Wirtschaft für Europa – im Dialog mit Schülerinnen und
Schülern über die EU Freitag, 23. Februar, 11 bis 12:30
Uhr in der Niederrheinischen IHK, Mercatorstraße 22/24 Zahlreiche
Berufsschüler nehmen am Dialog teil. Gäste sind die Unternehmer
Michael Rademacher-Dubbick (Beiratsvorsitzender Krohne) und Bernhard
Osburg (Vorstandsvorsitzender Thyssenkrupp Steel Europe) sowie die
Europaabgeordneten Jens Geier (SPD) und Dr. Stefan Berger (EVP/CDU).
Im Zentrum stehen die Impulse „Was Europa für mein Unternehmen
bedeutet“ und „Drei Dinge, warum es sich lohnt, für Europa zu
streiten.“ IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger wird
die Gesprächsrunde leiten.
Stadt Duisburg
ergänzt Angebot an digitaler Barrierefreiheit Die Stadt
Duisburg baut die digitale Barrierefreiheit weiter aus und setzt
hierfür auf eine Software, die es ermöglicht, sich sämtliche Inhalte
auf duisburg.de in Echtzeit in bislang zehn Sprachen übersetzen zu
lassen. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen die städtischen
Informationen in der jeweiligen Muttersprache anzubieten. Derzeit
besteht die Möglichkeit, sich städtische Inhalte in Englisch,
Französisch, Spanisch, Chinesisch, Türkisch, Rumänisch, Bulgarisch,
Polnisch, Russisch und Ukrainisch übersetzen zu lassen. Weitere
Sprachen sollen im Laufe der Zeit hinzukommen.
Im
Gegensatz zu vielen anderen Online-Übersetzungsangeboten ist das auf
duisburg.de eingesetzte System der Firma Conword datenschutzkonform.
So werden keinerlei personenbezogene Daten an den Anbieter oder
Dritte übermittelt. Die durch künstliche Intelligenz erzeugte
Übersetzung ergänzt das städtische Angebot zur digitalen
Barrierefreiheit. Mit der Applikation Eye-Able® bietet die Stadt
Duisburg bereits seit Februar 2023 verschiedene barrierefreien
Funktionen auf der Internetseite für Menschen mit
Seh-Einschränkungen an. So können beispielsweise die Texte
vorgelesen oder Kontrast und Schriftgrößen angepasst werden.
Zudem arbeitet die Stadt an einem Pilotprojekt zur
Entwicklung eines digitalen Gebärdensprach-Avatars mit. Dieser soll
künftig auch höreingeschränkten Menschen die Nutzung der städtischen
Internetseiten erleichtern. Ein erstes Video des Projekts findet
sich bereits unter www.duisburg.de/barrierefreiheit. Digitale
Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil für eine inklusive
Gesellschaft. Sie ermöglicht allen Menschen, unabhängig von
individuellen Unterschieden, den einfachen Zugang zu digitalen
Inhalten. Zudem wird hierdurch das integrative Miteinander
gefördert, da allen die gleichen Möglichkeiten und Chancen gegeben
werden, sich adäquat im Internet zu informieren und auszutauschen.
Lange Lernnächte in der Bezirksbibliothek
Rheinhausen Die Bezirksbibliothek Rheinhausen auf der
Händelstraße 6 lädt Schülerinnen und Schüler im März zu zwei langen
Lernnächten ein. Ob fürs Abi oder andere Prüfungen – am 8. und am
15. März sind alle, die gerade lernen müssen, von 16 bis 23 Uhr
herzlich willkommen. Neben Lernplätzen für die konzentrierte
Einzelarbeit stehen Gruppentische und sogar separate Räume zur
Verfügung. In allen Bereichen kann das WLAN genutzt werden. Das Team
der Bibliothek der Bibliothek unterstützt mit Rat und Tat bei der
Recherche im Medienbestand vor Ort und im digitalen Angebot der
Bibliothek.
Online ist vor allem das Angebot von
Munzinger interessant, das neben einem großen Presseangebot und
-archiv auch die Duden-Reihe Basiswissen Schule bis zur
Abiturvorbereitung umfasst. Die Teilnahme an den langen Lernnächten
ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Getränke
können in wiederverschließbaren Flaschen mitgebracht werden. Nur wer
die digitalen Angebote nutzen möchte, benötigt einen gültigen
Bibliotheksausweis, der für Schülerinnen und Schüler kostenlos ist.
Eine Anmeldung ist auch während der Lernnacht möglich,
Minderjährige müssen dazu ihren Ausweis und eine
Einverständniserklärung der Eltern mitbringen, die auf
www.stadtbibliothek-duisburg.de unter „Information“ zu finden ist.
Bei Fragen steht das Team der Rheinhauser Bibliothek gerne
persönlich oder telefonisch unter (02065) 905-8467 zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten sind dienstags bis donnerstags von 10.30 bis 13
Uhr und 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.
Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten
Werbung Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren
Posts offen - wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt - wenn es
sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“)
von Europäischer Kommission und den nationalen
Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten (auch Deutschland),
Norwegen und Island hat ergeben: Nur jede/r fünfte kennzeichnet
solche Werbeaktivitäten systematisch.
Fast alle
Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalte.
Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Auf den sich ausweitenden
Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute
Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen
und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen
jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen
kommunizieren. Influencerinnen und Influencer haben einen großen
Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf,
ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen.““
567 Personen überprüft, weitere 358 kommen noch dazu Bei dem
Screening wurden die Beiträge von 576 Influencerinnen und
Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft.
Zusätzlich 358 dort aktive Personen sind für weitere Ermittlungen
vorgesehen. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in
Verbindung setzen und sie auffordern, sich an die geltenden
Vorschriften zu halten. Erforderlichenfalls können im Einklang mit
den nationalen Verfahren weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen
werden.
Ergebnisse des Sweep im Detail: 97 Prozent
der Influencerinnen und Influencer veröffentlichten Posts mit
kommerziellem Inhalt, aber nur 20 Prozent legten dies systematisch
als Werbung offen; 78 Prozent der überprüften Influencerinnen und
Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren
nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler
registriert; 30 Prozent machten in ihren Posts keine Angaben zum
Unternehmen, z. B. E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder
Registrierungsnummer; 38 Prozent von ihnen nutzten nicht die
Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen,
z. B. „bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram – im Gegenteil.
Diese Influencerinnen und Influencer entschieden sich für eine
andere Formulierung wie z. B. „Zusammenarbeit“ (16 Prozent),
„Partnerschaft“ (15 Prozent) oder ein allgemeines Dankeschön an die
Partnermarke (11 Prozent); 40 Prozent der überprüften
Influencerinnen und Influencer legten die gesamte kommerzielle
Kommunikation transparent offen. 34 Prozent der Profile machten die
Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein
Klick auf „mehr lesen“ oder Scrollen erforderlich waren; 40 Prozent
der Influencerinnen und Influencer bewarben ihre eigenen Produkte,
Dienstleistungen oder Marken.
60 Prozent davon legten
Werbung nicht konsequent offen; 44 Prozent der Influencerinnen und
Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte
direkt über diese Sites verkaufen. Nächste Schritte Problematische
Vermarktungspraktiken zeigen die Bedeutung moderner, robuster
Rechtsvorschriften, um digitale Fairness für die Verbraucherinnen
und Verbraucher im Internet zu gewährleisten. Die Ergebnisse des
Sweep werden auch in die Digitale
Fairness – Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts einfließen,
die die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 gestartet hat.
Zweck dieser Eignungsprüfung ist, die Probleme zu bewerten,
mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den digitalen Märkten
konfrontiert sind. Zudem soll festgestellt werden, ob das geltende
EU-Recht nach wie vor geeignet ist, ein hohes
Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, oder ob gezielte
Änderungen erforderlich wären, um diese Probleme besser anzugehen.
Hintergrund Im Jahr 2023 hat die Europäische
Kommission die Rechtsplattform
für Influencer ins Leben gerufen, auf der Influencerinnen und
Influencer praktische Informationen zur Einhaltung des EU-Rechts
finden. Das EU-Verbraucherrecht schreibt Transparenz bei
kommerzieller Kommunikation vor. In ihren Posts sollten
Influencerinnen und Influencer die Verbraucherinnen und Verbraucher
nicht mit falschen oder unwahren Informationen über die beworbenen
Produkte oder Dienstleistungen, die unter die Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken fallen, irreführen.
Jede Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen einer Marke
in Posts, die den Influencern Einnahmen oder andere Vorteile
bringen, muss auch als Werbetätigkeit offengelegt werden. Darüber
hinaus haben Influencerinnen und Influencer, die Produkte oder
Dienstleistungen für eigene Rechnung verkaufen, dieselben
rechtlichen Verpflichtungen wie Online-Shops, z. B. indem sie
Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre eingetragene Anschrift gemäß
der Richtlinie
über den elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen
oder Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtliche Garantien oder
Widerrufsrechte gewähren, wie dies in der Richtlinie
über die Rechte der Verbraucher vorgeschrieben ist.
Folgende EU-Mitgliedstaaten waren am Sweep beteiligt: Belgien,
Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Zypern sowie Island und Norwegen. 82
Influencerinnen und Influencer hatten über 1 Million Follower, 301
über 100 000 und 73 zwischen 5 000 und 100 000.
Mehrere Influencerinnen und Influencer waren auf verschiedenen
Social-Media-Plattformen aktiv: 572 posteten auf Instagram, 334 auf
TikTok, 224 auf YouTube, 202 auf Facebook, 82 auf X (früher
Twitter), 52 auf Snapchat und 28 auf Twitch. Die wichtigsten
betroffenen Sektoren sind in absteigender Reihenfolge Mode,
Lifestyle, Schönheit, Food, Reisen und Fitness/Sport.
Posts
von 119 Influencerinnen und Influencern wurden als förderlich für
eine ungesunde Lebensweise oder gefährliche Aktivitäten eingestuft,
z. B. durch Inhalte in Zusammenhang mit Junk-Lebensmitteln, Alkohol,
medizinischen oder ästhetischen Behandlungen, Glücksspiel oder
Finanzdienstleistungen wie Kryptohandel. Beim Netz
für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt
es sich um einen Zusammenschluss einzelstaatlicher Behörden, die für
die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig
sind.
Die Behörden arbeiten zusammen, um Verstöße gegen das
Verbraucherrecht zu bekämpfen, die sich auf den Binnenmarkt
auswirken. „Sweeps“ werden
von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen
Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt.
Potenziale der Kälteversorgung für den Energieausgleich
Projektabschluss FlexKaelte - Durch die
Flexibilisierung von Kälteversorgungssystemen CO2-Emissionen
minimieren und Stromkosten sparen
Einspeisung und Verteilung
dezentraler, zeitlich fluktuierender erneuerbarer Energien in unser
Energieversorgungssystem sind eine der Herausforderungen der
Energiewende. Neben dem Ausbau der Energienetze ist dazu auch der
Einsatz von Energiespeichern zum Lastmanagement gefragt. Lag der
Fokus von Forschung und Praxis bislang auf der Flexibilisierung von
Wärmeversorgungsanlagen, haben Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler von Fraunhofer UMSICHT diese Lücke geschlossen und
die Potenziale von Kälteversorgungssystemen untersucht. Ergebnis:
Ökonomische und ökologische Vorteile einer Flexibilisierung der
Kälteversorgung gehen Hand in Hand.
Im Projekt »FlexKaelte« wurden die Potenziale der
Kälteversorgung für den Energieausgleich untersucht. ©
shutterstock/Composition: Fraunhofer UMSICHT
Charakterisierung von 73 Kälteanwendungen Am Anfang des
Projektes »FlexKaelte« stand eine Metastudie. »Der ermittelte
Gesamt-Energiebedarf des deutschen Kältesektors liegt bei 92,7 TWh –
davon 85 Prozent elektrisch und 15 Prozent thermisch«, fasst
UMSICHT-Wissenschaftler Christoph Goetschkes zusammen. »Insgesamt
haben wir 73 unterschiedliche Kälteanwendungen identifiziert und 27
davon in Steckbriefform näher charakterisiert.« Darüber hinaus sind
auch Steckbriefe zu Kälteerzeugungs- und Kältespeichertechnologien
entstanden, in denen Funktionsweisen erläutert und technologische
Parameter dargestellt werden.
Kältesektor weist hohes
Flexibilisierungspotenzial auf In einem zweiten Schritt haben die
Forschenden das Flexibilisierungspotenzial von zehn beispielhaft
ausgewählten Kälteanwendungs-Standorten untersucht: ein Krankenhaus,
ein Labor, eine industrielle Großbäckerei, eine industrielle
Fleischverarbeitung, ein Kühlhaus, ein Kleinstrechenzentrum, ein
Hochleistungsrechenzentrum, einen Supermarkt, ein Hotel und ein
Zulieferunternehmen für die Fahrzeugindustrie.
UMSICHT-Wissenschaftlerin Dr.-Ing. Annedore Mittreiter: »Dabei haben
wir festgestellt, dass Kälteanwendungen sehr heterogen sind und das
Bedarfsprofil von ein- und derselben Kälteanwendung trotz ähnlicher
Rahmenbedingungen für verschiedene Standorte deutlich
unterschiedlich ausfallen kann. Das bedeutet: Für die praktische
Umsetzung müssen für jeden Standort individuelle Empfehlungen
ausgesprochen werden, wie die zu flexibilisierenden
Kälteversorgungssysteme ausgelegt und betrieben werden sollen.«
Nichtsdestotrotz weisen die Ergebnisse für die betrachteten
Standorte übergreifende Ähnlichkeiten auf, so dass die
projektbegründete Annahme, dass der Kältesektor ein hohes
Flexibilisierungspotenzial aufweist, gestützt werden konnte. Um das
Flexibilisierungspotenzial zu quantifizieren, kam ein mathematisches
Betriebsoptimierungsmodell zum Einsatz. Es nutzt das zeitlich
aufgelöste Ganzjahres-Kältebedarfsprofil als Input und bildet sowohl
den Betrieb der Kälteerzeugungsanlagen als auch der Kältespeicher
ab. »Unsere Auswertungen zeigen, dass die ökonomischen und die
ökologischen Vorteile einer Flexibilisierung der Kälteversorgung
Hand in Hand gehen«, stellt Annedore Mittreiter heraus.
»So lassen sich durch die Flexibilisierung im Vergleich zum
Referenzbetrieb die CO2-Emissionen um 22 bis 39 Prozent, die
Strombezugskosten um 35 bis 54 Prozent reduzieren.« Alle
Projektergebnisse – inklusive der Steckbriefe – stehen unter www.flexkaelte.de zur
Verfügung. Dort findet sich auch ein interaktiver FlexKaelte-Check,
der für Kälteanwender fragebogenbasiert eine erste grobe Abschätzung
vornimmt, ob und inwiefern ein Flexibilisierungspotenzial am
Standort vorliegt. Übrigens steht ein Nachfolgeprojekt bereits in
den Startlöchern: Dabei werden die »FlexKaelte«-Ergebnisse mit
zahlreichen Praxispartnern vertieft und u.a. zwei Demonstratoren mit
unterschiedlichen Systemkomponenten aufgebaut.
VHS-Vortrag: Louis XIV und sein Versailles -
Eine Hommage zum 400. Jubiläum Dr. Claudia Kleinert und
Wolfgang Schwarzer entschlüsseln am Mittwoch, 21. Februar, von 18
bis 19.30 Uhr in der VHS im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26
in der Stadtmitte die Geheimnisse des Schlosses und der Gärten von
Versailles. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der
DeutschFranzösischen Gesellschaft Duisburg e.V. statt.
Versailles und seine Gärten sind wie ein Buch, das die Geschichte
der Menschheit dem Sonnenkönig zu Füßen legt. Ihre Mythen, das
Beherrschen der Natur bis hin zum Lauf der Sonne, die Unterwerfung
des Adels - all das und viel mehr macht den Absolutismus des Königs
Louis XIV aus. Die größten Namen der Zeit aus Kunst, Musik und
Architektur stehen für das Gesamtkunstwerk Versailles. Le Nôtre,
Mansart, Le Brun, Lully, Racine, Molière - sie alle schufen einen
Mythos, der noch heute Menschen aus aller Welt anzieht. Das
Teilnahmeentgelt beträgt fünf Euro, eine vorherige Anmeldung unter
www.vhs-duisburg.de ist erforderlich.
VHS-Veranstaltung: „Lach mal Lieschen!“ - Geschichten und Gedichte -
vorwiegend heiter Kunst tritt im Alltag in völlig
unterschiedlichen Formen auf: zum Beispiel als Gemälde, Buch,
Reiterstandbild oder als Leseabend im Vortragssaal der VHS, bei dem
Autoren wie Tucholsky, Busch oder Ringelnatz gekonnt heiter genau
diese Formen aufs Korn nehmen. Auch das Zwischenmenschliche kommt
dabei nicht zu kurz, denn die hohe Kunst, mit seinen Mitmenschen
umzugehen, ist ebenfalls Thema.
In einem Fall sogar ein
tierisches Thema. Und dann ist da natürlich auch noch die Sache mit
den Schwimmhosen. Kunst-voll vorgetragen am Donnerstag, 22. Februar,
von 18.30 bis 20 Uhr von Dr. Claudia Kleinert und Marion Bachmann in
der VHS im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der
Stadtmitte. Das Teilnahmeentgelt beträgt fünf Euro, eine vorherige
Anmeldung unter www.vhs-duisburg.de ist erforderlich.
VHS: Aquarell-Workshop Die Volkshochschule
bietet am Samstag, 24. Februar, von 14.15 bis 18 Uhr und am Sonntag,
25. Februar, von 10.45 bis 14.30 Uhr in der VHS FABRIK an der
Steinschen Gasse 32a in der Duisburger Innenstadt einen
Aquarell-Wochenendworkshop an. Interessierte können grundlegende
Techniken der Aquarellmalerei mit ihren vielfältigen Möglichkeiten
und Effekten kennenlernen.
Teilnehmende, die bereits
über Grundkenntnisse verfügen, können neue Bildthemen ausprobieren
und Kenntnisse vertiefen. Edith Dürbaum, seit fast 30 Jahren
Kursleiterin bei der VHS, steht bei allen Fragen beratend zur Seite.
Die Teilnahme kostet 40 Euro. Eine vorherige Anmeldung online unter
www.vhs-duisburg.de ist erforderlich.
VHS-Vortrag: Praxiswissen für Vereinsvorstände
Rechtsanwalt Jörg Hallmann bietet am Montag, 26. Februar, um 20 Uhr
in der Volkshochschule an der Steinschen Gasse 26 in der Duisburger
Innenstadt ein Update zu den wichtigsten aktuellen Urteilen und
gesetzlichen Neuregelungen im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht
für das Jahr 2024 für Vereinsvorstände an. Vereinsvorstände stehen
im Mittelpunkt des Vereinslebens. Gerichte, Vereinsmitglieder,
Förderer und das Finanzamt erwarten von (auch ehrenamtlichen)
Vorständen, dass sie stets alle rechtlichen und steuerlichen
Vorschriften im Griff haben.
frank van groen photogaphy
Der Vortrag von Jörg Hallmann soll
die Verantwortlichen in die Lage versetzen, Haftungsrisiken zu
erkennen und wirtschaftliche Chancen zu nutzen. Der Vortrag richtet
sich insbesondere an erfahrene Vereinspraktiker, aber auch an
Vertreter von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen.
Die Teilnahme kostet fünf Euro. Eine vorherige Anmeldung online
unter www.vhs-duisburg.de ist erforderlich. Weitere Informationen
gibt es telefonisch bei Josip Sosic unter 0203 283 3725.
VHS-Veranstaltung: Nebelflor unterm Narrenmond
Dr. Claudia Kleinert und Thomas Bouvier füttern am
Mittwoch, 28. Februar, von 18 bis 19.30 Uhr in der VHS im
Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte ihre im
Taumond fröstelnde Hör- und Sehgemeinde mit herzerwärmend geistiger
Kost in Wort und Bild - wie immer in närrischem Ernst und voll
ernsthaftem Frohsinn.
Mal beißend kalt, mal nur kühl
frisch, mal in eisigem Grau, mal voll sonnigem Tau, mal steigt
Nebelflor, mal lugt Sonne hervor: So vielfältig kommt jener Monat
daher, den die Römer nach ihrem Reinigungsfest "Februarius" nannten.
Er zählt unstrittig noch zu den Wintermonaten, doch lässt er mit
seinen länger leuchtenden Tageslichtzeiten und dem sich sogar aus
schneebedeckten Grünflächen keck hervorwindenden Blütenzauber erste
Frühlingsträume in unserer Seele flanieren. Das Teilnahmeentgelt
beträgt fünf Euro, eine vorherige Anmeldung unter
www.vhs-duisburg.de ist erforderlich.
VHS-Veranstaltung zu Erich Wolfgang Korngold Marliese
Reichardt plaudert am Donnerstag, 29. Februar, von 18.30 bis 20 Uhr
in der VHS im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der
Stadtmitte über Leben und Werk Erich Wolfgang Korngolds. Unterstützt
wird sie dabei am Klavier von Anne Möser an der Querflöte. Berühmt
wurde Erich Wolfgang Korngold, der Sohn eines bekannten
Musikkritikers, als Wunderkind. Während der Nazizeit emigrierte er
in die USA.
Sein Leben lang wurde er angefeindet: als
Kind, weil er von seinem einflussreichen Vater protegiert wurde, von
den Nazis wegen seiner jüdischen Herkunft und von der Avantgarde
wegen seiner Kompositionen für die Hollywood-Traumfabrik. Er selbst
sah sich, nicht zuletzt nach dem Erfolg seiner Oper „Die tote
Stadt“, als Vertreter der modernen Klassik.
Als er 1957
in Los Angeles starb, war er fast vergessen, doch erfuhren seine ab
1972 in den USA neu aufgelegten Werke international eine
Renaissance. „Die tote Stadt“ erlebte unlängst hierzulande ihre
Auferstehung und wurde unter anderem im Sommer 2023 in der Deutschen
Oper am Rhein aufgeführt. Das Teilnahmeentgelt beträgt fünf Euro,
eine vorherige Anmeldung unter www.vhs-duisburg.de ist erforderlich.
Lese-Frühling im Buchholzer Bücherzirkel
Die Bezirksbibliothek Buchholz auf der Sittardsberger Allee 14
lädt am Mittwoch, 6. März, um 17 Uhr erneut zum Buchholzer
Bücherzirkel ein. Der Austausch mit Interessierten findet mit der
Duisburger Journalistin Sabine Justen statt. Der Bücherzirkel
richtet sich an Interessierte, die gerne lesen und immer auf der
Suche nach aktuellen Titeln und gutem Lesestoff sind. Bei einer
Tasse Kaffee sind alle Genres willkommen, ob anspruchsvoll oder
unterhaltsam, Sachbuch oder Roman, Liebesroman oder Krimi - oder zum
Frühlingsanfang auch ein Gartenbuch.
Die Teilnahme ist
kostenlos. Eine vorherige Anmeldung online unter
www.stadtbibliothek-duisburg.de ist erforderlich. Fragen beantwortet
das Team der Bibliothek persönlich oder telefonisch unter 0203
283-7284. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis donnerstags von
10.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr, samstags von 10 bis 13
Uhr.
Neuer Aktionsplan: Förderung der Fern- und
grenzüberschreitenden Personenbahn Ein Aktionsplan zur
Förderung der Schienenverkehrsdienste im Fern- und
grenzüberschreitenden Personenverkehr in Verbindung mit Änderungen
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zur Erhöhung der
Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und der neuen Unterstützung
der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Investitionen in die
Schiene bereiten den Grundstein für eine echte Renaissance im
Schienenverkehr.
Der Plan ist Teil eines Maßnahmenpakets
für eine effiziente und grüne Mobilität und wird die EU dabei
unterstützen, ihre strategischen Meilensteine zu erreichen, nämlich
die Verdoppelung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs im Schienenverkehr
bis 2030 und die Verdreifachung bis 2050. Die für Verkehr zuständige
Kommissarin Adina Vălean erklärte: „Die Schiene ist eines der
nachhaltigsten Verkehrsträger, die wir haben. Und doch wird dieses
potenzielle Risiko verschwendet – grenzüberschreitende Fahrten
machen nur 7 % der mit dem Zug zurückgelegten Kilometer aus.
Dieser Aktionsplan wird uns helfen, die Schiene zu einer
attraktiveren Option für lange und grenzüberschreitende Fahrten zu
machen. Wir haben die wichtigsten Hindernisse identifiziert, von
redundanten nationalen Vorschriften bis hin zu kompliziertem
Ticketing und der langsamen Einführung digitaler Technologien. Heute
legen wir dar, wie wir diese Barrieren überwinden können, wobei die
Passagiere die wahren Gewinner sind.“
Um die von der
Kommission festgestellten Hindernisse für Fern- und
grenzüberschreitende Schienenverkehrsdienste zu überwinden, weist
der Aktionsplan darauf hin, dass Beschleunigung der Digitalisierung;
Beseitigung redundanter nationaler technischer und
operativer Vorschriften; Gewährleistung einer besseren Verfügbarkeit
von Zügen, Reisebussen und Lokomotiven (Fahrzeuge); Schulung und
Zertifizierung des Eisenbahnpersonals im Einklang mit dem künftigen
Bedarf; Modernisierung der Schieneninfrastruktur im Personenverkehr;
effizientere Nutzung des Schienennetzes; einfacherer Zugang zur
Infrastruktur für Eisenbahnbetreiber durch angemessene
Preisgestaltung; benutzerfreundlichere Fahrkarten und Zugang zum
Eisenbahnsystem; Einführung eines nachhaltigen grenzüberschreitenden
und/oder multimodalen kollektiven Verkehrs durch öffentliche
Dienstleistungsverpflichtungen, falls erforderlich; nachhaltige
Verkehrsträger zu einer attraktiven Option für junge Menschen zu
machen.
Diese neuen Maßnahmen ergänzen den bestehenden
EU-Rechts- und Politikrahmen für den Schienenverkehr, der die
Mitgliedstaaten und den Sektor mit vielen Instrumenten ausstattet,
um den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum zu verwirklichen,
Hemmnisse zu beseitigen und den Markt für neue Akteure und
Dienstleistungen zu öffnen. Die vollständige und korrekte Umsetzung
des bestehenden Rechtsrahmens bleibt von entscheidender Bedeutung,
und die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
und allen Interessenträgern weiterhin darauf hinarbeiten.
Neben diesem Aktionsplan legt die Kommission heute einen Vorschlag
zur Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische
Verkehrsnetz (TEN-V) vor. Die Schiene zeichnet sich durch neue
Vorschriften zur Gewährleistung ausreichender
Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und -verbindungen aus,
einschließlich einer Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung von 160 km/h
für alle Personenverkehrsdienste, die die wichtigsten
TEN-V-Bahnstrecken nutzen, und Maßnahmen zur Verbesserung der
Verbindungen zwischen Flughäfen und Eisenbahnen.
Die
Europäische Investitionsbank „Green
Rail Investment Platform“die heute vorgestellte Initiative wird
dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Schienenfahrzeugen zu erhöhen.
Sie wird öffentliche und private Investitionen in Eisenbahnprojekte
durch bestehende EIB-Produkte und Finanzierungsinstrumente im Rahmen
von InvestEU unterstützen und so die Erholung im Eisenbahnsektor
nach der Pandemie beschleunigen. Die Finanzierung wird auch die
Elektrifizierung, die Erschließung neuer Geschäftsmodelle und die
Einführung modernster Technologien unterstützen.
Die
nächsten Schritte Die meisten im Plan skizzierten Maßnahmen
müssen dringend umgesetzt werden. Die Arbeiten werden im neuen Jahr
beginnen, wenn die Kommission einen Dialog mit den Interessenträgern
des Eisenbahnsektors aufnimmt, um grenzüberschreitende Pilotdienste
einzurichten. Dies wird eine Gelegenheit sein, die im heutigen
Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zu testen und umzusetzen.
Hintergrund Dieser Aktionsplan ist eine der heute angenommenen
Initiativen zur Förderung einer effizienten und grünen Mobilität im
Einklang mit der Strategie der Kommission für nachhaltige
und intelligente Mobilität.
Das Paket enthält auch
Überarbeitungen der Verordnungen über TEN-V und intelligente
Verkehrssysteme (ITS) sowie einen neuen EU-Rahmen für die städtische
Mobilität. 2021 ist das Europäische
Jahr der Schiene. Im Laufe des Jahres hat die Kommission die
Vorteile der Schiene als nachhaltiges, intelligentes und sicheres
Verkehrsmittel hervorgehoben.
Eine Vielzahl von Aktivitäten
haben die Schiene auf dem gesamten Kontinent ins Rampenlicht
gerückt, ihre Nutzung durch Bürger und Unternehmen gefördert und
dazu beigetragen, dass die Schiene zum Ziel
des europäischen Grünen Deals beiträgt, die EU bis 2050
klimaneutral zu machen. Zu den Highlights zählte der Connecting
Europe Express.ein spezieller Zug, der im Herbst fünf Wochen
lang den Kontinent durchquert, organisiert in Zusammenarbeit mit
mehr als 40 Partnern aus dem europäischen Eisenbahnsektor.
VHS-Online-Vortrag: „Qualitätsmängel im
Corona-Journalismus“ Die Volkshochschule bietet am
Montag, 19. Februar, um 20 Uhr einen OnlineVortrag zum Thema
„Qualitätsmängel
im Corona-Journalismus“ an. Der Berliner Medienjournalist und
Journalismusforscher Timo Rieg hat sich intensiv mit der
Medienberichterstattung zur Corona-Pandemie auseinandergesetzt.
Anhand vieler Fallbeispiele aus Tageszeitungen, Magazinen und
Rundfunksendungen zeigt er dabei Probleme und Schwachpunkte auf, die
auch auf andere Themen übertragbar sind.
Der Vortrag
kann entweder am heimischen Rechner verfolgt werden oder als
Projektion im Saal der VHS im Stadtfenster. Das Teilnahmeentgelt
beträgt 5 Euro. Eine vorherige Anmeldung über www.vhs-duisburg.de
(Direkt-Link: https://vhs.link/kfhDW4) ist erforderlich. Der
Zugangs-Link zum virtuellen Vortragsraum.
Preisträger-Konzert von „Jugend musiziert“ in der der Duisserner
Lutherkirche Im ersten Konzert der Reihe möchte der
Förderverein für Kirchenmusik an der Lutherkirche Duisburg-Duissern,
wie schon im vergangenen Jahr, den musikalischen Nachwuchs
vorstellen. Im Januar und Februar 2024 findet in 150 Regionen
unseres Landes zum 61. Mal der Wettbewerb „Jugend musiziert“ statt,
in dem sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von
sechs bis einundzwanzig Jahren von fachkundigen Jurys in allen nur
möglichen instrumentalen Solo- und Ensemble-Wertungen in ihrem
Können beurteilen lassen.
Gewinner erster Preise dürfen
sich in den Landeswettbewerben im März noch anspruchsvolleren
Bedingungen stellen. Im Bundeswettbewerb im Sommer trifft sich
schließlich die aus den Landeswettbewerben herausgeprüfte „Elite“.
Im Duisserner Konzert in der Lutherkirche, Martinstr. 25 werden am
23. Februar 2024 um 18 Uhr Preisträgerinnen und Preisträger des
Regionalwettbewerbs musizieren, die sich Ende Januar in Mülheim/Ruhr
qualifiziert haben.
Prof. Gudrun Heyens und die
Mitglieder des Fördervereins freuen sich auf ein abwechslungsreiches
und unterhaltsames Preisträger-Konzert und laden Interessierte
herzlich dazu ein, den talentierten musikalischen Nachwuchs selbst
zu hören. Der Eintritt ist frei, eine Spende am Ausgang wäre gut.
Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.ekadu.de.
Evangelische Gemeinde Obermeiderich lädt wieder zum kostenfreien
Mittagstisch ein Die Evangelische Kirchengemeinde
Duisburg Obermeiderich startete Ende letzten Jahres unter dem Motto
„eine Kelle Suppe – eine Kelle Gemeinschaft“ einen kostenfreien
Mittagstisch. Sie lädt seitdem weiterhin alle Menschen unabhängig
von Religion und Kultur an einem Sonntag - meist dem letzten - im
Monat um zwölf Uhr zur gemeinsamen Mahlzeit in das Gemeindezentrum
an der Emilstraße 27 ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das
Essen ist gratis, Spenden werden aber gerne entgegen genommen.
Beim nächsten Mittagstisch, am 25. Februar 2024 kommt um 12
Uhr Hühnerfrikassee mit Reis und als Nachtisch einen
Apfel-Brot-Auflauf auf den Tisch. Beim Mittagstisch geht es der
Gemeinde und dem Team der Ehrenamtlichen, die vom Schnibbeln,
Kochen, Servieren und Abräumen alles selber machen, um Hilfe für
Menschen, die Hilfe benötigen.
Und um mehr: „Menschen
brauchen in unserer herausfordernden und unsicheren Zeit Angebote,
die sowohl dem Leib als auch der Seele guttun. Hunger hat viele
Komponenten. Deshalb gibt es bei Emils Mittagstisch neben einer
Kelle Suppe auch eine Kelle Gemeinschaft“ sagt auch Sarah Süselbeck,
Pfarrerin der Gemeinde, die voll hinter dem Projekt steht und selbst
mit anpackt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.obermeiderich.de.
Lebendiges Bild aus dem Leben einer Schifferfamilie - Vortrag in der
Hamborner Friedenskirche Am 21. Februar können in der
Hamborner Friedenskirche, Duisburger Straße 174, Kunst- und
Geschichtsinteressierte um 18 Uhr ein lebendiges Bild aus dem Leben
einer Schifferfamilie aus der Zeit vor nahezu 100 Jahren
kennenlernen. Martina Will, engagiertes Mitglied der Evangelischen
Kirchengemeinde Hamborn, gelernte Kunstlehrerin mit umfangreichen
Kenntnissen im Bereich der Druckgraphik und Malerei, spricht über
den Duisburger Schiffbauingenieur Werner Jäger.
Dieser
untersuchte eines der letzten Exemplare des Schiffstyps des
kurischen Reisekahns, auf dem der Eigner-Familie 1945 die Flucht aus
Ostpreußen gelang. Das Boot trug den Namen „Maria“. Martina Will
gab nach Werner Jägers Tod aus diesem Material ein Buch heraus, in
dem sie nicht nur die Bauzeichnungen sondern auch noch vorhandene
Schiffstagebücher einbezog. Der Eintritt ist frei, eine Spende für
die Gemeindearbeit am Ausgang wird nicht abgelehnt. Infos zur
Gemeinde gibt es im Netz unter
www.friedenskirche-hamborn.de.
Pfarrer Schmidt am Service-Telefon der evangelischen Kirche
in Duisburg „Zu welcher Gemeinde gehöre ich?“ oder „Wie
kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die Diakonie auch
Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten Anrufende beim
kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche in Duisburg.
Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer
montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und
Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben
als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das
Service-Telefon ist am Montag, 19. Februar 2024 von Ernst Schmidt,
Pfarrer in der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd,
besetzt. Am 26. Februar ist zur gleichen Uhrzeit Pfarrer Stefan Korn
am Servicetelefon.
Zahl der Erwerbstätigen steigt im 4. Quartal 2023 auf
46,2 Millionen Erneuter Höchststand der
Erwerbstätigenzahl trotz nachlassender Dynamik
Im 4. Quartal
2023 waren rund 46,2 Millionen Personen in Deutschland erwerbstätig.
Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) stieg die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal
saisonbereinigt um 28 000 Personen (+0,1 %). Im 3. Quartal war die
Erwerbstätigkeit saisonbereinigt noch leicht um 7 000 Personen (0,0
%) gesunken.
Munich Security Index: Sinkende Sorge vor Atomschlägen -
16.02.2024 Donald Trumps Aussage, bei seiner Wiederwahl
nur NATO-Mitglieder verteidigen
zu wollen, die genug in ihr Militär investieren, hat in Europa eine
Debatte über EU-eigene Atomwaffen entfacht. Verteidigungsminister
Pistorius sieht jedoch keinen Grund für eine solche Diskussion und
verlässt sich weiterhin auf die Schutzgarantie der NATO-Partner.
Zumal Frankreich und Großbritannien als NATO-Mitglieder und
Atommächte zusammen schätzungsweise rund 500
nukleare Sprengköpfe besitzen.
Auch der aktuelle Munich
Security Index 2024 zeigt, dass die Sorge vor einem Atomschlag
durch einen Aggressor momentan deutlich geringer ist als noch im
Vorjahr. Dennoch ist die Risikowahrnehmung in den meisten Ländern
noch auf einem mittelhohen Niveau. In Deutschland erreicht der
Indexwert 55 Punkte und ist damit rund zehn Zähler unter dem Level
von 2023. Auch in den anderen im Index enthaltenen europäischen
Ländern: Frankreich, Italien und Großbritannien sinkt die
Risikowahrnehmung um sechs bis elf Punkte. Am höchsten ist die Sorge
vor einem atomaren Angriff in Japan (66 Punkte), weniger bedenken
dahingehend haben die Menschen in China (39 Punkte). Renè Bocksch
Wo sind in Europa Atomwaffen stationiert? 16.02.2024
Aktuell sind laut Angaben der Internationalen
Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen noch etwa 180 US-Atombomben des
Typs B61 in Europa stationiert - darunter bis zu 20 auf dem
Fliegerhorst Büchel in der Eifel. Weitere Standorte befinden sich in
Belgien, den Niederlanden, Italien und der Türkei. Ferner verfügen
Frankreich und das Vereinigte Königreich über eigene Nuklearwaffen.
Die 290 Sprengköpfe der sogenannten Force de frappe sind
in U-Boot-gestützten Interkontinentalraketen verbaut beziehungsweise
in Luft-Boden-Raketen, die von Kampfjets abgefeuert werden können.
Die UK Nuclear Deterrent Forces setzt ausschließlich auf
U-Boot-gestützte Interkontinentalraketen und verfügt derzeit laut
Schätzung des Friedensforschungsinstituts
SIPRI über 225 Atomsprengköpfe.
China baut Atomarsenal aus - 16.02.2024 Im
Vergleich zum Vorjahr hat China die Anzahl
seiner atomaren Sprengköpfe ausgebaut. Das geht aus Daten des Friedensforschungsinstituts
SIPRI hervor. Statt der im Januar 2022 veranschlagten 350
Sprengköpfe verfügt Peking nun über 410 einsatzfähige Gefechtsköpfe.
Auch in Russland, Pakistan, Indien und Nordkorea wurden die
Atomarsenale ausgebaut, wie der Blick auf die Grafik zeigt. Die
Gesamtzahl der einsatzfähigen Sprengköpfe taxieren die
Forscher:innen auf 9.576 - davon gehören rund 8.200 Russland und den
USA.
Hinzu kommen fast 3.000 nicht mehr einsatzfähige,
zur Demontage vorgesehen Gefechtsköpfe. Die beiden europäischen
Atommächte Frankreich und Großbritannien kommen gemeinsam auf etwa
515 einsatzfähige Atomsprengköpfe. Aktuell wird außerdem über die
Möglichkeit EU-eigene Atomwaffen zu produzieren debattiert.
Angefacht wurde die Diskussion von Donald Trumps Äußerungen
bezüglich der Sicherheitsgarantie einiger NATO-Mitglieder. Im Falle
seiner Wiederwahl würde er nur die Staaten verteidigen wollen, die
mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Verteidigung
investieren. Renè Bocksch
Weltuntergangsuhr steht auf 90 Sek. vor Mitternacht -
DOOMSDAY CLOCK Die Zeiger der symbolischen
Weltuntergangsuhr stehen auf 90 Sekunden vor Mitternacht – und damit
so dicht an einer globalen Katastrophe wie noch nie zuvor. Die
Weltuntergangsuhr – auch Atomkriegsuhr genannt – beschreibt die
Wahrscheinlichkeit einer möglichen globalen Katastrophe, für die
Menschen verantwortlich sind. Es handelt sich um eine symbolische
Uhr des "Bulletin
of the Atomic Scientists", einem Magazin für
Atomwissenschaftler.
Die aktuelle Umstellung auf 90
Sekunden vor Mitternacht bezieht sich auf die laut Forschern
gestiegene atomare Gefahr im Krieg
in der Ukraine. Wie die Statista-Grafik außerdem zeigt, wurde
die Atomkriegsuhr erstmals im Jahr 2020 unter der Grenze von zwei
Minuten bis Mitternacht justiert. Die Wissenschaftler des Bulletins
gaben die Zeit bis zur ultimativen Katastrophe mit "100 Sekunden"
an. Als Gründe hierfür wurden die Corona-Krise,
der voranschreitende Klimawandel,
die Verbreitung sogenannter Fake
News, d.h. falscher und irreführender Informationen, sowie eine
zugespitzte weltpolitische Lage genannt.
Der russische
Angriff auf die Ukraine verschärft die geopolitische Situation nun
um ein weiteres Mal. Der Katastrophe näher rückte die Welt demnach
auch in den Jahren 1953, als es zum Test von Wasserstoffbomben durch
die USA und der UdSSR kam. Die Katastrophengefahr durch die so
genannte Kubakrise (1962) wird durch die Uhr übrigens nicht
abgebildet. Hintergrund: Die Ausgabe des Bulletin of the Atomic
Scientists, das die doomsday clock publiziert, erschien im Jahr 1962
im November/Dezember – hier war die politische Krise bereits
weitgehend entschärft. Matthias Janson
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