'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Dienstag, 4. Juni 2024

Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht: Online-Beteiligung startet
Die Bundesregierung hat die Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) veröffentlicht. Diese steht online bereit, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und Stakeholdern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft weiterentwickelt zu werden. Dazu können Interessierte auf dialog-nachhaltigkeit.de die Dialogfassung kommentieren und ihre Ideen für ein nachhaltiges, zukunftsfestes Deutschland einbringen.


Eine Beteiligung ist bis zum 26. Juli 2024 möglich. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie adressiert die Bundesregierung zentrale Zukunftsfragen: Was ist erforderlich, damit Politik gleichermaßen den Bedürfnissen heutiger wie künftiger Generationen gerecht wird? Wie sichern wir dauerhaft ein gutes Leben für alle Menschen auf diesem Planeten? Die nun veröffentlichte Dialogfassung wurde von den Ressorts erarbeitet und aus dem Bundeskanzleramt von Staatsministerin Sarah Ryglewski koordiniert.


„Ein nachhaltiges Deutschland ist die beste Antwort auf Klima-, Energie- und Rohstoffkrisen in der Welt. Und es ist der richtige Weg, um unseren Wohlstand nachhaltig zu sichern. Damit das gelingt müssen wir den sozialen Zusammenhalt stärken und uns alle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels begreifen. Es ist deshalb heute wichtiger denn je, ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Das wollen wir mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen,“ so Ryglewski.


Auf der von der Bundesregierung eingerichteten Online-Plattform können Stellungnahmen zu den Kapiteln der Dialogfassung abgegeben, eingesehen und geliked werden. Eine Übersicht der einzelnen Themen ist hier zu finden. Die Beteiligungsplattform beruht auf einer bereits existierenden und durch das Marinekommando der Deutschen Bundeswehr weiterentwickelten Inhouse-Lösung und ist ein gelungenes Beispiel für gelebte ressortübergreifende Nachhaltigkeit.


Alle online eingereichten Beiträge werden von den Fachministerien und dem Bundeskanzleramt für die Weiterentwicklung der DNS ausgewertet. Im Anschluss soll die überarbeitete Strategie bis Ende 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden. DNS - Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 Die DNS bildet den Rahmen für die Umsetzung der von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 beschlossenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung.


Klar ist bereits jetzt: Alle Staaten werden ihre Anstrengungen deutlich verstärken müssen, um die von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossenen 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu erreichen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es seit 2002. Sie wird alle vier Jahre aktualisiert.

Der Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung hat im letzten Jahr mit den Dialogkonferenzen am 19. Oktober in Berlin sowie am 7. Dezember in Bremen begonnen. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess sowie zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter dialog-nachhaltigkeit.de sowie auf unserer Themenseite Nachhaltigkeit.


Update zum neuen Ferienpass
Wie bereits Mitte Mai bekannt gegeben, erhalten Kita-Kinder ab fünf Jahren und Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe II (ausgenommen sind Berufsschülerinnen und – schüler) zum Start in die Sommerferien den neuen Ferienpass von der Stadt. In dem Heft, das kostenlos verteilt wird, sind Gutscheine für zahlreiche Angebote enthalten, die in den Wochen vom 6. Juli bis zum 20. August eingelöst werden können.


Der Ferienpass wird im Laufe dieses Monats über die Duisburger Tageseinrichtungen und Schulen an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben. Kinder die in Duisburg gemeldet sind, aber keine Duisburger Einrichtung besuchen, können sich den Ferienpass vom 1.Juli bis zum 16.August während der Öffnungszeiten in einer der sieben Duisburger Bürgerservicestationen abholen.


Eine vorherige Terminvereinbarung ist dafür nicht erforderlich. Bei Abholung muss jedoch der Ausweis eines Elternteils vorgelegt werden; Schülerinnen und Schüler benötigen zusätzlich eine Schulbescheinigung oder den Schülerausweis. Alle Informationen zum Ferienpass gibt es auch auf Webseite www.duisburg.de/ferienpass


Europawahl am 9. Juni 2024 – Zahlen, Daten, Fakten in Duisburg

Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum zehnten europäischen Parlament statt. In Duisburg sind rund 322.000 Wahlberechtigte in der Zeit von 8 bis 18 Uhr aufgerufen zur Urne zu gehen. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist in 323 Wahlbezirke (an 180 Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden 105 Briefwahlbezirke eingerichtet. Bei der Europawahl gibt es keine Aufteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise. Der jeweils zuständige Wahlraum sowie Angaben zur Barrierefreiheit wurden allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.


Insgesamt sind bei dieser Wahl 92 Prozent aller Wahlräume (Wahlbezirke) barrierefrei zugänglich. Eine Liste aller Duisburger Wahlräume ist auf der Internetseite https://briefwahl.duisburg.de/IWS/start.do?mb=5112000 zu finden. Die 105 Briefwahlvorstände treten in der Erich-Kästner-Gesamtschule, Ehrenstraße 87, 47198 Duisburg (56 Briefwahlvorstände) und in der Gesamtschule Duisburg Süd, Großenbaumer Allee 168, 47269 Duisburg (49 Briefwahlvorstände) zusammen. Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.000 ehrenamtliche Helfende berufen. Bis auf etwa 250 freie „Stellen“ sind alle Wahlvorstände besetzt.


Insgesamt sind 321.801 Duisburger (Stand: 24.5.) für die Europawahl wahlberechtigt. Erstmalig bei einer Europawahl dürfen 27.900 Bürgerinnen und Bürger wählen, davon sind 14.300 erstmalig überhaupt wahlberechtigt. Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG, - die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag: - das 16. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unionsbürger/innen müssen, wenn sie erstmals in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen, einen Antrag stellen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden.


Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde das Wählerverzeichnis zum Stichtag 28. April 2024 erstellt, sodass ab dem 29. April 2024 die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und ab dem 6. Mai 2024 versandt werden konnten. Wahlberechtigung im Fall von Änderungen des Wohnsitzes Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 29. April 2024 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie im Wählerverzeichnis unter ihrer ursprünglichen Wohnadresse eingetragen und können in dem mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.


Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 29. April und 19. Mai 2024 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegt haben, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde. Alle Personen, die zum 28. April 2024 ihren Hauptwohnsitz in Duisburg hatten, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Personen, die bis zum Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt waren, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.


Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis. Sollten sie sich nicht sicher sein, in welches Wahllokal sie müssen, so können sie diese Information bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl
Seit dem 7. Mai 2024 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr entgegengenommen. Ab Mittwoch, 5. Juni 2024, sollten aber – um die Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können - keine Briefwahlanträge mehr postalisch oder online gestellt werden. Der sichere Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die Auszählung. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beim Wahlamt In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg entgegengenommen.


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf. Die acht Briefwahlstellen wurden sowohl zentral im Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg als auch in allen Bezirksämtern eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist die Beantragung der Briefwahl vor Ort möglich und es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.


Alle Briefwahlstellen sind noch entsprechend der regulären Öffnungszeiten und am Freitag, 7. Juni, zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet. Wenn nach Freitag, 18 Uhr, noch für die Wahl relevante Post (zum Beispiel Briefwahl) überbracht werden soll, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, Duisburg-Homberg und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag möglich. Die Briefwahlbeteiligung liegt insgesamt bislang (Stand: 3. Juni, 11 Uhr) bei 59.556. Im Jahr 2019 lag die Briefwahlbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt bei 36.142.


Insgesamt 42.9732 Wähler/innen nutzen dabei den Onlinezugang zum Briefwahlantrag (OLIWA). Der seit vielen Jahren zu beobachtende steigende Trend zur Briefwahl hat sich fortgesetzt. Stimmabgabe am Wahltag Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises in jedem Wahlraum der Stadt Duisburg ihre Stimme abgeben. Ansonsten gilt: Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seine Stimme abgeben, wo sie/er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden oder bei Verlust über Call Duisburg unter 0203/94000 erfragt werden.

In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass bei der Vorsprache im Wahlraum ggf. nicht allein die Vorlage der Wahlbenachrichtigung genügt, sondern grundsätzlich die Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises vom Wahlvorstand verlangt werden kann. Hierauf wurde auch im Text der Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Sollte kein Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis vorgelegt werden können, kann der Wahlvorstand die Person zurückweisen und bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen.


Dies dient der Vorbeugung von Missbrauch und somit ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich ab etwa 22 Uhr vorliegen. Es wird durch den Stadtwahlleiter entsprechend bekannt gemacht. Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Wahlvorstehenden verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt. Dabei wird sichergestellt, dass nur autorisierte Ergebnisse gemeldet und weitergegeben werden.


Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter www.duisburg.de/wahlergebnis verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse nach den Duisburger Stadtbezirken, den Kommunalwahlbezirken und den 323 Wahlbezirken in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden. Am 14. Juni tagt der Stadtwahlausschuss um 15 Uhr öffentlich, um das amtliche Endergebnis der Europawahl festzustellen.


Lernen leicht gemacht Neues IHK-Weiterbildungsprogramm online  
Mit einer Weiterbildung Schwung in die Karriere bringen: Das geht mit den neuen Angeboten der Niederrheinischen IHK. Das Programm umfasst Vorbereitungslehrgänge für Abschlussprüfungen, Praxisstudiengänge, Zertifikatslehrgänge und Seminare für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024.  

Neu dabei sind zum Beispiel die Weiterbildung zum Betrieblichen Klimamanager, zum KI-Manager oder zum Cloud-Business-Experten. Neben vielen innovativen Themen umfasst das Programm auch weiterhin klassische Seminare, Workshops und Lehrgänge – von Excel bis zum Telefontraining. Als Blended Learning finden wieder Praxisstudiengänge zum Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Wirtschaftsfachwirt statt. Die Teilnehmer können sich auf praxisnahen Unterricht und erfahrene Dozenten freuen.  


Das gesamte Weiterbildungsprogramm und weitere Informationen, zum Beispiel zu finanziellen Zuschüssen für berufliche Weiterbildung, finden Interessierte unter https://www.ihk.de/niederrhein/weiterbildung  
Vom 24. bis 28. Juni findet zudem unsere Beraterwoche statt: Unserer IHK-Experten informieren Interessierte in individuellen Terminen vor Ort in Duisburg zu Bildungsangeboten und Fördermitteln in der Region. Ansprechpartner ist Reinhard Zimmer, 0203 2821-208, zimmer@niederrhein.ihk.de


Bauernmarkt in der City am Wochenende parallel zum Umweltmarkt
Der Bauernmarkt in der City wird am Samstag, den 8. Juni parallel zum Umweltmarkt stattfinden und deshalb auf der Königstraße zwischen Averdunkplatz und Hohe Straße aufgebaut. Die Öffnungszeiten des Bauernmarktes bleiben erhalten, die Händler öffnen ihre Stände von 10 Uhr bis 16 Uhr.

Meidericher Sommerfest: Wochenmarkt im hinteren Teil des Bahnhofsvorplatzes
Der Meidericher Wochenmarkt wird am Samstag, den 8. Juni zeitgleich mit dem Sommerfest im Stadtteil stattfinden. Die Marktstände werden deshalb im rückwärtigen Bereich des Bahnhofsvorplatzes aufgebaut. Die Öffnungszeiten des Markts bleiben gleich, die Händler öffnen ihre Stände von 10 Uhr bis 14 Uhr.


Stadtmuseum: Mitmachen und Entdecken – Workshop „Kreative Buttons“
Das Kultur- und Stadthistorische Museum bietet zum Marina-Markt am Sonntag, 9. Juni, von 12 bis 17 Uhr einen Button-Workshop an. Der Workshop findet im Museum am Johannes-Corputius-Platz im Innenhafen statt. Ob passend zur aktuellen Sonderausstellung „Tierische Typen“ mit Tiermotiven, abstrakten Designs oder persönlichen Botschaften - der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Ergebnisse dürfen mitgenommen werden.

Der Workshop richtet sich an Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen. Die Teilnahme am Workshop sowie der Besuch der stadtgeschichtlichen Dauerausstellung sind kostenfrei. Das gesamte Programm ist unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.


Vor 15 Jahren in der BZ: Duisburger Ableger des CVJM feiert in diesen Tagen seinen 100. Geburtstag
"YMCA" - soweit ich mich erinnere, hieß in den `70er Jahren so ein Riesenhit der amerikanischen Popgruppe "Village People". Der Duisburger Ableger des CVJM feiert in diesen Tagen seinen 100. Geburtstag.

Dem dazugehörigen Festgottesdienst feiert der CVJM in der Marienkirche. "Der CVJM war hier bis 1957 beheimatet," erfahre ich in der Predigt. "Erst dann zog er in seine Räumlichkeiten in der Claubergstraße. Und wofür steht der CVJM? Die jungen Leute sollen Gottes Wort hören und es weitererzählen. Doch es geht um mehr. Es gibt gemeinsame Freizeiten. Es gibt die weltweite Gemeinschaft; der CVJM ist in 124 Ländern vertreten. Der Duisburger CVJM unterstützt einen CVJM im afrikanischen Ghana. Dieses Fest ist kein Fest des CVJM und keine Fest der (Helden-)Verehrung. Es soll ein Fest für den Herrn sein." Pfarrer Dr. Wolfgang Neuser, Generalsekretär des CVJM in Deutschland, hält die Predigt.

"Der CVJM ist ein Ort, an dem Alter, Herkunft und Nationalität keine Rolle spielen. Den YMCA gibt es seit dem 4. Juni 1844. Die Menschen werden hier um ihrer selbst angenommen," erfahre ich bei den Grußworten bei dem anschließenden Empfang. "Für Kinder ist dies eine neue Erfahrung. Sie sind hier willkommen und werden akzeptiert. Hier hören ihnen die Erwachsenen zu. Auch wenn wir bislang weder Firmen noch die öffentliche Hand als Sponsoren gefunden haben, so müssen wir unsere Räumlichkeiten trotzdem renovieren. Sie haben Patina angesetzt."

Oberbürgermeister Adolf Sauerland. bedankt sich für die viele ehrenamtliche Hilfe. "Ohne sie funktioniert die Kommune nicht. Solange Leute diese Arbeit freiwillig und aus Pflichtgefühl machen, funktioniert die Gesellschaft noch. Wir leben in einer Gesellschaft des Egoismus und der Selbstsucht. Für mich ist "Geiz ist geil" ein perverser Spruch. Schade, dass er so erfolgreich war. Es ist beruhigend, dass noch an die Zukunft der Werte geglaubt wird. Beim CVJM geht es um Werte wie Familie und Kameradschaft. Es gibt dort zwar auch viel Spaß. Die Spaßgesellschaft steht aber nicht im Vordergrund." AR


  

Gemeinde lädt zum Spotlight-Gottesdienst in die Buchholzer Jesus-Christus-Kirche
Bei „Spotlight“ in der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis geht es um zentrale Fragen des christlichen Glaubens. Beim nächsten Gottesdienst gehen Pfarrerin Sara Randow und ihr Team aus jungen Erwachsenen der Frage nach: „Warum lässt du das zu, Gott?“. Wer mit auf die Suche nach Antworten gehen möchte, ist herzlich eingeladen.

Am Sonntag, 9. Juni 2024 um 17.30 Uhr in der Jesus-Christus-Kirche in Buchholz. Musik macht die Spotlight-Band unter Leitung von Popkantor Daniel Drückes. Sie spielt Worship-Songs zum Mitsingen und Zuhören. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.trinitatis-duisburg.de.

Mitglieder des Vorbereitungsteam zu den "Spotlight"-Gottesdiensten bei einem Planungstreffen (Foto: www.trinitatis-duisburg.de)

 

Bilder hören in der Marienkirche Ensemble CRUSH schafft Klangskulpturen im performativen Raum 
In seiner neu aufgelegten Konzertreihe „Erdklavier  2.0“ lädt das Ensemble CRUSH zu einem unkonventionellen Hörerlebnis: Ganz nach Joseph Beuys werden die erzeugten Klänge und Geräusche als Skulpturen begriffen und erschaffen einen liminalen Raum  der  sich an der Schnittstelle zwischen Konzert und Ausstellung ansiedelt. Neben den Klangkonstellationen aus Akkordeon, Flöte, Cello und Klavier, wird die Orgel als zentrale Akteurin ins Auge gefasst und vervollständigt das Klanglabyrinth. 


Das Projekt „Erdklavier 2.0“ ist eine Ausgestaltung der Idee des Erdklaviers nach Joseph Beuys und setzt seinen Gedanken „daß man Bilder hört und Skulpturen mit dem Ohr wahrnimmt [...]“ in einer 6-gliedrigen Konzertreihe künstlerisch um, in Duisburg am 9. Juni 2024 um 17 Uhr in der Marienkirche, Josef-Kiefer-Str. 6. 

Im Duisburger Gotteshaus sowie in fünf weiteren eindrucksvollen Räumen unterschiedlicher Kirchen werden unter anderem Werke von Erik Satie, John Cage und Igor Stravinsky gespielt, sowie auch das  eigens für das CRUSH Ensemble komponierte Stück „In einem Atem vier“ von Peter Gahn. Die Stücke werden vom Ensemble neu interpretiert und instrumentiert, sodass manche teils simultan erklingen und die Zuschauerschaft dazu einladen ganz unterschiedliche Impressionen mitzunehmen.

Der Eintritt ist frei. Das Projekt wird gefördert u.a. durch die Sparkasse Duisburg und die Stadt Duisburg. Infos zum Veranstaltungsort gibt es im Netz unter www.salvatorkirche.de, zum Ensemble unter https://ensemble-crush.com.  


Das Ensembles CRUSH (Foto: ttps://ensemble-crush.com)



Kompakte Stecker-Solargeräte für den Balkon erzeugen -  Strom für den Eigenbedarf. Gesetzliche Vereinfachungen durch Solarpaket I. TÜV-Verband gibt Tipps zur sicheren Installation und Nutzung von Stecker-Solargeräten und informiert über gesetzliche Neuerungen. Berlin, 30. Mai 2024 – Am 16. Mai ist das Solarpaket I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und weitgehend in Kraft getreten.


Das Gesetzespaket sorgt für Entbürokratisierung und macht es für Bürger:innen einfacher, selbst produzierte Solarenergie zu nutzen. Solargeräte für Balkon, Terrasse oder Garten können sich auf längere Sicht finanziell lohnen und darüber hinaus einen Beitrag zur Energiewende leisten. „An sonnigen Tagen und bei optimaler Ausrichtung produzieren Stecker-Solargeräte ausreichend Strom, um einen erheblichen Beitrag zur Haushaltsstromversorgung zu leisten“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband.


„Die gesetzlichen Neuerungen sorgen für eine einfachere und schnellere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken und sind der richtige Weg hin zu einem klimaneutralen Stromsektor.“ Der TÜV-Verband gibt Tipps zur Anbringung, und Nutzung von Balkonkraftwerken und klärt über gesetzliche Neuerungen auf.

Meldepflichten von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht
Lange Zeit mussten Verbraucher:innen ihr Stecker-Solargerät zum einen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und zum anderen beim lokalen Stromnetzbetreiber anmelden. Seit dem 1. April 2024 entfällt die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber.


Die Registrierung im Marktstammdatenregister beschränkt sich nun auf wenige, einfach zu erfassende Daten und ist unter www.marktstammdatenregister.de erreichbar. Die Nutzung eines Balkonkraftwerks mit einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre war bisher verboten. Eine neue Richtlinie im Solarpaket I erlaubt nun den befristeten Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern. Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre müssen innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme durch den Messstellenbetreiber gegen einen Zweirichtungszähler oder einen modernen, digitalen Stromzähler ausgetauscht werden.


Der Austausch erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beauftragt werden. Verbraucher:innen sollten aber vor dem Kauf überprüfen, ob ihre Wohnung den Anforderungen an Aufstellung und Anschluss eines Stecker-Solargeräts entspricht. Damit die Sonne optimal die Solarzellen bestrahlen kann, sind am besten Wohnungen mit zur Sonne ausgerichtetem Balkon, Terrasse, Dachfläche oder Außenwandfläche geeignet. Ungeeignet für die Montage sind zum Beispiel schattige Plätze hinter der Balkonbrüstung, an der Wand direkt unter dem Balkon des darüber liegenden Stockwerks oder Orte mit dauerhafter Verschattung.


Außerdem sollte sich in unmittelbarer Nähe des Solargeräts eine Außensteckdose befinden, um den erzeugten Strom aufnehmen zu können. Mit den gesetzlichen Änderungen benötigen Mieter:innen für die Anbringung eines Balkonkraftwerks keine Zustimmung der Vermieter:innen mehr. Dennoch ist es ratsam, Vermieter:innen vor der Installation zu informieren, um baurechtliche Probleme auszuschließen. „Solange keine Vorschriften des Denkmalschutzes oder bauaufsichtliche Bestimmungen verletzt werden, steht der Anbringung eines Stecker-Solargeräts nichts im Wege“, so Dinkler.


Ab wann sich das eigene Balkonkraftwerk finanziell lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Neben dem individuellen Verbrauch eines Haushalts spielen vor allem die Ausrichtung der Anlage zur Sonne, etwaige Verschattungen und der Anstellwinkel der Solarmodule eine Rolle für die Berechnung. Bei einer Südausrichtung, einem optimalen Neigungswinkel von 35 Grad ohne Verschattung und einem Stromverbrauch von 2.000 kWh pro Jahr amortisiert sich eine 600-Watt-Anlage nach etwa 5 Jahren. Entsprechende Beispielrechnungen bietet etwa die Hochschule HTW Berlin auf ihrer Website an.


Die bisherige Begrenzung der Einspeiseleistung eines Wechselrichters in das Hausnetz auf 600 Watt wurde mit der Gesetzesänderung auf 800 Watt angehoben. Außerdem steigt die maximal zulässige installierte Leistung der PV-Module auf 2000 Wp (Watt peak). Bei Balkonkraftwerken, die dabei insgesamt mehr als 800 Watt erzeugen, drosselt der Wechselrichter die Einspeisung. Doch mit weiteren Solarpaketen könnte sich die Grenze in naher Zukunft immer mehr der zulässigen Spitzenleistung annähern. Auf sachgemäße Montage achten Balkonkraftwerke bestehen aus mehreren Komponenten: ein bis zwei Solarmodulen: Die Nennleistung eines Moduls liegt bei ca. 300 Watt.


Für Balkonbrüstungen eigenen sich leichtere Solarmodule mit einer Leistung von 50 bis 150 Watt. Es ist auf eine ausreichende Stabilität der Brüstung achten. einem Wechselrichter, der entweder in das Solarmodul integriert oder separat befestigt ist. Die Anschlussleistung des Wechselrichters darf bei maximal 800 Watt liegen. einem Anschlusskabel, das vom Wechseltrichter zu einer geeigneten Außensteckdose führt. einem Schuko-Stecker: Balkonkraftwerke kommen mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker aus, was die Installation erheblich erleichtert.


Eine entsprechende Norm ist in Vorbereitung. „Optional kann ein passendes Strommessgerät für die Funktionskontrolle angebracht werden. So können Verbraucher:innen überprüfen, ob das Stecker-Solargerät funktioniert und nachmessen, wie viel Strom produziert wird“, sagt Dinkler. Ob auf dem Balkon, auf der Terrasse oder an der Hauswand, Balkonkraftwerke müssen mit geeignetem Montagematerial sicher befestigt werden. Denn die Solaranlage muss Wind und Wetter standhalten und darf keinesfalls herabfallen.


„Beim Anbringen von Stecker-Solargeräten ist deshalb besondere Sorgfalt geboten“, sagt Dinkler. „Es gibt unterschiedliche Halterungen für Balkonbrüstungen, Fassaden oder Dächer. Verbraucher:innen sollten darauf achten, dass die Bauteile zum jeweiligen Montageort passen und vom Hersteller mitgeliefert werden. Der Hersteller muss alle Bauvorschriften für die Anbringung berücksichtigen.“

Achtung: Bei der Anbringung an Außenwänden darf die Fassadendämmung nicht beschädigt werden. Grundsätzlich gilt: Verbraucher:innen sollten die Bedienungsanleitung sorgfältig lesen und die angegebenen Montagehinweise unbedingt beachten. Ist das Solargerät sachgemäß montiert, erzeugt das Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Gleichstrom, der im Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Der produzierte Strom fließt dann durch das Anschlusskabel und die Außensteckdose direkt ins Stromnetz der Wohnung.


„Fließt der Solarstrom durch das Hausnetz, zählt der Stromzähler automatisch langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt wird“, sagt Dinkler. „Reicht der selbst erzeugte Strom nicht aus, wird Strom vom öffentlichen Versorger bezogen. Der nicht selbst verbrauchte Strom fließt ins öffentliche Netz und wird mit der Verbrauchsabrechnung verrechnet.“


Sicherheitshinweise beachten und Prüfzeichen berücksichtigen 
Stecker-Solargeräte gelten grundsätzlich als sicher. Ein erhöhtes Brandrisiko besteht im Vergleich zu anderen technischen Anlagen nicht, sofern die Montage sachgemäß erfolgt. „Es sollte immer nur ein Solargerät an eine Steckdose beziehungsweise einen Stromkreis angeschlossen werden. Es sollten niemals mehrere Solargeräte an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, um eine Überlastung und damit einen möglichen Schwelbrand von Steckdose und Stromleitungen zu erzeugen“, sagt Dinkler.


„Damit es nicht zu Sachschäden oder Verletzungen kommt, sollten Verbraucher:innen ausschließlich normgerechte und sicherheitsgeprüfte Solargeräte und Montageteile verwenden.“ Der Wechselrichter sollte die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie an Wechselrichter für größere Photovoltaikanlagen, beispielsweise auf Dächern, gestellt werden. Dabei sollte vor allem eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 für den Wechselrichter geachtet werden.

Um sicherzustellen, dass das Solargerät gemäß den geltenden EU-Richtlinien hergestellt wurde, sollten Verbraucher:innen auf die CE-Kennzeichnung und auf das Prüfsiegel einer unabhängigen Prüforganisation wie den TÜV achten. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS hat den Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 für Stecker-Solargeräte eingeführt. Verbraucher:innen sollten beim Kauf darauf achten, dass dieser Standard eingehalten wird. Ende 2024 soll eine eigene Produktnorm für Stecker-Solargeräte vorliegen.




Gesundheitswirtschaft trägt 10 Prozent zur gesamten Wirtschaftsleistung in NRW bei
Die Bruttowertschöpfung der nordrhein-westfälischen Gesundheitswirtschaft betrug 77,2 Milliarden Euro im Jahr 2023. Das waren 10,1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft damit preisbereinigt um 1,3 Prozent höher als 2022.


Im Durchschnitt aller Bundesländer war in diesem Zeitraum eine Abnahme der preisbereinigten Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft von 1,3 Prozent zu verzeichnen. Während es in der NRW-Gesundheitswirtschaft eine Zunahme der Bruttowertschöpfung von 1,3 Prozent gab, sank in der NRW-Gesamtwirtschaft die Bruttowertschöpfung gegenüber 2022 um 1,0 Prozent. Die Gesundheitswirtschaft entwickelte sich hierzulande auch im Vergleich zum Jahr 2015 positiver als die Gesamtwirtschaft.


Die Wirtschaftsleistung in der NRW-Gesundheitswirtschaft war 2023 preisbereinigt um 13,4 Prozent höher als acht Jahre zuvor (Gesamtwirtschaft: +3,5 Prozent). Jede(r) siebte Erwerbstätige hatte 2023 einen Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich In NRW hatten im Jahresdurchschnitt 2023 mehr als 1,3 Millionen Menschen und damit jede siebte erwerbstätige Person (13,6 Prozent) einen Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 0,1 Prozent und lag damit auf einem ähnlichen Niveau wie 2022.


In den Jahren zuvor wies die Gesundheitswirtschaft eine dynamische Erwerbstätigenentwicklung auf.. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft im Zeitraum 2015 bis 2023 um 16,3 Prozent, während die Gesamtwirtschaft NRWs lediglich ein Plus von 6,0 Prozent verzeichnen konnte. In NRW hatten im Jahresdurchschnitt 2023 mehr als 1,3 Millionen Menschen und damit jede siebte erwerbstätige Person (13,6 Prozent) einen Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich.


Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 0,1 Prozent und lag damit auf einem ähnlichen Niveau wie 2022. In den Jahren zuvor wies die Gesundheitswirtschaft eine dynamische Erwerbstätigenentwicklung auf.. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft im Zeitraum 2015 bis 2023 um 16,3 Prozent, während die Gesamtwirtschaft NRWs lediglich ein Plus von 6,0 Prozent verzeichnen konnte.



So viele Patient:innen warten auf ein Spenderorgan
In Deutschland warten viele Menschen vergeblich auf ein Spenderorgan. Die Statista-Grafik zeigt auf Basis von Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation und dem europäischen Organspende-Netzwerk Eurotransplant, wie viele Menschen 2023 auf eine Niere, Leber, Lunge oder ein Herz gewartet haben und wie viele dieser Organe im vergangenen Jahr transplantiert worden sind. Demnach warten besonders viele vergeblich auf eine Spenderniere.


Die Gründe für die unbefriedigende Lage: Längst nicht jede:r Deutsche hat einen Organspendeausweis und den meisten Krankenhäusern fehlt es an Zeit und Personal, um potenzielle Spender:innen zu erkennen. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 965 postmortale Organspender:innen, die insgesamt rund 2.877 Organe gespendet haben. Das entspricht etwa elf Organspender:innen pro eine Million Einwohner:innen und drei entnommene Organe je Spender:in. Die durchschnittliche Anzahl der Spender:innen variiert dabei von Bundesland zu Bundesland stark, wie eine weitere Statista-Grafik verdeutlicht. Renè Bocksch
Infografik: So viele Patient:innen warten auf ein Spenderorgan | Statista

Hamburger:innen spenden am ehesten Organe
Im vergangenen Jahr wurden hierzulande insgesamt 965 postmortale Organspender:innen realisiert – elf je eine Million Einwohner:innen und damit etwa elf Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Grafik von Statista mit Daten der DSO zeigt, gibt es zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede bei der Anzahl der Organspender:innen. Während es in Hamburg, Bremen und im Saarland 2022 mehr als 20 Organspender:innen je eine Million Einwohner:innen gegeben hat, sind es beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bayern, NRW und Schleswig-Holstein durchschnittlich weniger als zehn.


 In zehn Bundesländern ist die Anzahl der durchschnittlich realisierten Spender:innen im Vergleich zu 2022 gestiegen. Besonders stark war der Zuwachs in Hamburg – 2022 haben hier im Schnitt 15 Personen postmortal gespendet, 2023 ganze 25. Im europäischen Vergleich ist die Organspendebereitschaft der Deutschen eher mittelmäßig. Österreich zählte 2022 beispielsweise etwa 20,2 realisierte Spender:innen, in Portugal waren es sogar 27,4. In Deutschland werden pro Spender:in etwa drei Organe entnommen, dennoch bleiben die Wartelisten lang. Besonders Nieren werden hierzulande benötigt, wie eine weitere Statista-Grafik zeigt.
Infografik: Hamburger:innen spenden am ehesten Organe | Statista

Organspende bleibt in Deutschland in der Familie
Neben der Organspende nach dem Tod ist bei Leber und Niere auch eine Lebenspende möglich. Laut einer gemeinsamen Befragung von YouGov und Statista sind die Deutschen am ehesten dazu bereit, eigenen Familienmitgliedern mit einer entsprechenden Spende auszuhelfen. Die höchste Spendebereitschaft besteht dabei für Kinder und Partner:innen, wie unsere Grafik zeigt. Etwa 60 Prozent der Umfrageteilnehmer:innen gaben an, dem eigenen Nachwuchs oder Lebensgefährt:innen im Ernstfall eine Niere spenden zu wollen.


Eltern und Geschwister würden immerhin noch 40 Prozent mit einem Spenderorgan versorgen. Eine Spende an fremde Menschen oder entfernte Bekannte würden hingegen nur zehn respektive zwölf Prozent der Befragten in Betracht ziehen. Die gesetzliche Grundlage der posthumen Organspende wird hierzulande regelmäßig diskutiert. Auch in Deutschlands Nachbarstaaten ist das Thema Gegenstand politischer und öffentlicher Diskussionen.


So wurde in der Schweiz am 15. Mai per Volksentscheid beschlossen, die enge Zustimmungslösung, bei der die explizite Zustimmung zur posthumen Organentnahme von der betroffenen Person zu Lebzeiten erteilt werden wuss, durch die erweiterte Zustimmungslösung zu ersetzen. Bei dieser Variante können wird eine fehlende Zustimmung zu Lebzeiten oder im Testament als Nichterklärung gewertet und die Angehörigen können über eine Spende entscheiden. In Kraft treten soll das neue Gesetz 2024. Florian Zandt
Infografik: Organspende bleibt in Deutschland in der Familie | Statista

Mehrheit der Deutschen ohne Organspendeausweis
Fast zwei Drittel der Deutschen besitzen keinen Organspendeausweis. Das geht aus einer gemeinsamen Befragung von YouGov und Statista hervor. Wie unsere Grafik zeigt, haben ein Großteil der Ausweisbesitzer:innen selbigen allerdings immer dabei. Rund 25 Prozent aller Befragten tragen ihren Ausweis immer bei sich, bei etwa 11 Prozent befindet sich das Dokument nicht dauerhaft im Geldbeutel. Berücksichtigt man nur die Besitzer:innen von Organspendeausweisen, wird das Verhältnis noch deutlicher: Knapp 70 Prozent aller Menschen mit entsprechendem Dokument haben dieses immer parat.


Die gesetzliche Grundlage der Organspende wird hierzulande regelmäßig diskutiert. Auch in Deutschlands Nachbarstaaten ist das Thema Gegenstand politischer und öffentlicher Diskussionen. So wurde in der Schweiz am 15. Mai per Volksentscheid beschlossen, die enge Zustimmungslösung, bei der die explizite Zustimmung zur posthumen Organentnahme von der betroffenen Person zu Lebzeiten erteilt werden wuss, durch die erweiterte Zustimmungslösung zu ersetzen. Bei dieser Variante können wird eine fehlende Zustimmung zu Lebzeiten oder im Testament als Nichterklärung gewertet und die Angehörigen können über eine Spende entscheiden. In Kraft treten soll das neue Gesetz 2024. Florian Zandt
Infografik: Mehrheit der Deutschen ohne Organspendeausweis | Statista

Deutsche haben am ehesten Angst vor Krebs und Alzheimer
Angst vor einer Demenzerkrankung hat in Deutschland etwa jede:r Zweite. Laut einer Umfrage der DAK sind Alzheimer und Demenz (55 Prozent) nach Krebs (72 Prozent) die am häufigsten genannte Antwort auf die Frage, vor welchen Krankheiten die Befragten Angst haben. Die Angst begründet sich neben dem schwierigen Verlauf auch in der Letalität der Krankheiten. 2021 verzeichnete das Statistische Bundesamt etwa 9.200 Todesfälle von Alzheimer-Patient:innen – 20 Jahre zuvor waren es weniger als die Hälfte. Das Alzheimer-Risiko steigt mit zunehmendem Alter.


Das belegt auch die Statistik der Krankenhauspatient:innen. Rund 89 Prozent der Alzheimer-Patient:innen in Deutschland waren 2021 mindestens 70 Jahre alt. Auch vor plötzlichen lebensbedrohlichen Ereignissen fürchten sich die Deutschen. 50 Prozent der Befragten haben angegeben Angst vor einem Schlaganfall zu haben, weitere 42 Prozent nannten Herzinfarkte. Eine Covid-19-Erkrankung (18 Prozent) ist hingegen nur noch für die wenigsten besorgniserregend. René Bocksch
Infografik: Deutsche haben am ehesten Angst vor Krebs und Alzheimer | Statista

Alkoholvergiftungen im Abwärtstrend
In Deutschland werden seit 2016 jedes Jahr weniger Menschen mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Die Statista-Grafik veranschaulicht diese Entwicklung anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Im Jahr 2022 wurden etwa 11.500 Jugendliche zwischen 10 und 19 Jahren aufgrund von Alkoholvergiftungen stationär behandelt - ein leichter Rückgang um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahl liegt sogar 43,1 Prozent niedriger als vor Beginn der Covid-19-Pandemie im Jahr 2019.


Damals mussten rund 20.300 junge Menschen in diesem Alter ins Krankenhaus eingeliefert werden. Diese Abnahme setzte mit der Pandemie ein, bedingt durch abgesagte Veranstaltungen, Schließungen von Lokalitäten und Kontaktbeschränkungen. Demografische Veränderungen tragen ebenfalls zu dieser Entwicklung bei; die Population der 10- bis 19-Jährigen hat seit 2001 um 16,6 Prozent abgenommen, seit 2019 verzeichnet sie jedoch wieder einen Anstieg um etwa zwei Prozent. Trotz sinkender Zahlen bleibt das Risiko einer Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen besonders groß.


Die Altersgruppe 15 bis 19 Jahre ist dabei nach wie vor am stärksten gefährdet und stellt mit knapp 9.700 Fällen die Mehrheit der hospitalisierten Fälle dar. Die zweitmeisten stationären Behandlungen wurden in der Altersgruppe der 50- bis 54-Jährigen (6.500 Fälle) registriert. Pro-Kopf betrachtet ergibt sich somit für die 15- bis 19-Jährigen ein Wert von 247 Fällen je 100.000 Einwohner:innen, der höchste Vergleichswert unter allen Altersgruppen. Laut den Expert:innen von Destatis gibt es eine deutliche Geschlechterdisparität; im Jahr 2022 wurden rund 48.000 Männer aller Altersgruppen aufgrund von Alkoholvergiftungen eingeliefert, was rund 70 Prozent aller Fälle entspricht.
Infografik: Alkoholvergiftungen im Abwärtstrend | Statista