Brüssel/Duisburg, 24. April 2024 -
Das Parlament
hat neuen Regeln zugestimmt, die es der EU
ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die
Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu
verbieten. Die Behörden der Mitgliedstaaten und die
Europäische Kommission werden in die Lage versetzt,
verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu
untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein
Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt
wurde, kann es nicht mehr auf dem EU-Markt (auch
nicht online) verkauft werden und die Lieferungen
werden an den EU-Grenzen abgefangen.
• Untersuchung des Verdachts
auf Zwangsarbeit und, falls nachgewiesen, Entfernung
der Produkte vom Markt
• Aufmerksamkeit für Produkte
aus Gebieten mit einem hohen Risiko für staatlich
auferlegte Zwangsarbeit
• Waren können wieder auf
dem Markt zugelassen werden, wenn Zwangsarbeit in
der Lieferkette ausgeschlossen wird
Ermittlungen
Die Entscheidung über die Einleitung von
Ermittlungen stützt sich auf sachliche und
überprüfbare Informationen, die beispielsweise von
internationalen Organisationen, kooperierenden
Behörden und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
stammen können. Dabei werden mehrere Risikofaktoren
und Kriterien berücksichtigt, darunter das
Vorhandensein von staatlich auferlegter Zwangsarbeit
in bestimmten Wirtschaftszweigen und geografischen
Gebieten.
Konsequenzen für Unternehmen, die
Zwangsarbeit einsetzen
Hersteller von verbotenen
Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen
und sie spenden, recyceln oder zerstören. Nicht
konforme Unternehmen können mit Geldstrafen belegt
werden. Die Waren können wieder auf dem
EU-Binnenmarkt zugelassen, sobald das Unternehmen
Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten eliminiert hat.
Die Berichterstatterin für den
Binnenmarktausschuss,
Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D, PT), sagte:
„Heute sind weltweit 28 Millionen Menschen in den
Händen von Menschenhändlern und Staaten gefangen,
die sie zwingen, für wenig oder gar keinen Lohn zu
arbeiten. Europa kann seine Werte nicht exportieren,
während es Produkte importiert, die in Zwangsarbeit
hergestellt werden. Die Tatsache, dass die EU
endlich ein Gesetz zum Verbot dieser Produkte hat,
ist eine der größten Errungenschaften dieses Mandats
und ein Sieg für die progressiven Kräfte."
Die
Berichterstatterin für den Ausschuss für
internationalen Handel,
Samira Rafaela (Renew, NL), sagte: „Dies ist ein
historischer Tag. Wir haben eine bahnbrechende
Rechtsvorschrift zur weltweiten Bekämpfung der
Zwangsarbeit angenommen. Diese Verordnung fördert
die EU-weite und internationale Zusammenarbeit,
verlagert die Macht von den Ausbeutern auf die
Verbraucher und Arbeitnehmer und bietet den Opfern
Rechtsschutzmöglichkeiten. Außerdem wird die
Handelspolitik in eine grünere und gerechtere
Zukunft geführt.“
Nächste Schritte
Die Verordnung
wurde mit 555 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 45
Enthaltungen angenommen. Der Text muss nun noch vom
EU-Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird
er im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Länder müssen
innerhalb von 3 Jahren mit der Anwendung der
Verordnung beginnen.
|