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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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NRW: Digitale Ausstattungsoffensive für
Lehrkräfte und Schüler |
Rund 350 Millionen Euro für
das Lehren und Lernen mit digitalen Medien
Düsseldorf/Duisburg, 29. Juni 2020 - Die
Landesregierung hat das bislang größte Investitionspaket
für die Digitalisierung an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen geschnürt. Insgesamt rund 350
Millionen Euro wird das Land für das Lehren und Lernen
mit digitalen Medien investieren. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Dieses große
Investitionsprogramm wird die Digitalisierung in unseren
Schulen wie noch nie zuvor beschleunigen. So führen wir
sie in die digitale Zukunft. Dabei verfolgen wir einen
umfassenden Ansatz. Wir setzen mit unseren Maßnahmen auf
einen Dreiklang aus Technik, Pädagogik und
Qualifizierung, damit mit der Digitalisierung ein echter
Mehrwert für die Qualität des Unterrichts entsteht.“
Technik
Erstmals wird das Land alle
Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und an
privaten Ersatzschulen mit digitalen Endgeräten
ausstatten. Insgesamt werden dafür rund 103 Millionen
Euro investiert. Schul- und Bildungsministerin Gebauer:
„Mit diesem wegweisenden Schritt schaffen wir die
Voraussetzungen dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer
alle Chancen digitaler Medien für ihren Unterricht nutzen
und auch online unterrichten können.“
Nordrhein-Westfalen wird die Mittel
des Bundes aus der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt in
Höhe von 105 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen um
weitere 55 Millionen Euro auf dann insgesamt 160
Millionen Euro aufstocken. Die Schulträger werden diese
Mittel von Land und Bund mit insgesamt 17,8 Millionen
Euro kofinanzieren, so dass insgesamt rund 178 Millionen
Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel sind insbesondere
vorgesehen für die Ausstattung von Schülerinnen und
Schülern, die sich aus wirtschaftlichen und/oder sozialen
Gründen kein digitales Endgerät leisten können, sowie zur
Ausstattung von Schulen zur Erstellung von
professionellen Lernangeboten.
Pädagogik
Das Schulministerium hat das Lernen
auf Distanz pädagogisch aufgearbeitet. Eine umfangreiche
Materialsammlung, die bereits über 10.000
Mal heruntergeladen wurde, gibt Hinweise und Tipps für
das Lernen auf Distanz. Zudem hat das Ministerium „Didaktische
Hinweise für das Lernen auf Distanz“
veröffentlicht und dazu seit Mitte Mai kostenlose
Webinare für Lehrkräfte durchgeführt.
Erste Webinare wurden bereits mit jeweils 500
Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.
Zum Ende der Sommerferien wird das
Ministerium den Schulen eine Handreichung zur Verfügung
stellen, die weitere organisatorische, pädagogische und
didaktische Hilfestellungen für eine „Lernförderliche
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ bietet.
Darüber hinaus werden die Schulen
Beispiele für fachliche Unterrichtsvorhaben zur Verfügung
gestellt, die für das Lernen in Präsenz und auf Distanz
genutzt werden können. Diese Unterrichtsvorhaben werden
auf Grundlage didaktischer Konzepte erarbeitet und dienen
den Schulen als Beispiele für die Entwicklung weiterer
eigener Unterrichtsvorhaben.
Qualifizierung
Zum neuen Schuljahr wird das
Schulministerium umfassende, landesweite, digitale
Fortbildungsangebot anbieten. Die Schulen werden damit
hinsichtlich der pädagogischen und technischen Nutzung
der vom Land zur Verfügung gestellten technischen Systeme
unterstützt.
Alle Schulleiterinnen und Schulleiter
werden zur Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklung in
der digitalisierten Welt qualifiziert, um die digitale
Transformation in ihrer Schule weiter voranzutreiben.
Alle Lehreinnen und Lehrer erhalten
ein breit gefächertes Angebot zur pädagogischen und
technischen Nutzung der neuen LOGINEO-NRW-Angebote (LMS,
Messenger, Videokonferenz-Tool).
Außerdem werden Webinare angeboten, um
Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung von
Distanzunterricht zu unterstützen.
Alle rund 3.700 Moderatorinnen und
Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung werden zur
Entwicklung von Fortbildungskonzepten für die
digitalisierte Welt qualifiziert. Sie werden in die Lage
versetzt, digitale Medien sicher zu handhaben und Formen
des Lehrens und Lernens in der digitalisierten Welt in
ihre Fortbildungskonzepte zu integrieren.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Das
Lernen mit digitalen Medien steht seit Amtsantritt ganz
oben auf der Agenda der Landesregierung. Mit all diesen
Investitionsmaßnahmen werden wir den mit der
Digitalstrategie eingeschlagenen Weg konsequent
weiterverfolgen, damit unsere Schülerinnen und Schüler
beste Bildung erhalten.“
Nähere Informationen zum digitalen
Investitionspaket für den Schulbereich finden Sie unter
www.schulministerium.nrw.de.
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Zukunft der Fleischbranche: Mehr Tierwohl,
faire Preise und bessere Arbeitsbedingungen |
Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2020 -
Bund, Länder sowie Fleisch- und Lebensmittelbranche
diskutieren Neujustierung entlang der gesamten Kette -
vom Stall bis zum Teller. Bundesernährungsministerin
Julia Klöckner sowie Ursula Heinen-Esser und Barbara
Otte-Kinast, die Landwirtschaftsministerinnen aus
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, haben heute zum
"Branchengespräch Fleisch" nach Düsseldorf geladen.
Im Mittelpunkt stand die Situation in der Fleischbranche.
Dass es Veränderungen geben muss, darin waren sich
Politik, Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel und
Verbrauchervertreter nach Wahrnehmung der Ministerinnen
einig. Mehr Tierwohl in Ställen, höhere Sozialstandards
in Schlachtbetrieben, Preiswahrheit im Handel und
verantwortungsvolle Verbraucherinnen und Verbraucher sind
die Grundlage eines Neustarts im Fleischgeschäft,
insbesondere in der Schweinehaltung. Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen beherbergen mit etwa 12.000
schweinehaltende Betrieben und circa 15,1 Millionen
gehaltenen Schweinen rund 60 Prozent der Betriebe und
Tiere in Deutschland.
Ministerin Julia Klöckner:
"Wir brauchen bessere Preise für Fleisch! Preise, die
möglich machen: eine Haltung im Stall mit mehr Tierwohl,
möglichst kurze Transportzeiten, faire Arbeitsbedingungen
und vor allem ein nachhaltiges Einkommen für unsere
Bauern. Deshalb müssen wir die gesamte Kette unter die
Lupe nehmen. Wir erleben aktuell ein Momentum, eine
Chance, die Fleischbranche neu zu justieren. Das gehen
wir an. Dabei fängt der Druck auf die Preise an der Theke
an. Deshalb werden wir ein Preiswerbeverbot für Fleisch
prüfen, auf Grundlage ethischer Erwägungen. Und die
Tierhaltung in Deutschland werden wir umbauen,
Stallumbauten für mehr Tierwohl fördern. Aber ich meine,
wir benötigen ebenso eine Tierwohlabgabe auf Fleisch und
Fleischverarbeitungsprodukte. Auch prüfen wir die
Ergänzung durch eine Art staatliche Umstellungs- und
Beibehaltungsprämien - analog zum Ökolandbau - für
diejenigen, die in ihren Ställen für mehr Tierwohl
sorgen. Das kann ein Anreiz sein."
Ministerin
Ursula Heinen-Esser: "Das Ringen um den günstigsten Preis
und zugleich die größte Marge fällt am Ende auf die
Landwirtinnen und Landwirte zurück - vor allem aber auf
die Tiere. Die heutige konstruktive Aussprache und
Analyse zeigt, dass wir einen neuen Kodex der
Fleischbranche benötigen, in dem alle Beteiligten die
Fleischqualität gemeinsam neu definieren und Umwelt-,
Tierschutz- und Sozialstandards dabei größer geschrieben
werden. Da es all dies nicht zum Nulltarif gibt, müssen
die Preise auch die Wahrheit sprechen. Hier sind auch die
Verbraucher an der Ladentheke gefordert. Wir müssen jetzt
die Chance nutzen, die Branche nachhaltiger und damit
zukunftsfähiger aufzustellen."
Ministerin Barbara
Otte-Kinast: "Für Niedersachsen ist klar: Wir bekennen
uns ohne Wenn und Aber zur Tierhaltung. Aber nur zu einer
Tierhaltung, die Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards
in der Erzeugung und der nachgelagerten Verarbeitung
einhält. So soll sie unserer Landwirtschaft den Weg
zurück in die Mitte der Gesellschaft ebnen. Genau deshalb
haben wir den Tierschutzplan zu einer ,Niedersächsischen
Nutztierstrategie - Tierschutzplan 4.0' weiter
entwickelt. Einen weiteren Schritt machen wir jetzt mit
der Förderung einer Modellregion für nachhaltige
Nutztierhaltung. Damit setzt Niedersachsen ein starkes
Zeichen für eine Tierhaltung, in der Mensch und Tier im
Mittelpunkt stehen!"
V.l.: Drei Ministerinnen Ursula Heinen-Esser (NRW), Julia
Klöckner (Bundesminsterin) und Barbara Otte-Kinas
(Niedersdachen)Copyright BMEL-Photothek Leon Kügler
Neben Eckpunkten für eine nachhaltige Zukunft der
Nutztierhaltung wurden bei dem Treffen auch Lösungen
besprochen, um eine akute Fleischkrise durch einen
längeren Lockdown in Schlachtbetrieben abzuwenden
beziehungsweise zu überbrücken. In einem Papier zum
Branchengespräch Fleisch haben die drei Ministerien
wesentliche Eckpunkte benannt auf dem Weg hin zu einer
zukunftsfähigen Fleischwirtschaft, die neben einer hohen
Lebensmittelsicherheit auch Umwelt-, Tierschutz- und
Sozialstandards und damit die Zukunft der Branche
sicherstellt. Hintergrund Eingeladen waren Vertreterinnen
und Vertreter der gesamten Lebensmittelkette: Tierhalter,
Schlachtereien, Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
und Verbraucher. Ebenfalls dabei waren das Kartellamt,
Tierschützer und Veterinäre. Die Runde hat sich mit
folgenden Fragestellungen beschäftigt: - Aktuelle
Lage: Geschlossene Schlachthöfe und Tiere in den Ställen,
die nicht abgeholt werden. - Welche Lösungen und
Alternativen gibt es? - Dumping-Preise und
Lockangebote an der Theke - wo sind die Grenzen des
Wettbewerbs um das billigste Fleisch? - Ställe der
Zukunft - welche Tierwohlstandards sind gewünscht und wie
werden sie finanziert?
Perspektivenpapier zum "Branchengespräch Fleisch" (PDF)
zum Zehn-Punkte-Papier (PDF)
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Gifttiergesetz |
Düsseldorf/Duisburg, 25. Juni 2020 -
Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern in zweiter
Lesung das Gifttiergesetz beschlossen. Zum Schutz der
Bürgerinnen und Bürger untersagt das neue Gesetz die
Neuanschaffung besonders giftiger Tiere und reguliert
bestehende Privathaltungen in Nordrhein-Westfalen. Auch
muss die private Haltung dieser Tiere nun zukünftig
gemeldet werden.
Verbraucherschutzministerin
Heinen-Esser: "Sehr giftige Tiere in Privatwohnungen
stellen ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Wenn
Tiere unbemerkt entweichen, ist die Sicherheit der
Nachbarschaft gefährdet. Das neue Gesetz soll für mehr
Schutz für die Bürgerinnen und Bürger sorgen." Das neue
Gesetz und die damit verbundene Anzeigepflicht für
bereits jetzt gehaltene Gifttiere wird am 1. Januar 2021
in Kraft treten. Mit dem Gifttiergesetz reagiert das Land
Nordrhein-Westfalen auf Vorfälle wie zum Beispiel im
August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra
für einen mehrtägigen aufwändigen Behördeneinsatz sorgte,
bei dem ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden musste.
Der neuen Regelung unterliegen bestimmte Arten von
Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer
Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen,
teilweise tödlichen Gefahr für den Menschen werden
können. Private Halterinnen und Halter machen sich
strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche
Tiere anschaffen. Nur wer bisher schon solche Tiere hält,
darf diesen Bestand auch künftig behalten. Allerdings
müssen diese Haltungen innerhalb eines halben Jahres beim
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
angezeigt werden.
Außerdem muss jede Halterin und
jeder Halter Zuverlässigkeit nachweisen und eine
Haftpflichtversicherung abschließen, damit Schäden, die
durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden
können. In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sollen
Haltungen weiterhin erlaubt sein, ebenso in Einrichtungen
mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, zu
denen der gewerbliche Tierhandel gehört. Die
Zuständigkeit für den Vollzug des Gesetzes wird beim
LANUV liegen. Die Kosten für den Vollzug des
Gifttiergesetzes einschließlich der Organisation und der
Beauftragung qualifizierter Dienstleister für den
Transport und die dauerhafte Unterbringung von Gifttieren
wird das Land Nordrhein-Westfalen tragen. Den
Kommunalbehörden werden durch das Gesetz keine neuen
Aufgaben übertragen. Informationen
zum beschlossenen Wortlaut des Gifttiergesetzes (PDF)
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Schuljahr 2020/21: Minsiterium will wieder
Regelbetrieb für NRW-Schulen |
Ministerin
Gebauer: "Wir
wollen unseren Schülerinnen und Schülern schulische
Normalität ermöglichen
Vorbereitung eines
verantwortungsvollen Regelbetriebs im Schuljahr 2020/21."
Düsseldorf/Duisburg, 23. Juni 2020 -
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen zum Schuljahr
2020/21 in einen Regelbetrieb zurückkehren. Das
Ministerium für Schule und Bildung hat ein umfangreiches
Maßnahmenpaket erarbeitet, um den besonderen
Herausforderungen angesichts der Coronavirus-Pandemie
gerecht zu werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer erklärte:
„Wir
wollen unseren Schülerinnen und Schülern eine neue
schulische Normalität ermöglichen. Die
Coronavirus-Pandemie ist noch da. Darauf müssen wir die
Schulen bestmöglich vorbereiten. Wir werden alles dafür
tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen eine möglichst
unbeschwerte Schulzeit erleben und beste Bildung
erfahren. Mein Ziel als Schul- und Bildungsministerin
war, ist und bleibt, nach den
Sommerferien zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb
an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler
überzugehen, sofern die weitere Entwicklung des
Infektionsgeschehens dies zulässt. Zugleich
treffen wir alle organisatorischen und pädagogischen
Vorkehrungen dafür, dass die Schulen möglichst regulär
arbeiten und Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler
nötigenfalls auch aus der Distanz unterrichten können.“
Für das Schuljahr 2020/21 gilt der
Grundsatz, dass der Präsenzunterricht an allen Schulen
und für alle Schülerinnen und Schülern den Regelfall
darstellt. Die hierfür notwendige regelmäßige
Fortschreibung der Hygienevorgaben und der
Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin unter
Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.
Sollte an einzelnen Schulen aus
Gründen des Infektionsschutzes phasenweise kein
Präsenzunterricht möglich sein, findet Unterricht auf
Distanz statt. Das Ministerium für Schule und Bildung
schafft kurzfristig die hierfür nötigen rechtlichen
Regelungen und gibt den Schulen entsprechende
schulfachliche und didaktisch-pädagogische Leitlinien an
die Hand. Überdies werden die infrastrukturellen
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Lehrkräfte
einen angemessenen Unterricht auf Distanz erteilen und
alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können.
„Mit ihren vielfältigen Möglichkeiten
für guten Unterricht spielt die Digitalisierung für die
Bildungsgerechtigkeit und Zukunftschancen unserer
Schülerinnen und Schüler eine entscheidende Rolle. Unsere
Lehrkräfte haben das in den vergangenen Wochen mit einer
kreativen Unterrichtsgestaltung bereits eindrucksvoll
unter Beweis gestellt und wertvolle Erfahrungen
gesammelt. Diese Erfahrungen wollen wir für die Zukunft
dauerhaft nutzbar machen. So sind wir zum Beginn des
kommenden Schuljahres auf viele Eventualitäten
vorbereitet“, so Ministerin Gebauer.
Zur Sicherstellung des Regelbetriebes
zum Schuljahresbeginn 2020/21 werden zudem umfangreiche
dienstrechtliche und schulorganisatorische Maßnahmen
geprüft und in die Wege geleitet. Dazu gehören unter
anderem weitergehende Möglichkeiten für die Schulen –
abhängig von den jeweiligen konkreten Erfordernissen vor
Ort – Lehrkräftebedarfe befristet auszuschreiben. Im Zuge
der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9)
an den Gymnasien soll zudem der vorhandene
Einstellungskorridor genutzt werden, um zusätzliche
Stellen bereits zum kommenden Schuljahr teilweise zu
besetzen. Bewerberinnen und Bewerber sollen dann mit
ihrer Einstellung an der Zielschule zunächst für eine
gewisse Zeit teilabgeordnet werden, um an Schulen anderer
Schulformen Ausfälle im Präsenzunterricht aufzufangen.
Schulministerin Gebauer: „Meine
Aufgabe als Schul- und Bildungsministerin ist zum einen,
die Schulen bestmöglich auf das anstehende Schuljahr
vorzubereiten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die Lehrkräfte trotz der äußeren Umstände guten
Unterricht machen können. Zum anderen bleibt es mir
besonders wichtig, dass unseren Schülerinnen und Schülern
durch die Coronavirus-Pandemie keine Nachteile für ihre
weiteren Bildungs- und Lebenswege entstehen. Deshalb
werden wir auch im kommenden Schuljahr dafür Sorge
tragen, dass Prüfungen und Abschlüsse gesichert sind.
Dabei greifen wir auf die positiven Erfahrungen zurück,
die wir in den vergangenen Wochen mit dem
Prüfungsgeschehen gemacht haben.“
Die Abiturprüfungen 2021 werden um
neun Unterrichtstage nach den Osterferien 2021 verschoben
und beginnen erst am Freitag, dem 23. April 2021. Trotz
dieser Verschiebung finden die Klausuren in Deutsch,
Englisch, Französisch und Mathematik unverändert an den
langfristig bundesweit festgelegten Terminen statt, so
dass auch in Nordrhein-Westfalen eine Teilnahme an den
Abituraufgaben des in diesen Fächern etablierten
Aufgabenpools erhalten bleibt. Dazu werden
fachspezifische Maßnahmen zur Gestaltung der
Prüfungsaufgaben und zu einer erweiterten Aufgabenauswahl
ergriffen, die in geeigneten Fächern eine auf das
Unterrichtsgeschehen in der einzelnen Schule abgestimmte
Auswahl von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
Auch die Prüfungen zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses nach Klasse 10, des dem
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen
Abschlusses und des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife) werden verschoben, um mehr
Unterrichtszeit zu gewinnen. Unter Berücksichtigung der
durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Umstände sind
für diese Abschlussprüfungen landeseinheitlich zentral
gestellte Prüfungen vorgesehen.
Weitere Informationen auch in der
SchulMail vom 23. Juni 2020:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200623/index.html
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Ruhr-Konferenz: „SiKo Ruhr“: Sicherheitsbehörden
und Ruhrgebietskommunen arbeiten gemeinsam gegen
Clankriminalität |
NRW-Innenminister Reul: „Diese
Kooperation vernetzt Behörden, sammelt Informationen und
setzt Schwerpunkte. Sie erhöht den Druck, weist aber auch
Wege aus dem Milieu.“
Düsseldorf/Essen/Duisburg, 22. Juni 2020 - Das Projekt
wird im Rahmen der Ruhr-Konferenz der Landesregierung
umgesetzt. „Besonders freue ich mich, dass wir hier ein
gemeinsames Ziel verfolgen, bei dem Parteipolitik keine
Rolle spielt“, so Reul. „Die Stadt Essen arbeitet
bereits jetzt eng und erfolgreich mit Polizei, Zoll und
Steuerfandung zusammen. Unser gemeinsamer Einsatz gegen
ClanKriminalität – verknüpft mit der Strategie der
Nadelstiche – hat sich bewährt. Ich freue mich deshalb,
dass wir mit der heutigen Vereinbarung die Grundlage für
die ‚Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der
Clankriminalität‘ schaffen. Wir brauchen dieses Netzwerk,
denn die kriminellen Clans agieren ebenfalls vernetzt –
national und sogar international. Für unsere gemeinsame
Arbeit gilt das Prinzip der zusammengeschobenen
Schreibtische. Ich hoffe sehr, dass sich noch weitere
Akteure anschließen. Aufbauend auf unsere jeweiligen
Strukturen werden wir so unsere Erkenntnisse und
Erfahrungen zusammenbringen, neue Synergieeffekte
generieren und gemeinsam auch neue
Präventionsmöglichkeiten entwickeln“, so Essens
Oberbürgermeister Thomas Kufen.
„Wir setzen
uns in Duisburg schon lange mit diesem Thema auseinander.
So haben wir beispielsweise als erste Kommune in NRW eine
Task Force Problemimmobilien eingerichtet, um
behördenübergreifend kriminelle Strukturen aufzubrechen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen dieser Zusammenarbeit
haben wir das Projekt SiKo Ruhr von Anfang an begleitet
und unsere Mitarbeit zugesagt. Ich bin überzeugt, dass
wir viele Erkenntnisse über kriminelle Clans schon haben.
Wir müssen sie nur zusammenbringen und uns besser
vernetzen. Das wird mit der SiKo Ruhr gelingen“, so
Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link.
„Die
Stadt Dortmund arbeitet seit mehreren Jahren mit der
Polizei und dem Zoll bei der Bekämpfung der
Clankriminalität erfolgreich eng zusammen. Die Bündelung
unterschiedlicher Fach- und Handlungskompetenzen in einer
auf Dauer angelegten festen Struktur macht die
Sicherheitskonfe- Seite 3 / 4 renz Ruhr zu einem
bundesweit wegweisenden Projekt. Wir sind dankbar,
bereits zu Beginn als kommunaler Partner an gemeinsamen
Strategien zur Verbesserung der Sicherheit in unseren
Städten vernetzt mitarbeiten und gestalten zu dürfen“, so
der Rechts- und Ordnungsdezernent der Stadt Dortmund
Norbert Dahmen. Die Präsidentin der
Generalzolldirektion Colette Hercher: „Der Zoll bringt
sich gerne in die SiKo Ruhr ein. Das zeigt: Bund und
Länder sind sich immer dann nahe, wenn es um eine
wirksame Bekämpfung von Kriminalität geht“. „Das
friedliche Miteinander der Menschen braucht unseren
funktionierenden Rechtsstaat. Das Clanmilieu lehnt unsere
Rechtsordnung ab und bewegt sich mitunter bewusst
außerhalb unserer gesetzlichen Ordnung. Wir setzen mit
dieser behördenübergreifenden und vertrauensvollen
Kooperation ein klares Zeichen für den Schutz unserer
Rechtsordnung und die Sicherheit der Menschen in
Nordrhein-Westfalen“, so Andreas Jung, Präsident der für
NRW zuständigen Bundespolizeibehörde. Die Dienststelle
wird auch präventiv tätig.
Gemeinsam mit
Pädagogen, Sozialarbeitern und Wissenschaftlern sollen
Aussteigerprogramme und Modelle entwickelt werden, die
Kindern und Jugendlichen Wege aus dem Clanmilieu
aufzeigen. Ein erster, vielversprechender Ansatz läuft
über das Präventiv-Programm „Kurve kriegen“. Hier wurde
in einigen Standorten im Ruhrgebiet Zugang zu Kindern aus
kriminellen Clanfamilien gefunden. Sozialarbeiterinnen
und -arbeiter sowie Sprachmittlerinnen und -mittler
arbeiten hier mit der Polizei zusammen. Dass die Eltern
dieser Clanfamilien einer Teilnahme an „Kurve kriegen“
zugestimmt haben, ist ein erster Erfolg. Dass die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Angebote annehmen und
sich auf präventive Maßnahmen - wie soziales
Kompetenztraining - einlassen, ist ein zweiter.
„Das
sind kleine Schritte, aber wir wagen uns hier auf
komplettes Neuland und betreiben Grundlagenforschung in
einem sehr schwierigen Umfeld. Aber immerhin: Wir säen.
Und wir hoffen, irgendwann auch zu ernten. Was ich
verspreche: Wir werden in dem Punkt nicht nachlassen,
egal wie mühsam es ist“, sagte Reul. Hintergrund zur
Ruhr-Konferenz Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende
Initiative der Landesregierung, um das Ruhrgebiet als
wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für
alle Menschen zu gestalten. Der Prozess zur Entwicklung
der Chancenregion Ruhr ist von Beginn an auf breite
Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern
aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf
fünf zentralen Handlungsfeldern sollen dabei wichtige
Impulse für die Weiterentwicklung des Ruhrgebiets gesetzt
werden: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche
Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker
Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie
Beste Bildung – exzellente Forschung. Die Umsetzung der
74 erarbeiteten und ausgewählten Projekte hat Anfang 2020
begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben
und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und
Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter
dem Dach der RuhrKonferenz diese Impulse verstärken und
die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.
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Hilfen für Kommunen: Neues Online-Tool hilft
Stadtplanern bei der Anpassung an die Folgen des Klimas |
Düsseldorf/Duisburg, 17. Juni 2020 - Bereits heute
sind knapp sieben Millionen Menschen in
Nordrhein-Westfalen bei sommerlichen Wetterlagen von
besonders großer Hitzeentwicklung belastet. Der durch den
Klimawandel zu erwartende weitere Temperaturanstieg wird
diese Belastung voraussichtlich noch weiter zunehmen
lassen.
Das gilt vor allem für die dicht
bebauten und stark versiegelten Innenstädte und
Ballungsräume, in denen mittlerweile der überwiegende
Teil der nordrhein-westfälischen Bevölkerung zuhause ist
oder zumindest arbeitet. "Vor dem Hintergrund der
absehbaren Folgen des Klimawandels ist es wichtig,
insbesondere diese urbanen Räume an die zu erwartenden
klimatischen Bedingungen anzupassen. Deswegen ist für uns
die Entwicklung einer grünen und blauen Infrastruktur
immens wichtig", sagte Ministerin Heinen-Esser.
"Maßnahmen
zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels können oft
nicht von heute auf morgen umgesetzt werden, deswegen ist
es wichtig, mit Planungen frühzeitig anzufangen. Dazu
haben wir das neue Planungs-Tool für die Kommunen
entwickelt. Durch das Tool ermöglichen wir
beispielsweise, dass bereits während des
Planungsprozesses die effektivsten Maßnahmen ermittelt
werden können", so Heinen-Esser weiter.
Die Entwicklung des neuen
Planungs-Tools wurde durch ein Kooperationsprojekt zur
hitzeangepassten Quartiersplanung in Nordrhein-Westfalen
vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV), dem Deutschen
Wetterdienst (DWD) und der Stadt Bonn ermöglicht. Das am
Mittwoch (17. Juni) veröffentlichte, anwenderfreundliche
Tool für Kommunen und Stadtplaner wird online zur
Verfügung gestellt. Mit dem Tool können
interaktiv verschiedene Anpassungsmaßnahmen und ihre
Wirkung in einem frei wählbaren Stadtquartier geprüft und
so unter den jeweiligen Gegebenheiten die effektivste
Anpassungsmaßnahme abgeleitet werden. Im Fokus steht
hierbei die Anpassung an sommerliche Hitzeperioden durch
städtebauliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung
des Grünflächenanteils, der Dachbegrünung oder
Veränderungen der Materialeigenschaften (Albedo).
"Für eigene stadtklimatische
Untersuchungen fehlt vielen Kommunen das Geld", betonte
LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen. "Daher stand für uns
im Vordergrund, ein leicht zugängliches und bedienbares
Werkzeug zu schaffen, mit dem eine hitzeangepasste
Quartiersplanung für alle Kommunen und Städte in
Nordrhein-Westfalen möglich und machbar wird. Das Ziel
dabei soll für alle Städte sein, geeignete Maßnahmen, mit
denen Hitzeentwicklungen reduziert werden können, für die
vielen unterschiedlichen Quartiere zu finden." Eines der
zentralen Elemente des Tools zur hitzeangepassten
Quartiersplanung ist daher die intuitive Bedienbarkeit.
Über eine einfache Adresseingabe oder per Klick in
die Karte gelangen die Planerinnen und Planer
beispielsweise direkt zu den verschiedenen Bebauungstypen
in einem Quartier.
Zur Entwicklung des Tools wurden in
der Modellstadt Bonn zunächst vom DWD klimatische
Messungen durchgeführt, um für eine typische sommerliche
Wetterlage die unterschiedliche Hitzebelastung in
ausgewählten Stadtquartieren zu bestimmen. "Wir haben mit
2018 und 2019 zwei Jahre mit auffällig intensiven
Hitzeereignissen erlebt, die uns allen verdeutlicht
haben, mit welchen Situationen wir es künftig sehr
wahrscheinlich immer häufiger zu tun haben werden", so
der Oberbürgermeister der Stadt Bonn, Ashok Sridharan.
"Die Herausforderung liegt deshalb darin, einerseits die
Neubauentwicklung klimaangepasst zu gestalten,
andererseits aber die ,Hotspots' in den Innenstadtlagen
bei einer Nachverdichtung nicht weiter zu verschärfen und
bestenfalls positiv zu entwickeln. In einer
überwiegend gebauten Stadt kommt der Bestandsentwicklung
dabei eine zentrale Rolle zu. Das neue Tool zur
hitzeangepassten Quartiersplanung liefert dabei wertvolle
Erkenntnisse, zum Beispiel zur Möglichkeit, negative
klimatische Auswirkungen einer Gebäudeaufstockung durch
die Kombination von Anpassungsmaßnahmen zu kompensieren",
so Sridharan.
Die Stadt Bonn engagiert sich seit
Jahren sowohl im Klimaschutz als auch in der
Klimaanpassung. Im Leitbild der Stadt Bonn wurde daher
ausdrücklich das Ziel formuliert, dass sich Bonn
"kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt
weiterentwickelt und dazu beiträgt, die Vulnerabilität zu
reduzieren". Die im Stadtgebiet von Bonn gemessenen Werte
dienten als Eingangs- und Validierungsdaten für die
nachfolgenden Modellsimulationen beim DWD. Es wurde
zunächst eine Simulation für das komplette Bonner
Stadtgebiet durchgeführt und der klimatische Ist-Zustand
einer sommerlichen Hitzesituation berechnet.
Darauf aufbauend folgten weitere
Simulationen, bei welchen in einzelnen Stadtquartieren
verschiedene Veränderungen (Anpassungsmaßnahmen)
vorgenommen werden. Am Ende wurden die Ergebnisse auf die
in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Bebauungstypen
übertragen, sodass mit dem Informationsportal
Klimaanpassung in Städten (INKAS-NRW) die Wirkung
verschiedener städtebaulicher Anpassungsmaßnahmen in
unterschiedlich strukturierten Stadtgebieten
(Bebauungstypen) visualisiert und bewertet werden kann.
"Durch das gemeinsame Projekt konnten
wir unser Informationsportal Klimaanpassung, kurz INKAS,
wesentlich verbessern und, insbesondere für Nutzer aus
Nordrhein-Westfalen, anwendungsorientierter gestalten.
Die Kombination mit dem Fachinformationssystem
Klimaanpassung des LANUV vereinfacht den Einstieg und
erweitert die Anwendbarkeit dieses Tools für ein
breiteres Publikum deutlich", so DWD-Niederlassungsleiter
Guido Halbig. Der Vergleich mit den Messdaten in Bonn
zeigte, dass die Modellergebnisse und somit die
berechneten Wirkungen der verschiedenen
Anpassungsmaßnahmen gut mit der Wirklichkeit
übereinstimmen und die Übertragung auf landesweite
Bebauungstypen möglich ist. Dies wird die Akzeptanz des
Tools zur hitzeangepassten Quartiersplanung steigern,
denn so ist es bestens für eine Ersteinschätzung von
Baumaßnahmen oder eine Kombination verschiedener
Klimaanpassungsmaßnahmen verwendbar.
Anschauliche Videos ("Erklärvideos")
erleichtern dabei die Bedienung des Tools. Der Einstieg
in das Tool erfolgt über die einfache Auswahl des
Bebauungstyps im Fachinformationssystem Klimaanpassung,
die Auswahl und Prüfung der Anpassungsmaßnahmen erfolgen
über INKAS-NRW.
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Kommunalschutz-Paket der Landesregierung |
Düsseldorf/Duisburg,17. Juni 2020 -Das
Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Abmilderung
der corona-bedingten Schäden in den Kommunalhaushalten
beschlossen. In der kommenden Woche wird der Landtag
Nordrhein-Westfalen das Gesetz in erster Lesung beraten.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung: „Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Gesetzentwurf ein
weiteres Ausrufezeichen für die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf soll die
Handlungsfähigkeit der Kommunen und damit die
grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung abgesichert
werden. Darüber hinaus erhalten die 64
Stärkungspakt-Kommunen noch in diesem Jahr 342 Millionen
Euro zusätzliches Geld.“ Der Gesetzentwurf wird
damit in die parlamentarischen Beratungen beim
nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Die weitere
Beratung liegt nun auf der Ebene des Parlaments.
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan
zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den
COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020: 1.
Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen
Haushalten 2. „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“
zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden
Kommunen 3. Änderung des Krediterlasses des Landes
Nordrhein-Westfalen 4. Sicherstellung der
Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die
landeseigene Förderbank NRW.BANK 5. Zugang zu
Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für
bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste
öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften,
Krankenhäuser u.a. 6. Weitere Erleichterungen in
den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit
Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung
von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der
EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass auch
corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen
anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten
können.
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LOGINEO
NRW
LMS – Lernmanagementsystem für
Schulen in Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf/Duisburg,10. Juni 2020 - Mit LOGINEO NRW
stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Schulen seit dem
vergangenen Jahr eine rechtssichere und kostenfreie
Arbeitsplattform zur Verfügung, die schulische Abläufe
für Lehrerinnen und Lehrer vereinfacht und erleichtert.
Mit LOGINEO NRW war die Grundlage für die LOGINEO-Familie
geschaffen. Die Bereitstellung des Lernmanagementsystems
ist jetzt der erste Schritt zum Ausbau der
LOGINEO-Familie.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ab
sofort den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in
privater Trägerschaft mit dem Lernmanagementsystems eine
Lernplattform kostenlos zur Verfügung. Das
Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS soll das Lernen auf
Distanz erleichtern und zugleich dazu beitragen, Lehr-
und Lernprozesse auch im Präsenzunterricht digital zu
unterstützen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer erklärte: „Die Landesregierung treibt die
Digitalisierung an unseren Schulen weiter voran. Dabei
haben wir nicht nur die aktuellen und coronabedingten
Anforderungen im Blick. Unser Anspruch ist, alle Schulen
in Nordrhein-Westfalen zügig und grundsätzlich fit für
das Lernen mit digitalen Medien zu machen. Mit der
Erweiterung von LOGINEO NRW geben wir unseren Lehrerinnen
und Lehrern ein Angebot, um digitalen Unterricht
rechtssicher und datenschutzkonform zu gestalten.“
Schulen können ihren kostenfreien
Zugang zu LOGINEO NRW LMS unabhängig von dem im November
2019 veröffentlichten Hauptsystem LOGINEO NRW beantragen.
Zur Nutzung des Lernmanagementsystems LOGINEO NRW LMS
genügt ein internetfähiges Endgerät. LOGINEO NRW LMS ist
eine browser-, wahlweise auch App-basierte Anwendung. Es
ist weder ein Download noch eine Installation spezieller
Software nötig. Die Anwendung basiert auf dem in Bildung
und Wissenschaft etablierten und weit verbreiteten
Open-Source-System „moodle“, das bereits in vielen
Schulen und Hochschulen zum Einsatz kommt.
Über LOGINEO NRW LMS können zum
Beispiel Aufgaben zum Selbstlernen erstellt und um
entsprechende Lernmaterialien wie Texte, Bilder, Videos
und Links ergänzt werden. Die Schülerinnen und Schüler
können sich individuell und vertiefend damit
auseinandersetzen und erhalten von ihren Lehrerinnen und
Lehrern Feedback. Zugleich sind die Lehrkräfte über das
Lernmanagementsystem bei Fragen für ihre Schülerinnen und
Schüler erreichbar.
Zudem ermöglicht das System die
Kommunikation und Kooperation im Kollegium und mit
Schülerinnen und Schülern: im Plenum, in der Gruppe oder
im Dialog. Mit LOGINEO NRW LMS können Lehrkräfte gezielt
Unterstützung leisten; individuell, in der Kleingruppe
oder in der Klasse beziehungsweise im Kurs.
Um Schulen bei der Einführung und
Nutzung des Systems zu helfen, stehen Anleitungen und
Video-Tutorials zur Verfügung, die Administratorinnen und
Administratoren, Lehrkräften, und Schülerinnen und
Schülern bei der Einrichtung und Nutzung der
Lernplattform helfen. Darüber hinaus ist auch eine
persönliche Unterstützung durch geschulte
Medienberaterinnen und Medienberater möglich.
Schulen können das System online unter
www.logineo.nrw
beantragen. Durch das automatisierte Verfahren kann
LOGINEO NRW LMS sehr schnell einer Vielzahl von Schulen
zur Verfügung gestellt werden. Ministerin Gebauer: „Die
Digitalisierung steht weiter ganz oben auf unserer
Agenda. Digitale Medien sind Werkzeuge, die – sinnvoll
eingesetzt – das Lehren und Lernen besser machen können.
Dieses Lehren und Lernen mit digitalen Medien ist ein
zentraler Baustein der besten Bildung für
Nordrhein-Westfalen.“
Schon jetzt ist geplant, LOGINEO NRW
sehr zeitnah um weitere Angebote zu ergänzen. In Arbeit
sind ein Messenger-Dienst sowie ein Videokonferenztool.
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Ab 15. Juni wieder täglich Unterricht an
Grundschulen und anderen Schulen mit Primarstufe
Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung
soll auch wiederaufgenommen werden |
Ministerin Gebauer: Wenn es um Bildung
geht, zählt jeder Tag Düsseldorf/Duisburg, 5. Juni
2020 - Der Unterrichtsbetrieb an den
Grundschulen und an den anderen Schulen mit Primarstufe
wird in Nordrhein-Westfalen noch vor den Sommerferien
wieder regulär aufgenommen: Ab Montag, dem 15. Juni 2020,
werden wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den
Sommerferien an allen Wochentagen die Schule besuchen.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
erklärte: „Wenn es um die Bildung unserer Kinder geht,
zählt jeder Tag. Nach fast zehn Wochen eines
eingestellten oder deutlich eingeschränkten
Unterrichtsbetriebs ist es daher von besonderer
Bedeutung, gerade den Kindern der Primarstufe vor den
anstehenden Sommerferien nochmals einen durchgehenden und
geordneten Schulalltag zu ermöglichen. Die derzeitige
Entwicklung des Infektionsgeschehens ermöglicht diese
Entscheidung auf dem Weg hin zu einem
verantwortungsvollen Regelbetrieb an unseren Grundschulen
in Nordrhein-Westfalen. Diesen Schritt gehen wir im
Interesse der Bildungsgerechtigkeit und der
Zukunftschancen unserer Jüngsten. Die Landesregierung
geht dabei einen Weg, den auch andere Bundesländer
beschreiten.“
Der notwendige Infektionsschutz an
Schulen der Primarstufe wird insbesondere durch das
Prinzip konstanter Lerngruppen erfüllt. Das bedeutet: Die
Schülerinnen und Schüler werden bei Einhaltung der
geltenden Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz
ohne Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband von
der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterrichtet.
Um eine Durchmischung von Lerngruppen auf dem
Schulgelände oder in den Gebäuden zu vermeiden, bedarf es
an den Schulen gestaffelter Anfangs- und Pausenzeiten für
alle Klassen. Zudem müssen weiterhin die Anwesenheit und
jeweilige Gruppenzusammensetzung dokumentiert werden, um
im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung
durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen. Unter
den genannten Voraussetzungen wird auch der
Betrieb im Offenen Ganztag und in der
Übermittagsbetreuung wiederaufgenommen. Zugleich
endet mit der Rückkehr zu einem regulären Schulbetrieb in
den Schulen der Primarstufe das Angebot der schulischen
Notbetreuung, da die Kinder wieder ein tägliches
Unterrichtsangebot erhalten.
„Die Rückkehr zum
täglichen Unterrichtsbetrieb im vertrauten Klassenverband
ist für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler ein
wichtiger Schritt. Aus Überzeugung und vor allem wegen
der besonderen pädagogischen Bedeutung des
Präsenzunterrichts gerade für Grundschulkinder gehen wir
diesen Schritt in Übereinstimmung mit deutlichen
Empfehlungen und Appellen von Kinderärzten und
entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften, die sich
für eine zügige und möglichst vollständige Öffnung von
Kitas und Grundschulen aussprechen. Durch eine solche
Öffnung der Grundschulen bekommen die Lehrerinnen und
Lehrer die Möglichkeit, sich noch vor den Sommerferien
einen umfassenden Überblick insbesondere über den
Lernstand der Kinder zu verschaffen. Das wiederum
schafft eine weitaus bessere Grundlage für die
Vorbereitung eines erfolgreichen Starts in das kommende
Schuljahr 2020/21. Zudem entlasten und unterstützen wir
die Eltern, die in den vergangenen Wochen mit enormen
Herausforderungen konfrontiert waren und diese meistern
mussten. Und nicht zuletzt ermöglichen wir den
Grundschulkindern, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler
zusammen mit ihren Lehrkräften wieder in der Schule zu
erleben. So können alle gemeinsam das laufende Schuljahr
mit einem positiven Schulerlebnis abschließen und sich
vor Beginn der Sommerferien persönlich voneinander
verabschieden,“ so Ministerin Gebauer.
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Zusatztermin für die Externenprüfung vor den
Sommerferien |
Düsseldorf/Duisburg, 28. Mai 2020 -
Das Ministerium für Schule und Bildung bietet für die
schriftlichen Externenprüfungen zu den mittleren
Schulabschlüssen in diesem Schuljahr einen zusätzlichen
zweiten, früheren Alternativtermin an. Neben den
Prüfungen ab dem 3. August erhalten die
Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Möglichkeit,
ihre schriftlichen Prüfungen bereits in der Zeit vom 9.
bis 18. Juni 2020 abzulegen, ihre mündlichen Prüfungen
folgen direkt im Anschluss.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir schaffen
für die Absolventinnen und Absolventen der
Externenprüfungen auch in diesem Schuljahr faire
Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass alle
Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer trotz der
organisatorischen Herausforderungen für die Schulen,
Lehrkräfte und Bezirksregierungen ihre weiteren
schulischen oder beruflichen Ziele erreichen werden.“
Die Corona-Pandemie hat die regulären Planungen
für die Abschlussprüfungen aller Schülerinnen und
Schüler, auch derjenigen, die eine Externenprüfung
ablegen, gravierend beeinträchtigt. Der Zeitraum für die
Durchführung der Externenprüfungen für die mittleren
Schulabschlüsse wurde in diesem Jahr von den
Abschlussprüfungsverfahren in den Schulen abgekoppelt und
zur Verlängerung der Vorbereitungszeit auf das Ende der
Sommerferien verschoben. Teilnehmerinnen und
Teilnehmern der Externenprüfungen, die die Verschiebung
nicht nutzen wollen, können auf ihren ausdrücklichen
Wunsch hin an dem Prüfungsverfahren im Juni teilnehmen.
Für alle anderen finden die schriftlichen
Externenprüfungen ab dem 3. August statt. Alle
Absolventinnen und Absolventen werden durch die
Bezirksregierungen über die konkreten Prüfungstermine
informiert.
Für die Externenprüfungen 2020
sind rund 2.300 Prüflinge für den mittleren
Schulabschluss, den Hauptschulabschluss und den
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 angemeldet, davon rund
480 Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen.
Insgesamt werden bei den Externenprüfungen etwa 7.800
schriftliche Prüfungen und rund 12.300 mündliche
Prüfungen abgelegt.
Schülerinnen und Schüler an
Ergänzungsschulen müssen zum Erwerb staatlicher
Schulabschlüsse und Berechtigungen Externenprüfungen
unter staatlicher Aufsicht ablegen. Auf diese Weise wird
gewährleistet, dass der Kompetenz- und Wissensstand
dieser Schülerinnen und Schüler dem des öffentliche
Systems entspricht. Ministerin Yvonne Gebauer
abschließend: „Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die
gleiche, sichere und verlässliche Perspektive, um im
kommenden Schuljahr an einer allgemein- oder
berufsbildenden Schule aufgenommen zu werden – ganz
gleich, ob sie vor oder am Ende der Sommerferien ihre
Externenprüfung ablegen.“
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Badegewässer in Nordrhein-Westfalen mit hoher
Wasserqualität |
Düsseldorf/Duisburg, 27.
Mai 2020 - 83 Badegewässer und 108 Badestellen - für
Badefreuden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten -
Bewertungen und Informationen unter
www.badegewaesser.nrw.de Die Badegewässer in
Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf.
Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 83 ausgewiesene
EU-Badegewässer mit insgesamt 108 Badestellen, an denen
während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der
Wasserqualität stattfinden. Nach aktuellen Daten weisen
104 Badestellen eine "ausgezeichnete" und drei
Badestellen eine "gute" Wasserqualität auf.
Der
Horstmarer See in Lünen erhielt eine "ausreichende"
Bewertung; ein erhöhter Bestand an Kanadagänsen
beeinflusst die Gewässerqualität. Die routinemäßige
Überwachung der Badestellen stellt sicher, dass das Baden
in den ausgewiesenen EU-Badegewässern nur bei hygienisch
einwandfreien Bedingungen erlaubt ist. In diesem
Zusammenhang besteht nach derzeitigem Kenntnisstand und
nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zudem
kein Anlass zur Sorge, dass Covid-19 (SARS CoV-2) über
den Wasserweg übertragen wird. Auch nach Auskunft des
Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in
Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an
SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen
können. "Wenn es um die Wasserqualität geht, steht dem
Badevergnügen in allen 83 Badegewässern
Nordrhein-Westfalens nichts entgegen, vom Aasee bis zum
Zieselsmaar.
Aber die Freude währt nur dann, wenn
alle umsichtig sind und die Hygiene- und Abstandsregeln
konsequent einhalten", mahnt Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser zur Vorsorge. Wer einen Badeausflug plant,
sollte sich vorab über die Bewertungen und Öffnungen des
Badegewässers informieren. Hier treffen die Kommunen
individuelle Regelungen. Aktuelle Bewertungen und
Informationen können unter
www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.
Europaweit einheitliche Kriterien zur Überprüfung Seit
mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in
ganz Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft.
2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an
den Stand der Wissenschaft und der praktischen
Erfahrungen angepasst. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie
(2006/7/EG) hat die Europäische Union einen
flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und
Küstengewässern eingeführt.
Die Qualität eines
Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den
zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen
die Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens
alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird
das Auftreten der Darmbakterien "Intestinale
Enterokokken" und "Escherichia coli", die - als
natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier - durch
Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen und bei
erhöhten Konzentrationen zu Krankheiten wie Übelkeit oder
Durchfall führen können. Wenn eine erhöhte Konzentration
dieser Keime vorliegt, wird zum Schutz der Badegäste ein
zeitweiliges Badeverbot erlassen. Weitere Informationen
www.badegewaesser.nrw.de
Einen Überblick über alle Badegewässer und deren
Wasserqualität finden Sie in der Tabelle (PDF)
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Ministerin Scharrenbach: Kommunen können
Corona-Schäden im Haushalt isolieren |
Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2020 - Das Landeskabinett hat
die Grundlage dafür gelegt, dass die durch die
Corona-Pandemie belasteten Kommunen Finanzschäden separat
in den Haushalten ausweisen und damit die Haushalte
genehmigungsfähig bleiben. „Damit können wir eine
erneute finanzielle Schieflage unserer Kommunen wie nach
der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 abmildern und deren
Handlungsfähigkeit auch perspektivisch sichern“,
erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung. Mit dem vorliegenden
Entwurf werden weitere Punkte des vom Landeskabinett am
31. März 2020 beschlossenen Kommunalschutz-Paketes
umgesetzt. Zudem wird die Anhörung der kommunalen
Spitzenverbände und weiterer Fachverbände eingeleitet.
Anschließend werden die Maßnahmen im Landtag beraten. Ein
weiterer Punkt des Entwurfs ist die Auszahlung von
Sonderhilfen an Stärkungspaktkommunen in Höhe von
insgesamt 342 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021.
Damit wird die Handlungsfähigkeit von über 60 am
Stärkungspakt teilnehmenden Städten und Gemeinden
gestärkt. Zur Erläuterung: Bereits am 31. März
2020 hat die Landesregierung einen Acht-Punkte-Plan als
Kommunalschutz-Paket verabschiedet. Mit den
Hilfsmaßnahmen für die Kommunen sollen einerseits die
sinkenden Erträge und andererseits die gestiegenen
Aufwendungen – etwa beim Gesundheitsschutz und in der
sozialen Infrastruktur – aufgefangen werden. Folgende
Initiativen werden auf den Weg gebracht: 1.
Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen
Haushalten 2. „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“
zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden
Kommunen 3. Änderung des Krediterlasses des
Landes Nordrhein-Westfalen 4. Sicherstellung der
Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die
landeseigene Förderbank NRW.BANK 5. Zugang zu
Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für
bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste
öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften,
Krankenhäuser u.a. 6. Weitere Erleichterungen in
den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit
Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung
von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
7. Eintreten der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen
oberhalb der EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass
auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen
anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten
können. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat
zur Umsetzung der Ziffern 4 und 5 des obigen
Kabinettbeschlusses am 21. April 2020 den Entwurf für
einen Zweiten Nachtragshaushalt 2020 mit der
beabsichtigten Übernahme von Haftungsfreistellungen für
die landeseigene Förderbank NRW.BANK in Höhe von 10
Milliarden Euro beschlossen und diesen dem Landtag zur
weiteren Beratung und Beschlussfassung übersandt. Zur
Umsetzung der Ziffer 6 des obigen Kabinettbeschlusses hat
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 14. April 2020
einen Erlass über die Anwendung der kommunalen
Vergabegrundsätze in Zeiten der Auswirkungen von
SARS-CoV-2 veröffentlicht. Zurzeit befindet sich ein
Entwurf für eine Änderung dieser Vergabegrundsätze in der
Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden – Ziel:
Weitere Erleichterungen der Vergaben für öffentliche,
kommunale Investitionen.
Chancen nutzen und den passenden
Ausbildungsplatz finden Die Landesregierung
teilt mit: Mit der schrittweisen Öffnung der
Berufskollegs und der allgemeinbildenden Schulen in
Nordrhein-Westfalen gewinnt für viele Schülerinnen und
Schüler in den Abschlussjahrgängen die berufliche
Orientierung verstärkt an Bedeutung. Die Bewerbung um
einen Ausbildungsplatz und die verschiedenen
Möglichkeiten des Einstiegs in eine berufliche Karriere
rücken nun in der Phase des Erwerbs des Schulabschlusses
in den Vordergrund. Die Auswirkungen der
Coronavirus-Pandemie machen jedoch auch vor dem
Ausbildungsmarkt nicht halt. Jede zweite
Ausbildungsstelle ist noch frei, wie Zahlen zum
Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen von April 2020
belegen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
appelliert vor diesem Hintergrund, trotz der
gegenwärtigen Herausforderungen die Chancen zu nutzen:
„Es ist verständlich, dass es Schülerinnen und Schülern,
die kurz vor dem Abschluss stehen, mitunter schwerfallen
mag, in Zeiten der Unsicherheit konkrete Pläne für ihre
berufliche Zukunft zu schmieden. Es lohnt sich daher umso
mehr, jetzt die vielfältigen Beratungsangebote bei der
Arbeitsagentur oder die Lehrstellenbörsen der Kammern zu
nutzen. Die Angebote unterstützen die Schülerinnen und
Schüler dabei, einen für sie passenden Ausbildungsplatz
zu finden. Die Schülerinnen und Schüler haben auch in
diesem Sommer sehr gute Chancen, mit einer
Ausbildungsstelle in ihre berufliche Zukunft zu starten.“
Dazu ergänzt der nordrhein-westfälische
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Wichtig ist, dass
die Betriebe sich nach Kräften bemühen, trotz der
Herausforderungen ausreichend Ausbildungsstellen zur
Verfügung zu stellen. Das bleibt nicht nur mit Blick auf
die Perspektiven der jungen Menschen notwendig, sondern
auch um einem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken.“
Da es üblich ist, sich mit dem Halbjahreszeugnis um einen
Ausbildungsplatz zu bewerben, steht einer Bewerbung von
Schülerinnen und Schülern der aktuellen
Abschlussjahrgänge trotz möglicher Verschiebungen von
Prüfungen nichts im Wege. Schülerinnen und Schüler können
bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz die
vielfältigen Beratungsangebote und Informationen der
Arbeitsagentur vor Ort oder den Lehrstellenbörsen der
Kammern nutzen, z.B. der Industrie- und Handelskammern
(IHK) und Handwerkskammern sowie der
Landwirtschaftskammer und der Kammern der Freien Berufe.
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Öffnung der Kindertagesbetreuung
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Lieferung von 2
Millionen FFP-2 Masken und 3 Millionen OP-Masken an die
Jugendämter als Starthilfe im Rahmen der
Arbeitsschutzmaßnahmen
Düsseldorf/Duisburg,
20. Mai 2020 - Ab dem 28. Mai 2020 erfolgt wie geplant
die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle
Vorschulkinder. Am 8. Juni geht Nordrhein-Westfalen den
nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von
der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten
Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem
Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder
Kindertagespflege besuchen. Familienminister Joachim
Stamp: „Ich weiß, dass viele Familien in den letzten
Wochen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen sind
und vielen Kindern ohne frühkindliche Bildung täglich
Chancen genommen werden. Es war mein fester Vorsatz,
allen Kindern schnellstmöglich wieder ein
Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das
verantwortbar ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir
angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens den
nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der
erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten
Regelbetrieb gehen können.“
Für den Fall sinkender
Infektionszahlen hat das nordrhein-westfälische
Familienministerium frühzeitig konzeptionelle Vorschläge
unter interdisziplinärer wissenschaftlicher Begleitung
aus Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet, wie Kita
und Kindertagespflege in Zeiten von Corona einen Betrieb
mit steigender Anzahl von Kindern ermöglichen können. Der
eingeschränkte Regelbetrieb erfolgt im Rahmen des
Infektionsschutzes. Zudem gibt das Land den Trägern Zeit,
um die notwendige Seite 2 von 4 Umstellung sorgfältig
vorbereiten zu können. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab
dem 8. Juni ist wie alle Schritte des Öffnungskonzepts
eng mit den Kommunen und allen anderen Trägern
abgestimmt.
Eingeschränkter Regelbetrieb der
Kindertagesbetreuung ab 8. Juni: Das
Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird
aufgehoben; die bisherige Notbetreuung wird
aufgelöst; alle Kinder dürfen wieder zu einem
reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden
pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller
Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot
zu realisieren, können dies in Absprache mit den
zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen; Kitas,
die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind,
dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem
örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies
sollte nur in Ausnahmefällen geschehen; Fälle des
Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim
Betreuungsumfang zu berücksichtigen. Der eingeschränkte
Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren
Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine
umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.
Familienminister Stamp: „Ich appelliere an die
Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue
Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große
Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen.
Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten
notwendig.“ Die Öffnung der Kindertagesbetreuung im
eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt mit quantitativen
wie qualitativen Beschränkungen. Standards des
Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht
und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden.
Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat aber
klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb
definiert: Es gibt nur feste Gruppen, keine
offenen Konzepte; in jeder Gruppe wird mindestens
eine Fachkraft eingesetzt; die Gruppen sind
weiterhin räumlich voneinander getrennt; alle
Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte
eingehalten werden.
Auch für die
Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni.
Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren
Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle
Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten
Betreuungsumfängen kommen. Das Familienministerium
begleitet den Schritt von der erweiterten Notbetreuung
zum eingeschränkten Regelbetrieb mit einem
wissenschaftlichen Monitoring in einer Modellkommune.
Dabei werden regelmäßig wöchentlich mehrere tausend
Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
getestet, das Infektionsgeschehen genau beobachtet und
ausgewertet.
In einem weiteren wissenschaftlichen
Monitoring werden die Schutzmaßnahmen arbeitsmedizinisch
untersucht und dabei geprüft, in wieweit die
Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zum Schutz der
Beschäftigten und Kinder greifen. Familienminister Stamp:
„Die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben
wir fest im Blick. Das ist mir sehr wichtig. Darum haben
wir nicht nur einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur
Vorbereitung gewählt, sondern werden die Arbeit der Kitas
vor Ort konkret unterstützen.“ Dazu zählt:
Lieferung von 2 Millionen
FFP-2 Masken und 3 Millionen OPMasken an die Jugendämter
als Starthilfe im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen,
finanzieller Zuschuss an die Träger zum Ausgleich
der außergewöhnlichen zusätzlichen Belastungen, die durch
die Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen, telefonische
Beratungsstelle für alle Kita-Leitungen, um Fragen zu
Hygiene und Arbeitsschutz fachkompetent zu beantworten.
Diese Beratung wird bereits ab dem 26. Mai 2020 zur
Verfügung stehen. Personalgewinnungsprogramm, mit
dem Hilfskräfte für die Kitas gewonnen werden sollen, die
die pädagogischen Fachkräfte vor Seite 4 von 4 Ort
entlasten (z.B. Händewaschen, Schuhe an- und ausziehen
usw.). Familienminister Stamp: „Der Schritt, den wir
jetzt gehen, ist eine große Herausforderung für alle
Beteiligten. Wir gehen ihn planvoll,
verantwortungsbewusst und unter wissenschaftlicher
Begleitung.“ Die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs
ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Auf
Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird Mitte
August über die nächsten Schritte entschieden.
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Trockenheit und Borkenkäfer machen
Wäldern zu schaffen
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Land
plant zusätzliche Unterstützung Düsseldorf/Duisburg,
20. Mai 2020 - Das Umweltministerium
Nordrhein-Westfalen erweitert die Förderangebote zur
Schadensbewältigung im Wald. Nach Abschluss der
Verbändebeteiligung soll noch im Juni eine überarbeitete
Förderrichtlinie zur Bewältigung von Extremwetterfolgen
im Privat- und Kommunalwald veröffentlicht werden. Neu
aufgenommen werden zusätzliche Förderangebote für die
Wiederbewaldung sowie für eine bestands- und
bodenschonende Räumung von Schadflächen. Gleichzeitig
sollen mit der Förderung positive Auswirkungen für die
biologische Vielfalt und den Klimaschutz einhergehen.
"Das erneut warme und trockene
Frühjahr setzt dem bereits gebeutelten Wald weiter zu.
Der Borkenkäfer breitet sich weiterhin rasant aus. Mit
zusätzlich erweiterten Förderangeboten unterstützen wir
die Waldbäuerinnen und Waldbauern bei der akuten
Schadensbewältigung und bei der Wiederbewaldung. Die
Herausforderung besteht darin, beides gleichzeitig
leisten zu müssen", sagte Ursula Heinen-Esser,
Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stürme, Dürre und Borkenkäfer haben
bereits in den vergangenen beiden Jahren zu dramatischen
Schäden in den nordrhein-westfälischen Wäldern geführt.
Eine aktuelle Erhebung des Landesbetriebes Wald und Holz
NRW zeigt, dass allein in der Fichte der Schadholzanfall
seit Ende 2019 um etwa zwei Millionen Kubikmeter auf
jetzt rund 20,7 Millionen Kubikmeter gestiegen ist.
"Ziel der Landesregierung ist die
Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder.
Diese sind nicht nur ökologisch wichtig. Sie sind auch
weniger gefährdet durch Stürme, Borkenkäfer und
Waldbrände", so Heinen-Esser. Grundlage der Förderung ist
das Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen, das je nach
Standort Empfehlungen für naturnahe Mischbestände gibt.
Den Kern der Wiederbewaldung stellen heimische Baumarten
dar. Baumarten wie Roteiche oder Douglasie können diese
außerhalb von Naturschutzgebieten ergänzen.
Umfangreiche Unterstützung für
Waldbauern
Alleine für die Förderung über die
Extremwetterrichtlinie stellt die Landesregierung in
diesem Jahr rund 21 Millionen Euro zur Verfügung.
Hierüber können auch die Überwachung der
Borkenkäferpopulation, die Aufarbeitung befallenen
Holzes, der Holztransport in Trocken- und Nasslager sowie
die Anlage von Holzlagerplätzen gefördert werden. Daneben
stehen für die Umsetzung der regulären Forstförderung im
Jahr 2020 Mittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro zur
Verfügung. Hiermit werden unabhängig von den aktuellen
Schäden Naturschutzmaßnahmen im Wald, Wegebau sowie
Erstaufforstungen und Pflanzungen gefördert. Darüber
hinaus setzt sich die Landesregierung auch für neue
Instrumente wie eine bundesweite Baumprämie ein. "Es
freut mich, dass zur Anerkennung und Honorierung der
Ökosystemleistungen des Waldes jetzt eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die
Möglichkeiten hierzu ausarbeitet. Unsere Wälder sind
unsere Zukunft. Sie sind ein Multitalent und Klimaretter.
Sie sorgen für gute Luft, sind Hort der Artenvielfalt und
liefern nachwachsende Rohstoffe", so Ministerin
Heinen-Esser.
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Unterricht in allen Förderschulen wieder möglich |
Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Düsseldorf/Duisburg, 19. Mai 2020 - Das Ministerium für
Schule und Bildung hat heute die Öffnung der
Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige
Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische
Entwicklung (KME) beschlossen. Die Wiederaufnahme des
Unterrichts an diesen Förderschulen erfolgt ab dem 25.
Mai 2020. Mit allen Beteiligten und zuletzt auch mit den
Schulträgern wurde dieses Vorgehen zuvor abgestimmt.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sagte
dazu: „Es ist das Ziel der Landesregierung, allen
Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien wieder
einen Schulbesuch zu ermöglichen. Dies gilt auch für
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung aller
Förderschwerpunkte, bei denen dies aus gesundheitlichen
Gründen möglich ist, da gerade sie von den
Schulschließungen besonders hart betroffen sind. Es ist
gut, dass ab kommende Woche auch die Kinder der
Förderschulen für geistige Entwicklung sowie Körperliche
und motorische Entwicklung an den Schulstart gehen.“
Die bisherige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
erfolgte seit dem 23. April auch bereits an vielen
Förderschulen, vor allem für die Schülerinnen und
Schülern, die in diesem Schuljahr einen zielgleichen
Schulabschluss anstreben. Die Landesregierung wollte bei
der Aufnahme des Unterrichts einen Gleichklang mit den
allgemeinen Schulen erreichen. Somit waren schon bei den
ersten Schritten zur Wiederaufnahme des Unterrichts ein
Großteil der Förderschulen und das Gemeinsame Lernen
einbezogen.
Die Tatsache, dass die Wiederaufnahme
des Unterrichts an diesen Förderschulen noch nicht direkt
erfolgte, hatte verschiedene Gründe. So stellen die
Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, die
Bereitstellung von besonderem Schutzmaterial und die
Organisation des Schülertransports, insbesondere an den
Förderschulen GE und KME, ganz besondere
Herausforderungen für die unterschiedlichen Beteiligten
vor Ort dar. Deshalb waren weitere Klärungen notwendig,
um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bestmöglich
schützen zu können.
Um allen Schülerinnen und
Schülern in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen
Zugang zur Schule zu ermöglichen, ist es erforderlich, in
einem Verantwortungsdreieck aus Schulleitungen der
Förderschulen GE und KME, der Schulaufsicht und dem
Schulträger ein schulspezifisches Konzept abzustimmen.
Das Konzept der Schule stellt sicher, dass alle
Schülerinnen und Schüler, deren Schulbesuch vor dem
Hintergrund ihres Gesundheitszustands möglich ist, wieder
die Schule besuchen können. Dabei soll ein
Einvernehmen mit den Eltern erzielt sowie ein
transparenter und verbindlicher Plan erarbeitet werden,
aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die einzelnen
Schülerinnen und Schüler bzw. die verschiedenen
Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht
haben. Diese Tage sollen in der Regel in dem für diese
Schulen typischen Ganztagsbetrieb erfolgen.
Die
an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote,
Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen werden
in der Regel wie an anderen Schulen auch zur Bildung von
kleineren Lerngruppen führen, abhängig von den räumlichen
und personellen Kapazitäten. „Die Schulöffnung auch
der letzten noch geschlossenen Förderschulen war der
Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Es war allen
Beteiligten bewusst, dass insbesondere in den
Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige
Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung
besondere Vorkehrungen getroffen und mit allen
Beteiligten breit diskutiert werden mussten. Die
jetzt gefundenen Regelungen bieten eine sehr gute
Grundlage dafür, dass auch in diesen Förderschulen die
Schülerinnen und Schüler wieder unterrichtet und
gefördert werden können. Darüber freue ich mich auch
persönlich außerordentlich“, so Ministerin Gebauer.
Die Schulmail zur Öffnung der Förderschule GE und
KME:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200519/index.html
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Bundesliga-Wiederbelebung - NRW-Innenminister
Reil: "Dickes Lob an die Fans!" |
Düseldorf/Duisburg, 18. Mai 2020 -
Innenminister Herbert Reul hat den Fußballfans in
Nordrhein-Westfalen nach dem Neustart der Bundesliga für
ihr verantwortungsvolles Verhalten in Coronazeiten
gedankt. „Ich muss den Fans ein dickes Lob aussprechen.
Das war trotz aller verständlichen Emotionen echtes Fair
Play“, so der Minister. Ausdrücklich bezog Reul die
Mitglieder der Ultra-Bewegung in seine Bewertung mit ein:
„Ich habe die Ultras in der Vergangenheit das ein oder
andere Mal kritisiert. Aber an diesem Wochenende haben
sie sich wirklich vorbildlich verhalten.“
Die
Wiederaufnahme des Spielbetriebs der Bundesliga mit drei
Begegnungen in Nordrhein-Westfalen (Dortmund - Schalke,
Düsseldorf - Paderborn und Köln - Mainz) war am
Wochenende weitgehend störungsfrei verlaufen. Weder an
den Stadien noch in den Innenstädten der Spielorte
Dortmund, Düsseldorf und Köln hatte es nennenswerte
Verstöße gegen Coronaschutzvorschriften oder
strafrechtliche Bestimmungen gegeben. Offenbar hatten die
meisten Fans die Spiele Zuhause an den Fernsehern und
Radios verfolgt. „Das Wochenende hat gezeigt, dass
sich in diesen schwierigen Zeiten Gesundheitsschutz und
Fußballbegeisterung sehr wohl miteinander verbinden
lassen“, sagte Reul. Das lasse ihn optimistisch auf das
kommende Wochenende blicken, an dem mit der Begegnung
Köln - Düsseldorf am Sonntag das nächste Derby ansteht.
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Landwirtschaftsministerium investiert knapp elf
Millionen Euro in die Strukturentwicklung des ländlichen
Raums |
Düsseldorf/Duisburg, 17. Mai 2020 -
Die neu ausgerichtete Förderung des
Landwirtschaftsministeriums zur Strukturentwicklung des
ländlichen Raums ist stark nachgefragt. „Für 2020 konnten
bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt über elf
Millionen Euro für 62 Projekte in 58 Gemeinden und
Regionen bewilligt werden“, erklärte
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Finanziert
werden die Maßnahmen aus Mitteln des Sonderrahmenplans
zur Ländlichen Entwicklung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes (GAK).
Insgesamt 4,1 Millionen Euro
fließen als so genannte Regionalbudgets in die LEADER-
und VITAL.NRW-Regionen für die Umsetzung von
Kleinprojekten, wie zum Beispiel der Einrichtung von so
genannten Coworking-Spaces im Dorf, dem Bau einer
Schutzhütte für Ausflüglerinnen und Ausflügler oder der
Anschaffung einer mobilen Multifunktionsbühne für lokale
Kulturevents. Die Regionen erhalten für das Jahr 2020 bis
zu 180.000 Euro Fördermittel je Region, die sie zur
Umsetzung der Projekte an die Trägerinnen und Träger der
Kleinprojekte weiterleiten. Der Fördersatz für die
Kleinprojekte kann bis zu 80 Prozent betragen, die
Auswahl der Projekte und die genaue Förderhöhe legen die
Entscheidungsgremien der Regionen auf Grundlage von
Projektskizzen fest.
"Ich freue mich, dass unser
Förderangebot so gut angenommen wird und erwarte von den
jetzt bewilligten Regionalbudgets und der
unbürokratischen Förderung von Kleinprojekten noch einmal
einen Schub für die Regionalentwicklungsprozesse. Die
Projekte leisten einen wertvollen Beitrag, um den
ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und
Natur-Raum zu sichern und weiterzuentwickeln", erklärte
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die
Förderung des ländlichen Wegebaus. Insgesamt werden für
die Kommunen im ländlichen Raum Fördermittel in Höhe von
4,2 Millionen Euro für Ausbau und Modernisierung
von Wirtschaftswegen für den land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr zur Umsetzung ländlicher
Wegenetzkonzepte bereitgestellt. Der Zuschuss beträgt 60
Prozent, maximal 500.000 Euro.
Weitere 2,3 Millionen Euro
werden eingesetzt für touristische Infrastrukturen und
Freizeitinfrastrukturen mit lokalem oder
regionalem Bezug sowie für Sportgelegenheiten zur Nutzung
für Spiel, Sport und Bewegung durch die ländliche
Bevölkerung.
Weitere Informationen:
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Erhebung der Unterrichtsausfallstatistik wird
ausgesetzt |
Düsseldorf/Duisburg, 14. Mai 2020 -
Die Erhebung des Unterrichtsausfalls an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen wird aufgrund der Corona-Pandemie ab
sofort bis zum Ende des Schuljahres ausgesetzt. Schul-
und Bildungsministerin Yvonne Gebauer verwies auf die
Ausnahmesituation, in der sich die Schulen zurzeit
befänden, und erklärte: „Gegenwärtig sind die Schulen von
einem regulären Unterrichtsbetrieb noch weit entfernt.
Mindestens bis zu den Sommerferien wird es einen
kontinuierlichen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernen
auf Distanz geben.
Eine schulscharfe Erhebung des
Unterrichtsgeschehens hat in dieser Situation wenig
Aussagekraft, daher setzen wir die Erhebung vorerst bis
zum Ende des Schuljahres aus. Der Präsenzunterricht in
kleineren Lerngruppen und unter Beachtung des
Infektionsschutzes muss ebenso organisiert werden wie das
Lernen auf Distanz. In dieser Situation wollen wir die
Schulen so gut es geht entlasten.“
Bis zu den Sommerferien findet
stattdessen eine wöchentliche Abfrage der Schulen zu vier
Punkten statt, die wichtige Informationen zur aktuellen
Situation der Schulen vor Ort liefert: Stichtagsbezogene
Angabe zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler im
Präsenzunterricht, Inanspruchnahme der Notbetreuung,
Anzahl der dienstfähigen Lehrkräfte, Einhaltung der
Hygienevorschriften.
Abschließend erklärte Ministerin
Gebauer, dass die schulscharfe Erhebung im nächsten
Schuljahr wiederaufgenommen werde: „Die Landesregierung
ist angetreten, um den Unterrichtsausfall wirksam zu
bekämpfen. Dieses Ziel gilt unverändert. Die schulscharfe
Erhebung des Unterrichtsgeschehens wird im nächsten
Schuljahr zu gegebener Zeit wiederaufgenommen.“
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Landesregierung will Vorrang der öffentlichen
Trinkwasserversorgung im Gesetz festschreiben |
Kabinett verabschiedet
Gesetzentwurf zur Anpassung des Landeswassergesetz -
Ministerin Heinen-Esser: Trinkwasser als Lebensmittel
Nummer 1 muss besonders vor Klimakrisen geschützt werden
Düsseldorf/Duisburg, 13. Mai 2020 -
Die Landesregierung strebt eine Neuregelung des
Landeswassergesetzes und damit der öffentlichen
Trinkwasserversorgung an. Danach soll der
Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor anderen
Wasserentnahmen gewährt werden. Eine Verknappung der
Ressource Wasser aufgrund veränderter Niederschlagsmengen
kann zu Nutzungskonflikten bei der
Gewässerbewirtschaftung führen.
"Der Klimawandel ist längst bei uns
angekommen, und wir müssen darauf reagieren", sagt
Umweltministerin Ursula Heinen-Essen.
"Die
vergangenen zwei extreme trockene Sommer und der
regenarme April dieses Jahres haben gezeigt, wie abhängig
auch der Bereich der Wasserversorgung von Wetter und
Klima ist. Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 muss
besonders vor Klimakreisen geschützt werden. Daher muss
der Trinkwasserversorgung aufgrund ihrer elementaren
Bedeutung für das Allgemeinwohl stets Vorrang vor anderen
Wasserentnahmen gewährt werden." Der Entwurf wird nun
allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021
vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf greift die Themen
Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten
und Entfristung von Genehmigungen auf. Bürokratie wird
abgebaut, wasserrechtliche Verfahren werden beschleunigt.
Außerdem wurden die Anpassungen des
Wasserhaushaltsgesetzes zur weiteren Verbesserung des
Hochwasserschutzes (Gesetzes und zur Vereinfachung von
Verfahren des Hochwasserschutzes vom 30.06.2017) für
Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und
Stauhaltungsdämmen in das Landeswassergesetz übernommen.
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Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den
Infektionsschutz an Schulen |
Das Land und die kommunalen
Spitzenverbände schützen die Schulen mit klaren Regeln
zur Hygiene und zur Einhaltung des Infektionsschutzes
Düsseldorf/Duisburg, 12. Mai 2020
- Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände
in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam Leitlinien für den
Infektionsschutz an Schulen erarbeitet. Die ausführlichen
und detaillierten Hinweise und Verhaltensempfehlungen
sollen dafür sorgen, Infektionen zu verhindern. Sie
wurden an alle Schulen und Schulträger in
Nordrhein-Westfalen übersandt und sind eine Blaupause für
einen sicheren Präsenzunterricht. Für die Förderschulen
der Bereiche körperliche und motorische Entwicklung sowie
geistige Entwicklung wird derzeit noch eine weitere
Leitlinie erarbeitet.
Mathias Richter, Staatssekretär im
Ministerium für Schule und Bildung, zeigte sich erfreut
darüber, dass Kommunen und Land auf der Grundlage einer
gemeinsamen Position zum Infektionsschutz vorangehen und
erklärte: „Die schrittweise Wiederaufnahme des
Unterrichtsbetriebs an unseren Schulen ist ein wichtiger
Schritt zurück auf dem Weg in eine verantwortungsvolle
Normalität. Jetzt kommt es darauf an, dass jeder für sich
selbst und andere Verantwortung übernimmt. Gleichzeitig
setzen das Land und die kommunalen Spitzenverbände einen
festen Rahmen und Regeln für Hygiene und zur Einhaltung
des Infektionsschutzes in Schulen. Die Hinweise und
Verhaltensempfehlungen, die Land und Kommunen gemeinsam
erarbeitet haben, sind ein Durchbruch in einem
gemeinsamen Verständnis, wie der Schulbetrieb in den
nächsten Wochen aussehen wird und unter welchen
Bedingungen Schulen künftig arbeiten. Die Schulen wissen
nun, was sie unternehmen können und müssen, um
Infektionen zu verhindern und damit alle am Schulleben
Beteiligten zu schützen.“
Die Hauptgeschäftsführer der
kommunalen Spitzenverbände in NRW, Helmut Dedy
(Städtetag), Dr. Martin Klein (Landkreistag) und Dr.
Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund)
betonten die große Herausforderung, der sich alle
Beteiligten stellen, um den Schulbetrieb
wiederaufzunehmen. „Es geht darum, die Hygiene und den
Infektionsschutz an den Schulen sicherzustellen. Mit den
Leitlinien ist es gelungen, eine einheitliche,
praktikable, aber dennoch medizinisch fundierte Strategie
vorzulegen. Die Schulträger haben sich dafür eingesetzt,
die zahlreichen Verhaltensempfehlungen zu harmonisieren
und zu bündeln. Wenn alle dazu beitragen – die
Schulträger, indem sie die nötigen Rahmenbedingungen
bereitstellen, die Schulen durch ein verantwortungsvolles
und diszipliniertes Handeln sowie insbesondere auch die
Schülerinnen und Schüler – dann sind die Schulen
vergleichsweise sichere Orte.“
Die „Hinweise und
Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an
Schulen im Zusammenhang mit Covid-19“ enthalten genaue
Hinweise für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und
Schüler und alle weiteren Professionen, die an den
Schulen tätig sind. Inhaltlich geht es beispielsweise um
Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen oder auch das gründliche
und regelmäßige Waschen der Hände. Das Papier beschreibt
außerdem, welche Aufgaben im Einzelnen die Schulleitungen
und Schulträger übernehmen.
Die Hinweise wurden vom Städtetag NRW,
vom Landkreistag NRW, vom Städte- und Gemeindebund und
dem Ministerium für Schule und Bildung in Abstimmung mit
dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und
der Unfallkasse NRW erarbeitet. Zusätzlich ist die
wissenschaftliche Expertise eingebunden worden, um die
Validität der Empfehlungen zu bestätigen.
Die Hinweise verstehen sich als
Zusammenfassung, Ergänzung und zugleich praktische
Auslegungshinweise zu den Empfehlungen, die auf
wissenschaftlicher Basis erarbeitet und bereits in
verschiedenen Schulmails und weiteren Rundschreiben der
entsprechenden Stellen enthalten sind.
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Radikalisierung bei Corona-Demonstranten |
Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2020
- Minister Herbert Reul hat die Ausschreitungen am Rande
der
Corona-Demonstrationen
des Wochenendes verurteilt und warnt vor einem Klima von
Gewalt und Radikalisierung unter den Protestlern. „Jeder
soll seine Meinung äußern können. Doch wer zu Straftaten
aufruft und andere gefährdet, missbraucht das
Demonstrationsrecht. Ich verstehe, wenn die Menschen sich
Sorgen machen und diese Sorgen auch äußern wollen. Aber
daneben versuchen Selbstdarsteller, Esoteriker,
Impfgegner und Verschwörungstheoretiker bis hin zu
Extremisten, die Unsicherheit auszunutzen und das
gesellschaftliche Klima zu vergiften. Da braut sich was
zusammen. Jeder sollte sich deshalb genau ansehen, ob er
mit solchen Leuten gemeinsame Sache machen möchte“, so
Reul.
Insgesamt waren am Wochenende
rund 1.700 Menschen zu mehr als 50 Versammlungen unter
anderem in Dortmund, Aachen und Essen gekommen, um ihren
Protest gegen die Einschränkung von Grundrechten zu
äußern. Hierbei kam es zu Straftaten und Übergriffen. Der
Minister betonte, dass die allermeisten Menschen bisher
besonnen und verantwortungsvoll die Krise meistern und
die getroffenen Maßnahmen unterstützen. „Dies sieht man
nicht zuletzt an der sinkenden Zahl der Neuinfektionen.
Dass diese Maßnahmen für jeden unbequem und für viele
schwer zu ertragen sind, weiß wohl jeder. Nun aber
versuchen Extremisten bezeichnenderweise von rechts und
links gleichermaßen Bevölkerungsschichten zu erreichen,
die ansonsten keine Berührungspunkte zu extremen
Einstellungen haben. Und das zunächst im Netz und nun
auch auf der Straße. Letztlich ist das aber eine
durchschaubare und miese Rattenfängerei“, so Reul.
Deshalb habe Nordrhein-Westfalen das Problem um
Protestaktionen und Demonstrationen durch sogenannte
Mischszenen im Zusammenhang mit Corona auch für die
nächste Innenministerkonferenz im Juni angemeldet.
Reul betonte die Wichtigkeit des
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Dies gewährleistet
die nordrhein-westfälische Polizei auch mit Inkrafttreten
der aktuellen Coronaschutzverordnung. Dies allerdings
unter Beachtung der Maßnahmen zum Infektionsschutz. „Wer
sich an alle Auflagen hält, hat in der Polizei einen
zuverlässigen und guten Partner. Wer gegen Gesetze
verstößt, bekommt Ärger“, so Reul.
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Verordnung zur Umsetzung des
Bildungssicherungsgesetzes |
Düsseldorf/Duisburg, 01. Mai 2020 -
Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen das
Bildungssicherungsgesetz beschlossen hat, sorgt das
Ministerium für Schule und Bildung mit einer ganzen Reihe
von Ausnahmeregelungen dafür, dass die Schullaufbahnen
der Kinder und Jugendlichen auch in diesem Schuljahr zu
einem geordneten Abschluss geführt werden können.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Im Interesse der Schülerinnen und Schüler setzen wir für
das Schuljahr 2019/20 weitreichende Änderungen der
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um. Wir sichern damit
Bildungsverläufe und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten.
Unseren Schülerinnen und Schülern sollen durch die
Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen.“
Die
Verordnung sieht im wesentlichen
folgende Ausnahmeregelungen vor: Gesicherte
Versetzung: Da das verkürzte Schuljahr verhindert, dass
alle sonst notwendigen Leistungsnachweise wie zum
Beispiel Klassenarbeiten vollständig erbracht werden,
gelten die üblichen Versetzungsvorschriften nicht:
Schülerinnen und Schüler gehen am Ende des Schuljahres
2019/20 in die nächsthöhere Klasse über. Diese Regelung
gilt für alle Klassen und Jahrgangsstufen, in denen keine
Abschlüsse vergeben werden. Eine mit dem Übergang in
die nächsthöhere Jahrgangsstufe verbundene Vergabe von
Abschlüssen erfolgt nur, wenn die Leistungsanforderungen
auch erfüllt sind. Erweiterung der
Wiederholungsmöglichkeiten: Es wird zudem eine
freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe – ohne
Anrechnung auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang –
ermöglicht. Die Schule berät die Eltern bzw. die
volljährigen Schülerinnen und Schüler bei dieser
Entscheidung. Abschlussprüfungen: In allen Bildungsgängen
werden Maßnahmen zur Sicherung des Erwerbs von
Abschlüssen und Berechtigungen getroffen. Die im
Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10
landeseinheitlich gestellten Aufgaben (ZP 10) in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in diesem
Jahr ersetzt durch schriftliche Prüfungsarbeiten, die von
den Lehrerinnen und Lehrern der Schule gestellt werden.
Damit können die Lehrkräfte besser als bei einer
zentralen Prüfung den tatsächlich erteilen Unterricht
berücksichtigen. Auf üblicherweise stattfindende
mündliche Abweichungsprüfungen wird zur Entlastung aller
Beteiligten in diesem Jahr verzichtet. Die Termine für
diese schriftlichen Prüfungsarbeiten werden von den
Schulen selbst bestimmt. Sie können frühestens ab dem 12.
Mai stattfinden.
Zusätzliche
Möglichkeiten der Leistungsbewertung: Durch die
Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und
ergänzende Verwaltungsvorschriften erhalten die
Schülerinnen und Schüler aller Schulformen im Rahmen der
organisatorischen Möglichkeiten die Gelegenheit, mit
zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen
Leistungen ihre Noten zu verbessern.
Außerdem
können sie in diesem Schuljahr – falls nötig und von
ihnen gewollt – in mehr Fächern eine Nachprüfung machen,
um Abschlüsse oder Berechtigungen zu erreichen. Dies gilt
auch in den Fächern mit den schriftlichen
Prüfungsarbeiten Deutsch, Mathematik und Englisch, in
denen das im üblichen ZP 10-Verfahren nicht möglich ist.
Zugleich wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, die
Anzahl der verpflichtenden schriftlichen
Leistungsnachweise zu verringern. Dies dient auch der
Entlastung der Schülerinnen und Schüler.
Organisatorische Erleichterungen: Die Schulen
können in diesem Schuljahr aus Gründen des
Infektionsschutzes bei anstehenden Prüfungsverfahren zum
Beispiel von den Vorgaben zur Zusammensetzung von
Konferenzen abweichen. Das betrifft vor allem die
Verpflichtungen zur persönlichen Anwesenheit.
Für die Abiturprüfung wird der ab dem
Abitur 2022 geltende Wegfall der verpflichtenden
Abweichungsprüfung an allen Schulformen auch in diesem
Schuljahr für die aktuellen Prüfungsverfahren Anwendung
finden. Die Möglichkeit einer Notenverbesserung durch
eine mündliche Prüfung auf Antrag der Schülerin oder des
Schülers bleibt gewahrt. Schul- und Bildungsministerin
Gebauer: „Das Land trifft in dieser schwierigen Situation
alle erforderlichen Vorkehrungen, damit unsere
Schülerinnen und Schüler in allen Bildungsgängen ihre
Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen oder beenden können.
Für das Abitur und alle weiteren Prüfungen in diesem Jahr
haben wir einen klaren Fahrplan unter Beachtung des
Infektionsschutzes. Damit können wir, wie alle anderen
Bundesländer auch, in diesem Schuljahr Abschlüsse auf der
Grundlage von erbrachten Leistungen und schriftlichen und
mündlichen Prüfungen vergeben.“
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Grundschule: Weitere Schulöffnung unter Vorbehalt |
Düsseldorf/Duisburg, 30. April 2020 -
Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen
weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis
3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden,
stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden
Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai
2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten
Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst
die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein
bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die
heutige Schulmail beschreibt einen für
Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher
Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020
getroffen wird.
Düsseldorf/Duisburg, 30. April 2020 -
Die Länder haben gemeinsam in der
Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020
entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4.
Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden
Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die
Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz
entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Auf dieser
Grundlage wirde für NRW entschieden, nicht von der
Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4.
Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme
des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen
der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020
vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8.
Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen
und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Die
Notbetreuung ist in der vergangenen Woche auch auf
weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende -
berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden.
Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung
(CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020
angepasst wurde. Mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020
wurde informiert: I. Unterstützung
durch Lernen auf Distanz In den vergangenen Wochen haben
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu
beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich
Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den
Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch
Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die
Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb
einer Schule und vor allem zwischen den Familien
unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier
Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals
sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die
Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem
pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben
konnten. In den vergangenen Tagen hat vor allem die
Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden
Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung
gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die
Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre
Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch
andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht
eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an
den Schulen der Primarstufe bevor.
II. Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7.
Mai 2020 Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des
Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat
verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren
Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben,
notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die
Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den
Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die
Bereitstellung von notwendigem Material oder der
Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche
Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die
neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die
kommenden Wochen einzurichten. Ein weiterer Grund
bestand darin, dass wir die inzwischen geführten
Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie
Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein
möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis
zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf
Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die
Basis für schulische Konzepte sein sollen.
III. Notbetreuung, OGS und weitere
Betreuungsangebote Parallel zur Wiederaufnahme des
eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die
Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des
Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den
Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu
wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste
entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung
der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die
eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine
Vermeidung der Durchmischung der Gruppen. Grundsätzlich
können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs-
und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der
Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen
Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch
gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und
anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden
Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die
mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch
wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber
besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu
öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise
individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der
Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen. IV. Eckpunkte
für schulische Konzepte Aus Gründen des
Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von
Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen.
Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer
Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote
für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr
zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu
auszuschließen ist. Dennoch muss es unser Ziel sein –
und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und
Vertretern der schulischen Verbände einig, in den
kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern
aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in
einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine
Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu
ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht
mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.
Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an
Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und
Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst
seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April
2020, also für heute, angesetzten Treffen der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder keine neuen und
weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen,
sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur
Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen
nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der
Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit
der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen.
Auf diese Information hin haben wir die
Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt. Wir
alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die
Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind
und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit
– das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen
wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst
gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei
allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser
außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine
landesweit stabile und klare gemeinsame Basis.
Daher sind die folgenden Eckpunkte für die
Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu
berücksichtigen: Bis zu den Sommerferien erhalten die
Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den
gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig
muss die Notbetreuung weiter angeboten werden. Wenn
Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen
und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur
Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur
jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe
einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System
mit tageweisem Unterricht für nur einzelne
Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus
Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz. Ein
„Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche
Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu
unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist
ausgeschlossen. Jede Schule passt diese Mindestvorgaben
auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen
auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer
möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona
– keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
Ein so rollierendes System – zumal bei
Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die
einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag
in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine
Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu
geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die
Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen. Der Umfang
des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den
Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag
soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot –
also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden. Bei der
Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu
achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden
Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die
Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin
sowie der entsprechende Beschluss der
Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai
2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das: Beginn der
Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den
Viertklässlern, an einem Tag so viel Unterricht und
Betreuung wie möglich, nach einem festen Plan bis zu den
Sommerferien bei Fortsetzung der Notbetreuung. Beginn
der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den
Viertklässlern, an einem Tag so viel Unterricht und
Betreuung wie möglich, nach einem festen Plan bis zu den
Sommerferien bei Fortsetzung der Notbetreuung.
V. Schulrechtliche Änderungen
Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor
allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht.
Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März
2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein
Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen
vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der
Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle
Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren
ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller
schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden
die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im
Bildungsportal aktualisiert. VI. Zurück in
den schulischen Alltag Um Sie beim Einstieg in den
Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den
üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit
Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach
auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss,
hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien
zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen
können:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona
II. Bewegungsangebote
Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages
sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die
Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause
stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof
oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und
Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de
abrufbar sein. VIII. Hinweise und
Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an
Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit
Corona-Verdachtsfällen Mit einer weiteren
SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der
SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der
Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum
Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt
ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit
Corona-Verdachtsfällen übersenden.
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Betätigungsverbot für Terrororganisation „Hizb
Allah“ |
Reul begrüßt Minister Reul:
„Die ‚Hizb Allah‘ ist klar antisemitisch. Israels
Existenzrecht und Sicherheit sind für uns nicht
verhandelbar“
Düsseldorf/Duisburg, 30. April
2020 - Um zu verhindern, dass durch die Bekanntgabe des
Verbots Hinweise zu möglichen Teilorganisationen
vernichtet werden, gab es Durchsuchungen in mehreren
Bundesländern. Im Rahmen der vereinsrechtlichen
Ermittlungen des Bundesinnenministeriums wurden in
Nordrhein-Westfalen acht Wohnungen und Geschäftsräume in
Münster, Dortmund und Recklinghausen durchsucht. Die von
den Ermittlungen betroffenen zwei Vereine stehen im
Verdacht, Teilorganisationen der „Hizb Allah“ zu sein.
Dabei wurden unter anderem Computer, Datenträger und
diverse Dokumente sichergestellt. Rund 100 Beamte waren
an den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Nach
Einschätzung des Bundesinnenministeriums läuft die
Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider und
richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Da es sich bei der „Hizb Allah“ um eine ausländische
Vereinigung handelt, ist es nicht möglich, die
Organisation an sich zu verbieten und aufzulösen.
Nordrhein-westfälische
Polizei trauert um toten SEK-Beamten
Duisburg, 29. April 2020 - Minister
Reul: „Heute stehen alle Beschäftigten der Polizei
Nordrhein-Westfalens in Trauer vereint als Polizeifamilie
zusammen.“ Die nordrhein-westfälische Polizei trauert um
den 28-jährigen Polizeibeamten, der heute Morgen beim
Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in
Gelsenkirchen ums Leben gekommen ist. „Das ist ein
schwarzer Tag für die nordrhein-westfälische Polizei. Wir
sind in Gedanken bei der Familie des Verstorbenen, seiner
Lebensgefährtin und seinen Freunden“, sagte Minister
Herbert Reul am Mittag. „Der Tod dieses jungen Mannes
führt uns schmerzhaft vor Augen, welches Risiko die
Polizistinnen und Polizisten in unserem Land jeden Tag
eingehen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Ihr
Beruf ist lebensgefährlich, das wissen wir. Umso
erschreckender und gnadenloser trifft uns der Tod dieses
Kollegen. Heute stehen alle Beschäftigten der Polizei
Nordrhein-Westfalens in Trauer vereint als Polizeifamilie
zusammen.“ Der Inspekteur der Polizei
Nordrhein-Westfalen Michael Schemke hat anlässlich des
Todes des Beamten für alle Streifenwagen des Landes
Trauerflor angeordnet. Gelsenkirchen-Buer Bei
einem Polizeieinsatz am Mittwochmorgen, 29. April, im
Dachgeschoss eines Zweifamilienhauses an der
Augustin-Wibbelt-Straße in Buer wurde ein 28-jähriger
SEK-Beamter des Polizeipräsidiums Münster durch einen
Schuss tödlich verletzt. Gegen 6 Uhr wollten Ermittler
der Gelsenkirchener Polizei einen Durchsuchungsbeschluss
des Amtsgerichts Essen im Zusammenhang mit einem
laufenden Ermittlungsverfahren vollstrecken. Ein
29-jähriger Gelsenkirchener steht im Verdacht, gegen das
Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Zudem lagen
der Polizei Hinweise vor, dass der Beschuldigte im Besitz
einer Schusswaffe sein soll. Daher wurden die
Gelsenkirchener Beamten bei dem Einsatz von einem SEK aus
Münster unterstützt. Bei der Vollstreckung des
Beschlusses gab der 29-Jährige zwei Schüsse auf die
SEK-Beamten ab. Ein Schuss traf den 28-jährigen
Polizisten. Die SEK-Beamten erwiderten das Feuer. Der
Angreifer blieb unverletzt und ließ sich dann
widerstandslos festnehmen. Der Schwerverletzte wurde
in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo er etwa
eine Stunde später an den Folgen der Schussverletzung
verstarb. Die weiteren Ermittlungen führt aus
Neutralitätsgründen die Polizei Krefeld durch. Die bei
dem Einsatz beteiligten Polizisten und die Angehörigen
des getöteten Beamten werden psychologisch betreut.
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Planungssicherheit für Friseurhandwerk und
Fußpflege |
NRW-Gesundheitsminister Minister
Laumann: Die Regelungen zu aktuellen Hygiene und
Infektionsschutzstandards können Blaupause für die
Öffnung weiterer Dienstleistungen sein
Düsseldorf/Duisburg, 29. April 2020 - Wie in der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. April 2020
vereinbart, dürfen Friseure ab Montag, 4. Mai 2020, ihre
Salons unter strengen Hygiene- und
Infektionsschutzstandards wieder öffnen. Das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales plant hierzu eine
Änderung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die
darin enthaltenen Standards wurden gemeinsam mit den
Innungen des Friseurhandwerks erarbeitet. „Unsere
Auflagen sind streng, aber ich glaube, sie sind ein guter
Kompromiss zwischen dem Infektionsschutz und dem
berechtigten Interesse von Friseurinnen und Friseuren,
wieder ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. Sie können eine
Blaupause für weitere mögliche Öffnungen im sogenannten
‚körpernahen Dienstleistungssektor‘ sein“, so
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Der Minister
weiter: „Das Corona-Virus wird uns lange begleiten.
Deswegen müssen wir gemeinsam Verhaltensregeln
erarbeiten, die uns vor einer neuen Infektionswelle
schützen, aber unserer Gesellschaft und Wirtschaft die
dringend erforderlichen Freiräume geben.“ Gemäß dieser
Hygiene- und Infektionsstandards bleiben gesichtsnahe
Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben,
Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und
Bartpflege bis auf weiteres verboten. Hintergrund
sind die in diesem Bereich größeren und in den
Auswirkungen noch unklaren Infektionsrisiken. Zudem
können diese Tätigkeiten in der Regel von jedem selbst
vorgenommen werden. Bei der Haarpflege ist man dagegen
viel stärker auf die Hilfe von Profis angewiesen. Bei den
jetzt zulässigen Dienstleistungen müssen die Geschäfts-
oder Saloninhaberinnen und -inhaber Kunden und
Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion den
Zutritt grundsätzlich verweigern. Auch müssen sie ab
Montag die Kontaktdaten ihrer Kunden dokumentieren. Daneben
definieren die Standards eine Reihe von Hygieneregeln. So
ist zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im
Salon obligatorisch. Kundinnen und Kunden haben einen
Umhang zu tragen. Friseurinnen und Friseure müssen
außerdem Einweghandschuhe anlegen und diese bei jedem
neuen Kunden wechseln. Materialien und Geräte wie Scheren
und Kämme sind nach jedem Kunden, mit einem fettlösenden
Haushaltsreiniger zu reinigen. Dieser zerstört die
lebenswichtige Hülle möglicher Viren. Das
Ministerium hat darüber hinaus Hygiene- und
Schutzstandards für die Fußpflege –sowohl für die
sogenannten podologischen Dienstleistungen als auch die
kosmetische Fußpflege – erlassen. Zwar war die
medizinisch erforderliche Fußpflege zu keinem Zeitpunkt
untersagt, die Regelungen schaffen allerdings
Rechtssicherheit für das gesamte Leistungsspektrum der
Fußpflege. Die Standards werden nun in die
Coronaschutz-Verordnung eingearbeitet und zeitnah auf der
Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales online gestellt.
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Kampfmittelbeseitigung: Bezirksregierung gräbt
wieder Verdachtspunkte auf |
Düsseldorf/Duisburg, 29. April
2020 - Ab Montag, 4. Mai 2020, führt der
Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland der
Bezirksregierung Düsseldorf wieder Aufgrabungen von
Verdachtspunkten durch. Diese waren Mitte März mit
Rücksicht auf die Kommunen ausgesetzt worden - aufgrund
der erheblichen Auswirkungen, die möglicherweise
notwendige Evakuierungen auf das öffentliche Leben haben,
sowie den Personalbedarf in den Kommunalverwaltungen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst
Rheinland, zuständig für die Regierungsbezirke Düsseldorf
und Köln, wird am Anfang Mai tätig, sofern die Kommunen
den Bedarf melden.
Allgemeine
Hintergrundinformation zur Kampfmittelbeseitigung
Zunächst erfolgt eine
Luftbildauswertung. Hierfür verfügt die Bezirksregierung
Düsseldorf über Luftbilder der alliierten Streitkräfte,
die während des Zweiten Weltkriegs aufgenommen wurden.
Diese werden mit aktuellen Luftbildern und verfügbaren
Geodaten abgeglichen. Bei der Auswertung lassen sich z.B.
Laufgräben, Schützenlöcher und auch Einschlagstellen von
Bombenblindgängern erkennen.
Diese Stellen, aber auch
großräumige Verdachtsflächen, werden dann vor Ort durch
die Bezirksregierung auf Kampfmittel untersucht. Mit
Hilfe von geophysikalischen Messverfahren versuchen die
Experten, die Kampfmittel im Untergrund zu lokalisieren.
Diese Messungen werden entweder an der Oberfläche oder
mit Hilfe von Bohrungen in Bohrlöchern durchgeführt. Wenn
sich hierbei ein Hinweis auf einen Kampfmittelfund
ergibt, so wird der Bereich anschließend aufgegraben.
Zudem gibt es die Überprüfung
durch eine sogenannte Sicherheitsdetektion. Dies
geschieht überall dort, wo geplant ist, mit großer Kraft
ins Erdreich vorzudringen, also beispielsweise bei Ramm-
oder Vortriebsarbeiten. Mittels geomagnetischer
Messverfahren wird der entsprechende Korridor untersucht.
Dies erfolgt durch Sondierungsbohrungen. Lassen die
Messwerte den Rückschluss auf ein metallisches Objekt im
Boden zu, wird die entsprechende Stelle aufgegraben,
um den Verdacht zu überprüfen und einen sich
möglicherweise im Boden verbliebenen Blindgänger zu
beseitigen.
Wichtig zu wissen: Liegen
Blindgänger unbewegt im Erdreich, ist nicht mit einer
Detonation zu rechnen.
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EU prüfte deutschen
Medienstaatsvertrag |
Berlin(Brüssel, Duisburg, 28. April 2020 - Die
Europäische Kommission hat überprüft, ob
der Entwurf des deutschen Medienstaatsvertrages
-
Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung
in Deutschland -
mit dem EU-Recht vereinbar ist und ihre
Stellungnahme veröffentlicht. „Einige Bestimmungen des
deutschen Vertragsentwurfs werfen Bedenken auf, ob sie
mit EU-Recht vereinbar sind. Das EU-Recht schützt den
freien Binnenmarkt für europäische Anbieter ebenso wie
die Medienvielfalt“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der
Europäischen Kommission in Deutschland in Berlin.
„Die Stellungnahme der EU-Kommission ist jedoch kein
verfahrenstechnisches Hindernis für den Abschluss des
Medienstaatsvertrags. Mit unseren Kommentaren wollen wir
die Bundesländer anregen zu überlegen, wie der
Vertragsentwurf besser mit unserem gemeinsamen EU-Recht
in Einklang gebracht werden kann.“
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Eichenprozessionsspinner: Neuer Praxisleitfaden
des Umweltministeriums |
Düsseldorf/Duisburg, 26. April 2020 - Der neue Leitfaden
bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt den
Kommunen und beteiligten Institutionen praxisnahe
Hilfestellung.“ Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen
hat einen Praxisleitfaden zum Umgang mit dem
Eichenprozessionsspinner veröffentlicht. Im Frühjahr
schlüpfen die Raupen dieses Nachtfalters, deren
Brennhaare ab Mai zu entzündlichen Hautreizungen und
Atembeschwerden führen können.
„Der Kontakt mit
den Raupen des Eichenprozessionsspinners birgt schwere
gesundheitliche Risiken. Gleichzeitig unterstützen die
Klimaveränderungen ihre Ausbreitung. Der neue Leitfaden
bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt
praxisnahe Hilfestellung beim Umgang mit dem
Eichenprozessionsspinner“, erläutert Dr. Heinrich
Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium
Nordrhein-Westfalen. Der Eichenprozessionsspinner
bevorzugt warme und besonnte Bereiche. Daher kommt er
häufig auch an Einzelbäumen und Waldrändern im
städtischen Umfeld vor.
„Die Kommunen und
beteiligten Institutionen haben die Erarbeitung einer
gemeinsamen Strategie für den Umgang mit dem
Eichenprozessionsspinner intensiv unterstützt. Hierfür
bin ich sehr dankbar, denn der Eichenprozessionsspinner
benötigt ein abgestimmtes Vorgehen“, so Bottermann. Zu
den im Leitfaden vorgestellten Maßnahmen gehören die
Förderung von Vögeln und anderen natürlichen
Gegenspielern, der Einsatz von Fallen, das Entfernen der
Gespinstnester und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
und Bioziden, der jedoch nur in einem begrenzten
Zeitfenster möglich ist.
Darüber hinaus gibt der
Leitfaden Empfehlungen zur Staffelung der Maßnahmen je
nach Gefährdung, zur richtigen Schutzausrüstung und zu
Warnhinweisen für die Öffentlichkeit. Die Ministerien
raten dringend dazu, sich von den Raupen, deren Nestern
und Häuten fernzuhalten. Auch sollten, etwa im heimischen
Garten, keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust
durchgeführt werden.
Für das Entfernen der Nester
im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen
Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder
Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer
Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte
das Ordnungsamt der zuständigen Kommune informiert
werden, damit die befallenen Stellen von den Kommunen
kartiert werden können. Einige Kommunen haben für die
Meldung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners
bereits Online-Portale eingerichtet.
Die
Erarbeitung eines Leitfadens wurde bereits im vergangenen
Jahr nach einem Fachgespräch vereinbart. Im März trafen
sich Umweltministerium, Gesundheitsministerium, Kommunen,
Landwirtschaftskammer und Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen in Lüdinghausen, um mögliche
Maßnahmen und ein gemeinsames Vorgehen zu beraten.
Download des Praxisleitfadens Der Leitfaden
„Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des
Eichenprozessionsspinners (EPS) – Ein Praxisleitfaden für
die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ steht
unter folgendem Link zum Herunterladen zur Verfügung:
https://url.nrw/eps_leitfaden
Bei Verdacht eines Gifthaarkontakts empfehlen die
Gesundheitsbehörden folgende Maßnahmen: Sofortiger
Kleiderwechsel und der Versuch, mit einem Klebeband
vorhandene Brennhaare von der Haut abzunehmen Duschbad
mit Haarwäsche Bei Augenbeteiligung das Spülen mit Wasser
Bei ausgeprägten Symptomen ärztliche Hilfe aufsuchen
Hautreaktionen können lokal symptomatisch mit mittelstark
bis stark wirksamen Kortikosteroiden behandelt werden Bei
Bindehautentzündung Augentropfen, die auch ein
Antiseptikum enthalten.
Gegen den meist stark
ausgeprägten Juckreiz sind orale Antihistaminika
hilfreich Bei respiratorischen Symptomen (asthmaartige
Beschwerden) ist der Einsatz von geeigneten Medikamenten
in Form von Dosier-aerosolen indiziert Schwerere Verläufe
können eine systemische Kortikosteroidtherapie notwendig
machen Weitere Informationen
die Broschüre in unserer Mediathek
ansehen und herunterladen
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11,8 Millionen Euro Unterstützung
für Zoos in NRW
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Düsseldorf/Duisburg, 24. April 2020 -
Zoos und Tierparks sind derzeit massiv von den
Corona-bedingten Schließungen betroffen. Einnahmeausfälle
gefährden die
Einrichtungen
und die Versorgung der Tiere. Ministerin Heinen-Esser:
"Zoos erfüllen durch Erhaltungszuchtprogramme für
gefährdete Arten wichtige Aufgaben im Naturschutz und
bringen gerade den Menschen in den Ballungsräumen die
Tiere und damit ein Stück Natur näher. Sie bieten auf
rund 200 Hektar in Nordrhein-Westfalen naturnahe
Erholungsflächen im urbanen Raum. Es freut und
erleichtert mich, dass wir nun den Zoos in diesen
schwierigen Zeiten mit insgesamt 11.825.000 Euro unter
die Arme greifen können. Damit leisten wir einen
spürbaren Beitrag, damit die Einrichtungen ihrer
wichtigen Arbeit nachkommen und die Versorgung der Tiere
sicherstellen können."
Die fehlenden Einnahmen zu Beginn der
Hauptsaison stellen für die Zoos einen erheblichen
finanziellen Verlust dar und werden sich im Jahresverlauf
nicht kompensieren lassen. Ohne eine finanzielle
Unterstützung sind die Zoos nicht mehr in der Lage, den
Betrieb unter den derzeitigen Beschränkungen zu
gewährleisten. Damit ist auch die Versorgung der Zootiere
ernsthaft gefährdet.
Für den Verband der Zoologischen
Gärten e.V., der die Zoos im deutschsprachigen Raum
vertritt, ist die Unterstützung der Landesregierung ein
Hoffnungsschimmer. "Die Hilfe haben die Zoos dringend
nötig, denn trotz der fehlenden Einnahmen laufen die
Kosten für die Versorgung der Tiere weiter", so Theo
Pagel, Direktor des Kölner Zoos und Vorstandsmitglied des
Verbands der Zoologischen Gärten e.V.
Hintergrund:
Von den größeren Zoos und weiteren
kleineren Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden
insgesamt mehr als 40.000 Wirbeltiere, darunter auch
hochbedrohte Tierarten, die teils in der Wildbahn als
ausgestorben gelten, gehalten. Die Mitgliedszoos des
Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) registrieren in
Nordrhein-Westfalen jährlich rund 6,6 Millionen Besucher.
Beschäftigt werden rund 1.000 Arbeitskräfte, darüber
hinaus sind Saisonkräfte im Gastronomie- und
Servicesektor beschäftigt.
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Reul verankert Kampf gegen Kindesmissbrauch
dauerhaft im Ministerium |
Düsseldorf/Duisburg, 23. April 2020 -
Der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
wird auch dauerhaft im Innenministerium verankert. Das
hat Minister Herbert Reul am Donnerstag, 23. April 2020,
in der Sitzung des Innenausschusses des Landtags
angekündigt. Das Referat „Kindesmissbrauch / Besondere
Kriminalitätsangelegenheiten“ wird im Bereich des
Landeskriminaldirektors in der Polizeiabteilung des
Ministeriums angesiedelt.
„Damit
bekommt dieser Phänomenbereich auch dauerhaft die
Aufmerksamkeit, die er verdient. Wir haben das Thema
jahrzehntelang unterschätzt − als Polizei, aber auch als
gesamte Gesellschaft. Das darf in Zukunft nie wieder
passieren“, so der Minister. Die organisatorische
Neuerung ist eines der Ergebnisse der Arbeit der
Stabsstelle „Kindesmissbrauch / Kinderpornografie“, die
am 23. April 2019 im Ministerium ihre Arbeit aufgenommen
hatte. Der Minister hatte die Stabsstelle damals
damit beauftragt, die Strukturen und Prozesse bei der
kriminalpolizeilichen Bearbeitung von Kindesmissbrauch
und Kinderpornografie in der nordrhein-westfälischen
Polizei umfassend zu analysieren und anschließend
Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Die Resultate der
zwölfmonatigen Arbeit stellte der Leiter der Stabsstelle
Ingo Wünsch heute im Innenausschuss in einem
Abschlussbericht vor. „Mit der Arbeit der Stabsstelle
haben wir die NRW-Polizei bei der Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie neu
aufgestellt. Die Stabsstelle hat damit ihren Auftrag
vollumfänglich erfüllt“, so der Leitende Kriminaldirektor
in seinem Resümee. Reul dankte Wünsch und dessen Team für
die Arbeit und die konsequente Vorgehensweise. Als
Lehre aus dem Fall Lügde setzt die Polizei in
Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch
an Kindern und Kinderpornografie neue Maßstäbe. So wurde
das Personal in diesem Bereich auf rund 400
Polizeibeschäftigte nahezu vervierfacht. Alle Ermittler
arbeiten inzwischen landesweit nach einheitlichen
Standards. Die 47 regionalen Kreispolizeibehörden und das
Landeskriminalamt wurden zudem durch Datenautobahnen zu
einem „virtuellen Großraumbüro“ vernetzt.
Bis
2021 werden allein für die dafür erforderliche Hardware
und Software mehr als 32 Millionen Euro investiert. „Das
schafft Synergien und vermeidet Doppelt- und
Dreifach-Arbeiten“, so Reul. Fälle des sexuellen
Missbrauchs sollen zudem künftig − ebenso wie
Kapitalverbrechen − in den 16 sogenannten
Kriminalhauptstellen des Landes bearbeitet werden.
Reul: „Die Botschaft ist klar: Kindesmissbrauch hat
in der Kriminalpolizei denselben Stellenwert wie Mord.“
Die Statistik zeigt, wie groß der Handlungsbedarf
weiterhin ist: Die Zahl der Fälle im Bereich
Kinderpornografie stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um
mehr als 67 Prozent auf 2.359, die Aufklärungsquote lag
bei 93,2 Prozent.
Im vergangenen Jahr gab es
zudem 2.805 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern,
das sind 15,8 Prozent mehr als 2018. Hier war die
Aufklärungsquote mit 83,7 Prozent so hoch wie nie in den
vergangenen 20 Jahren. „Wir klären hier jetzt Stück für
Stück das Dunkelfeld auf“, sagte Reul. Der Minister will
den Kampf gegen diese Art der Kriminalität mit Nachdruck
fortsetzen. „Das war ein Kraftakt und bleibt ein
Kraftakt“, betonte er. „Und wir werden nicht nachlassen.“
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Ministerin Gebauer: Schulstart gut verlaufen |
Wiederaufnahme des
Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf/Duisburg, 23. April 2020 -
Der Schulbetrieb ist am Donnerstag (23. April) mit ersten
behutsamen Schritten aus der pandemiebedingten Schließung
der Schulen heraus gestartet. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat allen am Schulleben
Beteiligten für ihr großes Engagement an diesem Tag und
in den letzten Tagen gedankt: „Die schrittweise
Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Schülerinnen und
Schüler in den Abschlussklassen ist ein wichtiges Signal
in Richtung verantwortungsvoller Normalität. Die ersten
Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass der Start gut
gelungen ist. Mein Dank richtet sich an Schulleitungen,
Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger sowie allen am
Schulleben beteiligten, die gemeinsam mit dem Land dafür
gesorgt haben, dass der heutige Tag gut verlaufen ist.“
Ministerin Gebauer betonte zugleich, dass man die
Situation an den Schulen weiter eng begleiten und
unterstützen werde.
In Nordrhein-Westfalen begann am
Donnerstag wieder die Schule. Dies gilt auf freiwilliger
Basis zunächst für die rund 88.000 Abiturientinnen und
Abiturienten. Sie können sich in den Schulen gemeinsam
mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auf die Prüfungen
vorbereiten, die am 12. Mai beginnen. Für Schülerinnen
und Schüler, die einen Abschluss nach der Klasse 10 oder
weitere Schulabschlüsse an Berufskollegs oder
Förderschulen anstreben, ist die Teilnahme am Unterricht
ab dem 23. April verpflichtend. Dies sind über alle
Schulformen hinweg rund 308.000 Schülerinnen und Schüler,
wobei davon ca. 85.000 Schülerinnen und Schüler im Rahmen
der Fachklassen des Dualen Systems, die vor ihrer
Berufsabschlussprüfung vor Kammern und weiteren Stellen
stehen, lediglich an maximal zwei Berufsschultagen pro
Woche unterrichtet werden. Dadurch rechnet das
Schulministerium damit, dass mit dem heutigen Tag für
etwa zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in
Nordrhein-Westfalen wieder verpflichtender Unterricht
stattfindet.
Bereits am Montag wurden die Schulen
für die vorbereitenden Arbeiten zur Vorbereitung des
heutigen Schulbetriebs geöffnet. Das Ministerium für
Schule und Bildung hat die Anforderungen an den
Infektionsschutz sowie geeignete Hygienemaßnahmen bei der
schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs in
Nordrhein-Westfalen auf Grundlage einer Stellungnahme der
Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des
Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft Hygiene,
Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) festgehalten.
Auf dieser Grundlage hat das Schulministerium den Schulen
und Schulträgern am 18. April 2020 Vorgaben und
Handlungsempfehlungen etwa zu den Abstandsregelungen in
den Schulen und Klassenräumen bereitgestellt.
Ministerin Gebauer abschließend: „Bei
allen Entscheidungen hat die Gesundheit aller am
Schulleben Beteiligten oberste Priorität. Mit der
schrittweisen Schulöffnung geben wir den jungen Menschen,
die am Ende ihrer Schullaufbahn stehen, die Möglichkeit,
einen regulären Abschluss zu erwerben. Das ist eine
wichtige Grundlage für Ihren weiteren Lebensweg. Alle
Entscheidungen in dieser durch Corona geprägten Zeit
erfordern ein ebenso umsichtiges wie sorgfältiges
Vorgehen und konsequente Maßnahmen für den
Infektionsschutz und zur Einhaltung von
Hygienestandards.“
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Trockenheit und Wind befeuern Waldbrandgefahr |
Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2020 -
Die Trockenheit und der Wind lassen derzeit die
Waldbrandgefahr weiter ansteigen. Allein am Montag (20.
April 2020) mussten die Feuerwehren, die
nordrhein-westfälische Polizei und die Forstleute zu
mehreren Bränden in Nordrhein-Westfalen und im
Grenzgebiet zu den Niederlanden ausrücken. Darunter war
unter anderem ein Großbrand in Gummersbach, der alleine
eine Waldfläche von rund 50 Hektar vernichtet hat.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser
appelliert eindringlich an alle Waldbesucher, sich an die
Vorschriften und Hinweise des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW zum Schutz vor Waldbränden zu halten. "Die
Bilder abgebrannter Bäume und ganzer Waldgebiete sind
verheerend. Geben Sie bitte Acht auf den Wald, seien Sie
umsichtig und aufmerksam. Parken Sie auf befestigten
Flächen, damit heiße Autoteile nicht Gras in Brand setzen
können und halten Sie die Waldzufahrten für
Rettungsfahrzeuge frei. Bitte beachten Sie zwingend das
aktuelle Rauchverbot im Wald. Wer dagegen verstößt,
riskiert das Leben von Mensch und Tier und setzt die
Natur aufs Spiel. Seit Wochen haben wir kaum nennenswerte
Niederschläge, in den kommenden Tagen ist keine Änderung
zu erwarten. Es besteht eine akute Gefahr für Wald- und
Vegetationsbrände", sagte Heinen-Esser.
Untersuchungen zu den Ursachen der
aktuellen Waldbrände laufen noch. "Aber gewiss werden wir
auch bei der Schadensbewältigung und Wiederbewaldung der
Waldbrandflächen nach Kräften unterstützen. Wir stehen in
dieser schwierigen Situation an der Seite der
Waldbäuerinnen und Waldbauern. Mein besonderer Dank gilt
den Feuerwehrleuten und allen Einsatzkräften, die vor Ort
Schlimmeres verhindert haben und weiterhin die Stellung
halten", so die Ministerin.
Stürme, Dürre und Borkenkäfer führten
in den vergangenen beiden Jahren bereits zu dramatischen
Schäden im Wald. Die aktuellen Waldbrände, aber auch
Corona-bedingte Probleme beim Holzabsatz erschweren die
aktuelle Lage. Das Land unterstützt in dieser
Extremsituation mit umfangreichen Förderangeboten für die
akute Schadensbewältigung im Wald und die
Wiederbewaldung. Ziel ist die Entwicklung von
vielfältigen und klimastabilen Mischwäldern. Dies mindert
auch die Waldbrandgefahr, die vor allem in reinen
Nadelwäldern erhöht ist.
Im Internet ist unter
www.waldinfo.nrw.de der aktuelle
Waldbrandgefahrenindex einzusehen. Für
Nordrhein-Westfalen zeigt dieser derzeit eine mittlere
bis hohe Waldbrandgefahr. Lokal kann die Gefahr jedoch
beispielsweise an Südhängen deutlich größer sein.
Weitere Informationen:
Thema "Waldbrandgefahr" auf www.umwelt.nrw
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Virtueller Schulunterricht in Notsituationen
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Düsseldorf/Duisburg, 20. April 2020 -
Landesregierung NRW zur Kleinen Anfrage der
fraktionslosen Abgeordneten Alexander Langguth,
Frank Neppe und Marcus Pretzel Unser Schulsystem ist
bislang auf die Präsenzlehre ausgerichtet. Der technische
Fortschritt ermöglicht heute jedoch auch die Verlegung
des Unterrichts in virtuelle Klassenzimmer und die
Ergänzung des Unterrichts durch Lehrvideos. Bereits seit
2007 bietet die Schule für Circuskinder in NRW neben der
Präsenzlehre auch einen ergänzenden Online-Unterricht im
virtuellen Klassenzimmer an.
1 Auch einige
Hochschulen nutzen die Möglichkeit der Lehre in
virtuellen Klassenzimmern, um Studenten auf
Abschlussprüfungen vorzubereiten. So bildet
beispielsweise die FernUniversität in Hagen Lehrende in
der Nutzung von Adobe Connect aus2 und an der TH OWL
stellt ein Professor den Studenten wichtige Inhalte
seiner Vorlesung als Virtual-Reality-Video zur
Verfügung3.
Auch wenn die Fernlehre in virtuellen
Klassenzimmern und mithilfe von Videos mit weniger
sozialen Kontakten verbunden ist und nicht in jeder
Altersklasse und jedem Schulfach gleichermaßen sinnvoll
eingesetzt werden kann, kann sie als ergänzendes Angebot
die Schulausbildung verbessern und bietet in
Notsituationen eine Lösungsoption. 1 Vgl.
https://www.schulefuercircuskinder-nrw.de/konzept/die-idee/konzepte/onlinelernen/
2 Vgl.
https://www.fernunihagen.de/arbeiten/personalthemen/fortbildung/2019/
wissenschaft/8_17_einfuehrung_in_das_virtuelle_klassenzimmer
_adobe_connect.shtml 3 Vgl.
https://www.th-owl.de/th-news/artikel/detail/virtueller-hoersaal-professor-der-th-owl-praesentiertseine-vorlesungen-in-360-grad/
Wettbewerb gestartet: NRWs innovativste Unternehmen
gesucht
Schirmherr Andreas
Pinkwart ruft zur Teilnahme auf / Erstmals Sonderpreis
„NRW-Wandler“ ausgelobt
Bis
zum 17. Mai 2020 können sich Unternehmen aus
Nordrhein-Westfalen für den Wettbewerb „NRW – Wirtschaft
im Wandel“ unter
www.nrw-wirtschaft-im-wandel.de
bewerben. Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 20. April 2020
– Mit der Auszeichnung werden Unternehmen
gewürdigt, die dem Transformationsprozess NRWs mit Mut
begegnen und auf Herausforderungen wie die
Digitalisierung, die Globalisierung oder die aktuelle
Corona-Pandemie mit innovativen Ansätzen und Konzepten
reagieren. Der Wettbewerb, der bereits zum vierten Mal
stattfindet, wird von „Deutschland – Land der Ideen“
gemeinsam mit der Rheinischen Post und dem Bonner
General-Anzeiger durchgeführt.
Wirtschafts- und
Digitalminister sowie Schirmherr
Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen unsere
Unternehmen derzeit vor eine nie dagewesene
Herausforderung. Umso wichtiger ist, dass sie ihr
Geschäftsmodell weiterentwickeln und mit
zukunftsweisenden Ideen am Markt behaupten, damit sie
gestärkt aus der Krise hervorgehen. Ich freue mich auf
die Bewerberinnen und Bewerber, die sicherlich auch in
diesem Jahr wieder die große Kreativität,
Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Vielfalt unseres
Landes widerspiegeln.“
Die Auszeichnung wird in
drei Kategorien vergeben: Konzerne und Mittelständler,
Handwerk und kleine Unternehmen sowie erstmalig auch
Startups. Ebenfalls neu ist in diesem Jahr die Vergabe
des Sonderpreises „NRW-Wandler“ an eine herausragende
Persönlichkeit aus Nordrhein-Westfalen, die sich über ihr
besonderes unternehmerisches Wirken in NRW hinaus
verdient gemacht hat.
Eine Expertenjury aus
Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wählt
unter allen Bewerbern zehn Preisträger aus, die
beispielhaft für das Potenzial des Standortes stehen. Die
Gewinner werden im Rahmen einer feierlichen
Preisverleihung von NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr.
Andreas Pinkwart geehrt.
Über den Wettbewerb
Wo einst rauchende
Schlote und graue Zechensiedlungen das Bild der
wirtschaftlichen Kernregion Deutschlands dominierten,
entwickelt sich seit Jahrzehnten ein moderner und
vielfältig aufgestellter Wirtschaftsstandort. Dabei
fordert und fördert der andauernde Strukturwandel von
Unternehmen aller Branchen kreative
Unternehmensstrategien, den Einsatz neuer Technologien
und die dynamische Anpassung von Produktionsbedingungen.
Diese Kreativität wird durch den Wettbewerb „NRW –
Wirtschaft im Wandel“ transparent und soll zur Nachahmung
anregen. Partner des Wettbewerbs sind die Deutsche Bank,
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers (PwC), die Organisationsberatung
Kienbaum sowie die Zurich Versicherung.
Über die Initiative
„Deutschland – Land der Ideen“
Ideen sind Deutschlands
wertvollster Rohstoff, ein Garant für eine lebenswerte
Zukunft. Daher sucht die Initiative „Deutschland –
Land der Ideen“ gute Ideen und Menschen, die sie
umsetzen. Sie macht diese sichtbar, würdigt und vernetzt
sie. Durch Begegnung und Vernetzung schafft die
Initiative ein Klima, in dem aus Ideen Innovationen
werden.
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Nordrhein-Westfalen öffnet Schulen schrittweise
Corona-Betreuungsverordnung aktualisiert |
Düsseldorf/Duisburg, 17. April 2020 - Mit der
aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage
der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser
Woche werden die Regelungen der schrittweisen
Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der
Notbetreuung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu
gefasst. „Die Gesundheit der Schülerinnen und
Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule
Beschäftigten hat für die Landesregierung oberste
Priorität. Die vorsichtige und daher gestufte
Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen
erfolgt gleichsinnig wie in anderen Bundesländer. Sie ist
behutsam darauf ausgelegt, die Schulen nicht zu
überfordern. Und sie respektiert gleichzeitig die
berechtigten Interessen der Schülerinnen und Schüler auf
eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung für den Abschluss
ihrer jeweiligen Schullaufbahn“, so Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Am 20. April
2020 werden in Nordrhein-Westfalen zunächst die
weiterführenden Schulen für Schulleitungen und Lehrkräfte
wieder öffnen, um den Schulbetrieb vorzubereiten. Ab
Donnerstag, den 23. April 2020, können
ausschließlich die Schülerinnen und Schüler, die in
diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, wieder in
die Schulen. Ab dem 4. Mai sollen dann auch die
Grundschulen ihren Schulbetrieb wiederaufnehmen,
sollte die Entwicklung der Infektionsraten dies zulassen.
In den Grundschulen ist dies zunächst auf die
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beschränkt,
um diese Kinder gut auf den im Sommer bevorstehenden
Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme des
Schulbetriebs nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zum
Hygiene- und Infektionsschutz möglich. Den Schulen werden
in Kürze speziell entwickelte Handlungsempfehlungen zur
Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt.
Die Schulmail vom 17. April 2020 mit
allen Informationen finden Sie
hier.
Die bewährte,
seit dem 16.März angebotene Notbetreuung für die
Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird fortgesetzt. Mit der neuen
Corona-Betreuungsverordnung sollen aber vor dem
Hintergrund der behutsamen Lockerungen für weitere
Wirtschaftsbereiche die Tätigkeitsbereiche der Eltern
angepasst werden, die künftig die Notbetreuung in
Anspruch nehmen können. Diese Anpassung orientiert
sich ebenfalls an den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit
den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus
dieser Woche. Ab 23. April 2020 soll die so erweiterte
Notbetreuung für Kinder von Eltern und
Erziehungsberechtigten aus den neu definierten Berufs-
und Bedarfsgruppen gelten.
II.
Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
1. Hygiene Gemäß §
36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht,
in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem
Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden
Sie im Bildungsportal unter:
www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html
Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen
und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie
das weitere an Schule tätige Personal werden vom
Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung
gestellt.
Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere
Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter
Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen
Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene,
Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.
2. Raumnutzungskonzept
Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes
ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen
und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet
bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden
können, sondern dass zumindest eine Teilung der
Lerngruppen erforderlich sein wird.
Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22.
April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen
Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen
ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen
Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe
sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes
Vorgehen mit dem Schulträger.
3. Planung des
Personaleinsatzes Die außergewöhnlichen Umstände
für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden
Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der
Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben
sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19
besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich.
Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen
Fragen weitere Informationen übermitteln.
4. Schülerbeförderung
Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des
Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die
Schülerbeförderung. Die Frage einer
infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen
und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich
des Ministeriums für Schule und Bildung.
Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20.
April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren
Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können
wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv
beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende
Kapazitäten schaffen können.
1. Regelungen
für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs
Unter Berücksichtigung der verfügbaren räumlichen
Kapazitäten und des Personaleinsatzkonzeptes sind in den
Berufskollegs mit Blick auf die jeweils nächsten Termine
der zentralen und dezentralen Abschlussprüfungen sowie
des schriftlichen Teils von Berufsabschlussprüfungen der
Kammern und zuständigen Stellen zur Vorbereitung die
Schülerinnen und Schüler nachfolgender Gruppen im
Zeitraum vom 23. April 2020 bis 4. Mai 2020 prioritär zu
beschulen:
Schülerinnen und
Schüler des Beruflichen Gymnasiums, die ihre
Vorabiturklausuren als Voraussetzung für die Zulassung
zum Zentralabitur noch schreiben müssen.
Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der
Fachklassen des Dualen Systems, die vor der
Berufsabschlussprüfung und/oder der FHR-Prüfung stehen
sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen
der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu
Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von
FHR- oder AHR stehen und die Schülerinnen und Schüler der
Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums. Schülerinnen
und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des
Dualen Systems und den Klassen der
Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen
Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick
darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses
die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können.
2.
Abiturprüfungen Ebenfalls ab dem kommenden
Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen
und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen
Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die
Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht
um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan.
Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern
noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die
Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen
und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen
vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei
ihrer Schule abmelden.
Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt
zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der
Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für
die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten –
also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren
geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.
Für angehende Abiturientinnen und Abiturienten aus dem
Kreis Heinsberg, deren Schulen ja bereits länger
geschlossen waren, werden zudem unter Nutzung auch der
zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen
individuelle Lösungen angestrebt.
3. Zentrale Prüfungen 10
(ZP 10) In den weiterführenden allgemeinbildenden
Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler
unterrichtet werden, die im Sommer den
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren
Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die
bestmögliche Vorbereitung das Ziel.
Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes
voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die
Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese
Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum
„Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem
Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen
Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in
möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den
Kernfächern, verbunden sein.
Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen
Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in
diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich
gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine
durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende
Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits
an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber
andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten
Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen
Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann
auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10
vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020,
geschrieben werden.
Hierzu bedarf es einer Änderung der rechtlichen
Vorschriften, die kurzfristig zu erfolgen hat.
4. Förderschulen
Auch in den Förderschulen soll ab Donnerstag, 23. April
2020, mit Blick auf die Abschlussklassen der Unterricht
grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Das gilt auch
für Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung,
soweit sie sich auf schulische Abschlüsse vorbereiten.
Im Übrigen bleiben die Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie
Körperliche und motorische Entwicklung vorerst
geschlossen. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen
benötigen zum einen oftmals ergänzende pflegerische und
therapeutische Angebote, die besonderen Hygienemaßnahmen
unterliegen; zum anderen ist es den Schülerinnen und
Schüler aufgrund ihrer Disposition nicht immer in
ausreichendem Maße möglich, die in Corona-Zeiten
notwendigen Regeln einzuhalten.
5. Lernen auf Distanz
Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben
Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und
Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine
Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur
gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im
gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht
fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass
die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote
machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend
ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie
Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat
es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben.
Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die
Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und
ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das
besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.
Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto
drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der
Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und
auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die
während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben
keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen.
Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die
bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann,
auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht
erwachsen, bewertet werden.
Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des
Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass
gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz
erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur
Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im
Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht
miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht
hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die
Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den
Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen
geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so
erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf.
möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte
vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden,
auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele
dennoch zu erreichen.
Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß
zu bewahren.
|
- 840.000 Euro für die Unterstützung
der Tafeln - Soforthilfe für Tierheime in
Corona-Zeiten - Kreativ- und Schreibwettbewerb für
Mädchen und junge Frauen
|
Verbraucherschutzministerium stellt 840.000 Euro für die
Unterstützung der Tafeln bereit
Düsseldorf/Duisburg, 17. April 2020 - Mit rund 840.000
Euro fördert das Landwirtschafts- und
Verbraucherschutzministerium in den kommenden drei Jahren
den Aufbau von regionalen Tafel-Logistikzentren in
Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen eines großen
Kooperationsprojekts sollen in Zusammenarbeit mit dem
nordrhein-westfälischen Tafelverband und der Tafel
Deutschland e.V. die Warenannahme und -verteilung
besonders in strukturschwachen Regionen optimiert werden.
"Ich habe größten Respekt vor den Leistungen der
Tafeln und bin beeindruckt, was ehrenamtliches Engagement
tragen kann. Dieses Engagement wollen wir unterstützen
und dort helfen, wo der größte Bedarf besteht. Mit
unserer Förderung tragen wir außerdem aktiv dazu bei,
dass noch mehr Lebensmittel vor der Entsorgung gerettet
und die Lebensmittelverschwendung reduziert wird", sagte
Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser. Oft müssen
Großspenden von Herstellerinnen und Herstellern abgelehnt
werden, da nicht ausreichend Lager- und
Logistikkapazitäten zur Verfügung stehen. Ministerin
Heinen-Esser: "Das ist ein wirkliches Dilemma angesichts
der weiterhin steigenden Zahl an Personen, die das
Angebot der Tafeln in Anspruch nehmen müssen."
Viele der gespendeten Produkte stehen kurz vor Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums. Hier kommt es auf eine zügige
Weitergabe an. Können die Waren nicht von den Tafeln
abgenommen werden, müssen die Waren oftmals vernichtet
werden. Projektziel ist es, ein Logistiknetzwerk mit den
notwendigen Kapazitäten und Ausstattungen aufzubauen. An
diese Logistikzentren können künftig dann auch größere
Mengen abgeben werden. Bis zur bedarfsgerechten Abholung
kann die Ware zwischengelagert werden. "Die Tafeln
retten bundesweit 500 Kilogramm Lebensmittel in jeder
Minute. Das ist für sich genommen beeindruckend viel, im
Verhältnis aber immer noch zu wenig. Wir wollen dazu
beitragen, die Lebensmittelverschwendung in Deutschland
bis 2030 zu halbieren. Der Ausbau unserer
Logistik-Kapazitäten ist dafür dringend notwendig, damit
die Tafeln in Nordrhein-Westfalen mehr große
Lebensmittelspenden von Produzenten annehmen und
verteilen können", formulierte Wolfgang Weilerswist,
Vorsitzender vom nordrhein-westfälischen Tafelverband,
das Projektziel.
Die 174 Tafeln in
Nordrhein-Westfalen unterstützen rund 350.000 Menschen
mit geretteten, genießbaren Lebensmitteln. Fast 13.000
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind bei den
nordrhein-westfälischen Tafeln aktiv. Die Tafeln sind der
größte Lebensmittelretter in Deutschland. Insgesamt
retten sie jährlich rund 265.000 Tonnen Lebensmittel und
verteilen sie an 1,65 Millionen Menschen. Auch die
Tafeln sind von der aktuellen Corona-Pandemie stark
betroffen und stehen vor besonderen Herausforderungen -
ausbleibende Lebensmittelspenden auf der einen und
fehlende Lager- und Logistikkapazitäten auf der anderen
Seite. Die Tafeln sind deshalb noch mehr als bisher auf
Spenden und Unterstützung angewiesen. Hotels und
Unternehmen mit freien Lagerkapazitäten sind dazu
aufgerufen, sich bei den Tafeln zu melden.
Soforthilfe für Tierheime in Corona-Zeiten:
Unbürokratisches Antragsverfahren gestartet
Ab sofort können nordrhein-westfälische Tierheime Anträge
auf finanzielle Unterstützung der Futterkosten stellen.
Das Antragsformular kann bis zum 30. April 2020 auf der
Website des Umweltministeriums unter https://url.nrw/Futterkostenförderung heruntergeladen
werden. Mit Ende des Monats (Poststempel) endet die
Antragsfrist. Zur Unterstützung der Einrichtungen in
der aktuellen Krisenlage stellt das Land 400.000 Euro zur
Verfügung. Pro Einrichtung kann ein einmaliger Zuschuss
in Höhe von bis zu 2.000 Euro ausgezahlt werden.
Antragsberechtigt sind bereits vor dem 31.12.2019 tätige,
gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche
Einrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine
gültige Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz haben.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärte: "Auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierheime arbeiten
unter den erschwerten Bedingungen schon längst an der
persönlichen Belastungsgrenze. Mit unserer Nothilfe
unterstützen wir sie jetzt bei ihrer wichtigen Arbeit zur
Versorgung der Tiere."
Tierheime und
tierheimähnliche Einrichtungen, wie z.B. Tierpensionen
oder Gnadenhöfe, leiden derzeit unter der
Corona-Pandemie: Spenden für Futterkosten sind
weggebrochen, Vermittlungen von Tieren finden wegen
Besuchsverboten kaum noch statt. Betroffene Einrichtungen
können die Förderung jetzt schnell und unkompliziert nach
Vorlage einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis
sowie des Nachweises über die Gemeinnützigkeit der
Einrichtung und der Futterkosten beantragen.
Antragsformular: [https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/landwirtschaft/antrag_
futterkostenfoerderung.pdf]
Kreativ- und Schreibwettbewerb für Mädchen und junge
Frauen – 17 Auszeichnungen aus 265 Einsendungen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung teilt mit: „Demokratie: die Art und Weise,
wie wir miteinander leben und uns begegnen. Eine echte
Erfolgsgeschichte, und in Zeiten von Corona hat sich
einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Demokratie ist.
Am 15. September 2019 – dem ‚Tag der Demokratie‘ – hat
die Landesregierung einen Kreativ- und Schreibwettbewerb
für Mädchen und junge Frauen unter dem Motto ‚Das ist mir
was wert!‘ gestartet. Nun stehen die Gewinnerinnen fest:
17 von 265 Einsendungen wurden ausgewählt. Herzlichen
Glückwunsch!“ so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Für das Erhalten
demokratischer Grundsätze ist jede und jeder Einzelne
gefordert. Mit dem Schreib- und Kreativwettbewerb für
Mädchen und junge Frauen durch die Landesregierung wurde
eine kreative Auseinandersetzung über gesellschaftliche
Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung
bei Mädchen und jungen Frauen angestoßen. Die
Preisträgerinnen erhalten Geldpreise in einer Gesamthöhe
von 2.000 Euro. Zusätzlich vergibt das Online-Magazin
LizzyNet, das im Auftrag des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung den Wettbewerb
durchgeführt hat, drei Sonderpreise in Form von
Buchpaketen. Die Einsendungen zeigen, dass sich junge
Menschen stark für eine Gesellschaft machen möchten, in
der Menschen gleichberechtigt, friedlich und im
gegenseitigen Respekt zusammenleben können. „Kreativ,
klug und mit viel Leidenschaft äußerten die
Teilnehmerinnen in ihren Einsendungen ihre Botschaften,
Sichtweisen und Wünsche zum Thema Werte, die unsere
Gesellschaft in ihren Augen lebenswert machen“, so
Scharrenbach. Alle Informationen zu den Preisträgerinnen,
den prämierten Beiträgen sowie den Jurybewertungen gibt
es unter:
www.lizzynet.de/siegerehrung-das-ist-mir-was-wert.php
Die Beiträge können auf der Wettbewerbsseite
eingesehen werden unter:
https://www.lizzynet.de/einsendungen-kreativ-und-schreibwettbewerb-das-ist-mir-was-wert.php
Hintergrund: Mitglieder der Jury für den
Schreib- und Kreativwettbewerb „Das ist mir was wert“
waren: · Dr. Jan Heinisch, Staatssekretär im
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
(Jury-Leitung), · Serap Güler,
Staatssekretärin im Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen · Aygen-Sibel Celik,
renommierte Jugendbuchautorin · Nora
Fritzsche, Politik- und Religionswissenschaftlerin
· Moira Frank, junge Jugendbuchautorin
· Dr. Claudia Wallner, Leitung „mein Testgelände
- Gleichstellungsorientierter Transfer & jugendpolitische
Partizipation“ · Inés Hervas,
Diplomdesignerin und Künstlerin mit Schwerpunkt „Malerei“
aus Köln
|
Pandemiegesetz: Feststellung der epidemischen Lage von
landesweiter Tragweite |
Antrag
der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD der Fraktion
der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 - Feststellung der
epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gemäß § 11
Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer
Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von
nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung
der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
(Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW)
I. Beschlussfassung 1. Der Landtag
Nordrhein-Westfalen stellt mit Inkrafttreten des § 11
Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer
Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von
landesweiter Tragweite und zur Festlegung der
Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
(Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) im
Land Nordrhein-Westfalen eine epidemische Lage von
landesweiter Tragweite fest.
2. Die Feststellung
gilt für zwei Monate. Sie ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt bekannt zu machen.
II.
Begründung Der Landtag hat am 9. April 2020 das o.g.
Gesetz beschlossen, welches am 10. April 2020 in Kraft
treten wird. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes
stellt der Landtag eine epidemische Lage von landesweiter
Tragweite fest, wenn aufgrund der Ausbreitung einer
bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land die
gesundheitliche und pflegerische Versorgung der
Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen
Teilen hiervon zu gefährden droht.
Nach dem
aktuellen Lagebericht des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 8. April 2020, 16.00 Uhr, stellt sich die aktuelle
Lage der Corona-Pandemie wie folgt dar:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet mit Stand 8.
April 2020, 07:50 Uhr, für Deutschland insgesamt 103.228
bestätigte Fälle. Die Gefährdung für die Gesundheit der
Bevölkerung in Deutschland wird vom RKI insgesamt als
hoch eingeschätzt, für Riskogruppen als sehr hoch.
Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe
nimmt mit zunehmenden Alter und bestehenden
Vorerkrankungen zu. Schließlich ist mit einem wachsenden
Engpass bei Infektionsschutz- und Verbrauchsmaterialien
sowie medizinischen Geräten und einem Anstieg der
Infizierten in Krankenhäusern und stationären
Pfegeeinrichtungen zu rechnen.
Gesetzentwurf der Landesregierung
„Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung
der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur
Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die
Auswirkungen einer Pandemie“ (Drs. 17/8920)
Urheber: CDU, SPD, FDP, GRÜNE
Gesetz zur konsequenten und solidarischen
Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen
und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die
Auswirkungen einer Pandemie Gesetzentwurf
der Landesregierung - Drucksache
17/8920 Mit dem Gesetzentwurf soll ein
Regelwerk geschaffen werden, das die Zuständigkeiten nach
dem Infektionsschutzgesetz bestimmt, besondere
Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von
nationaler oder landesweiter Tragweite festlegt und die
Handlungsfähigkeit im Bereich der Kommunen, Schulen,
Hochschulen und weiteren Bereichen aufrechterhält.
Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite
liegt vor, wenn der Bundestag eine epidemische Lage von
nationaler Tragweite festgestellt hat oder der Landtag
aufgrund der dynamischen Ausbreitung einer bedrohlichen
übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage von
landesweiter Tragweite feststellt (vgl. Artikel 1 § 11).
Im Fall einer epidemischen Lage nach § 11 ist das für
Gesundheitswesen zuständige Ministerium befugt,
Anordnungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der
Krankenhausversorgung und der Aufgabenerfüllung des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu treffen (vgl. §§ 12
und 13). Nach § 14 können verfügbares Material und
medizinische Geräte zur Aufrechterhaltung der notwendigen
Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.
§
15 enthält Bestimmungen über die Verpflichtung zum
Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals.
Änderungen in kommunalrechtlichen Vorschriften, im
Schulrecht (hier: Artikel 10: Gesetz zur Sicherung von
Schul- und Bildungslaufbahnen), im Hochschulgesetz, im
Kunsthochschulgesetz, im E-Government-Gesetz, in der
Landesbauordnung 2018, im
Landespersonalvertretungsgesetz, im Vermessungs- und
Katastergesetz, im Landwirtschaftskammergesetz, im
Weiterbildungsgesetz und im
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, im Landesrichter- und
Staatsanwältegesetz und im Teilhabe- und
Integrationsgesetz sind in den Artikeln 4 bis 21
vorgesehen. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN haben folgende Änderungsanträge vorgelegt: Drucksache
17/8969 (Neudruck) und Drucksache
17/8971.
Beratungsstand
Nach der 2. Lesung am
09.04.2020 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN
gegen die Stimmen der AfD und des fraktionslosen
Abgeordneten Neppe in geänderter Fassung angenommen.
Die Fraktion der AfD hat eine 3. Lesung beantragt;
diese findet voraussichtlich am 14.04.2020 statt.
|
NRW-Wirtschaftsministerium hat Auszahlungen für
Corona-Soforthilfe gestoppt |
Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 -
Nach ersten Erkenntnissen des LKA wurden
Fake-Formulare im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe
2020 genutzt, um Daten abzugreifen und möglicherweise für
kriminelle Machenschaften zu verwenden. Daher hat das
Wirtschaftsministerium die Auszahlungen heute früh
gestoppt. Darüber hinaus hat das Land - in Absprache mit
den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf,
Köln und Münster – auch die Bewilligungen ausgesetzt und
die Corona-Soforthilfe-Seiten vom Netz genommen. Nach
ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in
Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das
Wirtschaftsministerium am Dienstag Strafanzeige wegen
Betrugs erstattet.
Rund 3.500 bis 4.000
Antragsteller sind nach bisherigen Erkenntnissen
betroffen. Eine Ermittlungskommission des
Landeskriminalamtes aus Finanz- und Cyberermittlern sowie
Spezialisten für Wirtschaftskriminalität ist
eingerichtet. Gleichzeitig wird behördenübergreifend
daran gearbeitet, betrügerische Anträge zu identifizieren
und zu erschweren. Es handelt sich um hochprofessionelle
Täter, die im Darknet nach Menschen suchen, die gegen
eine Gewinnbeteiligung ihre Konten zur Verfügung
stellen. Von diesen Konten wird der Gewinnanteil des
Betrügers dann in Kryptowährung umgewandelt und damit
anonymisiert, was die Identifizierung erschwert.
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die
Kleinbetriebe und Soloselbstständigen in
Nordrhein-Westfalen sind gerade in der Corona-Krise auf
die Wertschätzung und die Unterstützung der Gesellschaft
dringend angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass die
NRW-Soforthilfe auch in die richtigen Hände gelangt.
Deshalb überprüfen wir mit den Bezirksregierungen und der
Finanzverwaltung die offenen Anträge und Bewilligungen
und bitten die Unternehmerinnen und Unternehmer um etwas
Geduld und Verständnis. Wir werden die Zahlungen
schnellstmöglich wieder aufnehmen und auch die
Corona-Soforthilfe-Seite freischalten. Denn eines ist
klar: Wir brauchen die Kleinunternehmer, um schnell
wieder aus der Krise zu kommen.“ Innenminister
Herbert Reul: „Diese Masche ist nicht nur hoch kriminell,
sondern moralisch besonders verwerflich. Diese Betrüger
meinen, sie könnten eine akute Notlage auf Kosten der
Allgemeinheit ausnutzen. Das müssen wir unbedingt
verhindern. Daran arbeiten alle staatlichen Stellen mit
Hochdruck und großem Einsatz.“
|
Zusätzliche zusätzliche Erntehelfer in Düsseldorf
gelandet |
Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 - Dank des gemeinsamen
Engagements von Land und Bund, der Bauernverbände und von
Fluggesellschaften, die heute zusätzliche
Erntehelferinnen und Erntehelfer nach Nordrhein-Westfalen
einfliegen, ist für die rheinischen Obst- und
Gemüsebetriebe Hilfe bei der Ernte in Sicht. Am
Donnerstag, 9. April 2020, ist um 13.15 Uhr ein erstes
Flugzeug von Eurowings aus Sibiu (Hermannstadt) mit 150
rumänischen Saisonarbeitskräften in Düsseldorf gelandet.
„Ich freue mich sehr, dass unsere gemeinsamen
Anstrengungen Erfolg gezeigt haben. Was jetzt nicht an
heimischem Gemüse geerntet oder gepflanzt wird, kommt
später auch nicht bei uns in die Regale und auf den
Tisch. Die bereits angelaufene Spargelernte muss Tempo
aufnehmen, auch die Rhabarber-Ernte läuft bereits, bald
folgen die Erdbeeren. Auch Kohl, Salate oder Lauch müssen
gepflanzt werden. Die eintreffenden Saisonarbeitskräfte
entspannen die Lage, aber es sind zusätzliche helfende
Hände nötig. Wer freie Kapazitäten und Interesse an
landwirtschaftlicher Arbeit hat, kann sich melden“,
erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
Interessierte können ihre Bereitschaft über die
Online-Plattformen www.daslandhilft.de und www.saisonarbeit-in-deutschland.de oder
direkt den Betrieben vor Ort melden.
Erleichtert
zeigen sich auch Bernhard Conzen, Präsident des
Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes und Christoph
Nagelschmitz, Präsident des Provinzialverbandes. „Wir
haben in den letzten Wochen viel Unterstützung erfahren,
zum einen durch die vielen freiwilligen Helfer aus
Deutschland, aber auch die schnelle Reaktion der Bundes-
und Landesregierung“, erklärt Conzen. Nagelschmitz
hofft, dass die Hilfe für die Betriebe noch rechtzeitig
komme: „Ohne die Mitarbeit osteuropäischer
Saisonarbeitskräfte ist die Spargel- und Erdbeerernte
gefährdet und auch die Auspflanzung für andere Kulturen
kann nicht sichergestellt werden.“ „Viele inländische
Arbeitskräfte haben sich als Erntehelfer angeboten und
sind in diesen Tagen schon im Einsatz auf den Feldern.
Darüber haben sich die betroffenen Höfe riesig gefreut
und dafür bedanken wir uns sehr. Dennoch ist ohne die
langjährigen Arbeitskräfte aus Osteuropa eine
reibungslose Ernte nicht zu gewährleisten. Umso mehr
sorgt die Grenzöffnung für große Erleichterung bei den
Betrieben“, sagte der Präsident des
Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV),
Hubertus Beringmeier. Die Präsidenten bedanken sich
bei Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und der
Fluggesellschaft Eurowings, die sofort ihre Hilfe beim
Transport anbot. „Oft mahlen bürokratische Mühlen ja
etwas langsamer, aber man sieht jetzt, was im Ernstfall
möglich gemacht wird. Es ist toll, dass alle so
unkompliziert und schnell zusammenarbeiten. Dafür möchten
wir uns auch im Namen der betroffenen Landwirte ganz
herzlich bedanken“, so Conzen und Nagelschmitz.
Eurowings habe nicht lange gezögert, um direkt Hilfe
anzubieten, sagte Eurowings-Geschäftsführer und Chief
Operation Officer Michael Knitter. Die Fluggesellschaft
kümmert sich um Transport und Gesundheitscheck der
Saisonarbeitskräfte: „In den kommenden Wochen wird
Eurowings zehntausende Saisonkräfte aus der Europäischen
Union nach Deutschland einfliegen. Damit sichern wir die
Versorgung mit Obst und Gemüse in Deutschland und
unterstützen unsere Landwirte in dieser für alle
außerordentlich schwierigen Situation.“
Die
Einreise der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter wurde
möglich, weil die Bundesregierung vergangene Woche den
Einreisestopp für Personen unter anderem aus Rumänien und
Bulgarien so angepasst hat, dass im April und Mai jeweils
bis zu 40.000 Saisonarbeitskräfte per Flugzeug nach
Deutschland einreisen dürfen. Dabei gelten strenge
Hygieneauflagen. Die Einreisenden müssen sich am
Ankunftsflughafen einer Gesundheitsprüfung unterziehen.
In den Betrieben gelten während der gesamten
Aufenthaltsdauer beginnend mit einer 14-tägigen
Quarantäne strenge Hygienevorschriften. Nach
Angaben des Landwirtschaftsministeriums besteht in
Nordrhein-Westfalen bis zum Sommer ein Bedarf von rund
53.000 Saisonarbeitskräften; rund 8.500 Arbeiterinnen und
Arbeiter sind bereits auf den landwirtschaftlichen
Betrieben in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Am 8.
April 2020 begann für etwa 400 Betriebe in
Nordrhein-Westfalen die offizielle Spargelsaison.
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5 Millionen Euro Corona-Soforthilfe für Künstler
ausgezahlt |
Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 - Um freischaffende
Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise bis zum
Anlaufen der umfassenden Bundes- und Landesprogramme
schnell und wirkungsvoll zu unterstützen, hat das
Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte
März ein Sonderförderprogramm in Höhe von insgesamt fünf
Millionen Euro aufgelegt. Das Programm stellt
Betroffenen, die kurzfristig durch die Absage von
Engagements in finanzielle Engpässe geraten sind, eine
Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro zur
Verfügung. Diese unbürokratische Unterstützung hat in
der nordrhein-westfälischen Kulturszene großen Anklang
gefunden: Seit Beginn des Programms sind bei den
Bezirksregierungen bis heute mehr als 17.000 Anträge
eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in
Höhe von fünf Millionen Euro aus dem Haushalt des
Kulturministeriums sind seit Donnerstag (9. April 2020)
vollständig abgerufen und an Betroffene ausgezahlt
worden. „Unser Sonderförderprogramm hat mehrere
tausend freie Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen
kurzfristig vor einer existenzbedrohenden Situation
bewahrt. Es hat damit seinen Zweck, eine
Überbrückungshilfe bis zum Anlaufen der „großen“
Hilfsprogramme in Bund und Land zu bieten, voll erfüllt.
Die große Nachfrage hat gezeigt, wie wichtig diese
schnelle Unterstützung bislang für die Kultur in
Nordrhein-Westfalen gewesen ist“, sagt Kulturministerin
Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Mit dem Anlaufen der
großen staatlichen Hilfsprogramme stehen freiberuflichen
Künstlerinnen und Künstlern in Nordrhein-Westfalen nun
inzwischen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur
Verfügung, vor allem die Corona-Soforthilfe für
Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen der
Bundesregierung. Unterstützungsmöglichkeiten für
Künstlerinnen und Künstler Die Corona-Soforthilfe der
Bundesregierung für Solo-Selbständige und kleine
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Höhe
von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro steht
ausdrücklich auch freiberuflich tätigen Künstlern und
Kulturschaffenden offen. Die Bundesregierung bietet
Betroffenen hier finanzielle Soforthilfe in Form von
Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten
Liquiditätsengpässen an.
Solo-Selbstständige und
Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können
im Rahmen dieses Programms eine Einmalzahlung bis 9.000
Euro für drei Monate erhalten. Derzeit wird die Frage
diskutiert, ob freischaffende Künstlerinnen und Künstler
im Rahmen der Bundeshilfe neben Betriebskosten auch
Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen können.
„Unser Ziel ist, dass das Soforthilfeprogramm des
Bundes in geeignetem Umfang auch auf Künstlerinnen und
Künstler anwendbar ist. Darüber finden derzeit Gespräche
mit dem Bund statt. Falls das nicht möglich sein sollte,
werden wir über eine NRW-spezifische Lösung nachdenken“,
sagt Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Aktuell
können Kulturschaffende, denen durch die aktuelle Krise
das Einkommen wegbricht, zur Sicherung ihres
Lebensunterhalts vereinfachten Zugang zu Leistungen der
Grundsicherung erhalten. Wer zwischen 1. März und 30.
Juni 2020 Corona-bedingt einen Antrag auf Grundsicherung
stellt, für den gelten erleichterte
Zugangsvoraussetzungen.
Alle Informationen rund
um die Corona-Hilfen der Bundesregierung für
Künstlerinnen und Künstler finden Sie unter: www.bundesregierung.de
Anträge für die
Corona-Soforthilfe können direkt und digital beim
nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium unter soforthilfe-corona.nrw.de gestellt
werden. Alle Informationen rund um die „NRW-Soforthilfe
2020“ finden Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
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Versorgung mit Lebensmitteln ist auch an den
Ostertagen gesichert |
Düsseldorf/Duisburg, 8. April 2020 -
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Ich bin
ständig in Kontakt mit der Branche und ich höre und sehe:
Es ist genug da, die Lager sind gut gefüllt. Seien Sie
solidarisch, insbesondere beim Besuch im Supermarkt.
Kaufen Sie nur das, was Sie aktuell benötigen, wir haben
keine Versorgungskrise. Wenn aktuell Engpässe entstehen,
sind meist unsolidarische Hamsterkäufe die Ursache. Und
erledigen Sie, wenn möglich, den Ostereinkauf außerhalb
der Stoßzeiten, damit nicht alle zeitgleich an
Gründonnerstag und Karsamstag in die Läden stürmen.“
Versorgung ist sicher, Lage
wirtschaftlich angespannt Damit die
Versorgung auch mit heimischen Lebensmitteln weiterhin
gesichert ist, steht das Landwirtschaftsministerium in
regelmäßigem Austausch mit den beteiligten
Wirtschaftsverbänden. So gab es heute ein
Branchengespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des
Lebensmittelhandels, der Fleisch- und Milchwirtschaft,
des Lebensmittelhandwerks, der Spirituosenwirtschaft
sowie einem Genossenschaftsverband. Ob
Milchwirtschaft, Vieh- und Fleischwirtschaft oder
Bäckereihandwerk: Aus keiner Branche werden
Einschränkungen hinsichtlich der Versorgungslage
gemeldet. Jedoch bereiten Umsatzeinbußen von bis zu 50
Prozent einzelnen Unternehmen und Betrieben insbesondere
im Handwerk und die Schließung vieler Gastronomiebetriebe
ernste wirtschaftliche Probleme.
Gewerbe und Handel lokal unterstützen Die
Ministerin ruft daher die Verbraucherinnen und
Verbraucher zur Unterstützung insbesondere des lokalen
Lebensmittelgewerbes auf: „Vermeiden Sie Stress an
Ostern, indem Sie sich ein Menu bei Ihrer Gaststätte um
die Ecke bestellen. Unterstützen Sie die Geschäfte des
Lebensmittelhandwerks in Ihrem Umfeld. Kaufen Sie den
Braten für die Feiertage von der Metzgerei, die
Sonntagsbrötchen und das Ostergebäck von der Bäckerei und
Konditorei ihres Vertrauens.“ Viele Geschäfte bieten
Bringdienste an, nehmen online oder telefonisch
Bestellungen entgegen und organisieren
Abholmöglichkeiten.
Lächeln schenken
als Dankeschön „Die große Mehrheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher erlebe ich derzeit als
sehr besonnen und umsichtig“, bedankte sich Ministerin
Heinen-Esser und appelliert, weiterhin konsequent auf
Abstand zu bleiben: „Wer auf der Straße oder in den Läden
auf Abstand bleibt, begegnet sich mit Respekt. Und
schenken Sie zu Ostern den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, die im Handel derzeit im Akkord einen
sensationellen Job für die Gemeinschaft leisten, ein
Lächeln als Dankeschön. Vielen Dank allen, die in der
Land- und Ernährungswirtschaft, auf den Feldern, in den
Betrieben und im Einzelhandel für uns alle die Stellung
und damit unseren Alltag aufrecht erhalten“, sagte Ursula
Heinen-Esser.
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Dorferneuerungsprogramm startet - 24,8 Millionen
Euro für 270 Ideen in 133 Kommunen |
270 Ideen werden in 133
Dörfern, Gemeinden und Städten bewilligt. Dafür stehen
rund 24,8 Millionen Euro bereit.
Düsseldorf/Duisburg, 8. April 2020 - „In diesen Zeiten
ist die Dorferneuerung des Bundes und des Landes
Nordrhein-Westfalen verlässlicher Partner an der Seite
unserer Bürgerinnen und Bürger, Handwerks- und
Wirtschaftsbetriebe sowie der Kommunen. Insgesamt können
mit der Unterstützung des Bundes und viel mehr des Landes
Nordrhein-Westfalen Gesamtinvestitionen in Höhe von rund
52,2 Millionen Euro finanziert werden“, erläutert Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung.
„Die ländlichen Räume in
Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und
dörflich geprägten Kommunen sind Heimat, Lebens- und
Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner
unseres Landes Nordrhein-Westfalen“, erklärt die
Ministerin. Und: „Ab heute kann es los gehen: Die
Landesregierung hat entschieden, dass mit der heutigen
Verkündung des Programms jeder förderunschädlich mit der
Realisierung seiner bewilligten Maßnahme starten kann.“
Der weitaus überwiegende Anteil dieser
Fördermittel wird für den Aufbau oder den Um- und Ausbau
von Dorfgemeinschaftseinrichtungen oder vergleichbaren
Multifunktionshäuser sowie für die dorfgemäße Gestaltung
von Aufenthalts- und Freiflächen eingesetzt: Rund 16,4
Millionen Euro werden hierfür zur Verfügung stehen. Damit
entstehen generationenübergreifende Orte des
gesellschaftlichen Zusammenlebens und damit auch des
gelebten Zusammenhalts in unserem Land. „Das ist aktuell
ein ganz wichtiges Signal für und in unsere Bevölkerung“,
betont die Ministerin. Fördermittelempfänger sind dabei
beispielsweise auch Schützenvereine oder dörfliche
Gemeinschaftsvereine, die vor Ort das Gemeinschaftsleben
pflegen und prägen.
Ministerin Scharrenbach: „Ob Häuser
für den Austausch, das generationenübergreifende
Zusammentreffen, Plätze zum Spielen, Wasser zum Matschen,
Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsorte für Ältere: Die
,Dorferneuerung‘ trägt dazu bei, Zukunftsorte nach den
Ideen der Bevölkerung zu gestalten.
69
Dorfgemeinschaftshäuser und vergleichbare
Multifunktionshäuser werden mit 8,7 Millionen Euro
gefördert; für 64 dorfgemäße Platzgestaltungen fließen
7,6 Millionen Euro. 97 Projekte, bei denen der Erhalt der
dörflichen Bausubstanz oder ortsbildprägende Objekte im
Vordergrund stehen, werden mit 3,8 Millionen Euro
finanziert. Für 19 Maßnahmen an Straßen - etwa zur
Verbesserung der Barrierefreiheit – sind 3,7 Millionen
Euro vorgesehen und fast 700.000 Euro werden dazu
verwendet, Gebäude abzureißen und damit Missstände zu
beseitigen.“
Zahlreiche Maßnahmen sind auf den
barrierefreien beziehungsweise generationengerechten Bau
beziehungsweise Umbau von Dorfgemeinschaftseinrichtungen
und vergleichbare Multifunktionshäuser ausgerichtet.
Die nächste Antragsfrist für das
Dorferneuerungsprogramm 2021 endet am 30. September 2020,
die Förderergebnisse werden im Frühjahr 2021
veröffentlicht. Seit 2018 wurden fast 19 Millionen Euro
zusätzlich bereitgestellt. Damit konnten gegenüber 2018
zusätzlich 176 Projekte in weiteren 71 Gemeinden
gefördert werden.
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Keine Keime in Corona-Zeiten:
Trinkwasserleitungen in derzeit ungenutzten Gebäuden
regelmäßig spülen |
Düsseldorf/Duisburg, 07. April 2020 -
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat Besitzer und
Betreiber von derzeit Corona-bedingt ungenutzten Gebäuden
nochmals aufgerufen, ihren Beitrag zur Sicherung der
Wasserqualität zu leisten. "Die öffentliche
Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch in
diesen Tagen gesichert. Damit die hervorragende
Trinkwasserversorgung auch so bleibt, müssen alle durch
vorsorgendes Handeln ihren Beitrag leisten", so die
Ministerin.
Die Corona-Pandemie führt derzeit
dazu, dass Gebäude oder Gebäudeteile etwa in der
Gastronomie, im Handel oder in Büros längere Zeit nicht
genutzt werden. Besitzer oder Betreiber sind weiterhin
aktiv gefordert, ihren Beitrag zur Erhaltung der
Wasserqualität zu leisten. "Alle
Trinkwasserentnahmestellen, wie zum Beispiel Wasserhähne
und Duschen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für einen
längeren Zeitraum nicht genutzt werden, müssen regelmäßig
betätigt werden, um das Trinkwasser in den Leitungen
auszutauschen. So wird verhindert, dass sich Keime wie
Legionellen vermehren können", so Ministerin
Heinen-Esser. Dabei reicht es aus, das Wasser einmal in
der Woche ablaufen zu lassen bis es eine gleichbleibende
Temperatur hat.
Zudem weist die Umweltministerin
erneut darauf hin, dass Küchenpapier, Feuchttücher oder
beispielsweise Zeitungspapier nicht in der Toilette,
sondern im Restmüll entsorgt werden müssen. "Wir haben
eine sehr gut funktionierende Abwasserentsorgung. Damit
diese auch in Krisenzeiten funktioniert, dazu können alle
Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen", sagt
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und ruft zur
ordnungsgemäßen Entsorgung von Hygieneartikeln und
Haushaltspapieren auf. "Nur Toilettenpapier gehört in die
Toilette." Küchenpapier oder auch Feuchttücher lösen sich
nicht im Wasser auf und können die Rohrleitungen und
Pumpen der Kanalisationen und Kläranlagen verstopfen.
Hintergrund Legionellen
Bakterien (Legionellen), die sich zum
Beispiel in warmem Wasser vermehren können, können die
Krankheit Legionellose verursachen, die durch Wasser
übertragen werden kann. Weil Legionellen in Trinkwasser
nur sehr langsam wachsen können, geht von einer
ordnungsgemäß errichteten und betriebenen
Trinkwasserinstallation keine Gefährdung aus. Nur wenn
das Wasser mehrere Tage in der Leitung steht (stagniert),
haben eventuell vorhandene Legionellen ausreichend Zeit
sich so stark zu vermehren, dass daraus eine
gesundheitliche Gefährdung resultieren kann. Durch einen
regelmäßigen Austausch des stagnierenden Wassers wird
dies vermieden.
Weitere Informationen
bei der Verbraucherzentrale NRW [https://www.abwasser-beratung.nrw/kmia-kein-muell-ins-abwasser-30374]
beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
(DVGW) [https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf]
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Traditionelle Osterfeuer dürfen nicht stattfinden |
Aufgrund der Corona-Pandemie
sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt.
Dazu zählen auch Osterfeuer.
Düsseldorf/Duisburg, 03. April 2020 -
Auch traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer dürfen
zurzeit nicht stattfinden. Dies stellt das Ministerium
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
klar. Laut der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind alle
Formen von Veranstaltungen und Versammlungen
grundsätzlich untersagt.
In vielen Orten werden zu Ostern Feuer
als Teil des Brauchtums und jährlicher traditioneller
Treffpunkt der Gemeinschaft ausgerichtet. "Brauchtum und
Rituale sind wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft.
Sie können gerade in schwierigen Momenten für
Zusammenhalt sorgen. Daher fällt es in der aktuellen Zeit
schwer, auf diese vertrauten Traditionen zu verzichten.
Aber zu unser aller Schutz und zur Eindämmung der
Ausbreitung des Corona-Virus ist ein Aussetzen derzeit
zwingend geboten", sagte Dr. Heinrich Bottermann,
Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur und Verbraucherschutz.
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Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung auch in Corona-Zeiten gesichert -
Feuchttücher gehören nicht in die Toilette
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Düsseldorf/Duisburg, 03. April 2020 -
Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in
Nordrhein-Westfalen ist auch in diesen Tagen gesichert.
Darauf weist heute das nordrhein-westfälische
Umweltministerium hin. Die Wasserversorgungsanlagen im
Land sind so ausgelegt, dass sie eine qualitativ
hochwertige Versorgung der Menschen mit Trinkwasser
sicherstellen. "Unser Grundnahrungsmittel Nummer 1 wird
in Nordrhein-Westfalen streng kontrolliert und erfüllt
die Vorgaben der deutschen Trinkwasserverordnung auch in
diesen Krisenzeiten. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, denen in diesen Tagen ein besonderer Dank
gebührt, sind selbstverständlich Bestandteil der
kritischen Infrastruktur", sagt Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser.
Trinkwasserversorgung
sichergestellt
Zur Sicherung der
Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen haben
Wasserversorgungsunternehmen wie zum Beispiel
Gelsenwasser als das in Nordrhein-Westfalen größte, das
mehr als 2,5 Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt,
frühzeitig ergänzende Vorkehrungen getroffen, um das
Infektionsrisiko bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern so gering wie möglich zu halten. "In der
jetzigen Lage haben wir drei Kernziele: den bestmöglichen
Schutz aller Mitarbeitenden, das dauerhafte
Aufrechterhalten unserer Handlungsfähigkeit und eine
umfassende und transparente interne sowie externe
Kommunikation. Bisher funktioniert das sehr gut. Wir sind
voll handlungsfähig", versichert Gelsenwasser-Vorstand
Dr. Dirk Waider. "Weitere Maßnahmen aus unserem
Pandemieplan ergreifen wir lageabhängig. Ein extra
eingesetzter Stab beurteilt regelmäßig die Entwicklung.
Wir sind darauf eingestellt, den derzeitigen
Betriebszustand über lange Zeit aufrechtzuerhalten - bei
Bedarf auch über Monate."
Auch Abwasserentsorgung nach
Plan
Parallel zur Wasserversorgung stellen
die regionalen Wasserwirtschaftsverbände sicher, dass
auch bei der Abwasserentsorgung und beim Hochwasserschutz
alles weiterhin nach Plan läuft und es nicht zu
Einschränkungen kommt. "Als Einrichtungen der kritischen
Infrastruktur haben wir weitreichende Maßnahmen
eingeleitet, um unsere Aufgaben im Rahmen der
öffentlichen Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Wir sind
weiterhin zuverlässig für unsere Region da", betont Prof.
Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von
Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) und
Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall (DWA), stellvertretend auch für die
Unternehmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft.
Zu den Kernaufgaben von EGLV gehört
unter anderem der Betrieb von rund 60 Kläranlagen, mehr
als 340 Pumpwerken, 55 Hochwasserrückhaltebecken, rund
1465 Kilometer an Abwasserkanälen und knapp 780 Kilometer
an Wasserläufen in der Emscher-Lippe-Region. Der
reibungslose Ablauf wird permanent von der im Einsatz
befindlichen Belegschaft kontrolliert.
Feuchttücher gehören nicht in
die Toilette
Zur Aufrechthaltung und Sicherung der
Abwasserentsorgung können alle Verbraucherinnen und
Verbraucher täglich beitragen. "Küchenpapier,
Feuchttücher oder Zeitungspapier gehören nicht in die
Toilette, sondern müssen über den Restmüll entsorgt
werden", ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur
ordnungsgemäßen Entsorgung von Hygieneartikeln und
Haushaltspapieren auf: "Nur Toilettenpapier gehört in die
Toilette." Küchenpapier oder auch Feuchttücher lösen sich
nicht im Wasser auf und können die Rohrleitungen und
Pumpen der Kanalisationen und Kläranlagen verstopfen.
Eine verstopfte Ableitung führt im schlimmsten Fall zu
Rückstau des Abwassers in die sanitären Einrichtungen der
betroffenen Wohnungen und Häuser.
Leitungen in ungenutzten
Gebäuden regelmäßig spülen
Darüber hinaus führt die
Corona-Pandemie derzeit dazu, dass Gebäude oder
Gebäudeteile etwa in der Gastronomie, im Handel oder in
Büros längere Zeit nicht genutzt werden. "Aber auch hier
sind Besitzer oder Betreiber weiterhin aktiv gefordert,
ihren Beitrag zur Erhaltung der Wasserqualität zu
leisten. So müssen Toilettenspülungen und Wasserhähne in
Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für einen längeren
Zeitraum nicht genutzt werden, regelmäßig betätigt
werden, um die Leitungen zu spülen. So wird verhindert,
dass sich Keime wie Legionellen vermehren können", so
Ministerin Heinen-Esser.
Weitere Informationen:
- beim Umweltbundesamt [https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser]
- bei der Verbraucherzentrale NRW [https://www.abwasser-beratung.nrw/kmia-kein-muell-ins-abwasser-30374]
- beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches
e.V. (DVGW) [https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf]
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Neue
Mieterschutzverordnung soll am 1. Juli in Kraft treten |
Düsseldorf/Duisburg, 02. April 2020
- „Nordrhein-Westfalen bekommt eine neue
Mieterschutzverordnung: Zum 1. Juli 2020 soll eine
Verordnung in Kraft treten, die die Mietpreisbegrenzung
bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und den
Kündigungsschutz in den Blick nimmt. Dazu legt die
Landesregierung nun einen Entwurf vor. Diese
Landesregierung steht an der Seite der Mieterinnen und
Mieter und sorgt zugleich mit mehr Freiheiten in anderen
Gesetzen dafür, dass mehr Wohnraum entstehen kann. Nur
eine Verbreiterung des Wohnangebots schützt Mieter
nachhaltig und sorgt für bezahlbaren Wohnraum. Solange
dieses Ziel noch nicht überall erreicht ist, brauchen wir
die Mieterschutzverordnung“, so Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung.
Erst vor kurzem hatte die
Landesregierung dargelegt, dass in Nordrhein-Westfalen
über 160.000 Wohnungen genehmigt sind bzw sich im Bau
befinden. Ein Rekordwert - gegenüber den letzten Jahren.
Die Ministerin hatte zuletzt im Zuge der Auswirkungen von
COVID-19 die Wohngeldstellen in den Kommunen dazu
aufgefordert, Wohngeldanträge pragmatisch zu entscheiden
und Mieterinnen und Mieter über mögliche finanzielle
Engpässe hinweg zu helfen und so auch den Vermietenden zu
helfen, Strom/Wasser/Gas weiter bezahlen zu können.
Die Landesregierung hatte über die Wirksamkeit der
vier landesrechtlichen Einzelmietverordnungen ein
Gutachten anfertigen lassen. Dieses liegt nun
vor. Einleitend stellt Gutachter Professor Dr. Harald
Simons (empirica ag) im Gutachten dar, dass die
Bevölkerungsentwicklung abseits der Schwarmstädte Bonn,
Düsseldorf, Köln und Münster sowie deren Umland nur
schwach wächst oder sogar schrumpft. Die
Neuvertragsmieten sind in Nordrhein-Westfalen zwar
gestiegen (im Vergleich zu 2004 um real plus 2,3
Prozent), liegen aber zwölf Prozent niedriger als der
bundesdeutsche Mittelwert. „Insgesamt ergibt sich aus den
vorliegenden Analysen, dass nur in zwölf Gemeinden
eindeutig ein angespannter Mietwohnungsmarkt vorliegt“,
erläutert Simons. Für sieben weitere Städte ergibt sich
laut Gutachten keine eindeutige Anspannung, aber aus
einzelnen Indikatoren ergeben sich Anspannungstendenzen.
Scharrenbach weiter: „Der Entwurf für die neue
Mieterschutzverordnung bezieht 18 Kommunen in
Nordrhein-Westfalen ein. Die Landesregierung hat sich
eingehend mit den Ergebnissen beschäftigt, und sechs von
sieben Kommunen, bei denen die Indikatoren
Anspannungstendenzen erkennen lassen, ebenfalls
einbezogen.“
Auf der Grundlage umfangreicher
Daten zu Entwicklung auf den Wohnungsmärkten hat der
Gutachter die mietrechtlichen Verordnungen in
Nordrhein-Westfalen bewertet. Das Gutachten wurde am
Donnerstag, 2. April 2020, den Obleuten der Fraktionen
des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen
bei einer Videokonferenz vorgestellt, danach werden die
Verbände über die Ergebnisse unterrichtet und die
Anhörung über den Entwurf der neuen
Mieterschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
eingeleitet. EndberichtMantelgutachten
zu den mietrechtlichen Verordnungen in
Nordrhein-Westfalen PDF, 5,85 MB
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- Termine für die
zentralen Abiturprüfungen und die ZP 10 festgelegt -
Richter: Keine Nachteile in zweiter Staatsprüfung durch
Corona |
Die Liste mit den Prüfungsterminen im
Bildungsportal.
Abiturprüfungen und weitere
Abschlussprüfungen 2020
Düsseldorf/Duisburg, 02. April 2020
- Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Termine
für die diesjährigen zentralen Abiturprüfungen und alle
weiteren Abschlussprüfungen neugefasst. Wie angekündigt
hatte das Schulministerium entschieden, die diesjährigen
Abiturprüfungen um drei Wochen zu verschieben. Die neuen
Termine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den
einzelnen Fächern, die Termine für die mündlichen
Prüfungen sowie die Nachschreibetermine wurden nun
bekanntgegeben. Auch für die Zentralen Prüfungen in
Klasse 10 (ZP 10) wurden neue Termine festgelegt.
Für insgesamt rund 78.000 Schülerinnen
und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen,
Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen beginnen die
schriftlichen Abiturprüfungen am 12. Mai 2020 und
erstrecken sich bis zum 25. Mai. Die Nachschreibetermine
sind für den Zeitraum vom 26. Mai bis zum 9. Juni
festgelegt. Die mündlichen Prüfungen finden ab dem 26.
Mai statt, der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist
der 27. Juni 2020.
An den Beruflichen Gymnasien der
Berufskollegs beginnen für rund 10.000 Schülerinnen und
Schüler die schriftlichen Prüfungen ebenfalls am 12. Mai.
Die letzte Prüfung wird am 26. Mai geschrieben. Ab dem
28. Mai werden die mündlichen Prüfungen abgelegt, die
Nachschreibetermine beginnen ab dem 5. Juni. Letzter Tag
der Zeugnisausgabe ist auch an den Beruflichen Gymnasien
der 27. Juni 2020.
Für die rund 100.000 Schülerinnen und
Schüler der Klasse 10, die an den Haupt-, Real-,
Sekundar- und Gesamtschulen, an bestehenden G9-Gymnasien,
Weiterbildungskollegs, in den Schulversuchen Primus- und
Gemeinschaftsschulen sowie an Förderschulen und
Waldorf-Schulen ihre Zentralen Prüfungen ablegen, beginnt
die erste Prüfung wie bereits angekündigt fünf Tage
später, am 12. Mai. Die letzte der insgesamt drei
Zentralen Prüfungen wird am 19. Mai geschrieben.
Die Nachschreibetermine sind vom 22.
bis 27. Mai terminiert. Unverändert bleibt bei den ZP 10
der Tag der Bekanntgabe der Prüfungsnoten (5. Juni), und
auch der bisherige Zeitrahmen für die mündlichen
Prüfungen bleibt bestehen (15. Juni bis 23. Juni).
Voraussetzung für die Umsetzung dieser
Terminpläne ist die rechtzeitige Wiederaufnahme eines
geregelten Unterrichts- und Schulbetriebs.
Richter: Keine Nachteile
in zweiter Staatsprüfung durch Corona
Zweites Staatsexamen Lehramtsanwärter
In der heutigen Amtschefkonferenz der ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) wurden
wichtige Weichenstellungen für die Lehramtsanwärterinnen
und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst getroffen,
die im Jahr 2020 ihre zweite Staatsprüfung ablegen
werden. Dabei wurde vereinbart, dass ihnen durch die
Corona-Epidemie keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen
des Infektionsschutzes entstehen sollen. Sollten im
weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/20
unterrichtspraktische Prüfungen in schulischen
Lerngruppen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang
möglich sein, stehen andere Prüfungsformate bzw.
Ersatzleistungen zur Verfügung. Die Bundesländer haben
sich darauf geeinigt, dass die Länder die Abschlüsse der
Lehramtsanwärterinnen und –anwärter auf jeden Fall
gegenseitig anerkennen, auch wenn vorgegebene
Prüfungsformate infolge der Corona-Epidemie nicht
eingehalten werden können. „Der heutige Beschluss der
KMK bringt den künftigen Lehrkräften die Sicherheit, die
sie jetzt benötigen. Für alle ist die aktuelle Situation
belastend und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Es ist
gut, dass wir heute unter den Bundesländern hier Klarheit
schaffen konnten“, so Staatssekretär Mathias Richter.
Nordrhein-Westfalen hat in den Fällen, in denen noch
keine Prüfung durchgeführt werden konnte, einen neuen
Prüfungsplan erstellt, der vorsieht, diese Prüfungen im
Zeitraum 20. bis 28. April 2020 durchzuführen.
Dies soll den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
einen ordnungsgemäßen Abschluss ihres
Vorbereitungsdienstes zum 30. April 2020 und
entsprechende Einstellungen in den Schuldienst
ermöglichen. Sofern es ab 20. April 2020 und einem
alternativen Prüfungszeitraum Mitte Mai nicht möglich
sein sollte, dass Prüfungskommissionen zusammentreten und
Staatsprüfungen wie geplant durchgeführt werden, können
nach dem Beschluss der KMK nunmehr andere Prüfungsformate
angewendet werden. Sollte sich der
Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen
und Lehramtsanwärter dadurch verlängern, würde dies unter
Beibehaltung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und
unter fortlaufender Gewährung der zustehenden
Ausbildungsbezüge (§ 7 Abs.2 LABG) geschehen. Weiter
Informationen finden Sie
hier.
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Landesinitiative Bauleitplanung startet: Weniger
Bürokratie + mehr Beinfreiheit für
Kommunen = schnellere Verfahren für den Wohnungsbau
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Düsseldorf/Duisburg, 01. April 2020 - Das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat eine neue
Landesinitiative gestartet, die es Städten und Gemeinden
zukünftig ermöglichen soll, schneller und effektiver
Planungen bei der Bauleitplanung durchführen zu können.
Durch Rahmenverträge sollen Bau- und Planungsprozesse in
den Kommunen beschleunigt werden, um zügiger bauen zu
können. „Die neue Landesinitiative ist der
‚Bauplan-Beschleuniger‘ für Nordrhein-Westfalen. Weniger
Bürokratie plus mehr Beinfreiheit für Kommunen heißt
schnellere Verfahren für den Wohnungsbau: Das ist die
einfache Formel der neuen Landesinitiative zur
Bauleitplanung. 750.000 Euro stellen wir dafür zur
Verfügung. Das wird ein echter Gewinn für unsere Städte
und Gemeinden“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Mit
der neuen Landesinitiative greift die Landesregierung
zahlreiche Hinweise aus Städten und Gemeinden im
Zusammenhang mit Bauleitplan-Verfahren auf: Zu wenige
Planerinnen und Planer, Herausforderungen bei der
(Wieder-)Besetzung von ausgeschriebenen Stellen, hohe
Komplexität der Verfahren.
„Ziel ist es, durch
einen neuen Rahmen fürs Planen dazu beizutragen, dass
Stadt- und Gemeindeverwaltungen Planungen, Gutachten und
Leistungen bei der Bauleitplanung schon bald mit enorm
reduziertem Aufwand direkt beauftragen können und dabei
verlässliche Dienstleister und hohe Qualität erhalten.
Das Personal wird dadurch nicht mehr mit der
zeitraubenden Erstellung von Leistungsbeschreibungen und
Ausschreibungen belastet“, erläutert Ministerin Ina
Scharrenbach im digital durchgeführten Auftaktkongress.
Zur erfolgreichen Bauleitplanung benötigen
Kommunen eine Vielzahl an Fachgutachten im Bereich des
Arten-, Immissions-, Boden und Klimaschutzes sowie
Fachgutachten etwa zu Verkehr, Einzelhandel oder
Störfallbetrieben. Städte und Gemeinden können mit der
Rahmenvertragsinitiative ihre Bauleitplanverfahren
beschleunigen, indem sie auf einen rahmenvertraglich
gesicherten Expertenpool für Planungs- und
Gutachterleistungen zurückgreifen. Alle Schritte zur
Vereinbarung der Rahmenvertragspartnerschaften werden
vollständig vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung finanziert.
Im Haushalt 2020
sind dafür 750.000 Euro, für die Folgejahre jeweils eine
Million Euro vorgesehen. Der Nordrhein-Westfälische
Städte- und Gemeindebund, der Städtetag
Nordrhein-Westfalen, die Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau begleiten
und unterstützen die Rahmenvertragsinitiative und richten
den Fokus auf die zentralen Vorteile, die daraus für alle
Seiten erwachsen: Zeitgewinn, Vereinfachung formaler
Abläufe und Entwicklung verlässlicher Standards.
Mit der Umsetzung der Rahmenvertragsoffensive
Bauleitplanung wurde die landeseigene Gesellschaft
„NRW.URBAN“ und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft
NRW beauftragt. Ganz konkret geht es in den nächsten
Wochen darum, gemeinsam mit den Kommunen standardisierte
Leistungsbausteine abzugrenzen und
Muster-Leistungsverzeichnisse aufzusetzen. Fachbüros sind
bereits damit beauftragt, in die seitens der Kommunen
besonders nachgefragten Themenfelder Lärm, Artenschutz,
Altlasten, Rechtsplan und Verkehr mit Vertretern der
Kommunen einzusteigen.
Als Zwischenergebnis
werden die Muster-Leistungsverzeichnisse den Städten und
Gemeinden bereits Mitte des Jahres als Arbeitshilfe zur
Verfügung stehen. Zudem stellen sie die
Ausschreibungsgrundlage für die
Rahmenvertragspartnerschaften dar. Die Ausschreibung ist
im September 2020 vorgesehen und noch vor Ablauf des
Jahres soll die einfache, kommunale Direktbeauftragung
von Kommunen an die gewonnenen Vertragspartner möglich
sein.
Die Dokumentation und Videos des
Digitalkongresses sowie weitere Informationen finden Sie hier und
auf dem Youtube-Kanal
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