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Straßburg/Duisburg, 30. April 2026
- Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in
Straßburg die konsequente Umsetzung bestehender
Richtlinien zum Kampf gegen Online-Bullying und eine
EU- weite Definition von Cybermobbing gefordert.
Online-Plattformen sollten Verantwortung zum Schutz
von Opfern unternehmen.
In der Entschließung, die am Donnerstag per
Handzeichen angenommen wurde, fordern die
Europaabgeordneten effektive und abschreckende
Strafen im Zusammenhang mit Cybermobbing.
Opfern sollte die Meldung von Vorfällen erleichtert
werden. Zusätzlich sollten rechtliche Lücken auf
EU-Ebene geschlossen und so das volle Ausmaß und die
schwerwiegenden Folgen von Cybermobbing anerkannt
werden.
Strafrechtliche Maßnahmen
Angesichts der steigenden Zahlen von Cybermobbing
und Foto- oder Video-Belästigung online, seien
bestehende Maßnahmen unzureichend.
Die Europaabgeordneten fordern die Kommission auf,
zu untersuchen, inwiefern eine EU-weite Definition
von Cybermobbing nötig ist und ob Mobbing im
Internet als EU-Straftat
gelten soll. Ein weiterer Ansatz wäre es,
Hasskriminalität als EU-Straftat
anzuerkennen, was die schwerwiegendsten Fälle
abdecken würde.
Die Abgeordneten sind enttäuscht über den fehlenden
Rechtsrahmen zur Aufdeckung von Material zu
sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) im Internet.
Sie rufen die Kommission dazu auf, rasch dafür zu
sorgen, dass Plattformen sogenannte freiwillige
Meldesysteme einführen. Die Plattformen seien dazu
verpflichtet, einen sicheren digitalen Raum für
Kinder zu gewährleisten.
Plattformverantwortung und Durchsetzung des
Gesetzes über digitale Dienste (DSA)
Die Abgeordneten betonen, dass Online-Plattformen
für Prävention und Bekämpfung von Cybermobbing
verantwortlich sein müssen. Sie warnen vor
Geschäftsmodellen, die Anreize für die Verbreitung
hasserfüllter Inhalte schaffen und dabei
insbesondere Minderjährige, Frauen und die
LGBTIQ+-Community betreffen.
Außerdem kritisieren sie stark personalisierte
Empfehlungssysteme, die Hasskommentare begünstigen
und weniger polarisierende Inhalte in den
Suchergebnissen zurückstufen.
Das Europäische Parlament fordert eine stärkere
Durchsetzung von Artikel 28 im Rahmen des
Gesetzes über digitale Dienste (DSA), das den
Schutz von Minderjährigen betrifft. Es ruft die
Kommission dazu auf, laufende Fälle abzuschließen
und Versuche, das Gesetz zu ändern, entschieden
abzulehnen.
Die Abgeordneten zeigen sich besorgt über den
zunehmenden Missbrauch von Künstlicher Intelligenz,
etwa zur Erstellung von Deepfakes und Verbreitung
nicht einvernehmlicher, intimer Inhalte. Sie fordern
die Anbieter auf, die bestehende
Kennzeichnungspflicht des KI-Gesetzes einzuhalten.
Sie bekräftigen erneut, die Notwendigkeit ein Verbot
sogenannter „Nudifier“-Systeme
einzuführen, welches zur Zeit von Mitgesetzgebern
verhandelt wird.
Unterstützung für die Opfer
Der Text betont die Notwendigkeit, den Schutz und
die Unterstützung für Opfer von Cybermobbing zu
verstärken und die Mittel für Organisationen, die
sich mit den Opfern beschäftigen aufzustocken.
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus,
Cybermobbing und Gegenmaßnahmen in nationalen
Programmen zur psychischen Gesundheit zu
integrieren.
Die Mitgliedstaaten sollten Prävention, Aufklärung
und Sensibilisierung priorisieren, insbesondere mit
Blick auf Kinder, Eltern und Erzieherinnen und
Erzieher. Zudem fordern sie, die rasche Umsetzung
der EU-Richtlinie über die Rechte von Opfern.
Cybermobbing hat sich zu einer erheblichen Bedrohung
für die Online-Sicherheit und das Wohlergehen von
Minderjährigen und Jugendlichen entwickelt.Die
Auswirkungen auf die Opfer sind dauerhaft und
schwerwiegend.
Als Reaktion darauf und auf die Forderungen nach
Maßnahmen (92 % der EU-Bürger wünschen sich, dass
die Behörden in dieser Angelegenheit tätig werden),
legte die Kommission im Februar 2026 einen
speziellen Aktionsplan gegen Cybermobbing vor.
Zwar führen einige Mitgliedsstaaten (wie Irland mit
dem „Cocos Law“) gezielte Bestimmungen zur
Bekämpfung von Cybermobbing ein, doch besteht
weiterhin eine rechtliche Fragmentierung auf
europäischer Ebene.
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