'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Mittwoch, 26. Februar 2025

Rosenmontag: DVG passt Verkehrsangebot an
Aufgrund des Rosenmontagsumzugs kann es auf einigen Linien der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sowie der NIAG zu Beeinträchtigungen kommen.

Rosenmontag, 3. März – Innenstadt:
Der Rosenmontag-Karnevalsumzug in der Duisburger Innenstadt hat von circa 12 bis 16 Uhr Auswirkungen auf den Fahrplan und den Linienweg der Buslinien 920, 921, 926, 928, 929, 930, 931, 933, 934, 939, SB10, SB30, SB40.

An den nachfolgenden Haltestellen können die Busse für die Dauer des Umzuges nicht halten:
„Alte Schanze“: Linie 920, 928
„Koloniestraße“: Linie 920, 928, 934
„Neue Fruchtstraße“: Linie 926, 934
„Neudorfer Markt“: Linie 934
„Bismarckstraße“: Linie 933
„Blumenstraße“: Linie 933, 939
„Stadttheater“, „Am Schäferturm: Linie 933
„Hbf Osteingang“: Linien 920, 921, 926, 928, 929, 933, 934, 939, SB10, SB30, SB40
Verknüpfungshalle „Duisburg Hbf“: Linien 920, 921, 926, 928, 929, 930, 931, 933, 934, SB10, SB30, SB40

„Kuhtor“: Linie 928
„Innenhafen“, „Holzhafen“, „Hansegracht“, „Stapeltor“, „Schillerplatz“, „Falkstraße“: Linien 934 (nur Fahrtrichtung Wedau/Großenbaum)
„Winkelstraße“, „Königsberger Allee“: Linien 930, 931

Die Haltestellen „Duisburg Hbf Ost“ und „Duisburg Hbf“ entfallen in der Zeit von 12 bis 16 Uhr. Die DVG bittet die Fahrgäste ersatzweise die Haltestelle „Duisburg Hauptbahnhof Westeingang“ zu nutzen.

Die Bahnlinien 901, 903 und U79 fahren wie folgt:
die Linie U79 fährt nach Samstagsfahrplan und zwischen 9 und 19 Uhr im 10-Minuten-Takt
die Linie 901 fährt in der Zeit von 10.30 bis 13 Uhr zwischen den Haltestellen „Zoo/Uni“ und „Scholtenhofstraße“ alle 7,5 Minuten
ebenfalls alle 7,5 Minuten fährt die Linie 903 ab
6 Uhr zwischen den Haltestellen „Watereck“ und „Rheintörchenstraße“

Die genauen Abfahrtszeiten können über die myDVG-App und auf der Internetseite der DVG über die elektronische Fahrplanauskunft abgerufen werden. Zudem werden an allen betroffenen Haltestellen entsprechende Aushänge über die Umleitungen oder Fahrplanänderungen angebracht. Zusätzlich wird die DVG verstärkt Service-Mitarbeiter an zentralen Punkten im Streckennetz einsetzen, die als Ansprechpartner den Fahrgästen zur Verfügung stehen.


Zehn Euro Rabatt mit dem eezy-Tarif auf Fahrten rund um Karneval  
Von Donnerstag, 27. Februar, bis einschließlich Dienstag, 4. März, erhalten Fahrgäste, die mit dem eezy-Tarif Busse und Bahnen der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und anderer Verkehrsgesellschaften im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nutzen, zehn Euro Rabatt auf ihre Fahrt.  


Zur Aktivierung des Rabatts geben Fahrgäste einfach den Code „KARNEVAL2025“ beim Check-in in das dafür vorgesehene Gutschein-Feld in der myDVG Bus&Bahn-App ein. Der Rabatt wird dann automatisch bei der Abrechnung abgezogen. Der Gutschein ist nur einmal einlösbar. Von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag können Fahrgäste die zehn Euro dann über beliebig viele Fahrten nutzen, bis sie aufgebraucht sind. Restbeträge, die Aschermittwoch noch bestehen, verfallen.  


Der eezy-Tarif ist ein elektronischer Tarif für NRW, der neben einem Grundpreis nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer erfasst. Dafür sind keine Tarifzonen und keine Tickets nötig. Weitere Informationen zu eezy und der Aktion gibt es auf der DVG-Webseite unter www.dvg-duisburg.de/eezy.


Bürger- und Ordnungsamt schließt vier Friseurbetriebe

Das Bürger- und Ordnungsamt hat in der vergangenen Woche in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes sowie mit Unterstützung der Kreishandwerkerschaft Duisburg, Kontrollen in Barbershops und Friseurbetrieben im Duisburger Stadtgebiet durchgeführt.


Insgesamt wurden durch die Einsatzkräfte zahlreiche, gewerberechtliche Verstöße festgestellt. Von den insgesamt fünf kontrollierten Betrieben in den Stadtteilen Beeck, Hamborn, Meiderich und Neumühl wurden vier Ladenlokale sofort geschlossen. Neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betreiber wird jetzt auch die Einleitung von Gewerbeuntersagungsverfahren geprüft. Gegen zwei Betreiber wurde aufgrund einer fehlenden Preisauszeichnung ein Verwarnungsgeld erhoben.


Das Friseur-Handwerk zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken und muss vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Handwerkskammer eingetragen werden. Bei vier Betrieben fehlte die notwendige Eintragung des Betreibers somit die Vorrausetzung dieser Arbeit ordnungsgemäß nachzugehen. Bei einem Betrieb lag keine Gewerbeanmeldung vor, hier wurde der Betreiber zusätzlich aufgefordert, das Gewerbe entsprechend anzuzeigen.


Es kommt immer wieder vor, dass die Betreiber von „Barbershops“ ihre Gewerbebetriebe mit anderen Tätigkeitsbeschreibungen, wie zum Beispiel Kosmetiker oder Maskenbildner, anzeigen. Gegen Betriebe, die gegen die geltenden Regeln verstoßen, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Das Bürger- und Ordnungsamt hat diese Betriebe weiterhin fest im Blick und wird weitere Kontrollen durchführen.


Mercator Matinée im Stadtmuseum: Autorenlesung mit Gert Heidenreich
Die nächste Mercator Matinée findet am kommenden Sonntag, 2. März, um 11.15 Uhr im Kultur- und Stadthistorischen Museum am Johannes-CorputiusPlatz (Innenhafen) mit einer Autorenlesung von Gert Heidenreich statt. In der Lesung befasst sich der Autor mit dem Werk „Das Meer – Atlantischer Gesang“.

Foto Isolde Ohlbaum

Gert Heidenreichs poetisches Werk „Das Meer – Atlantischer Gesang“ ist ein großes Langgedicht über die See und die Kreidefelsen der leuchtenden Côte d’Albâtre in der Normandie. Seit 1976 verbringt der Schriftsteller jedes Jahr mehrere Monate an der französischen Atlantikküste zwischen Étretat und Dieppe. Vor allem die Bucht von Les Petites-Dalles ist längst wichtiger Teil seiner Biografie.


Seine Eindrücke und Erfahrungen am Meer, seine Empfindungen und Gedanken, Erlebnisse und Reflexionen hat er in seinem Werk „Das Meer“ gesammelt. Es erzählt drastisch von der Verseuchung der Meere, doch die Schönheit der Wellen und des Lichts, der Klippen, der Wolken, der Stürme beherrscht diese Poesie, die aus naturlyrischen Betrachtungen existentielle Fragen ableitet und mit selbstironischen Brechungen arbeitet.


„Das Meer“ lebt von dichterischer Tradition und zeitgenössischen Assoziationen und ist in weiten Teilen eine geradezu erotische Feier der See. Es ist Gert Heidenreichs lyrisches Tagebuch mit genauem, liebendem Blick auf das Meer, zugleich eine poetische Reise zum Ursprung des Lebens.

Die Teilnahme kostet für Erwachsene sechs Euro, ermäßigt vier Euro. Eine vorherige Kartenreservierung telefonisch unter (0203) 283-2640 oder per EMail an ksm-service@stadt-duisburg.de wird empfohlen. Das gesamte Programm ist unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.


MSV Duisburg – Fortuna Köln: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Fortuna Köln am Samstag, 1. März, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena:
ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr
ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
ab Hauptbahnhof (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf Minuten
ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.


Stadtwerke Duisburg nehmen zehn neue Ladepunkte in Betrieb
Duisburg hat sich ehrgeizige Ziele auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt gesetzt. Gemeinsam haben Stadt und Stadtwerke Duisburg auf diesem Weg schon viel erreicht. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der gesamten Stadt geht konsequent voran, um allen Menschen in Duisburg die Gelegenheit zu geben, ihre Mobilität klimafreundlich zu gestalten. In den vergangenen Wochen hat der lokale Energiedienstleister weitere zehn neue Ladepunkte in Betrieb genommen.


Jeweils zwei neue Ladepunkte stehen jetzt an der Bergheimer Straße 101 am Hallenbad Toeppersee in Rheinhausen, an der Straße Zum Lith auf Höhe der Hausnummer 77 in Wedau, und an Fliederstraße in Wedau auf Höhe der Hausnummer 159. Gleich vier neue Ladepunkte gibt es am Bahnhof Friemersheim an der Walther-Rathenau-Straße 3. Zwei der Ladepunkte dort haben zudem eine Schnellladefunktion, so dass Elektroautos mit einer Leistung von 49 kW geladen werden können.


Die Stadtwerke sind der erste Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Elektromobilität in Duisburg. Der lokale Energiedienstleister betreibt insgesamt 214 Ladepunkte an 89 Standorten im Stadtgebiet. Davon sind 26 Ladepunkte sogenannte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen 49 und 150 kW. Zusätzliche 80 Ladepunkte an 31 Standorten befinden sich aktuell im Bau und für weitere 18 Ladepunkte an 8 Standorten wurden Prüfanträge bei der Stadtverwaltung eingereicht.


Die Stadtwerke treiben den Ausbau kontinuierlich voran. Das Ziel ist, einen Bestand von 500 Ladepunkten aufzubauen. Die neu installierten Ladesäulen entsprechen dem neuesten Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts. Die Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg sind an den Verbund ladenetz.de angeschlossen, zu dem rund 260 Anbieter von Ladeinfrastruktur gehören. Insgesamt stehen über 19.000 Ladepunkte in ganz Deutschland zur Verfügung.


Durch Kooperationen auf internationaler Ebene kommen europaweit rund 278.000 Ladepunkte hinzu. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg können mit einer entsprechenden Stadtwerke-Ladekarte an diesen Säulen ihr Elektroauto laden. Das Laden ist neben der Ladekarte auch durch das Scannen des angebrachten QR-Codes oder der „ladeapp“ an allen Ladestationen der Stadtwerke Duisburg möglich. Somit gibt es auch die Möglichkeit, den Ladevorgang ganz bequem spontan zu starten.


Eine Ladekarte der Stadtwerke Duisburg können Interessierte über das Online-Formular unter swdu.de/ladekarte bestellen. Kundinnen und Kunden profitieren dabei von einem Preis-Vorteil in Höhe von 60 Euro im Jahr.


Die Energieberaterinnen und -berater der Stadtwerke Duisburg stehen Interessierten bei allen Fragen rund um die Elektromobilität von der Fahrzeugauswahl bis zur heimischen Lade-Wallbox samt passendem Stromtarif telefonisch unter 0203-604 1111. Weitere Informationen gibt es auch im Internet auf https://www.stadtwerke-duisburg.de/emob-p.


Auch Geschäftskunden, die ihren gesamten Fuhrpark auf Elektroautos umstellen wollen, erhalten bei den Stadtwerken kompetente Beratung zu möglichen Fahrzeugmodellen und Planung einer effizienten Ladeinfrastruktur auf dem eigenen Firmengelände. Weitere Informationen gibt es auch hierzu im Internet unter https://www.stadtwerke-duisburg.de/emob-g.

An der Walther-Rathenau-Straße am Bahnhof Friemersheim können Elektroautos ab sofort bequem an einer neuen Schnellladesäule der Stadtwerke Duisburg mit 49 kW Leistung geladen werden. Quelle: Stadtwerke Duisburg


Europäische Verbraucherzentrum: Ärger statt „Hygge“: Wenn der Ferienhausurlaub zur Enttäuschung wird
Urlaub im Ferienhaus ist und bleibt beliebt. Vor allem deutsche Reisende zieht es ins schöne Dänemark. Leider trüben immer mal wieder mangelhaft instandgehaltene Ferienhäuser das Urlaubserlebnis: Schmutzige Wohnräume, Schimmelflecken, Müll, freiliegende Leitungen, defekte Wasserrohre sind nur einige Probleme, mit denen Urlauber, insbesondere aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen zu kämpfen haben. Das Europäische Verbraucherzentrum klärt auf.


Eigentlich sollte es ein entspannter Urlaub an der dänischen Küste werden: ein gemütliches Ferienhaus, idyllisch gelegen und bestens ausgestattet – so versprachen es Katalog und Bilder des Online-Anbieters. Doch bei der Ankunft erlebten die Urlauber eine böse Überraschung: Schon der Außenbereich des Hauses war durch Müll des Vormieters in der offenen Garageneinfahrt, Fliegen, Zigarettenstummel und leere Flaschen auf dem Balkon alles andere als einladend.


Drinnen sah es nicht viel besser aus: Ein extrem verdreckter Kühlschrank, Schimmel-Flecken an den Wänden und ein feuchter, penetranter Rauchgeruch – obwohl das Haus als Nichtraucherobjekt beworben worden war. Das Haus war für die Feriengäste schlicht und ergreifend unbewohnbar. Verärgert und enttäuscht reisten sie nach einem Tag wieder ab.

Probleme bei der Rückzahlung trotz offensichtlicher Mängel
Wer nun glaubt, dass die rechtliche Lage klar und die Erstattung des Mietpreises kein Problem sei, liegt leider falsch. Denn eine abweichende Beschreibung und sogar offensichtliche Mängel allein reichen meist nicht aus, um problemlos eine Rückzahlung zu erhalten. „Unbedingt nötig ist es, Beschwerden sehr schnell, meist innerhalb von 24 Stunden, dem Anbieter zu melden.

Wer einfach abreist, hat von vornherein das Nachsehen. Der Anbieter muss zumindest die Chance bekommen, die Mängel zu beseitigen, beispielsweise durch den Umzug in ein anderes Haus“ sagt Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Aber auch, wer sich, wie in unserem Fall, korrekt verhält, muss mit Hürden rechnen. Denn der verzweifelte Versuch der Feriengäste, den Anbieter zu erreichen, schlug ohne eigene Schuld fehl. Die Notfallnummer war am Anreisetag, einem Sonntag, nämlich nicht besetzt. Daher reklamierten sie schriftlich einen Tag später und erhielten nach vier Wochen die Ablehnung des Anbieters: Die Mängel seien nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet worden.

Leider garantiert auch das Einhalten der Meldefrist keine Sicherheit. Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland liegen Fälle vor, in denen zwar Servicekräfte vor Ort anrückten, die Reinigung aber eher oberflächlich erfolgte, z. B. mit Chlorspray. Die eigentlichen Probleme, wie beispielsweise Schimmel, blieben aber weiterhin bestehen. Auch müssen Urlauber damit rechnen, dass die Anbieter nicht alles, was die Gäste stört, auch anerkennen und eine Rückzahlung im Ergebnis nur sehr gering ausfällt, wenn überhaupt.

Zu Gunsten der Verbraucher: Das Europäische Verbraucherzentrums Deutschland konnte helfen.
Für die Reisegäste ging es am Ende zumindest finanziell gut aus. Da keine Lösung in Sicht war, nahmen sie Kontakt zum Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland auf, das ihr Anliegen gemeinsam mit den Kollegen aus Dänemark klären konnte. „Reisende sollten sich unbedingt vor Buchung eines Ferienhauses darüber informieren, was sie erwarten kann und wie sie sich im Ernstfall am besten verhalten“, rät Sabine Blanke.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei Ferienhäusern gelten die für Pauschalreisen anzuwendenden Minderungstabellen nicht. Sicher reist, wer beispielsweise vertrauenswürdigen Empfehlungen folgt. Wenn Familienmitglieder, Freunde, Kollegen oder Bekannte von einem konkreten Ferienhaus schwärmen, könnte das vielleicht das nächste Reiseziel sein.

Tipps für den Umgang mit Mängeln in Ferienhäusern
- Reisen Sie nicht kommentarlos ab: Wer ohne zu reklamieren abreist, muss mit dem kompletten Verlust des Geldes rechnen.

- Rufen Sie alle Notfallnummern an, die Sie haben, und verlangen Sie sofortige Beseitigung der Mängel. Eventuell bietet sich eine Anreise an Werktagen an, da dies die Chance erhöhen kann, jemanden zu erreichen.

- Machen Sie Fotos von allen Mängeln, die Ihnen am und im Haus auffallen. Fotografieren Sie vorsichtshalber auch die Zählerstände für Strom und Gas.

- Reklamieren Sie schriftlich, E-Mail ist ausreichend. Bewahren Sie den Schriftverkehr auf, damit Sie einen Nachweis haben. Telefonate sind als Nachweis ungeeignet.

- Bleiben Sie hartnäckig: Vor allem dann, wenn Sie wissen, dass das Haus nach Ihrer Abreise weitervermietet wurde. Kleinere Ärgernisse, wie schmutziges Geschirr oder ein Boden mit Laufspuren, lassen sich oft selbst schnell beheben. Bestehen Sie dann aber darauf, die Endreinigungsgebühren zu kürzen oder keine zu bezahlen.

- Denken Sie über Kompromisse nach: Wenn nur ein Zimmer unbewohnbar ist, versuchen Sie, eine Lösung zu finden, ohne dass Sie sich sofort eine neue Unterkunft suchen müssen. Bedenken Sie, dass ein neues Ferienhaus nicht so einfach zu finden ist, wie ein neues Hotelzimmer. Vor allem in der Hauptsaison.

- Rechnen Sie mit Mahnungen: wenn noch offene Geldbeträge in Streit stehen. In einem solchen Fall sollten Sie zeitnah das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren.

Kostenlose Hilfe bei Problemen mit Ferienhäusern
Wenn Sie alleine nicht weiterkommen und das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich hat, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Der Service ist kostenlos.


VHS-Seminar: Praxiswissen für Vereinsvorstände - Jahresupdate
Jörg Hallmann, Fachanwalt für Vereins- und Steuerrecht, informiert am Mittwoch, 26. Februar, um 18 Uhr, in der Volkshochschule (VHS) im Stadtfenster, Steinsche Gasse 26, über die wichtigsten aktuellen Urteile und gesetzlichen Neuregelungen, die für Vereinsvorstände relevant sind.

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Der Vortrag richtet sich insbesondere an erfahrene Vereinspraktikerinnen und -praktiker aber auch an Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Die Verantwortlichen sollen so Haftungsrisiken erkennen und wirtschaftliche Chancen nutzen können. Das Teilnahmeentgelt beträgt 5 Euro. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Für mehr Informationen ist Josip Sosic unter Tel. 0203 283-3725 zu erreichen.

Die Citykirche kennenlernen - Kostenfreie Führung durch Salvator
Die Salvatorkirche am Burgplatz gehört zu Duisburgs bekanntesten und imponierendsten Gotteshäusern. An jedem ersten Sonntag im Monat informieren geschulte Gemeindeleute, meist Ehrenamtliche, über die Geschichte, den Baustil und die besonderen Fenster der über 700 Jahre alten Stadtkirche neben dem Rathaus.


Am Sonntag, 2. März 2025 um 15 Uhr macht Folker Nießalla mit Interessierten an verschiedensten Stellen der Kirche halt und berichtet dazu Wissenswertes und Kurzweiliges. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, alle Kirchenführungen in der Salvatorkirche sind kostenfrei. Infos zum Gottesshaus gibt es unter www.salvatorkirche.de.


Karnevalsgottesdienst mit kölschen Liedern im Duisburger Süden
Wenn am ersten März-Sonntag ganz Duisburg Karneval feiert und alles schon auf den Rosenmontag schaut, zeigen Pfarrerin Ute Sawatzki und Pop-Kantor Daniel Drückes in der Evangelischen Gemeinde Trinitatis, dass auch Kirche und Karneval gut zusammenpassen.

Wer sich davon überzeugen will, kommt am Tulpensonntag, 2.3.2025 zum jecken Karnevalsgottesdienst in die Jesus-Christus-Kirche, Arlberger Str. 6, in Buchholz. Predigt und Gedankenimpulse zeigen dabei die Verbindung von Karneval und dem christlichen Glauben auf. Davon erzählen auch die kölschen Lieder, die im Karneval oft und gerne gesungen werden und in denen oftmals eine durchaus christliche Botschaft mitschwingt.


Ein Projektchor aus 15 Sängerinnen und Sängern hat für den Gottesdienst extra einige kölsche Lieder einstudiert. So gibt es Musik von den Bläck Fööss, Brings und Miljö. Pfarrerin Sawatzki und Popkantor Drückes laden herzlich zum Mitfeiern und Mitsingen ein. Wer gerne in Kostüm kommen möchte, ist auch herzlich gerne gesehen - Verkleidung ist aber kein Muss. Der Gottesdienst beginnt um 10.30 Uhr. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.trinitatis-duisburg.de.




Bruttoinlandsprodukt: Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2024
Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2024 um 0,2 % gesunken Bruttoinlandsprodukt (BIP), 4. Quartal 2024 -0,2 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt) -0,4 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt) -0,2 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2024 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,2 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bestätigte sich damit das Ergebnis der Schnellmeldung vom 30. Januar 2025. Für das gesamte Jahr 2024 haben die neuesten Berechnungen den Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 % zum Vorjahr (kalenderbereinigt ebenfalls -0,2 %) bestätigt.



Bruttoinlandsprodukt, preisbereinigt (saison- und kalenderbereinigte Werte nach X13) Veränderung gegenüber dem Vorquartal in Prozent:
2023 2024
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
0,1 -0,2 0,2 -0,4 0,2 -0,3 0,1 -0,2

Exporte deutlich im Minus, Konsumausgaben im Vergleich zum Vorquartal gewachsen Im 4. Quartal 2024 wurden preis-, saison- und kalenderbereinigt deutlich weniger Waren und Dienstleistungen exportiert als im 3. Quartal 2024 (-2,2 %). Einen stärkeren Rückgang hatten die Ausfuhren zuletzt im 2. Quartal 2020 verzeichnet. Insbesondere die Warenexporte nahmen mit -3,4 % im Vergleich zum Vorquartal stark ab.

Demgegenüber stiegen die Einfuhren von Waren und Dienstleistungen um 0,5 %. Sinkenden Warenimporten (-1,0 %) stand dabei ein deutlicher Anstieg der Dienstleistungsimporte um 4,2 % gegenüber. Die Investitionen zeigten im 4. Quartal 2024 ein geteiltes Bild: In Ausrüstungen – also vor allem in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – wurde preis‑, saison- und kalenderbereinigt 0,3 % weniger investiert als im Vorquartal.


Dies war bereits der fünfte Rückgang in Folge. Dagegen stiegen die Bauinvestitionen um 1,0 % gegenüber dem 3. Quartal 2024 an, begünstigt durch die milde Witterung. Die Bruttoanlageinvestitionen insgesamt waren 0,4 % höher als im 3. Quartal 2024. Einen Zuwachs verzeichneten mit +0,2 % gegenüber dem Vorquartal auch die Konsumausgaben. Der Staatsverbrauch nahm dabei mit +0,4 % stärker zu als die privaten Konsumausgaben (+0,1 %). 


Bruttowertschöpfung in den meisten Bereichen im Minus
Im 4. Quartal 2024 nahm die preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttowertschöpfung um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal ab. Im Verarbeitenden Gewerbe sank die Wirtschaftsleistung um 0,6 %, und damit im siebten Quartal in Folge. Insbesondere der Maschinenbau und die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen hatten starke Produktionsrückgänge zu verzeichnen.


Die Produktion von Metallerzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen stieg dagegen im Vorquartalsvergleich an. Auch im Baugewerbe ging die Wirtschaftsleistung erneut zurück, sie sank um 0,9 %. Vor allem das weniger witterungsabhängige Ausbaugewerbe verzeichnete einen Rückgang. Außerhalb des Produzierenden Gewerbes war die Bruttowertschöpfung der Finanz- und Versicherungsdienstleister deutlich niedriger als im Vorquartal (-2,1 %).


Unternehmensdienstleister und sonstige Dienstleister erwirtschafteten ebenfalls weniger als im Quartal zuvor (jeweils -0,3 %). Demgegenüber standen Zugänge der preis-, saison- und kalenderbereinigten Wertschöpfung in den zusammengefassten Bereichen Handel, Verkehr, Gastgewerbe (+0,5 %) sowie Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+0,3 %).

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken Im Vorjahresvergleich war das BIP im 4. Quartal 2024 preisbereinigt um 0,4 % niedriger als im 4. Quartal 2023. Preis- und kalenderbereinigt war der Rückgang geringer (-0,2 %), da ein Arbeitstag weniger zur Verfügung stand als im Vorjahreszeitraum.

Bruttoinlandsprodukt, preisbereinigt Veränderung gegenüber dem Vorjahresquartal in Prozent:
2023 2024
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
0,6 -0,4 -0,7 -0,4 -0,8 0,1 0,1 -0,4


Investitionen und Exporte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken, Staatskonsum deutlich im Plus Die Investitionen sanken im 4. Quartal 2024 preisbereinigt um 2,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Bereits in den ersten drei Quartalen hatte das Investitionsvolumen jeweils unter dem Vorjahreswert gelegen.


Die Ausrüstungsinvestitionen gingen preisbereinigt besonders kräftig um 6,4 % gegenüber dem 4. Quartal 2023 zurück. In Bauten wurde im 4. Quartal 2024 ebenfalls weniger investiert als im Vorjahreszeitraum, der Rückgang war jedoch mit -1,9 % weniger stark. Einen Anstieg zum Vorjahresquartal verzeichneten dagegen die privaten Konsumausgaben, die preisbereinigt um 0,3 % zunahmen. Ursache hierfür waren unter anderem höhere Ausgaben für Gesundheitsleistungen sowie Verbrauchsgüter. Hierzu zählen beispielsweise Nahrungsmittel, Gas und Kraftstoffe.


Auch der Staat erhöhte im 4. Quartal 2024 seine Konsumausgaben, sie stiegen deutlich um 4,0 %. Der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war insbesondere auf höhere soziale Sachleistungen zurückzuführen, etwa für Krankenhausbehandlungen, Medikamente und Pflege. Hinzu kamen höhere Ausgaben im Bereich der Jugend-, Eingliederungs- und Sozialhilfe.

Die Entwicklungen im Außenhandel waren im 4. Quartal 2024 zweigeteilt: Die Exporte sanken preisbereinigt um 3,2 % zum Vorjahresquartal, vor allem weil die Ausfuhr von Waren deutlich zurückging (-5,2 %). Ursächlich waren unter anderem geringere Ausfuhren von Maschinen, Kraftwagen und Kraftwagenteilen sowie von elektrischen Ausrüstungen. Die Importe nahmen dagegen um 2,8 % zu.


Sowohl die Einfuhr von Waren (+1,2 %) als auch von Dienstleistungen (+6,5 %) wuchsen dabei gegenüber dem Vorjahresquartal. Die positive Entwicklung der Dienstleistungsimporte war insbesondere auf einen Anstieg von Telekommunikations- und Informationsdienstleistungen sowie sonstigen unternehmensbezogenen Dienstleistungen zurückzuführen.

Verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe im Vorjahresvergleich deutlich gesunken, Dienstleistungsbereiche im Plus Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung ging im 4. Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal insgesamt um 1,6 % zurück. Dabei verlief die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich sehr unterschiedlich.

Während die Dienstleistungsbereiche insgesamt einen Zuwachs verzeichnen konnten (+0,4 %), sank die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe mit -3,5 % deutlich. Im Baugewerbe war der Rückgang mit -3,9 % sogar noch etwas deutlicher. Anhaltend starken Rückgängen im Hochbau und dem Ausbaugewerbe stand dabei eine deutliche Zunahme im Tiefbau entgegen.

Innerhalb der Dienstleistungsbereiche erwirtschaftete im 4. Quartal 2024 vor allem der zusammengefasste Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +2,5 % deutlich mehr als im Vorjahreszeitraum. Auch im Bereich Information und Kommunikation (+1,9 %) sowie bei den sonstigen Dienstleistern (+0,3 %) legte die preisbereinigte Wertschöpfung zu. Demgegenüber standen Rückgänge der Finanz- und Versicherungsdienstleister (-2,5 %) sowie der Unternehmensdienstleister (-1,1 %).

Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe sank die Wirtschaftsleistung leicht um 0,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, nach zuletzt zwei Anstiegen in Folge.

Erwerbstätigenzahl nahezu unverändert
Die Wirtschaftsleistung wurde im 4. Quartal 2024 von rund 46,3 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Damit blieb die Erwerbstätigenanzahl in etwa auf dem Niveau des Vorjahresquartals (-8 000 Personen; 0,0 %). Anstiege in den Dienstleistungsbereichen kompensierten dabei die Rückgänge im Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe.


Im Durchschnitt wurden je erwerbstätiger Person mehr Arbeitsstunden geleistet als im 4. Quartal 2023 (+0,8 %). Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus der Erwerbstätigenzahl und den gestiegenen geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 0,7 %. Das ergaben vorläufige Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.


Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität – gemessen als preisbereinigtes BIP je Erwerbstätigenstunde – nahm gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,1 % ab. Je Erwerbstätigen gerechnet war sie nur um 0,4 % niedriger als vor einem Jahr. Einkommen stiegen stärker als nominaler Konsum, Sparquote höher als im Vorjahr In jeweiligen Preisen gerechnet waren das BIP im 4. Quartal 2024 um 2,1 % und das Bruttonationaleinkommen um 2,7 % höher als ein Jahr zuvor.


Das Volkseinkommen war nur um 1,3 % höher als im 4. Quartal 2023. Der vergleichsweise geringere Anstieg beim Volkseinkommen ist vor allem auf einen Basiseffekt aufgrund des Wegfalls der Energiepreisbremsen für Strom und Gas zum Jahresende 2023 zurückzuführen. Nach vorläufigen Berechnungen stiegen das Arbeitnehmerentgelt wie auch die Bruttolöhne und -gehälter insgesamt um 4,6 %, während die Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 8,3 % abnahmen.


Da sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geringfügig erhöhte, verzeichneten die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer im 4. Quartal 2024 ein Plus von 4,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Netto fiel der Anstieg mit +4,1 % geringer aus. Ursache hierfür ist ein Basiseffekt auf Grund der Zahlung von abgabenfreien Inflationsausgleichsprämien am Jahresende 2023.


Die Zuwachsrate zum Vorjahresquartal bei den privaten Konsumausgaben in jeweiligen Preisen war mit +2,7 % im 4. Quartal 2024 ähnlich schwach wie in den Vorquartalen. Da das verfügbare Einkommen mit +3,6 % im Vorjahresvergleich etwas stärker anstieg, lag die Sparquote zum Jahresende 2024 mit 10,6 % über dem Vorjahreswert von 9,9 %.


Die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich
Auch in den anderen großen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in der EU insgesamt kühlte sich die Wirtschaft zum Jahresende ab. Während Spanien (+0,8 %) und auch die EU insgesamt (+0,2 %) Anstiege im Vergleich zum 3. Quartal 2024 verzeichneten, stagnierte das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP in Italien (0,0 %).

In Frankreich sank die Wirtschaftsleistung mit -0,1 % in ähnlichem Umfang wie in Deutschland (-0,2 %). Die Wirtschaftsleistung in den USA nahm mit +0,6 % im Vergleich zum Vorquartal und +2,5 % gegenüber dem 4. Quartal 2023 stärker zu als in vielen europäischen Staaten. Deutschland liegt im Vorjahresvergleich mit preis-, saison- und kalenderbereinigt -0,2 % deutlich unterhalb der Entwicklung in der EU insgesamt (+1,1 %).
Bruttoinlandsprodukt, preis-, saison- und kalenderbereinigt 4. Quartal 2024 Veränderung in %:


NRW-Industrie: Produktion von Glasfaserkabel 2023 um rund ein Viertel gestiegen
Im Jahr 2023 sind in acht der 9 901 produzierenden Betriebe des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes 6 768 Tonnen Glasfaserkabel hergestellt worden. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 1 347 Tonnen bzw. 24,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Absatzwert war mit nominal 67,7 Millionen Euro um 10,1 Millionen Euro bzw. 17,6 Prozent höher als im Jahr 2022.



Gegenüber dem Jahr 2013 sank die Absatzmenge um 915 Tonnen (−11,9 Prozent) und der Absatzwert nominal um 5,1 Millionen Euro (−7,0 Prozent). Durchschnittlicher Absatzwert je Kilogramm um 62 Cent niedriger als 2022 Der durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm Glasfaserkabel war im Jahr 2023 mit 10,00 Euro um 62 Cent (−5,8 Prozent) niedriger als ein Jahr zuvor und um 52 Cent bzw. 5,5 Prozent höher als im Jahr 2013 (damals: 9,47 Euro).


Ein Viertel des gesamtdeutschen Absatzwerts entfiel auf NRW Bundesweit wurden 2023 Glasfaserkabel mit einem Absatzwert von 270,2 Millionen Euro (+12,4 Prozent gegenüber 2022) hergestellt; der NRW-Anteil am bundesweiten Absatzwert lag bei 25,0 Prozent (2022: 23,9 Prozent).

Absatzwert in den ersten drei Quartalen 2024 gesunken
In den ersten drei Quartalen 2024 sind in NRW nach vorläufigen Ergebnissen in neun Betrieben Glasfaserkabel im Wert von 44,2 Millionen Euro (−17,3 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum) hergestellt worden. Gegenüber den ersten neun Monaten 2013 sank der Absatzwert nominal um 21,1 Prozent.