Wiesbaden/Duisburg, 24. April 2024 -
Am Mittwoch nahm das
Parlament neue Regeln an, die für nachhaltigere
Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU
sorgen sollen. Mit der Verordnung, die mit 476 zu
129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde,
will man gegen die ständig wachsende Abfallmenge
vorgehen, die Binnenmarktvorschriften
vereinheitlichen und die Kreislaufwirtschaft
ankurbeln.
Weniger Verpackungen und Einschränkungen
bestimmter Verpackungsformen
Die vorläufige
Einigung mit dem Rat umfasst nicht nur
Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung (5 % bis
2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040), sie
verpflichtet auch die EU-Staaten, für weniger
Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Damit
weniger unnötige Verpackungen entstehen, gilt für
Umverpackungen, Transportverpackungen und
Verpackungen für den elektronischen Handel künftig,
dass der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen
darf. Hersteller und Importeure müssen außerdem für
leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.
Ab dem 1. Januar 2030 werden bestimmte
Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten, z. B.
Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und
Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke,
die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten
bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen (z. B.
Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), kleine
Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in
Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen (mit
einer Wandstärke unter 15 Mikron).
Im Sinne des
Gesundheitsschutzes ist es künftig verboten,
bestimmte Grenzwerte überschreitende sogenannte
Ewigkeitschemikalien (Per- und
Polyfluoralkylsubstanzen, kurz: PFAS) in
Verpackungen zu verwenden, die mit Lebensmitteln in
Berührung kommen.
Verbraucher sollen mehr
wiederverwenden und wiederbefüllen können
Bei
Verpackungen alkoholischer und nichtalkoholischer
Getränke (mit Ausnahme von Milch, Wein,
aromatisiertem Wein, Spirituosen o. Ä.), Transport-
und Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen sind
besondere Ziele für die Wiederverwendung bis 2030
vorgesehen. Unter bestimmten Bedingungen können die
Mitgliedstaaten eine fünfjährige Ausnahme von diesen
Anforderungen erlauben.
Endvertreiber von Getränken
und von Speisen zum Mitnehmen müssen es
Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen,
eigene Behälter zu verwenden. Außerdem müssen sie
sich bemühen, bis 2030 10 % ihrer Produkte in
wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten.
Recyclingfähige Verpackungen, bessere
Abfallsammlung, wirksameres Recycling
Nach den neuen
Vorschriften müssen alle Verpackungen (außer
Verpackungen aus Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi,
Keramik, Porzellan und Wachs) strengen Anforderungen
an die Recyclingfähigkeit genügen. Es werden auch
Mindestziele für den Rezyklatanteil von
Kunststoffverpackungen und Mindestziele für das
Recycling von Verpackungsabfällen nach
Gewichtsprozent vorgegeben. Bis 2029 müssen 90 %
aller Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und
Metall (mit bis zu drei Litern Inhalt) getrennt
gesammelt werden (im Rahmen von Pfandsystemen oder
mithilfe anderer Verfahren, die dafür sorgen, dass
dieses Ziel erreicht wird).
Berichterstatterin Frédérique
Ries (Renew, Belgien) sagte: „Erstmals führt die
EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von
Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten
Material. Die neuen Regelungen unterstützen
Innovationen und sehen auch Ausnahmen für
Kleinstunternehmen vor. Dass Chemikalien in
Lebensmittelverpackungen nun komplett verboten
werden, ist ein riesiger Erfolg für die Gesundheit
der europäischen Verbraucher. Jetzt fordern wir alle
Industriebranchen, die EU-Staaten und die
Verbraucher auf, sich am Kampf gegen unnötige
Verpackungen zu beteiligen."
Nächste Schritte
Bevor
die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der
Rat sie förmlich billigen. Hintergrundinformationen
Im Jahr 2018 wurde in der EU mit Verpackungen ein
Umsatz von 355 Mrd. EUR erwirtschaftet. Verpackungen
verursachen jedoch immer
mehr Müll. Die Gesamtmenge der
Verpackungsabfälle in der EU stieg von 66 Mio.
Tonnen im Jahr 2009 auf 84 Mio. Tonnen im Jahr 2021
an.
Im Jahr 2021 entstanden in der EU pro Kopf 188,7
kg Verpackungsabfälle. Wenn nicht mehr dagegen
unternommen wird, dürfte diese Menge bis 2030 auf
209 kg ansteigen. Mit der Annahme dieser
Vorschriften reagiert das Parlament auf die
Erwartungen der Bevölkerung. In den Vorschlägen
5(1), 5(3), 5(4), 5(5), 11(1), 11(4) und 20(3) der
Schlussfolgerungen der Konferenz
zur Zukunft Europas hieß es, man dränge auf die
Schaffung der Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung,
den Ausstieg aus nicht nachhaltigen Verpackungen und
die Eindämmung von Einwegkunststoffverpackungen.
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