EU-Archiv Januar - Juni 2024
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- EU beschließt neues Sanktionspaket gegen
Russland – LNG, Schiffe, Personen, Banken
- Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte: Untersuchung
gegen Apple eingeleitet
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EU beschließt neues
Sanktionspaket gegen Russland – LNG, Schiffe, Personen,
Banken
Brüssel, 24. Juni 2024 - Die Europäische
Kommission hat die Annahme des 14. Sanktionspakets gegen
Russland durch den Rat der EU-Staaten begrüßt. Es geht
Durchsetzungsprobleme an und enthält neue Maßnahmen unter
anderem im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen
gegen Schiffe, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine
unterstützen. Mit dem Paket sendet die EU ein deutliches
und starkes Signal der Geschlossenheit und der
anhaltenden Unterstützung für die Ukraine und ihre
Bevölkerung.
LNG und Schiffe
In Bezug auf Flüssigerdgas werden alle künftigen
Investitionen in LNG-Projekte, die in Russland im Bau
sind, sowie Ausfuhren zugunsten dieser Projekte verboten.
Auch wird nach einem Übergangszeitraum von neun Monaten
die Nutzung von EU-Häfen für die Umladung von russischem
Flüssigerdgas verboten. Außerdem verbietet das Paket die
Einfuhr von russischem LNG nach bestimmten Terminals, die
nicht an das Gasfernleitungsnetz der EU angebunden sind.
Zum ersten Mal hat die EU eine Maßnahme erlassen, die auf
bestimmte Schiffe abzielt, die zur Kriegsführung
Russlands gegen die Ukraine beitragen; sie unterliegen
einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen. Diese
Schiffe können aus einem breiten Spektrum von Gründen
benannt werden, z. B. aufgrund ihrer Unterstützung durch
den Transport militärischer Ausrüstung für Russland, des
Transports gestohlenen ukrainischen Getreides und der
Unterstützung der Entwicklung des russischen
Energiesektors, beispielsweise durch den Transport von
LNG-Komponenten oder durch Umladungen von LNG.
Diese Maßnahme richtet sich auch gegen Tanker, die Teil
der Schattenflotte Putins sind und die Preisobergrenzen
der EU und der Koalition für eine Preisobergrenze umgehen
und dabei irreführende Transportpraktiken unter
vollständiger Missachtung internationaler Standards
anwenden. In der ersten Runde hat die EU 27 Schiffe in
diese Liste aufgenommen. Diese Liste kann so regelmäßig
aktualisiert werden, wie es erforderlich ist, um auf die
sich ständig ändernde Beteiligung dieser Schiffe, die
Russland dabei helfen, Krieg gegen die Ukraine zu führen,
zu reagieren.
Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen
Darüber benennt das Paket neue Benennungen von
Einzelpersonen und Organisationen, die für Handlungen
verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit,
Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben
oder bedrohen.
Insgesamt gab es 116 zusätzliche Benennungen – es
unterliegen nun weitere 69 Einzelpersonen und
47 Organisationen dem Einfrieren von Vermögenswerten und,
im Falle von Einzelpersonen, auch Reiseverboten.
Finanzielle Sanktionen
Mit dem heutigen Paket werden unsere finanziellen
Sanktionen erheblich verschärft, indem es EU-Banken
außerhalb Russlands untersagt wird, das System zur
Übermittlung von Finanzmitteilungen SPFS, das russische
Äquivalent zu SWIFT, zu nutzen. Außerdem kann der Rat
eine Liste nichtrussischer Drittlandsbanken erstellen,
die an ein solches System angeschlossen sind; diesen
Banken wird es untersagt sein, mit
EU-Wirtschaftsbeteiligten Geschäfte zu machen.
Schließlich wird ein Verbot von Transaktionen mit Banken
und Anbietern von Kryptowerten in Russland und
Drittländern eingeführt, die Transaktionen zur
Unterstützung der rüstungsindustriellen Basis Russlands
erleichtern. Diese neuen Sanktionen werden die Fähigkeit
des Kreml einschränken, Mittel zur Finanzierung seiner
Kriegsmaschine bereitzustellen.
Dual Use Güter
Eines der Hauptziele besteht nach wie vor darin, die
russischen Einnahmen weiterhin zu begrenzen und die
Ausfuhrbeschränkungen für Industriegüter und
fortgeschrittene Technologie zu verschärfen. Mit dem
Paket wird die Ausfuhr von weiteren neun Gütern mit
doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener
Technologie (z. B. Mikrowellen- und Antennenverstärker,
Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge)
eingeschränkt und die Ausfuhrverbote bestimmter Arten von
Industrieprodukten, Chemikalien, Kunststoffen,
Fahrzeugteilen und Maschinen ausgeweitet (vor der
Invasion beliefen sich die EU-Ausfuhren im Jahr 2021 auf
5 Milliarden Euro).
Zudem wird nun der Export sowie die Verbringung von
Manganerzen untersagt. Das Paket sieht auch strengere
Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie an
61 Organisationen – 28 mit Sitz in Russland und 33 mit
Sitz in Drittländern – vor, die direkt oder indirekt mit
dem russischen Militärkomplex in Verbindung stehen und
somit zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs
beitragen. Darüber hinaus wird das Einfuhrverbot auch auf
Helium ausgeweitet, das erhebliche
Einnahmen für Russland generiert.
Diamanten
Mit dem Paket wird ferner das bereits im
12. Sanktionspaket vereinbarte Einfuhrverbot für
russische Diamanten präzisiert. Es wird klargestellt,
dass im Zuge des Bestandsschutzes das Verbot nicht für
Diamanten gilt, die sich vor Inkrafttreten des Verbots
für russische Diamanten bereits in der EU oder in einem
Drittland (außer Russland) befanden oder in einem
Drittland poliert oder hergestellt wurden, bevor das
Verbot für russische Diamanten in Kraft trat.
Ermöglicht werden auch vorübergehende Ein- und Ausfuhren
von Schmuck, z. B. für Messen oder Reparaturen. Außerdem
verlängert das Paket die Anpassungsfrist, nach deren
Ablauf die Regelung der vollständigen Rückverfolgbarkeit
für Einfuhren roher und polierter natürlicher Diamanten
verbindlich wird, um sechs Monate (bis zum 1. März 2025).
Darüber hinaus verschiebt es das Verbot von Schmuck, der
russische Diamanten enthält, die in anderen Drittländern
als Russland verarbeitet wurden, bis der Rat beschließt,
das Verbot im Lichte der im Rahmen der G7 getroffenen
Maßnahmen zur Umsetzung dieser Maßnahme zu aktivieren.
Schutz der Demokratie
Darüber hinaus umfasst das neue Paket Maßnahmen zum
Schutz unserer demokratischen Prozesse und zur Bekämpfung
der Einmischung Russlands, etwa das Verbot, dass
politische Parteien Finanzmittel vom russischen Staat
erhalten. Es umfasst auch Maßnahmen zur Stärkung
bestehender Verkehrsbeschränkungen, insbesondere des
Flugverbots und des Kraftverkehrsverbots.
Bessere Durchsetzung
Um die Möglichkeiten Russlands weiter einzuschränken,
Zugang zu Gütern und Technologien zu erhalten, die
Beschränkungen unterliegen, enthält dieses Paket mehrere
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Einhaltung der
Vorschriften durch den privaten Sektor zu fördern, die
Durchsetzung durch die zuständigen nationalen Behörden zu
unterstützen und die Umgehung von Sanktionen zu
verhindern, unter anderem indem ausländische
Tochtergesellschaften von EU-Wirtschaftsbeteiligten
kontrolliert werden.
Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte:
Untersuchung gegen Apple eingeleitet
Die Europäische Kommission hat Apple über ihre vorläufige
Auffassung informiert, dass die App-Store-Regeln des
Unternehmens gegen das Gesetz über digitale Märkte
verstoßen. Demnach hindern die App-Store-Regeln von Apple
App-Entwickler daran, Verbraucherinnen und Verbraucher
ungehindert auf alternative Kanäle für Angebote und
Inhalte zu lenken. Darüber hinaus hat die Kommission ein
neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple
eingeleitet.
Die Kommission befürchtet, dass die neuen vertraglichen
Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von
Drittanbietern, einschließlich der neuen "Core Technology
Fee" von Apple, nicht ausreichen, um eine wirksame
Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des
Gesetzes über digitale Märkte gewährleisten.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager betonte: „Heute ist ein sehr wichtiger Tag für
die wirksame Durchsetzung des Gesetzes über digitale
Märkte: Wir haben Apple vorläufige Ergebnisse
übermittelt. Unser vorläufiger Standpunkt ist, dass Apple
die Lenkung nicht vollständig zulässt. Steering ist der
Schlüssel, um sicherzustellen, dass App-Entwickler
weniger abhängig von den App-Stores der Gatekeeper sind
und dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bessere
Angebote wahrnehmen können.
Wir haben auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, das
sich auf die so genannte Core-Technology-Gebühr und
verschiedene Regeln für die Zulassung von App-Stores von
Drittanbietern und Sideloading bezieht. Die
Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind bestrebt,
Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden uns
dafür einsetzen, dass Apple diese Bemühungen nicht
untergräbt.“
Vorläufige Beurteilung von Apples Lenkungsregeln für den
App Store
Nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets
Act, DMA) sollten Entwickler, die ihre Apps über den App
Store von Apple vertreiben, die Möglichkeit haben, ihre
Kunden kostenlos über alternative, kostengünstigere
Kaufsmöglichkeiten zu informieren, sie auf diese Angebote
hinzuweisen und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Apple hat
derzeit drei verschiedene Geschäftsbedingungen, die seine
Beziehungen zu den App-Entwicklern regeln, darunter auch
die Lenkungsregeln für den App Store.
Die Kommission stellt vorläufig fest: Keine dieser
Geschäftsbedingungen erlaubt es den Entwicklern, ihre
Kunden frei zu lenken. So können die Entwickler
beispielsweise keine Preisinformationen innerhalb der App
bereitstellen oder auf andere Weise mit ihren Kunden
kommunizieren, um für Angebote auf alternativen
Vertriebskanälen zu werben. Bei den meisten
Geschäftsbedingungen, die App-Entwicklern zur Verfügung
stehen, erlaubt Apple die Lenkung nur durch "Link-Outs",
d. h. App-Entwickler können in ihrer App einen Link
einfügen, der den Kunden auf eine Webseite weiterleitet,
auf der er einen Vertrag abschließen kann.
Der Link-Out-Prozess unterliegt mehreren von Apple
auferlegten Beschränkungen, die App-Entwickler daran
hindern, über den Vertriebskanal ihrer Wahl zu
kommunizieren, Angebote zu bewerben und Verträge
abzuschließen. Zwar kann Apple eine Gebühr dafür
erhalten, dass die Entwickler über den AppStore einen
neuen Kunden gewinnen, doch gehen die von Apple erhobenen
Gebühren über das hinaus, was für eine solche Vergütung
unbedingt erforderlich ist. So erhebt Apple von den
Entwicklern eine Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren
oder Dienstleistungen, den ein Nutzer innerhalb von
sieben Tagen nach einem Link-Out aus der App tätigt.
Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen teilt
die Kommission Apple ihre vorläufige Auffassung mit, dass
das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte
verstößt. Dies greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht
vor, da Apple nun die Möglichkeit hat, seine
Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in
der Untersuchungsakte der Kommission prüft und
schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der
Kommission antwortet.
Neue Untersuchung zur Nichteinhaltung von Apples
Vertragsbedingungen
Die Kommission hat auch eine dritte Untersuchung der
neuen Vertragsbedingungen von Apple für Entwickler
eingeleitet, die Voraussetzung für den Zugang zu einigen
der durch den DMA ermöglichten neuen Funktionen sind,
insbesondere die Bereitstellung alternativer App-Stores
oder die Möglichkeit, eine App über einen alternativen
Vertriebskanal anzubieten. Apple hat bisher die Option
beibehalten, die bisherigen Bedingungen zu unterzeichnen,
die keinerlei alternative Vertriebskanäle zulassen.
Die Kommission wird untersuchen, ob diese neuen
vertraglichen Anforderungen für App-Entwickler und
App-Stores gegen Artikel 6 Absatz 4 des EU-DSGVO und
insbesondere gegen die darin enthaltenen Anforderungen an
die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verstoßen.
Weiteres Verfahren gegen Apple eingestellt
In einem anderen Verfahrten hat die EU-Kommission
beschlossen, ihre kartellrechtliche Untersuchung des
angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens von Apple in
Bezug auf einige der Bedingungen, die es für bestimmte
App-Entwickler für die Nutzung seines App Store im
Europäischen Wirtschaftsraum gilt (AT.40716),
einzustellen. Nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)
darf Apple App-Entwickler nicht zur Nutzung seines
In-App-Kaufsystems verpflichten und darf keine monetären
und nichtmonetären Steuerungsbeschränkungen auferlegen.
Angesichts dieser eindeutigen Verbote und zur Vermeidung
mehrfacher Untersuchungen desselben Verhaltens hat
die Kommission beschlossen, ihr Kartellverfahren
einzustellen. Der heutige Abschlussbeschluss betrifft
nicht die beiden anderen kartellrechtlichen
Untersuchungen, die sich speziell auf Musikstreaming (AT.40437)
und E-Books/Audiobücher (AT.40652)
beziehen.
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Abstimmung zu Renaturierungsgesetz: „Ein guter
Tag“ |
Brüssel, 18. Juni 2024 - Nach dem
Ratsreffen der Ministerinnen und Minister für Umwelt hat
EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius die
Zustimmung der EU-Staaten zum Gesetz zur
Wiederherstellung der Natur begrüßt. „Das war
ein guter Tag“, sagte er. Es handle sich um ein
wegweisendes Vorhaben. „Eine gesunde Natur ist unser
bester Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel und bei
unseren Anpassungsbemühungen. Dies ist ein Gesetz, das
von Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaftlern,
Nichtregierungsorganisationen, der Industrie, dem
Finanzsektor und vielen anderen Interessenträgern
nachdrücklich unterstützt wird, die sich dafür einsetzen
und betont haben, wie wichtig dies für ihre Zukunft ist.“
Sinkevičius betonte: „Die Kommission freut sich nun sehr
darauf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und allen
beteiligten Gemeinschaften und Interessenträgern mit der
Umsetzung zu beginnen“. Beim Ratstreffen seien zudem
sehr gute Fortschritte bei drei noch offenen Dossiers
erzielt worden, bei denen die Ministerinnen und Minister
den Weg freigemacht haben zu Trilogverhandlungen mit dem
Europäischen Parlament. Dabei handelt es sich um die
gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, den
Vorschlag der Kommission zu Umweltaussagen sowie den
Vorschlag der Kommission zur Bodenüberwachung.
Hoekstra zu Diskussionen zum Klimaziel 2040
Mit Blick auf die klimapolitischen Diskussionen bei dem
Treffen resümierte der Klimapolitik-Kommissar Wopke
Hoekstra, dass es unter den EU-Staaten einen breiten
Konsens für ein von der Kommission empfohlenes
ehrgeiziges Klimaziel für 2040 gebe. „Breite
Unterstützung gibt es auch dafür, die Diskussion über die
Voraussetzungen für ein solches Ziel weiter zu
diskutieren, insbesondere im Hinblick auf die
Wettbewerbsfähigkeit und einen gerechten Übergang, und
mit Blick darauf, unseren Bürgerinnen und Bürgern und
unseren Unternehmen Vorhersehbarkeit zu gewährleisten.“
„Dies muss, wie viele Ministerinnen und Minister gesagt
haben, auch mit dem damit verbundenen finanziellen Aspekt
verknüpft werden“, sagte Hoekstra. „Wir müssen dafür
sorgen, dass öffentliche Mittel optimal eingesetzt
werden, um das private Kapital anzuziehen, das für die
Verwirklichung unserer Klimaziele erforderlich ist.“
Diese Diskussion werde auch dabei helfen, die Debatte
über den nationalen Beitrag (nationally determined
contribution, NDC) der EU im Vorfeld der COP 30 zu
gestalten. Der Rat sprach auch über das
Klimarisikomanagement. Hoekstra sagte dazu: „Die Realität
ist einfach, dass der Klimawandel bereits Teil unseres
Lebens war und nur Teil unseres Lebens bleiben wird. Wir
können es einfach nicht nur beim Klimaschutz belassen.
Wir müssen mehr für die Anpassung und das
Risikomanagement tun.“
Vorausgegangen war die Entscheidung im November
2023:
Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Das Europäische Parlament und der Rat der EU
haben eine vorläufige Einigung über das Gesetz zur
Wiederherstellung der Natur erzielt. Die EU-Kommission
begrüßte das Votum über dieses Schlüssel-Element des
Europäischen Grünen Deals und der
Biodiversitäts-Strategie der EU. „Ich bin überzeugt, dass
wir eine ausgewogene Einigung über das Gesetz zur
Wiederherstellung der Natur erzielt haben, das die Natur
wieder zu unserem Verbündeten machen wird“, sagte
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
„Indem wir sie wieder gesund machen, helfen wir uns
selbst und schützen uns vor den Auswirkungen des
Klimawandels. Eine gesunde Natur bedeutet eine
ausreichende Versorgung mit sauberem Wasser, saubere
Luft, kühlere Städte bei Hitzewellen, Pufferzonen gegen
Stürme an unseren Küsten und reichliche Nahrungsquellen.“
Kommissar Sinkevicius wird heute Abend in Chemnitz über
sein Portfolio reden, mit einem besonderem Fokus auf das
Thema Nachhaltigkeit. Er wird mit im Rahmen der
Sächsischen Nachhaltigkeitskonferenz mit
dem Carlowitz-Preis für Nachhaltigkeit ausgezeichnet.
Die Laudatio hält der sächsische Minister Umwelt,
Landwirtschaft, Energie und Klima, Wolfram Günther.
Kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur Das
Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll einen Prozess
für eine kontinuierliche und nachhaltige Erholung der
Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen. Als
Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, werden
die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 20 Prozent
der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU
Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis 2050 sollen
solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine
Wiederherstellung benötigen, erfolgen.
Das Gesetz wird der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen,
das Ziel für die Wiederherstellung der Natur zu
erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des Globalen
Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der COP15
im Dezember 2022 verpflichtet haben.
Nationale Maßnahmen zur Wiederherstellung gesunder und
produktiver Ökosysteme
Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche
Wiederherstellungsziele. Die Mitgliedstaaten entscheiden
über die spezifischen Maßnahmen, die in ihrem
Hoheitsgebiet gelten sollen. Zu diesem Zweck werden
sie nationale Wiederherstellungspläne entwickeln, in
denen der Wiederherstellungsbedarf und die Maßnahmen an
den lokalen Kontext angepasst werden und ein Zeitplan für
die Umsetzung festgelegt wird. Sie werden diese Pläne
unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der
Zivilgesellschaft entwickeln.
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Von der Leyen: Ukraine-Konferenz bringt uns einem
echten Frieden näher |
17. Juni 2024 -
Bei der Konferenz zum Frieden in der Ukraine hat
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass
dieses international besetzte Treffen und die
unverbrüchliche Unterstützung der EU für die Ukraine
einen echten Frieden näherbringen. „Unser Ziel ist ein
gerechter, umfassender und dauerhafter Frieden. Ein
Frieden, der die Unterdrückung und das Leiden des
ukrainischen Volkes endlich beendet. Der die Souveränität
und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine
bekräftigt. Der dem Vorrang des Völkerrechts und der
UN-Charta wieder Geltung verschafft.“
„Kein Land würde Putins Bedingungen je akzeptieren“ Mit
Blick auf Äußerungen des russischen Präsidenten Wladimir
Putin vor der Konferenz in der Schweiz betonte von der
Leyen: „Dies waren keine Friedensverhandlungen. Weil
Putin nicht ernsthaft vorhat, den Krieg zu beenden: Er
besteht auf einer Kapitulation. Darauf, dass die Ukraine
Gebiete abtritt – sogar Gebiete, die er derzeit nicht
besetzt. Auf eine Entwaffnung der Ukraine, sodass sich
das Land gegen künftige Angriffe nicht mehr zur Wehr
setzen kann. Kein Land würde diese ungeheuerlichen
Bedingungen je akzeptieren.“
Keinen Freifahrtschein für künftige Angriffskriege
liefern Von der Leyen forderte
Putin auf, seine imperialistische Aggression zu
beenden und die Botschaft der Friedenskonferenz zu
hören. „Wenn Russland auf der Grundlage der UN-Charta zum
Frieden bereit ist, wird die Zeit für Russland kommen,
sich an unseren Bemühungen zu beteiligen.“ Sie betonte
auch, dass das Einfrieren des Konflikts zum jetzigen
Zeitpunkt, mit russisch besetztem ukrainischen Land,
nicht die Antwort ist: „Ganz im Gegenteil: Es wäre ein
Freifahrtschein für künftige Angriffskriege“.
Unverletzlichkeit aller Grenzen steht auf dem Spiel
Bereits bei ihrer Rede im Eröffnungsplenum hatte von der
Leyen auf die internationale Dimension des russischen
Angriffs auf die Ukraine gehoben. Es gehe um die
Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, den Zugang zu
Energie und den Handel. Und bei aller Unterschiedlichkeit
der auf der Konferenz vertretenen Länder gebe es eine
Gemeinsamkeit: „Wir alle schätzen unsere Unabhängigkeit,
unsere Freiheit. Wir alle erwarten, dass unsere Grenzen
respektiert werden. Wir alle sehnen uns danach, Meister
unseres eigenen Schicksals zu sein.“
Auch die Ukraine wolle einfach nur Unabhängigkeit,
Selbstbestimmung und Freiheit, ein Leben frei von Angst
vor Raketen und vor Zerstörung. Finanzielle Unterstützung
für die Ukraine Die EU wird der Ukraine so lange wie
nötig zur Seite stehen, auch finanziell. Hier verwies die
Kommissionspräsidentin auf die fast 100 Milliarden Euro,
die die Europäische Union der Ukraine und ihrer
Bevölkerung mittlerweile zur Verfügung gestellt hat. Auch
sprach sie den G7-Gipfel an, der ein Darlehen in Höhe von
50 Milliarden US-Dollar für die Ukraine auf den Weg
gebracht – finanziert aus den Erträgen aus eingefrorenem
russischem Vermögen in Europa.
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E-Autos aus China: vorläufige
Kommissionsuntersuchung ergibt unfaire Subventionierung
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Brüssel, 12.
Juni 2024 - Im Rahmen ihrer laufenden Untersuchung kommt
die Europäische Kommission vorläufig zu folgendem
Schluss: Die Wertschöpfungskette für batteriebetriebene
Elektrofahrzeuge (BEV) in China profitiert von
einer unfairen Subventionierung, den Herstellern in der
EU droht deshalb wirtschaftlicher Schaden. Untersucht
wurde auch, wie sich die Maßnahmen auf Importeure,
User/Userinnen und Verbraucher/Verbraucherinnen auswirken
können.
Die Kommission hat sich an die chinesischen Behörden
gewandt, um mit ihnen diese Feststellungen zu erörtern
und zu sondieren, wie die festgestellten Probleme auf
WTO-konforme Weise gelöst werden können. Höhe der
vorläufigen Ausgleichszölle In diesem Zusammenhang hat
die Kommission offengelegt, wie hoch die vorläufigen
Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
aus China sein werden. Führen die Gespräche mit der
chinesischen Seite zu keiner Lösung, werden diese Zölle
zum 4. Juli eingeführt - und zwar durch eine
Sicherheitsleistung in der von den Zollbehörden in jedem
Mitgliedstaat festzulegenden Form. Sie würden nur dann
erhoben, wenn endgültige Zölle eingeführt würden.
Für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen
Hersteller sind vorgesehen:
• BYD: 17,4 Prozent • Geely: 20 Prozent • SAIC: 38,1
Prozent.
Für Hersteller in China, die bei der Untersuchung
kooperiert haben, aber nicht in die Stichprobe einbezogen
wurden, würde der gewogene durchschnittliche
Ausgleichszoll von 21 Prozent gelten.
Für alle anderen Hersteller in China, die nicht
kooperiert haben, sind 38,1 Prozent vorgesehen.
Ablauf des Verfahrens und nächste Schritte
Am 4. Oktober 2023 hatte die Europäische Kommission eine
Antisubventions-Untersuchung eingeleitet zu den Einfuhren
von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China. Jede
Untersuchung muss innerhalb von 13 Monaten nach ihrer
Einleitung abgeschlossen werden. Vorläufige
Ausgleichszölle können von der Kommission innerhalb von 9
Monaten nach der Einleitung veröffentlicht werden (d. h.
bis spätestens 4. Juli). Endgültige Maßnahmen müssen
innerhalb von 4 Monaten nach Einführung der vorläufigen
Zölle eingeführt werden.
Auf begründeten Antrag kann ein BEV-Hersteller in China –
Tesla – im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung einen
individuell berechneten Zollsatz erhalten. Jedes andere,
nicht in die endgültige Stichprobe einbezogene
Unternehmen, das seine besondere Lage untersuchen lassen
möchte, kann eine beschleunigte Überprüfung im Einklang
mit der Antisubventionsgrundverordnung beantragen, und
zwar unmittelbar nach der Einführung endgültiger
Maßnahmen (13 Monate nach der Einleitung). Die Frist für
den Abschluss einer solchen Überprüfung beträgt 9
Monate.
Vor der Einführung solcher Maßnahmen werden allen
interessierten Parteien (einschließlich der
Unionshersteller, der Importeure und Exporteure mit ihren
jeweiligen Verbänden, der chinesischen ausführenden
Hersteller und ihrer repräsentativen Verbände sowie des
Ursprungs- und/oder Ausfuhrlandes, d. h. China) und den
EU-Mitgliedstaaten Informationen über die beabsichtigte
Höhe der vorläufigen Zölle im Einklang mit den in der
Antisubventionsgrundverordnung der EU festgelegten
Verfahren übermittelt. Diese Informationen werden auch
auf der Website
der Kommission veröffentlicht.
Die in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen erhielten
einzeln Informationen über ihre eigenen Berechnungen und
haben die Möglichkeit, zu deren Richtigkeit Stellung zu
nehmen. Sollten diese Anmerkungen ausreichende
Gegenbeweise liefern, kann die Kommission ihre Berechnung
im Einklang mit dem EU-Recht überarbeiten.
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Europawahl 2024: Vorläufiges amtliches Ergebnis
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EUROPAWAHL 2024: Wie hat sich die Sitzverteilung im
Europaparlament geändert?
Europa hat gewählt. In der Folge rückt das EU-Parlament nach
rechts. Stärkste Fraktion ist weiterhin die Europäische
Volkspartei, zu der auch die CDU/CSU
gehört. Die Christdemokraten konnten die Anzahl ihrer
Sitze um voraussichtlich neun auf 185 steigern. Mit vier
zusätzlichen Mandaten gehören auch die EU-kritischen
Europäischen Konservativen und Reformer zu den Gewinnern
des Urnengangs.
Am äußersten rechten Rand des Parlaments konnte die
Fraktion Identität und Demokratie die Zahl ihrer
Abgeordneten um neun auf 58 steigern. Die Verlierer:innen
der Wahl sitzen beziehungsweise saßen auf der linken
Seite des Plenarsaals. Am härtesten hat es die Renew
Europe Group (-22 Sitze) und die Fraktion der
Grünen/Freie Europäische Allianz (-19 Sitze).
Vergleichsweise übersichtlich fallen die Verluste der
Allianz der Sozialdemokraten (-2 Sitze) und der Linken
(-1 Sitz) aus. Mathias Brandt
Wie hat Deutschland bislang bei Europawahlen gewählt?
In den EU-Mitgliedsstaaten treten nationale
Parteien zur Europawahl an, nach der Wahl schließen sich
die gewählten Abgeordneten in der Regel transnationalen
politischen Gruppierungen an oder bilden Fraktionen.
Aktuell befinden sich 705 Abgeordnete
im EU-Parlament, die Anzahl der Sitze soll sich nach
der Wahl 2024 jedoch auf 720 erhöhen.
Vorläufigen Zahlen zufolge hat die Union die
Europawahl 2024 mit 30 Prozent der Stimmanteile gewonnen.
Ihr bestes Ergebnis hatte sie im Jahr 1979 mit 49,2
Prozent erreicht. Die SPD ist mit 13,9 Prozent hinter die
AfD (15,9 Prozent) zurückgefallen Bei der letzten Wahl
wurden die Sozialdemokraten dagegen von den Grünen
überholt, die mit 20,5 Prozent ein Rekordergebnis
einfuhren. Bei der gestrigen Wahl mussten die Grünen
jedoch eine deutliche Schlappe einstecken (11,9 Prozent).
Das vor wenigen Monaten neu gegründete Bündnis Sarah
Wagenknecht (BSW) erreichte aus dem Stand 6,2 Prozent der
Stimmen.
Damit hat das BSW die Linkspartei deutlich überholt,
diese kommt nur auf 2,7 Prozent der Stimmen. Die FDP ist
mit 5,2 Prozent nur leicht hinter ihr Ergebnis von 2019
gerutscht (5,4 Prozent). Die Europawahl findet alle fünf
Jahre statt und wurde im Jahr 1979 zum ersten Mal
durchgeführt. Durch die Europawahl ist das Europäische
Parlament die einzige Institution der Europäischen Union,
das direkt durch die Bevölkerung gewählt wird.
Union und SPD verlieren besonders viel an AfD
Die Partei Alternative
für Deutschland (AfD) hat bei der gestrigen Europawahl rund
5 Prozentpunkte mehr erhalten als bei der vorangegangenen
Wahl im Jahr 2019. Aus welchen politischen Richtungen
konnte die AfD jetzt Wähler für sich mobilisieren? Wie
die Infografik von Statista auf Basis von ersten
Zahlen zu Wählerwanderungen zeigt, haben besonders
viele ehemalige Wähler von Union, SPD und FDP jetzt ihre
Stimme der AfD gegeben.
Bei vormaligen Wählern der Linkspartei und den Grünen
fallen die Zugewinne hingegen geringer aus. Die AfD hat
ihrerseits viele Menschen an die Gruppe der Nichtwähler
verloren. Zudem konnte das erst vor 5 Monaten gegründete
Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) 140.000 ehemalige Wähler
der AfD von sich überzeugen. Für viele AfD-Wähler spielte
das Thema Zuwanderung die größte Rolle bei der
Wahlentscheidung. Friedenssicherung, Soziale Sicherheit
oder Wirtschaftswachstum waren dagegen von nachrangiger
Bedeutung.
Bei der Wählerwanderung werden absolute Zahlen statt
Prozentwerte verwendet, um Relationen besser zu
verdeutlichen. Bei der Interpretation ist zu
berücksichtigen, dass 1.00 Wahlberechtigte deutlich
weniger als ein Promille aller Wahlberechtigten
darstellen. Die Einzelströme werden gerundet, sodass sich
in den Randsummen Differenzen zum amtlichen Ergebnis
ergeben können. Matthias Janson
So haben Junge und Alte für Europa gewählt
Bei der gestrigen Europawahl haben
in der Gruppe der unter 25 Jährigen besonders große
Anteile ihr Kreuz bei der Union (17 Prozent) und der AfD
(16 Prozent) gemacht. Für die Grünen haben sich nur 11
Prozent der jüngeren Wähler entschieden - das ist nur
noch etwa ein Drittel dessen, was sie in dieser Gruppe
bei der vorangegangenen Wahl im Jahr 2019 geholt hatten.
Noch schlechter fiel das Ergebnis nur für die SPD, das
Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) und die FDP aus. Das
zeigt die Statista Infografik mit Daten von Tagesschau.de.
Bei der Altersgruppe 60 Plus hingegen führt die Union das
Feld mit 39 Prozent klar an. Die SPD liegt hier mit 20
Prozent deutlich vor der AfD, die hier auf 12 Prozent der
Stimmenanteile kommt. Grüne, BSW und FDP liegen lediglich
im einstelligen Bereich.
Die
Bundeswahlleiterin hat am 10. Juni 2024 um 5:30 Uhr das
vorläufige amtliche Ergebnis der 10. Direktwahl der 96
Abgeordneten des Europaparlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland vom 9. Juni 2024 bekannt gegeben.
NRW-Ergebnis (63,4% Wahlbeteiligung (2019 61,4%)
Alle Gewählte Deutschlands in alphabetischer
Reihenfolge
CDU:
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land (wenn nicht gemeinsame Liste für alle
Länder) |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Bentele, Hildegard |
001 |
Berlin |
x |
2 |
Dr. Berger, Stefan Heinrich |
006 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
3 |
Caspary, Daniel |
002 |
Baden-Württemberg |
x |
4 |
Düpont, Lena |
002 |
Niedersachsen |
x |
5 |
Dr. Ehler, Jan Christian |
001 |
Brandenburg |
x |
6 |
Gahler, Heinz Michael |
002 |
Hessen |
x |
7 |
Gieseke, Jens |
003 |
Niedersachsen |
x |
8 |
Herbst, Niclas |
001 |
Schleswig-Holstein |
x |
9 |
Dr. Liese, Hans-Peter |
001 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
10 |
Lins, Norbert |
004 |
Baden-Württemberg |
x |
11 |
McAllister, David James |
001 |
Niedersachsen |
x |
12 |
Mehnert, Alexandra |
001 |
Sachsen-Anhalt |
|
13 |
Mertens, Verena |
004 |
Nordrhein-Westfalen |
|
14 |
Radtke, Dennis Christopher |
003 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
15 |
Schenk, Oliver Georg Ferdinand |
001 |
Sachsen |
|
16 |
Schneider, Christine |
001 |
Rheinland-Pfalz |
x |
17 |
Dr. Schwab, Andreas Joachim |
003 |
Baden-Württemberg |
x |
18 |
Seekatz, Ralf |
002 |
Rheinland-Pfalz |
x |
19 |
Prof. Dr. Simon, Sven |
001 |
Hessen |
x |
20 |
Verheyen, Sabine |
002 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
21 |
Voss, Axel |
005 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
22 |
Walsmann, Marion Erika |
001 |
Thüringen |
x |
23 |
Prof. Dr. Wechsler, Andrea |
001 |
Baden-Württemberg |
SPD:
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Barley, Katarina |
001 |
|
x |
2 |
Bischoff, Gabriele |
007 |
|
x |
3 |
Bullmann, Udo |
008 |
|
x |
4 |
Burkhardt, Delara |
009 |
|
x |
5 |
Costanzo, Vivien |
013 |
|
|
6 |
Cremer, Tobias |
014 |
|
|
7 |
Ecke, Matthias |
010 |
|
x |
8 |
Geier, Jens |
002 |
|
x |
9 |
Lange, Bernd |
004 |
|
x |
10 |
Noichl, Maria |
003 |
|
x |
11 |
Repasi, René |
006 |
|
x |
12 |
Repp, Sabrina |
011 |
|
|
13 |
Sippel, Birgit |
005 |
|
x |
14 |
Wölken, Tiemo |
012 |
|
x |
AFD
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Anderson, Christine |
004 |
|
x |
2 |
Arndt, Anja Regine |
013 |
|
|
3 |
Aust, René Philip |
003 |
|
|
4 |
Bausemer, Arno |
010 |
|
|
5 |
Boßdorf, Irmhild |
009 |
|
|
6 |
Buchheit, Markus |
007 |
|
x |
7 |
Bystron, Petr |
002 |
|
|
8 |
Droese, Siegbert Frank |
011 |
|
|
9 |
Froelich, Thomas Marius |
012 |
|
|
10 |
Dr. Jongen, Marc Stephan |
006 |
|
|
11 |
Jungbluth, Alexander |
005 |
|
|
12 |
Khan-Hohloch, Mary Fatima |
014 |
|
|
13 |
Dr. Krah, Maximilian Eugen |
001 |
|
x |
14 |
Dr. Neuhoff, Hans Ludwig |
008 |
|
|
15 |
Sell, Alexander Heribert |
015 |
CSU
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Doleschal, Christian |
003 |
Bayern |
x |
2 |
Ferber, Markus |
005 |
Bayern |
x |
3 |
Hohlmeier, Monika Brigitte Gertrud Maria |
004 |
Bayern |
x |
4 |
Köhler, Stefan Heinz Andreas |
006 |
Bayern |
|
5 |
Prof. Dr. Niebler, Angelika Viktoria |
002 |
Bayern |
x |
6 |
Weber, Manfred |
001 |
Bayern |
x |
Die Linke
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Demirel-Böhlke, Özlem Alev |
003 |
|
x |
2 |
Rackete, Carola |
002 |
|
|
3 |
Schirdewan, Martin Simon |
001 |
|
x |
FDP
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Glück, Andreas |
003 |
|
x |
2 |
Hahn, Svenja Ilona |
002 |
|
x |
3 |
Körner, Moritz |
004 |
|
x |
4 |
Oetjen, Jan-Christoph |
005 |
|
x |
5 |
Dr. Strack-Zimmermann, Marie-Agnes |
001 |
Die Partei
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Berg, Sibylle |
002 |
|
|
2 |
Sonneborn, Martin Hans |
001 |
|
x |
Freie Wähler
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Eroglu, Engin |
002 |
|
x |
2 |
Singer, Christine |
001 |
|
|
3 |
Dr. Streit, Joachim |
003 |
|
Tierschutzpartei
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Everding, Sebastian Eike |
001 |
Ökologisch-Demokratische-Partei ÖDP
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Ripa, Manuela Magda Franca Maria |
001 |
Familien Partei Deutschlands Familie
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Geuking, Helmut Julius |
001 |
|
Volt Deutschland
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode
MdEP |
1 |
Freiherr von Boeselager, Damian Hieronymus
Johannes |
001 |
|
x |
2 |
Riehl, Nela |
002 |
|
|
3 |
Tegethoff, Kai Rasmus |
003 |
Bündnis Sahra Wagenknecht
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
De Masi, Fabio Valeriano Lanfranco |
001 |
|
|
2 |
Firmenich, Ruth Christina Margarete |
004 |
|
|
3 |
Geisel, Thomas Christian Wilhelm |
002 |
|
|
4 |
Dr. Pürner, Friedrich |
006 |
|
|
5 |
von der Schulenburg, Michael |
003 |
|
|
6 |
Prof. Dr. Warnke, Jan-Peter |
005 |
|
Partei des Fortschritts
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Sieper, Lukas |
001 |
|
Kommission stellt
Unterstützung für Landwirte bei außergewöhnlichen
Wetterereignissen klar
|
Brüssel, 4.
Juni 2024 - Die Kommission hat heute eine Mitteilung angenommen,
in der die Anwendung von höherer
Gewalt und außergewöhnlichen Umständen im Agrarsektor der
EU bei unvorhersehbaren und extremen Wetterereignissen
erläutert wird. Durch die Klärung der rechtlichen
Auslegung dieses Begriffs will die Kommission den
betroffenen Landwirten Sicherheit in Bezug auf ihre
Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
geben und gleichzeitig eine unionsweit einheitliche
Anwendung durch die nationalen Verwaltungen
sicherstellen.
Diese Mitteilung ist Teil des Pakets zur Verringerung des
Verwaltungsaufwands für die Landwirte in der EU. Das
Konzept der höheren Gewalt ermöglicht es
Betriebsinhabern, die aufgrund außergewöhnlicher und
unvorhersehbarer Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle
entziehen (z. B. schwere Dürren oder Überschwemmungen),
nicht in der Lage waren, alle ihre GAP-Anforderungen zu
erfüllen, die GAP-Unterstützung nicht zu verlieren.
Über die Anwendung dieses Konzepts entscheiden die
Mitgliedstaaten auf der Grundlage einschlägiger Nachweise
und im Lichte des Agrarrechts der Union. Da es sich um
eine Ausnahme von der strikten Einhaltung der
Verpflichtungen im Zusammenhang mit GAP-Zahlungen handelt
(z. B. Konditionalitäten oder Maßnahmen im Rahmen von
Öko-Regelungen), wird dieser Beschluss in der Regel
restriktiv angewandt, in der Regel von Fall zu Fall oder
von Betrieb.
In der heutigen Mitteilung wird klargestellt, dass höhere
Gewalt für alle Landwirte gelten kann, die in einem
abgegrenzten Gebiet tätig sind, das von schweren und
unvorhersehbaren Naturkatastrophen oder Wetterereignissen
betroffen ist. Dies bedeutet, dass Landwirte, die in dem
betroffenen Gebiet ansässig sind, keine Einzelanträge
ausfüllen oder nachweisen müssen, dass die Bedingungen
höherer Gewalt erfüllt sind. Dieser erweiterte
Anwendungsbereich wird den Verwaltungsaufwand für
Landwirte und nationale Behörden verringern und so eine
rasche Reaktion der Mitgliedstaaten erleichtern.
In der Mitteilung werden Bedingungen festgelegt, unter
denen davon ausgegangen werden kann, dass alle in einem
Gebiet ansässigen Landwirte unter höhere Gewalt
fallen. Die Mitgliedstaaten müssen das Auftreten einer
schweren Naturkatastrophe oder eines schweren
Wetterereignisses bestätigen und das geografische Gebiet
abgrenzen, das von dem Ereignis stark beeinträchtigt
wurde und dessen Folgen nicht mit der gebotenen Sorgfalt
verhindert werden konnten.
Für diese Abgrenzung können sich die Mitgliedstaaten
beispielsweise auf Satellitendaten des betreffenden
Gebiets stützen, ohne dass spezifische Satellitendaten
auf Ebene der einzelnen Betriebe benötigt werden. Bei
bestimmten Arten von Ereignissen werden die nationalen
Verwaltungen auch zusätzliche Faktoren wie die Neigung,
die Bodenart oder die Art der angebauten Kulturen
berücksichtigen, um die betroffene Population zu
bestimmen, ohne dass eine individuelle Überprüfung
erforderlich ist.
Dies könnte beispielsweise bei Frost der Fall sein, der
möglicherweise nicht alle Kulturen in gleicher Weise
betrifft, oder bei kontinuierlichen Niederschlägen, die
unterschiedliche Auswirkungen auf Gebiete mit Hanglagen
oder Böden mit unterschiedlichen
Wasserrückhaltekapazitäten haben können. Da alle
Voraussetzungen erfüllt sind, entbindet die heutige
Klarstellung die Behörden von der Notwendigkeit einer
Einzelfallprüfung. Die Kommission steht weiterhin in
Kontakt mit den Mitgliedstaaten, um erforderlichenfalls
rechtliche Leitlinien bereitzustellen.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat die von den Landwirten und
Mitgliedstaaten Anfang dieses Jahres geäußerten Bedenken
aufmerksam zur Kenntnis genommen und rasch daran
gearbeitet, konkrete Maßnahmen zur Lösung der
angesprochenen Probleme zu ergreifen. Am 22. Februar
legte die Kommission ihre ersten
Maßnahmen zur Vereinfachung vor, um den
Verwaltungsaufwand für die Landwirte in der EU dauerhaft
zu verringern.
Am 15. März legte sie ihren Vorschlag
für eine gezielte Überprüfung der gemeinsamen
Agrarpolitik vor, die am 25. Mai in Kraft
trat, nachdem sie vom Rat und vom Europäischen
Parlament erfolgreich gebilligt worden war. Die
Mitgliedstaaten spielen eine Schlüsselrolle, wenn es
darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu
begrenzen und verhältnismäßig zu halten. J
ede erfolgreiche Vereinfachung muss in
enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen und
den Landwirten selbst erfolgen. Für weiterführende
Informationen
Mitteilung über höhere Gewalt und außergewöhnliche
Umstände
EU-Maßnahmen, um den Anliegen der Landwirte Rechnung zu
tragen
|
Europawahl 2024: Wahlen in Zahlen |
WIESBADEN/Duisburg, 31. Mai 2024 -
Kurz vor der Europawahl blickt die Bundeswahlleiterin auf
die Zahlen zur Europawahl 2024: Wahlen in Zahlen 7
Kommunalwahlen finden gleichzeitig mit der 10. Europawahl
am 9. Juni 2024 statt: in Baden-Württemberg, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland,
Sachsen und Sachsen-Anhalt. 16 Landeswahlleiterinnen und
Landeswahlleiter sorgen für die ordnungsgemäße
Durchführung der Europawahl in den Bundesländern.
- 18 Uhr: Ende der Stimmabgabe in Deutschland. 25 Euro
Erfrischungsgeld erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
am Wahltag, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten
35 Euro. In manchen Gemeinden wird in eigener
Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu
erstattenden Betrag hinaus aufgestockt.
• EU-Wahl-O-Mat
ist online
- 27 EU-Mitgliedstaaten wählen ihre Abgeordneten für das
Europaparlament. 35 Parteien und sonstige politische
Vereinigungen nehmen in Deutschland an der Europawahl
teil.
- 51,3 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind Frauen.
- 96 Abgeordnete wählt Deutschland für
das Europäische Parlament.
- 418 Kreis-, Stadt- und Bezirkswahlleiterinnen und
-leiter organisieren die Europawahl vor Ort. 720
Abgeordnete werden 2024 insgesamt für das Europaparlament
gewählt.
- 1.413 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber treten in
Deutschland bei der Europawahl 2024 an.
- 1979 fand die erste Direktwahl zum Europaparlament
statt. Rund 90.000 Wahlbezirke, sowohl Urnen- als auch
Briefwahlbezirke, wurden zur Europawahl eingerichtet.
- Rund 675.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer sind am Wahltag in den Wahllokalen und bei der
Briefwahl im Einsatz.
- Schätzungsweise 60,9 Millionen Deutsche sind in
Deutschland bei der Europawahl wahlberechtigt.
- Ca. 4,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger anderer
EU-Mitgliedstaaten wohnen in Deutschland und sind hier
wahlberechtigt.
- Etwa 5,1 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler
dürfen in Deutschland bei der Europawahl ihre Stimme
abgeben.
- 28,7 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind älter
als 64 Jahre.
- Rund 350 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedstaaten
dürfen bei der Europawahl 2024 wählen.
- 448 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner haben alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen.
|
Krebsgefahr am Arbeitsplatz: Deutschland hat
EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt |
Brüssel, 24.
Mai 2024 - Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten
haben die Richtlinie zum Schutz vom Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene
oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit noch
nicht in nationales Recht umgesetzt und der Kommission
noch nicht die entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt.
Die Frist lief am 5. April 2024 ab. Deshalb hat die
EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten
Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und ihnen ein
Aufforderungsschreiben geschickt. Verfahren Die
betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit,
um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die
Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die
Kommission beschließen, mit Gründen versehene
Stellungnahmen zu übermitteln.
Betroffene EU-Staaten Neben Deutschland betrifft es
Tschechien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien,
Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich
und die Slowakei. Die Richtlinie Im März 2022 nahmen das
Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie
(EU) 2022/431 an, mit der der Anwendungsbereich der Richtlinie
über Karzinogene und Mutagene auf
reproduktionstoxische Stoffe ausgeweitet wurde sowie
Arbeitsplatzgrenzwerte für Acrylnitril und
Nickelverbindungen festgelegt und für Benzol gesenkt
wurden.
Jedes Jahr sterben rund 80 000 Menschen in der EU, weil
sie solchen Stoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Die
neuen Vorschriften bringen den Schutz von Millionen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU, die diesen
Stoffen ausgesetzt sind, einen großen Schritt voran.
Außerdem stellen sie einen Beitrag zu Europas
Plan gegen den Krebs dar.
Die Mitgliedstaaten mussten die neuen Vorschriften in
nationales Recht umsetzen. Die Frist für die Umsetzung
dieser Richtlinie lief am 5. April 2024 ab. Allerdings
haben 12 Mitgliedstaaten (Tschechien, Dänemark,
Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg,
die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich und die
Slowakei) die überarbeitete Richtlinie noch nicht in
nationales Recht umgesetzt und der Kommission die
entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt.
|
Europawahl 2024
|
Landeswahlleiterin Wißmann:
Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen können ohne fremde
Hilfe wählen
Düsseldorf, 23. Mai 2024 - Auch bei der Europawahl am 9.
Juni werden wieder Stimmzettel verwendet, deren rechte
obere Ecke abgetrennt ist. Kombiniert mit einer
Stimmzettelschablone und einer CD ermöglicht es diese
Markierung, dass blinde und sehbeeinträchtigte Menschen
den Stimmzettel selbst ausfüllen können. Dies betrifft in
NordrheinWestfalen etwa 145.000 Wahlberechtigte.
Landeswahlleiterin Monika Wißmann: „Ich begrüße es sehr,
dass blinde und sehbeeinträchtigte Personen auf diese
Weise ihre Stimme bei der Europawahl direkt ohne fremde
Hilfe abgeben können.“
Die betroffenen Wählerinnen und Wähler sollten
Stimmzettelschablone und CD möglichst bald anfordern,
damit sie noch rechtzeitig bis zur Europawahl geliefert
werden. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die
der Stimmzettel anhand seiner Markierung eingelegt wird.
Die Schablone ist aus weißem Karton und wegen der Länge
des Stimmzettels etwa 90 Zentimeter lang. Durch runde
Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde
und sehbeeinträchtigte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz
machen. Die zu jeder Schablone gehörende CD enthält eine
Anleitung. Der Text des Stimmzettels ist telefonisch
abrufbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und
Sehbehindertenvereine in NordrheinWestfalen (BSV NRW)
stellt Schablonen und CDs her und übernimmt die
Verteilung. Die Kosten werden vom Bund erstattet. So
können die Schablonen und CDs kostenlos an die
betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden. Wer mit
einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann sie
telefonisch über folgende Telefonnummern anfordern:
in Meerbusch unter 02159-96550 für den Bereich
Rheinland und
in Dortmund unter 0231-5575900 für den Bereich
Westfalen-Lippe. Mitglieder der Blinden- und
Sehbehindertenverbände erhalten die Stimmzettelschablonen
durch den BSV NRW automatisch übersandt. Der Versand hat
bereits begonnen. Weitere Informationen zur Europawahl am
9. Juni 2024 finden Sie unter
www.wahlen.nrw.
|
75 Jahre Grundgesetz: Menschenwürde am
wichtigsten |
So alt sind die Verfassungen der EU-Staaten
Am 8. Mai 1949 wurde der Entwurf eines neuen
Grundgesetzes für Deutschland im Parlamentarischen Rat
angenommen und knapp zwei Wochen später, am 23. Mai,
verkündet. Damit war die Gründung der Bundesrepublik als laut
Bundesarchiv "demokratischer
und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt
vom Volke ausgeht", offiziell vollzogen.
Obwohl das Grundgesetz für Länder wie Spanien, Portugal,
post-sowjetische und südamerikanischen Staaten als Vorbild
für eigene Verfassungen gilt, stammen die ältesten
noch gültigen Verfassungen in der EU Daten
des Comparative Constitutions Projects zufolge
teilweise schon aus dem 19. Jahrhundert. Die Verfassung
der Niederlande wurde beispielsweise im Jahr 1815
ratifiziert und basierte in Teilen auf der Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte der französischen
Nationalversammlung von 1789.
Bereits enthalten waren einige Grundrechte sowie das
Recht auf Pressefreiheit. Belgien und Luxemburg
verabschiedeten ihre Verfassungen in den Jahren 1831 und
1868. Zu den jüngeren Verfassungen in der EU gehören die
der Satellitenstaaten der Sowjetunion, beispielsweise
Bulgarien, Rumänien, Slowenien (jeweils 1991), Estland
oder Litauen (jeweils 1992).
In Polen wurde 1997 die erste offizielle Verfassung seit
dem Fall der UDSSR ratifiziert, knapp 200 Jahre nach der
ersten Verfassung von 1791. Diese gilt als erste ihrer
Art in Europa, sofern die britische Magna Carta von 1215
und die Verfassung San Marinos von 1600 ausgeklammert
werden, die beide nicht kodifiziert sind und
dementsprechend nicht direkt einem einzelnen Grundgesetz entsprechen.
Ungarn ist das bislang letzte EU-Mitglied, das eine neue
Verfassung verabschiedet hat.
Bis vor 14 Jahren galt die 1949 verabschiedete und 1989
stark angepasste Fassung des Grundgesetzes. 2010 stieß
das Kabinett unter Viktor Orbán die Arbeit an einer
komplett neuen Verfassung an, die im April 2011
verabschiedet wurde. Florian Zandt
GRUNDRECHTE: 75 Jahre Grundgesetz: Menschenwürde am
wichtigsten
Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Es ist die
Verfassung auf der unser Land, wie wir es heute kennen, seit
jeher fußt. In den insgesamt 146 Artikeln finden sich
allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern,
Verfassungsorganen, Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem
Finanzwesen. Der wohl wichtigste Bestandteil des
Grundgesetzes sind die in den ersten 19 Artikeln
festgehaltenen Grundrechte.
Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit,
Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. Der erste Artikel
lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.“ Dieser Grundsatz wird von der allgemeinen
Bevölkerung als wichtigstes Grundrecht in der Verfassung
angesehen, wie die Statista-Grafik auf Basis einer YouGov-Umfrage zeigt.
Demnach zählen mehr als die Hälfte der Befragten den ersten
Artikel zu den drei für sie persönlich bedeutendsten
Grundrechten.
49 Prozent wählten das Prinzip der Gleichheit aller Menschen
vor dem Gesetz,
die Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit wurde
mit 40 Prozent am dritthäufigsten genannt. Weniger Gewicht
haben laut Umfrage hingegen die in Artikel vier vermerkte
Glaubens- und Religionsfreiheit sowie die
Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht (jeweils 13
Prozent). René Bocksch
Sind die Bürgerrechte in Gefahr?
"Deutschland ist eine repräsentative Demokratie mit einer
lebendigen politischen Kultur und Zivilgesellschaft. Die
politischen Rechte und die bürgerlichen
Freiheiten sind in Gesetz und Praxis weitgehend
gewährleistet." Diese Einschätzung stammt aus der aktuellen
Ausgabe des von Freedom
House veröffentlichten "Freedom in the World" Rankings.
Indes sind sich die Menschen in Deutschland sich nicht ganz
so sicher, ob mit dem Zustand der Freiheit in ihrem Land
alles in Ordnung ist.
Waren 2019 rund 15 Prozent der Ansicht, dass das Thema
"Bürgerrechte" eines der wichtigsten Probleme des Landes
ist, sind es mittlerweile über 20 Prozent der hiesigen
Befragten der Statista Consumer Insights. Ähnlich stark ist
die Sorge um die bürgerlichen Freiheiten in Italien
gestiegen, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt.
Dagegen hat sich die Einschätzung der Spanier:innen bei
diesem Thema nicht verändert.
"Bürgerrechte sind Grundrechte, die alle Bürger und
Bürgerinnen eines Staates haben", schreibt die Bundeszentrale
für politische Bildung. Dazu zählen beispielsweise
Versammlungsfreiheit, Wahlrecht oder Freizügigkeit. Mathias
Brandt
|
EU-Staaten stimmen für Reform von Strom- und
Gasmarkt in der EU |
Brüssel, 21. Mai 2024 -
Die EU-Staaten haben endgültig
grünes Licht gegeben für eine Reform des Strom- und
Gasmarkts in der EU und einen neuen Rechtsrahmen zur
Förderung von Wasserstoff. Dies soll zum einen die
Energiewende in Europa weiter voranbringen und
gleichzeitig Versorgungssicherheit und
Verbraucherschutz verbessern.
Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission
für den europäischen Grünen Deal, begrüßte das Votum des
Rates: „Mit diesem erneuerten Rahmen werden die
europäischen Haushalte und Unternehmen von mehr
Sicherheit, Erschwinglichkeit und Transparenz auf den
europäischen Energiemärkten profitieren. Dies ist gut für
die Energiewende, und dies ist gut für die Wirtschaft.“
•
Investitionsanreize und
Wettbewerbsfähigkeit
Zukunftssichere Energiemärkte geben Anreize
für Investitionen in saubere
Energie und machen niedrigere und stabilere
Preise möglich. Das trägt zur globalen
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei. Mit
der Annahme der überarbeiteten Gestaltung des Strommarkts
und des Pakets für dekarbonisiertes Gas und Wasserstoff
verfügt die EU über weitere Instrumente, um ihre Energie-
und Klimaziele im Rahmen des europäischen
Grünen Deals zu erreichen.
Der aktualisierte Rahmen für den Gasmarkt gibt den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Einfuhren sowohl von
Pipeline-Gas als auch von LNG aus Russland und Belarus im
Einklang mit den REPowerEU-Zielen zu stoppen oder zu begrenzen.
•
Besser geschützte und
wettbewerbsfähigere Verbraucher
Durch die Reform des Strommarkts erhalten die Verbraucher
vor Vertragsunterzeichnung eine größere Auswahl an
Verträgen und klarere Informationen. Sie werden die
Möglichkeit haben, sich an sichere, langfristige Preise
zu binden oder dynamische Preisverträge abzuschließen, um
die Preisschwankungen für die Nutzung von Strom zu
nutzen, wenn er billiger ist. Die Mitgliedstaaten
müssen Versorger letzter Instanz einrichten, damit kein
Verbraucher ohne Strom bleibt.
•
Schutzbedürftige Verbraucher und von
Energiearmut betroffene Personen werden vor einer
Versorgungsunterbrechung geschützt, und die
Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, regulierte
Endkundenpreise im Krisenfall auf Haushalte und KMU
auszuweiten. Neben dem Verbraucherschutz wird auch die
gemeinsame Energienutzung gestärkt. Beispielsweise können
Mieter überschüssigen Solarstrom auf Dächern mit einem
Nachbarn teilen.
•
Die Reform wird auch dazu beitragen,
dass die europäischen Unternehmen wettbewerbsfähig
bleiben, indem sie Zugang zu vorhersehbareren
Energiekosten erhalten. Sie schafft die Voraussetzungen
dafür, dass sowohl Lieferanten als auch Verbraucher von
der verstärkten Nutzung längerfristiger
Marktinstrumente wie Strombezugsverträge,
Differenzverträgen und Termingeschäften profitieren
können. Dies wird sowohl den Stromerzeugern als auch den
industriellen
Verbrauchern Investitionssicherheit bieten.
Insgesamt werden sowohl Haushalte als auch Unternehmen
von den niedrigeren Kosten erneuerbarer
Energien profitieren können, deren Integration und
Verfügbarkeit auch durch die neuen Bestimmungen über
Netzüberlastung, Handelsfristen, Laststeuerung und
Speicherung sowie Auktionen auf EU-Ebene gefördert
werden. Schließlich werden die Agentur für die
Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und
die nationalen Regulierungsbehörden besser in der Lage
sein, die Integrität und Transparenz des Energiemarkts
zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher
in der EU von wettbewerbsorientierten Märkten
mit transparenter Preisgestaltung profitieren.
•
Ein saubererer und sichererer
europäischer Gasmarkt
Der neue Rahmen für den Gasmarkt wird die Einführung
erneuerbarer und CO2-armer Gase
erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und
Erschwinglichkeit von Energie für alle europäischen
Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Mit der Reform des
Gasmarktes wird sichergestellt, dass dekarbonisierte Gase
und Wasserstoff in ganz Europa fließen können. Die
Reformen werden insbesondere zur Schaffung eines
Wasserstoffmarkts führen, der für die Eindämmung der
Emissionen in schwer zu senkenden Sektoren wie
Schwerindustrie und Verkehr von entscheidender Bedeutung
sein wird.
Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen der Europäischen
Wasserstoffbank ein auf fünf Jahre angelegtes Projekt zur
Zusammenführung von Nachfrage und Angebot an Wasserstoff
durchführen, um die Marktentwicklung und die Transparenz
zu verbessern
|
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können in
Deutschland wählen! |
Düsseldorf, 14. Mai 2024 - Die
Landeswahlleiterin für Nordrhein-Westfalen, Monika
Wißmann, weist darauf hin, dass Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger ihr Wahlrecht zur Europawahl auch in
Deutschland ausüben dürfen. Zur Europawahl sind in
Nordrhein-Westfalen ca. 820.000 Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger wahlberechtigt. Wenn sie ihr Wahlrecht in
Nordrhein-Westfalen ausüben wollen, müssen sie in ein
Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Soweit eine Eintragung nicht schon aufgrund eines
Antrages zur Europawahl 1999 oder später vorgenommen
wurde, können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger noch bis
zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei ihrer
Kommune einen Antrag auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis stellen. „Dies gilt auch für die
Erstwählerinnen und Erstwähler unter den
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern. Gerade für die
jungen Menschen wird Europa zukünftig immer wichtiger.
Daher stellen Sie bitte rechtzeitig Ihren Antrag, damit
Sie mitbestimmen können“, appelliert die
Landeswahlleiterin.
Die Stimme darf nur einmal abgegeben werden. Wer in Deutschland zur Wahl
geht, kann nicht zugleich in einem anderen
EU-Mitgliedsstaat wählen. „Dies gilt auch, wenn
Wahlberechtigte z. B. wegen doppelter Staatsangehörigkeit
neben Deutschland in einem weiteren EU-Staat
wahlberechtigt sind“, so die Landeswahlleiterin. Die
doppelte Stimmabgabe steht nach § 107a Strafgesetzbuch
unter Strafe. Ausführliche Informationen zur
Wahlteilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern
können der Interpräsenz der Bundeswahlleiterin unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationenwaehler/unionsbuerger.html
entnommen werden.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet
Informationen in den jeweiligen Landesprachen unter
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawah
len/europawahl-2024/europawahl-2024-node.html an. Weitere
Informationen der Landeswahlleiterin zur Europawahl am 9.
Juni 2024 finden Sie unter
www.wahlen.nrw.
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EU stärkt Bereitschaft zur Bekämpfung der
Waldbrandsaison 2024 |
Brüssel, 14. Mai 2024 -
Mit Blick auf die beginnende
Waldbrandsaison unternimmt die EU wichtige Schritte, um
die Brandbekämpfung zu verstärken und Gemeinschaften zu
schützen. Der für Krisenmanagement zuständige
EU-Kommissar Janez Lenarčič betonte: „Wir müssen unsere
kollektive Resilienz gegenüber Naturkatastrophen weiter
stärken.“
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556 Feuerwehrleute aus 12 Ländern als
Stand-by-Verstärkung
Zum fünften Jahrestag von rescEU bringt die EU für dieses
Jahr 556 Feuerwehrleute aus 12 Ländern zusammen. Sie
werden in diesem Sommer an wichtigen Standorten in Europa
– in Frankreich, Griechenland, Portugal und Spanien –
strategisch eingesetzt und können den lokalen Feuerwehren
helfen, wenn Waldbrände ausbrechen.
Diese proaktive Maßnahme („Prepositioning“) stärkt die
Bereitschaft Europas, Waldbrände zu bekämpfen und deren
verheerende Auswirkungen auf Leben, Häuser und Umwelt zu
mildern. Sie unterstreicht auch, wie robust die
Solidarität der EU bei der Bewältigung solcher Krisen
ist.
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600 Millionen Euro für neue Flugzeuge und Hubschrauber
Außerdem hat die Kommission 600 Millionen Euro an
EU-Mitteln bereitgestellt, um den künftigen Erwerb von 12
neuen Löschflugzeugen zu erleichtern. Sie sollen auf
sechs EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Neun
Hubschrauber werden künftig auch von der EU finanziert,
um die EU-Flotte zur Brandbekämpfung aus der Luft zu
stärken.
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Flotte besteht derzeit aus 28 Flugzeugen und 4
Hubschraubern
Für den Sommer 2024 umfassen die Kapazitäten von rescEU
und des Europäischen Katastrophenschutz-Pools nun 28
Flugzeuge und 4 Hubschrauber. Sie sind in zehn
Mitgliedstaaten stationiert und werden zur Unterstützung
von Feuerwehrleuten auf dem gesamten Kontinent zur
Verfügung stehen. Konkret sind das:
- Vier mittlere Amphibienflugzeuge,
- zwei leichte Flugzeuge und ein Hubschrauber
aus Griechenland
- Zwei mittelschwere Flugzeuge aus Kroatien
- Zwei mittlere Amphibienflugzeuge und zwei
Leichtflugzeuge aus Italien
- Zwei mittelgroße Amphibienflugzeuge aus Spanien
- Vier mittelgroße Amphibienflugzeuge und ein
Hubschrauber aus Frankreich
- Vier Leichtflugzeuge aus Schweden Zwei Leichtflugzeuge
aus Portugal
- Zwei Hubschrauber aus Tschechien
- Zwei Leichtflugzeuge aus Zypern
- Zwei Leichtflugzeuge aus Deutschland
In der EU sind im Jahr 2023 mehr als eine halbe Million
Hektar durch Waldbrände zerstört worden. Die verbrannte
Fläche entspricht dabei zweimal der Größe Luxemburgs, wie
aus einem Bericht
der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen
Kommission (JRC) hervorgeht.
Maßnahmen zur Prävention von Waldbränden und der
Reaktion, wenn sie ausgebrochen sind, gehen Hand in Hand,
um das Leben von Menschen und deren Lebensgrundlagen zu
retten und die Umwelt zu schützen. Wichtige Faktoren
sind: erfahrene Waldbrandexperten, gut ausgebildete
Feuerwehrleute, Informationstechnologie und die
Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen.
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- Eurobarometer-Umfrage vor
der Europawahl: junge Menschen politisch engagiert
- Kommission unterstützt EU-Staaten beim Ausbau
erneuerbarer Energien
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Eurobarometer-Umfrage
vor der Europawahl: junge Menschen politisch engagiert
Brüssel, 13. Mai 2024 - Eine repräsentative
Eurobarometer-Umfrage im April zum Thema Jugend und
Demokratie zeigt eine aktive Beteiligung junger Menschen
am bürgerschaftlichen und demokratischen Leben.
64 Prozent der jungen Menschen (zwischen 15 und 30
Jahren) gaben an, in den vergangenen 12 Monaten an den
Aktivitäten einer oder mehrerer Organisationen
teilgenommen zu haben. 48 Prozent haben Maßnahmen
ergriffen mit dem Ziel, gesellschaftlich etwas zu
verändern – sei es durch das Unterzeichnen einer
Petition, durch die Teilnahme an einer Kundgebung oder
durch ein Schreiben an Politikerinnen/Politiker.
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Die wichtigsten Themen dabei waren: Menschenrechte
(34 Prozent), Klimawandel und Umwelt (33 Prozent),
Gesundheit und Wohlergehen (29 Prozent) sowie gleiche
Rechte unabhängig von Geschlecht, Rasse oder Sexualität
(29 Prozent).
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Zwei Drittel wollen wählen gehen
Mit Blick auf die Europawahl Anfang Juni gaben 64 Prozent
der jungen Menschen an, dass sie wählen gehen wollen.
38 Prozent gaben an, Wählen sei das wirksamste Mittel,
sich Gehör zu verschaffen. 19 Prozent sagten, sie seien
nicht politisch interessiert. 13 Prozent gaben an, ihre
Stimme bei der Wahl nicht abgeben zu wollen.
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Mitsprache und Mitgestaltung zum Wohle der europäischen
Demokratie
Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise
zuständige Vizepräsident der Europäischen
Kommission Margaritis Schinas sagte: „Diese
Eurobarometer-Umfrage zu Jugend und Demokratie gibt
Hoffnung. Das Engagement junger Europäerinnen und
Europäer bei den Europawahlen ist für die Zukunft unserer
Union von entscheidender Bedeutung. Indem sie ihre Stimme
abgeben, können sie die politischen Maßnahmen
mitgestalten, die ihr Leben prägen.
Bei den Wahlen 2019 ist die Beteiligung junger Menschen
erheblich gestiegen. In den derzeitigen turbulenten
Zeiten bin ich optimistisch, dass wir 2024 auf diesem
positiven Trend aufbauen werden, damit unsere europäische
Demokratie gedeihen kann.“
Jugend-Kommissarin Iliana Ivanova sagte: „Mit unserer
jüngsten Jugendkommunikation haben wir Wege aufgezeigt,
wie junge Menschen stärker in Politik und
Entscheidungsfindung eingebunden werden können. Es ist
von entscheidender Bedeutung, dass sie ein
Mitspracherecht bei Entscheidungen haben, die ihr Leben
prägen. Deshalb ist es ermutigend, diese Ergebnisse zu
sehen, die zeigen, dass viele junge Menschen aktiv und
engagiert sind und wählen wollen. Es gibt jedoch immer
noch zu viele, die nicht an einer Beteiligung am
demokratischen Prozess interessiert sind. Wir müssen sie
einbinden und dafür sorgen, dass auch ihre Stimme gehört
wird.“
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Die Flash-Eurobarometer-Umfrage 545 „Jugend und
Demokratie“ wurde zwischen dem 3. April und dem 12. April
2024 durchgeführt. Es war eine repräsentative Stichprobe
von 26 189 jungen Menschen im Alter von 15 bis 30 Jahren
in den 27 Mitgliedstaaten. Es handelt sich um eine
computergestützte Internetbefragung (CAWI). Die
Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage werden in die Arbeit
der Europäischen Kommission einfließen, wie sie in der
Mitteilung der Kommission über die Folgen des
Europäischen Jahres der Jugend dargelegt ist.
Die Kommission hat einen EU-Jugendkoordinator ernannt und
richtet derzeit einen Jugendcheck im politischen
Entscheidungsprozess der EU ein. Im Rahmen der
Europäischen Jugendwoche im April 2024 veranstalteten
sowohl Vizepräsident Margaritis Schinas als auch
Kommissarin Iliana Ivanova jugendpolitische Dialoge. Die
Teilhabe am demokratischen Leben, die gemeinsamen
europäischen Werte und das bürgerschaftliche Engagement
stehen im Mittelpunkt der Programme Erasmus+ und
Europäisches Solidaritätskorps.
2 Jahre REPowerEU: Kommission unterstützt
EU-Staaten beim Ausbau erneuerbarer Energien
Die Europäische Kommission unterstützt die EU-Staaten
dabei, den Einsatz erneuerbarer Energien in Europa durch
schnellere Genehmigungsverfahren, Ausweisung von
Beschleunigungsgebieten und ein besseres Auktionsdesign
weiter voranzutreiben. In dieser Woche jährt sich der
REPowerEU-Plan zum zweiten Mal, seitdem hat die EU ihre
Abhängigkeit von russischer Energie umfassend reduziert.
Die Kommission veröffentlicht heute auch
länderspezifische Informationen zur Energieversorgung in
den 27 EU-Staaten.
So hat Deutschland seinen Gasverbrauch zwischen August
2022 und Januar 2024 um 16 Prozent gesenkt. Die
Wachstumsrate installierter Leistung von
Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland stieg im Jahr
2023 auf 11,9 Prozent (im Vergleich zu 5,6 Prozent im
Jahr 2021).
Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission
für den europäischen Grünen Deal, erklärte: „Erneuerbare
Energien sind für die Verwirklichung der Dekarbonisierung
der europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung.
Sie stellen auch eine wirtschaftliche Chance für Europa
dar und bauen auf unserer bestehenden weltweiten
Führungsrolle bei einer Reihe von Schlüsseltechnologien
auf. Mit der heutigen Initiative helfen wir europäischen
Unternehmen, ihre Investitionen in erneuerbare Energien
zu beschleunigen und ihren Ausbau in ganz Europa zu
steigern. Dank der Einführung nichtpreislicher Kriterien
in Auktionen geben wir unserer Industrie die Chance, zu
Hause zu florieren und unter gleichen
Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren.“
Schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren
In der aktualisierten Empfehlung
zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und
den dazugehörigen Leitlinien weist die Kommission
darauf hin, wie die Planungs- und Genehmigungsverfahren
für erneuerbare Energien und damit zusammenhängende
Infrastrukturprojekte in der EU verbessert werden können.
Die aktualisierten Genehmigungsleitlinien enthalten
Beispiele für bewährte Verfahren für schnellere und
einfachere Genehmigungsverfahren und hebt die Bedeutung
der Digitalisierung und der Beteiligung hervor.
Die Kommission hat auch einen weiteren Leitfaden
zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für
erneuerbare Energien angenommen. Gemäß der
überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie sind
dies Standorte, an denen die Einführung von Projekten im
Bereich der erneuerbaren Energien voraussichtlich keine
erheblichen Umweltauswirkungen haben wird, weshalb die
erforderlichen Verfahren beschleunigt werden, um den
raschen Einsatz spezifischer Technologien zu
gewährleisten. Schlüsselelemente für die Auswahl solcher
Gebiete sind die Verfügbarkeit digitaler Instrumente für
die Planung und Kartierung sowie Daten zur Kapazität
erneuerbarer Energien und zu den potenziellen
Umweltauswirkungen.
In ihren Leitlinien hebt die Kommission auch die Rolle
einer angemessenen Einbeziehung der Interessenträger und
der öffentlichen Konsultation hervor, um eine
erfolgreiche Ausweisung solcher Beschleunigungsgebiete zu
erleichtern.
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Europäisches Medienfreiheitsgesetz zum Schutz
unabhängiger Medien tritt in Kraft |
Brüssel, 7. Mai
2024 - Heute tritt das Europäische Medienfreiheitsgesetz
in Kraft. Es ist ein neues, beispielloses Regelwerk zum
Schutz der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Medien.
Die neuen Rechtsvorschriften schützen redaktionelle
Entscheidungen vor politischer Einflussnahme und richten
sich gegen die Überwachung von Journalistinnen und
Journalisten.
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin
der EU-Kommission, Věra Jourová, erklärte: „Zum ersten
Mal verfügt die EU über ein Gesetz zum Schutz der
Medienfreiheit. Die EU erkennt an, dass Journalisten eine
wesentliche Rolle für die Demokratie spielen und
geschützt werden sollten. Ich rufe die Mitgliedstaaten
auf, die neuen Vorschriften so bald wie möglich
umsetzen.“
Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit und des
Medienpluralismus in der EU
Diese neuen Vorschriften werden redaktionelle
Unabhängigkeit und Medienpluralismus besser schützen,
Transparenz und Fairness gewährleisten und eine bessere
Zusammenarbeit der Medienbehörden durch einen neuen
Europäischen Medienrat ermöglichen. Enthalten sind
beispiellose Schutzvorkehrungen, die es Journalistinnen
und Journalisten ermöglichen sollen, ihre Arbeit frei und
sicher auszuüben.
Mit dem neuen Regelwerk wird auch sichergestellt, dass
öffentlich-rechtliche und private Medien im
EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden
können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein.
Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums
Rechnung getragen.
Konkret wird
das Europäische Medienfreiheitsgesetz die redaktionelle
Unabhängigkeit schützen, indem die Mitgliedstaaten
verpflichtet werden, die tatsächliche redaktionelle
Freiheit der Mediendiensteanbieter zu achten und zugleich
den Schutz journalistischer Quellen, auch vor dem Einsatz
von Spähsoftware, zu verbessern;
die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen
Medien gewährleisten, unter anderem dadurch, dass eine
angemessene, nachhaltige und berechenbare Finanzierung
garantiert und die Transparenz bei der Ernennung der
Leiter bzw. der Vorstände der öffentlich-rechtlichen
Medien gefördert wird; die Transparenz von
Medieneigentum sicherstellen, indem gezielte
obligatorische Informationen (z. B. Firmenamen,
Kontaktdaten, Eigentumsverhältnisse) offengelegt werden;
Schutzmaßnahmen gegen die ungerechtfertigte Entfernung
von Medieninhalten durch sehr große Online-Plattformen (die
nach dem Gesetz über digitale Dienste als solche benannt
wurden) enthalten, wenn diese Inhalte nach
beruflichen Standards erstellt wurden, aber als mit den
Geschäftsbedingungen unvereinbar angesehen werden;
ein Recht auf individuelle Anpassung des Medienangebots
auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten
Fernsehgeräten einführen, sodass die Nutzerinnen und
Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen
Wünschen anpassen können;
sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkungen
erheblicher Medienmarktkonzentrationen
auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit im
Wege einer Prüfung des Medienpluralismus bewerten;
eine Methode zur transparenten Publikumsmessung für
Mediendiensteanbieter und Werbetreibende gewährleisten,
um das Risiko überhöhter oder verzerrter Publikumsdaten
zu begrenzen;
Anforderungen für die Zuweisung staatlicher
Werbeausgaben an Mediendiensteanbieter und
Online-Plattformen festlegen, um Transparenz und
Nichtdiskriminierung zu gewährleisten.
Gemäß dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird ein
neuer unabhängiger Europäischer
Medienrat eingerichtet. Der Medienrat setzt sich
aus nationalen Medienbehörden oder -einrichtungen
zusammen und wird von einem Sekretariat der Kommission
unterstützt. Er wird die wirksame und kohärente Anwendung
des EU-Medienrechts fördern, unter anderem durch die
Abgabe von Stellungnahmen zu den Auswirkungen von
Medienmarktkonzentrationen, die das Funktionieren des
Binnenmarkts für Mediendienste beeinträchtigen könnten,
sowie durch die Unterstützung der Kommission bei der
Ausarbeitung von Leitlinien zur Medienregulierung.
Der Medienrat wird auch Maßnahmen in Bezug auf
Nicht-EU-Medien koordinieren, die eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit darstellen, und einen
strukturierten Dialog zwischen sehr großen
Online-Plattformen, den Medien und der Zivilgesellschaft
organisieren.
Nächste Schritte
Die von der Kommission im September 2022 vorgeschlagene
Verordnung sieht mehrere Maßnahmen zum Schutz des Rechts
auf Medienvielfalt vor, die innerhalb von sechs Monaten
in Kraft treten sollen.
Weitere Informationen zum Zeitplan finden Sie in dieser Infografik.
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Von der Leyen nach Treffen mit Xi: komplexe
Beziehung EU-China |
Paris, 6. Mai 2024 - Die
Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der
Leyen hat betont, wie wichtig die Beziehungen zwischen
der EU und China sind. Das Gespräch mit den Präsidenten
von China und Frankreich, Xi Jinping und Emmanuel Macron,
im Elysée-Palast in Paris sei offen und ehrlich gewesen.
Die Beziehungen zwischen der EU und China bezeichnete von
der Leyen als komplex: „Wir gehen sie mit klarem Auge,
konstruktiv und verantwortungsbewusst an. Ein China, das
fair agiert, ist gut für uns alle. Zugleich wird Europa
nicht zögern, schwierige Entscheidungen zu treffen, wenn
es der Schutz unserer Wirtschaft und Sicherheit
erfordern.“
Geopolitik und Wirtschaftsfragen
Die Kommissionspräsidentin benannte Kernthemen des
Gesprächs: mit Blick auf die geopolitische Entwicklung
ging es v.a. um den russischen Angriffskrieg auf die
Ukraine, den Einfluss Chinas auf Russland und das Thema
chinesische Dual-Use-Güter; außerdem um die
besorgniserregende Lage im Nahen Osten. Mit Blick auf die
Handelsbeziehungen sprach von der Leyen von weiter
erheblichen Ungleichgewichten: „Das gibt Anlass zu großer
Sorge. Wir werden unsere Unternehmen und unsere
Volkswirtschaften verteidigen, wir werden niemals zögern,
das zu tun.“
Konkret sprach sie etwa chinesische subventionierte
Produkte wie E-Autos und Stahl an, die den europäischen
Markt überschwemmen. „Die EU und China wollen gute
Beziehungen“ Vor dem Treffen hatte von der Leyen
ebenfalls ein Statement abgegeben und dabei betont: „Die
Europäische Union und China wollen gute Beziehungen.
Angesichts des globalen Gewichts Chinas ist unser
Engagement von entscheidender Bedeutung, um gegenseitigen
Respekt zu gewährleisten, Missverständnisse zu vermeiden
und gemeinsame Lösungen für globale Herausforderungen zu
finden.“
Die Kommissionspräsidentin verwies auf den gemeinsamen
Kampf gegen den Klimawandel, den Einsatz für den Schutz
der biologischen Vielfalt und die Meerespolitik. „Darüber
hinaus haben sowohl China als auch die Europäische Union
ein gemeinsames Interesse an Frieden und Sicherheit sowie
am wirksamen Funktionieren der regelbasierten
internationalen Ordnung.“
Mit Blick auf die umfangreichen Wirtschaftsbeziehungen
zwischen der EU und China betonte von der Leyen: „Unser
tägliches Handelsvolumen beläuft sich auf rund 2,3
Milliarden Euro pro Tag. Diese Beziehung wird aber auch
in Frage gestellt, z. B. durch staatlich verursachte
Überkapazitäten, ungleichen Marktzugang und übermäßige
Abhängigkeiten.“
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Tag der Pressefreiheit: EU-Kommission setzt sich
für freie und unabhängige Medien ein |
Brüssel, 3. Mai 2024 -
Zum Internationalen Tag der
Pressefreiheit hat die Kommission ihr Engagement für die
Förderung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus in
der EU und darüber hinaus bekräftigt. Journalistinnen und
Journalisten sollten in der Lage sein, frei und sicher zu
arbeiten – das ist das Herzstück der Werte und
Demokratien der EU. Journalisten sind in den vergangenen
Jahren mit immer mehr Angriffen konfrontiert. Aus diesem
Grund hat die Europäische Kommission konkrete Maßnahmen
ergriffen und den Schutz von Medienschaffenden zu einem
der Schlüsselelemente unserer Mediengesetzgebung gemacht,
von denen einige bereits nächste Woche in Kraft treten.
Die für Werte und Transparenz zuständige
Vizepräsidentin Vera Jourova erklärte: „Heute würdigen
wir alle Journalisten und Medienschaffenden, die uns
informieren, manchmal sogar unter Lebensgefahr. Es ist
die Pflicht der Demokratien, sie zu schützen. In der EU
haben wir das Medienfreiheitsgesetz und eine Richtlinie
zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen Journalisten
verabschiedet. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, diese
Vorschriften so schnell wie möglich umzusetzen. Die
Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen, damit die
Medien ihre Herausforderungen bewältigen können, auch im
Hinblick auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des
Mediensektors.“
Gestern hatte bereits der Hohe Vertreter/Vizepräsident
Josep Borrell eine Erklärung
im Namen der EU abgegeben. Hintergrund
Journalistinnen und Journalisten sind in den letzten
Jahren zunehmend mit Angriffen konfrontiert. Aus diesem
Grund hat die Europäische Kommission den Schutz von
Journalisten zu einem der Schlüsselelemente ihrer
Mediengesetzgebung gemacht, von denen einige bereits
nächste Woche in Kraft treten.
Am Montag, den 6. Mai, werden die neuen Vorschriften
gegen strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung
(SLAPPs) in
Kraft treten. Hierbei werden Journalisten und
Menschenrechtsverteidigern Instrumente an die Hand
gegeben, um missbräuchliche Gerichtsverfahren zu
bekämpfen.
Am Dienstag, dem 7. Mai, wird dann das Europäische
Medienfreiheitsgesetz in Kraft treten, das
zusätzliche Garantien für redaktionelle Unabhängigkeit,
Medienpluralismus, Transparenz und Fairness sowie eine
bessere Zusammenarbeit der Medienbehörden durch einen
neuen europäischen Medienausschuss vorsieht.
Diese Initiativen sind Teil einer umfassenden
europäischen Strategie für die Medien, die auf dem Europäischen
Aktionsplan für Demokratie und dem Aktionsplan
für die Medien und den audiovisuellen Sektor (MAAP) aufbaut.
Darüber hinaus hat die Kommission eine Studie
veröffentlicht, in der die Fortschritte der
EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung
der Kommission zum Schutz von Journalisten aufgezeigt
werden.
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Deutschland will mit 2,3 Milliarden Euro
resilientere Energieversorgung sichern
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Brüssel, 2. Mai
2024 - Deutschland hat bei der EU-Kommission beantragt,
ein REPowerEU-Kapitel
in Höhe von 2,3 Milliarden Euro in seinen Aufbau- und
Resilienzplan aufzunehmen. Das REPowerEU-Kapitel besteht
aus zwei neuen Reformen und Investitionen. Sie sollen
dazu beitragen, die EU vor 2030 unabhängig von fossilen
Brennstoffen aus Russland zu machen.
Planungsbeschleunigung und Investitionen in höhere
Energieeffizienz
Die Reformen zielen darauf ab, Anlagen für On- und
Offshore-Windenergie schneller genehmigen zu können. Die
Investitionen sollen neben energieeffizienteren
Wohngebäuden auch den Kauf von emissionsfreien
Fahrzeugen, das öffentliche Ladenetz sowie die digitale
Markteinführung der Wasserstoffinfrastruktur
unterstützen.
Hintergrund
Die Aufbau-
und Resilienzfazilität (RRF) ist das Herzstück von NextGenerationEU,
das Europa helfen soll, robuster aus der Corona-Krise
hervorzugehen. Deutschland erhält aus dieser Fazilität
30,3 Milliarden Euro an Zuschüssen. Bislang hat
Deutschland bereits 6,25 Milliarden Euro bekommen, was
21 Prozent seiner zugewiesenen Gesamtmittel entspricht.
Die Kommission hat nun bis zu zwei Monate Zeit, um zu
bewerten, ob der geänderte Plan die Kriterien der
RRF-Verordnung weiterhin erfüllt. Fällt die Bewertung der
Kommission positiv aus, wird sie einen Vorschlag für
einen geänderten Beschluss des Rates vorlegen. Die
Mitgliedstaaten haben dann bis zu vier Wochen Zeit, um
die Bewertung der Kommission zu billigen. Informationen
zum deutschen Plan, einschließlich einer Karte
der in Deutschland finanzierten Projekte, finden Sie hier.
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Bundeswahlleiterin: 1.413
bewerben sich um 96 EU-Parlamentssitze für Deutschland
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WIESBADEN – Bei der Europawahl am 9.
Juni 2024 bewerben sich insgesamt 1.413 Kandidatinnen und
Kandidaten um die der Bundesrepublik Deutschland
zugewiesenen 96 Parlamentssitze. Darunter sind 486 Frauen
(Anteil: 34,4 %), wie die Bundeswahlleiterin Dr. Ruth
Brand mitteilt am 30. April 2024.
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- EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen
Facebook und Instagram ein
- 20 Jahre zusammen: EU feiert die Erweiterung vom
1. Mai 2004
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EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen
Facebook und Instagram ein
Gesetz über
digitale Dienste
Prag/Brüssel, 30. April 2024 -
Die Europäische Kommission hat ein
förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta,
der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise
gegen das Gesetz
über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.
Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen erklärte: „Diese Kommission hat Mittel geschaffen,
um die europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gezielter
Desinformation und Manipulation durch Drittländer zu
schützen. Wenn wir einen Verstoß gegen die Vorschriften
vermuten, handeln wir. D
ies gilt jederzeit, insbesondere in Zeiten demokratischer
Wahlen. Große digitale Plattformen müssen ihrer
Verpflichtung nachkommen, ausreichende Ressourcen dafür
einzusetzen, und die heutige Entscheidung zeigt, dass wir
mit der Einhaltung ernstlich sind. Der Schutz unserer
Demokratien ist ein gemeinsamer Kampf mit unseren
Mitgliedstaaten.
Heute in Prag möchte ich Premierminister Fiala für seine
aktive Rolle bei der Befassung mit diesem Thema auf
europäischer Ebene sowie für die Aktivierung des
Notfallmechanismus für den Informationsaustausch zwischen
den Mitgliedstaaten durch Belgien danken.“ Transparenz
bei der Werbung und die Verfahren zur Moderation von
Inhalten stehen auf dem Prüfstand Die mutmaßlichen
Verstöße betreffen die Strategien und Praktiken von Meta
in Bezug auf irreführende Werbung und politische Inhalte
in seinen Diensten.
Sie betreffen auch die Nichtverfügbarkeit eines wirksamen
zivilgesellschaftlichen Diskurses und
Wahlüberwachungsinstruments Dritter in Echtzeit im
Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament vor dem
Hintergrund, dass Meta sein Echtzeit-Tool für öffentliche
Einblicke CrowdTangle ohne angemessenen Ersatz verdrängt
hat. Darüber hinaus vermutet die Kommission, dass der
Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte in den
Diensten („Notice-and-Action“) sowie die Rechtsbehelfe
der Nutzer und interne Beschwerdemechanismen nicht den
Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste
entsprechen und dass Meta bei der Bereitstellung des
Zugangs zu öffentlich zugänglichen Daten für Forscher
Mängel aufweist.
Die Einleitung des Verfahrens stützt sich auf eine
vorläufige Analyse des von Meta im September 2023
übermittelten Risikobewertungsberichts, die Antworten von
Meta auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission
(zu illegalen
Inhalten und Desinformationen, Datenzugang, Abonnements
für „No-Ads“-Politik und generative KI),
öffentlich zugänglichen Berichten und der eigenen Analyse
der Kommission.
•
Das vorliegende Verfahren wird sich auf
folgende Bereiche konzentrieren: Irreführende Werbung und
Desinformation. Die Kommission vermutet, dass Meta seinen
Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste im
Zusammenhang mit der Verbreitung irreführender Werbung,
Desinformationskampagnen und einem koordinierten
unauthentischen Verhalten in der EU nicht nachkommt.
•
Die Verbreitung solcher Inhalte kann
eine Gefahr für den gesellschaftlichen Diskurs, die
Wahlprozesse und die Grundrechte sowie den
Verbraucherschutz darstellen. Sichtbarkeit politischer
Inhalte. Die Kommission vermutet, dass die Politik von
Meta im Zusammenhang mit dem „politischen inhaltlichen
Ansatz“, der politische Inhalte in den
Empfehlungssystemen von Instagram und Facebook,
einschließlich ihrer Feeds, abbildet, nicht mit den
Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste im
Einklang steht.
•
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht
die Vereinbarkeit dieser Politik mit den Transparenz- und
Rechtsbehelfspflichten der Nutzer sowie mit den
Anforderungen zur Bewertung und Minderung der Risiken für
den gesellschaftlichen Diskurs und die Wahlprozesse. Die
Tatsache, dass im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen zum
Europäischen Parlament und anderer Wahlen in
verschiedenen Mitgliedstaaten kein wirksames Instrument
für den Bürgerdiskurs und die Wahlbeobachtung durch
Dritte in Echtzeit zur Verfügung steht.
•
Meta ist dabei, „CrowdTangle“
auszuhöhlen, ein Instrument für öffentliche Einblicke,
das eine Echtzeit-Wahlüberwachung durch Forscher,
Journalisten und die Zivilgesellschaft ermöglicht, auch
durch visuelle Live-Dashboards ohne angemessenen Ersatz.
Wie jedoch in den jüngsten Leitlinien
der Kommission für Anbieter sehr großer
Online-Plattformen zu systemischen Risiken für
Wahlprozesse zum Ausdruck kommt, sollte der Zugang zu
solchen Instrumenten in Zeiten von Wahlen ausgeweitet
werden. Die Kommission vermutet daher, dass Meta die
Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Facebook
und Instagram auf den gesellschaftlichen Diskurs und die
Wahlprozesse sowie andere systemische Risiken nicht
sorgfältig bewertet und angemessen gemindert hat.
•
Angesichts der Reichweite der
Meta-Plattformen in der EU (auf die monatlich mehr als
250 Millionen aktive Nutzer entfallen) und im Anschluss
an die Wahl zum Europäischen Parlament, die vom 6. bis 9.
Juni 2024 stattfinden wird, und einer Reihe weiterer
Wahlen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten stattfinden,
könnte eine solche Deutung den gesellschaftlichen Diskurs
und die Wahlprozesse in Bezug auf die Fähigkeiten zur
Verfolgung von Fehl- und Desinformation, die Ermittlung
der Einmischung und Unterdrückung von Wählern und die
allgemeine Transparenz in Echtzeit für Faktenprüfer,
Journalisten und andere relevante Interessenträger bei
Wahlen beeinträchtigen.
•
Die Kommission behält sich ihre
Bewertung der Art und des Ausmaßes des Schadens vor und
erwartet, dass Meta mit der Kommission zusammenarbeiten
wird, indem sie unverzüglich die für eine solche
Bewertung erforderlichen Informationen vorlegt. Die
Kommission erwartet ferner, dass Meta rasch alle
erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, um eine wirksame
öffentliche Kontrolle seines Dienstes in Echtzeit zu
gewährleisten, indem es Forschern, Journalisten und
Wahlbeamten angemessenen Zugang zu
Echtzeit-Überwachungsinstrumenten für Inhalte gewährt,
die in seinen Diensten gehostet werden.
•
Meta wird außerdem aufgefordert,
innerhalb von fünf Arbeitstagen mitzuteilen, welche
Abhilfemaßnahmen getroffen wurden. Die Kommission hat
sich das Recht vorbehalten, Maßnahmen zu ergreifen, falls
diese Maßnahmen als unzureichend erachtet werden.
•
Der Mechanismus zur Kennzeichnung
illegaler Inhalte.
Die Kommission vermutet, dass der Melde- und
Abhilfemechanismus von Meta, der es Nutzern ermöglicht,
illegale Inhalte in seinen Diensten zu melden, gegen die
Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste
verstößt. Dies schließt den Verdacht ein, dass die
Anforderungen, mit denen dieser Mechanismus leicht
zugänglich und benutzerfreundlich sein muss, nicht
erfüllt sind. Gleichzeitig vermutet die Kommission, dass
Meta kein wirksames internes Beschwerdemanagementsystem
für die Einreichung von Beschwerden gegen Entscheidungen
zur Moderation von Inhalten eingerichtet hat.
•
Im Falle des Nachweises würden diese
Versäumnisse einen Verstoß gegen Artikel 14 Absatz 1,
Artikel 16 Absätze 1 und 5, Artikel 16 Absatz 6, Artikel
17 Absatz 1, Artikel 20 Absatz 1, Artikel 20 Absatz 3,
Artikel 24 Absatz 5, Artikel 25 Absatz 1, Artikel 34
Absatz 1, Artikel 34 Absatz 2, Artikel 35 Absatz 1 und
Artikel 40 Absatz 12 des Gesetzes über digitale Dienste
darstellen.
Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Prüfung
durchführen. Die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens
greift dem Ergebnis nicht vor. Die vorliegende Einleitung
des Verfahrens lässt andere Verfahren unberührt, die die
Kommission in Bezug auf andere Verhaltensweisen einleiten
kann, die eine Zuwiderhandlung im Rahmen des Gesetzes
über digitale Dienste darstellen könnten. Nächste
Schritte Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens
wird die Kommission weiterhin Beweismittel sammeln, z. B.
durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder
Inspektionen.
•
Mit der Einleitung eines förmlichen
Verfahrens wird die Kommission ermächtigt, weitere
Durchsetzungsmaßnahmen wie einstweilige Maßnahmen und
Beschlüsse wegen Nichteinhaltung zu ergreifen. Die
Kommission ist ferner befugt, Verpflichtungszusagen von
Meta anzunehmen, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen
Probleme behoben werden sollen. Das Gesetz über digitale
Dienste sieht keine gesetzliche Frist für die Beendigung
eines förmlichen Verfahrens vor.
Die Dauer einer eingehenden Untersuchung hängt von
mehreren Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des
Falls, dem Umfang der Zusammenarbeit des betroffenen
Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der
Verteidigungsrechte. Die Einleitung eines förmlichen
Verfahrens entbindet die Koordinatoren für digitale
Dienste oder jede andere zuständige Behörde der
EU-Mitgliedstaaten von ihrer Befugnis, das Gesetz über
digitale Dienste in Bezug auf mutmaßliche Verstöße gegen
Artikel 14 Absatz 1, Artikel 16 Absätze 1 und 5, Artikel
16 Absatz 6, Artikel 20 Absätze 1 und 3, Artikel 24
Absatz 5, Artikel 25 Absatz 1 und Artikel 40 Absatz 12 zu
überwachen und durchzusetzen.
Hintergrund
•
Facebook und Instagram wurden am
25. April 2023 gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste
als sehr große Online-Plattformen (VLOP) eingestuft,
da beide über 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der
EU haben. Als sehr große Online-Plattformen mussten
Facebook und Instagram vier Monate nach ihrer Benennung,
d. h. Ende August 2023, damit beginnen, eine Reihe von
Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste zu
erfüllen. Seit dem 17. Februar gilt das
Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler
in der EU.
20 Jahre zusammen: EU feiert die Erweiterung vom
1. Mai 2004
Am Mittwoch, 1. Mai, jährt sich der Beitritt von
zehn Staaten zur Europäischen Union zum zwanzigsten Mal:
Am 1. Mai 2004 wurden die Bürgerinnen und Bürger Zyperns,
Tschechiens, Estlands, Ungarns, Lettlands, Litauens,
Maltas, Polens, der Slowakei und Sloweniens zu
Bürgerinnen und Bürger der EU. Über Nacht wurde die EU zu
einer größeren politischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Einheit: von Tallinn bis Lissabon, von
Valletta bis Stockholm, von Dublin bis Nikosia.
In den 20 Jahren danach haben fast 450 Millionen
Europäerinnen und Europäer die Freizügigkeit in einer
größeren Union genutzt. Die Bürgerinnen und Bürger haben
stärkere Rechte und Freiheiten. Die Volkswirtschaften der
damals neuen Mitgliedstaaten boomen, ihre
landwirtschaftliche Produktion hat sich verdreifacht und
die Arbeitslosigkeit wurde um die Hälfte gesenkt. Auch
die Länder, die zum Zeitpunkt der Erweiterung 2004
bereits Mitglieder waren, haben Wachstum und Wohlstand
erlebt.
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Besserer Schutz von Kindern
vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlungen
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Brüssel, 23.
April 2024 - Die Europäische Kommission will die Systeme
zum Schutz von Kindern vor Gewalt stärken. Sie hat dafür
heute eine Empfehlung angenommen,
entsprechend ihrer Verpflichtung im Rahmen der
EU-Kinderrechtsstrategie. Behörden auf allen
Regierungsebenen und die Zivilgesellschaft in allen
Sektoren müssen zusammenarbeiten, um Kinder kohärent und
systematisch vor allen Formen von Gewalt zu schützen.
Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und
Demografie, sagte: „Gemeinsam müssen wir ein umfassendes
System der Unterstützung und des Einsatzes für ein
sicheres und selbstbestimmtes Umfeld für unsere Kinder
aufbauen. Die heutige Empfehlung ist ein Schritt auf dem
Weg zu einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt
gegen Kinder, den wir gemeinsam mit allen Akteuren und
den Kindern gehen.“
Die Empfehlung wird die Mitgliedstaaten bei der Stärkung
ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen.
Gewalt gegen Kinder bleibt große Herausforderung
Die EU ist die Heimat von 80 Millionen Kindern. Gewalt
gegen Kinder ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der
EU nach wie vor eine große Herausforderung. 13 Prozent
bis 29 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler
geben an, häufig gemobbt zu werden.
Bis zu 13,7 Prozent der erwachsenen Frauen gaben an, in
ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt zu haben, und
dieser Anteil könnte sogar noch höher sein. Das Handeln
oder Nichthandeln von Regierungen hat größere
Auswirkungen auf Kinder als auf jede andere Gruppe der
Gesellschaft. Der Schutz von Kindern ist sowohl ein
moralisches als auch ein rechtliches Gebot. Er ist auch
eine langfristige strategische Investition in unsere
Gesellschaft.
Schlüsselelemente der Empfehlung:
- Kinder in den Mittelpunkt integrierter
Kinderschutzsysteme stellen, die Schutzsysteme an die
Bedürfnisse der Kinder anpassen und Kinder in
Entscheidungen, die sie betreffen, einbeziehen.
- Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Systeme zum
Schutz jedes Kindes vor jeglicher Form von Gewalt mit
Hilfe von EU-Instrumenten wie Gesetzgebung, Politik oder
Finanzierung unterstützen. Dies beginnt damit
Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, gezielt
Unterstützung bereitzustellen und eine gesellschaftliche
Kultur zu fördern, die Gewalt gegen Kinder ausschließt.
- Einen allgemeinen Rahmen für integrierte
Kinderschutzsysteme schaffen. Die Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, nationale Pläne zur Beendigung der Gewalt
gegen Kinder zu erstellen, die EU- und nationalen
Rechtsvorschriften zum Kinderschutz wirksam umzusetzen,
Koordinierungsstrukturen einzurichten, die personellen
und finanziellen Ressourcen zu stärken und die
Datenerfassung zu verbessern.
- Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren
und zuständigen Behörden durch die Ausbildung von
Fachkräften verbessern, beginnend auf lokaler Ebene.
Umfassende und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen in
Fällen von Gewalt gegen Kinder einführen, von der
Prävention und Früherkennung bis zur Berichterstattung
und sektorübergreifenden Unterstützung.
- Reaktion auf die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern
online und offline durch Verbesserung der digitalen
Kompetenz von Kindern, Förderung der sicheren Nutzung
digitaler Technologien und Schulung von Familien und
Betreuern.
- Schutz der Integrität und der psychischen Gesundheit
von Kindern, Verhinderung und Bekämpfung von
(Cyber-)Mobbing indem die Mitgliedstaaten ermutigt
werden, nationale Strategien für psychische Gesundheit zu
entwickeln, wobei Kinder die vorrangige Zielgruppe sind.
- Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente, um
Kinderschutzsysteme zu stärken: Gesetze, Strategien,
finanzielle Unterstützung, wie im Anhang der Mitteilung
aufgeführt.
- Die Mitgliedstaaten auffordern, in ihrem
außenpolitischen Handeln einen integrierten Ansatz zum
Schutz von Kindern zu verfolgen, wie z. B. die
Abschaffung der Kinderarbeit, den Schutz von Kindern in
bewaffneten Konflikten und den Schutz von Kindern vor dem
Klimawandel und Umweltgefahren.
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„Recht auf Reparatur“ |
TÜV-Verband: Zustimmung des
EU-Parlaments wichtiger Schritt.
Brüssel/Berlin, 23. April 2024 - Wegwerfkultur beenden
und verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen fördern.
Unabhängige Prüfstellen können mit Zertifizierungen von
Reparaturwerkstätten Beitrag zur Umsetzung leisten.
5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf
die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht
auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte
die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher
wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt
beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger
Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen
sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt
automatisch durch neue ersetzt werden.
Wir wollen den
Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der
Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so
schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher,
leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein
wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige
Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“
Das Europäische Parlament und der
Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun
noch förmlich verabschieden. Das ist am 23. April umgesetzt
worden. Sobald dies geschehen ist, wird die
Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und
tritt 20 Tage später in Kraft.
Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen Wenn die
gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen
und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von
Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch
reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch
Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden
verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu
machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten
Reparaturen ungefähr kosten werden.
Praktische
Maßnahmen zugunsten von Reparaturen Mit den vereinbarten
Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet,
Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B.
mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen
können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen
Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die
Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es
Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu
bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu
finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine
und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Das EU-Parlament hat am 23. April 2024
das „Recht auf Reparatur“ beschlossen.
Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands,
sagt dazu: „Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter
für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die
Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen,
ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer
nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher:innen müssen
in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig
ersetzen, sondern können diese reparieren lassen – auch
bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann
die lineare Wirtschaft beendet und ein
verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen
geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird
verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden
und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird
reduziert.“
„Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten
und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich.
Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu
einem Jahr nach der Reparatur gilt, können
Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass die Reparatur
ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter die neuen
Regelungen fällt „weiße Ware“ wie Kühlschränke oder
Geschirrspüler, Hardware wie Smartphones, Tablets oder
Computer, aber auch Verkehrsmittel wie Fahrräder. Um
einen umfassenderen Beitrag zu leisten, spricht sich der
TÜV-Verband dafür aus, das Recht auf Reparatur
perspektivisch auf weitere Produkte auszudehnen.“
„Freie Werkstätten können ihre Qualität und
Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von
unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den
Verbraucher:innen eine wertvolle Orientierungshilfe bei
der Auswahl einer Werkstatt. Unabhängige Prüfstellen
können durch die Zertifizierung von Reparaturwerkstätten
Vertrauen schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen
Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf
Reparatur.“
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Lobby-Einfluss auf EU-Gesetzgebung: Prüfer
stellen einen Mangel an Transparenz fest |
•
Immer mehr Lobbyisten tragen sich ins
EU-Transparenz-Register ein.
•
Spontane Treffen und die meisten EU-Mitarbeiter sind
jedoch nach wie vor von den Transparenzvorschriften
ausgenommen.
•
Die Prüfer sehen das Risiko, dass die Finanzquellen von
Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Dunkeln bleiben.
Copyright: EuRH Lobbyisten können noch immer von der
Öffentlichkeit unbemerkt auf die EU-Gesetzgeber Einfluss
nehmen.
Sonderbericht
Luxemburg, 17. April 2024 - Das geht aus einem Bericht
des Europäischen Rechnungshofs hervor. Demzufolge hat das
EU-Transparenz-Register zwar positive Aspekte. So könnten
sich Bürgerinnen und Bürger anhand der Angaben über
Lobbyisten, die mit der Europäischen Kommission, dem
EU-Parlament und dem Rat im Austausch stehen, über den
potenziellen Lobby-Einfluss informieren. Das Register
habe aber auch Schwächen und sei lückenhaft, was die
Transparenz der Lobbyaktivitäten in den drei größten
EU-Institutionen einschränke. Außerdem könnten Lobbyisten
die Registrierung für bestimmte Formen der Einflussnahme
völlig umgehen.
Bewertung des durch die IIV 2021 geschaffenen Rahmens
unter Zugrundelegung der OECD-Grundsätze
Lobbying ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das
es Organisationen und Einzelpersonen ermöglicht, einen
Beitrag zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung zu
leisten. Allerdings kann Lobbying ohne
Transparenzmechanismen zu unzulässiger Einflussnahme, zu
unlauterem Wettbewerb oder sogar zu Korruption führen.
Jede EU-Institution hat daher ihre eigenen
Ethik-Vorschriften, um solchen Grenzüberschreitungen
vorzubeugen. Ferner haben die EU-Kommission, das
Europäische Parlament und der Rat eine Vereinbarung über
das sogenannte Transparenz-Register geschlossen, das
einen zentralen Zugang für Lobbyisten bietet, die auf die
Politikgestaltung und Entscheidungsprozesse der EU
Einfluss nehmen möchten.
2021 einigten sich die genannten Institutionen darauf,
die Eintragung der Lobbyisten im Register zur
Vorbedingung für bestimmte Tätigkeiten zu machen
("Konditionalitätsgrundsatz"). "Das
EU-Transparenz-Register darf nicht zu einem Papiertiger
werden", so Jorg Kristijan Petrovič, das für die Prüfung
zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es enthält zwar
nützliche Informationen über Lobbying, hat aber nicht die
gewünschte Schlagkraft. Oft findet der Austausch zwischen
Lobbyisten und EU-Gesetzgebern fernab der öffentlichen
Wahrnehmung statt, was der Transparenz schadet und sich
negativ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit auswirkt."
Die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 stehe in
weiten Zügen im Einklang mit den internationalen
Grundsätzen für Transparenz und Integrität bei der
Lobbyarbeit, so die EU-Prüfer. Es gebe jedoch keine
Mindestanforderungen für die Umsetzung. Stattdessen werde
den Institutionen Spielraum gelassen – zum Beispiel bei
der Festlegung, für welche Lobbytätigkeiten eine
Registrierung erforderlich ist oder wie im einzelnen
Lobbyisten mit den Mitgliedern und den Mitarbeitern der
Institutionen interagieren können. Nur für bestimmte
Zusammenkünfte und Aktivitäten (z. B. die Teilnahme an
Anhörungen und Expertengruppen) sei eine Registrierung
zwingend erforderlich.
So sei eine NGO, die in den sogenannten Katargate-Skandal
verwickelt gewesen sei, im Juni 2022 an der Ausrichtung
einer Konferenz im Parlament beteiligt gewesen, obwohl
sie nicht im Register eingetragen war. Zugleich stünden
den Institutionen nur wenige Druckmittel zur Verfügung,
um dafür zu sorgen, dass Lobbyisten die für die
Registrierung und die Angabe von Informationen geltenden
Anforderungen einhalten. Zwischen 2019 und 2022 seien
durchschnittlich jedes Jahr fast 1 000 Lobbyisten aus
formalen Gründen aus dem Register gestrichen worden, aber
nur sechs infolge von Ermittlungen.
Die Prüfer kritisieren, dass Lobbyisten sich nur für
Treffen mit den ranghöchsten Mitarbeitern der
EU-Institutionen registrieren müssen und auch nur im
Voraus geplante Termine berücksichtigt werden. Spontane
Treffen und Telefongespräche sowie E-Mail-Verkehr müssten
nicht formell festgehalten werden, und für Treffen mit
Mitarbeitern unterhalb der Ebene eines Generaldirektors
(also faktisch mit fast allen Mitarbeitern) benötigten
Lobbyisten keine Registrierung. Zwar bemühten sich die
Institutionen, die Transparenz zu verbessern und die
Registrierung zu fördern. So würden mehr Informationen
über Treffen und Aktivitäten mit registrierten Lobbyisten
veröffentlicht.
Allerdings geschehe dies nicht systematisch. Auch sollte
nach Ansicht der Prüfer die Kontrolle der von den
Lobbyisten eingetragenen Daten weiter verstärkt werden.
Sie verweisen dabei insbesondere auf das Risiko, dass von
Dritten finanzierte NGO ihre Finanzquellen verschleiern,
indem sie offiziell angeben, nur ihre eigenen Interessen
oder die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu
vertreten. Dies werde von einem Drittel der registrierten
NGO angegeben. Schließlich enthalte die Website des
Registers nicht genügend Informationen über die
wichtigsten Aspekte der Lobbyaktivitäten, um eine
öffentliche Kontrolle zu ermöglichen; sie sollte außerdem
nutzerfreundlicher gestaltet werden.
Seit Einrichtung des Transparenz-Registers hat die Zahl der registrierten
Lobbyisten deutlich zugenommen: Von etwa 5 500 im Jahr
2012 auf rund 12 500 im Jahr 2024. Das Register ist
freiwilliger Natur und beruht auf einer
Interinstitutionellen Vereinbarung, die keinen
Gesetzescharakter hat. Daher können auf dieser Grundlage
keine Strafen verhängt werden – im Gegensatz zu einigen
Lobbyvorschriften in EU-Ländern, die für einen größeren
Mitarbeiterkreis gelten. Im Dezember 2022 wurden Vorwürfe
laut, Katar habe ehemalige und aktuelle Mitglieder des
Europäischen Parlaments unrechtmäßig beeinflusst – oder
sogar bestochen – um außenpolitische Ziele zu erreichen
("Katargate").
Seitdem hat das Parlament mehrere Beschlüsse zur
Anwendung des Registers verabschiedet. Die Prüfung, deren
Schwerpunkt auf den Zeitraum 2019–2022 liegt, ist vor
Annahme der Beschlüsse angelaufen, berücksichtigt diese
aber. Der
Europäische Bürgerbeauftragte stellte kürzlich
Missstände bei der Verwaltungstätigkeit des von den drei
Institutionen gemeinsam wahrgenommenen Sekretariats des
Registers fest, das Beschwerden nicht entsprechend
nachgegangen war.
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Für Photovoltaik „made in Europe“: EU unterstützt
Industrie mit neuer Solar-Charta |
Brüssel, 16.
April 2024 - Am Rande des informellen Treffens der für
Energiepolitik zuständigen Ministerinnen und Minister hat
die Europäische Kommission mit 23 EU-Staaten und
Vertretern der europäischen Photovoltaik-Industrie eine
europäische Solarcharta unterzeichnet. Sie soll die
Produktion von Solarmodulen in Europa unterstützen.
EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Die
Photovoltaikbranche ist der Schlüssel zum Erreichen
unserer Energie-, Klima- und Wettbewerbsziele. Wir müssen
dafür sorgen, dass die Solarindustrie für Europas
zukünftigen, auf erneuerbare Energien ausgerichteten
Energiemix stark bleibt.“
Da die EU nach wie vor in hohem Maße von der Einfuhr von
Solarmodulen abhängig ist, enthält die Charta eine Reihe
von freiwilligen Verpflichtungen zur Unterstützung der
Photovoltaikbranche in der EU. Dazu gehören die Umsetzung
neuer EU-Bestimmungen für Auktionen für erneuerbare
Energien und das öffentliche Beschaffungswesen, die
darauf abzielen, hohe Nachhaltigkeits-, Innovations- und
Cybersicherheitsstandards zu gewährleisten.
Zudem soll der Zugang zu verfügbaren EU-Mitteln im Rahmen
Aufbau- und Resilienzfazilität, des Innovationsfonds und
Horizon Europe verbessert werden. Ein Jahr nach der
Unterzeichnung der Charta wird die Kommission die
Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen überprüfen.
Hintergrund: Unterstützung der Solarindustrie in der EU
Die Europäische Solar-Charta ist der jüngste Schritt in
den Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der
Solarpanelherstellung in Europa.
Die Kommission hat bereits das
Netto-Null-Industrie-Gesetz auf
den Weg gebraucht, auf das sich Rat und Parlament bereits
vorläufig geeinigt haben, und die Europäische Allianz
der Photovoltaik-Industrie gegründet.
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Über 350 Plakatentwürfe zur Europawahl 2024 von
Studierenden in Deutschland |
Shortlist
veröffentlicht Europawahl: 203 Studierende aus 34
deutschen Hochschulen und Universitäten mit
Designstudiengängen haben über 350 Entwürfe für die
bundesweite Plakatkampagne „Erste Wahl“ eingereicht.
Die Plakate der Shortlist und Informationen zum
Wettbewerb
Brüssel, 15. April 2024 - Eine Jury aus Vertretern der
EU-Institutionen, Design-Experten und Jugendvertretern
hat die drei besten Designs ausgewählt, die in den sechs
Wochen vor der Wahl an Bahnhöfen in ganz Deutschland
präsentiert werden. Die Shortlist der Jury mit 35
Entwürfen wird heute veröffentlicht. Die drei Gewinner
werden am 25. April 2024 im Europäischen Haus in Berlin
bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Ihre Plakate
werden vom 26. April bis 10. Juni 2024 in Bahnhöfen im
ganzen Bundesgebiet junge Menschen ab 16 Jahren aufrufen,
am 9. Juni ihre Stimme abzugeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der EU-Kommission in
Deutschland, sagte „Ich freue mich, dass so viele junge
kreative Menschen an unserer Kampagne „Erste Wahl“
teilgenommen haben und bedanke mich bei allen für ihr
Engagement für Europa. Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist
Europawahl. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland
junge Menschen ab 16 Jahren wählen können. Es ist
wichtig, sie darauf aufmerksam machen, dass sie Europa
mitgestalten können und ihre Stimme zählt.“
Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des
Europäischen Parlaments in Deutschland: „Ich bin
begeistert von der kreativen und kommunikativen Qualität
und der Vielfältigkeit der Plakate. Wir möchten damit
alle jungen Menschen und insbesondere die vielen
Erstwählerinnen und Erstwähler eindringlich auffordern,
am 9. Juni wählen zu gehen. Denn wenn - und nur wenn -
Ihr Euch massiv beteiligt, bekommt Ihr auch die EU, die
Ihr Euch wünscht.“ Veröffentlichung und Preisverleihung
Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 25. April
2024 im Europäischen Haus (Unter den Linden 78, 10117
Berlin) bekannt gegeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission
in Deutschland, und Georg Pfeifer, Leiter des
Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in
Deutschland, eröffnen die Veranstaltung um 17 Uhr.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich
eingeladen, daran teilzunehmen. Um Anmeldung wird bis zum
24. April unter COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu gebeten.
Die Plakate der drei Gewinner werden ab dem 26. April
2024 in ganz Deutschland an Bahnhöfen und in Zügen der
Deutschen Bahn gezeigt und auf Social Media vorgestellt.
Bei der Europawahl 2024 am 9. Juni dürfen in
Deutschland erstmals die 16jährigen wählen.
Deshalb haben die Vertretung der Europäischen Kommission
und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in
Deutschland die landesweite Plakatkampagne initiiert, die
sich direkt an Erstwählende (16-21 Jahre) richtet. Das
Ziel: informieren, Diskussion anregen und die
Erstwählenden motivieren, ihre wichtige demokratische
Rolle in der EU wahrzunehmen und wählen zu gehen.
Teilnahmeberechtigt waren alle Studierenden einer
Hochschule bzw. Universität mit Designstudiengängen in
Deutschland. Sie konnten ihre Plakate als Gruppen oder
auch in Einzelarbeit gestalten.
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Von der Leyen ruft alle Parteien zu
größtmöglicher Zurückhaltung auf |
Nach Angriff Irans auf Israel:
Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben den Angriff
Irans auf Israel aufs Schärfste verurteilt.
Brüssel, 14. April 2024 -
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte
am Sonntag: „Einen direkten iranischen Angriff in dieser
Art und Weise gegen Israel hat es nie zuvor gegeben.
Heute haben wir, die Staats- und Regierungschefs der G7,
diesen Angriff auf das Schärfste verurteilt. Im Rahmen
der G7 haben wir Israel unsere Unterstützung zugesichert
und bekräftigen, dass wir weiter entschlossen für seine
Sicherheit einstehen. Das Vorgehen Irans birgt das Risiko
einer unkontrollierbaren Eskalation in der Region. Dazu
darf es nicht kommen. Wir werden uns weiter bemühen, die
Situation zu stabilisieren.“
Der Hohe Beauftragte der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik Josep Borrell hat für Dienstag ein
außerordentliches Treffen der Außenministerinnen und
Außenminister der EU (per Videokonferenz) einberufen. Die
Kommissionspräsidentin erklärte weiter: „Wir fordern den
Iran und seine Unterstützer auf, die Angriffe vollständig
einzustellen. Alle Parteien sollten jetzt größtmögliche
Zurückhaltung üben.“ Von der Leyen drängt auf sofortigen
Waffenstillstand und kündigt Beratung über Sanktionen
gegen Iran an „Zugleich werden wir unsere Zusammenarbeit
verstärken, um die Krise im Gazastreifen so schnell wie
möglich zu beenden“, erklärte von der Leyen.
„Dazu gehören ein sofortiger Waffenstillstand und die
sofortige Freilassung von Geiseln durch die Hamas. Und
dazu gehört zusätzliche humanitäre Hilfe für notleidende
Palästinenserinnen und Palästinenser. Mit dem Blick nach
vorne werden wir über zusätzliche Sanktionen beraten,
insbesondere, was die Drohnen- und Raketenprogramme des
Irans angeht.“
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Asyl- und Migrationspaket beschlossen |
Eine
europäische Lösung für eine europäische Herausforderung
Brüssel, 11. April 2024 - Das Europäische Parlament hat
gestern grünes Licht für das neue Migrations- und
Asylpaket gegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen sprach von einem historischen Tag. Nach der
positiven Abstimmung betonte die Kommissionspräsidentin
in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem belgischen
Premierminister Alexander De Croo: „Migration ist eine
europäische Herausforderung, die einer europäischen
Lösung bedarf. Eine, die wirksam ist und sowohl fair als
auch entschlossen. Und genau das wird mit dem Migrations-
und Asylpaket erreicht.“
Nach dem Votum im Europäischen Parlament muss der Rat das
Paket noch formal annehmen. Die politische Einigung von
Rat und Parlament erfolgte bereits im Dezember letzten
Jahres. Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte
weiter: „Das Paket wird für alle Europäerinnen und
Europäer wirklich etwas bewirken. Erstens, sicherere
europäische Grenzen. Genau wissen, wer über unsere
Grenzen kommt, indem alle registriert und einem Screening
unterzogen werden, während durch eine unabhängige
Überwachung zugleich der Schutz der Grundrechte
sichergestellt wird.
Zweitens schnellere, effizientere Asyl- und
Rückkehrverfahren. Das heißt, dass jene, die kein Recht
auf Asyl haben, nicht in die Europäische Union einreisen
dürfen, während jene, die vor Krieg oder Verfolgung
fliehen, darauf zählen können, dass sie den Schutz
erhalten, den sie brauchen. Das Paket schafft das
richtige Gleichgewicht zwischen strengeren Regeln gegen
einen Missbrauch des Systems und Hilfe für die
Schutzbedürftigen.
Und drittens mehr Solidarität mit den Mitgliedstaaten an
unseren Außengrenzen. Denn auf ihnen lastet der Druck
durch irreguläre Migration. Also werden sich alle
Mitgliedstaaten an dieser Solidarität beteiligen – aber
sie können entscheiden, wie sie dies am besten leisten.
Zugleich dürfen wir Sekundärmigration innerhalb der
Europäischen Union nicht zulassen.
Die neuen Vorschriften sehen eine engere Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten vor, um Sekundärmigration zu
stoppen.“
Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ausbauen
Die Kommissionspräsidentin verwies auf weitere notwendige
Maßnahmen: „Mit dem Paket haben wir nun den Rechtsrahmen,
den wir brauchen. Das ist der eine Pfeiler. Der zweite
Pfeiler ist unsere operative Unterstützung für die
Mitgliedstaaten. Wir werden ihnen weiterhin passgenaue
Lösungen bringen für das Grenzmanagement, für den Kampf
gegen Schleuser und für die Rückkehr. Und wir werden
weiterhin auf Krisen reagieren, von Lampedusa bis zur
finnischen Grenze, von den Kanarischen Inseln bis nach
Zypern. Parallel dazu werden wir unsere Zusammenarbeit
mit globalen Partnern weiter vorantreiben und
Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern
aufbauen, damit wir die eigentlichen Ursachen der
Migration gemeinsam angehen können. Dieses Engagement ist
zu einer wichtigen Säule unserer Arbeit geworden. Und es
ist erfolgreich.“
Von der Leyen dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit: „Dies ist ein
gewaltiger Erfolg für Europa. Und diese großartige
Leistung beruht auf der herausragenden Arbeit von so
vielen. Deswegen gilt mein Dank zuallererst Vizepräsident
Schinas und Kommissarin Johansson für Ihre wunderbare und
unermüdliche Arbeit. Sie und Ihre Teams haben so viele
Jahre so hart gearbeitet, um diesen Tag möglich zu
machen.“
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Kommission genehmigt 2,2 Mrd.
Euro deutsche Beihilfen zur Förderung der
Dekarbonisierung industrieller Prozesse
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Brüssel, 10. April 2024 -
Die Europäische Kommission hat
eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete deutsche
Beihilferegelung genehmigt. Sie soll die Investitionen in
die Dekarbonisierung industrieller
Produktionsprozesse fördern, um den Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan
zum Grünen Deal zu unterstützen.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig
für Wettbewerbspolitik sagte dazu: „Dies wird dazu
beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. Die
Maßnahmen wird Deutschland auch dabei unterstützen, im
Einklang mit dem REPowerEU-Plan seine Abhängigkeit von
importierten fossilen Brennstoffen schneller zu
verringern, und gleichzeitig sicherstellen, dass etwaige
Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt
bleiben.“
Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der
Kommission am 9. März
2023 angenommenen und am 20. November
2023 geänderten Befristeten
Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des
Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu
fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels
und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.
Die deutsche Beihilfemaßnahme Deutschland hat auf der
Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung
und zur Gestaltung des Wandels eine mit 2,2 Milliarden
Euro ausgestattete Regelung bei der Kommission
angemeldet, mit der i) Investitionen in die
Elektrifizierung industrieller Prozesse und
ii) Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe
durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus
erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert
werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen
Wirtschaft zu unterstützen.
Die Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme sollen in Form
von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Maßnahme wird
Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die
fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für
ihre Produktionsprozesse nutzen. Förderfähig sind
Vorhaben, die zu einer Verringerung der
Treibhausgasemissionen aus Produktionsprozessen um
mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand
führen. Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung
infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse
elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf
erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem
Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen.
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland
angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur
Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels
festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So dürfen die
Beihilfen i) höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger
betragen und müssen ii) spätestens am 31. Dezember 2025
gewährt werden. Darüber hinaus wird die Gewährung der
Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein, um zu
gewährleisten, dass tatsächlich Emissionseinsparungen
erzielt und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden
werden.
Bei Investitionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die
unter das EU-Emissionshandelssystem („EHS“)
fallen, müssen die Emissionen unter die zum Zeitpunkt der
Gewährung der Beihilfe geltenden einschlägigen
EHS-Benchmarkwerte gesenkt werden. Auch dürfen die
Beihilfeempfänger ihre Produktionskapazität nicht um mehr
als 2 Prozent erhöhen.
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die
deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen
ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die
Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern,
die für die Umsetzung des REPowerEU-Plans und des Industrieplans
zum Grünen Deal von Bedeutung sind, und daher mit
Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im
Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur
Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im
Einklang steht. Folglich hat die Kommission die Maßnahme
nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
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„Die EU – das bist du!“: Neues EU-Quiz und
Europawahl-Spots für Kinder |
Brüssel/Duisburg, 8. April 2024 - Die Vertretung der
Europäischen Kommission in Deutschland setzt auch in
diesem Jahr die Kooperation mit Radio TEDDY – „Das
Familienradio für den ganzen Tag!“ fort. Von heute bis
zum 7. Juni wird täglich von Montag bis Freitag
nachmittags ein unterhaltsames und lehrreiches EU-Quiz
ausgestrahlt, das sowohl junge als auch erwachsene
Hörerinnen und Hörer herausfordert. Ziel dieser
Initiative ist es, Kindern und Familien die Vielfalt und
die Bedeutung der Europäischen Union näherzubringen.
„Die EU – das bist du! Das ist unser Motto",
sagte Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen
Kommission in Deutschland. „Damit möchten wir zeigen,
dass die EU nicht abstrakt ist, sondern ein Teil des
Alltags und der Lebenswelt unserer jungen Generation.“
Während des Quiz haben die jungen Zuhörerinnen und
Zuhörer die Möglichkeit, bei Radio TEDDY anzurufen und
ihr Wissen über die EU unter Beweis zu stellen. Die
Gewinner erhalten Überraschungspakete mit Brettspielen,
EU-Hoodies und weiteren Gadgets mit Europabezug sowie
Infomaterial für Kinder.
Europawahlspots für Kinder
Ab Mai wird das Quiz durch kurze Werbespots zur
Europawahl sowie durch kurze Interviews über die EU mit
der Pressesprecherin der Kommissionsvertretung, Birgit
Schmeitzner, begleitet. „Im Juni 2024 ist Europawahl, und
diesmal können auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen
gehen. Es ist also umso wichtiger, mit Kindern und
Jugendlichen über Europa zu sprechen und sie für die
Bedeutung ihrer Stimme in Europa zu sensibilisieren“,
fügte Barbara Gessler hinzu.
Die Partnerschaft mit Radio TEDDY umfasst auch eine
EU-Aktionswebseite, auf der ein zusätzliches Online-Quiz
angeboten wird. Teilnehmende, die die Fragen korrekt
beantworten, haben die Chance, einen Gutschein im Wert
von 1000 Euro für eine Reise nach Brüssel zu gewinnen.
Auch ein EU-Song „Die EU, das bist du“, wird auf der
Aktionswebseite und on air zu hören sein, um die
Botschaft der Zusammengehörigkeit und Vielfalt Europas zu
unterstreichen.
Im vergangenen Jahr hat die Vertretung der Europäischen
Kommission in Deutschland an der "Radio TEDDY on
Tour"-Initiative teilgenommen und war zusammen mit dem
Familienradio mit einem EU-Informationstand bei elf
Kinder- und Familienevents in ganz Deutschland vertreten.
Unter dem Motto "Macht Spaß! Macht schlau!" bietet Radio
TEDDY ein breites Programm mit kindgerechter Musik,
Hörspielen und Unterhaltung.
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Europäisches Bürgerpanel zur
Bekämpfung von Hass in der Gesellschaft
|
Brüssel, 4. April
2024 - 150 zufällig ausgewählte Bürgerinnen
und Bürger aus allen 27 Mitgliedstaaten
diskutieren von Freitag bis Sonntag über die
tieferen Ursachen von Hass in der
Gesellschaft und die Möglichkeiten, wie man
ihn bekämpfen kann. Die Bürgerinnen und
Bürger werden Empfehlungen formulieren, wie
Brücken zwischen fragmentierten Gruppen und
Gemeinschaften gebaut werden können.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und
Transparenz, sagte: „Zunehmender Hass in
einer öffentlichen Debatte spaltet unsere
Gesellschaft. In der Demokratie müssen wir
uns stärker bemühen, respektvoll zu
streiten. Ich bin den 150 Bürgerinnen und
Bürgern dankbar, dass sie die Kommission in
ihrem Bemühen unterstützen, Hass,
Diskriminierung und Rassismus, in welcher
Form auch immer wir ihnen begegnen, eine
robuste Antwort zu geben.“
Empfehlungen des Panels sollen als Leitfaden
für EU und Mitgliedstaaten dienen
Das Bürgerpanel wird politische Maßnahmen
benennen sowie alle relevanten Akteure
ermitteln, die auf den verschiedenen Ebenen
einbezogen werden sollten. Die Empfehlungen
des Panels werden die zukünftige Arbeit der
Europäischen Kommission zur Bekämpfung von
Hassrede und Hassverbrechen unterstützen.
Sie sollen als Leitfaden dienen, der der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
helfen soll, sich von Hass und Spaltung zu
lösen und sich auf die gemeinsamen
europäischen Werte zu besinnen, wie sie im
Vertrag der Europäischen Union verankert
sind.
Das EU-Bürgerpanel ist eine Folgemaßnahme
zur Mitteilung „Kein
Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen
Hass steht“,
die im Dezember 2023 von der Europäischen
Kommission und dem Hohen Vertreter für
Außen- und Sicherheitspolitik, Josep
Borrell, angenommen wurde.
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Europäische
Erklärung: EU verpflichtet sich zur
Förderung des Radverkehrs
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Brüssel, 3. April 2024 - Das Rad als
Verkehrsmittel, das keine Emissionen verursacht, rückt weiter in den
Fokus der Europapolitik. Mit der Verabschiedung einer Europäischen
Erklärung zum Radverkehr unternimmt die EU einen weiteren wichtigen
Schritt, um Verkehrsemissionen zu senken.
Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Wir wissen um die
zahlreichen Vorteile des Radfahrens: Es reduziert die
Umweltverschmutzung, entlastet die Städte und fördert eine gesündere
Lebensweise. Außerdem ist der Radverkehr ein Eckpfeiler der
europäischen Industrie, der Innovation und Wachstum fördert und
gleichzeitig hochwertige lokale Arbeitsplätze schafft. Die Förderung
des Radverkehrs steht im Einklang mit der Industriestrategie der EU
und ihren Zielen.“
Unterzeichnung im Rahmen des informellen Verkehrs-Rats
Am Rande des informellen Europäischen Rates „Verkehr“ und der
„Connecting Europe Days“ unterzeichnete Kommissarin Vălean die
Erklärung gemeinsam mit der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des
Europäischen Parlaments, Karima Delli, sowie dem stellvertretenden
belgischen Premierminister Georges Gilkinet. Die Unterzeichnung
steht auch im Einklang mit dem Ziel der belgischen
Ratspräsidentschaft, den Verkehrssektor der EU zu dekarbonisieren.
Das Fahrrad: nachhaltig, zugänglich und
erschwinglich
In der Erklärung wird das Fahrrad als
nachhaltiges, zugängliches und
erschwingliches Verkehrsmittel anerkannt,
das einen großen Mehrwert für die
EU-Wirtschaft darstellt. Sie enthält klare
Verpflichtungen, wie z. B. sichere und
kohärente Radverkehrsnetze in den Städten,
eine bessere Anbindung an den öffentlichen
Verkehr sowie sichere Parkplätze und Zugang
zu Aufladestationen für E-Bikes.
Diese Verpflichtungen sollen auf EU-,
nationaler, regionaler und lokaler Ebene
eingegangen werden. All dies sind notwendige
Elemente, um die Qualität und Quantität der
Fahrradinfrastruktur in den Mitgliedstaaten
zu verbessern und das Radfahren für die
Öffentlichkeit attraktiver zu machen. Auf
der Grundlage eines von der Kommission im
Oktober 2023 vorgelegten Vorschlags und als
Reaktion auf Forderungen des Europäischen
Parlaments und der Mitgliedstaaten stellt
die Erklärung eine gemeinsame politische
Verpflichtung und einen strategischen
Kompass für politische Maßnahmen und
Initiativen im Zusammenhang mit dem
Radverkehr dar.
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Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum
bei
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Brüssel, 2. April 2024 -
Bulgarien und Rumänien sind seit dem 31.
März Schengen-Mitglieder. Damit gelten in
beiden Mitgliedstaaten die
Schengen-Vorschriften, auch für die
Ausstellung von Schengen-Visa. Die
Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen
werden aufgehoben. Die Präsidentin der
Europäischen Kommission Ursula von der
Leyen sagte: „Bulgarien und Rumänien werden
Teil der Schengen-Familie. Ich begrüße die
Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den
Luft- und Seegrenzen. Dies ist für beide
Länder ein großer Erfolg – und ein
historischer Moment für den Schengen-Raum,
dem weltweit größten Raum der Freizügigkeit.
Gemeinsam schaffen wir ein stärkeres,
geeinteres Europa für alle unsere
Bürgerinnen und Bürger.“
Der Beitritt geht auf den Beschluss des
Rates vom Dezember 2023 zurück. In einem
nächsten Schritt wird der Rat einen
Beschluss fassen müssen, um einen Termin für
die Aufhebung der Kontrollen auch an den
Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien,
Rumänien und den anderen Schengen-Ländern
festzulegen. Die Kommission wird der
Ratspräsidentschaft weiterhin jede
notwendige Unterstützung zukommen lassen,
damit 2024 ein Beschluss über die
Landgrenzen gefasst werden kann.
Kooperationsrahmen stärkt Zusammenarbeit in
Grenz- und Migrationsfragen
Seit Dezember letzten Jahres haben beide
Mitgliedstaaten alle erforderlichen
Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose
Anwendung der Schengen-Vorschriften ab dem
31. März 2024 zu gewährleisten. Die Anfang
März von der Kommission gemeinsam mit
Bulgarien und Rumänien eingeführten
Kooperationsrahmen bauen auf der
erfolgreichen Umsetzung der Pilotprojekte
für beschleunigte Asyl- und
Rückkehrverfahren auf.
Mit diesen Kooperationsrahmen werden
Rumänien und Bulgarien einen weiteren
Beitrag für die Zusammenarbeit in Grenz- und
Migrationsfragen, die gemeinsamen
europäischen Bemühungen zur Gewährleistung
der Sicherheit der EU an den Außengrenzen
und zur Bewältigung der
Migrationsherausforderungen leisten.
Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
Darüber hinaus wurde eine regionale
Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten entlang der
Westbalkanroute und der östlichen
Mittelmeerroute (Bulgarien, Rumänien,
Österreich, Griechenland, Ungarn, Slowakei)
gestartet. So können die Herausforderungen
in diesem Bereich, einschließlich der
grenzüberschreitenden Kriminalität,
gemeinsam und nachhaltig angegangen werden.
Bulgarien und Rumänien haben kontinuierlich
ein hohes Maß an Engagement für die
Gewährleistung eines angemessenen Schutzes
der EU-Außengrenzen unter Beweis gestellt
und stets maßgeblich zur inneren Sicherheit
des Schengen-Raums beigetragen.
Nächste Schritte
Der Rat wird einen Beschluss fassen müssen,
um einen Termin für die Aufhebung der
Kontrollen an den Landbinnengrenzen zwischen
Bulgarien, Rumänien und den anderen
Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission
wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede
notwendige Unterstützung zukommen lassen,
damit 2024 ein Beschluss über die
Landgrenzen gefasst werden kann.
Bereits im Jahr 2011 bestätigte die
Kommission in den
Schengen-Evaluierungsberichten, dass
Bulgarien und Rumänien alle Anforderungen
für eine vollständige Mitgliedschaft im
Schengen-Raum erfüllt haben. Die Kommission
hat diesen Prozess aktiv unterstützt.
Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den
Binnengrenzen ist eine der von den
Unionsbürgerinnen und -bürgern am meisten
geschätzten Errungenschaften. Was 1985 als
zwischenstaatliches Projekt zwischen den
fünf Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich,
Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden
begann, hat sich allmählich zum weltweit
größten Raum der Freizügigkeit entwickelt.
Schengen erleichtert nicht nur den freien
Personenverkehr ohne Binnengrenzkontrollen,
sondern ist auch für die europäische
Wirtschaft von großem Nutzen.
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Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und
sonstige politische Vereinigungen zu
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Europawahl 2024
Wiesbaden/Duisburg, 29. März 2024 - Der
Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in
öffentlicher Sitzung 35 Parteien und
sonstige politische Vereinigungen mit Listen
für alle Bundesländer oder für einzelne
Bundesländer zur Europawahl am 9. Juni 2024
zugelassen. Hierbei handelt es sich um die
folgenden Parteien und sonstigen politischen
Vereinigungen in der Reihenfolge des
Eingangs ihrer Wahlvorschläge.
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Verabschiedung des Europäischen
Medienfreiheitsgesetzes der EU am 26. März
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Brüssel/Berlin, 26. März 2024 - Claudia
Roth, Staatsministerin für Kultur und
Medien, begrüßt die heutige Verabschiedung
des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes
(European Media Freedom Act, EMFA) im Rat
der Europäischen Union. Mit Ausnahme Ungarns
stimmten alle Mitgliedsstaaten der EU für
das Gesetz, das europaweit nun erstmals
einheitliche Mindeststandards zum Schutz der
Medien etabliert. Zuvor hatte das
Europäische Parlament dem Gesetzentwurf am
14. März 2024 mit breiter Mehrheit
zugestimmt.
Im Dezember 2023 hatten sich EU-Kommission,
Europäisches Parlament und der Rat der
Europäischen Union bereits im Trilog
vorläufig auf den EMFA geeinigt.
Staatsministerin Claudia Roth: „Dies ist ein
Meilenstein für die Medienfreiheit und
-vielfalt in Europa. Mit dem EMFA schützen
wir konsequent vor staatlicher Einflussnahme
und sonstiger Gängelung der Medien.
Unabhängige Medien spielen eine zentrale
Rolle in unserer Demokratie. Der EMFA
sichert ihre Unabhängigkeit und ich bin
froh, dass Bund und Länder gemeinsam bei
diesem wichtigen Vorhaben im Sinne der
Medienfreiheit eng und konstruktiv
zusammengearbeitet haben.
In Polen sehen wir, wie schwierig es ist,
Strukturen wieder staatsfern und
demokratisch zu organisieren, nachdem sie
einmal zerstört worden sind. Die
Entwicklungen in der Slowakei bereiten mir
ebenfalls große Sorge.“ Der Entwurf des
slowakischen Mediengesetzes sieht die
Neugründung der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalt RTSV vor, wobei die Gremien
überwiegend mit von Parlament und Regierung
entsandten Vertreterinnen und Vertretern
besetzt werden sollen.
Staatsministerin Claudia Roth: „Ob dies
unter den Vorgaben des EMFA zulässig ist,
dürfte sehr fraglich sein. Die
Verabschiedung des EMFA ist ein wichtiges
Signal: Untätigkeit ist keine Option, wenn
Medienfreiheit und -vielfalt in Europa
bedroht werden. Die Demonstrationen gegen
das geplante slowakische Mediengesetz
zeigen, dass die Menschen in der Slowakei
für eine freie und unabhängige
Medienlandschaft kämpfen. Der EMFA gibt uns
nun die Möglichkeit, diese Menschen zu
unterstützen. Der EMFA ist ein großer
Schritt, aber er ist kein Selbstläufer. Wir
müssen jetzt dafür sorgen, dass dieses
Gesetz auch bald in der Praxis angewandt
wird.“
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Gesetz über digitale Märkte: Untersuchungen
gegen Alphabet, Apple und Meta |
Brüssel, 25. März
2024 - Zwei Wochen nach dem Ablauf der
Umsetzungsfrist für das Gesetz über digitale
Märkte (DMA) hat die Europäische Kommission
erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung
eingeleitet. Betroffen sind die Gatekeeper
Alphabet, Apple und Meta.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige
Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte:
„Wir vermuten, dass die von den drei
Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht
vollständig mit dem DMA übereinstimmen. Wir
werden nun untersuchen, ob die Unternehmen
den DMA einhalten, um offene und
wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa
zu gewährleisten.“
Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton verwies
auf die seit Monaten laufenden Gespräche
zwischen Kommission und den Gatekeepern, um
den Unternehmen bei der Anpassung zu helfen.
Es seien bereits Veränderungen auf dem Markt
festzustellen: „Wir sind jedoch nicht
davon überzeugt, dass die Lösungen von
Alphabet, Apple und Meta ihren
Verpflichtungen für einen faireren und
offeneren digitalen Raum für europäische
Bürger und Unternehmen nachkommen. Sollte
unsere Untersuchung zu dem Ergebnis kommen,
dass der DMA nicht vollständig eingehalten
wird, könnten den Gatekeepern hohe
Geldstrafen drohen.“
Konkret geht es um Alphabets Regeln zur
Lenkung in Google Play und zur
Selbstreferenzierung in der Google-Suche,
Apples Regeln zur Lenkung im App Store und
zur Auswahl von Browsern und zur Änderung
von Standardeinstellungen sowie Metas
“Bezahl- oder Zustimmungsmodell“.
Kommission prüft die Maßnahmen der
Gatekeeper
Die Kommission hat
den Verdacht, dass die von diesen
Gatekeepern ergriffenen Maßnahmen nicht
ausreichen, um ihre Verpflichtungen aus dem
Markenschutzgesetz wirksam zu erfüllen.
Darüber hinaus hat sie Ermittlungen zu
Apples neuer Gebührenstruktur für
alternative App-Stores und zu Amazons
Ranking-Praktiken auf seinem Marktplatz
eingeleitet. Schließlich hat die Kommission
die Gatekeeper angewiesen, bestimmte
Dokumente aufzubewahren, um die wirksame
Umsetzung und Einhaltung ihrer
Verpflichtungen zu überwachen.
Die Lenkungsregeln von Alphabet und Apple
Die Kommission hat
ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob
die Maßnahmen, die Alphabet und Apple im
Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen in
Bezug auf App-Stores ergriffen haben, gegen
das EU-DSGVO verstoßen. Nach Artikel 5
Absatz 4 der DSGVO müssen die Gatekeeper den
App-Entwicklern gestatten, die Verbraucher
kostenlos auf Angebote außerhalb ihrer
App-Stores zu lenken.
Die Kommission ist besorgt, dass die
Maßnahmen von Alphabet und Apple
möglicherweise nicht vollständig mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, da sie
verschiedene Einschränkungen und
Begrenzungen vorsehen. Diese schränken unter
anderem die Möglichkeiten der Entwickler
ein, Angebote frei zu kommunizieren und zu
bewerben und Verträge direkt abzuschließen,
unter anderem durch die Erhebung
verschiedener Gebühren.
Alphabets Maßnahmen zur Verhinderung von
Self-Preferencing
Die Kommission hat
ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet, um
festzustellen, ob Alphabets Anzeige von
Google-Suchergebnissen zu einem
Self-Preferencing in Bezug auf die
vertikalen Suchdienste von Google (z. B.
Google Shopping, Google Flights, Google
Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden
Diensten führen kann.
Die Kommission befürchtet, dass die
Maßnahmen, die Alphabet zur Einhaltung des
EU-DSGVO ergriffen hat, möglicherweise nicht
gewährleisten, dass Dienste von
Drittanbietern, die auf der
Google-Suchergebnisseite erscheinen, im
Vergleich zu Alphabets eigenen Diensten fair
und diskriminierungsfrei behandelt werden,
wie es Artikel 6 Absatz 5 des EU-DSGVO
verlangt.
Einhaltung der Wahlmöglichkeiten der Nutzer
durch Apple
Die Kommission hat
ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, um zu
prüfen, ob das Unternehmen seinen
Verpflichtungen nachkommt, i) den Endnutzern
die Möglichkeit zu geben,
Softwareanwendungen auf iOS problemlos zu
deinstallieren, ii) die
Standardeinstellungen auf iOS problemlos zu
ändern und iii) den Nutzern
Auswahlbildschirme zur Verfügung zu stellen,
die es ihnen ermöglichen, einen alternativen
Standarddienst wie einen Browser oder eine
Suchmaschine auf ihren iPhones auszuwählen.
Die Kommission
befürchtet, dass die Maßnahmen von Apple,
einschließlich der Gestaltung des
Auswahlbildschirms des Webbrowsers, die
Nutzer daran hindern könnten, ihre Auswahl
an Diensten innerhalb des Apple-Ökosystems
wirklich auszuüben, was einen Verstoß gegen
Artikel 6 Absatz 3 des EU-DSGVO darstellt.
Metas Modell „Zahlung oder
Zustimmung“
Schließlich hat die
Kommission ein Verfahren gegen Meta
eingeleitet, um zu prüfen, ob das kürzlich
eingeführte "Bezahlen oder
Einverständnis"-Modell für Nutzer in der EU
mit Artikel 5 Absatz 2 des
Datenschutzgesetzes vereinbar ist, der
vorschreibt, dass Gatekeeper die Zustimmung
der Nutzer einholen müssen, wenn sie
beabsichtigen, deren personenbezogene Daten
über verschiedene Kernplattformdienste
hinweg zu kombinieren oder zu verwenden.
Die Kommission ist besorgt, dass die binäre
Wahl, die Meta mit dem Modell „Zahlung oder
Zustimmung“ auferlegt, keine echte
Alternative für den Fall bietet, dass die
Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilen,
wodurch das Ziel, die Anhäufung
personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu
verhindern, nicht erreicht wird.
Weitere
Überprüfungen und Maßnahmen
Die Kommission
unternimmt auch andere Schritte, um Fakten
und Informationen zu sammeln und zu klären,
ob:
-
Amazon möglicherweise seine eigenen
Markenprodukte im Amazon Store unter Verstoß
gegen Artikel 6 Absatz 5 DMA bevorzugt,
- und Apples neue Gebührenstruktur und
andere Bedingungen für alternative
App-Stores und den Vertrieb von Apps aus dem
Internet (Sideloading) möglicherweise den
Zweck seiner Verpflichtungen nach Artikel 6
Absatz 4 DSGVO unterlaufen.
Die Kommission hat außerdem fünf Anordnungen
zu erlassen, die sich an Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft richten.
Darin werden sie aufgefordert, Unterlagen
aufzubewahren, die zur Beurteilung der
Einhaltung der DMA-Verpflichtungen
herangezogen werden könnten, um verfügbare
Beweise zu sichern und eine wirksame
Durchsetzung zu gewährleisten.
Schließlich hat die Kommission Meta eine
Fristverlängerung von sechs Monaten gewährt,
um der Interoperabilitätsverpflichtung
(Artikel 7 DMA) für Facebook Messenger
nachzukommen. Die Entscheidung stützt sich
auf eine spezielle Bestimmung in Artikel 7
Absatz 3 DSGVO und folgt einem begründeten
Antrag von Meta. Facebook Messenger
unterliegt weiterhin allen anderen
DMA-Verpflichtungen.
Nächste Schritte
Die Kommission will
das heute eröffnete Verfahren innerhalb von
12 Monaten abschließen. Falls die
Untersuchung dies rechtfertigt, wird die
Kommission die betroffenen Gatekeeper über
ihre vorläufigen Ergebnisse informieren und
die Maßnahmen erläutern, die sie zu
ergreifen gedenkt oder die die Gatekeeper
ergreifen sollten, um die Bedenken der
Kommission wirksam auszuräumen.
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Maßnahmen für bessere Praktika in der EU |
Brüssel, 20. März
2024 - Hochwertige Praktika sind für junge
Menschen eine wertvolle Gelegenheit, um
Berufserfahrung zu sammeln, neue Kompetenzen
zu erwerben und schließlich einen guten
Arbeitsplatz zu finden. Arbeitgebern bieten
sie die Möglichkeit, Fachkräfte zu finden,
auszubilden und dauerhaft einzustellen. Ein
hochwertiges Praktikum erfordert faire und
transparente Arbeitsbedingungen und
angemessene Lerninhalte. Der Qualitätsrahmen
der EU für Praktika aus dem Jahr 2014
enthält 21 Qualitätsgrundsätze für
hochwertige Lern- und Arbeitsbedingungen.
Die Kommission hatte bei der Bewertung der
entsprechenden Ratsempfehlung 2023
festgestellt, dass die Empfehlung sich
positiv auf die Qualität von Praktika in der
EU ausgewirkt hat. Allerdings ermittelte die
Kommission auch Verbesserungsbedarf, und
sowohl die Konferenz zur Zukunft Europas als
auch das Europäische Parlament haben die
Kommission aufgefordert, Maßnahmen für
bessere Praktika zu ergreifen. Die
Kommission ergreift heute Maßnahmen und
schlägt vor, die Arbeitsbedingungen von
Praktikantinnen und Praktikanten in der EU,
unter anderem in Bezug auf Vergütung,
Inklusivität und Qualität der Praktika, zu
verbessern.
• Die Initiative umfasst
Folgendes: einen Vorschlag
für eine Richtlinie zur Verbesserung und
Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von
Praktikantinnen und Praktikanten und zur
Bekämpfung von Scheinpraktika und einen Vorschlag
zur Überarbeitung der Empfehlung des
Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für
Praktika, um Fragen der Qualität und der
Inklusivität, wie Vergütung und Zugang zum
Sozialschutz, Rechnung zu tragen Laut den
jüngsten verfügbaren Daten gab es 2019
schätzungsweise 3,1 Millionen
Praktikantinnen und Praktikanten in der EU.
Rund die Hälfte aller absolvierten Praktika
(1,6 Millionen) waren bezahlt.
• Stärkung der Rechte von
Praktikantinnen und Praktikanten
Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die
Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden,
gute Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen
und Praktikanten durchzusetzen und gegen
Scheinpraktika vorzugehen. Der
Richtlinienvorschlag umfasst folgende
wichtige Bestandteile: den Grundsatz der
Nichtdiskriminierung, um sicherzustellen,
dass alle Praktikantinnen und Praktikanten
hinsichtlich der Arbeitsbedingungen,
einschließlich der Vergütung, genauso wie
regulär Beschäftigte behandelt werden, es
sei denn, es liegen objektive Gründe wie
unterschiedliche Aufgaben, ein geringeres
Maß an Verantwortung, eine geringere
Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und
Ausbildungsanteil vor die Verhinderung von
Scheinpraktika durch Kontrollen und
Inspektionen, wobei die Mitgliedstaaten die
• Dauer als Anhaltspunkt
verwenden und von den Unternehmen
Informationen über Zahl, Dauer und
Arbeitsbedingungen ihrer Praktika anfordern
können die Möglichkeit für
Arbeitnehmervertretungen, im Namen von
Praktikantinnen und Praktikanten tätig zu
werden, um deren Rechte zu schützen
die Verpflichtung der Mitgliedstaaten,
Möglichkeiten für Praktikantinnen und
Praktikanten zu schaffen, Missbrauch und
schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen.
• Fairere und inklusivere
Praktika
Die verstärkte Empfehlung des Rates gilt
für alle Praktikantinnen und Praktikanten
unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus,
d. h. auch für Praktika, die im Rahmen der
formalen allgemeinen und beruflichen Bildung
vorgesehen oder für bestimmte Berufe
vorgeschrieben sind. Die überarbeitete
Empfehlung des Rates umfasst folgende
wichtige Bestandteile: Empfehlung einer
fairen Vergütung für Praktikantinnen und
Praktikanten Gewährleistung des Zugangs von
Praktikantinnen und Praktikanten zum
Sozialschutz, einschließlich eines
angemessenen Versicherungsschutzes gemäß den
nationalen Rechtsvorschriften des
betreffenden Mitgliedstaats .
• Benennung eines
Mentors/einer Mentorin, um Praktikantinnen
und Praktikanten gezielte Unterstützung und
Beratung zu bieten Förderung des
gleichberechtigten Zugangs zu Praktika durch
gezielte Ansprache von Personen aus
benachteiligten Verhältnissen und die
Bereitstellung barrierefreier Arbeitsplätze
für Praktikantinnen und Praktikanten mit
Behinderung Möglichkeit von Hybrid- und/oder
Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass
Praktikantinnen und Praktikanten die
erforderliche Ausrüstung erhalten
Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche
Berufsberatung und Anreize für
Praktikumsanbieter, Praktikantinnen und
Praktikanten im Anschluss an das Praktikum
eine feste Stelle anzubieten.
Diese neuen Elemente ergänzen die bereits
existierende Empfehlung zu einem
Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr
2014, die unter anderem klare
Praktikumsausschreibungen, eine schriftliche
Vereinbarung über die Bedingungen vor
Praktikumsantritt, die Vermeidung übermäßig
langer oder wiederholter Praktika, eine
angemessene Lernerfahrung als zentralen
Bestandteil, Arbeitsschutzaspekte und die
Förderung der späteren Anerkennung vorsah.
• Nächste Schritte
Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird
nun vom Europäischen Parlament und von den
Mitgliedstaaten erörtert. Nach Annahme der
Richtlinie durch die gesetzgebenden Organe
müssen die Mitgliedstaaten sie innerhalb von
zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Die Empfehlung wird dem Rat zur Erörterung
und Annahme vorgelegt. Anschließend wird die
Kommission die Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung der Empfehlung unterstützen und
sie auffordern, sie regelmäßig über
nationale Initiativen, Reformen, bewährte
Verfahren und Statistiken zu informieren.
Website der Kommission zu Praktika
Europäisches Jahr der Kompetenzen
Eurobarometer-Umfrage zu Praktika
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Unterstützungspaket der Kommission für
Landwirtinnen und Landwirte in der EU |
Brüssel, 18. März
2024 - Die Europäische Kommission hat ein
Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie sich
der Verwaltungsaufwand für bäuerliche
Betriebe in der EU verringern lässt und sie
mehr Flexibilität bei der Einhaltung
bestimmter Umweltauflagen bekommen. Auch die
Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten
werden von einer größeren Flexibilität bei
der Anwendung bestimmter Normen profitieren.
Das Papier wurde dem Rat und dem
Europäischen Parlament übermittelt. Es wird
auf der nächsten Rats-Tagung der
Landwirtschaftsministerinnen und –minister
am 24. und 25. März erörtert. Extremes
Wetter und Folgen der geopolitischen
Veränderung Die Landwirte sind mit
außergewöhnlichen Schwierigkeiten und
Unsicherheiten konfrontiert. Die extremen
Wetterereignisse (Dürren und
Überschwemmungen) häufen sich, mit den
entsprechenden Folgen für die Produktion und
die Einnahmen der Betriebe.
Der groß angelegte russische Angriffskrieg
auf die Ukraine hat nach wie vor einen
starken Einfluss auf die Märkte und die
Margen der Landwirte. Zudem hat das erste
Jahr der Umsetzung der GAP-Strategiepläne
deutlich gemacht, dass gezielte Anpassungen
erforderlich sind, um eine wirksame
Umsetzung der Pläne sicherzustellen und den
Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Kommission steht in regelmäßigem Kontakt
mit Vertretern des Agrarsektors und hat in
den vergangenen Jahren immer wieder
unterstützende Maßnahmen ergriffen. So gab
es beispielsweise in den Jahren 2022 und
2023 jeweils ein Unterstützungspaket in Höhe
von 500 Millionen Euro für die Bäuerinnen
und Bauern. Vorschlag mit Blick auf die
Konditionalitäten (GLÖZ) Der
Legislativvorschlag ist eine direkte und
ausgewogene Antwort auf hunderte
Forderungen, die von Vertretern der
Landwirte und Mitgliedstaaten eingegangen
sind. Er ergänzt die bereits laufenden
kurzfristigen Maßnahmen der Kommission
zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.
Um eine berechenbarere und pragmatischere
Politik zu gewährleisten, die keine
jährlichen Ausnahmeregelungen und
unverhältnismäßigen Aufwand seitens der
Landwirte erfordert, schlägt die Kommission
auf Antrag der Mitgliedstaaten und der
Landwirte vor, diese Konditionalitäten zu
ändern: GLÖZ 8 zu nichtproduktiven
Merkmalen: Die Landwirte in der EU müssen
bestehende Landschaftselemente auf ihrem
Land erhalten, sind aber nicht mehr
verpflichtet, einen Mindestanteil ihres
Ackerlands für nichtproduktive Flächen wie
Brachflächen aufzuwenden.
Stattdessen können sie auf freiwilliger
Basis beschließen, einen Anteil ihres
Ackerlands nichtproduktiv zu halten – oder
neue Landschaftselemente (wie Hecken oder
Bäume) einzurichten. – und erhalten dadurch
zusätzliche finanzielle Unterstützung im
Rahmen einer Öko-Regelung, die alle
Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen
anbieten müssen. Alle Landwirte in der EU
werden Anreize erhalten, nichtproduktive
Flächen zu erhalten, die der biologischen
Vielfalt förderlich sind, ohne
Einkommensverluste befürchten zu müssen.
GLÖZ 7 zur Fruchtfolge: Die Landwirte in der
EU werden diese Anforderung erfüllen können,
indem sie je nach den Bedingungen, mit denen
sie konfrontiert sind, und wenn ihr Land
beschließt, die Möglichkeit der
Anbaudiversifizierung in ihren
GAP-Strategieplan aufzunehmen, entweder
rotieren oder ihre Kulturen diversifizieren.
Die Flexibilität bei der
Anbaudiversifizierung anstelle der
Fruchtfolge wird es Landwirten, die von
regelmäßigen Dürren oder übermäßigen
Niederschlägen betroffen sind, ermöglichen,
diese Anforderung leichter zu erfüllen.
GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen
Zeiträumen: Die Mitgliedstaaten werden
angesichts ihrer nationalen und regionalen
Gegebenheiten und vor dem Hintergrund
zunehmender Wetterschwankungen viel mehr
Flexibilität bei der Festlegung dessen, was
sie als sensible Zeiträume definieren und
welche Verfahren zur Erfüllung dieser
Anforderung zulässig sind, haben. Dazu
kommen noch eine Reihe weiterer Vorschläge,
gezielte Ausnahmen bei Fruchtfolge und
Dauergrünland etwa.
Begriffsklärung: GLÖZ Um eine
Einkommensbeihilfe zu bekommen, müssen
Landwirtinnen und Landwirte die
Konditionalitäts-Anforderungen einhalten.
Dabei handelt es sich um zwei Arten von
Anforderungen: eine Reihe von „gesetzlichen
Anforderungen an die Betriebsführung“, die
sich beispielsweise auf Umweltvorschriften
stützen, sowie neun umwelt- und
klimafreundliche Normen. Letztere werden als
GLÖZ-Standards bezeichnet, d. h. „guter
landwirtschaftlicher und ökologischer
Zustand“.
Die 2021 festgelegten Standards richten sich
auf folgende Ziele: Erhaltung eines
bestimmten Anteils von Dauergrünland an der
gesamten landwirtschaftlichen Fläche (GLÖZ
1) Schutz von Feuchtgebieten und
Torfgebieten
(GLÖZ 2) Erhaltung der organischen Substanz
des Bodens und der Bodenstruktur durch ein
Verbot der Verbrennung von Ackerstauben
(GLÖZ 3) Schutz des Wassers vor
Verschmutzung durch Einrichtung von
Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
(GLÖZ 4) Verhinderung der Bodenerosion durch
einschlägige Verfahren
(GLÖZ 5) Schutz des Bodens durch Festlegung
von Anforderungen an die
Mindestbodenbedeckung
(GLÖZ 6) Erhaltung des Bodenpotenzials durch
Fruchtfolge
(GLÖZ 7) Erhaltung nichtproduktiver Flächen
und Landschaftselemente und Sicherstellung
der Erhaltung von Landschaftselementen,
z. B. durch ein Verbot des Schnitts von
Hecken und Bäumen während der Brut- und
Aufzuchtzeit von Vögeln
(GLÖZ 8) Schutz von umweltsensiblem
Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten
(GLÖZ 9).
Auswirkungen auf die Umweltziele der GAP
Die Kommission ist der Auffassung, dass die
Vereinfachungsvorschläge sorgfältig genug
abgestimmt sind und darauf ausgerichtet
sind, ein hohes Maß an Umwelt- und
Klimazielen in der derzeitigen GAP
(Gemeinsame Argargpolitik der EU)
aufrechtzuerhalten. Der Vorschlag der
Kommission für eine gezielte Überprüfung
bestimmter Konditionalitäten in der Verordnung
über die GAP-Strategiepläne sorgt für
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der
Notwendigkeit, die Rolle der GAP bei der
Unterstützung des Übergangs der europäischen
Landwirtschaft zu einer nachhaltigen
Landwirtschaft beizubehalten, den
Erwartungen der Landwirte und der
Mitgliedstaaten und dem Ziel einer raschen
Einigung zwischen dem Europäischen Parlament
und dem Rat.
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EU-Lieferkettenrichtlinie passiert den Rat
der Mitgliedsstaaten trotz Enthaltung
Deutschlands
Unternehmen erhalten Planungssicherheit
durch Einigung
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Parlament und EU-Staaten einig über
europäischen Raum für Gesundheitsdaten
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Brüssel, 15. März 2024 -
Das Europäische Parlament und der Rat der
EU-Staaten haben sich auf einen europäischen
Raum für Gesundheitsdaten geeinigt. Er soll
den Bürgerinnen und Bürgern volle Kontrolle
über ihre Gesundheitsdaten geben, um
eine bessere Gesundheitsversorgung in ihrem
Land und der gesamten EU zu erhalten. Zudem
wird ein solider Rechtsrahmen für die
Bereitstellung von Daten für die Forschung
und im Bereich der öffentlichen Gesundheit
geschaffen.
EU-Gesundheitskommissarin Stella
Kyriakides hatte den entsprechenden
Kommissionsvorschlag im Mai 2022
vorgestellt. Sie begrüßte die Einigung: „Der
europäische Raum für Gesundheitsdaten wird
es Patientinnen und Patienten ermöglichen,
Gesundheitsdaten wie ihre Krankengeschichte,
Testergebnisse oder Verschreibungen mit
Krankenhäusern und Ärzten innerhalb und
zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen,
wenn sie dies wünschen. Gleichzeitig wird er
das Potenzial von Gesundheitsdaten für die
Entwicklung innovativer und lebensrettender
Behandlungen und Geräte sowie für eine
bessere Gestaltung der Gesundheitspolitik
freisetzen. Dies geht einher mit starken
Datenschutz- und Sicherheitsgarantien.“
Klare Regeln zur Nutzung von
Gesundheitsdaten
Die von den beiden gesetzgebenden Organen
erzielte Einigung über einen europäischen
Raum für Gesundheitsdaten (European Health
Data Space, EHDS) enthält klare Regeln für
die Nutzung von Gesundheitsdaten für eine
bessere Gesundheitsversorgung, Forschung,
Innovation und Politikgestaltung. Die neuen
Vorschriften werden das Potenzial nutzen,
das der sichere Austausch, die sichere
Nutzung und die Weiterverwendung von
Gesundheitsdaten bietet, und gleichzeitig
die uneingeschränkte Einhaltung der hohen
Datenschutzstandards der EU gewährleisten.
Nach den neuen Vorschriften haben die
Bürgerinnen und Bürger unmittelbaren und
einfachen Zugang zu ihren digitalen
Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie
sich in der EU aufhalten. Angehörige der
Gesundheitsberufe werden Zugang zu den
Patientenakten haben, wenn dies für
eine Behandlung in einem anderen
Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine
evidenzbasierte Entscheidungsfindung unter
uneingeschränkter Einhaltung der
EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht.
Der EHDS schafft auch einen soliden
Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von
Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation
und öffentliche Gesundheit. Die Daten werden
dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen
und personalisierte Arzneimittel zu
entwickeln, aber auch
die Krisenvorsorge unter strengen
Bedingungen für die Datensicherheit und den
Zugang zu Daten sowie die Achtung der
Grundrechte zu verbessern.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen
die neue Verordnung nun noch förmlich
annehmen. Sie wird dann je nach
Anwendungsfall und Datentyp in
unterschiedlichen Phasen anwendbar sein.
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Verteidigung: 2
Mrd. Euro für Forschung, Munitionsproduktion
und gemeinsame Beschaffung
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Brüssel, 15. März
2024 - Die europäische
Verteidigungsindustrie kann ihre
Produktionskapazität für Munition bis Ende
2025 auf 2 Millionen Stück pro Jahr
hochfahren. Das ist möglich, weil die
EU-Kommission 500 Millionen Euro
bereitstellt, die im Rahmen des Gesetzes zur
Unterstützung der Munitionsproduktion (Act
in Support of Ammunition Production, ASAP)
vorgesehen sind. „Zwei Milliarden Euro
werden jetzt in verteidigungsbezogene
Forschung und Entwicklung,
Munitionsproduktion und gemeinsame
Beschaffung investiert“, sagte
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
„Dies sind wichtige Schritte, um mehr,
besser, gemeinsam und europäisch zu
investieren. Sie zeigen das Potenzial des
kürzlich vorgeschlagenen Programms für die
europäische Verteidigungsindustrie und
tragen zu unseren Bemühungen um die
Unterstützung der Ukraine bei. Und die EU
löst ihr Versprechen ein, die technologische
und industrielle Basis der europäischen
Verteidigung zu stärken.“
Arbeitsprogramme und zwei Ausschreibungen
Die EU-Kommission hat außerdem das
Arbeitsprogramm für das Instrument zur
Stärkung der europäischen
Verteidigungsindustrie durch gemeinsame
Beschaffung (European Defence Industry
Reinforcement through common procurement
act, EDIRPA) und das vierte
Jahresarbeitsprogramm des Europäischen
Verteidigungsfonds (European Defence Fund,
EDF) vorgestellt.
In diesem Rahmen hat sie Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen für die
gemeinsame Beschaffung von
Verteidigungsgütern mit einem Gesamtvolumen
von 310 Millionen Euro veröffentlicht. Die
Frist für die Einreichung von Vorschlägen
endet am 25. Juli 2024. Eine weitere
Ausschreibung betrifft Forschungs- und
Entwicklungsprojekte im Bereich Verteidigung
mit einem Gesamtbudget von 1,1 Milliarden
Euro. Die Frist für die Einreichung von
Vorschlägen endet am 5. November 2024.
Ziel: Produktion von 2 Mio. Munitionshülsen
im Jahr Mit der Unterstützung von ASAP soll
Europa bis Ende 2025 eine jährliche
Produktionskapazität von 2 Millionen
Munitionshülsen erreichen. Die Kommission
hat die Bewertung im Rahmen der
ASAP-Verordnung in Rekordzeit abgeschlossen
und 31 Projekte ausgewählt, um die
europäische Industrie bei der Steigerung
ihrer Munitionsproduktion und -bereitschaft
zu unterstützen.
Die ausgewählten Projekte decken fünf
Bereiche ab: Sprengstoffe, Pulver, Granaten,
Flugkörper sowie Prüfung und Zertifizierung
der Wiederaufbereitung. Die Projekte werden
mit 513 Millionen Euro aus den Haushalten
der EU und Norwegens finanziert. Diese
Mittel werden durch Kofinanzierung
zusätzliche Investitionen der Industrie
mobilisieren, so dass sich die
Gesamtinvestitionen in die Lieferkette auf
rund 1,4 Milliarden Euro belaufen.
Besonderes Augenmerk auf Engpass-bedrohte
Komponenten ASAP konzentriert sich auf
Pulver und Sprengstoffe, die Engpässe bei
der Herstellung von Munitionshülsen
darstellen, und wird etwa drei Viertel des
Programms für diese Bereiche bereitstellen.
Das Programm wird Projekte unterstützen, die
die jährliche Produktionskapazität um mehr
als 10.000 Tonnen Pulver und um mehr als
4.300 Tonnen Sprengstoff erhöhen. Zu diesem
Zweck wird die Union 248 Millionen Euro in
die Produktionskapazitäten für Pulver und
124 Millionen Euro in die
Produktionskapazitäten für Sprengstoffe
investieren. Dank der bereits ergriffenen
Maßnahmen wird die europäische
Jahresproduktionskapazität für
155-mm-Granaten im Januar 2024 bereits 1
Million pro Jahr erreichen.
Die im Rahmen von ASAP geförderten
Unternehmen und ihre Lieferketten sind über
die gesamte Europäische Union verteilt.
Unterstützt werden sowohl die Stärkung
bestehender als auch der Aufbau neuer
Produktionskapazitäten. Die abgeschlossenen
Projekte werden die Reaktionsfähigkeit und
die Fähigkeit der Verteidigungsindustrie der
Union verbessern und eine schnellere
Versorgung mit Munition und Flugkörpern in
Europa gewährleisten. Die
Finanzhilfevereinbarungen mit den
ausgewählten Antragstellern werden
voraussichtlich im Mai 2024 unterzeichnet.
310 Millionen Euro für die gemeinsame
Beschaffung von Verteidigungsgütern
Mit der Verabschiedung des Arbeitsprogramms
für das Instrument zur Stärkung der
europäischen Verteidigungsindustrie durch
gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) und dem
Start der entsprechenden Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen schafft die
Kommission erstmals Anreize für die
Mitgliedstaaten, gemeinsam
Verteidigungsgüter zu beschaffen. Dabei geht
es um die Güter, die den dringendsten und
kritischsten Bedürfnissen entsprechen,
insbesondere denjenigen, die durch Russlands
Aggression gegen die Ukraine noch verstärkt
wurden.
Die Bündelung der Nachfrage schafft
Vorhersehbarkeit und damit Anreize für
unsere Industrie, ihre
Produktionskapazitäten auszubauen, und wird
die Interoperabilität der nationalen
Streitkräfte verbessern. Mit einem
Gesamtbudget von 310 Millionen Euro wird das
EDIRPA-Arbeitsprogramm die gemeinsame
Beschaffung in drei Bereichen unterstützen:
Munition (z. B. Handfeuerwaffen,
Artilleriemunition, Mörser, Raketen), Luft-
und Raketenabwehr und Plattformen und Ersatz
von Altsystemen (z. B. Panzer, gepanzerte
Fahrzeuge, Unterstützungssysteme,
Soldatensysteme, Drohnen).
Diese Finanzierungsprioritäten wurden
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
festgelegt, um den dringenden
Verteidigungsbedarf zu decken und die
Verteidigungsvorräte aufzustocken. Die Frist
für die Einreichung von Vorschlägen endet am
25. Juli 2024. 1,1 Milliarden Euro zur
Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten Um sicherzustellen,
dass Europa bei Verteidigungstechnologie und
-innovation an der Spitze bleibt, hat die
Kommission das vierte Jahresarbeitsprogramm
des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF)
angenommen und die entsprechenden
Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen veröffentlicht.
Damit werden zusätzliche 1,1 Milliarden Euro
bereitgestellt, darunter 225 Millionen Euro
zur Unterstützung von Innovationen und
Neugründungen im Verteidigungsbereich durch
spezielle Maßnahmen im Rahmen des
EU-Programms für Verteidigungsinnovation
(EUDIS). Die Finanzierungsprioritäten werden
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vereinbart
und berücksichtigen
Verteidigungstechnologien und den Bedarf an
Fähigkeiten sowie neue Bedrohungen, die
durch das veränderte Sicherheitsumfeld
verstärkt werden.
Mit dem EEF-Arbeitsprogramm 2024, das 32
Aufforderungsthemen umfasst, werden Projekte
in wichtigen Verteidigungsbereichen
finanziert, darunter die Abwehr
von Hyperschallraketen, die Entwicklung
einer Reihe unbemannter Fahrzeuge in der
Luft und am Boden sowie die Gewährleistung
einer sicheren Weltraumkommunikation.
Es bereitet den Boden für
Verteidigungssysteme der nächsten
Generation, wie Hubschrauber und mittelgroße
Frachtflugzeuge. Darüber hinaus bietet das
Arbeitsprogramm Unterstützungsmaßnahmen zur
Förderung der Innovation im
Verteidigungsbereich und der Integration
durch das EU-Innovationsprogramm für den
Verteidigungsbereich (EUDIS) mit Mitteln für
einen EUDIS Business Accelerator und
Matchmaking-Möglichkeiten mit Investoren.
Die Frist für die Einreichung von
Vorschlägen endet am 5. November 2024.
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DSA, Werbung und KI: EU-Kommission eröffnet Verfahren und
fordert Informationen von Plattformen und
Suchmaschinen
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Brüssel, 14. März 2024 -
Die EU-Kommission überprüft, ob Plattformen
und Suchmaschinen das Gesetz über Digitale
Dienste einhalten. Gegen AliExpress hat sie
ein förmliches Verfahren eingeleitet und
prüft, ob das Unternehmen gegen das Gesetz
verstoßen hat. LinkedIn muss der
Kommission Informationen über möglicherweise
gezielte Werbung auf der Grundlage sensibler
Daten schicken.
Bing, Google Search, Facebook, Instagram,
Snapchat, TikTok, YouTube und X müssen
weitergehende Informationen vorlegen, wie
sie Risiken im Zusammenhang mit generativer
Künstlicher Intelligenz (KI) eindämmen.
Ali Express Die Kommission hat ein
förmliches Verfahren eingeleitet. Es wird
geprüft, ob AliExpress gegen das Gesetz über
digitale Dienstleistungen (DSA) verstoßen
hat. Es geht um mehrere Bereiche, die mit
dem Management und der Minderung von
Risiken, der Moderation von Inhalten und dem
internen Mechanismus zur Bearbeitung von
Beschwerden, der Transparenz von Werbung und
Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit
von Händlern und dem Datenzugang für
Forscher zusammenhängen.
Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens
greift weder dem Ergebnis des Verfahrens
noch anderen Verfahren vor, die die
Kommission möglicherweise gemäß anderen
Artikeln des DSA einleitet.
LinkedIn
In einem förmlichen Auskunftsersuchen soll
LinkedIn nähere Angaben darüber geben, wie
der Dienst das Verbot einhält, Werbung auf
der Grundlage von Profiling unter Verwendung
besonderer Kategorien personenbezogener
Daten zu präsentieren. LinkedIn muss
außerdem informieren, wie es sicherstellt,
dass seinen Nutzern alle erforderlichen
Transparenzanforderungen für Anzeigen zur
Verfügung gestellt werden. Die Plattform
muss die geforderten Informationen bis zum
5. April 2024 vorlegen.
Auskunftsersuchen über generative KI-Risiken
Die Kommission hat im Rahmen des Digital
Services Act (DSA) förmliche
Auskunftsersuchen an Bing und Google Search
(Sehr große Online-Suchmaschinen, Very Large
Online Search Engines, VLOSE) sowie an
Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok,
YouTube und X (Sehr große
Online-Plattformen, Very Large Online
Platforms, VLOP) gerichtet. Die Kommission
fordert diese Dienste auf, mehr
Informationen über ihre jeweiligen Maßnahmen
zur Eindämmung von Risiken vorzulegen: hier
geht es z.B. um so genannte
„Halluzinationen", bei denen KI falsche
Informationen liefert, um die virale
Verbreitung von Deepfakes sowie die
automatische Manipulation von Diensten, die
Wähler in die Irre führen kann.
Die Kommission fordert außerdem
Informationen und interne Dokumente zu den
Risikobewertungen und Maßnahmen zur
Risikominderung. Hier geht es um
Auswirkungen generativer KI auf
Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler
Inhalte, den Schutz der Grundrechte,
geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz
von Minderjährigen, das psychische
Wohlbefinden, den Schutz personenbezogener
Daten, den Verbraucherschutz und das
geistige Eigentum.
Die Fragen beziehen sich sowohl auf die
Verbreitung als auch auf die Erstellung von
generativen KI-Inhalten. Die betroffenen
Unternehmen müssen der Kommission die
angeforderten Informationen bis zum 5. April
2024 für Fragen im Zusammenhang mit dem
Schutz von Wahlen und bis zum 26. April 2024
für die übrigen Fragen übermitteln.
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- EU schafft
Blaupause für vertrauenswürdige KI in der
ganzen Welt
- Vertragsverletzungsverfahren:
Entscheidungen zu Deutschland
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EU schafft
Blaupause für vertrauenswürdige KI in der
ganzen Welt
Brüssel, 13. März 2024 - Mit großer
Mehrheit haben die Abgeordneten des
Europäischen Parlaments das Gesetz über die
Künstliche Intelligenz (KI) angenommen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen begrüßte das eindeutige Votum: „Es
wird Europas fantastischem Potential an
Talenten zugutekommen und eine Blaupause für
vertrauenswürdige KI in der ganzen Welt
schaffen.“ EU-Kommissar Thierry Breton fügte
hinzu
„Die KI-Akte ist das Ergebnis jahrelanger
Vorbereitungen, Konsultationen und
Verhandlungen, einschließlich des
historischen 38-stündigen abschließenden
Trilogs im Dezember. Während des gesamten
Prozesses haben wir den Sonderinteressen und
Lobbyisten widerstanden, die forderten,
große KI-Modelle von der Verordnung
auszuschließen. Das Ergebnis ist eine
ausgewogene, risikobasierte und
zukunftssichere Verordnung.“
Breton betonte, dass das KI-Gesetz die
notwendige Transparenz herstellt und
sicherstellt, dass die Entwickler
Informationen mit den vielen KMU entlang der
Wertschöpfungskette teilen. „Das KI-Gesetz
wird eine Startrampe für EU-Startups sein,
die das globale Rennen um vertrauenswürdige
KI anführen. Er wird es den europäischen
Bürgern und Unternehmen ermöglichen, KI
"made in Europe" sicher und vertrauensvoll
zu nutzen.“
Ziel der neuen Verordnung Ziel der neuen
Vorschriften ist es, vertrauenswürdige KI in
Europa und darüber hinaus zu fördern, indem
sichergestellt wird, dass KI-Systeme die
Grundrechte, die Sicherheit und die
ethischen Grundsätze achten und die Risiken
sehr leistungsfähiger und wirkungsvoller
KI-Modelle angehen. Die Verordnung wurde von
den Abgeordneten des Europäischen Parlaments
mit 523 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen
und 49 Enthaltungen gebilligt.
Risikobasierter Ansatz
Die neuen Vorschriften werden in allen
Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer
zukunftssicheren Definition von KI
unmittelbar und in gleicher Weise angewandt.
Sie folgen einem risikobasierten Ansatz:
Minimales Risiko Die große Mehrheit der
KI-Systeme fällt in die Kategorie des
minimalen Risikos. Anwendungen mit minimalem
Risiko wie KI-gestützte Empfehlungssysteme
oder Spam-Filter werden von einem Freipass
und fehlenden Verpflichtungen profitieren,
da diese Systeme nur ein minimales oder gar
kein Risiko für die Rechte oder die
Sicherheit der Bürger darstellen.
Auf freiwilliger Basis können sich die
Unternehmen jedoch zu zusätzlichen
Verhaltenskodizes für diese KI-Systeme
verpflichten.
Hohes Risiko
KI-Systeme, die als risikoreich
eingestuft werden, müssen strenge
Anforderungen erfüllen, darunter Systeme
zur Risikominderung, eine hohe Qualität der
Datensätze, die Protokollierung von
Aktivitäten, eine ausführliche
Dokumentation, klare Benutzerinformationen,
menschliche Aufsicht und ein hohes Maß an
Robustheit, Genauigkeit und
Cybersicherheit. Regulatorische
Sandkästen werden verantwortungsvolle
Innovationen und die Entwicklung von
konformen KI-Systemen erleichtern.
Kritische Infrastrukturen
Beispiele für solche risikoreichen
KI-Systeme sind bestimmte kritische
Infrastrukturen, z. B. in den Bereichen
Wasser, Gas und Strom, medizinische Geräte,
Systeme zur Bestimmung des Zugangs zu
Bildungseinrichtungen oder zur Rekrutierung
von Personen oder bestimmte Systeme, die in
den Bereichen Strafverfolgung,
Grenzkontrolle, Rechtspflege und
demokratische Prozesse eingesetzt werden.
Darüber hinaus gelten biometrische
Identifizierungs-, Kategorisierungs- und
Emotionserkennungssysteme ebenfalls als
hochriskant.
Unannehmbares Risiko
KI-Systeme, die eine eindeutige Bedrohung
für die Grundrechte der Menschen darstellen,
werden verboten. Dazu gehören KI-Systeme
oder -Anwendungen, die das
menschliche Verhalten manipulieren, um den
freien Willen des Nutzers zu umgehen, wie z.
B. Spielzeug mit Sprachassistenz, das
gefährliches Verhalten von Minderjährigen
fördert, oder Systeme, die ein "Social
Scoring" durch Regierungen oder Unternehmen
ermöglichen, sowie bestimmte Anwendungen der
vorausschauenden Polizeiarbeit.
Darüber hinaus werden einige Anwendungen
biometrischer Systeme verboten, z. B.
Systeme zur Erkennung von Emotionen am
Arbeitsplatz und einige Systeme zur
Kategorisierung von Personen oder zur
biometrischen Fernidentifizierung in
Echtzeit zu Strafverfolgungszwecken in
öffentlich zugänglichen Räumen (mit engen
Ausnahmen).
Spezifisches Transparenzrisiko
Beim Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots
sollten sich die Nutzer bewusst sein, dass
sie mit einer Maschine interagieren. Deep
Fakes und andere KI-generierte Inhalte
müssen als solche gekennzeichnet werden, und
die Nutzer müssen informiert werden, wenn
biometrische Kategorisierungs- oder
Emotionserkennungssysteme verwendet werden.
Darüber hinaus müssen die Anbieter ihre
Systeme so gestalten, dass synthetische
Audio-, Video-, Text- und Bildinhalte in
einem maschinenlesbaren Format
gekennzeichnet und als künstlich erzeugt
oder manipuliert erkannt werden können.
Strafen
Unternehmen, die sich nicht an die
Vorschriften halten, müssen mit Geldstrafen
rechnen. KI für allgemeine Zwecke Mit dem
KI-Gesetz werden spezielle Vorschriften
für KI-Modelle für allgemeine
Zwecke eingeführt, die für Transparenz
entlang der Wertschöpfungskette sorgen
werden. Für sehr leistungsfähige Modelle,
die systemische Risiken darstellen könnten,
wird es zusätzliche verbindliche
Verpflichtungen in Bezug auf
das Risikomanagement und die Überwachung
schwerwiegender Vorfälle sowie die
Durchführung von Modellevaluierungen und
Tests mit gegnerischen Systemen geben.
Diese neuen Verpflichtungen werden durch
Verhaltenskodizes operationalisiert, die von
der Industrie, der Wissenschaft, der
Zivilgesellschaft und anderen
Interessengruppen zusammen mit der
Kommission entwickelt werden.
Neues Office für Künstliche Intelligenz
Was die Verwaltung betrifft, so werden die
zuständigen nationalen
Marktaufsichtsbehörden die Umsetzung der
neuen Vorschriften auf nationaler Ebene
überwachen, während die Einrichtung eines
neuen europäischen AI-Offices innerhalb der
Europäischen Kommission die Koordinierung
auf europäischer Ebene sicherstellen wird.
Das neue Office für Künstliche
Intelligenz wird auch die Umsetzung und
Durchsetzung der neuen Vorschriften für
allgemeine KI-Modelle überwachen. Zusammen
mit den nationalen Marktaufsichtsbehörden
wird das Amt für künstliche Intelligenz die
erste Stelle auf der Welt sein, die
verbindliche Vorschriften für künstliche
Intelligenz durchsetzt, und soll daher zu
einem internationalen Bezugspunkt werden.
Für allgemeine Modelle wird ein
wissenschaftliches Gremium unabhängiger
Experten eine zentrale Rolle spielen, indem
es Warnungen zu systemischen Risiken
herausgibt und zur Klassifizierung und
Prüfung der Modelle beiträgt.
Weitere Schritte
Die Verordnung unterliegt noch einer
abschließenden Prüfung durch Juristen und
Sprachwissenschaftler und wird
voraussichtlich noch vor Ende der
Legislaturperiode endgültig verabschiedet
(im Rahmen des so genannten
Korrigendumverfahrens). Das Gesetz muss auch
vom Rat förmlich gebilligt werden.
Das KI-Gesetz tritt 20 Tage nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und
wird zwei Jahre später uneingeschränkt
anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen:
Verbote treten nach sechs Monaten in Kraft,
die Governance-Regeln und die
Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle
gelten nach 12 Monaten und die Regeln für
KI-Systeme – eingebettet in regulierte
Produkte – gelten nach 36 Monaten.
Vertragsverletzungsverfahren:
Entscheidungen zu Deutschland
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der
Vertragsverletzungsverfahren vier
Entscheidungen gegen Deutschland gefällt.
Die Verfahren betreffen den Schutz von
Vögeln und deren
Lebensräume, Lärmaktionspläne für
Hauptverkehrsstraßen, den Europäischen
Haftbefehl und die Übergabeverfahren
zwischen den Mitgliedstaaten sowie
die vollständige Umsetzung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Schutz von Vögeln und deren Lebensräumen
Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz
von 500 wild ebenden Vogelarten in der EU
und ist für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt von entscheidender Bedeutung.
Deutschland hat für fünf Vogelarten keine
Ausweisung der geeignetsten Gebiete als
besondere Schutzgebiete vorgenommen und
damit kein ausreichend kohärentes Netz
solcher Gebiete geschaffen. Darüber hinaus
wurden noch keine Erhaltungsmaßnahmen für
220 von 742 bestehenden Schutzgebieten
festgelegt.
Deutschland hat ferner das
Schutzgebiet „Unterer Niederrhein“,
in dem die Zahl der geschützten Vogelarten
erheblich zurückgegangen ist, nicht
ausreichend geschützt. Nach Ansicht der
Kommission reichen die von Deutschland
innerhalb und außerhalb des Netzes der
Schutzgebiete ergriffenen Maßnahmen bislang
nicht aus, um die Anforderungen der
Richtlinie zu erfüllen. Das hat zu einem
deutlichen Rückgang der Populationen
geschützter Vogelarten geführt.
Die Kommission übermittelt daher ein
Aufforderungsschreiben an Deutschland. Eine
Reaktion auf die Beanstandungen muss
innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Annahme
von Lärmaktionsplänen für
Hauptverkehrsstraßen Lärm ist - nach der
Luftverschmutzung - die zweithäufigste
Ursache für vorzeitige Todesfälle. Deshalb
hat sich die Kommission das Ziel gesetzt,
den Anteil der durch Verkehrslärm chronisch
beeinträchtigten Menschen bis 2030 um
30 Prozent (im Vergleich zu 2017) zu senken.
Die Richtlinie über Umgebungslärm soll die
menschliche Gesundheit schützen, indem die
Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die
Lärmbelastung zu bewerten, damit die
Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger im
Rahmen verbindlicher Aktionspläne die besten
Lösungen auswählen können. Seit der mit
Gründen versehenen Stellungnahme vom Oktober
2017 hat Deutschland die erforderlichen
Aktionspläne für Ballungsräume,
Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. Es
fehlen jedoch nach wie vor viele
Aktionspläne für die (schätzungsweise
16.000) Hauptverkehrsstraßen außerhalb von
Ballungsräumen.
Die Kommission richtet daher ein ergänzendes
Aufforderungsschreiben an Deutschland, das
nun zwei Monate Zeit hat, um zu reagieren
und die vorgebrachten Mängel zu beheben.
Einhaltung der grenzüberschreitenden
justiziellen Verfahren im Zusammenhang mit
dem Europäischen Haftbefehl
Der Europäische Haftbefehl wurde zum
1. Januar 2004 eingeführt und ersetzt die
langwierigen Auslieferungsverfahren, die
zuvor zwischen den EU-Mitgliedstaaten
galten. Die Kommission hatte im Februar 2021
ein erstes Aufforderungsschreiben an
Deutschland gerichtet. Nach Prüfung der
Antworten gelangte die Kommission zu dem
Schluss, dass Deutschland die Bestimmung
über die fakultativen Gründe für die
Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen
Haftbefehls nicht ordnungsgemäß umgesetzt
hat.
Darüber hinaus hat Deutschland die
Bestimmung über die Lage der gesuchten
Person in Erwartung der Entscheidung zur
Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
hinsichtlich der Möglichkeit der
vorübergehenden Überstellung der gesuchten
Person nicht umgesetzt. Die Kommission
richtet daher ein ergänzendes
Aufforderungsschreiben an Deutschland.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf
die vorgebrachten Beanstandungen zu
reagieren.
Vollständige Umsetzung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen bildet den
Rechtsrahmen für den Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energien in den Bereichen
Stromerzeugung, Heizung, Kühlung und Verkehr
in der EU. Die Richtlinie war bis zum
30. Juni 2021 in nationales Recht
umzusetzen.
Nach der Einleitung des
Vertragsverletzungsverfahrens im Juli 2021
hatte die Kommission im Mai 2022 eine mit
Gründen versehene Stellungnahme an
Deutschland gerichtet, weil das Land die
Richtlinie nicht umgesetzt und insbesondere
weder eine vollständige Entsprechungstabelle
noch ein erläuterndes Dokument übermittelt
hatte, aus denen hervorgeht, wie die
einzelnen Bestimmungen der Richtlinie
umgesetzt wurden.
Nach den Erläuterungen Deutschlands hat die
Kommission nun entschieden, eine ergänzende
mit Gründen versehene Stellungnahme an das
Land zu richten, weil die Richtlinie noch
immer nicht vollständig umgesetzt ist.
Deutschland muss nun binnen zwei Monaten
reagieren und die notwendigen Maßnahmen
ergreifen. Weitere Informationen
Die Vertragsverletzungsverfahren im März
2024 nach Politikfeldern
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- Wasserqualität:
Neue Methodik zur Messung von Mikroplastik
im Trinkwasser und Nutzung von behandeltem
Abwasser für die Bewässerung
- So werfen wir weniger Essen und Kleidung
weg
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Wasserqualität
Brüssel, 11. März 2024 - Damit die
EU-Staaten Informationen über Mikroplastik
im Wasser verlässlicher sammeln können, hat
die Europäische Kommission eine
standardisierte Messmethode beschlossen.
Auch zur sicheren Wiederverwendung von
aufbereitetem Abwasser für die
landwirtschaftliche Bewässerung hat sie
einen delegierten Rechtsakt angenommen.
EU-Umweltkommissar Virginius
Sinkevičius erklärte: „Wir wollen sicher
sein, dass das Wasser, das wir verwenden -
vom Trinkwasser bis zur Bewässerung - stets
den höchstmöglichen Sicherheitsstandards
entspricht. Dank der heute angenommenen
Standards können die Bürgerinnen und Bürger
sich darauf verlassen, dass ihr Trinkwasser
sorgfältig auf das Vorhandensein von
Mikroplastik überwacht wird, dass jegliches
aufbereitete Abwasser sicher ist und die
übermäßige Wasserentnahme begrenzt wird.“
Die harmonisierte, standardisierte Methodik
wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen,
Informationen über das Vorhandensein von
Mikroplastik in ihrer Wasserversorgungskette
zu sammeln.
Dies wird den Vergleich und die
Interpretation von Überwachungsergebnissen
erleichtern. Derzeit wenden die
Mitgliedstaaten eine Vielzahl
unterschiedlicher Methoden an. Der Rechtsakt
über die Wiederverwendung von Wasser legt
fest, wie die nationalen Behörden Pläne zur
Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit
der Verwendung von Abwasser zur Bewässerung
erstellen sollten. Dazu gehören zum Beispiel
Methoden zur Ermittlung von Gefahren.
Ausführliche Meldung zum Thema mit
ausführlichen Informationen und Links
So werfen wir weniger Essen und
Kleidung weg
Mehr als 72 Millionen Tonnen Textilien
und Lebensmittel werden jährlich in der EU
weggeworfen. Pro Kopf ist jede EU-Bürgerin
und jeder EU-Bürger jährlich für 131
kg Lebensmittelabfälle verantwortlich
und für 13 kg Müll bestehend aus Kleidung
und Schuhen. Schätzungen zufolge werden
weltweit weniger als ein Prozent aller
Textilien zu neuen Produkten recycelt. Die
Europäische Kommission legte im Juli 2023
einen Vorschlag
zur Überarbeitung der EU-Abfall-Verordnung vor.
Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren und damit
die EU-Fortschritte hinsichtlich der UN-Sustainable-Development
Goals voranzutreiben.
Die Kommission schlägt vor, bereits bei
der Produktion und Verarbeitung von
Lebensmitteln bis 2030 zehn Prozent weniger
Abfall zu produzieren. Auch der durch
Verbraucherinnen und Verbraucher produzierte
Abfall soll bis dahin weniger werden und
insgesamt um 30 Prozent geringer ausfallen.
Als Vergleichswert soll der jährliche
Durchschnitt aus den Jahren 2020 bis 2022
dienen.
Europaabgeordnete fordern ambitioniertere
Ziele
Der Umweltausschuss fordert eine
umfangreichere Reduzierung von
Lebensmittelabfällen als von der Kommission
bis 2030 vorgesehen: 20 Prozent bei
Produktion und Verarbeitung sowie 40 Prozent
bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Außerdem sprechen sich die
Europaabgeordneten für eine Prüfung weiterer
Maßnahmen aus. Gefordert werden
langfristigere Ziele bis 2035 und eine
Abfallreduzierung von jeweils 30 und 50
Prozent.
Die federführende Berichterstatterin des
Umweltausschusses, Anna Zalewska (EKR, PL),
beschreibt die geplanten Maßnahmen wie
folgt: „Wir bieten gezielte Lösungen zur
Verringerung der Lebensmittelverschwendung,
etwa die Förderung von "hässlichem" Obst und
Gemüse, die Überwachung unlauterer
Marktpraktiken, die Klärung von
Datumsangaben und die Spende nicht
verkaufter, aber genießbarer Lebensmittel.
Bei Textilien schließen wir Schlupflöcher,
indem wir auch Nicht-Haushaltsprodukte,
Teppiche und Matratzen sowie den Verkauf
über Online-Plattformen einbeziehen.
Außerdem fordern wir ein Ziel für die
Reduzierung von Textilabfällen und eine
Überwachung exportierter Alttextilien.“
Hersteller müssen sich auch um Textilmüll
kümmern Gelten soll dies für Textilprodukte
wie Kleidung und Accessoires, Decken,
Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe,
Matratzen und Teppiche sowie Produkte, die
textilverwandte Materialien wie Leder,
rekonstituiertes Leder, Gummi oder
Kunststoff enthalten. Abweichend vom
Vorschlag der Kommission sollen dies bereits
18 Monate nach in Kraft treten der neuen
Richtlinie gelten.
Die Kommission hatte für die Umsetzung noch
30 Monate vorgesehen. Am 13. März
werden die Mitglieder des Europäischen
Parlaments in Straßburg über die Position
des Umweltausschusses abstimmen. An
einer weiteren Ausarbeitung und möglichen
Verabschiedung neuer Regeln wird das
neugewählte Parlament nach der Europawahl am
9. Juni arbeiten.
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Politische
Einigung der EU-Gesetzgeber: Stärkung der
gemeinsamen Abwehr von Cyber-Bedrohungen
|
European Union,
2021
Brüssel, 6. März 2024 - Die EU-Kommission
begrüßt die politische Einigung zum
Cyber-Solidaritätsakt, die das Europäische
Parlament und der Rat erzielt haben. Die
neue Gesetzgebung wird die Solidarität auf
EU-Ebene stärken, um Cyber-Bedrohungen und
-Vorfälle besser erkennen, vorbereiten und
darauf reagieren zu können. „Der
Cyber-Solidaritätsakt ist ein entscheidender
Schritt zur Schaffung eines europäischen
Cyber-Schutzschildes“, sagte
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.
„Damit verfügt Europa nun über ein
europäisches Cyber-Sicherheitswarnsystem, um
Cyber-Bedrohungen schneller zu erkennen, und
über einen europäischen
Cyber-Solidaritätsmechanismus, um
angegriffene Mitgliedstaaten zu
unterstützen. Mit der Europäischen
Cyber-Solidaritätsakte verbessern wir die
operative Zusammenarbeit im Cyberbereich auf
europäischer Ebene. Für die Sicherheit
unserer Bürgerinnen und Bürger.“
Außerdem haben die EU-Mitgliedstaaten mit
Unterstützung der EU-Kommission und der
EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) ein
neues Handbuch veröffentlicht dazu, wie die
Integrität von Wahlen aus Sicht der
Cybersicherheit geschützt werden kann.
Der Cyber-Solidaritätsakt umfasst drei
Maßnahmen:
- Erstens die Einrichtung eines europäischen
Cybersicherheitswarnsystems, das aus einem
Netz nationaler und grenzüberschreitender
Cyber-Drehkreuze besteht. Es nutzt moderne
Instrumente und Infrastrukturen wie
künstliche Intelligenz und fortgeschrittene
Datenanalyse, um Cyberbedrohungen und
-vorfälle rasch zu erkennen.
Diese Infrastruktur wird den Behörden und
anderen zuständigen Stellen ein Lagebild in
Echtzeit vermitteln, so dass sie wirksam auf
solche Bedrohungen und Vorfälle reagieren
können. Im April 2023 wurden zwei Konsortien
von Mitgliedstaaten gebildet, die im Rahmen
des Programms „Digitales Europa“ gemeinsam
Zuschüsse für den Betrieb und den Start
einer Pilotphase solcher Instrumente und
Infrastrukturen beschaffen und erhalten
sollen.
- Zweitens wird mit dem Rechtsakt
auch ein Mechanismus für
Cybersicherheits-Notfälle geschaffen,
der die Bereitschaft und die
Reaktionsfähigkeit auf erhebliche und
großflächige Cybervorfälle verbessern wird.
Der Mechanismus wird drei Hauptbereiche
unterstützen: Vorbeugende
Maßnahmen: Koordinierung von Tests zur
Vorbereitung von Einrichtungen, die in
kritischen Sektoren, einschließlich
Gesundheit und Energie, tätig sind, im
Hinblick auf mögliche Schwachstellen.
Neue EU-Cybersicherheitsreserve:
Sie besteht aus
Krisenreaktionsdiensten vertrauenswürdiger
Anbieter, die bereit sind, auf Ersuchen von
Mitgliedstaaten, Organen, Einrichtungen oder
Agenturen der Europäischen Union oder eines
Drittlandes, das mit dieser spezifischen
Maßnahme im Rahmen des Programms "Digitales
Europa" assoziiert ist, bei bedeutenden oder
groß angelegten Cybersicherheitsvorfällen
einzugreifen.
Finanzielle Unterstützung für gegenseitige
Hilfe: Unterstützung eines Mitgliedstaats,
der einem anderen Mitgliedstaat technische
Hilfe leistet, der von einem bedeutenden
oder groß angelegten Vorfall im Bereich der
Cybersicherheit betroffen ist. Drittens
sieht der Vorschlag die Einrichtung
eines europäischen Mechanismus zur
Überprüfung von Vorfällen im Bereich der
Cybersicherheit vor, mit dem erhebliche oder
weitreichende Vorfälle nach deren Eintreten
überprüft und bewertet werden sollen, um
Empfehlungen zur Verbesserung der
Cybersicherheitslage der EU zu geben.
Nächste Schritte
Die gestern Abend erzielte Einigung muss nun
noch vom Europäischen Parlament und vom Rat
formell genehmigt werden. Nach seiner
förmlichen Verabschiedung wird der
Cyber-Solidaritätsakt am 20. Tag nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft
treten. Europawahl: Handbuch zur
Cybersicherheit veröffentlicht Außerdem
haben die EU-Mitgliedstaaten mit
Unterstützung der EU-Kommission und der
EU-Agentur für Cybersicherheit (European
Network and Information Security Agency,
ENISA), ein neues Handbuch zum Schutz der
Integrität von Wahlen aus Sicht der
Cybersicherheit erstellt.
Seit den Europawahlen im Jahr 2019 hat sich
die Bedrohungslandschaft verschärft, die
Wahlprozesse wurden technologisch
weiterentwickelt. Daher sind die wichtigsten
Elemente dieser Ausgabe: eine
aktualisierte Bedrohungslandschaft für
Wahlen, neue und überarbeitete Fallstudien,
bewährte Verfahren für die Cybersicherheit
und eine Untersuchung potenzieller
Bedrohungen durch neue Technologien, die die
Widerstandsfähigkeit von Wahlen
beeinträchtigen könnten,
nämlich ausländische Einmischung und
Informationsmanipulation (FIMI,
englisch), Desinformation in den sozialen
Medien, künstliche Intelligenz und „deep
fakes“ (tiefgehende Fälschungen).
Die neue Ausgabe des Kompendiums enthält
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten,
Maßnahmen und nützliche Tipps für den Umgang
mit potenziellen Cybervorfällen während des
gesamten Wahlprozesses. Dazu gehören
bewährte Verfahren in den Bereichen
Informationsaustausch, Sensibilisierung und
Schulung, Risikomanagement, Unterstützung
der Cybersicherheit für Kampagnen, Parteien
und Kandidaten sowie Technologie für die
elektronische Stimmabgabe.
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Strategie und Programm für die
EU-Verteidigungsindustrie vorgelegt |
European Union 2018
Brüssel, 5. März 2024 -
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine
hat einen hochintensiven Konflikt auf
unseren Kontinent zurückgebracht. Die
Europäische Kommission und der Hohe
Vertreter der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik haben jetzt die erste
Strategie für die Verteidigungsindustrie auf
EU-Ebene vorgelegt (EDIS), kombiniert mit
einem ersten Legislativvorschlag zur
Umsetzung dieser Strategie (EDIP). Es geht
darum, die Wettbewerbsfähigkeit und
Einsatzbereitschaft der europäischen
Verteidigungsindustrie zu stärken. Dafür
müssen die Mitgliedstaaten mehr, besser,
gemeinsam und europäisch investieren.
Eine stärkere und reaktionsfähigere
europäische Verteidigungsindustrie wird den
Mitgliedstaaten und letztlich den EU-Bürgern
zugutekommen. Gleiches gilt für die
wichtigsten Partner der EU, einschließlich
der NATO und der Ukraine. Strukturelle
Verteidigungsbereitschaft statt
Krisenreaktionsmodus
Exekutiv-Vize-Präsidentin Margrethe
Vestager sprach von einer Reaktion darauf,
wie sich das Sicherheitsparadigma in Europa
verändert.
„Unsere Verteidigungsausgaben fließen in zu
viele verschiedene Waffensysteme, die in
erster Linie von außerhalb der EU erworben
werden. Jetzt, da die Verteidigungshaushalte
in allen Mitgliedstaaten stark steigen,
sollten wir besser, also vor allem gemeinsam
investieren und europäisch investieren. Dies
wird uns in die Lage versetzen, von einem
Krisenreaktionsmodus zu einer strukturellen
Verteidigungsbereitschaft überzugehen. Und
zwar in einer Weise, die die Ukraine eng
einbindet.“
Auch HRVP Josep Borrell betonte, dass Europa
mehr und koordiniert in Verteidigung
investieren muss. „Eine starke,
widerstandsfähige und wettbewerbsfähige
europäische Verteidigungsindustrie ist ein
strategisches Gebot und eine Vorbedingung,
um unsere Verteidigungsbereitschaft zu
verbessern.“ Industrie-Kommissar Thierry
Breton fügte hinzu: „Heute demonstriert die
Europäische Union erneut ihre feste
Entschlossenheit und ihr Engagement, ihre
Verteidigung und Unterstützung für die
Ukraine zu verstärken.“
Details zu EDIS (European Defence Industrial
Strategy)
Die Strategie enthält eine Reihe von
Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen:
Effizientere kollektive
Verteidigungsnachfrage der Mitgliedstaaten,
beruhend auf bestehenden Instrumenten und
Initiativen (CDP, CARD, SSZ). Anreize für
die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei
der Beschaffung; Verfügbarkeit aller
Verteidigungsgüter unter allen Umständen und
in jedem Zeithorizont. Unterstützung für
Investitionen der Mitgliedstaaten und der
europäischen Verteidigungsindustrie in die
Entwicklung und Markteinführung modernster
Verteidigungstechnologien und -fähigkeiten
von morgen.
Maßnahmen, dass die EDTIB auch in
Krisenzeiten über die notwendigen Mittel
verfügt;
- Unterstützung der europäischen
Verteidigungsindustrie aus dem EU-Haushalt
und den nationalen Haushalten;
- Kultur der Verteidigungsbereitschaft in
allen Politikbereichen, v.a. Überprüfung der
Darlehenspolitik der Europäischen
Investitionsbank in diesem Jahr;
- Ausbau engerer Beziehungen zur Ukraine und
ihrer Verteidigungsindustrie;
- Zusammenarbeit mit der NATO, mit unseren
strategischen, gleichgesinnten und
internationalen Partnern sowie eine engere
Kooperation mit der Ukraine.
Die Mitgliedstaaten werden ersucht, sich an
folgenden Indikatoren/Zielmarken zu
orientieren: Der EU-interne
Verteidigungshandel soll bis 2030 mindestens
35 Prozent des EU-Verteidigungsmarktes
ausmachen;
- Die gemeinsame europäische Beschaffung
soll bis 2030 auf mindestens 40 Prozent der
Verteidigungsgüter steigen;
- Mitgliedstaaten sollen stetige
Fortschritte bei der Beschaffung machen und
bis 2030 mindestens 50 Prozent ihres
Verteidigungsbudgets in der EU einsetzen,
bis 2035 dann 60 Prozent.
Details zu EDIP (European Defence Industrial
Programme)
Diese Gesetzgebungsinitiative soll eine
Brücke bilden zwischen den kurzfristigen
Sofortmaßnahmen (2023 angenommen und bis
2025 befristet) und einem stärker
strukturell ausgerichteten und
längerfristigen Ansatz. Das soll
gewährleisten, dass die technologische und
industrielle Basis der europäischen
Verteidigung kontinuierlich unterstützt wird
und sich die Industrie rasch an die neue
Realität anpassen kann.
Das Programm umfasst sowohl finanzielle als
auch regulatorische Aspekte. Es wird
beispielsweise im Zeitraum 2025 bis 2027
insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem
EU-Haushalt mobilisieren, um die
Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.
Es schlägt u.a. einen neuen Rechtsrahmen vor
für eine stärkere und einfachere
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, außerdem
ein EU-weites System, das den ständigen
Zugang zu allen erforderlichen
Verteidigungsgütern in Europa ermöglicht.
Fragen und Antworten
Factsheet zum EDIS
Factsheet zum EDIP
Europäisches Programm für die
Verteidigungsindustrie
Europäische Strategie für die
Verteidigungsindustrie
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Noch 100 Tage bis zur Europawahl am
9. Juni – auch in Nordrhein-Westfalen |
Brüssel/Duisburg, 1. März
2024 - Am 9. Juni ist es soweit: Die
Europawahl in Deutschland entscheidet
darüber, welche 96 Abgeordneten ins
Europaparlament einziehen dürfen. In diesem
Jahr dürfen erstmals auch Deutsche ab 16
Jahren wählen – darunter auch die jungen
Bürgerinnen und Bürger in
Nordrhein-Westfalen.
Die Wahl des Europäischen Parlaments stellt
die Weichen für die Zukunft Europas: Diese
wichtige EU-Institution wählt die neue
EU-Kommission und entscheidet über neue
Gesetzgebung und den EU-Haushalt.
Dabei vertritt das
Parlament als transnationale Kammer die
Interessen aller EU-Bürgerinnen und -Bürger
und wird als einziges EU-Organ direkt von
ihnen gewählt.
Nutze deine Stimme: Nur wer wählt, kann
mitentscheiden
In keinem anderen EU-Land
werden mehr Europaabgeordnete gewählt als in
Deutschland – 96 der bald 720 Abgeordneten
aus 27 Mitgliedsstaaten kommen aus der
Bundesrepublik. Anders als bei der
Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl in
Deutschland keine Sperrklausel, sodass auch
kleinere Parteien Sitze erhalten können.
In allen Mitgliedsstaaten
Europas wird zwischen dem 6. und 9. Juni
gewählt – in Deutschland findet die Wahl am
9. Juni statt. Wer verhindert ist, kann in
Deutschland schon jetzt
Briefwahlunterlagen bei der lokalen
Wahlbehörde beantragen.
Jede Stimme ist wichtig.
Deshalb wirbt das Europäische Parlament
unter dem Slogan „Nutze
deine Stimme“ europaweit für die
Stimmabgabe.
Europawahl in Deutschland: Mehr als 64
Millionen Stimmberechtigte – erstmals auch
16- und 17-Jährige dabei
In Deutschland können bei
der Europawahl am 9. Juni laut einer
vorläufigen Schätzung
des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
bis zu 64,9 Millionen Deutsche sowie weitere
EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Stimme
abgeben. Von den rund 60,9 Millionen
deutschen Wahlberechtigten sind rund 4,8
Millionen potenzielle Erstwählerinnen und
Erstwähler.
Das sind über eine
Million mehr als bei der vergangenen Wahl
vor fünf Jahren (2019: 3,7), weil in diesem
Jahr aufgrund einer Änderung des
Europawahlgesetzes erstmals auch 16- und
17-Jährige wahlberechtigt sind.
Bei der Europawahl 2019
lag die Wahlbeteiligung in Deutschland laut
Ergebnissen der repräsentativen
Wahlstatistik insgesamt bei 61,4
Prozent. Bei den 60- bis 69-Jährigen war sie
demnach mit 66,4 Prozent am höchsten. Im
Vergleich dazu gaben nur 57 Prozent der
Erst- und Jungwählerinnen und -wähler ihre
Stimme ab.
Nordrhein-Westfalen hatte
eine Wahlbeteiligung von 61,4 Prozent und
lag damit im
Bundesländervergleich 5,0 Prozentpunkte
hinter dem Spitzenreiter Saarland (66,4
Prozent). Bei den 18- bis 20-jährigen
Wahlberechtigten lag die Beteiligung bei
59,0 Prozent, bei den 60- bis 69-Jährigen
waren es 65,4 Prozent.
Anders als bei
Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl
übrigens keine Wahlkreise. Auf der
Webseite der Bundeswahlleiterin werden
die Ergebnisse der Europawahl aber auch für
Bundesländer und Kreise bzw. kreisfreie
Städte veröffentlicht.
Aufgaben der Europäischen Union
Die Europäische Union hat
mit ihren Entscheidungen jeden Tag direkten
Einfluss auf das Leben der EU-Bürgerinnen
und -Bürger. Vom Verbraucherschutz über
Migration und Klimaschutz bis zur Sicherung
des Friedens werden bei der EU wichtige
Eckpunkte des Zusammenlebens und Alltags
verhandelt, die für alle Mitgliedsstaaten
gelten.
In Zeiten diverser
globaler Herausforderungen ist es deshalb
wichtiger denn je, EU-weit gemeinsame
Lösungen zu finden und durch die Wahl das
Zusammenleben in Europa aktiv
mitzugestalten.
Alle Informationen für die Wahlentscheidung
Das Europäische Parlament stellt einen
umfassenden Überblick für alle
EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die sich
vor der Wahl informieren möchten. So finden
sich wichtige Fakten, Grafiken und mehr auf
europawahl.eu sowie
besonders für Schulen auf eu-on-tour.eu.
Fragen rund um die
Zuständigkeiten der EU, des Europäischen
Parlaments und zur Europawahl werden auf
diesen Seiten erklärt. Die vorläufigen und
finalen Ergebnisse der Wahl werden ab dem 9.
Juni
hier veröffentlicht.
Zudem können sich Wählerinnen und Wähler
per Mail an die Stimmabgabe erinnern
lassen.
Aufmerksamkeit erhöhen
Für alle Engagierten, die
dabei helfen wollen, die Wahlbeteiligung zu
erhöhen, finden sich online auf
gemeinsamfuer.eu/de
auch Infomaterial und Tipps. So kann jede
und jeder auf Social Media oder im eigenen
Umkreis, die Aufmerksamkeit für die Wahl
erhöhen – der passende Hashtag lautet
#NutzeDeineStimme / #UseYourVote.
Medienbriefing Europawahl am 1. März ab 14
Uhr
Interessierte Medien
können am 1. März ab 14 Uhr an einem
Online-Pressebriefing „100 Tage bis zur
Europawahl“ teilnehmen. Die
Europaabgeordneten Sven Simon (CDU), Helmut
Scholz (Die Linke), Daniel Freund (Grüne)
und Gaby Bischoff (SPD) geben einen Ausblick
auf die Wahl und stellen Reformvorschläge
für die EU vor. Nach Anmeldung an
presse-berlin@ep.europa.eu senden wir
Ihnen den Einwahllink.
Weitere
Informationen
Zahl der Abgeordneten per Land,
Wahltag, Wahlalter, Sperrfristen
(Infografik, PDF)
Praktische Informationen zur Europawahl in
Deutschland auf europawahl.eu
|
Verbesserung der
EU-Führerscheinvorschriften für mehr
Verkehrssicherheit
Fahrtüchtigkeit: Mitgliedstaaten
entscheiden, ob ärztliche Untersuchung
erforderlich ist,
|
Selbstbewertung der
Fahrtauglichkeit Zweijährige
Mindest-Probezeit für Fahranfänger
Führerscheine auf dem Smartphone -
Abgeordnete sprechen sich für einen
digitalen Führerschein aus
Brüssel, 28. Februar 2024 - Digitale
Führerscheine, Selbstbewertung der
Fahrtauglichkeit und bessere Wahrnehmung von
Fußgängern gehören zu den am Mittwoch
vorgeschlagenen Verbesserungen der
EU-Führerscheinregeln. Angesichts von über 20.000
Verkehrstoten jährlich in der EU spricht
sich das Parlament für eine Reform der
EU-Führerscheinvorschriften aus. Ziel ist
es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie
den ökologischen und digitalen Wandel zu
unterstützen.
Sicherere Straßen für alle
Verkehrsteilnehmer
Die Abgeordneten wollen, dass Autofahrer
besser auf reale Fahrsituationen vorbereitet
sind und sich der Risiken bewusst sind,
insbesondere für schutzbedürftige
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Kinder,
Radfahrer und Nutzer von E-Scootern. Die
Führerscheinprüfungen sollen daher Aspekte
wie Fahren bei Schnee und Eis, sichere
Handynutzung beim Fahren, den toten Winkel,
Fahrassistenzsysteme und das sichere Öffnen
der Autotüren abdecken.
Gültigkeit von Führerscheinen und
Gesundheitsprüfungen
Die Abgeordneten waren sich einig, dass
Führerscheine für Motorräder und Pkw
mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse
fünf Jahre gültig sein sollten. Eine
Verkürzung der Gültigkeitsdauer von
Führerscheinen für ältere Personen - wie von
der Kommission vorgeschlagen - lehnen sie
ab, um Diskriminierung zu vermeiden und ihr
Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am
wirtschaftlichen und sozialen Leben zu
gewährleisten.
Die Abgeordneten unterstützen die
Möglichkeit, dass Fahrer ihre
Fahrtüchtigkeit selbst bewerten, wobei die
Mitgliedstaaten entscheiden können, ob eine
ärztliche Untersuchung erforderlich ist, bei
der u.a. das Sehvermögen und mögliche
Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fahrer
überprüft werden.
Die Abgeordneten fordern jedoch von den
EU-Regierungen nationale
Sensibilisierungskampagnen, mit deren Hilfe
das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die
körperlichen bzw. geistigen Anzeichen
geschärft werden soll, die dazu führen
können, dass eine Person beim Führen eines
Fahrzeugs eine Gefahr darstellt.
Fahranfänger und begleitete Fahrer
Fahranfänger müssten eine Probezeit von
mindestens zwei Jahren absolvieren, während
der sie bestimmten Beschränkungen
unterworfen wären, wie z.B. strengeren
Alkoholbegrenzungen während des Fahrens und
strengeren Strafen für unsicheres
Fahrverhalten, so die Abgeordneten.
Um dem Mangel an Berufskraftfahrern
entgegenzuwirken, haben sich die
Abgeordneten außerdem darauf geeinigt,
18-Jährigen den Erwerb eines Führerscheins
für Lkw oder Busse mit bis zu 16 Fahrgästen
zu ermöglichen, sofern sie im Besitz eines
Befähigungsnachweises sind. Darüber hinaus
sollen auch 17-Jährige einen Pkw- oder
Lkw-Führerschein machen können, wenn sie von
einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet
werden, heißt es in dem Entwurf.
Digitaler Führerschein
Um den EU-Binnenmarkt zu unterstützen,
sprechen sich die Abgeordneten für die
Einführung eines digitalen Führerscheins
aus, der auf einem Mobiltelefon abrufbar und
dem physischen Führerschein völlig
gleichwertig ist. EP-Berichterstatterin Karima
Delli (Grüne, FR): „Heute hatte das
Europäische Parlament die Gelegenheit, die
Straßenverkehrssicherheit in Europa zu
verbessern und dem Ziel, bis 2050 keine
Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, näher zu
kommen, sowie einen verstärkten Rahmen zu
schaffen, um alle vor Verkehrsunfällen zu
schützen. Die Vorschriften beinhalten
fakultative medizinische Untersuchungen bei
der Ausstellung oder Erneuerung eines
Führerscheins und strengere Bestimmungen für
Fahranfänger."
Nächste Schritte
Der Entwurf der Vorschriften für den
EU-Führerschein wurde mit 339 Ja-Stimmen,
240 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen
angenommen und stellt den Standpunkt des
Parlaments in erster Lesung dar. Das Dossier
wird vom neuen Parlament nach den
Europawahlen vom 6. bis 9. Juni wieder
aufgenommen werden.
|
Renaturierung von
20 Prozent aller Land- und Meeresflächen der
EU – auch in Nordrhein-Westfalen sollen
Naturflächen wiederhergestellt werden
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27.
Februar 2024 - EU-Staaten müssen bis 2030
mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent
und bis 2050 90 Prozent der Lebensräume in
schlechtem Zustand wiederherstellen Über 80
Prozent der Lebensräume in der EU sind in
schlechtem Zustand Auch geschädigte Flächen
in Nordrhein-Westfalen sollen in einen guten
Zustand versetzt werden Bestimmungen für
landwirtschaftliche Ökosysteme unter
außergewöhnlichen Umständen vorübergehend
aussetzbar
Nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen
bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und
Meeresflächen der EU und bis 2050 alle
sanierungsbedürftigen Ökosysteme
wiederhergestellt werden. Davon soll auch
Nordrhein-Westfalen profitieren. Das
EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich
Europäisches Parlament und Rat geeinigt
haben, sorgt für die Wiederherstellung
geschädigter Ökosysteme in allen
Mitgliedstaaten. Es trägt zur Verwirklichung
der Klima- und Artenschutzziele der EU bei
und sorgt für mehr Ernährungssicherheit.
Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030
mindestens 30 Prozent der Lebensräume, für
die die neuen Vorschriften gelten (von
Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin
zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von
schlechtem in guten Zustand versetzen; bis
2040 sollen es 60 Prozent sein, bis 2050
sogar 90 Prozent. Im Einklang mit dem
Standpunkt des Parlaments haben die
EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf
Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein
Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen
die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es
zu keiner wesentlichen Verschlechterung
kommt. Sie müssen außerdem nationale
Sanierungspläne erstellen, in denen sie
angeben, wie sie diese Ziele erreichen
wollen.
Landwirtschaftliche Ökosysteme Um für mehr
Artenvielfalt in landwirtschaftlichen
Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten
bei zwei der folgenden drei Indikatoren
Fortschritte erzielen: beim Index
der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil
der landwirtschaftlichen
Flächen mit Landschaftselementen mit großer
biologischer Vielfalt und beim Bestand
an organischem Kohlenstoff in mineralischen
Ackerböden. Außerdem müssen sie auf einen
höheren Feldvogelindex
hinwirken, da sich am Vogelbestand gut
ablesen lässt, wie es insgesamt um die
Artenvielfalt bestellt ist. Die
Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist
eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten,
die Emissionen im Agrarbereich zu
verringern.
Die EU-Staaten müssen deshalb mindestens
30 Prozent der entwässerten Torfgebiete bis
2030 wiederherstellen (mindestens ein
Viertel muss wiedervernässt werden), bis
2040 sollen es 40 Prozent, bis 2050
50 Prozent sein (wobei mindestens ein
Drittel wiedervernässt werden muss). Die
Wiedervernässung bleibt für Landwirte und
private Grundbesitzer freiwillig. Wie vom
Parlament gefordert, ist in dem Gesetz eine
Notbremse vorgesehen. Das heißt, dass die
Zielvorgaben für landwirtschaftliche
Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen
ausgesetzt werden können, wenn dadurch die
Fläche stark verringert würde, die nötig
ist, um genug Lebensmittel für die
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU
zu erzeugen.
Entwicklung von Landwirtschaftsflächen mit
hohem Naturwert in Deutschland
In Deutschland hat die Intensivierung der
Landwirtschaft nach Angaben des
Bundesamts für Naturschutz (BnF) dazu
geführt, dass Flächen mit vielfältiger und
extensiver Nutzung zurückgegangen sind.
Solche Flächen verfügen in der Regel über
eine höhere Artenvielfalt und bieten auch
seltenen Tier- und Pflanzenarten einen
Lebensraum. Daher sind naturnahe
Landschaftselemente sowie extensiv genutzte
Flächen in der Agrarlandschaft für den
Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt
von zentraler Bedeutung.
Als sogenannte Landwirtschaftsflächen mit
hohem Naturwert gelten unter anderem
artenreiches Magergrünland, extensiv
bewirtschaftete Äcker oder Weinberge sowie
Brachen. Landschaftselemente wie Gräben,
Feldgehölze oder Trockenmauern werden
ebenfalls dazugezählt. In Deutschland lag
der Anteil solcher Landwirtschaftsflächen
mit hohem Naturwert an der gesamten
Landwirtschaftsfläche der
Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi)
zufolge 2022 bei 13,4 Prozent. Seit 2012 war
dies ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte (2012:
13,1 Prozent).
Die LiKi ist eine Arbeitsgemeinschaft von
Umweltfachbehörden, die die Kompetenzen der
Länder und des Bundes für die Entwicklung,
Pflege und Dokumentation von gemeinsamen
umweltspezifischen
Nachhaltigkeitsindikatoren bündelt. In
Nordrhein-Westfalen lag der Anteil im Jahr
2021 bei 12,9 Prozent, 2012 betrug er 12,8
Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stagnierte
der Wert (2020: 12,9 Prozent). Größer wurde
der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit
hohem Naturwert an der gesamten
Landwirtschaftsfläche zwischen 2021 und 2022
lediglich in den Bundesländern
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Andere Ökosysteme Gefordert wird in den
Vorschriften auch ein Aufwärtstrend bei
mehreren Indikatoren für Waldökosysteme und
die Pflanzung von drei Milliarden
zusätzlichen Bäumen. Die Mitgliedstaaten
müssen außerdem mindestens 25 000
Flusskilometer so renaturieren, dass die
Flüsse an diesen Stellen wieder frei
fließen, und dafür sorgen, dass die
Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und
der
städtischen Baumüberschirmung nicht
schrumpft.
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Europawahl 2024:
Unionsbürgerinnen und -bürger auch in
Deutschland wahlberechtigt
|
Wiesbaden, 27. Februar 2024 - Wie die
Bundeswahlleiterin mitteilt, können an der
Europawahl am 9. Juni 2024 in der
Bundesrepublik Deutschland auch die hier
wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürgerinnen und -bürger) teilnehmen.
Wahl zum 10. Europäischen Parlament am
9. Juni 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
Union zum zehnten Mal das Europäische
Parlament. Die Bundesregierung hat am 10.
August 2023 als Wahltermin für die
Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9.
Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu
„Bekanntmachung des Wahltages für die
Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl.
I S. 213)).
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt
nicht nach einem einheitlichen europäischen
Wahlrecht, sondern nach nationalen
Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die
Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren
in der Bundesrepublik Deutschland.
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Dekarbonisierung der Stahlproduktion
von Arcelor Mittal: Beihilfemaßnahme
genehmigt
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Brüssel, 26.
Februar 2024 - Die Europäische Kommission
hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine
mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete
deutsche Maßnahme genehmigt, die teilweise
über die Aufbau- und Resilienzfazilität
(ARF) bereitgestellt wird. Mit der Beihilfe
sollen ArcelorMittal Bremen und
ArcelorMittal Eisenhüttenstadt
(„ArcelorMittal“) dabei unterstützt werden,
einen Teil ihrer Stahlproduktion zu
dekarbonisieren. An den beiden Standorten
betreibt das Unternehmen derzeit drei
Kohlehochöfen und vier
Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von
Rohstahl.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige
Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission
Margrethe Vestager sagte: „Die
Dekarbonisierung der Schwerindustrie ist für
den ökologischen Wandel von entscheidender
Bedeutung. Diese 1,3 Milliarden Euro schwere
deutsche Maßnahme ermöglicht es
ArcelorMittal, seine
Stahlproduktionsstandorte Bremen und
Eisenhüttenstadt durch den Einsatz von
Wasserstoff zu dekarbonisieren. Durch eine
grünere Stahlerzeugung trägt sie dazu bei,
das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu
erreichen. Gleichzeitig wird durch die
Maßnahme sichergestellt, dass mögliche
Wettbewerbsverzerrungen begrenzt bleiben.“
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Niederrhein-Azubis lernen EU kennen
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Schüler,
Unternehmer und Abgeordnete diskutieren bei
IHK
Duisburg, Freitag, 23. Februar - Das Thema Europa
lockte rund 90 Schüler am Freitag, 23. Februar, in die
Niederrheinische IHK. Sie tauschten sich mit Unternehmern und
Abgeordneten darüber aus, warum die EU so wichtig für die Region
ist. Mit dabei: Michael Rademacher Dubbick, Beiratsvorsitzender von
Krohne und Bernhard Osburg, Vorstandsvorsitzender von Thyssenkrupp
Steel Europe sowie die beiden EU-Abgeordneten Jens Geier (SPD/S&D)
und Stefan Berger (CDU/EVP).
Am 9. Juni wird das
Europäische Parlament neu gewählt. Damit viele Menschen wählen
gehen, hat die IHK zwei Veranstaltungen ins Leben gerufen. Am 23.
Februar in Duisburg und am 1. März in Goch sprechen Schüler mit
Unternehmern und EU-Abgeordneten. „Vieles ist so selbstverständlich
geworden, dass wir uns immer wieder vor Augen halten müssen, was die
EU alles bewirkt“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan
Dietzfelbinger.
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger
(Bildmitte) begrüßte
die Schülerinnen und Schüler in der IHK. Fotos: Niederrheinische
IHK/Jacqueline Wardeski
„Gemeinsam sind wir in der EU der drittgrößte Wirtschaftsraum der
Welt. Offene Grenzen und eine einheitliche Währung machen nicht nur
den Urlaub einfacher. Sie sorgen für unkomplizierten Handel und
erleichtern es, im Ausland zu arbeiten oder zu studieren. Das ist
ein Privileg, für das wir kämpfen müssen. Der Brexit hat uns
gezeigt, was Abgrenzung für unseren Alltag bedeutet. Deshalb sind
wir alle gefordert, den Wert von Europa deutlich zu machen. Gerade
bei jungen Wählern “, so Dietzfelbinger weiter.
Wie
das konkret in der Praxis aussieht, erklärten
Krohne-Beiratsvorsitzender Rademacher-Dubbick und
TKSE-Vorstandsvorsitzender Osburg den Jugendlichen. Als Beispiel
sprachen sie die Transformation der Duisburger Industrie an: Ohne
die Unterstützung der Politik auch auf EU-Ebene könne aus grauem
Stahl kein grüner Stahl werden. Fehlender Austausch würde
Innovationskraft nehmen und Wachstum und Wohlstand einschränken. Das
erklärten auch die Abgeordneten Jens Geier und Dr. Stefan Berger und
betonten, dass die EU die Demokratie in Deutschland untermauert.
Gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Schutz gegen radikale
Strömungen.
Für Berufsschüler Eric hat sich der Besuch
in der IHK gelohnt: „Mir ist klar geworden, dass es auf kritische
Fragen keine einfachen Antworten geben kann“, räumt der 20-Jährige
ein. „Ich werde wählen gehen, da ich für die EU und ihre Freiheit
bin und nicht möchte, dass sich Rechtsextremismus weiter aufbaut.“
Für
Europa: Rund 90 Schülerinnen und Schüler besuchten die IHK und
diskutierten mit Unternehmern und EU-Abgeordneten.
Die Schüler nutzten die Chance, die Politiker zu fragen, wofür die
EU steht und warum es auf manche Fragen keine einfache Antwort gibt.
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Europäische
Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket
gegen Russland
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Brüssel, 23.
Februar 2024 - European Union 2018 Die EU
hat zum zweiten Jahrestag des russischen
Angriffs auf die Ukraine ein
13. Sanktionspaket gegen Russland
verabschiedet. Es beinhaltet weitere
Einschränkungen des russischen Zugangs zu
Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen.
Außerdem wurden weitere Unternehmen und
Personen, die sich an den russischen
Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die
Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit
umfasst die Liste nun mehr als
2.000 Unternehmen und Personen, was ein
enormer Schlag für das Militär und die
Verteidigung in Russland ist.
Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung.
Sie wird die Mitgliedstaaten weiterhin
unterstützen, um eine wirksame Durchsetzung
der Maßnahmen sicherzustellen. Dabei wird
die Kommission ihre enge Zusammenarbeit mit
Drittländern fortsetzen, um möglichen
Versuchen, die Sanktionen zu umgehen,
entgegenzuwirken. Auch zwei Jahre nach dem
brutalen Einmarsch Russlands in die Ukraine
ist die Unterstützung der EU für die Ukraine
und ihre Bevölkerung ungebrochen. Europa ist
geeint und entschlossen, seine Werte und
Grundprinzipien weiterhin zu verteidigen.
Jeder einzelne Euro, den Russland nicht
bekommt, ist ein Erfolg.
Das 13. Paket sieht im Wesentlichen
Folgendes vor: ERWEITERUNG DER
SANKTIONSLISTE Mit diesem Paket wurde die
Sanktionsliste in nie da gewesenem Umfang
erweitert, und zwar um
insgesamt 194 Einträge,
davon 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen.
Damit umfasst die EU-Sanktionsliste zur
Unterstützung der Ukraine nun mehr
als 2 000 Einträge. Im Einzelnen enthält
das Paket Folgendes: Sanktionen gegen den
russischen Militär- und
Verteidigungssektor: Mit den neuen Einträgen
werden mehr als 140 Unternehmen und
Einzelpersonen aus dem
militärisch-industriellen Komplex Russlands
getroffen, die unter anderem Raketen,
Drohnen, Flugabwehrsysteme,
Militärfahrzeuge, High-Tech-Komponenten für
Waffen und andere militärische Ausrüstung
herstellen.
Das Paket richtet sich insbesondere gegen
Unternehmen, die mit verschiedenen
Schlüsselkomponenten für Drohnen handeln.
Die Kommission folgte dem zuvor erarbeiteten
Ansatz, mit dem die betreffenden Unternehmen
objektiv und schrittweise ermittelt werden.
Hierzu wurden eindeutige Beweise aus
verschiedenen Quellen in Verbindung mit
Handels- und Zolldaten herangezogen.
Aussenden eines starken Signals an die
Unterstützer der russischen
Kriegsanstrengungen: Neu in die Liste
aufgenommen wurden zehn (russische)
Unternehmen und Einzelpersonen, die sich
daran beteiligen, Rüstungsgüter aus
Nordkorea nach Russland zu bringen, der
Verteidigungsminister des Landes und mehrere
belarussische Unternehmen und
Einzelpersonen, die die russischen
Streitkräfte unterstützen.
Bekämpfung der Sanktionsumgehung: Neu in die
Liste aufgenommen wurden aufgrund von
Paralleleinfuhren verbotener Waren nach
Russland auch ein russisches
Logistikunternehmen und der Leiter des
Unternehmens sowie ein dritter russischer
Akteur, der an einer anderen
Beschaffungsmaßnahme beteiligt war.
Verschärfung der EU-Maßnahmen gegen die
Besetzung und rechtswidrige Annexion
ukrainischer Gebiete durch Russland: Sechs
Richter und zehn Beamte in den besetzten
ukrainischen Gebieten wurden in die Liste
aufgenommen.
Sanktionierung von Verletzungen von
Kinderrechten: Darüber hinaus stehen auf der
Liste nun auch 15 Einzelpersonen und zwei
Einrichtungen, die sich an der Verschleppung
und der militärischen Indoktrination
ukrainischer Kinder, auch in Belarus,
beteiligen.
HANDELSMAẞNAHMEN
Mit diesem Paket bekräftigt die EU ihre
Entschlossenheit, Russland daran zu hindern,
sensible westliche Technologie für sein
Militär zu erwerben. Unbemannte
Luftfahrzeuge oder Drohnen sind für den
Krieg in der Ukraine von zentraler
Bedeutung. Mit diesem Sanktionspaket werden
Unternehmen gelistet, die Russland mit
wichtigen Drohnenkomponenten versorgen, und
es werden Sanktionen in bestimmten Sektoren
verhängt, um Schlupflöcher zu stopfen und
die Kriegsführung mit Drohnen zu erschweren.
Eindeutige Beweise aus verschiedenen Quellen
in Verbindung mit Handels- und Zolldaten
haben dazu geführt, dass 27 weitere
Unternehmen aus Russland und Drittländern in
die Liste der Einrichtungen aufgenommen
wurden, die mit dem
militärisch-industriellen Komplex Russlands
zusammenarbeiten (Anhang IV).
Für diese Unternehmen gelten strengere
Ausfuhrbeschränkungen für Güter und
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
sowie für Güter und Technologien, die zur
technologischen Stärkung des russischen
Verteidigungs- und Sicherheitssektors
beitragen könnten. Im Einzelnen enthält das
Paket Folgendes: Aufnahme von 17 weiteren
russischen Unternehmen, die an der
Entwicklung, Herstellung und Lieferung von
Elektronikbauteilen für den
militärisch-industriellen Komplex Russlands
beteiligt sind. Aufnahme von vier
Unternehmen aus China und jeweils einem aus
Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri
Lanka und der Türkei, die den
militärisch-industriellen Komplex Russlands
in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine
indirekt unterstützen, indem sie mit
elektronischen Bauteilen hierfür handeln.
MAẞNAHMEN ZUR STÄRKUNG DER LUFTVERTEIDIGUNG
Zusätzlich zur Listung bestimmter
Unternehmen, die Drohnenkomponenten an
Russland verkaufen, werden mit diesem Paket
weitere Ausfuhrverbote für solche
Komponenten eingeführt. Im Einzelnen enthält
das Paket Folgendes: Unter dieses
umfassendere Verbot für Drohnenkomponenten
fallen nun auch elektronische
Transformatoren, Stromrichter und
Induktionsspulen, die in Drohnen verbaut
werden können. Mit den neuen Maßnahmen
werden auch Aluminiumkondensatoren verboten,
die militärisch genutzt werden können.
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Neue EU-Behörde in Deutschland:
Anti-Geldwäsche-Agentur kommt nach Frankfurt |
Brüsel, 22. Februar
2024 - Die neue Behörde für die Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(AMLA) wird ihren Sitz in Frankfurt haben.
Das haben das Europäische Parlament und der
Rat, also die Mitgliedsstaaten, gestern
(Donnerstag) beschlossen. Frankfurt hatte
sich gegen andere mögliche Standorte in acht
Mitgliedsstaaten durchgesetzt.
Mairead McGuinness, Kommissarin für
Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und
die Kapitalmarktunion, begrüßte die
Entscheidung: „Mit der heutigen politischen
Einigung über den Standort der neuen
EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche
(AMLA) werden die Verhandlungen über das von
der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagene
ehrgeizige Legislativpaket zur Bekämpfung
der Geldwäsche abgeschlossen. Zum ersten Mal
werden alle Mitgliedstaaten an dieselben
Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche
gebunden sein, und die AMLA wird eine
Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer
einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften
spielen.“
Bekämpfung von Geldwäsche Am 20. Juli 2021
hat die Kommission ein Legislativpaket im
Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung (AML/CFT)
angenommen. Dieses Paket umfasst einen
Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung
einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung
(AMLA-Verordnung).
Kommissarin McGuinness sagte zu den Aufgaben
der AMLA: „Die neue Behörde wird Risiken und
Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU
überwachen, die nationalen Aufsichtsbehörden
und zentralen Meldestellen koordinieren und
bestimmte Finanzinstitute je nach ihrem
Risikoniveau direkt beaufsichtigen.“ Neues
Verfahren Die Sitze der dezentralen
Agenturen wurden in der Vergangenheit in den
meisten Fällen von
den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei im
Laufe der Zeit unterschiedliche Verfahren
angewandt wurden.
In den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Juli 2022 wurde
klargestellt, dass die Zuständigkeit für die
Festlegung des Sitzes einer EU-Agentur nicht
gemäß Artikel 341 AEUV bei den
Mitgliedstaaten liegt, sondern vom
Unionsgesetzgeber festgelegt werden sollte.
In dem vorliegenden Fall sollten also
das Europäische Parlament und der Rat gemäß
dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die
Entscheidung treffen. Die AMLA ist der erste
Fall, in dem diese Rechtsprechung angewandt
wird.
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Parlament und Rat einig über neue
Regeln zur Luftqualität |
Brüssel, 21. Februar 2024 - Neue Grenzwerte
für Feinstaub und Co.: Die Europäische
Kommission begrüßt die vorläufige politische
Einigung zwischen dem Europäischen Parlament
und dem Rat der EU-Staaten auf neue
Luftqualitätsnormen. Sie werden enger an
die globalen Luftqualitätsleitlinien der
WHO angeglichen, für Feinstaub wird der
Jahresgrenzwert um mehr als die Hälfte
gesenkt.
EU-Umweltkommissar Virginijus
Sinkevičius sagte: „Dies wird insbesondere
schutzbedürftigen Gruppen wie Kindern und
älteren Menschen zugutekommen und uns
unserem Ziel näherbringen: ein Europa, in
dem die Umweltverschmutzung ein Thema der
Vergangenheit ist und saubere Luft die
Realität.“ Die nationalen und lokalen
Behörden entscheiden selbst über die
Maßnahmen, die sie ergreifen wollen, um die
Luftqualitätsstandards zu erfüllen.
Gleichzeitig werden bestehende und neue
EU-Politiken in den Bereichen Umwelt,
Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung
und Innovation sowie in anderen Bereichen
einen wesentlichen Beitrag leisten. Saubere
Umgebungsluft bis 2030 Mit der überarbeiteten
Luftqualitätsrichtlinie wird der
Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff
Feinstaub (PM2,5) um mehr als die Hälfte
gesenkt. Eine regelmäßige Überprüfung der
Luftqualitätsnormen, um sie im Einklang mit
den neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen
und technologischen Entwicklungen neu zu
bewerten, wird dazu beitragen, die EU in
Synergie mit den Bemühungen um
Klimaneutralität auf einen Kurs zu bringen,
um bis spätestens 2050 das
Null-Schadstoff-Ziel für die Luft zu
erreichen.
Die überarbeitete Richtlinie sieht vor, dass
Menschen, die durch Luftverschmutzung
gesundheitliche Schäden erleiden, im Falle
eines Verstoßes gegen die
EU-Luftqualitätsvorschriften Anspruch auf
Entschädigung haben. Sie wird auch für mehr
Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz,
wirksame Sanktionen und bessere
Informationen der Öffentlichkeit über die
Luftqualität sorgen. Die überarbeitete
Richtlinie wird auch dafür sorgen,
dass frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden,
um sauberere Luft zu erreichen.
Wenn die Luftverschmutzung in den kommenden
Jahren über den neuen Standards für 2030
liegt, müssen die Mitgliedstaaten prüfen, ob
sie auf dem richtigen Weg sind, die
Rechtsvorschriften rechtzeitig einzuhalten,
und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen
und die Einhaltung bis 2030 sicherstellen.
Unter bestimmten Umständen haben die
Mitgliedstaaten möglicherweise mehr Zeit, um
die neuen Standards zu erreichen.
Die Begründung für solche
Fristverlängerungen muss auf einer
fundierten Analyse beruhen. Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen
die überarbeitete Richtlinie nun noch
förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten
kann. Sie tritt 20 Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Hintergrund
Luftverschmutzung ist die größte
Umweltbedrohung für die Gesundheit und eine
der Hauptursachen chronischer Krankheiten
wie Schlaganfall, Krebs und Diabetes.
Empfindliche und gefährdete soziale Gruppen
sind unverhältnismäßig stark betroffen. Etwa
300.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr und
eine erhebliche Zahl nicht übertragbarer
Krankheiten wie Asthma,
Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind
auf Luftverschmutzung zurückzuführen. Die
Luftverschmutzung ist nach wie vor die
häufigste umweltbedingte Ursache für den
frühzeitigen Tod in der EU. Die schlimmsten
Schadstoffe sind Partikel, Stickstoffdioxid
und Ozon. Verschmutzte Luft schadet auch der
Umwelt und verursacht Versauerung,
Eutrophierung und Schädigung von Wäldern,
Ökosystemen und Kulturen.
Heute übersteigt die Eutrophierung die
kritischen Belastungen in zwei Dritteln der
Ökosystemgebiete in der gesamten EU. Dies
hat erhebliche Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt und die
Dienstleistungen, die sie für uns alle
erbringt.
Weitere Informationen
EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität
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Europawahl 2024: Bis zu 64,9
Millionen Wahlberechtigte in Deutschland |
WIESBADEN, 21.
Februar 2024 – Bei der zehnten Direktwahl
des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024
werden nach einer ersten Schätzung des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) in
Deutschland bis zu 64,9 Millionen Deutsche
und weitere Staatsangehörige der
Europäischen Union (EU) wahlberechtigt sein,
davon 33,3 Millionen Frauen und 31,7
Millionen Männer.
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EU-Erklärung zum Tod Alexej
Nawalnys: Russische Führung zur Rechenschaft
ziehen |
Brüssel, 20. Februar 2024 - Der Hohe
Vertreter der Europäischen Union, Josep
Borrell, hat den Tod Alexej Nawalnys nach
dem gestrigen Treffen der für Außenpolitik
zuständigen EU-Ministerinnen und Minister in
einer Erklärung im Namen der EU verurteilt.
Die Witwe des russischen
Oppositionellen, Julia Nawalnaja, war zu dem
Treffen nach Brüssel gereist.
"Die Europäische Union ist empört über den
Tod des russischen Oppositionspolitikers
Alexej Nawalny, für den letztlich
Präsident Putin und die russischen Behörden
Verantwortung tragen. Heute haben wir Alexej
Nawalnys Frau Julia Nawalnaja, ihren
gemeinsamen Kindern, der Familie und
Freunden sowie allen, die mit ihm für das
Wohl ihres Landes gearbeitet haben, unser
tiefstes Mitgefühl ausgesprochen“, heißt es
in der Erklärung.
„Russland muss eine unabhängige und
transparente internationale Untersuchung der
Umstände des plötzlichen Todes Alexej
Nawalnys ermöglichen. Die EU wird keine
Mühen scheuen, gemeinsam mit unseren
Partnern die politische Führung Russlands
und die russischen Behörden zur Rechenschaft
zu ziehen. Wir werden den Preis, den sie für
ihre Handlungen zu zahlen haben, weiter
erhöhen, auch durch Sanktionen. Auf der
ganzen Welt haben sich die Menschen
versammelt, um Alexej Nawalny zu gedenken.
In Russland haben die Behörden vielerorts
versucht, solche Zusammenkünfte zu
verhindern, wobei hunderte Menschen
inhaftiert wurden. Diese Menschen müssen
unverzüglich freigelassen werden.“
Wiederholte Rufe nach Freilassung
In der Erklärung heißt es weiter: „Alexej
Nawalny war furchtlos nach Russland
zurückgekehrt, nachdem ein Mordversuch mit
dem Nervenkampfstoff „Nowitschok“ auf ihn
verübt worden war, der nach dem
Chemiewaffenübereinkommen – dem die
Russische Föderation als Vertragsstaat
angehört – verboten ist. Nawalny verbüßte
mehrere politisch motivierte Haftstrafen in
einer Strafkolonie mit strengen
Haftbedingungen in Sibirien. Er wurde
dorthin verlegt, um ihn vom Rest der Welt zu
isolieren.
Seine Familie konnte nur beschränkt mit ihm
Kontakt aufnehmen. Seine Anwälte werden
schikaniert und drei von ihnen befinden sich
seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft.
Wiederholt hat die Europäische Union Alexej
Nawalnys Vergiftung und alle politisch
motivierten Urteile gegen ihn, die aufgrund
seiner legitimen politischen Tätigkeit und
seiner legitimen Aktivität zur
Korruptionsbekämpfung verhängt wurden, auf
das Schärfste verurteilt und seine
unverzügliche und bedingungslose Freilassung
gefordert.
Sie hat Russland wiederholt aufgefordert,
für Alexej Nawalnys Sicherheit und
Gesundheit zu sorgen, unter anderem, indem
sie sich an die Machthaber in Moskau gewandt
hat, jedoch ohne Erfolg.“
Unglaublicher Mut und Hingabe
„Alexej Nawalny hat sein Leben lang
unglaublichen Mut, Hingabe für sein Land und
seine Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie
Entschlossenheit bei seiner Arbeit zur
Korruptionsbekämpfung in ganz Russland
gezeigt. Das hat im ganzen Land bei vielen
Menschen Zuspruch gefunden. Deshalb haben
Putin und sein Regime ihn gefürchtet, auch
vor dem Hintergrund des anhaltenden
rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands
gegen die Ukraine und der russischen
Präsidentschaftswahl im März.
Alexej Nawalnys unerwarteter und
erschütternder Tod ist ein weiterer Beleg
für die immer schneller fortschreitende und
systematische Unterdrückung in Russland. Die
Europäische Union fordert Russland erneut
auf, alle anderen politischen Gefangenen
unverzüglich und bedingungslos freizulassen,
darunter Juri Dmitrijew, Vladimir
Kara-Murza, Ilja Jaschin, Alexej Gorinow,
Lilia Tschanyschewa, Xenia Fadejewa,
Alexandra Skotschilenko und Iwan Safronow.“
Weitere Informationen
Russland: Erklärung des Hohen Vertreters im
Namen der Europäischen Union zum Tod Alexej
Nawalnys
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Zertifizierung
der CO2-Entnahme: EU-Kommission begrüßt
Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament
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Brüssel, 20. Februar 2024 - Die
EU-Kommission hat die vorläufige Einigung
zwischen dem Europäischen Parlament und dem
Rat der EU-Staaten über den ersten EU-weiten
freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung
hochwertiger CO2-Entnahmen begrüßt. Dieser
Zertifizierungsrahmen wird innovative
CO2-Entnahmetechnologien und eine
klimaeffiziente Landwirtschaft fördern, die
zu den Klima-, Umwelt- und
Null-Schadstoff-Zielen der EU beitragen.
Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič sagte:
„Unsere Anstrengungen zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen werden in Zukunft
zunehmend von Technologie und Innovation
sowie von der optimalen Nutzung natürlicher
Kohlenstoffsenken abhängen. Die Entwicklung
einer angemessenen Zertifizierung für
CO2-Entnahmetechnologien und klimaeffiziente
Landwirtschaft ist von entscheidender
Bedeutung, um Anreize für neue Verfahren zu
schaffen und diese zu belohnen. Die heutige
Einigung bringt uns auf den Weg zu
hochwertigen CO2-Entnahmetätigkeiten in ganz
Europa.“
Dieser neue Rahmen wird der EU dabei helfen,
Klimaneutralität zu erreichen, indem der
CO2-Abbau und die klimaeffiziente
Landwirtschaft zertifiziert werden, damit
sie transparent und vertrauenswürdig
sind, Grünfärberei verhindert und neue
Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden.
Wopke Hoekstra, Kommissar für Klimapolitik,
erklärte: „CO2-Entnahmen und klimaeffiziente
Landwirtschaft werden ein wichtiger
Bestandteil unserer Bemühungen sein, bis
2050 Klimaneutralität zu erreichen. Mit
diesem neuen freiwilligen europäischen
Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen und
klimaeffiziente Landwirtschaft werden wir
neue wirtschaftliche Chancen für Land- und
Forstwirte, Bauunternehmen und Innovatoren
erschließen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass
wir mit all diesen Interessenträgern
zusammenarbeiten, um eine nachhaltigere
Zukunft zu erreichen, in der Innovationen
der ökologischen Verantwortung gerecht
werden. Gemeinsam können wir ein innovatives
Unternehmensumfeld schaffen, um in
hochwertige CO2-Entnahmen zu investieren und
diese einzuführen.“
EU-Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen
Die Einigung enthält
Zertifizierungsvorschriften für:
Klimaeffiziente Landwirtschaft, wie die
Wiederherstellung von Wäldern und Böden und
die Vermeidung von Bodenemissionen, die
Wiedervernässung von Torfmooren, eine
effizientere Nutzung von Düngemitteln und
andere innovative landwirtschaftliche
Verfahren; Industrielle CO2-Entnahmen, z. B.
Bioenergie mit CO2-Abscheidung und
-Speicherung, oder direkte CO2-Abscheidung
und -Speicherung aus der Luft; Bindung von
Kohlenstoff in langlebigen Produkten und
Materialien wie Baustoffen auf Holzbasis
oder Biokohle.
Die vorläufig vereinbarte Verordnung wird
die Fähigkeit der EU verbessern, die
Authentizität all dieser Formen der
CO2-Entnahme zu quantifizieren, zu
überwachen und zu überprüfen. Sie enthält
insbesondere Vorschriften für die
Anerkennung von Zertifizierungssystemen, die
die Einhaltung des EU-Rahmens nachweisen,
sowie eine Reihe spezifischer Kriterien, um
die hohe Qualität der CO2-Entnahmen sowie
die Transparenz und Glaubwürdigkeit des
Zertifizierungsverfahrens sicherzustellen.
Mit den vereinbarten Kriterien wird
sichergestellt, dass der CO2-Abbau
korrekt quantifiziert wird; Kohlenstoff für
einen vereinbarten langfristigen
Zeitraum gespeichert wird (mindestens
35 Jahre für in Produkten gespeichertes
Kohlenstoff); über bestehende Praktiken
hinausgeht und den Status quo nicht nur
belohnt; und zu umfassenderen
Nachhaltigkeitszielen beiträgt, z. B. durch
positive Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt. Es wird ein EU-Register
eingerichtet, um ein hohes Maß an
Transparenz in Bezug auf zertifizierte
CO2-Entnahmen zu schaffen. Dies wird
innerhalb von vier Jahren geschehen.
In der Zwischenzeit können die Register
bestehender Zertifizierungssysteme verwendet
werden. Die Verordnung sieht eine
Priorisierung der zu entwickelnden
Zertifizierungsmethoden vor. Auf dieser
Grundlage wird die Kommission mit
Unterstützung einer Expertengruppe
für CO2-Entnahme ihre Arbeit zur
Entwicklung glaubwürdiger und
maßgeschneiderter Zertifizierungsmethoden
für die verschiedenen Arten von
CO2-Entnahmetätigkeiten fortsetzen.
Zertifizierte CO2-Entnahmen können die
Grundlage für neue wirtschaftliche
Möglichkeiten sein und durch private Systeme
und die Unterstützung des öffentlichen
Sektors monetarisiert werden und
wirtschaftliche Vorteile mit Verbrauchern
schaffen, die umweltfreundliche Verfahren
belohnen wollen. Die klimaeffiziente
Landwirtschaft wird neue Geschäftsmodelle
für Land- und Forstwirte schaffen und dürfte
erhebliche Vorteile für die biologische
Vielfalt mit sich bringen. In der
vereinbarten Verordnung wird auch der
Einsatz langlebiger biobasierter
Gebäudeprodukte gefördert, um Kohlenstoff
über mehrere Jahrzehnte oder länger gebunden
zu halten und so neue nachhaltige
Gebäudetechniken zu fördern.
Was die finanzielle Unterstützung für
Technologien zur Entfernung
von CO2-Emissionen betrifft, so werden mit
der Verordnung innovative private und
öffentliche Finanzmittel, einschließlich
Wirkungsfinanzierungen oder
ergebnisbasierter öffentlicher
Unterstützung, mobilisiert, da CO2-Entferner
und CO2-Landwirte auf der Grundlage der
zertifizierten Entnahmen und
Emissionsreduktionen belohnt werden können.
Sie wird auch das Neue
Europäische Bauhaus unterstützen, indem
die CO2-Speicherkapazität biobasierter und
energieeffizienter Baumaterialien anerkannt
wird.
Die Kommission wird den CO2-Abbau weiterhin
über verschiedene Programme wie den Innovationsfonds,
die gemeinsame Agrarpolitik, den Fonds für
regionale Entwicklung, das
LIFE-Programm und das Programm Horizont
Europa ( einschließlich der Mission „Ein
Boden-Deal für Europa“) finanzieren.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen
die Einigung nun förmlich bestätigen. Sobald
dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die
neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der
Union veröffentlicht und treten in Kraft.
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DSA:
EU-Kommission leitet förmliches Verfahren
gegen TikTok ein
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Brüssel, 19. Februar 2024 - Ob TikTok
möglicherweise gegen das Gesetz über
digitale Dienste (DSA) verstoßen hat,
überprüft die Europäische Kommission und hat
dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet.
Insbesondere geht es um Jugendschutz,
Transparenz bei Werbung, Datenzugang für
Forscher sowie Risikomanagement in Bezug auf
süchtig machendes Design und schädliche
Inhalte.
„Die Sicherheit und das Wohlergehen der
Online-Nutzer in Europa sind entscheidend“,
sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager. „TikTok muss die von ihm
angebotenen Dienste genau unter die Lupe
nehmen und die Risiken, die sie für seine
Nutzer - ob jung oder alt - darstellen,
sorgfältig prüfen. Die Kommission wird nun
eine eingehende Untersuchung durchführen,
ohne dem Ergebnis vorzugreifen.“
Auf der Grundlage der bisher durchgeführten
vorläufigen Untersuchung, einschließlich
einer Analyse des von TikTok im September
2023
übermittelten Risikobewertungs-Berichts sowie
der Antworten von TikTok auf die förmlichen
Auskunftsverlangen der Kommission (zu illegalen
Inhalten,
zum Schutz
Minderjähriger und
zum Datenzugang),
hat die Kommission beschlossen, ein
förmliches Verfahren gegen TikTok nach dem
Gesetz über digitale Dienste einzuleiten.
Das Verfahren wird sich auf die folgenden
Bereiche konzentrieren: Die Einhaltung der
DSA-Verpflichtungen in Bezug auf
die Bewertung und Abmilderung systemischer
Risiken im Hinblick auf tatsächliche oder
vorhersehbare negative Auswirkungen, die
sich aus der Gestaltung des TikTok-Systems
ergeben, einschließlich algorithmischer
Systeme, die Verhaltenssüchte fördern
und/oder sogenannte "Kaninchenloch-Effekte"
verursachen können.
Eine solche Bewertung ist erforderlich, um
potenziellen Risiken für die Ausübung des
Grundrechts auf körperliches und geistiges
Wohlbefinden, für die Achtung der Rechte des
Kindes sowie für die Auswirkungen auf
Radikalisierungsprozesse entgegenzuwirken.
Darüber hinaus sind die diesbezüglichen
Abhilfemaßnahmen, insbesondere die von
TikTok verwendeten Tools zur
Altersüberprüfung, um den Zugang
Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu
verhindern, möglicherweise nicht angemessen,
verhältnismäßig und wirksam; Die Einhaltung
der DSA-Verpflichtungen, geeignete und
verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um
ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit
und Schutz für Minderjährige zu
gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf
Standard-Datenschutzeinstellungen für
Minderjährige als Teil des Designs und der
Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme; die
Einhaltung der DSA-Verpflichtungen zur
Bereitstellung eines durchsuchbaren und
zuverlässigen Verzeichnisses für die auf
TikTok präsentierten Anzeigen; die von
TikTok ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung
der Transparenz seiner Plattform.
Die Untersuchung betrifft mutmaßliche
Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern
zu den öffentlich zugänglichen Daten von
TikTok, wie in Artikel 40 des DSA
vorgeschrieben. Sollten sich diese
Versäumnisse bewahrheiten, würden sie gegen
Artikel 34 Absatz 1, 34 Absatz 2, 35 Absatz
1, 28 Absatz 1, 39 Absatz 1 und 40 Absatz 12
DSGVO verstoßen. Die Kommission wird nun
vorrangig eine eingehende
Untersuchung durchführen.
Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens
greift dessen Ergebnis nicht vor.
Hintergrund TikTok wurde am 25. April 2023
im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale
Dienste als sehr große Online-Plattform
(Very Large Online Platform, VLOP)
eingestuft, nachdem das Unternehmen erklärt
hatte, 135,9 Millionen monatlich aktive
Nutzer in der EU zu haben. Als VLOP musste
TikTok vier Monate nach seiner Ernennung
damit beginnen, eine Reihe von
Verpflichtungen zu erfüllen, die im DSA
festgelegt sind. Seit dem 17. Februar gilt
das Gesetz über digitale Dienste für alle
Online-Vermittler in der EU.
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Von der Leyen und Borrell zum Tod
von Alexej Nawalny
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Brüssel, 19. Februar 2024
- EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen und der Hohe Vertreter der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik Josep
Borrell haben ihre tiefe Betroffenheit über
den Tod Alexej Nawalnys zum Ausdruck
gebracht und den Mut und die
Entschlossenheit des russischen
Oppositionellen gewürdigt. Sie erklärten am
vergangenen Freitag: „Wir sind schockiert
und zutiefst betroffen über die Berichte
über den Tod des russischen
Oppositionspolitikers Alexej Nawalny. Unsere
Gedanken sind bei seiner Frau Julia
Nawalnaja, seiner Familie und all jenen in
Russland und darüber hinaus, die an eine
demokratische und friedliche Zukunft
Russlands glauben. Wir werden sein Andenken
als Freiheitskämpfer würdigen.“
Julia Nawalnaja nimmt heute auf Einladung
Borrells am Treffen der Außenministerinnen
und –minister in Brüssel teil. Von der Leyen
und Borrell erklärten weiter: „Alexej
Nawalny bewies sein gesamtes Leben lang
unglaublichen Mut und Entschlossenheit. Nach
einem abscheulichen Mordversuch kehrte er
mutig nach Russland zurück. Er gab den
Demokraten und der Zivilgesellschaft
Russlands Hoffnung, weshalb sich so viele
Menschen aus dem ganzen Land an seinen
Aktionen beteiligten und seinen Botschaften
zuhörten.
Die russischen Behörden reagierten auf seine
legitimen politischen Tätigkeiten und
Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung mit
politisch motivierten Maßnahmen. Sie
entsandten ihn in eine weit von Moskau
entfernte Strafkolonie mit verschärften
Haftbedingungen, die sowohl für seine
Familie und Freunde als auch für Beobachter
unzugänglich war, und schikanierten seine
Anwälte. Wir hatten Russland wiederholt
aufgefordert, seine Sicherheit und
Gesundheit sicherzustellen. Wir haben unsere
Besorgnis geäußert über wiederholte
Misshandlungen, ungerechtfertigte und
unrechtmäßige Disziplinarmaßnahmen sowie die
erniedrigende Behandlung durch die
Gefängnisbehörden, die den Tatbestand der
physischen und psychischen Folter erfüllen.
Er wurde langsam von Präsident Putin und
seinem Regime ermordet, die nichts mehr
fürchten als abweichende Meinungen ihres
eigenen Volkes. Wir werden keine Mühen
scheuen, um die russische politische Führung
und die russischen Behörden zur Rechenschaft
zu ziehen. Wir fordern die russischen
Behörden auf, alle Fakten im Zusammenhang
mit dem Tod von Nawalny zu ermitteln.
Russland muss alle anderen politischen
Gefangenen unverzüglich freilassen.“
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Neuer Aktionsplan: Förderung der Fern- und
grenzüberschreitenden Personenbahn
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Brüssel, 17. Februar 2024 - Ein Aktionsplan zur
Förderung der Schienenverkehrsdienste im Fern- und
grenzüberschreitenden Personenverkehr in Verbindung mit Änderungen
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zur Erhöhung der
Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und der neuen Unterstützung
der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Investitionen in die
Schiene bereiten den Grundstein für eine echte Renaissance im
Schienenverkehr.
Der Plan ist Teil eines Maßnahmenpakets
für eine effiziente und grüne Mobilität und wird die EU dabei
unterstützen, ihre strategischen Meilensteine zu erreichen, nämlich
die Verdoppelung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs im Schienenverkehr
bis 2030 und die Verdreifachung bis 2050. Die für Verkehr zuständige
Kommissarin Adina Vălean erklärte: „Die Schiene ist eines der
nachhaltigsten Verkehrsträger, die wir haben. Und doch wird dieses
potenzielle Risiko verschwendet – grenzüberschreitende Fahrten
machen nur 7 % der mit dem Zug zurückgelegten Kilometer aus.
Dieser Aktionsplan wird uns helfen, die Schiene zu einer
attraktiveren Option für lange und grenzüberschreitende Fahrten zu
machen. Wir haben die wichtigsten Hindernisse identifiziert, von
redundanten nationalen Vorschriften bis hin zu kompliziertem
Ticketing und der langsamen Einführung digitaler Technologien. Heute
legen wir dar, wie wir diese Barrieren überwinden können, wobei die
Passagiere die wahren Gewinner sind.“
Um die von der
Kommission festgestellten Hindernisse für Fern- und
grenzüberschreitende Schienenverkehrsdienste zu überwinden, weist
der Aktionsplan darauf hin, dass Beschleunigung der Digitalisierung;
Beseitigung redundanter nationaler technischer und
operativer Vorschriften; Gewährleistung einer besseren Verfügbarkeit
von Zügen, Reisebussen und Lokomotiven (Fahrzeuge); Schulung und
Zertifizierung des Eisenbahnpersonals im Einklang mit dem künftigen
Bedarf; Modernisierung der Schieneninfrastruktur im Personenverkehr;
effizientere Nutzung des Schienennetzes; einfacherer Zugang zur
Infrastruktur für Eisenbahnbetreiber durch angemessene
Preisgestaltung; benutzerfreundlichere Fahrkarten und Zugang zum
Eisenbahnsystem; Einführung eines nachhaltigen grenzüberschreitenden
und/oder multimodalen kollektiven Verkehrs durch öffentliche
Dienstleistungsverpflichtungen, falls erforderlich; nachhaltige
Verkehrsträger zu einer attraktiven Option für junge Menschen zu
machen.
Diese neuen Maßnahmen ergänzen den bestehenden
EU-Rechts- und Politikrahmen für den Schienenverkehr, der die
Mitgliedstaaten und den Sektor mit vielen Instrumenten ausstattet,
um den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum zu verwirklichen,
Hemmnisse zu beseitigen und den Markt für neue Akteure und
Dienstleistungen zu öffnen. Die vollständige und korrekte Umsetzung
des bestehenden Rechtsrahmens bleibt von entscheidender Bedeutung,
und die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
und allen Interessenträgern weiterhin darauf hinarbeiten.
Neben diesem Aktionsplan legt die Kommission heute einen Vorschlag
zur Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische
Verkehrsnetz (TEN-V) vor. Die Schiene zeichnet sich durch neue
Vorschriften zur Gewährleistung ausreichender
Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und -verbindungen aus,
einschließlich einer Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung von 160 km/h
für alle Personenverkehrsdienste, die die wichtigsten
TEN-V-Bahnstrecken nutzen, und Maßnahmen zur Verbesserung der
Verbindungen zwischen Flughäfen und Eisenbahnen.
Die
Europäische Investitionsbank „Green
Rail Investment Platform“die heute vorgestellte Initiative wird
dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Schienenfahrzeugen zu erhöhen.
Sie wird öffentliche und private Investitionen in Eisenbahnprojekte
durch bestehende EIB-Produkte und Finanzierungsinstrumente im Rahmen
von InvestEU unterstützen und so die Erholung im Eisenbahnsektor
nach der Pandemie beschleunigen. Die Finanzierung wird auch die
Elektrifizierung, die Erschließung neuer Geschäftsmodelle und die
Einführung modernster Technologien unterstützen.
Die
nächsten Schritte Die meisten im Plan skizzierten Maßnahmen
müssen dringend umgesetzt werden. Die Arbeiten werden im neuen Jahr
beginnen, wenn die Kommission einen Dialog mit den Interessenträgern
des Eisenbahnsektors aufnimmt, um grenzüberschreitende Pilotdienste
einzurichten. Dies wird eine Gelegenheit sein, die im heutigen
Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zu testen und umzusetzen.
Hintergrund Dieser Aktionsplan ist eine der heute angenommenen
Initiativen zur Förderung einer effizienten und grünen Mobilität im
Einklang mit der Strategie der Kommission für nachhaltige
und intelligente Mobilität.
Das Paket enthält auch
Überarbeitungen der Verordnungen über TEN-V und intelligente
Verkehrssysteme (ITS) sowie einen neuen EU-Rahmen für die städtische
Mobilität. 2021 ist das Europäische
Jahr der Schiene. Im Laufe des Jahres hat die Kommission die
Vorteile der Schiene als nachhaltiges, intelligentes und sicheres
Verkehrsmittel hervorgehoben.
Eine Vielzahl von Aktivitäten
haben die Schiene auf dem gesamten Kontinent ins Rampenlicht
gerückt, ihre Nutzung durch Bürger und Unternehmen gefördert und
dazu beigetragen, dass die Schiene zum Ziel
des europäischen Grünen Deals beiträgt, die EU bis 2050
klimaneutral zu machen. Zu den Highlights zählte der Connecting
Europe Express.ein spezieller Zug, der im Herbst fünf Wochen
lang den Kontinent durchquert, organisiert in Zusammenarbeit mit
mehr als 40 Partnern aus dem europäischen Eisenbahnsektor.
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Erklärung von
Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Tod
von Alexej Nawalny
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Brüssel - 16. Februar
2024 - Die Nachricht vom Tod Alexej Nawalnys
ist grauenhaft. Aber sie zeigt auch, dass
Putin nichts mehr fürchtet als den
Widerspruch seiner eigenen Bevölkerung.
Putin und seine Freunde fürchten nichts mehr
als Menschen, die aufstehen, die
widersprechen, die ihre eigene Meinung
haben, die für die Freiheit kämpfen und die
gegen Korruption kämpfen, so wie Alexej
Nawalny es getan hat.
Die Welt hat mit Alexej Nawalny einen
Freiheitskämpfer verloren. Wir werden seinen
Namen ehren. Und wir werden in seinem Namen
weiter die Autokratien bekämpfen und uns für
die Demokratie und ihre Werte einsetzen.
Meine Gedanken und mein tiefstes Beileid
sind mit seiner Familie.
Freies Russland:
Der Kreml hat Alexej Nawalny auf dem
Gewissen! Deshalb rufen wir heute dazu auf,
sich unseren Gedenk- und Protestkundgebungen
anzuschließen! 16.02.2024, Düsseldorf und
Bonn ab 17:00 piketieren wir das
Generalkonsulat der Russischen Föderation in
Bonn.
https://maps.app.goo.gl/AFPcoJW4eXvanQsy9
um 19:00 rufen wir zu einer Kundgebung
am Düsseldorfer Marktplatz auf.
https://maps.app.goo.gl/u5XUGxKav7Cz5frr7
Es spielt keine Rolle, ob man Nawalny mochte
oder seine Politik unterstützte. Sein
vermutlicher Tod im Gefängnis ist eine
Tragödie und eine Schande für Russland. Er
hätte nicht im Gefängnis sein dürfen, er
hätte nicht auf Putins Befehl langsam und
systematisch gefoltert und getötet werden
dürfen. Die deutsche Regierung muss eine
entschiedene und harte Reaktion auf diesen
politischen Mord zeigen. Auch dafür erheben
wir heute unsere Stimme.
Unser tiefstes Beileid
gilt der Familie und den Angehörigen von
Alexej. Er wird immer in unseren Herzen
bleiben. Freies Russland NRW
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Gesetz über Digitale Dienste gilt
ab dem 17. Februar 2024
in der ganzen EU
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16. Februar 2024 - Am 17.
Februar ist es so weit: Das
Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services
Act) gilt ab dem 17. Februar in der ganzen EU. Damit müssen
Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise
Online-Marktplätze, soziale Netzwerke,
Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise-
und Beherbergungsplattformen, illegale Inhalte aufdecken,
kennzeichnen und entfernen. Wichtig: das Gesetz legt nicht
fest, welche Inhalte illegal sind. Das Gesetz trat im
November 2022 in Kraft und galt bisher für nur für sehr
große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und
VLOSEs).
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager sagte: „Ab morgen gelten die Vorschriften des
Gesetzes über digitale Dienste für alle Online-Plattformen,
auf die die Nutzerinnen und Nutzer in der EU zugreifen.
Nutzer, Mitgliedstaaten und Plattformen können nun die
Instrumente des DSA nutzen, um eine sicherere und
transparentere Online-Welt zu gestalten. Dies ist ein großer
Meilenstein, der unsere grundlegenden Werte und Prinzipien
der EU widerspiegelt.“
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton unterstrich: „Wir
sind in vollem Einsatz, um die vollständige Umsetzung des
DSA zu gewährleisten, und wir ermutigen alle
Mitgliedstaaten, das Beste aus unserem neuen Regelwerk zu
machen. Eine wirksame Durchsetzung ist der Schlüssel zum
Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor illegalen Inhalten
und zur Wahrung ihrer Rechte.“
• Ab dem 17. Februar gelten
die neuen Regeln für alle Online-Plattformen, während die
VLOPs und VLOSEs zusätzliche Verpflichtungen
haben. Ausgenommen sind Klein- und Kleinstunternehmen, die
weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz
von weniger als 10 Millionen Euro erzielen. Darüber, dass
die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen die neuen
Regeln einhalten, wacht die EU-Kommission.
• Ab Samstag kann sie dazu die
vollständige Palette ihrer Ermittlungs- und
Sanktionsbefugnisse nutzen und beispielsweise bei Verstößen
gegen den DSA Bußgelder verhängen. Für kleinere Plattformen
sind die nationalen DSA-Koordinatoren in den Mitgliedstaaten
zuständig. Sie dienen auch als zentrale Beschwerdestelle für
Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland soll die
Bundesnetzagentur gemeinsam mit weiteren deutschen Stellen
diese Aufgabe übernehmen.
• Alle Online-Plattformen mit
Nutzern in der EU, müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen:
Online-Plattformen müssen den Nutzern die Möglichkeit geben,
illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen zu melden.
Darüber hinaus müssen Online-Plattformen mit
"vertrauenswürdigen Hinweisgebern" (trusted flaggers)
zusammenarbeiten, d. h. mit spezialisierten Stellen, deren
Hinweise von den Plattformen vorrangig behandelt werden
müssen.
• Schutz von
Minderjährigen, einschließlich eines vollständigen Verbots,
Minderjährige mit Werbung anzusprechen, die auf Profiling
oder persönlichen Daten basiert. Den Nutzern
müssen Informationen über die ihnen angezeigte Werbung zur
Verfügung gestellt werden, z. B. warum die Werbung ihnen
gezeigt wird und wer für die Werbung bezahlt hat. Verbot von
Werbung, die sich an Nutzer auf der Grundlage sensibler
Daten wie politischer oder religiöser Überzeugungen,
sexueller Orientierung usw. richtet. Einem Nutzer, der von
einer Entscheidung zur Inhaltsmoderation betroffen ist, z.
B. Entfernung von Inhalten, Sperrung des Kontos usw., eine
Begründung zukommen lassen und die Begründung in
die DSA-Transparenzdatenbank hochladen.
• Den Nutzern Zugang zu
einem Beschwerdemechanismus gewähren, damit Entscheidungen
zur Inhaltsmoderation angefochten werden können. Sie
veröffentlichen mindestens einmal jährlich einen Bericht
über ihre Verfahren zur Inhaltsmoderation. Sie stellen den
Nutzern klare Geschäftsbedingungen zur Verfügung und geben
die wichtigsten Parameter an, auf deren Grundlage
ihre Systeme zur Empfehlung von Inhalten funktionieren.
• Benennung
eines Ansprechpartners für die Behörden und die Nutzer.
Geltungsbereich Neben Online-Plattformen gilt das Gesetz
über digitale Dienste auch für Hosting-Dienste (z. B.
Cloud-Dienste oder Domain-Namen-Systeme, Hintergrunddienste,
die Nutzer mit angeforderten Website-Adressen verbinden)
sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdienstanbieter
oder Domains). Hosting-Dienste und Online-Vermittler unterliegen
einem Teil der Verpflichtungen des DSA.
• Sehr große
Online-Plattformen und Suchmaschinen Seit Ende August
2023 gilt der DSA bereits für die 19 im April 2023 benannten
sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen
(VLOSEs) (mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen
monatlichen Nutzern). Drei weitere Plattformen, die im
Dezember 2023 als VLOPs benannt wurden, haben bis Ende April
Zeit, die zusätzlichen VLOP-Verpflichtungen des DSA zu
erfüllen. Ab morgen gelten jedoch für sie auch die
allgemeinen DSA-Verpflichtungen.
• Nationale Koordinatoren für
digitale Dienste in den Mitgliedstaaten Plattformen, die
nicht als VLOPs oder VLOSEs ausgewiesen sind, werden auf
Ebene der Mitgliedstaaten von einer unabhängigen
Regulierungsbehörde überwacht, die als nationaler
Koordinator für digitale Dienste (DSC) fungiert. Die DSCs
sind dafür verantwortlich, dass sich diese Plattformen an
die Regeln halten. Die DSCs werden den DSA für die in ihrem
Hoheitsgebiet ansässigen Plattformen überwachen und
durchsetzen.
• Aufgaben der Koordinatoren
für digitale Dienste Der Koordinator für digitale
Dienste ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden von
Nutzern über Verstöße gegen den DSA durch eine Plattform,
einschließlich VLOPs und VLOSEs. Der DSC leitet die
Beschwerde gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme
an den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats
weiter, in dem die Plattform niedergelassen ist.
Bescheinigung bestehender außergerichtlicher
Rechtsbehelfsmechanismen für Nutzer, um Beschwerden
vorzubringen und Entscheidungen über die Moderation von
Inhalten anzufechten.
• Bewertung und Verleihung des
Status eines vertrauensvollen Hinweisgebers „Trusted
Flaggers" an geeignete Bewerber oder unabhängige Stellen,
die nachweislich über Fachwissen bei der Aufdeckung,
Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte
verfügen. Bearbeitung der Anträge von Forschern auf Zugang
zu VLOP- und VLOSE-Daten für bestimmte Forschungszwecke. Der
DSC überprüfen die Forscher und beantragen den Zugang zu den
Daten in ihrem Namen.
• Der DSC wird mit
starken Ermittlungs- und
Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet, um die Einhaltung des
DSA durch die in ihrem Gebiet niedergelassenen
Anbieter sicherzustellen. Sie werden in der Lage sein, bei
einem mutmaßlichen Verstoß gegen den DSA Inspektionen
anzuordnen, Geldbußen gegen Online-Plattformen zu verhängen,
die den DSA nicht einhalten, und im Falle einer
schwerwiegenden Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens
einstweilige Maßnahmen zu ergreifen.
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Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten
Werbung
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15. Februar 2024 - Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren
Posts offen - wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt - wenn es
sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“)
von Europäischer Kommission und den nationalen
Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten (auch Deutschland),
Norwegen und Island hat ergeben: Nur jede/r fünfte kennzeichnet
solche Werbeaktivitäten systematisch.
Fast alle
Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalte.
Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Auf den sich ausweitenden
Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute
Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen
und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen
jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen
kommunizieren. Influencerinnen und Influencer haben einen großen
Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf,
ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen.““
567 Personen überprüft, weitere 358 kommen noch dazu Bei dem
Screening wurden die Beiträge von 576 Influencerinnen und
Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft.
Zusätzlich 358 dort aktive Personen sind für weitere Ermittlungen
vorgesehen. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in
Verbindung setzen und sie auffordern, sich an die geltenden
Vorschriften zu halten. Erforderlichenfalls können im Einklang mit
den nationalen Verfahren weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen
werden.
Ergebnisse des Sweep im Detail: 97 Prozent
der Influencerinnen und Influencer veröffentlichten Posts mit
kommerziellem Inhalt, aber nur 20 Prozent legten dies systematisch
als Werbung offen; 78 Prozent der überprüften Influencerinnen und
Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren
nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler
registriert; 30 Prozent machten in ihren Posts keine Angaben zum
Unternehmen, z. B. E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder
Registrierungsnummer; 38 Prozent von ihnen nutzten nicht die
Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen,
z. B. „bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram – im Gegenteil.
Diese Influencerinnen und Influencer entschieden sich für eine
andere Formulierung wie z. B. „Zusammenarbeit“ (16 Prozent),
„Partnerschaft“ (15 Prozent) oder ein allgemeines Dankeschön an die
Partnermarke (11 Prozent); 40 Prozent der überprüften
Influencerinnen und Influencer legten die gesamte kommerzielle
Kommunikation transparent offen. 34 Prozent der Profile machten die
Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein
Klick auf „mehr lesen“ oder Scrollen erforderlich waren; 40 Prozent
der Influencerinnen und Influencer bewarben ihre eigenen Produkte,
Dienstleistungen oder Marken.
60 Prozent davon legten
Werbung nicht konsequent offen; 44 Prozent der Influencerinnen und
Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte
direkt über diese Sites verkaufen. Nächste Schritte Problematische
Vermarktungspraktiken zeigen die Bedeutung moderner, robuster
Rechtsvorschriften, um digitale Fairness für die Verbraucherinnen
und Verbraucher im Internet zu gewährleisten. Die Ergebnisse des
Sweep werden auch in die Digitale
Fairness – Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts einfließen,
die die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 gestartet hat.
Zweck dieser Eignungsprüfung ist, die Probleme zu bewerten,
mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den digitalen Märkten
konfrontiert sind. Zudem soll festgestellt werden, ob das geltende
EU-Recht nach wie vor geeignet ist, ein hohes
Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, oder ob gezielte
Änderungen erforderlich wären, um diese Probleme besser anzugehen.
Hintergrund Im Jahr 2023 hat die Europäische
Kommission die Rechtsplattform
für Influencer ins Leben gerufen, auf der Influencerinnen und
Influencer praktische Informationen zur Einhaltung des EU-Rechts
finden. Das EU-Verbraucherrecht schreibt Transparenz bei
kommerzieller Kommunikation vor. In ihren Posts sollten
Influencerinnen und Influencer die Verbraucherinnen und Verbraucher
nicht mit falschen oder unwahren Informationen über die beworbenen
Produkte oder Dienstleistungen, die unter die Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken fallen, irreführen.
Jede Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen einer Marke
in Posts, die den Influencern Einnahmen oder andere Vorteile
bringen, muss auch als Werbetätigkeit offengelegt werden. Darüber
hinaus haben Influencerinnen und Influencer, die Produkte oder
Dienstleistungen für eigene Rechnung verkaufen, dieselben
rechtlichen Verpflichtungen wie Online-Shops, z. B. indem sie
Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre eingetragene Anschrift gemäß
der Richtlinie
über den elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen
oder Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtliche Garantien oder
Widerrufsrechte gewähren, wie dies in der Richtlinie
über die Rechte der Verbraucher vorgeschrieben ist.
Folgende EU-Mitgliedstaaten waren am Sweep beteiligt: Belgien,
Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Zypern sowie Island und Norwegen. 82
Influencerinnen und Influencer hatten über 1 Million Follower, 301
über 100 000 und 73 zwischen 5 000 und 100 000.
Mehrere Influencerinnen und Influencer waren auf verschiedenen
Social-Media-Plattformen aktiv: 572 posteten auf Instagram, 334 auf
TikTok, 224 auf YouTube, 202 auf Facebook, 82 auf X (früher
Twitter), 52 auf Snapchat und 28 auf Twitch. Die wichtigsten
betroffenen Sektoren sind in absteigender Reihenfolge Mode,
Lifestyle, Schönheit, Food, Reisen und Fitness/Sport.
Posts
von 119 Influencerinnen und Influencern wurden als förderlich für
eine ungesunde Lebensweise oder gefährliche Aktivitäten eingestuft,
z. B. durch Inhalte in Zusammenhang mit Junk-Lebensmitteln, Alkohol,
medizinischen oder ästhetischen Behandlungen, Glücksspiel oder
Finanzdienstleistungen wie Kryptohandel. Beim Netz
für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt
es sich um einen Zusammenschluss einzelstaatlicher Behörden, die für
die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig
sind.
Die Behörden arbeiten zusammen, um Verstöße gegen das
Verbraucherrecht zu bekämpfen, die sich auf den Binnenmarkt
auswirken. „Sweeps“ werden
von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen
Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt.
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Brüssel, 13. Februar 2024 - Die
Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung
angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und
Landwirten eine teilweise Ausnahme von der
Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen
gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag
der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche
mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen. Die
Verordnung wird morgen, am 14. Februar, in Kraft
treten und rückwirkend ab dem 1. Januar für ein
Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2024, gelten.
Mit der teilweisen Ausnahme wird mehreren
Forderungen der Mitgliedstaaten nach mehr
Flexibilität Rechnung getragen, um besser auf die
Herausforderungen zu reagieren, mit denen die
Landwirtinnen und Landwirte in der EU konfrontiert
sind. Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brachliegend
oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen,
dass EU-Betriebe, die stickstoffbindende Pflanzen
(wie Linsen, Erbsen oder Bohnen) und/oder
Zwischenfrüchte ohne Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln auf 4 % ihres Ackerlandes
anbauen, die Anforderung des sogenannten
GLÖZ-Standards Nr. 8 erfüllen. Landwirtinnen und
Landwirte können die Anforderung jedoch weiterhin
mit brachliegenden Flächen oder nichtproduktiven
Landschaftselementen erfüllen.
Der endgültige Rechtsakt ermöglicht es den
Mitgliedstaaten auch, ihre Öko-Regelungen zur
Förderung nichtproduktiver Flächen zu ändern, um dem
alternativen Basisszenario im Rahmen der
GLÖZ-8-Konditionalität Rechnung zu tragen. Eine
einfache Mitteilung an die Europäische Kommission
reicht aus, um die betreffenden Öko-Regelungen
unverzüglich zu aktualisieren. Mitgliedstaaten, die
die Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden
möchten, müssen dies der Kommission innerhalb von
15 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung
mitteilen, damit die Landwirtinnen und Landwirte so
bald wie möglich informiert werden können.
Der Vorschlag der Kommission wurde sorgfältig
abgewogen, um ein Gleichgewicht zwischen der
angemessenen Unterstützung und der Flexibilität der
Landwirtinnen und Landwirte, die mit zahlreichen
Herausforderungen konfrontiert sind, und dem Schutz
der biologischen Vielfalt und der Bodenqualität zu
erreichen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission
Ursula von der Leyen erklärte: „Nur wenn unsere
Landwirtinnen und Landwirte von ihrem Land leben
können, werden sie in die Zukunft investieren. Und
nur wenn wir unsere Klima- und Umweltziele gemeinsam
erreichen, können sie auch weiterhin ihren
Lebensunterhalt bestreiten. Dieser Tatsache sind
sich unsere Landwirtinnen und Landwirte bewusst. Mit
dieser Maßnahme wird ihnen Flexibilität geboten und
sie werden weiterhin für ihre Arbeit belohnt, die so
entscheidend für die Ernährungssicherheit und
Nachhaltigkeit in der EU ist. Schon bald werden wir
weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem
unsere Landwirtinnen und Landwirte ausgesetzt sind,
zu verringern.“
Hintergrund
Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie
Anspruch haben, müssen die Landwirtinnen und
Landwirte einen umfassenden Satz von neun Standards
einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen.
Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast
90 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der
EU und spielt eine wichtige Rolle bei der
flächendeckenden Einführung nachhaltiger
landwirtschaftlicher Verfahren. Diese
grundsätzlichen Normen werden als GLÖZ-Standards
bezeichnet, was für „guter landwirtschaftlicher und
ökologischer Zustand“ steht.
Im GLÖZ-Standard Nr. 8 ist unter anderem
vorgeschrieben, dass ein Mindestanteil von Ackerland
für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente
vorgesehen ist. Letzteres bezieht sich in der Regel
auf brachliegende Flächen, aber auch auf
nichtproduktive Landschaftselemente wie Hecken oder
Bäume. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als
zehn Hektar Ackerland sind von dieser Verpflichtung
ausgenommen.
Am 31. Januar schlug die Kommission vor,
EU-Landwirtinnen und -Landwirten, die auf der Basis
dieser Anforderung GAP-Unterstützung erhalten, mehr
Flexibilität einzuräumen. Bei Zwischenfrüchten
handelt es sich um Pflanzen, die zwischen zwei
Hauptkulturen angebaut werden. Diese Kulturen können
als Tierfutter oder als Gründünger dienen. Der Anbau
von stickstoffbindenden Pflanzen und
Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von
Umweltvorteilen für die Bodengesundheit und damit
auch für die Biodiversität der Böden und verhindert
Nährstoffauswaschung. Die Kulturen müssen ohne
Pflanzenschutzmittel angebaut werden, um den
Umweltzielen der GAP zu entsprechen.
"Nur wenn unsere Landwirtinnen und Landwirte von
ihrem Land leben können, werden sie in die Zukunft
investieren. Und nur wenn wir unsere Klima- und
Umweltziele gemeinsam erreichen, können sie
auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Dieser Tatsache sind sich unsere Landwirtinnen und
Landwirte bewusst.
Mit dieser Maßnahme wird ihnen Flexibilität geboten
und sie werden weiterhin für ihre Arbeit belohnt,
die so entscheidend für die Ernährungssicherheit und
Nachhaltigkeit in der EU ist. Schon bald werden wir
weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem
unsere Landwirtinnen und Landwirte ausgesetzt sind,
zu verringern. Ursula von der Leyen, Präsidentin der
Europäischen Kommission
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EU-Einigung: Klarere
Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Milch
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5. Februar 2024 -
Auf Honig-Verpackung muss künftig deutlich stehen, aus welchem Land
er kommt – nicht wie bisher nur die Angabe, ob er aus der EU stammt
oder nicht. Auch dürfen die EU-Staaten künftig die Bezeichnung
„Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zulassen. Bisher geht das
nur bei Zitrusfrüchten.
Auf diese und weitere neue Vermarktungsnormen für Honig,
Fruchtsäfte, Konfitüren und Milch haben sich das Europäische
Parlament und die EU-Staaten geeinigt.
EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski begrüßte die
Einigung: „Mit der Aktualisierung unserer Vermarktungsstandards und
-normen haben wir nicht nur unsere bestehenden Vorschriften
verschärft, sondern auch die europäische Produktion und die Vorteile
für die Verbraucher gestärkt. Unser Engagement für eine klarere
Herkunftskennzeichnung, einen geringeren Zuckergehalt und einen
höheren Fruchtanteil spiegelt unser Bestreben wider, bewusste
Kaufentscheidungen zu fördern.“
Die sogenannten
Frühstücksrichtlinien enthalten gemeinsame Vorschriften für die
Zusammensetzung, die Verkaufsbezeichnungen, die Etikettierung und
die Aufmachung dieser Erzeugnisse. Das soll deren freien Verkehr im
Binnenmarkt gewährleisten und den Verbrauchern dabei helfen, eine
sachkundige Wahl zu treffen. Änderungen bei Honig, Fruchtsäften,
Konfitüren und Milch Mit den überarbeiteten Richtlinien, auf die
sich die Mitgesetzgeber geeinigt haben, werden folgende Änderungen
vorgenommen: Verpflichtende Ursprungskennzeichnung für Honig: die
Herkunftsländer von Honigmischungen müssen auf dem Etikett in
absteigender Reihenfolge mit dem prozentualen Anteil der jeweiligen
Herkunft angegeben werden.
Die Mitgliedstaaten können
nur dann Prozentsätze für die vier größten Anteile verlangen, wenn
sie mehr als 50 Prozent der Mischung ausmachen. Die Kommission wird
von den Mitgesetzgebern ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden
zum Nachweis der Verfälschung von Honig mit Zucker, eine
einheitliche Methode zur Rückverfolgung des Ursprungs von Honig und
Kriterien einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass Honig
beim Verkauf an den Endverbraucher nicht überhitzt wird. Es wird
eine Plattform eingerichtet, die die Kommission in diesen Fragen
berät.
Dadurch werden betrügerische Praktiken eingedämmt
und die Transparenz der Lebensmittelkette erhöht. Innovation und
Marktchancen für Fruchtsäfte entsprechend den neuen
Verbraucherwünschen: Drei neue Kategorien werden zur Verfügung
stehen: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter
Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter
Fruchtsaft“.
Auf diese Weise können die Verbraucher
einen Saft mit mindestens 30 Prozent weniger Zucker wählen.
Fruchtsäfte können auf ihren Etiketten angeben, dass „Fruchtsäfte
nur natürlich vorkommende Zucker enthalten“, um klarzustellen, dass
Fruchtsäfte im Gegensatz zu Fruchtnektaren per Definition keinen
zugesetzten Zucker enthalten können, was den meisten Verbrauchern
nicht bekannt ist. Höherer obligatorischer Gehalt an Früchten in
Konfitüren: eine Erhöhung des Mindestgehalts an Früchten in
Konfitüren (von 350 auf 450 g/kg) und in Sonderkonfitüren (von 450
auf 500 g/kg) wird die Mindestqualität verbessern und den
Zuckergehalt dieser Erzeugnisse für die Verbraucher in der EU
verringern.
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, den
Begriff „Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zuzulassen, um die
lokal übliche Bezeichnung für diese Erzeugnisse zu berücksichtigen.
Der Begriff „Marmelade“ wurde bisher nur für Zitrusfrüchtekonfitüren
zugelassen. Vereinfachte Etikettierung von Milch: die Unterscheidung
zwischen „verdampfter“ und „kondensierter“ Milch wird im Einklang
mit dem Codex Alimentarius-Standard gestrichen. Lactosefreie
dehydrierte Milch wird ebenfalls zugelassen.
Die
Mitgesetzgeber haben der Kommission ferner das Mandat erteilt, in
den kommenden drei Jahren zu prüfen, wie die Verbraucher über die
Herkunft der bei der Herstellung von Säften und Konfitüren
verwendeten Früchte informiert werden können. Die politische
Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission
erzielt haben, muss nun von den Mitgesetzgebern förmlich gebilligt
werden. Nach dem Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung des
endgültigen Textes haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die
neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und sechs weitere
Monate, bevor sie in der gesamten Union gelten.
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Recht auf
Reparatur: EU-Kommission begrüßt Einigung auf neue Verbraucherrechte
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5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf
die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht
auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte
die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher
wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt
beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger
Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen
sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt
automatisch durch neue ersetzt werden.
Wir wollen den
Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der
Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so
schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher,
leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein
wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige
Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“
Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen Wenn die
gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen
und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von
Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch
reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch
Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden
verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu
machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten
Reparaturen ungefähr kosten werden.
Praktische
Maßnahmen zugunsten von Reparaturen Mit den vereinbarten
Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet,
Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B.
mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen
können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen
Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die
Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es
Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu
bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu
finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine
und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Nächste Schritte Das Europäische Parlament und der
Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun
noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die
Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und
tritt 20 Tage später in Kraft.
Hintergrund Die
Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge
der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines
Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für
ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ geschaffen werden soll.
Dieser Vorschlag soll zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels
der Europäischen Kommission beitragen, bis 2050 der erste
klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür müssen jedoch
Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger
konsumieren und produzieren.
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