• Schnellere Prüfung von
Asylanträgen, darunter an den EU-Grenzen, und
wirksamere Rückführung
• Verbesserte Identifizierung bei der Ankunft und
verpflichtende Sicherheits- und
Gesundheitskontrollen sowie Prüfungen der
Schutzbedürftigkeit für Menschen, die irregulär in
die EU einreisen
• Mitgliedstaaten können wählen, ob sie
Verantwortung für Asylbewerber übernehmen,
finanzielle Beiträge leisten oder operative
Unterstützung bieten
• Bessere Bewältigung von Krisensituationen und neue
Regelung für die freiwillige Neuansiedlung von
Flüchtlingen aus Drittstaaten
Brüssel/Duisburg, 9. April 2024 - Das Europäische
Parlament hat heute in Brüssel zehn Gesetzestexte
zur Reform der europäischen Migrations- und
Asylpolitik angenommen, auf die sich Parlament und
Rat im Dezember geeinigt hatten.
Solidarität und Verantwortung
Zur Unterstützung von EU- Ländern, die unter
Migrationsdruck stehen, werden andere
Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, indem sie
Asylsuchende oder Personen, die internationalen
Schutz genießen, in ihr Hoheitsgebiet umsiedeln
lassen, finanzielle Beiträge leisten oder operative
bzw. technische Unterstützung bieten. Darüber hinaus
werden die sogenannten Dublin-Vorschriften
überarbeitet – also die Kriterien, nach denen
bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung
von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig
ist.
Das Europäische Parlament nahm die von
Berichterstatter
Tomas TOBÉ (EVP, Schweden) vorgelegte Verordnung
über Asyl- und Migrationsmanagement mit 322
zu 266 Stimmen bei 31 Enthaltungen an.
Bewältigung von Krisensituationen
Die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen
und Situationen höherer Gewalt sieht einen
Mechanismus für die Reaktion auf einen plötzlichen
Anstieg des Migrantenzustroms vor. Dadurch sollen
Solidarität sowie die Unterstützung jener
Mitgliedstaaten sichergestellt werden, die mit einer
außergewöhnlich hohen Zahl an Migrantinnen und
Migranten aus Drittstaaten konfrontiert sind. Die
neuen Regeln behandeln auch die Instrumentalisierung
von Migrantinnen und Migranten, die von Drittstaaten
oder feindseligen nichtstaatlichen Akteuren gezielt
eingesetzt werden, um die EU zu destabilisieren.
Die Europaabgeordneten nahmen den von
Berichterstatter
Juan Fernando LÓPEZ AGUILAR (S&D, Spanien)
vorgelegten Text mit 301 zu 272 Stimmen bei
46 Enthaltungen an.
Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an
den EU-Grenzen
Personen, die die Voraussetzungen für eine Einreise
in die EU nicht erfüllen, werden vor der Einreise in
einem bis zu sieben Tage andauernden Verfahren
überprüft. Dabei werden sie identifiziert, ihre
biometrischen Daten werden erfasst und sie werden
Gesundheits- und Sicherheitskontrollen unterzogen.
Die Mitgliedstaaten müssen unabhängige
Kontrollmechanismen einrichten, um sicherzustellen,
dass die Grundrechte geachtet werden. Der von
Berichterstatterin
Birgit SIPPEL (S&D, Deutschland) vorgelegte Text
wurde mit 366 zu 229 Stimmen bei 26
Enthaltungen angenommen. Außerdem billigten
die Abgeordneten neue Regeln für das zentralisierte
System für Informationen zu Verurteilungen
(ECRIS-TCN) mit 414 zu 182 Stimmen bei 29
Enthaltungen.
Schnellere Asylverfahren
Für die Zuerkennung und Aberkennung des
internationalen Schutzes wird EU-weit ein neues,
gemeinsames Verfahren eingeführt. Die Bearbeitung
von Asylanträgen an den Grenzen der EU muss in
Zukunft schneller erfolgen. Auch sollen die Fristen
für unbegründete oder unzulässige Anträge künftig
kürzer sein. Das Parlament nahm den von
Berichterstatterin
Fabienne KELLER (Renew, Frankreich) vorgelegten
Text mit 301 zu 269 Stimmen bei 51
Enthaltungen an. Das Abstimmungsergebnis
für das Rückführungsverfahren an der Grenze war 329
zu 253 Stimmen bei 40 Enthaltungen.
Eurodac-Verordnung
Die Daten von Personen, die irregulär in die EU
kommen – darunter Fingerabdrücke und Gesichtsbilder
von Menschen ab sechs Jahren –, werden in der
überarbeiteten Eurodac-Datenbank gespeichert. Die
Behörden sind künftig auch in der Lage, zu erfassen,
ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte
oder gewalttätig bzw. bewaffnet war. Der von
Berichterstatter
Jorge BUXADÉ VILLALBA (EKR, Spanien) vorgelegte
Text wurde mit 404 zu 202 Stimmen bei 16
Enthaltungen angenommen.
Anerkennungsverordnung
Mit Blick auf die Anerkennung der
Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären
Schutzstatus sowie auf die Rechte jener, die ein
Anrecht auf Schutz haben, sprach sich das Parlament
für neue einheitliche Normen für alle
Mitgliedstaaten aus. Die Mitgliedstaaten sollen die
Lage im jeweiligen Herkunftsland auf der Grundlage
von Informationen der EU-Asylagentur bewerten und
die Flüchtlingseigenschaft regelmäßig überprüfen.
Schutzsuchende müssen im Hoheitsgebiet des
Mitgliedstaats bleiben, der für ihren Antrag
zuständig ist bzw. in dem Schutz gewährt wurde. Der
Text wurde von Berichterstatter
Matjaž NEMEC (S&D, Slowenien) vorgelegt und mit
340 zu 249 Stimmen bei 34 Enthaltungen
angenommen.
Aufnahme von Asylsuchenden
Die Mitgliedstaaten müssen in Zukunft sicherstellen,
dass für die Aufnahme von Asylsuchenden
gleichwertige Normen gelten. Das betrifft unter
anderem Unterkunft, Schulbildung und
Gesundheitsversorgung. Registrierte
Asylbewerberinnen und Asylbewerber können künftig
spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine
Arbeit aufnehmen. Neue Regeln für Inhaftierung und
Einschränkung der Bewegungsfreiheit sollen außerdem
Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, davon
abhalten, sich innerhalb der EU zu bewegen. Das
Parlament nahm den von Berichterstatterin
Sophia IN 'T VELD (Renew, Niederlande)
vorgelegten Text mit 398 zu 162 Stimmen bei
60 Enthaltungen an.
Sicherer und legaler Weg nach Europa
Nach einem neuen Rahmen für Neuansiedlung und
Aufnahme aus humanitären Gründen können
Mitgliedstaaten anbieten, von den Vereinten Nationen
anerkannte Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen
und ihnen damit die legale, organisierte und sichere
Einreise in die EU zu ermöglichen. Der von
Berichterstatterin
Malin BJÖRK (Die Linke, Schweden) vorgelegte
Text wurde mit 452 zu 154 Stimmen bei 14
Enthaltungen angenommen.
Nächste Schritte
Als Nächstes muss der Rat das Paket förmlich
billigen. Danach treten die neuen Vorschriften in
Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht werden. Es wird erwartet, dass
die Verordnungen in zwei Jahren zur Anwendung
kommen. Was die Richtlinie über Aufnahmebedingungen
betrifft, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit,
um die Änderungen in ihr nationales Recht
einzuführen.
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