
Onlinekauf hat Tücken. Hier gibt es Tipps, wie Sie den
Weihnachtseinkauf rechtlich und produkttechnisch sicher, aber
auch nachhaltig erledigen können.
Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten
Ideen für energiesparende Geschenke
Refurbished iPhone: Was Sie vor dem Kauf wissen sollten
Eine gute Wahl: Ein Weihnachtsbaum aus der Region
Sparsame und sichere Weihnachtsbeleuchtung
Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum
Gutscheine in Europa: geschenkt, genutzt oder geplatzt?
Tipps für ein nachhaltiges Weihnachtsfest Service
und Fakten
Gut angelaufen: Projekt „Verbraucherschutz für junge Menschen
auf dem Land“
WLAN-Betreiber: Ihre Rechte und Pflichten bei Rechtsverstößen
Reiseveranstalter We-Flytour insolvent: Was Reisende jetzt
tun sollten
Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren
Betrugsopfer
Nach außergerichtlichem Vergleich: Kunden erhalten teils hohe
Beträge vom Energieanbieter zurück
Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter
Nahrungsergänzungsmittel: Unabhängige fachliche Beratung
nutzen
Phishing-Versuch im Namen von Amazon
Gefälschte QR-Codes: Betrug am Parkscheinautomat
Wie isst Deutschland?
Menschen essen gesünder und umweltbewusster Sie essen mehr
Gemüse und weniger rotes Fleisch. Die Deutsche Gesellschaft
für Ernährung legt mit ihrem 15. Ernährungsbericht die Trends
von 2012 nach 2022 umfassend dar.
Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
Warum ist die Butter so teuer? Weniger Milchlieferungen
seitens der Landwirte und ein geringerer Fettgehalt in der
Rohmilch – das sind unter anderem Gründe, die zum
Preisanstieg bei Butter geführt haben. Aber es gibt auch eine
gute Nachricht: Das Geld kommt auch bei den Bauern an.
Broschüre vom Finanzministerium
Wie Alterseinkünfte besteuert werden Steuererklärung,
Steuervergünstigungen und Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen:
Diese Broschüre gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen rund
um die Besteuerung von Alterseinkünften.
Wie Väter Beruf und Familie vereinbaren – Leitfaden für
väterfreundliche Personalpolitik
Buch für Kinder von 3 bis 8 Jahre: Super-Handwerker gesucht
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentrale
Heizungstausch, Glasfaseranschlüsse, Heizkosten sparen und
vieles mehr
Angebote der
Initiative „Digital-Kompass“
Schutz vor Abzocke, Elektronische Patientenakte
5. Mai 2025: EU-Projekttag an Schulen
Europa kommt in die Schule Jedes Jahr gehen deutschlandweit
Politikerinnen und Politiker in Schulen und diskutieren mit
jungen Menschen über Europa. 2025 ist das rund um den 5. Mai
– vor Ort oder digital. Das Verfahren ist unkompliziert.
|
Zum Tag des Ehrenamtes am 5.
Dezember 2024 - Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
|
Warum ist ehrenamtliches
Engagement so wichtig? Berlin, Dezember 2024 -
Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiterin
im Sportverein oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln:
Etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich Tag
für Tag freiwillig für das Gemeinwohl – ohne Bezahlung in
ihrer Freizeit. Sie übernehmen wichtige Aufgaben, die der
Staat alleine nicht leisten kann. Ehrenamt hat daher eine
besondere Bedeutung für das Miteinander in Deutschland.
Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das Ehrenamt
das Entscheidende für den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt nicht hoch genug
schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas, sondern das ist etwas,
was Menschen neben ihrer alltäglichen Arbeit und ihrer
Familie organisieren.“
Das Bundesinnenministerium
unterstützt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement
intensiv und vielfältig. Anlässlich des Internationalen Tags
des Ehrenamts am 5. Dezember hat das Ministerium die Kampagne
„Ehre, wem Ehre gebührt“ gestartet.
Für
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hilft freiwilliges
Engagement nicht nur der Allgemeinheit, sondern es „stärkt
auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere
Demokratie“. Das sei gerade mit Blick auf die Folgen der
Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges besonders wichtig.
Mit welchen Programmen fördert der Bund das Ehrenamt?
Die Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit
einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:
Das Programm „Demokratie leben“ des
Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte
unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches
Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von
Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600
Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund
165,5 Millionen Euro.
Die Inhalte reichen von
Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem
Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu
Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene
14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement
der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.
Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des
Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms ist es,
Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen
und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür stellt das
Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen Euro zur
Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional
verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren.
Mit Auszeichnungen wie dem Deutschen Engagementpreis ehrt die
Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1.
Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die
diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr
460 Personen und Initiativen nominiert. Rund 530
Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie
stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des
Zusammenhalts vor Ort. Darüber hinaus entwickelt der Bund
eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter
zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger
als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten
Demokratiefördergesetzes.
Wo erhalten Engagierte
konkrete Unterstützung? Zentrale Anlaufstelle des Bundes
für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie
Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und
bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo
lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei
rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung
Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer
Organisationsstrukturen und Professionalisierung.
Ziel
ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und
die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement
zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu
können.
Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen
Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen
und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen
zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst
ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die
Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.
Eine
weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die
verschiedenen Freiwilligendienste wie der
Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das
Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für
Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und
Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.
Was
steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre,
wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum
Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen
Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen
aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme
Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.
Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen
lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und
praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht.
Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die
Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die
Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und
Ehrenamt, Katarina Peranic.renamtliches Engagement so
wichtig?
Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr,
als Übungsleiterin im Sportverein oder bei der
Lebensmittelausgabe der Tafeln: Etwa 29 Millionen Menschen in
Deutschland engagieren sich Tag für Tag freiwillig für das
Gemeinwohl – ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Sie übernehmen
wichtige Aufgaben, die der Staat alleine nicht leisten kann.
Ehrenamt hat daher eine besondere Bedeutung für das
Miteinander in Deutschland.
Für Bundesinnenministerin
Nancy Faeser ist das Ehrenamt das Entscheidende für den
Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt
nicht hoch genug schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas,
sondern das ist etwas, was Menschen neben ihrer alltäglichen
Arbeit und ihrer Familie organisieren.“
Das
Bundesinnenministerium unterstützt ehrenamtliches und
bürgerschaftliches Engagement intensiv und vielfältig.
Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 5.
Dezember hat das Ministerium die Kampagne „Ehre, wem Ehre
gebührt“ gestartet.
Für Bundesfamilienministerin Lisa
Paus hilft freiwilliges Engagement nicht nur der
Allgemeinheit, sondern es „stärkt auch den Zusammenhalt
unserer Gesellschaft und unsere Demokratie“. Das sei gerade
mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie und des
Ukraine-Krieges besonders wichtig.
Mit welchen
Programmen fördert der Bund das Ehrenamt? Die
Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit
einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:
Das Programm „Demokratie leben“ des
Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte
unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches
Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von
Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600
Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund
165,5 Millionen Euro. Die Inhalte reichen von
Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem
Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu
Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene
14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement
der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.
Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
des Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms
ist es, Projekte für demokratische Teilhabe speziell in
ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür
stellt das Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen
Euro zur Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional
verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren. Mit
Auszeichnungen wie de m Deutschen Engagementpreis ehrt die
Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1.
Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die
diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr
460 Personen und Initiativen nominiert. Rund 530
Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie
stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des
Zusammenhalts vor Ort. Darüber hinaus entwickelt der Bund
eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter
zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger
als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten
Demokratiefördergesetzes.
Wo erhalten Engagierte
konkrete Unterstützung? Zentrale Anlaufstelle des Bundes
für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie
Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und
bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo
lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei
rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung
Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer
Organisationsstrukturen und Professionalisierung.
Ziel
ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und
die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement
zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu
können.
Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen
Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen
und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen
zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst
ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die
Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.
Eine
weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die
verschiedenen Freiwilligendienste wie der
Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das
Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für
Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und
Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.
Was
steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre,
wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum
Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen
Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen
aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme
Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.
Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen
lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und
praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht.
Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die
Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die
Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und
Ehrenamt, Katarina Peranic.
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Gesetzliche Änderungen im Dezember
2024
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Berlin, 28.
November 2024 - Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung
durch Abtreibungsgegner geschützt. Verbraucherinnen und
Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert
werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und
andere Geräte zur Pflicht.
•
Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte Wer Schwangere vor
Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, dem kann ein
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Gleiches gilt, wenn
jemand Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert. Die Belästigung wird
als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies sind Regelungen aus der
Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Weitere Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
•
Mehr Produktsicherheit Mit der neuen Allgemeinen
Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucherinnen und
Verbraucher sicherere Non-Food-Produkte erhalten. So muss
zusätzlich zum bisherigen Sicherheitserfordernis ab dem 13.
Dezember 2024 etwa beim Rückruf eines Verbraucherproduktes
besser informiert werden. Und das unabhängig davon, ob das
Produkt im Handel oder im Online-Shop erworben wird.
Weitere Informationen zur Produktsicherheits-Verordnung
•
EU-einheitliches Ladekabel kommt Schluss mit dem
Kabelchaos: Ab dem 28. Dezember 2024 wird der
USB-C-Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte
zur Pflicht. Übrigens: Das einheitliche Ladekabel gilt ab
2026 auch für Laptops.
Weitere Informationen zum einheitlichen Ladekabel
•
Frosthilfen im Obst- und Weinbau Obst- und Weinbauern, die
durch den Frost im April 2024 Teile ihrer Produktion und
somit ihres Einkommens verloren haben, werden entschädigt.
Die entsprechende Verordnung ist bereits am 12. November 2024
in Kraft getreten. Damit stehen EU‑Krisenhilfen von insgesamt
46,5 Millionen Euro zielgerichtet für die betroffenen
Bäuerinnen und Bauern bereit.
Weitere Informationen zu den Frosthilfen
Wichtige Neuerungen
für Auto, Wohnwagen, Bahn und mehr im Überblick
Das Jahr 2025 bringt für Verkehrsteilnehmende in Deutschland
zahlreiche Neuerungen mit sich. Von steigenden Kosten und
neuen Pflichten bis hin zu erweiterten Mobilitätsangeboten –
der ACV Automobil-Club Verkehr hat die wichtigsten Änderungen
für Autofahrerinnen und Autofahrer, Bahnreisende sowie Camper
zusammengefasst.
• Steigende Kosten: CO2-Steuer und
Versicherungsbeiträge CO2-Steuer: Zum 1. Januar 2025 steigt
der CO2-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies könnte
die Kraftstoffpreise erhöhen: Ein Liter Benzin wird um etwa
4,3 Cent teurer, Diesel um 4,7 Cent.
•
Kfz-Versicherung: Experten rechnen mit weiter steigenden
Versicherungsbeiträgen. Bereits jetzt sind die Prämien laut
einem Vergleichsportal durchschnittlich 24 Prozent höher als
im Vorjahr. Ursache sind unter anderem die gestiegenen Kosten
für Ersatzteile und Werkstattdienste.
•
Führerschein-Umtausch Der klassische Papierführerschein wird
2025 nahezu vollständig ersetzt. Bis zum 19. Januar 2025
müssen alle Personen der Jahrgänge ab 1971 ihren alten
Führerschein in die neue, fälschungssichere
Scheckkartenvariante umtauschen. Ältere Jahrgänge (vor 1953)
haben für den Wechsel noch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Die
Umstellung basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Schutz
vor Fälschungen verbessern soll. Wer die Frist versäumt,
riskiert Bußgelder und mögliche Einschränkungen im
Straßenverkehr.
• Deutschlandticket Das beliebte
Flatrate-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr wird ab
Januar 2025 teurer. Der Preis steigt von bisher 49 Euro auf
58 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket ermöglicht weiterhin
die uneingeschränkte Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah-
und Regionalverkehr.
• Bahn: Längere Buchungsfristen
und neue Verbindungen Buchungsfristen: Zugtickets können ab
sofort bis zu 12 Monate im Voraus gekauft werden – inklusive
nationaler Sparpreise, die bereits beispielsweise für die
Sommerferien verfügbar sind.
• Internationale
Verbindungen: Die Deutsche Bahn reagiert auf erhöhte
Nachfrage und bietet mehr internationale Zugfahrten an. Dazu
gehört die tägliche ICE-Direktverbindung von Berlin nach
Paris, die auch in Frankfurt Süd hält.
• Reisen ins
Vereinigte Königreich Ab dem 2. April 2025 benötigen
deutsche Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung
(ETA) für Reisen ins Vereinigte Königreich. Die Kosten
belaufen sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro). Die Genehmigung
kann digital, beispielsweise über die UK ETA App, beantragt
werden und wird in der Regel innerhalb von drei Tagen
ausgestellt. Diese Regelung gilt für alle privaten und
geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und
Nordirland.
• Vignettenpreise für Österreich und
Schweiz Der Preis für die Autobahnvignette in Österreich
ändert sich 2025 und steigt um 7,7 Prozent. Für Pkw kostet
die Jahresvignette nun 103,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette
31,10 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,40 Euro und die neue
Ein-Tages-Vignette 9,30 Euro. In der Schweiz bleibt der Preis
stabil: Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken (ca. 43
Euro) und ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026
gültig.
• Gasprüfung für Wohnmobile Ab Mitte 2025
wird eine zweijährige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
mit Flüssiggasanlage verpflichtend. Diese Prüfung ist
unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und ist im neuen §
60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Anerkannte Sachkundige für die Durchführung der Gasprüfung
finden Camper beispielsweise unter
gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Das Versäumen der
Prüffristen kann mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro
geahndet werden.
• Neue Abgasnorm für Motorräder
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Abgasnorm Euro 5+ für
Motorräder in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch
Neufahrzeuge zugelassen werden, die diese Norm erfüllen.
• HU-Plakette Fahrzeuge mit einer orangefarbenen
HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Die Farbe der
Plakette zeigt das Jahr der Fälligkeit an, die Zahl in der
Mitte den genauen Monat. Wird der Termin um mehr als zwei
Monate überschritten, drohen Bußgelder bei Polizeikontrollen.
Zudem wird eine intensivere und somit kostenaufwendigere
Untersuchung erforderlich. Es empfiehlt sich daher, die
Fristen rechtzeitig einzuhalten.
|
Krankenhausreform und Jahressteuergesetz passieren
den Bundesrat
|
Berlin, 22.
November 2024 - 1049. Sitzung des Bundesrates am
- Krankenhausreform passiert den Bundesrat
- Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung
vorgestellt - Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei
Unwetterschäden - Jahressteuergesetz 2024 passiert den
Bundesrat - Ländern fordern noch härtere Strafen bei
Sprengstoffdelikten - Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne
zum Rauchen im Freien kritisch - Grünes Licht aus dem
Bundesrat für Bürokratieabbau
Krankenhausreform passiert den Bundesrat Der
Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des
Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in
spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem
Willen der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen
steigern. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren
enger verzahnt werden.
Einführung von
Vorhaltepauschalen Die Krankenhausabrechnung erfolgt
zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem
großen Teil über eine Vorhaltevergütung. Anders als bisher
richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht
ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach
den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind
65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien
und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden.
Um die
Behandlungsqualität zu verbessern, sollen Kliniken
Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen,
wenn sie über das dafür notwendige Personal und die
entsprechende Ausstattung verfügen. Für Stroke Units,
Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin,
Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung
werden zusätzliche Mittel gewährt. Versorgung in
ländlichen Regionen
Das Gesetz sieht eine Annäherung
von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in
ländlichen Gebieten stünden Patientinnen und Patienten oft
vor dem Problem, keine Fachärztin oder keinen Facharzt zu
finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu
müssen, so die Bundesregierung in ihrer Begründung zum
Gesetz.
In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher
bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch
fachärztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten
statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im
Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei
Hausärztemangel können Kliniken, die als
sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch
allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die
ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher
erleichtert werden. Personalbemessung und
Entbürokratisierung
Das Gesetz führt eine ärztliche
Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die
Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für
Ärztinnen und Ärzte steigern und die Behandlungsqualität
fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer
zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich
erprobt werden. Zudem soll geprüft werden, ob dies auch für
weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten
erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur
Entbürokratisierung vor. Finanzierung
Die
Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch
einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro
finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur
Hälfte von den Ländern getragen werden. Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es
tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Pragmatische Lösungen gefordert In einer begleitenden
Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Länder
Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht,
fordert der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der
Krankenhausreform.
Hierzu seien der Bürokratieabbau
fortzusetzen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die im Gesetz
vorgesehene Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen diene
nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der
Patientenversorgung. Sie sei auch ein geeignetes Instrument,
um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Es bedürfe jedoch
weiterer Schritte:
So seien Doppelarbeiten in
Krankenhäusern abzubauen und verzichtbare Regelungen
aufzuheben. Um Bürokratiefolgekosten besser abschätzen zu
können, bedürfe es einheitlicher Prüfregelungen. Außerdem
sollten Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden. Der
Bundesrat fordert zudem für das Umsetzen der Reform
angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen.
Schließlich sollten alle Verfahren regelmäßig hinsichtlich
des Zweckes, der Aktualität und der Wirkung überprüft und
gegebenenfalls angepasst werden.
Der Bundesrat
bemängelt die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den
Facharztstandard. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität
und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus.
Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen
Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen
derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der
Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedürfe einer
Anpassungszeit. In anderen Bereichen zeichne sich ab, dass
die Anforderungen an den Facharztstandard überprüft werden
müssten. Diese bedürften daher einer Rückführung und einer
zeitlich gestaffelten Einführung.
Der Bundesrat
kritisiert auch, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen
Form noch leistungsmengenabhängig sei. Man wisse nur in
Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der
Krankenhauslandschaft habe. Bei für die flächendeckende
Versorgung notwendigen Standorten müsse die Finanzierung so
abgesichert sein, dass die Vergütung für ein Leistungsvolumen
erfolge, das für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei.
Es sei fraglich, ob die Maßnahmen dafür ausreichen.
Schließlich bemängelt die Länderkammer, das Bundesministerium
für Gesundheit habe die finanziellen Auswirkungen der Reform
ab dem Jahr 2025 nicht ausreichend dargelegt. Es müsse
nochmal intensiv geprüft werden, welche Möglichkeiten einer
Überfinanzierung noch bestehen könnten.
Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung
vorgestellt Das Land Niedersachsen hat im
Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung
vorgestellt. Demnach soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer
einen/eine Anderen verbal oder nonverbal erheblich sexuell
belästigt.
Sexuelle Belästigung auch ohne
Berührung Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller
Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch
auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher
Berührungen erreichen - insbesondere Belästigungen durch
verbale Äußerungen und Gesten - könnten erhebliche
Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und psychische
Gesundheit der Betroffenen haben und seien somit strafwürdig,
heißt es in der Begründung des Entwurfes.
Diese
Art der Belästigung werde im Volksmund oft als „Catcalling“
bezeichnet - dieser Begriff sei jedoch bedenklich, da er zum
einen wenig differenziert sei und des Weiteren als
unangemessen und herabwürdigend empfunden werde. Schließung
einer Strafbarkeitslücke Der neu zu schaffende
Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht als ein
anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt einzustufen
sei. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei jedoch geboten,
da solches Verhalten trotz Strafwürdigkeit von den
existierenden Strafvorschriften oft nicht erfasst werde.
Insbesondere käme eine Strafbarkeit wegen Beleidigung
häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht
jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig
ehrverletzend oder herabsetzend sei. Zuweisung an die
Ausschüsse Der Gesetzentwurf wurde federführend dem
Rechtsausschuss und außerdem dem Ausschuss für Frauen und
Jugend sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten
zugewiesen. In einem späteren Plenum entscheidet der
Bundesrat dann, ob er den Gesetzentwurf beim Bundesrat
einbringt.
Forderung nach mehr Hilfe des
Bundes bei Unwetterschäden Das Saarland und
Schleswig-Holstein haben im Plenum einen Entschließungsantrag
zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung
von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht
wurden, vorgestellt. Schnellere Bundeshilfen Mit der
Entschließung solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, die
Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter
auszuweiten.
Bundeshilfen an die Länder sollten
künftig nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen
Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen
Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse
Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, beispielsweise
durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds.
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden Der Bundesrat
solle zudem seine Forderung nach der Einführung einer
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen.
Hierzu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024 auf Initiative
des Saarlandes eine
Entschließung gefasst. Ausschusszuweisung Der Antrag
wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum
findet nach Abschluss der Ausschussberatungen in einer
späteren Plenarsitzung statt. Auch der
Freistaat Bayern stellt eine Initiative zu Bundeshilfen
bei Extremwetterereignissen vor.
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz
2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der
Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer
Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch
Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im
Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf
ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner
Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.
Umfangreicher Maßnahmenkatalog Das Jahressteuergesetz
enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell
zusammenhängender Einzelmaßnahmen, die überwiegend
technischen Charakter haben. Beispielhaft seien erwähnt: Die
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird
vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die
maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak). Die als
Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten
werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von
4.000 € auf 4.800 € erhöht.
Bei Pflege- und
Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen - wie das
bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist -
den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des
Leistungserbringers voraus. Bewilligungsbehörden dürfen
Informationen über zu Unrecht aus öffentlichen Mitteln
erlangte Zahlungen auch dann an Strafverfolgungsbehörden
weiterleiten, wenn sie diese Informationen von Finanzbehörden
erhalten haben.
Die Beantragung von Kindergeld
soll elektronisch erfolgen können. Bei Stromspeichern werden
die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der
Anlagenbetreiber beteiligt, wie dies bei Wind und
Solaranlagen bereits der Falls ist. Steuerliche Freistellung
des Existenzminimums Neben dem Jahressteuergesetz steht auch
das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des
Existenzminimums 2024 zur Abstimmung. Dieses sieht eine
Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro
vor. Dadurch soll der Gesetzesbegründung nach die steuerliche
Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen
Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.
Wie es
weitergeht Beide Gesetze können nun ausgefertigt und
verkündet werden. Das Jahressteuergesetz tritt zu einem
großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft, zahlreiche
Einzelregelungen zu anderen Daten. Das Gesetz zur
steuerlichen Freistellung des Existenzminimums tritt
rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Entschließung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
In einer begleitenden Entschließung weist der
Bundesrat darauf hin, dass weiterhin Nachteile für kleinere
und mittlere Betriebe durch die abgesenkten
Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte bestünden.
Er kritisiert weiterhin, dass sich der bürokratische Aufwand
für Landwirtschaftsbetriebe durch die Absenkung des
Durchschnittssatzes verdoppele. Der Bundesrat fordert daher,
auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu
verzichten. Die Entschließung wird der Bundesregierung
zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen befasst. Feste
Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Ländern fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten
Die Bundesregierung plant Änderungen im
Sprengstoffrecht, die auch zu Strafverschärfungen bei
Geldautomatensprengungen führen. Der Bundesrat hat am 22.
November 2024 zu einem entsprechenden Gesetzentwurf Stellung
genommen und dabei ein noch härteres Durchgreifen gefordert.
Fünf Jahre Mindeststrafe bei Automatensprengungen
Den Ländern gehen die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Strafverschärfungen nicht weit genug. Wird bei einem
Diebstahl Sprengstoff eingesetzt, wie dies bei der Sprengung
von Geldautomaten der Fall ist, fordert der Bundesrat immer
eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hingegen grundsätzlich
von einer Mindeststrafe von zwei Jahren aus - erst wenn die
Tat zu einer schweren Gesundheitsgefährdung führt, erhöht
sich diese auf fünf Jahre.
Geldautomatensprengungen
ähnelten einem besonders schweren Fall des Raubes und
bewegten sich bei Explosionen in Wohnhäusern sogar nah am
versuchten Mord, begründet der Bundesrat seine Forderung. Auf
eine Gesundheitsgefährdung könne es nicht ankommen, da so der
Gefährdungsgrad von Geldautomatensprengungen verharmlost
werde.
Sprengstoffe im Nachlass Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung auch, eine Regelung zum Umgang mit
Sprengstoffen, die im Nachlass eines Verstorbenen gefunden
werden, in das Gesetz mit aufzunehmen. Erben müssten demnach
zeitnah veranlassen, dass diese gefährlichen Stoffe durch
einen Berechtigten abgeholt werden. Dies würde verhindern,
dass die Erben Sprengstoffe unberechtigt behalten oder selbst
unsachgemäß und damit gefahrenvoll bei Behörden oder Polizei
abgeben.
Was der Gesetzgeber vorhat Im
Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den
Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
zu erweitern: Neben der geplanten Erhöhung der Mindeststrafen
für Diebstähle, bei denen Sprengstoff benutzt wird, soll bei
einigen Delikten zukünftig bereits der Versuch strafbar sein.
Dies betrifft den Umgang, Erwerb oder die Einführung von
Sprengstoffen. Auch soll der Verdacht der gewerbs- und
bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem
Sprengstoffgesetz zur Überwachung der Telekommunikation durch
die Strafverfolgungsbehörden berechtigen, um die organisierte
Kriminalität besser bekämpfen zu können.
Erheblicher Anstieg der Geldautomatensprengungen
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen ist nach
der Gesetzesbegründung, dass sich innerhalb der letzten zehn
Jahre die Fälle der Straftaten mit Sprengstoffgebrauch mehr
als verdoppelt hätten. Insbesondere im Bereich der Sprengung
von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen.
Dadurch würden nicht nur Unbeteiligte in unmittelbarer
Umgebung von Geldautomaten, sondern auch Einsatzkräfte
erheblich gefährdet.
Hinzu käme häufig eine
besonders rücksichtslose und gefährliche Flucht der Täter mit
hochmotorisierten Fahrzeugen. Zudem entstünden erhebliche
finanzielle Schäden im dreistelligen Millionenbereich. Wie es
weitergeht Nachdem die Bundesregierung die Gelegenheit hatte,
sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, ist der
Bundestag am Zug. Sollte er das Gesetz beschließen, wird sich
der Bundesrat erneut abschließend damit befassen.
Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne zum Rauchen im
Freien kritisch Spielplätze, öffentliche Gebäude
und Bahnhöfe sowie andere Freiflächen sollen zukünftig
rauchfrei sein, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor
den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Zahl der
Krebstoten zu verringern. Das sieht ein Vorschlag der
EU-Kommission vor, zu dem der Bundesrat in seiner Sitzung am
22. November 2024 Stellung genommen hat.
Fehlende
Differenzierung In seiner Stellungnahme begrüßt der
Bundesrat grundsätzlich die Ziele der Kommission, den Anteil
der Raucherinnen und Raucher sukzessive zu reduzieren und die
Menschen besser vor Tabakrauch und Aerosolen in der
Umgebungsluft zu schützen. Er kritisiert jedoch die geplante
massive Einschränkung von Plätzen im Freien, in denen das
Rauchen erlaubt ist und hinterfragt die wissenschaftliche
Grundlage für diese Entscheidung.
Es werde
zwischen so unterschiedlichen Freiflächen wie
Kinderspielplätzen, zeitweilig stark frequentierten
Außenterrassen von Bars und Restaurants oder auch
Schuleingängen nicht differenziert, heißt es in der
Stellungnahme.
Keine Rauchverbote in Außenbereichen
der Gastronomie Die Länderkammer lehnt daher die
empfohlene Ausweitung des Rauchverbotes auf gastronomische
Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés und vergleichbare
Umgebungen ab. Diese könnten zu Umsatzverlusten in der
Gastronomie führen und stelle die Betriebe vor weitere
Herausforderungen, um die Verbote durchzusetzen.
Stattdessen solle es weiterhin freiwillig möglich sein, in
Außenbereichen klar gekennzeichnete und abgegrenzte
Raucherbereiche einzurichten. Der Bundesrat übermittelt seine
Stellungnahme nun direkt an die EU-Kommission.
Ziel:
„Generation Rauchfrei“ bis 2040 Mit ihrem Vorschlag
möchte die EU-Kommission die Maßnahmen für rauchfreie
Umgebungen auf weitere Außenbereiche ausweiten. Sie sollen
zudem nicht nur für traditionelle Tabakerzeugnisse, sondern
auch neuartige Produkte, wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer
gelten, die zunehmend von sehr jungen Menschen konsumiert
würden. Damit soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz des
Tabakkonsums indirekt verringert und auf diese Weise bis zum
Jahr 2040 das Ziel einer „Generation Rauchfrei“ erreicht
werden, in der nur fünf Prozent der Bevölkerung
Tabakerzeugnisse konsumieren.
Krebsrisikofaktor Nr. 1
Die Kommission verweist darauf, dass Tabak heute der
Krebsrisikofaktor Nummer eins sei: Mehr als ein Viertel der
Krebstode in der EU gingen auf das Rauchen zurück. Die Anzahl
der Todesfälle sei zurückgegangen und andere
Gesundheitsindikatoren wie Herzinfarkte in der allgemeinen
Bevölkerung und Atemwegserkrankungen hätten sich dank
rauchfreier Umgebungen verbessert.
Umsetzung Aufgabe
der EU-Staaten Die Empfehlungen der EU-Kommission richten
sich an die Mitgliedstaaten. Da die Gesundheitspolitik in
ihre Zuständigkeit fällt, sollen sie aufgefordert werden,
diese Empfehlungen nach eigenem Ermessen, d. h. unter
Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und
Bedürfnisse, umzusetzen.
Grünes Licht aus
dem Bundesrat für Bürokratieabbau Der Bundesrat
hat der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe
zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte
Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat im
Oktoberplenum passiert hatte. Einsparungen in Millionenhöhe
Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die nach Angaben
der Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen
Euro entlasten sollen.
Für die Verwaltung geht
die Bundesregierung von einer jährlichen Entlastung in Höhe
von rund vier Millionen Euro aus, die insbesondere den
Ländern zugutekämen. Umfangreicher Maßnahmenkatalog Die
Neuregelungen haben das Ziel, die Digitalisierung zu fördern,
Anzeige- und Mitteilungspflichten abzubauen sowie Verfahren
zu vereinfachen. Die größte Entlastung soll durch eine
erleichterte und vollständig digitalisierte Rechnungsstellung
von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erfolgen.
Außerdem hebt die Verordnung die Meldeschwellen im
Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaft an, was
zu einer Entlastung der Wirtschaft um rund 14 Millionen Euro
pro Jahr führen soll. Zudem können Fahrzeugversicherer
zukünftig auf Wunsch des Versicherten eine elektronische
Bescheinigung über das Versicherungszeichen in einem für alle
Versicherer einheitlichen PDF-Format ausstellen. Im
Lebensmittelrecht ist die elektronische Information über
Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe vorgesehen.
Wie
es weitergeht Der Bundesrat hat der Verordnung nach
Maßgabe zugestimmt, also den Verordnungstext bei einigen
Detailfragen ergänzt oder verändert. Nun obliegt es der
Bundesregierung, diese Maßgaben umzusetzen. Kommt sie dem
nach, kann die Verordnung verkündet werden und zum
überwiegenden Teil am ersten Tag des auf die Verkündung
folgenden Quartals in Kraft treten.
Bundesrat fordert
weitere Schritte In einer begleitenden Entschließung
begrüßt der Bundesrat, dass der Bund sich in der Verordnung
um die Digitalisierung des Versicherungsnachweises für
zulassungsfreie Fahrzeuge bemüht. Das Vorzeigen eines
PDF-Dokuments auf einem Smartphone bliebe aber hinter den
technischen Möglichkeiten zurück. Auch sei so der gesetzlich
vorgeschriebene Einzug von Versicherungsbestätigungen nach
Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht nachweisbar. Die
Bundesregierung solle daher zeitnah eine volldigitalisierte
Gesamtlösung vorlegen und für eine rechtssichere Umsetzung
sorgen.
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Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des
Internationalen Strafgerichtshofs |
Berlin, 22. November 2024 - Die
Bundesregierung hat die Entscheidung des Internationalen
Strafgerichtshofes (IStGH) zu den beantragten Haftbefehlen
gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und
den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant zur Kenntnis
genommen. Die Bundesregierung war an der Ausarbeitung des
IStGH-Statuts beteiligt und ist einer der größten
Unterstützer des IStGH.
Diese Haltung ist auch
Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist
Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige
Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel
verbinden. Die innerstaatlichen Schritte werden wir
gewissenhaft prüfen. Weiteres stünde erst dann an, wenn ein
Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu und dem
ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant in Deutschland
absehbar ist.
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Raumentwicklung: Beratung über
Flächennutzungskonflikte und Klimawandel
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Berlin, 21. November 2024 - Im Rahmen der
48. Raumentwicklungsministerkonferenz haben sich heute Bund
und Länder unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über weitere Ziele
ihrer strategischen Zusammenarbeit ausgetauscht.
Raumordnung verbindet und beeinflusst viele Lebensbereiche.
Ihre vorrangige Aufgabe dabei ist es, die vielfältigen
Nutzungsansprüche und Entwicklungsoptionen an die begrenzt
zur Verfügung stehende Ressource Fläche und den Raum zu
koordinieren und einen Grundkonsens über die
unterschiedlichen Nutzungsinteressen dieses Raums zu
erreichen.
Dies ist ohne Raumplanung mit ihren
umfangreichen Abwägungs- und Beteiligungsverfahren im Rahmen
anspruchsvoller Gesetzesvorhaben und ihrer Beiträge zur
Regionalentwicklung nicht denkbar. Diese wichtige
gesellschaftspolitische Rolle der Raumordnung bekräftigten
die 17 Mitglieder (16 Länder und der Bund) der
Raumentwicklungsministerkonferenz am heutigen Tag.
Bei der heutigen Raumentwicklungsministerkonferenz
standen vor allem die Folgen des Klimawandels und der Umgang
mit den wachsenden Ansprüchen an die Bereitstellung von
Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, für den Ausbau der
erneuerbaren Energien, für den Erhalt von Schutz- und
Biotopgebieten sowie für die Stromübertragungsnetze im
Vordergrund.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Vorsitzende:
„Die Konferenz ist sich einig: Wir brauchen angesichts der
drängenden Fragen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels eine starke Raumordnung. Die Nutzungsansprüche
an die vorhandenen Flächen sind groß: kontrollierte
Überflutungsräume bei Hochwasser, Grünräume zur Kühlung
überhitzter Großstädte, der Ausbau der Wind- und Solarenergie
und natürlich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und
Industrie- und Gewerbeflächen.
Deshalb wollen wir
gemeinsam im kommenden Jahr mit einem „Leitbild Fläche“ neue
Impulse für eine flächensparsame und verträgliche
Raumnutzungsplanung aufzeigen.
Die Bundesregierung
greift dabei auch die Anpassung an die Folgen des
Klimawandels als eine zentrale Herausforderung auf und wird
mit der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie eine
Strategie mit messbaren Zielen für die Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Verantwortungs- und
Zuständigkeitsbereich vorlegen.“
Die Länder
berichteten zudem ihrerseits über Ansätze im Rahmen der
gegenwärtig laufenden Prozesse zur Neuaufstellung bzw.
Fortschreibung ihrer jeweiligen Landesentwicklungsprogramme.
In den kommenden Jahren 2025/2026 wird Bremen den Vorsitz der
Ministerkonferenz übernehmen.
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Verbraucherschutz aktuell im
November
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Berlin, 14.
November 2024:
Bund und Länder kommen gut voran
In Deutschland ist Vieles zu langsam und zu bürokratisch.
Bürgerinnen und Bürger belastet der Gang zu Ämtern, da er zu
viel Zeit kostet. Es dauert zu lange bis Wohnungen oder
Bahnstrecken gebaut werden. Wir müssen schneller, moderner
und digitaler werden. Dafür wurde vor einem Jahr der
„Beschleunigungspakt“ von Bund und Ländern beschlossen. 80
Prozent aller vereinbarten Maßnahmen sind inzwischen in der
Umsetzung oder schon umgesetzt.
Fakten
und Tipps zur Energie- und Wärmewende
Ausbau der Erneuerbaren Energien
Mehr Strom aus Wind und Sonne
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in der Vergangenheit
viel zu lange gedauert. Das ist jetzt anders: Aktuelle Zahlen
zeigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung greifen und
die Bürgerinnen und Bürger die Energie- und Wärmewende mit
vorantreiben. Hier finden Sie viele Fakten zum bereits
Erreichten, einen Ausblick auf neue Regelungen in 2025 sowie
hilfreiche Infos und Tipps für Ihr eigenes Zuhause.
Bürger ziehen bei der Klimawende mit: 15,3 Milliarden Euro
KfW-Förderzusagen bis Ende September 2024
Smart Meter ab 2025 für bestimmte Kunden Pflicht
Energieanbieter verpflichtet, ab 2025 dynamische Stromtarife
anzubieten
Aktuelle Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Energiebereich
Ist Heizen mit Erdwärme in Ihrer Region möglich? Erste
regionale Übersichtskarten online
Neue Photovoltaik-Anlage? Wie Sie einen effizienten Speicher
finden
Strom sparen im Haushalt: 25 einfache Tipps
Gas- und Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter
Erleichterungen beim Wohnungsbau „Gebäudetyp E“
Schneller neue Wohnungen Die Bundesregierung will den
Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. Mit dem
„Gebäudetyp-E-Gesetz“ hat das Kabinett dazu Erleichterungen
im Bauvertragsrecht beschlossen. Es soll einfacher werden,
von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen
abzuweichen.
Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025
Sozialversicherung 2025: Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Renten- und Alterssicherungsbericht: Die Rente heute und
morgen
Stärkung der digitalen Barrierefreiheit für Menschen mit
Beeinträchtigungen
Erster Deutschlandnetz-Schnellladepark an der Autobahn
eröffnet
Neue Regeln zur Rückgabe von Batterien
Steffi Lemke zum Verfahren der EU-Kommission gegen
Onlinehändler Temu
„Ich begrüße es, dass die EU-Kommission nun gegen den
Online-Händler Temu ein förmliches Verfahren nach dem
EU-Gesetz über digitale Dienste eröffnet hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch
irreführende Designs oder intransparente Empfehlungssysteme
manipuliert werden oder durch den Verkauf von illegalen
Produkten geschädigt werden.“
Service und
Fakten
BSI-Bericht: Lage der IT-Sicherheit in Deutschland
besorgniserregend
Was sind WhatsApp-Kanäle und was müssen Eltern beachten?
Black Friday, Cyber Monday - Tipps für die Jagd nach
Schnäppchen
15 herausragende Medienangebote für Kinder und Jugendliche
Ende für Zahnfüllungen aus Amalgam
Beamer: Aus für Quecksilber-Lampen naht
FTI-Insolvenz: Offenes Portal für Verbraucher gestartet
Neues Online-Portal bietet Hilfe bei Urlaubsärger noch vor
der Abreise
KfZ-Versicherung bis Ende November kündigen – so gehts
Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen gezielt
unterstützen
Neue Broschüren und Flyer
Erben und Vererben - Informationen und Erläuterungen zum
Erbrecht
Die Broschüre „Erben und Vererben“ möchte einen Anstoß geben,
sich rechtzeitig über diese Fragen Gedanken zu machen. Sie
gibt aber auch den Hinterbliebenen Hinweise, was nach dem Tod
eines Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person zu
beachten ist.
Patientenverfügung – Wie sichere ich meine Selbstbestimmung
in gesundheitlichen Angelegenheiten?
Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.
"Rate mal, wer dran ist!" - So schützen Sie sich vor Betrug
und Trickdiebstahl
Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in
Deutschland im Jahr 2023
Ausgewogene Ernährung leicht gemacht
Kennen Sie die neue Ernährungspyramide? Wissenschaftlich
fundierte Empfehlungen werden mit der Ernährungspyramide in
klar verständliche Bausteine übersetzt, die eine gute
Orientierung und einen Rahmen für die tägliche
Lebensmittelauswahl bieten.
ONLINE-VORTRÄGE
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Elektroschrott, Essen und Trinken im Alter
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Wärmedämmung, Heizungstausch
Angebote
der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Schutz vor Anzocke, ChatGPT
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Fake-News, Falschinformationen
5. Dezember 2024
Fachkongress 15 Jahre „Stromspar-Check“ Wie lässt sich die
Energiewende fair, nachhaltig und sozial gestalten? Wie
können Verbraucher zukünftig von energieeffizienten
Innovationen profitieren? Diese und weitere Fragen rund um
eine gerechte ökologische Transformation stehen im Fokus des
Kongresses.
11. Februar 2025
Machen Sie mit! Safer Internet Day 2025
Die EU-Initiative klicksafe ruft bundesweit zur Teilnahme am
Safer Internet Day 2025 auf. Mit dem Schwerpunktthema “Keine
Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und
Deepfakes im Netz” rückt klicksafe Aufklärung und Empowerment
in den Fokus des Aktionstages.
Bis
30. November 2024 anmelden
JUGEND FORSCHT!
„Jugend forscht“ ist Deutschlands bekanntester
Nachwuchswettbewerb. Ziel ist, Jugendliche für Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern,
Talente zu finden und zu fördern. Teilnehmen können
Jugendliche ab der 4. Klasse bis zum Alter von 21 Jahren.
Bis 23. März
2025 bewerben
Schulwettbewerb „Echt kuh-l!“ „Echt kuh-l!“ startet in eine
neue Runde! Das diesjährige Thema lautet „Tierisch gut! Was
kommt in den Bio-Trog?“ und befasst sich mit Tierernährung im
Öko-Landbau. Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und
Schüler von der 3. bis zur 13. Klasse aller Schulformen.
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Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
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Vertrauensfrage des
Kanzlers am 16. Dezember 2024 und eventuell am 23. Februar 2025
vorgezogene Bundestagswahl Wiesbaden, 11. November 2024 - Die
Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl
des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen
stattfinden kann. Um Herausforderungen bei der
Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl
ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum
von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur
Neuwahl ausgeschöpft werden.
Zugleich wirken die
Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in
Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen
Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte
ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt
werden können.
Diese Maßnahmen ergreifen die Wahlorgane, Länder und
Gemeinden bereits jetzt Unabhängig vom Zeitpunkt einer
Bundestagswahl im Jahr 2025 laufen aktuell mit Blick auf eine
vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an:
Bildung der Wahlausschüsse (Bundeswahlausschuss, Landeswahl-
und Kreiswahlausschüsse) Bildung der Urnen- und
Briefwahlbezirke Bestimmung von Wahlräumen und deren
Ausstattung Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien
sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten
der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen
sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Bundes-,
Landes- und Kreiswahlleitungen Beschaffung der
Wahlunterlagen.
Mit Festlegung des Wahltermins
erfolgen die fristengebundenen Vorbereitungen Den genauen
Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des
Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer
Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des
Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und
in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt
bekannt gemacht. Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei
einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur
Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von
Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert
(zuletzt durch die Verordnung
über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).
Im Falle einer Neuwahl wird auch die
Bundeswahlleiterin die Öffentlichkeit umgehend über die
geltenden Termine und Fristen informieren. Ab diesem
Zeitpunkt wissen die Wahlvorschlagsträger, wann
Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und
Landeswahlausschüsse sowie des Bundeswahlausschusses
stattfinden. Die Wahlberechtigten werden insbesondere zu den
Fristen für eine Antragsstellung für Briefwahl informiert und
die dauerhaft im Ausland lebenden Wahlberechtigten erfahren,
wann der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung auf
Eintragung ins Wählerverzeichnis ist.
Für die
Wählerinnen und Wähler ergeben sich grundsätzlich gegenüber
einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen. So
müssen beispielsweise Personen, die nicht von Amts wegen in
die Wählerverzeichnisse eingetragen werden – wie etwa
dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – erneut Anträge auf
Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Auch wer per
Briefwahl an der Neuwahl teilnehmen möchte, muss dies
beantragen.
Informationen für Wahlvorschlagsträger
zum Wahlverfahren Eine vorgezogene Neuwahl wird
grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben
mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Unter
anderem bleibt die erforderliche Zahl der
Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert. Um an
der Bundestagswahl als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber
teilnehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen
erfüllt sein.
Informationen für Parteien und
Einzelbewerbende unter anderem zur Wahlteilnahme, zur
Durchführung von Aufstellungsversammlungen und zur
Einreichung von Beteiligungsanzeigen stellt die
Bundeswahlleiterin in ihrem Internetangebot bereit: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlbewerber.html
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Kabinettsumbildung |
Berlin, 7. November 2024 - Bundeskanzler
Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten ersucht, den
Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, zu entlassen.
Herr Lindner erhielt heute von Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier seine Entlassungsurkunde. In diesem Zusammenhang
haben zwei weitere Mitglieder der Bundesregierung um ihre
Entlassung gebeten.
Entsprechend wurden der
Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina
Stark-Watzinger, ebenfalls heute vom Bundespräsidenten aus
ihren Ämtern entlassen.
- Neuer Bundesminister
der Finanzen wird Dr. Jörg Kukies, bisher Staatssekretär im
Bundeskanzleramt. - Bundesverkehrsminister Dr. Volker
Wissing wurde im Anschluss zum neuen Bundesminister der
Justiz ernannt. Er wird beide Ämter zugleich ausüben.
- Bundeskanzler Scholz hat zudem den Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebeten, die
Geschäfte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
weiterzuführen.
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Kanzler Scholz zur Entlassung des Finanzministers
Christian Lindner |
Berlin, 6. November 2024 - Bundeskanzler
Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten um die Entlassung des
Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner gebeten. „Wir
brauchen eine handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat,
die nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen“, betont
Scholz.
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Bundeskanzler Scholz:
Meine Damen und Herren, ich habe den
Bundespräsidenten soeben um die Entlassung des
Bundesministers der Finanzen gebeten.
Ich sehe
mich zu diesem Schritt gezwungen, um Schaden von
unserem Land abzuwenden. Wir brauchen eine
handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat, die
nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen.
Darum ging es mir in den vergangenen drei Jahren.
Darum geht es mir jetzt.
Ich habe dem
Koalitionspartner von der
FDP
heute Mittag noch einmal ein umfassendes Angebot
vorgelegt, mit dem wir die Lücke im Bundeshaushalt
schließen können, ohne unser Land ins Chaos zu
stürzen, ein Angebot zur Stärkung Deutschlands in
schwieriger Zeit, ein Angebot, das auch Vorschläge
der FDP
aufgreift, das aber zugleich deutlich macht:
Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir
gemeinsam stehen, brauchen wir größeren finanziellen
Spielraum.
Mein Angebot umfasste vier
Kernpunkte: Erstens. Wir sorgen für bezahlbare
Energiekosten und deckeln die Netzentgelte für unsere
Unternehmen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort
Deutschland.
Zweitens. Wir schnüren ein Paket,
das Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei
den vielen Zuliefererbetrieben sichert.
Drittens. Wir führen eine Investitionsprämie ein und
verbessern noch einmal die steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten, damit Unternehmen jetzt
in den Standort Deutschland investieren.
Viertens. Wir erhöhen unsere Unterstützung für die
Ukraine, die einem schweren Winter entgegengeht. Nach
der Wahl in den
USA
sendet das ein ganz wichtiges Signal: Auf uns ist
Verlass.
Ich muss jedoch abermals feststellen:
Der Bundesfinanzminister zeigt keinerlei
Bereitschaft, dieses Angebot zum Wohle unseres Landes
in der Bundesregierung umzusetzen. Ein solches
Verhalten will ich unserem Land nicht länger zumuten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich hätte
Ihnen diese schwierige Entscheidung gern erspart,
erst recht in Zeiten wie diesen, in denen die
Unsicherheit wächst. In den
USA hat
Donald Trump
die Präsidentschaftswahl klar gewonnen. Dazu habe ich
ihm bereits heute gratuliert. Als deutscher
Bundeskanzler ist es für mich selbstverständlich,
dass ich mit dem künftigen Präsidenten der
Vereinigten Staaten gut zusammenarbeiten werde.
Gerade in unsicheren Zeiten kommt es auf ein enges
transatlantisches Verhältnis an.
Klar ist,
Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht werden
müssen. Wir müssen in Europa mehr denn je
zusammenhalten und gemeinsam weiter in unsere eigene
Sicherheit und Stärke investieren. Denn die Lage ist
ernst. Es herrscht Krieg in Europa. Im Nahen Osten
erhöhen sich die Spannungen.
Gleichzeitig
tritt unsere Wirtschaft auf der Stelle. Der schwache
Welthandel macht den Unternehmen zu schaffen. Die
Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs,
die Kosten für die Modernisierung unserer Wirtschaft:
All das müssen sie stemmen. Meine Gespräche mit der
Wirtschaft zeigen: Unsere Unternehmen brauchen
Unterstützung, und zwar jetzt.
Wer sich in
einer solchen Lage einer Lösung, einem
Kompromissangebot verweigert, der handelt
verantwortungslos. Als Bundeskanzler kann ich das
nicht dulden. Immer wieder habe ich in den
vergangenen drei Jahren Vorschläge gemacht, wie eine
Koalition aus drei unterschiedlichen Parteien zu
guten Kompromissen kommen kann. Das war oft schwer.
Das ging mitunter hart an die Grenze auch meiner
politischen Überzeugung. Aber es ist meine Pflicht
als Bundeskanzler, auf pragmatische Lösungen zum
Wohle des ganzen Landes zu drängen.
Zu oft
wurden die nötigen Kompromisse übertönt durch
öffentlich inszenierten Streit und laute ideologische
Forderungen. Zu oft hat Bundesminister Lindner
Gesetze sachfremd blockiert. Zu oft hat er
kleinkariert parteipolitisch taktiert. Zu oft hat er
mein Vertrauen gebrochen. Sogar die Einigung auf den
Haushalt hat er einseitig wieder aufgekündigt,
nachdem wir uns in langen Verhandlungen bereits
darauf verständigt hatten. Es gibt keine
Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit. So
ist ernsthafte Regierungsarbeit nicht möglich.
Wer in eine Regierung eintritt, der muss seriös
und verantwortungsvoll handeln; der darf sich nicht
in die Büsche schlagen, wenn es schwierig wird; der
muss zu Kompromissen im Interesse aller Bürgerinnen
und Bürger bereit sein. Darum aber geht es Christian
Lindner gerade nicht. Ihm geht es um die eigene
Klientel, ihm geht es um das kurzfristige Überleben
der eigenen Partei. Gerade heute, einen Tag nach
einem so wichtigen Ereignis wie den Wahlen in
Amerika, ist solcher Egoismus vollkommen
unverständlich.
Streit auf offener Bühne hat
viel zu lange den Blick auf das verstellt, was diese
Regierung gemeinsam vorangebracht hat: Beim Thema
irreguläre Migration kommen wir voran. Gegenüber dem
Vorjahr konnten wir sie zuletzt um mehr als 50
Prozent verringern. Im Einsatz für sichere Energie
und Klimaschutz machen wir große Fortschritte.
Erstmals sind wir auf Kurs, unsere Ausbauziele für
Windkraft und Solarenergie wirklich zu erreichen. Die
Inflation ist auf zwei Prozent gesunken, die
Reallöhne und die Renten steigen wieder. Wir haben
Deutschlands Energieversorgung gesichert und die
Energiepreise stabilisiert. Noch vor einigen Jahren
musste fast jeder Vierte im Niedriglohnsektor
arbeiten. Heute ist es nur noch jeder Siebte. All das
sind gute Nachrichten. All das hat die Regierung aus
SPD,
Grünen und auch
FDP
zusammen erreicht.
Als Bundeskanzler habe ich
einen Amtseid geschworen. Dieser Eid hat für mich
große Bedeutung. Ich halte stets das Wohl unseres
ganzen Landes im Blick. Meine feste Überzeugung
lautet: Niemals, niemals dürfen wir innere, äußere
und soziale Sicherheit gegeneinander ausspielen. Das
gefährdet unseren Zusammenhalt, das gefährdet am Ende
sogar unsere Demokratie.
Warum sage ich das?
Bundesminister Lindner hat ultimativ und öffentlich
eine grundlegend andere Politik gefordert:
milliardenschwere Steuersenkungen für wenige
Spitzenverdiener und zugleich Rentenkürzungen für
alle Rentnerinnen und Rentner. Das ist nicht
anständig, das ist nicht gerecht, Steuergeschenke mit
der Gießkanne und zur Gegenfinanzierung ein Griff in
die Tasche unserer Städte und Gemeinden.
Ein
Ausstieg aus Investitionen in die klimafreundliche
Modernisierung unseres Landes, auch das will
Christian Lindner. Das schürt Unsicherheit in unserer
Wirtschaft und es verspielt unsere Chance, bei den
Technologien der Zukunft vorne dabei zu sein. Die
USA,
China und andere schlafen nicht. Verklausuliert
spricht Christian Lindner von der Hebung von
Effizienzreserven in unseren
Sozialversicherungssystemen. Dahinter aber verbergen
sich harte Einschnitte bei Gesundheit und Pflege und
weniger Sicherheit, wenn jemand in Not gerät. Das ist
respektlos gegenüber allen, die sich diese
Sicherheiten hart erarbeitet haben, gegenüber allen,
die Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Politik
beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit, und die
Wirklichkeit für Deutschland ist: Russlands
Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Sicherheitslage
auf Jahre hinaus tiefgreifend verändert. Wir müssen
erheblich mehr in unsere Verteidigung und in die
Bundeswehr investieren, übrigens gerade jetzt, nach
dem Wahlausgang in den
USA.
1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben bei
uns vor dem russischen Bombenterror Schutz gefunden.
Das bleibt richtig. Mit bald 30 Milliarden Euro
unterstützen wir die Ukrainer in ihrem Abwehrkampf.
Auch das tun wir deshalb, weil es unseren eigenen
Sicherheitsinteressen dient. Ein russischer Sieg käme
uns vielfach teurer zu stehen. Die Unterstützung der
Ukraine ist und bleibt wichtig.
Ich sage auch
ganz klar: Ich bin nicht bereit, unsere Unterstützung
für die Ukraine und Investitionen in unsere
Verteidigung zulasten des sozialen Zusammenhalts zu
finanzieren, zulasten von Rente, Gesundheit oder
Pflege. Beides muss sein, Sicherheit und
Zusammenhalt. Deshalb werde ich die Bürgerinnen und
Bürger auch nicht vor die Wahl stellen: Entweder, wir
investieren genug in unsere Sicherheit, oder wir
investieren in gute Arbeitsplätze, in eine moderne
Wirtschaft und eine funktionierende Infrastruktur.
Dieses Entweder-oder ist Gift. Entweder Sicherheit
oder Zusammenhalt, entweder die Ukraine unterstützen
oder in Deutschlands Zukunft investieren - diesen
Gegensatz aufzumachen, ist falsch und gefährlich. Das
ist Wasser auf die Mühlen der Feinde unserer
Demokratie.
Vor allem aber ist dieses
Entweder-oder auch vollkommen unnötig; denn
Deutschland ist ein starkes Land. Unter allen großen
wirtschaftsstarken Demokratien haben wir mit weitem
Abstand die geringste Verschuldung. Es gibt Lösungen,
wie wir unser Gemeinwesen und seine Aufgaben solide
finanzieren können. Es gibt Lösungen für einen
Haushalt, der innere, äußere und soziale Sicherheit
gleichzeitig stärkt. Eine solche Lösung habe ich
vorgeschlagen. Das Grundgesetz sieht in Artikel 115
ausdrücklich vor, in einer außergewöhnlichen
Notsituation einen Überschreitensbeschluss zu fassen,
wie das die Koalition Ende vergangenen Jahres
übrigens genau für diesen Fall vereinbart hatte. Der
russische Angriffskrieg, der nun schon im dritten
Jahr tobt, sowie all seine Folgen sind eine solche
Notsituation. Wenn eine Notsituation vorliegt, dann
aber hat die Bundesregierung nicht nur das Recht, zu
handeln. Dann ist Handeln Pflicht.
Wie geht es
nun weiter? Bundesminister Lindner wird vom
Bundespräsidenten entlassen. Mit Vizekanzler Robert
Habeck bin ich mir einig: Deutschland braucht schnell
Klarheit über den weiteren politischen Kurs. Der
reguläre Termin für die Bundestagswahl im Herbst
nächsten Jahres liegt noch in weiter Ferne. In den
verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages bis
Weihnachten werden wir alle Gesetzentwürfe zur
Abstimmung stellen, die keinerlei Aufschub dulden.
Dazu zählt der Ausgleich der kalten Progression,
damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem
1. Januar mehr Netto vom Brutto haben. Dazu zählt die
Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Dazu zählt die
schnelle Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems. Dazu zählen Sofortmaßnahmen
für unsere Industrie, über die ich derzeit mit
Unternehmen, Gewerkschaften und Industrieverbänden
spreche. Bis zur letzten Sitzung des Bundesrates in
diesem Jahr am 20. Dezember sollten diese Beschlüsse
gefasst sein.
Gleich in der ersten
Sitzungswoche des Bundestages im neuen Jahr werde ich
dann die Vertrauensfrage stellen, damit der Bundestag
am 15. Januar darüber abstimmen kann. So können die
Mitglieder des Bundestages entscheiden, ob sie den
Weg für vorgezogene Neuwahlen freimachen. Diese
Wahlen könnten dann unter Einhaltung der Fristen, die
das Grundgesetz vorsieht, spätestens bis Ende März
stattfinden.
Meine Damen und Herren, ich werde
nun sehr schnell auch das Gespräch mit dem
Oppositionsführer, mit Friedrich Merz, suchen. Ich
möchte ihm anbieten, in zwei Fragen, gern auch mehr,
die entscheidend für unser Land sind, konstruktiv
zusammenzuarbeiten, bei der schnellen Stärkung
unserer Wirtschaft und unserer Verteidigung. Denn
unsere Wirtschaft kann nicht warten, bis Neuwahlen
stattgefunden haben, und wir brauchen jetzt Klarheit
darüber, wie wir unsere Sicherheit und Verteidigung
in den kommenden Jahren solide finanzieren, ohne
dafür den Zusammenhalt im Land aufs Spiel zu setzen.
Auch mit Blick auf die Wahlen in Amerika ist das
vielleicht dringender denn je. Es geht darum, jene
Entscheidungen zu treffen, die unser Land jetzt
braucht. Darüber werde ich mit der verantwortlichen
Opposition das Gespräch suchen.
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger, als Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland werde ich weiterhin meine
gesamte Kraft dafür aufwenden, unser Land durch diese
schwierige Zeit zu führen. Ich bin zuversichtlich,
dass wir mit den richtigen Entscheidungen gestärkt
aus dieser Krise herauskommen werden.
Eine
persönliche Bemerkung möchte ich noch hinzufügen. Ich
habe zu Anfang über die Notwendigkeit gesprochen,
Kompromisse zu schließen. Diese Fähigkeit darf uns
nicht abhandenkommen. Wer in den vergangenen Wochen
in die USA
geblickt hat, der hat ein Land erlebt, das tief
zerrissen ist, ein Land, in dem politische
Unterschiede Freundschaften und Familien zerstört
haben, in dem Ideologie die Zusammenarbeit über
politische Grenzen hinweg fast unmöglich gemacht hat.
Das darf uns in Deutschland nicht passieren, gerade
weil wir es auch in Zukunft mit Wahlergebnissen zu
tun haben werden, die Kooperation und Kompromisse
erfordern. Das ist oft mühsam. Aber genau das hat
Deutschland stark gemacht, das zeichnet uns aus.
Daran arbeite ich als Ihr Bundeskanzler.
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Donald Trump hat die 47. US-Präsidentschaftswahl
gewonnen - Kanzler Scholz gratulierte |
Berlin, 6. November 2024 - Kanzler Scholz
gratulierte ihm in einem Statement und betonte, dass
Deutschland ein verlässlicher transatlantischer Partner
bleibe. „Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als
gegeneinander“, so Scholz.
Bundeskanzler Scholz:
Die Amerikanerinnen und Amerikaner haben gewählt. Donald
Trump hat die Wahl klar gewonnen. Dazu gratuliere ich ihm.
Präsident Trump wird sein Amt in einer Zeit großer
Herausforderungen und Krisen antreten. Bei ihrer Bewältigung
kommen den Vereinigten Staaten und ihrem Präsidenten eine
zentrale Rolle zu. Deshalb hat eine Präsidentschaftswahl in
den USA immer Auswirkungen über Amerika hinaus. Noch ist die
neue amerikanische Regierung nicht im Amt. An vielen Stellen
wird sie ihren künftigen Kurs erst selbst noch definieren.
Für uns ist deshalb umso wichtiger, dass wir
weiter unsere Gesprächskanäle nach Washington nutzen, dass
wir schnell Arbeitsbeziehungen mit der künftigen US-Regierung
aufbauen und unsere Standpunkte angleichen. Sicher wird
vieles unter einer von Donald Trump geführten Regierung
anders. Das hat Donald Trump auch immer öffentlich
klargemacht. Unsere Botschaften sind klar: Erstens.
Deutschland bleibt ein verlässlicher transatlantischer
Partner.
Wir wissen um den Beitrag, den wir für
diese Partnerschaft leisten und auch in Zukunft leisten
werden. Das gilt auch mit Blick auf die Bedrohung, die
Russland nach Auffassung aller NATO-Alliierten für die
Sicherheit im euroatlantischen Raum darstellt. Zweitens. Die
Europäische Union muss eng zusammenstehen und geschlossen
handeln. Als deutscher Bundeskanzler wirke ich darauf hin.
Ich habe mich heute mit Präsident Macron ausgetauscht. Morgen
treffen wir in Budapest die anderen Staats- und
Regierungschefs aus Europa. Wir werden uns dort eng abstimmen
und das auch in den kommenden Wochen fortsetzen.
Alle europäischen Länder haben in den vergangenen Jahren mehr
Verantwortung übernommen – für die Sicherheit unseres
Kontinents, für die Unterstützung der Ukraine, für die
Unabhängigkeit Europas in Wirtschafts- und Energiefragen. Das
alles sind und bleiben Themen, in denen wir als Europäer
gemeinsame Interessen mit den USA haben. Darauf werden wir
aufbauen. Daraus folgt mein dritter Punkt. Von der
transatlantischen Partnerschaft profitieren beide Seiten.
Die EU und die USA sind zwei ähnlich große
Wirtschaftsräume, verbunden durch die engsten
wirtschaftlichen Beziehungen weltweit. Deutschland und die
Vereinigten Staaten sind sich in einer über Jahrzehnte
gewachsenen Partnerschaft – ja, Freundschaft – verbunden.
Unsere menschlichen Verbindungen in die USA sind enger als in
jedes andere Land außerhalb Europas. Millionen amerikanische
Bürger haben deutsche Wurzeln. Deshalb gilt: We are better
off together! Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als
gegeneinander.
Einen letzten Gedanken möchte ich
noch anschließen. Wir alle haben den Wahlkampf in den USA in
den zurückliegenden Wochen miterlebt. Wir haben gesehen, wie
sehr die Amerikanerinnen und Amerikaner zwischen den beiden
großen politischen Lagern gespalten sind, und auch, wie sehr
das auch Familien, Freunde, Kolleginnen und Kollegen – ja,
ein ganzes Land – zerreißen kann.
Meine feste
Überzeugung ist: Ein Land ist umso größer und stärker, je
enger seine Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen. Ich
wünsche mir, dass wir in Deutschland zusammenbleiben. Wir
mögen unterschiedliche politische und gesellschaftliche
Auffassungen haben, aber wir leben in einem Land. Uns eint
mehr, als uns trennt. Auch dieser Gedanke gehört für mich
hierher, nicht nur am heutigen Tag. Schönen Dank.
DMB-Vorstand Tenbieg:
„Trump-Wiederwahl bringt massive Herausforderungen für den
exportorientierten Mittelstand“ Düsseldorf, 06.
November 2024 - Nach dem Sieg von Donald Trump bei der
US-Präsidentschaftswahl äußert sich Marc S. Tenbieg,
geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes
(DMB), zu der Frage, was kleine und mittlere Unternehmen von
einer Trump-Administration erwarten können: „Mit der Rückkehr
Donald Trumps ins Weiße Haus werden die transatlantischen
Wirtschaftsbeziehungen voraussichtlich nicht enger werden,
ganz im Gegenteil.
Das ist bedauernswert, zumal
unter Joe Biden Risse aus der ersten Präsidentschaft Donald
Trumps wieder gekittet wurden. Wie verschiedene Studien im
Vorfeld der Wahl gezeigt haben, ist davon auszugehen, dass
eine zweite Amtszeit Trumps vielfältige Herausforderungen für
den deutschen Mittelstand mit sich bringen wird. Die USA sind
Deutschlands wichtigster Handelspartner, in kein anderes Land
exportiert Deutschland derzeit so viele Produkte.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Ankündigung
Trumps, Zölle auf Importe auch aus Deutschland zu erhöhen,
mit Sorge. Protektionistische Maßnahmen wie diese werden das
Exportgeschäft vieler Mittelständler beeinträchtigen. Darüber
hinaus hat Trump angekündigt, die Unternehmensbesteuerung in
den USA weiter zu senken.
Dies könnte dazu
führen, dass amerikanische Firmen im internationalen
Wettbewerb begünstigt werden, was unseren Mittelstand weiter
unter Druck setzen würde. Auch für die ökologische
Transformation der Weltwirtschaft wird die Wiederwahl Trumps
Konsequenzen haben. Schon in seiner ersten Amtszeit kündigte
Trump das Pariser Klimaabkommen auf, dem sich die EU
verpflichtet hat. Trump will noch stärker auf fossile
Energieträger setzen, nachdem unter seinem Vorgänger Joe
Biden die Öl- und Gasförderer in den USA bereits
Rekordumsätze erwirtschaftet haben.
Diese Agenda
steht im Widerspruch zu den Klimazielen Deutschlands und der
EU und birgt zusätzlichen politischen Strengstoff. Somit
werden die kommenden vier Jahre erneut eine ernste
Belastungsprobe für das deutsch-amerikanische Verhältnis
werden. Mut macht die Tatsache, dass es uns schon einmal
gelungen ist, mit dem „Dealmaker“ Trump zusammenzuarbeiten,
ohne allzu großen Schaden für den deutschen Mittelstand
anzurichten.
Es wird aber auch nicht einfach
werden, gegenüber einer “Amercia First”-Politik
Standfestigkeit zu beweisen. Wir appellieren daher an die
Bundesregierung, sich weiterhin für eine offene und
kooperative Handelsstrategie einzusetzen. Es ist
entscheidend, dass wir den Dialog aufrechterhalten. Denn
Amerika bleibt wirtschafts- und sicherheitspolitisch unser
wichtigster Partner – auch unter einem Präsidenten Trump.“
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NATO als Grundlage für gemeinsame Sicherheit |
Berlin, 4. November 2024 - Das zentrale
Versprechen der NATO lautet: „Wir werden jeden
Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen.“ Das
betonte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem neuen NATO-Generalsekretär Mark Rutte
in Berlin. Bundeskanzler Olaf Scholz hat
NATO-Generalsekretär Mark Rutte zu dessen Antrittsbesuch im
Bundeskanzleramt empfangen.
Bei der gemeinsamen
Pressebegegnung bezeichnete der Kanzler die NATO als
Grundlage für die gemeinsame Sicherheit diesseits und
jenseits des Atlantiks. Die Friedensordnung in Europa sei
jedoch so stark und massiv bedroht wie seit vielen
Jahrzehnten nicht. Der russische Angriffskrieg gegen die
Ukraine dauere bereits mehr als zweieinhalb Jahre. Russland
habe seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und
rüste massiv auf.
„All das kann und darf die NATO
nicht ignorieren,“ so Scholz. Denn: Die Bürgerinnen und
Bürger vertrauten darauf, dass jeder Quadratzentimeter das
Bündnisgebiet verteidigt werde. Das Wichtigste aus dem
Statement des Kanzlers in Kürze: Europäischer Pfeiler der
NATO: Kanzler Scholz ist überzeugt, dass der europäische
Pfeiler der NATO weiter gestärkt werden muss. Dafür wird
Europa in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen
tötigen, um die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. „Es geht
darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu
können“, betonte der Kanzler.
Konkreter Beitrag
zur NATO: Deutschland hat Soldatinnen und Soldaten in Litauen
stationiert und stärkt damit die Ostflanke des
Bündnisgebiets. Außerdem beteiligt sich Deutschland mit
35.000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und
Flugzeugen im nächsten Jahr am NATO Force Model. Es sieht
vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll
einsatzbereit sind. „Das ist unser konkreter Beitrag zur
NATO“, so Scholz.
•
Erhöhung der Verteidigungsausgaben: Deutschland gibt in diesem Jahr mehr
als zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus
und wird diesen Weg in den kommenden Jahren entschlossen
weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro
wird die Bundeswehr modernisiert. Unterstützung der Ukraine:
Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer
der Ukraine – diese Unterstützung soll fortgesetzt werden. So
hat Deutschland der Ukraine gerade einen Kredit von 50
Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. „Das ist ein ganz
starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten“, sagte
der Kanzler.
Sehen Sie hier das Video der
Pressekonferenz: Lesen Sie hier die Mitschrift der
Pressekonferenz: Bundeskanzler Olaf Scholz: Sehr geehrter
Herr Generalsekretär, lieber Mark, schon viele Male habe ich
dich hier auf diesem Podium willkommen geheißen. Trotzdem ist
es heute etwas ganz Besonderes. Denn zum ersten Mal und mit
großer Freude kann ich dich als neuen NATO-Generalsekretär
begrüßen. Herzlich willkommen! Natürlich, auch von dieser
Stelle noch einmal: Herzlichen Glückwunsch zur Amtsübernahme!
Die NATO kann sich sehr glücklich schätzen, in
diesen herausfordernden Zeiten einen so erfahrenen
Transatlantiker an ihrer Spitze zu haben. Du kannst dich auf
ein spannendes Amt freuen. Wir kennen und mögen uns schon
sehr lange. Ich freue mich auf unsere vertraute und enge
Zusammenarbeit, die wir nun auf diese Weise fortsetzen
können. Lieber Mark, die Anforderungen an die NATO sind nicht
gering.
Die Friedensordnung in Europa ist so stark
und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht.
Russland führt nun schon seit mehr als zweieinhalb Jahren
einen erbarmungslosen Angriffs- und Eroberungskrieg gegen die
Ukraine. Mit immer brutaleren Mitteln verfolgt Russland seine
imperialistischen Ziele, hat seine Industrie auf
Kriegswirtschaft umgestellt und rüstet massiv auf. All das
kann und darf die NATO nicht ignorieren.
•
Das zentrale Versprechen der Allianz heißt: Wir werden jeden
Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen. Das sind
wir dem Bündnis schuldig, den Alliierten und vor allem den
Bürgerinnen und Bürgern der NATO-Staaten. Sie vertrauen auf
uns. Deutschland hat deshalb eigene Soldatinnen und Soldaten
bei unserem NATO-Partner Litauen stationiert und stärkt damit
die Ostflanke des Bündnisgebietes.
•
Mit 35 000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und
Flugzeugen beteiligt sich Deutschland im nächsten Jahr auch
am so genannten NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese
Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind.
Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO. Grundsätzlich hat
die Bundesregierung auf die Veränderung der
sicherheitspolitischen Lage entschlossen reagiert. Unsere
Verteidigungsausgaben haben wir in den vergangenen sieben
Jahren verdoppelt.
Erstmals wieder geben wir in
diesem Jahr zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung für
Verteidigung aus. Diesen Weg werden wir in den kommenden
Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von
100 Milliarden Euro modernisieren wir die Bundeswehr. Wir
sind dabei, unsere Streitkräfte in allen Bereichen konsequent
zu verstärken. Unser Ziel, das Ziel der atlantischen Allianz,
ist klar: so stark zu sein, dass niemand auch nur auf die
Idee kommt, uns anzugreifen.
•
Die NATO ist und bleibt die Grundlage für unsere gemeinsame
Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Auch 75
Jahre nach ihrer Gründung ist sie Ausdruck der
transatlantischen Zusammenarbeit und unserer gemeinsamen
Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Die
Bürgerinnen und Bürger aller NATO-Staaten profitieren von
diesem Bündnis. Dem russischen Machthaber ist es nicht
gelungen, die Allianz auseinanderzutreiben. Das Gegenteil ist
der Fall.
•
Russlands Krieg gegen die Ukraine hat dafür gesorgt, dass die
NATO noch näher zusammenrückt. Mit Finnland und Schweden
haben sich zwei weitere Mitglieder unserem
Verteidigungsbündnis angeschlossen. Das Bündnis ist stark und
wird es bleiben. Lieber Mark, wir beide sind überzeugt, dass
wir den europäischen Pfeiler der NATO weiter stärken müssen.
Europa wird dafür in den kommenden Jahren erhebliche
Investitionen tätigen, um unsere Verteidigungsausgaben zu
erhöhen und unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa
begegnen zu können. In unserem Gespräch haben wir auch über
die Ukraine gesprochen. Nach den USA ist Deutschland der
weltweit größte Unterstützer der Ukraine, und wir werden das
fortsetzen. Gerade haben wir, wie im Sommer in Italien im
Kreis der G7 miteinander vereinbart, der Ukraine einen Kredit
in Höhe von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt.
Damit kann sie sich weitere Waffen und Rüstungsgüter
beschaffen. Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des
russischen Präsidenten.
•
Russland kann diesen Krieg nicht gewinnen. Es wird endlich
Zeit, dass das erkannt wird und dass Russland bereit ist,
über ein Ende dieses furchtbaren und sinnlosen Krieges zu
sprechen, dem schon Hunderttausende Menschen zum Opfer
gefallen sind. Lieber Mark, vielen Dank für deinen
Antrittsbesuch in Berlin. Ich freue mich auf die
Zusammenarbeit in dieser Rolle und auf den NATO-Gipfel im
kommenden Juni in deiner Heimatstadt Den Haag. Herzlichen
Dank.
•
Generalsekretär Mark Rutte: Herr Bundeskanzler, (auf Deutsch)
lieber Olaf, vielen Dank für den herzlichen Empfang heute
hier in Berlin. (auf Englisch) Es ist mir immer eine Freude,
hier zu sein. Wir arbeiten als Freunde zusammen, ich denke
hier noch an meine Zeit als Ministerpräsident der
Niederlande , und ich freue mich darauf, diese gute
Zusammenarbeit jetzt auch in meiner Eigenschaft als
NATO-Generalsekretär fortzusetzen.
Deutschland
leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer gemeinsamen
Sicherheit: Sie erhöhen Ihre Präsenz im östlichen Teil
unseres Bündnisses, Sie haben jetzt die Bereitschaft erklärt,
eine Brigade dauerhaft in Litauen zu stationieren, Sie sind
Teil der Truppen, die den Luftraum über den baltischen
Staaten mit überwachten, und Sie werden auch in den nächsten
vier Jahren dazu beitragen, dass man wichtige Handels- und
Lieferwege schützt und in die Infrastruktur in der Ostsee
investiert. Sie investieren jetzt zwei Prozent Ihres
Bruttosozialproduktes in das Bündnis, in Ihre Verteidigung.
Das ist wichtig für Deutschland, aber auch für die NATO.
Alle Bündnismitglieder werden noch mehr investieren
müssen, und ich vertraue darauf, dass Sie das auch tun
werden. Lieber Olaf, das, was wir erreicht haben, verdanken
wir auch deiner persönlichen Führungsrolle. Die deutsche
historische Zeitenwende hat einen großen Beitrag zur Erhöhung
der Sicherheit Deutschlands und zur Stärkung des Bündnisses
geleistet und sendet gleichzeitig ein deutliches Signal nach
Moskau, nämlich dass wir geschlossen unsere demokratischen
Werte und die regelbasierte internationale Ordnung
verteidigen.
Als ehemaliger Ministerpräsident weiß
ich, dass es für Regierungen nicht immer leicht ist, Mittel
für die nationale Verteidigung und für die Hilfe der Ukraine
zuzuweisen. Aber beide sind von entscheidender Bedeutung für
unsere kollektive Sicherheit. Deshalb haben wir auch heute
über die Fortführung unserer Unterstützung für die Ukraine
gesprochen. Deutschland ist der größte europäische
Unterstützer und Beitragsleister von militärischer Hilfe an
die Ukraine. Jeden Tag leisten Sie einen Beitrag zur Ukraine
auf dem Kampffeld, und Sie leisten auch einen Beitrag zur
Ausbildung und Sicherheitsunterstützung der Ukraine.
Das NATO-Kommando für die Ukraine ist von integraler
Bedeutung für das Paket, das wir beim Washington-Gipfel für
die Ukraine verabschiedet haben. Dazu gehört auch die Zusage
einer langfristigen Sicherheitsunterstützung und einer
Unterstützung der Ukraine auf dem unumkehrbaren Weg zur
Mitgliedschaft in der NATO. Putin wird es nicht bei der
Ukraine belassen; daran müssen wir denken. Er intensiviert
seine hybride Kampagne gegen uns alle. Er mischt sich direkt
in unsere Demokratien ein, sabotiert unsere Industrien und
unsere Wirtschaft.
Das Ziel ist immer, uns zu
schwächen und zu spalten. Das macht deutlich, dass eine sich
verändernde Frontlinie in diesem Krieg nicht mehr nur an der
Ukraine entlanggezogen ist; vielmehr zieht sich die Front
jetzt auch in den baltischen Raum, in den Ostseeraum, in
Richtung Europas, in den hohen Norden. Die NATO steht aber
bereit, sich zu verteidigen und abschreckend zu wirken. Wir
investieren in unsere Fähigkeiten, und zwar in allen
Bereichen: zu Land, zur See, im Luftraum, aber auch im
Cyberraum.
Wir versuchen, unsere Industrieproduktion
im Verteidigungsbereich zu erhöhen und zu stärken. Ihre
Verteidigungsindustrie, die deutsche Verteidigungsindustrie,
leistet einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit
Europas und für die Verteidigung der Ukraine. In Bayern haben
amerikanisch-europäische Unternehmen mit der Unterstützung
der NATO 1.000 Patriot-Luftabwehrraketen produziert. Das soll
ein Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsindustrie sein; da
sehen wir ein praktisches Beispiel, und das ist wichtig für
die transatlantischen Beziehungen.
Die deutsche
Firma Rheinmetall hat gerade das erste Werk in der Ukraine
eröffnet, mit einem zweiten Werk, das demnächst eröffnet
werden wird. Rheinmetall hat auch ein deutliches Hochfahren
der Munitionsproduktion beschlossen. Wir müssen hier
dranbleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Million
Menschen sicher leben können. Wir müssen unsere Unterstützung
für die Ukraine verstärken. Hier arbeiten wir auch mit der EU
und mit anderen gleichgesinnten Ländern zusammen. Herr
Bundeskanzler, lieber Olaf, noch einmal herzlichen Dank
dafür, dass ich heute hier in Berlin sein darf, danke für
deine Führungsrolle in diesen unsicheren Zeiten und vielen
Dank für die entscheidende führende Rolle, die Deutschland
hier in der NATO spielt. Vielen Dank!
•
Fragerunde im Anschluss: Frage: Eine Frage an den
NATO-Generalsekretär: Bereitet es Ihnen Sorgen, dass sich mit
Deutschland und den USA möglicherweise ab Mitte der Woche
zwei bedeutende NATO-Mitgliedstaaten in einer Phase der
innenpolitischen Instabilität befinden?
Herr
Bundeskanzler, halten Sie es angesichts der Lage und der
Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht, für
verantwortbar, dass Deutschland kein Bild der Stabilität
abgibt? Generalsekretär Rutte: Ich kommentiere die politische
Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten nicht. Ich weiß
aber, dass dieser Bundeskanzler und dieses Land zu diesem
Zeitpunkt zu den wichtigsten Unterstützern und
Truppenstellern der Ukraine und der NATO zählen, sich
verpflichtet haben, unsere Verteidigung und Abwehr in der
Ostsee und Nordsee zu stärken, und einen wichtigen Beitrag
zur Bereitstellung neuer Fähigkeiten leisten.
Sie
haben gerade mit dem Vereinigten Königreich eine Vereinbarung
unterzeichnet. Sie arbeiten zusammen mit Norwegen an der
Errichtung von regionalen Hubs zur Kontrolle und Überwachung
der Unterwasserinfrastruktur, und sie werden sich in den
nächsten Jahren im Ostseeraum engagieren. Das sind alles
Beispiele für den wichtigen Beitrag, den Ihr Land,
Deutschland, leistet. Sie spielen eine führende Rolle in der
NATO.
Was auch immer auf nationaler Ebene geschieht,
dazu kann und will ich nichts sagen. Aber ich werde
sicherlich mit diesem Kanzler weiter zusammenarbeiten. Wer
auch immer Wahlen gewinnt, und das gilt auch für die USA: Wir
werden mit wem auch immer, der gewählt wird,
zusammenarbeiten, ob das Kamala Harris oder Donald Trump ist.
Wir werden darauf hinarbeiten, dass das Bündnis geschlossen
bleibt; denn das ist in unserem Interesse, in unserem
Interesse hier, aber auch im Interesse der USA, weil wir ja
nicht die Fehler wiederholen wollen, die wir nach dem Ersten
Weltkrieg gemacht haben.
Nein, wir sind alle Teil
dieses Bündnisses und dieser Bemühungen, denn wir wissen:
Wenn Putin in der Ukraine erfolgreich sein wird, und wir
wissen ja, dass Polen an der Ostflanke des Bündnisses liegt,
dann wird das eine direkte Bedrohung für diese Ostflanke und
damit für das Territorium der NATO werden. Darum geht es ja
auch, um den Beitrag der NATO.
Bundeskanzler
Scholz: Die Regierung wird ihre Aufgaben erledigen. Ich bin
der Kanzler. Es geht darum, dass wir in ernsten Zeiten die
Herausforderungen bewältigen, vor denen wir stehen. Es geht
um Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es geht um Pragmatismus,
nicht um Ideologie, und das ist das, was gegenwärtig
verhandelt wird. Koalitionsregierungen sind ja nicht nur in
Deutschland bekannt und manchmal etwas herausfordernd, aber
die Aufgaben stehen, und die Regierung ist gewählt, im Amt
und wird ihre Aufgaben erledigen.
Frage: Ich habe
eine Frage, die sich sowohl an den NATO-Generalsekretär als
auch den Bundeskanzler richtet. Es geht noch einmal um die
Ukraine und die nordkoreanischen Truppen, die dort
mittlerweile auf der Seite Russlands aktiv sind und auch in
die Kämpfe eingreifen. Ich würde Sie gerne beide fragen, ob
man angesichts der Tatsache, dass die Ukraine jetzt gegen
zwei Länder Krieg führen muss, die Anstrengungen, dem Land zu
helfen, vielleicht nicht doch noch einmal erhöhen muss. Es
gibt eigentlich seit Wochen Berichte, dass die russischen
Truppen in der Ostukraine trotz der Hilfe aus dem Westen
weiter vorankommen.
Herr Bundeskanzler, ich habe noch
einmal eine kurze Nachfrage zu der innenpolitischen
Situation. Sie haben eben Pragmatismus erwähnt, der nötig
sei. Jetzt hat die SPD-Vorsitzende heute Morgen gesagt, dass
in dem Lindner-Papier kein einziger Punkt sei, der mit einer
sozialdemokratischen Regierung umsetzbar sei. Ich hätte ganz
gerne gewusst, ob das auch Ihre Meinung ist oder auf welcher
Basis man eigentlich mit FDP und Grünen weiterverhandeln
sollte.
Generalsekretär Rutte: Nordkoreanischen
Truppen, die in Russland im Kampf gegen die Ukraine zum
Einsatz kommen – das ist eine eindeutige Eskalation. Das
bestärkt uns noch in unserer Fokussierung und unserer
Entschlossenheit, in dem Bestreben, sicherzustellen, dass die
Ukraine hat, was sie braucht, um sich gegen die Russen zu
wehren. Dazu gehören ja jetzt auch die Nordkoreaner.
Deutschland hat jetzt 28 Milliarden an militärischer
Unterstützung und Hilfe für die Ukraine bereitgestellt. Mit
dieser Summe ist Deutschland der zweitgrößte Beitragszahler
zur Unterstützung der Ukraine geworden. Wie gesagt: Nur die
USA tun mehr. Wir müssen sicherstellen, dass unsere
Verteidigungsproduktion hochgefahren wird. Wir müssen
sicherstellen, dass die Ukraine obsiegen kann, dass Putin
sich nicht in der Ukraine durchsetzt.
Zu Nordkorea:
Hier arbeiten wir, wie Sie wissen, eng mit den Partnern im
Indopazifik zusammen, auch mit Südkorea, Seoul, aber
natürlich auch mit Japan, Australien und Neuseeland, um
sicherzustellen, dass wir in der Lage sind, auch angesichts
der neuen Entwicklung alles in unserer Macht Stehende zu
unternehmen, um nicht nur den Euroatlantik, sondern auch den
Indopazifik zu einem sicheren Raum zu machen und als solchen
zu bewahren. Russland arbeitet hier ja nicht nur mit
Nordkorea zusammen, sondern China liefert auch
Dual-Use-Güter.
Wir wissen ja auch, dass sich der
Iran beteiligt und Russland in seinen Kriegsanstrengungen
unterstützt. Wir fühlen uns dadurch angesprochen, noch mehr
zu tun. Denn Sie haben voll und ganz recht, wenn Sie sagen:
Ja, das ist eine sehr ernstzunehmende Entwicklung.
Bundeskanzler Scholz: Ich unterstreiche, was der
Generalsekretär gesagt hat: Es ist wichtig, dass wir der
Ukraine jetzt die notwendige Hilfe weiter zur Verfügung
stellen.
Deutschland hat sich als ein Partner
bewährt, der liefert und nicht nur Ankündigungen macht. Ich
glaube, es wäre ganz gut, wenn in dieser besonderen Situation
manche der Ankündigungen, die bereits gemacht worden sind,
jetzt in die Tat umgesetzt werden würden. Das würde schon das
Szenario in der Ukraine erheblich zugunsten der Ukraine
verbessern, weil sie dann auf die Mittel zurückgreifen
könnte, die sie zur Verteidigung ihres eigenen Landes
braucht.
Was die Situation in Deutschland
betrifft, bestehe ich darauf, dass die Regierung ihre Arbeit
zu machen hat und dass Pragmatismus dabei die richtige
Maßgabe ist. Wir haben dafür eine Grundlage: Das ist der
Koalitionsvertrag, der ist verhandelt. Wir haben einen
Haushaltsentwurf im Sommer auf den Weg gebracht. Jetzt geht
es darum, die notwendigen Entscheidungen zu treffen –
angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch der
Notwendigkeit, dem Parlament noch ein paar zusätzliche
Vorschläge für den endgültigen Abschluss des Haushaltes für
das nächste Jahr zu machen.
Noch einmal: Mir ist
wichtig, dass dabei Wirtschaft und Arbeitsplätze im
Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Deshalb habe ich auch
nicht für die Tribüne, nicht für das Theaterstück, sondern
für die Realität noch einmal – zusätzlich zu den vielen in
der Vergangenheit durchgeführten Diskussionen – das Gespräch
mit Industrie und Wirtschaft gesucht, um darüber zu reden,
was ganz konkret notwendig ist, damit wir mit einer
schwierigen weltwirtschaftlichen Lage, einer Lage, die von
den Herausforderungen auch für die Energieversorgung, für
Preise, für Energiesicherheit geprägt ist, die mit dem
russischen Angriff auf die Ukraine verbunden sind, ‑ fertig
werden können und darüber gleichzeitig nicht die
Modernisierung unserer Volkswirtschaft vergessen.
Das sind alles Aufgaben, die gelöst werden müssen und die
gelöst werden können. Und dazu muss man seriös arbeiten. Das
ist das, was ich von allen erwarte. Frage: Herr
Bundeskanzler, ich würde gerne noch einmal zum Thema Ukraine
fragen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat
jetzt noch einmal angesprochen, dass er beim NATO-Beitritt
der Ukraine Deutschland als Hindernis sieht.
Könnten Sie bitte darlegen, warum Sie jetzt oder auch zu
einem späteren Zeitpunkt gegen diese
Mitgliedschaftsperspektive der Ukraine in der NATO sind? Was
sehen Sie als Alternative? Eine neutrale Ukraine
möglicherweise?
In welchem Zusammenhang wäre das
auch in den Friedensverhandlungen wichtig, die möglicherweise
einmal mit den BRICS-Staaten und irgendwann auch mit Russland
geführt werden müssten? Dieselbe Frage an den
NATO-Generalsekretär: Was denken Sie zur Forderung nach einer
Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO? Bundeskanzler Scholz:
Wir haben in Vilnius und in Washington Entscheidungen
getroffen, die gut der gegenwärtigen Situation entsprechen.
Ich glaube, in dieser Angelegenheit gibt es gegenwärtig
keinen neuen Entscheidungsbedarf, weil die Situation
unverändert die ist, die wir schon bei den
Entscheidungsfindungen vorgefunden haben.
Jetzt
geht es darum, ganz praktisch dafür zu sorgen, dass der
Ukraine nicht die Waffen ausgehen. Und da ist Deutschland in
Europa führend und weltweit vorne dabei, wie Sie eben schon
wiederholt gehört haben. Das wird auch so bleiben.
Generalsekretär Rutte: Der Gipfel in Washington hat sich
verpflichtet, dass der Pfad zur Mitgliedschaft der Ukraine in
der NATO unumkehrbar ist. Seit Washington arbeiten wir im
Kommandozentrum in Wiesbaden für die Umsetzung der
40-Milliarden-Dollar-Zusage. Viele Staaten leisten
Militärhilfe an die Ukraine, und die USA und Deutschland sind
die führenden zwei Staaten dabei. Viele Länder haben außerdem
bilaterale Sicherheitsabkommen mit der Ukraine zu einer
ganzen Reihe von Themen und Bereichen abgeschlossen.
Alles zusammen bildet dies langfristig gesehen eine
Brücke zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO. Ich bin
fest davon überzeugt, dass eines Tages die Ukraine Mitglied
der NATO sein wird. Nun, den Siegesplan hat Präsident
Selenskyj ja vorgelegt. Das ist auch hilfreich. Denn es macht
deutlich, wie die Ukraine die nächsten Schritte sieht. Aber
nun als Antwort auf Ihre Frage: Wenn Sie sich alles
anschauen, was zurzeit passiert, dann sehen Sie, dass wir in
ganz praktischer Art und Weise eine Brücke bauen. Deutschland
und die USA sind hier, wie gesagt, in führender Rolle.
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Verbraucherschutz im November 2024
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Kabinett beschließt Steuerentlastungen: Mehr Netto vom Brutto
Schnelleres Internet, Online-Behördengänge: Fortschritte bei
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Ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten
Die elektronische Patientenakte Es ist ein Meilenstein im
Gesundheitswesen: Im kommenden Jahr kommt die elektronische
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gesetzlich Versichterten. Was ändert sich und welche Vorteile
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Überblick.
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Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder
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So will die Bundesregierung das Finanzwissen stärken
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Broschüre "Leben im Griff": Verbraucherwissen für junge Leute
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Neues Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“
Aufwind für Repaircafés und Selbsthilfewerkstätten
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Heizspiegel
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Heizkostenspanne für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter
große Wohnung mit zentraler Gasheizung lag 2023 zwischen 835
und 1.930 Euro. Wie schneidet Ihr Haus ab?
Neue Broschüren und Flyer
Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft
Der Flyer informiert über die finanziellen Hilfen der
Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen in einer
Notlage sowie die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten.
Zusätzlich wird auf verschiedene gesetzliche Leistungen
hingewiesen und es werden weitere Hilfen des Bundes rund um
Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kindern kurz
vorgestellt.
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Pfändungsschutz für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung
"Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen - Ein
praktischer Leitfaden Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Gebäudesanierung, Anbieterwechsel bei Strom
und Gas
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Energiesparen, Fördermittel für
Bestandsgebäude, Heizungsoptimierung
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Einführung in ChatGPT, Zuzahlungen im
Gesundheitsbereich
4. bis 10.
November 2024
•
Die Woche der Wärmepumpe
Besuchen Sie
vom 4. bis zum 10. November Veranstaltungen in Ihrer Nähe
oder online. Lassen Sie sich über Wärmepumpen informieren und
persönlich beraten! Die Woche der Wärmepumpe findet
deutschlandweit in über 75 Landkreisen statt.
•
4. bis 8. November 2024
Fokuswoche Vorsorge: Alles geregelt für den Ernstfall Bereits
zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25
kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
und digitaler Nachlass an.
Bis 20. Dezember 2024 bewerben
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 jährlich durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben. Er
zeichnet Vorbilder der gelungenen inklusiven
Sozialraumgestaltung aus.
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Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025
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Deutscher Bundestag beschließt
weitere wichtige Säule für bezahlbares Wohnen
Berlin, 18. Oktober 2024 - Der Deutsche Bundestag hat heute
das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten
ist die Aufnahme der „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in
den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden
Zwecke in die Abgabenordnung.
Durch die neue
Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft
bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen
werden. Von der Regelung profitieren sozial orientierte
Körperschaften wie zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, aber
auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der
Sozialwirtschaft, die ihre Wohnungsbestände sichern und
ausbauen wollen.
Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Die Wohngemeinnützigkeit kann zum 1. Januar 2025 starten.
Damit wird ein sehr wichtiges Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt. Neben der Förderung des sozialen
Wohnungsbaus, für das der Bund bis 2028 die Rekordsumme von
21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, sowie unseren
zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen wird
die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für
bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein.
Durch die festgelegten Einkommensgrenzen können rund
60% der Haushalte in Deutschland von der neuen
Wohngemeinnützigkeit profitieren. Mit dem Wiedereinstieg in
die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und
mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung. Ich wünsche
mir, dass möglichst viele Investoren diese Möglichkeit
nutzen, langfristig und sinnvoll in Wohnraum zu investieren.“
Hintergrund Nach der Verabschiedung des
Jahressteuergesetzes durch den Deutschen Bundestag muss
ebenfalls noch der Bundesrat zustimmen. Die Förderung der
neuen Wohngemeinnützigkeit im Rahmen der Abgabenordnung liegt
in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren
Einkommen nicht mehr als das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden
und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe
nach SGB XII beträgt.
Das bedeutet, dass
eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von
unter 6 Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro
(inkl. Kindergeld und Unterhalt) erzielen kann, um
eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit
anzumieten. Insgesamt wird damit die Vermietung an ca. 60%
der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der
Gemeinnützigkeit steuerbefreit.
Die angebotene
Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete
angesetzt werden, da anderenfalls keine
Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge.
Damit erweitern wir die Möglichkeiten für die
steuerbegünstigte Vermietung gegenüber den derzeit
einschlägigen Möglichkeiten der Mildtätigkeit in § 53 AO
erheblich.
Zudem erfolgt eine rechtliche
Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige
Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders
bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) auch
langfristig zu planen sind. Perspektivisch könnten
„wohngemeinnützige“ Unternehmen zusätzlich auch mit gezielten
Maßnahmen bei ihren Investitionen gefördert werden. Eine
Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland
schon einmal bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990.
|
Saarländerin Anke
Rehlinger neue Bundesratspräsidentin
|
1048. Sitzung des Bundesrates am
18. Oktober 2024: - Bundesrat fordert Reform der
Pflegeversicherung - Gesetz gegen Betrug mit
Schrottimmobilien gebilligt - Bundesrat stimmt
Bürokratieentlastungsgesetz zu - Auch Pflegeeltern sollen
Elterngeld erhalten - Bundesrat stimmt Gesetz zur
Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu -
Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren
Sicherheit und des Asylsystems - Bundesrat fordert
Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der
Wärmeversorgung
Anke
Rehlinger neue Bundesratspräsidentin Berlin, 18. Oktber
2024 - Anke Rehlinger wird neue Präsidentin des Bundesrates:
Der Bundesrat wählte die Ministerpräsidentin des Saarlandes
am 18. Oktober 2024 einstimmig zu seiner Vorsitzenden.
Rehlinger - © Foto: Staatskanzlei Saarland Jennifer Weyland -
tritt ihr Amt am 1. November 2024 an. Sie löst Manuela
Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) ab, die im kommenden Jahr
als erste Vizepräsidentin weiterhin Teil des Präsidiums
bleibt.
Königsteiner Vereinbarung Die Wahl folgte
einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl
der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte
Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950
zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des
Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und
parteipolitischen Erwägungen unterworfen.
Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der
Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von
der Einwohnerzahl die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat
zu übernehmen.
Vorgänger und Nachfolgerin mit im
Präsidium Auch die Wahl der beiden Vizepräsidenten folgte
einer traditionellen Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wurde
die Präsidentin des Vorjahres, zum zweiten Vizepräsidenten
der designierte Präsident des nächsten Geschäftsjahres
gewählt. Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der
Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf
der einzelnen Länder.
Neue Vorsitzende
für Europakammer des Bundesrates Der Bundesrat
hat am 18. Oktober 2024 den Vorsitz seiner Europakammer für
das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2024
beginnt. Vorsitz geht an das Saarland Nach der traditionellen
Länder-Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates
entspricht (sh.
TOP1), wurde Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des
Saarlandes, als Vorsitzende gewählt.
Ministerin
Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zur ersten
stellvertretenden Vorsitzenden und Staatsrat
Olaf Joachim (Bremen) zum zweiten stellvertretenden
Vorsitzenden gewählt. Für Eilfälle Die Europakammer kann
stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen,
wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle
Reaktion erforderlich ist.
Bundesrat
fordert Reform der Pflegeversicherung Der
Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg
eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.
Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck Die
gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den
demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit
verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und
Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend
unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen
Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch
eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden.
Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des
bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“.
Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an
ihre Grenzen.
Reform der Pflegeversicherung
gefordert Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer
baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen
Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl
ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten
sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass
diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender
Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorlegt.
Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur
Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu
entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen
der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer
Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes
und ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
Die
Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet
werden. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich
mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt
es hierfür nicht.
Auch Pflegeeltern
sollen Elterngeld erhalten Der Bundesrat hat auf
Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin,
Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die
Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch
für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu
verankern. Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein
Elterngeld Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege
nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf
Elterngeld.
Sie sind damit gegenüber leiblichen
Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben,
erheblich benachteiligt, heißt es in der
Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im
ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie
einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer
finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern
genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen
möglich, auf deren soziale, psychische oder physische
Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese
sich sicher fühlen.
Nur so könne eine Bindung zu
den Kindern entstehen. Anreiz für potentielle Pflegeeltern
Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von
Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der
bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe
dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus
ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes
entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit
nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen
könnten.
Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr
Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein
Pflegekind aufzunehmen. Wie es weitergeht Die Entschließung
wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine
gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit
beschäftigen muss.
Gesetz gegen Betrug mit
Schrottimmobilien gebilligt Der Bundesrat hat in
seiner Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur
Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von
Schrottimmobilien gebilligt.
Grundstücksersteigerung
ohne Kaufpreiszahlung Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle,
in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden,
die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch
über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie
erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur
bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem
Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch
Eigentümer des Grundstücks wird.
Gerichte sollen
Grundstücke verwalten Diesem Missbrauch soll das
Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt
gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem
Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des
Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen
Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher,
sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen.
Dies
soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf
Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung
des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu
ziehen. Ausfertigung und Verkündung Das Gesetz kann nun
ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der
Verkündung in Kraft.
Bundesrat stimmt
Bürokratieentlastungsgesetz zu Der Bundesrat hat
am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung
von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am
26. September 2024 verabschiedet.
Finanzielle
Entlastung durch weniger Bürokratie Ziel des Gesetzes ist
es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft,
insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern
mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen,
heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf
die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen
in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.
Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der
Hotelmeldepflicht Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören
unter anderem: - kürzere Aufbewahrungsfristen für
Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn
Jahre aufbewahrt werden, - eine zentrale
Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber
ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für
die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
- keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche
Staatsangehörige, - mehr digitale Rechtsgeschäfte per
E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis
einer eigenhändigen Unterschrift, - digitale
Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die
wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können - dies
hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. April
2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert, -
Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter
Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur
Verfügung gestellt werden können sowie digitale
Steuerbescheide.
Ausfertigung und Verkündung Das
Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt
zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum
klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung Der
Bundesrat hat zu Regierungsplänen zum klimaneutralen Ausbau
der Wärmeversorgung Stellung genommen. Länderkammer sieht
Überarbeitungsbedarf Dabei unterstützt der Bundesrat
schnellere Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren
Energien, insbesondere bei der Geothermie (Erdwärme). Jedoch
müsse der Gesetzentwurf überarbeitet werden, unter anderem um
nicht den Grundwasserschutz und damit die für die
Versorgungssicherheit notwendigen Trinkwasserressourcen zu
gefährden und einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten.
Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu
prüfen, ob und wieweit es möglich sei, für seismische
Messkampagnen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht zu
schaffen. Diese seien notwendige Vorerkundungsschritte auf
dem Weg zu einer sicheren Wärmebereitstellung aus Erdwärme.
Was die Bundesregierung will Geothermie soll schneller
nutzbar gemacht, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung
vereinfacht und die Wärmeversorgung modernisiert werden,
heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.
Durch Erdwärme könne ein hoher Wärmebedarf gedeckt werden, da
diese Energiequelle ganzjährig zur Verfügung stünde und dabei
klimafreundlich sei. Sie könne eingesetzt werden, um zu
heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen, so die
Bundesregierung. Erdwärme ergänze die Energieversorgung
optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur
Verfügung stünden.
Schnellere und vereinfachte
Genehmigungsverfahren Der Gesetzentwurf beinhaltet ein
neues Gesetz - das Geothermie- und Wärmepumpengesetz - und
sieht zudem Änderungen im Bergrecht vor. Er zielt darauf ab,
die Genehmigungsverfahren zukünftig zu beschleunigen, zu
vereinfachen und zu digitalisieren. So soll es bei der
Zulassung im Bergrecht Fristen geben, um die Verfahrensdauer
einzugrenzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online
möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im
Verfahren verringert werden.
Schließlich sollen
Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bei
Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht bekommen, da
sie im überragenden öffentlichen Interesse seien Bundestag am
Zug Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der
Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den
Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die
Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter.
Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat
abschließend beraten.
Bundesrat billigt
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des
Asylsystems Der Bundesrat hat zum Gesetz zur
Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht
den Vermittlungsausschuss angerufen und dieses somit
gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht
zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten
Sicherheitspaketes, das erst kurz zuvor vom Bundestag
beschlossen worden war.
Das Gesetzespaket sei
eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den
Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der
Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die
Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht. Verschärfung
des Waffenrechts Um eine Waffe zu besitzen bedarf in
Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die
Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde.
Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die
Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die
Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den
vergangenen 10 Jahren zu beteiligen, um das dortige
Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch
im Falle eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren
gehen. Messerverbote Bei öffentlichen Veranstaltungen ist
zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von
Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht,
beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung
des Berufes getragen werden.
Die
Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von
Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und
Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz
unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern,
wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für
die Jägerei.
Änderungen im Asylrecht Das
Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der
Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten
mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder
sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben.
Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur
Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht
sittlich zwingend geboten sind.
Das Gesetz sieht
ferner Leistungskürzungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen
ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden
Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt
hat.
Biometrischer Datenabgleich Dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu,
die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es
durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von
öffentlich zugänglichen Daten. Inkrafttreten Das Gesetz kann
nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach
der Verkündung in Kraft
Bundesrat stimmt
Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung
der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das
Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen
„Sicherheitspaketes“ ist, erreichte die im Bundesrat
erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Biometrischer
Datenabgleich in der Polizeiarbeit Das Gesetz verfolgt das
Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der
Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim
Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und
Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich
zugänglicher Daten auszustatten.
Das
Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem
ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei
großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen
Informationen herzustellen.
Kontrollmöglichkeiten in
Waffenverbotszonen Das Gesetz gestattet es auch, in
Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen,
Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen
durchzuführen. Derartige Zonen könnten nur dann eine Wirkung
entfalten, wenn sie auch durchgesetzt würden, so die
Gesetzesbegründung.
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Verbraucherschtz aktuell
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Berlin, 10. Oktober
2024:
Solarpaket I
Ausbau der Solarenergie kommt rasch voran
Haben Sie schon über Balkon-Solar nachgedacht? Mit dem
Solarpaket I hat es die Bundesregierung Bürgerinnen und
Bürgern deutlich einfacher gemacht, Photovoltaik-Anlagen zu
installieren und Solarenergie zu nutzen. Ein voller Erfolg:
Schon rund 730.000 neue Balkon-Solaranlagen sind in
Deutschland in Betrieb. Weitere Erleichterungen für
Wohnungseigentümer und Mieter treten in Kürze in Kraft.
Aktuelle
Kabinettsbeschlüsse zu Verbraucherthemen
Entsorgung alter Elektrogeräte zukünftig einfacher
Schneller unterwegs dank besserer Nutzung von Verkehrsdaten
Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau
Stärkere Sanktionen beim Bürgergeld
Monatliche Meldepflicht beim Bürgergeld
Weitere Regierungsthemen
„Mental Health Coaches“
Kleines Programm mit großer Wirkung Vor einem Jahr startete
das Programm „Mental Health Coaches", das Kindern und
Jugendlichen in Schulen ermutigen soll, sich bei psychischen
Problemen Hilfe zu holen. Das Programm sei gut angelaufen,
ziehen Experten eine erste positive Zwischenbilanz.
Pflegebegutachtung
Jetzt auch per Videotelefonie möglich Bei Begutachtungen zur
Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann seit Ende September
neben persönlichen Besuchen und strukturierten
Telefoninterviews auch Videotelefonie eingesetzt werden. Etwa
für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für
Wiederholungsbegutachtungen.
Digitale Brieftasche
Bürger können sich mit Smartphone ausweisen Die
Bundesregierung wird eine staatliche digitale Brieftasche für
das Smartphone entwickeln, mit der sich Bürgerinnen und
Bürger künftig digital ausweisen können. Zudem können sie
ihre Identitätsdaten und amtliche Dokumente digital
speichern, präsentieren, sowie mit der qualifizierten
elektronischen Signatur unterzeichnen.
Wohngeld Plus
1,2 Millionen Haushalte erhalten Wohngeld
Nach der Wohngeldreform 2023 haben 1,2 Millionen Haushalte
mit kleinen Einkommen Wohngeld bekommen. Laut Statistischem
Bundesamt sind das 80 Prozent mehr als vorher. Anfang
kommenden Jahres wird das Wohngeld an die allgemeinen Preis-
und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht.
5G-Netze nahezu flächendeckend nutzbar
Nie zuvor wurde eine Mobilfunkgeneration so schnell
ausgerollt wie 5G: Im Oktober 2021 betrug die Versorgung noch
53 Prozent – jetzt liegt sie bei 92 Prozent. Aber es soll
noch besser werden. Deshalb sorgt die Bundesregierung für
kürzere Verfahren, weniger Bürokratie und einfachere
Baugenehmigungen.
Herbstzeit ist Impfzeit
Impfungen: Alles
Wissenswerte auf einen Blick
FAQs zur Grippeschutz-Impfung
FAQs zur Corona-Impfung
FAQ zum Wohnungsbau
So fördert die Bundesregierung bezahlbare und
klimafreundliche Wohnungen Deutschland braucht mehr
bezahlbaren Wohnraum. Deswegen investiert die Bundesregierung
massiv in den Bau von Wohnungen. Wie wird der Wohnungsbau
gefördert? Und welche Förderprogramme gibt es für Familien?
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Service und Fakten
Login-Verfahren: BSI empfiehlt die Nutzung von Passkeys
Was tun bei Identitätsdiebstahl?
Neue Instagram Teen-Konten: Mehr Kontrolle für Eltern
Fit fürs Internet: „Genial Digital“ für Kinder im
Grundschulalter
Warnung vor Abzocke an E-Auto-Ladesäulen mittels Fake-QR-Code
Warnung vor Fake-QR-Codes angeblicher Banken
Smarte Produkte: CE-Kennzeichen gibt Auskunft zu
Cybersicherheit
EuGH schiebt Preistricksereien einen Riegel vor
EU-Schnellwarnsystem: Immer häufiger Cannabinoide in Süßwaren
Jetzt an Umfrage teilnehmen
Verbrauchererfahrungen in der Anlageberatung
Welche Erfahrungen haben Sie zuletzt gemacht, wenn Sie sich
bei Banken und Sparkassen zur Geldanlage haben beraten
lassen? Das möchte die Finanzaufsicht BaFin in einer kürzlich
gestarteten Online-Umfrage herausfinden.
Bundespreis Verbraucherschutz
Auszeichnung für AlgorithmWatch In diesem Jahr hat
AlgorithmWatch den Bundespreis Verbraucherschutz erhalten.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke überreichte
den Preis: „Mit AlgorithmWatch zeichnen wir eine Organisation
aus, die erfolgreich auf Transparenz und klare
Verantwortlichkeiten beim Einsatz von automatisierten
Entscheidungssystemen pocht.“
Neue Broschüre
Radfahren. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.
Diese Praxisfibel wendet sich an Sportvereine, Kommunen,
Initiativen, Pflegeeinrichtungen und interessierte Personen,
die auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine
Teilhabe im Bereich Sport und Bewegung ermöglichen möchten.
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Barrierefreie Wohnung, Essen auf Rädern,
Zahnzusatzversicherungen
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Heizungstausch, Heizungsoptimierung
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI für ein gutes Altern, Digitale Teilhabe
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele:
Passwortsicherheit, Fake-News
Donnerstag, 17. Oktober
Online-Thementag „Digitale Teilhabe – auch wenn das Geld
fehlt!“
Anlässlich des „Internationalen Tags für die Beseitigung der
Armut" veranstaltet der Digital-Kompass diesen Thementag. Im
Rahmen von Online-Veranstaltungen werden Antworten und
Hilfestellungen bei finanziellen Schwierigkeiten, etwa beim
Erwerb von Smartphones oder Tablets, sowie Informationen zu
Beratungsstellen gegeben.
Für eine starkes Ehrenamt
Kampagne
„Deine Gesellschaft zählt“ gestartet Ehrenamtliches
Engagement hat viele positive Effekte - nicht nur für
diejenigen, die vom Ehrenamt profitieren, sondern auch für
die Freiwilligen selbst. Wer sich engagiert, übernimmt
soziale Verantwortung, knüpft wertvolle Kontakte, lernt dazu
und kann die Gesellschaft mitgestalten.
DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen
Jetzt bewerben und durch Europa reisen Die EU-Initiative
DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen, Europa zu
entdecken. Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an
18-jährige Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle
Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 16. Oktober 2024.
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1047. Sitzung des Bundesrates
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Berlin, 27. September 2024 - Beschlüsse
- Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle
Eigentümerversammlungen Anspruch auf Installation
von Steckersolaranlagen - Bundesrat fordert Ergänzungen
beim Schutz von Einsatzkräften Neuer
Straftatbestand: politisches Stalking - Mehr Schutz für
Schwangere vor Gehsteigbelästigungen
- Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen -
Stärkung der medizinischen Forschung
•
Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle
Eigentümerversammlungen Der Bundesrat hat
Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die
unter anderem das Anbringen von sogenannten
Steckersolaranlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke -
erleichtern.
Anspruch auf Installation von
Steckersolaranlagen Mit der Gesetzesänderung zählen
Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten
Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen,
die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem
Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können
Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen
zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund
verweigern.
Zwar konnten Eigentümer und
Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren.
Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als
schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch
auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer
Steckersolaranlage.
Virtuelle
Eigentümerversammlungen Eigentümerversammlungen können bisher
nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer
und Eigentümerinnen darauf verständigt haben. Andernfalls
finden sie in Präsenz oder in hybrider Form statt. Die
Gesetzesänderung sieht vor, dass sie zukünftig auch rein
online durchgeführt werden können, wenn dies in der
Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der
abgegebenen Stimmen beschlossen wird.
Dadurch
sparten viele Eigentümer Zeit und Geld, da sie nicht mehr zu
Versammlungen reisen müssten, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Es muss allerdings sichergestellt sein,
dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte
genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz.
Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur
für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird
ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen
Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch
mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung
durchzuführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.
Inkrafttreten: Das Gesetz kann nun ausgefertigt und
verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in
Kraft.
•
Bundesrat fordert Ergänzungen beim Schutz von Einsatzkräften
Die Bundesregierung plant, Polizeibeamte, Rettungskräfte,
Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitiker besser zu schützen. Zu einem entsprechenden
Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 27. September 2024
Stellung genommen.
Ausweitung auf andere
Verwaltungseinheiten gefordert In seiner Stellungnahme
fordert der Bundesrat, den geplanten Schutz noch weiter
auszudehnen. So sollen nicht nur Gemeindepolitiker, sondern
beispielsweise auch Bezirksverordnetenvertreter in Berlin, wo
die einzelnen Bezirke nicht den Rechtsstatus einer Gemeinde
haben, in den schützenswerten Personenkreis mit einbezogen
werden.
Druck zur Amts- und Mandatsaufgabe
Des Weiteren fordern die Länder, den Straftatbestand der
Nötigung des Bundespräsidenten oder von Mitgliedern von
Verfassungsorganen zu erweitern. Bisher setzt dieser
Tatbestand voraus, dass Druck auf die benannten Personen mit
dem Ziel ausgeübt wird, dass sie ihre Befugnisse nicht oder
in einem bestimmten Sinne ausüben.
Strafbar müsse
künftig auch sein, Mitglieder von Verfassungsorganen zu
nötigen, ihr Amt oder Mandat ganz oder teilweise aufzugeben.
Neuer Straftatbestand: politisches Stalking Der
Bundesrat schlägt auch einen neuen Straftatbestand
„Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern“ durch
sogenanntes politisches Stalking vor. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf hatte der Bundesrat in seiner Juli-Sitzung
auf den Weg gebracht. Damit sollen Entscheidungsträger gerade
auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch
bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.
Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen
beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu
deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen
wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst
werden. Was im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht Um
Einsatzkräfte und ehrenamtlich Tätige besser zu schützen,
plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht. So solle
bei der Strafzumessung klargestellt werden, dass auch die
Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht
nur unerheblich zu beeinträchtigen, strafschärfend
berücksichtigt werden kann.
Zudem sollen die
Straftatbestände „Nötigung von Verfassungsorganen“ sowie
„Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines
Verfassungsorganes“ ergänzt werden, so dass auch Mitglieder
des Europäischen Parlaments, der Kommission und des
Gerichtshofes der EU erfasst werden. Gleiches gilt für
Mitglieder in Gemeindevertretungen, Bürgermeister und
Landräte.
Bei den Tatbeständen Widerstand und
tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte soll ein besonders
schwerer Fall regelmäßig dann vorliegen, wenn die Tat in Form
eines hinterlistigen Überfalls begangen wird. Vermehrt
Angriffe auf Mandatsträger und ehrenamtlich Tätige Die
Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass für das
Gemeinwohl tätige Menschen trotz ihres unverzichtbaren
Beitrags für die Gesellschaft immer wieder angegriffen
werden.
Dies betreffe Ehrenamtliche ebenso wie
Amts- und Mandatsträger sowie weitere Berufe, die
Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen übernehmen.
Diese Angriffe hätten nicht nur individuelle Folgen für die
Opfer, sondern könnten auch die Funktionsfähigkeit des
Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern, da sich diese
Personen von ihren Tätigkeiten zurückziehen und andere vor
einem solchen Engagement zurückschrecken könnten.
Nun
entscheidet der Bundestag Als Nächstes befasst sich die
Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie
leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer
Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den
Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es
der Bundesrat abschließend beraten.
•
Mehr Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen
Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Kliniken oder
Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen
werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und
-gegnerinnen geschützt werden. Eine entsprechende Änderung
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat der Bundesrat
gebilligt.
Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal,
wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von 12
Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere
sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten
lassen. Vor entsprechenden Beratungsstellen komme es
zunehmend zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und
Abtreibungsgegnern. Darauf weist die Bundesregierung, auf die
das Gesetz zurückgeht, in ihrer Begründung hin. Dabei wirkten
die Protestierenden häufig direkt auf Schwangere ein. D
ie Betroffenen würden gezielt belästigt und mit
verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter
erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig
verunsichert. Auch Mitarbeitende in den Beratungsstellen
würden durch die Gehsteigbelästigungen daran gehindert, ihrer
Arbeit nachzugehen. Gleiches geschehe vor Einrichtungen, in
denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
100-Meter-Schutzbereich vor Beratungseinrichtungen
Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder sicherstellen,
dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und
Einrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen, erhalten. Das
Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100
Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder
einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren
oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu
Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen.
Schwangere dürfen dort nicht bedrängt, unter Druck gesetzt
oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der
Schwangerschaft beeinflusst werden. Ihnen gegenüber dürfen
keine unwahren Tatsachen über Schwangerschaftsabbrüche
behauptet oder sie mit Materialien konfrontiert werden, die
sie stark verwirren oder beunruhigen könnten. Auch darf das
Personal nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert
werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu
5.000 € bestraft.
Rücksichtnahme auf besondere
Konfliktsituation Ziel des Gesetzes sei es, Schwangere zu
schützen, die sich beim Besuch der Beratungsstellen oder
medizinischen Einrichtungen zumeist in einer besonderen
psychischen Konfliktsituation befänden, schreibt die
Bundesregierung. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft
fortzuführen oder abzubrechen, gehöre zu den
höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Bei
Gehsteigbelästigungen seien die Schwangeren vielfach in ihrem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen, das zu schützen
auch ein staatlicher Schutzauftrag sei.
Wenn die
Beratung gesetzliche Voraussetzung für einen straffreien
Schwangerschaftsabbruch sei, müsse der Gesetzgeber auch einen
ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherstellen.
Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet
werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
•
Bundesrat bringt Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen
ein Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf des
Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen
zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll,
einzubringen. Bekämpfung von Kinderpornographie Der
Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht
eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern
bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates
europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht
widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung
schwerer Kriminalität dienen.
Die IP-Adresse sei
häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im
Internet schwere Kriminalität - insbesondere beim Verbreiten
von Kinderpornographie - zu verfolgen.
Ohne die
Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die
Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen
Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser
Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer
Benutzerkennung gespeichert hat. Vorratsdatenspeicherung
derzeit ausgesetzt
Die bisher existierenden deutschen
Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit
Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das
Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten
festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach
der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer
Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger
eingriffsintensiv sind.
Er nennt dabei unter anderem
die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem
konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine
und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut
Notwendige begrenzten Zeitraum. Begrenzung auf einen Monat
Die Speicherung für einen Monat sei - anders als
bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten - ein
auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit
unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare
„Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der
Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die
Gesetzesbegründung.
Bundesregierung und Bundestag am
Zug Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung
dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den
Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt
es hierfür nicht.
•
Grünes Licht für Stärkung der medizinischen Forschung Der
Bundesrat hat das Medizinforschungsgesetz gebilligt. Es soll
die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und
Herstellung von Arzneimitteln verbessern und so die
Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der
medizinischen Forschung steigern, heißt es in der
Gesetzesbegründung. So könnten Patientinnen und Patienten
auch schneller Zugang zu neuen Therapieoptionen erhalten.
Bessere Zusammenarbeit der Behörden Das
Medizinforschungsgesetz sieht eine verbesserte Zusammenarbeit
der Arzneimittelzulassungsbehörden und eine Spezialisierung
und Harmonisierung der Ethik-Kommissionen vor. Es schafft
zudem eine Grundlage für verbindliche
Standardvertragsklauseln. Die Zulassung von Arzneimitteln
sowie die Genehmigung und Durchführung klinischer Prüfungen
soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die
Bearbeitungszeit wird dabei auf 26 Tage verkürzt.
Senken der Arzneimittelpreise Um die Arzneimittelpreise
zu senken, werden die Verhandlungsspielräume für diese
vergrößert. Pharmazeutischen Unternehmern soll es möglich
sein, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit
neuen Wirkstoffen zu vereinbaren. Das Verfahren wird
getrennt: Zunächst sollen die Preisverhandlungen
abgeschlossen werden. Danach haben die Hersteller fünf Tage
Zeit, sich für vertrauliche oder einsehbare
Erstattungsbeträge zu entscheiden.
Ein
Erstattungsbetrag ist der Preis, der von den Krankenkassen an
die Pharma-Unternehmen gezahlt wird. Wollen Pharmafirmen von
der Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge Gebrauch
machen, wird ein zusätzlicher Abschlag von neun Prozent auf
den zuvor ausgehandelten Preis fällig. Es dürfen aber nur die
Pharmaunternehmen die Preise geheim halten, die in
Deutschland zu Arzneimitteln forschen und eigene Projekte
oder Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in der
Arzneimittelforschung hierzulande nachweisen können. Dies
gilt zunächst bis zum 30. Juni 2028 und soll
Ende 2026 evaluiert werden.
Meldepflichten für
medizinisches Personal Während der Beratungen im
Bundestag wurde das Gesetz um Meldepflichten für
medizinisches Personal ergänzt. Danach sind Krankenhäuser
verpflichtet, quartalsweise detaillierte Daten zur Zuordnung
des ärztlichen Personals zu den Leistungsgruppen, die im
Rahmen der Krankenhausreform maßgeblich sein sollen, zu
übermitteln. Andernfalls sind sie zur Zahlung von 50.000 €
verpflichtet.
Inkrafttreten Das Gesetz kann nun
ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum größten Teil
am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bundesrat fordert
Rücknahme der Meldepflicht für medizinisches Personal In
einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die
Bundesregierung nachdrücklich auf, die vom Bundestag
eingeführte erweiterte Meldepflicht zum ärztlichen Personal
wieder zurückzunehmen.
Nach dem Entwurf des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das sich
noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, soll der
medizinische Dienst dies prüfen. Der Bundesrat kritisiert,
dass selbst im KHVVG-Entwurf keine quartalsweisen Prüfungen
vorgesehen seien. Diese würden einen erheblichen Mehraufwand
für Krankenhäuser mit sich bringen.
Der Nutzen dieser
Meldungen und ihre rechtssichere Umsetzung sei aber fraglich.
Entsprechende Diskussionen würden im Rahmen des
Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG geführt und es sei schwer
nachvollziehbar, dass diese Regelung nun im Rahmen eines
fachfremden Gesetzes eingeführt werden solle. Die
Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.
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Was ändert sich im Oktober? Die
Neuregelungen im Überblick.
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- Pflegebegutachtung ist jetzt per Video
möglich - Die Kosten für RSV-Prophylaxe bei Säuglingen
werden übernommen
Berlin, 27. September 2024 -
Zeitnähere Pflegebegutachtung durch VideoTelefonie.
Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem
26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann
Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig,
da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der
Pflegeversicherung gibt.
In welchen Fällen
Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des
Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit
März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung
des Gesundheitswesens.
Kosten für
RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen Neugeborene und
Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen
durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente
mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese
Prophylaxe übernehmen seit dem 14. September die gesetzlichen
Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte
und Todesfälle zu verhindern.
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Mit Baukostenbegrenzung zu bezahlbarem Wohnraum
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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Berlin, 27. September 2024 - Am 1. Oktober 2024 startet das neue
Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“
(KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische
Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt. Im
Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von
CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der
neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst.
Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur
Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Dazu
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen
zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das
Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der
Entstehung bis zum Betrieb an.
Ziel ist es, möglichst viel
‚Graue Energie‘ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im
Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in
Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen
und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir
einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und
Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ
anspruchsvoll zu bauen.
Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden,
entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor,
was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere
Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen
und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter
die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren
und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die
Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“
Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der
Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10
Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0% liegen.
Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung
gibt es am 01.10. zu einem Zinssatz von rund 1,0 %.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind
unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards
Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von
fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an
die Treibhausgasemissionen.
Die Kostenobergrenze
ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen
projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo
gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt
wird und vom aktuellen Baupreisindex.
Informationen zum Programm Gefördert werden der Neubau und
der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und
flächeneffizienter Wohngebäude. Die Förderung erfolgt als
Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig
sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für
den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen
technischen Anlagen für das Gebäude, also z.B. eine
Wärmepumpe.
Förderfähig sind auch die Kosten für
Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen
bei der Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung
(Energieberater). Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle,
die investieren (Unternehmen, aber auch Privatpersonen bspw.)
und jene, die das Haus oder die Eigentumswohnung als
Ersterwerb kaufen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von
dem erzielten energetischen Niveau und betragen bis zu
150.000 Euro pro Wohneinheit. Es sind Kreditlaufzeiten von 4
bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich.
Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist
grundsätzlich möglich.
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Verbraucherschutz aktuell
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Berlin, 19.
September 2024:
• Hochwasser
in Deutschland
Was
tut die Bundesregierung? Was sollten Bürgerinnen und Bürger
beachten? „Jetzt geht es als allererstes um schnelle Hilfe“,
erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke angesichts der
angespannten Hochwasserlage in Teilen Deutschlands. Zugleich
betonte sie, dass Starkregen und Hochwasser durch die
Klimakrise häufiger werden. Um die Schäden möglichst gering
zu halten, sind starke Deiche, funktionierende
Rückhaltebecken und ein gut ausgestatteter Katastrophenschutz
notwendig. Lesen Sie hier, was die Bundesregierung dafür tut.
Was Sie selber tun können: Richtiges Verhalten bei Hochwasser
Welche Versicherung bei Unwetter und Hochwasser zahlt
Starkregen und Überschwemmungen: Rechte der Urlauber
X-Post
Bundeskanzler Olaf Scholz, 16. September „Die Bilder aus den
Hochwassergebieten in Österreich, Tschechien, Rumänien und
Polen sind dramatisch. Wir sind tief betroffen über die
Nachrichten von Toten und Vermissten. Unsere Nachbarn in
Europa sollen wissen: Wir stehen für Hilfe bereit! Auch in
Deutschland steigen die Pegelstände und bedrohen Menschen,
Tiere und Häuser. Wir beobachten die Lage sehr aufmerksam.
Ich danke allen Rettungskräften und freiwilligen Helfern, die
bereit stehen, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.“
•
Aktuelle Beschlüsse des Kabinetts
17.
Kinder- und Jugendbericht
Trotz Herausforderungen: Jugend blickt positiv in die Zukunft
Auch angesichts vielfältiger gesellschaftlicher
Herausforderungen sind junge Menschen in Deutschland
überwiegend zufrieden mit ihrer Lebenssituation. Sie haben
das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit, wünschen sich
aber mehr Berücksichtigung und Teilhabe.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen entsprechenden
Aktionsplan angekündigt.
•
Keine Anhebung des Bürgergeldes in 2025
Betriebsrenten: Bessere Ausgestaltung und für mehr
Beschäftigte
Förderung der E-Mobilität durch steuerliche Verbesserungen
Nervende Cookies im Internet reduzieren
•
Neue Heizungsförderung jetzt für alle
Seit Ende August können nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen
und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie
Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Heizungsförderung bei
der KfW beantragen.
•
Balkon-PV: Aktuelle Regelungen Balkon-PV ist ein Hit:
2023 wurden rund 500.000 neue Anlagen registriert. Und die
Bundesregierung will die Installation noch weiter
vereinfachen – durch Änderungen im Wohneigentumsgesetz und
zum Mietrecht. Der Bundestag hat die Neuregelungen bereits
beschlossen. Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.
Service und Fakten
Digitaler Zivilprozess: Neues Online-Verfahren wird erprobt
Kfz: Digitale Fahrzeugzulassung wird sehr gut angenommen
ePersonalausweis: So nutzen Sie die Vorteile
Betrugsmasche auf Kleinanzeigen: Vorsicht bei „Sicher
bezahlen“
Social Media: Wie „Junkfluencer“ die Ernährung von Kindern
beeinflussen
So lassen Sie Online-Banking-Betrüger auflaufen
•
Rentenversicherung bietet spezielle Reha bei Post-COVID
Überschuldung: Sucht und Krankheit häufigste Ursache
Lotto-Lüge: Wie Betrüger das große Los ziehen
Kuhmilch oder Pflanzendrinks? Neue Position der DGE
BSI-Cybersicherheitsmonitor Smarthome:
Nutzer schützen sich und ihre Geräte nur unzureichend Ob
Smart-TV oder Saugroboter: Drei Viertel der Menschen in
Deutschland nutzen Smarthome-Geräte. Dabei bleibt die
IT-Sicherheit jedoch oft auf der Strecke: Das zeigt der
aktuelle Cybersicherheitsmonitor. Informieren Sie sich hier
über die Risiken und welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen
sollten.
•
UBA-Umwelttipps
Woran erkenne ich umweltfreundliche Produkte? Wie kann ich
sinnvoll Energie und Kosten sparen? Welchem Siegel kann ich
vertrauen? Wie lässt sich Umweltschutz einfach in den Alltag
integrieren? Das UBA gibt Antworten: Tipps für „grüne“
Produkte, hilfreiche Links und interessante
Hintergrundinformationen.
Weniger Wärmeverluste, mehr Komfort: Wände und Fenster
richtig dämmen
Energetische Sanierung: Bausubstanz erhalten, Heizkosten
sparen, Klima schützen
Neubau - energieeffizient und ökologisch
Online-Vorträge
•
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Asia-Shops und Dark Patterns, Welche Heizung
passt zu mir?
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Individuelle Sanierungspläne,
Gebäude-Energie-Gesetz: Neue Regeln, neue Förderung
Angebote
der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Digitale Barrierefreiheit, Patientenrechte
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Erben und vererben, Pflegezeit finanziell
planen
•
Woche der Demenz: Gemeinsam mutig leben Jährlich finden zur
Woche der Demenz bundesweit Veranstaltungen und Aktionen
statt, die zu einem aktiven und selbstbestimmten Leben mit
Demenz ermutigen. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf
der Kraft der Musik, die Menschen mit Demenz neue
Möglichkeiten der sozialen Teilhabe eröffnet.
Aktionen zum Welt-Alzheimertag am 21. September
Ratgeber Demenz: Informationen für die häusliche Pflege
Praxisfibel: Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.
Kampagnen und Termine
18. September – 8. Oktober
Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit
Die Aktionstage wollen wieder viele Menschen dazu bewegen,
ein Zeichen für eine nachhaltigere Welt zu setzen. Das
Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit stellt dieses Jahr das Thema
Biodiversität in den Fokus. Entdecken Sie auf der
interaktiven Karte, welche Aktionen ganz in Ihrer Nähe
angeboten werden.
•
29. September – 6. Oktober
Aktionswoche für mehr Lebensmittelwertschätzung Circa 11
Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen jährlich in
Deutschland. Das muss sich ändern. Mit der Aktionswoche soll
sensibilisiert und zu einem nachhaltigeren Umgang motiviert
werden. Konkret geht es um Tipps und Tricks rund um das
Planen von Einkäufen, das Lagern von Lebensmitteln und die
Resteverwertung.
•
2. – 4. Oktober
Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und
unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen,
nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis
4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst
und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels,
mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.
Folgen Sie uns
as Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit. Sie blicken
überwiegend positiv in die Zukunft – das zeigundesamt) Demenz
(mauritius images / Maskot) Deutsche Aktionstage
Nachhaltigkeit 2024 (Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit) Grafik
Werde Lebensmittelretter:in Zu gut für die Tonne
(gettyimages.de: Francesco Carta fotografo / StockFood:
Schäfer, Chris) Logo Tag der Deutschen Einheit 2024 (Tag der
Deutschen Einheit)
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Verbaucherschutz aktuell
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Brlin, 4. September 2024:
• Bauen
wird einfacher
Mit ihrer Baugesetzbuch-Novelle erleichtert die
Bundesregierung den Wohnungsbau. Es wird leichter neue
Wohnungen aufzustocken. Für mehr bezahlbare Wohnungen wird
das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt und der Schutz vor
Umwandlung in Eigentumswohnungen verlängert. Zu den
wesentlichen neuen Regelungen lesen Sie hier unsere Fragen
und Antworten.
•
Im Kabinett
Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Die Bundesregierung will Anreize schaffen, dass es sich für
Ältere noch mehr lohnt über das Renteneintrittsalter hinaus
zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen sind Teil der
Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Worum geht es?
• Gesetzliche
Neuregelungen: Das ändert sich im September 2024
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit
Fragen und Antworten zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Förderung für klimafreundliche Heizungen wird gut angenommen
Herausragende Ehrenamtsprojekte in Ostdeutschland
ausgezeichnet
Mobility-as-a-Service:
BMVG fördert multimodale Mobilitätsdienste
• Aktuelles
zur Cannabis-Legalisierung
Fragen und Antworten
Alles Wissenswerte zur Legalisierung von Cannabis Seit dem 1.
Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in
Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das
Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der
Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt
werden – ein Überblick.
• Seit
22. August: Neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“
Cannabisprävention: Infos für Jugendliche, Eltern und
Lehrkräfte
Chat-Beratung, Selbstcheck, „Quit the Shit“ und mehr:
Angebote der BZgA
Was Sie zu „Medizinischem Cannabis“ wissen sollten
• Kaufkraft
gestiegen
Die Löhne steigen und die Inflation sinkt
Anfang 2024 war der Anstieg der Reallöhne sogar so hoch wie
seit 16 Jahren nicht. Dafür haben Tariferhöhungen und die
Inflationsausgleichsprämien gesorgt. Besonders Bürgerinnen
und Bürger mit kleinem Einkommen profitieren.
Fragen und Antworten
Inflation unter zwei Prozent Die Inflation war im August 2024
so niedrig wie seit drei Jahren nicht mehr. Die
Inflationsrate betrug 1,9 Prozent – im Juli lag sie noch bei
2,3 Prozent.
Welche Produkte wurden wieder günstiger? Wie wird die
Inflation berechnet?
Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Fragen und Antworten zum Mpox-Virus
Heizungscheck: Notwendige Optimierungen bis 15. September
ausführen
Gut beraten – besser saniert. Die Energieberatung für
Wohngebäude
Erfrischende Drinks mit Null Promille
Videos gegen Cybermobbing & Co.
Medienkompetent ins neue Schuljahr starten!
Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie
Kontogebühren zurück
Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER
Autounfall: So wehren Sie sich, wenn Versicherer kürzen
efährliche elektrische und elektronische Produkte erkennen
Kinder beim sicheren Gaming begleiten
• Betrug
mit Rufnummern und Daten
Rufnummernmissbrauch, Phishing und Cyberkriminalität – So
schützen Sie sich Fast 3.900 Telefonnummern wurden in diesem
Jahr laut Bundesnetzagentur wegen Betrugs bereits
abgeschaltet. Insgesamt rund 80.000 Beschwerden gingen bei
ihr ein. Rufnummernmissbrauch, unerwünschte SMS- und
Messenger-Nachrichten sind also ein sehr ernstes Problem. Was
Sie gegen Rufnummern- und Datenmissbrauch tun können, wo Sie
Informationen über Bedrohungen im Netz finden und wie Sie
sich schützen können, erfahren Sie hier.
Sicher im Internet – Handy, Tablet und PC schützen
Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld
zurückzuholen
Phishing-Radar: Hier finden Sie alle aktuellen
Phishing-Betrugsversuche
So funktioniert der Fakeshop-Finder
"Quishing": Falsche QR-Codes in Bank-Briefen und im
Straßenverkehr
Newsletter „Essen und
Klimaschutz“ Was hat unser Essen mit dem Klima zu tun?
Nachhaltiger
einkaufen – was geht? Warum sind Hülsenfrüchte so wertvoll?
Zu diesen und
anderen Schwerpunktthemen hat das Bundeszentrum für Ernährung
Bildungsmaterialien für die Grundschule, Sekundarstufe und
Kita zusammengestellt.
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Solarenergie für das eigene E-Auto,
Küchenhygiene, Pflegegrade
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Photovoltaik, Innendämmung, Heizungstausch
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Altersdiskriminierung durch KI?, Digitale
Barrierefreiheit
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Vollmachen und Verfügungen, Erben und
vererben
• Bürgerfest
zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und
unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen,
nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis
4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst
und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels,
mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.
•
Mehr über Finanzen erfahren
Das Wissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen über
Finanzen in Deutschland ist ausbaufähig und viele wünschen
sich bessere Aufklärung. Was man dafür tun kann, erfahren Sie
am 15. Oktober 2024 auf dem Festival für Finanzbildung „Mit
Geld und Verstand“. Es handelt sich um einen Fachkongress für
Lehrkräfte aus allen Schulformen, Mitarbeitende aus der
Jugend- und Sozialarbeit, der Schuldenberatung und weiteren
Multiplikatoren.
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Reform des Baugesetzbuchs:
Leichter Bauen auf eigenem Grund -
Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer
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Berlin, 4. September 2024 -Das
Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Baugesetzbuchnovelle) beschlossen. Dazu Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer,
effizienter und moderner. Es greift das auf, was die Menschen
in ihrem Zuhause bewegt. Es macht das Wohnen, Bauen und Leben
in Stadt und Land besser. Wer noch einen großen
Selbstversorgergarten hat und Kinder und Enkel, die den Traum
vom Eigenheim verwirklich wollen, kann mit der neuen
Hinterlandbebauung das jetzt für die Familie häufiger möglich
machen.
Foto Bundesministerium
Künftig sollen in Gebieten, wo
Wohnungen schwer zu bekommen sind, Gebäude leichter erweitert
werden können, insbesondere durch Aufstockung, im ganzen
Quartier, aber auch stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan
geändert werden muss. Viele Mieter, gerade in den
Großstädten, sorgen sich vor der Umwandlung ihrer Wohnung in
eine Eigentumswohnung. Der Umwandlungsschutz wird deshalb
verlängert.
• Wir
fördern das Wohneigentum und schützen die Mieter vor
Verdrängung. Wir machen es schwerer, wenn z.B. alle
Eigentumswohnungen in einem Vertrag verkauft werden und damit
de facto das Grundstück als Ganzes. Künftig kann die Gemeinde
dann in diesem Fall ein bestehendes Vorkaufsrecht nutzen.
• Wir
sorgen außerdem für mehr Tempo beim Planen und Bauen.
Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau
in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt,
in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss.
Bebauungspläne dürfen auch nicht mehr Jahre dauern.
Künftig sollen sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des
Beteiligungsverfahrens vorliegen.
• Umweltberichte
sollen kürzer werden, um auch hier wertvolle Zeit zu sparen.
Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln,
und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und
Überflutungen, indem wir die Fassadenbegrünung leichter
ermöglichen und künftig Fristen einführen, bis wann die
Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme
vorgenommen haben müssen.
• Zu
lebenswerten Städten gehört auch Kultur. Musikclubs
sind Kultur. Mit der Novelle des Städtebaurechts
führen wir eine eigene Nutzungskategorie für sie ein. Sie
können jetzt leichter z.B. in Gewerbegebieten errichtet bzw.
von dort nicht mehr so leicht verdrängt werden. Durch die
Baugesetzbuchnovelle werden Städte und Dörfer noch
lebenswerter und sie wird schnelles und einfaches Bauen von
neuem Wohnraum möglich machen.“
• Die
wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle: Bauturbo
Wir schaffen eine Sonderregelung nur für den schnelleren
Wohnungsbau. Mit dem § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in
angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in
dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss.
Solchen Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert
wird, zustimmen. Der Bauturbo wird noch einmal im Rahmen der
BauGB-Novelle eingebracht. Neu ist, dass die jetzige Regelung
eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.
• Aufstockungen
Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und
nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein,
insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder
stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss
(vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit
nur im Einzelfall. Innenentwicklung Es soll leichter
verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf
dem Grundstück oder auf Höfen.
Besitzt also eine
Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus
lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein
eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher
scheiterte das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung
häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers
entspricht.
• Sozialer
Flächenbeitrag Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung
können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke
entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach
Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses
Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen
Wohnraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein
sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB).
Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit
angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung
ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf
Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche
verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu
verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu
errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch
nichts.
Eigentümer profitieren weiterhin, denn
sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land.
Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Kommunale
Vorkaufsrechte nach BauGB können zukünftig ausgeübt werden,
wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem
gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.
• Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine
eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die
Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren
städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem
vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs
ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11
Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren
planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des
kulturellen Lebens sind und daher einen kulturellen Bezug
aufweisen. Umwandlungsschutz Das Instrument des
Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027
verlängert. Damit können die Länder in besonders
ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen
Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen einführen.
• Fristen
für die Bauleitplanung Die Aufstellung von
Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen
die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten
nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
• Umweltprüfung
und Umweltbericht Der Umfang des Umweltberichts soll
künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur
Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die
Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange,
die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes
Vorhaben) bewertbar sind. Innovationsklausel Veraltete
Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden
können ("Innovationsklausel").
Grundsätzlich findet
auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in
der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung
galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für
die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan
förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die
jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog.
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine
Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft
werden können.
• Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die
Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird
weiterhin sichergestellt. Stärkung der Klimaanpassung Künftig
sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z.
B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen
auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage
eines Gründaches.
Insbesondere soll eine solche
Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich
(§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des
Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass
sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt.
Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt
werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).
• Beschleunigung
Windenergie und Geothermie Die Regelungen für die
Ausweisung von Windenergiegebieten werden weiterentwickelt.
Zudem wird eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für
Geothermie eingeführt, u.a. um die Umstellung auf eine
klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen. D.h.
Geothermie-Anlagen können künftig dann auch da gebaut werden,
wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt bzw. auch
außerhalb von Ortsteilen.
• Pflanz-
und Maßnahmengebot: Stärkung durch Begrünung Bauherren
müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den
zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte
Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von
Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl.
§ 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger
Verwaltungsaufwand der Gemeinde im Rahmen der Prüfung der
Umsetzung. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich
umgesetzt.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im
Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im
Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
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(Pflegeassistenzeinführungsgesetz
– PflAssEinfG)
Berlin, 4. September 2024 - Mit dem
Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und
einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz
geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen
landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und
Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Die neue
Pflegeassistenzausbildung Der Referentenentwurf sieht die
Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung
vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin",
"Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson"
berechtigt.
• Im
Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor: Die Dauer der
Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate),
es soll gleichzeitig
umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei
beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate
oder weniger). Voraussetzung für die Ausbildung ist
grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist
eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven
Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der
Ausbildung möglich.
• Die
Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen
Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante
Langzeitpflege, stationäre Akutpflege. Der Aufbau der
Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und
macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson
möglich. Es besteht ein Anspruch auf eine
angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund
die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
• Attraktive
Ausbildungsbedingungen Mit der neuen Ausbildung soll die
Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr
Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu
gewinnen. Die Auszubildenden erhalten während der gesamten
Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für
die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit,
deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege
zu arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives
und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der
Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung
bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.
• Aufgaben
in der Pflege effizienter verteilen Zur Sicherstellung
der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig,
dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen
Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen
weiterentwickelt wird. Pflegefachassistenzpersonen sollen
zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute
noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.
Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet;
das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und
Wegezeiten gespart.
• Alternativ:
Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit Als
Ergebnis der regierungsinternen Vorberatungen wird im Entwurf
in eckigen Klammern alternativ eine zwölfmonatige Ausbildung
dargestellt, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegehelferin",
"Pflegehelfer" oder "Pflegehilfeperson" führt. Da eine um ein
Drittel verkürzte Ausbildung naturgemäß mit einem reduzierten
Kompetenzprofil verbunden ist, handelt es sich bei einer
solchen um eine Ausbildung, die zu einer Tätigkeit mit
entsprechend reduziertem Einsatzbereich befähigt.
Eine abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und
die dazugehörigen Ausbildungsregelungen soll nach den
Rückmeldungen im weiteren Abstimmungsprozess getroffen
werden.
• Empfehlungen
von Fachleuten flossen ein In Vorbereitung einer
bundesgesetzlichen Regelung haben das
Bundesfamilienministerium und das
Bundesgesundheitsministerium ein
verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer
Gesetzgebungskompetenz des Bundes vergeben.
In
einer Bund-Länder Expertinnen- und Expertengruppe wurden
zudem fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen
Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung
erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur
"Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder
"Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.
Dazu der Bundesverband Deutscher Privatkliniken
e.V.: Ausbildung Pflegeassistenz:
Wertvolles Potenzial weiter ungenutzt
Das heute vom Bundeskabinett
verabschiedete und vom Bundesgesundheitsministerium und
Familienministerium vorgestellte Gesetz zur
Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) ignoriert das im
Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierte Ziel, die
Pflegeausbildung auch in Reha-Einrichtungen zu ermöglichen.
Erneut bleibt damit im Kampf gegen den
Pflegekräftemangel wichtiges Potenzial ungenutzt. Der BDPK
appelliert deshalb an die verantwortlichen Politiker:innen,
das gemeinsam gesetzte Ziel umzusetzen und auch
Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung zuzulassen. Der
BDPK hatte bereits im öffentlichen Anhörungsverfahren zum
Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es weder fachlich noch
sachlich zu begründen ist, die Reha-Einrichtungen von der
Pflegeassistenz-Ausbildung auszugrenzen. Gleiches gilt auch
für Pflegefachausbildung.
Durch die Einbeziehung
von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue
Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden. Und das wäre
dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen
Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit
bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049
könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen. Dieser
Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle
Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem
Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die
Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden
sollen.
Die zuständigen Bundesministerien sehen
sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in
den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine
Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken
ausgeschlossen. So auch im heute vorgestellten „Gesetz über
die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG).
Während
das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium
(BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen
das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie
wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden
der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert
werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden
Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen
Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht
durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern.
Zudem gebe es bereits genug Träger für die
Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt. Wie
die Ministerien zu dieser Auffassung gelangen können, ist aus
Sicht des BDPK völlig unverständlich. Dass Ausbildungsstätten
fehlen, wird durch den offensichtlichen Mangel an
Pflegekräften doch schmerzhaft belegt. Auch die willkürliche
Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der
eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern.
Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger
sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in
Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass
ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die
vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das
am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich.
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Jung kauft Alt: Förderprogramm für
den Kauf von Bestandsimmobilien startet
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350 Mio.
Euro in diesem Jahr zur Unterstützung von Familien beim
Eigentumserwerb
Berlin/Duisburg, 2. September 2024 - Am 3. September 2024
startet das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das
Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis
mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von
sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.
Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024
insgesamt 350 Mio. Euro bereit. Zum Start liegt der Zinssatz
bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen
Zinsbindung bei 1,51% effektiv. Voraussetzung zur
Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb
einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der
Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45%
aller Wohngebäude zu.
Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann
man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen
Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch
Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum
vom Einfamilienhaus erfüllen. Durch zinsverbilligte Kredite,
die deutlich unter dem liegen, was die eigene Hausbank
anbietet, kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 18.000
Euro sparen.
Familien können so zum Beispiel in die
alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und
gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen.
Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden
wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz
im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau
wohnen.“
Zum Programm · Die Förderung
erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung
als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den
Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht
gefördert werden Kaufnebenkosten.
·
Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und
einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000
Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).
· Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den
Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis)
zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage
muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert
werden.
· Fördervoraussetzung ist, dass das
zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt
wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur
dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B.
Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung –
selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf
Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre
zu Wohnzwecken genutzt werden.
· Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die
Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und
betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern
max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000
Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie
Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
· Eine Kombination mit anderen
(Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso
die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung)
· Nicht förderberechtigt sind Personen, die
Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw.
bezogen haben.
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Rückführungen von Deutschland nach Afghanistan
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Berlin, 30. August 2024 - Deutschland hat
heute Morgen erstmals seit August 2021 wieder Rückführungen
von afghanischen Staatsangehörigen in ihr Herkunftsland
durchgeführt. Es handelte sich hierbei um afghanische
Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren,
die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die
Ausweisungsverfügungen vorlagen.
Die
Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten große
Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von
Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und hat die
hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt.
Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen
hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung
gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen.
Für diese
Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar. Die
Bundesregierung hält daran fest, solche Rückführungen
durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands
überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und
Gefährdern.
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- BMWSB startet Förderprogramm
„Pilotprojekte
- 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
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BMWSB
startet Förderprogramm „Pilotprojekte - Innovationen im
Gebäudebereich“
50,6 Millionen Euro für vorbildliche Projekte
Berlin, 30. August 2024 - Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat heute den
Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte - Innovationen
im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB
ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und
marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste,
energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben.
Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen: „Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ.
Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken
verfeinert und digitale Abläufe optimiert. Das sind richtig
vielversprechende Lösungen für das klimafreundliche und
ressourcenschonende Bauen. Die müssen schnell und, bei
Erfolg, skaliert auf der Baustelle kommen.
Die Rede ist hier von Projekten für einfach umzubauende,
wartungsarme und langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie
Baumaterialen wiederverwertet werden können bzw. Leerstand
reaktiviert und wohnbar gemacht werden kann. Dieses
Förderprogramm ist das erste seiner Art. Mit ihm unterstützen
wir die Baubranche, die dabei ist, mittels Digitalisierung
und Innovationen, die Kapazitätsauslastung zu erhöhen und
tiefgreifenden Problemen wie dem Arbeitskräftemangel zu
begegnen. Das, was hier gefördert werden wird, hat das Zeug,
sich am Markt durchzusetzen.“
Bewerben können sich Privatpersonen, aber auch Unternehmen,
Genossenschaften, Stiftungen und andere Institutionen mit
ihren Bauvorhaben. Die Förderung ist offen für verschiedene
Gebäudetypologien. Ein wichtiges Kriterium ist die
Zusammenarbeit von Bauherren mit Planenden, Forschenden und
gegebenenfalls weiteren Projekt-Beteiligten, wie
beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen. Gefördert werden
sowohl die frühen Planungsphasen (ab der Phase 0) als auch
die bauliche Umsetzung. Ein Teil der Fördersumme pro Projekt
ist für die wissenschaftliche Auswertung des Vorhabens
vorzusehen.
Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung
Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen,
ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der
Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus
Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem
BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben
vorschlagen. Alle Informationen finden Sie hier:
www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich
17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
Der 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
findet in diesem Jahr in Heidelberg statt und widmet sich dem
Thema „Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für
das Gemeinwohl“. Eine gute und erfolgreiche
Stadtentwicklung und -planung braucht gemeinschaftliche
Prozesse. Sie lebt vom Austausch zwischen Politik, Verwaltung
und Bürgerinnen und Bürgern.
Der Kongress bietet Interessierten in sieben Zukunftsarenen
die Möglichkeit, sich zu zukunftsweisenden Projekten und
Best-Practice-Erfahrungen zu den Themen Innenstadt,
Umbaukultur, Zukunftsquartiere und Klimaanpassung
auszutauschen, innovative Lösungsansätze vorzustellen und zu
diskutieren. Zudem wird es 13 „Side-Events“ u.a. zu diesen
Themen geben: Kleinstadtakademie, Koproduktion als Impuls für
lokale Demokratie, Energie- und Wärmewende im Quartier, „Mehr
Grün für die sich verdichtende Stadt!“ und der Einsatz von KI
in der räumlichen Planung.
Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die Strategie der
Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen.
Bundesministerin Klara Geywitz wird das Thema auf dem
Bundeskongress aufgreifen und zur Diskussion stellen, wie wir
unsere Stadt- und Ortsteile planen und entwickeln können, um
bei der Bewältigung und Prävention von Einsamkeit
unterstützen zu können. Zum Thema wird es auch ein Side-Event
der Wüstenrot Stiftung geben, in dem praxisorientierte
Handlungsansätze vorgestellt werden, wie sich Gemeinschaften
in Quartiere gegen Einsamkeit wappnen können. "
Das komplette Kongressprogramm sowie eine Übersicht zu den
verschiedenen Themen der Side-Events und in den Arenen finden
Sie hier
https://nsp-kongress.de/
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Was ändert sich gesetzlich im
September?
|
Berlin, 29. August
2024 - Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt
Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei
Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die
Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche
THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.
•
Fortentwicklung des Völkerstrafrechts Das
Völkerstrafgesetzbuch entstand vor über 20 Jahren. Es stellte
sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten
verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der
Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin. Nun werden
Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt
und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und
Urteile verbessert.
Weitere Informationen zum
Völkerstrafrecht
•
Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr Für alle
Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt
ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den
CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent
im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus
drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die
Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide
und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer
mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Weitere Informationen zur Abgasnorm
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Cannabiskonsum im Straßenverkehr geregelt Seit dem 22.
August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von
3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im
Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für
junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21.
Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und
Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und
-konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Weitere Informationen zum
THC-Grenzwert
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Bundeskabinett beschließt
Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“
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Berlin, 21. August 2024 - Das
Bundeskabinett hat heute den Transformationsbericht
„Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und
Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung,
den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung
der Mobilität“ beschlossen. Der Bericht dient dazu, die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda
2030 weiterzuentwickeln. Mit dem Bericht wird die
Schlüsselrolle des in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
festgelegten Transformationsbereichs „Nachhaltiges Bauen und
Verkehrswende“ herausgestellt.
Er setzt den
stadtentwicklungs-, bau- sowie verkehrspolitischen Rahmen und
führt zentrale Herausforderungen, Lösungsansätze und Vorhaben
der Bundesregierung in drei Handlungsfeldern auf: nachhaltige
Stadtentwicklung, nachhaltige Gebäude und nachhaltige
Mobilität. Innerhalb des Bereichs der nachhaltigen
Stadtentwicklung zielen die aufgeführten Ansätze und Vorhaben
u.a. auf Umbauen statt Abreißen bzw. Neubauen, auf Innen- vor
Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen.
Gleichzeitig soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und
erhalten werden.
Neue Wohnformen in alten
Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des
Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden
im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working
sind hier Ansatzpunkte. Dabei spielt auch die Fortentwicklung
von Programmen für den Städtebau und die Dorfentwicklung eine
wichtige Rolle.
Für nachhaltiges Bauen fördert
der Bund ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen.
Unter anderem soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen
sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und
kommuniziert werden, dass diese Informationen u. a. bei Miet-
und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und
Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und
Risikobewertung besser als bisher berücksichtigt werden
können.
Zur Förderung nachhaltiger Mobilität
stehen die Reduzierung von Luftschadstoff- und Lärmemissionen
sowie die Schaffung guter und vielfältiger Angebote für die
Verkehrsmittel- und Verkehrswegewahl im Zentrum. Die
Ergebnisse des Transformationsberichts fließen bis Ende 2024
in die Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
ein.
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Verbraucherschutz aktuell
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Berlin, 21. August 2024
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Mehr Tempo für Deutschland Mehr Wohnraum, mehr erneuerbare
Energie, leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken,
klimafreundliches Wirtschaften - all das sind dringende
Aufgaben, die die Bundesregierung zusammen mit den Ländern in
Angriff genommen hat. Lesen Sie in den folgenden Beiträgen,
was sich in Deutschland tut.
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So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum
So treiben wir den Mobilfunk- und Glasfaserausbau voran
So bauen wir Schienen, Straßen und Brücken schneller
So sorgen wir für mehr Strom aus Wind und Sonne
So beschleunigen wir den Umbau zur klimafreundlichen
Industrie
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Am 1. August in Kraft getreten
Das große Startchancen-Bildungsprogramm Schulen mit einem
hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und
Schülern stärken – das ist das Ziel des
Startchancen-Programms, das am 1. August 2024 gestartet ist.
Bund und Länder investieren dafür 20 Milliarden Euro in zehn
Jahren. Damit ist das Programm das größte und langfristigste
Bildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland.
Am 1. August in Kraft getreten
Mehr Dienstleistungen der Verwaltung online nutzbar
Im Kabinett beschlossen
Vier Milliarden Euro für bessere Kitabetreuung
Im Kabinett beschlossen
Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025
Neuerungen zum Studienbeginn
BAföG-Reform: Die wichtigsten Änderungen
Klimafreundlich heizen
Heizungsförderung nun für Vermieter möglich
Ab 27. August können auch Eigentümer vermieteter oder nicht
selbstgenutzter Einfamilienhäuser bei der KfW Zuschüsse
beantragen, wenn die Heizung erneuert werden soll.
Aktuelles zum Digitalen Verbraucherschutz
KI-Verordnung in Kraft: Mehr Sicherheit für Bürgerinnen und
Bürger
Sprache, Buttons, Klickwege: So manipulieren TikTok, Meta,
Amazon
Genug Betrug! Call-Center-Tricks und KI-Maschen clever
durchschauen
Falsche Zahlungsbenachrichtigung im Namen von Paypal
Schwachstellen in beliebten Dating-Apps
Tipps für Eltern: Smartphone zum Schulstart – eine gute Idee?
IT-Sicherheitskennzeichen jetzt auch für Smartphones und
Tablets
Initiative „Zu
gut für die Tonne!“
Tipps
& Tricks zur richtigen Lagerung
Lebensmittel
passend zu lagern ist eine kleine Wissenschaft. Jedes
Lebensmittel hat seinen eigenen Lieblingsplatz. Doch wo genau
fühlt sich Fisch am wohlsten? Die XXL-Kühlschrank-Tour von
"Zu gut für die Tonne!" vermittelt humorvolle Tipps für mehr
Lebensmittelwertschätzung. Alle Standorte der Tour finden Sie
auf www.zugutfuerdietonne.de.
Service und
Fakten
Am besten null Promille: Neue Position der DGE zu Alkohol
Melatonin in Nahrungsergänzungsmitteln: Eine unbedenkliche
Einschlafhilfe?
Weniger drin, als draufsteht: Darf das sein?
In der Regel überflüssig: Nahrungsergänzungsmittel für Kinder
Digitale Stromzähler: Pflichteinbau für Smart Meter startet
2025
Feinstaubfilter in Kaminen: Müssen Sie bis Ende 2024
nachrüsten?
Christian Lindner im Video
So wichtig ist Finanzwissen im Alltag In Deutschland ist die
finanzielle Bildung vergleichsweise schlecht ausgeprägt. Das
soll sich mit der Stratgie „Finanzielle Bildung“ ändern. Denn
finanzielle Bildung ist der Türöffner für ein
selbstbestimmtes Leben voller Chancen und Möglichkeiten.
Broschüren und Flyer
Eure Kinderrechte Die Broschüre „Eure Kinderrechte“ gibt
anschaulich einen Überblick über die Kinderrechte. Kinder und
Jugendliche haben sowohl das Layout als auch den Text
mitgestaltet.
Eure Kinderrechte - Macht mit! (Flyer zur Ausstellung)
Die Ausbildungsgarantie (Flyer)
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele:
Hitzeschutz, Küchenhygiene, Gebäudesanierung
Angebote zur Energieberatung Themenbeispiele: Eigener
Solarstrom fürs E-Auto, Dachbegrünung, Welche Heizung für
mein Haus?
Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele:
Tipps bei Reisemängeln, Digitale Barrierefreiheit,
KI-gefälschte Informationen erkennen
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele:
Vollmachten und Verfügungen, Erben und vererben, die Pflege
finanziell planen
Tipps für Ihren Urlaub
FAQ zu Fluggastrechten
Entschädigungen bei Flugärger Annullierte Flüge, beschädigte
Gepäckstücke oder spontane Umbuchungen können bei Flugreisen
für Ärger und zusätzliche Kosten sorgen. Die
Fluggastrechteverordnung steht Reisenden im Fall von
Flugärger bei und regelt Ansprüche auf Entschädigungen. Ein
Überblick.
Waldbrände in Griechenland: Was gilt für Touristen?
Cannabis in der EU weithin illegal: Bei Verstößen drohen hohe
Strafen
Mobilfunk im Ausland: So vermeiden Sie Handy-Kostenfallen
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“
Kampagne
Bio? Na Logo! Auf Bio ist Verlass. Jedes in Deutschland
angebotene Bio-Lebensmittel muss umfangreiche Vorschriften
erfüllen. Bio setzt höchste gesetzliche Umweltstandards für
alle Produktionsschritte. Staatlich zugelassene
Kontrollstellen überprüfen regelmäßig, ob die Vorgaben
eingehalten werden.
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Vereinbarung zum Haushalt 2025
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Berlin, 16. August 2024 - Der
Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister haben
Anfang Juli vereinbart, dass bis zur Übermittlung des
Entwurfs des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans bis
2028 an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat Mitte
August 2024 insbesondere verschiedene Optionen zur
Finanzierung von Investitionen geprüft werden sollen.
Die
Prüfung ist nun extern durch ein rechtswissenschaftliches
Gutachten und einen Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie intern durch
weitere Beratungen der betroffenen Ressorts und des
Bundeskanzleramtes abgeschlossen worden.
Die
Bundesregierung wird im Wege eines Beschlusses im
Umlaufverfahren Veränderungen des Haushaltsentwurfs und des
Finanzplans bis 2028 vornehmen. Die Vorgaben der
Schuldenbremse des Grundgesetzes werden weiterhin
eingehalten, eine Umgehung findet nicht statt. Glaubhafte
Fiskalregeln gewährleisten die Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen und die Handlungsfähigkeit des Staates.
Folgende Veränderungen werden vorgenommen:
1. Der Infrastruktursparte der Deutschen
Bahn AG, der DB InfraGO AG (im Folgenden: „Bahn“) wird
zusätzliches Eigenkapital zugeführt. Dieses Eigenkapital
ersetzt im Umfang von 4,5 Milliarden Euro die im bisherigen
Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vorgesehenen Zuschüsse.
Darüber hinaus erhält die Bahn ein Darlehen des Bundes in
Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie
bisher am Markt begebene Anleihen für die Infrastruktur
ablösen.
Die Eigenkapitalerhöhung bleibt ebenso wie
das Darlehen als finanzielle Transaktion bei der Regelgrenze
der Schuldenbremse unberücksichtigt. Die Ausgestaltung des
Darlehens an die Bahn stellt sicher, dass es sich nicht um
einen verdeckten Zuschuss handelt. Die Eigenkapitalerhöhung
und das Darlehen erhöhen die zulässige Nettokreditaufnahme
(NKA) des Bundes um diesen Betrag.
Die Gewährung von
Eigenkapital ist ebenso wie die Gabe von Darlehen seit
Jahrzehnten eine mögliche Form der Finanzierung durch den
Bundeshaushalt. Seit Einführung der Schuldenbremse werden
Darlehen als finanzielle Transaktionen gewertet, wenn die
entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Auch das Instrument
der Beteiligung als finanzielle Transaktion wird genutzt.
Es ist sichergestellt, dass dem Eigenkapital ein
angemessener Ertrag und dem Darlehen ein werthaltiger
Rückzahlungsanspruch gegenübersteht. Die Infrastruktursparte
der Bahn verfügt neben den Zuschüssen des Bundes heute über
eigene Einnahmen (Trassenpreise, Vermietungserlöse für
Personenbahnhöfe, Anlagenvermietung).
Um den hohen
Investitionsbedarf der Bahn zu decken, sind im Haushalt 2025
Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 15,1 Milliarden Euro
für die Schieneninfrastruktur vorgesehen. Neben der bisher
schon enthaltenen Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 5,9
Milliarden Euro werden der Bahn weitere 4,5 Milliarden Euro
für eine Erhöhung des Eigenkapitals zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden 4,7 Milliarden Euro an Zuschüssen
gewährt. Außerdem wird der Bahn ein Darlehen des Bundes in
Höhe von drei Milliarden Euro gewährt, um am Markt begebene
Anleihen abzulösen.
Die Globale Minderausgabe (sog.
Bodensatz-GMA) wird durch diese Maßnahme um 4,5 Milliarden
Euro reduziert.
2. Im Anschreiben in der Kabinettvorlage
des BMF zum Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und des
Finanzplans ist festgehalten, dass die Bodensatz-GMA zunächst
auf 17 Milliarden Euro erhöht wurde. Es ist weiter
festgehalten, dass die Bundesregierung beabsichtigt, bis zur
formalen Zuleitung des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2025 und des Finanzplans an den Deutschen
Bundestag die Bodensatz-GMA des Jahres 2025 wieder deutlich
zu reduzieren. Durch die Eigenkapital-Erhöhung bei der Bahn
können bisher als Zuschüsse vorgesehene Mittel ersetzt
werden. Dadurch reduziert sich die Bodensatz-GMA auf 12,5
Milliarden Euro. Eine weitere Reduzierung erfolgt durch
folgende zwei Maßnahmen:
a. Rund 300 Millionen Euro
werden durch eine höhere Zahlung des Unternehmens Uniper an
den Bundeshaushalt erbracht. Ursprünglich war für den
Bundeshaushalt 2025 eine Zahlung von 2,6 Milliarden Euro
prognostiziert. Uniper hat zuletzt mehr Mittel für die
Zahlungsverpflichtung an den Bund zurückgestellt, die im
Zusammenhang mit der Beihilfegewährung im Jahr 2022 erwartet
wird. Daher kann nunmehr eine Zahlung von 2,9 Milliarden Euro
veranschlagt werden. Im Zuge der Energiepreis-Krise 2022
wurde das Energieversorgungsunternehmen Uniper verstaatlicht,
um die Energieversorgung für Privathaushalte und die
Wirtschaft zu gewährleisten.
b. Die Vorsorge für den
Ausfall von Steuereinnahmen beim EU-Energiekrisenbeitrag
wird um 200 Millionen Euro abgesenkt. Die positive
Einnahmeentwicklung des Jahres 2024 für die in den
Anwendungsbereich des EU-Energiekrisenbeitragsgesetz
fallenden Unternehmen legt eine entsprechend verbesserte
Einnahmeentwicklung 2025 nahe.
Damit verbleibt eine
insgesamt deutlich reduzierte Bodensatz-GMA in Höhe von 12
Milliarden Euro. Die langjährigen Erfahrungen aus der
Haushaltspraxis zeigen, dass sich im Laufe eines
Haushaltsjahres nicht alle Projekte realisieren lassen. Dies
führt dazu, dass ein „Bodensatz“ von Mitteln übrig bleibt.
Diese Mittel werden mithilfe der Bodensatz-GMA abgeschöpft.
Die GMA ist ein übliches Instrument in der
Haushaltsplanung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren und
auf unvorhergesehene Änderungen im Haushaltsvollzug reagieren
zu können. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die
Bodensatz-GMA unter anderem durch ökonomische Entwicklungen
und Aktualisierungsnotwendigkeiten bis zur Einbringung der
Bereinigungsvorlage weiter reduzieren wird.
3. Für den Bereich Straße stehen Mittel in
Höhe von 9,1 Milliarden Euro an Zuschüssen für Investitionen
aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Davon stammen ca. 4,6
Milliarden Euro aus dem Aufkommen der Lkw-Maut (Aufkommen
insgesamt 2025 rd. 15,2 Milliarden Euro), die für Bau,
Erhaltung und Betrieb der Autobahnen aus dem Bundeshaushalt
zugewiesen werden (weitere 2,4 Milliarden Euro aus den
Mautmitteln erhalten die Länder für die Bundesstraßen).
Nach dem Gutachten von Prof. Hellermann kann ein Darlehen
an die Autobahn GmbH aus Bundesmitteln verfassungskonform als
finanzielle Transaktion im Sinne von Art. 115 Abs. 2 S. 5
Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Art 115-Gesetz
ausgestaltet werden, wenn es kein verdeckter Zuschuss ist.
Der Autobahn GmbH stehen derzeit keine eigenen Einnahmen aus
der Maut zur Verfügung. Um ihr entsprechende eigene Einnahmen
zur Verfügung stellen zu können, wären einfachgesetzliche
Änderungen am Haushaltsgesetz, dem
Bundesfernstraßenmautgesetz und am
Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz nötig. Diese
wären mit Auswirkungen auf den bisherigen
Finanzierungskreislauf verbunden. Dafür bräuchte es
allerdings eine vertiefte Debatte.
Zur Ausgestaltung von
Eigenkapitalzuführung und Darlehen an die Bahn:
Eigenkapitalzuführung
Die Bahn erhält 2025 zusätzlich zu der
bereits vorgesehenen Eigenkapitalzuführung von rund 5,9
Milliarden Euro weitere 4,5 Milliarden Euro Eigenkapital, um
geplante Infrastrukturvorhaben umsetzen zu können. Damit
nutzt die Bundesregierung ein bereits für den Haushalt 2025
eingeplantes und auch in vergangenen Legislaturperioden
eingesetztes Instrument zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen. Dieses erhöht die Verschuldung
der Bahn nicht und verbessert das
Eigenkapital-zu-Fremdkapital-Verhältnis. Wenn Eigenkapital
für Investitionen in die Schieneninfrastruktur umgesetzt
wird, ist die Zuführung beihilfekonform.
Zwischen der
Bundesregierung und der Bahn sind Gespräche zur angemessenen
Renditeerwartung im Zusammenhang mit den bereits geplanten
Eigenkapitalzuführungen bereits weit fortgeschritten.
Die Zuführung von Eigenkapital des Bundes an die Bahn ist
eine finanzielle Transaktion im Sinne der Schuldenregel nach
Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3
Artikel 115-Gesetz und erhöht daher die maximal zulässige
Nettokreditaufnahme des Bundes. Im Umfang der
Eigenkapitalzuführung (4,5 Milliarden Euro) werden im
Haushalt 2025 bisher eingeplante Investitionszuschüsse an die
Bahn reduziert und die sog. Bodensatz-GMA abgesenkt.
Darlehen Die Bahn erhält ein Darlehen in
Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie
bisher am Markt begebene Anleihen ablösen. Das führt zu
erheblichen Einsparungen bei den Finanzierungskosten, da die
Bahn sich derzeit mit rund 100 Basispunkten über dem Zins
für Bundesanleihen finanziert.
Der Bund finanziert sich deutlich
günstiger als die Bahn. Die von der Bahn begebenen Anleihen
haben grob vereinfacht derzeit durchschnittlich eine Laufzeit
von 12 Jahren und eine Verzinsung von ca. drei Prozent p.a.
Der Bund muss für sein Darlehen nicht die marktübliche
Verzinsung zu Grunde legen. Nach Auffassung des Gutachters
Prof. Hellermann wären möglicherweise sogar zinslose Darlehen
– wie bei anderen Darlehen in der Vergangenheit – als
finanzielle Transaktionen zu werten.
Die
durchschnittliche Rendite der ausstehenden Bundeswertpapiere
und Kreditmarktmittel, also die durchschnittliche Rendite
der ausstehenden Anleihen des Bundes, liegt bei knapp 1,5
Prozent. Es ist daher jetzt möglich und wirtschaftlich
sinnvoll, die hoch verzinsten Anleihen am Markt durch
günstigere Kredite aus dem Bundeshaushalt abzulösen. Damit
wird die Bahn und auch die Gesellschafterin Bund entlastet.
-
Das Darlehen wird wie folgt
ausgestaltet: 1. Die Laufzeit des Darlehens beträgt
34 Jahre. Das entspricht der durchschnittlichen Dauer der
Abschreibungen der Infrastrukturen der Bahn (die
technische Nutzungsdauer von Infrastrukturanlagen
beträgt bis zu 75 Jahre). Das Darlehen wird mit der
durchschnittlichen Rendite der ausstehenden Anleihen des
Bundes in Höhe von 1,5 Prozent verzinst.
2. Das
Darlehen ist wie die abzulösenden Markt-Anleihen der Bahn
endfällig. Der Bund erhält den Darlehensbetrag am Ende
der Laufzeit vollständig zurück. Die Zinsersparnis bei
abgelösten Anleihen der Bahn am Markt trägt dazu bei,
dass sie die notwendigen Erträge für die vorzunehmende
zusätzliche Eigenkapitalerhöhung erwirtschaften kann.
Im Haushaltsvermerk zu Kapitel 1202 Tit. 861 01 -742, der
haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu Darlehen für
Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes, wird entsprechend angepasst.
3. Das
Darlehen wird vom Bund an die Bahn und ausschließlich zur
Verwendung für Investitionen in der nicht im Wettbewerb
stehenden Infrastruktur ausgereicht. Sie können so die
Kosten für die Infrastruktur entlasten. So ist
sichergestellt, dass die Transaktion beihilferechtlich
unbedenklich ist.
Das Darlehen des Bundes an die
Bahn ist eine finanzielle Transaktion im Sinne der
Schuldenregel nach Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2
Abs. 1, S. 1 und § 3 Artikel 115-Gesetz.
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Kabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar
2025 |
Berlin, 13. August 2024 - Das
Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die Zweite
Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des
Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine
regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt.
Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis-
und Mietpreisentwicklung in Deutschland.
Die
letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit
Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Dazu Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Das Wohngeld ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit
der historisch größten Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023
in Kraft trat, haben wir dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und
Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem
Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der
eigenen Immobilie dauerhaft entlastet werden. Seitdem ist
vieles teurer geworden.
Die Menschen geben heute
deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des
täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch
langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld
zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30
Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und
Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.
Gleichzeitig ist es umso wichtiger, dauerhaft mehr
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit einem neuen
Förderprogramm, das zeitnah starten wird, investieren wir
gerade in den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren
Preissegment. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss zum
Bundeshaushalt 2025 vor, dass die Förderung des sozialen
Wohnungsbaus mit 21,65 Milliarden Euro von 2022 bis 2028
weiter auf Rekordniveau verstetigt wird.“
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- Start des Ausbildungsjahres
2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime - Rund
150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First
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Start des Ausbildungsjahres 2024:
jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
Berlin. 31. Juli 2024 - Am 1. August startet in den meisten
Betrieben das Ausbildungsjahr 2024. Insbesondere in den
Großstädten ist es derzeit schwierig, eine bezahlbare Wohnung
zu finden. Gerade junge Menschen stellt dies vor große
Herausforderungen, denn Studierende und Auszubildende
verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen, mit denen
sie dann mit anderen Menschen um Wohnraum in zentralen Lagen
konkurrieren.
Für viele Auszubildende und dual Studierende ist die
Wohnsituation vor Ort sogar der entscheidende Grund für die
Wahl des Arbeitgebers. Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer mit dem Kopf
mitten in einer Ausbildung steckt und zwischen Baustelle oder
Gastrobetrieb und Berufsschule hin- und herpendelt, soll sich
nicht auch noch um eine bezahlbare Unterkunft sorgen müssen.
Wir haben deshalb im vergangenen Jahr gemeinsam mit den
Ländern das Programm Junges Wohnen, speziell für den Neubau
und die Modernisierung von Studierenden- und Azubiwohnheimen,
auf den Weg gebracht und mit jährlich 500 Millionen Euro
Bundesmitteln ausgestattet.
Wo genau junge
Menschen ihre Ausbildung machen, soll nicht vom Geldbeutel
der Eltern abhängen, die z.B. bei zu hohen Mieten
unterstützen müssen. Mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro bis
2028 für den sozialen Wohnungsbau erhöhen wir die
Investitionen in neue, bezahlbare Wohnungen noch einmal
deutlich. Und wir wollen Unternehmen dabei unterstützen, die
gute Tradition des Mitarbeiterwohnens wieder neu aufleben zu
lassen. Deshalb können Arbeitgebende grundsätzlich auch alle
unsere KfW-Förderprogramme in Anspruch nehmen."
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen
Handwerks: „Bezahlbare Wohnraumangebote für Azubis sind ein
wichtiger Teil der Ausbildungsförderung und müssen weiter an
Bedeutung gewinnen. Das Programm Junges Wohnen erleichtert
vielen jungen Menschen den Einstieg in eine duale Ausbildung.
Denn bezahlbarer Wohnraum kann mehr Jugendliche dazu
motivieren, eine Ausbildung auch außerhalb ihrer Heimatregion
zu beginnen. Dadurch lassen sich freie Ausbildungsplätze
besetzen und regionale Probleme auf dem Ausbildungsmarkt
lösen.
Azubis brauchen genauso wie Studierende
Unterstützung beim Wohnen. Um die Gleichwertigkeit zwischen
beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen, war es
daher zweifellos ein wichtiger Schritt, 2023 und 2024 Mittel
für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen zur
Verfügung zu stellen. Dieses Programm muss 2025 unbedingt
fortgeführt und weiterentwickelt werden. So sind etwa
temporäre Wohnangebote notwendig, damit Azubis auch
länderübergreifende Berufsschulen besuchen können."
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Programm
„Junges Wohnen“ ist und bleibt wichtig, denn es geht hier um
die Zukunft für viele junge Menschen - die Suche nach einem
Ausbildungsplatz darf nicht daran scheitern, dass sie keine
bezahlbare Wohnung finden. Der DGB begrüßt deshalb die
Fortführung des Förderprogramms „Junges Wohnen“ bis 2025.
Allerdings müssen die Fördermittel langfristig verstetigt
werden, um den Anbietern von Jugendwohnen vor Ort
Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig müssen die Länder
sicherstellen, dass die Gelder auch abgerufen und
zielgerichtet eingesetzt werden."
Rund
150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First
Unterstützung von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungs-
und Obdachlosigkeit Die Bundesregierung hat im
April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
beschlossen. Als weiteren Schritt nach dem Kabinettsbeschluss
am 24.04.2024 und dem Auftaktkongress des Nationalen Forums
gegen Wohnungslosigkeit am 03.06.2024 erhält nun der
Bundesverband Housing First nach einem Beschluss des
Deutschen Bundestages einen Förderbescheid über knapp 150.000
Euro für das laufende Jahr.
Ziel der Förderung
ist es, den in den USA und Europa sowie zahlreichen deutschen
Kommunen und Ländern erfolgversprechend erprobten Housing
First - Ansatz weiter zu stärken. Hierzu entwickelt der
Bundesverband Housing First in diesem Jahr Webinare, ein
Fortbildungsprogramm sowie eine Wissensplattform. Das Angebot
richtet sich an Expertinnen und Experten in den Ländern,
Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe und soll das Wissen,
wie die Obdach- und Wohnungslosigkeit mit dem Housing First -
Ansatz besser vermieden werden kann, verbreiten.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir haben in Deutschland
bereits ein sehr breites Hilfs- und Unterstützungssystem in
den Kommunen, mit dem wir Menschen helfen, die Obdach- und
Wohnungslosigkeit zu überwinden. Mit dem Housing First -
Ansatz gehen wir noch einen weiteren Schritt in die richtige
Richtung. Damit wird insbesondere jenen Menschen geholfen,
die bereits sehr lange ohne Wohnung leben müssen und kaum
eine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben. Dazu
kommen individuelle Beratungsangebote, um die Rückkehr in ein
geregeltes Leben weiter zu unterstützen. Ich freue mich
darüber, dass die Förderung des Housing First - Ansatzes auch
im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes für 2025 vorgesehen
ist.“
Julia von Lindern, Geschäftsführerin des
Bundesverbands Housing First: „Der Housing First - Ansatz
funktioniert, das wurde in den letzten Jahren vielfach in
Modellprojekten bewiesen. Unsere Aufgabe ist nun, die
zeitlich befristeten Pilotprojekte in dauerhafte Angebote der
Wohnungslosenhilfe zu überführen.
Gemeinsam mit
Ländern und Kommunen, allen relevanten Akteuren, den
Leistungsträgern sowie der Wohnungswirtschaft werden wir
Lösungen entwickeln, um den Housing First - Ansatz unter
deutschen Rahmenbedingungen so umsetzen zu können, dass
obdachlose Menschen langfristig einen Rechtsanspruch auf
diese Form der Hilfe haben. Dabei freuen wir uns über die
Förderung der Politik im Allgemeinen sowie die persönliche
Unterstützung durch die Bundesbauministerin Klara Geywitz im
Besonderen.“
Wohnungsbau verfehlt
Zielmarke Das Münchner Ifo-Institut erwartet in
den nächsten Jahren eine fortgesetzte Talfahrt des Wohnungsbaus in
Deutschland. Die Zahl der neu gebauten Wohnungen könnte
demnach im Jahr 2026 auf nur noch 175.000 absinken, das wären
dann über 40 Prozent weniger als die knapp 300.000 Wohnungen
des Jahres 2022. „Die Prognose ist mit Unsicherheiten
behaftet, aber es ist ziemlich klar, dass wir spätestens 2026
unter die 200.000er-Marke rutschen werden“, sagt
Ifo-Baufachmann Ludwig Dorffmeister der Deutschen
Presse-Agentur.
Das von der Berliner Koalition
beim Amtsantritt 2021 ausgegebene Ziel sind 400.000 neue
Wohnungen pro Jahr. Dieses Ziel rückt offenkundig in immer
weitere Ferne. Wie die Statista-Grafik weiterhin auf Basis
von Daten des Statistischen
Bundesamts zeigt, stagnieren die Zahlen in den letzten
Jahren um die Marke von 300.000 Wohnungen. Die Branche leidet
derzeit unter deutlichen Materialpreissteigerungen. Zudem
haben sich die Bauzinsen verdreifacht. Die Krise betrifft vor
allem den Bau von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen, aber
auch Gewerbeimmobilien und Infrastrukturvorhaben wie Straßen
und Kanalisationen in Städten und Gemeinden. Matthias Janson
Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in
Deutschland? Wohnungskrise - Stand 31.7.2024
Markierte das Jahr 2023 schon einen Tiefstand für
Wohnungs-Baugenehmigungen, verschärft sich die Lage im
laufenden Jahr weiter. So wurden laut Statistischem
Bundesamt hierzulande von Januar bis Mai 71.591
Baugenehmigungen für Wohnnungen in neu zu errichtenden
Wohngebäuden erteilt - das sind 24 Prozent weniger als im
Vorjahreszeitraum und 42 Prozent weniger als im Jahr 2020.
Damit dürfte sich der Wohnungsmangel in Deutschland weiter
verschärfen.
Bereits jetzt wird die von der
Bunderegierung gesetzte Zielmarke von 400.000
fertiggestellten Wohnungen pro Jahr deutlich verfehlt, wie
eine weitere Statista-Grafik zeigt.
Problematisch ist das vor allem für Menschen mit niedrigem
Einkommen und Mieter:innen in Großstädten.
Destatis
zufolge muss in Deutschland im Schnitt 27,8 Prozent des
Einkommens für Miete aufgewendet
werden, sind es in Städten ab 100.000 Einwohner:innen 28,9
Prozent. Bei Haushalten mit einem monatlichen
Haushaltsnettoeinkommen von 1.500 Euro oder weniger steigt
die Belastung auf über 40 Prozent. Mathias Brandt
Kommunale Haushalte: Grundsteueranteil sinkt
Grundsteuer - 31.07.2024 Das
Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsweise der
Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das
Problem war, dass die seit 1964 in den westlichen und 1935 in
den neuen Bundesländern unveränderten Einheitswerte für die
Berechnung zu Wertverzerrungen führen. Ab 2025 greift dann
die neue Grundsteuer-Reform auf Basis der neuen Berechnung
und aktuellen Hebesätzen.
Für die deutschen
Gemeinden ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten
Einnahmequellen. 2016 flossen beispielsweise rund 13,3
Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen -
der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute
Grundstücke) an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden
und Gemeindeverbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14
Prozent. Zusammen mit der deutlich geringeren Grundsteuer A
(Agrar- und Forstwirtschaft) waren es etwa 13,65 Milliarden
Euro, die den Kommunen zugutekamen.
Zuletzt sind
die Steuereinnahmen der
Gemeinden jährlich angestiegen. Im vergangenen Jahr beliefen
sich die Einkünfte aus Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und
Grundsteuer gemeinsam auf rund 143,5 Milliarden Euro. Der
Grundsteueranteil (A+B) lag dabei bei etwa 10,8 Prozent – ein
Zehn-Jahrestief. Vor dem Hintergrund jahrelanger
Unterfinanzierung, ist es kaum verwunderlich, dass viele
Kommunen in Deutschland bei den Hebesätzen der Grundsteuer B
bereits vor 2025 kräftig anziehen. Kommunen werden derzeit
mit nur etwa 23 Prozent an den Landessteuereinnahmen
beteiligt, was zu einer regelrechten Steuerspirale führt.
Letzten Endes tragen die Mieter die Kosten der erhöhten
Grundsteuer, da diese in den meisten Fällen über die
Betriebskosten auf sie umgelegt werden. Renè Bocksch
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Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Baugesetzbuchnovelle) |
Berlin, 30. Juli 2024 - Das
Bundesbauministerium hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung
gegeben. Die Baugesetzbuchnovelle soll zeitnah im Kabinett
beschlossen und bis Ende des Jahres im Deutschen Bundestag
verabschiedet werden.
Dazu Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: "Das Baugesetzbuch ist eine zentrale rechtliche
Grundlage für das Bauen und die Stadtentwicklung in
Deutschland. Wer modern, schneller und klimaangepasst bauen
will, muss hier ran. Die Novelle ist umfassend angelegt.
Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer. Das
spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit auch ein kleines
Konjunkturprogramm für die Baubranche.
Wir
vereinfachen die Anwendung des Städtebaurechts durch mehr
Praxisorientierung. Gemeinden können besser auf lokale und
regionale Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller
Baurechte schaffen. Denkbar sind z.B. Baurechte für die
Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, für die
Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten
oder zur Vergrößerung von Einzelhandelsstandorten."
•
Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle:
Aufstockungen Künftig sollen in Gebieten mit angespannten
Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden möglich sein,
insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder
stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste
(vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit
nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.
•
Innenentwicklung Es soll leichter verdichtet
gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem
Grundstück oder in Höfen. Besitzt also eine Familie einen
großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können
die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus
auf dem Grundstück errichten. Bisher scheitert das daran,
dass eine solche verdichtete Bebauung nicht dem bisherigen
Charakter eines Quartiers entspricht. Das bringt Konflikte
mit sich.
•
Sozialer Flächenbeitrag Mit Hilfe der
sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden Grundstücke
entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach
Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses
Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen
Wohnungsraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung
ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden
(§ 58a BauGB). Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet
mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer
Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die
Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des
Geldes eine Fläche verlangen können.
Dann muss
sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen
Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die
Eigentümer dadurch nichts. Eigentümer profitieren weiterhin,
denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land.
Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Die Einbringung eines
Grundstücks in eine Gesellschaft soll einem Kaufvertrag
gleichgestellt werden.
Dadurch wird das spätere
Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch die Nutzung
sogenannte share deals erschwert. Außerdem sollen die
kommunalen Vorkaufsrechte nach BauGB zukünftig auch dann
ausgeübt werden können, wenn ein in Eigentumswohnungen
geteiltes Gebäude als Ganzes veräußert wird.
•
Musikclubs Mit der großen Novelle des
Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue
Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die
Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren
städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem
vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs
ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11
Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren
planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des
kulturellen Lebens sein können und daher einen kulturellen
Bezug aufweisen.
•
Umwandlungsschutz Das Instrument des
Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027
verlängert. Damit können die Länder in besonders
ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen
Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen einführen.
•
Fristen für die Bauleitplanung Die Aufstellung
von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig
sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf
Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
Umweltprüfung und Umweltbericht Der Umfang des Umweltberichts
soll künftig nur ein Drittel der Begründung des
Bebauungsplans umfassen.
Die Prüftiefe soll
konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich
auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben)
bewertbar sind.
•
Innovationsklausel Veraltete Bebauungspläne
sollen künftig schneller aktualisiert werden können
("Innovationsklausel"). Grundsätzlich findet auf einen
Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der
Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung
galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für
die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan
förmlich.
Für diese Änderung eines Bestandsplans
auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog.
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine
Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft
werden können.
•
Digitalisierung Die Bekanntmachungen, z. B. zu
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig auch
digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen
ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.
•
Stärkung der Klimaanpassung Künftig sollen die
Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die
Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem
Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines
Gründaches.
Insbesondere soll eine solche Möglichkeit
auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens
abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich
das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen
sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden
(z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).
•
Pflanz- und Maßnahmengebot Bauherren müssen
zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bei den
zuständigen Behörden nachweisen, dass sie sogenannte
Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von
Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl.
§ 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger
Verwaltungsaufwand der Gemeinde. Das "Grün" im Baugebiet wird
verlässlich umgesetzt. Der Gesetzentwurf soll im September
2024 im Bundeskabinett beschlossen werden.
•
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis
Ende 2024 abgeschlossen sein.
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Gestzliche Regelungen
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Was
ändert sich im August 2024?
Berlin, 30. JUli 2024 - Das BAföG steigt. Die
Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen
weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche
Milliarden Euro fließen in eine leistungsfähige
Bahninfrastruktur. Diese und andere Regelungen treten im
August in Kraft.
Bildung
Dienstleistungen
Justiz
Verkehr
Wirtschaft und Klima
Bildung BAföG-Reform Die Grundbedarfssätze steigen um
fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und
die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und
Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen
erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von
1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem
Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für
ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter
BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
Zur BAföG-Reform die wichtigsten
Fragen und Antworten
Für Jugendliche in Ausbildung Wer trotz umfassender
Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat
ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche
Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt-
und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige
Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den
Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die
umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause
stattfindet.
Weitere Informationen zur Ausbildung
Startchancen-Programm
Mit dem Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen
Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern
gestärkt werden. Insgesamt stehen 20 Milliarden Euro bereit,
um etwa 4.000 Schulen in Deutschland zu unterstützen.
Weitere Informationen zum
Startchancen-Programm
Dienstleistungen Mehr Services der Verwaltung
digital nutzen Sich nach dem Umzug ummelden, Elterngeld oder
eine Eheschließung beantragen: Bürgerinnen und Bürger werden
mehr Services der Verwaltung digital nutzen können.
Unternehmensleistungen sollen „digital only“ werden. Das
Onlinezugangsänderungsgesetz schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Überblick zur digitalen Verwaltung
Justiz Videotechnik in
Gerichtsverfahren Der Einsatz von Videokonferenztechnik
in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Verfahren beschleunigen
und kostengünstiger machen. Im Sinne einer bürgernahen Justiz
ist es möglich, Anträge und Erklärungen künftig auch per
Bild- und Tonübertragung abzugeben.
Weitere Informationen zur Videotechnik
im Gericht
Weniger Papier vor Gericht Auch die Strafjustiz nimmt die
Digitalisierung weiter in den Blick. So wird die
elektronische Kommunikation erleichtert: Videokonferenzen
sind möglich. Ebenso können Anträge oder Erklärungen online
eingereicht werden. Neu ist auch die Option, einen
Strafantrag digital zu stellen.
Weitere Informationen zur
Digitalisierung der Justiz
Verkehr: Zusätzliche Milliarden Euro für die
Schiene Mit der Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden höhere und zügigere
Investitionen in die Schiene möglich. Ziel ist es, die
Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der
Eisenbahninfrastruktur zu steigern.
Weitere Informationen zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz
Wirtschaft und Klima
Ein Plan fürs Klima Deutschland soll bis 2045
treibhausgasneutral werden. Eine mehrjährige und
sektorübergreifende Gesamtrechnung ist ausschlaggebend für
weitere Klimaschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zum
Klimaschutzgesetz
Klimaschutz und schnellere Genehmigungsverfahren
Am 9. Juli ist die Neuregelung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Maßnahmen
nach diesem Gesetz müssen mit dem Klimaschutz vereinbar sein.
Genehmigungsverfahren von Anlagen werden merklich
beschleunigt. So können Anlagen für erneuerbare Energien
schneller geplant und gebaut werden. Auch längere
Genehmigungsfristen sind nicht mehr unbeschränkt möglich.
Weitere Informationen zum
Bundesimmissonsschutzrecht
Weniger Briefe – längere Laufzeit – hohe
Zuverlässigkeit Angesichts sinkender Briefmengen werden die
Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die
Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Den Wettbewerbern der
Deutschen Post wird ein besserer Marktzugang in der
Paketbranche ermöglicht. Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht
sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit
technischer Unterstützung ausgetragen werden.
Weitere Informationen zum Postgesetz
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Das
ist geplant für Bürgerinnen und Bürger
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Berlin, 19. Juli
2024 -
Das Bundeskabinett hat mit den
Entwürfen zum Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative
wichtige Impulse für ein starkes Deutschland beschlossen.
Darin enthalten sind viele Verbesserungen für Bürgerinnen und
Bürger. Sie sollen 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden
Euro entlastet werden. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und
der Kindersofortzuschlag werden angehoben. Hier gibt es FAQs
zu allen wichtigen Beschlüssen.
18,15 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau bis 2027
Für mehr Tempo beim Bau von Schienen, Straßen und Brücken
Das Bürgergeld soll treffsicherer werden
Ab August 2024: Die außerbetriebliche Berufsausbildung wird
gestärkt
Preis von 49 Euro für das Deutschlandticket soll 2024 stabil
bleiben
Mit dem Rad zur Bahn: „Fahrrad-Parken“ an Bahnhöfen wird
gefördert
•
Akut- und Notfallversorgung soll effizienter gesteuert werden
•
Schnellere Hilfe bei Organ-Transplantationen durch
„Überkreuz-Lebendnierenspende“ Neues aus
•
Pflegeversicherung
Szenarien zur zukünftigen Finanzierung Wie kann die soziale
Pflegeversicherung auch in Zukunft Pflegebedürftige
angemessen unterstützen? Und wie kann sie finanziert werden?
Das Kabinett hat einen neuen Bericht beraten, der hierzu
verschiedene Szenarien vorstellt.
•
Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte durch neue
Personalbemessung
•
Pflegebedürftige Personen können ihre Pflegeperson jetzt zur
stationären Reha begleiten
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie
kennen Wissenswertes zur eigenen PV-Anlage
•
Neue Regeln für Wohneigentümer und Mieter
•
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Durch Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht soll die
Installation von Steckersolargeräten erleichtert werden.
Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter können
damit künftig von ihren Eigentümergemeinschaften
beziehungsweise Vermietenden verlangen, die Installation von
Balkonkraftwerken zu gestatten. Der Bundestag hat dem
zugestimmt.
•
Steckersolargeräte – Was Mieterinnen und Mieter beachten
sollten
PV-Anlagen – Was bei der Planung wichtig ist und welche
Förderung es gibt
Was tun bei Liefer- und Montageproblemen
Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?
•
BGH-Urteile zum Prämiensparen
Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen
haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge
geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise
Tausende Euro nachfordern. Was Sie jetzt tun sollten.
Service und Fakten
•
Wie zuverlässig sind Jugendschutzprogramme für Smartphones?
Neue App
„Kindersicher! – Kinderunfälle vermeiden“
Kinderbilder im Netz – Das sollten Eltern im Urlaub beachten
Podcast: KI im Alltag – Kann sie ältere Menschen
unterstützen?
•
Reisen mit dem Zug: Die DB Bahnhof live App
Vorsicht
vor betrügerischen Jobangeboten auf WhatsApp
Verdacht auf versteckte Spyware in Temu-App
Kryptowerte: Neue Spielregeln für einen neuen Markt
Informationen für Reisende zum Thema Vogelgrippe
•
Neue Broschüren
Pfändungsfreigrenzen
ab 1. Juli 2024
In dieser Broschüre finden Sie die vom 1. Juli 2024 bis zum
30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für
Arbeitseinkommen. Die Übersichten sind gestaffelt nach der
Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden
Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der
Schuldner oder die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und
Unterhalt leistet.
Gemeinsam leben – Eine Information für Paare, die ohne Ehe
oder eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben
•
Die Grund-Rente kommt! Ein Heft in Leichter Sprache
Weniger Lebensmittel wegwerfen – So geht’s
•Verbraucherzentrale
Bundesverband – Jahresbericht 2023
Starker
Verbraucherschutz in unsicheren Zeiten
•
Das
Deutschlandticket, die neue Sammelklage oder die dauerhafte
Einführung der telefonischen Krankschreibung – das Jahr 2023
brachte viele Verbesserungen für Verbraucherinnen und
Verbraucher. Zugleich sorgten sich viele über steigende
Lebensmittelpreise; gab es Unsicherheiten rund ums neue
„Heizungsgesetz“. Die Verbraucherzentralen waren und sind
hier kompetente zuverlässige Anlaufstellen für alle Probleme
des Alltags. Online-Schulungen für Verbraucher
•
Angebote der Energieberatung
Themenbeispiele: Welche Heizung für mein Haus? Aktuelle
Fördermittel für Bestandsgebäude
Angebote der
Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI im Alltag älterer Menschen, Umgang mit
steigenden Lebensmittelpreisen
Einsteigen bitte!
YouTuber Rezo lädt zu einer spannenden Fahrt ein Fake Train
ist ein neues Streaming-Format, das für einen bewussteren
Umgang mit Desinformationen sensibilisieren will - moderiert
von YouTub-Star Rezo. Je zwei Prominente aus Musik, Comedy
oder Social Media treten während einer Zugfahrt gegeneinander
an und stellen ihr Wissen bei rasanten und innovativen
Spielen auf die Probe. Termine
•13.
bis 15. September: Deutsche Waldtage
16.
bis 20. September: Woche der Klimaanpassung
•18.
September bis 8. Oktober: Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit
•13.
bis 15. September: Deutsche Waldtage
3.
Oktober: Tag der Deutschen Einheit
Jetzt
mitmachen!
Online-Dialog
zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschland soll
nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie
möglich. Bis zum 26. Juli 2024 haben Sie noch die
Möglichkeit, sich online an der Weiterentwicklung der
Nachhaltigkeitsstrategie zu beteiligen.
Sommerzeit ist Reisezeit
Tipps für nachhaltiges Reisen Ob bei der Wahl des Reiseziels,
des Verkehrsmittels oder durch das Verhalten vor Ort – es
gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Umwelt zu schützen und
einen erholsamen und fröhlichen Urlaub zu verleben.
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Düngegesetz abgelehnt - Änderungen bei
Krankenhausreform gefordert
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1046. Sitzung des Bundesrates in Berlin, 5. Juli 2024 •
Neue Grenzwerte zu Cannabis am
Steuer gebilligt •
Organspenden: Bundesrat startet
Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
•
Grünes Licht für Postreform
•
Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
•
Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
•
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches
Stalking
•
BAföG-Reform gebilligt
•
Berufsvalidierung kommt
•
Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Neue
Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat
passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli
2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche
Gesetzesänderungen.
THC-Grenzwert Für die
Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das
Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen
Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging
die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml
aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml
THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug
führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis
3.000 € rechnen.
Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von
einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht,
Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach
einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in
der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei
Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen
werden.
Verschärfungen und Ausnahmen Wer den
Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat,
muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen,
die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen
Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die
Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit
Alkohol.
Generelles Verbot in der Probezeit
Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie
jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie
es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt. Die
Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet
werden und treten nach der Verkündung in Kraft.
Neues Düngegesetz abgelehnt Der
Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung dem zweiten Gesetz zur
Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das
Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die
Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung
bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz
landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese
ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig
nachhaltiger und effizienter zu düngen.
Durch das
Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam
die geltenden Düngeregeln sind. Umsetzen von EU-Vorgaben Ziel
des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher
Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem
Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte
durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet
werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf
den europäischen Markt gelangen.
Bundesregierung oder
Bundestag haben nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über
Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.
Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes
zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und
zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach
ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme
beschlossen. Bundesrat fordert Verbesserungen In dieser
begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche
Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das
Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die
Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen.
Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik
grundsätzlich zu überarbeiten.
Bürokratische
Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und
Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt
werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen
insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die
Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der
Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die
Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
zeitnah weiterzuentwickeln.
Ziele des Gesetzes
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die
Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern.
Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für
Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in
der Krankenhausversorgung gesteigert werden.
Vorhaltevergütung Der Entwurf sieht vor, das bestehende
Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte
Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in
Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige
Behandlungen anbieten.
Krankenhäuser sollen
weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben,
indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße
Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen.
Grundversorgung und Bürokratieabbau Ziel des Gesetzes sei
ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in
bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der
Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten
Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden.
Um
den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll
die Dokumentation verschlankt und das System
entbürokratisiert werden. Wie es weitergeht Die Stellungnahme
des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den
Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und
dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur
abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in
den Bundesrat.
Grünes Licht für Postreform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli
2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die
Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz
an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an.
Verlängerung der Postlaufzeiten Briefe werden auch
zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu
gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung
erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern.
Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit
von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim
Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten
Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent
so gut wie sicher.
Mehr Wettbewerb bei Warensendungen
Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im
Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere
Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die
Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um
Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können,
wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.
Pakete mit erhöhtem Gewicht Pakete mit einem Gewicht
von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete
mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das
hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines
Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe
eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.
Nachhaltigkeit Ziel der Novelle ist auch eine höhere
Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein
Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger
nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch
die jeweilige Paketbeförderung war. Bundesrat fordert weitere
Verbesserungen für Beschäftigte In einer begleitenden
Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die
Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber
darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der
Beschäftigten bedürfe.
Er schlägt einige
Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher
Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen
Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines
Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen
der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete
und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.
Das Gesetz
kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu
großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von
Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes
einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des
Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück. Gestaffelter
Schutz Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen
Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen
der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei
Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche
beginnen und sich gestaffelt entsprechend der
Schwangerschaftsdauer verlängern.
Bisherige
Rechtslage Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl-
und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es
sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm
beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In
diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo
hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer
Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein
Anspruch auf Mutterschutz.
Kritik an
Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt Die
aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer
Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach
ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so
weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere
einen Geburtsvorgang erlebten.
Für eine Reform des
Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung
psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine
traumatische Erfahrung darstelle. Körperliche Regeneration
Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass
sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche
Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die
ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des
Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen
nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz
aussetzten.
Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine
Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den
Krankengeldbezug. Die Entschließung wurde an die
Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob
und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen
dafür gibt es nicht.
Bundesrat verlangt
Strafe für bösartige Deepfakes Der Bundesrat hat
am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen
Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen.
Er geht auf eine Initiative von Bayern zurück. Was sind
Deepfakes? Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende
Medieninhalte, die am Computer - immer häufiger unter
Verwendung von künstlicher Intelligenz - erzeugt werden. Auf
diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen
von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können
beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert
werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen
waren.
Durch sogenanntes Voice-Cloning zur
Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von
Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie
getroffen wurden. Erhebliche Gefahren Deepfakes bergen nach
der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für
individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber
auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis
existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen
und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in
einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht
gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden.
Die
persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich
kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer
Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen
betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen
Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch
künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.
Existierende Straftatbestände nicht ausreichend Das
bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes
bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen
Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch
digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine
computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber
wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch
das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt.
Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die
Höchststrafe fünf Jahre betragen. Erkennung und
Kennzeichnung von Deepfakes In einer begleitenden
Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung,
Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf
den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die
regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher
Intelligenz wünschenswert.
Schließlich schlägt die
Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten,
die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der
Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag
eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die
die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches
Stalking Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf
für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und
Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht
auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein zurück. Schutz vor Übergriffen
Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen
ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der
Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte
Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung.
Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne
Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch
von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener
Handlungen erzeugt. Neuer Straftatbestand Im Kern schafft der
Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von
Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches
Stalking.
Damit sollen Entscheidungsträger gerade
auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch
bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.
Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt
immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen
damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.
Besonders schwere Fälle Der Entwurf sieht auch vor, dass
die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische
Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere
Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter
21 Jahren vorgesehen. Erweiterung auf kommunale und
europäische Ebene Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei
bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur
Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und
Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und
europäische Ebene.
Dadurch soll die große Bedeutung
von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der
europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat
unterstrichen werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates
wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet.
Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Bundesrat billigt BAföG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli
2024 den Bundesrat passiert. Erhöhung der Unterstützung Das
Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf
475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in
deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro
pro Monat für die Miete erhalten.
Auch die Kranken-
und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.
Flexibilitätssemester Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen
gehört zudem die Einführung eines so genannten
Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von
Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso
soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung
verlängert werden.
Studienstarthilfe für
finanzschwache Studierende Junge Menschen aus besonders
finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe
von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines
Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für
eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende
ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines
Minijobs nebenbei arbeiten können.
Mehr Effizienz bei
der Verwaltung Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen
zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es
ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen
für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von
Formblättern der BAföG-Anträge.
Stärkere Einbindung
der Länder In einer begleitenden Entschließung fordert
der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen
Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden
und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes
verpflichtet seien und ein enger Austausch über die
Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der
Verwaltung unerlässlich sei.
Die Änderungen am
Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der
Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch
Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.
Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur
Widerspruchslösung Das Transplantationsgesetz
soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei
Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der
Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf
beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr
Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein
lebensrettendes Organ erhalten.
Widerspruch statt
Zustimmung Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen
eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin
ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten
Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als
Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer
Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise
zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen.
Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung
und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine
Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.
Art
des Widerspruchs Der Widerspruch kann im
Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer
Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten
werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher
Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die
Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert
hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern
der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum
Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der
minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.
Großer Mangel an Spenderorganen Die Zahl der
Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn
Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine
Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und
Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien
jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in
Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu
einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die
Länder.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten
werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um
diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert
der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der
Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete
Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme
sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird in den
Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die
Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte.
Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Berufsvalidierung kommt Der Bundesrat hat in
seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs-
und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Anerkennung von
Berufserfahrung auch ohne Ausbildung Mit dem Gesetz sollen
Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne
vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal
festgestellt und bescheinigt werden.
Ziel dieser
Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu
machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene
Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im
bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu
finden.
Mindestalter 25 Jahre Die Validierung
setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum
gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der
Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am
Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im
Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es
Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze
könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen
Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu
Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.
Digitale
Bildung Des Weiteren soll mit dem Gesetz die
Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben
werden, indem konsequent digitale Dokumente und
medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung
ermöglicht werden.
Begleitende Entschließung In
einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass
der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25
Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein
Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der
Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde.
Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung
des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1.
Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere
Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal
die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen
Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit
bräuchten.
Nach Ausfertigung und Verkündung kann das
Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft
treten.
Umfangreiche Stellungnahme zum
Tierschutzgesetz Der Bundesrat hat die von der
Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes
geprüft und in seiner Sitzung eine Stellungnahme zu dem
Vorhaben abgegeben. Vorschläge des Bundesrates Zur
Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat
zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich
beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und
Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen
per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die
Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem
soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen
genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz
sicherzustellen.
Die Länderkammer bittet die
Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von
KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den
Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in
Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die
Bereitstellung ausreichender Mittel, um die
Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer
Nebenprodukte umsetzen zu können.
Ziel: Tierschutz in
Deutschland stärken Mit dem Gesetzentwurf möchte die
Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des
Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an
aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei
es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren
umfassend zu stärken. Die Änderungen betreffen nahezu alle
Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit
ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim-
und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von
Wildtieren in reisenden Zirkussen.
Folgende
Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der
Bundesregierung dabei im Mittelpunkt: das Verbot Tiere, wie
Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten, die Reduzierung
der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie
beispielsweise das Schwänzekupieren, die Pflicht zur
Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit
Heimtieren, die Einführung einer Videoüberwachung in
tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen, das
Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit
Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot,
wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei
den Tieren führen, das Verbot des Haltens und der
Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie
etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden
Zirkussen.
Bundestag am Zug Als Nächstes
befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des
Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf
zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des
Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das
Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.
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Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 und die
Wachstumsinitiative |
Berlin. 4. Juli 2024 - Der Bundeskanzler,
der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben
sich heute zur Aufstellung des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 und eine
umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische
Umsetzung und Ressortabstimmung des Haushaltsentwurfs 2025
und Finanzplans bis 2028 werden bis zur Kabinettbefassung am
17. Juli 2024 ausgearbeitet und dann wie üblich im Detail
vorgestellt.
Die Bundesregierung setzt mit den
Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative neue Impulse für
ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges
Deutschland. Dabei werden die Vorgaben der Schuldenbremse
eingehalten; der in ihrem Rahmen mögliche reguläre
Verschuldungsspielraum wird genutzt. Der Haushalt setzt so
klare Prioritäten: mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren,
gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierter
Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum.
•
Die Investitionen des Bundes sind auf Rekordniveau. Sie
steigen im Jahr 2025 weiter an. Im kommenden Jahr wird der
Bund seine Investitionsausgaben auf rund 57 Milliarden Euro
erhöhen. 2024 lagen sie bei 53 Milliarden Euro. Hinzu kommen
Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie
Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage) in Höhe
von rund 40 Milliarden Euro. Insgesamt stehen rund 100
Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung. Der
Bund setzt zudem die richtigen Rahmenbedingungen für eine
verlässliche Energieinfrastruktur insbesondere durch das
Kraftwerksicherheitsgesetz.
Der Bund investiert
konkret dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen
und Bürger wichtig ist: Bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und
digitaler Infrastruktur. Deshalb gibt der Bund
Baukostenzuschüsse und erhöht das Eigenkapital der Deutschen
Bahn deutlich. Um eine Erweiterung der
Investitionsmöglichkeiten für Schiene und Straße zu
ermöglichen, wird eine Darlehensvergabe (als finanzielle
Transaktion) sowohl an die Deutsche Bahn AG wie auch an die
Auto- 2 bahn GmbH geprüft. Für eine leistungsfähige Straße
stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung.
• Investitionen in die äußere Sicherheit. Das ist die
richtige Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wegen der
Zeitenwende werden die Anstrengungen für die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas im Angesicht
der Bedrohungslagen fortgesetzt. Deshalb wird weiter in die
Bundeswehr investiert.
Die NATO-Quote
von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sowohl im
Jahr 2025 als auch in den kommenden Jahren bis einschließlich
2028 übertroffen, sie beträgt dann 80 Milliarden Euro. Die
Ukraine wird weiterhin gemeinsam mit den europäischen und
internationalen Partnern auf hohem Niveau und solange wie
nötig unterstützt. Deutschland bleibt verantwortungsvoller
Partner in den internationalen Organisationen und eines der
größten Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit wie bei
der humanitären Hilfe.
• Investitionen in die
Innere Sicherheit. Für die Sicherheitsbehörden werden rund
eine Milliarde Euro mehr als bislang vorgesehen zur Verfügung
gestellt. Dies dient der Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger in Deutschland. Das ist ein wichtiges Zeichen in
unruhigen Zeiten.
Der Katastrophenschutz, das
Technische Hilfswerk und der Zoll werden besser ausgestattet.
Für die Anpassung an den Klimawandel und den Agrar- und
Küstenschutz werden ebenfalls mehr Mittel als ursprünglich
vorgesehen zur Verfügung gestellt.
• Steuerliche
und sonstige Entlastungen. für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen: Durch den Abbau der sog. kalten Progression und
andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 um 23
Milliarden Euro entlastet. In der Wachstumsinitiative sind
weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und
Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vereinbart; etwa bei den Abschreibungen, der
Forschungszulage, Förderung der Elektro-Mobilität,
Verlängerung der Stromsteuersenkung und der
Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit und für
ausländische Fachkräfte. Die Abschaffung der EEG-Umlage
entlastet auch im Jahr 2025 Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe; für 2024 sichert
ein Nachtragshaushalt diese Entlastung.
•
Gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Kinder, Jugendliche
und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. So
wird der Kinder- und Grundfrei- 3 betrag in 2024 und 2025 und
zugleich das Kindergeld zum 1. Januar 2025 erhöht. Ab 2026
wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und
Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Um berufstätige
Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, wird für den
Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro
zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende
Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.
Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit
einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen
Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und
schafft so mehr Chancen für bessere Bildung. Das
Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro
fortgesetzt; damit unterstützt der Bund eine gute
Kinderbetreuung. Zur Verbesserung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und für die Demokratie werden weitere Mittel
bereitgestellt, ebenso für Freiwilligendienste, den
Bundesfreiwilligendienst und den Kinder- und Jugendplan. Die
Zivilgesellschaft wird ebenso wie jüdische Einrichtungen
unterstützt. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 ermöglicht der
Bund die Umsetzung des Rentenpakets II und damit ein
verlässliches Rentenniveau und die künftige Stabilisierung
der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung durch
Erträge aus einem steigenden Kapitalstock
(Generationenkapital).
• Zielsicheres Bürgergeld. Im Rahmen der
Verabredungen zur Wachstumsinitiative wird die Effizienz beim
Bürgergeld erhöht (zum Beispiel durch erhöhte
Mitwirkungspflichten). Missbrauch und Schwarzarbeit werden
bekämpft. Gleichzeitig werden die Anreize zur Aufnahme einer
Beschäftigung erhöht.
• Mehr und bezahlbarer
Wohnraum. Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer Wohnraum
zur Verfügung steht, setzt der Bund die soziale
Wohnraumförderung langfristig fort. Bis 2028 sind mehr als 20
Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund unterstützt Familien mit
einer zusätzlichen Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau
im unteren und mittleren Preissegment. Die Städtebauförderung
wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Mietpreisbremse und
der Schutz von Mietern bei Umwandlung der Mietwohnung in eine
Eigentumswohnung werden verlängert. Auch das unterstützt
bezahlbaren Wohnraum. • Klima- und Transformationsfonds.
Dieser bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz,
Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der
geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr
2025 sichergestellt.
4 • Zukunftstechnologien und
Innovation. Für Forschungsvorhaben werden rund drei
Milliarden Euro bereitgestellt. Die Mittel für die
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht,
über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund im
Jahr 2025 rund acht Milliarden Euro für die großen
Wissenschaftsorganisationen zur Verfügung. Deutschland bleibt
führend bei den Zukunftstechnologien, wie zum Beispiel der
Halbleiterindustrie. Das sichert und schafft gute, gut
bezahlte und sichere Arbeitsplätze.
• Deutschland
braucht mehr Wachstum. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und
der Bundesminister der Finanzen haben sich deshalb zeitgleich
mit dem Haushaltsentwurf auf umfassende Maßnahmen
verständigt, die der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse
für mehr wirtschaftliche Dynamik geben werden. Vor allem wird
mit den beschlossenen Maßnahmen das langfristige
Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft substantiell
erhöht und so der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen
Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessert. Der Energiemarkt
wird weiterentwickelt und an die Herausforderungen der
Dekarbonisierung angepasst.
• Bürokratie abbauen, Deutschland
beschleunigen. Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger leiden
unter immer mehr Bürokratie, behördliche Verfahren dauern
viel zu lange. Daher sorgt die Bundesregierung für mehr Tempo
bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Durch die
Priorisierung der Ausgaben ist die notwenige
Schwerpunktsetzung im Haushaltsentwurf gelungen. Die
Zinsbelastungen werden zukünftig periodengerecht
veranschlagt.
Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden
einerseits zu mehr Steuereinnahmen und
Sozialversicherungsbeiträgen führen und andererseits Ausgaben
einsparen. Zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird der
Entwurf eines Nachtragshaushalts für dieses Jahr auf den Weg
gebracht, der die höheren Bedarfe berücksichtigt.
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