'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    24. Kalenderwoche: 11. Juni
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Donnerstag, 12. Juni 2025

Sondereffekte sorgen für erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 der Stadtwerke

USA und EU: Zusammenarbeit stärken US-Generalkonsulin Shah bei IHK  
Preeti V. Shah war am 11. Juni zu Gast bei der Niederrheinischen IHK. Seit September 2024 leitet sie das US-Generalkonsulat in Düsseldorf. Mit IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers sprach sie über die aktuelle wirtschaftspolitische Lage.

Generalkonsulin Shah und IHK-Präsident Schaurte-Küppers waren sich einig: Der gemeinsame Dialog ist wichtig für die Handelspartnerschaft. Fotos Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski

Beide sind sich einig: Die globalen Handelsbeziehungen erfordern, dass wir im Dialog bleiben und unsere Partnerschaft stärken. US-Handelskonsul Jay Carreiro begleitete Shah.  

„Die USA bleiben für unsere Unternehmen der zentrale Handelspartner außerhalb Europas. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Lieferketten weiter funktionieren und die Geschäfte laufen. Das gelingt nur, wenn wir uns trotz geopolitischer Spannungen regelmäßig austauschen und weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten“, betonte Schaurte-Küppers.  

Shah zeigte sich beeindruckt vom Industrie- und Logistik-starken Niederrhein. Die Generalkonsulin informierte sich insbesondere bei mittelständischen Unternehmern der Region, wie sich die aktuelle wirtschaftliche Lage auf sie auswirkt. Im Gespräch ging es aber auch um Themen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung und Energiewende.

„NRW ist mit seinen 1.800 US-Unternehmen und vielen lokalen Firmen, die in den USA investieren, ein wichtiger Partner für unser Konsulat. Es gibt viele Bereiche, in denen wir zusammenarbeiten können, um gemeinsam den Wohlstand zu steigern.“  

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger (2.v.l.) und IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers (3.v.r.) haben die amerikanische Generalkonsulin Preeti V. Shah (M.) in Duisburg empfangen. Gemeinsam mit US-Handelskonsul Jay Carreiro (M.l.) und Unternehmern vom Niederrhein tauschten sie sich über die wirtschaftspolitische Lage aus.  


Nationaler Veteranentag – ab sofort immer am 15. Juni!
Am 15. Juni 2025 findet der erste Nationale Veteranentag der Bundesregierung statt. Seine Einführung beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages. Als Tag der Anerkennung macht er auf die Bedeutung und die Leistung von Veteraninnen und Veteranen für Frieden, Freiheit, Demokratie und eine starke Gesellschaft aufmerksam. Der Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und Gesellschaft stärken. 


Die zentrale Festveranstaltung findet am 15. Juni 2025 ab 13 Uhr am Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ein unbeschwertes Fest für alle mit einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm, Musik, Fragerunden, Informationsangeboten und weiteren innovativen Formaten - ein Tag des Dialogs und des Miteinanders.

Der Deutsche Bundestag, Abgeordnete sowie das Amt des Wehrbeauftragten stellen sich gemeinsam mit Veteraninnen und cVeteranen vor. Zahlreiche Vereine und Verbände sind ebenfalls vertreten. Neben Verteidigungsminister Boris Pistorius wird auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als Schirmfrau an der Veranstaltung teilnehmen.

In ganz Deutschland laden Länder, Städte und Kommunen, Veteranenverbände und weitere Akteure zu vielfältigen Veranstaltungen ein. Die Veteranen und Veteraninnen freuen sich ganz besonders auf den persönlichen Austausch mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Auf der Homepage des Veteranentags (www.veteranentag.gov.de) sind weitere Informationen sowie das bundesweite Programm zu finden.

Beschluss des Deutschen Bundestages: aus der Mitte der Gesellschaft
Die Einführung des Nationalen Veteranentags beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages: Im April 2024 haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen, einen Nationalen Veteranentag einzuführen sowie die Versorgung von Veteraninnen und Veteranen und ihrer Familien zu verbessern.

Der Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und Gesellschaft stärken. “Wer für die Sicherheit und Freiheit unseres Landes alles gibt, der verdient mehr als Dankesworte. Der Deutsche Bundestag hat den Nationalen Veteranentag ins Leben gerufen. Wir möchten diesen Tag gemeinsam feiern. Unsere Veteraninnen und Veteranen verdienen Anerkennung, Respekt und Unterstützung.”

Julia Klöckner, Präsidentin des Deutschen Bundestag, Schirmfrau des Nationalen Veteranentages (Foto: Tobias Koch)

Akteure aus Politik und Verwaltung (Bund, Länder, Städte und Gemeinden), Veteranenverbände sowie gesellschaftliche Netzwerke sind neben der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag aktiv an der Umsetzung beteiligt.

Das Bundesministerium der Verteidigung, als Dienstherr aller aktiven Soldatinnen und Soldaten und mit seiner Schnittstelle zu den Veteranenverbänden über das Veteranenbüro der Bundeswehr, wurde mit der Koordinierung der Ausgestaltung beauftragt. Es geht um die Anerkennung derjenigen, die in letzter Konsequenz bereit sind, das Äußerste für andere zu geben, und die ihr Leib und Leben für unser Land einsetzen. Und es geht um ihre Familien. Boris Pistorius (SPD), Verteidigungsminister 


Stadtranderholung 2025 in Duisburg – Anmeldung noch möglich
Die Anmeldephase für die Duisburger Stadtranderholung in den Sommerferien läuft auf Hochtouren – und es gibt sogar noch freie Plätze. Die Stadtranderholung wird vom 4. bis 22. August angeboten. Voraussetzungen für die Teilnahme: Das Kind hat die 1. Klasse abgeschlossen, ist höchstens 13 Jahre alt und die letzten drei Wochen der Sommerferien sind noch nicht mit Urlaub verplant.

Wichtige Hinweise: Einige der 18 Standorte sind bereits ausgebucht. Anmeldungen sind generell noch bis zum 15. Juni möglich. Verfügbar sind unter anderem noch Plätze auf dem AWO-Bauspielplatz, am Ingenhammshof oder im Stadtpark Meiderich. Auch „Die Insel“, die „Alte Schmiede“ oder das Kinder- und Jugendzentrum Driesenbusch melden noch freie Plätze.

Informationen zu den Kosten und Anmeldemöglichkeiten auch an weiteren Standorten gibt es unter https://stadtranderholung-duisburg.easy2book.de/ Für Rückfragen steht das Team der Stadtranderholung telefonisch unter 0203 283 983110 gerne zur Verfügung.

RVR startet Besucherbefragungen an der Halde Rheinpreußen und am Lohheider See
Die Meinung der Naherholenden ist gefragt: Um Infrastruktur und Freizeitangebote auf der Halde Rheinpreußen in Moers und im Baerler Busch in Duisburg zu optimieren, führt der Regionalverband Ruhr (RVR) vom 13. bis 15. Juni eine Besucherbefragung durch. Die Interviewer sind an der Halde und am Lohheider See unterwegs.

Ziel der Befragungen ist es, Erkenntnisse zu Besucherstruktur und Freizeitaktivitäten sowie zu Nutzungshäufigkeit und Erreichbarkeit zu gewinnen. Der RVR bittet Besucherinnen und Besucher um ihre Mitwirkung, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten.

Die Befragung ist Teil einer übergreifenden Untersuchung des RVR zur Nutzung seiner Liegenschaften zwischen der Halde Rheinpreussen, dem Waldsee, dem Baerler Busch und dem Lohheider See. idr

Brückentag am 20. Juni: Wichtige Informationen zur Erreichbarkeit der Stadt

Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 20. Juni (Brückentag nach Fronleichnam), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr und der Städtische Außendienst, die wie gewohnt erreichbar sind. Das telefonische Servicecenter „Call Duisburg“ ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt.

Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Schulische Bildung, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Umweltamt, der Innendienst des Bürger- und Ordnungsamtes, die Ausländerbehörde, die Einbürgerungsbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus (wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte), sowie in großen Teilen das Jugendamt und das Stadtarchiv sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.

Eheschließungstermine vom Standesamt, die für diesen Tag vereinbart wurden, finden statt. Bestatter können sich erst am Montag, 23. Juni, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen. Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant.

Die Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse ist am Freitag, 20. Juni, und Samstag, 21. Juni, zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Open Libraries in Beeck, Wanheimerort und Vierlinden stehen Kundinnen und Kunden mit gültigem Ausweis an allen Tagen, auch am Feiertag, wie gewohnt zur Verfügung. Alle anderen Zweigstellen der Bibliothek bleiben geschlossen. Der Bücherbus fährt an diesem Tag nicht. Das Online-Angebot der Stadtbibliothek kann mit einem gültigen Bibliotheksausweis uneingeschränkt genutzt werden.

Die städtischen Bäder, das Museum der Deutschen Binnenschifffahrt sowie das Kultur- und Stadthistorische Museum haben an diesem Tag ebenso wie gewohnt geöffnet. Die Musik- und Kunstschule ist am 20. Juni geschlossen. Der Unterricht an der Volkshochschule findet statt. Die Geschäftsstellen der Volkshochschule sind geschlossen. Die gesamte Stadtverwaltung ist ab Montag, 23. Juni, wieder wie gewohnt erreichbar.

An Brückentagen können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich auch positive Effekte für die Umwelt.

Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen Einrichtungen:
Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de einsehbar oder können telefonisch unter (0203) 94000 über Call Duisburg erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich.

Rekordbeteiligung beim SpardaLeuchtfeuer
Jetzt abstimmen und Sport in Duisburg und der Umgebung fördern!

Der beliebte Online-Förderwettbewerb SpardaLeuchtfeuer ist in diesem Jahr mit einer Rekordbeteiligung gestartet: Aktuell machen bereits über 440 gemeinnützige Sportvereine mit – mehr als im vergangenen Jahr zum Abstimmungsstart. Weitere Bewerbungen sind noch bis zum 17. Juni 2025 möglich.

Ab sofort ist auf der Wettbewerbsseite www.spardaleuchtfeuer.de das Voting freigeschaltet. Dabei gibt es für die Vereine insgesamt 250.000 Euro zu gewinnen. Wer sich also für den Sport in Duisburg und der Umgebung einsetzen möchte, sollte jetzt aktiv werden und seine Stimme abgeben.

Die Abstimmung beim SpardaLeuchtfeuer 2025 ist gestartet!

„Den Erfolg des SpardaLeuchtfeuers tragen alle, die mitmachen: Sportvereine ebenso wie Abstimmende“, erklärt Dominik Kanders, Filialleiter der Sparda-Bank in Duisburg. „Ich freue mich riesig, dass sich so viele Vereine beteiligen – vor allem, weil wir aus organisatorischen Gründen diesmal kürzere Vorlaufzeiten haben.“

Das wirkt sich auch auf die Abstimmung aus: Das Voting endet bereits am 1. Juli 2025. Umso wichtiger, dass jetzt möglichst viele Menschen an der Abstimmung teilnehmen. Das ist ganz einfach über die Wettbewerbsseite möglich und lohnt sich: „Jeder Klick kommt letztlich dem lokalen Sport zugute“, betont Dominik Kanders. „Wir fördern die 150 Vereine mit den meisten Stimmen jeweils mit bis zu 6.000 Euro.“

Dabei sein und abstimmen – so funktioniert’s!
Wer das unterstützen möchte, sucht sich unter www.spardaleuchtfeuer.de seinen Lieblingsverein heraus, gibt die eigene Mobilfunknummer ein und erhält per SMS kostenlos einen Abstimmcode. Mit diesem lässt sich innerhalb von 48 Stunden für den Favoritenverein abstimmen.

Neu in diesem Jahr: Nach Abgabe der Stimme öffnet sich ein Fenster mit drei Fragen. Damit können die Abstimmenden helfen, den Wettbewerb weiterzuentwickeln. Neben Altersgruppe und einer möglichen Vereinsmitgliedschaft geht es darum, wie die Teilnehmenden auf den Wettbewerb aufmerksam geworden sind. „Die häufig ehrenamtlich getragenen Vereine brauchen einfach noch viel mehr Sichtbarkeit – dazu wollen wir gerne beitragen“, berichtet der Filialleiter.

Nicht vergessen: Lieblingsverein auf Instagram nominieren
Aktuell hilft in diesem Fall einfach: Weitersagen! Bewerbungen von gemeinnützigen Sportvereinen aus Duisburg und der Umgebung sind bis zum 17. Juni um Mitternacht möglich. Noch mehr Aufmerksamkeit verspricht der ebenfalls ab sofort startende Instagram-Sonderpreis.

Auch hier lohnt es sich, mitzumachen: Dafür einfach @spardawest auf Instagram folgen und per Kommentar den Lieblingsverein unter dem Gewinnspiel-Post nominieren. Die so ins Spiel gebrachten Vereine haben die Chance auf einen von zehn mit 1.000 Euro dotierten Sonderpreisen. Auch für die Kommentierenden ist etwas im Lostopf: Insgesamt gibt es zehn Sportartikel-Gutscheine zu gewinnen.

Das SpardaLeuchtfeuer wird also auf allen Kanälen von einer starken Gemeinschaft getragen. Das gilt auch für die Preisgelder: Diese stammen aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West und werden damit von den Sparerinnen und Sparern finanziert.

Dominik Kanders: „Es sind also sehr viele Menschen daran beteiligt, die Sportvereine zu unterstützen. Jetzt setze ich darauf, dass möglichst viele dieses Feuer weitergeben, Vereine in Duisburg und der Umgebung zum Mitmachen aktivieren, abstimmen und auf Instagram vorbeischauen.“  Mehr Informationen unter www.spardaleuchtfeuer.de


ACV stellt kostenlose Verkehrsfibel für Grundschulkinder bereit
27.235 – so viele Straßenverkehrsunfälle mit Kindern unter 15 Jahren erfasste das Statistische Bundesamt im Jahr 2023. Zwar ist diese Zahl gegenüber den frühen 1990er-Jahren nahezu halbiert, jedoch zeigen die jüngsten Erhebungen wieder einen leichten Anstieg. Ein alarmierender Trend, dem aktiv begegnet werden muss.

Grundschulkinder mit der ACV Verkehrsfibel bei einer Verteilaktion des Hefts in der Johannesschule in Köln-Höhenhaus / Bildrechte:ACV, Foto: Jürgen Naber

Zum Kindersicherheitstag 2025 macht der ACV Automobil-Club Verkehr deutlich: Kinder brauchen besonderen Schutz und gezielte Unterstützung im Straßenverkehr. ACV Lernheft für Kinder: Spielerisch Verkehrssicherheit vermitteln Der ACV setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr ein. Bereits 2020 startete der Club eine Kampagne gegen Elterntaxis.

Aktuell führt er sein Engagement mit der 2024 ins Leben gerufenen Initiative Schulweg-Champions fort. Im Mittelpunkt steht dabei ein in Kooperation mit der Polizei Köln entwickeltes Lernheft für Kinder im Alter von fünf bis acht Jahren. Das Heft vermittelt wichtige Verkehrsregeln auf spielerische Weise und bietet Eltern und Bezugspersonen wertvolle Tipps zur Förderung der Verkehrskompetenz ihrer Kinder.

 Angelehnt an das Maskottchen des ACV begleiten die Kinder im Lernheft den kleinen Pfau Pavo durch sein „Schulwegabenteuer“. Dort erlebt er verschiedene Verkehrssituationen, denen auch Kinder auf ihrem Schulweg begegnen können. Dabei werden zunächst grundlegende Verhaltensregeln wie das Stehenbleiben am Bordstein vermittelt, bevor komplexere Szenarien wie das Überqueren einer Straße zwischen parkenden Autos behandelt werden.

Die Bildergeschichte wird durch Sprechblasen, Ausmalbilder und Rätsel ergänzt, die das Verständnis der Kinder vertiefen. Bezugspersonen erhalten über ausführlichere Erklärtexte hilfreiche Zusatzinformationen. Kostenlose Verteilung – bundesweit und mehrsprachig Seit Beginn der Initiative verteilt der ACV die Schulfibel auf vielfältige Weise kostenlos: In Köln wurden Grundschulen im Rahmen einer groß angelegten Aktion direkt versorgt.

Auch bei Veranstaltungen wie dem Weltkindertagsfest in Köln kam das Heft zum Einsatz. Darüber hinaus bringen die 76 bundesweit aktiven ACV Ortsclubs das Lernheft in viele Regionen Deutschlands. Das Heft steht außerdem auf der ACV Website kostenlos zum Download bereit – auch in mehreren Fremdsprachen sowie in einer Version auf Kölsch.

Für Schulklassen kann im ACV Shop ein kostenloser Klassensatz mit 30 Exemplaren bestellt werden. Die Polizei Köln, die den ACV bei der inhaltlichen Entwicklung fachlich umfassend beraten hat, sieht in der Verkehrsfibel ein wertvolles Instrument für die Präventionsarbeit in Kitas und Grundschulen.

ACV Geschäftsführer Holger Küster ordnet die Initiative ein: „Mit Schulweg-Champions möchten wir Kinder frühzeitig dabei unterstützen, Verkehrsregeln zu lernen und gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu erkennen. Wir setzen dabei in unserem Lernheft bewusst auf eine kindgerechte und fantasievolle Geschichte, die den Kindern ermöglicht, aktiv mitzuwirken.

Gleichzeitig legen wir großen Wert auf fachliche Fundierung, die auch durch unsere enge Zusammenarbeit mit der Polizei Köln sichergestellt ist.“ Weitere Informationen zur Initiative Schulweg-Champions gibt es unter: www.acv.de/schulweg-champions


Stadtführung: „Stadtgeschichte draußen – Nachkriegsmoderne in Duissern“
Die Veranstaltungsreihe „Stadtgeschichte draußen“ wird am Donnerstag, 12. Juni, um 17 Uhr mit einer Führung zur „Nachkriegsmoderne in Duissern“ fortgesetzt. Treffpunkt ist an der Lutherkirche, Martinstraße 39, in Duissern. Annika Enßle vom Stadtarchiv richtet bei dem Rundgang den Blick auf jene Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden.

Ihre Anwesenheit zwischen den bürgerlichen Altbauten bezeugt nicht nur die Kriegszerstörung, sondern auch den rasanten Wiederaufbau des Stadtteils. Die Stilmerkmale und Entstehungsumstände dieser Bauten der sogenannten Nachkriegsmoderne überliefern den kulturellen Wandel und die Zukunftsvorstellung der Nachkriegszeit.

Bei der Veranstaltungsreihe laden Stadtarchiv und „Mercators Nachbarn“ gemeinsam zu historischen und kunstgeschichtlichen Rundgängen durch die Stadt ein. Die Teilnahme ist kostenfrei.


Zentrum für Erinnerungskultur: Lesung „Spielfeld der Herrenmenschen – Kolonialismus und Rassismus im Fußball“ mit Ronny Blaschke
Das Zentrum für Erinnerungskultur lädt am Donnerstag, 12. Juni, um 18 Uhr in den Räumlichkeiten des Stadtarchives am Karmelplatz 5 (Innenhafen) zu einer Lesung mit Ronny Blaschke aus seinem Buch „Spielfeld der Herrenmenschen. Kolonialismus und Rassismus im Fußball“ ein.

Foto Sebastian Wells

Der Journalist und Buchautor beleuchtet in seiner Arbeit die dunklen Seiten der Fußballgeschichte und untersucht, wie Kolonialismus und Rassismus auch in der Welt des Sports verankert sind. Die Lesung findet in Kooperation mit dem Festival für Fußballliteratur „Nachspielzeit“ statt und wird von dem Duisburger Sportler und Berater Bülent Akşen, moderiert.

Die Veranstaltung bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der historischen und aktuellen Bedeutung von Rassismus im Fußball und regt zum Nachdenken und Diskutieren an. Der Eintritt ist frei. Es wird um vorherige Anmeldung per E-Mail an zfe@stadtduisburg.de gebeten.


Duisburg: NGG ruft zur Gründung von Betriebsräten auf
Viele der 8.680 Unternehmen in Duisburg haben ein „Betriebsrats-Vakuum“

Einer sollte dem Chef immer sagen, was Sache ist: In Duisburg arbeiten rund 203.500 Beschäftigte in rund 8.680 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten in Duisburg haben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jedes ‚Betriebsrats-Vakuum‘ eine vertane Chance“, sagt Adnan Kandemir von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

NGG-Foto | Florian Göricke

Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über die Arbeitszeit bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden. Und genauso um die Beschäftigten, denen die Arbeit über den Kopf wächst“, sagt Kandemir. Ein Betriebsrat sei das „Scharnier zwischen Belegschaft und Chefetage – ein Sprachrohr der Beschäftigten gegenüber dem Chef“, so der Geschäftsführer der NGG Nordrhein.

Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen in Duisburg spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Dazu zähle etwa das Abrücken von der täglichen Höchstarbeitszeit, das Auswirkungen auf viele Betriebe in Duisburg haben werde, so die NGG Nordrhein.

„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Adnan Kandemir. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.

Die NGG Nordrhein appelliert daher an die Unternehmen in Duisburg, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Kandemir.

Dort, wo es bereits einen Betriebsrat gebe, werde dieser im kommenden Jahr neu gewählt. Wer jetzt aber in Duisburg einen Betriebsrat gründe, stelle damit schon heute die Weichen für die nächsten fünf Jahre: Denn neu gegründete Betriebsräte würden nicht bei den regulären Betriebsratswahlen im kommenden Jahr erneut zur Wahl stehen, sondern erst 2030. Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Nordrhein bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an: region.BGOberhausen@ngg.net oder (0208) 305 82 12.

Parkkonzert im Jubiläumshain: Bläsersymphonie der Abtei Hamborn
Die beliebte Parkkonzertreihe im Jubiläumshain setzt sich am kommenden Sonntag, 15. Juni, um 11 Uhr mit der Bläsersymphonie der Abtei Hamborn fort. Das 2020 gegründete symphonische Blasorchester zeichnet sich durch eine große Besetzung mit allen Holz- und Blechblasinstrumenten sowie Schlagwerk und Kontrabässen aus.

Aber auch außergewöhnliche Instrumente sind im Orchester vertreten – wie die Celesta. Das gespielte Repertoire reicht von Unterhaltungsmusik über Filmmusik bis hin zu Originalkompositionen in den oberen Schwierigkeitsgraden. Der Eintritt ist frei. Auch in diesem Jahr werden die Parkkonzerte wieder vom Lions-Clubs Duisburg-Hamborn unterstützt.

Aktuelle Informationen gibt es auch im Internet unter: https://www.facebook.com/ParkkonzerteHamborn. Weitere Konzerttermine:
22. Juni Bandonion Freunde Essen
29. Juni Musikvereinigung Du-West DSB e.V.
6. Juli Shanty Chor Duisburg-WSP NRW
13. Juli Blasorchester Lohmühle e.V.

Swingfoniker-Chor lädt zur musikalischen Reise ein
Kartenvorverkauf für das Konzert in der Marxloher Kreuzeskirche startet Die Marxloher Kreuzeskirche wird 120 Jahre alt, und der Chor „Swingfoniker“, der schon oft zu Gast in dem Gotteshaus war, feiert den Kirchengeburtstag zum Abschluss der Festwoche mit einem großen Konzert. Karten gibt´s jetzt im Vorverkauf. 

Das Programm hat Chorleiter Lutz Peller unter das Motto „Lieder bauen Brücken – gerade in schwierigen Zeiten“ gestellt: In einer Zeit weltweiter „schräger Töne“ setzen die Swingfoniker auf vielstimmigen Wohlklang und nehmen ihre Zuhörer musikalisch mit auf eine Reise: von Irland bis Schottland, von England bis Amerika. Lieder der alten Heimat begegnen denen der neuen Welt.

Im Repertoire sind wie gewohnt Filmtitel und moderne Songs u.a. von Coldplay und Paul McCartney. Für programmatische Abwechslung sorgen die Männerformation und das Damen-Duo KlangPur. Die Evangelische Bonhoeffer Gemeinde Marxloh-Obermarxloh lädt zum Konzert in der Kreuzeskirche ein, Kaiser-Friedrich-Str. 40, am Sonntag, 22. Juni 2025, 17 Uhr; Einlass ist um 16.30 Uhr.

Karten zum Preis von 12 Euro sind im Gemeindebüro an der Lutherkirche, Wittenbergerstr. 15, nach dem Sonntagsgottesdienst um 12 Uhr und beim Chorvorstand unter 0163-2998500 erhältlich. Infos zu den Swingfonikern gibt es im Netz unter www.swingfoniker.de, zur Festwoche und zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.bonhoeffer-gemeinde.org.

 Swingfoniker (Foto: www.swingfoniker).

Gemeinde-Café Dreivierteltakt in Wanheimerort
Die Evangelische Rheingemeinde Duisburg öffnet zum Monatsausklang das „Café Dreivierteltakt“, bei dem Seniorinnen und Senioren zu Kaffee, Tee und Kuchen zusammenkommen, die Begleit-Musik genießen, dazu schunkeln und sogar tanzen. Für den guten Ton sorgt Frank Rohde, der zu seinem Spiel an der elektronischen Orgel auch singt.

Es gibt dabei nicht nur Klänge im Dreivierteltakt, doch alle Lieder haben Rhythmus und sind vielen bekannt. Das nächste gesellig-musikalische Treffen im Beratungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Wanheimerort, Paul-Gerhardt-Straße 1, ist am Samstag, 21. Juni 2025 um 15 Uhr.

Es hat das Thema "Karneval" und Besucherinnen und Besucher sind gerne im Kostüm gesehen, Pflicht ist die Verkleidung jedoch nicht. Bei sieben Euro Eintritt sind Kaffee und Kuchen inbegriffen; Anmeldungen sind bei Maria Hönes telefonisch möglich (Tel.: 0203 770134).  

Frank Rohde an seinem Keyboard (Foto: Maria Hönes)




Atypische Beschäftigung 2024 weiter rückläufig
• Der Anteil atypisch Beschäftigter sinkt 2024 auf 17,2 %
• Beschäftigungszuwachs bei der Normalbeschäftigung, insbesondere bei Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden
• Drei von vier Kernerwerbstätigen (74,8 %) sind normalbeschäftigt, weitere 8 % selbstständig

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag der Anteil atypisch Beschäftigter an allen Kernerwerbstätigen im Jahr 2024 bei 17,2 %. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er Jahre an.

Atypische Beschäftigung umfasst Arbeitsverhältnisse außerhalb der Normalbeschäftigung, also keine unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche. Normalbeschäftigte üben ihre Tätigkeiten zudem nicht in Leih- oder Zeitarbeit aus.

Im Jahr 2010 hatte der Anteil atypisch Beschäftigter noch bei 22,6 % gelegen. In diesem Zeitraum ist bei allen Formen der atypischen Beschäftigung ein Rückgang zu verzeichnen: Der Anteil befristet Beschäftigter sank von 8,1 % auf 5,9 %, der von Teilzeitbeschäftigten bis 20 Wochenstunden von 14,1 % auf 10,9 % und der von geringfügig Beschäftigten von 7,2 % auf 4,2 %.

Zeitarbeit erreichte 2017 seinen größten Beschäftigungsanteil mit 2,5 %. Im Jahr 2024 lag er bei 2,1 %. Der auch 2024 deutlich höhere Anteil von Frauen in atypischer Beschäftigung von 25,0 % gegenüber den 10,2 % bei den Männern lag vor allem an der Teilzeitbeschäftigung mit einem Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche.

19,4 % der Frauen in Kernerwerbstätigkeit gingen einer solchen Beschäftigung nach, aber nur 3,4 % der Männer. Zudem waren Frauen mit 6,5 % deutlich häufiger geringfügig beschäftigt als Männer (2,2 %). Dabei sind die Anteile entsprechend teilzeitbeschäftigter Frauen seit 2010 von 26,3 % um knapp 7 Prozentpunkte zurückgegangen.

Ebenso sank ihr Anteil in geringfügiger Beschäftigung von 12,0 % um 5,5 Prozentpunkte. Der Anteil atypisch Beschäftigter Frauen insgesamt ging zwischen 2010 und 2024 von 34,2 % sogar um 9,2 Prozentpunkte zurück. Demgegenüber gab es bei den Männern wenig Veränderungen. Ihr Anteil atypisch Beschäftigter sank im selben Zeitraum von 12,7 % nur um 2,5 Prozentpunkte.

Drei von vier Kernerwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis Knapp drei von vier (74,8 %) Kernerwerbstätigen waren 2024 in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt. Im Jahr 2010 war der Anteil mit 65,8 % noch deutlich geringer.

Der Anstieg ist unter anderem auf die Teilzeitbeschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden zurückzuführen, deren Anteil zwischen 2010 und 2024 von 7,3 % auf 14,1 % gestiegen ist. Entsprechend dem höheren Frauenanteil in atypischer Beschäftigung lag ihr Anteil an Normalbeschäftigten 2024 bei 69,1 %, während Männer in 79,8 % der Fälle normalbeschäftigt waren.

Auch im Rahmen von Normalarbeit waren Frauen häufiger als Männer in substanzieller Teilzeit mit mehr als 20 Wochenarbeitsstunden. Das traf 2024 auf immerhin jede vierte kernerwerbstätige Frau (25,1 %) zu, während es nur 4,2 % der Männer waren.

Gegenüber dem Rückgang bei Teilzeit in atypischer Beschäftigung der Frauen hat ihr Anteil in der substanziellen Teilzeit deutlich zugelegt. Er stieg seit 2010 von 14 % um gut 11 Prozentpunkte. Der Anteil der Selbstständigen unter den Kernerwerbstätigen lag 2024 bei 7,9 %. Ihr Anteil ist seit 2010 langsam und kontinuierlich von 11,1 % um gut 3 Prozentpunkte gesunken.

Die strukturelle Verschiebung am deutschen Arbeitsmarkt zeigt sich mit Blick auf die absoluten Zahlen noch deutlicher. Während zwischen 2010 und 2024 fast 4,8 Millionen Normalbeschäftigte hinzugekommen sind, ging die Zahl der atypisch Beschäftigten um rund 1,5 Millionen zurück.

291 955 Einbürgerungen im Jahr 2024
• Zahl der Einbürgerungen steigt um 46 % zum Vorjahr auf neuen Höchststand
• Syrien bleibt mit 28 % das häufigste Herkunftsland von Eingebürgerten
• Besonders hohe Anstiege bei Einbürgerungen russischer und türkischer Staatsangehöriger

Im Jahr 2024 haben 291 955 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Einbürgerungen somit gegenüber dem Vorjahr um 91 860 oder fast die Hälfte (+46 %) auf einen neuen Höchststand: Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es mehr Einbürgerungen.

Am häufigsten wurden im Jahr 2024 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (83 150 oder 28 %) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Personen mit türkischer (22 525 oder 8 %), irakischer (13 545 oder 5 %), russischer (12 980 oder 4 %) und afghanischer (10 085 oder 3 %) Staatsangehörigkeit.

Unter den fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen prozentual am stärksten: Während im Jahr 2023 nur etwa 1 995 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, waren es 2024 mit 12 980 Personen mehr als sechsmal so viele (+551 %).

Die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger hat sich im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+11 790 oder +110 %) und stieg damit absolut gesehen noch stärker als die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen.

Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg gegenüber dem Vorjahr um 7 665 oder 10 %. Bei der Interpretation der Ergebnisse sind rechtliche Änderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen, die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen sind.

So ist nach neuer Rechtslage eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren (§ 10 Abs. 1 StAG) möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 StAG). Zudem ermöglicht das Gesetz generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit.

7 % aller Einbürgerungen 2024 nach Nachweis besonderer Integrationsleistungen
Im Jahr 2024 waren Einbürgerungen nach § 10 Abs. 1 StAG zusammen mit den Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (§ 10 Abs. 2 StAG) mit einem Anteil von 86 % aller Einbürgerungen mit Abstand die häufigsten Einbürgerungsformen.

Etwa 7 % der Einbürgerungen erfolgten nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer durch besondere Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 StAG). Im Jahr 2023, als noch durchgängig längere Mindestaufenthaltsdauern für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorausgesetzt wurden, hatten 67 % der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 10 Abs. 1 StAG oder als Miteinbürgerung nach § 10 Abs. 2 StAG erhalten.

Demgegenüber erhielten 22 % der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund des Nachweises besonderer Integrationsleistungen nach § 10 Abs. 3 StAG.

Unterschiedliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung je nach Staatsangehörigkeit
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag im Jahr 2024 bei 11,8 Jahren und somit leicht über dem Vorjahreswert von 10,9 Jahren. Bei syrischen Staatsangehörigen betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 7,4 Jahre (2023: 6,8 Jahre).

Damit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass Syrerinnen und Syrer, die während der Fluchtmigration in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, häufig eine Einbürgerung beantragen, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen. Türkische Staatsangehörige hielten sich hingegen zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Durchschnitt bereits 23,1 Jahre in Deutschland auf (2023: 23,3 Jahre).

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer russischer Staatsangehöriger lag bei 14,5 Jahren (2023: 14,4 Jahre). Zusammen mit dem vergleichsweise geringen Anteil an Einbürgerungen, die im Jahr 2023 unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgt sind (23 %), lässt dies vermuten, dass weniger die für eine Einbürgerung erforderliche verkürzte Aufenthaltsdauer, sondern eher die Neuregelung zum Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit zum deutlichen Anstieg von Einbürgerungen russischer Staatsangehöriger im Jahr 2024 beigetragen hat.

Irakische und afghanische Staatsangehörige hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung durchschnittlich 8,7 beziehungsweise 8,9 Jahre (2023: 8,8 bzw. 9,2 Jahre) in Deutschland auf.

Höchste Einbürgerungsquote bei staatenlosen Personen
Die Einbürgerungsquote zeigt, welcher Anteil der in Deutschland lebenden Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit im jeweiligen Jahr eingebürgert wurde. Von den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten unter allen Einbürgerungen wiesen Syrerinnen und Syrer 2024 die höchste Einbürgerungsquote auf: 9 % der zu Jahresbeginn in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen erwarben im Laufe des Jahres die deutsche Staatsangehörigkeit.

Auf einem niedrigeren Niveau lagen die Einbürgerungsquoten der Irakerinnen und Iraker (6 %) und Russinnen und Russen (5 %). Obwohl Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit die zweitgrößte eingebürgerte Gruppe darstellen, wiesen diese nur eine Einbürgerungsquote von 2 % auf.

Die höchste Einbürgerungsquote wies die Gruppe der staatenlosen Personen auf. Über ein Fünftel (22 % oder 4 130) der zu Beginn des Jahres 2024 in Deutschland lebenden staatenlosen Personen erwarben bis Jahresende die deutsche Staatsangehörigkeit.