'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    30. Kalenderwoche: 27. Juli
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Montag, 29. Juli 2024

A3: Fahrtrichtung Köln nach Vollsperrung der A3 zwischen den Kreuzen Oberhausen West und Duisburg-Kaiserberg vorzeitig freigegeben
Sonntag, 28. Juli um 21:15 - Die Autobahn GmbH Rheinland konnte die Fahrtrichtung Köln vorzeitig wieder freigeben. Die Sperrung in Gegenrichtung dauert noch an. Die Vollsperrung der A3 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Duisburg-Kaiserberg und dem Autobahnkreuz Oberhausen-West hatte Freitag (26.7.), 20 Uhr, begonnen und sollte in beide Fahrtrichtungen bis Montag (29.7.), 5 Uhr, andauern.



Zahl der Wohnungslosen stark gestiegen
Im Ruhrgebiet - ebenso wie in Gesamt-NRW - ist die Zahl der Wohnungslosen 2023 erneut gestiegen. Das geht aus der aktuellen Wohnungslosenstatistik hervor, die das NRW-Sozialministerium heute vorgelegt hat. Demnach ist die Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung in der Metropole Ruhr zum Stichtag 30. Juni 2023 auf 21.930 gestiegen. Das waren 24,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. NRW-weit wuchs ihre Zahl sogar um 38,6 Prozent auf 108.590.


Der Großteil der in der Statistik erfassten Menschen ist dabei untergebracht. Sie leben in Notunterkünften oder wohnen ohne eigenen Mietvertrag in von den Kommunen zur Verfügung gestellten Wohnungen, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder bei Bekannten. Ursache für den Anstieg sind die anhaltenden Fluchtbewegungen, insbesondere aus der Ukraine.

Da fast alle geflüchteten Menschen zunächst in zentralen Landesunterkünften oder in kommunalen Unterkünften unterkommen und damit keine eigene Wohnung haben, werden sie in der Wohnungsnotfallberichterstattung erfasst. Infos: http://www.mags.nrw/hilfe-bei-wohnungslosigkeit


Stiftung Lesen: Fußball auf einem Buch balancieren
Es liegt nahe, Fußballbücher als Anlass für eine bewegte Aktion im Rahmen der Leseförderung zu nutzen. Schließlich fördert Bewegung unter anderem auch Konzentrationsfähigkeit und Teamfähigkeit. Und man holt die Kinder ggf. bei einer ihrer Freizeitvorlieben ab ... 


Das braucht ihr: ein großer Raum oder Platz im Garten oder auf dem Schulhof  Stoppuhr (ggf. Funktion des Smartphones nutzen)  Fußball Trillerpfeife 

Grafik Pixabay

Und so geht's: Markiert eine zum vorhandenen Platzangebot passende Laufstrecke mit Start und Ziel. Der jeweilige „Stürmer“ oder die „Stürmerin“ legt nun den Ball auf das geschlossene Buch und balanciert ihn nach erfolgtem Anpfiff so schnell wie möglich ins Ziel. Mit dem Anpfiff läuft die Zeit. Bringt das Kind den Ball ins Ziel, gibt es einen Punkt. Fällt der Ball vorher runter, wird die Zeit angehalten und notiert. Die „Rangliste“ wird am Ende danach erstellt, wer die meisten Punkte gesammelt hat bzw. die längste Balancezeit vorweisen kann. 


Goldmedaillen-Lesetipps für Olympiafans
Zum Start der Olympischen Spiele in Paris haben wir lustige Geschichten, informative Sachbücher und packende Erzählungen zusammengestellt. Ob über Medaillenerfolge, Fairness oder Kampfgeist – die Bücher von Sportstars wie Kristina Vogel und Alexandra Ndolo begeistern und motivieren Kinder zum Lesen.


Die Olympischen Spiele in Paris – mit vielen deutschen Athletinnen und Athleten. Ein toller Anlass, um mit den Sportlerinnen und Sportlern mitzufiebern und neue Disziplinen zu entdecken. Aber auch kleine Sportmuffel kommen auf ihre Kosten: Schließlich kann man prima über herausragende Medaillenerfolge lesen oder sich von den Geschichten ehemaliger Gewinnerinnen und Gewinner mitreißen lassen. Bei den Spielen geht es schließlich auch um Themen wie Fairness, Erfolg und Niederlage, Kampfgeist und Vielfalt.


Unter den Tipps finden sich lustige Geschichten, informative Sachbücher und packende Erzählungen: Sogar das Buch der zweifachen Olympiasiegerin und Lesebotschafterin Kristina Vogel ist dabei. Bücher und ihre Protagonistinnen und Protagonisten regen die Fantasie an und knüpfen an Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen an. Aktuelle Themen, wie zum Beispiel die olympischen Spiele in Paris, sind gute Anlässe, um Kinder für das Lesen zu begeistern, die bisher noch nicht so gerne zum Buch gegriffen haben.


Wichtig dabei: Kinder bei der Auswahl des Lesestoffs mitentscheiden lassen und auch Comics, Zeitschriften oder digitale Leseangebote in den Mix miteinbeziehen. Es lohnt sich dabei, Bezüge herzustellen: zum Beispiel zu gefeierten Sportlerinnen und Sportlern, aber auch zu den Themen rund um das Großevent wie Fairness, Sportsgeist, Motivation und Diversität. So entstehen nicht nur schöne Momente rund um die Spiele, beim (Vor-)Lesen können sich Groß und Klein über die Themen austauschen, die ihnen abseits des Sports wichtig sind.


Sportliche Lesebotschafter*innen für das Lesen
Wie wichtig Vorbilder für die Leseförderung sind, zeigen die Ergebnisse aus dem Vorlesemonitor 2023. Eltern, denen früher selbst vorgelesen wurde, lesen ihren eigenen Kindern häufiger vor und haben mehr Bücher zuhause für ihre Kinder. Aber auch die Bücher von prominenten Vorbildern, die Identifikationsfiguren für Kinder sein können, eigenen sich, um das Interesse an Geschichten zu wecken und Kinder zum Lesen zu motivieren.


Für Kristina Vogel, deutsche Bahnradsportlerin, zweifache Olympiasiegerin und Lesebotschafterin der Stiftung Lesen ist der Sport untrennbar mit vielen weiteren Werten verknüpft. Ihr gerade erschienenes Buch „Hier kommt Mila“ dreht sich um Inklusion in der Kita und zeigt deutlich, welche Werte die olympischen Spiele auch vertreten. Gleiches gilt für „Hier hat jeder einen Platz“, die Geschichte der erfolgreichen deutsch-kenianischen Degenfechterin und Lesebotschafterin Alexandra Ndolo, die das Thema Rassismus und Diskriminierung aufgreift.

Leseempfehlungen zu den olympischen Spielen in Paris
Alle Leseempfehlungen sind von den Expertinnen und Experten der Stiftung Lesen geprüft. Noch mehr Empfehlungen zum Thema Sport unter: https://www.stiftunglesen.de/loslesen/lesetipps-und-aktionsideen?tx_solr[q]=Sport   Download Themenmeldung


1,55 Milliarden Euro aus immobilisierten russischen Vermögenswerten für die Ukraine
Die EU stellt weitere 1,55 Milliarden Euro für die Ukraine bereit – Geld, das aus den immobilisierten russischen Vermögenswerten stammt. Diese außerordentlichen Einnahmen der Zentralverwahrer (CSD, Central Securities Depository) wurden der Kommission als erste Tranche am 23. Juli zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes. 


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, betonte: „Die EU steht an der Seite der Ukraine. Für das Geld des Kremls gibt es kein besseres Symbol und keine bessere Verwendung, als die Ukraine und ganz Europa zu einem sichereren Lebensort zu machen.“ 


Der Hohe Vertreter der EU für Sicherheits- und Außenpolitik Josep Borrell fügte hinzu, es gehe um konkrete Unterstützung vor Ort: „Mit den 1,4 Milliarden Euro, die der Europäischen Friedensfazilität zugewiesen wurden, werden wir insbesondere den Erwerb vorrangiger militärischer Ausrüstung finanzieren - Luftabwehr und Munition für Artillerie- sowie die Beschaffung für die ukrainische Verteidigungsindustrie.“ 


Bereitstellung über zwei Wege
Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes. 


Die Immobilisierung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank ist das Ergebnis der EU-Sanktionen gegen Russland, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden. Die außerordentlichen Einnahmen, die von EU-Betreibern erzielt werden, gehören nicht Russland und werden von Zentralverwahrern gehalten. Die EU hat nun damit begonnen, diese Einnahmen in die Ukraine zu leiten. 


Hintergrund
Als Reaktion auf den brutalen und ungerechtfertigten Einmarsch Russlands in die Ukraine haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mehrere Sanktionspakete beschlossen. Dabei wurden auch die Vermögenswerte der russischen Zentralbank, die in der EU gehalten werden, gesperrt. Das bedeutet, dass keine Transaktionen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Rücklagen der russischen Zentralbank und der mit ihr verbundenen Einrichtungen erlaubt sind. Das wiederum führt zu einer außergewöhnlichen und ungewöhnlichen Anhäufung von Barmitteln und Einlagen in den Bilanzen von Zentralverwahrern aus fällig werdenden Finanzinstrumenten und generiert außerordentliche Einnahmen. 


Im Anschluss an Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters hat der Rat im Februar 2024 Folgendes beschlossen: Zentralverwahrer, die Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 1 Million Euro halten, die infolge von EU-Sanktionen stillgelegt wurden, müssen außerordentliche Kassenmittel, die sich aufgrund von EU-Sanktionen angesammelt haben, zurücklegen müssen und dürfen nicht über die daraus resultierenden Nettoeinnahmen der EU-Wirtschaftsbeteiligten verfügen. 

Im Anschluss an die Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters im März hat der Rat am 21. Mai 2024 eine Reihe von Rechtsakten angenommen, die die Verwendung dieser Nettogewinne zugunsten der Ukraine ermöglichen.

Vor 10 Jahren in der BZ:
Einkaufscenter-Fusion - und Forum- sowie Königsgalerie-Betreiber Corio ist dabei

Der französische Shoppingcenter-Investor Klépierre will den niederländischen Konkurrenten Corio übernehmen. Corio betreibt fünf deutsche Einkaufszentren, darunter das Forum und die Königsgalerie Duisburg. Sollte die Fusion zustande kommen, würden damit 182 Center in 16 europäischen Ländern im Wert von über 21 Mrd. Euro in einer Hand liegen. Die Übernahme wird mit über 7 Mrd. Euro beziffert. Die Top-Aktionäre der beiden Unternehmen sollen Nachrichtenagenturen zufolge dem Angebot bereits zugestimmt haben.  

 



Juli 2014: Deichsanierung Mündelheim: Kommende Woche geht es los
Nach langjähriger Planungsphase beginnen in der kommenden Woche die Arbeiten zur Deichsanierung Mündelheim. Die Sanierung und teilweise Rückverlegung des Rheindeiches ist ein wichtiger Beitrag für den Hochwasserschutz in Düsseldorf und Duisburg.


Der rund 7,7 km lange Deich zwischen Düsseldorf - Bockum und Duisburg – Ehingen entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss daher saniert werden. Neben der Sanierung erfolgt im dritten von insgesamt vier Bauabschnitten die Rückverlegung des Deiches zur Schaffung von Retentionsraum, wodurch eine Entschärfung von Hochwasserspitzen erreicht wird.  


In einem ersten Schritt wird das Baufeld eingezäunt, um anschließend die erforderliche  ca. drei Kilometer lange Baustraße zwischen Düsseldorf-Wittlaer und dem bereits erstellten Verkehrsknotenpunkt an der B 288 in Duisburg-Mündelheim zu errichten. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden ebenfalls hergerichtet. Mit der Fertigstellung der Baustraße wird Ende August gerechnet. Die Erdarbeiten der Deichsanierung beginnen noch vor der kommenden Hochwassersaison und werden bis Ende Oktober fortgesetzt.  

 
Im Zuge der Arbeiten wird insgesamt rund 470.000 m³ Boden verbaut. Dies entspricht einer Menge von 30.000 LKW-Ladungen. Die Investitionskosten für den Erddeich liegen bei 24 Mio. Euro. Der neue Deich wird voraussichtlich im Sommer 2017 fertiggestellt sein.


Rheingemeinde lädt zum Spieleabend
Ob klassisches Brettspiel, Kartenspiel oder Partyspiel - Gesellschaftsspiele machen Spaß. Das haben auch die Teilnehmenden der Borkumfreizeit der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg erfahren, denn sie hatten auf der Insel jeden Abend jede Menge Freude an den verschiedensten Gesellschaftsspielen. Nun soll der Spaß auch zuhause bei Spieleabenden weitergehen, und die Rheingemeinde lädt zum Mitmachen ein.


Das erste Treffen gibt es im Wanheimer Gemeindehaus, Beim Knevelshof 45, am Montag, 29. Juli 2024 um 17 Uhr. Wer mag, kann auch gerne sein Lieblingsspiel mitbringen und es den anderen vorstellen. Zur Stärkung gibt es Getränke und kleine Snacks. Fragen beantwortet Ute Theisen (0177/8066048, ute.theisen.1@ekir.de) gerne.


Ausbau von Gigabit-Netzen: Kommission genehmigt Änderung einer deutschen Förderregelung
Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer deutschen Beihilferegelung nach den EU‑Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt, bei denen es um eine Förderung des Ausbaus von sehr schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit geht. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Die überarbeitete Regelung wird in Deutschland zu einer wesentlichen Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten führen. Gigabit-Netze werden die Download- und Upload-Geschwindigkeiten der bestehenden Netze mindestens verdreifachen.“



Laufzeit wird bis Ende 2028 verlängert, Mittel werden aufgestockt
Die Regelung war ursprünglich im 
November 2020 genehmigt worden und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Durch die Änderungen wird die Laufzeit der Regelung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und ihre Mittelausstattung um 26 Milliarden Euro aufgestockt. Zudem wird sie an die Breitbandleitlinien von 2023 angepasst.


Die deutsche Regelung Deutschland hat bei der Kommission die geplante Änderung und Verlängerung der bestehenden Förderregelung für den Ausbau fester Breitbandnetze angemeldet, die Endnutzern Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s (Gigabit/s) im Download- und Upload („symmetrisch“) zur Verfügung stellen sollen.


Auf der Grundlage der geänderten Regelung können Beihilfen für Gebiete gewährt werden, in denen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: i) In dem Gebiet ist nur ein Netz vorhanden, das Datenraten von mehr als 100 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) im Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt; ii) das vorhandene Netz kann nicht durch geringfügige Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload bereitzustellen; iii) innerhalb desselben Zeithorizonts ist keine Investition in ein Netz mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload geplant.


Darüber hinaus werden die Mittel um 26 Milliarden Euro aufgestockt vor, wodurch sich das Gesamtbudget auf 38 Milliarden Euro erhöht. Die Budgeterhöhung wird zu gleichen Teilen aus dem Gesamthaushalt des Bundes (13 Milliarden Euro) und den Haushalten der Länder und lokalen Gebietskörperschaften (13 Milliarden Euro) finanziert. Die geänderte Regelung wird bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Sie zielt darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem Gigabit-Netz zu verschaffen.


Die Beihilfen werden lokalen Gebietskörperschaften gewährt, die i) das in ihrem Eigentum stehende Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann im Wege eines offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen oder ii) sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des Gigabit-Netzes ausschreiben können.


Mit der geänderten Regelung wird der Ausbau der Infrastruktur (z. B. Leerrohre, Kabelverzweiger, Knotenpunkte oder unbeschaltete Glasfaserleitungen) und aktiver Ausrüstung für die Gigabit-Netze finanziert. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Beihilferechtliche Würdigung der Kommission Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Breitbandleitlinien von 2023, die erläutern, wie die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze und einschlägiger Dienste mit den Beihilfevorschriften geprüft wird.


Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest: Die geänderte Regelung hat einen Anreizeffekt für den Ausbau von Gigabit-Netzen, da die Beihilfe auf Gebiete beschränkt ist, in denen private Betreiber nicht zu Investitionen bereit sind, da die hohen Errichtungskosten dort nicht durch die erwarteten Einnahmen ausgeglichen werden. Die geänderte Regelung wird die Verfügbarkeit von Gigabit-Anbindungen mit symmetrischen Datenraten in den Zielgebieten verbessern. Die geänderte Regelung ist erforderlich, um ein Marktversagen in den Zielgebieten zu beheben.


Die Beihilfe ist angemessen, da sich die Maßnahme auf i) eine gründliche Kartierung der vorhandenen Breitbandnetze und ii) öffentliche Konsultationen zu künftigen Ausbauplänen stützt, mit denen sichergestellt wird, dass mit der öffentlichen Maßnahme Marktversagen behoben wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass private Investitionen verdrängt werden. Die geänderte und verlängerte Regelung enthält ausreichende Vorkehrungen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen in Grenzen zu halten und zu verhindern, dass die Handelsbedingungen in einer Weise beeinträchtigt werden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen würde.


Insbesondere werden alle privaten Beihilfeempfänger auf der Grundlage offener, transparenter, diskriminierungsfreier und wettbewerblicher Auswahlverfahren im Einklang mit den EU-Vergaberichtlinien ausgewählt, der Grundsatz der Technologieneutralität wird gewahrt, und es wird ein wirksamer Zugang auf Vorleistungsebene gewährleistet. Deshalb hat die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Hintergrund Breitbandanschlüsse sind für das Wirtschaftswachstum und für Innovation in allen Wirtschaftszweigen sowie für den sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung.


Die von Deutschland angemeldete Maßnahme leistet zudem einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU, die in der Gigabit-Mitteilung, der Mitteilung „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, der Mitteilung „Digitaler Kompass“ und dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ festgelegt sind. Laut dem Länderbericht 2024 zur digitalen Dekade waren im Jahr 2023 rund 75 Prozent der Haushalte in Deutschland an feste Netze mit sehr hoher Kapazität angebunden, was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.


Online-Lieferung von Lebensmitteln/Mahlzeiten: Kommission leitet Kartellverfahren ein
Die Europäische Kommission prüft, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Dazu wurde ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet. 


Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Online-Lieferdienste für Lebensmittel bilden einen schnell wachsenden Wirtschaftszweig, in dem der Wettbewerb geschützt werden muss. Darum prüfen wir, ob Delivery Hero und Glovo Absprachen getroffen haben, um Märkte untereinander aufzuteilen und keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Falls sich die Vermutungen bestätigen, könnten diese Verhaltensweisen einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Preise, die Auswahl für die Verbraucher und die Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer haben.“


Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Das in Deutschland ansässige Unternehmen Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.  Bedenken der EU-Kommission, ergebnisoffenes Verfahren Die Kommission hat Bedenken, dass die beiden Unternehmen vor der Übernahme räumliche Märkte untereinander aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen (z. B. über Geschäftsstrategien, Preise, Kapazitäten, Kosten und Produkteigenschaften) ausgetauscht haben könnten.


Ferner hegt die Kommission den Verdacht, dass die Unternehmen vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Diese Verhaltensweisen könnten durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo ermöglicht worden sein. Wenn sich die Vermutungen bestätigen, könnte das Verhalten der Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) und Artikel 53 des EWR-Abkommens).

Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.


Hintergrund
Im Juni 2022 und im November 2023 hatte die Kommission unangekündigte Prüfungen in den Räumlichkeiten von Delivery Hero und Glovo durchgeführt. Das in Deutschland ansässige Unternehmen Delivery Hero ist im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln tätig. Das Unternehmen ist gegenwärtig in mehr als 70 Ländern weltweit vertreten und kooperiert mit mehr als 500.000 Restaurants. Delivery Hero ist an der Frankfurter Börse notiert.


Das in Spanien ansässige Unternehmen Glovo ist ebenfalls im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln tätig und gegenwärtig in mehr als 1.300 Städten in 25 Ländern weltweit vertreten. Nachdem Delivery Hero im Juli 2022 die Mehrheit der Anteile an Glovo erwarb, wurde Glovo zur Tochtergesellschaft von Delivery Hero. Mit der heute eingeleiteten Untersuchung verfolgt die Kommission ihre Bemühungen, im Bereich der Online-Lieferung von Mahlzeiten und Lebensmitteln für die Verbraucher für Auswahl zu angemessenen Preisen zu sorgen.


Die Untersuchung trägt auch den Bemühungen der Kommission Rechnung, einen fairen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, auf dem Arbeitgeber keine Absprachen treffen, um Umfang und Qualität der Möglichkeiten für Arbeitnehmer einzuschränken, sondern um Talente konkurrieren. Es handelt sich um das erste förmliche Untersuchungsverfahren zu Abwerbeverzichtsvereinbarungen („No-Poach“-Vereinbarungen), das von der Kommission eingeleitet wurde.


Halbzeit bei den sommerlichen Orgelkonzerten in der Friedenskirche
Die Tradition der sommerlichen Orgelkonzerte in der Hamborner Friedenskirche hat sich auch in diesem Jahr bewährt. So gab und gibt es an sechs Mittwoch-Abenden jeweils um 19.30 Uhr in dem Gotteshaus an der Duisburger Straße 174 klangvolle Orgelmusik zu hören. Zu Gast sind wieder Musikerinnen und Musiker aus anderen Städten. Und wenn das Wetter mitspielt, kann das kulturinteressierte Publikum im Kirchgarten mit ihnen nach den Konzerten bei einem Getränk ins Gespräch kommen.


Mit dem Konzert am kommenden Mittwoch, 31. Juli ist Halbzeit. Gastmusikerin Elisabeth Stoll aus Frankfurt stellt es unter den Titel  „Ich ruf zu dir“ und spielt Werke von Bach, Krebs, Mendelssohn und Buxtehude. Weitere Sommerkonzerte in der Friedenskirche folgen am 7. August (mit Benjamin Gruchow) und am 14. August (Johannes Klüser, Orgel).


Der Eintritt kostet jeweils zehn Euro; ermäßigt fünf Euro. Und für jedes Konzert gilt: Wenn das Wetter mitspielt, kann das kulturinteressierte Publikum im Kirchgarten mit den Muszierenden nach den Konzerten bei einem Getränk ins Gespräch kommen. Bei Rückfragen oder Wünschen zu weiteren Informationen zu den Konzerten können Interessierte gerne eine Mail an Tiina Marjatta Henke (tiinamarjatta@posteo.de) senden.

Elisabeth Stoll (Foto: Kea Radons).   


Rasenlabyrinth auf der Neudorfer Kirchenwiese will zum Nachdenken über Flucht anregen   
Duisburg, 26. Juli 2024 - Auch in diesem Jahr ergeben gemähte Wege auf der Pfarrwiese neben der Christuskirche, Bismarckstraße Ecke / Gustav-Adolf-Straße, zusammen mit dem bewusst stehen gelassenen Gras ein Rasenlabyrinth. Das Motto des diesjährigen Wiesenwegs sind Zeilen von Bruce Springsteen, mit denen der weltbekannte Musiker die Perspektivlosigkeit eines lateinamerikanischen Flüchtlings besingt und zugleich von dessen Mut zum Aufbruch ins gelobte Land jenseits der Grenze spricht: „Denn was sind wir, ohne Hoffnung in unseren Herzen?“ 


Reiner Siebert und weitere Engagierte der Gemeinde haben dazu für verschiedene Stationen des Labyrinths Texte und Informationen zusammengestellt, die Besucherinnen und Besucher als Folientext, als Bild oder als QR-Code, der zu einem Video führt, zusammengestellt. Der Weg zitiert Flucht als Thema in der Bibel, er führt aktuelle Berichte und Geschichten von Geflohenen auf, die in Neudorf Herberge oder Heimat gesucht haben, bis hin zu Glaskugeln in durchsichtigen Kisten, die die Anzahl der Flüchtlinge weltweit symbolisieren und sie ins Verhältnis zur Bevölkerung in Deutschland setzen.


An der letzten Station kann man sich auf einer hölzernen Bank - aus den Kirchbänken der Christuskirche recycelt - niederlassen und in einer „Aufklappkarte“ Bruce Springsteens Song „Across the Border“ hören und dazu den Text mit Übersetzung lesen. Am Ausgang können kleine ‚Merkzettel‘ mitgenommen werden, auf denen die QR-Codes der verwendeten Internet-Quellen aufgelistet sind.


Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Neudorf-West lädt Interessierte herzlich zum Durchwandern und Betrachten des Labyrinths ein; es ist bis September durchgehend zum Verweilen und Nachdenken geöffnet und wird regelmäßig nachgemäht. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.hochfeld-neudorf.de.

Teil des diesjährigen Wiesenlabyrinthes (Foto: Hartmut Hansen).



39 % der Ehepaare wählten 2020 die Steuerklassenkombination III und V
• 39 % aller zusammenveranlagten Paare mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entschieden sich für die beliebte Steuerklassenkombination III und V
• Bei weiteren 25 % erzielte nur ein Partner oder eine Partnerin Arbeitseinkommen in Steuerklasse III
• Knapp 36 % der Paare wurden zusammen in Steuerklasse IV veranlagt

Ehepaare beziehungsweise in eine Lebenspartnerschaft eingetragene Paare entscheiden sich nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V, wie die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 zeigen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wählten von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit knapp 2,1 Millionen Paare (39 %) diese Steuerklassenkombination.


Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 %) erzielte nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse III eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige (36 %) waren in Steuerklasse IV eingetragen.

Drei Viertel der Personen in Steuerklasse III sind männlich
Wie die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 weiter zeigen, stellten Männer mit fast 7,7 Millionen Steuerfällen mehr als drei Viertel aller Lohnsteuerfälle in der Steuerklasse III. Frauen fanden sich dagegen mit knapp 3,3 Millionen Steuerfällen über achtmal häufiger in der Steuerklasse V wieder als Männer (386 050 Steuerfälle).


Die Daten zeigen auch die Auswirkungen der Wahl der Steuerklasse auf den Lohnsteuerabzug, also die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer, die dann an die Finanzämter abgeführt wird. So liegt das Verhältnis aus einbehaltener Lohnsteuer und der zugrundeliegenden Bruttolohnsumme für Steuerfälle der Steuerklasse III im Durchschnitt bei 16 %, während es für Steuerfälle der Steuerklasse V etwa 21 % beträgt. Mit der Wahl der Steuerklassenkombination III und V wird also der Lohnsteuerabzug für das in der Regel höhere Einkommen der Steuerklasse III zu Lasten des niedrigeren Einkommens in Steuerklasse V reduziert.




E-Scooter-Unfälle: 42 % der Verunglückten im Jahr 2023 jünger als 25 Jahre

• Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden um 14 % auf 9 425 im Jahr 2023 gestiegen, Zahl der Todesopfer gegenüber Vorjahr von 11 auf 22 verdoppelt • Falsche Fahrbahnnutzung und Alkoholeinfluss häufigste Unfallursachen
• Anteil der E-Scooter am Unfallgeschehen weiterhin gering, nimmt aber leicht zu

E-Scooter sind aus dem Straßenbild in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Das führt auch zu Unfällen mit diesen Verkehrsmitteln. Besonders junge Menschen sind in solche E-Scooter-Unfälle verwickelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im vergangenen Jahr 41,6 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden jünger als 25 Jahre, 80,4 % waren jünger als 45 Jahre.


Dagegen gehörten nur 3,4 % der E-Scooter-Nutzenden, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallopfern, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil in dieser Altersgruppe mit 19,6 % deutlich höher. Gleichzeitig war nur knapp die Hälfte (48,7 %) von ihnen jünger als 45 Jahre, nur 22,1 % waren nicht älter als 25 Jahre.




Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 in Deutschland 9 425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 14,1 % mehr als im Jahr zuvor (8 260 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 22 Menschen ums Leben. Die Zahl der Todesopfer hat sich damit gegenüber 2022 verdoppelt, damals starben 11 Menschen bei E-Scooter-Unfällen.


1 220 Menschen wurden 2023 schwer verletzt und 8 911 leicht. 83,0 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 21 der 22 Todesopfer. Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt. 


Häufigste Ursachen im Jahr 2023: Falsche Nutzung der Fahrbahn und Alkohol
66,3 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2023 wurden von der Fahrerin oder dem Fahrer des E-Scooters verursacht. Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Häufig registriert die Polizei bei einem Unfall mehrere Fehlverhalten. Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, in 9 296 Fällen Fehlverhalten.


Das häufigste Fehlverhalten mit einem Anteil von 19,4 % war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Die E-Scooter-Nutzenden müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Vergleichsweise häufig legte die Polizei den E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Last (15,1 %).


Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 8,1 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern 7,4 %. Nicht angepasste Geschwindigkeit war das dritthäufigste Fehlverhalten, das die Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern feststellte (7,0 %), danach folgte die Missachtung der Vorfahrt (5,8 %). 


60 % der E-Scooter-Unfälle ereigneten sich in Großstädten
Unfälle mit E-Scootern geschehen besonders häufig in Großstädten. Im Jahr 2023 wurden 59,8 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert. Bei Unfällen mit Pedelecs (30,1 %) oder Fahrrädern ohne Hilfsmotor (45,2 %) war der Anteil deutlich geringer. Mehr als ein Drittel (36,4 %) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden spielten sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnerinnen und Einwohnern ab.


Bei Unfällen mit Pedelecs waren es dagegen 12,3 %, bei Fahrrädern ohne Motor 26,3 %.  Ein Drittel der E-Scooter-Unfälle waren Zusammenstöße mit Pkw Von den 9 425 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2023 waren 3 189 (33,8 %) Alleinunfälle – das heißt, es gab keine Unfallgegnerin beziehungsweise keinen Unfallgegner. 12 der 21 auf E-Scootern Getöteten kamen bei Alleinunfällen ums Leben.


Bei den Verletzten traf dies auf 38,9 % zu. An knapp zwei Dritteln (6 115) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (3 930 Unfälle). Knapp die Hälfte (48,0 %) der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen Zusammenstößen mit Pkw.


Zum Vergleich: An 913 (9,7 %) E-Scooter-Unfällen waren Radfahrende beteiligt, bei diesen Zusammenstößen verletzten sich aber nur 4,5 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden.  Anteil an Unfällen mit Personenschaden binnen Jahresfrist von 2,9 % auf 3,2 % gestiegen Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2023 registrierte die Polizei insgesamt 291 890 Unfälle mit Personenschaden, lediglich an 3,2 % war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt.


2022 war der Anteil mit 2,9 % noch etwas geringer. Deutlich wird der Unterschied im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2023 hat die Polizei deutschlandweit rund 94 468 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren, das war ein knappes Drittel (32,4 %) aller Unfälle mit Personenschaden. 446 Menschen, die mit einem Fahrrad unterwegs waren, kamen dabei ums Leben, 14 464 wurden schwer verletzt, 80 050 leicht. 


Wer dominiert das Chip-Foundry-Geschäft
Der Erfolg von Künstlicher Intelligenz und speziell Unternehmen wie Nvidia und OpenAI feuert das globale KI-Wettrüsten an. Entsprechend hoch ist der Bedarf an leistungsstarken Computer-Chips. Nvidia verkauft zwar auf KI ausgerichtete Produkte, stellt die Halbleiter dafür aber nicht selbst her. Diese Aufgabe fällt TSMC zu, einer Chip-Foundry aus Taiwan. Foundries fertigen alle Arten von Halbleitern für Unternehmen, die selbst keine Chips produzieren können oder wollen.


Auf dem Gebiet der Halbleiter-Foundries kommt kein anderes Unternehmen auch nur annähernd an die Dominanz von TSMC heran. Daten von Counterpoint Research zeigen, dass TSMC im ersten Quartal 2024 einen umsatzbasierten weltweiten Marktanteil von 62 Prozent hatte. Dies ist nicht überraschend, da TSMC seit Jahrzehnten Chips für Nvidia herstellt und Nvidia Schwierigkeiten hat, die steigenden Nachfrage nach Hardware zu bedienen. Laut Counterpoint Research wird die Nachfrage 2025 voraussichtlich noch weiter ansteigen.


Es ist zwar unklar, wann der Damm dieses besonderen Hypes bricht und wie sich dies auf die Gewinne von TSMC und Nvidia auswirken wird, aber es ist unwahrscheinlich, dass der Marktanteil von TSMC größere Einbußen erleiden wird. In der Vergangenheit hatte TSMC mindestens seit Mitte 2021 einen Foundry-Marktanteil von über 50 Prozent und war damit viermal so groß wie sein größter Konkurrent Samsung Foundry. Der Foundry-Marktanteil von Samsung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da das Unternehmen auch Chips für die eigenen Produkte herstellt.


Rund 80 Prozent aller Einnahmen aus dem Halbleiter-Foundry-Bereich teilen sich auf südkoreanische und taiwanesische Unternehmen auf, wobei GlobalFoundries aus den USA in den letzten drei Jahren einen Anteil von acht bis sechs Prozent erreichte. Eine der interessanteren Geschichten der letzten Monate ist der Aufstieg von SMIC, das laut der Analyse von Counterpoint Research für das erste Quartal nun an dritter Stelle der weltweiten Foundry-Einnahmen steht.

Laut dem Factbook 2024 der Semiconductor Industry Association, einer US-amerikanischen Lobbygruppe, hatte China im Jahr 2023 einen Marktanteil von 29 Prozent am weltweiten Halbleiterumsatz und war im selben Jahr für 53 Prozent des Halbleiterumsatzes im asiatisch-pazifischen Raum verantwortlich. Renè Bocksch
Infografik: Wer dominiert das Chip-Foundry-Geschäft | Statista

Verlagerung der globalen Chip-Produktion
Die weltweite Halbleiterproduktion hat sich in den vergangenen 30 Jahren geografisch verlagert. Daten der Boston Consulting Group und der Semiconductor Industry Association zeigen, wie sehr sich die Chip-Produktion in den letzten Jahrzehnten von ihren traditionellen Hochburgen entfernt hat und dass die jüngsten Initiativen zur Wiederaufnahme der Produktion dort gerade erst begonnen haben.


Im Jahr 1990 dominierten Japan, Europa und die USA die Halbleiterproduktion, doch mit dem Markteintritt von Südkorea, Taiwan und schließlich China sank der Marktanteil der drei ursprünglichen Produktionsstandorte auf nur noch 37 Prozent im Jahr 2020.

Während sich der Rückgang in Japan trotz angekündigter Regierungsinitiativen bis 2030 fortsetzen dürfte, wird erwartet, dass die Produktion in Europa und den USA wieder steigt, da sich Investitionen wie der CHIPS Act der Biden-Regierung beginnen auszuzahlen. Die Daten zeigen jedoch, dass die jahrzehntelange Vernachlässigung der Chip-Industrie einen schwer einzuholenden Rückstand verursacht haben.
Infografik: Verlagerung der globalen Chip-Produktion | Statista

Welche Branchen treiben den Chipabsatz an?
In den letzten Jahrzehnten sind Halbleiter nicht nur in Geräten wie Smartphones, Computern oder Haushaltsgeräten allgegenwärtig geworden, sondern auch in der Fertigung, z. B. in der Automobilindustrie oder bei Industrierobotern. Doch welche Branchen haben den größten Anteil an den gekauften Halbleitern?


Daten aus dem Factbook 2024 des US-Lobbyverbands Semiconductor Industry Association (SIA) zeigen, dass der Großteil der 2023 gekauften Chips in den Segmenten PC und Kommunikation eingesetzt wird. Ersteres umfasst alles von Datenspeichern bis hin zu Chips, die in Datenzentren verwendet werden, während letzteres Smartphones, Tablets und andere drahtlose und drahtgebundene Kommunikationsgeräte umfasst. 57 Prozent des geschätzten globalen Halbleiterumsatzes in Höhe von 527 Milliarden Dollar entfielen auf diese beiden Branchen.


Die Automobilindustrie hatte einen Anteil von 17 Prozent, während die Unterhaltungselektronik im vergangenen Jahr 11 Prozent des gesamten Halbleitermarktes ausmachte. Mit Blick auf die Entwicklung des Chipmarktes verzeichnete die SIA einen deutlichen Rückgang gegenüber 2022.

Laut einer Pressemitteilung vom März 2023 schätzt der Branchenverband für 2022 ein Marktvolumen von 574 Milliarden Dollar, was einem Umsatzrückgang von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die jeweiligen Branchenanteile blieben jedoch in den Jahren 2022 und 2021 weitgehend konstant.
Infografik: Welche Branchen treiben den Chipabsatz an? | Statista