'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap • Archiv18. Kalenderwoche 2026
Baustellen DVG-Umleitung Bahn-VRR


Ratsitzung Dienstag, 5. Mai 2026

Ratsitzung am 5. Mai
Änderung der Geschäftsbereiche der Dezernate
Das vorzeitige Ausscheiden eines Beigeordneten sowie die Ausschreibung von zwei Beigeordnetenstellen Beschlussentwurf
1. Der Rat beschließt den als Anlage 1 beigefügten Dezernatsverteilungsplan mit Wirkung zum 01.01.2027.
2. Die Beigeordnetenstelle für das Dezernat II wird mit dem in der Anlage 2 vorgeschlagenen Text ausgeschrieben.
3. Herr Beigeordneter Martin Linne wird auf eigenen Antrag zum 01.01.2027 in den Ruhestand versetzt.
4. Die Beigeordnetenstelle für das Dezernat VII wird mit dem in der Anlage 3 vorgeschlagenen Text ausgeschrieben.
5. Der Rat beschließt für die Besetzungsverfahren die Einrichtung jeweils einer Findungskommission, die sich aus dem Oberbürgermeister sowie 10 Mitgliedern zusammensetzt. Die Mitglieder werden bis zum 11.05.2026 benannt.
6. Zur Unterstützung der Findungskommissionen wird der Oberbürgermeister gebeten, ein Personaldienstleistungsunternehmen zu beauftragen.

Antrag von SPD, CDU und Junges Duisburg - Gesamtstädtisches Konzept für öffentliche Grillflächen

 Die Verwaltung wird beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept für die Nutzung öffentlicher Grillflächen im Stadtgebiet zu erarbeiten und umzusetzen. In dem Konzept soll auch ein Bewirtschaftungsmodell enthalten sein. Ziel ist es, das Grillen auf öffentlichen Flächen besser zu steuern, um Störungen und Nutzungskonflikte zu minimieren.

Begründung: Zuletzt ist es zu Belästigungen und Nutzungskonflikten durch unreguliertes Grillen auf vorhandenen öffentlichen Grillflächen im Stadtgebiet, z. B. am Toeppersee oder im Stadtpark Meiderich, gekommen. Wir wollen das Grillen auf öffentlichen Flächen nicht grundsätzlich verbieten, da es für Duisburgerinnen und Duisburger ohne eigenen Garten oder Balkon die Möglichkeit bietet, im Freien zu grillen.

Dies darf jedoch nicht zu störenden Belastungen Dritter führen. Aus diesem Grund wird bereits zusätzliches Personal für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Seen und in Parks eingesetzt. Dennoch kommt es an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet immer wieder zu Ansammlungen von größeren Personengruppen, häufig auch aus anderen Städten, die sich nicht an bestehende Regeln halten.

So treten immer wieder Probleme mit Müllhinterlassenschaften, Parkverstößen, Emissionen und Ruhestörungen auf. Dies führt zu Beschwerdelagen nicht nur von Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch von anderen Nutzerinnen und Nutzern der See- und Parkflächen. Aus diesem Grund soll die Verwaltung ein Bewirtschaftungskonzept erarbeiten, dass ein geordnetes Grillen ermöglicht und die Anzahl der Grillenden reduziert.

Toeppersee Rheinhausen – Grillzonen und Hundeauslaufflächen
Den Änderungen hinsichtlich der Grillzonen und Hundeauslaufflächen am Toeppersee soll mit diesem Beschlussentwurf zugestimmt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Der Toeppersee ist ein See im linksrheinischen Westen der Stadt Duisburg im Stadtbezirk Rheinhausen, Ortsteil Rumeln-Kaldenhausen. Er entstand Ende des 19. Jahrhunderts durch Auskiesungsarbeiten, wodurch der See auch seinen Namen erhielt. Die Firma „Emil Toepper“ betrieb damals die Auskiesung des Sees. Das beliebte Naherholungsgebiet besteht aus zwei Baggerseen, dem kleinen im Norden und dem großen im Süden gelegenen Toeppersee mit einer Gesamtwasserfläche von 54 Hektar und einer maximalen Wassertiefe von 11 Metern.

Ein umfangreiches, circa 10 km langes Wegenetz verbindet die Seen miteinander. Am nördlichen See befindet sich eine große Freizeitanlage mit Wasserski, Beachvolleyball, Minigolf, Hundeauslauffläche und weiteren Spiel- und Sportangeboten. Am südlichen See sind Liegewiesen, Rast- und Grillplätze, Hundeauslaufflächen sowie ein großer Kinderspielplatz vorzufinden.

Grillzonen
Offiziell befinden sich vier Grillzonen im Bereich des Toeppersees, deren Lagen über das öffentliche Geoportal abgerufen werden können. Drei dieser Grillzonen wiesen aufgrund ihrer geringen Bekanntheit und Nutzung eine nur geringe Bedeutung auf.

Grillzone 1 führte im Laufe der vergangenen Jahre zu zahlreichen Beschwerden. Die Beschwerden kritisierten im Kern die Umweltbelastungen durch erhöhtes Müllaufkommen und Rauchbelästigungen entlang der Grillzonen, Lärmbelästigungen für Mensch und Tier, sowie wiederholte Verkehrsprobleme im Bereich der Zufahrtsstraßen. Hundeauslaufflächen Rund um die beiden Seen befinden sich drei Hundeauslaufflächen (siehe Anlage 2, Nrn. 5, 6 und 7).


Zwei dieser Hundeauslaufflächen liegen außerhalb des Personen-/ Freizeitverkehrs, sodass nur geringe temporäre Nutzungskonflikte bestehen. Eine Hundeauslauffläche (siehe Anlage 2, Nr. 5) liegt gegenüber dem Parkplatz am kleinen Toeppersee (Tegge). Aufgrund der zentralen Lage und der umherlaufenden Wege, entstehen hier häufig Nutzungskonflikte zwischen Mensch und Tier.

Hinzu kommen Anfragen/Beschwerden durch Hundehalter wegen fehlender Zugangsmöglichkeiten am Wasser. 2. Planung Maßnahmen Grillzonen Die aktuelle Nutzung der Gesamtfläche führt u.a. zu starken Nutzungskonflikten zwischen der Grillzone, der nördlich angrenzenden Hundeauslauffläche, dem Kinderspielplatz und dem Bootsverleih. Zur Verbesserung der Gesamtsituation wird beabsichtigt, die Anzahl der freien Grillzonen rund um die Seen auf eine zu reduzieren. Die Grillzonen 2, 3 und 4 (siehe Anlage 2) sollen entfallen. Die Reduzierung auf eine Grillzone führt zu einer Zentralisierung des Grillgeschehens und wirkt sich positiv auf die Kontrollgänge der Ordnungsbehörde aus.



Barrierefreier Ausbau von 40 Bushaltestellen in Duisburg
Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahr 2012 schreibt fest, dass die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen sind und eine vollständige Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden soll. Dieser gesetzlichen Vorgabe folgend, sollen in den Jahren 2026-28 40 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden.

Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist ein festgeschriebenes Leitziel der Stadt Duisburg im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Der Rat der Stadt Duisburg hat die Teilfortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes zur Barrierefreiheit im ÖPNV, DS-Nr. 21-1124 am 25.11.2021 beschlossen. Die Teilfortschreibung konkretisiert den aktuellen Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß den Vorgaben nach § 8 des Personenbeförderungsgesetzes. Folgende 40 Bushaltestellen sind zum Ausbau vorgesehen:




Die Bauausführung ist für 2026/2027 vorgesehen. Kosten der Maßnahmen: Straßenbau 4.032.900,00 € Honorare. LPH 6-9 255.000,00 €. Gesamtsumme 4.287.900,00 €

Neubau eines Hallenbades in Duisburg-Mitte
DuisburgSport wird beauftragt, am Standort Mercatorstraße 173 im Ortsteil Dellviertel ein neues Hallenbad zu planen. Die Vorfinanzierung der notwendigen Planungsleistungen von bis zu 1.500.000 € erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes von DuisburgSport.

Die Stadt Duisburg steht vor der Aufgabe, die Schwimmbadinfrastruktur in der Innenstadt langfristig zukunftsfähig zu gestalten. Vor dem Hintergrund der alters- und zustandsbedingten Einschränkungen bestehender Standorte sowie perspektivischer struktureller Veränderungen entsteht Handlungsbedarf, um eine leistungsfähige und zukunftsorientierte Bäderversorgung sicherzustellen.

Die bisherigen Planungen mit Unterstützung der Sparkasse Duisburg können aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht fortgeführt werden. Die Stadt verfolgt somit die Planung eines neuen Hallenbades an der Mercatorstraße nun eigenständig. Ein Bebauungsplanverfahren hierzu ist bereits eingeleitet worden.

Ziel ist es, eine zentrale und gut erreichbare Schwimmstätte zu schaffen, die sich an den heutigen Anforderungen der öffentlichen Daseinsvorsorge orientiert. Dies umfasst insbesondere Angebote für Bürgerinnen und Bürger, den Schulsport sowie den Vereins- und Kursbetrieb.

 Die im Bau befindliche Schwimmhalle Süd dient dabei als strukturelles und betriebliches Referenzmodell für den neuen Standort Mitte. Die dort entstehenden Erfahrungen sollen bei der Planung einfließen. Für den Schulbereich besitzt das Projekt eine besondere Bedeutung. Das Schulschwimmen ist verbindlicher Bestandteil des Bildungsauftrags und gewinnt angesichts steigender Anforderungen an die Schwimmfähigkeit von Kindern zunehmend an Relevanz.

Im Stadtbezirk Mitte bestehen bereits heute hohe Auslastungen vorhandener Wasserflächen. Eine moderne und verlässlich planbare Infrastruktur schafft langfristige Kapazitäten für Grund- und weiterführende Schulen und verbessert die organisatorischen Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund bundesweiter Erhebungen zur Schwimmfähigkeit von Kindern, die einen deutlichen Handlungsbedarf aufzeigen, leistet der Neubau einen konkreten Beitrag zur Stärkung der Wasser- und Bewegungssicherheit im schulischen Kontext.

Auch für den organisierten Vereinssport stellt das neue Hallenbad eine wesentliche strukturelle Stärkung dar. Schwimm- und Wassersportvereine übernehmen wichtige Aufgaben in der Nachwuchsförderung, Gesundheitsprävention und sozialen Integration. Eine funktionale Trennung der Wasserflächen ermöglicht parallele Nutzungen und reduziert Nutzungskonflikte zwischen öffentlichem Badebetrieb, Schulzeiten und Vereinsangeboten. Darüber hinaus entfaltet das Projekt eine stadtteilbezogene Wirkung.

Duisburg-Mitte ist ein dicht besiedelter und sozial vielfältiger Raum. Eine zentral gelegene Schwimmstätte wirkt als niedrigschwelliger Ort für Bewegung, Begegnung und Teilhabe. Sie stärkt die soziale Infrastruktur und trägt zur Aufwertung des innerstädtischen Umfelds bei. Der Neubau kann darüber hinaus als infrastruktureller Impuls für die Innenstadtentwicklung verstanden werden, indem er Frequenz, Aufenthaltsqualität und öffentliche Nutzung an einem zentralen Standort bündelt.

Zur Realisierung des Projekts ist der Erwerb einer geeigneten Grundstücksfläche an der Mercatorstraße erforderlich. Die Verfügbarkeit dieses innerstädtischen Standorts ermöglicht es, verschiedene Nutzungsbedarfe an einem Ort zu bündeln und langfristig tragfähige Strukturen zu entwickeln. DuisburgSport wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. Im Rahmen der bisherigen Gespräche mit Nutzergruppen wurden Bedarfe an Wasserflächen ermittelt, die als Grundlage für die weitere Planung dienen sollen.

Aus Sicht der Schulen, Vereine und der Öffentlichkeit ist dabei der Bedarf an folgenden Wasserflächen festgestellt worden:
• ein 25-Meter-Becken für den öffentlichen Badebetrieb,
• ein 33⅓-Meter-Becken für den Schul- und Vereinssport,
• zwei Lehrschwimmbecken zur Deckung des Schulschwimmbedarfs,
• ein Kleinkindbereich.

Diese Flächen sollen im weiteren Planungsverlauf im Detail geprüft und funktional aufeinander abgestimmt werden. Durch die Bündelung der Wasserflächen an einem modernen, energetisch optimierten Standort entstehen darüber hinaus wirtschaftlich tragfähige Betriebsstrukturen mit langfristig planbaren Instandhaltungs- und Energiekosten.

Der Neubau ermöglicht eine effizientere Steuerung von Personal, Technik und Belegungszeiten, als dies bei mehreren älteren Einzelstandorten der Fall ist. Parallel dazu ist die bestehende Bäderstruktur im Bezirk Mitte funktional und wirtschaftlich zu bewerten, um Synergien zu nutzen und eine dauerhaft tragfähige Infrastruktur sicherzustellen.

Der Neubau des Hallenbades in Duisburg-Mitte ist damit nicht nur ein Infrastrukturprojekt, sondern eine strategische Investition in Bildung, Gesundheit, soziale Teilhabe und die Zukunftsfähigkeit der Innenstadt. Er schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Schulen, Vereine und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen und ordnet die Bäderstruktur im Stadtbezirk Mitte nachhaltig neu. Mit der Aufnahme der Planung setzt die Stadt Duisburg ein klares Signal für eine moderne, wirtschaftlich tragfähige und öffentlich verantwortete Schwimminfrastruktur für die kommenden Jahrzehnte.

Antrag der Fraktion Die Linke: Verzicht auf Strafanzeigen und Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung nach § 265a seitens der DVG
Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:
1. Die Stadt als alleinige Gesellschafterin der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend nur DVV) (bzw. die entsprechenden Vertreter:innen der Stadt) wird (werden) aufgefordert, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der DVV durch die Geschäftsführung zu verlangen (§ 50 GmbHG), die den Beschluss fassen soll, die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, den Vorstand der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anzuweisen:
• Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung.

2. Die Vertreter:innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der DVV werden sodann angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, dass diese wiederum den Vorstand der DVG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anweist:
• Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung.

Begründung
Der § 265a StGB trifft bis heute überproportional arme oder wohnungslose Menschen. Jährlich werden in Deutschland etwa 9.000 Menschen wegen Schwarzfahrens inhaftiert – eine Praxis, die wir als sozial ungerecht und unverhältnismäßig ablehnen. Das Strafrecht ist das letzte Mittel, das der Staat gegenüber seinen Bürger:innen einsetzen kann und sollte.

Beförderungserschleichung ist ein relatives Antragsdelikt, es liegt daher im Ermessen der Stadt als Gesellschafterin der DVG, auf Strafanzeigen zu verzichten. Eine Änderung der Rechtsgrundlage auf Bundesebene, wie sie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorschlägt, ist begrüßenswert, aber keine Voraussetzung.

Die juristische Praxis bei vergleichbaren Vergehen wie Falschparken zeigt, dass mildere Mittel ausreichend sind. Eine Entkriminalisierung würde auch Ressourcen zur Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten freimachen. Durch Inhaftierungen wegen Fahrens ohne Fahrschein entstehen dem Staat außerdem jährlich Kosten in Höhe von 120 Millionen Euro.

Diese Mittel könnten sinnvoller eingesetzt werden, beispielsweise für den Ausbau des ÖPNV. Auch bei Verzicht auf Strafverfolgung kann die DVG ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen. Bei ausbleibender Zahlung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergeleitet, es folgen Mahnungen, Schufa-Einträge und gegebenenfalls Pfändungen.

Fahren ohne gültigen Fahrschein bleibt weiterhin nicht ohne Konsequenzen. Städte wie Münster, Bonn, Düsseldorf und Köln haben bereits beschlossen, auf Strafanträge wegen Fahrens ohne Fahrschein zu verzichten. Die Erfahrungen dieser Städte zeigen, dass eine Entkriminalisierung machbar und sinnvoll ist und nicht, wie fälschlicherweise behauptet, zu sinkenden Einnahmen oder erhöhtem Aufkommen des Fahrens ohne Fahrschein führt.

Bei einer aktuellen Untersuchung in Köln zum Aufkommen ticketloser Fahrgäste seit dem städtischen Verzicht auf Strafanträge stellte sich heraus, dass die Quote ticketloser Fahrgäste keineswegs gestiegen ist. Die Quote ist 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar leicht gesunken.

Mehrkostenbeschluss für den 3. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum (Umgehungsstraße Hamborn/Walsum)
Beschlussentwurf Der Erhöhung des Herstellungsaufwandes für den Ausbau des 3. Bauabschnittes der SüdWest-Querspange Hamborn/Walsum (Umgehungsstraße Hamborn/Walsum) und der Erweiterung des Ausbaus um die Theodor-Heuss-Str. sowie dem Knotenpunkt inklusive Zufahrt zum Logport VI in einer Höhe von Bisher (DS 24-1457) um auf Gesamtkosten 17.523.839 Euro 3.828.175 Euro 21.352.014 Euro wird zugestimmt.


Die Stadt Duisburg beabsichtigt, in den Stadtteilen Hamborn und Walsum eine Umgehungsstraße (Süd-West-Querspange) bestehend aus insgesamt 4 Bauabschnitten mit Anbindung an die A 59 zu errichten. Mit der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum soll eine leistungsfähige Verkehrsverbindung zwischen der AS Duisburg-Fahrn (1. Bauabschnitt (BA)) und der Römerstraße (4. BA) im Norden Walsums geschaffen werden, die den Erfordernissen aus dem zunehmenden Verkehrsaufkommen gerecht wird und den LkwVerkehr stadtverträglich abwickelt.

Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die geplante Süd-West-Querspange wird eine verkehrliche Entlastung der Wohnquartiere und somit eine Verbesserung des Immissionsschutzes erreicht. Dies führt dazu, dass die Wohnqualität der Wohngebiete in Alt-Walsum, Aldenrade und Fahrn erhöht werden kann.

Der 1. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum beginnt an der A 59- Anschlussstelle Duisburg-Fahrn, verläuft südlich des geplanten Friedrich-Parks in Richtung Westen und schließt nördlich des Willy-Brandt-Rings an die Weseler Straße an. Die Errichtung des 1. Bauabschnitts wurde im III. Quartal 2021 begonnen und wurde Ende 2024 beendet.

Damit die Süd-West-Querspange in nordwestlicher Richtung fortgeführt werden kann, hat die Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH (DIG) im Mai 2023 einen Förderantrag gemäß FöRi-kom-Stra bei der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD) für den Bauabschnitt zwischen Weseler Str. und Römerstraße der SW-Querspange Hamborn/Walsum im Duisburger Norden gestellt.

Um die Höhe des von ca. 46 Mio. € auf 51 Mio. € gestiegenen Bauvolumens und die dazu benötigten Fördermittel besser auf die Haushalts- bzw. Programmjahre verteilen zu können, wird der ursprünglich 2. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum nochmals in 3 einzelne Bauabschnitte (2. - 4.) unterteilt. Die förderrechtlichen Voraussetzungen für den Baubeginn des 2.-4. Bauabschnitts der SüdWest-Querspange Hamborn/Walsum liegen vor.

Das benötigte Planungsrecht wurde mit Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 1240 -Fahrn/Alt-Walsum- „2. BA der SüdWest-Querspange Hamborn/Walsum“ (DS 23-0349) sowie der vom Rat der Stadt Duisburg beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2.44 –Fahrn/Alt-Walsum – (DS 23- 0150) geschaffen.

Grüner Ring – Knotenpunkt Musfeldstraße
Beschlussentwurf
Der Planung und dem Umbau des Bereiches der Musfeldstraße wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. a) Die Planungs- und Herstellungskosten für die Umgestaltung des Bereichs - gemäß der Anlage betragen voraussichtlich 442.000 € (brutto) die sich zusammensetzen aus: Honorarkosten 62.850 € (brutto) Verkehrs-/ Freianlagen 379.150 € (brutto) Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms.

Die geplante Baumaßnahme sieht eine umfassende Umgestaltung der Bocksbarttrasse in den Bereichen Fuß- und Radwege sowie Grünflächen vor. Der rund 2215 m² große Ausbaubereich erstreckt sich östlich der Musfeldstraße sowie über den Kreuzungsbereich Musfeldstraße / Im Bocksbart.

Im Zuge der Arbeiten werden die Straßenquerschnitte angepasst. Ziel der Maßnahme ist es, die Durchgängigkeit des Grünen Rings zu verbessern und die Bocksbarttrasse gestalterisch deutlich aufzuwerten. Gleichzeitig wird die verknüpfende Funktion zwischen dem Ortsteil Hochfeld, dem Grünen Ring und dem RheinPark gestärkt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Klimaschutz, indem bestehende Grünflächen erweitert und ökologisch aufgewertet werden.

Der vorhandene Wegbereich wird für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende in diesem Bereich verbreitert, um die Verbindung im Grünen Ring bis hin zur neuen Brücke „Hochfelder Bogen“ sicherzustellen und komfortabler zu gestalten. Für einen attraktiven Aufenthalt wird die Grünfläche im südlichen Bereich der Bocksbarttrasse vergrößert und aufgewertet.

Neue Sitzgelegenheiten laden künftig zum Verweilen ein und schaffen Aufenthaltsqualität. Im Vordergrund steht dabei die Flächenentsiegelung sowie die Schaffung von zusätzlichem Grünraum. Um dies zu ermöglichen, wird die Zahl der Stellplätze von 11 auf 7 reduziert – eine bewusste Entscheidung zugunsten von mehr Grün und einer nachhaltigen Stadtgestaltung.

 Mobilität
Im Zuge der Maßnahme bleibt der bestehende Fahrbahnquerschnitt im Kreuzungsbereich der Musfeldstraße unverändert, um die Verkehrsführung weiterhin sicherzustellen. Im Kreuzungsbereich der Straße Im Bocksbart hingegen wird der Fahrbahnquerschnitt gezielt auf 3,50 m reduziert. Diese Verkleinerung schafft Raum für eine deutliche Aufwertung der angrenzenden Grün- und Aufenthaltsflächen.

Der südlich der Grünfläche verlaufende Fuß- und Radweg wird im Querschnitt auf 5,50 m verbreitert. Damit entsteht eine komfortable und sichere Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende, die den öffentlichen Raum attraktiver und nutzbarer macht.

Die Parkordnung wird neu strukturiert:
 Im nördlichen Teil der Straße bleibt das Parken bestehen, jedoch in klar definierten Parkbuchten in Betonsteinpflaster, die eine geordnete und städtebaulich verträgliche Lösung darstellen.
 Der südliche Teil der Straße „Im Bocksbart“ wird im Bereich der Grünfläche und des Fuß- und Radwegs verbreitert. Durch diese Umgestaltung reduziert sich die Anzahl der Stellplätze von 11 auf 7. Diese bewusste Entscheidung stärkt die Aufenthaltsqualität und schafft mehr Raum für Zufußgehende, Radfahrende und Grünstrukturen, die das Quartier ökologisch und gestalterisch bereichern.
Hinzuzufügen ist, dass durch das Verhindern des „Wilden Parkens“ auf dem südlichen Teil der Bocksbarttrasse sich eine deutliche Verbesserung bei der Anlieferung für einen Gewerbetreibenden ergibt.

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden insgesamt 12 neue Bäume gepflanzt, die sich wie folgt verteilen:
 Grünfläche entlang des Fuß- und Radweges: Hier entstehen 6 Neupflanzungen.
Dafür werden zwei großzügige Baumsubstratflächen mit den Maßen 2,00 m ×
17,50 m sowie 2,00 m × 30,00 m angelegt. Zur Straßenseite hin wird zusätzlich eine
neue Hecke gesetzt, die durch ein Hochbord wirkungsvoll vor „Wildparkern“
geschützt wird.
 Nördlicher Straßenabschnitt: Zwischen den neu angeordneten Parkbuchten werden 5
weitere Bäume gepflanzt.
 Kreuzungsbereich Musfeldstraße / Spielplatz Platanenhof: Hier ergänzt eine zusätzliche Neupflanzung das grüne Gesamtbild.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Grünfläche entlang des Fuß- und Radweges zuvor ungepflegt und stark verwildert war – geprägt von dichtem Gestrüpp und Brombeerbewuchs. Mit der Umgestaltung wird dieser Bereich nun deutlich aufgewertet und in eine attraktive, nutzbare Grünfläche verwandelt.

Die im Quartier aktive Arbeitsgruppe „Grün“ hat bereits im Kreuzungsbereich Musfeldstraße /Im Bocksbart eine Pflanzaktion durchgeführt, die kontinuierlich gepflegt wird. Diese bestehende Maßnahme wird selbstverständlich erhalten und in das neue Konzept integriert. Für alle Neupflanzungen werden bewusst Klima- und Zukunftsbäume gewählt. Diese Arten sind besonders widerstandsfähig gegenüber den Herausforderungen des Klimawandels und tragen durch ihre naturnahe Bepflanzung zur Förderung der Biodiversität bei.

Mit der Umgestaltung des Knotenpunkts Musfeldstraße werden die klimarelevanten Aspekte deutlich gestärkt:
 Verbesserung der Schattenwirkung und Aufenthaltsqualität,
 Förderung der Frischluftbildung,
 spürbare Reduktion von Schadstoffen in der Luft.

Damit entsteht ein nachhaltiger Beitrag zur ökologischen und städtebaulichen Entwicklung des Quartiers – eine ehemals vernachlässigte Fläche wird zu einem lebendigen, grünen Stadtraum mit hoher Aufenthaltsqualität. Im Bereich der neu gestalteten Grünfläche wird es einen Durchgang von 2,50 m Breite
geben, der mit zwei Bänken ausgestattet ist, um den neuen Aufenthaltsbereich Sitzmöglichkeiten zu bieten.

Beschlussentwurf 1. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1301 -Wanheim-Angerhausen- „Forststraße“
Für einen Bereich zwischen Forststraße, Wanheimer Straße und Neuenhofstraße im Rahmen - der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, - der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
Die in dieser Vorlage unter „Anlage 1 Abwägung“ formulierten Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen werden beschlossen.
2. Die Begründung wird aufgrund des Sachstandes des Bebauungsplanverfahrens ergänzt. Diese aktualisierte Begründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und beschlossen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 1301 -Wanheim-Angerhausen- „Forststraße“ mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
 
Die wohnortnahe Versorgung des nördlichen Ortsteils Wanheim-Angerhausen wird durch die Nahversorgungsstandorte unmittelbar angrenzend in Wanheimerort (Rewe Eschenstraße ca. 1.500m² VK und Netto ca. 700m² VK) sowie über die Nahversorgungsangebote im zentralen Versorgungsbereich (Rewe Fischerstraße ca. 1.350 m² VK und Öztürk Markt ca. 500m² VK) gesichert.

 Der süd-westliche Ortsteil von Wanheim-Angerhausen wird über die Nahversorgungsangebote im zentralen Versorgungsbereich Buchholz (Edeka ca. 1.800m² VK und 4 Brüder Markt ca. 750m² VK) und die Nahversorger außerhalb (Aldi Beim Knevelshof ca. 990m² VK) versorgt. Die genannten Lebensmittelbetriebe sind marktgängig aufgestellt und funktionsgerecht dimensioniert.

Die Nahversorgung für den Ortsteil Wanheim-Angerhausen ist damit ausreichend gesichert. Gemäß den Zielen des beschlossenen EHZK 2019 sind die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und zu stärken. Durch eine ungesteuerte Entwicklung des Sonderstandortes „Forststraße/ Kaiserswerther Straße“ wird das Ziel, die Funktionsfähigkeit und die Möglichkeit der Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und zu schützen, wesentlich erschwert.

Eine ungesteuerte Entwicklung und Nutzungsänderung widerspricht dem im EHZK beschlossenen Ansiedlungsleitsatz, dass für Lebensmittelbetriebe an „durch Einzelhandel geprägten nicht integrierten Standorten/ Sonderstandorten“ nur eine flächenneutrale Modernisierung im Bestand vorgesehen ist. Damit hätte eine Umnutzung von nicht zentrenrelevanten und nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Baumarkt) zu zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Lebensmittel-Verbrauchermarkt) dem EHZK widersprochen.

Ebenfalls hätte diese Entwicklung auch dem Ziel 6.5-8 des Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) widersprochen. Entsprechend Ziel 6.5-8 haben die Gemeinden dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken.

Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist daher der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere der Nebenzentren Wanheimerort und Buchholz.

Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Diese Zielsetzung wird durch das vom Rat der Stadt am 01.07.2019 beschlossene EHZK gestützt. Zudem bietet die städtebauliche Situation auch ein Ansiedlungspotential für Vergnügungsstätten.

Das am 11.07.2011 vom Rat der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossene Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten sieht jedoch für den südlichen Teilbereich des Geltungsbereiches einen Ausschluss von Vergnügungsstätten und für den nördlichen Teilbereich entlang der Forststraße eine ausnahmsweise Zulässigkeit vor.

Es besteht die Gefahr, dass durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten die sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebietes beeinträchtigt wird. Zudem haben Vergnügungsstätten häufig negative städtebauliche Wirkungen auf ihr Umfeld. Sie verdrängen durch ihre hohe Mietzahlungsbereitschaft gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsnutzungen und verursachen damit eine Verzerrung des Boden- /Mietpreisgefüges.