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Archiv Juli - Dezember 2025 

- EU-Unternehmen erhöhen Investitionen in Forschung und Entwicklung
- EU zahlt 2,3 Milliarden Euro Finanzhilfen aus und liefert Wärmekraftwerk

EU-Unternehmen erhöhen Investitionen in Forschung und Entwicklung in Schlüsselsektoren
Brüssel, 22. Dezember 2025 - Laut dem heute veröffentlichten EU-Anzeiger für industrielle FuE-Investitionen 2025 haben EU-Unternehmen 2024 ein starkes Wachstum von Forschung und Entwicklung (FuE) in den Bereichen Energie, Gesundheit, Luft- und Raumfahrt und Verteidigung vorangetrieben.

Der Bericht unterstreicht zwar die Führungsrolle Europas in Schlüsselindustrien, unterstreicht aber auch den starken Druck des globalen Wettbewerbs, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Im Jahr 2024 erhöhten die führenden industriellen FuE-Investoren der EU in den Bereichen Strom und erneuerbare Energien ihre FuE-Investitionen um 19,8 % und ihre Investitionsausgaben um 17,8 %. Dies ist ein positiver Schritt zur Erreichung der Ziele des Clean Industrial Deal.

Im Gesundheitssektor erhöhten führende Unternehmen ihre FuE-Investitionen um 13 % – eine deutlich höhere Wachstumsrate als in anderen Teilen der Welt. Darüber hinaus investieren europäische Luft- und Raumfahrt- und Verteidigungsunternehmen 4,8 % mehr, um die Verteidigungsbereitschaft Europas zu erhöhen.

Diese Ergebnisse, die im heutigen Scoreboard veröffentlicht wurden, bieten wichtige Einblicke in die globale Forschungs- und Entwicklungsdynamik.

Maßnahmen der Kommission zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas
Um auf den globalen Wettbewerb zu reagieren und das europäische Innovationsökosystem zu stärken, treibt die Kommission mehrere Initiativen voran, die mit dem EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit in Einklang stehen, darunter:
- die EU-Start-up- und Scaleup-Strategie, um Europa zu einem Top-Ziel für die Gründung und das Wachstum globaler Technologieunternehmen zu machen;
- das Europäische Innovationsgesetz und die 28. Regelung, die für 2026 erwartet werden;
- die Europäische Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen, die den Zugang von Unternehmen zu Infrastrukturen von Weltrang und FuE-Unterstützung verbessert;

Die europäische Strategie für KI in der Wissenschaft mit der Ressource für KI-Wissenschaft in Europa (RAISE), mit der Wissenschaftler mit den Ressourcen ausgestattet werden, um KI für ihre Forschung einzuführen.
Die Beschleunigung dieser Initiativen ist von entscheidender Bedeutung, um innovative Unternehmen beim Ausbau zu unterstützen, insbesondere dort, wo Europa seine Souveränität und Technologieführerschaft stärken muss.

Wichtigste Feststellungen
Strategische Stärken der EU: EU-Unternehmen verzeichneten einen starken Anstieg der FuE im Energiesektor (19,8 %), der das Wachstum in den USA (6 %), Japan (-14,2 %) und China (3,8 %) bei weitem übertraf. Im Gesundheitswesen übertraf das Wachstum der EU (13 %) deutlich die USA (7,1 %), Japan (9,1 %) und China (0,1 %). Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigung verzeichneten ebenfalls einen Anstieg von 4,8 %.

Innovationszentren: Die meisten FuE-Investitionen der 800 größten EU-Unternehmen erfolgen in Ländern, die als „starke Innovatoren“ eingestuft werden (Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg). Dies unterstreicht das Potenzial unterstützender Ökosysteme für das Wachstum von F&E-intensiven Unternehmen.

Die globale Dynamik verlangsamt sich: Die weltweit führenden 2.000 Unternehmen investierten 2024 1.442,6 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung (+6,3 %). Am stärksten wuchsen die USA (+7,8 %) und der Rest der Welt (+8,1 %), gefolgt von Japan (+7,1 %). Die EU (+2,9 %) und China (+3,9 %) verzeichneten einen moderateren Anstieg.

Sektorspezifischer Schwerpunkt: Vier Sektoren - IKT-Software, IKT-Hardware, Gesundheit und Automobilindustrie - machen über 80 % der Gesamtinvestitionen aus. US-Unternehmen sind führend in den Bereichen IKT und Gesundheit; EU-Unternehmen sind nach wie vor weltweit führend in der Automobilindustrie.

Hintergrund
Der EU-Anzeiger für industrielle FuE-Investitionen wird seit 2004 jährlich veröffentlicht. Die Ausgabe 2025 enthält Wirtschaftsinformationen aus den jüngsten Jahresabschlüssen (Haushaltsjahr 2024) der weltweit führenden 2000 FuE-Investoren und der 800 größten Unternehmen in der EU. Zusammen machen diese Unternehmen über 90 % der weltweit von Unternehmen finanzierten FuE aus.D.

Als wichtige Referenz für Analysen und Daten in Wissenschaft, Industrie und Politikgestaltung werden die Daten des Scoreboards im Einklang mit der Open-Science-Praxis der Kommission öffentlich zugänglich gemacht.

Solidarität mit der Ukraine: EU zahlt 2,3 Milliarden Euro Finanzhilfen aus und liefert komplettes Wärmekraftwerk
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Ukraine-Fazilität die sechste reguläre Zahlung von 2,3 Milliarden Euro angewiesen. Sie unterstützt damit die makrofinanzielle Stabilität des Landes und seine öffentliche Verwaltung. Zudem hat die Kommission im Rahmen ihrer bisher größten koordinierten Logistik-Operation ein vollständiges Wärmekraftwerk von Litauen in die Ukraine geliefert. Das Kraftwerk kann eine Million Menschen mit Strom versorgen. Es stellt kritische Energiekapazitäten wieder her und stärkt unmittelbar das nationale Netz der Ukraine, das anhaltenden Angriffen Russlands ausgesetzt ist.

70 Prozent des Geldes im Rahmen der Ukraine-Fazilität ausgezahlt
Mit der sechsten Tranche hat die EU seit März 2024 26,8 Milliarden Euro ausgezahlt. Das entspricht fast 70 Prozent der im Rahmen der ersten Säule der Ukraine-Fazilität verfügbaren Mittel. Die Zahlung folgt auf die erfolgreiche Umsetzung von Reformen in strategisch wichtigen Bereichen wie der öffentlichen Finanzverwaltung, des Justizsystems, des Agrar- und Lebensmittelsektors und der Bewirtschaftung kritischer Rohstoffe.

Die für Erweiterung zuständige EU-Kommissarin Marta Kos erklärte: „Die Ukraine führt trotz der Aggression Russlands mit bemerkenswerter Geschwindigkeit echte Reformen durch. Mit der Fazilität für die Ukraine treibt die EU Reformen voran, die die Ukraine näher an die EU heranführen und gleichzeitig kritische Bedürfnisse, einschließlich der Energieversorgungssicherheit im Winter, unterstützen.“

Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Factsheet.
Vollständiges Wärmekraftwerk in die Ukraine verlegt
Die Lieferung eines vollständigen Wärmekraftwerks in die Ukraine wurde über einen Zeitraum von elf Monaten durchgeführt und umfasste 149 Lieferungen mit insgesamt 2.399 Tonnen Ausrüstung. Darunter waren 40 übergroße Transporte, wie außergewöhnlich schwere Transformatoren und Statoren mit einem Gewicht von jeweils rund 172 Tonnen. Die Unterstützung der polnischen Regierungsbehörde für strategische Reserven war entscheidend für den komplexen Transport dieser Komponenten.

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Krisenvorsorge und ‑management sowie Gleichberechtigung erklärte: „Ich danke Litauen, Polen, Rumänien und allen Partnern, die für den Erfolg dieser kolossalen Operation gesorgt haben. Es ist ein eindrucksvoller Beweis für das unerschütterliche Engagement der EU für die Widerstandsfähigkeit der Ukraine und trägt dazu bei, Licht und Wärme für eine Million Menschen zu gewährleisten, die vor einem vierten Winter des russischen Angriffskriegs stehen.“

Bislang hat die EU-Unterstützung für den ukrainischen Energiesektor dazu beigetragen, den Bedarf von schätzungsweise 9 Millionen Menschen zu decken. Die EU hat über das EU-Katastrophenschutzverfahren bisher 9.500 Stromgeneratoren und 7.200 Transformatoren an die Ukraine geliefert.

E-Commerce: EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert ein

Brüssel, 15. Dezember 2025 - Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro eingeführt. Darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt. 

Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit sowie interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, begrüßte die Entscheidung: „Mit dem rasanten Wachstum des elektronischen Handels verändert sich die Welt schnell – und wir brauchen die richtigen Instrumente, um Schritt zu halten. Deshalb ist die Entscheidung über Zölle für kleine Pakete, die in die EU eingeführt werden, so wichtig, um im heutigen Zeitalter des E-Commerce einen fairen Wettbewerb an unseren Grenzen zu gewährleisten.“

Kurzfristiger Schutz der EU-Unternehmen vor dem E-Commerce-Boom  Angesichts des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren im elektronischen Handel in die EU haben die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Notwendigkeit einer dringenden Lösung anerkannt. Sie soll die Lücke bis zur Einrichtung der EU-Zolldatenplattform im Jahr 2028 im Rahmen der EU-Zollreform schließen.

Der vorübergehende Zollsatz von 3 Euro je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden. Reform der EU-Zollreform als dauerhafte Lösung Diese Maßnahme ist unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete.

Während die Zollabgaben einen Wettbewerbsvorteil beseitigen, den die E-Commerce-Betreiber derzeit genießen, soll die Bearbeitungsgebühr die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung des sehr umfangreichen Paketverkehrs entstehen.

Kommissar Šefčovič betonte: „Unsere Bemühungen zur Modernisierung der Art und Weise, wie wir den Handel an unseren Grenzen steuern, sind auf einem guten Weg, und wir stehen kurz vor dem Abschluss der ehrgeizigsten Zollreform seit der Gründung der Zollunion im Jahr 1968. Unser Ziel ist klar: ein modernes, digitales Umfeld, das einen reibungslosen internationalen Handel gewährleistet und gleichzeitig die Stärke und Integrität unseres Binnenmarktes schützt.“

Die dauerhafte Zollregelung wird gelten, sobald der EU-Zolldatenplattform eingerichtet ist. Sie wird neue Zolldaten im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel vollständig integrieren und den Zollbehörden ein vollständiges Bild der Waren liefern, die in die EU ein- oder aus der EU ausgeführt werden.  



Clean Air Forum, Batterierecycling und Forschung: Umweltkommissarin Roswall in Bonn und Krefeld

1. Dezember 2025 - Die für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall ist gemeinsam mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und anderen hochrangigen Teilnehmenden in Bonn beim 5. EU-Forum für saubere Luft.

Vorab sagte sie: „In saubere Luft zu investieren heißt, in unsere Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu investieren. Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung haben Vorteile gebracht, die ihre Kosten bei weitem überwiegen. Jeder Euro, der für saubere Luft ausgegeben wird, bringt mindestens das Vierfache an Nutzen.
Die Politik der EU zur Verringerung der Luftverschmutzung zeigt solide Ergebnisse. Die Luftqualität hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig verbessert, und die EU ist auf dem besten Weg, die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung bis 2030 um mehr als 55 Prozent gegenüber 2005 zu senken.“

Am Vormittag war Roswall bei der Accurec Recycling GmbH in Krefeld bei der Inbetriebnahme einer europaweit einzigartigen Anlage, mit der das Unternehmen Lithium aus alten Akkus zurückgewinnen kann. Am Nachmittag diskutiert sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit Forschenden des PhenoRob Clusters, das die nachhaltige und technologie-getriebene Transformation der Landwirtschaft zum Thema hat.

Bewertung der NEC-Richtlinie heute veröffentlicht
Im Mittelpunkt des Clean Air Forum steht unter anderem die Bewertung der Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen (NEC), die die Kommission heute veröffentlicht hat. Sie zeigt, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe (Schwefeldioxid, Feinstaub, Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen außer Methan und Ammoniak) in der EU während des Bewertungszeitraums trotz Wirtschaftswachstums stetig zurückgegangen sind. Dies deutet auf eine erfolgreiche Entkopplung von Wirtschaftstätigkeit und Luftverschmutzung hin. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Schwefeldioxidemissionen am stärksten reduziert (85 Prozent im Vergleich zu 2005).

Besuch der Accurec GmbH in Krefeld
Bei der Accurec GmbH in Krefeld nahm die Kommissarin an einem Meilenstein teil, nämlich der Inbetriebnahme der ersten industriellen Rückgewinnung von Lithium aus Altbatterien. Das von Accurec entwickelte, thermochemische Verfahren überführt mit geringstem Aufwand an Energie und Betriebsmitteln die kritischen Rohstoffe in eine hervorragend trennbare Form und extrahiert diese.

Kommissarin Roswall sagte: „Die Unterstützung strategischer Projekte und Anlagen wie dieser ist für die Europäische Kommission und für mich persönlich von entscheidender Bedeutung. Denn sie ist entscheidend für die Zukunft Europas und für das, was ich für die Generation meiner Enkelkinder erreichen möchte. In der heutigen instabilen Welt ist die Sicherung der strategischen Autonomie Europas wichtiger denn je“.


Kommission fördert Energieverbundfähigkeit in Europa und darüber hinaus durch Unterstützung von 235 grenzüberschreitenden Projekten
Heute hat die Kommission 235 grenzüberschreitenden Energieprojekten den Status von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) und Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI)gewährt – die zweite derartige Liste seit ihrer Einführung im Jahr 2023. Die ausgewählten Projekte können EU-Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ beantragen und profitieren von beschleunigten Genehmigungs- und Regulierungsverfahren für eine rasche Durchführung und Umsetzung.

Diese projektübergreifenden Projekte werden die Energiekonnektivität auf dem gesamten Kontinent stärken und die Vollendung der Energieunion näher bringen. Durch die Ermöglichung wichtiger Verbindungsleitungen in der gesamten EU und mit Nachbarländern können diese Projekte eine strategische Rolle bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Dekarbonisierung und der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und -unabhängigkeit Europas spielen.

Einer aktuellen Studie der Kommission zufolge wird sich der Investitionsbedarf für die europäische Energieinfrastruktur – Strom-, Wasserstoff- und CO2-Netze – von 2024 bis 2040 auf 1,5 Billionen EUR belaufen. Diese Projektstruktur und die damit verbundenen erwarteten Investitionsvolumina werden dazu beitragen, den für 2040 ermittelten Bedarf zu decken.

Die Liste der ausgewählten PCI und PMI umfasst:
113 Strom-, Offshore- und intelligente Stromnetzprojekte, die für die Integration des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien von wesentlicher Bedeutung sein werden.
100 Wasserstoff- und Elektrolyseurprojekte, die eine wichtige Rolle bei der Integration und Dekarbonisierung des Energiesystems der EU spielen werden.
17 CO2-Transportinfrastrukturprojekte, die die Entwicklung des Marktes für CO2-Abscheidung und -Speicherung vorantreiben werden.
3 Projekte für intelligente Gasnetze zur Digitalisierung und Modernisierung des Erdgasnetzes.
die fortgesetzte Einbeziehung von zwei langjährigen Projekten, die Malta und Zypern mit dem europäischen Festlandgasnetz verbinden.
Die Kommission wird die Durchführung dieser Projekte durch eine verstärkte politische Koordinierung mit den betreffenden Mitgliedstaaten unterstützen und sich dabei auf die Taskforce Energieunion und die regionalen hochrangigen Gruppen stützen, die die Entwicklung der Energieinfrastruktur in Schlüsselregionen, auch mit Partnerländern, unterstützen sollen.

Wie im Aktionsplan der Kommission für erschwingliche Energie hervorgehoben, ist ein effizientes Energienetz von entscheidender Bedeutung, um die Energiewende zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Energie sowohl für Industrien als auch für Haushalte in ganz Europa zugänglich und erschwinglich ist.

Die Gewährleistung eines gut integrierten und optimierten europäischen Energienetzes ist ebenso entscheidend für die Beschleunigung einer kosteneffizienten und sauberen Energiewende. Die Kommission wird demnächst das europäische Netzpaket vorlegen, um den Aufbau der notwendigen Energieinfrastruktur in Europa weiter zu beschleunigen. Sie wird auch auf die Initiative „Energieautobahnen“ eingehen, die von Präsidentin von der Leyen in ihrer jüngsten Rede zur Lage der Europäischen Union ins Leben gerufen wurde und mit der Engpässe bei der grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur dringend angegangen und die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems der EU insgesamt erhöht werden sollen.

Nächste Schritte
Nach der heutigen Annahme wird die PCI- und PMI-Liste dem Europäischen Parlament und dem Rat in Form eines delegierten Rechtsakts zur Kontrolle gemäß der TEN-E-Verordnung vorgelegt. Beide gesetzgebenden Organe haben zwei Monate Zeit, um die Liste entweder vollständig anzunehmen oder abzulehnen, dürfen sie jedoch nicht ändern. Dieses Verfahren kann auf Antrag der beiden gesetzgebenden Organe um zwei Monate verlängert werden. Sobald die Liste angenommen ist, wird die Kommission ihre Zusammenarbeit mit den Projektträgern und den Mitgliedstaaten weiter verstärken, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Projekte so reibungslos und schnell wie möglich durchgeführt werden.

Diese Woche veranstaltet die Europäische Kommission die PCI Energy Days, die sich der praktischen Umsetzung von PCI und PMI widmen. Der für Energie und Wohnungswesen zuständige EU-Kommissar Dan Jørgensen wird an der Veranstaltung teilnehmen.

Hintergrund
PCI sollen den EU-Energiemarkt vollenden und zu den Zielen der Klimaneutralität beitragen und sicherstellen, dass alle Europäer Zugang zu erschwinglicher, zuverlässiger und erneuerbarer Energie haben. PMI umfassen grenzüberschreitende Infrastrukturen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern, die zu den Energie- und Klimazielen der EU, einschließlich ihrer kürzlich angenommenen globalen Vision, beitragen.

Bei der heute angenommenenListe handelt es sich um die zweite Unionsliste von PCI und PMI, die im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über transeuropäische Energienetze (TEN-E) ab 2022 erstellt wurde, wobei der Schwerpunkt weg von fossilen Brennstoffen hin zu CO2-armen, widerstandsfähigen und effizienten grenzüberschreitenden Infrastrukturen verlagert wird. In der Verordnung werden die Kriterien für die Unterstützung grenzüberschreitender Energieinfrastrukturprojekte festgelegt, die der Union helfen können, ihr Klima- und Energieziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Diese Listen werden alle zwei Jahre nach umfassenden Konsultationen der Interessenträger in regionalen Gruppen und öffentlichen Konsultationen angenommen.

Mit dem Instrument der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF-Energie) wurden seit 2014 8 Mrd. EUR für Leitprojekte bereitgestellt. Ein Paradebeispiel für grenzüberschreitende wegweisende Projekte ist die baltische Synchronisation, mit der die baltischen Staaten ihre Unabhängigkeit vom russischen Stromnetz wiedererlangt und die drei Länder vollständig in das Energiesystem der EU integriert haben. Im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 schlug die Kommission eine fünffache Aufstockung des CEF-Haushalts für Energie von 5,84 Mrd. EUR auf 29,91 Mrd. EUR vor.

Für weitere Informationen


Vereinfachung der Digitalgesetzgebung: Einsparungen: bis 2029: 5 Mrd Verwaltungskosten - 150 Mrd für Unternehmen

Brüssel, 19. November 2025 - Unternehmen in der EU sollen weniger Zeit mit Verwaltungsarbeit verbringen und dafür mehr Zeit für Innovation und Skalierung haben. Das ist der Kern des Digitalpakets, das die Europäische Kommission vorgelegt hat.
Es umfasst a) einen sogenannten „Omnibus“, mit dem die Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit und Daten gestrafft werden,
b) eine Strategie für eine Datenunion zur Erschließung hochwertiger Daten für KI und 3) die Einführung von European Business Wallets, dank derer Unternehmen mithilfe einer einzigen digitalen Identität weniger Verwaltungsaufwand haben werden und leichter grenzüberschreitend tätig sein können.

Hohes Einsparpotential
Die Vereinfachungen der Gesetzgebung sollen bis 2029 fünf Milliarden Euro Verwaltungskosten einsparen helfen, die business wallets sollen weitere Einsparungen von 150 Milliarden Euro für die Unternehmen bringen.

Europa hat alle nötigen Zutaten für den Erfolg
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Wir haben in der EU alles, was es braucht, um erfolgreich zu sein. Wir haben Talent, Infrastruktur, einen großen Binnenmarkt. Aber unsere Unternehmen, vor allem unsere Start-ups, Klein- und Kleinunternehmen werden oft durch starre Regeln zurückgehalten.

Durch den Abbau von Bürokratie, Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften, Öffnung des Zugangs zu Daten und Einführung eines gemeinsamen europäischen Business Wallets geben wir Raum für Innovationen und ihre Vermarktung in Europa. Wir tun dies auf die europäische Art: indem wir sicherstellen, dass die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer vollständig geschützt bleiben.“

Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität; Umsetzung und Vereinfachung, sagte: „Die Schließung der Innovationslücke und der Abbau von Bürokratie sind wichtige Triebkräfte für Steigerung der Produktivität der EU. Der Vorschlag stellt einen wichtigen ersten Schritt in unserer Agenda für digitale Vereinfachung dar und zielt auf günstigere Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen ab.“

Michael McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, sagte: „Die gezielten Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll die Wirksamkeit und Integrität dieser wegweisenden Regulierung wahren und gleichzeitig den Forderungen der Interessenträger Rechnung tragen, die DSGVO klarer, einfacher und harmonisierter zu gestalten.“

Digitaler Omnibus
Strategie für die Datenunion
European Business Wallets
Mit dem heutigen digitalen Omnibus schlägt die Kommission vor, die bestehenden Vorschriften für Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Daten zu straffen.

Innovationsfreundliche KI-Regeln: Die Kommission schlägt vor, den Beginn der Anwendung der Vorschriften für Hoch- und Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der erforderlichen Standards, zu verknüpfen. Der Zeitplan für die Anwendung von Hochrisikoregeln wird auf maximal 16 Monate angepasst: Die Anwendung der Vorschriften beginnt, sobald die Kommission die erforderlichen Standards und Unterstützungsmaßnahmen bestätigt hat.

Die Kommission schlägt außerdem gezielte Änderungen des KI-Gesetzes vor, um insbesondere Dokumentationspflichten für kleinere Unternehmen abzubauen, Compliance-Maßnahmen auszuweiten und die Befugnisse des AI Offices auszudehnen und so für einheitliche Governance zu sorgen.

Vereinfachung der Berichterstattung zur Cybersicherheit: Der Omnibus führt auch einen Single-Entry-Punkt ein, mit dem Unternehmen alle Verpflichtungen zur Meldung von Vorfällen erfüllen können. Derzeit sind Unternehmen verpflichtet, Cybersicherheitsvorfälle unter verschiedenen Gesetzen zu melden.

Ein innovationsfreundlicher Datenschutzrahmen: um Innovation zu fördern, schlägt die Kommission gezielte Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Das Herzstück der DSGVO, nämlich das höchste Schutzniveau in Bezug auf personenbezogene Daten, bleibt bestehen.

Modernisierung der Cookie-Regeln zur Verbesserung der Online-Erfahrung der Nutzerinnen und Nutzer: die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten weniger Auftauchen von Cookie-Bannern und ermöglichen es Benutzern, ihre Zustimmung mit einem einzigen Klick auszudrücken und ihre Cookie-Präferenzen durch zentrale Einstellungen in Browsern und Betriebssystemen zu speichern.

Verbesserung des Zugangs zu Daten: Das digitale Paket zielt darauf ab, den Zugang zu Daten als Schlüsselfaktor für Innovation zu verbessern. Es vereinfacht Datenregeln und macht sie für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen praktikabler.

Die neue Strategie für die Datenunion enthält zusätzliche Maßnahmen zur Erschließung hochwertigerer Daten für KI, zum Beispiel über Data Labs. Ein Helpdesk soll bei der Umsetzung des Data Acts unterstützen. Die Strategie stärkt auch die Datensouveränität Europas durch einen strategischen Ansatz für die internationale Datenpolitik: Anti-Leakag-Toolbox, Maßnahmen zum Schutz sensibler nicht personenbezogener Daten und Leitlinien zur Bewertung der Behandlung von EU-Daten im Ausland.

Die vorgeschlagenen Business Wallets bieten europäischen Unternehmen ein digitales Instrument, das es ihnen ermöglicht, Vorgänge zu digitalisieren, die in vielen Fällen derzeit noch persönlich umgesetzt werden müssen. Unternehmen werden in der Lage sein, Dokumente digital zu signieren, mit Zeitstempeln und -siegeln zu versehen, sie sicher zu erstellen, speichern und auszutauschen und auf sicherem Weg mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen in ihrem eigenen und den übrigen 26 Mitgliedstaaten zu kommunizieren.

Fitness-Check der Digitalgesetzgebung
Die heutigen Vorschläge sind ein erster Schritt der Kommission zur Vereinfachung und Wirksamkeit des digitalen Regelwerks der EU. Die Kommission hat zudem auch den zweiten Schritt der Vereinfachungsagenda eingeleitet, und zwar mit einer breit angelegten Konsultation zum digitalen Fitness-Check, die bis zum 11. März 2026 läuft.

Es wird geprüft, wie das Regelwerk sein Ziel der Wettbewerbsfähigkeit erreicht und ob die Kohärenz und die kumulative Wirkung der digitalen Vorschriften der EU gewahrt sind.

Nächste Schritte
Die Legislativvorschläge für den digitalen Omnibus werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten vorgelegt.

EU-Kommission begrüßt Einigung auf EU-Haushalt für 2026

Brüssel, 17. November 2024 - Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung zwischen Europäischem Parlament und den EU-Staaten auf den EU-Jahreshaushalt für 2026. Haushaltskommissar Piotr Serafin sagte: „Die rechtzeitige Einigung zwischen den beiden gesetzgebenden Organen gewährleistet die Vorhersehbarkeit eines EU-Haushalts, mit dem die gemeinsamen politischen Prioritäten der Union weiter vorangebracht werden.“

Knapp 193 Milliarden Euro
Das Budget wird sich auf insgesamt 192,77 Milliarden Euro belaufen. Es ist Teil des Finanzrahmens von 2021 bis 2027. Schwerpunkte sind die stabile und vorhersehbare Finanzierung der Ukraine über die Ukraine-Fazilität, eine Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe und Nachbarschaftspolitik sowie für Sicherheit und Verteidigung.  

Haushaltskommissar Serafin sagte: „Dieses Haushaltsverfahren hat gezeigt, dass wir durch Zusammenarbeit auf kosteneffizientere Weise mehr erreichen können. Wir haben mehr in externe Sicherheit, Verteidigung, Innovation, aber auch in Programme investiert, die unseren Bürgerinnen und Bürgern, Studierenden und Landwirten unmittelbar zugutekommen.“

Geld fließt zurück in die Mitgliedsstaaten
Größte Posten sind wie in den vergangenen Jahren auch die Bereiche „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ mit etwa 72 Milliarden Euro und „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ mit etwa 57 Milliarden Euro. 

Im Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ sind beispielsweise die Regionalfonds enthalten, mit denen die EU regionale Projekte in den Mitgliedsstaaten stärkt. Der Bereich „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ beinhaltet vor allem die Zahlungen an Europas Landwirtinnen und Landwirte.

Nächste Schritte
Der Jahreshaushaltsplan für 2026 sollte nun vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. Die Abstimmung im Plenum, mit der das Verfahren abgeschlossen wird, ist derzeit für den 26. November 2025 geplant. 

Verstößt Google gegen den DMA? EU-Kommission startet Verfahren

13. November 2025 - Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob Google faire, angemessene und diskriminierungsfreie Bedingungen für den Zugang zu den Websites von Herausgebern in der Google-Suche anwendet. Das ist eine Verfplichtung nach dem Gesetz über Digitale Märkte (DMA).

Inhalte in den Google-Suchergebnissen herabgesetzt
Die Überwachungsarbeit der Kommission hat Hinweise darauf ergeben, dass Google auf der Grundlage seiner „Richtlinie zum Missbrauch des Rufs von Websites“ die Websites und Inhalte von Nachrichtenmedien und anderen Verlagen in den Google-Suchergebnissen herabsetzt, wenn diese Websites Inhalte von kommerziellen Partnern enthalten. Nach Angaben von Google zielt diese Politik darauf ab, Praktiken zu bekämpfen, die angeblich darauf abzielen, das Ranking in den Suchergebnissen zu manipulieren.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel sagte: „Wir befürchten, dass die Richtlinien von Google es nicht zulassen, dass Nachrichtenverlage in ihren Suchergebnissen fair, angemessen und diskriminierungsfrei behandelt werden. Wir werden untersuchen, um sicherzustellen, dass Nachrichtenverlage in einer für die Branche schwierigen Zeit keine wichtigen Einnahmen verlieren, und um sicherzustellen, dass Google das Gesetz über digitale Märkte einhält.“

Die Untersuchung
Die Untersuchung der Kommission konzentriert sich speziell auf Googles Politik des Missbrauchs der Reputation von Websites und darauf, wie diese Politik für Verlage gilt. Diese Richtlinie scheint sich direkt auf eine gemeinsame und legitime Möglichkeit für Publisher zu auswirken, ihre Websites und Inhalte zu monetarisieren.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie sagte: „Das Gesetz über digitale Märkte sorgt für fairere Märkte und Innovationen in der EU – für Unternehmen und Verbraucher. Alphabet muss die Verpflichtungen erfüllen, Publishern faire, angemessene und diskriminierungsfreie allgemeine Zugangsbedingungen zur Google-Suche zu bieten. Unsere gezielte Untersuchung zielt darauf ab, die Finanzierung der Verlage, ihre unternehmerische Freiheit und letztlich den Medienpluralismus und unsere Demokratie zu schützen.“

Daher untersucht die Kommission, ob Alphabets Degradierung von Websites und Inhalten von Verlagen in der Google-Suche die Freiheit von Verlagen beeinträchtigen kann, legitime Geschäfte zu tätigen, Innovationen zu entwickeln und mit Drittanbietern von Inhalten zusammenzuarbeiten.

Die Einleitung eines Verfahrens greift einer Feststellung der Nichteinhaltung nicht vor. Sie deutet lediglich darauf hin, dass die Kommission den Fall weiterverfolgen wird.

Die nächsten Schritte
Sollte die Kommission Beweise für eine Nichteinhaltung finden, wird sie Alphabet über ihre vorläufigen Feststellungen unterrichten und die Maßnahmen erläutern, die sie in Betracht zieht oder die Alphabet ergreifen sollte, um die Bedenken der Kommission wirksam auszuräumen.

Die Kommission wird bestrebt sein, ihre Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten nach Einleitung des Verfahrens abzuschließen.

Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen. Solche Bußgelder können bei wiederholtem Verstoß bis zu 20 Prozent betragen. Darüber hinaus kann die Kommission im Falle systematischer Verstöße zusätzliche Abhilfemaßnahmen ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen, oder das Verbot des Erwerbs zusätzlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systembedingten Nichteinhaltung.

Hintergrund
Ziel des DMA ist es, bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Es regelt Gatekeeper, bei denen es sich um große digitale Plattformen handelt, die ein wichtiges Zugangstor zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern darstellen, deren Position ihnen die Möglichkeit geben kann, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen.

Am 6. September 2023 benannte die Kommission die Online-Suchmaschine Google Search von Alphabet als zentralen Plattformdienst im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte. Alphabet musste alle DMA-Verpflichtungen für seine Online-Suchmaschine Google Search bis zum 7. März 2024 vollständig erfüllen.

Die heutige Einleitung des Verfahrens gegen Alphabet ist auf Bedenken zurückzuführen, dass Alphabet möglicherweise nicht den Verpflichtungen nach Artikel 6 Absatz 12 DMA und Artikel 6 Absatz 5 DMA zur Anwendung transparenter, fairer und diskriminierungsfreier Bedingungen auf das Ranking von Google Search nachkommt.


- Kommission begrüßt Einigung der EU-Staaten auf neue Klimaziele
- Neue EU-Pläne für Hochgeschwindigkeitszüge und nachhaltige Kraftstoffe für Luft- und Schiffsverkehr

Kommission begrüßt Einigung der EU-Staaten auf neue Klimaziele
Brüssel, 5. November 2025 - Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung der EU-Staaten über den nationalen Klimabeitrag (nationally determined contribution, NDC) der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens. Er sieht vor, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2035 um 66,25 bis 72,5 Prozent verglichen mit dem Stand von 1990 zu senken.

Vor der COP30, der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Belém (Brasilien), sendet die EU so ein starkes und geeintes Signal an die Weltgemeinschaft. Sie ist weiter fest entschlossen, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen und mit globalen Partnern zusammenzuarbeiten, um die Treibhausgasemissionen zu senken.

Der neue NDC der EU ist ein ehrgeiziger Meilenstein auf dem Weg zu einer Nettoreduktion der Treibhausgasemission um 90 Prozent bis 2040 (verglichen mit dem Stand von 1990) und auf dem Weg zur Klimaneutralität der EU bis 2050.

Klimaziel 2040
Die Kommission begrüßt zudem die Fortschritte, die die EU-Mitgliedstaaten bei der Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung zum EU-Klimaziel für 2040 erzielt haben. Sie haben sich auf ein rechtsverbindliches Kernziel für 2040 von 90 Prozent geeinigt. Dies umfasst ein nationales Ziel von 85 Prozent und bis zu 5 Prozent der internationaler CO2-Gutschriften.

Die Kommission ist bereit, zu einer raschen Einigung beizutragen, betont jedoch gleichzeitig, wie wichtig es ist, den Kern des Vorschlags beizubehalten. Die Kommission hat einen pragmatischen und flexiblen Fahrplan bis 2040 vorgelegt, der den heutigen wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und geopolitischen Gegebenheiten Rechnung trägt.

Gleichzeitig bietet er Investoren und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, um den Übergang zu einer sauberen Wirtschaft und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU voranzutreiben.

Neue EU-Pläne für Hochgeschwindigkeitszüge und nachhaltige Kraftstoffe für Luft- und Schiffsverkehr
In vier statt sieben Stunden von Berlin nach Kopenhagen - das ist eines der Ziele des neuen Aktionsplanes für den Hochgeschwindigkeits-Schienenverkehr, den die EU-Kommission vorgelegt hat. Bis 2040 soll ein schnelleres, interoperableres und besser vernetztes europäisches Netz geschaffen werden. Der zweite Plan, den die Kommission vorgestellt hat, soll Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe fördern, insbesondere im Luft- und Schiffsverkehr.

„Das heutige Paket zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und gleichzeitig entschlossen auf eine klimaneutrale Zukunft hinzuarbeiten“, sagte EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas. „Durch Investitionen in ein schnelleres, besser vernetztes Schienennetz und den Ausbau erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe machen wir das Verkehrssystem Europas sauberer, widerstandsfähiger und für die Bürgerinnen und Bürger erschwinglicher.“

Aktionsplan für den Hochgeschwindigkeitsverkehr
Der neue Aktionsplan für den Hochgeschwindigkeitsverkehr legt die Schritte fest, die erforderlich sind, um bis 2040 ein schnelleres, interoperableres und besser vernetztes europäisches Netz zu schaffen. Er zielt darauf ab, die Reisezeiten zu verkürzen und den Schienenverkehr zu einer attraktiveren Alternative zum Kurzstreckenflugverkehr zu machen, um so die Zahl der Fahrgäste zu erhöhen und die regionale Wirtschaft und den Tourismus anzukurbeln. Aufbauend auf dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) sieht der Plan vor, wichtige Knotenpunkte mit Geschwindigkeiten von 200 km/h und mehr zu verbinden.

Beispiele für kürzere Reisezeiten
Passagiere werden dann in vier statt wie bisher sieben Stunden von Berlin nach Kopenhagen und in sechs statt wie bisher 13 Stunden und 40 Minuten von Sofia nach Athen reisen können. Neue grenzüberschreitende Verbindungen werden auch schnellere und einfachere Reisen ermöglichen, beispielsweise von Paris über Madrid nach Lissabon, und die Anbindung der baltischen Hauptstädte verbessern.

Vier Hauptaktionsbereiche
Um diese Vision zu verwirklichen, schlägt die Kommission vier Hauptaktionsbereiche vor:
Beseitigung grenzüberschreitender Engpässe durch verbindliche Fristen, die bis 2027 festgelegt werden sollen, und die Ermittlung von Möglichkeiten für höhere Geschwindigkeiten, einschließlich Geschwindigkeiten von deutlich über 250 km/h, sofern dies wirtschaftlich rentabel ist.

Entwicklung einer koordinierten Finanzierungsstrategie, einschließlich eines strategischen Dialogs mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und den Finanziers, der zu einem Hochgeschwindigkeitsbahn-Abkommen führt, um die erforderlichen Investitionen zu mobilisieren.

Verbesserung der Bedingungen für die Eisenbahnindustrie und die Eisenbahnbetreiber, um zu investieren, innovative Lösungen zu entwickeln und wettbewerbsfähig zu agieren, unter anderem durch ein attraktiveres regulatorisches Umfeld, durch die Verbesserung grenzüberschreitender Fahrkarten- und Buchungssysteme, die Unterstützung eines Gebrauchtmarktes für Schienenfahrzeuge, die Beschleunigung der Einführung der digitalen Managementsysteme der EU und die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Zusammenarbeit bei skalierbaren Lösungen.

Stärkung der Governance auf EU-Ebene, indem Infrastrukturbetreiber zur Koordinierung der Kapazitäten für grenzüberschreitende Fernverkehrsdienste verpflichtet werden und Standardisierungen und Genehmigungen erleichtert werden.
Neben kürzeren Reisezeiten wird der Plan die Überlastung verringern und Kapazitäten auf konventionellen Strecken freisetzen, wodurch Nachtzüge, Güterverkehr und militärische Mobilität erleichtert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Tourismus und in der Industrie gestärkt werden.

Ausweitung der Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe
Die zweite verabschiedete Initiative – der Plan für Investitionen in nachhaltigen Verkehr (Sustainable Transport Investment Plan, STIP) – legt einen gemeinsamen Ansatz zur Förderung von Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe mit Schwerpunkt auf dem Luft- und Wassertransport fest.

Um die Ziele von RefuelEU Aviation und FuelEU Maritime zu erreichen, werden bis 2035 rund 20 Millionen Tonnen nachhaltige Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Kraftstoffe) benötigt. Um dies zu erreichen, sind Investitionen in Höhe von schätzungsweise 100 Milliarden Euro erforderlich.

Die wichtigsten Investitionsmaßnahmen
Zu den wichtigsten Investitionsmaßnahmen, mit denen bis 2027 mindestens 2,9 Milliarden Euro über EU-Instrumente mobilisiert werden sollen, gehören:

Mindestens 2 Milliarden Euro für nachhaltige alternative Kraftstoffe im Rahmen des EU-Förderprogramms InvestEU.
300 Millionen Euro über die Europäische Wasserstoffbank zur Förderung von wasserstoffbasierten Kraftstoffen für die Luft- und Schifffahrt.
446 Millionen Euro für Projekte im Bereich synthetischer Flugkraftstoffe und Schiffskraftstoffe im Rahmen des Innovationsfonds.
133,5 Millionen Euro für Forschung und Innovation im Bereich Kraftstoffe im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe.
Synthetische Flugkraftstoffe

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen bereitet die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einführung eines Pilotprojektes bis Ende 2025 vor, mit dem mindestens 500 Millionen Euro für Projekte im Bereich synthetischer Flugkraftstoffe mobilisiert werden sollen. Die Kommission wird sich auch dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für Marktinvestitionen zu verbessern, um die Investitionslücke zu schließen.

Zusammenarbeit und Partnerschaften
Mittelfristig wird die Kommission auf die Einrichtung eines Mechanismus hinarbeiten, der Kraftstoffproduzenten und -abnehmer miteinander verbindet, Einnahmesicherheit bietet und das Investitionsrisiko verringert. Der Plan wird auch internationale Partnerschaften stärken, um die weltweite Kraftstoffproduktion auszuweiten und Importe anzuziehen, die den Nachhaltigkeitskriterien der EU entsprechen, und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb für EU-Produzenten und -Verbraucher gewährleisten.



DiscoverEU feiert 40 Jahre Schengen mit 40.000 Tickets für junge Reisende

Brüssel/Duisburg, 30. Oktober 2025 - Junge Europäerinnen und Europäer erhalten ab heute die nächste Chance auf ein kostenloses Zug-Reiseticket. Da in diesem Jahr das 40-jährige Bestehen des Schengener Abkommens gefeiert wird, also die Grundlage für das heutige grenzfreie Reisen, stellt die Europäische Kommission gleich 40.000 Reisetickets zur Verfügung. 

Um sich für ein Reiseticket zu bewerben, müssen junge Menschen, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2007 geboren sind, ein kurzes Quiz über die EU auf dem Europäischen Jugendportal ausfüllen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, zwischen dem 1. März 2026 und dem 31. Mai 2027 bis zu 30 Tage lang kostenlos zu reisen und erhalten eine Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel, Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere Dienstleistungen in 36 europäischen Ländern. 

Vorschläge für Reiserouten: Städte des Neuen Europäischen Bauhauses und grüne Hauptstädte Europas Junge Reisende können ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden Routen wie der Route des Neuen Europäischen Bauhauses inspirieren lassen, die im Einklang mit der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses Haltestellen in schönen, nachhaltigen und inklusiven Städten umfasst. 

Eine weitere ist die „Green Route“ von DiscoverEU, die junge Reisende zu einigen der nachhaltigsten und umweltfreundlichsten Reiseziele auf dem gesamten Kontinent führt, wie den Gewinnerstädten der Auszeichnung „Grüne Hauptstädte Europas“ und „Grüne Hauptstädte“ oder den Städten, die die Mission „Klimaneutrale und intelligente Städte“ leiten. Die besten grünen Reisetipps von DiscoverEU helfen den Teilnehmern bei der Planung ihrer grünen Routen.

So läuft die Bewerbung: Die DiscoverEU-Aufforderung wird am 30. Oktober um 12:00 Uhr MEZ eröffnet und läuft bis zum 13. November 2025 um 12:00 Uhr MEZ. Es steht Bewerbern aus der Europäischen Union und mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern offen. Teilnehmer mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen werden auf ihren Reisen im Einklang mit den Werten des Programms Erasmus+ und der DiscoverEU-Inklusionsaktion unterstützt.

Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit Begleitpersonen zu reisen. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet alle Fragen zu DiscoverEU und informiert auch über Alternativen. Eurodesk Deutschland hat ein Infoblatt über DiscoverEU und über weitere Reisestipendien für junge Menschen produziert. Die Infoblätter können hier kostenlos angefordert werden. Eurodesk-Telefon: 0228 9506 250, E-Mail: rausvonzuhaus@eurodesk.eu.

Hintergrund
Die Kommission hat DiscoverEU im Juni 2018 auf Initiative des Europäischen Parlaments ins Leben gerufen. Heute ist es Teil des Programms Erasmus+ 2021-2027.Seit 2018 haben sich mehr als 1,6 Millionen junge Menschen für 391.000 Reisepässe beworben. DiscoverEU hat jungen Menschen ein besseres Verständnis anderer Kulturen und der europäischen Geschichte vermittelt und ihre Sprachkenntnisse verbessert.

Europa unabhängiger machen, Zugang zu kritischen Rohstoffen sichern

Brüssel, 27. Oktober 2025 - EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat mit Blick auf die geoökonomische Entwicklung die Notwendigkeit betont, dass die EU ihre Lieferketten sowie den Zugang zu kritischen Rohstoffen sichert. Bei ihrer Keynote zum Abschluss des Berlin Global Dialogue (BGD) 2025 am Samstag kündigte sie den neuen Plan RESourceEU an.

„Die Welt von heute ist unerbittlich. Und die Weltwirtschaft ist eine völlig andere als noch vor wenigen Jahren. Europa kann nicht länger einfach so weitermachen. Diese Lektion mussten wir bei der Energie schmerzlich lernen.  Wir werden bei den kritischen Rohstoffen nicht den gleichen Fehler machen. Deshalb ist es an der Zeit, einen Gang höher zu schalten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ob bei Energie oder Rohstoffen, bei der Verteidigung oder beim Digitalen, Europa muss versuchen, unabhängig zu werden. Und es ist an uns, das genau jetzt zu tun.“

Auswirkungen der Ausführkontrollen Chinas auf Europa
Ursula von der Leyen verwies auf die drastische Verschärfung der Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden und Batteriematerialien durch China und den Einfluss der Entscheidungen auf Europa: „Wir alle wissen, wie wichtig Seltene Erden für unsere Industrie sind – ob für Autos, Halbleiter oder militärisches Gerät. Die Entscheidungen, die die chinesische Regierung am 9. Oktober verkündet hat, stellen eine erhebliche Gefahr dar. Im Kern würden es diese Maßnahmen anderen Länder erheblich erschweren, einen eigenen Wirtschaftszweig für Seltene Erden aufzubauen“.  

Dies gefährde die Stabilität weltweiter Lieferketten, mit unmittelbaren Auswirkungen auf europäische Unternehmen: „Wenn man bedenkt, dass wir mehr als 90 Prozent unseres Bedarfs an Magneten aus Seltenen Erden durch Einfuhren aus China decken, sieht man, welche Risiken hier für Europa und seine strategisch wichtigsten Industriesektoren bestehen.

Von der Automobilindustrie bis Industriemotoren, von Verteidigung bis Raumfahrt und von KI-Chips bis Datenzentren. Kurzfristig konzentrieren wir uns darauf, Lösungen mit unserem chinesischen Gegenüber zu finden. Aber wir sind bereit, alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, wenn es notwendig wird. Und wir werden zusammen mit unseren G7-Partnern eine koordinierte Reaktion ausarbeiten.“

Neuer Plan RESourceEU
Die Kommissionspräsidentin verwies auf die strukturelle Herausforderung, vor den Europa steht: „Unsere Antwort muss dem Ausmaß der Risiken angemessen sein, denen wir auf diesem Gebiet ausgesetzt sind. Deshalb kann ich ankündigen, dass wir an einem neuen Plan RESourceEU arbeiten – nach dem Vorbild der Initiative REPowerEU, durch die es uns gelungen ist, die Energiekrise gemeinsam zu bewältigen. Ziel ist es, unserer europäischen Industrie kurz-, mittel- und langfristig den Zugang zu alternativen Quellen für kritische Rohstoffe zu sichern.“ 

Von der Leyen ging auf einige Details ein, konkret die Kreislaufwirtschaft und internationale Partnerschaften: Kreislaufwirtschaft: nachhaltiger Umgang mit Ressourcen Partnerschaften und Global Gateway „Das beginnt bei der Kreislaufwirtschaft“, unterstreicht Ursula von der Leyen. 

„Nicht aus ökologischen Gründen. Sondern um kritische Rohstoffe aus Produkten zu nutzen, die bereits in Europa im Umlauf sind. Einige Unternehmen können bis zu 95 Prozent der kritischen Rohstoffe aus Batterien recyceln. Dadurch werden wertvolle Rohstoffe gewonnen, Abfall reduziert und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen gefördert. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen – von gemeinsamer Beschaffung bis zu Lagerhaltung. Wir werden Investitionen in strategische Projekte zur Herstellung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe hier in Europa ankurbeln.“

„Wir werden die Arbeit an Partnerschaften im Bereich der kritischen Rohstoffe mit Ländern wie der Ukraine, Australien, Kanada, Kasachstan, Usbekistan, Chile oder Grönland voranbringen. Und wir werden im Rahmen von Global Gateway weltweit in Projekte investieren, von denen Europa profitieren kann. Global Gateway ist in unserem Interesse, aber auch gut für unsere Partner und unser gemeinsames weltweites Warenangebot.“

Rasch handeln, Mut zeigen, Unabhängigkeit anstreben
Abschließend bekräftigte von der Leyen, dass Europa einen Plan hat und von Partnern weltweit als verlässlicher und attraktiver Markt gesehen werde. Sie verwies auf den Abschluss diverser Handelsabkommen, mit dem Mercosur, mit Mexiko, Indonesien und der Schweiz, und den laufenden Verhandlungen mit diversen weiteren Ländern. 

„Diese neuen Partnerschaften werden neue aufstrebende Märkte erschließen, die wirtschaftliche Sicherheit stärken und Engpässe in unseren Lieferketten verhindern. Der Punkt hier ist: Europa muss sein geoökonomisches Gewicht zu seinem Vorteil und für seine eigenen Interessen einsetzen. Das ist letztlich der Weg, wie Europa seinen Platz in der heutigen Weltwirtschaft finden kann. Und wie es in diesem neuen Zeitalter der auf Konfrontation ausgerichteten Geoökonomie prosperieren kann.

Europa hat alles, was es dazu braucht. Aber wir müssen unsere Einstellung verändern – gefragt sind rasches Handeln, Unabhängigkeit und Mut. Gemeinsam wird uns das gelingen.”

Hintergrund
Der BGD ist ein hochrangiges Forum für den Austausch über wirtschaftliche, geopolitische und gesellschaftliche Fragen mit internationalen Führungspersönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Es findet ein Mal im Jahr in Berlin statt.

Vorläufige Feststellung der EU: TikTok und Meta haben gegen DSA-Transparenzpflichten verstoßen
Brüssel, 24. Oktober 2025 - Die EU-Kommission hat vorläufig festgestellt, dass sowohl TikTok als auch Meta gegen ihre Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen haben.  
Die Verstöße betreffen den angemessenen Zugang zu öffentlichen Daten für Forscherinnen und Forscher.
Außerdem hat Meta sowohl für Instagram als auch für Facebook gegen die Verpflichtung verstoßen, Nutzerinnen und Nutzern einfache Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte zur Verfügung zu stellen und es ihnen zu ermöglichen, Entscheidungen über die Moderation von Inhalten wirksam anzufechten.

„Unsere Demokratien sind auf Vertrauen angewiesen. Das bedeutet, dass Plattformen die Nutzer stärken, ihre Rechte respektieren und ihre Systeme der Kontrolle öffnen müssen“, sagte Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. „Der DSA macht dies zu einer Pflicht, nicht zu einer Wahl.

Mit den heutigen Maßnahmen haben wir nun vorläufige Ergebnisse zum Zugang von Forschern zu Daten auf vier Plattformen veröffentlicht. Wir stellen sicher, dass die Plattformen für ihre Dienste gegenüber den Nutzern und der Gesellschaft rechenschaftspflichtig sind, wie dies im EU-Recht vorgesehen ist.“

EU-Kommission vergibt Schülerzeitungspreis in Deutschland: Einsendeschluss: 15. Januar

Brüssel, 23. Oktober 2025 - Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder geht in eine neue Runde, gesucht werden die besten Schülerzeitungen Deutschlands. In diesem Rahmen vergibt die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland ihren Schülerzeitungspreis „Europa“.

Mit der Auszeichnung würdigt sie Schülerzeitungen, die sich mit Europa im Alltag ihrer jugendlichen Leserinnen und Leser beschäftigen. Sie bittet junge Medienmacherinnen und Medienmacher an deutschen Schulen aller Schulkategorien, die über aktuelle europäische Themen schreiben, Podcasts oder Videos über europäische Projekte erstellen oder über Erfahrungen mit Europa an ihrer Schule bloggen, ihre Beiträge bei der Jugendpresse oder direkt bei der Vertretung der Europäischen Kommission einzureichen.
Der Einsendeschluss ist der 15. Januar 2026.

Bewerbungen, Preise und Jury Die Schulkategorien umfassen die Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen, die Gymnasien sowie die beruflichen Schulen. Im Februar werden die Preisträgerinnen und Preisträger auf einer Jurysitzung ausgewählt.  Der Sonderpreis „Europa“ ist mit einem Preisgeld von 1.000 Euro ausgestattet.

Neben Preisgeldern ist eine feierliche Preisverleihung im Bundesrat und der Schülerzeitungskongress mit einem vielfältigen Weiterbildungsprogramm durch Workshops, unter anderem zu europäischen Themen, Teil der Ehrung der Redaktionen. Die Bewerbung auf einen oder mehrere Sonderpreise können über das Bewerbungsportal Mitmachen - Schülerzeitung oder direkt in der Vertretung der Europäischen Kommission eingereicht werden.

Jugendpresse Deutschland
Die Jugendpresse sucht jedes Jahr die besten Schülerzeitungen Deutschlands. Damit sollen die Leistung und das Engagement junger Journalistinnen und Journalisten öffentlich präsentiert und gewürdigt und sie auch vernetzt und finanziell belohnt werden. 

Gewinner 2025
Die Schülerzeitung „PEER plus“ des Egbert-Gymnasium Münsterschwarzach in Bayern gewann den Schülerzeitungpreis der Europäischen Kommission in diesem Jahr. Die Zeitung „PEER plus“ hat mit verschiedenen journalistischen Formaten zum Thema Europa überzeigt. Neben Berichten über europapolitische Diskussionen in der Schule wurden drei Themen tiefer behandelt: Populismus in Europa, das europäische Asylsystem und die Absenkung des Wahlalters. Bei allen Beiträgen wurde zwischen Berichterstattung und Kommentar unterschieden. 

2026 wird die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland den Preis zum siebzehnten Mal vergeben.

EU-Staaten beschließen 19. Sanktionspaket gegen Russland

Brüssel, 23. Oktober 2025 - Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme des 19. Sanktionspakets gegen Russland durch die EU-Mitgliedstaaten. Das neue Sanktionspaket erhöht den Druck auf die russische Kriegswirtschaft erheblich. 

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, sagte:„Wir haben gerade unser 19. Sanktionspaket verabschiedet. Es richtet sich unter anderem gegen russische Energieunternehmen, Banken, Kryptobörsen und Unternehmen in China. Die EU reguliert auch die Bewegungen russischer Diplomaten, um Destabilisierungsversuchen entgegenzuwirken. Für Putin wird es immer schwieriger, seinen Krieg zu finanzieren. Jeder Euro, den wir Russland vorenthalten, ist ein Euro, den es nicht für den Krieg ausgeben kann. Das 19. Paket wird nicht das letzte sein.“

Die Maßnahmen im Detail Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf Schlüsselsektoren wie Energie, Finanzen, die militärisch-industrielle Basis, Sonderwirtschaftszonen sowie auf die Ermöglicher und Profiteure des russischen Angriffskrieges: Ein vollständiges Verbot von russischem Flüssigerdgas (LNG) und ein weiteres Vorgehen gegen die Schattenflotte sind die bisher schärfsten Sanktionen gegen Russlands Energiesektor.

Die Maßnahmen zielen auch auf Finanzdienstleistungen und Infrastruktur (einschließlich erstmals Kryptowährungen) sowie auf den Handel ab. Auch der Dienstleistungssektor ist Gegenstand der Maßnahmen, und die Instrumente zur Bekämpfung von Umgehungen werden gestärkt. Mit diesem Paket steigt die Zahl der gelisteten Schiffe in Russlands Schattenflotte auf insgesamt 557.

Verbot von russischem Flüssigerdgas 
Maria Luís Albuquerque, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar- und Investitionsunion, erklärte: „Mit diesem 19. Paket setzen wir eine breite Palette zusätzlicher Maßnahmen ein, um die schwächelnde russische Wirtschaft noch weiter zu schwächen. Ein Verbot von Flüssiggas wird dort ansetzen, wo es am meisten weh tut, während zusätzliche Maßnahmen zu Finanzdienstleistungen - einschließlich Kryptowährungen - und strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungen ebenfalls eine starke Wirkung haben werden.

Der Umfang und die Tiefe dieser Maßnahmen unterstreichen unsere unermüdliche Entschlossenheit, die Ukraine zu unterstützen. Wir werden weiterhin neue Maßnahmen entwickeln und umsetzen, solange es nötig ist.“

Dan Jørgensen, EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, ergänzte: „Europa hat eine historische Entscheidung getroffen. Wir werden alle Einfuhren von russischem Flüssiggas bis Ende 2026 stoppen und gegen die Öl-Schattenflotte vorgehen. Dies ist ein beispielloser Schritt, den die EU in Einigkeit und voller Solidarität mit der Ukraine unternimmt. Er wird Putins Kriegsmaschine einen schweren Schlag versetzen und die Friedensbemühungen für Kiew unterstützen. Europa muss seine Energieunabhängigkeit zurückgewinnen. Die Ukraine muss sich durchsetzen.“

Eine ausführliche Liste der beschlossenen Sanktionen finden Sie in Kürze im 
Amtsblatt der EU

Erklärung zum Frieden in der Ukraine

Brüssel, 21. Oktober 2025 - Der ukrainische Präsident Selenskyj hat mit dem britischen Ministerpräsidenten Starmer, Bundeskanzler Merz, dem französischen Präsidenten Macron, der Premierministerin von Italien Meloni, dem polnischen Premierminister Tusk, Kommissionspräsidentin von der Leyen, Ratspräsident Costa, dem norwegischen Premierminister Støre, dem finnischen Präsidenten Stubb und der Ministerpräsidentin von Dänemark Frederiksen ein Statement zum Frieden in der Ukraine abgegeben.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Wir alle sind in unserem Wunsch nach einem gerechten und dauerhaften Frieden, den das ukrainische Volk verdient, vereint. Wir unterstützen nachdrücklich den Standpunkt von Präsident Trump, dass die Kämpfe unverzüglich beendet werden sollten und dass die derzeitige Kontaktlinie der Ausgangspunkt der Verhandlungen sein sollte. Wir setzen uns weiterhin für den Grundsatz ein, dass internationale Grenzen nicht gewaltsam verändert werden dürfen.“

 

EU-Fahrplan zur Wahrung des Friedens – Verteidigungsbereitschaft 2030

Brüssel, 17. Oktober 2025 - Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen und Sicherheitspolitik Kaja Kallas haben den EU-Mitgliedstaaten den „Fahrplan zur Wahrung des Friedens – Verteidigungsbereitschaft 2030“ vorgeschlagen. Dieser Plan soll die europäischen Verteidigungsfähigkeiten stärken. 

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Die jüngsten Bedrohungen haben gezeigt, dass Europa in Gefahr ist. Wir müssen alle Bürgerinnen und Bürger und jeden Quadratzentimeter unseres Territoriums schützen. Europa muss mit Einheit, Solidarität und Entschlossenheit reagieren. Der Verteidigungsfahrplan enthält einen klaren Plan mit gemeinsamen Zielen und konkreten Meilensteinen auf unserem Weg bis 2030. Denn nur was sich messen lässt, wird auch getan.“ 

Vier Leitinitiativen für die europäische Bereitschaft In dem Fahrplan werden vier Leitinitiativen für die europäische Bereitschaft vorgeschlagen:  Europäische Drohnen-Verteidigungsinitiative, Eastern Flank Watch, Europäischer Luftschild und Verteidigungsraumschild.  

Diese vier Initiativen werden die Verteidigungsindustrie stärken, die Produktion beschleunigen und die Unterstützung für die Ukraine aufrechterhalten.
Wie vom Europäischen Rat im Juni gefordert, werden im Verteidigungsfahrplan klare Ziele und Etappenziele zur Schließung von Fähigkeitslücken, zur Beschleunigung der Verteidigungsinvestitionen in allen Mitgliedstaaten und als Richtschnur für die Fortschritte der EU auf dem Weg zur vollständigen Verteidigungsbereitschaft bis 2030 festgelegt. Die Stärkung der Verteidigung Europas bedeutet auch, fest gegenüber der Ukraine zu stehen.


Ab 2028: Energieeffizientere Ladegeräte für Laptops, Smartphones und andere elektronische Geräte

Brüssel, 14. Oktober 2025 - Viele der gängigsten elektronischen Geräte werden künftig energieeffizienter, weniger umweltschädlich und verbraucherfreundlicher. Eine entsprechende Änderung der Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (external power supplies, EPS) hat die Europäische Kommission angenommen.

Die Entscheidung ist Teil der Bemühungen hin zu einem gemeinsamen Ladegerät für elektronische Geräte. Sie sieht neben höheren Energieeffizienzstandards auch eine größere Interoperabilität vor, beispielsweise durch obligatorische USB-C-Anschlüsse für alle USB-Ladegeräte für Geräte wie Laptops, Smartphones, Router und Computermonitore.

Dan Jørgensen, EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, erklärte: „Gemeinsame Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich verwenden, sind ein kluger Schachzug: die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen an erster Stelle, gleichzeitig werden Energieverschwendung und Emissionen reduziert werden.“

Die Regeln werden Ende 2028 in Kraft treten; die Hersteller haben also drei Jahre Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Einsparpotential von 100 Millionen Euro pro Jahr
Es wird erwartet, dass die Änderungen bis 2035 jährliche Einsparungen von rund 3 Prozent des Energieverbrauchs während eines EPS-Lebenszyklus bewirken, die Treibhausgasemissionen um 9 Prozent und die Schadstoffemissionen um 13 Prozent sinken werden. Für die Verbraucher bedeutet dies Einsparpotenziale von rund 100 Millionen Euro pro Jahr.

Neues Logo
Darüber hinaus wird ein neues gemeinsames EU-Ladegerät-Logo den Verbrauchern helfen, kompatible Geräte zu identifizieren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Diese Initiative baut auf früheren Bemühungen zur Standardisierung von Ladeanschlüssen und -technologien für elektronische Geräte auf.

Schutz Minderjähriger im Netz: EU-Kommission leitet Untersuchungen zu Snapchat, YouTube, Apple und Google ein

Brüssel, 10. Oktober 2025 - Die Europäische Kommission hat erstmals Ermittlungen unter den Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingeleitet. Konkret fordert die Kommission Snapchat, YouTube, Apple und Google auf, Informationen über ihre Altersüberprüfungssysteme bereitzustellen.

Die Kommission fragt auch nach Informationen dazu, wie die Plattformen verhindern, dass Minderjährige auf illegale Produkte, einschließlich Drogen oder Vapes, oder schädliches Material wie Inhalte zur Förderung von Essstörungen zugreifen können.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen im Internet zu gewährleisten. Es beginnt mit Online-Plattformen.

Die Plattformen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Minderjährige in ihren Diensten sicher sind – sei es durch Maßnahmen, die in den Leitlinien zum Jugendschutz enthalten sind, oder durch ebenso wirksame Maßnahmen ihrer Wahl. Heute prüfen wir gemeinsam mit den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten, ob die bisher von den Plattformen ergriffenen Maßnahmen tatsächlich Kinder schützen.“ 

Einzelheiten Die Kommission fordert Snapchat auf, Informationen darüber vorzulegen, wie sie Kinder unter 13 Jahren daran hindert, ihre Dienste in Anspruch zu nehmen, wie durch ihre eigenen Nutzungsbedingungen vorgegeben. Die Kommission fordert Snapchat außerdem auf, Informationen über die Funktionen bereitzustellen, über die es verfügt, um den Verkauf illegaler Waren für Kinder wie Vapes oder Drogen zu verhindern. 

In Bezug auf YouTube erfragt die Kommission zusätzlich zu den Informationen über die Alterssicherung weitere Einzelheiten zu Empfehlungen auf der Plattform, nachdem sie gemeldet hat, dass schädliche Inhalte an Minderjährige verbreitet wurden. 

Für den Apple App Store und Google Play erfragt die Kommission Informationen darüber, wie sie mit dem Risiko umgehen, dass Nutzer, einschließlich Minderjähriger, illegale oder anderweitig schädliche Apps herunterladen können, einschließlich Glücksspiel-Apps und Tools zur Erstellung nicht einvernehmlicher sexualisierter Inhalte, die sogenannten „nudify apps“. Die Kommission versucht auch zu verstehen, wie die beiden App-Stores die Alterseinstufungen der Apps anwenden. 

EU-Einreise-/Ausreisesystem startet schrittweise ab dem 12. Oktober

Brüssel, 10. Oktober 2025 - Ab dem 12. Oktober beginnen die Mitgliedstaaten mit der Einführung von Europas neuem digitalen Grenzsystems an ihren Außengrenzen, dem Einreise-/Ausreisesystem EES. Das EES ist ein vollständig digitales System für die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern, die für Kurzaufenthalte in 29 europäische Länder reisen, einschließlich der assoziierten Schengen-Staaten.

Es wird biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und andere Reiseinformationen erfassen. Mit dem EES wird das Abstempeln von Reisepässen schrittweise ersetzt. Die sechsmonatige Einführungsphase gibt Mitgliedstaaten, Reisenden und Unternehmen Zeit, sich an das neue System anzupassen. Das EES wird die Verwaltung der Grenzen modernisieren und verbessern.

Es wird zuverlässige Daten über Grenzübertritte liefern und systematisch Aufenthaltsüberzieher sowie Fälle von Dokumenten- und Identitätsbetrug aufdecken. Somit trägt EES dazu bei, irreguläre Migration zu verhindern und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Darüber hinaus wird durch den verstärkten Einsatz automatisierter Grenzkontrollen das Reisen für alle reibungsloser und sicherer. Das neue System entspricht den höchsten Standards für den Schutz von Daten und Privatsphäre und gewährleistet, dass die persönlichen Daten der Reisenden geschützt bleiben.

Hintergrund
Das EES ist Teil des EU-Pakets „Intelligente Grenzen“, mit dem das Management der EU-Außengrenzen durch den Einsatz modernster Technologien und innovativer Lösungen verbessert werden soll. Das Paket umfasst das EES, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und eine erweiterte und stärker harmonisierte Nutzung der von den Mitgliedstaaten genutzten Systeme der automatischen Grenzkontrolle (ABC). Zusammen werden diese Systeme allen Reisenden in die und aus der EU ein effizienteres, sichereres und bequemeres Reiseerlebnis ermöglichen.

Schutz Minderjähriger im Netz: EU-Kommission leitet Untersuchungen zu Snapchat, YouTube, Apple und Google ein
Die Europäische Kommission hat erstmals Ermittlungen unter den Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingeleitet. Konkret fordert die Kommission Snapchat, YouTube, Apple und Google auf, Informationen über ihre Altersüberprüfungssysteme bereitzustellen. Die Kommission fragt auch nach Informationen dazu, wie die Plattformen verhindern, dass Minderjährige auf illegale Produkte, einschließlich Drogen oder Vapes, oder schädliches Material wie Inhalte zur Förderung von Essstörungen zugreifen können.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen im Internet zu gewährleisten. Es beginnt mit Online-Plattformen.

Die Plattformen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Minderjährige in ihren Diensten sicher sind – sei es durch Maßnahmen, die in den Leitlinien zum Jugendschutz enthalten sind, oder durch ebenso wirksame Maßnahmen ihrer Wahl. Heute prüfen wir gemeinsam mit den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten, ob die bisher von den Plattformen ergriffenen Maßnahmen tatsächlich Kinder schützen.“ 

Einzelheiten
Die Kommission fordert Snapchat auf, Informationen darüber vorzulegen, wie sie Kinder unter 13 Jahren daran hindert, ihre Dienste in Anspruch zu nehmen, wie durch ihre eigenen Nutzungsbedingungen vorgegeben. Die Kommission fordert Snapchat außerdem auf, Informationen über die Funktionen bereitzustellen, über die es verfügt, um den Verkauf illegaler Waren für Kinder wie Vapes oder Drogen zu verhindern. 

In Bezug auf YouTube erfragt die Kommission zusätzlich zu den Informationen über die Alterssicherung weitere Einzelheiten zu Empfehlungen auf der Plattform, nachdem sie gemeldet hat, dass schädliche Inhalte an Minderjährige verbreitet wurden.  Für den Apple App Store und Google Play erfragt die Kommission Informationen darüber, wie sie mit dem Risiko umgehen, dass Nutzer, einschließlich Minderjähriger, illegale oder anderweitig schädliche Apps herunterladen können, einschließlich Glücksspiel-Apps und Tools zur Erstellung nicht einvernehmlicher sexualisierter Inhalte, die sogenannten „nudify apps“. Die Kommission versucht auch zu verstehen, wie die beiden App-Stores die Alterseinstufungen der Apps anwenden. 

Vorteile für Bankkunden: Überweisungen jetzt schneller und sicherer

Brüssel, 9. Oktober 2025 - Neue EU-Vorschriften machen Überweisungen im Euro-Raum ab sofort schneller und sicherer. Die Vorschriften verpflichten Zahlungsdienstleister, wie zum Beispiel Banken, Sofortüberweisungen anzubieten. Diese dürfen nicht teurer sein als eine herkömmliche Überweisung, die in der Regel kostenfrei ist.

Maria Luis Albuquerque, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar- und Investitionsunion, sagte: „Heute beginnt eine neue Ära für Zahlungen in Europa. Die Verordnung über Sofortzahlungen wird das tägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erheblich verbessern, indem sie es ihnen ermöglicht, Zahlungen sofort rund um die Uhr zu versenden und zu empfangen.“ 

Überweisungen im Euro-Raum werden nicht nur schneller, sondern auch sicherer. Denn die Vorschriften verlangen von den Zahlungsdienstleistern eine Empfängerprüfung, um Fehlüberweisungen zu verhindern.  EU-Kommissarin Albuquerque sagte zu den Vorschriften zur Empfängerprüfung: „Dadurch werden die Transaktionen sicherer, wobei Zahlungsdienstleister verpflichtet sind, den vorgesehenen Begünstigten zu überprüfen und im Falle eines Fehlers oder mutmaßlichen Betrugs eine Warnmeldung an den Zahler zu senden.“ 

Kollegiumssitzung zur Sicherheitslage in Europa

Brüssel, 30. September 2025 - Vor der fünften Sitzung des sogenannten Sicherheitskollegs hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Beisein von NATO-Generalsekretär Mark Rutte eine Erklärung abgegeben. „Ich habe diese Sitzung einberufen, um die Sicherheitslage in Europa zu erörtern und Ihre Ansichten zu hören. Die Wahrung des Friedens ist seit jeher eine zentrale Aufgabe der Europäischen Union, und auch wenn sich die Instrumente dafür im Laufe der Zeit gewandelt haben, ist das Ziel dasselbe geblieben.“

Mit Entschlossenheit das Blatt wenden Mit Blick auf die Invasion Russlands in die Ukraine sagte von der Leyen: „Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in diesem Konflikt an einem Punkt angelangt sind, wo sich das Blatt wenden kann, wenn wir entschlossen handeln.“ Die Ukraine leiste seit drei Jahren und sieben Monaten Widerstand und habe 2025 praktisch kein Territorium eingebüßt.

Mehr als eine Viertel Million Russen sei auf dem Schlachtfeld gestorben, der wirtschaftliche Druck in Russland wachse – mit Zinssätzen bei 17 Prozent und einer Inflation deutlich über 10 Prozent. Beispiellose Schritte unternommen Von der Leyen verwies auf die Schritte der Kommission in den vergangenen Monaten: „In unserem „Weißbuch“ wurden die strategische Ausrichtung und die Prioritäten skizziert. Und wir haben neue Möglichkeiten der Finanzierung unserer Verteidigung vorgeschlagen. Unser Ad-hoc-Instrument SAFE wurde in Rekordzeit einsatzbereit.“ 

Über das weitere Vorgehen wird morgen auf der informellen Tagung des Europäischen Rates beraten. Kernbereiche der europäischen Verteidigung Die Kommissionspräsidentin sprach konkret drei relevante und zentrale Themen an, die sich auch im Fahrplan „Bereitschaft 2030“ wiederfinden, das in zwei Wochen vorgestellt wird: Kapazitätsfrage: „Wir verfügen über ein einziges Kräftedispositiv, das unterschiedliche Missionen erfüllt – im Rahmen der NATO, der EU, der Vereinten Nationen oder im Rahmen von Koalitionen der Willigen. Deshalb benötigen wir interoperable Fähigkeiten in enger Zusammenarbeit mit der NATO. Dazu müssen wir die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern ausbauen.“

Vorzeigeprojekte: „Das Vorzeigeprojekt „Eastern Flank Watch“ zum Beispiel muss jetzt vorangebracht werden. Europa muss entschlossen und geeint auf die Drohnenvorstöße Russlands an unseren Grenzen reagieren. Deshalb werden wir Sofortmaßnahmen vorschlagen, um im Rahmen von Eastern Flank Watch einen Drohnenwall zu errichten. Das müssen wir rasch auf den Weg bringen - gemeinsam mit der Ukraine und in enger Abstimmung mit der NATO.“

Industrielle Bereitschaft: „Eine rasch ausgebaute, widerstandsfähige und innovative europäische Verteidigungsindustrie ist der Schlüssel zur Verteidigungsbereitschaft der EU. Die Industrie muss schnell und im nötigen Umfang liefern und modernste Verteidigungsgüter herstellen.“ 

Blick auf die Ukraine – den Täter Russland zur Verantwortung ziehen
Von der Leyen betonte, dass die Sanktionen gegen Russland funktionieren und der Druck weiter erhöht werden müsse, etwa über das vorgeschlagene 19. Sanktionspaket. Es sieht robuste Maßnahmen in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen und Handel vor, ein Schlüsselelement ist das Verbot von LNG-Einfuhren aus Russland. 

Auch die militärische Unterstützung für die Ukraine müsse verstärkt werden: „Konkret haben wir uns mit der Ukraine darauf geeinigt, insgesamt 2 Milliarden Euro für Drohnen zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es der Ukraine, ihre Produktionskapazitäten für Drohnen auszuweiten, und die EU wird von dieser Technologie profitieren können.“ 

Für eine erfolgreiche asymmetrische Verteidigungsstrategie sei eine strukturiertere Lösung für die militärische Unterstützung notwendig: „Aus diesem Grund habe ich ein Reparationsdarlehen auf der Grundlage von eingefrorenem russischen Staatsvermögen vorgeschlagen. Das Darlehen würde nicht in einem Zug ausgezahlt werden. Die Auszahlung würde in Tranchen und mit Auflagen erfolgen.“ 

Die Vermögenswerte werden nicht beschlagnahmt, die Ukraine muss das Darlehen zurückzahlen, wenn Russland Entschädigung leistet. Ein Teil des Darlehens soll für Beschaffungen in Europa und gemeinsam mit Europa herangezogen werden, zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie. 

Von der Leyen in New York: Europa hält bei Klimazielen Kurs
New York, 25. September 2025 - Die Welt kann weiter auf Europa als Vorreiter beim Klimaschutz zählen. Das hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beim Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York bekräftigt.

Sie sagte: „Ich versichere Ihnen: Europa hält bei seinen Klimazielen Kurs. Seit 1990 sind unsere Emissionen um fast 40 Prozent gesunken. Sie entsprechen jetzt sechs Prozent der weltweiten Emissionen. Wir sind auf dem besten Weg, unser Ziel von 55 Prozent weniger Emissionen bis 2030 zu erreichen.“ Für 2040 peile die EU eine Senkung der Emissionen um 90 Prozent an, so die Kommissionspräsidentin. „Das ist unser Weg zur Klimaneutralität bis 2050.“

Die EU werde ihren national festgelegten Beitrag im Vorfeld der COP30 förmlich vorlegen. Entwicklungen seit dem Pariser Klimaabkommen Die Kommissionspräsidentin erklärte: „Vor zehn Jahren haben wir das Übereinkommen von Paris geschlossen. Seitdem hat sich die Welt verändert. Ich möchte Ihnen nur drei Zahlen nennen. Die erneuerbaren Energien haben um 140 Prozent zugenommen. Die Investitionen in saubere Energie sind um fast 80 Prozent gestiegen. Und die Länder mit CO2-Bepreisung haben sich von 40 auf 80 verdoppelt. Die Energiewende kommt voran.“

Mehr in globale Partnerschaften investieren
Von der Leyen betonte zudem: „Wir wollen uns noch mehr in globalen Partnerschaften engagieren. Denn die Frage lautet nicht mehr, ob und wie schnell diese Wende stattfindet, sondern wer davon profitiert. Europa hat da eine klare Antwort: Alle Länder – weltweit – sollten Nutznießer sein, vor allem aber die schwächsten. Darum bleiben wir der weltweit größte Anbieter von Klimafinanzierung.

Zusätzlich dazu werden wir bis zu 300 Milliarden Euro zur weltweiten Unterstützung der Energiewende durch Global Gateway-Investitionsprogramm mobilisieren, und wir werden unsere kollektive Übereinkunft, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen, in die Tat umsetzen. Dies geschieht durch Projekte.

So unterstützen wir mehr als 300 Millionen Menschen in Afrika, damit sie Zugang zu Elektrizität haben und sauber kochen können. Dabei geht es nicht nur ums Klima. Es geht um elementare Menschenwürde. Denn keine Mutter, kein Kind sollte sterben, nur weil sie unter entsetzlichen Bedingungen kochen muss.“

Bekenntnis zum Multilateralismus
Die nächste Klimakonferenz in Belém (Brasilien), COP30, sei der beste Ort für ein ausdrückliches Bekenntnis zum Multilateralismus. „Packen wir's an!“, so von der Leyen.

 
Handelsabkommen EU-Indonesien steht

Brüssel, 23. September 2025 - Die Europäische Union und Indonesien haben ihre Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Dies folgt auf eine entsprechende politische Einigung zwischen Kommissionspräsidentin von der Leyen und Präsident Prabowo Subianto vom 13. Juli. 

„Unser Abkommen mit Indonesien schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen, Landwirtinnen und Landwirte,“ erklärte von der Leyen. „Es bietet uns auch eine stabile und vorhersehbare Versorgung mit kritischen Rohstoffen, die für Europas saubere Technologie und die Stahlindustrie von wesentlicher Bedeutung sind.“

Senkung von Zöllen
Das Handelsabkommen (CEPA) schafft eine Freihandelszone mit über 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Es wird den europäischen Landwirtinnen und Landwirten erheblich zugutekommen, da die Zölle auf Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse gesenkt und traditionelle EU-Erzeugnisse sowie wichtige Industriezweige wie die Automobil-, Chemie- und Maschinenbaubranche geschützt werden. Insgesamt werden die EU-Exporteure jährlich rund 600 Millionen Euro an Zöllen einsparen, die derzeit auf Waren entrichtet werden, die auf den indonesischen Markt gelangen. Europäische Produkte werden für indonesische Verbraucherinnen und Verbrauchern erschwinglicher.

Das Abkommen ist auch ein wichtiger Meilenstein für die EU und Indonesien, um nachhaltiges Wachstum und den ökologischen Wandel zu fördern.

Privilegierter Zugang für große und kleine europäische Unternehmen
Das Abkommen wird EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum indonesischen Markt gewähren, indem
die Einfuhrzölle auf 98,5 Prozent der Zolltarifpositionen abgeschafft und Verfahren für EU-Warenausfuhren nach Indonesien, einschließlich wichtiger Ausfuhren wie Pkw und Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, vereinfacht werden; die Erbringung von Dienstleistungen in Schlüsselsektoren wie IT und Telekommunikation durch EU-Unternehmen ermöglicht wird;
neue Möglichkeiten für EU-Investitionen in Indonesien erschlossen werden, insbesondere in strategischen Sektoren wie Elektrofahrzeuge, Elektronik und Arzneimittel, wodurch die Integration der Versorgungs- und Wertschöpfungsketten beider Seiten gefördert wird; geistiges Eigentum wie Marken geschützt wird, und es EU-Unternehmen so ermöglicht wird, ihre Markenidentität und ihren Ruf zu schützen.
Ein großer Gewinn für die europäischen Landwirte

Dank der Abschaffung der Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Milchprodukte, Fleisch, Obst und Gemüse und eine breite Palette verarbeiteter Lebensmittel werden die Landwirte in der EU wesentlich bessere Möglichkeiten erhalten, ihre Erzeugnisse in Indonesien zu verkaufen. Außerdem werden 221 geografische Angaben für die EU und 72 geografische Angaben für indonesische Produkte geschützt. Schließlich werden besonders sensible Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse wie Reis, Zucker und frische Bananen geschützt, indem die bestehenden Zölle aufrechterhalten werden, und für der Zugang bestimmter anderer Erzeugnisse gelten Quoten für den Zugang zum EU-Markt.

Ein Deal für nachhaltiges Wachstum und Entwicklung
Das Abkommen EU-Indonesien verfügt über eine starke Nachhaltigkeitssäule. So wird mit dem Abkommen das Pariser Klimaschutzabkommen als wesentliches Element festgelegt und der Handel mit und Investitionen in Produkte gefördert, die für Umwelt- und Klimaziele von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich erneuerbarer Energien und CO2-armer Technologien.

Das CEPA bietet eine Plattform für Zusammenarbeit, Dialog und Handelserleichterungen in einer Reihe von handelsbezogenen Umwelt- und Klimafragen, auch im Palmölsektor. Dies bietet Möglichkeiten, die Gespräche über Nachhaltigkeit zwischen der EU und Indonesien voranzubringen und sicherzustellen, dass mehr Handel, Sozialschutz und eine solide Umweltpolitik Hand in Hand gehen.

Sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen
Indonesien ist ein weltweit führender Hersteller von Rohstoffen, von denen viele für den grünen und digitalen Sektor von entscheidender Bedeutung sind. Das Abkommen stärkt berechenbare, zuverlässige und nachhaltige Lieferketten, unter anderem durch ermäßigte Zölle, Exporterleichterungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und erweiterte Zusammenarbeit.

Nächste Schritte
Die ausgehandelten Textentwürfe werden in Kürze veröffentlicht. Diese Texte werden rechtlich überarbeitet und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Europäische Kommission wird dann dem Rat ihren Vorschlag für die Unterzeichnung und den Abschluss des CEPA und des IPA vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Indonesien die Abkommen unterzeichnen.

Nach der Unterzeichnung werden die Texte dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und nach deren Ratifizierung durch Indonesien können das CEPA und das IPA in Kraft treten.


EU-Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler 2025: Vier Preise an junge Forschende aus Deutschland verliehen

Brüssel, 22. September 2025 - Beim 36. EU-Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler (EUCYS) haben Mia Maurer und Misha Hedge aus Deutschland für ihre Forschung zu Bakterien einen dritten Preis erhalten, Johanna Freya Pluschke und Vincent Engelbrecht bekamen zwei Sonderpreise für ihre Arbeiten zu elektrischen Antriebssystemen und zu Zoo-Management.

In Riga (Lettland) hatten sich die vielversprechendsten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Alter von 14 bis 20 Jahren aus 40 Ländern fünf Tage lang gemessen, um die prestigereichen EUCYS-Preise zu erhalten.  Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Start-Ups, Forschung und Innovation, gratulierte den Gewinnerinnen und Gewinnern von EUCYS 2025.

Ihr Talent und ihr Engagement zeige, warum Europa weiterhin in junge Wissenschaftler investieren müsse. Kreativität und Exzellenz der nächsten Generation werden Europa an der Spitze von Forschung und Innovation halten Die Projekte, die den ersten Preis in Höhe von jeweils 7000 Euro erhielten, gingen an junge Forschende aus Kanada, der Tschechischen Republik, aus Polen und aus Schweden.

Der zweite und dritte Preis (jeweils 5.000 Euro und 3.500 Euro) wurde verliehen für Projekte aus der Türkei, Portugal, Griechenland, Kanada, Dänemark, Deutschland, Ungarn und den USA. Der Sonderpreis der Jury in Höhe von 2.500 Euro ging an Georgien. Die Gewinnerprojekte teilen sich ein Preisgeld von insgesamt 64.500 Euro. Der 
European Union Contest for Young Scientists (EUCYS) ist der wichtigste wissenschaftliche Wettbewerb für angehende Forschende in der EU und wurde 1989 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen.

Jedes Jahr kommen die besten jungen Forschenden im Alter von 14 bis 20 Jahren aus der EU und darüber hinaus zusammen, um ihre Projekte einer internationalen Jury vorzustellen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten zuvor alle erste Preise bei nationalen Wissenschaftswettbewerben ihrer Heimatländer in ihren Fachgebieten gewonnen. Ihre Projekte decken ein breites Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen ab, von Biologie, Chemie, Umwelt und Materialien über Informatik, Ingenieurwesen, Mathematik und Physik bis hin zu Medizin und Sozialwissenschaften.

Teilnahme junger Wissenschaftlerinnen wird gefördert EUCYS will die Karriere junger Forschender aus Europa und darüber hinaus fördern, indem es ihnen die Möglichkeit bietet, sich mit Gleichaltrigen auf internationaler Ebene zu messen und auszutauschen, während sie von einigen der bekanntesten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Europas beraten und angeleitet werden.

Ein weiteres Hauptziel von EUCYS ist die Förderung der Teilnahme junger Wissenschaftlerinnen an Forschung und Innovation, da sie in STEAM immer noch unterrepräsentiert sind. In diesem Jahr sind 60 der 132 Teilnehmer Mädchen, was eine Verbesserung von fast 5 Prozent gegenüber dem Wettbewerb 2024 bedeutet. EUCYS findet 2026 in Kiel statt EUCYS wird jedes Jahr in einem anderen europäischen Land veranstaltet. 2026 wird die Veranstaltung im Rahmen des von der EU finanzierten Großprojekts „Science Comes to Town“ in Kiel stattfinden.


EU-Kommission schlägt Aussetzung von Handelszugeständnissen mit Israel und Sanktionen gegen extremistische Minister und gewalttätige Siedler vor

Brüssel, 17. September 2025 - Nach der Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union hat die Europäische Kommission dem Rat ihren Vorschlag zur Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel sowie ihre Vorschläge für Sanktionen gegen die Hamas, extremistische Minister und gewalttätige Siedler vorgelegt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Die schrecklichen Ereignisse, die sich täglich in Gaza abspielen, müssen aufhören. Es muss einen sofortigen Waffenstillstand geben, ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und die Freilassung aller von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Die Europäische Union bleibt der größte Geber humanitärer Hilfe und ein unermüdlicher Verfechter der Zwei-Staaten-Lösung.
In Anbetracht dieser grundsätzlichen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung der schwerwiegenden jüngsten Entwicklungen im Westjordanland schlagen wir vor, die Handelszugeständnisse mit Israel auszusetzen, extremistische Minister und gewalttätige Siedler zu sanktionieren und die bilaterale Unterstützung Israels auf Eis zu legen, ohne unsere Arbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft oder Yad Vashem zu beeinträchtigen.“

Keine bilaterale Unterstützung für Israel mehr (mit Ausnahmen)
Die Kommission stellt auch ihre bilaterale Unterstützung für Israel ein, mit Ausnahme der Unterstützung für die Zivilgesellschaft und Yad Vashem. Konkret betrifft dies künftige jährliche Mittelzuweisungen zwischen 2025 und 2027, laufende Projekte der institutionellen Zusammenarbeit mit Israel sowie Projekte, die im Rahmen der regionalen Kooperationsfazilität EU-Israel finanziert werden.

Verstoß Israels gegen Menschenrechte und demokratische Grundsätze
Die Vorschläge folgen auf eine Überprüfung der Einhaltung von Artikel 2 des Abkommens durch Israel. Dabei wurde festgestellt, dass die Maßnahmen der israelischen Regierung einen Verstoß gegen wesentliche Elemente in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze darstellen. Dies berechtigt die EU zur einseitigen Aussetzung des Abkommens.

Konkret bezieht sich dieser Verstoß auf die sich rapide verschlechternde humanitäre Lage im Gazastreifen infolge der israelischen Militärintervention, die Blockade der humanitären Hilfe, die Intensivierung der Militäroperationen und die Entscheidung der israelischen Behörden, den Siedlungsplan im so genannten E1-Gebiet des Westjordanlandes voranzutreiben.

Das untergräbt eine Zweistaatenlösung weiter. Die Aussetzung betrifft die wichtigsten handelsbezogenen Bestimmungen des Abkommens und bedeutet in der Praxis, dass Einfuhren aus Israel ihren präferenziellen Zugang zum EU-Markt verlieren. Auf diese Waren werden daher Zölle in der Höhe erhoben, die für jedes andere Drittland gelten, mit dem die EU kein Freihandelsabkommen geschlossen hat.

Nächste Schritte: Aussetzung der handelsbezogenen Bestimmungen
Die Kommission schlägt einen Beschluss des Rates über die Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen des Abkommens vor, die unter die gemeinsame Handelspolitik der Union fallen. Der Rat muss den Beschluss mit qualifizierter Mehrheit annehmen. 

Der Beschluss wird am Tag seiner Annahme in Kraft treten. Sobald der Beschluss angenommen ist, wird der Assoziationsrat EU-Israel über die Aussetzung unterrichtet. Die Aussetzung wird 30 Tage nach der Notifizierung an den Assoziationsrat wirksam.

Sanktionen gegen die Hamas, extremistische Minister der israelischen Regierung und gewalttätige Siedler Konkret besteht das Paket aus vier Entwürfen für Rechtsakte mit neun Listenvorschlägen gegen die Minister und Siedler (im Rahmen des globalen Sanktionsregimes der EU im Bereich der Menschenrechte) sowie aus einem verstärkten Paket von Listen gegen zehn Mitglieder des Hamas-Politbüros, das auf einem neuen Listenkriterium im Rahmen des Hamas-Sanktionssystems beruht. Der Rat muss den Beschluss nun einstimmig billigen.



Verteidigungsbereitschaft Europas: Vorläufige Zuweisung von 150 Mrd. Euro über SAFE ohne Beteiligung Deutschlands

Brüssel, 9. September 2025 - Die Europäische Kommission hat die vorläufige Mittelzuweisung von 150 Milliarden Euro aus dem Programm „Sicherheitsaktion für Europa“ (SAFE) angenommen. Ziel ist, die Verteidigungsfähigkeiten der EU zu stärken und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, kritische Lücken zu schließen und gemeinsam Verteidigungsgüter zu erwerben.

Die vorläufige Mittelzuweisung für die einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie hier. Deutschland hat keine Absicht bekundet, sich zu beteiligen. In eine sichere Zukunft investieren, potentielle Angreifer abschrecken Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Tech-Souveränität, Sicherheit und Demokratie sagte: „Der heutige Beschluss zeigt das Engagement der Europäischen Union für die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich und ihre Entschlossenheit, in eine sicherere Zukunft zu investieren.“ 

Verteidigungskommissar Andrius Kubilius sprach von einem historischen Erfolg für die EU: „Mit dem Weißbuch zur Verteidigungsbereitschaft haben wir uns verpflichtet, die Aufrüstungsbemühungen der Mitgliedstaaten und der Ukraine zu unterstützen. Weniger als sechs Monate später ist das nun Realität. Dieser beträchtliche Betrag wird dazu beitragen, potenzielle Angreifer abzuschrecken und die europäische Verteidigung zu stärken.“

Kostengünstige Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren Nach seiner Annahme durch den Rat im Mai 2025 hat das SAFE-Programm großes Interesse geweckt. SAFE wird langfristige, kostengünstige Darlehen bereitstellen, um die Mitgliedstaaten bei der Beschaffung dringend benötigter Verteidigungsgüter zu unterstützen.

SAFE wird es der EU auch ermöglichen, die Ukraine weiter zu unterstützen, indem sie die ukrainische Verteidigungsindustrie von Anfang an mit dem Instrument verbindet.  Das Programm sieht eine Frist von zehn Jahren für die Rückzahlung von Darlehen, wettbewerbsfähige Zinssätze und Optionen für bilaterale Abkommen mit Drittländern zur Ausweitung der Förderfähigkeit vor. 

Vorlage der nationalen Investitionspläne bis November 2025
Die Mitgliedstaaten können nun ihre nationalen Investitionspläne ausarbeiten, in denen die Verwendung des möglichen finanziellen Beistands beschrieben wird. Diese Pläne sind bis Ende November 2025 vorzulegen. Die Kommission wird dann diese nationalen Pläne bewerten, um die ersten Auszahlungen Anfang 2026 vorzunehmen.

 SAFE ist ein wichtiges EU-Instrument zur Stärkung von Resilienz und Sicherheit. Es unterstützt Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck, Cyberfähigkeiten und strategische Lieferketten.


EU schlägt Zollsenkungen zur Umsetzung des Abkommens mit den USA vor

Brüssel, 29. August 2025 - Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge vorlegt, die den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen EU/USA-Erklärung zum transatlantischen Handel vom 21. August 2025 ebnen. Diese Vorschläge gewährleisten eine rückwirkende Zollentlastung durch die USA für den wichtigen Automobilsektor der EU ab dem 1. August.

Umsetzung in beiderseitigem Interesse
EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte: „Das Abkommen zwischen der EU und den USA ist mehr als nur ein Schritt in Richtung Stabilität. Es schafft die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen und setzt gemeinsame Ziele – beispielsweise im Stahlbereich – in konkrete Ergebnisse um. Es liegt in unserem beiderseitigen Interesse, dass beide Seiten ihre Verpflichtungen einhalten und die vollständige Umsetzung des Abkommens sicherstellen. Ich begrüße insbesondere die Senkung der Zölle auf Autos und Autoteile auf 15 Prozent ab dem 1. August, die dazu beitragen wird, dass unsere Automobilindustrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt.“

Details zu den beiden Vorschlägen
Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen Agrargütern.

Mit dem zweiten Vorschlag wird vorgeschlagen, die Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für verarbeiteten Hummer gilt.
Die Kommission wird weiterhin mit den USA zusammenarbeiten, um die Zölle zu senken, auch im Rahmen der Verhandlungen über ein künftiges Abkommen zwischen der EU und den USA über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel.

Nächste Schritte
Die Vorschläge der Kommission sind der notwendige legislative Schritt, um die in Abschnitt 1 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA genannten Zollsenkungen der EU in Kraft zu setzen.

Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können.

Gemäß Abschnitt 3 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA wird erwartet, dass die USA die vereinbarte US-Zollobergrenze von 15 Prozent auf Autos und Autoteile aus der EU umsetzen. Das wird voraussichtlich am ersten Tag desselben Monats in Kraft treten, in dem die Legislativvorschläge der Europäischen Union eingeführt werden, d. h. am 1. August 2025. Das erspart den Automobilherstellern Zölle in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro, die andernfalls für Ausfuhren in nur einem Monat zu entrichten gewesen wären.

Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1. September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine Zölle zu erheben (nicht verfügbare natürliche Ressourcen, einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie chemische Grundstoffe). Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen.

Hintergrund
Am 21. August gaben die EU und die USA eine gemeinsame Erklärung zum transatlantischen Handel und zu Investitionen ab. Diese Gemeinsame Erklärung bestätigt die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump am 27. Juli erzielte politische Einigung und baut auf ihr auf.

Die transatlantische Partnerschaft ist eine Hauptschlagader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und wird im Jahr 2024 ein Volumen von 1,6 Billionen Euro erreichen, wobei der Warenhandel 867 Milliarden Euro und der Dienstleistungsverkehr 817 Milliarden Euro beträgt.

Diese tiefgreifende und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten Unternehmen aus der EU und den USA 5,3 Billionen Euro in die Märkte der jeweils anderen Seite.

Gemeinsame EU/USA-Erklärung zu transatlantischem Handel und Investitionen
Brüssel, 21. August 2025 - Die EU und die USA haben eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die einen Rahmen für einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften transatlantischen Handel und Investitionen schafft. Sie baut auf der politischen Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump vom 27. Juli auf. Die Erklärung (engl.) ist hier verlinkt.

Die transatlantischen Beziehungen sind mit 1,6 Billionen Euro jährlich die wertvollsten Wirtschaftsbeziehungen der Welt. Das Abkommen sichert diese Beziehungen und Millionen Arbeitsplätze in der EU. Vorhersehbarkeit, Stabilität, Sicherheit Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die EU stets das Beste für ihre Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen anstrebt: 
„Im Angesicht einer schwierigen Situation haben wir unseren Mitgliedstaaten und unserer Industrie geholfen und Klarheit und Kohärenz im transatlantischen Handel wiederhergestellt. Das ist nicht das Ende des Prozesses, sondern wir arbeiten weiterhin mit den USA zusammen, um mehr Zollsenkungen zu vereinbaren, um weitere Bereiche der Zusammenarbeit zu ermitteln und mehr Potential für das Wirtschaftswachstum zu schaffen.“ 

Strategisches Abkommen, von dem viele Sektoren profitieren EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte mit Blick auf die intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Seite: „Die Gemeinsame Erklärung hat in einer Zeit, in der sich die globale Handelslandschaft grundlegend verändert, echtes Gewicht. Es ist ein ernstzunehmendes, strategisches Abkommen – und wir stehen voll und ganz hinter ihm.“ 

Šefčovič betonte, dass ein breites Spektrum von Sektoren profitieren wird – dazu gehören auch strategische Wirtschaftszweige wie Autos, Arzneimittel, Halbleiter und Holz.  Ein Handelskrieg hätte viel Schaden angerichtet Der Handelskommissar fügte hinzu: „Die Alternative – ein Handelskrieg mit Hochzöllen und politischer Eskalation – würde Arbeitsplätze, Wachstum und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schädigen. Stattdessen müssen die EU und die USA einen Weg der Zusammenarbeit einschlagen, der auf unser gemeinsames Ziel der Reindustrialisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz abgestimmt ist.“

Erster Schritt in einem fortlaufenden Prozess In der Gemeinsamen Erklärung wird die Verpflichtung beider Seiten dargelegt, auf die Wiederherstellung von Stabilität und Berechenbarkeit im Handel und bei den Investitionen zwischen der EU und den USA zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern hinzuarbeiten. Das ist der erste Schritt in einem Prozess, der den Handel steigern und den Marktzugang in weiteren Sektoren verbessern wird. 

Details Für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren, einschließlich strategischer Sektoren wie Kraftfahrzeuge, Arzneimittel, Halbleiter und Holz, gilt ein Zollsatz von maximal 15 Prozent (all-inclusive, beinhaltet also auch bestehende MFN-Zölle). Sektoren, für die bereits Meistbegünstigungstarife von 15 Prozent oder mehr gelten, unterliegen keinen zusätzlichen Zöllen.

Für Personenkraftwagen und Kraftfahrzeugteile werden die 15 Prozent parallel zum Start des EU-Verfahrens für Zollsenkungen für US-Erzeugnisse gelten. Ab dem 1. September wird eine Reihe von Produktgruppen von einer Sonderregelung profitieren, bei der nur Meistbegünstigungstarife gelten. Dazu gehören nicht verfügbare natürliche Ressourcen (z. B. Kork), alle Flugzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe.

Beide Seiten unternehmen ehrgeizige Anstrengungen, um diese Regelung auf andere Produktkategorien auszuweiten – ein wichtiges Ergebnis für die EU. Die EU und die USA beabsichtigen, ihre Volkswirtschaften vor Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor zu schützen und an sicheren Lieferketten zu arbeiten. Dazu gehört eine Zollkontingentslösung für EU-Ausfuhren von Stahl und Aluminium und deren Derivaten. 

Nächste Schritte
Die Kommission wird mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments und im Einklang mit den einschlägigen internen Verfahren rasch die wichtigsten Aspekte der Vereinbarung umsetzen. Die EU wird sich auch an der Aushandlung eines Abkommens über einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften Handel mit den USA im Einklang mit dem vereinbarten Rahmen und den geltenden Verfahren beteiligen. 

Im Anschluss an das politische Abkommen zwischen der EU und den USA hat die EU mit Wirkung vom 7. August auch die am 24. Juli 2025 angenommenen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts ausgesetzt.  Hintergrund Die transatlantische Partnerschaft ist eine Schlüsselfunktion des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung weltweit.

Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und lag 2024 bei über 1,6 Billionen Euro. Der Warenhandel betrug 867 Milliarden Euro, der Handel mit Dienstleistungen 817 Milliarden Euro. Das sind täglich mehr als 4,2 Milliarden Euro an Waren und Dienstleistungen über den Atlantik. 

Diese vertiefte und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten Unternehmen aus der EU und den USA in die Märkte der jeweils anderen Seite 5,3 Billionen Euro.


Waldbrände in Europa: Länder nutzen EU-Katastrophenschutzverfahren

Brüssel, 14. August 2025 - In den vergangenen Tagen haben Griechenland, Spanien, Bulgarien, Montenegro und Albanien das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert. Über Europa verteilt treten derzeit gehäuft Waldbrände auf, die bewältigt werden müssen, und die EU hilft dabei.

Überblick über betroffene Länder und bereitgestellte Leistungen
Gestern hat Spanien das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert, zum ersten Mal für die gemeinsame Bekämpfung von Waldbränden. Die Europäische Kommission hat rasch zwei rescEU-Flugzeuge mobilisiert, die in Frankreich stationiert sind und heute eingesetzt werden sollen. (rescEU wurde als strategische Reserve europäischer Katastrophenabwehrkapazitäten und -vorräte eingerichtet und wird vollständig von der EU finanziert.)

Griechenland hat das Verfahren vorgestern, am 12. August, aktiviert. Als Reaktion darauf werden die beiden schwedischen rescEU-Hubschrauber, die derzeit in Bulgarien eingesetzt werden, dorthin verlegt. Feuerwehrleute aus Tschechien, Moldau und Rumänien helfen vor Ort bei der Brandbekämpfung. Sie sind Teil der Kräfte aus verschiedenen Ländern, die für die Dauer der Saison pro-aktiv an strategisch wichtige Standorte geschickt wurden, um bei Bedarf schnell die örtlichen Kräfte unterstützen zu können.

In Bulgarien haben sechs Länder – Tschechien, die Slowakei, Frankreich, Ungarn, Rumänien und Schweden – Luftfahrzeuge über das Katastrophenschutzverfahren mobilisiert, einschließlich der in Schweden stationierten rescEU-Hubschrauber.

In Albanien hat die Kommission rescEU-Luftressourcen aus Kroatien, Bulgarien, Italien, Tschechien und der Slowakei mobilisiert. In Montenegro mobilisierte die Kommission rescEU-Mittel in Tschechien, Kroatien und Italien. Serbien, Ungarn und Bosnien und Herzegowina haben im Rahmen bilateraler Angebote auch Flugzeuge eingesetzt, Österreich bot Löschteams am Boden an. 

16 Bitten um Unterstützung in der aktuellen Brandsaison Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde in der aktuellen Brandsaison bereits 16 Mal aktiviert. Die Länder in Europa kämpfen mit einer Hitzewelle, die mit einer hohen Zahl katastrophaler Waldbrände auf dem gesamten Kontinent einhergeht.

Die Zahl der Aktivierungen für 2025 entspricht bereits den gesamten Aktivierungen für Waldbrände im Jahr 2024 während der gesamten Brandsaison. Auch Copernicus, das Erdbeobachtungsprogramm der EU, wurde aktiviert, und zwar konkret für die Brände in Griechenland, Spanien und Bulgarien.


Erklärung vor dem geplanten Treffen der Präsidenten Trump und Putin

Brüssel, 11. August 2025 - Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit Frankreich, Italien, Deutschland, Polen, dem Vereinigten Königreich und Finnland ein Statement abgegeben zum geplanten Treffen von US-Präsident Trump und dem russischen Präsidenten Putin.

Darin heißt es: „Wir begrüßen Präsident Trumps Bemühen, dem Töten in der Ukraine ein Ende zu setzen, den Angriffskrieg der Russischen Föderation zu beenden und einen gerechten und dauerhaften Frieden und Sicherheit in der Ukraine herbeizuführen.“

Kombination aus Diplomatie, Unterstützung der Ukraine und Druck auf Russland Präsident Macron, Ministerpräsidentin Meloni, Bundeskanzler Merz, Ministerpräsident Tusk, Premierminister Starmer, Präsidentin von der Leyen und Präsident Stubb betonten weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass nur eine Kombination von aktiver Diplomatie, Unterstützung der Ukraine und Druck auf die Russische Föderation, ihren unrechtmäßigen Krieg zu beenden, zum Erfolg führen kann.

Wir sind bereit, diese Bemühungen zu unterstützen, und zwar diplomatisch, durch die weitere umfassende militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine – unter anderem im Rahmen der Koalition der Willigen – und durch die Beibehaltung und weitere Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Russische Föderation.“

Vitale Sicherheitsinteressen der Ukraine und Europas „Wir sind der Überzeugung, dass eine diplomatische Lösung die vitalen Sicherheitsinteressen der Ukraine und Europas schützen muss. Wir sind uns einig, dass diese vitalen Interessen robuste und glaubwürdige Sicherheitsgarantien umfassen, die es der Ukraine ermöglichen, ihre Souveränität und territoriale Integrität effektiv zu verteidigen.

Die Ukraine bestimmt selbst über ihr Schicksal. Sinnvolle Verhandlungen können nur im Rahmen einer Waffenruhe oder eines Rückgangs der Feindseligkeiten stattfinden. Über den Weg zum Frieden in der Ukraine kann nicht ohne die Ukraine entschieden werden. Wir halten weiterhin an dem Grundsatz fest, dass internationale Grenzen nicht gewaltsam verschoben werden dürfen. Die derzeitige Kontaktlinie sollte der Ausgangspunkt für Verhandlungen sein.“

Europa steht der Ukraine weiter fest zur Seite
Die Unterzeichner des Statements bekräftigen, dass die unprovozierte und völkerrechtswidrige russische Invasion der Ukraine einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, das Budapester Memorandum und weitere Zusagen Russlands darstellt. 

„Wir bekräftigen unser unerschütterliches Engagement für die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine. Wir stehen der Ukraine weiterhin fest zur Seite. Wir sind als Europäerinnen und Europäer geeint und entschlossen, gemeinsam unsere Interessen zu wahren. Und wir werden weiterhin eng mit Präsident Trump und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie mit Präsident Selenskyj und der ukrainischen Bevölkerung zusammenarbeiten, um einen Frieden in der Ukraine zu erreichen, der unsere vitalen Sicherheitsinteressen schützt.“

Fluggastrechte bei Flugausfall: Weitere Online-Reisebüros verpflichten sich zu zügiger Rückerstattung

Brüssel, 31. Juli 2025 - Nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der nationalen Verbraucherschutzbehörden für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) haben sich Expedia und Lastminute.com verpflichtet, Verbrauchern und Verbraucherinnen besser über ihre Rechte zu informieren. Außerdem wollen sie sicherzustellen, dass die Verbraucher im Falle einer Flugstornierung durch die Fluggesellschaft innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung ihres Tickets erhalten.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Flugausfälle können für Reisende äußerst störend sein. Es ist einfach eine Frage der grundlegenden Fairness, dass Passagiere unverzüglich eine Rückerstattung erhalten. Ich freue mich, dass die Liste der Online-Reisebüros, die sich zu dieser grundlegenden Verpflichtung bekennen, immer länger wird. Es müssen sich noch mehr anschließen, um faire Dienstleistungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Luftfahrtbranche zu gewährleisten.“

Details zu den eingegangenen Verpflichtungen 
Expedia und Lastminute.com haben sich verpflichtet, die folgenden Punkte einzuhalten: 
- Im Falle von Flugstornierungen werden sie die Rückerstattungen der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt an die Verbraucher weiterleiten, sodass die Rückerstattung für den Verbraucher innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgt.

- Darüber hinaus haben sie erklärt, alle Rückstände bei den Rückerstattungen aufgearbeitet zu haben; Kontaktdaten der Online-Reisebüros wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden deutlich auf den Websites bereitgestellt, damit Verbraucher leicht Kontakt aufnehmen können;
- Informationen zu den spezifischen Vorteilen der verschiedenen Servicepakete, die von den Online-Reisebüros angeboten werden, werden für Verbraucher klarer dargestellt; Die Verbraucher werden klar über ihre gesetzlichen Rechte auf Umbuchung oder Erstattung gemäß der Fluggastrechteverordnung informiert, wenn die Fluggesellschaft ihre Flüge storniert.
- Sie werden auch klar darüber informiert, wenn der Flug storniert wurde; Die Verbraucher werden klar über die Folgen informiert, die bestimmte von Flugvermittlern angebotene Dienstleistungen für die Verbraucherrechte im Falle einer Flugunterbrechung haben können .

Mehr Schutz für Verbraucher Der Dialog wurde von der schwedischen Verbraucherschutzbehörde geleitet. Mit ihm sollten Online-Reisebüros ermutigt werden, freiwillig Praktiken einzuführen für einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Kenntnis ihrer Rechte. Ein weiteres Ziel war es, dass die Plattformen die Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften gewährleisten. 

Lastminute.com hat sich bereit erklärt, die meisten der Verpflichtungen ab dem 1. Juli 2025 und vollständig bis zum 1. September 2025 umzusetzen. Expedia hat erklärt, dass seine Praktiken im Einklang mit den vereinbarten Verpflichtungen stehen. Hintergrund Der Dialog baut auf der 
koordinierten Aktion des Kooperationsnetzes für den Verbraucherschutz im Jahr 2023 auf, in deren Rahmen Edreams ODIGEO, die Etraveli Group und Kiwi.com die gleichen Verpflichtungen eingegangen sind.

Damit halten insgesamt fünf große Online-Reisebüros dieselben Verpflichtungen ein. Weitere Schritte Das Netz der europäischen Verbraucherschutzbehörden wird überwachen, ob Expedia und Lastminute.com die Verpflichtungen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens korrekt umgesetzt haben. Es wird auch weiterhin die Umsetzung der Verpflichtungen durch Edreams ODIGEO, Etraveli Group und Kiwi.com überwachen. Darüber hinaus wird das Netz weiterhin bei anderen Online-Reisebüros für diese Verpflichtungen werben.

Das EU-US-Handelsabkommen erläutert – Energieaspekte

Brüssel, 31. Juli 2025 - Am 27. Juli 2025 einigten sich die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald J. Trump auf ein Zoll- und Handelsabkommen.

Wir erklären hier die Energieaspekte der Vereinbarung. EU-Energieimporte aus den USA: Stand der Dinge Die USA sind bereits einer der wichtigsten Energiepartner der EU: Sie sind mit Abstand der größte Lieferant von Flüssigerdgas (LNG): mehr als 55 Prozent der europäischen LNG-Versorgung im laufenden Jahr stammt aus den USA.

Die USA sind auch der wichtigste Öllieferant der EU (17 Prozent aller EU-Einfuhren im Jahr 2024) und ein entscheidender Lieferant von Kernbrennstoffen und Dienstleistungen in diesem Bereich. Die entsprechenden US-Ausfuhren in die EU beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 700 Millionen Euro.

Die gesamte LNG-Einfuhrkapazität der EU beläuft sich nun auf rund 250 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Das ist mehr als doppelt so hoch wie die derzeitigen jährlichen LNG-Einfuhren. Insbesondere wurden zwischen 2022 und 2024 in der gesamten EU 12 neue LNG-Terminals und sechs Erweiterungsprojekte in Betrieb genommen, wodurch sich die Einfuhrkapazität um 70 Milliarden Kubikmeter erhöht hat.

Die EU hat in den vergangenen Jahren jährlich rund 50 Milliarden Kubikmeter LNG aus den USA importiert. Derzeit verfügen 12 Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen und Portugal) über die notwendige Infrastruktur für die Einfuhr von Flüssigerdgas.

Die EU verfügt über ausreichende Kapazitätsreserven, um zusätzliche LNG-Importe, auch aus den USA, aufzunehmen, um russische Gasimporte zu ersetzen. Was sieht das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA im Bereich Energie vor? Die politische Einigung zwischen der EU und den USA wird die transatlantische Zusammenarbeit zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung weiter verstärken.

Die Einigung beinhaltet die Absicht der EU, in den nächsten drei Jahren, also bis Ende 2028, mehr US-Flüssigerdgas, Öl und Kernbrennstoffe sowie Spitzentechnologien zu beziehen und Investitionen zu ermöglichen.
Mit einem erwarteten Volumen von rund 750 Milliarden US-Dollar (ca. 700 Milliarden Euro) über diesen gesamten Zeitraum wird die Vereinbarung zur Umsetzung unseres 
REPowerEU-Plans und der dazugehörigen Roadmap beitragen, mit dem Ziel, alle russischen Energieimporte vollständig zu  ersetzen.

LNG imports in the EU:



Diese Schätzungen spiegeln die Stärke der Energiepartnerschaft mit den USA wider, die zum Hauptlieferanten von Öl und LNG in der EU geworden sind. Sie folgt zudem auf umfangreiche Arbeiten mit den EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und anderen Interessenträgern, um den nötigen Energiebedarf zu ermitteln, um die vollständige Energieunabhängigkeit der EU von Russland, die Energieversorgungssicherheit Europas und niedrigere Preise für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu gewährleisten.  

Seit der Annahme des Aktionsplans für erschwingliche Energie im Februar 2025 arbeitet die Kommission intensiv mit US-amerikanischen LNG-Lieferanten zusammen. Aufgrund dieser vorbereitenden Arbeiten steht die Kommission bereit, ein spezielles Verfahren – AggregateEU – zu organisieren, um die Nachfrage von EU-Unternehmen zu erheben und sie mit US-amerikanischen LNG-Lieferungen für den Zeitraum 2025 bis 2050 abzugleichen.

AggregateEU ist die Leitinitiative der Kommission zur Nachfragebündelung und koordinierten Gasbeschaffung auf europäischer Ebene im Rahmen der EU-Energieplattform,  die im April 2023 ins Leben gerufen wurde, um die Energieversorgung der EU vielfältiger, sicherer und koordinierter zu gestalten. 

Während die Kommission Kontakte zwischen relevanten Käufern und Verkäufern in der EU erleichtert, liegen Geschäftsentscheidungen selbstverständlich bei den Unternehmen selbst. Gleichzeitig müssen die USA diese Käufe unterstützen, indem sie einen uneingeschränkten Zugang und ausreichende Produktions- und Exportkapazitäten gewährleisten.

Analyse der Zahlen
Die Zahl von 250 Milliarden US-Dollar pro Jahr in den nächsten drei Jahren entspricht dem geschätzten Durchschnitt der gesamten Energieeinfuhren der EU aus den USA auf der Grundlage einer gründlichen und soliden Bewertung, bei der Folgendes berücksichtigt wurde:
Derzeitige Einfuhrmengen von US-amerikanischen LNG-, Öl-, Kernbrennstoffen und -Dienstleistungen in die EU, die sich bereits auf rund 90 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr belaufen. Parallel dazu diversifizieren wir weiterhin Energiequellen und investieren langfristig in die Energiewende. Geschätzte zusätzliche Mengen an Öl, Gas und Kernbrennstoffen, auch als Teil der Abkehr von fossilen Brennstoffen aus Russland.

Im Jahr 2024 importierte die EU immer noch etwa 22 Milliarden Euro an fossilen Brennstoffen aus Russland und etwa 700 Millionen Euro an Kernmaterial. Wichtige US-Investitionen in Energietechnologie, Dienstleistungen und Ausfuhren in die EU, insbesondere im Nuklearsektor für konventionelle und kleine modulare Reaktoren (SMR, wo wir bereits klare Hinweise darauf haben, wo US-Unternehmen beteiligt sind.

Während solide Projektionen entwickelt wurden, werden die endgültigen Mengen und die Aufschlüsselung zwischen Öl-, LNG- und Kernbrennstoff- und Brennstoffdienstleistungen von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören Rohstoffpreise, Wechselkurse, Investitions-Entscheidungen von Projektträgern usw. Diese werden durch kommerzielle Transaktionen bestimmt.

Festhalten an den Dekarbonisierungszielen der EU Das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA untergräbt nicht die Entschlossenheit der EU, unsere Volkswirtschaften innerhalb eines klaren Zeitrahmens zu dekarbonisieren. Während das Abkommen einen Anstieg der Energieimporte aus den USA in den nächsten drei Jahren beinhaltet, ist es voll und ganz mit unserer mittel- und langfristigen Politik vereinbar, unsere Energiequellen zu diversifizieren und den REPowerEU-Fahrplan umzusetzen, um russische Energieimporte so schnell wie möglich vollständig einzustellen.

Die EU setzt sich weiterhin uneingeschränkt für die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 ein – dem Kernziel des europäischen Grünen Deals. Die Europäische Kommission hat gerade ein aktualisiertes Klimagesetz mit einem ehrgeizigen Ziel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent für 2040 vorgeschlagen.  


 

- 18 EU-Länder am Verteidigungsinstrument SAFE interessiert – mind. 127 Mrd. Euro
- EU-Einreise-/Ausreisesystem startet ab dem 12. Oktober

8 EU-Länder am Verteidigungsinstrument SAFE interessiert – mind. 127 Mrd. Euro
Brüssel, 30. Juli 2025 - Die Europäische Kommission begrüßt die Interessenbekundung der EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern an SAFE-Darlehen. Diese Darlehen im Rahmen des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa werden voraussichtlich Investitionen bis zu 150 Milliarden Euro mobilisieren. 

SAFE als Symbol für das gemeinsame Engagement Andrius Kubilius, EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum, sagte: „Das starke Interesse an SAFE mit einem Volumen von mindestens 127 Milliarden Euro an potenziellen Beschaffungen im Verteidigungsbereich zeigt die Einheit und das ehrgeizige Ziel der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung. Wir sind weiterhin entschlossen, die EU-Länder bei ihren Bemühungen um die Verbesserung der europäischen Sicherheit zu unterstützen.

SAFE ist ein Symbol für unser gemeinsames Engagement, unsere Verteidigungsbereitschaft für eine sicherere und geeinte Zukunft zu stärken.“ Kommission bewertet die Nachfrage und bereitet Kapitalaufnahme vor Die frühzeitige Interessensbekundung wird es der Kommission ermöglichen, die Nachfrage zu bewerten und sich auf die Mittelbeschaffung auf den Kapitalmärkten vorzubereiten.

Die Frist für die förmliche Einreichung von Anträgen im Rahmen von SAFE bleibt der 30. November 2025.  Hintergrund  SAFE ist ein wichtiges EU-Instrument zur Stärkung von Resilienz und Sicherheit. Es unterstützt Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck, Cyberfähigkeiten und strategische Lieferketten.

EU-Einreise-/Ausreisesystem startet ab dem 12. Oktober
Die Kommission hat den 12. Oktober 2025 als Starttermin für die Inbetriebnahme des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) für Drittstaatsangehörige festgelegt. Ab diesem Tag werden die Mitgliedstaaten EES schrittweise über einen Zeitraum von sechs Monaten einführen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie sprach von einem weiteren Schritt, um die EU zum fortschrittlichsten Reiseziel der Welt zu machen. Magnus Brunner, Kommissar für Inneres und Migration ergänzte, das EES werde die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen. Die sechsmonatige Einführungsphase gebe Mitgliedstaaten, Reisenden und Unternehmen Zeit, sich an das neue System anzupassen.

Moderne Technologie für sichere Grenzen
Das EES ist ein vollständig digitales System für die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern, die für Kurzaufenthalte in 29 europäische Länder reisen, einschließlich der assoziierten Schengen-Staaten. Es wird biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und andere Reiseinformationen erfassen. Mit dem EES wird das Abstempeln von Reisepässen schrittweise ersetzt.

Grenzübertritte werden schneller und sicherer
Das EES wird die Verwaltung der EU-Außengrenzen modernisieren und verbessern. Es wird zuverlässige Daten über Grenzübertritte liefern und systematisch Aufenthaltsüberzieher sowie Fälle von Dokumenten- und Identitätsbetrug aufdecken. Somit trägt EES dazu bei, irreguläre Migration zu verhindern und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Darüber hinaus wird durch den verstärkten Einsatz automatisierter Grenzkontrollen das Reisen für alle reibungsloser und sicherer. Das neue System entspricht den höchsten Standards für den Schutz von Daten und Privatsphäre und gewährleistet, dass die persönlichen Daten der Reisenden geschützt bleiben.

Ab dem 12. Oktober werden die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von sechs Monaten schrittweise mit der Einführung des EES beginnen. Die Grenzbehörden werden die Daten von Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen überschreiten, schrittweise registrieren. Am Ende dieses Zeitraums wird das EES an allen Grenzübergangsstellen vollständig eingesetzt.

Ziel des schrittweisen Starts des EES ist es, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, von dem neuen System zu profitieren. Zugleich wird sichergestellt, dass die Grenzbehörden, die Verkehrsbranche sowie die Reisenden Zeit haben, sich an die neuen Verfahren anzupassen.

Nächste Schritte
In den kommenden Monaten wird die Kommission zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine reibungslose und wirksame Einführung des Systems zu gewährleisten.

Da der Starttermin näher rückt, können Reisende Informationskampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen an Grenzübergangsstellen, einschließlich Flughäfen in der gesamten EU, erwarten.

Hintergrund
Das EES ist Teil des EU-Pakets „Intelligente Grenzen“, mit dem das Management der EU-Außengrenzen durch den Einsatz modernster Technologien und innovativer Lösungen verbessert werden soll.

Das Paket umfasst das EES, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und eine erweiterte und stärker harmonisierte Nutzung der von den Mitgliedstaaten genutzten Systeme der automatischen Grenzkontrolle (ABC). Zusammen werden diese Systeme allen Reisenden in die und aus der EU ein effizienteres, sichereres und bequemeres Reiseerlebnis ermöglichen.


Zoll- und Handelseinigung von EU und USA: Übersicht, Daten und Fakten

Brüssel, 29. Juli 2025 - Nach der politischen Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald J. Trump auf ein Abkommen über Zölle und Handel am 27.7. haben wir hier die wesentlichen Punkte und Informationen zusammengefasst. Die Einigung ist der erste Schritt in einem Prozess, der im Laufe der Zeit weiter ausgebaut wird, um weitere Bereiche abzudecken und den Marktzugang weiter zu verbessern. 

Diese politische Einigung stellt die Stabilität und Vorhersehbarkeit für Bürger und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks wieder her. Das Abkommen sichert den EU-Ausfuhren einen kontinuierlichen Zugang zum US-Markt. Das erhält tief integrierte Wertschöpfungsketten und sichert wirksam Arbeitsplätze. Es bildet auch die Grundlage für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA. 

Gleichzeitig wird die Regulierungshoheit der EU uneingeschränkt geachtet, sensible Bereiche der EU-Landwirtschaft wie Rindfleisch oder Geflügel werden geschützt. Aktuelle Daten zum bilateralen Handel Die transatlantische Partnerschaft ist eine Lebensader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt.

Der Handel zwischen der EU und den USA mit Waren und Dienstleistungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Jahr 2024 lag er bei rund 1,7 Billionen Euro. Der Handel mit Waren betrug 867 Milliarden Euro, der Handel mit Dienstleistungen 817 Milliarden Euro. Das sind täglich mehr als 4,2 Milliarden Euro an Waren und Dienstleistungen, die den Atlantik überqueren. 

Diese tiefe und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten EU- und US-Unternehmen im Wert von 5,3 Billionen Eure in die Märkte der jeweils anderen Seite.  Einheitliche Zoll-Obergrenze von 15 Prozent für EU-Waren Ab dem 1. August werden die USA diesen Höchstzoll auf die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren anwenden.

Es handelt sich um einen All-Inclusive-Tarif und stellt eine Obergrenze dar – inbegriffen ist auch der Meistbegünstigungszollsatz (MFN), der zuvor zusätzlich zu den von den USA eingeführten zusätzlichen Zöllen erhoben wurde.  Die Obergrenze von 15 Prozent gilt für fast alle EU-Ausfuhren, für die derzeit gegenseitige Zölle gelten (ausgenommen im Fall, dass der MFN-Zollsatz der USA 15 Prozent übersteigt; hier gilt nur der MFN-Zollsatz ohne zusätzliche Zölle).

15 Prozent gelten auch für Pkw und Kfz-Teile, auf die derzeit ein Zollsatz bis zu 25 Prozent und ein zusätzlicher Meistbegünstigungszollsatz von 2,5 Prozent erhoben wird. Das ermöglicht eine sofortige Zollentlastung. Die Obergrenze von 15 Prozent gilt auch für mögliche künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter, einschließlich derjenigen auf der Grundlage von Abschnitt 232.

Bis die USA entscheiden, ob sie zusätzliche Zölle auf diese Produkte gemäß Abschnitt 232 erheben, unterliegen sie weiterhin nur den MFN-Zöllen der USA. 

Regelungen für strategische Produkte
Ab dem 1. August gehen die US-Zölle auf EU-Flugzeuge und -Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika und natürliche Ressourcen wieder auf das Niveau von vor Januar zurück. Das ermöglicht eine sofortige Zollerleichterung für wichtige Industriezweige in der EU. Die EU und die USA haben vereinbart, weiter an dieser Liste zu arbeiten und weitere Produkte aufzunehmen. 

Schutz der Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrie
Wir bündeln die Kräfte, um Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrie vor unlauterem und wettbewerbsverzerrendem Wettbewerb zu schützen. Weltweite Überkapazitäten bedrohen die Industrie in der EU und in den USA gleichermaßen. Gemeinsam werden die EU und die USA Zollkontingente für EU-Ausfuhren auf historischem Niveau festlegen, die derzeitigen 50-Prozent-Zölle senken und gleichzeitig einen fairen globalen Wettbewerb gewährleisten.

Liberalisierung von Handelsströmen in die EU von beiderseitigem Interesse
EU-Importeure sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden jedes Jahr Zölle in Höhe von rund 5 Milliarden Euro einsparen. Zugleich bleiben die die sensiblen Kernbereiche der europäischen Industrie und -Landwirtschaft geschützt. Abschaffung bereits niedriger Zölle auf Industriegüter. Die MFN-Zölle der EU auf Industriegüter sind im Allgemeinen niedrig.

Die EU wird diese verbliebenen Niedrigzölle auf Industriegüter aus den USA nun abschaffen. Besserer Zugang zum EU-Markt für begrenzte Mengen US-amerikanischer Fischereierzeugnisse. Diese zusätzliche Marktöffnung für US-Erzeugnisse wie Alaska-Seelachs, Pazifischer Lachs und Garnelen, die alle Zollkontingenten unterliegen, kommt der verarbeitenden Industrie in der EU zugute. 

Besserer Marktzugang für bestimmte nicht sensible US-Agrarexporte im Wert von 7,5 Milliarden Euro.
Das gilt für Produkte Sojaöl, Saatgut, Getreide oder Nüsse sowie für verarbeitete Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und Kekse. Sie werden einen besseren Zugang zum EU-Markt haben - alle unterliegen Zollkontingenten. Das senkt Betriebsmittel-Kosten für unsere landwirtschaftlichen Betriebe und Verarbeiter und schützt gleichzeitig sensible Bereiche. 

Abbau nichttarifärer Hemmnisse
Dazu gehört die Zusammenarbeit bei Normen für Kraftfahrzeuge und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS). Auch beinhaltet es eine leichtere gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriezweigen. 

Gemeinsam für mehr wirtschaftliche Sicherheit
Hier soll die Zusammenarbeit gestärkt werden, die EU und die USA werden die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette verbessern und nicht marktbezogene Strategien und Praktiken angehen. Sie werden auch weiterhin bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen zusammenarbeiten. 

Sicherer Zugang zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung 
Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-amerikanische Flüssigerdgas-, Öl- und Kernenergieprodukte im Wert von 750 Milliarden USD (ca. 700 Milliarden Euro) zu beschaffen. Das wird dazu beitragen, russisches Gas und Öl auf dem EU-Markt zu ersetzen. Die EU beabsichtigt ferner, KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu erwerben, die für die Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs der EU unerlässlich sind. 

Investitionen auf beiden Seiten des Atlantiks
Die gegenseitigen Investitionen sollen gefördert und erleichtert werden. EU-Unternehmen haben Interesse bekundet, bis 2029 mindestens 600 Milliarden USD (ca. 550 Milliarden Euro) in verschiedenen Sektoren in den USA zu investieren. Das würde die bereits beträchtlichen Investitionen in Höhe von 2,4 Billionen Euro weiter ankurbeln.

Nächste Schritte
Die politische Einigung vom 27. Juli 2025 ist nicht rechtsverbindlich. Über die Sofortmaßnahmen hinaus werden die EU und die USA im Einklang mit ihren einschlägigen internen Verfahren weiterverhandeln, um die politische Einigung vollständig umzusetzen.

Dazu:
EU im Würgegriff des US-Potentaten Trump - ÖDP kritisiert Einknicken der EU-Kommission als „Bankrotterklärung für konsequenten Klimaschutz“.
EU im Würgegriff des US-Potentaten Trump ÖDP kritisiert Einknicken der EU-Kommission als „Bankrotterklärung für konsequenten Klimaschutz“. „EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat unseren Planeten verraten.“

Drastisch urteilt Prof. Dr. Herbert Einsiedler als Vorstandsmitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) über den jüngsten „Deal“ zur Begrenzung der drohenden US-Zölle, mit dem die Trump-Administration der EU-Kommissionspräsidenten eine Vereinbarung zu Lasten von Verbrauchern und Wirtschaft abgenötigt hat.
Diese „Einigung“ macht ökonomisch keinen Sinn, befürchten Wirtschaftsexperten und rechnen mit Schäden in Milliardenhöhe. Mit der Verhandlung torpedierte die EU-Chefin zudem – und schlimmer noch! – ihren eigenen Green Deal, um sich die Gunst des Rambos im Weißen Haus mit einem mehr als wackligen Versprechen zu sichern: Die Staaten des alten Kontinents müssen innerhalb von drei Jahren für 750 Milliarden Dollar fossile Brennstoffe – und damit klimaschädliche CO2-Schleudern - aus der Neuen Welt kaufen.

Heißt konkret: Klimaschutz ade! „Wir brauchen schnellstens 100 Prozent erneuerbare Energie“, fordert stattdessen ÖDP-Bundesvorstandsmitglied Helmut Kauer: „Das schützt nicht nur das Klima, sondern uns auch vor solchen Erpressungen durch das Ausland.“ Der ÖDP-Bundesvorsitzende Günther Brendle-Behnisch spricht vom Kotau von der Leyens vor dem Möchtegern US-Potentaten Trump: „Das war ein Offenbarungseid.“

Einsiedler ergänzt: „Damit wird die Energiewende sabotiert und dem Green Deal der Todesstoß versetzt.“ Selbst wenn, was einige Medien und EU-Politiker in Brüssel munkeln, dieser Energiezukauf der Europäer in Trumpland „unrealistisch“ ist, bleibt das bloße Abnicken zur Erpressung des US-Präsidenten ungeheuerlich. Für Brendle-Behnisch ein „Kniefall vor der Macht“. Besser wäre es, empfiehlt der ÖDP-Chef und selbst ehemaliger Unternehmer, „sich auf andere Märkte zu konzentrieren und sich möglichst schnell aus diesem Würgegriff zu befreien.“


- Handel: Einigung zwischen EU und USA
- Deutscher-Mittelstands-Bundes (DMB) zum USA-EU-Zollabkommen
- IHK mahnt: Langfristige Sicherheit nötig

Handel: Einigung zwischen EU und USA
Brüssel/Duisburg, 28. Juli 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Handelskommissar Maros Šefčovič haben betont, dass die mit US-Präsident Donald Trump getroffene Zoll- und Handels-Vereinbarung Stabilität bringt. Von der Leyen sagte nach dem Gespräch gestern Abend in Schottland: „Der Deal schafft Gewissheit in unsicheren Zeiten“ und Stabilität und Vorhersehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. 


„Nur wenige Wochen nach dem NATO-Gipfel ist dies der zweite Baustein, der die transatlantische Partnerschaft bekräftigt.“ Kommissar Šefčovič sprach bei einer Pressekonferenz heute Mittag in Brüssel von einem Durchbruch, der die Tür zur strategischen Zusammenarbeit öffne. 

Ausgewählte Details des Abkommens Von der Leyen und Handelskommissar Šefčovič gingen bei ihren Pressestatements auf wesentliche Aspekte der Einigung ein: Sie sieht einen Zollsatz von 15 Prozent für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren vor. Das beinhaltet auch Autos, für die derzeit ein Zollsatz von 27,5 Prozent gilt. Es wird eine Liste von Waren geben, auf die beide Seiten einen Nullzollsatz anwenden werden.

Dazu gehören Flugzeuge und Komponenten, bestimmte Chemikalien und Generika, Halbleiterausrüstung, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Ressourcen und kritische Rohstoffe. Diese Liste bleibt für Ergänzungen offen. Für Stahl und Aluminium soll ein Quotensystem eingeführt werden. Die Zusammenarbeit im Energiebereich soll verstärkt werden, die EU wird russisches Gas und Öl durch bedeutende Käufe von US-LNG, Öl und Kernbrennstoffe ersetzen.

Auch der strategische Kauf von US-KI-Chips ist vorgesehen, um den technologischen Vorsprung so zu stärken, dass beide Seiten davon profitieren. Weitere Schritte Die Kommission hat heute früh sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments informiert.

Kommissar Šefčovič betonte: „Wir standen in ständigem Dialog mit unseren Mitgliedstaaten und wichtigen Interessenträgern, und ich möchte ihnen aufrichtig für ihr Vertrauen in die Kommission und unsere anhaltende Einheit während dieses gesamten Prozesses danken.“

Der Kommissar sprach von einem Abkommen mit beiderseitigem Nutzen und ergänzte: „Ich hoffe, es wird in Zukunft ein Sprungbrett für ein umfassenderes Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA sein und gleichzeitig unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Bewältigung dringender globaler Herausforderungen wie der dringend benötigten Reform der WTO fördern.“ 

Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte: „Dieses Abkommen bietet einen Rahmen, von dem aus wir die Zölle auf mehr Produkte weiter senken, nichttarifäre Handelshemmnisse angehen und im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit zusammenarbeiten werden. Denn wenn die EU und die USA als Partner zusammenarbeiten, sind die Vorteile auf beiden Seiten greifbar.“

Deutscher-Mittelstands-Bundes (DMB) zum USA-EU-Zollabkommen
„Die jüngste Einigung zwischen der US-Regierung und der Europäischen Union beendet vorerst die drohende Eskalation im transatlantischen Handelskonflikt um Zölle. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland und Europa schafft das zwar eine ‚Atempause‘ und temporär etwas mehr Planungssicherheit.

Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) ist die neue Einigung jedoch kein Erfolg – sie ist vielmehr Ausdruck europäischer Schwäche im internationalen Handel. Die Leidtragenden sind insbesondere der deutsche und europäische Mittelstand: Höhere Zölle sowie zusätzliche bürokratische Hürden verteuern Exporte, erschweren Lieferketten und führen zu erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand. Dadurch wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands massiv gefährdet.

Der ‚Deal‘ ist auch ein politisches Alarmsignal: Die USA nutzen die Zölle zunehmend als machtpolitisches Instrument zur Deckung finanzieller Defizite im eigenen Land. Sie untergraben damit die Prinzipien eines freien und fairen Welthandels. Während die USA ihre ‚America First‘-Strategie konsequent verfolgen, tragen die europäischen Unternehmen die Hauptlast dieser Vereinbarung.

Zwar verhindert die Einigung kurzfristig weitere Eskalationen, doch bleibt die Planungssicherheit durch die unberechenbare Handelspolitik der USA fragil. Gleichzeitigt wurden zentrale Streitpunkte wie die europäische Dienstleistungssteuer, Digitalregulierung und Künstliche Intelligenz vertagt und nicht gelöst. Europa darf sich mit diesem Kompromiss nicht zufriedengeben.

Die EU muss den Dialog weiter aktiv fortführen und auf Nachverhandlungen drängen. Europa muss seine ökonomischen Interessen konsequent vertreten, seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und sowohl wirtschaftlich als auch sicherheitspolitisch unabhängiger werden. Nur dann kann Europa seine Rolle als größter Wirtschaftsraum der Welt behaupten und langfristig Innovationen, Arbeitsplätze sowie Wohlstand sichern.

Dazu gehört auch eine zukunftsgerichtete, innovationsfreundliche und selbstbewusste Handelsstrategie – einschließlich eines verstärkten Engagements für neue Freihandelsabkommen. Hier braucht es mehr Tempo, insbesondere bei der überfälligen Ratifizierung bestehender Verträge wie dem Mercosur-Abkommen sowie bei der intensiven Weiterverhandlung mit wichtigen Partnerstaaten wie Indien, Indonesien und Australien.

Europa muss aber vor allem seine eigene Sicherheitspolitik grundlegend stärken. Die Schwäche Europas im Handel mit den USA ist eng mit seiner sicherheitspolitischen Abhängigkeit verbunden: Solange Europa auf den militärischen Schutz der USA angewiesen ist, bleibt es auch wirtschaftlich erpressbar. Nur wenn die Europäische Union in Verteidigungsfragen unabhängiger agiert, kann sie ihre wirtschaftlichen Interessen glaubhaft und durchsetzungsstark vertreten – und ihre Stellung als größter Wirtschaftsraum der Welt behaupten, Innovationen fördern sowie langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand sichern.“



IHK mahnt: Langfristige Sicherheit nötig

Zölle von 15 Prozent auf EU-Produkte: Darauf haben sich USA und EU geeinigt.  Der Handelsstreit ist nicht eskaliert, doch die Zölle bleiben zu hoch. So gelten für Stahl und Aluminium weiterhin 50 Prozent. Das trifft den Stahlstandort Niederrhein hart.
IHK-Geschäftsführer für Außenwirtschaft, Jürgen Kaiser, macht deutlich:   „Unsere Region ist vom Export abhängig. Wird er durch hohe Zölle erschwert, belastet das die Wirtschaft unserer Region. Dringend benötigte Investitionen sind in Gefahr. Das gilt auch für grünen Stahl, Duisburgs Zukunftsträger.  

Die Einigung im Konflikt ist ein wichtiges Signal für unsere Unternehmen. Allerdings wird der Handel zwischen Europa und den USA schwieriger und teurer. Das schadet beiden Parteien. Was wir brauchen, ist ein langfristig faires und stabiles Handelsabkommen. Die Politik sollte verstärkt Abmachungen mit weiteren Wirtschaftspartnern umsetzen. Märkte wie Südamerika, Asien oder Australien haben enormes Potenzial.“    

Foto: Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt am 27. Juli 2025 zur Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Donald Trump in den EU-US-Verhandlungen:
„Ich begrüße die Einigung zwischen Ursula von der Leyen und Donald Trump in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Es ist gut, dass Europa und die USA sich geeinigt haben und so eine unnötige Eskalation in den transatlantischen Handelsbeziehungen vermeiden.

Die Einigkeit der Europäischen Union und die harte Arbeit der Verhandler haben sich ausgezahlt. Mein besonderer Dank gilt daher Ursula von der Leyen und Handelskommissar Maroš Šefčovič mit ihren Teams für den unermüdlichen Einsatz in den letzten Wochen.

Mit der Einigung ist es gelungen, einen Handelskonflikt abzuwenden, der die exportorientierte deutsche Wirtschaft hart getroffen hätte. Dies gilt besonders für die Automobilwirtschaft, bei der die gegenwärtigen Zölle von 27,5 Prozent auf 15 Prozent fast halbiert werden. Gerade hier ist die schnelle Zollsenkung von größter Bedeutung.

Wir haben so unsere Kerninteressen wahren können, auch wenn ich mir durchaus weitere Erleichterungen im transatlantischen Handel gewünscht hätte. Von stabilen und planbaren Handelsbeziehungen mit Marktzugang für beide Seiten profitieren alle - diesseits wie jenseits des Atlantiks, Unternehmen wie Verbraucher.

In den nun anstehenden Verhandlungen über die Details der Einigung hat die Europäische Kommission meine volle Unterstützung. Wir müssen weiter daran arbeiten, unsere Handelsbeziehungen mit den USA zu stärken.

Deutschland und die Europäische Union stehen für freien und fairen Welthandel. Daher werde ich auch weiterhin für Zollsenkungen und den Abbau von Handelshemmnissen eintreten. Das gilt auch für die Verhandlungen über weitere Freihandelsabkommen mit unseren Partnern in der Welt und vor allem für den Abschluss des Abkommens mit den Ländern des Mercosur in Südamerika.“


EU und China erörtern bilaterale Beziehungen

Peking, 24. Juli 2025 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa sind beim 25. Gipfeltreffen EU-China in Peking zu Gesprächen mit Präsident Xi Jinping und Premier Li Qiang zusammengetroffen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Heute sind Europa und China zwei der drei weltweit größten Wirtschafts- und Handelsmächte. Und unsere Beziehungen zählen zu den wichtigsten und folgenreichsten der Welt. Denn bezogen auf das gesamte Handelsvolumen ist die EU Chinas größter Handelspartner und China drittgrößter Handelspartner der EU. Unser bilateraler Warenhandel beläuft sich mittlerweile auf über 2 Milliarden Euro täglich. Europa stützt Chinas wirtschaftliche Entwicklung seit Jahrzehnten und wird dies auch weiterhin tun.“

Die Kommissionspräsidentin sagte weiter: „Aber ebenso wie unsere Zusammenarbeit enger geworden ist, haben auch die Ungleichgewichte zugenommen. Wir sind an einem Wendepunkt angekommen. Wir müssen unsere bilateralen Beziehungen austarieren. Denn Beziehungen müssen für beide Seiten vorteilhaft sein, wenn sie von Dauer sein sollen. Um das zu erreichen, ist es für China und Europa unerlässlich, die gegenseitigen Anliegen zur Kenntnis zu nehmen und echte Lösungen vorzuschlagen.“

EU und Japan stärken Allianz

23. Juli 2025 - Beim Gipfeltreffen EU-Japan in Tokyo haben beide Seiten ihre enge Partnerschaft bekräftigt und ein Bündnis für Wettbewerbsfähigkeit ins Leben gerufen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte zu Beginn des Treffens: „Europa und Japan sind enge und vertrauenswürdige Freunde. Wir haben gemeinsame Werte: Fairness, Offenheit und Respekt vor Regeln. Und beide sind wir bestrebt, nicht nur unsere Interessen zu verteidigen, sondern auch, globale Ergebnisse zu gestalten.“

Von der Leyen erklärte weiter: „Zusammen repräsentieren wir ein Fünftel des weltweiten BIP. Unser Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist solide und liefert Ergebnisse. Dieser Gipfel bietet uns die Chance, die nächsten Schritte zu unternehmen: unsere gemeinsame Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, unsere gemeinsame Sicherheit zu verbessern und globale Standards zu setzen, die an unseren Werten ausgerichtet sind. Ich freue mich auf unsere Gespräche.”

EU-Staaten beschließen 18. Sanktionspaket gegen Russland

Brüssel, 18. Juli 2025 - Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme des 18. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat der EU-Staaten. Die neuen Sanktionen sollen den Druck auf das Land weiter erhöhen und das Ziel der EU unterstützen, einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine zu erreichen. 

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, erklärte: „Die EU hat gerade eines ihrer stärksten Sanktionspakete gegen Russland angenommen. Jede Sanktion schwächt Russlands Fähigkeit, Krieg zu führen. Die Botschaft ist klar: Europa wird seine Unterstützung für die Ukraine nicht zurücknehmen. Die EU wird den Druck weiter erhöhen, bis Russland seinen Krieg beendet hat.“

Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf fünf Bausteine: Russlands Einnahmen im Energiebereich zu mindern, den russischen Bankensektor zu treffen, seinen militärisch-industriellen Komplex weiter zu schwächen, stärker gegen Sanktionsumgehungen vorzugehen und Russland für seine Verbrechen gegen ukrainische Kinder und das kulturelle Erbe zur Rechenschaft zu ziehen. Mit diesem Paket erreicht die Zahl der gelisteten Schiffe der russischen Schattenflotte insgesamt 444, und die Zahl der in den Sanktionslisten geführten Personen übersteigt 2.500. 

Dieses Paket enthält auch neue Sanktionen gegen Belarus. EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque erklärte: „Dieses neue Sanktionspaket trifft das Herzstück der russischen Kriegsmaschinerie und zielt auf ihre Energieeinnahmen, den Finanzsektor und den militärisch-industriellen Komplex ab. Die EU ist sich ihrer unerschütterlichen Unterstützung für die Ukraine einig.

Der Druck wirkt - Russlands Ressourcen schwinden, und die Aufrechterhaltung seines illegalen Krieges wird immer schwieriger. Die eindeutige Unterstützung der Ukraine steht und bleibt ganz oben auf unserer EU-Liste der strategischen Prioritäten.“ Eine ausführliche Liste der beschlossenen Sanktionen finden Sie in Kürze im Amtsblatt der EU.


Einwegkunststoffe - Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren auch Beschlüsse zu Verfahren gegen Deutschland gefasst. Sie betreffen die Richtlinie über Einwegkunststoffe, die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und die Richtlinie zu bestimmten Aspekten der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten.

Richtlinie über Einwegkunststoffe
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (INFR(2025)2107) und Estland (INFR(2025)2101) einzuleiten, weil die beiden Länder die Richtlinie über Einwegkunststoffe (Richtlinie (EU) 2019/904) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Diese zielt darauf ab, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. 

Republik Korea tritt als erstes asiatisches Land dem Forschungsprogramm Horizont Europa bei
Die Republik Korea ist das erste asiatische Land, das „Horizont Europa“ beitritt, dem milliardenschweren Forschungs- und Innovationsprogramm der EU. Koreanische Forschende und Organisationen können nun in mehreren Bereichen des Programms zu den gleichen Bedingungen wie die EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Sie können internationalen Forschungskonsortien beitreten und diese leiten, Zugang zu Finanzmitteln erhalten und mit führenden Forschungseinrichtungen in Europa und darüber hinaus zusammenarbeiten, um globale Herausforderungen zu bewältigen.

Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation sagte: „Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, vom Klimawandel bis zur digitalen Transformation, sind globaler Natur. Die Vereinigung bringt führende Köpfe aus Europa und Korea zusammen, um den Fortschritt voranzutreiben und Lösungen zu entwickeln, die uns allen zugutekommen werden. Ich freue mich auf die Ergebnisse dieser verstärkten Partnerschaft.“

Die Republik Korea wird auch einen finanziellen Beitrag zum Budget des Programms leisten. Dieses Assoziierungsabkommen stärkt die geopolitische Allianz der EU mit gleichgesinnten Ländern. Die Assoziation wird zu größeren Möglichkeiten für eine Vertiefung der gemeinsamen Forschung über Kontinente hinweg in vielen Bereichen führen, wie z. B. digitaler Wandel, Gesundheit und technologische Innovation mit dem Ziel der Kohlenstoffneutralität. 

Horizont Europa ist mit einem Budget von 93,5 Milliarden Euro für 2021-27 das wichtigste EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation. Die Kommission und die Regierung der Republik Korea haben die Verhandlungen über die Assoziierung der Republik Korea an Säule II des Programms Horizont Europa im September 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Derzeit sind 19 Länder assoziiert, entweder auf der Grundlage ihrer Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder als Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten, als Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) oder als andere Drittländer und Gebiete, die eine Reihe von Kriterien in Bezug auf ihre wirtschaftlichen, politischen und Forschungs- und Innovationssysteme erfüllen.


Ein ehrgeiziger Haushalt für ein stärkeres Europa: Kommission schlägt EU-Budget für Jahre 2028-2034 vor

 Brüssel, 16. Juli 2025 - Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt. Das vorgeschlagene Budget beläuft sich auf fast 2 Billionen Euro, was 1,26 Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens entspricht.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Unser neuer langfristiger Haushalt wird dazu beitragen, die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen, das europäische Sozialmodell zu stärken und unsere europäische Industrie florieren zu lassen.“ Grundlegende Neugestaltung des EU-Haushaltes Europa steht in zahlreichen Bereichen wie Sicherheit, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Energie und Klimaresilienz vor immer mehr Herausforderungen.

Diese sind nicht befristet, sondern spiegeln systemische geopolitische und wirtschaftliche Veränderungen wider, die eine entschlossene und zukunftsorientierte Reaktion erfordern. Die Kommission schlägt daher eine grundlegende Neugestaltung des EU-Haushalts vor, der gestraffter, flexibler und wirkungsvoller sein wird. Er wird die Fähigkeit der EU, Kernpolitiken umzusetzen und gleichzeitig neue und sich abzeichnende Prioritäten anzugehen, erheblich verbessern.

Mit diesem Haushalt werden weiterhin Menschen, Unternehmen, Mitgliedstaaten, Regionen, Partner und vor allem die gemeinsame Zukunft der EU unterstützt.  Präsidentin von der Leyen sagte: „In Zeiten geopolitischer Instabilität wird der Haushalt es Europa ermöglichen, sein eigenes Schicksal im Einklang mit seinen Visionen und Idealen zu gestalten. Ein Haushalt, der Frieden und Wohlstand unterstützt und unsere Werte fördert, ist das beste Instrument, das wir in diesen unsicheren Zeiten haben können.“

Neue Eigenmittel vorgeschlagen Ein moderner EU-Haushalt erfordert modernisierte und stabile Einkommensquellen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission auch neue Eigenmittel und Anpassungen bestehender Eigenmittel vor, die den Druck auf die nationalen Haushalte verringern und 58,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren werden.  Hauptmerkmale des neuen Finanzrahmens Mehr Flexibilität im gesamten Haushalt, so dass Europa in der Lage ist, rasch zu handeln und zu reagieren, wenn sich die Umstände unerwartet ändern oder wenn neue politische Prioritäten angegangen werden müssen.

Einfachere, gestraffte und harmonisierte EU-Finanzprogramme, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht Finanzierungsmöglichkeiten finden und nutzen können. Ein auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittener Haushalt mit nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen auf der Grundlage von Investitionen und Reformen, um eine gezielte Wirkung dort zu erzielen, wo dies am wichtigsten ist.

Dies wird eine schnellere und flexiblere Unterstützung für einen stärkeren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der gesamten Union gewährleisten. Eine starke Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für Europa, um Lieferketten zu sichern, Innovationen auszubauen und im globalen Wettlauf um saubere und intelligente Technologien eine Führungsrolle zu übernehmen.   Ein ausgewogenes Paket neuer Eigenmittel, das angemessene Einnahmen für unsere Prioritäten sicherstellt und gleichzeitig den Druck auf die nationalen öffentlichen Finanzen minimiert.  

Mit dem Vorschlag der Kommission soll sichergestellt werden, dass die EU-Finanzierung von den politischen Prioritäten der EU geleitet wird und Ergebnisse hervorbringt, die die nationalen Haushalte allein nicht erzielen können. Nächste Schritte Die Entscheidung über den künftigen langfristigen Haushalt und die Eigenmittel der EU wird von den Mitgliedstaaten im Rat erörtert.

Die Annahme der MFR-Verordnung erfordert Einstimmigkeit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Einige Elemente der Einnahmenseite (insbesondere die neuen Eigenmittel) bedürfen der Einstimmigkeit im Rat und der Billigung durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. 


Europa schneidet bei Innovationen gut ab, Deutschland in der Gruppe der starken Innovatoren auf Rang 9
Die Innovationsleistung der EU hat langfristig stetige Fortschritte gemacht. Seit 2018 ist sie um 12,6 Prozentpunkte gestiegen. Die jüngste Ausgabe des Europäischen Innovationsanzeigers (EIS) zeigt deutliche Verschiebungen in der nationalen Innovationsleistung. Dreizehn Mitgliedstaaten haben ihren Wert seit dem letzten Jahr verbessert, wobei Malta (+7,6 Punkte) und Luxemburg (+5 Punkte) die größten Zuwächse verzeichneten. Deutschland gehört zur Gruppe der starken Innovatoren, erreicht 111,1 Prozent und liegt damit europaweit auf Rang 9. Seine Leistung liegt aber unter dem Durchschnitt von 114,1 Prozent der starken Innovatoren in der EU. Deutschlands Digitalisierungsleistung bleibt auch 2025 unter dem EU-Durchschnitt, mit einem Wert von nur 82,8 Prozent und damit auf Platz 26 in der EU und ihren Nachbarländern.

Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, sagte: „Der Anzeiger 2025 bestätigt unsere langfristigen Fortschritte, hebt aber auch hervor, dass dringend mehr getan und anhaltende Lücken zwischen den verschiedenen Teilen Europas geschlossen werden müssen. Wir machen bereits bedeutende Fortschritte - durch unsere Strategien für Startups und Scaleups, Life Sciences und KI in der Wissenschaft. Nächste Woche werden wir Vorschläge für den nächsten langfristigen EU-Haushalt und das nächste Forschungs- und Innovationsprogramm vorlegen. Diese werden für ein nachhaltigeres und wettbewerbsfähigeres Europa in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein.“

Von der Leyen im Europäischen Parlament zu Außenwirtschaftspolitik und Verhandlungen mit den USA

Brüssel, 9. Juli 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem Europäischen Rat von vergangener Woche im Europäischen Parlament über die Notwendigkeit einer „echten Außenwirtschaftspolitik“ gesprochen.

„Die drastische und disruptive Verschiebung der globalen Wirtschaftsbeziehungen im letzten Jahr macht dieses Ansinnen noch dringlicher. Aber jede Außenwirtschaftspolitik muss zu Hause beginnen. Denn zuerst müssen wir unsere eigene wirtschaftliche und industrielle Basis stärken und schockresistenter machen“, erklärte die Kommissionspräsidentin.

Zollverhandlungen mit den USA
Sie sagte weiter: „Wenden wir uns nun den USA zu. Seit Februar hat Washington Zölle auf 70 Prozent unseres gesamten Handels mit den USA verhängt. Umfang und Höhe dieser Zölle sind beispiellos. Unsere Linie war klar. Wir werden standhaft bleiben. Aber wir bevorzugen eine Verhandlungslösung. Deshalb arbeiten wir eng mit der US-Regierung zusammen, um eine Einigung zu erzielen. Ich hatte Anfang dieser Woche einen guten Austausch mit Präsident Trump, um die Dinge voranzubringen. Wir suchen nach einem klaren Rahmen, auf dem wir weiter aufbauen können. Die Botschaft ist klar. Wir halten uns an unsere Prinzipien. Wir verteidigen unsere Interessen. Wir setzen die Arbeit in gutem Glauben fort, bereiten uns aber gleichzeitig auf alle Szenarien vor.“

Handelsverträge mit internationalen Partnern
„Der Grund, warum wir Tag und Nacht an einer Lösung arbeiten, ist, dass wir glauben, dass Zölle schlecht fürs Geschäft sind“, erklärte von der Leyen. „Und wir sind nicht die einzigen. Seit Beginn unseres neuen Mandats haben wir bereits neue Verträge mit dem Mercosur, Mexiko und der Schweiz geschlossen. Wir arbeiten daran, das Abkommen mit Indien bis Ende des Jahres abzuschließen. Und es wird weiter in diese Richtung gehen. Weil die Welt nach Partnern sucht, auf die sie sich verlassen kann. Europa ist dieser Partner. Und das ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Außenwirtschaftspolitik und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Denn diese Verträge können europäischen Unternehmen immense neue Chancen und Märkte eröffnen. Also ja, dies ist eine risikoreiche Zeit für Europa. Aber die Chancen sind da. Und es liegt an uns, sie zu nutzen.“

Verteidigung
Die Kommissionspräsidentin erklärte mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine: „Der Krieg wütet weiter. Die Bedrohung durch Russland bleibt bestehen. Das ist die Realität, die wir immer vor Augen haben müssen, wenn wir über Verteidigung sprechen. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass andere Europa schützen. Die Verteidigung Europas liegt in unserer eigenen Verantwortung.“

Die Europäische Union habe seit dem Europäischen Rat im März große Schritte nach vorne gemacht und das Weißbuch „Bereitschaft 2030“ vorgelegt.

„Der ReArm-Europe-Plan enthält die notwendigen Instrumente, um den gestiegenen Investitionsbedarf zu bewältigen. Und wir haben Investitionen von bis zu 800 Milliarden Euro bis 2030 ermöglicht. Die notwendige Steigerung der europäischen Verteidigungsausgaben ist jetzt möglich. 16 Mitgliedstaaten haben bereits die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel beantragt. Diese ermöglicht eine erhebliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben, ohne dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Hinzu kommt SAFE – mit Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung. Zehn Mitgliedstaaten haben bereits ihre Absicht bekundet, Darlehen aufzunehmen. Ich erwarte, dass sich noch mehr anschließen. Und das ist entscheidend. Denn bei der Verteidigungsbereitschaft geht es nicht nur darum, wie viel wir ausgeben. Es geht auch darum, wie wir ausgeben.“

Bereitschaftsplan bis Oktober
Deshalb habe der Europäische Rat die Kommission beauftragt, für seine Tagung im Oktober einen Bereitschaftsplan auszuarbeiten. „Wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre Kapazitätslücken zu ermitteln. Wir werden gemeinsame europäische Beschaffungsvorhaben konzipieren. Damit die Mitgliedstaaten mehr für Interoperabilität ausgeben und ihre Haushaltsmittel europäischer einsetzen. Und wir wollen, dass mehr Investitionen in Europa getätigt werden. Wir wollen unsere eigene Verteidigungsindustrie ankurbeln und mehr Forschung und Entwicklung in unseren Mitgliedstaaten halten. Dabei geht es nicht nur um Sicherheit. Es geht auch darum, hier in Europa hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte von der Leyen.

EU-Methodik für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe: Kommission legt delegierten Rechtsakt vor
Um die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes in Europa zu unterstützten, hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Einführung einer umfassenden Methodik zu CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffen veröffentlicht. EU-Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft spielen. Mit einer pragmatischen Definition von CO2-armem Wasserstoff, die den Energiemix aller EU-Länder respektiert, bieten wir Investoren die notwendige Sicherheit. Auf diese Weise unterstützen wir das Wachstum eines Sektors, der sowohl für unsere Wettbewerbsfähigkeit als auch für unsere Klimaziele von entscheidender Bedeutung ist.“

Wie im Deal für eine saubere Industrie hervorgehoben, sind Rechtssicherheit und Kohärenz von entscheidender Bedeutung, um Investitionen zu fördern und es den Erzeugern zu ermöglichen, zu expandieren und letztlich das Wachstum des Sektors zu beschleunigen. CO2-armer Wasserstoff wird die Bemühungen um die Dekarbonisierung von Sektoren unterstützen, in denen die Elektrifizierung derzeit keine praktikable Option ist, wie der Luftverkehr, die Schifffahrt und bestimmte industrielle Prozesse.

70 Prozent Treibhausgaseinsparungen
Um als CO2-arm zu gelten, müssen Wasserstoff und damit verbundene Kraftstoffe einen Schwellenwert von 70 Prozent für Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zur Verwendung fossiler Brennstoffe erreichen. Dies bedeutet, dass CO2-armer Wasserstoff auf verschiedene Weise erzeugt werden kann, beispielsweise mit Erdgas mit CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS).

Die Methodik erkennt die Vielfalt des Energiemixes in den Mitgliedstaaten an und bietet einen flexiblen und pragmatischen Rahmen. In dem delegierten Rechtsakt wird nicht der Anteil erneuerbarer Energien festgelegt, der für aus Strom erzeugten Wasserstoff angerechnet werden kann. Die Kommission wird diesen Aspekt bei der Überprüfung der der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anzugehen.

Konsultation zu Kernenergie 2026
Mit Blick auf die Zukunft wird die Europäische Kommission die Auswirkungen der Einführung alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen sowie die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Beschaffung von vollständig erneuerbarem Strom bewerten. Im Jahr 2026 wird sie eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer Methodik für die Nutzung von Strombezugsverträgen für die Kernenergie einleiten, um für mehr Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff aus direkten nuklearen Quellen zu sorgen.

Nächste Schritte
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die zwei Monate Zeit haben, um sie zu prüfen und die Vorschläge entweder anzunehmen oder abzulehnen. Auf Antrag kann der Prüfungszeitraum um zwei Monate verlängert werden. Das Parlament oder der Rat haben keine Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.

Hintergrund
In der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie wird ein vollwertiger Zertifizierungsrahmen für CO2-arme Kraftstoffe festgelegt, der die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Vorschriften für erneuerbare Kraftstoffe ergänzt. Gemäß Artikel 9 der Richtlinie muss die Kommission bis spätestens 5. August 2025 eine Methode zur Bewertung der Emissionseinsparungen von CO2-armen Kraftstoffen festlegen.

Die heutige Annahme folgt einem intensiven Konsultationsprozess mit den wichtigsten Interessenträgern und den Mitgliedstaaten. Ein erster Entwurf des delegierten Rechtsakts wurde vom 27. September bis zum 25. Oktober 2024 zur Stellungnahme veröffentlicht. Der delegierte Rechtsakt wurde anschließend in der Sachverständigengruppe für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe am 7. November 2024 und am 19. Mai 2025 zweimal mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten erörtert.