'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    39. Kalenderwoche: 28. September
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Montag, 30. September 2024

Oberbürgermeisterwahl 2025
Die SPD Duisburg hat in Rheinhausen den amtierenden Oberbürgermeister Sören Link zu ihren OB-Kandidaten für die Wahl 2025 nominiert. Duisburgs Grüne hatten am 21. September Bürgermeister und Mitglied des Duisburger Haupt- und Finanzausschusses, Jugend- und  Umweltausschuss Sebastian Ritter als ihren zum OB-Kandidaten gekürt.
 

Neue Veranstaltungsreihe zur nachhaltigen Personalführung
Die neue Veranstaltungsreihe „Vereinbarkeitsmanagement – Nachhaltige Personalführung als Erfolgsfaktor entdecken“ des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Niederrhein der Stadt Duisburg vermittelt Wissen und Beispiele für Personalverantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen. Das erste Angebot der insgesamt drei Online-Seminare findet am Dienstag, 8. Oktober, statt.


Mit dem Appell „Keep your talents and get new ones: Das gesamte Arbeitsmarkt-Potenzial ausschöpfen“ gibt eine Vereinbarkeitsexpertin viele Tipps. Gleichzeitig zeigt sie anhand von Praxisbeispielen, welche Ansätze sich heute insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eignen, Mitarbeitende im Unternehmen zu halten, neue zu gewinnen und als attraktive Arbeitgeber zu profitieren. Am Dienstag, 5. November, erwartet alle Interessierten der interaktive Impulsvortrag „MehrWert durch (mehr) Vereinbarkeit“ einer EmployerBranding-Expertin.


Im Fokus stehen lebensphasenorientierte Strategien und Wege, um eine starke Marke als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nachhaltig zu entwickeln und im Recruiting überzeugend zu nutzen. Im dritten Web-Seminar „Empathische Personal-Führung: Loyalität und Bindung von Mitarbeitenden, besonders in herausfordernden Lebensphasen“ am Donnerstag, 5. Dezember, beleuchtet eine Psychologin und Expertin für werteorientierte Führung, welche praktischen Methoden Führungskräfte nutzen können, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, zu binden und zu stärken.


Die Web-Seminare der Veranstaltungsreihe finden jeweils von 11 Uhr bis 12.30 Uhr statt, bauen aufeinander auf, sind aber auch einzeln buchbar und können unabhängig voneinander besucht werden. Die Angebote des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Niederrhein werden aus Mitteln des Gleichstellungsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und sind kostenfrei.


Anmeldungen sind ab sofort formlos unter der E-Mail-Adresse competentia.info@stadt-duisburg.de möglich. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage www.duisburg.de unter dem Suchbegriff „Vereinbarkeitsmanagement“ sowie direkt bei Karin Schillings vom Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein, telefonisch unter 0203 283-2249 oder per E-Mail an k.schillings@stadt-duisburg.de.


Wasserstoff-Labor HyTechLab4NRW eröffnet - Forschung made in Duisburg-Neudorf
Am 26. September 2024 eröffnete Staatssekretärin Silke Krebs vom NRW-Wirtschaftsministerium vor mehr als 100 Gästen aus Wirtschaft und Wissenschaft das HyTechLab4NRW bei einer „JRF vor Ort“-Veranstaltung am ZBT - Zentrum für BrennstoffzellenTechnik, einem An-Institut der Universität Duisburg-Essen an der Carl-Benz-Straße 201 in Duisburg-Neudorf. Damit stärkt das Mitglied der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft seine Expertise im Bereich Wasserstoff-, Brennstoffzellen- und Elektrolyseforschung.

V.l.: Prof. Dr. Astrid Westendorf (Prorektorin UDE), Dr. Peter Beckhaus (Geschäftsführer ZBT), Prof. Dr. Harry Hoster (wiss. Leiter ZBT), Silke Krebs (Staatssekretärin MWIKE), Prof. Dr. Dieter Bathen (Vorstand JRF). © JRF e. V.


Bei der heutigen Eröffnung wurde deutlich: Das HyTechLab4NRW stärkt die Potenziale Nordrhein-Westfalens. Staatssekretärin Krebs gratuliert zur Eröffnung und betont: „Wasserstoff ist ein Wachstumsmarkt und für NRW mit seinem Maschinen- und Anlagenbau sehr wichtig. Es gibt noch viele Themen, für die wir neue Technologien brauchen, für die wir Prozesse erforschen müssen. Die Liste an Erwartungen ist lang, aber die Unterstützung ist auch groß. Wir freuen uns auf viele tolle Innovationen.“


Dafür wurde im Zuge des Umbaus zum HyTechLab4NRW die Infrastruktur inklusive Medienversorgung im Hauptlabor des ZBT auf dem Campus der Universität Duisburg-Essen (UDE) umfänglich modernisiert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. „Hier können wir zukünftig Brennstoffzellen, Anlagenkomponenten und sogar systemnahe Anlagen in größeren Leistungsbereichen, zum Beispiel für Mobilitäts- oder Energieversorgungsanwendungen, entwickeln und testen“, freut sich ZBT-Geschäftsführer Dr. Peter Beckhaus auf die neuen Möglichkeiten.


Die Prorektorin Forschung der Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Astrid Westendorf, betont die Bedeutung für die Hochschullandschaft: „Wir feiern heute einen echten Gewinn für die Forschungsinfrastruktur an einem An-Institut unserer Universität – ein großes, gut ausgestattetes High-end-Labor.“

Prof. Dr. Dieter Bathen von der UDE unterstreicht als Vorstandsmitglied der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft die Bedeutung des Projekts: „Diese Art der Forschungsinfrastruktur ist ein großer Mehrwert für unsere gesamte Forschungsgemeinschaft und bietet eine wunderbare Grundlage für die weitere wissenschaftliche Zusammenarbeit unserer Mitgliedsinstitute.“ Das HyTechLab4NRW wird innerhalb der Initiative Forschungsinfrastrukturen NRW zur Förderung des Forschungs- und Innovationspotentials sowie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Rentenpaket II gut für Rentner, schlecht für Junge
Heiko Hauser: „Künftig wird fast die Hälfte des Bruttolohns auf Sozialabgaben entfallen.“
„Das sogenannte Generationenkapital ist Symbolpolitik mit marginalen Auswirkungen.“
„Ohne eigene Altersvorsorge ist Altersarmut kaum vermeidbar. Je früher man anfängt, desto besser.“

„Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenpaket II stellt eine gute Nachricht für die heutigen und baldigen Rentner dar, ist aber eine schlechte Neuigkeit für die heute noch jungen und berufstätigen Menschen“, erklärt Heiko Hauser, Geschäftsführer der konzernunabhängigen Finanzberatungsgruppe Plansecur. Das mit dem Rentenpaket II eingeführte „Generationenkapital“ stuft der Finanzprofi zwar als „Schritt in die richtige Richtung“ ein, „aber es ist nur ein Trippelschritt und damit bloße Symbolpolitik“, weil die Auswirkungen in einem primär umlagefinanzierten Renten­system marginal ausfielen.

Babyboomer profitieren, Gen X, Y und Z haben das Nachsehen
Plansecur rechnet vor: 2020 hat die gesetzliche Rentenversicherung 354 Milliarden Euro aus­bezahlt. Bei einer Steigerung um 2 Prozent pro Jahr ergeben sich 467 Milliarden Euro im Jahr 2036. Der durch das „Generationenkapital“ zugeführte Beitrag soll bis dahin 10 Milliarden Euro betragen, also nur 2,1 Prozent.

„Das ist zwar der richtige Weg, aber auf absehbare Zeit in der Summe lächerlich“, sagt Heiko Hauser. Er spitzt zu: „Die Babyboomer profitieren, aber für die Generationen X, Y und Z sieht es bei der staatlichen Rente weiterhin eher düster aus. Sie sind gut beraten, sich in so jungen Jahren wie möglich um eine selbst finanzierte Altersvorsorge abseits der staatlichen Rentenpolitik zu kümmern, um ihren Lebensstandard im Alter halten zu können.“

Erschwerend für die arbeitende Bevölkerung kommt hinzu, dass aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren angesichts eines weiter steigenden Durchschnittsalters auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zunehmen werden, heißt es bei Plansecur. „Die Beitragssätze als Anteil des Bruttoarbeitsentgelts werden sich der 50 Prozent-Marke nähern“, blickt Heiko Hauser sorgenvoll in die Zukunft.

Sehr hohe Belastung für 2035 absehbar
Zu der von der Bundesregierung geplanten Beitragssatzanhebung bei der Rentenversicherung von 18,6 auf 20 Prozent ab 2028 und auf 22,3 Prozent ab 2035 sagt Volker Britt: „1997 und 1998 betrugen die Beiträge bereits 20,3 Prozent. Die Höhe der Beiträge ist immer abhängig von der gesamtwirtschaft­lichen Situation.
Die Beiträge zu den Sozialkassen lagen 1997 und 1998 aber lediglich bei 13,6 Prozent für die Kranken- und 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung. Die nun neuerlich steigenden Werte bei der Rentenversicherung werden im Zusammenspiel mit den anderen Sozialabgaben im Jahr 2035 eine sehr hohe Belastung für die Arbeit­nehmerschaft darstellen.“

Das Bundesarbeitsministerium hatte kürzlich eine deutliche Anhebung der Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für 2025 angekündigt. Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro (bislang 7.550 Euro in den westdeutschen Bundesländern und 7.450 Euro im Osten der Republik). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro steigen (bislang 5.175 Euro).

Die Rente mit 67 Jahren bewertet Plansecur als „leider notwendig“. „Hierüber besteht in Deutschland ein gesellschaftlicher Konsens“, sagt Heiko Hauser. Sein Kollege Volker Britt erläutert: „Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren wurde 2012 mit langen Übergangsfristen eingeführt. Es gibt ebenso wenig eine Diskussion über eine Rente mit 65, wie etwa in Frankreich, oder über längere Arbeitszeiten, wie sie zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung finanztechnisch notwendig, aber politisch kaum durchsetzbar wären.“
Zur Abhilfe wäre eine Ausweitung der Beitragszahlerbasis möglich, etwa durch eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote, die im internationalen Vergleich zu wünschen übriglasse. Darüber hinaus sollten Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit im Alter geschaffen werden, regt Plansecur an.

Heiko Hauser erklärt: „Das Rentenpaket II ist ein politischer Kompromiss, von dem die arbeitende Bevölkerung und erst recht die jungen Menschen, die ins Arbeitsleben eintreten, keinerlei Vorteile haben. Gleichzeitig wird im Bundesfinanzministerium das Konzept der Altersvorsorge­depots auf den Weg gebracht, von dem vor allem jüngere Generationen profitieren können. Damit wird es endlich auch steuerlich attraktiv, mittels ETFs, Fonds und Anleihen für die eigene Rente vorzusorgen.

Beschlossen werden soll das Gesetz nach Plänen des Bundesfinanzministers Christian Lindner im Laufe des Jahres 2025. Sobald das Konzept der Altersvorsorgedepots dann gemäß derzeitiger Planung 2026 in Kraft tritt, ist jeder, der noch nicht in Rente ist, gut beraten, die dann verfügbaren steuerlichen Vorteile zu nutzen, um seine selbst finanzierte Altersvorsorge mit passenden Finanzprodukten sicherzustellen. Denn wer sich auf den Staat verlässt, ist in seiner letzten Lebensphase von Altersarmut bedroht. Je früher man mit eigenen Mitteln vorsorgt, desto besser!“


Gebäudetyp-E-Gesetz für günstiges Bauen springt zu kurz
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz will der Gesetzgeber die Errichtung von Gebäuden erleichtern. Durch eine Reduzierung technischer Normen soll innovatives und kostengünstiges Bauen gefördert werden. Der Gesetzesentwurf hat in der Verbändeanhörung erhebliche Kritik erfahren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), vertreten durch den Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht, begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers zur Deregulierung, äußert jedoch deutliche Kritik an der handwerklichen Umsetzung der geplanten Regelungen.

Gebäudetyp-E-Gesetz: "Gute Idee, schlecht umgesetzt", sagt der DAV Ausschuss für Privates Bau- und Architektenrecht. Quelle: ARGE Baurecht/adobe

„Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist zwar gut gemeint, allerdings sind die Vorschläge nicht geeignet, einen brauchbaren Beitrag zur Lösung der bestehenden Herausforderungen im Bauwesen zu leisten,“ sagt Rechtanwalt Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Privates Bau- und Architektenrecht.


Im Kern zielt der Referentenentwurf des Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus darauf ab, Abweichungen von bautechnischen Normen zu erleichtern und Aufklärungspflichten zu reduzieren, um dadurch kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Doch die neuen Regelungen, insbesondere die Änderungen der §§ 650a und 650o BGB, sind dem DAV-Ausschuss zufolge handwerklich nicht gut gemacht.


Prof. Eschenbruch: „Solange der Gesetzgeber nicht davon ablässt, anerkannte Regeln der Technik, die keine Relevanz für ein standsicheres Bauvorhaben haben, zwingend vorzugeben, wie etwa im öffentlichen Baurecht oder Gebäudeenergiegesetz (GEG), muss die Regelung leerlaufen und erzeugt lediglich Wertungswidersprüche. Außerdem werden durch zusätzliche Abgrenzungen neue Anwendungsprobleme geschaffen, die die Rechtslage nicht deregulieren, sondern verkomplizieren.“

Kritikpunkte im Detail
1. Zugänglichkeit der bautechnischen Normen: Erstmals wird im BGB eine Regelung verankert, wonach technische Normungen, die sicherheitstechnische Festlegungen enthalten, anerkannte Regeln der Technik sein sollen. Über die einschlägige Rechtsprechung sind sie damit auch Bestandteil von Leistungspflichten. Zumindest für diese Normen ist dann auch dafür Sorge zu tragen, dass sie frei verfügbar sind. „Das ist heute nicht einmal für die DIN-Normen gegeben, die in jedem Einzelfall teuer erworben werden müssen“, sagt Rechtsanwalt am BGH Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Stellvertretender Vorsitzender des DAV-Ausschusses.


2. Unklare Definitionen und Regelungswidersprüche: Unklare „Definitionen und Regelungswidersprüche, die Einführung neuer Begrifflichkeiten, wie „sicherheitstechnische Festlegungen“, „reine Ausstattungs- und Komfortmerkmale“ und auch „Gebäudebauvertrag“ und „fachkundige Unternehmen“, lassen viele Fragen offen und schaffen Abgrenzungsbedarf auf mehreren Ebenen, die einer Deregulierung im Wege stehen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Meier, Mitglied im DAV-Ausschuss.


3. Die Einführung eines neuen Vertragstyps, des Gebäudebauvertrages, erscheint überflüssig. Die Regelung ist ein Fremdkörper im Bauvertragsrecht. „Warum nur bei Gebäuden und nicht bei Industriebauwerken oder Anlagenbauprojekten – und erst recht dort – eine Abweichung von DIN-Normen zwischen Vertragsparteien ohne weitere Einschränkungen vereinbart werden soll, ist einfach nicht nachvollziehbar“, meint Rechtsanwältin Kerstin Irl, Mitglied des DAV-Ausschusses.


4. Einseitige Perspektive: Die neuen Regelungen sollen nur die Fälle privilegieren, in denen ein Unternehmer von den anerkannten Regeln der Technik abweichen will. „Die für die Deregulierung des Bauens maßgeblichen Aktivitäten öffentlicher und privater Auftraggeber, die im Zusammenhang mit ihren Architekten Abweichungen von den Regeln der Technik vorschlagen wollen, werden nicht berücksichtigt“, meint Rechtanwältin Christine Weyand, Mitglied des DAV-Ausschusses.

Sachmangelbegriff des Werkvertragsrechts im Fokus
Der DAV-Ausschuss empfiehlt vielmehr eine Anpassung des § 633 Abs. 2 BGB um einen neuen Satz 3, in dem klargestellt wird, dass dann keine mangelhafte Leistung vorliegt, wenn in einer Beschaffenheitsvereinbarung zwischen Unternehmen oder juristischen Personen von anerkannten Regeln der Technik, deren Anwendung nicht gesetzlich vorgeben ist, abgewichen wird. Diese Regelung schafft Rechtssicherheit. Eine Reduzierung der Informationspflichten, die ohnehin nur angenommen werden kann, wenn und soweit Informationsdefizite bestehen, erscheint nicht erforderlich.

Zukunftsweisende Deregulierung dringend erforderlich
Um die Krise im Wohnungsbau nachhaltig positiv zu beeinflussen, ist eine Deregulierung dringend erforderlich. Hierzu gehören Vorgaben an die nationalen und internationalen Regulierungsinstitutionen, bautechnische Regelungen auf das wirklich Notwendige zu beschränken und und darüber hinaus bei allen Gesetzgebungsvorhaben, insbesondere im öffentlichen Baurecht und im Umweltrecht (z. B. Gebäudeenergiegesetz), darauf zu achten, dass keine zusätzliche Überregulierung entsteht.


Rechtsanwalt Dr. Meinhard Forkert, Mitglied des DAV-Ausschusses: „Wir brauchen klare und praxisgerechte Regelungen, die eine echte Deregulierung ermöglichen, ohne die Qualität und Sicherheit im Bauwesen zu gefährden.“


Experten warnen: Veraltete Software auf Geräten erhöht Cyberrisiko
Alle Unternehmen, die der neuen NIS2 Regulierung unterliegen, müssen ihre Gerätesoftware auf den neuesten Stand bringen Gilt für alle Geräte, Maschinen und Anlagen in Büro, Labor, Produktion und Logistik. „Der Regierungsentwurf NIS2 ist verabschiedet und wartet nur noch auf Verkündung. Mit dem Inkrafttreten von NIS2 unterliegen in den betroffenen Unternehmen nicht nur die IT-Netzwerke den neuen Cybersicherheitsregularien, sondern auch sämtliche industrielle Steuerungen, Büro- und Laborgeräte Industriemaschinen und Anlagen, die in das Netzwerk eingebunden sind“, sagt Jan Wendenburg, CEO des deutschen Cybersicherheitsunternehmens ONEKEY.


Als typische Beispiele im Bürobereich nennt der Cybersicherheitsexperte Drucker, Sicherheitskameras, Bewegungsmelder, intelligente Beleuchtungs­systeme, vernetzte Konferenzsysteme, Whiteboards und andere Präsentationsgeräte, Zutritts­kontrollen, Raumbelegungssensoren, Briefwagen und intelligente Schließsysteme. In der Industrie kommen CNC-Maschinen, Fertigungsstraßen, Lager- und Logistiksysteme, autonome Fahrzeuge, Roboter, Sensoren und Anlagen aller Art hinzu, gibt er weitere Beispiele. Jan Wendenburg stellt klar: „Alle NIS2-pflichtigenUnternehmen müssen prüfen und dokumentieren, dass all diese Geräte mit aktueller Software ausgestattet und damit bestmöglich gegen Cyberangriffe gewappnet sind.“


Die EU-Richtlinie „Network & Information Security 2" (NIS2) ist auf alle Unternehmen anwendbar, die als Kritische Infrastruktur (KRITIS) eingestuft werden. Dazu zählen Betreiber und Zulieferer in den Branchen Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Öffentliche Verwaltung, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungsmanagement, Post- und Kurierdienste, Abfall­wirtschaft, Raumfahrt, Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien, Lebensmittelproduktion, -ver­arbeitung und -vertrieb, Herstellung von Medizin­produkten, Maschinen, Fahrzeugen sowie elektrischen/elektronischen Geräten und Forschungs­einrichtungen.


Das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geht von knapp 30.000 betroffenen Unternehmen aus und bietet online eine Möglichkeit an, zu prüfen, ob sie der NIS2 unterliegen: www.bsi.bund.de/dok/nis-2-betroffenheitspruefung. Experte Jan Wendenburg gibt zu bedenken: „NIS2 umfasst die gesamte KRITIS-Lieferkette sowie deren Lieferanten und Geschäftspartner. Jedes Unternehmen, das beispielsweise Geschäftsbeziehungen zu einem Krankenhaus, einem Energieversorger oder einem Finanzdienstleister unterhält, sollte sich besser auf NIS2 vorbereiten, also auch seine vernetzten Geräte im Büro, im Labor und in der Produktion.“


„Niemand kümmert sich um die Druckersoftware“ Nach Einschätzung des Experten für die Cybersicherheit in Geräten, Maschinen und Anlagen „haben die wenigsten Firmen die Resilienz gegenüber Hackerangriffen außerhalb der IT-Netzwerke im Blick.“ Er gibt ein praxisnahes Beispiel: „Die Druckersoftware steht oft nicht im Fokus, solange der Drucker reibungslos arbeitet. Tatsächlich aber können sich Hacker über veraltete Programme in Druckern Zugang zum Firmennetz verschaffen.“


Der Weg sei für geübte Programmierer ein Kinderspiel: „Die Hacker gehen vom Drucker aus, finden ein Active Directory, führen eine Abfrage mit einem Konto des Druckers aus und landen im schlimmsten Fall mitten im IT-Herz des Unternehmens.“ Software-Stücklisten für NIS2 und CRA erforderlich Firmware, wie die eingebettete Software in Geräten, Maschinen und Anlagen im Fachjargon genannt wird, wird von vielen Experten als eine „kritische Lücke“ in der Sicherheitsstrategie von Unternehmen und Behörden gesehen.


Die Empfehlung: „Von NIS2 betroffene Unternehmen sollten sich schnellstmöglich von den Lieferanten aller vernetzter Geräte im weitesten Sinne, die im betrieblichen Einsatz sind, eine Software-Stückliste aushändigen lassen.“ Diese Stückliste, in der Sicherheitsbranche Software Bill of Materials (SBOM) genannt, listet alle im Unternehmen eingesetzten Programme vollständig auf.

Da es bei älteren Geräten wie etwa einem Drucker, der seit zehn Jahren seinen Dienst verrichtet, meist schwierig ist, an die Firmware heranzukommen, empfiehlt Jan Wendenburg den Einsatz von SBOM-Tools zur automatischen Erfassung aller Softwarekomponenten und Generierung einer entsprechenden Software-Stückliste.
„Das ist nicht nur für die NIS2-Konformität von Bedeutung, sondern auch für den kommenden EU Cyber Resilience Act (CRA).“ 

Technischer Hintergrund: Die Genauigkeit der Komponenteninformationen wirkt sich unmittelbar auf die Effektivität des Abgleichs mit der Datenbank „Common Vulnerabilities and Exposures“ (CVE) des US-amerikanischen National Cybersecurity Federally Funded Research and Development Center aus. Dort werden alle nachgewiesenen Schwachstellen in Software einschließlich Firmware zentral erfasst, so dass durch einen Abgleich festgestellt werden kann, ob das eigene Gerät längst bekannte – und damit auch den Hackern bekannte – Einfallstore für Cyberkriminelle aufweist. 


„Eine lückenlose und aktuelle Inventarisierung der Software in allen Geräten, Maschinen und Anlagen, die mit dem IT-Netzwerk verbunden sind, ist die Voraussetzung für Cybersicherheit und Compliance mit den rechtlichen Regularien von NIS2 bis CRA“, fasst ONEKEY-CEO Jan Wendenburg zusammen. Er betont: „Jede Sicherheitskette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Ein einziges Gerät mit veralteter Software kann ausreichen, um ein ganzes Unternehmen zur Zielscheibe von Cyberkriminellen zu machen.“


Angesichts von Tausenden von Angriffen pro Tag stellt sich für ihn „nicht die Frage, ob ein Unternehmen von Hackern angegriffen wird, sondern wann und wie gut es davor geschützt ist.“ Das Bundeskriminalamt weist für das Jahr 2023 knapp 135.000 offiziell gemeldete Fälle von Cyberkriminalität aus und vermutet ein Dunkelfeld von 90 Prozent. Das entspricht etwa 1,5 Millionen Angriffen pro Jahr.


VDI-Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
„Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland. Dieses Gesetz kann einen signifikanten Beitrag dazu leisten, die Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie zu erreichen." 
"Durch Digitalisierung und Verschlankung der Prozesse können Genehmigungs- und Planungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Gleichzeitig bestehen noch weiterhin Hürden bei Genehmigungsverfahren für Power-to-X-Anlagen und ein fehlender Standard für Elektrolyseure, an denen dringend gearbeitet werden muss“, so VDI-Experte Kevin Hares, von der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt. 


Beide Aspekte greift der VDI auf und arbeitet aktuell an Lösungen.  Die Einführung von Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen, die Erleichterung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Verkürzung der Instanzenwege und die schnellere Umsetzung von Eilverfahren könnten aus Sicht des VDI zu einer Beschleunigung beitragen. Von dem Gesetz betroffen sind Anlagen für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff, die den Kern der Wasserstoffwirtschaft ausmachen.


Durch die großflächige Verfügbarkeit von Wasserstoff kann der Hochlauf endlich Fahrt aufnehmen. Knackpunkt bleibt jedoch das Genehmigungsverfahren für Power-to-X-Anlagen. Das Verfahren ist aufwändig und beinhaltet verschieden Prozesse, die in Kontakt mit unterschiedlichen Stellen bei den zuständigen Behörden durchgeführt werden müssen. Besonders für Start-Ups und junge Unternehmen ohne eigene Abteilungen für Genehmigungen führen diese zu großen Hürden.  


Um diesen Prozess zu verbessern, hat der VDI einen Leitfaden für die Genehmigung von Power-to-X-Anlagen erarbeitet (VDI-EE 4635 Blatt 4.1). Die Expertenempfehlung bietet eine Zusammenfassung der notwendigen Verfahren sowie der relevanten Gesetze und Verordnungen, wobei auch Elektrolyseanlagen als Power-to-Gas Prozess berücksichtigt werden. Der VDI befürwortet, dass durch das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz bereits auf der regulativen Ebene einfachere Verfahren angestrebt werden und so Kosten und Zeit gespart werden können, um den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen.


Im Rahmen der Initiative Zukunft Deutschland 2050 hat der VDI im Juni den Zukunftsdialog Wasserstoff gestartet. Am Zukunftsdialog nehmen namhafte Expertinnen und Experten aus Forschung, Industrie, Politik und Gesellschaft aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette teil und arbeiten gemeinsam an Lösungen, wie der Wasserstoffhochlauf in Deutschland gelingen kann. Die Notwendigkeit zur Beschleunigung der Planung von Elektrolyseuren wurde auch von dem Verbundprojekt „Normungsroadmap Wasserstofftechnologien“ aufgegriffen.


Ein wichtiges Instrument ist hier die Entwicklung eines entsprechenden Standards. Dadurch kann die Planung von Elektrolyseuren effizienter gestaltet werden. Die normative Grundlage dafür wird aktuell als VDI-Richtlinie „Grundsätzen zur Planung, Auslegung und Betrieb von Elektrolyseuren" erarbeitet. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Planung und Auslegung von Elektrolyse-Projekten zu vereinfachen, indem das bisher erlangte Wissen aus der Praxis zusammengeführt und als Stand der Technik festgehalten wird.   


Coding-Workshops in den Herbstferien
In der Kinder- und Jugendbibliothek, Steinsche Gasse 26 in der Duisburger Innenstadt, finden am Dienstag und Mittwoch, 15. und 16. Oktober, jeweils von 15.30 bis 18 Uhr Coding-Workshops für Kinder und Jugendliche statt. Dabei werden die Grundlagen des Programmierens auf spielerische Weise vermittelt. Erfahrene Trainer unterstützen die Jugendlichen beim Umgang mit iPads und Robotern und der Umsetzung erster kleiner Programmierprojekte.


Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei. Wer mitmachen möchte, kann sich ab sofort bequem online auf www.stadtbibliothek-duisburg.de (unter „Veranstaltungen“) anmelden. Fragen beantwortet die Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 0203 283-4221. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr und samstags von 11 bis 16 Uhr. In den Ferien öffnet die
die Kinder- und Jugendbibliothek von dienstags bis freitags bereits um 11 Uhr.


Lesespaß für Kinder in der Bezirksbibliothek Hamborn
Ab sofort sind Kinder zwischen 6 und 12 Jahren immer freitags von 16.30 bis 18.30 Uhr zum Lesespaß in der Bezirksbibliothek Hamborn, Rathauscenter Schreckerstraße, eingeladen. Alle, die Freude an Geschichten und Büchern haben, sind willkommen. Dabei muss man auch selbst noch gar nicht lesen können, denn es gilt: Lesen ist freiwillig, kein Zwang. Kinder, die lieber zuhören, können genauso teilnehmen wie diejenigen, die bereits selbst lesen können.


Neben der Lesezeit gibt es verschiedene Aktivitäten rund um die gelesenen Bücher, wie Diskussionen, Spiele, kreative Projekte und Schreibübungen, die auf die Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgestimmt sind. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Fragen beantwortet das Team der Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 0203 283-5373. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.


Verleihung des Heimat-Preises 2024
Der Heimat-Preis ist eine Initiative der Landesregierung NordrheinWestfalen, um in den Kommunen herausragendes Engagement von Menschen für die Gestaltung ihrer Heimat vor Ort in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Die Stadt Duisburg verleiht diesen Preis zum sechsten Mal – in diesem Jahr unter dem Motto „Starke Heimat Nordrhein-Westfalen“. Eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Kulturausschusses, hat über die eingereichten Vorschläge beraten und drei Preisträger ausgewählt.


Das Preisgeld in Höhe von 15 000 Euro wird zu gleichen Teilen auf die Preisträger verteilt. Preisträger sind in diesem Jahr das Internationale Jugend- und Kulturzentrum Kiebitz e.V., der Verein Tausche Bildung für Wohnen e.V. und das Allerweltensemble Duisburg. Oberbürgermeister Sören Link verleiht im Beisein der Jurymitglieder und weiterer geladener Gäste den Heimat-Preis bei einer feierlichen Zeremonie. Die Verleihung findet am Montag, 30. September 2024 (16 Uhr) im Opernfoyer des Theaters Duisburg, statt.


Nachhaltige Einkaufstaschen werden im Oktober auf Wochenmärkten verteilt
Der Marktveranstalter Duisburg Kontor verteilt im Oktober erneut nachhaltige Einkaufstaschen. Früher waren sie grün, seit einigen Jahren sind sie blau – die nachhaltigen WochenmarktEinkaufstaschen von Duisburg Kontor. Und sie sind sehr beliebt, denn Plastiktüten sind auf den Märkten in der Stadt nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.

Im Oktober werden die beliebten blauen Taschen am Freitag, den 11.10. zwischen 10 Uhr und 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Homberg und am Freitag, den 18.10. auf dem Markt in Bruckhausen gratis verteilt.

Foto Duisburg Kontor

Kammerkonzert in der Marienkirche "MÄDCHENBLUMEN"
Das Lied aus weiblicher Perspektive" heißt der Titel des nächsten Konzertes der Scholten-Stiftung in der Duisburger Marienkirche an der Josef-Kiefer-Str. am 6. Oktober2024 um 17 Uhr. Dieser Abend widmet sich voll und ganz Komponistinnen. Die Sängerin Yvonne Prentki und der Duisburger Pianist Benedikt ter Braak haben im Archiv unerforschter Literatur nach verlorenen Schätzen gesucht – und gefunden!


Sie ergänzen diese Lieder durch ausgewählte Stücke weiterer romantischer Komponistinnen und dem Lied „Mädchenblumen“ von Richard Strauss. Das einstündige Konzert ist ein Blick in eine bis heute verborgene Welt romantischer Komponistinnen. Der Eintritt kostet 15 Euro. Infos zur Gemeinde und dem Veranstaltungsort gibt es im Netz unter www.ekadu.de.



Die Neumühler Gemeinde lädt zum Erntedank in die Kleingartenanlage Blühauf Bergbau

Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Neumühl feiert Erntedank wieder ganz nah an einem Ort, wo die Gaben dieser Erde über das Jahr gewachsen sind: in der Neumühler Kleingartenanlage Blühauf Bergbau, wo Duisburger und Duisburger dafür sorgen, dass viel Schönes in ihrer Umgebung gedeiht und wächst.


Die Gemeinde ist dort aus diesem Anlass inzwischen zum 9. Mal zu Gast, denn jedes Mal feiern alle gemeinsamen unter freiem Himmel einen festlichen Erntedankgottesdienst, und viele bleiben danach zu Mittagessen, Kaffee und Kuchen noch zusammen. Die Gemeinde lädt herzlich zum Mitfeiern am 6. Oktober 2024 um 11 Uhr ein.

Die Anlage ist von Seiten des Iltisparks oder über die Halfmannstraße 70 gut zu erreichen. Wer mitessen möchte, sollte sich vorab vormittags im Gemeindebüro (Tel.: 0203 / 580448) anmelden. Übrigens: Bei Regen fällt das Fest nicht aus, es wird kurzum drinnen im Vereinsheim gefeiert.   

Früheres Erntedank-Gottesdienst in der Kleingartenanlage (Foto: Reiner Terhorst):  



Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 2,4 % gestiegen
• Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 11,4 % unter Vor-Corona- Niveau von 2019
• Bettenauslastung mit 71,2 % um 7,8 % geringer als 2019
• Insgesamt rund 477 000 Betten, darunter 26 200 Intensivbetten

Die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 400 000 oder 2,4 % auf 17,2 Millionen gestiegen. Dennoch lag die Zahl der stationären Behandlungsfälle weiterhin deutlich (-11,4 %) unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 von 19,4 Millionen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren in den 1 874 Krankenhäusern Deutschlands im Jahresdurchschnitt 476 924 Betten aufgestellt, darunter 26 158 Intensiv- und 7 800 Intermediate Care-Betten. Das waren 0,7 % weniger Betten als im Vorjahr. Die Auslastung der Betten insgesamt von 71,2 % entspricht einer Zunahme um 3,1 % gegenüber 2022. Gegenüber 2019 lag sie um 7,8 % niedriger.


NRW: Der Gebrauch von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln u. ä. Produkten um 10,5 Prozent gesunken
Der dissipative Gebrauch von Produkten – dieser umfasst alle Materialabgaben, die mit Vorsatz in die Umwelt ausgebracht werden – dazu zählen organischer Dünger, mineralischer Dünger, Pflanzenschutzmittel, Saatgut und Streusalz ist im Jahr 2022 gegenüber 2010 in NRW um 10,5 Prozent gesunken. Der Gebrauch von diesen Produkten lag in den Bundesländern bei 30,9 Millionen Tonnen. Seit 2010 ist dieser in allen Bundesländern gesunken, die Rückgänge lagen zwischen 8,6 Prozent in Niedersachsen und 28,8 Prozent im Saarland.


Die Höhe des dissipativen Gebrauchs von Produkten wird vor allem in den Flächenländern von landwirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt, insbesondere der Ausbringung von Dünger. Der Anteil des organischen und mineralischen Düngers am dissipativen Gebrauch lag 2022 in den Flächenländern zwischen 72,4 Prozent im Saarland und 90,6 Prozent in Schleswig-Holstein (NRW: 83,5 Prozent). In den Stadtstaaten Hamburg (57,9 Prozent) und Berlin (30,3 Prozent) war der Anteil niedriger.


Der Anteil des Streusalzes am dissipativen Gebrauch zeigt ein gegensätzliches Bild: er ist in den Stadtstaaten zusammen mit 33,3 Prozent deutlich höher als in den Flächenländern (11,3 Prozent im Durchschnitt). NRW hatte 2021 mit 32,3 Milliarden Euro die höchsten Umsätze in der Umweltschutzwirtschaft Im Jahr 2021 betrugen die Umsätze der Umweltschutzwirtschaft in den Bundesländern 171,9 Milliarden Euro.


Die höchsten Umsätze wurden in Nordrhein-Westfalen mit 32,3 Milliarden Euro und in Bayern mit 30,9 Milliarden Euro erzielt. Zusammen mit Baden-Württemberg (22,1 Milliarden) erwirtschafteten diese drei Bundesländer knapp die Hälfte des gesamten Umsatzes in Deutschland. Gemessen an den Beschäftigten hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 356,3 Tausend Euro den höchsten Umsatz je Vollzeitäquivalent. Brandenburg erwirtschaftete mit 196,3 Tausend Euro je Vollzeitäquivalent den niedrigsten Umsatz.


In Nordrhein-Westfalen waren es 266,8 Tausend Euro (Bundesdurchschnitt: 262,4 Tausend Euro). In Nordrhein-Westfalen und Bayern gab es 2021 die meisten Beschäftigten im Bereich Umweltschutzwirtschaft Im Jahr 2021 waren in der Umweltschutzwirtschaft insgesamt 655,0 Tausend Personen (gemessen in Vollzeitäquivalenten) beschäftigt und damit 54,8 Prozent mehr als 2010. Die meisten arbeiteten in Bayern (133,7 Tausend) und in Nordrhein-Westfalen (121,0 Tausend). In Nordrhein-Westfalen waren 29,4 Prozent der Beschäftigten der Umweltschutzwirtschaft im Verarbeitenden Gewerbe tätig (Bundesdurchschnitt 35,8 Prozent).