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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und Verfassungsgerichte aktuell

 
2,72 Milliarden Euro für entfallene Gewerbesteuern der Kommunen 

Düsseldorf/Duisburg, 30. September 2020 - Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 29. September 2020 den Entwurf zum Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt. Zuvor hatte es bereits eine Verbändeanhörung der Kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf gegeben.  
Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Gewerbesteuern lagen im zweiten Quartal 2020 bei knapp zwei Milliarden Euro. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, waren das rund 1,6 Milliarden Euro beziehungsweise 45,6 Prozent weniger als im zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals: 3,5 Milliarden Euro).  
Ministerin Ina Scharrenbach: „Startklar zum Durchstarten: Mit dem Gesetzentwurf legen wir die Grundlage dafür, dass wir in 2021 wieder mit dem nötigen Tempo nach vorne kommen. Dafür stehen 2,72 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Entscheidung, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund jeweils zur Hälfte an den Gewerbesteuermindererträgen der Städte und Gemeinden beteiligen, ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig. Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Entscheidungen: Das Landeskabinett hat den Weg für die Verteilung freigemacht und einen Gesetzentwurf beschlossen, der noch in diesem Jahr im Landtag beraten und beschlossen werden soll.“  
Der Gesetzentwurf regelt die konkrete Verteilung und Auszahlung der Ausgleichsmittel infolge der in diesem Jahr ausfallenden Gewerbesteuern für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Dem Verteilungsschlüssel und der Berechnung der Ausgleichsleistungen an die Gemeinden werden das Netto-Gewerbesteueraufkommen zugrundgelegt. Dies entspricht auch der Vorgehensweise des Bundes. Da geplant ist, die Ausgleichsmittel vollständig in 2020 auszuzahlen, wird der Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2019 als Vergleichsgröße herangezogen.

Erstes Wohnhaus in Deutschland wird in Westfalen gedruckt

Düsseldorf/Duisburg, 29. September 2020 - Das erste Wohnhaus in Deutschland, das mit einem 3D-Drucker gebaut wird, entsteht zurzeit in Westfalen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat das Pilotprojekt in Beckum geprüft, genehmigt und fördert es finanziell. Dazu Ministerin Ina Scharrenbach: „Nordrhein-Westfalen-Innovation für Deutschland: digital, dynamisch, druckfertig - das sind unsere 3D‘s für die Zukunft des Bauens. Wir sind stolz darauf, dass das erste Haus, welches 3D gedruckt wird, in unserem Bundesland entsteht. Damit ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter für Deutschland. Nicht morgen, nicht irgendwann, sondern heute. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert gezielt Investitionen in den Innovationsmotor Bau: Das 3D-Haus wird mit 200.000 Euro gefördert. Weitere Projekte sind in der Druckerschleife.“ Heute, Dienstag (29.September 2020), hat die Ministerin sich vor Ort ein Bild von den Bauarbeiten gemacht.

 

Ehe der Startschuss für den Bau des zweigeschossigen Einfamilienhauses mit etwa 80 Quadratmetern Wohnfläche pro Geschoss gegeben werden konnte, wurde das Pilotprojekt intensiv unter die Lupe genommen. Denn es handelt sich um ein komplett neues Bauverfahren (3D-Druck), das es bisher in der Baupraxis in dieser Form nicht gab. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen der obersten Bauaufsicht mussten insbesondere Kennwerte zur Bestimmung der Standsicherheit bestimmt werden. Dazu fanden in der TU München zahlreiche Materialprüfungen statt. Besonders herausfordernd ist, dass immer „Nass-in-Nass“ gedruckt werden muss.

 

Wie funktioniert 3D-Druck beim Bauen? Meistens wird 3D-druckfähiger Mörtel oder Beton auf Zementbasis „gedruckt“. Dieses bedeutet, dass der Baustoff durch eine Düse in Schichten aufgetragen wird. Die Schichtdicken liegen im Zentimeter-Bereich. Der 3D-Drucker ist flexibel und schnell einsetzbar, so dass sich die erforderlichen Ressourcen verringern. Denn es müssen nicht mehr viele verschiedene Bauteile auf der Baustelle zu einem Wandelement zusammengebaut werden. Dieses ergibt eine Zeitersparnis und eine Verschlankung der Bauabläufe. Um die finanziellen und zeitlichen Vorteile zu evaluieren, sind Pilotprojekte notwendig.

 

Von dem Pilotprojekt in Beckum werden Ergebnisse und Erfahrungen erwartet, die beispielgebend für die gesamte Baubranche sein dürften. Das Interesse an Methoden zur automatisierten Bauwerkserstellung floriert aktuell weltweit, die Anzahl an Forschungsinitiativen nimmt stetig zu. Es ist davon auszugehen, dass das Pilotprojekt in Beckum eine Vorbildfunktion bekommt, weil gezeigt wird, was in Nordrhein-Westfalen - technisch und rechtlich - funktioniert, auch an anderen Orten umsetzbar ist. Vor diesen Hintergründen ist es wichtig, in Deutschland mit entsprechenden Projekten zu starten, damit nicht nur die Forschung in Nordrhein-Westfalen stattfindet, sondern anschließend auch die Wertschöpfung.

 

Das Ministerium fördert die Digitalisierung des Bauwesens: Mit dem Haushalt 2020 ist erstmalig das neue Programm „Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen“ aufgelegt worden. Für die Förderung stehen im aktuellen Etat 750.000 Euro zur Verfügung. Zudem gibt es eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von jeweils 750.000 Euro für die Haushaltsjahre 2021 und 2022. Zielsetzung des Programms ist es, im Bereich des Bauwesens Grundsteine für innovative Zukunftstechnologien zu legen und die technologischen und wirtschaftlichen Chancen weiterzuentwickeln.



Kabinett billigt Gesundheitsbericht

Das NRW-Kabinett hat am Dienstag, 22. September 2020, den Gesundheitsbericht der Landesregierung für das Jahr 2019 gebilligt. Danach sank der Krankenstand bei den rund 340.000 Beschäftigten der Landesverwaltung im vergangenen Jahr leicht von 7,43 Prozent auf 7,37 Prozent. „Wie wichtig ein gutes Gesundheitsmanagement ist, hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gezeigt. Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Grundlage einer funktionierenden Verwaltung.“, sagte Minister Herbert Reul.
Wenn nur die Fehlzeiten mit Attest betrachtet werden, lag die Fehlquote der Landesbeschäftigten 2019 bei 5,66 Prozent (2018: 5,79 Prozent). Nach dieser Methode erheben in der Regel die Gesetzlichen Krankenkassen ihre Daten. Deren Krankenstandsquoten lagen 2019 rund ein Prozentpunkt unter denen in der Landesverwaltung, was unter anderem daran liegt, dass die Landesbeschäftigten älter sind. Eine Kernaussage des Berichts ist, dass die Fehlzeiten mit zunehmendem Alter der Beschäftigten steigen und das Durchschnittsalter der Beschäftigten der Landesverwaltung höher ist als das der Gesamtbeschäftigten. So ist rund jeder vierte Beschäftigte der Landesverwaltung 55 Jahre oder älter, in der gesamten Erwerbsbevölkerung ist es jeder Fünfte.

„Der demografische Wandel ist die größte Herausforderung für das Gesundheitsmanagement in allen Bereichen des Arbeitslebens. Die Gesundheit möglichst lange zu erhalten, ist immens wichtig, sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung“, so Reul. Weiterhin zeigt der Bericht, dass Frauen mit 7,66 Prozent öfter krank sind als Männer mit 6,99 Prozent. Lehrerinnen und Lehrer sind mit einem Krankenstand von 6,84 Prozent seltener krank als der Durchschnitt der Landesbeschäftigten (7,37 Prozent).
Die Krankenstände waren mit 5,34 Prozent an den Gymnasien am niedrigsten und an den Hauptschulen mit 9,06 Prozent - sowie Förderschulen (7,83 Prozent) im Land am höchsten. Der Bericht enthält in diesem Jahr ein gesondertes Kapitel zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit der vermehrten Nutzung des Homeoffice in der Landesverwaltung. Homeoffice war als zentrale Frage einer veränderten Arbeitsorganisation auch vor der Corona-Krise von hoher Bedeutung in der Landesverwaltung. Doch im Laufe des Jahres 2020 hat das Thema einen besonderen Stellenwert bekommen, da viele Landesbeschäftigte älter sind und zu einer Risiko-Gruppe gehören.
Bereits vor dem Auftreten von Covid-19 war ein vergleichsweise hoher Anteil der Beschäftigten mit Telearbeitsplätzen ausgestattet. Dies erwies sich nun als günstig, da viele Beschäftigte aufgrund der Infektionsgefahr umgehend in die Telearbeit wechseln konnten. Homeoffice ist ein wichtiger Baustein für die Krisenfestigkeit der öffentlichen Verwaltung, so die Verfasser des Berichts, es ist zentrale Aufgabe der gesunden Arbeitsgestaltung.

Gemeinsam gegen Gewalt - Vereine und Polizei vereinbaren Stadionallianzen

Düsseldorf/Duisburg, 14. September 2020 - Die nordrhein-westfälische Polizei und die neun Vereine der Bundesliga und zweiten Liga im Land haben die Bildung von Stadionallianzen gegen Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen vereinbart. Die Allianzen zwischen der örtlichen Polizeibehörde und dem jeweiligen Verein beinhalten neben landesweit einheitlichen Standards Austausch und Abstimmung von individuellen Sicherheitsmaßnahmen an jedem der neun Spielorte in Nordrhein-Westfalen, sowie Beratung und Prävention von Gewalt.

„Wir gehen damit ein seit Jahrzehnten bestehendes Problem an. Enger Austausch und Kooperation sind die Schlüssel für weniger Gewalt im Fußball. Ich hoffe, dass wir hier und heute den Anfang vom Ende dieser Auswüchse rund um Fußballspiele in Nordrhein-Westfalen erleben“, sagte Minister Herbert Reul heute im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund bei der Unterzeichnung der Vereinbarung. Für die Vereine Borussia Dortmund, Borussia Mönchengladbach, FC Schalke 04, 1. FC Köln, Bayer 04 Leverkusen, Arminia Bielefeld, SC Paderborn 07, VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf unterzeichneten jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes die Kooperationsvereinbarung. „Wir akzeptieren es nicht, dass uns der Fußball, diese schönste Nebensache der Welt, von Hooligans, Rassisten und Chaoten kaputtgemacht wird“, so der Minister.

Die Allianzen sollen an den jeweiligen Spielorten zwischen dem Verein und der örtlichen Kreispolizeibehörde nach einheitlichen Standards eingerichtet und individuell ausgestaltet werden. Regelmäßiger Austausch, gemeinsame Übungen, Abstimmungen und klare Ansprechpartner sind dabei Teile aller Allianzen. Hintergrund für die Vereinbarung ist die stetig wachsende Gewaltbereitschaft im Zusammenhang mit Fußball. So wurden während der Saison 2018/2019 am Rande von Fußballspielen in Nordrhein-Westfalen 276 Menschen verletzt und 1.615 Strafverfahren eingeleitet. Immer wieder kommt es zu offenen Hass-Bekundungen und Rassismus in den Stadien. Menschen werden durch Transparente und Sprechgesänge beleidigt, erniedrigt und diffamiert.

Ein großes Problem ist auch die Verwendung von Pyrotechnik, die im vollbesetzten Stadion Menschenleben in Gefahr bringt. Auch vor den Stadien und auf dem Weg zum Spiel kommt es häufig zu Ausschreitungen und Gewaltexzessen. 530.000 Stunden wurden 2018/2019 von der nordrhein-westfälischen Polizei geleistet, um noch Schlimmeres am Rande von Fußballspielen zu verhindern. Reul sprach sich in diesem Zusammenhang dagegen aus, den Vereinen Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen. „Man löst nämlich kein Problem, indem man die Verantwortung dafür verschiebt. Lösen können wir das GewaltProblem im Fußball nur gemeinsam, mit abgestimmten Maßnahmen der Polizei, der Vereine und allen weiteren Netzwerkpartnern, im regelmäßigen Austausch auch mit den Fans, die ich ausdrücklich mit einbeziehe“, so der Minister.

 

Ferienprogramme werden verlängert und außerschulische Bildungsangebote ausgeweitet

Unterstützung für Schülerinnen und Schüler durch weitere Landesprogramme
Düsseldorf/Duisburg, 10. September 2020 - Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat heute grünes Licht für eine Fortführung und Ausweitung der außerschulischen Bildungsangebote und Ferienprogramme gegeben.
Bis Ende dieses Jahres können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dann weitere Bildungsangebote planen und umsetzen. Schul- und Bildungsministerin Gebauer betonte, dass die Angebote in den Sommerferien ein guter und wichtiger Anfang gewesen seien, daran werde nun angeknüpft: „Das Sommerferienprogramm wird auch in den Herbstferien fortgesetzt.
Außerdem werden ab den Herbstferien mehr Schülerinnen und Schüler von den außerschulischen Bildungsangeboten profitieren können. Wir wollen sie und ihre Familien begleiten und daher auch an Wochenenden zusätzliche Bildungsangebote ermöglichen. Das heißt: Es gibt Angebote für mehr Zeit zum Lernen und zum Erkunden der eigenen Talente unabhängig vom Leistungsstand und der Schulform.“  

Die Landesregierung hat in diesem Jahr 75 Millionen Euro bereitgestellt, um Schülerinnen und Schüler, die von den coronabedingten Schulschließungen besonders stark betroffen sind, auch in den Sommerferien zu unterstützen. Die Landesregierung will die verbliebenen Fördermittel auf die Herbstferien übertragen sowie bis zum Ende des Jahres 2020 und auch darüber hinaus zur Verfügung stellen.  
Die flexiblere Gestaltung der Programme erlaubt es nun, die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien an Wochenenden durchzuführen.
Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge. Ausgeweitet werden die Angebote künftig neben den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, sowie an Allgemeinbildenden Schulen auch auf die berufsbildenden Schulen. Wie schon in den Sommerferien handelt es sich um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt werden. Neben Bildungs- und Erziehungsangeboten wird es auch Programme zur individuellen fachlichen Förderung geben. Die Angebote starten ab Mitte Oktober, um die rechtzeitige Beantragung und Vorbereitung zu ermöglichen.  

Die Programme im Überblick:  
·         Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10: Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote (zum Beispiel Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote)  
·         Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13: Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung  
·         Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf: Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme
·         Berufsbildende Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen) Gruppenangebote zum Ausgleich möglicher entstandener Kompetenzdefizite sowie zur Sicherstellung des Ausbildungserfolges, insbesondere im dualen System; sowie Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse.  
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Wir öffnen das Programm und stellen es breiter auf. Mit den zusätzlichen außerschulischen Bildungsangeboten wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern eine positive individuelle Lernentwicklung ermöglichen. “


- Afrikanische Schweinepest in Brandenburg bestätigt
- Bundesweiter Warntag: Test für den Ernstfall nicht ganz gelungen

Düsseldorf/Duisburg, 10. September 2020 -Ministerin Ursula Heinen-Esser: Nordrhein-Westfalen ist gut vorbereitet. Gemeinsam müssen wir das Virus durch umsichtiges Verhalten eindämmen In Brandenburg wurde ein verendetes Wildschwein in einer ersten Untersuchung positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Inzwischen wurde das virologische Ergebnis durch das Friedrich-Löffler-Institut des Bundes bestätigt. Damit ist der erste Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein in Deutschland amtlich festgestellt.
Vor diesem Hintergrund ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit erneut dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig und vorsorgend zu agieren. "Für den Fall, dass sich die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt und sofort einsatzfähig. Insgesamt wurden in den zurückliegenden Monaten in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs im Wildschweinbestand vorbereitet zu sein. Seit Monaten tagt unter Koordination des Ministeriums eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.  

Tierseuche für Menschen ungefährlich
Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent. Für den Fall eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand setzt Nordrhein-Westfalen auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG). Diese kann für eine effektive Bekämpfung innerhalb der sogenannten Kernzone von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externer Dienstleister zur Durchführung von dort erforderlichen Maßnahmen hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend auf einen Einsatz der ASP-Bekämpfung beim Wildschwein vorbereitet ist.


Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben strikt einhalten
"In Schweine haltenden Betrieben müssen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt eingehalten werden, um unsere Hausschweinebestände vor einem Eintrag der Wildschweinepest zu schützen", so Heinen-Esser. Aufgefundene Wildschweinekadaver, aber auch im Rahmen der Jagd erlegte Tiere werden in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige Informationen über ein Auftreten der Seuche zu erlangen.
Seit Mai 2020 wird es zudem Betrieben ermöglicht, gehaltene Schweine zu untersuchen und durch eine nachgewiesene Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen einen ASP-freien Status zu erlangen. Ministerin Heinen-Esser rief die Betriebe dazu auf, von dieser Möglichkeit rege Gebrauch machen. Regelmäßige Gespräche mit den Vertretern der Landwirtschaft sichern eine intensive Vorbereitung auf mögliche Seuchenausbrüche in Nordrhein-Westfalen.

Erhöhte Achtsamkeit für Reisende
"Das richtige Verhalten der Menschen kann die Ausbreitung der ASP verhindern. So kann der Erreger über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel übertragen werden. Der Verzehr von Schweinefleisch ist absolut unbedenklich. Ein achtlos entsorgtes Wurstbrot kann hingegen für Tiere zum Problem werden", so Heinen-Esser. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger für Tiere monatelang infektiös bleiben. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist daher erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt. Straßen- und Autobahnmeistereien sind angehalten, weiterhin konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf Wühlspuren von Wildscheinen achten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchführen.


Keine Jagdreisen in potenziell betroffene Gebiete
Ministerin Heinen-Esser appelliert insbesondere auch an Jägerinnen und Jäger, von Jagdreisen in potenziell betroffene Gebiete abzusehen, um die ASP nicht auf diesem Wege zu verschleppen. Zugleich ist es erforderlich, die Wildschwein-Bejagung hierzulande weiterhin intensiv zu betreiben. "Die Jagdstrecke bei Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen wurde erfreulicherweise deutlich intensiviert. Hier dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, um zu große Wildschweinepopulationen zu verhindern", so Heinen-Esser.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt als Anreiz für die Jägerinnen und Jäger auch in diesem Jahr die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen. Wildschweinen-Funde melden Wichtig ist, Funde von toten Wildschweinen unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an
nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes zu melden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins. Weitere Informationen auf www.umwelt.nrw beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Bundesamt für Bevölkrungs- uind Katastrophenschutz:
Modules Warnsysterm (MoWaS): Die Meldung konnte nur verspätet zugestellt werden. 
Mit dem Warntag soll das Thema Bevölkerungswarnung den Menschen näher gebracht werden, um sie darüber zu informieren, wo und wie sie im Gefahrenfall autorisierte und zutreffende Warnungen und Verhaltensempfehlungen beziehen können. Ferner diente der Warntag der Erprobung der technischen Warnsysteme und der vorhandenen Schnittstellen. Das gesehene technische Phänomen liefert wichtige Erkenntnisse für den Ausbau von MoWaS und die notwendige weitere Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen in Bund und Ländern und wird in der weiteren Entwicklung von MoWaS berücksichtigt. Die Ergebnisse des Warntags werden jetzt aus den Kommunen und Ländern zusammengetragen.

Bundesweiter Warntag: Nordrhein-Westfalen testet Warnmittel für den Ernstfall
Innenminister Reul: „Heute geht es nicht um Verunsicherung, sondern um Sicherheit, nicht um Panik, sondern um Besonnenheit. Und es geht um die Rettung von Menschenleben.“
Am ersten bundesweiten Warntag hat Nordrhein-Westfalen heute (10. September 2020) um 11 Uhr die Warnmittel im Land getestet. Dazu gehörten nicht nur die rund 4.900 gemeldeten Sirenen, sondern auch Warnfahrzeuge und Warn-Apps wie NINA. Außerdem wurde im Radio, im Fernsehen und in den sozialen Medien gewarnt. „Jeder in Deutschland sollte wissen, wie er sich bei Unglücksfällen verhält. Heute geht es nicht um Verunsicherung, sondern um Sicherheit, nicht um Panik, sondern um Besonnenheit. Und es geht um die Rettung von Menschenleben“, sagte Minister Herbert Reul.
Der Warntag findet auf Beschluss der Innenministerkonferenz in diesem Jahr zum ersten Mal bundesweit statt. Hintergrund sind die guten Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden bereits 2018 und 2019 auf Initiative von Minister Reul landesweit die kommunalen Warnkonzepte gebündelt erprobt, um Schwachstellen zu erkennen. „Wir haben damit einen bundesweiten Trend gesetzt, der Leben retten kann, denn nur durch die koordinierte Warnung vor Ort ist die Bevölkerung informiert und kann schnellstmöglich reagieren. Das erleichtert die Arbeit der Einsatzkräfte. Dass dies nun deutschlandweit geübt wird, ist eine gute Sache“, so Reul.
Gleichzeitig soll der Warntag den Bürgerinnen und Bürgern auch in Erinnerung rufen, dass die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten im Land 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche bereitstehen, um das Leben und den Besitz der Menschen zu schützen. „Wer Leben rettet, ist in meinen Augen ein Held. Dieses Bild gilt es, zu transportieren, diese Wertschätzung der Arbeit unserer Einsatzkräfte müssen wir an den Tag legen. Dazu gehört, dass wir modernisieren und unsere Systeme für die Zukunft fit halten“, so der Minister.
Für die Warninfrastruktur hat das Land den Kommunen seit 2017 mehr als 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auch in Zukunft sollen hier 1,1 Millionen Euro jährlich investiert werden. Unter der Internetadresse www.warnung.nrw hat das nordrheinwestfälische Innenministerium ausführliche Informationen zum Thema Warnung und zum landesweiten Warntag bereitgestellt.

Fotowettbewerb "Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen"
Genau 750 Fotografinnen und Fotografen haben sich mit insgesamt über 2.400 Natur- und Landschaftsfotos aus Nordrhein-Westfalen an einem Fotowettbewerb des Umweltministeriums und der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege beteiligt. Jetzt haben die Veranstalter die zwölf schönsten Aufnahmen vorgestellt, die in einem großformatigen Wandkalender für das Jahr 2021 abgedruckt werden. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Das war absoluter Rekord! Noch nie seit Beginn dieser Wettbewerbsreihe im Jahr 2007 haben sich mehr Menschen an diesem Fotowettbewerb beteiligt. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen."

Für die Aufnahme der sommerlichen Heidelandschaft im ehemaligen britischen Munitionsdepot im Brachter Wald geht der erste Preis an Oliver Mankowski aus Brüggen. Den zweiten Platz belegt Constantin Fellermann aus Bochum mit einem Foto der Burg Blankenstein über dem Ruhrtal im Morgendunst. Mit einem fotografischen Blick auf das herbstliche Tal der Diemel schaffte es Sabine Bunse aus Marsberg auf Platz drei. Den gemeinsamen vierten Platz in der Gesamtwertung belegen: Christine Pabst (Horn- Bad Meinberg), Stefan Völkel (Bad Berleburg), Bastian Klein (Siegburg), Bruno Bolli (Lage), Michael Westphal (Gronau), Klaus Reinkober (Hilden), Jean-Marc Lehmann (Köln) und Florian Neumann (Hamm).
Die Preise sind wie folgt dotiert:
1. Preis 1.000 Euro; 2. Preis 600 Euro; 3. Preis 400 Euro; neun 4. Preise je 250 Euro.
"Die Motive dieses Kalenders zeigen, wie abwechslungsreich und vielseitig die Landschaften und Naturräume in Nordrhein-Westfalen sind. Ich freue mich, dass uns die Siegerfotos ein Jahr lang begleiten und gratuliere den Preisträgern", freut sich Eckhard Uhlenberg, Präsident der NRW-Stiftung. Gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro kann der Kalender ab Ende Oktober ausschließlich über eine dafür eingerichtete Webseite bestellt werden. Vorbestellungen bei den Veranstaltern des Fotowettbewerbs sind nicht möglich. Ein aktueller Wettbewerb zu Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen ist bereits eröffnet. Die Teilnahme ist bis August 2021 möglich. Die Siegerfotos werden im Kalender 2022 veröffentlicht. Weitere Informationen die zwölf Siegerfotos in einer Fotogalerie www.fotowettbewerb.nrw.de - mehr Informationen zum laufenden Fotowettbewerb und zu den bisherigen Fotokalendern

Reform der Grunderwerbsteuer überfällig
Deutscher Mieterbund und Haus & Grund Deutschland fordern Große Koalition bei Share Deals zum Handeln auf

Duisburg, 04. September 2020 - Der Deutsche Mieterbund (DMB) und Haus & Grund Deutschland fordern die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf, die gesetzlichen Regelungen gegen die Umgehung der Grunderwerbsteuer mithilfe von sogenannten Share Deals zügig auf den Weg zu bringen. Solange diese Möglichkeit der Steuervermeidung rechtlich erlaubt ist, werden private Eigentümer und Mieter massiv benachteiligt und den öffentlichen Haushalten entgehen jährlich rund eine Milliarde Euro Steuereinnahmen.

„Der Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes liegt seit über einem Jahr vor und sollte seit Anfang des Jahres in Kraft sein. Dass SPD und CDU sich nicht einigen können, ist wohnungspolitisch eine Katastrophe. Den Haushalten der Kommunen entgehen nicht nur dringend benötigte Steuereinnahmen, sondern die preistreibende Wirkung solcher Geschäfte führt auch zur Verdrängung der Mieter und Mieterinnen aus ihren Wohnungen und Quartieren“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Während ein privater Eigentümer für den Kauf seiner Immobilie eine fünfstellige Grunderwerbsteuer berappen muss, zahlen große Immobilienkonzerne gar nichts. In Berlin zahlt ein privater Käufer für sein Eigenheim 6 Prozent Grunderwerbsteuer. Bei einem Reihenhaus für 400.000 Euro sind das stolze 24.000 Euro“, rechnet Kai H. Warnecke vor. Der Präsident von Haus & Grund Deutschland betont: „Diese hohen Summen erschweren gerade jungen Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ganz erheblich.“ Der Staat könne die Grunderwerbsteuer senken, ohne auf Steuereinnahmen verzichten zu müssen – wenn es keine Share Deals mehr gäbe.

Bei Share Deals werden anstatt ganzer Grundstücke nur Anteile an Gesellschaften mit Immobilienbesitz verkauft. Derzeit gilt: Werden weniger als 95 Prozent dieser Anteile erworben, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Nach fünf Jahren können die restlichen Anteile gekauft werden, ebenfalls steuerfrei. Laut Regierungsentwurf vom 31.07.2019 soll die Anteilsgrenze auf 90 Prozent gesenkt und die Frist zum Kauf der verbliebenen Anteile von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Steuerfreigrenze von 90 Prozent ausreicht, um solche Geschäfte zukünftig zu verhindern. Eine stärkere Absenkung auf etwa 50 Prozent sowie eine Verlängerung der Haltefrist gelten als wesentlich effektiver, um die Spekulation mit Immobilien unattraktiver zu machen. Dies ist dringend nötig, weil Immobilien- und Bodenpreise seit Jahren explodieren und private Eigenheimerwerber sich immer höher verschulden müssen. Zudem werden solche Praktiken zur Steuervermeidung insbesondere beim Kauf großer Wohnungsbestände angewandt, wodurch die Konzentration von Immobilienportfolios in wenigen Unternehmen unterstützt wird, welche sich wiederum preistreibend auf Mieten und Immobilienwerte auswirkt.

 

Schulsozialarbeit ist dauerhaft finanziert

Duisburg, 04. September 2020 - Die Landesregierung wird die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit sicherstellen. „Ich freue mich sehr, dass die wertvollen Angebote der Schulsozialarbeit auch über den 31. Dezember 2020 hinaus in vollem Umfang erhalten bleiben. Entscheidend ist für alle Beteiligten und insbesondere für die Kinder und Familien, die diese Unterstützung brauchen, dass die Finanzierung auch künftig gesichert und so verlässliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeit geschaffen werden können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.  

Minister Laumann erklärte dazu: „Es ist gut, dass die Schulsozialarbeit durch die Zusage der Landesregierung jetzt dauerhaft gesichert ist. Mit der Entscheidung stehen auch Mittel für die dauerhafte Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung zur Verfügung. Jugendliche mit schlechteren Startchancen erhalten damit auch künftig die Möglichkeit, mit kontinuierlicher Unterstützung den Schulabschluss zu erreichen und anschließend den Einstieg in eine Berufsausbildung zu schaffen.“  

Bereits jetzt finanziert das Land dauerhaft und unbefristet über 760 Stellen im Landesdienst für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Schulen. Darüber hinaus können Schulen auch Lehrerstellen mit Fachkräften besetzen, wenn der Unterricht ungekürzt erteilt wird. Auf diesem Weg sind bereits über 370 Schulsozialarbeiter beim Land beschäftigt. Bislang finanziert das Land zusätzlich das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ (BuT-Schulsozialarbeit) mit etwa 1.000 Vollzeitstellen für Fachkräfte, die ebenfalls auch im Bereich der Schulsozialarbeit tätig sind, im Gesamtvolumen von 47,7 Millionen Euro.

Diese Fachkräfte, die an allen Schulformen arbeiten, werden mit diesen Mitteln von den Kommunen in der Regel befristet beschäftigt. Dieses Landesprogramm ist befristet bis zum Ende des Jahres 2020.  
Die Landesregierung hat mit der heute erreichten Grundsatzeinigung nun beschlossen, die sogenannte BuT-Schulsozialarbeit dauerhaft über Landesmittel zu finanzieren und so das Angebot aufrecht zu erhalten.
An der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit und Schnittstelle zur Jugendhilfe wird nach dieser Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun gemeinsam mit den Beteiligten in Schule, Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden weitergearbeitet.  

Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung

Einführung einer lokalen Corona-Bremse und klare Regeln für Schulen und Veranstaltungen

Verbot von Großveranstaltungen bis 31. Dezember 2020 / Auslaufen der Maskenpflicht im Unterricht zum 1. September 2020

 

Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2020 - Die Änderungen in allen Verordnungen treten am Dienstag, 1. September 2020, in Kraft. 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 

Rechtliche Verankerung des Infektionsgeschehen-Monitorings (neuer § 15a) 

·         Es wird rechtlich verankert, dass die Gesundheitsämter mit Unterstützung des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) fortlaufend das lokale, regionale und landesweite Infektionsgeschehen beobachten, wobei die 7-Tage-Inzidenz ein wesentlicher Indikator ist. Sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das LZG und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Wenn das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen oder ähnliches zurückzuführen und einzugrenzen ist, können dabei auch über diese Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen angeordnet werden.

 

·         Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. In diesen Fällen muss auch das Gesundheitsministerium in die Beratungen einbezogen werden.

 

Umgang mit Veranstaltungen (Änderungen in den §§ 2b)

·         Über die bisherigen Vorgaben hinaus muss das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bei Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen auch darlegen, wie die An- und Abreise der Personen unter Einhaltung der Belange des Infektionsschutzes erfolgt.

 

·         Wie bisher muss das Konzept zudem darlegen, wie der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und die besondere Infektionshygiene (durch angepasste Reinigungsintervalle, ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten, Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten usw.) gewährleistet werden.

 

·         Neu ist auch: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen die Kommunen vor der Erteilung der Genehmigung das Einverständnis des Gesundheitsministeriums einholen. Das bedeutet: Die lokalen Behörden zeigen dem Gesundheitsministerium die Veranstaltungen an, bei denen sie der Ansicht sind, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept in Ordnung ist, so dass sie die Veranstaltung normalerweise genehmigen würden. Das Gesundheitsministerium kann das Einverständnis verweigern, wenn die Durchführung einer solchen Veranstaltung im Hinblick auf die Teilnehmerzahl trotz eines von den örtlichen Behörden positiv geprüften Hygienekonzeptes aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung für das Infektionsgeschehen mit dem Ziel der Eingrenzung des Infektionsgeschehens nicht vereinbar ist. Das Gesundheitsministerium kann eine bereits erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen, wenn das Infektionsgeschehen durch steigende Infektionszahlen oder aus anderen Gründen eine Durchführung nicht mehr vertretbar erscheinen lässt.

 

·         Diese Regelungen gelten für alle Veranstaltungen, die ab dem 12. September 2020 stattfinden, um den Behörden die Umstellung des Verfahrens zu ermöglichen.

 

·         Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt. Der Begriff „Großveranstaltung“ bezieht sich dabei nicht auf die Personenzahl, sondern auf die Infektionsrelevanz der Veranstaltung (Schützenfeste, Straßenfeste, Musikfestivals etc.). Zur Durchführung von Weihnachtsmärkten finden aktuell Gespräche des zuständigen Gesundheitsministeriums auf der Grundlage von dazu eingereichten Hygienekonzepten statt. 

 

Betriebsausflüge und Betriebsfeiern

·         Die Regeln der bislang untersagten Betriebsausflüge und Betriebsfeiern werden an die Regelungen für den privaten Bereich angeglichen. Künftig sind Versammlungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Unternehmen, Betrieben und Behörden, die aus sozial-kommunikativen Anlässen erfolgen, unter den gleichen Voraussetzungen und Einschränkungen erlaubt, die auch für den privaten Bereich gelten.

 

Coronabetreuungsverordnung

·         Es besteht weiterhin Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände. Die vorläufig bis zum 31. August 2020 geltende Pflicht, ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht eine Maske zu tragen, hingegen wird für das Sitzen an einem festen Sitzplatz aufgehoben.

 

·         Es besteht eine feste Sitzordnung im Unterricht zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. 

Die entsprechenden Verordnungen werden im Laufe des Tages auf www.land.nrw veröffentlicht.

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um. Gleichzeitig werden die  Coronaverordnungen bis zum 15. September 2020 verlängert.
Neben der Einführung einer lokalen Corona-Bremse, um passgenau und noch schneller in betroffenen Kommunen auf ein erhöhtes lokales Infektionsgeschehen reagieren zu können, gelten ab 1. September 2020 neue Regeln für die Genehmigung von Veranstaltungen sowie in Schulen. Hierfür werden die Bestimmungen zur grundsätzlichen Maskenpflicht auf dem Schulgelände verlängert. Die zunächst vorsorglich eingeführte Pflicht, auch am Sitzplatz im Unterricht an weiterführenden und beruflichen Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens wie angekündigt mit Ablauf des 31. August 2020 auslaufen.

 

Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in die Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

 

Mit der Verlängerung der Coronaschutzverordnung regelt die Landesregierung zudem das Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen neu. Klargestellt wird, dass bei Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern der Veranstalter mit dem Hygiene- und Schutzkonzept auch eine pandemiegemäße An- und Abreise sicherstellen muss. Konzepte für Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern müssen nun nach Prüfung und Genehmigung des Hygienekonzeptes durch die Kommune zusätzlich auch dem Land vorgelegt werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) kann dann sein Einverständnis geben oder dieses verweigern, wenn die Durchführung einer so großen Veranstaltung aufgrund des landesweiten Infektionsgeschehens mit dem Ziel der Eingrenzung dieses Geschehens nicht vereinbar ist. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt.

 

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das dynamische Infektionsgeschehen der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass wir wachsam sein müssen. Wir haben deswegen einen Mechanismus geschaffen, um auf kommunaler Ebene frühzeitig auf steigende Infektionszahlen reagieren zu können. Zusätzlich hat das Land nun auch die Möglichkeit, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern einen Riegel vorzuschieben, wenn das überregionale Infektionsgeschehen solche Events einfach nicht zulässt. Unser erklärtes Ziel ist, dass wir in der Frühphase das Virus eindämmen und so die Schließung von Kitas und Schulen und einen Lockdown des öffentlichen Lebens verhindern können. Auch deshalb richte ich nochmal den Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte befolgen Sie weiterhin verantwortungsvoll die bestehenden Vorgaben und Regeln.“

Insgesamt sieht die angepasste Verordnung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens keine wesentlichen neuen Öffnungen vor. Die klare Botschaft bleibt, dass die bestehenden Vorgaben einzuhalten sind. Deshalb wird das mit den anderen Ländern und dem Bund vereinbarte Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingeführt. In Nordrhein-Westfalen bleibt es zudem dabei, dass ein solcher Verstoß im ÖPNV mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet wird. 

 

Ebenfalls bis zum 15. September verlängert wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die die Vorgaben zu Schul- und Kitabetrieb enthält. Die Bestimmungen zur grundsätzlichen Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände werden verlängert, die Pflicht, auch am Sitzplatz im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann hingegen auslaufen. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen und die bisherigen positiven Erfahrungen an den Schulen machen diesen Schritt möglich. Das Schutzkonzept für Schulen besteht aus drei Säulen: Hygienekonzepte, qualifizierte Rückverfolgbarkeit und Mund-Nasen-Schutz. Diese drei Säulen gelten weiterhin.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Maskenpflicht im Unterricht in weiterführenden Schulen war in den unsicheren Zeiten nach den Sommerferien mit deutlich erhöhtem und steigendem Infektionsgeschehen angezeigt. Sie war von Anfang an befristet auf den Zeitpunkt, an dem man eine belastbare Einschätzung zum Infektionsgeschehen nach der Reisesaison geben kann, also zwei Wochen nach Ende der Ferien. Knapp drei Wochen nach dem gelungenen Schulstart entwickeln sich die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen glücklicherweise positiv, sodass wir die Maskenpflicht im Unterricht aussetzen können.
Eine Maske muss nur noch getragen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren festen Sitzplatz verlassen. Dies ist eine spürbare Erleichterung. Aber wir bleiben wachsam und im intensiven Austausch mit den Akteuren der Schulpolitik und den Schulen selbst. Zugleich behalten wir die strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an unseren Schulen konsequent bei, um alle am Schulleben weiterhin bestmöglich zu schützen. Unser Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten greift und bietet Möglichkeiten, auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens angemessen zu reagieren.”

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

Bei der Coronaeinreiseverordnung bleiben die Regelungen zunächst weitestgehend unverändert. Die Testpflicht und das Meldeverfahren ergeben sich hier ohnehin unmittelbar aus den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums. Änderungen soll es hier erst Mitte September geben. Bis dahin harmonisiert das Land seine Regelungen lediglich leicht im Hinblick auf Grenzpendler und auf die Erfüllung der Meldepflicht durch Ausfüllen der sogenannten Aussteigerkarten.

 

 

Schulsozialarbeit ist dauerhaft finanziert

Düsseldorf/Duisburg, 27. August 2020 - Die Landesregierung wird die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit sicherstellen. „Ich freue mich sehr, dass die wertvollen Angebote der Schulsozialarbeit auch über den 31. Dezember 2020 hinaus in vollem Umfang erhalten bleiben. Entscheidend ist für alle Beteiligten und insbesondere für die Kinder und Familien, die diese Unterstützung brauchen, dass die Finanzierung auch künftig gesichert und so verlässliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeit geschaffen werden können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.  

Minister Laumann erklärte dazu: „Es ist gut, dass die Schulsozialarbeit durch die Zusage der Landesregierung jetzt dauerhaft gesichert ist. Mit der Entscheidung stehen auch Mittel für die dauerhafte Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung zur Verfügung. Jugendliche mit schlechteren Startchancen erhalten damit auch künftig die Möglichkeit, mit kontinuierlicher Unterstützung den Schulabschluss zu erreichen und anschließend den Einstieg in eine Berufsausbildung zu schaffen.“  

Bereits jetzt finanziert das Land dauerhaft und unbefristet über 760 Stellen im Landesdienst für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Schulen. Darüber hinaus können Schulen auch Lehrerstellen mit Fachkräften besetzen, wenn der Unterricht ungekürzt erteilt wird. Auf diesem Weg sind bereits über 370 Schulsozialarbeiter beim Land beschäftigt. Bislang finanziert das Land zusätzlich das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ (BuT-Schulsozialarbeit) mit etwa 1.000 Vollzeitstellen für Fachkräfte, die ebenfalls auch im Bereich der Schulsozialarbeit tätig sind, im Gesamtvolumen von 47,7 Millionen Euro.

Diese Fachkräfte, die an allen Schulformen arbeiten, werden mit diesen Mitteln von den Kommunen in der Regel befristet beschäftigt. Dieses Landesprogramm ist befristet bis zum Ende des Jahres 2020.  
Die Landesregierung hat mit der heute erreichten Grundsatzeinigung nun beschlossen, die sogenannte BuT-Schulsozialarbeit dauerhaft über Landesmittel zu finanzieren und so das Angebot aufrecht zu erhalten.
An der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit und Schnittstelle zur Jugendhilfe wird nach dieser Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun gemeinsam mit den Beteiligten in Schule, Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden weitergearbeitet.  

30.000 Pins - Kampagne für Respekt vor Einsatzkräften

Düsseldorf/Duisburg, 25. August 2020 - „NRW zeigt Respekt!“ - das nordrhein-westfälische Innenministerium hat am Dienstag (25. August) eine Kampagne gestartet, mit der es ein Zeichen gegen Gewalt an Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften setzt. Minister Herbert Reul beklagte in Düsseldorf die zunehmenden Attacken gegen Einsatzkräfte an und betonte: „Wir stehen mit dieser Kampagne hinter den Menschen, die durch ihren Job, ihre Berufung oder auch ihr ehrenamtliches Engagement anderen Menschen helfen.“ Das Ministerium hat dazu in einem ersten Schritt 30.000 Pins herstellen lassen, auf denen der Slogan „NRW zeigt Respekt!“ steht.

Die Bürgerinnen und Bürger können sie ab sofort über die Website des Innenministeriums bestellen (www.im.nrw.de, maximale Bestellmenge: zehn Stück) und tragen, um gemeinsam ein Zeichen zu setzen. Die Solidaritätskampagne geht auf eine Initiative aller Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag. Die Abgeordneten hatten die Finanzierung von jährlich 100.000 Euro bis einschließlich 2022 gesichert.

Reul sagte: „Immer häufiger sind Einsatzkräfte mit aggressivem Verhalten, verbalen Anfeindungen und physischen Angriffen konfrontiert. Jedes Jahr machen mehrere tausend Rettungskräfte, Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW und Hilfsdiensten, Polizistinnen und Polizisten in unserem Land die 30.000 Pins - Kampagne für Respekt vor Einsatzkräften Minister Reul: „Wir stehen hinter Menschen, die durch ehrenamtliches Engagement anderen Menschen helfen.“ 
„Es ist aber in seiner Ausprägung und Wahrnehmung in dieser Form neu. Wer Rettungskräfte, Polizistinnen oder Polizisten angreift, greift uns als Gesellschaft an.“ Laut einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Untersuchung der Ruhruniversität Bochum waren 64 Prozent der befragten Brandschützer, Sanitäter und Notärzte mindestens einmal Opfer von Gewalt

Polizei erneut „attraktivster Arbeitgeber“ für Schülerinnen und Schüler

Düsseldorf/Duisburg, 24. August 2020 - Die nordrhein-westfälische Polizei ist zum sechsten Mal in Folge mit dem Titel „attraktivster Arbeitgeber“ im Land ausgezeichnet worden. Minister Herbert Reul nahm heute (24. August 2020) die Auszeichnung mit dem „Trendence-Siegel“ entgegen. „Teamgeist, Aufstiegschancen, Abwechslung - das alles und mehr bietet unsere Polizei und das kommt an. Aber wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Wir müssen die besten jungen Menschen für diesen wichtigen Job begeistern“, sagte Reul. Polizistin und Polizist ist mehr als ein Beruf, es ist eine Berufung“, so der Minister.

Rund 20.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen acht bis 13 waren von dem Marktforschungsinstitut Trendence befragt worden, welchen Arbeitgeber sie besonders attraktiv finden. Die Polizei belegte in der Umfrage Platz Eins. 17,4 Prozent der Jungen und 17,4 Prozent der Mädchen nannten die Polizei als einen Arbeitgeber, bei dem sie sich am ehesten bewerben würden. „Dass die Polizei für Mädchen und Jungen gleichermaßen attraktiv ist, freut mich besonders. Und es zeigt auch: Die Sicht der jungen Menschen auf die Institution Polizei ist positiv.“

In dieser Woche haben 2.500 junge Menschen ihren Dienstantrittsbescheid bekommen. Über 11.000 Bewerbungen lagen für diesen Einstellungsjahrgang vor. Für das Jahr 2021 werden wieder 2.500 Frauen und Polizei erneut „attraktivster Arbeitgeber“ für Schülerinnen und Schüler Minister Reul: „Wir müssen die besten jungen Menschen für diesen wichtigen Job begeistern“ Seite 2 / 2 Männer gesucht, die Polizistin oder Polizist werden wollen. Bewerben kann man sich das ganze Jahr über. Weitere Informationen für Bewerber unter www.genau-mein-fall.de

Hochwasservorhersagedienst am Rhein wird neu aufgestellt

Düsseldorf/Duisburg, 24. August 2020 - Die Umweltministerinnen von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben heute eine neue Vereinbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit der drei Länder für den Hochwassermeldedienst am Rhein regelt. Für den Rheinabschnitt von der Neckarmündung bis zur niederländischen Grenze nach Emmerich erfolgt zukünftig die Berechnung und die Veröffentlichung der Vorhersagen für die Rheinpegel durch die Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz.
Die Berechnungsmodelle und Informationswege werden zwischen den Ländern abgestimmt und gemeinsam finanziert. Die neue Vereinbarung wurde notwendig, weil die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes angekündigt hat, sich aus der bisherigen Zusammenarbeit mit den Ländern zum Hochwassermeldedienst zurückzuziehen.
In diesem Zusammenhang werden die Hochwasservorhersagen der Rheinzuflüsse Lahn und Sieg jetzt ausschließlich von den Hochwasservorhersagediensten der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen berechnet und dem Hochwasservorhersagedienst des Landes Rheinland-Pfalz für die Rheinvorhersage zur Verfügung gestellt.
Die extremen Ereignisse an Elbe und Donau der vergangenen Jahre und zuletzt das Hochwasser an Rhein, Mosel und vielen Nebenflüssen im Februar und März dieses Jahres haben gezeigt, dass Hochwasser die Anwohnerinnen und Anwohner an Flüssen um Hab und Gut bringen kann, eine frühzeitige Warnung aber existenzbedrohende Schäden verringern kann.
Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser verwies auf die im Auftrag der Umweltministerkonferenz nach den Hochwasserkatastrophen 2013 durchgeführte Überprüfung und Handlungsempfehlung zur Verbesserung der Hochwassermeldedienste in Deutschland.
"Die neue Vereinbarung trägt dazu bei, die Vorsorge für kommende Hochwasser weiter zu verbessern. Wie Klimamodelle zeigen, werden Extremereignisse zunehmen, in der Folge auch die Hochwassergefahren. Hierauf müssen wir uns bestmöglich vorbereiten. Und weil Wassermassen nicht an Landesgrenzen haltmachen, muss auch die Zusammenarbeit zur Hochwasservorsorge grenzüberschreitend erfolgen", so Ministerin Heinen-Esser.
Die Hessische Umweltministerin Priska Hinz ergänzte: "Wir müssen unser ganzes Engagement dafür aufbringen, den Klimawandel auszubremsen, doch wir werden uns auch an das neue Klima anpassen müssen. Dazu zählt auch, dass wir mit häufigen und heftigen Regenfällen und damit mit Hochwasserereignissen rechnen müssen. Eine über Ländergrenzen hinweg gut abgestimmte Hochwasservorhersage ist dabei von großer Bedeutung. Wir werden hier eng zusammenarbeiten, um schlimme Schäden so gut es geht zu vermeiden." 
Die drei Länder werden einen fehler- und ausfallsicheren Betrieb der Pegel- und Niederschlagsmessstellen sicherstellen und die personellen und organisatorischen Vorbereitungen treffen, damit die Meldezentren jederzeit ihren Dienst verrichten können. Gerade, weil Hochwasser sehr schnell und fast zu jeder Zeit auftreten kann, ist eine 24 Stunden funktionierende Hochwasservorhersage notwendig.
www.hochwasser-rlp.de
www.hochwasser-hessen.de
www.lanuv.nrw
www.hochwasserzentralen.de

Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch an heißen Tagen gesichert

Düsseldorf/Duisburg, 13. August 2020 - Die Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch an heißen Tagen gesichert. Darauf weist das nordrhein-westfälische Umweltministerium hin. Die Wasserversorgungsanlagen im Land sind so ausgelegt, dass sie eine sichere Versorgung der Menschen mit Trinkwasser sicherstellen. Auch die Talsperren des Landes, in vielen Landesteilen wichtige Ressource für die Trinkwasserversorgung, sind nach dem feuchten Winterhalbjahr noch ausreichend gefüllt.

"Aber selbstverständlich ist der Wasserbedarf bei einer anhaltenden warmen und trockenen Witterung deutlich erhöht. Dies haben nicht zuletzt die Erfahrungen aus den beiden vergangenen Sommern gezeigt", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Infolge der langen Trockenperiode der Vorjahre sind außerdem die tiefen Bodenschichten weiterhin zu trocken, auch die Grundwasserkörper sind noch nicht wieder voll aufgefüllt. Einige Kommunen, in denen es aufgrund des derzeitig hohen Trinkwasserbedarfs zu einer angespannten Versorgungssituation kommt, haben ihre Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, auf das Sprengen ihrer Gärten, das Befüllen von Schwimmbecken oder den Einsatz von Hochdruckreinigern zu verzichten.
"Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Regionen, die Verhaltensregeln ihrer Kommunen ernst zu nehmen und unbedingt zu beachten", sagt Ministerin Heinen-Esser. "Wasser ist unser Grundnahrungsmittel Nummer Eins. Auch wenn unsere Wasserversorgung grundsätzlich nicht gefährdet ist, sind alle gefordert, sorgsamen und sparsam mit unseren Wasservorräten zu haushalten und Wasser nicht zu verschwenden. Und klar ist auch: Im Zweifel hat die Trinkwasserversorgung uneingeschränkt Vorrang."  



Kommunalwahl 2020: Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden

Düsseldorf/Duisburg, 12. August 2020 - Am morgigen Donnerstag,13.08.2020, findet um 10:30 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung sind Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisfreien Städte und Kreise, durch die Wahlvorschläge für Wahlen zum Oberbürgermeister und zum Landrat, zu den Kreistagen sowie zu den Räten und Bezirksvertretungen zurückgewiesen bzw. zugelassen wurden. Dem Landeswahlausschuss liegen insgesamt elf Beschwerden vor. Sie betreffen die kreisfreien Städte Dortmund, Hagen, Herne, Köln, Leverkusen und Mönchengladbach sowie die Kreise Euskirchen und Warendorf.
Betroffen sind Wahlvorschläge der Alternative für Deutschland (AfD) und der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie der Wählergruppe „Internationale Liste Leverkusen“. Zudem wird über nicht zugelassene Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl in Mönchengladbach und für die Landratswahl im Kreis Warendorf verhandelt. Kommunalwahl 2020 Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden.
Neben formalen Aspekten geht es inhaltlich beispielsweise darum, ob Wahlvorschläge Bestand haben, bei denen die nächsthöhere Parteigliederung Einspruch gegen die Listenaufstellung eines Kreisverbands eingelegt hat. Auch über die Anerkennung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge und das Vorliegen einer ausreichenden Anzahl wird im Einzelfall zu entscheiden sein.
Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter (Vorsitzender) und zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Angehört werden in der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge sowie die Wahlleiter/innen der betroffenen Städte bzw. Kreise. Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend. Lediglich im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen.

- Rückenwind für die Dach- und Fassadenbegrünung in Nordrhein-Westfalen
- Klimawandel in Nordrhein-Westfalen: Mehr Hitze, weniger Frost

Online-Kongress "Architektur & Grün wachsen zusammen"

Düsseldorf/Duisburg, 12. August 2020 - Premiere in Nordrhein-Westfalen: Am Mittwoch, 12. August, fand der erste gemeinsame Online-Kongress des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen (VGL) in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung statt. Die einstündige Veranstaltung wurde live auf dem YouTube-Kanal des VGL NRW übertragen und steht aufgezeichnet weiterhin zur Verfügung unter: youtu.be/GWU5caOxfiI

H. Christian Leonhards, Präsident des VGL NRW und Teilnehmer der Diskussionsrunde, freute sich über die gelungene Veranstaltung: "Die Dach- und Fassadenbegrünung entwickelt sich zu einem wirksamen Instrument zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten und Gemeinden. Mit langem Vorlauf hatten wir zu diesem wichtigen Thema einen Kongress auf der Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 vorgesehen, bis uns die Corona-Pandemie zu einer Neuplanung zwang. Mit dem Online-Kongress wollten wir gemeinsam mit der Landespolitik auf aktuellem Stand über die Möglichkeiten informieren und motivieren, sich für mehr Grün im direkten Lebensumfeld der Menschen einzusetzen." Schon im Vorfeld hatten sich viele Kommunalverantwortliche und am Thema Interessierte positiv zurückgemeldet und Fragen und Anregungen eingebracht.

Gemeinsam mit Land und Kommunen

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zeigte sich ebenfalls hochzufrieden: "Die Corona-Pandemie hat uns allen deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Menschen in ihrem direkten Lebensumfeld Freiräume nutzen und Naturerfahrung genießen können. Wir müssen die Grüne Infrastruktur unserer Städte als Gesamtsystem verstehen und so erklärt sich, dass so viele Städte und Gemeinden auch das Gebäudegrün stärker in den Fokus nehmen."

Kommunalministerin Ina Scharrenbach erläuterte: "Gerade hier in Nordrhein-Westfalen als dem bevölkerungsreichsten Bundesland zeigen sich die Auswirkungen des Klimawandels in den Städten deutlich. Die Kommunen sind aufgefordert, Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei kommt dem Grün in der Stadt besondere Bedeutung zu. Insbesondere mit dem Ziel einer umweltverträglichen und klimaangepassten Nachverdichtung ist das Gebäudegrün ein wichtiges Instrument." Dies bestätigte auch Dr. Gunter Mann, Präsident des Bundesverbandes Gebäudegrün (BuGG) e.V., der seit einigen Jahren steigendes Interesse bei Kommunen und Investoren sieht. "Es gibt heute ein sehr breites Angebot an Konzepten und technischen Lösungen zur Dach- und Fassadenbegrünung und auch zur Kombination von Dachbegrünung mit Photovoltaik. Die Dächer und Fassaden bieten eine bedeutende Flächenreserve insbesondere für verdichtete Innenstädte."

Expertenstimmen

Als Fachmann für Wetter und Klima und insbesondere zu Fragen der Klimaanpassung war auch der TV-bekannte Diplom-Meteorologe Sven Plöger Teilnehmer der Expertenrunde. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie gab einen hoffnungsvollen Blick: "Wir haben in den letzten Wochen gelernt, dass die Gesellschaft und die Politik auf wissenschaftlicher Basis auch unpopuläre Entscheidungen umsetzen können. Das sollte uns auch beim Klimawandel gelingen, dessen Auswirkungen insbesondere in Städten überdeutlich sind. Es ist höchste Zeit, alle sinnvollen Maßnahmen zur CO2-Senkung und zur Klimaanpassung zu ergreifen."

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen, betonte darüber hinaus den Wert zusätzlicher Grünflächen als Lebensraum für Insekten und Vögel. "Es kommt auf jeden Quadratmeter an, um das Ziel der Bundesregierung - den Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2050 - zu erreichen: die Entsiegelung von Flächen und die Nutzung von Dächern und Fassaden sind wichtig, aber auch Vorgärten und Hinterhöfe haben das Potenzial, wie Trittsteine für die Artenvielfalt im bebauten Raum zu wirken."

Thomas Loosen, Leiter des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf, erläuterte anhand von Beispielen, mit welchen Ideen und Maßnahmen seine Stadt Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen für mehr Grün gewinnt.

Alexander Rychter, Direktor des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen (VdW), berichtete aus der Praxis, wie Dach- und Fassadenbegrünung von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften umgesetzt werden. Insgesamt wurde in der Diskussion deutlich, dass Begrünungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden erhebliche Synergieeffekte auslösen. Die positiven Auswirkungen auf die Stadtklimatologie, aber auch auf die Biodiversität und nicht zuletzt für den Gesundheitsschutz der Menschen seien bedeutende Argumente für eine stärkere Berücksichtigung der grünen Infrastruktur in den Städten der Zukunft. H. Christian Leonhards regte an, die Dach- und Fassadenbegrünung in Zukunft verstärkt zu thematisieren. "Es gibt viele gute Gründe für mehr Grün in der Stadt - die heutige Veranstaltung hat hierzu gute Impulse gegeben."


Klimawandel in Nordrhein-Westfalen: Mehr Hitze, weniger Frost

Aktuelle Auswertungen im Klimafolgenmonitoring NRW des LANUV belegen Veränderungen für Mensch, Natur und Umwelt
Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und bringt spürbare und sichtbare Veränderungen mit sich. Dies belegen auch aktuelle Auswertungen anhand von 32 Indikatoren aus dem Klimafolgenmonitoring des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Demnach ist die mittlere Jahrestemperatur in der letzten Klimaperiode 1990-2019 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 1881-1910 um 1,5 Kelvin auf 9,9 Grad Celsius angestiegen.
Die Zahl der Sommertage (über 25 Grad) beziehungsweise Hitzetage (über 30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren um elf beziehungsweise vier heiße Tage zugenommen. Zugleich gibt es in Nordrhein-Westfalen heute durchschnittlich zwölf Frosttage weniger.
"Das Wetter ist der Vorbote des Klimawandels. Extremereignisse wie Hitze oder Starkregen werden unseren Alltag künftig noch stärker bestimmen. Wir haben die Jahre 2018 und 2019 als Hitzejahre in Erinnerung. Aber mit Blick in die Zukunft dürften solche Sommer eher zur Normalität werden", kommentiert Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die neuesten Klimaanalysen des LANUV.  Diese zeigen auch in der Tierwelt bereits sichtbare Veränderungen. Demnach steigt der Bestand der Vogelarten, die wärmere Gegenden bevorzugen (Beispiel: Grünspecht).
Abnehmend ist die Zahl der Vogelarten, die kühlere Gegenden bevorzugen (Beispiel: Tannenhäher oder Wintergoldhähnchen). Derweil können Pflanzen heute rund zwei Wochen länger wachsen als noch vor 70 Jahren. Dauerte die Vegetationsperiode zwischen 1951 und 1980 noch 207 Tage, so sind es von 1990-2019 schon 217 Tage im Durchschnitt. Der Beginn der Apfelblüte hat sich seit 1951 von Anfang Mai auf Mitte April verschoben.
De facto bedeutet dies, dass der Frühling früher beginnt und der Herbst später endet, folglich der Winter kürzer wird. In der Folge ist die Anzahl der Schneetage auf dem Kahlen Asten in 60 Jahren um ein Viertel gesunken. Das LANUV misst die Folgen des Klimawandels anhand von insgesamt 32 Indikatoren. "Unsere Indikatoren bilden die einzelnen Effekte der Klimaveränderungen ab und machen sie sichtbar und nachvollziehbar. In einigen Bereichen können unsere Fachleute auf Daten aus mehr als hundert Jahren zurückgreifen. Damit zeigen sich Trends, die die Auswirkung der Klimaveränderungen belegen", erläutert LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen die Datenauswertungen.
Zu den Indikatoren gehören Daten zur Temperatur, zum Wasserhaushalt und zu den Ökosystemen, aber auch die Einflüsse auf die menschliche Gesundheit. Bereits heute sind in den dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens 6,9 Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in Zukunft (2050) dürften es laut den Prognosen des LANUV bis zu elf Millionen Menschen werden. So bedeutet Sommer für immer mehr Menschen Hitzestress; betroffen sind insbesondere ältere und kranke Menschen in den Städten. Hier können bei Hitzewellen die Temperaturunterschiede zwischen Stadt und Land bis zu 10 Grad Celsius betragen.
"Auf Grundlage unserer Daten und mit unserer Unterstützung können Kommunen, Landkreise und Regionen ihre individuelle Gefährdungslage herausarbeiten. Durch individuell zugeschnittene Daten können passgenaue Maßnahmen zur Anpassung entwickelt und umgesetzt werden", betont Delschen. Unter anderem hat das LANUV in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst und der Stadt Bonn ein Planungs-Tool für die Kommunen entwickelt, mit dem bereits während des Planungsprozesses die effektivsten Anpassungsmaßnahmen ermittelt werden können.
Klimamodelle projizieren für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000 - wenn weiterhin die Treibhausgasemissionen weltweit steigen. Damit verbundene Klimaveränderungen stellen Mensch und Natur, aber auch Wirtschaftsbranchen wie insbesondere die Forst- und Landwirtschaft vor große Herausforderungen.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser betont: "Der Klimawandel schreitet unerbittlich voran. Wir müssen alles dafür tun, ihn einzudämmen und uns zugleich auf nicht mehr abzuwendende Veränderungen einzustellen. Unser Ziel ist es, sowohl die ländlichen Regionen als insbesondere auch die Städte so gut es geht klimafest zu machen."
Die Daten des Klimafolgenmonitorings sind auf der Internetseite des LANUV tabellarisch und als Trendgrafiken für die verfügbaren Jahrgänge veröffentlicht. Methoden und Hintergründe werden für die einzelnen Indikatoren erläutert.


 Masterplan Grundschule: 718 Millionen Euro für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg, 11. August 2020 - Trotz der in den letzten Monaten bedingt durch die Pandemie vorrangig erarbeiteten Regelungen für einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten, hat das Ministerium für Schule und Bildung ebenfalls die Arbeiten am Masterplan Grundschule vollendet. Die Landesregierung gibt damit den Startschuss für eine zeitgemäße Weiterentwicklung und Unterstützung der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass in der Grundschule ein entscheidendes Fundament für eine erfolgreiche Bildungsbiographie der Kinder und Jugendliche gelegt werde und erklärte: „Beste Bildung beginnt in der Grundschule. Mit dem Masterplan legen wir ein umfassendes Konzept für die Grundschule der Zukunft vor. Sie ist leistungsstark, vielfältig, individuell und sozial. Wir wollen das Gute der Grundschule noch besser machen und zudem auch neue Impulse setzen.“

 

Der Masterplan Grundschule deckt die gesamte Bandbreite der schulischen Arbeit ab. Für die verschiedenen Bausteine des Masterplans sind bis 2025 insgesamt mehr als 718 Millionen Euro vorgesehen. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Diese enorme Summe unterstreicht, dass die Landesregierung die wertvolle Arbeit in den Grundschulen stärker als je zuvor unterstützt und einen klaren Fokus auf diese wichtige Schulform legt.“

 

Schul- und Bildungsministerin Gebauer hob hervor, dass der Masterplan von zwei Grundgedanken getragen sei: „Wir wollen die Fachlichkeit an unseren Grundschulen stärken. Und wir wollen das Personal an den Grundschulen unterstützen und entlasten.“ Der Masterplan Grundschule umfasst sieben Handlungsfelder und zeigt mit einem Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen die Leitideen für eine zukunftsfähige Grundschule auf:

 

·         Unterricht – Auf das Wesentliche konzentrieren, fachliches Lernen stärken

·         Übergänge gelingend gestalten

·         Ganztag – Kooperation von Jugendhilfe und Schule

·         Personelle Rahmenbedingungen gezielt verbessern

·         Sächliche Rahmenbedingungen

·         Gemeinsames Lernen wohnortnah ermöglichen

·         Weitere Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Grundschulen und deren Lehrkräfte

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesamtkonzepts Masterplan sind bereits einige Bausteine umgesetzt worden. In den kommenden Monaten und Jahren werden weitere hinzukommen.

 

Abschließend erklärte Schulministerin Gebauer, dass es in den vergangenen Monaten viele Gespräche mit den Lehrer- und Elternverbänden sowie mit den Kommunalen Spitzenverbänden über den Masterplan gegeben habe: „Mir war es sehr wichtig, dass die Menschen, die es betrifft, auch beteiligt werden. Denn der Masterplan soll ein Erfolg werden. Ich danke allen Beteiligten für die engagierte Arbeit. Mein Dank richtet sich vor allem aber auch an die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen, die jeden Tag eine wertvolle Arbeit zum Wohl unserer Kinder leisten. Mit dem Masterplan wollen wir ihre Arbeit in Zukunft zielgerichtet unterstützen.“

 

Ausgangslage und Zielsetzung

  • Mit dem Masterplan Grundschule erfüllt die Landesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag im Schulbereich und unterstützt damit die mit ca. 2.800 Schulen größte Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Die Grundschule legt das Fundament für eine erfolgreiche Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen. Deshalb ist es der Landesregierung sehr wichtig, auf diese Schulform einen deutlichen Schwerpunkt zu legen und Leitideen für beste Bildung in der Grundschule zu formulieren: Die Grundschule soll dabei leistungsstark, vielfältig, individuell und sozial sein.

  • Der Masterplan Grundschule ist der Baukasten für die Weiterentwicklung der Grundschule. Er umfasst sieben Handlungsfelder, die die gesamte Bandbreite der schulischen Arbeit abdecken. Der Masterplan enthält sowohl personelle und fachliche, aber auch strukturelle Maßnahmen, die kurz-, mittel und langfristig angelegt sind, um die Grundschulen zu unterstützen.

  • Der Landesregierung war es ein Anliegen, vielfältige Expertise einzubeziehen. Daher wurde der Masterplan in seinem Entwicklungsprozess in Gesprächen mit den grundschulrelevanten Verbänden und kommunalen Spitzenverbänden erörtert, insbesondere wurden auch die für die Schulträger relevanten Aspekte besprochen.

  • Der Masterplan Grundschule verbindet in seinen Handlungsfeldern viele einzelne Aspekte. In den kommenden fünf Jahren sind dafür insgesamt mehr als 718 Millionen Euro vorgesehen.

1. Handlungsfeld: Unterricht – Auf das Wesentliche konzentrieren, fachliches Lernen stärken

  • Aktuelle Studien zeigen bundesweit Handlungsbedarf unter anderem in den Bereichen Rechtschreiben und Lesen sowie im Fach Mathematik. Um die Fachlichkeit zu stärken, wurden im Kontext des Masterplans Grundschule Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik gestartet.

  • Eine Handreichung für einen systematischen Rechtschreibunterricht und ein Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen und Schüler die zentralen Regeln der Rechtschreibung erlernen können, wurde allen Grundschulen im Sommer 2019 zur Verfügung gestellt. Ab dem Schuljahr 2021/22 sind sie im Kontext der Weiterentwicklung der Lehrpläne verbindlich.

  • Als Teil der Fachoffensive Mathematik wurden Projekte wie PiK AS und NaWiT AS im Herbst 2017 nochmals verlängert. Außerdem werden ab 2021 Orientierungshilfen und Mustervorlagen (Förderpläne, schulinterne Curricula etc.) erarbeitet.

  • Zur Fokussierung auf die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen benötigen die Grundschulen gerade zu Beginn der Schulzeit mehr Zeit in diesen Bereichen. Durch die Verlagerung des Beginns des Englischunterrichts auf die Klasse 3 wird in der Schuleingangsphase künftig aufwachsend ab dem Schuljahr 2021/22 Zeit für die individuelle Förderung, insbesondere beim Erwerb der Basiskompetenzen, gewonnen. Um die Reduzierung der Unterrichtszeit für das Fach Englisch in der Schuleingangsphase auszugleichen, wird das Stundenvolumen für dieses Fach ab der Klasse 3 erhöht. Damit können die Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4 unverändert bleiben. Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2021/22 eingeschult werden, beginnen den Englischunterricht dann erstmals ab Klasse 3.

  • Mit dem Ziel, im Grundschulunterricht die erforderlichen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen abzubilden, werden derzeit die mittlerweile über zehn Jahre alten Lehrpläne weiterentwickelt. Die weiterentwickelten Lehrpläne sollen zum Schuljahr 2021/22 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang werden auch die aus dem Medienkompetenzrahmen hervorgehenden Kompetenzerwartungen für digitales Lernen eingearbeitet und auch Möglichkeiten des Lernens auf Distanz für die Grundschule verbessert.

  • Zur Stärkung der Fachlichkeit Deutsch und Mathematik werden in zwei Schritten zur regionalen Unterstützung der Schulen insgesamt 106 zusätzliche Stellen „Fachkoordinatoren“ an den Schulämtern eingerichtet, die u.a. auch die Implementation der Lehrpläne vor Ort begleiten werden. Dafür sind bis 2025 insgesamt rund 21 Millionen Euro vorgesehen.

  • Damit das Ziel „Stärkung der Fachlichkeit“ erreicht werden kann, wird ein „Grundschulfonds“ aufgelegt. Dieser ermöglicht prozessbegleitende Unterstützungsprojekte zu den unterschiedlichen fachlichen Aspekten. Bis 2025 werden hierfür über 12 Mio. Euro bereitgestellt.

  • Der Sport ist ein wichtiger Teil der Grundschule. Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung den Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ mit verschiedenen Maßnahmen zur Stärkung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Der Masterplan sieht einen weiteren Ausbau des Landesprogramms „NRW kann schwimmen“ vor, mit dem Schwimmkurse in den Ferien finanziert werden. Insgesamt 10 zusätzliche Stellen sind dafür vorgesehen.

2. Handlungsfeld: Übergänge gelingend gestalten

  • Die Schuleingangsphase bildet die Basis allen weiteren schulischen Lernens. Daher wird dem Einstieg in das schulische Lernen eine erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen. Die Landesregierung will es ermöglichen, dass in besonders begründeten Fällen bereits am Ende des ersten Schulbesuchsjahres über den Verbleib in der Klasse 1 entschieden werden kann. Dies entspricht einem vielfach geäußerten Wunsch der Eltern und Lehrkräfte.

  • Darüber hinaus können schulpflichtige Kinder um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe (auch präventiver Art) vorliegen. Mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule wurde festgelegt, dass bei der Schuleingangsuntersuchung auch eigene fachärztliche oder fachtherapeutische Gutachten der Eltern mit zu berücksichtigen sind. Auch dies entspricht dem Wunsch von vielen Eltern und Lehrkräften.

  • Neben der Schuleingangsphase ist der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I ein wichtiger Meilenstein in der Schullaufbahn eines Kindes. Notwendig ist eine stärkere Kontinuität im fachlichen Lernen und eine gelingende Gestaltung der Übergänge: eine wechselseitige Einbeziehung von Grundschulexpertise in die Lehrplanarbeit für die Schulen der Sekundarstufe I und umgekehrt.

3. Handlungsfeld: Ganztag – Kooperation von Jugendhilfe und Schule

  • Erziehung, Bildung und Betreuung über die eigentliche Unterrichtszeit hinaus sind für viele Familien der Grundstein für die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem können Kinder durch Ganztagsangebote individuell gefördert werden. Die Landesregierung verfolgt drei Ziele: Stärkung der Qualität, bedarfsgerechter Ausbau und die Flexibilisierung der Teilnahmeregelungen.

  • Die Landesregierung hat die Qualität des offenen Ganztags durch die Erhöhung der grundständigen Fördersätze um 24,5 Prozent seit dem 1. August 2017 bis zum 1. August 2020 gestärkt.

  • Um den offenen Ganztag neben der qualitativen Steigerung auch quantitativ weiterzuentwickeln, hat die Landesregierung seit Amtsantritt bis zum 1. August 2020 Mittel für über 22.000 neue Ganztagsplätze bereitgestellt. Mit dem Haushalt 2020 wurde die Grundlage für insgesamt fast 330.000 Plätze geschaffen.

  • Insgesamt hat das Land die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag von 454 Millionen 2017 auf 564 Millionen im Haushalt 2020 erhöht.

  • Bei aller Verlässlichkeit, die Ganztagsangebote mit Blick auf ihre Qualität benötigen, muss der Ganztag in Einzelfällen so flexibel gestaltet sein, dass grundlegende Interessenskonflikte vermieden werden. Daher wurde mit einer Konkretisierung des Ganztagserlasses Rechtssicherheit für die Teilnahme von Kindern in der OGS geschaffen, die regelmäßig an außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen möchten.

4. Handlungsfeld: Personelle Rahmenbedingungen gezielt verbessern

  • Neben allen inhaltlichen, pädagogischen und sächlichen Aspekten ist die entscheidende Grundlage für eine erfolgreich arbeitende Grundschule eine gute Personalausstattung. Hierauf hat das Schulministerium bereits reagiert, indem es mittlerweile vier Maßnahmenpakete mit verschiedenen Instrumenten zur Lehrergewinnung insbesondere auch in Grundschulen ergriffen hat. Damit sind 3.266 Stellen an allen Schulformen besetzt worden, davon 1379 Einstellungen an Grundschulen. Zu den verschiedenen Maßnahmen zählen beispielsweise die Werbe- und Informationskampagne, die Erweiterung des Seiteneinstiegs, die Einstellung Sek II-Lehrkräften an Grundschulen oder Einstellungsanreize durch finanzielle Zulagen.

  • Eine spürbare Unterstützung ist für die Grundschulen ein kontinuierlicher Ausbau der Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Die Stellen wurden verdreifacht, bis heute auf 1.750 Stellen. Der Masterplan beinhaltet einen weiteren Ausbau um 1.250 Stellen auf insgesamt 3.000 bis zum Jahr 2025. Das Land wird dafür insgesamt mehr als 260 Millionen Euro bereitstellen. Im Vorgriff darauf wurden schon mit Beginn dieses Schuljahres 400 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur Einstellung an den Grundschulen freigegeben.

  • Lang- und mittelfristig kann eine bessere Ausstattung der Grundschulen mit grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nur durch mehr Ausbildung von Lehrkräften durch das Land erfolgen. Die Landesregierung hat daher bis heute seit Amtsantritt für das Lehramt an Grundschulen mehr als 700 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen und gesichert; für die Sonderpädagogische Förderung werden es in dieser Legislaturperiode insgesamt 750 werden.

5. Handlungsfeld: Sächliche Rahmenbedingungen

  • Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem breiten Spektrum von finanzieller Förderung daran, die Städte, Gemeinden und Kreise im Schulbereich bei der kommunalen Aufgabenerfüllung und den Investitionsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu zählen die Schul- und Bildungspauschale sowie verschiedene Förderprogramme des Landes und des Bundes zur Verbesserung der Schul- und Bildungsinfrastruktur. In dieser Legislaturperiode stehen mehr als 7 Milliarden Euro von Land und Bund für Investitionen in Schule zur Verfügung.

  • Ein moderner Grundschulunterricht erfordert eine digitale Infrastruktur (wie z.B. einen Gigabitanschluss oder einen WLAN-Zugang in allen Unterrichts- und Fachräumen), um den Schülerinnen und Schülern ein frühzeitiges Erlangen von Medienkompetenzen zu ermöglichen. Die Umsetzung der digitalen Infrastruktur soll u.a. durch den Digitalpakt Schule finanziert und realisiert werden. Die zusätzlichen Investitionen des Landes in die digitale Ausstattung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern sowie für digitale Endgeräte von Lehrkräften werden die digitalen Lernformen in Grundschule erweitern können.

6. Handlungsfeld: Gemeinsames Lernen wohnortnah ermöglichen

  • Während die Neuausrichtung der Inklusion an weiterführenden Schulen eine stärkere Bündelung vorsieht, gilt im Gemeinsamen Lernen der Grundschule nach wie vor die Grundphilosophie „Kurze Beine – Kurze Wege“. Übertragen werden aber die bei der Neuausrichtung festgesetzten zentralen Qualitätskriterien. Sie sollen künftig auch in der Grundschule als Voraussetzung für das Gemeinsame Lernen gelten:

  • Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen.

  • Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung müssen im Kollegium verankert an der Schule unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten.

  • Es muss eine systematische, vorauslaufende und begleitende Fortbildung der Lehrkräfte erfolgen.

  • Die Schule muss über geeignete Räumlichkeiten verfügen. So muss zum Beispiel eine mitunter notwendige äußere Differenzierung beim Gemeinsamen Lernen möglich sein.

  • Zur Stärkung des Gemeinsamen Lernens in der Grundschule sollen alle mindestens zweizügigen Grundschulen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung fest in ihrem Kollegium haben, wobei die Größenordnung und der sozialräumliche Kontext der Schulen zu berücksichtigen sind. Die Stellen für das Gemeinsame Lernen werden von derzeit rund 3.500 in den kommenden Jahren um insgesamt 800 Stellen erhöht. Dieser Stellenausbau soll zum Schuljahr 2021/22 beginnen. Bis 2025 sind dafür rund 138 Millionen Euro vorgesehen.

  • Die Arbeit der unterschiedlichen Professionen im Kontext des Gemeinsamen Lernens soll zukünftig besser koordiniert werden. Hierzu erarbeitet die Landesregierung u.a. zum Einsatz von helfendem Personal und Schulbegleitern eine Orientierungshilfe.

7. Handlungsfeld: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Grundschulen und deren Lehrkräfte

  • Die Grundschulen sollen in den kommenden Jahren eine wirksame Unterstützung erhalten, dazu zählt auch die Entlastung des Personals.

  • Zur Stärkung und Unterstützung der Schulleitungen sollen künftig alle Grundschulen eine Stelle für eine Konrektorin bzw. einen Konrektor erhalten. Insgesamt 21 Millionen Euro wird das Land dafür bis 2025 einplanen.

  • Zur Unterstützung der Schulen und Schulleitungen werden die Schulverwaltungsassistenzen ausgeweitet. Ab 2021 werden dafür 400 zusätzliche Stellen eingerichtet. Damit können 600 Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten vollzeitbeschäftigt werden. Die Kosten dafür belaufen sich in den kommenden fünf Jahren auf insgesamt mehr als 100 Millionen Euro.

  • Die Landesregierung beabsichtigt die steigende Besetzung bei den Lehrerstellen zu nutzen, um im Gleichklang damit eine Erhöhung der Anrechnungsstunden, die eine Grundschule erhält, zu realisieren. Die Grundschulen erhalten bisher pro Grundstelle 0,2 Entlastungsstunden für die Bearbeitung besonderer Aufgaben. Das ist im Vergleich zu anderen Schulformen der mit Abstand geringste Wert. Die Landesregierung will daher schrittweise eine Erhöhung der Anrechnungsstunden erreichen, ausgerichtet am Niveau der Haupt- und Realschulen. Das Ziel ist es, die Entlastungsstunden auf insgesamt 0,5 Entlastungsstunden anzuheben. Für diese Maßnahmen sind in der mittelfristigen Finanzplanung mehr als 76 Millionen Euro vorgesehen.

  • Die Landesregierung beabsichtigt, erstmalig Beförderungsmöglichkeiten in der Schulform Grundschule zu schaffen und damit auch Lehrkräften außerhalb der Schulleitungsämter eine berufliche Perspektive zu bieten. Anders als in allen allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I ist dies an Grundschulen bisher nicht möglich. Die Landesregierung beabsichtigt daher mit einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im Umfang von fünf Prozent der Planstellen für Grundschullehrkräfte, Beförderungsmöglichkeiten auch an Grundschulen zu schaffen. Bis 2025 werden im Landeshaushalt rund 45 Millionen dafür eingeplant.  

  • In Bezug auf die Vergleichsarbeiten VERA 3 ist innerhalb der nächsten Jahre geplant, ein computergestütztes Testverfahren zu entwickeln, das eine direkte Auswertung ermöglicht. Damit werden die Korrekturzeiten deutlich verkürzt und die Ergebnisse können fachlich stärker genutzt werden.



Gebauer: Wir unterstützen die Schulen bei den Herausforderungen des neuen Schuljahres

Neue Handreichungen zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht

Düsseldorf/Duisburg, 06. August 2020 - Nach den Sommerferien beginnt für die Schulen in Nordrhein-Westfalen ein angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten, der möglichst in Präsenzunterricht stattfinden soll. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland neue Handreichungen zum Lernen auf Distanz veröffentlicht, um die Schulen im kommenden Schuljahr didaktisch-pädagogisch zu begleiten und das Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele sicherzustellen. Die „Handreichung zur Lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht für allgemeinbildende Schulen“ sowie die „Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg“ unterstützen die Schulen im Umgang mit dem neuen rechtlichen Rahmen für den Distanzunterricht.  

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Schulen haben die für alle plötzlich eingetretenen Herausforderungen des vergangenen Schuljahres mit Engagement gemeistert und gezeigt, wie das Lernen auf Distanz möglichst gut gelingen und wie es mit dem Präsenzunterricht organisatorisch und didaktisch sinnvoll verknüpft werden kann. Erste konzeptionelle Entwicklungen sind entstanden und in die Unterrichtspraxis umgesetzt worden. Unsere neuen Handreichungen greifen diese Entwicklungen auf und bieten darüber hinaus neue Hinweise und Leitgedanken, die der Professionalisierung und der Systematisierung dienen. Sie sollen die Schulen dabei unterstützen die rechtlichen, organisatorischen und didaktisch-methodischen Herausforderungen bewältigen zu können. Unser Ziel ist der Präsenzunterricht, gleichzeitig treffen wir im Sinne des Rechts auf Bildung organisatorische und pädagogische Vorkehrungen für das Lernen auf Distanz, sollte dies notwendig werden.“  

Mit dem kürzlich vorgestellten Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten sowie der geplanten Verordnung für das Lernen auf Distanz wurden für das Schuljahr 2020/21 umfassende Vorkehrungen getroffen, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung zu sichern sowie Unterricht nach Stundentafel stattfinden zu lassen. Wenn Präsenzunterricht nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des notwendigen Infektionsschutzes nicht vollständig möglich ist, findet Distanzunterricht statt.
Hier setzen die Handreichungen an: Die Handreichung für die allgemeinbildenden Schulen stellt dar, wie die Verknüpfung zwischen Präsenz- und Distanzunterricht lernförderlich gestaltet werden kann. Neben organisatorischen Hinweisen wird in der Handreichung ein Schwerpunkt auf Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts gelegt. Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) wird ergänzend zu dieser Handreichung zu Beginn des neuen Schuljahres Unterrichtsvorhaben für einzelne Fächer und Schulformen anbieten, die die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht illustrieren. Das Angebot wird im Laufe des Schuljahres sukzessive ausgebaut.  
Die Handreichung für Berufskollegs enthält zudem Beispiele guter Unterrichtspraxis und gibt einen Ausblick auf die zunehmende Nutzung digitalisierter Lernformate, die chancengerechte und individuelle Bildungsverläufe ermöglichen.  
Als Erweiterung der Handreichungen ist ein Webangebot der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule geplant. Zudem unterstützt das Land NRW diese Formate durch die Schulplattform LOGINEO NRW und das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS, die durch einen Messengerdienst und ein Videokonferenztool vervollständigt werden.  

Die Handreichungen finden Sie hier: Allgemeine Schulen: www.broschüren.nrw/distanzunterricht Berufskollegs: www.berufsbildung.nrw.de


„WohneNRW-Tag“ – der Tag für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW

Düsseldorf/Duisburg, 06. August 2020 - In Nordrhein-Westfalen stehen jedes Jahr 1,1 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung. Das bedeutet für den Mietwohnungsneubau, für die barrierefreie und energetische Modernisierung von Wohnraum, für Studierendenwohnen und rollstuhlgerechten Wohnraum bis hin zur Eigentumsförderung.  

Öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen bedeutet auch: Bezahlbarer Wohnraum auf modernem Stand für Menschen mit kleinem Geldbeutel.   Und nun bekommt die öffentliche Wohnraumförderung einen eigenen Tag geschenkt: Der „WohneNRW-Tag“ – soll künftig am letzten Freitag in den Sommerferien stattfinden – dieses Jahr erstmals am Freitag, 7. August 2020. An diesem Tag öffnen öffentlich-geförderte Wohnimmobilien ihre Türen, laden ein und zeigen sich und ihr Umfeld. Denn mit der öffentlichen Wohnraumförderung werden auch Wohnviertel auf Vordermann gebracht.  

„Mit dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen initiierten ‚WohneNRW-Tag‘ richten wir alle Blicke auf die öffentliche Wohnraumförderung in unserem Land. Mehr Wohnraum schaffen, der für alle Menschen erschwinglich ist – das ist das Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung. Am ‚WohneNRW-Tag‘ rücken wir diesen Wohnraum in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.   

Am „WohneNRW-Tag“ beteiligen sich neben dem Ministerium noch die Allianzpartner für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Dies sind der VdW Rheinland Westfalen, Haus & Grund Nordrhein-Westfalen sowie der BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen - kommunale Gesellschaften, Genossenschaften, soziale Träger, große und mittelständische private Unternehmen.   „Der ‚WohneNRW-Tag‘ zeigt eindrucksvoll, dass die Wohnraumförderung des Landes auch für den Mietwohnungsbau eine echte Erfolgsgeschichte ist: Im Förderjahr 2019 nahmen allein die Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften des VdW Rheinland Westfalen rund 40 Prozent der bereitgestellten Fördermittel in Anspruch und investierten sie in den Bau und den Erhalt von zukunftsfähigen, klima- und generationengerechten aber vor allem bezahlbaren Wohnungen – für lebenswerte Wohn- und Stadtquartiere in ganz Nordrhein-Westfalen", erklärt Alexander Rychter, Verbandsdirektor vom VdW Rheinland Westfalen.  
    

Angepasster Schulbetrieb in Corona Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

Düsseldorf/Duisburg, 03. August 2020 - Der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen soll im Schuljahr 2020/21 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen wieder weitgehend im Präsenzunterricht erfolgen - bei klaren und weitreichenden Maßnahmen zum Infektionsschutz.  
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das Gesamtkonzept für den Start in einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten vorgestellt: „Nach intensiver Vorbereitung in den Sommerferien starten wir mit einem umfassenden Konzept eines angepassten Schulbetriebs in Corona Zeiten in das neue Schuljahr. Mit klaren Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz sowie bereits in Kraft getretenen Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung, Unterricht auf Distanz und Digitalisierung haben wir in Nordrhein-Westfalen alle notwendigen Vorbereitungen für das kommende Schuljahr getroffen.

Der Unterricht nach Stundentafel und in Präsenz ist das Ziel. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten bleibt die Grundvoraussetzung dafür die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Die Coronavirus-Pandemie wird uns auf absehbare Zeit in unserem Alltag begleiten.
Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen bei der Kontaktverfolgung gehen wir mit den Schutzmaßnahmen so weit wie kein anderes Land. Wir schützen damit die Gesundheit und stellen gleichzeitig sicher, dass wir dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich Geltung verschaffen können. Wir müssen weiterhin achtsam sein in Bezug auf das regionale Infektionsgeschehen und wir müssen sorgsam sein in Bezug auf die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten.“  

Auf Grundlage des nun vorliegenden Gesamtkonzepts für einen angepassten Schulbetrieb können die rund 5.500 Schulen in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Schulträgern die Organisation des kommenden Schuljahres abschließend vornehmen. Das Konzept umfasst unter anderem Vorgaben, Hinweise und konkrete Maßnahmen zu Hygiene und Infektionsschutz, zum Einsatz und zur Unterstützung der Lehrkräfte sowie zum Unterrichtsbetrieb und stützt sich auf den Rahmenplan zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, mit dem das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen und Schulträgern bereits vor den Sommerferien im Juni für das kommende Schuljahr hatte zukommen lassen. Darauf aufbauend und unter Beachtung des Infektionsgeschehens wurden die aktuellen Vorgaben entwickelt.  

Grundsätzlich gilt im Schuljahr 2020/21: Der Schulbetrieb soll für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen möglichst vollständig in Präsenz unter Beachtung strenger Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben erfolgen. Angesichts derzeit steigender Infektionszahlen wird der Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt. Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten.
Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts. Darüber hinaus wird die Rückverfolgbarkeit im Corona-Bedarfsfall sichergestellt und die Möglichkeit für Corona-Testungen für das Personal an Schulen eingeführt. Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten an einer Schule phasenweise kein Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler möglich sein, findet verpflichtender Unterricht auf Distanz statt.  

Dafür wird die digitale Ausstattung an Schulen verbessert: Bund, Land und Kommunen haben umfangreiche Finanzmittel bereitgestellt, um sowohl alle rund 200.000 Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht über ein digitales Endgerät verfügen, mit einem solchen auszustatten. Das Paket der Landesregierung sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 350 Millionen Euro in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien vor.

Diese ist die größte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen, die es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Damit profitieren neben den Lehrkräften auch die Schülerinnen und Schüler. Alle Informationen finden Sie hier.  

Das Land hat vor wenigen Tagen ein weiteres Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Personalsituation an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Durch die zusätzlichen Lehrkräfte soll unter anderem der Präsenzunterricht im kommenden Schuljahr 2020/21 sichergestellt werden. Die nötigen rechtlichen Regelungen wurden mittlerweile umgesetzt und die einzelnen Maßnahmen können nun in Schulen angewendet werden. Alle Informationen finden Sie hier.

„Wir stehen vor einem in vielerlei Hinsicht besonderen Schuljahr: Die anhaltende Coronavirus-Pandemie ist für alle am Schulleben Beteiligten weiter mit Herausforderungen verbunden. Die Landesregierung hat bereits eine ganze Reihe besonderer Maßnahmen ergriffen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Als Schul- und Bildungsministerin danke ich schon heute unseren Lehrkräften, Schulleitungen und Beschäftigten in Schulen für ihr großes Engagement“, so Ministerin Gebauer abschließend.

Das Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Hintergrundinformationen/
Schulstart_20_21/index.html  


Kindertagesbetreuung: Am 17. August Rückkehr zum Regelbetrieb

Düsseldorf/Duisburg, 28. Juli 2020 - Familienminister Joachim Stamp: „Die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Familien haben in den letzten Monaten einen unvorstellbaren Kraftakt gestemmt. Für das großartige Engagement und die Flexibilität aller Beteiligten bedanke ich mich herzlich. Für mich stand immer fest, dass der Schutz aller, der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegepersonen, der Kinder und Eltern gewährleistet sein und daher jeder Öffnungsschritt wohlüberlegt sein muss. Nach Erörterung mit allen Beteiligten halten wir es für verantwortbar, das volle Regelangebot zu machen. Zum 17. August gehen wir – allerdings weiterhin unter Vorbehalt des Infektionsgeschehens – wieder in den Regelbetrieb. Klar ist: Dies bleibt ein Regelbetrieb in der Pandemie.“

Grundsätzlich ist klar: Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es aber auch immer zu erneuten Einschränkungen kommen. Auch landesweite Regelungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.   Dieser weitere Öffnungsschritt ist im Vorfeld mit Trägern und Kommunen, Gewerkschaften, Kinderärztinnen und -ärzten beraten worden. Wissenschaftliche Ergebnisse wurden dabei ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen hat das Ministerium sich darauf verständigt, nicht unmittelbar mit dem Ende der Sommerferien den Regelbetrieb aufzunehmen, sondern am 17. August zu starten.  

Familienminister Joachim Stamp: „Die Landesregierung ist damit dem Wunsch der Träger und Kommunen nachgekommen, damit allen Einrichtungen, auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Schulferienhälfte haben, genug Vorbereitungszeit für den Übergang in den Regelbetrieb eingeräumt wird.“   In der Kindertagesbetreuung können wesentliche Schutzmaßnahmen, die außerhalb der Kindertagesbetreuung gelten, nicht umgesetzt werden. Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist nicht möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar.
Daher ist die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung weiter von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin und werden gesondert geregelt. Das betrifft das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und die Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit möglichen Infektionsgeschehens und besondere Hygienemaßnahmen.  
Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten nachzukommen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt. Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage testen lassen. Die Kosten dafür übernimmt das Land. Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.  
Um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung zu tragen, erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen kurzfristig finanzielle Unterstützung. Die Leistungen sollen insbesondere der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich sowie der Entlastung der Träger für die nicht vorhersehbaren gesteigerten Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung dienen.   Familienminister Stamp: „Die Kita-Helferinnen und -Helfer entlasten das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen Arbeiten. Sie sind kein Ersatz für unser pädagogisches Personal, sondern eine Unterstützung im Kita-Alltag. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird von unseren Fachkräften geleistet.“

Das Programm des Landes ist zunächst bis zum Jahresende vorgesehen. Rechtliche Vorgaben für den Regelbetrieb ab dem 17. August: Die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gelten uneingeschränkt.   Es gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von SARS-CoV-2 verhindern sollen und gesondert geregelt werden. Für den Einsatz des Personals in Kindertageseinrichtungen ist die neue Personalverordnung anzuwenden, die sich derzeit in der abschließenden Abstimmung befindet. Sie soll zeitnah im August veröffentlicht werden.
Die vorzunehmende individuelle Risikobewertung im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Begutachtung kann zu eingeschränkten Personalressourcen im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung führen. Um diese besondere Situation zu berücksichtigen, sieht die Personalverordnung eine befristete Öffnung bzw. die Möglichkeit von Abweichungen bestehender Standards vor.  

Für die Umsetzung bedeutet dies: Die „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ findet ab dem 17. August 2020 keine Anwendung mehr. Die Vorgaben der Betriebserlaubnis sind einzuhalten. Die für den Regelbetrieb vorgesehenen pädagogischen Konzepte können wieder umgesetzt werden. Die Kinder werden wieder in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang betreut.

Sollte der personelle Mindeststandard in einer Kindertageseinrichtung nicht eingehalten werden können, so ist dieser Umstand, wie im Regelbetrieb ansonsten auch, vom Träger dem jeweiligen Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII anzuzeigen und Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebs zu entwickeln. Soweit nicht anders möglich, kann es hier zu Einschränkungen in der Betreuung kommen. Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen.
Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen muss weiterhin gewährleistet werden. Notwendige Hygienemaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.  
Umfassende Informationen und Empfehlungen finden Sie 
hier.

Landesregierung richtet Corona-Testzentren an nordrhein-westfälischen Flughäfen ein

Flugreisende aus Risikogebieten können sich in Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Münster/Osnabrück kostenlos testen lassen

 

Die Landesregierung richtet in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe Corona-Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück ein. Flugreisende aus den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Risikogebieten erhalten dort die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund nehmen bereits am morgigen Samstag (25. Juli) ihre Arbeit auf. Der Start des Testzentrums am Flughafen Münster/Osnabrück ist für kommenden Dienstag (28.Juli) geplant. Am Flughafen Köln/Bonn plant die Landesregierung, das bislang von der Stadt Köln und der Johanniter Unfallhilfe betriebene Testzentrum einzubinden.

 

„Die Testzentren werden an allen nordrhein-westfälischen Flughäfen mit regulären Flugverbindungen aus Risikogebieten eingerichtet. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen – gerade in der Urlaubszeit. Ich danke allen Beteiligten, die das so zügig, unbürokratisch und pragmatisch ermöglicht haben – insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Betreibern der Flughäfen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

 

Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, sagt: „Gerne unterstützen wir das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf bei dem Vorhaben, Reiserückkehrern aus Risikogebieten direkt am Flughafen einen Coronatest anzubieten. Wir haben binnen weniger Tage in enger Abstimmung mit dem Ministerium und mit großer Unterstützung des Flughafens Düsseldorf die Voraussetzungen für Testungen in großer Zahl geschaffen. Zwei bis drei Ärztinnen und Ärzte werden hier unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen die Reisenden parallel abstreichen können. Die Proben gehen vier Mal am Tag direkt ins Labor. Die Reisenden können in der Regel innerhalb von drei Tagen online checken, wie der Test ausgefallen ist.“

 

„Mit der unmittelbaren Corona-Testung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten an den Flughäfen tragen wir einen entscheidenden Teil zur weiteren Eindämmung des Coronavirus in Deutschland bei. Gleichzeitig ermöglichen wir den Reiserückkehrern – bei einem negativen Testergebnis – eine häusliche Quarantäne erheblich zu verkürzen“, sagt Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. „Dank der guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Flughäfen in Westfalen-Lippe ist uns ein schneller Aufbau der Testzentren gelungen!“

 

Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert. Honorarärztinnen und Honorarärzte sowie entsprechendes medizinisches Fachpersonal führen dabei die Tests durch. Am Flughafen Köln/Bonn erfolgt die Organisation und Durchführung der Tests zunächst weiterhin durch die Johanniter Unfallhilfe. An allen vier Flughäfen werden zudem Informationsmaterialien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Einreise in Corona-Zeiten verteilt, die in vier verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch) erhältlich sind (https://www.mags.nrw/coronavirus).

 

Gesundheitsminister Laumann macht zudem nochmals deutlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung einhalten müssen (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200717_
fassung_coronaeinrvo_ab_18.07.2020_lesefassung.pdf): „Die Regelungen sind für alle gesetzlich verpflichtend. Und jeder, der in ein Risikogebiet reist, muss wissen, was er da tut. Ich erwarte daher von jedem, der in ein Risikogebiet reist, dass er sich nach seiner Rückkehr in Quarantäne begibt oder ein negatives Testergebnis vorweisen kann, das nicht älter als 48 Stunden ist. Mit den Testzentren an den Flughäfen schaffen wir hier auf Kosten der Solidargemeinschaft ein zusätzliches Angebot. Wir alle müssen uns an die Regeln halten, damit wir gemeinsam das Virus so gut es geht bekämpfen können.“

 

Zum Hintergrund:

An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück landen nach aktuellem Kenntnisstand wöchentlich mehr als 160 Flugzeuge mit voraussichtlich mehr als 15.000 Passagieren aus Gebieten, die derzeit vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen sind. Die Liste der Gebiete wird vom RKI fortlaufend aktualisiert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Laut den Vorgaben der nordrhein-westfälischen Coronaeinreiseverordnung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Von der Verpflichtung ausgenommen sind u. a. Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

 

Kunst schafft neue Heimatorte im Ruhrgebiet

20 Projekte in 13 Städten der Metropole Ruhr fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung jetzt mit einem Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro.

 

Düsseldorf/Duisburg, 23. Juli 2020 - Vorausgegangen war im Oktober 2019 eine durch das Ministerium in Auftrag gegebene Umfrage unter rund 10.000 Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden mit Wohn- oder Arbeitssitz im Ruhrgebiet unter dem Titel „#heimatruhr“. Das Projekt wird im Auftrag des Ministeriums vom Institut für Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule (IAT) und dem european centre for creative economy (ecce) durchgeführt.

 

„Das Ruhrgebiet steckt voller Potentiale, um unsere Heimat kreativ zu gestalten. Dies zeigen die eingereichten Projektvorschläge. Sie umfassen Aktivitäten an unterschiedlichsten Orten, in ganzen Vierteln, zu Wasser, in leerstehenden Gebäuden und an öffentlichen Plätzen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. „Es ist beeindruckend, wie intensiv sich Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende mit ihrer Heimat Ruhr auseinandersetzen. Über 300 Projektideen wurden nach dem ersten Aufruf zur Beteiligung an #heimatruhr eingereicht. Wer im Ruhrgebiet wohnt, wohnt in der Zukunft. Deshalb hat die Landesregierung die Ruhr-Konferenz ins Leben gerufen. Sie soll den entscheidenden Impuls geben, um diese Zukunft zu gestalten und die Chancen zu nutzen“, so die Ministerin weiter.

 

Prof. Dieter Gorny (ecce): „Wenn Kreativität und Innovation maßgeblich bei der zukunftsgerichteten Gestaltung einer Region im Wandel beteiligt seien sollen, müssen die Rahmenbedingungen und die Freiräume für Künstlerinnen, Künstler und Kreative hergestellt und angeboten werden. Ohne Räume und Orte der kreativen Entfaltung gibt es keine Inspiration, die wir jedoch brauchen, um die Komplexität und die Herausforderung des urbanen Wandels zu gestalten. Im Rahmen der ersten Förderrunde von #heimatruhr haben Künstlerinnen, Künstler, Kreative und Kulturschaffende ihre vielfältigen und innovativen Ideen für die Schaffung, Aktivierung und Verstetigung solcher Räume und Orte formuliert. Die Umsetzung der ersten 20 Projekte markiert nun den ersten Meilenstein von #heimatruhr.“

 

Dr. Judith Terstriep von IAT ergänzt: „Jedes der ausgewählten Projekte ist einzigartig und zeugt von kreativen Ideen. Trotz aller Vielfalt haben die Projekte eine Gemeinsamkeit: Durch künstlerisches und kreatives Potenzial sollen Orte der Begegnung und des Austausches nicht nur für, sondern auch gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden. So können diese Orte belebt und neu genutzt werden, zugleich aber durch das unmittelbare Erleben in die Quartiere ausstrahlen, Identität stiften und zur Lebensqualität vor Ort beitragen.“ 

Ab sofort können Künstlerinnen, Künstler, Kreative und Kulturschaffende weitere Projektideen im Rahmen von #heimatruhr einreichen. Das Heimatministerium stellt für eine zweite Förderrunde noch einmal rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

 

In der im Oktober 2019 gestarteten Online-Befragung hatten sich Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende zur Bedeutung von Heimat und ihrem Blick auf das Ruhrgebiet geäußert. Für 85 Prozent der Befragten ist „Heimat da, wo ich Freundinnen und Freunde habe“. Für 82 Prozent ist Heimat zugleich „da, wo ich mich entfalten kann“. 92 Prozent der Befragten verbinden das Ruhrgebiet mit „kultureller Vielfalt“. Gefragt nach Stichworten, die ein zeitgemäßes Heimatverständnis im Ruhrgebiet wiedergeben, wurden insbesondere „Offenheit“, „Strukturwandel“, „Kultur“, „Diversität“, „Toleranz“ und „Multikulturalität“ genannt.

 

Wichtig für eine zeitgemäße Weiterentwicklung von Heimat im Ruhrgebiet sind nach Meinung der Befragten Bildung (98%), Stadt- und Quartiersentwicklung (95%), Kultureinrichtungen (95%), Begegnungen (94%), Naturerlebnisse (87%) und neue, moderne Orte, die den Strukturwandel repräsentieren (77%).  

Weitere aktuelle Informationen zum Programms #heimatruhr und alle Ergebnisse der Befragung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/heimatruhr

 

Kurzübersicht der ersten 20 zur Förderung vorgesehenen Projekte: 

Bochum:

·       Heimat süße Heimat: Auf dem Imbuschplatz in Bochum werden eine Ausstellung sowie künstlerische Aktionen im öffentlichen Raum umgesetzt, die einerseits die Historie des Platzes abbilden (unter anderem Platz der Bücherverbrennung), aber auch die aktuellen Anwohnerinnen und Anwohner und zahlreichen künstlerischen Akteurinnen und Akteure (ko-fabrik, Zeitmaultheater) einbinden, um den Platz gemeinsam zu bespielen und einen Begegnungsort zu schaffen.

·       Naturerholungsgebiet: Dauerhafte Platzgestaltung an Bochums erstem Kreisverkehr: Mit der Lichtinstallation „Naherholungsgebiet“ soll der Platz, der von den Anwohnerinnen und Anwohnern als Aufenthaltsort genutzt wird, offiziell als solcher ausgezeichnet.

·       Kunstkiez brummt in Stahlhausen: Ein denkmalgeschützter Hochbunker im bereits aktiven Kunstkiez Bärendorf wird in einen historisch-künstlerischen Kontext gesetzt und durch verschiedene Aktionen und Kunstformen bespielt: Dabei ist eine Ausstellung Fotografie / Malerei geplant sowie Theater- und Tanzaufführungen und Lesungen. Gegen Ende des Projektzeitraumes (Juni 2021) soll ein konkret historischer Bezug zum Stadtjubiläum Bochums hergestellt werden.

·       ParkStreifen: Im Rahmen des Projektes werden Menschen aus Bochum-Langendreer an Figurentheaterformen herangeführt und pädagogisch begleitet. Über ein Jahr wird vom skulpturalen Figurenbau bis zu Digital Puppetry ein spannendes Programm angeboten. Durch mehrere Teilprojekte, wie Schreib- und Tanzworkshops, Figurenbau, Kunstwall-Bau und der digitalen Aufbereitung historischen Materials, wird sich mit der Themenwelt Volkspark Langendreer durch unterschiedliche künstlerische Methoden auseinandergesetzt.

·       Das Schaubüdchen – Kiosk für kleine Künste: Ein leerstehender Kiosk soll zur Begegnungsstätte für Menschen und Künste im öffentlichen Raum werden. Verschiedene Installationen, Ausstellungen, Lesungen und Performances setzen sich mit der Geschichte der Stadt und den Erinnerungen der Bürgerinnen und Bürger auseinander. Themen für das Programm entspringen aus dem Umfeld der Besucherinnen und Besucher.

 

Dinslaken:

·       KSL – Kunst statt Leerraum: Kunst statt Leerraum bietet 100 Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, das ehemaliges Bergwerk Zeche Lohberg über einen Zeitraum von zehn Tagen zu bespielen und vom Gestaltungskonzept bis hin zur finalen Präsentation zu planen und umzusetzen. Daraus resultierend ergibt sich ein attraktiver Ort als alltägliche Begegnungsstätte sowie weitere Aufenthalts- und Begegnungsorte für die Allgemeinheit (Skate-Park, Proberäume, Veranstaltungsorte). Die Ergebnisse der Umnutzung und Erschließung werden im Rahmen eines einwöchigen Festivals mit Konzerten, Workshops, Performances und partizipativen Formaten präsentiert.

 

Dortmund:

·       Experimentier.Labor Heimat.Dortmund: Für das Projekt soll ein Leerstand in Dortmund angemietet werden, um dort langfristig ein transkulturelles und inklusives Zentrum für darstellende Künste zu etablieren. Hierbei wird es darum gehen, die Vernetzung der Tanz- und Theaterszene zu kultivieren und zugleich gemeinsam für und mit Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Projekte, Workshops und Veranstaltungen zum Heimatbegriff zu initiieren.

 

Duisburg:

·       Das Plus am Neumarkt: Umnutzung eines 800m² leerstehenden Ladenlokals im Zentrum Duisburgs zum Kultur- und Kreativzentrum: Dieses dient einerseits als Ausstellungs-, Probe- und Co-Workingraum für Künstlerinnen, Künstler und Kreative und bietet über das Projektjahr (saisonale) Veranstaltungen für die Bürgerschaft, so z.B. einen lebendigen Adventskalender, Nachbarschafstreffs, Film- und Musikabende u.a.

 

 

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler
Düsseldorf/Duisburg,22. Juli 2020 - Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.  

Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der Landesregierung ist nunmehr in Kraft getreten und veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sieht in dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm einen großen Beitrag zur Chancengerechtigkeit: „Das Sofortausstattungsprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler ist Teil der größten Investitionsinitiative für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit wollen wir allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung ermöglichen und sie auf die Herausforderungen einer digitalisierten Welt vorbereiten. Mit der schnellen und unbürokratischen Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit – auch über die Corona-Pandemie hinaus.“  

Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss.

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.  

Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.

Die Förderrichtlinie:
https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Ruhr-Konferenz: Klimaresilienz der Städte im Ruhrgebiet stärken

250 Millionen Euro für Klimafolgenanpassung der Region
Ruhrgebiet/Duisburg, 17. Juli 2020 - 250 Millionen Euro investieren das Land Nordrhein-Westfalen und die Wasserverbände in den kommenden zehn Jahren im Ruhrgebiet, um die Region klimafest zu machen. Das Projekt "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft" der Ruhrkonferenz umfasst jetzt das gesamte Ruhrgebiet. Als deutliches Bekenntnis zur Klimafolgenanpassung unterzeichneten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und die Vorstandsvorsitzenden der großen Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband - Prof. Dr. Uli Paetzel und Prof. Dr. Norbert Jardin - nun in Oberhausen eine symbolische Erklärung.

Alle Städte der Region werden auf dieser Erklärung vertreten sein, sowohl die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen als auch die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel. Neben der Emschergenossenschaft als federführender Wasserwirtschaftsverband sind darüber hinaus nun auch der Lippeverband, der Ruhrverband, die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft und der Niersverband dabei.

"Mit dem Projekt ,Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft' wollen wir gemeinsam mit den Wasserverbänden die Klimaresilienz der Städte im Ruhrgebiet stärken", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Der Klimawandel verstärkt die Hitzebelastung in den Städten, gleichzeitig werden Starkregenereignisse zunehmen. Deswegen sollen bis 2040 der Abfluss von Regenwasser im Mischsystem um 25 Prozent reduziert und die Verdunstungsrate um zehn Prozent erhöht werden. Damit können die Lebensqualität und die Attraktivität der Städte erhalten und Schäden vermieden werden.

"Wir verzeichnen das elfte Trockenjahr in Folge. Der Klimawandel ist definitiv in unserer Region angekommen, deswegen unterstützt der Ruhrverband die Initiative des Landes und sieht darin für seine kommunalen Mitglieder im Gebiet des RVR eine gute Chance für eine Weiterentwicklung ihrer wasserwirtschaftlichen und städtebaulichen Infrastruktur", sagt Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands. "Die Service-Organisation der Initiative unter der Leitung von Andreas Giga, angesiedelt bei der Emschergenossenschaft, unterstützt als zentrale Anlaufstelle Kommunen und Wasserverbände bei der Umsetzung einer integrierten, wassersensiblen Stadtgestaltung", sagt Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und Lippeverband.

Darunter sind Maßnahmen zur Regenwasserversickerung, Flächenentsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserzuführung zum Gewässer, Notwasserwege und die multifunktionale Freiflächengestaltung zur temporären Überflutung bei Starkregen zu verstehen. "Gemeinsam mit unseren kommunalen Partnern haben wir bereits mehr als 100 Projekte zur Klimafolgenanpassung vorbereitet", sagt Paetzel weiter.
Hintergrund
Bereits seit 2014 haben sich 16 Kommunen der Emscher-Region, die Emschergenossenschaft und das Land Nordrhein-Westfalen zu einem gemeinsamen Engagement für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung und der Klimawandelanpassung verständigt. Am 15. Mai 2014 wurde deshalb eine Absichtserklärung zur Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" unterzeichnet. Bei der Ruhr-Konferenz im Jahr 2019 fand das Projekt im Themenforum 14 "Grüne Infrastruktur Metropolregion Ruhr" enormen Zuspruch. Aus dem Themenforum wurden die beiden Projekte "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft" und "Offensive Grüne Infrastruktur 2030" entwickelt.

Die Verbesserung der Klimaresilienz ist mit einer Vielzahl ambitionierter Ziele verbunden, wie unter anderem die Abkopplung der 25 Prozent des Regenabflusses von der Mischkanalisation und die Erhöhung der Verdunstungsrate um 10 Prozent-Punkte. Mit der Maßnahmenumsetzung sollen Starkregengefahren sowie Hitzebelastungen vermieden oder reduziert und der Vorbildcharakter der Kommunen im Ruhrgebiet gestärkt werden.
Diese Ziele sollen von nun an, in dem Gesamtraum des Regionalverbands Ruhr, mit allen oben genannten Kommunen und Wasserverbänden umgesetzt werden. Die gesamte Gebietskulisse umfasst eine Fläche von 4.435 km², in der ca. 5,1 Millionen Menschen in 53 Städten und Gemeinden leben. Für die Umsetzung der oben genannten Klimafolgenanpassungsmaßnahmen stehen in den kommenden zehn Jahren in diesem Raum Fördermittel mit einem Volumen von rund 250 Millionen Euro zur Verfügung.

(Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender EGLV, Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands und NRW-Umweltministerin Heinen-Esser (v.l.) bei der Unterzeichnung der symbolischen Erklärung zur "Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft". Foto: Klaus Baumers/EGLV)

Ruhr-Konferenz: Umweltministerium und Regionalverband Ruhr starten "Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse"

Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli 2020 - Ministerin Heinen-Esser: Gerade zu Corona-Zeiten sind die Leistungen der Natur umso wichtiger für uns Umweltministerin Ursula Heinen Esser hat heute einen Förderbescheid in Höhe von 2,2 Millionen Euro für das "Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse" an den Regionalverband Ruhr (RVR) in Herne übergeben. Mit bisher drei Millionen Euro insgesamt fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Ruhr-Konferenz die Grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet.
"Ich freue mich für die Metropole Ruhr, dass nun investive Maßnahmen, Flächenankäufe und Machbarkeitsstudien realisiert werden können. Eine der Maßnahmen ist die Entsiegelung und Begrünung des Sportplatzes an der Görresstraße hier in Herne", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Das "Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse" ist Teil des Ruhr-Konferenz-Projekts "Offensive Grüne Infrastruktur 2030".

Der RVR gibt die Fördermittel anteilig an die Kommunen. Noch in diesem Jahr sollen 27 Maßnahmen umgesetzt werden: 15 von den Kommunen in der Metropole Ruhr, elf vom RVR und eine von der Emschergenossenschaft. Die Förderung übernimmt zu hundert Prozent das Land. Die Bewilligung erfolgte durch die Bezirksregierung Münster. Nina Frense, Beigeordnete Umwelt und Grüne Infrastruktur des RVR, erklärte: "Grüne Landschaftsräume und städtisches Grün wollen wir gemeinsam mit Land und Kommunen im Ruhrgebiet langfristig aufwerten und miteinander vernetzen. Nur so können sie ihre vielfältigen Funktionen für Mensch, Natur und Klima erfüllen. Damit die große Transformation zu einer klimaverträglichen Gesellschaft gelingen kann."

So sollen durch die Maßnahme an der Görresstraße in Herne nicht nur lokal die Biodiversität und das Mikroklima verbessert, sondern es soll auch der regionale Grünzug gestärkt werden. Hernes Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda bekräftigte: "Die Stadt Herne hat schon lange erkannt, dass das Vorhandensein öffentlich zugänglicher Grünflächen sowohl in stadtklimatischer, als auch in sozialer, gesundheitlicher sowie psychologischer Hinsicht von großer Bedeutung für eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt ist. Projekte wie die Aufforstung des Sportplatzes sind jedoch nicht nur wichtig für die Grünflächenentwicklung der Stadt, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des gesamten Ruhrgebietes als Modellregion für Grüne Infrastruktur."

Das "Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse" dient der kurzfristigen Umsetzung erster Maßnahmen der "Offensive Grüne Infrastruktur 2030" im Jahr 2020. Themen wie Biodiversität, Klimaanpassung, Schutz der natürlichen Ressourcen, Umweltbildung, Gesundheit sowie Umweltgerechtigkeit (Zugang aller Menschen zur Natur) und die kurzfristige Umsetzbarkeit spielten bei der Auswahl eine große Rolle. "Es ist toll zu sehen, wie hoch das Engagement aller Beteiligten für die grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet ist. Gerade zu Corona-Zeiten sind die Leistungen der Natur umso wichtiger für uns. Es freut mich, dass wir im Rahmen der Ruhr-Konferenz auch kurzfristige und für die Menschen sichtbare Erfolge erzielen werden. Bereits im Juni haben wir mit dem RVR langfristig ausgerichtete, strategische Prozesse zur Stärkung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet angestoßen", sagte Ministerin Heinen-Esser.

Ziel des Projekts "Offensive Grüne Infrastruktur 2030" ist es, ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen im Ruhrgebiet zu schaffen. Das Projekt verfolgt dabei eine langfristige Perspektive. Es soll ein gemeinsamer Handlungs- und Umsetzungsrahmen entstehen, der vorhandene Planungen aufgreift. Sämtliche Bereiche der Grünen Infrastruktur sollen über einen breit angelegten Abstimmungsprozess nachhaltig strategisch verankert werden.

Hintergrund zur Ruhr-Konferenz
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um das Ruhrgebiet als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess zur Entwicklung der Chancenregion Ruhr ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern sollen dabei wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Ruhrgebiets gesetzt werden: "Vernetzte Mobilität - kurze Wege"; "Erfolgreiche Wirtschaft - gute Arbeit"; "Gelebte Vielfalt - starker Zusammenhalt"; "Sichere Energie - gesunde Umwelt" sowie "Beste Bildung - exzellente Forschung".
Die Umsetzung der 74 erarbeiteten und ausgewählten Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.

Weitere Informationen www.ruhr-konferenz.nrw "Ruhr-Konferenz: Umweltministerium und Regionalverband Ruhr starten "Offensive Grüne Infrastruktur 2030" (Pressemitteilung vom 28.06.2020)  

 

Kräfteverteilung 2020: Fast alle Polizeibehörden erhalten mehr Personal

Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli 2020 - Nahezu alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen können damit rechnen, dass sie zum 1. September 2020 voraussichtlich mehr Personal zugewiesen bekommen. Im Schnitt erhält jede der 47 Kreispolizeibehörden knapp zwölf Stellen mehr. Bei 16 Behörden ist sogar ein zweistelliger Zuwachs an Polizisten oder Regierungsbeschäftigten zu erwarten. Lediglich vier Behörden müssen einen leichten Stellenrückgang in Kauf nehmen.
Selbst wenn man die Regierungsbeschäftigten nicht berücksichtigt, haben mehr als zwei Drittel der Behörden die Aussicht auf mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.
Das geht aus der sogenannten Belastungsbezogenen Kräfteverteilung des Innenministeriums für das Jahr 2020 hervor. Dabei handelt es sich um eine Planrechnung. Die endgültige Stellenverteilung wird am 1. September feststehen, wenn einerseits die Abschlussprüfungen der Kommissaranwärterinnen und -anwärter beendet sind und außerdem klar ist, wie viele Polizistinnen und Polizisten tatsächlich in den Ruhestand gehen.

Der Personalzuwachs ist zurückzuführen auf ein deutliches Plus bei den Einstellungen der Polizeibeamten und Regierungsbeschäftigten in jüngster Zeit. Die Zahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter wurde in den vergangenen drei Jahren sukzessive von jährlich 2.000 auf aktuell 2.500 pro Jahr erhöht. Außerdem wurden seit 2017 jedes Jahr zusätzlich 500 Regierungsbeschäftigte eingestellt. Sie sollen die Polizisten u.a. von Verwaltungsaufgaben entlasten.
Minister Herbert Reul: „Wir haben unmittelbar nach meinem Amtsantritt damit begonnen, mehr Polizistinnen und Polizisten einzustellen. Es ist gut zu sehen, dass Seite 2 von 2 unsere Anstrengungen erste Erfolge zeigen. Die diesjährige Kräfteverteilung macht deutlich, dass die Behörden von den erhöhten Einstellungszahlen profitieren.“
Durch die massiven Investitionen in zusätzliche Stellen wird sich die Personalsituation der Polizei in Nordrhein-Westfalen auch in den kommenden Jahren schrittweise weiter verbessern.
Die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten steigt bis 2024 voraussichtlich von derzeit rund 40.000 auf über 41.000. Das Prinzip einer an den tatsächlichen Belastungen der einzelnen Polizeibehörden orientierten Kräfteverteilung wurde zuletzt 2018 zwischen dem nordrhein-westfälischen Innenministerium und Vertretern von Behörden, Personalvertretungen und Gewerkschaften ausgehandelt und ist seitdem die Grundlage für die Verteilung der Kräfte. Kriterien für die Zuteilung des Personals auf die 47 regionalen Behörden sind beispielsweise die Einwohnerzahl, die tatsächliche Arbeitsbelastung, das Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen vor Ort oder besondere Schwerpunkte in der Polizeiarbeit.

Dazu gehören etwa der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Clankriminalität oder ein verstärktes Vorgehen gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Stellenreduzierungen können sich etwa durch den Wegfall von Aufgaben oder den Rückgang der Kriminalität ergeben. „Das Konzept hat sich bewährt, weil es von allen Partnern gemeinsam erarbeitet wurde. Es geht darum, dass wir das verfügbare Personal so gerecht wie möglich verteilen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wir können leider nur die Polizisten verteilen, die da sind“, so Reul.


 

- Bezirksregierung bewilligt rund 161 Millionen für Ganztagsangebote an Schulen  
- Corona: 23 Prozent weniger Kriminalität

Bezirksregierung bewilligt rund 161 Millionen für Ganztagsangebote an Schulen
Düsseldorf/Duisburg, 09. Juli 2020 - Die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat die vom Land NRW bereitgestellten Fördermittel für Ganztags- und Betreuungs­angebote an den Schulen im Regierungsbezirk bewilligt. Insgesamt erhalten die Schulträger (Kommunen und Ersatzschulträger) rund 161 Millionen Euro, um im kommenden Schuljahr verschiedene Betreuungsangebote zu finanzieren. Allen Trägern kann die Förderung in der von Ihnen beantragten Höhe überwiesen werden.

Primarschulen Mit rund 139 Millionen Euro fördert das Land die Angebote der Offenen Ganztagsschulen an den Grund- und Förderschulen (1. bis 4. Klassen) im Regierungsbezirk für das Schuljahr 2020/2021. Die Schulträger verzeichnen steigende Anmeldezahlen für den Offenen Ganztag, und im Vergleich zum Vorjahr konnte die Bezirksregierung sechs Prozent mehr Mittel bewilligen.

„Die Ganztagsgrundschulen eröffnen Kindern mehr Bildungschancen und erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher - Foto ©Bezirksregierung Düsseldorf.  Mit dem Geld werden rund 97.000 Schulkinder in den etwa 817 Offenen Ganztagsschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf gefördert.
Zusätzlich wurden 521.000 Euro für verlässliche Betreuungsangebote an den Schulen im Primarbereich bewilligt. Diese Angebote sichern beispielsweise die Betreuung von Kindern vom Ende des Unterrichts über die Mittagszeit bis etwa 13 oder 14 Uhr. Weiterführende Schulen Für die Sekundarstufe I (Klassen 5. bis 10.) an 426 weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk wurden 21 Millionen Euro für Ganztags- und Betreuungsangebote im kommenden Schuljahr bereitgestellt.

Regierungs­präsidentin Birgitta Radermacher: „Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der Schulen mit den Trägern der Jugendhilfe sowie aus dem Kultur- und Sportbereich können die Betreuungs- und Ganztagsangebote für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auch in diesem Jahr weiter ausgebaut werden.“
Das Geld dient unter anderem der Finanzierung von Förderangeboten zum Schulunterricht, von Hausaufgabenbetreuung aber auch von Arbeits-gemeinschaften im Bereich Sport oder Musik sowie weitere künstlerische Angebote. Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler haben vermehrt Interesse an solchen Angeboten. Dementsprechend sind die bewilligten Mittel im Regierungsbezirk um vier Prozent gestiegen.

Corona: 23 Prozent weniger Kriminalität
Weniger Kriminalität in Nordrhein-Westfalen: Seit Beginn der Corona-Pandemie liegt die Zahl der Delikte deutlich unter den Werten des Vorjahres. Zwischen Anfang März und Ende Juni dieses Jahres gab es insgesamt 365.676 Strafanzeigen. Das sind 107.954 Anzeigen weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Das ist ein Rückgang um knapp 23 Prozent.
„Wenn das öffentliche Leben zurückgefahren wird, passiert auch weniger. Weniger Strafanzeigen, das ist eine erfreuliche Entwicklung. Auch wenn es nur vorläufige Zahlen sind, können wir schon erste Trends erkennen. Der Rückgang gilt für fast alle Arten von Delikten“, sagte Innenminister Herbert Reul in einer „Corona-Zwischenbilanz“ kurz nach Ende des ersten Halbjahres 2020. Dabei ging es um die Kriminalitätsentwicklung während der Pandemie und die Entwicklung der polizeilichen Einsätze im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung.

So sank die Zahl der Wohnungseinbrüche um 30 Prozent von 7.561 auf 5.290 Fälle. Die Zahl der Raubüberfälle nahm im selben Zeitraum um 26 Prozent von 3.819 auf 2.821 Fälle ab. Die Zahl der Taschendiebstähle sank um 39 Prozent von 10.638 auf 6.511 Fälle. Straftaten, bei denen ältere Menschen Opfer wurden, gingen um 11 Prozent von 13.550 auf 12.104 Fälle zurück. Corona: 23 Prozent weniger Kriminalität Minister Reul: „Wenn das öffentliche Leben zurückgefahren wird, passiert auch weniger. Der Rückgang gilt für fast alle Arten von Delikten.“

Bei der häuslichen Gewalt gab es von März bis Juni dieses Jahres einen Rückgang um 21 Prozent von 13.230 auf 10.479 Fälle. „Gerade bei häuslicher Gewalt müssen wir mit unseren Einschätzungen sehr vorsichtig sein und die Entwicklung genau beobachten. Aber die Vermutung liegt nahe: Wenn die Menschen über eine längere Zeit auf engem Raum zusammen sind, wird es zu mehr häuslicher Gewalt kommen. Doch diesen Schluss lassen die Zahlen bislang nicht zu. Klar ist: Die NRW-Polizei geht jedem Hinweis konsequent nach“, so der Minister. Veränderungen gab es zum Teil bei Betrügereien und Trickdiebstählen.
„Vor allem zu Beginn von Corona gab es einige Fälle, bei denen sich Betrüger als angebliche Mitarbeiter des Gesundheitsamts ausgaben und CoronaTests verkaufen wollten, der ,Enkeltrick im weißen Kittel‘, sagte der Minister. Zu Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung kam es vor allem um die Osterfeiertage und zuletzt an den vergangenen Wochenenden in den Städten. Die Polizei hat vom 25. März bis Ende Juni tausende Verstöße und 50.587 Personen festgestellt. Davon waren 36.837 Erwachsene, 11.404 Jugendliche und 2.346 Kinder.
„Die meisten Menschen verhalten sich vorbildlich und diszipliniert. Trotz des Verbots gibt es aber einige, die sich nicht an die Regeln halten. Der Drang nach frischer Luft ist nachvollziehbar, aber Corona ist noch nicht vorbei. Es gibt so viele schöne Ecken in NordrheinWestfalen, da müssen sich nicht alle in der Altstadt treffen“, so Reul. Positiv angetan war der Minister vom Verhalten der Fußball-Fans während der Geisterspiele in der Bundesliga. Diese verliefen größtenteils ohne Zwischenfälle. „Wir waren gespannt, wie die Fans reagieren würden. Und wir sind froh, dass sie sich in den allermeisten Fällen vorbildlich verhalten haben. Gesundheitsschutz und Fußballbegeisterung lassen sich sehr wohl miteinander verbinden“, sagte Reul.
Der Minister ging auch auf die Versammlungen gegen die Corona-Schutzverordnung ein. Gleich zu Beginn der Pandemie gab es Demonstrationen gegen das Kontaktverbot. Im Mai nutzten dann aber auch Selbstdarsteller, Verschwörungsideologen und Extremisten die Unsicherheit aus und riefen teilweise sogar zu Straftaten auf. Zuletzt fanden angesichts der Einschränkungen im Kreis Gütersloh Versammlungen statt. Im Zeitraum März bis Juni gab es insgesamt in Nordrhein-Westfalen über 850 Versammlungen. Dabei ging es fast ausschließlich um die Einschränkungen durch die CoronaSchutzverordnung.

Waldschäden und Waldzukunft: Erweiterte Förderrichtlinie Extremwetterfolgen tritt in Kraft

Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2020 - Zur Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen die Förderangebote der Extremwetter-Richtlinie deutlich erweitert. Fortan werden über die Richtlinie Extremwetterfolgen auch Maßnahmen zur Wiederaufforstung, zur bestands- und bodenschonenden Flächenräumung sowie zur Aufarbeitung abgestorbener Nadelbäume gefördert. Zudem wird der jährliche Förderhöchstbetrag je Zuwendungsempfänger auf jetzt 30.000 Euro verdoppelt. Die Anpassung der Förderrichtlinie wurde heute im Ministerialblatt veröffentlicht. Entsprechende Förderanträge können damit ab sofort beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW eingereicht werden. 

"Unsere Wälder können und müssen aus der aktuellen Krise gestärkt hervorgehen. Mit der Erweiterung der Extremwetter-Richtlinie zur Schadensbewältigung und Wiederbewaldung bieten wir zusätzlich Unterstützung für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in der aktuellen Extremsituation. Dies trägt dazu bei, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft von Wald, Forst- und Holzwirtschaft zu stellen. Forstpolitisches Ziel sind vielfältige und klimastabile Mischwälder", erklärte Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.

Über die forstlichen Förderrichtlinien stehen in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für die Unterstützung der Waldbäuerinnen und Waldbauern zur Verfügung. Hiervon entfallen rund 21 Millionen Euro auf Angebote der Richtlinie Extremwetterfolgen. Stürme, Dürre und Borkenkäfer führten in den vergangenen Jahren zu dramatischen Schäden in den nordrhein-westfälischen Wäldern.

"Das warme und trockene Frühjahr hat eine massive Ausbreitung der Borkenkäfer in Fichtenwäldern begünstigt. Die Schäden zeigen, dass der Wald der Zukunft anders aussehen muss. Vielfältige Mischwälder sind nicht nur ökologisch wichtig, sie sind auch weniger anfällig gegenüber Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer. Damit führen sie auch zur Risikominimierung für die Forstbetriebe", so Ministerin Heinen-Esser.

Eckpunkte der ergänzten Richtlinie Extremwetterfolgen

Neu aufgenommen wurden in die Richtlinie Extremwetterfolgen insbesondere Maßnahmen zur Wiederaufforstung der Nadelwald-Schadflächen. Förderfähig sind hierzu unter anderem die Flächenvorbereitung, Pflanzungen und Saat, Maßnahmen zur Komplettierung von Naturverjüngung mit Laubbaumarten und Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss. Das Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen, das je nach Standort Empfehlungen für naturnahe Mischbestände gibt, bietet dabei wichtige fachliche Hinweise.

Den Kern der Wiederaufforstung stellen heimische Baumarten dar. Ausgewählte Nadelbaumarten werden gefördert, wenn mindestens im gleichen Umfang Laubwald begründet wird. Der Laubbaumanteil soll so gesteigert und das Baumartenportfolio mit Augenmaß vergrößert werden, um die Risiken von Waldschäden im Klimawandel zu verringern. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Standortes gilt es, Potenziale der Naturverjüngung mit Pflanzungen oder Saat zu kombinieren. Förderfähig sind darüber hinaus auch der Mehraufwand bei der Aufarbeitung von abgestorbenen Nadelbäumen und die bestands- und bodenschonende Flächenräumung der Nadelbaum-Schadflächen.