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Unwetterinformation Der Deutsche Wetterdienst
(DWD) hat ein Video zur aktuellen Wettersituation erstellt.
Meteorologinnen und Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes
informieren Sie damit über bevorstehende überregionale Unwetterlagen
sowie über Hitze- und UV-Warnungen und erklären, wie sie zustande
kommen.
Das "Unwettervideo" wird unter
www.dwd.de, auf YouTube unter
www.youtube.com/DWDderWetterdienst und in der DWD WarnWetter-App
(https://www.dwd.de/DE/service/dwd-apps/dwdapps_artikel.html)
veröffentlicht.
Klimaentscheid: Finanzierung von Wärmewende, Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung Offener Brief des BUND Duisburg an
die Ratsmitglieder zur Finanzierung von Wärmewende, Klimaschutz und
Klimafol- genanpassung angesichts von Doppelhaushalt 2027/2028 und
Haushaltssicherungskonzept
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr
geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder, Im Laufe von knapp 10
Jahren hat der Rat drei große Themen des Klimaschutzes zwar zur
Kenntnis genom- men, aber finanzierte und fortgeschriebene Maßnahmen
für die Klimaneutralität blieben dünn gesät.
2017 wurde
erstmals ein Klimaschutzkonzept vom Umweltausschuss vorberaten, aber
dem folgte kein syste- matisches Tun: Zwar gab es ein bisschen
Verkehrswende durch den einen oder anderen Wasserstoffbus. Die
Stadtwerke bauten ihr Kohlekraftwerk ab. Aber im Rat gab es keinen
Plan für die Reduzierung der Treib- hausgase, keine Finanzierung,
kein Controlling. 2023 kam das nächste Konzept, das
Klimafolgenanpassungskonzept, kurz KLIAS, denn es war nicht mehr zu
übersehen, dass sich in Duisburg zum Thema Klimaschutz kaum etwas
tat.
Aber auch diesmal wurden konkrete Maßnahmen auf die
lange Bank geschoben. Lapidar hieß es, die Verwaltung solle
Vorschläge ma- chen und dann schauen, ob noch Geld übrig ist. Die
2023 ebenfalls versprochene Roadmap, der Weg zur Klimaneutralität
wenigstens der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften,
konnte dem Rat bis heute nicht vorgelegt werden, nach vielen
Sitzungen und der GEBAG Pleite über 160 Mio. € wissen wir, dass auch
dort der weitere Weg, die Maßnahmen und die Finanzierung, unklar und
nicht beschlussreif sind.
2026, noch mal drei Jahre später,
ist Urban Zero Geschichte, KLIAS hat einen schönen Papierfächer mit
Tipps zum Hitzeschutz und 8 Trinkwasserbrunnen für 0,5 Millionen
Einwohner in der heißesten Stadt Deutschlands gebracht. Und Sie
beschließen im Rat weiter Baugebiete auf Kaltluftproduktionsflächen.
Duisburg ächzt seit Jahren unter der ständig steigenden
Hitze. Die Niedrigwasserstände des Rheins beein- trächtigen die
Binnenschifffahrt. Die Verschattung durch großkronige Bäume nimmt
ab, allein 22.000 Bäume weniger seit 2018. Im Winter ist die
Gasrechnung fast unbezahlbar. Die Hütte brennt. Deshalb setzten wir
große Hoffnung in die Kommunale Wärmeplanung, einen Plan mit
Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung und -nutzung und
bezahlbarer regenerativer Wärme.
Tatsächlich hat der Rat am
4.5.2026 seiner gesetzlichen Verpflichtung insoweit genügt, als er
eine Analyse zu den Voraussetzungen der Kommunalen Wärmeplanung
vorgelegt hat. Aber gibt es jetzt Maßnahmen und dafür auch Geld,
fragten sich die Bürgerinnen und Bürger? Für die Gebäudesanierung?
Für die Dekarbonisierung der Fernwärme?
Nein, Geld haben Sie
als Ratsmitglieder dafür nicht eingeplant. Wie schon seit zehn
Jahren soll die Verwal- tung nun auch für die Wärmeplanung übrig
gebliebenes Geld suchen, dann wird es vielleicht eine Maß- nahme
geben. Zeitvorgaben dafür: Fehlanzeige. 2045 – Zieldatum für die
Klimaneutralität von Deutschland – ist ja noch weit entfernt.
Die Finanzierung einer neuen Eissporthalle war Ihnen wichtiger.
Wir zweifeln an der Ernsthaftigkeit Ihres Willens, diese Stadt
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bis 2045 klimaneutral machen
zu wollen. Dies vor allem im Vergleich zu Ihrem Engagement für
Olympia 2036, 2040 und 2046. Da sind sie schon heute bereit, ins
Blaue hinein zu versprechen, dass das Geld da sein wird.
Aber in der heißesten Stadt Deutschlands gibt es keine Finanzplanung
für die Kommunale Wärmepla- nung, und schon gar nicht für die
Klimaneutralität bis 2045. Nun pfeifen es aber die Spatzen von den
Dächern: Die Stadt ist pleite! Der Kämmerer kündigte für den Herbst
2026 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) an. Wir fragen uns: Werden
Sie nach zehn Jahren selbstbestimmter Haushaltsgestaltung, die Sie
genutzt haben, kein Geld für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben, nun in
HSK-Zeiten Geld für die Kommunale Wärmeplanung bereitstellen?
Wenn Sie noch einen genehmigungsfähigen Haushalt anstreben, dann
endet jetzt das freiwillige Weg- schauen, denn das
Wärmeplanungsgesetz NRW begründet eine pflichtige
Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune gem. § 2
Landeswärmeplanungsgesetz. Die Wärmeplanung wird zum Teil der
Daseinsvor- sorge. Damit ist die Finanzierung entsprechender
Maßnahmen in der Haushaltsplanung unausweichlich, wie auch in den
anderen Feldern der Daseinsvorsorge.
Bis 2030 soll der
Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung der Gebäude in
NRW von derzeit 12% auf mindestens 30% gem. § 29 Wärmeplanungs-
gesetz NRW erhöht werden. Wir fordern Sie auf, im Rahmen der
Haushaltsberatungen einen echten Maßnahmenplan zur Wärmepla- nung
mit Finanzierung bis 2030 – gesetzlicher Termin zur Bilanzierung der
Wirkung der Maßnahmen – in der Ratssitzung zur Einbringung des
Haushaltes am 28.9.2026 für den Beschluss am 23.11.2026 vorzulegen.
Wir erwarten, dass Sie ausreichend Eigenmittel zur
Finanzierung der vielen Fördermaßnahmen der Kredit- anstalt für
Wiederaufbau (KfW) für die Wärmeplanung im Haushalt einsetzen, um
die Bundes- und Landes- mittel zu nutzen, ohne die keine Kommune die
Wärmeplanung stemmen kann. Wir erwarten, dass Sie zum Kernthema der
Wärmewende, Dekarbonisierung insbesondere der Fernwärme, ausreichend
Gelder zur Unterstützung der Stadtwerke kurz-, mittel- und
langfristig bereitstellen, denn Sie haben geplant, 71% der
Wärmenergie über Fernwärme bereitzustellen.
Wir erwarten,
dass Sie den ÖPNV auf regenerative Energien umstellen, wieder
verlässlich machen und endlich wieder den 10-Minuten-Takt einführen,
um den Autoverkehr zu reduzieren und damit den längst fälli- gen
Beitrag zur Verkehrswende zu leisten – ebenso wie zur Entzerrung des
Verkehrschaos beim Bau der Berliner Brücke.
Wir erwarten,
dass beschlossene Projekte, wie die Ausstattung öffentlicher und
angemieteter Gebäude mit Photovoltaikanlagen, so auskömmlich
finanziert werden, dass Duisburg die in der Kommunalen Wärmepla-
nung beschriebenen Potentiale für diese regenerative Energie auch
tatsächlich nutzt und von seinem letzten Platz im aktuellen
bundesweiten Ranking runterkommt.
Wir appellieren an die
Ihnen als Ratsmitglieder übertragene Verpflichtung, zum Wohl der
Duisburgerinnen und Duisburger Geld bereitzustellen und ins Tun zu
kommen, um das Leben in der heißesten Stadt Deutsch- lands für alle
Bürgerinnen und Bürger klimaneutral, sozial klimagerecht und
gesundheitsverträglich auszugestalten.
Die Dekarbonisierung
der Wärme durch erneuerbare Energien und sozial gerechte und
bezahlbare Wärme sind Kernelemente der Daseinsvorsorge. Wir stehen
jederzeit zu einem ernstgemeinten Dialog bereit, der von der Stadt
zur Roadmap schon wie- der seit mehr als einem Jahr unterbrochen
wurde. Wir behalten uns weiterhin vor, das Recht aller Bürgerinnen
und Bürger auf eine klimaneutrale Stadt ein- zufordern.
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Ciesla, Herbert Fürmann ,Gerd
Schwemm, Gabriele Siegert und andere Klimaentscheid Duisburg
Anmerkung der Redaktion "Die Finanzierung einer
neuen Eissporthalle war Ihnen wichtiger" So der "Vorwurf" des
Bündnisses Klimaentscheid. Es ist also Spaltung angesagt. Und das,
obwohl der gesamte Eissport in Duisburg mit Jugend, Schulsport und
überregionalem Vereinsgeschehen im Vordergrund steht.
Es ist
also dem Klimaentscheid egal, ob eine zukunftsträchtige und
klimaneutrale Technologie, die sogar Abwärme an andere Bereiche
abgibt, finanziert wird, anstatt alles aufzugeben. Vielleicht stört
es den Klimaentscheid auch, dass die Stadt gewisse finanzielle
Aufwändungen auch beim MSV Duisburg stemmt, traut sich nur nicht
dies zu verkünden.
Bei aller Wertschätzung zur Sorge um
unser Klima: Feindbilder zu schaffen trägt nicht zu einer
zielorientierten Diskussion bei. Harald Jeschke
Stadt Duisburg beabsichtigt Einführung einer
Beherbergungssteuer Die Stadt Duisburg beabsichtigt,
zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer einzuführen. Vorgesehen
ist ein Betrag von drei Euro pro Gast und Übernachtung. Ein
entsprechender Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Duisburg zur
Beratung und Beschlussfassung in seiner kommenden Sitzung am 2. Juli
vorgelegt.
In vielen anderen Städten und Gemeinden gibt es
eine solche Steuer bereits. Die Steuer soll für alle entgeltlichen
Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gelten. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Aufenthalt aus privaten, touristischen oder
beruflichen Gründen stattfindet. Erfasst werden sollen unter anderem
Übernachtungen in Hotels, Hostels, Gasthöfen, Pensionen,
Privatzimmern und Privatwohnungen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen,
Motels, Campingplätzen, Schiffen und vergleichbaren Einrichtungen.
Zahlen muss die Steuer der jeweilige Beherbergungsgast. Die
Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer jedoch berechnen,
einbehalten und an die Stadt abführen. Die geplante Satzung sieht
außerdem Melde- und Erklärungspflichten für die Betriebe vor.
Betreiberinnen und Betreiber, die am 1. November 2026 in Duisburg
tätig sind, müssen ihren Betrieb bis spätestens 30. November 2026
bei der Stadt Duisburg anmelden.
Zuständig ist das Amt für
Rechnungswesen und Steuern. Auch Betreiberwechsel,
Betriebsschließungen und andere relevante Änderungen müssen der
Stadt gemeldet werden. Die Betriebe müssen künftig jeweils bis zum
10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung
einreichen. Das soll über einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck
oder über eine zugelassene elektronische Steueranmeldung möglich
sein.
Die Höhe der abzuführenden Beherbergungssteuer müssen die Betriebe
selbst berechnen. Die Stadt Duisburg wird die notwendigen Formulare
und digitalen Möglichkeiten rechtzeitig vor dem Start bereitstellen.
Stimmt der Rat der Stadt dem Satzungsentwurf zu, tritt die
Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Stadt Duisburg
erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen, die zur Finanzierung
kommunaler Aufgaben beitragen sollen.
Duisburg-Laar:
Auf neuen Wegen direkt zum Rhein In Duisburg-Laar ist
ein neuer Weg entlang der Emscherhüttenstraße fertiggestellt worden.
Damit ist ein wichtiges Projekt der Stadterneuerung abgeschlossen.
Erstmals besteht nun eine durchgehende, barrierefreie Verbindung vom
Ortskern bis zum Rheinufer.
Wer hier zu Fuß oder mit dem
Fahrrad unterwegs ist, profitiert von einer attraktiven und sicheren
Wegeverbindung durch viel Grün. Die neue Trasse führt über ehemalige
Industrieflächen und schließt die letzte Lücke zwischen dem Zentrum
von Laar und dem Rheindeich im Bereich Turmstraße/Deichstraße.

Neue Grünwegverbindung in Laar - (C) Stadt Duisburg
Der
Deichpark Laar mit seiner modernen Rheinuferpromenade und
vielfältigen Freizeitangeboten bildet den Endpunkt der Strecke und
hat sich bereits als beliebter Ort für Erholung, Bewegung und
Begegnung etabliert. Auf dem rund 18.000 Quadratmeter großen Areal
wurden Wege, Grünflächen und Aufenthaltsbereiche neu angelegt.
Ein wertvoller Teil des vorhandenen Baumbestands (rund 6500 m²)
blieb erhalten und wurde durch zahlreiche Neupflanzungen ergänzt.
Insgesamt wurden 50 Bäume sowie rund 200 Sträucher gepflanzt.
Entstanden sind großzügige Wiesenflächen und eine Obstwiese mit
Apfel-, Birnen-, Pflaumen-, Kirsch- und Nussbäumen, die das Gelände
zusätzlich aufwertet.
Für die neue Geländestruktur waren
umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, unter anderem zur Verfüllung
eines ehemaligen Gebäudekellers. Alte Mauerreste wurden entfernt, um
offene Sichtachsen zu schaffen und das Gelände freundlicher und
übersichtlicher zu gestalten.
Mehrere Brunnenanlagen der
Emschergenossenschaft wurden dabei in die Planung integriert und
bleiben weiterhin zugänglich. Die tiefen gelegenen Grünflächen sind
über neue Wege und eine barrierefreie Rampe komfortabel erreichbar.
Ein massiver Pfeilerbahnkopf wurde aufwendig zurückgebaut und in
eine harmonisch in das Landschaftsbild eingebettete Hügelstruktur
umgewandelt.
Mit der Fertigstellung der Grünwegeverbindung
ist zugleich das letzte noch ausstehende Projekt des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für Duisburg-Laar abgeschlossen. In
den vergangenen Jahren wurden unter anderem der Marktplatz
neugestaltet, Spielplätze modernisiert sowie neue Grün- und
Spielflächen geschaffen.
Zahlreiche Gebäude konnten durch
das Hof- und Fassadenprogramm aufgewertet werden. Mit dem Deichpark
Laar verfügt der Stadtteil über einen attraktiven Freiraum, der
Natur, Erholung und Bewegung miteinander verbindet. Die geplante
Sanierung des Deiches an der Deichstraße wird diese Entwicklung in
den kommenden Jahren weiter stärken.
3. Eigentümerforum Hochfeld zum Thema Brandschutz
Das dritte Eigentümerforum Hochfeld findet am Dienstag, den
29. Juni um 18 Uhr in der alten Feuerwache auf der
Friedenstraße 5-7 in Duisburg-Hochfeld statt. Eingeladen sind
Eigentümerinnen und Eigentümer mit Gebäuden in Hochfeld. Die vom
Stadtteilbüro angebotene Veranstaltung ist kostenlos. Im
Mittelpunkt des Forums steht das wichtige Thema Brandschutz. Als
Fachreferent wird der staatlich-anerkannte Sachverständige
Dipl.-Ing. Oliver Kläß von der Firma „IDN Brandschutz Beratende
Ingenieure Kläß PartG mbB“ aus Duisburg einen Vortrag halten. Darin
geht es um Risiken, Verantwortlichkeiten sowie vorbeugende und
organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Gebäudebestand – von
aktuellen gesetzlichen Anforderungen bis hin zu praxisnahen
Maßnahmen. Durch die Veranstaltung führen Liberto Balaguer vom
Stadtteilbüro Hochfeld und Jörg Dombrowski als Stadtteilarchitekt.
„Mit dem Eigentümerforum greifen wir wichtige Fragen rund um die
Immobilie auf und bieten Eigentümerinnen und Eigentümern praktische
Hilfestellungen“, sagt Liberto Balaguer. „Natürlich können auch
Fragen an die Referenten gestellt werden und unser
Stadtteilarchitekt, Herr Dombrowski, informiert über die
Antragstellung für das Hof- und Fassadenprogramm.“
Mit Hilfe
dieses Förderprogramms zur Aufwertung des Stadtbildes, unterstützt
die Stadt Duisburg Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei
privaten Investitionen in die Bausubstanz ihrer Wohn- oder
Geschäftshäuser. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 50% der
förderfähigen Gesamtkosten. Der Stadtteilarchitekt berät kostenfrei,
vom Antragsverfahren bis hin zur Abrechnung einer
Erneuerungsmaßnahme. Interessierte, die an dem Forum teilnehmen
möchten, können sich noch bis zum 22. Juni 2026 formlos
anmelden. Eine kurze E-Mail an
stadtteilarchitektur@stadtteilbuero-hochfeld.de genügt.
Stadt Duisburg führt die Bezahlkarte ein
Die Stadt Duisburg beginnt ab dem 1. Juli 2026 mit der
schrittweisen Einführung der Bezahlkarte für volljährige Personen,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. „Die
Bezahlkarte hat sich schon in anderen Kommunen als geeignetes Mittel
zur Bereitstellung von Leistungen bewährt. Ich bin überzeugt, dass
sie sich auch in Duisburg als sicheres und transparentes Verfahren
durchsetzen wird“, betont Oberbürgermeister Sören Link.
Im
Juli des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Duisburg
entschieden, von der Opt-out-Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen
keinen Gebrauch zu machen. Diese hätte es den Kommunen erlaubt,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch in anderer Form
als über die Bezahlkarte zu gewähren.
Mit der Bezahlkarte
werden die Leistungen jetzt bargeldlos bereitgestellt. Sie kann für
Einkäufe des täglichen Bedarfs genutzt werden. Zusätzlich können pro
Person monatlich bis zu 50 Euro des Guthabens in bar abgehoben
werden. Die Einführung der Bezahlkarte wird nun nach und nach bis
zum Jahresende umgesetzt, um einen geordneten und für die
Betroffenen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Im Mai
fanden hierzu bereits mehrsprachige Informationsveranstaltungen
statt, in welchen die neue Auszahlungsform den betroffenen Personen
vorgestellt und die Funktionsweise sowie Nutzungsmöglichkeiten
erläutert wurden.
Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link
Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag,
30. Juni 2026, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins
Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 18. Juni, angefragt
werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht hierfür das
an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter https://www.duisburg.de/dialog
zur Verfügung. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30
bis 16 Uhr unter (0203) 283- 6111 ebenfalls möglich.
Nicht im Lieferumfang enthalten: Verantwortung
Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des
grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das ist,
zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen
Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann, wo
ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt, wenn
etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen oder auf
Beschwerden reagiert niemand. Für die europäischen
Verbraucherschützer geht es deshalb um deutlich mehr als die neue
Gebühr.

Europäischer Online-Shop, Versand aus Fernost, Rücksendung ins
Ausland: Grenzüberschreitende Lieferketten machen es Verbrauchern
oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen. (Bild: KI-generiert)
Ab Mitte kommender Woche erhebt die Europäische Union für viele
Pakete aus Nicht-EU-Ländern eine neue Zollpauschale. Bislang galt
für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem 1.
Juli greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro Warenkategorie
werden künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die neue Regelung soll
den rasant wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten besser
kontrollierbar machen und für gleiche Spielregeln sorgen –
unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder außerhalb der
Europäischen Union sitzt.
Dass Veränderungen dringend
notwendig sind, belegen Zahlen der Europäischen Kommission: Im Jahr
2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von bis
zu 150 Euro in die Europäische Union eingeführt. Umgerechnet sind
das knapp 16 Millionen Sendungen – jeden Tag. Eine Zahl, die in den
vergangenen Jahren rasant gestiegen ist und Zollbehörden,
Marktüberwachung sowie Verbraucherschutz vor immense
Herausforderungen stellt.
Anders als klassische
Containerimporte erreichen viele Waren die Europäische Union heute
als einzelne Paketsendungen. Das erschwert nicht nur die
Zollabwicklung. Auch die Marktüberwachung stößt an Grenzen. Wird ein
fehlerhaftes Produkt in einem Container entdeckt, lässt sich die
gesamte Lieferung kontrollieren. Bei Millionen einzelner Pakete ist
das deutlich schwieriger.
Wer Waren in großem Stil in die
Europäische Union verkauft, darf sich nicht hinter der schieren
Menge verstecken", erklärt Nadine Heselhaus, Bundestagsabgeordnete
(SPD) und stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende des Zentrums
für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). „Verbraucherinnen und
Verbraucher haben ein Recht auf sichere Produkte und klare
Ansprechpartner – unabhängig davon, woher die Ware kommt."
Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird Die Paketflut hat viele
Gesichter. Das Sommerkleid für den Urlaub, die Handyhülle für drei
Euro oder das Ersatzteil für die Kaffeemaschine: Für viele gehören
Bestellungen bei den großen chinesischen Onlineplattformen längst
zum Alltag. Die günstigen Preise machen die Angebote attraktiv. Dass
dieser Markt boomt, zeigt auch der erst kürzlich veröffentlichte
Konsumindex.
Doch nicht jedes Schnäppchen hält, was die
Produktbeschreibung verspricht. Immer wieder warnen Behörden vor
mangelhaften Produkten – von durchschmorenden Ladekabeln über
schadstoffbelastetes Spielzeug bis hin zu Heizsohlen, deren Akkus
bei Benutzung Feuer fangen können. Die Folgen zeigen sich jedoch
nicht nur bei der Marktüberwachung. Auch Verbraucher bekommen die
Strukturen hinter vielen Billigimporten häufig erst dann zu spüren,
wenn etwas schiefläuft.
Das Kleid sieht anders aus als auf
den Produktfotos, die Reklamation bleibt unbeantwortet oder die
Rücksendung nach China kostet mehr als die Ware selbst. Mit solchen
Fällen wenden sich regelmäßig Verbraucher an das ZEV. Oft wird erst
im Problemfall deutlich, wie kompliziert die Durchsetzung von
Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union sein kann.
Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping.
Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut Impressum
in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder europäisch,
versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem Drittstaat. Meist
fällt das erst auf, wenn die Lieferung ungewöhnlich lange dauert
oder eine Rücksendung erforderlich wird.
Nicht selten stehen
Verbraucher dann aber plötzlich allein da. Händler, Plattformen und
Lieferdienste verweisen aufeinander, Zuständigkeiten bleiben unklar
und Betroffene werden sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus
geschickt. Selbst wer sich dann für eine Rücksendung entscheidet,
steht vor dem nächsten Problem: Häufig soll das Paket zurück nach
China. Die Versandkosten übersteigen dabei nicht selten den Wert des
gekauften Artikels.
„Die drei Euro werden die Probleme nicht
lösen", betont Heselhaus. „Für Verbraucher muss am Ende klar sein,
wer verantwortlich ist, wenn etwas schiefläuft. Genau daran fehlt es
heute noch viel zu oft."
Drei Euro als Zwischenlösung Die
Europäische Union arbeitet deshalb bereits an einer deutlich
umfassenderen Reform des Zollsystems. Geplant ist unter anderem,
Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Fokus
verschiebt sich damit von der einzelnen Bestellung auf die
Strukturen dahinter. Ziel ist es, gleiche Spielregeln für
europäische Händler und Anbieter aus Drittstaaten zu schaffen, die
Kontrolle von Warenströmen zu verbessern und Verantwortlichkeiten
klarer zu regeln.
Bis Mitte 2028 soll die bisherige
150-Euro-Freigrenze vollständig entfallen. Die neue Zollpauschale
soll die Zeit bis dahin überbrücken und gleichzeitig die
Zollbehörden entlasten. Denn Millionen Einzelsendungen individuell
zu bewerten, wäre in der Praxis kaum zu bewältigen.
„Wer in
Europa verkauft und Geld verdient, darf Verantwortung nicht wie
einen optionalen Lieferbestandteil behandeln", schlussfolgert
Heselhaus. "Der Online-Handel hat sich in den vergangenen Jahren
grundlegend verändert. Jetzt müssen die Regeln Schritt halten."
Probleme mit einer Bestellung aus dem europäischen Ausland?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland unterstützt
Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland kostenlos bei
grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen innerhalb
Europas. Gemeinsam mit den weiteren Europäischen Verbraucherzentren
hilft es dabei, Verbraucherrechte über Ländergrenzen hinweg
durchzusetzen. Träger des EVZ ist das Zentrum für Europäischen
Verbraucherschutz e. V. (ZEV).
Mehr zur neuen Regelung
Vorschläge der Rentenkommission bringen
teilweise Risiken für Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt
Der Abschlussbericht der von der Bundesregierung
eingesetzten Rentenkommission enthält einige sinnvolle Vorschläge
zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, beinhaltet
allerdings auch Elemente, die das Wirtschaftswachstum in Deutschland
über die nächsten Jahre spürbar zu dämpfen drohen. Auch könnten
einige der Vorschläge zu sozialen Schieflagen führen. Das ergibt
eine neue gemeinsame Studie des Instituts für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle Hans-Böckler-Stiftung
Sinnvoll ist danach etwa die
Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbständige.
Gesamtwirtschaftlich problematisch ist dagegen, dass zum Aufbau
eines neuen Elements der Kapitaldeckung der Beitragssatz für die
Rente ab 2028 zügig um zwei Prozentpunkte steigen soll. Dies
entzieht Kaufkraft und dürfte so Konsumnachfrage und
Wirtschaftswachstum in Deutschland verringern. Eine Folge davon
wären auch niedrigere Einnahmen für Staat und Sozialversicherungen.
Laut den Autor*innen der Studie, Dr. Florian Blank, Prof. Dr.
Sebastian Dullien und Ulrike Stein, PhD, ist zwar der Grundansatz
der Kommission zu begrüßen, permanent in der gesetzlichen
Rentenversicherung ein Sicherungsniveau von 48 Prozent anzustreben.
Ebenfalls erfreulich sei, dass dieses Sicherungsniveau über eine
paritätische Finanzierung der Kosten durch Arbeitgeber und
Arbeitnehmenden finanziert werden soll.
Geplanter Aufbau des
Kapitalstocks ist auf absehbare Sicht vergleichsweise ineffizient
Als problematisch bewerten die Autor*innen aber, dass die
Stabilisierung des Rentenniveaus durch einen neuen Kapitalstock
erreicht werden soll. Das sei auf absehbare Sicht vergleichsweise
ineffizient. „Ein Fonds am Aktienmarkt muss erst einmal mühsam
aufgefüllt werden, bevor man Erträge auszahlen kann.
Ein aus Beiträgen gespeister Kapitalstock ist
deshalb ungeeignet, schnell Entlastung für die Rentenversicherung zu
bringen“, erklärt der Wissenschaftliche Direktor des IMK, Sebastian
Dullien. „Der jetzt gewählte Weg bedeutet, dass in den kommenden
Jahrzehnten Erwerbstätige zunächst doppelt bezahlen müssen – einmal
für die Rente der Älteren und einmal zum Aufbau des Kapitalstocks.“
So würde aus dem entsprechenden Vorschlag der Kommission nach
Berechnungen von IMK und WSI folgen, dass der Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung bis 2032 von derzeit 18,6 Prozent
auf rund 22 Prozent steigen dürfte. Ohne den Aufbau des
Kapitalstocks würde der Beitrag 2032 nur bei 20,4 Prozent liegen.
Zudem kommen auf den Bundeshaushalt Anfang der 2030er Jahre
Zusatzkosten in Milliardenhöhe zu. Grund ist die von der Kommission
vorgeschlagene steuerfinanzierte Kompensation für r
entennahe
Versicherte, die für den Aufbau des Kapitalstocks zahlen müssen,
aber dabei wegen des kurzen Zeithorizonts nur geringe Erträge
erwarten können. „Der Aufbau des Kapitalstocks macht kurz- und
mittelfristig die Stabilisierung des Rentenniveaus teurer, nicht
billiger“, so Dullien. Man hätte alternativ die gleiche
Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2050 mit einem geringeren
Anstieg der Beitragssätze erreichen können, wenn man dies rein über
höhere Beiträge statt über den Umweg eines Kapitalstocks organisiert
hätte, so die Wissenschaftler*innen von IMK und WSI.
Es gäbe
gesamtwirtschaftlich bessere Alternativen für eine Kapitaldeckung
Da die höheren Beitragssätze größere Abzüge vom Lohn und damit
weniger verfügbare Einkommen bei den Haushalten bedeuten, sei für
die nächsten Jahre mit einem durch eine solche Reform gedämpften
Konsumwachstum in Deutschland zu rechnen. Denn anders als
Beitragszahlungen im Umlageverfahren, die zeitnah für höhere
Alterseinkommen sorgen, werden die Beiträge zum Aufbau des
Kapitalstocks für längere Zeit dem Wirtschaftskreislauf entzogen,
weil sie an den internationalen Kapitalmärkten angelegt sind.
„Das ist besonders problematisch, weil die deutsche Wirtschaft
derzeit entscheidend auf die Binnennachfrage angewiesen ist“,
analysiert Dullien. Von 2028 an könnte der Kapitalstock nach dem
Vorschlag der Kommission so nach Modellrechnungen von IMK und WSI in
der Summe rund ein Prozent Wirtschaftswachstum und knapp 250.000
Jobs kosten.
Als Lösung schlagen die Wissenschaftler*innen
vor, über eine andere Art der Finanzierung des Kapitalstocks
nachzudenken. Das von der Ampel-Koalition geplante
Generationenkapital, das über einen Bundeskredit befüllt werden
sollte, etwa hätte einen Kapitalstock geschaffen, ohne kurzfristig
das Wachstum zu dämpfen. Ebenso könne man überlegen, ob ein
Generationenfonds über eine einmalige Vermögensabgabe befüllt werden
könne.
Auch wäre eine verpflichtende betriebliche
Altersvorsorge für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
in Deutschland eine wachstumsfreundlichere Option, weil schon rund
die Hälfte der Menschen in Deutschland heute derart abgesichert ist
und darum die negativen kurzfristigen Effekte auf Konsum und
gesamtwirtschaftliche Nachfrage geringer ausfallen würden.
Wachsende soziale Risiken für Menschen, die aus gesundheitlichen
Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können Neben den
gesamtwirtschaftlichen Problemen sehen die Wissenschaftler*innen
auch soziale Risiken aus den Vorschlägen. Die Abschaffung der
abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sei für
jene Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die
Regelaltersgrenze nicht erreichten, unsozial und schwäche den
Sicherungscharakter des Systems.
Dieses Problem werde noch
einmal durch die ebenso problematische Erhöhung der
Regelaltersgrenze verschärft. Hier müsse darauf geachtet werden,
dass die von der Kommission vorgeschlagenen Härtefallregeln
angemessen und niedrigschwellig umgesetzt werden. Positiv seien
hingegen die Vorschläge zu bewerten, Anrechnungsregeln in der
Grundsicherung im Alter großzügiger zu gestalten, damit Menschen,
die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, mehr verfügbares
Einkommen haben, als jene, die keine oder geringe Beiträge geleistet
haben.
Kritisch sehen Blank, Dullien und Stein schließlich,
dass die Kommission ihren Auftrag sehr eng verstanden hat. „Die
wahren Stellschrauben für die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung
liegen in einer etwas höheren Zuwanderung und der Erschließung
bislang ungenutzter Beschäftigungspotenziale am Arbeitsmarkt, etwa
bei Frauen und Langzeitarbeitslosen“, so Dullien. „Diese Fragen hat
die Kommission leider gar nicht betrachtet – was dazu führt, dass
sie jetzt auch politisch wohl nicht diskutiert werden.“
Digitaler Dienstag“ informiert über 3D-Druck
„3D-Druck verstehen – Zukunft zum Anfassen“ ist der Titel einer
Veranstaltung in der Reihe „Digitaler Dienstag“ der Stadtbibliothek
Duisburg, der am Dienstag, 30. Juni, in der Zentralbibliothek,
Steinsche Gasse 26, von 17 bis 18 Uhr stattfindet. Interessierte
erhalten einen verständlichen Einblick in eine Technologie, die aus
unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist.
Die Veranstaltung
bietet einen spannenden Blick in eine Welt, in der Ideen Formen
annehmen, von der Medizin bis zur Mode. Der „Digitale Dienstag“
bietet jeden Dienstag ab 17 Uhr einen verständlichen Zugang zu
alltagsrelevanten digitalen Themen, ohne technische Fachsprache und
mit viel Raum für individuelle Anliegen. Auch Erwachsene mit
geringen digitalen Vorkenntnissen sind herzlich willkommen. Die
Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Neuer Sachbuchzirkel in der Zentralbibliothek
Ein neuer Sachbuchzirkel findet am Donnerstag, 2. Juli,
von 17 bis 18 Uhr in der Zentralbibliothek an der Steinschen Gasse
26 in der Innenstadt statt. Unter der Überschrift „Spannende
Fachgebiete – spannende Bücher“ stellt das Team der Bibliothek
interessante Titel aus unterschiedlichen Fachgebieten vor.
Die Teilnehmenden erwarten inspirierende Einblicke, verständliche
Erklärungen und anregende Diskussionen zu Themen wie Wissenschaft,
Geschichte, Technik und vielem mehr. Wer sich gerne mit anderen
austauschen und neue, fachübergreifende Perspektiven entdecken
möchte, ist eingeladen, Teil einer neugierigen und fachkundigen
Runde zu sein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung auf
www.stadtbibliothek- duisburg.de unter „Veranstaltungen“ wird
gebeten.
Vor 10 Jahren am 3. Juli 2016 in der BZ: 80 Jahre Siedlung
Sittardsberg

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