'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Samstag, 21., Sonntag, 22. Juni 2025

21. Juni: Tag des Sonnenschutzes - Gut geschützt den Sommer genießen
Sommerzeit ist Sonnenzeit. Die wärmenden Strahlen locken an die frische Luft: Beim Spazierengehen und Radfahren, bei der Gartenarbeit oder im Freibad sollte der Sonnenschutz nicht vergessen werden. Anlässlich des Tages des Sonnenschutzes am 21. Juni 2025 informiert die Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. über das gesunde Sonnenbaden.

„Grundsätzlich gilt: Setzen Sie sich nicht zu lang, zu intensiv und nicht ungeschützt den Sonnenstrahlen aus“, empfiehlt Friederike Kreuzwieser, Leitung Prävention bei der Krebsgesellschaft NRW e.V.: „Sofern Sie das können, kombinieren Sie den morgendlichen Blick auf das Smartphone im Sommer gleich mit einem Check des UV-Indexes in Ihrer Wetter-App.“ Bereits ab einem UV-Index von 3 sollte die Haut mithilfe von Textilien und Sonnencreme vor der Sonne geschützt werden. Ab einem UV-Index von 6 ist dieser Schutz unbedingt erforderlich.

Zusätzlich sollte in der Mittagszeit Schatten aufgesucht werden. Bei UV-Index-Werten über 8 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig – bis hin zum Vermeiden des Aufenthaltes im Freien. Ein unzureichender Schutz vor der ultravioletten Strahlung der Sonne kann die Haut langfristig schädigen und ist die Hauptursache von Hautkrebserkrankungen. „Eine zu intensive Belastung mit UV-Strahlung wird auf das „Sonnenkonto“ der Haut verbucht“, so Kreuzwieser: „Im Gegensatz zum Bankkonto können wir von diesem „persönlichen Sonnenkonto“ nichts abbuchen. Ist es „voll“, kann es zu Hautkrebserkrankungen kommen.“

Besonders schutzbedürftig sind Kinder. Ihre Haut ist noch sehr dünn und verfügt noch nicht über natürliche Mechanismen, sich vor der UV-Strahlung zu schützen. Jeder einzelne Sonnenbrand in der Kindheit erhöht das Risiko, später im Leben an Hautkrebs zu erkranken. Auch ohne Sonnenbrand kann eine regelmäßige, längere Sonneneinstrahlung in den ersten Lebensjahren zu Schäden und damit langfristig zu Hautkrebs führen. Ein „gesundes Sonnenbaden“ ist möglich, wenn einige Regeln beachtet werden.

Die Krebsgesellschaft NRW e.V. empfiehlt:
Meiden Sie die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Halten Sie sich in dieser Zeit in Innenräumen oder im Schatten auf (im Schatten trifft noch fast die Hälfte der direkten UV-Strahlung auf die Haut).
Schützen Sie Ihre Haut durch angemessene Bekleidung. Je dichter und dunkler ein Stoff ist, desto besser ist der Schutz vor der UV-Strahlung. Schultern, Knie und Kopf sollten bedeckt sein. Besonders beliebt ist speziell gekennzeichnete UV-Schutzkleidung. Diese verlängert die natürliche Eigenschutzzeit der Haut, bietet aber keinen vollständigen Schutz.

Schützen Sie nicht bekleidete Hautpartien mit Sonnencreme. Verwenden Sie die Sonnenschutzmittel großzügig und wählen Sie einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher). Tragen Sie die Creme mindestens 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien auf. Regelmäßiges nachcremen ist wichtig, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Schützen Sie besonders „Sonnenterassen“, auf die die Sonne häufig scheint. Dies sind Ohren, Stirn, Nase, Lippen, Nacken, Schultern und Fußrücken. Schützen Sie die Augen durch eine Sonnenbrille oder eine Kopfbedeckung mit langem Schirm.
Kinder im ersten Lebensjahr gehören nicht in die direkte Sonne!

Diese Tipps gelten für die Zeit von April bis September, wenn die Sonneneinstrahlung besonders intensiv ist – auch bei bewölktem Himmel.

Weitere Informationen zum Thema bietet die Website der Krebsgesellschaft NRW e.V. sowie die Broschüre „Krebs ausschalten. Mit den richtigen Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung“, die kostenfrei unter https://www.krebsgesellschaftnrw.de/infomaterial/ bestellt werden kann. Über den Webshop gibt es ebenfalls kostenfreie Broschüren und Flyer zum Sonnenschutz und zur Hautkrebs-Früherkennung in Leichter Sprache.

Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. ist seit 1951 Anlaufstelle, wenn es um Krebserkrankungen in NRW geht. Das gilt sowohl für die Stärkung der Gesundheitsvorsorge, damit weniger Menschen erkranken, als auch für die direkte Hilfe, wenn Krebs diagnostiziert wird. Hier benötigen viele Betroffene und Angehörige begleitenden Rat, um die Krankheit besser zu bewältigen.

Mit einer telefonischen Erstauskunft für ganz Nordrhein-Westfalen sowie Beratungsangeboten an den Standorten Bochum, Düsseldorf, Olpe und im Rhein-Erft-Kreis sorgt der Verein dafür, dass Ratsuchende kostenfreie Beratung erhalten.

Die Krebsgesellschaft NRW e.V. ist gemeinnützig und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Um auch in Zukunft das Engagement für Menschen mit Krebs sowie die Krebsprävention fortzuführen, ist der Verein auf Spenden und Förderungen angewiesen. Spendenkonto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN DE63 3005 0110 0010 1514 88

Zecken: Klein, aber gemein
·       Wie kann man sich schützen?
·       Dauerschädigung durch Zeckenbiss: Unfallversicherung hilft    
Eine Zecke ist klein, lautlos und gefährlich. Mit FSME – einer gefährlichen Form der Hirnhautentzündung - und Borreliose überträgt sie Krankheiten, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich werden können. Milde Winter und steigende Temperaturen lassen die Plagegeister zudem immer früher aktiv werden. Wer sich in der freien Natur aufhält, muss mit Zeckenbissen rechnen.

In Wiesen und an Waldrändern fühlen sich Zecken leider wohl.   Foto: HUK-COBURG

Wohl fühlen sich die Plagegeister vor allem im Gebüsch, in lichtem Unterholz, an Waldrändern und im hohen Gras. Besonders heimtückisch ist, dass sich der winzige Parasit oftmals unbemerkt beim Wirt einnistet. Bei Menschen setzen sich die Blutsauger bevorzugt in Achselhöhlen, Leistengegend, Kniebeugen, Bauchnabel und Haaransatz. Dort durchstechen sie die Haut ihrer Opfer und saugen sich fest.

Das Sekret, das sie dabei in die Wunde spritzen, wirkt gerinnungshemmend und betäubend. Bis eine Zecke satt ist, können durchaus mehrere Tage vergehen. Gebissen und dann … Krankheitserreger werden meist nicht direkt nach dem Stich, sondern oft erst Stunden später übertragen.

Eine gezielte Zeckensuche nach einem Aufenthalt im Freien hilft, die lästigen Blutsauger zu finden und rasch zu entfernen: Experten empfehlen, den Parasiten hautnah mit einer Pinzette oder Zeckenzange anzufassen, um ihn danach mit möglichst wenig Druck herauszudrehen. Der Kopf darf nicht steckenbleiben.
- Von alten Hausmitteln wie Klebstoff oder Öl sollte man die Finger lassen. Sie helfen nicht, sondern schaden eher, denn im Todeskampf spritzt die Zecke oft Krankheitserreger in die Wunde. Gegen FSME schützt eine Impfung.

Die HUK-COBURG Versicherung warnt aber auch vor Borreliose: Einer Bakterieninfektion, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen kann, bis hin zur Invalidität. Darum sollte die Einstichstelle ungefähr vier Wochen lang im Auge behalten werden. Sobald sich rote Flecken zeigen, ist ein Arzttermin wichtig. Kommt es zur Erkrankung mit Dauerschädigung, ist es gut, vorgesorgt zu haben.

Eine private Unfallversicherung hilft. Allerdings schließt nicht jeder Vertrag einen Zeckenbiss und seine Folgen automatisch mit ein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich bei seinem Versicherer nach dem Umfang seines Versicherungsschutzes erkundigen.  

EU sagt dem illegalen Welpenhandel den Kampf an
ENVI-Berichterstatterin Ripa: „Tierfabriken und skrupellosen Geschäftemachern das Handwerk legen!“ Kranke, unterernährte, misshandelte, viel zu junge Tiere - der illegale Haustierhandel sorgt in Europa für erschreckende Missstände. Häufig zieht sich die Spur des Leides durch mehrere Länder.

Foto: Condoleza/Pixabay CC/PublicDoman

2023 hatte die EU-Kommission daher den Verordnungsentwurf „Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ vorgelegt. Diesen hat das Europaparlament nun mit 457 Ja- und 17 Nein-Stimmen sowie 86 Enthaltungen angenommen und ihn zugunsten des Tierwohls weiter verschärft. Die saarländische Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP/EVP) hat als Berichterstatterin des Umweltausschusses ENVI an dem Gesetz mitgearbeitet.

Dank der ENVI-Anträge konnten die lückenhaften Vorschläge der Kommission und des federführenden AGRI-Ausschusses deutlich verbessert und viele Schlupflöcher gestopft werden. Jetzt beginnen Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Ministerrat. Manuela Ripa kommentiert das Ergebnis der Plenarabstimmmung: „Es geht um Missstände in einer äußerst gewinnträchtigen Branche: 1,3 Milliarden Euro werden in Europa jährlich mit dem Verkauf von Katzen und Hunden umgesetzt. Im Kampf gegen illegalen Tierhandel ist die neue EU-Verordnung ein riesiger Schritt in die richtige Richtung.

Neben dem illegalen Handel geht es auch um allgemeine Tierschutzstandards in Europa: Zum ersten Mal überhaupt gibt sich die EU einheitliche Schutzvorschriften für Katzen und Hunde, etwa Beschränkungen der Qualzucht oder eine gute ärztliche Versorgung vor dem Verkauf.“

Kernstück des Gesetzes ist eine weit reichende Chip-Pflicht: In einer ersten Phase müssen Züchter und Händler alle Hunde und Katzen chippen, die sie in der EU auf den Markt bringen. Ein System aus miteinander verknüpften nationalen Datenbanken sorgt dafür, dass die Käufer und Behörden zurückverfolgen können, woher ein Tier stammt.

Die Rückverfolgbarkeit hilft im Kampf gegen illegale Geschäftemacherei, tierquälerische Welpenfabriken und die Ausbreitung von Tier-Mensch-Krankheiten wie Tollwut. Sie entlastet auch Tierheime und Kommunen. In einer zweiten Phase sollen auch private Tierbesitzer der Chip-Pflicht unterliegen. Es gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für Hunde und von zehn Jahren für Katzen.

„Das ist ein großartiges Abstimmergebnis des Parlaments - jetzt müssen EU-Kommission und Ministerrat im Trilog zustimmen“ unterstreicht Ripa. „Eine allgemeine Chip-Pflicht ist wichtig, um Schlupflöcher in der Kette der Rückverfolgbarkeit zu schließen. Illegale und skrupellose Händler tarnen sich sehr gerne als Privatleute. Außerdem wird es dann schwieriger, Tiere auszusetzen, und einfacher, verloren gegangene Tiere zurückzubringen. Tierheime fordern diese Chip-Pflicht schon lange, und auch viele Kommunen und etliche EU-Länder haben sie schon.“

„ich freue mich außerdem riesig, dass das Parlament den Verkauf von Katzen und Hunden in Zoohandlungen verbieten will“, so Ripa. „Der Text enthält auch eine verbindliche Klausel zu einer sogenannten Positivliste. Wird sie Wirklichkeit, dürften nur noch Tiere als Haustiere verkauft werden, die auf der Liste stehen - eine sehr wichtige Maßnahme gerade zum Schutz von Wildtieren! Die EU-Kommission muss jetzt endlich liefern und eine solche Liste erstellen.“

Impulse für Kreislaufwirtschaft, Ressourcensicherheit und Innovation.
Der TÜV-Verband begrüßt die gestrige politische Einigung im Rat der Europäischen Union zur Neufassung der EU-Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV Directive). Damit setzt die EU aus Sicht des TÜV-Verbands ein starkes Zeichen und übernimmt international eine Vorreiterrolle beim Recycling und dem Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.

Angesichts knapper werdender Ressourcen ist das ein wichtiger Schritt für den Umwelt- und Wirtschaftsstandort Europa. „Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen funktioniert nur, wenn Umweltziele mit technischer Machbarkeit Hand in Hand gehen“, sagt Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband.

„Besonders beim geplanten Digital Circularity Vehicle Pass müssen Interoperabilität, Datenqualität und Fälschungssicherheit gewährleistet sein.“ Ein zentrales Ziel der neuen Verordnung ist es, bereits beim Fahrzeugdesign das spätere Recycling mitzudenken – ein Ansatz, der bisher oft gefehlt hat. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, den Einsatz von Rezyklaten – also bereits recycelten Materialien, insbesondere Kunststoffen – schrittweise zu erhöhen.

Mit diesen Vorgaben setzt die EU klare Anreize für eine Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugsektor. Zugleich stärkt das Regelwerk gezielt Innovationen im High-Quality-Recycling – einer Schlüsseltechnologie, mit der Wertstoffe in Originalqualität zurückgewonnen und erneut industriell genutzt werden können.

„Damit Rezyklate im Markt dauerhaft Akzeptanz finden, müssen für sie dieselben Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gelten wie für Neuware“, sagt Zalwert. „Ein Zweiklassensystem aus hochwertigen Neumaterialien und minderwertigen Rezyklaten darf nicht entstehen.“ Unabhängige Materialprüfungen durch Dritte gewährleisten, dass recycelte Stoffe die gleichen Standards erfüllen wie Primärmaterialien – und schaffen so das nötige Vertrauen bei Industrie und Verbraucher:innen.

Gemeinsam mit der bereits verabschiedeten EU-Batterieverordnung, die ab 2027 verbindliche Recyclingquoten für kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel und Blei festlegt, hebt die ELV-Verordnung die Kreislaufwirtschaft in der Automobilindustrie auf ein neues Level. Beide Regelwerke bilden das Fundament für einen zukunftsfähigen und ressourcenschonenden Fahrzeugsektor – mit der EU in der Rolle des weltweiten Vorreiters.

Aus Sicht des TÜV-Verbands besteht insbesondere in folgenden Bereichen technischer Handlungsbedarf: Rezyklateinsatz: Für recycelte Kunststoffe, Metalle und kritische Rohstoffe braucht es standardisierte Prüfverfahren zur Qualitätssicherung, Herkunfts- und Mengenverifikation.

Digitaler Fahrzeugpass: Die Einführung maschinenlesbarer, manipulationssicherer Fahrzeugdaten stellt neue Anforderungen an Datenstrukturen, Schnittstellen und die Prüfung von Echtheit. Erweiterte Herstellerverantwortung: Der sichere und nachvollziehbare Rückbau von Komponenten – z. B. Batterien oder sicherheitsrelevanten Bauteilen – verlangt nach klaren Prüf- und Rückverfolgbarkeitsregeln.

Gerade in geopolitisch herausfordernden Zeiten gewinnt auch ein anderer Punkt an Gewicht: Die neue Verordnung stärkt Europas strategische Ressourcenunabhängigkeit. Zalwert: „Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft reduziert nicht nur Emissionen und den umweltschädigenden Abbau von Ressourcen, sondern macht Europa auch unabhängiger von kritischen Importen, etwa bei seltenen Erden oder Batterierohstoffen.“

Nachbesserungen bei Fahrzeugexporten notwendig
Ein weiterer zentraler Baustein für mehr Nachhaltigkeit ist die Kopplung von Fahrzeugexporten an eine technische Überprüfung nach der EU-Richtlinie 2014/45/EU (PTI-Richtlinie). Sie stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen Fahrzeuge mehr aus der EU exportiert werden dürfen – ein Gewinn für Luftqualität, Verkehrssicherheit und den Schutz der Menschen in den Empfängerländern.

Der TÜV-Verband fordert zudem die Integration aktueller HU-Daten in den Circularity Vehicle Pass. Mit Blick auf die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und Kommission bietet der TÜV-Verband seine technische Unterstützung an. Auch die TÜV-Organisationen bringen sich aktiv ein – etwa durch die Entwicklung eines Konformitätsbewertungsprogramms im Rahmen der Global Battery Alliance, das die Aussagekraft des digitalen Passes stärkt und seine Umsetzung beschleunigen soll.

Ziel müsse es sein, ambitionierte Nachhaltigkeitsziele durch verlässliche und prüfbare Standards abzusichern – im Sinne von Verbraucherschutz, Umweltverträglichkeit und Innovationsförderung.

Inforundgang Biegerpark: Wie sieht die Zukunft der Wohlfühloase aus?
Am 21. Juni 2025 ab 14:00 Uhr bieten wir für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Duisburger Süden einen Rundgang durch den Biegerpark an. Dieser wird in den kommenden Monaten neugestaltet.

Über diese Pläne möchten wir gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Rundgangs sprechen und in den Austausch kommen. Wir würden uns freuen, Sie an dem Nachmittag begrüßen zu dürfen. Sabrina Hofmann & Jannik Neuhaus, SPD Duisburg. Treffpunkt: Biergarten Biegerpark, 14:00 Uhr Angertaler Str. 99

Innenhafen-Führung mit Panoramablick über Duisburg am 21. Juni
Zwei Blickwinkel im Wechsel bietet die Führung durch den Duisburger Innenhafen mit anschließendem Besuch auf der Aussichtsplattform des Museums Küppersmühle. Der Blick vom Dach des einstigen Kai-Speichers, der heute eines der schönsten und renommiertesten Museen für zeitgenössische Kunst beherbergt, ist atemberaubend und reicht bei klarem Wetter beinahe bis nach Köln.

Bei dieser außergewöhnlichen Führung am 21.6. sind noch einzelne Plätze frei. Die Tour dauert rund anderthalb Stunden und beginnt um 12:30 Uhr am Haupteingang des Museums Küppersmühle. Anmeldungen sind entweder über die Website www.duisburg-tourismus.de, in der Tourist Information auf der Königstraße oder direkt vor Ort gegen Barzahlung beim Tourguide möglich.

Innenhafen Küppersmühle C Duisburg Kontor Tanja Evers

Stadtführung: „Tour durch Bissingheim“
„Mercators Nachbarn“ und das Stadtarchiv Duisburg laden am Samstag, 21. Juni 2025, um 15 Uhr zu einer „Tour durch Bissingheim“ ein. Veronika Reiners führt die Teilnehmenden mit zahlreichen Geschichten und Anekdoten durch den Stadtteil. Dabei widmet sie sich zunächst der Grundidee hinter der Planung Bissingheims als Mustersiedlung.

Wie hat sich die Gegend in der Folge entwickelt? Aber nicht nur die Historie, sondern auch Gegenwart und Zukunft dieser Siedlung werden thematisiert. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Dorfplatz Bissingheim. Der Rundgang ist kostenfrei.

Führung „Cash! Eine Geschichte des Geldes“
Das Kultur- und Stadthistorische Museum, Johannes-Corputius-Platz 1 am Duisburger Innenhafen, lädt am Sonntag, 22. Juni, um 15 Uhr zu einem Streifzug durch die Geschichte des Geldes ein: „Cash!“ Thorsten Fischer nimmt die Besucherinnen und Besucher mit auf eine Reise rund um die Welt zu verschiedenen Formen, Funktionen und Folgen des Geldes im Lauf von sechs Jahrtausenden.

Die Gäste erfahren, was Geld eigentlich ist – ob es sich lohnt, steinreich zu sein, wieso die Münze drei Mal erfunden wurde und wie das älteste Papiergeld der Welt aussieht. Ein kleines Tauschregal in der Ausstellung darf gern um ein Mitbringsel bereichert werden – dafür darf man sich dann natürlich auch etwas mitnehmen.

Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigt 2 Euro. Das gesamte Programm ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

Sichere Beladung von Fahrzeugen bei Urlaubsfahrten
Auf Urlaubsfahrten wird der Pkw schnell zum Packesel – voll mit Koffern, Taschen und allem, was man für entspannte Tage braucht. Doch die Grenzen des Zulässigen sind schneller erreicht, als man denkt. Wer falsch oder zu viel lädt, riskiert verlängerte Bremswege, Bußgelder – oder im schlimmsten Fall einen Unfall. Der ACV Automobil-Club Verkehr erklärt, worauf es beim sicheren Beladen des Fahrzeugs ankommt.

Beim Packen zählt nicht nur der Inhalt, sondern auch die Ordnung

Schweres Gepäck nach unten
Moderne Autos bieten zwar viel Stauraum, doch beim Beladen kommt es nicht nur auf das Volumen, sondern vor allem auf die richtige Verteilung an.

Schwere Gepäckstücke gehören möglichst tief und direkt hinter die Rücksitzlehne. So bleibt der Schwerpunkt niedrig und das Fahrverhalten stabil. Zur Sicherung eignen sich Spanngurte, Gepäcknetze oder rutschfeste Matten, besonders bei größeren oder instabilen Gegenständen. Darüber können leichtere Dinge platziert werden, die ebenfalls fixiert oder besser in stabilen Boxen verstaut werden sollten, da sich selbst kleine, lose Gegenstände bei einer Vollbremsung in gefährliche Geschosse verwandeln können. Die Rücksitzlehne sollte möglichst aufrecht bleiben, da sie als Schutzbarriere zwischen Laderaum und Fahrgastzelle wirkt.

Wichtig: Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste müssen griffbereit bleiben und dürfen nicht unter dem Gepäck verschwinden.

Erlaubte Zuladung kennen
Die zulässige Zuladung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) und dem Leergewicht (Feld G) des Fahrzeugs. Beide Angaben sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden, meist auf der Rückseite des Dokuments. Im Leergewicht ist ein Fahrer mit 75 Kilogramm bereits enthalten – alle weiteren Personen, Gepäckstücke oder Zubehörteile (z. B. Dachbox, Fahrradträger) zählen zur Zuladung.

Es ist zu beachten, dass Sonderausstattungen wie Schiebedach, Allradantrieb, Automatik oder größere Felgen das tatsächliche Leergewicht eines Fahrzeugs deutlich erhöhen können, ohne dass diese Gewichtszunahme in den Papieren zwingend berücksichtigt ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann das Fahrzeug auf einer öffentlichen Waage – etwa bei einem Wertstoffhof oder landwirtschaftlichen Betrieb – gewogen oder Bordcomputer bzw. geeignete Apps zur groben Gewichtsschätzung genutzt werden.

Wichtig zu wissen: Eine Überladung kann das Fahrverhalten beeinträchtigen, den Bremsweg verlängern und zu Schäden am Fahrzeug führen. Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse oder unzureichender Ladungssicherung drohen Bußgelder von bis zu 75 Euro und ein Punkt in Flensburg (§ 22 StVO i. V. m. Bußgeldkatalog).

Dachboxen und Träger sicher nutzen
Zusätzliche Transportsysteme wie Dachboxen oder Fahrradträger schaffen zwar Platz, erfordern aber eine sorgfältige Montage und Kontrolle. Wichtig ist, dass Träger und Box zum Fahrzeug passen. Reling, Fixpunkte oder Klemmträger müssen fachgerecht montiert werden.

Die zulässige Dach- oder Stützlast liegt in der Regel zwischen 50 und 100 Kilogramm, inklusive Box oder Träger. Eine Überschreitung kann zu Schäden am Fahrzeug und zu einem instabilen Fahrverhalten führen. Vor jeder Fahrt sollten die Befestigungen auf festen Sitz kontrolliert werden. Ein kurzer Testlauf, etwa auf der Autobahn, kann sinnvoll sein.

In Dachboxen gehören nur leichte, sperrige Gegenstände wie Kleidung, Schlafsäcke oder Zelte. Schwere Gegenstände müssen im Kofferraum transportiert werden. Die Ladung sollte mittig verteilt und mit Gurten oder einem Netz gesichert werden. Um Hohlräume zu füllen und Bewegungen zu verhindern, eignen sich Decken oder Jacken gut. Der Deckel sollte sich spannungsfrei schließen lassen, um Scharniere und Mechanik zu schonen.

Fahrradträger, insbesondere für E-Bikes, stellen eine erhebliche Belastung für die Anhängerkupplung dar. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass die zulässige Stützlast des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Diese umfasst das gesamte Gewicht von Träger und Fahrrädern. Akkus sollten vor dem Transport entfernt und sicher im Innenraum verstaut werden. Eine sorgfältige Sicherung der Räder ist ebenfalls erforderlich. Zudem ist der feste Sitz der Halterung regelmäßig zu kontrollieren, ebenso wie die Sichtbarkeit von Rücklichtern und Kennzeichen. Besonders beim Rückwärtsfahren, Bremsen und auf unebener Strecke ist erhöhte Aufmerksamkeit notwendig.

Mit Zusatzlast angepasst fahren
Auch wenn es keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für beladene Fahrzeuge gibt, wird ein Richtwert von 130 km/h empfohlen. Dachboxen und Trägersysteme erhöhen den Luftwiderstand und machen das Fahrzeug anfälliger für Seitenwind. Auch Assistenzsysteme wie Spurhalte- oder Notbremsassistenten können bei hoher Beladung in ihrer Funktion eingeschränkt sein.

Eine angepasste Fahrweise trägt zur Stabilität bei, senkt den Verschleiß und reduziert den Kraftstoffverbrauch, der mit zunehmendem Gewicht spürbar ansteigt.

Den Reifendruck rechtzeitig prüfen
Bei voller Beladung steigt die Belastung der Reifen. Ein zu niedriger Druck kann zu Hitzeentwicklung, höherem Verschleiß und einem erhöhten Risiko für Reifenplatzer führen. Je nach Achslast empfehlen Hersteller eine Druckerhöhung von 0,5 bis 1,0 bar. Die entsprechenden Werte sind in der Regel in der Tankklappe oder im Türrahmen auf der Fahrerseite zu finden. Der Reifendruck sollte bei kalten Reifen geprüft werden – idealerweise direkt vor der Abfahrt.

Volkspark Rheinhausen: Sonntagskonzert mit dem „Männer- und Frauenchor Rumeln“
In der Sonntagskonzertreihe im Musikpavillon des Rheinhauser Volksparks tritt am kommenden Sonntag, 22. Juni, um 15 Uhr der „Männer- und Frauenchor Rumeln“ auf. Präsentiert werden unter anderem der „Kriminaltango“, „Hallelujah“ von Leonard Cohen, „Der Wellermann“, „Heut mach ich gar nichts“ von Max Rabe, das Chianti- Lied, „Hallelujah“ von Milk & Honey und „Ich war noch niemals in New York" von Udo Jürgens und viele mehr.

Unterstützt werden die Konzerte vom Bauverein Rheinhausen und dem Förderverein für Kultur- und Brauchtumspflege Rheinhausens & RumelnKaldenhausens e.V. Der Eintritt ist frei. Aktuelle Informationen zu der Reihe gibt es auch bei Facebook: https://www.facebook.com/SonntagskonzerteRheinhausen/

Männer- und Frauenchor Rumeln

Weitere Konzerttermine:
29.06.2025 1. Akkordeon-Orchester Rheinhausen 1950 e.V.
06.07.2025 Musikvereinigung Du-West DSB e.V.
13.07.2025 Bläsersymphonie der Abtei Hamborn
20.07.2025 Hafenchor Duisburg
27.07.2025 Shanty Chor Duisburg-WSP NRW
03.08.2025 Musikgruppe „Wahre Freunde“
10.08.2025 Heyberg-Musikanten
17.08.2025 Die Bergsteirer

Parkkonzert im Jubiläumshain mit den „Bandonion Freunden Essen“
Beim nächsten Parkkonzert im Jubiläumshain an er Ziegelhorststraße in Duisburg-Hamborn treten am kommenden Sonntag, 22. Juni, um 11 Uhr die „Bandonion Freunde Essen“ auf. Das Orchester ist das letzte seiner Art im Ruhrgebiet und ist auch über die Grenzen Nordrhein-Westfalens bekannt. Es setzt sich aus Laien-Spielern zusammen.

Ihr Repertoire umfasst die Volksmusik – Walzer, Slowfox, Märsche, Polka, Rumba, Liedweisen und vor allem Tangos. Auch in diesem Jahr werden die Parkkonzerte vom Lions-Clubs DuisburgHamborn unterstützt. Der Eintritt ist frei.

Foto Bandonion Freunde Essen

Weitere Informationen zu der Reihe gibt es im Internet unter https://www.facebook.com/ParkkonzerteHamborn
Weitere Konzerttermine:
29.06.2025 Musikvereinigung Du-West DSB e.V.
06.07.2025 Shanty Chor Duisburg-WSP NRW
13.07.2025 Blasorchester Lohmühle e.V.

Aktiver Tierschutz ist wichtiger denn je: Ökumenischer Tiergottesdienst an der Marxloher Kreuzeskirche
Der Ökumenische Tiergottesdienst im Duisburger Norden hat eine lange Tradition. Im letzten Jahr, zur 26. Ausgabe, kamen über 200 Menschen, meist mit ihren Hunden und weiteren Haustieren, zum Außengelände der Marxloher Kreuzeskirche an der Kaiser-Friedrich-Straße 40. In diesem Jahr „steigt“ der Tiergottesdienst am gleichen Ort an einem Samstag, eingebettet in die Festwoche zum 120-jährigen Jubiläum der Kreuzeskirche.

So beginnt am Samstag, 21. Juni um 12 Uhr die „tierisch-einfühlsame Erfolgsgeschichte“ mit einem fröhlichen Begrüßungslied des Chors Vielklang. Dann gibt es von der evangelischen Pfarrerin Anja Humbert und der katholischen Pastoralreferentin Schwester Mariotte Hillebrand auch nachdenklich-motivierende Worte, die eine Zukunft mahnen, die das Leben aller schützt, auch der Tiere. Und natürlich wird wieder gemeinsam gesungen und gebetet.

Die mitgebrachten Tiere werden am Schluss gesegnet. Mit von der Partie sind auch das Kirchenmobil der katholischen Propsteigemeinde St. Johann mit Kaffeespezialitäten und der Verein Cocker und Setter in Not mit einem Verkaufsstand. Und es gibt noch etwas ganz Besonderes, berichtet Anja Humbert. Erstmals findet ein Hunde-Geschicklichkeits-Parcours statt, bei dem es auch einige Preise zu gewinnen gibt.

 Urkunden und Medaillen stehen zudem für alle Gottesdienst-Teilnehmer zur Verfügung. Die Kollekte des Gottesdienstes und die Erlöse aus der Bewirtung kommen auch in diesem Jahr der Duisburger Tiertafel zugute. Bei schlechtem Wetter findet der Tiergottesdienst in der Kreuzeskirche statt.

Im Anschluss daran beginnt gegen 13.30 Uhr das Gemeindefest an der Kreuzeskirche. Dort gibt es Unterhaltung, Spaß und leckeres Essen, so dass der Tag zum richtigen Familientag wird. Für die kleinen Besucher ist eine Vielzahl an kreativen Überraschungen vorbereitet.

Zum Konzept des Tiergottesdienstes Beim allerersten Tiergottesdienst hatte wohl niemand damit gerechnet, dass er ein  „Selbstläufer“ wird. „Aber“, so Anja Humbert und Mariotte Hillebrand, „aktiver Tierschutz ist, wie viele negative Auswüchse zeigen, heute wichtiger denn je.“ 

Dass es das Wort Tierschutz überhaupt geben müsse, sei schon fast ein Skandal an sich. Hungernde, ausgebeutete und misshandelte Tiere hätten nichts mit Gottes Schöpfung zu tun. So soll der Tiergottesdienst auch stets Motivation sein, solchen Auswüchsen aktiv und engagiert entgegenzuwirken. Es lohne sich immer, Gottes Schöpfung zu bewahren.

Die Hunde waren bisher stets in der Überzahl, aber auch Katzen, Vögel, Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen füllten frühere Gottesdienste teils lautstark mit Leben. Vereinzelt waren auch schon mal Pferde, Ziegen und Esel vertreten, und vor einigen Jahren sogar eine chinesische Schildkröte. Reiner Terhorst  


Tiergottesdienst 2024 an der Marxloher Kreuzeskirche. Zu sehen sind Jessica Wachtel und Schwester Mariotte Hillebrand von der katholischen Kirche beim Segnen; im Hintergrund ist Pfarrerin Anja Humbert zu sehen. Foto: Reiner Terhorst


Wiesengottesdienst am Turm der Duisserner Lutherkirche – mit Gegrilltem und Slush-Eis danach
Das breite Grün hinter dem Kirchturm der Lutherkirche, Martinstr. 35, bietet einen schönen Blick auf das Gotteshaus. Deshalb lädt der Duisserner Bezirk der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Duisburg schon seit mehreren Jahren im Sommer zum schon traditionellen Wiesengottesdienst.

Den nächsten feiert die Gemeinde mit allen Gästen am Sonntag, 22. Juni 2025 um 11 Uhr zum Thema „Durch dich blüht die Gemeinde auf!“ Anschließend lädt die Evangelische Gemeinde Alt-Duisburg zu Grillwürstchen mit Brötchen und Getränken. Weitere Besonderheit: diesmal ist die Slush-Eis-Maschine des kreiskirchlichen Jugendreferates mit dabei und spendiert die heiß begehrte Erfrischung in drei Geschmacksrichtungen.

Eine Anmeldung ist nicht nötig. Bei schlechtem Wetter wird der Gottesdienst kurzfristig in die Kirche verlegt, die nur einen Katzensprung entfernt ist. Infos zur Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Duisburg gibt es im Netz unter www.ekadu.de. I

Gemeindewiese hinter der Duisserner Lutherkirche - vor einem Open-Air-Gottesdienst(Foto: Stefan Korn).

Gemeinde lädt zum Marktcafé in Meiderich
Zu Kaffee und lecker Frühstück mit Geselligkeit und Freundlichkeit lädt die Evangelische Kirchengemeinde Meiderich jeden zweiten Samstag zu den Marktzeiten in das Gemeindezentrum, Auf dem Damm 8, ein. Den nächsten Termin zum Schlemmen und Klönen gibt es am 21. Juni 2025.

Geöffnet ist das Marktcafé der Gemeinde ab 9.30 Uhr und somit zu der Zeit, in der manche ihr Einkäufe am Meidericher Wochenmarkt machen. Nach kurzem Fußweg lässt sich im Gemeindezentrum bei Kaffee, Brot, Brötchen, Wurst- und Käseaufschnitt und Marmeladen der Einkaufsstress vergessen.

Das Angebot bereiten Ehrenamtliche zu, das Frühstück gibt´s zum Selbstkostenpreis. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de oder im Gemeindebüro unter 0203-4519622.  




NRW: Einwohnerzahl erstmals auf Basis des Zensus 2022 fortgeschrieben – auch im Jahr 2024 bei über 18 Millionen
* Einwohnerzahl wächst um rund 17.000 Personen
* Kleinste Gemeinde in NRW ist nun die Gemeinde Hallenberg
* Größter prozentualer Bevölkerungszuwachs in der Gemeinde Weeze (+8,1 %) S

Ende 2024 lebten in Nordrhein-Westfalen 18.034.454 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl um 16.934 (+0,1 %) höher als zum Jahresende 2023. Obwohl im Jahr 2024 mehr Menschen starben als Personen geboren wurden (sog. Sterbeüberschuss: 67.743), konnte der positive Wanderungssaldo mit 83.872 mehr Zu- als Fortzügen die Bevölkerungszahl im Jahr 2024 über der Marke von 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern halten.



Ranking der größten Städte unverändert: Köln auf Platz 1, gefolgt von Düsseldorf und Dortmund Im Ranking der größten Städte Nordrhein-Westfalens ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen. Die größte Stadt bleibt Köln mit 1.024.621 Einwohnerinnen und Einwohnern, gefolgt von Düsseldorf (618.685), Dortmund (603.462) und Essen (574.682).

Kleinste Gemeinde im Land ist nun die Gemeinde Hallenberg mit einer Einwohnerzahl von 4.367. 218 Gemeinden in NRW konnten im Jahr 2024 einen Bevölkerungszuwachs verzeichnen. Die größte prozentuale Veränderung gab es dabei in Weeze (+8,1 %), Horstmar (+3,1 %) und Nörvenich (+2,0 %).

Einen Rückgang der Bevölkerung gab es in Unna (–2,7 %), Möhnesee (–2,2 %) und Wegberg (–1,3 %). Große regionale Unterschiede beim Durchschnittsalter der Bevölkerung Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung lag im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen bei 44,5 Jahren (Frauen: 45,8 Jahren; Männer: 43,1 Jahren). Die „jüngste“ Gemeinde war Augustdorf im Kreis Lippe mit einem Altersdurchschnitt von 39,1 Jahren, während Bad Sassendorf im Kreis Soest mit 50,3 Jahren die „älteste“ Gemeinde war.

NRW: 2024 wurden in NRW erneut weniger Mehrlingskinder geboren
* Die 4.800 Mehrlinge machten 3,1 % aller Neugeborenen aus
* Anteil der Mehrlingsgeburten in den letzten Jahren gesunken
* Es wurden 90 Drillingskinder und acht Vierlinge geboren

Im Jahr 2024 wurden in NRW 4.798 Kinder geboren, die zusammen mit weiteren Geschwisterkindern zur Welt kamen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gab es damit 329 Mehrlingskinder weniger als 2023 (damals: 5.127). Der Anteil an allen Neugeborenen lag 2024 mit 3,1 % unter dem Vorjahreswert von 3,3 %.


Zwillinge waren unter den Mehrlingskindern am häufigsten vertreten Im vergangenen Jahr wurden 4.700 Zwillingskinder geboren und stellen somit 98 % aller Mehrlingskinder dar. Außerdem kamen 90 Drillingskinder sowie 8 Vierlinge zur Welt. Methodische Hinweise Die Daten zur Statistik der Geburten basieren auf Meldungen der Standesämter, die Angaben zu Neugeborenen und deren Eltern an die Statistischen Landesämter liefern. In dieser Auswertung wurden alle Geborenen gezählt, für deren Mutter ein Wohnort in NRW gemeldet wurde.