A3: Vollsperrung zwischen den Kreuzen Oberhausen-West und
Duisburg-Kaiserberg aufgehoben Die Vollsperrung der A3
in Fahrtrichtung Köln zwischen den Autobahnkreuzen Oberhausen-West
und Duisburg-Kaiserberg ist aufgehoben. Den Verkehrsteilnehmenden
stehen wieder alle Fahrstreifen zur Verfügung. Der Streckenabschnitt
war seit Dienstag (10.12.) voll gesperrt. Die Autobahn GmbH
Rheinland musste Deckenschäden und Absackungen der Fahrbahn
reparieren.
IHK: 2025 zurück auf die Überholspur finden Politischen
Umbruch als Chance nutzen Trump startet als
US-Präsident, in Deutschland gibt es Neuwahlen: Diese Veränderungen
haben Auswirkungen auch auf die Wirtschaft. Die Unternehmer der
Region erwarten deshalb jetzt starke Signale aus Berlin. Denn
Deutschland steckt seit zwei Jahren in der Krise, und Besserung ist
nicht in Sicht. Die Niederrheinische IHK macht sich deshalb für
einen politischen Neuanfang stark.
„Weniger Bürokratie,
Steuern runter, Energiekosten senken: Dieser Dreiklang kann unsere
Wirtschaft wieder auf Kurs bringen. Während andere Industrienationen
wachsen, stagnieren wir. Das zeigt: Unsere Probleme sind
hausgemacht“, sagt Werner Schaurte-Küppers, Präsident der
Niederrheinischen IHK.
Die Unternehmer
werden mit Vorgaben überfrachtet. Sie können ihre Güter nicht
schnell genug transportieren, weil die Brücken marode sind. Die
Konsequenz: Der Wirtschaftsstandort verliert an Anziehungskraft.
Investitionen bleiben aus. Dabei sind Duisburg und die Kreise Wesel
und Kleve wegen ihrer guten Lage in Westeuropa grundsätzlich beliebt
bei ausländischen Unternehmen.
„2025 wird das Jahr der
Entscheidung: Wir brauchen in Berlin rasch klare Verhältnisse und
vor allem eine aktivierende Wirtschaftspolitik. Mehr Freiräume,
weniger Vorgaben und einen klaren ordnungspolitischen Kurs statt
Staats-Lenkung. Vorfahrt für Wirtschafts-Themen also. Als IHK werden
wir mehr denn je Klartext sprechen, damit unsere Unternehmen wieder
wachsen können. 2025 bietet die Chance zum Aufbruch, wir sollten,
wir müssen sie jetzt nutzen“, so Schaurte-Küppers.
Dr. Stefan Dietzfelbinger, Fotos IHK
Die neu
gewählte Vollversammlung der Niederrheinischen IHK erarbeitet dafür
das „Handlungsprogramm 2030“. Damit stellt sie die Weichen für die
IHK-Arbeit. „Wir zeigen, welche Potenziale unser Standort hat. Und
was wir benötigen, um sie auszuschöpfen. Ich bin sicher: 2025 wird
ein spannendes und wichtiges Jahr für die Wirtschaft in Duisburg und
am Niederrhein“, so Dr. Stefan Dietzfelbinger,
IHK-Hauptgeschäftsführer.
RVR treibt den Ausbau
Erneuerbarer Energien auf eigenen Flächen voran Erste
Interessenbekundungsverfahren sind gestartet Bergkamen/Rheinberg
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die beiden ersten
Interessenbekundungsverfahren zum Ausbau Erneuerbarer Energien auf
verbandseigenen Flächen gestartet. Gesucht werden leistungsfähige
Unternehmenspartner für die Planung, den Bau und Betrieb von
Windenergieanlagen auf der Bergehalde Großes Holz in Bergkamen
(Kreis Unna) und einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem
Reitwegsee in Rheinberg (Kreis Wesel).
Interessierte
Unternehmen haben bis zum 24. Januar 2025 die Möglichkeit,
Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bei der Wahl des Partners stehen
neben dem schnellstmöglichen Ausbau und der Erzielung des maximalen
Stromertrags insbesondere die regionale Wertschöpfung und die
Schaffung der größtmöglichen Akzeptanz vor Ort im Vordergrund. Wenn
die Bewerber die vorgegebenen Kriterien erfüllen, werden in einem
zweiten Schritt ihre Angebote beurteilt. In den anschließenden
Verhandlungsrunden sollen bis zum Sommer die Partnerunternehmen
ausgewählt werden.
Auf RVR-Flächen werden schon jetzt
erfolgreich Wind- und Solaranalagen betrieben, etwa auf der Halde
Hoppenbruch in Herten und auf dem Silbersee III in Haltern. Nina
Frense, Beigeordnete für Umwelt und Grüne Infrastruktur. „Als einer
der größten Grundstückseigentümer des Ruhrgebiets wollen wir
maßgeblich zu einer klimaneutralen Energieversorgung beitragen.
Sonne und Wind bilden daher künftig eine weitere wichtige Ressource
der verbandseigenen Flächen.“ idr
Solaranlage auf dem Silbersee III in Haltern. © RVR/Wiciok
EU-Entwaldungsgesetz: Parlament beschließt ein Jahr Aufschub
Die EU-Entwaldungsverordnung sollte ursprünglich ab dem
30. Dezember 2024 von großen Unternehmen und Händlern angewendet
werden. Dies soll nun um ein Jahr verschoben werden. Die Abstimmung
im Plenum ist für Dienstag vorgesehen. Große Unternehmen und Händler
müssen die Verpflichtungen dieser Verordnung nun ab dem 30. Dezember
2025 einhalten, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026.
Das zusätzliche Jahr soll den Unternehmen in aller Welt
helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen,
ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben. Entwaldung resultiert
vor allem aus Anbau von Palmöl und Soja Die Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt,
dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald - eine Fläche
größer als die EU - durch Entwaldung verloren gegangen sind.
Der EU-Verbrauch vor allem von Rohstoffen und
landwirtschaftlichen Produkten macht etwa 10
% der weltweiten Entwaldung aus. Zwei Drittel davon entfallen
auf die Produktion von Palmöl und Soja. Die EU-Verordnung zur
Entwaldung zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der
biologischen Vielfalt zu bekämpfe. Unter die neuen Regeln fallen
Erzeugnisse aus Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi,
Holzkohle und bedrucktem Papier. Diese Regeln beinhalten daher auch
Endprodukte aus Leder, Schokolade und Möbel.
Die
Europaabgeordneten fügten dieser Liste auch Produkte aus Kautschuk,
Holzkohle, bedruckte Papierprodukte und eine Reihe von
Palmölderivaten hinzu. Schutz betrifft Kakao und Kaffee sowie Palmöl
und Soja Die neuen Regeln werden europaweit unmittelbar gelten.
Unternehmen, die ihre Waren in der EU verkaufen wollen, wären dann
verpflichtet zu überprüfen, dass es durch ihre Lieferketten
nirgendwo in der Welt zu Entwaldung und Waldschädigung kam. Außerdem
müssen sie eine sogenannte „Sorgfaltserklärung“ abgeben.
Das neue Gesetz soll den europäischen Verbraucherinnen und
Verbrauchern garantieren, dass die von ihnen gekauften Produkte
nicht Wälder zerstören oder degradieren. Das würde auch den Beitrag
der EU zum Klimawandel und zum Verlust der biologischen Vielfalt
weltweit verringern. Kontrolle durch Satelliten und DNA-Analysen Die
zuständigen EU-Behörden werden Zugang zu den von den Unternehmen zur
Verfügung gestellten Informationen haben und Kontrollen durchführen.
Sie können beispielsweise mit Hilfe von
Satellitenüberwachungsinstrumenten und DNA-Analysen überprüfen,
woher die Produkte stammen.
Die um ein Jahr verzögerte
Anwendung soll helfen, diese Nachweise sicher und glaubhaft zu
erbringen. Die Kommission wird innerhalb von 18 Monaten nach
Inkrafttreten dieser Verordnung Staaten, aus denen Produkte in die
EU importiert werden, in die Risikostufen niedriges Risiko, Standard
oder hohes Risiko einteilen. Der Anteil der Kontrollen vor Ort wird
sich nach der Risikostufe des Landes richten. Das Europäische
Parlament hatte eine zusätzliche Stufe für Länder ohne Risiko
gefordert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Die
Strafen bei Verstößen müssen verhältnismäßig und abschreckend sein.
Möglich sind Geldbußen von mindestens 4 % des gesamten
Jahresumsatzes eines Unternehmens in der EU. Nach dem Parlament muss
noch der Rat die Vereinbarung förmlich genehmigen. Weitere
Informationen Die
Ursachen der Entwaldung und wie die EU dagegen vorgeht
(EP-Überblick, 25.10.2022)
Was macht der
oder die nächste Europäische Bürgerbeauftragte? Am
Dienstag wird das Parlament die nächste EU-Ombudsfrau oder den
nächsten EU-Ombudsmann wählen. Sechs Kandidaten bewerben sich um das
Amt. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind: - Teresa Anjinho
(Portugal) - Emilio De Capitani (Italien) - Marino Fardelli
(Italien) - Julia Laffranque (Estland) - Claudia Mahler (Österreich)
- Reinier van Zutphen (Niederlande)
Während einer
öffentlichen Anhörung, die vom Petitionsausschuss am 3. Dezember
2024 organisiert wurde, befragten die Abgeordneten die Kandidaten
über ihre Prioritäten im Falle ihrer Wahl. Sehen Sie die Antworten hier und hier.
Wie wird der oder die Bürgerbeauftragte gewählt? Das Europäische
Parlament wählt den oder die Bürgerbeauftragte für eine Amtszeit
von fünf Jahren. Das Mandat kann verlängert werden. Die geheime
Abstimmung findet am Dienstag statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit
der von den Abgeordneten abgegebenen Stimmen erhält.
Ist
nach den ersten beiden Wahlgängen kein Kandidat gewählt, stehen die
beiden Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen
erhalten haben, in einem dritten und letzten Wahlgang zur Wahl. Bei
Stimmengleichheit gilt der älteste Kandidat oder die älteste
Kandidatin als gewählt. Was tut der oder die Bürgerbeauftragte? Er
oder sie untersucht mit einem Team von rund 80 Mitarbeitenden
verschiedene Arten von Missständen in der EU-Verwaltung: ungerechte
Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Fehlen oder Verweigern
von Informationen, unnötige Verzögerungen, fehlerhafte Verfahren.
Wie arbeitet der/die Bürgerbeauftragte?
Als unparteiische Stelle ist die oder der Bürgerbeauftragte
gegenüber keiner Regierung oder Organisation weisungsgebunden. Sie
oder er erstellt einen jährlichen
Tätigkeitsbericht zur Vorlage beim Europäischen Parlament. Am
Montag, den 16. Dezember nach 17 Uhr debattieren
die Europaabgeordneten den Jahresbericht 2023 über die Arbeit
der scheidenden Bürgerbeauftragten O‘Reilly.
Bürgerbeauftragte können Problem manchmal bereits dadurch lösen,
dass die betreffende Stelle informiert wird. Genügt dies nicht,
versucht die Bürgerbeauftragte, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Scheitert eine Einigung, so kann der oder die Beauftrage
Empfehlungen zur Lösung des Problems aussprechen. Lehnt die
betreffende Einrichtung ihre Empfehlungen ab, kann die
Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament
einen Sonderbericht vorlegen, damit die Europaabgeordneten
politischen Maßnahmen ergreifen.
So fordert das
Europäische Parlament beispielsweise mehr
Transparenz von der EU-Kommission beim EU-Emissionshandel oder beim
Einkauf von Covid-19-Impfstoffen.
Wie kann ich die
Bürgerbeauftragte anrufen? Wenn Sie mit einem Organ, einer
Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU nicht zufrieden sind,
sollten Sie zuerst der betreffenden Stelle die Möglichkeit
einräumen, den Missstand zu beseitigen. Gelingt das nicht, können
Sie eine Beschwerde
an die Bürgerbeauftragte richten. Die Beschwerde muss innerhalb
von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem Sie von
dem Problem Kenntnis erhalten haben. Sie müssen in der Beschwerde
angeben, wer Sie sind, über welches Organ oder welche Einrichtung
Sie sich beschweren und worin Ihr Problem besteht. Sie können
verlangen, dass die Beschwerde vertraulich behandelt wird.
Weitere Informationen
Webseite zur Wahl der Ombudsfrau
Jahresbericht der Ombudsfrau 2023
Hintergrund: Wahl des EU-Bürgerbeauftragten
Was ist erschwinglicher Wohnraum? Eine Möglichkeit, zu
beurteilen, ob Wohnkosten zu hoch sind, ist das Verhältnis von
Wohnungspreis zu Einkommen. Wenn mehr als 40 Prozent des verfügbaren
Einkommens für das Wohnen aufgewendet werden müssen, gilt dies als
Hinweis darauf, dass Haushalte Schwierigkeiten haben, ihre
Wohnkosten zu decken. In der EU
wird im Jahr 2023 für 10,6 Prozent der städtischen Haushalte und
sieben Prozent der ländlichen Haushalte dieser Schwellenwert
überschritten.
Besonders betroffen sind städtische Haushalte in Griechenland,
wo 31 Prozent der Menschen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für
Wohnen ausgeben. Zum Vergleich: In der Slowakei sind es nur etwa
sechs Prozent der städtischen Haushalte, die mit diesem Problem
konfrontiert sind. Der Anstieg der Wohnkosten in der EU Zwischen
2015 und 2023 stiegen die Hauspreise
in der EU im Durchschnitt um 47 Prozent.
Den
stärksten Preisanstieg verzeichnete Ungarn mit einem Anstieg von 173
Prozent, während Finnland mit nur fünf Prozent den geringsten
Zuwachs aufwies. 48,8 Prozent Durchschnittlicher Anstieg der
Hauspreise in Deutschland von 2015 bis 2023
Quelle wird in einem neuen Fenster geöffnet 63,9 Prozent
Durchschnittlicher Anstieg der Hauspreise in Österreich von 2015 bis
2023
Quelle wird in einem neuen Fenster geöffnet
Mit Twinning den Wandel gestalten EU-Erweiterungs- und
Nachbarschaftspolitik in der Justizverwaltung In
Twinning-Projekten vermitteln Expert:innen der öffentlichen
Verwaltung vor Ort in den Partnerländern ihr Wissen aus bewährter
EU-Verwaltungspraxis. Für ihre Dissertation hat sich Carolin Rama
gemeinsam mit Prof. Dr. Ute Klammer, Professorin für Soziologie und
Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation IAQ der
Universität Duisburg-Essen, damit beschäftigt, wie sich das
Instrument seit seiner Einführung 1998 weiterentwickelt hat.
Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf Justiz-Twinnings
sowie den Arbeitsbedingungen der öffentlich Bediensteten. Teile
ihrer Ergebnisse sind im neuen IAQ-Report nachzulesen. Das so
genannte „Twinning“ ist ein seit 1998 etabliertes Instrument der
Europäischen Kommission, um im Rahmen der EU-Erweiterungs- und
Nachbarschaftspolitik Reformprozesse anzustoßen. Durch
Partnerschaften zwischen EU-Mitglieds- und Partnerstaaten wird der
dortige Aufbau öffentlicher Strukturen unterstützt.
Für
ihre Dissertation bei Prof. Dr. Ute Klammer, IAQ, untersuchte
Carolin Rama die Weiterentwicklung von Justiz-Twinnings im Zeitraum
1998 bis 2019. Neben der Auswertung von Daten hat sie mit Hilfe
eines Mixed-Methods-Ansatzes sowohl Expert:innen-Interviews als auch
zwei Onlinebefragungen durchgeführt. Im Sinne des für die
EU-Außenbeziehungen zentralen Gedankens der Rechtsstaatlichkeit sind
Twinnings im Bereich der Justiz besonders wichtig.
Von
1998 bis 2019 wurden 225 Justiz-Twinnings seitens der EU-Kommission
initiiert und durchgeführt. Deutschland war mit der Deutschen
Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) an 40%
der ausgeschriebenen Justiz-Twinnings beteiligt und hat sich somit
eine Vorreiterrolle erarbeitet. Seit der geografischen Ausweitung
des Instruments kommt es jedoch zu Verschiebungen im Wettbewerb der
Mitgliedsstaaten, in dem Deutschland sich behaupten muss.
Die Twinnings werden von der EU-Kommission öffentlich
ausgeschrieben. Jeder der 27 Mitgliedsstaaten hat so die
Möglichkeit, sich mit seiner öffentlichen Verwaltung für die
Umsetzung im Partnerland zu bewerben – dieses entscheidet auch über
die Auswahl des jeweiligen Twinning-Partners, was den Wettbewerb
zwischen den Mitgliedsstaaten verstärkt. Die Länder, die für einen
Twinning-Einsatz in Frage kommen, wie auch die Zielsetzungen des
Twinnings, haben sich seit der Einführung des Instruments u.a. durch
die EU-Osterweiterung weiterentwickelt: Ging es ursprünglich um die
Unterstützung künftiger Mitgliedstaaten bei ihren Vorbereitungen auf
den EU-Beitritt, steht heute die allgemeine Entwicklungshilfe im
Mittelpunkt.
Problematisch ist für Deutschland laut
Ramas Ergebnissen die Gewinnung von Expert:innen der öffentlichen
Verwaltung für den Einsatz in den Partnerländern. Als Gründe nannten
die Befragten u.a. (dienstrechtliche) Regelungen bei der
Freistellung vom Dienst, Personalengpässe, hohe Arbeitsbelastung,
mangelnde Sprachkenntnisse oder eine zu kurzfristige Planung der
Twinning-Aktivität. Hinderlich ist auch, dass die Einsätze
überwiegend keine Rolle in der Personalentwicklung spielen.
Für die mitwirkenden Expert:innen ergibt sich keine Verbesserung
ihrer Beförderungschancen. Eine Würdigung in der dienstlichen
Beurteilung findet ebenfalls nur in Ausnahmefällen statt. Carolin
Rama fasst zusammen: „Der Einsatz der Expert:innen steht in einem
Spannungsverhältnis zwischen persönlichem Interesse und beruflichem
Fortkommen. Die Motivation der Befragten gründet sich primär auf
Eigeninteresse an der internationalen Zusammenarbeit, der Weitergabe
der eigenen Expertise und dem Interesse, Kenntnisse über andere
Justizsysteme zu erlangen.“
Kritisch anzumerken sei
außerdem, dass die über das Twinning aufgebauten Partnerschaften nur
selten über das Projektende hinaus weitergeführt werden. In Bezug
auf die Nachhaltigkeit des Instrumentes besteht demnach
Nachholbedarf. Mit Blick auf das Engagement Deutschlands im Rahmen
der Justiz-Twinnings empfehle es sich, die Expert:innen mit Hilfe
einer verbesserten Wertschätzung und einer Anpassung des
Dienstrechts zu stärken.
Auch eine Änderung der
Laufbahnverordnungen könnte helfen, Twinning-Einsätze attraktiver zu
machen. Diese sollten außerdem als Vorbereitung für den späteren
Einsatz als internationale Führungs- und Leitungskräfte in
europäischen und internationalen Organisationen betrachtet werden.
Hier sind deutsche Verwaltungsangestellte derzeit noch
unterrepräsentiert.
Bibliothek
und VHS: Umzugstermine ins "Schmuckkästchen"
Stadtfenster stehen
Die Stadtbibliothek (ehemals DeFaKa-Haus - Deutsches
Familien Kaufhaus)
im Winter 2013
Das Stadtfenster im Dezember 2014
Der Eingang Steinsche Gasse.
Links ist die Kasse, daneben die Abgabefenster
Dr. Jan-Pieter Barbian und Dr. Gerd Jahn in der dritten
Etage
Duissern: Großes
Weihnachtsliedersingen draußen vor der Kirche Gemeinde
lädt zum Mitsummen und -singen, Zuhören und Innehalten ein
Nach Musik mit Alphörnern, Posaunen und
Waldhorn vor der Lutherkirche in Duisburg Duissern lädt
die Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg Jung und Alt
zum großen Weihnachtsliedersingen vor dem Gotteshaus an
der Martinstraße 35 ein: Am 21. Dezember um 18 Uhr wird
Kirchenmusiker Andreas Lüken auf dem Kirchplatz gekonnt
die Vielzahl der Stimmen aus Chören und Publikum zu einem
harmonischen Klang zusammenbringen.
Eingerahmt
wird das Ganze auch diesmal mit einem Glühweinausschank -
auch alkoholfrei - neben der Kirche, an dem sich das
Publikum aufwärmen kann. Eine vorherige Anmeldung ist
nicht erforderlich, der Eintritt ist frei. Rückfragen
beantwortet Pfarrer Stefan Korn (Tel: 0203 / 330490);
Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.ekadu.de.
Kirchenkneipe in Neudorf: Gemeinde
lädt zum Auspannen ein Am Freitag, 20.
Dezember 2024 gibt es in der Evangelischen
Kirchengemeinde Neudorf-West eine gute Gelegenheit zum
Auspannen und zum gemütlichen Wochenausklang: Um 18 Uhr
geht es in Gemeinschaft mit anderen beim Klönen um Gott
und die Welt, denn im Gemeindezentrum an der
Gustav-Adolf-Str. 65 öffnet wieder die Kirchenkneipe.
Engagierte, die die Aktion vorbereiten, laden herzlich
zum Klönen ein. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.hochfeld-neudorf.de.
Gemeinde Obermeiderich lädt zur Sonderausgabe von Emils
Pub ein Für Freitag, 13. Dezember 2024 lädt
die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Obermeiderich
in das Gemeindezentrum an der Emilstraße 27 zur
Sonderausgabe von „Emils Pub“ ein. Bei dem beliebten
Gemeindetreffpunkt können Besucherinnen und Besucher ab
19 Uhr bei Getränken aller Art und gutem Essen zum
Wochenende hin ein wenig abschalten und beim Klönen über
Gott, die Welt, den Krieg und den Frieden ins Gespräch
kommen.
Diesmal gibt’s warmes und kaltes
Buffet, Nachtisch und Getränke, denn es gibt besonders
viel zu feiern: Gemeindediakonin Gisela Rastfeld wird mit
dem Gottesdienst vor Ort um 18 Uhr ordiniert, d.h. sie
kann nach der zweijährigen Ausbildung jetzt einige
Aufgaben übernehmen, die sonst Pfarrerinnen und Pfarrer
ausführen, z.B. seelsorgliche Gespräche sowie Taufen,
Trauungen und Bestattungen durchführen. Gratulieren kann
man ihr besonders gut bei der anschließenden Feier in
Emils Pub. Die Gemeinde lädt herzlich zu Gottesdienst und
zur Feier im Pub ein. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz
unter www.obermeiderich.de.
NRW-Flughäfen: Im Oktober 2024 starteten rund sieben
Prozent mehr Passagiere als ein Jahr zuvor Im
Oktober 2024 sind von den sechs Hauptverkehrsflughäfen in
Nordrhein-Westfalen rund 1,9 Millionen Passagiere
abgeflogen. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 129 100 bzw. 7,1 Prozent mehr Passagiere als ein
Jahr zuvor (Oktober 2023: 1,8 Millionen). Die Zahl der
Einsteigerinnen und Einsteiger war damit immer noch um
rund 151 100 bzw. 7,2 Prozent niedriger als vor fünf
Jahren (Oktober 2019: 2,1 Millionen). 18,6 Prozent aller
gewerblich in Deutschland beförderten Passagiere starteten
im Oktober dieses Jahres von einem der großen Flughäfen in
NRW.
Bei Betrachtung der einzelnen Flughäfen in
Nordrhein-Westfalen fällt auf, dass der Anstieg der
Passagiere im Vergleich zum Vorjahreswert (Oktober 2023)
am höchsten an den Flughäfen Dortmund (+33,5 Prozent),
Münster/Osnabrück (+28,5 Prozent) und Niederrhein/Weeze
(+25,7 Prozent) war.
Mögliche Gründe für solche
Schwankungen der Passagierzahlen an den einzelnen
Flughäfen können u. a. Anpassungen im Flugplan durch
geänderte Reiseziele, häufigeres Anfliegen bestimmter
Ziele, Änderungen bei den am Standort vertretenen Airlines
sowie beim individuellen Reiseverhalten sein.
Rund 62 Prozent weniger Passagiere bei Inlandsflügen als
im Oktober 2019 1,8 Millionen der von den
nordrhein-westfälischen Hauptverkehrsflughäfen gestarteten
Passagiere flogen im Oktober 2024 – in dem, wie auch in
den Vorjahren, die Herbstferien lagen – ins Ausland. Das
waren 123 900 bzw. 7,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und
70 100 bzw. 4,1 Prozent mehr als vor fünf Jahren, im
Oktober 2019.
Das Passagieraufkommen bei
Inlandsflügen lag mit 138 400 Passagieren um 5 200
(+3,9 Prozent) über dem Ergebnis von Oktober 2023 und um
221 200 (−61,5 Prozent) unter dem von Oktober 2019.
(IT.NRW)
NRW-Industrie: Produktion und Absatzwert von Leb-
und Honigkuchen erneut gestiegen Im Jahr 2023
sind in 18 der 9 901 produzierenden Betriebe des
nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes
18 377 Tonnen Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt
worden. Das waren 442 Tonnen bzw. 2,5 Prozent mehr als ein
Jahr zuvor. Rein rechnerisch würde die Menge ausreichen,
um jede Einwohnerin und jeden Einwohner des Landes im Jahr
mit knapp einem Kilogramm Leb- und Honigkuchen zu
versorgen.
Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
war der Absatzwert mit 89,2 Millionen Euro nominal um
12,1 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent höher als im Jahr
2022. Gegenüber dem Jahr 2019 hat sich die Absatzmenge um
1 231 Tonnen (−6,3 Prozent) verringert; während der
Absatzwert nominal um 26,9 Millionen Euro (+43,2 Prozent)
stieg. Der durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm Leb-
und Honigkuchen war mit 4,86 Euro um 12,9 Prozent höher
als ein Jahr zuvor und um 52,8 Prozent höher als im Jahr
2019 (damals: 3,18 Euro).
Gut ein Fünftel der
bundesweiten Lebkuchenprodukton wurde in NRW erzeugt
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 86 839 Tonnen
(−0,9 Prozent gegenüber 2022) Leb- und Honigkuchen mit
einem Absatzwert von 313,2 Millionen Euro (+10,9 Prozent)
hergestellt; der Anteil des in NRW hergestellten Leb- und
Honigkuchens an der bundesweit produzierten Menge lag bei
21,2 Prozent (2022: 20,5 Prozent).
Leicht
rückläufige Produktion in den ersten drei Quartalen 2024
In den ersten drei Quartalen 2024 produzierten, nach
vorläufigen Ergebnissen, 15 nordrhein-westfälische
Betriebe mit 13 399 Tonnen etwas weniger Leb- und
Honigkuchen u. ä. Waren wie im entsprechenden
Vorjahreszeitraum (−93 Tonnen; −0,7 Prozent). Der
Absatzwert war mit 63,2 Millionen Euro nominal um
3,3 Millionen Euro (+5,6 Prozent) höher. Der
durchschnittliche Absatzwert pro Kilogramm Leb- und
Honigkuchen stieg gegenüber dem entsprechenden
Vorjahreszeitraum um 6,3 Prozent und gegenüber den ersten
drei Quartalen 2019 um 55,7 Prozent auf 4,72 Euro.
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