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Erste EU-Vorschriften zum Schutz von Hunden und Katzen vor Missbrauch

Straßburg/Duisburg, 30. April 2026 - Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg ein Gesetz verabschiedet, das die Gesundheit von Hunden und Katzen schützen und missbräuchliche und grausame Geschäftspraktiken eindämmen soll.

Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen gaben die Europaabgeordneten in Straßburg grünes Licht für die ersten EU-weit geltenden Standards für die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit Katzen und Hunden.

Laut der neuen Verordnung, auf die sich Rat und Parlament geeinigt hatten, müssen alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen, auch die Tiere, die sich in Privatbesitz befinden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. 
Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Für Tierhalter werden die Maßnahmen, nach zehn Jahren für Hunde und nach 15 Jahren für Katzen verbindlich.

Verbot von Geschäftspraktiken, die zu Missbrauch und Gesundheitsrisiken führen
Die Zucht der Tiere zwischen Eltern und ihren Nachkommen, Großeltern und Enkelkindern sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern wird verboten. Eine Zucht, die anstrebt Tieren übertriebene Merkmale zu verleihen, die zu Gesundheitsrisiken führen können, soll ebenfalls verboten werden.

Zu den neuen Maßnahmen gehört ebenfalls ein Verbot der Verstümmlung von Hunden und Katzen für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe. 

Ebenso untersagt sind das Anbinden an Gegenständen, sofern dieses nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist, sowie der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen.

Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Ländern
Die neuen Rechtsvorschriften sollen bestehende Lücken schließen, durch die Hunde und Katzen als nichtgewerbliche Heimtiere in die EU eingeführt und anschließend verkauft werden konnten. 

Sie gelten daher sowohl für Einfuhren zu kommerziellen Zwecken als auch für den Tiertransport zu nicht kommerziellen Zwecken.
Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen vor ihrer Einreise in die EU mit Mikrochips versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. 

Tierhalter, die in die EU einreisen, müssen ihr gechipptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in einer Datenbank vorregistrieren, falls das Tier noch nicht bereits in der Datenbank eines anderen EU-Lands registriert ist.

• Chip-Pflicht und Registrierung aller Hunde und Katzen in der EU
• Verbot der Zucht von Hunden und Katzen mit übertriebenen körperlichen Merkmalen
• Rund 44 % der EU-Bürger haben ein Haustier und 74 % sind dafür, sie besser zu schützen


Die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová (EKR, CZ), erklärte: „Heute haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um den Handel mit Hunden und Katzen in der EU zu regulieren. Unsere Botschaft ist klar: Ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Objekt oder Spielzeug. Wir haben endlich strengere Regeln für die Zucht und Rückverfolgbarkeit, die uns helfen werden, gegen diejenigen vorzugehen, die Tiere als Mittel zur Erzielung eines schnellen Profits sehen. Gleichzeitig schaffen wir einheitliche Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsvolle Züchter in der EU.“

Bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten können, müssen sie auch vom Rat angenommen werden.

Rund 44 % der EU-Bürger haben ein Haustier und 74 % sind der Ansicht, dass dieses besser geschützt werden sollte. Der Handel mit Hunden und Katzen hat mit einem Umsatz von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr deutlich zugenommen. 
Nach Angaben der EU-Kommission kaufen rund 60 % der Besitzer ihre Hunde oder Katzen im Internet. Da es in den EU-Ländern keine Tierschutznormen für Hunde und Katzen gibt, hat die Kommission die neuen Vorschriften am 7. Dezember 2023 vorgeschlagen.