A3:
Fahrtrichtung Köln nach Vollsperrung der A3 zwischen den Kreuzen
Oberhausen West und Duisburg-Kaiserberg vorzeitig freigegeben
Sonntag, 28. Juli um 21:15 - Die Autobahn
GmbH Rheinland konnte die Fahrtrichtung Köln vorzeitig wieder
freigeben. Die Sperrung in Gegenrichtung dauert noch an. Die
Vollsperrung der A3 zwischen dem Autobahnkreuz (AK)
Duisburg-Kaiserberg und dem Autobahnkreuz Oberhausen-West hatte
Freitag (26.7.), 20 Uhr, begonnen und sollte in beide
Fahrtrichtungen bis Montag (29.7.), 5 Uhr, andauern.
Zahl der Wohnungslosen stark
gestiegen Im Ruhrgebiet - ebenso wie in Gesamt-NRW -
ist die Zahl der Wohnungslosen 2023 erneut gestiegen. Das geht aus
der aktuellen Wohnungslosenstatistik hervor, die das
NRW-Sozialministerium heute vorgelegt hat. Demnach ist die Zahl der
Menschen ohne eigene Wohnung in der Metropole Ruhr zum Stichtag 30.
Juni 2023 auf 21.930 gestiegen. Das waren 24,2 Prozent mehr als ein
Jahr zuvor. NRW-weit wuchs ihre Zahl sogar um 38,6 Prozent auf
108.590.
Der Großteil der in der Statistik erfassten
Menschen ist dabei untergebracht. Sie leben in Notunterkünften oder
wohnen ohne eigenen Mietvertrag in von den Kommunen zur Verfügung
gestellten Wohnungen, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder
bei Bekannten. Ursache für den Anstieg sind die anhaltenden
Fluchtbewegungen, insbesondere aus der Ukraine.
Da fast alle
geflüchteten Menschen zunächst in zentralen Landesunterkünften oder
in kommunalen Unterkünften unterkommen und damit keine eigene
Wohnung haben, werden sie in der Wohnungsnotfallberichterstattung
erfasst. Infos:
http://www.mags.nrw/hilfe-bei-wohnungslosigkeit
Stiftung Lesen: Fußball auf einem Buch balancieren
Es liegt nahe, Fußballbücher als Anlass für eine bewegte Aktion
im Rahmen der Leseförderung zu nutzen. Schließlich fördert Bewegung
unter anderem auch Konzentrationsfähigkeit und Teamfähigkeit. Und
man holt die Kinder ggf. bei einer ihrer Freizeitvorlieben ab ...
Das braucht ihr: ein großer Raum oder Platz im Garten
oder auf dem Schulhof Stoppuhr (ggf. Funktion des Smartphones
nutzen) Fußball Trillerpfeife
Grafik Pixabay
Und so geht's: Markiert eine zum vorhandenen
Platzangebot passende Laufstrecke mit Start und Ziel. Der jeweilige
„Stürmer“ oder die „Stürmerin“ legt nun den Ball auf das
geschlossene Buch und balanciert ihn nach erfolgtem Anpfiff so
schnell wie möglich ins Ziel. Mit dem Anpfiff läuft die Zeit. Bringt
das Kind den Ball ins Ziel, gibt es einen Punkt. Fällt der Ball
vorher runter, wird die Zeit angehalten und notiert. Die „Rangliste“
wird am Ende danach erstellt, wer die meisten Punkte gesammelt hat
bzw. die längste Balancezeit vorweisen kann.
Goldmedaillen-Lesetipps für Olympiafans Zum Start der
Olympischen Spiele in Paris haben wir lustige Geschichten,
informative Sachbücher und packende Erzählungen zusammengestellt. Ob
über Medaillenerfolge, Fairness oder Kampfgeist – die Bücher von
Sportstars wie Kristina Vogel und Alexandra Ndolo begeistern und
motivieren Kinder zum Lesen.
Die Olympischen Spiele in Paris – mit vielen deutschen Athletinnen
und Athleten. Ein toller Anlass, um mit den Sportlerinnen und
Sportlern mitzufiebern und neue Disziplinen zu entdecken. Aber auch
kleine Sportmuffel kommen auf ihre Kosten: Schließlich kann man
prima über herausragende Medaillenerfolge lesen oder sich von den
Geschichten ehemaliger Gewinnerinnen und Gewinner mitreißen lassen.
Bei den Spielen geht es schließlich auch um Themen wie Fairness,
Erfolg und Niederlage, Kampfgeist und Vielfalt.
Unter
den Tipps finden sich lustige Geschichten, informative Sachbücher
und packende Erzählungen: Sogar das Buch der zweifachen
Olympiasiegerin und Lesebotschafterin Kristina Vogel ist dabei.
Bücher und ihre Protagonistinnen und Protagonisten regen die
Fantasie an und knüpfen an Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
an. Aktuelle Themen, wie zum Beispiel die olympischen Spiele in
Paris, sind gute Anlässe, um Kinder für das Lesen zu begeistern, die
bisher noch nicht so gerne zum Buch gegriffen haben.
Wichtig dabei: Kinder bei der Auswahl des Lesestoffs mitentscheiden
lassen und auch Comics, Zeitschriften oder digitale Leseangebote in
den Mix miteinbeziehen. Es lohnt sich dabei, Bezüge herzustellen:
zum Beispiel zu gefeierten Sportlerinnen und Sportlern, aber auch zu
den Themen rund um das Großevent wie Fairness, Sportsgeist,
Motivation und Diversität. So entstehen nicht nur schöne Momente
rund um die Spiele, beim (Vor-)Lesen können sich Groß und Klein über
die Themen austauschen, die ihnen abseits des Sports wichtig sind.
Sportliche Lesebotschafter*innen für das Lesen Wie
wichtig Vorbilder für die Leseförderung sind, zeigen die Ergebnisse
aus dem Vorlesemonitor 2023. Eltern, denen früher selbst vorgelesen
wurde, lesen ihren eigenen Kindern häufiger vor und haben mehr
Bücher zuhause für ihre Kinder. Aber auch die Bücher von prominenten
Vorbildern, die Identifikationsfiguren für Kinder sein können,
eigenen sich, um das Interesse an Geschichten zu wecken und Kinder
zum Lesen zu motivieren.
Für Kristina Vogel, deutsche
Bahnradsportlerin, zweifache Olympiasiegerin und Lesebotschafterin
der Stiftung Lesen ist der Sport untrennbar mit vielen weiteren
Werten verknüpft. Ihr gerade erschienenes Buch „Hier kommt Mila“
dreht sich um Inklusion in der Kita und zeigt deutlich, welche Werte
die olympischen Spiele auch vertreten. Gleiches gilt für „Hier hat
jeder einen Platz“, die Geschichte der erfolgreichen
deutsch-kenianischen Degenfechterin und Lesebotschafterin Alexandra
Ndolo, die das Thema Rassismus und Diskriminierung aufgreift.
Leseempfehlungen zu den olympischen Spielen in Paris Alle
Leseempfehlungen sind von den Expertinnen und Experten der Stiftung
Lesen geprüft. Noch mehr Empfehlungen zum Thema Sport unter: https://www.stiftunglesen.de/loslesen/lesetipps-und-aktionsideen?tx_solr[q]=Sport
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1,55 Milliarden Euro aus immobilisierten russischen
Vermögenswerten für die Ukraine Die EU stellt weitere
1,55 Milliarden Euro für die Ukraine bereit – Geld, das aus den
immobilisierten russischen Vermögenswerten stammt. Diese
außerordentlichen Einnahmen der Zentralverwahrer (CSD, Central
Securities Depository) wurden der Kommission als erste Tranche am
23. Juli zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden über die
Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität
bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten
der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, betonte: „Die EU
steht an der Seite der Ukraine. Für das Geld des Kremls gibt es kein
besseres Symbol und keine bessere Verwendung, als die Ukraine und
ganz Europa zu einem sichereren Lebensort zu machen.“
Der Hohe Vertreter der EU für Sicherheits- und Außenpolitik Josep
Borrell fügte hinzu, es gehe um konkrete Unterstützung vor Ort: „Mit
den 1,4 Milliarden Euro, die der Europäischen Friedensfazilität
zugewiesen wurden, werden wir insbesondere den Erwerb vorrangiger
militärischer Ausrüstung finanzieren - Luftabwehr und Munition für
Artillerie- sowie die Beschaffung für die ukrainische
Verteidigungsindustrie.“
Bereitstellung über zwei Wege
Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität und die
Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als Unterstützung für die
militärischen Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des
Landes.
Die Immobilisierung der Vermögenswerte der
russischen Zentralbank ist das Ergebnis der EU-Sanktionen gegen
Russland, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
verhängt wurden. Die außerordentlichen Einnahmen, die von
EU-Betreibern erzielt werden, gehören nicht Russland und werden von
Zentralverwahrern gehalten. Die EU hat nun damit begonnen, diese
Einnahmen in die Ukraine zu leiten.
Hintergrund Als
Reaktion auf den brutalen und ungerechtfertigten Einmarsch Russlands
in die Ukraine haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
mehrere Sanktionspakete beschlossen. Dabei wurden auch die
Vermögenswerte der russischen Zentralbank, die in der EU gehalten
werden, gesperrt. Das bedeutet, dass keine Transaktionen im
Zusammenhang mit Vermögenswerten und Rücklagen der russischen
Zentralbank und der mit ihr verbundenen Einrichtungen erlaubt sind.
Das wiederum führt zu einer außergewöhnlichen und ungewöhnlichen
Anhäufung von Barmitteln und Einlagen in den Bilanzen von
Zentralverwahrern aus fällig werdenden Finanzinstrumenten und
generiert außerordentliche Einnahmen.
Im Anschluss an
Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters hat der Rat im
Februar 2024 Folgendes beschlossen: Zentralverwahrer, die
Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank im Wert von
mehr als 1 Million Euro halten, die infolge von EU-Sanktionen
stillgelegt wurden, müssen außerordentliche Kassenmittel, die sich
aufgrund von EU-Sanktionen angesammelt haben, zurücklegen müssen und
dürfen nicht über die daraus resultierenden Nettoeinnahmen der
EU-Wirtschaftsbeteiligten verfügen.
Im Anschluss an die
Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters im März hat der
Rat am 21. Mai 2024 eine Reihe von Rechtsakten angenommen, die die
Verwendung dieser Nettogewinne zugunsten der Ukraine ermöglichen.
Vor 10 Jahren in der BZ:
Einkaufscenter-Fusion - und Forum-
sowie
Königsgalerie-Betreiber Corio ist dabei Der
französische Shoppingcenter-Investor Klépierre will den
niederländischen Konkurrenten Corio übernehmen. Corio
betreibt fünf deutsche Einkaufszentren, darunter das Forum
und die Königsgalerie Duisburg. Sollte die Fusion zustande
kommen, würden damit 182 Center in 16 europäischen Ländern
im Wert von über 21 Mrd. Euro in einer Hand liegen. Die
Übernahme wird mit über 7 Mrd. Euro beziffert. Die
Top-Aktionäre der beiden Unternehmen sollen
Nachrichtenagenturen zufolge dem Angebot bereits
zugestimmt haben.
Juli 2014:
Deichsanierung Mündelheim: Kommende Woche geht es
los Nach langjähriger Planungsphase beginnen
in der kommenden Woche die Arbeiten zur Deichsanierung
Mündelheim. Die Sanierung und teilweise Rückverlegung des
Rheindeiches ist ein wichtiger Beitrag für den
Hochwasserschutz in Düsseldorf und Duisburg.
Der rund
7,7 km lange Deich zwischen Düsseldorf - Bockum und
Duisburg – Ehingen entspricht nicht mehr dem Stand der
Technik und muss daher saniert werden. Neben der Sanierung
erfolgt im dritten von insgesamt vier Bauabschnitten die
Rückverlegung des Deiches zur Schaffung von
Retentionsraum, wodurch eine Entschärfung von
Hochwasserspitzen erreicht wird.
In einem ersten
Schritt wird das Baufeld eingezäunt, um anschließend die
erforderliche ca. drei Kilometer lange Baustraße zwischen
Düsseldorf-Wittlaer und dem bereits erstellten
Verkehrsknotenpunkt an der B 288 in Duisburg-Mündelheim zu
errichten. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden
ebenfalls hergerichtet. Mit der Fertigstellung der
Baustraße wird Ende August gerechnet. Die Erdarbeiten der
Deichsanierung beginnen noch vor der kommenden
Hochwassersaison und werden bis Ende Oktober fortgesetzt.
Im Zuge der Arbeiten wird insgesamt rund 470.000 m³
Boden verbaut. Dies entspricht einer Menge von 30.000
LKW-Ladungen. Die Investitionskosten für den Erddeich
liegen bei 24 Mio. Euro. Der neue Deich wird
voraussichtlich im Sommer 2017 fertiggestellt sein.
Rheingemeinde lädt zum Spieleabend
Ob klassisches Brettspiel, Kartenspiel oder Partyspiel -
Gesellschaftsspiele machen Spaß. Das haben auch die Teilnehmenden
der Borkumfreizeit der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg
erfahren, denn sie hatten auf der Insel jeden Abend jede Menge
Freude an den verschiedensten Gesellschaftsspielen. Nun soll der
Spaß auch zuhause bei Spieleabenden weitergehen, und die
Rheingemeinde lädt zum Mitmachen ein.
Das erste Treffen
gibt es im Wanheimer Gemeindehaus, Beim Knevelshof 45, am Montag,
29. Juli 2024 um 17 Uhr. Wer mag, kann auch gerne sein
Lieblingsspiel mitbringen und es den anderen vorstellen. Zur
Stärkung gibt es Getränke und kleine Snacks. Fragen beantwortet Ute
Theisen (0177/8066048, ute.theisen.1@ekir.de) gerne.
Ausbau von Gigabit-Netzen: Kommission genehmigt Änderung
einer deutschen Förderregelung
Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer deutschen
Beihilferegelung nach den EU‑Beihilfevorschriften geprüft und
genehmigt, bei denen es um eine Förderung des Ausbaus von sehr
schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit
geht. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für
Wettbewerbspolitik, sagte: „Die überarbeitete Regelung wird in
Deutschland zu einer wesentlichen Verbesserung der Verfügbarkeit von
Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten führen.
Gigabit-Netze werden die Download- und Upload-Geschwindigkeiten der
bestehenden Netze mindestens verdreifachen.“
Laufzeit wird bis Ende 2028 verlängert, Mittel werden
aufgestockt Die Regelung war ursprünglich im November 2020 genehmigt
worden und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Durch die
Änderungen wird die Laufzeit der Regelung bis zum 31. Dezember 2028
verlängert und ihre Mittelausstattung um 26 Milliarden Euro
aufgestockt. Zudem wird sie an die Breitbandleitlinien von 2023
angepasst.
Die deutsche Regelung Deutschland hat bei der
Kommission die geplante Änderung und Verlängerung der bestehenden
Förderregelung für den Ausbau fester Breitbandnetze angemeldet, die
Endnutzern Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s
(Gigabit/s) im Download- und Upload („symmetrisch“) zur Verfügung
stellen sollen.
Auf der Grundlage der geänderten
Regelung können Beihilfen für Gebiete gewährt werden, in denen die
folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: i) In dem Gebiet
ist nur ein Netz vorhanden, das Datenraten von mehr als 100 Mbit/s
(Megabit pro Sekunde) im Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im
Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt;
ii) das vorhandene Netz kann nicht durch geringfügige
Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten von
mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload
bereitzustellen; iii) innerhalb desselben Zeithorizonts ist keine
Investition in ein Netz mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s im
Download und 150 Mbit/s im Upload geplant.
Darüber
hinaus werden die Mittel um 26 Milliarden Euro aufgestockt vor,
wodurch sich das Gesamtbudget auf 38 Milliarden Euro erhöht. Die
Budgeterhöhung wird zu gleichen Teilen aus dem Gesamthaushalt des
Bundes (13 Milliarden Euro) und den Haushalten der Länder und
lokalen Gebietskörperschaften (13 Milliarden Euro) finanziert. Die
geänderte Regelung wird bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Sie zielt
darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen
Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem Gigabit-Netz zu
verschaffen.
Die Beihilfen werden lokalen
Gebietskörperschaften gewährt, die i) das in ihrem Eigentum stehende
Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann im Wege eines offenen,
transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen
Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen oder ii) sowohl
den Aufbau als auch den Betrieb des Gigabit-Netzes ausschreiben
können.
Mit der geänderten Regelung wird der Ausbau der
Infrastruktur (z. B. Leerrohre, Kabelverzweiger, Knotenpunkte oder
unbeschaltete Glasfaserleitungen) und aktiver Ausrüstung für die
Gigabit-Netze finanziert. Die Beihilfen werden in Form von direkten
Zuschüssen gewährt und decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen
Kosten. Beihilferechtliche Würdigung der Kommission Die Kommission
hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft,
insbesondere nach Artikel 107
Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die
Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten
Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Breitbandleitlinien
von 2023, die erläutern, wie die Vereinbarkeit von staatlichen
Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze und einschlägiger
Dienste mit den Beihilfevorschriften geprüft wird.
Im
Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest: Die
geänderte Regelung hat einen Anreizeffekt für den Ausbau von
Gigabit-Netzen, da die Beihilfe auf Gebiete beschränkt ist, in denen
private Betreiber nicht zu Investitionen bereit sind, da die hohen
Errichtungskosten dort nicht durch die erwarteten Einnahmen
ausgeglichen werden. Die geänderte Regelung wird die Verfügbarkeit
von Gigabit-Anbindungen mit symmetrischen Datenraten in den
Zielgebieten verbessern. Die geänderte Regelung ist erforderlich, um
ein Marktversagen in den Zielgebieten zu beheben.
Die
Beihilfe ist angemessen, da sich die Maßnahme auf i) eine gründliche
Kartierung der vorhandenen Breitbandnetze und ii) öffentliche
Konsultationen zu künftigen Ausbauplänen stützt, mit denen
sichergestellt wird, dass mit der öffentlichen Maßnahme
Marktversagen behoben wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass
private Investitionen verdrängt werden. Die geänderte und
verlängerte Regelung enthält ausreichende Vorkehrungen, um
unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen in Grenzen zu halten
und zu verhindern, dass die Handelsbedingungen in einer Weise
beeinträchtigt werden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen
würde.
Insbesondere werden alle privaten
Beihilfeempfänger auf der Grundlage offener, transparenter,
diskriminierungsfreier und wettbewerblicher Auswahlverfahren im
Einklang mit den EU-Vergaberichtlinien ausgewählt,
der Grundsatz der Technologieneutralität wird gewahrt, und es wird
ein wirksamer Zugang auf Vorleistungsebene gewährleistet. Deshalb
hat die Kommission die geänderte Regelung nach den
EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Hintergrund Breitbandanschlüsse
sind für das Wirtschaftswachstum und für Innovation in allen
Wirtschaftszweigen sowie für den sozialen und territorialen
Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung.
Die
von Deutschland angemeldete Maßnahme leistet zudem einen Beitrag zu
den strategischen Zielen der EU, die in der Gigabit-Mitteilung,
der Mitteilung
„Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, der Mitteilung
„Digitaler Kompass“ und dem Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm
für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ festgelegt sind. Laut dem Länderbericht
2024 zur digitalen Dekade waren im Jahr 2023 rund 75 Prozent der
Haushalte in Deutschland an feste Netze mit sehr hoher Kapazität
angebunden, was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.
Online-Lieferung von Lebensmitteln/Mahlzeiten:
Kommission leitet Kartellverfahren ein Die Europäische
Kommission prüft, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an
einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von
Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern gegen
EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Dazu wurde ein
förmliches Kartellverfahren eingeleitet.
Die für
Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager sagte: „Online-Lieferdienste für Lebensmittel bilden einen
schnell wachsenden Wirtschaftszweig, in dem der Wettbewerb geschützt
werden muss. Darum prüfen wir, ob Delivery Hero und Glovo Absprachen
getroffen haben, um Märkte untereinander aufzuteilen und keine
Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Falls sich die Vermutungen
bestätigen, könnten diese Verhaltensweisen einen Verstoß gegen die
EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen und möglicherweise negative
Auswirkungen auf die Preise, die Auswahl für die Verbraucher und die
Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer haben.“
Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten
Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Das in Deutschland ansässige
Unternehmen Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine
Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige
Kontrolle über das Unternehmen erwarb. Bedenken der EU-Kommission,
ergebnisoffenes Verfahren Die Kommission hat Bedenken, dass die
beiden Unternehmen vor der Übernahme räumliche Märkte untereinander
aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen (z. B. über
Geschäftsstrategien, Preise, Kapazitäten, Kosten und
Produkteigenschaften) ausgetauscht haben könnten.
Ferner
hegt die Kommission den Verdacht, dass die Unternehmen vereinbart
haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Diese
Verhaltensweisen könnten durch die Minderheitsbeteiligung von
Delivery Hero an Glovo ermöglicht worden sein. Wenn sich die
Vermutungen bestätigen, könnte das Verhalten der Unternehmen gegen
die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, denen zufolge Kartelle und
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) und Artikel 53
des EWR-Abkommens).
Die Kommission wird dieser
eingehenden Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren wird
ergebnisoffen geführt.
Hintergrund Im Juni 2022 und
im November 2023 hatte
die Kommission unangekündigte Prüfungen in den Räumlichkeiten von
Delivery Hero und Glovo durchgeführt. Das in Deutschland ansässige
Unternehmen Delivery Hero ist im Bereich der Bestellung und
Lieferung von Lebensmitteln tätig. Das Unternehmen ist gegenwärtig
in mehr als 70 Ländern weltweit vertreten und kooperiert mit mehr
als 500.000 Restaurants. Delivery Hero ist an der Frankfurter Börse
notiert.
Das in Spanien ansässige Unternehmen Glovo ist
ebenfalls im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln
tätig und gegenwärtig in mehr als 1.300 Städten in 25 Ländern
weltweit vertreten. Nachdem Delivery Hero im Juli 2022 die Mehrheit
der Anteile an Glovo erwarb, wurde Glovo zur Tochtergesellschaft von
Delivery Hero. Mit der heute eingeleiteten Untersuchung verfolgt die
Kommission ihre Bemühungen, im Bereich der Online-Lieferung von
Mahlzeiten und Lebensmitteln für die Verbraucher für Auswahl zu
angemessenen Preisen zu sorgen.
Die Untersuchung trägt
auch den Bemühungen der Kommission Rechnung, einen fairen
Arbeitsmarkt zu gewährleisten, auf dem Arbeitgeber keine Absprachen
treffen, um Umfang und Qualität der Möglichkeiten für Arbeitnehmer
einzuschränken, sondern um Talente konkurrieren. Es handelt sich um
das erste förmliche Untersuchungsverfahren zu
Abwerbeverzichtsvereinbarungen („No-Poach“-Vereinbarungen), das von
der Kommission eingeleitet wurde.
Halbzeit bei den sommerlichen Orgelkonzerten in der
Friedenskirche Die Tradition der sommerlichen
Orgelkonzerte in der Hamborner Friedenskirche hat sich auch in
diesem Jahr bewährt. So gab und gibt es an sechs Mittwoch-Abenden
jeweils um 19.30 Uhr in dem Gotteshaus an der Duisburger Straße 174
klangvolle Orgelmusik zu hören. Zu Gast sind wieder Musikerinnen und
Musiker aus anderen Städten. Und wenn das Wetter mitspielt, kann das
kulturinteressierte Publikum im Kirchgarten mit ihnen nach den
Konzerten bei einem Getränk ins Gespräch kommen.
Mit dem
Konzert am kommenden Mittwoch, 31. Juli ist Halbzeit. Gastmusikerin
Elisabeth Stoll aus Frankfurt stellt es unter den Titel „Ich ruf zu
dir“ und spielt Werke von Bach, Krebs, Mendelssohn und Buxtehude.
Weitere Sommerkonzerte in der Friedenskirche folgen am 7. August
(mit Benjamin Gruchow) und am 14. August (Johannes Klüser, Orgel).
Der Eintritt kostet jeweils zehn Euro; ermäßigt fünf
Euro. Und für jedes Konzert gilt: Wenn das Wetter mitspielt, kann
das kulturinteressierte Publikum im Kirchgarten mit den Muszierenden
nach den Konzerten bei einem Getränk ins Gespräch kommen. Bei
Rückfragen oder Wünschen zu weiteren Informationen zu den Konzerten
können Interessierte gerne eine Mail an Tiina Marjatta Henke
(tiinamarjatta@posteo.de) senden.
Elisabeth Stoll (Foto: Kea Radons).
Rasenlabyrinth auf
der Neudorfer Kirchenwiese will zum Nachdenken über Flucht anregen
Duisburg, 26. Juli 2024 - Auch in diesem Jahr ergeben
gemähte Wege auf der Pfarrwiese neben der Christuskirche,
Bismarckstraße Ecke / Gustav-Adolf-Straße, zusammen mit dem bewusst
stehen gelassenen Gras ein Rasenlabyrinth. Das Motto des
diesjährigen Wiesenwegs sind Zeilen von Bruce Springsteen, mit denen
der weltbekannte Musiker die Perspektivlosigkeit eines
lateinamerikanischen Flüchtlings besingt und zugleich von dessen Mut
zum Aufbruch ins gelobte Land jenseits der Grenze spricht: „Denn was
sind wir, ohne Hoffnung in unseren Herzen?“
Reiner
Siebert und weitere Engagierte der Gemeinde haben dazu für
verschiedene Stationen des Labyrinths Texte und Informationen
zusammengestellt, die Besucherinnen und Besucher als Folientext, als
Bild oder als QR-Code, der zu einem Video führt, zusammengestellt.
Der Weg zitiert Flucht als Thema in der Bibel, er führt aktuelle
Berichte und Geschichten von Geflohenen auf, die in Neudorf Herberge
oder Heimat gesucht haben, bis hin zu Glaskugeln in durchsichtigen
Kisten, die die Anzahl der Flüchtlinge weltweit symbolisieren und
sie ins Verhältnis zur Bevölkerung in Deutschland setzen.
An der letzten Station kann man sich auf einer hölzernen Bank -
aus den Kirchbänken der Christuskirche recycelt - niederlassen und
in einer „Aufklappkarte“ Bruce Springsteens Song „Across the Border“
hören und dazu den Text mit Übersetzung lesen. Am Ausgang können
kleine ‚Merkzettel‘ mitgenommen werden, auf denen die QR-Codes der
verwendeten Internet-Quellen aufgelistet sind.
Die Evangelische
Kirchengemeinde Duisburg Neudorf-West lädt Interessierte herzlich
zum Durchwandern und Betrachten des Labyrinths ein; es ist bis
September durchgehend zum Verweilen und Nachdenken geöffnet und wird
regelmäßig nachgemäht. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.hochfeld-neudorf.de.
Teil des diesjährigen Wiesenlabyrinthes (Foto: Hartmut Hansen).
39 % der Ehepaare wählten 2020 die
Steuerklassenkombination III und V • 39 % aller
zusammenveranlagten Paare mit ausschließlich Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit entschieden sich für die beliebte
Steuerklassenkombination III und V • Bei weiteren 25 % erzielte
nur ein Partner oder eine Partnerin Arbeitseinkommen in Steuerklasse
III • Knapp 36 % der Paare wurden zusammen in Steuerklasse IV
veranlagt
Ehepaare beziehungsweise in eine
Lebenspartnerschaft eingetragene Paare entscheiden sich nach wie vor
mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V, wie die
Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das
Veranlagungsjahr 2020 zeigen. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, wählten von den insgesamt rund 5,3
Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit knapp 2,1 Millionen Paare
(39 %) diese Steuerklassenkombination.
Bei weiteren 1,3
Millionen Paaren (25 %) erzielte nur eine der beiden Personen
Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse III
eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige (36
%) waren in Steuerklasse IV eingetragen.
Drei Viertel der Personen in
Steuerklasse III sind männlich Wie die Ergebnisse der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik 2020 weiter zeigen, stellten Männer mit
fast 7,7 Millionen Steuerfällen mehr als drei Viertel aller
Lohnsteuerfälle in der Steuerklasse III. Frauen fanden sich dagegen
mit knapp 3,3 Millionen Steuerfällen über achtmal häufiger in der
Steuerklasse V wieder als Männer (386 050 Steuerfälle).
Die Daten zeigen auch die Auswirkungen der Wahl der Steuerklasse auf
den Lohnsteuerabzug, also die von den Arbeitgebern einbehaltene
Lohnsteuer, die dann an die Finanzämter abgeführt wird. So liegt das
Verhältnis aus einbehaltener Lohnsteuer und der zugrundeliegenden
Bruttolohnsumme für Steuerfälle der Steuerklasse III im Durchschnitt
bei 16 %, während es für Steuerfälle der Steuerklasse V etwa 21 %
beträgt. Mit der Wahl der Steuerklassenkombination III und V wird
also der Lohnsteuerabzug für das in der Regel höhere Einkommen der
Steuerklasse III zu Lasten des niedrigeren Einkommens in
Steuerklasse V reduziert.
E-Scooter-Unfälle: 42 % der Verunglückten im Jahr 2023
jünger als 25 Jahre • Zahl der E-Scooter-Unfälle mit
Personenschaden um 14 % auf 9 425 im Jahr 2023 gestiegen, Zahl der
Todesopfer gegenüber Vorjahr von 11 auf 22 verdoppelt • Falsche
Fahrbahnnutzung und Alkoholeinfluss häufigste Unfallursachen •
Anteil der E-Scooter am Unfallgeschehen weiterhin gering, nimmt aber
leicht zu
E-Scooter sind aus dem Straßenbild in Deutschland
nicht mehr wegzudenken. Das führt auch zu Unfällen mit diesen
Verkehrsmitteln. Besonders junge Menschen sind in solche
E-Scooter-Unfälle verwickelt. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, waren im vergangenen Jahr 41,6 % der
verunglückten E-Scooter-Fahrenden jünger als 25 Jahre, 80,4 % waren
jünger als 45 Jahre.
Dagegen gehörten nur 3,4 % der
E-Scooter-Nutzenden, die an einem Unfall mit Personenschaden
beteiligt waren, zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den
Unfallopfern, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war
der Anteil in dieser Altersgruppe mit 19,6 % deutlich höher.
Gleichzeitig war nur knapp die Hälfte (48,7 %) von ihnen jünger als
45 Jahre, nur 22,1 % waren nicht älter als 25 Jahre.
Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 in
Deutschland 9 425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren
14,1 % mehr als im Jahr zuvor (8 260 Unfälle). Dabei kamen insgesamt
22 Menschen ums Leben. Die Zahl der Todesopfer hat sich damit
gegenüber 2022 verdoppelt, damals starben 11 Menschen
bei E-Scooter-Unfällen.
1 220 Menschen wurden 2023
schwer verletzt und 8 911 leicht. 83,0 % der Verunglückten waren
selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 21 der 22
Todesopfer. Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam
abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das
Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt.
Häufigste Ursachen im Jahr 2023: Falsche Nutzung der
Fahrbahn und Alkohol 66,3 % der E-Scooter-Unfälle mit
Personenschaden im Jahr 2023 wurden von der Fahrerin oder dem Fahrer
des E-Scooters verursacht. Unfälle können nicht immer auf einen
einzigen Grund zurückgeführt werden. Häufig registriert die Polizei
bei einem Unfall mehrere Fehlverhalten. Insgesamt registrierte die
Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern, die in einen Unfall
mit Personenschaden verwickelt waren, in 9 296 Fällen Fehlverhalten.
Das häufigste Fehlverhalten mit einem Anteil von 19,4 %
war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege.
Die E-Scooter-Nutzenden müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder
Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder
Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
Vergleichsweise häufig legte die Polizei den E-Scooter-Fahrerinnen
und -Fahrern das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Last (15,1 %).
Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei
Fahrradfahrenden 8,1 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie
Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern 7,4 %. Nicht angepasste
Geschwindigkeit war das dritthäufigste Fehlverhalten, das die
Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern feststellte (7,0 %),
danach folgte die Missachtung der Vorfahrt (5,8 %).
60 % der E-Scooter-Unfälle ereigneten sich in Großstädten
Unfälle mit E-Scootern geschehen besonders häufig in Großstädten. Im
Jahr 2023 wurden 59,8 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in
Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
registriert. Bei Unfällen mit Pedelecs (30,1 %) oder Fahrrädern ohne
Hilfsmotor (45,2 %) war der Anteil deutlich geringer. Mehr als ein
Drittel (36,4 %) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden spielten
sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnerinnen
und Einwohnern ab.
Bei Unfällen mit Pedelecs waren es
dagegen 12,3 %, bei Fahrrädern ohne Motor 26,3 %. Ein Drittel der
E-Scooter-Unfälle waren Zusammenstöße mit Pkw Von den
9 425 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2023 waren
3 189 (33,8 %) Alleinunfälle – das heißt, es gab keine
Unfallgegnerin beziehungsweise keinen Unfallgegner. 12 der 21
auf E-Scootern Getöteten kamen bei Alleinunfällen ums Leben.
Bei den Verletzten traf dies auf 38,9 % zu. An knapp zwei
Dritteln (6 115) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine
zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer
beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer
(3 930 Unfälle). Knapp die Hälfte (48,0 %) der
verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen
Zusammenstößen mit Pkw.
Zum Vergleich: An 913
(9,7 %) E-Scooter-Unfällen waren Radfahrende beteiligt, bei diesen
Zusammenstößen verletzten sich aber nur 4,5 % der
verunglückten E-Scooter-Fahrenden. Anteil an Unfällen mit
Personenschaden binnen Jahresfrist von 2,9 % auf 3,2 % gestiegen
Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise
geringe Rolle: 2023 registrierte die Polizei insgesamt 291 890
Unfälle mit Personenschaden, lediglich an 3,2 % war
ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt.
2022 war der Anteil mit 2,9 % noch etwas geringer. Deutlich
wird der Unterschied im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2023
hat die Polizei deutschlandweit rund 94 468 Unfälle mit
Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer
beteiligt waren, das war ein knappes Drittel (32,4 %) aller Unfälle
mit Personenschaden. 446 Menschen, die mit einem Fahrrad unterwegs
waren, kamen dabei ums Leben, 14 464 wurden schwer verletzt, 80 050
leicht.
Wer dominiert das Chip-Foundry-Geschäft
Der Erfolg von Künstlicher Intelligenz und speziell
Unternehmen wie Nvidia und OpenAI feuert das globale KI-Wettrüsten
an. Entsprechend hoch ist der Bedarf an leistungsstarken
Computer-Chips. Nvidia verkauft zwar auf KI ausgerichtete Produkte,
stellt die Halbleiter dafür aber nicht selbst her. Diese Aufgabe
fällt TSMC zu, einer Chip-Foundry aus Taiwan. Foundries fertigen
alle Arten von Halbleitern für
Unternehmen, die selbst keine Chips produzieren können oder wollen.
Auf dem Gebiet der Halbleiter-Foundries kommt kein
anderes Unternehmen auch nur annähernd an die Dominanz von TSMC
heran. Daten von Counterpoint
Research zeigen, dass TSMC im ersten Quartal 2024 einen
umsatzbasierten weltweiten Marktanteil von 62 Prozent hatte. Dies
ist nicht überraschend, da TSMC seit Jahrzehnten Chips für Nvidia
herstellt und Nvidia Schwierigkeiten hat, die steigenden Nachfrage
nach Hardware zu bedienen. Laut Counterpoint Research wird die
Nachfrage 2025 voraussichtlich noch weiter ansteigen.
Es
ist zwar unklar, wann der Damm dieses besonderen Hypes bricht und
wie sich dies auf die Gewinne von TSMC und
Nvidia auswirken wird, aber es ist unwahrscheinlich, dass der
Marktanteil von TSMC größere Einbußen erleiden wird. In der
Vergangenheit hatte TSMC mindestens seit Mitte 2021 einen
Foundry-Marktanteil von über 50 Prozent und war damit viermal so
groß wie sein größter Konkurrent Samsung Foundry. Der
Foundry-Marktanteil von Samsung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen,
da das Unternehmen auch Chips für die eigenen Produkte herstellt.
Rund 80 Prozent aller Einnahmen aus dem
Halbleiter-Foundry-Bereich teilen sich auf südkoreanische und
taiwanesische Unternehmen auf, wobei GlobalFoundries aus den USA in
den letzten drei Jahren einen Anteil von acht bis sechs Prozent
erreichte. Eine der interessanteren Geschichten der letzten Monate
ist der Aufstieg von SMIC, das laut der Analyse von Counterpoint
Research für das erste Quartal nun an dritter Stelle der weltweiten
Foundry-Einnahmen steht.
Laut dem Factbook
2024 der Semiconductor Industry Association, einer
US-amerikanischen Lobbygruppe, hatte China im Jahr 2023 einen
Marktanteil von 29 Prozent am weltweiten Halbleiterumsatz und war im
selben Jahr für 53 Prozent des Halbleiterumsatzes im
asiatisch-pazifischen Raum verantwortlich. Renè Bocksch
Verlagerung der globalen Chip-Produktion
Die weltweite Halbleiterproduktion hat sich in den vergangenen 30
Jahren geografisch verlagert. Daten der Boston
Consulting Group und der Semiconductor Industry Association zeigen,
wie sehr sich die Chip-Produktion in den letzten Jahrzehnten von
ihren traditionellen Hochburgen entfernt hat und dass die jüngsten
Initiativen zur Wiederaufnahme der Produktion dort gerade erst
begonnen haben.
Im Jahr 1990 dominierten Japan, Europa
und die USA die Halbleiterproduktion,
doch mit dem Markteintritt von Südkorea, Taiwan und schließlich
China sank der Marktanteil der drei ursprünglichen
Produktionsstandorte auf nur noch 37 Prozent im Jahr 2020.
Während sich der Rückgang in Japan trotz angekündigter Regierungsinitiativen bis
2030 fortsetzen dürfte, wird erwartet, dass die Produktion in Europa
und den USA wieder steigt, da sich Investitionen wie der CHIPS Act
der Biden-Regierung beginnen auszuzahlen. Die Daten zeigen jedoch,
dass die jahrzehntelange Vernachlässigung der Chip-Industrie einen
schwer einzuholenden Rückstand verursacht haben.
Welche Branchen treiben den Chipabsatz an? In
den letzten Jahrzehnten sind Halbleiter nicht
nur in Geräten wie Smartphones, Computern oder Haushaltsgeräten
allgegenwärtig geworden, sondern auch in der Fertigung, z. B. in der
Automobilindustrie oder bei Industrierobotern. Doch welche Branchen
haben den größten Anteil an den gekauften Halbleitern?
Daten aus dem Factbook
2024 des US-Lobbyverbands Semiconductor Industry Association (SIA) zeigen,
dass der Großteil der 2023 gekauften Chips in den Segmenten PC und
Kommunikation eingesetzt wird. Ersteres umfasst alles von
Datenspeichern bis hin zu Chips, die in Datenzentren verwendet
werden, während letzteres Smartphones, Tablets und andere drahtlose
und drahtgebundene Kommunikationsgeräte umfasst. 57 Prozent des
geschätzten globalen Halbleiterumsatzes in Höhe von 527 Milliarden
Dollar entfielen auf diese beiden Branchen.
Die Automobilindustrie hatte
einen Anteil von 17 Prozent, während die Unterhaltungselektronik im
vergangenen Jahr 11 Prozent des gesamten Halbleitermarktes
ausmachte. Mit Blick auf die Entwicklung des Chipmarktes
verzeichnete die SIA einen deutlichen Rückgang gegenüber 2022.
Laut einer Pressemitteilung vom März 2023 schätzt der
Branchenverband für 2022 ein Marktvolumen von 574 Milliarden Dollar,
was einem Umsatzrückgang von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr
entspricht. Die jeweiligen Branchenanteile blieben jedoch in den
Jahren 2022 und 2021 weitgehend konstant.
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