'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Baustellen DVG-Umleitung Bahn-VRR


27. Kalenderwoche
Montag, 29. Juni - Sonntag, 5. Juli 2026

Unwetterinformation
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat ein Video zur aktuellen Wettersituation erstellt. Meteorologinnen und Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes informieren Sie damit über bevorstehende überregionale Unwetterlagen sowie über Hitze- und UV-Warnungen und erklären, wie sie zustande kommen. 

Das "Unwettervideo" wird unter www.dwd.de, auf YouTube unter www.youtube.com/DWDderWetterdienst und in der DWD WarnWetter-App (https://www.dwd.de/DE/service/dwd-apps/dwdapps_artikel.html) veröffentlicht.

Klimaentscheid: Finanzierung von Wärmewende, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Offener Brief des BUND Duisburg an die Ratsmitglieder zur Finanzierung von Wärmewende, Klimaschutz und Klimafol- genanpassung angesichts von Doppelhaushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder, Im Laufe von knapp 10 Jahren hat der Rat drei große Themen des Klimaschutzes zwar zur Kenntnis genom- men, aber finanzierte und fortgeschriebene Maßnahmen für die Klimaneutralität blieben dünn gesät.

2017 wurde erstmals ein Klimaschutzkonzept vom Umweltausschuss vorberaten, aber dem folgte kein syste- matisches Tun: Zwar gab es ein bisschen Verkehrswende durch den einen oder anderen Wasserstoffbus. Die Stadtwerke bauten ihr Kohlekraftwerk ab. Aber im Rat gab es keinen Plan für die Reduzierung der Treib- hausgase, keine Finanzierung, kein Controlling. 2023 kam das nächste Konzept, das Klimafolgenanpassungskonzept, kurz KLIAS, denn es war nicht mehr zu übersehen, dass sich in Duisburg zum Thema Klimaschutz kaum etwas tat.

Aber auch diesmal wurden konkrete Maßnahmen auf die lange Bank geschoben. Lapidar hieß es, die Verwaltung solle Vorschläge ma- chen und dann schauen, ob noch Geld übrig ist. Die 2023 ebenfalls versprochene Roadmap, der Weg zur Klimaneutralität wenigstens der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften, konnte dem Rat bis heute nicht vorgelegt werden, nach vielen Sitzungen und der GEBAG Pleite über 160 Mio. € wissen wir, dass auch dort der weitere Weg, die Maßnahmen und die Finanzierung, unklar und nicht beschlussreif sind.

2026, noch mal drei Jahre später, ist Urban Zero Geschichte, KLIAS hat einen schönen Papierfächer mit Tipps zum Hitzeschutz und 8 Trinkwasserbrunnen für 0,5 Millionen Einwohner in der heißesten Stadt Deutschlands gebracht. Und Sie beschließen im Rat weiter Baugebiete auf Kaltluftproduktionsflächen.

Duisburg ächzt seit Jahren unter der ständig steigenden Hitze. Die Niedrigwasserstände des Rheins beein- trächtigen die Binnenschifffahrt. Die Verschattung durch großkronige Bäume nimmt ab, allein 22.000 Bäume weniger seit 2018. Im Winter ist die Gasrechnung fast unbezahlbar. Die Hütte brennt. Deshalb setzten wir große Hoffnung in die Kommunale Wärmeplanung, einen Plan mit Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung und -nutzung und bezahlbarer regenerativer Wärme.

Tatsächlich hat der Rat am 4.5.2026 seiner gesetzlichen Verpflichtung insoweit genügt, als er eine Analyse zu den Voraussetzungen der Kommunalen Wärmeplanung vorgelegt hat. Aber gibt es jetzt Maßnahmen und dafür auch Geld, fragten sich die Bürgerinnen und Bürger? Für die Gebäudesanierung? Für die Dekarbonisierung der Fernwärme?

Nein, Geld haben Sie als Ratsmitglieder dafür nicht eingeplant. Wie schon seit zehn Jahren soll die Verwal- tung nun auch für die Wärmeplanung übrig gebliebenes Geld suchen, dann wird es vielleicht eine Maß- nahme geben. Zeitvorgaben dafür: Fehlanzeige. 2045 – Zieldatum für die Klimaneutralität von Deutschland – ist ja noch weit entfernt.

Die Finanzierung einer neuen Eissporthalle war Ihnen wichtiger. Wir zweifeln an der Ernsthaftigkeit Ihres Willens, diese Stadt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bis 2045 klimaneutral machen zu wollen. Dies vor allem im Vergleich zu Ihrem Engagement für Olympia 2036, 2040 und 2046. Da sind sie schon heute bereit, ins Blaue hinein zu versprechen, dass das Geld da sein wird.

Aber in der heißesten Stadt Deutschlands gibt es keine Finanzplanung für die Kommunale Wärmepla- nung, und schon gar nicht für die Klimaneutralität bis 2045. Nun pfeifen es aber die Spatzen von den Dächern: Die Stadt ist pleite! Der Kämmerer kündigte für den Herbst 2026 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) an. Wir fragen uns: Werden Sie nach zehn Jahren selbstbestimmter Haushaltsgestaltung, die Sie genutzt haben, kein Geld für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben, nun in HSK-Zeiten Geld für die Kommunale Wärmeplanung bereitstellen?

Wenn Sie noch einen genehmigungsfähigen Haushalt anstreben, dann endet jetzt das freiwillige Weg- schauen, denn das Wärmeplanungsgesetz NRW begründet eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune gem. § 2 Landeswärmeplanungsgesetz. Die Wärmeplanung wird zum Teil der Daseinsvor- sorge. Damit ist die Finanzierung entsprechender Maßnahmen in der Haushaltsplanung unausweichlich, wie auch in den anderen Feldern der Daseinsvorsorge.

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung der Gebäude in NRW von derzeit 12% auf mindestens 30% gem. § 29 Wärmeplanungs- gesetz NRW erhöht werden. Wir fordern Sie auf, im Rahmen der Haushaltsberatungen einen echten Maßnahmenplan zur Wärmepla- nung mit Finanzierung bis 2030 – gesetzlicher Termin zur Bilanzierung der Wirkung der Maßnahmen – in der Ratssitzung zur Einbringung des Haushaltes am 28.9.2026 für den Beschluss am 23.11.2026 vorzulegen.

Wir erwarten, dass Sie ausreichend Eigenmittel zur Finanzierung der vielen Fördermaßnahmen der Kredit- anstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Wärmeplanung im Haushalt einsetzen, um die Bundes- und Landes- mittel zu nutzen, ohne die keine Kommune die Wärmeplanung stemmen kann. Wir erwarten, dass Sie zum Kernthema der Wärmewende, Dekarbonisierung insbesondere der Fernwärme, ausreichend Gelder zur Unterstützung der Stadtwerke kurz-, mittel- und langfristig bereitstellen, denn Sie haben geplant, 71% der Wärmenergie über Fernwärme bereitzustellen.

Wir erwarten, dass Sie den ÖPNV auf regenerative Energien umstellen, wieder verlässlich machen und endlich wieder den 10-Minuten-Takt einführen, um den Autoverkehr zu reduzieren und damit den längst fälli- gen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten – ebenso wie zur Entzerrung des Verkehrschaos beim Bau der Berliner Brücke.

Wir erwarten, dass beschlossene Projekte, wie die Ausstattung öffentlicher und angemieteter Gebäude mit Photovoltaikanlagen, so auskömmlich finanziert werden, dass Duisburg die in der Kommunalen Wärmepla- nung beschriebenen Potentiale für diese regenerative Energie auch tatsächlich nutzt und von seinem letzten Platz im aktuellen bundesweiten Ranking runterkommt.

Wir appellieren an die Ihnen als Ratsmitglieder übertragene Verpflichtung, zum Wohl der Duisburgerinnen und Duisburger Geld bereitzustellen und ins Tun zu kommen, um das Leben in der heißesten Stadt Deutsch- lands für alle Bürgerinnen und Bürger klimaneutral, sozial klimagerecht und gesundheitsverträglich auszugestalten.

Die Dekarbonisierung der Wärme durch erneuerbare Energien und sozial gerechte und bezahlbare Wärme sind Kernelemente der Daseinsvorsorge. Wir stehen jederzeit zu einem ernstgemeinten Dialog bereit, der von der Stadt zur Roadmap schon wie- der seit mehr als einem Jahr unterbrochen wurde. Wir behalten uns weiterhin vor, das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf eine klimaneutrale Stadt ein- zufordern.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Ciesla, Herbert Fürmann ,Gerd Schwemm, Gabriele Siegert und andere Klimaentscheid Duisburg

Anmerkung der Redaktion
"Die Finanzierung einer neuen Eissporthalle war Ihnen wichtiger"
So der "Vorwurf" des Bündnisses Klimaentscheid. Es ist also Spaltung angesagt. Und das, obwohl der gesamte Eissport in Duisburg mit Jugend, Schulsport und überregionalem Vereinsgeschehen im Vordergrund steht.

Es ist also dem Klimaentscheid egal, ob eine zukunftsträchtige und klimaneutrale Technologie, die sogar Abwärme an andere Bereiche abgibt, finanziert wird, anstatt alles aufzugeben. Vielleicht stört es den Klimaentscheid auch, dass die Stadt gewisse finanzielle Aufwändungen auch beim MSV Duisburg stemmt, traut sich nur nicht dies zu verkünden.

Bei aller Wertschätzung zur Sorge um unser Klima: Feindbilder zu schaffen trägt nicht zu einer zielorientierten Diskussion bei. Harald Jeschke

 

Stadt Duisburg beabsichtigt Einführung einer Beherbergungssteuer
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer einzuführen. Vorgesehen ist ein Betrag von drei Euro pro Gast und Übernachtung. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Duisburg zur Beratung und Beschlussfassung in seiner kommenden Sitzung am 2. Juli vorgelegt.

In vielen anderen Städten und Gemeinden gibt es eine solche Steuer bereits. Die Steuer soll für alle entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gelten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Aufenthalt aus privaten, touristischen oder beruflichen Gründen stattfindet. Erfasst werden sollen unter anderem Übernachtungen in Hotels, Hostels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern und Privatwohnungen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und vergleichbaren Einrichtungen.

Zahlen muss die Steuer der jeweilige Beherbergungsgast. Die Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer jedoch berechnen, einbehalten und an die Stadt abführen. Die geplante Satzung sieht außerdem Melde- und Erklärungspflichten für die Betriebe vor. Betreiberinnen und Betreiber, die am 1. November 2026 in Duisburg tätig sind, müssen ihren Betrieb bis spätestens 30. November 2026 bei der Stadt Duisburg anmelden.

Zuständig ist das Amt für Rechnungswesen und Steuern. Auch Betreiberwechsel, Betriebsschließungen und andere relevante Änderungen müssen der Stadt gemeldet werden. Die Betriebe müssen künftig jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung einreichen. Das soll über einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder über eine zugelassene elektronische Steueranmeldung möglich sein.

Die Höhe der abzuführenden Beherbergungssteuer müssen die Betriebe selbst berechnen. Die Stadt Duisburg wird die notwendigen Formulare und digitalen Möglichkeiten rechtzeitig vor dem Start bereitstellen. Stimmt der Rat der Stadt dem Satzungsentwurf zu, tritt die Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Stadt Duisburg erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen, die zur Finanzierung kommunaler Aufgaben beitragen sollen.

Duisburg-Laar: Auf neuen Wegen direkt zum Rhein
In Duisburg-Laar ist ein neuer Weg entlang der Emscherhüttenstraße fertiggestellt worden. Damit ist ein wichtiges Projekt der Stadterneuerung abgeschlossen. Erstmals besteht nun eine durchgehende, barrierefreie Verbindung vom Ortskern bis zum Rheinufer.

Wer hier zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, profitiert von einer attraktiven und sicheren Wegeverbindung durch viel Grün. Die neue Trasse führt über ehemalige Industrieflächen und schließt die letzte Lücke zwischen dem Zentrum von Laar und dem Rheindeich im Bereich Turmstraße/Deichstraße.

Neue Grünwegverbindung in Laar - (C) Stadt Duisburg

Der Deichpark Laar mit seiner modernen Rheinuferpromenade und vielfältigen Freizeitangeboten bildet den Endpunkt der Strecke und hat sich bereits als beliebter Ort für Erholung, Bewegung und Begegnung etabliert. Auf dem rund 18.000 Quadratmeter großen Areal wurden Wege, Grünflächen und Aufenthaltsbereiche neu angelegt.

Ein wertvoller Teil des vorhandenen Baumbestands (rund 6500 m²) blieb erhalten und wurde durch zahlreiche Neupflanzungen ergänzt. Insgesamt wurden 50 Bäume sowie rund 200 Sträucher gepflanzt. Entstanden sind großzügige Wiesenflächen und eine Obstwiese mit Apfel-, Birnen-, Pflaumen-, Kirsch- und Nussbäumen, die das Gelände zusätzlich aufwertet.

Für die neue Geländestruktur waren umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, unter anderem zur Verfüllung eines ehemaligen Gebäudekellers. Alte Mauerreste wurden entfernt, um offene Sichtachsen zu schaffen und das Gelände freundlicher und übersichtlicher zu gestalten.

Mehrere Brunnenanlagen der Emschergenossenschaft wurden dabei in die Planung integriert und bleiben weiterhin zugänglich. Die tiefen gelegenen Grünflächen sind über neue Wege und eine barrierefreie Rampe komfortabel erreichbar. Ein massiver Pfeilerbahnkopf wurde aufwendig zurückgebaut und in eine harmonisch in das Landschaftsbild eingebettete Hügelstruktur umgewandelt.

Mit der Fertigstellung der Grünwegeverbindung ist zugleich das letzte noch ausstehende Projekt des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für Duisburg-Laar abgeschlossen. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem der Marktplatz neugestaltet, Spielplätze modernisiert sowie neue Grün- und Spielflächen geschaffen.

Zahlreiche Gebäude konnten durch das Hof- und Fassadenprogramm aufgewertet werden. Mit dem Deichpark Laar verfügt der Stadtteil über einen attraktiven Freiraum, der Natur, Erholung und Bewegung miteinander verbindet. Die geplante Sanierung des Deiches an der Deichstraße wird diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter stärken.

3. Eigentümerforum Hochfeld zum Thema Brandschutz

Das dritte Eigentümerforum Hochfeld findet am Dienstag, den 29. Juni um 18 Uhr in der alten Feuerwache auf der Friedenstraße 5-7 in Duisburg-Hochfeld statt. Eingeladen sind Eigentümerinnen und Eigentümer mit Gebäuden in Hochfeld. Die vom Stadtteilbüro angebotene Veranstaltung ist kostenlos.

Im Mittelpunkt des Forums steht das wichtige Thema Brandschutz. Als Fachreferent wird der staatlich-anerkannte Sachverständige Dipl.-Ing. Oliver Kläß von der Firma „IDN Brandschutz Beratende Ingenieure Kläß PartG mbB“ aus Duisburg einen Vortrag halten. Darin geht es um Risiken, Verantwortlichkeiten sowie vorbeugende und organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Gebäudebestand – von aktuellen gesetzlichen Anforderungen bis hin zu praxisnahen Maßnahmen.
Durch die Veranstaltung führen Liberto Balaguer vom Stadtteilbüro Hochfeld und Jörg Dombrowski als Stadtteilarchitekt.

„Mit dem Eigentümerforum greifen wir wichtige Fragen rund um die Immobilie auf und bieten Eigentümerinnen und Eigentümern praktische Hilfestellungen“, sagt Liberto Balaguer. „Natürlich können auch Fragen an die Referenten gestellt werden und unser Stadtteilarchitekt, Herr Dombrowski, informiert über die Antragstellung für das Hof- und Fassadenprogramm.“

Mit Hilfe dieses Förderprogramms zur Aufwertung des Stadtbildes, unterstützt die Stadt Duisburg Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei privaten Investitionen in die Bausubstanz ihrer Wohn- oder Geschäftshäuser. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Gesamtkosten. Der Stadtteilarchitekt berät kostenfrei, vom Antragsverfahren bis hin zur Abrechnung einer Erneuerungsmaßnahme.
Interessierte, die an dem Forum teilnehmen möchten, können sich noch bis zum 22. Juni 2026 formlos anmelden.
Eine kurze E-Mail an stadtteilarchitektur@stadtteilbuero-hochfeld.de genügt.

Stadt Duisburg führt die Bezahlkarte ein
Die Stadt Duisburg beginnt ab dem 1. Juli 2026 mit der schrittweisen Einführung der Bezahlkarte für volljährige Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. „Die Bezahlkarte hat sich schon in anderen Kommunen als geeignetes Mittel zur Bereitstellung von Leistungen bewährt. Ich bin überzeugt, dass sie sich auch in Duisburg als sicheres und transparentes Verfahren durchsetzen wird“, betont Oberbürgermeister Sören Link.

Im Juli des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Duisburg entschieden, von der Opt-out-Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen keinen Gebrauch zu machen. Diese hätte es den Kommunen erlaubt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch in anderer Form als über die Bezahlkarte zu gewähren.

Mit der Bezahlkarte werden die Leistungen jetzt bargeldlos bereitgestellt. Sie kann für Einkäufe des täglichen Bedarfs genutzt werden. Zusätzlich können pro Person monatlich bis zu 50 Euro des Guthabens in bar abgehoben werden. Die Einführung der Bezahlkarte wird nun nach und nach bis zum Jahresende umgesetzt, um einen geordneten und für die Betroffenen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Im Mai fanden hierzu bereits mehrsprachige Informationsveranstaltungen statt, in welchen die neue Auszahlungsform den betroffenen Personen vorgestellt und die Funktionsweise sowie Nutzungsmöglichkeiten erläutert wurden.

Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link
Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 30. Juni 2026, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 18. Juni, angefragt werden.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter https://www.duisburg.de/dialog zur Verfügung.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter (0203) 283- 6111 ebenfalls möglich.

Nicht im Lieferumfang enthalten: Verantwortung
Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das ist, zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann, wo ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt, wenn etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen oder auf Beschwerden reagiert niemand. Für die europäischen Verbraucherschützer geht es deshalb um deutlich mehr als die neue Gebühr.

Europäischer Online-Shop, Versand aus Fernost, Rücksendung ins Ausland: Grenzüberschreitende Lieferketten machen es Verbrauchern oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen. (Bild: KI-generiert)

Ab Mitte kommender Woche erhebt die Europäische Union für viele Pakete aus Nicht-EU-Ländern eine neue Zollpauschale. Bislang galt für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem 1. Juli greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro Warenkategorie werden künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die neue Regelung soll den rasant wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten besser kontrollierbar machen und für gleiche Spielregeln sorgen – unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder außerhalb der Europäischen Union sitzt.

Dass Veränderungen dringend notwendig sind, belegen Zahlen der Europäischen Kommission: Im Jahr 2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro in die Europäische Union eingeführt. Umgerechnet sind das knapp 16 Millionen Sendungen – jeden Tag. Eine Zahl, die in den vergangenen Jahren rasant gestiegen ist und Zollbehörden, Marktüberwachung sowie Verbraucherschutz vor immense Herausforderungen stellt.

Anders als klassische Containerimporte erreichen viele Waren die Europäische Union heute als einzelne Paketsendungen. Das erschwert nicht nur die Zollabwicklung. Auch die Marktüberwachung stößt an Grenzen. Wird ein fehlerhaftes Produkt in einem Container entdeckt, lässt sich die gesamte Lieferung kontrollieren. Bei Millionen einzelner Pakete ist das deutlich schwieriger.

Wer Waren in großem Stil in die Europäische Union verkauft, darf sich nicht hinter der schieren Menge verstecken", erklärt Nadine Heselhaus, Bundestagsabgeordnete (SPD) und stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf sichere Produkte und klare Ansprechpartner – unabhängig davon, woher die Ware kommt."

Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird
Die Paketflut hat viele Gesichter. Das Sommerkleid für den Urlaub, die Handyhülle für drei Euro oder das Ersatzteil für die Kaffeemaschine: Für viele gehören Bestellungen bei den großen chinesischen Onlineplattformen längst zum Alltag. Die günstigen Preise machen die Angebote attraktiv. Dass dieser Markt boomt, zeigt auch der erst kürzlich veröffentlichte Konsumindex.

Doch nicht jedes Schnäppchen hält, was die Produktbeschreibung verspricht. Immer wieder warnen Behörden vor mangelhaften Produkten – von durchschmorenden Ladekabeln über schadstoffbelastetes Spielzeug bis hin zu Heizsohlen, deren Akkus bei Benutzung Feuer fangen können. Die Folgen zeigen sich jedoch nicht nur bei der Marktüberwachung. Auch Verbraucher bekommen die Strukturen hinter vielen Billigimporten häufig erst dann zu spüren, wenn etwas schiefläuft.

Das Kleid sieht anders aus als auf den Produktfotos, die Reklamation bleibt unbeantwortet oder die Rücksendung nach China kostet mehr als die Ware selbst. Mit solchen Fällen wenden sich regelmäßig Verbraucher an das ZEV. Oft wird erst im Problemfall deutlich, wie kompliziert die Durchsetzung von Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union sein kann.

Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping. Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut Impressum in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder europäisch, versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem Drittstaat. Meist fällt das erst auf, wenn die Lieferung ungewöhnlich lange dauert oder eine Rücksendung erforderlich wird.

Nicht selten stehen Verbraucher dann aber plötzlich allein da. Händler, Plattformen und Lieferdienste verweisen aufeinander, Zuständigkeiten bleiben unklar und Betroffene werden sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus geschickt. Selbst wer sich dann für eine Rücksendung entscheidet, steht vor dem nächsten Problem: Häufig soll das Paket zurück nach China. Die Versandkosten übersteigen dabei nicht selten den Wert des gekauften Artikels.

„Die drei Euro werden die Probleme nicht lösen", betont Heselhaus. „Für Verbraucher muss am Ende klar sein, wer verantwortlich ist, wenn etwas schiefläuft. Genau daran fehlt es heute noch viel zu oft."

Drei Euro als Zwischenlösung
Die Europäische Union arbeitet deshalb bereits an einer deutlich umfassenderen Reform des Zollsystems. Geplant ist unter anderem, Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Fokus verschiebt sich damit von der einzelnen Bestellung auf die Strukturen dahinter. Ziel ist es, gleiche Spielregeln für europäische Händler und Anbieter aus Drittstaaten zu schaffen, die Kontrolle von Warenströmen zu verbessern und Verantwortlichkeiten klarer zu regeln.

Bis Mitte 2028 soll die bisherige 150-Euro-Freigrenze vollständig entfallen. Die neue Zollpauschale soll die Zeit bis dahin überbrücken und gleichzeitig die Zollbehörden entlasten. Denn Millionen Einzelsendungen individuell zu bewerten, wäre in der Praxis kaum zu bewältigen.

„Wer in Europa verkauft und Geld verdient, darf Verantwortung nicht wie einen optionalen Lieferbestandteil behandeln", schlussfolgert Heselhaus. "Der Online-Handel hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Jetzt müssen die Regeln Schritt halten."

Probleme mit einer Bestellung aus dem europäischen Ausland?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland kostenlos bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen innerhalb Europas. Gemeinsam mit den weiteren Europäischen Verbraucherzentren hilft es dabei, Verbraucherrechte über Ländergrenzen hinweg durchzusetzen. Träger des EVZ ist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV). Mehr zur neuen Regelung

Vorschläge der Rentenkommission bringen teilweise Risiken für Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt
Der Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission enthält einige sinnvolle Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, beinhaltet allerdings auch Elemente, die das Wirtschaftswachstum in Deutschland über die nächsten Jahre spürbar zu dämpfen drohen. Auch könnten einige der Vorschläge zu sozialen Schieflagen führen. Das ergibt eine neue gemeinsame Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle Hans-Böckler-Stiftung

Sinnvoll ist danach etwa die Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbständige. Gesamtwirtschaftlich problematisch ist dagegen, dass zum Aufbau eines neuen Elements der Kapitaldeckung der Beitragssatz für die Rente ab 2028 zügig um zwei Prozentpunkte steigen soll. Dies entzieht Kaufkraft und dürfte so Konsumnachfrage und Wirtschaftswachstum in Deutschland verringern. Eine Folge davon wären auch niedrigere Einnahmen für Staat und Sozialversicherungen.

Laut den Autor*innen der Studie, Dr. Florian Blank, Prof. Dr. Sebastian Dullien und Ulrike Stein, PhD, ist zwar der Grundansatz der Kommission zu begrüßen, permanent in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sicherungsniveau von 48 Prozent anzustreben. Ebenfalls erfreulich sei, dass dieses Sicherungsniveau über eine paritätische Finanzierung der Kosten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmenden finanziert werden soll.

Geplanter Aufbau des Kapitalstocks ist auf absehbare Sicht vergleichsweise ineffizient
Als problematisch bewerten die Autor*innen aber, dass die Stabilisierung des Rentenniveaus durch einen neuen Kapitalstock erreicht werden soll. Das sei auf absehbare Sicht vergleichsweise ineffizient. „Ein Fonds am Aktienmarkt muss erst einmal mühsam aufgefüllt werden, bevor man Erträge auszahlen kann.

Ein aus Beiträgen gespeister Kapitalstock ist deshalb ungeeignet, schnell Entlastung für die Rentenversicherung zu bringen“, erklärt der Wissenschaftliche Direktor des IMK, Sebastian Dullien. „Der jetzt gewählte Weg bedeutet, dass in den kommenden Jahrzehnten Erwerbstätige zunächst doppelt bezahlen müssen – einmal für die Rente der Älteren und einmal zum Aufbau des Kapitalstocks.“

So würde aus dem entsprechenden Vorschlag der Kommission nach Berechnungen von IMK und WSI folgen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2032 von derzeit 18,6 Prozent auf rund 22 Prozent steigen dürfte. Ohne den Aufbau des Kapitalstocks würde der Beitrag 2032 nur bei 20,4 Prozent liegen. Zudem kommen auf den Bundeshaushalt Anfang der 2030er Jahre Zusatzkosten in Milliardenhöhe zu. Grund ist die von der Kommission vorgeschlagene steuerfinanzierte Kompensation für r

entennahe Versicherte, die für den Aufbau des Kapitalstocks zahlen müssen, aber dabei wegen des kurzen Zeithorizonts nur geringe Erträge erwarten können. „Der Aufbau des Kapitalstocks macht kurz- und mittelfristig die Stabilisierung des Rentenniveaus teurer, nicht billiger“, so Dullien. Man hätte alternativ die gleiche Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2050 mit einem geringeren Anstieg der Beitragssätze erreichen können, wenn man dies rein über höhere Beiträge statt über den Umweg eines Kapitalstocks organisiert hätte, so die Wissenschaftler*innen von IMK und WSI.

Es gäbe gesamtwirtschaftlich bessere Alternativen für eine Kapitaldeckung
Da die höheren Beitragssätze größere Abzüge vom Lohn und damit weniger verfügbare Einkommen bei den Haushalten bedeuten, sei für die nächsten Jahre mit einem durch eine solche Reform gedämpften Konsumwachstum in Deutschland zu rechnen. Denn anders als Beitragszahlungen im Umlageverfahren, die zeitnah für höhere Alterseinkommen sorgen, werden die Beiträge zum Aufbau des Kapitalstocks für längere Zeit dem Wirtschaftskreislauf entzogen, weil sie an den internationalen Kapitalmärkten angelegt sind.

„Das ist besonders problematisch, weil die deutsche Wirtschaft derzeit entscheidend auf die Binnennachfrage angewiesen ist“, analysiert Dullien. Von 2028 an könnte der Kapitalstock nach dem Vorschlag der Kommission so nach Modellrechnungen von IMK und WSI in der Summe rund ein Prozent Wirtschaftswachstum und knapp 250.000 Jobs kosten.

Als Lösung schlagen die Wissenschaftler*innen vor, über eine andere Art der Finanzierung des Kapitalstocks nachzudenken. Das von der Ampel-Koalition geplante Generationenkapital, das über einen Bundeskredit befüllt werden sollte, etwa hätte einen Kapitalstock geschaffen, ohne kurzfristig das Wachstum zu dämpfen. Ebenso könne man überlegen, ob ein Generationenfonds über eine einmalige Vermögensabgabe befüllt werden könne.

Auch wäre eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine wachstumsfreundlichere Option, weil schon rund die Hälfte der Menschen in Deutschland heute derart abgesichert ist und darum die negativen kurzfristigen Effekte auf Konsum und gesamtwirtschaftliche Nachfrage geringer ausfallen würden.

Wachsende soziale Risiken für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können
Neben den gesamtwirtschaftlichen Problemen sehen die Wissenschaftler*innen auch soziale Risiken aus den Vorschlägen. Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sei für jene Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die Regelaltersgrenze nicht erreichten, unsozial und schwäche den Sicherungscharakter des Systems.

Dieses Problem werde noch einmal durch die ebenso problematische Erhöhung der Regelaltersgrenze verschärft. Hier müsse darauf geachtet werden, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Härtefallregeln angemessen und niedrigschwellig umgesetzt werden. Positiv seien hingegen die Vorschläge zu bewerten, Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter großzügiger zu gestalten, damit Menschen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, mehr verfügbares Einkommen haben, als jene, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben.

Kritisch sehen Blank, Dullien und Stein schließlich, dass die Kommission ihren Auftrag sehr eng verstanden hat. „Die wahren Stellschrauben für die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung liegen in einer etwas höheren Zuwanderung und der Erschließung bislang ungenutzter Beschäftigungspotenziale am Arbeitsmarkt, etwa bei Frauen und Langzeitarbeitslosen“, so Dullien. „Diese Fragen hat die Kommission leider gar nicht betrachtet – was dazu führt, dass sie jetzt auch politisch wohl nicht diskutiert werden.“


Digitaler Dienstag“ informiert über 3D-Druck
„3D-Druck verstehen – Zukunft zum Anfassen“ ist der Titel einer Veranstaltung in der Reihe „Digitaler Dienstag“ der Stadtbibliothek Duisburg, der am Dienstag, 30. Juni, in der Zentralbibliothek, Steinsche Gasse 26, von 17 bis 18 Uhr stattfindet. Interessierte erhalten einen verständlichen Einblick in eine Technologie, die aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist.

Die Veranstaltung bietet einen spannenden Blick in eine Welt, in der Ideen Formen annehmen, von der Medizin bis zur Mode. Der „Digitale Dienstag“ bietet jeden Dienstag ab 17 Uhr einen verständlichen Zugang zu alltagsrelevanten digitalen Themen, ohne technische Fachsprache und mit viel Raum für individuelle Anliegen. Auch Erwachsene mit geringen digitalen Vorkenntnissen sind herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Neuer Sachbuchzirkel in der Zentralbibliothek
Ein neuer Sachbuchzirkel findet am Donnerstag, 2. Juli, von 17 bis 18 Uhr in der Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in der Innenstadt statt. Unter der Überschrift „Spannende Fachgebiete – spannende Bücher“ stellt das Team der Bibliothek interessante Titel aus unterschiedlichen Fachgebieten vor.

Die Teilnehmenden erwarten inspirierende Einblicke, verständliche Erklärungen und anregende Diskussionen zu Themen wie Wissenschaft, Geschichte, Technik und vielem mehr. Wer sich gerne mit anderen austauschen und neue, fachübergreifende Perspektiven entdecken möchte, ist eingeladen, Teil einer neugierigen und fachkundigen Runde zu sein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung auf www.stadtbibliothek- duisburg.de unter „Veranstaltungen“ wird gebeten.

Vor 10 Jahren am 3. Juli 2016 in der BZ: 80 Jahre Siedlung Sittardsberg