Brüssel/Duisburg, 24. April
2024 - Mit dem neuen Recht auf Reparatur will man
Abfälle reduzieren und die Reparaturbranche stärken
– indem das Reparieren von Geräten einfacher und
kostengünstiger gemacht wird. Am Dienstag nahm das
Parlament mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen
die Richtlinie über das sogenannte Recht auf
Reparatur an.
• Hersteller müssen Produkte nach der
gesetzlichen Gewährleistungszeit zu angemessenen
Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume
reparieren
• Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Zugang zu
Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen
haben
• Reparaturanreize wie Gutscheine und Fördergelder
für Reparaturen
• Online-Plattformen unterstützen bei der Suche nach
Reparaturbetrieben vor Ort und Verkäuferinnen und
Verkäufer von generalüberholten Geräten
Die Vorschriften präzisieren die Reparaturpflichten
der Hersteller und setzen Anreize für die
Verbraucherinnen und Verbraucher, Produkte
reparieren zu lassen, damit sie länger halten und
verwendet werden.
Reparaturpflicht
Die neuen Vorschriften sorgen dafür, dass die
Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen
durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht
auf Reparatur informieren. Bei Geräten, die
in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird
der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert,
sodass es sich noch mehr lohnt, sich für
die Reparatur statt für den Kauf eines neuen Geräts
zu entscheiden. Aber auch nach Ablauf der
gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller
gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen,
Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die
nach EU-Recht technisch reparierbar sind.
Im Laufe der Zeit kann die Liste der
Produktkategorien erweitert werden. Wer möchte, kann
auch während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät
ausleihen, oder, falls eine Reparatur nicht möglich
ist, sich für ein generalüberholtes Gerät
entscheiden.
Informationen über Reparaturbedingungen und
-dienstleistungen
Der Verbraucherschaft kann ein europäisches Formular
für Reparaturinformationen zur Verfügung gestellt
werden, das ihr hilft, Reparaturleistungen zu
bewerten und zu vergleichen (genaue Angaben zu der
Art des Defekts, zum Preis und zur Dauer der
Reparatur). Um das Reparieren zu erleichtern, wird
eine europäische Online-Plattform mit nationalen
Ablegern eingerichtet.
Sie hilft Reparaturbetriebe vor Ort, Verkäuferinnen
und Verkäufer generalüberholter Geräte, Käuferinnen
und Käufer defekter Geräte oder Reparaturinitiativen
in der Nachbarschaft ausfindig zu machen.
Wiederankurbelung des Reparaturmarkts
Die Vorschriften sollen den EU-Reparaturmarkt
stärken und die Reparaturkosten für die Kundschaft
senken. Die Hersteller müssen Ersatzteile und
Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung
stellen und sie dürfen keine Vertragsklauseln,
Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur
zu erschweren. Vor allem dürfen sie weder die
Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern
hergestellter Ersatzteile durch unabhängige
Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines
Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder
deswegen verweigern, weil es vorher von jemand
anderem repariert wurde.
Erschwinglichere Reparaturen
Damit Reparaturen erschwinglicher werden, muss jeder
Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer
Maßnahme fördern, z. B. Gutscheine und Fördergelder
für Reparaturen bereitstellen, Informationskampagnen
durchführen, Reparaturkurse anbieten oder von der
Bevölkerung vor Ort betriebene Reparaturräume
unterstützen.
Der Berichterstatter
René Repasi (S&D, Deutschland)
sagte dazu: „Das Recht der Verbraucher, Produkte zu
reparieren, wird nun Realität werden. Reparaturen
werden dadurch nicht nur einfacher und
kostengünstiger, sondern auch eine attraktive
Alternative zum Neukauf teurer Produkte. Dies ist
ein bedeutender Erfolg für das Parlament und zeigt
unser Engagement, die Verbraucher im Kampf gegen den
Klimawandel zu unterstützen. Die neuen
Rechtsvorschriften verlängern die rechtlichen
Garantien um 12 Monate, wenn man sich für eine
Reparatur entscheidet. Sie verbessern den Zugang zu
Ersatzteilen und sorgen für eine unkompliziertere,
kostengünstigere sowie schnellere Reparatur."
Nächste Schritte
Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und
im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit sie
in nationales Recht umzusetzen.
Hintergrundinformationen
Nach Angaben der Kommission entstehen in der Union
pro Jahr bei der vorzeitigen Entsorgung noch
brauchbarer Konsumgüter 261 Mio. Tonnen
CO2-Äquivalent, dabei werden 30 Mio. Tonnen
Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Mio. Tonnen
Abfall verursacht. Den Verbraucherinnen und
Verbrauchern, die anstelle von Reparaturen
Neuanschaffungen vornehmen, entstehen dadurch zudem
jährlich Verluste in Höhe von etwa 12 Mrd. Euro.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die neuen
Vorschriften 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und
Investitionen in der EU auslösen werden.
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