LKA-NRW: Achtung, Fake-Shops! Das
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt Schnäppchenjäger und
-jägerinnen vor Fake-Shops, die gerade in der Vorweihnachtszeit und
zu Black Friday vermehrt im Netz ihre Opfer ködern. Die kriminellen
Betreiber setzen auf täuschend echt aussehende Online-Auftritte, um
ahnungslose Konsumenten mit vermeintlich guten Deals in die
Verkaufsfalle zu locken. Was sind Fake-Shops?
Fake-Shops
sehen auf den ersten Blick oft genauso aus wie die echten
Online-Shops beliebter Marken oder Reiseanbieter. Sie bieten coole
Gadgets, Designer-Label oder allgemein Top-Deals zu unschlagbar
günstigen Preisen. Doch hinter der vielversprechenden virtuellen
Fassade steckt meist nichts als eine dreiste Betrugsmasche. Wer dort
bestellt, erhält entweder minderwertige Produkte oder im schlimmsten
Fall gar nichts für sein Geld.
Mit den Tipps der Polizei machen smarte Online-Shopper den Black
Friday zu einem schwarzen Freitag für Betrüger (FOTO) Düsseldorf
Fake-Shops erkennen Bei folgenden Merkmalen sollten die
Alarmglocken schrillen, damit der Kaufrausch nicht mit einem bösen
Kater endet: - Merkwürdige Web-Adressen: Hier ein Auge auf die
Details legen. Fake-Shops nutzen oft nur minimale Abweichungen von
echten Shop-Adressen. - Unübliche Zahlungsmethoden: Vorsicht bei
Vorkasse! Seriöse Shops bieten sichere Zahlungsarten z.B. über
Rechnung oder bekannte Bezahlservices an. - Preise, die zu gut
sind, um wahr zu sein: Ein Schnäppchen? Vielleicht, aber Fake-Shops
setzen oft unrealistisch niedrige Preise an, um Kunden zu locken.
Hier darf Gier nicht blind machen. Der Vergleich mit anderen
Anbietern lohnt im Zweifel. - Gefälschte Gütesiegel: Achten Sie
darauf, dass Gütesiegel wie zum Beispiel "Trusted Shops" wirklich
klickbar und überprüfbar sind. Wenn nicht, ist Vorsicht geboten.
- Fake-Kundenbewertungen: Echtes Feedback ist meistens detailliert
und spezifisch. - Fehlende AGB oder Impressum: Fehlt das
Impressum oder sind die AGB nicht korrekt? Hier ist größte Skepsis
angesagt.
Die Warnung kommt zu spät? Im Fall eines
(Rein-)Falls sollten Opfer von Fake-Shops schnell reagieren und
Kontakt mit der Bank aufnehmen, um gegebenenfalls eine Rückbuchung
zu beantragen - meist klappt das noch innerhalb weniger Stunden,
wenn mit einer gängigen Zahlungsmethode gezahlt wurde. Bei
Lastschriftverfahren ist dieser Zeitraum sogar noch größer.
Nächster Schritt - Beweissicherung: Kaufbestätigung, E-Mails,
Screenshots von der Website, all das kann bei den Ermittlungen
helfen. Denn natürlich sollte der Betrug bei der Polizei angezeigt
werden. Und da auch Polizei "online kann", ist das auch ganz
unkompliziert über die Internetwache
https://internetwache.polizei.nrw/ möglich. Mehr Infos -
komplett gratis - gibt es online hier:
https://lka.polizei.nrw/artikel/vorsicht-fake-shops
BdSt NRW lobt: Wohnen in Duisburg wird nicht zusätzlich
belastet Richtungsentscheidung für gesplittete Hebesätze für
Wohn- und Nichtwohngrundstücke
Duisburg geht mutig voran: Der Bund der
Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidung des
Stadtrats für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer. Diese
Maßnahme verhindert eine Mehrbelastung von Wohnimmobilien und
mildert Verschiebungen zugunsten gewerblicher Grundstücke.
Also das kam mit Sicherheit äußerst selten vor, dass die Stadt
Duisburg einmal Lob vom Bund der Steuerzahler bekomt.
„Mit der Entscheidung für gesplittete Hebesätze hat
der Duisburger Stadtrat einen wichtigen Schritt getan, um das Wohnen
für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu verteuern“, erklärt Rik
Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler
Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). „Gerade in Zeiten hoher
Lebenshaltungskosten ist es wichtig, den Druck auf die Mieter und
Eigentümer nicht weiter zu erhöhen.“
Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler
Nordrhein-Westfalen Foto: BdSt NRW/Annette Koroll
Duisburg
hat sich in einer Richtungsentscheidung dafür ausgesprochen,
unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke
einzuführen. Durch die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretende
Grundsteuerreform zeichnete sich nämlich eine deutliche Verschiebung
der Grundsteuerbelastung ab: von gewerblich genutzten Grundstücken
hin zu Wohngrundstücken. Das hätte höhere Werte besonders für Ein-
und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes
Eigentum bedeutet.
„Durch die gesplitteten Hebesätze
wird diese Verschiebung abgefedert und die Belastung für die Bürger
gemildert“, so Steinheuer. Der BdSt NRW hebt hervor, dass Duisburg
in den vergangenen Jahren mit steuerpolitischen Entscheidungen
positiv aufgefallen ist. Trotz herausfordernder Haushaltslage wurden
sowohl die Grund- als auch die Gewerbesteuer gesenkt – eine
Entwicklung, die der Bund der Steuerzahler ausdrücklich begrüßt hat.
„Duisburg zeigt, dass eine nachhaltige Finanzpolitik und
die Entlastung der Bürger gleichzeitig möglich sind“, betont der
Vorsitzende des Steuerzahlerbundes. Die Entscheidung, gesplittete
Hebesätze einzuführen, wird durch ein
Gutachten des Landesfinanzministeriums gestützt, das die
rechtliche Umsetzbarkeit bekräftigt. Nicht ohne Grund haben mit
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt inzwischen zwei weitere
Bundesländer diese Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernommen, die
auch in Rheinland-Pfalz angekündigt ist. Einige Kommunen in
Nordrhein-Westfalen haben sich bereits für die Nutzung gesplitteter
Hebesätze entschieden und es zeichnet sich ab, dass weitere folgen
werden. Duisburg ist in dieser Sache mutig vorangegangen.
Politischer Variantenentscheid zur Festsetzung der
Hebesätze für die Grundsteuer Ratsitzung am 25.
November 2024: Beschlussentwürfe Variante 1: Einheitliche Hebesätze
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Ratssitzung am
02.12.2024 einen beschlussfähigen Satzungsentwurf mit folgenden
Hebesätzen ab dem 01.01.2025 vorzubereiten: Grundsteuer A: 329 v.H.
Grundsteuer B: 1.068 v.H. Variante 2: Gesplittete Hebesätze
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Ratssitzung am
02.12.2024 einen beschlussfähigen Satzungsentwurf mit folgenden
Hebesätzen ab dem 01.01.2025 vorzubereiten: Grundsteuer A: 329 v.H.
Grundsteuer B -für Wohngrundstücke: 886 v.H. -für
Nichtwohngrundstücke: 1.469 v.H.
Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.04.2018
wurden die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung
von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Grund hierfür war
die im Westen Deutschlands zuletzt im Jahr 1964 und im Osten
Deutschlands 1935 durchgeführte Wertermittlung von Grundeigentum und
die daraus resultierende Entkoppelung der Einheitsbewertung von den
tatsächlichen Werten der Immobilien.
Darin erkannte das
BVerfG einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes
(Gleichbehandlungsgebot), da hierdurch keine realitätsgerechte
Abbildung der Wirtschaftsgüter und damit keine gleichmäßige
Belastung der Steuerpflichtigen gewährleistet wurde. Das BVerfG
entschied, dass spätestens bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche
Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts getroffen werden
muss und bei entsprechender Umsetzung die Grundsteuer übergangsweise
weiter in ihrer bisherigen Form bis zum 31.12.2024 erhoben werden
darf.
Im Jahr 2019 ist der Bundesgesetzgeber mit dem
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts den
Forderungen des BVerfG nachgekommen. Gleichzeitig wurde den
Bundesländern über Art. 72 Abs. 3 Grundgesetz eine abweichende
Regelungskompetenz eröffnet (sog. Länderöffnungsklausel). Die
Landesregierung NRW hat sich im Jahr 2021 für die Umsetzung des
Bundesmodells entschieden.
Das Bundesmodell hält an der Konzeption
der Grundsteuer als sogenannte Sollertragsteuer fest. Es sieht vor,
dass der Besteuerung des Grundbesitzes der generalisierte Wert des
Grundstücks (Grundsteuerwert) zugrunde gelegt wird und knüpft an das
Innehaben von Grundbesitz an, ohne die persönlichen Verhältnisse und
die subjektive Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners zu
berücksichtigen. Auf diesem Wege soll der Steuerschuldner zu einer
ertragsbringenden Nutzung angehalten werden.
Mit Übernahme
des Bundesmodells fließen neben der Grundstücksfläche andere
wertbildende Faktoren, wie z. B. Bodenrichtwert (Lage),
Immobilienart, generalisiertes Mietniveau (Nettokaltmiete),
Gebäudefläche und Gebäudealter, in die Besteuerung ein. Bei der
Bewertung unterscheidet das Bundesmodell zwei Grundstücksgruppen:
Die Wohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet,
also auf Basis der Bodenrichtwerte und von gesetzlich festgelegten
standardisierten Mieten unter Berücksichtigung des Gebäudealters. Zu
dieser Grundstücksgruppe gehören - Ein- und Zweifamilienhäuser, -
Mietwohngrundstücke und - Wohnungseigentum. Die sogenannten
Nichtwohngrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet, also auf
Basis der Bodenrichtwerte und von gesetzlich festgelegten
standardisierten Baukosten. Zu dieser Grundstücksgruppe gehören -
Geschäftsgrundstücke, - unbebaute Grundstücke, - Teileigentum, -
gemischt genutzte Grundstücke und - sonstige bebaute Grundstücke.
Es ist zu beachten, dass auch bei den Nichtwohngrundstücken
Wohnnutzung stattfinden kann. So sind gemischt genutzte Grundstücke
der Grundstücksgruppe der Nichtwohngrundstücke zugeordnet, können
aber im Umfang von bis zu 80 % für Wohnzwecke genutzt werden. Ein
typisches Beispiel für ein gemischt genutztes Grundstück ist ein
Gebäude mit Geschäftsräumen im Erdgeschoss und darüber liegenden
Wohneinheiten in den Obergeschossen.
Auch nach neuem Recht
berechnet sich die Grundsteuer wie folgt: 1. Grundsteuermessbetrag =
Grundsteuerwert (früher: Einheitswert) x Grundsteuermesszahl 2. Höhe
der Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde. Die
Grundsteuerwerte und Steuermessbeträge wurden/werden den
Steuerpflichtigen durch das zuständige Finanzamt durch Bescheid -
sogenannte Grundlagenbescheide - bekanntgegeben. Für diesbezügliche
Rückfragen und Rechtsmittel sind die entsprechenden Finanzämter
zuständig. Die Kommune ist an die Feststellungen des Finanzamtes in
den Grundlagenbescheiden gebunden.
Die Duisburger Finanzämter hatten im Zuge
der Reform in über 125.000 Fällen neue Grundsteuerwerte auf den
Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu ermitteln. Dieser Prozess
ist annähernd abgeschlossen. Durch die Reform des
Grundsteuergesetzes bleibt die Festlegung des Hebesatzes durch den
Rat als wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung
unangetastet. Die Kommune hat unverändert das Recht, im Wege von
Satzungsregelungen individuell Grundsteuerhebesätze festzulegen.
Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung, ob die Erhebung
der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 mit einem - aufkommensneutralen
- einheitlichen Hebesatz erfolgt oder ob von der durch den
Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit eines nach Wohn- und
Nichtwohngrundstücken - aufkommensneutralen - differenzierenden
Hebesatzes Gebrauch gemacht wird. Aufkommensneutralität Die Reform
der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen, d.h. die Gesamtheit
der Steuerzahler soll nicht mehr Grundsteuer zahlen als bisher
(Gesamtbelastung).
Individuelle Steuerzahlungen sind hiervon
jedoch ausgenommen, so dass die Steuerlast einzelner
Steuerpflichtiger sich durchaus verändern kann (geringere / höhere
Steuerlast). Die angepasste Bewertung ist die zwingende Folge der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und - angesichts der
aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen
Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte -
unvermeidbar.
Seitens des Ministeriums der Finanzen des
Landes Nordrhein-Westfalen ist die Veröffentlichung sogenannter
aufkommensneutraler Hebesätze für alle nordrhein-westfälischen
Kommunen erfolgt. Eine erste Empfehlung hat die Stadtspitzen der
nordrhein-westfälischen Kommunen am 20.06.2024 auf Basis der Daten
der Finanzverwaltung zum Stichtag 30.03.2024 erreicht. Wegen
unvollständiger und zwischenzeitlich teilweise aktualisierter Daten
hatte das Land NRW am 17.09.2024 eine neue Empfehlung auf Basis der
dort zum 15.08.2024 vorliegenden Daten mitgeteilt.
Die
aktualisierten Daten sind auf die Bearbeitung weiterer
Feststellungserklärungen und Einsprüche sowie durchgeführter
Steuerschätzungen zurückzuführen. Durch die Duisburger Finanzämter
werden weiterhin kontinuierlich Änderungen übermittelt, sodass auch
die letzte Hebesatzempfehlung des Landes auf vorläufigen Daten
basiert und somit keine solide Basis für eine aufkommensneutrale
Steuerfestsetzung darstellt. Durch fortlaufende Veränderungen wird
das Messbetragsvolumen - grundsätzlich in beide Richtungen -
fortgeschrieben.
Stichtagsbezogene Ermittlungen stellen
stets nur Momentaufnahmen dar. Klarheit über das finale neue
Gesamtmessbetragsvolumen dürfte erst im Laufe des nächsten Jahres
bestehen. Tendenziell ist zu erwarten, dass Schätzungen und
Einsprüche zu einer Minderung des Gesamt-Messbetragsvolumens führen
werden. Nach Auskunft des Finanzministeriums NRW ist nicht abschätz-
bzw. quantifizierbar, wie sich die Erledigung der offenen
Einspruchsverfahren auf das Messbetragsvolumen auswirken wird.
Die nach derzeitigem Datenstand und sich nach den von der
Finanzverwaltung mitgeteilten Hebesatzempfehlungen durchschnittlich
ergebenden Auswirkungen (Erhöhungen/Minderungen) für die einzelnen
Grundstücksarten können der Anlage entnommen werden. Die
Auswirkungen wurden sowohl für den einheitlichen als auch für den
differenzierenden Hebesatz (Erläuterungen nachfolgend) ermittelt.
Differenzierende Hebesätze bedeuten, dass für
die Grundsteuer B, also die Grundsteuer, die auf alle nicht land-
oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben wird, kein
einheitlicher, sondern zwei unterschiedliche Hebesätze beschlossen
und der Grundsteuerbemessung zugrunde gelegt werden können.
Unterschiedliche Hebesätze können für Wohngrundstücke (Ein- und
Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)
einerseits und Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, unbebaute
Grundstücke, Teileigentum, gemischt genutzte Grundstücke und
sonstige bebaute Grundstücke) anderseits festgelegt werden. Sowohl
seitens des Landes als auch des Städtetages wurden Rechtsgutachten
in Auftrag gegeben, die sich insbesondere mit den rechtlichen
Risiken der Hebesatzdifferenzierung befassen sollten.
Die
rechtlichen Einschätzungen werden nachfolgend dargestellt: Am
02.09.2024 stellte das Ministerium der Finanzen für das Land NRW das
von ihm beauftragte Rechtsgutachten zur optionalen Einführung
differenzierender Grundsteuerhebesätze den Kommunen zur Verfügung
(s.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/
document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf).
Dieses wurde durch Universitätsprofessor Dr.
Klaus-Dieter Drüen (Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht
an der Ludwig-Maximilians-Universität München) sowie
Universitätsprofessor Dr. Marcel Krumm (Professor für Öffentliches
Recht und Steuerrecht an der Universität Münster) erstellt. Das
Gutachten setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, ob
es (verfassungs-)rechtlich zulässig ist, den Hebesatz nach
Grundstücksarten (also zwischen Wohngrundstücken und
Nichtwohngrundstücken) zu differenzieren.
Bei der
Beantwortung dieser Frage ist insbesondere die Auslegung des
Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 3 Grundgesetz von entscheidender
Bedeutung. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass eine
Hebesatzdifferenzierung zwar in den Schutzbereich des Artikel 3
Grundgesetz eingreife, dieser Eingriff allerdings gerechtfertigt
sei. Es sei ein legitimer und verfassungsrechtlich fundierter
sozial- und gesellschaftspolitisch erlaubter Lenkungszweck, eine
Wohnnebenkostenstabilisierung bzw. -reduzierung wegen allgemein
gestiegener Wohnkosten vorzunehmen.
Die Gutachter kommen
u.a. zu folgenden weiteren Feststellungen: Im Falle der
Hebesatzdifferenzierung ist keine besondere Begründung notwendig.
Unabhängig davon, ob die Kommune von der Option der
Hebesatzdifferenzierung Gebrauch macht, ist sie nicht verpflichtet,
eine Begründung für ihre Entscheidung zu formulieren.
Auf
Basis der rechtlichen Einordnungen lässt sich Folgendes festhalten:
Pro Einheitlicher Hebesatz/Contra Differenzierender Hebesatz - Der
einheitliche Hebesatz entspricht der Intention des
Bundesgesetzgebers und stellt den gesetzlichen Regelfall dar. -
Der einheitliche Hebesatz ist nach Einschätzung beider Gutachten der
rechtssicherste und nicht begründungsbedürftige Weg. - Ein
fiskalisches Ausfallrisiko, das für den Fall einer rechtswidrigen
Steuersatzung von beiden Gutachten gesehen wird und welches mit
massiven Auswirkungen auf die zukünftige Haushaltswirtschaft
verbunden wäre, wird vermieden. Bei einer Aufsummierung über mehrere
Steuerjahre multipliziert sich das Haushaltsrisiko.
Ein
entsprechender Steuerausfall würde mutmaßlich zu erheblichen
Mehrbelastungen der Duisburgerinnen und Duisburger und/oder zu
erheblichen Leistungskürzungen führen. Sollte hingegen das
Bundesmodell erfolgreich angegriffen werden, ist davon auszugehen,
dass das Bewertungsgesetz des Bundes auch bei Unwirksamkeit bis zu
einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übergangsweise anwendbar
bliebe. - Rechtlich würde durch den Beschluss von differenzierenden
Hebesätzen ein konkreter Ansatzpunkt für Widersprüche auf der Ebene
der Kommune geschaffen, der bei einem einheitlichen Hebesatz nicht
bestehen würde.
Im Falle einer Differenzierung ist davon
auszugehen, dass diese zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen
Prüfung der Satzung gemacht wird. - Der Gewerbestandort wird
durch den differenzierenden Hebesatz unattraktiver. - Im Falle
eines differenzierenden Hebesatzes besteht das Risiko der
Abwanderung von Gewerbebetrieben in andere Kommunen, die nicht
differenzieren. Pro Differenzierender Hebesatz/Contra Einheitlicher
Hebesatz - Durch die Heranziehung der differenzierenden Hebesätze
werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngrundstücke insgesamt in der
Höhe belastet, wie dies vor der Grundsteuerreform der Fall war.
Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der
Wohngrundstücke derselbe Betrag zu entrichten ist wie vor der
Grundsteuerreform. Gleiches gilt hinsichtlich der Gesamtheit der
Nichtwohngrundstücke. Bewertungsbedingte Belastungsverschiebungen
werden abgefedert. - Es ist Aufgabe der Kommunen, attraktive
Wohnbedingungen zu schaffen. - Die einseitige Belastung der
Wohngrundstücke und somit die Belastung der Duisburger Bürgerinnen
und Bürger zugunsten der Nichtwohngrundstücke würde durch den
differenzierenden Hebesatz ausgeglichen. - Die Landesregierung
präferiert und wirbt für die differenzierenden Hebesätze.
GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH: Thomas
Patermann wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt
In der Gesellschafterversammlung der
GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH sollen folgende Beschlüsse
gefasst werden: Herr Bernd Wortmeyer wird mit sofortiger Wirkung als
Geschäftsführer abberufen. Der Vertreter der Stadt in der
Gesellschafterversammlung der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH
wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne des Beschlusses
zu 1. auszuüben.
Die städtischen Aufsichtsratsmitglieder der
GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH werden angewiesen, den
Beschluss im Aufsichtsrat • zur Aufhebung des
Anstellungsvertrages mit Wirkung zum 31.12.2024 mit Herrn Bernd
Wortmeyer zu fassen und zugleich den Aufsichtsratsvorsitzenden zu
beauftragen, den Aufhebungsvertrag umzusetzen, • zur Abberufung
von Herrn Bernd Wortmeyer als Geschäftsführer der GEBAG
Flächenentwicklungsgesellschaft mbH und der GEBAG
Projektentwicklungsgesellschaft mbH zu fassen. • zur Bestellung
des Herrn Winand Schneider als Geschäftsführer der GEBAG
Flächenentwicklungsgesellschaft mbH zu fassen und zugleich den
Aufsichtsratsvorsitzenden zu beauftragen, einen Anstellungsvertrag
mit Herrn Winand Schneider abzuschließen. 4. In der
Gesellschafterversammlung der SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH
sollen folgende Beschlüsse gefasst werden: • Herr Bernd
Wortmeyer wird mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen.
• Es ist ein Aufhebungsvertrag zum Anstellungsvertrag mit Herrn
Bernd Wortmeyer abzuschließen. • Herr Thomas Patermann wird mit
sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt. Ein
Anstellungsvertrag ist abzuschließen.
• Der Geschäftsbesorgungsvertrag für die
kaufmännische Geschäftsführung zwischen der SD und der GEBAG wird
aufgelöst und analog ein Geschäftsbesorgungsvertrag für die
kaufmännische Geschäftsführung mit der WBD – AöR abgeschlossen.
5. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SD
Schulbaugesellschaft Duisburg mbH wird angewiesen, das Stimmrecht
der Stadt im Sinne des Beschlusses zu 4. auszuüben. Nicht
einstimmig beschlossen
Eröffnung der Gest-/Kreuzstraße
in Baerl zur Fahrradstraße Die Bauarbeiten zur
Umgestaltung der Gest- und Kreuzstraße in DuisburgBaerl wurden
erfolgreich abgeschlossen. Der rund 800 Meter lange Straßenzug
zwischen der Hubertusstraße und der Schulstraße bildet nun eine
sichere Verbindung für den Radverkehr in Form einer Fahrradstraße.
„Wir wollen, dass sich Radfahrer auf möglichst vielen
Straßen so wohl und sicher fühlen wie auf der jetzt neu gestalteten
Gest- und Kreuzstraße. Nur so können wir den Umstieg vom Auto aufs
Rad für viele Duisburgerinnen und Duisburger attraktiv machen,“ so
Oberbürgermeister Sören Link.
Oberbürgermeister Sören Link (links) und Hendrik Trappmann, Leiter
des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement (3 v. re.)
stellen das Projekt vor. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Die Umgestaltungsarbeiten erfolgten in drei Bauabschnitten. In
der Geststraße und der Kreuzstraße wurden die Einmündungen zur
HermannLöns-Straße, Augustastraße und Hubertusstraße geringfügig
umgebaut. Dabei wurden die Bordsteine abgesenkt, um eine
barrierefreie Querung zu ermöglichen. Zudem wurden die Parkstreifen
sowie teilweise die Gehwege im Bereich der Kreuzstraße, von der
Geststraße bis zur Buchenstraße, erneuert. An den Einmündungen und
angrenzenden Flächen wurden Fahrbahnschäden beseitigt und die
Fahrbahndecke punktuell erneuert.
Die Fahrradstraße ist
nun deutlich sichtbar gestaltet, mit großflächigen, sich
wiederholenden Piktogrammen und der Markierung der Parkstände, um
die Sichtbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Durch
die straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigung des Radverkehrs auf
dieser Strecke wurde die Flüssigkeit des Radverkehrs verbessert und
eine sichere Alternative zur Schulstraße geschaffen. Radfahrerinnen
und Radfahrer dürfen nun auch nebeneinander fahren. Für den
KFZ-Verkehr bleibt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin bei 30 km/h.
„Mit dieser Maßnahme schaffen wir nicht nur mehr
Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern setzen auf eine
vernetzte, gut ausgebaute Infrastruktur, die den Bedürfnissen einer
modernen Stadt gerecht wird und den Verkehr in eine umweltbewusste
Richtung lenkt“, zeigt sich Verkehrsdezernent Martin Linne
überzeugt. Im Zuge der Umgestaltung erfolgte zudem der barrierefreie
Ausbau der Bushaltestelle „Flingerstraße“. Die Gesamtkosten der
Umgestaltung des Straßenzuges belaufen sich auf rund 422.000 Euro.
DVG verbessert mit neuen Seitenmarkierungsleuchten die
Sicherheit der neuen Bahnen Immer mehr der neuen
Straßenbahnen sind auf Duisburgs Schienen unterwegs. Ende November
lieferte der Hersteller Alstom das 22. neue Fahrzeug an die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) aus.
Die neue Bahn
mit der Wagennummer 2025 hat im Vergleich zu den anderen bereits
gelieferten Bahnen eine Besonderheit: Sie hat auffällige
Seitenmarkierungsleuchten, die das Schienenfahrzeug vor allem bei
schlechten Sichtverhältnissen im Straßenverkehr sichtbarer machen
soll. Die DVG sorgt mit dieser Optimierung für mehr Sicherheit auf
den Schienen.
Die neuen Seitenmarkierungsleuchten an den Bahnen sorgen für mehr
Sicherheit im ÖPNV. Bildquelle: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
An jeder Seite der Bahn befinden sich zehn orangefarbene
Seitenmarkierungsleuchten. „Wir arbeiten kontinuierlich daran, die
neuen Straßenbahnen noch sicherer und komfortabler für unsere
Fahrgäste zu gestalten“, sagt Fabian Lutze, Projektleiter neue
Straßenbahnen bei der DVG. „Einige Optimierungsbedarfe können wir
erst im laufenden Betrieb erkennen, um dann ganz gezielt
nachzusteuern. So ist das Fahrzeug 2025 zwar derzeit das einzige mit
den neuen Seitenmarkierungsleuchten, wir werden alle anderen
Fahrzeuge selbstverständlich nachrüsten.“
Die neue Bahn wird
nun noch zugelassen, bevor sie in den Linieneinsatz geht. Die
weiteren Straßenbahnen werden direkt mit den neuen Leuchten in
Duisburg angeliefert. Die Fahrzeuge, die sich bereits am Betriebshof
Grunewald befinden, werden direkt vor Ort nachgerüstet. Auch in der
Vergangenheit hatte die DVG immer wieder kleine Anpassungen wie
beispielweise die Verbesserung der Außenkameras vorgenommen.
Der Einsatz der neuen Fahrzeuge sorgt nicht nur für eine
höhere Sicherheit auf den Schienen, sondern auch für mehr
Zuverlässigkeit im Fahrplan. „Die neuen Straßenbahnen prägen
mittlerweile den Öffentlichen Personennahverkehr in Duisburg“, sagt
Fabian Lutze. „Durch den Einsatz ist auch der Fahrplan für unsere
Fahrgäste wieder wesentlich zuverlässiger geworden.“
Die DVG arbeitet gemeinsam mit der Stadt Duisburg intensiv an der
Modernisierung der Infrastruktur für einen zukunftsfähigen ÖPNV. Die
neuen Fahrzeuge stehen für mehr Komfort sowie Sicherheit und sind
ein weiterer wichtiger Schritt zu einer modernen und zukunftsfähigen
Mobilität in Duisburg. Die DVG investiert rund 135 Millionen Euro in
ihre neue Niederflur-Flotte.
Norwegische Schulklasse besucht Landtag
Internationales Flair brachte eine Schulklasse aus Norwegen in den
Landtag, als sie auf ihrer Deutschlandreise Halt in Düsseldorf
machte und Frank Börner zum Gespräch traf. Börner, der selbst
norwegische Wurzeln hat, freute sich die Lehrerin Irene Pedersen und
ihre Kollegen und natürlich die Schülerinnen und Schüler erneut
begrüßen zu können. Es war nämlich bereits der zweite Besuch der
norwegischen Schule.
Auch dieses Mal haben sich die
Jugendlichen mit Fragen und Themen außerordentlich gut vorbereitet.
Hauptsächlich ging es um die Rolle von Europa im Weltgeschehen. Aber
auch Fragen wie „Wie stärkt man eine Demokratie?“ oder „Wie begegnet
man den zunehmenden radikalen Tendenzen?“ wurden diskutiert.
„Wir leben in bewegten Zeiten, in Deutschland, in Europa, in der
Welt. Gerade jetzt ist es wichtig, Jugendliche für Politik und
Demokratie zu begeistern. Ich freue mich, dass wir hier im Kleinen
länderübergreifend eine Brücke geschlagen haben und auch zukünftig
im Gespräch bleiben. Danke für euren Besuch und bis nächstes Jahr.“
Foto: Büro Börner
„Inklusion in Aktion“ in der Zentralbibliothek
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung
lädt das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit
gemeinsam mit der Stadtbibliothek auch in diesem Jahr wieder zu der
Veranstaltung „Inklusion in Aktion“ ein, die sich an Menschen jeden
Alters richtet. Unter dem Motto „Wenn alle dabei sein können, ist es
normal, verschieden zu sein“ findet hierzu am Donnerstag, 5.
Dezember, ab 14 Uhr wieder ein buntes Programm in der
Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in Duisburg-Mitte
statt.
Der CareTable, ein innovativer, digitaler Aktivitätstisch, der
neuen Spaß, anregende Beschäftigung und Unterhaltung für alle
bringt, feiert in diesem Jahr seine Premiere. Daneben besteht aber
natürlich auch die Gelegenheit, sich mit herkömmlichen Spielen zu
beschäftigen. Um 15.30 Uhr wird ein Rundgang durch die Bibliothek in
einfacher Sprache und Gebärdensprache angeboten. Der
Gebärdensprachtreff und der LEA Leseklub laden um 17 Uhr alle
Interessierten zum Mitmachen ein.
Parallel dazu führt
das KOM’MA-Theater das Stück „Das kleine Dis macht Terz“ für Kinder
ab drei Jahren auf. Auch der Duisburger Blinden- und
Sehbehindertenverein stellt sich vor und präsentiert die OrCam
MyReader, eine Lesehilfe, die Sehbehinderten zur Nutzung vor Ort in
der Zentralbibliothek zur Verfügung steht. Der Eintritt ist frei,
eine vorherige Anmeldung für die Vorstellung des Kindertheaters um
17 Uhr jedoch erforderlich.
Die Anmeldung ist online
unter www.stadtbibliothek-duisburg.de/veranstaltungen möglich.
Weitere Informationen und alle Einzelheiten zum Programm finden sich
online unter www.stadtbibliothek-duisburg.de. Auskünfte erteilt auch
das Team der Stadtbibliothek telefonisch unter 0203/283-4218 oder
persönlich vor Ort während der Öffnungszeiten: montags von 13 bis 19
Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr, samstags von 11 bis
16 Uhr.
Drittes Stadtteilforum zu „Stark im Norden“ in
Duisburg-Alt-Hamborn Das dritte Stadtteilforum zu
„Stark im Norden“ in Duisburg-Alt-Hamborn findet am Donnerstag, 28.
November, um 18.30 Uhr statt. Treffpunkt ist die Volkshochschule
Nord in der Parallelstraße 7 in Alt-Hamborn. Auf dem Programm stehen
die aktuellen Sachstände zu den Entwicklungen der baulichen Projekte
und weitere Aktionen im Stadtteil. Seit dem letzten Stadtteilforum
hat sich bei den Bauprojekten des Modellvorhabens einiges getan.
Der Wettbewerb zur Umgestaltung des Altmarktes ist mit der
Prämierung der drei Siegerentwürfe durch eine Jury im September und
die anschließende Ausstellung auf dem Gelände der VHS Nord auf der
Parallelstraße abgeschlossen. Die nächsten Schritte – dazu gehört
die finale Planung und die Beschlussfassung durch die Politik –
können nun erfolgen. Für den Neubau des Jugendzentrums an der
Bahnstraße gibt es eine Vorplanung, die einen ersten Eindruck der
äußeren und inneren Gestaltung des Gebäudes vermittelt.
Das Quartiersmanagement Alt-Hamborn informiert gemeinsam mit der
Stadt Duisburg zu den Projekten und bietet im Anschluss die
Gelegenheit Rückfragen zu stellen. Die Stadtteilzeitung und das
Erzählcafé 60+ sind nur zwei Beispiele bürgerschaftlichen
Engagements, die vom Quartiersmanagement begleitet werden. Der neu
initiierte Runde Tisch Alt-Hamborn möchte dieses Engagement künftig
weiter stärken und kleine Aktionen für den Stadtteil, wie zum
Beispiel die Aktionstage im vergangenen August, wiederholen oder
eine Weihnachtsaktion realisieren.
(C) Stadt Duisburg
Wer sich näher zu den geplanten oder den
bestehenden Aktionen informieren möchte, hat dazu am Mitmach-Stand
Gelegenheit. Die Organisatoren freuen sich auf viele, interessante
Gespräche mit den Besucherinnen und Besuchern. Eine vorherige
Anmeldung ist nicht erforderlich.
HKD-Veranstaltungshinweis: Storchentreff –
Infoabend für werdende Eltern Am kommenden Montag, den
2. Dezember, um 18 Uhr bietet die Helios St. Johannes Klinik
Duisburg wieder den Storchentreff an, einen Informationsabend für
werdende Eltern. Das bewährte Konzept bleibt: An diesem Abend
vermitteln Ärzt:innen aus Geburtshilfe und Neonatologie
(Neugeborenenmedizin) sowie eine Hebamme wissenswerte Informationen
rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit von Mutter und
Kind nach der Geburt.
Das Team geht aber auch auf die Abläufe der Schwangerschaft und der
Entbindung im Klinikum ein. Außerdem stehen die Expert:innen für
individuelle Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung findet an der
Helios St. Johannes Klinik im Veranstaltungsraum neben der Cafeteria
statt (Dieselstraße 185 in 47166 Duisburg). Da die Teilnahmeplätze
begrenzt sind, ist eine kurze Anmeldung per Telefon unter (0203)
546-30701 oder per E-Mail:
frauenklinik.hamborn@helios-gesundheit.de erforderlich.
Bei weiteren Fragen zur Geburtshilfe oder für eine individuelle
Geburtsplanung steht das Team der Helios St. Johannes Klinik Ihnen
ebenfalls unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Weihnachtskarten gestalten in Homberg-Hochheide
Wer in diesem Jahr seine Weihnachtskarten selbst gestalten
möchte, ist am Donnerstag, 5. Dezember, ab 16 Uhr herzlich in die
Bezirksbibliothek Homberg-Hochheide, Ehrenstraße 20, eingeladen.
Unter dem Motto „Frohe Botschaft“ werden aus alten Büchern und
verschiedenen anderen Materialien individuelle Weihnachtskarten
gebastelt.
Die Bibliothek stellt verschiedene
Materialien und Kartenrohlinge zur Verfügung. Die Teilnahme ist
kostenfrei. Zur besseren Planung ist eine Anmeldung auf
www.stadtbibliothek-duisburg.de unter „Veranstaltungen“
erforderlich. Bei Fragen steht das Team der Homberger Bibliothek
gerne persönlich oder telefonisch unter Tel. 02066 34650 zur
Verfügung. Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind dienstags bis
freitags von 10.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sowie
samstags von 10 bis13 Uhr.
MSV Duisburg –
Sportfreunde Lotte: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Sportfreunde Lotte am
Samstag, 30. November, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena,
setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie
945 ein. Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena
- ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
- ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr - ab „Meiderich
Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten - ab
„Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr - ab
„Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis
13.35 Uhr alle fünf Minuten - ab „Businesspark Nord“
(Asterlagen) um 12.33 Uhr
Nach Spielende stehen am Stadion
Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine
Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine
Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen
Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste,
die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die
Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Adventmarkt zum Stöbern und Kreativsein in Neudorf
Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Neudorf-West lädt zum
„WinterMitMachMarkt“ in das Gemeindezentrum, Gustav-Adolf-Str. 65.
Dort ist am 30. November 2024 zwischen 14 und 17 Uhr nicht nur
Stöbern an den Ständen, wo Adventliches gekauft werden kann,
angesagt.
Klein und Groß sind außerdem eingeladen in
gemütlicher Atmosphäre sich beim Basteln und Gestalten kreativ
inspirieren zu lassen. Wohlige Wärme gibt es außerdem bei
Kinderpunsch, Kakao oder Glühwein und Energie durch leckeres Chili
sin/con Carne und Waffeln. Mehr Infos gibt es unter
www.hochfeld-neudorf.de.
Adventssingen in Huckingen – mit Glühwein und
Plätzchen Adventssingen in Huckingen – mit Glühwein
und Plätzchen Gemeinsam in gemütlicher Atmosphäre Adventliedersingen
und Worte zur Vorfreude auf Weihnachten hören. Dazu laden
Kirchenmusikerin Anke Schmock und Pfarrer Bodo Kaiser von der
Evangelischen Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd am 1. Dezember um 17
Uhr in das Huckinger Gemeindehaus, Angerhauser Straße 91, ein. Nach
dem offenen Singen lassen die Singfans den Abend bei Glühwein und
Plätzchen ausklingen. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.evgds.de.
Wieder mehr Feuerwerkskörper importiert: +6,8 % von Januar
bis September 2024 gegenüber Vorjahreszeitraum Nach dem
deutlichen Anstieg der Importe von Feuerwerkskörpern im Jahr 2023
werden in diesem Jahr erneut mehr Böller, Raketen und Co. nach
Deutschland eingeführt. Von Januar bis September 2024 wurden 25 900
Tonnen Feuerwerkskörper nach Deutschland importiert. Das waren 6,8 %
mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt.
In den ersten drei Quartalen 2023
wurden 24 300 Tonnen Feuerwerkskörper eingeführt. Das wiederum
bedeutete ein Plus gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum in 2022 von
281,1 %. In den Jahren der Covid-19-Pandemie hatte es
Verkaufsverbote für Feuerwerkskörper gegeben. Seither wird mit
Verweis auf Sicherheits- und Umweltschutzaspekte immer wieder über
Einschränkungen für privates Feuerwerk debattiert. Das Niveau des
Vor-Corona-Jahres 2019 mit 29 800 Tonnen in den ersten drei
Quartalen haben die Importe von Feuerwerkskörpern 2024 nicht
erreicht.
Importierte Feuerwerkskörper kommen fast ausschließlich aus China
Mit einem Anteil von 99 % kamen fast alle von Januar bis September
2024 eingeführten Feuerwerkskörper aus China. Die chinesischen
Importe nach Deutschland machten in den vergangenen 20 Jahren
durchgängig mehr als 90 % der insgesamt eingeführten Menge an
Feuerwerkskörpern aus.
Exporte von Feuerwerkskörpern
deutlich gesunken Feuerwerkskörper werden in deutlich geringerem
Umfang aus Deutschland exportiert als hierzulande eingeführt. Von
Januar bis September 2024 wurden gut 1 000 Tonnen Feuerwerkskörper
exportiert, das war weniger als ein Fünftel der entsprechenden
Exporte im Vorjahreszeitraum (Rückgang: 82,2 %). Damals wurden
5 800 Tonnen Raketen, Böller und Co. ausgeführt. Im Vor-Corona-Jahr
2019 wurden knapp 2 000 Tonnen Feuerwerkskörper exportiert.
Ältere Autofahrerinnen und -fahrer sind bei Unfällen
häufiger Hauptverursachende · Ältere Menschen auch 2023
insgesamt vergleichsweise selten in Verkehrsunfälle mit
Personenschaden verstrickt · Unfallursachen bei Älteren
unterscheiden sich von denen bei Jüngeren
Sind ältere
Autofahrerinnen oder -fahrer in einen Unfall mit Personenschaden
verwickelt, so tragen sie häufiger die Hauptschuld daran als
jüngere. Im Jahr 2023 waren die mindestens 65-Jährigen in mehr als
zwei Drittel der Fälle (68,1 %) die Hauptverursachenden, wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Bei den mindestens
75-Jährigen wurde sogar gut drei von vier unfallbeteiligten
Autofahrerinnen und -fahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen
(76,7 %). Das ist mit Abstand der höchste Wert aller Altersgruppen.
Zum Vergleich: Bei den unter 65-jährigen Autofahrerinnen
und - fahrern waren 54,8 % Hauptverursachende. Neben älteren
Fahrerinnen und Fahrern verursachen auch besonders junge
überproportional viele Unfälle: Saßen junge Erwachsene im Alter von
18 bis 25 Jahren am Steuer eines Pkws, waren sie in 66,1 % der Fälle
für den Unfall hauptverantwortlich. Am niedrigsten war der Anteil in
der Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen mit 49,8 %. Insgesamt waren
im Jahr 2023 gut 317 700 Autofahrerinnen und -fahrer an einem Unfall
mit Personenschaden beteiligt. 14,7 % von ihnen waren 65 Jahre und
älter.
Schwerwiegende Unfallfolgen: Ein Drittel aller Verkehrstoten war
mindestens 65 Jahre alt Im Jahr 2023 verunglückten insgesamt
53 093 Menschen im Alter von 65 oder mehr Jahren im Straßenverkehr,
1 071 von ihnen wurden getötet, weitere 11 485 schwer verletzt.
Ältere Menschen erleiden im Durchschnitt schwerere Unfallfolgen als
jüngere. Insgesamt betrug der Anteil der mindestens 65-Jährigen an
allen Verunglückten 14,4 %, bei den Schwerverletzten lag er mit
21,6 % und bei den Todesopfern mit 37,7 % wesentlich höher.
Darüber hinaus ist für mindestens 65-Jährige die
Wahrscheinlichkeit höher, durch einen Verkehrsunfall zu sterben:
Während der Anteil der Getöteten an den Verunglückten bei den unter
65-Jährigen bei 0,6 % lag, betrug er bei den Seniorinnen und
Senioren 2,0 %. Hier spiegelt sich zum einen die mit zunehmendem
Alter nachlassende physische Widerstandskraft wider. Zum anderen
nehmen ältere Menschen häufiger als ungeschützte Fußgängerinnen und
Fußgänger am Verkehr teil und sind daher einem größeren Risiko für
schwerwiegendere Verletzungen ausgesetzt.
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