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Ratsitzung am 5. Mai
Änderung der Geschäftsbereiche der Dezernate
Das vorzeitige Ausscheiden eines Beigeordneten sowie die
Ausschreibung von zwei Beigeordnetenstellen Beschlussentwurf
1. Der Rat beschließt den als Anlage 1 beigefügten
Dezernatsverteilungsplan mit Wirkung zum 01.01.2027.
2. Die Beigeordnetenstelle für das Dezernat II wird mit dem in der
Anlage 2 vorgeschlagenen Text ausgeschrieben.
3. Herr Beigeordneter Martin Linne wird auf eigenen Antrag zum
01.01.2027 in den Ruhestand versetzt.
4. Die Beigeordnetenstelle für das Dezernat VII wird mit dem in der
Anlage 3 vorgeschlagenen Text ausgeschrieben.
5. Der Rat beschließt für die Besetzungsverfahren die Einrichtung
jeweils einer Findungskommission, die sich aus dem Oberbürgermeister
sowie 10 Mitgliedern zusammensetzt. Die Mitglieder werden bis zum
11.05.2026 benannt.
6. Zur Unterstützung der Findungskommissionen wird der
Oberbürgermeister gebeten, ein Personaldienstleistungsunternehmen zu
beauftragen.
Antrag von SPD, CDU und Junges
Duisburg - Gesamtstädtisches Konzept für öffentliche Grillflächen Die
Verwaltung wird beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept für die
Nutzung öffentlicher Grillflächen im Stadtgebiet zu erarbeiten und
umzusetzen. In dem Konzept soll auch ein Bewirtschaftungsmodell
enthalten sein. Ziel ist es, das Grillen auf öffentlichen Flächen
besser zu steuern, um Störungen und Nutzungskonflikte zu minimieren.
Begründung: Zuletzt ist es zu Belästigungen und
Nutzungskonflikten durch unreguliertes Grillen auf vorhandenen
öffentlichen Grillflächen im Stadtgebiet, z. B. am Toeppersee oder
im Stadtpark Meiderich, gekommen. Wir wollen das Grillen auf
öffentlichen Flächen nicht grundsätzlich verbieten, da es für
Duisburgerinnen und Duisburger ohne eigenen Garten oder Balkon die
Möglichkeit bietet, im Freien zu grillen.
Dies darf jedoch
nicht zu störenden Belastungen Dritter führen. Aus diesem Grund wird
bereits zusätzliches Personal für mehr Sicherheit und Sauberkeit an
Seen und in Parks eingesetzt. Dennoch kommt es an verschiedenen
Stellen im Stadtgebiet immer wieder zu Ansammlungen von größeren
Personengruppen, häufig auch aus anderen Städten, die sich nicht an
bestehende Regeln halten.
So treten immer wieder Probleme
mit Müllhinterlassenschaften, Parkverstößen, Emissionen und
Ruhestörungen auf. Dies führt zu Beschwerdelagen nicht nur von
Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch von anderen Nutzerinnen
und Nutzern der See- und Parkflächen. Aus diesem Grund soll die
Verwaltung ein Bewirtschaftungskonzept erarbeiten, dass ein
geordnetes Grillen ermöglicht und die Anzahl der Grillenden
reduziert.
Toeppersee Rheinhausen – Grillzonen und
Hundeauslaufflächen Den Änderungen hinsichtlich der
Grillzonen und Hundeauslaufflächen am Toeppersee soll mit diesem
Beschlussentwurf zugestimmt werden. Die Verwaltung wird mit der
Umsetzung beauftragt.
Der Toeppersee ist ein See im
linksrheinischen Westen der Stadt Duisburg im Stadtbezirk
Rheinhausen, Ortsteil Rumeln-Kaldenhausen. Er entstand Ende des 19.
Jahrhunderts durch Auskiesungsarbeiten, wodurch der See auch seinen
Namen erhielt. Die Firma „Emil Toepper“ betrieb damals die
Auskiesung des Sees. Das beliebte Naherholungsgebiet besteht aus
zwei Baggerseen, dem kleinen im Norden und dem großen im Süden
gelegenen Toeppersee mit einer Gesamtwasserfläche von 54 Hektar und
einer maximalen Wassertiefe von 11 Metern.
Ein
umfangreiches, circa 10 km langes Wegenetz verbindet die Seen
miteinander. Am nördlichen See befindet sich eine große
Freizeitanlage mit Wasserski, Beachvolleyball, Minigolf,
Hundeauslauffläche und weiteren Spiel- und Sportangeboten. Am
südlichen See sind Liegewiesen, Rast- und Grillplätze,
Hundeauslaufflächen sowie ein großer Kinderspielplatz vorzufinden.
Grillzonen Offiziell befinden sich vier Grillzonen im
Bereich des Toeppersees, deren Lagen über das öffentliche Geoportal
abgerufen werden können. Drei dieser Grillzonen wiesen aufgrund
ihrer geringen Bekanntheit und Nutzung eine nur geringe Bedeutung
auf.
Grillzone 1 führte im Laufe der vergangenen Jahre zu
zahlreichen Beschwerden. Die Beschwerden kritisierten im Kern die
Umweltbelastungen durch erhöhtes Müllaufkommen und
Rauchbelästigungen entlang der Grillzonen, Lärmbelästigungen für
Mensch und Tier, sowie wiederholte Verkehrsprobleme im Bereich der
Zufahrtsstraßen. Hundeauslaufflächen Rund um die beiden Seen
befinden sich drei Hundeauslaufflächen (siehe Anlage 2, Nrn. 5, 6
und 7).

Zwei dieser Hundeauslaufflächen liegen außerhalb des Personen-/
Freizeitverkehrs, sodass nur geringe temporäre Nutzungskonflikte
bestehen. Eine Hundeauslauffläche (siehe Anlage 2, Nr. 5) liegt
gegenüber dem Parkplatz am kleinen Toeppersee (Tegge). Aufgrund der
zentralen Lage und der umherlaufenden Wege, entstehen hier häufig
Nutzungskonflikte zwischen Mensch und Tier.
Hinzu kommen
Anfragen/Beschwerden durch Hundehalter wegen fehlender
Zugangsmöglichkeiten am Wasser. 2. Planung Maßnahmen Grillzonen Die
aktuelle Nutzung der Gesamtfläche führt u.a. zu starken
Nutzungskonflikten zwischen der Grillzone, der nördlich angrenzenden
Hundeauslauffläche, dem Kinderspielplatz und dem Bootsverleih. Zur
Verbesserung der Gesamtsituation wird beabsichtigt, die Anzahl der
freien Grillzonen rund um die Seen auf eine zu reduzieren. Die
Grillzonen 2, 3 und 4 (siehe Anlage 2) sollen entfallen. Die
Reduzierung auf eine Grillzone führt zu einer Zentralisierung des
Grillgeschehens und wirkt sich positiv auf die Kontrollgänge der
Ordnungsbehörde aus.

Barrierefreier Ausbau von 40 Bushaltestellen in Duisburg
Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahr 2012
schreibt fest, dass die Belange der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen sind und eine
vollständige Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs
erreicht werden soll. Dieser gesetzlichen Vorgabe folgend, sollen in
den Jahren 2026-28 40 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden.
Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist ein festgeschriebenes
Leitziel der Stadt Duisburg im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Der
Rat der Stadt Duisburg hat die Teilfortschreibung des 3.
Nahverkehrsplanes zur Barrierefreiheit im ÖPNV, DS-Nr. 21-1124 am
25.11.2021 beschlossen. Die Teilfortschreibung konkretisiert den
aktuellen Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß den
Vorgaben nach § 8 des Personenbeförderungsgesetzes. Folgende 40
Bushaltestellen sind zum Ausbau vorgesehen:



Die Bauausführung ist für 2026/2027 vorgesehen. Kosten der
Maßnahmen: Straßenbau 4.032.900,00 € Honorare. LPH 6-9 255.000,00 €.
Gesamtsumme 4.287.900,00 €
Neubau eines Hallenbades in Duisburg-Mitte
DuisburgSport wird beauftragt, am Standort Mercatorstraße
173 im Ortsteil Dellviertel ein neues Hallenbad zu planen. Die
Vorfinanzierung der notwendigen Planungsleistungen von bis zu
1.500.000 € erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes von
DuisburgSport.
Die Stadt Duisburg steht vor der Aufgabe, die
Schwimmbadinfrastruktur in der Innenstadt langfristig zukunftsfähig
zu gestalten. Vor dem Hintergrund der alters- und zustandsbedingten
Einschränkungen bestehender Standorte sowie perspektivischer
struktureller Veränderungen entsteht Handlungsbedarf, um eine
leistungsfähige und zukunftsorientierte Bäderversorgung
sicherzustellen.
Die bisherigen Planungen mit Unterstützung der Sparkasse Duisburg
können aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht fortgeführt
werden. Die Stadt verfolgt somit die Planung eines neuen Hallenbades
an der Mercatorstraße nun eigenständig. Ein Bebauungsplanverfahren
hierzu ist bereits eingeleitet worden.
Ziel ist es, eine zentrale und gut erreichbare Schwimmstätte zu
schaffen, die sich an den heutigen Anforderungen der öffentlichen
Daseinsvorsorge orientiert. Dies umfasst insbesondere Angebote für
Bürgerinnen und Bürger, den Schulsport sowie den Vereins- und
Kursbetrieb.
Die im Bau befindliche Schwimmhalle Süd dient dabei als strukturelles und
betriebliches Referenzmodell für den neuen Standort Mitte. Die dort
entstehenden Erfahrungen sollen bei der Planung einfließen. Für den
Schulbereich besitzt das Projekt eine besondere Bedeutung. Das
Schulschwimmen ist verbindlicher Bestandteil des Bildungsauftrags
und gewinnt angesichts steigender Anforderungen an die
Schwimmfähigkeit von Kindern zunehmend an Relevanz.
Im Stadtbezirk Mitte bestehen bereits heute hohe Auslastungen
vorhandener Wasserflächen. Eine moderne und verlässlich planbare
Infrastruktur schafft langfristige Kapazitäten für Grund- und
weiterführende Schulen und verbessert die organisatorischen
Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund bundesweiter Erhebungen zur
Schwimmfähigkeit von Kindern, die einen deutlichen Handlungsbedarf
aufzeigen, leistet der Neubau einen konkreten Beitrag zur Stärkung
der Wasser- und Bewegungssicherheit im schulischen Kontext.
Auch für den organisierten Vereinssport stellt das neue Hallenbad
eine wesentliche strukturelle Stärkung dar. Schwimm- und
Wassersportvereine übernehmen wichtige Aufgaben in der
Nachwuchsförderung, Gesundheitsprävention und sozialen Integration.
Eine funktionale Trennung der Wasserflächen ermöglicht parallele
Nutzungen und reduziert Nutzungskonflikte zwischen öffentlichem
Badebetrieb, Schulzeiten und Vereinsangeboten. Darüber hinaus
entfaltet das Projekt eine stadtteilbezogene Wirkung.
Duisburg-Mitte ist ein dicht besiedelter und sozial vielfältiger
Raum. Eine zentral gelegene Schwimmstätte wirkt als
niedrigschwelliger Ort für Bewegung, Begegnung und Teilhabe. Sie
stärkt die soziale Infrastruktur und trägt zur Aufwertung des
innerstädtischen Umfelds bei. Der Neubau kann darüber hinaus als
infrastruktureller Impuls für die Innenstadtentwicklung verstanden
werden, indem er Frequenz, Aufenthaltsqualität und öffentliche
Nutzung an einem zentralen Standort bündelt.
Zur Realisierung des Projekts ist der Erwerb einer geeigneten
Grundstücksfläche an der Mercatorstraße erforderlich. Die
Verfügbarkeit dieses innerstädtischen Standorts ermöglicht es,
verschiedene Nutzungsbedarfe an einem Ort zu bündeln und langfristig
tragfähige Strukturen zu entwickeln. DuisburgSport wird beauftragt,
die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. Im Rahmen der
bisherigen Gespräche mit Nutzergruppen wurden Bedarfe an
Wasserflächen ermittelt, die als Grundlage für die weitere Planung
dienen sollen.
Aus Sicht der Schulen, Vereine und der Öffentlichkeit ist
dabei der Bedarf an folgenden Wasserflächen festgestellt worden:
• ein 25-Meter-Becken für den öffentlichen Badebetrieb,
• ein 33⅓-Meter-Becken für den Schul- und Vereinssport,
• zwei Lehrschwimmbecken zur Deckung des Schulschwimmbedarfs,
• ein Kleinkindbereich.
Diese Flächen sollen im weiteren Planungsverlauf im Detail geprüft
und funktional aufeinander abgestimmt werden. Durch die Bündelung
der Wasserflächen an einem modernen, energetisch optimierten
Standort entstehen darüber hinaus wirtschaftlich tragfähige
Betriebsstrukturen mit langfristig planbaren Instandhaltungs- und
Energiekosten.
Der Neubau ermöglicht eine effizientere Steuerung von Personal,
Technik und Belegungszeiten, als dies bei mehreren älteren
Einzelstandorten der Fall ist. Parallel dazu ist die bestehende
Bäderstruktur im Bezirk Mitte funktional und wirtschaftlich zu
bewerten, um Synergien zu nutzen und eine dauerhaft tragfähige
Infrastruktur sicherzustellen.
Der Neubau des Hallenbades in Duisburg-Mitte ist damit nicht nur ein
Infrastrukturprojekt, sondern eine strategische Investition in
Bildung, Gesundheit, soziale Teilhabe und die Zukunftsfähigkeit der
Innenstadt. Er schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Schulen,
Vereine und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen und ordnet die
Bäderstruktur im Stadtbezirk Mitte nachhaltig neu. Mit der Aufnahme
der Planung setzt die Stadt Duisburg ein klares Signal für eine
moderne, wirtschaftlich tragfähige und öffentlich verantwortete
Schwimminfrastruktur für die kommenden Jahrzehnte.
Antrag der Fraktion Die Linke: Verzicht auf Strafanzeigen und
Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung nach § 265a seitens
der DVG
Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:
1. Die Stadt als alleinige Gesellschafterin der Duisburger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend nur DVV)
(bzw. die entsprechenden Vertreter:innen der Stadt) wird (werden)
aufgefordert, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der
DVV durch die Geschäftsführung zu verlangen (§ 50 GmbHG), die den
Beschluss fassen soll, die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage
von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, den Vorstand der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG
anzuweisen:
• Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder
Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen
Beförderungserschleichung.
2. Die Vertreter:innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung
der DVV werden sodann angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu
fassen, um die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs.
1 GmbHG anzuweisen, dass diese wiederum den Vorstand der DVG auf der
Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
zwischen der DVV und der DVG anweist:
• Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder
Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen
Beförderungserschleichung.
Begründung
Der § 265a StGB trifft bis heute überproportional arme oder
wohnungslose Menschen. Jährlich werden in Deutschland etwa 9.000
Menschen wegen Schwarzfahrens inhaftiert – eine Praxis, die wir als
sozial ungerecht und unverhältnismäßig ablehnen. Das Strafrecht ist
das letzte Mittel, das der Staat gegenüber seinen Bürger:innen
einsetzen kann und sollte.
Beförderungserschleichung ist ein relatives Antragsdelikt, es liegt
daher im Ermessen der Stadt als Gesellschafterin der DVG, auf
Strafanzeigen zu verzichten. Eine Änderung der Rechtsgrundlage auf
Bundesebene, wie sie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
vorschlägt, ist begrüßenswert, aber keine Voraussetzung.
Die juristische Praxis bei vergleichbaren Vergehen wie
Falschparken zeigt, dass mildere Mittel ausreichend sind. Eine
Entkriminalisierung würde auch Ressourcen zur Verfolgung von
schwerwiegenden Straftaten freimachen. Durch Inhaftierungen wegen
Fahrens ohne Fahrschein entstehen dem Staat außerdem jährlich Kosten
in Höhe von 120 Millionen Euro.
Diese Mittel könnten sinnvoller eingesetzt werden, beispielsweise
für den Ausbau des ÖPNV. Auch bei Verzicht auf Strafverfolgung kann
die DVG ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen. Bei
ausbleibender Zahlung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen
weitergeleitet, es folgen Mahnungen, Schufa-Einträge und
gegebenenfalls Pfändungen.
Fahren ohne gültigen Fahrschein bleibt weiterhin nicht ohne
Konsequenzen. Städte wie Münster, Bonn, Düsseldorf und Köln haben
bereits beschlossen, auf Strafanträge wegen Fahrens ohne Fahrschein
zu verzichten. Die Erfahrungen dieser Städte zeigen, dass eine
Entkriminalisierung machbar und sinnvoll ist und nicht, wie
fälschlicherweise behauptet, zu sinkenden Einnahmen oder erhöhtem
Aufkommen des Fahrens ohne Fahrschein führt.
Bei einer aktuellen Untersuchung in Köln zum Aufkommen ticketloser
Fahrgäste seit dem städtischen Verzicht auf Strafanträge stellte
sich heraus, dass die Quote ticketloser Fahrgäste keineswegs
gestiegen ist. Die Quote ist 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
sogar leicht gesunken.
Mehrkostenbeschluss für den 3. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange
Hamborn/Walsum (Umgehungsstraße Hamborn/Walsum)
Beschlussentwurf Der Erhöhung des Herstellungsaufwandes für
den Ausbau des 3. Bauabschnittes der SüdWest-Querspange
Hamborn/Walsum (Umgehungsstraße Hamborn/Walsum) und der Erweiterung
des Ausbaus um die Theodor-Heuss-Str. sowie dem Knotenpunkt
inklusive Zufahrt zum Logport VI in einer Höhe von Bisher (DS
24-1457) um auf Gesamtkosten 17.523.839 Euro 3.828.175 Euro
21.352.014 Euro wird zugestimmt.

Die Stadt Duisburg beabsichtigt, in den Stadtteilen Hamborn
und Walsum eine Umgehungsstraße (Süd-West-Querspange) bestehend aus
insgesamt 4 Bauabschnitten mit Anbindung an die A 59 zu errichten.
Mit der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum soll eine leistungsfähige
Verkehrsverbindung zwischen der AS Duisburg-Fahrn (1. Bauabschnitt
(BA)) und der Römerstraße (4. BA) im Norden Walsums geschaffen
werden, die den Erfordernissen aus dem zunehmenden Verkehrsaufkommen
gerecht wird und den LkwVerkehr stadtverträglich abwickelt.
Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die geplante
Süd-West-Querspange wird eine verkehrliche Entlastung der
Wohnquartiere und somit eine Verbesserung des Immissionsschutzes
erreicht. Dies führt dazu, dass die Wohnqualität der Wohngebiete in
Alt-Walsum, Aldenrade und Fahrn erhöht werden kann.
Der 1. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum beginnt
an der A 59- Anschlussstelle Duisburg-Fahrn, verläuft südlich des
geplanten Friedrich-Parks in Richtung Westen und schließt nördlich
des Willy-Brandt-Rings an die Weseler Straße an. Die Errichtung des
1. Bauabschnitts wurde im III. Quartal 2021 begonnen und wurde Ende
2024 beendet.
Damit die Süd-West-Querspange in nordwestlicher Richtung fortgeführt
werden kann, hat die Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH (DIG)
im Mai 2023 einen Förderantrag gemäß FöRi-kom-Stra bei der
Bezirksregierung Düsseldorf (BRD) für den Bauabschnitt zwischen
Weseler Str. und Römerstraße der SW-Querspange Hamborn/Walsum im
Duisburger Norden gestellt.
Um die Höhe des von ca. 46 Mio. € auf 51 Mio. € gestiegenen
Bauvolumens und die dazu benötigten Fördermittel besser auf die
Haushalts- bzw. Programmjahre verteilen zu können, wird der
ursprünglich 2. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum
nochmals in 3 einzelne Bauabschnitte (2. - 4.) unterteilt. Die
förderrechtlichen Voraussetzungen für den Baubeginn des 2.-4.
Bauabschnitts der SüdWest-Querspange Hamborn/Walsum liegen vor.
Das benötigte Planungsrecht wurde mit Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplans Nr. 1240 -Fahrn/Alt-Walsum- „2. BA der
SüdWest-Querspange Hamborn/Walsum“ (DS 23-0349) sowie der vom Rat
der Stadt Duisburg beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans
Nr. 2.44 –Fahrn/Alt-Walsum – (DS 23- 0150) geschaffen.
Grüner Ring – Knotenpunkt Musfeldstraße
Beschlussentwurf
Der Planung und dem Umbau des Bereiches der Musfeldstraße
wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Umsetzung
beauftragt. a) Die Planungs- und Herstellungskosten für die
Umgestaltung des Bereichs - gemäß der Anlage betragen
voraussichtlich 442.000 € (brutto) die sich zusammensetzen aus:
Honorarkosten 62.850 € (brutto) Verkehrs-/ Freianlagen 379.150 €
(brutto) Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der
Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms.
Die geplante Baumaßnahme sieht eine umfassende Umgestaltung
der Bocksbarttrasse in den Bereichen Fuß- und Radwege sowie
Grünflächen vor. Der rund 2215 m² große Ausbaubereich erstreckt sich
östlich der Musfeldstraße sowie über den Kreuzungsbereich
Musfeldstraße / Im Bocksbart.
Im Zuge der Arbeiten werden die Straßenquerschnitte angepasst. Ziel
der Maßnahme ist es, die Durchgängigkeit des Grünen Rings zu
verbessern und die Bocksbarttrasse gestalterisch deutlich
aufzuwerten. Gleichzeitig wird die verknüpfende Funktion zwischen
dem Ortsteil Hochfeld, dem Grünen Ring und dem RheinPark gestärkt.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Klimaschutz, indem
bestehende Grünflächen erweitert und ökologisch aufgewertet werden.
Der vorhandene Wegbereich wird für Fußgängerinnen und Fußgänger
sowie Radfahrende in diesem Bereich verbreitert, um die Verbindung
im Grünen Ring bis hin zur neuen Brücke „Hochfelder Bogen“
sicherzustellen und komfortabler zu gestalten. Für einen attraktiven
Aufenthalt wird die Grünfläche im südlichen Bereich der
Bocksbarttrasse vergrößert und aufgewertet.
Neue Sitzgelegenheiten laden künftig zum Verweilen ein und schaffen
Aufenthaltsqualität. Im Vordergrund steht dabei die
Flächenentsiegelung sowie die Schaffung von zusätzlichem Grünraum.
Um dies zu ermöglichen, wird die Zahl der Stellplätze von 11 auf 7
reduziert – eine bewusste Entscheidung zugunsten von mehr Grün und
einer nachhaltigen Stadtgestaltung.
Mobilität
Im Zuge der Maßnahme bleibt der bestehende Fahrbahnquerschnitt im
Kreuzungsbereich der Musfeldstraße unverändert, um die
Verkehrsführung weiterhin sicherzustellen. Im Kreuzungsbereich der
Straße Im Bocksbart hingegen wird der Fahrbahnquerschnitt gezielt
auf 3,50 m reduziert. Diese Verkleinerung schafft Raum für eine
deutliche Aufwertung der angrenzenden Grün- und Aufenthaltsflächen.
Der südlich der Grünfläche verlaufende Fuß- und Radweg wird im
Querschnitt auf 5,50 m verbreitert. Damit entsteht eine komfortable
und sichere Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie
Radfahrende, die den öffentlichen Raum attraktiver und nutzbarer
macht.

Die Parkordnung wird neu strukturiert:
Im nördlichen Teil der Straße bleibt das Parken bestehen, jedoch
in klar definierten Parkbuchten in Betonsteinpflaster, die eine
geordnete und städtebaulich verträgliche Lösung darstellen.
Der südliche Teil der Straße „Im Bocksbart“ wird im Bereich der
Grünfläche und des Fuß- und Radwegs verbreitert. Durch diese
Umgestaltung reduziert sich die Anzahl der Stellplätze von 11 auf 7.
Diese bewusste Entscheidung stärkt die Aufenthaltsqualität und
schafft mehr Raum für Zufußgehende, Radfahrende und Grünstrukturen,
die das Quartier ökologisch und gestalterisch bereichern.
Hinzuzufügen ist, dass durch das Verhindern des „Wilden Parkens“ auf
dem südlichen Teil der Bocksbarttrasse sich eine deutliche
Verbesserung bei der Anlieferung für einen Gewerbetreibenden ergibt.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden insgesamt 12 neue Bäume
gepflanzt, die sich wie folgt verteilen:
Grünfläche entlang des Fuß- und Radweges: Hier entstehen 6
Neupflanzungen.
Dafür werden zwei großzügige Baumsubstratflächen mit den Maßen
2,00 m ×
17,50 m sowie 2,00 m × 30,00 m angelegt. Zur Straßenseite hin wird
zusätzlich eine
neue Hecke gesetzt, die durch ein Hochbord wirkungsvoll vor
„Wildparkern“
geschützt wird.
Nördlicher Straßenabschnitt: Zwischen den neu angeordneten
Parkbuchten werden 5
weitere Bäume gepflanzt.
Kreuzungsbereich Musfeldstraße / Spielplatz Platanenhof: Hier
ergänzt eine zusätzliche Neupflanzung das grüne Gesamtbild.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Grünfläche entlang des Fuß-
und Radweges zuvor ungepflegt und stark verwildert war – geprägt von
dichtem Gestrüpp und Brombeerbewuchs. Mit der Umgestaltung wird
dieser Bereich nun deutlich aufgewertet und in eine attraktive,
nutzbare Grünfläche verwandelt.
Die im Quartier aktive Arbeitsgruppe „Grün“ hat bereits im
Kreuzungsbereich Musfeldstraße /Im Bocksbart eine Pflanzaktion
durchgeführt, die kontinuierlich gepflegt wird. Diese bestehende
Maßnahme wird selbstverständlich erhalten und in das neue Konzept
integriert. Für alle Neupflanzungen werden bewusst Klima- und
Zukunftsbäume gewählt. Diese Arten sind besonders widerstandsfähig
gegenüber den Herausforderungen des Klimawandels und tragen durch
ihre naturnahe Bepflanzung zur Förderung der Biodiversität bei.
Mit der Umgestaltung des Knotenpunkts Musfeldstraße werden die
klimarelevanten Aspekte deutlich gestärkt:
Verbesserung der Schattenwirkung und Aufenthaltsqualität,
Förderung der Frischluftbildung,
spürbare Reduktion von Schadstoffen in der Luft.
Damit entsteht ein nachhaltiger Beitrag zur ökologischen und
städtebaulichen Entwicklung des Quartiers – eine ehemals
vernachlässigte Fläche wird zu einem lebendigen, grünen Stadtraum
mit hoher Aufenthaltsqualität. Im Bereich der neu gestalteten
Grünfläche wird es einen Durchgang von 2,50 m Breite
geben, der mit zwei Bänken ausgestattet ist, um den neuen
Aufenthaltsbereich Sitzmöglichkeiten zu bieten.
Beschlussentwurf 1. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
1301 -Wanheim-Angerhausen- „Forststraße“
Für einen Bereich zwischen Forststraße, Wanheimer Straße
und Neuenhofstraße im Rahmen - der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, - der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen wird wie folgt
entschieden:
Die in dieser Vorlage unter „Anlage 1 Abwägung“ formulierten
Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Äußerungen und
Stellungnahmen im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen werden
beschlossen.
2. Die Begründung wird aufgrund des Sachstandes des
Bebauungsplanverfahrens ergänzt. Diese aktualisierte Begründung wird
gem. § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und beschlossen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 1301 -Wanheim-Angerhausen- „Forststraße“
mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.

Die wohnortnahe Versorgung des nördlichen Ortsteils
Wanheim-Angerhausen wird durch die Nahversorgungsstandorte
unmittelbar angrenzend in Wanheimerort (Rewe Eschenstraße ca.
1.500m² VK und Netto ca. 700m² VK) sowie über die
Nahversorgungsangebote im zentralen Versorgungsbereich (Rewe
Fischerstraße ca. 1.350 m² VK und Öztürk Markt ca. 500m² VK)
gesichert.
Der süd-westliche Ortsteil von Wanheim-Angerhausen wird über die
Nahversorgungsangebote im zentralen Versorgungsbereich Buchholz
(Edeka ca. 1.800m² VK und 4 Brüder Markt ca. 750m² VK) und die
Nahversorger außerhalb (Aldi Beim Knevelshof ca. 990m² VK) versorgt.
Die genannten Lebensmittelbetriebe sind marktgängig aufgestellt und
funktionsgerecht dimensioniert.
Die Nahversorgung für den Ortsteil Wanheim-Angerhausen ist damit
ausreichend gesichert. Gemäß den Zielen des beschlossenen EHZK 2019
sind die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und zu stärken.
Durch eine ungesteuerte Entwicklung des Sonderstandortes
„Forststraße/ Kaiserswerther Straße“ wird das Ziel, die
Funktionsfähigkeit und die Möglichkeit der Weiterentwicklung der
zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und zu schützen,
wesentlich erschwert.
Eine ungesteuerte Entwicklung und Nutzungsänderung widerspricht dem
im EHZK beschlossenen Ansiedlungsleitsatz, dass für
Lebensmittelbetriebe an „durch Einzelhandel geprägten nicht
integrierten Standorten/ Sonderstandorten“ nur eine flächenneutrale
Modernisierung im Bestand vorgesehen ist. Damit hätte eine Umnutzung
von nicht zentrenrelevanten und nicht zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Baumarkt) zu zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Lebensmittel-Verbrauchermarkt)
dem EHZK widersprochen.
Ebenfalls hätte diese Entwicklung auch dem Ziel 6.5-8 des
Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) widersprochen. Entsprechend
Ziel 6.5-8 haben die Gemeinden dem Entstehen neuer sowie der
Verfestigung und Erweiterung bestehender
Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie
zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler
Versorgungsbereiche entgegenzuwirken.
Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung
zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch
Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. Wesentliches Ziel des
Bebauungsplanes ist daher der Erhalt und die Entwicklung der
umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere der
Nebenzentren Wanheimerort und Buchholz.
Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit
zentrenrelevanten Sortimenten sowie zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Diese
Zielsetzung wird durch das vom Rat der Stadt am 01.07.2019
beschlossene EHZK gestützt. Zudem bietet die städtebauliche
Situation auch ein Ansiedlungspotential für Vergnügungsstätten.
Das am 11.07.2011 vom Rat der Stadt als städtebauliches
Entwicklungskonzept beschlossene Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten sieht jedoch für den südlichen Teilbereich des
Geltungsbereiches einen Ausschluss von Vergnügungsstätten und für
den nördlichen Teilbereich entlang der Forststraße eine
ausnahmsweise Zulässigkeit vor.
Es besteht die Gefahr, dass durch die Ansiedlung von
Vergnügungsstätten die sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden
städtebaulichen Funktion des Gebietes beeinträchtigt wird. Zudem
haben Vergnügungsstätten häufig negative städtebauliche Wirkungen
auf ihr Umfeld. Sie verdrängen durch ihre hohe
Mietzahlungsbereitschaft gewerbliche Nutzungen sowie
Dienstleistungsnutzungen und verursachen damit eine Verzerrung des
Boden- /Mietpreisgefüges.
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