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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und Verfassungsgerichte aktuell


Landesdüngeverordnung tritt heute in Kraft

Düsseldorf/Duisburg, 31. März 2020 - Heute tritt die in der vergangenen Woche von der Landesregierung verabschiedete Landesdüngeverordnung in Kraft. "Mit der neuen Verordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren gezielt Flächen mit zusätzlichem Handlungsbedarf", sagte heute Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf.
"Durch diese zielgenaue, effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern." Nordrhein-Westfalen wird diese Expertise und die mit der Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung einbringen.

Die neue Bundesdüngeverordnung wurde am vergangenen Freitag (27. März 2020) im Bundesrat verabschiedet und soll Mitte April in Kraft treten. Die Novelle sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung sogenannter "Roter Gebiete" vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert.
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen besonders mit Nitrat belastete Gebiete neu ausgewiesen werden. Ministerin Heinen-Esser: "Dies ist bei uns in Nordrhein-Westfalen mit Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung schon ab heute der Fall. Dies haben wir versprochen und hier haben wir Wort gehalten."

Weitere Informationen zur Landesdüngeverordnung finden Sie hier.

Weitere Informationen:
Ministerin Gebauer: „FIT in Deutsch“ in den Osterferien wird abgesagt

Düsseldorf/Duisburg, 30. März 2020 - Um neuzugewanderte Kinder und Jugendliche beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen und ihnen das Zurechtfinden im deutschen Alltag altersgemäß zu erleichtern, hatte Schulministerin Yvonne Gebauer das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ ins Leben gerufen.

Seit dem Jahr 2018 erfreut sich das Programm sehr großer Beliebtheit, und insgesamt rund 15.000 Kinder und Jugendliche konnten seither in den Oster-, Sommer- und Herbstferien in der deutschen Sprache gefördert werden.  
In diesem Jahr waren bereits 300 Anträge für die kommenden Osterferien zur Durchführung von „FIT in Deutsch“ eingegangen, womit rund 5.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden sollten. Die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie sowie der Infektionsschutz haben nun aber allerhöchste Priorität, weswegen das Programm nicht wie geplant in den Osterferien stattfindet.  

Ministerin Yvonne Gebauer: „Ich hätte es den Kindern und Jugendlichen sehr gewünscht, dass sie in den Osterferien von dem Programm profitieren können.
Neben einem alltagsnahen Zugang zur deutschen Sprache stehen viele gemeinsame Freizeitaktivitäten auf dem Programm, um die neu erworbenen Kenntnisse direkt anzuwenden und zu vertiefen. „FIT in Deutsch“ macht die Schülerinnen und Schüler im wahrsten Sinne fit für den Unterricht in der Schule und gibt ihnen Selbstvertrauen und Sicherheit. Durch die außerordentlichen Umstände müssen jedoch außergewöhnliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Menschen in Nordrhein-Westfalen ergriffen werden. Die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie aller am Programm Beteiligten und die weitere Eindämmung der Pandemie haben unsere absolute Priorität.“  
 
Die Ministerin hob zugleich das Engagement bei den Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfern der Träger der Programme vor Ort hervor: „Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die sich eingesetzt und dafür stark gemacht haben, dass das „FerienIntensivTrainig – FIT in Deutsch“ in den Osterferien umgesetzt werden sollte. Ihr Einsatz ist nicht umsonst. Ich möchte alle Träger in den Kommunen ermutigen, diese wichtige Förderung – wenn es die Lage wieder zulässt – für die Sommer- und Herbstferien wiederaufzunehmen und zum Wohle der neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen erneut viele Anträge zu stellen.

Rückmeldungen bestätigen, wie gut das Programm bei den Schülerinnen und Schülern ankommt und zu Erfolgen in ihrem weiteren Deutscherwerb führt.“   Für die Sommer- und Herbstferien 2020 können bis auf Weiteres im gewohnten Verfahren weiterhin Anträge auf Durchführung des „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ gestellt werden.  

Milliardensoforthilfe für den Wirtschaftsmotor des Landes startet ab heute - Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für NRW-Soforthilfe

Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab heute, Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende nächster Woche möglich.

 

Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben. Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl von Anträgen zu Überlastungen kommen. Bitte haben Sie dann ein wenig Geduld.

 

In einem historischen Kraftakt unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

 

Siehe hierzu auch die Informationen des NRW Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3 Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

           Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)

           Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)

           Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

 

Voraussetzungen

       Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind durch die Corona-Krise weggefallen, oder

       Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert, oder

       Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt, oder

       Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten 

 

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

           Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5

           Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75

           Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1

           Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

           Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

           Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

           Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht

           Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer

           Bankverbindung für die Auszahlung

           die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit

           Anzahl der Beschäftigten

           Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich! 

 

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden:

https://soforthilfe-corona.nrw.de/ 

 

Welche Fristen gibt es?

Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden. 

 

Wo kann ich mich weiter informieren?

Eine Übersicht zu Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums:

www.wirtschaft.nrw/corona 

Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder zweite Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Bereits jetzt können freischaffende Künstler Unterstützungen bei den Bezirksregierungen beantragen.

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

 

Elternbrief der NRW-Schulmonisterin

Liebe Eltern,

die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie.

Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten. In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten.
Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig. In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.

Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen können. Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es.

Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig. Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt. Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar!

Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern. Seite 3 von 3 Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute! Bleiben Sie gesund! Ihre Yvonne Gebauer

 

Neuer Zeitplan für schulische Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat am Freitag, 27. März 2020 den neuen Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Ministerin Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält die Verschiebung der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern jetzt Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen wir für faire Bedingungen.“ Und weiter: „Die Prüfungen werden selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität.“

 

Die Abiturprüfungen für rund 88.000 angehende Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorfschulen sowie an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin ist Montag, der 25. Mai. Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen zentralen Nachschreibetermin geben. Durch einen stark verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni 2020 ausgegeben werden. Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden.

 

Schulministerin Gebauer: „Mir war es in den vergangenen Tagen immer wichtig, die Ländergemeinschaft zusammenzuhalten. Daher werde ich in den nächsten Tagen noch Abstimmungsgespräche zwischen den Ländern anregen, um ein möglichst gleichgerichtetes Vorgehen bei den Abiturprüfungen in Deutschland zu erreichen. Aufgrund der Festlegungen einzelner Länder, ihre Abiturtermine zu einem noch späteren Zeitpunkt zu schreiben, sind die Möglichkeiten dafür jedoch begrenzt.“

 

Auch die Terminierung der Abschlussprüfungen an anderen Schulformen und in anderen Jahrgangsstufen wird angepasst: Der Beginn der Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP10) in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an bestehenden G9-Gymnasien, Weiterbildungskollegs und in den Schulversuchen Primus- und Gemeinschaftsschule werden in diesem Schuljahr um fünf Tage verschoben. Die Prüfungen beginnen demnach ebenfalls am 12. Mai 2020.

 

Die Prüfungsverfahren für 60.000 Schülerinnen und Schüler in anderen Bildungsgängen der Berufskollegs müssen ebenfalls neu terminiert und vor den Sommerferien noch umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in verschiedenen Bildungsgängen sowie eine Vielzahl von Prüfungen für Berufsabschlüsse nach Landesrecht, zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger oder elektrotechnische Assistentinnen und Assistenten mit der Profilbildung Medizintechnik.

 

Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. „Für die Prüfungen werden wir daher selbstverständlich besondere Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen. Wir werden hierfür Vorgaben zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin erarbeiten und diese verbindlich festlegen. Die Empfehlungen dieser Fachleute sind die Richtschnur für unser Handeln“, so Ministerin Gebauer abschließend.

 

Ministerin Gebauer: Abiturprüfungen werden nicht abgesagt

Allgemeine Hochschulreife auf der Grundlage von Prüfungen gewollt

Abitur und Zentrale Prüfungen sollen stattfinden – Zeitplan am Freitag, 27. März 2020

 

Düsseldorf/Duisburg, 25. März 2020 - Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat am Mittwoch, 25. März 2020, in einer Telefonschaltkonferenz mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen der Kultusministerkonferenz (KMK) über das weitere Vorgehen im Umgang mit den anstehenden Prüfungen beraten. Nordrhein-Westfalen hat sich dafür ausgesprochen, dass die Abiturprüfungen nach Möglichkeit stattfinden sollen, sofern die weiteren Entwicklungen es zulassen. Diese Position teilen alle 16 Bundesländer.

Ministerin Gebauer erklärte: „Nordrhein-Westfalen wird die Abiturprüfungen nicht absagen. Wir haben in der Ländergemeinschaft intensiv über verschiedene Szenarien diskutiert. Dabei ging es um die grundsätzliche Frage, ob die Abiturprüfungen abgesagt oder verschoben werden. Es ist unbestritten, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfungen gibt. Entscheidend ist, dass für alle Schülerinnen und Schüler eine faire Lösung gefunden wird. Unser Ziel ist weiterhin, auf der Grundlage von Prüfungen zu einem Abitur zu kommen.“

 

Das Schulministerium wird hierfür kurzfristig einen Rahmenzeitplan erarbeiten, der koordinierte Prüfungen möglich macht. Diese Planungen wird Schulministerin Yvonne Gebauer am Freitag, 27. März 2020, vorstellen. Auf Grundlage dieses Zeitplans wird Nordrhein-Westfalen dann auch über den Umgang mit weiteren Abschlussprüfungen, wie zum Beispiel den Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP) oder den Prüfungen zur Fachhochschulreife an Berufskollegs, entscheiden.

 

„Die momentane Ausnahmesituation ist für alle Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung, die zugleich mit vielen Belastungen und Ungewissheiten verbunden ist. Entscheidend ist, dass dieser Jahrgang sich darauf verlassen kann, dass ihm keine Nachteile entstehen. Wir haben uns deshalb in der Ländergemeinschaft noch einmal einstimmig darauf verständigt, die diesjährigen Abschlüsse unabhängig von ihrem Zustandekommen gegenseitig anzuerkennen“, so Ministerin Gebauer abschließend.

 

Nachtrag zum Haushaltsplan 2020 NRW zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise

Düsseldorf, 23. März 2020:
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplans des Landes Nord-rhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020 - NHHG 2020)
Urheber: Landesregierung

Soforthilfen für Kleinunternehmen

Nordrhein-Westfalen ergänzt Zuschüsse des Bundes, um Engpässe in Betrieben mit zehn bis 50 Mitarbeitern zu überbrücken Wirtschaftsminister Pinkwart und Minister der Finanzen Lienenkämper stocken das Bundesprogramm auf / Gesamthilfe kommt nahezu jedem zweiten Arbeitsplatz zugute

Düsseldorf/Duisburg, 23. März 2020 - Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium der Finanzen teilen mit: Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung heute umfangreiche Hilfen beschlossen.
Die Landesregierung begrüßt diese schnellen Maßnahmen, um Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) zu unterstützen. Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.
Eine entprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett morgen vorstellen. Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, fügte hinzu: „Wir werden den NRW-Rettungsschirm nach Beschlussfassung durch den Landtag nutzen, um die heimische Wirtschaft mit ihren vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätze und Aufstiegschancen so gut wie möglich durch die Krise zu bringen. Es geht darum, dass denen schnell und vor allem unbürokratisch geholfen werden kann, die diese Hilfe nun dringend benötigen. Ohne Mitnahmeeffekte und falsche Anreize.“

Zurzeit läuft die Abstimmung mit dem Bund über die Programmrichtlinien und das Antragsverfahren. Das Land wird die Öffentlichkeit nach dem Kabinettbeschluss informieren. Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung.
Dazu zählen:
 Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72- Stunden-Expressbürgschaft.
 Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus.

Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.  Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des CoronaVirus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
 Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: www.wirtschaft.nrw/corona

Weltwassertag am 22. März

Grundwasserstände und Talsperren-Pegel steigen wieder

Düsseldorf/Duisburg, 21. März 2020 - Die ergiebigen Niederschläge in den zurückliegenden Wochen haben dazu beigetragen, dass sich die Grundwasserstände in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder erholen und die Talsperren wieder gut gefüllt sind. Allein im Februar dieses Jahres hat es nach Informationen des Landesumweltamtes (LANUV) etwa zweieinhalbmal so viel geregnet wie sonst im Februar üblich. Im März fiel bereits in der ersten Monatshälfte so viel Niederschlag wie – laut langjährigem Mittel - sonst im gesamten Monat.

„Die Bodenfeuchte und der Grundwasserspiegel haben sich vielerorts durch die jüngsten Niederschläge wieder gut erholt, Talsperren sind wieder gut gefüllt. Trotzdem gibt es immer noch Bereiche in Nordrhein-Westfalen, in denen der viele Regen die Trockenheit der vergangenen beiden Sommer noch nicht ausgleichen konnte“, sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser aus Anlass des Weltwassertages.

Der Weltwassertag wird nach einer Resolution der UN-Generalversammlung seit 1993 jedes Jahr am 22. März begangen, seit 2003 wird er von UN-Water organisiert.

Wasserwirtschaftlich betrachtet waren nach den Analysen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Sommerhalbjahre 2018 und 2019 im Vergleich zum langjährigen Mittel deutlich zu trocken und zu warm, wie insgesamt auch die 2010er Dekade. „Aktuell ist in den oberen Bodenschichten aber keine Trockenheit zu beobachten – im Gegenteil. Großflächig herrschen in den Oberböden fast gesättigte Zustände. Dies führte unter anderem zu erhöhten Wasserständen in den Fließgewässern bis hin zu ersten Hochwässern, beispielsweise am Rhein“, sagte LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen.

Boden meist wieder gut durchfeuchtet

In den tieferen Bodenschichten kommt der viele Regen des vergangenen Monats aufgrund der geringen Sickergeschwindigkeit aber erst verzögert an. So weist der „Dürremonitor“ des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) für die Kölner und die  Westfälische Bucht in Teilen zwar  noch zu trockene Regionen aus, jedoch hat sich die Situation im Vergleich zum Sommer 2019 wieder deutlich verbessert. In den anderen Regionen Nordrhein-Westfalens sind die Bodenfeuchteverhältnisse inzwischen wieder vergleichbar mit denen zu Beginn der Dürreperiode vor zwei Jahren im März 2018.

Auch Grundwasserstände erholen sich

Nicht nur der Boden war in den letzten zwei Jahren viel zu trocken, auch die Grundwasserstände waren über lange Perioden deutlich zu niedrig. Dazu haben nicht nur der fehlende Regen, sondern auch die mit der Hitze verstärkte Verdunstung und der hohe Wasserbedarf geführt. Von April bis November 2018 fielen in Nordrhein-Westfalen etwa 250 Liter pro Quadratmeter weniger Regen als durchschnittlich.
Die lange und heiße Trockenperiode im vergangenen Jahr verstärkte die Auswirkungen insbesondere auf Böden und Grundwasser. Das  Niederschlagsdefizit wuchs in Summe auf mehr als 280 Liter pro Quadratmeter an. In der Folge lagen im September 2019 rund 95 Prozent der Grundwasserstände unterhalb dessen, was in einem September üblicherweise gemessen wird.

Die erheblichen Regenfälle im Februar und März diesen Jahres führten zu einer Auffüllung der Grundwasserstände, so dass das sich Defizit im Schnitt  um fast 50% reduziert hat (verbleibendes Defizit von rund 150 Liter pro Quadratmeter).
„Der Grundwasserstand hat sich aufgrund der erheblichen Niederschläge im Februar und März deutlich erholt. Etwa zwei Drittel der Messstellen weisen höhere Stände auf als im Februar 2019. Allerdings liegen noch mehr als 75 Prozent der Grundwasserstände unter den Ständen von Februar 2018", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Talsperren wieder bis an die Obergrenzen gefüllt

Auch für die Talsperrenbetreiber in Nordrhein-Westfalen hat sich die Situation entspannt. Sie haben durch die entsprechende Bewirtschaftung der Zuflussmengen die Füllstände in den Speichern teils bis an die saisonal zulässigen maximalen Stauinhalte gebracht. In Verbindung mit der verbesserten Bodenfeuchtesituation ist die Situation der Talsperren jetzt vergleichbar mit Anfang 2018. Aber der Mangel an Niederschlägen und die Niedrigstände in Flüssen und Bächen hatten nicht nur Auswirkungen auf die Wassermenge in Talsperren. Die heiße, niederschlagsarme Zeit der Sommermonate 2018 und 2019 hatte auch massive ökologische Auswirkungen.

Vielen Wasserlebewesen war die Lebensgrundlage entzogen

Besonders kleinere Gewässer waren in den beiden Sommern komplett ausgetrocknet, so dass vielen Wasserlebewesen die Lebensgrundlage entzogen war. Das LANUV hat solche Gewässer in einem Sondermonitoring untersucht. Ausgewählt wurden zwölf Gewässer im Mittelgebirge und zehn im Tiefland in Nordrhein-Westfalen. Dabei ergab sich im Trend im Tiefland eine deutliche Verschlechterung des ökologischen Zustands der untersuchten Gewässer. Im Mittelgebirge konnte hingegen keine Verschlechterung festgestellt werden. Allerdings wurde auch dort der Rückgang besonders empfindlicher Arten festgestellt, während sich invasive Arten weiter verbreiten konnten.


Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser

Coronavirus: Ausweitung der Notbetreuung an Schulen

Düsseldorf/Duisburg, 20. März 2020 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute (20. März) mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab dem kommenden Montag, 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern: Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet.

Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.  

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärt: „Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen. Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können.“  
  
SchulMail des MSB NRW
Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann.
Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen. Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: 
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/
Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet. Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden.
Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail Nr. 5).
Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien und an den Wochenenden bitte ich die Schulleitungen, nach Möglichkeit Rücksicht auf bereits getroffene Dispositionen der Lehrkräfte zu nehmen. Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien. Die aktualisierte FAQ-Liste: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/
Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 9).  corona@msb.nrw.de

Schulministerium und WDR: Lern- und Bildungsangebote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Ministerin Gebauer: Der WDR macht den Schülerinnen und Schülern während der unterrichtsfreien Zeit sinnvolle Lernangebote

 

Düsseldorf/Duisburg, 19. März 2020 - Der WDR hat mit dem Schulministerium die Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in der unterrichtsfreien Zeit konkretisiert. Der Westdeutsche Rundfunk hat ein Lern- und Bildungsangebot entwickelt, das ab der kommenden Woche täglich im WDR Fernsehen ausgestrahlt wird.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Ich freue mich außerordentlich, dass der WDR in dieser Ausnahmesituation seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag besonders ernst- und wahrnimmt. Mit dem kurzfristig entwickelten Programm gibt es im WDR Fernsehen während der unterrichtsfreien Zeit ein sinnvolles Lern- und Bildungsangebot für unsere Schülerinnen und Schüler.“

 

Ab Montag, dem 23. März 2020, wird im WDR Fernsehen täglich in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr ein Programm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Durch den Vormittag führt Moderator André Gatzke gemeinsam mit der Grundschullehrerin Pamela Fobbe aus Nordrhein-Westfalen.
Das Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten Kinderprogrammen wie der Sendung mit der Maus, Wissen macht Ah! und Planet Schule mit interaktiven Elementen, also beispielsweise Rätselmöglichkeiten und eine aktive Bewegungspause. Außerdem wird Ralph Caspers Fragen der Kinder rund um das Corona-Virus kindgerecht beantworten.

 

Darüber hinaus wird es für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen auf der Webseite www.planet-schule.de und in der Mediathek des WDR weitere, auch fachbezogene Inhalte und Lernangebote geben. Das Online-Angebot kann von den Lehrkräften etwa bei der Konzeption von Übungsaufgaben genutzt werden.

 

„Die landesweite Einstellung des Unterrichts in den Schulen ist eine nie dagewesene Ausnahmesituation, die überall kreative Lösungen erfordert. Das Angebot des WDR ist hierfür ein gelungenes Beispiel. Auch die rund 200.000 Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen geben ihr Bestes, bis zum Beginn der Osterferien weiterhin in einem angemessenen Umfang Unterrichtsmaterial bereitzustellen, um unsere fast 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler beim eigenverantwortlichen Lernen zu unterstützen“, so Ministerin Gebauer.
„Es geht nicht darum, den Unterricht aus der Schule in die Kinder- und Wohnzimmer zu verlagern. Das Angebot des WDR ist eine Unterstützung für die Eltern bei der heimischen Betreuung ihrer Kinder. Ich hoffe und wünsche mir, dass dieses Angebot dazu beiträgt, die kommenden unterrichtsfreien Wochen für alle so spannend und lehrreich wie möglich zu gestalten.“

 

Verbot der Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“

Düsseldorf/Duisburg, 19. März 2020 - Minister Herbert Reul begrüßt das Verbot der Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) sowie seiner Teilorganisation  „Osnabrücker Landmark“ durch Bundesinnenminister Horst Seehofer am heutigen Morgen (19. März 2020).
Maßnahmen gegen die Vereinigung finden seit sechs Uhr in insgesamt zehn Bundesländern, darunter auch an fünf Objekten in Nordrhein-Westfalen statt. „Gerade jetzt, in Zeiten der Coronakrise, müssen wir gegen Leute vorgehen, die Verschwörungstheorien verbreiten und so den Staat unterhöhlen wollen. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Deshalb bin ich dem Bundesinnenminister dankbar für sein konsequentes Vorgehen gegen diese braune Soße“, so der Minister. 

 

In Nordrhein-Westfalen wurden Wohnungen unter anderem in Bünde,  Preußisch Oldendorf und Gummersbach durchsucht. Dabei wurden Schusswaffen, Baseballschläger, Propagandamaterialien sowie Betäubungsmittel sichergestellt. Bei den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen kamen auch Kräfte der Bereitschaftspolizei zum Einsatz.  Die Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen.
Ideologisch gehört sie zu den sogenannten „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“. Sitz der Vereinigung ist Berlin. Deutschlandweit zählt die Vereinigung etwa 21 Mitglieder, drei von ihnen sind in Nordrhein-Westfalen aktiv. Hinzu kommt ein bundesweites Umfeld von über 100 Personen, davon 15 aus Nordrhein-Westfalen.

„Wir zeigen weiter gemeinsam klare Kante gegen Rechts. Hier gibt es keine Toleranz, sondern nur die harte Linie. So schwer die Zeiten auch sind: so schwer können sie nie sein, als dass wir solche Leute gegen Juden und Ausländer hetzen und unsere Demokratie verhöhnen lassen. Diese Typen können sich auch in Corona-Zeiten nicht in Sicherheit wiegen“, so Reul. In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell rund 3.200 Reichsbürger, knapp Dreiviertel davon sind Männer zwischen 40 und 60 Jahren.

 

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sieht die Bewegung als Gruppe mit erheblichem Gefahrenpotenzial. Rechtsgrundlage des Verbotes ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Nach Einschätzung des Bundes- und Landesinnenministeriums verstößt der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Keine Versorgungskrise durch Corona: Mehr Solidarität und Besonnenheit auch an der Ladentheke

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bevölkerung erneut zur Rücksichtnahme im Konsumalltag aufgerufen.

Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2020 -"Der Kampf gegen das Corona-Virus erfordert Solidarität und Besonnenheit auch an der Ladentheke. Dazu gehört, in diesen Zeiten auch beim Einkauf an andere zu denken, nicht die letzten Packungen als Vorrat aus den Regalen zu räumen und Nachbarn zu fragen, ob man beim Einkauf etwas mitbringen kann. Dies dient auch dazu, die Zahl der Personen in Geschäften zu reduzieren", sagte Heinen-Esser in Düsseldorf. Die Ministerin appellierte an die Verbraucherinnen und Verbraucher, bei den erforderlichen Einkäufen in den Geschäften konsequent auf Abstand und Hygiene zu achten:
"Wer Kontakte meidet und auf Abstand bleibt, begegnet sich mit Respekt." Dies gelte auf der Straße ebenso wie in den Gängen oder an der Kasse im Supermarkt. Heinen-Esser betonte erneut: "Man kann es nicht oft genug sagen: Wir haben keine Versorgungskrise. Wenn aktuell Engpässe entstehen, sind unnötige Hamsterkäufe die Ursache. Unsere Lebensmittelversorgung ist weiterhin gesichert. Zur Lage lassen wir uns von den Akteuren der Lebensmittelkette derzeit regelmäßig berichten.
" llerdings müssten durch den Ausfall von Kantinen, Schulküchen und Restaurants manche Warenströme neue Wege finden, so dass kurzfristige Lieferverzögerungen einzelner Waren nicht ausgeschlossen werden können. Damit die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln auch weiterhin gesichert ist, steht das Landwirtschaftsministerium in regelmäßigem Austausch mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden. Ein dabei wichtiges Thema ist die Sicherung von Saisonarbeitskräften.
"Derzeit beginnt die Pflanzzeit für heimisches Gemüse. Bei Spargel und Erdbeeren stehen in Kürze schon erste Erntearbeiten an. Hier müssen wir sicherstellen, dass für die anfallenden Arbeiten wie Aussaat und Pflanzung, Pflege, Ernte von Obst und Gemüse, aber auch für den Transport und die Verarbeitung genügend Beschäftigte und Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen. Was jetzt nicht gepflanzt wird, fehlt uns sonst später."        

Um vorsorgen und planen zu können, hat das Landwirtschaftsministerium eine Abfrage bei den Landwirtschafts- und Gartenbauverbänden gestartet, in welchen Bereichen in den kommenden Tagen und Wochen wie viele saisonale Arbeitskräfte benötigt werden und wo schon jetzt Engpässe absehbar sind.
"Zudem prüfen wir in Abstimmung mit dem Bund derzeit Möglichkeiten, wie die Anreise der Saisonarbeitskräfte sichergestellt werden kann und die Motivation für diese Arbeiten verbessert werden kann", erklärte Heinen-Esser. Dabei werde auch die Option einer stärkeren Flexibilisierung geprüft, wenn es etwa um Arbeitszeiten oder die Aufenthaltsdauer von Saisonarbeitern geht. "Auch fachfremde Arbeitskräfte sind in der aktuellen Situation willkommen", so die Ministerin.
 Weitere Informationen
: www.land.nrw/corona

Kampfmittelbeseitigung wird eingeschränkt

Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2020 - Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf das öffentliche Leben (Evakuierungen, Personalbedarf bei den Gefahrenabwehrbehörden) wird bis auf Weiteres der Umfang von Kampfmittelüberprüfungen eingeschränkt: Es werden keine Aufgrabungen von Verdachtspunkten durchgeführt, wenn zu erwarten ist, dass hierbei Bombenblindgänger gefunden werden.

Die zur Suche nach Bombenblindgängern notwendigen Bohr- und Sondierarbeiten können ausgeführt werden. Dabei erkannte Verdachtspunkte werden jedoch nicht aufgegraben.

Kampfmittelüberprüfungen von so genannten diffusen Verdachtsflächen (Verdacht auf Erdkampfmunition, wie z.B. Granaten, Handwaffenmunition etc.) werden weiterhin ausgeführt. Die hierbei zu erwartenden Kampfmittel können meist ohne weitere Sicherungs- / Evakuierungsmaßnahmen abtransportiert werden.

Ein sehr geringer Anteil muss vor Ort gesprengt werden. Hierbei sind die Auswirkungen auf das öffentliche Leben gering, da sich die Fundorte meist außerhalb der Bebauung befinden und die für die Sprengung notwendigen Sicherungs- / Evakuierungsradien kleiner sind als bei Bombenblindgängern. Den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörden steht es frei, bis auf Weiteres vollständig oder im Einzelfall auf präventive Kampfmittelüberprüfungen zu verzichten. 

Allgemeine Hintergrundinformation zur Kampfmittelbeseitigung
Zunächst erfolgt eine Luftbildauswertung. Hierfür verfügt die Bezirksregierung Düsseldorf über Luftbilder der alliierten Streitkräfte, die während des Zweiten Weltkriegs aufgenommen wurden.  Diese werden mit aktuellen Luftbildern und verfügbaren Geodaten abgeglichen. Bei der Auswertung lassen sich z.B. Laufgräben, Schützenlöcher und auch Einschlagstellen von Bombenblindgängern erkennen.

Diese Stellen, aber auch großräumige Verdachtsflächen, werden dann vor Ort durch die Bezirksregierung auf Kampfmittel untersucht. Mit Hilfe von geophysikalischen Messverfahren versuchen die Experten, die Kampfmittel im Untergrund zu lokalisieren. Diese Messungen werden entweder an der Oberfläche oder mit Hilfe von Bohrungen in Bohrlöchern durchgeführt. Wenn sich hierbei ein Hinweis auf einen Kampfmittelfund ergibt, so wird der Bereich anschließend aufgegraben. 

Zudem gibt es die Überprüfung durch eine sogenannte Sicherheitsdetektion. Dies geschieht überall dort, wo geplant ist, mit großer Kraft ins Erdreich vorzudringen, also beispielsweise bei Ramm- oder Vortriebsarbeiten. Mittels geomagnetischer Messverfahren wird der entsprechende Korridor untersucht. Dies erfolgt durch Sondierungsbohrungen. Lassen die Messwerte den Rückschluss auf ein metallisches Objekt im Boden zu, wird die entsprechende Stelle aufgegraben, um den Verdacht zu überprüfen und einen sich möglicherweise im Boden verbliebenen Blindgänger zu beseitigen.

Wichtig zu wissen: Liegen Blindgänger unbewegt im Erdreich, ist nicht mit einer Detonation zu rechnen.

Landesregierung
Das Schulministerium hat aktuell die Rahmenbedingungen für eine Notbetreuung veröffentlicht
Neue Leitlinie bestimmt Personal kritischer Infrastrukturen

Das Schulministerium hat aktuell die Rahmenbedingungen für eine Notbetreuung veröffentlicht
Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2020 - Schulen in Duisburg halten zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (s. PM der Landesregierung NRW) eine Notbetreuung für die Klassen 1-6 vor. Dabei werden die Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband für Schüler/innen der eigenen Schule eingerichtet und sollen nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen. Die Betreuungszeiten erstrecken sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule einschließlich einer Ganztagsbetreuung stattfinden würde. Die Eltern sind verpflichtet, für die Verpflegung ihrer Kinder selbst zu sorgen. Der Transport zu den Schulen muss ebenfalls von den Eltern selbstständig übernommen werden.
Die Notbetreuung bedarf einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers. Eine entsprechende Bescheinigung auf Unabkömmlichkeit des Elternteils in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion muss der Schulleitung vorliegen, damit
der Schüler/die Schülerin in eine Notgruppe aufgenommen werden kann.

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot nicht teilnehmen.

Neue Leitlinie bestimmt Personal kritischer Infrastrukturen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen.
 
Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
 
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt:
 
Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

Sektor Energie

Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

  • Sektor Wasser, Entsorgung

    • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung

    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

  • Sektor Ernährung, Hygiene

    • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

  • Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

  • Sektor Gesundheit

    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

  • Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

    • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

  • Sektor Transport und Verkehr

    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr

    • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

    • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

  • Sektor Medien

    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

  • Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

    • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

    • Gesetzgebung/Parlament

  • Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

  • Landesweite Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus

    Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen
    Düsseldorf/Duisburg, 13. März 2020 - Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
    "Die Landesregierung hat heute einen für den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst. Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die SchÃüerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen.
    Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden. Ein verlässliches Betreuungsangebot fär Kinder von Eltern in Berufen, die für die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird sichergestellt. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten und unterstützt werden."

    Über die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots sowie über alle weiteren Entwicklungen mit dem Coronavirus werden sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium kontinuierlich informiert, auch über den Umgang mit den anstehenden Prüfungsverfahren.

    Grundsätzlich gilt zum jetzigen Zeitpunkt:
    · Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben werden konnten.

    Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist darüber hinaus sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre  Prüfungen ablegen können.
    · Über den Umgang mit anderen Prüfungsformaten “zum Beispiel Zentrale Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentrale Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Feststellungsprüfungen, Prüfungen an Berufskollegs“ werden die Schulen zeitnah informiert.
    · Die Bemühungen des Schulministeriums sind darauf ausgerichtet, dass den Schülerinnen und Schülern aus den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Prüfungen entstehen.

    "Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden regelmäßig überprüft und die Lage fortlaufend neu bewertet. Entscheidungsleitend ist die jeweils aktuelle Einschätzung der Lage durch das Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden. Sie verfügen über die nötige Expertise und informieren regelmäßig über die Gefährdungslage für die gesamte Bevölkerung. Das Ministerium für Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren", erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

     

    Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden

    Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2020 - Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen.

    Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen. Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen.  


    „Unser Ziel muss sein, die Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen habe, empfehlen, dass wir große Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
    „Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf wir verzichten können. Ich bin der Meinung, dass zum Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar sind. Das würde unser gesellschaftliches Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt, weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv wären.“  

    Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.  
    Faktoren, die Übertragungen des sogenannten SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine eher risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.); eher risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.); eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes etc.).  

    Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen.

     

    Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung  können von jedermann genutzt werden

    Düsseldorf/Duisburg, 9. März 2020 - Die amtlichen Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung in Nordrhein-Westfalen können heute uneingeschränkt und ohne Bedingungen von jedermann genutzt werden. Ermöglicht wird dies durch die Datenlizenz Deutschland “ Zero “ Version 2.0, die nun die Open DataBereitstellung raumbezogener Daten in Nordrhein-Westfalen regelt.
    Luftbilder, topographische und historische Karten, dreidimensionale Geländemodelle und amtliche Daten des Liegenschaftskatasters stehen ohne Einschränkungen zur Verfügung.
    "Die Daten können kommerziell und nicht kommerziell genutzt werden. Nordrhein-Westfalen hat hier eine Vorreiterrolle, was ein Meilenstein in Sachen Transparenz und Bürgernähe ist und ein klarer Standortvorteil," so Innenminister Herbert Reul. Geobasisdaten sind amtliche Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Sie sind seit dem 1. Juli 2017 als offene Daten verfügbar.
    Bislang wurden die Daten über die Datenlizenz Deutschland 2.0 mit Namensnennung lizenziert, so dass jeder Nutzende auf die Quelle hinweisen musste. Die Daten und Metadaten können seit diesem Monat vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt, aber Amtliche Daten können ohne Einschränkungen genutzt werden.

    Neue Lizenzregelung ermöglicht Zugriff für alle.
    Reul: "Nordrhein-Westfalen ist hier Vorreiter, was ein Meilenstein in Sachen Transparenz und Bürgernähe ist." Darüber hinaus lassen sich die Daten in Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken einbinden.
    Nutzerinnen und Nutzer der Geobasisdaten sind unter anderem Unternehmen, die raumbezogene Informationen verarbeiten und veredeln, Entwickler von mobilen Anwendungen oder Spielen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Weitere Informationen zu den Geobasisdaten unter
    www.geobasis.nrw.de.

     

    NRW: Digitale Ausstattungsoffensive für Lehrkräfte und Schüler

    Rund 350 Millionen Euro für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien
    Düsseldorf/Duisburg, 29. Juni 2020 -  Die Landesregierung hat das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen geschnürt. Insgesamt rund 350 Millionen Euro wird das Land für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien investieren. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Dieses große Investitionsprogramm wird die Digitalisierung in unseren Schulen wie noch nie zuvor beschleunigen. So führen wir sie in die digitale Zukunft. Dabei verfolgen wir einen umfassenden Ansatz. Wir setzen mit unseren Maßnahmen auf einen Dreiklang aus Technik, Pädagogik und Qualifizierung, damit mit der Digitalisierung ein echter Mehrwert für die Qualität des Unterrichts entsteht.“

     

    Technik

    Erstmals wird das Land alle Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und an privaten Ersatzschulen mit digitalen Endgeräten ausstatten. Insgesamt werden dafür rund 103 Millionen Euro investiert. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Mit diesem wegweisenden Schritt schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer alle Chancen digitaler Medien für ihren Unterricht nutzen und auch online unterrichten können.“

     

    Nordrhein-Westfalen wird die Mittel des Bundes aus der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt in Höhe von 105 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen um weitere 55 Millionen Euro auf dann insgesamt 160 Millionen Euro aufstocken. Die Schulträger werden diese Mittel von Land und Bund mit insgesamt 17,8 Millionen Euro kofinanzieren, so dass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel sind insbesondere vorgesehen für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, die sich aus wirtschaftlichen und/oder sozialen Gründen kein digitales Endgerät leisten können, sowie zur Ausstattung von Schulen zur Erstellung von professionellen Lernangeboten.

     

    Pädagogik

    Das Schulministerium hat das Lernen auf Distanz pädagogisch aufgearbeitet. Eine umfangreiche Materialsammlung, die bereits über 10.000 Mal heruntergeladen wurde, gibt Hinweise und Tipps für das Lernen auf Distanz. Zudem hat das Ministerium „Didaktische Hinweise für das Lernen auf Distanz“ veröffentlicht und dazu seit Mitte Mai kostenlose Webinare für Lehrkräfte durchgeführt. Erste Webinare wurden bereits mit jeweils 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.

     

    Zum Ende der Sommerferien wird das Ministerium den Schulen eine Handreichung zur Verfügung stellen, die weitere organisatorische, pädagogische und didaktische Hilfestellungen für eine „Lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ bietet.

    Darüber hinaus werden die Schulen Beispiele für fachliche Unterrichtsvorhaben zur Verfügung gestellt, die für das Lernen in Präsenz und auf Distanz genutzt werden können. Diese Unterrichtsvorhaben werden auf Grundlage didaktischer Konzepte erarbeitet und dienen den Schulen als Beispiele für die Entwicklung weiterer eigener Unterrichtsvorhaben.

     

    Qualifizierung

    Zum neuen Schuljahr wird das Schulministerium umfassende, landesweite, digitale Fortbildungsangebot anbieten. Die Schulen werden damit hinsichtlich der pädagogischen und technischen Nutzung der vom Land zur Verfügung gestellten technischen Systeme unterstützt.

     

    Alle Schulleiterinnen und Schulleiter werden zur Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklung in der digitalisierten Welt qualifiziert, um die digitale Transformation in ihrer Schule weiter voranzutreiben.

     

    Alle Lehreinnen und Lehrer erhalten ein breit gefächertes Angebot zur pädagogischen und technischen Nutzung der neuen LOGINEO-NRW-Angebote (LMS, Messenger, Videokonferenz-Tool).

     

    Außerdem werden Webinare angeboten, um Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung von Distanzunterricht zu unterstützen.

     

    Alle rund 3.700 Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung werden zur Entwicklung von Fortbildungskonzepten für die digitalisierte Welt qualifiziert. Sie werden in die Lage versetzt, digitale Medien sicher zu handhaben und Formen des Lehrens und Lernens in der digitalisierten Welt in ihre Fortbildungskonzepte zu integrieren.

     

    Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Das Lernen mit digitalen Medien steht seit Amtsantritt ganz oben auf der Agenda der Landesregierung. Mit all diesen Investitionsmaßnahmen werden wir den mit der Digitalstrategie eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen, damit unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten.“

     

    Nähere Informationen zum digitalen Investitionspaket für den Schulbereich finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de.