'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    50. Kalenderwoche: 14. Dezember
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Montag, 16. Dezember 2024

Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag
Am Montagmittag stellte der Bundeskanzler im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage. Der Bundestag entscheidet sodann über die bereits am 11. Dezember beantragte Vertrauensfrage. Mit diesem Schritt macht der Bundeskanzler von seinem verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 68 des Grundgesetzes Gebrauch und ermöglicht so dem Deutschen Bundestag eine Entscheidung über den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen.


Wie geplant: kein Vertrauen mehr in Scholz
Der Deutsche Bundestag hat Bundeskanzler Scholz das Vertrauen entzogen. Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207 Abgeordnete für den SPD-Politiker, 394 gegen ihn und 116 enthielten sich der Stimme, gab Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekannt.

Der Kanzler verfehlte damit wie beabsichtigt die notwendige Mehrheit von mindestens 367 Stimmen deutlich. Somit kann der Bundestags am 23. Februar neu gewählt werden - die endgültige Entscheidung zur Auflösung des Bundestags liegt beim Bundespräsidenten.


A59: Sperrung der Anschlussstelle Duisburg-Großenbaum
Von Montag (16.12.) um 5 Uhr bis Donnerstag (19.12.) um 5 Uhr wird auf der A59 die Hauptfahrspur in Fahrtrichtung Düsseldorf zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Buchholz und dem Autobahnkreuz Duisburg-Süd gesperrt. Der Verkehr auf der A59 wird in dieser Zeit über die übergeleitete Fahrspur geführt.


Durch die gesperrte Hauptfahrspur kann die Anschlussstelle Duisburg-Großenbaum nicht mehr erreicht werden. Eine Auffahrt in Duisburg-Großenbaum in Fahrtrichtung Düsseldorf ist ab Mittwoch (18.12.) um 5 Uhr wieder möglich. Die Ausfahrt Duisburg-Großenbaum ist ab Donnerstag (19.12.) um 5 Uhr wieder geöffnet. Grund für die Sperrung sind Sanierungsmaßnahmen an der Bestandsfahrbahndecke.


Frauenpower-Kongress: Premiere am 17. und 18. Januar 2025 auf der Messe Kalkar
Der Frauenpower-Kongress feiert seine Premiere am 17. und 18. Januar 2025 auf der Messe Kalkar. Weibliche Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmerinnen aus der Region Niederrhein können sich von neuen Erkenntnissen zu Karriereentwicklung und Generationenvielfalt inspirieren lassen. Gleichzeitig profitieren Personalverantwortliche von praxisnahen Impulsen für kleine und mittlere Unternehmen.


Dies unterstreicht den hohen Stellenwert der Sichtbarkeit weiblicher Fachkräfte für die regionale Wirtschaft und die Chancen der Generationenvielfalt in Zeiten des zunehmenden Fachund Arbeitskräftemangels. Veranstaltet wird der Kongress vom Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein der Stadt Duisburg, der Messe Kalkar, der Interessensvertretung 50+ e. V. und der Niederrheinischen IHK. Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm.


Die Begrüßung erfolgt durch NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul, Linda Wagner, Beigeordnete der Stadt Duisburg, und Matthias Wulfert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK. Gleichstellungsministerin Josefine Paul zur Förderung und Sichtbarkeit weiblicher Fachkräfte: „Frauen mit ihren ganz unterschiedlichen Biografien und Kompetenzen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des fortschreitenden Fachkräftemangels. Wir müssen bessere Rahmenbedingungen für Frauen schaffen – dazu gehört auch mehr Lohngerechtigkeit. Wenn wir Frauen fördern und beruflich integrieren, tragen wir nicht nur dazu bei, den Fachkräftebedarf zu sichern, sondern wir stärken damit auch insgesamt eine innovative und vielfältige Gesellschaft. Davon profitieren nicht nur Frauen, sondern auch die Unternehmen selbst und alle Beschäftigten.“


Am zweiten Kongress-Tag spricht die renommierte Wirtschaftsexpertin Dr. Irène Kilubi über das Potenzial der Generationenvielfalt und darüber, wie kleine und mittlere Unternehmen und Beschäftigte Altersdiversität nicht nur akzeptieren, sondern aktiv nutzen können. Kilubi ist Gründerin der Initiative JOINT GENERATIONS und wurde für ihr Engagement in Marketing und Diversity mehrfach ausgezeichnet. Panels und Keynotes u. a. zum Generationentraining, Umdenken im Recruiting und Business-Pitches runden das abwechslungsreiche Programm ab.


Die beiden Kongresstage sind gefüllt mit interaktiven Formaten und Keynotes. Networking bringt Expertinnen, Fach- und Führungskräfte, Unternehmerinnen, Personalverantwortliche und engagierte Frauen zusammen, um neue Perspektiven und Ziele für das eigene Business zu eröffnen. Erfahrene Unternehmerinnen vom Niederrhein teilen ihre Strategien, wie sie Familie und Karriere miteinander verbinden, und geben praxisnahe Einblicke in ihre High-Performance-Karrieren.


Eine Identitätsdesignerin zeigt auf, wie eine eigene Marke mit einzigartigem Kopierschutz zu entwickeln ist und zu mehr Sichtbarkeit führt, während Netzwerkerinnen aus der Region ihre Expertise und Angebote präsentieren und offen diskutieren. Das gesamte Programm ist auf der städtischen Internetseite www.duisburg.de, Stichwort Kompetenzzentrum Frau und Beruf Niederrhein, zu finden. Die Teilnahme am Kongress ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.


Teilnahme-Tickets für einen oder beide Kongresstage sind erhältlich unter www.messekalkar.de/de/ticketshop. An der Messe stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein ist eines von insgesamt 15 regionalen Zentren und wird aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NordrheinWestfalen gefördert. Die Region Niederrhein umfasst die Stadt Duisburg und die beiden Kreise Kleve und Wesel.


Koordinierte Versorgung bei Long-​COVID Verdacht auf Long-​COVID: Ab 1. Januar 2025 kann Richtlinie des G-BA für eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung greifen
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) für eine koordinierte berufsgruppenübergreifende Versorgung bei Verdacht auf Long-​COVID oder eine Erkrankung, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweist, kann ab dem 1. Januar 2025 ihre Wirkung entfalten.


Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zu diesem Stichtag nun die bislang noch ausstehenden Abrechnungsziffern für die in diesem Rahmen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu erbringenden Leistungen festgelegt. Ziel der Long-​COVID-Richtlinie des G-BA ist es u.a., dass die oft unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt werden und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden.


Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel wird das eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein, die notwendigen Untersuchungen und Behandlungs-​ und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren. Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des beschlussvorbereitenden Unterausschusses: „Ich hoffe sehr, dass nun nachdem die vertragsärztliche Vergütung feststeht, die Long-​COVID-Richtlinie dazu beitragen wird, die Versorgung zu verbessern: bei Patientinnen und Patienten mit Long-​COVID, aber auch mit Erkrankungen ganz ähnlicher Ursachen oder Symptome.


Das Krankheitsbild Long-​COVID ist sehr komplex, die Leiden der Betroffenen sehr individuell. Das sind zwei der wenigen Erkenntnisse, von denen wir bei diesem Krankheitsbild verlässlich ausgehen können. Daher haben wir der Behandlungsplanung und -​koordination eine besondere Bedeutung in der Richtlinie beigemessen. Der G-BA hat beim Verfassen der Richtlinie den Spielraum genutzt, den ihm der Gesetzgeber eingeräumt hatte, so dass die beschriebenen Versorgungspfade auch bei Erkrankungen mit ähnlicher Ursache oder Krankheitsausprägung greifen können.


Wie viele Menschen tatsächlich von Long-​COVID oder von Erkrankungen mit vergleichbaren Auswirkungen betroffen sind, ist nach wie vor unklar. Die Bundesregierung geht allein im Fall von Long-​COVID von einer sechsstelligen Zahl aus. Ihnen zu helfen, einen Weg zurück ins Leben zu finden, muss für alle Beteiligten der Antrieb sein.“ Nähere Informationen zur Long-​COVID-Richtlinie sind auf der Website des G-BA zu finden: Versorgung bei Long-​COVID, Post-​COVID, ME/CFS und ähnlichen Erkrankungen.

Pater Tobias schwärmt vom „Kölsche Variété Marathon“ und finanziert damit Reittherapien 
Pater Tobias hat zum vierten Mal innerhalb weniger Wochen die 42,195 Kilometer in der Domstadt gemeistert. Der Lauf über fünf Brücken gehört zu seinen Lieblingsstrecken. Der Geistliche aus Duisburg war unterwegs, um Therapiestunden für Kinder mit Behinderungen zu finanzieren. Sein Spendenziel von 15.000 Euro hat er fast schon erreicht. Köln/Duisburg. Pater Tobias Breer war als Marathonläufer schon auf der ganzen Welt unterwegs.


Er startete etwa in Vietnam, 172km Oman-Desert-Marathon, Togo und sogar in der Antarktis. Eine seiner Lieblingsstrecken befindet sich aber mitten in NRW. Der Geistliche aus Duisburg läuft regelmäßig den „Kölsche Variété Marathon“. In den vergangenen Wochen ging er bei dieser Veranstaltung gleich vier Mal an den Start. „Dieser Marathon durch Köln ist einfach nur herrlich“, schwärmt Pater Tobias. So lief er bei seinem jüngsten Start gleich über fünf bekannte Brücken: Von der Deutzer Brücke, der  Rodenkirchener Brücke und der Severinsbrücke konnten die Teilnehmer auf den Rhein blicken, außerdem überquerten sie die Deutzer Drehbrücke und die Drehbrücke im Rheinauhafen.

3 Läufer: Pater Tobias, Manfred Steckel und Bodo Abenhardt Rest - Fotos: Nils Limberg


Die Strecke führte auch vorbei am Kölner Dom und am Schokoladenmuseum. Veranstalter der Marathonläufe ist Manfred Steckel. Der Kölner hat für Ausdauersportler schon einige Formate entwickelt und dafür den Verein „Triathlon Steckel Cologne“ gegründet. „Es ist klasse, dass Pater Tobias regelmäßig mit uns Marathon in Köln läuft“, sagt Steckel. „Er ist ein super Typ, der für Spaß auf der Strecke sorgt. Und seinen Einsatz für  soziale Projekte finde ich beeindruckend.“


Für den Marathon-Pater aus dem Ruhrgebiet ist die gelaufene Zeit zweitrangig. Sein Antrieb ist es, Menschen in Not zu helfen. Er sammelt Geld als Spendenläufer. Seit 2006 sind so schon mehr als 1,8 Millionen Euro für soziale Hilfsprojekte zusammengekommen. Die Starts beim „Kölsche Variété Marathon“ dienten dazu, auf sein Engagement für Reittherapien aufmerksam zu machen. Pater Tobias hat kürzlich den kleinen Milan kennengelernt.


Der Junge aus Duisburg kam mit einem Hirnschaden zur Welt. Das beeinträchtigt seine Grob- und Feinmotorik sowie die Fähigkeit, das Sprechen zu lernen. Doch der Fünfjährige ist ein echter Kämpfer. Er geht mit seiner Mutter zu Therapien, um unter anderem sein Sprachvermögen zu verbessern. „Der Junge ist mir sofort ans Herz gewachsen“, sagt Pater Tobias. Er entschloss sich, Milans Familie mit seinem Projekt LebensWert finanziell zu unterstützen.


„Da ich aber insgesamt fünf Kindern eine Reittherapie finanzieren wollte, habe ich mich Anfang November dazu entschieden, vor Weihnachten noch vier Mal in Köln an den Start zu gehen“, erklärt der Geistliche aus dem Prämonstratenser-Orden. Rund 13.000 Euro haben Firmen und Privatleute bislang für Milan und die anderen Kinder gespendet. „Das ist eine beeindruckende Zahl“, betont der Marathon-Pater. Er ist zuversichtlich, die angepeilte Spendensumme in Höhe von 15.000 Euro zu erreichen.


„Ich freue mich jetzt schon auf die ganzen strahlenden Gesichter“, sagt der 61-Jährige.  Die von ihm bedachten Kinder leben etwa mit ADHS, Epilepsie oder körperlichen Mehrfachbehinderungen. Pater Tobias hat bei Besuchen auf dem Biegerhof in Duisburg mit eigenen Augen erlebt, wie verschlossene Jungen und Mädchen im Sattel auf einmal aufblühen. Deshalb setzt er seine Kooperation mit der erfahrenen Reittherapeutin Nicole Hocks fort.

„Sie schafft es, dass sehr schnell ein starkes Band zwischen Reiter und Pferd entsteht“, betont der Marathon-Pater. „Und die Kinder machen dadurch ständig Fortschritte.“

Pater Tobias (Blau)  und Manfred Steckel (rot)

 

Vor 10 Jahren, am 16. Dezember 2024 in der BZ: MKM Museum Küppersmühle erhält einen Erweiterungsbau

Das Sammlerehepaar Sylvia und Ulrich Ströher hat mit der Gründung der MKM-Stiftung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und das Schweizer Architektenbüro Herzog & de Meuron mit der Planung beauftragt.  
Die Stiftung für Kunst und Kultur e.V., die das Museum Küppersmühle nun schon seit 15 Jahren betreibt, freut sich sehr über diese Entwicklung und über das Vertrauen der Familie Ströher, die den Betreibervertrag gleichzeitig um weitere 12 Jahre verlängert hat.  

 
„Zukünftig gibt es weitere wichtige Gründe, das MKM in Duisburg zu besuchen, denn die Sammlung von Sylvia und Ulrich Ströher wird durch den Erweiterungsbau in ihrer ganzen Dimension sichtbar. Die Entwicklung der deutschen Kunst nach 1945 mit all ihren Auswirkungen, mit ihren Schlüsselwerken und kunsthistorischen Bezügen wird in besonderer Weise durch die Vergleichsmöglichkeiten der künstlerischen Positionen verdeutlicht“, erläutert MKM-Direktor Walter Smerling.  


Ein erster Entwurf existiert bereits. Dieser sieht die Realisierung des Erweiterungsbaus mit einer Ausstellungsfläche von ca. 2.600 m2 auf vier oberirdischen Geschossen an der Ostseite des Museums Küppersmühle mit direkter Anbindung zum Stammhaus vor.

Das Abbild vermittelt einen Eindruck von den Dimensionen des neuen Gebäudes. Dem Baubeginn wird eine etwa einjährige Planungsphase vorausgehen, so dass voraussichtlich im Jahr 2016 die Bautätigkeiten aufgenommen und der Erweiterungsbau im Jahr 2018 fertiggestellt werden kann. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, werden im Rahmen einer Pressekonferenz die Details zum Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt.  



„Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“ - Landesregierung verabschiedet Aktionsplan gegen Einsamkeit
Am Dienstag, 10. Dezember 2024, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den ersten Aktionsplan gegen Einsamkeit verabschiedet. Unter dem Titel „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“ bündelt der Aktionsplan Maßnahmen gegen Einsamkeit aller Ministerien der Landesregierung. Ministerpräsident Wüst hat den Aktionsplan gemeinsam mit Prof. Dr. Maike Luhmann, Einsamkeitsforscherin an der Ruhr-Universität Bochum, vorgestellt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Aktionsplan gegen Einsamkeit in Nordrhein-Westfalen ist das Herzstück unserer Strategie gegen Einsamkeit. 100 konkrete Maßnahmen aus allen Ressorts und fast 200 Ideen von Menschen, Institutionen und Verbänden zeigen eindrucksvoll, dass Einsamkeit eine Querschnittsaufgabe ist, die uns alle betrifft. Einsamkeit ist die neue soziale Frage unserer Zeit. Einen besonderen Schwerpunkt legt der Aktionsplan auf den Kampf gegen Einsamkeit bei jungen Menschen. Wir müssen verhindern, dass aus einsamen Kindern und Jugendlichen einsame Erwachsene werden.

Wir alle tragen Verantwortung, einander zu unterstützen und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich jeder Mensch wertgeschätzt und verbunden fühlt.“

Foto: Land NRW / Josua Dunst

Prof. Dr. Maike Luhmann (Einsamkeitsforscherin an der Ruhr-Universität Bochum): „Um möglichst viele gesellschaftliche Bereiche über das Thema zu informieren und zu sensibilisieren, muss noch mehr über Einsamkeit und die damit verbundenen Folgen gesprochen werden. Denn Einsamkeit ist ein Querschnittsthema, das alle Lebensbereiche betrifft.

Um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bewältigen zu können, müssen sich möglichst viele Akteure beteiligen: Wohlfahrtsverbände, ehrenamtlich Engagierte, Wissenschaft und Politik, aber auch der Bildungssektor, Unternehmen, Sportvereine und andere gesellschaftliche Bereiche. Es ist daher gut, dass dieser Ansatz im Aktionsplan aufgegriffen wurde.“

Der Aktionsplan Einsamkeit ist ein Meilenstein in der Einsamkeitspolitik der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Mit ihm werden erstmals systematisch alle bestehenden, neuen und zukünftigen Maßnahmen aller Ressorts gegen Einsamkeit gebündelt und für alle Menschen nachvollziehbar dargestellt. Das gibt es bisher nur in Nordrhein-Westfalen. Der Aktionsplan hilft bei der Information, der Vernetzung und der Entwicklung eigener Ideen gegen Einsamkeit.


Er ist sprachlich verständlich aufgebaut und barrierefrei, dient als Orientierung und Informationsquelle und lädt zum Vernetzen ein. Der Aktionsplan entwickelt nicht nur Maßnahmen, um den Auswirkungen von Einsamkeit auf die seelische und körperliche Gesundheit entgegenzuwirken. Er zeigt auch die gesellschaftlichen Folgen von Einsamkeit auf, beispielsweise ihren negativen Einfluss auf unsere Demokratie. Hierfür liefert der Aktionsplan ebenfalls ein breites Maßnahmenbündel.

191 Personen, Verbände und Institutionen haben sich an einem großen Online-Beteiligungsverfahren parallel zur Erstellung des Aktionsplanes bei einem Wettbewerb der Ideen beteiligt. Alle Ideen, Tipps und Kommentare sind im Aktionsplan und über QR-Codes zum Nachlesen verankert. Die große Resonanz des Beteiligungsverfahrens belegt das Interesse der Menschen am Thema Einsamkeit.


Neue Studie „Fragmentierte“ Arbeitstage allenfalls Notlösung für Vereinbarkeit von Job und Privatem – Mehr Stress, Ruhezeiten geraten unter Druck
Zerstückelte Arbeitszeiten mögen die Bewältigung des Alltags erleichtern. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber nicht, zeigt eine neue Untersuchung. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger.

Die Ergebnisse zeigen unter anderem, wie wichtig zeitliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage sind. „Ich mache jetzt Schluss und logge mich heute Abend noch mal ein.“ Diesen Satz hätte vor 30 Jahren niemand verstanden, in Zeiten mobiler Arbeit an Laptop und Handy klingt er selbstverständlich. Vor allem im Homeoffice haben mehr Beschäftigte die Möglichkeit, Erwerbsarbeit und familiäre Verpflichtungen oder andere private Aktivitäten durch geteilte Tage unter einen Hut zu bekommen.


- Wie geht es Menschen, die ihre Arbeit regelmäßig unterbrechen, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen, um später am Abend noch eine Spätschicht einzulegen?
- Genießen sie ihre Freiheit in puncto Zeiteinteilung oder sind solche Arrangements eher eine Notlösung, um die verlangte Arbeitsmenge überhaupt bewältigen zu können?
- Bleibt noch genügend Zeit zur Erholung?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen Frauen und Männern, zwischen Menschen mit und ohne Kinder?


Das haben Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitforscherin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, und Dr. Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht.* Ihre Studie basiert auf Daten der repräsentativen BAuA-Arbeitszeitbefragungen aus den Jahren 2019 und 2021 – zwei Zeitpunkten, zwischen denen sich das zeit- und ortsflexible Arbeiten infolge der Corona-Pandemie erheblich verbreitet hat. Auch die Arbeitszeitfragmentierung hat in dieser Zeit „leicht zugenommen“, wie die Forschenden feststellen.



Dennoch handelt es sich dabei nicht um ein Massenphänomen. 4 Prozent der Beschäftigten – ohne Schichtarbeitende, die ihre Zeit nicht selbst einteilen können – unterbrechen ihre Arbeit „häufig“ und machen am Abend nach 19 Uhr weiter. Bei 10 Prozent kommt das „manchmal“ vor, bei 27 Prozent „selten“. Die Mehrheit gibt an, nie so zu arbeiten. Abgefragt wurden ausschließlich freiwillige Unterbrechungen aus privaten Gründen.


Im nächsten Schritt haben Lott und Backhaus geschaut, wie die Betroffenen auf andere Fragen zu Arbeitszeit, Job oder Familie geantwortet haben, und statistische Auffälligkeiten herausgearbeitet. Das funktioniert über komplexe Regressionsrechnungen, die statistische Zusammenhänge deutlich machen. Dabei haben sich nicht alle Vermutungen bestätigt. Beispielsweise ist die Frage, ob jemand Kinder hat oder nicht, für den Zusammenhang zwischen fragmentierten Arbeitszeiten und Faktoren wie Stress weniger entscheidend als gedacht.


Dennoch gibt es eine Reihe signifikanter Ergebnisse:
– Arbeitszeitfragmentierung und Zeit- oder Leistungsdruck hängen zusammen. Gründe könnten sein, dass der zweigeteilte Arbeitstag mit mehrfachem Rollenwechsel selbst den Stresslevel erhöht oder dass die Arbeitsmenge so groß ist, dass sie anders gar nicht zu schaffen wäre.

– Arbeitszeitfragmentierung geht oft mit langen – und nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich oft problematischen – Wochenarbeitszeiten einher.
Ausnahme: Im Gegensatz zu Männern und kinderlosen Frauen arbeiten Mütter insgesamt im Erwerbsjob nicht länger, wenn sie einen Teil davon in die Abendstunden verlagern. Wegen der Sorgearbeit zu Hause bleibe ihnen schlicht nicht die Zeit dazu, vermuten die Forschenden.

– Bei fragmentierter Arbeit kommen die Ruhezeiten – gesetzlich vorgeschrieben sind elf Stunden am Stück – oft zu kurz. Dies habe „massive Auswirkungen auf die Erholung, den Schlaf, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, das Unfallgeschehen, aber auch auf Gesundheit und Wohlbefinden“, warnen Lott und Backhaus.

– Je häufiger Beschäftigte mit fragmentierten Zeiten arbeiten, desto schlechter bewerten sie ihre Work-Life-Balance. Was bedeuten könne, „dass die Unterbrechung der Arbeitszeit für private Verpflichtungen zwar eine Vereinbarkeit grundsätzlich ermöglicht, aber nicht zwangsläufig zu einer höheren Zufriedenheit“ führt, so die Forschenden.

 – Frauen nehmen einen größeren Zeit- und Leistungsdruck wahr. Möglicherweise, weil sie im Fall von Teilzeitarbeit besonders unter Strom stehen, um das Pensum zu schaffen, oder weil sie sich als Frauen in einem traditionellem Arbeitsumfeld besonders beweisen müssen.


In ihrem Fazit schreiben Lott und Backhaus, die Möglichkeit, die Erwerbsarbeit etwa für Kinderbetreuung oder Hausarbeit zu unterbrechen, werde „an vielen Stellen in der öffentlichen Debatte als positiv und familienfreundlich dargestellt“. Ihre Auswertung zeige jedoch, dass gerade Frauen mit fragmentierten Arbeitszeiten keineswegs zufriedener mit der Balance zwischen Beruflichem und Privatem sind als andere: Im Gegenteil. Daher wäre es „illusorisch zu glauben, eine weitere Aufweichung von Arbeitszeitgrenzen würde Deutschland zu einem familienfreundlicheren und wirtschaftlich erfolgreicheren Land machen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein.


„Gerade, wenn die Erwerbsarbeit unterbrochen wird, um Sorgearbeit zu verrichten, machen die Beschäftigten keine Pause, sondern arbeiten – wenn auch unbezahlt – weiter. Wir sind als Gesellschaft darauf angewiesen, dass diese unbezahlte Arbeit verrichtet wird; sie ist kein Privatvergnügen. Verbindliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage und klare Regelungen für Ruhezeiten im Erwerbsjob haben daher eine wichtige Funktion für die Gesundheit von Beschäftigten – was Arbeitgebervertreter erstaunlich oft ignorieren.“ Zudem zeige die Untersuchung, wie wichtig eine funktionierende soziale Infrastruktur sei, beispielsweise eine verlässliche öffentliche Kinderbetreuung.



Öffentliche Bildungsausgaben 2023 um 4,4 % gestiegen
• 185 Milliarden Euro für Bildung aus öffentlicher Hand
• Pro-Kopf-Ausgaben bei 2 200 Euro
'• Knapp die Hälfte der Ausgaben entfiel auf die Schulen

Die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden sind im Jahr 2023 auf gut 185 Milliarden Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) 4,4 % oder 8 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022.

Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung gaben die öffentlichen Haushalte damit im Jahr 2023 insgesamt 2 200 Euro je Einwohnerin und Einwohner für Bildung aus (2022: 2 100 Euro), bezogen auf die Einwohnerinnen und Einwohner unter 30 Jahren waren es 7 200 Euro (2022: 7 000 Euro). Der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag allerdings 2023 mit 4,5 % unter dem Niveau des Vorjahres (2022: 4,6 %).


Knapp die Hälfte der Ausgaben floss in die Schulen
Für die Schulen wurde 2023 mit 90 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 %) der öffentlichen Bildungsausgaben verwendet. 44 Milliarden Euro beziehungsweise 24 % entfielen auf die Kindertagesbetreuung und 36 Milliarden Euro (20 %) auf die Hochschulen. Die restlichen 15 Milliarden Euro (8 %) wurden für die Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern (9 Milliarden Euro bzw. 5 %), für Jugend- und Jugendverbandsarbeit (3 Milliarden Euro beziehungsweise 2 %) und für das Sonstige Bildungswesen (3 Milliarden Euro beziehungsweise 1 %) ausgegeben.


Rückgang der Bildungsausgaben auf Bundesebene
Die Bildungsausgaben des Bundes lagen im Jahr 2023 mit 12 Milliarden Euro um 0,9 Milliarden Euro oder 7 % unter dem Vorjahreswert. Dies ist insbesondere auf niedrigere Zuweisungen an das Sondervermögen für den Digitalpakt Schule im Berichtsjahr 2023 zurückzuführen. Durch unregelmäßige Zuführungen an Sondervermögen kann es im Zeitverlauf zu Ausgabenschwankungen kommen. Von den Bundesmitteln wurden jeweils gut 5 Milliarden Euro für Hochschulen (44 %) und für die Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmern (45 %) verwendet.

Für das Sonstige Bildungswesen wurden 0,6 Milliarden Euro (5 %) ausgegeben, für die Jugend- und Jugendverbandsarbeit 0,5 Milliarden Euro (4 %) und für die Schulen 0,3 Milliarden Euro (2 %). Für die Kindertagesbetreuung fielen beim Bund keine nennenswerten Ausgaben an. 


Länder und Gemeinden verzeichnen Mehrausgaben
Die Länder gaben insgesamt 126 Milliarden Euro aus und stellten damit gut zwei Drittel (68 %) der öffentlichen Bildungsausgaben im Jahr 2023. Im Vergleich zu 2022 stiegen die Ausgaben der Länder um 4 Milliarden Euro oder 3 %. Von den Landesmitteln wurden 70 Milliarden Euro (55 %) für den Schulbereich, 31 Milliarden Euro (25 %) für die Hochschulen und 21 Milliarden Euro (17 %) für die Kindertagesbetreuung aufgewendet.

Die restlichen 4 Milliarden Euro (3 %) entfielen auf die Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmern, das Sonstige Bildungswesen und die Jugend- und Jugendverbandsarbeit.  Auf Gemeindeebene lässt sich ein Anstieg der Ausgaben um 5 Milliarden Euro (+11 %) auf insgesamt 47 Milliarden Euro beobachten.


Die Gemeinden verwendeten mit 23 Milliarden Euro (48 %) knapp die Hälfte ihrer Gesamtausgaben im Bildungsbereich für die Kindertagesbetreuung, weitere 20 Milliarden Euro (42 %) wurden im Schulbereich ausgegeben. Jeweils 2 Milliarden Euro wurden für die Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmern (5 %) und die Jugend- und Jugendverbandsarbeit (4 %) aufgebracht. Auf den Bereich Sonstiges Bildungswesen entfielen bei den Gemeinden kaum Ausgaben (0,5 Milliarden Euro beziehungsweise 1 %), auf den Bereich Hochschulen gar keine.

NRW: 2020 spendeten Steuerpflichtige 1,3 Milliarden Euro – in Siegen waren die Spendenbeträge am höchsten
Steuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2020 Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke in Höhe von 1,3 Milliarden Euro in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, entspricht das bezogen auf alle Einwohner/-innen des Landes rein rechnerisch einem Betrag von 75 Euro pro Person.


Die Stadt Siegen hatte mit 504 Euro pro Kopf die höchste durchschnittliche Spendenhöhe Von allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden ergaben sich für die Stadt Siegen – bezogen auf die Einwohnerzahl – die höchsten relativen Spendenbeträge. Die durchschnittliche Spendenhöhe lag hier bei 504 Euro pro Kopf. Es folgten Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein (267 Euro) und die Stadt Olpe (261 Euro).



Zwei Millionen Steuerpflichtige in NRW gaben 2020 eine Spende in ihrer Steuererklärung an Im Jahr 2020 hatten landesweit 2,0 der 6,3 Millionen Steuerpflichtigen eine Spende in ihrer Steuererklärung angegeben; das war etwa jede(r) dritte Steuerpflichtige. Im Durchschnitt wurde von diesen Steuerpflichtigen ein Betrag von 677 Euro geltend gemacht.


Auch bei dieser Betrachtung lag Siegen mit durchschnittlich 4 405 Euro je in der Einkommensteuererklärung geltend gemachten Spendenbetrag an der Spitze aller Städte und Gemeinden in NRW gefolgt von Burbach (2 189 Euro).
Die dritthöchsten Beträge je spendendem Steuerpflichtigen verzeichnete das Statistische Landesamt in der Stadt Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke (2 182 Euro).