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Redaktion Harald Jeschke

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 Archiv Juli - Dezember 2024

Mietpreisbremse bis 2029 verlängern - Länderinitiative vorgestellt und mehr...

1050. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2024:
- Mietpreisbremse bis 2029 verlängern
- Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
- Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie
- Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu
- Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt, Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen. Arbeitserlaubnis nach drei Monaten
- Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt - elektronische Fußfessel gefordert
- Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte

- Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf
- Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert
- Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen Cookie-Banner-Flut

Mietpreisbremse bis 2029 verlängern - Länderinitiative im Bundesrat vorgestellt
Im Bundesrat wurde eine Gesetzesinitiative von sechs Ländern vorgestellt, die das Ziel verfolgt, die sogenannte Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern.
Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit ihrem Vorstoß wollen die Länder das Instrument erneut bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.

Im Kern legt die Mietpreisbremse fest, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazugehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Weiterhin angespannte Wohnungsmärkte

Begründet wird die Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum, sei eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener - insbesondere Familien - aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern.
Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem ein neues Begründungserfordernis für die Länder: Wenn eine Landesregierung zum wiederholten Male für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die zeitliche Begrenzung bis 2029 soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.
Ausschüsse beraten den Entwurf

Ein Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand keine Mehrheit. Der Vorschlag wurde daher federführend in den Rechtsausschuss sowie in den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie in den Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung überwiesen. Er wird voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung stehen.


Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.
Anpassungen für 2025 und 2026

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:

- die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)
- die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)
- die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie

- die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.
Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.


Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst, die darauf abzielt, die Automobilindustrie zu unterstützen und dadurch den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern.
Verbrenner-Aus eher überprüfen

Die Automobil- und Zulieferindustrie sei der bedeutendste Industriezweig Deutschlands, heißt es in der Entschließung. Sie sichere bundesweit 770.000 Arbeitsplätze und sei damit eine wesentliche Säule des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um diesen Standortvorteil zu erhalten, müsse der Wandel hin zu nachhaltigen Antriebstechnologien so gestaltet werden, dass er in Europa und Deutschland keine vermeidbaren Verluste an Arbeitsplätzen und Marktanteilen verursache.

Um dieses Ziel zu erreichen, müsse der EU-Beschluss, ab 2035 keine Neuwagen mehr zuzulassen, die mit Diesel oder Benzin fahren, bereits 2025 überprüft werden. Bisher sieht die entsprechende Verordnung eine Überprüfung der Pläne im Jahr 2026 vor.
Keine Strafen bei Überschreitung der Flottengrenzwerte

Die Länder appellieren an die Bundesregierung, auf EU-Ebene Verhandlungen aufzunehmen, um das Stufenmodell der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge anzupassen. Flottengrenzwerte gelten für jeden Fahrzeughersteller für den Durchschnitt aller seiner in der EU neu zugelassenen Pkw. Das geplante Absenken der CO2-Flottengrenzwerte ab Januar 2025 sieht der Bundesrat kritisch, da mögliche Strafzahlungen die europäische und deutsche Automobilindustrie in der aktuellen Lage belasteten. Deshalb seien die entsprechenden Strafzahlungen im Jahr 2025 auszusetzen.
Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu
Der Bundesrat hat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll.
Vom einfachen Gesetz ins Grundgesetz

Mit der Verfassungsänderung werden wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz aufgenommen. Diese finden sich bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz – einem einfachen Einspruchsgesetz, das jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Sind sie hingegen erst einmal im Grundgesetz verankert, können sie nur noch mit einer Verfassungsmehrheit geändert werden, benötigen also die Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln des Bundesrates.
Status und Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern

Mit der Grundgesetzänderung wird der Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan verfassungsrechtlich verankert. Gleiches gilt für die Bindungswirkung seiner Entscheidungen, dass also der Staat und alle seine Institutionen die Urteile und Beschlüsse des Gerichts beachten müssen. In den Verfassungsrang gehoben werden zudem zentrale Strukturvorgaben, die sich nach einhelligem Urteil bewährt hätten, so die Gesetzesbegründung. Dies betrifft die Geschäftsordnungsautonomie, die Zahl der Senate und ihre Besetzung mit je acht Richterinnen und Richtern, die feste Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze und den Ausschluss der erneuten Wählbarkeit.
Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen

Die Diskussion über die verfassungsrechtliche Absicherung sei nicht neu, heißt es in der Begründung. Es entspräche seiner Stellung im Verfassungsgefüge, auf der Ebene des Grundgesetzes ausführlichere Regelungen über das Verfassungsgericht zu treffen. Dies decke sich auch der allgemeinen Auffassung, das Gericht tagespolitischen Auseinandersetzungen dauerhaft zu entziehen. Zugleich beuge die verstärkte verfassungsrechtliche Verankerung Bestrebungen vor, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage zu stellen, wie dies in einzelnen europäischen Ländern zu beobachten sei.
Wie es weitergeht

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden 2/3-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen. Arbeitserlaubnis nach drei Monaten

Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden.
Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft

Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern möglichst frühzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ermöglichen.
Der Wunsch zu arbeiten

Neben dem Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren.
Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der sodann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.


Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte
Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten.
Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte

Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher.
Starker Anstieg der Pflegebedürftigen

Durch den demografischen Wandel stehe die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Bereits jetzt sei eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke.

Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen habe, als es zu erwarten gewesen wäre. Auch die COVID-19-Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor negativ aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz nicht zu finanzieren seien.
Die Verordnung kann nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.


Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt
Das Land Hessen hat am 20. Dezember 2024 im Bundesrat eine Entschließung vorgestellt, die das Ziel verfolgt, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (sogenanntes „Gold-Plating“) zu verhindern.

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Bedeutung des europäischen Binnenmarkts
Der europäische Binnenmarkt sei ein einmaliges Erfolgsmodell sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen, heißt es in dem Entschließungsantrag. Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke den Wettbewerb der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.

„Gold-Plating“ belastet Unternehmen

Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn Mitgliedsstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorschriften versähen. Diese vermeintliche Veredelung („Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung von europäischen Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer enormen bürokratischen Belastung für die Unternehmen. Anstatt von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren, müssten sie nunmehr auch die nationalen Ausnahmen berücksichtigen.
Bürokratische Belastungen

Aufwendige Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten hätten oft einen europäischen Ursprung. Die Bundesregierung dürfe deshalb bei der Umsetzung europäischen Rechts nicht noch weitere bürokratische Hürden aufbauen. Die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen sowie das Handwerk, leisteten einen erheblichen Beitrag für die Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende bürokratische Belastungen verbraucht würden.
Verzicht auf Übererfüllung gefordert

Die Bundesregierung solle daher zukünftig auf eine Übererfüllung der EU-Vorgaben verzichten. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Eine restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben führe zu mehr Rechtsgleichheit und -klarheit und fördere damit auch einen besseren Zusammenhalt und eine bessere nachhaltige Entwicklung in der EU.
Beratung in den Ausschüssen

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Er wird nach den Ausschussberatungen voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung stehen.


Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt - Bundesrat fordert elektronische Fußfessel
Um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, schlägt der Bundesrat vor, die bestehenden Vorschriften zum Gewaltschutz um Maßnahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum Beispiel durch elektronische Fußfesseln, zu erweitern. Auf Initiative des Landes Hessen fasste er am 20. Dezember 2024 eine entsprechende Entschließung.
Anstieg häuslicher Gewalt

Mit Sorge sei in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg häuslicher Gewalt zu beobachten, heißt es in der Entschließung. Allein im Jahr 2023 seien über eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden - eine Steigerung von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Geschätzt habe jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt.

Das Bundeskriminalamt gehe zudem davon aus, dass viele Taten wegen Scham- und Schuldgefühlen der Betroffenen nicht angezeigt würden und die Dunkelziffer noch höher sei. Daher bestünde dringender Handlungsbedarf.
Kontaktsperren oft ineffektiv

Das Gewaltschutzgesetz und die Polizeigesetze der Länder könnten den Opfern häuslicher Gewalt häufig keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Maßnahmen wie Kontaktsperren und Näherungsverbote wirkten nicht effektiv genug. Bei Ermittlungen zu Tötungen in Familien oder Partnerschaften werde oft festgestellt, dass bestehende Kontaktverbote durch die Täter einfach missachtet wurden.

Verbesserung des Schutzes durch elektronische Überwachung
Daher müsse das Gewaltschutzgesetz zukünftig ermöglichen, Näherungs- und Kontaktverbote auch elektronisch zu überwachen. Dies könnte zum Beispiel durch sogenannte elektronische Fußfesseln geschehen. Der Schutz für Gewaltbetroffene würde so bundesweit erhöht.

Auch im Strafgesetzbuch sei der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung als mögliche Maßregel der Sicherung und Besserung vorzusehen. Gerade in Fällen, in denen es nach der Missachtung von Gewaltschutzanordnungen zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sei, bestünde eine besondere Gefährdung des Opfers.

Keine Kosten für Opfer von Drohungen oder Gewalt
Wer einen entsprechenden Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stelle, solle jedoch nicht die Kosten dafür tragen. Dies müsse insbesondere auch dann gelten, wenn bei der überwachten Person die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen nicht eingetrieben werden könnten.
Gesetzentwurf gefordert

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Rahmen der zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben die elektronische Aufenthaltsüberwachung ermögliche und so ein effektives Mittel in den bestehenden Gewaltschutz integriere. Er fordert zudem, die Koordination der Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu bedürfe es eines gegenseitigen Austausches der beteiligten Institutionen, insbesondere der Familiengerichte, der Jugendämter, der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.


Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert
Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter anderem die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Übertragbarkeit von Restmitteln aus 2023

Das zum 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket gilt für den gesamten deutschen Nahverkehr. Bund und Länder subventionieren das Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023 dürfen nach der Gesetzesänderung auch im Jahr 2024 zur Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden – dies war bisher ausgeschlossen.
Ticketpreis nicht Teil des Gesetzes

Anders als bei der Einführung des Deutschlandtickets ist dessen künftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab Januar 2025 geeinigt.
Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen Cookie-Banner-Flut
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einer Verordnung zugestimmt, die die Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im Internet einfacher macht. Die Zahl der Einwilligungsbanner soll langfristig sinken, indem sogenannte „anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ als Alternative geschaffen werden.

Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste
Diese anerkannten Dienste sollen die vom Endnutzer getroffene Entscheidung, ob er eine Einwilligung erteilt oder nicht erteilt, verwalten. Dann sollen sie diese auf Nachfrage dem Anbieter von digitalen Diensten übermitteln. Erhalten die Dienste die Einwilligung oder deren Verweigerung auf diese Weise, sind sie nicht mehr auf eine eigene Nachfrage beim Endnutzer angewiesen.
Einbindung von Diensten nur auf freiwilliger Basis

Die Verordnung regelt die Anforderungen, die ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung erfüllen muss, sowie das Verfahren zur Anerkennung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Weitere Regelungen betreffen technische und organisatorische Maßnahmen sowie die verwendete Software. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Einbindung entsprechender Dienste sowohl für Endnutzer als auch für Anbieter von digitalen Diensten freiwillig ist.
Inkrafttreten

Der Verordnung kann nun verkündet werden. Sie tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das mit der Verordnung verfolgte Anliegen sowie die vorgesehene Evaluation. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, diese sorgfältig und kritisch durchzuführen. Außerdem soll möglichst parallel zur geplanten Auswertung vorsorglich mit der Erarbeitung alternativer Ansätze begonnen werden.


Bundeskanzler Scholz sprach mit dem designierten US-Präsidenten Trump

Berlin, Donnerstag, 19. Dezember 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute abermals mit dem gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, telefoniert. Im Zentrum des Gesprächs standen die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa.


Sie waren sich einig, dass der russische Krieg gegen die Ukraine schon viel zu lange andauere und es darauf ankomme, so bald wie möglich auf den Weg zu einem fairen, gerechten und nachhaltigen Frieden zu gelangen. Der Bundeskanzler bekräftigte erneut, die Unterstützung der Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg so lange wie nötig fortzusetzen.

Jung kauft Alt: Förderung nun auch für den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude

Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2025 angepasst

Berlin, 19. Dezember 2024 - Seit September gibt es das Förderprogramm „Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 1. Januar 2025 wird die Förderrichtlinie angepasst. Künftig wird auch der Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich sein. In Deutschland sind rund 10% des Gebäudebestandes denkmalgeschützt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Unser Förderprogramm zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut gestartet. Zum 1. Januar erhöhen wir den Kreis förderfähiger Gebäude noch einmal deutlich. Bisher konnte der Erwerb denkmalgeschützte Häuser nicht durch unser Programm Jung kauft Alt gefördert werden, da viele dieser Gebäude energetisch nicht so saniert werden können, wie es die Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen.
Das ändern wir jetzt.
Durch die Ausweitung von Jung kauft Alt können sich nun mehr Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen wir vielen Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten möchten und das mit Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes bislang aber nicht tun konnten. Das ermöglicht es Familien zum Beispiel in die alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu kaufen, zu sanieren und hierfür auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht leer steht."

Zum Programm:

Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Dabei darf der Jahres-Primärenergiebedarf max. 160% des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
Für alle anderen Bestandsgebäude gilt weiterhin: Die Gebäude müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein.

Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).


Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
Das zu erwerbende Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.
Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist grundsätzlich möglich.



Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag

Berlin, 16. Dezember 2024 - Am Montagmittag stellte der Bundeskanzler im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage. Der Bundestag entscheidet sodann über die bereits am 11. Dezember beantragte Vertrauensfrage. Mit diesem Schritt macht der Bundeskanzler von seinem verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 68 des Grundgesetzes Gebrauch und ermöglicht so dem Deutschen Bundestag eine Entscheidung über den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen.

Wie geplant: kein Vertrauen mehr in Scholz
Der Deutsche Bundestag hat Bundeskanzler Scholz das Vertrauen entzogen. Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207 Abgeordnete für den SPD-Politiker, 394 gegen ihn und 116 enthielten sich der Stimme, gab Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekannt.

Der Kanzler verfehlte damit wie beabsichtigt die notwendige Mehrheit von mindestens 367 Stimmen deutlich. Somit kann der Bundestags am 23. Februar neu gewählt werden - die endgültige Entscheidung zur Auflösung des Bundestags liegt beim Bundespräsidenten.


Weg frei für Neuwahlen
Um Neuwahlen herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage gestellt – und die Abgeordneten haben diese Frage mehrheitlich verneint. Somit kann er nun dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.    

„Die Bundestagswahl vorzuziehen, das ist auch mein Ziel”, sagte der Kanzler während seiner Erklärung vor dem Bundestag. Nach dieser Erklärung und einer angeschlossenen Aussprache stimmten die Abgeordneten ab. 

Insgesamt wurden 717 Stimmen abgegeben: 207 der anwesenden Abgeordneten sprachen dem Kanzler das Vertrauen aus, 394 stimmten dagegen und 116 enthielten sich. Somit ist der Weg frei für vorgezogene Bundestagswahlen.


Neuwahlen – wie geht es jetzt weiter?
Kanzler Scholz wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufsuchen und ihm vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und so Neuwahlen herbeizuführen. Der Bundespräsident hat dann 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Kommt er dem Vorschlag nach, müssen Neuwahlen binnen 60 Tagen nach der Bundestagsauflösung erfolgen; als Wahltermin ist der 23. Februar 2025 geplant.


Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestags bleiben der Bundeskanzler und die Bundesregierung im Amt und sind voll handlungsfähig. Auch nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags arbeitet die Bundesregierung auf Ersuchen des Bundespräsidenten grundsätzlich geschäftsführend weiter, bis eine neue Regierung gebildet wird.

Frage gestellt: Bundeskanzler (Partei) Ja Nein Enth. abw./
ungültig
Ja-Stimmen Vertrauen  
22. Sep. 1972 Willy Brandt (SPD) 233 248 1 14 47,00% nein Bundestag aufgelöst
05. Feb. 1982 Helmut Schmidt (SPD) 269 225 0 3 54,10% ja  
17. Dez. 1982 Helmut Kohl (CDU) 8 218 248 23 1,60% nein Bundestag aufgelöst
16. Nov. 2001 Gerhard Schröder (SPD) 336 326 0 4 50,50% ja  
01. Jul. 2005 Gerhard Schröder (SPD) 151 296 148 5 25,20% nein Bundestag aufgelöst
16. Dez. 2024 Olaf Scholz (SPD) 207 394 116     nein Bundestag wird aufgelöst


Bundeskanzler Olaf Scholz stellte heute schriftlich die Vertraurensfrage

Berlin, 11. Dezember 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute (Mittwoch) Vormittag in seinem Büro im Bundeskanzleramt den schriftlichen Antrag zur Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 Grundgesetz unterzeichnet. 

Das Schreiben lautet: 
„Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, 

gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben.“ 

Das Schreiben ist im Anschluss von einem Beschäftigten des Bundeskanzleramtes dem Büro der Bundestagspräsidentin überbracht worden. Der Deutsche Bundestag wird den Antrag zeitnah auf seiner Homepage veröffentlichen.

Die Debatte über die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag ist für kommenden Montag, den 16. Dezember, ab 13 Uhr vorgesehen.

Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Berlin, 11. Dezember 2024 - "Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein notwendiger Schritt zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss schnellstmöglich verlängert werden, denn in vielen Städten läuft sie bereits Mitte 2025 aus. Nur durch die Verlängerung schützen wir mehr als neun Millionen Haushalte in über 400 Gemeinden im ganzen Land. Nun ist der Deutsche Bundestag am Zug, im Sinne der Mieterinnen und Mieter noch vor der Bundestagswahl einen Beschluss herbeizuführen."


Nachrichtlich:
Der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse soll auch auf Wohnungen ausgedehnt werden, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden. Bisher waren diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Nach Angaben des BBSR gilt die Mietpreisbremse in 410 Gemeinden mit rund 25 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner und knapp 9,5 Millionen Mietwohnungen (Stand: Juli 2024). Das sind etwa 30% der Bevölkerung und 40% aller Mietwohnungen in Deutschland.


„Die Stahlindustrie in Deutschland ist von geostrategischer Bedeutung“

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, erklärt nach dem Gespräch von Branchenvertretern, Betriebsräten und Gewerkschaften mit Bundeskanzler Scholz:

Berlin/Duisburg, Montag, 9. Dezember 2024 - Der Bundeskanzler hat in einem Gespräch mit Unternehmen, Betriebsräten und Gewerkschaften die Bereitschaft der Bundesregierung unterstrichen, sich für wettbewerbsfähige Energiekosten, für fairere internationale Rahmenbedingungen einzusetzen und die deutsche Stahlindustrie weiterhin intensiv bei der Modernisierung der Produktion zu unterstützen. Wichtiges Ziel ist, die vielen Industriearbeitsplätze in dieser Branche zu sichern.

Bundeskanzler Olaf Scholz: „Die deutsche Stahlindustrie ist unverzichtbar für unser Land. Sie ist einer der größten Arbeitgeber, mit guten Arbeitsplätzen. Der hier produzierte Stahl ist von höchster geostrategischer Bedeutung für die Industrieproduktion in Deutschland und damit für unser wirtschaftliches Wachstum.

Die Bundesregierung wird ihren Kurs beibehalten und auch in Zukunft Investitionen für den Umstieg auf die klimafreundliche Stahlproduktion mit substantiellen Fördermitteln unterstützen.

Die Stromkosten der Stahlindustrie spielen bereits heute eine zentrale Rolle für die Unternehmen und werden es in Zukunft noch mehr tun. Deshalb will der Bundeskanzler gesetzlich die Kosten für den Stromtransport in Übertragungsnetzen auf 3 Cent deckeln.

Um die Stromkosten kurzfristig konkurrenzfähig zu machen, will die Bundesregierung einen Teil der Kosten für die Übertragungsnetze finanzieren und Sorge tragen, dass die Übertragungsnetzentgelte 2025 nicht steigen.

Der Bundeskanzler wird sich auf Pragmatismus beim Umstieg von natürlichem Gas auf Wasserstoff und bei der Art des Wasserstoffs einsetzen, damit ein wirtschaftlicher Betrieb stets möglich sein kann.

Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung gegenüber der zuständigen EU-Kommission dafür ein, dass wichtige Entlastungsinstrumente für die Stahlindustrie bestehen bleiben oder verbessert werden. Dazu gehört vor allem die Strompreiskompensation, die für einen Großteil der Stahlindustrie die Stromkosten deutlich reduziert. Dieses Instrument wurde kürzlich verlängert. Es muss auch nach der im Jahr 2025 anstehenden Evaluierung der EU-Kommission für die Stahlindustrie weiterhin großzügig ausgestaltet werden und auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden.

Ein zentraler Punkt ist außerdem die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen auf den Weltmärkten, der zum Beispiel höhere Klimaschutzanstrengungen in der EU ausgleicht und Abwanderungen in Länder mit geringeren Schutzstandards verhindert.

Der Bundeskanzler ruft die Brüsseler Kommission zudem dazu auf, entschlossen zu handeln, wenn es um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumping und marktverzerrende Subventionen geht. Die Kommission müsse ihre Instrumente konsequent nutzen und weitere handelspolitische Schutzmaßnahmen für den Stahlbereich prüfen.

Der Bundeskanzler setzt sich für einen zeitnahen europäischen Stahlgipfel ein.

Betriebsräte und Unternehmensvertreter haben den Bundeskanzler gebeten, die Nutzung des Kurzarbeitergeldes länger möglich zu machen (24 Monate). Der Bundeskanzler wird den Bundesminister für Arbeit und Soziales bitten, dies entsprechend in die Wege zu leiten.

Zum Stahlgipfel hatten sich am Montagvormittag die Vorstandsvorsitzenden wichtiger deutscher Stahlunternehmen (ThyssenKrupp Steel, Salzgitter, Stahl Holding Saar, Arcelor Mittal, Georgsmarienhütte, Swiss Steel Deutschland), die Betriebsratsvorsitzenden der Unternehmen sowie Vertreter der IG Metall im Bundeskanzleramt getroffen. Die herausfordernde konjunkturelle Lage der Stahlindustrie, Energie-Fragen, die Transformation der Stahlbranche sowie außenwirtschaftliche Herausforderungen wurden dabei diskutiert.


Verbraucherinfos

Berlin, 5. Dezember 2025

Verbraucherschutz betrifft uns alle jeden Tag: Es geht um bezahlbare Energie, digitale Sicherheit, finanzielle Souveränität, sichere Lebensmittel, nachhaltige Mobilitätsangebote und vieles mehr. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen in den letzten Jahren umgesetzt wurden und welche laufenden Vorhaben es gibt. Der Verbraucherpolitische Bericht wird auf Wunsch des Deutschen Bundestages alle vier Jahr erstellt.      Außerdem im Kabinett beschlossen    

Transportkosten für Strom reduzieren  
Bessere Unterstützung für Gewaltopfer

Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Ausbau schreitet voran
Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr      
Gerichte müssen Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen  
    
Engagementstrategie: Ehrenamt sichbarer machen      
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ausbauen      

Gesetzliche Neuregelungen  
Was ändert sich für Sie? Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner geschützt.      WEITERE REGIERUNGSTHEMEN    

Ministerin Lemke würdigt 60 Jahre Stiftung Warentest: Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher      
Förderung für Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten gestartet      
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“: Künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen       Barrierefrei unterwegs: Digitale Angebote helfen blinden Menschen im Straßenverkehr      

Gute Nachrichten für den Wohnungsbau  
Bau-Förderprogramme laufen weiter Die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, „Klimafreundlicher Neubau“, „Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ laufen trotz vorläufiger Haushaltsführung im kommenden Jahr weiter.  

Bei Spielzeug aus dem Internet auf Sicherheit achten Von der No-Name-Plastikfigur bis hin zur fairen Holzeisenbahn: Spielzeug wird immer häufiger online bestellt. Doch der Onlinekauf hat Tücken. Hier gibt es Tipps, wie Sie den Weihnachtseinkauf rechtlich und produkttechnisch sicher, aber auch nachhaltig erledigen können.         

Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten      
Ideen für energiesparende Geschenke      
Refurbished iPhone: Was Sie vor dem Kauf wissen sollten  
   
Eine gute Wahl: Ein Weihnachtsbaum aus der Region      
Sparsame und sichere Weihnachtsbeleuchtung      
Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum      
Gutscheine in Europa: geschenkt, genutzt oder geplatzt?      
Tipps für ein nachhaltiges Weihnachtsfest       Service und Fakten        

Gut angelaufen: Projekt „Verbraucherschutz für junge Menschen auf dem Land“      
WLAN-Betreiber: Ihre Rechte und Pflichten bei Rechtsverstößen      

Reiseveranstalter We-Flytour insolvent: Was Reisende jetzt tun sollten      

Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren Betrugsopfer      

Nach außergerichtlichem Vergleich: Kunden erhalten teils hohe Beträge vom Energieanbieter zurück    
Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter      

Nahrungsergänzungsmittel: Unabhängige fachliche Beratung nutzen      

Phishing-Versuch im Namen von Amazon      
Gefälschte QR-Codes: Betrug am Parkscheinautomat    

Wie isst Deutschland?  
Menschen essen gesünder und umweltbewusster Sie essen mehr Gemüse und weniger rotes Fleisch. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung legt mit ihrem 15. Ernährungsbericht die Trends von 2012 nach 2022 umfassend dar.      

Bundesinformationszentrum Landwirtschaft  
Warum ist die Butter so teuer? Weniger Milchlieferungen seitens der Landwirte und ein geringerer Fettgehalt in der Rohmilch – das sind unter anderem Gründe, die zum Preisanstieg bei Butter geführt haben. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Das Geld kommt auch bei den Bauern an.       Broschüre vom Finanzministerium   

Wie Alterseinkünfte besteuert werden Steuererklärung, Steuervergünstigungen und Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen: Diese Broschüre gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Besteuerung von Alterseinkünften.        

Wie Väter Beruf und Familie vereinbaren – Leitfaden für väterfreundliche Personalpolitik      
Buch für Kinder von 3 bis 8 Jahre: Super-Handwerker gesucht       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentrale  
Heizungstausch, Glasfaseranschlüsse, Heizkosten sparen und vieles mehr      
Angebote der Initiative „Digital-Kompass“  

Schutz vor Abzocke, Elektronische Patientenakte  

5. Mai 2025: EU-Projekttag an Schulen  
Europa kommt in die Schule Jedes Jahr gehen deutschlandweit Politikerinnen und Politiker in Schulen und diskutieren mit jungen Menschen über Europa. 2025 ist das rund um den 5. Mai – vor Ort oder digital. Das Verfahren ist unkompliziert.


Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember 2024 - Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?

Warum ist ehrenamtliches Engagement so wichtig?
Berlin, Dezember 2024 - Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiterin im Sportverein oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln: Etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich Tag für Tag freiwillig für das Gemeinwohl – ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Sie übernehmen wichtige Aufgaben, die der Staat alleine nicht leisten kann. Ehrenamt hat daher eine besondere Bedeutung für das Miteinander in Deutschland.

Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das Ehrenamt das Entscheidende für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt nicht hoch genug schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas, sondern das ist etwas, was Menschen neben ihrer alltäglichen Arbeit und ihrer Familie organisieren.“

Das Bundesinnenministerium unterstützt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement intensiv und vielfältig. Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 5. Dezember hat das Ministerium die Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ gestartet.

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus hilft freiwilliges Engagement nicht nur der Allgemeinheit, sondern es „stärkt auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Demokratie“. Das sei gerade mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges besonders wichtig.

Mit welchen Programmen fördert der Bund das Ehrenamt?
Die Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:

Das Programm „Demokratie leben“ des Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600 Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund 165,5 Millionen Euro.


Die Inhalte reichen von Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene 14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.


Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms ist es, Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür stellt das Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren.


Mit Auszeichnungen wie dem Deutschen Engagementpreis ehrt die Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1. Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr 460 Personen und Initiativen nominiert.
Rund 530 Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des Zusammenhalts vor Ort.
Darüber hinaus entwickelt der Bund eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes.

Wo erhalten Engagierte konkrete Unterstützung?
Zentrale Anlaufstelle des Bundes für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer Organisationsstrukturen und Professionalisierung.

Ziel ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu können.

Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.

Eine weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die verschiedenen Freiwilligendienste wie der Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.

Was steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.

Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht. Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Katarina Peranic.renamtliches Engagement so wichtig?


Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiterin im Sportverein oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln: Etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich Tag für Tag freiwillig für das Gemeinwohl – ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Sie übernehmen wichtige Aufgaben, die der Staat alleine nicht leisten kann. Ehrenamt hat daher eine besondere Bedeutung für das Miteinander in Deutschland.

Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das Ehrenamt das Entscheidende für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt nicht hoch genug schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas, sondern das ist etwas, was Menschen neben ihrer alltäglichen Arbeit und ihrer Familie organisieren.“

Das Bundesinnenministerium unterstützt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement intensiv und vielfältig. Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 5. Dezember hat das Ministerium die Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ gestartet.

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus hilft freiwilliges Engagement nicht nur der Allgemeinheit, sondern es „stärkt auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Demokratie“. Das sei gerade mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges besonders wichtig.

Mit welchen Programmen fördert der Bund das Ehrenamt?
Die Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:

Das Programm „Demokratie leben“ des Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600 Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund 165,5 Millionen Euro. Die Inhalte reichen von Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene 14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.


Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms ist es, Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür stellt das Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren.
Mit Auszeichnungen wie de
m Deutschen Engagementpreis ehrt die Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1. Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr 460 Personen und Initiativen nominiert.
Rund 530 Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des Zusammenhalts vor Ort.
Darüber hinaus entwickelt der Bund eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes.

Wo erhalten Engagierte konkrete Unterstützung?
Zentrale Anlaufstelle des Bundes für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer Organisationsstrukturen und Professionalisierung.

Ziel ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu können.

Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.

Eine weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die verschiedenen Freiwilligendienste wie der Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.

Was steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.

Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht. Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Katarina Peranic.


Gesetzliche Änderungen im Dezember 2024

Berlin, 28. November 2024 - Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner geschützt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht.    


Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte
Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Gleiches gilt, wenn jemand Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies sind Regelungen aus der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Weitere Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz


Mehr Produktsicherheit
Mit der neuen Allgemeinen Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sicherere Non-Food-Produkte erhalten. So muss zusätzlich zum bisherigen Sicherheitserfordernis ab dem 13. Dezember 2024 etwa beim Rückruf eines Verbraucherproduktes besser informiert werden. Und das unabhängig davon, ob das Produkt im Handel oder im Online-Shop erworben wird. Weitere Informationen zur Produktsicherheits-Verordnung


EU-einheitliches Ladekabel kommt
Schluss mit dem Kabelchaos: Ab dem 28. Dezember 2024 wird der USB-C-Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Übrigens: Das einheitliche Ladekabel gilt ab 2026 auch für Laptops. Weitere Informationen zum einheitlichen Ladekabel


Frosthilfen im Obst- und Weinbau Obst- und Weinbauern, die durch den Frost im April 2024 Teile ihrer Produktion und somit ihres Einkommens verloren haben, werden entschädigt. Die entsprechende Verordnung ist bereits am 12. November 2024 in Kraft getreten. Damit stehen EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zielgerichtet für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bereit. Weitere Informationen zu den Frosthilfen




Wichtige Neuerungen für Auto, Wohnwagen, Bahn und mehr im Überblick
Das Jahr 2025 bringt für Verkehrsteilnehmende in Deutschland zahlreiche Neuerungen mit sich. Von steigenden Kosten und neuen Pflichten bis hin zu erweiterten Mobilitätsangeboten – der ACV Automobil-Club Verkehr hat die wichtigsten Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer, Bahnreisende sowie Camper zusammengefasst.

• Steigende Kosten: CO2-Steuer und Versicherungsbeiträge CO2-Steuer: Zum 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies könnte die Kraftstoffpreise erhöhen: Ein Liter Benzin wird um etwa 4,3 Cent teurer, Diesel um 4,7 Cent.

• Kfz-Versicherung: Experten rechnen mit weiter steigenden Versicherungsbeiträgen. Bereits jetzt sind die Prämien laut einem Vergleichsportal durchschnittlich 24 Prozent höher als im Vorjahr. Ursache sind unter anderem die gestiegenen Kosten für Ersatzteile und Werkstattdienste.

• Führerschein-Umtausch Der klassische Papierführerschein wird 2025 nahezu vollständig ersetzt. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen der Jahrgänge ab 1971 ihren alten Führerschein in die neue, fälschungssichere Scheckkartenvariante umtauschen. Ältere Jahrgänge (vor 1953) haben für den Wechsel noch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Die Umstellung basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Schutz vor Fälschungen verbessern soll. Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder und mögliche Einschränkungen im Straßenverkehr.

• Deutschlandticket Das beliebte Flatrate-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr wird ab Januar 2025 teurer. Der Preis steigt von bisher 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket ermöglicht weiterhin die uneingeschränkte Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr.

• Bahn: Längere Buchungsfristen und neue Verbindungen Buchungsfristen: Zugtickets können ab sofort bis zu 12 Monate im Voraus gekauft werden – inklusive nationaler Sparpreise, die bereits beispielsweise für die Sommerferien verfügbar sind.

• Internationale Verbindungen: Die Deutsche Bahn reagiert auf erhöhte Nachfrage und bietet mehr internationale Zugfahrten an. Dazu gehört die tägliche ICE-Direktverbindung von Berlin nach Paris, die auch in Frankfurt Süd hält.

• Reisen ins Vereinigte Königreich
Ab dem 2. April 2025 benötigen deutsche Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisen ins Vereinigte Königreich. Die Kosten belaufen sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro). Die Genehmigung kann digital, beispielsweise über die UK ETA App, beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Diese Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland.

• Vignettenpreise für Österreich und Schweiz Der Preis für die Autobahnvignette in Österreich ändert sich 2025 und steigt um 7,7 Prozent. Für Pkw kostet die Jahresvignette nun 103,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 31,10 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,40 Euro und die neue Ein-Tages-Vignette 9,30 Euro. In der Schweiz bleibt der Preis stabil: Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken (ca. 43 Euro) und ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig.

• Gasprüfung für Wohnmobile Ab Mitte 2025 wird eine zweijährige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage verpflichtend. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und ist im neuen § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Anerkannte Sachkundige für die Durchführung der Gasprüfung finden Camper beispielsweise unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Das Versäumen der Prüffristen kann mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro geahndet werden.

• Neue Abgasnorm für Motorräder
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, die diese Norm erfüllen.

• HU-Plakette
Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Die Farbe der Plakette zeigt das Jahr der Fälligkeit an, die Zahl in der Mitte den genauen Monat. Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, drohen Bußgelder bei Polizeikontrollen. Zudem wird eine intensivere und somit kostenaufwendigere Untersuchung erforderlich. Es empfiehlt sich daher, die Fristen rechtzeitig einzuhalten.

Krankenhausreform und Jahressteuergesetz passieren den Bundesrat

Berlin, 22. November 2024 - 1049. Sitzung des Bundesrates am
- Krankenhausreform passiert den Bundesrat
- Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung vorgestellt
- Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei Unwetterschäden
- Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
- Ländern fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten
- Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne zum Rauchen im Freien kritisch
- Grünes Licht aus dem Bundesrat für Bürokratieabbau

Krankenhausreform passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen steigern. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren enger verzahnt werden.

Einführung von Vorhaltepauschalen
Die Krankenhausabrechnung erfolgt zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung. Anders als bisher richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden.

Um die Behandlungsqualität zu verbessern, sollen Kliniken Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen, wenn sie über das dafür notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfügen. Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.
Versorgung in ländlichen Regionen

Das Gesetz sieht eine Annäherung von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in ländlichen Gebieten stünden Patientinnen und Patienten oft vor dem Problem, keine Fachärztin oder keinen Facharzt zu finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu müssen, so die Bundesregierung in ihrer Begründung zum Gesetz.

In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch fachärztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei Hausärztemangel können Kliniken, die als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher erleichtert werden.
Personalbemessung und Entbürokratisierung

Das Gesetz führt eine ärztliche Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte steigern und die Behandlungsqualität fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden. Zudem soll geprüft werden, ob dies auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor.
Finanzierung

Die Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden.
Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Pragmatische Lösungen gefordert
In einer begleitenden Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, fordert der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Krankenhausreform.

Hierzu seien der Bürokratieabbau fortzusetzen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die im Gesetz vorgesehene Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen diene nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der Patientenversorgung. Sie sei auch ein geeignetes Instrument, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Es bedürfe jedoch weiterer Schritte:

So seien Doppelarbeiten in Krankenhäusern abzubauen und verzichtbare Regelungen aufzuheben. Um Bürokratiefolgekosten besser abschätzen zu können, bedürfe es einheitlicher Prüfregelungen. Außerdem sollten Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden. Der Bundesrat fordert zudem für das Umsetzen der Reform angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen. Schließlich sollten alle Verfahren regelmäßig hinsichtlich des Zweckes, der Aktualität und der Wirkung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Der Bundesrat bemängelt die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus. Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedürfe einer Anpassungszeit. In anderen Bereichen zeichne sich ab, dass die Anforderungen an den Facharztstandard überprüft werden müssten. Diese bedürften daher einer Rückführung und einer zeitlich gestaffelten Einführung.

Der Bundesrat kritisiert auch, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen Form noch leistungsmengenabhängig sei. Man wisse nur in Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der Krankenhauslandschaft habe. Bei für die flächendeckende Versorgung notwendigen Standorten müsse die Finanzierung so abgesichert sein, dass die Vergütung für ein Leistungsvolumen erfolge, das für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei. Es sei fraglich, ob die Maßnahmen dafür ausreichen. Schließlich bemängelt die Länderkammer, das Bundesministerium für Gesundheit habe die finanziellen Auswirkungen der Reform ab dem Jahr 2025 nicht ausreichend dargelegt. Es müsse nochmal intensiv geprüft werden, welche Möglichkeiten einer Überfinanzierung noch bestehen könnten.

Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung vorgestellt
Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung vorgestellt. Demnach soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einen/eine Anderen verbal oder nonverbal erheblich sexuell belästigt.


Sexuelle Belästigung auch ohne Berührung
Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührungen erreichen - insbesondere Belästigungen durch verbale Äußerungen und Gesten - könnten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und psychische Gesundheit der Betroffenen haben und seien somit strafwürdig, heißt es in der Begründung des Entwurfes.


Diese Art der Belästigung werde im Volksmund oft als „Catcalling“ bezeichnet - dieser Begriff sei jedoch bedenklich, da er zum einen wenig differenziert sei und des Weiteren als unangemessen und herabwürdigend empfunden werde. Schließung einer Strafbarkeitslücke Der neu zu schaffende Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht als ein anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt einzustufen sei. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei jedoch geboten, da solches Verhalten trotz Strafwürdigkeit von den existierenden Strafvorschriften oft nicht erfasst werde.


Insbesondere käme eine Strafbarkeit wegen Beleidigung häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig ehrverletzend oder herabsetzend sei. Zuweisung an die Ausschüsse Der Gesetzentwurf wurde federführend dem Rechtsausschuss und außerdem dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugewiesen. In einem späteren Plenum entscheidet der Bundesrat dann, ob er den Gesetzentwurf beim Bundesrat einbringt.


Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei Unwetterschäden
Das Saarland und Schleswig-Holstein haben im Plenum einen Entschließungsantrag zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden, vorgestellt. Schnellere Bundeshilfen Mit der Entschließung solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, die Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter auszuweiten.


Bundeshilfen an die Länder sollten künftig nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, beispielsweise durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds. Pflichtversicherung gegen Elementarschäden Der Bundesrat solle zudem seine Forderung nach der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen.

Hierzu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024  auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst. Ausschusszuweisung Der Antrag wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum findet nach Abschluss der Ausschussberatungen in einer späteren Plenarsitzung statt. Auch der Freistaat Bayern stellt eine Initiative zu Bundeshilfen bei Extremwetterereignissen vor.

Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.

Umfangreicher Maßnahmenkatalog
Das Jahressteuergesetz enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell zusammenhängender Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Beispielhaft seien erwähnt: Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak). Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von 4.000 € auf 4.800 € erhöht.


Bei Pflege- und Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen - wie das bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist - den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus. Bewilligungsbehörden dürfen Informationen über zu Unrecht aus öffentlichen Mitteln erlangte Zahlungen auch dann an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn sie diese Informationen von Finanzbehörden erhalten haben.


Die Beantragung von Kindergeld soll elektronisch erfolgen können. Bei Stromspeichern werden die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt, wie dies bei Wind und Solaranlagen bereits der Falls ist. Steuerliche Freistellung des Existenzminimums Neben dem Jahressteuergesetz steht auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zur Abstimmung. Dieses sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro vor. Dadurch soll der Gesetzesbegründung nach die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.

Wie es weitergeht
Beide Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden. Das Jahressteuergesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft, zahlreiche Einzelregelungen zu anderen Daten. Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.


Entschließung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass weiterhin Nachteile für kleinere und mittlere Betriebe durch die abgesenkten Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte bestünden. Er kritisiert weiterhin, dass sich der bürokratische Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe durch die Absenkung des Durchschnittssatzes verdoppele. Der Bundesrat fordert daher, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Ländern fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten
Die Bundesregierung plant Änderungen im Sprengstoffrecht, die auch zu Strafverschärfungen bei Geldautomatensprengungen führen. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zu einem entsprechenden Gesetzentwurf Stellung genommen und dabei ein noch härteres Durchgreifen gefordert.


Fünf Jahre Mindeststrafe bei Automatensprengungen
Den Ländern gehen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafverschärfungen nicht weit genug. Wird bei einem Diebstahl Sprengstoff eingesetzt, wie dies bei der Sprengung von Geldautomaten der Fall ist, fordert der Bundesrat immer eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hingegen grundsätzlich von einer Mindeststrafe von zwei Jahren aus - erst wenn die Tat zu einer schweren Gesundheitsgefährdung führt, erhöht sich diese auf fünf Jahre.

Geldautomatensprengungen ähnelten einem besonders schweren Fall des Raubes und bewegten sich bei Explosionen in Wohnhäusern sogar nah am versuchten Mord, begründet der Bundesrat seine Forderung. Auf eine Gesundheitsgefährdung könne es nicht ankommen, da so der Gefährdungsgrad von Geldautomatensprengungen verharmlost werde.

Sprengstoffe im Nachlass
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, eine Regelung zum Umgang mit Sprengstoffen, die im Nachlass eines Verstorbenen gefunden werden, in das Gesetz mit aufzunehmen. Erben müssten demnach zeitnah veranlassen, dass diese gefährlichen Stoffe durch einen Berechtigten abgeholt werden. Dies würde verhindern, dass die Erben Sprengstoffe unberechtigt behalten oder selbst unsachgemäß und damit gefahrenvoll bei Behörden oder Polizei abgeben.

Was der Gesetzgeber vorhat
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu erweitern: Neben der geplanten Erhöhung der Mindeststrafen für Diebstähle, bei denen Sprengstoff benutzt wird, soll bei einigen Delikten zukünftig bereits der Versuch strafbar sein. Dies betrifft den Umgang, Erwerb oder die Einführung von Sprengstoffen. Auch soll der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz zur Überwachung der Telekommunikation durch die Strafverfolgungsbehörden berechtigen, um die organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können.


Erheblicher Anstieg der Geldautomatensprengungen
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen ist nach der Gesetzesbegründung, dass sich innerhalb der letzten zehn Jahre die Fälle der Straftaten mit Sprengstoffgebrauch mehr als verdoppelt hätten. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Dadurch würden nicht nur Unbeteiligte in unmittelbarer Umgebung von Geldautomaten, sondern auch Einsatzkräfte erheblich gefährdet.


Hinzu käme häufig eine besonders rücksichtslose und gefährliche Flucht der Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen. Zudem entstünden erhebliche finanzielle Schäden im dreistelligen Millionenbereich. Wie es weitergeht Nachdem die Bundesregierung die Gelegenheit hatte, sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, ist der Bundestag am Zug. Sollte er das Gesetz beschließen, wird sich der Bundesrat erneut abschließend damit befassen.


Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne zum Rauchen im Freien kritisch
Spielplätze, öffentliche Gebäude und Bahnhöfe sowie andere Freiflächen sollen zukünftig rauchfrei sein, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Zahl der Krebstoten zu verringern. Das sieht ein Vorschlag der EU-Kommission vor, zu dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November 2024 Stellung genommen hat.

Fehlende Differenzierung
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Ziele der Kommission, den Anteil der Raucherinnen und Raucher sukzessive zu reduzieren und die Menschen besser vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen. Er kritisiert jedoch die geplante massive Einschränkung von Plätzen im Freien, in denen das Rauchen erlaubt ist und hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung.


Es werde zwischen so unterschiedlichen Freiflächen wie Kinderspielplätzen, zeitweilig stark frequentierten Außenterrassen von Bars und Restaurants oder auch Schuleingängen nicht differenziert, heißt es in der Stellungnahme.

Keine Rauchverbote in Außenbereichen der Gastronomie
Die Länderkammer lehnt daher die empfohlene Ausweitung des Rauchverbotes auf gastronomische Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés und vergleichbare Umgebungen ab. Diese könnten zu Umsatzverlusten in der Gastronomie führen und stelle die Betriebe vor weitere Herausforderungen, um die Verbote durchzusetzen.

Stattdessen solle es weiterhin freiwillig möglich sein, in Außenbereichen klar gekennzeichnete und abgegrenzte Raucherbereiche einzurichten. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme nun direkt an die EU-Kommission.

Ziel: „Generation Rauchfrei“ bis 2040
Mit ihrem Vorschlag möchte die EU-Kommission die Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf weitere Außenbereiche ausweiten. Sie sollen zudem nicht nur für traditionelle Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produkte, wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer gelten, die zunehmend von sehr jungen Menschen konsumiert würden. Damit soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Tabakkonsums indirekt verringert und auf diese Weise bis zum Jahr 2040 das Ziel einer „Generation Rauchfrei“ erreicht werden, in der nur fünf Prozent der Bevölkerung Tabakerzeugnisse konsumieren.

Krebsrisikofaktor Nr. 1
Die Kommission verweist darauf, dass Tabak heute der Krebsrisikofaktor Nummer eins sei: Mehr als ein Viertel der Krebstode in der EU gingen auf das Rauchen zurück. Die Anzahl der Todesfälle sei zurückgegangen und andere Gesundheitsindikatoren wie Herzinfarkte in der allgemeinen Bevölkerung und Atemwegserkrankungen hätten sich dank rauchfreier Umgebungen verbessert.

Umsetzung Aufgabe der EU-Staaten
Die Empfehlungen der EU-Kommission richten sich an die Mitgliedstaaten. Da die Gesundheitspolitik in ihre Zuständigkeit fällt, sollen sie aufgefordert werden, diese Empfehlungen nach eigenem Ermessen, d. h. unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Bedürfnisse, umzusetzen.


Grünes Licht aus dem Bundesrat für Bürokratieabbau
Der Bundesrat hat der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat im Oktoberplenum passiert hatte. Einsparungen in Millionenhöhe Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die nach Angaben der Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen Euro entlasten sollen.


Für die Verwaltung geht die Bundesregierung von einer jährlichen Entlastung in Höhe von rund vier Millionen Euro aus, die insbesondere den Ländern zugutekämen. Umfangreicher Maßnahmenkatalog Die Neuregelungen haben das Ziel, die Digitalisierung zu fördern, Anzeige- und Mitteilungspflichten abzubauen sowie Verfahren zu vereinfachen. Die größte Entlastung soll durch eine erleichterte und vollständig digitalisierte Rechnungsstellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erfolgen.


Außerdem hebt die Verordnung die Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaft an, was zu einer Entlastung der Wirtschaft um rund 14 Millionen Euro pro Jahr führen soll. Zudem können Fahrzeugversicherer zukünftig auf Wunsch des Versicherten eine elektronische Bescheinigung über das Versicherungszeichen in einem für alle Versicherer einheitlichen PDF-Format ausstellen. Im Lebensmittelrecht ist die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe vorgesehen.

Wie es weitergeht
Der Bundesrat hat der Verordnung nach Maßgabe zugestimmt, also den Verordnungstext bei einigen Detailfragen ergänzt oder verändert. Nun obliegt es der Bundesregierung, diese Maßgaben umzusetzen. Kommt sie dem nach, kann die Verordnung verkündet werden und zum überwiegenden Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Schritte
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bund sich in der Verordnung um die Digitalisierung des Versicherungsnachweises für zulassungsfreie Fahrzeuge bemüht. Das Vorzeigen eines PDF-Dokuments auf einem Smartphone bliebe aber hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Auch sei so der gesetzlich vorgeschriebene Einzug von Versicherungsbestätigungen nach Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht nachweisbar. Die Bundesregierung solle daher zeitnah eine volldigitalisierte Gesamtlösung vorlegen und für eine rechtssichere Umsetzung sorgen.

Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des Internationalen Strafgerichtshofs

Berlin, 22. November 2024 - Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu den beantragten Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung war an der Ausarbeitung des IStGH-Statuts beteiligt und ist einer der größten Unterstützer des IStGH.


Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden. Die innerstaatlichen Schritte werden wir gewissenhaft prüfen. Weiteres stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant in Deutschland absehbar ist.

Raumentwicklung: Beratung über Flächennutzungskonflikte und Klimawandel

Berlin, 21. November 2024 - Im Rahmen der 48. Raumentwicklungsministerkonferenz haben sich heute Bund und Länder unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über weitere Ziele ihrer strategischen Zusammenarbeit ausgetauscht.


Raumordnung verbindet und beeinflusst viele Lebensbereiche. Ihre vorrangige Aufgabe dabei ist es, die vielfältigen Nutzungsansprüche und Entwicklungsoptionen an die begrenzt zur Verfügung stehende Ressource Fläche und den Raum zu koordinieren und einen Grundkonsens über die unterschiedlichen Nutzungsinteressen dieses Raums zu erreichen.

Dies ist ohne Raumplanung mit ihren umfangreichen Abwägungs- und Beteiligungsverfahren im Rahmen anspruchsvoller Gesetzesvorhaben und ihrer Beiträge zur Regionalentwicklung nicht denkbar. Diese wichtige gesellschaftspolitische Rolle der Raumordnung bekräftigten die 17 Mitglieder (16 Länder und der Bund) der Raumentwicklungsministerkonferenz am heutigen Tag.


Bei der heutigen Raumentwicklungsministerkonferenz standen vor allem die Folgen des Klimawandels und der Umgang mit den wachsenden Ansprüchen an die Bereitstellung von Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für den Erhalt von Schutz- und Biotopgebieten sowie für die Stromübertragungsnetze im Vordergrund.


Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Vorsitzende: „Die Konferenz ist sich einig: Wir brauchen angesichts der drängenden Fragen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine starke Raumordnung. Die Nutzungsansprüche an die vorhandenen Flächen sind groß: kontrollierte Überflutungsräume bei Hochwasser, Grünräume zur Kühlung überhitzter Großstädte, der Ausbau der Wind- und Solarenergie und natürlich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und Industrie- und Gewerbeflächen.

Deshalb wollen wir gemeinsam im kommenden Jahr mit einem „Leitbild Fläche“ neue Impulse für eine flächensparsame und verträgliche Raumnutzungsplanung aufzeigen.

Die Bundesregierung greift dabei auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine zentrale Herausforderung auf und wird mit der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie eine Strategie mit messbaren Zielen für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich vorlegen.“


Die Länder berichteten zudem ihrerseits über Ansätze im Rahmen der gegenwärtig laufenden Prozesse zur Neuaufstellung bzw. Fortschreibung ihrer jeweiligen Landesentwicklungsprogramme. In den kommenden Jahren 2025/2026 wird Bremen den Vorsitz der Ministerkonferenz übernehmen.

Verbraucherschutz aktuell im November

Berlin, 14. November 2024:
Bund und Länder kommen gut voran
In Deutschland ist Vieles zu langsam und zu bürokratisch. Bürgerinnen und Bürger belastet der Gang zu Ämtern, da er zu viel Zeit kostet. Es dauert zu lange bis Wohnungen oder Bahnstrecken gebaut werden. Wir müssen schneller, moderner und digitaler werden. Dafür wurde vor einem Jahr der „Beschleunigungspakt“ von Bund und Ländern beschlossen. 80 Prozent aller vereinbarten Maßnahmen sind inzwischen in der Umsetzung oder schon umgesetzt.    


Fakten und Tipps zur Energie- und Wärmewende    
Ausbau der Erneuerbaren Energien  
Mehr Strom aus Wind und Sonne
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in der Vergangenheit viel zu lange gedauert. Das ist jetzt anders: Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung greifen und die Bürgerinnen und Bürger die Energie- und Wärmewende mit vorantreiben. Hier finden Sie viele Fakten zum bereits Erreichten, einen Ausblick auf neue Regelungen in 2025 sowie hilfreiche Infos und Tipps für Ihr eigenes Zuhause.        


Bürger ziehen bei der Klimawende mit: 15,3 Milliarden Euro KfW-Förderzusagen bis Ende September 2024      

Smart Meter ab 2025 für bestimmte Kunden Pflicht      

Energieanbieter verpflichtet, ab 2025 dynamische Stromtarife anzubieten      

Aktuelle Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Energiebereich      
Ist Heizen mit Erdwärme in Ihrer Region möglich? Erste regionale Übersichtskarten online      
Neue Photovoltaik-Anlage? Wie Sie einen effizienten Speicher finden      
Strom sparen im Haushalt: 25 einfache Tipps      
Gas- und Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter      

Erleichterungen beim Wohnungsbau „Gebäudetyp E“  
Schneller neue Wohnungen Die Bundesregierung will den Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. Mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz“ hat das Kabinett dazu Erleichterungen im Bauvertragsrecht beschlossen. Es soll einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen.        

Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025      
Sozialversicherung 2025: Beitragsbemessungsgrenzen steigen      
Renten- und Alterssicherungsbericht: Die Rente heute und morgen      

Stärkung der digitalen Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen      

Erster Deutschlandnetz-Schnellladepark an der Autobahn eröffnet      

Neue Regeln zur Rückgabe von Batterien      

Steffi Lemke zum Verfahren der EU-Kommission gegen Onlinehändler Temu
„Ich begrüße es, dass die EU-Kommission nun gegen den Online-Händler Temu ein förmliches Verfahren nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste eröffnet hat. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch irreführende Designs oder intransparente Empfehlungssysteme manipuliert werden oder durch den Verkauf von illegalen Produkten geschädigt werden.“    

Service und Fakten    
BSI-Bericht: Lage der IT-Sicherheit in Deutschland besorgniserregend      
Was sind WhatsApp-Kanäle und was müssen Eltern beachten?      
Black Friday, Cyber Monday - Tipps für die Jagd nach Schnäppchen      
15 herausragende Medienangebote für Kinder und Jugendliche      

Ende für Zahnfüllungen aus Amalgam      
Beamer: Aus für Quecksilber-Lampen naht      

FTI-Insolvenz: Offenes Portal für Verbraucher gestartet      
Neues Online-Portal bietet Hilfe bei Urlaubsärger noch vor der Abreise      

KfZ-Versicherung bis Ende November kündigen – so gehts      
Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen gezielt unterstützen      

Neue Broschüren und Flyer  
Erben und Vererben - Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht
Die Broschüre „Erben und Vererben“ möchte einen Anstoß geben, sich rechtzeitig über diese Fragen Gedanken zu machen. Sie gibt aber auch den Hinterbliebenen Hinweise, was nach dem Tod eines Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person zu beachten ist.        

Patientenverfügung – Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?      
Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.      

"Rate mal, wer dran ist!" - So schützen Sie sich vor Betrug und Trickdiebstahl    

Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland im Jahr 2023         Ausgewogene Ernährung leicht gemacht  
Kennen Sie die neue Ernährungspyramide? Wissenschaftlich fundierte Empfehlungen werden mit der Ernährungspyramide in klar verständliche Bausteine übersetzt, die eine gute Orientierung und einen Rahmen für die tägliche Lebensmittelauswahl bieten.    

ONLINE-VORTRÄGE    
Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Elektroschrott, Essen und Trinken im Alter      
Angebote zur Energieberatung   Themenbeispiele: Wärmedämmung, Heizungstausch      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: Schutz vor Anzocke, ChatGPT      
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  
Themenbeispiele: Fake-News, Falschinformationen    

5. Dezember 2024  
Fachkongress 15 Jahre „Stromspar-Check“ Wie lässt sich die Energiewende fair, nachhaltig und sozial gestalten? Wie können Verbraucher zukünftig von energieeffizienten Innovationen profitieren? Diese und weitere Fragen rund um eine gerechte ökologische Transformation stehen im Fokus des Kongresses.      

11. Februar 2025  
Machen Sie mit! Safer Internet Day 2025
Die EU-Initiative klicksafe ruft bundesweit zur Teilnahme am Safer Internet Day 2025 auf. Mit dem Schwerpunktthema “Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz” rückt klicksafe Aufklärung und Empowerment in den Fokus des Aktionstages.    
Bis 30. November 2024 anmelden

JUGEND FORSCHT!
„Jugend forscht“ ist Deutschlands bekanntester Nachwuchswettbewerb. Ziel ist, Jugendliche für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, Talente zu finden und zu fördern. Teilnehmen können Jugendliche ab der 4. Klasse bis zum Alter von 21 Jahren.    

Bis 23. März 2025 bewerben  
Schulwettbewerb „Echt kuh-l!“ „Echt kuh-l!“ startet in eine neue Runde! Das diesjährige Thema lautet „Tierisch gut! Was kommt in den Bio-Trog?“ und befasst sich mit Tierernährung im Öko-Landbau. Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler von der 3. bis zur 13. Klasse aller Schulformen.  


Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung

Vertrauensfrage des Kanzlers am 16. Dezember 2024 und eventuell am 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl
Wiesbaden, 11. November 2024 - Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.

Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können.

Diese Maßnahmen ergreifen die Wahlorgane, Länder und Gemeinden bereits jetzt Unabhängig vom Zeitpunkt einer Bundestagswahl im Jahr 2025 laufen aktuell mit Blick auf eine vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an:
Bildung der Wahlausschüsse (Bundeswahlausschuss, Landeswahl- und Kreiswahlausschüsse) Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Bundes-, Landes- und Kreiswahlleitungen Beschaffung der Wahlunterlagen.


Mit Festlegung des Wahltermins erfolgen die fristengebundenen Vorbereitungen Den genauen Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.


Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert (zuletzt durch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).


Im Falle einer Neuwahl wird auch die Bundeswahlleiterin die Öffentlichkeit umgehend über die geltenden Termine und Fristen informieren. Ab diesem Zeitpunkt wissen die Wahlvorschlagsträger, wann Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse sowie des Bundeswahlausschusses stattfinden. Die Wahlberechtigten werden insbesondere zu den Fristen für eine Antragsstellung für Briefwahl informiert und die dauerhaft im Ausland lebenden Wahlberechtigten erfahren, wann der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist.


Für die Wählerinnen und Wähler ergeben sich grundsätzlich gegenüber einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen. So müssen beispielsweise Personen, die nicht von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse eingetragen werden – wie etwa dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – erneut Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Auch wer per Briefwahl an der Neuwahl teilnehmen möchte, muss dies beantragen.

Informationen für Wahlvorschlagsträger zum Wahlverfahren
Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem bleibt die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert. Um an der Bundestagswahl als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber teilnehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Informationen für Parteien und Einzelbewerbende unter anderem zur Wahlteilnahme, zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen und zur Einreichung von Beteiligungsanzeigen stellt die Bundeswahlleiterin in ihrem Internetangebot bereit: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlbewerber.html  


Kabinettsumbildung

Berlin, 7. November 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten ersucht, den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, zu entlassen. Herr Lindner erhielt heute von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassungsurkunde. In diesem Zusammenhang haben zwei weitere Mitglieder der Bundesregierung um ihre Entlassung gebeten.


Entsprechend wurden der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, ebenfalls heute vom Bundespräsidenten aus ihren Ämtern entlassen.


- Neuer Bundesminister der Finanzen wird Dr. Jörg Kukies, bisher Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
- Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing wurde im Anschluss zum neuen Bundesminister der Justiz ernannt. Er wird beide Ämter zugleich ausüben.

- Bundeskanzler Scholz hat zudem den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebeten, die Geschäfte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weiterzuführen.


Kanzler Scholz zur Entlassung des Finanzministers Christian Lindner

Berlin, 6. November 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten um die Entlassung des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner gebeten. „Wir brauchen eine handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat, die nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen“, betont Scholz.

 

Bundeskanzler Scholz:
Meine Damen und Herren, ich habe den Bundespräsidenten soeben um die Entlassung des Bundesministers der Finanzen gebeten.

Ich sehe mich zu diesem Schritt gezwungen, um Schaden von unserem Land abzuwenden. Wir brauchen eine handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat, die nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen. Darum ging es mir in den vergangenen drei Jahren. Darum geht es mir jetzt.

Ich habe dem Koalitionspartner von der FDP heute Mittag noch einmal ein umfassendes Angebot vorgelegt, mit dem wir die Lücke im Bundeshaushalt schließen können, ohne unser Land ins Chaos zu stürzen, ein Angebot zur Stärkung Deutschlands in schwieriger Zeit, ein Angebot, das auch Vorschläge der FDP aufgreift, das aber zugleich deutlich macht: Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir gemeinsam stehen, brauchen wir größeren finanziellen Spielraum.

Mein Angebot umfasste vier Kernpunkte:
Erstens. Wir sorgen für bezahlbare Energiekosten und deckeln die Netzentgelte für unsere Unternehmen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Zweitens. Wir schnüren ein Paket, das Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei den vielen Zuliefererbetrieben sichert.

Drittens. Wir führen eine Investitionsprämie ein und verbessern noch einmal die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, damit Unternehmen jetzt in den Standort Deutschland investieren.

Viertens. Wir erhöhen unsere Unterstützung für die Ukraine, die einem schweren Winter entgegengeht. Nach der Wahl in den USA sendet das ein ganz wichtiges Signal: Auf uns ist Verlass.

Ich muss jedoch abermals feststellen: Der Bundesfinanzminister zeigt keinerlei Bereitschaft, dieses Angebot zum Wohle unseres Landes in der Bundesregierung umzusetzen. Ein solches Verhalten will ich unserem Land nicht länger zumuten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich hätte Ihnen diese schwierige Entscheidung gern erspart, erst recht in Zeiten wie diesen, in denen die Unsicherheit wächst. In den USA hat Donald Trump die Präsidentschaftswahl klar gewonnen. Dazu habe ich ihm bereits heute gratuliert. Als deutscher Bundeskanzler ist es für mich selbstverständlich, dass ich mit dem künftigen Präsidenten der Vereinigten Staaten gut zusammenarbeiten werde. Gerade in unsicheren Zeiten kommt es auf ein enges transatlantisches Verhältnis an.

Klar ist, Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht werden müssen. Wir müssen in Europa mehr denn je zusammenhalten und gemeinsam weiter in unsere eigene Sicherheit und Stärke investieren. Denn die Lage ist ernst. Es herrscht Krieg in Europa. Im Nahen Osten erhöhen sich die Spannungen.

Gleichzeitig tritt unsere Wirtschaft auf der Stelle. Der schwache Welthandel macht den Unternehmen zu schaffen. Die Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs, die Kosten für die Modernisierung unserer Wirtschaft: All das müssen sie stemmen. Meine Gespräche mit der Wirtschaft zeigen: Unsere Unternehmen brauchen Unterstützung, und zwar jetzt.

Wer sich in einer solchen Lage einer Lösung, einem Kompromissangebot verweigert, der handelt verantwortungslos. Als Bundeskanzler kann ich das nicht dulden. Immer wieder habe ich in den vergangenen drei Jahren Vorschläge gemacht, wie eine Koalition aus drei unterschiedlichen Parteien zu guten Kompromissen kommen kann. Das war oft schwer. Das ging mitunter hart an die Grenze auch meiner politischen Überzeugung. Aber es ist meine Pflicht als Bundeskanzler, auf pragmatische Lösungen zum Wohle des ganzen Landes zu drängen.

Zu oft wurden die nötigen Kompromisse übertönt durch öffentlich inszenierten Streit und laute ideologische Forderungen. Zu oft hat Bundesminister Lindner Gesetze sachfremd blockiert. Zu oft hat er kleinkariert parteipolitisch taktiert. Zu oft hat er mein Vertrauen gebrochen. Sogar die Einigung auf den Haushalt hat er einseitig wieder aufgekündigt, nachdem wir uns in langen Verhandlungen bereits darauf verständigt hatten. Es gibt keine Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit. So ist ernsthafte Regierungsarbeit nicht möglich.

Wer in eine Regierung eintritt, der muss seriös und verantwortungsvoll handeln; der darf sich nicht in die Büsche schlagen, wenn es schwierig wird; der muss zu Kompromissen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bereit sein. Darum aber geht es Christian Lindner gerade nicht. Ihm geht es um die eigene Klientel, ihm geht es um das kurzfristige Überleben der eigenen Partei. Gerade heute, einen Tag nach einem so wichtigen Ereignis wie den Wahlen in Amerika, ist solcher Egoismus vollkommen unverständlich.

Streit auf offener Bühne hat viel zu lange den Blick auf das verstellt, was diese Regierung gemeinsam vorangebracht hat: Beim Thema irreguläre Migration kommen wir voran. Gegenüber dem Vorjahr konnten wir sie zuletzt um mehr als 50 Prozent verringern. Im Einsatz für sichere Energie und Klimaschutz machen wir große Fortschritte. Erstmals sind wir auf Kurs, unsere Ausbauziele für Windkraft und Solarenergie wirklich zu erreichen. Die Inflation ist auf zwei Prozent gesunken, die Reallöhne und die Renten steigen wieder. Wir haben Deutschlands Energieversorgung gesichert und die Energiepreise stabilisiert. Noch vor einigen Jahren musste fast jeder Vierte im Niedriglohnsektor arbeiten. Heute ist es nur noch jeder Siebte. All das sind gute Nachrichten. All das hat die Regierung aus SPD, Grünen und auch FDP zusammen erreicht.

Als Bundeskanzler habe ich einen Amtseid geschworen. Dieser Eid hat für mich große Bedeutung. Ich halte stets das Wohl unseres ganzen Landes im Blick. Meine feste Überzeugung lautet: Niemals, niemals dürfen wir innere, äußere und soziale Sicherheit gegeneinander ausspielen. Das gefährdet unseren Zusammenhalt, das gefährdet am Ende sogar unsere Demokratie.

Warum sage ich das? Bundesminister Lindner hat ultimativ und öffentlich eine grundlegend andere Politik gefordert: milliardenschwere Steuersenkungen für wenige Spitzenverdiener und zugleich Rentenkürzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. Das ist nicht anständig, das ist nicht gerecht, Steuergeschenke mit der Gießkanne und zur Gegenfinanzierung ein Griff in die Tasche unserer Städte und Gemeinden.

Ein Ausstieg aus Investitionen in die klimafreundliche Modernisierung unseres Landes, auch das will Christian Lindner. Das schürt Unsicherheit in unserer Wirtschaft und es verspielt unsere Chance, bei den Technologien der Zukunft vorne dabei zu sein. Die USA, China und andere schlafen nicht. Verklausuliert spricht Christian Lindner von der Hebung von Effizienzreserven in unseren Sozialversicherungssystemen. Dahinter aber verbergen sich harte Einschnitte bei Gesundheit und Pflege und weniger Sicherheit, wenn jemand in Not gerät. Das ist respektlos gegenüber allen, die sich diese Sicherheiten hart erarbeitet haben, gegenüber allen, die Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit, und die Wirklichkeit für Deutschland ist: Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Sicherheitslage auf Jahre hinaus tiefgreifend verändert. Wir müssen erheblich mehr in unsere Verteidigung und in die Bundeswehr investieren, übrigens gerade jetzt, nach dem Wahlausgang in den USA. 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben bei uns vor dem russischen Bombenterror Schutz gefunden. Das bleibt richtig. Mit bald 30 Milliarden Euro unterstützen wir die Ukrainer in ihrem Abwehrkampf. Auch das tun wir deshalb, weil es unseren eigenen Sicherheitsinteressen dient. Ein russischer Sieg käme uns vielfach teurer zu stehen. Die Unterstützung der Ukraine ist und bleibt wichtig.

Ich sage auch ganz klar: Ich bin nicht bereit, unsere Unterstützung für die Ukraine und Investitionen in unsere Verteidigung zulasten des sozialen Zusammenhalts zu finanzieren, zulasten von Rente, Gesundheit oder Pflege. Beides muss sein, Sicherheit und Zusammenhalt. Deshalb werde ich die Bürgerinnen und Bürger auch nicht vor die Wahl stellen: Entweder, wir investieren genug in unsere Sicherheit, oder wir investieren in gute Arbeitsplätze, in eine moderne Wirtschaft und eine funktionierende Infrastruktur. Dieses Entweder-oder ist Gift. Entweder Sicherheit oder Zusammenhalt, entweder die Ukraine unterstützen oder in Deutschlands Zukunft investieren - diesen Gegensatz aufzumachen, ist falsch und gefährlich. Das ist Wasser auf die Mühlen der Feinde unserer Demokratie.

Vor allem aber ist dieses Entweder-oder auch vollkommen unnötig; denn Deutschland ist ein starkes Land. Unter allen großen wirtschaftsstarken Demokratien haben wir mit weitem Abstand die geringste Verschuldung. Es gibt Lösungen, wie wir unser Gemeinwesen und seine Aufgaben solide finanzieren können. Es gibt Lösungen für einen Haushalt, der innere, äußere und soziale Sicherheit gleichzeitig stärkt. Eine solche Lösung habe ich vorgeschlagen. Das Grundgesetz sieht in Artikel 115 ausdrücklich vor, in einer außergewöhnlichen Notsituation einen Überschreitensbeschluss zu fassen, wie das die Koalition Ende vergangenen Jahres übrigens genau für diesen Fall vereinbart hatte. Der russische Angriffskrieg, der nun schon im dritten Jahr tobt, sowie all seine Folgen sind eine solche Notsituation. Wenn eine Notsituation vorliegt, dann aber hat die Bundesregierung nicht nur das Recht, zu handeln. Dann ist Handeln Pflicht.

Wie geht es nun weiter? Bundesminister Lindner wird vom Bundespräsidenten entlassen. Mit Vizekanzler Robert Habeck bin ich mir einig: Deutschland braucht schnell Klarheit über den weiteren politischen Kurs. Der reguläre Termin für die Bundestagswahl im Herbst nächsten Jahres liegt noch in weiter Ferne. In den verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages bis Weihnachten werden wir alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die keinerlei Aufschub dulden. Dazu zählt der Ausgleich der kalten Progression, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar mehr Netto vom Brutto haben. Dazu zählt die Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Dazu zählt die schnelle Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Dazu zählen Sofortmaßnahmen für unsere Industrie, über die ich derzeit mit Unternehmen, Gewerkschaften und Industrieverbänden spreche. Bis zur letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr am 20. Dezember sollten diese Beschlüsse gefasst sein.

Gleich in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im neuen Jahr werde ich dann die Vertrauensfrage stellen, damit der Bundestag am 15. Januar darüber abstimmen kann. So können die Mitglieder des Bundestages entscheiden, ob sie den Weg für vorgezogene Neuwahlen freimachen. Diese Wahlen könnten dann unter Einhaltung der Fristen, die das Grundgesetz vorsieht, spätestens bis Ende März stattfinden.

Meine Damen und Herren, ich werde nun sehr schnell auch das Gespräch mit dem Oppositionsführer, mit Friedrich Merz, suchen. Ich möchte ihm anbieten, in zwei Fragen, gern auch mehr, die entscheidend für unser Land sind, konstruktiv zusammenzuarbeiten, bei der schnellen Stärkung unserer Wirtschaft und unserer Verteidigung. Denn unsere Wirtschaft kann nicht warten, bis Neuwahlen stattgefunden haben, und wir brauchen jetzt Klarheit darüber, wie wir unsere Sicherheit und Verteidigung in den kommenden Jahren solide finanzieren, ohne dafür den Zusammenhalt im Land aufs Spiel zu setzen. Auch mit Blick auf die Wahlen in Amerika ist das vielleicht dringender denn je. Es geht darum, jene Entscheidungen zu treffen, die unser Land jetzt braucht. Darüber werde ich mit der verantwortlichen Opposition das Gespräch suchen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland werde ich weiterhin meine gesamte Kraft dafür aufwenden, unser Land durch diese schwierige Zeit zu führen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den richtigen Entscheidungen gestärkt aus dieser Krise herauskommen werden.

Eine persönliche Bemerkung möchte ich noch hinzufügen. Ich habe zu Anfang über die Notwendigkeit gesprochen, Kompromisse zu schließen. Diese Fähigkeit darf uns nicht abhandenkommen. Wer in den vergangenen Wochen in die USA geblickt hat, der hat ein Land erlebt, das tief zerrissen ist, ein Land, in dem politische Unterschiede Freundschaften und Familien zerstört haben, in dem Ideologie die Zusammenarbeit über politische Grenzen hinweg fast unmöglich gemacht hat. Das darf uns in Deutschland nicht passieren, gerade weil wir es auch in Zukunft mit Wahlergebnissen zu tun haben werden, die Kooperation und Kompromisse erfordern. Das ist oft mühsam. Aber genau das hat Deutschland stark gemacht, das zeichnet uns aus. Daran arbeite ich als Ihr Bundeskanzler.


Donald Trump hat die 47. US-Präsidentschaftswahl gewonnen - Kanzler Scholz gratulierte

Berlin, 6. November 2024 - Kanzler Scholz gratulierte ihm in einem Statement und betonte, dass Deutschland ein verlässlicher transatlantischer Partner bleibe. „Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als gegeneinander“, so Scholz.    

Bundeskanzler Scholz: Die Amerikanerinnen und Amerikaner haben gewählt. Donald Trump hat die Wahl klar gewonnen. Dazu gratuliere ich ihm. Präsident Trump wird sein Amt in einer Zeit großer Herausforderungen und Krisen antreten. Bei ihrer Bewältigung kommen den Vereinigten Staaten und ihrem Präsidenten eine zentrale Rolle zu. Deshalb hat eine Präsidentschaftswahl in den USA immer Auswirkungen über Amerika hinaus. Noch ist die neue amerikanische Regierung nicht im Amt. An vielen Stellen wird sie ihren künftigen Kurs erst selbst noch definieren.


Für uns ist deshalb umso wichtiger, dass wir weiter unsere Gesprächskanäle nach Washington nutzen, dass wir schnell Arbeitsbeziehungen mit der künftigen US-Regierung aufbauen und unsere Standpunkte angleichen. Sicher wird vieles unter einer von Donald Trump geführten Regierung anders. Das hat Donald Trump auch immer öffentlich klargemacht. Unsere Botschaften sind klar: Erstens. Deutschland bleibt ein verlässlicher transatlantischer Partner.


Wir wissen um den Beitrag, den wir für diese Partnerschaft leisten und auch in Zukunft leisten werden. Das gilt auch mit Blick auf die Bedrohung, die Russland nach Auffassung aller NATO-Alliierten für die Sicherheit im euroatlantischen Raum darstellt. Zweitens. Die Europäische Union muss eng zusammenstehen und geschlossen handeln. Als deutscher Bundeskanzler wirke ich darauf hin. Ich habe mich heute mit Präsident Macron ausgetauscht. Morgen treffen wir in Budapest die anderen Staats- und Regierungschefs aus Europa. Wir werden uns dort eng abstimmen und das auch in den kommenden Wochen fortsetzen.


Alle europäischen Länder haben in den vergangenen Jahren mehr Verantwortung übernommen – für die Sicherheit unseres Kontinents, für die Unterstützung der Ukraine, für die Unabhängigkeit Europas in Wirtschafts- und Energiefragen. Das alles sind und bleiben Themen, in denen wir als Europäer gemeinsame Interessen mit den USA haben. Darauf werden wir aufbauen. Daraus folgt mein dritter Punkt. Von der transatlantischen Partnerschaft profitieren beide Seiten.


Die EU und die USA sind zwei ähnlich große Wirtschaftsräume, verbunden durch die engsten wirtschaftlichen Beziehungen weltweit. Deutschland und die Vereinigten Staaten sind sich in einer über Jahrzehnte gewachsenen Partnerschaft – ja, Freundschaft – verbunden. Unsere menschlichen Verbindungen in die USA sind enger als in jedes andere Land außerhalb Europas. Millionen amerikanische Bürger haben deutsche Wurzeln. Deshalb gilt: We are better off together! Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als gegeneinander.


Einen letzten Gedanken möchte ich noch anschließen. Wir alle haben den Wahlkampf in den USA in den zurückliegenden Wochen miterlebt. Wir haben gesehen, wie sehr die Amerikanerinnen und Amerikaner zwischen den beiden großen politischen Lagern gespalten sind, und auch, wie sehr das auch Familien, Freunde, Kolleginnen und Kollegen – ja, ein ganzes Land – zerreißen kann.


Meine feste Überzeugung ist: Ein Land ist umso größer und stärker, je enger seine Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen. Ich wünsche mir, dass wir in Deutschland zusammenbleiben. Wir mögen unterschiedliche politische und gesellschaftliche Auffassungen haben, aber wir leben in einem Land. Uns eint mehr, als uns trennt. Auch dieser Gedanke gehört für mich hierher, nicht nur am heutigen Tag. Schönen Dank.


DMB-Vorstand Tenbieg: „Trump-Wiederwahl bringt massive Herausforderungen für den exportorientierten Mittelstand“
Düsseldorf, 06. November 2024 - Nach dem Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl äußert sich Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB), zu der Frage, was kleine und mittlere Unternehmen von einer Trump-Administration erwarten können: „Mit der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus werden die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen voraussichtlich nicht enger werden, ganz im Gegenteil.


Das ist bedauernswert, zumal unter Joe Biden Risse aus der ersten Präsidentschaft Donald Trumps wieder gekittet wurden. Wie verschiedene Studien im Vorfeld der Wahl gezeigt haben, ist davon auszugehen, dass eine zweite Amtszeit Trumps vielfältige Herausforderungen für den deutschen Mittelstand mit sich bringen wird. Die USA sind Deutschlands wichtigster Handelspartner, in kein anderes Land exportiert Deutschland derzeit so viele Produkte.


Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Ankündigung Trumps, Zölle auf Importe auch aus Deutschland zu erhöhen, mit Sorge. Protektionistische Maßnahmen wie diese werden das Exportgeschäft vieler Mittelständler beeinträchtigen. Darüber hinaus hat Trump angekündigt, die Unternehmensbesteuerung in den USA weiter zu senken.


Dies könnte dazu führen, dass amerikanische Firmen im internationalen Wettbewerb begünstigt werden, was unseren Mittelstand weiter unter Druck setzen würde. Auch für die ökologische Transformation der Weltwirtschaft wird die Wiederwahl Trumps Konsequenzen haben. Schon in seiner ersten Amtszeit kündigte Trump das Pariser Klimaabkommen auf, dem sich die EU verpflichtet hat. Trump will noch stärker auf fossile Energieträger setzen, nachdem unter seinem Vorgänger Joe Biden die Öl- und Gasförderer in den USA bereits Rekordumsätze erwirtschaftet haben.


Diese Agenda steht im Widerspruch zu den Klimazielen Deutschlands und der EU und birgt zusätzlichen politischen Strengstoff. Somit werden die kommenden vier Jahre erneut eine ernste Belastungsprobe für das deutsch-amerikanische Verhältnis werden. Mut macht die Tatsache, dass es uns schon einmal gelungen ist, mit dem „Dealmaker“ Trump zusammenzuarbeiten, ohne allzu großen Schaden für den deutschen Mittelstand anzurichten.


Es wird aber auch nicht einfach werden, gegenüber einer “Amercia First”-Politik Standfestigkeit zu beweisen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, sich weiterhin für eine offene und kooperative Handelsstrategie einzusetzen. Es ist entscheidend, dass wir den Dialog aufrechterhalten. Denn Amerika bleibt wirtschafts- und sicherheitspolitisch unser wichtigster Partner – auch unter einem Präsidenten Trump.“


NATO als Grundlage für gemeinsame Sicherheit

Berlin, 4. November 2024 - Das zentrale Versprechen der NATO lautet: „Wir werden jeden Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen.“ Das betonte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem neuen NATO-Generalsekretär Mark Rutte in Berlin.     Bundeskanzler Olaf Scholz hat NATO-Generalsekretär Mark Rutte zu dessen Antrittsbesuch im Bundeskanzleramt empfangen.


Bei der gemeinsamen Pressebegegnung bezeichnete der Kanzler die NATO als Grundlage für die gemeinsame Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Die Friedensordnung in Europa sei jedoch so stark und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauere bereits mehr als zweieinhalb Jahre. Russland habe seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und rüste massiv auf.


„All das kann und darf die NATO nicht ignorieren,“ so Scholz. Denn: Die Bürgerinnen und Bürger vertrauten darauf, dass jeder Quadratzentimeter das Bündnisgebiet verteidigt werde. Das Wichtigste aus dem Statement des Kanzlers in Kürze: Europäischer Pfeiler der NATO: Kanzler Scholz ist überzeugt, dass der europäische Pfeiler der NATO weiter gestärkt werden muss. Dafür wird Europa in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen tötigen, um die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. „Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu können“, betonte der Kanzler.


Konkreter Beitrag zur NATO: Deutschland hat Soldatinnen und Soldaten in Litauen stationiert und stärkt damit die Ostflanke des Bündnisgebiets. Außerdem beteiligt sich Deutschland mit 35.000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und Flugzeugen im nächsten Jahr am NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind. „Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO“, so Scholz.


Erhöhung der Verteidigungsausgaben: Deutschland gibt in diesem Jahr mehr als zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus und wird diesen Weg in den kommenden Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro wird die Bundeswehr modernisiert. Unterstützung der Ukraine: Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer der Ukraine – diese Unterstützung soll fortgesetzt werden. So hat Deutschland der Ukraine gerade einen Kredit von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. „Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten“, sagte der Kanzler.


Sehen Sie hier das Video der Pressekonferenz: Lesen Sie hier die Mitschrift der Pressekonferenz: Bundeskanzler Olaf Scholz: Sehr geehrter Herr Generalsekretär, lieber Mark, schon viele Male habe ich dich hier auf diesem Podium willkommen geheißen. Trotzdem ist es heute etwas ganz Besonderes. Denn zum ersten Mal und mit großer Freude kann ich dich als neuen NATO-Generalsekretär begrüßen. Herzlich willkommen! Natürlich, auch von dieser Stelle noch einmal: Herzlichen Glückwunsch zur Amtsübernahme!


Die NATO kann sich sehr glücklich schätzen, in diesen herausfordernden Zeiten einen so erfahrenen Transatlantiker an ihrer Spitze zu haben. Du kannst dich auf ein spannendes Amt freuen. Wir kennen und mögen uns schon sehr lange. Ich freue mich auf unsere vertraute und enge Zusammenarbeit, die wir nun auf diese Weise fortsetzen können. Lieber Mark, die Anforderungen an die NATO sind nicht gering.

Die Friedensordnung in Europa ist so stark und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht. Russland führt nun schon seit mehr als zweieinhalb Jahren einen erbarmungslosen Angriffs- und Eroberungskrieg gegen die Ukraine. Mit immer brutaleren Mitteln verfolgt Russland seine imperialistischen Ziele, hat seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und rüstet massiv auf. All das kann und darf die NATO nicht ignorieren.

Das zentrale Versprechen der Allianz heißt: Wir werden jeden Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen. Das sind wir dem Bündnis schuldig, den Alliierten und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern der NATO-Staaten. Sie vertrauen auf uns. Deutschland hat deshalb eigene Soldatinnen und Soldaten bei unserem NATO-Partner Litauen stationiert und stärkt damit die Ostflanke des Bündnisgebietes.

Mit 35 000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und Flugzeugen beteiligt sich Deutschland im nächsten Jahr auch am so genannten NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind. Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO. Grundsätzlich hat die Bundesregierung auf die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage entschlossen reagiert. Unsere Verteidigungsausgaben haben wir in den vergangenen sieben Jahren verdoppelt.

Erstmals wieder geben wir in diesem Jahr zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus. Diesen Weg werden wir in den kommenden Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro modernisieren wir die Bundeswehr. Wir sind dabei, unsere Streitkräfte in allen Bereichen konsequent zu verstärken. Unser Ziel, das Ziel der atlantischen Allianz, ist klar: so stark zu sein, dass niemand auch nur auf die Idee kommt, uns anzugreifen.

Die NATO ist und bleibt die Grundlage für unsere gemeinsame Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Auch 75  Jahre nach ihrer Gründung ist sie Ausdruck der transatlantischen Zusammenarbeit und unserer gemeinsamen Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Die Bürgerinnen und Bürger aller NATO-Staaten profitieren von diesem Bündnis. Dem russischen Machthaber ist es nicht gelungen, die Allianz auseinanderzutreiben. Das Gegenteil ist der Fall.


Russlands Krieg gegen die Ukraine hat dafür gesorgt, dass die NATO noch näher zusammenrückt. Mit Finnland und Schweden haben sich zwei weitere Mitglieder unserem Verteidigungsbündnis angeschlossen. Das Bündnis ist stark und wird es bleiben. Lieber Mark, wir beide sind überzeugt, dass wir den europäischen Pfeiler der NATO weiter stärken müssen. Europa wird dafür in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um unsere Verteidigungsausgaben zu erhöhen und unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken.

Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu können. In unserem Gespräch haben wir auch über die Ukraine gesprochen. Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer der Ukraine, und wir werden das fortsetzen. Gerade haben wir, wie im Sommer in Italien im Kreis der G7 miteinander vereinbart, der Ukraine einen Kredit in Höhe von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. Damit kann sie sich weitere Waffen und Rüstungsgüter beschaffen. Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten.


Russland kann diesen Krieg nicht gewinnen. Es wird endlich Zeit, dass das erkannt wird und dass Russland bereit ist, über ein Ende dieses furchtbaren und sinnlosen Krieges zu sprechen, dem schon Hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen sind. Lieber Mark, vielen Dank für deinen Antrittsbesuch in Berlin. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in dieser Rolle und auf den NATO-Gipfel im kommenden Juni in deiner Heimatstadt Den Haag. Herzlichen Dank.


Generalsekretär Mark Rutte: Herr Bundeskanzler, (auf Deutsch) lieber Olaf, vielen Dank für den herzlichen Empfang heute hier in Berlin. (auf Englisch) Es ist mir immer eine Freude, hier zu sein. Wir arbeiten als Freunde zusammen,  ich denke hier noch an meine Zeit als Ministerpräsident der Niederlande , und ich freue mich darauf, diese gute Zusammenarbeit jetzt auch in meiner Eigenschaft als NATO-Generalsekretär fortzusetzen.

Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer gemeinsamen Sicherheit: Sie erhöhen Ihre Präsenz im östlichen Teil unseres Bündnisses, Sie haben jetzt die Bereitschaft erklärt, eine Brigade dauerhaft in Litauen zu stationieren, Sie sind Teil der Truppen, die den Luftraum über den baltischen Staaten mit überwachten, und Sie werden auch in den nächsten vier Jahren dazu beitragen, dass man wichtige Handels- und Lieferwege schützt und in die Infrastruktur in der Ostsee investiert. Sie investieren jetzt zwei Prozent Ihres Bruttosozialproduktes in das Bündnis, in Ihre Verteidigung. Das ist wichtig für Deutschland, aber auch für die NATO.

Alle Bündnismitglieder werden noch mehr investieren müssen, und ich vertraue darauf, dass Sie das auch tun werden. Lieber Olaf, das, was wir erreicht haben, verdanken wir auch deiner persönlichen Führungsrolle. Die deutsche historische Zeitenwende hat einen großen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit Deutschlands und zur Stärkung des Bündnisses geleistet und sendet gleichzeitig ein deutliches Signal nach Moskau, nämlich dass wir geschlossen unsere demokratischen Werte und die regelbasierte internationale Ordnung verteidigen.

Als ehemaliger Ministerpräsident weiß ich, dass es für Regierungen nicht immer leicht ist, Mittel für die nationale Verteidigung und für die Hilfe der Ukraine zuzuweisen. Aber beide sind von entscheidender Bedeutung für unsere kollektive Sicherheit. Deshalb haben wir auch heute über die Fortführung unserer Unterstützung für die Ukraine gesprochen. Deutschland ist der größte europäische Unterstützer und Beitragsleister von militärischer Hilfe an die Ukraine. Jeden Tag leisten Sie einen Beitrag zur Ukraine auf dem Kampffeld, und Sie leisten auch einen Beitrag zur Ausbildung und Sicherheitsunterstützung der Ukraine.


Das NATO-Kommando für die Ukraine ist von integraler Bedeutung für das Paket, das wir beim Washington-Gipfel für die Ukraine verabschiedet haben. Dazu gehört auch die Zusage einer langfristigen Sicherheitsunterstützung und einer Unterstützung der Ukraine auf dem unumkehrbaren Weg zur Mitgliedschaft in der NATO. Putin wird es nicht bei der Ukraine belassen; daran müssen wir denken. Er intensiviert seine hybride Kampagne gegen uns alle. Er mischt sich direkt in unsere Demokratien ein, sabotiert unsere Industrien und unsere Wirtschaft.


Das Ziel ist immer, uns zu schwächen und zu spalten. Das macht deutlich, dass eine sich verändernde Frontlinie in diesem Krieg nicht mehr nur an der Ukraine entlanggezogen ist; vielmehr zieht sich die Front jetzt auch in den baltischen Raum, in den Ostseeraum, in Richtung Europas, in den hohen Norden. Die NATO steht aber bereit, sich zu verteidigen und abschreckend zu wirken. Wir investieren in unsere Fähigkeiten, und zwar in allen Bereichen: zu Land, zur See, im Luftraum, aber auch im Cyberraum.

Wir versuchen, unsere Industrieproduktion im Verteidigungsbereich zu erhöhen und zu stärken. Ihre Verteidigungsindustrie, die deutsche Verteidigungsindustrie, leistet einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit Europas und für die Verteidigung der Ukraine. In Bayern haben amerikanisch-europäische Unternehmen mit der Unterstützung der NATO 1.000 Patriot-Luftabwehrraketen produziert. Das soll ein Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsindustrie sein; da sehen wir ein praktisches Beispiel, und das ist wichtig für die transatlantischen Beziehungen.


Die deutsche Firma Rheinmetall hat gerade das erste Werk in der Ukraine eröffnet, mit einem zweiten Werk, das demnächst eröffnet werden wird. Rheinmetall hat auch ein deutliches Hochfahren der Munitionsproduktion beschlossen. Wir müssen hier dranbleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Million Menschen sicher leben können. Wir müssen unsere Unterstützung für die Ukraine verstärken. Hier arbeiten wir auch mit der EU und mit anderen gleichgesinnten Ländern zusammen. Herr Bundeskanzler, lieber Olaf, noch einmal herzlichen Dank dafür, dass ich heute hier in Berlin sein darf, danke für deine Führungsrolle in diesen unsicheren Zeiten und vielen Dank für die entscheidende führende Rolle, die Deutschland hier in der NATO spielt. Vielen Dank!


Fragerunde im Anschluss:
Frage: Eine Frage an den NATO-Generalsekretär: Bereitet es Ihnen Sorgen, dass sich mit Deutschland und den USA möglicherweise ab Mitte der Woche zwei bedeutende NATO-Mitgliedstaaten in einer Phase der innenpolitischen Instabilität befinden?

Herr Bundeskanzler, halten Sie es angesichts der Lage und der Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht, für verantwortbar, dass Deutschland kein Bild der Stabilität abgibt? Generalsekretär Rutte: Ich kommentiere die politische Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten nicht. Ich weiß aber, dass dieser Bundeskanzler und dieses Land zu diesem Zeitpunkt zu den wichtigsten Unterstützern und Truppenstellern der Ukraine und der NATO zählen, sich verpflichtet haben, unsere Verteidigung und Abwehr in der Ostsee und Nordsee zu stärken, und einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung neuer Fähigkeiten leisten.

Sie haben gerade mit dem Vereinigten Königreich eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie arbeiten zusammen mit Norwegen an der Errichtung von regionalen Hubs zur Kontrolle und Überwachung der Unterwasserinfrastruktur, und sie werden sich in den nächsten Jahren im Ostseeraum engagieren. Das sind alles Beispiele für den wichtigen Beitrag, den Ihr Land, Deutschland, leistet. Sie spielen eine führende Rolle in der NATO.

Was auch immer auf nationaler Ebene geschieht, dazu kann und will ich nichts sagen. Aber ich werde sicherlich mit diesem Kanzler weiter zusammenarbeiten. Wer auch immer Wahlen gewinnt, und das gilt auch für die USA: Wir werden mit wem auch immer, der gewählt wird, zusammenarbeiten, ob das Kamala Harris oder Donald Trump ist. Wir werden darauf hinarbeiten, dass das Bündnis geschlossen bleibt; denn das ist in unserem Interesse, in unserem Interesse hier, aber auch im Interesse der USA, weil wir ja nicht die Fehler wiederholen wollen, die wir nach dem Ersten Weltkrieg gemacht haben.

Nein, wir sind alle Teil dieses Bündnisses und dieser Bemühungen, denn wir wissen: Wenn Putin in der Ukraine erfolgreich sein wird, und wir wissen ja, dass Polen an der Ostflanke des Bündnisses liegt, dann wird das eine direkte Bedrohung für diese Ostflanke und damit für das Territorium der NATO werden. Darum geht es ja auch, um den Beitrag der NATO.


Bundeskanzler Scholz: Die Regierung wird ihre Aufgaben erledigen. Ich bin der Kanzler. Es geht darum, dass wir in ernsten Zeiten die Herausforderungen bewältigen, vor denen wir stehen. Es geht um Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es geht um Pragmatismus, nicht um Ideologie, und das ist das, was gegenwärtig verhandelt wird. Koalitionsregierungen sind ja nicht nur in Deutschland bekannt und manchmal etwas herausfordernd, aber die Aufgaben stehen, und die Regierung ist gewählt, im Amt und wird ihre Aufgaben erledigen.

Frage: Ich habe eine Frage, die sich sowohl an den NATO-Generalsekretär als auch den Bundeskanzler richtet. Es geht noch einmal um die Ukraine und die nordkoreanischen Truppen, die dort mittlerweile auf der Seite Russlands aktiv sind und auch in die Kämpfe eingreifen. Ich würde Sie gerne beide fragen, ob man angesichts der Tatsache, dass die Ukraine jetzt gegen zwei Länder Krieg führen muss, die Anstrengungen, dem Land zu helfen, vielleicht nicht doch noch einmal erhöhen muss. Es gibt eigentlich seit Wochen Berichte, dass die russischen Truppen in der Ostukraine trotz der Hilfe aus dem Westen weiter vorankommen.

Herr Bundeskanzler, ich habe noch einmal eine kurze Nachfrage zu der innenpolitischen Situation. Sie haben eben Pragmatismus erwähnt, der nötig sei. Jetzt hat die SPD-Vorsitzende heute Morgen gesagt, dass in dem Lindner-Papier kein einziger Punkt sei, der mit einer sozialdemokratischen Regierung umsetzbar sei. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das auch Ihre Meinung ist oder auf welcher Basis man eigentlich mit FDP und Grünen weiterverhandeln sollte.

Generalsekretär Rutte: Nordkoreanischen Truppen, die in Russland im Kampf gegen die Ukraine zum Einsatz kommen – das ist eine eindeutige Eskalation. Das bestärkt uns noch in unserer Fokussierung und unserer Entschlossenheit, in dem Bestreben, sicherzustellen, dass die Ukraine hat, was sie braucht, um sich gegen die Russen zu wehren. Dazu gehören ja jetzt auch die Nordkoreaner.


Deutschland hat jetzt 28 Milliarden an militärischer Unterstützung und Hilfe für die Ukraine bereitgestellt. Mit dieser Summe ist Deutschland der zweitgrößte Beitragszahler zur Unterstützung der Ukraine geworden. Wie gesagt: Nur die USA tun mehr. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Verteidigungsproduktion hochgefahren wird. Wir müssen sicherstellen, dass die Ukraine obsiegen kann, dass Putin sich nicht in der Ukraine durchsetzt.

Zu Nordkorea: Hier arbeiten wir, wie Sie wissen, eng mit den Partnern im Indopazifik zusammen, auch mit Südkorea, Seoul, aber natürlich auch mit Japan, Australien und Neuseeland, um sicherzustellen, dass wir in der Lage sind, auch angesichts der neuen Entwicklung alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um nicht nur den Euroatlantik, sondern auch den Indopazifik zu einem sicheren Raum zu machen und als solchen zu bewahren. Russland arbeitet hier ja nicht nur mit Nordkorea zusammen, sondern China liefert auch Dual-Use-Güter.

Wir wissen ja auch, dass sich der Iran beteiligt und Russland in seinen Kriegsanstrengungen unterstützt. Wir fühlen uns dadurch angesprochen, noch mehr zu tun. Denn Sie haben voll und ganz recht, wenn Sie sagen: Ja, das ist eine sehr ernstzunehmende Entwicklung. Bundeskanzler Scholz: Ich unterstreiche, was der Generalsekretär gesagt hat: Es ist wichtig, dass wir der Ukraine jetzt die notwendige Hilfe weiter zur Verfügung stellen.

Deutschland hat sich als ein Partner bewährt, der liefert und nicht nur Ankündigungen macht. Ich glaube, es wäre ganz gut, wenn in dieser besonderen Situation manche der Ankündigungen, die bereits gemacht worden sind, jetzt in die Tat umgesetzt werden würden. Das würde schon das Szenario in der Ukraine erheblich zugunsten der Ukraine verbessern, weil sie dann auf die Mittel zurückgreifen könnte, die sie zur Verteidigung ihres eigenen Landes braucht.


Was die Situation in Deutschland betrifft, bestehe ich darauf, dass die Regierung ihre Arbeit zu machen hat und dass Pragmatismus dabei die richtige Maßgabe ist. Wir haben dafür eine Grundlage: Das ist der Koalitionsvertrag, der ist verhandelt. Wir haben einen Haushaltsentwurf im Sommer auf den Weg gebracht. Jetzt geht es darum, die notwendigen Entscheidungen zu treffen – angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch der Notwendigkeit, dem Parlament noch ein paar zusätzliche Vorschläge für den endgültigen Abschluss des Haushaltes für das nächste Jahr zu machen.


Noch einmal: Mir ist wichtig, dass dabei Wirtschaft und Arbeitsplätze im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Deshalb habe ich auch nicht für die Tribüne, nicht für das Theaterstück, sondern für die Realität noch einmal – zusätzlich zu den vielen in der Vergangenheit durchgeführten Diskussionen – das Gespräch mit Industrie und Wirtschaft gesucht, um darüber zu reden, was ganz konkret notwendig ist, damit wir mit einer schwierigen weltwirtschaftlichen Lage, einer Lage, die von den Herausforderungen auch für die Energieversorgung, für Preise, für Energiesicherheit geprägt ist, die mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verbunden sind, ‑ fertig werden können und darüber gleichzeitig nicht die Modernisierung unserer Volkswirtschaft vergessen.


Das sind alles Aufgaben, die gelöst werden müssen und die gelöst werden können. Und dazu muss man seriös arbeiten. Das ist das, was ich von allen erwarte. Frage: Herr Bundeskanzler, ich würde gerne noch einmal zum Thema Ukraine fragen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat jetzt noch einmal angesprochen, dass er beim NATO-Beitritt der Ukraine Deutschland als Hindernis sieht.


Könnten Sie bitte darlegen, warum Sie jetzt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt gegen diese Mitgliedschaftsperspektive der Ukraine in der NATO sind? Was sehen Sie als Alternative? Eine neutrale Ukraine möglicherweise?


In welchem Zusammenhang wäre das auch in den Friedensverhandlungen wichtig, die möglicherweise einmal mit den BRICS-Staaten und irgendwann auch mit Russland geführt werden müssten? Dieselbe Frage an den NATO-Generalsekretär: Was denken Sie zur Forderung nach einer Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO? Bundeskanzler Scholz: Wir haben in Vilnius und in Washington Entscheidungen getroffen, die gut der gegenwärtigen Situation entsprechen. Ich glaube, in dieser Angelegenheit gibt es gegenwärtig keinen neuen Entscheidungsbedarf, weil die Situation unverändert die ist, die wir schon bei den Entscheidungsfindungen vorgefunden haben.


Jetzt geht es darum, ganz praktisch dafür zu sorgen, dass der Ukraine nicht die Waffen ausgehen. Und da ist Deutschland in Europa führend und weltweit vorne dabei, wie Sie eben schon wiederholt gehört haben. Das wird auch so bleiben.


Generalsekretär Rutte: Der Gipfel in Washington hat sich verpflichtet, dass der Pfad zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO unumkehrbar ist. Seit Washington arbeiten wir im Kommandozentrum in Wiesbaden für die Umsetzung der 40-Milliarden-Dollar-Zusage. Viele Staaten leisten Militärhilfe an die Ukraine, und die USA und Deutschland sind die führenden zwei Staaten dabei. Viele Länder haben außerdem bilaterale Sicherheitsabkommen mit der Ukraine zu einer ganzen Reihe von Themen und Bereichen abgeschlossen.


Alles zusammen bildet dies langfristig gesehen eine Brücke zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO. Ich bin fest davon überzeugt, dass eines Tages die Ukraine Mitglied der NATO sein wird. Nun, den Siegesplan hat Präsident Selenskyj ja vorgelegt. Das ist auch hilfreich. Denn es macht deutlich, wie die Ukraine die nächsten Schritte sieht. Aber nun als Antwort auf Ihre Frage: Wenn Sie sich alles anschauen, was zurzeit passiert, dann sehen Sie, dass wir in ganz praktischer Art und Weise eine Brücke bauen. Deutschland und die USA sind hier, wie gesagt, in führender Rolle.


 

Verbraucherschutz im November 2024

Neue Themenseite  
Alle Schwerpunktthemen der Bundesregierung
Kabinett beschließt Steuerentlastungen: Mehr Netto vom Brutto      

Schnelleres Internet, Online-Behördengänge: Fortschritte bei der Digitalstrategie       Leitentscheidungsverfahren beim BGH: Bedeutender Schritt zur Entlastung der Justiz      

Mehr Tempo 30-Zonen: Neue StVO seit Mitte Oktober in Kraft  
   
Gesetzliche Neuregelungen im November  
Ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten  
Die elektronische Patientenakte Es ist ein Meilenstein im Gesundheitswesen: Im kommenden Jahr kommt die elektronische Patientenakte (ePA) – und das für alle rund 73 Millionen gesetzlich Versichterten. Was ändert sich und welche Vorteile hat die ePA? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.  

Initiative des BMF und BMBF  
Kennen Sie sich mit Finanzen aus?
Egal ob Konto einrichten, Verträge abschließen oder für das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und Wohlstand – und diese will die Bundesregierung nicht ungenutzt lassen. Entdecken Sie auf unserer Finanzbildungsplattform Angebote, die zu Ihnen passen.        

So will die Bundesregierung das Finanzwissen stärken      
Verbraucherseite der BaFin zu Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern      
Broschüre "Leben im Griff": Verbraucherwissen für junge Leute      

 Fokuswoche Geld 2025: Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen      
Neues Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“  
Aufwind für Repaircafés und Selbsthilfewerkstätten

Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine Förderung beantragen. Mit den Mitteln können neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung angeschafft werden.  

Buchungsportale: Von schnellen Klicks und fiesen Tricks      

Neue Angebote für Jugendliche auf der Beratungsplattform „JUUUPORT“      
vzbv: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug  
    
Shoppingplattform Temu im Blick der EU-Kommission      
Worauf beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz zu achten ist      
Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden      

FAQ: Was Sie zu Long-COVID wissen sollten      
Vorsicht vor „MLM“ in sozialen Medien = Märchen, Lügen, Marketing?      
Influencer-Werbung für Lebensmittel: Was erlaubt ist - und was nicht      

 Heizspiegel für Deutschland 2024  
Zu hohe Heizkosten? Hier können Sie vergleichen!
Der neue Heizspiegel bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch. Die Heizkostenspanne für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung mit zentraler Gasheizung lag 2023 zwischen 835 und 1.930 Euro. Wie schneidet Ihr Haus ab?    

Neue Broschüren und Flyer  
Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft
Der Flyer informiert über die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen in einer Notlage sowie die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten. Zusätzlich wird auf verschiedene gesetzliche Leistungen hingewiesen und es werden weitere Hilfen des Bundes rund um Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kindern kurz vorgestellt.      

Pfändungsschutz für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“      

Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen - Ein praktischer Leitfaden       Online-Vorträge     Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Gebäudesanierung, Anbieterwechsel bei Strom und Gas   
Angebote zur Energieberatung  
Themenbeispiele: Energiesparen, Fördermittel für Bestandsgebäude, Heizungsoptimierung      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  
Themenbeispiele: Einführung in ChatGPT, Zuzahlungen im Gesundheitsbereich    

4. bis 10. November 2024  
Die Woche der Wärmepumpe
Besuchen Sie vom 4. bis zum 10. November Veranstaltungen in Ihrer Nähe oder online. Lassen Sie sich über Wärmepumpen informieren und persönlich beraten! Die Woche der Wärmepumpe findet deutschlandweit in über 75 Landkreisen statt.      

4. bis 8. November 2024  
Fokuswoche Vorsorge: Alles geregelt für den Ernstfall Bereits zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an.    

Bis 20. Dezember 2024 bewerben  
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben. Er zeichnet Vorbilder der gelungenen inklusiven Sozialraumgestaltung aus.  

Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025

Deutscher Bundestag beschließt weitere wichtige Säule für bezahlbares Wohnen  
Berlin, 18. Oktober 2024 - Der Deutsche Bundestag hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung.


Durch die neue Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden. Von der Regelung profitieren sozial orientierte Körperschaften wie zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, aber auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, die ihre Wohnungsbestände sichern und ausbauen wollen.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Wohngemeinnützigkeit kann zum 1. Januar 2025 starten. Damit wird ein sehr wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, für das der Bund bis 2028 die Rekordsumme von 21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, sowie unseren zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen wird die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein.

Durch die festgelegten Einkommensgrenzen können rund 60% der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren. Mit dem Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Investoren diese Möglichkeit nutzen, langfristig und sinnvoll in Wohnraum zu investieren.“  


Hintergrund
Nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes durch den Deutschen Bundestag muss ebenfalls noch der Bundesrat zustimmen. Die Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit im Rahmen der Abgabenordnung liegt in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt.


Das bedeutet, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter 6 Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro (inkl. Kindergeld und Unterhalt) erzielen kann, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten. Insgesamt wird damit die Vermietung an ca. 60% der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit.


Die angebotene Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, da anderenfalls keine Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge. Damit erweitern wir die Möglichkeiten für die steuerbegünstigte Vermietung gegenüber den derzeit einschlägigen Möglichkeiten der Mildtätigkeit in § 53 AO erheblich.


Zudem erfolgt eine rechtliche Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) auch langfristig zu planen sind. Perspektivisch könnten „wohngemeinnützige“ Unternehmen zusätzlich auch mit gezielten Maßnahmen bei ihren Investitionen gefördert werden. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990.


Saarländerin Anke Rehlinger neue Bundesratspräsidentin

1048. Sitzung des Bundesrates am 18. Oktober 2024:
- Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung
- Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt
- Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
- Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten
- Bundesrat stimmt Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
 - Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
- Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
 

Anke Rehlinger neue Bundesratspräsidentin
Berlin, 18. Oktber 2024 - Anke Rehlinger wird neue Präsidentin des Bundesrates: Der Bundesrat wählte die Ministerpräsidentin des Saarlandes am 18. Oktober 2024 einstimmig zu seiner Vorsitzenden.

Rehlinger - © Foto: Staatskanzlei Saarland Jennifer Weyland - tritt ihr Amt am 1. November 2024 an. Sie löst Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) ab, die im kommenden Jahr als erste Vizepräsidentin weiterhin Teil des Präsidiums bleibt.

Königsteiner Vereinbarung
Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen.


Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von der Einwohnerzahl die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolgerin mit im Präsidium
Auch die Wahl der beiden Vizepräsidenten folgte einer traditionellen Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wurde die Präsidentin des Vorjahres, zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nächsten Geschäftsjahres gewählt. Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.


Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2024 beginnt. Vorsitz geht an das Saarland Nach der traditionellen Länder-Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht (sh. TOP1), wurde Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, als Vorsitzende gewählt.


Ministerin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Staatsrat Olaf Joachim (Bremen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Für Eilfälle Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist.


Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck
Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden.

Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.


Reform der Pflegeversicherung gefordert
Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.


Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten
Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern. Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld.


Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen.


Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen. Anreiz für potentielle Pflegeeltern Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten.


Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschäftigen muss.


Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt.

Grundstücksersteigerung ohne Kaufpreiszahlung
Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.


Gerichte sollen Grundstücke verwalten
Diesem Missbrauch soll das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen.

Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen. Ausfertigung und Verkündung Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.


Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie
Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.


Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der Hotelmeldepflicht
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:
- kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,
- eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
- keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,
- mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
- digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können - dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. April 2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert,
- Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie digitale Steuerbescheide.

Ausfertigung und Verkündung
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
Der Bundesrat hat zu Regierungsplänen zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung Stellung genommen. Länderkammer sieht Überarbeitungsbedarf Dabei unterstützt der Bundesrat schnellere Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Geothermie (Erdwärme). Jedoch müsse der Gesetzentwurf überarbeitet werden, unter anderem um nicht den Grundwasserschutz und damit die für die Versorgungssicherheit notwendigen Trinkwasserressourcen zu gefährden und einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten.


Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob und wieweit es möglich sei, für seismische Messkampagnen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht zu schaffen. Diese seien notwendige Vorerkundungsschritte auf dem Weg zu einer sicheren Wärmebereitstellung aus Erdwärme. Was die Bundesregierung will Geothermie soll schneller nutzbar gemacht, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung vereinfacht und die Wärmeversorgung modernisiert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.


Durch Erdwärme könne ein hoher Wärmebedarf gedeckt werden, da diese Energiequelle ganzjährig zur Verfügung stünde und dabei klimafreundlich sei. Sie könne eingesetzt werden, um zu heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen, so die Bundesregierung. Erdwärme ergänze die Energieversorgung optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur Verfügung stünden.


Schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren
Der Gesetzentwurf beinhaltet ein neues Gesetz - das Geothermie- und Wärmepumpengesetz - und sieht zudem Änderungen im Bergrecht vor. Er zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren zukünftig zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu digitalisieren. So soll es bei der Zulassung im Bergrecht Fristen geben, um die Verfahrensdauer einzugrenzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert werden.


Schließlich sollen Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bei Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht bekommen, da sie im überragenden öffentlichen Interesse seien Bundestag am Zug Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.


Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und dieses somit gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten Sicherheitspaketes, das erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossen worden war.


Das Gesetzespaket sei eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht. Verschärfung des Waffenrechts Um eine Waffe zu besitzen bedarf in Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde.


Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den vergangenen 10 Jahren zu beteiligen, um das dortige Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren gehen. Messerverbote Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht, beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung des Berufes getragen werden.


Die Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern, wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für die Jägerei.


Änderungen im Asylrecht
Das Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben. Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht sittlich zwingend geboten sind.


Das Gesetz sieht ferner Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.


Biometrischer Datenabgleich
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu, die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten. Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft


Bundesrat stimmt Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen „Sicherheitspaketes“ ist, erreichte die im Bundesrat erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht.


Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Biometrischer Datenabgleich in der Polizeiarbeit Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten.


Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen
Das Gesetz gestattet es auch, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durchzuführen. Derartige Zonen könnten nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie auch durchgesetzt würden, so die Gesetzesbegründung.

Verbraucherschtz aktuell

Berlin, 10. Oktober 2024:

Solarpaket I   Ausbau der Solarenergie kommt rasch voran

Haben Sie schon über Balkon-Solar nachgedacht? Mit dem Solarpaket I hat es die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürgern deutlich einfacher gemacht, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Ein voller Erfolg: Schon rund 730.000 neue Balkon-Solaranlagen sind in Deutschland in Betrieb. Weitere Erleichterungen für Wohnungseigentümer und Mieter treten in Kürze in Kraft.    


Aktuelle Kabinettsbeschlüsse zu Verbraucherthemen  
 
Entsorgung alter Elektrogeräte zukünftig einfacher      

Schneller unterwegs dank besserer Nutzung von Verkehrsdaten      

Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau      

Stärkere Sanktionen beim Bürgergeld      

Monatliche Meldepflicht beim Bürgergeld      


Weitere Regierungsthemen    

„Mental Health Coaches“  

Kleines Programm mit großer Wirkung Vor einem Jahr startete das Programm „Mental Health Coaches", das Kindern und Jugendlichen in Schulen ermutigen soll, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu holen. Das Programm sei gut angelaufen, ziehen Experten eine erste positive Zwischenbilanz.    

Pflegebegutachtung  
Jetzt auch per Videotelefonie möglich Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann seit Ende September neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch Videotelefonie eingesetzt werden. Etwa für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegutachtungen.      


Digitale Brieftasche  

Bürger können sich mit Smartphone ausweisen Die Bundesregierung wird eine staatliche digitale Brieftasche für das Smartphone entwickeln, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig digital ausweisen können. Zudem können sie ihre Identitätsdaten und amtliche Dokumente digital speichern, präsentieren, sowie mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.      


Wohngeld Plus  
1,2 Millionen Haushalte erhalten Wohngeld
Nach der Wohngeldreform 2023 haben 1,2 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Wohngeld bekommen. Laut Statistischem Bundesamt sind das 80 Prozent mehr als vorher. Anfang kommenden Jahres wird das Wohngeld an die allgemeinen Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht.    


5G-Netze nahezu flächendeckend nutzbar

Nie zuvor wurde eine Mobilfunkgeneration so schnell ausgerollt wie 5G: Im Oktober 2021 betrug die Versorgung noch 53 Prozent – jetzt liegt sie bei 92 Prozent. Aber es soll noch besser werden. Deshalb sorgt die Bundesregierung für kürzere Verfahren, weniger Bürokratie und einfachere Baugenehmigungen.    


Herbstzeit ist Impfzeit    


Impfungen: Alles Wissenswerte auf einen Blick      

FAQs zur Grippeschutz-Impfung      

FAQs zur Corona-Impfung    

FAQ zum Wohnungsbau  

So fördert die Bundesregierung bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Deswegen investiert die Bundesregierung massiv in den Bau von Wohnungen. Wie wird der Wohnungsbau gefördert? Und welche Förderprogramme gibt es für Familien? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.    


Service und Fakten  
 
Login-Verfahren: BSI empfiehlt die Nutzung von Passkeys      

Was tun bei Identitätsdiebstahl?      

Neue Instagram Teen-Konten: Mehr Kontrolle für Eltern      

Fit fürs Internet: „Genial Digital“ für Kinder im Grundschulalter      

Warnung vor Abzocke an E-Auto-Ladesäulen mittels Fake-QR-Code      

Warnung vor Fake-QR-Codes angeblicher Banken      

Smarte Produkte: CE-Kennzeichen gibt Auskunft zu Cybersicherheit      

EuGH schiebt Preistricksereien einen Riegel vor      

EU-Schnellwarnsystem: Immer häufiger Cannabinoide in Süßwaren      

Jetzt an Umfrage teilnehmen  

Verbrauchererfahrungen in der Anlageberatung


Welche Erfahrungen haben Sie zuletzt gemacht, wenn Sie sich bei Banken und Sparkassen zur Geldanlage haben beraten lassen? Das möchte die Finanzaufsicht BaFin in einer kürzlich gestarteten Online-Umfrage herausfinden.    

Bundespreis Verbraucherschutz  

Auszeichnung für AlgorithmWatch In diesem Jahr hat AlgorithmWatch den Bundespreis Verbraucherschutz erhalten. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke überreichte den Preis: „Mit AlgorithmWatch zeichnen wir eine Organisation aus, die erfolgreich auf Transparenz und klare Verantwortlichkeiten beim Einsatz von automatisierten Entscheidungssystemen pocht.“       Neue Broschüre  


Radfahren. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.

Diese Praxisfibel wendet sich an Sportvereine, Kommunen, Initiativen, Pflegeeinrichtungen und interessierte Personen, die auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine Teilhabe im Bereich Sport und Bewegung ermöglichen möchten.    

Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentralen  

Themenbeispiele: Barrierefreie Wohnung, Essen auf Rädern, Zahnzusatzversicherungen      


Angebote zur Energieberatung  
Themenbeispiele: Heizungstausch, Heizungsoptimierung      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: KI für ein gutes Altern, Digitale Teilhabe      

Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Passwortsicherheit, Fake-News    

Donnerstag, 17. Oktober   Online-Thementag „Digitale Teilhabe – auch wenn das Geld fehlt!“
Anlässlich des „Internationalen Tags für die Beseitigung der Armut" veranstaltet der Digital-Kompass diesen Thementag. Im Rahmen von Online-Veranstaltungen werden Antworten und Hilfestellungen bei finanziellen Schwierigkeiten, etwa beim Erwerb von Smartphones oder Tablets, sowie Informationen zu Beratungsstellen gegeben.    


Für eine starkes Ehrenamt   Kampagne
„Deine Gesellschaft zählt“ gestartet Ehrenamtliches Engagement hat viele positive Effekte - nicht nur für diejenigen, die vom Ehrenamt profitieren, sondern auch für die Freiwilligen selbst. Wer sich engagiert, übernimmt soziale Verantwortung, knüpft wertvolle Kontakte, lernt dazu und kann die Gesellschaft mitgestalten.      


DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen  

Jetzt bewerben und durch Europa reisen Die EU-Initiative DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen, Europa zu entdecken. Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an 18-jährige Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 16. Oktober 2024.


1047. Sitzung des Bundesrates 

Berlin, 27. September 2024 - Beschlüsse
- Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen
  Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen
- Bundesrat fordert Ergänzungen beim Schutz von Einsatzkräften
  Neuer Straftatbestand: politisches Stalking
- Mehr Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen 
- Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen
- Stärkung der medizinischen Forschung

Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen 
Der Bundesrat hat Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke - erleichtern.


Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen
Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.


Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.


Virtuelle Eigentümerversammlungen Eigentümerversammlungen können bisher nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer und Eigentümerinnen darauf verständigt haben. Andernfalls finden sie in Präsenz oder in hybrider Form statt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sie zukünftig auch rein online durchgeführt werden können, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.


Dadurch sparten viele Eigentümer Zeit und Geld, da sie nicht mehr zu Versammlungen reisen müssten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz.

Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung durchzuführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.

Inkrafttreten: Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat fordert Ergänzungen beim Schutz von Einsatzkräften
Die Bundesregierung plant, Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 27. September 2024 Stellung genommen.

Ausweitung auf andere Verwaltungseinheiten gefordert
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, den geplanten Schutz noch weiter auszudehnen. So sollen nicht nur Gemeindepolitiker, sondern beispielsweise auch Bezirksverordnetenvertreter in Berlin, wo die einzelnen Bezirke nicht den Rechtsstatus einer Gemeinde haben, in den schützenswerten Personenkreis mit einbezogen werden.


Druck zur Amts- und Mandatsaufgabe
Des Weiteren fordern die Länder, den Straftatbestand der Nötigung des Bundespräsidenten oder von Mitgliedern von Verfassungsorganen zu erweitern. Bisher setzt dieser Tatbestand voraus, dass Druck auf die benannten Personen mit dem Ziel ausgeübt wird, dass sie ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne ausüben.

Strafbar müsse künftig auch sein, Mitglieder von Verfassungsorganen zu nötigen, ihr Amt oder Mandat ganz oder teilweise aufzugeben.

Neuer Straftatbestand: politisches Stalking
Der Bundesrat schlägt auch einen neuen Straftatbestand „Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern“ durch sogenanntes politisches Stalking vor. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat in seiner Juli-Sitzung auf den Weg gebracht. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.


Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden. Was im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht Um Einsatzkräfte und ehrenamtlich Tätige besser zu schützen, plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht. So solle bei der Strafzumessung klargestellt werden, dass auch die Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, strafschärfend berücksichtigt werden kann.

Zudem sollen die Straftatbestände „Nötigung von Verfassungsorganen“ sowie „Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorganes“ ergänzt werden, so dass auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Gerichtshofes der EU erfasst werden. Gleiches gilt für Mitglieder in Gemeindevertretungen, Bürgermeister und Landräte.


Bei den Tatbeständen Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte soll ein besonders schwerer Fall regelmäßig dann vorliegen, wenn die Tat in Form eines hinterlistigen Überfalls begangen wird. Vermehrt Angriffe auf Mandatsträger und ehrenamtlich Tätige Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass für das Gemeinwohl tätige Menschen trotz ihres unverzichtbaren Beitrags für die Gesellschaft immer wieder angegriffen werden.


Dies betreffe Ehrenamtliche ebenso wie Amts- und Mandatsträger sowie weitere Berufe, die Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen übernehmen. Diese Angriffe hätten nicht nur individuelle Folgen für die Opfer, sondern könnten auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern, da sich diese Personen von ihren Tätigkeiten zurückziehen und andere vor einem solchen Engagement zurückschrecken könnten.

Nun entscheidet der Bundestag
Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Mehr Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen 
Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und -gegnerinnen geschützt werden. Eine entsprechende Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat der Bundesrat gebilligt.

Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von 12 Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Vor entsprechenden Beratungsstellen komme es zunehmend zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern. Darauf weist die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, in ihrer Begründung hin. Dabei wirkten die Protestierenden häufig direkt auf Schwangere ein. D


ie Betroffenen würden gezielt belästigt und mit verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig verunsichert. Auch Mitarbeitende in den Beratungsstellen würden durch die Gehsteigbelästigungen daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen. Gleiches geschehe vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.


100-Meter-Schutzbereich vor Beratungseinrichtungen
Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder sicherstellen, dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen, erhalten. Das Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100 Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen.


Schwangere dürfen dort nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Ihnen gegenüber dürfen keine unwahren Tatsachen über Schwangerschaftsabbrüche behauptet oder sie mit Materialien konfrontiert werden, die sie stark verwirren oder beunruhigen könnten. Auch darf das Personal nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.


Rücksichtnahme auf besondere Konfliktsituation
Ziel des Gesetzes sei es, Schwangere zu schützen, die sich beim Besuch der Beratungsstellen oder medizinischen Einrichtungen zumeist in einer besonderen psychischen Konfliktsituation befänden, schreibt die Bundesregierung. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen, gehöre zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Bei Gehsteigbelästigungen seien die Schwangeren vielfach in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen, das zu schützen auch ein staatlicher Schutzauftrag sei.


Wenn die Beratung gesetzliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch sei, müsse der Gesetzgeber auch einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherstellen. Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


  Bundesrat bringt Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen ein
Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.
Bekämpfung von Kinderpornographie
Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität - insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie - zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.
Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind.

Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.
Begrenzung auf einen Monat

Die Speicherung für einen Monat sei - anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten - ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Bundesregierung und Bundestag am Zug
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Grünes Licht für Stärkung der medizinischen Forschung
Der Bundesrat hat das Medizinforschungsgesetz gebilligt. Es soll die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln verbessern und so die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung steigern, heißt es in der Gesetzesbegründung. So könnten Patientinnen und Patienten auch schneller Zugang zu neuen Therapieoptionen erhalten.


Bessere Zusammenarbeit der Behörden
Das Medizinforschungsgesetz sieht eine verbesserte Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden und eine Spezialisierung und Harmonisierung der Ethik-Kommissionen vor. Es schafft zudem eine Grundlage für verbindliche Standardvertragsklauseln. Die Zulassung von Arzneimitteln sowie die Genehmigung und Durchführung klinischer Prüfungen soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bearbeitungszeit wird dabei auf 26 Tage verkürzt.

Senken der Arzneimittelpreise
Um die Arzneimittelpreise zu senken, werden die Verhandlungsspielräume für diese vergrößert. Pharmazeutischen Unternehmern soll es möglich sein, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu vereinbaren. Das Verfahren wird getrennt: Zunächst sollen die Preisverhandlungen abgeschlossen werden. Danach haben die Hersteller fünf Tage Zeit, sich für vertrauliche oder einsehbare Erstattungsbeträge zu entscheiden.


Ein Erstattungsbetrag ist der Preis, der von den Krankenkassen an die Pharma-Unternehmen gezahlt wird. Wollen Pharmafirmen von der Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge Gebrauch machen, wird ein zusätzlicher Abschlag von neun Prozent auf den zuvor ausgehandelten Preis fällig. Es dürfen aber nur die Pharmaunternehmen die Preise geheim halten, die in Deutschland zu Arzneimitteln forschen und eigene Projekte oder Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in der Arzneimittelforschung hierzulande nachweisen können. Dies gilt zunächst bis zum 30. Juni 2028 und soll Ende 2026 evaluiert werden.

Meldepflichten für medizinisches Personal
Während der Beratungen im Bundestag wurde das Gesetz um Meldepflichten für medizinisches Personal ergänzt. Danach sind Krankenhäuser verpflichtet, quartalsweise detaillierte Daten zur Zuordnung des ärztlichen Personals zu den Leistungsgruppen, die im Rahmen der Krankenhausreform maßgeblich sein sollen, zu übermitteln. Andernfalls sind sie zur Zahlung von 50.000 € verpflichtet.

Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum größten Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bundesrat fordert Rücknahme der Meldepflicht für medizinisches Personal In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich auf, die vom Bundestag eingeführte erweiterte Meldepflicht zum ärztlichen Personal wieder zurückzunehmen.


Nach dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, soll der medizinische Dienst dies prüfen. Der Bundesrat kritisiert, dass selbst im KHVVG-Entwurf keine quartalsweisen Prüfungen vorgesehen seien. Diese würden einen erheblichen Mehraufwand für Krankenhäuser mit sich bringen.

Der Nutzen dieser Meldungen und ihre rechtssichere Umsetzung sei aber fraglich. Entsprechende Diskussionen würden im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG geführt und es sei schwer nachvollziehbar, dass diese Regelung nun im Rahmen eines fachfremden Gesetzes eingeführt werden solle. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.



Was ändert sich im Oktober? Die Neuregelungen im Überblick.

- Pflegebegutachtung ist jetzt per Video möglich
- Die Kosten für RSV-Prophylaxe bei Säuglingen werden übernommen

Berlin, 27. September 2024 - Zeitnähere Pflegebegutachtung durch VideoTelefonie. Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt.


In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.


Kosten für RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen Neugeborene und Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese Prophylaxe übernehmen seit dem 14. September die gesetzlichen Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern.


Mit Baukostenbegrenzung zu bezahlbarem Wohnraum  

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Berlin, 27. September 2024 - Am 1. Oktober 2024 startet das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt. Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst.


Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an.

Ziel ist es, möglichst viel ‚Graue Energie‘ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen.

Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor, was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“


Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0% liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 01.10. zu einem Zinssatz von rund 1,0 %. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen.


Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex.


Informationen zum Programm
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude. Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude, also z.B. eine Wärmepumpe.


Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen bei der Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung (Energieberater). Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle, die investieren (Unternehmen, aber auch Privatpersonen bspw.) und jene, die das Haus oder die Eigentumswohnung als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von dem erzielten energetischen Niveau und betragen bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Es sind Kreditlaufzeiten von 4 bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich. Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.


Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 19. September 2024:

Hochwasser in Deutschland  
 Was tut die Bundesregierung? Was sollten Bürgerinnen und Bürger beachten?  „Jetzt geht es als allererstes um schnelle Hilfe“, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke angesichts der angespannten Hochwasserlage in Teilen Deutschlands. Zugleich betonte sie, dass Starkregen und Hochwasser durch die Klimakrise häufiger werden. Um die Schäden möglichst gering zu halten, sind starke Deiche, funktionierende Rückhaltebecken und ein gut ausgestatteter Katastrophenschutz notwendig. Lesen Sie hier, was die Bundesregierung dafür tut.        

Was Sie selber tun können: Richtiges Verhalten bei Hochwasser      

Welche Versicherung bei Unwetter und Hoch­wasser zahlt      

Starkregen und Überschwemmungen: Rechte der Urlauber    


 X-Post Bundeskanzler Olaf Scholz, 16. September „Die Bilder aus den Hochwassergebieten in Österreich, Tschechien, Rumänien und Polen sind dramatisch. Wir sind tief betroffen über die Nachrichten von Toten und Vermissten. Unsere Nachbarn in Europa sollen wissen: Wir stehen für Hilfe bereit! Auch in Deutschland steigen die Pegelstände und bedrohen Menschen, Tiere und Häuser. Wir beobachten die Lage sehr aufmerksam. Ich danke allen Rettungskräften und freiwilligen Helfern, die bereit stehen, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.“  

  Aktuelle Beschlüsse des Kabinetts
 17. Kinder- und Jugendbericht  

Trotz Herausforderungen: Jugend blickt positiv in die Zukunft Auch angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen sind junge Menschen in Deutschland überwiegend zufrieden mit ihrer Lebenssituation. Sie haben das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit, wünschen sich aber mehr Berücksichtigung und Teilhabe. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen entsprechenden Aktionsplan angekündigt.         

Keine Anhebung des Bürgergeldes in 2025       

Betriebsrenten: Bessere Ausgestaltung und für mehr Beschäftigte      

Förderung der E-Mobilität durch steuerliche Verbesserungen       

Nervende Cookies im Internet reduzieren

Neue Heizungsförderung jetzt für alle
Seit Ende August können nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.      

Balkon-PV: Aktuelle Regelungen Balkon-PV ist ein Hit: 2023 wurden rund 500.000 neue Anlagen registriert. Und die Bundesregierung will die Installation noch weiter vereinfachen – durch Änderungen im Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht. Der Bundestag hat die Neuregelungen bereits beschlossen. Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.     Service und Fakten    


Digitaler Zivilprozess: Neues Online-Verfahren wird erprobt      
Kfz: Digitale Fahrzeugzulassung wird sehr gut angenommen      

ePersonalausweis: So nutzen Sie die Vorteile      

Betrugsmasche auf Kleinanzeigen: Vorsicht bei „Sicher bezahlen“      

Social Media: Wie „Junkfluencer“ die Ernährung von Kindern beeinflussen      

So lassen Sie Online-Banking-Betrüger auflaufen      

Rentenversicherung bietet spezielle Reha bei Post-COVID      

Überschuldung: Sucht und Krankheit häufigste Ursache      

Lotto-Lüge: Wie Betrüger das große Los ziehen      

Kuhmilch oder Pflanzendrinks? Neue Position der DGE      

BSI-Cybersicherheitsmonitor Smarthome:   Nutzer schützen sich und ihre Geräte nur unzureichend Ob Smart-TV oder Saugroboter: Drei Viertel der Menschen in Deutschland nutzen Smarthome-Geräte. Dabei bleibt die IT-Sicherheit jedoch oft auf der Strecke: Das zeigt der aktuelle Cybersicherheitsmonitor. Informieren Sie sich hier über die Risiken und welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen sollten.

 UBA-Umwelttipps Woran erkenne ich umweltfreundliche Produkte? Wie kann ich sinnvoll Energie und Kosten sparen? Welchem Siegel kann ich vertrauen? Wie lässt sich Umweltschutz einfach in den Alltag integrieren? Das UBA gibt Antworten: Tipps für „grüne“ Produkte, hilfreiche Links und interessante Hintergrundinformationen.         

Weniger Wärmeverluste, mehr Komfort: Wände und Fenster richtig dämmen      

Energetische Sanierung: Bausubstanz erhalten, Heizkosten sparen, Klima schützen      

Neubau - energieeffizient und ökologisch       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Asia-Shops und Dark Patterns, Welche Heizung passt zu mir?      

Angebote zur Energieberatung  
Themenbeispiele: Individuelle Sanierungspläne, Gebäude-Energie-Gesetz: Neue Regeln, neue Förderung      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: Digitale Barrierefreiheit, Patientenrechte      

Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Erben und vererben, Pflegezeit finanziell planen    

Woche der Demenz: Gemeinsam mutig leben Jährlich finden zur Woche der Demenz bundesweit Veranstaltungen und Aktionen statt, die zu einem aktiven und selbstbestimmten Leben mit Demenz ermutigen. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der Kraft der Musik, die Menschen mit Demenz neue Möglichkeiten der sozialen Teilhabe eröffnet.          

Aktionen zum Welt-Alzheimertag am 21. September      
Ratgeber Demenz: Informationen für die häusliche Pflege       

Praxisfibel: Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.       Kampagnen und Termine       18. September – 8. Oktober  

Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit
Die Aktionstage wollen wieder viele Menschen dazu bewegen, ein Zeichen für eine nachhaltigere Welt zu setzen. Das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit stellt dieses Jahr das Thema Biodiversität in den Fokus. Entdecken Sie auf der interaktiven Karte, welche Aktionen ganz in Ihrer Nähe angeboten werden.      

29. September – 6. Oktober  
Aktionswoche für mehr Lebensmittelwertschätzung Circa 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen jährlich in Deutschland. Das muss sich ändern. Mit der Aktionswoche soll sensibilisiert und zu einem nachhaltigeren Umgang motiviert werden. Konkret geht es um Tipps und Tricks rund um das Planen von Einkäufen, das Lagern von Lebensmitteln und die Resteverwertung.      

2. – 4. Oktober   Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen, nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis 4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels, mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.   Folgen Sie uns      as Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit. Sie blicken überwiegend positiv in die Zukunft – das zeigundesamt) Demenz (mauritius images / Maskot) Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit 2024 (Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit) Grafik Werde Lebensmittelretter:in Zu gut für die Tonne (gettyimages.de: Francesco Carta fotografo / StockFood: Schäfer, Chris) Logo Tag der Deutschen Einheit 2024 (Tag der Deutschen Einheit)  

Verbaucherschutz aktuell

Brlin, 4. September 2024:

• Bauen wird einfacher
Mit ihrer Baugesetzbuch-Novelle erleichtert die Bundesregierung den Wohnungsbau. Es wird leichter neue Wohnungen aufzustocken. Für mehr bezahlbare Wohnungen wird das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt und der Schutz vor Umwandlung in Eigentumswohnungen verlängert. Zu den wesentlichen neuen Regelungen lesen Sie hier unsere Fragen und Antworten.    


•  Im Kabinett   Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Die Bundesregierung will Anreize schaffen, dass es sich für Ältere noch mehr lohnt über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen sind Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Worum geht es?    


• Gesetzliche Neuregelungen: Das ändert sich im September 2024      
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit      

Fragen und Antworten zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur      

Förderung für klimafreundliche Heizungen wird gut angenommen      

Herausragende Ehrenamtsprojekte in Ostdeutschland ausgezeichnet

 Mobility-as-a-Service: BMVG fördert multimodale Mobilitätsdienste      

• Aktuelles zur Cannabis-Legalisierung    
Fragen und Antworten  

Alles Wissenswerte zur Legalisierung von Cannabis Seit dem 1. Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden – ein Überblick.        

• Seit 22. August: Neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“      

Cannabisprävention: Infos für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte      

Chat-Beratung, Selbstcheck, „Quit the Shit“ und mehr: Angebote der BZgA      

Was Sie zu „Medizinischem Cannabis“ wissen sollten      


• Kaufkraft gestiegen  
Die Löhne steigen und die Inflation sinkt

Anfang 2024 war der Anstieg der Reallöhne sogar so hoch wie seit 16 Jahren nicht. Dafür haben Tariferhöhungen und die Inflationsausgleichsprämien gesorgt. Besonders Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen profitieren.   

Fragen und Antworten 
Inflation unter zwei Prozent Die Inflation war im August 2024 so niedrig wie seit drei Jahren nicht mehr. Die Inflationsrate betrug 1,9 Prozent – im Juli lag sie noch bei 2,3 Prozent.

Welche Produkte wurden wieder günstiger? Wie wird die Inflation berechnet?

Die wichtigsten Fragen und Antworten.    

Fragen und Antworten zum Mpox-Virus      

Heizungscheck: Notwendige Optimierungen bis 15. September ausführen      

Gut beraten – besser saniert. Die Energieberatung für Wohngebäude      

Erfrischende Drinks mit Null Promille      

Videos gegen Cybermobbing & Co.    

Medienkompetent ins neue Schuljahr starten!      

Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie Kontogebühren zurück      

Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER      

Autounfall: So wehren Sie sich, wenn Versicherer kürzen      

efährliche elektrische und elektronische Produkte erkennen      

Kinder beim sicheren Gaming begleiten      


• Betrug mit Rufnummern und Daten
Rufnummernmissbrauch, Phishing und Cyberkriminalität – So schützen Sie sich Fast 3.900 Telefonnummern wurden in diesem Jahr laut Bundesnetzagentur wegen Betrugs bereits abgeschaltet. Insgesamt rund 80.000 Beschwerden gingen bei ihr ein. Rufnummernmissbrauch, unerwünschte SMS- und Messenger-Nachrichten sind also ein sehr ernstes Problem. Was Sie gegen Rufnummern- und Datenmissbrauch tun können, wo Sie Informationen über Bedrohungen im Netz finden und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.        

Sicher im Internet – Handy, Tablet und PC schützen      

Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen      

Phishing-Radar: Hier finden Sie alle aktuellen Phishing-Betrugsversuche      

So funktioniert der Fakeshop-Finder      

"Quishing": Falsche QR-Codes in Bank-Briefen und im Straßenverkehr      

Newsletter „Essen und Klimaschutz“ Was hat unser Essen mit dem Klima zu tun?
Nachhaltiger einkaufen – was geht? Warum sind Hülsenfrüchte so wertvoll?
Zu diesen und anderen Schwerpunktthemen hat das Bundeszentrum für Ernährung Bildungsmaterialien für die Grundschule, Sekundarstufe und Kita zusammengestellt.    

Online-Vorträge    
Angebote der Verbraucherzentralen  

Themenbeispiele: Solarenergie für das eigene E-Auto, Küchenhygiene, Pflegegrade      

Angebote zur Energieberatung   Themenbeispiele: Photovoltaik, Innendämmung, Heizungstausch       Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: Altersdiskriminierung durch KI?, Digitale Barrierefreiheit      

Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Vollmachen und Verfügungen, Erben und vererben    

• Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen, nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis 4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels, mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.    

•  Mehr über Finanzen erfahren
Das Wissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen über Finanzen in Deutschland ist ausbaufähig und viele wünschen sich bessere Aufklärung. Was man dafür tun kann, erfahren Sie am 15. Oktober 2024 auf dem Festival für Finanzbildung „Mit Geld und Verstand“. Es handelt sich um einen Fachkongress für Lehrkräfte aus allen Schulformen, Mitarbeitende aus der Jugend- und Sozialarbeit, der Schuldenberatung und weiteren Multiplikatoren.  


Reform des Baugesetzbuchs: Leichter Bauen auf eigenem Grund - Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer  

 Berlin, 4. September 2024 -Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) beschlossen. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner. Es greift das auf, was die Menschen in ihrem Zuhause bewegt. Es macht das Wohnen, Bauen und Leben in Stadt und Land besser. Wer noch einen großen Selbstversorgergarten hat und Kinder und Enkel, die den Traum vom Eigenheim verwirklich wollen, kann mit der neuen Hinterlandbebauung das jetzt für die Familie häufiger möglich machen.

Foto Bundesministerium

Künftig sollen in Gebieten, wo Wohnungen schwer zu bekommen sind, Gebäude leichter erweitert werden können, insbesondere durch Aufstockung, im ganzen Quartier, aber auch stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Viele Mieter, gerade in den Großstädten, sorgen sich vor der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung. Der Umwandlungsschutz wird deshalb verlängert.

• Wir fördern das Wohneigentum und schützen die Mieter vor Verdrängung. Wir machen es schwerer, wenn z.B. alle Eigentumswohnungen in einem Vertrag verkauft werden und damit de facto das Grundstück als Ganzes. Künftig kann die Gemeinde dann in diesem Fall ein bestehendes Vorkaufsrecht nutzen.

• Wir sorgen außerdem für mehr Tempo beim Planen und Bauen. Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Bebauungspläne dürfen auch nicht mehr Jahre dauern. Künftig sollen sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen.


• Umweltberichte sollen kürzer werden, um auch hier wertvolle Zeit zu sparen. Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln, und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und Überflutungen, indem wir die Fassadenbegrünung leichter ermöglichen und künftig Fristen einführen, bis wann die Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme vorgenommen haben müssen.


• Zu lebenswerten Städten gehört auch Kultur. Musikclubs sind Kultur. Mit der Novelle des Städtebaurechts führen wir eine eigene Nutzungskategorie für sie ein. Sie können jetzt leichter z.B. in Gewerbegebieten errichtet bzw. von dort nicht mehr so leicht verdrängt werden. Durch die Baugesetzbuchnovelle werden Städte und Dörfer noch lebenswerter und sie wird schnelles und einfaches Bauen von neuem Wohnraum möglich machen.“  


• Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle: Bauturbo
Wir schaffen eine Sonderregelung nur für den schnelleren Wohnungsbau. Mit dem § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Solchen Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert wird, zustimmen. Der Bauturbo wird noch einmal im Rahmen der BauGB-Novelle eingebracht. Neu ist, dass die jetzige Regelung eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.  


• Aufstockungen
Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall. Innenentwicklung Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen.


Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher scheiterte das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers entspricht.


• Sozialer Flächenbeitrag
Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB).

Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch nichts.


Eigentümer profitieren weiterhin, denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land. Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Kommunale Vorkaufsrechte nach BauGB können zukünftig ausgeübt werden, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.

• Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.


Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sind und daher einen kulturellen Bezug aufweisen. Umwandlungsschutz Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen. 

• Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.

• Umweltprüfung und Umweltbericht
Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind. Innovationsklausel Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel").

Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.


• Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt. Stärkung der Klimaanpassung Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches.


Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche). 

• Beschleunigung Windenergie und Geothermie
Die Regelungen für die Ausweisung von Windenergiegebieten werden weiterentwickelt. Zudem wird eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für Geothermie eingeführt, u.a. um die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen. D.h. Geothermie-Anlagen können künftig dann auch da gebaut werden, wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt bzw. auch außerhalb von Ortsteilen.

• Pflanz- und Maßnahmengebot: Stärkung durch Begrünung
Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger Verwaltungsaufwand der Gemeinde im Rahmen der Prüfung der Umsetzung. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich umgesetzt.  

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.


Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung

 (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG)

Berlin, 4. September 2024 - Mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Die neue Pflegeassistenzausbildung Der Referentenentwurf sieht die Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" berechtigt.


• Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor: Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate), es soll gleichzeitig umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger). Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich. 


• Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege, stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.


• Attraktive Ausbildungsbedingungen
Mit der neuen Ausbildung soll die Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Auszubildenden erhalten während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege zu arbeiten.
So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.


• Aufgaben in der Pflege effizienter verteilen
Zur Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig, dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen weiterentwickelt wird. Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.

Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet; das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und Wegezeiten gespart.


• Alternativ: Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit
Als Ergebnis der regierungsinternen Vorberatungen wird im Entwurf in eckigen Klammern alternativ eine zwölfmonatige Ausbildung dargestellt, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegehelferin", "Pflegehelfer" oder "Pflegehilfeperson" führt. Da eine um ein Drittel verkürzte Ausbildung naturgemäß mit einem reduzierten Kompetenzprofil verbunden ist, handelt es sich bei einer solchen um eine Ausbildung, die zu einer Tätigkeit mit entsprechend reduziertem Einsatzbereich befähigt.


Eine abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und die dazugehörigen Ausbildungsregelungen soll nach den Rückmeldungen im weiteren Abstimmungsprozess getroffen werden. 

• Empfehlungen von Fachleuten flossen ein 
In Vorbereitung einer bundesgesetzlichen Regelung haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium 
ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes vergeben.

In einer Bund-Länder Expertinnen- und Expertengruppe wurden zudem fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.

Dazu der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.:
Ausbildung Pflegeassistenz: Wertvolles Potenzial weiter ungenutzt

Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete und vom Bundesgesundheitsministerium und Familienministerium vorgestellte Gesetz zur Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) ignoriert das im Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierte Ziel, die Pflegeausbildung auch in Reha-Einrichtungen zu ermöglichen.


Erneut bleibt damit im Kampf gegen den Pflegekräftemangel wichtiges Potenzial ungenutzt. Der BDPK appelliert deshalb an die verantwortlichen Politiker:innen, das gemeinsam gesetzte Ziel umzusetzen und auch Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung zuzulassen. Der BDPK hatte bereits im öffentlichen Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es weder fachlich noch sachlich zu begründen ist, die Reha-Einrichtungen von der Pflegeassistenz-Ausbildung auszugrenzen. Gleiches gilt auch für Pflegefachausbildung.


Durch die Einbeziehung von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden. Und das wäre dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049 könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen. Dieser Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden sollen.


Die zuständigen Bundesministerien sehen sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken ausgeschlossen. So auch im heute vorgestellten „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG).


Während das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern.


Zudem gebe es bereits genug Träger für die Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt. Wie die Ministerien zu dieser Auffassung gelangen können, ist aus Sicht des BDPK völlig unverständlich. Dass Ausbildungsstätten fehlen, wird durch den offensichtlichen Mangel an Pflegekräften doch schmerzhaft belegt. Auch die willkürliche Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern.

Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich.


Jung kauft Alt: Förderprogramm für den Kauf von Bestandsimmobilien startet

350 Mio. Euro in diesem Jahr zur Unterstützung von Familien beim Eigentumserwerb
Berlin/Duisburg, 2. September 2024 - Am 3. September 2024 startet das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungs­bedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.


Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024 insgesamt 350 Mio. Euro bereit. Zum Start liegt der Zinssatz bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51% effektiv. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45% aller Wohngebäude zu.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Durch zinsverbilligte Kredite, die deutlich unter dem liegen, was die eigene Hausbank anbietet, kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 18.000 Euro sparen.

 Familien können so zum Beispiel in die alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen. Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau wohnen.“

Zum Programm
·         Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.

·         Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).

·         Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.

·         Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B. Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

·         Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.

·         Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung)

·         Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.


Rückführungen von Deutschland nach Afghanistan

Berlin, 30. August 2024 - Deutschland hat heute Morgen erstmals seit August 2021 wieder Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen in ihr Herkunftsland durchgeführt. Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen.


Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und hat die hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt. Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen.

Für diese Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar. Die Bundesregierung hält daran fest, solche Rückführungen durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und Gefährdern.


- BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte
- 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik

BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich“
50,6 Millionen Euro für vorbildliche Projekte

Berlin, 30. August 2024 - Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat heute den Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ. Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken verfeinert und digitale Abläufe optimiert. Das sind richtig vielversprechende Lösungen für das klimafreundliche und ressourcenschonende Bauen. Die müssen schnell und, bei Erfolg, skaliert auf der Baustelle kommen.
Die Rede ist hier von Projekten für einfach umzubauende, wartungsarme und langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie Baumaterialen wiederverwertet werden können bzw. Leerstand reaktiviert und wohnbar gemacht werden kann. Dieses Förderprogramm ist das erste seiner Art. Mit ihm unterstützen wir die Baubranche, die dabei ist, mittels Digitalisierung und Innovationen, die Kapazitätsauslastung zu erhöhen und tiefgreifenden Problemen wie dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Das, was hier gefördert werden wird, hat das Zeug, sich am Markt durchzusetzen.“


Bewerben können sich Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere Institutionen mit ihren Bauvorhaben. Die Förderung ist offen für verschiedene Gebäudetypologien. Ein wichtiges Kriterium ist die Zusammenarbeit von Bauherren mit Planenden, Forschenden und gegebenenfalls weiteren Projekt-Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen. Gefördert werden sowohl die frühen Planungsphasen (ab der Phase 0) als auch die bauliche Umsetzung. Ein Teil der Fördersumme pro Projekt ist für die wissenschaftliche Auswertung des Vorhabens vorzusehen.


Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen. Alle Informationen finden Sie hier:
www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich

17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
Der 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik findet in diesem Jahr in Heidelberg statt und widmet sich dem Thema „Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für das Gemeinwohl“.   Eine gute und erfolgreiche Stadtentwicklung und -planung braucht gemeinschaftliche Prozesse. Sie lebt vom Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.  


Der Kongress bietet Interessierten in sieben Zukunftsarenen die Möglichkeit, sich zu zukunftsweisenden Projekten und Best-Practice-Erfahrungen zu den Themen Innenstadt, Umbaukultur, Zukunftsquartiere und Klimaanpassung auszutauschen, innovative Lösungsansätze vorzustellen und zu diskutieren. Zudem wird es 13 „Side-Events“ u.a. zu diesen Themen geben: Kleinstadtakademie, Koproduktion als Impuls für lokale Demokratie, Energie- und Wärmewende im Quartier, „Mehr Grün für die sich verdichtende Stadt!“ und der Einsatz von KI in der räumlichen Planung.  


Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. Bundesministerin Klara Geywitz wird das Thema auf dem Bundeskongress aufgreifen und zur Diskussion stellen, wie wir unsere Stadt- und Ortsteile planen und entwickeln können, um bei der Bewältigung und Prävention von Einsamkeit unterstützen zu können. Zum Thema wird es auch ein Side-Event der Wüstenrot Stiftung geben, in dem praxisorientierte Handlungsansätze vorgestellt werden, wie sich Gemeinschaften in Quartiere gegen Einsamkeit wappnen können. "  
Das komplette Kongressprogramm sowie eine Übersicht zu den verschiedenen Themen der Side-Events und in den Arenen finden Sie hier
https://nsp-kongress.de/

Was ändert sich gesetzlich im September?

Berlin, 29. August 2024 - Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.    


Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Das Völkerstrafgesetzbuch entstand vor über 20 Jahren. Es stellte sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin. Nun werden Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert.
Weitere Informationen zum Völkerstrafrecht


Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr
Für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Weitere Informationen zur Abgasnorm


Cannabiskonsum im Straßenverkehr geregelt
Seit dem 22. August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Weitere Informationen zum THC-Grenzwert  


Bundeskabinett beschließt Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“

Berlin, 21. August 2024 - Das Bundeskabinett hat heute den Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung, den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung der Mobilität“ beschlossen. Der Bericht dient dazu, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda 2030 weiterzuentwickeln. Mit dem Bericht wird die Schlüsselrolle des in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Transformationsbereichs „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“ herausgestellt.


Er setzt den stadtentwicklungs-, bau- sowie verkehrspolitischen Rahmen und führt zentrale Herausforderungen, Lösungsansätze und Vorhaben der Bundesregierung in drei Handlungsfeldern auf: nachhaltige Stadtentwicklung, nachhaltige Gebäude und nachhaltige Mobilität. Innerhalb des Bereichs der nachhaltigen Stadtentwicklung zielen die aufgeführten Ansätze und Vorhaben u.a. auf Umbauen statt Abreißen bzw. Neubauen, auf Innen- vor Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen. Gleichzeitig soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden.


Neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working sind hier Ansatzpunkte. Dabei spielt auch die Fortentwicklung von Programmen für den Städtebau und die Dorfentwicklung eine wichtige Rolle.


Für nachhaltiges Bauen fördert der Bund ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen. Unter anderem soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und kommuniziert werden, dass diese Informationen u. a. bei Miet- und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und Risikobewertung besser als bisher berücksichtigt werden können.


Zur Förderung nachhaltiger Mobilität stehen die Reduzierung von Luftschadstoff- und Lärmemissionen sowie die Schaffung guter und vielfältiger Angebote für die Verkehrsmittel- und Verkehrswegewahl im Zentrum. Die Ergebnisse des Transformationsberichts fließen bis Ende 2024 in die Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ein.


Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 21. August 2024

Mehr Tempo für Deutschland Mehr Wohnraum, mehr erneuerbare Energie, leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken, klimafreundliches Wirtschaften - all das sind dringende Aufgaben, die die Bundesregierung zusammen mit den Ländern in Angriff genommen hat. Lesen Sie in den folgenden Beiträgen, was sich in Deutschland tut.    

So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum      
So treiben wir den Mobilfunk- und Glasfaserausbau voran      
So bauen wir Schienen, Straßen und Brücken schneller      
So sorgen wir für mehr Strom aus Wind und Sonne      
So beschleunigen wir den Umbau zur klimafreundlichen Industrie      


Am 1. August in Kraft getreten  
Das große Startchancen-Bildungsprogramm Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern stärken – das ist das Ziel des Startchancen-Programms, das am 1. August 2024 gestartet ist. Bund und Länder investieren dafür 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. Damit ist das Programm das größte und langfristigste Bildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland.      


Am 1. August in Kraft getreten  
Mehr Dienstleistungen der Verwaltung online nutzbar    
Im Kabinett beschlossen  
Vier Milliarden Euro für bessere Kitabetreuung    

Im Kabinett beschlossen  
Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025    
Neuerungen zum Studienbeginn  
BAföG-Reform: Die wichtigsten Änderungen      
Klimafreundlich heizen  
Heizungsförderung nun für Vermieter möglich
Ab 27. August können auch Eigentümer vermieteter oder nicht selbstgenutzter Einfamilienhäuser bei der KfW Zuschüsse beantragen, wenn die Heizung erneuert werden soll.    


Aktuelles zum Digitalen Verbraucherschutz        
KI-Verordnung in Kraft: Mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger       
Sprache, Buttons, Klickwege: So manipulieren TikTok, Meta, Amazon      
Genug Betrug! Call-Center-Tricks und KI-Maschen clever durchschauen      
Falsche Zahlungsbenachrichtigung im Namen von Paypal      
Schwachstellen in beliebten Dating-Apps      
Tipps für Eltern: Smartphone zum Schulstart – eine gute Idee?      
IT-Sicherheitskennzeichen jetzt auch für Smartphones und Tablets      
Initiative „Zu gut für die Tonne!“  

Tipps & Tricks zur richtigen Lagerung
Lebensmittel passend zu lagern ist eine kleine Wissenschaft. Jedes Lebensmittel hat seinen eigenen Lieblingsplatz. Doch wo genau fühlt sich Fisch am wohlsten? Die XXL-Kühlschrank-Tour von "Zu gut für die Tonne!" vermittelt humorvolle Tipps für mehr Lebensmittelwertschätzung. Alle Standorte der Tour finden Sie auf www.zugutfuerdietonne.de.    


Service und Fakten      
Am besten null Promille: Neue Position der DGE zu Alkohol     
Melatonin in Nahrungsergänzungsmitteln: Eine unbedenkliche Einschlafhilfe?      
Weniger drin, als draufsteht: Darf das sein?      
In der Regel überflüssig: Nahrungsergänzungsmittel für Kinder      
Digitale Stromzähler: Pflichteinbau für Smart Meter startet 2025      
Feinstaubfilter in Kaminen: Müssen Sie bis Ende 2024 nachrüsten?      
Christian Lindner im Video  
So wichtig ist Finanzwissen im Alltag  In Deutschland ist die finanzielle Bildung vergleichsweise schlecht ausgeprägt. Das soll sich mit der Stratgie „Finanzielle Bildung“ ändern. Denn finanzielle Bildung ist der Türöffner für ein selbstbestimmtes Leben voller Chancen und Möglichkeiten.    

Broschüren und Flyer    
Eure Kinderrechte Die Broschüre „Eure Kinderrechte“ gibt anschaulich einen Überblick über die Kinderrechte. Kinder und Jugendliche haben sowohl das Layout als auch den Text mitgestaltet.          Eure Kinderrechte - Macht mit! (Flyer zur Ausstellung)      
Die Ausbildungsgarantie (Flyer)    

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Hitzeschutz, Küchenhygiene, Gebäudesanierung      
Angebote zur Energieberatung Themenbeispiele: Eigener Solarstrom fürs E-Auto, Dachbegrünung, Welche Heizung für mein Haus?     
Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Tipps bei Reisemängeln, Digitale Barrierefreiheit, KI-gefälschte Informationen erkennen    
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele: Vollmachten und Verfügungen, Erben und vererben, die Pflege finanziell planen  


Tipps für Ihren Urlaub  
FAQ zu Fluggastrechten  
Entschädigungen bei Flugärger Annullierte Flüge, beschädigte Gepäckstücke oder spontane Umbuchungen können bei Flugreisen für Ärger und zusätzliche Kosten sorgen. Die Fluggastrechteverordnung steht Reisenden im Fall von Flugärger bei und regelt Ansprüche auf Entschädigungen. Ein Überblick.   
Waldbrände in Griechenland: Was gilt für Touristen?  

Cannabis in der EU weithin illegal: Bei Verstößen drohen hohe Strafen      
Mobilfunk im Ausland: So vermeiden Sie Handy-Kostenfallen      
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“      

Kampagne    
Bio? Na Logo! Auf Bio ist Verlass. Jedes in Deutschland angebotene Bio-Lebensmittel muss umfangreiche Vorschriften erfüllen. Bio setzt höchste gesetzliche Umweltstandards für alle Produktionsschritte. Staatlich zugelassene Kontrollstellen überprüfen regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten werden.


Vereinbarung zum Haushalt 2025

Berlin, 16. August 2024 - Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister haben Anfang Juli vereinbart, dass bis zur Übermittlung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans bis 2028 an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat Mitte August 2024 insbesondere verschiedene Optionen zur Finanzierung von Investitionen geprüft werden sollen.

 Die Prüfung ist nun extern durch ein rechtswissenschaftliches Gutachten und einen Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie intern durch weitere Beratungen der betroffenen Ressorts und des Bundeskanzleramtes abgeschlossen worden.

Die Bundesregierung wird im Wege eines Beschlusses im Umlaufverfahren Ver­änderungen des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans bis 2028 vornehmen. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes werden weiterhin eingehalten, eine Umgehung findet nicht statt. Glaubhafte Fiskalregeln gewährleisten die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Handlungsfähigkeit des Staates.

Folgende Ver­änderungen werden vorgenommen:

1. Der Infrastruktursparte der Deutschen Bahn AG, der DB InfraGO AG (im Folgenden: „Bahn“) wird zusätzliches Eigenkapital zugeführt. Dieses Eigenkapital ersetzt im Umfang von 4,5 Milliarden Euro die im bisherigen Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vorgesehenen Zuschüsse. Darüber hinaus erhält die Bahn ein Darlehen des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie bisher am Markt begebene Anleihen für die Infrastruktur ablösen.

Die Eigenkapitalerhöhung bleibt ebenso wie das Darlehen als finanzielle Transaktion bei der Regelgrenze der Schuldenbremse unberücksichtigt. Die Ausgestaltung des Darlehens an die Bahn stellt sicher, dass es sich nicht um einen verdeckten Zuschuss handelt. Die Eigenkapitalerhöhung und das Darlehen erhöhen die zulässige Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundes um diesen Betrag.

Die Gewährung von Eigenkapital ist ebenso wie die Gabe von Darlehen seit Jahrzehnten eine mögliche Form der Finanzierung durch den Bundeshaushalt. Seit Ein­führung der Schuldenbremse werden Darlehen als finanzielle Trans­aktionen gewertet, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Auch das Instrument der Beteiligung als finanzielle Transaktion wird genutzt.

Es ist sichergestellt, dass dem Eigenkapital ein angemessener Ertrag und dem Darlehen ein werthaltiger Rückzahlungsanspruch gegen­übersteht. Die Infrastruktursparte der Bahn verfügt neben den Zuschüssen des Bundes heute über eigene Einnahmen (Trassenpreise, Vermietungserlöse für Personenbahnhöfe, Anlagenvermietung).

Um den hohen Investitionsbedarf der Bahn zu decken, sind im Haushalt 2025 Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 15,1 Milliarden Euro für die Schieneninfrastruktur vorgesehen. Neben der bisher schon enthaltenen Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 5,9 Milliarden Euro werden der Bahn weitere 4,5 Milliarden Euro für eine Erhöhung des Eigenkapitals zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden 4,7 Milliarden Euro an Zuschüssen gewährt. Außerdem wird der Bahn ein Darlehen des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro gewährt, um am Markt begebene An­leihen abzulösen.

Die Globale Minderausgabe (sog. Bodensatz-GMA) wird durch diese Maßnahme um 4,5 Milliarden Euro reduziert.

2. Im Anschreiben in der Kabinettvorlage des BMF zum Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans ist festgehalten, dass die Bodensatz-GMA zunächst auf 17 Milliarden Euro erhöht wurde. Es ist weiter festgehalten, dass die Bundes­regierung beabsichtigt, bis zur formalen Zuleitung des Regierungsentwurfs für den Bundes­haushalt 2025 und des Finanzplans an den Deutschen Bundestag die Bodensatz-GMA des Jahres 2025 wieder deutlich zu reduzieren. Durch die Eigenkapital-Erhöhung bei der Bahn können bisher als Zuschüsse vorgesehene Mittel ersetzt werden. Dadurch reduziert sich die Bodensatz-GMA auf 12,5 Milliarden Euro. Eine weitere Reduzierung erfolgt durch folgende zwei Maßnahmen:

a. Rund 300 Millionen Euro werden durch eine höhere Zahlung des Unternehmens Uniper an den Bundeshaushalt erbracht. Ursprünglich war für den Bundeshaushalt 2025 eine Zahlung von 2,6 Milliarden Euro prognostiziert. Uniper hat zuletzt mehr Mittel für die Zahlungsverpflichtung an den Bund zurückgestellt, die im Zusammen­hang mit der Beihilfegewährung im Jahr 2022 erwartet wird. Daher kann nunmehr eine Zahlung von 2,9 Milliarden Euro veranschlagt werden. Im Zuge der Energie­preis-Krise 2022 wurde das Energieversorgungsunternehmen Uniper verstaatlicht, um die Energieversorgung für Privathaushalte und die Wirtschaft zu gewährleisten.

b. Die Vorsorge für den Ausfall von Steuereinnahmen beim EU-Energie­krisen­bei­trag wird um 200 Millionen Euro abgesenkt. Die positive Einnahme­entwicklung des Jahres 2024 für die in den Anwendungsbereich des EU-Energie­krisen­beitrags­gesetz fallenden Unternehmen legt eine entsprechend verbesserte Einnahme­ent­wicklung 2025 nahe.

Damit verbleibt eine insgesamt deutlich reduzierte Bodensatz-GMA in Höhe von 12 Milliarden Euro. Die langjährigen Erfahrungen aus der Haushaltspraxis zeigen, dass sich im Laufe eines Haushaltsjahres nicht alle Projekte realisieren lassen. Dies führt dazu, dass ein „Bodensatz“ von Mitteln übrig bleibt. Diese Mittel werden mithilfe der Bodensatz-GMA abgeschöpft.

Die GMA ist ein übliches Instrument in der Haushaltsplanung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren und auf unvorhergesehene Änderungen im Haushaltsvollzug reagieren zu können. Die Bundes­regierung geht davon aus, dass sich die Bodensatz-GMA unter anderem durch ökonomische Entwicklungen und Aktualisierungsnotwendigkeiten bis zur Einbringung der Bereinigungsvorlage weiter reduzieren wird.
 

3. Für den Bereich Straße stehen Mittel in Höhe von 9,1 Milliarden Euro an Zuschüs­sen für Investitionen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Davon stammen ca. 4,6 Milliarden Euro aus dem Aufkommen der Lkw-Maut (Aufkommen insgesamt 2025 rd. 15,2 Milliarden Euro), die für Bau, Erhaltung und Betrieb der Auto­bahnen aus dem Bundeshaushalt zugewiesen werden (weitere 2,4 Milliarden Euro aus den Mautmitteln erhalten die Länder für die Bundesstraßen).

Nach dem Gutachten von Prof. Hellermann kann ein Darlehen an die Autobahn GmbH aus Bundesmitteln verfassungskonform als finanzielle Transaktion im Sinne von Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Art 115-Gesetz ausgestaltet werden, wenn es kein verdeckter Zuschuss ist. Der Autobahn GmbH stehen derzeit keine eigenen Einnahmen aus der Maut zur Verfügung. Um ihr entsprechende eigene Einnahmen zur Verfügung stellen zu können, wären ein­fach­gesetzliche Änderungen am Haushaltsgesetz, dem Bundesfernstraßenmautgesetz und am Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz nötig. Diese wären mit Aus­­wirkungen auf den bisherigen Finanzierungskreislauf verbunden. Dafür bräuchte es aller­dings eine vertiefte Debatte.


Zur Ausgestaltung von Eigenkapitalzuführung und Darlehen an die Bahn:
Eigenkapitalzuführung

Die Bahn erhält 2025 zusätzlich zu der bereits vorgesehenen Eigenkapitalzuführung von rund 5,9 Milliarden Euro weitere 4,5 Milliarden Euro Eigenkapital, um geplante Infrastrukturvorhaben umsetzen zu können. Damit nutzt die Bundesregierung ein bereits für den Haushalt 2025 eingeplantes und auch in vergangenen Legislaturperioden eingesetztes Instrument zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Dieses erhöht die Verschuldung der Bahn nicht und verbessert das Eigenkapital-zu-Fremd­­kapital-Verhältnis. Wenn Eigenkapital für Investitionen in die Schienen­infra­struktur umgesetzt wird, ist die Zuführung beihilfekonform.

Zwischen der Bundesregierung und der Bahn sind Gespräche zur angemessenen Renditeerwartung im Zusammenhang mit den bereits geplanten Eigen­kapital­zu­führungen bereits weit fortgeschritten.

Die Zuführung von Eigenkapital des Bundes an die Bahn ist eine finanzielle Transaktion im Sinne der Schuldenregel nach Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Artikel 115-Gesetz und erhöht daher die maximal zulässige Nettokreditaufnahme des Bundes. Im Umfang der Eigenkapitalzuführung (4,5 Milliarden Euro) werden im Haushalt 2025 bisher eingeplante Investitionszuschüsse an die Bahn reduziert und die sog. Bodensatz-GMA abgesenkt.

Darlehen
Die Bahn erhält ein Darlehen in Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem Darlehen kann sie bisher am Markt begebene Anleihen ablösen. Das führt zu erheblichen Ein­sparungen bei den Finanzierungskosten, da die Bahn sich derzeit mit rund 100 Basis­punkten über dem Zins für Bundesanleihen finanziert.

Der Bund finanziert sich deutlich günstiger als die Bahn. Die von der Bahn begebenen Anleihen haben grob vereinfacht derzeit durchschnittlich eine Laufzeit von 12 Jahren und eine Verzinsung von ca. drei Prozent p.a. Der Bund muss für sein Darlehen nicht die marktübliche Verzinsung zu Grunde legen. Nach Auffassung des Gutachters Prof. Hellermann wären möglicherweise sogar zinslose Darlehen – wie bei anderen Darlehen in der Vergangenheit – als finanzielle Transaktionen zu werten.


Die durchschnittliche Rendite der ausstehenden Bundeswertpapiere und Kredit­markt­mittel, also die durchschnittliche Rendite der ausstehenden Anleihen des Bundes, liegt bei knapp 1,5 Prozent. Es ist daher jetzt möglich und wirtschaftlich sinnvoll, die hoch verzinsten An­leihen am Markt durch günstigere Kredite aus dem Bundeshaushalt abzulösen. Damit wird die Bahn und auch die Gesellschafterin Bund entlastet.


  1. Das Darlehen wird wie folgt ausgestaltet:
    1. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 34 Jahre. Das entspricht der durchschnittlichen Dauer der Abschreibungen der Infrastrukturen der Bahn (die technische Nutzungs­dauer von Infrastrukturanlagen beträgt bis zu 75 Jahre). Das Darlehen wird mit der durchschnittlichen Rendite der ausstehenden Anleihen des Bundes in Höhe von 1,5 Prozent verzinst.

    2. Das Darlehen ist wie die abzulösenden Markt-Anleihen der Bahn endfällig. Der Bund erhält den Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit vollständig zurück. Die Zinsersparnis bei abgelösten Anleihen der Bahn am Markt trägt dazu bei, dass sie die not­wendigen Erträge für die vorzunehmende zusätzliche Eigenkapitalerhöhung erwirtschaften kann.
    Im Haushaltsvermerk zu Kapitel 1202 Tit. 861 01 -742, der haushaltsrechtlichen Er­mächtigung zu Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, wird entsprechend angepasst.

    3.  Das Darlehen wird vom Bund an die Bahn und ausschließlich zur Verwendung für Investitionen in der nicht im Wettbewerb stehenden Infrastruktur ausgereicht. Sie können so die Kosten für die Infrastruktur entlasten. So ist sichergestellt, dass die Transaktion beihilferechtlich unbedenklich ist.

    Das Darlehen des Bundes an die Bahn ist eine finanzielle Transaktion im Sinne der Schulden­regel nach Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Artikel 115-Gesetz.




Kabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Berlin, 13. August 2024 - Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland.


Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Wohngeld ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit der historisch größten Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, haben wir dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der eigenen Immobilie dauerhaft entlastet werden. Seitdem ist vieles teurer geworden.

Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.

Gleichzeitig ist es umso wichtiger, dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit einem neuen Förderprogramm, das zeitnah starten wird, investieren wir gerade in den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2025 vor, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 21,65 Milliarden Euro von 2022 bis 2028 weiter auf Rekordniveau verstetigt wird.“


- Start des Ausbildungsjahres 2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
- Rund 150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First   

Start des Ausbildungsjahres 2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
Berlin. 31. Juli 2024 - Am 1. August startet in den meisten Betrieben das Ausbildungsjahr 2024. Insbesondere in den Großstädten ist es derzeit schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Gerade junge Menschen stellt dies vor große Herausforderungen, denn Studierende und Auszubildende verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen, mit denen sie dann mit anderen Menschen um Wohnraum in zentralen Lagen konkurrieren.


Für viele Auszubildende und dual Studierende ist die Wohnsituation vor Ort sogar der entscheidende Grund für die Wahl des Arbeitgebers. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer mit dem Kopf mitten in einer Ausbildung steckt und zwischen Baustelle oder Gastrobetrieb und Berufsschule hin- und herpendelt, soll sich nicht auch noch um eine bezahlbare Unterkunft sorgen müssen. Wir haben deshalb im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Ländern das Programm Junges Wohnen, speziell für den Neubau und die Modernisierung von Studierenden- und Azubiwohnheimen, auf den Weg gebracht und mit jährlich 500 Millionen Euro Bundesmitteln ausgestattet.


Wo genau junge Menschen ihre Ausbildung machen, soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, die z.B. bei zu hohen Mieten unterstützen müssen. Mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro bis 2028 für den sozialen Wohnungsbau erhöhen wir die Investitionen in neue, bezahlbare Wohnungen noch einmal deutlich. Und wir wollen Unternehmen dabei unterstützen, die gute Tradition des Mitarbeiterwohnens wieder neu aufleben zu lassen. Deshalb können Arbeitgebende grundsätzlich auch alle unsere KfW-Förderprogramme in Anspruch nehmen."


Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Bezahlbare Wohnraumangebote für Azubis sind ein wichtiger Teil der Ausbildungsförderung und müssen weiter an Bedeutung gewinnen. Das Programm Junges Wohnen erleichtert vielen jungen Menschen den Einstieg in eine duale Ausbildung. Denn bezahlbarer Wohnraum kann mehr Jugendliche dazu motivieren, eine Ausbildung auch außerhalb ihrer Heimatregion zu beginnen. Dadurch lassen sich freie Ausbildungsplätze besetzen und regionale Probleme auf dem Ausbildungsmarkt lösen.


Azubis brauchen genauso wie Studierende Unterstützung beim Wohnen. Um die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen, war es daher zweifellos ein wichtiger Schritt, 2023 und 2024 Mittel für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen zur Verfügung zu stellen. Dieses Programm muss 2025 unbedingt fortgeführt und weiterentwickelt werden. So sind etwa temporäre Wohnangebote notwendig, damit Azubis auch länderübergreifende Berufsschulen besuchen können."


Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Programm „Junges Wohnen“ ist und bleibt wichtig, denn es geht hier um die Zukunft für viele junge Menschen - die Suche nach einem Ausbildungsplatz darf nicht daran scheitern, dass sie keine bezahlbare Wohnung finden. Der DGB begrüßt deshalb die Fortführung des Förderprogramms „Junges Wohnen“ bis 2025. Allerdings müssen die Fördermittel langfristig verstetigt werden, um den Anbietern von Jugendwohnen vor Ort Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig müssen die Länder sicherstellen, dass die Gelder auch abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden."


Rund 150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First  
Unterstützung von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit  

Die Bundesregierung hat im April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Als weiteren Schritt nach dem Kabinettsbeschluss am 24.04.2024 und dem Auftaktkongress des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit am 03.06.2024 erhält nun der Bundesverband Housing First nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages einen Förderbescheid über knapp 150.000 Euro für das laufende Jahr.  


Ziel der Förderung ist es, den in den USA und Europa sowie zahlreichen deutschen Kommunen und Ländern erfolgversprechend erprobten Housing First - Ansatz weiter zu stärken. Hierzu entwickelt der Bundesverband Housing First in diesem Jahr Webinare, ein Fortbildungsprogramm sowie eine Wissensplattform. Das Angebot richtet sich an Expertinnen und Experten in den Ländern, Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe und soll das Wissen, wie die Obdach- und Wohnungslosigkeit mit dem Housing First - Ansatz besser vermieden werden kann, verbreiten.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir haben in Deutschland bereits ein sehr breites Hilfs- und Unterstützungssystem in den Kommunen, mit dem wir Menschen helfen, die Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Mit dem Housing First - Ansatz gehen wir noch einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Damit wird insbesondere jenen Menschen geholfen, die bereits sehr lange ohne Wohnung leben müssen und kaum eine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben. Dazu kommen individuelle Beratungsangebote, um die Rückkehr in ein geregeltes Leben weiter zu unterstützen. Ich freue mich darüber, dass die Förderung des Housing First - Ansatzes auch im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes für 2025 vorgesehen ist.“  


Julia von Lindern, Geschäftsführerin des Bundesverbands Housing First: „Der Housing First - Ansatz funktioniert, das wurde in den letzten Jahren vielfach in Modellprojekten bewiesen. Unsere Aufgabe ist nun, die zeitlich befristeten Pilotprojekte in dauerhafte Angebote der Wohnungslosenhilfe zu überführen.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, allen relevanten Akteuren, den Leistungsträgern sowie der Wohnungswirtschaft werden wir Lösungen entwickeln, um den Housing First - Ansatz unter deutschen Rahmenbedingungen so umsetzen zu können, dass obdachlose Menschen langfristig einen Rechtsanspruch auf diese Form der Hilfe haben. Dabei freuen wir uns über die Förderung der Politik im Allgemeinen sowie die persönliche Unterstützung durch die Bundesbauministerin Klara Geywitz im Besonderen.“


Wohnungsbau verfehlt Zielmarke
Das Münchner Ifo-Institut erwartet in den nächsten Jahren eine fortgesetzte Talfahrt des Wohnungsbaus in Deutschland. Die Zahl der neu gebauten Wohnungen könnte demnach im Jahr 2026 auf nur noch 175.000 absinken, das wären dann über 40 Prozent weniger als die knapp 300.000 Wohnungen des Jahres 2022. „Die Prognose ist mit Unsicherheiten behaftet, aber es ist ziemlich klar, dass wir spätestens 2026 unter die 200.000er-Marke rutschen werden“, sagt Ifo-Baufachmann Ludwig Dorffmeister der Deutschen Presse-Agentur.


Das von der Berliner Koalition beim Amtsantritt 2021 ausgegebene Ziel sind 400.000 neue Wohnungen pro Jahr. Dieses Ziel rückt offenkundig in immer weitere Ferne. Wie die Statista-Grafik weiterhin auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts zeigt, stagnieren die Zahlen in den letzten Jahren um die Marke von 300.000 Wohnungen. Die Branche leidet derzeit unter deutlichen Materialpreissteigerungen. Zudem haben sich die Bauzinsen verdreifacht. Die Krise betrifft vor allem den Bau von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen, aber auch Gewerbeimmobilien und Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Kanalisationen in Städten und Gemeinden. Matthias Janson
Infografik: Wohnungsbau verfehlt Zielmarke | Statista

Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in Deutschland? Wohnungskrise - Stand 31.7.2024
Markierte das Jahr 2023 schon einen Tiefstand für Wohnungs-Baugenehmigungen, verschärft sich die Lage im laufenden Jahr weiter. So wurden laut Statistischem Bundesamt hierzulande von Januar bis Mai 71.591 Baugenehmigungen für Wohnnungen in neu zu errichtenden Wohngebäuden erteilt - das sind 24 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum und 42 Prozent weniger als im Jahr 2020. Damit dürfte sich der Wohnungsmangel in Deutschland weiter verschärfen.


Bereits jetzt wird die von der Bunderegierung gesetzte Zielmarke von 400.000 fertiggestellten Wohnungen pro Jahr deutlich verfehlt, wie eine weitere Statista-Grafik zeigt. Problematisch ist das vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen und Mieter:innen in Großstädten.

Destatis zufolge muss in Deutschland im Schnitt 27,8 Prozent des Einkommens für Miete aufgewendet werden, sind es in Städten ab 100.000 Einwohner:innen 28,9 Prozent. Bei Haushalten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 1.500 Euro oder weniger steigt die Belastung auf über 40 Prozent. Mathias Brandt
Infografik: Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in Deutschland? | Statista


Kommunale Haushalte: Grundsteueranteil sinkt Grundsteuer - 31.07.2024
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsweise der Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das Problem war, dass die seit 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern unveränderten Einheitswerte für die Berechnung zu Wertverzerrungen führen. Ab 2025 greift dann die neue Grundsteuer-Reform auf Basis der neuen Berechnung und aktuellen Hebesätzen.


Für die deutschen Gemeinden ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen. 2016 flossen beispielsweise rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen - der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent. Zusammen mit der deutlich geringeren Grundsteuer A (Agrar- und Forstwirtschaft) waren es etwa 13,65 Milliarden Euro, die den Kommunen zugutekamen.


Zuletzt sind die Steuereinnahmen der Gemeinden jährlich angestiegen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einkünfte aus Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Grundsteuer gemeinsam auf rund 143,5 Milliarden Euro. Der Grundsteueranteil (A+B) lag dabei bei etwa 10,8 Prozent – ein Zehn-Jahrestief. Vor dem Hintergrund jahrelanger Unterfinanzierung, ist es kaum verwunderlich, dass viele Kommunen in Deutschland bei den Hebesätzen der Grundsteuer B bereits vor 2025 kräftig anziehen. Kommunen werden derzeit mit nur etwa 23 Prozent an den Landessteuereinnahmen beteiligt, was zu einer regelrechten Steuerspirale führt. Letzten Endes tragen die Mieter die Kosten der erhöhten Grundsteuer, da diese in den meisten Fällen über die Betriebskosten auf sie umgelegt werden. Renè Bocksch
Infografik: Kommunale Haushalte - Grundsteueranteil sinkt | Statista

Infografik: Großfamilien leben vor allem im DACH-Raum in Mietwohnungen | Statista


Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle)

Berlin, 30. Juli 2024 - Das Bundesbauministerium hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Baugesetzbuchnovelle soll zeitnah im Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.


Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Das Baugesetzbuch ist eine zentrale rechtliche Grundlage für das Bauen und die Stadtentwicklung in Deutschland. Wer modern, schneller und klimaangepasst bauen will, muss hier ran. Die Novelle ist umfassend angelegt. Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer. Das spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche.

Wir vereinfachen die Anwendung des Städtebaurechts durch mehr Praxisorientierung. Gemeinden können besser auf lokale und regionale Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller Baurechte schaffen. Denkbar sind z.B. Baurechte für die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, für die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten oder zur Vergrößerung von Einzelhandelsstandorten."


Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle:
Aufstockungen
Künftig sollen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.


•  Innenentwicklung
Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder in Höfen. Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf dem Grundstück errichten. Bisher scheitert das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung nicht dem bisherigen Charakter eines Quartiers entspricht. Das bringt Konflikte mit sich.


•  Sozialer Flächenbeitrag
Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnungsraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB). Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können.


Dann muss sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch nichts. Eigentümer profitieren weiterhin, denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land. Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft soll einem Kaufvertrag gleichgestellt werden.


Dadurch wird das spätere Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch die Nutzung sogenannte share deals erschwert. Außerdem sollen die kommunalen Vorkaufsrechte nach BauGB zukünftig auch dann ausgeübt werden können, wenn ein in Eigentumswohnungen geteiltes Gebäude als Ganzes veräußert wird.


•  Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.


Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sein können und daher einen kulturellen Bezug aufweisen.


•  Umwandlungsschutz
Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen. 


Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Umweltprüfung und Umweltbericht Der Umfang des Umweltberichts soll künftig nur ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans umfassen.

Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind.


Innovationsklausel
Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel"). Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich.


Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.


Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig auch digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.


Stärkung der Klimaanpassung
Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches.

Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche). 


Pflanz- und Maßnahmengebot
Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bei den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger Verwaltungsaufwand der Gemeinde. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich umgesetzt. Der Gesetzentwurf soll im September 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein.


Gestzliche Regelungen

 Was ändert sich im August 2024?  
Berlin, 30. JUli 2024 - Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden Euro fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese und andere Regelungen treten im August in Kraft.    

Bildung Dienstleistungen Justiz Verkehr Wirtschaft und Klima

Bildung BAföG-Reform Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
Zur BAföG-Reform die wichtigsten Fragen und Antworten

Für Jugendliche in Ausbildung
Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag –  Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.
Weitere Informationen zur Ausbildung


Startchancen-Programm
Mit dem Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gestärkt werden. Insgesamt stehen 20 Milliarden Euro bereit, um etwa 4.000 Schulen in Deutschland zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Startchancen-Programm


Dienstleistungen
Mehr Services der Verwaltung digital nutzen Sich nach dem Umzug ummelden, Elterngeld oder eine Eheschließung beantragen: Bürgerinnen und Bürger werden mehr Services der Verwaltung digital nutzen können. Unternehmensleistungen sollen „digital only“ werden. Das Onlinezugangsänderungsgesetz schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Überblick zur digitalen Verwaltung


Justiz Videotechnik in Gerichtsverfahren
Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Verfahren beschleunigen und kostengünstiger machen. Im Sinne einer bürgernahen Justiz ist es möglich, Anträge und Erklärungen künftig auch per Bild- und Tonübertragung abzugeben.
Weitere Informationen zur Videotechnik im Gericht


Weniger Papier vor Gericht
Auch die Strafjustiz nimmt die Digitalisierung weiter in den Blick. So wird die elektronische Kommunikation erleichtert: Videokonferenzen sind möglich. Ebenso können Anträge oder Erklärungen online eingereicht werden. Neu ist auch die Option, einen Strafantrag digital zu stellen.
Weitere Informationen zur Digitalisierung der Justiz


Verkehr: Zusätzliche Milliarden Euro für die Schiene
Mit der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden höhere und zügigere Investitionen in die Schiene möglich. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern.
Weitere Informationen zum Bundesschienenwegeausbaugesetz


Wirtschaft und Klima
Ein Plan fürs Klima Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden. Eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ist ausschlaggebend für weitere Klimaschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz Klimaschutz und schnellere Genehmigungsverfahren


Am 9. Juli ist die Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Maßnahmen nach diesem Gesetz müssen mit dem Klimaschutz vereinbar sein. Genehmigungsverfahren von Anlagen werden merklich beschleunigt. So können Anlagen für erneuerbare Energien schneller geplant und gebaut werden. Auch längere Genehmigungsfristen sind nicht mehr unbeschränkt möglich.
Weitere Informationen zum Bundesimmissonsschutzrecht


Weniger Briefe – längere Laufzeit – hohe Zuverlässigkeit Angesichts sinkender Briefmengen werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Den Wettbewerbern der Deutschen Post wird ein besserer Marktzugang in der Paketbranche ermöglicht. Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.
Weitere Informationen zum Postgesetz 


Das ist geplant für Bürgerinnen und Bürger

Berlin, 19. Juli 2024 - Das Bundeskabinett hat mit den Entwürfen zum Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative wichtige Impulse für ein starkes Deutschland beschlossen. Darin enthalten sind viele Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden Euro entlastet werden. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der Kindersofortzuschlag werden angehoben. Hier gibt es FAQs zu allen wichtigen Beschlüssen.  

18,15 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau bis 2027      

Für mehr Tempo beim Bau von Schienen, Straßen und Brücken      

Das Bürgergeld soll treffsicherer werden      

Ab August 2024: Die außerbetriebliche Berufsausbildung wird gestärkt      

Preis von 49 Euro für das Deutschlandticket soll 2024 stabil bleiben      

Mit dem Rad zur Bahn: „Fahrrad-Parken“ an Bahnhöfen wird gefördert      

Akut- und Notfallversorgung soll effizienter gesteuert werden      

Schnellere Hilfe bei Organ-Transplantationen durch „Überkreuz-Lebendnierenspende“       Neues aus
Pflegeversicherung  
Szenarien zur zukünftigen Finanzierung Wie kann die soziale Pflegeversicherung auch in Zukunft Pflegebedürftige angemessen unterstützen? Und wie kann sie finanziert werden? Das Kabinett hat einen neuen Bericht beraten, der hierzu verschiedene Szenarien vorstellt.        

Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte durch neue Personalbemessung      
Pflegebedürftige Personen können ihre Pflegeperson jetzt zur stationären Reha begleiten       Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie kennen       Wissenswertes zur eigenen PV-Anlage    

Neue Regeln für Wohneigentümer und Mieter  

Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Durch Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht soll die Installation von Steckersolargeräten erleichtert werden. Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter können damit künftig von ihren Eigentümergemeinschaften beziehungsweise Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten. Der Bundestag hat dem zugestimmt.        

Steckersolargeräte – Was Mieterinnen und Mieter beachten sollten      
PV-Anlagen – Was bei der Planung wichtig ist und welche Förderung es gibt      
Was tun bei Liefer- und Montageproblemen      
Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?      


BGH-Urteile zum Prämiensparen  
Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern. Was Sie jetzt tun sollten.      Service und Fakten    

Wie zuverlässig sind Jugendschutzprogramme für Smartphones?      

Neue App „Kindersicher! – Kinderunfälle vermeiden“      

Kinderbilder im Netz – Das sollten Eltern im Urlaub beachten      

Podcast: KI im Alltag – Kann sie ältere Menschen unterstützen?      

Reisen mit dem Zug: Die DB Bahnhof live App      

 Vorsicht vor betrügerischen Jobangeboten auf WhatsApp      

Verdacht auf versteckte Spyware in Temu-App      

Kryptowerte: Neue Spielregeln für einen neuen Markt      

Informationen für Reisende zum Thema Vogelgrippe      

Neue Broschüren  

 Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2024
In dieser Broschüre finden Sie die vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die Übersichten sind gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner oder die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.         Gemeinsam leben – Eine Information für Paare, die ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben      

Die Grund-Rente kommt! Ein Heft in Leichter Sprache      

Weniger Lebensmittel wegwerfen – So geht’s      

Verbraucherzentrale Bundesverband – Jahresbericht 2023  

 Starker Verbraucherschutz in unsicheren Zeiten

Das Deutschlandticket, die neue Sammelklage oder die dauerhafte Einführung der telefonischen Krankschreibung – das Jahr 2023 brachte viele Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich sorgten sich viele über steigende Lebensmittelpreise; gab es Unsicherheiten rund ums neue „Heizungsgesetz“. Die Verbraucherzentralen waren und sind hier kompetente zuverlässige Anlaufstellen für alle Probleme des Alltags.     Online-Schulungen für Verbraucher  

Angebote der Energieberatung   Themenbeispiele: Welche Heizung für mein Haus? Aktuelle Fördermittel für Bestandsgebäude    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: KI im Alltag älterer Menschen, Umgang mit steigenden Lebensmittelpreisen         Einsteigen bitte!  

YouTuber Rezo lädt zu einer spannenden Fahrt ein Fake Train ist ein neues Streaming-Format, das für einen bewussteren Umgang mit Desinformationen sensibilisieren will - moderiert von YouTub-Star Rezo. Je zwei Prominente aus Musik, Comedy oder Social Media treten während einer Zugfahrt gegeneinander an und stellen ihr Wissen bei rasanten und innovativen Spielen auf die Probe.     Termine    

13. bis 15. September: Deutsche Waldtage      

 16. bis 20. September: Woche der Klimaanpassung      

18. September bis 8. Oktober: Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit      

13. bis 15. September: Deutsche Waldtage      

3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit      

Jetzt mitmachen!  
Online-Dialog zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie möglich. Bis zum 26. Juli 2024 haben Sie noch die Möglichkeit, sich online an der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie zu beteiligen.    

Sommerzeit ist Reisezeit   Tipps für nachhaltiges Reisen Ob bei der Wahl des Reiseziels, des Verkehrsmittels oder durch das Verhalten vor Ort – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Umwelt zu schützen und einen erholsamen und fröhlichen Urlaub zu verleben.


Düngegesetz abgelehnt - Änderungen bei Krankenhausreform  gefordert

1046. Sitzung des Bundesrates in Berlin, 5. Juli 2024
Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
Grünes Licht für Postreform

Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches Stalking
BAföG-Reform gebilligt
Berufsvalidierung kommt
Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz


Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen.

THC-Grenzwert
Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.


Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

Verschärfungen und Ausnahmen
Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

Generelles Verbot in der Probezeit Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt. Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft.


Neues Düngegesetz  abgelehnt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen.


Durch das Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Umsetzen von EU-Vorgaben Ziel des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.

Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme beschlossen. Bundesrat fordert Verbesserungen In dieser begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik grundsätzlich zu überarbeiten.


Bürokratische Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterzuentwickeln.


Ziele des Gesetzes
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern. Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in der Krankenhausversorgung gesteigert werden. Vorhaltevergütung Der Entwurf sieht vor, das bestehende Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.


Krankenhäuser sollen weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen. Grundversorgung und Bürokratieabbau Ziel des Gesetzes sei ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden.


Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll die Dokumentation verschlankt und das System entbürokratisiert werden. Wie es weitergeht Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in den Bundesrat.

Grünes Licht für Postreform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an.

Verlängerung der Postlaufzeiten
Briefe werden auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern.

Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher.

Mehr Wettbewerb bei Warensendungen
Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.


Pakete mit erhöhtem Gewicht
Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.

Nachhaltigkeit Ziel der Novelle ist auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war. Bundesrat fordert weitere Verbesserungen für Beschäftigte In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe.


Er schlägt einige Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück. Gestaffelter Schutz Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern.

Bisherige Rechtslage
Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl- und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.

Kritik an Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt
Die aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere einen Geburtsvorgang erlebten.

Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle. Körperliche Regeneration Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten.

Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den Krankengeldbezug.
Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen dafür gibt es nicht.


Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen. Er geht auf eine Initiative von Bayern zurück. Was sind Deepfakes? Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende Medieninhalte, die am Computer - immer häufiger unter Verwendung von künstlicher Intelligenz - erzeugt werden. Auf diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen waren.


Durch sogenanntes Voice-Cloning zur Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie getroffen wurden. Erhebliche Gefahren Deepfakes bergen nach der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden.


Die persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.

Existierende Straftatbestände nicht ausreichend
Das bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt.


Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die Höchststrafe fünf Jahre betragen. Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher Intelligenz wünschenswert.

Schließlich schlägt die Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches Stalking
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurück. Schutz vor Übergriffen Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung.


Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt. Neuer Straftatbestand Im Kern schafft der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking.

Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.

Besonders schwere Fälle
Der Entwurf sieht auch vor, dass die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter 21 Jahren vorgesehen. Erweiterung auf kommunale und europäische Ebene Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene.

Dadurch soll die große Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat unterstrichen werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet. Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Bundesrat billigt BAföG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert. Erhöhung der Unterstützung Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten.

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst. Flexibilitätssemester Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Studienstarthilfe für finanzschwache Studierende
Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Mehr Effizienz bei der Verwaltung
Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

Stärkere Einbindung der Länder
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
Das Transplantationsgesetz soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.


Widerspruch statt Zustimmung
Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.


Art des Widerspruchs
Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat.
Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.

Großer Mangel an Spenderorganen
Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Aufklärung und Information der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Berufsvalidierung kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Anerkennung von Berufserfahrung auch ohne Ausbildung Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden.

Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Mindestalter 25 Jahre
Die Validierung setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.

Digitale Bildung
Des Weiteren soll mit dem Gesetz die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden, indem konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung ermöglicht werden.

Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde.

Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit bräuchten.

Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.


Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes geprüft und in seiner Sitzung eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben. Vorschläge des Bundesrates Zur Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz sicherzustellen.


Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die Bereitstellung ausreichender Mittel, um die Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte umsetzen zu können.

Ziel: Tierschutz in Deutschland stärken
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken. Die Änderungen betreffen nahezu alle Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen.


Folgende Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der Bundesregierung dabei im Mittelpunkt: das Verbot Tiere, wie Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten, die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie beispielsweise das Schwänzekupieren, die Pflicht zur Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit Heimtieren, die Einführung einer Videoüberwachung in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen, das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen, das Verbot des Haltens und der Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden Zirkussen.


Bundestag am Zug
Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 und die Wachstumsinitiative

Berlin. 4. Juli 2024 - Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben sich heute zur Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 und eine umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische Umsetzung und Ressortabstimmung des Haushaltsentwurfs 2025 und Finanzplans bis 2028 werden bis zur Kabinettbefassung am 17. Juli 2024 ausgearbeitet und dann wie üblich im Detail vorgestellt.

Die Bundesregierung setzt mit den Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative neue Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland. Dabei werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten; der in ihrem Rahmen mögliche reguläre Verschuldungsspielraum wird genutzt. Der Haushalt setzt so klare Prioritäten: mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren, gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierter Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum.


• Die Investitionen des Bundes sind auf Rekordniveau. Sie steigen im Jahr 2025 weiter an. Im kommenden Jahr wird der Bund seine Investitionsausgaben auf rund 57 Milliarden Euro erhöhen. 2024 lagen sie bei 53 Milliarden Euro. Hinzu kommen Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage) in Höhe von rund 40 Milliarden Euro. Insgesamt stehen rund 100 Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung. Der Bund setzt zudem die richtigen Rahmenbedingungen für eine verlässliche Energieinfrastruktur insbesondere durch das Kraftwerksicherheitsgesetz.


Der Bund investiert konkret dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist: Bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und digitaler Infrastruktur. Deshalb gibt der Bund Baukostenzuschüsse und erhöht das Eigenkapital der Deutschen Bahn deutlich. Um eine Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten für Schiene und Straße zu ermöglichen, wird eine Darlehensvergabe (als finanzielle Transaktion) sowohl an die Deutsche Bahn AG wie auch an die Auto- 2 bahn GmbH geprüft. Für eine leistungsfähige Straße stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung.


• Investitionen in die äußere Sicherheit. Das ist die richtige Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wegen der Zeitenwende werden die Anstrengungen für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas im Angesicht der Bedrohungslagen fortgesetzt. Deshalb wird weiter in die Bundeswehr investiert.


Die NATO-Quote von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sowohl im Jahr 2025 als auch in den kommenden Jahren bis einschließlich 2028 übertroffen, sie beträgt dann 80 Milliarden Euro. Die Ukraine wird weiterhin gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern auf hohem Niveau und solange wie nötig unterstützt. Deutschland bleibt verantwortungsvoller Partner in den internationalen Organisationen und eines der größten Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit wie bei der humanitären Hilfe.


• Investitionen in die Innere Sicherheit. Für die Sicherheitsbehörden werden rund eine Milliarde Euro mehr als bislang vorgesehen zur Verfügung gestellt. Dies dient der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das ist ein wichtiges Zeichen in unruhigen Zeiten.


Der Katastrophenschutz, das Technische Hilfswerk und der Zoll werden besser ausgestattet. Für die Anpassung an den Klimawandel und den Agrar- und Küstenschutz werden ebenfalls mehr Mittel als ursprünglich vorgesehen zur Verfügung gestellt.


• Steuerliche und sonstige Entlastungen. für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen: Durch den Abbau der sog. kalten Progression und andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 um 23 Milliarden Euro entlastet. In der Wachstumsinitiative sind weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart; etwa bei den Abschreibungen, der Forschungszulage, Förderung der Elektro-Mobilität, Verlängerung der Stromsteuersenkung und der Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit und für ausländische Fachkräfte. Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet auch im Jahr 2025 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe; für 2024 sichert ein Nachtragshaushalt diese Entlastung.


• Gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Kinder, Jugendliche und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. So wird der Kinder- und Grundfrei- 3 betrag in 2024 und 2025 und zugleich das Kindergeld zum 1. Januar 2025 erhöht. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Um berufstätige Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, wird für den Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.


Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und schafft so mehr Chancen für bessere Bildung. Das Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro fortgesetzt; damit unterstützt der Bund eine gute Kinderbetreuung. Zur Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Demokratie werden weitere Mittel bereitgestellt, ebenso für Freiwilligendienste, den Bundesfreiwilligendienst und den Kinder- und Jugendplan. Die Zivilgesellschaft wird ebenso wie jüdische Einrichtungen unterstützt. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 ermöglicht der Bund die Umsetzung des Rentenpakets II und damit ein verlässliches Rentenniveau und die künftige Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erträge aus einem steigenden Kapitalstock (Generationenkapital).


• Zielsicheres Bürgergeld. Im Rahmen der Verabredungen zur Wachstumsinitiative wird die Effizienz beim Bürgergeld erhöht (zum Beispiel durch erhöhte Mitwirkungspflichten). Missbrauch und Schwarzarbeit werden bekämpft. Gleichzeitig werden die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöht.


• Mehr und bezahlbarer Wohnraum. Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, setzt der Bund die soziale Wohnraumförderung langfristig fort. Bis 2028 sind mehr als 20 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund unterstützt Familien mit einer zusätzlichen Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau im unteren und mittleren Preissegment. Die Städtebauförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Mietpreisbremse und der Schutz von Mietern bei Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung werden verlängert. Auch das unterstützt bezahlbaren Wohnraum. • Klima- und Transformationsfonds. Dieser bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz, Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr 2025 sichergestellt.


4 • Zukunftstechnologien und Innovation. Für Forschungsvorhaben werden rund drei Milliarden Euro bereitgestellt. Die Mittel für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht, über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund im Jahr 2025 rund acht Milliarden Euro für die großen Wissenschaftsorganisationen zur Verfügung. Deutschland bleibt führend bei den Zukunftstechnologien, wie zum Beispiel der Halbleiterindustrie. Das sichert und schafft gute, gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze.


• Deutschland braucht mehr Wachstum. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben sich deshalb zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf auf umfassende Maßnahmen verständigt, die der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben werden. Vor allem wird mit den beschlossenen Maßnahmen das langfristige Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft substantiell erhöht und so der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessert. Der Energiemarkt wird weiterentwickelt und an die Herausforderungen der Dekarbonisierung angepasst.

• Bürokratie abbauen, Deutschland beschleunigen. Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger leiden unter immer mehr Bürokratie, behördliche Verfahren dauern viel zu lange. Daher sorgt die Bundesregierung für mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Durch die Priorisierung der Ausgaben ist die notwenige Schwerpunktsetzung im Haushaltsentwurf gelungen. Die Zinsbelastungen werden zukünftig periodengerecht veranschlagt.


Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden einerseits zu mehr Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen führen und andererseits Ausgaben einsparen. Zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird der Entwurf eines Nachtragshaushalts für dieses Jahr auf den Weg gebracht, der die höheren Bedarfe berücksichtigt.