Oberbürgermeisterwahl 2025 Die SPD Duisburg hat
in Rheinhausen den amtierenden Oberbürgermeister Sören Link zu ihren
OB-Kandidaten für die Wahl 2025 nominiert. Duisburgs Grüne hatten am
21. September Bürgermeister und Mitglied des Duisburger Haupt- und
Finanzausschusses, Jugend- und Umweltausschuss Sebastian
Ritter als ihren zum OB-Kandidaten gekürt.
Neue Veranstaltungsreihe zur nachhaltigen Personalführung
Die neue Veranstaltungsreihe „Vereinbarkeitsmanagement
– Nachhaltige Personalführung als Erfolgsfaktor entdecken“ des
Kompetenzzentrums Frau & Beruf Niederrhein der Stadt Duisburg
vermittelt Wissen und Beispiele für Personalverantwortliche in
kleinen und mittleren Unternehmen. Das erste Angebot der insgesamt
drei Online-Seminare findet am Dienstag, 8. Oktober, statt.
Mit dem Appell „Keep your talents and get new ones: Das gesamte
Arbeitsmarkt-Potenzial ausschöpfen“ gibt eine Vereinbarkeitsexpertin
viele Tipps. Gleichzeitig zeigt sie anhand von Praxisbeispielen,
welche Ansätze sich heute insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen eignen, Mitarbeitende im Unternehmen zu
halten, neue zu gewinnen und als attraktive Arbeitgeber zu
profitieren. Am Dienstag, 5. November, erwartet alle Interessierten
der interaktive Impulsvortrag „MehrWert durch (mehr) Vereinbarkeit“
einer EmployerBranding-Expertin.
Im Fokus stehen
lebensphasenorientierte Strategien und Wege, um eine starke Marke
als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nachhaltig zu entwickeln und im
Recruiting überzeugend zu nutzen. Im dritten Web-Seminar
„Empathische Personal-Führung: Loyalität und Bindung von
Mitarbeitenden, besonders in herausfordernden Lebensphasen“ am
Donnerstag, 5. Dezember, beleuchtet eine Psychologin und Expertin
für werteorientierte Führung, welche praktischen Methoden
Führungskräfte nutzen können, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
motivieren, zu binden und zu stärken.
Die Web-Seminare
der Veranstaltungsreihe finden jeweils von 11 Uhr bis 12.30 Uhr
statt, bauen aufeinander auf, sind aber auch einzeln buchbar und
können unabhängig voneinander besucht werden. Die Angebote des
Kompetenzzentrums Frau & Beruf Niederrhein werden aus Mitteln des
Gleichstellungsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert
und sind kostenfrei.
Anmeldungen sind ab sofort
formlos unter der E-Mail-Adresse competentia.info@stadt-duisburg.de
möglich. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage
www.duisburg.de unter dem Suchbegriff „Vereinbarkeitsmanagement“
sowie direkt bei Karin Schillings vom Kompetenzzentrum Frau & Beruf
Niederrhein, telefonisch unter 0203 283-2249 oder per E-Mail an
k.schillings@stadt-duisburg.de.
Wasserstoff-Labor HyTechLab4NRW eröffnet - Forschung made in
Duisburg-Neudorf Am 26. September 2024 eröffnete
Staatssekretärin Silke Krebs vom NRW-Wirtschaftsministerium vor mehr
als 100 Gästen aus Wirtschaft und Wissenschaft das HyTechLab4NRW bei
einer „JRF vor Ort“-Veranstaltung am ZBT - Zentrum für
BrennstoffzellenTechnik, einem An-Institut der Universität
Duisburg-Essen an
der Carl-Benz-Straße 201 in Duisburg-Neudorf. Damit
stärkt das Mitglied der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft seine
Expertise im Bereich Wasserstoff-, Brennstoffzellen- und
Elektrolyseforschung.
V.l.: Prof. Dr. Astrid Westendorf (Prorektorin UDE), Dr. Peter
Beckhaus (Geschäftsführer ZBT), Prof. Dr. Harry Hoster (wiss. Leiter
ZBT), Silke Krebs (Staatssekretärin MWIKE), Prof. Dr. Dieter Bathen
(Vorstand JRF). © JRF e. V.
Bei der heutigen Eröffnung
wurde deutlich: Das HyTechLab4NRW stärkt die Potenziale
Nordrhein-Westfalens. Staatssekretärin Krebs gratuliert zur
Eröffnung und betont: „Wasserstoff ist ein Wachstumsmarkt und für
NRW mit seinem Maschinen- und Anlagenbau sehr wichtig. Es gibt noch
viele Themen, für die wir neue Technologien brauchen, für die wir
Prozesse erforschen müssen. Die Liste an Erwartungen ist lang, aber
die Unterstützung ist auch groß. Wir freuen uns auf viele tolle
Innovationen.“
Dafür wurde im Zuge des Umbaus zum
HyTechLab4NRW die Infrastruktur inklusive Medienversorgung im
Hauptlabor des ZBT auf dem Campus der Universität Duisburg-Essen
(UDE) umfänglich modernisiert und auf den neuesten Stand der Technik
gebracht. „Hier können wir zukünftig Brennstoffzellen,
Anlagenkomponenten und sogar systemnahe Anlagen in größeren
Leistungsbereichen, zum Beispiel für Mobilitäts- oder
Energieversorgungsanwendungen, entwickeln und testen“, freut sich
ZBT-Geschäftsführer Dr. Peter Beckhaus auf die neuen Möglichkeiten.
Die Prorektorin Forschung der Universität
Duisburg-Essen, Prof. Dr. Astrid Westendorf, betont die Bedeutung
für die Hochschullandschaft: „Wir feiern heute einen echten Gewinn
für die Forschungsinfrastruktur an einem An-Institut unserer
Universität – ein großes, gut ausgestattetes High-end-Labor.“
Prof. Dr. Dieter Bathen von der UDE unterstreicht als
Vorstandsmitglied der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft die
Bedeutung des Projekts: „Diese Art der Forschungsinfrastruktur ist
ein großer Mehrwert für unsere gesamte Forschungsgemeinschaft und
bietet eine wunderbare Grundlage für die weitere wissenschaftliche
Zusammenarbeit unserer Mitgliedsinstitute.“ Das HyTechLab4NRW wird
innerhalb der Initiative Forschungsinfrastrukturen NRW zur Förderung
des Forschungs- und Innovationspotentials sowie aus Mitteln des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Rentenpaket II gut für Rentner, schlecht für Junge
Heiko Hauser: „Künftig wird fast die Hälfte des Bruttolohns auf
Sozialabgaben entfallen.“ „Das sogenannte Generationenkapital ist
Symbolpolitik mit marginalen Auswirkungen.“ „Ohne eigene
Altersvorsorge ist Altersarmut kaum vermeidbar. Je früher man
anfängt, desto besser.“
„Das von der Bundesregierung auf den
Weg gebrachte Rentenpaket II stellt eine gute Nachricht für die
heutigen und baldigen Rentner dar, ist aber eine schlechte Neuigkeit
für die heute noch jungen und berufstätigen Menschen“, erklärt Heiko
Hauser, Geschäftsführer der konzernunabhängigen
Finanzberatungsgruppe Plansecur. Das mit dem Rentenpaket II
eingeführte „Generationenkapital“ stuft der Finanzprofi zwar als
„Schritt in die richtige Richtung“ ein, „aber es ist nur ein
Trippelschritt und damit bloße Symbolpolitik“, weil die Auswirkungen
in einem primär umlagefinanzierten Rentensystem marginal ausfielen.
Babyboomer profitieren, Gen X, Y und Z haben das Nachsehen
Plansecur rechnet vor: 2020 hat die gesetzliche Rentenversicherung
354 Milliarden Euro ausbezahlt. Bei einer Steigerung um 2 Prozent
pro Jahr ergeben sich 467 Milliarden Euro im Jahr 2036. Der durch
das „Generationenkapital“ zugeführte Beitrag soll bis dahin 10
Milliarden Euro betragen, also nur 2,1 Prozent.
„Das ist
zwar der richtige Weg, aber auf absehbare Zeit in der Summe
lächerlich“, sagt Heiko Hauser. Er spitzt zu: „Die Babyboomer
profitieren, aber für die Generationen X, Y und Z sieht es bei der
staatlichen Rente weiterhin eher düster aus. Sie sind gut beraten,
sich in so jungen Jahren wie möglich um eine selbst finanzierte
Altersvorsorge abseits der staatlichen Rentenpolitik zu kümmern, um
ihren Lebensstandard im Alter halten zu können.“
Erschwerend
für die arbeitende Bevölkerung kommt hinzu, dass aller Voraussicht
nach in den nächsten Jahren angesichts eines weiter steigenden
Durchschnittsalters auch die Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung zunehmen werden, heißt es bei Plansecur. „Die
Beitragssätze als Anteil des Bruttoarbeitsentgelts werden sich der
50 Prozent-Marke nähern“, blickt Heiko Hauser sorgenvoll in die
Zukunft.
Sehr hohe Belastung für 2035 absehbar Zu der von
der Bundesregierung geplanten Beitragssatzanhebung bei der
Rentenversicherung von 18,6 auf 20 Prozent ab 2028 und auf 22,3
Prozent ab 2035 sagt Volker Britt: „1997 und 1998 betrugen die
Beiträge bereits 20,3 Prozent. Die Höhe der Beiträge ist immer
abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation. Die Beiträge
zu den Sozialkassen lagen 1997 und 1998 aber lediglich bei 13,6
Prozent für die Kranken- und 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung.
Die nun neuerlich steigenden Werte bei der Rentenversicherung werden
im Zusammenspiel mit den anderen Sozialabgaben im Jahr 2035 eine
sehr hohe Belastung für die Arbeitnehmerschaft darstellen.“
Das Bundesarbeitsministerium hatte kürzlich eine deutliche Anhebung
der Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
für 2025 angekündigt. Demnach sollen in der gesetzlichen
Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden bis zu einem
Monatseinkommen von 8.050 Euro (bislang 7.550 Euro in den
westdeutschen Bundesländern und 7.450 Euro im Osten der Republik).
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro steigen (bislang 5.175
Euro).
Die Rente mit 67 Jahren bewertet Plansecur als „leider
notwendig“. „Hierüber besteht in Deutschland ein gesellschaftlicher
Konsens“, sagt Heiko Hauser. Sein Kollege Volker Britt erläutert:
„Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren wurde 2012 mit langen
Übergangsfristen eingeführt. Es gibt ebenso wenig eine Diskussion
über eine Rente mit 65, wie etwa in Frankreich, oder über längere
Arbeitszeiten, wie sie zur Stabilisierung der gesetzlichen
Rentenversicherung finanztechnisch notwendig, aber politisch kaum
durchsetzbar wären.“ Zur Abhilfe wäre eine Ausweitung der
Beitragszahlerbasis möglich, etwa durch eine Erhöhung der
Frauenerwerbsquote, die im internationalen Vergleich zu wünschen
übriglasse. Darüber hinaus sollten Anreize für eine freiwillige
Weiterarbeit im Alter geschaffen werden, regt Plansecur an.
Heiko Hauser erklärt: „Das Rentenpaket II ist ein politischer
Kompromiss, von dem die arbeitende Bevölkerung und erst recht die
jungen Menschen, die ins Arbeitsleben eintreten, keinerlei Vorteile
haben. Gleichzeitig wird im Bundesfinanzministerium das Konzept der
Altersvorsorgedepots auf den Weg gebracht, von dem vor allem
jüngere Generationen profitieren können. Damit wird es endlich auch
steuerlich attraktiv, mittels ETFs, Fonds und Anleihen für die
eigene Rente vorzusorgen.
Beschlossen werden soll das Gesetz
nach Plänen des Bundesfinanzministers Christian Lindner im Laufe des
Jahres 2025. Sobald das Konzept der Altersvorsorgedepots dann gemäß
derzeitiger Planung 2026 in Kraft tritt, ist jeder, der noch nicht
in Rente ist, gut beraten, die dann verfügbaren steuerlichen
Vorteile zu nutzen, um seine selbst finanzierte Altersvorsorge mit
passenden Finanzprodukten sicherzustellen. Denn wer sich auf den
Staat verlässt, ist in seiner letzten Lebensphase von Altersarmut
bedroht. Je früher man mit eigenen Mitteln vorsorgt, desto besser!“
Gebäudetyp-E-Gesetz für günstiges Bauen springt zu
kurz Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz will der Gesetzgeber
die Errichtung von Gebäuden erleichtern. Durch eine Reduzierung
technischer Normen soll innovatives und kostengünstiges Bauen
gefördert werden. Der Gesetzesentwurf hat in der Verbändeanhörung
erhebliche Kritik erfahren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV),
vertreten durch den Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht,
begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers zur
Deregulierung, äußert jedoch deutliche Kritik an der handwerklichen
Umsetzung der geplanten Regelungen.
Gebäudetyp-E-Gesetz: "Gute Idee, schlecht umgesetzt", sagt der DAV
Ausschuss für Privates Bau- und Architektenrecht. Quelle: ARGE
Baurecht/adobe
„Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist zwar gut
gemeint, allerdings sind die Vorschläge nicht geeignet, einen
brauchbaren Beitrag zur Lösung der bestehenden Herausforderungen im
Bauwesen zu leisten,“ sagt Rechtanwalt Prof. Dr. Klaus Eschenbruch,
Vorsitzender des DAV-Ausschusses Privates Bau- und Architektenrecht.
Im Kern zielt der Referentenentwurf des Gesetzes zur
zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus darauf ab,
Abweichungen von bautechnischen Normen zu erleichtern und
Aufklärungspflichten zu reduzieren, um dadurch kostengünstigeres
Bauen zu ermöglichen. Doch die neuen Regelungen, insbesondere die
Änderungen der §§ 650a und 650o BGB, sind dem DAV-Ausschuss zufolge
handwerklich nicht gut gemacht.
Prof. Eschenbruch:
„Solange der Gesetzgeber nicht davon ablässt, anerkannte Regeln der
Technik, die keine Relevanz für ein standsicheres Bauvorhaben haben,
zwingend vorzugeben, wie etwa im öffentlichen Baurecht oder
Gebäudeenergiegesetz (GEG), muss die Regelung leerlaufen und erzeugt
lediglich Wertungswidersprüche. Außerdem werden durch zusätzliche
Abgrenzungen neue Anwendungsprobleme geschaffen, die die Rechtslage
nicht deregulieren, sondern verkomplizieren.“
Kritikpunkte im
Detail 1. Zugänglichkeit der bautechnischen Normen: Erstmals wird
im BGB eine Regelung verankert, wonach technische Normungen, die
sicherheitstechnische Festlegungen enthalten, anerkannte Regeln der
Technik sein sollen. Über die einschlägige Rechtsprechung sind sie
damit auch Bestandteil von Leistungspflichten. Zumindest für diese
Normen ist dann auch dafür Sorge zu tragen, dass sie frei verfügbar
sind. „Das ist heute nicht einmal für die DIN-Normen gegeben, die in
jedem Einzelfall teuer erworben werden müssen“, sagt Rechtsanwalt am
BGH Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Stellvertretender Vorsitzender des
DAV-Ausschusses.
2. Unklare Definitionen und
Regelungswidersprüche: Unklare „Definitionen und
Regelungswidersprüche, die Einführung neuer Begrifflichkeiten, wie
„sicherheitstechnische Festlegungen“, „reine Ausstattungs- und
Komfortmerkmale“ und auch „Gebäudebauvertrag“ und „fachkundige
Unternehmen“, lassen viele Fragen offen und schaffen
Abgrenzungsbedarf auf mehreren Ebenen, die einer Deregulierung im
Wege stehen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Meier, Mitglied im
DAV-Ausschuss.
3. Die Einführung eines neuen
Vertragstyps, des Gebäudebauvertrages, erscheint überflüssig. Die
Regelung ist ein Fremdkörper im Bauvertragsrecht. „Warum nur bei
Gebäuden und nicht bei Industriebauwerken oder Anlagenbauprojekten –
und erst recht dort – eine Abweichung von DIN-Normen zwischen
Vertragsparteien ohne weitere Einschränkungen vereinbart werden
soll, ist einfach nicht nachvollziehbar“, meint Rechtsanwältin
Kerstin Irl, Mitglied des DAV-Ausschusses.
4. Einseitige
Perspektive: Die neuen Regelungen sollen nur die Fälle
privilegieren, in denen ein Unternehmer von den anerkannten Regeln
der Technik abweichen will. „Die für die Deregulierung des Bauens
maßgeblichen Aktivitäten öffentlicher und privater Auftraggeber, die
im Zusammenhang mit ihren Architekten Abweichungen von den Regeln
der Technik vorschlagen wollen, werden nicht berücksichtigt“, meint
Rechtanwältin Christine Weyand, Mitglied des DAV-Ausschusses.
Sachmangelbegriff des Werkvertragsrechts im Fokus Der
DAV-Ausschuss empfiehlt vielmehr eine Anpassung des § 633 Abs. 2 BGB
um einen neuen Satz 3, in dem klargestellt wird, dass dann keine
mangelhafte Leistung vorliegt, wenn in einer
Beschaffenheitsvereinbarung zwischen Unternehmen oder juristischen
Personen von anerkannten Regeln der Technik, deren Anwendung nicht
gesetzlich vorgeben ist, abgewichen wird. Diese Regelung schafft
Rechtssicherheit. Eine Reduzierung der Informationspflichten, die
ohnehin nur angenommen werden kann, wenn und soweit
Informationsdefizite bestehen, erscheint nicht erforderlich.
Zukunftsweisende Deregulierung dringend erforderlich Um die Krise
im Wohnungsbau nachhaltig positiv zu beeinflussen, ist eine
Deregulierung dringend erforderlich. Hierzu gehören Vorgaben an die
nationalen und internationalen Regulierungsinstitutionen,
bautechnische Regelungen auf das wirklich Notwendige zu beschränken
und und darüber hinaus bei allen Gesetzgebungsvorhaben, insbesondere
im öffentlichen Baurecht und im Umweltrecht (z. B.
Gebäudeenergiegesetz), darauf zu achten, dass keine zusätzliche
Überregulierung entsteht.
Rechtsanwalt Dr. Meinhard
Forkert, Mitglied des DAV-Ausschusses: „Wir brauchen klare und
praxisgerechte Regelungen, die eine echte Deregulierung ermöglichen,
ohne die Qualität und Sicherheit im Bauwesen zu gefährden.“
Experten warnen: Veraltete Software auf Geräten erhöht
Cyberrisiko Alle Unternehmen, die der neuen NIS2
Regulierung unterliegen, müssen ihre Gerätesoftware auf den neuesten
Stand bringen Gilt für alle Geräte, Maschinen und Anlagen in Büro,
Labor, Produktion und Logistik. „Der Regierungsentwurf NIS2 ist
verabschiedet und wartet nur noch auf Verkündung. Mit dem
Inkrafttreten von NIS2 unterliegen in den betroffenen Unternehmen
nicht nur die IT-Netzwerke den neuen Cybersicherheitsregularien,
sondern auch sämtliche industrielle Steuerungen, Büro- und
Laborgeräte Industriemaschinen und Anlagen, die in das Netzwerk
eingebunden sind“, sagt Jan Wendenburg, CEO des deutschen
Cybersicherheitsunternehmens ONEKEY.
Als typische Beispiele im Bürobereich nennt der
Cybersicherheitsexperte Drucker, Sicherheitskameras,
Bewegungsmelder, intelligente Beleuchtungssysteme, vernetzte
Konferenzsysteme, Whiteboards und andere Präsentationsgeräte,
Zutrittskontrollen, Raumbelegungssensoren, Briefwagen und
intelligente Schließsysteme. In der Industrie kommen CNC-Maschinen,
Fertigungsstraßen, Lager- und Logistiksysteme, autonome Fahrzeuge,
Roboter, Sensoren und Anlagen aller Art hinzu, gibt er weitere
Beispiele. Jan Wendenburg stellt klar: „Alle
NIS2-pflichtigenUnternehmen müssen prüfen und dokumentieren, dass
all diese Geräte mit aktueller Software ausgestattet und damit
bestmöglich gegen Cyberangriffe gewappnet sind.“
Die
EU-Richtlinie „Network & Information Security 2" (NIS2) ist auf alle
Unternehmen anwendbar, die als Kritische Infrastruktur (KRITIS)
eingestuft werden. Dazu zählen Betreiber und Zulieferer in den
Branchen Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur,
Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Öffentliche Verwaltung,
digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungsmanagement, Post- und
Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Raumfahrt, Herstellung, Produktion
und Vertrieb von Chemikalien, Lebensmittelproduktion, -verarbeitung
und -vertrieb, Herstellung von Medizinprodukten, Maschinen,
Fahrzeugen sowie elektrischen/elektronischen Geräten und
Forschungseinrichtungen.
Das zuständige Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geht von knapp 30.000
betroffenen Unternehmen aus und bietet online eine Möglichkeit an,
zu prüfen, ob sie der NIS2 unterliegen:
www.bsi.bund.de/dok/nis-2-betroffenheitspruefung. Experte Jan
Wendenburg gibt zu bedenken: „NIS2 umfasst die gesamte
KRITIS-Lieferkette sowie deren Lieferanten und Geschäftspartner.
Jedes Unternehmen, das beispielsweise Geschäftsbeziehungen zu einem
Krankenhaus, einem Energieversorger oder einem Finanzdienstleister
unterhält, sollte sich besser auf NIS2 vorbereiten, also auch seine
vernetzten Geräte im Büro, im Labor und in der Produktion.“
„Niemand kümmert sich um die Druckersoftware“ Nach Einschätzung
des Experten für die Cybersicherheit in Geräten, Maschinen und
Anlagen „haben die wenigsten Firmen die Resilienz gegenüber
Hackerangriffen außerhalb der IT-Netzwerke im Blick.“ Er gibt ein
praxisnahes Beispiel: „Die Druckersoftware steht oft nicht im Fokus,
solange der Drucker reibungslos arbeitet. Tatsächlich aber können
sich Hacker über veraltete Programme in Druckern Zugang zum
Firmennetz verschaffen.“
Der Weg sei für geübte
Programmierer ein Kinderspiel: „Die Hacker gehen vom Drucker aus,
finden ein Active Directory, führen eine Abfrage mit einem Konto des
Druckers aus und landen im schlimmsten Fall mitten im IT-Herz des
Unternehmens.“ Software-Stücklisten für NIS2 und CRA erforderlich
Firmware, wie die eingebettete Software in Geräten, Maschinen und
Anlagen im Fachjargon genannt wird, wird von vielen Experten als
eine „kritische Lücke“ in der Sicherheitsstrategie von Unternehmen
und Behörden gesehen.
Die Empfehlung: „Von NIS2
betroffene Unternehmen sollten sich schnellstmöglich von den
Lieferanten aller vernetzter Geräte im weitesten Sinne, die im
betrieblichen Einsatz sind, eine Software-Stückliste aushändigen
lassen.“ Diese Stückliste, in der Sicherheitsbranche Software Bill
of Materials (SBOM) genannt, listet alle im Unternehmen eingesetzten
Programme vollständig auf.
Da es bei älteren Geräten wie
etwa einem Drucker, der seit zehn Jahren seinen Dienst verrichtet,
meist schwierig ist, an die Firmware heranzukommen, empfiehlt Jan
Wendenburg den Einsatz von SBOM-Tools zur automatischen Erfassung
aller Softwarekomponenten und Generierung einer entsprechenden
Software-Stückliste. „Das ist nicht nur für die NIS2-Konformität
von Bedeutung, sondern auch für den kommenden EU Cyber Resilience
Act (CRA).“
Technischer Hintergrund: Die Genauigkeit der
Komponenteninformationen wirkt sich unmittelbar auf die Effektivität
des Abgleichs mit der Datenbank „Common Vulnerabilities and
Exposures“ (CVE) des US-amerikanischen National Cybersecurity
Federally Funded Research and Development Center aus. Dort werden
alle nachgewiesenen Schwachstellen in Software einschließlich
Firmware zentral erfasst, so dass durch einen Abgleich festgestellt
werden kann, ob das eigene Gerät längst bekannte – und damit auch
den Hackern bekannte – Einfallstore für Cyberkriminelle aufweist.
„Eine lückenlose und aktuelle Inventarisierung der
Software in allen Geräten, Maschinen und Anlagen, die mit dem
IT-Netzwerk verbunden sind, ist die Voraussetzung für
Cybersicherheit und Compliance mit den rechtlichen Regularien von
NIS2 bis CRA“, fasst ONEKEY-CEO Jan Wendenburg zusammen. Er betont:
„Jede Sicherheitskette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.
Ein einziges Gerät mit veralteter Software kann ausreichen, um ein
ganzes Unternehmen zur Zielscheibe von Cyberkriminellen zu machen.“
Angesichts von Tausenden von Angriffen pro Tag stellt
sich für ihn „nicht die Frage, ob ein Unternehmen von Hackern
angegriffen wird, sondern wann und wie gut es davor geschützt ist.“
Das Bundeskriminalamt weist für das Jahr 2023 knapp 135.000
offiziell gemeldete Fälle von Cyberkriminalität aus und vermutet ein
Dunkelfeld von 90 Prozent. Das entspricht etwa 1,5 Millionen
Angriffen pro Jahr.
VDI-Stellungnahme zum
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz „Das
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für den
Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland. Dieses Gesetz kann einen
signifikanten Beitrag dazu leisten, die Ziele der nationalen
Wasserstoffstrategie zu erreichen." "Durch Digitalisierung und
Verschlankung der Prozesse können Genehmigungs- und
Planungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Gleichzeitig
bestehen noch weiterhin Hürden bei Genehmigungsverfahren für
Power-to-X-Anlagen und ein fehlender Standard für Elektrolyseure, an
denen dringend gearbeitet werden muss“, so VDI-Experte Kevin Hares,
von der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.
Beide
Aspekte greift der VDI auf und arbeitet aktuell an Lösungen. Die
Einführung von Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen, die
Erleichterung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Verkürzung der
Instanzenwege und die schnellere Umsetzung von Eilverfahren könnten
aus Sicht des VDI zu einer Beschleunigung beitragen. Von dem Gesetz
betroffen sind Anlagen für die Erzeugung, Speicherung und den Import
von Wasserstoff, die den Kern der Wasserstoffwirtschaft ausmachen.
Durch die großflächige Verfügbarkeit von Wasserstoff
kann der Hochlauf endlich Fahrt aufnehmen. Knackpunkt bleibt jedoch
das Genehmigungsverfahren für
Power-to-X-Anlagen. Das Verfahren ist aufwändig und beinhaltet
verschieden Prozesse, die in Kontakt mit unterschiedlichen Stellen
bei den zuständigen Behörden durchgeführt werden müssen. Besonders
für Start-Ups und junge Unternehmen ohne eigene Abteilungen für
Genehmigungen führen diese zu großen Hürden.
Um diesen
Prozess zu verbessern, hat der VDI einen Leitfaden für die
Genehmigung von Power-to-X-Anlagen erarbeitet (VDI-EE
4635 Blatt 4.1). Die Expertenempfehlung bietet eine
Zusammenfassung der notwendigen Verfahren sowie der relevanten
Gesetze und Verordnungen, wobei auch Elektrolyseanlagen als
Power-to-Gas Prozess berücksichtigt werden. Der VDI befürwortet,
dass durch das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz bereits auf der
regulativen Ebene einfachere Verfahren angestrebt werden und so
Kosten und Zeit gespart werden können, um den Wasserstoffhochlauf zu
beschleunigen.
Im Rahmen der Initiative Zukunft
Deutschland 2050 hat der VDI im Juni den
Zukunftsdialog Wasserstoff gestartet. Am Zukunftsdialog nehmen
namhafte Expertinnen und Experten aus Forschung, Industrie, Politik
und Gesellschaft aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette teil
und arbeiten gemeinsam an Lösungen, wie der Wasserstoffhochlauf in
Deutschland gelingen kann. Die Notwendigkeit zur Beschleunigung der
Planung von Elektrolyseuren wurde auch von dem Verbundprojekt
„Normungsroadmap Wasserstofftechnologien“ aufgegriffen.
Ein wichtiges Instrument ist hier die Entwicklung eines
entsprechenden Standards. Dadurch kann die Planung von
Elektrolyseuren effizienter gestaltet werden. Die normative
Grundlage dafür wird aktuell als VDI-Richtlinie
„Grundsätzen zur Planung, Auslegung und Betrieb von Elektrolyseuren"
erarbeitet. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Planung und
Auslegung von Elektrolyse-Projekten zu vereinfachen, indem das
bisher erlangte Wissen aus der Praxis zusammengeführt und als Stand
der Technik festgehalten wird.
Coding-Workshops
in den Herbstferien In der Kinder- und
Jugendbibliothek, Steinsche Gasse 26 in der Duisburger Innenstadt,
finden am Dienstag und Mittwoch, 15. und 16. Oktober, jeweils von
15.30 bis 18 Uhr Coding-Workshops für Kinder und Jugendliche statt.
Dabei werden die Grundlagen des Programmierens auf spielerische
Weise vermittelt. Erfahrene Trainer unterstützen die Jugendlichen
beim Umgang mit iPads und Robotern und der Umsetzung erster kleiner
Programmierprojekte.
Vorkenntnisse sind nicht
erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei. Wer mitmachen möchte, kann
sich ab sofort bequem online auf www.stadtbibliothek-duisburg.de
(unter „Veranstaltungen“) anmelden. Fragen beantwortet die
Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 0203 283-4221.
Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr und
samstags von 11 bis 16 Uhr. In den Ferien öffnet die
die Kinder- und Jugendbibliothek von dienstags bis freitags
bereits um 11 Uhr.
Lesespaß für Kinder in der
Bezirksbibliothek Hamborn Ab sofort sind Kinder
zwischen 6 und 12 Jahren immer freitags von 16.30 bis 18.30 Uhr zum
Lesespaß in der Bezirksbibliothek Hamborn, Rathauscenter
Schreckerstraße, eingeladen. Alle, die Freude an Geschichten und
Büchern haben, sind willkommen. Dabei muss man auch selbst noch gar
nicht lesen können, denn es gilt: Lesen ist freiwillig, kein Zwang.
Kinder, die lieber zuhören, können genauso teilnehmen wie
diejenigen, die bereits selbst lesen können.
Neben der
Lesezeit gibt es verschiedene Aktivitäten rund um die gelesenen
Bücher, wie Diskussionen, Spiele, kreative Projekte und
Schreibübungen, die auf die Interessen der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer abgestimmt sind. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich. Fragen beantwortet das Team der
Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 0203 283-5373.
Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr
und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.
Verleihung des Heimat-Preises 2024 Der
Heimat-Preis ist eine Initiative der Landesregierung
NordrheinWestfalen, um in den Kommunen herausragendes Engagement von
Menschen für die Gestaltung ihrer Heimat vor Ort in den Fokus der
Öffentlichkeit zu rücken. Die Stadt Duisburg verleiht diesen Preis
zum sechsten Mal – in diesem Jahr unter dem Motto „Starke Heimat
Nordrhein-Westfalen“. Eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des
Kulturausschusses, hat über die eingereichten Vorschläge beraten und
drei Preisträger ausgewählt.
Das Preisgeld in Höhe von
15 000 Euro wird zu gleichen Teilen auf die Preisträger verteilt.
Preisträger sind in diesem Jahr das Internationale Jugend- und
Kulturzentrum Kiebitz e.V., der Verein Tausche Bildung für Wohnen
e.V. und das Allerweltensemble Duisburg. Oberbürgermeister Sören
Link verleiht im Beisein der Jurymitglieder und weiterer geladener
Gäste den Heimat-Preis bei einer feierlichen Zeremonie. Die
Verleihung findet am Montag, 30. September 2024 (16 Uhr) im
Opernfoyer des Theaters Duisburg, statt.
Nachhaltige Einkaufstaschen werden im Oktober auf Wochenmärkten
verteilt Der Marktveranstalter Duisburg Kontor verteilt
im Oktober erneut nachhaltige Einkaufstaschen. Früher waren sie
grün, seit einigen Jahren sind sie blau – die nachhaltigen
WochenmarktEinkaufstaschen von Duisburg Kontor. Und sie sind sehr
beliebt, denn Plastiktüten sind auf den Märkten in der Stadt nur
noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
Im Oktober werden
die beliebten blauen Taschen am Freitag, den 11.10. zwischen 10 Uhr
und 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Homberg und am Freitag, den 18.10.
auf dem Markt in Bruckhausen gratis verteilt.
Foto Duisburg Kontor
Kammerkonzert in der Marienkirche
"MÄDCHENBLUMEN" Das Lied aus weiblicher Perspektive" heißt der Titel des
nächsten Konzertes der Scholten-Stiftung in der Duisburger
Marienkirche an der Josef-Kiefer-Str. am 6. Oktober2024 um 17 Uhr.
Dieser Abend widmet sich voll und ganz Komponistinnen. Die Sängerin
Yvonne Prentki und der Duisburger Pianist Benedikt ter Braak haben
im Archiv unerforschter Literatur nach verlorenen Schätzen gesucht –
und gefunden!
Sie ergänzen diese Lieder durch
ausgewählte Stücke weiterer romantischer Komponistinnen und dem Lied
„Mädchenblumen“ von Richard Strauss. Das einstündige Konzert ist ein
Blick in eine bis heute verborgene Welt romantischer Komponistinnen.
Der Eintritt kostet 15 Euro. Infos zur Gemeinde und dem
Veranstaltungsort gibt es im Netz unter
www.ekadu.de.
Die Neumühler Gemeinde lädt zum Erntedank in die
Kleingartenanlage Blühauf Bergbau Die Evangelische
Kirchengemeinde Duisburg Neumühl feiert Erntedank wieder ganz nah an
einem Ort, wo die Gaben dieser Erde über das Jahr gewachsen sind: in
der Neumühler Kleingartenanlage Blühauf Bergbau, wo Duisburger und
Duisburger dafür sorgen, dass viel Schönes in ihrer Umgebung gedeiht
und wächst.
Die Gemeinde ist dort aus diesem Anlass
inzwischen zum 9. Mal zu Gast, denn jedes Mal feiern alle
gemeinsamen unter freiem Himmel einen festlichen
Erntedankgottesdienst, und viele bleiben danach zu Mittagessen,
Kaffee und Kuchen noch zusammen. Die Gemeinde lädt herzlich zum
Mitfeiern am 6. Oktober 2024 um 11 Uhr ein.
Die Anlage ist
von Seiten des Iltisparks oder über die Halfmannstraße 70 gut zu
erreichen. Wer mitessen möchte, sollte sich vorab vormittags im
Gemeindebüro (Tel.: 0203 / 580448) anmelden. Übrigens: Bei Regen
fällt das Fest nicht aus, es wird kurzum drinnen im Vereinsheim
gefeiert.
Früheres Erntedank-Gottesdienst in der Kleingartenanlage (Foto:
Reiner Terhorst):
Zahl
der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 2,4 % gestiegen •
Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 11,4 % unter Vor-Corona-
Niveau von 2019 • Bettenauslastung mit 71,2 % um 7,8 % geringer
als 2019 • Insgesamt rund 477 000 Betten, darunter 26 200
Intensivbetten
Die Zahl der stationär im Krankenhaus
behandelten Patientinnen und Patienten ist im Jahr 2023 gegenüber
dem Vorjahr um knapp 400 000 oder 2,4 % auf 17,2 Millionen
gestiegen. Dennoch lag die Zahl der stationären Behandlungsfälle
weiterhin deutlich (-11,4 %) unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres
2019 von 19,4 Millionen.
Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, waren in den 1 874 Krankenhäusern
Deutschlands im Jahresdurchschnitt 476 924 Betten aufgestellt,
darunter 26 158 Intensiv- und 7 800 Intermediate Care-Betten. Das
waren 0,7 % weniger Betten als im Vorjahr. Die Auslastung der Betten
insgesamt von 71,2 % entspricht einer Zunahme um 3,1 % gegenüber
2022. Gegenüber 2019 lag sie um 7,8 % niedriger.
NRW: Der Gebrauch von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
u. ä. Produkten um 10,5 Prozent gesunken Der
dissipative Gebrauch von Produkten – dieser umfasst alle
Materialabgaben, die mit Vorsatz in die Umwelt ausgebracht werden –
dazu zählen organischer Dünger, mineralischer Dünger,
Pflanzenschutzmittel, Saatgut und Streusalz ist im Jahr 2022
gegenüber 2010 in NRW um 10,5 Prozent gesunken. Der Gebrauch von
diesen Produkten lag in den Bundesländern bei 30,9 Millionen Tonnen.
Seit 2010 ist dieser in allen Bundesländern gesunken, die Rückgänge
lagen zwischen 8,6 Prozent in Niedersachsen und 28,8 Prozent im
Saarland.
Die Höhe des dissipativen Gebrauchs von
Produkten wird vor allem in den Flächenländern von
landwirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt, insbesondere der
Ausbringung von Dünger. Der Anteil des organischen und mineralischen
Düngers am dissipativen Gebrauch lag 2022 in den Flächenländern
zwischen 72,4 Prozent im Saarland und 90,6 Prozent in
Schleswig-Holstein (NRW: 83,5 Prozent). In den Stadtstaaten Hamburg
(57,9 Prozent) und Berlin (30,3 Prozent) war der Anteil niedriger.
Der Anteil des Streusalzes am dissipativen Gebrauch
zeigt ein gegensätzliches Bild: er ist in den Stadtstaaten zusammen
mit 33,3 Prozent deutlich höher als in den Flächenländern
(11,3 Prozent im Durchschnitt). NRW hatte 2021 mit 32,3 Milliarden
Euro die höchsten Umsätze in der Umweltschutzwirtschaft Im Jahr 2021
betrugen die Umsätze der Umweltschutzwirtschaft in den Bundesländern
171,9 Milliarden Euro.
Die höchsten Umsätze wurden in
Nordrhein-Westfalen mit 32,3 Milliarden Euro und in Bayern mit
30,9 Milliarden Euro erzielt. Zusammen mit Baden-Württemberg
(22,1 Milliarden) erwirtschafteten diese drei Bundesländer knapp die
Hälfte des gesamten Umsatzes in Deutschland. Gemessen an den
Beschäftigten hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 356,3 Tausend Euro
den höchsten Umsatz je Vollzeitäquivalent. Brandenburg
erwirtschaftete mit 196,3 Tausend Euro je Vollzeitäquivalent den
niedrigsten Umsatz.
In Nordrhein-Westfalen waren es
266,8 Tausend Euro (Bundesdurchschnitt: 262,4 Tausend Euro). In
Nordrhein-Westfalen und Bayern gab es 2021 die meisten Beschäftigten
im Bereich Umweltschutzwirtschaft Im Jahr 2021 waren in der
Umweltschutzwirtschaft insgesamt 655,0 Tausend Personen (gemessen in
Vollzeitäquivalenten) beschäftigt und damit 54,8 Prozent mehr als
2010. Die meisten arbeiteten in Bayern (133,7 Tausend) und in
Nordrhein-Westfalen (121,0 Tausend). In Nordrhein-Westfalen waren
29,4 Prozent der Beschäftigten der Umweltschutzwirtschaft im
Verarbeitenden Gewerbe tätig (Bundesdurchschnitt 35,8 Prozent).
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