'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap • Archiv5. Kalenderwoche 2026
Baustellen DVG-Umleitung Bahn-VRR


6. Kalenderwoche: Montag, 2. - Sonntag, 8. Februar 2026

HKM bleibt dem Industrie-Standort erhalten - IHK erleichtert über Einigung   Das lange Ringen um die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) in Duisburg hat ein Ende. Die gute Nachricht: Das zweitgrößte Stahlwerk Deutschlands bleibt in Betrieb. Thyssenkrupp Steel (TKSE) und Salzgitter einigten sich heute darauf, dass Salzgitter die Hüttenwerke allein fortführt. 1000 Jobs bleiben.

Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK, dazu:  „Für den Industrie-Standort Duisburg ist das eine gute Nachricht. Auch wenn sich HKM voraussichtlich verkleinern wird und Arbeitsplätze wegfallen werden. Wir alle sind erleichtert, dass Beschäftigte und Unternehmensleitung nun eine Perspektive haben.

Das festigt Europas größten Stahlstandort bei uns in Duisburg ein Stück weit. Es ist gut, dass Düsseldorf und Berlin die Transformation der Stahlindustrie finanziell unterstützen. Aufgaben für die Politik aber bleiben: Energiekosten verringern, CO2-Kosten senken und die Betriebe vor ausländischen Dumping-Produkten schützen.“    
Mann steht in einem schwarzen Hemd vor einer Wand.
Foto: Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus.

Februar 2016: Rosenmontagzug am 08.02.2016 in Duisburg wegen Sturmwarnung abgesagt

Vorbereitende Arbeiten für Aufständerung der B 288 starten  
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) führen ab der kommenden Woche Fällarbeiten durch: Auf einer Fläche von 8.700 Quadratmetern rund um den östlichen Brückenkopf der Uerdinger Brücke nahe der Krefelder Straße werden wild gewachsene Bäume und Sträucher entfernt.  

Die Arbeiten werden vorbereitend für die im Sommer startenden Bauarbeiten zur Aufständerung der B 288 durchgeführt. Der Verkehr wird 2029 auf die neue Aufständerung verlegt, zu diesem Zeitpunkt wird der Brückenkopf deutlich vergrößert sein. Auf der neu entstandenen Fläche sind Ausgleichspflanzungen für die gefällten Bäume und Sträucher vorgesehen.  

Die Offenbarungen des Felix Banaszak im Playboy
Der Grünen-Chef aus Duisburg schreibt über seine allgemeinen Eindrücke und die spezielen, die er im Playboy von sich gab. So sei der Trend überall der Gleiche: Immer mehr junge Männer wählen rechtsextreme Parteien. Mir macht das große Sorgen. Nicht nur, weil ich natürlich gerne hätte, dass diese Männer ihr Kreuz bei uns Grünen machen. Sondern vor allem, weil hier eine ganze Generation junger Männer droht, in den Abgrund aus Ressentiments, Frauenfeindlichkeit, Gewalt und Unterdrückung zu rutschen. 

Jetzt könnte ich natürlich mit der taz oder der Süddeutschen Zeitung ein langes Gespräch über progressive Männlichkeitsbilder führen. Und damit auch wirklich sicher gehen, dass es nur wenige von den (jungen) Männern erreicht, die ich erreichen möchte. 

Deswegen habe dem Playboy ein Interview gegeben – nicht als ironischer Tabubruch, sondern als strategische Entscheidung. Wenn wir wollen, dass die Debatten dort geführt werden, wo sie geführt werden müssen, müssen auch wir bereit sein, unsere Komfortzonen zu verlassen.

Ein Interview „zwischen Busen und Bunnys“, wie die BILD es beschreibt, ist auch für mich: gewöhnungsbedürftig. Aber es ist nötig. Und nicht nur das, ich war und werde Gast in vielen anderen Formaten sein, vom Podcast zum Twitch-Stream, wo Grüne sich normalerweise nicht hin trauen. Wir dürfen die jungen Männer weder Maximilian Krah noch Andrew Tate überlassen. 

„Du kannst im Fitnessstudio pumpen gehen oder dir die Fingernägel lackieren. Von mir aus geh mit lackierten Fingernägeln pumpen. Du kannst Lastenrad fahren oder BMW X3. Alles fein, der zentrale Punkt ist doch: Sei kein Arschloch!“

“Rechtsautoritäre machen gezielt jungen Männern ein Angebot, das auf den ersten Blick attraktiv klingt: „Hier kannst du Mann sein, hier kannst du sein, wie du bist, dann kriegst du auch eine Freundin.“ Dahinter steckt am Ende ein Frauenbild, das auf Unterwerfung beruht – und im Zweifel in Gewalt endet.
Wenn wir die Statistiken sehen, wie viele Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern umgebracht werden, wie viele Frauen noch immer häusliche und sexuelle Gewalt erfahren, dann ist es zu einfach zu sagen, damit haben wir nichts zu tun.

Ich empfinde es allerdings nicht als unzumutbare Belastung, mich mit meiner Rolle als Mann und meinen Privilegien kritisch auseinanderzusetzen. Die Selbstbestimmung von Frauen zu respektieren, ist dabei die Basis. Und „Sei kein Arschloch“ ist dafür schon mal ein ganz guter Start.”

“Bei allem Verständnis, aber das Patriarchat ist ja nicht verschwunden – weder im Alltag noch in der Politik. (...) Aber es stimmt, junge Männer spüren in dieser Zeit der Krisen, Verunsicherungen und Existenzängste einen zunehmenden Druck, suchen verstärkt nach Orientierung. Die alten Rollenbilder wünscht sich niemand zurück, aber der Verlust ihrer Vormachtstellung ist real und vermutlich auch schmerzhaft.

Ich habe Feminismus nie als Männerhass verstanden, sondern immer als das Streben nach Gleichberechtigung, nach Freiheit und Selbstbestimmung für alle Geschlechter. Ich glaube auch, dass Jungen und Männer in einer gleichberechtigten Gesellschaft ein glücklicheres Leben führen. Es tut gut, sich von einengenden Rollenerwartungen freimachen zu können. Meine Frage ist: Wie können wir als progressive, feministische Partei ein einladendes Identitäts- oder Rollenangebot machen?”

NATO-Generalsekretär in Kiew – NATO steht an der Seite der Ukraine
NATO-Generalsekretär Mark Rutte war in Kiew zum Treffen mit der ukrainischen Führung, darunter Präsident Wolodymyr Selenskyj. Er begann den Besuch mit einem Treffen mit Mitarbeitern der NATO-Vertretung in der Ukraine. Anschließend reiste er zum Maidan-Platz, wo – zusammen mit dem Präsidenten eine Kerze zum Gedenken an die Opfer des russischen Angriffskrieges anzündete.


Kleidertauschbörse im Stadtfenster
Die nächste Kleidertauschbörse im Stadtfenster an der Steinschen Gasse in der Innenstadt startet am Samstag, 21. Februar, um 11 Uhr. Wer sich für Mode interessiert und seinen Geldbeutel und die Umwelt schonen will, kann hier kostenfrei die Garderobe auffrischen. Und so funktioniert’s: Von 11 bis 12 Uhr können Interessierte bis zu zehn Kleidungsstücke, die gut erhalten sind, abgeben.

Angenommen wird alles außer Kinderkleidung, Schuhe und Unterwäsche. Für jedes Kleidungsstück erhalten Teilnehmende einen Gutschein, den sie von 13 bis 14.30 Uhr gegen ein anderes Kleidungsstück eintauschen können. Kleidung, die keinen neuen Besitzer findet, wird im Anschluss gespendet oder dem Recycling zugeführt.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Kleidertauschbörse ist eine Kooperation der Stadtbibliothek mit der Volkshochschule und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg.

Duisburger Akzente und Literatur live erleben: Lesereihe der Stadtbibliothek
Während der Duisburger Akzente veranstaltet die Stadtbibliothek Duisburg gemeinsam mit dem Verein für Literatur eine sechsteilige Lesereihe in der Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in der Innenstadt. Vom 3. bis 18. März sind bekannte Autorinnen und Autoren sowie markante neue Stimmen der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur zu Gast.

- Den Auftakt bildet am Dienstag, 3. März, Susann Pásztor mit ihrem Roman „Von hier aus weiter“. Die vielfach ausgezeichnete Autorin erzählt darin mit feinem Humor und großer Empathie von Abschied, Neubeginn und der Frage, wie sich Leben nach einem Verlust neu ordnen lässt.

- Am Freitag, 6. März, liest Kristina Hauff aus „Schattengrünes Tal“, einer sehr fesselnden Geschichte darüber, wie schnell eine scheinbar heile Welt ins Wanken geraten kann. Es folgt am Dienstag, 10. März, Ines Habich-Milović mit „Dein Vater hat die Taschen voller Kirschen“. Der Roman ist eine wilde Reise von einem montenegrinischen Dorf bis ins Deutschland der Achtziger und war für den Literaturpreis Ruhr nominiert.

- Am Freitag, 13. März, stellt Yuko Kuhn im Gespräch mit Antje Deistler ihr Buch „Onigiri“ vor. Der Roman erzählt die faszinierende Geschickte einer deutsch-japanischen Familie.

- Ein besonderer Höhepunkt der Reihe ist der Abend mit Saša Stanišić im Gespräch mit Anke Johannsen am Montag, 16. März. Sein Buch „Mein Unglück beginnt damit, dass der Stromkreis als Rechteck abgebildet wird“ versammelt Reden des Autors – gehaltene und ungehaltene.

- Den Abschluss der Reihe bildet eine Lesung mit Musik am Mittwoch, 18. März. Leon Engler stellt seinen Roman „Botanik des Wahnsinns“ vor, die Geschichte eines jungen Mannes, der sich mit seiner von psychischen Krankheiten geprägten Familiengeschichte auseinandersetzt. Alle Veranstaltungen beginnen um 20 Uhr, Tickets sind für jeweils sechs Euro online erhältlich auf www.stadtbibliothek-duisburg.de sowie vor Ort bei den bekannten Vorverkaufsstellen.

„Liebestraum“ am Valentinstag bei der Orgelvesper in Salvator
Zum Valentinstag, am 14. Februar lädt Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe zu einer 40minütigen Orgelvesper alle ein, die schon einmal oder mehrmals verliebt waren. Das Motto des Tages heißt dann in der Salvatorkirche ab 17 Uhr „Liebestraum“, in Anlehnung an das berühmte Klavierstück von Franz Liszts, welches der Duisburger Kirchenmusiker in einer Orgelbearbeitung spielen wird.

Weiter spielt er das romantische „Claire de lune“ (Mondschein) von Louis Vierne, das Vorspiel zur Wagners Liebesoper „Tristan und Isolde“ sowie Mendelssohns bekannten „Hochzeitsmarsch“, unter dem viele Paare am schönsten Tag ihres Lebens in die Kirche einziehen. Pfarrer Stephan Blank hält eine kurze Lesung und spricht ein Segenswort.

Der Eintritt ist frei, eine Spende am Ausgang ist willkommen. Der Eintritt ist frei, am Ende wird eine Spende erbeten. Infos zur Citykirche gibt es unter www.salvatorkirche.de
Info: Vespern sind geistliche Abendmusiken, die mit Chor oder rein instrumental gestaltet sind. Sie erfreuen sich in England und zunehmend auch bei uns wachsender Beliebtheit.   

Marcus Strümpe in Valentinstags-Laune an der Orgel der Salvatorkirche (Foto: www.salvatorkirche.de). 

Kirche Obermeiderich lädt wieder zu Emils Pub ein
Für Freitag, 13. Februar 2026 lädt die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Obermeiderich in das Gemeindezentrum an der Emilstraße 27 zu „Emils Pub“ ein. Bei dem beliebten Gemeindetreffpunkt können Besucherinnen und Besucher ab 19 Uhr bei Getränken aller Art und gutem Essen zum Wochenende hin ein wenig abschalten und beim Klönen über Gott, die Welt, den Krieg und den Frieden ins Gespräch kommen.

Diesmal gibt’s Schaschliktopf mit leckerem Brot und eine vegetarische Variante. Und wie immer ein leckeres Dessert. Der Durst kann wie immer mit verschiedenen Biersorten, Wein und Softgetränken gelöscht werden. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.obermeiderich.de.  

Gemeinden im Duisburger Süden feiern gemeinsam Karnevalsgottesdienst
„Drink doch ene met, stell dich nit esu an“ - so wird es am Karnevalssonntag, 15. Februar 2026, ab 10.30 Uhr durch die Jesus-Christus-Kirche in Buchholz, Arlberger Str.. 6,  klingen. Die evangelischen Gemeinden im Duisburger Süden feiern dann gemeinsam Gottesdienst zum jecken Fest. Pfarrer Jürgen Muthmann aus der Rheingemeinde hält eine gereimte Predigt.

Der Inhalt ist noch geheim. Es soll aber keine Büttenrede werden, ist der Pfarrer sicher. Für närrische Ausgelassenheit sorgt der Projektchor unter Leitung von Popkantor Daniel Drückes. Die ca. 20 Singenden haben direkt zu Jahresbeginn angefangen, kölsche Hits u.a. von den Bläck Fööss, Kasalla oder Miljö einzustudieren. Und diese Lieder verbreiten nicht nur gute Laune und laden zum Feiern ein - sie thematisieren oft auch christliche Botschaften wie Nächstenliebe und Gemeinschaft.

Gemeinden, Pfarrer und Projektchor laden herzlich zum Mitfeiern des jecken Gottesdienstes ein; Verkleidungen sind gerne gesehen, aber kein Muss. Anschließend kann man beim närrischen Kirchencafé noch ein bisschen klönen.

Stadtbibliothek stellt um auf „Onleihe 3“
Wer als Kundin oder Kunde der Duisburger Stadtbibliothek digitale Bücher, Zeitschriften oder Hörbücher über die digitale Ausleihe „Onleihe“ nutzt, kann sich auf Neuerungen durch die Umstellung auf die „Onleihe 3“ freuen. Diese zeichnet sich nicht nur durch eine nutzungsfreundliche und barrierearme Oberfläche aus. Sie hält auch neue Funktionen bereit.

So ist es unter anderem möglich, die Leihfrist aller Medienarten zu verlängern, sich eine unbegrenzte Merkliste anzulegen, seine Leih-Historie zu verfolgen und die augenschonende „Dark Mode“-Einstellung zu nutzen. Die Umstellung erfolgt am Donnerstag, 19. Februar. An diesem Tag kann die „Onleihe“ vorübergehend nicht genutzt werden.

Spätestens am Freitag, 20. Februar, steht die neue Version zur Verfügung. Wer ein Smartphone oder Tablet nutzt, muss die „Onleihe 3“-App herunterladen und sich nach erfolgter Umstellung dort neu anmelden. Für die Nutzung am PC, Laptop oder E-Book-Reader ist nach der Umstellung ebenfalls eine neue Anmeldung über die Webseite duisburg.onleihe.de erforderlich.

Wichtig: Vorhandene Merklisten, Vormerkungen und die aktuell ausgeliehenen Titel werden übernommen, nicht aber der Lesestand! Die Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 bietet mehrere Beratungstermine zur neuen „Onleihe“ an.

Diese finden statt am Freitag, 20. Februar, von 15 bis 16 Uhr,
am Dienstag, 24. Februar, von 15 bis 16 und 17 bis 18 Uhr
sowie am Freitag, 6. März, von 15 bis 16 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Interessierte sich während der Öffnungszeiten in allen Standorten an das Team der Bibliothek vor Ort wenden. Mehr Informationen finden sich auf www.stadtbibliothek-duisburg.de.

NRW: Alkoholbedingte Krankenhausbehandlungen weiter rückläufig
* Rückgang von 1,4 % gegenüber dem Vorjahr.
* Knapp 73 % der Behandelten waren Männer.
* Alkoholbedingte Sterberate 6,4 % niedriger als vor zehn Jahren.

Im Jahr 2024 sind 63.151 Menschen aus Nordrhein-Westfalen aufgrund der Folgen übermäßigen Alkoholkonsums vollstationär im Krankenhaus behandelt worden. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 1,4 % weniger als ein Jahr zuvor. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte es einen deutlichen Rückgang der Fallzahlen um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr gegeben.

Seitdem gingen die alkoholbedingten Krankenhausbehandlungen um weitere 5,1 % zurück. Im Jahr 2014 wurden noch 37,1 % mehr Menschen mit diesen Diagnosen vollstationär behandelt. Gegenüber 2004 verringerten sich die Fallzahlen um 13,9 %. Häufigste Diagnose: „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol”

In 82,6 % der Fälle und damit am häufigsten wurden bei den alkoholbedingten Behandlungsfällen des Jahres 2024 Diagnosen des Bereichs „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol”, wie beispielsweise Abhängigkeit, akute Intoxikation (Alkoholvergiftung) oder Entzug festgestellt. Weitere 16,7 % der Patientinnen und Patienten wurden wegen alkoholbedingter Schäden am Verdauungssystem (Leber, Magen oder Bauchspeicheldrüse) behandelt.



Männer deutlich häufiger in stationärer Behandlung als Frauen
Mit 47,1 % war fast die Hälfte der 2024 wegen übermäßigen Alkoholkonsums vollstationär Behandelten 35 bis 54 Jahre alt. Ein Drittel der Patientinnen und Patienten bzw. 34,0 % gehörte der Altersgruppe der 55- bis unter 75-Jährigen an. 18- bis 34-Jährige stellten 14,2 % der alkoholbedingten Behandlungsfälle.

Mit einem Anteil von 72,6 % wurden Männer deutlich häufiger aufgrund ihres Alkoholkonsums stationär behandelt als Frauen. Alkoholbedingte Sterberate 6,4 % niedriger als vor zehn Jahren 2.693 Menschen starben im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen an den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums, davon waren 72,7 % Männer.

Die geringste Fallzahl seit 2020 hatte es im Jahr 2021 mit 2.316 Sterbefällen gegeben; damals waren 16,3 % weniger Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums gestorben als 2024. Die alkoholbedingten Sterbefälle machten 1,2 % aller Sterbefälle mit Wohnsitz in NRW aus. Umgerechnet starben rund 15 Personen je 100.000 Einwohnerinnen- und Einwohner an Alkohol.

Damit war die alkoholbedingte Sterberate 2024 um 4,2 % niedriger als ein Jahr zuvor und um 6,4 % niedriger als vor zehn Jahren. Im Vergleich zum Jahr 2004 lag die alkoholbedingte Sterberate um 3 % niedriger.

Durchschnittliches Sterbealter aufgrund von Alkohol 16,2 Jahre niedriger
Mit 53,0 % war gut die Hälfte der alkoholbedingten Todesfälle 2024 auf alkoholbedingte Schäden am Verdauungssystem (Leber, Magen oder Bauchspeicheldrüse) zurückzuführen.
Bei weiteren 43,5 % waren Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol ursächlich für den Tod. Das durchschnittliche Sterbealter der aufgrund von Alkohol Gestorbenen war mit 63,3 Jahren um rund 16,2 Jahre niedriger als das Durchschnittsalter aller Gestorbenen.


MSV Duisburg – SC Verl: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen SC Verl am Sonntag, 8. Februar, um 19.30 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinien 902 und 945 ein.

Abfahrtszeiten Straßenbahnline 902 Richtung MSV Arena:
ab „Watereck“ um 17.22 und 17.52 Uhr
ab „Meiderich Bf.“ um 17.35 und 18.30 Uhr

Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena:
ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 17.36, 17.46, 17.56 Uhr
ab „Bergstraße“ um 17.41, 17.51 und 18.01 Uhr
ab „Meiderich Bahnhof“ ab 17.45 bis 18.10 Uhr alle fünf Minuten
ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 18.20 und 18.35 Uhr
ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 17.28 bis 17.53 Uhr alle fünf Minuten
ab Hauptbahnhof (Verknüpfungshalle) ab 17.45 bis 19.05 Uhr alle fünf Minuten
ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 18.03 Uhr.

DVG-Foto

Nach Spielende stehen am Stadion Busse sowie an der Haltestelle „Grunewald“ Bahnen für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.

Hinweis:
Die Haltestelle „Berliner Brücke“ wird bis auf Widerruf (mindestens Saisonende) komplett aufgehoben. In der Haltestelle und auf dem gegenüberliegenden Parkplatz werden Baumaterialien abgelegt. Die DVG bittet die Fahrgäste in Fahrtrichtung MSV-Arena die Haltestelle „Meiderich Kirche“ zu nutzen. Die DVG bittet die Fahrgäste aus Fahrtrichtung MSV-Arena kommend die Haltestellen „Stadtpark“ und „Meiderich Kirche“.

Geänderte Servicezeit bei der DVG an Karneval  
An Altweiber, 12. Februar, sowie an Rosenmontag, 16. Februar, ist der Kundenservice der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) nur eingeschränkt erreichbar.  

Das Kundencenter der DVG am Hauptbahnhof, Harry-Epstein-Platz 10, ist an Altweiber von 7 bis 11.11 Uhr geöffnet. Rosenmontag bleibt das Kundencenter geschlossen.  

Der telefonische Kundenservice der DVG unter der Rufnummer 0203 60 44 555 ist von 7 bis 18 Uhr zu erreichen. Telefonische Fahrplanauskünfte erteilt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 08006 50 40 30.

Zusatzführung für Familien in den Wasserwerken der Stadtwerke im Februar
Mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen feierten die Stadtwerke Duisburg im vergangenen Jahr 150 Jahre öffentliche Trinkwasserversorgung in der Stadt an Rhein und Ruhr. Den Abschluss machten vor kurzem Familienführungen in den Wasserwerken Wittlaer und Bockum.

Aufgrund der besonders großen Nachfrage haben sich die Stadtwerke entschlossen, eine Zusatzführung am 11. Februar 2026 anzubieten. Große und kleine Duisburgerinnen und Duisburger können dann einen Blick hinter die Kulissen der Trinkwassererzeugung werfen und eine Reise durch die 150-jährige Geschichte der Trinkwasserversorgung in Duisburg unternehmen.  

Anmeldungen wieder möglich
Die Führung startet um 15 Uhr und dauert circa 3 Stunden. Während der kostenlosen Führung durch das Wasserwerk Wittlaer zeigen Mitarbeiter der Stadtwerke Duisburg, wie Trinkwasser gefördert und aufbereitet wird. Anschließend gibt es eine Besichtigung des historischen Wasserwerks Bockum, bei der die Familien erfahren, wie die Trinkwasserversorgung vor über 100 Jahren funktioniert hat.

Anmeldungen zu den Familienführungen sind unter www.swdu.de/fuehrung möglich. Treffpunkt ist am Wasserwerk Wittlaer, Bockumer Straße 79, 40489 Düsseldorf-Wittlaer. Parkplätze sind vorhanden.  

Das Wasserwerk Wittlaer der Stadtwerke Duisburg liegt in unmittelbarer Nähe zum Rhein. In den angrenzenden Rheinwiesen stehen die Brunnenanlagen, in denen das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung gewonnen wird. Foto Stadtwerke Duisburg



 2025: Stadtwerke feierten 150 Jahre Wasserversorgung Die Wasserversorgung in Duisburg wurde im vergangenen Jahr 150 Jahre alt. Im Frühjahr 1875 begann die Erfolgsgeschichte mit den Arbeiten zur Errichtung des ersten städtischen Wasserwerks an der Aakerfähre. Seitdem werden die Bürgerinnen und Bürger an Rhein und Ruhr zuverlässig mit sauberem Trinkwasser versorgt. Einen Überblick über die historische Entwicklung der Duisburger Trinkwasserversorgung mit zahlreichen Bildern haben die Stadtwerke unter www.swdu.de/wasser-150 zusammengestellt.

Farbwechsel-Fotoausstellung in Meiderich
Nach „Einfach schön“, „Stahl und Eisen“, „Musik“ und „Landschaft - Schlösser - Burgen“ zeigen Thomas Dörbandt und Udo Kloppert im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Meiderich, Auf dem Damm 8, in einer neuen gemeinsamen Ausstellung wieder anspruchsvolle Aufnahmen.

Mit Michael Rogalla ist diesmal ein dritter ambitionierter Hobbyfotograf mit dabei. Die Bandbreite der Motive reicht von Landschaftsaufnahmen bis hin zu Porträts. Allen Fotos gemein ist kreative Bildgestaltung, die Bunt und Kontrast gezielt einsetzt und so zum Thema „Farbwechsel“ führt. 

Von der Qualität der Bilder und der Wirkung der Farben, die gestalterisch in den Fotos eingesetzt wurde, können sich Interessierte schon bei der Ausstellungseröffnung am Sonntag, 8. Februar um 17 Uhr überzeugen: Kunsthistoriker Jörg Mascherrek gibt eine Einführung zu Werk und Künstlern, Gabriele und Helmut Richter begleiten die Vernissage musikalisch mit Gitarrenklängen.

Die drei Fotografen sind selbstverständlich mit dabei und freuen sich auf die Begegnung mit dem Publikum. Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem Gemeindeparkplatz an der Ecke Bürgermeister-Pütz-Straße/Auf dem Damm und auf dem Parkplatz der Herzklinik an der Ecke Bürgermeister-Pütz-Straße/Gerrickstraße. Zu sehen ist die Ausstellung bis zum 21. März Dienstag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 13 Uhr oder nach Absprache unter der Telefonnummer des Gemeindebüros 0203/4519622.

Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen zu den Fotografen gibt es unter www.foto-factory47.myportfolio.com bzw.  https://www.rogalla-net.de/ und Informationen zur Gemeinde unter www.kirche-meiderich.de.

Michael Rogalla (links),  Udo Kloppert und Thomas Dörbandt (rechts) vor dem Meidericher Gemeindezentrum  (Foto: Peter Weber, Vorstand - Kulturwerkstatt Meiderich).

Kostenlose Online-Gartenwoche im Februar 2026 - Fachwissen zum naturnahen Gärtnern
Zum Start der Gartensaison lädt die Gartenberatung des gemeinnützigen Verbands Wohneigentums zur kostenlosen Online-Gartenwoche ein. Von Montag, 23. Februar, bis Freitag, 27. Februar 2026 vermitteln erfahrene Gartenberaterinnen und -berater in täglichen Online-Seminaren ab 18 Uhr praxisnahes Wissen zu aktuellen Gartenthemen – inklusive der Möglichkeit, live Fragen zu stellen. ‌

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich: Anmeldung und Teilnahme Im Fokus der ersten Online-Gartenwoche im Jahr 2026 stehen sowohl klassische Gartenarbeiten wie der fachgerechte Gehölzschnitt als auch zukunftsorientierte Themen wie naturnahes und insektenfreundliches Gärtnern. Die Webinare richten sich an Einsteiger ebenso wie an erfahrene Hobbygärtnerinnen und -gärtner.

Das Programm im Überblick:
- Montag, 23. Februar 2026: Schere schärfen und los geht’s: Obstgehölzschnitt Live vor der Kamera wird Schritt für Schritt gezeigt, wie Obstgehölze fachgerecht geschnitten werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Erziehungsschnitt junger Obstbäume sowie auf dem Schnitt von Weinreben und Kiwipflanzen. Ergänzend gibt es Hinweise zu geeigneten Werkzeugen und optimalen Schnittzeitpunkten.

- Dienstag, 24. Februar 2026: Insektenfreundliche Gärten – so geht’s Das Webinar zeigt, wie sich im eigenen Garten Lebensräume für Insekten und andere heimische Tierarten schaffen lassen. Im Mittelpunkt stehen leicht umsetzbare Strukturen und Maßnahmen gegen das Insektensterben.

- Mittwoch, 25. Februar 2026: Der pflegeleichte Garten Vorgestellt werden Konzepte für eine vorausschauende Gartenplanung und eine standortgerechte Pflanzenauswahl. Ziel ist ein naturnah gestalteter Garten, der wenig Pflege erfordert und dennoch artenreich, lebendig und attraktiv ist.

- Donnerstag, 26. Februar 2026: Frühjahrsschnitt an Sträuchern Thematisiert werden bewährte Schnitttechniken für Zier- und Obststräucher, der richtige Zeitpunkt für den Rückschnitt sowie typische Fehler, die vermieden werden sollten – für gesundes Wachstum und reiche Blüte.

- Freitag, 27. Februar 2026: Der kinderfreundliche Garten Der Fokus liegt auf der sicheren und naturnahen Gestaltung von Gärten für Kinder. Behandelt werden geeignete Pflanzen, potenzielle Gefahrenquellen sowie einfache Maßnahmen, um den Garten in einen sicheren Erlebnisraum zu verwandeln.

Verband Wohneigentum e. V.
Der Verband Wohneigentum ist mit rund 310.000 Mitgliedsfamilien in 16 Landesverbänden der bundesweit größte gemeinnützige Verbraucherschutzverband für selbstnutzende Wohneigentümer und -eigentümerinnen. Er unterstützt Menschen bei Erwerb und Erhalt von familienfreundlichem, bezahlbarem und zukunftsfesten Wohnraum. Sitz des Verbands ist Bonn, er hat eine Niederlassung in Berlin.

ADAC-Staubilanz: Spitzenwerte im Ruhrgebiet
Wer im Ruhrgebiet auf das Auto setzt, muss sich häufig in Geduld üben: Die Autobahnen der Region gehörten laut ADAC-Staubilanz auch 2025 zu den am stärksten belasteten Strecken in NRW. Spitzenwerte gab es u. a. bei den Staukilometern, der Anzahl und der Länge der Staus.

So lag die A40 mit 17.203 Meldungen bundesweit an der Spitze, und auf der A1 gab es mit 41.613 Kilometern die größte Staulänge. Der Autobahnabschnitt mit den meisten Stauereignissen war wie schon in den beiden Vorjahren erneut die A42 zwischen Dortmund und Kamp-Lintfort (13.159 Meldungen). Die in Summe längsten Staus gab es mit 21.716 Kilometern auf der A3 zwischen Köln und Oberhausen. Hier brauchten Autofahrer auch die meiste Geduld (Staudauer: 12.424 Stunden).

Zu den 20 bundesweit besonders ausgeprägten lokalen Stauschwerpunkten gehörten u. a.:
Kreuz Dortmund/Unna - Schwerte (A1),
Kreuz Kaiserberg - Oberhausen-Lirich (A3),
Bochum-Hamme - Bochum-Zentrum (A40),
Herne-Eickel - Kreuz Herne (A43) oder Duisburg-Meiderich - Kreuz Duisburg (A59).

Für 2026 rechnet der ADAC in NRW erneut mit einem steigenden Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen. Das liegt an der weiterhin stark sanierungsbedürftigen Verkehrsinfrastruktur in NRW, sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene. Stau-Hotspots im Ruhrgebiet sind laut Prognose 2026 u. a.
die A1 zwischen dem Kreuz Dortmund/Unna und dem Kamener Kreuz (Brückenneubauten, Ausbau AK Dortmund/Unna),
die A2 zwischen dem Dreieck Bottrop und dem Kreuz Recklinghausen (Fahrbahnsanierungen, Brückenneubauten),
die A3 und A40 im Großraum Duisburg/Essen/Oberhausen (Umbau Kreuz Kaiserberg) und die A43 zwischen Recklinghausen und Bochum (sechsstreifiger Ausbau).

Um die angespannte Verkehrslage zu verbessern, fordert der ADAC in NRW u. a. mehr Finanzierungssicherheit für Sanierung und Ausbau, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen sowie die Bauzeit beim Ersatz maroder Brücken zu verkürzen. idr

Vor 10 Jahren in der BZ: 15 Jahre Baustammtisch – Stelldichein der Bauindustrie mit prominenten Gästen
Die Ruhrorter Schifferbörse und der Stammtisch für die Duisburger Bauwirtschaft verbindet eine mittlerweile 15-jährige Geschichte. Ein Grund, die Börse erneut als Ort des Austauschs zu wählen, dachten sich die Initiatoren, namentlich die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg (GFW Duisburg) und der Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen.  

Rund 100 Gäste, darunter Bauunternehmer, Architekten, Raumplaner, Projektentwickler und Investoren, folgten der Einladung. Grußworte, von denen starke Impulse ausgingen, hielten ein nach eigenem Bekunden „gut gelaunter“ Minister Michael Groschek und ein „überaus entspannter“ Oberbürgermeister Sören Link. Duisburgs Stadtoberhaupt betonte darin die Wichtigkeit der Bauindustrie für eine elementare und zentrale Veränderung der Stadt und deren Bedeutung als Partner des Handwerks.

Darüber hinaus erklärte er, dass man in den nächsten Jahren in Duisburg „eine ganze Menge Geld“ in die Hand nehmen werde, um Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere im Straßenbau und im Bereich der Schulen, anzustoßen. Da das Werben der Kommune bei Bund und Land um mehr Geld gelungen sei, könne man dank der Innovationsoffensive die Bauinfrastruktur nach vorne bringen – gemeinsam mit starken Partnern aus Duisburg und der Region. „Ich werde den einen oder den anderen beim Abarbeiten der 80 Millionen wiedersehen“, zeigte sich Link optimistisch. Auch betonte er, dass alle Vorhaben, die in den nächsten Monaten durch den Rat gingen, auch umgesetzt würden.
 „Insbesondere in den nächsten zwei bis drei Jahren erhält die Innenstadt ein neues Gesicht. Das Mercatorquartier und der Bahnhofsvorplatz würden attraktivitätssteigernd wirken und eine gute Visitenkarte der Stadt werden.
 
Auch auf die Erweiterung des Wohnbestandes kam Oberbürgermeister Link zu sprechen, wolle man doch in alle Preisklassen guten Wohnraum schaffen. Das gelte insbesondere für Neubaugebiete wie in Wedau, am Angerbogen und im Hochfelder Rheinpark. „2016 wird ein gutes Jahr für Duisburg“, zeigte sich Oberbürgermeister Link zuversichtlich, weil es erhebliche Vorwärtsentwicklungen mit sich bringe. Diese wiederum seinen gut für alle Beteiligten: für die Stadt, die Einwohnerinnen und Einwohner sowie nicht zuletzt für die Akteure der Bauindustrie.  

Minister Groschek lobte in seinem Grußwort „die stolze Leistung“ der Organisatoren des Baustammtisches, sorgten diese doch bereits seit 15 Jahren für eine optimale Vernetzung aller Branchenakteure. Gleichzeitig verband er seine Worte mit dem Appell: „Bleiben Sie dabei! Wir brauchen den Hoch- und Tiefbau!“ Insbesondere in den nächsten 15 Jahren habe die Branche Aussicht auf gute Umsätze, sei nun doch die Zeit „des Kaputtsparens“ vorbei.

Was folge, seien anderthalb Jahrzehnte der „räumenden Bagger“. Schließlich seien es „die rollenden Planierraupen“, die das „Fundament für Wohlstand und Wachstum“ darstellten. Eine lebendige regionale Bauwirtschaft werde man künftig erleben, mit „Partnerschaften auf Augenhöhe“ auch bei öffentlich-privatwirtschaftlichen Vorhaben. Bei aller Bautätigkeit brauche es aber auch „mehr Mut- als Wutbürger“.
Es müsse eine „Willkommenskultur für Bagger“ her; daher müssten Politik und Wirtschaft gemeinsam für Neubauprojekte werben. Nur so könne man die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung erhöhen.

Nachdem beide Ansprachen für reichlich Gesprächsstoff gesorgt hatten, schnitten GFW-Chef Ralf Meurer, Professorin Beate Wiemann – Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbands Nordrhein-Westfalen – und Minister Groschek sowie Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link feierlich die Geburtstagstorte an. Den gelungenen Jubiläumsstammtisch der Duisburger Bauwirtschaft rundete ein komödiantischer Aufschlag des Duisburger Kabarettisten Kai Magnus Sting ab. Dieser sorgte für große Erheiterung allerorten. 

15 Jahre Baustammtisch – beim Anschneiden der Geburtstagstorte: GFW-Chef Ralf Meurer, RA Prof. Beate Wiemann – Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbands NRW – Minister Michael Groschek und Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link; Foto: Jacqueline Wardeski, Wardeski Photography, Nutzungsrechte: GFW Duisburg
 


NRW: Trink- und Abwasserentgelte Anfang 2025 zum fünften Mal in Folge gestiegen
*
Kosten für Trinkwasser waren um 2,8 % höher als ein Jahr zuvor.
* Abwasser im Schnitt um 57 Cent pro Kubikmeter teurer als 2015.
* Marienmünster mit den niedrigsten, Solingen mit den höchsten Trinkwasserkosten.

Die Entgelte für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sind zum Stichtag 01.01.2025 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lagen die verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser im NRW-Durchschnitt brutto bei 1,86 Euro pro Kubikmeter. Damit erhöhten sich diese gegenüber dem Vorjahr um 2,8 % bzw. fünf Cent.

Im Vergleich zu 2015 stiegen die Trinkwasserkosten um 12,0 %, was 20 Cent pro Kubikmeter entspricht. Die verbrauchsabhängigen Kosten für Abwasser lagen Anfang dieses Jahres bei durchschnittlich 3,21 Euro pro Kubikmeter. Damit erhöhten sie sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 % bzw. im Vergleich zu 2015 um 21,6 %.


 Einflussfaktoren für den Anstieg können z. B. Aufwände für die Modernisierung der Wassernetze und inflationsbedingte Kostenerhöhungen, z. B. für Energie oder Personal, sein. Regionale Unterschiede: Niedrigste Trinkwasserentgelte in Marienmünster, höchste in Solingen.

Regional zeigten sich Unterschiede in den verbrauchsabhängigen Kosten für Trink- und Abwasser: Die Preisspanne für Trinkwasser lag 2025 zwischen 1,10 Euro pro Kubikmeter in der Stadt Marienmünster und 3,48 Euro in der kreisfreien Stadt Solingen. Die verbrauchsabhängigen Abwasserkosten je Kubikmeter reichten von 1,45 Euro in der Gemeinde Reken bis 7,28 Euro in der Stadt Monschau.

Die regionalen Preisdifferenzen können sich u. a. durch unterschiedliche Entgelte, die Investitionen in die regionale Infrastruktur, die Modernisierung der Wasseraufbereitungsmöglichkeiten wie z. B. die Verwendung von neuartigen Filtersystemen und inflationsbedingten Kostenerhöhungen z. B. für Energie oder Personal ergeben.

Zahl der Eheschließungen auf niedrigstem Stand seit 1950
• Anteil der Verheirateten an der volljährigen Bevölkerung gesunken: von 60 % Ende 1994 auf 50 % Ende 2024
• Durchschnittsalter bei erster Heirat gestiegen: Frauen 2024 im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre
• Scheidung erfolgte 2024 nach durchschnittlich 14,7 Jahren – 2,7 Jahre später als 1994

Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt.

Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet
Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen.

Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen
Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.



Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen
Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.

Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren
Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren.

Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet. 2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.

Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt
Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0).

Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.

Neuer Mietspiegel 2026 für Duisburg in Kraft

Zum 1. Februar ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Duisburg in Kraft getreten, welcher eine Übersicht über die in Duisburg gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bietet.

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für zwei Jahre fortgeschrieben und bietet Mietenden und Vermietenden eine verlässliche Orientierung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient zugleich als rechtliche Grundlage, etwa für Mieterhöhungen. Demnach erhöht sich die monatliche Basis-Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 4,55 Prozent.

Für eine beispielhafte 60-Quadratmeter-Wohnung steigt die ortsübliche Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40 Euro. Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für Baualtersklasse, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage, auf die Miethöhe aus. „Die Mietpreise sind gestiegen – das ist auch in Duisburg spürbar. Dennoch bleibt unsere Stadt im Vergleich zu anderen Großstädten weiterhin moderat im Mietniveau und damit attraktiv für bezahlbaren Wohnraum.

Ob Vermietende Mieten anheben, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Der Mietspiegel wurde Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier sind sowohl die örtlichen Mieterschutzvereine als auch die lokalen Haus- und Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt die ARGE Duisburg Niederrhein des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die Perspektive der Vermieter ein.

Markus Kansy von der regionalen Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Armin Frenkert vom Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg betonen: „Mit diesem Mietspiegel führen wir ein Format weiter, was sich bereits in den letzten zwei Jahren seiner Anwendung bewährt hat. Die indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels bildet Kostenentwicklungen sachgerecht ab und schafft Planungssicherheit für Vermietende und Mietende. Angesichts deutlich gestiegener Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung ist dieses Verfahren von besonderer Bedeutung.“

„Die Zustimmung des Mietervereins bestätigt, dass wir mit dem Mietspiegel eine ausgewogene Orientierung für Mieten in unserer Kommune bieten. Der Mietspiegel ist transparent aufbereitet und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete sachgerecht ab. Das ist ein wichtiger Schritt, um überhöhten Forderungen vorzubeugen und zugleich die berechtigten Interessen beider Seiten zu berücksichtigen“, so Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr. Der Mietspiegel und weitere Informationen sind online auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz)
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) verabschiedet. Damit wird erstmals ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen, um kritische Infrastrukturen besser zu schützen – ganz konkret auch hier vor Ort in Duisburg. Ob Energie- und Wasserversorgung, Krankenhäuser, Verkehr oder digitale Netze.

„Gerade vor Ort in unseren Städten und Gemeinden entscheidet sich, wie widerstandsfähig unsere Versorgung im Ernstfall ist“, betont Mahmut Özdemir, Bundestagsabgeordneter für den Duisburger Norden. Das Gesetz stärkt den Schutz kritischer Infrastrukturen dort, wo sie betrieben werden – in den Kommunen. Neben der Cybersicherheit rückt nun auch der physische Schutz stärker in den Fokus. Einheitliche Mindeststandards, verpflichtende Risikoanalysen und ein systematisches Störungsmonitoring helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ausfälle zu verhindern. Davon profitieren die Menschen in NRW unmittelbar in ihrem Alltag.  

Sebastian Fiedler, Bundestagsabgeordneter aus Mülheim – Essen und innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Wenn Strom ausfällt, Wasser nicht mehr fließt oder Krankenhäuser beeinträchtigt sind, dann spüren die Bürgerinnen und Bürger das sofort – hier vor Ort in unseren Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Der Anschlag auf das Stromnetz in Berlin hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig der physische Schutz kritischer Infrastrukturen ist. Mit dem KRITIS-Dachgesetz schaffen wir klare Regeln und mehr Verlässlichkeit. Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf verbessert: Sicherheitsvorfälle müssen nicht nur gemeldet werden, sondern es fließen auch Lagebilder und Rückmeldungen zurück. Das stärkt die Zusammenarbeit zwischen Betreibern, Kommunen und Behörden. Mit höheren Bußgeldern machen wir deutlich, dass Versorgungssicherheit keine freiwillige Aufgabe ist.“  

Mahmut Özdemir: „Kritische Infrastrukturen stehen nicht abstrakt auf dem Papier, sie stehen mitten in Duisburg. Deshalb ist der Schutz sensibler Daten besonders wichtig. Öffentliche Informationen über Standorte, Abläufe oder Schwachstellen können Sabotage und Anschläge erleichtern – auch in Duisburg aber auch in ganz Nordrhein-Westfalen. Mit einem Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten kritisch zu prüfen und dort anzupassen, wo die Sicherheit bei uns vor Ort gefährdet ist. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Städte und Gemeinden.“  

„Von der Landesregierung erwarte ich nun, dass auch sie alles in ihrer Macht stehende unternimmt“, führt Özdemir weiter aus. Bereits seit längerem fordert die SPD-Landtagsfraktion deshalb, dass auch die Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst endlich Schutzkonzepte entwickelt und die Bürgerinnen und Bürger stärker für die Risiken einer Störung unserer kritischen Infrastruktur sensibilisiert. Bislang ist zu wenig geschehen. Spätestens jetzt ist jedoch der Zeitpunkt zu Handeln gekommen – zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch in Duisburg.

Regenbilanz: Januar fiel zu trocken aus
Auch die Niederschlagsmenge im Januar 2026 fiel wie bereits in den zwei Vormonaten erneut unterdurchschnittlich aus – das ist das Ergebnis der hydrologischen Auswertungen der beiden Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV). Im Emscher-Gebiet fielen im Gebietsmittel 56,9 mm Niederschlag (130-jähriges Mittel = 69 mm; ein Millimeter entspricht einem Liter pro Quadratmeter).

Das Gebietsmittel des Niederschlages im Lippe-Gebiet lag im Januar bei 56,0 mm (130-jähriges Mittel = 65 mm). Die meisten trockenen Tage lagen in der Mitte des Monats im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 21. Januar 2026. Insgesamt betrachtet wurden in den beiden Verbandsgebieten von Emschergenossenschaft und Lippeverband Niederschlagsmengen zwischen minimal 47,5 mm an der Station Kläranlage Lünen-Sesekemündung und maximal 68,5 mm an der Station Pumpwerk Duisburg-Stockum (Alte Emscher) registriert.

Die höchsten Tagesniederschläge wurden im Januar am 9. Januar 2026 erreicht. An diesem Tag fiel im Emscher-Gebiet an der Station Pumpwerk Duisburg-Stockum (Alte Emscher) eine Summe von 13,4 mm. Im Lippe-Gebiet waren es 13,8 mm an der Station Kläranlage Gelsenkirchen-Picksmühlenbach. Emschergenossenschaft und Lippeverband Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sind öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip leben.

Die Aufgaben der 1899 gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie der Hochwasserschutz. Der 1926 gegründete Lippeverband bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im nördlichen Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss Seseke naturnah um.

Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und Lippeverband rund 2.000 Beschäftigte und sind Deutschlands größter Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen und Pumpwerken (rund 782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, mehr als 500 Pumpwerke und 59 Kläranlagen). www.eglv.de


VHS: Praxiswissen für Vereinsvorstände (Jahresupdate 2026)
Jörg Hallmann, Fachanwalt für Vereins- und Steuerrecht, bietet am Montag, 23. Februar, um 20 Uhr in der VHS im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte ein Update mit den wichtigsten aktuellen Urteilen und gesetzlichen Neuregelungen, die für Vereinsvorstände relevant sind.

Die Verantwortlichen sollen so Haftungsrisiken erkennen und wirtschaftliche Chancen nutzen können. Der Vortrag richtet sich insbesondere an erfahrene Vereinspraktiker aber auch an Vertreter von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Das Teilnahmeentgelt beträgt fünf Euro.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und online über https://vhs.link/pR6zj7 möglich. Weiterführende Informationen gibt es bei Josip Sosic von der VHS telefonisch unter 0203 283-984617.

Bilderreise durch Südamerika – Vortrag an der VHS Duisburg: Entdeckungen jenseits der Klischees
Eine informative und visuell beeindruckende Bilderreise durch Peru, Bolivien und Chile erwartet Teilnehmende am Freitag, 27. Februar, um 18 Uhr an der Volkshochschule Duisburg. Unter dem Motto „Entdeckungen jenseits der Klischees“ führt Lateinamerikaexpertin Andrea Babilon die Zuschauerinnen und Zuschauer von den geheimnisvollen Ruinen Machu Picchus über die Ebenen des Altiplano bis in die Atacama-Wüste.

Der Vortrag bietet nicht nur faszinierende Einblicke in die Natur, sondern rückt vor allem die Menschen in den Mittelpunkt – ihren Alltag, ihre Traditionen und aktuelle soziale Entwicklungen. Mit lebendigen Fotografien, persönlichen Erlebnissen und historischen Hintergründen wirft die Referentin einen differenzierten Blick auf Südamerika.

Der Vortrag wird im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 gehalten. Das Teilnahmeentgelt beträgt 5 Euro. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig: https://vhs.link/WtYjFq. Weiterführende Informationen gibt es bei Barbara Ramírez Jaimes unter Tel. 0203 283 984610.


Ökobilanzierung - Kanalsanierung   Ökobilanzierung Analyse belegt: Grabenlose Kanalsanierung (Inliner-Verfahren) deutlich umweltfreundlicher
Fraunhofer UMSICHT analysierte für die Firmen RelineEurope GmbH und Impreg GmbH die Umweltwirkungen, die bei der Sanierung von Abwasserohren entstehen. Dazu verglich das Institut mittels Ökobilanzierung die Sanierung von Abwasserrohren durch das Liner-Verfahren (CIPP: Cure-in-Place-Pipe) mit dem Austausch der Rohre durch neue Betonrohre.

© IMPREG Sanierter Abwasserkanal durch das Inliner-Verfahren

In Deutschland gibt es rund 600 000 Kilometer Abwasserrohre. 35 Prozent sind älter als 65 Jahre, sodass zahlreiche Reparaturen und Sanierungen jetzt bzw. in naher Zukunft notwendig sind. Das Liner-Verfahren ermöglicht eine grabenlose Sanierung der Abwasserrohre. Dazu werden die noch nicht ausgehärteten und somit noch flexiblen Liner wie Schläuche durch die bestehenden Kanalschächte in das beschädigte Rohr eingebracht, dann von innen mithilfe von Druckluft an die alte Rohrwandung angepresst und mit UV-Licht vor Ort ausgehärtet.

Das Wandmaterial ist ein glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) bestehend aus ungesättigtem Polyester-Harz und Glasfasern, das für Transport und Montage in thermoplastische Kunststofffolien (z.B. PE, PE oder PVC) eingeschlossen wird. Liner-Verfahren weist bessere Umweltbilanz auf Fraunhofer UMSICHT erstellte die Umweltbilanzen für die unterschiedlichen Methoden der Kanalsanierung.

Das Gesamtergebnis: Die Umweltwirkungen lassen sich durch das Liner-Verfahren im Vergleich zum Austausch der Betonrohre auf die Hälfte reduzieren. Zum Beispiel sind die Treibhausgasemissionen zwischen 54 und 77 Prozent geringer – abhängig vom Durchmesser der Rohre und der konkreten Einbausituation. Auch weitere Wirkungskategorien der Ökobilanz zeigen deutliche Vorteile.

Das Institut betrachtete in seiner Analyse die Wertschöpfungsschritte: Rohstoffe, Herstellung (Energiebedarf und Abfall), Transport, Installation und End-of-life. »Die positiven Effekte entstehen weniger bei der Herstellung der Liner, sondern insbesondere durch die verringerten Umwelteffekte aufgrund eines geringeren Installationsaufwand bei der Kanalverlegung« erläutert Dr. Jan Blömer, Abteilung Nachhaltigkeitsmanagement und Partizipation bei Fraunhofer UMSICHT.

In der Regel sind keine Erdbewegungen nötig, die Oberflächenstrukturen (Straßen, Grünanlagen etc.) werden nicht beschädigt und müssen demzufolge auch nicht wiederhergestellt werden. Ein weiterer Vorteil – der in dieser Ökobilanz nicht berücksichtigt wurde: Die Sanierung mittels Liner-Verfahren dauert nur ein bis zwei Tage, sodass sich die Belastung für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer minimiert.

Anmeldungen für die ökumenische Segensfeier für Babys in Duisburg
Ein Vorbereitungsteam aus katholischen und evangelischen Gemeinden in Duisburg feierte unter dem Motto „Willkommen im Leben kleiner Segen!“ in diesem Jahr bereits mehrere der beliebten Segensfeiern für Neugeborene. Die nächste halbstündige Feiern ist am 22. Februar 2026 um 15 Uhr in der Lutherkirche Duisburg Oberamrxloh, Wittenberger Straße 15.

Eingeladen sind Eltern mit ihren bis zu einem Jahr alten Babys sowie deren Geschwisterkinder und natürlich auch Oma und Opa der Kinder. Welcher Religion die Familien angehören, ist bei dieser Feier ganz gleichgültig. Alle sind willkommen. „Eine Segensfeier für Babys ist keine Taufe und will es auch gar nicht sein“, versichert das Vorbereitungsteam. Vielmehr soll den Babys und ihren Familien hier zugesagt werden, dass ihr Kind von Beginn an Gottes geliebtes Kind ist und unter Gottes Segen steht.

So lautet eines der Gebete, die an diesem Tag gesprochen werden sollen: „Sei willkommen im Leben. Wir freuen uns, dass du da bist. Du bringst uns zum Staunen. Gemeinsam mit dir wollen wir immer wieder die Spuren Gottes in unserem Leben entdecken und seiner Liebe vertrauen.“

Zur leichteren Planung bittet das Team um Anmeldung per E-Mail (duisburg@segenfuerbabys.de) mit Angabe der zu erwartenden Anzahl der jeweiligen Familienmitglieder.  Info: Die Segensfeier für Familien mit Babys ist ein Gemeinschaftsprojekt der katholischen Pfarreien und evangelischen Gemeinden in Duisburg sowie der KEFB Katholische Erwachsenen- und Familienbildung und dem Evangelischen Bildungswerk.    

Hamborner Gemeinde lädt zum Korb-Tauschtag in die Friedenskirche ein
Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Hamborn lädt zum CD-Tauschtag in die Sakristei der Friedenskirche, Duisburger Straße 174, ein. Dort können Interessierte am Freitag, 13. Februar von 15 bis 17 Uhr für einen eigenen Korb im Tausch den anderer erhalten. Erwartet wird eine große Auswahl an Körben - ob groß, klein, rund, eckig - alle mit dem Zweck, z.B. Socken, Kleinkram oder Brot gut und sicher aufzubewahren. 

Die Idee zu dem Tauschtag - es ging auch schon um Osterdeko, Vasen und CD´s - hatten Engagierte der Gemeinde, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen und es schade finden, wenn Dinge, die anderen Freude machen könnten, einfach entsorgt werden. Daher lädt das Team um Edith Bauer (Tel. 0203 554460 oder Handy 0178-3148068) zum Korb-Tausch ein. Der Eintritt ist frei.

Friedenskirche Duisburg Hamborn (Foto: Tanja Pickartz)


Weltkrebstag am 4. Februar 2026

Staatsanwaltschaft Duisburg: Ermittlungsverfahren gegen ehemalige (Mit-)Geschäftsführer der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat durch Bevollmächtigte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) Kenntnis davon erlangt, dass gegenüber einem Vertreter der Stadt Duisburg seitens eines anonymen Hinweisgebers der Verdacht überhöhter Vergütungen und Vergütungsabreden bei der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft geäußert wurde.

Nach vorläufiger Sichtung und Auswertung zahlreicher umfangreicher Dokumente hat die Staatsanwaltschaft nunmehr den Anfangsverdacht für strafbare Handlungen bejaht und gegen zwei ehemalige (Mit-) Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und strafbarer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer mehreren Betriebsratsmitgliedern Leistungen versprochen bzw. gewährt zu haben, die deutlich über die üblicherweise zu gewährenden Leistungen vergleichbarer Mitarbeitenden hinausgegangen sein sollen. Dadurch sollen sie die ihnen als Geschäftsführer eingeräumten Befugnisse überschritten haben.

Ferner wird den Beschuldigten vorgeworfen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitarbeitende aufgefordert zu haben, beweiserhebliche Dokumente zu vernichten. Insoweit besteht u.a. gegen sie der Verdacht der Anstiftung zur Urkundenunterdrückung und zur Sachbeschädigung. Weiterhin wird auch dem Verdacht der versuchten Strafvereitelung nachgegangen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg erließ das Amtsgericht Duisburg am 3. Februar 2026 Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten. Die Beschlüsse wurden heute vollstreckt. Bei der Durchsuchung konnten weitere mutmaßlich beweiserhebliche Unterlagen, Mobiltelefone, Computer und Datenträger u.a. sichergestellt werden. Diese werden nun ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Schulverkehr: DVG passt Fahrtzeiten an  
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet gemeinsam mit der Stadt Duisburg an der Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In den vergangenen Jahren haben DVG und Stadt bereits viel erreicht. Deshalb passen DVG und Stadt in Zusammenarbeit mit den Duisburger Schulen das Angebot im Schulverkehr an. Ab Montag, 9. Februar, werden die Fahrtzeiten der Linien 940E und 942E angepasst.

Linie 906E: Entfall Haltestelle „Josefstraße“ und neue Haltestelle Oswaldstraße
Im Zuge von Straßenbauarbeiten kommt es zu einer dauerhaften Haltestellenverlegung. Die Haltestelle Josefstraße wird durch die Haltestelle „Oswaldstraße“ ersetzt. Die neue Haltestelle liegt auf der Oswaldstraße, in Höhe der Hausnummer 8.

Linie 940E: Zwei Fahrten starten früher
Auf der Linie 940E starten die Fahrten, die derzeit um 7:17 Uhr an der Haltestelle „Mannesmann Tor 2“ bzw. um 7:02 Uhr an der Haltestelle „Ehinger Berg“ jeweils Richtung Gesamtschule Großenbaum beginnen, fünf Minuten früher.
Der Hintergrund ist, dass die Busse durch das hohe Verkehrsaufkommen zuletzt zu spät für den Unterrichtsbeginn an der Gesamtschule Süd angekommen sind, weshalb eine frühere Abfahrt erforderlich wurde.

Linie 942E: Anpassungen an geänderte Unterrichtszeiten der Gesamtschule Mitte/Süd
Da bei der Gesamtschule Mitte/Süd ab dem 9. Februar neue Unterrichtszeiten gelten, müssen drei Fahrten der Linie 942E geändert werden:

- Dienstags fährt der Bus künftig um 12:55 Uhr statt um 13:40 Uhr von der Haltestelle „Kammerstraße“ nach Mündelheim
- Mittwochs fährt der Bus künftig um 15:55 Uhr statt um 15:10 Uhr von der Haltestelle „Kammerstraße“ nach Mündelheim
- Donnerstags entfällt die Fahrt ab Haltestelle „Kammerstraße“ um 13:40 Uhr, aufgrund fehlender Nachfrage.

Workshop: Wie funktioniert künstliche Intelligenz? Wie funktioniert
künstliche Intelligenz – und was lässt sich mit ihr alles machen? Diesen Fragen widmet sich eine interaktive Veranstaltung für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren am Donnerstag, 19. Februar, in der Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse 26 in der Duisburger Innenstadt.

 Von 16.30 bis 18.30 Uhr steht das spielerische Kennenlernen von KI- Anwendungen im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden lernen, wie sogenanntes „Prompten“ funktioniert, also das gezielte Formulieren von Anweisungen für KI-Tools. Darüber hinaus können verschiedene Anwendungen selbst ausprobiert und deren Einsatzmöglichkeiten entdeckt werden.

Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an alle, die sich kreativ und praktisch mit digitalen Zukunftstechnologien auseinandersetzen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mit der Veranstaltung setzt die Bibliothek ihre Reihe „Mach mit am Donnerstag“ fort. Genauere Informationen zu den einzelnen Terminen gibt es im Internet unter www.stadtbibliothek-duisburg.de unter der Kachel „Veranstaltungen/Kartenvorverkauf“. Dort kann man sich auch bequem online anmelden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendbibliothek, persönlich oder telefonisch unter 0203 283-4221 gerne zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr.

Neuer Stricktreff in der Bibliothek in Homberg-Hochheide
Mit einem neuen offenen Angebot lädt die Stadtteilbibliothek Homberg- Hochheide erstmals zu einem Stricktreff ein: Strickbegeisterte jeden Alters haben am Freitag, 27. Februar, von 16 bis 18 Uhr in der Zweigstelle auf der Ehrenstraße 20 in Duisburg-Homberg-Hochheide die Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre zu treffen, auszutauschen und gemeinsam kreativ zu werden.

Der Stricktreff richtet sich sowohl an erfahrene Handarbeitsexpertinnen und - experten als auch an Anfängerinnen und Anfänger, die erste Schritte mit Nadel und Wolle wagen möchten. Eigene Materialien wie Wolle und Stricknadeln sind mitzubringen. Wer noch eine Anleitung sucht, findet passende Zeitschriften und Bücher in der Bibliothek. Auch bereits begonnene Projekte können gerne mitgebracht und weitergeführt oder fertiggestellt werden.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Stricktreff soll künftig regelmäßig stattfinden und das Veranstaltungsangebot der Bibliothek um einen weiteren sozialen und kreativen Treffpunkt ergänzen. Fragen beantwortet das Team der Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 02066 34650. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.

Kreativworkshop „Nester, Kobel, Höhlen – Raus aus dem Winterschlaf“ der Reihe WerkStadtMuseum im Kultur- und Stadthistorischen Museum
Das Kultur- und Stadthistorische Museum lädt zum Ende des Winters am Samstag, 28. Februar, von 14 bis 16 Uhr am Johannes-Corputius-Platz am Innenhafen in das Reich von Nestern, Kobeln und Höhlen bei einem Kreativworkshop ein.

In dem Workshop mit dem Künstler Jörg Mazur kann das Erwachen der Natur in bunten Bildern mit Wasserfarben und Buntstiften festgehalten werden. Dabei geht es nicht nur um Vogelnester: Mithilfe der eigenen Fantasie lässt sich vorstellen, wie es im Kobel der Eichhörnchen aussieht oder wie dem Bären nach langem Winterschlaf in seiner Höhle der Magen knurrt. Der Workshop eignet sich für alle Altersgruppen.

Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigt zwei Euro. Mit Familienkarten kann zusätzlich gespart werden. Eine Anmeldung per E-Mail an ksm-service@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203 283-2640 wird empfohlen, da die Plätze begrenzt sind.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe WerkStadtMuseum, die regelmäßig am vierten Samstag im Monat stattfindet. Das vollständige Programm ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

Webseiten-Programmierkurs in der Bibliothek in Rumeln- Kaldenhausen
Die Schul- und Stadtteilbibliothek in Rumeln-Kaldenhausen an der Schulallee 11 lädt Interessierte im Alter von zehn bis 13 Jahren zu einem neuen Webseiten-Programmierkurs ein. Ab Donnerstag, 5. März, werden jeweils von 14 bis 16 Uhr spielerisch die Grundlagen von HTML und CSS vermittelt.

In kleinen Schritten erfahren die Kinder, wie man Texte und Bilder einfügt, Farben und Schriftarten gestaltet und schließlich eine eigene kleine Webseite erstellt. Mit diesem Angebot möchte die Bibliothek Kinder für digitale Kreativität begeistern und ihnen erste Einblicke in die spannende Welt des Programmierens vermitteln.

Die Teilnahme ist kostenlos, benötigt wird lediglich ein eigener Laptop. Eine Anmeldung ist auf www.stadtbibliothek-duisburg.de unter Veranstaltungen möglich. Bei Fragen steht das Team der Bibliothek persönlich oder telefonisch unter Tel. 02151 41908158 zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10.30 Uhr bis 13 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 13 Uhr.

Anfrage im Landtag plus 19 folgend: Gefährdung des Industriestandorts NRW durch gestrichene Maßnahme: Ersatz der Einbleck-Straßen-Brücke (Rhein-Herne-Kanal)
Das Sicherheits- und Investitionsdefizit der Bundeswasserstraßen gefährdet zunehmend die Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt und damit die industrielle Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen. Nach der aktuellen Streichliste des Bundesverkehrsministeriums gehört auch der Ersatz der Einbleck-Straßen-Brücke am Rhein-Herne-Kanal zu den Maßnahmen, deren Vergabe trotz vorliegender Baureife nicht eingeleitet werden kann.

Die Unterfinanzierung betrifft insbesondere Anlagen mit hoher sicherheitsrelevanter Bedeutung und wirkt sich unmittelbar auf die Zuverlässigkeit des Güterverkehrs aus. Für NRW als Logistik-, Industrie- und Chemiestandort ist eine funktionierende Binnenschifffahrt zwingend erforderlich. Verzögerungen oder Ausfälle an zentralen Bauwerken können Lieferketten unterbrechen, Transportkosten erhöhen und so Unternehmen belasten.

Die Landesregierung muss daher darlegen, welche Auswirkungen diese Streichung für Infrastruktur, Wirtschaft und Verkehr in NRW hat und welche Maßnahmen sie zur Sicherung der Bundeswasserstraßen ergreift.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Streichung bzw. Verschiebung der Maßnahme „Ersatz der Einbleck-Straßen-Brücke“ nach Kenntnis der Landesregierung auf die Funktionsfähigkeit bzw. Betriebssicherheit des Rhein-Herne-Kanals in NRW?

2. Welche Folgen erwartet die Landesregierung für die Transport- bzw. Lieferketten der nordrhein-westfälischen Industrie, insbesondere der Chemie-, Stahl- und Logistikbranche, sofern die Maßnahme weiterhin nicht umgesetzt wird?

3. Welche Rückmeldungen liegen der Landesregierung seitens der beteiligten bzw. betroffenen Akteure – Unternehmen, Häfen, Verbände oder kommunale Akteure – zu den Auswirkungen dieser Streichung vor?

4. In welcher Form hat sich die Landesregierung gegenüber dem Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, für die Umsetzung der Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf die Priorisierung und Finanzierung, eingesetzt? (bitte auch angeben, welche weiteren Schritte geplant sind)

5. Welche kurzfristigen Übergangs- oder Sicherungsmaßnahmen hält die Landesregierung für notwendig, um die Funktionsfähigkeit der betroffenen Wasserstraße bis zur Realisierung der Maßnahme aufrechtzuerhalten
Anfrage der Abgeordneten Frank Börner und Frank Sundermann SPD



NRW-Industrie: Produktion im Dezember 2025 um 1,5 % gestiegen
* Energieintensive und übrige Industrie im Plus.
* Chemie sowie Metallerzeugung und -bearbeitung mit Produktionsanstiegen.
* Herstellung von elektrischen Ausrüstungen ebenfalls mit Anstieg – Maschinenbau hingegen rückläufig.

Die Produktion der NRW-Industrie ist im Dezember 2025 nach vorläufigen Ergebnissen kalender- und saisonbereinigt um 1,5 % gegenüber November 2025 gestiegen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg die Produktion in den energieintensiven Wirtschaftszweigen um 2,0 %.

Die Produktion in der übrigen Industrie stieg gegenüber dem entsprechenden Vormonat um 1,3 %. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ging die Produktion um 1,4 % zurück. Die der energieintensiven Industrie sank um 2,7 %; die Produktion der übrigen Industrie war um 0,8 % rückläufig.

Produktionsanstiege bei Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Chemie
Im Vergleich zu November 2025 waren in NRW für die energieintensiven Branchen im Dezember 2025 unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten: Innerhalb der energieintensiven Branchen wurde für die Metallerzeugung und -bearbeitung ein Produktionsanstieg von 3,2 % ermittelt. In der chemischen Industrie stieg die Produktion um 1,7 %.



Die Herstellung von Holz-, Korb- und Korkwaren vermeldete hingegen einen Produktionsrückgang von 3,2 %. Herstellung von elektrischen Ausrüstungen ebenfalls mit Anstieg, Maschinenbau hingegen rückläufig Auch in den Branchen der übrigen Industrie waren unterschiedliche Entwicklungen zu erkennen: Die Produktionsleistung bei der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen stieg um 5,9 %.

Im Bereich der Möbelherstellung wurde ein Produktionsplus von 5,0 % verzeichnet. Der Maschinenbau konstatierte hingegen einen Produktionsrückgang von 0,9 %. Im Vergleich zu Februar 2022, zu Beginn des Krieges in der Ukraine, sank die Produktion im Dezember 2025 insgesamt um 11,0 % (−13,5 % in der energieintensiven Industrie; −9,6 % in der übrigen Industrie). Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, lag der revidierte kalender- und saisonbereinigte Wert für den Berichtsmonat November 2025 um 0,4 % über dem Vormonats- und 3,7 % unter dem Vorjahreswert.

DVV: Aufsichtsrat beschließt personelle Veränderungen
Die Aufsichtsräte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV), der Stadtwerke Duisburg AG und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) haben beschlossen, die Zusammenarbeit mit den beiden bisherigen Geschäftsführern und Vorständen, Marcus Wittig und Axel Prasch, mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Entscheidung haben die Aufsichtsräte am Dienstagnachmittag im Rahmen von außerordentlichen Sitzungen getroffen.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei, die der Aufsichtsratsvorsitzende der DVV, Oberbürgermeister Sören Link, aufgrund eines anonymen Hinweises veranlasst hatte. Ziel ist es, alle aufgekommenen Verdachtsmomente umfassend und unabhängig prüfen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wird über den Fortgang dieser Untersuchung fortlaufend informiert. Auf Bitte des Aufsichtsratsvorsitzenden hatten die DVV-Geschäftsführer Marcus Wittig und Axel Prasch ihre Amtsgeschäfte zunächst ruhen lassen.

Im Zuge der laufenden Untersuchung wurde bekannt, dass beide Geschäftsführer entgegen der durch die DVV gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigten Zusage zu einer uneingeschränkten Aufarbeitung gehandelt und versucht haben, die Aufklärung zu behindern. Aufgrund dieses Pflichtverstoßes wurden die Abberufungen als Geschäftsführer und Vorstände sowie die Beendigung der Dienstverträge durch die Aufsichtsräte beschlossen. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft Duisburg, mit der die externen Rechtsanwälte in Kontakt stehen, über den Vorgang und die daraufhin getroffene Entscheidung der Aufsichtsräte informiert.

„Der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für eine transparente, rechtssichere und stabile Unternehmensführung. Dieser Verantwortung sind wir nachgekommen“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Sören Link.

Die Aufsichtsräte haben gleichzeitig sichergestellt, dass die Handlungsfähigkeit des DVV-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften in vollem Umfang erhalten bleibt und das operative Geschäft ohne Einschränkungen fortgeführt wird. Die Geschäfte führen ab sofort DVV-Geschäftsführer Marcus Vunic, den die Aufsichtsräte zum Vorstand der Stadtwerke Duisburg und der DVG berufen haben, sowie Andreas Gutschek, der neben seinen bisherigen Vorstandsämtern bei den Stadtwerken und der DVG nun vom Aufsichtsrat auch in die DVV-Geschäftsführung berufen wurde. Damit ist eine durchgängige Unternehmensleitung über alle drei Gesellschaften hergestellt.

„Marcus Vunic und Andreas Gutschek haben unser volles Vertrauen, den DVV-Konzern mit der jetzt notwendigen Ruhe und Stabilität erfolgreich weiterzuführen“, sagt Sören Link.

Vor dem Hintergrund der weiter andauernden Untersuchung bitten wir um Verständnis, dass wir keine weiteren Angaben zur Sache selbst tätigen können.

NATO-Generalsekretär besucht Kiew
NATO-Generalsekretär Mark Rutte trifft den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Kiew.

IHK-Statement zum Kreuz Kaiserberg

Der Umbau des Autobahnkreuzes Duisburg-Kaiserberg schreitet voran: Mitte 2026 soll der Verkehr nicht mehr über die alte Brücke, sondern auf die neue A3 gelenkt werden. Aus Sicht der Niederrheinischen IHK ist das ein wichtiger Schritt.

Bedeutet aber keine Entwarnung für den Wirtschaftsstandort Duisburg, betont Ocke Hamann, Geschäftsführer der Niederrheinischen IHK:   „Die Betriebe in unserer Region sind umzingelt von Baustellen im Autobahnnetz. Das Risiko, dass eine Brücke unerwartet gesperrt werden muss, ist erheblich. Und es steigt weiter. Für Unternehmen bedeutet das: Abläufe werden unplanbar. Lieferketten geraten ins Wanken. Das kostet Millionen.  

Für die Unternehmen verschärft sich die Situation noch weiter: Bis Mitte 2027 gibt es viele weitere Einschränkungen im Kreuz Kaiserberg. Mehrere Zu- und Auffahrten von der A3 auf die A40 und umgekehrt werden gesperrt. Damit steht die Umleitung, die in den letzten Tagen so wichtig war, nicht mehr zur Verfügung. Durch die Sperrung der Ruhrtalbrücke der A52 wurde der Verkehr über Duisburg umgeleitet.

Das Beispiel zeigt: Staus und stockender Verkehr werden weiter zunehmen. Wichtig ist, dass Verfahren schneller bearbeitet und Brücken rasch gebaut werden. Wir können nicht 15 Jahre auf Ersatz warten. Duisburg braucht jetzt Verlässlichkeit. Und vor allem keine weiteren Hiobsbotschaften“, hofft Ocke Hamann.  

Die Baustelle am Autobahnkreuz Kaiserberg im Sommer 2025.   Foto: Niederrheinische IHK/Peter Sondermann

Stadtverwaltung empfiehlt einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer B
Der Rat der Stadt Duisburg wird in seiner Sitzung am 24. Februar unter anderem über die Empfehlung der Stadtverwaltung zur Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B (alle Immobilien, die nicht land- und fortwirtschaftlich genutzt sind) entscheiden. Vorgesehen ist, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2026 sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke auf 1.169 v. H. festzulegen.

Bisher galt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1.469 v. H. Mit dieser geplanten Änderung reagiert die Stadt auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen.

Die Gerichtsurteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch solange es keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung gibt, besteht aufgrund der Dimension ein erhebliches Risiko für die Leistungsfähigkeit der Stadt. Mit einem einheitlichen Hebesatz werden jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden und alle Beteiligten erhalten die nötige Planungssicherheit.

Die im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze beruhten auf einer Hebesatzempfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich im Nachhinein jedoch nicht als verlässliche Grundlage für eine aufkommensneutrale Festsetzung erwiesen hat. Der Städtetag NRW hatte das Land bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf rechtliche Risiken hingewiesen.

In einer aktuellen Stellungnahme des Städtetages NRW vom 8. Januar stellt dieser fest, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.

Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 wurden mehr als 3.500 Grundsteuerwerte und Messbescheide durch die Finanzämter korrigiert oder aufgehoben. Ursächlich hierfür waren insbesondere fehlerhafte Erklärungen, fehlende Daten sowie Schätzungen der Finanzämter.

Der Haushaltsansatz wurde um rund 11,5 Millionen Euro verfehlt. Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher eine eigene Berechnung des Hebesatzes auf Basis der aktuell verfügbaren Daten vorgenommen. Um den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz für 2026 zu erreichen, ist die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes in Höhe von 1.169 v. H. erforderlich.

Da der Rat der Stadt eine mögliche Anpassung des Hebesatzes frühestens am 24. Februar entscheiden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Grundsteuer zunächst weiter zu den bekannten Fälligkeitsterminen (der erste ist am 15. Februar) in der bisherigen Höhe zu zahlen. Bereits erteilte Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig.

Zeugnis-Telefon für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Am Freitag, 6. Februar 2026, erhalten die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ihre Halbjahreszeugnisse. Aus diesem Anlass bietet die Bezirksregierung Düsseldorf ‒ neben den Sorgentelefonen von Städten und sozialen Einrichtungen ‒ wieder ein Zeugnis-Telefon an.

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können dort vor allem rechtliche Fragen klären, etwa wenn sie die Notengebung für ungerecht halten oder Fragen zur Schullaufbahn haben.
Das Zeugnis-Telefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211 475-4002 an folgenden Tagen erreichbar:

• Freitag, 06.02.2026,
• Montag, 09.02.2026,
• Dienstag, 10.02.2026,
• jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Duisburg 0203 94000

An den Grundschulen ist die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bereits seit dem 02.02.2026 möglich. Zu Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist das Zeugnistelefon der Bezirksregierung bei den jeweiligen Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet.

Ideologie vom Recht des Stärkeren widerspricht zutiefst dem christlichen Glauben
Superintendent Dr. Urban erinnert an den Theologen und Widerstandskämpfer Dieterich Bonhoeffer.
Am 4. Februar wäre der Theologe und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer 120 Jahre alt geworden. Superintendent Dr. Christoph Urban fasziniert „dieser Mann seit langem, der mit seinem Glauben bitter Ernst gemacht hat.“ In seinem Videostatement erinnert der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg an Bonhoeffer, der sich gegen den Nationalsozialismus stellte, „weil die Ideologie vom Recht des Stärkeren zutiefst dem christlichen Glauben widerspricht.“ Und Dr. Urban fügt hinzu: „Es ist erschreckend, dass wir heute so sehr daran erinnern müssen. Shoutout an die Mächtigen da draußen.“

Den passenden musikalischen Hintergrund liefert Popkantor Daniel Drückes, der für das Video die Melodie „Von guten Mächten“ in einer Klavierversion eingespielt hat. Das viel gesungene geistliche Lied ist berühmt durch dessen Text - die Worte sind ein Gedicht Bonhoeffers. Es handelt sich um den letzten erhaltenen theologischen Text vor Bonhoeffers Hinrichtung am 9. April 1945.

Zu sehen ist das Video auf dem Youtubekanal „Evangelisch in Duisburg“. Infos zum Kirchenkreis, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.


Am 4. Februar wäre der Theologe und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer 120 Jahre alt geworden. Mich fasziniert dieser Mann seit langem, der mit seinem Glauben bitter Ernst gemacht hat. Kurz vor Kriegsende hat er dafür mit dem Leben bezahlt. Bonhoeffers Theologie kreist um die Nachfolge Jesu. Wie müssen wir reden und handeln, wenn wir mit dem Mann aus Nazareth unterwegs sind?

Bonhoeffer stellte sich gegen den Nationalsozialismus, weil die Ideologie vom Recht des Stärkeren zutiefst dem christlichen Glauben widerspricht. Es ist erschreckend, dass wir heute so sehr daran erinnern müssen. Shoutout an die Mächtigen da draußen.

Kirche Obermeiderich lädt zu Skat und Doppelkopf
In der Evangelischen Kirchengemeinde Obermeiderich verbringen im Gemeindezentrum an der Emilstraße Gruppen wie etwa die Tischtennisgruppe regelmäßig eine gute Zeit zusammen. Dazu gehört der Skat-Club, wo regelmäßig Menschen zusammen Karten dreschen. Der Club lädt Anfängerinnen und Anfänger aber auch bereits leidenschaftliche Spielerinnen und Spieler zum Mitmachen ein: an jedem 2. Dienstag von 19 bis 21.30 Uhr.

Das nächste Treffen ist am 10. Februar. Für Getränke und Knabbereien ist gesorgt. „Wir freuen uns auf euch“ sagt Club-Leiter und ehemaliger Superintendent im Duisburger Kirchenkreis Armin Schneider und heißt auch Doppelkopfspielerinnen und -spieler herzlich willkommen. Rückfragen beantwortet er gerne: Telefon 0203 / 590 694 oder E-Mail armin.schneider@ekir.de. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.obermeiderich.de.

Fahrrad im Winter tabu? Gazelle nimmt 3 Mythen unter die Lupe
Zu rutschig, zu dunkel, zu kalt – die Liste der Ausreden für Radfahrer im Winter ist lang. Wenn die Temperaturen sinken und die Tage kürzer werden, lassen viele ihr Fahrrad in der Garage stehen. Dabei lohnt sich der Blick hinter die gängigsten Vorurteile. Bikes im Winter sind weit weniger problematisch als oft angenommen. Gazelle hat sich typische Mythen rund um das Winterradeln genauer angesehen.

© Gazelle

Mythos 1: „Es ist viel zu glatt zum Radfahren“
Die Angst vor Stürzen auf glatten Straßen ist ein häufiger Grund, das Rad im Winter stehen zu lassen. Tatsächlich erfordern vereiste Fahrbahnen eine angepasste Fahrweise: langsamer fahren, vorausschauend agieren und besondere Vorsicht in Kurven sowie beim Bremsen. Winterreifen mit größerer Profiltiefe bieten deutlich mehr Grip auf nassen und verschneiten Untergründen. Wer diese Punkte beachtet, kann auch bei winterlichen Bedingungen sicher unterwegs sein.

Mythos 2: „In der Dunkelheit sieht mich eh keiner“
Schlechte Sichtverhältnisse in der dunklen Jahreszeit sind eine berechtigte Sorge, aber kein unüberwindbares Hindernis. Eine angemessene Fahrradbeleuchtung ist ohnehin Pflicht und sorgt für ausreichende Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Helle oder reflektierende Kleidung hebt Radfahrer deutlich von der Umgebung ab. So machen sie sich im Straßenverkehr gut erkennbar.

Mythos 3: „Mein Fahrrad geht bei den Temperaturen kaputt“
Schmutz, Nässe und Streusalz setzen einem Fahrrad im Winter stärker zu als in anderen Jahreszeiten. Das bedeutet aber nicht, dass das Rad die frostigen Temperaturen im Keller verbringen muss. Wenn Fahrradfahrer ihr Bike trocken lagern und schützen, haben sie bereits einen wichtigen Schritt getan. Die Kette sollte häufiger gereinigt und mit Öl für nasse Bedingungen behandelt werden. Gelenke und Lager benötigen Pflege und regelmäßiges Fetten. Mit einer intensiveren Wartung bleibt das Rad auch im Winter funktionsfähig.

Warum Winterradeln sich lohnt
Auch in der kalten Jahreszeit gibt es viele gute Gründe, aufs Rad zu steigen. Wer radelt, spart Geld, bleibt fit und stärkt das Immunsystem durch Bewegung an der frischen Luft. Gerade im Winter sorgt das Radfahren für einen willkommenen Ausgleich zum Alltag und hebt die Stimmung. Mit der richtigen Ausrüstung und etwas Pflege ist das Fahrrad auch bei Frost ein zuverlässiger Begleiter. Wer sich auf winterliche Fahrten einlässt, entdeckt neue Seiten am Radfahren und erlebt, wie viel Freude Touren durch verschneite Landschaften machen.

Fehlt noch das passende Rad? Dann lohnt sich ein Besuch im Gazelle Testcenter: Hier können Sie ohne Anmeldung und kostenfrei viele Modelle ausprobieren. So steht dem Winterradeln nichts mehr im Weg!

Umweltamt Duisburg: Heckenschnitt nur noch bis 28. Februar möglich
Hecken und Bäume spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Artenvielfalt, da zahlreiche Tierarten darin einen Lebensraum finden. Dazu gibt es im Bundesnaturschutzgesetz einige wichtige Regeln zu beachten, die dem Natur- und Artenschutz dienen. Schnitt oder Beseitigung von Hecken und Sträuchern Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, Sträucher, Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden, beispielsweise Efeu, zurückgeschnitten werden dürfen, endet am 28. Februar.

In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Gehölze erlaubt. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen diese Gehölze dann erst wieder ab dem 1. Oktober zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Diese gesetzliche Regelung soll die heimischen Vögel schützen, die bereits im Frühjahr Nistmöglichkeiten suchen und mit dem Brüten beginnen sowie teilweise bis zum Herbst ihre Küken großziehen.

Baumfällungen
Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss unbedingt den Artenschutz beachten. Wenn Vögel in den Bäumen brüten oder Fledermäuse in Höhlen oder Spalten ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Vor jeder Fällung ist es verpflichtend zu prüfen, ob Baumhöhlen oder Spalten im Stamm, in dicken Ästen oder der Rinde des Baumes vorhanden sind. Bäume, die innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes wachsen, dürfen nur mit einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans betrifft im Wesentlichen Gebiete, die sich außerhalb der geschlossenen Bebauung befinden. Besonders markante und für das Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt wertvolle Bäume können ein Naturdenkmal sein und unterliegen dann einem hohen Schutz; auch sie dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de zur Verfügung. Bäume können auch den Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per E- Mail an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser gegebenenfalls unter Schutz steht.

Zusätzlich können auf www.duisburg.de („Denkmalliste online“) denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden. Sofern die vorgenannten Regelungen für Bäume nicht zutreffen, dürfen sie auf dem eigenen Grundstück ohne Genehmigung gefällt werden.  Weitere Informationen der Unteren Naturschutzbehörde gibt es auch online auf: https://www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur- klima/natur/landschaftspflege/unb/unb.php

Führung „Ihr da oben – wir da unten?“ zu Reichtum, Armut und Gemeinwohl in Duisburg
Eine Zeitreise bis ins mittelalterliche Duisburg steht am Sonntag, 8. Februar, um 15 Uhr, auf dem Programm im Kultur- und Stadthistorischen Museum am Johannes-Corputius-Platz 1. Heimatforscher Harald Küst nimmt in seiner Themenführung Bezug auf das vor mehr als 50 Jahren erschienene Werk „Ihr da oben – wir da unten“ von Bernt Engelmann und Günter Wallraff, welches die Kluft zwischen den Reichen und den Arbeitern eindrucksvoll beschreibt.

Zwischen Fabrikarbeit und Villenvierteln erzählt Harald Küst Geschichten von Pionieren, Bürgertum, Arbeiterklasse und moderner Ausbeutung – ein spannender Einblick in die soziale Geschichte Duisburg, der Vergangenheit und Gegenwart miteinander verbindet.

Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigte Besucher 2 Euro. Das vollständige Programm und weitere Informationen sind unter www.stadtmuseum- duisburg.de abrufbar.

Zum Erhalt des Rahmerbuschfeld wird weiter geklagt Umfangreiche Mängelrüge der Stadt zugestellt - Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt
Als im Dezember 2025 das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) dem Antrag auf sofortigen Stopp des Bebauungsplanes Rahmerbuschfeld stattgab, war die Freude beim BUND und bei der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld groß.   Das OVG hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umweltbelange durch die Planung eines Einfamilienhausgebietes mit großflächigem Supermarkt erheblich beeinträchtigt würden.

Das Gericht hat außerdem elementare handwerkliche Planungsfehler festgestellt, so dass bereits in der Überprüfung im Eilverfahren klar war, dass der Bebauungsplan als unwirksam anzusehen ist und deshalb nicht vollzogen werden darf. Diese Fehler hätten jeden Bebauungsplan zu Fall gebracht, auch wenn kein Umweltverband sich besonders für die Umweltbelange stark gemacht hätte, teilt der BUND mit.  

Ziel des BUND und der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld ist aber natürlich die Natur und die Umwelt dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Baugesetzbuch vor, dass zunächst bei der Kommune eine Mängelrüge eingereicht wird, dies ist fristgerecht am 29.01.2026 geschehen.  

Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg: „Unser Ziel ist es, dass die Stadt Duisburg diese völlig aus der Zeit gefallene Planung für den großflächige Supermarkt und die Bebauung für Wohlhabende zu Lasten der dringend benötigten und erhaltenswerten Natur aufgibt. Stattdessen fordern wir die Stadt Duisburg auf, das Rahmerbuschfeld wieder erneut unter Landschaftsschutz mit klaren Entwicklungszielen Richtung FFH- Gebiet „Überanger Mark“, insbesondere als Pufferzone im Rahmen der Maßnahmenplanung FFH-Gebiet, zu stellen und für künftige Generationen zu erhalten.
Duisburg braucht bezahlbare Wohnungen in einer durchgrünten Stadt, aber nicht noch mehr Einfamilienhaussiedlungen im Duisburger Süden, der nun, wie schon der Duisburger Norden, zubetoniert wird.“  


Das OVG überprüft nun im Rahmen der ebenfalls eingereichten Normenkontrollklage, ob der Bebauungsplan Rahmerbuschfeld auch auf Dauer unwirksam ist. Der BUND führt gegen die Bebauung zum Beispiel die intakten Böden, die große CO2-Speicherfähigkeit, die Rolle als Kaltluftproduzent für Mensch und Natur, die Funktion als Lebensraum für sehr viele Tierarten, darunter auch einige streng geschützten Arten und last but not least, die Schutzfunktion für das angrenzende europarechtlich geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Überanger Mark“ an.  

Das Rahmer Buschfel nördlich des Venenhofes entlang der Angermunder Straße

Der Ventenhof 2021 - BZ-Fotos haje


„Dazu kommen“, so Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, „so elementare Sorgen, wie die extrem hohe Anfälligkeit Duisburgs aufgrund des Klimawandels für extreme Starkregenereignisse, die ohnehin die bestehende Bebauung im östlichen Teil Rahms mit Überschwemmungen bedrohen, die aber mit einer weiteren Versiegelung des Freiraums mit immer höherer Wahrscheinlichkeit bedroht sind.“  

Der BUND betont auch, dass der geplante großflächige Supermarkt normalerweise aufgrund seiner Lärm- und Verkehrsbelastung für die Umgebung nur in Gewerbe- oder städtischen Kerngebieten erlaubt sei, hier aber in die freie Natur gesetzt werde und das ohne Not, da es im Umkreis von 1,5 bis 2,5 km gleich fünf solch großflächige Supermärkte gibt, die auch bisher schon Rahm gut versorgen.  

Zum Schluss betonen Frau Kerstin Ciesla BUND und Frau Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dass der Erfolg im Eilverfahren ohne die breite Spendenbereitschaft, unmöglich gewesen wäre und bedanken sich dafür, dass jetzt ein kleines Finanzpolster auch für die Normenkontrollklage vorhanden ist. Beide appellieren an die Spendenbereitschaft aller Mitmenschen, die sich in Duisburg dafür einsetzen wollen, dass intakter und sehr wichtiger Freiraum erhalten bleibt, sich weiter mit Spenden zu beteiligen. Weitere Spendeninformationen erhalten Sie unter: www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de

ABBA und Udo Jürgens zum Mitsingen! Zeitlose Hits vergangener Tage und ein unvergesslicher Abend voller Musik und Erinnerungen
Die Konzertagentur „MuT-Konzerte“ kommt mit „ABBA bitte mit Sahne“ erstmals nach Duisburg. Die Kulturkirche in Duisburg-Beeckerwerth wird am Freitag, 6. Februar 2026 zum Schauplatz eines unvergesslichen Abends, an dem zeitlose Hits, von ABBA bis Udo Jürgens, im Mittelpunkt stehen.

Das Konzert zum Mitsingen, das unter dem Motto „ABBA bitte mit Sahne“, alle Musikliebhabenden jeden Alters einlädt, beginnt um 19 Uhr. Tickets gibt es ab 25 Euro. „Für freuen uns, dass wir mit dieser Konzertreihe erstmals in Duisburg zu Gast sind“, ist Veranstalter Thomas Lubbers stolz. Das bewährte Konzept, das 2024 in Bochum seine Premiere feierte, hat seitdem bereits einige Veranstaltungsorte in mitreißende Partyzonen verwandelt.

Von den eingängigen Pop-Hymnen der schwedischen Band „ABBA“ bis zu den berührenden Balladen von Udo Jürgens wird das Publikum auf eine musikalische Reise durch die Jahrzehnte mitgenommen. „Unser Ziel ist es, die Herzen der Zuschauer zu berühren und Erinnerungen zu wecken, die ein Leben lang halten. Dies hat an anderen Orten bereits sehr gut funktioniert. Und ich bin mir sicher, dass auch die Kulturkirche in Duisburg-Beeckerwerth richtig Lust auf diesen fröhlichen Abend hat. Es ist der perfekte Start ins Wochenende", sagt Thomas Lubbers von der Herner Konzertagentur „MuT-Konzerte“.

„Die Songs von ABBA und Udo Jürgens haben Generationen von Menschen geprägt und verbinden uns alle durch ihre zeitlose Kraft“. Das Konzert bietet nicht nur die Möglichkeit, die geliebten Lieder mitzusingen, sondern auch, sich in die magische Atmosphäre vergangener Zeiten zu versetzen. Von den mitreißenden Klängen von „Dancing Queen“ bis zur sentimentalen Melodie von „Ich war noch niemals in New York“ verspricht das Programm eine breite Palette an Emotionen und Erinnerungen.

Das „Who is who“ der deutschen Musical-Szene ist an Bord Christian Heckelsmüller wird den Abend am Piano begleiten. „Er ist einer der Großen seiner Zunft, ein Zauberer am Klavier und die musikalische Seele unserer Projekte“, beschreibt der Veranstalter den Künstler, der unter anderem als Darsteller in „Cats“ oder „Tabaluga“ und als Komponist des Erfolgsmusicals "Sherlock Holmes - Next Generation" bekannt wurde.

Marion Wilmer besetzte unter anderem Hauptrollen für die weltweit bekannten Musical-Aufführungen „Das Phantom der Oper“, „Les Miserables“ oder „Elisabeth“. „Sie ist eine hochkarätige und sehr vielseitige Galakünstlerin, die unsere Projekte seit einiger Zeit toll unterstützt. Es ist schön, dass so eine gefragte Musikerin und Musical-Darstellerin mit dabei ist“, ist Thomas Lubbers stolz.

Tickets für die Veranstaltung „ABBA bitte mit Sahne“, die am Freitag, 6. Februar 2026 in der Kulturkirche in Duisburg-Beeckerwerth (Haus-Knipp-Straße 22, 47139 Duisburg), um 19 Uhr beginnt (Einlass ab 18 Uhr), gibt es ab 25 Euro. Eintrittskarten für diese Veranstaltung gibt es direkt bei der Kulturkirche zu erwerben. Weitere Informationen und Tickets: www.mut-konzerte.de www.kulturkirche.ruhr

Liebeserklärung per Briefmarke - Kinderbuchklassiker „Weißt du eigentlich, wie lieb ich dich hab?“ von Sam McBratney
Der Kinderbuchklassiker wird zur Marke Sonderbriefmarke ab 5. Februar in Postfilialen und online erhältlich Bonn, 3. Februar 2026: „Weißt du eigentlich, wie lieb ich dich hab?“ ist ein Kinderbuchklassiker, der jetzt auch zur Marke wird: Die Deutsche Post ehrt den internationalen Bestseller des irischen Autors Sam McBratney mit einer Sonderbriefmarke.


Diese hat den Portowert 95 Cent und ist ab dem 5. Februar in einer Auflage von 1,3 Millionen Stück in Postfilialen, im Online-Shop oder telefonisch beim Bestellservice der Deutschen Post erhältlich. Offizieller Herausgeber der Briefmarke ist das Bundesministerium der Finanzen, entworfen hat sie Chayenn Gutowski, Briefmarken-Designerin der Deutschen Post.

Übersetzt in 57 Sprachen, wurde das Kinderbuch bereits über 61 Millionen Mal verkauft. Es ist eine Geschichte, die Herzen berührt und Generationen verbindet. Im Mittelpunkt der Geschichte steht der kleine Hase, der dem großen Hasen zeigen möchte, wie sehr er ihn lieb hat. Doch wie lässt sich Liebe messen? In der kindlichen Vorstellung des kleinen Hasen ganz einfach: mit ausgestreckten Armen, mit Sprüngen, mit Höhen und Weiten.

Der große Hase nimmt diese Maße liebevoll auf und übertrifft sie stets – nicht aus Konkurrenz, sondern aus tiefer Zuneigung. Als der kleine Hase schließlich sagt: »Ich hab dich lieb bis zum Mond«, antwortet der große: »Bis zum Mond – und wieder zurück.«

Ein Satz, der die Unermesslichkeit der Liebe auf den Punkt bringt. Das Buch erschien 1994 in Großbritannien und wurde binnen kurzer Zeit zu einem Welterfolg. Bebildert hat den Text die englische Illustratorin Anita Jeram, deren kindgerechte Aquarelle den Figuren eine besondere Wärme verleihen.

Parent’sDay Mein Kind kann: Eltern als Berufswahlcoach
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IHKs informieren bei kostenfreiem Webinar über Berufseinstieg und Karrierechancen mit dualer Ausbildung
Welche Perspektiven hat mein Kind mit einer beruflichen Ausbildung? Antworten darauf gibt ein kostenfreies Webinar, mit dem sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) am5. Februar 2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr an Eltern von Schülern aller Schulformen richten.

Unter dem Titel „Parents‘Day – Mein Kind kann“ vermitteln Ausbildungsexperten von Unternehmen, den IHKs und der Arbeitsagentur Wissenswertes rund um den Berufseinstieg mit einer dualen Ausbildung und einem dualen Studium. „Aus Umfragen wissen wir, dass die Mehrheit der jungen Menschen bei der Berufswahl auf die Beratung innerhalb der Familie setzen. Wir bieten den Eltern Informationen und Hilfestellungen, um sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu rüsten“, sagt Jana Heiberger, Referatsleiterin Berufsorientierung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Auf dem Programm des Webinars stehen Impulse zur Berufswahl, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur beruflichen Orientierung und einer dualen Ausbildung, sowie Tipps zu den ersten Schritten im Berufsleben. Weitere Themen sind die Möglichkeiten einer Karriere mit Lehre sowie einem dualen Studium, für Studienzweifler oder Auslandsaufenthalte in der Ausbildung. „Gut ausgebildete Fachkräfte sind bei den Unternehmen mehr denn je gefragt“, sagt Heiberger.

Oft aber rieten Eltern ihren Kindern zu einem Studium, weil sie dort die vermeintlich besten Zukunftschancen sähen – ein Irrglaube, so die Ausbildungsexpertin: „Aktuelle Studien zeigen, dass das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Arbeitnehmers, der seine Karriere mit einer Ausbildung gestartet hat und sich zum Beispiel zum Techniker oder Meister weiterbildet, vergleichbar ist mit dem eines Akademikers.

Und 2 die mehr als 250 Berufe im IHK-Bereich bieten jede Menge Potenzial, einen Beruf zu finden, der zu den eigenen Stärken, Wünschen und Voraussetzungen passt.“ Das Webinar „Parents‘Day – Werden Sie Berufswahlcoach für Ihr Kind“ richtet sich insbesondere an Eltern von Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 8.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich https://event.dihk.de/parentsday Fragen zu dem Webinar beantwortet Jana Heiberger unter Tel. 030- 20308-2513, heiberger.jana@dihk.de

Tipps für Autofahrerinnen und Autofahrer für eine Inspektion:
Vergleichsangebote einholen

Regelmäßige Kundendienste und Inspektionen beim Pkw sind notwendig, um die Mobilität zu sichern und Garantieansprüche zu erhalten. Eine Stichprobe des ADAC in Hamburg, Köln und München hat gezeigt, dass sich ein Angebotsvergleich lohnen kann: Insgesamt wurden 120 Kostenvoranschläge bei Markenwerkstätten von fünf Fahrzeugherstellern (BMW, Dacia, Hyundai, Mercedes-Benz und Volkswagen) angefragt.

©ADAC/Matthias Zimmermann

Bei den 94 eingegangenen Antworten variieren die Preise teils deutlich. Außerdem zeigt die Stichprobe: Wer beim Kundendienst sparen will, sollte auch Werkstätten im Umland um ein Angebot bitten. Werkstätten im Radius von 60 km um die drei Großstädte veranschlagten zum Teil deutlich niedrigere Preise als die gleichen Markenwerkstätten in der Stadt.

Kunden konnten hier teilweise mehrere hundert Euro sparen. Auch zwischen Anbietern zeigen sich Unterschiede: Besonders bei Volkswagen fielen die städtischen Preise durchgängig höher aus. Mercedes-Benz zeigte hingegen ein gleichmäßiges Preisniveau über alle Standorte hinweg. Im Durchschnitt waren die Kostenvoranschläge in Köln etwas niedriger als in Hamburg oder München.

Die Anfragen, die vereidigte Kfz-Sachverständige im Auftrag des ADAC stellten, zeigten, dass die Kostenvoranschläge für Elektroautos generell geringer ausfielen als die für vergleichbare Verbrenner. Über alle drei Städte und ihre Umlandgemeinden hinweg waren die Wartungskosten für Verbrenner um mindestens ein Drittel höher als für die vergleichbaren Stromer.

Das entspricht dem realen Aufwand, da E-Autos insgesamt wartungsärmer sind als Verbrenner. Sie haben weniger mechanische Bauteile und damit weniger Verschleißerscheinungen, denn es fehlen viele Teile wie Motoröl, Ölfilter oder Zündkerzen, die bei Verbrennern regelmäßig gewechselt werden müssen. Ärgerlich für alle Autofahrerinnen und Autofahrer: Mehr als jede fünfte Werkstatt (26 von 120) hat auf die Anfrage der ADAC Experten nicht geantwortet – auch nicht nach mehrmaliger Nachfrage.



In 56 Fällen erhielten die Tester einen kalkulierten Kostenvoranschlag, davon waren nur 39 Angebote detailliert und nachvollziehbar aufgeschlüsselt. In 38 Fällen erhielt der ADAC lediglich Pauschalbeträge. Vor allem BMW sowie Volkswagen legten detaillierte Kostenvoranschläge vor. Viele Pauschalangebote waren preislich vergleichbar, einige blieben aber intransparent, da die Leistungen nicht im Detail aufgelistet waren.


Nur knapp die Hälfte aller angefragten Kostenvoranschläge war detailliert.

Auffällig war, dass bei fast der Hälfte der Werkstätten, die eine detaillierte Kostenaufstellung für Stromer und Verbrenner lieferten, die kalkulierten Stundensätze für Arbeiten an Elektrofahrzeugen höher waren als bei Verbrennern. Im Durchschnitt betrug dieser „Elektro-Aufschlag“ circa 17 Prozent. Der ADAC betont, dass sich das technisch nicht begründen lässt. Somit müssten Kundendienstkosten bei Stromern sogar noch niedriger sein. Tipps für Autofahrerinnen und Autofahrer für eine Inspektion:

- Schriftlichen und möglichst detaillierten Kostenvoranschlag einholen; nur so lassen sich später Angebot und Rechnung vergleichen.
- Auf Transparenz achten: Bei Unklarheiten nachfragen, um spätere Überraschungen zu vermeiden
- Kostenlimit vereinbaren und um Rückmeldung bitten, falls Zusatzkosten anfallen bzw. die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt
- Nach Mobilitätsangeboten fragen, denn oft gibt es einen Ersatzwagen oder ÖPNV-Tickets für die Dauer der Inspektion

Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen
Mit dem Altweiberdonnerstag am 12. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar: Am Rosenmontag, 16. Februar, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.

Dazu zählen auch die städtischen Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und Streetworkbüros, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum.

Auch am Altweiberdonnerstag, 12. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ und das Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im Stadthaus schließen an Altweiber bereits ab 12 Uhr.

Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Amt für schulische Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt mit dem Straßenverkehrsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von verkehrlichen Sondergenehmigungen und die Bauberatung im Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.

Auch das Gesundheitsamt schließt an Altweiber für den Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende Termine können wahrgenommen werden. Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz im Stadthaus nimmt bis 13 Uhr Anträge entgegen. Eine persönliche Beratung findet an diesem Tag nur mit vorheriger Terminabsprache statt.

Städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes
Der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 11. Februar, 21.30 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar nicht zu erreichen.

Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit einem Notdienst bis 16 Uhr erreichbar.


NRW: Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr im 20-Jahresvergleich um rund 44 % zurückgegangen
* Überdurchschnittlicher Rückgang bei Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen 2004 und 2024.
* Verurteilte erhielten 2024 mehrheitlich eine Geldstrafe.
* Mehr als 80 % der Verurteilten waren Männer.

In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr deutlich zurückgegangen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sprachen die Gerichte im Jahr 2024 insgesamt 12.327 Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit – mit und ohne Verkehrsunfall – aus. Das waren 44,3 % weniger als im Jahr 2004, als 22.140 Personen verurteilt worden waren.



Zum Vergleich: Die Zahl aller Verurteilungen in NRW ist im selben Zeitraum um 30,4 % gesunken. Rückgänge bei den Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr waren insbesondere in den Jahren von 2004 bis 2017 zu erkennen. Seitdem lag die Zahl der Verurteilungen – mit Ausnahme der Corona-Zeit – auf einem ähnlichen Niveau. Rückgang bei Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden um mehr als 80 % Überdurchschnittliche Rückgänge gab es in den letzten 20 Jahren bei den Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis unter 21 Jahren.

Die Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr sank hier von 1.924 im Jahr 2004 auf 370 im Jahr 2024; dies entspricht einem Rückgang von 80,8 %. Zum Vergleich: Die Zahl aller Verurteilungen von Personen unter 21 Jahren in NRW ist im selben Zeitraum um 67,1 % gesunken.



In mehr als 9 von 10 Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt
Nach allgemeinem Strafrecht, das für Erwachsene angewendet werden muss und für Heranwachsende angewendet werden kann, gab es im Jahr 2024 insgesamt 12.060 Verurteilungen. In 384 Fällen wurde die Freiheitsstrafe als Strafe festgesetzt, dies entspricht einem Anteil von 3,2 %. Es wurden 318 dieser Fälle zur Bewährung ausgesetzt.

Bei 11.676 Verurteilungen, d. h. in  96,8 % der Fälle, wurde eine Geldstrafe ausgesprochen. Die übrigen 267 Personen wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Neben der Hauptstrafe kann das Gericht auch eine sogenannte Nebenstrafe aussprechen. Das kann z. B. ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis sein.
Im Jahr 2024 wurde die Nebenstrafe Fahrverbot bei 653 Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht und damit in 5,4 % der Fälle als Nebenstrafe mitauferlegt.

2024 waren mehr als 80 % der Verurteilten männlich
Der Anteil der Männer, die im Jahr 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurden, lag mit 83,5 % deutlich höher als der Anteil der Frauen mit 16,5 %. Ein ähnliches Geschlechterverhältnis hatte es auch in den vergangenen 20 Jahren gegeben. Im Jahr 2004 waren 87,5 % der verurteilten Personen männlich und 12,5 % weiblich gewesen.


Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
Das Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr bei den Duisburger Karnevalsumzügen sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Walsum sowie auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte Jugendschutzkontrollen durch.

Das Jugendschutzgesetz untersagt besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift. Gezielte Kontrollen überwachen auch in diesem Jahr die Einhaltung dieser Bestimmung.

Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht eine Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher präsent.

Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.

Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeitenden stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren. Der SAD ist ab dem 11. Februar, 21.30 Uhr, aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar, nicht zu erreichen.

Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/karneval

Halteverbote bei Karnevalsumzüge in Duisburg
Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet bald auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).

Bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in der Stadtmitte sind Halteverbote zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 8. Februar
- Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 14. Februar
- Karnevalszug Wehofen am Samstag, 14. Februar
- Kinderkarnevalszug Hamborn am Samstag, 14. Februar
- Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 15. Februar
- Viertelzug in Neumühl am Montag, 16. Februar
- Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 16. Februar


Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche ab 0 Uhr autofrei zu halten sind. Städtische Einsatzkräfte kontrollieren die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab 0 Uhr. Sie lassen verbotswidrig parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen.

Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen rund um Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen der Züge gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/karneval

Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den Duisburger Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr.

Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Wehofen und Serm erlassen. Damit konnte die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.

Das Glasverbot gilt am Samstag, 14. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Marktplatz und angrenzende Straßenabschnitte in Duisburg-Wehofen. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am Sonntag, 15. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen.

Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten.

Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen. Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg sind online unter www.duisburg.de/karneval abrufbar.




Stadt Duisburg legt Kommunale Wärmeplanung offen
Die Stadt Duisburg legt von heute, 2. Februar, bis Sonntag, 8. März, den Entwurf der zukünftigen Kommunalen Wärmeplanung (KWP) öffentlich aus. Dieser bildet die strategische Grundlage, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Wärmewende in Duisburg wirksam umzusetzen.

Interessierte haben die Möglichkeit, den Entwurf online über die Plattform Beteiligung.NRW unter https://beteiligung.nrw.de/k/1014737 abzurufen. Außerdem kann der gedruckte Entwurf von montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr im HOIST-Hochhaus (Raum 3.13 auf der dritten Etage) an der Friedrich-Wilhelm-Straße 96 sowie montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr im Eingangsbereich des Rathauses am Burgplatz 19 in der Stadtmitte eingesehen werden.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Duisburgerinnen und Duisburger sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu beteiligen und haben die Möglichkeit, bis zum 8. März Stellungnahmen und Anregungen online, vor Ort oder per E-Mail an waermeplanung@stadt-duisburg.de einzureichen.

Nach der Offenlage werden die Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und soweit möglich, in der Weiterentwicklung des KWP berücksichtigt. Im zweiten Quartal 2026 soll der Rat der Stadt Duisburg abschließend über den KWP entscheiden.

Das Ziel ist der Aufbau einer klimaneutralen, effizienten und wirtschaftlichen Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Weitere Informationen zur Wärmewende sind online auf www.du-heizt.de abrufbar.

Bürgerservice der Stadt Duisburg: Ausweise rechtzeitig vor den Ferien prüfen
In diesem Jahr beginnen am 30. März in Nordrhein-Westfalen die Osterferien. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg empfiehlt Reisenden daher, die für den Urlaub benötigten Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und sich gegebenenfalls frühzeitig um eine Neubeantragung zu kümmern.

Neben den eigenen Dokumenten gilt es, vor allem auch die der Kinder zu überprüfen. Seit dem 1. Januar 2024 werden nämlich keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr ausgestellt. Es besteht nur noch die Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen. Die Gültigkeitsdauer von derzeit noch ausgestellten Kinderreisepässen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) reicht ein Personalausweis.

Sollte das Reiseziel hingegen außerhalb der EU liegen, benötigten Kinder einen Reisepass. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/de/. Weitere Informationen, welche Dokumente für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises benötigt werden, sind online auf der städtischen Internetseite unter https://duisburg.de/reisepass und https://duisburg.de/personalausweis abrufbar.

Die Kosten für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und für Personen ab 24 Jahren 70 Euro. Aktuell können ausreichend zeitnahe und kurzfristige Termine angeboten werden.

Der Besuch ist nur mit einem vorher gebuchten Online- Termin unter www.duisburg.de/termine möglich. Die Bundesdruckerei fertigt die Ausweisdokumente an. Aufgrund der bundesweit hohen Nachfrage ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit, in der Regel etwa sechs Wochen, zu rechnen.

Fotobericht in Duissern über eine Reise nach Südtirol und Meran
Pfarrer Stefan Korn und die Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg laden wieder zu einem Themennachmittag in die Duisserner Notkirche, Martinstraße 37, ein. Dort geht es am 11. Februar um 15 Uhr nach einem geistlichen Impuls, Kaffee und Kuchen frisch gestärkt auf Bilderreise: Ekkehard Müller nimmt die Anwesenden mit auf eine Reise nach Südtirol und Meran – natürlich auch anhand selbst aufgenommener Fotos, die er auf einer Großleinwand zeigt.

Der Pfarrer i.R. lädt ein, durch Fotos teils eine unbekannte Natur- und Kulturwelt jenseits der Alpen kennenzulernen. Eine Anmeldung zur Themenrunde bei Pfarrer Korn ist erforderlich (Tel.: 0203 / 330490), der Kostenbeitrag kann vor Ort bezahlt werden. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.ekadu.de.

Schnell handeln, um Leben zu retten: Schulministerin Feller startet Fortbildung von Lehrkräften in Laienreanimation
Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 erhalten verpflichtende Ausbildung ab kommendem Schuljahr
Schnell handeln, um Leben zu retten: Darum ging es am Montag, 2. Februar 2026, in der Otto-Pankok-Schule in Mülheim an der Ruhr. Etwa 150 Lehrerinnen und Lehrer beugten sich in einer Übung über Reanimationsphantome und trainierten die Herzdruckmassage. Die Lehrkräfte ließen sich in Laienreanimation fortbilden, um Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr in der neuen obligatorischen Ausbildung mit den notwendigen Verhaltensweisen in derartigen Ernstfällen vertraut machen zu können.

Die vertragliche Verpflichtung ist entstanden als Kooperation von Schulministerium, Bezirksregierungen, Vertreterinnen und Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnern und medizinischen Fachgesellschaften. Sie sieht erstmals die verbindliche Schulung von Jugendlichen der Klassen sieben bis neun und damit der Sekundarstufe I vor. Wichtig für die Vorbereitung darauf sind die Lehrkräftefortbildungen, die jetzt im Ruhrgebiet starteten.

Mit dabei waren neben Schulministerin Dorothee Feller auch Katerina Malliou von der Björn-Steiger-Stiftung, Dr. Sinann Al Najem von der Deutschen Herzstiftung und Professorin Antje Gottschalk als Chefärztin am Düsseldorfer Florence-Nightingale-Krankenhaus. Vertreterinnen und Vertreter der Schulsanitätsdienste des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter und der Otto-Pankok-Schule sowie Jens Schuhknecht und Ulrich Bender als Leiter der Schule waren ebenso beteiligt.

„Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde – und die richtigen Griffe von Ersthelferinnen und Ersthelfern können Leben retten. Unser Konzept wird dafür sorgen, dass es in den Schulen ganz selbstverständlich wird, dass Schülerinnen und Schüler wissen, was in solchen Momenten zu tun ist. Wir geben den Schulen für ihre Ausbildungsmaßnahmen jede Unterstützung, die notwendig ist. Ich danke allen Partnern, die sich mit uns auf den Weg gemacht haben, um die Ausbildung in Laienreanimation zu einem festen Bestandteil der Ausbildung in den Schulen zu machen. Es ist toll, dass sich – wie sich bereits heute zeigt – so viele Lehrkräfte schulen lassen. Ich danke auch den vielen Schülerinnen und Schülern, welche die Veranstaltung hier in der Otto-Pankok-Schule mitorganisiert haben“, betonte Ministerin Feller.

Erst kürzlich hatten sich im Schulministerium fünf weitere Organisationen durch Kooperationsverträge der Initiative angeschlossen: die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Nordrhein und die DLRG Westfalen, der Johanniter Landesverband Nordrhein-Westfalen, der Malteser Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Weitere Partner sind unter anderem das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit, die ADAC Stiftung, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten, die Björn-Steiger-Stiftung, der BKK-Landesverband NORDWEST, die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, die Deutsche Herzstiftung, der Deutsche Rat für Wiederbelebung, das Deutsche Rote Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), das Deutsche Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), das Franziskus Hospital Bielefeld, die Stiftung Universitätsmedizin Münster, das Universitätsklinikum Köln und das Universitätsklinikum Münster.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in den Klassen sieben, acht oder neun eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Unterstützung erhalten die Schulen durch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner einer Geschäftsstelle, die bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet ist.

Damit das Vorhaben flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des kommenden Schuljahres über jeweils zehn sogenannte Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen. Aktuell sind bereits mehr als 8.000 Phantome an den Schulen vorhanden.

Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der Björn-Steiger-Stiftung und der Deutschen Herzstiftung gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend laufen nach dem Start in Mülheim an der Ruhr die Präsenzfortbildungen: Im Jahr 2026 sind zwölf weitere Schulungstermine für Lehrerinnen und Lehrer geplant, unter anderem in Bielefeld, Paderborn, Münster, Dortmund und in der Städteregion Aachen.

„Uns ist bewusst, dass Lehrkräfte bereits jetzt mit vielen Herausforderungen konfrontiert sind. Ich habe großen Respekt vor den Lehrerinnen und Lehrern, die dem wichtigen Thema Laienreanimation in ihrer Arbeitszeit so viel Engagement und Einsatz widmen“, sagte Ministerin Feller. „Wir werden sie deshalb mit einer breiten Palette von Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten versorgen und das Konzept so einführen, dass es bald ganz automatisch Teil des schulischen Alltags ist und Schülerinnen und Schüler sich sicher und gut vorbereitet fühlen, sollten sie mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand konfrontiert sein.“

Weitere Informationen über die Fortbildungen und den Runderlass des Schulministerium „Verpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“ finden Sie hier.

Gewerkschaftsbund setzt Rentenkommission ein - Experte der Uni Duisburg-Essen leitet Themenlabor
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Einrichtung einer eigenen Rentenkommission beschlossen – vier thematische Labore werden mit entsprechenden Expert:innen besetzt. Prof. Dr. Martin Brussig aus dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen wird das Labor „Sozial abgesicherte Übergänge“ leiten.

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Im Mittelpunkt stehe eine starke gesetzliche Rentenversicherung, die für alle eine solide Basis der Alterssicherung bieten solle, meldet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ergänzend sollen kollektive Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie Elemente des sozialen Ausgleichs weiterentwickelt werden: Insbesondere Aspekte wie geschlechtsspezifische Nachteile im Erwerbsleben, Sorgearbeit sowie gesundheitlich bedingte Einschränkungen bis hin zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wird die Kommission näher beleuchten.

Zur inhaltlichen Vertiefung wird die Kommission vier thematische Labore einsetzen: Prof. Dr. Martin Brussig aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) wird den Bereich leiten, der sich mit sozial abgesicherten Übergängen von der Arbeit in die Rente beschäftigt. Der Arbeitswissenschaftler beobachtet in seinem Forschungsprojekt „Altersübergangs-Monitor“ bereits seit über 20 Jahren den Übergang zwischen der Erwerbs- und der Ruhestandsphase.

Soeben ist sein neuer Altersübergangs-Report zum Thema „Erwerbstätigkeit im Rentenbezug“ erschienen. „Die Verlängerung der Erwerbsphasen wirft das Problem abgesicherter Übergänge mit neuer Schärfe auf, denn nicht alle werden die steigenden Altersgrenzen aus einer Beschäftigung heraus erreichen. Hier braucht es neue Ideen, um Übergänge in die Rente abzusichern, daher freue ich mich auf die Arbeit mit den anderen Expert:innen dieser Arbeitsgruppe“, so Brussig.

Die konstituierende Sitzung der DGB-Rentenkommission ist für Ende Februar / Anfang März 2026 geplant. Eine Zwischenbewertung der Arbeiten erfolgt im späten Frühjahr, die Abschlussklausur im Sommer 2026. Anschließend ist eine zeitnahe Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant. Zur Meldung des DGB: https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/dgb-setzt-rentenkommission-ein-fuer-eine-starke-verlaessliche-und-gerechte-alterssicherung/


DRK Niederrhein und Karneval: Prävention und Schutz vor K.o.-Tropfen  

Feiern, ohne Angst haben zu müssen: Das DRK Niederrhein startet an Karneval eine Präventionsaktion gegen K.O.-Tropfen. Mit dem wiederverwendbaren „DRK TrinkSchutz“, Aufklärung vor Ort und klaren Appellen zur Aufmerksamkeit will das DRK Risiken reduzieren, bevor es zum Notfall kommt. Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog erklärt, warum Prävention Leben schützen kann.  

Während der bevorstehenden Karnevalstage verstärkt das DRK Niederrhein seine Maßnahmen zum Schutz von Feiernden vor K.o.-Tropfen und ähnlichen bewusstseinsverändernden Substanzen. Im Fokus stehen dabei Prävention im Sinne von Vorbeugung und Schutz, erhöhte Aufmerksamkeit sowie der Schutz insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die statistisch häufiger von solchen Taten betroffen sind.  

Karneval ist für viele Menschen am Niederrhein ein Höhepunkt des Jahres. Gleichzeitig führen große Menschenmengen, ausgelassene Stimmung und Alkoholkonsum dazu, dass Risiken zunehmen. K.o.-Tropfen sind meist farb-, geruchs- und geschmacklos und werden unbemerkt in Getränke gegeben. Die Folgen können Schwindel, Orientierungslosigkeit, Kontrollverlust oder Erinnerungslücken bis hin zur Bewusstlosigkeit sein.  

Der Kreisverbandsarzt des DRK Niederrhein, Dr. Robert Moog, weist auf die Bedeutung frühzeitiger Vorsorge hin: „K.o.-Tropfen wirken oft schnell und werden häufig erst spät erkannt. Umso wichtiger ist es, aufmerksam zu sein, das eigene Getränk – egal ob im Glas oder in der Flasche – im Auge zu behalten und einfache Schutzmaßnahmen zu nutzen. Prävention kann helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden oder frühzeitig Hilfe zu bekommen.“  

Als ergänzende Maßnahme stellt das DRK Niederrhein während der Karnevalstage den „DRK TrinkSchutz“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Getränkeschutz für Becher und Gläser mit einer Sicherheits-Öffnung für den Trinkhalm, der das unbemerkte Einbringen von Substanzen erschwert.

„Präventionsaktion des DRK Niederrhein gegen K.O.-Tropfen: v. l. n. r. Nina Stiller-Peters (Unternehmenskommunikation DRK-Kreisverband Niederrhein), Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog und DRK-Helferin Anwar Romdhani.“

Der TrinkSchutz ist wiederverwendbar und damit nicht nur nachhaltig, sondern bietet auch über einzelne Veranstaltungen hinaus einen dauerhaften Mehrwert. Er kann bei verschiedenen Anlässen erneut eingesetzt werden und unterstützt so langfristig die Präventionsarbeit. Der TrinkSchutz versteht sich ausdrücklich als zusätzlicher Schutz und nicht als Ersatz für Aufmerksamkeit oder gegenseitige Rücksichtnahme.  

Die Ausgabe des DRK TrinkSchutz erfolgt über die Ortsverbände im DRK Kreisverband Niederrhein im Rahmen der Sanitätsdienste während der Karnevalsveranstaltungen. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind vor Ort als Ansprechpartner im Sanitätsdienst präsent, stellen den Getränkeschutz kostenlos zur Verfügung und sind im Notfall jederzeit ansprechbar.  

Darüber hinaus bietet das DRK Niederrhein den DRK TrinkSchutz bereits im Vorfeld der Karnevalstage ehrenamtlichen und gemeinnützigen Veranstaltern, Vereinen und Karnevalsgesellschaften zur kostenlosen Ausgabe an. Hintergrund ist der klare Anspruch des DRK, seine Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo ehrenamtliches Engagement und Gemeinwohl im Mittelpunkt stehen. Die Präventionsarbeit soll Vereine unterstützen, die Verantwortung für ihre Gäste übernehmen und aktiv mit an Sicherheit denken.  

Mit der Aktion unterstreicht das DRK Niederrhein seine strategische Ausrichtung, den Schutz der Bevölkerung stärker in den Mittelpunkt zu rücken und Präventionsarbeit weiter auszubauen. Neben der medizinischen Versorgung bei Veranstaltungen soll die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit künftig eine noch größere Rolle spielen.  

„Für uns beginnt Sicherheit nicht erst im Notfall“, so Dr. Robert Moog. „Wir möchten Menschen befähigen, Risiken besser einzuschätzen und einfache Schutzangebote zu nutzen. Prävention ist ein wichtiger Bestandteil moderner Gefahrenabwehr – und ein zentraler Beitrag zu einem sicheren Karneval.“
Das DRK Niederrhein plant, seine Informations- und Präventionsangebote auch über die Karnevalstage hinaus weiterzuentwickeln und langfristig zu stärken.  



Sterblichkeit aufgrund von Krebs geht in nahezu allen Altersgruppen zurück

• Krebs bleibt aber zweithäufigste Todesursache
• Zahl der Krankenhausbehandlungen 2024 gegenüber 2004 um knapp 6 % gesunken
• Hochbetagte werden häufiger stationär wegen Krebs behandelt als 20 Jahre zuvor, jüngere Menschen seltener

Krebs führt gerade bei Menschen im jüngeren und mittleren Alter seltener zum Tod als noch vor 20 Jahren, auch wenn insgesamt die Zahl der an Krebs Gestorbenen steigt. 230 400 Menschen in Deutschland sind im Jahr 2024 an Krebs gestorben, das waren 10,1 % mehr als im Jahr 2004 (209 300), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar 2026 mitteilt.

Der Anstieg ist vor allem auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Das zeigt die altersstandardisierte Zahl der Krebstodesfälle: Im Jahr 2024 kamen auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner 273,5 Krebstote. 20 Jahre zuvor waren es noch 322,4 Menschen.



Krebs bleibt bei sinkendem Anteil zweithäufigste Todesursache Krebs ist daher – anteilig betrachtet – auch seltener die Todesursache als früher: Der Anteil der an Krebs Verstorbenen an den Todesfällen insgesamt sank von 25,6 % im Jahr 2004 auf 22,9 % im Jahr 2024. Krebs blieb dennoch auch im Jahr 2024 die zweithäufigste Todesursache, nur an Krankheiten des Kreislaufsystems starben mehr Menschen (339 200 oder 33,7 % aller Todesfälle).

Die häufigste Todesursache war Krebs sowohl bei Kindern im Alter von 5 bis 14 Jahren mit einem Anteil von 23,9 % an den Todesfällen, als auch bei Menschen im Alter von 35 bis 74 Jahren. Mehr als jeder dritte Todesfall (35,8 %) in dieser Altersgruppe war die Folge von Krebserkrankungen.

Lungenkrebs ist die Ursache für ein Fünftel aller krebsbedingten Todesfälle
Die häufigste krebsbedingte Todesursache war wie in den Vorjahren Lungen- und Bronchialkrebs mit 45 100 Todesfällen. Diese Krebserkrankung allein war somit für ein Fünftel (19,6 %) der krebsbedingten Todesfälle im Jahr 2024 ursächlich.

Zu den häufigsten krebsbedingten Todesursachen zählten zudem Darmkrebs (23 600 Todesfälle), Bauchspeicheldrüsenkrebs (19 500), Brustkrebs (18 700) und Prostatakrebs (15 500).

Zahl der Krankenhausbehandlungen langfristig gesunken
Rund 1,45 Millionen Patientinnen und Patienten wurden im Jahr 2024 wegen einer Krebserkrankung im Krankenhaus behandelt. Damit stieg die Zahl der stationären Krebsbehandlungen gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,2 %. Im langfristigen Vergleich wurden aber weniger Menschen wegen Krebs im Krankenhaus versorgt: Gegenüber 2004 mit 1,54 Millionen Fällen nahm deren Zahl um 5,6 % ab.

Krebs war damit 2024 der Grund für jeden zwölften Krankenhausaufenthalt (8,1 %). Am häufigsten wurden die Menschen wegen Krankheiten des Kreislaufsystems stationär behandelt (14,8 % der insgesamt 17,9 Millionen Behandlungsfälle). Drei Viertel aller Krebspatientinnen und -patienten waren 60 und älter Besonders häufig werden Menschen im Alter von 60 bis 79 Jahren wegen Krebs im Krankenhaus behandelt.

Mehr als die Hälfte (55,5 %) aller Krebspatientinnen und -patienten war 2024 in dieser Altersgruppe. Ein Fünftel (20,3 %) der Krebspatientinnen und -patienten war 80 Jahre und älter. Weitere 19,0 % waren 40 bis 59 Jahre alt. Jüngere Menschen werden deutlich seltener aufgrund einer Krebserkrankung stationär behandelt: Nur 5,2 % der Krebspatientinnen und -patienten waren unter 40 Jahre alt.

Hochbetagte werden häufiger wegen Krebs behandelt als früher, jüngere Menschen seltener Um die Entwicklung der Krebsbehandlungen unabhängig von demografischen Effekten zu betrachten, bietet sich die Zahl der Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den jeweiligen Altersgruppen an. Danach wurden Hochbetagte im Jahr 2024 häufiger stationär wegen Krebs behandelt als 20 Jahre zuvor.

So stieg in der Altersgruppe 80 bis 84 Jahre die Zahl der Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner von 5 098,7 auf 5 505,1. Bei den 85- bis 89-Jährigen gab es einen Anstieg von 4 079,3 Fällen auf 4 680,9 Fälle. Menschen unter 80 Jahren wurden dagegen seltener wegen Krebs in der Klinik behandelt als 20 Jahre zuvor. In allen Altersgruppen von 0 bis 79 Jahren ging die Zahl der Behandlungsfälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner zurück. 



Jüngere häufiger wegen Darmkrebs behandelt
Je nach Krebsart und Altersgruppe kann die Entwicklung jedoch vom allgemeinen Trend abweichen. So wurden jüngere Menschen im Jahr 2024 etwas häufiger wegen Darmkrebs im Krankenhaus behandelt als 20 Jahre zuvor. In den Altersgruppen der 15- bis 44-Jährigen stieg die Zahl der Darmkrebsbehandlungen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner, während sie in den älteren Altersgruppen zurückging.

Am deutlichsten fiel der Anstieg bei den 20- bis 24-Jährigen aus, wo die Zahl der Behandlungsfälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner von 2,6 im Jahr 2004 auf 3,6 im Jahr 2024 zunahm. Unter den 35- bis 39-Jährigen fiel der Anstieg ebenfalls vergleichsweise hoch aus: Von 21,8 Fällen im Jahr 2004 auf 27,5 Fälle im Jahr 2024.

Lungenkrebs häufigste Ursache für Krebsbehandlungen
Von allen Krebspatientinnen und -patienten im Jahr 2024 wurden diejenigen mit der Diagnose Lungen- und Bronchialkrebs (12,4 %), Darmkrebs (9,5 %) und Brustkrebs (8,6 %) am häufigsten behandelt. Es folgten Hautkrebs (8,3 %), Harnblasenkrebs (7,0 %) und Prostatakrebs (6,7 %).


Verkehrsgerichtstag beendet: DVR fordert von Bund und Ländern jetzt Taten statt Worte
Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) ist heute in Goslar zu Ende gegangen. Unter dem Leitgedanken der Vision Zero – dem Ziel eines Straßenverkehrs ohne Getötete und ohne Schwerverletzte – hatte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) vorab klare Forderungen formuliert und diese aktiv während des VGT vertreten. VGT greift Forderungen des DVR auf Verschiedene Forderungen des DVR fanden Eingang in die Empfehlungen des VGT.

Jetzt sieht der DVR Bundesverkehrsminister Schnieder und die Landesregierungen am Zug. Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des DVR, sagt: „Der Verkehrsgerichtstag hat geliefert. Jetzt muss die Politik umsetzen. Worte retten keine Leben – nur entschlossene Maßnahmen tun das.“

1. Ergebnisse des VGT-Arbeitskreises ›Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?‹ Qualität vor Kosteneinsparungen
Der DVR begrüßt, dass der VGT im Arbeitskreis ›Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?‹ im Sinne der Vision Zero klarstellte: Beim Fahrerlaubniserwerb hat die Ausbildungsqualität Vorrang vor Kosteneinsparungen.

Referenzlehrplan umsetzen
Besonders positiv bewertet der DVR, dass seine Forderung nach einem bundesweiten Referenzlehrplan zu Mindestausbildungsinhalten mit Lernstandsbeurteilungen vom Verkehrsgerichtstag aufgegriffen wurde. Damit kann eine hohe Qualität der Fahrausbildung garantiert und die Verkehrssicherheit gestärkt werden.

Digitales Lernen ermöglichen
Der DVR unterstützt den VGT-Beschluss, interaktiven Präsenzunterricht mit digitalen Lernmethoden zu verbinden. Gute Ausbildungskonzepte eröffnen zukunftsweisende Chancen, die Qualität der Ausbildung zu steigern, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu fördern.

Fahrsimulatoren einsetzen
Der DVR begrüßt außerdem den Beschluss, dass Fahrsimulatoren im Rahmen der praktischen Fahrausbildung auf Basis klarer Ausbildungskonzepte und Gütekriterien eingesetzt werden sollen. Begleitetes Fahren erweitern Um das Begleitete Fahren ab 17 zu erweitern, fordert der VGT, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben. Der DVR hat dazu konkrete Vorschläge unterbreitet und bietet seine Mitarbeit bei der Erarbeitung zielführender Vorgehensweisen an. L

eitlinien umsetzen
Stefan Grieger sagt: „Wir haben die Leitlinien in Bezug auf Qualität, Referenzlehrplan und Simulatoren gesetzt, der VGT ist gefolgt – und nun wird sich zeigen, ob die Politik sie als Verpflichtung oder als Empfehlung versteht.“

2. Ergebnisse des VGT-Arbeitskreises ›Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs‹ Betrunkenes Radfahren als Ordnungswidrigkeit verfolgen Im Arbeitskreis ›Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs‹ wurde – wie vom DVR vorgeschlagen – beschlossen, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille einzuführen.

Prävention ausbauen
Die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit wurden aufgefordert, Präventionsarbeit zu den Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr und den Rechtsfolgen von Verstößen zu intensivieren. Dafür müssen Bund und Länder mehr Mittel für Forschung und Prävention bereitstellen.

In Sicherheit investieren
Stefan Grieger sagt: „Der VGT ist unserem Vorschlag gefolgt – ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Jetzt muss die Politik die Empfehlung ernst nehmen, um Leben zu retten. Genauso entscheidend sind Investitionen: Wir können Gesetze erlassen, so viel wir wollen – ohne Geld für Prävention bleiben sie Papier, und unsere Straßen weiterhin gefährlich.“

3. Ergebnisse des VGT-Arbeitskreises ›Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten‹ Aussagekräftigere Unfalldaten erheben
Der Verkehrsgerichtstag hat sich mit der zentralen Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit beschäftigt: der aussagekräftigen Erhebung, Analyse und Erforschung von Unfalldaten. Der Arbeitskreis schloss sich den Forderungen des DVR an, die Unfallstatistik des Statischen Bundesamts (Destatis) ausführlicher darzustellen und die potenziell lebensbedrohlich verletzten Verkehrsteilnehmenden als eigene Unterkategorie der Schwerverletzten nach internationalem Standard zu erfassen. Stefan Grieger sagt: „Unsere Vorschläge zu Unfalldaten wurden übernommen – ein großer Erfolg. Die Empfehlungen liegen auf dem Tisch und warten darauf, dass die Politik sie ernstnimmt und umsetzt.“

4. Ergebnisse des VGT-Arbeitskreises ›Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.‹ Rechtsgrundlage für Handy-Blitzer schaffen Der Arbeitskreis ›Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.‹ hat sich klar für mehr Kontrollen gegen Ablenkung am Steuer ausgesprochen – eine zentrale Forderung des DVR. Beschlossen wurde, dass unterschiedliche Ländergesetze vermieden werden sollten. Für Handy-Blitzer sollte nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Stefan Grieger sagt: „Der Arbeitskreis hat das Problem erkannt – jetzt muss die Politik handeln und einen Flickenteppich an Ländergesetzen verhindern.“

Forschung intensivieren
Der VGT empfiehlt zudem weitergehende Forschung, um das Ausmaß von Ablenkung im privaten und gewerblichen Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr sichtbar zu machen. Stefan Grieger sagt: „Ob privates Nachrichten-Schreiben am Steuer oder das Öffnen der Lieferdienst-App auf dem Fahrrad – Ablenkung ist tödlich. Aufklärungskampagnen brauchen mehr Reichweite, Vorschriften mehr Klarheit, Kontrollen mehr Nachdruck – und mehr Punkte in Flensburg.

Die Forderungen des VGT sind daher goldrichtig.“
Intuitive Bedienkonzepte umsetzen Der DVR unterstützt den VGT-Appell an Fahrzeughersteller, die Fahrzeugbedienung intuitiv zu gestalten. Stefan Grieger sagt: „Das Auto darf nicht selbst zur Gefahr werden. Innovation darf nicht ausgebremst, muss aber gelenkt werden, damit der Blick nicht von der Straße abgewendet wird. Dass der Arbeitskreis sich leider nicht zu einer besseren Sprach- und Haptiksteuerung bekannt hat, zeigt, wie dringend jetzt politische Verantwortung von Bund und Ländern sowie technische Verantwortung von Fahrzeugherstellern ist.“

Neue Termine zur Vortragsreihe „Naturschutz im Dialog – Umweltamt informiert“ in der Volkshochschule
Für die Vortragsreihe „Naturschutz im Dialog – das Umweltamt informiert“ an der Volkhochschule gibt es neue Termine. Die Reihe, die im September 2025 gestartet ist, bietet einen Einblick in die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Duisburg. Die neuen Vorträge laufen ab dem 4. Februar mittwochs von 20 bis 21.30 Uhr in der Hauptstelle der VHS, im Stadtfenster, Steinsche Gasse 26, in der Innenstadt.

Den Auftakt bildet der Vortrag „Kleine Baumkunde – typische Schadbilder“. Die Referentin gibt einen Überblick über typische Bäume aus dem Wald, dem eigenen Garten und dem Stadtbild. Thematisiert werden dabei Unterschiede und Besonderheiten wie Herbstfärbung, Früchte und Krankheitsbilder.

Ein zentraler Schwerpunkt der Reihe liegt auf dem Erhalt von Arten und Lebensräumen im urbanen Raum: Behandelt werden unter anderem der Freilandartenschutz, der Umgang mit Wild- und Fundtieren, der Schutz gebäudebewohnender Arten sowie der Biotopverbund und der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden Bäume und das städtische Grün – von der Bestimmung heimischer und nicht-heimischer Baumarten über typische Schadbilder und Stressfaktoren bis hin zur Entwicklung des Duisburger Baumbestandes und zur fachgerechten Pflege von Obstbäumen.

Ergänzend zeigt die Vortragsreihe praxisnah auf, wie Bürgerinnen und Bürger durch naturnahe Gärten, Nisthilfen oder umsichtiges Handeln im Alltag aktiv zur biologischen Vielfalt, zur Klimaanpassung und zu einer lebenswerten Stadt beitragen können. Eine Anmeldung zu den kostenfreien Vorträgen ist über die Internetseite der Volkshochschule möglich: www.vhs-duisburg.de

Osterferien 2026: Kostenfreie Betreuung für Grundschulkinder
Das Amt für Schulische Bildung der Stadt Duisburg bietet in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern in den Osterferien 2026 wieder ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder an. Die Betreuung findet vom 30. März bis zum 10. April (außer an den Feiertagen) jeweils von 8 bis 16 Uhr an 18 verschiedenen Standorten in Duisburg statt.

Unter der Aufsicht von pädagogischen und weiteren Fachkräften werden neben dem täglichen Mittagessen unter anderem Spiele, Sport, kreative und künstlerische Aktionen sowie Ausflüge in die nähere Umgebung angeboten. Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden und ist kostenfrei. Lediglich für das Mittagessen fallen Kosten in Höhe von vier Euro pro Tag an.

Das Online-Anmeldeportal wird unter www.duisburg.de/ferienbetreuung am Montag, 2. Februar, um 12 Uhr freigeschaltet und steht bis Freitag, 13. Februar, 16 Uhr zur Verfügung. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nach verbindlicher Terminbuchung erhalten Erziehungsberechtigte direkt über das Anmeldeportal eine Nachricht, ob ihre Buchung erfolgreich war oder ob sie einen Platz auf der Warteliste erhalten haben.

Anschließend erfolgt noch eine Bestätigung per Mail. Weitere Informationen und eine Auflistung aller Standorte sind ab sofort auch online unter www.duisburg.de/ferienbetreuung abrufbar.

Verkehrsgerichtstag 2026 stärkt Qualität in der Fahrausbildung
Der Verkehrsgerichtstag 2026 setzt wichtige Impulse für eine moderne und qualitativ hochwertige Fahrausbildung. Der TÜV-Verband begrüßt die Stärkung von Lernfortschritt und verbindlichen Qualitätsstandards, sieht bei der Transparenz der Ausbildungs- und Kostenstrukturen sowie bei der Einbindung moderner Ausbildungsformen jedoch weiterhin Nachholbedarf.

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag ging am Freitag zu Ende. Die verabschiedeten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Fahrausbildung setzen aus Sicht des TÜV-Verbands wichtige Leitlinien für Qualität und Lernfortschritt, bleiben bei der Transparenz und der konsequenten Einbindung moderner Ausbildungsformen aber hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, ordnet die Ergebnisse ein: Lernstandskontrollen als Schlüssel für bessere Ausbildung „Dass der Verkehrsgerichtstag verbindliche Lernstandskontrollen in den Mittelpunkt stellt, ist der richtige Schritt.


Die häufig zitierte Durchfallquote verzerrt das Bild, weil sie Mehrfachprüfungen einbezieht.

Bei Erstprüfungen bestehen rund zwei Drittel der Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf Anhieb. Entscheidend ist deshalb nicht, Anforderungen zu senken, sondern Lernprozesse gezielt und qualitativ zu verbessern.“ Qualität sichern, statt Standards abzusenken „Die Empfehlungen setzen ein klares Zeichen: Die Qualität der Fahrausbildung darf nicht möglichen Einsparungen geopfert werden.

Ein bundesweites Referenzcurriculum mit verbindlichen Mindestinhalten, darauf abgestimmte Prüfungen und eine enge Verzahnung von Ausbildung und Prüfung sind der richtige Weg, um ein hohes Sicherheitsniveau dauerhaft zu sichern. Kürzungen bei Prüfungsinhalten und -dauer oder eine Ausbildung durch Laien wären dagegen klare Rückschritte für die Verkehrssicherheit.“

Bundesweite Verwendung innovativer Technik
Beim 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurden vom 29. bis 30. Januar 2026 erneut Empfehlungen zu zentralen Fragen der Verkehrssicherheit erarbeitet. Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Ergebnisse aus zwei Arbeitskreisen und sieht sich in wesentlichen Punkten seiner im Vorfeld formulierten Positionen bestätigt.

Im Fokus standen das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer und die Reform der Fahrausbildung. Arbeitskreis III: Ablenkung am Steuer gezielt reduzieren Der ACV sieht sich durch die Empfehlungen des Arbeitskreises III in seinen zentralen Forderungen bestätigt.

Besonders begrüßt der Club die Empfehlung, „überall eine adäquate Kontrolldichte herzustellen, insbesondere mittels innovativer und automatisierter Überwachungssysteme (z. B. „Handy-Blitzer“)“ sowie eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen.“

Damit folgt der Verkehrsgerichtstag klar dem ACV, Monocams bundesweit einzusetzen und rechtssicher zu verankern. Zudem übernimmt der Arbeitskreis die ACV Position nach ablenkungsarmer Fahrzeugbedienung. Der Arbeitskreis „fordert die Hersteller auf, Fahrzeugbedienung intuitiv und ablenkungsarm zu gestalten und zu verbessern. Komfort- und Infotainmentsysteme sind generell bezüglich des Sicherheitsrelevanz zu messen und im Fahrbetrieb zu begrenzen.“

Technik muss Sicherheit unterstützen und darf nicht selbst zur Ablenkungsfalle werden.
Arbeitskreis VI: Qualität der Fahrausbildung sichern Der ACV begrüßt die Empfehlungen des Arbeitskreises VI und sieht sich in seiner Position bestätigt, dass Einsparungen beim Führerscheinerwerb nicht zulasten der Verkehrssicherheit und Qualität gehen dürfen.

Der Arbeitskreis stellt klar: „Die Ausbildungsqualität besitzt gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang.“ Weiter spricht sich der ACV für eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung mit klaren Grenzen für zeitlich unabhängige digitale Lernangebote aus. Diese Position greift der Arbeitskreis auf und fordert „eine professionelle Fahrausbildung, die interaktiven Präsenzunterricht mit digitalen Lernformen verzahnt“ sowie ein „bundesweites Referenzcurriculum mit Mindestausbildungsinhalten, verbindlichen Lernstandsbeurteilungen und fachgerechten Standards“.

Zudem empfiehlt der Arbeitskreis, für „den ergänzenden Simulatoreinsatz und das ergänzende synchrone E-Learning Ausbildungskonzepte und Gütekriterien zu entwickeln und zu erproben“. Aus Sicht des ACV bestätigt dies den Ansatz, digitale Elemente gezielt und qualitätsgesichert einzusetzen, ohne Abstriche bei der Sicherheit in Kauf zu nehmen.

Neue Tourismusstrategie setzt starke Impulse für die Systemgastronomie
BdS begrüßt Fokus auf Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit und moderne Arbeitsbedingungen
Mit der Neuauflage der Nationalen Tourismusstrategie setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für die Zukunft der Tourismuswirtschaft in Deutschland. Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) begrüßt, dass die Strategie die Wettbewerbsfähigkeit der Branche in den Mittelpunkt stellt und zentrale Handlungsfelder adressiert, die für die Systemgastronomie von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählen insbesondere Bürokratieabbau, zeitgemäße Arbeitszeitregelungen, Digitalisierung sowie die Sicherung von Fach- und Arbeitskräften.

„Die Maßnahmen der neuen Tourismusstrategie haben das Potenzial bessere Rahmenbedingungen für die Unternehmen der Systemgastronomie zu schaffen, Bürokratie abzubauen und den Betrieben wieder mehr unternehmerische Freiräume zu eröffnen“, betont BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert.

Systemgastronomie als starker Wirtschaftsfaktor
Die Tourismusstrategie unterstreicht die zentrale Rolle der Tourismusbranche für die gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland. Die Systemgastronomie ist dabei ein fester Bestandteil der touristischen Wertschöpfung in Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des BdS planen in den kommenden Jahren Investitionen von mehr als 3 Milliarden Euro in den Standort Deutschland und über 600 neue systemgastronomische Restaurants, durch die wiederum mehr als 26.000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Schon heute bieten allein die Mitgliedsunternehmen des BdS rund 120.000 Mitarbeitenden sowie über 2.000 Auszubildenden einen Arbeitsplatz. Als Branche der Chancen eröffnet die Systemgastronomie Menschen unabhängig von individuellen Voraussetzungen vielfältige Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Getragen wird die Branche von engagierten Franchisenehmerinnen und Franchisenehmern, die häufig tief in ihren Regionen verwurzelt sind. Sie übernehmen unternehmerische Verantwortung, schaffen Arbeitsplätze und stärken durch lokale Wertschöpfung, verlässliche Qualitätskonzepte und eine hohe Innovationskraft die Attraktivität von Städten und Kommunen.

Bürokratieabbau und flexible Arbeitszeiten als Schlüssel
Aus Sicht des BdS ist es besonders positiv, dass die Tourismusstrategie den Abbau unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten sowie praxisnahe Verfahren in den Fokus nimmt. Die überwiegend mittelständisch geprägten Betriebe der Systemgastronomie sind in vielen Bereichen mit hohen bürokratischen Anforderungen konfrontiert. Effiziente und möglichst digitale Prozesse sind daher eine zentrale Voraussetzung, um wirtschaftlich arbeiten, investieren und Arbeitsplätze sichern zu können.

Zugleich greift die Strategie mit der angekündigten Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen ein zentrales Anliegen der Branche auf. Moderne Arbeitszeitmodelle werden sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Beschäftigten besser gerecht und stärken die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. „Die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglicht Beschäftigten und Betrieben eine individuelle und flexible Einteilung der Arbeitszeit. Das schafft mehr Selbstbestimmung für die Beschäftigten und stärkt moderne Arbeitsplätze“, so Suchert.

Fachkräfte sichern: Ausbildung stärken und Zuwanderung erleichtern
Die neue Nationale Tourismusstrategie enthält zudem wichtige Ansatzpunkte zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der beschäftigungsintensiven Systemgastronomie. Der BdS begrüßt die Stärkung der dualen Ausbildung sowie den Ausbau modularer Weiterbildungsangebote, die Betrieben zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten eröffnen.

Ebenso relevant sind die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung wie die „Work-and-Stay-Agentur“. Digitalisierte, zentralisierte Verfahren und zügigere Anerkennungsprozesse tragen dazu bei, qualifizierte Fachkräfte schneller in Beschäftigung zu bringen. Die bestehenden bürokratischen Hürden - wie häufig von Kommune zu Kommune unterschiedliche Anforderungen - sowie die Vielzahl beteiligter Stellen bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Arbeitsgenehmigungen müssen weiter abgebaut werden.

Umsetzung entscheidet über Wirkung
Entscheidend wird sein, dass die angekündigten Maßnahmen zügig, praxisnah und verlässlich umgesetzt werden. „Jetzt kommt es darauf an, dass den richtigen Zielen auch konkrete Schritte folgen. Die Systemgastronomie ist bereit, ihren Beitrag zu leisten – als innovativer, beschäftigungsstarker und verlässlicher Partner im Tourismus“, betont Suchert.

Rente, Aktivrente, Hinzuverdienst, Steuern ja oder nein?
Der Bund der Steuerzahler NRW informiert Rentner in einem kostenlosen Vortrag in Duisburg am 6. Februar 2026 um 15 Uhr in IntercityHotel Duisburg. Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern spricht über Hinzuverdienst bei der Rente und die steuerlichen Aspekte.

Nicht verpassen: Vortrag über Rente und Hinzuverdienst Bund der Steuerzahler NRW erklärt steuerliche Fragen Wer sich frühzeitig und verständlich über aktuelle Renten- und Steuerfragen informieren möchte, ist eingeladen zu dem kostenlosen Vortrag Rente, Hinzuverdienst und Steuern des Bundes der Steuerzahler NRW: Freitag, 6. Februar 2026 15 Uhr im IntercityHotel Duisburg Mercatorstraße 57, 47051 Duisburg.

(Foto: Oliver T. Müller / BdSt NRW)

Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsführer und renommierter Steuerexperte des BdSt NRW informiert über Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Erwerbsminderungsrenten, die neue Aktivrente und klärt die Frage, welche Einkünfte auf die Altersrente angerechnet werden. Zusätzlich bietet er einen kompakten Überblick zur Steuererklärung 2025 für Senioren. Anmeldung unter steuern@steuerzahler-nrw.de oder telefonisch 0211 99175-62.

Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren.

Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen: steuerzahler.de/nrw

Prinzenempfang im Bezirksamt Duisburg-Süd
Zum närrischen Prinzenempfang lädt Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske interessierte Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 3. Februar, von 11.11 bis 13.33 Uhr ins Bezirksamt Süd an der Sittardsberger Allee 14 in Buchholz. In einer feierlichen Zeremonie wird der amtierende Duisburger Stadtprinz Toni I. vorgestellt, der in dieser Session die Geschicke des Karnevals lenkt.

Zusätzlich gibt es musikalische Darbietungen, Tanz sowie karnevalistische Überraschungen. „Der Prinzenempfang ist ein Höhepunkt in der Karnevalssession und ein wunderbarer Anlass, um die Traditionen und die Freude des Karnevals zu zelebrieren. Wir freuen uns sehr, dies in diesem Jahr auch in der Bezirksverwaltung Süd erleben zu dürfen“, sagt die Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske.

„Wir können es nicht erwarten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Karnevalsvereinen Duisburg-Süd einen festlichen Vormittag zu verbringen.“ Der Eintritt zum Empfang ist frei. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten bittet die Bezirksverwaltung bis zum 30. Januar um Anmeldung per E-Mail an kultur.sued@stadt-duisburg.de.

Schachkurs für Anfänger in der Zentralbibliothek
Die Kinder- und Jugendbibliothek lädt Kinder ab sieben Jahren ab Dienstag, 3. Februar, ins Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte zu einem Schachkurs für Anfänger ohne Vorkenntnisse ein. Der Kurs umfasst sechs aufeinander folgende Termine, jeweils dienstags um 16 Uhr und endet am 10. März.

Schach, das uralte Spiel um König, Dame und Co., hat bis heute nichts von seiner Faszination verloren. Der Kurs bietet die Möglichkeit, Figuren und Züge bei einem erfahrenen Lehrer kennenzulernen. Ronald Schneider unterrichtet dabei nach der international bekannten „Stappen-Methode“.

Die Teilnahme am Kurs kostet sechs Euro zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung. Anmeldung sind ab sofort über die Internetseite www.stadtbibliothek-duisburg.de unter „Veranstaltungen“ möglich.

Bei Fragen stehen das Team der Kinder- und Jugendbibliothek persönlich oder telefonisch unter 0203/283-4221 gerne zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind montags 13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr sowie samstags von 11 bis 16 Uhr.

Aktiver Naturschutz - Kopfbaumschnitt Rheinaue Walsum - helfende Hände willkommen
Seit Jahrzehnten pflegt der BUND Duisburg ehrenamtlich Kopfbäume in der Rheinaue Walsum und auch in diesem Winter warten erneut Bäume auf den Schnitt, um auch im nächsten Frühjahr wieder als attraktive Schlaf- und Kinderzimmer für heimische Vögel zu dienen.

Neben den vorhandenen Experten, die in Schutzkleidung mit der Motorsäge auf die Bäume steigen, werden Helfer*innen benötigt, welche die geschnittenen Äste einsammeln, wegtragen und aufschichten um so neue Brutplätze und Verstecke für einheimische Tierarten zu schaffen.

Also Tätigkeiten, die  ohne Vorkenntnisse durchgeführt werden können. Unter dem Motto: "Aktiver Naturschutz ersetzt an der frischen Luft den Besuch der Mucki-Bude", freuen sich die BUND Mitglieder über helfende Hände. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass keine Hunde mitgebracht werden, da mitten im Naturschutzgebiet gearbeitet wird.

Ansonsten braucht es nur warme Kleidung, festes Schuhwerk, Arbeitshandschuhe und gute Laune.  Sollte Interesse an Weidenruten für Kitas oder Schulen bestehen, bittet der BUND um vorherige Meldung unter: info@bund-duisburg.de werden, da nicht bei jedem Termin Weiden geschnitten werden.
Termine Samstag 07.02. Treffpunkt 10:00 Uhr Parkplatz Kaiserstraße Ecke Kleine Wardtstraße an der Rheinaue Walsum


Führung durch das Bezirksrathaus Rheinhausen
Zu einer Führung durch das Bezirksrathaus Rheinhausen lädt die Bezirksverwaltung am Samstag, 7. Februar. Zwischen 14 und 17 Uhr können interessierte Besucherinnen und Besucher die Räumlichkeiten am Körnerplatz 1 entdecken. Bei der kostenfreien Führung zeigt die Verwaltung unter anderem ausgewählte Räume und erzählt viel über die Geschichte des Hauses.

Im Anschluss gibt es im Sitzungssaal die Möglichkeit zum Austausch mit Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung erforderlich. Möglich ist das per E-Mail an kultur.rheinhausen@stadt-duisburg.de sowie telefonisch unter 0203 283-8392. Hinweis: Bei der Führung sind nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich.




28 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiten auf eigenen Wunsch reduziert
• Darüber hinaus ist die Betreuung von Angehörigen bei Frauen wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit, bei Männern die Aus- und Weiterbildung
• Wer wegen Betreuungspflichten seine Arbeitszeit reduziert, tut dies mehrheitlich auf eigenen Wunsch

Die Gründe für eine Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an.

Das traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).



Ein weiterer wichtiger Grund für die Teilzeittätigkeit ist die Betreuung von Angehörigen. 23,5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal so hoch wie bei Männern mit 6,8 %.

Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 % ein Teilzeitgrund. Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von 21,5 % deutlich häufiger an als Frauen (8,4 %). Ein weiterer Grund für das Arbeiten in Teilzeit waren die eigene Krankheit oder Behinderung (4,9 %).

Weitere 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten würden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle dazu finden. Die restlichen 27,4 % hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.

Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland 30,6 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen war die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich höher als bei Männern (13,9 %).

Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten spielt untergeordnete Rolle bei Entscheidung, Angehörige selbst zu betreuen
Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern oder Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab überwiegend an, das auf eigenen Wunsch zu tun. Knapp zwei Drittel (65,3 %) derer, die wegen Betreuung in Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen.

Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 11,1 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 3,1 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 15,4 % waren andere Gründe ausschlaggebend.