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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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Landesdüngeverordnung tritt heute in Kraft |
Düsseldorf/Duisburg, 31. März
2020 - Heute tritt die in der vergangenen Woche von
der Landesregierung verabschiedete
Landesdüngeverordnung in Kraft. "Mit der neuen
Verordnung verabschieden wir uns vom
Gießkannenprinzip und definieren gezielt Flächen mit
zusätzlichem Handlungsbedarf", sagte heute
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in
Düsseldorf.
"Durch diese zielgenaue, effiziente und praktikable
Düngeregulierung können wir unser Grundwasser
effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und
Landwirte zu überfordern." Nordrhein-Westfalen wird
diese Expertise und die mit der
Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse bei
der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung einbringen.
Die neue Bundesdüngeverordnung
wurde am vergangenen Freitag (27. März 2020) im
Bundesrat verabschiedet und soll Mitte April in
Kraft treten. Die Novelle sieht insbesondere eine
stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und
Abgrenzung sogenannter "Roter Gebiete" vor. Dies
hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert.
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen besonders mit
Nitrat belastete Gebiete neu ausgewiesen werden.
Ministerin Heinen-Esser: "Dies ist bei uns in
Nordrhein-Westfalen mit Inkrafttreten der neuen
Landesdüngeverordnung schon ab heute der Fall. Dies
haben wir versprochen und hier haben wir Wort
gehalten."
Weitere Informationen zur
Landesdüngeverordnung finden Sie
hier.
Weitere Informationen:
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Ministerin Gebauer: „FIT in Deutsch“ in den
Osterferien wird abgesagt |
Düsseldorf/Duisburg, 30. März
2020 - Um neuzugewanderte Kinder und Jugendliche
beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen
und ihnen das Zurechtfinden im deutschen Alltag
altersgemäß zu erleichtern, hatte Schulministerin
Yvonne Gebauer das „FerienIntensivTraining – FIT in
Deutsch“ ins Leben gerufen.
Seit dem Jahr 2018 erfreut sich das Programm sehr
großer Beliebtheit, und insgesamt rund 15.000 Kinder
und Jugendliche konnten seither in den Oster-,
Sommer- und Herbstferien in der deutschen Sprache
gefördert werden.
In diesem Jahr waren bereits 300 Anträge für die
kommenden Osterferien zur Durchführung von „FIT in
Deutsch“ eingegangen, womit rund 5.000 Schülerinnen
und Schüler erreicht werden sollten. Die Maßnahmen
der Landesregierung zur Eindämmung der
Corona-Virus-Pandemie sowie der Infektionsschutz
haben nun aber allerhöchste Priorität, weswegen das
Programm nicht wie geplant in den Osterferien
stattfindet.
Ministerin Yvonne Gebauer: „Ich hätte es den Kindern
und Jugendlichen sehr gewünscht, dass sie in den
Osterferien von dem Programm profitieren können.
Neben einem alltagsnahen Zugang zur deutschen
Sprache stehen viele gemeinsame Freizeitaktivitäten
auf dem Programm, um die neu erworbenen Kenntnisse
direkt anzuwenden und zu vertiefen. „FIT in Deutsch“
macht die Schülerinnen und Schüler im wahrsten Sinne
fit für den Unterricht in der Schule und gibt ihnen
Selbstvertrauen und Sicherheit. Durch die
außerordentlichen Umstände müssen jedoch
außergewöhnliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
aller Menschen in Nordrhein-Westfalen ergriffen
werden. Die Gesundheit unserer Schülerinnen und
Schüler sowie aller am Programm Beteiligten und die
weitere Eindämmung der Pandemie haben unsere
absolute Priorität.“
Die Ministerin hob zugleich das Engagement bei den
Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfern der Träger
der Programme vor Ort hervor: „Ich möchte mich bei
all denjenigen bedanken, die sich eingesetzt und
dafür stark gemacht haben, dass das „FerienIntensivTrainig
– FIT in Deutsch“ in den Osterferien umgesetzt
werden sollte. Ihr Einsatz ist nicht umsonst. Ich
möchte alle Träger in den Kommunen ermutigen, diese
wichtige Förderung – wenn es die Lage wieder zulässt
– für die Sommer- und Herbstferien wiederaufzunehmen
und zum Wohle der neuzugewanderten Kinder und
Jugendlichen erneut viele Anträge zu stellen.
Rückmeldungen bestätigen, wie gut das Programm bei
den Schülerinnen und Schülern ankommt und zu
Erfolgen in ihrem weiteren Deutscherwerb führt.“
Für die Sommer- und Herbstferien 2020 können bis auf
Weiteres im gewohnten Verfahren weiterhin Anträge
auf Durchführung des „FerienIntensivTraining – FIT
in Deutsch“ gestellt werden.
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Milliardensoforthilfe für den
Wirtschaftsmotor des Landes startet ab heute -
Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für
NRW-Soforthilfe
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Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - Unternehmen,
die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab
sofort finanzielle Unterstützung vom Land und Bund.
Ab heute, Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen
bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die
Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land
NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt,
müssen die Förderanträge online gestellt werden.
Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende nächster
Woche möglich.
Da
die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden
Anträgen rechnen, stehen in den fünf
Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der
Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten
Finanzhilfen schnell und unbürokratisch
weiterzugeben.
Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl
von Anträgen zu Überlastungen kommen. Bitte haben
Sie dann ein wenig Geduld.
In einem historischen Kraftakt
unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in
der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus
allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das
Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und
Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit
aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von
9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe
2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm
nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen
mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu
unterstützen.
Siehe hierzu auch die
Informationen des NRW Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Die
dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3
Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:
•
Bis zu 5 Beschäftigte:
9.000 Euro (Bundesmittel)
•
Bis zu 10 Beschäftigte:
15.000 Euro (Bundesmittel)
•
Bis zu 50 Beschäftigte:
25.000 Euro (Landesmittel)
Voraussetzungen
•
Mehr als die Hälfte der
Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind durch die
Corona-Krise weggefallen, oder
•
Der Umsatz hat sich im
Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert, oder
•
Der Betrieb wurde auf
behördliche Anordnung massiv eingeschränkt, oder
•
Zahlungsverpflichtungen
können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten,
Kredite für Betriebsräume, Leasingraten
Stichtag für die Berechnung der
Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur
Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in
Vollzeitbeschäftigte:
•
Mitarbeiter bis 20
Stunden = Faktor 0,5
•
Mitarbeiter bis 30
Stunden = Faktor 0,75
•
Mitarbeiter über 30
Stunden & Auszubildende = Faktor 1
•
Mitarbeiter auf 450
Euro-Basis = Faktor 0,3
•
Der/Die Unternehmer/in
selbst ist mitzuzählen
Welche Informationen sind für den
Antrag wichtig?
•
Amtliches
Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
•
Handelsregisternummer
oder andere Registernummer sowie das zugehörige
Amtsgericht
•
Steuernummer des
Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
•
Bankverbindung für die
Auszahlung
•
die Art der gewerblichen
oder freiberuflichen Tätigkeit
•
Anzahl der Beschäftigten
•
Eine sogenannte
De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!
Wie kann der Antrag gestellt
werden?
Der Antrag kann online ausgefüllt
werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen
werden:
https://soforthilfe-corona.nrw.de/
Welche Fristen gibt es?
Ab Freitag (27. März 2020) können
die Anträge online gestellt werden. Die Anträge
werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.
Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.
Wo kann ich mich weiter
informieren?
Eine Übersicht zu Bürgschaften,
Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen,
Entschädigungen für Quarantäne und
Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf
dem Informationsportal des
NRW-Wirtschaftsministeriums:
www.wirtschaft.nrw/corona
Mit der Gesamthilfe von Bund und
Land wird nahezu jeder zweite Arbeitsplatz in
Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Bereits jetzt können
freischaffende Künstler Unterstützungen bei den
Bezirksregierungen beantragen.
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
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Elternbrief der NRW-Schulmonisterin |
Liebe
Eltern,
die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und
noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch
Familien mit Kindern. Alle Menschen in
Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale
Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren.
Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen
Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen
unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen
nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs
sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie.
Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die
Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der
Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und
Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun
viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen,
Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten. In den
Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt,
die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in
den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese
Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern
in Bereichen der so genannten „kritischen
Infrastruktur“ arbeiten.
Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen
Arbeitgebers nötig. In der Notbetreuung werden
Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen
Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem
pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen
Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers
betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht
statt, sondern werden andere Angebote zur
Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung
der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.
Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und
Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger,
Personal in der Altenpflege,
Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere
wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im
Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen
können. Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen
Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen.
Diesen Appell richte ich auch an alle
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht,
sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus
zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in
der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte
achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder
außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte
über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das
Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir
Infektionsketten unterbrechen können, desto besser
ist es.
Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere
Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle
Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes
pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der
Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es
auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen
kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller
Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig. Die
Schulträger werden die erforderlichen
Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume
werden regelmäßig gereinigt. Ich bin den Lehrkräften
und dem Personal der Ganztagsträger und der
Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr
dankbar!
Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre
Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für
Sie oftmals schwierige Situation einzustellen,
herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr
Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und
Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese
besondere Situation fordert uns alle heraus und wir
werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen
Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um
diese Situation zu meistern. Seite 3 von 3 Gespräche
in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die
Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können
helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu
bewältigen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien
alles Gute! Bleiben Sie gesund! Ihre Yvonne Gebauer
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Neuer Zeitplan für schulische Abschlussprüfungen in
Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf/Duisburg, 27. März
2020 - Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
hat am Freitag, 27. März 2020 den neuen Zeitplan für
die schulischen Abschlussprüfungen in
Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Ministerin Gebauer
erklärte: „Die Landesregierung hält die Verschiebung
der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen
Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben
unseren Schülerinnen und Schülern jetzt
Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf
ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen
wir für faire Bedingungen.“ Und weiter: „Die
Prüfungen werden selbstverständlich unter besonderer
Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden.
Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und
Schüler hat für uns oberste Priorität.“
Die Abiturprüfungen für rund
88.000 angehende Abiturientinnen und Abiturienten an
Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und
Waldorfschulen sowie an den Beruflichen Gymnasien
der Berufskollegs beginnen demnach am Dienstag, 12.
Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem
Haupttermin ist Montag, der 25. Mai. Für
Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht
wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen
zentralen Nachschreibetermin geben. Durch einen
stark verkürzten Korrekturzeitraum können die
Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis
zum 27. Juni 2020 ausgegeben werden. Der
Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so
konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und
Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss
auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die
Prüfungen genutzt werden.
Schulministerin Gebauer: „Mir war
es in den vergangenen Tagen immer wichtig, die
Ländergemeinschaft zusammenzuhalten. Daher werde ich
in den nächsten Tagen noch Abstimmungsgespräche
zwischen den Ländern anregen, um ein möglichst
gleichgerichtetes Vorgehen bei den Abiturprüfungen
in Deutschland zu erreichen. Aufgrund der
Festlegungen einzelner Länder, ihre Abiturtermine zu
einem noch späteren Zeitpunkt zu schreiben, sind die
Möglichkeiten dafür jedoch begrenzt.“
Auch die Terminierung der
Abschlussprüfungen an anderen Schulformen und in
anderen Jahrgangsstufen wird angepasst: Der Beginn
der Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP10) in den
Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch an Haupt-,
Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an
bestehenden G9-Gymnasien, Weiterbildungskollegs und
in den Schulversuchen Primus- und
Gemeinschaftsschule werden in diesem Schuljahr um
fünf Tage verschoben. Die Prüfungen beginnen demnach
ebenfalls am 12. Mai 2020.
Die Prüfungsverfahren für 60.000
Schülerinnen und Schüler in anderen Bildungsgängen
der Berufskollegs müssen ebenfalls neu terminiert
und vor den Sommerferien noch umgesetzt werden. Dies
betrifft vor allem Prüfungen zum Erwerb der
Fachhochschulreife in verschiedenen Bildungsgängen
sowie eine Vielzahl von Prüfungen für
Berufsabschlüsse nach Landesrecht, zum Beispiel
Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und
Kinderpfleger oder elektrotechnische Assistentinnen
und Assistenten mit der Profilbildung
Medizintechnik.
Für die Landesregierung ist
entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die
in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich
unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des
Infektionsschutzes stattfinden. „Für die Prüfungen
werden wir daher selbstverständlich besondere
Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit der
Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu
schützen. Wir werden hierfür Vorgaben zusammen mit
dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und
Medizin erarbeiten und diese verbindlich festlegen.
Die Empfehlungen dieser Fachleute sind die
Richtschnur für unser Handeln“, so Ministerin
Gebauer abschließend.
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Ministerin Gebauer: Abiturprüfungen werden nicht
abgesagt |
Allgemeine Hochschulreife
auf der Grundlage von Prüfungen
gewollt
Abitur und Zentrale
Prüfungen sollen stattfinden – Zeitplan am Freitag,
27. März 2020
Düsseldorf/Duisburg, 25. März
2020 - Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
hat am Mittwoch, 25. März 2020, in einer
Telefonschaltkonferenz mit ihren Amtskolleginnen und
Amtskollegen der Kultusministerkonferenz (KMK) über
das weitere Vorgehen im Umgang mit den anstehenden
Prüfungen beraten. Nordrhein-Westfalen hat sich
dafür ausgesprochen, dass die Abiturprüfungen nach
Möglichkeit stattfinden sollen, sofern die weiteren
Entwicklungen es zulassen. Diese Position teilen
alle 16 Bundesländer.
Ministerin Gebauer erklärte:
„Nordrhein-Westfalen wird die Abiturprüfungen nicht
absagen. Wir haben in der Ländergemeinschaft
intensiv über verschiedene Szenarien diskutiert.
Dabei ging es um die grundsätzliche Frage, ob die
Abiturprüfungen abgesagt oder verschoben werden. Es
ist unbestritten, dass es in den einzelnen Ländern
unterschiedliche Voraussetzungen für die
Durchführung der Prüfungen gibt. Entscheidend ist,
dass für alle Schülerinnen und Schüler eine faire
Lösung gefunden wird. Unser Ziel ist weiterhin, auf
der Grundlage von Prüfungen zu einem Abitur zu
kommen.“
Das Schulministerium wird hierfür
kurzfristig einen Rahmenzeitplan erarbeiten, der
koordinierte Prüfungen möglich macht. Diese
Planungen wird Schulministerin Yvonne Gebauer am
Freitag, 27. März 2020, vorstellen. Auf Grundlage
dieses Zeitplans wird Nordrhein-Westfalen dann auch
über den Umgang mit weiteren Abschlussprüfungen, wie
zum Beispiel den Zentralen Prüfungen in Klasse 10
(ZP) oder den Prüfungen zur Fachhochschulreife an
Berufskollegs, entscheiden.
„Die momentane Ausnahmesituation
ist für alle Schülerinnen und Schüler eine große
Herausforderung, die zugleich mit vielen Belastungen
und Ungewissheiten verbunden ist. Entscheidend ist,
dass dieser Jahrgang sich darauf verlassen kann,
dass ihm keine Nachteile entstehen. Wir haben uns
deshalb in der Ländergemeinschaft noch einmal
einstimmig darauf verständigt, die diesjährigen
Abschlüsse unabhängig von ihrem Zustandekommen
gegenseitig anzuerkennen“, so Ministerin Gebauer
abschließend.
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Nachtrag zum Haushaltsplan 2020 NRW zur Bewältigung
der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise
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Düsseldorf, 23. März 2020:
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum
Haushaltsplans des Landes Nord-rhein-Westfalen für
das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz
2020 - NHHG 2020)
Urheber: Landesregierung
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Soforthilfen für
Kleinunternehmen |
Nordrhein-Westfalen ergänzt Zuschüsse des Bundes, um
Engpässe in Betrieben mit zehn bis 50 Mitarbeitern
zu überbrücken Wirtschaftsminister Pinkwart und
Minister der Finanzen Lienenkämper stocken das
Bundesprogramm auf / Gesamthilfe kommt nahezu jedem
zweiten Arbeitsplatz zugute
Düsseldorf/Duisburg, 23. März 2020 - Das Ministerium
für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie und das Ministerium der Finanzen teilen mit:
Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen
Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und
Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die
Bundesregierung heute umfangreiche Hilfen
beschlossen.
Die Landesregierung begrüßt diese schnellen
Maßnahmen, um Kleinunternehmen durch direkte
Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf
Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter)
zu unterstützen. Nordrhein-Westfalen wird diese
Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die
Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die
Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes
aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis
50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro
zahlen.
Eine entprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister
Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen
Lutz Lienenkämper dem Kabinett morgen vorstellen.
Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart:
„Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine
Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen
Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt.
Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der
Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun
bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die
Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten durch
direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen
bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie
ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so
können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, fügte
hinzu: „Wir werden den NRW-Rettungsschirm nach
Beschlussfassung durch den Landtag nutzen, um die
heimische Wirtschaft mit ihren vielen Kleinen und
Mittleren Unternehmen und damit auch deren
Arbeitsplätze und Aufstiegschancen so gut wie
möglich durch die Krise zu bringen. Es geht darum,
dass denen schnell und vor allem unbürokratisch
geholfen werden kann, die diese Hilfe nun dringend
benötigen. Ohne Mitnahmeeffekte und falsche
Anreize.“
Zurzeit läuft die Abstimmung mit dem Bund über die
Programmrichtlinien und das Antragsverfahren. Das
Land wird die Öffentlichkeit nach dem
Kabinettbeschluss informieren. Das Land stellt
darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote
zur Liquiditätssicherung zur Verfügung.
Dazu zählen:
Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die
Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro
Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab
2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die
Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-
Stunden-Expressbürgschaft.
Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von
der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit
zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-,
Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung
von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und
Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren
Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen
weitest Möglich aus.
Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes
Antragsformular zur Verfügung. Entschädigungen für
Quarantäne: Sollte wegen des CoronaVirus ein
Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen
werden, können Betriebe eine Entschädigung für die
Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den
Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
beantragen.
Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der
„Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne
Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten
stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro).
Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und
spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die
ausbilden sowie Gründungen aus der
Arbeitslosigkeit).
Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für
alle Unternehmen und die entsprechenden
Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend
aktualisierten Informationsportal:
www.wirtschaft.nrw/corona
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Weltwassertag am 22. März
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Düsseldorf/Duisburg, 21.
März 2020 - Die ergiebigen Niederschläge in den
zurückliegenden Wochen haben dazu beigetragen, dass
sich die Grundwasserstände in vielen Regionen
Nordrhein-Westfalens wieder erholen und die
Talsperren wieder gut gefüllt sind. Allein im
Februar dieses Jahres hat es nach Informationen des
Landesumweltamtes (LANUV) etwa zweieinhalbmal so
viel geregnet wie sonst im Februar üblich. Im März
fiel bereits in der ersten Monatshälfte so viel
Niederschlag wie – laut langjährigem Mittel - sonst
im gesamten Monat.
„Die Bodenfeuchte und der Grundwasserspiegel haben
sich vielerorts durch die jüngsten Niederschläge
wieder gut erholt, Talsperren sind wieder gut
gefüllt. Trotzdem gibt es immer noch Bereiche in
Nordrhein-Westfalen, in denen der viele Regen die
Trockenheit der vergangenen beiden Sommer noch nicht
ausgleichen konnte“, sagt Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser aus Anlass des Weltwassertages.
Der Weltwassertag wird nach
einer Resolution der UN-Generalversammlung seit 1993
jedes Jahr am 22. März begangen, seit 2003 wird er
von UN-Water organisiert.
Wasserwirtschaftlich
betrachtet waren nach den Analysen des Landesamtes
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die
Sommerhalbjahre 2018 und 2019 im Vergleich zum
langjährigen Mittel deutlich zu trocken und zu warm,
wie insgesamt auch die 2010er Dekade. „Aktuell ist
in den oberen Bodenschichten aber keine Trockenheit
zu beobachten – im Gegenteil. Großflächig herrschen
in den Oberböden fast gesättigte Zustände. Dies
führte unter anderem zu erhöhten Wasserständen in
den Fließgewässern bis hin zu ersten Hochwässern,
beispielsweise am Rhein“, sagte LANUV-Präsident Dr.
Thomas Delschen.
Boden meist wieder
gut durchfeuchtet
In den tieferen
Bodenschichten kommt der viele Regen des vergangenen
Monats aufgrund der geringen Sickergeschwindigkeit
aber erst verzögert an. So weist der „Dürremonitor“
des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) für
die Kölner und die Westfälische Bucht in Teilen
zwar noch zu trockene Regionen aus, jedoch hat sich
die Situation im Vergleich zum Sommer 2019 wieder
deutlich verbessert. In den anderen Regionen
Nordrhein-Westfalens sind die
Bodenfeuchteverhältnisse inzwischen wieder
vergleichbar mit denen zu Beginn der Dürreperiode
vor zwei Jahren im März 2018.
Auch
Grundwasserstände erholen sich
Nicht nur der Boden war in
den letzten zwei Jahren viel zu trocken, auch die
Grundwasserstände waren über lange Perioden deutlich
zu niedrig. Dazu haben nicht nur der fehlende Regen,
sondern auch die mit der Hitze verstärkte
Verdunstung und der hohe Wasserbedarf geführt. Von
April bis November 2018 fielen in
Nordrhein-Westfalen etwa 250 Liter pro Quadratmeter
weniger Regen als durchschnittlich.
Die lange und heiße Trockenperiode im vergangenen
Jahr verstärkte die Auswirkungen insbesondere auf
Böden und Grundwasser. Das Niederschlagsdefizit
wuchs in Summe auf mehr als 280 Liter pro
Quadratmeter an. In der Folge lagen im September
2019 rund 95 Prozent der Grundwasserstände unterhalb
dessen, was in einem September üblicherweise
gemessen wird.
Die erheblichen Regenfälle
im Februar und März diesen Jahres führten zu einer
Auffüllung der Grundwasserstände, so dass das sich
Defizit im Schnitt um fast 50% reduziert hat
(verbleibendes Defizit von rund 150 Liter pro
Quadratmeter).
„Der Grundwasserstand hat sich aufgrund der
erheblichen Niederschläge im Februar und März
deutlich erholt. Etwa zwei Drittel der Messstellen
weisen höhere Stände auf als im Februar 2019.
Allerdings liegen noch mehr als 75 Prozent der
Grundwasserstände unter den Ständen von Februar
2018", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Talsperren wieder
bis an die Obergrenzen gefüllt
Auch für die
Talsperrenbetreiber in Nordrhein-Westfalen hat sich
die Situation entspannt. Sie haben durch die
entsprechende Bewirtschaftung der Zuflussmengen die
Füllstände in den Speichern teils bis an die
saisonal zulässigen maximalen Stauinhalte gebracht.
In Verbindung mit der verbesserten
Bodenfeuchtesituation ist die Situation der
Talsperren jetzt vergleichbar mit Anfang 2018. Aber
der Mangel an Niederschlägen und die Niedrigstände
in Flüssen und Bächen hatten nicht nur Auswirkungen
auf die Wassermenge in Talsperren. Die heiße,
niederschlagsarme Zeit der Sommermonate 2018 und
2019 hatte auch massive ökologische Auswirkungen.
Vielen
Wasserlebewesen war die Lebensgrundlage entzogen
Besonders kleinere Gewässer
waren in den beiden Sommern komplett ausgetrocknet,
so dass vielen Wasserlebewesen die Lebensgrundlage
entzogen war. Das LANUV hat solche Gewässer in einem
Sondermonitoring untersucht. Ausgewählt wurden zwölf
Gewässer im Mittelgebirge und zehn im Tiefland in
Nordrhein-Westfalen. Dabei ergab sich im Trend im
Tiefland eine deutliche Verschlechterung des
ökologischen Zustands der untersuchten Gewässer. Im
Mittelgebirge konnte hingegen keine Verschlechterung
festgestellt werden. Allerdings wurde auch dort der
Rückgang besonders empfindlicher Arten festgestellt,
während sich invasive Arten weiter verbreiten
konnten.
Weitere Informationen:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser
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Coronavirus: Ausweitung der Notbetreuung an
Schulen |
Düsseldorf/Duisburg, 20. März 2020 - Das Ministerium
für Schule und Bildung hat heute (20. März) mit
einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen
angewiesen, ab dem kommenden Montag, 23. März 2020,
die Notbetreuung für Kinder von Eltern und
Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen
Infrastruktur zu erweitern: Die Notbetreuung in
Schulen wird auf das Wochenende sowie die
Osterferien 2020 ausgeweitet.
Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende,
die nachweislich in Berufen im Bereich der
kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig
unabhängig von der beruflichen Situation des
Partners oder des anderen Elternteils die
Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch
in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene
Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
erklärt: „Die Landesregierung hält es für angezeigt,
aufgrund der steigenden Infektionszahlen die
bisherigen Regelungen an die neue Situation
anzupassen. Damit leisten die Schulen einen noch
größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern
betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem
Arbeitsplatz verzichten können.“
SchulMail des MSB NRW
Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW
insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog.
Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist
ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und
Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies
gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen
Ganztagsplatz hat. Ein Anspruch auf diese
Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile
im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten,
sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung
durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden
kann.
Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer
beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer
Infrastrukturen. Ab dem 23.März 2020 wird die
bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf
Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von
der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin,
die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind,
dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im
privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/
Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich
19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang
der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die
Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche,
also auch samstags und sonntags, und in den
Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von
Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung
durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers
der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen
Bestimmungen geleistet. Über den Einsatz der
Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung
entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den
Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und
geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorrangig
sollen Freiwillige berücksichtigt werden.
Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in
Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B.
relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für
die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und
Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im
Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur
Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail
Nr. 5).
Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung
in den Osterferien und an den Wochenenden bitte ich
die Schulleitungen, nach Möglichkeit Rücksicht auf
bereits getroffene Dispositionen der Lehrkräfte zu
nehmen. Soweit die Notbetreuung in die Osterferien
fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub
in anderen Schulferien. Die aktualisierte FAQ-Liste:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/
Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der
SchulMail (Nr. 9). corona@msb.nrw.de
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Schulministerium und WDR: Lern- und Bildungsangebote
im öffentlich-rechtlichen Fernsehen |
Ministerin
Gebauer:
Der
WDR macht
den
Schülerinnen und Schülern während der
unterrichtsfreien Zeit sinnvolle Lernangebote
Düsseldorf/Duisburg, 19. März 2020 - Der WDR
hat mit dem Schulministerium die Bedürfnisse von
Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in
der unterrichtsfreien Zeit konkretisiert. Der
Westdeutsche Rundfunk hat ein Lern- und
Bildungsangebot entwickelt, das ab der kommenden
Woche täglich im WDR Fernsehen ausgestrahlt wird.
Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer erklärte: „Ich freue mich
außerordentlich, dass der WDR in dieser
Ausnahmesituation seinen öffentlich-rechtlichen
Auftrag besonders ernst- und wahrnimmt. Mit dem
kurzfristig entwickelten Programm gibt es im WDR
Fernsehen während der unterrichtsfreien Zeit ein
sinnvolles Lern- und Bildungsangebot für unsere
Schülerinnen und Schüler.“
Ab Montag, dem 23. März 2020,
wird im WDR Fernsehen täglich in der Zeit zwischen
9.00 und 12.00 Uhr ein Programm für Schülerinnen und
Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Durch den
Vormittag führt Moderator André Gatzke gemeinsam mit
der Grundschullehrerin Pamela Fobbe aus
Nordrhein-Westfalen.
Das Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten
Kinderprogrammen wie der Sendung mit der Maus,
Wissen macht Ah! und Planet Schule mit interaktiven
Elementen, also beispielsweise Rätselmöglichkeiten
und eine aktive Bewegungspause. Außerdem wird Ralph
Caspers Fragen der Kinder rund um das Corona-Virus
kindgerecht beantworten.
Darüber hinaus wird es für
Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen
auf der Webseite
www.planet-schule.de und in der Mediathek des
WDR weitere, auch fachbezogene Inhalte und
Lernangebote geben. Das Online-Angebot kann von den
Lehrkräften etwa bei der Konzeption von
Übungsaufgaben genutzt werden.
„Die landesweite Einstellung des
Unterrichts in den Schulen ist eine nie dagewesene
Ausnahmesituation, die überall kreative Lösungen
erfordert. Das Angebot des WDR ist hierfür ein
gelungenes Beispiel. Auch die rund 200.000
Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen geben
ihr Bestes, bis zum Beginn der Osterferien weiterhin
in einem angemessenen Umfang Unterrichtsmaterial
bereitzustellen, um unsere fast 2,5 Millionen
Schülerinnen und Schüler beim eigenverantwortlichen
Lernen zu unterstützen“, so Ministerin Gebauer.
„Es geht nicht darum, den Unterricht aus der Schule
in die Kinder- und Wohnzimmer zu verlagern. Das
Angebot des WDR ist eine Unterstützung für die
Eltern bei der heimischen Betreuung ihrer Kinder.
Ich hoffe und wünsche mir, dass dieses Angebot dazu
beiträgt, die kommenden unterrichtsfreien Wochen für
alle so spannend und lehrreich wie möglich zu
gestalten.“
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Verbot der
Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ |
Düsseldorf/Duisburg, 19. März 2020 - Minister
Herbert Reul begrüßt das Verbot der Vereinigung
„Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) sowie
seiner Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“
durch Bundesinnenminister Horst Seehofer am heutigen
Morgen (19. März 2020).
Maßnahmen gegen die Vereinigung finden seit sechs
Uhr in insgesamt zehn Bundesländern, darunter auch
an fünf Objekten in Nordrhein-Westfalen statt.
„Gerade jetzt, in Zeiten der Coronakrise, müssen wir
gegen Leute vorgehen, die Verschwörungstheorien
verbreiten und so den Staat unterhöhlen wollen. Das
dürfen wir nicht hinnehmen. Deshalb bin ich dem
Bundesinnenminister dankbar für sein konsequentes
Vorgehen gegen diese braune Soße“, so der Minister.
In Nordrhein-Westfalen
wurden Wohnungen unter anderem in Bünde,
Preußisch Oldendorf und Gummersbach durchsucht.
Dabei wurden Schusswaffen, Baseballschläger,
Propagandamaterialien sowie Betäubungsmittel
sichergestellt. Bei den Maßnahmen in
Nordrhein-Westfalen kamen auch Kräfte der
Bereitschaftspolizei zum Einsatz. Die
Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“
leugnet die Legitimität der Bundesrepublik
Deutschland und ihrer Institutionen.
Ideologisch gehört sie zu den sogenannten
„Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“. Sitz der
Vereinigung ist Berlin. Deutschlandweit zählt die
Vereinigung etwa 21 Mitglieder, drei von ihnen sind
in Nordrhein-Westfalen aktiv. Hinzu kommt ein
bundesweites Umfeld von über 100 Personen, davon 15
aus Nordrhein-Westfalen.
„Wir zeigen weiter gemeinsam klare Kante gegen
Rechts. Hier gibt es keine Toleranz, sondern nur die
harte Linie. So schwer die Zeiten auch sind: so
schwer können sie nie sein, als dass wir solche
Leute gegen Juden und Ausländer hetzen und unsere
Demokratie verhöhnen lassen. Diese Typen können sich
auch in Corona-Zeiten nicht in Sicherheit wiegen“,
so Reul. In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell rund
3.200 Reichsbürger, knapp Dreiviertel davon sind
Männer zwischen 40 und 60 Jahren.
Der nordrhein-westfälische
Verfassungsschutz sieht die Bewegung als Gruppe mit
erheblichem Gefahrenpotenzial. Rechtsgrundlage des
Verbotes ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in
Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Nach
Einschätzung des Bundes- und Landesinnenministeriums
verstößt der Verein gegen die verfassungsmäßige
Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den
Gedanken der Völkerverständigung.
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Keine Versorgungskrise durch
Corona: Mehr Solidarität und Besonnenheit auch an
der Ladentheke
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Landwirtschafts- und
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat
die Bevölkerung erneut zur Rücksichtnahme im
Konsumalltag aufgerufen.
Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2020 -"Der Kampf gegen
das Corona-Virus erfordert Solidarität und
Besonnenheit auch an der Ladentheke. Dazu gehört, in
diesen Zeiten auch beim Einkauf an andere zu denken,
nicht die letzten Packungen als Vorrat aus den
Regalen zu räumen und Nachbarn zu fragen, ob man
beim Einkauf etwas mitbringen kann. Dies dient auch
dazu, die Zahl der Personen in Geschäften zu
reduzieren", sagte Heinen-Esser in Düsseldorf. Die
Ministerin appellierte an die Verbraucherinnen und
Verbraucher, bei den erforderlichen Einkäufen in den
Geschäften konsequent auf Abstand und Hygiene zu
achten:
"Wer Kontakte meidet und auf Abstand bleibt,
begegnet sich mit Respekt." Dies gelte auf der
Straße ebenso wie in den Gängen oder an der Kasse im
Supermarkt. Heinen-Esser betonte erneut: "Man kann
es nicht oft genug sagen: Wir haben keine
Versorgungskrise. Wenn aktuell Engpässe entstehen,
sind unnötige Hamsterkäufe die Ursache. Unsere
Lebensmittelversorgung ist weiterhin gesichert. Zur
Lage lassen wir uns von den Akteuren der
Lebensmittelkette derzeit regelmäßig berichten.
" llerdings müssten durch den Ausfall von Kantinen,
Schulküchen und Restaurants manche Warenströme neue
Wege finden, so dass kurzfristige
Lieferverzögerungen einzelner Waren nicht
ausgeschlossen werden können. Damit die Versorgung
mit heimischen Lebensmitteln auch weiterhin
gesichert ist, steht das Landwirtschaftsministerium
in regelmäßigem Austausch mit den beteiligten
Wirtschaftsverbänden. Ein dabei wichtiges Thema ist
die Sicherung von Saisonarbeitskräften.
"Derzeit beginnt die Pflanzzeit für heimisches
Gemüse. Bei Spargel und Erdbeeren stehen in Kürze
schon erste Erntearbeiten an. Hier müssen wir
sicherstellen, dass für die anfallenden Arbeiten wie
Aussaat und Pflanzung, Pflege, Ernte von Obst und
Gemüse, aber auch für den Transport und die
Verarbeitung genügend Beschäftigte und
Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen. Was jetzt
nicht gepflanzt wird, fehlt uns sonst später."
Um vorsorgen und planen zu können, hat das
Landwirtschaftsministerium eine Abfrage bei den
Landwirtschafts- und Gartenbauverbänden gestartet,
in welchen Bereichen in den kommenden Tagen und
Wochen wie viele saisonale Arbeitskräfte benötigt
werden und wo schon jetzt Engpässe absehbar sind.
"Zudem prüfen wir in Abstimmung mit dem Bund derzeit
Möglichkeiten, wie die Anreise der
Saisonarbeitskräfte sichergestellt werden kann und
die Motivation für diese Arbeiten verbessert werden
kann", erklärte Heinen-Esser. Dabei werde auch die
Option einer stärkeren Flexibilisierung geprüft,
wenn es etwa um Arbeitszeiten oder die
Aufenthaltsdauer von Saisonarbeitern geht. "Auch
fachfremde Arbeitskräfte sind in der aktuellen
Situation willkommen", so die Ministerin.
Weitere Informationen:
www.land.nrw/corona
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Kampfmittelbeseitigung wird
eingeschränkt
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Düsseldorf/Duisburg, 16.
März 2020 - Aufgrund der erheblichen Auswirkungen
auf das öffentliche Leben (Evakuierungen,
Personalbedarf bei den Gefahrenabwehrbehörden) wird
bis auf Weiteres der Umfang von
Kampfmittelüberprüfungen eingeschränkt: Es werden
keine Aufgrabungen von Verdachtspunkten
durchgeführt, wenn zu erwarten ist, dass hierbei
Bombenblindgänger gefunden werden.
Die zur Suche nach Bombenblindgängern notwendigen
Bohr- und Sondierarbeiten können ausgeführt werden.
Dabei erkannte Verdachtspunkte werden jedoch nicht
aufgegraben.
Kampfmittelüberprüfungen von so genannten diffusen
Verdachtsflächen (Verdacht auf Erdkampfmunition, wie
z.B. Granaten, Handwaffenmunition etc.) werden
weiterhin ausgeführt. Die hierbei zu erwartenden
Kampfmittel können meist ohne weitere Sicherungs- /
Evakuierungsmaßnahmen abtransportiert werden.
Ein sehr geringer Anteil muss vor Ort gesprengt
werden. Hierbei sind die Auswirkungen auf das
öffentliche Leben gering, da sich die Fundorte meist
außerhalb der Bebauung befinden und die für die
Sprengung notwendigen Sicherungs- /
Evakuierungsradien kleiner sind als bei
Bombenblindgängern. Den Kommunen als örtliche
Ordnungsbehörden steht es frei, bis auf Weiteres
vollständig oder im Einzelfall auf präventive
Kampfmittelüberprüfungen zu verzichten.
Allgemeine Hintergrundinformation zur
Kampfmittelbeseitigung
Zunächst erfolgt eine Luftbildauswertung. Hierfür
verfügt die Bezirksregierung Düsseldorf über
Luftbilder der alliierten Streitkräfte, die während
des Zweiten Weltkriegs aufgenommen wurden.
Diese werden mit aktuellen Luftbildern und
verfügbaren Geodaten abgeglichen. Bei der Auswertung
lassen sich z.B. Laufgräben, Schützenlöcher und auch
Einschlagstellen von Bombenblindgängern erkennen.
Diese Stellen, aber auch großräumige
Verdachtsflächen, werden dann vor Ort durch die
Bezirksregierung auf Kampfmittel untersucht. Mit
Hilfe von geophysikalischen Messverfahren versuchen
die Experten, die Kampfmittel im Untergrund zu
lokalisieren. Diese Messungen werden entweder an der
Oberfläche oder mit Hilfe von Bohrungen in
Bohrlöchern durchgeführt. Wenn sich hierbei ein
Hinweis auf einen Kampfmittelfund ergibt, so wird
der Bereich anschließend aufgegraben.
Zudem gibt es die Überprüfung durch eine sogenannte
Sicherheitsdetektion. Dies geschieht überall dort,
wo geplant ist, mit großer Kraft ins Erdreich
vorzudringen, also beispielsweise bei Ramm- oder
Vortriebsarbeiten. Mittels geomagnetischer
Messverfahren wird der entsprechende Korridor
untersucht. Dies erfolgt durch Sondierungsbohrungen.
Lassen die Messwerte den Rückschluss auf ein
metallisches Objekt im Boden zu, wird die
entsprechende Stelle aufgegraben, um den Verdacht zu
überprüfen und einen sich möglicherweise im Boden
verbliebenen Blindgänger zu beseitigen.
Wichtig zu wissen: Liegen
Blindgänger unbewegt im Erdreich, ist nicht
mit einer Detonation zu rechnen.
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Landesregierung
Das Schulministerium hat aktuell die
Rahmenbedingungen für eine Notbetreuung
veröffentlicht
Neue Leitlinie bestimmt Personal kritischer
Infrastrukturen
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Das Schulministerium
hat aktuell die Rahmenbedingungen für eine
Notbetreuung veröffentlicht
Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2020 - Schulen in
Duisburg halten zur Entlastung des Personals in
kritischen Infrastrukturen (s. PM der
Landesregierung NRW) eine Notbetreuung für die
Klassen 1-6 vor. Dabei werden die Betreuungsgruppen
grundsätzlich im bisherigen Klassenverband für
Schüler/innen der eigenen Schule eingerichtet und
sollen nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder
umfassen. Die Betreuungszeiten erstrecken sich auf
den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der
jeweiligen Schule einschließlich einer
Ganztagsbetreuung stattfinden würde. Die Eltern sind
verpflichtet, für die Verpflegung ihrer Kinder
selbst zu sorgen. Der Transport zu den Schulen muss
ebenfalls von den Eltern selbstständig übernommen
werden.
Die Notbetreuung bedarf einer schriftlichen
Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers. Eine
entsprechende Bescheinigung auf Unabkömmlichkeit des
Elternteils in ihrer konkreten Tätigkeit bzw.
Funktion muss der Schulleitung vorliegen, damit
der Schüler/die Schülerin in eine Notgruppe
aufgenommen werden kann.
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie
bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder
erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen
Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder
dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne
gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall
betreten und können daher an dem Angebot nicht
teilnehmen.
Neue Leitlinie bestimmt Personal kritischer
Infrastrukturen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von
sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege und die Schließung der schulischen
Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen
davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die
beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen
tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf
folgende Leitlinien verständigt, die diesen
Personenkreis genauer bestimmen.
Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der
Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen,
dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen
Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen
der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer
solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis
darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht
alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die
Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine
schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der
Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber
beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am
Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen
kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind
Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger
Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren
Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig
wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen
der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte
Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich
an die Verordnung zur Bestimmung kritischer
Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt:
Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen
Infrastruktur tätig:
Sektor Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive
Logistik)
insbesondere Einrichtungen
zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
Sektor Wasser, Entsorgung
Sektor Ernährung, Hygiene
Sektor Informationstechnik
und Telekommunikation
Sektor Gesundheit
-
insbesondere
Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege,
niedergelassener Bereich,
Medizinproduktehersteller,
Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
Sektor Finanz- und
Wirtschaftswesen
-
insbesondere
Kreditversorgung der Unternehmen,
Bargeldversorgung, Sozialtransfers
-
Personal der
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
(insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
Sektor Transport und
Verkehr
-
insbesondere Betrieb
für kritische Infrastrukturen, öffentlicher
Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
-
Personal der Deutschen
Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
-
Personal zur
Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
Sektor Medien
Sektor staatliche
Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
-
Kernaufgaben der
öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei,
Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug,
Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und
Flüchtlingswesen einschließlich
Abschiebungshaft, Verfassungsschutz,
aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und
sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen,
soweit sie für den Betrieb von
sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder
unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
-
Gesetzgebung/Parlament
Sektor Schulen, Kinder- und
Jugendhilfe, Behindertenhilfe
-
Sicherstellung
notwendiger Betreuung in Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege,
stationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung
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Landesweite
Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine
Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus
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Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen
Düsseldorf/Duisburg, 13. März
2020 - Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung
getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich
Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der
Osterferien am 19. April 2020 einzustellen. Schul-
und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
"Die Landesregierung hat heute einen für den Alltag
vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst. Die
Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine
weitreichende Entscheidung nicht nur für die
SchÃüerinnen und Schüler, sondern vor allem für die
Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und
Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen
Erkenntnissen richtig und angemessen.
Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll ein weiterer
Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus geleistet werden. Ein verlässliches
Betreuungsangebot fär Kinder von Eltern in Berufen,
die für die Daseinsvorsorge insbesondere im
Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird
sichergestellt. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit
des Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer
Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
erhalten und unterstützt werden."
Über die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots
sowie über alle weiteren Entwicklungen mit dem
Coronavirus werden sämtliche Schulen in
Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium
kontinuierlich informiert, auch über den Umgang mit
den anstehenden Prüfungsverfahren.
Grundsätzlich gilt zum
jetzigen Zeitpunkt:
· Die Einstellung des Unterrichts ab
dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat
grundsätzlich keine Auswirkungen auf die
Terminsetzungen bei den bevorstehenden
Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden
Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu
diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren
für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben
werden konnten.
Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist
darüber hinaus sichergestellt, dass alle
Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen
ablegen können.
· Über den Umgang mit anderen Prüfungsformaten “zum
Beispiel Zentrale Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10),
zentrale Klausuren in der Einführungsphase (ZKE),
Feststellungsprüfungen, Prüfungen an Berufskollegs“
werden die Schulen zeitnah informiert.
· Die Bemühungen des Schulministeriums sind darauf
ausgerichtet, dass den Schülerinnen und Schülern aus
den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile
hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw.
Prüfungen entstehen.
"Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem
Coronavirus werden regelmäßig überprüft und die Lage
fortlaufend neu bewertet. Entscheidungsleitend ist
die jeweils aktuelle Einschätzung der Lage durch das
Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden.
Sie verfügen über die nötige Expertise und
informieren regelmäßig über die Gefährdungslage für
die gesamte Bevölkerung. Das Ministerium für Schule
und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue
Entwicklungen zu reagieren", erklärte Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
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Erlass des Gesundheitsministeriums an die
örtlichen Behörden
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Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2020 - Vor dem
Hintergrund der steigenden Zahl von
Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident
Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann über die aktuelle Lage in
Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen
wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die
örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab
sofort den Umgang mit Veranstaltungen.
Demnach sollen die örtlichen Behörden
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden
Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen.
Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen
Großveranstaltungen eine Durchführung ohne
Zuschauerbeteiligung prüfen.
„Unser
Ziel muss sein, die Ausbreitung des Corona-Virus so
weit wie möglich zu verlangsamen, um
krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die
Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen
habe, empfehlen, dass wir große
Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden
sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann.
„Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf
wir verzichten können. Ich bin der Meinung, dass zum
Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar
sind. Das würde unser gesellschaftliches
Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen,
Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen
sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der
heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt,
weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine
Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber
weniger eingriffsintensiv wären.“
Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu
erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie
bisher – eine individuelle Einschätzung der
örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich,
ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen
zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des
Robert-Koch Instituts zu beachten.
Faktoren, die Übertragungen des sogenannten
SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine eher
risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele
Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.); eher
risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl
und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.); eher
risikogeneigter Ort der Veranstaltung und
Durchführung (bereits Infektionen in der Region,
bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes
etc.).
Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die
Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen
absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter
anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer
durchführen lassen.
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Geobasisdaten der Vermessungs- und
Katasterverwaltung können von jedermann
genutzt werden
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Düsseldorf/Duisburg, 9. März 2020 - Die amtlichen
Geobasisdaten der Vermessungs- und
Katasterverwaltung in Nordrhein-Westfalen können
heute uneingeschränkt und ohne Bedingungen von
jedermann genutzt werden. Ermöglicht wird dies durch
die Datenlizenz Deutschland “ Zero “ Version 2.0,
die nun die Open DataBereitstellung raumbezogener
Daten in Nordrhein-Westfalen regelt.
Luftbilder, topographische und historische Karten,
dreidimensionale Geländemodelle und amtliche Daten
des Liegenschaftskatasters stehen ohne
Einschränkungen zur Verfügung.
"Die Daten können kommerziell und nicht kommerziell
genutzt werden. Nordrhein-Westfalen hat hier eine
Vorreiterrolle, was ein Meilenstein in Sachen
Transparenz und Bürgernähe ist und ein klarer
Standortvorteil," so Innenminister Herbert Reul.
Geobasisdaten sind amtliche Daten der Vermessungs-
und Katasterverwaltung. Sie sind seit dem 1. Juli
2017 als offene Daten verfügbar.
Bislang wurden die Daten über die Datenlizenz
Deutschland 2.0 mit Namensnennung lizenziert, so
dass jeder Nutzende auf die Quelle hinweisen musste.
Die Daten und Metadaten können seit diesem Monat
vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert,
bearbeitet sowie an Dritte übermittelt, aber
Amtliche Daten können ohne Einschränkungen genutzt
werden.
Neue Lizenzregelung ermöglicht Zugriff für alle.
Reul: "Nordrhein-Westfalen ist hier Vorreiter, was
ein Meilenstein in Sachen Transparenz und Bürgernähe
ist." Darüber hinaus lassen sich die Daten in
Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in
öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen
Netzwerken einbinden.
Nutzerinnen und Nutzer der Geobasisdaten sind unter
anderem Unternehmen, die raumbezogene Informationen
verarbeiten und veredeln, Entwickler von mobilen
Anwendungen oder Spielen, aber auch interessierte
Bürgerinnen und Bürger. Weitere Informationen zu den
Geobasisdaten unter
www.geobasis.nrw.de.
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NRW: Digitale Ausstattungsoffensive für
Lehrkräfte und Schüler |
Rund 350 Millionen Euro für
das Lehren und Lernen mit digitalen Medien
Düsseldorf/Duisburg, 29. Juni 2020 - Die
Landesregierung hat das bislang größte Investitionspaket
für die Digitalisierung an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen geschnürt. Insgesamt rund 350
Millionen Euro wird das Land für das Lehren und Lernen
mit digitalen Medien investieren. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Dieses große
Investitionsprogramm wird die Digitalisierung in unseren
Schulen wie noch nie zuvor beschleunigen. So führen wir
sie in die digitale Zukunft. Dabei verfolgen wir einen
umfassenden Ansatz. Wir setzen mit unseren Maßnahmen auf
einen Dreiklang aus Technik, Pädagogik und
Qualifizierung, damit mit der Digitalisierung ein echter
Mehrwert für die Qualität des Unterrichts entsteht.“
Technik
Erstmals wird das Land alle
Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und an
privaten Ersatzschulen mit digitalen Endgeräten
ausstatten. Insgesamt werden dafür rund 103 Millionen
Euro investiert. Schul- und Bildungsministerin Gebauer:
„Mit diesem wegweisenden Schritt schaffen wir die
Voraussetzungen dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer
alle Chancen digitaler Medien für ihren Unterricht nutzen
und auch online unterrichten können.“
Nordrhein-Westfalen wird die Mittel
des Bundes aus der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt in
Höhe von 105 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen um
weitere 55 Millionen Euro auf dann insgesamt 160
Millionen Euro aufstocken. Die Schulträger werden diese
Mittel von Land und Bund mit insgesamt 17,8 Millionen
Euro kofinanzieren, so dass insgesamt rund 178 Millionen
Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel sind insbesondere
vorgesehen für die Ausstattung von Schülerinnen und
Schülern, die sich aus wirtschaftlichen und/oder sozialen
Gründen kein digitales Endgerät leisten können, sowie zur
Ausstattung von Schulen zur Erstellung von
professionellen Lernangeboten.
Pädagogik
Das Schulministerium hat das Lernen
auf Distanz pädagogisch aufgearbeitet. Eine umfangreiche
Materialsammlung, die bereits über 10.000
Mal heruntergeladen wurde, gibt Hinweise und Tipps für
das Lernen auf Distanz. Zudem hat das Ministerium „Didaktische
Hinweise für das Lernen auf Distanz“
veröffentlicht und dazu seit Mitte Mai kostenlose
Webinare für Lehrkräfte durchgeführt.
Erste Webinare wurden bereits mit jeweils 500
Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.
Zum Ende der Sommerferien wird das
Ministerium den Schulen eine Handreichung zur Verfügung
stellen, die weitere organisatorische, pädagogische und
didaktische Hilfestellungen für eine „Lernförderliche
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ bietet.
Darüber hinaus werden die Schulen
Beispiele für fachliche Unterrichtsvorhaben zur Verfügung
gestellt, die für das Lernen in Präsenz und auf Distanz
genutzt werden können. Diese Unterrichtsvorhaben werden
auf Grundlage didaktischer Konzepte erarbeitet und dienen
den Schulen als Beispiele für die Entwicklung weiterer
eigener Unterrichtsvorhaben.
Qualifizierung
Zum neuen Schuljahr wird das
Schulministerium umfassende, landesweite, digitale
Fortbildungsangebot anbieten. Die Schulen werden damit
hinsichtlich der pädagogischen und technischen Nutzung
der vom Land zur Verfügung gestellten technischen Systeme
unterstützt.
Alle Schulleiterinnen und Schulleiter
werden zur Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklung in
der digitalisierten Welt qualifiziert, um die digitale
Transformation in ihrer Schule weiter voranzutreiben.
Alle Lehreinnen und Lehrer erhalten
ein breit gefächertes Angebot zur pädagogischen und
technischen Nutzung der neuen LOGINEO-NRW-Angebote (LMS,
Messenger, Videokonferenz-Tool).
Außerdem werden Webinare angeboten, um
Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung von
Distanzunterricht zu unterstützen.
Alle rund 3.700 Moderatorinnen und
Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung werden zur
Entwicklung von Fortbildungskonzepten für die
digitalisierte Welt qualifiziert. Sie werden in die Lage
versetzt, digitale Medien sicher zu handhaben und Formen
des Lehrens und Lernens in der digitalisierten Welt in
ihre Fortbildungskonzepte zu integrieren.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Das
Lernen mit digitalen Medien steht seit Amtsantritt ganz
oben auf der Agenda der Landesregierung. Mit all diesen
Investitionsmaßnahmen werden wir den mit der
Digitalstrategie eingeschlagenen Weg konsequent
weiterverfolgen, damit unsere Schülerinnen und Schüler
beste Bildung erhalten.“
Nähere Informationen zum digitalen
Investitionspaket für den Schulbereich finden Sie unter
www.schulministerium.nrw.de.
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