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HKM bleibt dem Industrie-Standort erhalten - IHK erleichtert
über Einigung
Das lange Ringen um die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) in
Duisburg hat ein Ende. Die gute Nachricht: Das zweitgrößte Stahlwerk
Deutschlands bleibt in Betrieb. Thyssenkrupp Steel (TKSE) und
Salzgitter einigten sich heute darauf, dass Salzgitter die
Hüttenwerke allein fortführt. 1000 Jobs bleiben.
Dr. Stefan
Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK,
dazu: „Für den Industrie-Standort Duisburg ist das eine gute
Nachricht. Auch wenn sich HKM voraussichtlich verkleinern wird und
Arbeitsplätze wegfallen werden. Wir alle sind erleichtert, dass
Beschäftigte und Unternehmensleitung nun eine Perspektive haben.
Das festigt Europas größten Stahlstandort bei uns in Duisburg
ein Stück weit. Es ist gut, dass Düsseldorf und Berlin die
Transformation der Stahlindustrie finanziell unterstützen. Aufgaben
für die Politik aber bleiben: Energiekosten verringern, CO2-Kosten
senken und die Betriebe vor ausländischen Dumping-Produkten
schützen.“

Foto: Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus.
Februar
2016: Rosenmontagzug am 08.02.2016 in Duisburg wegen Sturmwarnung
abgesagt
Vorbereitende Arbeiten für Aufständerung der B 288 starten
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) führen ab der kommenden Woche
Fällarbeiten durch: Auf einer Fläche von 8.700 Quadratmetern rund um
den östlichen Brückenkopf der Uerdinger Brücke nahe der Krefelder
Straße werden wild gewachsene Bäume und Sträucher entfernt.
Die Arbeiten werden vorbereitend für die im Sommer startenden
Bauarbeiten zur Aufständerung der B 288 durchgeführt. Der Verkehr
wird 2029 auf die neue Aufständerung verlegt, zu diesem Zeitpunkt
wird der Brückenkopf deutlich vergrößert sein. Auf der neu
entstandenen Fläche sind Ausgleichspflanzungen für die gefällten
Bäume und Sträucher vorgesehen.
Die Offenbarungen des Felix Banaszak im Playboy
Der Grünen-Chef aus Duisburg schreibt über seine allgemeinen
Eindrücke und die spezielen, die er im Playboy von sich gab. So sei
der Trend überall der Gleiche: Immer mehr junge Männer wählen
rechtsextreme Parteien. Mir macht das große Sorgen. Nicht nur, weil
ich natürlich gerne hätte, dass diese Männer ihr Kreuz bei uns
Grünen machen. Sondern vor allem, weil hier eine ganze Generation
junger Männer droht, in den Abgrund aus Ressentiments,
Frauenfeindlichkeit, Gewalt und Unterdrückung zu rutschen.
 Jetzt könnte ich
natürlich mit der taz oder der Süddeutschen Zeitung ein langes
Gespräch über progressive Männlichkeitsbilder führen. Und damit auch
wirklich sicher gehen, dass es nur wenige von den (jungen) Männern
erreicht, die ich erreichen möchte.
Deswegen habe dem
Playboy ein Interview gegeben – nicht als ironischer Tabubruch,
sondern als strategische Entscheidung. Wenn wir wollen, dass die
Debatten dort geführt werden, wo sie geführt werden müssen, müssen
auch wir bereit sein, unsere Komfortzonen zu verlassen.
Ein
Interview „zwischen Busen und Bunnys“, wie die BILD es beschreibt,
ist auch für mich: gewöhnungsbedürftig. Aber es ist nötig. Und nicht
nur das, ich war und werde Gast in vielen anderen Formaten sein, vom
Podcast zum Twitch-Stream, wo Grüne sich normalerweise nicht hin
trauen. Wir dürfen die jungen Männer weder Maximilian Krah noch
Andrew Tate überlassen.
„Du kannst im Fitnessstudio pumpen
gehen oder dir die Fingernägel lackieren. Von mir aus geh mit
lackierten Fingernägeln pumpen. Du kannst Lastenrad fahren oder BMW
X3. Alles fein, der zentrale Punkt ist doch: Sei kein Arschloch!“
“Rechtsautoritäre machen gezielt jungen Männern ein Angebot,
das auf den ersten Blick attraktiv klingt: „Hier kannst du Mann
sein, hier kannst du sein, wie du bist, dann kriegst du auch eine
Freundin.“ Dahinter steckt am Ende ein Frauenbild, das auf
Unterwerfung beruht – und im Zweifel in Gewalt endet. Wenn wir
die Statistiken sehen, wie viele Frauen von ihren Partnern oder
Ex-Partnern umgebracht werden, wie viele Frauen noch immer häusliche
und sexuelle Gewalt erfahren, dann ist es zu einfach zu sagen, damit
haben wir nichts zu tun. Ich empfinde es allerdings nicht als
unzumutbare Belastung, mich mit meiner Rolle als Mann und meinen
Privilegien kritisch auseinanderzusetzen. Die Selbstbestimmung von
Frauen zu respektieren, ist dabei die Basis. Und „Sei kein
Arschloch“ ist dafür schon mal ein ganz guter Start.”
“Bei
allem Verständnis, aber das Patriarchat ist ja nicht verschwunden –
weder im Alltag noch in der Politik. (...) Aber es stimmt, junge
Männer spüren in dieser Zeit der Krisen, Verunsicherungen und
Existenzängste einen zunehmenden Druck, suchen verstärkt nach
Orientierung. Die alten Rollenbilder wünscht sich niemand zurück,
aber der Verlust ihrer Vormachtstellung ist real und vermutlich auch
schmerzhaft.
Ich habe Feminismus nie als Männerhass
verstanden, sondern immer als das Streben nach Gleichberechtigung,
nach Freiheit und Selbstbestimmung für alle Geschlechter. Ich glaube
auch, dass Jungen und Männer in einer gleichberechtigten
Gesellschaft ein glücklicheres Leben führen. Es tut gut, sich von
einengenden Rollenerwartungen freimachen zu können. Meine Frage ist:
Wie können wir als progressive, feministische Partei ein einladendes
Identitäts- oder Rollenangebot machen?”
NATO-Generalsekretär in Kiew – NATO steht an der Seite der Ukraine
NATO-Generalsekretär Mark Rutte war in Kiew zum Treffen mit der
ukrainischen Führung, darunter Präsident Wolodymyr Selenskyj. Er
begann den Besuch mit einem Treffen mit Mitarbeitern der
NATO-Vertretung in der Ukraine. Anschließend reiste er zum
Maidan-Platz, wo – zusammen mit dem Präsidenten eine Kerze zum
Gedenken an die Opfer des russischen Angriffskrieges anzündete.

Kleidertauschbörse im Stadtfenster
Die nächste Kleidertauschbörse im Stadtfenster an der Steinschen
Gasse in der Innenstadt startet am Samstag, 21. Februar, um 11 Uhr.
Wer sich für Mode interessiert und seinen Geldbeutel und die Umwelt
schonen will, kann hier kostenfrei die Garderobe auffrischen. Und so
funktioniert’s: Von 11 bis 12 Uhr können Interessierte bis zu zehn
Kleidungsstücke, die gut erhalten sind, abgeben.
Angenommen
wird alles außer Kinderkleidung, Schuhe und Unterwäsche. Für jedes
Kleidungsstück erhalten Teilnehmende einen Gutschein, den sie von 13
bis 14.30 Uhr gegen ein anderes Kleidungsstück eintauschen können.
Kleidung, die keinen neuen Besitzer findet, wird im Anschluss
gespendet oder dem Recycling zugeführt.
Die Teilnahme ist
kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die
Kleidertauschbörse ist eine Kooperation der Stadtbibliothek mit der
Volkshochschule und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg.
Duisburger Akzente und Literatur live erleben: Lesereihe der
Stadtbibliothek
Während der Duisburger Akzente veranstaltet die Stadtbibliothek
Duisburg gemeinsam mit dem Verein für Literatur eine sechsteilige
Lesereihe in der Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in der
Innenstadt. Vom 3. bis 18. März sind bekannte Autorinnen und Autoren
sowie markante neue Stimmen der deutschsprachigen
Gegenwartsliteratur zu Gast.
- Den Auftakt bildet am
Dienstag, 3. März, Susann Pásztor mit ihrem Roman „Von hier aus
weiter“. Die vielfach ausgezeichnete Autorin erzählt darin mit
feinem Humor und großer Empathie von Abschied, Neubeginn und der
Frage, wie sich Leben nach einem Verlust neu ordnen lässt.
-
Am Freitag, 6. März, liest Kristina Hauff aus „Schattengrünes Tal“,
einer sehr fesselnden Geschichte darüber, wie schnell eine scheinbar
heile Welt ins Wanken geraten kann. Es folgt am Dienstag, 10. März,
Ines Habich-Milović mit „Dein Vater hat die Taschen voller
Kirschen“. Der Roman ist eine wilde Reise von einem
montenegrinischen Dorf bis ins Deutschland der Achtziger und war für
den Literaturpreis Ruhr nominiert.
- Am Freitag, 13. März,
stellt Yuko Kuhn im Gespräch mit Antje Deistler ihr Buch „Onigiri“
vor. Der Roman erzählt die faszinierende Geschickte einer
deutsch-japanischen Familie.
- Ein besonderer Höhepunkt der
Reihe ist der Abend mit Saša Stanišić im Gespräch mit Anke Johannsen
am Montag, 16. März. Sein Buch „Mein Unglück beginnt damit, dass der
Stromkreis als Rechteck abgebildet wird“ versammelt Reden des Autors
– gehaltene und ungehaltene.
- Den Abschluss der Reihe
bildet eine Lesung mit Musik am Mittwoch, 18. März. Leon Engler
stellt seinen Roman „Botanik des Wahnsinns“ vor, die Geschichte
eines jungen Mannes, der sich mit seiner von psychischen Krankheiten
geprägten Familiengeschichte auseinandersetzt. Alle Veranstaltungen
beginnen um 20 Uhr, Tickets sind für jeweils sechs Euro online
erhältlich auf www.stadtbibliothek-duisburg.de sowie vor Ort bei den
bekannten Vorverkaufsstellen.
„Liebestraum“ am
Valentinstag bei der Orgelvesper in Salvator Zum
Valentinstag, am 14. Februar lädt Kirchenmusikdirektor Marcus
Strümpe zu einer 40minütigen Orgelvesper alle ein, die schon einmal
oder mehrmals verliebt waren. Das Motto des Tages heißt dann in der
Salvatorkirche ab 17 Uhr „Liebestraum“, in Anlehnung an das berühmte
Klavierstück von Franz Liszts, welches der Duisburger Kirchenmusiker
in einer Orgelbearbeitung spielen wird.
Weiter spielt er das
romantische „Claire de lune“ (Mondschein) von Louis Vierne, das
Vorspiel zur Wagners Liebesoper „Tristan und Isolde“ sowie
Mendelssohns bekannten „Hochzeitsmarsch“, unter dem viele Paare am
schönsten Tag ihres Lebens in die Kirche einziehen. Pfarrer Stephan
Blank hält eine kurze Lesung und spricht ein Segenswort.
Der
Eintritt ist frei, eine Spende am Ausgang ist willkommen. Der
Eintritt ist frei, am Ende wird eine Spende erbeten. Infos zur
Citykirche gibt es unter
www.salvatorkirche.de. Info: Vespern sind geistliche
Abendmusiken, die mit Chor oder rein instrumental gestaltet sind.
Sie erfreuen sich in England und zunehmend auch bei uns wachsender
Beliebtheit.

Marcus Strümpe in Valentinstags-Laune an der Orgel der
Salvatorkirche (Foto: www.salvatorkirche.de).
Kirche Obermeiderich lädt wieder zu Emils Pub ein Für
Freitag, 13. Februar 2026 lädt die Evangelische Kirchengemeinde
Duisburg Obermeiderich in das Gemeindezentrum an der Emilstraße 27
zu „Emils Pub“ ein. Bei dem beliebten Gemeindetreffpunkt können
Besucherinnen und Besucher ab 19 Uhr bei Getränken aller Art und
gutem Essen zum Wochenende hin ein wenig abschalten und beim Klönen
über Gott, die Welt, den Krieg und den Frieden ins Gespräch kommen.
Diesmal gibt’s Schaschliktopf mit leckerem Brot und eine
vegetarische Variante. Und wie immer ein leckeres Dessert. Der Durst
kann wie immer mit verschiedenen Biersorten, Wein und Softgetränken
gelöscht werden. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.obermeiderich.de.
Gemeinden im Duisburger Süden feiern gemeinsam
Karnevalsgottesdienst „Drink doch ene met, stell dich
nit esu an“ - so wird es am Karnevalssonntag, 15. Februar 2026, ab
10.30 Uhr durch die Jesus-Christus-Kirche in Buchholz, Arlberger
Str.. 6, klingen. Die evangelischen Gemeinden im Duisburger Süden
feiern dann gemeinsam Gottesdienst zum jecken Fest. Pfarrer Jürgen
Muthmann aus der Rheingemeinde hält eine gereimte Predigt.
Der Inhalt ist noch geheim. Es soll aber keine Büttenrede werden,
ist der Pfarrer sicher. Für närrische Ausgelassenheit sorgt der
Projektchor unter Leitung von Popkantor Daniel Drückes. Die ca. 20
Singenden haben direkt zu Jahresbeginn angefangen, kölsche Hits u.a.
von den Bläck Fööss, Kasalla oder Miljö einzustudieren. Und diese
Lieder verbreiten nicht nur gute Laune und laden zum Feiern ein -
sie thematisieren oft auch christliche Botschaften wie Nächstenliebe
und Gemeinschaft.
Gemeinden, Pfarrer und Projektchor laden
herzlich zum Mitfeiern des jecken Gottesdienstes ein; Verkleidungen
sind gerne gesehen, aber kein Muss. Anschließend kann man beim
närrischen Kirchencafé noch ein bisschen klönen.
Stadtbibliothek stellt um auf „Onleihe 3“ Wer
als Kundin oder Kunde der Duisburger Stadtbibliothek digitale
Bücher, Zeitschriften oder Hörbücher über die digitale Ausleihe
„Onleihe“ nutzt, kann sich auf Neuerungen durch die Umstellung auf
die „Onleihe 3“ freuen. Diese zeichnet sich nicht nur durch eine
nutzungsfreundliche und barrierearme Oberfläche aus. Sie hält auch
neue Funktionen bereit.
So ist es unter anderem möglich, die
Leihfrist aller Medienarten zu verlängern, sich eine unbegrenzte
Merkliste anzulegen, seine Leih-Historie zu verfolgen und die
augenschonende „Dark Mode“-Einstellung zu nutzen. Die Umstellung
erfolgt am Donnerstag, 19. Februar. An diesem Tag kann die „Onleihe“
vorübergehend nicht genutzt werden.
Spätestens am Freitag,
20. Februar, steht die neue Version zur Verfügung. Wer ein
Smartphone oder Tablet nutzt, muss die „Onleihe 3“-App herunterladen
und sich nach erfolgter Umstellung dort neu anmelden. Für die
Nutzung am PC, Laptop oder E-Book-Reader ist nach der Umstellung
ebenfalls eine neue Anmeldung über die Webseite duisburg.onleihe.de
erforderlich.
Wichtig: Vorhandene Merklisten, Vormerkungen
und die aktuell ausgeliehenen Titel werden übernommen, nicht aber
der Lesestand! Die Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26
bietet mehrere Beratungstermine zur neuen „Onleihe“ an.
Diese
finden statt am Freitag, 20. Februar, von 15 bis 16 Uhr, am
Dienstag, 24. Februar, von 15 bis 16 und 17 bis 18 Uhr sowie am
Freitag, 6. März, von 15 bis 16 Uhr.
Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Selbstverständlich können Interessierte sich
während der Öffnungszeiten in allen Standorten an das Team der
Bibliothek vor Ort wenden. Mehr Informationen finden sich auf
www.stadtbibliothek-duisburg.de.
NRW:
Alkoholbedingte Krankenhausbehandlungen weiter rückläufig
* Rückgang von 1,4 % gegenüber dem
Vorjahr. * Knapp 73 % der Behandelten waren Männer. *
Alkoholbedingte Sterberate 6,4 % niedriger als vor zehn Jahren.
Im Jahr 2024 sind 63.151 Menschen aus Nordrhein-Westfalen
aufgrund der Folgen übermäßigen Alkoholkonsums vollstationär im
Krankenhaus behandelt worden. Wie das Statistische Landesamt
mitteilt, waren das 1,4 % weniger als ein Jahr zuvor. Zu Beginn der
Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte es einen deutlichen Rückgang der
Fallzahlen um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr gegeben.
Seitdem
gingen die alkoholbedingten Krankenhausbehandlungen um weitere 5,1 %
zurück. Im Jahr 2014 wurden noch 37,1 % mehr Menschen mit diesen
Diagnosen vollstationär behandelt. Gegenüber 2004 verringerten sich
die Fallzahlen um 13,9 %. Häufigste Diagnose: „Psychische und
Verhaltensstörungen durch Alkohol”
In 82,6 % der Fälle und
damit am häufigsten wurden bei den alkoholbedingten
Behandlungsfällen des Jahres 2024 Diagnosen des Bereichs „Psychische
und Verhaltensstörungen durch Alkohol”, wie beispielsweise
Abhängigkeit, akute Intoxikation (Alkoholvergiftung) oder Entzug
festgestellt. Weitere 16,7 % der Patientinnen und Patienten wurden
wegen alkoholbedingter Schäden am Verdauungssystem (Leber, Magen
oder Bauchspeicheldrüse) behandelt.

Männer deutlich häufiger in stationärer Behandlung als Frauen
Mit 47,1 % war fast die Hälfte der 2024 wegen übermäßigen
Alkoholkonsums vollstationär Behandelten 35 bis 54 Jahre alt. Ein
Drittel der Patientinnen und Patienten bzw. 34,0 % gehörte der
Altersgruppe der 55- bis unter 75-Jährigen an. 18- bis 34-Jährige
stellten 14,2 % der alkoholbedingten Behandlungsfälle.
Mit
einem Anteil von 72,6 % wurden Männer deutlich häufiger aufgrund
ihres Alkoholkonsums stationär behandelt als Frauen. Alkoholbedingte
Sterberate 6,4 % niedriger als vor zehn Jahren 2.693 Menschen
starben im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen an den Folgen
übermäßigen Alkoholkonsums, davon waren 72,7 % Männer.
Die
geringste Fallzahl seit 2020 hatte es im Jahr 2021 mit 2.316
Sterbefällen gegeben; damals waren 16,3 % weniger Menschen an den
Folgen ihres Alkoholkonsums gestorben als 2024. Die alkoholbedingten
Sterbefälle machten 1,2 % aller Sterbefälle mit Wohnsitz in NRW aus.
Umgerechnet starben rund 15 Personen je 100.000 Einwohnerinnen- und
Einwohner an Alkohol.
Damit war die alkoholbedingte
Sterberate 2024 um 4,2 % niedriger als ein Jahr zuvor und um 6,4 %
niedriger als vor zehn Jahren. Im Vergleich zum Jahr 2004 lag die
alkoholbedingte Sterberate um 3 % niedriger.
Durchschnittliches Sterbealter aufgrund von Alkohol 16,2 Jahre
niedriger Mit 53,0 % war gut die Hälfte der alkoholbedingten
Todesfälle 2024 auf alkoholbedingte Schäden am Verdauungssystem
(Leber, Magen oder Bauchspeicheldrüse) zurückzuführen. Bei
weiteren 43,5 % waren Psychische und Verhaltensstörungen durch
Alkohol ursächlich für den Tod. Das durchschnittliche Sterbealter
der aufgrund von Alkohol Gestorbenen war mit 63,3 Jahren um rund
16,2 Jahre niedriger als das Durchschnittsalter aller Gestorbenen.
MSV Duisburg – SC
Verl: DVG setzt zusätzliche Busse ein Für Gäste des
Fußballspiels MSV Duisburg gegen SC Verl am Sonntag, 8. Februar, um
19.30 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinien 902 und 945 ein.
Abfahrtszeiten Straßenbahnline 902 Richtung MSV Arena: ab
„Watereck“ um 17.22 und 17.52 Uhr ab „Meiderich Bf.“ um 17.35 und
18.30 Uhr
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena:
ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 17.36, 17.46, 17.56 Uhr ab
„Bergstraße“ um 17.41, 17.51 und 18.01 Uhr ab „Meiderich Bahnhof“
ab 17.45 bis 18.10 Uhr alle fünf Minuten ab „Großenbaum Bahnhof
Ost“ um 18.20 und 18.35 Uhr ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab
17.28 bis 17.53 Uhr alle fünf Minuten ab Hauptbahnhof
(Verknüpfungshalle) ab 17.45 bis 19.05 Uhr alle fünf Minuten ab
„Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 18.03 Uhr.

DVG-Foto
Nach Spielende stehen am Stadion Busse sowie an der
Haltestelle „Grunewald“ Bahnen für die Rückfahrt bereit. Gäste des
Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben
haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die
öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für
die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen,
ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Hinweis:
Die Haltestelle „Berliner Brücke“ wird bis auf Widerruf (mindestens
Saisonende) komplett aufgehoben. In der Haltestelle und auf dem
gegenüberliegenden Parkplatz werden Baumaterialien abgelegt. Die DVG
bittet die Fahrgäste in Fahrtrichtung MSV-Arena die Haltestelle
„Meiderich Kirche“ zu nutzen. Die DVG bittet die Fahrgäste aus
Fahrtrichtung MSV-Arena kommend die Haltestellen „Stadtpark“ und
„Meiderich Kirche“.
Geänderte Servicezeit bei der DVG
an Karneval An Altweiber, 12. Februar, sowie an
Rosenmontag, 16. Februar, ist der Kundenservice der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) nur eingeschränkt erreichbar.
Das Kundencenter der DVG am Hauptbahnhof, Harry-Epstein-Platz
10, ist an Altweiber von 7 bis 11.11 Uhr geöffnet. Rosenmontag
bleibt das Kundencenter geschlossen.
Der telefonische Kundenservice der DVG unter der Rufnummer 0203 60
44 555 ist von 7 bis 18 Uhr zu erreichen. Telefonische
Fahrplanauskünfte erteilt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) rund
um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 08006 50 40 30.
Zusatzführung für Familien in den Wasserwerken der
Stadtwerke im Februar Mit zahlreichen Veranstaltungen
und Aktionen feierten die Stadtwerke Duisburg im vergangenen Jahr
150 Jahre öffentliche Trinkwasserversorgung in der Stadt an Rhein
und Ruhr. Den Abschluss machten vor kurzem Familienführungen in den
Wasserwerken Wittlaer und Bockum.
Aufgrund der besonders
großen Nachfrage haben sich die Stadtwerke entschlossen, eine
Zusatzführung am 11. Februar 2026 anzubieten. Große und kleine
Duisburgerinnen und Duisburger können dann einen Blick hinter die
Kulissen der Trinkwassererzeugung werfen und eine Reise durch die
150-jährige Geschichte der Trinkwasserversorgung in Duisburg
unternehmen.
Anmeldungen wieder möglich Die Führung
startet um 15 Uhr und dauert circa 3 Stunden. Während der
kostenlosen Führung durch das Wasserwerk Wittlaer zeigen Mitarbeiter
der Stadtwerke Duisburg, wie Trinkwasser gefördert und aufbereitet
wird. Anschließend gibt es eine Besichtigung des historischen
Wasserwerks Bockum, bei der die Familien erfahren, wie die
Trinkwasserversorgung vor über 100 Jahren funktioniert hat.
Anmeldungen zu den Familienführungen sind unter www.swdu.de/fuehrung
möglich. Treffpunkt ist am Wasserwerk Wittlaer, Bockumer Straße 79,
40489 Düsseldorf-Wittlaer. Parkplätze sind vorhanden.

Das Wasserwerk Wittlaer der Stadtwerke
Duisburg liegt in unmittelbarer Nähe zum
Rhein. In den angrenzenden Rheinwiesen
stehen die Brunnenanlagen, in denen das
Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung
gewonnen wird. Foto Stadtwerke Duisburg
2025: Stadtwerke feierten 150 Jahre Wasserversorgung
Die Wasserversorgung in Duisburg wurde im vergangenen Jahr 150 Jahre
alt. Im Frühjahr 1875 begann die Erfolgsgeschichte mit den Arbeiten
zur Errichtung des ersten städtischen Wasserwerks an der Aakerfähre.
Seitdem werden die Bürgerinnen und Bürger an Rhein und Ruhr
zuverlässig mit sauberem Trinkwasser versorgt. Einen Überblick über
die historische Entwicklung der Duisburger Trinkwasserversorgung mit
zahlreichen Bildern haben die Stadtwerke unter
www.swdu.de/wasser-150 zusammengestellt.
Farbwechsel-Fotoausstellung in Meiderich Nach „Einfach
schön“, „Stahl und Eisen“, „Musik“ und „Landschaft - Schlösser -
Burgen“ zeigen Thomas Dörbandt und Udo Kloppert im Gemeindezentrum
der Evangelischen Kirchengemeinde Meiderich, Auf dem Damm 8, in
einer neuen gemeinsamen Ausstellung wieder anspruchsvolle Aufnahmen.
Mit Michael Rogalla ist diesmal ein dritter ambitionierter
Hobbyfotograf mit dabei. Die Bandbreite der Motive reicht von
Landschaftsaufnahmen bis hin zu Porträts. Allen Fotos gemein ist
kreative Bildgestaltung, die Bunt und Kontrast gezielt einsetzt und
so zum Thema „Farbwechsel“ führt.
Von der Qualität der
Bilder und der Wirkung der Farben, die gestalterisch in den Fotos
eingesetzt wurde, können sich Interessierte schon bei der
Ausstellungseröffnung am Sonntag, 8. Februar um 17 Uhr überzeugen:
Kunsthistoriker Jörg Mascherrek gibt eine Einführung zu Werk und
Künstlern, Gabriele und Helmut Richter begleiten die Vernissage
musikalisch mit Gitarrenklängen.
Die drei Fotografen sind
selbstverständlich mit dabei und freuen sich auf die Begegnung mit
dem Publikum. Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem
Gemeindeparkplatz an der Ecke Bürgermeister-Pütz-Straße/Auf dem Damm
und auf dem Parkplatz der Herzklinik an der Ecke
Bürgermeister-Pütz-Straße/Gerrickstraße. Zu sehen ist die
Ausstellung bis zum 21. März Dienstag bis Freitag in der Zeit von 10
bis 13 Uhr oder nach Absprache unter der Telefonnummer des
Gemeindebüros 0203/4519622.
Der Eintritt ist frei. Weitere
Informationen zu den Fotografen gibt es unter
www.foto-factory47.myportfolio.com bzw. https://www.rogalla-net.de/
und Informationen zur Gemeinde unter
www.kirche-meiderich.de.

Michael Rogalla (links), Udo Kloppert und Thomas Dörbandt (rechts)
vor dem Meidericher Gemeindezentrum (Foto: Peter Weber,
Vorstand - Kulturwerkstatt Meiderich).
Kostenlose
Online-Gartenwoche im Februar 2026 - Fachwissen zum naturnahen
Gärtnern Zum Start der Gartensaison lädt die
Gartenberatung des gemeinnützigen Verbands Wohneigentums zur
kostenlosen Online-Gartenwoche ein. Von Montag, 23. Februar, bis
Freitag, 27. Februar 2026 vermitteln erfahrene Gartenberaterinnen
und -berater in täglichen Online-Seminaren ab 18 Uhr praxisnahes
Wissen zu aktuellen Gartenthemen – inklusive der Möglichkeit, live
Fragen zu stellen.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine
vorherige Anmeldung ist erforderlich:
Anmeldung
und Teilnahme Im Fokus der ersten Online-Gartenwoche im Jahr
2026 stehen sowohl klassische Gartenarbeiten wie der fachgerechte
Gehölzschnitt als auch zukunftsorientierte Themen wie naturnahes und
insektenfreundliches Gärtnern. Die Webinare richten sich an
Einsteiger ebenso wie an erfahrene Hobbygärtnerinnen und -gärtner.
Das Programm im Überblick: - Montag, 23. Februar 2026:
Schere schärfen und los geht’s: Obstgehölzschnitt Live vor der
Kamera wird Schritt für Schritt gezeigt, wie Obstgehölze fachgerecht
geschnitten werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Erziehungsschnitt
junger Obstbäume sowie auf dem Schnitt von Weinreben und
Kiwipflanzen. Ergänzend gibt es Hinweise zu geeigneten Werkzeugen
und optimalen Schnittzeitpunkten.
- Dienstag, 24. Februar
2026: Insektenfreundliche Gärten – so geht’s Das Webinar zeigt, wie
sich im eigenen Garten Lebensräume für Insekten und andere heimische
Tierarten schaffen lassen. Im Mittelpunkt stehen leicht umsetzbare
Strukturen und Maßnahmen gegen das Insektensterben.
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Mittwoch, 25. Februar 2026: Der pflegeleichte Garten Vorgestellt
werden Konzepte für eine vorausschauende Gartenplanung und eine
standortgerechte Pflanzenauswahl. Ziel ist ein naturnah gestalteter
Garten, der wenig Pflege erfordert und dennoch artenreich, lebendig
und attraktiv ist.
- Donnerstag, 26. Februar 2026:
Frühjahrsschnitt an Sträuchern Thematisiert werden bewährte
Schnitttechniken für Zier- und Obststräucher, der richtige Zeitpunkt
für den Rückschnitt sowie typische Fehler, die vermieden werden
sollten – für gesundes Wachstum und reiche Blüte.
- Freitag,
27. Februar 2026: Der kinderfreundliche Garten Der Fokus liegt auf
der sicheren und naturnahen Gestaltung von Gärten für Kinder.
Behandelt werden geeignete Pflanzen, potenzielle Gefahrenquellen
sowie einfache Maßnahmen, um den Garten in einen sicheren
Erlebnisraum zu verwandeln.

Verband Wohneigentum e. V. Der Verband Wohneigentum ist mit rund
310.000 Mitgliedsfamilien in 16 Landesverbänden der bundesweit
größte gemeinnützige Verbraucherschutzverband für selbstnutzende
Wohneigentümer und -eigentümerinnen. Er unterstützt Menschen bei
Erwerb und Erhalt von familienfreundlichem, bezahlbarem und
zukunftsfesten Wohnraum. Sitz des Verbands ist Bonn, er hat eine
Niederlassung in Berlin.
ADAC-Staubilanz:
Spitzenwerte im Ruhrgebiet Wer im Ruhrgebiet auf das
Auto setzt, muss sich häufig in Geduld üben: Die Autobahnen der
Region gehörten laut ADAC-Staubilanz auch 2025 zu den am stärksten
belasteten Strecken in NRW. Spitzenwerte gab es u. a. bei den
Staukilometern, der Anzahl und der Länge der Staus.
So lag
die A40 mit 17.203 Meldungen bundesweit an der Spitze, und auf der
A1 gab es mit 41.613 Kilometern die größte Staulänge. Der
Autobahnabschnitt mit den meisten Stauereignissen war wie schon in
den beiden Vorjahren erneut die A42 zwischen Dortmund und
Kamp-Lintfort (13.159 Meldungen). Die in Summe längsten Staus gab es
mit 21.716 Kilometern auf der A3 zwischen Köln und Oberhausen. Hier
brauchten Autofahrer auch die meiste Geduld (Staudauer: 12.424
Stunden).
Zu den 20 bundesweit besonders ausgeprägten
lokalen Stauschwerpunkten gehörten u. a.: Kreuz Dortmund/Unna -
Schwerte (A1), Kreuz Kaiserberg - Oberhausen-Lirich (A3),
Bochum-Hamme - Bochum-Zentrum (A40), Herne-Eickel - Kreuz Herne
(A43) oder Duisburg-Meiderich - Kreuz Duisburg (A59).
Für
2026 rechnet der ADAC in NRW erneut mit einem steigenden
Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen. Das liegt an der weiterhin
stark sanierungsbedürftigen Verkehrsinfrastruktur in NRW, sowohl auf
der Straße als auch auf der Schiene. Stau-Hotspots im Ruhrgebiet
sind laut Prognose 2026 u. a. die A1 zwischen dem Kreuz
Dortmund/Unna und dem Kamener Kreuz (Brückenneubauten, Ausbau AK
Dortmund/Unna), die A2 zwischen dem Dreieck Bottrop und dem
Kreuz Recklinghausen (Fahrbahnsanierungen, Brückenneubauten),
die A3 und A40 im Großraum Duisburg/Essen/Oberhausen (Umbau Kreuz
Kaiserberg) und die A43 zwischen Recklinghausen und Bochum
(sechsstreifiger Ausbau).
Um die angespannte Verkehrslage zu
verbessern, fordert der ADAC in NRW u. a. mehr
Finanzierungssicherheit für Sanierung und Ausbau, Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen sowie die Bauzeit beim Ersatz
maroder Brücken zu verkürzen. idr
Vor 10 Jahren in
der BZ: 15 Jahre Baustammtisch –
Stelldichein der Bauindustrie mit prominenten Gästen
Die Ruhrorter Schifferbörse und der
Stammtisch für die Duisburger Bauwirtschaft verbindet eine
mittlerweile 15-jährige Geschichte. Ein Grund, die Börse
erneut als Ort des Austauschs zu wählen, dachten sich die
Initiatoren, namentlich die Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung Duisburg (GFW Duisburg) und der
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen. Rund 100
Gäste, darunter Bauunternehmer, Architekten, Raumplaner,
Projektentwickler und Investoren, folgten der Einladung.
Grußworte, von denen starke Impulse ausgingen, hielten ein
nach eigenem Bekunden „gut gelaunter“ Minister Michael
Groschek und ein „überaus entspannter“ Oberbürgermeister
Sören Link. Duisburgs Stadtoberhaupt betonte darin die
Wichtigkeit der Bauindustrie für eine elementare und
zentrale Veränderung der Stadt und deren Bedeutung als
Partner des Handwerks. Darüber hinaus erklärte er,
dass man in den nächsten Jahren in Duisburg „eine ganze
Menge Geld“ in die Hand nehmen werde, um
Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere im Straßenbau und im
Bereich der Schulen, anzustoßen. Da das Werben der Kommune
bei Bund und Land um mehr Geld gelungen sei, könne man
dank der Innovationsoffensive die Bauinfrastruktur nach
vorne bringen – gemeinsam mit starken Partnern aus
Duisburg und der Region. „Ich werde den einen oder den
anderen beim Abarbeiten der 80 Millionen wiedersehen“,
zeigte sich Link optimistisch. Auch betonte er, dass alle
Vorhaben, die in den nächsten Monaten durch den Rat
gingen, auch umgesetzt würden. „Insbesondere in
den nächsten zwei bis drei Jahren erhält die Innenstadt
ein neues Gesicht. Das Mercatorquartier und der
Bahnhofsvorplatz würden attraktivitätssteigernd wirken und
eine gute Visitenkarte der Stadt werden. Auch auf
die Erweiterung des Wohnbestandes kam Oberbürgermeister
Link zu sprechen, wolle man doch in alle Preisklassen
guten Wohnraum schaffen. Das gelte insbesondere für
Neubaugebiete wie in Wedau, am Angerbogen und im
Hochfelder Rheinpark. „2016 wird ein gutes Jahr für
Duisburg“, zeigte sich Oberbürgermeister Link
zuversichtlich, weil es erhebliche Vorwärtsentwicklungen
mit sich bringe. Diese wiederum seinen gut für alle
Beteiligten: für die Stadt, die Einwohnerinnen und
Einwohner sowie nicht zuletzt für die Akteure der
Bauindustrie.
Minister Groschek lobte in seinem
Grußwort „die stolze Leistung“ der Organisatoren des
Baustammtisches, sorgten diese doch bereits seit 15 Jahren
für eine optimale Vernetzung aller Branchenakteure.
Gleichzeitig verband er seine Worte mit dem Appell:
„Bleiben Sie dabei! Wir brauchen den Hoch- und Tiefbau!“
Insbesondere in den nächsten 15 Jahren habe die Branche
Aussicht auf gute Umsätze, sei nun doch die Zeit „des
Kaputtsparens“ vorbei.
Was folge, seien anderthalb
Jahrzehnte der „räumenden Bagger“. Schließlich seien es
„die rollenden Planierraupen“, die das „Fundament für
Wohlstand und Wachstum“ darstellten. Eine lebendige
regionale Bauwirtschaft werde man künftig erleben, mit
„Partnerschaften auf Augenhöhe“ auch bei
öffentlich-privatwirtschaftlichen Vorhaben. Bei aller
Bautätigkeit brauche es aber auch „mehr Mut- als
Wutbürger“. Es müsse eine „Willkommenskultur für
Bagger“ her; daher müssten Politik und Wirtschaft gemeinsam für
Neubauprojekte werben. Nur so könne man die Akzeptanz dafür in der
Bevölkerung erhöhen. Nachdem
beide Ansprachen für reichlich Gesprächsstoff gesorgt
hatten, schnitten GFW-Chef Ralf Meurer, Professorin Beate
Wiemann – Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbands
Nordrhein-Westfalen – und Minister Groschek sowie
Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link feierlich die
Geburtstagstorte an. Den gelungenen Jubiläumsstammtisch
der Duisburger Bauwirtschaft rundete ein komödiantischer
Aufschlag des Duisburger Kabarettisten Kai Magnus Sting
ab. Dieser sorgte für große Erheiterung allerorten.

15 Jahre Baustammtisch – beim
Anschneiden der Geburtstagstorte: GFW-Chef Ralf Meurer, RA
Prof. Beate Wiemann – Hauptgeschäftsführerin des
Bauindustrieverbands NRW – Minister Michael Groschek und
Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link; Foto: Jacqueline
Wardeski, Wardeski Photography, Nutzungsrechte: GFW
Duisburg

NRW: Trink- und Abwasserentgelte Anfang 2025 zum
fünften Mal in Folge gestiegen * Kosten für
Trinkwasser waren um 2,8 % höher als ein Jahr zuvor. *
Abwasser im Schnitt um 57 Cent pro Kubikmeter teurer als
2015. * Marienmünster mit den niedrigsten, Solingen
mit den höchsten Trinkwasserkosten.
Die Entgelte
für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sind zum
Stichtag 01.01.2025 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, lagen die
verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser im
NRW-Durchschnitt brutto bei 1,86 Euro pro Kubikmeter.
Damit erhöhten sich diese gegenüber dem Vorjahr um 2,8 %
bzw. fünf Cent.
Im Vergleich zu 2015 stiegen die
Trinkwasserkosten um 12,0 %, was 20 Cent pro Kubikmeter
entspricht. Die verbrauchsabhängigen Kosten für Abwasser
lagen Anfang dieses Jahres bei durchschnittlich 3,21 Euro
pro Kubikmeter. Damit erhöhten sie sich im Vergleich zum
Vorjahr um 6,6 % bzw. im Vergleich zu 2015 um 21,6 %.

Einflussfaktoren für den Anstieg können z. B. Aufwände für die
Modernisierung der Wassernetze und inflationsbedingte
Kostenerhöhungen, z. B. für Energie oder Personal, sein. Regionale
Unterschiede: Niedrigste Trinkwasserentgelte in Marienmünster,
höchste in Solingen.
Regional zeigten sich Unterschiede in
den verbrauchsabhängigen Kosten für Trink- und Abwasser: Die
Preisspanne für Trinkwasser lag 2025 zwischen 1,10 Euro pro
Kubikmeter in der Stadt Marienmünster und 3,48 Euro in der
kreisfreien Stadt Solingen. Die verbrauchsabhängigen Abwasserkosten
je Kubikmeter reichten von 1,45 Euro in der Gemeinde Reken bis
7,28 Euro in der Stadt Monschau.
Die regionalen
Preisdifferenzen können sich u. a. durch unterschiedliche Entgelte,
die Investitionen in die regionale Infrastruktur, die Modernisierung
der Wasseraufbereitungsmöglichkeiten wie z. B. die Verwendung von
neuartigen Filtersystemen und inflationsbedingten Kostenerhöhungen
z. B. für Energie oder Personal ergeben.
Zahl der Eheschließungen auf niedrigstem Stand seit
1950 • Anteil der Verheirateten an der volljährigen
Bevölkerung gesunken: von 60 % Ende 1994 auf 50 % Ende 2024 •
Durchschnittsalter bei erster Heirat gestiegen: Frauen 2024 im
Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre • Scheidung erfolgte
2024 nach durchschnittlich 14,7 Jahren – 2,7 Jahre später als 1994
Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige
Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der
Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe.
Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8.
Februar 2026 mitteilt.
Mehr als drei Viertel (79 %) der 698
400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor
weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare
unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen
Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017
gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche
Eheschließungen in die Statistik ein.
Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen
verheiratet Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist
verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in
einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren
hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch
seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund
39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren
60 % aller Erwachsenen.
Am höchsten war 2024 der Anteil der
Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis
69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem
Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024
verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
Jede dritte
erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen Im
selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und
ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen.
Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also
nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut
16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der
Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut
33 %.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um
6 Jahre gestiegen Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren
schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer
ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das
Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren
um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei
ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre.
1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für
Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.
Ehen werden später geschieden und halten länger als vor
20 Jahren Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter
als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei
47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei
Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern
(1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als
früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung
bei 14,7 Jahren.
Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur
Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet. 2024 wurden gut
129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im
Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung
erreicht wurde.
Deutschland bei Eheschließungen etwas über
EU-Schnitt Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas
häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen
Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je
1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im
EU-Schnitt (4,0).
Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen
und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in
Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die
wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1)
und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.
Neuer Mietspiegel 2026 für Duisburg in Kraft
Zum 1. Februar ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Duisburg
in Kraft getreten, welcher eine Übersicht über die in Duisburg
gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer
Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bietet.
Der
qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde auf Basis des
Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für zwei Jahre
fortgeschrieben und bietet Mietenden und Vermietenden eine
verlässliche Orientierung zur Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmiete und dient zugleich als rechtliche Grundlage, etwa
für Mieterhöhungen. Demnach erhöht sich die monatliche
Basis-Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 4,55 Prozent.
Für
eine beispielhafte 60-Quadratmeter-Wohnung steigt die ortsübliche
Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40 Euro.
Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für Baualtersklasse,
Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage, auf die Miethöhe aus. „Die
Mietpreise sind gestiegen – das ist auch in Duisburg spürbar.
Dennoch bleibt unsere Stadt im Vergleich zu anderen Großstädten
weiterhin moderat im Mietniveau und damit attraktiv für bezahlbaren
Wohnraum.
Ob Vermietende Mieten anheben, hängt vom
Einzelfall ab. Klar ist: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete
nur um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
steigen“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Der Mietspiegel wurde
Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier sind sowohl die
örtlichen Mieterschutzvereine als auch die lokalen Haus- und
Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt die ARGE Duisburg Niederrhein
des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die
Perspektive der Vermieter ein.
Markus Kansy von der
regionalen Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Armin
Frenkert vom Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg
betonen: „Mit diesem Mietspiegel führen wir ein Format weiter, was
sich bereits in den letzten zwei Jahren seiner Anwendung bewährt
hat. Die indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels bildet
Kostenentwicklungen sachgerecht ab und schafft Planungssicherheit
für Vermietende und Mietende. Angesichts deutlich gestiegener
Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung ist dieses
Verfahren von besonderer Bedeutung.“
„Die Zustimmung des
Mietervereins bestätigt, dass wir mit dem Mietspiegel eine
ausgewogene Orientierung für Mieten in unserer Kommune bieten. Der
Mietspiegel ist transparent aufbereitet und bildet die ortsübliche
Vergleichsmiete sachgerecht ab. Das ist ein wichtiger Schritt, um
überhöhten Forderungen vorzubeugen und zugleich die berechtigten
Interessen beider Seiten zu berücksichtigen“, so Sonja Herzberg vom
Mieterbund Rhein-Ruhr. Der Mietspiegel und weitere Informationen
sind online auf der städtischen Internetseite unter
www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.
Bundestag
verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur
Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz)
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der
CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
(KRITIS-Dachgesetz) verabschiedet. Damit wird erstmals ein
bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen, um kritische Infrastrukturen
besser zu schützen – ganz konkret auch hier vor Ort in Duisburg. Ob
Energie- und Wasserversorgung, Krankenhäuser, Verkehr oder digitale
Netze.

„Gerade vor Ort in unseren Städten und Gemeinden entscheidet sich,
wie widerstandsfähig unsere Versorgung im Ernstfall ist“, betont
Mahmut Özdemir, Bundestagsabgeordneter für den Duisburger Norden.
Das Gesetz stärkt den Schutz kritischer Infrastrukturen dort, wo sie
betrieben werden – in den Kommunen. Neben der Cybersicherheit rückt
nun auch der physische Schutz stärker in den Fokus. Einheitliche
Mindeststandards, verpflichtende Risikoanalysen und ein
systematisches Störungsmonitoring helfen dabei, Risiken frühzeitig
zu erkennen und Ausfälle zu verhindern. Davon profitieren die
Menschen in NRW unmittelbar in ihrem Alltag.
Sebastian
Fiedler, Bundestagsabgeordneter aus Mülheim – Essen und
innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Wenn Strom
ausfällt, Wasser nicht mehr fließt oder Krankenhäuser beeinträchtigt
sind, dann spüren die Bürgerinnen und Bürger das sofort – hier vor
Ort in unseren Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Der Anschlag auf das Stromnetz in Berlin hat noch einmal
deutlich gemacht, wie wichtig der physische Schutz kritischer
Infrastrukturen ist. Mit dem KRITIS-Dachgesetz schaffen wir klare
Regeln und mehr Verlässlichkeit. Im parlamentarischen Verfahren
haben wir den Gesetzentwurf verbessert: Sicherheitsvorfälle müssen
nicht nur gemeldet werden, sondern es fließen auch Lagebilder und
Rückmeldungen zurück. Das stärkt die Zusammenarbeit zwischen
Betreibern, Kommunen und Behörden. Mit höheren Bußgeldern machen wir
deutlich, dass Versorgungssicherheit keine freiwillige Aufgabe ist.“
Mahmut Özdemir: „Kritische Infrastrukturen stehen nicht
abstrakt auf dem Papier, sie stehen mitten in Duisburg. Deshalb ist
der Schutz sensibler Daten besonders wichtig. Öffentliche
Informationen über Standorte, Abläufe oder Schwachstellen können
Sabotage und Anschläge erleichtern – auch in Duisburg aber auch in
ganz Nordrhein-Westfalen. Mit einem Entschließungsantrag fordern wir
die Bundesregierung auf, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten
kritisch zu prüfen und dort anzupassen, wo die Sicherheit bei uns
vor Ort gefährdet ist. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz
unserer Städte und Gemeinden.“
„Von der Landesregierung
erwarte ich nun, dass auch sie alles in ihrer Macht stehende
unternimmt“, führt Özdemir weiter aus. Bereits seit längerem fordert
die SPD-Landtagsfraktion deshalb, dass auch die Landesregierung
unter Ministerpräsident Hendrik Wüst endlich Schutzkonzepte
entwickelt und die Bürgerinnen und Bürger stärker für die Risiken
einer Störung unserer kritischen Infrastruktur sensibilisiert.
Bislang ist zu wenig geschehen. Spätestens jetzt ist jedoch der
Zeitpunkt zu Handeln gekommen – zum Schutz der Bürgerinnen und
Bürger auch in Duisburg.
Regenbilanz: Januar fiel zu
trocken aus Auch die Niederschlagsmenge im Januar 2026
fiel wie bereits in den zwei Vormonaten erneut unterdurchschnittlich
aus – das ist das Ergebnis der hydrologischen Auswertungen der
beiden Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und
Lippeverband (EGLV). Im Emscher-Gebiet fielen im Gebietsmittel 56,9
mm Niederschlag (130-jähriges Mittel = 69 mm; ein Millimeter
entspricht einem Liter pro Quadratmeter).
Das Gebietsmittel
des Niederschlages im Lippe-Gebiet lag im Januar bei 56,0 mm
(130-jähriges Mittel = 65 mm). Die meisten trockenen Tage lagen in
der Mitte des Monats im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 21. Januar
2026. Insgesamt betrachtet wurden in den beiden Verbandsgebieten von
Emschergenossenschaft und Lippeverband Niederschlagsmengen zwischen
minimal 47,5 mm an der Station Kläranlage Lünen-Sesekemündung und
maximal 68,5 mm an der Station Pumpwerk Duisburg-Stockum (Alte
Emscher) registriert.
Die höchsten Tagesniederschläge wurden
im Januar am 9. Januar 2026 erreicht. An diesem Tag fiel im
Emscher-Gebiet an der Station Pumpwerk Duisburg-Stockum (Alte
Emscher) eine Summe von 13,4 mm. Im Lippe-Gebiet waren es 13,8 mm an
der Station Kläranlage Gelsenkirchen-Picksmühlenbach.
Emschergenossenschaft und Lippeverband Emschergenossenschaft und
Lippeverband (EGLV) sind öffentlich-rechtliche
Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee des eigenen Handelns
das Genossenschaftsprinzip leben.
Die Aufgaben der 1899
gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die
Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung
sowie der Hochwasserschutz. Der 1926 gegründete Lippeverband
bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im nördlichen
Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss Seseke naturnah
um.
Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und Lippeverband
rund 2.000 Beschäftigte und sind Deutschlands größter
Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen und Pumpwerken (rund
782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, mehr
als 500 Pumpwerke und 59 Kläranlagen). www.eglv.de
VHS: Praxiswissen für Vereinsvorstände (Jahresupdate
2026) Jörg Hallmann, Fachanwalt für Vereins- und
Steuerrecht, bietet am Montag, 23. Februar, um 20 Uhr in der VHS im
Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte ein Update
mit den wichtigsten aktuellen Urteilen und gesetzlichen
Neuregelungen, die für Vereinsvorstände relevant sind.
Die
Verantwortlichen sollen so Haftungsrisiken erkennen und
wirtschaftliche Chancen nutzen können. Der Vortrag richtet sich
insbesondere an erfahrene Vereinspraktiker aber auch an Vertreter
von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Das
Teilnahmeentgelt beträgt fünf Euro. Eine vorherige Anmeldung ist
erforderlich und online über https://vhs.link/pR6zj7 möglich.
Weiterführende Informationen gibt es bei Josip Sosic von der VHS
telefonisch unter 0203 283-984617.
Bilderreise durch Südamerika – Vortrag an
der VHS Duisburg: Entdeckungen jenseits der Klischees
Eine informative und visuell beeindruckende
Bilderreise durch Peru, Bolivien und Chile erwartet Teilnehmende am
Freitag, 27. Februar, um 18 Uhr an der Volkshochschule Duisburg.
Unter dem Motto „Entdeckungen jenseits der Klischees“ führt
Lateinamerikaexpertin Andrea Babilon die Zuschauerinnen und
Zuschauer von den geheimnisvollen Ruinen Machu Picchus über die
Ebenen des Altiplano bis in die Atacama-Wüste.
Der Vortrag
bietet nicht nur faszinierende Einblicke in die Natur, sondern rückt
vor allem die Menschen in den Mittelpunkt – ihren Alltag, ihre
Traditionen und aktuelle soziale Entwicklungen. Mit lebendigen
Fotografien, persönlichen Erlebnissen und historischen Hintergründen
wirft die Referentin einen differenzierten Blick auf Südamerika.
Der Vortrag wird im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26
gehalten. Das Teilnahmeentgelt beträgt 5 Euro. Eine vorherige
Anmeldung ist notwendig: https://vhs.link/WtYjFq. Weiterführende
Informationen gibt es bei Barbara Ramírez Jaimes unter Tel. 0203 283
984610.
Ökobilanzierung -
Kanalsanierung Ökobilanzierung Analyse belegt: Grabenlose
Kanalsanierung (Inliner-Verfahren) deutlich umweltfreundlicher
Fraunhofer UMSICHT analysierte für die Firmen RelineEurope GmbH und
Impreg GmbH die Umweltwirkungen, die bei der Sanierung von
Abwasserohren entstehen. Dazu verglich das Institut mittels
Ökobilanzierung die Sanierung von Abwasserrohren durch das
Liner-Verfahren (CIPP: Cure-in-Place-Pipe) mit dem Austausch der
Rohre durch neue Betonrohre.

© IMPREG Sanierter Abwasserkanal durch das Inliner-Verfahren
In Deutschland gibt es rund 600 000 Kilometer Abwasserrohre. 35
Prozent sind älter als 65 Jahre, sodass zahlreiche Reparaturen und
Sanierungen jetzt bzw. in naher Zukunft notwendig sind. Das
Liner-Verfahren ermöglicht eine grabenlose Sanierung der
Abwasserrohre. Dazu werden die noch nicht ausgehärteten und somit
noch flexiblen Liner wie Schläuche durch die bestehenden
Kanalschächte in das beschädigte Rohr eingebracht, dann von innen
mithilfe von Druckluft an die alte Rohrwandung angepresst und mit
UV-Licht vor Ort ausgehärtet.
Das Wandmaterial ist ein
glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) bestehend aus ungesättigtem
Polyester-Harz und Glasfasern, das für Transport und Montage in
thermoplastische Kunststofffolien (z.B. PE, PE oder PVC)
eingeschlossen wird. Liner-Verfahren weist bessere Umweltbilanz auf
Fraunhofer UMSICHT erstellte die Umweltbilanzen für die
unterschiedlichen Methoden der Kanalsanierung.
Das
Gesamtergebnis: Die Umweltwirkungen lassen sich durch das
Liner-Verfahren im Vergleich zum Austausch der Betonrohre auf die
Hälfte reduzieren. Zum Beispiel sind die Treibhausgasemissionen
zwischen 54 und 77 Prozent geringer – abhängig vom Durchmesser der
Rohre und der konkreten Einbausituation. Auch weitere
Wirkungskategorien der Ökobilanz zeigen deutliche Vorteile.
Das Institut betrachtete in seiner Analyse die
Wertschöpfungsschritte: Rohstoffe, Herstellung (Energiebedarf und
Abfall), Transport, Installation und End-of-life. »Die positiven
Effekte entstehen weniger bei der Herstellung der Liner, sondern
insbesondere durch die verringerten Umwelteffekte aufgrund eines
geringeren Installationsaufwand bei der Kanalverlegung« erläutert
Dr. Jan Blömer, Abteilung Nachhaltigkeitsmanagement und
Partizipation bei Fraunhofer UMSICHT.
In der Regel sind
keine Erdbewegungen nötig, die Oberflächenstrukturen (Straßen,
Grünanlagen etc.) werden nicht beschädigt und müssen demzufolge auch
nicht wiederhergestellt werden. Ein weiterer Vorteil – der in dieser
Ökobilanz nicht berücksichtigt wurde: Die Sanierung mittels
Liner-Verfahren dauert nur ein bis zwei Tage, sodass sich die
Belastung für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer minimiert.
Anmeldungen für die ökumenische Segensfeier für Babys in
Duisburg Ein Vorbereitungsteam aus katholischen und
evangelischen Gemeinden in Duisburg feierte unter dem Motto
„Willkommen im Leben kleiner Segen!“ in diesem Jahr bereits mehrere
der beliebten Segensfeiern für Neugeborene. Die nächste halbstündige
Feiern ist am 22. Februar 2026 um 15 Uhr in der Lutherkirche
Duisburg Oberamrxloh, Wittenberger Straße 15.
Eingeladen
sind Eltern mit ihren bis zu einem Jahr alten Babys sowie deren
Geschwisterkinder und natürlich auch Oma und Opa der Kinder. Welcher
Religion die Familien angehören, ist bei dieser Feier ganz
gleichgültig. Alle sind willkommen. „Eine Segensfeier für Babys ist
keine Taufe und will es auch gar nicht sein“, versichert das
Vorbereitungsteam. Vielmehr soll den Babys und ihren Familien hier
zugesagt werden, dass ihr Kind von Beginn an Gottes geliebtes Kind
ist und unter Gottes Segen steht.
So lautet eines der Gebete,
die an diesem Tag gesprochen werden sollen: „Sei willkommen im
Leben. Wir freuen uns, dass du da bist. Du bringst uns zum Staunen.
Gemeinsam mit dir wollen wir immer wieder die Spuren Gottes in
unserem Leben entdecken und seiner Liebe vertrauen.“
Zur
leichteren Planung bittet das Team um Anmeldung per E-Mail
(duisburg@segenfuerbabys.de) mit Angabe der zu erwartenden Anzahl
der jeweiligen Familienmitglieder. Info: Die Segensfeier für
Familien mit Babys ist ein Gemeinschaftsprojekt der katholischen
Pfarreien und evangelischen Gemeinden in Duisburg sowie der KEFB
Katholische Erwachsenen- und Familienbildung und dem Evangelischen
Bildungswerk.
Hamborner Gemeinde lädt zum
Korb-Tauschtag in die Friedenskirche ein Die
Evangelische Kirchengemeinde Duisburg Hamborn lädt zum CD-Tauschtag
in die Sakristei der Friedenskirche, Duisburger Straße 174, ein.
Dort können Interessierte am Freitag, 13. Februar von 15 bis 17 Uhr
für einen eigenen Korb im Tausch den anderer erhalten. Erwartet wird
eine große Auswahl an Körben - ob groß, klein, rund, eckig - alle
mit dem Zweck, z.B. Socken, Kleinkram oder Brot gut und sicher
aufzubewahren.
Die Idee zu dem Tauschtag - es ging auch
schon um Osterdeko, Vasen und CD´s - hatten Engagierte der Gemeinde,
die sich für Nachhaltigkeit einsetzen und es schade finden, wenn
Dinge, die anderen Freude machen könnten, einfach entsorgt werden.
Daher lädt das Team um Edith Bauer (Tel. 0203 554460 oder Handy
0178-3148068) zum Korb-Tausch ein. Der Eintritt ist frei.
 Friedenskirche
Duisburg Hamborn (Foto: Tanja Pickartz)
Weltkrebstag am 4.
Februar 2026
Staatsanwaltschaft Duisburg:
Ermittlungsverfahren gegen ehemalige (Mit-)Geschäftsführer der
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Die
Staatsanwaltschaft Duisburg hat durch Bevollmächtigte der Duisburger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) Kenntnis davon
erlangt, dass gegenüber einem Vertreter der Stadt Duisburg seitens
eines anonymen Hinweisgebers der Verdacht überhöhter Vergütungen und
Vergütungsabreden bei der Duisburger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft geäußert wurde.
Nach vorläufiger
Sichtung und Auswertung zahlreicher umfangreicher Dokumente hat die
Staatsanwaltschaft nunmehr den Anfangsverdacht für strafbare
Handlungen bejaht und gegen zwei ehemalige (Mit-) Geschäftsführer
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und
strafbarer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer
mehreren Betriebsratsmitgliedern Leistungen versprochen bzw. gewährt
zu haben, die deutlich über die üblicherweise zu gewährenden
Leistungen vergleichbarer Mitarbeitenden hinausgegangen sein sollen.
Dadurch sollen sie die ihnen als Geschäftsführer eingeräumten
Befugnisse überschritten haben.
Ferner wird den
Beschuldigten vorgeworfen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe
Mitarbeitende aufgefordert zu haben, beweiserhebliche Dokumente zu
vernichten. Insoweit besteht u.a. gegen sie der Verdacht der
Anstiftung zur Urkundenunterdrückung und zur Sachbeschädigung.
Weiterhin wird auch dem Verdacht der versuchten Strafvereitelung
nachgegangen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg erließ
das Amtsgericht Duisburg am 3. Februar 2026 Durchsuchungsbeschlüsse
für die Wohnungen der Beschuldigten. Die Beschlüsse wurden heute
vollstreckt. Bei der Durchsuchung konnten weitere mutmaßlich
beweiserhebliche Unterlagen, Mobiltelefone, Computer und Datenträger
u.a. sichergestellt werden. Diese werden nun ausgewertet. Es wird
darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des
Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
Schulverkehr: DVG passt Fahrtzeiten an Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet gemeinsam mit der
Stadt Duisburg an der Verbesserung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). In den vergangenen Jahren haben DVG und
Stadt bereits viel erreicht. Deshalb passen DVG und Stadt in
Zusammenarbeit mit den Duisburger Schulen das Angebot im
Schulverkehr an. Ab Montag, 9. Februar, werden die Fahrtzeiten der
Linien 940E und 942E angepasst.
Linie 906E: Entfall
Haltestelle „Josefstraße“ und neue Haltestelle Oswaldstraße Im
Zuge von Straßenbauarbeiten kommt es zu einer dauerhaften
Haltestellenverlegung. Die Haltestelle Josefstraße wird durch die
Haltestelle „Oswaldstraße“ ersetzt. Die neue Haltestelle liegt auf
der Oswaldstraße, in Höhe der Hausnummer 8.
Linie 940E: Zwei
Fahrten starten früher Auf der Linie 940E starten die Fahrten,
die derzeit um 7:17 Uhr an der Haltestelle „Mannesmann Tor 2“ bzw.
um 7:02 Uhr an der Haltestelle „Ehinger Berg“ jeweils Richtung
Gesamtschule Großenbaum beginnen, fünf Minuten früher. Der
Hintergrund ist, dass die Busse durch das hohe Verkehrsaufkommen
zuletzt zu spät für den Unterrichtsbeginn an der Gesamtschule Süd
angekommen sind, weshalb eine frühere Abfahrt erforderlich wurde.
Linie 942E: Anpassungen an geänderte Unterrichtszeiten der
Gesamtschule Mitte/Süd Da bei der Gesamtschule Mitte/Süd ab dem
9. Februar neue Unterrichtszeiten gelten, müssen drei Fahrten der
Linie 942E geändert werden:
- Dienstags fährt der Bus künftig
um 12:55 Uhr statt um 13:40 Uhr von der Haltestelle „Kammerstraße“
nach Mündelheim - Mittwochs fährt der Bus künftig um 15:55 Uhr
statt um 15:10 Uhr von der Haltestelle „Kammerstraße“ nach
Mündelheim - Donnerstags entfällt die Fahrt ab Haltestelle
„Kammerstraße“ um 13:40 Uhr, aufgrund fehlender Nachfrage.
Workshop: Wie funktioniert künstliche Intelligenz? Wie
funktioniert künstliche Intelligenz – und was lässt sich
mit ihr alles machen? Diesen Fragen widmet sich eine interaktive
Veranstaltung für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren am Donnerstag,
19. Februar, in der Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse 26 in
der Duisburger Innenstadt.
Von 16.30 bis 18.30 Uhr
steht das spielerische Kennenlernen von KI- Anwendungen im
Mittelpunkt. Die Teilnehmenden lernen, wie sogenanntes „Prompten“
funktioniert, also das gezielte Formulieren von Anweisungen für
KI-Tools. Darüber hinaus können verschiedene Anwendungen selbst
ausprobiert und deren Einsatzmöglichkeiten entdeckt werden.
Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an alle, die sich kreativ
und praktisch mit digitalen Zukunftstechnologien auseinandersetzen
möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mit der
Veranstaltung setzt die Bibliothek ihre Reihe „Mach mit am
Donnerstag“ fort. Genauere Informationen zu den einzelnen Terminen
gibt es im Internet unter www.stadtbibliothek-duisburg.de unter der
Kachel „Veranstaltungen/Kartenvorverkauf“. Dort kann man sich auch
bequem online anmelden.
Bei Fragen stehen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendbibliothek,
persönlich oder telefonisch unter 0203 283-4221 gerne zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr,
samstags von 11 bis 16 Uhr.
Neuer Stricktreff in der
Bibliothek in Homberg-Hochheide Mit einem neuen offenen
Angebot lädt die Stadtteilbibliothek Homberg- Hochheide erstmals zu
einem Stricktreff ein: Strickbegeisterte jeden Alters haben am
Freitag, 27. Februar, von 16 bis 18 Uhr in der Zweigstelle auf der
Ehrenstraße 20 in Duisburg-Homberg-Hochheide die Gelegenheit, sich
in entspannter Atmosphäre zu treffen, auszutauschen und gemeinsam
kreativ zu werden.
Der Stricktreff richtet sich sowohl an
erfahrene Handarbeitsexpertinnen und - experten als auch an
Anfängerinnen und Anfänger, die erste Schritte mit Nadel und Wolle
wagen möchten. Eigene Materialien wie Wolle und Stricknadeln sind
mitzubringen. Wer noch eine Anleitung sucht, findet passende
Zeitschriften und Bücher in der Bibliothek. Auch bereits begonnene
Projekte können gerne mitgebracht und weitergeführt oder
fertiggestellt werden.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine
Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Stricktreff soll künftig
regelmäßig stattfinden und das Veranstaltungsangebot der Bibliothek
um einen weiteren sozialen und kreativen Treffpunkt ergänzen. Fragen
beantwortet das Team der Bibliothek gerne persönlich oder
telefonisch unter 02066 34650. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis
freitags von 10.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sowie
samstags von 10 bis 13 Uhr.
Kreativworkshop „Nester, Kobel, Höhlen – Raus aus dem
Winterschlaf“ der Reihe WerkStadtMuseum im Kultur- und
Stadthistorischen Museum Das Kultur- und
Stadthistorische Museum lädt zum Ende des Winters am Samstag, 28.
Februar, von 14 bis 16 Uhr am Johannes-Corputius-Platz am Innenhafen
in das Reich von Nestern, Kobeln und Höhlen bei einem
Kreativworkshop ein.
In dem Workshop mit dem Künstler Jörg
Mazur kann das Erwachen der Natur in bunten Bildern mit Wasserfarben
und Buntstiften festgehalten werden. Dabei geht es nicht nur um
Vogelnester: Mithilfe der eigenen Fantasie lässt sich vorstellen,
wie es im Kobel der Eichhörnchen aussieht oder wie dem Bären nach
langem Winterschlaf in seiner Höhle der Magen knurrt. Der Workshop
eignet sich für alle Altersgruppen.
Die Teilnahme ist im
Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für
Kinder und ermäßigt zwei Euro. Mit Familienkarten kann zusätzlich
gespart werden. Eine Anmeldung per E-Mail an
ksm-service@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203 283-2640
wird empfohlen, da die Plätze begrenzt sind.
Die
Veranstaltung ist Teil der Reihe WerkStadtMuseum, die regelmäßig am
vierten Samstag im Monat stattfindet. Das vollständige Programm ist
im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
Webseiten-Programmierkurs in der Bibliothek in Rumeln-
Kaldenhausen Die Schul- und Stadtteilbibliothek in
Rumeln-Kaldenhausen an der Schulallee 11 lädt Interessierte im Alter
von zehn bis 13 Jahren zu einem neuen Webseiten-Programmierkurs ein.
Ab Donnerstag, 5. März, werden jeweils von 14 bis 16 Uhr spielerisch
die Grundlagen von HTML und CSS vermittelt.
In kleinen
Schritten erfahren die Kinder, wie man Texte und Bilder einfügt,
Farben und Schriftarten gestaltet und schließlich eine eigene kleine
Webseite erstellt. Mit diesem Angebot möchte die Bibliothek Kinder
für digitale Kreativität begeistern und ihnen erste Einblicke in die
spannende Welt des Programmierens vermitteln.
Die Teilnahme
ist kostenlos, benötigt wird lediglich ein eigener Laptop. Eine
Anmeldung ist auf www.stadtbibliothek-duisburg.de unter
Veranstaltungen möglich. Bei Fragen steht das Team der Bibliothek
persönlich oder telefonisch unter Tel. 02151 41908158 zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10.30 Uhr bis
13 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 13
Uhr.
Anfrage im Landtag plus 19 folgend: Gefährdung des
Industriestandorts NRW durch gestrichene Maßnahme: Ersatz der
Einbleck-Straßen-Brücke (Rhein-Herne-Kanal) Das
Sicherheits- und Investitionsdefizit der Bundeswasserstraßen
gefährdet zunehmend die Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt und
damit die industrielle Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen. Nach
der aktuellen Streichliste des Bundesverkehrsministeriums gehört
auch der Ersatz der Einbleck-Straßen-Brücke am Rhein-Herne-Kanal zu
den Maßnahmen, deren Vergabe trotz vorliegender Baureife nicht
eingeleitet werden kann.
Die Unterfinanzierung betrifft
insbesondere Anlagen mit hoher sicherheitsrelevanter Bedeutung und
wirkt sich unmittelbar auf die Zuverlässigkeit des Güterverkehrs
aus. Für NRW als Logistik-, Industrie- und Chemiestandort ist eine
funktionierende Binnenschifffahrt zwingend erforderlich.
Verzögerungen oder Ausfälle an zentralen Bauwerken können
Lieferketten unterbrechen, Transportkosten erhöhen und so
Unternehmen belasten.
Die Landesregierung muss daher
darlegen, welche Auswirkungen diese Streichung für Infrastruktur,
Wirtschaft und Verkehr in NRW hat und welche Maßnahmen sie zur
Sicherung der Bundeswasserstraßen ergreift.
Vor diesem
Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche konkreten
Auswirkungen hat die Streichung bzw. Verschiebung der Maßnahme
„Ersatz der Einbleck-Straßen-Brücke“ nach Kenntnis der
Landesregierung auf die Funktionsfähigkeit bzw. Betriebssicherheit
des Rhein-Herne-Kanals in NRW?
2. Welche Folgen erwartet die
Landesregierung für die Transport- bzw. Lieferketten der
nordrhein-westfälischen Industrie, insbesondere der Chemie-, Stahl-
und Logistikbranche, sofern die Maßnahme weiterhin nicht umgesetzt
wird?
3. Welche Rückmeldungen liegen der Landesregierung
seitens der beteiligten bzw. betroffenen Akteure – Unternehmen,
Häfen, Verbände oder kommunale Akteure – zu den Auswirkungen dieser
Streichung vor?
4. In welcher Form hat sich die
Landesregierung gegenüber dem Bundesminister für Verkehr, Patrick
Schnieder, für die Umsetzung der Maßnahme, insbesondere im Hinblick
auf die Priorisierung und Finanzierung, eingesetzt? (bitte auch
angeben, welche weiteren Schritte geplant sind)
5. Welche
kurzfristigen Übergangs- oder Sicherungsmaßnahmen hält die
Landesregierung für notwendig, um die Funktionsfähigkeit der
betroffenen Wasserstraße bis zur Realisierung der Maßnahme
aufrechtzuerhalten Anfrage der Abgeordneten
Frank Börner und Frank Sundermann SPD

NRW-Industrie: Produktion im Dezember 2025 um 1,5 % gestiegen
* Energieintensive und übrige Industrie im Plus. *
Chemie sowie Metallerzeugung und -bearbeitung mit
Produktionsanstiegen. * Herstellung von elektrischen
Ausrüstungen ebenfalls mit Anstieg – Maschinenbau hingegen
rückläufig.
Die Produktion der NRW-Industrie ist im Dezember 2025
nach vorläufigen Ergebnissen kalender- und saisonbereinigt um 1,5 %
gegenüber November 2025 gestiegen. Wie das Statistische Landesamt
mitteilt, stieg die Produktion in den energieintensiven
Wirtschaftszweigen um 2,0 %.
Die Produktion in der übrigen
Industrie stieg gegenüber dem entsprechenden Vormonat um 1,3 %.
Verglichen mit dem Vorjahresmonat ging die Produktion um 1,4 %
zurück. Die der energieintensiven Industrie sank um 2,7 %; die
Produktion der übrigen Industrie war um 0,8 % rückläufig.
Produktionsanstiege bei Metallerzeugung und -bearbeitung sowie
Chemie Im Vergleich zu November 2025 waren in NRW für die
energieintensiven Branchen im Dezember 2025 unterschiedliche
Entwicklungen zu beobachten: Innerhalb der energieintensiven
Branchen wurde für die Metallerzeugung und -bearbeitung ein
Produktionsanstieg von 3,2 % ermittelt. In der chemischen Industrie
stieg die Produktion um 1,7 %.

Die Herstellung von Holz-, Korb- und Korkwaren vermeldete
hingegen einen Produktionsrückgang von 3,2 %. Herstellung von
elektrischen Ausrüstungen ebenfalls mit Anstieg, Maschinenbau
hingegen rückläufig Auch in den Branchen der übrigen Industrie waren
unterschiedliche Entwicklungen zu erkennen: Die Produktionsleistung
bei der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen stieg um 5,9 %.
Im Bereich der Möbelherstellung wurde ein Produktionsplus
von 5,0 % verzeichnet. Der Maschinenbau konstatierte hingegen einen
Produktionsrückgang von 0,9 %. Im Vergleich zu Februar 2022, zu
Beginn des Krieges in der Ukraine, sank die Produktion im Dezember
2025 insgesamt um 11,0 % (−13,5 % in der energieintensiven
Industrie; −9,6 % in der übrigen Industrie). Wie das Statistische
Landesamt weiter mitteilt, lag der revidierte kalender- und
saisonbereinigte Wert für den Berichtsmonat November 2025 um 0,4 %
über dem Vormonats- und 3,7 % unter dem Vorjahreswert.
DVV: Aufsichtsrat beschließt personelle
Veränderungen Die Aufsichtsräte der Duisburger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV), der Stadtwerke
Duisburg AG und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) haben
beschlossen, die Zusammenarbeit mit den beiden bisherigen
Geschäftsführern und Vorständen, Marcus Wittig und Axel Prasch, mit
sofortiger Wirkung zu beenden. Die Entscheidung haben die
Aufsichtsräte am Dienstagnachmittag im Rahmen von außerordentlichen
Sitzungen getroffen.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang
mit der laufenden Untersuchung durch eine externe
Rechtsanwaltskanzlei, die der Aufsichtsratsvorsitzende der DVV,
Oberbürgermeister Sören Link, aufgrund eines anonymen Hinweises
veranlasst hatte. Ziel ist es, alle aufgekommenen Verdachtsmomente
umfassend und unabhängig prüfen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft
Duisburg wird über den Fortgang dieser Untersuchung fortlaufend
informiert. Auf Bitte des Aufsichtsratsvorsitzenden hatten die
DVV-Geschäftsführer Marcus Wittig und Axel Prasch ihre Amtsgeschäfte
zunächst ruhen lassen.
Im Zuge der laufenden Untersuchung
wurde bekannt, dass beide Geschäftsführer entgegen der durch die DVV
gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigten Zusage zu einer
uneingeschränkten Aufarbeitung gehandelt und versucht haben, die
Aufklärung zu behindern. Aufgrund dieses Pflichtverstoßes wurden die
Abberufungen als Geschäftsführer und Vorstände sowie die Beendigung
der Dienstverträge durch die Aufsichtsräte beschlossen. Zudem wurde
die Staatsanwaltschaft Duisburg, mit der die externen Rechtsanwälte
in Kontakt stehen, über den Vorgang und die daraufhin getroffene
Entscheidung der Aufsichtsräte informiert.
„Der Aufsichtsrat
trägt Verantwortung für eine transparente, rechtssichere und stabile
Unternehmensführung. Dieser Verantwortung sind wir nachgekommen“,
sagt der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Sören Link.
Die Aufsichtsräte haben gleichzeitig sichergestellt, dass die
Handlungsfähigkeit des DVV-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften
in vollem Umfang erhalten bleibt und das operative Geschäft ohne
Einschränkungen fortgeführt wird. Die Geschäfte führen ab sofort
DVV-Geschäftsführer Marcus Vunic, den die Aufsichtsräte zum Vorstand
der Stadtwerke Duisburg und der DVG berufen haben, sowie Andreas
Gutschek, der neben seinen bisherigen Vorstandsämtern bei den
Stadtwerken und der DVG nun vom Aufsichtsrat auch in die
DVV-Geschäftsführung berufen wurde. Damit ist eine durchgängige
Unternehmensleitung über alle drei Gesellschaften hergestellt.
„Marcus Vunic und Andreas Gutschek haben unser volles Vertrauen,
den DVV-Konzern mit der jetzt notwendigen Ruhe und Stabilität
erfolgreich weiterzuführen“, sagt Sören Link.
Vor dem
Hintergrund der weiter andauernden Untersuchung bitten wir um
Verständnis, dass wir keine weiteren Angaben zur Sache selbst
tätigen können.
NATO-Generalsekretär besucht Kiew
NATO-Generalsekretär Mark Rutte trifft den ukrainischen
Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Kiew.
IHK-Statement zum Kreuz Kaiserberg Der Umbau des
Autobahnkreuzes Duisburg-Kaiserberg schreitet voran: Mitte 2026 soll
der Verkehr nicht mehr über die alte Brücke, sondern auf die neue A3
gelenkt werden. Aus Sicht der Niederrheinischen IHK ist das ein
wichtiger Schritt.
Bedeutet aber keine Entwarnung für den
Wirtschaftsstandort Duisburg, betont Ocke Hamann, Geschäftsführer
der Niederrheinischen IHK: „Die Betriebe in unserer Region sind
umzingelt von Baustellen im Autobahnnetz. Das Risiko, dass eine
Brücke unerwartet gesperrt werden muss, ist erheblich. Und es steigt
weiter. Für Unternehmen bedeutet das: Abläufe werden unplanbar.
Lieferketten geraten ins Wanken. Das kostet Millionen.
Für
die Unternehmen verschärft sich die Situation noch weiter: Bis Mitte
2027 gibt es viele weitere Einschränkungen im Kreuz Kaiserberg.
Mehrere Zu- und Auffahrten von der A3 auf die A40 und umgekehrt
werden gesperrt. Damit steht die Umleitung, die in den letzten Tagen
so wichtig war, nicht mehr zur Verfügung. Durch die Sperrung der
Ruhrtalbrücke der A52 wurde der Verkehr über Duisburg umgeleitet.
Das Beispiel zeigt: Staus und stockender Verkehr werden
weiter zunehmen. Wichtig ist, dass Verfahren schneller bearbeitet
und Brücken rasch gebaut werden. Wir können nicht 15 Jahre auf
Ersatz warten. Duisburg braucht jetzt Verlässlichkeit. Und vor allem
keine weiteren Hiobsbotschaften“, hofft Ocke Hamann.

Die
Baustelle am Autobahnkreuz Kaiserberg im Sommer 2025. Foto:
Niederrheinische IHK/Peter Sondermann
Stadtverwaltung empfiehlt einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer B
Der Rat der Stadt Duisburg wird in seiner Sitzung am 24. Februar
unter anderem über die Empfehlung der Stadtverwaltung zur Rückkehr
zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B (alle
Immobilien, die nicht land- und fortwirtschaftlich genutzt sind)
entscheiden. Vorgesehen ist, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar
2026 sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke
auf 1.169 v. H. festzulegen.
Bisher galt für Wohngrundstücke
ein Hebesatz von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz
von 1.469 v. H. Mit dieser geplanten Änderung reagiert die Stadt auf
eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.
Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von den Städten
Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren
Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen
Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen.
Die
Gerichtsurteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch solange es
keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung gibt, besteht
aufgrund der Dimension ein erhebliches Risiko für die
Leistungsfähigkeit der Stadt. Mit einem einheitlichen Hebesatz
werden jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden und alle
Beteiligten erhalten die nötige Planungssicherheit.
Die im
Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze beruhten auf einer
Hebesatzempfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich im
Nachhinein jedoch nicht als verlässliche Grundlage für eine
aufkommensneutrale Festsetzung erwiesen hat. Der Städtetag NRW hatte
das Land bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf rechtliche
Risiken hingewiesen.
In einer aktuellen Stellungnahme des
Städtetages NRW vom 8. Januar stellt dieser fest, dass es auf
Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch
keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn-
und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.
Seit Erteilung der
Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 wurden mehr als 3.500
Grundsteuerwerte und Messbescheide durch die Finanzämter korrigiert
oder aufgehoben. Ursächlich hierfür waren insbesondere fehlerhafte
Erklärungen, fehlende Daten sowie Schätzungen der Finanzämter.
Der Haushaltsansatz wurde um rund 11,5 Millionen Euro verfehlt.
Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher eine eigene
Berechnung des Hebesatzes auf Basis der aktuell verfügbaren Daten
vorgenommen. Um den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz für 2026 zu
erreichen, ist die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes in
Höhe von 1.169 v. H. erforderlich.
Da der Rat der Stadt eine
mögliche Anpassung des Hebesatzes frühestens am 24. Februar
entscheiden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die
Grundsteuer zunächst weiter zu den bekannten Fälligkeitsterminen
(der erste ist am 15. Februar) in der bisherigen Höhe zu zahlen.
Bereits erteilte Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig.
Zeugnis-Telefon für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Am Freitag, 6. Februar 2026, erhalten die Schülerinnen und Schüler
der weiterführenden Schulen ihre Halbjahreszeugnisse. Aus diesem
Anlass bietet die Bezirksregierung Düsseldorf ‒ neben den
Sorgentelefonen von Städten und sozialen Einrichtungen ‒ wieder ein
Zeugnis-Telefon an.
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler
können dort vor allem rechtliche Fragen klären, etwa wenn sie die
Notengebung für ungerecht halten oder Fragen zur Schullaufbahn
haben. Das Zeugnis-Telefon zu Fragen aus den Schulformen
Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und
Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211
475-4002 an folgenden Tagen erreichbar:
• Freitag,
06.02.2026, • Montag, 09.02.2026, • Dienstag, 10.02.2026, •
jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Duisburg 0203 94000
An den Grundschulen ist die Ausgabe der
Halbjahreszeugnisse bereits seit dem 02.02.2026 möglich. Zu Fragen
aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist
das Zeugnistelefon der Bezirksregierung bei den jeweiligen
Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im
Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet.
Ideologie
vom Recht des Stärkeren widerspricht zutiefst dem
christlichen Glauben Superintendent Dr. Urban erinnert an den
Theologen und Widerstandskämpfer Dieterich Bonhoeffer.
Am 4. Februar wäre der Theologe und
Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer 120 Jahre alt
geworden. Superintendent Dr. Christoph Urban fasziniert
„dieser Mann seit langem, der mit seinem Glauben bitter
Ernst gemacht hat.“ In seinem Videostatement erinnert der
Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg
an Bonhoeffer, der sich gegen den Nationalsozialismus
stellte, „weil die Ideologie vom Recht des Stärkeren
zutiefst dem christlichen Glauben widerspricht.“ Und Dr.
Urban fügt hinzu: „Es ist erschreckend, dass wir heute so
sehr daran erinnern müssen. Shoutout an die Mächtigen da
draußen.“
Den passenden musikalischen Hintergrund
liefert Popkantor Daniel Drückes, der für das Video die
Melodie „Von guten Mächten“ in einer Klavierversion
eingespielt hat. Das viel gesungene geistliche Lied ist
berühmt durch dessen Text - die Worte sind ein Gedicht
Bonhoeffers. Es handelt sich um den letzten erhaltenen
theologischen Text vor Bonhoeffers Hinrichtung am 9.
April 1945.
Zu sehen ist das Video auf dem
Youtubekanal „Evangelisch in Duisburg“. Infos zum
Kirchenkreis, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im
Netz unter
www.kirche-duisburg.de.

Am 4. Februar wäre der Theologe und Widerstandskämpfer
Dietrich Bonhoeffer 120 Jahre alt geworden. Mich
fasziniert dieser Mann seit langem, der mit seinem
Glauben bitter Ernst gemacht hat. Kurz vor Kriegsende hat
er dafür mit dem Leben bezahlt. Bonhoeffers Theologie
kreist um die Nachfolge Jesu. Wie müssen wir reden und
handeln, wenn wir mit dem Mann aus Nazareth unterwegs
sind?
Bonhoeffer stellte sich gegen den
Nationalsozialismus, weil die Ideologie vom Recht des
Stärkeren zutiefst dem christlichen Glauben widerspricht.
Es ist erschreckend, dass wir heute so sehr daran
erinnern müssen. Shoutout an die Mächtigen da draußen.
Kirche Obermeiderich lädt zu Skat und Doppelkopf
In der Evangelischen Kirchengemeinde Obermeiderich verbringen im
Gemeindezentrum an der Emilstraße Gruppen wie etwa die
Tischtennisgruppe regelmäßig eine gute Zeit zusammen. Dazu gehört
der Skat-Club, wo regelmäßig Menschen zusammen Karten dreschen. Der
Club lädt Anfängerinnen und Anfänger aber auch bereits
leidenschaftliche Spielerinnen und Spieler zum Mitmachen ein: an
jedem 2. Dienstag von 19 bis 21.30 Uhr.
Das nächste Treffen
ist am 10. Februar. Für Getränke und Knabbereien ist gesorgt. „Wir
freuen uns auf euch“ sagt Club-Leiter und ehemaliger Superintendent
im Duisburger Kirchenkreis Armin Schneider und heißt auch
Doppelkopfspielerinnen und -spieler herzlich willkommen. Rückfragen
beantwortet er gerne: Telefon 0203 / 590 694 oder E-Mail
armin.schneider@ekir.de. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.obermeiderich.de.
Fahrrad im Winter tabu? Gazelle nimmt 3 Mythen unter die Lupe
Zu rutschig, zu dunkel, zu kalt – die
Liste der Ausreden für Radfahrer im Winter ist lang. Wenn die
Temperaturen sinken und die Tage kürzer werden, lassen viele ihr
Fahrrad in der Garage stehen. Dabei lohnt sich der Blick hinter die
gängigsten Vorurteile. Bikes im Winter sind weit weniger
problematisch als oft angenommen. Gazelle hat sich typische Mythen
rund um das Winterradeln genauer angesehen.

© Gazelle
Mythos 1: „Es ist viel zu glatt zum
Radfahren“ Die Angst vor Stürzen auf glatten Straßen ist ein
häufiger Grund, das Rad im Winter stehen zu lassen. Tatsächlich
erfordern vereiste Fahrbahnen eine angepasste Fahrweise: langsamer
fahren, vorausschauend agieren und besondere Vorsicht in Kurven
sowie beim Bremsen. Winterreifen mit größerer Profiltiefe bieten
deutlich mehr Grip auf nassen und verschneiten Untergründen. Wer
diese Punkte beachtet, kann auch bei winterlichen Bedingungen sicher
unterwegs sein.
Mythos 2: „In der Dunkelheit sieht mich eh
keiner“ Schlechte Sichtverhältnisse in der dunklen Jahreszeit
sind eine berechtigte Sorge, aber kein unüberwindbares Hindernis.
Eine angemessene Fahrradbeleuchtung ist ohnehin Pflicht und sorgt
für ausreichende Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Helle oder
reflektierende Kleidung hebt Radfahrer deutlich von der Umgebung ab.
So machen sie sich im Straßenverkehr gut erkennbar.
Mythos 3:
„Mein Fahrrad geht bei den Temperaturen kaputt“ Schmutz, Nässe
und Streusalz setzen einem Fahrrad im Winter stärker zu als in
anderen Jahreszeiten. Das bedeutet aber nicht, dass das Rad die
frostigen Temperaturen im Keller verbringen muss. Wenn Fahrradfahrer
ihr Bike trocken lagern und schützen, haben sie bereits einen
wichtigen Schritt getan. Die Kette sollte häufiger gereinigt und mit
Öl für nasse Bedingungen behandelt werden. Gelenke und Lager
benötigen Pflege und regelmäßiges Fetten. Mit einer intensiveren
Wartung bleibt das Rad auch im Winter funktionsfähig.
Warum
Winterradeln sich lohnt Auch in der kalten Jahreszeit gibt es
viele gute Gründe, aufs Rad zu steigen. Wer radelt, spart Geld,
bleibt fit und stärkt das Immunsystem durch Bewegung an der frischen
Luft. Gerade im Winter sorgt das Radfahren für einen willkommenen
Ausgleich zum Alltag und hebt die Stimmung. Mit der richtigen
Ausrüstung und etwas Pflege ist das Fahrrad auch bei Frost ein
zuverlässiger Begleiter. Wer sich auf winterliche Fahrten einlässt,
entdeckt neue Seiten am Radfahren und erlebt, wie viel Freude Touren
durch verschneite Landschaften machen.
Fehlt noch das
passende Rad? Dann lohnt sich ein Besuch im Gazelle Testcenter: Hier
können Sie ohne Anmeldung und kostenfrei viele Modelle ausprobieren.
So steht dem Winterradeln nichts mehr im Weg!
Umweltamt Duisburg: Heckenschnitt nur noch bis 28. Februar möglich
Hecken und Bäume spielen eine wichtige Rolle beim
Schutz der Artenvielfalt, da zahlreiche Tierarten darin einen
Lebensraum finden. Dazu gibt es im Bundesnaturschutzgesetz einige
wichtige Regeln zu beachten, die dem Natur- und Artenschutz dienen.
Schnitt oder Beseitigung von Hecken und Sträuchern Die gesetzlich
zugelassene Zeit, in der Hecken, Sträucher, Gebüsche sowie der
Bewuchs an Hausfassaden, beispielsweise Efeu, zurückgeschnitten
werden dürfen, endet am 28. Februar.
In der Zeit vom 1. März
bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte
zur Beseitigung des Zuwachses der Gehölze erlaubt. Laut
Bundesnaturschutzgesetz dürfen diese Gehölze dann erst wieder ab dem
1. Oktober zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Diese
gesetzliche Regelung soll die heimischen Vögel schützen, die bereits
im Frühjahr Nistmöglichkeiten suchen und mit dem Brüten beginnen
sowie teilweise bis zum Herbst ihre Küken großziehen.
Baumfällungen Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte,
muss unbedingt den Artenschutz beachten. Wenn Vögel in den Bäumen
brüten oder Fledermäuse in Höhlen oder Spalten ihr Quartier haben,
darf nicht gefällt werden. Vor jeder Fällung ist es verpflichtend zu
prüfen, ob Baumhöhlen oder Spalten im Stamm, in dicken Ästen oder
der Rinde des Baumes vorhanden sind. Bäume, die innerhalb des
Geltungsbereichs des Landschaftsplanes wachsen, dürfen nur mit einer
Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans betrifft im Wesentlichen
Gebiete, die sich außerhalb der geschlossenen Bebauung befinden.
Besonders markante und für das Landschaftsbild sowie den
Naturhaushalt wertvolle Bäume können ein Naturdenkmal sein und
unterliegen dann einem hohen Schutz; auch sie dürfen nicht ohne
Genehmigung gefällt werden.
Bei Fragen stehen die
Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an
unb@stadt-duisburg.de zur Verfügung. Bäume können auch den
Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel wenn sie
prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal
sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten
Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per E- Mail
an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser
gegebenenfalls unter Schutz steht.
Zusätzlich können auf
www.duisburg.de („Denkmalliste online“) denkmalgeschützte Gebäude
ermittelt werden. Sofern die vorgenannten Regelungen für Bäume nicht
zutreffen, dürfen sie auf dem eigenen Grundstück ohne Genehmigung
gefällt werden. Weitere Informationen der Unteren
Naturschutzbehörde gibt es auch online auf:
https://www.duisburg.de/microsites/umwelt-natur-
klima/natur/landschaftspflege/unb/unb.php
Führung „Ihr da oben – wir da unten?“ zu Reichtum,
Armut und Gemeinwohl in Duisburg
Eine Zeitreise bis ins mittelalterliche Duisburg steht am Sonntag,
8. Februar, um 15 Uhr, auf dem Programm im Kultur- und
Stadthistorischen Museum am Johannes-Corputius-Platz 1.
Heimatforscher Harald Küst nimmt in seiner Themenführung Bezug auf
das vor mehr als 50 Jahren erschienene Werk „Ihr da oben – wir da
unten“ von Bernt Engelmann und Günter Wallraff, welches die Kluft
zwischen den Reichen und den Arbeitern eindrucksvoll beschreibt.
Zwischen Fabrikarbeit und Villenvierteln erzählt Harald Küst
Geschichten von Pionieren, Bürgertum, Arbeiterklasse und moderner
Ausbeutung – ein spannender Einblick in die soziale Geschichte
Duisburg, der Vergangenheit und Gegenwart miteinander verbindet.
Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und kostet für
Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigte Besucher 2 Euro. Das
vollständige Programm und weitere Informationen sind unter
www.stadtmuseum- duisburg.de abrufbar.
Zum Erhalt des Rahmerbuschfeld wird weiter geklagt
Umfangreiche Mängelrüge der Stadt zugestellt - Normenkontrollantrag
beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt
Als im Dezember 2025 das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) dem
Antrag auf sofortigen Stopp des Bebauungsplanes Rahmerbuschfeld
stattgab, war die Freude beim BUND und bei der Bürgerinitiative
Naturerhalt Rahmerbuschfeld groß. Das OVG hatte ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Umweltbelange durch die Planung eines
Einfamilienhausgebietes mit großflächigem Supermarkt erheblich
beeinträchtigt würden.
Das Gericht hat außerdem elementare
handwerkliche Planungsfehler festgestellt, so dass bereits in der
Überprüfung im Eilverfahren klar war, dass der Bebauungsplan als
unwirksam anzusehen ist und deshalb nicht vollzogen werden darf.
Diese Fehler hätten jeden Bebauungsplan zu Fall gebracht, auch wenn
kein Umweltverband sich besonders für die Umweltbelange stark
gemacht hätte, teilt der BUND mit.
Ziel des BUND und der
Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld ist aber natürlich die
Natur und die Umwelt dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Um
dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Baugesetzbuch vor, dass
zunächst bei der Kommune eine Mängelrüge eingereicht wird, dies ist
fristgerecht am 29.01.2026 geschehen.
Kerstin Ciesla,
Vorsitzende des BUND Duisburg: „Unser Ziel ist es, dass die Stadt
Duisburg diese völlig aus der Zeit gefallene Planung für den
großflächige Supermarkt und die Bebauung für Wohlhabende zu Lasten
der dringend benötigten und erhaltenswerten Natur aufgibt.
Stattdessen fordern wir die Stadt Duisburg auf, das Rahmerbuschfeld
wieder erneut unter Landschaftsschutz mit klaren Entwicklungszielen
Richtung FFH- Gebiet „Überanger Mark“, insbesondere als Pufferzone
im Rahmen der Maßnahmenplanung FFH-Gebiet, zu stellen und für
künftige Generationen zu erhalten. Duisburg braucht bezahlbare
Wohnungen in einer durchgrünten Stadt, aber nicht noch mehr
Einfamilienhaussiedlungen im Duisburger Süden, der nun, wie schon
der Duisburger Norden, zubetoniert wird.“

Das OVG überprüft nun im Rahmen der ebenfalls eingereichten
Normenkontrollklage, ob der Bebauungsplan Rahmerbuschfeld auch auf
Dauer unwirksam ist. Der BUND führt gegen die Bebauung zum Beispiel
die intakten Böden, die große CO2-Speicherfähigkeit, die Rolle als
Kaltluftproduzent für Mensch und Natur, die Funktion als Lebensraum
für sehr viele Tierarten, darunter auch einige streng geschützten
Arten und last but not least, die Schutzfunktion für das angrenzende
europarechtlich geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Überanger
Mark“ an.

Das
Rahmer Buschfel nördlich des Venenhofes entlang der Angermunder
Straße

Der Ventenhof 2021 - BZ-Fotos haje
„Dazu kommen“, so Annette Rempe von der Bürgerinitiative
Naturerhalt Rahmerbuschfeld, „so elementare Sorgen, wie die extrem
hohe Anfälligkeit Duisburgs aufgrund des Klimawandels für extreme
Starkregenereignisse, die ohnehin die bestehende Bebauung im
östlichen Teil Rahms mit Überschwemmungen bedrohen, die aber mit
einer weiteren Versiegelung des Freiraums mit immer höherer
Wahrscheinlichkeit bedroht sind.“

Der BUND betont auch, dass der geplante großflächige Supermarkt
normalerweise aufgrund seiner Lärm- und Verkehrsbelastung für die
Umgebung nur in Gewerbe- oder städtischen Kerngebieten erlaubt sei,
hier aber in die freie Natur gesetzt werde und das ohne Not, da es
im Umkreis von 1,5 bis 2,5 km gleich fünf solch großflächige
Supermärkte gibt, die auch bisher schon Rahm gut versorgen.
Zum Schluss betonen Frau Kerstin Ciesla BUND und Frau Annette
Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dass der
Erfolg im Eilverfahren ohne die breite Spendenbereitschaft,
unmöglich gewesen wäre und bedanken sich dafür, dass jetzt ein
kleines Finanzpolster auch für die Normenkontrollklage vorhanden
ist. Beide appellieren an die Spendenbereitschaft aller Mitmenschen,
die sich in Duisburg dafür einsetzen wollen, dass intakter und sehr
wichtiger Freiraum erhalten bleibt, sich weiter mit Spenden zu
beteiligen. Weitere Spendeninformationen erhalten Sie unter:
www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de
ABBA und Udo
Jürgens zum Mitsingen! Zeitlose Hits vergangener Tage und ein
unvergesslicher Abend voller Musik und Erinnerungen
Die Konzertagentur „MuT-Konzerte“ kommt mit „ABBA bitte mit Sahne“
erstmals nach Duisburg. Die Kulturkirche in Duisburg-Beeckerwerth
wird am Freitag, 6. Februar 2026 zum Schauplatz eines
unvergesslichen Abends, an dem zeitlose Hits, von ABBA bis Udo
Jürgens, im Mittelpunkt stehen.
Das Konzert zum Mitsingen,
das unter dem Motto „ABBA bitte mit Sahne“, alle Musikliebhabenden
jeden Alters einlädt, beginnt um 19 Uhr. Tickets gibt es ab 25 Euro.
„Für freuen uns, dass wir mit dieser Konzertreihe erstmals in
Duisburg zu Gast sind“, ist Veranstalter Thomas Lubbers stolz. Das
bewährte Konzept, das 2024 in Bochum seine Premiere feierte, hat
seitdem bereits einige Veranstaltungsorte in mitreißende Partyzonen
verwandelt.

Von den eingängigen Pop-Hymnen der schwedischen Band „ABBA“ bis zu
den berührenden Balladen von Udo Jürgens wird das Publikum auf eine
musikalische Reise durch die Jahrzehnte mitgenommen. „Unser Ziel ist
es, die Herzen der Zuschauer zu berühren und Erinnerungen zu wecken,
die ein Leben lang halten. Dies hat an anderen Orten bereits sehr
gut funktioniert. Und ich bin mir sicher, dass auch die Kulturkirche
in Duisburg-Beeckerwerth richtig Lust auf diesen fröhlichen Abend
hat. Es ist der perfekte Start ins Wochenende", sagt Thomas Lubbers
von der Herner Konzertagentur „MuT-Konzerte“.
„Die Songs von
ABBA und Udo Jürgens haben Generationen von Menschen geprägt und
verbinden uns alle durch ihre zeitlose Kraft“. Das Konzert bietet
nicht nur die Möglichkeit, die geliebten Lieder mitzusingen, sondern
auch, sich in die magische Atmosphäre vergangener Zeiten zu
versetzen. Von den mitreißenden Klängen von „Dancing Queen“ bis zur
sentimentalen Melodie von „Ich war noch niemals in New York“
verspricht das Programm eine breite Palette an Emotionen und
Erinnerungen.
Das „Who is who“ der deutschen Musical-Szene
ist an Bord Christian Heckelsmüller wird den Abend am Piano
begleiten. „Er ist einer der Großen seiner Zunft, ein Zauberer am
Klavier und die musikalische Seele unserer Projekte“, beschreibt der
Veranstalter den Künstler, der unter anderem als Darsteller in
„Cats“ oder „Tabaluga“ und als Komponist des Erfolgsmusicals
"Sherlock Holmes - Next Generation" bekannt wurde.
Marion
Wilmer besetzte unter anderem Hauptrollen für die weltweit bekannten
Musical-Aufführungen „Das Phantom der Oper“, „Les Miserables“ oder
„Elisabeth“. „Sie ist eine hochkarätige und sehr vielseitige
Galakünstlerin, die unsere Projekte seit einiger Zeit toll
unterstützt. Es ist schön, dass so eine gefragte Musikerin und
Musical-Darstellerin mit dabei ist“, ist Thomas Lubbers stolz.
Tickets für die Veranstaltung „ABBA bitte mit Sahne“, die am
Freitag, 6. Februar 2026 in der Kulturkirche in
Duisburg-Beeckerwerth (Haus-Knipp-Straße 22, 47139 Duisburg), um 19
Uhr beginnt (Einlass ab 18 Uhr), gibt es ab 25 Euro. Eintrittskarten
für diese Veranstaltung gibt es direkt bei der Kulturkirche zu
erwerben. Weitere Informationen und Tickets:
www.mut-konzerte.de
www.kulturkirche.ruhr
Liebeserklärung per Briefmarke - Kinderbuchklassiker „Weißt
du eigentlich, wie lieb ich dich hab?“ von Sam McBratney
Der Kinderbuchklassiker wird zur Marke Sonderbriefmarke ab 5.
Februar in Postfilialen und online erhältlich Bonn, 3. Februar 2026:
„Weißt du eigentlich, wie lieb ich dich hab?“ ist ein
Kinderbuchklassiker, der jetzt auch zur Marke wird: Die Deutsche
Post ehrt den internationalen Bestseller des irischen Autors Sam
McBratney mit einer Sonderbriefmarke.

Diese hat den Portowert 95 Cent und ist ab dem 5. Februar in
einer Auflage von 1,3 Millionen Stück in Postfilialen, im
Online-Shop oder telefonisch beim Bestellservice der Deutschen Post
erhältlich. Offizieller Herausgeber der Briefmarke ist das
Bundesministerium der Finanzen, entworfen hat sie Chayenn Gutowski,
Briefmarken-Designerin der Deutschen Post.
Übersetzt in 57
Sprachen, wurde das Kinderbuch bereits über 61 Millionen Mal
verkauft. Es ist eine Geschichte, die Herzen berührt und
Generationen verbindet. Im Mittelpunkt der Geschichte steht der
kleine Hase, der dem großen Hasen zeigen möchte, wie sehr er ihn
lieb hat. Doch wie lässt sich Liebe messen? In der kindlichen
Vorstellung des kleinen Hasen ganz einfach: mit ausgestreckten
Armen, mit Sprüngen, mit Höhen und Weiten.
Der große Hase
nimmt diese Maße liebevoll auf und übertrifft sie stets – nicht aus
Konkurrenz, sondern aus tiefer Zuneigung. Als der kleine Hase
schließlich sagt: »Ich hab dich lieb bis zum Mond«, antwortet der
große: »Bis zum Mond – und wieder zurück.«
Ein Satz, der die
Unermesslichkeit der Liebe auf den Punkt bringt. Das Buch erschien
1994 in Großbritannien und wurde binnen kurzer Zeit zu einem
Welterfolg. Bebildert hat den Text die englische Illustratorin Anita
Jeram, deren kindgerechte Aquarelle den Figuren eine besondere Wärme
verleihen.
Parent’sDay Mein Kind kann: Eltern als Berufswahlcoach
-
IHKs informieren bei kostenfreiem Webinar über Berufseinstieg und
Karrierechancen mit dualer Ausbildung
Welche Perspektiven hat mein Kind mit
einer beruflichen Ausbildung? Antworten darauf gibt ein kostenfreies
Webinar, mit dem sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) am5.
Februar 2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr an Eltern von Schülern aller
Schulformen richten.
Unter dem Titel „Parents‘Day – Mein
Kind kann“ vermitteln Ausbildungsexperten von Unternehmen, den IHKs
und der Arbeitsagentur Wissenswertes rund um den Berufseinstieg mit
einer dualen Ausbildung und einem dualen Studium. „Aus Umfragen
wissen wir, dass die Mehrheit der jungen Menschen bei der Berufswahl
auf die Beratung innerhalb der Familie setzen. Wir bieten den Eltern
Informationen und Hilfestellungen, um sie für diese
verantwortungsvolle Aufgabe zu rüsten“, sagt Jana Heiberger,
Referatsleiterin Berufsorientierung der Deutschen Industrie- und
Handelskammer (DIHK).
Auf dem Programm des Webinars stehen
Impulse zur Berufswahl, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur
beruflichen Orientierung und einer dualen Ausbildung, sowie Tipps zu
den ersten Schritten im Berufsleben. Weitere Themen sind die
Möglichkeiten einer Karriere mit Lehre sowie einem dualen Studium,
für Studienzweifler oder Auslandsaufenthalte in der Ausbildung. „Gut
ausgebildete Fachkräfte sind bei den Unternehmen mehr denn je
gefragt“, sagt Heiberger.
Oft aber rieten Eltern ihren
Kindern zu einem Studium, weil sie dort die vermeintlich besten
Zukunftschancen sähen – ein Irrglaube, so die Ausbildungsexpertin:
„Aktuelle Studien zeigen, dass das durchschnittliche Lebenseinkommen
eines Arbeitnehmers, der seine Karriere mit einer Ausbildung
gestartet hat und sich zum Beispiel zum Techniker oder Meister
weiterbildet, vergleichbar ist mit dem eines Akademikers.
Und 2 die mehr als 250 Berufe im IHK-Bereich bieten jede Menge
Potenzial, einen Beruf zu finden, der zu den eigenen Stärken,
Wünschen und Voraussetzungen passt.“ Das Webinar „Parents‘Day –
Werden Sie Berufswahlcoach für Ihr Kind“ richtet sich insbesondere
an Eltern von Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 8.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich
https://event.dihk.de/parentsday Fragen zu dem Webinar beantwortet
Jana Heiberger unter Tel. 030- 20308-2513,
heiberger.jana@dihk.de
Tipps für Autofahrerinnen und Autofahrer für eine
Inspektion: Vergleichsangebote einholen Regelmäßige
Kundendienste und Inspektionen beim Pkw sind notwendig, um die
Mobilität zu sichern und Garantieansprüche zu erhalten. Eine
Stichprobe des ADAC in Hamburg, Köln und München hat gezeigt, dass
sich ein Angebotsvergleich lohnen kann: Insgesamt wurden 120
Kostenvoranschläge bei Markenwerkstätten von fünf
Fahrzeugherstellern (BMW, Dacia, Hyundai, Mercedes-Benz und
Volkswagen) angefragt.

©ADAC/Matthias Zimmermann
Bei den 94 eingegangenen Antworten
variieren die Preise teils deutlich. Außerdem zeigt die Stichprobe:
Wer beim Kundendienst sparen will, sollte auch Werkstätten im Umland
um ein Angebot bitten. Werkstätten im Radius von 60 km um die drei
Großstädte veranschlagten zum Teil deutlich niedrigere Preise als
die gleichen Markenwerkstätten in der Stadt.
Kunden
konnten hier teilweise mehrere hundert Euro sparen. Auch zwischen
Anbietern zeigen sich Unterschiede: Besonders bei Volkswagen fielen
die städtischen Preise durchgängig höher aus. Mercedes-Benz zeigte
hingegen ein gleichmäßiges Preisniveau über alle Standorte hinweg.
Im Durchschnitt waren die Kostenvoranschläge in Köln etwas niedriger
als in Hamburg oder München.
Die Anfragen, die vereidigte
Kfz-Sachverständige im Auftrag des ADAC stellten, zeigten, dass die
Kostenvoranschläge für Elektroautos generell geringer ausfielen als
die für vergleichbare Verbrenner. Über alle drei Städte und ihre
Umlandgemeinden hinweg waren die Wartungskosten für Verbrenner um
mindestens ein Drittel höher als für die vergleichbaren Stromer.
Das
entspricht dem realen Aufwand, da E-Autos insgesamt wartungsärmer
sind als Verbrenner. Sie haben weniger mechanische Bauteile und
damit weniger Verschleißerscheinungen, denn es fehlen viele Teile
wie Motoröl, Ölfilter oder Zündkerzen, die bei Verbrennern
regelmäßig gewechselt werden müssen. Ärgerlich für alle
Autofahrerinnen und Autofahrer: Mehr als jede fünfte Werkstatt (26
von 120) hat auf die Anfrage der ADAC Experten nicht geantwortet –
auch nicht nach mehrmaliger Nachfrage.

In 56 Fällen erhielten die Tester einen kalkulierten
Kostenvoranschlag, davon waren nur 39 Angebote detailliert und
nachvollziehbar aufgeschlüsselt. In 38 Fällen erhielt der ADAC
lediglich Pauschalbeträge. Vor allem BMW sowie Volkswagen legten
detaillierte Kostenvoranschläge vor. Viele Pauschalangebote waren
preislich vergleichbar, einige blieben aber intransparent, da die
Leistungen nicht im Detail aufgelistet waren.

Nur knapp die Hälfte aller angefragten Kostenvoranschläge war
detailliert.
Auffällig war, dass bei fast der Hälfte der
Werkstätten, die eine detaillierte Kostenaufstellung für Stromer und
Verbrenner lieferten, die kalkulierten Stundensätze für Arbeiten an
Elektrofahrzeugen höher waren als bei Verbrennern. Im Durchschnitt
betrug dieser „Elektro-Aufschlag“ circa 17 Prozent. Der ADAC betont,
dass sich das technisch nicht begründen lässt. Somit müssten
Kundendienstkosten bei Stromern sogar noch niedriger sein. Tipps für
Autofahrerinnen und Autofahrer für eine Inspektion:
-
Schriftlichen und möglichst detaillierten Kostenvoranschlag
einholen; nur so lassen sich später Angebot und Rechnung
vergleichen. - Auf Transparenz achten: Bei Unklarheiten
nachfragen, um spätere Überraschungen zu vermeiden - Kostenlimit
vereinbaren und um Rückmeldung bitten, falls Zusatzkosten anfallen
bzw. die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt - Nach
Mobilitätsangeboten fragen, denn oft gibt es einen Ersatzwagen oder
ÖPNV-Tickets für die Dauer der Inspektion
Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den
Karnevalstagen
Mit dem Altweiberdonnerstag am 12. Februar beginnt die heiße Phase
des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken
die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die
Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar: Am
Rosenmontag, 16. Februar, bleiben alle städtischen Dienststellen
geschlossen.
Dazu zählen auch die städtischen
Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und Streetworkbüros, die
Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek
und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in
Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie
die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das
Kultur- und Stadthistorische Museum.
Auch am
Altweiberdonnerstag, 12. Februar, und den übrigen Karnevalstagen
gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am
Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr
geschlossen. Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt
Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ und das
Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im Stadthaus
schließen an Altweiber bereits ab 12 Uhr.
Das Amt für
Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Amt für schulische
Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt mit dem
Straßenverkehrsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen
Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von verkehrlichen
Sondergenehmigungen und die Bauberatung im Stadthaus, die
Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für
Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13
Uhr geöffnet.
Auch das Gesundheitsamt schließt an Altweiber
für den Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende Termine können
wahrgenommen werden. Das Amt für Baurecht und betrieblichen
Umweltschutz im Stadthaus nimmt bis 13 Uhr Anträge entgegen. Eine
persönliche Beratung findet an diesem Tag nur mit vorheriger
Terminabsprache statt.
Städtischer Außendienst des Bürger-
und Ordnungsamtes Der Städtische Außendienst des Bürger- und
Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 11. Februar, 21.30 Uhr aufgrund
umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag,
14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar nicht zu
erreichen.
Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische
Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr
telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar. Call Duisburg und
Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am
Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit einem Notdienst bis 16 Uhr
erreichbar.

NRW: Zahl der Verurteilungen
wegen Trunkenheit im Verkehr im 20-Jahresvergleich um rund 44 %
zurückgegangen * Überdurchschnittlicher Rückgang bei
Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen 2004
und 2024. * Verurteilte erhielten 2024 mehrheitlich eine
Geldstrafe. * Mehr als 80 % der Verurteilten waren Männer.
In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Verurteilungen wegen
Trunkenheit im Verkehr deutlich zurückgegangen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
sprachen die Gerichte im Jahr 2024 insgesamt 12.327 Verurteilungen
wegen Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit – mit und ohne
Verkehrsunfall – aus. Das waren 44,3 % weniger als im Jahr 2004, als
22.140 Personen verurteilt worden waren.

Zum Vergleich: Die Zahl aller Verurteilungen in NRW ist im
selben Zeitraum um 30,4 % gesunken. Rückgänge bei den Verurteilungen
wegen Trunkenheit im Verkehr waren insbesondere in den Jahren von
2004 bis 2017 zu erkennen. Seitdem lag die Zahl der Verurteilungen –
mit Ausnahme der Corona-Zeit – auf einem ähnlichen Niveau. Rückgang
bei Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden um mehr als
80 % Überdurchschnittliche Rückgänge gab es in den letzten 20 Jahren
bei den Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis unter
21 Jahren.
Die Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im
Verkehr sank hier von 1.924 im Jahr 2004 auf 370 im Jahr 2024; dies
entspricht einem Rückgang von 80,8 %. Zum Vergleich: Die Zahl aller
Verurteilungen von Personen unter 21 Jahren in NRW ist im selben
Zeitraum um 67,1 % gesunken.

In mehr als 9 von 10 Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt
Nach allgemeinem Strafrecht, das für Erwachsene angewendet werden
muss und für Heranwachsende angewendet werden kann, gab es im Jahr
2024 insgesamt 12.060 Verurteilungen. In 384 Fällen wurde die
Freiheitsstrafe als Strafe festgesetzt, dies entspricht einem Anteil
von 3,2 %. Es wurden 318 dieser Fälle zur Bewährung ausgesetzt.
Bei 11.676 Verurteilungen, d. h. in 96,8 % der Fälle, wurde
eine Geldstrafe ausgesprochen. Die übrigen 267 Personen wurden nach
Jugendstrafrecht verurteilt. Neben der Hauptstrafe kann das Gericht
auch eine sogenannte Nebenstrafe aussprechen. Das kann z. B. ein
Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Im Jahr
2024 wurde die Nebenstrafe Fahrverbot bei 653 Verurteilungen nach
allgemeinem Strafrecht und damit in 5,4 % der Fälle als Nebenstrafe
mitauferlegt.
2024 waren mehr als 80 % der
Verurteilten männlich Der Anteil der Männer, die im Jahr 2024
wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurden, lag mit 83,5 %
deutlich höher als der Anteil der Frauen mit 16,5 %. Ein ähnliches
Geschlechterverhältnis hatte es auch in den vergangenen 20 Jahren
gegeben. Im Jahr 2004 waren 87,5 % der verurteilten Personen
männlich und 12,5 % weiblich gewesen.
Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
Das Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr bei den
Duisburger Karnevalsumzügen sowie bei den großen Altweiberfeiern am
Kometenplatz in Walsum sowie auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs
in der Stadtmitte Jugendschutzkontrollen durch.
Das
Jugendschutzgesetz untersagt besonders den Gewerbetreibenden die
Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren. Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka beschaffen
will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist
auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder
Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift. Gezielte
Kontrollen überwachen auch in diesem Jahr die Einhaltung dieser
Bestimmung.
Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen
die Verpflichtung, das Alter der Kunden durch deren Ausweispapiere
zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis
zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht eine
Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist
neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und
Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für
die Sicherheit der Karnevalsbesucher präsent.
Die
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle
Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden
Gefahren sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen
zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von
der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.
Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolgt in
diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die
Außendienstmitarbeitenden stehen für Fragen und Hinweise aus der
Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über
entstehende Gefahrensituationen informieren. Der SAD ist ab dem 11.
Februar, 21.30 Uhr, aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber
sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich
Rosenmontag, 16. Februar, nicht zu erreichen.
Am Freitag,
13. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der
Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar.
Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg
unter:
www.duisburg.de/karneval
Halteverbote bei Karnevalsumzüge in Duisburg Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet bald auch in
Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt
wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten
auf den Zug- und Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge
eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen
283).
Bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen
Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem
Rosenmontagszug in der Stadtmitte sind Halteverbote zu beachten:
- Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 8. Februar -
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 14. Februar -
Karnevalszug Wehofen am Samstag, 14. Februar -
Kinderkarnevalszug Hamborn am Samstag, 14. Februar -
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 15. Februar - Viertelzug in
Neumühl am Montag, 16. Februar - Rosenmontagszug in der
Stadtmitte am Montag, 16. Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche ab 0 Uhr autofrei zu
halten sind. Städtische Einsatzkräfte kontrollieren die Einhaltung
der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab 0 Uhr. Sie
lassen verbotswidrig parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen.
Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von
den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung
des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen rund
um Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen der Züge gibt es
auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/karneval
Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei
den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den
Duisburger Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten
Menge weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos
weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die
Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die
Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Daher wird
seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot
für die Karnevalszüge in Wehofen und Serm erlassen. Damit konnte die
Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund wird
auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag, 14. Februar, von 8 bis 18 Uhr für
den Marktplatz und angrenzende Straßenabschnitte in
Duisburg-Wehofen. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am Sonntag,
15. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die
umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen
(Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in
bereitgestellten Müllbehältern entsorgen.
Der städtische
Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des
Glasverbots kontrollieren und mit den erforderlichen Zwangsmitteln
durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der
Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten.
Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger
Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot
ausgesprochen. Weitere Informationen rund um den Karneval in
Duisburg sind online unter www.duisburg.de/karneval abrufbar.


Stadt Duisburg legt Kommunale Wärmeplanung offen
Die Stadt Duisburg legt von heute, 2. Februar, bis Sonntag, 8. März,
den Entwurf der zukünftigen Kommunalen Wärmeplanung (KWP) öffentlich
aus. Dieser bildet die strategische Grundlage, um den Übergang zu
erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Wärmewende in
Duisburg wirksam umzusetzen.
Interessierte haben die
Möglichkeit, den Entwurf online über die Plattform Beteiligung.NRW
unter https://beteiligung.nrw.de/k/1014737 abzurufen. Außerdem kann
der gedruckte Entwurf von montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr
im HOIST-Hochhaus (Raum 3.13 auf der dritten Etage) an der
Friedrich-Wilhelm-Straße 96 sowie montags bis freitags von 8 bis 16
Uhr im Eingangsbereich des Rathauses am Burgplatz 19 in der
Stadtmitte eingesehen werden.
Eine vorherige Anmeldung ist
nicht notwendig. Duisburgerinnen und Duisburger sind eingeladen,
sich aktiv an der Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung
zu beteiligen und haben die Möglichkeit, bis zum 8. März
Stellungnahmen und Anregungen online, vor Ort oder per E-Mail an
waermeplanung@stadt-duisburg.de einzureichen.
Nach der
Offenlage werden die Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und
soweit möglich, in der Weiterentwicklung des KWP berücksichtigt. Im
zweiten Quartal 2026 soll der Rat der Stadt Duisburg abschließend
über den KWP entscheiden.
Das Ziel ist der Aufbau einer
klimaneutralen, effizienten und wirtschaftlichen Wärmeversorgung bis
spätestens 2045. Weitere Informationen zur Wärmewende sind online
auf www.du-heizt.de abrufbar.
Bürgerservice der Stadt Duisburg: Ausweise
rechtzeitig vor den Ferien prüfen In diesem Jahr
beginnen am 30. März in Nordrhein-Westfalen die Osterferien. Der
Bürgerservice der Stadt Duisburg empfiehlt Reisenden daher, die für
den Urlaub benötigten Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu
überprüfen und sich gegebenenfalls frühzeitig um eine Neubeantragung
zu kümmern.
Neben den eigenen Dokumenten gilt es, vor allem
auch die der Kinder zu überprüfen. Seit dem 1. Januar 2024 werden
nämlich keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr
ausgestellt. Es besteht nur noch die Möglichkeit, einen
Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen. Die
Gültigkeitsdauer von derzeit noch ausgestellten Kinderreisepässen
bleibt jedoch weiterhin bestehen. Für Reisen innerhalb der
Europäischen Union (EU) reicht ein Personalausweis.
Sollte
das Reiseziel hingegen außerhalb der EU liegen, benötigten Kinder
einen Reisepass. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument
geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des
Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/de/. Weitere
Informationen, welche Dokumente für die Beantragung eines
Reisepasses oder Personalausweises benötigt werden, sind online auf
der städtischen Internetseite unter https://duisburg.de/reisepass
und https://duisburg.de/personalausweis abrufbar.
Die Kosten
für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren
22,80 Euro und für Personen ab 24 Jahren 37 Euro. Der Reisepass
kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und für Personen ab
24 Jahren 70 Euro. Aktuell können ausreichend zeitnahe und
kurzfristige Termine angeboten werden.
Der Besuch ist nur
mit einem vorher gebuchten Online- Termin unter
www.duisburg.de/termine möglich. Die Bundesdruckerei fertigt die
Ausweisdokumente an. Aufgrund der bundesweit hohen Nachfrage ist mit
einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit, in der Regel etwa sechs Wochen,
zu rechnen.
Fotobericht in Duissern über eine Reise
nach Südtirol und Meran Pfarrer Stefan Korn und die
Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg laden wieder zu einem
Themennachmittag in die Duisserner Notkirche, Martinstraße 37, ein.
Dort geht es am 11. Februar um 15 Uhr nach einem geistlichen Impuls,
Kaffee und Kuchen frisch gestärkt auf Bilderreise: Ekkehard Müller
nimmt die Anwesenden mit auf eine Reise nach Südtirol und Meran –
natürlich auch anhand selbst aufgenommener Fotos, die er auf einer
Großleinwand zeigt.
Der Pfarrer i.R. lädt ein, durch Fotos teils eine unbekannte Natur-
und Kulturwelt jenseits der Alpen kennenzulernen. Eine Anmeldung zur
Themenrunde bei Pfarrer Korn ist erforderlich (Tel.: 0203 / 330490),
der Kostenbeitrag kann vor Ort bezahlt werden. Infos zur Gemeinde
gibt es im Netz unter www.ekadu.de.
Schnell handeln, um Leben zu retten:
Schulministerin Feller startet Fortbildung von Lehrkräften in
Laienreanimation Schülerinnen und Schüler der Klassen 7
bis 9 erhalten verpflichtende Ausbildung ab kommendem Schuljahr
Schnell handeln, um Leben zu retten: Darum ging es am Montag, 2.
Februar 2026, in der Otto-Pankok-Schule in Mülheim an der Ruhr. Etwa
150 Lehrerinnen und Lehrer beugten sich in einer Übung über
Reanimationsphantome und trainierten die Herzdruckmassage. Die
Lehrkräfte ließen sich in Laienreanimation fortbilden, um
Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr in der neuen
obligatorischen Ausbildung mit den notwendigen Verhaltensweisen in
derartigen Ernstfällen vertraut machen zu können.
Die
vertragliche Verpflichtung ist entstanden als Kooperation von
Schulministerium, Bezirksregierungen, Vertreterinnen und Vertretern
von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen
Partnern und medizinischen Fachgesellschaften. Sie sieht erstmals
die verbindliche Schulung von Jugendlichen der Klassen sieben bis
neun und damit der Sekundarstufe I vor. Wichtig für die Vorbereitung
darauf sind die Lehrkräftefortbildungen, die jetzt im Ruhrgebiet
starteten.
Mit dabei waren neben Schulministerin Dorothee
Feller auch Katerina Malliou von der Björn-Steiger-Stiftung, Dr.
Sinann Al Najem von der Deutschen Herzstiftung und Professorin Antje
Gottschalk als Chefärztin am Düsseldorfer
Florence-Nightingale-Krankenhaus. Vertreterinnen und Vertreter der
Schulsanitätsdienste des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter und
der Otto-Pankok-Schule sowie Jens Schuhknecht und Ulrich Bender als
Leiter der Schule waren ebenso beteiligt.
„Bei einem
Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde – und die richtigen
Griffe von Ersthelferinnen und Ersthelfern können Leben retten.
Unser Konzept wird dafür sorgen, dass es in den Schulen ganz
selbstverständlich wird, dass Schülerinnen und Schüler wissen, was
in solchen Momenten zu tun ist. Wir geben den Schulen für ihre
Ausbildungsmaßnahmen jede Unterstützung, die notwendig ist. Ich
danke allen Partnern, die sich mit uns auf den Weg gemacht haben, um
die Ausbildung in Laienreanimation zu einem festen Bestandteil der
Ausbildung in den Schulen zu machen. Es ist toll, dass sich – wie
sich bereits heute zeigt – so viele Lehrkräfte schulen lassen. Ich
danke auch den vielen Schülerinnen und Schülern, welche die
Veranstaltung hier in der Otto-Pankok-Schule mitorganisiert haben“,
betonte Ministerin Feller.
Erst kürzlich hatten sich im
Schulministerium fünf weitere Organisationen durch
Kooperationsverträge der Initiative angeschlossen: die Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Nordrhein und die DLRG
Westfalen, der Johanniter Landesverband Nordrhein-Westfalen, der
Malteser Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen.
Weitere Partner sind unter anderem das
Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit, die
ADAC Stiftung, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der
Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten, die
Björn-Steiger-Stiftung, der BKK-Landesverband NORDWEST, die Deutsche
Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, die Deutsche
Herzstiftung, der Deutsche Rat für Wiederbelebung, das Deutsche Rote
Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), das Deutsche
Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), das
Franziskus Hospital Bielefeld, die Stiftung Universitätsmedizin
Münster, das Universitätsklinikum Köln und das Universitätsklinikum
Münster.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen jede Schülerin
und jeder Schüler mindestens einmal in den Klassen sieben, acht oder
neun eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten
erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt,
Reanimationsunterricht durchzuführen. Unterstützung erhalten die
Schulen durch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner einer
Geschäftsstelle, die bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet ist.
Damit das Vorhaben flächendeckend und zuverlässig umgesetzt
werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in
Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des kommenden Schuljahres
über jeweils zehn sogenannte Reanimationsphantome sowie zwei
entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen. Aktuell sind bereits
mehr als 8.000 Phantome an den Schulen vorhanden.
Der
Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch
Schulungsvideos der Björn-Steiger-Stiftung und der Deutschen
Herzstiftung gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein
umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von
anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend laufen nach dem
Start in Mülheim an der Ruhr die Präsenzfortbildungen: Im Jahr 2026
sind zwölf weitere Schulungstermine für Lehrerinnen und Lehrer
geplant, unter anderem in Bielefeld, Paderborn, Münster, Dortmund
und in der Städteregion Aachen.
„Uns ist bewusst, dass
Lehrkräfte bereits jetzt mit vielen Herausforderungen konfrontiert
sind. Ich habe großen Respekt vor den Lehrerinnen und Lehrern, die
dem wichtigen Thema Laienreanimation in ihrer Arbeitszeit so viel
Engagement und Einsatz widmen“, sagte Ministerin Feller. „Wir werden
sie deshalb mit einer breiten Palette von Informationen und
Fortbildungsmöglichkeiten versorgen und das Konzept so einführen,
dass es bald ganz automatisch Teil des schulischen Alltags ist und
Schülerinnen und Schüler sich sicher und gut vorbereitet fühlen,
sollten sie mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand konfrontiert sein.“
Weitere Informationen über die Fortbildungen und den
Runderlass des Schulministerium „Verpflichtung zur Ausbildung von
Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“ finden
Sie
hier.
Gewerkschaftsbund setzt
Rentenkommission ein - Experte der Uni Duisburg-Essen leitet
Themenlabor Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die
Einrichtung einer eigenen Rentenkommission beschlossen – vier
thematische Labore werden mit entsprechenden Expert:innen besetzt.
Prof. Dr. Martin Brussig aus dem Institut Arbeit und Qualifikation
der Universität Duisburg-Essen wird das Labor „Sozial abgesicherte
Übergänge“ leiten.

© studio v-zwoelf - stock.adobe.com, kl. Bild: privat
Im
Mittelpunkt stehe eine starke gesetzliche Rentenversicherung, die
für alle eine solide Basis der Alterssicherung bieten solle,
meldet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ergänzend sollen
kollektive Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie Elemente
des sozialen Ausgleichs weiterentwickelt werden: Insbesondere
Aspekte wie geschlechtsspezifische Nachteile im Erwerbsleben,
Sorgearbeit sowie gesundheitlich bedingte Einschränkungen bis hin
zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wird die Kommission
näher beleuchten.
Zur inhaltlichen Vertiefung wird die
Kommission vier thematische Labore einsetzen: Prof. Dr. Martin
Brussig aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der
Universität Duisburg-Essen (UDE) wird den Bereich leiten, der sich
mit sozial abgesicherten Übergängen von der Arbeit in die Rente
beschäftigt. Der Arbeitswissenschaftler beobachtet in seinem
Forschungsprojekt „Altersübergangs-Monitor“
bereits seit über 20 Jahren den Übergang zwischen der Erwerbs- und
der Ruhestandsphase.
Soeben ist sein neuer
Altersübergangs-Report zum Thema „Erwerbstätigkeit
im Rentenbezug“ erschienen. „Die Verlängerung der Erwerbsphasen
wirft das Problem abgesicherter Übergänge mit neuer Schärfe auf,
denn nicht alle werden die steigenden Altersgrenzen aus einer
Beschäftigung heraus erreichen. Hier braucht es neue Ideen, um
Übergänge in die Rente abzusichern, daher freue ich mich auf die
Arbeit mit den anderen Expert:innen dieser Arbeitsgruppe“, so
Brussig.
Die konstituierende Sitzung der
DGB-Rentenkommission ist für Ende Februar / Anfang März 2026
geplant. Eine Zwischenbewertung der Arbeiten erfolgt im späten
Frühjahr, die Abschlussklausur im Sommer 2026. Anschließend ist eine
zeitnahe Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant. Zur Meldung
des DGB:
https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/dgb-setzt-rentenkommission-ein-fuer-eine-starke-verlaessliche-und-gerechte-alterssicherung/
DRK Niederrhein und Karneval: Prävention und Schutz vor
K.o.-Tropfen Feiern, ohne Angst haben zu müssen: Das
DRK Niederrhein startet an Karneval eine Präventionsaktion gegen
K.O.-Tropfen. Mit dem wiederverwendbaren „DRK TrinkSchutz“,
Aufklärung vor Ort und klaren Appellen zur Aufmerksamkeit will das
DRK Risiken reduzieren, bevor es zum Notfall kommt.
Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog erklärt, warum Prävention Leben
schützen kann.
Während der bevorstehenden Karnevalstage
verstärkt das DRK Niederrhein seine Maßnahmen zum Schutz von
Feiernden vor K.o.-Tropfen und ähnlichen bewusstseinsverändernden
Substanzen. Im Fokus stehen dabei Prävention im Sinne von Vorbeugung
und Schutz, erhöhte Aufmerksamkeit sowie der Schutz insbesondere von
Frauen und jungen Mädchen, die statistisch häufiger von solchen
Taten betroffen sind.
Karneval ist für viele Menschen am
Niederrhein ein Höhepunkt des Jahres. Gleichzeitig führen große
Menschenmengen, ausgelassene Stimmung und Alkoholkonsum dazu, dass
Risiken zunehmen. K.o.-Tropfen sind meist farb-, geruchs- und
geschmacklos und werden unbemerkt in Getränke gegeben. Die Folgen
können Schwindel, Orientierungslosigkeit, Kontrollverlust oder
Erinnerungslücken bis hin zur Bewusstlosigkeit sein.
Der
Kreisverbandsarzt des DRK Niederrhein, Dr. Robert Moog, weist auf
die Bedeutung frühzeitiger Vorsorge hin: „K.o.-Tropfen wirken oft
schnell und werden häufig erst spät erkannt. Umso wichtiger ist es,
aufmerksam zu sein, das eigene Getränk – egal ob im Glas oder in der
Flasche – im Auge zu behalten und einfache Schutzmaßnahmen zu
nutzen. Prävention kann helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden
oder frühzeitig Hilfe zu bekommen.“
Als ergänzende
Maßnahme stellt das DRK Niederrhein während der Karnevalstage den
„DRK TrinkSchutz“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen
Getränkeschutz für Becher und Gläser mit einer Sicherheits-Öffnung
für den Trinkhalm, der das unbemerkte Einbringen von Substanzen
erschwert.

„Präventionsaktion des DRK Niederrhein gegen K.O.-Tropfen: v. l. n.
r. Nina Stiller-Peters (Unternehmenskommunikation DRK-Kreisverband
Niederrhein), Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog und DRK-Helferin
Anwar Romdhani.“
Der TrinkSchutz ist wiederverwendbar und
damit nicht nur nachhaltig, sondern bietet auch über einzelne
Veranstaltungen hinaus einen dauerhaften Mehrwert. Er kann bei
verschiedenen Anlässen erneut eingesetzt werden und unterstützt so
langfristig die Präventionsarbeit. Der TrinkSchutz versteht sich
ausdrücklich als zusätzlicher Schutz und nicht als Ersatz für
Aufmerksamkeit oder gegenseitige Rücksichtnahme.
Die
Ausgabe des DRK TrinkSchutz erfolgt über die Ortsverbände im DRK
Kreisverband Niederrhein im Rahmen der Sanitätsdienste während der
Karnevalsveranstaltungen. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
sind vor Ort als Ansprechpartner im Sanitätsdienst präsent, stellen
den Getränkeschutz kostenlos zur Verfügung und sind im Notfall
jederzeit ansprechbar.
Darüber hinaus bietet das DRK
Niederrhein den DRK TrinkSchutz bereits im Vorfeld der Karnevalstage
ehrenamtlichen und gemeinnützigen Veranstaltern, Vereinen und
Karnevalsgesellschaften zur kostenlosen Ausgabe an. Hintergrund ist
der klare Anspruch des DRK, seine Ressourcen gezielt dort
einzusetzen, wo ehrenamtliches Engagement und Gemeinwohl im
Mittelpunkt stehen. Die Präventionsarbeit soll Vereine unterstützen,
die Verantwortung für ihre Gäste übernehmen und aktiv mit an
Sicherheit denken.
Mit der Aktion unterstreicht das DRK
Niederrhein seine strategische Ausrichtung, den Schutz der
Bevölkerung stärker in den Mittelpunkt zu rücken und
Präventionsarbeit weiter auszubauen. Neben der medizinischen
Versorgung bei Veranstaltungen soll die Information und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit künftig eine noch größere Rolle
spielen.
„Für uns beginnt Sicherheit nicht erst im
Notfall“, so Dr. Robert Moog. „Wir möchten Menschen befähigen,
Risiken besser einzuschätzen und einfache Schutzangebote zu nutzen.
Prävention ist ein wichtiger Bestandteil moderner Gefahrenabwehr –
und ein zentraler Beitrag zu einem sicheren Karneval.“ Das DRK
Niederrhein plant, seine Informations- und Präventionsangebote auch
über die Karnevalstage hinaus weiterzuentwickeln und langfristig zu
stärken.

Sterblichkeit aufgrund von Krebs geht in nahezu allen Altersgruppen
zurück • Krebs bleibt aber zweithäufigste Todesursache
• Zahl der Krankenhausbehandlungen 2024 gegenüber 2004 um knapp
6 % gesunken • Hochbetagte werden häufiger stationär wegen Krebs
behandelt als 20 Jahre zuvor, jüngere Menschen seltener
Krebs führt gerade bei Menschen im jüngeren und mittleren Alter
seltener zum Tod als noch vor 20 Jahren, auch wenn insgesamt die
Zahl der an Krebs Gestorbenen steigt. 230 400 Menschen in
Deutschland sind im Jahr 2024 an Krebs gestorben, das waren 10,1 %
mehr als im Jahr 2004 (209 300), wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar 2026
mitteilt.
Der Anstieg ist vor allem auf die Alterung der
Gesellschaft zurückzuführen. Das zeigt die altersstandardisierte
Zahl der Krebstodesfälle: Im Jahr 2024 kamen auf 100 000
Einwohnerinnen und Einwohner 273,5 Krebstote. 20 Jahre zuvor waren
es noch 322,4 Menschen.

Krebs bleibt bei sinkendem Anteil zweithäufigste Todesursache
Krebs ist daher – anteilig betrachtet – auch seltener die
Todesursache als früher: Der Anteil der an Krebs Verstorbenen an den
Todesfällen insgesamt sank von 25,6 % im Jahr 2004 auf 22,9 % im
Jahr 2024. Krebs blieb dennoch auch im Jahr 2024 die zweithäufigste
Todesursache, nur an Krankheiten des Kreislaufsystems starben mehr
Menschen (339 200 oder 33,7 % aller Todesfälle).
Die
häufigste Todesursache war Krebs sowohl bei Kindern im Alter von 5
bis 14 Jahren mit einem Anteil von 23,9 % an den Todesfällen, als
auch bei Menschen im Alter von 35 bis 74 Jahren. Mehr als jeder
dritte Todesfall (35,8 %) in dieser Altersgruppe war die Folge von
Krebserkrankungen.
Lungenkrebs ist die Ursache für ein
Fünftel aller krebsbedingten Todesfälle Die häufigste
krebsbedingte Todesursache war wie in den Vorjahren Lungen- und
Bronchialkrebs mit 45 100 Todesfällen. Diese Krebserkrankung allein
war somit für ein Fünftel (19,6 %) der krebsbedingten Todesfälle im
Jahr 2024 ursächlich.
Zu den häufigsten krebsbedingten
Todesursachen zählten zudem Darmkrebs (23 600 Todesfälle),
Bauchspeicheldrüsenkrebs (19 500), Brustkrebs (18 700) und
Prostatakrebs (15 500).
Zahl der Krankenhausbehandlungen
langfristig gesunken Rund 1,45 Millionen Patientinnen und
Patienten wurden im Jahr 2024 wegen einer Krebserkrankung im
Krankenhaus behandelt. Damit stieg die Zahl der stationären
Krebsbehandlungen gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,2 %. Im
langfristigen Vergleich wurden aber weniger Menschen wegen Krebs im
Krankenhaus versorgt: Gegenüber 2004 mit 1,54 Millionen Fällen nahm
deren Zahl um 5,6 % ab.
Krebs war damit 2024 der Grund für
jeden zwölften Krankenhausaufenthalt (8,1 %). Am häufigsten wurden
die Menschen wegen Krankheiten des Kreislaufsystems stationär
behandelt (14,8 % der insgesamt 17,9 Millionen Behandlungsfälle).
Drei Viertel aller Krebspatientinnen und -patienten waren 60 und
älter Besonders häufig werden Menschen im Alter von 60 bis 79 Jahren
wegen Krebs im Krankenhaus behandelt.
Mehr als die Hälfte
(55,5 %) aller Krebspatientinnen und -patienten war 2024 in dieser
Altersgruppe. Ein Fünftel (20,3 %) der Krebspatientinnen und
-patienten war 80 Jahre und älter. Weitere 19,0 % waren 40 bis
59 Jahre alt. Jüngere Menschen werden deutlich seltener aufgrund
einer Krebserkrankung stationär behandelt: Nur 5,2 % der
Krebspatientinnen und -patienten waren unter 40 Jahre alt.
Hochbetagte werden häufiger wegen Krebs behandelt als früher,
jüngere Menschen seltener Um die Entwicklung der Krebsbehandlungen
unabhängig von demografischen Effekten zu betrachten, bietet sich
die Zahl der Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den
jeweiligen Altersgruppen an. Danach wurden Hochbetagte im Jahr 2024
häufiger stationär wegen Krebs behandelt als 20 Jahre zuvor.
So stieg in der Altersgruppe 80 bis 84 Jahre die Zahl der Fälle
je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner von 5 098,7 auf 5 505,1. Bei
den 85- bis 89-Jährigen gab es einen Anstieg von 4 079,3 Fällen auf
4 680,9 Fälle. Menschen unter 80 Jahren wurden dagegen seltener
wegen Krebs in der Klinik behandelt als 20 Jahre zuvor. In allen
Altersgruppen von 0 bis 79 Jahren ging die Zahl der Behandlungsfälle
je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner zurück.

Jüngere häufiger wegen Darmkrebs behandelt Je nach Krebsart
und Altersgruppe kann die Entwicklung jedoch vom allgemeinen Trend
abweichen. So wurden jüngere Menschen im Jahr 2024 etwas häufiger
wegen Darmkrebs im Krankenhaus behandelt als 20 Jahre zuvor. In den
Altersgruppen der 15- bis 44-Jährigen stieg die Zahl der
Darmkrebsbehandlungen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner,
während sie in den älteren Altersgruppen zurückging.
Am
deutlichsten fiel der Anstieg bei den 20- bis 24-Jährigen aus, wo
die Zahl der Behandlungsfälle je 100 000 Einwohnerinnen und
Einwohner von 2,6 im Jahr 2004 auf 3,6 im Jahr 2024 zunahm. Unter
den 35- bis 39-Jährigen fiel der Anstieg ebenfalls vergleichsweise
hoch aus: Von 21,8 Fällen im Jahr 2004 auf 27,5 Fälle im Jahr 2024.
Lungenkrebs häufigste Ursache für Krebsbehandlungen Von
allen Krebspatientinnen und -patienten im Jahr 2024 wurden
diejenigen mit der Diagnose Lungen- und Bronchialkrebs (12,4 %),
Darmkrebs (9,5 %) und Brustkrebs (8,6 %) am häufigsten behandelt. Es
folgten Hautkrebs (8,3 %), Harnblasenkrebs (7,0 %) und Prostatakrebs
(6,7 %).
Verkehrsgerichtstag beendet: DVR fordert von Bund
und Ländern jetzt Taten statt Worte Der 64. Deutsche
Verkehrsgerichtstag (VGT) ist heute in Goslar zu Ende gegangen.
Unter dem Leitgedanken der Vision Zero – dem Ziel eines
Straßenverkehrs ohne Getötete und ohne Schwerverletzte – hatte der
Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) vorab klare Forderungen
formuliert und diese aktiv während des VGT vertreten. VGT greift
Forderungen des DVR auf Verschiedene Forderungen des DVR fanden
Eingang in die Empfehlungen des VGT.
Jetzt sieht der DVR
Bundesverkehrsminister Schnieder und die Landesregierungen am Zug.
Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des DVR, sagt: „Der
Verkehrsgerichtstag hat geliefert. Jetzt muss die Politik umsetzen.
Worte retten keine Leben – nur entschlossene Maßnahmen tun das.“
1. Ergebnisse des VGT-Arbeitskreises ›Überhöhte Anforderungen
bei der Führerscheinprüfung?‹ Qualität vor Kosteneinsparungen
Der DVR begrüßt, dass der VGT im Arbeitskreis ›Überhöhte
Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?‹ im Sinne der Vision Zero
klarstellte: Beim Fahrerlaubniserwerb hat die Ausbildungsqualität
Vorrang vor Kosteneinsparungen.
Referenzlehrplan umsetzen
Besonders positiv bewertet der DVR, dass seine Forderung nach einem
bundesweiten Referenzlehrplan zu Mindestausbildungsinhalten mit
Lernstandsbeurteilungen vom Verkehrsgerichtstag aufgegriffen wurde.
Damit kann eine hohe Qualität der Fahrausbildung garantiert und die
Verkehrssicherheit gestärkt werden.
Digitales Lernen
ermöglichen Der DVR unterstützt den VGT-Beschluss, interaktiven
Präsenzunterricht mit digitalen Lernmethoden zu verbinden. Gute
Ausbildungskonzepte eröffnen zukunftsweisende Chancen, die Qualität
der Ausbildung zu steigern, Barrieren abzubauen und
Chancengleichheit zu fördern.
Fahrsimulatoren einsetzen
Der DVR begrüßt außerdem den Beschluss, dass Fahrsimulatoren im
Rahmen der praktischen Fahrausbildung auf Basis klarer
Ausbildungskonzepte und Gütekriterien eingesetzt werden sollen.
Begleitetes Fahren erweitern Um das Begleitete Fahren ab 17 zu
erweitern, fordert der VGT, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und zu
erproben. Der DVR hat dazu konkrete Vorschläge unterbreitet und
bietet seine Mitarbeit bei der Erarbeitung zielführender
Vorgehensweisen an. L
eitlinien umsetzen Stefan Grieger
sagt: „Wir haben die Leitlinien in Bezug auf Qualität,
Referenzlehrplan und Simulatoren gesetzt, der VGT ist gefolgt – und
nun wird sich zeigen, ob die Politik sie als Verpflichtung oder als
Empfehlung versteht.“
2. Ergebnisse des VGT-Arbeitskreises
›Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs‹ Betrunkenes Radfahren
als Ordnungswidrigkeit verfolgen Im Arbeitskreis ›Alkoholisiert auf
Fahrrädern und Pedelecs‹ wurde – wie vom DVR vorgeschlagen –
beschlossen, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit für Fahrrad-
und Pedelec-Fahrende ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille
einzuführen.
Prävention ausbauen Die Träger der
Verkehrssicherheitsarbeit wurden aufgefordert, Präventionsarbeit zu
den Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr und den Rechtsfolgen von
Verstößen zu intensivieren. Dafür müssen Bund und Länder mehr Mittel
für Forschung und Prävention bereitstellen.
In Sicherheit
investieren Stefan Grieger sagt: „Der VGT ist unserem Vorschlag
gefolgt – ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Jetzt muss die
Politik die Empfehlung ernst nehmen, um Leben zu retten. Genauso
entscheidend sind Investitionen: Wir können Gesetze erlassen, so
viel wir wollen – ohne Geld für Prävention bleiben sie Papier, und
unsere Straßen weiterhin gefährlich.“
3. Ergebnisse des
VGT-Arbeitskreises ›Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere
Unfalldaten‹ Aussagekräftigere Unfalldaten erheben Der
Verkehrsgerichtstag hat sich mit der zentralen Grundlage der
Verkehrssicherheitsarbeit beschäftigt: der aussagekräftigen
Erhebung, Analyse und Erforschung von Unfalldaten. Der Arbeitskreis
schloss sich den Forderungen des DVR an, die Unfallstatistik des
Statischen Bundesamts (Destatis) ausführlicher darzustellen und die
potenziell lebensbedrohlich verletzten Verkehrsteilnehmenden als
eigene Unterkategorie der Schwerverletzten nach internationalem
Standard zu erfassen. Stefan Grieger sagt: „Unsere Vorschläge zu
Unfalldaten wurden übernommen – ein großer Erfolg. Die Empfehlungen
liegen auf dem Tisch und warten darauf, dass die Politik sie
ernstnimmt und umsetzt.“
4. Ergebnisse des
VGT-Arbeitskreises ›Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy &
Co.‹ Rechtsgrundlage für Handy-Blitzer schaffen Der Arbeitskreis
›Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.‹ hat sich klar
für mehr Kontrollen gegen Ablenkung am Steuer ausgesprochen – eine
zentrale Forderung des DVR. Beschlossen wurde, dass unterschiedliche
Ländergesetze vermieden werden sollten. Für Handy-Blitzer sollte
nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz eine bundeseinheitliche
Rechtsgrundlage geschaffen werden. Stefan Grieger sagt: „Der
Arbeitskreis hat das Problem erkannt – jetzt muss die Politik
handeln und einen Flickenteppich an Ländergesetzen verhindern.“
Forschung intensivieren Der VGT empfiehlt zudem
weitergehende Forschung, um das Ausmaß von Ablenkung im privaten und
gewerblichen Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr sichtbar zu machen.
Stefan Grieger sagt: „Ob privates Nachrichten-Schreiben am Steuer
oder das Öffnen der Lieferdienst-App auf dem Fahrrad – Ablenkung ist
tödlich. Aufklärungskampagnen brauchen mehr Reichweite, Vorschriften
mehr Klarheit, Kontrollen mehr Nachdruck – und mehr Punkte in
Flensburg.
Die Forderungen des VGT sind daher goldrichtig.“
Intuitive Bedienkonzepte umsetzen Der DVR unterstützt den
VGT-Appell an Fahrzeughersteller, die Fahrzeugbedienung intuitiv zu
gestalten. Stefan Grieger sagt: „Das Auto darf nicht selbst zur
Gefahr werden. Innovation darf nicht ausgebremst, muss aber gelenkt
werden, damit der Blick nicht von der Straße abgewendet wird. Dass
der Arbeitskreis sich leider nicht zu einer besseren Sprach- und
Haptiksteuerung bekannt hat, zeigt, wie dringend jetzt politische
Verantwortung von Bund und Ländern sowie technische Verantwortung
von Fahrzeugherstellern ist.“
Neue Termine zur
Vortragsreihe „Naturschutz im Dialog – Umweltamt informiert“ in der
Volkshochschule Für die Vortragsreihe „Naturschutz im
Dialog – das Umweltamt informiert“ an der Volkhochschule gibt es
neue Termine. Die Reihe, die im September 2025 gestartet ist, bietet
einen Einblick in die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
der Stadt Duisburg. Die neuen Vorträge laufen ab dem 4. Februar
mittwochs von 20 bis 21.30 Uhr in der Hauptstelle der VHS, im
Stadtfenster, Steinsche Gasse 26, in der Innenstadt.
Den
Auftakt bildet der Vortrag „Kleine Baumkunde – typische
Schadbilder“. Die Referentin gibt einen Überblick über typische
Bäume aus dem Wald, dem eigenen Garten und dem Stadtbild.
Thematisiert werden dabei Unterschiede und Besonderheiten wie
Herbstfärbung, Früchte und Krankheitsbilder.
Ein zentraler
Schwerpunkt der Reihe liegt auf dem Erhalt von Arten und
Lebensräumen im urbanen Raum: Behandelt werden unter anderem der
Freilandartenschutz, der Umgang mit Wild- und Fundtieren, der Schutz
gebäudebewohnender Arten sowie der Biotopverbund und der Ausgleich
von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Einen weiteren
Schwerpunkt bilden Bäume und das städtische Grün – von der
Bestimmung heimischer und nicht-heimischer Baumarten über typische
Schadbilder und Stressfaktoren bis hin zur Entwicklung des
Duisburger Baumbestandes und zur fachgerechten Pflege von
Obstbäumen.
Ergänzend zeigt die Vortragsreihe praxisnah auf,
wie Bürgerinnen und Bürger durch naturnahe Gärten, Nisthilfen oder
umsichtiges Handeln im Alltag aktiv zur biologischen Vielfalt, zur
Klimaanpassung und zu einer lebenswerten Stadt beitragen können.
Eine Anmeldung zu den kostenfreien Vorträgen ist über die
Internetseite der Volkshochschule möglich:
www.vhs-duisburg.de
Osterferien 2026: Kostenfreie Betreuung für
Grundschulkinder Das Amt für Schulische Bildung der
Stadt Duisburg bietet in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern in
den Osterferien 2026 wieder ein Betreuungsangebot für
Grundschulkinder an. Die Betreuung findet vom 30. März bis zum 10.
April (außer an den Feiertagen) jeweils von 8 bis 16 Uhr an 18
verschiedenen Standorten in Duisburg statt.
Unter der
Aufsicht von pädagogischen und weiteren Fachkräften werden neben dem
täglichen Mittagessen unter anderem Spiele, Sport, kreative und
künstlerische Aktionen sowie Ausflüge in die nähere Umgebung
angeboten. Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden und
ist kostenfrei. Lediglich für das Mittagessen fallen Kosten in Höhe
von vier Euro pro Tag an.
Das Online-Anmeldeportal wird
unter www.duisburg.de/ferienbetreuung am Montag, 2. Februar, um 12
Uhr freigeschaltet und steht bis Freitag, 13. Februar, 16 Uhr zur
Verfügung. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs
der Anmeldungen. Nach verbindlicher Terminbuchung erhalten
Erziehungsberechtigte direkt über das Anmeldeportal eine Nachricht,
ob ihre Buchung erfolgreich war oder ob sie einen Platz auf der
Warteliste erhalten haben.
Anschließend erfolgt noch eine Bestätigung per Mail. Weitere
Informationen und eine Auflistung aller Standorte sind ab sofort
auch online unter www.duisburg.de/ferienbetreuung abrufbar.
Verkehrsgerichtstag 2026 stärkt Qualität in der Fahrausbildung
Der Verkehrsgerichtstag 2026 setzt wichtige Impulse für eine moderne
und qualitativ hochwertige Fahrausbildung. Der TÜV-Verband begrüßt
die Stärkung von Lernfortschritt und verbindlichen
Qualitätsstandards, sieht bei der Transparenz der Ausbildungs- und
Kostenstrukturen sowie bei der Einbindung moderner Ausbildungsformen
jedoch weiterhin Nachholbedarf.
Der 64. Deutsche
Verkehrsgerichtstag ging am Freitag zu Ende. Die verabschiedeten
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Fahrausbildung setzen aus
Sicht des TÜV-Verbands wichtige Leitlinien für Qualität und
Lernfortschritt, bleiben bei der Transparenz und der konsequenten
Einbindung moderner Ausbildungsformen aber hinter ihren
Möglichkeiten zurück.
Fani Zaneta, Referentin für
Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband,
ordnet die Ergebnisse ein: Lernstandskontrollen als Schlüssel für
bessere Ausbildung „Dass der Verkehrsgerichtstag verbindliche
Lernstandskontrollen in den Mittelpunkt stellt, ist der richtige
Schritt.

Die häufig zitierte Durchfallquote verzerrt das Bild, weil sie
Mehrfachprüfungen einbezieht.
Bei Erstprüfungen bestehen
rund zwei Drittel der Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf Anhieb.
Entscheidend ist deshalb nicht, Anforderungen zu senken, sondern
Lernprozesse gezielt und qualitativ zu verbessern.“ Qualität
sichern, statt Standards abzusenken „Die Empfehlungen setzen ein
klares Zeichen: Die Qualität der Fahrausbildung darf nicht möglichen
Einsparungen geopfert werden.
Ein bundesweites
Referenzcurriculum mit verbindlichen Mindestinhalten, darauf
abgestimmte Prüfungen und eine enge Verzahnung von Ausbildung und
Prüfung sind der richtige Weg, um ein hohes Sicherheitsniveau
dauerhaft zu sichern. Kürzungen bei Prüfungsinhalten und -dauer oder
eine Ausbildung durch Laien wären dagegen klare Rückschritte für die
Verkehrssicherheit.“
Bundesweite Verwendung innovativer Technik Beim
64. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurden vom 29. bis 30. Januar 2026
erneut Empfehlungen zu zentralen Fragen der Verkehrssicherheit
erarbeitet. Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Ergebnisse
aus zwei Arbeitskreisen und sieht sich in wesentlichen Punkten
seiner im Vorfeld formulierten Positionen bestätigt.
Im
Fokus standen das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer und die
Reform der Fahrausbildung. Arbeitskreis III: Ablenkung am Steuer
gezielt reduzieren Der ACV sieht sich durch die Empfehlungen des
Arbeitskreises III in seinen zentralen Forderungen bestätigt.
Besonders begrüßt der Club die Empfehlung, „überall eine adäquate
Kontrolldichte herzustellen, insbesondere mittels innovativer und
automatisierter Überwachungssysteme (z. B. „Handy-Blitzer“)“ sowie
eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen.“
Damit
folgt der Verkehrsgerichtstag klar dem ACV, Monocams bundesweit
einzusetzen und rechtssicher zu verankern. Zudem übernimmt der
Arbeitskreis die ACV Position nach ablenkungsarmer
Fahrzeugbedienung. Der Arbeitskreis „fordert die Hersteller auf,
Fahrzeugbedienung intuitiv und ablenkungsarm zu gestalten und zu
verbessern. Komfort- und Infotainmentsysteme sind generell bezüglich
des Sicherheitsrelevanz zu messen und im Fahrbetrieb zu begrenzen.“
Technik muss Sicherheit unterstützen und darf nicht selbst
zur Ablenkungsfalle werden. Arbeitskreis VI: Qualität der
Fahrausbildung sichern Der ACV begrüßt die Empfehlungen des
Arbeitskreises VI und sieht sich in seiner Position bestätigt, dass
Einsparungen beim Führerscheinerwerb nicht zulasten der
Verkehrssicherheit und Qualität gehen dürfen.
Der
Arbeitskreis stellt klar: „Die Ausbildungsqualität besitzt gegenüber
einer Kostenreduktion Vorrang.“ Weiter spricht sich der ACV für eine
qualitativ hochwertige Fahrausbildung mit klaren Grenzen für
zeitlich unabhängige digitale Lernangebote aus. Diese Position
greift der Arbeitskreis auf und fordert „eine professionelle
Fahrausbildung, die interaktiven Präsenzunterricht mit digitalen
Lernformen verzahnt“ sowie ein „bundesweites Referenzcurriculum mit
Mindestausbildungsinhalten, verbindlichen Lernstandsbeurteilungen
und fachgerechten Standards“.
Zudem empfiehlt der
Arbeitskreis, für „den ergänzenden Simulatoreinsatz und das
ergänzende synchrone E-Learning Ausbildungskonzepte und
Gütekriterien zu entwickeln und zu erproben“. Aus Sicht des ACV
bestätigt dies den Ansatz, digitale Elemente gezielt und
qualitätsgesichert einzusetzen, ohne Abstriche bei der Sicherheit in
Kauf zu nehmen.
Neue Tourismusstrategie setzt starke Impulse für die
Systemgastronomie
BdS begrüßt Fokus auf Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit und
moderne Arbeitsbedingungen
Mit der Neuauflage der Nationalen Tourismusstrategie setzt die
Bundesregierung ein wichtiges Signal für die Zukunft der
Tourismuswirtschaft in Deutschland. Der Bundesverband der
Systemgastronomie e. V. (BdS) begrüßt, dass die Strategie die
Wettbewerbsfähigkeit der Branche in den Mittelpunkt stellt und
zentrale Handlungsfelder adressiert, die für die Systemgastronomie
von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählen insbesondere
Bürokratieabbau, zeitgemäße Arbeitszeitregelungen, Digitalisierung
sowie die Sicherung von Fach- und Arbeitskräften.
„Die
Maßnahmen der neuen Tourismusstrategie haben das Potenzial bessere
Rahmenbedingungen für die Unternehmen der Systemgastronomie zu
schaffen, Bürokratie abzubauen und den Betrieben wieder mehr
unternehmerische Freiräume zu eröffnen“, betont
BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert.
Systemgastronomie
als starker Wirtschaftsfaktor Die Tourismusstrategie
unterstreicht die zentrale Rolle der Tourismusbranche für die
gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland. Die Systemgastronomie
ist dabei ein fester Bestandteil der touristischen Wertschöpfung in
Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des BdS planen in den
kommenden Jahren Investitionen von mehr als 3 Milliarden Euro in den
Standort Deutschland und über 600 neue systemgastronomische
Restaurants, durch die wiederum mehr als 26.000 neue Arbeitsplätze
entstehen.
Schon heute bieten allein die Mitgliedsunternehmen
des BdS rund 120.000 Mitarbeitenden sowie über 2.000 Auszubildenden
einen Arbeitsplatz. Als Branche der Chancen eröffnet die
Systemgastronomie Menschen unabhängig von individuellen
Voraussetzungen vielfältige Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten.
Getragen wird die Branche von
engagierten Franchisenehmerinnen und Franchisenehmern, die häufig
tief in ihren Regionen verwurzelt sind. Sie übernehmen
unternehmerische Verantwortung, schaffen Arbeitsplätze und stärken
durch lokale Wertschöpfung, verlässliche Qualitätskonzepte und eine
hohe Innovationskraft die Attraktivität von Städten und Kommunen.
Bürokratieabbau und flexible Arbeitszeiten als Schlüssel Aus
Sicht des BdS ist es besonders positiv, dass die Tourismusstrategie
den Abbau unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten sowie
praxisnahe Verfahren in den Fokus nimmt. Die überwiegend
mittelständisch geprägten Betriebe der Systemgastronomie sind in
vielen Bereichen mit hohen bürokratischen Anforderungen
konfrontiert. Effiziente und möglichst digitale Prozesse sind daher
eine zentrale Voraussetzung, um wirtschaftlich arbeiten, investieren
und Arbeitsplätze sichern zu können.
Zugleich greift die
Strategie mit der angekündigten Flexibilisierung der
Arbeitszeitregelungen ein zentrales Anliegen der Branche auf.
Moderne Arbeitszeitmodelle werden sowohl den betrieblichen
Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Beschäftigten besser
gerecht und stärken die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
„Die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche
Höchstarbeitszeit ermöglicht Beschäftigten und Betrieben eine
individuelle und flexible Einteilung der Arbeitszeit. Das schafft
mehr Selbstbestimmung für die Beschäftigten und stärkt moderne
Arbeitsplätze“, so Suchert.
Fachkräfte sichern: Ausbildung
stärken und Zuwanderung erleichtern Die neue Nationale
Tourismusstrategie enthält zudem wichtige Ansatzpunkte zur Sicherung
des Fachkräftebedarfs in der beschäftigungsintensiven
Systemgastronomie. Der BdS begrüßt die Stärkung der dualen
Ausbildung sowie den Ausbau modularer Weiterbildungsangebote, die
Betrieben zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten eröffnen.
Ebenso relevant sind die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung und
Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung wie die
„Work-and-Stay-Agentur“. Digitalisierte, zentralisierte Verfahren
und zügigere Anerkennungsprozesse tragen dazu bei, qualifizierte
Fachkräfte schneller in Beschäftigung zu bringen. Die bestehenden
bürokratischen Hürden - wie häufig von Kommune zu Kommune
unterschiedliche Anforderungen - sowie die Vielzahl beteiligter
Stellen bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und
Arbeitsgenehmigungen müssen weiter abgebaut werden.
Umsetzung
entscheidet über Wirkung Entscheidend wird sein, dass die
angekündigten Maßnahmen zügig, praxisnah und verlässlich umgesetzt
werden. „Jetzt kommt es darauf an, dass den richtigen Zielen auch
konkrete Schritte folgen. Die Systemgastronomie ist bereit, ihren
Beitrag zu leisten – als innovativer, beschäftigungsstarker und
verlässlicher Partner im Tourismus“, betont Suchert.
Rente, Aktivrente, Hinzuverdienst, Steuern ja oder nein?
Der Bund der Steuerzahler NRW informiert Rentner in einem
kostenlosen Vortrag in Duisburg am 6. Februar 2026 um 15 Uhr in
IntercityHotel Duisburg. Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern spricht
über Hinzuverdienst bei der Rente und die steuerlichen Aspekte.
Nicht verpassen: Vortrag über Rente und Hinzuverdienst Bund der
Steuerzahler NRW erklärt steuerliche Fragen Wer sich frühzeitig und
verständlich über aktuelle Renten- und Steuerfragen informieren
möchte, ist eingeladen zu dem kostenlosen Vortrag Rente,
Hinzuverdienst und Steuern des Bundes der Steuerzahler NRW: Freitag,
6. Februar 2026 15 Uhr im IntercityHotel Duisburg Mercatorstraße 57,
47051 Duisburg.

(Foto: Oliver T. Müller / BdSt NRW)
Hans-Ulrich Liebern,
Geschäftsführer und renommierter Steuerexperte des BdSt NRW
informiert über Hinzuverdienstmöglichkeiten bei
Erwerbsminderungsrenten, die neue Aktivrente und klärt die Frage,
welche Einkünfte auf die Altersrente angerechnet werden. Zusätzlich
bietet er einen kompakten Überblick zur Steuererklärung 2025 für
Senioren. Anmeldung unter
steuern@steuerzahler-nrw.de oder telefonisch 0211 99175-62.
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige
Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der
Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die
Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken,
Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und
Bürokratie zu reduzieren.
Finanziert durch Mitgliedsbeiträge
und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine
verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und
Unternehmen. Mehr Informationen:
steuerzahler.de/nrw
Prinzenempfang im Bezirksamt Duisburg-Süd
Zum närrischen Prinzenempfang lädt Bezirksbürgermeisterin Beate
Lieske interessierte Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 3. Februar,
von 11.11 bis 13.33 Uhr ins Bezirksamt Süd an der Sittardsberger
Allee 14 in Buchholz. In einer feierlichen Zeremonie wird der
amtierende Duisburger Stadtprinz Toni I. vorgestellt, der in dieser
Session die Geschicke des Karnevals lenkt.
Zusätzlich gibt
es musikalische Darbietungen, Tanz sowie karnevalistische
Überraschungen. „Der Prinzenempfang ist ein Höhepunkt in der
Karnevalssession und ein wunderbarer Anlass, um die Traditionen und
die Freude des Karnevals zu zelebrieren. Wir freuen uns sehr, dies
in diesem Jahr auch in der Bezirksverwaltung Süd erleben zu dürfen“,
sagt die Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske.
„Wir können es
nicht erwarten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Karnevalsvereinen Duisburg-Süd einen festlichen Vormittag zu
verbringen.“ Der Eintritt zum Empfang ist frei. Aufgrund begrenzter
Platzkapazitäten bittet die Bezirksverwaltung bis zum 30. Januar um
Anmeldung per E-Mail an
kultur.sued@stadt-duisburg.de.
Schachkurs für Anfänger in der Zentralbibliothek
Die Kinder- und Jugendbibliothek lädt Kinder ab sieben Jahren ab
Dienstag, 3. Februar, ins Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in
der Stadtmitte zu einem Schachkurs für Anfänger ohne Vorkenntnisse
ein. Der Kurs umfasst sechs aufeinander folgende Termine, jeweils
dienstags um 16 Uhr und endet am 10. März.
Schach, das
uralte Spiel um König, Dame und Co., hat bis heute nichts von seiner
Faszination verloren. Der Kurs bietet die Möglichkeit, Figuren und
Züge bei einem erfahrenen Lehrer kennenzulernen. Ronald Schneider
unterrichtet dabei nach der international bekannten
„Stappen-Methode“.
Die Teilnahme am Kurs kostet sechs Euro
zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung. Anmeldung sind ab
sofort über die Internetseite www.stadtbibliothek-duisburg.de unter
„Veranstaltungen“ möglich.
Bei Fragen stehen das Team der
Kinder- und Jugendbibliothek persönlich oder telefonisch unter
0203/283-4221 gerne zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind montags
13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr sowie
samstags von 11 bis 16 Uhr.
Aktiver Naturschutz - Kopfbaumschnitt Rheinaue Walsum -
helfende Hände willkommen Seit Jahrzehnten pflegt der
BUND Duisburg ehrenamtlich Kopfbäume in der Rheinaue Walsum und auch
in diesem Winter warten erneut Bäume auf den Schnitt, um auch im
nächsten Frühjahr wieder als attraktive Schlaf- und Kinderzimmer für
heimische Vögel zu dienen.
Neben den vorhandenen Experten,
die in Schutzkleidung mit der Motorsäge auf die Bäume steigen,
werden Helfer*innen benötigt, welche die geschnittenen Äste
einsammeln, wegtragen und aufschichten um so neue Brutplätze und
Verstecke für einheimische Tierarten zu schaffen.
Also
Tätigkeiten, die ohne Vorkenntnisse durchgeführt werden können.
Unter dem Motto: "Aktiver Naturschutz ersetzt an der frischen Luft
den Besuch der Mucki-Bude", freuen sich die BUND Mitglieder über
helfende Hände. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass keine
Hunde mitgebracht werden, da mitten im Naturschutzgebiet gearbeitet
wird.
Ansonsten braucht es nur warme Kleidung, festes Schuhwerk,
Arbeitshandschuhe und gute Laune. Sollte Interesse an Weidenruten
für Kitas oder Schulen bestehen, bittet der BUND um vorherige
Meldung unter:
info@bund-duisburg.de werden, da nicht bei jedem Termin Weiden
geschnitten werden. Termine Samstag 07.02. Treffpunkt 10:00 Uhr
Parkplatz Kaiserstraße Ecke Kleine Wardtstraße an der Rheinaue
Walsum
Führung durch das Bezirksrathaus Rheinhausen
Zu einer Führung durch das Bezirksrathaus Rheinhausen
lädt die Bezirksverwaltung am Samstag, 7. Februar. Zwischen 14 und
17 Uhr können interessierte Besucherinnen und Besucher die
Räumlichkeiten am Körnerplatz 1 entdecken. Bei der kostenfreien
Führung zeigt die Verwaltung unter anderem ausgewählte Räume und
erzählt viel über die Geschichte des Hauses.
Im Anschluss
gibt es im Sitzungssaal die Möglichkeit zum Austausch mit
Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß. Da die Teilnehmerzahl begrenzt
ist, ist eine Anmeldung erforderlich. Möglich ist das per E-Mail an
kultur.rheinhausen@stadt-duisburg.de sowie telefonisch unter 0203
283-8392. Hinweis: Bei der Führung sind nicht alle Räumlichkeiten
barrierefrei zugänglich.

28 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiten auf eigenen Wunsch
reduziert • Darüber hinaus ist die Betreuung von
Angehörigen bei Frauen wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit, bei
Männern die Aus- und Weiterbildung • Wer wegen
Betreuungspflichten seine Arbeitszeit reduziert, tut dies
mehrheitlich auf eigenen Wunsch
Die Gründe für eine
Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern
unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben
Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit
als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an.
Das
traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in
Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach
Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte
Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als
teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).

Ein weiterer wichtiger Grund für die
Teilzeittätigkeit ist die Betreuung von Angehörigen. 23,5 % der
Teilzeitbeschäftigten arbeiteten in reduziertem Umfang, um Kinder,
Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu
betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal
so hoch wie bei Männern mit 6,8 %.
Eine Aus- oder
Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 % ein Teilzeitgrund.
Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von
21,5 % deutlich häufiger an als Frauen (8,4 %). Ein weiterer Grund
für das Arbeiten in Teilzeit waren die eigene Krankheit oder
Behinderung (4,9 %).
Weitere 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten
würden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende
Stelle dazu finden. Die restlichen 27,4 % hatten andere familiäre,
persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.
Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in
Deutschland 30,6 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen war
die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich höher als bei Männern
(13,9 %).
Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten spielt
untergeordnete Rolle bei Entscheidung, Angehörige selbst zu betreuen
Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern oder
Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab überwiegend an, das auf
eigenen Wunsch zu tun. Knapp zwei Drittel (65,3 %) derer, die wegen
Betreuung in Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst
übernehmen.
Die Verfügbarkeit oder die Kosten von
Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine
vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 11,1 % der Beschäftigten,
die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten,
stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes
Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 % konnten das Betreuungsangebot
nicht bezahlen, weitere 3,1 % fanden in der Nähe kein passendes
Angebot. Für 15,4 % waren andere Gründe ausschlaggebend.
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