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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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2,72 Milliarden Euro für entfallene
Gewerbesteuern der Kommunen |
Düsseldorf/Duisburg, 30.
September 2020 - Das Landeskabinett hat in seiner
Sitzung am 29. September 2020 den Entwurf zum
Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen
beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem
Landtag zur Beratung und Beschlussfassung
übermittelt. Zuvor hatte es bereits eine
Verbändeanhörung der Kommunalen Spitzenverbände zum
Gesetzentwurf gegeben. Die Einnahmen der
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus
Gewerbesteuern lagen im zweiten Quartal 2020 bei
knapp zwei Milliarden Euro. Wie das Statistische
Landesamt mitteilte, waren das rund 1,6 Milliarden
Euro beziehungsweise 45,6 Prozent weniger als im
zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals: 3,5
Milliarden Euro). Ministerin Ina Scharrenbach:
„Startklar zum Durchstarten: Mit dem Gesetzentwurf
legen wir die Grundlage dafür, dass wir in 2021
wieder mit dem nötigen Tempo nach vorne kommen.
Dafür stehen 2,72 Milliarden Euro zur Verfügung. Die
Entscheidung, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen
und der Bund jeweils zur Hälfte an den
Gewerbesteuermindererträgen der Städte und Gemeinden
beteiligen, ist in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland einmalig. Außergewöhnliche Zeiten
erfordern außergewöhnliche Entscheidungen: Das
Landeskabinett hat den Weg für die Verteilung
freigemacht und einen Gesetzentwurf beschlossen, der
noch in diesem Jahr im Landtag beraten und
beschlossen werden soll.“ Der Gesetzentwurf
regelt die konkrete Verteilung und Auszahlung der
Ausgleichsmittel infolge der in diesem Jahr
ausfallenden Gewerbesteuern für die Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen. Dem Verteilungsschlüssel und
der Berechnung der Ausgleichsleistungen an die
Gemeinden werden das Netto-Gewerbesteueraufkommen
zugrundgelegt. Dies entspricht auch der
Vorgehensweise des Bundes. Da geplant ist, die
Ausgleichsmittel vollständig in 2020 auszuzahlen,
wird der Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30.
September 2019 als Vergleichsgröße herangezogen.
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Erstes Wohnhaus in Deutschland wird in
Westfalen gedruckt |
Düsseldorf/Duisburg, 29.
September 2020 - Das erste Wohnhaus in Deutschland,
das mit einem 3D-Drucker gebaut wird, entsteht
zurzeit in Westfalen. Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung hat das
Pilotprojekt in Beckum geprüft, genehmigt und
fördert es finanziell. Dazu Ministerin Ina
Scharrenbach: „Nordrhein-Westfalen-Innovation für
Deutschland: digital, dynamisch, druckfertig - das
sind unsere 3D‘s für die Zukunft des Bauens. Wir
sind stolz darauf, dass das erste Haus, welches 3D
gedruckt wird, in unserem Bundesland entsteht. Damit
ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter für Deutschland.
Nicht morgen, nicht irgendwann, sondern heute. Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert gezielt
Investitionen in den Innovationsmotor Bau: Das
3D-Haus wird mit 200.000 Euro gefördert. Weitere
Projekte sind in der Druckerschleife.“ Heute,
Dienstag (29.September 2020), hat die Ministerin
sich vor Ort ein Bild von den Bauarbeiten gemacht.
Ehe der Startschuss für den Bau
des zweigeschossigen Einfamilienhauses mit etwa 80
Quadratmetern Wohnfläche pro Geschoss gegeben werden
konnte, wurde das Pilotprojekt intensiv unter die
Lupe genommen. Denn es handelt sich um ein komplett
neues Bauverfahren (3D-Druck), das es bisher in der
Baupraxis in dieser Form nicht gab. Im Rahmen von
Einzelfallentscheidungen der obersten Bauaufsicht
mussten insbesondere Kennwerte zur Bestimmung der
Standsicherheit bestimmt werden. Dazu fanden in der
TU München zahlreiche Materialprüfungen statt.
Besonders herausfordernd ist, dass immer
„Nass-in-Nass“ gedruckt werden muss.
Wie funktioniert 3D-Druck beim
Bauen? Meistens wird 3D-druckfähiger Mörtel oder
Beton auf Zementbasis „gedruckt“. Dieses bedeutet,
dass der Baustoff durch eine Düse in Schichten
aufgetragen wird. Die Schichtdicken liegen im
Zentimeter-Bereich. Der 3D-Drucker ist flexibel und
schnell einsetzbar, so dass sich die erforderlichen
Ressourcen verringern. Denn es müssen nicht mehr
viele verschiedene Bauteile auf der Baustelle zu
einem Wandelement zusammengebaut werden. Dieses
ergibt eine Zeitersparnis und eine Verschlankung der
Bauabläufe. Um die finanziellen und zeitlichen
Vorteile zu evaluieren, sind Pilotprojekte
notwendig.
Von dem Pilotprojekt in Beckum
werden Ergebnisse und Erfahrungen erwartet, die
beispielgebend für die gesamte Baubranche sein
dürften. Das Interesse an Methoden zur
automatisierten Bauwerkserstellung floriert aktuell
weltweit, die Anzahl an Forschungsinitiativen nimmt
stetig zu. Es ist davon auszugehen, dass das
Pilotprojekt in Beckum eine Vorbildfunktion bekommt,
weil gezeigt wird, was in Nordrhein-Westfalen -
technisch und rechtlich - funktioniert, auch an
anderen Orten umsetzbar ist. Vor diesen
Hintergründen ist es wichtig, in Deutschland mit
entsprechenden Projekten zu starten, damit nicht nur
die Forschung in Nordrhein-Westfalen stattfindet,
sondern anschließend auch die Wertschöpfung.
Das Ministerium fördert die
Digitalisierung des Bauwesens: Mit dem Haushalt 2020
ist erstmalig das neue Programm „Digitalisierung der
Bauwirtschaft und innovatives Bauen“ aufgelegt
worden. Für die Förderung stehen im aktuellen Etat
750.000 Euro zur Verfügung. Zudem gibt es eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von jeweils
750.000 Euro für die Haushaltsjahre 2021 und 2022.
Zielsetzung des Programms ist es, im Bereich des
Bauwesens Grundsteine für innovative
Zukunftstechnologien zu legen und die
technologischen und wirtschaftlichen Chancen
weiterzuentwickeln.
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Kabinett billigt Gesundheitsbericht |
Das NRW-Kabinett hat am Dienstag,
22. September 2020, den Gesundheitsbericht der
Landesregierung für das Jahr 2019 gebilligt. Danach
sank der Krankenstand bei den rund 340.000
Beschäftigten der Landesverwaltung im vergangenen
Jahr leicht von 7,43 Prozent auf 7,37 Prozent. „Wie
wichtig ein gutes Gesundheitsmanagement ist, hat
sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
gezeigt. Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ist die Grundlage einer funktionierenden
Verwaltung.“, sagte Minister Herbert Reul. Wenn
nur die Fehlzeiten mit Attest betrachtet werden, lag
die Fehlquote der Landesbeschäftigten 2019 bei 5,66
Prozent (2018: 5,79 Prozent). Nach dieser Methode
erheben in der Regel die Gesetzlichen Krankenkassen
ihre Daten. Deren Krankenstandsquoten lagen 2019
rund ein Prozentpunkt unter denen in der
Landesverwaltung, was unter anderem daran liegt,
dass die Landesbeschäftigten älter sind. Eine
Kernaussage des Berichts ist, dass die Fehlzeiten
mit zunehmendem Alter der Beschäftigten steigen und
das Durchschnittsalter der Beschäftigten der
Landesverwaltung höher ist als das der
Gesamtbeschäftigten. So ist rund jeder vierte
Beschäftigte der Landesverwaltung 55 Jahre oder
älter, in der gesamten Erwerbsbevölkerung ist es
jeder Fünfte.
„Der demografische Wandel ist
die größte Herausforderung für das
Gesundheitsmanagement in allen Bereichen des
Arbeitslebens. Die Gesundheit möglichst lange zu
erhalten, ist immens wichtig, sowohl in der
Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung“,
so Reul. Weiterhin zeigt der Bericht, dass Frauen
mit 7,66 Prozent öfter krank sind als Männer mit
6,99 Prozent. Lehrerinnen und Lehrer sind mit einem
Krankenstand von 6,84 Prozent seltener krank als der
Durchschnitt der Landesbeschäftigten (7,37 Prozent).
Die Krankenstände waren mit 5,34 Prozent an den
Gymnasien am niedrigsten und an den Hauptschulen mit
9,06 Prozent - sowie Förderschulen (7,83 Prozent) im
Land am höchsten. Der Bericht enthält in diesem Jahr
ein gesondertes Kapitel zu den Herausforderungen im
Zusammenhang mit der vermehrten Nutzung des
Homeoffice in der Landesverwaltung. Homeoffice war
als zentrale Frage einer veränderten
Arbeitsorganisation auch vor der Corona-Krise von
hoher Bedeutung in der Landesverwaltung. Doch im
Laufe des Jahres 2020 hat das Thema einen besonderen
Stellenwert bekommen, da viele Landesbeschäftigte
älter sind und zu einer Risiko-Gruppe gehören.
Bereits vor dem Auftreten von Covid-19 war ein
vergleichsweise hoher Anteil der Beschäftigten mit
Telearbeitsplätzen ausgestattet. Dies erwies sich
nun als günstig, da viele Beschäftigte aufgrund der
Infektionsgefahr umgehend in die Telearbeit wechseln
konnten. Homeoffice ist ein wichtiger Baustein für
die Krisenfestigkeit der öffentlichen Verwaltung, so
die Verfasser des Berichts, es ist zentrale Aufgabe
der gesunden Arbeitsgestaltung.
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Gemeinsam gegen Gewalt - Vereine und Polizei
vereinbaren Stadionallianzen |
Düsseldorf/Duisburg, 14. September 2020 - Die
nordrhein-westfälische Polizei und die neun Vereine
der Bundesliga und zweiten Liga im Land haben die
Bildung von Stadionallianzen gegen Gewalt im
Zusammenhang mit Fußballspielen vereinbart. Die
Allianzen zwischen der örtlichen Polizeibehörde und
dem jeweiligen Verein beinhalten neben landesweit
einheitlichen Standards Austausch und Abstimmung von
individuellen Sicherheitsmaßnahmen an jedem der neun
Spielorte in Nordrhein-Westfalen, sowie Beratung und
Prävention von Gewalt.
„Wir gehen damit ein
seit Jahrzehnten bestehendes Problem an. Enger
Austausch und Kooperation sind die Schlüssel für
weniger Gewalt im Fußball. Ich hoffe, dass wir hier
und heute den Anfang vom Ende dieser Auswüchse rund
um Fußballspiele in Nordrhein-Westfalen erleben“,
sagte Minister Herbert Reul heute im Deutschen
Fußballmuseum in Dortmund bei der Unterzeichnung der
Vereinbarung. Für die Vereine Borussia Dortmund,
Borussia Mönchengladbach, FC Schalke 04, 1. FC Köln,
Bayer 04 Leverkusen, Arminia Bielefeld, SC Paderborn
07, VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf
unterzeichneten jeweils zwei Mitglieder des
Vorstandes die Kooperationsvereinbarung. „Wir
akzeptieren es nicht, dass uns der Fußball, diese
schönste Nebensache der Welt, von Hooligans,
Rassisten und Chaoten kaputtgemacht wird“, so der
Minister.
Die Allianzen sollen an den
jeweiligen Spielorten zwischen dem Verein und der
örtlichen Kreispolizeibehörde nach einheitlichen
Standards eingerichtet und individuell ausgestaltet
werden. Regelmäßiger Austausch, gemeinsame Übungen,
Abstimmungen und klare Ansprechpartner sind dabei
Teile aller Allianzen. Hintergrund für die
Vereinbarung ist die stetig wachsende
Gewaltbereitschaft im Zusammenhang mit Fußball. So
wurden während der Saison 2018/2019 am Rande von
Fußballspielen in Nordrhein-Westfalen 276 Menschen
verletzt und 1.615 Strafverfahren eingeleitet. Immer
wieder kommt es zu offenen Hass-Bekundungen und
Rassismus in den Stadien. Menschen werden durch
Transparente und Sprechgesänge beleidigt, erniedrigt
und diffamiert.
Ein großes Problem ist auch
die Verwendung von Pyrotechnik, die im vollbesetzten
Stadion Menschenleben in Gefahr bringt. Auch vor den
Stadien und auf dem Weg zum Spiel kommt es häufig zu
Ausschreitungen und Gewaltexzessen. 530.000 Stunden
wurden 2018/2019 von der nordrhein-westfälischen
Polizei geleistet, um noch Schlimmeres am Rande von
Fußballspielen zu verhindern. Reul sprach sich in
diesem Zusammenhang dagegen aus, den Vereinen
Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen. „Man löst
nämlich kein Problem, indem man die Verantwortung
dafür verschiebt. Lösen können wir das GewaltProblem
im Fußball nur gemeinsam, mit abgestimmten Maßnahmen
der Polizei, der Vereine und allen weiteren
Netzwerkpartnern, im regelmäßigen Austausch auch mit
den Fans, die ich ausdrücklich mit einbeziehe“, so
der Minister.
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Ferienprogramme werden verlängert und
außerschulische Bildungsangebote ausgeweitet |
Unterstützung für
Schülerinnen und Schüler durch weitere
Landesprogramme Düsseldorf/Duisburg, 10.
September 2020 - Der Haushalts- und
Finanzausschuss des Landtages hat heute grünes Licht
für eine Fortführung und Ausweitung der
außerschulischen Bildungsangebote und
Ferienprogramme gegeben. Bis Ende dieses Jahres
können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dann
weitere Bildungsangebote planen und umsetzen. Schul-
und Bildungsministerin Gebauer betonte, dass die
Angebote in den Sommerferien ein guter und wichtiger
Anfang gewesen seien, daran werde nun angeknüpft:
„Das Sommerferienprogramm wird auch in den
Herbstferien fortgesetzt. Außerdem werden ab den
Herbstferien mehr Schülerinnen und Schüler von den
außerschulischen Bildungsangeboten profitieren
können. Wir wollen sie und ihre Familien begleiten
und daher auch an Wochenenden zusätzliche
Bildungsangebote ermöglichen. Das heißt: Es gibt
Angebote für mehr Zeit zum Lernen und zum Erkunden
der eigenen Talente unabhängig vom Leistungsstand
und der Schulform.“
Die Landesregierung
hat in diesem Jahr 75 Millionen Euro bereitgestellt,
um Schülerinnen und Schüler, die von den
coronabedingten Schulschließungen besonders stark
betroffen sind, auch in den Sommerferien zu
unterstützen. Die Landesregierung will die
verbliebenen Fördermittel auf die Herbstferien
übertragen sowie bis zum Ende des Jahres 2020 und
auch darüber hinaus zur Verfügung stellen. Die
flexiblere Gestaltung der Programme erlaubt es nun,
die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb
der Schulferien an Wochenenden durchzuführen.
Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und
Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen
und aller Jahrgänge. Ausgeweitet werden die Angebote
künftig neben den Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischen Förderbedarf, sowie an
Allgemeinbildenden Schulen auch auf die
berufsbildenden Schulen. Wie schon in den
Sommerferien handelt es sich um freiwillige
außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern
geplant und durchgeführt werden. Neben Bildungs- und
Erziehungsangeboten wird es auch Programme zur
individuellen fachlichen Förderung geben. Die
Angebote starten ab Mitte Oktober, um die
rechtzeitige Beantragung und Vorbereitung zu
ermöglichen.
Die Programme im Überblick:
· Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine
Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufen 1 bis 10: Gruppenangebote als
Bildungs- und Erziehungsangebote (zum Beispiel
Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen
Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote)
· Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine
Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufen 1 bis 13: Gruppenangebote zur
individuellen fachlichen Förderung und
Potenzialentwicklung · Schülerinnen und
Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung und intensivpädagogischem
Förderbedarf: Individuelle Bildungs- und
Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als
Einzelmaßnahme · Berufsbildende Schulen
(Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als
Förderschulen) Gruppenangebote zum Ausgleich
möglicher entstandener Kompetenzdefizite sowie zur
Sicherstellung des Ausbildungserfolges, insbesondere
im dualen System; sowie Vorbereitung auf die Prüfung
zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher
Abschlüsse. Abschließend erklärte Schul- und
Bildungsministerin Gebauer: „Wir öffnen das Programm
und stellen es breiter auf. Mit den zusätzlichen
außerschulischen Bildungsangeboten wollen wir
unseren Schülerinnen und Schülern eine positive
individuelle Lernentwicklung ermöglichen. “
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- Afrikanische Schweinepest in Brandenburg
bestätigt -
Bundesweiter Warntag: Test
für den Ernstfall nicht ganz gelungen |
Düsseldorf/Duisburg, 10. September 2020 -Ministerin
Ursula Heinen-Esser: Nordrhein-Westfalen ist gut
vorbereitet. Gemeinsam müssen wir das Virus durch
umsichtiges Verhalten eindämmen In Brandenburg wurde
ein verendetes Wildschwein in einer ersten
Untersuchung positiv auf die Afrikanische
Schweinepest (ASP) getestet. Inzwischen wurde das
virologische Ergebnis durch das
Friedrich-Löffler-Institut des Bundes bestätigt.
Damit ist der erste Ausbruch der ASP bei einem
Wildschwein in Deutschland amtlich festgestellt.
Vor diesem Hintergrund ruft
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die
breite Öffentlichkeit erneut dazu auf, im
Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig
und vorsorgend zu agieren. "Für den Fall, dass sich
die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, ist
Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt und sofort
einsatzfähig. Insgesamt wurden in den
zurückliegenden Monaten in Nordrhein-Westfalen und
koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine
Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem
drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter
anderem wurden Krisenübungen durchgeführt, um im
Falle eines Ausbruchs im Wildschweinbestand
vorbereitet zu sein. Seit Monaten tagt unter
Koordination des Ministeriums eine eigens
eingerichtete Arbeitsgruppe", sagte
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
Tierseuche für Menschen ungefährlich Die
Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für
infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate
jedoch bei nahezu 100 Prozent. Für den Fall eines
Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand setzt
Nordrhein-Westfalen auf die speziell zur
ASP-Bekämpfung gegründete
Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG).
Diese kann für eine effektive Bekämpfung innerhalb
der sogenannten Kernzone von den zuständigen
Kreisordnungsbehörden als externer Dienstleister zur
Durchführung von dort erforderlichen Maßnahmen
hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch
regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das
im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend
auf einen Einsatz der ASP-Bekämpfung beim
Wildschwein vorbereitet ist.
Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben strikt
einhalten "In Schweine haltenden Betrieben
müssen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt
eingehalten werden, um unsere Hausschweinebestände
vor einem Eintrag der Wildschweinepest zu schützen",
so Heinen-Esser. Aufgefundene Wildschweinekadaver,
aber auch im Rahmen der Jagd erlegte Tiere werden in
Nordrhein-Westfalen bereits seit langem
standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige
Informationen über ein Auftreten der Seuche zu
erlangen. Seit Mai 2020 wird es zudem Betrieben
ermöglicht, gehaltene Schweine zu untersuchen und
durch eine nachgewiesene Kontrolle der Einhaltung
der Biosicherheitsmaßnahmen einen ASP-freien Status
zu erlangen. Ministerin Heinen-Esser rief die
Betriebe dazu auf, von dieser Möglichkeit rege
Gebrauch machen. Regelmäßige Gespräche mit den
Vertretern der Landwirtschaft sichern eine intensive
Vorbereitung auf mögliche Seuchenausbrüche in
Nordrhein-Westfalen.
Erhöhte Achtsamkeit für
Reisende "Das richtige Verhalten der Menschen
kann die Ausbreitung der ASP verhindern. So kann der
Erreger über Kleidung, Autoreifen oder
Nahrungsmittel übertragen werden. Der Verzehr von
Schweinefleisch ist absolut unbedenklich. Ein
achtlos entsorgtes Wurstbrot kann hingegen für Tiere
zum Problem werden", so Heinen-Esser. In nicht
erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger
für Tiere monatelang infektiös bleiben. Gerade auf
Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und
West ist daher erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit
Lebensmitteln angezeigt. Straßen- und
Autobahnmeistereien sind angehalten, weiterhin
konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf
Wühlspuren von Wildscheinen achten und erforderliche
Sicherungsmaßnahmen durchführen.
Keine
Jagdreisen in potenziell betroffene Gebiete
Ministerin Heinen-Esser appelliert insbesondere auch
an Jägerinnen und Jäger, von Jagdreisen in
potenziell betroffene Gebiete abzusehen, um die ASP
nicht auf diesem Wege zu verschleppen. Zugleich ist
es erforderlich, die Wildschwein-Bejagung
hierzulande weiterhin intensiv zu betreiben. "Die
Jagdstrecke bei Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen
wurde erfreulicherweise deutlich intensiviert. Hier
dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht
nachlassen, um zu große Wildschweinepopulationen zu
verhindern", so Heinen-Esser. Das Land
Nordrhein-Westfalen übernimmt als Anreiz für die
Jägerinnen und Jäger auch in diesem Jahr die Kosten
für die Trichinen-Untersuchungen.
Wildschweinen-Funde melden Wichtig ist, Funde von
toten Wildschweinen unmittelbar unter der
Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an
nbz@lanuv.nrw.de
der Bereitschaftszentrale des
Landesumweltamtes zu melden. Die Zentrale kümmert
sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle
Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen
Wildschweins. Weitere Informationen
auf www.umwelt.nrw
beim Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
Bundesamt für Bevölkrungs- uind Katastrophenschutz:
Modules Warnsysterm (MoWaS): Die Meldung konnte nur
verspätet zugestellt werden.
Mit dem Warntag soll
das Thema Bevölkerungswarnung den Menschen näher
gebracht werden, um sie darüber zu informieren, wo
und wie sie im Gefahrenfall autorisierte und
zutreffende Warnungen und Verhaltensempfehlungen
beziehen können. Ferner diente der Warntag der
Erprobung der technischen Warnsysteme und der
vorhandenen Schnittstellen. Das gesehene technische
Phänomen liefert wichtige Erkenntnisse für den
Ausbau von MoWaS und die notwendige weitere
Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen in Bund
und Ländern und wird in der weiteren Entwicklung
von MoWaS berücksichtigt. Die Ergebnisse des
Warntags werden jetzt aus den Kommunen und Ländern
zusammengetragen.
Bundesweiter Warntag:
Nordrhein-Westfalen testet Warnmittel für den
Ernstfall
Innenminister Reul: „Heute
geht es nicht um Verunsicherung, sondern um
Sicherheit, nicht um Panik, sondern um Besonnenheit.
Und es geht um die Rettung von Menschenleben.“
Am ersten bundesweiten Warntag hat
Nordrhein-Westfalen heute (10. September 2020) um 11
Uhr die Warnmittel im Land getestet. Dazu gehörten
nicht nur die rund 4.900 gemeldeten Sirenen, sondern
auch Warnfahrzeuge und Warn-Apps wie NINA. Außerdem
wurde im Radio, im Fernsehen und in den sozialen
Medien gewarnt. „Jeder in Deutschland sollte wissen,
wie er sich bei Unglücksfällen verhält. Heute geht
es nicht um Verunsicherung, sondern um Sicherheit,
nicht um Panik, sondern um Besonnenheit. Und es geht
um die Rettung von Menschenleben“, sagte Minister
Herbert Reul. Der Warntag findet auf Beschluss
der Innenministerkonferenz in diesem Jahr zum ersten
Mal bundesweit statt. Hintergrund sind die guten
Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden
bereits 2018 und 2019 auf Initiative von Minister
Reul landesweit die kommunalen Warnkonzepte
gebündelt erprobt, um Schwachstellen zu erkennen.
„Wir haben damit einen bundesweiten Trend gesetzt,
der Leben retten kann, denn nur durch die
koordinierte Warnung vor Ort ist die Bevölkerung
informiert und kann schnellstmöglich reagieren. Das
erleichtert die Arbeit der Einsatzkräfte. Dass dies
nun deutschlandweit geübt wird, ist eine gute
Sache“, so Reul. Gleichzeitig soll der Warntag
den Bürgerinnen und Bürgern auch in Erinnerung
rufen, dass die Einsatzkräfte von Feuerwehr und
Rettungsdiensten im Land 24 Stunden am Tag und
sieben Tage in der Woche bereitstehen, um das Leben
und den Besitz der Menschen zu schützen. „Wer Leben
rettet, ist in meinen Augen ein Held. Dieses Bild
gilt es, zu transportieren, diese Wertschätzung der
Arbeit unserer Einsatzkräfte müssen wir an den Tag
legen. Dazu gehört, dass wir modernisieren und
unsere Systeme für die Zukunft fit halten“, so der
Minister. Für die Warninfrastruktur hat das Land
den Kommunen seit 2017 mehr als 4 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Auch in Zukunft sollen hier 1,1
Millionen Euro jährlich investiert werden. Unter der
Internetadresse www.warnung.nrw hat das
nordrheinwestfälische Innenministerium ausführliche
Informationen zum Thema Warnung und zum landesweiten
Warntag bereitgestellt.
Fotowettbewerb "Natur und Landschaft in
Nordrhein-Westfalen" Genau 750
Fotografinnen und Fotografen haben sich mit
insgesamt über 2.400 Natur- und Landschaftsfotos aus
Nordrhein-Westfalen an einem Fotowettbewerb des
Umweltministeriums und der
Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat-
und Kulturpflege beteiligt. Jetzt haben die
Veranstalter die zwölf schönsten Aufnahmen
vorgestellt, die in einem großformatigen
Wandkalender für das Jahr 2021 abgedruckt werden.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Das war
absoluter Rekord! Noch nie seit Beginn dieser
Wettbewerbsreihe im Jahr 2007 haben sich mehr
Menschen an diesem Fotowettbewerb beteiligt. Das
Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen."
Für die Aufnahme der sommerlichen Heidelandschaft im
ehemaligen britischen Munitionsdepot im Brachter
Wald geht der erste Preis an Oliver Mankowski aus
Brüggen. Den zweiten Platz belegt Constantin
Fellermann aus Bochum mit einem Foto der Burg
Blankenstein über dem Ruhrtal im Morgendunst. Mit
einem fotografischen Blick auf das herbstliche Tal
der Diemel schaffte es Sabine Bunse aus Marsberg auf
Platz drei. Den gemeinsamen vierten Platz in der
Gesamtwertung belegen: Christine Pabst (Horn- Bad
Meinberg), Stefan Völkel (Bad Berleburg), Bastian
Klein (Siegburg), Bruno Bolli (Lage), Michael
Westphal (Gronau), Klaus Reinkober (Hilden),
Jean-Marc Lehmann (Köln) und Florian Neumann (Hamm).
Die Preise sind wie folgt dotiert: 1. Preis
1.000 Euro; 2. Preis 600 Euro; 3. Preis 400 Euro;
neun 4. Preise je 250 Euro. "Die Motive dieses
Kalenders zeigen, wie abwechslungsreich und
vielseitig die Landschaften und Naturräume in
Nordrhein-Westfalen sind. Ich freue mich, dass uns
die Siegerfotos ein Jahr lang begleiten und
gratuliere den Preisträgern", freut sich Eckhard
Uhlenberg, Präsident der NRW-Stiftung. Gegen eine
Schutzgebühr von fünf Euro kann der Kalender ab Ende
Oktober ausschließlich über eine dafür eingerichtete
Webseite bestellt werden. Vorbestellungen bei den
Veranstaltern des Fotowettbewerbs sind nicht
möglich. Ein aktueller Wettbewerb zu Natur und
Landschaft in Nordrhein-Westfalen ist bereits
eröffnet. Die Teilnahme ist bis August 2021 möglich.
Die Siegerfotos werden im Kalender 2022
veröffentlicht. Weitere Informationen
die zwölf Siegerfotos in einer Fotogalerie
www.fotowettbewerb.nrw.de - mehr Informationen zum
laufenden Fotowettbewerb und zu den bisherigen
Fotokalendern
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Reform der Grunderwerbsteuer überfällig
Deutscher Mieterbund und
Haus & Grund Deutschland fordern Große Koalition bei
Share Deals zum Handeln auf
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Duisburg, 04. September 2020 -
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und Haus & Grund
Deutschland fordern die Bundestagsfraktionen von SPD
und CDU/CSU auf, die gesetzlichen Regelungen gegen
die Umgehung der Grunderwerbsteuer mithilfe von
sogenannten Share Deals zügig auf den Weg zu
bringen. Solange diese Möglichkeit der
Steuervermeidung rechtlich erlaubt ist, werden
private Eigentümer und Mieter massiv benachteiligt
und den öffentlichen Haushalten entgehen jährlich
rund eine Milliarde Euro Steuereinnahmen.
„Der Entwurf zur Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes liegt seit über einem Jahr
vor und sollte seit Anfang des Jahres in Kraft sein.
Dass SPD und CDU sich nicht einigen können, ist
wohnungspolitisch eine Katastrophe. Den Haushalten
der Kommunen entgehen nicht nur dringend benötigte
Steuereinnahmen, sondern die preistreibende Wirkung
solcher Geschäfte führt auch zur Verdrängung der
Mieter und Mieterinnen aus ihren Wohnungen und
Quartieren“, erklärt der Präsident des Deutschen
Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
„Es ist eine Frage der
Gerechtigkeit: Während ein privater Eigentümer für
den Kauf seiner Immobilie eine fünfstellige
Grunderwerbsteuer berappen muss, zahlen große
Immobilienkonzerne gar nichts. In Berlin zahlt ein
privater Käufer für sein Eigenheim 6 Prozent
Grunderwerbsteuer. Bei einem Reihenhaus für 400.000
Euro sind das stolze 24.000 Euro“, rechnet Kai H.
Warnecke vor. Der Präsident von Haus & Grund
Deutschland betont: „Diese hohen Summen erschweren
gerade jungen Familien den Traum von den eigenen
vier Wänden ganz erheblich.“ Der Staat könne die
Grunderwerbsteuer senken, ohne auf Steuereinnahmen
verzichten zu müssen – wenn es keine Share Deals
mehr gäbe.
Bei Share Deals werden
anstatt ganzer Grundstücke nur Anteile an
Gesellschaften mit Immobilienbesitz verkauft.
Derzeit gilt: Werden weniger als 95 Prozent dieser
Anteile erworben, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Nach fünf Jahren können die restlichen Anteile
gekauft werden, ebenfalls steuerfrei. Laut
Regierungsentwurf vom 31.07.2019 soll die
Anteilsgrenze auf 90 Prozent gesenkt und die Frist
zum Kauf der verbliebenen Anteile von fünf auf zehn
Jahre angehoben werden. Es ist unwahrscheinlich,
dass eine Steuerfreigrenze von 90 Prozent ausreicht,
um solche Geschäfte zukünftig zu verhindern. Eine
stärkere Absenkung auf etwa 50 Prozent sowie eine
Verlängerung der Haltefrist gelten als wesentlich
effektiver, um die Spekulation mit Immobilien
unattraktiver zu machen. Dies ist dringend nötig,
weil Immobilien- und Bodenpreise seit Jahren
explodieren und private Eigenheimerwerber sich immer
höher verschulden müssen. Zudem werden solche
Praktiken zur Steuervermeidung insbesondere beim
Kauf großer Wohnungsbestände angewandt, wodurch die
Konzentration von Immobilienportfolios in wenigen
Unternehmen unterstützt wird, welche sich wiederum
preistreibend auf Mieten und Immobilienwerte
auswirkt.
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Schulsozialarbeit ist dauerhaft finanziert
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Duisburg, 04. September 2020 - Die Landesregierung wird die
Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit
sicherstellen. „Ich freue mich sehr, dass die
wertvollen Angebote der Schulsozialarbeit auch über
den 31. Dezember 2020 hinaus in vollem Umfang
erhalten bleiben. Entscheidend ist für alle
Beteiligten und insbesondere für die Kinder und
Familien, die diese Unterstützung brauchen, dass die
Finanzierung auch künftig gesichert und so
verlässliche Beschäftigungsmöglichkeiten für
Schulsozialarbeit geschaffen werden können“, so
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Minister
Laumann erklärte dazu: „Es ist gut, dass die
Schulsozialarbeit durch die Zusage der
Landesregierung jetzt dauerhaft gesichert ist. Mit
der Entscheidung stehen auch Mittel für die
dauerhafte Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung
zur Verfügung. Jugendliche mit schlechteren
Startchancen erhalten damit auch künftig die
Möglichkeit, mit kontinuierlicher Unterstützung den
Schulabschluss zu erreichen und anschließend den
Einstieg in eine Berufsausbildung zu schaffen.“
Bereits jetzt finanziert das Land dauerhaft
und unbefristet über 760 Stellen im Landesdienst für
Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Schulen. Darüber
hinaus können Schulen auch Lehrerstellen mit
Fachkräften besetzen, wenn der Unterricht ungekürzt
erteilt wird. Auf diesem Weg sind bereits über 370
Schulsozialarbeiter beim Land beschäftigt. Bislang
finanziert das Land zusätzlich das Programm „Soziale
Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“
(BuT-Schulsozialarbeit) mit etwa 1.000
Vollzeitstellen für Fachkräfte, die ebenfalls auch
im Bereich der Schulsozialarbeit tätig sind, im
Gesamtvolumen von 47,7 Millionen Euro.
Diese
Fachkräfte, die an allen Schulformen arbeiten,
werden mit diesen Mitteln von den Kommunen in der
Regel befristet beschäftigt. Dieses Landesprogramm
ist befristet bis zum Ende des Jahres 2020.
Die Landesregierung hat mit der heute erreichten
Grundsatzeinigung nun beschlossen, die sogenannte
BuT-Schulsozialarbeit dauerhaft über Landesmittel zu
finanzieren und so das Angebot aufrecht zu erhalten.
An der Konzeption für die Aufgaben und
Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit und
Schnittstelle zur Jugendhilfe wird nach dieser
Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun
gemeinsam mit den Beteiligten in Schule,
Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden
weitergearbeitet.
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Nordrhein-Westfalen verlängert
Coronaschutzverordnung |
Einführung einer lokalen
Corona-Bremse und klare Regeln für Schulen und
Veranstaltungen
Verbot von
Großveranstaltungen bis 31. Dezember 2020 /
Auslaufen der Maskenpflicht im Unterricht zum 1.
September 2020
Düsseldorf/Duisburg, 31. August
2020 - Die Änderungen in allen Verordnungen treten
am Dienstag, 1. September 2020, in Kraft. Die
wichtigsten Änderungen im Überblick:
Rechtliche Verankerung des
Infektionsgeschehen-Monitorings (neuer § 15a)
·
Es wird rechtlich verankert,
dass die Gesundheitsämter mit Unterstützung des
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG)
fortlaufend das lokale, regionale und landesweite
Infektionsgeschehen beobachten, wobei die
7-Tage-Inzidenz ein wesentlicher Indikator ist.
Sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die
betroffenen Kommunen, das LZG und die zuständige
Bezirksregierung umgehend weitere konkrete
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Wenn
das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf
bestimmte Einrichtungen oder ähnliches
zurückzuführen und einzugrenzen ist, können dabei
auch über diese Verordnung hinausgehende
Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
·
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50
sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen
anzuordnen. In diesen Fällen muss auch das
Gesundheitsministerium in die Beratungen einbezogen
werden.
Umgang mit
Veranstaltungen (Änderungen in den §§ 2b)
·
Über die bisherigen Vorgaben
hinaus muss das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
bei Veranstaltungen mit
mehr als 500 teilnehmenden Personen auch
darlegen, wie die An- und Abreise der Personen unter
Einhaltung der Belange des Infektionsschutzes
erfolgt.
·
Wie bisher muss das Konzept
zudem darlegen, wie der Mindestabstand von 1,5
Metern eingehalten und die besondere
Infektionshygiene (durch angepasste
Reinigungsintervalle, ausreichende
Handdesinfektionsgelegenheiten, Informationstafeln
zum infektionsschutzgerechten Verhalten usw.)
gewährleistet werden.
·
Neu ist auch: Bei
Veranstaltungen mit mehr
als 1.000 Teilnehmern müssen die Kommunen vor
der Erteilung der Genehmigung das Einverständnis des
Gesundheitsministeriums einholen. Das bedeutet: Die
lokalen Behörden zeigen dem Gesundheitsministerium
die Veranstaltungen an, bei denen sie der Ansicht
sind, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
in Ordnung ist, so dass sie die Veranstaltung
normalerweise genehmigen würden. Das
Gesundheitsministerium kann das Einverständnis
verweigern, wenn die Durchführung einer solchen
Veranstaltung im Hinblick auf die Teilnehmerzahl
trotz eines von den örtlichen Behörden positiv
geprüften Hygienekonzeptes aufgrund ihrer
überregionalen Bedeutung für das Infektionsgeschehen
mit dem Ziel der Eingrenzung des
Infektionsgeschehens nicht vereinbar ist. Das
Gesundheitsministerium kann eine bereits erteilte
Genehmigung jederzeit widerrufen, wenn das
Infektionsgeschehen durch steigende Infektionszahlen
oder aus anderen Gründen eine Durchführung nicht
mehr vertretbar erscheinen lässt.
·
Diese Regelungen gelten für
alle Veranstaltungen, die ab dem 12. September 2020
stattfinden, um den Behörden die Umstellung des
Verfahrens zu ermöglichen.
·
Großveranstaltungen bleiben bis
zum 31. Dezember 2020 generell untersagt. Der
Begriff „Großveranstaltung“ bezieht sich dabei nicht
auf die Personenzahl, sondern auf die
Infektionsrelevanz der Veranstaltung (Schützenfeste,
Straßenfeste, Musikfestivals etc.). Zur Durchführung
von Weihnachtsmärkten finden aktuell Gespräche des
zuständigen Gesundheitsministeriums auf der
Grundlage von dazu eingereichten Hygienekonzepten
statt.
Betriebsausflüge
und Betriebsfeiern
·
Die Regeln der bislang
untersagten Betriebsausflüge und Betriebsfeiern
werden an die Regelungen für den privaten Bereich
angeglichen. Künftig sind Versammlungen,
Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Unternehmen,
Betrieben und Behörden, die aus
sozial-kommunikativen Anlässen erfolgen, unter den
gleichen Voraussetzungen und Einschränkungen
erlaubt, die auch für den privaten Bereich gelten.
Coronabetreuungsverordnung
·
Es besteht weiterhin
Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem gesamten
Schulgelände. Die vorläufig bis zum 31. August 2020
geltende Pflicht, ab Klasse 5 grundsätzlich auch im
Unterricht eine Maske zu tragen, hingegen wird für
das Sitzen an einem festen Sitzplatz aufgehoben.
·
Es besteht eine feste
Sitzordnung im Unterricht zur Gewährleistung der
Rückverfolgbarkeit.
Die entsprechenden Verordnungen
werden im Laufe des Tages auf
www.land.nrw veröffentlicht.
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen
zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27.
August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen
und Maßnahmen in der angepassten
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um.
Gleichzeitig werden die Coronaverordnungen bis
zum 15. September 2020 verlängert. Neben der
Einführung einer lokalen Corona-Bremse, um passgenau
und noch schneller in betroffenen Kommunen auf ein
erhöhtes lokales Infektionsgeschehen reagieren zu
können, gelten ab 1. September 2020 neue Regeln für
die Genehmigung von Veranstaltungen sowie in
Schulen. Hierfür werden die Bestimmungen zur
grundsätzlichen Maskenpflicht auf dem Schulgelände
verlängert. Die zunächst vorsorglich eingeführte
Pflicht, auch am Sitzplatz im Unterricht an
weiterführenden und beruflichen Schulen eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann angesichts der
Entwicklung des Infektionsgeschehens wie angekündigt
mit Ablauf des 31. August 2020 auslaufen.
Mit der Aktualisierung der
Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für
eine lokale Corona-Bremse in die Verordnung
aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung:
Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die
betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit
Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige
Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen.
Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale
Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere
Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50
erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des
Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt
und umgesetzt werden.
Mit der Verlängerung der
Coronaschutzverordnung regelt die Landesregierung
zudem das Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
neu. Klargestellt wird, dass bei Veranstaltungen ab
500 Teilnehmern der Veranstalter mit dem Hygiene-
und Schutzkonzept auch eine pandemiegemäße An- und
Abreise sicherstellen muss. Konzepte für
Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern müssen
nun nach Prüfung und Genehmigung des
Hygienekonzeptes durch die Kommune zusätzlich auch
dem Land vorgelegt werden. Das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) kann dann
sein Einverständnis geben oder dieses verweigern,
wenn die Durchführung einer so großen Veranstaltung
aufgrund des landesweiten Infektionsgeschehens mit
dem Ziel der Eingrenzung dieses Geschehens nicht
vereinbar ist. Großveranstaltungen bleiben bis zum
31. Dezember 2020 generell untersagt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das
dynamische Infektionsgeschehen der vergangenen
Wochen hat gezeigt, dass wir wachsam sein müssen.
Wir haben deswegen einen Mechanismus geschaffen, um
auf kommunaler Ebene frühzeitig auf steigende
Infektionszahlen reagieren zu können. Zusätzlich hat
das Land nun auch die Möglichkeit, Veranstaltungen
mit mehr als 1.000 Teilnehmern einen Riegel
vorzuschieben, wenn das überregionale
Infektionsgeschehen solche Events einfach nicht
zulässt. Unser erklärtes Ziel ist, dass wir in der
Frühphase das Virus eindämmen und so die Schließung
von Kitas und Schulen und einen Lockdown des
öffentlichen Lebens verhindern können. Auch deshalb
richte ich nochmal den Appell an alle Bürgerinnen
und Bürger: Bitte befolgen Sie weiterhin
verantwortungsvoll die bestehenden Vorgaben und
Regeln.“
Insgesamt sieht die angepasste
Verordnung unter Berücksichtigung des
Infektionsgeschehens keine wesentlichen neuen
Öffnungen vor. Die klare Botschaft bleibt, dass die
bestehenden Vorgaben einzuhalten sind. Deshalb wird
das mit den anderen Ländern und dem Bund vereinbarte
Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
eingeführt. In Nordrhein-Westfalen bleibt es zudem
dabei, dass ein solcher Verstoß im ÖPNV mit einem
Bußgeld von 150 Euro geahndet wird.
Ebenfalls bis zum 15. September
verlängert wird die Coronabetreuungsverordnung
(CoronaBetrVO), die die Vorgaben zu Schul- und
Kitabetrieb enthält. Die Bestimmungen zur
grundsätzlichen Maskenpflicht im Schulgebäude und
auf dem Schulgelände werden verlängert, die Pflicht,
auch am Sitzplatz im Unterricht eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann hingegen
auslaufen. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens
in Nordrhein-Westfalen und die bisherigen positiven
Erfahrungen an den Schulen machen diesen Schritt
möglich. Das Schutzkonzept für Schulen besteht aus
drei Säulen: Hygienekonzepte, qualifizierte
Rückverfolgbarkeit und Mund-Nasen-Schutz. Diese drei
Säulen gelten weiterhin.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
Maskenpflicht im Unterricht in weiterführenden
Schulen war in den unsicheren Zeiten nach den
Sommerferien mit deutlich erhöhtem und steigendem
Infektionsgeschehen angezeigt. Sie war von Anfang an
befristet auf den Zeitpunkt, an dem man eine
belastbare Einschätzung zum Infektionsgeschehen nach
der Reisesaison geben kann, also zwei Wochen nach
Ende der Ferien. Knapp drei Wochen nach dem
gelungenen Schulstart entwickeln sich die
Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen
glücklicherweise positiv, sodass wir die
Maskenpflicht im Unterricht aussetzen können.
Eine Maske muss nur noch getragen werden, wenn die
Schülerinnen und Schüler ihren festen Sitzplatz
verlassen. Dies ist eine spürbare Erleichterung.
Aber wir bleiben wachsam und im intensiven Austausch
mit den Akteuren der Schulpolitik und den Schulen
selbst. Zugleich behalten wir die strengen Hygiene-
und Infektionsschutzmaßnahmen an unseren Schulen
konsequent bei, um alle am Schulleben weiterhin
bestmöglich zu schützen. Unser Konzept für einen
angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten greift und
bietet Möglichkeiten, auf die Entwicklung des
Infektionsgeschehens angemessen zu reagieren.”
Schulen können sich im
Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf
verständigen, freiwillig auch weiterhin im
Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Bei der Coronaeinreiseverordnung
bleiben die Regelungen zunächst weitestgehend
unverändert. Die Testpflicht und das Meldeverfahren
ergeben sich hier ohnehin unmittelbar aus den
Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums.
Änderungen soll es hier erst Mitte September geben.
Bis dahin harmonisiert das Land seine Regelungen
lediglich leicht im Hinblick auf Grenzpendler und
auf die Erfüllung der Meldepflicht durch Ausfüllen
der sogenannten Aussteigerkarten.
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Schulsozialarbeit ist dauerhaft finanziert
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Düsseldorf/Duisburg, 27.
August 2020 - Die Landesregierung wird die
Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit
sicherstellen. „Ich freue mich sehr, dass die
wertvollen Angebote der Schulsozialarbeit auch über
den 31. Dezember 2020 hinaus in vollem Umfang
erhalten bleiben. Entscheidend ist für alle
Beteiligten und insbesondere für die Kinder und
Familien, die diese Unterstützung brauchen, dass die
Finanzierung auch künftig gesichert und so
verlässliche Beschäftigungsmöglichkeiten für
Schulsozialarbeit geschaffen werden können“, so
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Minister
Laumann erklärte dazu: „Es ist gut, dass die
Schulsozialarbeit durch die Zusage der
Landesregierung jetzt dauerhaft gesichert ist. Mit
der Entscheidung stehen auch Mittel für die
dauerhafte Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung
zur Verfügung. Jugendliche mit schlechteren
Startchancen erhalten damit auch künftig die
Möglichkeit, mit kontinuierlicher Unterstützung den
Schulabschluss zu erreichen und anschließend den
Einstieg in eine Berufsausbildung zu schaffen.“
Bereits jetzt finanziert das Land dauerhaft
und unbefristet über 760 Stellen im Landesdienst für
Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Schulen. Darüber
hinaus können Schulen auch Lehrerstellen mit
Fachkräften besetzen, wenn der Unterricht ungekürzt
erteilt wird. Auf diesem Weg sind bereits über 370
Schulsozialarbeiter beim Land beschäftigt. Bislang
finanziert das Land zusätzlich das Programm „Soziale
Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“
(BuT-Schulsozialarbeit) mit etwa 1.000
Vollzeitstellen für Fachkräfte, die ebenfalls auch
im Bereich der Schulsozialarbeit tätig sind, im
Gesamtvolumen von 47,7 Millionen Euro.
Diese
Fachkräfte, die an allen Schulformen arbeiten,
werden mit diesen Mitteln von den Kommunen in der
Regel befristet beschäftigt. Dieses Landesprogramm
ist befristet bis zum Ende des Jahres 2020.
Die Landesregierung hat mit der heute erreichten
Grundsatzeinigung nun beschlossen, die sogenannte
BuT-Schulsozialarbeit dauerhaft über Landesmittel zu
finanzieren und so das Angebot aufrecht zu erhalten.
An der Konzeption für die Aufgaben und
Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit und
Schnittstelle zur Jugendhilfe wird nach dieser
Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun
gemeinsam mit den Beteiligten in Schule,
Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden
weitergearbeitet.
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30.000 Pins - Kampagne für Respekt vor
Einsatzkräften |
Düsseldorf/Duisburg, 25.
August 2020 - „NRW zeigt Respekt!“ - das
nordrhein-westfälische Innenministerium hat am
Dienstag (25. August) eine Kampagne gestartet, mit
der es ein Zeichen gegen Gewalt an Polizei-,
Feuerwehr- und Rettungskräften setzt. Minister
Herbert Reul beklagte in Düsseldorf die zunehmenden
Attacken gegen Einsatzkräfte an und betonte: „Wir
stehen mit dieser Kampagne hinter den Menschen, die
durch ihren Job, ihre Berufung oder auch ihr
ehrenamtliches Engagement anderen Menschen helfen.“
Das Ministerium hat dazu in einem ersten Schritt
30.000 Pins herstellen lassen, auf denen der Slogan
„NRW zeigt Respekt!“ steht.
Die Bürgerinnen
und Bürger können sie ab sofort über die Website des
Innenministeriums bestellen (www.im.nrw.de, maximale
Bestellmenge: zehn Stück) und tragen, um gemeinsam
ein Zeichen zu setzen. Die Solidaritätskampagne geht
auf eine Initiative aller Fraktionen im
nordrhein-westfälischen Landtag. Die Abgeordneten
hatten die Finanzierung von jährlich 100.000 Euro
bis einschließlich 2022 gesichert.
Reul
sagte: „Immer häufiger sind Einsatzkräfte mit
aggressivem Verhalten, verbalen Anfeindungen und
physischen Angriffen konfrontiert. Jedes Jahr machen
mehrere tausend Rettungskräfte, Einsatzkräfte von
Feuerwehr, THW und Hilfsdiensten, Polizistinnen und
Polizisten in unserem Land die 30.000 Pins -
Kampagne für Respekt vor Einsatzkräften Minister
Reul: „Wir stehen hinter Menschen, die durch
ehrenamtliches Engagement anderen Menschen helfen.“
„Es ist aber in seiner Ausprägung und
Wahrnehmung in dieser Form neu. Wer Rettungskräfte,
Polizistinnen oder Polizisten angreift, greift uns
als Gesellschaft an.“ Laut einer im vergangenen Jahr
veröffentlichten Untersuchung der Ruhruniversität
Bochum waren 64 Prozent der befragten Brandschützer,
Sanitäter und Notärzte mindestens einmal Opfer von
Gewalt
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Polizei erneut „attraktivster Arbeitgeber“
für Schülerinnen und Schüler |
Düsseldorf/Duisburg, 24.
August 2020 - Die nordrhein-westfälische Polizei ist
zum sechsten Mal in Folge mit dem Titel
„attraktivster Arbeitgeber“ im Land ausgezeichnet
worden. Minister Herbert Reul nahm heute (24. August
2020) die Auszeichnung mit dem „Trendence-Siegel“
entgegen. „Teamgeist, Aufstiegschancen, Abwechslung
- das alles und mehr bietet unsere Polizei und das
kommt an. Aber wir dürfen uns nicht darauf ausruhen.
Wir müssen die besten jungen Menschen für diesen
wichtigen Job begeistern“, sagte Reul. Polizistin
und Polizist ist mehr als ein Beruf, es ist eine
Berufung“, so der Minister.
Rund 20.000
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen acht
bis 13 waren von dem Marktforschungsinstitut
Trendence befragt worden, welchen Arbeitgeber sie
besonders attraktiv finden. Die Polizei belegte in
der Umfrage Platz Eins. 17,4 Prozent der Jungen und
17,4 Prozent der Mädchen nannten die Polizei als
einen Arbeitgeber, bei dem sie sich am ehesten
bewerben würden. „Dass die Polizei für Mädchen und
Jungen gleichermaßen attraktiv ist, freut mich
besonders. Und es zeigt auch: Die Sicht der jungen
Menschen auf die Institution Polizei ist positiv.“
In dieser Woche haben 2.500 junge Menschen ihren
Dienstantrittsbescheid bekommen. Über 11.000
Bewerbungen lagen für diesen Einstellungsjahrgang
vor. Für das Jahr 2021 werden wieder 2.500 Frauen
und Polizei erneut „attraktivster Arbeitgeber“ für
Schülerinnen und Schüler Minister Reul: „Wir müssen
die besten jungen Menschen für diesen wichtigen Job
begeistern“ Seite 2 / 2 Männer gesucht, die
Polizistin oder Polizist werden wollen. Bewerben
kann man sich das ganze Jahr über. Weitere
Informationen für Bewerber unter
www.genau-mein-fall.de
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Hochwasservorhersagedienst am Rhein wird
neu aufgestellt |
Düsseldorf/Duisburg, 24.
August 2020 - Die Umweltministerinnen
von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz
haben heute eine neue Vereinbarung abgeschlossen,
die die Zusammenarbeit der drei Länder für den
Hochwassermeldedienst am Rhein regelt. Für den
Rheinabschnitt von der Neckarmündung bis zur
niederländischen Grenze nach Emmerich erfolgt
zukünftig die Berechnung und die Veröffentlichung
der Vorhersagen für die Rheinpegel durch die
Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für
Umwelt Rheinland-Pfalz. Die Berechnungsmodelle
und Informationswege werden zwischen den Ländern
abgestimmt und gemeinsam finanziert. Die neue
Vereinbarung wurde notwendig, weil die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
angekündigt hat, sich aus der bisherigen
Zusammenarbeit mit den Ländern zum
Hochwassermeldedienst zurückzuziehen. In diesem
Zusammenhang werden die Hochwasservorhersagen der
Rheinzuflüsse Lahn und Sieg jetzt ausschließlich von
den Hochwasservorhersagediensten der Länder Hessen
und Nordrhein-Westfalen berechnet und dem
Hochwasservorhersagedienst des Landes
Rheinland-Pfalz für die Rheinvorhersage zur
Verfügung gestellt. Die extremen Ereignisse an
Elbe und Donau der vergangenen Jahre und zuletzt das
Hochwasser an Rhein, Mosel und vielen Nebenflüssen
im Februar und März dieses Jahres haben gezeigt,
dass Hochwasser die Anwohnerinnen und Anwohner an
Flüssen um Hab und Gut bringen kann, eine
frühzeitige Warnung aber existenzbedrohende Schäden
verringern kann. Nordrhein-Westfalens
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser verwies auf die
im Auftrag der Umweltministerkonferenz nach den
Hochwasserkatastrophen 2013 durchgeführte
Überprüfung und Handlungsempfehlung zur Verbesserung
der Hochwassermeldedienste in Deutschland. "Die
neue Vereinbarung trägt dazu bei, die Vorsorge für
kommende Hochwasser weiter zu verbessern. Wie
Klimamodelle zeigen, werden Extremereignisse
zunehmen, in der Folge auch die Hochwassergefahren.
Hierauf müssen wir uns bestmöglich vorbereiten. Und
weil Wassermassen nicht an Landesgrenzen haltmachen,
muss auch die Zusammenarbeit zur Hochwasservorsorge
grenzüberschreitend erfolgen", so Ministerin
Heinen-Esser. Die Hessische Umweltministerin
Priska Hinz ergänzte: "Wir müssen unser ganzes
Engagement dafür aufbringen, den Klimawandel
auszubremsen, doch wir werden uns auch an das neue
Klima anpassen müssen. Dazu zählt auch, dass wir mit
häufigen und heftigen Regenfällen und damit mit
Hochwasserereignissen rechnen müssen. Eine über
Ländergrenzen hinweg gut abgestimmte
Hochwasservorhersage ist dabei von großer Bedeutung.
Wir werden hier eng zusammenarbeiten, um schlimme
Schäden so gut es geht zu vermeiden." Die drei
Länder werden einen fehler- und ausfallsicheren
Betrieb der Pegel- und Niederschlagsmessstellen
sicherstellen und die personellen und
organisatorischen Vorbereitungen treffen, damit die
Meldezentren jederzeit ihren Dienst verrichten
können. Gerade, weil Hochwasser sehr schnell und
fast zu jeder Zeit auftreten kann, ist eine 24
Stunden funktionierende Hochwasservorhersage
notwendig.
www.hochwasser-rlp.de
www.hochwasser-hessen.de
www.lanuv.nrw
www.hochwasserzentralen.de
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Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist
auch an heißen Tagen gesichert |
Düsseldorf/Duisburg, 13. August
2020 -
Die Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen
ist auch an heißen Tagen gesichert. Darauf weist das
nordrhein-westfälische Umweltministerium hin. Die
Wasserversorgungsanlagen im Land sind so ausgelegt,
dass sie eine sichere Versorgung der Menschen mit
Trinkwasser sicherstellen. Auch die Talsperren des
Landes, in vielen Landesteilen wichtige Ressource
für die Trinkwasserversorgung, sind nach dem
feuchten Winterhalbjahr noch ausreichend gefüllt.
"Aber
selbstverständlich ist der Wasserbedarf bei einer
anhaltenden warmen und trockenen Witterung deutlich
erhöht. Dies haben nicht zuletzt die Erfahrungen aus
den beiden vergangenen Sommern gezeigt", sagt
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Infolge der
langen Trockenperiode der Vorjahre sind außerdem die
tiefen Bodenschichten weiterhin zu trocken, auch die
Grundwasserkörper sind noch nicht wieder voll
aufgefüllt. Einige Kommunen, in denen es aufgrund
des derzeitig hohen Trinkwasserbedarfs zu einer
angespannten Versorgungssituation kommt, haben ihre
Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, auf das Sprengen
ihrer Gärten, das Befüllen von Schwimmbecken oder
den Einsatz von Hochdruckreinigern zu verzichten.
"Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürgern
in den betroffenen Regionen, die Verhaltensregeln
ihrer Kommunen ernst zu nehmen und unbedingt zu
beachten", sagt Ministerin Heinen-Esser. "Wasser ist
unser Grundnahrungsmittel Nummer Eins. Auch wenn
unsere Wasserversorgung grundsätzlich nicht
gefährdet ist, sind alle gefordert, sorgsamen und
sparsam mit unseren Wasservorräten zu haushalten und
Wasser nicht zu verschwenden. Und klar ist auch: Im
Zweifel hat die Trinkwasserversorgung
uneingeschränkt Vorrang."
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Kommunalwahl 2020: Landeswahlausschuss
entscheidet über Beschwerden |
Düsseldorf/Duisburg, 12. August
2020 - Am morgigen Donnerstag,13.08.2020, findet um
10:30 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen eine
öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt.
Gegenstand der Sitzung sind Beschwerden gegen
Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisfreien
Städte und Kreise, durch die Wahlvorschläge für
Wahlen zum Oberbürgermeister und zum Landrat, zu den
Kreistagen sowie zu den Räten und
Bezirksvertretungen zurückgewiesen bzw. zugelassen
wurden. Dem Landeswahlausschuss liegen insgesamt elf
Beschwerden vor. Sie betreffen die kreisfreien
Städte Dortmund, Hagen, Herne, Köln, Leverkusen und
Mönchengladbach sowie die Kreise Euskirchen und
Warendorf. Betroffen sind Wahlvorschläge der
Alternative für Deutschland (AfD) und der Partei für
Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie der
Wählergruppe „Internationale Liste Leverkusen“.
Zudem wird über nicht zugelassene Bewerber für die
Oberbürgermeisterwahl in Mönchengladbach und für die
Landratswahl im Kreis Warendorf verhandelt.
Kommunalwahl 2020 Landeswahlausschuss entscheidet
über Beschwerden. Neben formalen Aspekten geht es
inhaltlich beispielsweise darum, ob Wahlvorschläge
Bestand haben, bei denen die nächsthöhere
Parteigliederung Einspruch gegen die
Listenaufstellung eines Kreisverbands eingelegt hat.
Auch über die Anerkennung von
Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge und
das Vorliegen einer ausreichenden Anzahl wird im
Einzelfall zu entscheiden sein. Der
Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter
(Vorsitzender) und zehn Abgeordneten des
nordrhein-westfälischen Landtags. Angehört werden in
der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen
Wahlvorschläge sowie die Wahlleiter/innen der
betroffenen Städte bzw. Kreise. Die Entscheidungen
des Landeswahlausschusses sind abschließend.
Lediglich im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl
besteht dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit
dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen.
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- Rückenwind für die Dach- und
Fassadenbegrünung in Nordrhein-Westfalen -
Klimawandel in
Nordrhein-Westfalen: Mehr Hitze, weniger Frost
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Online-Kongress
"Architektur & Grün wachsen zusammen"
Düsseldorf/Duisburg, 12. August
2020 - Premiere in Nordrhein-Westfalen: Am Mittwoch,
12. August, fand der erste gemeinsame
Online-Kongress des Verbandes Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen (VGL) in
Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung statt. Die einstündige Veranstaltung
wurde live auf dem YouTube-Kanal des VGL NRW
übertragen und steht aufgezeichnet weiterhin zur
Verfügung unter:
youtu.be/GWU5caOxfiI
H. Christian Leonhards, Präsident
des VGL NRW und Teilnehmer der Diskussionsrunde,
freute sich über die gelungene Veranstaltung: "Die
Dach- und Fassadenbegrünung entwickelt sich zu einem
wirksamen Instrument zur Anpassung an den
Klimawandel und zur Verbesserung der Lebensqualität
in Städten und Gemeinden. Mit langem Vorlauf hatten
wir zu diesem wichtigen Thema einen Kongress auf der
Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 vorgesehen, bis
uns die Corona-Pandemie zu einer Neuplanung zwang.
Mit dem Online-Kongress wollten wir gemeinsam mit
der Landespolitik auf aktuellem Stand über die
Möglichkeiten informieren und motivieren, sich für
mehr Grün im direkten Lebensumfeld der Menschen
einzusetzen." Schon im Vorfeld hatten sich viele
Kommunalverantwortliche und am Thema Interessierte
positiv zurückgemeldet und Fragen und Anregungen
eingebracht.
Gemeinsam mit Land und
Kommunen
Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser zeigte sich ebenfalls hochzufrieden:
"Die Corona-Pandemie hat uns allen deutlich gezeigt,
wie wichtig es ist, dass die Menschen in ihrem
direkten Lebensumfeld Freiräume nutzen und
Naturerfahrung genießen können. Wir müssen die Grüne
Infrastruktur unserer Städte als Gesamtsystem
verstehen und so erklärt sich, dass so viele Städte
und Gemeinden auch das Gebäudegrün stärker in den
Fokus nehmen."
Kommunalministerin Ina
Scharrenbach erläuterte: "Gerade hier in
Nordrhein-Westfalen als dem bevölkerungsreichsten
Bundesland zeigen sich die Auswirkungen des
Klimawandels in den Städten deutlich. Die Kommunen
sind aufgefordert, Anpassungsmaßnahmen zu
entwickeln. Dabei kommt dem Grün in der Stadt
besondere Bedeutung zu. Insbesondere mit dem Ziel
einer umweltverträglichen und klimaangepassten
Nachverdichtung ist das Gebäudegrün ein wichtiges
Instrument." Dies bestätigte auch Dr. Gunter Mann,
Präsident des Bundesverbandes Gebäudegrün (BuGG)
e.V., der seit einigen Jahren steigendes Interesse
bei Kommunen und Investoren sieht. "Es gibt heute
ein sehr breites Angebot an Konzepten und
technischen Lösungen zur Dach- und Fassadenbegrünung
und auch zur Kombination von Dachbegrünung mit
Photovoltaik. Die Dächer und Fassaden bieten eine
bedeutende Flächenreserve insbesondere für
verdichtete Innenstädte."
Expertenstimmen
Als Fachmann für Wetter und Klima
und insbesondere zu Fragen der Klimaanpassung war
auch der TV-bekannte Diplom-Meteorologe Sven Plöger
Teilnehmer der Expertenrunde. Mit Blick auf die
aktuelle Corona-Pandemie gab einen hoffnungsvollen
Blick: "Wir haben in den letzten Wochen gelernt,
dass die Gesellschaft und die Politik auf
wissenschaftlicher Basis auch unpopuläre
Entscheidungen umsetzen können. Das sollte uns auch
beim Klimawandel gelingen, dessen Auswirkungen
insbesondere in Städten überdeutlich sind. Es ist
höchste Zeit, alle sinnvollen Maßnahmen zur
CO2-Senkung und zur Klimaanpassung zu ergreifen."
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende
des NABU Nordrhein-Westfalen, betonte darüber hinaus
den Wert zusätzlicher Grünflächen als Lebensraum für
Insekten und Vögel. "Es kommt auf jeden Quadratmeter
an, um das Ziel der Bundesregierung - den
Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2050 - zu erreichen:
die Entsiegelung von Flächen und die Nutzung von
Dächern und Fassaden sind wichtig, aber auch
Vorgärten und Hinterhöfe haben das Potenzial, wie
Trittsteine für die Artenvielfalt im bebauten Raum
zu wirken."
Thomas Loosen, Leiter des Amtes
für Umwelt- und Verbraucherschutz der
Landeshauptstadt Düsseldorf, erläuterte anhand von
Beispielen, mit welchen Ideen und Maßnahmen seine
Stadt Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen
für mehr Grün gewinnt.
Alexander Rychter, Direktor des
Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen
(VdW), berichtete aus der Praxis, wie Dach- und
Fassadenbegrünung von Wohnungsunternehmen und
-genossenschaften umgesetzt werden. Insgesamt wurde
in der Diskussion deutlich, dass Begrünungsmaßnahmen
in Städten und Gemeinden erhebliche Synergieeffekte
auslösen. Die positiven Auswirkungen auf die
Stadtklimatologie, aber auch auf die Biodiversität
und nicht zuletzt für den Gesundheitsschutz der
Menschen seien bedeutende Argumente für eine
stärkere Berücksichtigung der grünen Infrastruktur
in den Städten der Zukunft. H. Christian Leonhards
regte an, die Dach- und Fassadenbegrünung in Zukunft
verstärkt zu thematisieren. "Es gibt viele gute
Gründe für mehr Grün in der Stadt - die heutige
Veranstaltung hat hierzu gute Impulse gegeben."
Klimawandel in Nordrhein-Westfalen: Mehr Hitze,
weniger Frost Aktuelle
Auswertungen im Klimafolgenmonitoring NRW des LANUV
belegen Veränderungen für Mensch, Natur und Umwelt
Der Klimawandel ist in
Nordrhein-Westfalen längst angekommen und bringt
spürbare und sichtbare Veränderungen mit sich. Dies
belegen auch aktuelle Auswertungen anhand von 32
Indikatoren aus dem Klimafolgenmonitoring des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV). Demnach ist die mittlere Jahrestemperatur
in der letzten Klimaperiode 1990-2019 im Vergleich
zum Durchschnitt der Jahre 1881-1910 um 1,5 Kelvin
auf 9,9 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der
Sommertage (über 25 Grad) beziehungsweise Hitzetage
(über 30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren
um elf beziehungsweise vier heiße Tage zugenommen.
Zugleich gibt es in Nordrhein-Westfalen heute
durchschnittlich zwölf Frosttage weniger. "Das
Wetter ist der Vorbote des Klimawandels.
Extremereignisse wie Hitze oder Starkregen werden
unseren Alltag künftig noch stärker bestimmen. Wir
haben die Jahre 2018 und 2019 als Hitzejahre in
Erinnerung. Aber mit Blick in die Zukunft dürften
solche Sommer eher zur Normalität werden",
kommentiert Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die
neuesten Klimaanalysen des LANUV. Diese zeigen auch
in der Tierwelt bereits sichtbare Veränderungen.
Demnach steigt der Bestand der Vogelarten, die
wärmere Gegenden bevorzugen (Beispiel: Grünspecht).
Abnehmend ist die Zahl der Vogelarten, die kühlere
Gegenden bevorzugen (Beispiel: Tannenhäher oder
Wintergoldhähnchen). Derweil können Pflanzen heute
rund zwei Wochen länger wachsen als noch vor 70
Jahren. Dauerte die Vegetationsperiode zwischen 1951
und 1980 noch 207 Tage, so sind es von 1990-2019
schon 217 Tage im Durchschnitt. Der Beginn der
Apfelblüte hat sich seit 1951 von Anfang Mai auf
Mitte April verschoben. De facto bedeutet dies,
dass der Frühling früher beginnt und der Herbst
später endet, folglich der Winter kürzer wird. In
der Folge ist die Anzahl der Schneetage auf dem
Kahlen Asten in 60 Jahren um ein Viertel gesunken.
Das LANUV misst die Folgen des Klimawandels anhand
von insgesamt 32 Indikatoren. "Unsere Indikatoren
bilden die einzelnen Effekte der Klimaveränderungen
ab und machen sie sichtbar und nachvollziehbar. In
einigen Bereichen können unsere Fachleute auf Daten
aus mehr als hundert Jahren zurückgreifen. Damit
zeigen sich Trends, die die Auswirkung der
Klimaveränderungen belegen", erläutert
LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen die
Datenauswertungen. Zu den Indikatoren gehören
Daten zur Temperatur, zum Wasserhaushalt und zu den
Ökosystemen, aber auch die Einflüsse auf die
menschliche Gesundheit. Bereits heute sind in den
dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens 6,9
Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in
Zukunft (2050) dürften es laut den Prognosen des
LANUV bis zu elf Millionen Menschen werden. So
bedeutet Sommer für immer mehr Menschen Hitzestress;
betroffen sind insbesondere ältere und kranke
Menschen in den Städten. Hier können bei Hitzewellen
die Temperaturunterschiede zwischen Stadt und Land
bis zu 10 Grad Celsius betragen. "Auf Grundlage
unserer Daten und mit unserer Unterstützung können
Kommunen, Landkreise und Regionen ihre individuelle
Gefährdungslage herausarbeiten. Durch individuell
zugeschnittene Daten können passgenaue Maßnahmen zur
Anpassung entwickelt und umgesetzt werden", betont
Delschen. Unter anderem hat das LANUV in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst und
der Stadt Bonn ein Planungs-Tool für die Kommunen
entwickelt, mit dem bereits während des
Planungsprozesses die effektivsten
Anpassungsmaßnahmen ermittelt werden können.
Klimamodelle projizieren für Nordrhein-Westfalen
eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius
für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum
1971-2000 - wenn weiterhin die
Treibhausgasemissionen weltweit steigen. Damit
verbundene Klimaveränderungen stellen Mensch und
Natur, aber auch Wirtschaftsbranchen wie
insbesondere die Forst- und Landwirtschaft vor große
Herausforderungen. Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser betont: "Der Klimawandel schreitet
unerbittlich voran. Wir müssen alles dafür tun, ihn
einzudämmen und uns zugleich auf nicht mehr
abzuwendende Veränderungen einzustellen. Unser Ziel
ist es, sowohl die ländlichen Regionen als
insbesondere auch die Städte so gut es geht
klimafest zu machen." Die Daten des
Klimafolgenmonitorings sind auf der Internetseite
des LANUV tabellarisch und als Trendgrafiken für die
verfügbaren Jahrgänge veröffentlicht. Methoden und
Hintergründe werden für die einzelnen Indikatoren
erläutert.
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Masterplan Grundschule: 718 Millionen
Euro für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
|
Düsseldorf/Duisburg, 11. August 2020 - Trotz
der in den letzten Monaten bedingt durch die
Pandemie vorrangig erarbeiteten Regelungen für einen
angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten, hat das
Ministerium für Schule und Bildung ebenfalls die
Arbeiten am Masterplan Grundschule vollendet. Die
Landesregierung gibt damit den Startschuss für eine
zeitgemäße Weiterentwicklung und Unterstützung der
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.
Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer betonte, dass in der Grundschule ein
entscheidendes Fundament für eine erfolgreiche
Bildungsbiographie der Kinder und Jugendliche gelegt
werde und erklärte: „Beste Bildung beginnt in der
Grundschule. Mit dem Masterplan legen wir ein
umfassendes Konzept für die Grundschule der Zukunft
vor. Sie ist leistungsstark, vielfältig, individuell
und sozial. Wir wollen das Gute der Grundschule noch
besser machen und zudem auch neue Impulse setzen.“
Der Masterplan Grundschule deckt
die gesamte Bandbreite der schulischen Arbeit ab.
Für die verschiedenen Bausteine des Masterplans sind
bis 2025 insgesamt mehr als 718 Millionen Euro
vorgesehen. Schul- und Bildungsministerin Gebauer:
„Diese enorme Summe unterstreicht, dass die
Landesregierung die wertvolle Arbeit in den
Grundschulen stärker als je zuvor unterstützt und
einen klaren Fokus auf diese wichtige Schulform
legt.“
Schul- und Bildungsministerin
Gebauer hob hervor, dass der Masterplan von zwei
Grundgedanken getragen sei: „Wir wollen die
Fachlichkeit an unseren Grundschulen stärken. Und
wir wollen das Personal an den Grundschulen
unterstützen und entlasten.“ Der Masterplan
Grundschule umfasst sieben Handlungsfelder und zeigt
mit einem Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen
Maßnahmen die Leitideen für eine zukunftsfähige
Grundschule auf:
·
Unterricht – Auf das
Wesentliche konzentrieren, fachliches Lernen stärken
·
Übergänge gelingend gestalten
·
Ganztag – Kooperation von
Jugendhilfe und Schule
·
Personelle Rahmenbedingungen
gezielt verbessern
·
Sächliche Rahmenbedingungen
·
Gemeinsames Lernen wohnortnah
ermöglichen
·
Weitere Maßnahmen zur
Unterstützung und Entlastung der Grundschulen und
deren Lehrkräfte
Im Vorfeld der Veröffentlichung
des Gesamtkonzepts Masterplan sind bereits einige
Bausteine umgesetzt worden. In den kommenden Monaten
und Jahren werden weitere hinzukommen.
Abschließend erklärte
Schulministerin Gebauer, dass es in den vergangenen
Monaten viele Gespräche mit den Lehrer- und
Elternverbänden sowie mit den Kommunalen
Spitzenverbänden über den Masterplan gegeben habe:
„Mir war es sehr wichtig, dass die Menschen, die es
betrifft, auch beteiligt werden. Denn der Masterplan
soll ein Erfolg werden. Ich danke allen Beteiligten
für die engagierte Arbeit. Mein Dank richtet sich
vor allem aber auch an die Lehrerinnen und Lehrer an
den Grundschulen, die jeden Tag eine wertvolle
Arbeit zum Wohl unserer Kinder leisten. Mit dem
Masterplan wollen wir ihre Arbeit in Zukunft
zielgerichtet unterstützen.“
Ausgangslage und Zielsetzung
-
Mit dem Masterplan
Grundschule erfüllt die Landesregierung einen
zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag im
Schulbereich und unterstützt damit die mit ca.
2.800 Schulen größte Schulform des Landes
Nordrhein-Westfalen.
-
Die Grundschule legt das Fundament für eine
erfolgreiche Bildungsbiografie der Kinder und
Jugendlichen. Deshalb ist es der Landesregierung
sehr wichtig, auf diese Schulform einen
deutlichen Schwerpunkt zu legen und Leitideen
für beste Bildung in der Grundschule zu
formulieren: Die Grundschule soll dabei
leistungsstark, vielfältig, individuell und
sozial sein.
-
Der Masterplan Grundschule
ist der Baukasten für die Weiterentwicklung der
Grundschule. Er umfasst sieben Handlungsfelder,
die die gesamte Bandbreite der schulischen
Arbeit abdecken. Der Masterplan enthält sowohl
personelle und fachliche, aber auch strukturelle
Maßnahmen, die kurz-, mittel und langfristig
angelegt sind, um die Grundschulen zu
unterstützen.
-
Der Landesregierung war es
ein Anliegen, vielfältige Expertise
einzubeziehen. Daher wurde der Masterplan in
seinem Entwicklungsprozess in Gesprächen mit den
grundschulrelevanten Verbänden und kommunalen
Spitzenverbänden erörtert, insbesondere wurden
auch die für die Schulträger relevanten Aspekte
besprochen.
-
Der Masterplan Grundschule
verbindet in seinen Handlungsfeldern viele
einzelne Aspekte. In den kommenden fünf Jahren
sind dafür insgesamt mehr als 718 Millionen Euro
vorgesehen.
1. Handlungsfeld: Unterricht – Auf das
Wesentliche konzentrieren, fachliches Lernen stärken
-
Aktuelle Studien zeigen
bundesweit Handlungsbedarf unter anderem in den
Bereichen Rechtschreiben und Lesen sowie im Fach
Mathematik. Um die Fachlichkeit zu stärken,
wurden im Kontext des Masterplans Grundschule
Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik
gestartet.
-
Eine Handreichung für einen
systematischen Rechtschreibunterricht und ein
Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen
und Schüler die zentralen Regeln der
Rechtschreibung erlernen können, wurde allen
Grundschulen im Sommer 2019 zur Verfügung
gestellt. Ab dem Schuljahr 2021/22 sind sie im
Kontext der Weiterentwicklung der Lehrpläne
verbindlich.
-
Als Teil der Fachoffensive
Mathematik wurden Projekte wie PiK AS und NaWiT
AS im Herbst 2017 nochmals verlängert. Außerdem
werden ab 2021 Orientierungshilfen und
Mustervorlagen (Förderpläne, schulinterne
Curricula etc.) erarbeitet.
-
Zur Fokussierung auf die
Kernkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen
benötigen die Grundschulen gerade zu Beginn der
Schulzeit mehr Zeit in diesen Bereichen. Durch
die Verlagerung des Beginns des
Englischunterrichts auf die Klasse 3 wird in der
Schuleingangsphase künftig aufwachsend ab dem
Schuljahr 2021/22 Zeit für die individuelle
Förderung, insbesondere beim Erwerb der
Basiskompetenzen, gewonnen. Um die Reduzierung
der Unterrichtszeit für das Fach Englisch in der
Schuleingangsphase auszugleichen, wird das
Stundenvolumen für dieses Fach ab der Klasse 3
erhöht. Damit können die Kompetenzerwartungen am
Ende der Klasse 4 unverändert bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr
2021/22 eingeschult werden, beginnen den
Englischunterricht dann erstmals ab Klasse 3.
-
Mit dem Ziel, im
Grundschulunterricht die erforderlichen
Anpassungen an aktuelle Entwicklungen
abzubilden, werden derzeit die mittlerweile über
zehn Jahre alten Lehrpläne weiterentwickelt. Die
weiterentwickelten Lehrpläne sollen zum
Schuljahr 2021/22 in Kraft treten. In diesem
Zusammenhang werden auch die aus dem
Medienkompetenzrahmen hervorgehenden
Kompetenzerwartungen für digitales Lernen
eingearbeitet und auch Möglichkeiten des Lernens
auf Distanz für die Grundschule verbessert.
-
Zur Stärkung der Fachlichkeit
Deutsch und Mathematik werden in zwei Schritten
zur regionalen Unterstützung der Schulen
insgesamt 106 zusätzliche Stellen
„Fachkoordinatoren“ an den Schulämtern
eingerichtet, die u.a. auch die Implementation
der Lehrpläne vor Ort begleiten werden. Dafür
sind bis 2025 insgesamt rund 21 Millionen Euro
vorgesehen.
-
Damit das Ziel „Stärkung der
Fachlichkeit“ erreicht werden kann, wird ein
„Grundschulfonds“ aufgelegt. Dieser ermöglicht
prozessbegleitende Unterstützungsprojekte zu den
unterschiedlichen fachlichen Aspekten. Bis 2025
werden hierfür über 12 Mio. Euro bereitgestellt.
-
Der Sport ist ein wichtiger
Teil der Grundschule. Bereits im vergangenen
Jahr hat die Landesregierung den Aktionsplan
„Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019
bis 2022“ mit verschiedenen Maßnahmen zur
Stärkung der Schwimmfähigkeit von Kindern und
Jugendlichen vorgestellt. Der Masterplan sieht
einen weiteren Ausbau des Landesprogramms „NRW
kann schwimmen“ vor, mit dem Schwimmkurse in den
Ferien finanziert werden. Insgesamt 10
zusätzliche Stellen sind dafür vorgesehen.
2. Handlungsfeld: Übergänge gelingend
gestalten
-
Die Schuleingangsphase bildet
die Basis allen weiteren schulischen Lernens.
Daher wird dem Einstieg in das schulische Lernen
eine erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen. Die
Landesregierung will es ermöglichen, dass in
besonders begründeten Fällen bereits am Ende des
ersten Schulbesuchsjahres über den Verbleib in
der Klasse 1 entschieden werden kann. Dies
entspricht einem vielfach geäußerten Wunsch der
Eltern und Lehrkräfte.
-
Darüber hinaus können
schulpflichtige Kinder um ein Jahr vom
Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn
erhebliche gesundheitliche Gründe (auch
präventiver Art) vorliegen. Mit einer Änderung
der Verwaltungsvorschriften zur
Ausbildungsordnung Grundschule wurde festgelegt,
dass bei der Schuleingangsuntersuchung auch
eigene fachärztliche oder fachtherapeutische
Gutachten der Eltern mit zu berücksichtigen
sind. Auch dies entspricht dem Wunsch von vielen
Eltern und Lehrkräften.
-
Neben der Schuleingangsphase
ist der Übergang von der Grundschule in die
Sekundarstufe I ein wichtiger Meilenstein in der
Schullaufbahn eines Kindes. Notwendig ist eine
stärkere Kontinuität im fachlichen Lernen und
eine gelingende Gestaltung der Übergänge: eine
wechselseitige Einbeziehung von
Grundschulexpertise in die Lehrplanarbeit für
die Schulen der Sekundarstufe I und umgekehrt.
3. Handlungsfeld: Ganztag – Kooperation von
Jugendhilfe und Schule
-
Erziehung, Bildung und
Betreuung über die eigentliche Unterrichtszeit
hinaus sind für viele Familien der Grundstein
für die verbesserte Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Außerdem können Kinder durch
Ganztagsangebote individuell gefördert werden.
Die Landesregierung verfolgt drei Ziele:
Stärkung der Qualität, bedarfsgerechter Ausbau
und die Flexibilisierung der
Teilnahmeregelungen.
-
Die Landesregierung hat die
Qualität des offenen Ganztags durch die Erhöhung
der grundständigen Fördersätze um 24,5 Prozent
seit dem 1. August 2017 bis zum 1. August 2020
gestärkt.
-
Um den offenen Ganztag neben
der qualitativen Steigerung auch quantitativ
weiterzuentwickeln, hat die Landesregierung seit
Amtsantritt bis zum 1. August 2020 Mittel für
über 22.000 neue Ganztagsplätze bereitgestellt.
Mit dem Haushalt 2020 wurde die Grundlage für
insgesamt fast 330.000 Plätze geschaffen.
-
Insgesamt hat das Land die
Haushaltsmittel für den offenen Ganztag von 454
Millionen 2017 auf 564 Millionen im Haushalt
2020 erhöht.
-
Bei aller Verlässlichkeit,
die Ganztagsangebote mit Blick auf ihre Qualität
benötigen, muss der Ganztag in Einzelfällen so
flexibel gestaltet sein, dass grundlegende
Interessenskonflikte vermieden werden. Daher
wurde mit einer Konkretisierung des
Ganztagserlasses Rechtssicherheit für die
Teilnahme von Kindern in der OGS geschaffen, die
regelmäßig an außerschulischen Bildungsangeboten
teilnehmen möchten.
4. Handlungsfeld: Personelle
Rahmenbedingungen gezielt verbessern
-
Neben allen inhaltlichen,
pädagogischen und sächlichen Aspekten ist die
entscheidende Grundlage für eine erfolgreich
arbeitende Grundschule eine gute
Personalausstattung. Hierauf hat das
Schulministerium bereits reagiert, indem es
mittlerweile vier Maßnahmenpakete mit
verschiedenen Instrumenten zur Lehrergewinnung
insbesondere auch in Grundschulen ergriffen hat.
Damit sind 3.266 Stellen an allen Schulformen
besetzt worden, davon 1379 Einstellungen an
Grundschulen. Zu den verschiedenen Maßnahmen
zählen beispielsweise die Werbe- und
Informationskampagne, die Erweiterung des
Seiteneinstiegs, die Einstellung Sek
II-Lehrkräften an Grundschulen oder
Einstellungsanreize durch finanzielle Zulagen.
-
Eine spürbare Unterstützung
ist für die Grundschulen ein kontinuierlicher
Ausbau der Stellen für Sozialpädagogische
Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Die
Stellen wurden verdreifacht, bis heute auf 1.750
Stellen. Der Masterplan beinhaltet einen
weiteren Ausbau um 1.250 Stellen auf insgesamt
3.000 bis zum Jahr 2025. Das Land wird dafür
insgesamt mehr als 260 Millionen Euro
bereitstellen. Im Vorgriff darauf wurden schon
mit Beginn dieses Schuljahres 400 Stellen für
sozialpädagogische Fachkräfte zur Einstellung an
den Grundschulen freigegeben.
-
Lang- und mittelfristig kann
eine bessere Ausstattung der Grundschulen mit
grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und
Lehrern nur durch mehr Ausbildung von
Lehrkräften durch das Land erfolgen. Die
Landesregierung hat daher bis heute seit
Amtsantritt für das Lehramt an Grundschulen mehr
als 700 zusätzliche Studienanfängerplätze
geschaffen und gesichert; für die
Sonderpädagogische Förderung werden es in dieser
Legislaturperiode insgesamt 750 werden.
5. Handlungsfeld: Sächliche
Rahmenbedingungen
-
Das Land Nordrhein-Westfalen
beteiligt sich mit einem breiten Spektrum von
finanzieller Förderung daran, die Städte,
Gemeinden und Kreise im Schulbereich bei der
kommunalen Aufgabenerfüllung und den
Investitionsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu
zählen die Schul- und Bildungspauschale sowie
verschiedene Förderprogramme des Landes und des
Bundes zur Verbesserung der Schul- und
Bildungsinfrastruktur. In dieser
Legislaturperiode stehen mehr als 7 Milliarden
Euro von Land und Bund für Investitionen in
Schule zur Verfügung.
-
Ein moderner
Grundschulunterricht erfordert eine digitale
Infrastruktur (wie z.B. einen Gigabitanschluss
oder einen WLAN-Zugang in allen Unterrichts- und
Fachräumen), um den Schülerinnen und Schülern
ein frühzeitiges Erlangen von Medienkompetenzen
zu ermöglichen. Die Umsetzung der digitalen
Infrastruktur soll u.a. durch den Digitalpakt
Schule finanziert und realisiert werden. Die
zusätzlichen Investitionen des Landes in die
digitale Ausstattung von bedürftigen
Schülerinnen und Schülern sowie für digitale
Endgeräte von Lehrkräften werden die digitalen
Lernformen in Grundschule erweitern können.
6. Handlungsfeld: Gemeinsames Lernen
wohnortnah ermöglichen
-
Während die Neuausrichtung
der Inklusion an weiterführenden Schulen eine
stärkere Bündelung vorsieht, gilt im Gemeinsamen
Lernen der Grundschule nach wie vor die
Grundphilosophie „Kurze Beine – Kurze Wege“.
Übertragen werden aber die bei der
Neuausrichtung festgesetzten zentralen
Qualitätskriterien. Sie sollen künftig auch in
der Grundschule als Voraussetzung für das
Gemeinsame Lernen gelten:
-
Die Schule muss über ein
pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung
verfügen.
-
Lehrkräfte für
sonderpädagogische Förderung müssen im Kollegium
verankert an der Schule unterrichten und
pädagogische Kontinuität gewährleisten.
-
Es muss eine systematische,
vorauslaufende und begleitende Fortbildung der
Lehrkräfte erfolgen.
-
Die Schule muss über
geeignete Räumlichkeiten verfügen. So muss zum
Beispiel eine mitunter notwendige äußere
Differenzierung beim Gemeinsamen Lernen möglich
sein.
-
Zur Stärkung des Gemeinsamen
Lernens in der Grundschule sollen alle
mindestens zweizügigen Grundschulen Lehrkräfte
für sonderpädagogische Förderung fest in ihrem
Kollegium haben, wobei die Größenordnung und der
sozialräumliche Kontext der Schulen zu
berücksichtigen sind. Die Stellen für das
Gemeinsame Lernen werden von derzeit rund 3.500
in den kommenden Jahren um insgesamt 800 Stellen
erhöht. Dieser Stellenausbau soll zum Schuljahr
2021/22 beginnen. Bis 2025 sind dafür rund 138
Millionen Euro vorgesehen.
-
Die Arbeit der
unterschiedlichen Professionen im Kontext des
Gemeinsamen Lernens soll zukünftig besser
koordiniert werden. Hierzu erarbeitet die
Landesregierung u.a. zum Einsatz von helfendem
Personal und Schulbegleitern eine
Orientierungshilfe.
7. Handlungsfeld: Weitere Maßnahmen zur
Unterstützung und Entlastung der Grundschulen und
deren Lehrkräfte
-
Die Grundschulen sollen in
den kommenden Jahren eine wirksame Unterstützung
erhalten, dazu zählt auch die Entlastung des
Personals.
-
Zur Stärkung und
Unterstützung der Schulleitungen sollen künftig
alle Grundschulen eine Stelle für eine
Konrektorin bzw. einen Konrektor erhalten.
Insgesamt 21 Millionen Euro wird das Land dafür
bis 2025 einplanen.
-
Zur Unterstützung der Schulen
und Schulleitungen werden die
Schulverwaltungsassistenzen ausgeweitet. Ab 2021
werden dafür 400 zusätzliche Stellen
eingerichtet. Damit können 600
Schulverwaltungsassistentinnen und
Schulverwaltungsassistenten vollzeitbeschäftigt
werden. Die Kosten dafür belaufen sich in den
kommenden fünf Jahren auf insgesamt mehr als 100
Millionen Euro.
-
Die Landesregierung
beabsichtigt die steigende Besetzung bei den
Lehrerstellen zu nutzen, um im Gleichklang damit
eine Erhöhung der Anrechnungsstunden, die eine
Grundschule erhält, zu realisieren. Die
Grundschulen erhalten bisher pro Grundstelle 0,2
Entlastungsstunden für die Bearbeitung
besonderer Aufgaben. Das ist im Vergleich zu
anderen Schulformen der mit Abstand geringste
Wert. Die Landesregierung will daher
schrittweise eine Erhöhung der
Anrechnungsstunden erreichen, ausgerichtet am
Niveau der Haupt- und Realschulen. Das Ziel ist
es, die Entlastungsstunden auf insgesamt 0,5
Entlastungsstunden anzuheben. Für diese
Maßnahmen sind in der mittelfristigen
Finanzplanung mehr als 76 Millionen Euro
vorgesehen.
-
Die Landesregierung
beabsichtigt, erstmalig
Beförderungsmöglichkeiten in der Schulform
Grundschule zu schaffen und damit auch
Lehrkräften außerhalb der Schulleitungsämter
eine berufliche Perspektive zu bieten. Anders
als in allen allgemeinen Schulformen der
Sekundarstufe I ist dies an Grundschulen bisher
nicht möglich. Die Landesregierung beabsichtigt
daher mit einer Änderung des
Landesbesoldungsgesetzes im Umfang von fünf
Prozent der Planstellen für
Grundschullehrkräfte, Beförderungsmöglichkeiten
auch an Grundschulen zu schaffen. Bis 2025
werden im Landeshaushalt rund 45 Millionen dafür
eingeplant.
-
In Bezug auf die
Vergleichsarbeiten VERA 3 ist innerhalb der
nächsten Jahre geplant, ein computergestütztes
Testverfahren zu entwickeln, das eine direkte
Auswertung ermöglicht. Damit werden die
Korrekturzeiten deutlich verkürzt und die
Ergebnisse können fachlich stärker genutzt
werden.
|
Gebauer: Wir unterstützen die Schulen bei
den Herausforderungen des neuen Schuljahres |
Neue Handreichungen zur Verknüpfung von
Präsenz- und Distanzunterricht
Düsseldorf/Duisburg, 06. August 2020 -
Nach den Sommerferien beginnt für die Schulen in
Nordrhein-Westfalen ein angepasster Schulbetrieb in
Corona-Zeiten, der möglichst in Präsenzunterricht
stattfinden soll. Nordrhein-Westfalen hat als erstes
Bundesland neue Handreichungen zum Lernen auf
Distanz veröffentlicht, um die Schulen im kommenden
Schuljahr didaktisch-pädagogisch zu begleiten und
das Erreichen der schulischen Bildungs- und
Erziehungsziele sicherzustellen. Die „Handreichung
zur Lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und
Distanzunterricht für allgemeinbildende Schulen“
sowie die „Handreichung zur chancengerechten
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im
Berufskolleg“ unterstützen die Schulen im Umgang mit
dem neuen rechtlichen Rahmen für den
Distanzunterricht.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Schulen
haben die für alle plötzlich eingetretenen
Herausforderungen des vergangenen Schuljahres mit
Engagement gemeistert und gezeigt, wie das Lernen
auf Distanz möglichst gut gelingen und wie es mit
dem Präsenzunterricht organisatorisch und didaktisch
sinnvoll verknüpft werden kann. Erste konzeptionelle
Entwicklungen sind entstanden und in die
Unterrichtspraxis umgesetzt worden. Unsere neuen
Handreichungen greifen diese Entwicklungen auf und
bieten darüber hinaus neue Hinweise und
Leitgedanken, die der Professionalisierung und der
Systematisierung dienen. Sie sollen die Schulen
dabei unterstützen die rechtlichen,
organisatorischen und didaktisch-methodischen
Herausforderungen bewältigen zu können. Unser Ziel
ist der Präsenzunterricht, gleichzeitig treffen wir
im Sinne des Rechts auf Bildung organisatorische und
pädagogische Vorkehrungen für das Lernen auf
Distanz, sollte dies notwendig werden.“
Mit
dem kürzlich vorgestellten Konzept für einen
angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten sowie der
geplanten Verordnung für das Lernen auf Distanz
wurden für das Schuljahr 2020/21 umfassende
Vorkehrungen getroffen, um das Recht der Kinder und
Jugendlichen auf Bildung und Erziehung zu sichern
sowie Unterricht nach Stundentafel stattfinden zu
lassen. Wenn Präsenzunterricht nach Ausschöpfen
aller Möglichkeiten wegen des notwendigen
Infektionsschutzes nicht vollständig möglich ist,
findet Distanzunterricht statt. Hier setzen die
Handreichungen an: Die Handreichung
für die allgemeinbildenden Schulen stellt dar, wie
die Verknüpfung zwischen Präsenz- und
Distanzunterricht lernförderlich gestaltet werden
kann. Neben organisatorischen Hinweisen wird in der
Handreichung ein Schwerpunkt auf Planung,
Durchführung und Auswertung des Unterrichts gelegt.
Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur –
Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) wird
ergänzend zu dieser Handreichung zu Beginn des neuen
Schuljahres Unterrichtsvorhaben für einzelne Fächer
und Schulformen anbieten, die die lernförderliche
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht
illustrieren. Das Angebot wird im Laufe des
Schuljahres sukzessive ausgebaut. Die
Handreichung für Berufskollegs enthält zudem
Beispiele guter Unterrichtspraxis und gibt einen
Ausblick auf die zunehmende Nutzung digitalisierter
Lernformate, die chancengerechte und individuelle
Bildungsverläufe ermöglichen. Als Erweiterung
der Handreichungen ist ein Webangebot der Qualitäts-
und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für
Schule geplant. Zudem unterstützt das Land NRW diese
Formate durch die Schulplattform LOGINEO NRW und das
Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS, die durch
einen Messengerdienst und ein Videokonferenztool
vervollständigt werden.
Die Handreichungen
finden Sie hier: Allgemeine Schulen:
www.broschüren.nrw/distanzunterricht
Berufskollegs:
www.berufsbildung.nrw.de
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„WohneNRW-Tag“ – der Tag für die öffentliche
Wohnraumförderung in NRW |
Düsseldorf/Duisburg, 06. August 2020 - In
Nordrhein-Westfalen stehen jedes Jahr 1,1 Milliarden
Euro für die öffentliche Wohnraumförderung zur
Verfügung. Das bedeutet für den Mietwohnungsneubau,
für die barrierefreie und energetische
Modernisierung von Wohnraum, für Studierendenwohnen
und rollstuhlgerechten Wohnraum bis hin zur
Eigentumsförderung.
Öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen
bedeutet auch: Bezahlbarer Wohnraum auf modernem
Stand für Menschen mit kleinem Geldbeutel. Und nun
bekommt die öffentliche Wohnraumförderung einen
eigenen Tag geschenkt: Der „WohneNRW-Tag“ – soll
künftig am letzten Freitag in den Sommerferien
stattfinden – dieses Jahr erstmals am Freitag, 7.
August 2020. An diesem Tag öffnen
öffentlich-geförderte Wohnimmobilien ihre Türen,
laden ein und zeigen sich und ihr Umfeld. Denn mit
der öffentlichen Wohnraumförderung werden auch
Wohnviertel auf Vordermann gebracht.
„Mit
dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
initiierten ‚WohneNRW-Tag‘ richten wir alle Blicke
auf die öffentliche Wohnraumförderung in unserem
Land. Mehr Wohnraum schaffen, der für alle Menschen
erschwinglich ist – das ist das Ziel der
öffentlichen Wohnraumförderung. Am ‚WohneNRW-Tag‘
rücken wir diesen Wohnraum in den Mittelpunkt der
Öffentlichkeit“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Am
„WohneNRW-Tag“ beteiligen sich neben dem Ministerium
noch die Allianzpartner für mehr Wohnungsbau in
Nordrhein-Westfalen. Dies sind der VdW Rheinland
Westfalen, Haus & Grund Nordrhein-Westfalen sowie
der BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen -
kommunale Gesellschaften, Genossenschaften, soziale
Träger, große und mittelständische private
Unternehmen. „Der ‚WohneNRW-Tag‘ zeigt
eindrucksvoll, dass die Wohnraumförderung des Landes
auch für den Mietwohnungsbau eine echte
Erfolgsgeschichte ist: Im Förderjahr 2019 nahmen
allein die Mitgliedsunternehmen und
-genossenschaften des VdW Rheinland Westfalen rund
40 Prozent der bereitgestellten Fördermittel in
Anspruch und investierten sie in den Bau und den
Erhalt von zukunftsfähigen, klima- und
generationengerechten aber vor allem bezahlbaren
Wohnungen – für lebenswerte Wohn- und Stadtquartiere
in ganz Nordrhein-Westfalen", erklärt Alexander
Rychter, Verbandsdirektor vom VdW Rheinland
Westfalen.
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Angepasster Schulbetrieb in Corona Zeiten zu
Beginn des Schuljahres 2020/2021 |
Düsseldorf/Duisburg, 03. August 2020 - Der
Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen soll im
Schuljahr 2020/21 für die Schülerinnen und Schüler
aller Jahrgänge an allen Schulformen wieder
weitgehend im Präsenzunterricht erfolgen - bei
klaren und weitreichenden Maßnahmen zum
Infektionsschutz. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das
Gesamtkonzept für den Start in einen angepassten
Schulbetrieb in Corona Zeiten vorgestellt: „Nach
intensiver Vorbereitung in den Sommerferien starten
wir mit einem umfassenden Konzept eines angepassten
Schulbetriebs in Corona Zeiten in das neue
Schuljahr. Mit klaren Vorgaben zu Hygiene und
Infektionsschutz sowie bereits in Kraft getretenen
Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung,
Unterricht auf Distanz und Digitalisierung haben wir
in Nordrhein-Westfalen alle notwendigen
Vorbereitungen für das kommende Schuljahr getroffen.
Der Unterricht nach Stundentafel und in
Präsenz ist das Ziel. Zum Schutz aller am Schulleben
Beteiligten bleibt die Grundvoraussetzung dafür die
Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und
Infektionsschutz. Die Coronavirus-Pandemie wird uns
auf absehbare Zeit in unserem Alltag begleiten.
Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und
der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten
und besonderen Herausforderungen bei der
Kontaktverfolgung gehen wir mit den Schutzmaßnahmen
so weit wie kein anderes Land. Wir schützen damit
die Gesundheit und stellen gleichzeitig sicher, dass
wir dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung
und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich
Geltung verschaffen können. Wir müssen weiterhin
achtsam sein in Bezug auf das regionale
Infektionsgeschehen und wir müssen sorgsam sein in
Bezug auf die Gesundheit aller am Schulleben
Beteiligten.“
Auf Grundlage des nun
vorliegenden Gesamtkonzepts für einen angepassten
Schulbetrieb können die rund 5.500 Schulen in
Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Schulträgern
die Organisation des kommenden Schuljahres
abschließend vornehmen. Das Konzept umfasst unter
anderem Vorgaben, Hinweise und konkrete Maßnahmen zu
Hygiene und Infektionsschutz, zum Einsatz und zur
Unterstützung der Lehrkräfte sowie zum
Unterrichtsbetrieb und stützt sich auf den
Rahmenplan zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, mit
dem das Ministerium für Schule und Bildung den
Schulen und Schulträgern bereits vor den
Sommerferien im Juni für das kommende Schuljahr
hatte zukommen lassen. Darauf aufbauend und unter
Beachtung des Infektionsgeschehens wurden die
aktuellen Vorgaben entwickelt.
Grundsätzlich gilt im Schuljahr 2020/21: Der
Schulbetrieb soll für die Schülerinnen und Schüler
aller Jahrgänge an allen Schulformen möglichst
vollständig in Präsenz unter Beachtung strenger
Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben erfolgen.
Angesichts derzeit steigender Infektionszahlen wird
der Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt.
Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet.
So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an
allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem
Schulgelände gelten. Diese umfasst für
Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich
auch die Zeit des Unterrichts. Darüber hinaus wird
die Rückverfolgbarkeit im Corona-Bedarfsfall
sichergestellt und die Möglichkeit für
Corona-Testungen für das Personal an Schulen
eingeführt. Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens
auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten an einer
Schule phasenweise kein Präsenzunterricht für alle
Schülerinnen und Schüler möglich sein, findet
verpflichtender Unterricht auf Distanz statt.
Dafür wird die digitale Ausstattung an Schulen
verbessert: Bund, Land und Kommunen haben
umfangreiche Finanzmittel bereitgestellt, um sowohl
alle rund 200.000 Lehrkräfte als auch die
Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht über ein
digitales Endgerät verfügen, mit einem solchen
auszustatten. Das Paket der Landesregierung sieht
insgesamt Investitionen in Höhe von rund 350
Millionen Euro in das Lehren und Lernen mit
digitalen Medien vor.
Diese ist die größte
digitale Ausstattungsoffensive für Schulen, die es
je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Damit
profitieren neben den Lehrkräften auch die
Schülerinnen und Schüler. Alle Informationen finden
Sie
hier.
Das Land hat
vor wenigen Tagen ein weiteres Maßnahmenpaket zur
Verbesserung der Personalsituation an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Durch die
zusätzlichen Lehrkräfte soll unter anderem der
Präsenzunterricht im kommenden Schuljahr 2020/21
sichergestellt werden. Die nötigen rechtlichen
Regelungen wurden mittlerweile umgesetzt und die
einzelnen Maßnahmen können nun in Schulen angewendet
werden. Alle Informationen finden Sie
hier.
„Wir stehen vor einem in vielerlei Hinsicht
besonderen Schuljahr: Die anhaltende
Coronavirus-Pandemie ist für alle am Schulleben
Beteiligten weiter mit Herausforderungen verbunden.
Die Landesregierung hat bereits eine ganze Reihe
besonderer Maßnahmen ergriffen, um diesen
Herausforderungen zu begegnen. Als Schul- und
Bildungsministerin danke ich schon heute unseren
Lehrkräften, Schulleitungen und Beschäftigten in
Schulen für ihr großes Engagement“, so Ministerin
Gebauer abschließend.
Das Konzept für einen
angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten zu Beginn
des Schuljahres 2020/21 finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Hintergrundinformationen/
Schulstart_20_21/index.html
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Kindertagesbetreuung: Am 17. August Rückkehr
zum Regelbetrieb |
Düsseldorf/Duisburg, 28. Juli 2020 -
Familienminister Joachim Stamp: „Die Beschäftigten
in der Kindertagesbetreuung und die Familien haben
in den letzten Monaten einen unvorstellbaren
Kraftakt gestemmt. Für das großartige Engagement und
die Flexibilität aller Beteiligten bedanke ich mich
herzlich. Für mich stand immer fest, dass der Schutz
aller, der Beschäftigten in den
Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflegepersonen, der Kinder und Eltern
gewährleistet sein und daher jeder Öffnungsschritt
wohlüberlegt sein muss. Nach Erörterung mit allen
Beteiligten halten wir es für verantwortbar, das
volle Regelangebot zu machen. Zum 17. August gehen
wir – allerdings weiterhin unter Vorbehalt des
Infektionsgeschehens – wieder in den Regelbetrieb.
Klar ist: Dies bleibt ein Regelbetrieb in der
Pandemie.“
Grundsätzlich ist klar: Je nach
Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen
des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und
empirischen Erkenntnissen kann es aber auch immer zu
erneuten Einschränkungen kommen. Auch landesweite
Regelungen können derzeit nicht ausgeschlossen
werden. Dieser weitere Öffnungsschritt ist im
Vorfeld mit Trägern und Kommunen, Gewerkschaften,
Kinderärztinnen und -ärzten beraten worden.
Wissenschaftliche Ergebnisse wurden dabei ebenso
berücksichtigt wie die Erfahrungen aus dem
eingeschränkten Regelbetrieb. In enger Absprache mit
den Trägern und Kommunen hat das Ministerium sich
darauf verständigt, nicht unmittelbar mit dem Ende
der Sommerferien den Regelbetrieb aufzunehmen,
sondern am 17. August zu starten.
Familienminister Joachim Stamp: „Die Landesregierung
ist damit dem Wunsch der Träger und Kommunen
nachgekommen, damit allen Einrichtungen, auch denen,
die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten
Schulferienhälfte haben, genug Vorbereitungszeit für
den Übergang in den Regelbetrieb eingeräumt wird.“
In der Kindertagesbetreuung können wesentliche
Schutzmaßnahmen, die außerhalb der
Kindertagesbetreuung gelten, nicht umgesetzt werden.
Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern
untereinander sowie zwischen Kindern und
pädagogischem Personal oder
Kindertagespflegepersonen ist nicht möglich. Auch
das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder
nicht umsetzbar. Daher ist die Umsetzung von
Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung weiter
von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen
Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus
verhindern sollen, gelten weiterhin und werden
gesondert geregelt. Das betrifft das Abstandsgebot
zwischen den Erwachsenen, das Tragen von
Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der
Abstand nicht eingehalten werden kann und die
Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit möglichen
Infektionsgeschehens und besondere Hygienemaßnahmen.
Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes
der Beschäftigten nachzukommen und für mehr
Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen,
hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten
sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort
in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen
auftritt. Zusätzlich können sich alle Beschäftigten
in der Kindertagesbetreuung und die
Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien
freiwillig alle 14 Tage testen lassen. Die Kosten
dafür übernimmt das Land. Sollte bei diesen
Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden
von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen
ergriffen. Um den gestiegenen Anforderungen
zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion,
Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von
Abständen) Rechnung zu tragen, erhalten die Träger
von Kindertageseinrichtungen kurzfristig finanzielle
Unterstützung. Die Leistungen sollen insbesondere
der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im
nichtpädagogischen Bereich sowie der Entlastung der
Träger für die nicht vorhersehbaren gesteigerten
Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung
dienen. Familienminister Stamp: „Die
Kita-Helferinnen und -Helfer entlasten das
pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen
Arbeiten. Sie sind kein Ersatz für unser
pädagogisches Personal, sondern eine Unterstützung
im Kita-Alltag. Die pädagogische Betreuung und
frühkindliche Bildung wird von unseren Fachkräften
geleistet.“
Das Programm des Landes ist
zunächst bis zum Jahresende vorgesehen. Rechtliche
Vorgaben für den Regelbetrieb ab dem 17. August: Die
rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches
(SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
gelten uneingeschränkt. Es gelten die allgemeinen
Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von SARS-CoV-2
verhindern sollen und gesondert geregelt werden. Für
den Einsatz des Personals in
Kindertageseinrichtungen ist die neue
Personalverordnung anzuwenden, die sich derzeit in
der abschließenden Abstimmung befindet. Sie soll
zeitnah im August veröffentlicht werden. Die
vorzunehmende individuelle Risikobewertung im Rahmen
einer arbeitsmedizinischen Begutachtung kann zu
eingeschränkten Personalressourcen im pädagogischen
Alltag der Kindertagesbetreuung führen. Um diese
besondere Situation zu berücksichtigen, sieht die
Personalverordnung eine befristete Öffnung bzw. die
Möglichkeit von Abweichungen bestehender Standards
vor.
Für die Umsetzung bedeutet dies: Die
„Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem
eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des
Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie“
findet ab dem 17. August 2020 keine Anwendung mehr.
Die Vorgaben der Betriebserlaubnis sind einzuhalten.
Die für den Regelbetrieb vorgesehenen pädagogischen
Konzepte können wieder umgesetzt werden. Die Kinder
werden wieder in dem vertraglich vereinbarten
Betreuungsumfang betreut.
Sollte der
personelle Mindeststandard in einer
Kindertageseinrichtung nicht eingehalten werden
können, so ist dieser Umstand, wie im Regelbetrieb
ansonsten auch, vom Träger dem jeweiligen
Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII anzuzeigen und
Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung des
Betreuungsbetriebs zu entwickeln. Soweit nicht
anders möglich, kann es hier zu Einschränkungen in
der Betreuung kommen. Alle Erwachsenen haben einen
Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander
einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten in den
Kindertageseinrichtungen und für
Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen
den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und
den Eltern und den Beschäftigten in den
Kindertageseinrichtungen bzw.
Kindertagespflegepersonen und Externen. Im
Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine
Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der
Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Eine
Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem
Infektionsgeschehen muss weiterhin gewährleistet
werden. Notwendige Hygienemaßnahmen sind weiterhin
umzusetzen. Umfassende Informationen und
Empfehlungen finden Sie hier.
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Landesregierung richtet Corona-Testzentren an
nordrhein-westfälischen Flughäfen ein |
Flugreisende aus
Risikogebieten können sich in Düsseldorf, Köln/Bonn,
Dortmund, Münster/Osnabrück kostenlos testen lassen
Die Landesregierung richtet in
Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen
Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe
Corona-Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf,
Dortmund und Münster/Osnabrück ein. Flugreisende aus
den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten
Risikogebieten erhalten dort die Möglichkeit, sich
kostenlos testen zu lassen. Die Testzentren an den
Flughäfen Düsseldorf und Dortmund nehmen bereits am
morgigen Samstag (25. Juli) ihre Arbeit auf. Der
Start des Testzentrums am Flughafen
Münster/Osnabrück ist für kommenden Dienstag
(28.Juli) geplant. Am Flughafen Köln/Bonn plant die
Landesregierung, das bislang von der Stadt Köln und
der Johanniter Unfallhilfe betriebene Testzentrum
einzubinden.
„Die Testzentren werden an allen
nordrhein-westfälischen Flughäfen mit regulären
Flugverbindungen aus Risikogebieten eingerichtet.
Das ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die
Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen –
gerade in der Urlaubszeit. Ich danke allen
Beteiligten, die das so zügig, unbürokratisch und
pragmatisch ermöglicht haben – insbesondere den
Kassenärztlichen Vereinigungen und den Betreibern
der Flughäfen“, erklärt Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann.
Dr. med. Frank Bergmann,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein, sagt: „Gerne unterstützen wir
das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf bei dem
Vorhaben, Reiserückkehrern aus Risikogebieten direkt
am Flughafen einen Coronatest anzubieten. Wir haben
binnen weniger Tage in enger Abstimmung mit dem
Ministerium und mit großer Unterstützung des
Flughafens Düsseldorf die Voraussetzungen für
Testungen in großer Zahl geschaffen. Zwei bis drei
Ärztinnen und Ärzte werden hier unter Einhaltung der
notwendigen Schutzmaßnahmen die Reisenden parallel
abstreichen können. Die Proben gehen vier Mal am Tag
direkt ins Labor. Die Reisenden können in der Regel
innerhalb von drei Tagen online checken, wie der
Test ausgefallen ist.“
„Mit der unmittelbaren
Corona-Testung von Reiserückkehrern aus
Risikogebieten an den Flughäfen tragen wir einen
entscheidenden Teil zur weiteren Eindämmung des
Coronavirus in Deutschland bei. Gleichzeitig
ermöglichen wir den Reiserückkehrern – bei einem
negativen Testergebnis – eine häusliche Quarantäne
erheblich zu verkürzen“, sagt Dr. Volker Schrage,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. „Dank
der guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den
Flughäfen in Westfalen-Lippe ist uns ein schneller
Aufbau der Testzentren gelungen!“
Die Testzentren an den Flughäfen
Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück werden
von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert.
Honorarärztinnen und Honorarärzte sowie
entsprechendes medizinisches Fachpersonal führen
dabei die Tests durch. Am Flughafen Köln/Bonn
erfolgt die Organisation und Durchführung der Tests
zunächst weiterhin durch die Johanniter Unfallhilfe.
An allen vier Flughäfen werden zudem
Informationsmaterialien des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales zur Einreise in
Corona-Zeiten verteilt, die in vier verschiedenen
Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch)
erhältlich sind (https://www.mags.nrw/coronavirus).
Gesundheitsminister Laumann macht
zudem nochmals deutlich, dass alle Bürgerinnen und
Bürger die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung
einhalten müssen (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200717_ fassung_coronaeinrvo_ab_18.07.2020_lesefassung.pdf):
„Die Regelungen sind für alle gesetzlich
verpflichtend. Und jeder, der in ein Risikogebiet
reist, muss wissen, was er da tut. Ich erwarte daher
von jedem, der in ein Risikogebiet reist, dass er
sich nach seiner Rückkehr in Quarantäne begibt oder
ein negatives Testergebnis vorweisen kann, das nicht
älter als 48 Stunden ist. Mit den Testzentren an den
Flughäfen schaffen wir hier auf Kosten der
Solidargemeinschaft ein zusätzliches Angebot. Wir
alle müssen uns an die Regeln halten, damit wir
gemeinsam das Virus so gut es geht bekämpfen
können.“
Zum Hintergrund:
An den Flughäfen Düsseldorf,
Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück landen
nach aktuellem Kenntnisstand wöchentlich mehr als
160 Flugzeuge mit voraussichtlich mehr als 15.000
Passagieren aus Gebieten, die derzeit vom RKI als
Risikogebiet ausgewiesen sind. Die Liste der Gebiete
wird vom RKI fortlaufend aktualisiert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
Laut den Vorgaben der nordrhein-westfälischen
Coronaeinreiseverordnung sind Personen, die aus dem
Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten 14
Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet
aufgehalten haben, verpflichtet, sich in Quarantäne
zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu
informieren. Von der Verpflichtung ausgenommen sind
u. a. Personen, die ein aktuelles negatives
Testergebnis vorweisen können. Verstöße gegen diese
Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten im
Sinne des Infektionsschutzgesetzes geahndet und mit
einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden.
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Kunst schafft neue Heimatorte im Ruhrgebiet |
20 Projekte in 13 Städten der Metropole Ruhr fördert
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung jetzt mit einem Gesamtvolumen von
rund 1,5 Millionen Euro.
Düsseldorf/Duisburg, 23. Juli 2020 - Vorausgegangen
war im Oktober 2019 eine durch das Ministerium in
Auftrag gegebene Umfrage unter rund 10.000
Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen und
Kulturschaffenden mit Wohn- oder Arbeitssitz im
Ruhrgebiet unter dem Titel „#heimatruhr“. Das
Projekt wird im Auftrag des Ministeriums vom
Institut für Arbeit und Technik der Westfälischen
Hochschule (IAT) und dem european centre for
creative economy (ecce) durchgeführt.
„Das Ruhrgebiet steckt voller Potentiale, um unsere
Heimat kreativ zu gestalten. Dies zeigen die
eingereichten Projektvorschläge. Sie umfassen
Aktivitäten an unterschiedlichsten Orten, in ganzen
Vierteln, zu Wasser, in leerstehenden Gebäuden und
an öffentlichen Plätzen“, sagt Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung. „Es ist beeindruckend, wie intensiv
sich Künstlerinnen und Künstler, Kreative und
Kulturschaffende mit ihrer Heimat Ruhr
auseinandersetzen. Über 300 Projektideen wurden nach
dem ersten Aufruf zur Beteiligung an #heimatruhr
eingereicht. Wer im Ruhrgebiet wohnt, wohnt in der
Zukunft. Deshalb hat die Landesregierung die
Ruhr-Konferenz ins Leben gerufen. Sie soll den
entscheidenden Impuls geben, um diese Zukunft zu
gestalten und die Chancen zu nutzen“, so die
Ministerin weiter.
Prof. Dieter Gorny (ecce): „Wenn Kreativität und
Innovation maßgeblich bei der zukunftsgerichteten
Gestaltung einer Region im Wandel beteiligt seien
sollen, müssen die Rahmenbedingungen und die
Freiräume für Künstlerinnen, Künstler und Kreative
hergestellt und angeboten werden. Ohne Räume und
Orte der kreativen Entfaltung gibt es keine
Inspiration, die wir jedoch brauchen, um die
Komplexität und die Herausforderung des urbanen
Wandels zu gestalten. Im Rahmen der ersten
Förderrunde von #heimatruhr haben Künstlerinnen,
Künstler, Kreative und Kulturschaffende ihre
vielfältigen und innovativen Ideen für die
Schaffung, Aktivierung und Verstetigung solcher
Räume und Orte formuliert. Die Umsetzung der ersten
20 Projekte markiert nun den ersten Meilenstein von
#heimatruhr.“
Dr. Judith Terstriep von IAT ergänzt: „Jedes der
ausgewählten Projekte ist einzigartig und zeugt von
kreativen Ideen. Trotz aller Vielfalt haben die
Projekte eine Gemeinsamkeit: Durch künstlerisches
und kreatives Potenzial sollen Orte der Begegnung
und des Austausches nicht nur für, sondern auch
gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt
werden. So können diese Orte belebt und neu genutzt
werden, zugleich aber durch das unmittelbare Erleben
in die Quartiere ausstrahlen, Identität stiften und
zur Lebensqualität vor Ort beitragen.“
Ab sofort können Künstlerinnen, Künstler, Kreative
und Kulturschaffende weitere Projektideen im Rahmen
von #heimatruhr einreichen. Das Heimatministerium
stellt für eine zweite Förderrunde noch einmal rund
1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
In der im Oktober 2019 gestarteten Online-Befragung
hatten sich Künstlerinnen und Künstler, Kreative und
Kulturschaffende zur Bedeutung von Heimat und ihrem
Blick auf das Ruhrgebiet geäußert. Für 85 Prozent
der Befragten ist „Heimat da, wo ich Freundinnen und
Freunde habe“. Für 82 Prozent ist Heimat zugleich
„da, wo ich mich entfalten kann“. 92 Prozent der
Befragten verbinden das Ruhrgebiet mit „kultureller
Vielfalt“. Gefragt nach Stichworten, die ein
zeitgemäßes Heimatverständnis im Ruhrgebiet
wiedergeben, wurden insbesondere „Offenheit“,
„Strukturwandel“, „Kultur“, „Diversität“, „Toleranz“
und „Multikulturalität“ genannt.
Wichtig für eine zeitgemäße Weiterentwicklung von
Heimat im Ruhrgebiet sind nach Meinung der Befragten
Bildung (98%), Stadt- und Quartiersentwicklung
(95%), Kultureinrichtungen (95%), Begegnungen (94%),
Naturerlebnisse (87%) und neue, moderne Orte, die
den Strukturwandel repräsentieren (77%).
Weitere aktuelle Informationen zum Programms
#heimatruhr und alle Ergebnisse der Befragung finden
Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/heimatruhr
Kurzübersicht der ersten 20 zur Förderung
vorgesehenen Projekte:
Bochum:
·
Heimat süße Heimat: Auf
dem Imbuschplatz in Bochum werden eine Ausstellung
sowie künstlerische Aktionen im öffentlichen Raum
umgesetzt, die einerseits die Historie des Platzes
abbilden (unter anderem Platz der
Bücherverbrennung), aber auch die aktuellen
Anwohnerinnen und Anwohner und zahlreichen
künstlerischen Akteurinnen und Akteure (ko-fabrik,
Zeitmaultheater) einbinden, um den Platz gemeinsam
zu bespielen und einen Begegnungsort zu schaffen.
·
Naturerholungsgebiet:
Dauerhafte Platzgestaltung an Bochums erstem
Kreisverkehr: Mit der Lichtinstallation
„Naherholungsgebiet“ soll der Platz, der von den
Anwohnerinnen und Anwohnern als Aufenthaltsort
genutzt wird, offiziell als solcher ausgezeichnet.
·
Kunstkiez brummt in
Stahlhausen: Ein denkmalgeschützter Hochbunker
im bereits aktiven Kunstkiez Bärendorf wird in einen
historisch-künstlerischen Kontext gesetzt und durch
verschiedene Aktionen und Kunstformen bespielt:
Dabei ist eine Ausstellung Fotografie / Malerei
geplant sowie Theater- und Tanzaufführungen und
Lesungen. Gegen Ende des Projektzeitraumes (Juni
2021) soll ein konkret historischer Bezug zum
Stadtjubiläum Bochums hergestellt werden.
·
ParkStreifen: Im Rahmen
des Projektes werden Menschen aus Bochum-Langendreer
an Figurentheaterformen herangeführt und pädagogisch
begleitet. Über ein Jahr wird vom skulpturalen
Figurenbau bis zu Digital Puppetry ein spannendes
Programm angeboten. Durch mehrere Teilprojekte, wie
Schreib- und Tanzworkshops, Figurenbau,
Kunstwall-Bau und der digitalen Aufbereitung
historischen Materials, wird sich mit der Themenwelt
Volkspark Langendreer durch unterschiedliche
künstlerische Methoden auseinandergesetzt.
·
Das Schaubüdchen – Kiosk für
kleine Künste: Ein leerstehender Kiosk soll zur
Begegnungsstätte für Menschen und Künste im
öffentlichen Raum werden. Verschiedene
Installationen, Ausstellungen, Lesungen und
Performances setzen sich mit der Geschichte der
Stadt und den Erinnerungen der Bürgerinnen und
Bürger auseinander. Themen für das Programm
entspringen aus dem Umfeld der Besucherinnen und
Besucher.
Dinslaken:
·
KSL – Kunst statt Leerraum:
Kunst statt Leerraum bietet 100 Künstlerinnen und
Künstlern die Möglichkeit, das ehemaliges Bergwerk
Zeche Lohberg über einen Zeitraum von zehn Tagen zu
bespielen und vom Gestaltungskonzept bis hin zur
finalen Präsentation zu planen und umzusetzen.
Daraus resultierend ergibt sich ein attraktiver Ort
als alltägliche Begegnungsstätte sowie weitere
Aufenthalts- und Begegnungsorte für die
Allgemeinheit (Skate-Park, Proberäume,
Veranstaltungsorte). Die Ergebnisse der Umnutzung
und Erschließung werden im Rahmen eines einwöchigen
Festivals mit Konzerten, Workshops, Performances und
partizipativen Formaten präsentiert.
Dortmund:
·
Experimentier.Labor
Heimat.Dortmund: Für das Projekt soll ein
Leerstand in Dortmund angemietet werden, um dort
langfristig ein transkulturelles und inklusives
Zentrum für darstellende Künste zu etablieren.
Hierbei wird es darum gehen, die Vernetzung der
Tanz- und Theaterszene zu kultivieren und zugleich
gemeinsam für und mit Bürgerinnen und Bürgern
verschiedene Projekte, Workshops und Veranstaltungen
zum Heimatbegriff zu initiieren.
Duisburg:
·
Das Plus am Neumarkt:
Umnutzung eines 800m² leerstehenden Ladenlokals im
Zentrum Duisburgs zum Kultur- und Kreativzentrum:
Dieses dient einerseits als Ausstellungs-, Probe-
und Co-Workingraum für Künstlerinnen, Künstler und
Kreative und bietet über das Projektjahr (saisonale)
Veranstaltungen für die Bürgerschaft, so z.B. einen
lebendigen Adventskalender, Nachbarschafstreffs,
Film- und Musikabende u.a.
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Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung
von Schülerinnen und Schülern mit digitalen
Endgeräten in Kraft getreten |
Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und
unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und
Schüler Düsseldorf/Duisburg,22. Juli
2020 - Die Landesregierung unterstützt die Schulen
umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und
Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale
Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu
werden Kinder und Jugendliche mit digitalen
Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der
finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang
nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.
Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt
178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der
Landesregierung ist nunmehr in Kraft getreten und
veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer sieht in dem sogenannten
Sofortausstattungsprogramm einen großen Beitrag zur
Chancengerechtigkeit: „Das
Sofortausstattungsprogramm für unsere Schülerinnen
und Schüler ist Teil der größten
Investitionsinitiative für die Digitalisierung der
Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit wollen wir
allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung
ermöglichen und sie auf die Herausforderungen einer
digitalisierten Welt vorbereiten. Mit der schnellen
und unbürokratischen Ausstattung unserer
Schülerinnen und Schüler leisten wir einen wichtigen
Beitrag zur Chancengerechtigkeit – auch über die
Corona-Pandemie hinaus.“
Die Schulträger
können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel
auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen
beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger
öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von
Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte
verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den
Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung
gestellt. So soll sichergestellt werden, dass
künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am
Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern
dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet
werden muss.
Im Rahmen des
Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung
mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und
Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro
Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und
das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro)
finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum
DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der
Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil
in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der
Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die
Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt
ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020.
Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der
Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen
Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von
Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten
können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die
Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von
den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020
vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen
Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den
Schulunterricht zur Verfügung stehen.
Die
Förderrichtlinie:
https://bass.schul-welt.de/19254.htm
|
Ruhr-Konferenz: Klimaresilienz der Städte im
Ruhrgebiet stärken |
250 Millionen Euro für Klimafolgenanpassung
der Region Ruhrgebiet/Duisburg, 17.
Juli 2020 - 250 Millionen Euro investieren das Land
Nordrhein-Westfalen und die Wasserverbände in den
kommenden zehn Jahren im Ruhrgebiet, um die Region
klimafest zu machen. Das Projekt "Klimaresiliente
Region mit internationaler Strahlkraft" der
Ruhrkonferenz umfasst jetzt das gesamte Ruhrgebiet.
Als deutliches Bekenntnis zur Klimafolgenanpassung
unterzeichneten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser
und die Vorstandsvorsitzenden der großen
Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft,
Lippeverband und Ruhrverband - Prof. Dr. Uli Paetzel
und Prof. Dr. Norbert Jardin - nun in Oberhausen
eine symbolische Erklärung.
Alle Städte der
Region werden auf dieser Erklärung vertreten sein,
sowohl die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop,
Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen,
Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen als
auch die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna
und Wesel. Neben der Emschergenossenschaft als
federführender Wasserwirtschaftsverband sind darüber
hinaus nun auch der Lippeverband, der Ruhrverband,
die Linksniederrheinische
Entwässerungs-Genossenschaft und der Niersverband
dabei.
"Mit dem Projekt ,Klimaresiliente
Region mit internationaler Strahlkraft' wollen wir
gemeinsam mit den Wasserverbänden die Klimaresilienz
der Städte im Ruhrgebiet stärken", sagt
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Der
Klimawandel verstärkt die Hitzebelastung in den
Städten, gleichzeitig werden Starkregenereignisse
zunehmen. Deswegen sollen bis 2040 der Abfluss von
Regenwasser im Mischsystem um 25 Prozent reduziert
und die Verdunstungsrate um zehn Prozent erhöht
werden. Damit können die Lebensqualität und die
Attraktivität der Städte erhalten und Schäden
vermieden werden.
"Wir verzeichnen das elfte
Trockenjahr in Folge. Der Klimawandel ist definitiv
in unserer Region angekommen, deswegen unterstützt
der Ruhrverband die Initiative des Landes und sieht
darin für seine kommunalen Mitglieder im Gebiet des
RVR eine gute Chance für eine Weiterentwicklung
ihrer wasserwirtschaftlichen und städtebaulichen
Infrastruktur", sagt Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin,
Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands. "Die
Service-Organisation der Initiative unter der
Leitung von Andreas Giga, angesiedelt bei der
Emschergenossenschaft, unterstützt als zentrale
Anlaufstelle Kommunen und Wasserverbände bei der
Umsetzung einer integrierten, wassersensiblen
Stadtgestaltung", sagt Prof. Dr. Uli Paetzel,
Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und
Lippeverband.
Darunter sind Maßnahmen zur
Regenwasserversickerung, Flächenentsiegelung, Dach-
und Fassadenbegrünung, Regenwasserzuführung zum
Gewässer, Notwasserwege und die multifunktionale
Freiflächengestaltung zur temporären Überflutung bei
Starkregen zu verstehen. "Gemeinsam mit unseren
kommunalen Partnern haben wir bereits mehr als 100
Projekte zur Klimafolgenanpassung vorbereitet", sagt
Paetzel weiter. Hintergrund Bereits seit 2014
haben sich 16 Kommunen der Emscher-Region, die
Emschergenossenschaft und das Land
Nordrhein-Westfalen zu einem gemeinsamen Engagement
für eine zukunftsfähige und nachhaltige
Stadtentwicklung und der Klimawandelanpassung
verständigt. Am 15. Mai 2014 wurde deshalb eine
Absichtserklärung zur Zukunftsinitiative "Wasser in
der Stadt von morgen" unterzeichnet. Bei der
Ruhr-Konferenz im Jahr 2019 fand das Projekt im
Themenforum 14 "Grüne Infrastruktur Metropolregion
Ruhr" enormen Zuspruch. Aus dem Themenforum wurden
die beiden Projekte "Klimaresiliente Region mit
internationaler Strahlkraft" und "Offensive Grüne
Infrastruktur 2030" entwickelt.
Die
Verbesserung der Klimaresilienz ist mit einer
Vielzahl ambitionierter Ziele verbunden, wie unter
anderem die Abkopplung der 25 Prozent des
Regenabflusses von der Mischkanalisation und die
Erhöhung der Verdunstungsrate um 10 Prozent-Punkte.
Mit der Maßnahmenumsetzung sollen Starkregengefahren
sowie Hitzebelastungen vermieden oder reduziert und
der Vorbildcharakter der Kommunen im Ruhrgebiet
gestärkt werden. Diese Ziele sollen von nun an,
in dem Gesamtraum des Regionalverbands Ruhr, mit
allen oben genannten Kommunen und Wasserverbänden
umgesetzt werden. Die gesamte Gebietskulisse umfasst
eine Fläche von 4.435 km², in der ca. 5,1 Millionen
Menschen in 53 Städten und Gemeinden leben. Für die
Umsetzung der oben genannten
Klimafolgenanpassungsmaßnahmen stehen in den
kommenden zehn Jahren in diesem Raum Fördermittel
mit einem Volumen von rund 250 Millionen Euro zur
Verfügung.
(Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender EGLV,
Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender
des Ruhrverbands und NRW-Umweltministerin
Heinen-Esser (v.l.) bei der Unterzeichnung der
symbolischen Erklärung zur "Klimaresilienten Region
mit internationaler Strahlkraft". Foto: Klaus
Baumers/EGLV)
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Ruhr-Konferenz: Umweltministerium und
Regionalverband Ruhr starten "Aktionsprogramm Grüne
Lückenschlüsse" |
Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli
2020 - Ministerin Heinen-Esser: Gerade zu
Corona-Zeiten sind die Leistungen der Natur umso
wichtiger für uns Umweltministerin Ursula Heinen
Esser hat heute einen Förderbescheid in Höhe von 2,2
Millionen Euro für das "Aktionsprogramm Grüne
Lückenschlüsse" an den Regionalverband Ruhr (RVR) in
Herne übergeben. Mit bisher drei Millionen Euro
insgesamt fördert das Land Nordrhein-Westfalen im
Rahmen der Ruhr-Konferenz die Grüne Infrastruktur im
Ruhrgebiet. "Ich freue mich für die Metropole
Ruhr, dass nun investive Maßnahmen, Flächenankäufe
und Machbarkeitsstudien realisiert werden können.
Eine der Maßnahmen ist die Entsiegelung und
Begrünung des Sportplatzes an der Görresstraße hier
in Herne", sagte Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser. Das "Aktionsprogramm Grüne
Lückenschlüsse" ist Teil des Ruhr-Konferenz-Projekts
"Offensive Grüne Infrastruktur 2030".
Der
RVR gibt die Fördermittel anteilig an die Kommunen.
Noch in diesem Jahr sollen 27 Maßnahmen umgesetzt
werden: 15 von den Kommunen in der Metropole Ruhr,
elf vom RVR und eine von der Emschergenossenschaft.
Die Förderung übernimmt zu hundert Prozent das Land.
Die Bewilligung erfolgte durch die Bezirksregierung
Münster. Nina Frense, Beigeordnete Umwelt und Grüne
Infrastruktur des RVR, erklärte: "Grüne
Landschaftsräume und städtisches Grün wollen wir
gemeinsam mit Land und Kommunen im Ruhrgebiet
langfristig aufwerten und miteinander vernetzen. Nur
so können sie ihre vielfältigen Funktionen für
Mensch, Natur und Klima erfüllen. Damit die große
Transformation zu einer klimaverträglichen
Gesellschaft gelingen kann."
So sollen durch
die Maßnahme an der Görresstraße in Herne nicht nur
lokal die Biodiversität und das Mikroklima
verbessert, sondern es soll auch der regionale
Grünzug gestärkt werden. Hernes Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda bekräftigte: "Die Stadt Herne hat
schon lange erkannt, dass das Vorhandensein
öffentlich zugänglicher Grünflächen sowohl in
stadtklimatischer, als auch in sozialer,
gesundheitlicher sowie psychologischer Hinsicht von
großer Bedeutung für eine lebenswerte und
zukunftsfähige Stadt ist. Projekte wie die
Aufforstung des Sportplatzes sind jedoch nicht nur
wichtig für die Grünflächenentwicklung der Stadt,
sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur
Entwicklung des gesamten Ruhrgebietes als
Modellregion für Grüne Infrastruktur."
Das
"Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse" dient der
kurzfristigen Umsetzung erster Maßnahmen der
"Offensive Grüne Infrastruktur 2030" im Jahr 2020.
Themen wie Biodiversität, Klimaanpassung, Schutz der
natürlichen Ressourcen, Umweltbildung, Gesundheit
sowie Umweltgerechtigkeit (Zugang aller Menschen zur
Natur) und die kurzfristige Umsetzbarkeit spielten
bei der Auswahl eine große Rolle. "Es ist toll zu
sehen, wie hoch das Engagement aller Beteiligten für
die grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet ist. Gerade zu
Corona-Zeiten sind die Leistungen der Natur umso
wichtiger für uns. Es freut mich, dass wir im Rahmen
der Ruhr-Konferenz auch kurzfristige und für die
Menschen sichtbare Erfolge erzielen werden. Bereits
im Juni haben wir mit dem RVR langfristig
ausgerichtete, strategische Prozesse zur Stärkung
der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet angestoßen",
sagte Ministerin Heinen-Esser.
Ziel des
Projekts "Offensive Grüne Infrastruktur
2030" ist es, ein durchgängiges Netz aus
Grün- und Freiräumen im Ruhrgebiet zu schaffen. Das
Projekt verfolgt dabei eine langfristige
Perspektive. Es soll ein gemeinsamer Handlungs- und
Umsetzungsrahmen entstehen, der vorhandene Planungen
aufgreift. Sämtliche Bereiche der Grünen
Infrastruktur sollen über einen breit angelegten
Abstimmungsprozess nachhaltig strategisch verankert
werden.
Hintergrund zur Ruhr-Konferenz
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative
der Landesregierung, um das Ruhrgebiet als
wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion
für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess zur
Entwicklung der Chancenregion Ruhr ist von Beginn an
auf breite Beteiligung und das Engagement von
Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen
Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen
Handlungsfeldern sollen dabei wichtige Impulse für
die Weiterentwicklung des Ruhrgebiets gesetzt
werden: "Vernetzte Mobilität - kurze Wege";
"Erfolgreiche Wirtschaft - gute Arbeit"; "Gelebte
Vielfalt - starker Zusammenhalt"; "Sichere Energie -
gesunde Umwelt" sowie "Beste Bildung - exzellente
Forschung". Die Umsetzung der 74 erarbeiteten
und ausgewählten Projekte hat Anfang 2020 begonnen.
In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und
Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und
Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen
unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse
verstärken und die Entwicklung der Chancenregion
Ruhr unterstützen.
Weitere Informationen
www.ruhr-konferenz.nrw
"Ruhr-Konferenz: Umweltministerium und
Regionalverband Ruhr starten "Offensive Grüne
Infrastruktur 2030" (Pressemitteilung vom
28.06.2020)
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Kräfteverteilung 2020: Fast alle
Polizeibehörden erhalten mehr Personal
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Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli
2020 - Nahezu alle Polizeibehörden in
Nordrhein-Westfalen können damit rechnen, dass sie
zum 1. September 2020 voraussichtlich mehr Personal
zugewiesen bekommen. Im Schnitt erhält jede der 47
Kreispolizeibehörden knapp zwölf Stellen mehr. Bei
16 Behörden ist sogar ein zweistelliger Zuwachs an
Polizisten oder Regierungsbeschäftigten zu erwarten.
Lediglich vier Behörden müssen einen leichten
Stellenrückgang in Kauf nehmen. Selbst wenn man
die Regierungsbeschäftigten nicht berücksichtigt,
haben mehr als zwei Drittel der Behörden die
Aussicht auf mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und
-beamte. Das geht aus der sogenannten
Belastungsbezogenen Kräfteverteilung des
Innenministeriums für das Jahr 2020 hervor. Dabei
handelt es sich um eine Planrechnung. Die endgültige
Stellenverteilung wird am 1. September feststehen,
wenn einerseits die Abschlussprüfungen der
Kommissaranwärterinnen und -anwärter beendet sind
und außerdem klar ist, wie viele Polizistinnen und
Polizisten tatsächlich in den Ruhestand gehen.
Der Personalzuwachs ist zurückzuführen auf ein
deutliches Plus bei den Einstellungen der
Polizeibeamten und Regierungsbeschäftigten in
jüngster Zeit. Die Zahl der Kommissaranwärterinnen
und Kommissaranwärter wurde in den vergangenen drei
Jahren sukzessive von jährlich 2.000 auf
aktuell
2.500 pro Jahr erhöht. Außerdem wurden seit 2017
jedes Jahr zusätzlich 500 Regierungsbeschäftigte
eingestellt. Sie sollen die Polizisten u.a. von
Verwaltungsaufgaben entlasten. Minister Herbert
Reul: „Wir haben unmittelbar nach meinem Amtsantritt
damit begonnen, mehr Polizistinnen und Polizisten
einzustellen. Es ist gut zu sehen, dass Seite 2 von
2 unsere Anstrengungen erste Erfolge zeigen. Die
diesjährige Kräfteverteilung macht deutlich, dass
die Behörden von den erhöhten Einstellungszahlen
profitieren.“ Durch die massiven Investitionen
in zusätzliche Stellen wird sich die
Personalsituation der Polizei in Nordrhein-Westfalen
auch in den kommenden Jahren schrittweise weiter
verbessern. Die Gesamtzahl der Beamtinnen und
Beamten steigt bis 2024 voraussichtlich von derzeit
rund 40.000 auf über 41.000. Das Prinzip einer an
den tatsächlichen Belastungen der einzelnen
Polizeibehörden orientierten Kräfteverteilung wurde
zuletzt 2018 zwischen dem nordrhein-westfälischen
Innenministerium und Vertretern von Behörden,
Personalvertretungen und Gewerkschaften ausgehandelt
und ist seitdem die Grundlage für die Verteilung der
Kräfte. Kriterien für die Zuteilung des Personals
auf die 47 regionalen Behörden sind beispielsweise
die Einwohnerzahl, die tatsächliche
Arbeitsbelastung, das Kriminalitäts- und
Verkehrsunfallgeschehen vor Ort oder besondere
Schwerpunkte in der Polizeiarbeit.
Dazu
gehören etwa der Kampf gegen Kindesmissbrauch und
Clankriminalität oder ein verstärktes Vorgehen gegen
Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus.
Stellenreduzierungen können sich etwa durch den
Wegfall von Aufgaben oder den Rückgang der
Kriminalität ergeben. „Das Konzept hat sich bewährt,
weil es von allen Partnern gemeinsam erarbeitet
wurde. Es geht darum, dass wir das verfügbare
Personal so gerecht wie möglich verteilen. Zur
Wahrheit gehört aber auch: Wir können leider nur die
Polizisten verteilen, die da sind“, so Reul.
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- Bezirksregierung bewilligt rund 161
Millionen für Ganztagsangebote an Schulen - Corona:
23 Prozent weniger Kriminalität |
Bezirksregierung bewilligt
rund 161 Millionen für Ganztagsangebote an Schulen
Düsseldorf/Duisburg, 09. Juli 2020 - Die
Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher
hat die vom Land NRW bereitgestellten Fördermittel für
Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen im
Regierungsbezirk bewilligt. Insgesamt erhalten die
Schulträger (Kommunen und Ersatzschulträger) rund
161 Millionen Euro, um im kommenden Schuljahr
verschiedene Betreuungsangebote zu finanzieren. Allen
Trägern kann die Förderung in der von Ihnen beantragten
Höhe überwiesen werden.
Primarschulen Mit rund
139 Millionen Euro fördert das Land die Angebote der
Offenen Ganztagsschulen an den Grund- und Förderschulen
(1. bis 4. Klassen) im Regierungsbezirk für das Schuljahr
2020/2021. Die Schulträger verzeichnen steigende
Anmeldezahlen für den Offenen Ganztag, und im Vergleich
zum Vorjahr konnte die Bezirksregierung sechs Prozent
mehr Mittel bewilligen.
„Die Ganztagsgrundschulen
eröffnen Kindern mehr Bildungschancen und erleichtern
Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher - Foto
©Bezirksregierung Düsseldorf. Mit dem Geld
werden rund 97.000 Schulkinder in den etwa 817 Offenen
Ganztagsschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf gefördert.
Zusätzlich wurden 521.000 Euro für verlässliche
Betreuungsangebote an den Schulen im Primarbereich
bewilligt. Diese Angebote sichern beispielsweise die
Betreuung von Kindern vom Ende des Unterrichts über die
Mittagszeit bis etwa 13 oder 14 Uhr. Weiterführende
Schulen Für die Sekundarstufe I (Klassen 5. bis 10.) an
426 weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk wurden
21 Millionen Euro für Ganztags- und Betreuungsangebote im
kommenden Schuljahr bereitgestellt.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Durch die
erfolgreiche Zusammenarbeit der Schulen mit den Trägern
der Jugendhilfe sowie aus dem Kultur- und Sportbereich
können die Betreuungs- und Ganztagsangebote für die
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auch in
diesem Jahr weiter ausgebaut werden.“ Das Geld dient
unter anderem der Finanzierung von Förderangeboten zum
Schulunterricht, von Hausaufgabenbetreuung aber auch von
Arbeits-gemeinschaften im Bereich Sport oder Musik sowie
weitere künstlerische Angebote. Schulen, Eltern sowie
Schülerinnen und Schüler haben vermehrt Interesse an
solchen Angeboten. Dementsprechend sind die bewilligten
Mittel im Regierungsbezirk um vier Prozent gestiegen.
Corona: 23 Prozent weniger Kriminalität
Weniger Kriminalität in
Nordrhein-Westfalen: Seit Beginn der Corona-Pandemie
liegt die Zahl der Delikte deutlich unter den Werten des
Vorjahres. Zwischen Anfang März und Ende Juni dieses
Jahres gab es insgesamt 365.676 Strafanzeigen. Das sind
107.954 Anzeigen weniger als im entsprechenden Zeitraum
des Vorjahres. Das ist ein Rückgang um knapp 23 Prozent.
„Wenn das öffentliche Leben zurückgefahren wird,
passiert auch weniger. Weniger Strafanzeigen, das ist
eine erfreuliche Entwicklung. Auch wenn es nur vorläufige
Zahlen sind, können wir schon erste Trends erkennen. Der
Rückgang gilt für fast alle Arten von Delikten“, sagte
Innenminister Herbert Reul in einer
„Corona-Zwischenbilanz“ kurz nach Ende des ersten
Halbjahres 2020. Dabei ging es um die
Kriminalitätsentwicklung während der Pandemie und die
Entwicklung der polizeilichen Einsätze im Zusammenhang
mit Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung.
So sank die Zahl der Wohnungseinbrüche um 30 Prozent von
7.561 auf 5.290 Fälle. Die Zahl der Raubüberfälle nahm im
selben Zeitraum um 26 Prozent von 3.819 auf 2.821 Fälle
ab. Die Zahl der Taschendiebstähle sank um 39 Prozent von
10.638 auf 6.511 Fälle. Straftaten, bei denen ältere
Menschen Opfer wurden, gingen um 11 Prozent von 13.550
auf 12.104 Fälle zurück. Corona: 23 Prozent weniger
Kriminalität Minister Reul: „Wenn das öffentliche Leben
zurückgefahren wird, passiert auch weniger. Der Rückgang
gilt für fast alle Arten von Delikten.“
Bei der
häuslichen Gewalt gab es von März bis Juni dieses Jahres
einen Rückgang um 21 Prozent von 13.230 auf 10.479 Fälle.
„Gerade bei häuslicher Gewalt müssen wir mit unseren
Einschätzungen sehr vorsichtig sein und die Entwicklung
genau beobachten. Aber die Vermutung liegt nahe: Wenn die
Menschen über eine längere Zeit auf engem Raum zusammen
sind, wird es zu mehr häuslicher Gewalt kommen. Doch
diesen Schluss lassen die Zahlen bislang nicht zu. Klar
ist: Die NRW-Polizei geht jedem Hinweis konsequent nach“,
so der Minister. Veränderungen gab es zum Teil bei
Betrügereien und Trickdiebstählen. „Vor allem zu
Beginn von Corona gab es einige Fälle, bei denen sich
Betrüger als angebliche Mitarbeiter des Gesundheitsamts
ausgaben und CoronaTests verkaufen wollten, der
,Enkeltrick im weißen Kittel‘, sagte der Minister. Zu
Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung kam es vor
allem um die Osterfeiertage und zuletzt an den
vergangenen Wochenenden in den Städten. Die Polizei hat
vom 25. März bis Ende Juni tausende Verstöße und 50.587
Personen festgestellt. Davon waren 36.837 Erwachsene,
11.404 Jugendliche und 2.346 Kinder. „Die meisten
Menschen verhalten sich vorbildlich und diszipliniert.
Trotz des Verbots gibt es aber einige, die sich nicht an
die Regeln halten. Der Drang nach frischer Luft ist
nachvollziehbar, aber Corona ist noch nicht vorbei. Es
gibt so viele schöne Ecken in NordrheinWestfalen, da
müssen sich nicht alle in der Altstadt treffen“, so Reul.
Positiv angetan war der Minister vom Verhalten der
Fußball-Fans während der Geisterspiele in der Bundesliga.
Diese verliefen größtenteils ohne Zwischenfälle. „Wir
waren gespannt, wie die Fans reagieren würden. Und wir
sind froh, dass sie sich in den allermeisten Fällen
vorbildlich verhalten haben. Gesundheitsschutz und
Fußballbegeisterung lassen sich sehr wohl miteinander
verbinden“, sagte Reul. Der Minister ging auch auf
die Versammlungen gegen die Corona-Schutzverordnung ein.
Gleich zu Beginn der Pandemie gab es Demonstrationen
gegen das Kontaktverbot. Im Mai nutzten dann aber auch
Selbstdarsteller, Verschwörungsideologen und Extremisten
die Unsicherheit aus und riefen teilweise sogar zu
Straftaten auf. Zuletzt fanden angesichts der
Einschränkungen im Kreis Gütersloh Versammlungen statt.
Im Zeitraum März bis Juni gab es insgesamt in
Nordrhein-Westfalen über 850 Versammlungen. Dabei ging es
fast ausschließlich um die Einschränkungen durch die
CoronaSchutzverordnung.
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Waldschäden und Waldzukunft: Erweiterte
Förderrichtlinie Extremwetterfolgen tritt in Kraft |
Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2020 - Zur
Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der
Wiederbewaldung hat das Umweltministerium
Nordrhein-Westfalen die Förderangebote der
Extremwetter-Richtlinie deutlich erweitert. Fortan werden
über die Richtlinie Extremwetterfolgen auch Maßnahmen zur
Wiederaufforstung, zur bestands- und bodenschonenden
Flächenräumung sowie zur Aufarbeitung abgestorbener
Nadelbäume gefördert. Zudem wird der jährliche
Förderhöchstbetrag je Zuwendungsempfänger auf jetzt
30.000 Euro verdoppelt. Die Anpassung der
Förderrichtlinie wurde heute im Ministerialblatt
veröffentlicht. Entsprechende Förderanträge können damit
ab sofort beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW
eingereicht werden.
"Unsere Wälder können und müssen aus
der aktuellen Krise gestärkt hervorgehen. Mit der
Erweiterung der Extremwetter-Richtlinie zur
Schadensbewältigung und Wiederbewaldung bieten wir
zusätzlich Unterstützung für die Waldbäuerinnen und
Waldbauern in der aktuellen Extremsituation. Dies trägt
dazu bei, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft von
Wald, Forst- und Holzwirtschaft zu stellen.
Forstpolitisches Ziel sind vielfältige und klimastabile
Mischwälder", erklärte Ursula Heinen-Esser,
Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.
Über die forstlichen Förderrichtlinien
stehen in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für die
Unterstützung der Waldbäuerinnen und Waldbauern zur
Verfügung. Hiervon entfallen rund 21 Millionen Euro auf
Angebote der Richtlinie Extremwetterfolgen. Stürme, Dürre
und Borkenkäfer führten in den vergangenen Jahren zu
dramatischen Schäden in den nordrhein-westfälischen
Wäldern.
"Das warme und trockene Frühjahr hat
eine massive Ausbreitung der Borkenkäfer in
Fichtenwäldern begünstigt. Die Schäden zeigen, dass der
Wald der Zukunft anders aussehen muss. Vielfältige
Mischwälder sind nicht nur ökologisch wichtig, sie sind
auch weniger anfällig gegenüber Sturm, Trockenheit und
Borkenkäfer. Damit führen sie auch zur Risikominimierung
für die Forstbetriebe", so Ministerin Heinen-Esser.
Eckpunkte der ergänzten
Richtlinie Extremwetterfolgen
Neu aufgenommen wurden in die
Richtlinie Extremwetterfolgen insbesondere Maßnahmen zur
Wiederaufforstung der Nadelwald-Schadflächen. Förderfähig
sind hierzu unter anderem die Flächenvorbereitung,
Pflanzungen und Saat, Maßnahmen zur Komplettierung von
Naturverjüngung mit Laubbaumarten und Schutzmaßnahmen
gegen Wildverbiss. Das Waldbaukonzept
Nordrhein-Westfalen, das je nach Standort Empfehlungen
für naturnahe Mischbestände gibt, bietet dabei wichtige
fachliche Hinweise.
Den Kern der Wiederaufforstung stellen
heimische Baumarten dar. Ausgewählte Nadelbaumarten
werden gefördert, wenn mindestens im gleichen Umfang
Laubwald begründet wird. Der Laubbaumanteil soll so
gesteigert und das Baumartenportfolio mit Augenmaß
vergrößert werden, um die Risiken von Waldschäden im
Klimawandel zu verringern. Unter Berücksichtigung des
jeweiligen Standortes gilt es, Potenziale der
Naturverjüngung mit Pflanzungen oder Saat zu kombinieren.
Förderfähig sind darüber hinaus auch der Mehraufwand bei
der Aufarbeitung von abgestorbenen Nadelbäumen und die
bestands- und bodenschonende Flächenräumung der
Nadelbaum-Schadflächen.
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