Sozialbericht - lokale
Duisburger Arbeitsmarktkonferenz gefordert |
Duisburg, 19. Dezember 2008
- "Es ist unstrittig, dass auf dem Duisburger
Arbeitsmarkt in den letzten beiden Jahre Erfolge erzielt wurden. Die
Zahl der registrierten Arbeitslosen nahm um knapp 20 % ab. Diese Abnahme
verdankt sich aber zum weit überwiegenden Teil der Eingliederung gut
qualifizierter kurzzeitig arbeitsloser Menschen in das Erwerbsleben
(Rechtskreis Sozialgesetzbuch SGB II), wobei auch die jetzt zu Ende
gehende günstige bundesdeutsche Konjunkturentwicklung eine wesentliche
Rolle spielte.
Nimmt man demgegenüber alle diejenigen Duisburger Bürger in den Blick,
die Anspruch auf die sogenannten Hartz IV - Leistungen (Rechtskreis SGB
II) haben, so zeigt sich, dass ihre Zahl in den letzten beiden Jahren
nur um 1,6 Prozent zurückgegangen ist. Jede fünfte Person unter 65
Jahren in Duisburg bezieht Leistungen nach dem SGB II; bei den Kindern
unter 15 Jahren ist es sogar jede dritte Person. Rund 74.000 Menschen
beziehen Arbeitslosengeld II.
Die Duisburger Arbeitsmarktsituation ist durch das Fehlen
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsmöglichkeiten
gekennzeichnet. Der hohen Zahl von Leistungsempfängern stehen zu wenige
reguläre Arbeitsplätze zur Verfügung.
Unter den Angeboten, die den erwerbsfähigen Beziehern von
Arbeitslosengeld II in Duisburg gemacht werden, sind
Arbeitsgelegenheiten (sogenannte `"in-Euro-Jobs") der häufigste
Maßnahmetyp, obwohl sie vom Gesetzgeber eigentlich nur als "letztes
Mittel" beim Versagen aller anderen Möglichkeiten des Forderns und
Förderns vorgesehen sind.
Darüber hinaus sind, gemessen an ihrem jeweiligen Anteil an der Zahl der
registrierten Erwerbslosen, die Frauen und die ausländischen
Arbeitslosen in den in Duisburg angebotenen Beratungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen deutlich unterrepräsentiert.
Als in Deutschland zu Beginn des Jahres 2005 das alte
Bundessozialhilfegesetz durch die Einführung der neuen
Sozialgesetzbücher II und XII ersetzt wurde, verfolgte der Gesetzgeber
damit unter anderem das Ziel, zu einer engen Verschränkung der
Arbeitsmarktpolitik und der Sozialpolitik zu gelangen. Die Aussagen des
Duisburger Sozialberichts nötigen aber demgegenüber zu folgenden
Schlussfolgerungen.
Die Duisburger ARGE ist auf ihre Funktion als sozialpolitisches
Instrument noch nicht ausreichend ausgerichtet. Sie erreicht weibliche
Arbeitslose zu wenig. Es gibt bisher kein Rezept zur Förderung all der
Erwerbslosen, die nicht zeitnah in den Ersten Arbeitsmarkt vermittelt
werden können. Es fehlen Lösungen zur Verhinderung
generationsübergreifender Armut in den sogenannten
Bedarfsgemeinschaften ("Armutskarrieren").
Mit diesen Feststellungen geht es in keiner Weise darum, die alltägliche
Arbeit der Beschäftigten der ARGE in Misskredit zu bringen, die durchweg
mit hohem Engagement versuchen, unter den extrem schwierigen sozialen
Bedingungen in Duisburg möglichst viel für die von Erwerbslosigkeit und
Armut betroffenen Menschen zu tun.
Die Feststellungen bilden jedoch sehr wohl eine Anfrage an die
grundsätzliche Strategie der ARGE sowie an die Politik in unserer Stadt,
die über die Trägerversammlung der ARGE dafür verantwortlich ist, dass
der gesetzliche Auftrag erfüllt und dafür Sorge getragen wird, dass ein
Großteil der von öffentlichen Leistungen abhängigen Bürger samt deren
Kindern nicht einfach arbeitsmarkt- und sozialpolitisch abgehängt wird.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtsverbände fordern deshalb in
unmittelbarer Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Sozialberichts:
- Das Fallmanagement der ARGE muss dahingehend geschult und
sensibilisiert werden, dass der Anteil von Frauen und ausländischen
Arbeitslosen an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen deutlich erhöht
wird.
- Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten muss der Anteil der
Maßnahmen in der sogenannten Entgelt-Variante deutlich erhöht werden, um
die Grenze zur Vermittlungsfähigkeit in den Ersten Arbeitsmarkt
durchlässiger zu machen.
- Bei der strategischen Entwicklung ihrer Angebots- und Maßnahmenpakete
muss die ARGE zukünftig weniger die Einzelpersonen und mehr die gesamte
Bedarfsgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies bedeutet auch eine
ämterübergreifende Hilfeplanung, um der Vererbung von sozialen
Abhängigkeitsverhältnissen entgegenzuwirken," führt Wolfgang Krause,
diesjähriger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtsverbände in Duisburg, aus. In der Arbeitsgemeinschaft sind
Diakonie, jüdische Gemeinde, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer
Wohlfahrtsverband, Caritas und Deutsches Rotes Kreuz
zusammengeschlossen.
Die Diakonie ist in Duisburg der größte Anbieter berufsbildender
Maßnahmen. "Die Leute, die heute schon Schwierigkeiten haben, werden
auch in Zukunft leiden müssen," beschreibt Krause die aktuelle Situation
vieler Arbeitsloser. "Beim SGB II ist der Arbeitsmarkt zu sehr im
Blickpunkt. Vermittlungshemmnisse werden nicht wahrgenommen. Die
Bedarfsgemeinschaften müssen ganzheitlich wahrgenommen werden. Mir wird
Angst und Bange, wenn ich in die Zukunft blicke. Der Finanzmarkt hat
sende schlimme Signale aus. Wenn wir Glück haben, ist der städtische
Duisburger Haushalt im März 2009 genehmigt." Die Arbeitsgemeinschaft
fordert daher eine lokale Duisburger Arbeitsmarktkonferenz. |
SPD-Duisburg in der
Glaubwürdigkeitsfalle |
Duisburg, 16. Dezember 2008
- Johannes Pflug ist der alte und neue Bundestagskandidat der Duisburger
SPD für den Duisburger Norden. Er erhielt rund 75 % der
sozialdemokratischen Delegiertenstimmen auf dem Nominierungsparteitag am
Montag. Spannender war es da schon bei der Kandidatenauswahl für den
Duisburger Süden. Bei 2 Enthaltungen konnte sich Bärbel Bas (128
Stimmen) gegen die bisherige SPD - Bundestagsabgeordnete Petra Weis (111
Stimmen durchsetzen).
"Wer Oberbürgermeister werden will, und das wird auch für alle anderen
Ämter und Mandate immer wichtiger, muss sich sehr viel länger als in
einem einem Zeitraum von wenigen Monaten vor einer Wahl den Bürgern
bekannt machen. Deshalb haben wir Jürgen C. Brandt bereits im April
nominiert. Und was das Bekanntmachen angeht: Davon hat er reichlich
Gebraucht gemacht, und das wird er auch weiter tun. Am 26. 2. 2009 ist
unser nächster geplanter Parteitag. Er soll ganz im Zeichen der 100 Tage
später stattfindenden Kommunalwahl stehen. Sozusagen zum Auftakt der
heißen Phase werden wir unser Wahlprogramm verabschieden und Jürgen
endgültig als Herausforderer des Noch-OB bestätigen.
"Duisburg ist eine Stadt, in der viel Potenzial steckt und die lebens-
und liebenswert ist, aber zur Zeit von einer prinzipienlosen
grün-schwarz-braunen Koalition und einem selbstgerechten
Oberbürgermeisterdarsteller okkupiert wird. Dieses Trio aus Vogt,
Janicki und Sauerland bedient sämtliche Klischees und Vorurteile, mit
denen sich der Lehrerberuf konfrontiert sieht. Ich habe allerdings von
zu Hause den Auftrag klarzustellen, dass es auch andere Lehrer gibt.
Diese drei leben in einer Parallelwelt, die mit der Lebenswirklichkeit
wenig zu tun hat. Sie haben immer Recht, wissen alles besser, verteilen
Noten, arbeiten hinter verschlossenen Türen, ertragen keinen Widerspruch
und kennen als Beamte keine Existenzängste. Und offensichtlich haben sie
im Zuge der Haushaltsberatungen jetzt auch mit Hilfe des Republikaners,
ihres Mehrheitsbeschaffers im Rat, Fenster und Türen verrammelt und die
Rollläden heruntergelassen, um die böse Lebenswirklichkeit komplett
auszusperren.
Aber das wird dieser Troika der Ahnungslosigkeit nicht helfen und wir
werden ihnen das nicht durchgehen lassen. Diese Koalition der
Unverantwortlichkeit hat in nur 4 Jahren 435 Mio Euro neue Schulden
gemacht und vorige Woche Montag im Rat beschlossen, im nächsten Jahr
weitere 149 Mio. Euro Schulden zu machen. Das sind rund 600 Mio. Euro
Neuschulden, keine Altlasten. Und diese schwarz/grüne Laienspielschar
mit braunem Platzanweiser behauptet frech, die SPD könne nicht mit Geld
umgehen," polemisiert Ralf Jäger, Duisburger SPD-Vorsitzender.
Die SPD hat unter Kanzler
Schröder Hartz IV eingeführt. Sie stellt nun fest, dass ihr ihre
klassische Wählerschaft, nämlich die Arbeiter, in Richtung Linkspartei
wegläuft, weil die Arbeiterschaft merkt, dass die SPD ihr mit Hartz IV
Armut und sozialen Abstieg bescherte. Nun versucht die SPD, von ihrem
eigenen Versagen abzulenken und praktisch Wahlkampf gegen sich selbst zu
machen, indem sie sich für diejenigen Leute einsetzt, denen sie mit
Hartz IV Schaden zufügte. Diese Aussage war bei der Wahlrede von Bärbel
Bas deutlich, nein überdeutlich zu spüren. Wie glaubwürdig ist eine
solche junge Dame? Andreas Rüdig |
"Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig |
Münster/Duisburg, 16.
Dezember 2008 - Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land
Nordrhein-Westfalen durch heute verkündetes Urteil entschieden und damit
einem entsprechenden Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP)
im Organstreitverfahren gegen den Landtag NRW stattgegeben.
In dem Organstreitverfahren hatte sich die ÖDP gegen eine ihr
nachteilige Neuregelung im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
gewandt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 9.
Oktober 2007 war das Verfahren zur Berechnung der Sitzzuteilung beim
Verhältnisausgleich von dem Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer auf
das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguё/Schepers
umgestellt worden. Nach diesem Verfahren werden die nach
Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze bei Resten unter 0,5 auf die
darunter liegende ganze Zahl abgerundet und bei Resten ab 0,5 auf die
darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Abweichend davon bestimmt § 33
Abs. 3 Satz 1 KWahlG, dass Parteien oder Wählergruppen, die nicht
mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, bei der
Sitzzuteilung unberücksichtigt bleiben.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte Präsident des
Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams u.a. aus:
Der Landtag NRW habe das Recht der ÖDP auf chancengleiche Teilnahme an
den Kommunalwahlen und auf Gleichheit der Wahl dadurch verletzt, dass er
in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG Parteien oder Wählergruppen bei der
Sitzzuteilung unberücksichtigt lasse, die nicht mindestens eine Zahl von
1,0 für einen einzigen Sitz erreichten. Diese Regelung bewirke eine
Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, die über die mit dem
Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers verbundene
systemimmanente Differenzierung im Erfolgswert der Stimmen hinausgehe.
Dem genannten Zuteilungsverfahren entspreche es, auch im Falle eines
einzigen Sitzes Zahlenreste ab 0,5 und kleiner als 1,0 für die
Sitzzuteilung zu berücksichtigen. Von dieser Rundungssystematik weiche §
33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG ab. Diese Modifizierung sei verfassungsrechtlich
nicht gerechtfertigt.
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
sei ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl im Sinne einer strengen
und formalen Gleichheit zu verstehen. Dem Gestaltungsspielraum des
Gesetzgebers seien hier besonders enge Grenzen gezogen.
Differenzierungen in diesem Bereich bedürften zu ihrer Rechtfertigung
stets eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes.
Daran fehle es hier. Der Landtag habe weder im Gesetzgebungsverfahren
noch im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dargelegt, dass die
Regelung in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG aus "zwingenden" Gründen
erforderlich sei. Dies gelte auch für den vom Landtag angeführten
Gesichtspunkt einer drohenden Funktionsunfähigkeit der
Kommunalvertretungsorgane. Der Landtag habe nicht hinreichend deutlich
gemacht, dass die "Sperrklausel" in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG zur
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen notwendig sei.
VerfGH 12/08 |
Innenminister: Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am 7. Juni 2009 |
Düsseldorf/Duisburg, 10.
Dezember 2008 -Innenminister Dr. Ingo Wolf hat jetzt den 7. Juni 2009
als Tag der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen festgelegt. Am selben
Tag findet auch die Europawahl 2009 statt. "Von der Bündelung mit der
Europawahl erhoffe ich mir eine deutlich höhere Wahlbeteiligung", sagte
Wolf heute (12.12.) in Düsseldorf. Der Landtag hatte die grundsätzliche
Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl im Juni dieses Jahres
mehrheitlich beschlossen. Wolf: "Ziel ist es, ab 2009 die Kommunalwahl
mit der Europawahl dauerhaft zusammenzulegen."
Gegen das Gesetz zur Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl
ist derzeit eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof in
Münster anhängig. Gegenstand dieser Klage ist die Prüfung, ob das
gesetzliche Vorziehen der Kommunalwahl 2009 auf Juni mit der Verfassung
vereinbar ist. Die derzeit laufende Wahlperiode der Räte und Kreistage
endet im Oktober 2009. Das Gericht wird hierüber voraussichtlich Anfang
nächsten Jahres entscheiden. Der Wahltermin musste aber bereits jetzt
auf Grundlage des geltenden Wahlgesetzes festgelegt werden, um eine
rechtzeitige Vorbereitung und rechtmäßige Organisation der Kommunalwahl
zu gewährleisten. |
Komba |
Alle Räder stehen still, wenn unser
starker Arm es will. So tönten früher die Gewerkschaften. "Unser
Augenmerk lag früher hauptsächlich auf den kommunalen Beamten.
Inzwischen wurde unsere Zielgruppe um die Arbeiter und
Angestellten, heute: Arbeitnehmer, erweitert," berichtet Norbert
Keusken. Der Vermessungsingenieur ist seit 1978 bei der Stadt
Duisburg beschäftigt.
Die Internetenzyklopädie Wikipedia bietet in ihrem Text einen
ersten Einblick, wer und was Komba ist. Auf den Seiten der
Duisburger Ortsgruppe gibt es den Unterpunkt "Wir über uns".
Dort kann der Leser einen ersten Einblick über Komba in Duisburg
erhalten. "Wir sind kommunal ausgerichtet. Unsere Mitglieder
arbeiten alle in der Duisburger Kommunalverwaltung," betont
Keusgen. 650 Mitglieder kann der Duisburger Ortsverband
vorweisen, was einem Organisationsgrad von rund 10 Prozent
entspricht. "Es ist schwierig, die Leute zu motivieren, bei uns
mitzumachen," berichtet der stellvertretende Personalrat, der im
persönlichen Gespräch sehr behäbig und träge wirkt.
"Ver.di hat seine Wurzeln bei den Arbeiter und Angestellten und
sich erst später um die Beamten gekümmert. Von daher sind wir
natürlich Konkurrenten. In der täglichen Praxis gibt aber auch
immer wieder Berührungspunkte und gemeinsame Aktionen," betont
Keusken. "Wir sind aber näher am Mitglied. Wir sind politisch
neutraler und fühlen uns keiner Richtung verpflichtet."
Wieso ich zu dem Urteil komme, Keusken sei behäbig und träge?
Ganz einfach. WIr unterhalten uns darüber, dass Duisburg seit
Jahren unter Kommunalaufsicht steht. Die Beförderungsaussichten
für Beamte und Arbeitnehmer sind daher sehr eingeschränkt. Daß
die Möglichkeiten der Stadt (als Arbeitgeber) sehr eingeschränkt
ist, irgendetwas daran zu ändern, ist sicherlich richtig. Ist es
aber auch nur ein Teil der Wahrheit? Bewußt blauäugig und naiv
gefragt: Würde es Sinn machen, Kontakt etwa zur Landesregierung
oder Bezirksregierung aufzunehmen und nach Lösungen zu suchen?
"Keine Ahnung. Darüber haben wir noch nie nachgedacht. Bislang
war es der Landesverband, der die Kontakte zur Landes- und
Bezirksregierung hatte." Klappern gehört zum Geschäft. Man
macht auch sich aufmerksam und Werbung für seine Anliegen. "Ich
gebe natürlich immer wieder Pressemitteilungen heraus. In der
Tagespresse werden sie aber nicht wahrgenommen. Wir werden
leider oft auch mit Ver.di und dem dbb - deutschen beamten bund
verwechselt. Es ist ein schwieriges Geschäft." Die
Gewerkschafter, die ich an anderer Stelle kennenlernen durfte,
waren in ihrem Auftreten so ganz anders, offen, gesprächig,
selbstsicher. Aber wer bin ich schon, dass ich mir ein solches
Urteil erlaube? Offensichtlich sind die Gewerkschaftsmitglieder
mit dem zufrieden, was sie haben. Andreas Rüdig |
Regierungspräsident trat auf die Bremse |
Duisburg, 1. Dezember 2008 - Die
wie Duisburg unter Haushaltsaufsicht stehende Stadt Oberhausen
ist - um es einmal drastisch zu formulieren - finanziell gegen
die Wand gefahren. Im Fall Duisburg hat der Regierungspräsident
sozusagen 100 Meter vor dieser ominösen Wand abgebremst. So
zumindest könnte man seinen heutigen Auftritt als Chef der
Kommunalaufsicht bei der nicht öffentlichen Sitzung des
städtischen Haupt- und Finanzausschusses sehen. Das heißt im
Klartext, dass - wieder einmal auf Oberhausen bezogen - er nicht
will, dass Duisburg ebenfalls negatives Eigenkapital vorweisen
muss. Die Tendenz, das bestätigte Oberbürgermeister Adolf
Sauerland selbst im öffentlichen Teil der Sitzung, ist aber in
Duisburg erkennbar und wäre wahrscheinlich 2010 / 2011 der Fall.
Was heißt das wiederum für die Stadt Duisburg? Der Rat der Stadt
kann zwar in der Sitzung am Montag den Haushalt verabschieden,
nicht aber das Haushaltssicherungskonzept beschließen. Dieses
Sicherungskonzept mit Aussagefähigkeit will Regierungspräsident Büssow im März 2009 mit schlüssigem Nachweis vorliegen haben.
Und was heißt das wiederum? Das bedeutet, dass die Stadt
vorläufig nur die Ausgaben vornehmen darf, die auf gesetzliche
Regelung fußen. Das beinhaltet aber auch, dass keine
freiwilligen Ausgaben getätigt werden dürfen (zum Beispiel
Ausbildung). Diese möglichen freiwilligen Ausgaben/Aufgaben
bedürfen der Genehmigung.
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gab es vom Fraktionschef der
Linken Hermann Dierkes den Vorwurf in Richtung
Regierungspräsidenten warum er denn bitteschön nicht auch wie in
Oberhausen seinen Auftritt in Duisburg ebenfalls öffentlich
machen könne. SPD-Fraktionschef Herbert Mettler fand es völlig
unverständlich, sprach sogar von einer Farce, wenn dieser
Ausschuss heute über den Haushalt beraten und beschließen solle,
bevor das Diktat des Regierungspräsidenten bekannt gemacht wird.
CDU-Fraktionschefin Petra Vogt meinte dagegen, dass dies ja gar
keine neue Situation sei. Wenn der Regierungspräsident sich
ankündigt, kann er das gerne tun. Wann wir aber etwas
beschließen, diese Termine kennt Herr Büssow. Grünen-Vertreter
Kantel verstand die Kritik der SPD überhaupt nicht, da aus
seiner Sicht das Vorgehen des Herrn Büssow nichts ungewöhnliches
sei. OB Sauerland sah das ebenso und erklärte, die
Haushaltsverfügungen sind bekannt, und wenn wir sagen wir einmal
vor einer Woche schon, den Haushalt verabschiedet hätten,
müssten wir jetzt nur nacharbeiten, mehr nicht. Es ist aber ein
hoch spannendes Ereignis, wenn die Legislative und die Exekutive
des Landes in diesem Fall aufeinandertreffen.
Mit dem Bremsmanöver des
Regierungspräsidenten wird deutlich, dass Städte wie Duisburg
und Oberhausen - und noch sehr viele andere Kommunen bei einer
Gesamt-Verschuldung in NRW von knapp 18 Mrd Euro - keinen
echten Handlungsspielraum mehr haben. Erst eine Stundung aller
Schulden und ein völlig anderes Überwachungs- und
Förderungskonzept würde diesen Kommunen überhaupt eine Chance
auf erträgliche finanzielle Zukunft bieten. Fest steht auch,
dass es in diesem Fall keine Gewinner, sondern nur Verlierer
geben kann. Zu den Verlieren zählen in diesem Punkt wie erwähnt
alle freiwilligen Leistungen sowie alle Projekte, bei denen die
Finanzierung eine auch noch so klitzekleine Restbelastung durch
die Kommune ausweist. Übrigens leben in Duisburg am
Stichtag 30. Juni 2008 exakt nur noch
493 679 Einwohner. Harald Jeschke
Entwicklung Eigenkapital - Fragen
nach den Folgen einer Überschuldung für eine Kommune
Das für die
Privatwirtschaft geltende lnsolvenzrecht hin. § 75 (7) der GO
NRW regelt dazu: „Die Gemeinde darf sich nicht überschulden. Sie
ist überschuldet, wenn nach der Bilanz das Eigenkapital
aufgebraucht wird‘. In der kommunalen Bilanz ist das
Eigenkapital die Restgröße zwischen dem Vermögen auf der
Aktivseite und den ausgewiesenen Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Passivseite. Negatives Eigenkapital ist unstreitig
problematisch, da hier eindeutig Leistungen in Anspruch genommen
werden, die fremdfinanziert wurden und für deren Finanzierung in
Zukunft weiterhin aufgekommen werden muss. Die damit verbundene
Frage einer möglichen Zahlungsunfähigkeit einer Gemeinde ist in
der staatsrechtlichen und finanzrechtlichen Literatur
ausführlich diskutiert worden.
Mit der durch Art. 28 des Grundgesetzes geprägten Rechtsstellung
der Kommunen als allzuständige und eigenverantwortliche
Selbstverwaltungskörperschaften ist ein Insolvenzverfahren mit
der Folge einer Existenzgefährdung und des Ausfalls kommunaler
Daseinsvorsorge nicht vereinbar. Die Staatshaftung lässt sich
aus der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen
Selbstverwaltung unmittelbar ableiten. Die Konsequenzen einer
drohenden Überschuldung der Stadt Duisburg sind der Verwaltung
und dem Rat der Stadt bewusst. Aus diesem Grunde sieht das
aktuelle Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2013 die
Konkretisierung weiterer struktureller Konsolidierungsmaßnahmen
in einer Größenordnung von 72 Mio. EUR neben der Umsetzung der
Maßnahmen aus dem Berger-Gutachten und der
Konsolidierungsoffensive 2013 vor.
Die Stadt Duisburg sieht die im
Rahmen der Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht erhobene
Grundforderung im städtischen Kernhaushalt erfüllt.
Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2009 wurde in den
Rat der Stadt eingebracht. Die Verabschiedung des Haushalts ist
für den 8.12.2008 vorgesehen, nachdem alle zuständigen Gremien
den Entwurf beraten haben. Parallel hierzu ist auch über diese
DS 08-1750/1 zu beraten und zu beschließen. Grundlage hierfür
sind die Hinweise des Innenministers für die
kommunalaufsichtliche Behandlung von Kommunen ohne genehmigtes
Haushaltssicherungskonzept vom 3.6.2003. Danach müssen alle
Kommunen, die kein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept bei der Kommunalaufsicht vorlegen
können, ihre lnvestitionsmaßnahmen des jeweiligen
Haushaltsjahres in sog. „Dringlichkeitslisten“ einstufen und mit
einer durchgehenden Prioritätenziffer versehen. Diese
zusätzliche formale Anforderung ist zwingend, um die nach den
o.g. Hinweisen ebenfalls erforderliche Genehmigung über die
Kreditaufnahme für Investitionen gemäß § 82 Absatz 2 und 3 der
Gemeindeordnung NRW zu erhalten.
Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass im Rahmen der
kommunalaufsichtsbehördlichen Mit wirkungsrechte zum Duisburger
Haushaltssicherungskonzept diese Dringlichkeitsliste auch für
2009 mit durchgehenden Prioritätenziffern erstellt und vom Rat
der Stadt beschlossen werden muss. Mit dieser Drucksache wird
daher allen am Haushaltsberatungsverfahren beteiligten
politischen Gremien ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auf die beigefügten
Anlagen 1 bis 3 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Infrage
kommen hierbei alle lnvestitionsmaßnahmen oberhalb der vom Rat
beschlossenen Wertgrenze (siehe DS 08-1 750), da im NKF-Haushalt
nur noch diese Maßnahmen in den Teilfinanzplänen ausgewiesen
werden ( 4 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW). Die
Maßnahmen unterhalb der Wertgrenze wer den nur noch
nachrichtlich in den Erläuterungen zu den Teilfinanzplänen sowie
in den Bezirkslisten 2 und 4 aufgeführt.
Derzeitiger Sachstand
Bestandteil des am 13.10.2008 in den Rat der Stadt eingebrachten
neuen Haushaltsplanentwurfs 2009 ist ein Finanzplan, der als
Saldo aus den lnvestitionstätigkeiten einen Kreditbedarf von
22,2 Mio. € ausweist. Damit enthält auch der neue
Haushaltsentwurf für 2009 im investiven Finanzplan
-wie in den Vorjahren- einen Kreditbedarf, der unter
Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen keine
Nettoneuverschuldung hervorruft.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Stadt so ihrer grundsätzlichen
Verpflichtung nachgekommen ist, müssen allerdings im Rahmen des
Genehmigungsverfahren die vom Innenministerium geforderten
‚Dringlichkeitslisten mit Prioritätensetzungen« nach einem
vorgegebenen Muster gelegt werden. Auf der Grundlage dieser
Listen wurde in den Vorjahren von der Bezirksregierung
Düsseldorf die entsprechende Kreditgenehmigung erteilt und damit
die investive Handlungsfähigkeit der Stadt sichergestellt. Es
besteht daher kein Anlass, von dieser bisher praktizierten und
letztlich erfolgreich verlaufenden Verfahrensweise abzuweichen.
Aufgabenstellung Kerwaltungsvorschlag
Nach Maßgabe der o.g. Hinweise zum „Nothaushaltsrecht“ müssen
die lnvestitionsmaßnahmen mit einem Auszahlungsansatz 2009 in
vier Dringlichkeitslisten eingeteilt werden, in denen dann in
einer gesonderten Spalte eine gesamtstädtische durchgehende
Prioritätenfolge anzugeben ist.
Laut Definition des lnnenministeriums haben diese
Dringlichkeitslisten folgende Bedeutung:
Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von
gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche
Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt,
z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau);
• Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der
kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig
unwirtschaftlich wäre;
• Kategorie 3: Weitere lnvestitionsmaßnahmen, für die
Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt
werden;
• Kategorie R: Rentierliche Maßnahmen (Gebührenhaushalte).
Alle infrage kommenden lnvestitionsmaßnahmen mussten daher einer
der o.g. vier Kategorien zuge ordnet werden, wobei diese
Kategorien aus Sicht der Kommunalaufsicht bereits eine Rangfolge
der „Unabweisbarkeit“ von Investitionsauszahlungen wiedergeben,
Da die städtischen Maßnahmen nicht immer eindeutig in eine
dieser vier Kategorien des Innenministeriums eingeordnet werden
konnten, war es zwingend, einige der Zuordnungskriterien im
Sinne der innenministeriellen Definitionen und entsprechender
Analogie zu erweitern, damit eine vollständige Einsortierung
ermöglicht werden konnte.
So wurden z.B. bei der Zuordnung in die Kategorie 1
• unterstellt, dass bei dem Betrieb einer Großstadtverwaltung,
die zum größten Teil ohnehin gesetzliche Pflichtaufgaben
wahrzunehmen hat, generell alle investiven Auszahlungen zur
Aufrechterhaltung, zur Weiterentwicklung und zur Modernisierung
des Dienstbetriebes zwangsläufig „verpflichtenden Charakter
haben müssen. Deshalb sind in dieser Liste prinzi piell u.a.
auch Beschaffungsmaßnahmen für den Verwaltungsbereich enthalten;
• auch alle vorhandenen vertraglichen (und nicht nur die
gesetzlichen) Verpflichtungen hier eingeordnet, weil ein „Zwang
zum Handelns zumindest für die Vertragslaufzeit unbestreitbar
ist;
• alle im Rahmen der sog. Verkehrssicherungspflicht aus hiesiger
Sicht relevanten investiven Straßenbaumaßnahmen erfasst.
In der Kategorie 2 wurden die
vorgegebenen Definitionen erweiternd ausgelegt auch für
Maßnahmen,
• die im Sinne einer „Bestandssicherung“ Auszahlungsbedarfe für
die Substanzerhaltung und auch für die Steigerung der
Attraktivität (z.B. im Museums-, Jugend- oder Sozialbereich)
erforderlich machen oder
• die als Wirtschaftsförderungsprojekte nachhaltig zu einer
Verbesserung der zukünftigen strukturellen Lage der Stadt
beitragen können (ein Verzicht auf diese Maßnahmen wäre dem nach
„unwirtschaftlich“ im Sinne der innenministeriellen
Definitionen).
Im Anschluss an diese Aufteilung der lnvestitionsmaßnahmen auf
die vier Kategorien wurden unter Berücksichtigung der von den
einzelnen Fachdezernaten in Eigenverantwortung vorgesehenen Rang
folgen die in den beigefügten Anlagen enthaltenen durchgehenden
gesamtstädtischen Prioritätenziffern vergeben. Allerdings sollte
man bei der Betrachtung und Bewertung dieser verwaltungsseitigen
Einstufung die folgenden grundsätzlichen Aspekte als
Handlungsmaxime für die Entscheidung an setzen:
Der Entwurf des investiven Finanzplans 2009 erfüllt -wie
erwähnt- hinsichtlich seiner Gesamtkreditaufnahme von 22,2 Mio.
€ die aufsichtsbehördliche Forderung, keine Nettoneuverschuldung
auszuweisen. Innerhalb dieses ohnehin sehr engen
Finanzierungsspielraumes besteht zwischen den einzelnen
fachbereichsbezogenen Maßnahmen eine weitgehende
Gleichwertigkeit. Eine bis ins letzte Detail ausdifferenzierte
Prioritätensetzung lässt sich vor diesem Hintergrund nicht
begründen. Der mit dieser DS vorgelegte Verwaltungsvorschlag
spiegelt (insbesondere mit Blick auf die jeweils ersten Plätze
innerhalb der Kategorien 1-3) einerseits den bisherigen
politischen Beratungsverlauf und die aktuellen Beschlusslagen
wider, andererseits trägt er in seiner prioritären Abstufung und
Mischung den Sachzwängen und der Rangfolge innerhalb der
einzelnen Fachdezernate Rechnung.
Auf diese Art und Weise sind
• in der Kategorie 1 insgesamt 64 Maßnahmen (Prioritäten-Nr. 1
bis 64)
• in der Kategorie 2 insgesamt 34 Maßnahmen (Prioritäten-Nr. 65
bis 98)
• in der Kategorie 3 insgesamt 15 Maßnahmen (Prioritäten-Nr. 99
bis 113)
den Anforderungen des Innenministers entsprechend durchgehend
präferiert und auf ihre jeweiligen „Ranglistenplätze“ gesetzt
worden.
Kategorie R enthält lediglich 2 Maßnahmen aus dem Bereich des
Rettungsdienstes und bleibt für eine gesamtstädtische Einstufung
außer Betracht.
Das gesamte Verfahren entspricht der Vorgehensweise der
vergangenen Jahre und ist von der Kornmunalaufsicht formal und
inhaltlich anerkannt worden. Insofern sind zumindest prinzipiell
die Grundvoraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des neuen
Kreditrahmens auch für 2009 wieder her gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird daher empfohlen, den beigefügten
Dringlichkeitslisten mit den dort ausgewiesenen
Prioritätenziffern lt. Anlage 1 zuzustimmen. Um die Beratung in
den einzelnen Gremien zu erleichtern, sind in den Listen
Hinweise auf bezirkliche Belange und auf die Zuständigkeiten des
jeweiligen Fachausschusses enthalten. |
Der Regierungspräsident und die unter
Aufsicht stehenden Kommunen
Nach Küppersmühlenhammer nun der Sparhammer |
Der Regierungspräsident und die
unter Aufsicht stehenden Kommunen
Duisburg, 29. November 2008 - Am 13. Oktober stellten vor
der Ratsitzung OB Sauerland und Kämmerer Dr. Peter Langner den
Haushalt 2009 den Medien vor. Aus den unten angeführten Aussagen
war so etwas wie eine Planungssicherheit heraus zu hören.
Daraufhin fragte die Bürgerzeitung den Kämmerer, ob er nach dem
Fall Oberhausen Anfang Oktober tatsächlich eine
Planungssicherheit für Duisburg zu diesem "millimetergenauen"
Haushalt sehe. Die Antwort sah im sehr diplomatischen Vorgehen
der Stadtspitze mit der kommunalen Aufsichtsbehörde den
Unterschied zu Oberhausen. Nun erfuhren OB und Kämmerer, dass zu
Zeiten der globalen Finanzkrise weder Diplomatie noch das
entsprechende Parteibuch analog zu den Farben der
Landesregierung hilfreich sind. Der - mit einem roten Buch
ausgestattete Regierungspräsident Jürgen Büssow - darf
analog zur gesetzlichen Vorgabe sehr berechtigt kein Parteibuch
berücksichtigen. Heißt im Klartext, dass Duisburg ein ähnliches
Szenario wie Oberhausen droht. Am Montag wird dies in der
nicht öffentlichen Sitzung des Haupausschusses seitens des
Regierungspräsidenten den Mitgliedern präsentiert.
Die "Tränenliste" des RP ist noch
nicht im Detail bekannt, im Kern geht es wohl um Einsparungen
von rund 100 Millionen Euro.
Was das für die Stadt bedeutet
ist mehr als klar: Es geht um sehr drastische Sparmaßnahmen bei
einem ohnehin mit dürftigem Spielraum ausgestatteten Etat. Diese
Sparmaßnahmen könnten nur im Bereich mit dem Kürzel KuBB
(Kultur, Bäder und Büchereien) überhaupt in Angriff genommen
werden. Das heißt konkret Bäderschließung, Streichung des
ohnehin knapp bemessenen Kulturhaushaltes und Abbau von
Personal. Ob dabei auch Projekte wie das neue Berufskolleg Mitte
als PPP-Projekt nun wegen der Kosten ohnehin schon ohne
Tiefgarage dafür mit Parkraumbewirtschaftung geplant wird oder
das Stadtfenster erneut unter die Lupe geraten, ist denkbar.
Dabei drücken weiterhin Kassenkredite und deren Zinsen sowie die
finanziellen Aufwendungen aus Bundesgesetzen bei sich dramatisch
verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch
drohende Rezession und damit Verlust der seit 2005 gut
sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen. Neben dem
Küppersmühlenhammer droht ein Finanzhammer ohnegleichen - und
dass bei miserablen wirtschaftlichen Vorzeichen. Harald
Jeschke
Ratsitzung Montag 8. Dezember 2008 - Haushalt
Duisburg und die Schuldenfalle
Kommunales Horrorszenario Kassenkredite und deren Zinsen
-
Haushaltsplan für das Jahr 2009
Montag, 3. Oktober - Haushalt
im Rat eingebracht
Die Verwaltung der Stadt
Duisburg hatte in der Sitzung des Rates der Stadt am Montag, 13.
Oktober 2008, den Haushalt für das Jahr 2009 eingebracht. Damit
wurde bereits zum zweiten Mal der städtische Haushalt nach den
Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt. Die Ergebnisrechnung weist
einen Fehlbetrag in Höhe von 148,3 Millionen Euro aus. Dabei
beläuft sich das strukturelle Defizit auf rund 61 Millionen Euro
- Den Ordentlichen Erträgen in Höhe von 1.209 Millionen Euro
stehen Ordentliche Aufwendungen in Höhe rund 1.270 Millionen
Euro entgegen. Das Finanzergebnis weist ein Defizit von knapp 87
Millionen Euro aus. "Dies zeigt, dass die Hauptbelastung des
städtischen Haushalts zwischenzeitlich aus den aufgelaufenen
Kassenkrediten infolge früherer Haushaltsdefizite resultiert,"
fasst Oberbürgermeister Adolf Sauerland die Situation am 13.
Oktober zusammen.
Zwar wurde das Plandefizit für 2009 gegenüber den Vorjahren
deutlich reduziert, doch konnte bei der Haushaltsaufstellung
nicht an die Ist-Ergebnisse der Vorjahre angeknüpft werden. Im
Jahr 2007 war mit einem Fehlbetrag von 81,4 Millionen Euro das
Plandefizit noch mehr als halbiert worden. "Zu erheblichen
Haushaltsbelastungen führen bekanntlich externe Faktoren, wie
wachsende Zinslasten und die aus dem Tarifabschluss und
gesetzlichen Änderungen resultierenden Personalmehraufwendungen.
Aber mit dem neuen Rechnungswesen wird beispielsweise über
Rückstellungen und Abschreibungen auch transparent gemacht,
welchen Wertverzehr wir tatsächlich haben" , sagt Stadtkämmerer
Dr. Peter Langner: "All diese Einflüsse konnten trotz
beachtlicher Konsolidierungserfolge nicht vollständig
kompensiert werden."
Das geplante Investitionsvolumen für das Jahr 2009 beträgt 87,3
Millionen Euro, davon sollen 22,1 Millionen aus Kreditaufnahmen
finanziert werden.
Interessierte Bürger finden den Haushaltspan ab der 43.
Kalenderwoche auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter
"Stadtkämmerei". Dort sind bereits jetzt die Auslegungsorte und
-termine für den Haushaltsplan sowie die Fristen für
Einwendungen nachlesbar. Harald Jeschke |
Sondersitzung Kulturausschuss |
Duisburg, 25. November 2008 - Die
Stadt Duisburg hat 210 Mitarbeiter im Kulturbereich, die in 19
Einrichtungen beschäftigt sind. Im Bereich gibt es einen
Zuschussbedarf in Höhe von 34 Millionen, davon 11 Millionen für
Personal und 5,6 Millionen für Gebäude. Dies sind 2,67 % der
städtischen Ausgaben. 5 Millionen fließen in projektbezogene
Kulturförderung, 16 Millionen in den Bereich Theater (10
Millionen für die Deutsche Oper am Rhein sind darin enthalten),
8,8 Millionen an die Philharmoniker, 1,1 Millionen an das
Stadtarchiv, 1,7 an das Kultur- und Stadthistorische Museum und
1 Million an das Binnenschiffermuseum. Schaut man über die
Stadtgrenzen hinaus, gehen im Kulturbereich allmählich die
Lichter aus. Sparen kann aber auf Dauer teuer werden.
Betriebswissenschaftler wissen: Wer nicht investiert, erzielt
auch keine Gewinne. Geht es den Menschen schlecht, ist Kultur
ein fester Anker. Ohne Wirtschaftsunternehmen wird
Kulturförderung nicht mehr gehen. RWE ist bei der Traumzeit
engagiert, Evonik bei der Küppersmühle. Aber auch städtische
Unternehmen wie die Stadtsparkasse, Stadtwerke und GeBAG
engagieren sich," berichte Kulturdezernent Karl Janssen bei der
heutigen Sondersitzung des Kulturausschusses zum Thema
städtischem Haushalt.
"Die FDP lehnt den Haushalt ab," betont das liberale
Ausschussmitglied Frank Albrecht. "Er enthält
Widersprüchlichkeiten, wie etwa die Personalkosten, die je nach
Institut unterschiedlich angerechnet werden. In den Grundzahlen
ist der Haushalt unvollständig hinsichtlich der institutionellen
Förderung. Der Haushalt ist zwar juristisch, aber nicht
politisch korrekt. Es fehlt die Gegenfinanzierung." Andreas
Rüdig |
Integrationsausschuss und die Experimentierklausel der
Gemeindeordnung:
CDU, Grüne, FDP und MTB verließen aus Protest die Sitzung - Von
Andreas Rüdig |
Duisburg, 24. November 2008 - Mit
der Durchführungsverordnung zur Experimentierklausel der
Gemeindeordnung erteilte das Innenministerium des Landes NRW im
September 1999 der Stadt Duisburg die Genehmigung, anstelle des
bisherigen Ausländerbeirates das Modellprojekt "Beirat für
Zuwanderung und Integration" einzurichten. Vorausgegangen war
die einstimmige Entscheidung des Rates der Stadt und des
damaligen Ausländerbeirates, diese Änderung im Rahmen der
Ausnahmegenehmigung des Gesetzes für ein Kommunalisierungsmodell
zu beantragen. Ziel war es, einerseits die Querschnittsfunktion
des Gremiums deutlicher herauszustellen und andererseits die
Zusammenarbeit zwischen Politik und Migranten zu verbessern.
Am 1.12.1999 nahm der Beirat für Zuwanderung und Integration
seine projekthafte Arbeit auf. Ergebnisse der Evaluation des
damaligen Landeszentrums für Zuwanderung NRW zeigten auf, dass
der Beirat nicht nur politischen, sondern auch insbesondere im
gesellschaftlichen Raum eine hohe Akzeptanz und Resonanz
erreicht hatte. Die gemeinsame Arbeit der beteiligten Mitglieder
des Rates der Stadt und der direkt gewählten Vertreter der
Duisburger Migranten hatte wichtige Impulse zum Mitgestaltungs-
und Mitentscheidungsprozeß von Migranten in Duisburg ergeben.
Auch die gemeinsame Stellungnahme des Ministeriums für
Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie und des
Innenministeriums des Landes NRW zeigten auf, dass die
Einrichtung des Beirates ein wichtiger Schritt war, um eine
funktionierende Grundlage für eine bestmögliche kommunale
Migrations- und Integrationsarbeit schaffen zu können. Die
Ministerien bestätigten dem Duisburger Beirat eine
unterstützenswerte und erfolgreiche kommunalpolitische
Migrationsarbeit.
Dies hat den Rat der Stadt, nach vorheriger einstimmiger
Zustimmung des Beirates, dazu bewogen, sich ebenfalls einstimmig
für eine Verlängerung des Modellprojekts auszusprechen. Mit
Schreiben vom 19. März 2004 genehmigte Das Innenministerium des
Landes NRW die Fortführung der Bildung eines Beirates. Des
Weiteren wurde zugelassen, dass für die direkt gewählten
Mitglieder persönlich zugeordnete Vertreter bestellt werden.
Nachdem der Ende des Jahres 2007 vom Innenministerium des Landes
NRW geforderte Erfahrungsbericht aufzeigte, dass die Fortführung
des ursprünglichen Modellprojektes "Beirat für Zuwanderung und
Integration" zu einer dauerhaften Verbesserung der
gesellschaftlichen und politischen Partizipation der in Duisburg
lebenden Zuwanderer geführt hatte und eine Zusammenarbeit von
Rat, Ausschüssen und gewählten Migranten zwingend notwendig
erscheine, wird eine Fortführung des Beirates angestrebt," ist
in der heutigen Sitzung des Beirates für Zuwanderung und
Integration zu erfahren.
Im Laufe der Beiratssitzung gab es eine lebhafte Diskussion
darüber, ob der Beirat in seiner jetzigen Diskussion beibehalten
wird oder beispielsweise in einen Ratsausschuss umgewandelt
wird.
CDU, Grüne, FDP und MTB verließen aus Protest die Sitzung, als
über den Antrag entschieden werden sollte, dass der
Oberbürgermeister die Fortführung des Beirates beim
Innenministerium beantragen soll. SPD und die mit ihnen
verbündeten Gruppierungen zeigten hier eine destruktive Politik,
indem sie beantragte, der Oberbürgermeister solle den Antrag
nicht stellen, sondern den Beirat in einen Ausschuss umwandeln.
"Die Folgen davon wäre, dass die gewählten, deutschen
Ratsmitglieder die Mehrheit im Ausschuss hätten. Der Einfluss
der direkt gewählten Migranten würde gemindert, weil sie so zur
Minderheit werden würde," warnten CDU - und andere Sprecher.
"Die SPD und ihre Verbündeten zeigten ihre Politikunfähigkeit,
indem sie auf ihrem Antrag durchsetze. Es ist zu befürchten,
dass wir vom Beirat entmachtet werden und unsere bisherige gute
Arbeit zerstört wird. Die SPD zeigt hier ihr wahres Gesicht.
Nach außen tut sie ausländerfreundlich. Wer ihr Innenleben
kennt, weiß, dass sie weit davon entfernt ist."
Teil II
Anti-Rassismus Informations-Centrum
Das Anti-Rassismus Informations-Centrum (ARIC-NRW) wurde 1993 in
Duisburg gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht.
engagierte Menschen und Initiativen in ihrer Arbeit gegen
Diskriminierung und Rassismus auf vielfältige Weise zu
unterstützen. ARIC-NRW verfügt über ein langjähriges Know-how in
der Durchführung von Trainings von Jugendlichen und
Multiplikatorenforbildung zu den Themen Diskriminierung,
Rechtsextremismus und interkulturelles Lernen. Mittlerweile hat
ARIC landesweit mit über 120 Schulen kooperiert. In Duisburg
konnte ARIC mit den für das laufende Jahr bereitgestellten
Mitteln Trainings für Jugendlichen zu den Themen Arbeiten in
multikulturellen Teams, Anti-Diskriminierungs-Trainings,
Argumentationstrainings gegen Rechtsradikalismus und Rassismus
in Schule, Ausbildung und Freizeit sowie
Gewalt-Deeskalations-Trainings durchführen. Um diese Arbeit im
kommenden Jahr fortsetzen zu können, sollten die erforderlichen
Mittel in Höhe von 8.000 Euro für das Haushaltsjahr 2009 erneut
eingestellt werden," berichtet der Beirat.
Die zum 1.1.1999 als Nachfolgerin der Entwicklungsgesellschaften
Bruckhausen und Marxloh gegründete EG DU
Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (nachstehend "EG DU") hat
die Mitwirkung an der Verbesserung der Wirtschafts-, Sozial- und
Wohnstrukturen in den von städtebaulichen, sozialpolitischen
oder interkulturellen Problemlagen besonders betroffenen
Ortsteilen in Duisburg zum Unternehmensgegenstand. Alleiniger
Gesellschafter ist die Stadt Duisburg. Die von der EG DU
wahrgenommenen Aufgaben wurden in der Vergangenheit überwiegend
durch öffentliche Fördermittel, weit überwiegend aus der
Städtebauförderung des Landes über das Programm "Soziale Stadt
NRW", finanziert.
Das Land hat bei der Neufassung der Stadterneuerungsrichtlinien
2008 klargestellt, dass nur noch Ausgaben / Leistungen, die die
Gemeinde einem "fremden Dritten" schuldet, förderfähig sind.
"Fremde Dritte" sind auch selbständige juristische Personen, an
denen die Gemeinde beteiligt ist, wenn sie unmittelbar oder
mittelbar weder die absolute Mehrheit des Stimmrechts noch die
absolute Mehrheit der Anteile hält. Die durch die EG DU
erbrachten Leistungen, d. h. die Personal- und Sachkosten der
Gesellschaft könnten dabei bei ihrer derzeitigen
Gesellschafterstruktur nicht mehr gefördert werden, was
gravierende Folgen für die Gesellschaft und die Stadt Duisburg
hätte.
Zur Sicherung der Förderfähigkeit der durch die Gesellschaft
erbrachten Stadtteilentwicklungsaufgaben und damit des
Förderbestandes der EG DU sollen 50 % der Geschäftsanteile an
der EG DU auf die Bürgerstiftung Duisburg gAG übertragen werden.
Die Bürgerstiftung hat sich in vorangegangenen
Sondierungsgesprächen als die ideale Partnerin und
Mitgesellschafterin erwiesen, da zwischen den Aufgabenbereichen
der Stiftung und der EG DU eine große Schnittmenge besteht.
Die Bürgerstiftung "initiiert oder fördert... Maßnahmen
und gemeinnützige Programme, die systematisch dazu beitragen,
durch den Strukturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige zu
mobilisieren, der Integration von gesellschaftlichen Randgruppen
oder dem Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen..." (Auszug aus der Satzung).
Das Programm "Soziale Stadt" ist Antwort auf anhaltende
kumulierende Negativ-Entwicklungen in ökonomischer, ökologischer
und sozialer Hinsicht und widmet gerade den Quartieren in den
Städten, die durch den Wandel stark belastet werden, besondere
Aufmerksamkeit. Leitidee ist es, vorhandene Kräfte zu
mobilisieren, um den Prozeß des Strukturwandels positiv
gestalten zu können. Ziel ist es, in diesen Quartieren eine
stabilisierende Entwicklung in Gang zu bringen und damit die
Voraussetzung zu schaffen, dass die Bewohner der Stadtteile Teil
der städtischen Gemeinschaft bleiben und die Quartiere selbst
als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum bestehen können.
Dieser Grundgedanke der Präambel der Satzung der Bürgerstiftung
Duisburg liegt auch der Programmatik der "Sozialen Stadt"
zugrunde und bildet damit eine wesentliche Arbeitsgrundlage der
integrierten Arbeit der EG DU.
Ein wesentliches Merkmal ist die Aktivierung und Beteiligung der
Bewohner, der Unternehmen und der Non-Profit-Organisationen vor
Ort. Es geht darum, gemeinsam zu planen, bürgerschaftliche
Aktivitäten anzuregen, transparent zu handeln, Kooperationen
weiterzuentwickeln und voneinander zu lernen. Die Aktivitäten
der "Sozialen Stadt" sind damit auch ein entscheidender Beitrag
zu eine "Bürgergesellschaft".
Für die Übertragung von 50 % des Stammkapitals an die
Bürgerstiftung erhält die Stadt Duisburg einen Kaufpreis in Höhe
des anteiligen Stammkapitals der Gesellschaft, also 26.000 Euro.
Unter Berücksichtigung der konkreten Vertragsbedingungen handelt
es sich bei dem Kaufpreis um den vollen Wert im Sinne des § 90
Abs. 3 GO NRW. Vereinbart wird, dass keine Ausschüttungen an die
Gesellschafterinnen erfolgen und erzielte Gewinne thesauriert
werden. Des Weiteren wird ein eventueller Liquidationserlös bis
zur Höhe des Stammkapitals der EG DU in Höhe von 52.000 Euro
hälftig, darüber hinaus ausschließlich an die Stadt Duisburg als
bisherige Alleingesellschafterin ausgekehrt.
Für den Fall, dass sich in der Zukunft schwerwiegende Gründe und
unüberwindbare Hindernisse ergeben, die eine Zusammenarbeit der
Beteiligten im Geiste des Vertrages nicht mehr gewährleisten,
wird beiden eine Option auf Rückübertragung der Geschäftsanteile
zu den Konditionen der hier vorgeschlagenen Anteilsübertragung
eingeräumt.
Bestandteil einer neu in den Gesellschaftsvertrag eingefügten
Präambel sind auch Grundsätze der Zusammenarbeit der
Gesellschafter: "Die Beziehungen zwischen der Stadt Duisburg und
der Bürgerstiftung Duisburg gAG hinsichtlich der Ausübung ihrer
beiderseitigen Gesellschafterrechte und der tatsächliche Umgang
miteinander werden von dem Grundsatz einer Beziehung "at arms
length" geprägt, d. h. die Gesellschafterinnen sind voneinander
unabhängig, gleichberechtigt und auf gleicher Augenhöhe. Im
Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit werden beide
Gesellschafterinnen alle etwa auftretenden Problemfelder so
abarbeiten, dass kein Schaden bei der Wahrnehmung der Ziele und
Interessen der Stadt Duisburg einerseits und der Bürgerstiftung
andererseits eintreten kann."
Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus 7 stimmberechtigten
Mitgliedern. 6 Mitglieder wurden vom Rat der Stadt Duisburg
entsandt. Außerdem gehört Herr Beigeordneter Dressler als vom
Oberbürgermeister bestimmter Vertreter der Stadt Duisburg dem
Aufsichtsrat an. Vorgeschlagen wird zum einen, die Zahl der
Aufsichtsratsmandate bis zur Neubesetzung des Aufsichtsrates zu
Beginn der nächsten Kommunalwahlperiode um 7 auf 14 Mitglieder
zu erweitern und davon - entsprechend der Beteiligungsquote - 7
Mandate durch die Bürgerstiftung neu zu besetzen. Zum anderen
sollen in der nächsten Wahlperiode des Rates der Stadt dem
Aufsichtsrat insgesamt 8 Mitglieder angehören, von denen je 4
auf die Stadt und die Bürgerstiftung entfielen. Des Weiteren
wird ein (jährlicher) Wechsel in der Funktion des
Aufsichtsratsvorsitzes zwischen der Stadt und Bürgerstiftung
vorgeschlagen. Dies erfolgt bereits bei der Klinikum Duisburg
GmbH und der Revierpark Mattlerbusch GmbH auf Grund
entsprechender Regelungen in den Gesellschaftsverträgen," ist im
Beirat zu erfahren. |
SPD-Sportforum |
Duisburg, 24. November 2008 - die
olympischen Spiele in Peking sind im Vergleich zu vorangegangen
Spielen
außerordentlich kritisch begleitet worden. Aus deutscher Sicht
sind da neben den sportlichen
auch die politischen und wirtschaftlichen Aspekte zu nennen.
Gleichwohl war es wohl die perfekteste Organisation und
Inszenierung, die die Sportwelt bei Olympischen Spielen je
erlebt hat.
Die sportlichen Erwartungen sind in Gänze nicht erfüllt worden,
doch kann die Bundesrepublik Deutschland insgesamt auf ein
zufrieden stehendes Ergebnis zurückblicken. Eine große
Tageszeitung formulierte: „Für Rogge war alles Gold was glänzt“.
Ist diese Aussage auch eine Grundlage für eine Auseinanderset-
zung mit den sportlichen Zielen und olympischen Idealen, mit
denen der Deutsche Olympische Sportbund sich für London 2012
vorbereitet? Wie sind wir aufgestellt bzw. welche Strategie kann
erfolgreich sein, damit unsere Deutschen Athleten weiter im
internationalen Leistungsbereich eine mitbestimmende Rolle
spielen können?
Der SPD-Unterbezirk hatte zu dieser Informations- und
Diskussionsveranstaltung eingeladen und an Diskussionspartnern
mit viel Insiderwissen war kein Mangel.
V.L.: Rainer Bischoff (MdL) eröffnete das
Sport-Forum mit Sportgrößen Martina Voss (FCR-Trainerin), Tobias
Kreutzmann (ASCD-Olymiateilnehmer in Peking), Wolfgang Over
(Generalsekretär des Deutschen Kanuverbandes) und
Forum-Moderator Friedhelm Thelen, NRZ Duisburg). Fotos Manfred
Schneider |
Beschützer der
Duisburger Bürger und ihrer Umwelt: Peter Greulich |
Duisburg, 24. November 2008 - Er
ist der oberste Beschützer der Duisburger Bürger und ihrer
Umwelt: Peter Greulich ist Dezernent für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz.
Greulich
ist Jahrgang 1957. Er wurde in Iserlohn geboren. Er studierte
Geographie (Abschluss: Diplom) und in einem Aufbaustudium
ökologische Umweltsicherung. In seiner Doktorschrift befasste er
sich mit Schwermetallen in Wald-Ökosystemen. Nach seinem Studium
arbeitete er in den Stadtverwaltungen von Essen, Menden und
Gütersloh, wo er auch schon als Beigeordneter wirkte. Seit dem
Jahre 2000 ist das Mitglied der Bündnis 90 - Grünen
Umweltdezernent in Duisburg und inzwischen auch Stadtdirektor.
"Mehr Schutz für Duisburger Verbraucher bringt das 2006 neu
gegründete städtische Institut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz. Das neue Institut vereinigt die Aktivitäten
der Lebensmittel-, Veterinär-, Trinkwasser- und
Hygieneüberwachung in einer Organisationseinheit." Dieses Amt
kümmert sich um die Lebensmittelkontrolle,
Tierseuchenbekämpfung, die Trinkwasserüberwachung und die
Tierarzneiüberwachung, um nur einige Beispiele zu bringen.
"Die Stadt Duisburg ist als Kommune verpflichtet, ihren Beitrag
zur Umsetzung der Umweltgesetzgebung von Bund und Land zu
leisten. Ob es um Boden, Wasser, Abfall, Landschaft, Luft oder
Lärm geht, bemüht sich das Amt, zusammen mit anderen
Umweltbehörden des Landes, die Einhaltung der entsprechenden
Gesetze zu überwachen. Der gesetzliche Umweltschutz ist aber nur
ein Teil, der die den Menschen und die Lebensumwelt belastenden
Faktoren verringert. Deshalt setzt das Amt auch auf freiwillige
Umweltschutzaktivitäten, die Bürger, die Wirtschaft und alle
anderen Akteure animieren, dort anzusetzen, wo der Arm des
Gesetzes nicht hinreicht. Die Aufgaben des Amtes werden heute
durch 90 Mitarbeiter, die in zwei Abteilungen angesiedelt sind,
erfüllt. Abteilung Grün mit der Eigentümerverwaltung Grün, der
Unteren Landschaftsbehörde sowie dem Forst und der Grünplanung.
Abteilung Umwelt, der Bereich der unteren gesetzlichen Behörden
im technischen Umweltschutz (Boden, Wasser, Abfall,
Immissionsschutz und Umweltinformationen)," stellt sich das Amt
für Umwelt und Grün selbst vor.
"Die Aufgaben des Gesundheitsamtes Duisburg werden bestimmt vom
gesetzlichen Auftrag und den Vorgaben des Rates der Stadt. Der
generelle Auftrag des Gesundheitsamtes als Teil des öffentlichen
Gesundheitswesens besteht in drei Grundaufgaben: 1.
Gesundheitsschutz der Bevölkerung, 2. Gesundheitshilfe für die
Bevölkerung 3. Gesundheitsförderung in der Kommune," berichtet
das Gesundheitsamt. AIDS - Beratung, Drogenhilfe,
Reiseimpfungen, Tuberkulosehilfe, Prostituiertenberatung,
hafenärztliche Aufgaben udn die Erteilung eines
Gesundheitszeugnisses im Lebensmittelbereich sind Beispiele für
die Arbeit.
"Das im Jahre 2006 aus dem Institut für Wasserbau, Hochwasser-,
Geschwässerschutz und städtishe Grundstücksanierung
hervorgegangene Amt nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Hierzu
gehören unter anderem die Pflege des
Kanal-Geoinformationssystems, Grundsatzfragen und Planung der
Stadtentwässerung, Planung, Unterhaltung und Bewirtschaftung von
Gewässern, Hochwasserschutz, Pflege des Grundwasserkatasters,
Planung Abfall- und Kreislaufwirtschaft und Grundsatzfragen und
Planung der Stadtreinigung. Darüber hinaus nimmt das Amt im
Bereich der Entsorgungswirtschaft die hoheitlichen Aufgaben
wahr, die dei Rahmenbedingungen vorgeben, nach denen die
Dienstleistungsunternehmen die Entsorgungsaufgaben für die
Bürger der Stadt Duisburg erbringen," stellt sich das Amt für
Wasser- und Kreislaufwirtschaft selbst vor.
Warum ich das alles erzähle? Greulich ist als Dezernent nicht
nur Verwaltungsratsvorsitzender der Wirtschaftsbetriebe; die
eben genannten Ämter sind seinem Dezernat zugeordnet.
Die §§ 71 - 74 der Gemeindeordnung enthalten einige allgemeine
Angaben zu den Beigeordneten. In Duisburg legt die Hauptsatzung
der Stadt Duisburg fest, wieviele Dezernate es gibt und was ihre
Aufgaben sind. "Wir Dezernenten vertreten den Oberbürgermeister
im Fachgebiet. In meinem Fachbereich übe ich eine
Leitungsfunktion aus, bin also so etwas wie ein Manager,"
berichtet Greulich. Doch was heißt das für die tägliche Praxis?
Telefonate führen und an Besprechungen teilnehmen? "Ja,
natürlich, das auch," betont Greulich. "Als Dezernent setze ich
die Beschlüsse des Rates in die Praxis um. An dieser Stelle bin
ich Bindeglied zwischen Rat und Verwaltung. Gleichzeitig
entwickeln wir auch neue Ideen, welche Projekte die Ämter in
Zukunft umsetzen wollen."
Greulich muß dabei nicht nur für den politischen Rückhalt,
sondern auch für die Finanzen sorgen. "Eine unserer edelsten
Aufgaben ist es, das Geld anderer Behörden auszugeben," meint
Greulich mit einem gewissen Schalk in den Augen. Kontakte zu
Bund, Land und EU sind daher unerlässlich.
Die Zusammenarbeit mit Organisationen wie ADFC und NABU kommt
hinzu. Soweit möglich bemühe er sich um eine harmonische
Zusammenarbeit, betont Greulich, nur um einzuschränken: "Das
Beispiel Parallelhafen zeigt aber, dass es auch anders geht."
Welche Projekte in den kommenden Wochen und Monaten entstehen?
Die Umgestaltung der Mercatorinsel zur Grünfläche, der
Haldenpark an der Wedau und die Landmarke an der MHD - Halde
nennt Greulich als Beispiele. Andreas Rüdig |
SONDERSITZUNG des
Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und der
Bezirksvertretung Mitte |
Sitzung am
Donnerstag 20. November 2008 -15:00 Uhr Rathaus Saal
100 |
TOP |
Inhalt |
1 |
Sachstandsbericht über die
Sanierungspläne des Duisburger
Hauptbahnhofes durch die DB Station &
Service AG |
|
Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr
Die
Bezirksvertretung Mitte war
einstimmig
dafür
Der
Ausschuss schob die Beschlussvorlage
komplett auf die nächste Ratsitzung
(8.12.200).
Ein Grund
dafür war die nicht vorliegende
Stellungnahme der Bahn AG - was
missbilligend zur Kenntnis genommen wurde -
, ein weiterer ein Antrag der Grünen, einen
offenen städtebaulichen Wettbewerb
auszuschreiben. Planungsdezernent Jürgen
Dressler: "Sie wissen, dass ich nur ungern
widerspreche, aber da schon drei
Architekturbüros involviert wäre und ein
offener Wettbewerb das bisherige Verfahren
mit so einem Wettbewerb die Zeitnähe nehmen
würde. Auch gab es eine weiterer Forderung
nach neuer Namenssuche bzw. Wettbewerb, da
der aus dem Hause Dressler stammende Namen
"Airportcity" schon durch Düsseldorf belegt
sei.
Die geplanten
Zielsetzungen des Bebauungsplanes
widersprechen zum Teil den
Entwicklungszielen des wirksamen
Flächennutzungsplanes. Dieser stellt für den
Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1129- De
- Entwicklungsfläche südlich des
Hauptbahnhofs im Wesentlichen Fläche für
Bahnanlagen und Verkehrsflächen dar. Der
Flächennutzungsplan wird entsprechend
geändert.
3. Anlass der Planung
Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur
Umsetzung im Bebauungsplan
In unmittelbarer Nähe zur Innenstadt steht
zeitnah durch die zum Teil nicht mehr
benötigten Bahnflächen eine der
bedeutendsten Flächen für die Duisburger
Stadtentwicklung zur
Verfügung. Mit seinen für die Region und das
Land Nordrhein-Westfalen einzigartigen
Lagequalitäten, der höchsten regionalen
Erreichbarkeit im DB-Schienenverkehr und
OPNV und der Lage im unmittelbaren
Eingangsbereich zur Duisburger Innenstadt,
wird eine städtebauliche und architektonisch
hochwertigste Entwicklung dieses Areals die
regionale Bedeutung Duisburgs als
Dienstleistungsstandort nachhaltig stärken
können.
Diese Entwicklungsperspektive wird durch den
Letter of Intent (Absichtserklärung)
zwischen der Stadt Duisburg und der aurelis
Asset GmbH vom 06.10.2008 manifestiert. Es
wird eine hochwertige und städtebaulich
wegweisende Planung für die Entwicklung und
Mobilisierung der aurelis Flächen des
ehemaligen Güterbahnhofs vereinbart und
damit der Umstrukturierungsprozess
vorangebracht.
Das nördlich der Koloniestraße gelegene
aurelis-Areal stellt einen besonderen
Schwerpunkt im Masterplan für die Duisburger
Innenstadt dar. Darüber hinaus besteht die
Zielsetzung, für den nördlichen Bereich des
Bahnhofareals eine Umgestaltung und
Aufwertung zu erreichen. Die bisher
verfolgte Strategie für das Bahnhofsumfeld
kann im weiteren Planungsprozess
weiterverfolgt werden. Der
Aufstellungsbeschluss vom 08.05.2008 für den
Bebauungsplan Nr. 1009 0 - Dellviertel/Duissern/Neudorf-Nord
- Hauptbahnhof und Umfeld - für den
nördlichen Bereich wird den Zielsetzungen
des Letter of Intent für diesen Bereich
gerecht. Vorgesehen sind hier für den
Bereich nördlich des Empfangsgebäudes des
Hauptbahnhofs, hochwertige Einzelhandels-
und Dienstleistungsnutzungen, welche diesen
Standort mit seinen herausragenden
Lagequalitäten benötigen. Südlich des
Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofes bis zur
Koloniestraße soll ein hochwertiger Büro-
und Dienstleistungspark mit optionalen Wohn-
und qualitätsvollen Einzelhandelsergänzungen
realisiert werden.
In Verbindung mit dem rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 1009 A - Del — entsprechen
die Entwicklungen den städtebaulichen und
verkehrlichen Zielsetzungen des Masterp
Ziel des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 1129 - De -
Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs
- ist es, für den Bereich südlich der
Koloniestraße bis zum Sternbuschweg die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung des aurelis-Areals zu einem
exponierten Büro- und
Dienstleistungsstandort mit ergänzenden
Komplementärnutzungen zu schaffen. Innerhalb
des gesamten Areals wird es aufgrund der
unterschiedlichen stadtstrukturell prägenden
Einbindung, von Nord nach Süd gestaffelt,
differenzierte Planungsinhalte geben, die im
Planverfahren mit externer Begleitung
qualifiziert werden. Dabei werden die
Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes mit
den Zielsetzungen für die nördlichen
Bahnhofsflächen in einer Gesamtstrategie
zusammengefasst. Es soll insgesamt eine
städtebauliche und architektonische Qualität
auf hohem Niveau, eingebunden in ein
übergreifendes Freiraumkonzept, erreicht
werden.
Folgende Zielsetzungen werden für den
südlichen Planbereich, von der Koloniestraße
bis zum Sternbuschweg, formuliert:
Für den Bereich südlich der Koloniestraße
bis zur Karl-Lehr-Straße soll vorrangig ein
Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt
werden. Zur Vermeidung einer monotonen
Nutzungsstruktur sind hier
Komplementärnutzungen wie Hotel,
Gastronomie, hochwertiger
Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung des
Quartiers und kulturelle Einrichtungen zu
integrieren. Die städtebauliche
Verträglichkeit von Wohnnutzungen ist im
Planverfahren zu prüfen Zur Sicherung der
städtebaulichen Zielsetzungen soll hier ein
Sondergebiet festgesetzt werden.
Der Bereich südlich der Karl-Lehr-Straße bis
zum Sternbuschweg bietet ein Potential für
die Ansiedlung eines Gewerbeparks, der durch
die Festsetzung Gewerbegebiet gesichert
werden soll. Im gesamten Plangebiet ist
zentrenrelevanter Einzelhandel
auszuschließen.
Konkretisierungen der Planungen wie die
Erarbeitung eines städtebaulichen
Rahmenplanes auch für das Areal nördlich der
Koloniestraße erfolgen, in Abstimmung mit
der aurelis Asset GmbH, durch ein externes
Planungsbüro.
Aufgrund der Größe des Planungsraumes und
der Möglichkeit einer abschnittsweisen
Realisierung ist es vorstellbar, den
Planbereich im weiteren Verfahren in
verschiedene
Teilbereiche zu trennen und diese in jeweils
separaten Verfahren weiterzuführen.
4. Weiterer Verfahrensverlauf
Der Aufstellungsbeschluss wird der
Bezirksvertretung Mitte und dem Ausschuss
für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr
am 20.11.2008 und dem Rat der Stadt in der
kommenden Sitzung am 08.12.2008 zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Ausschuss für Umwelt und Grünflächen
wird in seiner Sitzung am 02.02.2009 die
Beschlussvorlage anschließend zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der
Stadt wird auf Grundlage der städtebaulichen
Rahmenplanung ein Konzept erarbeitet,
welches den Bürgerinnen und Bürgern im
Rahmen der gemäß § 3 (1) BauGB
vorgeschriebenen Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Im Anschluss wird ein Bebauungsplanentwurf
erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur
Beschlussfassung über die Öffentliche
Auslegung vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt gemacht.
Alle nach früheren baurechtlichen
Vorschriften und städtebaulichen Plänen im
Bereich dieses Bebauungsplanes getroffenen
Festsetzungen werden bei Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes durch die hiermit
getroffenen Festsetzungen ersetzt.
Denkmalschutz -
Duisburg Hauptbahnhof: Modernisierung
Empfangsgebäude und Personenunterführung
(ZC-2008-0390), Wiederherstellung des
Wandbildes aus dem Jahre 1950
1. Einleitung
Die Stadt Duisburg ist als Untere
Denkmalbehörde im Zuge des
Genehmigungsverfahrens zum Umbau und der
Modernisierung des Hauptbahnhofes beteiligt.
Genehmigungsbehörde ist das
Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Essen.
Im Zuge einer Modernisierung des Bahnhofes
soll der ursprüngliche Zustand der
Bahnhofshalle so weit als möglich
wiederhergestellt werden. Der Bahnhof gehört
zu den 21 Kategorie 1 — Fernverkehrsknoten
der DB-AG und soll in einem gehobenen
Standart ausgebaut werden. Das Land NRW wird
im Zug der Kulturhauptstadt 2010 Kampagne
den Hauptbahnhof Duisburg sowie vier weitere
Bahnhöfe fördern. Das Konzept der Umbaues
sieht einen ambitionierten Umbauplan von
Mitte bis Ende 2009 vor.
Die in den 1960er Jahren abgehängte Decke im
zentralen Schalter-Eingangsbereich soll
zurückgebaut, die in den 70er Jahren
vorgebauten Verkaufsflächen begradigt
werden. Im Tunnelbereich sollen eine neue
Beleuchtung geschaffen sowie die
Schließfächer neu gestaltet werden. In der
Halle gab es an der Ausgangsseite sowie vor
dem Bahnsteigtunnel großformatige
Wandbilder. Diese zeigten vor dem Krieg eine
Netzkarte der Deutschen Reichsbahn
(Tunnelseite) sowie eine Abbildung eines
Rheinkahnes bzw. ein später darüber gemaltes
Bild eines Rheinschleppdampfers
(Stadtseite). Anfang der 1950er Jahre wurde
das dritte Wandbild an dieser Stelle
angebracht. Eine Ortsbesichtigung und
Begehung der heutigen Zwischenebene im
Herbst 2008 ergab, das Teile dieses
Wandbildes noch vorhanden sind; allerdings
wurde es durch die Aufhängung der
Zwischendecke beschädigt (siehe die
Abbildungen unten).
Im Innenbereich der Eingangshalle soll über
dem Hauptausgang (Stadtseite) die
ursprüngliche und in Teilen noch vorhandene
Balustrade wiederhergestellt werden.
Darüber, und damit das erhaltene Wandbild
von 1950 überdeckend, soll ein Werbebanner
errichtet werden.
Die vorhandenen Fenster
der Halle (Metallrahmen mit
Einfachverglasung) sollen durch ein
Pfosten-Riegel System mit Lüftungsöffnungen
ausgetauscht werden.
Im Außenbereich waren die Metallstützen
ursprünglich mit Kalkplatten bekleidet.
Diese sind durch ein Putzsystem ersetzt
worden.
Der Ostausgang soll im linken Bereich dem
schon erfolgten Umbau des Bäckerladens
angepasst werden. Die Bahnsteighalle ist
nicht Gegenstand dieses ersten
Umbauabschnitts.
2. Wandbilder
Durch den beabsichtigten Umbau der
Bahnhofshalle und dem Rückbau der
abgehängten Decke stellt sich aktuell die
Frage nach Zustand und Wiederherstellung
des, im Zuge der
Beseitigung der Kriegsschäden, 1950
entstandenen Wandbildes von Otto H. Gerster.
Vorab ein kurzer Abriss der geschichtlichen
Hintergründe der Wandbilder:
Nach der Fertigstellung des neuen
Hauptbahnhofes 1934 waren Wandbilder vorerst
nicht vorgesehen. Erst im Zuge der Eröffnung
wurde die Frage einer Gestaltung der freien
Wandflächen zwischen dem (Reichsbahn)
Präsidenten Bergemann und dem damaligen OB
Dr. Kelter erörtert. Man war der Auffassung,
dass die Wandflächen nicht mit Werbung.
sondern künstlerisch gestaltet werden
sollten. Dieses auch vor dem Hintergrund
einer Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme für
notleidende Künstler. Nach einem Wettbewerb
wurde das erste Wandbild von Ludwig Gies
(nach dem Kriege der Bildhauer des Bonner
Bundesadlers) ausgewählt und in einer
Kalk-Casein Technik auf den frischen Putz
gemalt.
Abb. 1; Wandbild von 1935
Das
Wandbild zeigt einen überdimensionierten
Lastkahn vor Duisburger lndustriekulisse und
führte allen ankommenden Reisenden
eindringlich die Bedeutung der Häfen für die
Stadt Duisburg vor Augen. Das Wandbild
wurde im Jahr 1935 ausgeführt. Kurze Zeit
später schon wurde der Künstler Ludwig Gies
von den damaligen Machthabern als „entartet“
diffamiert.
Aus diesem Grund wurde ein neues Wandbild in
Auftrag gegeben, das den damaligen
Kunstverstand wiedergab. Der Künstler dieses
Bilder war Cornelius Wagner und wird in der
National-Zeitung wie folgt zitiert.,, Meine
Kunst ist absolut volksverbunden; alles soll
gleich auf den ersten Blick verständlich
sein“. Wagners Bild wurde über das
ursprüngliche Bild von Gies gemalt. Bezahlt
wurde das Gemälde durch Industriekreise.
Abb. 2: Wandbild von
1938
Darstellung
eines Schleppdampfers auf dem Rhein vor den
DEMAG Werken, Hütte Vulkan, Kupferhütte und
Niederrheinische Hütte in Hochfeld
Durch Kriegseinwirkungen 1943/44 wurden
beiden Wandbilder beschädigt und das Bild
von Wagner durch Regen abgewaschen. Nach
Beseitigung der Kriegsschäden wurde
versucht. das Wandbild von Gies
wiederherzustellen, was aber durch die
Schäden unmöglich erschien. Eine
Wiederherstellung des Bildes von Wagner
stand nicht zur Debatte. In diese
Kontroverse zur Neugestaltung wurde auch
Prof. Gies hinzugezogen und nach mehr als
zwei Jahren Diskussion innerhalb der
Stadtverwaltung wählte man einen Entwurf von
Otto H. Gerster aus. Dabei geht der Entwurf
Gersters auf eine Besprechung mit OB August
Seeling von 1949 zurück. Auch der damalige
Städtische Baudirektor Siegfried von Tiling
hatte maßgeblichen Anteil an der
Wiederanbringung des Bildes. Die Stadt
Duisburg „mietete die Wandfläche zur
Selbstdarstellung (Werbung), da die Deutsche
Bundesbahn damals kommerzielle Werbung an
die Wandseiten bringen wollte.
Abb. 3: Wandbild von 1950
Darstellung
eines Steuermannes vor stilisierten Häfen
und lndustrieanlagen
Das Wandbild wurde, wie das erste, auf einen
neuen, über dem Ursprungsbild gelegten,
frischen Putz aufgetragen.
Über dem Personentunnel war das Streckennetz
der Deutschen Reichsbahn im Rheinisch
Westfälischen Industriegebiet dargestellt.
Diese Darstellung wurde später (nach dem
Krieg) durch eine Zeitungsreklame für die
Rheinische Post ausgetauscht. Diese Reklame
ist noch erkennbar, allerdings ohne die
Leuchtschriftbuchstaben.
Abb. 4:
Wandbild Bahnsteigseite, Streckenkarte
In
den Jahren 1958 bis 1961 wurde der Bahnhof
in seinen jetzigen Zustand gebracht, wobei
er in den 1970er und 1990er Jahren um die
Läden, Einbauten und Leuchten ergänzt wurde.
An Ausgang und Tunnelseite wurden 1960/61,
unterhalb der abgehängten Decke, sogenannte
Wandbildsteifen von dem Werbearchitekt und
Kunstmaler Helmut Hoffmann angebracht, die
in der Ratssitzung vom 06.02.1961 behandelt
wurden.
Diese Bilder zeigten - sehr stilisiert -
Gleisanlagen sowie die Industriekulisse von
Duisburgs.
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung
kommentierte am 19.05.1961 die „wohl
Abstraktion des Eisenbahnartigen an der
Tunnelseite“ sowie die „gegenständlich
gehaltene symbolhafte Darstellung der ‚Stadt
Montan‘ über dem Haupteingang. Beide Bilder
existieren nicht mehr. An der Tunnelseite
befindet sich der Zugzielanzeiger und am
Hauptausgang eine Bierreklame.
Besichtigt wurde der aktuelle Zustand des
Wandbildes von 1950 am 15.10.2008.
Abb. 5-7:
Aktueller Zustand des Wandbildes von 1950
Nach Auskunft der Restaurierungswerksstatt
des Landschaftsverbandes Rheinland
/Rheinische Denkmalpflege (LVR / RD) ist es
angesichts des überraschend guten aktuellen
Erhaltungszustandes unbedingt möglich, das
Bild zu Restaurieren. Eine „Aufarbeitung
könnte mit relativ geringem Aufwand
erfolgen. Dazu wird durch das Fachamt
aktuell ein
Restaurierungskonzept erarbeitet, welches
kostenlos an die DB-AG weitergeleitet wird. |
|
Bezirksvertretung Mitte |
2 |
Sachstandsbericht über die
Planung des Güterbahnhofes durch die
Innenstadt Entwicklungsgesellschaft mbH |
|
Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr |
|
Bezirksvertretung Mitte |
3 |
Bebauungsplan Nr. 1129 -
Dellviertel/Duissern/Neudorf-Nord -
Airportcity Duisburg
hier: 1. Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1129
- Dellviertel/Duissern/Neudorf-Nord -
Airportcity Duisburg
2. Einstufung in die Prioritätenliste
|
|
Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr |
|
Bezirksvertretung Mitte |
4 * |
Nachtrag:
14.11.2008:Bebauungsplan Nr. 1125 - Altstadt
- "Königsgalerie"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - siehe
BV Mitte
13. Nov 2008
|
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Rahmenplan Sportpark Duisburg |
|
|
Regionaler
Bildungsrat Duisburg gegründet |
Duisburg, 18. November 2008 - Unter
Leitung des Duisburger Dezernenten für Bildung, Karl Janssen,
wurde jetzt der „Regionale Bildungsrat Duisburg“ gegründet. Im
Juni 2008 hatten die Stadt Duisburg und das Land NRW in einem
Kooperationsvertrag vereinbart, die Bildungsregion Duisburg
weiterzuentwickeln. Der neu konstituierte regionale Bildungsrat
soll wesentliche und grundsätzliche Impulse für die Stärkung und
Entwicklung der Bildungslandschaft geben. Es werden Absprachen
und Empfehlungen in bezug auf die vereinbarten Handlungsfelder
ausgesprochen und regionale Handlungsmaxime entwickelt. Dieses
neue Bildungsgremium soll außerdem Empfehlungen zu den
Ergebnissen der kommunalen
Bildungsberichterstattung
und zur Schulentwicklungsplanung aussprechen, außerdem soll es
Initiativen zur Profilbildung der Bildungsregion initiieren.
Karl Janssen: „Duisburg als Bildungsstandort wurde und wird als
strategisches Ziel der Stadt Duisburg formuliert. Um weiterhin
erfolgreich zu sein, müssen sämtliche Institutionen, die mit
Bildung in unserer Stadt zu tun haben, vernetzt werden. So
schaffen wir in Duisburg ein Bildungsnetzwerk, das es uns
ermöglicht, die Qualität von Bildung nachhaltig zu steigern.
Weitere Ziele sind die Ausbildungsfähigkeit unserer Schüler und
Schülerinnen zu verbessern, die Zahl der Schulabgänger ohne
Abschluss zu minimieren und die Schulabschlüsse unserer Kinder
generell zu verbessern, damit sie den künftigen
Marktanforderungen besser gewachsen sind.“
Im neugegründeten Bildungsrat Duisburg sind zahlreiche
Institutionen eingebunden: Die Bildungsholding Duisburg mit
Volkshochschule und Stadtbibliothek, die Schulaufsicht der
Bezirksregierung Düsseldorf, das Kompetenzteam für
Lehrerfortbildung, das Jugendamt, Sprecher und Sprecherinnen
aller Schulformen Duisburgs, die Niederrheinische Industrie-
und
Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Unternehmerhaus
AG, die Agentur für Arbeit, das Referat für Integration der
Stadt Duisburg, die Stadtschulpflegschaft, freie Träger,
kirchliche Verbände und die Universität Duisburg. |
CGM: "Natürlich
muss Opel gerettet werden, aber..."
Gewerkschaftsvize bekräftigt Forderung nach Gesamtkonzept! |
Duisburg, 18. November 2008 - Nach
der Ankündigung der Bundeskanzlerin, für Opel eine Bürgschaft
positiv zu prüfen, fordert die Christliche Gewerkschaft Metall
ein Gesamtkonzept für die angeschlagenen Branchen und
Unternehmen. CGM-Vize Detlef Lutz sagte dazu in Duisburg: "Wir
begrüßen es ausdrücklich, dass Opel eine Bürgschaft in Aussicht
gestellt wurde, halten es jedoch für dringend notwendig, nun in
Richtung eines Solidarpaktes zu gehen. Unternehmen,
Gewerkschaften und Politik müssen an einen Tisch und die
Konzepte für die Zukunft besprechen und miteinander vereinbaren.
Es kann nicht sein, dass es nach der Opel-Bürgschaft so weiter
geht, wie bisher. Dann besteht die Gefahr, dass ein Großkonzern
nach dem anderen auf der Matte steht und mit dem Hinweis auf
Opel für sich ebensolche Bürgschaften fordert. Wir müssen dabei
beachten, dass Dienstleister und Zulieferer noch härter
betroffen sind, als die Hersteller selbst. Die klein- und
mittelständischen Unternehmen sind schon bisher leise gestorben,
die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze in Summe ist jedoch nicht
geringer. Die Großen haben denen in
der Vergangenheit die Bedingungen diktiert, damit muss nun
ebenso Schluss sein!" Die CGM, so Lutz, favorisiere ein
Gesamtkonzept, in welchem sowohl die Lohnentwicklung, als auch
die Arbeitsplatzsicherung und die steuerliche Belastung und
staatliche Hilfen miteinander vereinbart und dann auch
eingehalten werden, für mindestens 4 Jahre.
Zu beachten ist hierbei auch, dass wir es längst nicht mehr
alleine in der Hand haben, unsere Wirtschaft zu managen. Wir
haben zur Kenntnis zu nehmen, dass sowohl europäische, als auch
im Zuge der Globalisierung weltweite Gegebenheiten zumindest
mitbestimmend sind. Die Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren
Unternehmen, wie sie jetzt auch vom Vorsitzenden des
Gesamtbetriebsrates von Opel gefordert wird, muss endlich
progressiv umgesetzt werden. So etwas sollte man nicht nur in
Notsituationen fordern, weil es dann nur darum geht, von den
Beschäftigten einen Beitrag zu verlangen. Mit einer
Arbeitnehmerbeteiligung bleibt Kapital im Unternehmen, die
Beschäftigten bestimmen mit und die Verantwortung wird breiter
getragen. Dazu wird ein Sockeltarif vereinbart, der Staat
entlastet die Arbeitnehmerhaushalte und die Unternehmen sichern
Arbeitsplätze. Dies wäre ein Solidarpakt, wie man ihn sich
vorstellen könnte. Opel zu retten bedeutet für die CGM, die
Chance für einen Neubeginn sehen und nutzen!
Hintergrund:
Der Landesverband NRW des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB
ist mit rund 44.000 Mitgliedern der drittgrößte
Gewerkschaftsverband im Bundesland. Bundesweit zählen die im CGB
zusammengeschlossenen Christlichen Gewerkschaften rund 300.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Spitzenorganisation ist der
Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands. Die
Christlichen Gewerkschaften vertreten Beschäftigte aller
Branchen und Dienstleistungen und des öffentlichen Dienstes. Sie
stellen Mitglieder In Betriebs- und Aufsichtsräten,
ehrenamtliche Richter/innen der Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit und sind in den Selbstverwaltungen der
gesetzlichen Sozialversicherung vertreten. Für einige
Christliche Gewerkschaften stand die
Wiege im Ruhrgebiet. So wurde die Christliche Gewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie im Jahr 1894 in Essen gegründet, die
heutige Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Im Jahr 1899 in
Duisburg. Duisburg Ist heute der Sitz des CGB-NRW, sowie der
Berufsgewerkschaft DHV und des CGM-Landesverbandes. Sitz des
CGB-Bundesverbandes ist Berlin, die CGM sitzt in Stuttgart, die
Berufsgewerkschaft DHV in Hamburg und die Gewerkschaft
öffentlicher Dienst und Dienstleistungen in München. Wichtige
CGB-Organisationen haben ihren Sitz in NRW. So die
Lehrerinnengewerkschaft VkdL in Essen, die Christliche
Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation und die
Gewerkschaft Union Ganymed In Bonn. Die Christlichen
Gewerkschaften sind Tarifvertragsparteien In den bedeutendsten
Branchen, des Handwerks und der Industrie. |
Kulturausschuss
Teil II: filmforum GmbH
und Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum |
Duisburg, 18. November 2008 - Die
Stadt Duisburg verpflichtet sich (wenn es nach dem Willen der
Verwaltung geht), entstehende Verluste der filmforum GmbH im
Jahr 2009 bis zu einer maximalen Höhe von 302.500 Euro durch
Zuführung zur Kapitalrücklage auszugleichen. Das filmforum wurde
1970 als kommunales Kino in Form einer Abteilung der
Volkshochschule Duisburg gegründet und in dieser Form bis 2003
geführt. Der Rat der Stadt hat am 16.10.2003 beschlossen, das
filmforum aus der Kernverwaltung auszugliedern und die filmforum
GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt
Duisburg - zu gründen. Am 1.1.2004 hat die Gesellschaft ihre
Geschäftstätigkeit aufgenommen. Alleinige Gesellschafterin ist
die Stadt Duisburg. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Die
Zielsetzung des kommunalen Kinos bringt es mit sich, dass es
weiterhin nicht ohne städtische Gelder betrieben werden kann.
Für die Gestaltung der städtischen Unterstützung ab 2009 sind
nach Angaben der Verwaltung folgende Faktoren zu beachten: Die
Höhe der Betriebskosten liegt aufgrund der nunmehr detaillierten
Abrechnungen des IMD rund 30.000 Euro über den ursprünglich
angesetzten Werten (frühere Sammelnachweisbewirtschaftung), die
die Grundlage für die Berechnung des Zuschusses bildeten. Eine
entsprechende Kompensation aus städtischen Mitteln erfolgte
nicht. Die Gesellschaft hat alle bisherigen
Sachkostensteigerungen seit 2004 aufgefangen. Die Zahl der
Mitarbeiter ist aufgabenbedingt um 0,5 gestiegen. Im Vergleich
zu 2004 stiegen die Lohnkosten bis zum Jahr 2007 um 46.000 Euro
. Die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst 2008 führen zu
jährlichen Mehrbelastungen von 13.000 Euro. In der Summe kommen
mittlerweile auf das filmforum, abweichend von den Planungen
2003, gravierende jährliche Mehraufwendungen zu - im Jahre 2007
in einer Höhe von 95.000 Euro . Unter Berücksichtigung der
Tariferhöhung betragen diese zusätzlichen Belastungen ab 2009
108.000 Euro jährlich.
Die Kinowirtschaft in Deutschland verzeichnet - abgesehen von
zyklisch auftretenden Auf- und Abbewegungen - allgemeine
Besucherrückgange. Auch das filmforum wird langfristig nicht von
diesem Trend unberührt bleiben, liegt aber deutlich über dem
Bundesdurchschnitt. Es ist aber nicht abzusehen, ob diese
besondere Stellung in diesem Maße fortbestehen wird. Ein
Eintrittspreise wurden 2008 für das Open-Air-Sommerkino
angehoben. Die Preisgestaltung für die übrigen Vorstellungen
wird überprüft. Die Privatisierung des filmforums ist in
mehrerer Hinsicht außergewöhnlich erfolgreich verlaufen. In der
GmbH und ihrem direkten Umfeld entstanden insgesamt vier neue
Arbeitsplätze und zwei Ausbildungsstellen. Auch die
wirtschaftliche Bilanz verlief erfolgreich. Alle Geschäftsjahre
konnten mit einem positiven Jahresergebnis abgeschlossen werden.
Geht es nach dem Willen der Verwaltung, wird die Laufzeit der
bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt
Duisburg und der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum bis zum
31.12.2013 verlängert. Mit Ratsbeschluss vom 6.9.1999 wurde die
Umwandlung des städtischen Instituts Wilhelm Lehmbruck Museum in
eine Stiftung bürgerlichen Rechts beschlossen. Zwischen der
Stadt Duisburg und der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum wurde
am 6.7.2000, rückwirkend zum 1.7.2000, ein Rahmenvertrag
geschlossen, mit dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten
geregelt sind. Dieser Rahmenvertrag besteht aus vier
Unterverträgen. Sie regeln die Zuschüsse (Zuschussvertrag), die
Überlassung der Gebäude (Unentgeltlicher Überlassungsvertrag),
die Überleitung des Personals (Personalüberleitungsvertrag) und
den Vertrag zum Kant - Park. Die Laufzeit des Rahmenvertrages
wurde einschließlich der Unterverträge - mit Ausnahme des an die
Dauer des Rahmenvertrages gekoppelten
Personalüberleitungsvertrages - zunächst bis zum 30.6.2005
befristet.
Für eine längerfristige Planungssicherheit der Vertragspartner
soll ab dem 1.1.2009 wieder ein fünfjährige Laufzeit der
vertraglichen Modalitäten zwischen Stadt und Stiftung
abgeschlossen werden.
Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 ist bis zum 31.12.2013 ein
Anschlussvertrag zu vereinbaren, mit dem die in der städtischen
Haushaltsplanung 2009ff vorgesehenen Gelder - in ihrer Höhe
unverändert zu den Vorjahren seit 2000 - an die Stiftung Wilhelm
Lehmbruck Museum auf eine vertragliche Grundlage gestellt
werden. Der städtische Anteil an dem Ankauf des Wilhelm -
Lehmbruck - Nachlasses beträgt gemäß Ratsbeschluss insgesamt 5
Millionen Euro. Die Bereitstellung dieser Gelder muss gemäß
Aufforderung der Kommunalaufsicht auf mehrere Jahre verteilt
ratierlich aus dem investiven Finanzplan im Rahmen der maximal
möglichen und genehmigten Kreditaufnahme erfolgen.
Wegen der vorgezogenen Auszahlung der Jahresrate 2008 im Rahmen
einer außerplanmäßigen Ausgabe war eine weitere Etatisierung im
Haushaltsplan 2008 entbehrlich. Um die Belastungen des
Kreditrahmens der künftigen Jahre zu reduzieren und damit auch
die Anforderungen der Kommunalaufsicht an die maximale
städtische Netto-Neuverschuldung erfüllen zu können, wird auch
im Zuge der Abwicklung des investiven Haushalts 2008 eine
weitere außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3
Millionen Euro (Jahresraten 2009, 2010 und 2011) von der
Verwaltung empfohlen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine
ausreichende Genehmigung der diesjährigen Gesamtkreditaufnahme
durch die Bezirksregierung. Diese liegt der Verwaltung bislang
noch nicht vor.
Da die Parteien, die im Kulturausschuss vertreten sind, sich
nicht in der Lage sahen, bei der regulären November-Sitzung über
die haushaltsrelevanten Vorlagen zu entscheiden, wird es
Dienstag kommender Woche eine Sondersitzung des
Kulturausschusses geben. Andreas Rüdig |
Kulturausschuss: Dreigiebelhaus, IG
Duisburger Künstler, Zuschüsse und mehr...
Von Andreas Rüdig |
Duisburg, 17. November 2008 -
Anfang des 16. Jahrhunderts im Kern erbaut, ist das unter
Denkmalschutz stehende Dreigiebelhaus das älteste erhaltene
Gebäude im Zentrum der Stadt Duisburg. In den ersten 100 Jahren
wechselten mehrfach die Besitzer. Anno 1608 bis zum Beginn des
19. Jahrhunderts wurde das Haus von Nonnen des
Zisterzienserordens als Kloster genutzt. Im weiteren Verlauf
diente das Dreigiebelhaus als Fabrik, Kaserne, als Höhere
Mädchenschule und Wohnhaus, bis es 1961 von der Stadt gekauft
wurde. Nach umfassender Restaurierung wurde das historische
Bauwerk 1976 als Atelierhaus eröffnet.
Im Dreigiebelhaus sind Gastronomie mit Biergarten, drei
Lehmbruck-Stipendiaten, die für die Dauer des Stipendiums dort
leben und arbeiten, ein Doppel- und zwei Einzelzimmer, in denen
Gäste der Stadt Duisburg untergebracht werden können sowie eine
Atelierwohnung, die seit dem 1.1.1984 an den Duisburger Künstler
Kurt Budewell vermietet war, untergebracht. Durch den Tod
Budewells wird die im 1. Obergeschoß liegende Atelierwohnung
frei.
Vor dem Hintergrund der Änderung der Gemeindeordnung, in der die
wirtschaftliche Betätigung kommunaler Gesellschaften für Dritte
eingeschränkt worden ist, hat die RheinlandKultur GmbH den
Geschäftsbestellungsvertrag mit der Stadt Duisburg über die
Bewirtschaftung des Museums der Deutschen Binnenschifffahrt zum
31.12.2008 gekündigt. Die RheinlandKultur wird zukünftig keine
externen Museen mehr betreuen und nur noch für die Museen des
Landschaftsverbandes Rheinland tätig sein.
Neuer Betreiber des Bereichs "Besucherservice" im Museum der
Deutschen Binnenschifffahrt wird ab dem 1. Januar 2009 die
"Service und Reinigung Duisburg" (SRD) im Verbund der
"Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH" sein. Der
Vertrag ist zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren
befristet. Der SRD wird alle bisher von der RheinlandKultur
wahrgenommenen Aufgaben übernehmen. Durch die Übernahme der
bisher für die RheinlandKultur tätigen, museumserfahrenen
Mitarbeiter durch den SRD ist ein bruchloser, homogener Übergang
sichergestellt.
Viele freie Kunst- und Kulturschaffende wirken in Duisburg und
bereichern das urbane Leben. Der größte Teil der hiesigen
Künstler wirkt im Bereich der bildenden Kunst. Die bildenden
Künstler erfahren in ihrer Gesamtheit eine stete Förderung durch
die Stadt Duisburg. Nachfolgend wird über bestehende
Kooperationen und stattfindende Förderungen in Duisburg
informiert.
Die Interessengemeinschaft (IG) Duisburger Künstler wurde 1975
gegründet. In dieser Dachorganisation finden sich der Duisburger
Künstlerbund, die Duisburger Sezession und die Gruppe "Freie
Duisburger Künstler" wieder. Diese Gruppen existieren zum Teil
schon viele Jahrzehnte. Eine rechtliche Konstruktion ist daraus
nicht abzuleiten. Diese verschiedenen Künstlergruppen sind als
lose Zusammenschlüsse mit langer Tradition zu betrachten. In
regelmäßigen IG - Sitzungen tauschen sich die Mitglieder der
Künstlervereinigungen kontinuierlich aus.
Seit nunmehr 25 Jahren hält die Stadt Duisburg Kultur- und
Freizeitzentren sowie Künstler- und Atelierhäuser vor, die
örtlichen Vereinen und freischaffenden Künstlern zur Verfügung
gestellt werden. Dieses Engagement in der institutionalisierten
Künstlerförderung hat in Nordrhein-Westfalen einen
beispielhaften Charakter.
zum 5. Mal hieß es im Oktober 2008 "Offenes Atelier DU". Wie in
den vergangenen Jahren hatte die Duisburger Künstlerszene am
ersten Wochenende nach den Herbstferien ihre Ateliers geöffnet.
Zur Erinnerung an den 1881 in Duisburg-Meiderich geborenen
Bildhauer Wilhelm Lehmbruck (1881 - 1919) hat die Stadt Duisburg
das "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium" seit 1976 gestiftet. Dieses
Stipendium wurde mittlerweile zum 13. Mal und zwar für die Zeit
vom 1.4.2007 bis 31.3.2009 vergeben. Luka Fineisen, Jachym Fleig
und Dragan Lovrinovic heißen die Lehmbruck-Stipendiaten für die
Jahre 2007 bis 2009. Sie wurden von einer neunköpfigen Jury in
zwei Sitzungen aus insgesamt 145 Bewerbern ausgewählt. Während
der Zeit ihres Stipendiums bewohnen die Künstler Ateliers im
historischen Dreigiebelhaus in der Innenstadt. Zusätzlich stehen
ihnen großzügige Arbeitsräume in der Alten Schreinerei der
Hüttenwerke Krupp-Mannesmann GmbH zur Verfügung.
Duisburg verfügt über einen Etat zur Förderung der Freien Kunst
und Kultur. Jene Mittel werden im Kulturbeirat vergeben. Diese
Zuschüsse helfen den Duisburger Künstlern enorm, ihre
künstlerischen Vorhaben in die Tat umzusetzen. Etwa 40 Projekte
werden jährlich durch den Kulturbeirat gefördert, wobei rund 25
Projekte auf die Bildende Kunst entfallen. Besonders erwähnt sei
in diesem Zusammenhang, dass Ausstellungen von Künstlern der
Künstlervereinigungen in der Galerie Rheinhausen
(Bezirksbibliothek an der Händelstraße) einheitlich und
kontinuierlich mit 600.- Euro gefördert werden. Dies deckt die
ausstellungsbedingten Kosten für Werbung, Druck und Transporte
ab.
Seit 1991 hält die Stadt Duisburg einen Etat vor, um jährlich
Ankäufe von Kunstwerken aus den turnusmäßigen Ausstellungen der
Duisburger Künstlergruppen zu tätigen. Zu sehen sind diese
Exponate in den unterschiedlichsten Verwaltungsgebäuden. Ganz
aktuell erfolgten die Ankäufe aus der im Oktober 2008 zu Ende
gehenden Ausstellung "18 aus Duisburg" des Duisburger
Künstlerbundes.
Die organisierten Duisburger Künstler hatten seit Ende der
1970er Jahre die Möglichkeit, im Wilhelm-Lehmbruck-Museum
regelmäßig auszustellen. Nachdem Duisburg mit der Cubus
Kunsthalle und dem Museum Küppersmühle zwei zusätzliche
Institutionen zeitgenössischer Kunst erhalten hat, wurde
vereinbart, dass in turnusmäßigen Jahresausstellungen der
Duisburger Künstlerverbände jeweils im Wechsel dieser drei
Häuser stattfinden. Die diesjährige Jahresausstellung des
Duisburger Künstlerbundes fand vom 19. September bis 19. Oktober
2008 im Museum Küppersmühle statt. Die Finanzierung der
Ausstellung wurde in diesem Jahr durch Projektförderung im
Kulturbeirat sichergestellt. Die Mitglieder des Beirates
bekräftigen jedoch dabei, dass der Kulturbeirat lediglich
eingesprungen ist, um den gewohnten Ablauf nicht zu gefährden.
Für die Durchführung der turnusmäßigen Ausstellungen der
Duisburger Künstler (IG, DU Künstlerbund und DU Sezession) in
den kommenden Jahren muss noch eine Lösung gefunden werden.
Der Zuschuss der Gesellschafterstädte Duisburg und Düsseldorf an
die Deutsche Oper am Rhein (DOR) für das Geschäftsjahr 2008/2009
wird aufgrund tariflich bedingter Mehrkosten in den
Geschäftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 um insgesamt 1.370.400
Euro erhöht. Der auf die Stadt Duisburg entfallene Anteil der
Mehrkosten beträgt 479.600 Euro.
Für die aktuelle Spielzeit 2008 / 2009 der DOR liegt ein
genehmigter Wirtschaftsplan vor, der - ausgelöst durch die
Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst - Erhöhungsbedarf
ausweist.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der DOR am 30.6.2008 wurde
seitens der Stadt Duisburg sehr deutlich gemacht, dass sich die
Stadt Duisburg nicht in der Lage sieht, die seitens der DOR
errechneten Personalmehrkosten in vollem Umfang zu tragen. Auf
Vorschlag der Stadt Duisburg, abgestimmt mit der Stadt
Düsseldorf, wurde eine Finanzierungslösung gefunden, die darauf
basiert, dass die städtischen Gesellschafter nur den Anteil aus
der Tariferhöhung übernehmen, der dem bisherigen Anteil am
Gesamthaushalt (78,3%) entspricht. Demzufolge ist der
verbleibende Teil von der DOR selbst zu erwirtschaften. Dies
führt dazu, dass die DOR einen Selbstbehalt von rund 297.000
Euro zu tragen hat. Auf die Gesellschafterstädte entfallen rund
1,074 MIllionen Euro, davon auf Duisburg rund 376.000 Euro (35%)
und auf Düsseldorf 698.000 Euro (65%).
Die Geschäftsführung der DOR führte im Anschluss an die
Aufsichtsratssitzung verschiedene Gespräche mit den
Gesellschafterstädten. Dabei legte sie dar, dass ihr wegen der
Kurzfristigkeit dieses Beschlusses während der bereits laufenden
Spielzeit 2008 / 2009 keine hinreichenden Möglichkeiten zur
Budgetanpassung belassen seien. Die Oberbürgermeister der
Gesellschafterstädte verständigten sich in einem gemeinsamen
Gespräch Ende Oktober 2008 darauf, dass für die Spielzeit 2008 /
2009 einmalig eine Kompensation des Selbstbehalts in Höre von
rund 297.000 Euro seitens der Städte erfolgen soll. Der auf
Duisburg entfallende Teil (35%) beträgt 104.000 Euro.
Mit dem Ratsbeschluss von 9.11.1998 traten sich die Richtlinien
zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Duisburg in
Kraft. Im Rahmen dieser Richtlinien werden die Projekte der
freien Kulturträger und Initiativen, die einen wertvollen
Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Duisburg leisten,
unterstützt. Die Förderung zielt darauf ab, neue, zusätzliche,
verbesserte kulturelle Angebote zu ermöglichen und Freiräume für
neue Ideen, Impulse und Initiativen zu schaffen.
Die Projektanträge werden im Kulturbeirat beraten. Mit der
Schaffung des Gremiums Kulturbeirat wurde eine direkte
Mitwirkung der freien Kulturschaffenden in der Förderung der
freien Kulturarbeit in Duisburg möglich. Der Kulturbeirat
besteht aus insgesamt fünf Vertretern des Kulturausschusses, von
denen die CDU - Fraktion zwei, die SPD - Fraktion zwei und die
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Vertreter benennen. Zwei
von der freien Kulturszene zu benennende Vertreter und einem
Fachvertreter des Kulturdezernats kommen hinzu.
Die Förderung durch den Kulturbeirat macht es möglich, dass in
den vergangenen Jahren kontinuierlich Projekte der freien
Kulturschaffenden in Duisburg durchgeführt werden konnten. Bei
den Kulturbetrieben - Fachbereich Kulturförderung - existiert
eine Künstlerdatei, in der mittlerweile rund 500 freie Kunst-
und Kulturschaffende aller Sparten registriert sind. Diese Datei
dient als Grundlage für Informationen sowie Initiativen und
dokumentiert die lebendige "Freie Szene".
Seit mehreren Jahren besteht - initiiert durch die
Kulturbetriebe - ein Künstler-Stammtisch, der sehr rege durch
die Duisburger Künstler besucht wird. Hier besteht für den
Fachbereich Kulturförderung die Möglichkeit des regelmäßigen
Austausches mit den Kunst- und Kulturschaffenden.
Seit Anfang 2002 existiert über die Freie Kunst- und Kulturszene
eine eigene Radio-Sendum mit dem Titel "Dunkelweiß". Dazu konnte
ein engagierter Duisburger Künstler gewonnen werden, der diese
Sendung mittlerweile eigenständig konzipiert und moderiert.
Es findet jährlich eine Vollversammlung der Freien Kunst- und
Kulturschaffenden statt. Als Vertreter der Duisburger Künstler
im Kulturbeirat wurden 2007 Gerd Losemann (Bildende Kunst) und
Rainer Besel (Darstellende Kunst) gewählt Die Vollversammlung
2008 findet am 25. November statt.
Der Rat der Stadt hat die Grundsätze über die Gewährung von
Zuwendungen beschlossen, die auch die Verpflichtung zur Abgabe
eines Verwendungsnachweises beinhalten. Die Zuschüsse werden für
die Erbringung von Leistungen gewährt, so dass sie inhaltlich
und zahlenmäßig nachzuweisen sind. Bevor Gelder ausgezahlt
werden, werden schriftliche Vereinbarungen getroffen. Alle
institutionellen Zuschüsse werden nicht in einer Summe
ausgezahlt, sondern mehrfach im Jahr auf Anforderung der
jeweiligen Einrichtung. Dazu übersendet die Institution eine
entsprechende Begründung, dass der Betrag gebraucht wird. Durch
dieses Zahlverfahren erfolgt eine stetige Kommunikation.
Gleichzeit wird mit den Institutionen inhaltlich und
partnerschaftlich zusammengearbeitet. So finden beispielsweise
im HundertMeister Jugendkonzerte, in der cubus kunsthalle die
Ausstellung Duisburger Künstler und im ReibeKuchenTheater der
Spielkorb und die Spielarten, Theater für Kinder statt.
Folgende Institutionen erhalten jährliche Zuschüsse: Stiftung
Königsberg 3.800 Euro, Studio Orchester 4.100 Euro, archiv für
alternatives schrifttum 4.100 Euro, Schrift Duisburger
Forschungen (Mercator Gesellschaft) 8.700 Euro, cubus kunsthalle
15.000 Euro, Philharmonischer Chor Duisburg 19.800 Euro,
ReibeKuchen Theater 50.000 Euro, Multifunktionales Zentrum
Dieselstraße 41.700 Euro und HundertMeister 114.600 Euro. |
Klaus de Jong
von den Bürgerlich-Liberalen:
"Junge Familien müssen in Duisburg
angesiedelt werden und es müssen sozialversicherungspflichtige
Stellen her!" |
Duisburg, 14. November 2008 - Er
ist Jahrgang 1940, Kaufmann von Beruf und wohnt in
Rheinhausen-Oestrum: Klaus de Jong von der Fraktion der
"Bürgerlich Liberalen AMP" gehört dem Rat der Stadt Duisburg
seit über 10 Jahren an.
"Eigentlich ist es Josef Krings Schuld, dass ich heute in der
Kommunalpolitik engagiert bin," berichtet de Jong. "Anfang der
90er Jahre war ich Vorsitzender des Freundeskreises Lebendige
Grafschaft. Wir kämpften damals um den Erhalt des
Lehrerhauses.
Krings lud mich dann ein, im Kulturausschuss für den Erhalt des
Lehrerhauses zu sprechen. Ich bin dann auch tatsächlich
hingegangen." Der Erfolg? CDU und SPD stimmten für den Erhalt,
die FDP dagegen. "Ich konnte nicht verstehen, warum die
Liberalen so abstimmten und begann, mich mit der Kommunalpolitik
zu beschäftigen."
De Jong engagierte sich in der CDU, sowohl in der Partei wie
auch in der Ratsfraktion. Aus persönlichen Gründen trat er aber
auch aus der Partei aus und wechselte zur PBP, der Pro Bürger
Partei. Und zog für sie erneut in den Rat ein. Nachdem der
Republikaner zur Fraktion gestoßen war, trat de Jong aus der PBP
aus und war zunächst fraktionsloses Ratsmitglied.
"Mit dem Republikaner wollte ich nicht in einer Fraktion sein,"
begründet de Jong seinen Entschluss, ohne zu sehr ins Detail zu
gehen. Als sich dann die Bettermann-Gruppe von der FDP
abspaltete und auch Frau Sall-May aus der PBP-Fraktion austrat,
fanden die drei Einzelkämpfer zu einer Fraktion zusammen.
Natürlich ließe sich dieser politische Lebenslauf noch
detaillierter schildern; hier jedes historische Detail
aufzuwärmen, würde an dieser Stelle zu weit führen. Dass er im
Grunde seines Herzens konservativ eingestellt ist, gibt de Jong
gerne zu.
"Wir treten nur in Duisburg an. Wir brauchen keine Rücksichten
auf eine Landes- oder gar Bundesebene nehmen. Wir treten nur für
die Bürger Duisburgs ein. Wir sind eine klassische liberale
Wählergemeinschaft. Nur Linksaußen und Rechtsaußen sind bei uns
nicht erwünscht," berichtet der umgängliche und sympathische
Lokalpolitiker. De Jong gehört der "Arbeitsgruppe zur
Überprüfung der Praktikabilität der Bezirkssatzung" an, ist
stellvertretendes beratendes Mitglied des Beirates der
Wirtschaftsbetriebe und des Verwaltungsrates der
Wirtschaftsbetriebe und Beratendes Mitglied des
Kulturausschusses.
Was für ihn in der kommenden Zeit auf der politischen Agenda
steht? "Junge Familien müssen in Duisburg angesiedelt werden. Es
müssen sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen werden,
wenn möglich in der Produktion. Und ortsansässige Firmen müssen
in Duisburg gehalten werden," betont de Jong.
"Die
Wählergruppe Bürgerlich-Liberale (BL) ist ein Zusammenschluss
mitgliedschaftlich organisierter wahlberechtigter Bürger. Auf
der Grundlage bestehender Gesetze, Freiheit und sozialer
Gerechtigkeit soll die Gegenwart und Zukunft der Kommune
Duisburg wesentlich mitgestaltet werden, um aus Duisburg eine
lebens- und liebenswerte Stadt für alle Bürger zu machen. Unser
Ziel ist die Verwirklichung sachbezogener, nicht auf
Parteiideologie und Gruppenegoismus ausgerichteter, Kommunalpolitik, zu Gunsten der
Bürger und Bürgerinnen der Stadt Duisburg.
Zielsetzung des kommunalpolitischen Programms ist in erster
Linie:
� Größere Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen von
Organen und Behörden der Stadt Duisburg.
� Information und Aufklärung der Bevölkerung über Planungen von
Industrie, Gewerbe und öffentlicher Hand.
� Stärkere Beteiligung von Bürgern an kommunalen Entscheidungen.
� Bessere Kontrolle über die wirtschaftliche Verwendung
öffentlicher Gelder.
� Förderung von Bildung und Kultur.
� Nachhaltige Umwelt- und Wirtschaftspolitik.
� Verbesserung des sozialen Lebens vor Ort.
� Sportförderung
� Förderung der theoretischen wie auch praktischen Talente der
Schüler/innen in den Schulen
� Gesamt - Verkehrskonzept für Duisburg
Arbeit, Gesundheit und Soziales
� Schaffung und Erhalt von sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätzen in Duisburg.
� Wir halten es für unsere besondere Aufgabe, dafür einzutreten,
dass die Menschen in Duisburg in die Lage versetzt werden, durch
den Ertrag ihrer Arbeit ein freies und selbstbestimmtes Leben zu
führen, egal welcher Bildungsschicht sie angehören oder welcher
Behinderung sie unterworfen sind. Das Ergebnis von
Arbeitslosigkeit sind brüchige Sozialstrukturen, die zunehmend
für Duisburg zum Problem werden.
� Jugend und Senioren sind wichtige Bestandteile unserer
Gesellschaft. Für beide muss Duisburg lebenswert sein. Wir
treten für Kontrollmechanismen ein, die die Verwahrlosung von
Kindern und das Wegsehen bei Alten und Kranken soweit wie
möglich verhindern.
� Die BL richtet ihre besondere Aufmerksamkeit auch dabei auf
sinnes- und mobilitätseingeschränkte Menschen. Duisburg muss für
diese in allen Altersstufen offen und erfahrbar sein. Die
kommunale Politik muss sich diesen Problemen planend und
gestaltend stellen.
Stadtentwicklung
� Die Wählergruppe "Bürgerlich-Liberale" lehnt politische
Ideologien als Grundlage für Stadtplanung ab.
� Die Stadtentwicklung darf sich nicht nur auf die Innenstadt
beziehen.
� Auch in den einzelnen Stadtbezirken muss es ansprechende
Einkaufs � und Verweilmöglichkeiten geben.
� Wir sehen Stadtplanung und Stadtentwicklung als Mittel zur
Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt Duisburg für die
Bürger und als Mittel zur Schaffung guter Rahmenbedingungen für
Handel, Gewerbe und Industrie.
Wirtschaft
� Die Finanzkraft Duisburgs und damit die Perspektive unserer
Stadt hängt von dem Gedeihen der wenigen Großbetriebe und vor
allem der kleinen und mittelständischen Betriebe ab.
� Die BL steht für Bestandspflege und Neuansiedlung von Handel,
Gewerbe und Industrie.
� Genehmigungsverfahren und Gewerbesteuerhebesätze gehören auf
den Prüfstand. Die feste Verankerung von Sport und Kultur in
Duisburg sehen wir auch als integratives Moment für die Bürger,
deren Wiege nicht in Duisburg stand.
Sport
� Schulsport, Vereinssport und Freizeitsport dienen der
Gesundheit und der Stärkung sozialer Strukturen in Duisburg.
� Bestehende Defizite wollen wir beseitigen.
Stadtbezirke
� Wir Bürgerlich-Liberale treten deshalb nachhaltig für ein
Versprechen ein, dass bislang fast alle im Rathaus "regierenden"
Partien und Koalitionsbündnisse gegeben, aber bis heute nicht
eingelöst haben: Die sieben Duisburger Stadtbezirke
gleichberechtigt zu stärken und den Bezirksvertretungen und den
Bezirksverwaltungen wieder mehr Verantwortung an die Hand zu
geben.
� Entwicklungen und Planungen beziehen die Bedürfnisse der
Bezirke vor allem im Verkehrsbereich nicht in ausreichendem Maße
ein.
Verkehr
� Duisburgs Hauptverkehrswege außerhalb des Fernstraßennetzes
müssen ihrer Aufgabe wieder gerecht werden können.
� Die BL will ein intaktes Rettungswege- und Straßennetz, das
durch intelligente Verkehrslenkung Rettungseinsätze schnellstens
ermöglicht und den Durchgangsverkehr von den Wohngebieten
fernhält.
� Hier ist im Besonderen auch die Bahn AG gefordert, durch
Schallschutzmaßnahmen endlich Brennpunkte zu entschärfen.
� Auch für unsere Kinder muss der möglichst nah liegende
Kindergarten und Schule gefahrlos erreichbar sein.
Schule
� Wir Bürgerlich-Liberale wollen Schulen und Schulräume, die die
notwendige Ruhe und Einrichtung garantieren,
� die von der baulichen Substanz her geeignet sind, Wissen zu
vermitteln, aufzunehmen und umzusetzen.
� Zusammen- und Stilllegungen allein aus partei-ideologischen
Gründen lehnt die BL ab.
Umwelt
� Erholungs- und Grünbereiche sind nicht nur für unsere Kinder,
sondern für alle Duisburger Bürger/innen notwendig.
� Bürgerlich-Liberale vertreten einen Umweltschutz mit dem
notwendigen Augenmaß für die Belange der Einwohner," stellt sich
die Wählergemeinschaft im Internet selbst vor. |
SPD-
Oberbürgermeisterkandidat Jürgen C. Brandt im Wahlbezirk Baerl -
Homberg-Nord |
Duisburg, 14. November 2008 -Jürgen
C. Brandt ist nicht nur der Oberbürgermeisterkandidat der SPD.
Er kandidiert für seine Partei auch für den Rat. Und zwar im
Wahlbezirk Baerl - Homberg-Nord. "Ich bin seit 1985 Homberger,"
berichtet Brandt,
dessen Vita im Internet detailliert
nachzulesen ist. "Ich möchte den Hafen weiterentwickeln und dort
Gewerbe ansiedeln. Ich möchte die Infrastruktur der beiden
Stadtteile verbessern und dabei auch Baerl stabilisieren und
aufwerten. Außerdem ist mir die wirtschaftliche Förderung des
Stadtteils wichtig."
Udo Vohl kandidiert für die Sozialdemokraten im Wahlbezirk
Homberg-Mitte - Hochheide. "Ich bin jetzt in der 2. Wahlperiode
im Rat. Ich bin dort kulturpolitischer Sprecher meiner Partei,
strebe aber auch die Mitgliedschaft im Planungsausschuß an. Wenn
ich nur Kultur mache, bin ich weit weg von dem Bezirk, den ich
vertrete. Da ist es sinnvoll, wenn ich mein Themenspektrum
erweitere," berichtet die 58 Jahre kaufmännische Ausbilder, der
ausgerechnet in Gelsenkirchen arbeitet.
Stefanie Osthof ist 36 Jahre alt, hat Soziologie studiert, ist
verheiratet und Mutter dreier Kinder. Ihr sind die Kinder- und
Familienpolitik wichtig, aber auch die Frauenförderung. Im
Wahlbezirk Ruhrort - Homberg-Süd tritt sie gegen Bürgermeister
Benno Lensdorf an. "Ich trete an, weil die Kandidatur einer Frau
erwünscht war," berichtet die junge Dame. Andreas Rüdig |
Tarifkompromiss in
der Metallindustrie keine Niederlage für Arbeitnehmer!
CGM-NRW: Der Flächentarifvertrag hat eine wichtige
Bewährungsprobe bestanden! |
Duisburg, 11. November 2008 - Nach
Ansicht des Geschäftsführers der Christlichen Gewerkschaft
Metall (CGM) in NRW, Detlef Lutz, zeigt der Tarifkompromiss in
der Metall- und Elektroindustrie, dass das System
Flächentarifvertrag funktioniert! Lutz widersprach Meldungen,
nach denen die Arbeitnehmerseite eine Niederlage erlitten habe.
"Als wir in unseren Tarifkommissionen auf Grund der vorliegenden
Daten, also der Inflationsrate und den Prognosen für das
Bruttosozialprodukt und der Wirtschaftsdaten, unsere Forderung
von 7 Prozent, inklusive betrieblichen
Erfolgsbeteiligungskomponenten, aufgestellt haben, waren die
heutigen Verhältnisse nicht absehbar. Darauf aber heute flexibel
zu reagieren, ist keine Niederlage!".
Dazu kommt, dass es längst nicht allen Branchen, welche dem
Flächentarifvertrag unterliegen, schlecht geht! Der Maschinenbau
ist gut aufgestellt und auch in der Elektroindustrie ist nicht
alles schlecht, wenngleich auch Unternehmen wie Infineon den
Tarifverband verlassen.
Die Tarifvertragsparteien haben Verantwortung für das Ganze
gezeigt und den Betrieben, welche nicht sofort den Tarifvertrag
nach Punkt und Komma umsetzen können, die notwendige Luft zum
atmen gelassen.
Ein Flächenabschluss, welcher sowohl tabellenwirksame
Steigerungen von bis zu 4,2 Prozent, als auch Komponenten zur
Altersteilzeit und Flexibilisierung bei wirtschaftlichen
Problemen enthält, ist nicht sehr häufig in der Tariflandschaft
zu finden, sagte Lutz, der auch stellvertretender
Bundesvorsitzender und tarifpolitischer Sprecher der CGM ist.
Die große Tarifkommission der CGM wird nunmehr beraten und
entscheiden, ob die CGM dem Abschluss in Gänze zustimmen wird.
Dabei kommt es darauf an, wie weit der Pilotabschluss in den
einzelnen regionalen Tarifgebieten übernommen wird. Lutz zeigte
sich zuversichtlich, dass die Gremien der CGM ein positives
Votum abgeben. |
Sondersitzung des
Seniorenbeirates zum Thema Wohnen vom Bürger voll angenommen |
Duisburg, 11. November 2008 -
Wirklich gut besucht, regelrecht überfüllt war die Sondersitzung
des Seniorenbeirates am Karnevalsbeginn, also am 11.11.2008.
Doch nicht das Hoppeditz - Erwachen stand im Vordergrund.
Vielmehr gab es eine Diskussionsrunde um seniorengerechte
Wohnformen in Duisburg. Einrichtungen wie Awocura, Gebag, das
Wohndorf Laar oder das Altenzentrum Ruhrort nutzten die
Gelegenheit, sich auf einigen Informationsständen selbst
vorzustellen.
"60 Wohnungen werden in der Wohnanlage gebaut. 17 Wohnungen sind
gefördert und können nur mit Wohnberechtigungsschein bezogen
werden. 26 Wohnungen liegen im Erdgeschoß, 28 Wohnungen im 1.
Obergeschloß, 6 Wohnungen im 2. Obergeschoß. Die Anlage ist
barrierefrei gebaut. Es gibt zwei Aufzüge im Haus. Die
Wohnungsgrößen liegen zwischen 37 und 62 Quadratmeter. Alle
Wohnungen haben zwei Zimmer, Küche, Duschbad und Balkon oder
eine Terrasse mit einem kleinen Gartenanteil sowie einen
Kellerraum. Sie richten selbstverständlich die Wohnung mit Ihren
eigenen Möbeln ein. Gemeinschaftlich genutzt werden der
Gemeinschaftsraum, Waschkeller, Trockenraum und der
Fahrradkeller. In dieser neuen Wohnanlage leben Sie so
selbständig wie bisher," berichtet das Evangelische
Christopheruswerk. Es stellt seinen Christopherus-Hof vor.
"Zum Altenzentrum Ruhrort gehört seit 1993 eine Anlage für
Betreutes Wohnen. Es handelt sich um das umgebaute und
renovierte Altenheim an der Homburger Straße 17. Es stehen 18
Zwei-Zimmer-Wohnungen von 26 - 50 Quadratmeter zur Verfügung. Zu
Ausstattung und Leistungen gehören Diele, Kochnische mit
2-Plattenherd, Kühlschrank und Spüle, Raufasertapete weiß
gestrichen, Badezimmer mit Dusche (bodengleich ohne Stufe),
Kabelanschluss für Rundfunk und Fernsehen, Haustelefon
(kostenloses Telefonieren innerhalb des Hauses), Notrufanlage im
Eingangsbereich, Aufzug in alle Etagen sowie Waschmaschine und
Trockner im Keller.
Die Kaltmiete beträgt 6,97 Euro pro Quadratmeter, die
Nebenkostenvorauszahlung 71,60 Euro und die Betreuungspauschale
81,80 Euro pro Person (Stand Juli 2003). Zu den
Betreuungsleistungen gehören die Rufbereitschaft rund um die
Uhr, Einkaufshilfen im Krankheitsfall, soziale Betreuung,
Beratung und Vermittlung von Hilfsdiensten bei Bedarf,
Unterstützung bei Antragstellungen, kulturelle und religiöse
Angebote sowie die Nutzung der Gruppenräume und Pflegebäder,"
sieht das Altenzentrum Ruhrort, das auch zum Christopheruswerk
gehört, aus.
90 % der Senioren wollen ihr Alter zuhause verbringen. Die
verkehrliche Anbindung, die kommunale Infrastruktur, die Angst
vor Vereinsamung und die seniorengerechte Gestaltung der Wohnung
spielen für die Senioren eine genauso wichtige Rolle wie die
Betreuungsmöglichkeiten. Verschiedene Untersuchungen beleuchten
diese Aspekte des seniorengerechten Wohnens. Schnell wird bei
der sehr lebhaften Diskussion deutlich, daß die theoretischen
Ausführungen der Untersuchungen die Lebenswirklichkeit der
Duisburger Senioren sehr gut wiedergeben.
Wer allerdings vor der Frage steht, wie es hinsichtlich der
Wohnung weitergehen soll, findet verschiedene
Beratungsmöglichkeiten vor Ort. Möglich Ansprechpartner sind
oben genannt. Das städtische Amt für Soziales und Wohnen kommt
hinzu. Bei diesen Ansprechpartnern kann auch die Frage nach der
Finanzierung geklärt werden.
Rudolf Henke: Bundesweit
vorbildliches Heimrecht: Soweit wie möglich leben wie zu Hause
"Mit der Föderalismusreform haben wir die Möglichkeit und die
Chance erhalten, das Heimrecht in Nordrhein-Westfalen auf
innovative Weise neu zu regeln. Diese Chance haben wir nun
erfolgreich genutzt: Wir haben heute ein gutes und bundesweit
vorbildliches Gesetz im Sinne der Menschen verabschiedet, für
die das Heim zum Lebensmittelpunkt werden musste. Damit haben
wir ein weiteres Stück des Auftrags erfüllt, den wir und mit der
auf Betreiben der CDU-Landtagsfraktion 2002 eingesetzten
'Enquetekommission zur Situation und Zukunft der Pflege in NRW'
gegeben haben." Das konstatiert der stellvertretende Vorsitzende
der CDU-Landtagsfraktion, Rudolf Henke, nach der heutigen
Verabschiedung des nordrhein-westfälischen Heimgesetzes in
zweiter Lesung.
Henke: "Unser Gesetz ist in erster Linie ein Schutzgesetz für
die Bewohner in stationären Betreuungseinrichtungen der
Behindertenhilfe und der Altenhilfe." Das Leben der Menschen
dort solle sich, soweit wie eben möglich, an den Maßstäben eines
Lebens wie zuhause orientieren. "Unser Gesetz ist von dem Willen
geprägt, dass die Menschen dort möglichst selbstbestimmt ihren
Lebensalltag gestalten und ihre Individualität leben können, und
wir nehmen das Thema Entbürokratisierung ernst." Niemand dürfe
durch den Umzug ins Heim sein Selbstbestimmungsrecht verlieren,
so der CDU-Gesundheitsexperte weiter. "Seine Wünsche müssen in
Heimen im Mittelpunkt stehen. Das Leben dort soll soweit als
möglich dem gleichen, was man zuhause geführt hat."
Konkret gehöre dazu eine im Gesetz verankerte klare Definition,
welche Einrichtung als Heim gilt und welche nicht. Des Weiteren
erwähnte Henke das im Gesetz verbriefte Recht auf Besuch -
"egal, wann, wie oder durch wen ein Heimbewohner besucht werden
möchte". Zudem werde die Transparenz im Heimbetrieb deutlich
vergrößert. "Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Zahl der
in einem Heim erfolgenden Fixierungen veröffentlicht werden
muss", so Henke. "Außerdem ist gut, dass wir den Heimen, auch
denen für Menschen mit Behinderung, eine Vorgabe für
Einzelzimmer in Höhe von 80 Prozent machen, die in einer festen
Frist - nämlich bis zum Jahr 2018 - erreicht werden muss." Andreas Rüdig |
Sitzung der unteren
Landschaftsbehörde: Kompromiss zum Vogelschutzgebiet zwischen
EU-Kommission und NRW?
Erweiterung Tankstelle in Ungelsheim
Sportpark-Hochselgarten-Ersatzfläche am Ehinger Berg |
Duisburg, 10. November 2008 -
Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten
verpflichtet, für bestimmte Vogelarten Vogelschutzgebiete
auszuweisen. Die EU-Kommission geht davon aus, das die nach dem
RAMSAR-Abkommen gemeldeten Gebiete für die wandernden Arten in
die EU-Vogelschutzgebiete integriert sind. Die EU-Kommission
hält es für erforderlich, dass bisher gemeldete
Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" auf rund 50.000 ha zu
erweitern. Die EU-Kommission hat sich damit die NABU-Forderung
zu eigen gemacht.
In einem Gespräch am 2.9.2008 hat sich die EU-Kommission
(nachdem sich ein Vertreter der EU-Kommission von der
Konfliktlage durch einen Besuch in NRW ein persönliches Bild
machen konnte) bereit erklärt, anstatt weiterhin auf einer
Erweiterung von 30.000 ha zu bestehen, auf einer Erweiterung von
5.600 ha (darunter knapp 5.000 ha landwirtschaftliche
Nutzfläche) zuzustimmen, die auf der Grundlage der Auswertung
aktueller Daten erarbeitet wurde. Sollte NRW das bestehende
Vogelschutzgebiet von 20.271 ha auf 25.800 ha vergrößern, ist
die EU-Kommission bereit, das laufende
Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Duisburg ist mit 644
ha betroffen.
Aufgrund der mit der EU-Kommission geführten Gespräche und des
vorliegenden Mahnschreibens vom 23.9.2008 rät das
nordrhein-westfälische Landesumweltministerium dazu, das Angebot
der EU-Kommission anzunehmen und das bestehende
Vogelschutzgebiet um 5.699 ha zu erweitern. In den Gesprächen
hat die EU-Kommission deutlich gemacht, dass die bisher
vertretende falsche Position NRWs kaum zu halten ist.
Andernfalls erhöht sich das Risiko, dass NRW in einem
"faktischen Vogelschutzgebiet" auf 30.000 ha keinerlei Vorhaben
und Projekte (Verkehrsverbindungen, Wohnungsbau,
Windkraftanlagen, Kiesabbau usw.) mehr durchführen kann, da
diese sämtlich potentiell beklagbar sind und deren Durchführung
im Falle einer Beklagung mit hoher Wahrscheinlichkeit
gerichtlich untersagt wird.
Der Stadt Duisburg liegt eine Bauanfrage zur Erweiterung der
Tankstelle "Eller Montan" an der Düsseldorfer Landstraße 424
- 426 in Ungelsheim vor. Geplant ist die Errichtung einer
Autopflegehalle von 132 qm Größe im Bereich des Hotels, das
abgebrochen wird. Außerdem sollen vier Stellplätze gebaut
werden. Das Vorhaben ist kein Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1
BauBG. Es ist als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Sonstige
Vorhaben sind im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange
nicht beeinträchtigt sind und die ausreichende Erschließung
gesichert ist.
Für die Errichtung der Halle müssen drei mehrstämmige Bäume
(Ahorn, Eiche) entfern werden. Als Ausgleich werden 10 Laubbäume
(Eichen, Ahorn) als Hochstamm in der Umgebung eingepflanzt. Die
Tankstelle liegt in dem Landschaftsschutzgebiet Heidberg und
Sermer Wald. Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde spricht
sich dafür aus, das die Bäume wenn möglich erhalten werden.
Die Errichtung eines Hochseilklettergartens im Sportpark
Wedau ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Als
Ersatz für den Eingriff in den Waldbestand im Sportpark wird
eine ökologische Aufwertung von städtischen Waldflächen am
Ehinger Berg in Mündelheim durchgeführt. Der errechnete Ersatz
entspricht einem Flächenbedarf von 3.823 qm. Der Waldumbau und
die dauerhafte Erhaltung wird seitens der Betreiber des
Hochseilklettergartens finanziert und durch die Forstabteilung
der Stadt umgesetzt. Der Bestand am Ehinger Berg besteht aus
einem geringen-mittleren Stieleichen-Robinien-Baumholz. Die
geplante Maßnahme sieht die femelweise Umwandlung der Robinien
in Traubeneichen-Winterlinden vor. Es sind fünf Femel mit einer
Gesamtgröße von 7.000 qm geplant. Zusätzlich ist zur
Strukturanreicherung die flächige Anpflanzung von Rotbuche
(40%), Eberesche (40%) und Faulbaum (20%) vorgesehen. Die
Stadtverwaltung plant einen Zeitraum von 5 Jahren für die
Umwandlung ein. Femel meint den kleinräumigen Ersatz von
bestehendem Baumbestand durch Abholzung und Wiederaufforstung
mit anderen Bäumen. Andreas Rüdig |
Begrenzung der
Betreuungszeiten auf 25 Stunden für die zusätzlichen 11.000
Plätze für Unterdreijährige in Kindertageseinrichtungen aufheben |
Düsseldorf/Duisburg, 7. November 2008 -
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der
CDU-Landtagsfraktion, Marie-Theres Kastner, hat sich dafür
ausgesprochen, die Begrenzung der Betreuungszeiten auf 25
Stunden für die zusätzlichen 11.000 Plätze für Unterdreijährige
in Kindertageseinrichtungen aufzuheben. "Wir wollen, dass Eltern
frei wählen können", so Kastner: "Die CDU nimmt den Elternwillen
ernst."
"Wir wollen im Haushalt verankern, dass dem Wunsch der Eltern
auf einen 25-Stunden-Platz entsprochen werden soll. Aber wir
wollen die Zahl dieser Plätze nicht als Land verbindlich
festlegen und kontingentieren", sagte Kastner. Die CDU reagiere
damit auf den Wunsch vieler Eltern, von Kommunen und der freien
Trägern, die zusätzlichen 11.000 Plätze für alle
Betreuungszeiten zu öffnen.
Kastner: "Nordrhein-Westfalen hat in der Betreuung von Kindern
unter drei Jahren den Sprung vom Schlusslicht auf einen der
Spitzenplätze der Bundesländer beim Ausbau der Plätze für
Unterdreijährige geschafft: Wir haben das Betreuungsangebot für
Unterdreijährige seit Regierungsübernahme verfünffacht - von
11.800 Plätzen in 2005 auf 55.600 Plätze in 2009." |