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Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Brüssel/Duisburg, 24. April 2024 - Das Parlament hat neuen Regeln zugestimmt, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten. Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden in die Lage versetzt, verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, kann es nicht mehr auf dem EU-Markt (auch nicht online) verkauft werden und die Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen.

• Untersuchung des Verdachts auf Zwangsarbeit und, falls nachgewiesen, Entfernung der Produkte vom Markt
• Aufmerksamkeit für Produkte aus Gebieten mit einem hohen Risiko für staatlich auferlegte Zwangsarbeit
• Waren können wieder auf dem Markt zugelassen werden, wenn Zwangsarbeit in der Lieferkette ausgeschlossen wird

Ermittlungen
Die Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungen stützt sich auf sachliche und überprüfbare Informationen, die beispielsweise von internationalen Organisationen, kooperierenden Behörden und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern stammen können. Dabei werden mehrere Risikofaktoren und Kriterien berücksichtigt, darunter das Vorhandensein von staatlich auferlegter Zwangsarbeit in bestimmten Wirtschaftszweigen und geografischen Gebieten.

Konsequenzen für Unternehmen, die Zwangsarbeit einsetzen
Hersteller von verbotenen Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören. Nicht konforme Unternehmen können mit Geldstrafen belegt werden. Die Waren können wieder auf dem EU-Binnenmarkt zugelassen, sobald das Unternehmen Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten eliminiert hat.

Die Berichterstatterin für den Binnenmarktausschuss, Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D, PT), sagte: „Heute sind weltweit 28 Millionen Menschen in den Händen von Menschenhändlern und Staaten gefangen, die sie zwingen, für wenig oder gar keinen Lohn zu arbeiten. Europa kann seine Werte nicht exportieren, während es Produkte importiert, die in Zwangsarbeit hergestellt werden. Die Tatsache, dass die EU endlich ein Gesetz zum Verbot dieser Produkte hat, ist eine der größten Errungenschaften dieses Mandats und ein Sieg für die progressiven Kräfte."

Die Berichterstatterin für den Ausschuss für internationalen Handel, Samira Rafaela (Renew, NL), sagte: „Dies ist ein historischer Tag. Wir haben eine bahnbrechende Rechtsvorschrift zur weltweiten Bekämpfung der Zwangsarbeit angenommen. Diese Verordnung fördert die EU-weite und internationale Zusammenarbeit, verlagert die Macht von den Ausbeutern auf die Verbraucher und Arbeitnehmer und bietet den Opfern Rechtsschutzmöglichkeiten. Außerdem wird die Handelspolitik in eine grünere und gerechtere Zukunft geführt.“

Nächste Schritte
Die Verordnung wurde mit 555 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen. Der Text muss nun noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Länder müssen innerhalb von 3 Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.