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Donnerstag, 28. November 2024

LKA-NRW: Achtung, Fake-Shops!
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt Schnäppchenjäger und -jägerinnen vor Fake-Shops, die gerade in der Vorweihnachtszeit und zu Black Friday vermehrt im Netz ihre Opfer ködern. Die kriminellen Betreiber setzen auf täuschend echt aussehende Online-Auftritte, um ahnungslose Konsumenten mit vermeintlich guten Deals in die Verkaufsfalle zu locken. Was sind Fake-Shops?

Fake-Shops sehen auf den ersten Blick oft genauso aus wie die echten Online-Shops beliebter Marken oder Reiseanbieter. Sie bieten coole Gadgets, Designer-Label oder allgemein Top-Deals zu unschlagbar günstigen Preisen. Doch hinter der vielversprechenden virtuellen Fassade steckt meist nichts als eine dreiste Betrugsmasche. Wer dort bestellt, erhält entweder minderwertige Produkte oder im schlimmsten Fall gar nichts für sein Geld.

Mit den Tipps der Polizei machen smarte Online-Shopper den Black Friday zu einem schwarzen Freitag für Betrüger (FOTO) Düsseldorf

Fake-Shops erkennen
Bei folgenden Merkmalen sollten die Alarmglocken schrillen, damit der Kaufrausch nicht mit einem bösen Kater endet:
- Merkwürdige Web-Adressen: Hier ein Auge auf die Details legen. Fake-Shops nutzen oft nur minimale Abweichungen von echten Shop-Adressen.
- Unübliche Zahlungsmethoden: Vorsicht bei Vorkasse! Seriöse Shops bieten sichere Zahlungsarten z.B. über Rechnung oder bekannte Bezahlservices an.
- Preise, die zu gut sind, um wahr zu sein: Ein Schnäppchen? Vielleicht, aber Fake-Shops setzen oft unrealistisch niedrige Preise an, um Kunden zu locken. Hier darf Gier nicht blind machen. Der Vergleich mit anderen Anbietern lohnt im Zweifel.
- Gefälschte Gütesiegel: Achten Sie darauf, dass Gütesiegel wie zum Beispiel "Trusted Shops" wirklich klickbar und überprüfbar sind. Wenn nicht, ist Vorsicht geboten.
- Fake-Kundenbewertungen: Echtes Feedback ist meistens detailliert und spezifisch.
- Fehlende AGB oder Impressum: Fehlt das Impressum oder sind die AGB nicht korrekt? Hier ist größte Skepsis angesagt.


Die Warnung kommt zu spät? Im Fall eines (Rein-)Falls sollten Opfer von Fake-Shops schnell reagieren und Kontakt mit der Bank aufnehmen, um gegebenenfalls eine Rückbuchung zu beantragen - meist klappt das noch innerhalb weniger Stunden, wenn mit einer gängigen Zahlungsmethode gezahlt wurde.
Bei Lastschriftverfahren ist dieser Zeitraum sogar noch größer.

Nächster Schritt - Beweissicherung: Kaufbestätigung, E-Mails, Screenshots von der Website, all das kann bei den Ermittlungen helfen. Denn natürlich sollte der Betrug bei der Polizei angezeigt werden. Und da auch Polizei "online kann", ist das auch ganz unkompliziert über die Internetwache https://internetwache.polizei.nrw/ möglich. Mehr Infos - komplett gratis - gibt es online hier: https://lka.polizei.nrw/artikel/vorsicht-fake-shops


BdSt NRW lobt: Wohnen in Duisburg wird nicht zusätzlich belastet
Richtungsentscheidung für gesplittete Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke
Duisburg geht mutig voran: Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidung des Stadtrats für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer. Diese Maßnahme verhindert eine Mehrbelastung von Wohnimmobilien und mildert Verschiebungen zugunsten gewerblicher Grundstücke.

Also das kam mit Sicherheit äußerst selten vor, dass die Stadt Duisburg einmal Lob vom Bund der Steuerzahler bekomt.

„Mit der Entscheidung für gesplittete Hebesätze hat der Duisburger Stadtrat einen wichtigen Schritt getan, um das Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu verteuern“, erklärt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). „Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ist es wichtig, den Druck auf die Mieter und Eigentümer nicht weiter zu erhöhen.“

Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen Foto: BdSt NRW/Annette Koroll

Duisburg hat sich in einer Richtungsentscheidung dafür ausgesprochen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Durch die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform zeichnete sich nämlich eine deutliche Verschiebung der Grundsteuerbelastung ab: von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken. Das hätte höhere Werte besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum bedeutet.


„Durch die gesplitteten Hebesätze wird diese Verschiebung abgefedert und die Belastung für die Bürger gemildert“, so Steinheuer. Der BdSt NRW hebt hervor, dass Duisburg in den vergangenen Jahren mit steuerpolitischen Entscheidungen positiv aufgefallen ist. Trotz herausfordernder Haushaltslage wurden sowohl die Grund- als auch die Gewerbesteuer gesenkt – eine Entwicklung, die der Bund der Steuerzahler ausdrücklich begrüßt hat.


„Duisburg zeigt, dass eine nachhaltige Finanzpolitik und die Entlastung der Bürger gleichzeitig möglich sind“, betont der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes. Die Entscheidung, gesplittete Hebesätze einzuführen, wird durch ein Gutachten des Landesfinanzministeriums gestützt, das die rechtliche Umsetzbarkeit bekräftigt.
Nicht ohne Grund haben mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt inzwischen zwei weitere Bundesländer diese Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernommen, die auch in Rheinland-Pfalz angekündigt ist. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits für die Nutzung gesplitteter Hebesätze entschieden und es zeichnet sich ab, dass weitere folgen werden. Duisburg ist in dieser Sache mutig vorangegangen.

Politischer Variantenentscheid zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer
Ratsitzung am 25. November 2024: Beschlussentwürfe Variante 1: Einheitliche Hebesätze
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Ratssitzung am 02.12.2024 einen beschlussfähigen Satzungsentwurf mit folgenden Hebesätzen ab dem 01.01.2025 vorzubereiten: Grundsteuer A: 329 v.H.

Grundsteuer B: 1.068 v.H. Variante 2: Gesplittete Hebesätze
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Ratssitzung am 02.12.2024 einen beschlussfähigen Satzungsentwurf mit folgenden Hebesätzen ab dem 01.01.2025 vorzubereiten: Grundsteuer A: 329 v.H. Grundsteuer B -für Wohngrundstücke: 886 v.H. -für Nichtwohngrundstücke: 1.469 v.H.

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.04.2018 wurden die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Grund hierfür war die im Westen Deutschlands zuletzt im Jahr 1964 und im Osten Deutschlands 1935 durchgeführte Wertermittlung von Grundeigentum und die daraus resultierende Entkoppelung der Einheitsbewertung von den tatsächlichen Werten der Immobilien.


Darin erkannte das BVerfG einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Gleichbehandlungsgebot), da hierdurch keine realitätsgerechte Abbildung der Wirtschaftsgüter und damit keine gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen gewährleistet wurde. Das BVerfG entschied, dass spätestens bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts getroffen werden muss und bei entsprechender Umsetzung die Grundsteuer übergangsweise weiter in ihrer bisherigen Form bis zum 31.12.2024 erhoben werden darf.


Im Jahr 2019 ist der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts den Forderungen des BVerfG nachgekommen. Gleichzeitig wurde den Bundesländern über Art. 72 Abs. 3 Grundgesetz eine abweichende Regelungskompetenz eröffnet (sog. Länderöffnungsklausel). Die Landesregierung NRW hat sich im Jahr 2021 für die Umsetzung des Bundesmodells entschieden.

Das Bundesmodell hält an der Konzeption der Grundsteuer als sogenannte Sollertragsteuer fest. Es sieht vor, dass der Besteuerung des Grundbesitzes der generalisierte Wert des Grundstücks (Grundsteuerwert) zugrunde gelegt wird und knüpft an das Innehaben von Grundbesitz an, ohne die persönlichen Verhältnisse und die subjektive Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners zu berücksichtigen. Auf diesem Wege soll der Steuerschuldner zu einer ertragsbringenden Nutzung angehalten werden.

Mit Übernahme des Bundesmodells fließen neben der Grundstücksfläche andere wertbildende Faktoren, wie z. B. Bodenrichtwert (Lage), Immobilienart, generalisiertes Mietniveau (Nettokaltmiete), Gebäudefläche und Gebäudealter, in die Besteuerung ein. Bei der Bewertung unterscheidet das Bundesmodell zwei Grundstücksgruppen:
 Die Wohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet, also auf Basis der Bodenrichtwerte und von gesetzlich festgelegten standardisierten Mieten unter Berücksichtigung des Gebäudealters. Zu dieser Grundstücksgruppe gehören - Ein- und Zweifamilienhäuser, - Mietwohngrundstücke und - Wohnungseigentum.
 Die sogenannten Nichtwohngrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet, also auf Basis der Bodenrichtwerte und von gesetzlich festgelegten standardisierten Baukosten. Zu dieser Grundstücksgruppe gehören - Geschäftsgrundstücke, - unbebaute Grundstücke, - Teileigentum, - gemischt genutzte Grundstücke und - sonstige bebaute Grundstücke.

Es ist zu beachten, dass auch bei den Nichtwohngrundstücken Wohnnutzung stattfinden kann. So sind gemischt genutzte Grundstücke der Grundstücksgruppe der Nichtwohngrundstücke zugeordnet, können aber im Umfang von bis zu 80 % für Wohnzwecke genutzt werden. Ein typisches Beispiel für ein gemischt genutztes Grundstück ist ein Gebäude mit Geschäftsräumen im Erdgeschoss und darüber liegenden Wohneinheiten in den Obergeschossen.

Auch nach neuem Recht berechnet sich die Grundsteuer wie folgt: 1. Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert (früher: Einheitswert) x Grundsteuermesszahl 2. Höhe der Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde. Die Grundsteuerwerte und Steuermessbeträge wurden/werden den Steuerpflichtigen durch das zuständige Finanzamt durch Bescheid - sogenannte Grundlagenbescheide - bekanntgegeben. Für diesbezügliche Rückfragen und Rechtsmittel sind die entsprechenden Finanzämter zuständig. Die Kommune ist an die Feststellungen des Finanzamtes in den Grundlagenbescheiden gebunden.

Die Duisburger Finanzämter hatten im Zuge der Reform in über 125.000 Fällen neue Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu ermitteln. Dieser Prozess ist annähernd abgeschlossen. Durch die Reform des Grundsteuergesetzes bleibt die Festlegung des Hebesatzes durch den Rat als wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung unangetastet. Die Kommune hat unverändert das Recht, im Wege von Satzungsregelungen individuell Grundsteuerhebesätze festzulegen.

Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung, ob die Erhebung der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 mit einem - aufkommensneutralen - einheitlichen Hebesatz erfolgt oder ob von der durch den Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit eines nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken - aufkommensneutralen - differenzierenden Hebesatzes Gebrauch gemacht wird. Aufkommensneutralität Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen, d.h. die Gesamtheit der Steuerzahler soll nicht mehr Grundsteuer zahlen als bisher (Gesamtbelastung).

Individuelle Steuerzahlungen sind hiervon jedoch ausgenommen, so dass die Steuerlast einzelner Steuerpflichtiger sich durchaus verändern kann (geringere / höhere Steuerlast). Die angepasste Bewertung ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und - angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte - unvermeidbar.

Seitens des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Veröffentlichung sogenannter aufkommensneutraler Hebesätze für alle nordrhein-westfälischen Kommunen erfolgt. Eine erste Empfehlung hat die Stadtspitzen der nordrhein-westfälischen Kommunen am 20.06.2024 auf Basis der Daten der Finanzverwaltung zum Stichtag 30.03.2024 erreicht. Wegen unvollständiger und zwischenzeitlich teilweise aktualisierter Daten hatte das Land NRW am 17.09.2024 eine neue Empfehlung auf Basis der dort zum 15.08.2024 vorliegenden Daten mitgeteilt.

Die aktualisierten Daten sind auf die Bearbeitung weiterer Feststellungserklärungen und Einsprüche sowie durchgeführter Steuerschätzungen zurückzuführen. Durch die Duisburger Finanzämter werden weiterhin kontinuierlich Änderungen übermittelt, sodass auch die letzte Hebesatzempfehlung des Landes auf vorläufigen Daten basiert und somit keine solide Basis für eine aufkommensneutrale Steuerfestsetzung darstellt. Durch fortlaufende Veränderungen wird das Messbetragsvolumen - grundsätzlich in beide Richtungen - fortgeschrieben.

Stichtagsbezogene Ermittlungen stellen stets nur Momentaufnahmen dar. Klarheit über das finale neue Gesamtmessbetragsvolumen dürfte erst im Laufe des nächsten Jahres bestehen. Tendenziell ist zu erwarten, dass Schätzungen und Einsprüche zu einer Minderung des Gesamt-Messbetragsvolumens führen werden. Nach Auskunft des Finanzministeriums NRW ist nicht abschätz- bzw. quantifizierbar, wie sich die Erledigung der offenen Einspruchsverfahren auf das Messbetragsvolumen auswirken wird.

Die nach derzeitigem Datenstand und sich nach den von der Finanzverwaltung mitgeteilten Hebesatzempfehlungen durchschnittlich ergebenden Auswirkungen (Erhöhungen/Minderungen) für die einzelnen Grundstücksarten können der Anlage entnommen werden. Die Auswirkungen wurden sowohl für den einheitlichen als auch für den differenzierenden Hebesatz (Erläuterungen nachfolgend) ermittelt.

Differenzierende Hebesätze bedeuten, dass für die Grundsteuer B, also die Grundsteuer, die auf alle nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben wird, kein einheitlicher, sondern zwei unterschiedliche Hebesätze beschlossen und der Grundsteuerbemessung zugrunde gelegt werden können.

Unterschiedliche Hebesätze können für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) einerseits und Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, Teileigentum, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke) anderseits festgelegt werden. Sowohl seitens des Landes als auch des Städtetages wurden Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die sich insbesondere mit den rechtlichen Risiken der Hebesatzdifferenzierung befassen sollten.

Die rechtlichen Einschätzungen werden nachfolgend dargestellt: Am 02.09.2024 stellte das Ministerium der Finanzen für das Land NRW das von ihm beauftragte Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierender Grundsteuerhebesätze den Kommunen zur Verfügung (s. https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/ document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf).


Dieses wurde durch Universitätsprofessor Dr. Klaus-Dieter Drüen (Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München) sowie Universitätsprofessor Dr. Marcel Krumm (Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Münster) erstellt. Das Gutachten setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, ob es (verfassungs-)rechtlich zulässig ist, den Hebesatz nach Grundstücksarten (also zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken) zu differenzieren.


Bei der Beantwortung dieser Frage ist insbesondere die Auslegung des Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 3 Grundgesetz von entscheidender Bedeutung. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass eine Hebesatzdifferenzierung zwar in den Schutzbereich des Artikel 3 Grundgesetz eingreife, dieser Eingriff allerdings gerechtfertigt sei. Es sei ein legitimer und verfassungsrechtlich fundierter sozial- und gesellschaftspolitisch erlaubter Lenkungszweck, eine Wohnnebenkostenstabilisierung bzw. -reduzierung wegen allgemein gestiegener Wohnkosten vorzunehmen.

Die Gutachter kommen u.a. zu folgenden weiteren Feststellungen:
 Im Falle der Hebesatzdifferenzierung ist keine besondere Begründung notwendig. Unabhängig davon, ob die Kommune von der Option der Hebesatzdifferenzierung Gebrauch macht, ist sie nicht verpflichtet, eine Begründung für ihre Entscheidung zu formulieren.

Auf Basis der rechtlichen Einordnungen lässt sich Folgendes festhalten: Pro Einheitlicher Hebesatz/Contra Differenzierender Hebesatz - Der einheitliche Hebesatz entspricht der Intention des Bundesgesetzgebers und stellt den gesetzlichen Regelfall dar.
- Der einheitliche Hebesatz ist nach Einschätzung beider Gutachten der rechtssicherste und nicht begründungsbedürftige Weg.
- Ein fiskalisches Ausfallrisiko, das für den Fall einer rechtswidrigen Steuersatzung von beiden Gutachten gesehen wird und welches mit massiven Auswirkungen auf die zukünftige Haushaltswirtschaft verbunden wäre, wird vermieden. Bei einer Aufsummierung über mehrere Steuerjahre multipliziert sich das Haushaltsrisiko.

Ein entsprechender Steuerausfall würde mutmaßlich zu erheblichen Mehrbelastungen der Duisburgerinnen und Duisburger und/oder zu erheblichen Leistungskürzungen führen. Sollte hingegen das Bundesmodell erfolgreich angegriffen werden, ist davon auszugehen, dass das Bewertungsgesetz des Bundes auch bei Unwirksamkeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übergangsweise anwendbar bliebe. - Rechtlich würde durch den Beschluss von differenzierenden Hebesätzen ein konkreter Ansatzpunkt für Widersprüche auf der Ebene der Kommune geschaffen, der bei einem einheitlichen Hebesatz nicht bestehen würde.


Im Falle einer Differenzierung ist davon auszugehen, dass diese zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung der Satzung gemacht wird.
- Der Gewerbestandort wird durch den differenzierenden Hebesatz unattraktiver.
- Im Falle eines differenzierenden Hebesatzes besteht das Risiko der Abwanderung von Gewerbebetrieben in andere Kommunen, die nicht differenzieren. Pro Differenzierender Hebesatz/Contra Einheitlicher Hebesatz - Durch die Heranziehung der differenzierenden Hebesätze werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngrundstücke insgesamt in der Höhe belastet, wie dies vor der Grundsteuerreform der Fall war.

Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der Wohngrundstücke derselbe Betrag zu entrichten ist wie vor der Grundsteuerreform. Gleiches gilt hinsichtlich der Gesamtheit der Nichtwohngrundstücke. Bewertungsbedingte Belastungsverschiebungen werden abgefedert.
- Es ist Aufgabe der Kommunen, attraktive Wohnbedingungen zu schaffen.
- Die einseitige Belastung der Wohngrundstücke und somit die Belastung der Duisburger Bürgerinnen und Bürger zugunsten der Nichtwohngrundstücke würde durch den differenzierenden Hebesatz ausgeglichen.
- Die Landesregierung präferiert und wirbt für die differenzierenden Hebesätze.


GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH: Thomas Patermann wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt
In der Gesellschafterversammlung der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH sollen folgende Beschlüsse gefasst werden: Herr Bernd Wortmeyer wird mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne des Beschlusses zu 1. auszuüben.

Die städtischen Aufsichtsratsmitglieder der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH werden angewiesen, den Beschluss im Aufsichtsrat
• zur Aufhebung des Anstellungsvertrages mit Wirkung zum 31.12.2024 mit Herrn Bernd Wortmeyer zu fassen und zugleich den Aufsichtsratsvorsitzenden zu beauftragen, den Aufhebungsvertrag umzusetzen,
• zur Abberufung von Herrn Bernd Wortmeyer als Geschäftsführer der GEBAG Flächenentwicklungsgesellschaft mbH und der GEBAG Projektentwicklungsgesellschaft mbH zu fassen.
• zur Bestellung des Herrn Winand Schneider als Geschäftsführer der GEBAG Flächenentwicklungsgesellschaft mbH zu fassen und zugleich den Aufsichtsratsvorsitzenden zu beauftragen, einen Anstellungsvertrag mit Herrn Winand Schneider abzuschließen.
4. In der Gesellschafterversammlung der SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:
• Herr Bernd Wortmeyer wird mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen. • Es ist ein Aufhebungsvertrag zum Anstellungsvertrag mit Herrn Bernd Wortmeyer abzuschließen.
• Herr Thomas Patermann wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt. Ein Anstellungsvertrag ist abzuschließen.
• Der Geschäftsbesorgungsvertrag für die kaufmännische Geschäftsführung zwischen der SD und der GEBAG wird aufgelöst und analog ein Geschäftsbesorgungsvertrag für die kaufmännische Geschäftsführung mit der WBD – AöR abgeschlossen.
5. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne des Beschlusses zu 4. auszuüben. Nicht einstimmig beschlossen


Eröffnung der Gest-/Kreuzstraße in Baerl zur Fahrradstraße
Die Bauarbeiten zur Umgestaltung der Gest- und Kreuzstraße in DuisburgBaerl wurden erfolgreich abgeschlossen. Der rund 800 Meter lange Straßenzug zwischen der Hubertusstraße und der Schulstraße bildet nun eine sichere Verbindung für den Radverkehr in Form einer Fahrradstraße.


„Wir wollen, dass sich Radfahrer auf möglichst vielen Straßen so wohl und sicher fühlen wie auf der jetzt neu gestalteten Gest- und Kreuzstraße. Nur so können wir den Umstieg vom Auto aufs Rad für viele Duisburgerinnen und Duisburger attraktiv machen,“ so Oberbürgermeister Sören Link.

Oberbürgermeister Sören Link (links) und Hendrik Trappmann, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement (3 v. re.) stellen das Projekt vor. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Die Umgestaltungsarbeiten erfolgten in drei Bauabschnitten. In der Geststraße und der Kreuzstraße wurden die Einmündungen zur HermannLöns-Straße, Augustastraße und Hubertusstraße geringfügig umgebaut. Dabei wurden die Bordsteine abgesenkt, um eine barrierefreie Querung zu ermöglichen. Zudem wurden die Parkstreifen sowie teilweise die Gehwege im Bereich der Kreuzstraße, von der Geststraße bis zur Buchenstraße, erneuert. An den Einmündungen und angrenzenden Flächen wurden Fahrbahnschäden beseitigt und die Fahrbahndecke punktuell erneuert.


Die Fahrradstraße ist nun deutlich sichtbar gestaltet, mit großflächigen, sich wiederholenden Piktogrammen und der Markierung der Parkstände, um die Sichtbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Durch die straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigung des Radverkehrs auf dieser Strecke wurde die Flüssigkeit des Radverkehrs verbessert und eine sichere Alternative zur Schulstraße geschaffen. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen nun auch nebeneinander fahren. Für den KFZ-Verkehr bleibt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin bei 30 km/h.


„Mit dieser Maßnahme schaffen wir nicht nur mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern setzen auf eine vernetzte, gut ausgebaute Infrastruktur, die den Bedürfnissen einer modernen Stadt gerecht wird und den Verkehr in eine umweltbewusste Richtung lenkt“, zeigt sich Verkehrsdezernent Martin Linne überzeugt. Im Zuge der Umgestaltung erfolgte zudem der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle „Flingerstraße“. Die Gesamtkosten der Umgestaltung des Straßenzuges belaufen sich auf rund 422.000 Euro.

DVG verbessert mit neuen Seitenmarkierungsleuchten die Sicherheit der neuen Bahnen
Immer mehr der neuen Straßenbahnen sind auf Duisburgs Schienen unterwegs. Ende November lieferte der Hersteller Alstom das 22. neue Fahrzeug an die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) aus.

Die neue Bahn mit der Wagennummer 2025 hat im Vergleich zu den anderen bereits gelieferten Bahnen eine Besonderheit: Sie hat auffällige Seitenmarkierungsleuchten, die das Schienenfahrzeug vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen im Straßenverkehr sichtbarer machen soll. Die DVG sorgt mit dieser Optimierung für mehr Sicherheit auf den Schienen.  

Die neuen Seitenmarkierungsleuchten an den Bahnen sorgen für mehr Sicherheit im ÖPNV. Bildquelle: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG

An jeder Seite der Bahn befinden sich zehn orangefarbene Seitenmarkierungsleuchten. „Wir arbeiten kontinuierlich daran, die neuen Straßenbahnen noch sicherer und komfortabler für unsere Fahrgäste zu gestalten“, sagt Fabian Lutze, Projektleiter neue Straßenbahnen bei der DVG. „Einige Optimierungsbedarfe können wir erst im laufenden Betrieb erkennen, um dann ganz gezielt nachzusteuern. So ist das Fahrzeug 2025 zwar derzeit das einzige mit den neuen Seitenmarkierungsleuchten, wir werden alle anderen Fahrzeuge selbstverständlich nachrüsten.“

Die neue Bahn wird nun noch zugelassen, bevor sie in den Linieneinsatz geht. Die weiteren Straßenbahnen werden direkt mit den neuen Leuchten in Duisburg angeliefert. Die Fahrzeuge, die sich bereits am Betriebshof Grunewald befinden, werden direkt vor Ort nachgerüstet. Auch in der Vergangenheit hatte die DVG immer wieder kleine Anpassungen wie beispielweise die Verbesserung der Außenkameras vorgenommen.  


Der Einsatz der neuen Fahrzeuge sorgt nicht nur für eine höhere Sicherheit auf den Schienen, sondern auch für mehr Zuverlässigkeit im Fahrplan. „Die neuen Straßenbahnen prägen mittlerweile den Öffentlichen Personennahverkehr in Duisburg“, sagt Fabian Lutze. „Durch den Einsatz ist auch der Fahrplan für unsere Fahrgäste wieder wesentlich zuverlässiger geworden.“  


Die DVG arbeitet gemeinsam mit der Stadt Duisburg intensiv an der Modernisierung der Infrastruktur für einen zukunftsfähigen ÖPNV. Die neuen Fahrzeuge stehen für mehr Komfort sowie Sicherheit und sind ein weiterer wichtiger Schritt zu einer modernen und zukunftsfähigen Mobilität in Duisburg. Die DVG investiert rund 135 Millionen Euro in ihre neue Niederflur-Flotte.

Norwegische Schulklasse besucht Landtag  
Internationales Flair brachte eine Schulklasse aus Norwegen in den Landtag, als sie auf ihrer Deutschlandreise Halt in Düsseldorf machte und Frank Börner zum Gespräch traf. Börner, der selbst norwegische Wurzeln hat, freute sich die Lehrerin Irene Pedersen und ihre Kollegen und natürlich die Schülerinnen und Schüler erneut begrüßen zu können. Es war nämlich bereits der zweite Besuch der norwegischen Schule.


Auch dieses Mal haben sich die Jugendlichen mit Fragen und Themen außerordentlich gut vorbereitet. Hauptsächlich ging es um die Rolle von Europa im Weltgeschehen. Aber auch Fragen wie „Wie stärkt man eine Demokratie?“ oder „Wie begegnet man den zunehmenden radikalen Tendenzen?“ wurden diskutiert.  

„Wir leben in bewegten Zeiten, in Deutschland, in Europa, in der Welt. Gerade jetzt ist es wichtig, Jugendliche für Politik und Demokratie zu begeistern. Ich freue mich, dass wir hier im Kleinen länderübergreifend eine Brücke geschlagen haben und auch zukünftig im Gespräch bleiben. Danke für euren Besuch und bis nächstes Jahr.“  

Foto: Büro Börner



„Inklusion in Aktion“ in der Zentralbibliothek

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung lädt das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit gemeinsam mit der Stadtbibliothek auch in diesem Jahr wieder zu der Veranstaltung „Inklusion in Aktion“ ein, die sich an Menschen jeden Alters richtet. Unter dem Motto „Wenn alle dabei sein können, ist es normal, verschieden zu sein“ findet hierzu am Donnerstag, 5. Dezember, ab 14 Uhr wieder ein buntes Programm in der Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in Duisburg-Mitte statt.

Der CareTable, ein innovativer, digitaler Aktivitätstisch, der neuen Spaß, anregende Beschäftigung und Unterhaltung für alle bringt, feiert in diesem Jahr seine Premiere. Daneben besteht aber natürlich auch die Gelegenheit, sich mit herkömmlichen Spielen zu beschäftigen. Um 15.30 Uhr wird ein Rundgang durch die Bibliothek in einfacher Sprache und Gebärdensprache angeboten. Der Gebärdensprachtreff und der LEA Leseklub laden um 17 Uhr alle Interessierten zum Mitmachen ein.


Parallel dazu führt das KOM’MA-Theater das Stück „Das kleine Dis macht Terz“ für Kinder ab drei Jahren auf. Auch der Duisburger Blinden- und Sehbehindertenverein stellt sich vor und präsentiert die OrCam MyReader, eine Lesehilfe, die Sehbehinderten zur Nutzung vor Ort in der Zentralbibliothek zur Verfügung steht. Der Eintritt ist frei, eine vorherige Anmeldung für die Vorstellung des Kindertheaters um 17 Uhr jedoch erforderlich.


Die Anmeldung ist online unter www.stadtbibliothek-duisburg.de/veranstaltungen möglich. Weitere Informationen und alle Einzelheiten zum Programm finden sich online unter www.stadtbibliothek-duisburg.de. Auskünfte erteilt auch das Team der Stadtbibliothek telefonisch unter 0203/283-4218 oder persönlich vor Ort während der Öffnungszeiten: montags von 13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr.


Drittes Stadtteilforum zu „Stark im Norden“ in Duisburg-Alt-Hamborn
Das dritte Stadtteilforum zu „Stark im Norden“ in Duisburg-Alt-Hamborn findet am Donnerstag, 28. November, um 18.30 Uhr statt. Treffpunkt ist die Volkshochschule Nord in der Parallelstraße 7 in Alt-Hamborn. Auf dem Programm stehen die aktuellen Sachstände zu den Entwicklungen der baulichen Projekte und weitere Aktionen im Stadtteil. Seit dem letzten Stadtteilforum hat sich bei den Bauprojekten des Modellvorhabens einiges getan.


Der Wettbewerb zur Umgestaltung des Altmarktes ist mit der Prämierung der drei Siegerentwürfe durch eine Jury im September und die anschließende Ausstellung auf dem Gelände der VHS Nord auf der Parallelstraße abgeschlossen. Die nächsten Schritte – dazu gehört die finale Planung und die Beschlussfassung durch die Politik – können nun erfolgen. Für den Neubau des Jugendzentrums an der Bahnstraße gibt es eine Vorplanung, die einen ersten Eindruck der äußeren und inneren Gestaltung des Gebäudes vermittelt.


Das Quartiersmanagement Alt-Hamborn informiert gemeinsam mit der Stadt Duisburg zu den Projekten und bietet im Anschluss die Gelegenheit Rückfragen zu stellen. Die Stadtteilzeitung und das Erzählcafé 60+ sind nur zwei Beispiele bürgerschaftlichen Engagements, die vom Quartiersmanagement begleitet werden. Der neu initiierte Runde Tisch Alt-Hamborn möchte dieses Engagement künftig weiter stärken und kleine Aktionen für den Stadtteil, wie zum Beispiel die Aktionstage im vergangenen August, wiederholen oder eine Weihnachtsaktion realisieren.

(C) Stadt Duisburg

Wer sich näher zu den geplanten oder den bestehenden Aktionen informieren möchte, hat dazu am Mitmach-Stand Gelegenheit. Die Organisatoren freuen sich auf viele, interessante Gespräche mit den Besucherinnen und Besuchern. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.


HKD-Veranstaltungshinweis: Storchentreff – Infoabend für werdende Eltern
Am kommenden Montag, den 2. Dezember, um 18 Uhr bietet die Helios St. Johannes Klinik Duisburg wieder den Storchentreff an, einen Informationsabend für werdende Eltern. Das bewährte Konzept bleibt: An diesem Abend vermitteln Ärzt:innen aus Geburtshilfe und Neonatologie (Neugeborenenmedizin) sowie eine Hebamme wissenswerte Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit von Mutter und Kind nach der Geburt.
 
Das Team geht aber auch auf die Abläufe der Schwangerschaft und der Entbindung im Klinikum ein. Außerdem stehen die Expert:innen für individuelle Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung findet an der Helios St. Johannes Klinik im Veranstaltungsraum neben der Cafeteria statt (Dieselstraße 185 in 47166 Duisburg). Da die Teilnahmeplätze begrenzt sind, ist eine kurze Anmeldung per Telefon unter (0203) 546-30701 oder per E-Mail: frauenklinik.hamborn@helios-gesundheit.de erforderlich.  

Bei weiteren Fragen zur Geburtshilfe oder für eine individuelle Geburtsplanung steht das Team der Helios St. Johannes Klinik Ihnen ebenfalls unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung. 


Weihnachtskarten gestalten in Homberg-Hochheide
Wer in diesem Jahr seine Weihnachtskarten selbst gestalten möchte, ist am Donnerstag, 5. Dezember, ab 16 Uhr herzlich in die Bezirksbibliothek Homberg-Hochheide, Ehrenstraße 20, eingeladen. Unter dem Motto „Frohe Botschaft“ werden aus alten Büchern und verschiedenen anderen Materialien individuelle Weihnachtskarten gebastelt.


Die Bibliothek stellt verschiedene Materialien und Kartenrohlinge zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zur besseren Planung ist eine Anmeldung auf www.stadtbibliothek-duisburg.de unter „Veranstaltungen“ erforderlich. Bei Fragen steht das Team der Homberger Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter Tel. 02066 34650 zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis13 Uhr.

MSV Duisburg – Sportfreunde Lotte: DVG setzt zusätzliche Busse ein  
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Sportfreunde Lotte am Samstag, 30. November, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.  
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena  
- ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
- ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
- ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr
- ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr  

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.


Adventmarkt zum Stöbern und Kreativsein in Neudorf
Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Neudorf-West lädt zum „WinterMitMachMarkt“ in das Gemeindezentrum, Gustav-Adolf-Str. 65. Dort ist am 30. November 2024 zwischen 14 und 17 Uhr nicht nur Stöbern an den Ständen, wo Adventliches gekauft werden kann, angesagt.


Klein und Groß sind außerdem eingeladen in gemütlicher Atmosphäre sich beim Basteln und Gestalten kreativ inspirieren zu lassen. Wohlige Wärme gibt es außerdem bei Kinderpunsch, Kakao oder Glühwein und Energie durch leckeres Chili sin/con Carne und Waffeln. Mehr Infos gibt es unter www.hochfeld-neudorf.de

Adventssingen in Huckingen – mit Glühwein und Plätzchen
Adventssingen in Huckingen – mit Glühwein und Plätzchen Gemeinsam in gemütlicher Atmosphäre Adventliedersingen und Worte zur Vorfreude auf Weihnachten hören. Dazu laden Kirchenmusikerin Anke Schmock und Pfarrer Bodo Kaiser von der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd am 1. Dezember um 17 Uhr in das Huckinger Gemeindehaus, Angerhauser Straße 91, ein. Nach dem offenen Singen lassen die Singfans den Abend bei Glühwein und Plätzchen ausklingen. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.evgds.de.



Wieder mehr Feuerwerkskörper importiert: +6,8 % von Januar bis September 2024 gegenüber Vorjahreszeitraum
Nach dem deutlichen Anstieg der Importe von Feuerwerkskörpern im Jahr 2023 werden in diesem Jahr erneut mehr Böller, Raketen und Co. nach Deutschland eingeführt. Von Januar bis September 2024 wurden 25 900 Tonnen Feuerwerkskörper nach Deutschland importiert. Das waren 6,8 % mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.


In den ersten drei Quartalen 2023 wurden 24 300 Tonnen Feuerwerkskörper eingeführt. Das wiederum bedeutete ein Plus gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum in 2022 von 281,1 %. In den Jahren der Covid-19-Pandemie hatte es Verkaufsverbote für Feuerwerkskörper gegeben. Seither wird mit Verweis auf Sicherheits- und Umweltschutzaspekte immer wieder über Einschränkungen für privates Feuerwerk debattiert. Das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 mit 29 800 Tonnen in den ersten drei Quartalen haben die Importe von Feuerwerkskörpern 2024 nicht erreicht.



Importierte Feuerwerkskörper kommen fast ausschließlich aus China
Mit einem Anteil von 99 % kamen fast alle von Januar bis September 2024 eingeführten Feuerwerkskörper aus China. Die chinesischen Importe nach Deutschland machten in den vergangenen 20 Jahren durchgängig mehr als 90 % der insgesamt eingeführten Menge an Feuerwerkskörpern aus.

Exporte von Feuerwerkskörpern deutlich gesunken
Feuerwerkskörper werden in deutlich geringerem Umfang aus Deutschland exportiert als hierzulande eingeführt. Von Januar bis September 2024 wurden gut 1 000 Tonnen Feuerwerkskörper exportiert, das war weniger als ein Fünftel der entsprechenden Exporte im Vorjahreszeitraum (Rückgang: 82,2 %). Damals wurden 5 800 Tonnen Raketen, Böller und Co. ausgeführt. Im Vor-Corona-Jahr 2019 wurden knapp 2 000 Tonnen Feuerwerkskörper exportiert.


Ältere Autofahrerinnen und -fahrer sind bei Unfällen häufiger Hauptverursachende
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Ältere Menschen auch 2023 insgesamt vergleichsweise selten in Verkehrsunfälle mit Personenschaden verstrickt · Unfallursachen bei Älteren unterscheiden sich von denen bei Jüngeren

Sind ältere Autofahrerinnen oder -fahrer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt, so tragen sie häufiger die Hauptschuld daran als jüngere. Im Jahr 2023 waren die mindestens 65-Jährigen in mehr als zwei Drittel der Fälle (68,1 %) die Hauptverursachenden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Bei den mindestens 75-Jährigen wurde sogar gut drei von vier unfallbeteiligten Autofahrerinnen und -fahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen (76,7 %). Das ist mit Abstand der höchste Wert aller Altersgruppen.


Zum Vergleich: Bei den unter 65-jährigen Autofahrerinnen und - fahrern waren 54,8 % Hauptverursachende. Neben älteren Fahrerinnen und Fahrern verursachen auch besonders junge überproportional viele Unfälle: Saßen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren am Steuer eines Pkws, waren sie in 66,1 % der Fälle für den Unfall hauptverantwortlich. Am niedrigsten war der Anteil in der Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen mit 49,8 %. Insgesamt waren im Jahr 2023 gut 317 700 Autofahrerinnen und -fahrer an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt. 14,7 % von ihnen waren 65 Jahre und älter.



Schwerwiegende Unfallfolgen: Ein Drittel aller Verkehrstoten war mindestens 65 Jahre alt
Im Jahr 2023 verunglückten insgesamt 53 093 Menschen im Alter von 65 oder mehr Jahren im Straßenverkehr, 1 071 von ihnen wurden getötet, weitere 11 485 schwer verletzt. Ältere Menschen erleiden im Durchschnitt schwerere Unfallfolgen als jüngere. Insgesamt betrug der Anteil der mindestens 65-Jährigen an allen Verunglückten 14,4 %, bei den Schwerverletzten lag er mit 21,6 % und bei den Todesopfern mit 37,7 % wesentlich höher.


Darüber hinaus ist für mindestens 65-Jährige die Wahrscheinlichkeit höher, durch einen Verkehrsunfall zu sterben: Während der Anteil der Getöteten an den Verunglückten bei den unter 65-Jährigen bei 0,6 % lag, betrug er bei den Seniorinnen und Senioren 2,0 %. Hier spiegelt sich zum einen die mit zunehmendem Alter nachlassende physische Widerstandskraft wider. Zum anderen nehmen ältere Menschen häufiger als ungeschützte Fußgängerinnen und Fußgänger am Verkehr teil und sind daher einem größeren Risiko für schwerwiegendere Verletzungen ausgesetzt.