Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag Am
Montagmittag stellte der Bundeskanzler im Deutschen Bundestag die
Vertrauensfrage. Der Bundestag entscheidet sodann über die bereits
am 11. Dezember beantragte Vertrauensfrage. Mit diesem Schritt macht
der Bundeskanzler von seinem verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 68
des Grundgesetzes Gebrauch und ermöglicht so dem Deutschen Bundestag
eine Entscheidung über den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen.
Wie geplant: kein Vertrauen mehr in Scholz Der Deutsche
Bundestag hat Bundeskanzler Scholz das Vertrauen entzogen. Bei der
Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207 Abgeordnete für
den SPD-Politiker, 394 gegen ihn und 116 enthielten sich der Stimme,
gab Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekannt.
Der Kanzler
verfehlte damit wie beabsichtigt die notwendige Mehrheit von
mindestens 367 Stimmen deutlich. Somit kann der Bundestags am 23.
Februar neu gewählt werden - die endgültige Entscheidung zur
Auflösung des Bundestags liegt beim Bundespräsidenten.
A59: Sperrung der Anschlussstelle Duisburg-Großenbaum
Von Montag (16.12.) um 5 Uhr bis Donnerstag (19.12.) um
5 Uhr wird auf der A59 die Hauptfahrspur in Fahrtrichtung Düsseldorf
zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Buchholz und dem Autobahnkreuz
Duisburg-Süd gesperrt. Der Verkehr auf der A59 wird in dieser Zeit
über die übergeleitete Fahrspur geführt.
Durch die
gesperrte Hauptfahrspur kann die Anschlussstelle Duisburg-Großenbaum
nicht mehr erreicht werden. Eine Auffahrt in Duisburg-Großenbaum in
Fahrtrichtung Düsseldorf ist ab Mittwoch (18.12.) um 5 Uhr wieder
möglich. Die Ausfahrt Duisburg-Großenbaum ist ab Donnerstag (19.12.)
um 5 Uhr wieder geöffnet. Grund für die Sperrung sind
Sanierungsmaßnahmen an der Bestandsfahrbahndecke.
Frauenpower-Kongress: Premiere am 17. und 18. Januar 2025 auf
der Messe Kalkar
Der Frauenpower-Kongress feiert seine Premiere am 17. und 18. Januar
2025 auf der Messe Kalkar. Weibliche Fach- und Führungskräfte sowie
Unternehmerinnen aus der Region Niederrhein können sich von neuen
Erkenntnissen zu Karriereentwicklung und Generationenvielfalt
inspirieren lassen. Gleichzeitig profitieren Personalverantwortliche
von praxisnahen Impulsen für kleine und mittlere Unternehmen.
Dies unterstreicht den hohen Stellenwert der Sichtbarkeit
weiblicher Fachkräfte für die regionale Wirtschaft und die Chancen
der Generationenvielfalt in Zeiten des zunehmenden Fachund
Arbeitskräftemangels. Veranstaltet wird der Kongress vom
Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein der Stadt Duisburg, der
Messe Kalkar, der Interessensvertretung 50+ e. V. und der
Niederrheinischen IHK. Die Teilnehmenden erwartet ein
abwechslungsreiches Programm.
Die Begrüßung erfolgt
durch NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul, Linda Wagner,
Beigeordnete der Stadt Duisburg, und Matthias Wulfert,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul zur Förderung und
Sichtbarkeit weiblicher Fachkräfte: „Frauen mit ihren ganz
unterschiedlichen Biografien und Kompetenzen spielen eine
entscheidende Rolle bei der Bewältigung des fortschreitenden
Fachkräftemangels. Wir müssen bessere Rahmenbedingungen für Frauen
schaffen – dazu gehört auch mehr Lohngerechtigkeit. Wenn wir Frauen
fördern und beruflich integrieren, tragen wir nicht nur dazu bei,
den Fachkräftebedarf zu sichern, sondern wir stärken damit auch
insgesamt eine innovative und vielfältige Gesellschaft. Davon
profitieren nicht nur Frauen, sondern auch die Unternehmen selbst
und alle Beschäftigten.“
Am zweiten Kongress-Tag spricht
die renommierte Wirtschaftsexpertin Dr. Irène Kilubi über das
Potenzial der Generationenvielfalt und darüber, wie kleine und
mittlere Unternehmen und Beschäftigte Altersdiversität nicht nur
akzeptieren, sondern aktiv nutzen können. Kilubi ist Gründerin der
Initiative JOINT GENERATIONS und wurde für ihr Engagement in
Marketing und Diversity mehrfach ausgezeichnet. Panels und Keynotes
u. a. zum Generationentraining, Umdenken im Recruiting und
Business-Pitches runden das abwechslungsreiche Programm ab.
Die beiden Kongresstage sind gefüllt mit interaktiven Formaten
und Keynotes. Networking bringt Expertinnen, Fach- und
Führungskräfte, Unternehmerinnen, Personalverantwortliche und
engagierte Frauen zusammen, um neue Perspektiven und Ziele für das
eigene Business zu eröffnen. Erfahrene Unternehmerinnen vom
Niederrhein teilen ihre Strategien, wie sie Familie und Karriere
miteinander verbinden, und geben praxisnahe Einblicke in ihre
High-Performance-Karrieren.
Eine Identitätsdesignerin
zeigt auf, wie eine eigene Marke mit einzigartigem Kopierschutz zu
entwickeln ist und zu mehr Sichtbarkeit führt, während
Netzwerkerinnen aus der Region ihre Expertise und Angebote
präsentieren und offen diskutieren. Das gesamte Programm ist auf der
städtischen Internetseite www.duisburg.de, Stichwort
Kompetenzzentrum Frau und Beruf Niederrhein, zu finden. Die
Teilnahme am Kongress ist kostenfrei, eine Anmeldung ist
erforderlich.
Teilnahme-Tickets für einen oder beide
Kongresstage sind erhältlich unter www.messekalkar.de/de/ticketshop.
An der Messe stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Das
Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein ist eines von insgesamt 15
regionalen Zentren und wird aus Mitteln des Ministeriums für Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes
NordrheinWestfalen gefördert. Die Region Niederrhein umfasst die
Stadt Duisburg und die beiden Kreise Kleve und Wesel.
Koordinierte Versorgung bei Long-COVID Verdacht auf
Long-COVID: Ab 1. Januar 2025 kann Richtlinie des G-BA für eine
zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung greifen
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) für eine
koordinierte berufsgruppenübergreifende Versorgung bei Verdacht auf
Long-COVID oder eine Erkrankung, die eine ähnliche Ursache oder
Krankheitsausprägung aufweist, kann ab dem 1. Januar 2025 ihre
Wirkung entfalten.
Der Bewertungsausschuss der Ärzte und
Krankenkassen hat zu diesem Stichtag nun die bislang noch
ausstehenden Abrechnungsziffern für die in diesem Rahmen von
Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu erbringenden Leistungen
festgelegt. Ziel der Long-COVID-Richtlinie des G-BA ist es u.a.,
dass die oft unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt werden
und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die
ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden.
Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson,
in der Regel wird das eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein, die
notwendigen Untersuchungen und Behandlungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren. Dazu Karin Maag,
unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des
beschlussvorbereitenden Unterausschusses: „Ich hoffe sehr, dass nun
nachdem die vertragsärztliche Vergütung feststeht, die
Long-COVID-Richtlinie dazu beitragen wird, die Versorgung zu
verbessern: bei Patientinnen und Patienten mit Long-COVID, aber
auch mit Erkrankungen ganz ähnlicher Ursachen oder Symptome.
Das Krankheitsbild Long-COVID ist sehr komplex, die Leiden
der Betroffenen sehr individuell. Das sind zwei der wenigen
Erkenntnisse, von denen wir bei diesem Krankheitsbild verlässlich
ausgehen können. Daher haben wir der Behandlungsplanung und
-koordination eine besondere Bedeutung in der Richtlinie
beigemessen. Der G-BA hat beim Verfassen der Richtlinie den
Spielraum genutzt, den ihm der Gesetzgeber eingeräumt hatte, so dass
die beschriebenen Versorgungspfade auch bei Erkrankungen mit
ähnlicher Ursache oder Krankheitsausprägung greifen können.
Wie viele Menschen tatsächlich von Long-COVID oder von
Erkrankungen mit vergleichbaren Auswirkungen betroffen sind, ist
nach wie vor unklar. Die Bundesregierung geht allein im Fall von
Long-COVID von einer sechsstelligen Zahl aus. Ihnen zu helfen,
einen Weg zurück ins Leben zu finden, muss für alle Beteiligten der
Antrieb sein.“ Nähere Informationen zur Long-COVID-Richtlinie sind
auf der Website des G-BA zu finden: Versorgung bei Long-COVID,
Post-COVID, ME/CFS und ähnlichen Erkrankungen.
Pater Tobias schwärmt vom „Kölsche
Variété Marathon“ und finanziert damit Reittherapien
Pater Tobias hat zum vierten Mal innerhalb
weniger Wochen die 42,195 Kilometer in der Domstadt gemeistert. Der
Lauf über fünf Brücken gehört zu seinen Lieblingsstrecken. Der
Geistliche aus Duisburg war unterwegs, um Therapiestunden für Kinder
mit Behinderungen zu finanzieren. Sein Spendenziel von 15.000 Euro
hat er fast schon erreicht. Köln/Duisburg. Pater Tobias Breer war
als Marathonläufer schon auf der ganzen Welt unterwegs.
Er startete etwa in Vietnam, 172km Oman-Desert-Marathon, Togo und
sogar in der Antarktis. Eine seiner Lieblingsstrecken befindet
sich aber mitten in NRW. Der Geistliche aus Duisburg läuft
regelmäßig den „Kölsche Variété Marathon“. In den vergangenen Wochen
ging er bei dieser Veranstaltung gleich vier Mal an den
Start. „Dieser Marathon durch Köln ist einfach nur herrlich“,
schwärmt Pater Tobias. So lief er bei seinem jüngsten Start gleich
über fünf bekannte Brücken: Von der Deutzer Brücke, der
Rodenkirchener Brücke und der Severinsbrücke konnten die Teilnehmer
auf den Rhein blicken, außerdem überquerten sie die Deutzer
Drehbrücke und die Drehbrücke im Rheinauhafen.
3 Läufer: Pater Tobias, Manfred Steckel und Bodo Abenhardt Rest -
Fotos: Nils Limberg
Die Strecke führte auch vorbei am
Kölner Dom und am Schokoladenmuseum. Veranstalter der Marathonläufe
ist Manfred Steckel. Der Kölner hat für Ausdauersportler
schon einige Formate entwickelt und dafür den Verein „Triathlon
Steckel Cologne“ gegründet. „Es ist klasse, dass Pater Tobias
regelmäßig mit uns Marathon in Köln läuft“, sagt Steckel. „Er ist
ein super Typ, der für Spaß auf der Strecke sorgt. Und seinen
Einsatz für soziale Projekte finde ich beeindruckend.“
Für den Marathon-Pater aus dem Ruhrgebiet ist die gelaufene Zeit
zweitrangig. Sein Antrieb ist es, Menschen in Not zu helfen. Er
sammelt Geld als Spendenläufer. Seit 2006 sind so schon mehr als
1,8 Millionen Euro für soziale Hilfsprojekte zusammengekommen. Die
Starts beim „Kölsche Variété Marathon“ dienten dazu, auf sein
Engagement für Reittherapien aufmerksam zu machen. Pater Tobias hat
kürzlich den kleinen Milan kennengelernt.
Der Junge
aus Duisburg kam mit einem Hirnschaden zur Welt. Das beeinträchtigt
seine Grob- und Feinmotorik sowie die Fähigkeit, das Sprechen zu
lernen. Doch der Fünfjährige ist ein echter Kämpfer. Er geht
mit seiner Mutter zu Therapien, um unter anderem sein Sprachvermögen
zu verbessern. „Der Junge ist mir sofort ans Herz gewachsen“, sagt
Pater Tobias. Er entschloss sich, Milans Familie mit seinem Projekt
LebensWert finanziell zu unterstützen.
„Da ich aber
insgesamt fünf Kindern eine Reittherapie finanzieren wollte, habe
ich mich Anfang November dazu entschieden, vor Weihnachten noch vier
Mal in Köln an den Start zu gehen“, erklärt der Geistliche aus dem
Prämonstratenser-Orden. Rund 13.000 Euro haben Firmen und
Privatleute bislang für Milan und die anderen Kinder gespendet. „Das
ist eine beeindruckende Zahl“, betont der Marathon-Pater. Er ist
zuversichtlich, die angepeilte Spendensumme in Höhe von 15.000 Euro
zu erreichen.
„Ich freue mich jetzt schon auf die
ganzen strahlenden Gesichter“, sagt der 61-Jährige. Die von ihm
bedachten Kinder leben etwa mit ADHS, Epilepsie oder
körperlichen Mehrfachbehinderungen. Pater Tobias hat bei Besuchen
auf dem Biegerhof in Duisburg mit eigenen Augen erlebt, wie
verschlossene Jungen und Mädchen im Sattel auf einmal aufblühen.
Deshalb setzt er seine Kooperation mit der erfahrenen
Reittherapeutin Nicole Hocks fort.
„Sie schafft es, dass
sehr schnell ein starkes Band zwischen Reiter und Pferd entsteht“,
betont der Marathon-Pater. „Und die Kinder machen dadurch ständig
Fortschritte.“
Pater Tobias (Blau) und Manfred Steckel (rot)
Vor 10 Jahren, am 16. Dezember
2024 in der BZ:
MKM Museum Küppersmühle erhält einen Erweiterungsbau
Das Sammlerehepaar Sylvia und Ulrich
Ströher hat mit der Gründung der MKM-Stiftung die notwendigen
Voraussetzungen geschaffen und das Schweizer Architektenbüro
Herzog & de Meuron mit der Planung beauftragt. Die
Stiftung für Kunst und Kultur e.V., die das Museum
Küppersmühle nun schon seit 15 Jahren betreibt, freut sich
sehr über diese Entwicklung und über das Vertrauen der
Familie Ströher, die den Betreibervertrag gleichzeitig um
weitere 12 Jahre verlängert hat.
„Zukünftig gibt es
weitere wichtige Gründe, das MKM in Duisburg zu besuchen,
denn die Sammlung von Sylvia und Ulrich Ströher wird durch
den Erweiterungsbau in ihrer ganzen Dimension sichtbar. Die
Entwicklung der deutschen Kunst nach 1945 mit all ihren
Auswirkungen, mit ihren Schlüsselwerken und kunsthistorischen
Bezügen wird in besonderer Weise durch die
Vergleichsmöglichkeiten der künstlerischen Positionen
verdeutlicht“, erläutert MKM-Direktor Walter Smerling.
Ein
erster Entwurf existiert bereits. Dieser sieht die
Realisierung des Erweiterungsbaus mit einer
Ausstellungsfläche von ca. 2.600 m2 auf vier oberirdischen
Geschossen an der Ostseite des Museums Küppersmühle mit
direkter Anbindung zum Stammhaus vor.
Das Abbild vermittelt einen Eindruck von den Dimensionen des
neuen Gebäudes. Dem Baubeginn wird eine etwa einjährige
Planungsphase vorausgehen, so dass voraussichtlich im
Jahr 2016 die Bautätigkeiten aufgenommen und der
Erweiterungsbau im Jahr 2018 fertiggestellt werden kann.
Sobald die Planungen abgeschlossen sind, werden im Rahmen
einer Pressekonferenz die Details zum Entwurf der
Öffentlichkeit vorgestellt.
„Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“ -
Landesregierung verabschiedet Aktionsplan gegen Einsamkeit
Am Dienstag, 10. Dezember 2024, hat die nordrhein-westfälische
Landesregierung den ersten Aktionsplan gegen Einsamkeit
verabschiedet. Unter dem Titel „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen
gegen Einsamkeit“ bündelt der Aktionsplan Maßnahmen gegen Einsamkeit
aller Ministerien der Landesregierung. Ministerpräsident Wüst hat
den Aktionsplan gemeinsam mit Prof. Dr. Maike Luhmann,
Einsamkeitsforscherin an der Ruhr-Universität Bochum, vorgestellt.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Aktionsplan gegen
Einsamkeit in Nordrhein-Westfalen ist das Herzstück unserer
Strategie gegen Einsamkeit. 100 konkrete Maßnahmen aus allen
Ressorts und fast 200 Ideen von Menschen, Institutionen und
Verbänden zeigen eindrucksvoll, dass Einsamkeit eine
Querschnittsaufgabe ist, die uns alle betrifft. Einsamkeit ist die
neue soziale Frage unserer Zeit. Einen besonderen Schwerpunkt legt
der Aktionsplan auf den Kampf gegen Einsamkeit bei jungen Menschen.
Wir müssen verhindern, dass aus einsamen Kindern und Jugendlichen
einsame Erwachsene werden.
Wir alle tragen Verantwortung,
einander zu unterstützen und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich
jeder Mensch wertgeschätzt und verbunden fühlt.“
Foto: Land NRW /
Josua Dunst
Prof. Dr. Maike Luhmann (Einsamkeitsforscherin
an der Ruhr-Universität Bochum): „Um möglichst viele
gesellschaftliche Bereiche über das Thema zu informieren und zu
sensibilisieren, muss noch mehr über Einsamkeit und die damit
verbundenen Folgen gesprochen werden. Denn Einsamkeit ist ein
Querschnittsthema, das alle Lebensbereiche betrifft.
Um
diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bewältigen zu können, müssen
sich möglichst viele Akteure beteiligen: Wohlfahrtsverbände,
ehrenamtlich Engagierte, Wissenschaft und Politik, aber auch der
Bildungssektor, Unternehmen, Sportvereine und andere
gesellschaftliche Bereiche. Es ist daher gut, dass dieser Ansatz im
Aktionsplan aufgegriffen wurde.“
Der Aktionsplan Einsamkeit
ist ein Meilenstein in der Einsamkeitspolitik der
nordrhein-westfälischen Landesregierung. Mit ihm werden erstmals
systematisch alle bestehenden, neuen und zukünftigen Maßnahmen aller
Ressorts gegen Einsamkeit gebündelt und für alle Menschen
nachvollziehbar dargestellt. Das gibt es bisher nur in
Nordrhein-Westfalen. Der Aktionsplan hilft bei der Information, der
Vernetzung und der Entwicklung eigener Ideen gegen Einsamkeit.
Er ist sprachlich verständlich aufgebaut und barrierefrei,
dient als Orientierung und Informationsquelle und lädt zum Vernetzen
ein. Der Aktionsplan entwickelt nicht nur Maßnahmen, um den
Auswirkungen von Einsamkeit auf die seelische und körperliche
Gesundheit entgegenzuwirken. Er zeigt auch die gesellschaftlichen
Folgen von Einsamkeit auf, beispielsweise ihren negativen Einfluss
auf unsere Demokratie. Hierfür liefert der Aktionsplan ebenfalls ein
breites Maßnahmenbündel.
191 Personen, Verbände und Institutionen haben sich an einem großen
Online-Beteiligungsverfahren parallel zur Erstellung des
Aktionsplanes bei einem Wettbewerb der Ideen beteiligt. Alle Ideen,
Tipps und Kommentare sind im Aktionsplan und über QR-Codes zum
Nachlesen verankert. Die große Resonanz des Beteiligungsverfahrens
belegt das Interesse der Menschen am Thema Einsamkeit.
Neue Studie „Fragmentierte“ Arbeitstage allenfalls Notlösung für
Vereinbarkeit von Job und Privatem – Mehr Stress, Ruhezeiten geraten
unter Druck Zerstückelte Arbeitszeiten mögen die
Bewältigung des Alltags erleichtern. Zufrieden mit ihrer
Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre
tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber
nicht, zeigt eine neue Untersuchung. Vielmehr prägen Zeitdruck und
Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die
Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die
wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger.
Die Ergebnisse zeigen unter anderem, wie wichtig zeitliche
Obergrenzen für einzelne Arbeitstage sind. „Ich mache jetzt Schluss
und logge mich heute Abend noch mal ein.“ Diesen Satz hätte vor 30
Jahren niemand verstanden, in Zeiten mobiler Arbeit an Laptop und
Handy klingt er selbstverständlich. Vor allem im Homeoffice haben
mehr Beschäftigte die Möglichkeit, Erwerbsarbeit und familiäre
Verpflichtungen oder andere private Aktivitäten durch geteilte Tage
unter einen Hut zu bekommen.
- Wie geht es Menschen, die
ihre Arbeit regelmäßig unterbrechen, etwa, wenn die Kinder aus der
Schule kommen, um später am Abend noch eine Spätschicht einzulegen?
- Genießen sie ihre Freiheit in puncto Zeiteinteilung oder sind
solche Arrangements eher eine Notlösung, um die verlangte
Arbeitsmenge überhaupt bewältigen zu können? - Bleibt noch
genügend Zeit zur Erholung? - Welche Unterschiede gibt es
zwischen Frauen und Männern, zwischen Menschen mit und ohne Kinder?
Das haben Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitforscherin des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der
Hans-Böckler-Stiftung, und Dr. Nils Backhaus von der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht.* Ihre Studie
basiert auf Daten der repräsentativen BAuA-Arbeitszeitbefragungen
aus den Jahren 2019 und 2021 – zwei Zeitpunkten, zwischen denen sich
das zeit- und ortsflexible Arbeiten infolge der Corona-Pandemie
erheblich verbreitet hat. Auch die Arbeitszeitfragmentierung hat in
dieser Zeit „leicht zugenommen“, wie die Forschenden feststellen.
Dennoch handelt es sich dabei nicht um ein Massenphänomen. 4
Prozent der Beschäftigten – ohne Schichtarbeitende, die ihre Zeit
nicht selbst einteilen können – unterbrechen ihre Arbeit „häufig“
und machen am Abend nach 19 Uhr weiter. Bei 10 Prozent kommt das
„manchmal“ vor, bei 27 Prozent „selten“. Die Mehrheit gibt an, nie
so zu arbeiten. Abgefragt wurden ausschließlich freiwillige
Unterbrechungen aus privaten Gründen.
Im nächsten
Schritt haben Lott und Backhaus geschaut, wie die Betroffenen auf
andere Fragen zu Arbeitszeit, Job oder Familie geantwortet haben,
und statistische Auffälligkeiten herausgearbeitet. Das funktioniert
über komplexe Regressionsrechnungen, die statistische Zusammenhänge
deutlich machen. Dabei haben sich nicht alle Vermutungen bestätigt.
Beispielsweise ist die Frage, ob jemand Kinder hat oder nicht, für
den Zusammenhang zwischen fragmentierten Arbeitszeiten und Faktoren
wie Stress weniger entscheidend als gedacht.
Dennoch
gibt es eine Reihe signifikanter Ergebnisse: –
Arbeitszeitfragmentierung und Zeit- oder Leistungsdruck hängen
zusammen. Gründe könnten sein, dass der zweigeteilte Arbeitstag mit
mehrfachem Rollenwechsel selbst den Stresslevel erhöht oder dass die
Arbeitsmenge so groß ist, dass sie anders gar nicht zu schaffen
wäre.
– Arbeitszeitfragmentierung geht oft mit langen – und
nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich oft
problematischen – Wochenarbeitszeiten einher. Ausnahme: Im
Gegensatz zu Männern und kinderlosen Frauen arbeiten Mütter
insgesamt im Erwerbsjob nicht länger, wenn sie einen Teil davon in
die Abendstunden verlagern. Wegen der Sorgearbeit zu Hause bleibe
ihnen schlicht nicht die Zeit dazu, vermuten die Forschenden.
– Bei fragmentierter Arbeit kommen die Ruhezeiten – gesetzlich
vorgeschrieben sind elf Stunden am Stück – oft zu kurz. Dies habe
„massive Auswirkungen auf die Erholung, den Schlaf, die
Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, das Unfallgeschehen, aber
auch auf Gesundheit und Wohlbefinden“, warnen Lott und Backhaus.
– Je häufiger Beschäftigte mit fragmentierten Zeiten arbeiten,
desto schlechter bewerten sie ihre Work-Life-Balance. Was bedeuten
könne, „dass die Unterbrechung der Arbeitszeit für private
Verpflichtungen zwar eine Vereinbarkeit grundsätzlich ermöglicht,
aber nicht zwangsläufig zu einer höheren Zufriedenheit“ führt, so
die Forschenden.
– Frauen nehmen einen größeren Zeit-
und Leistungsdruck wahr. Möglicherweise, weil sie im Fall von
Teilzeitarbeit besonders unter Strom stehen, um das Pensum zu
schaffen, oder weil sie sich als Frauen in einem traditionellem
Arbeitsumfeld besonders beweisen müssen.
In ihrem Fazit
schreiben Lott und Backhaus, die Möglichkeit, die Erwerbsarbeit etwa
für Kinderbetreuung oder Hausarbeit zu unterbrechen, werde „an
vielen Stellen in der öffentlichen Debatte als positiv und
familienfreundlich dargestellt“. Ihre Auswertung zeige jedoch, dass
gerade Frauen mit fragmentierten Arbeitszeiten keineswegs
zufriedener mit der Balance zwischen Beruflichem und Privatem sind
als andere: Im Gegenteil. Daher wäre es „illusorisch zu glauben,
eine weitere Aufweichung von Arbeitszeitgrenzen würde Deutschland zu
einem familienfreundlicheren und wirtschaftlich erfolgreicheren Land
machen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche
Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein.
„Gerade, wenn
die Erwerbsarbeit unterbrochen wird, um Sorgearbeit zu verrichten,
machen die Beschäftigten keine Pause, sondern arbeiten – wenn auch
unbezahlt – weiter. Wir sind als Gesellschaft darauf angewiesen,
dass diese unbezahlte Arbeit verrichtet wird; sie ist kein
Privatvergnügen. Verbindliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage
und klare Regelungen für Ruhezeiten im Erwerbsjob haben daher eine
wichtige Funktion für die Gesundheit von Beschäftigten – was
Arbeitgebervertreter erstaunlich oft ignorieren.“ Zudem zeige die
Untersuchung, wie wichtig eine funktionierende soziale Infrastruktur
sei, beispielsweise eine verlässliche öffentliche Kinderbetreuung.
Öffentliche Bildungsausgaben 2023 um 4,4 % gestiegen
• 185 Milliarden Euro für Bildung aus öffentlicher Hand
• Pro-Kopf-Ausgaben bei 2 200 Euro '• Knapp die Hälfte der
Ausgaben entfiel auf die Schulen
Die Bildungsausgaben von
Bund, Ländern und Gemeinden sind im Jahr 2023 auf gut 185 Milliarden
Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) 4,4 % oder 8
Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022.
Umgerechnet auf die
Gesamtbevölkerung gaben die öffentlichen Haushalte damit im Jahr
2023 insgesamt 2 200 Euro je Einwohnerin und Einwohner für Bildung
aus (2022: 2 100 Euro), bezogen auf die Einwohnerinnen und Einwohner
unter 30 Jahren waren es 7 200 Euro (2022: 7 000 Euro). Der Anteil
der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag
allerdings 2023 mit 4,5 % unter dem Niveau des Vorjahres (2022: 4,6
%).
Knapp die Hälfte der Ausgaben floss in
die Schulen Für die Schulen wurde 2023 mit 90 Milliarden Euro
knapp die Hälfte (49 %) der öffentlichen Bildungsausgaben verwendet.
44 Milliarden Euro beziehungsweise 24 % entfielen auf die
Kindertagesbetreuung und 36 Milliarden Euro (20 %) auf die
Hochschulen. Die restlichen 15 Milliarden Euro (8 %) wurden für die
Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern (9 Milliarden
Euro bzw. 5 %), für Jugend- und Jugendverbandsarbeit (3 Milliarden
Euro beziehungsweise 2 %) und für das Sonstige Bildungswesen (3
Milliarden Euro beziehungsweise 1 %) ausgegeben.
Rückgang der Bildungsausgaben auf Bundesebene Die
Bildungsausgaben des Bundes lagen im Jahr 2023 mit 12 Milliarden
Euro um 0,9 Milliarden Euro oder 7 % unter dem Vorjahreswert. Dies
ist insbesondere auf niedrigere Zuweisungen an das Sondervermögen
für den Digitalpakt Schule im Berichtsjahr 2023 zurückzuführen.
Durch unregelmäßige Zuführungen an Sondervermögen kann es im
Zeitverlauf zu Ausgabenschwankungen kommen. Von den Bundesmitteln
wurden jeweils gut 5 Milliarden Euro für Hochschulen (44 %) und für
die Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmern
(45 %) verwendet.
Für das Sonstige Bildungswesen wurden
0,6 Milliarden Euro (5 %) ausgegeben, für die Jugend- und
Jugendverbandsarbeit 0,5 Milliarden Euro (4 %) und für die Schulen
0,3 Milliarden Euro (2 %). Für die Kindertagesbetreuung fielen beim
Bund keine nennenswerten Ausgaben an.
Länder und
Gemeinden verzeichnen Mehrausgaben Die Länder gaben insgesamt
126 Milliarden Euro aus und stellten damit gut zwei Drittel (68 %)
der öffentlichen Bildungsausgaben im Jahr 2023. Im Vergleich zu 2022
stiegen die Ausgaben der Länder um 4 Milliarden Euro oder 3 %. Von
den Landesmitteln wurden 70 Milliarden Euro (55 %) für den
Schulbereich, 31 Milliarden Euro (25 %) für die Hochschulen und
21 Milliarden Euro (17 %) für die Kindertagesbetreuung aufgewendet.
Die restlichen 4 Milliarden Euro (3 %) entfielen auf die
Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmern, das
Sonstige Bildungswesen und die Jugend- und Jugendverbandsarbeit.
Auf Gemeindeebene lässt sich ein Anstieg der Ausgaben um 5
Milliarden Euro (+11 %) auf insgesamt 47 Milliarden Euro beobachten.
Die Gemeinden verwendeten mit 23 Milliarden Euro (48 %)
knapp die Hälfte ihrer Gesamtausgaben im Bildungsbereich für die
Kindertagesbetreuung, weitere 20 Milliarden Euro (42 %) wurden im
Schulbereich ausgegeben. Jeweils 2 Milliarden Euro wurden für die
Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmern (5 %)
und die Jugend- und Jugendverbandsarbeit (4 %) aufgebracht. Auf den
Bereich Sonstiges Bildungswesen entfielen bei den Gemeinden kaum
Ausgaben (0,5 Milliarden Euro beziehungsweise 1 %), auf den Bereich
Hochschulen gar keine.
NRW: 2020 spendeten
Steuerpflichtige 1,3 Milliarden Euro – in Siegen waren die
Spendenbeträge am höchsten Steuerpflichtige in
Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2020 Spenden zur Förderung
steuerbegünstigender Zwecke in Höhe von 1,3 Milliarden Euro in ihrer
Steuererklärung angegeben. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt
vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik
mitteilt, entspricht das bezogen auf alle Einwohner/-innen des
Landes rein rechnerisch einem Betrag von 75 Euro pro Person.
Die Stadt Siegen hatte mit 504 Euro pro Kopf die höchste
durchschnittliche Spendenhöhe Von allen 396 nordrhein-westfälischen
Städten und Gemeinden ergaben sich für die Stadt Siegen – bezogen
auf die Einwohnerzahl – die höchsten relativen Spendenbeträge. Die
durchschnittliche Spendenhöhe lag hier bei 504 Euro pro Kopf. Es
folgten Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein (267 Euro) und die
Stadt Olpe (261 Euro).
Zwei Millionen Steuerpflichtige in NRW gaben 2020 eine Spende in
ihrer Steuererklärung an Im Jahr 2020 hatten landesweit 2,0 der
6,3 Millionen Steuerpflichtigen eine Spende in ihrer Steuererklärung
angegeben; das war etwa jede(r) dritte Steuerpflichtige. Im
Durchschnitt wurde von diesen Steuerpflichtigen ein Betrag von
677 Euro geltend gemacht.
Auch bei dieser Betrachtung
lag Siegen mit durchschnittlich 4 405 Euro je in der
Einkommensteuererklärung geltend gemachten Spendenbetrag an der
Spitze aller Städte und Gemeinden in NRW gefolgt von Burbach
(2 189 Euro). Die dritthöchsten Beträge je spendendem
Steuerpflichtigen verzeichnete das Statistische Landesamt in der
Stadt Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke (2 182 Euro).
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