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Ukraine: Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für zivile Opfer
EU-Abgeordnete unterstützen den Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine

Straßburg/Duisburg, 30. April 2026 - Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg eine Resolution verabschiedet, die den andauernden, brutalen und vorsätzlichen russischen Angriffe auf zivile Ziele in der Ukraine verurteilt. Sie bestehen auf der Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen und unterstützen den neuen Sondergerichtshof für Verbrechen gegen die Ukraine sowie die Schadensersatzkommission.  

Die Entschließung, die mit 446 Ja-Stimmen bei 63 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen angenommen wurde, hebt insbesondere die systematischen Angriffe Russlands auf zivile und kritische Infrastruktur wie ukrainische Wohngebiete, Energieanlagen und Krankenhäuser hervor. Die Europaabgeordneten fordern Russland dazu auf, die Angriffe zu beenden.

Das Parlament erklärt, dass der Angriffskrieg Russlands eine eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellt.
Die Verantwortlichen in Russland sowie Russlands Verbündete müssen für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere internationale Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. 

Die Europaabgeordneten bekunden ihre nachdrückliche Unterstützung für die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und fordern alle EU-Mitgliedstaaten auf, sich diesem anzuschließen.

Rechenschaftspflicht muss sich auf alle erstrecken, die Verbrechen steuern oder ermöglichen
Die Europaabgeordneten betonen, dass eine Möglichkeit geschaffen werden muss, auch alle Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die das Verbrechen der Aggression qua Amt anleiten oder ermöglichen können, auch hochrangige Personen im Politik-, Militär- und Justizapparat. 

Sie bekunden ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord in in der Ukraine. 

Das Europäische Parlament weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Römischen Statut verpflichtet sind, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt und die in ihr Hoheitsgebiet einreisen, festzunehmen und dem IStGH zu überstellen. 
Die Abgeordneten betonen ferner, dass alle Rechenschaftsmechanismen wirksam koordiniert werden müssen, damit keine Doppelarbeit geleistet wird, für Effizienz gesorgt ist und die negativen Folgen für Opfer und Zeugen so gering wie möglich gehalten werden.

EU-Sanktionen gegen Russland müssen ausgeweitet werden
In der Entschließung wird das 20. Sanktionspaket gegen Russland befürwortet. Das Parlament fordert, dass die Sanktionen erst aufgehoben werden, wenn ein Friedensabkommen ausgehandelt ist und dauerhaft umgesetzt wird. 
Zudem müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten das Problem der Umgehung von Sanktionen systematisch angehen. Rat und die Kommission werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die EU-Sanktionen gegen Russland strikt befolgt werden. 
Einbezogen werden sollten auch alle Personen und Einrichtungen, die mit ihren Entscheidungen die Begehung von Kriegsverbrechen und anderen schweren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in der Ukraine ermöglichen oder zu deren Begehung beitragen.

Parlament billigt Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine
Ebenfalls am Donnerstag unterstützte das Parlament auch die Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine mit 465 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen. 
Die Internationale Schadensersatzkommission soll zivilen Opfern des Krieges eine Entschädigung ermöglichen. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, können die EU-Mitgliedstaaten im Rat nun den Beschluss zum Abschluss des Übereinkommens fassen. 
Die neue Schadenersatzkommission soll am Rande der 135. Tagung des Ministerkomitees des Europarats in Chișinău am 14. Mai 2026 etabliert werden.

• EU-Abgeordnete unterstützen den Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
• Rechenschaftspflicht gilt für alle, die Verbrechen begehen oder sie ermöglichen
• EU-Abgeordnete billigen die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine