'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    47. Kalenderwoche: 18. November
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Dienstag, 19. November 2024

Das Sozialgericht Duisburg zieht um  
Das Sozialgericht Duisburg zieht in der Zeit vom 28.11.2024 bis 30.11.2024 um. Ab dem 01.12.2024 erreichen Sie uns unter der neuen Adresse Aakerfährstr. 40, 47058 Duisburg. Das neue Dienstgebäude befindet sich ca. 15 Gehminuten vom Duisburger Hauptbahnhof entfernt und ist von diesem aus mit der Straßenbahnlinie 903 oder der U-Bahnlinie U79 Haltestelle Duissern gut zu erreichen.


Nach über 40 Jahren im Landesbehördenhaus in der Mühlheimer Str. 54 in 47057 Duisburg-Neudorf findet Ende des Monats der lange geplante Umzug des Sozialgerichts Duisburg statt. Seit Anfang des Jahres wurde das neue Dienstgebäude auf der Aakerfährstr. 40 aufwendig saniert, um den Anforderungen an einen modernen Gerichtsbetrieb gerecht zu werden. Der Umzug der rund 150 Arbeitsplätze sowie zahlreicher Akten erfolgt nun zum Ende des Monats.

Im neuen Gebäude werden dem Sozialgericht Duisburg insgesamt sechs Sitzungssäle sowie ein Mediationsraum barrierefrei zur Verfügung stehen. Die Hälfte der Sitzungssäle wird mit moderner Videotechnik ausgestattet. Für Hörgeschädigte wird zudem ein Saal mit einer Induktionsschleife ausgestattet, die es ermöglicht, das im Saal gesprochene Wort auf ein Hörgerät zu übertragen. Wir bitten um Verständnis, dass ab dem 28.11.2024, 12:00 Uhr, bis einschließlich 29.11.2024 die telefonische Erreichbarkeit stark eingeschränkt ist. In dringenden Angelegenheiten können Auskünfte unter der Rufnummer 0203 3005 0 eingeholt werden.


Der elektronische Rechtsverkehr sowie die Erreichbarkeit per Telefax (0203 3005-313) sind von dem Umzug nicht betroffen. Am 28.11.2024, 29.11.2024 und 02.12.2024 besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Duisburg, Anschrift König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg zu nutzen. An den übrigen Tagen wird die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Duisburg wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Bibliothek ist vom 27.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 geschlossen. Ab dem 16.12.2014 ist sie wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.


Erste Kindersprechstunde mit Oberbürgermeister Sören Link
Der Ratssaal fest in Kinderhand: Zur ersten Duisburger Kindersprechstunde haben sich 14 Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren mit Oberbürgermeister Sören Link im Rathaus am Burgplatz getroffen. In einer offenen Runde hielten die jungen Duisburgerinnen und Duisburger jede Menge Fragen für den Oberbürgermeister parat. Dabei ging es zum Beispiel um den Zustand der Schulgebäude und deren sanitäre Anlagen. Auch das Spielplatzangebot für ältere Kinder, die Fahrradwege und der ÖPNV zu den Schulen waren ein Thema.

Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


In der zweistündigen Sprechstunde wollte der Oberbürgermeister aus erster Hand erfahren, wie Kinderaugen auf die Stadt blicken. Durch ihre unvoreingenommene Sicht zeigen sie mitunter Dinge auf, die von den Erwachsenen in der Art nicht wahrgenommen werden. „Wir haben viel gelacht, uns aber auch ehrlich und ernst über die Dinge ausgetauscht, die den Kindern in unserer Stadt gefallen und wo wir noch eine Schüppe drauflegen müssen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.


„Die Kinder haben oft eine genaue Idee davon, wie wir unseren Alltag in Duisburg für alle lebenswerter gestalten können. Ich freue mich auf die nächste Auflage der Kindersprechstunde, werde aber bereits jetzt schon einige Denkanstöße mit in die Stadtverwaltung nehmen.“ Ab 2025 wird die Kindersprechstunde ein regelmäßiges Format im Kalender des Oberbürgermeisters sein. Termine und Anmeldungen sowie alle Informationen zu den Veranstaltungen finden sich im Internet: www.duisburg.de/kindersprechstunde.



Lions Club Hamborn überreicht eine Spende von 4.464 € an das Irmgardishaus in Neudorf    Dem Irmgardishaus, eine wichtige Einrichtung der Caritas in Duisburg, wird am 19. November 2024 um 10 Uhr an der Heinrich-Bertmans-Str. 4-6 (47057 Duisburg-Neudorf) eine Spende von 4.464 € überreicht. Das Geld wurde „ertanzt“. Der Lions Club Duisburg Hamborn veranstaltete im Sommer eine erfolgreiche Party im „Kalt.Weiß.Trocken“.     

Das Irmgardishaus bietet jungen Müttern, Vätern und ihren Kindern in schwierigen Lebenssituationen ein sicheres Zuhause sowie Unterstützung. Die Einrichtung spielt eine entscheidende Rolle in der lokalen Gemeinschaft und hilft Familien, neue Perspektiven zu entwickeln. Der Lions Club Duisburg Hamborn unterstützt das Irmgardishaus, weil wir die wichtige Arbeit der Einrichtung anerkennen und fördern möchten. Unsere Spende von 4.464,34 € wird symbolisch übergeben und soll dazu beitragen, die Angebote des Irmgardishauses weiter auszubauen.  

Der Lions Club Duisburg-Hamborn ist Teil der internationalen Lions Club Organisation, die sich weltweit für soziale und ökologische Projekte einsetzt. Mit einem starken Fokus auf lokale Gemeinschaften arbeiten die Mitglieder des Lions Club Duisburg-Hamborn daran, einen positiven Unterschied in der Welt zu machen.

Viele soziale Projekte wurden in den vergangenen Jahren von den Hamborner Lions unterstützt. Vor allem die hilfsbedürftigen Menschen im Duisburger Norden sind ihnen wichtig. „Helfen, wo andere nicht helfen“, und „Helfen zur Selbsthilfe“ – unter diesen Leitgedanken stellen sich die Mitglieder des Lions Club Duisburg Hamborn in besonderer Weise den sozialen Problemen im Duisburger Norden.

Ein ehrenamtliches Engagement, in dem mehr als 1.300.000,- EUR gespendet und gesammelt wurden. Zielgruppen sind Behinderte, Alte und sozial Benachteiligte – hier speziell die Förderung von Duisburger Projekten.


Strom- und Gaspreise steigen, Fernwärmepreis sinkt  
Zum Jahreswechsel müssen die Stadtwerke Duisburg die Tarife in der Grundversorgung anpassen.   Hintergrund sind neben höheren gesetzlichen Umlagen beim Strom sowie gestiegenen Netzentgelten beim Erdgas die hohen Energiepreise aus dem Jahr 2022. „Wir kaufen die Energiemengen verteilt und bis zu drei Jahre im Voraus ein. In Folge des russischen Krieges gegen die Ukraine sind die Energiepreise auf Rekordhöhen gestiegen und liegen seitdem auf einem insgesamt höheren Niveau. Dies führte zu gestiegenen Beschaffungskosten, welche sich nun im Jahr 2025 auf unsere Preise für Strom und Gas auswirken.

Für die folgenden Jahre rechnen wir wieder mit günstigeren Energiepreisen“, sagt Christian Theves, Abteilungsleiter Privatkundenvertrieb bei den Stadtwerken Duisburg. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Arbeitspreis beim Strom 42,97 Cent pro Kilowattstunde (kWh), beim Erdgas 16,34 Cent/kWh. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 2.500 kWh ergeben sich Mehrkosten von 15,18 Euro im Monat. Wer sein Eigenheim mit Erdgas heizt, zahlt bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 15.000 kWh 41,05 Euro mehr im Monat. Die Stadtwerke Duisburg werden ihre Kundinnen und Kunden schriftlich übe die jeweiligen Veränderungen informieren.  


Wer mit Fernwärme heizt, zahlt ab Januar weniger. Die Berechnung erfolgt unter anderem über Indexwerte der letzten beiden Jahre. Die Preisspitze aus der Energiekrise ist bei der Fernwärme daher bereits überwunden. Der Arbeitspreis beträgt ab dem 1. Januar 2025 im Versorgungsgebiet Mitte-Süd-West und Hamborn 13,8 Cent/kWh. Für ein beispielhaftes Einfamilienhaus mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von 18.000 Kilowattstunden ergibt sich eine Ersparnis von rund 53 Euro im Monat. Die Anpassung der Abschläge erfolgt mit der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung.  


Photovoltaik auf Schuldächern und in Workshops: Stadt Duisburg bringt „PV2School“
An Duisburger Schulen geht schon bald die Sonne auf. Die Stadt Duisburg plant ab 2025 bis zu 130 Schulgebäude Stück für Stück mit dezentralen Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Und die Schülerinnen und Schüler bekommen im Projekt „PV2School“ sogar Wissen zu den Themen Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien vermittelt. Interessierte Kinder und Jugendliche können an Workshops teilnehmen und dabei den Aufbau und die Funktion sogenannter Balkonsolaranlagen kennenlernen.

Oberbürgermeister Sören Link und Umweltdezernentin Linda Wagner stellen das Projekt „PV2School“ am Steinbart-Oberbürgermeister Sören Link und Umweltdezernentin Linda Wagner stellen das Projekt „PV2School“ am Steinbart-Gymnasium vor. Das Projekt verbindet die Idee eines dezentralen Photovoltaik-Kraftwerks über Duisburger Schulen mit der Möglichkeit, interessierten Schülern den Bau von Stecker-Solargeräten in Workshops näher zu bringen.


Einen Sonnen-Unterricht gab es heute am Steinbart-Gymnasium in der Stadtmitte, wo einige Schülerinnen und Schüler erste Module zusammenbauten. Oberbürgermeister Sören Link lobt das Ökologie-Projekt: „PV2School schlägt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Umweltschutz, Zukunftsfähigkeit und Bildung. Dass Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor Ort lernen und erleben, wie Energiewende funktioniert, macht dieses Projekt besonders wertvoll. Der Aufbau vieler, kleiner Solar-Anlagen auf Schulen ist zudem innovativ, weitgehend unbürokratisch und ein wichtiger Teil unseres Klimaschutzkonzeptes.“

V.l.: Ralf Buchthal, Schulleiter des Steinbart-Gymnasium, Umweltdezernentin Linda Wagner, Lothar Hellmann, Kreishandwerksmeister und Präsident des ZVEH, Oberbürgermeister Sören Link und die Schüler Mika und Timon. Oberbürgermeister Sören Link und Umweltdezernentin Linda Wagner stellen das Projekt „PV2School“ am Steinbart-Gymnasium vor. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Finanziert wird das Projekt über den städtischen Haushalt. Die Kosten liegen bei rund 220.000 Euro. Auf 20 Jahre hochgerechnet eine lohnende Investition: So ist von einer CO2-Vermeidung von 2330 Tonnen auszugehen. Im Gegenzug rechnen die Experten der Stabsstelle Klimaschutz mit einer Stromproduktion von insgesamt rund 4160 Megawattstunden. Das führt zu einer Energiekostenersparnis in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Eine gewinnbringende Kosten-Nutzen-Rechnung sowohl für den städtischen Haushalt als auch für die Umwelt.


„Klimaschutz und damit einhergehend die Energiewende ist die Herausforderung unserer Zeit. Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist dabei ein wichtiger Baustein. Dabei ist insbesondere der Direktverbrauch von PV-Strom wünschenswert, da dieser zu einer hohe Kostenersparnis führt, die Strom-Netze nicht belastet und keine Speicherung erforderlich ist“, erklärt Umweltdezernentin Linda Wagner.


Kleinere PV-Anlagen haben einige Vorteile: Aufgrund ihres geringen Gewichts sind statistische Überprüfungen der Dächer nicht nötig. Sie brauchen zudem wenig Platz, sind fast schon „kinderleicht“ zu installieren, sind wartungsarm und haben so gut wie keinen Einspeiseverlust: Verbraucht wird, was produziert wird. Der Eigenverbrauchsanteil beträgt somit circa 100 Prozent. Und sie haben Wachstumspotenzial, können auch je nach Bedarf zu einer größeren Anlage in Modulbauweise erweitert werden.

Klimaschutzmanager Matthias Klockhaus

Ein weiteres PlusArgument für Kommunen: Stecker-Solargeräte wie Balkonkraftwerke sind aufgrund ihrer Einspeiseleistung von 800 Watt nahezu auflagenfrei. „Es ist geplant, zunächst mit zehn Schulen zu starten und die dort gesammelten Erfahrungen anschließend in den Aufbau der weiteren PVAnlagen einfließen zu lassen“, sagt Projektleiter Matthias Klockhaus von der Stabsstelle Klimaschutz.

Um die Erträge des dezentralen PV-Kraftwerks zu erfassen, werden die einzelnen Anlagen über das Internet ausgelesen und mit der Cloud-Software „ClimateView“ bilanziert. Somit können die Werte mit den Verbrauchsdaten der vergangenen Perioden verglichen werden.

Da die Schülerinnen und Schüler in Arbeitsgruppen Wissenswertes zur Funktionsweise und Installation von Balkonsolaranlagen erlernen, hat „PV2School“ auch eine pädagogische Wirkung. Die Kinder und Jugendlichen übernehmen eine Multiplikatoren-Rolle für erneuerbare Energien in ihren Familien.

Umweltdezernentin Linda Wagner


Wanderausstellung des Deutschen Bundestags an der Universität Duisburg-Essen
Eröffnung mit Lamya Kaddor MdB und Rektorin Prof. Dr. Barbara Albert Wanderausstellung des Bundestages zu Gast in Duisburg
Ab heute ist die Wanderausstellung des Deutschen Bundestags an der Universität Duisburg-Essen zu sehen. Sie gastiert in den Räumen der Universitätsbibliothek am Campus Duisburg und ist bis einschließlich 22. November 2024 für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie informiert über Parlament und Demokratie und die Partizipationsmöglichkeiten von Bürger:innen.

Gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Lamya Kaddor hat Rektorin Prof. Dr. Barbara Albert die Ausstellung heute eröffnet. Im Gespräch mit Politik-Professor Dr. Andreas Blätte haben sie den Wert
des lebendigen Dialogs von Wissenschaft und Politik für demokratische Gesellschaften hervorgehoben.
Im Bild: (v.l.n.r.) Rektorin Prof. Dr. Barbara Albert, Lamya Kaddor MdB, Prof. Dr. Andreas Blätte


Der Deutsche Bundestag ist das zentrale Organ der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Bundesrepublik. Jedes Jahr informiert das Parlament die Öffentlichkeit mit einer Wanderausstellung über seine Aufgaben und Arbeitsweise. Auf Initiative der Bundestagsabgeordneten Lamya Kaddor wird die Wanderausstellung in der Zeit vom 18. bis zum 22. November 2024 in den Räumen der Universitätsbibliothek im LK-Gebäude am Campus Duisburg gezeigt.


Besucher:innen können über das eigene Smartphone einen Multi-Media-Guide sowie Augmented-Reality-Anwendungen nutzen. Rektorin Prof. Dr. Barbara Albert: „Die Universität Duisburg-Essen ist ein sehr guter Ort für die Ausstellung. Sie ist eine wissenschaftliche Einrichtung, an der junge Menschen durch Bildung in ihrer Teilhabe an Demokratie gestärkt werden. Ich danke der Abgeordneten Lamya Kaddor für ihre Initiative, die Wanderausstellung des Bundestages an die Universität Duisburg-Essen zu bringen.“


Das Verhältnis von Wissenschaft, Bildung und Demokratie war das Leitthema eines sich an die gemeinsame Besichtigung anschließenden Pressegesprächs von Professorin Albert und Frau Kaddor. Moderiert von Prof. Dr. Andreas Blätte, Professor vom Institut für Politikwissenschaft, wurden die Rolle wissenschaftlicher Expertise in politischen Entscheidungsprozessen und die Beiträge von Universitäten in einer demokratischen Gesellschaft diskutiert.


Zur Wanderausstellung des Deutschen Bundestages: Die Wanderausstellung gastiert an jährlich bis zu 150 Orten im gesamten Bundesgebiet und soll den Dialog der Abgeordneten mit Bürgerinnen und Bürgern stärken. Sie richtet sich an eine breite Öffentlichkeit. Die Besuchszeit an der UDE beginnt am 18. November 2024 um 12 Uhr und endet am 22. November 2024 um 14 Uhr.

In dieser Zeit wird die Ausstellung mit einer pädagogischen Begleitung angeboten, dazwischen kann sie von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr besichtigt werden. Informationen zur Anmeldung von Gruppenführungen können beim Referat Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages unter folgenden Telefonnummern eingeholt werden: 030 227-31967 oder 030 227-39182.


Kulturgutschutz bei bewaffneten Konflikten - 70 Jahre Haager Konvention
Kulturgutschutz in Krisenzeiten. Das zeigen beispielsweise die jüngsten bewaffneten Konflikte wie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Konvention verpflichtet ihr Mitglieder, den Schutz von Kulturgütern auch in Friedenszeiten sicherzustellen und auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein. Sie ist ein grundlegender Bestandteil internationaler Bemühungen zum Erhalt des globalen kulturellen Erbes.


Symbolkraft von Kulturgut
In vielen Kriegen und bewaffneten Konflikten hat sich gezeigt, dass die Zerstörung von Kulturgut oftmals mutwillig oder aus strategischen Gründen im Sinne der psychologischen Kriegsführung geschieht. Kulturgut als solches trägt eine starke Symbolik in sich und kann für die Bevölkerung eine identitätsstiftende Funktion haben.

Die sogenannte „symbolische Kritikalität“ rechtfertigt die Einordnung von besonders bedeutsamem Kulturgut als Kritische Infrastruktur. Sie gehören zur Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft. in der Überzeugung, dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet Auszug aus der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954

 
Kulturgutschutz im Völkerrecht
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Unter dem Eindruck der verheerenden Zerstörungen durch zwei Weltkriege wurde die Konvention unter dem Dach der "Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur" (kurz: UNESCO) 1954 ins Leben gerufen.

Das Ziel der Haager Konvention
Ihr Bestreben ist es, Kulturgut vor Zerstörung, Plünderung oder Diebstahl während bewaffneter Konflikte zu schützen. Dieses Ziel besitzt eine dringliche Aktualität, denn nicht nur in vergangenen Kriegen sind zahlreiche Kulturgüter zerstört worden – auch heute noch sind in vielen Ländern Kulturgüter infolge bewaffneter Konflikte bedroht.

Weltweite Übereinkunft
Neben der Bundesrepublik Deutschland ist die Haager Konvention inzwischen von mehr als 130 Staaten weltweit ratifiziert worden. Sie verpflichten sich damit zur “Sicherung und Respektierung” von “beweglichem oder unbeweglichem Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist”. Gegenstand der Konvention ist es auch, schon zu Friedenszeiten bedeutsame Kulturgüter gegen absehbare Folgen eines bewaffneten Konflikts abzusichern.

Ergänzende Zusatzprotokolle
Ergänzt wurde die Konvention durch zwei Zusatzprotokolle von 1954 und 1999. Das Erste Protokoll regelt die Ausfuhrbestimmungen von Kulturgut während eines bewaffneten Konflikts beziehungsweise die Rückgabe von widerrechtlich ausgeführtem Kulturgut. Das Zweite Protokoll von 1999 führt unter anderem die neue Schutzkategorie des „verstärkten Schutzes“ ein und erweitert die Regelungen auch auf nicht-internationale Konflikte (zum Beispiel Bürgerkriege).

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (kurz: BBK) tauschte sich über den Stand und die Relevanz des Kulturgutschutzes mit hochrangigen Gästen und Partnern bei einem Festakt mit Podiumsdiskussion aus. (Foto BBK)


Mit Sonderkündigungsrecht zu günstigem Kfz-Versicherer wechseln
· Nicht aus Versehen auf Sonderkündigungsrecht verzichten
· Wie funktioniert Wechsel nach dem 30. November?
· Mit Telematik und Kasko mit Werkstattbindung zusätzlich sparen
· Rechnen sich Kfz-Versicherungen mit Preisgarantie?  
  
Stark gestiegene Ersatzteilpreise und Stundenverrechnungssätze sowie zunehmende Elementarschäden: Das sind Entwicklungen, die sich in den Kfz-Versicherungsprämien widerspiegeln. Für günstigen Kfz-Versicherungsschutz wird Sparen durch Vergleichen also immer wichtiger. Beim Wechsel von einem teuren zu einem günstigen Versicherer lassen sich schnell einige hundert Euro sparen. Das zeigen Beitragsvergleiche in den Medien immer wieder.  


Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um die eigene Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen: Oft laufen Kfz-Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht.

Was aber passiert, wenn die Rechnung erst spät kommt? Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht – auch über den Stichtag hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen.  

Vergleichen lohnt sich Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich. Vergleichsportale helfen dabei. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer. Zudem handelt es sich leistungsseitig oft um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen ist also unerlässlich. Onlineportale arbeiten außerdem auf Provisionsbasis. Für jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Versicherer eine Prämie. Sie sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Kfz-Versicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei einem günstigen Versicherer.  


Zusätzliches Sparpotential ist möglich
Selbst bei einem günstigen Anbieter lassen sich mit der Einbindung von Telematik-Lösungen Prämien noch einmal reduzieren. Durch risikoarmes Fahrverhalten kann man sich bei der HUK-COBURG einen Rabatt von bis zu 30 Prozent auf den Beitrag des Folgejahres in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung erfahren. Im Durchschnitt erfuhren sich die Kundinnen und Kunden, die sich einen Folgebonus erfahren haben, 2023 einen Nachlass in Höhe von 83 Euro. Jeder Fünfte dieser Kunden sparte sogar 120 Euro.  


Rechnet sich Preisgarantie wirklich?
Seit Jahren rasant steigende Ersatzteil- und Reparaturkosten treffen aktuell mit häufigeren und schweren Elementarschäden zusammen. An dieser wirtschaftlichen Realität kommt kein Kfz-Versicherer vorbei. Mehrjährige Preisgarantien in der Kfz-Versicherung sind in diesem Kontext nur schwer vorstellbar. Vor der Entscheidung für oder gegen eine Kfz-Versicherung mit Preisgarantie ist also ein Blick auf die Details unerlässlich: Unternehmen mit niedrigen Betriebskosten und schlanken Prozessen können auch langfristig Kfz-Versicherungen deutlich günstiger anbieten als teurere Wettbewerber mit Preisgarantie.      

Der 30. November ist vorbei: Kann man seine Kfz-Versicherung trotzdem kündigen? Ja, wenn das Sonderkündigungsrecht greift. Foto: HUK-COBURG


Rheinhausen-Halle: Weihnachts-Abonnement – vergünstigtes Jugend-Abo
Die Veranstaltergemeinschaft (Konzertdirektion Landgraf und die Bezirksverwaltung Rheinhausen) bietet auch in diesem Jahr wieder das beliebte Weihnachts-Abonnement für Schauspiele in der Rheinhausen-Halle, Beethovenstraße 20, an. Neu dabei ist, dass es jetzt auch ein vergünstigtes Jugend-Weihnachts-Abo gibt. Das Weihnachts-Abo besteht in diesem Jahr aus vier Veranstaltungen in drei Preisklassen zu 95 / 77 und 59 Euro (für Jugendliche bis 24 Jahre für 35 / 28 / 22 Euro).


Folgende Veranstaltungen sind in dem Weihnachts-Abonnement enthalten:
Den Anfang macht die Komödie „Fehler im System“ am Montag, 13. Januar 2025. Sie ist ein exzellentes Beispiel für intelligentes Unterhaltungstheater mit Jürgen Tarrach, Tommaso Cacciapuoti, Jantje Billker und Guido Hammesfahr. Unter der Regie von Folke Braband wird hier ein hochaktuelles Thema von der komödiantischen Seite gezeigt. Schon heute verlassen sich Menschen selbstverständlich auf Alexa, Siri & Co., in Japan gibt es bereits Pflegeroboter und künstliche Haustiere. Wohin führt der nächste Schritt?


Weiter geht es am Mittwoch, 5. Februar 2025, mit der Komödie „Drei Männer und ein Baby“ unter der Regie von Christian Brey nach dem gleichnamigen Kino-Hit von Coline Serreau. Jacque, Michel und Pierre (gespielt von Mathias Herrmann, Heio von Stetten und Boris Valentin Jacoby) leben zusammen in einer WG in einem hippen Pariser Appartement. Sie sind überzeugte Junggesellen mit wechselndem Damenbesuch. Alles ändert sich jedoch, als plötzlich ein weinendes Päckchen vor ihrer Türe liegt.


Wer die Thriller von Sebastian Fitzek kennt, der hat mit dem Theaterstück „Der erste letzte Tag“ am Dienstag, 8. April 2025, basierend auf seinem Roman die Chance, einen ganz anderen Fitzek kennenzulernen. Zwei völlig gegensätzliche Menschen werden durch äußere Umstände gezwungen, einen ganzen Tag miteinander zu verbringen. Die quirlige Lea (Carolin Freund) überredet Livius (Thomas Jansen) dazu, den Tag spielerisch zu gestalten – so als sei er der letzte Tag im Leben. Die Chaoswelle für skurrile Abenteuer ist in Gang gesetzt.


Zum Abschluss der Spielzeit gibt es am Montag, 12. Mai 2025 mit der Komödie „Einszweiundzwanzig vor dem Ende“ von Matthieu Delaporte noch einmal etwas zu lachen. Nach dem missglückten Versuch, durch einen Autounfall aus dem Leben zu scheiden, will Bernhard nun durch den Sprung aus dem Fenster seinem Leben ein Ende machen. Doch da klingelt es und ein schrulliger Fremder steht vor der Tür, der Bernhard erschießen will. Doch so schnell will er sich keinen Strich durch die geplante Selbstmord-Rechnung machen lassen. Diese Komödie mit Heiko Ruprecht und Michel von Au brilliert durch die absurden Dialoge.


Alle vier Vorstellungen beginnen um 20 Uhr, Einlass ist ab 19 Uhr. Das Weihnachts-Abonnement ist ab sofort in der Bezirksverwaltung Rheinhausen, Körnerplatz 1, Zimmer 205, in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr erhältlich. Für das Jugend-Abonnement ist ein Nachweis erforderlich (Schülerausweis, Studentenausweis u. ä.). Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 0203 283-8245 oder per E-Mail an a.sieg@stadtduisburg.de.

Schubertiade in der Marienkirche Duisburg
Die Reihe "Musik am Marientor" schließt ihr Jahr mit einer eindrucksvollen Schubertiade ab: In dem Konzert in Marienkirche in der Innenstadt an der Josef-Kiefer-Str. spielen am 24. November um 17 Uhr Önder Baloglu, künstlerischer Leiter von "Les essences", und sein langjährigen Klavierpartner Çağdaş Özkan Sonaten für Violine und Klavier von Franz Schubert. Die Musik offenbart Schuberts emotionale Tiefe und Genialität, geprägt von den Herausforderungen seines Lebens: Krankheit, finanzielle Not und das Ringen um Anerkennung.


Doch trotz dieser Schatten blitzen in seinen Kompositionen immer wieder Trost und Zuversicht auf. Seit drei Jahren werden die Schubertiaden von "Les essences" am Ewigkeitssonntag gespielt - einem Datum, das in unmittelbarer Nähe zu Schuberts Todestag liegt. Das Konzert setzt die Tradition fort. Karten zu 15 Euro gibt es an der Abendkasse.

Mitglieder des Kammerorchesters „Les essences“ (Foto: https://lesessences.net).

Rundgang durch die Ausstellung SHAME – EUROPEAN STORIES in der Salvatorkirche
Eindrückliche Foto-Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt In der Salvatorkirche Duisburg ist derzeit die Fotoausstellung „SHAME – EUROPEAN STORIES“ zu sehen, die eindrückliche Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt aus verschiedenen Ländern Europas und aus verschiedensten Tatkontexten zeigt.


Am 19. November 2024 um 18 Uhr werden Caroline Harnack vom Verein „Umsteuern! Robin Sisterhood e.V.“ und Karl Haucke, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM der Bundesregierung, den Rundgang begleiten. Wer möchte kann an dem Abend vor Ort auch mit Dipl. Psychologin Ulrike Stender und Pfarrer Andreas Satzvey, den Vertrauenspersonen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburgs, ins Gespräch zu kommen. Sie geben Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche in Duisburg und stehen für Fragen zum Thema gerne zur Verfügung.


Die Ausstellung ist in der Salvatorkirche (www.salvatorkirche.de) noch bis zum 27. November zu sehen: Di. bis Sa., 10 – 17 Uhr, So. 10 – 13 Uhr, montags geschlossen - der Eintritt ist frei. Weitere Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt, die der italienische Fotograf Simone Padovani für die Ausstellung gemacht hat, sind bis Ende November in der Karmelkirche und dem Katholischen Stadthaus zu sehen.


Getragen wird die Ausstellung vom Verein „Umsteuern! Robin Sisterhood e.V.“, initiiert wurde sie von der Schweizer Guido-Fluri-Stiftung als Teil einer europäischen Kampagne „Justice Initiative“ gegen Kindermissbrauch, um auf der Ebene des Europarats Aufarbeitung und Prävention voranzubringen. Der Europarat und Mitglieder des Landtags in NRW unterstützen die Ausstellung.


Mehr Infos: https://justice-initiative.eu/de/exhibition und https://umsteuern.org. Zum Duisburger Veranstalterkreis gehören: die Karmelgemeinde am Innenhafen (https://karmel-duisburg.eu), die Pfarrei Liebfrauen (www.pfarrei-liebfrauen-duisburg.de), die Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg (www.ekadu.de), die Katholische Erwachsenen-und Familienbildung (www.kefb.info/region-west/duisburg ) -, die Katholische Stadtkirche Duisburg (www.stadtkirche-duisburg.de ) und der Evangelische Kirchenkreis Duisburg  (www.kirche-duisburg.de).    

Drei Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt des Fotografen Simone Padovani, die in der Duisburger Ausstellung in der Salvatorkirche gezeigt werden.


Beten und Gedenken der Verstorbenen: Evangelische Gemeinden laden zu Gottesdiensten am Ewigkeitssonntag und Buß- und Bettag  
Zum Ende des Kirchenjahres stehen bei evangelischen Christinnen und Christen zwei besondere Tage im Mittelpunkt: der Buß- und Bettag als Tag der Besinnung und Neuorientierung und der Ewigkeitssonntag - oft „Totensonntag“ genannt. Die Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg feiern an beiden Tagen dazu Gottesdienste und Andachten – und laden zum herzlich  Mitfeiern ein.   


Am diesjährigen Buß- und Bettag, 20. November 2024 vier Gottesdienste – einige Gemeinden feiern gemeinsam mit evangelischen Nachbargemeinden, andere feiern ökumenische Gottesdienste, die Rheingemeinde lädt zum atmosphärischen Taizé-Gottesdienst in die Gnadenkirche Wanheimerort – Beginn um 19 Uhr.   

Der Ewigkeitssonntag, in diesem Jahr am 24. November 2024, ist der letzte Sonntag im Kirchenjahr und erinnert Christinnen und Christen daran, dass nicht der Tod die letzte Macht hat. In den 15 Gottesdiensten werden vielerorts die Namen der in den vergangenen zwölf Monaten verstorbenen Gemeindeglieder gelesen und im Gedenken an sie ein Licht entzündet. Dazu gehören auch die Andachten in den Kapellen auf den Friedhöfen am Sternbuschweg (15 Uhr) und Waldfriedhof (15 Uhr).   

Angaben zu den einzelnen Gottesdiensten gibt es im Internet unter https://kirche-duisburg.de/inhalt/gottesdienste

Detailbild von einem evangelischen Friedhof in Duisburg (Foto: Andreas Reinsch).


Verbrechen im Duisburger Stadtwald: Bernhard Klaffke liest in der Friedenskirche Hamborn aus seinem aktuellen Krimi
Der aktuelle Thriller Bernhard Klaffke führt bei den Ermittlungen zur Aufklärung des Falles in die Tiefen des Duisburger Stadtwalds. Als Duisburger kennt der Schriftsteller diese und alle Gegenden seiner Heimatstadt genau. Jetzt führt ihn „Totemwald“ in die Hamborner Friedenskirche, Duisburger Straße 174. Dort wird er am Donnerstag, 21. November 2024 um 18.30 Uhr aus „Totemwald“ lesen und das Buch vorstellen.

Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Hamborn lädt herzlich zu der spannungsgeladenen Unterhaltung ein. Der Eintritt ist frei. Infos zum Autor gibt es unter www.bernhard-klaffke.de, zur Gemeinde unter www.friedenskirche-hamborn.de.  



Baugenehmigungen für Wohnungen im September 2024: -23,1 % zum Vorjahresmonat Baugenehmigungen von Januar bis September 2024 zum Vorjahreszeitraum: -19,7 % Baugenehmigungen in Neubauten von Januar bis September 2024 zum Vorjahreszeitraum: -25,7 % bei Einfamilienhäusern -13,0 % bei Zweifamilienhäusern -21,7 % bei Mehrfamilienhäusern

Im September 2024 wurde in Deutschland der Bau von 15 300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 23,1 % oder 4 600 Baugenehmigungen weniger als im September 2023. Im Zeitraum von Januar bis September 2024 wurden 157 200 Wohnungen genehmigt.
Das waren 19,7 % oder 38 500 weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.



In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im September 2024 insgesamt 11 400 Wohnungen genehmigt. Das waren 31,1 % oder 5 100 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis September 2024 wurden 128 400 Neubauwohnungen genehmigt und damit 22,2 % oder 36 600 weniger als im Vorjahreszeitraum.

Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 25,7 % (-9 800) auf 28 300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 13,0 % (-1 500) auf 9 700. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 21,7 % (-22 800) auf 82 400 Wohnungen.


1,8 % weniger Gewerbeaufgaben größerer Betriebe von Januar bis September 2024
• Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben steigt um 1,3 %
• Gründungen größerer Betriebe nehmen um 0,8 % ab • Neugründungen insgesamt sinken um 0,9 %

Von Januar bis September 2024 wurden in Deutschland rund 90 700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,8 % weniger neu gegründete größere Betriebe als von Januar bis September 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 1,8 % auf rund 70 900.


Neugründungen insgesamt sinken um 0,9 % 
Die Neugründungen von Gewerben waren von Januar bis September 2024 mit rund 456 000 um 0,9 % niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank um 1,0 % auf rund 547 500. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.  1,3 % mehr vollständige Gewerbeaufgaben  


Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war von Januar bis September 2024 mit rund 356 800 um 1,3 % höher als von Januar bis September 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen stieg um 0,7 % auf rund 443 000. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke. 




21,0 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe im Jahr 2023 bei Unfällen ausgetreten
• Ausgetretene Schadstoffmenge gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht, Zahl der Unfälle dagegen auf niedrigstem Stand seit Beginn der Zeitreihe
• 3,3 Millionen Liter ausgetretene Schadstoffe in der Umwelt verblieben
• Über 900 Gewässerverunreinigungen, darunter 46 Mal Grundwasser betroffen

Im Jahr 2023 sind in Deutschland bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen rund 21,0 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt ausgetreten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, konnten davon rund 3,3 Millionen Liter (15,9 %) nicht wiedergewonnen werden und verblieben dauerhaft in der Umwelt. Mit 21,0 Millionen Litern war die ausgetretene Schadstoffmenge fast dreimal so groß wie im Vorjahr (2022: 7,1 Millionen Liter) und die größte Menge seit 2019 (31,2 Millionen Liter).


Solche starken Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, da die ausgetretene Schadstoffmenge stark abhängig ist von der Art und Schwere der Unfälle. So kann rund die Hälfte der im Jahr 2023 freigesetzten Schadstoffe auf nur vier Unfälle zurückgeführt werden. Die Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen blieb dagegen mit 1 876 im Vorjahresvergleich nahezu unverändert (-0,1 %) und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1997.



115 000 Liter „stark wassergefährdende“ Stoffe richteten dauerhaften Schaden an
Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als „allgemein wassergefährdend“ deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2023 insgesamt 3,3 Millionen Litern dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 2,6 Millionen Litern (79,1 %) auf „allgemein wassergefährdende“ Stoffe.


Mit 2,4 Millionen Litern waren das insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft. 308 000 Liter (9,3 %) bei Unfällen ausgetretene „schwach wassergefährdende“ Stoffe (WGK 1) konnten nicht wiedergewonnen werden. Zu dieser Wassergefährdungsklasse zählen Stoffe wie Ethanol oder Natronlauge. Weitere 121 000 Liter (3,7 %) in der Umwelt verbliebene Schadstoffe waren „deutlich wassergefährdende“ Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert.


Die gefährlichsten Stoffe sind die „stark wassergefährdenden“ Stoffe (WGK 3), darunter Quecksilber oder Benzin. Im Jahr 2023 richteten 115 000 Liter (3,5 %) solcher Schadstoffe dauerhaften Schaden in der Umwelt an. 907 Gewässerverunreinigungen durch 721 Unfälle Im Jahr 2023 ereigneten sich 721 Unfälle, bei denen mindestens ein Gewässer direkt von freigesetzten Schadstoffen verunreinigt worden ist. In 441 Fällen gelangten Schadstoffe in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. In 416 Fällen war die Kanalisation betroffen.


Insgesamt 46 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in vier Fällen unmittelbar die Wasserversorgung. Insgesamt wurde demnach durch 721 Unfälle 907 Mal ein Gewässer verunreinigt, da durch 180 Unfälle mehrere Gewässerarten gleichzeitig betroffen waren.