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Pleite für NRW-Innenminister
Ralf Jäger Bundesgerichtshof erlaubt 'Kutten' für nicht
verbotene 'Rocker-Chapter' Jochem Knörzer
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Karlsruhe/Duisburg, 09. Juli 2015 - Mit
der heutigen Entscheidung des 3. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs ist das 'Tragen von 'Rocker-Kutten',
auf denen gleichzeitig Kennzeichen des Motorrad-Clubs und
die Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters"
angebracht sind' nicht mehr strafbar!
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'Blitzer' auf der Rheinbrücke
(A40) Homberg/Rheinhausen 'scharf geschaltet'!
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Kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung auf der Rheinbrücke A 40
Duisburg, 01. Mai 2015 - Das Bürger- und
Ordnungsamt der Stadt Duisburg beginnt am kommenden Montag,
4. Mai, mit der Geschwindigkeitsüberwachung auf der
Rheinbrücke A 40 in Fahrtrichtung Essen.
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Total überraschend: auch der europaweite Blitz-Marathon am 16. April 2015
zeigte Wirkung Spitze war 204 km/h und zwei Knöllchen
binnen einem Kilometer
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Düsseldorf/Duisburg, 16. April 2015 -
Innenminister Ralf Jäger zog heute eine positive
Zwischenbilanz des achten landesweiten
Blitz-Marathons. Seit heute Morgen kontrollieren Polizei und
Kommunen an rund 2.600 Stellen die Geschwindigkeit.
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Duisburger Einsatzbericht 2014
Mehr Einsätze, aber schneller vor Ort
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Duisburg, 31. März 2015 - 252.000 Anrufe
sind im vergangenen Jahr bei der Leitstelle der Duisburger
Polizei eingegangen. Daraus ergaben sich 173.724 Einsätze.
Das sind knapp 11.000 mehr als im Vorjahr. Trotz dieses
hohen Einsatzaufkommens waren die Streifenwagen 2014 im
Durchschnitt schneller am Einsatzort als 2013. Nur rund fünf
Minuten benötigten sie, wenn es von der Leitstelle hieß
"Täter am Ort". Damit waren sie fast eine Minute schneller
als im Vorjahr und haben sogar den Landesmittelwert aller
Polizeibehörden von 5:41 Minuten deutlich unterschritten.
Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten waren die Streifenwagen
in weniger als neun Minuten an der Einsatzstelle.
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Duisburger Kriminalstatistik
2014 Aufklärungsquote über Landesdurchschnitt, Straftaten
darunter
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Duisburg, 09. März 2015 - Heute
veröffentlichte die Duisburger Polizeipräsidentin Dr. Elke
Bartels die Kriminalstatistik für das Jahr 2014. In fast
allen Deliktsbereichen ist ein Rückgang der Straftaten
erkennbar. Die Zahl der erfassten Straftaten fiel 2014
insgesamt um 3 Prozent auf 50.482 Fälle.
Diese positive Entwicklung unterscheidet sich damit von der
Landesentwicklung, die eine Steigerung der Straftaten von
1,1 Prozent aufweist. Gleichzeitig verbesserte sich die
Aufklärungsquote in Duisburg um 1,34 auf 53.91 Prozent
(Landesdurchschnitt: 49,8 Prozent).
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Ebnet Betätigungs- und
Chapterverbot von 'Satudarah Maluku MC' anderen den Weg?
'Pat Garrett der Rockerbanden' jubelt PM,
Jochem Knörzer
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Düsseldorf/Duisburg, 24. Februar 2015 -
NRW-Innenminister Ralf Jäger hat das bundesweite
Betätigungsverbot gegen den Verein "Satudarah Maluku MC"
und die Verbote von sieben Chaptern der "Satudarah" begrüßt
und als "wichtigen Beleg für das entschlossene Vorgehen der
Sicherheitsbehörden im Kampf gegen gefährliche Kriminelle"
bewertet. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
Bundesinnenminister de Maizière in Berlin betonte
Innenminister Jäger: "Damit geben wir ein klares Signal an
diese Banden: Ihr seid im Visier. Bund und Länder handeln:
Gemeinsam und entschlossen". mehr
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Duisburger Verkehrsbericht
2014 Duisburger Statistik unter Landesdurchschnitt
Insgesamt Anstieg der Verkehrsunfälle - Radfahrer und
Fußgänger im Fokus
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Februar 2015 - Die Duisburger
Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels hat heute (9. Februar)
den Verkehrsbericht für das Jahr 2014 bekannt gegeben.
Auf Duisburgs Straßen ereigneten sich im Jahr 2014
15.474 Verkehrsunfälle. Damit stieg die
Zahl im Vergleich zum Vorjahr um rund sechs Prozent an und
die positive Entwicklung der letzten Jahre setzte sich
leider nicht fort. Dabei handelt es sich mit 88 Prozent
überwiegend um leichte Sachschadensunfälle. Die Zahl der
schwerwiegenden Verkehrsunfälle mit Sachschäden, bei denen
mindestens eines der beteiligten Fahrzeuge nicht mehr
fahrbereit war, ist dagegen um 1,79 Prozent gesunken.
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Tipps zum Jahreswechsel
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Dezember 2014 - An Silvester wird
gefeiert und das Neue Jahr "eingeschossen". Wir wollen, dass
die beliebte "Knallerei" für Sie ein sicheres Vergnügen wird
und Sie ohne Schaden ins Neue Jahr gelangen. Dazu einige
Tipps: Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
"Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren
und Ihnen schwerste Verletzungen zufügen! Sparen Sie
daher nicht am falschen Ende. Lesen Sie bereits am
Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das
Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand!
Feuerwerkskörper sollten Sie ausschließlich im Freien
verwenden und keinesfalls beim Anzünden in der Hand halten.
Zünden Sie Blindgänger auf keinen Fall erneut. Auch hier
besteht erhöhte Verletzungsgefahr, wenn der Kracher doch
noch explodiert. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht
blindlings und geben Sie sie auf keinen Fall in Kinderhände!
Auch dann nicht, wenn der Erziehungsberechtigte unmittelbar
daneben steht. Besonders nervig sind die zahllosen
Knallereien an den Tagen vor Silvester. Sie sind nicht nur
verboten, sie belästigen auch die Nachbarn. Daher wird die
Polizei einschreiten und insbesondere Kindern und
Jugendlichen auch die Feuerwerkskörper abnehmen. Darüber
hinaus ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen in
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altenheimen verboten! Denken Sie auch daran, dass der
Einsatz von Gas-Schreckschusswaffen rechtlich eingeschränkt
ist. Signalmunition darf damit beispielsweise überhaupt
nicht verschossen werden. Auch außerhalb des eigenen
Grundstücks darf nicht damit geschossen werden. Man kann
sich also schnell strafbar machen. Es drohen Geldbußen bis
zu 10.000 Euro. Entsprechende Informationen zum
Waffenrecht erhalten Sie bei der Polizei Duisburg unter der
Telefonnummer 0203-1121 oder -1122.
Viele
Hunde und auch andere Haustiere haben große Angst vor
Geräuschen und zeigen eine regelrechte Panik bei der
Silvesterknallerei. Versuchen Sie, die lautesten Geräusche
von den Tieren fernzuhalten.
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Diese Punkte sollten Sie nicht sammeln! Die
richtige Bereifung schützt nicht nur vor einem ungeliebten
Punkt in Flensburg DVR
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Bonn/Duisburg, November 2014 - Wer mit
nicht angepasster Bereifung, also zum Beispiel mit
Sommerreifen, auf matschigen, schneebedeckten oder
eisglatten Straßen oder mit Reifen mit weniger als 1,6
Millimetern Profil unterwegs ist, riskiert einen Punkt in
Flensburg.
Welf Stankowitz, Referatsleiter
Fahrzeugtechnik beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR),
weiß: "Die Aufstandsfläche aller vier Reifen ist kaum größer
als die eines Mannes mit Schuhgröße 44." Allerdings müssen
die Reifen ein Gewicht von etwa 1,5 Tonnen schnell zum
Stehen bringen. Damit ist die richtige Bereifung ein
wichtiger Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Das schlägt
sich nun auch im Punktesystem nieder. Zwar gab es auch
bisher einen Punkt für das Fahren mit nicht ordnungsgemäßer
Bereifung, allerdings fiel dieser nicht so stark ins
Gewicht; schließlich gab es früher bis zu 18 Punkte, während
der Führerschein heute bereits bei acht Punkten entzogen
wird. Gleichzeitig wird ein Bußgeld von 60 Euro oder höher
auferlegt. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob zusätzlich zur
nicht angepassten Bereifung auch eine Behinderung oder
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt oder es sogar
zu einem Unfall kommt.
Bereits im Mai 2014 ist die
Neuregelung des Punktesystems in Kraft getreten. Im
sogenannten Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
(KBA) in Flensburg wird die Fahreignung derjenigen erfasst
und bewertet, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen.
Durch die Neuregelung werden jetzt solche Verstöße mit
Punkten geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden; das
sind zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße oder die Nutzung
von Mobiltelefonen während der Autofahrt. Verstöße ohne
Einfluss auf die Verkehrssicherheit dagegen, zum Beispiel
das unerlaubte Fahren in Umweltzonen, werden nicht mehr mit
Punkten belegt.
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