Bezirksregierung Düsseldorf fördert mit 20 Millionen Euro
die Sanierung des Sperrwerks Marientor in Duisburg
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Duisburg
Fördermittel in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro für die dringend
notwendige Sanierung des Sperrwerks Marientor bewilligt. Die
Plangenehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf konnte bereits
im Mai dieses Jahres sieben Monate früher als geplant erteilt
werden. Eine Sanierung dieses wichtigen Hochwasserschutzbauwerks
kann somit umgehend erfolgen.
Das fast 100 Jahre alte
Sperrwerk Marientor spielt eine zentrale Rolle für den Schutz der
Duisburger Innenstadt vor Hochwasser des Rheins. Durch seine
Funktion werden etwa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie
Vermögenswerte in Höhe von über 2 Milliarden Euro geschützt. Trotz
zahlreicher Überarbeitungen in den letzten Jahren entspricht das
Sperrwerk nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Wesentliche
Bauteile wie das Sperrtor selbst, die Maschinen sowie die
technischen Anlagen der Hochwassersperrtoranlage sind veraltet und
erneuerungsbedürftig.
Bereits im Dezember 2016 wurde
das Sperrwerk um einen Notverschluss ergänzt, der aus 13 massiven
Dammbalken besteht. Dieser Notverschluss, der ebenfalls mit Mitteln
des Landes gefördert wurde, ist von großer Bedeutung für die
anstehenden Umbauarbeiten. Er gewährleistet, dass die Stadt Duisburg
auch während der Sanierung des Sperrwerks weiterhin vor Hochwasser
geschützt bleibt.
„Dank der engen Abstimmung mit der
Stadt Duisburg und der zügigen Bearbeitung des Förderantrags durch
die Bezirksregierung Düsseldorf kann die Stadt Duisburg nun mit der
Sanierung des Sperrwerks beginnen. Dieses Projekt ist von
herausragender Bedeutung für den Hochwasserschutz und die Sicherheit
der Bürgerinnen und Bürger in Duisburg“, betont Regierungspräsident
Thomas Schürmann.
Rückblick:
Erneuerung Mariensperrtor“ in Duisburg-Kaßlerfeld
einschließlich des Grunderwerbs Dringlichkeitsbeschluss
öffentlich durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied (§ 60
Abs. 1 S. 2 GO NRW) Der Rat der Stadt Duisburg
hatte am 23. September 2024 die Weiterbeauftragung der
Planungsleistungen ab LPH 5 HOAI sowie die Umsetzung der Maßnahme
„Erneuerung Mariensperrtor“ in Duisburg-Kaßlerfeld einschl. des
Grunderwerbs mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis zu einer Höhe
von 33,9 Mio. € brutto (Prognose) auf der Tagesordnung. Der Oberbürgermeister
wird zugleich beauftragt, nach Vorlage der Plangenehmigung den
Förderantrag zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme unterliegt dem
Vorbehalt der Bewilligung der Förderung.
Als Hochwasserschutzanlage dient das Mariensperrtor dem
Hochwasserschutz für den gesamten Innenstadtbereich der Stadt
Duisburg. Neben den dort wohnenden und arbeitenden Menschen werden
Vermögenswerte von weit mehr als 2 Mrd. Euro, darunter das gesamte
Gebiet um den lnnenhafen sowie das U-Bahn-Netz der Stadt Duisburg,
geschützt. Im Hochwasserfall muss zum Schutz der Bevölkerung, der
Innenstadt und der damit verbundenen Sachwerte ab einem Pegelstand
von + 8,60 m am Pegel Duisburg-Ruhrort das Mariensperrtor
geschlossen sein.
Neben dem Stadt- und dem Landesarchiv
ist insbesondere das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
(LZPD) mit Sitz im Bereich des Innenhafens als besonders
schutzwürdige Einrichtung zu nennen. Das LZPD - mit einer der
modernsten Polizeileitstellen Europas - ist unter anderem für die
behördenübergreifende Koordination von Einsatzkräften, insbesondere
der Bereitschaftspolizei, der Polizeifliegerstaffel und der
Spezialeinheiten zuständig und stellt eine schnelle und effektive
polizeiliche Zusammenarbeit und Kommunikation - auch
grenzüberschreitend - sicher.
Das Mariensperrtor bildet als westlicher Abschluss des
Innenhafens zusammen mit der Marientorbrücke den Übergang zum
Außenhafen. Das Mariensperrtor stammt aus dem Jahr 1929 und ist als
Hochwasserschutzanlage noch in Funktion. Die Restnutzungsdauer des
Mariensperrtors, insbesondere des Verschlusskörpers einschließlich
der Maschinen- und Anlagenteile, neigt sich nach mittlerweile 90
Jahren dem Ende entgegen.
Die Bauwerke, Maschinen und technischen Anlagen sind in Teilen
sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig. Zudem sind sie teilweise
veraltet und entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und derzeitigen Sicherheitsstandards. Da die mittelfristige
Stand- und Gebrauchssicherheit (insb. des Verschlusskörpers) kann
nicht mehr garantiert werden. Mit Ordnungsverfügung der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 9.5.2011, AZ 54.04.01.20- Marientor,
wurde die Stadt Duisburg deshalb aufgefordert: „…ein Gesamtkonzept
zur Anpassung des Hochwasserschutzes im Bereich des Innenhafens
…vorzulegen.“
Cannabisverordnung ohne vorherige
Genehmigung der Krankenkasse – G-BA-Beschluss zu Voraussetzungen
tritt am 17. Oktober in Kraft
Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder
Zusatzbezeichnungen besitzen, dürfen ab morgen medizinisches
Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.
Bestehen jedoch Unsicherheiten, ob bei einer Patientin oder einem
Patienten die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gegeben
sind, können sie eine Genehmigung der Cannabisverordnung bei der
Krankenkasse beantragen.
Der Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) mit den Details ist heute im Bundesanzeiger
veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft. Das
Bundesministerium für Gesundheit hatte den Beschluss rechtlich
geprüft und nicht beanstandet. Ärztinnen und Ärzte, die keine der
gelisteten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung haben,
können weiterhin Cannabisprodukte verordnen.
In diesem
Fall muss wie bisher die erste Verordnung in der Regel von der
Krankenkasse genehmigt werden; bei Folgeverordnungen ist eine
Genehmigung nur bei einem Produktwechsel notwendig. Unverändert gilt
auch, dass eine Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung
der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich ist bei
Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn eine andere
allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende
Behandlungsoption nicht zur Verfügung steht und wenn Aussicht auf
einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln auf den
Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome besteht.
Nähere Informationen zur Verordnung von medizinischem Cannabis:
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hintergrund: Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei
medizinischem Cannabis. Gesetzlich Versicherte haben unter
bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Verordnung von Cannabis
in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten sowie auf
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Mit dem
Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA beauftragt,
das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen
ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der
Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse entfällt. Beschluss zu dieser
Meldung Arzneimittel-Richtlinie:
Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel
Zukunft des Ruhrorter
Neumarkts: Stadtentwicklung lädt zum Gespräch ein Wie
geht es weiter am Ruhrorter Neumarkt? Über die städtebauliche
Aufwertung des Neumarkts möchten die Stadtentwickler der Stadt
Duisburg mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sprechen. Bürgerinnen
und Bürger sind eingeladen am Montag, 28. Oktober, ab 17.30 Uhr zum
Treffpunkt „Das PLUS am Neumarkt“, Neumarkt 19, zu kommen.
Neben Mitarbeitenden der Stadtplanung sind auch die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg und das Projektteam „Urban Zero“ vor
Ort. In erster Linie sollen Erfahrungen ausgetauscht werden.
Außerdem wird erörtert, was gut läuft und wo es noch
Verbesserungspotenzial gibt. Auch die Zukunft des Marktplatzes steht
im Fokus.
Seit Mai 2023 sind zwei Fahrbahnen am Neumarkt
temporär in eine Fußgängerzone umgestaltet worden, um den Platz zu
vergrößern und die umliegenden Geschäfte aus den angrenzenden
Häusern näher an den Marktplatz anzubinden. Die Anwohnerschaft nutzt
den Platz seitdem für viele Projekte wie zum Beispiel Urban
Gardening, einen Lebensmittelverteilerschrank oder
Sitzmöglichkeiten. Der Versuchszeitraum läuft noch bis Mai 2025. Die
Stadtentwicklung freut sich auf viele interessante Gespräche. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bürgerspaziergang mit dem Oberbürgermeister am 9. November
Mit dem OB unterwegs. Das geht wieder am Samstag, 9. November,
von 12 bis 15 Uhr. Interessierte können dann Oberbürgermeister Sören
Link wieder bei einem seiner Bürgerspaziergänge begleiten. Dieses
Mal steht die Abwasser-Welt der Wirtschaftsbetriebe Duisburg auf dem
Programm. Unbedingt erforderlich sind festes Schuhwerk und eine gute
Konstitution.
Anmeldungen sind ab sofort bis Montag, 4.
November, per E-Mail an unterwegs.mit.dem.ob@stadt-duisburg.de
möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten mehr Anmeldungen
eingehen, werden die Plätze gelost. Eine Anmeldebestätigung und
genaue Informationen zum Treffpunkt bekommen die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer rechtzeitig vorher per Mail.
Tanja
Tetzlaff erhält Musikpreis der Stadt Duisburg - Preisverleihung und
Konzert: Samstag, 2. November, 18.00 Uhr, Theater Duisburg
Die Cellistin Tanja Tetzlaff wird in diesem Jahr mit dem
Musikpreis der Stadt Duisburg ausgezeichnet. Das Konzert mit
Preisverleihung findet am Samstag, 2. November, 18.00 Uhr im Theater
Duisburg statt. Tetzlaff ist nicht nur passionierte Kammermusikerin
und virtuose Solistin, sondern setzt sich auch aktiv für den Klima-
und Umweltschutz ein.
Oberbürgermeister Sören Link
erklärt: „Tanja Tetzlaff ist eine begnadete Künstlerin, die ihre
Auftritte auch immer wieder dafür nutzt, den Klimaschutz ins
Bewusstsein zu rücken. Sie wird gehört – auch außerhalb der
Musiksäle. Sowohl ihre musikalischen Klänge als auch ihre
gesellschaftlichen Botschaften hallen nach. Tanja Tetzlaff ist eine
würdige Preisträgerin.“
Foto Giorgia Bertazzi
Für Tetzlaff ist die Duisburger
Auszeichnung eine besondere Freude: „Vor allem, weil es nicht nur um
mein musikalisches Engagement geht, sondern auch darum, dass ich
mich ein bisschen mit den Themen unserer Zeit auseinandersetze. Die
Themen, die in dieser Zeit bedrücken und bedrohen, sind so riesig,
dass wir uns dem einfach nicht mehr verschließen können. Und ich
hoffe, dass ich als Künstlerin auf der Bühne die Menschen erreichen
kann, dass in der Verbindung mit meiner Musik vielleicht einige
aufgeweckt oder zum Nachdenken gebracht werden.“
Gewürdigt wird mit dem Preis jedoch natürlich auch die
Ausnahmemusikerin Tetzlaff, die im Verlauf ihrer Karriere unter
anderem mit dem TonhalleOrchester Zürich, dem Symphonieorchester des
Bayerischen Rundfunks, dem Konzerthausorchester Berlin, mit Der
Deutschen Kammerphilharmonie Bremen, Philharmonia Orchestra in
London und Scottish Chamber Orchestra, Orchestre de Paris, und
Cincinnati Symphony Orchestra sowie Tokyo Metropolitan Symphony
Orchestra und NHK Symphony Orchestra spielte.
Sie
arbeitete mit namhaften Dirigenten, darunter Alan Gilbert, Daniel
Harding, Heinz Holliger, Paavo Järvi, Sir Roger Norrington und Robin
Ticciati. „Tanja Tetzlaff ist dem Duisburger Publikum aus der
Vergangenheit bereits bestens bekannt. Die Duisburger Philharmoniker
mit ihrer Initiative ,Orchester des Wandels‘ und die gefeierte
Cellistin passen einfach wunderbar zusammen“, erklärt Hans Jürgen
Kerkhoff, Vorsitzender der Köhler-OsbahrStiftung, die den Musikpreis
der Stadt Duisburg stiftet.
Intendant Nils Szczepanski:
„Wir freuen uns, dass unsere Preisträgerin uns in dieser Spielzeit
schon im 1. Kammerkonzert in der Mercatorhalle mit einem
eindrucksvollen Programm begeistert und uns damit einen
musikalischen Einblick in ihr Engagement für Klima- und Umweltschutz
gegeben hat.“
Auch die Duisburger Philharmoniker setzen
sich im Rahmen der Initiative „Orchester des Wandels“ für ein
klimabewusstes Handeln im Musikbetrieb ein und bieten regelmäßig
sowohl Benefizkonzerte als auch Musikvermittlungsprojekte zur
Umweltbildung in der Stadt, wie beispielsweise die Klimawerkstatt,
an.
MSV Duisburg – FC Düren: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen FC
Düren am Samstag, 19. Oktober, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen
Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die
Sportlinie 945 ein. Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena
- ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26
Uhr - ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr - ab
„Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten -
ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr - ab
„Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis
13.35 Uhr alle fünf Minuten - ab „Businesspark Nord“
(Asterlagen) um 12.33 Uhr
Nach Spielende stehen am Stadion
Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine
Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine
Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen
Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste,
die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die
Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Robotik-Workshop in Homberg-Hochheide
In der Bezirksbibliothek Homberg-Hochheide, Ehrenstraße 20,
bauen Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren am
Donnerstag, 17. Oktober, selbst Roboter mit dem LEGO® SPIKE™-System.
Der spannende Workshop findet von 9 bis 13 Uhr statt. Die jungen
Leute können mit den vielseitigen Lego-Sets eigene Roboter bauen und
programmieren. Das funktioniert spielerisch mit der visuellen
Programmiersprache „Scratch“.
Der Fantasie sind keine
Grenzen gesetzt, ob die Roboter anschließend nur eine Strecke im
Raum zurücklegen oder beeindruckende Breakdance-Bewegungen
vorführen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahme ist
kostenlos, es ist aber eine Anmeldung über die Webseite
www.stadtbibliothek-duisburg.de (unter „Veranstaltungen“)
erforderlich.
Bei Fragen steht das Team der Homberger
Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 02066 34650 zur
Verfügung. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10.30
bis 13 und 14 bis 18.30 Uhr, samstags von 10 bis 13 Uhr.
Herbstzeit ist Impfzeit: Impfungen schützen und beugen
vor – besonders bei älteren Menschen Impfungen schützen
unsere Gesundheit und können schweren Erkrankungsverläufen
vorbeugen. Darauf weist die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der
Seniorenorganisationen hin. Dies gilt für alle Bevölkerungsgruppen,
besonders aber für ältere Menschen, da das Immunsystem mit
zunehmendem Alter schwächer wird. Mit den fallenden Temperaturen
steigt ab Herbst die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen, der
Erkältungen und der Virus- Grippe (Influenza) rapide an.
Impfungen sind gerade jetzt eine wirksame Vorsorge gegen Grippe
und Covid-19, so die BAGSO, die sich als „Stimme der Älteren“ für
ein möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit einsetzt.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
empfiehlt besonders Menschen ab 60 Jahren eine jährliche Impfung
gegen Grippe. Auch die Impfung gegen Covid-19 sollte einmal im Jahr
aufgefrischt werden.
Neu in ihre Empfehlungen
aufgenommen hat die STIKO auch den Impfstoff gegen den sehr
ansteckenden RSV-Virus. RSV steht für Respiratorisches
Synzytial-Virus, das die oberen und unteren Atemwege befällt. Die
einmalige Impfung ist für Seniorinnen und Senioren ab dem 75.
Lebensjahr und für Menschen mit chronischen Erkrankungen ab 60 Jahre
angeraten. Fragen dazu und zu weiteren Impfungen beantworten
Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken, die Impfungen durchführen.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Impfen hält
auch die BAGSO in ihrer kostenfreien Broschüre „Impfen als Vorsorge
für ein gesundes Älterwerden“ bereit. Der Ratgeber liegt in den
Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch und Englisch vor.
Sie steht zum Download über folgenden Link bereit
www.bagso.de/Impfratgeber oder kann telefonisch bei der BAGSO in
Bonn bestellt werden: 0228 - 55 52 55-0.
Neues Rechtsgutachten zeigt: Nationale Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist
EU-rechtswidrig. Der Aktuelle
Gesetzentwurf sieht ausschließlich Wirtschaftsprüfer als
prüfungsbefugt vor. Der TÜV-Verband fordert Öffnung des Prüfmarktes
für technische Prüforganisationen. Anlässlich der öffentlichen
Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung
einer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen am 16.
Oktober 2024 veröffentlicht der TÜV-Verband ein neues
Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Noerr.
Das
Gutachten zeigt einen gravierenden Verstoß des deutschen
Gesetzentwurfs gegen europäisches Recht auf und kommt zu dem
Schluss, dass der Ausschluss unabhängiger Erbringer von
Bestätigungsleistungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch EU-rechtswidrig
ist.
„Die Bundesregierung hat sich – trotz vieler
Stimmen aus der Wirtschaft – gegen eine Öffnung des Prüfmarktes
entschieden. Jetzt ist klar, dass dieser Weg nicht nur
wirtschaftspolitisch, sondern auch rechtlich eine Sackgasse ist“,
sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
Gleiche Qualifikation, zusätzliche technische Expertise Das
Gutachten macht deutlich, dass an die unabhängigen Prüfer die
gleichen hohen Qualifikationsanforderungen gestellt werden wie an
Wirtschaftsprüfer. Eine Akkreditierung durch die Deutsche
Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach den strengen Vorgaben der
EU-Verordnung 765/2008/EG stellt sicher, dass unabhängigen Prüfer
alle notwendigen fachlichen, organisatorischen und rechtlichen
Anforderungen erfüllen.
„Die Gleichwertigkeit der
Qualifikationen ist europarechtlich eindeutig geregelt. Es gibt
keinen sachlichen Grund, diese Dienstleister vom Markt
auszuschließen“, sagt Prof. Dr. Thomas Klindt, Fachanwalt für
Verwaltungsrecht und einer der Autoren des Gutachtens. Unabhängige
Prüfdienstleister wie die TÜV-Organisationen verfügen darüber hinaus
über zusätzliche technische Kompetenzen, die über das reine
Finanzwissen von Wirtschaftsprüfern hinausgehen.
„Gerade
in den Bereichen Umwelt und Soziales bringen technische
Prüfdienstleister tiefgehendes Fachwissen mit, das für die Prüfung
von Nachhaltigkeitsberichten von entscheidender Bedeutung ist“,
ergänzt Bühler. Dementsprechend sollte statt der geplanten
Berufseinschränkung ein Qualitätswettbewerb auf dem Markt
stattfinden.
Eingriff in den Wettbewerb und wachsende
Marktkonzentration Bereits jetzt sind die „Big Four“
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland marktbeherrschend.
Ein Ausschluss unabhängiger Prüfer bei der Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichte würde diese Konzentration weiter verstärken
und Kapazitätsengpässe schaffen – insbesondere zum Nachteil
mittelständischer Unternehmen.
Nach den Ergebnissen
einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands
unter 500 Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden würde eine deutliche
Mehrheit (79 Prozent) eine technische Prüforganisation mit der
Prüfung ihres Nachhaltigkeitsberichts beauftragen. Die meisten
Organisationen sehen in der Zulassung von unabhängigen
Prüfdienstleistern eine Möglichkeit, Kosten zu sparen und die
Flexibilität bei der Erfüllung der Berichtspflichten zu erhöhen.
Deutschland riskiert europarechtliche Klage Das
Rechtsgutachten betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur
den europäischen Wettbewerb verzerren würde, sondern auch gegen
europäisches Primärrecht in Form der Berufs- und
Unternehmensfreiheit verstößt. Denn jede nationale Umsetzung der
CSRD muss sich an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
messen lassen. „Sollte der Deutsche Bundestag keine Änderungen
vornehmen, drohen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof“, warnt
Klindt.
Der TÜV-Verband fordert den Deutschen Bundestag
auf, den Gesetzentwurf zu korrigieren und technische
Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA zuzulassen. „Ein offener
Prüfmarkt stärkt den Wettbewerb, erhöht die Verfügbarkeit von
Dienstleistungen und senkt die Kosten für Unternehmen“, so Bühler.
„Insbesondere die technischen Kompetenzen von
unabhängigen Prüfdienstleistern wie den TÜV-Organisationen sind ein
enormer Vorteil, der gerade bei der Prüfung von
Nachhaltigkeitsberichten genutzt werden sollte.“ Mit den neuen
Erkenntnissen des Rechtsgutachtens wird sich der TÜV-Verband im
weiteren parlamentarischen Verfahren für die Öffnung des Prüfmarktes
einsetzen. Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine
repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag
des TÜV-Verbands unter 500 Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden. Die
Umfrage wurde zwischen Mai und Juli 2024 durchgeführt.
Teuerungsraten für alle Haushaltstypen deutlich
unter zwei Prozent – EZB sollte Donnerstag deutliches Signal für
Zinssenkungen setzen Die Inflationsrate in Deutschland
ist im September gegenüber August von 1,9 auf 1,6 Prozent gesunken.
Damit lag sie erstmals seit März 2021 wieder deutlich unter dem
Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent.
Hauptgrund dafür war ein kräftiger Rückgang der Energiepreise. Die
Kernrate der Inflation, also die Teuerung ohne die relativ stark
schwankenden Komponenten Energie und weitgefasste Lebensmittel,
stieg minimal auf 2,7 Prozent.
Allerdings schwächte sich
der darin enthaltene Anstieg der Dienstleistungspreise etwas ab.
Zudem ist die Kernrate durch zwei Sondereffekte überzeichnet: Die
Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Speisen im Gastgewerbe vom
Jahresanfang trägt aktuell 0,3 Prozentpunkte zur Kernrate bei,
ebenso groß ist der Effekt der seit Jahresbeginn kräftig gestiegenen
Preise für Kfz-Versicherungen. Die Inflationsraten verschiedener
Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl
unterscheiden, sind im September ebenfalls weiter zurückgegangen.
•
Der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten
haushaltsspezifischen Inflationsrate betrug 0,8 Prozentpunkte.
Während insbesondere ärmere Familien im Mittel des Jahres 2022 und
auch 2023 eine deutlich höhere Teuerung schultern mussten als
Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im September
2024 wie in den Vormonaten unterdurchschnittlich: Der Warenkorb von
Paaren mit Kindern und niedrigen Einkommen verteuerte sich nur um
0,9 Prozent. Dabei wirkte sich aus, dass sowohl die Preisrückgänge
bei Haushaltsenergie als auch bei Kraftstoffen in ihrem Warenkorb
ein relativ hohes Gewicht haben.
•
Das gilt auch bei Alleinerziehenden und bei Paaren mit Kindern und
jeweils mittleren Einkommen, deren Teuerungsraten mit 1,0 und 1,2
Prozent im Haushaltsvergleich ebenfalls niedrig waren. Das ergibt
der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie
und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*
•
Insgesamt lagen die Inflationsraten aller untersuchten neun
Haushaltstypen im September deutlich unter zwei Prozent. Zum
Jahresende dürfte die Teuerung zwar noch einmal kurzzeitig etwas
über zwei Prozent betragen, dann „aber das Inflationsziel bereits im
ersten Quartal 2025 nachhaltig erreichen“, analysiert Dr. Silke
Tober, IMK-Inflationsexpertin.
Da gleichzeitig die
Konjunkturentwicklung auch aufgrund der hohen Zinsen sehr schwach
ist, hält die Autorin des IMK Inflationsmonitors weitere
entschlossene Zinssenkungen durch die EZB für dringend erforderlich:
„Aktuell dämpft die EZB die wirtschaftliche Aktivität gezielt und
verhindert dadurch dringend erforderliche Investitionen“, warnt die
geldpolitische Expertin. Das treffe auch „notwendige Investitionen
in die Dekarbonisierung und auch Produkt- und Prozessinnovationen,
die die Unternehmen benötigen, um im internationalen Wettbewerb zu
bestehen.“
•
Zudem steige durch jetzt zu zögerliches Vorgehen das Risiko, dass
die Zentralbank im kommenden Jahr unter Zeitdruck Zinssenkungen
„unter das neutrale Niveau“ vornehmen muss, was ein Einstieg in
einen Zickzackkurs sein und für weitere Verunsicherung bei
Unternehmen und Konsument*innen sorgen könnte. „Daher sollte die EZB
auf ihrer Sitzung am Donnerstag nicht nur die Zinsen erneut senken,
sondern auch signalisieren, dass sie die Zinsen zügig aus dem
restriktiven Bereich führen wird“, empfiehlt Tober.
•
Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass ärmere Haushalte,
insbesondere Familien, während der Teuerungswelle bis in den Sommer
2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet waren, weil
sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Güter des
Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie ausgeben müssen. Diese
waren lange die stärksten Preistreiber.
•
Im Laufe der vergangenen zwölf Monate hat die Preisdynamik dort aber
nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen
seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 deutlich verändert haben. Damals
hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste
Inflationsbelastung im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen
waren es beim Haushaltstyp der Alleinlebenden mit sehr hohen
Einkommen 7,9 Prozent.
•
Aktuell verteuern sich die spezifischen Warenkörbe von ärmeren
Familien weniger stark als der Durchschnitt, weil sie wegen der
Kinder häufig ein Auto haben, weshalb sich nicht nur die gesunkenen
Preise für Haushaltsenergie, sondern auch für Kraftstoffe bei ihnen
auswirken – so auch wie bei den anderen untersuchten Haushaltstypen
mit Kindern.
Alleinlebende mit niedrigen Einkommen
besitzen dagegen selten ein Auto. Daher sank ihre Inflationsrate von
August auf September weniger stark und liegt aktuell bei 1,3
Prozent, ebenso hoch ist sie bei Alleinlebenden mit mittleren bzw.
höheren Einkommen. Dass wiederum Alleinlebende mit sehr hohen
Einkommen mit 1,7 Prozent im September – wie auch in den Monaten
zuvor – eine leicht höhere Inflationsrate hatten als die übrigen
Haushalte im Vergleich, liegt daran, dass sie stärker als andere
etwa Kfz-Versicherungen, Restaurantdienstleistungen, Pauschalreisen
oder Hotelübernachtungen nachfragen, die in den vergangenen Monaten
eine überdurchschnittliche Teuerungsrate aufwiesen.
Das
gilt, leicht abgeschwächt, auch für Paaren mit Kindern und hohen
Einkommen sowie für Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen, deren
Warenkörbe sich im September um 1,5 bzw. 1,4 Prozent verteuerten.
Trotz normalisierter Inflationsdynamik: Teuerungswelle wirkt nach
„Es ist erfreulich und ein wichtiges Signal für die EZB, dass die
Inflationsraten für alle Haushalte aktuell spürbar unter zwei
Prozent liegen“, sagt Geldpolitik-Expertin Tober. „
Allerdings wird die Teuerungswelle der Jahre 2021 bis 2023 sowohl
beim Preisniveau insgesamt als auch im wichtigen Bereich Energie bis
auf Weiteres deutliche Spuren hinterlassen.“ So lagen die
Energiepreise trotz der letzten Rückgänge im September 2024 um 38
Prozent höher als Anfang 2021. Nahrungsmittel waren 35 Prozent
teurer als vier Jahre zuvor. Informationen zum Inflationsmonitor
Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für
unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt.
So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene
Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie
und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen –
wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische
Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen
stammen ebenfalls aus der EVS.
•
Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen
betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600
Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro)
monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden
mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen;
Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000
Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro)
Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit
mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro
monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.
Sing a new Song! Anmelden für den Sing-Workshop mit
Terry MacArthur in der Pauluskirche Wie ein Lied auf
Maori oder ein Sanctus aus Puerto Rico klingt können Interessierte
mit und ohne Chorerfahrung und viel Lust am Singen in einem einem
Workshop für internationale Kirchenmusik von Terry MacArthur
erfahren. Der Musiker, der viele Jahre die kirchenmusikalische
Arbeit des Weltrats der Kirchen (ÖRK) gestaltete, wird am 9.
November 2024 von 11 bis 17.30 Uhr in der Pauluskirche in Duisburg
Hochfeld, Paulusstr. 10, den Teilnehmenden Songs aus der weltweiten
Ökumene mit Begeisterung vorstellen und diese natürlich gemeinsam
mit ihnen singen.
Zum Schluss sind die Teilnehmenden
eingeladen, Songs aus dem Workshop im englischsprachigen
Gottesdienst um 18 Uhr in der Pauluskirche zum Besten zu geben. Der
Workshop „Sing a new Song!“, zu dem der Regionale Dienst der
Vereinten Evangelischen Mission herzlich einlädt, ist kostenfrei;
Anmeldungen sind bis zum 25. Oktober bei Claudio Gnypek möglich
(Mail: Gnypek-C@vemission.org). Im Anhang senden wir Ihnen ein Bild,
das Terry MacArthur
(Foto: MacArthur). Kirche
Obermeiderich lädt zu Tischtennis, Billard, Kicker und mehr
In der Evangelischen Kirchengemeinde Obermeiderich ist im
Gemeindezentrum an der Emilstraße mittwochs von 18 bis 19.30 Uhr
auch im Keller richtig was los; „ping pong“ und Begeisterung sind
von Weitem zu hören. Dort gibt es genug Platz für Kicker, Billard,
Airhockey und Tischtennisplatten, und Jung und Alt messen sich daran
im frohen Wettstreit.
Die Gruppe um Ronald Geier (0163 43 43 774) und Carsten Mau (0177 48
27 982) lädt Interessierte herzlich zum Mitmachen ein. Infos zur
Gemeinde gibt es im Netz unter
www.obermeiderich.de. Die Obermeidericher Tischtennisgruppe
„in action“ (Foto: www.obermeiderich.de).
NRW: 5,0 Millionen Menschen pendelten 2023 über ihre
Gemeindegrenze zur Arbeit Fünf Millionen Menschen sind
2023 in Nordrhein-Westfalen über die Grenzen ihres Wohnortes zur
Arbeit gependelt. Das waren 1,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
4,4 Millionen Personen wohnten in der Gemeinde, in der sie auch
arbeiteten.
Die drei NRW-Städte Köln (362 259), Düsseldorf
(335 754) und Essen (167 761) befanden sich wie im Vorjahr unter den
zehn Städten mit den höchsten Einpendelzahlen Deutschlands. 24,4
Millionen Personen pendelten 2023 Deutschlandweit; die meisten nach
München, Berlin und Frankfurt Deutschlandweit pendelten im
vergangenen Jahr 24,4 Millionen Personen (+0,9 Prozent gegenüber
2022) über die Grenzen ihres Wohnortes hinweg zur Arbeit.
Nach München (525 269), Berlin (467 402) und Frankfurt am Main
(463 180) pendelten die meisten Menschen. Im Pendleratlas unter
https://pendleratlas.statistikportal.de/ stellen die
statistischen Ämter der Länder deutschlandweit die Ergebnisse der
Pendlerrechnung interaktiv dar. Unter anderem können hier
Pendelverflechtungen zwischen einzelnen Städten und Gemeinden bzw.
Gemeindeverbänden abgerufen werden. Die höchste Einpendelquote
in NRW verzeichnete Holzwickede, die höchste Auspendelquote Inden
Wie im vergangenen Jahr konzentrierte sich die
Pendlermobilität in NRW auf die Nord-Süd-Achse von Bonn bis Duisburg
und die West-Ost-Achse von Mönchengladbach über das Ruhrgebiet bis
nach Dortmund und Bielefeld. In 85 der 396 nordrhein-westfälischen
Städte und Gemeinden war die Zahl der einpendelnden Personen höher
als die der auspendelnden (sog. Einpendelüberschuss). Die höchsten
Einpendelquoten hatten Holzwickede (83,3 Prozent) und Tecklenburg
(78,3 Prozent), die niedrigsten Schmallenberg (31,8 Prozent) und
Gronau (33,8 Prozent).
Die höchsten Auspendelquoten gab
es in Inden (86,3 Prozent) und Rheurdt (86,2 Prozent), die
niedrigsten in Münster (26,4 Prozent) und der Stadt Aachen
(29,8 Prozent). Nach Luftlinienentfernung pendelte die Hälfte aller
Einpendelnden nach Köln weniger als 28 Kilometer Nach Köln, dem
stärksten Einpendelknoten des Landes, pendelten im vergangenen Jahr
362 259 Personen, davon 1 277 aus dem Ausland und 360 982 aus dem
Bundesgebiet.
Die Hälfte aller Einpendelnden nach Köln
hatten, geschätzt anhand der Luftlinienentfernung zwischen Wohn- und
Arbeitsort, einen Pendelweg von weniger als 28 Kilometer. Ein
Viertel der Einpendelnden (90 565 Personen) hatte einen Pendelweg
zwischen 28 und 56 Kilometern. Der Pendelweg der übrigen 25 Prozent
betrug mehr als 56 Kilometer. Die Pendelwege der Einpendelnden in
die Landeshauptstadt waren dagegen etwas kürzer.
Deutlich kürzer waren die Pendelwege nach Essen, dem
drittstärken Einpendelknoten NRWs: Die Hälfte der Personen hatte
einen Pendelweg von weniger als 20 Kilometer. Neu in der
Pendlerrechnung: Personen, die nach Liechtenstein und in die Schweiz
pendelten In der Pendlerrechnung der Länder wurden erstmalig
Personen berücksichtigt, die nach Liechtenstein und in die Schweiz
auspendeln. Aus NRW pendelten im vergangenen Jahr 753 Personen in
die Schweiz und 18 nach Liechtenstein.
Im Jahr 2023
hatten die meisten Pendelnden aus NRW in das Ausland jedoch ihre
Arbeitsstätte in den Niederlanden (17 140). Aus dem Bundesgebiet
pendelten insgesamt 64 044 Personen in die Schweiz, 52 870 nach
Luxemburg und 679 nach Liechtenstein. Die meisten Auspendelnden in
die Schweiz wohnten in Lörrach (4 801), die meisten Auspendelnden
nach Luxemburg in Trier (8 920) und die meisten Auspendelnden nach
Liechtenstein kamen aus Lindau (125).
Bedeutung der USA als Handelspartner
Deutschlands hat zugenommen • Knapp 10 % der deutschen
Exporte gingen 2023 in die USA – höchster Wert seit mehr als 20
Jahren • Bedeutung des US-Marktes für Pharmabranche und
Maschinenbau gestiegen • Anteil der auslandskontrollierten
Unternehmen mit Hauptsitz in den USA leicht zugenommen
Die
Bedeutung der Vereinigten Staaten für Deutschlands Exportwirtschaft
ist aktuell so groß wie nie in den letzten 20 Jahren. 2023 wurden
Güter im Wert von 157,9 Milliarden Euro aus Deutschland in die USA
exportiert, das waren wertmäßig 9,9 % der deutschen Exporte. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der höchste
Anteil innerhalb der vergangenen 20 Jahre.
Die USA waren
damit das neunte Jahr in Folge der wichtigste Abnehmer deutscher
Exporte. Im 1. Halbjahr 2024 setzte sich die Serie fort. Auch als
Herkunftsland deutscher Importe haben die USA zuletzt an Bedeutung
gewonnen. Im Jahr 2023 wurden Waren im Wert von 94,7 Milliarden Euro
importiert, der Anteil an den Importen insgesamt betrug 6,9 %. Das
war der höchste Wert seit 2004 (7,1 %). Die Vereinigten Staaten
waren damit das fünfte Jahr in Folge auf Platz 3 der wichtigsten
Importländer; auch im 1. Halbjahr 2024 nahmen sie diesen Platz im
Ranking ein.
Insgesamt sind die Vereinigten Staaten seit 2021 zweitwichtigster
Handelspartner Deutschlands hinter China. Dies liegt an dem hohen
Wert der Importe aus China. Der Abstand zu dem asiatischen Staat ist
aber zuletzt geschrumpft: 2022 war der Außenhandelsumsatz (Summe aus
Exporten und Importen) mit den USA noch 50,0 Milliarden Euro
geringer als mit China. 2023 waren es noch 1,9 Milliarden. Im 1.
Halbjahr 2024 überholte der Außenhandelsumsatz mit den USA sogar den
mit China um 4,6 Milliarden.
Seit 2017 die höchsten
Exportüberschüsse mit den USA Der Gesamtwert der Exporte in die
USA ist nicht nur seit Jahrzehnten höher als der Gesamtwert der
Importe von dort, er hat in den vergangenen Jahren auch stärker
zugelegt: Die Exporte waren im vergangenen Jahr 156,2 % höher als
noch 2003 mit damals 61,7 Milliarden Euro. Die Importe stiegen im
selben Zeitraum um 141,3 % an (2003: 39,2 Milliarden).
Die Folge: Im Jahr 2023 erzielte der deutsche Außenhandel mit den
USA einen Rekord-Exportüberschuss von 63,3 Milliarden Euro. Zudem
weist Deutschland mit den USA seit 2017 die höchsten
Exportüberschüsse im Vergleich zu allen anderen Bestimmungsländern
aus. Die Differenz zwischen dem Wert der Exporte in die USA und den
Importen aus den USA ist also nicht nur so hoch wie noch nie, sie
ist auch höher als bei jedem anderen Bestimmungsland. Dies war auch
im 1. Halbjahr 2024 mit einem Exportüberschuss von 34,7 Milliarden
Euro der Fall.
23 % der deutschen Pharma-Exporte gingen 2023 in die
Vereinigten Staaten Für einige Branchen ist die
Bedeutung der Vereinigten Staaten als Absatzmarkt besonders groß. So
ging im vergangenen Jahr knapp ein Viertel (23,2 %) aller deutschen
Pharma-Exporte in die USA. Der Anteil ist in den vergangenen
Jahrzehnten deutlich gestiegen: 2008, in dem am weitesten
zurückliegenden Jahr mit vergleichbaren Daten, hatte er noch bei
12,0 % gelegen.
Von den exportierten Maschinen wurden
2023 gut 13,0 % in die Vereinigten Staaten ausgeführt, bei
Kraftwagen und Kraftwagenteilen waren es 12,6 % und bei sonstigen
Fahrzeugen knapp 13,0 %. Auch für die Hersteller von
Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
ist der Export in die USA mit einem Anteil von 9,6 % an der
Gesamtausfuhr vergleichsweise wichtig.
12 % aller auslandskontrollierten Unternehmen mit
Hauptsitz in den USA Nicht nur als Handelspartner
nehmen die USA eine besondere Rolle ein, auch auf Seiten der
Unternehmen gibt es enge wirtschaftliche Verflechtungen zwischen
Deutschland und den Vereinigten Staaten. Im Jahr 2022 gehörten 11,5
% der insgesamt knapp 38 500 auslandskontrollierten Unternehmen in
Deutschland zu einer Muttergesellschaft mit Sitz in den Vereinigten
Staaten.
Unter den Nicht-EU-Staaten war der Anteil
lediglich in der Schweiz, die zu den EFTA-Staaten zählt,
etwas höher (12,8 %). Die gut 4 400 Unternehmen mit Hauptsitz in den
Vereinigten Staaten beschäftigten im Jahr 2022 in Deutschland rund
774 600 Personen und erwirtschafteten einen Umsatz von rund 416,5
Milliarden Euro – das war nahezu ein Fünftel (19,3 %) der von
auslandskontrollierten Unternehmen hierzulande erwirtschafteten
Umsätze.
Kein anderer Herkunftsstaat hatte Unternehmen
mit so viel Beschäftigten in Deutschland oder verzeichnete Umsätze
in dieser Höhe. Der Anteil an auslandskontrollierten US-Unternehmen
in Deutschland hat in den vergangenen Jahren leicht zugenommen: 2018
hatten Unternehmen mit Hauptsitz in den Vereinigten Staaten noch
10,0 % aller auslandskontrollierten Unternehmen in Deutschland
gestellt und waren für 18,2 % der entsprechenden Umsätze
verantwortlich.
Von Deutschland aus kontrollierte Auslandsunternehmen
erwirtschaften 21 % ihres Umsatzes in den USA Umgekehrt
waren nach Angaben
der Bundesbank gut 6 100 der insgesamt 41 100 von deutschen
Investoren im Ausland kontrollierten Unternehmen 2022 in den USA
tätig. Das entsprach einem Anteil von 14,9 % – in keinem anderen
Staat war er höher. Diese Unternehmen beschäftigten 964 000 Menschen
(Anteil 12,3 %) und erwirtschafteten einen Jahresumsatz von 828
Milliarden Euro. Letzteres entsprach gut einem Fünftel (21,4 %) des
Gesamtumsatzes, der in von deutschen Investoren kontrollierten
Auslandsunternehmen erzielt wurde.
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