Duisburg, 3.Juni 2024 - Am 9.
Juni 2024 finden die Wahlen zum zehnten europäischen
Parlament statt. In Duisburg sind rund 322.000
Wahlberechtigte in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
aufgerufen zur Urne zu gehen. Das Gebiet der Stadt
Duisburg ist in 323 Wahlbezirke (an 180 Standorten)
eingeteilt. Zusätzlich wurden 105 Briefwahlbezirke
eingerichtet. Bei der Europawahl gibt es keine
Aufteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise. Der
jeweils zuständige Wahlraum sowie Angaben zur
Barrierefreiheit wurden allen Wahlberechtigten mit
der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Insgesamt sind
bei dieser Wahl 92 Prozent aller Wahlräume
(Wahlbezirke) barrierefrei zugänglich.
Eine Liste aller Duisburger Wahlräume ist auf der
Internetseite
https://briefwahl.duisburg.de/IWS/start.do?mb=5112000
zu finden.
Die 105 Briefwahlvorstände treten in der
Erich-Kästner-Gesamtschule, Ehrenstraße 87, 47198
Duisburg (56 Briefwahlvorstände) und in der
Gesamtschule Duisburg Süd, Großenbaumer Allee 168,
47269 Duisburg (49 Briefwahlvorstände) zusammen.
Für die Besetzung der Wahlvorstände in den
Wahllokalen wurden rund 4.000 ehrenamtliche Helfende
berufen.
Bis auf etwa 250 freie „Stellen“ sind alle
Wahlvorstände besetzt.
Insgesamt sind 321.801 Duisburger (Stand: 24.5.) für
die Europawahl wahlberechtigt. Erstmalig bei einer
Europawahl dürfen 27.900 Bürgerinnen und Bürger
wählen, davon sind 14.300 erstmalig überhaupt
wahlberechtigt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art.
116 Abs.1 GG, - die am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet haben - seit mindestens drei Monaten in
der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt
sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürger/innen), die in der Bundesrepublik
Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich
gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich
gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unionsbürger/innen müssen, wenn sie erstmals in
Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament
teilnehmen wollen, einen Antrag stellen. Anträge auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten bis zum
19. Mai 2024 gestellt werden.
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde das
Wählerverzeichnis zum Stichtag 28. April 2024
erstellt, sodass ab dem 29. April 2024 die
Wahlbenachrichtigungen gedruckt und ab dem 6. Mai
2024 versandt werden konnten.
Wahlberechtigung im Fall von Änderungen des
Wohnsitzes
Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 29.
April 2024 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs
verlegt haben, bleiben sie im Wählerverzeichnis
unter ihrer ursprünglichen Wohnadresse eingetragen
und können in dem mit der Wahlbenachrichtigung
mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben. Sollten
sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 29.
April und 19. Mai 2024 von Duisburg in eine andere
Stadt oder umgekehrt verlegt haben, bleiben sie in
dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen
Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie beantragen
die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer
Zuzugsgemeinde. Alle Personen, die zum 28. April
2024 ihren Hauptwohnsitz in Duisburg hatten, wurden
von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Personen, die bis zum Wahltag die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor
aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht
wahlberechtigt waren, wurden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis eingetragen.
Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie
dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für
die Stimmabgabe am Wahltag selbst
genügt der Personalausweis, Reisepass oder
Identitätsausweis.
Sollten sie sich nicht sicher sein, in welches
Wahllokal sie müssen, so können sie diese
Information bei Call Duisburg unter der Rufnummer
0203/94000 erfragen.
Briefwahl
Seit dem 7. Mai 2024 gibt es die Möglichkeit der
Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich
(nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch
(Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden.
Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag,
7. Juni 2024, 18.00 Uhr entgegengenommen.
Ab Mittwoch, 5. Juni 2024, sollten aber – um die
Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können - keine
Briefwahlanträge mehr postalisch oder online
gestellt werden. Der sichere Weg ist die Stimmabgabe
direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann
erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die
Auszählung. Ausschließlich bei nachgewiesener
plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum
Wahltag, 15.00 Uhr, beim Wahlamt In den Haesen 84 in
Duisburg- Homberg entgegengenommen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand
anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass jede Person nach den
gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier
Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf. Die
acht Briefwahlstellen wurden sowohl zentral im
Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in
Duisburg-Homberg als auch in allen Bezirksämtern
eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist die
Beantragung der Briefwahl vor Ort möglich und es
kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort
die Stimmabgabe erfolgen.
Alle Briefwahlstellen sind noch entsprechend der
regulären Öffnungszeiten und am Freitag, 7. Juni,
zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet. Wenn nach Freitag,
18 Uhr, noch für die Wahl relevante Post (zum
Beispiel Briefwahl) überbracht werden soll, so ist
dies nur noch direkt bei der Stabsstelle Wahlen, In
den Haesen 84, Duisburg-Homberg und das auch nur bis
spätestens 18 Uhr am Wahltag möglich.
Die Briefwahlbeteiligung liegt insgesamt bislang
(Stand: 3. Juni, 11 Uhr) bei 59.556.
Im Jahr 2019 lag die Briefwahlbeteiligung zum
gleichen Zeitpunkt bei 36.142. Insgesamt 42.9732
Wähler/innen nutzen dabei den Onlinezugang zum
Briefwahlantrag (OLIWA). Der seit vielen Jahren zu
beobachtende steigende Trend zur Briefwahl hat sich
fortgesetzt. Stimmabgabe am Wahltag Wenn für
Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und
sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie
gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des
Personalausweises, Reisepasses oder
Identitätsausweises in jedem Wahlraum der Stadt
Duisburg ihre Stimme abgeben.
Ansonsten gilt: Jede/r Wahlberechtigte kann nur in
dem Wahlraum seine Stimme abgeben, wo sie/er in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der zuständige
Wahlraum kann der Wahlbenachrichtigung entnommen
werden oder bei Verlust über Call Duisburg unter
0203/94000 erfragt werden. In jedem Fall ist es
wichtig zu wissen, dass bei der Vorsprache im
Wahlraum ggf. nicht allein die Vorlage der
Wahlbenachrichtigung genügt, sondern grundsätzlich
die Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses
oder Identitätsausweises vom Wahlvorstand verlangt
werden kann. Hierauf wurde auch im Text der
Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Sollte kein
Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis
vorgelegt werden können, kann der Wahlvorstand die
Person zurückweisen und bitten, gegen Vorlage des
Ausweises erneut vorzusprechen. Dies dient der
Vorbeugung von Missbrauch und somit ausschließlich
dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen
Person.
Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in
allen Wahlbezirken. Das vorläufige amtliche
Endergebnis wird voraussichtlich ab etwa 22 Uhr
vorliegen. Es wird durch den Stadtwahlleiter
entsprechend bekannt gemacht. Alle Auszählungen
finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis
festgestellt ist, wird dieses durch den
Wahlvorstehenden verkündet und an den zentralen
Ergebnisdienst telefonisch übermittelt. Dabei wird
sichergestellt, dass nur autorisierte Ergebnisse
gemeldet und weitergegeben werden.
Der Verlauf der Auszählung kann über die
Wahlergebnispräsentation im Internet unter
www.duisburg.de/wahlergebnis verfolgt
werden. Dort können die Ergebnisse nach den
Duisburger Stadtbezirken, den Kommunalwahlbezirken
und den 323 Wahlbezirken in Grafik- und Tabellenform
abgerufen werden.
Am 14. Juni tagt der Stadtwahlausschuss um 15 Uhr
öffentlich, um das amtliche Endergebnis der
Europawahl festzustellen.
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