Bezirksregierung
Düsseldorf beanstandet die Duisburger
Haushaltssatzung 2025/26 nicht
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Duisburg, 19. Dezember 2024 - Die
Bezirksregierung Düsseldorf informierte heute, 19.
Dezember 2024, Oberbürgermeister Sören Link
darüber, dass die am 25. November vom Rat der
Stadt Duisburg beschlossene Haushaltssatzung
öffentlich bekannt gemacht werden kann. Für den
Doppelhaushalt 2025/2026 liegen keinerlei
genehmigungspflichtige Tatbestände vor.
„Mit einer guten Nachricht geht das Jahr 2024 zu
Ende. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat an
unserer Haushaltssatzung für 2025 und 2026 nichts
zu beanstanden. Unsere langjährigen Anstrengungen
machen sich also bezahlt. Darauf können wir stolz
sein“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Mein
Dank gilt deshalb allen Mitwirkenden in Politik
und Verwaltung. Duisburg bleibt finanziell
selbstbestimmt und handlungsfähig. Das ist auch
unser Ziel für die Zukunft. Aber: Damit wir weiter
erfolgreich wirtschaften können, braucht es
dringend die längst überfällige Altschuldenlösung.
Und: Bund und Land müssen endlich die Aufgaben,
die sie auf die Kommunen abwälzen, selbst
bezahlen.“
Auch Stadtdirektor und
Stadtkämmerer Martin Murrack freut sich über die
Nachricht aus Düsseldorf: „Die Leistungen der
vergangenen Jahre, das heißt die guten
Jahresergebnisse und der seit 2014 kontinuierliche
Abbau des negativen Eigenkapitals, haben uns auch
für die Jahre 2025 und 2026 neue
Handlungsspielräume eröffnet. Die Restriktionen
einer eingeschränkten Haushaltsbewirtschaftung und
die Auflagen einer Kommunalaufsicht für die Stadt
Duisburg sind seit dem Haushaltsjahr 2024
Geschichte und das soll auch zukünftig so bleiben.
Die Stadt Duisburg plant zwar kurzfristig mit
negativen Jahresergebnissen, allerdings können
diese Jahresfehlbeträge durch die
Ausgleichsrücklage in Höhe von derzeit 144
Millionen Euro gedeckt werden. Somit hat die Stadt
Duisburg auch weiterhin gute Voraussetzungen
geschaffen, das Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und
Bürgern noch weiter zu verbessern und ihr Profil
als wichtiger Wirtschaftsstandort weiter zu
schärfen.“
Die Haushaltssatzung wird am
Freitag, 20. Dezember 2024, im Amtsblatt
öffentlich bekannt gemacht. Damit sind die
formalen Voraussetzungen für eine öffentliche
Auslegung des Haushaltsplans erfüllt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Einsicht
in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
ihrer Stadt nehmen möchten, können dies ab dem 2.
Januar 2025 online unter www.duisburg.de und im
Open-Data-Portal unter
https://opendata-duisburg.de/dataset/haushaltspläne-duisburg
tun. Zusätzlich sind dort ebenfalls die
entsprechenden Dokumente für die Vorjahre im
pdf-Format abrufbar. Auch vor Ort in der
Stadtkämmerei, Verwaltungsgebäude Alter Markt 23,
Zimmer 207, 47051 Duisburg können die Unterlagen
in gedruckter Form eingesehen werden. Der
Haushaltsplan liegt dort während der allgemeinen
Öffnungszeiten (montags bis freitags, von 8 bis 16
Uhr) aus.
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Will die Stadt die
Grundsteuer für gewerbliche Immobilien wieder
erhöhen?
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Duisburg, 15. November 2024 -
Die IHK warnt bereits, denn ein höherer Steuersatz
trifft wieder den Mittelstand. Die Stadt
Duisburg fällt wieder in alte Gewohnheiten,
insbesondere die der Spezialdemokraten, zurück und
überlegt, die Grundsteuer für gewerbliche
Immobilien zu erhöhen. Privatimmobilien will sie
hingegen entlasten. Der Vorschlag kommt
ausgerechnet vom Land NRW. Am 18.
November will die Duisburger Politik darüber
entscheiden.
Die Niederrheinische
IHK warnt: Für Unternehmen kann der
Hebesatz bis zu 80 Prozent steigen. Das trifft
besonders den Mittelstand: Friseure, Einzelhandel
oder auch Eventhallen. Dabei steckt
die Wirtschaft immer noch tief in der Rezession.
Erst kürzlich entschied Duisburg, die
Grund- und Gewerbesteuern zu senken. Ein wichtiges
Signal für Unternehmen, dass die Politik ihnen in
wirtschaftlich schweren Zeiten zur Seite
steht. Nun gibt es Überlegungen, die Grundsteuer
für gewerbliche Immobilien zu
erhöhen. Dafür sollen Wohngegenden geschont
werden. Alternativ bleibt der Steuersatz für
alle gleich.
„Die Wirtschaft leidet schon jetzt unter
zu hohen Abgaben, zu viel Bürokratie und schwacher
Nachfrage. Mehr geht nicht“, kritisiert Dr. Stefan
Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der
Niederrheinischen IHK. „Unternehmen sollten nicht
die Steuerlast schultern müssen. Das ist falsch.
Gerade kleine und mittelständische
Betriebe kratzen oft an der Existenzgrenze. Wenn
die Grundsteuer steigt, will keiner mehr
investieren. Wir brauchen aber dringend Wachstum.
Die Wirtschaft setzt darauf, dass Duisburg den
Erfolgs-Weg fortsetzt.“
Grundsteuerreform: Rat entscheidet über
einheitlichen oder differenzierenden Hebesatz
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet.
Diese Neuberechnung ist erforderlich geworden,
nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil
vom 10.04.2018 entschieden hat, dass die
bisherigen Regelungen zur Bewertung der
Grundstücke aufgrund veralteter Werte mit dem
Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz
unvereinbar sind. Daher erfolgte ab 2022 eine
Neubewertung sämtlicher Grundstücke durch die
örtlichen Finanzämter. Für sämtliche Grundstücke
wurden aktuelle Grundsteuermessbeträge ermittelt
und mit Messbescheiden festgesetzt, die für die
Gemeinden verbindlich sind. Die letztlich von den
Bürgerinnen und Bürgern ab 2025 zu zahlende
Grundsteuer errechnet sich - wie bisher auch - aus
der Multiplikation des Messbetrages mit dem von
der Gemeinde festzulegenden Hebesatz. Die Reform
der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen,
d.h. die Gesamtheit der Steuerzahler soll nicht
mehr Grundsteuer zahlen als bisher
(Gesamtbelastung).
„Es wird jedoch
Bürgerinnen und Bürger geben, die ab dem Jahr 2025
mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen, aber
auch viele, die weniger zu zahlen haben. Das ist
nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts die zwangsläufige Folge
der Reform“, führt Stadtkämmerer und Stadtdirektor
Martin Murrack aus. „Da die Reform auf eine
Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielte, waren
und sind Verschiebungen bei der Steuerlast des
jeweiligen Grundsteuereigentümers zwangsläufig und
unvermeidbar.“
Folge des in NRW
angewandten Bundesmodells ist eine systematische
Belastungsverschiebung zu Lasten der
Wohngrundstücke und zu Gunsten der
Geschäftsgrundstücke. Die kommunalen
Spitzenverbände haben bereits frühzeitig auf diese
Problematik hingewiesen. Das Land hätte die
Möglichkeit gehabt, dieser Belastungsverschiebung
- wie es andere Bundesländer getan haben - durch
Anpassung der Messzahlen auf Landesebene
entgegenzuwirken. Stattdessen hat das Land im Juli
2024 die Be- und Entlastungsfrage auf jede
einzelne der 396 Kommunen durch die Einführung der
Option eines sogenannten differenzierenden
Hebesatzes abgewälzt. Differenzierender
Hebesatz bedeutet, dass für Wohn- und
Nichtwohngrundstücke getrennte Hebesätze
festgelegt werden. Bezüglich der Frage der
Rechtmäßigkeit der Anwendung differenzierender
Hebesätze bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Während das Land - gestützt auf ein von dort
in Auftrag gegebenes Gutachten - keinerlei
rechtliche Bedenken hat, kommt ein vom Städtetag
in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss,
dass eine rechtssichere Anwendung der
differenzierenden Hebesätze nicht möglich sei. Bis
zu einer endgültigen Klärung durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung besteht das
Risiko für einen Steuerausfall, der je nach Dauer
der gerichtlichen Auseinandersetzung mehrere
Haushaltsjahre betreffen könnte.
Der Rat
der Stadt Duisburg muss nunmehr die ab 2025
gültigen Hebesätze festlegen. Bevor dies
geschieht, steht der Rat noch vor der
Entscheidung, ob er - wie bisher - einen
einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B
(alle Grundstücke, die nicht land- und
forstwirtschaftlich genutzt sind) festlegt oder
von der vom Landesgesetzgeber eingeräumten
Möglichkeit eines differenzierenden
Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke
Gebrauch macht. Die Grundsatzentscheidung, ob
2025 ein einheitlicher oder ein differenzierender
Hebesatz zur Anwendung kommt, wird der Rat in
seiner Sitzung am 25. November
treffen. In der darauffolgenden Woche wird dann
der Hebesatz in der nächsten Ratssitzung
am 2. Dezember förmlich beschlossen.
Das Land NRW hat am 17.09.2024 eine
aktualisierte Liste der aufkommensneutralen
Hebesätze aller Städte/Gemeinden in Nordrhein-
Westfalen veröffentlicht. Die Stadt Duisburg
beabsichtigt, die Hebesätze entsprechend der
Empfehlung des Landes festzusetzen. Bei der
einheitlichen Variante würde der Hebesatz
für die Grundsteuer B 1.068 v.H.
betragen. Bei der Differenzierung ist
für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke
(Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen
und Mietwohngrundstücke) ein Hebesatz von
886 v.H. und für
Nichtwohngrundstücke
(Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte
Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute
Grundstücke und unbebaute Grundstücke) von
1.469 v.H. vorgesehen. Die
Hebesatzempfehlung für die Grundsteuer A (für
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt
329 v.H.
Für die Kommunen ist die
Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Mit ihr werden wichtige Investitionen in
öffentliche Leistungen getätigt: so fließen die
Gelder unter anderem in die Infrastruktur, in
Soziales sowie in Bildungs- und
Kultureinrichtungen.
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SPD-Fraktion setzt sich für bessere Mobilität im
Duisburger Süden ein
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Duisburg, 13. November 2024 - In der kommenden
Sondersitzung der Bezirksvertretung Süd sollen die
geplanten Änderungen des Nahverkehrsplans
beschlossen werden. Dadurch sollen umfangreiche
Änderungen wie die Anbindung des geplanten
Neubaugebiets 6 Seen Wedau, mehr Busse und
schnellere Verbindungen umgesetzt werden. Auf
Initiative der SPD-Fraktion soll die
Stadtverwaltung beauftragt werden, weitere
Verbesserungen zu prüfen. Hierbei geht es
insbesondere um die direkte Anbindung der
Stadtteile Großenbaum und Rahm an das Bezirksamt
Süd. Diese Anbindung wurde im Jahr 2020
aufgehoben. Ein entsprechender Antrag von SPD und
Grünen soll nun Möglichkeiten prüfen lassen, diese
Veränderung rückgängig zu machen.
Der
SPD-Fraktionsvorsitzende Jannik Neuhaus erklärt
dazu: „Der Duisburger Süden muss mobiler werden.
Die geplanten Änderungen des Nahverkehrsplans sind
dazu ein erster Schritt in die richtige Richtung.
In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern
wurden wir insbesondere auf die gestrichene
Direktverbindung von Großenbaum und Rahm an das
Bezirksamt aufmerksam gemacht. Genau deswegen
wollen wir jetzt prüfen lassen, wie man diese
Verbindung wiederherstellt. Die Menschen müssen
die Möglichkeit bekommen, das Bezirksamt schnell
und unkompliziert zu erreichen!“
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Kommunale Wärmeplanung für Duisburg
Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse
vorgestellt
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Bezirksregierung
Düsseldorf fördert mit 20 Millionen Euro die
Sanierung des Sperrwerks Marientor in Duisburg
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Duisburg, 20. Oktober 2024 - Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Duisburg
Fördermittel in Höhe von mehr als 20 Millionen
Euro für die dringend notwendige Sanierung des
Sperrwerks Marientor bewilligt. Die
Plangenehmigung durch die Bezirksregierung
Düsseldorf konnte bereits im Mai dieses Jahres
sieben Monate früher als geplant erteilt werden.
Eine Sanierung dieses wichtigen
Hochwasserschutzbauwerks kann somit umgehend
erfolgen.
Das fast 100 Jahre alte
Sperrwerk Marientor spielt eine zentrale Rolle für
den Schutz der Duisburger Innenstadt vor
Hochwasser des Rheins. Durch seine Funktion werden
etwa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie
Vermögenswerte in Höhe von über 2 Milliarden Euro
geschützt. Trotz zahlreicher Überarbeitungen in
den letzten Jahren entspricht das Sperrwerk nicht
mehr den heutigen Sicherheitsstandards.
Wesentliche Bauteile wie das Sperrtor selbst, die
Maschinen sowie die technischen Anlagen der
Hochwassersperrtoranlage sind veraltet und
erneuerungsbedürftig.
Bereits im Dezember
2016 wurde das Sperrwerk um einen Notverschluss
ergänzt, der aus 13 massiven Dammbalken besteht.
Dieser Notverschluss, der ebenfalls mit Mitteln
des Landes gefördert wurde, ist von großer
Bedeutung für die anstehenden Umbauarbeiten. Er
gewährleistet, dass die Stadt Duisburg auch
während der Sanierung des Sperrwerks weiterhin vor
Hochwasser geschützt bleibt.
„Dank
der engen Abstimmung mit der Stadt Duisburg und
der zügigen Bearbeitung des Förderantrags durch
die Bezirksregierung Düsseldorf kann die Stadt
Duisburg nun mit der Sanierung des Sperrwerks
beginnen. Dieses Projekt ist von herausragender
Bedeutung für den Hochwasserschutz und die
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in
Duisburg“, betont Regierungspräsident Thomas
Schürmann.
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Bundestag liefert neue Werkzeuge im Kampf gegen
Schrottimmobilien
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"Duisburg ist echt… gefragt!": Start der
Bürgerumfrage 2024
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Stadt Duisburg prüft
Neubau der Eissporthalle
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Duisburg, 29. August 2024 - Die Eissporthalle im
Sportpark Duisburg könnte aufgrund des Alters und
des zu erwartenden hohen Sanierungsaufwands durch
einen Neubau am selben Standort ersetzt werden.
Der Rat der Stadt wird daher in seiner nächsten
Sitzung am 23. September darüber entscheiden, eine
Machbarkeitsstudie mit Kostenrahmen zu
beauftragen. Ursprünglich hatte der Rat im
Februar 2022 beschlossen, die 1971 eröffnete,
markante Eissporthalle energetisch zu sanieren.
Doch neuere Kostenschätzungen gehen von einem
erhöhten Sanierungsaufwand von mindestens 23,2
Millionen Euro aus – allein für die Innenbereiche
sowie die Technik für die Eisfläche und Belüftung.
Die Sanierung der Gebäudehülle ist darin noch
nicht eingerechnet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss
zur energetischen Ertüchtigung aufzuheben und
stattdessen zu prüfen, ob ein Neubau die
wirtschaftlichere und zukunftssicherere Lösung
wäre. Im Vergleich zur Sanierung sollte die neue
Eissporthalle nicht nur nach modernsten
Energiestandards errichtet werden, sondern auch
Platz für knapp 5000 Besucher bieten – ein
deutlicher Zuwachs gegenüber den bisherigen 3500
Plätzen. Damit würde auch der Eishockeystandort
Duisburg als Heimstätte der Füchse Duisburg weiter
gestärkt und eine Mehrzwecknutzung der Halle
ermöglicht.
Sollte der Rat dem Prüfauftrag
zustimmen, wird DuisburgSport als Eigentümer der
Halle gemeinsam mit der städtischen
Baugesellschaft Gebag und externen Fachplanern den
Neubau planen. Die Beschlussvorlage sieht zudem
vor, die externe Firma PTV mit einem umfassenden
Verkehrskonzept zu beauftragen. Planungsziel ist,
dass es zukünftig unter anderem mehr als die
bisherigen 2500 offiziellen Parkplätze gibt. Eine
Lösung könnte ein Parkhaus auf dem Parkplatz P1
sein, das zugleich als Lärmschutz dienen würde.
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Bund der Steuerzahler NRW
auf Steuerwehr-Tour in Duisburg
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Düsseldorf/Duisburg. 9. August
2024 - Schaut man auf die Kassenkredite von rund
753 Millionen Euro und den Hebesatz von 845
Punkten bei der Grundsteuer B, sieht die
Finanzlage in Duisburg düster aus. Doch sieht man
genauer hin, wird ein Lichtstreif am Horizont
sichtbar.
Der Bund der Steuerzahler NRW
hat bei seiner Steuerwehr-Tour genau das getan:
genau hingesehen. Auf dem
langen Weg zu solideren Finanzen Duisburgs
Kämmerer berichtet dem BdSt NRW von der
städtischen Finanzpolitik Duisburg war viele Jahre
in der Haushaltssicherung und hat am Stärkungspakt
teilgenommen. Jetzt zeigen sich erste Erfolge: Die
Stadt ist nicht mehr überschuldet und plant in
diesem Jahr und in den kommenden Jahren mit
leichten Haushaltsüberschüssen.
Sie konnte
die Personalintensitätsquote verringern und im
vergangenen Jahr die Grundsteuer B um 10
Prozentpunkte senken. Auch die Gewerbesteuer hat
die Stadt bereits um 15 Punkte gesenkt und wird
sie 2025 um weitere 10 Punkte senken.
Was
kann die Stadt tun, um diesen guten Weg
fortzusetzen? Denn noch immer bleiben
Kassenkredite in Höhe von rund 753 Millionen Euro,
der Grundsteuer B-Hebesatz ist mit 845 Punkten
enorm hoch, die Arbeitslosenquote von mehr als 12%
belastet den Haushalt. Über Probleme und Ideen zu
den städtischen Finanzen sprachen Eberhard Kanski,
stellvertretender Vorsitzender des Bundes der
Steuerzahler (BdSt) NRW, und
BdSt-Haushaltsreferent Philipp Sprengel mit dem
Duisburger Kämmerer Martin Murrack. „Duisburg
ist vom Strukturwandel stark gebeutelt und musste
ständig gegen Entwicklungen ansparen, die von
außen gekommen sind“, sagte Murrack. Gut gelungen
ist das mit dem Stärkungspakt. Die Stadt konnte
die Kassenkredite seit 2015 um mehr als die Hälfte
reduzieren. „Bemerkenswert“, stellte Kanski fest.
Doch die Stadt Duisburg will auch Akzente
setzen und Strukturveränderungen herbeiführen, um
ein attraktiver Gewerbe- und Wohnstand zu werden.
Senkungen bei der Gewerbesteuer sollen dazu ebenso
beitragen wie prozentuale Sparvorgaben für alle
Dezernate und ein maßvoller Personaleinsatz.
Kämmerer Murrack teilt die Kritik des
Bundes der Steuerzahler NRW an den
Förderprogrammen. Weniger
Förderprogramme und stattdessen eine bessere
Finanzausstattung der Kommunen hält er für richtig
und berichtete, dass die Stadt auf ein
Förderprogramm zum Bau einer Kita zuletzt
verzichtet habe, weil dieses zu Bauverzögerungen
und Verteuerungen des Baus geführt hätte. „Es war
wirtschaftlicher, auf das Förderprogramm zu
verzichten.“
Auch in Duisburg ist die
Grundsteuer ein strittiges Thema. Murrack macht
sich Sorgen, dass es viele Klagen gegen die
Grundsteuer geben wird. Er macht sich für einen
einheitlichen Hebesatz stark, um das Klagerisiko
einzuschränken.
Auf seiner
Steuerwehr-Tour, die der Bund der Steuerzahler NRW
in diesem Jahr zu seinem 75-jährigen Bestehen
unternimmt, besucht der Verband Städte und
Gemeinden mit schwieriger Haushaltslage, um mit
den Bürgermeistern und Kämmerern Gespräche über
den aktuellen Haushalt und die Möglichkeit von
Steuersenkungen zu führen. Mehr zur
BdSt-Steuerwehr-Tour unter:
www.steuerzahler.de/NRW/steuerwehrtour
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Ehrung der Jubilare
des Wählerbündnis SGU
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Duisburg, 12. Juli 2024 - Die Sonne meinte
es gut mit dem Sommerfest des Wählerbündnis
Sozial! Gerecht! Unabhängig! (SGU) am 27. Juni
2024. Ratsherr Karlheinz Hagenbuck freute sich,
dass er bei strahlendem Sonnenschein nicht nur das
neue Dreirad-Wahlkampfgefährt der SGU vorstellen
konnte, sondern auch die Jubilare ehren konnte.
Geehrt wurden v. l. Ratsherr Karlheinz Hagenbuck,
Angelika Schmitz, Dr. Eva Selic, Jörg Lietz und
Klaus Wälbers Ausgezeichnet wurden
die Gründungsmitglieder und die Mitglieder, die
seit 15 Jahren dem Wählerbündnis treu sind.
Begrüßt wurden auch die zahlreichen dazu
gekommenen Mitglieder.
„Mit dieser
Mannschaft werden wir in 2025 wieder in allen
Wahlkreisen antreten und weiterhin bürgernahe
Politik für die Duisburgerinnen und Duisburger
machen“, betonte Ratsherr Hagenbuck.
Alle
Interessierten können sich unter
www.sgu-duisburg.de über die Arbeit der SGU
für Duisburg informieren.
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Aufkommensneutrale
Hebesätze: Stadt Duisburg kritisiert Pläne der
Landesregierung zur Grundsteuerreform
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Duisburg, 29. Juni 2024 - Die Stadt
Duisburg erneuert ihre Kritik an den Plänen zur
Umsetzung der Grundsteuerreform durch die
Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. „Das
Land wälzt unter dem Deckmantel der Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung seine Versäumnisse auf
die Kommunen ab. Falls das Land NRW die kommunale
Selbstverwaltung stärken wollte, hätte es sich
frühzeitig für eine bedarfsgerechte
Finanzausstattung der Kommunen einsetzen können,
anstatt mit den differenzierten Hebesätzen neue
Probleme vor Ort zu schaffen“, sagt Stadtdirektor
und Kämmerer Martin Murrack.
In der
vergangenen Woche hatte die Finanzverwaltung die
sogenannten aufkommensneutralen Hebesätze für die
Kommunen des Landes veröffentlicht, bei deren
Verwendung das Grundsteueraufkommen der Kommunen
vor und nach der Reform gleichbleiben soll. Wie
die Stadt Duisburg bereits deutlich gemacht hat,
wird zur Erhaltung des Grundsteueraufkommens in
Duisburg eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B
erforderlich sein. Bei Beibehaltung eines
einheitlichen Hebesatzes müsste der Hebesatz von
bisher 845 v.H. auf 1071 v.H. angehoben werden.
Obwohl das entsprechende
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
ist, hat das NRW-Finanzministerium ebenfalls
berechnet, welche differenzierten Hebesätze in den
jeweiligen Kommunen gelten müssten. Diese betragen
in Duisburg für die Gruppe der Wohngrundstücke 885
v.H. und für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke
1489 v.H. Diese gesplitteten Hebesätze stellen die
Aufkommensneutralität für die jeweilige Gruppe
separat dar.
Die von der Finanzverwaltung
bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze
sind allerdings nur als Referenzwert zu verstehen,
denn die Grundsteuer wird von der Kommune erhoben
und dieser obliegt auch das Recht, über den
Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.
„Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die
Grundsteuer B ein einheitlicher oder
differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie
hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Martin
Murrack. „Da das rechtliche Risiko bei der
Einführung differenzierter Hebesätze allerdings
ungemein höher ist als bei der Beibehaltung eines
einheitlichen Hebesatzes, wäre es eine
Möglichkeit, die gerichtliche Klärung der
differenzierten Hebesätze abzuwarten. Sollten die
differenzierten Hebesätze einer gerichtlichen
Prüfung standhalten, kann der Rat der Stadt dann
auch zu einem späteren Zeitpunkt der Umstellung
zustimmen“, so Murrack weiter.
Auch die
kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig
gegen das Vorhaben der Landesregierung
positioniert, die Einführung der differenzierten
Hebesätze in die Entscheidung der Städte zu legen.
Kritisiert wird, dass aus Sicht der Kommunen die
Regelung der differenzierten Hebesätze erhebliche
administrative und rechtliche Probleme beinhaltet.
Während die Messzahl-Anpassung einmalig erfolgen
würde, müsste über die differenzierten Hebesätze
in den einzelnen Gemeinden jährlich neu
entschieden werden. Hierdurch wird ein weiteres
Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten in der
jeweiligen Kommune geschaffen. Denn ein
differenzierter Hebesatz muss in jeder Kommune
separat verfassungsfest begründet werden.
Hinzu kommt für sämtliche Kommunen das Problem,
von ihrem jeweiligen IT-Dienstleister rechtzeitig
ein zertifiziertes Programm zur technischen
Umsetzung zur Verfügung gestellt zu bekommen.
„Aus diesen Gründen wird eine sachgerechte Lösung
nur in einer Messzahl-Anpassung auf Landesebene
gesehen“, bekräftigt Stadtkämmerer Martin Murrack.
Zum Hintergrund: Am 1. Januar 2025 tritt
die Reform der Grundsteuer in Kraft. Nach einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die
Besteuerung nun auf eine zeitgemäße Grundlage
gestellt werden. Früh zeichnete sich ab, dass es
im Zuge der Grundsteuerreform nicht allein zu
einer Verschiebung und – vom
Bundesverfassungsgericht letztlich auch
geforderten – Neuverteilung des
Grundsteueraufkommens auf der Ebene der einzelnen
Grundstücke kommt, sondern sich auch strukturelle
Belastungsverschiebungen von den gewerblich
genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken
ergeben. Oberbürgermeister Sören Link hatte
daher in der Vergangenheit eindringlich an den
Ministerpräsidenten des Landes NRW appelliert,
diese Belastungsverschiebungen durch
unterschiedliche Grundsteuermesszahlen wirksam und
landesweit einheitlich abzumildern. Statt diese
von den kommunalen Spitzenverbänden favorisierte
Lösung umzusetzen, haben die regierungstragenden
Fraktionen in Nordrhein-Westfalen trotz massiver
Widerstände der Städte und Gemeinden im Mai 2024
einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht,
der ein nach Grundstücksarten (Wohnen und
Nichtwohnen) differenziertes Hebesatzrecht
vorsieht.
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Positive Entwicklung der
Stadtfinanzen: Eigenkapital beim Jahresabschluss
2023 steigt auf 315,9 Millionen Euro
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Duisburg, 27. Mai 2024 - Die Stadt Duisburg
schreibt den positiven Trend bei der Entwicklung
der Stadtfinanzen fort. Der bilanzielle
Überschuss beläuft sich für den Jahresabschluss
2023 auf 115,7 Millionen Euro. Deshalb kann die
Stadt Duisburg erstmals zusätzlich zur allgemeinen
Rücklage in Höhe von 117,7 Millionen Euro auch
eine sogenannte Ausgleichsrücklage von 143,7
Millionen Euro ausweisen. Diese kann der Stadt
helfen, finanziell schwierige Jahre zu
überbrücken. Bereits 2022 hatte sich die Stadt aus
der Überschuldung befreit. Diese Entwicklung setzt
sich nun weiter fort. Das Eigenkapital steigt auf
315,9 Millionen Euro an.
Das
Jahresergebnis ist um 106,9 Millionen Euro besser
als geplant ausgefallen. Die Verbesserung setzt
sich zusammen aus Mehrerträgen in Höhe von 222,7
Millionen Euro, von denen rund 126,5 Millionen
Euro auf Mehrerträge bei der Gewerbesteuer
entfallen. Auch die Aufwendungen haben sich
erhöht, diese Steigerung ist aber mit 56,2
Millionen Euro wesentlich geringer ausgefallen.
Oberbürgermeister Sören Link: „Die
beeindruckende Entwicklung unserer Stadtfinanzen
haben wir uns über die vergangenen Jahre hart
erarbeitet. Auch die gute Zusammenarbeit von Rat
und Stadtverwaltung haben dafür gesorgt, dass der
Jahresüberschuss 2023 unsere Haushaltslage
nochmals erheblich verbessert hat und das
Eigenkapital weiter angewachsen ist. Wir können
eigenverantwortlich investieren und so zum
Beispiel wichtige Stadtentwicklungsprojekte
vorantreiben. Zugleich entlasten wir die
Duisburgerinnen und Duisburger weiterhin: bei den
bereits gesenkten Gebühren für die Kinderbetreuung
oder durch die im vergangenen Jahr in Kraft
getretene Senkung der Grund- und Gewerbesteuer.“
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin
Murrack: „Die jahrelangen Sparbemühungen tragen
Früchte: So konnten seit 2014 allein die
Kassenkredite um mehr als eine Milliarde Euro auf
rund 753 Millionen Euro verringert werden.
Angesichts der derzeit weiterhin steigenden Zinsen
war die Entscheidung zur konsequenten Entschuldung
richtig. Für die verbliebenen Altschulden ist
insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen gefragt,
endlich die seit Jahren bestehende Ankündigung
wahrzumachen, die Kommunen von den immer noch
hohen Altschuldenbeständen zu entlasten. Denn
nicht nur in Duisburg, sondern überall im Land
steht den Kommunen das Wasser bis zum Hals, nicht
nur wegen der steigenden Kosten für Zinsen, auch
Bauen, Personal und Energie sind deutlich teurer
geworden!“
Die aktuelle
Mai-Steuerschätzung zeigt zugleich, wie wichtig
ein positiver Jahresabschluss ist. Denn künftig
wird die Stadt Duisburg zusätzlich zu den
erheblichen Kostensteigerungen auch mit deutlich
geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen.
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Europawahl 2024: Vorstellung des Wahlteams und
Stand der Dinge
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Erfolgreiche Proteste
und Einsprüche gegen den Flächennutzungsplan
Mehr Wald, mehr Grünfläche, weniger
Wohnbauprojekte im Grünen
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BZ-auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Meine Generation hat SMOG, BSE und den SAUREN
REGEN überlebt, auch das Versinken ganzer Städte
nach Schmelzen der Polkappen ist ausgeblieben. Von
daher stehe ich Totschlag"argumenten" wie
"Klimawandel (durch Menschenhand)" sehr skeptisch
gegenüber. Was aber nicht bedeutet, die Wald-,
Grün- und Ackerflächen gerade in den Städten
weiter durch Versiegelung zu verringern.
Städte, auch die Stadt Duisburg, verfügen
innerhalb der innerstädtischen Bebauung über
Sanierungsflächen und Baulücken zur Wohnbebauung
und müssen nicht auf die "Grüne Lunge" am
Stadtrand ausweichen. Von daher ist es gut,
dass z. B. BUND der Verwaltung auf die Finger
schaut ... und haut!
Duisburg,
19. April 2024 - Im Jahr 2023 hat die Verwaltung
der Stadt Duisburg den Entwurf eines neuen
Flächennutzungsplans vorgelegt. Dieser Entwurf
wurde vom Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen
und dann – wie gesetzlich vorgeschrieben – für
acht Wochen offengelegt. In dieser Zeit konnten
Naturschutzverbände sowie Bürgerinnen und Bürger
Einsprüche gegen die Pläne formulieren.
Aufgrund der gravierenden, negativen Einschnitte
für Grün- und Freiflächen, Ackerflächen und
Waldareale wurden insgesamt 651 Stellungnahmen bei
der Stadt abgegeben (s. Webseite der Stadt
Duisburg). Das hatte Konsequenzen: Dank der
Einsprüche bleibt der Uniwald in Neudorf
unangetastet und wird für die Zukunft als
Waldfläche festgeschrieben. Ebenso haben die
Proteste das Waldstück an der Regattabahn
gerettet, es steht nun nicht mehr als Areal für
weitere Sportstätten zur Verfügung. In der sowieso
schon waldarmen Kommune Duisburg konnten die
vielen Einsprüche die weitere Reduzierung des
Waldbestandes verhindern.
Ein weiterer
großer Erfolg der Proteste ist die Herausnahme von
sieben Wohnbauflächen, die in der freien
Landschaft geplant waren: z.B. bleibt das Areal
der alten Baumschule in Trompet vollständig
erhalten. Durch die Streichung der sieben
Wohnbauprojekte wurden etliche Hektar
landwirtschaftlicher Flächen und unversiegelte
Grünflächen gerettet. Das ist ein großer Erfolg,
für die Natur und für die Menschen in dieser
Stadt!
Dazu Antje Ahlbrecht von den
Parents for Future: „Es hat sich gelohnt, dass der
Klimaentscheid die Bürgerinnen und Bürger intensiv
über die ihnen zustehenden Mitspracherechte bei
der Planung der Stadt informiert hat und sie
aufgefordert hat, diese zu nutzen. So konnten wir
der Verwaltung und den Parteien klar machen, dass
diese Pläne in großen Teilen der Bevölkerung auf
Ablehnung stoßen.“
Am 10.6.24 kommt der
überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans zum
Beschluss in den Rat der Stadt. In diesem neuen
Entwurf finden sich trotz der Verbesserungen
weiterhin Projekte, die aus Sicht des Natur- und
Klimaschutzes nicht akzeptabel sind.
Dazu
zählt z.B. das Rahmerbuschfeld – ein
Landschaftsschutzgebiet, das ein europarechtlich
geschütztes FFH-Gebiet, die Überanger Mark, - vor
heranrückender Bebauung schützen soll, und nun
selber vollständig bebaut werden wird. Weiteres
Beispiel: Obwohl sich die Stadt gegen die
umfangreiche Auskiesung in Duisburg-Homberg
ausgesprochen hat, wurde sie nicht aus dem Entwurf
gestrichen oder Klage dagegen erhoben. Ebenso
fehlt weiterhin völlig das Thema
Klimafolgenanpassung. Also z.B. Waldvermehrung,
Entsiegelung, Begrünung bleiben völlig
unberücksichtigt.
Kerstin Ciesla vom BUND
Duisburg: „In der erneuten Offenlage, deren
Zeitpunkt wir noch nicht kennen, ist nur gegen die
wenigen veränderten Projekte eine Einwendung
möglich. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich
jetzt an die politischen Vertreterinnen und
Vertreter in den Bezirksvertretungen und im Rat
der Stadt wenden. Sie müssen ihnen klarmachen,
dass sie mit etlichen Plänen nicht einverstanden
sind. Und sie müssen klarmachen, dass ein
Festhalten an diesen Planungen Konsequenzen für
die Kommunalwahl 2025 haben wird.“
Der
Klimaentscheid wird in den nächsten Monaten wieder
informieren, welche Projekte kritisch zu sehen
sind und Unterstützung für Proteste anbieten. Auf
der Webseite
klimaentscheid-duisburg.de werden laufend
aktuelle Informationen bereitgestellt.
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl
am 9.6.2024 gesucht
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BZ auf ein Wort: Meldung der Spezialdemokraten zum
"gut ausgestattenen Ganztag in Duisburg"
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Auswirkungen der Grundsteuerreform -
Erhöhung des Hebesatzes um 164 Punkte?
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Bevölkerungsbefragung 2023 in Duisburg
abgeschlossen
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Große Freude bei
Duisburger SPD-Abgeordneten Bärbel Bas und Mahmut
Özdemir Startchancen-Programm geht endlich los!
Auch Duisburg wird davon profitieren
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Duisburg, 5. Februar 2024 - Das größte
bildungspolitische Schulprogramm der
Bundesregierung ist Ende vergangener Woche
vereinbart worden: Bund und Länder geben in den
nächsten zehn Jahren jeweils zehn Milliarden Euro
aus, um Schulen in herausfordernden sozialen Lagen
zu unterstützen. Deutschlandweit werden dadurch
rund 4.000 Schulen gefördert, davon sind 60
Prozent Grundschulen.
„Bund und Länder
stellen 20 Milliarden Euro bereit, um genau dort
in Schulgebäude und Ausstattung zu investieren
sowie Kinder und Jugendliche zu fördern, wo
Unterstützungsangebote am wichtigsten sind“,
freuen sich die die beiden
SPD-Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut
Özdemir. „Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies
nach den ersten Schätzungen, dass etwa 920 Schulen
gefördert werden – dies ist eine stolze Zahl und
kann sich sehen lassen. Die Schulen werden aktuell
von den Ländern nach landeseigenen Sozialindizes
ausgewählt. Aber wir sind sicher: Auch Duisburg
wird davon profitieren.“
„Das Programm
besteht aus drei Fördersäulen: Investitionen in
die Schulgebäude und deren Ausstattung sind
möglich. Zudem werden Mittel für
multiprofessionelle Teams bereitgestellt und den
Schulen ein individuelles Chancenbudget zur
Verfügung gestellt. Damit können die Schulen ganz
spezifisch dort fördern, wo es am dringendsten
ist“, erklärt Bärbel Bas, die sich seit langem für
mehr finanzielle Mittel und eine stärkere
Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im
Bildungsbereich einsetzt, um den Schülerinnen und
Schülern auch in Duisburg bestmögliche
Lernbedingungen zu sichern.
„Das Programm
ist eine Antwort auf eine der größten
schulpolitischen Herausforderungen, die es aktuell
zu stemmen gibt“, ergänzt ihr Kollege Mahmut
Özdemir, „denn diverse Bildungsstudien
bescheinigen zunehmende und teilweise starke
Kompetenzdefizite und Chancenungleichheit zwischen
Schülerinnen und Schülern. Am stärksten betroffen
sind junge Menschen aus sozioökonomisch
benachteiligten Familien. Gerade deshalb ist es
wichtig, die Öffnung von Schulen in den Sozialraum
zu stärken und die Bildungschancen junger Menschen
vom Elternhaus weiter zu entkoppeln.“
Und
auch ein anderer Aspekt ist aus Sicht von Bärbel
Bas und Mahmut Özdemir von großer Bedeutung. „Das
Programm läutet erstmals einen Paradigmenwechsel
in der finanziellen Förderung des Bundes ein. So
wird das Geld nicht mehr nach Steueraufkommen und
Einwohnerzahl verteilt, sondern folgt sozialen
Kriterien wie der Armutsgefährdungsquote und dem
Migrationsanteil an den jeweiligen Schulen. Das
ist gut für Duisburg und die Schülerinnen und
Schüler in unserer Stadt“, sind sich die beiden
sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten einig.
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Die WBD AöR übernimmt die Bewirtschaftung der
städtischen Immobilien
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Duisburg überwindet
bilanzielle Überschuldung
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Duisburg, 10. Januar 2024 -
Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die
Verfügung für den Haushalt 2024 der Stadt Duisburg
unterzeichnet. Die gute Nachricht:
Für Duisburgs Haushalt 2024 ist kein
Haushaltssicherungskonzept mehr erforderlich. Dies
konnte erreicht werden, indem die Stadt Duisburg
mit dem Jahresüberschuss 2022 eine den
gesetzlichen Vorgaben entsprechende allgemeine
Rücklage (3% der Bilanzsumme, rund 151 Mio. Euro)
und zusätzlich eine Ausgleichsrücklage in Höhe von
rund 28 Mio. Euro aufgebaut hat.
„Ich
gratuliere der Stadt Duisburg, dass sie zum ersten
Mal seit 2010 die bilanzielle Überschuldung
überwunden hat“, sagt Thomas Schürmann. „Die
Konsolidierungsbemühungen waren erfolgreich. Damit
hat die Stadt Duisburg gute Voraussetzungen, das
Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürgern weiter
zu verbessern und ihr Profil als wichtiger
Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen.“
Die Stadt Duisburg plant für das Haushaltsjahr
2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,25 Mio.
Euro. Diesen erreicht sie unter Anwendung eines
globalen Minderaufwands. Mit diesem
Finanzinstrument kann im Ergebnisplan eine
pauschale Kürzung der Aufwendungen bis zu einem
Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen
erfolgen. Hierdurch plant die Stadt Duisburg über
alle Geschäftsbereiche hinweg mit Einsparungen in
Höhe von rund 14,1 Mio. Euro. Auch in der
mittelfristigen Finanzplanung plant die Stadt,
Ergebnisüberschüsse zu erreichen.
Wie sind die Perspektiven? Angesichts von
Inflation, gestiegenen Zinsen, gedämpftem
Wirtschaftswachstum und den Auswirkungen
geopolitischer Krisen bleibt das finanzpolitische
Umfeld für Kommunen auch in Zukunft weiter
angespannt. Ab dem Haushaltsjahr 2026 sind die
seit dem Jahr 2020 aufgelaufenen
Isolierungsbeträge der pandemie- und
kriegsbedingten Belastungen abzuschreiben. So
regelt es die vom Landesgesetzgeber eingeführte
Bilanzierungshilfe.
Der
Regierungspräsident appelliert daher: „Duisburg
hat durch gutes Management mit dem Haushalt 2024
ein gutes Steuerungsinstrument in der Hand, aber
eine umsichtige Planung und kluge
Prioritätensetzung bleiben bei den allgemeinen
Rahmenbedingungen für unsere Kommunen
unabdingbar.“
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