Brüssel/Duisburg, 24. April 2024 - Die neuen Regeln sollen
geschlechtsspezifischer Gewalt vorbeugen und
Betroffene schützen, insbesondere Frauen und Opfer
häuslicher Gewalt. Am Mittwoch gab das Parlament mit
522 zu 27 Stimmen bei 72 Enthaltungen grünes Licht
für die ersten EU-Vorschriften zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Die
Richtlinie sieht strengere Vorschriften gegen
Cybergewalt vor. Auch sollen Opfer künftig bessere
Unterstützung bekommen und entsprechende Maßnahmen
gegen Vergewaltigungen ergriffen werden. Nach den
neuen Regeln sind Genitalverstümmelung bei Frauen
und Mädchen sowie Zwangsheirat verboten. Zudem
enthält die Richtlinie bestimmte Leitlinien für im
Internet begangene Straftaten wie etwa die
Offenlegung privater Informationen und das
sogenannte Cyberflashing.
Die Liste der
erschwerenden Umstände für Straftaten, die härtere
Strafen nach sich ziehen, ist nach den neuen Regeln
umfangreicher. Sie umfasst nun unter anderem
Verbrechen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens sowie gegen Journalistinnen und Journalisten
und Menschenrechtsaktivisten. Außerdem zählt zu den
erschwerenden Umständen künftig auch die Absicht,
Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer
sexuellen Ausrichtung, ihrer Hautfarbe, Religion,
sozialen Herkunft oder politischen Überzeugung zu
bestrafen, sowie die Absicht, die „Ehre“ zu wahren
oder wiederherzustellen.
• Maßnahmen gegen
Vergewaltigungen und für besseres Verständnis
dessen, was „Einverständnis“ bedeutet
• Zwangsheirat
und Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen als
Verbrechen einzustufen
• Offenlegung privater
Informationen im Internet ohne Zustimmung sowie
Cyberflashing künftig verboten
• Fachgerechte
Unterstützung für Opfer
Zugang zu Diensten im
Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
Die Sicherheit und das Wohlergehen von Opfern muss
an oberster Stelle stehen. Das bedeutet auch, dass
sie Zugang zu geschützten Unterkünften haben müssen.
Gesundheitsversorgung muss ebenfalls zugänglich sein
– das gilt auch für Dienste im Bereich der sexuellen
und reproduktiven Gesundheit. Die Behörden der
Mitgliedstaaten haben künftig erweiterte
Berichterstattungs- und Beweiserhebungspflichten.
Zudem müssen sie die Öffentlichkeit darauf
aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche
sexuelle Handlungen als Straftat gelten.
Das
Parlament setzte durch, dass die Kommission künftig
alle fünf Jahre Bericht darüber erstattet, ob die
Vorschriften überarbeitet werden müssen.
Die
Mitberichterstatterin des Ausschusses für die Rechte
der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,
Frances Fitzgerald (EVP, Irland), sagte dazu:
„Heute hat das Parlament wichtige erste Schritte
gemacht, um Europa zum ersten Kontinent zu machen,
der Gewalt gegen Frauen ein Ende setzt. Wir reden
hier von einem umfassenden Gesetz, das Gewalt gegen
Frauen verhindern, die Opfer schützen und die Täter
vor Gericht bringen wird. Das bedeutet einen
ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen diese
abscheulichen Verbrechen. Gleichstellung ist nicht
möglich, solange Gewalt gegen Frauen besteht; wir
müssen sicherstellen, dass die Täter nicht
ungestraft davonkommen."
Die Mitberichterstatterin
des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz
und Inneres,
Evin Incir (S&D, Schweden), erklärte: „Diese
wegweisende Richtlinie zeigt unser festes
Engagement, die Rechte der Frauen zu stärken und
Leben zu retten. Während wir voranschreiten, sollten
wir diesen Moment als einen historischen Schritt in
Erinnerung behalten, der die Frauenrechte stärkt und
den Weg in eine Zukunft weist, in der jede Frau frei
von Angst und Unterdrückung leben kann. Das ist ein
Sieg für Gerechtigkeit und Gleichheit in der
gesamten Europäischen Union."
Nächste Schritte
Die
neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für
die Umsetzung der Bestimmungen haben die
Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit.
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