21. Juni: Tag des Sonnenschutzes - Gut geschützt den Sommer
genießen Sommerzeit ist Sonnenzeit. Die wärmenden
Strahlen locken an die frische Luft: Beim Spazierengehen und
Radfahren, bei der Gartenarbeit oder im Freibad sollte der
Sonnenschutz nicht vergessen werden. Anlässlich des Tages des
Sonnenschutzes am 21. Juni 2025 informiert die Krebsgesellschaft
Nordrhein-Westfalen e.V. über das gesunde Sonnenbaden.
„Grundsätzlich gilt: Setzen Sie sich nicht zu lang, zu intensiv und
nicht ungeschützt den Sonnenstrahlen aus“, empfiehlt Friederike
Kreuzwieser, Leitung Prävention bei der Krebsgesellschaft NRW e.V.:
„Sofern Sie das können, kombinieren Sie den morgendlichen Blick auf
das Smartphone im Sommer gleich mit einem Check des UV-Indexes in
Ihrer Wetter-App.“ Bereits ab einem UV-Index von 3 sollte die Haut
mithilfe von Textilien und Sonnencreme vor der Sonne geschützt
werden. Ab einem UV-Index von 6 ist dieser Schutz unbedingt
erforderlich.
Zusätzlich sollte in der Mittagszeit Schatten
aufgesucht werden. Bei UV-Index-Werten über 8 sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen nötig – bis hin zum Vermeiden des Aufenthaltes im
Freien. Ein unzureichender Schutz vor der ultravioletten Strahlung
der Sonne kann die Haut langfristig schädigen und ist die
Hauptursache von Hautkrebserkrankungen. „Eine zu intensive Belastung
mit UV-Strahlung wird auf das „Sonnenkonto“ der Haut verbucht“, so
Kreuzwieser: „Im Gegensatz zum Bankkonto können wir von diesem
„persönlichen Sonnenkonto“ nichts abbuchen. Ist es „voll“, kann es
zu Hautkrebserkrankungen kommen.“
Besonders schutzbedürftig
sind Kinder. Ihre Haut ist noch sehr dünn und verfügt noch nicht
über natürliche Mechanismen, sich vor der UV-Strahlung zu schützen.
Jeder einzelne Sonnenbrand in der Kindheit erhöht das Risiko, später
im Leben an Hautkrebs zu erkranken. Auch ohne Sonnenbrand kann eine
regelmäßige, längere Sonneneinstrahlung in den ersten Lebensjahren
zu Schäden und damit langfristig zu Hautkrebs führen. Ein „gesundes
Sonnenbaden“ ist möglich, wenn einige Regeln beachtet werden.
Die Krebsgesellschaft NRW e.V. empfiehlt: Meiden Sie die
intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Halten Sie sich in
dieser Zeit in Innenräumen oder im Schatten auf (im Schatten trifft
noch fast die Hälfte der direkten UV-Strahlung auf die Haut).
Schützen Sie Ihre Haut durch angemessene Bekleidung. Je dichter und
dunkler ein Stoff ist, desto besser ist der Schutz vor der
UV-Strahlung. Schultern, Knie und Kopf sollten bedeckt sein.
Besonders beliebt ist speziell gekennzeichnete UV-Schutzkleidung.
Diese verlängert die natürliche Eigenschutzzeit der Haut, bietet
aber keinen vollständigen Schutz.
Schützen Sie nicht
bekleidete Hautpartien mit Sonnencreme. Verwenden Sie die
Sonnenschutzmittel großzügig und wählen Sie einen hohen
Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher). Tragen Sie die Creme
mindestens 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien auf. Regelmäßiges
nachcremen ist wichtig, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Schützen Sie besonders „Sonnenterassen“, auf die die Sonne häufig
scheint. Dies sind Ohren, Stirn, Nase, Lippen, Nacken, Schultern und
Fußrücken. Schützen Sie die Augen durch eine Sonnenbrille oder eine
Kopfbedeckung mit langem Schirm. Kinder im ersten Lebensjahr
gehören nicht in die direkte Sonne!
Diese Tipps gelten für
die Zeit von April bis September, wenn die Sonneneinstrahlung
besonders intensiv ist – auch bei bewölktem Himmel.
Weitere
Informationen zum Thema bietet die Website der Krebsgesellschaft NRW
e.V. sowie die Broschüre „Krebs ausschalten. Mit den richtigen
Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung“, die kostenfrei unter
https://www.krebsgesellschaftnrw.de/infomaterial/ bestellt werden
kann. Über den Webshop gibt es ebenfalls kostenfreie Broschüren und
Flyer zum Sonnenschutz und zur Hautkrebs-Früherkennung in Leichter
Sprache.
Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. Die
Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. ist seit 1951
Anlaufstelle, wenn es um Krebserkrankungen in NRW geht. Das gilt
sowohl für die Stärkung der Gesundheitsvorsorge, damit weniger
Menschen erkranken, als auch für die direkte Hilfe, wenn Krebs
diagnostiziert wird. Hier benötigen viele Betroffene und Angehörige
begleitenden Rat, um die Krankheit besser zu bewältigen.

Mit einer telefonischen Erstauskunft für ganz Nordrhein-Westfalen
sowie Beratungsangeboten an den Standorten Bochum, Düsseldorf, Olpe
und im Rhein-Erft-Kreis sorgt der Verein dafür, dass Ratsuchende
kostenfreie Beratung erhalten.
Die Krebsgesellschaft NRW
e.V. ist gemeinnützig und unabhängig von wirtschaftlichen
Interessen. Um auch in Zukunft das Engagement für Menschen mit Krebs
sowie die Krebsprävention fortzuführen, ist der Verein auf Spenden
und Förderungen angewiesen. Spendenkonto bei der Stadtsparkasse
Düsseldorf IBAN DE63 3005 0110 0010 1514 88
Zecken: Klein, aber gemein · Wie kann man sich
schützen? · Dauerschädigung durch Zeckenbiss:
Unfallversicherung hilft Eine Zecke ist klein, lautlos und
gefährlich. Mit FSME – einer gefährlichen Form der
Hirnhautentzündung - und Borreliose überträgt sie Krankheiten, die
im schlimmsten Fall lebensbedrohlich werden können. Milde Winter und
steigende Temperaturen lassen die Plagegeister zudem immer früher
aktiv werden. Wer sich in der freien Natur aufhält, muss mit
Zeckenbissen rechnen.

In Wiesen und an Waldrändern fühlen sich Zecken leider wohl. Foto:
HUK-COBURG
Wohl fühlen sich die Plagegeister vor allem im
Gebüsch, in lichtem Unterholz, an Waldrändern und im hohen Gras.
Besonders heimtückisch ist, dass sich der winzige Parasit oftmals
unbemerkt beim Wirt einnistet. Bei Menschen setzen sich die
Blutsauger bevorzugt in Achselhöhlen, Leistengegend, Kniebeugen,
Bauchnabel und Haaransatz. Dort durchstechen sie die Haut ihrer
Opfer und saugen sich fest.
Das Sekret, das sie dabei in die
Wunde spritzen, wirkt gerinnungshemmend und betäubend. Bis eine
Zecke satt ist, können durchaus mehrere Tage vergehen. Gebissen und
dann … Krankheitserreger werden meist nicht direkt nach dem Stich,
sondern oft erst Stunden später übertragen.
Eine gezielte
Zeckensuche nach einem Aufenthalt im Freien hilft, die lästigen
Blutsauger zu finden und rasch zu entfernen: Experten empfehlen, den
Parasiten hautnah mit einer Pinzette oder Zeckenzange anzufassen, um
ihn danach mit möglichst wenig Druck herauszudrehen. Der Kopf darf
nicht steckenbleiben. - Von alten Hausmitteln wie Klebstoff oder
Öl sollte man die Finger lassen. Sie helfen nicht, sondern schaden
eher, denn im Todeskampf spritzt die Zecke oft Krankheitserreger in
die Wunde. Gegen FSME schützt eine Impfung.
Die HUK-COBURG
Versicherung warnt aber auch vor Borreliose: Einer
Bakterieninfektion, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen
kann, bis hin zur Invalidität. Darum sollte die Einstichstelle
ungefähr vier Wochen lang im Auge behalten werden. Sobald sich rote
Flecken zeigen, ist ein Arzttermin wichtig. Kommt es zur Erkrankung
mit Dauerschädigung, ist es gut, vorgesorgt zu haben.
Eine
private Unfallversicherung hilft. Allerdings schließt nicht jeder
Vertrag einen Zeckenbiss und seine Folgen automatisch mit ein. Um
auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich bei seinem Versicherer
nach dem Umfang seines Versicherungsschutzes erkundigen.
EU sagt dem illegalen Welpenhandel den Kampf an
ENVI-Berichterstatterin Ripa: „Tierfabriken und skrupellosen
Geschäftemachern das Handwerk legen!“ Kranke, unterernährte,
misshandelte, viel zu junge Tiere - der illegale Haustierhandel
sorgt in Europa für erschreckende Missstände. Häufig zieht sich die
Spur des Leides durch mehrere Länder.
 Foto:
Condoleza/Pixabay CC/PublicDoman
2023 hatte die
EU-Kommission daher den Verordnungsentwurf „Wohlergehen von Hunden
und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ vorgelegt. Diesen hat das
Europaparlament nun mit 457 Ja- und 17 Nein-Stimmen sowie 86
Enthaltungen angenommen und ihn zugunsten des Tierwohls weiter
verschärft. Die saarländische Europaabgeordnete Manuela Ripa
(ÖDP/EVP) hat als Berichterstatterin des Umweltausschusses ENVI an
dem Gesetz mitgearbeitet.
Dank der ENVI-Anträge konnten die
lückenhaften Vorschläge der Kommission und des federführenden
AGRI-Ausschusses deutlich verbessert und viele Schlupflöcher
gestopft werden. Jetzt beginnen Trilog-Verhandlungen mit Kommission
und Ministerrat. Manuela Ripa kommentiert das Ergebnis der
Plenarabstimmmung: „Es geht um Missstände in einer äußerst
gewinnträchtigen Branche: 1,3 Milliarden Euro werden in Europa
jährlich mit dem Verkauf von Katzen und Hunden umgesetzt. Im Kampf
gegen illegalen Tierhandel ist die neue EU-Verordnung ein riesiger
Schritt in die richtige Richtung.
Neben dem illegalen Handel
geht es auch um allgemeine Tierschutzstandards in Europa: Zum ersten
Mal überhaupt gibt sich die EU einheitliche Schutzvorschriften für
Katzen und Hunde, etwa Beschränkungen der Qualzucht oder eine gute
ärztliche Versorgung vor dem Verkauf.“
Kernstück des
Gesetzes ist eine weit reichende Chip-Pflicht: In einer ersten Phase
müssen Züchter und Händler alle Hunde und Katzen chippen, die sie in
der EU auf den Markt bringen. Ein System aus miteinander verknüpften
nationalen Datenbanken sorgt dafür, dass die Käufer und Behörden
zurückverfolgen können, woher ein Tier stammt.
Die
Rückverfolgbarkeit hilft im Kampf gegen illegale Geschäftemacherei,
tierquälerische Welpenfabriken und die Ausbreitung von
Tier-Mensch-Krankheiten wie Tollwut. Sie entlastet auch Tierheime
und Kommunen. In einer zweiten Phase sollen auch private
Tierbesitzer der Chip-Pflicht unterliegen. Es gilt eine
Übergangsfrist von fünf Jahren für Hunde und von zehn Jahren für
Katzen.
„Das ist ein großartiges Abstimmergebnis des
Parlaments - jetzt müssen EU-Kommission und Ministerrat im Trilog
zustimmen“ unterstreicht Ripa. „Eine allgemeine Chip-Pflicht ist
wichtig, um Schlupflöcher in der Kette der Rückverfolgbarkeit zu
schließen. Illegale und skrupellose Händler tarnen sich sehr gerne
als Privatleute. Außerdem wird es dann schwieriger, Tiere
auszusetzen, und einfacher, verloren gegangene Tiere
zurückzubringen. Tierheime fordern diese Chip-Pflicht schon lange,
und auch viele Kommunen und etliche EU-Länder haben sie schon.“
„ich freue mich außerdem riesig, dass das Parlament den Verkauf
von Katzen und Hunden in Zoohandlungen verbieten will“, so Ripa.
„Der Text enthält auch eine verbindliche Klausel zu einer
sogenannten Positivliste. Wird sie Wirklichkeit, dürften nur noch
Tiere als Haustiere verkauft werden, die auf der Liste stehen - eine
sehr wichtige Maßnahme gerade zum Schutz von Wildtieren! Die
EU-Kommission muss jetzt endlich liefern und eine solche Liste
erstellen.“
Impulse für Kreislaufwirtschaft, Ressourcensicherheit und
Innovation. Der TÜV-Verband begrüßt die gestrige
politische Einigung im Rat der Europäischen Union zur Neufassung der
EU-Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV
Directive). Damit setzt die EU aus Sicht des TÜV-Verbands ein
starkes Zeichen und übernimmt international eine Vorreiterrolle beim
Recycling und dem Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
Angesichts knapper werdender Ressourcen ist das ein
wichtiger Schritt für den Umwelt- und Wirtschaftsstandort Europa.
„Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen funktioniert nur, wenn
Umweltziele mit technischer Machbarkeit Hand in Hand gehen“, sagt
Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband.
„Besonders beim geplanten Digital Circularity Vehicle Pass
müssen Interoperabilität, Datenqualität und Fälschungssicherheit
gewährleistet sein.“ Ein zentrales Ziel der neuen Verordnung ist es,
bereits beim Fahrzeugdesign das spätere Recycling mitzudenken – ein
Ansatz, der bisher oft gefehlt hat. Darüber hinaus schreibt die
Verordnung vor, den Einsatz von Rezyklaten – also bereits recycelten
Materialien, insbesondere Kunststoffen – schrittweise zu erhöhen.
Mit diesen Vorgaben setzt die EU klare Anreize für eine
Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugsektor. Zugleich stärkt das Regelwerk
gezielt Innovationen im High-Quality-Recycling – einer
Schlüsseltechnologie, mit der Wertstoffe in Originalqualität
zurückgewonnen und erneut industriell genutzt werden können.
„Damit Rezyklate im Markt dauerhaft Akzeptanz finden, müssen für
sie dieselben Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gelten wie für
Neuware“, sagt Zalwert. „Ein Zweiklassensystem aus hochwertigen
Neumaterialien und minderwertigen Rezyklaten darf nicht entstehen.“
Unabhängige Materialprüfungen durch Dritte gewährleisten, dass
recycelte Stoffe die gleichen Standards erfüllen wie
Primärmaterialien – und schaffen so das nötige Vertrauen bei
Industrie und Verbraucher:innen.
Gemeinsam mit der bereits
verabschiedeten EU-Batterieverordnung, die ab 2027 verbindliche
Recyclingquoten für kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel
und Blei festlegt, hebt die ELV-Verordnung die Kreislaufwirtschaft
in der Automobilindustrie auf ein neues Level. Beide Regelwerke
bilden das Fundament für einen zukunftsfähigen und
ressourcenschonenden Fahrzeugsektor – mit der EU in der Rolle des
weltweiten Vorreiters.
Aus Sicht des TÜV-Verbands besteht
insbesondere in folgenden Bereichen technischer Handlungsbedarf:
Rezyklateinsatz: Für recycelte Kunststoffe, Metalle und kritische
Rohstoffe braucht es standardisierte Prüfverfahren zur
Qualitätssicherung, Herkunfts- und Mengenverifikation.
Digitaler Fahrzeugpass: Die Einführung maschinenlesbarer,
manipulationssicherer Fahrzeugdaten stellt neue Anforderungen an
Datenstrukturen, Schnittstellen und die Prüfung von Echtheit.
Erweiterte Herstellerverantwortung: Der sichere und nachvollziehbare
Rückbau von Komponenten – z. B. Batterien oder sicherheitsrelevanten
Bauteilen – verlangt nach klaren Prüf- und
Rückverfolgbarkeitsregeln.
Gerade in geopolitisch
herausfordernden Zeiten gewinnt auch ein anderer Punkt an Gewicht:
Die neue Verordnung stärkt Europas strategische
Ressourcenunabhängigkeit. Zalwert: „Eine funktionierende
Kreislaufwirtschaft reduziert nicht nur Emissionen und den
umweltschädigenden Abbau von Ressourcen, sondern macht Europa auch
unabhängiger von kritischen Importen, etwa bei seltenen Erden oder
Batterierohstoffen.“
Nachbesserungen bei Fahrzeugexporten
notwendig Ein weiterer zentraler Baustein für mehr
Nachhaltigkeit ist die Kopplung von Fahrzeugexporten an eine
technische Überprüfung nach der EU-Richtlinie 2014/45/EU
(PTI-Richtlinie). Sie stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen
Fahrzeuge mehr aus der EU exportiert werden dürfen – ein Gewinn für
Luftqualität, Verkehrssicherheit und den Schutz der Menschen in den
Empfängerländern.
Der TÜV-Verband fordert zudem die
Integration aktueller HU-Daten in den Circularity Vehicle Pass. Mit
Blick auf die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat,
EU-Parlament und Kommission bietet der TÜV-Verband seine technische
Unterstützung an. Auch die TÜV-Organisationen bringen sich aktiv ein
– etwa durch die Entwicklung eines Konformitätsbewertungsprogramms
im Rahmen der Global Battery Alliance, das die Aussagekraft des
digitalen Passes stärkt und seine Umsetzung beschleunigen soll.
Ziel müsse es sein, ambitionierte Nachhaltigkeitsziele durch
verlässliche und prüfbare Standards abzusichern – im Sinne von
Verbraucherschutz, Umweltverträglichkeit und Innovationsförderung.
Inforundgang Biegerpark: Wie sieht die Zukunft der Wohlfühloase aus?
Am 21. Juni 2025 ab 14:00 Uhr bieten wir für die Bürgerinnen und
Bürger aus dem Duisburger Süden einen Rundgang durch den Biegerpark
an. Dieser wird in den kommenden Monaten neugestaltet.

Über diese Pläne möchten wir gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern des Rundgangs sprechen und in den Austausch kommen. Wir
würden uns freuen, Sie an dem Nachmittag begrüßen zu dürfen. Sabrina
Hofmann & Jannik Neuhaus, SPD Duisburg. Treffpunkt: Biergarten
Biegerpark, 14:00 Uhr Angertaler Str. 99
Innenhafen-Führung mit
Panoramablick über Duisburg am 21. Juni Zwei
Blickwinkel im Wechsel bietet die Führung durch den Duisburger
Innenhafen mit anschließendem Besuch auf der Aussichtsplattform des
Museums Küppersmühle. Der Blick vom Dach des einstigen
Kai-Speichers, der heute eines der schönsten und renommiertesten
Museen für zeitgenössische Kunst beherbergt, ist atemberaubend und
reicht bei klarem Wetter beinahe bis nach Köln.
Bei dieser
außergewöhnlichen Führung am 21.6. sind noch einzelne Plätze frei.
Die Tour dauert rund anderthalb Stunden und beginnt um 12:30 Uhr am
Haupteingang des Museums Küppersmühle. Anmeldungen sind entweder
über die Website www.duisburg-tourismus.de, in der Tourist
Information auf der Königstraße oder direkt vor Ort gegen Barzahlung
beim Tourguide möglich.

Innenhafen Küppersmühle C Duisburg Kontor Tanja Evers
Stadtführung: „Tour durch
Bissingheim“ „Mercators Nachbarn“ und das Stadtarchiv
Duisburg laden am Samstag, 21. Juni 2025, um 15 Uhr zu einer „Tour
durch Bissingheim“ ein. Veronika Reiners führt die Teilnehmenden mit
zahlreichen Geschichten und Anekdoten durch den Stadtteil. Dabei
widmet sie sich zunächst der Grundidee hinter der Planung
Bissingheims als Mustersiedlung.
Wie hat sich die Gegend in
der Folge entwickelt? Aber nicht nur die Historie, sondern auch
Gegenwart und Zukunft dieser Siedlung werden thematisiert.
Treffpunkt ist um 15 Uhr am Dorfplatz Bissingheim. Der Rundgang ist
kostenfrei.
Führung „Cash! Eine Geschichte des
Geldes“ Das Kultur- und Stadthistorische Museum,
Johannes-Corputius-Platz 1 am Duisburger Innenhafen, lädt am
Sonntag, 22. Juni, um 15 Uhr zu einem Streifzug durch die Geschichte
des Geldes ein: „Cash!“ Thorsten Fischer nimmt die Besucherinnen und
Besucher mit auf eine Reise rund um die Welt zu verschiedenen
Formen, Funktionen und Folgen des Geldes im Lauf von sechs
Jahrtausenden.
Die Gäste erfahren, was Geld eigentlich ist –
ob es sich lohnt, steinreich zu sein, wieso die Münze drei Mal
erfunden wurde und wie das älteste Papiergeld der Welt aussieht. Ein
kleines Tauschregal in der Ausstellung darf gern um ein Mitbringsel
bereichert werden – dafür darf man sich dann natürlich auch etwas
mitnehmen.
Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten
und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigt 2 Euro.
Das gesamte Programm ist im Internet unter
www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
Sichere Beladung von Fahrzeugen
bei Urlaubsfahrten Auf Urlaubsfahrten wird der Pkw
schnell zum Packesel – voll mit Koffern, Taschen und allem, was man
für entspannte Tage braucht. Doch die Grenzen des Zulässigen sind
schneller erreicht, als man denkt. Wer falsch oder zu viel lädt,
riskiert verlängerte Bremswege, Bußgelder – oder im schlimmsten Fall
einen Unfall. Der ACV Automobil-Club Verkehr erklärt, worauf es beim
sicheren Beladen des Fahrzeugs ankommt.

Beim Packen zählt nicht nur der Inhalt, sondern auch die Ordnung
Schweres Gepäck nach unten Moderne Autos bieten zwar viel
Stauraum, doch beim Beladen kommt es nicht nur auf das Volumen,
sondern vor allem auf die richtige Verteilung an.
Schwere
Gepäckstücke gehören möglichst tief und direkt hinter die
Rücksitzlehne. So bleibt der Schwerpunkt niedrig und das
Fahrverhalten stabil. Zur Sicherung eignen sich Spanngurte,
Gepäcknetze oder rutschfeste Matten, besonders bei größeren oder
instabilen Gegenständen. Darüber können leichtere Dinge platziert
werden, die ebenfalls fixiert oder besser in stabilen Boxen verstaut
werden sollten, da sich selbst kleine, lose Gegenstände bei einer
Vollbremsung in gefährliche Geschosse verwandeln können. Die
Rücksitzlehne sollte möglichst aufrecht bleiben, da sie als
Schutzbarriere zwischen Laderaum und Fahrgastzelle wirkt.
Wichtig: Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste müssen griffbereit
bleiben und dürfen nicht unter dem Gepäck verschwinden.
Erlaubte Zuladung kennen Die zulässige Zuladung ergibt sich aus
der Differenz zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) und dem
Leergewicht (Feld G) des Fahrzeugs. Beide Angaben sind in der
Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden, meist auf der Rückseite
des Dokuments. Im Leergewicht ist ein Fahrer mit 75 Kilogramm
bereits enthalten – alle weiteren Personen, Gepäckstücke oder
Zubehörteile (z. B. Dachbox, Fahrradträger) zählen zur Zuladung.
Es ist zu beachten, dass Sonderausstattungen wie Schiebedach,
Allradantrieb, Automatik oder größere Felgen das tatsächliche
Leergewicht eines Fahrzeugs deutlich erhöhen können, ohne dass diese
Gewichtszunahme in den Papieren zwingend berücksichtigt ist. Um auf
Nummer sicher zu gehen, kann das Fahrzeug auf einer öffentlichen
Waage – etwa bei einem Wertstoffhof oder landwirtschaftlichen
Betrieb – gewogen oder Bordcomputer bzw. geeignete Apps zur groben
Gewichtsschätzung genutzt werden.
Wichtig zu wissen: Eine
Überladung kann das Fahrverhalten beeinträchtigen, den Bremsweg
verlängern und zu Schäden am Fahrzeug führen. Bei Überschreitung der
zulässigen Gesamtmasse oder unzureichender Ladungssicherung drohen
Bußgelder von bis zu 75 Euro und ein Punkt in Flensburg (§ 22 StVO
i. V. m. Bußgeldkatalog).
Dachboxen und Träger sicher nutzen
Zusätzliche Transportsysteme wie Dachboxen oder Fahrradträger
schaffen zwar Platz, erfordern aber eine sorgfältige Montage und
Kontrolle. Wichtig ist, dass Träger und Box zum Fahrzeug passen.
Reling, Fixpunkte oder Klemmträger müssen fachgerecht montiert
werden.
Die zulässige Dach- oder Stützlast liegt in der Regel
zwischen 50 und 100 Kilogramm, inklusive Box oder Träger. Eine
Überschreitung kann zu Schäden am Fahrzeug und zu einem instabilen
Fahrverhalten führen. Vor jeder Fahrt sollten die Befestigungen auf
festen Sitz kontrolliert werden. Ein kurzer Testlauf, etwa auf der
Autobahn, kann sinnvoll sein.
In Dachboxen gehören nur
leichte, sperrige Gegenstände wie Kleidung, Schlafsäcke oder Zelte.
Schwere Gegenstände müssen im Kofferraum transportiert werden. Die
Ladung sollte mittig verteilt und mit Gurten oder einem Netz
gesichert werden. Um Hohlräume zu füllen und Bewegungen zu
verhindern, eignen sich Decken oder Jacken gut. Der Deckel sollte
sich spannungsfrei schließen lassen, um Scharniere und Mechanik zu
schonen.
Fahrradträger, insbesondere für E-Bikes, stellen
eine erhebliche Belastung für die Anhängerkupplung dar. Daher ist
unbedingt darauf zu achten, dass die zulässige Stützlast des
Fahrzeugs nicht überschritten wird. Diese umfasst das gesamte
Gewicht von Träger und Fahrrädern. Akkus sollten vor dem Transport
entfernt und sicher im Innenraum verstaut werden. Eine sorgfältige
Sicherung der Räder ist ebenfalls erforderlich. Zudem ist der feste
Sitz der Halterung regelmäßig zu kontrollieren, ebenso wie die
Sichtbarkeit von Rücklichtern und Kennzeichen. Besonders beim
Rückwärtsfahren, Bremsen und auf unebener Strecke ist erhöhte
Aufmerksamkeit notwendig.
Mit Zusatzlast angepasst fahren
Auch wenn es keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für beladene
Fahrzeuge gibt, wird ein Richtwert von 130 km/h empfohlen. Dachboxen
und Trägersysteme erhöhen den Luftwiderstand und machen das Fahrzeug
anfälliger für Seitenwind. Auch Assistenzsysteme wie Spurhalte- oder
Notbremsassistenten können bei hoher Beladung in ihrer Funktion
eingeschränkt sein.
Eine angepasste Fahrweise trägt zur
Stabilität bei, senkt den Verschleiß und reduziert den
Kraftstoffverbrauch, der mit zunehmendem Gewicht spürbar ansteigt.
Den Reifendruck rechtzeitig prüfen Bei voller Beladung steigt
die Belastung der Reifen. Ein zu niedriger Druck kann zu
Hitzeentwicklung, höherem Verschleiß und einem erhöhten Risiko für
Reifenplatzer führen. Je nach Achslast empfehlen Hersteller eine
Druckerhöhung von 0,5 bis 1,0 bar. Die entsprechenden Werte sind in
der Regel in der Tankklappe oder im Türrahmen auf der Fahrerseite zu
finden. Der Reifendruck sollte bei kalten Reifen geprüft werden –
idealerweise direkt vor der Abfahrt.
Volkspark
Rheinhausen: Sonntagskonzert mit dem „Männer- und Frauenchor Rumeln“
In der Sonntagskonzertreihe im Musikpavillon des Rheinhauser
Volksparks tritt am kommenden Sonntag, 22. Juni, um 15 Uhr der
„Männer- und Frauenchor Rumeln“ auf. Präsentiert werden unter
anderem der „Kriminaltango“, „Hallelujah“ von Leonard Cohen, „Der
Wellermann“, „Heut mach ich gar nichts“ von Max Rabe, das Chianti-
Lied, „Hallelujah“ von Milk & Honey und „Ich war noch niemals in New
York" von Udo Jürgens und viele mehr.
Unterstützt werden die
Konzerte vom Bauverein Rheinhausen und dem Förderverein für Kultur-
und Brauchtumspflege Rheinhausens & RumelnKaldenhausens e.V. Der
Eintritt ist frei. Aktuelle Informationen zu der Reihe gibt es auch
bei Facebook:
https://www.facebook.com/SonntagskonzerteRheinhausen/

Männer- und Frauenchor Rumeln
Weitere Konzerttermine:
29.06.2025 1. Akkordeon-Orchester Rheinhausen 1950 e.V.
06.07.2025 Musikvereinigung Du-West DSB e.V. 13.07.2025
Bläsersymphonie der Abtei Hamborn 20.07.2025 Hafenchor Duisburg
27.07.2025 Shanty Chor Duisburg-WSP NRW 03.08.2025
Musikgruppe „Wahre Freunde“ 10.08.2025 Heyberg-Musikanten
17.08.2025 Die Bergsteirer
Parkkonzert im
Jubiläumshain mit den „Bandonion Freunden Essen“ Beim
nächsten Parkkonzert im Jubiläumshain an er Ziegelhorststraße in
Duisburg-Hamborn treten am kommenden Sonntag, 22. Juni, um 11 Uhr
die „Bandonion Freunde Essen“ auf. Das Orchester ist das letzte
seiner Art im Ruhrgebiet und ist auch über die Grenzen
Nordrhein-Westfalens bekannt. Es setzt sich aus Laien-Spielern
zusammen.
Ihr Repertoire umfasst die Volksmusik – Walzer,
Slowfox, Märsche, Polka, Rumba, Liedweisen und vor allem Tangos.
Auch in diesem Jahr werden die Parkkonzerte vom Lions-Clubs
DuisburgHamborn unterstützt. Der Eintritt ist frei.

Foto Bandonion Freunde Essen
Weitere Informationen zu der
Reihe gibt es im Internet unter
https://www.facebook.com/ParkkonzerteHamborn Weitere
Konzerttermine: 29.06.2025 Musikvereinigung Du-West DSB e.V.
06.07.2025 Shanty Chor Duisburg-WSP NRW 13.07.2025 Blasorchester
Lohmühle e.V.
Aktiver Tierschutz ist
wichtiger denn je: Ökumenischer Tiergottesdienst an der Marxloher
Kreuzeskirche Der Ökumenische Tiergottesdienst im
Duisburger Norden hat eine lange Tradition. Im letzten Jahr, zur 26.
Ausgabe, kamen über 200 Menschen, meist mit ihren Hunden und
weiteren Haustieren, zum Außengelände der Marxloher Kreuzeskirche an
der Kaiser-Friedrich-Straße 40. In diesem Jahr „steigt“ der
Tiergottesdienst am gleichen Ort an einem Samstag, eingebettet in
die Festwoche zum 120-jährigen Jubiläum der Kreuzeskirche.
So beginnt am Samstag, 21. Juni um 12 Uhr die „tierisch-einfühlsame
Erfolgsgeschichte“ mit einem fröhlichen Begrüßungslied des Chors
Vielklang. Dann gibt es von der evangelischen Pfarrerin Anja Humbert
und der katholischen Pastoralreferentin Schwester Mariotte
Hillebrand auch nachdenklich-motivierende Worte, die eine Zukunft
mahnen, die das Leben aller schützt, auch der Tiere. Und natürlich
wird wieder gemeinsam gesungen und gebetet.
Die
mitgebrachten Tiere werden am Schluss gesegnet. Mit von der Partie
sind auch das Kirchenmobil der katholischen Propsteigemeinde St.
Johann mit Kaffeespezialitäten und der Verein Cocker und Setter in
Not mit einem Verkaufsstand. Und es gibt noch etwas ganz Besonderes,
berichtet Anja Humbert. Erstmals findet ein
Hunde-Geschicklichkeits-Parcours statt, bei dem es auch einige
Preise zu gewinnen gibt.
Urkunden und Medaillen stehen
zudem für alle Gottesdienst-Teilnehmer zur Verfügung. Die Kollekte
des Gottesdienstes und die Erlöse aus der Bewirtung kommen auch in
diesem Jahr der Duisburger Tiertafel zugute. Bei schlechtem Wetter
findet der Tiergottesdienst in der Kreuzeskirche statt.
Im
Anschluss daran beginnt gegen 13.30 Uhr das Gemeindefest an der
Kreuzeskirche. Dort gibt es Unterhaltung, Spaß und leckeres Essen,
so dass der Tag zum richtigen Familientag wird. Für die kleinen
Besucher ist eine Vielzahl an kreativen Überraschungen vorbereitet.
Zum Konzept des Tiergottesdienstes Beim allerersten
Tiergottesdienst hatte wohl niemand damit gerechnet, dass er ein
„Selbstläufer“ wird. „Aber“, so Anja Humbert und Mariotte
Hillebrand, „aktiver Tierschutz ist, wie viele negative Auswüchse
zeigen, heute wichtiger denn je.“
Dass es das Wort
Tierschutz überhaupt geben müsse, sei schon fast ein Skandal an
sich. Hungernde, ausgebeutete und misshandelte Tiere hätten nichts
mit Gottes Schöpfung zu tun. So soll der Tiergottesdienst auch stets
Motivation sein, solchen Auswüchsen aktiv und engagiert
entgegenzuwirken. Es lohne sich immer, Gottes Schöpfung zu bewahren.
Die Hunde waren bisher stets in der Überzahl, aber auch
Katzen, Vögel, Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen füllten
frühere Gottesdienste teils lautstark mit Leben. Vereinzelt waren
auch schon mal Pferde, Ziegen und Esel vertreten, und vor einigen
Jahren sogar eine chinesische Schildkröte. Reiner Terhorst

Tiergottesdienst 2024 an der Marxloher Kreuzeskirche. Zu sehen sind
Jessica Wachtel und Schwester Mariotte Hillebrand von der
katholischen Kirche beim Segnen; im Hintergrund ist Pfarrerin Anja
Humbert zu sehen. Foto: Reiner Terhorst
Wiesengottesdienst am Turm der
Duisserner Lutherkirche – mit Gegrilltem und Slush-Eis danach
Das breite Grün hinter dem Kirchturm der Lutherkirche,
Martinstr. 35, bietet einen schönen Blick auf das Gotteshaus.
Deshalb lädt der Duisserner Bezirk der Evangelischen Kirchengemeinde
Alt-Duisburg schon seit mehreren Jahren im Sommer zum schon
traditionellen Wiesengottesdienst.
Den nächsten feiert die
Gemeinde mit allen Gästen am Sonntag, 22. Juni 2025 um 11 Uhr zum
Thema „Durch dich blüht die Gemeinde auf!“ Anschließend lädt die
Evangelische Gemeinde Alt-Duisburg zu Grillwürstchen mit Brötchen
und Getränken. Weitere Besonderheit: diesmal ist die
Slush-Eis-Maschine des kreiskirchlichen Jugendreferates mit dabei
und spendiert die heiß begehrte Erfrischung in drei
Geschmacksrichtungen.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Bei
schlechtem Wetter wird der Gottesdienst kurzfristig in die Kirche
verlegt, die nur einen Katzensprung entfernt ist. Infos zur
Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Duisburg gibt es im Netz unter
www.ekadu.de. I

Gemeindewiese hinter der Duisserner Lutherkirche - vor einem
Open-Air-Gottesdienst(Foto: Stefan Korn).
Gemeinde lädt zum Marktcafé in Meiderich Zu
Kaffee und lecker Frühstück mit Geselligkeit und Freundlichkeit lädt
die Evangelische Kirchengemeinde Meiderich jeden zweiten Samstag zu
den Marktzeiten in das Gemeindezentrum, Auf dem Damm 8, ein. Den
nächsten Termin zum Schlemmen und Klönen gibt es am 21. Juni 2025.
Geöffnet ist das Marktcafé der Gemeinde ab 9.30 Uhr und
somit zu der Zeit, in der manche ihr Einkäufe am Meidericher
Wochenmarkt machen. Nach kurzem Fußweg lässt sich im Gemeindezentrum
bei Kaffee, Brot, Brötchen, Wurst- und Käseaufschnitt und Marmeladen
der Einkaufsstress vergessen.
Das Angebot bereiten
Ehrenamtliche zu, das Frühstück gibt´s zum Selbstkostenpreis. Infos
zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de oder im
Gemeindebüro unter 0203-4519622.

NRW: Einwohnerzahl erstmals auf Basis des Zensus 2022
fortgeschrieben – auch im Jahr 2024 bei über 18 Millionen
* Einwohnerzahl wächst um rund 17.000 Personen * Kleinste
Gemeinde in NRW ist nun die Gemeinde Hallenberg * Größter
prozentualer Bevölkerungszuwachs in der Gemeinde Weeze (+8,1 %) S
Ende 2024 lebten in Nordrhein-Westfalen 18.034.454 Menschen. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl um 16.934 (+0,1 %) höher
als zum Jahresende 2023. Obwohl im Jahr 2024 mehr Menschen starben
als Personen geboren wurden (sog. Sterbeüberschuss: 67.743), konnte
der positive Wanderungssaldo mit 83.872 mehr Zu- als Fortzügen die
Bevölkerungszahl im Jahr 2024 über der Marke von 18 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohnern halten.

Ranking der größten Städte unverändert: Köln auf Platz 1,
gefolgt von Düsseldorf und Dortmund Im Ranking der größten Städte
Nordrhein-Westfalens ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine
Veränderungen. Die größte Stadt bleibt Köln mit 1.024.621
Einwohnerinnen und Einwohnern, gefolgt von Düsseldorf (618.685),
Dortmund (603.462) und Essen (574.682).
Kleinste Gemeinde im
Land ist nun die Gemeinde Hallenberg mit einer Einwohnerzahl von
4.367. 218 Gemeinden in NRW konnten im Jahr 2024 einen
Bevölkerungszuwachs verzeichnen. Die größte prozentuale Veränderung
gab es dabei in Weeze (+8,1 %), Horstmar (+3,1 %) und Nörvenich
(+2,0 %).
Einen Rückgang der Bevölkerung gab es in Unna
(–2,7 %), Möhnesee (–2,2 %) und Wegberg (–1,3 %). Große regionale
Unterschiede beim Durchschnittsalter der Bevölkerung Der
Altersdurchschnitt der Bevölkerung lag im Jahr 2024 in
Nordrhein-Westfalen bei 44,5 Jahren (Frauen: 45,8 Jahren; Männer:
43,1 Jahren). Die „jüngste“ Gemeinde war Augustdorf im Kreis Lippe
mit einem Altersdurchschnitt von 39,1 Jahren, während Bad Sassendorf
im Kreis Soest mit 50,3 Jahren die „älteste“ Gemeinde war.
NRW: 2024 wurden in NRW erneut weniger Mehrlingskinder
geboren * Die 4.800 Mehrlinge machten 3,1 % aller
Neugeborenen aus * Anteil der Mehrlingsgeburten in den letzten
Jahren gesunken * Es wurden 90 Drillingskinder und acht
Vierlinge geboren
Im Jahr 2024 wurden in NRW 4.798 Kinder
geboren, die zusammen mit weiteren Geschwisterkindern zur Welt
kamen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, gab es damit 329 Mehrlingskinder
weniger als 2023 (damals: 5.127). Der Anteil an allen Neugeborenen
lag 2024 mit 3,1 % unter dem Vorjahreswert von 3,3 %.

Zwillinge waren unter den Mehrlingskindern am häufigsten
vertreten Im vergangenen Jahr wurden 4.700 Zwillingskinder geboren
und stellen somit 98 % aller Mehrlingskinder dar. Außerdem kamen 90
Drillingskinder sowie 8 Vierlinge zur Welt. Methodische Hinweise Die
Daten zur Statistik der Geburten basieren auf Meldungen der
Standesämter, die Angaben zu Neugeborenen und deren Eltern an die
Statistischen Landesämter liefern. In dieser Auswertung wurden alle
Geborenen gezählt, für deren Mutter ein Wohnort in NRW gemeldet
wurde.

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