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Recht auf Reparatur: Reparieren einfacher und attraktiver machen
Weg von der Wegwerfgesellschaft

Brüssel/Duisburg, 24. April 2024 - Mit dem neuen Recht auf Reparatur will man Abfälle reduzieren und die Reparaturbranche stärken – indem das Reparieren von Geräten einfacher und kostengünstiger gemacht wird. Am Dienstag nahm das Parlament mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur an.

• Hersteller müssen Produkte nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume reparieren
• Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen haben
• Reparaturanreize wie Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen
• Online-Plattformen unterstützen bei der Suche nach Reparaturbetrieben vor Ort und Verkäuferinnen und Verkäufer von generalüberholten Geräten


Die Vorschriften präzisieren die Reparaturpflichten der Hersteller und setzen Anreize für die Verbraucherinnen und Verbraucher, Produkte reparieren zu lassen, damit sie länger halten und verwendet werden.

Reparaturpflicht
Die neuen Vorschriften sorgen dafür, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert, sodass es sich noch mehr lohnt, sich für die Reparatur statt für den Kauf eines neuen Geräts zu entscheiden. Aber auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind.
Im Laufe der Zeit kann die Liste der Produktkategorien erweitert werden. Wer möchte, kann auch während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen, oder, falls eine Reparatur nicht möglich ist, sich für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.

Informationen über Reparaturbedingungen und -dienstleistungen
Der Verbraucherschaft kann ein europäisches Formular für Reparaturinformationen zur Verfügung gestellt werden, das ihr hilft, Reparaturleistungen zu bewerten und zu vergleichen (genaue Angaben zu der Art des Defekts, zum Preis und zur Dauer der Reparatur). Um das Reparieren zu erleichtern, wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Ablegern eingerichtet.
Sie hilft Reparaturbetriebe vor Ort, Verkäuferinnen und Verkäufer generalüberholter Geräte, Käuferinnen und Käufer defekter Geräte oder Reparaturinitiativen in der Nachbarschaft ausfindig zu machen.

Wiederankurbelung des Reparaturmarkts
Die Vorschriften sollen den EU-Reparaturmarkt stärken und die Reparaturkosten für die Kundschaft senken. Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren. Vor allem dürfen sie weder die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder deswegen verweigern, weil es vorher von jemand anderem repariert wurde.

Erschwinglichere Reparaturen
Damit Reparaturen erschwinglicher werden, muss jeder Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern, z. B. Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen bereitstellen, Informationskampagnen durchführen, Reparaturkurse anbieten oder von der Bevölkerung vor Ort betriebene Reparaturräume unterstützen.

Der Berichterstatter René Repasi (S&D, Deutschland) sagte dazu: „Das Recht der Verbraucher, Produkte zu reparieren, wird nun Realität werden. Reparaturen werden dadurch nicht nur einfacher und kostengünstiger, sondern auch eine attraktive Alternative zum Neukauf teurer Produkte. Dies ist ein bedeutender Erfolg für das Parlament und zeigt unser Engagement, die Verbraucher im Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Die neuen Rechtsvorschriften verlängern die rechtlichen Garantien um 12 Monate, wenn man sich für eine Reparatur entscheidet. Sie verbessern den Zugang zu Ersatzteilen und sorgen für eine unkompliziertere, kostengünstigere sowie schnellere Reparatur."

Nächste Schritte
Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit sie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrundinformationen
Nach Angaben der Kommission entstehen in der Union pro Jahr bei der vorzeitigen Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 261 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent, dabei werden 30 Mio. Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Mio. Tonnen Abfall verursacht. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die anstelle von Reparaturen Neuanschaffungen vornehmen, entstehen dadurch zudem jährlich Verluste in Höhe von etwa 12 Mrd. Euro. Darüber hinaus wird erwartet, dass die neuen Vorschriften 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen in der EU auslösen werden.