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Duisburger Fallzahlen (Stand 20. Dezember 2020)
Insgesamt haben sich in Duisburg 14.141 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
287 (+17) Personen sind verstorben. 12.654 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 1.200 Infizierte in der Stadt gibt.  Insgesamt wurden 106.719 Corona-Tests durchgeführt. Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 219,0.


 

Datum - Quelle  - Tests  Bestätigte   Aktuell  Inzidenzwert  Genesen   Verstorben 
Stadt Duisburg  Fälle   infiziert 
 20.12.2020 - 20:00 Uhr  14.141 (+ 492) 1.200 (+ 1) 219,0 12.654 (+ 474) 287 (+ 17)
 17.12.2020 - 20:00 Uhr  13.649 (+ 144) 1.199 (- 44) 209,2 12.180 (+ 175) 270 (+ 13)
 16.12.2020 - 20:00 Uhr  13.505 (+ 232) 1.243 (+ 48) 220,8 12.005 (+ 180) 257 (+ 4)
 15.12.2020 - 20:00 Uhr  13.273 (+ 90) 1.195 (- 17) 214,6 11.825 (+ 99) 253 (+ 8)
 14.12.2020 - 20:00 Uhr  13.183 (+ 102) 1.212 (- 11) 210 11.726 (+ 110) 245 (+ 3)
 13.12.2020 - 20:00 Uhr  13.081 (+ 454) 1.223 (- 4) 212,4 11.616 (+ 450) 242 (+ 8)
 10.12.2020 - 20:00 Uhr  12.627 (+ 196) 1.227 (+ 39) 210,4 11.166 (+ 152) 234 (+ 5)
 09.12.2020 - 20:00 Uhr  12.431 (+ 184) 1.188 (- 7) 203,7 11.014 (+ 186) 229 (+ 5)
 08.12.2020 - 20:00 Uhr  12.247 (+ 127) 1.195 (+ 3) 208,7 10.828 (+ 112) 224 (+ 12)
 07.12.2020 - 20:00 Uhr  12.120 (+ 112) 1.192 (+ 53) 205,1 10.716 (+ 68) 212 (+ 1)
 06.12.2020 - 20:00 Uhr  12.008 (+ 453) 1.149 (- 29) 204,1 10.648 (+ 468) 211 (+ 14)
 03.12.2020 - 20:00 Uhr  11.555 (+ 177) 1.178 (- 21) 226,4 10.180 (+ 193) 197 (+ 5)
 02.12.2020 - 20:00 Uhr  11.378 (+ 177) 1.199 (+ 21) 220,6 9.987 (+ 149) 192 (+ 7)
 01.12.2020 - 20:00 Uhr  11.201 (+ 117) 1.178 (- 10) 212,2 9.838 (+ 115) 185 (+ 12)
 30.11.2020 - 20:00 Uhr  11.084 (+ 103) 1.188 (- 10) 224 9.723 (+ 113) 173 (+/- 0)
 29.11.2020 - 20:00 Uhr  10.981 (+ 639) 1.198 (- 39) 244,6 9.610 (+ 575) 173 (+ 16)
 26.11.2020 - 20:00 Uhr  10.290 (+ 139) 1.237 (- 74) 227,6 9.035 (+ 211) 157 (+ 2)
 25.11.2020 - 20:00 Uhr  10.290 (+ 167) 1.311 (- 12) 227,6 8.824 (+ 178) 155 (+ 1)
 24.11.2020 - 20:00 Uhr  10.123 (+ 212) 1.323 (+ 104) 242,6 8.646 (+ 102) 154 (+ 6)
 23.11.2020 - 20:00 Uhr  9.911 (+ 179) 1.219 (+ 80) 240,6 8.544 (+ 94) 148 (+ 5)
 22.11.2020 - 20:00 Uhr  9.732 (+ 410) 1.139 (-746) 217,8 8.450 (+ 646) 143 (+ 10)
 19.11.2020 - 20:00 Uhr  9.322 (+ 163) 1.385 (- 72) 268,5 7.804 (+ 234) 133 (+ 1)
 18.11.2020 - 20:00 Uhr  9.159 (+ 341) 1.457 (- 16) 284,9 7.570 (+ 245) 132 (+ 2)
 17.11.2020 - 20:00 Uhr  8.928 (+ 194) 1.473 (+ 95) 277,9 7.325 (+ 95) 130 (+ 4)
 16.11.2020 - 20:00 Uhr  8.734 (+ 200) 1.378 (+198) 278,7 7.230 (+ 95) 126 (+ 3)
 15.11.2020 - 20:00 Uhr  8.534 (+ 681) 1.180 (+/- 0) 299,8 7.135 (+ 578) 123 (+ 9)
 12.11.2020 - 20:00 Uhr  7.853 (+ 260) 1.180 (- 20) 258,1 6.557 (+ 276) 114 (+ 2)
 11.11.2020 - 20:00 Uhr  7.593 (+ 127) 1200 (- 243) 258,1 6.281 (+ 267) 112 (+ 3)
 10.11.2020 - 20:00 Uhr  7.466 (+ 172) 1434 (+ 143) 253,5 6.014 (+113) 109 (+ 7)
 09.11.2020 - 20:00 Uhr  7.294 (+ 167) 1291 (- 5) 253,5 5.901 (+1872) 102 (+/- 0)
 08.11.2020 - 20:00 Uhr  7.127(+ 608) 1296 (- 276) 242,6 5.729 (+ 879) 102 (+ 7)
 05.11.2020 - 20:00 Uhr  6.519 (+ 227) 1572 (+ 88) 266,7 4.850 (+ 130) 95 (+ 7)
 04.11.2020 - 20:00 Uhr  6.292 (+ 221) 1484 (+ 129) 266,7 4.720 (+ 91) 88 (+ 1)
 03.11.2020 - 20:00 Uhr  6.071 (+ 86) 1355 (- 62) 280,9 4.629 (+ 148) 87 (+/- 0)
 02.11.2020 - 20:00 Uhr  5.985 (+ 236) 1417 (- 59) 271,1 4.481 (+ 190) 87 (+ 2)
 01.11.2020 - 20:00 Uhr  5.852 (+ 589) 1476 (+ 119) 243,4 4.291 (+ 466) 85 (+ 4)
 29.10.2020 - 20:00 Uhr  5.263 (+ 279) 1357 (+ 176) 243,4 3.825 (+ 103) 81 (+/- 0)
 28.10.2020 - 20:00 Uhr  4.984 (+ 154) 1181 (+ 57) 240,8 3.722 (+ 95) 81 (+ 2)
 27.10.2020 - 20:00 Uhr  4.830 (+ 163) 1124 (+ 116) 201,5 3.627 (+ 47) 79 (+/- 0)
 26.10.2020 - 20:00 Uhr  4.667 (+ 66) 1008 (+ 21) 196,5 3.580 (+ 45) 79 (+/- 0)
 25.10.2020 - 20:00 Uhr  4.601 (+ 614) 987 (+ 302) 188,1 3.535 (+ 51) 79 (+/- 0)
 22.10.2020 - 20:00 Uhr  4.087 (+ 186) 685 (+ 135) 126 3.323 (+ 51) 79 (+/- 0)
 21.10.2020 - 20:00 Uhr  3.901 (+ 97) 550 (+ 83) 105,7 3.272 (+ 55) 79 (+/- 0)
 20.10.2020 - 20:00 Uhr  3.804 (+ 74) 467 (+ 67) 100,1 3.217 (+ 28) 79 (+/- 0)
 19.10.2020 - 20:00 Uhr  3.730 (+ 34) 467 (+ 67) 93,8 3.189 (+ 37) 79 (+ 2)
 18.10.2020 - 20:00 Uhr  3.696 (+ 210) 467 (+ 67) 93,6 3.152 (+ 139) 77 (+ 4)
 15.10.2020 - 20:00 Uhr  3.486 (+ 99) 400 (+ 68) 72,2 3.013 (+ 31) 73 (+/- 0)
 14.10.2020 - 20:00 Uhr  3.387 (+ 78) 332 (+ 31) 64,8 2.982 (+ 47) 73 (+/- 0)
 13.10.2020 - 20:00 Uhr  3.309 (+ 33) 301 (+ 28) 55,5 2.935 (+ 23) 73 (+/- 0)
 12.10.2020 - 20:00 Uhr  3.276 (+ 47) 273 (+ 28) 54,5 2.912 (+ 19) 73 (+/- 0)
 11.10.2020 - 20:00 Uhr  3.229 (+ 122) 273 (+ 28) 50,1 2.893  (+ 103) 73 (+ 1)
 08.10.2020 - 20:00 Uhr  3.107 (+ 45) 245 (+ 4) 43,1 2.790  (+ 41) 72 (+/- 0)
 07.10.2020 - 20:00 Uhr  3.062 (+ 38) 241 (+ 15) 42,1 2.749  (+ 22) 72 (+  1)
 06.10.2020 - 20:00 Uhr  3.024 (+ 22) 226 (+ 6) 42,1 2.727  (+ 16) 71 (+/- 0)
 05.10.2020 - 20:00 Uhr  3.002 (+ 17) 220 (+ 1) 40,9 2.711  (+ 15) 71 (+ 1)
 04.10.2020 - 20:00 Uhr  2.985 (+ 87) 219 (+ 4) 41,3 2.696  (+ 83) 70 (+/- 0)
 01.10.2020 - 20:00 Uhr  2.898 (+ 39) 215 (+ 19) 40,1 2.613  (+ 20) 70 (+/- 0)
 30.09.2020 - 20:00 Uhr  2.859 (+ 41) 196 (+ 26) 36,9 2.593  (+ 14) 70 (+ 1)
 29.09.2020 - 20:00 Uhr  2.818 (+ 21) 170 (+ 1)   2.579  (+ 20) 69 (+/- 0)
 28.09.2020 - 20:00 Uhr  2.797 (+ 16) 169 (+ 8)   2.559  (+ 8) 69 (+/- 0)
 27.09.2020 - 20:00 Uhr  2.781 (+ 81) 161 (+ 29)   2.551  (+ 52) 69 (+/- 0)
 24.09.2020 - 20:00 Uhr  2.700 (+ 20) 132 (+ 13)   2.499  (+ 7) 69 (+/- 0)
 23.09.2020 - 20:00 Uhr  2.680 (+ 16) 119 (+ 5)   2.492  (+ 11) 69 (+/- 0)
 22.09.2020 - 20:00 Uhr  2.664 (+ 17) 114 (- 3)   2.481  (+ 20) 69 (+/- 0)
 21.09.2020 - 20:00 Uhr  2.647 (+ 9) 117 (- 1)   2.461  (+ 9) 69 (+  1)
 20.09.2020 - 20:00 Uhr  2.638 (+ 49) 118 (+ 34)   2.452  (+ 15) 68 (+/- 0)
 16.09.2020 - 20:00 Uhr  2.589 (+ 19) 84 (+ 11)   2.437  (+ 8) 68 (+/- 0)
 16.09.2020 - 20:00 Uhr  2.570 (+ 10) 73 (- 4)   2.429  (+ 14) 68 (+/- 0)
 15.09.2020 - 20:00 Uhr  2.560 (+ 7) 77 (- 2)   2.415  (+ 9) 68 (+/- 0)
 14.09.2020 - 20:00 Uhr  2.553 (+ 6) 79 (+/- 0)   2.406  (+ 6) 68 (+/- 0)
 13.09.2020 - 20:00 Uhr  2.547 (+ 39) 79 (+ 15)   2.400  (+ 23) 68 (+ 1)
 10.09.2020 - 20:00 Uhr  2.508 (+ 10) 64 (- 3)   2.377  (+ 13) 67 (+/- 0)
 09.09.2020 - 20:00 Uhr  2.498 (+ 14) 67 (+/- 0)   2.364  (+ 13) 67 (+/- 0)
 08.09.2020 - 20:00 Uhr  2.485 (+ 1) 67 (- 7)   2.351  (+ 8) 67 (+/- 0)
 07.09.2020 - 20:00 Uhr  2.484 (+ 4) 74 (+/- 0)   2.343  (+ 4) 67 (+/- 0)
 06.09.2020 - 20:00 Uhr  2.480 (+ 28) 74 (- 6)   2.339  (+ 34) 67 (+/- 0)
 03.09.2020 - 20:00 Uhr  2.452 (+ 7) 80 (- 13)   2.305  (+ 20) 67 (+/- 0)
 02.09.2020 - 20:00 Uhr  2.445 (+ 25) 93 (+ 18)   2.285  (+ 7) 67 (+/- 0)
 01.09.2020 - 20:00 Uhr  2.420 (+ 8) 75 (- 10)   2.278  (+ 18) 67 (+/- 0)
 31.08.2020 - 20:00 Uhr  2.412 (+ 4) 85 (- 22)   2.260  (+ 2) 67 (+ 2)
 30.08.2020 - 20:00 Uhr  2.408 (+ 25) 85 (- 22)   2.258  (+ 47) 65 (+/- 0)
 27.08.2020 - 20:00 Uhr  2.383 (+ 15) 107 (+ 16)   2.211  (+ 31) 65 (+/- 0)
 26.08.2020 - 20:00 Uhr  2.368 (+ 12) 123 (+ 5)   2.180  (+ 7) 65 (+/- 0)
 25.08.2020 - 20:00 Uhr  2.356 (+ 9) 118 (- 11)   2.173  (+ 20) 65 (+/-0)
 24.08.2020 - 20:00 Uhr  2.347 (+ 11) 129 (- 19)   2.153  (+ 29) 65 (+ 1)
 23.08.2020 - 20:00 Uhr  2.336 (+ 51) 148 (+ 2)   2.124  (+ 49) 64 (+/- 0)
 20.08.2020 - 20:00 Uhr  2.285 (+ 28) 146 (+ 5)   2.075  (+ 23) 64 (+/- 0)
 19.08.2020 - 20:00 Uhr  2.257 (+ 10) 141 (+ 6)   2.052  (+ 4) 64 (+/- 0)
 18.08.2020 - 20:00 Uhr  2.247 (+ 13) 135 (+ 1)   2.048  (+ 12) 64 (+/- 0)
 17.08.2020 - 20:00 Uhr  2.234 (+ 15) 134 (- 15)   2.036  (+ 29) 64 (+ 1)
 16.08.2020 - 20:00 Uhr  2.219 (+ 63) 149 (- 5)   2.007  (+ 67) 63 (+ 1)
 13.08.2020 - 20:00 Uhr  2.156 (+ 21) 154 (- 3)   1.940  (+ 24) 62 (+/- 0)
 12.08.2020 - 20:00 Uhr  2.135 (+ 27) 157 (+ 11)   1.916  (+ 16) 62 (+/- 0)
 11.08.2020 - 20:00 Uhr  2.108 (+ 19) 146 (- 10)   1.900  (+ 9) 62 (+/- 0)
 10.08.2020 - 20:00 Uhr  2.089 (+ 9) 136 (- 5)   1.891  (+ 14) 62 (+/- 0)
 09.08.2020 - 20:00 Uhr  2.080 (+ 50) 141 (- 2)   1.877  (+ 52) 62 (+/- 0)
 06.08.2020 - 20:00 Uhr  2.030 (+ 16) 143 (+ 6)   1.825  (+ 10) 62 (+/- 0)
 05.08.2020 - 20:00 Uhr  2.014 (+ 32) 137 (+ 29)   1.815  (+ 3) 62 (+/- 0)
 04.08.2020 - 20:00 Uhr  1.982 (+ 19) 108 (+ 4)   1.812  (+ 15) 62 (+/- 0)
 03.08.2020 - 20:00 Uhr  1.963 (+ 2) 104 (- 14)   1.797  (+ 16) 62 (+/- 0)
 02.08.2020 - 20:00 Uhr  1.961 (+ 42) 118 (+1)   1.781  (+ 41) 62 (+/- 0)
 30.06.2020 - 20:00 Uhr  1.919 (+ 20) 117 (+10)   1.740 (+ 10) 62 (+/- 0)
 29.06.2020 - 20:00 Uhr  1.899 (+ 19) 107 (- 1)   1.730 (+ 20) 62 (+/- 0)
 28.06.2020 - 20:00 Uhr  1.880 (+ 12) 108 (- 2)   1.710 (+ 14) 62 (+/- 0)
 27.06.2020 - 20:00 Uhr  1.868 (+ 8) 110 (- 10)   1.696 (+ 18) 62 (+/- 0)
 26.06.2020 - 20:00 Uhr  1.860 (+ 41) 120 (+ 8)   1.678 (+ 33) 62 (+/- 0)
 23.06.2020 - 20:00 Uhr  1.819 (+ 13) 112 (+/-0)   1.645 (+ 13) 62 (+/- 0)
 22.06.2020 - 20:00 Uhr  1.806 (+ 19) 112 (+ 6)   1.632 (+ 12) 62 (+ 1)
 21.06.2020 - 20:00 Uhr  1.787 (+ 13) 106 (+ 7)   1.620 (+ 6) 61 (+/- 0)
 20.06.2020 - 20:00 Uhr  1.774 (+ 1) 99 (- 7)   1.614 (+ 7) 61 (+ 1)
 19.06.2020 - 20:00 Uhr  1.773 (+ 31) 106 (- 5)   1.607 (+ 36) 60 (+/- 0)
 16.06.2020 - 20:00 Uhr  1.742 (+ 14) 111 (- 3)   1.571 (+ 17) 60 (+/- 0)
 15.06.2020 - 20:00 Uhr  1.728 (+ 15) 114 (- 3)   1.554 (+ 18) 60 (+/- 0)
 14.06.2020 - 20:00 Uhr  1.713 (+ 11) 117 (+ 1)   1.536 (+ 9) 60 (+ 1)
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Tests

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21.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 26.687 (+ 310)
20.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 26.377 (+ 264)
19.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 26.113 (+ 357)
16.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 25.756 (+ 183)
15.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 25.573 (+ 317)
14.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 25.256 (+ 244)
13.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 25.012 (+ 288)
12.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 24.724 (+ 461)
09.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 24.263 (+ 248)
08.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 24.015 (+ 328)
07.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 23.687(+ 723)
05.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 22.964 (+ 447)
02.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 22.517 (+ 351)
01.07. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 22.166 (+ 421)
30.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 21.745 (+ 437)
29.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 21.308 (+ 350)
28.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 20.958 (+ 372)
25.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 20.586 (+ 318)
24.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 20.268 (+ 429)
23.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 19.839 (+ 394)
22.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 19.445 (+ 325)
21.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 19.120 (+ 367)
18.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 18.753 (+ 285)
17.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 18.468 (+ 383)
16.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 18.085 (+ 267)
15.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 17.818 (+ 207)
14.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 17.611 (+ 239)
10.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 17.372 (+ 318)
09.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 17.054 (+ 483)
08.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 16.571 (+ 531)
07.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 16.040 (+ 655)
04.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 15.385 (+ 606)
03.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 14.779 (+ 557)
02.06. 20:00 Uhr: Durchgeführte Tests: 14.222 (+ 570)
Pfingstmontag, 01.06. 20:00 Uhr.: Durchgeführte Tests: 13.652 (+ 284)
Pfingstmontag, 01.06. 12:00 Uhr.: 472 (-151 Personen sind in häuslicher Quarantäne. 
Durchgeführte Tests: 13.368
(+ 168)
28.05.: 623 (-9) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 13.200 (+ 458)
27.05.: 614 (-11) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 12.742 (+ 333)
26.05.: 603 (-1) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 12.409 (+ 407)
25.05.: 604 (-29) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 12.002 (+252)
24.05.: 633 (+28) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 11.750(/+288)
21.05.: 605 (-5) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 11.462 +2,
medizinisch untersucht wurden 3.122
Personen +/-0
20.05.: 610 (-28) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 11.460 +311, medizinisch untersucht wurden 3.122 Personen +14
19.05.: 638 (+ 14) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 11.149 + 285, medizinisch untersucht wurden 3.108 Personen +7
18.05.: 624 (- 34) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 10.864 +105, medizinisch untersucht wurden 3.101 Personen +18
17.05.: 658 (- 16) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 10.763 +516, medizinisch untersucht wurden 3.083 Personen +21
14.05.: 674 (- 60) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 10.247,
medizinisch untersucht wurden 3.062 Personen +19
13.05.: 734 (+12) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 9803,
medizinisch untersucht wurden 3.043 Personen 
12.05.: 722 )-2)Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 9.013,
medizinisch untersucht wurden 2.993 Personen 
11.05.: 724 (-7) Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 8.935
medizinisch untersucht wurden 2.984 Personen 
08.05.: 731 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 8.365,
medizinisch untersucht wurden 2.949 Personen 
07.05.: 732 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 8.046,
medizinisch untersucht wurden 2.921 Personen 
06.05.: 784 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 7.945,
medizinisch untersucht wurden 2.898 Personen 
05.05.: 784 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 7.724,
medizinisch untersucht wurden 2.832 Personen 
04.05.: 802 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 7.446
medizinisch untersucht wurden 2.821 Personen 
30.04.: 789 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 7.076,
medizinisch untersucht wurden 2.763 Personen 
29.04.: 781 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 6.841,
medizinisch untersucht wurden 2.725Personen 
28.04.: 789 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 6.716,
 medizinisch untersucht wurden 2.677 Personen 
27.04.: 794 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 6.578,
medizinisch untersucht wurden 2.643 Personen 
26.04.: 794 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 6.511,
medizinisch untersucht wurden 2.618 Personen 
24.04.: 780 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 6.421, medizinisch untersucht wurden 2.575 Personen 
23.04.: 791 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 6.099,
medizinisch untersucht wurden 2.527 Personen 
22.04.: 739 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 5.787,
medizinisch untersucht wurden 2.517 Personen 
21.04.: 763 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 5.532,
medizinisch untersucht wurden 2.450 Personen 
20.04.: 854 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 5.360,
medizinisch untersucht wurden 2.384 Personen 
17.04.: 896 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 4.682,
medizinisch untersucht wurden 2.237 Personen 
16.04.: 940 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 4.587,
medizinisch untersucht wurden 2.208 Personen 
15.04.: 995 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 4.533,
medizinisch untersucht wurden 2.173 Personen 
14.04.: 966 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 4.461, medizinisch untersucht wurden 2.151 Personen 
13.04.: 990 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 4.108,
medizinisch untersucht wurden 2.052 Personen 
11.04.: 995 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Durchgeführte Tests: 3.991,
medizinisch untersucht wurden 1.996 Personen 
10.04.: 1.083 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Untersucht: 1.873 Personen

Coronaschutz-Verordnung



Corona: Stadt Duisburg richtet Teststandorte für Altenheime ein  
Duisburg, 19. Dezember 2020 - Im Hinblick auf die weiterhin hohe Zahl an Infizierten und Todesopfern insbesondere in Alten- und Senioreneinrichtungen hat der Krisenstab der Stadt Duisburg beschlossen, die Träger und Betreiber im Kampf gegen das Virus seitens der Stadt kurzfristig und unbürokratisch zu unterstützen.
In enger Abstimmung mit den Trägern und Verbänden wurden dezentrale Teststandorte eingerichtet, so dass allen Mitarbeitern und Besuchern der Heime schnell und mit kurzen Wegen ein täglicher Schnelltest angeboten werden kann, um die Gefahr eines Viruseintrags in diese Einrichtungen so weit wie möglich zu reduzieren.

Diese werden ab dem morgigen Sonntag, 20 Dezember 2020 zu folgenden Zeiten betrieben:  
An Werktagen 10 bis 19 Uhr Sonn- und Feiertags, Heiligabend sowie Silvester 10 bis 14 Uhr
Unterstützung bekommt die Stadt dabei durch den Einsatz der freiwilligen Feuerwehr sowie der Hilfsorganisationen, die angesichts des Infektionsgeschehens im Rahmen der Katastrophenhilfe von Feuerwehrchef Oliver Tittmann angefordert wurden.
Der aktuelle Krisenstabsleiter, Stadtdirektor Martin Murrack, sieht es im gemeinsamen Interesse der Stadt und der Träger der Einrichtungen, mit vereinten Kräften gegen die seit Wochen viel zu hohen Infektionszahlen in den Alteneinrichtungen anzukämpfen: „Unabhängig von Regeln und Vorgaben des Landes geht es jetzt einzig und allein darum, gemeinsam die Gesundheit und das Leben der Heimbewohner mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen.“

„Die Initiative der Stadt hilft vor allem denjenigen Pflegeheimen, deren eigene Testkapazitäten die Belastbarkeitsgrenze erreicht haben. Sie können sich jetzt verstärkt auf die Testung der Mitarbeitenden konzentrieren", sagt Stephan Kiepe-Fahrenholz, Sprecher der Wohlfahrtsverbände.
Mindestens bis zum 10. Januar 2021 wird die Stadt die Alten- und Pflegeeinrichtungen verstärkt unterstützen, damit zunächst die Mitarbeiter deutlich entlastet werden und damit Träger und Betreiber die Möglichkeit haben - auch mit Unterstützung durch Feuerwehr und Gesundheitsamt - eine eigene Teststrategie zu entwickeln und fortzuführen.

Übersicht der Standorte:

Nr.

Einrichtung

Adresse

1

SZ Jupiterstraße

Jupiterstraße 28 - 47179 Duisburg

2

SANA Seniorenzentrum Hamborn

Aachener Straße 27 - 47169 Duisburg

3

DRK Seniorenzentrum Neumühl

Gartenstraße 165 - 47167 Duisburg

4

Seniorenstift St. Elisabeth

Biesenstraße 22-26 - 47137 Duisburg

5

Malteserstift St.Johannes

Marienstraße 11 - 47198 Duisburg

6

Seniorenzentrum Ernst Emert

Wintgenstraße 63-71 - 47058 Duisburg

7

Malteserstift Veronika Haus

Nelkenstraße 19-21 - 47239 Duisburg

8

Fliedner Pflege und Wohnen am Park

Zu den Tannen 10-12 - 47269 Duisburg

9

Ev. Pflegeheim Altes Rathaus Rumeln

Rathausallee 4 - 47239 Duisburg



 

Öffnungszeiten Corona-Testzentrum
Das Corona-Testzentrum im Theater am Marientor ist in der Zeit vom 21. Dezember bis 3. Januar wie folgt geöffnet: Vom 21. bis 23. Dezember von 8 bis 16 Uhr; an Heiligabend, 24. Dezember, von 10 bis 14 Uhr; am 25. und 26. Dezember geschlossen; am 27. Dezember von 10 bis 14 Uhr; vom 28. bis 30. Dezember von 8 bis 16 Uhr; an Silvester, 31. Dezember, von 10 bis 14 Uhr; am 1. und 3. Januar geschlossen und am 2. Januar von 10 bis 14 Uhr geöffnet.
Die Kontaktnachverfolgung sowie die Quarantäneanordnungen beim Gesundheitsamt gehen durchgehend vom 24. Dezember bis 3. Januar weiter. Die Corona-Hotline von Call Duisburg unter (0203) 940049 ist vom 28. bis 30. Dezember von 8 bis 16 Uhr besetzt.



Neue Allgemeinverfügung für Duisburg
Duisburg, 15. Dezember 2020 - Aufgrund der weiterhin überdurchschnittlich hohen Wocheninzidenz und des sehr dynamischen Infektionsgeschehens in Duisburg hat der Krisenstab beschlossen, alle Duisburgerinnen und Duisburger durch weitere Maßnahmen zu schützen. Da diese Maßnahmen jedoch nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) angeordnet werden dürfen, kann die Stadt Duisburg ihre Beschlüsse nur bedingt umsetzen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung sind in Duisburg
ab morgen, 16. Dezember um 0 Uhr, abweichend von der Coronaschutzverordnung, Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen - oder von Personen eines Hausstandes mit mehr als einer weiteren Person - untersagt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren und unterstützungsbedürftige Personen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von Bewohnern in Senioren und Alteneinrichtungen hatte der Krisenstab beim Land die Zustimmung erbeten, auch hier die Regeln gegenüber der Coronaschutzverordnung zu verschärfen. Gästen und Besuchern sollte nur mit einem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, der Zugang in Einrichtungen gestattet werden. Auch Mitarbeiter sollten einen täglichen Schnelltest vornehmen. Diese Verschärfungen wurden jedoch vom MAGS nicht mitgetragen.
Die Stadt Duisburg wird dennoch weiter intensiv den Austausch mit den Betreibern der Einrichtungen und mit dem Landesministerium vorantreiben. Die Hilfsangebote der Stadt, zu denen die Versorgung mit Schnelltests und die Möglichkeit von Testungen im TaM gehören, bleiben bestehen.
Die Stadt appelliert aber auch eindringlich an die Betreiber der Einrichtungen, dass diese Ihren Pflichten nachkommen, ihre Bewohner und Mitarbeiter ausreichend zu schützen und entsprechende Maßnahmen eigenständig zu treffen.

Stadtbezirk 7-Tage-Inzidenz (Absolute Fallzahlen) Einwohnerzahl (30.11.2020)
1 Walsum 228,5 (115) 50.336
2 Hamborn 287,6 (217) 75.441
3 Meiderich/Beeck 286,1 (208) 72.693
4 Homberg/Ruhrort/Baerl 137,2 (56) 40.809
5 Mitte 147,4 (161) 109.194
6 Rheinhausen 172,6 (135) 78.222
7 Süd 145,2 (106) 72.980
Gesamt: 203,3 (1.016) 499.675


Impfzentrum der Stadt Duisburg ist einsatzbereit  
Innerhalb weniger Wochen hat die Stadt Duisburg im Theater am Marientor in einer großen Kraftanstrengung ein Impfzentrum eingerichtet. Sobald von Bund und Land ein entsprechender Impfstoff bereitgestellt wird, kann in Duisburg umgehend mit den Impfungen begonnen werden.

Duisburgs Impfzentrum im Theater am Marientor

„Dass wir hier bald täglich tausende Duisburgerinnen und Duisburger mit dem so wichtigen Impfstoff vor dem Coronavirus schützen werden, ist eine großartige Nachricht. Bei allen Mitarbeitern, die beim Aufbau dieser lebensrettenden Infrastruktur geholfen haben, bedanke ich mich von ganzem Herzen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.  

Oberbürgermeister Sören Link und Feuerwehrchef Oliver Tittmann (v.r.)

Unzählige Fachkräfte aus den Bereichen Messebau, Elektro- und Informationstechnik sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein waren unter der Leitung und Mitarbeit der Feuerwehr Duisburg seit Anfang Dezember im Einsatz. Künftig können in den Räumen des Theaters am Marientor an 14 Impfstellen insgesamt bis zu 2500 Impfungen pro Tag vorgenommen werden. Im Impfzentrum werden künftig rund 100 Mitarbeiter täglich im Einsatz sein.  
„Ich bin sehr beeindruckt und auch dankbar für die hier geleistete Arbeit und die Professionalität, mit der in Rekordzeit ein Impfzentrum aufgebaut wurde“, sagt Oliver Tittmann, Leiter der Duisburger Feuerwehr.  
Für alle Duisburgerinnen und Duisburger, die aus medizinischen Gründen nicht vor Ort geimpft werden können, wird es zudem die Möglichkeit einer mobilen Impfung geben. Im ehemaligen Theater am Marientor, allerdings räumlich getrennt vom Impfzentrum, befindet sich bereits das Coronatestzentrum der Stadt Duisburg.    

Eine Impfstation  



Bezirke für die 50. Kalenderwoche
Insgesamt ist das Infektionsgeschehen in der letzten Woche weitgehend stabil geblieben. Im Stadtbezirk Hamborn sind die Zahlen angestiegen, was u.a. auf Ausbrüche in Alteneinrichtungen zurückzuführen ist.
50. Kalenderwoche (7. bis 13. Dezember 2020)

Stadtbezirk 7-Tage-Inzidenz (Absolute Fallzahlen) Einwohnerzahl (30.11.2020)
1 Walsum 224,5 (113) 50.336
2 Hamborn 346,0 (261) 75.441
3 Meiderich/Beeck 298,5 (217) 72.693
4 Homberg/Ruhrort/Baerl 156,8 (64) 40.809
5 Mitte 138,3 (151) 109.194
6 Rheinhausen 163,6 (128) 78.222
7 Süd 149,4 (109) 72.980
Gesamt: 212,5 (1.062) 499.675

 

NRW-Regelungen für Kitas und Schulen bis zum 10. Januar 2021
Düsseldorf/Duisburg, 11. Dezember 2020 - Aufgrund der Dynamik in Bezug auf die Corona-Pandemie hat das Land am 11. Dezember 2020  kurzfristig ab Montag, 14. Dezember, neue Regelungen getroffen. Sie gelten bis zum 10. Januar.
Kitas
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW appelliert an Eltern und Familien, das Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen (Kitas) nur noch zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Für Kinder, für die der Besuch in der Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, gilt eine Betreuungsgarantie.
Eltern und Erziehungsberechtigte nehmen hierzu den Kontakt zu ihrer Kita auf. Die Eltern sind aber dringend aufgerufen, von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, Beruf und Betreuung zu vereinbaren. Sie sollen ihr Kind möglichst nicht in die Betreuung bringen. Das Jugendamt Duisburg hat die Information bereits an die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen weitergeleitet, damit die Eltern unmittelbar informiert werden.
Zudem hat das Jugendamt eine Übersetzung in mehrere Sprachen veranlasst, die am Montag allen Duisburger Einrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt wird.

Schulen
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat heute für Schulen folgende Regelungen getroffen:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 bis 7 vom Präsenzunterricht befreien lassen. Hierzu zeigen sie diesen Wunsch schriftlich der Schule an. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist aufgrund der Infektionsprävention nicht möglich.
- In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird es keinen Präsenzunterricht mehr geben, sondern dort findet grundsätzlich nur noch Distanzunterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, sollen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die weitere Unterrichtung ihres Kindes mit den Schulen absprechen.
Das Schulministerium macht deutlich, dass eine Befreiung vom Präsenzunterricht keine Befreiung vom Unterricht bedeutet.
Die Schulen in Duisburg werden über ihre Kommunikationsmöglichkeiten alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich über die Umsetzung der Unterrichtung ab kommenden Montag informieren.
Die Berufskollegs nutzen ebenfalls die Möglichkeiten des Distanzlernens und informieren die Schülerinnen und Schüler entsprechend.
- Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt. An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Die Stadt Duisburg bittet ebenfalls alle Eltern und Erziehungsberechtigte darum, diese Maßnahmen zu unterstützen und so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten.


Corona-Schutzverordnung im Dezember

Folgende  Änderungen sind in der ab 1.12.2020 und bis 20.12.20 geltenden CoronaSchVO vorgenommen werden:
• Die Kontaktbeschränkungen wurden noch einmal verschärft.
• Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Dabei dürfen sich maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
• Die Maskenpflicht im Groß- und Einzelhandel wird erweitert und die Zugangsbeschränkungen werden verschärft.

• Maskenpflicht gilt künftig nicht nur im Geschäft, sondern auch davor und auf den Parkplätzen.
• Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von max. 800 Quadratmetern bleibt es dabei, dass mindestens 10 Quadratmeter pro Kunde vorhanden sein müssen.
• Bei größeren Geschäften gilt für die über 800 Quadratmeter hinausgehende Verkaufsfläche ein strengerer Schlüssel von 20 Quadratmetern pro Kunde.

• Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden werden zudem ermächtigt, die Verwendung von Pyrotechnik für bestimmte Plätze und Straßen, auf denen eine größere Gruppenbildung zu erwarten ist, zu untersagen. Alle Freizeit- und Vergnügungsstätten, zu denen auch der Betrieb von Minigolfplätzen, Wasserskianlagen und Skiliften gehört, sind bis zum 20. Dezember 2020 untersagt.
• Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal 10 Personen erlaubt, zuzüglich Kinder bis 14 Jahren.
• Außerdem wurde geregelt, dass Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von einem Wert über 200 zusätzliche, über die CoronaSchVO hinausgehende Schutzmaßnahmen verhängen können, welche jedoch mit dem Ministerium abgestimmt werden müssen.
• Bei einer 7-Tages-Inzidenz von einem Wert unter 50 können die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen reduziert werden.

Folgende Änderungen gelten in Duisburg auch weiterhin:
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie in einem Radius von 150 Meter für Lehrer*innen, Erzieher*innen, Schüler*innen, Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter*innen um die besuchte Schule.
• Auch ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen weiterhin in der Zeit zwischen 17 bis 9 Uhr untersagt.


7-Tage Inzidenz Bezirke für die 48. Kalenderwoche
Die 7-Tage Inzidenz für die Bezirke  wird zukünftig immer dienstags im Rahmen des üblichen Updates veröffentlicht. Die Verteilung zwischen den Stadtbezirken stellt sich weitgehend stabilisiert dar. Im Süden waren durch Ausbrüche in Einrichtungen erhöhte Fallzahlen zu beobachten. Gleiches gilt für Homberg/Ruhrort/Baerl, wobei hier auch die kleinere Einwohnerzahl zu berücksichtigen ist, weil gerade dann durch vergleichbar kleinere Ereignisse größere Auswirkungen in den 7 Tages Inzidenz festzustellen sind. Erste längere Beobachtungszeiträume können hier eine bessere Einschätzung geben. Insgesamt sind die Fallzahlen im Vergleich zur Vorwoche wieder leicht angestiegen.


Stadtteil
23. bis 29. November  2020

7-Tage-Inzidenz
Absolute Fallzahlen

Einwohnerzahl Stand: 31.10.2020

1 Walsum

246,3 (124)

50.343

2 Hamborn

287,9 (217)

75.370

3 Meiderich/Beeck

268,2 (195)

72.694

4 Homberg/Ruhrort/Baerl

218,2 (89)

40.790

5 Mitte

195,0 (213)

109.213

6 Rheinhausen

208,3 (163)

78.257

7 Süd

271,3 (198)

72.977

Gesamt:

243,6 (1.217)

499.644



Duisburg bereitet Impfzentrum vor
Duisburg, 23. November 2020 - Die Stadt Duisburg plant seit Tagen mit Hochdruck die Errichtung eines Impfzentrums und den Einsatz mobiler Impfteams. Als Standort ist das Theater am Marientor geplant, in welchem aktuell bereits die Corona Teststraßen untergebracht sind. Selbstverständlich werden zu impfende und zu testende Personen nicht miteinander in Kontakt gebracht.
Geplant ist ein großes Kontingent an Impfstellen, um die maximale Anzahl an Impfungen durchführen zu können. Dies erfordert einen hohen logistischen und personellen Aufwand. Deswegen steht die Stadt Duisburg aktuell in Gesprächen mit vielen Beteiligten, unter anderem den Hilfsorganisationen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Ehrenamt. Zur Zeit wird die technische und bauliche Infrastruktur geplant und vorbereitet, parallel ist die Personalakquise eine große Aufgabe. Das Zentrum soll am 15. Dezember dieses Jahres startbereit sein.

Stadt erweitert Maskenpflichtvorgabe auch auf den Bereich rund um die Schulen und Kitas

Die Stadt Duisburg erweitert ab Montag, 23. November, die Maskenpflicht auch auf den Bereich rund um Schulen und Kindertageseinrichtungen. Während auf belebten Straßen und Fußgängerzonen sowie auf Spielplätzen und in Schulen bereits eine Maskenpflicht per Verordnung oder Allgemeinverfügung gilt, waren die Bereiche vor der Schule oder der Kita frei. Gerade aber hier, direkt außerhalb des Schulgeländes, treffen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pause oder nach Schulschluss und stehen oft eng zusammen.
Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Kita abgegeben haben und danach noch mit einander ins Gespräch kommen. Deshalb hat die Stadt jetzt ihre Allgemeinverfügung erweitert. Für die Nutzer dieser Einrichtungen wird eine Maskenpflicht im direkten Einzugsbereich von 150 Meter festgelegt und über die Einrichtungen direkt an die Betroffenen kommuniziert. Die Regelung soll ab kommenden Montag 0:00 Uhr gelten. Zudem wird die Nutzung von Spielplätzen in der Zeit zwischen 17 und 9 Uhr untersagt, weil in dieser Zeit die Orte oft von einzelnen Gruppen zweckentfremdet werden.

Quarantäneregelung
Schon bevor sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, müssen sich Duisburger umgehend nach Erhalt eines positiven Coronatests in häusliche Quarantäne begeben. Für Infizierte dauert die Isolation 10 Tage ab dem Tag, an dem Sie sich haben testen lassen. Wenn Sie am neunten und zehnten Tag ununterbrochen keine Beschwerden mehr gehabt haben, dürfen Sie das Haus am nächsten Tag wieder verlassen. Ansonsten kommuniziert das Gesundheitsamt individuell eine eventuelle Verlängerung. Die Personen, die mit dem positiv Getesteten in einem Haushalt zusammen leben oder nahen Kontakt zu ihm hatten, müssen insgesamt für 14 Tage in Quarantäne, wieder gerechnet ab dem Datum des Tests.



NRW setzt Beschlüsse um - neue Regeln gelten auch für Duisburg
Duisburg, 30. Oktober 2020 - Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen ab Montag, 2. November auch in Duisburg. Um Infektionsketten zu unterbrechen, ist es dabei weiterhin ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert.
Diese Vorgaben gelten nun in Duisburg:
• Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Insgesamt dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen zusammen aufhalten.
• Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen. Die Abholung und Lieferung von Speisen bleibt erlaubt.
• Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
• Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
• Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt. • Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Kitas und Schulen gegebenenfalls ihre Hygienekonzepte nachschärfen sollen, jedoch geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet. Unternehmen und Einrichtungen, die von temporären Schließung erfasst sind, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen werden verlängert. Dies gilt etwa für den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Solo-Selbstständigen. Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassung vornehmen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Land gibt es hier: www.land.nrw/corona


Corona-​Pandemie: Bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen
Berlin, 30. Oktober 2020 - Angesichts der exponentiell steigenden Corona-​Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 30. Oktober 2020 weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert.
Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits aus den Frühjahrsmonaten bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an. Die heute beschlossenen Regelungen ergänzen insbesondere die bereits geltenden Sonderregelungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen: telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (Oktober 2020) und Krankentransportfahrten von COVID-​19-positiven Versicherten (seit Frühjahr 2020).

„Die Corona-​Pandemie verlangt von uns allen, umsichtig und weitsichtig zu agieren. Nur zusammen werden wir die kommenden Wochen der Kontaktbeschränkungen erfolgreich meistern. Auch wenn es schwerfällt, das Gebot der Stunde ist jetzt, unnötige persönliche Kontakte in allen Bereichen zu vermeiden. Das gilt vor allem auch zum Schutz jener Menschen, die aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko mitbringen, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Für die Gesundheitsversorgung heißt das nun:
Wir müssen jene notwendigen Anstrengungen und Maßnahmen ergreifen, die das Infektionsrisiko verringern, ohne dass kranke Menschen auf wichtige Behandlungen verzichten müssen. Damit weder der Weg in eine Praxis noch der Aufenthalt dort zur Gefahr wird, sollen Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege sowie Heil- und Hilfsmittel nach telefonischer Anamnese ausstellen können. Gleiches gilt für die Verordnung von Krankentransporten. Weitere Änderungen betreffen z. B. die Fragen, wie lange eine Verordnung gültig ist und wann sie bei der Krankenkasse vorgelegt werden muss.
Zudem können bestimmte verordnete Leistungen aus dem Bereich der Heilmittelversorgung bis Ende Januar 2021 auch wieder als Videobehandlung angeboten werden. Wir sind sicher, dass diese Sonderregelungen nicht nur den Patientinnen und Patienten helfen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der medizinischen Praxen, um die Anforderungen der Corona-​Pandemie bestmöglich zu meistern“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Diese neuen Sonderregelungen werden vom 2. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 die bereits bestehenden bundesweiten Ausnahmeregelungen ergänzen:
Videobehandlung
Eine Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -​ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden.
Verordnungen nach telefonischer Anamnese
Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Vor-​aussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.
Gleiches gilt für Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten. Sie sind ebenso aufgrund telefonischer Anamnese möglich.
Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen
Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wird für häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Soziotherapie von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.
Erleichterte Vorgaben für Verordnungen
Heilmittel-​Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus wurden die Vorgaben für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege angepasst: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 2. November 2020 in Kraft.

Teil-Lockdown beschlossen: Das öffentliche Leben in Deutschland wird ab dem 2. November massiv heruntergefahren
Berlin/Duisburg, 28. Oktober 2020 - In Berlin wurde bei der Besprechung der Länderchefs mit der Bundesregierung immer wieder der Tenor "Gesundheitsnotstand" in die Beratungen getragen, was in den 1960er Jahren auch drastischer als "Notstandsgesetze" formuliert wurde. Diese harten Bezeichnungen versuchte auch die Bundeskanzlerin zu vemeiden, gleichwohl lehnte sie sich als Verfechterin der zwingend drastischer und notwendig erscheinenden Maßnahmen doch irgendwie an diese durchaus noch gültige Gesetzeslage des Bundes an.
Bevor das Gesundheitssystem - hier insbesonders die Intensivmedizin - aufgrund der Verdoppelung der Inektionsszahlen der letzten Wochen nicht mehr funktionstüchtig sein könnte, sollen ab dem 4. November sollen sich nur noch Mitglieder aus zwei Haushalten treffen dürfen, Gastronomiebetriebe, Freizeiteinrichtungen und Kosmetikstudios sollen bis Ende November schließen (Friseursalons nicht). Kitas, Schulen, Gottesadienste sowie die Nahversorgung (im Einzelhandel 10 Quadratmeter pro Person)sind davon nicht betroffen. Sportveranstaltungen sind nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Touristische Übernachtungen sind verboten. Die Länderchefs und die Bundesregierung werden Mitte November wieder über die aktuelle Lage beraten und dann erneut entscheiden.

Ab dem 02.11.2020 bis Ende November (30.11.2020) gilt:
-
Hotel für Touristen geschlossen  
Keine touristische Übernachtungsangebote, Geschäftsreisen erlaubt
- Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken geschlossen  
Speisen-Lieferung und 'to go' erlaubt
- Freizeiteinrichtungen wie Theater und Konzerthäuser geschlossen
- Kein mannschaftlicher Freizeit- und Amateursport
- Profisport ohne Zuschauer
- Kosmetik- und Tattoostudies geschlossen
- Massagepraxen geschlossen, aber Physiotherapie erlaubt!
- Kontaktbeschränkungen  
Nur Angehörige, max. ein weiterer Hausstand erlaubt, bis 10 Personen
- Schulen, Kitas und Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet
Ziel ist es, den 7-Tage-Inzidenz in den Städten und Kreisen unter 50 zu bringen.

Die Stadt Duisburg erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen
Duisburg, 28. Oktober 2020 - Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 201,5 erreicht. Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es deshalb ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert. Der Krisenstab der Stadt Duisburg legt durch eine Allgemeinverfügung fest, dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen. Die bisherigen Ausnahmen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, gelten auch weiterhin. Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich
·        ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
·        ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
·        um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder
·        um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gilt ab Donnerstag, 29. Oktober. Das Bürger- und Ordnungsamt wird die neue Regelung kontrollieren, ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.

Hinweisschilder zur Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes für betroffene Bereiche in Duisburg
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hatte aufgrund der steigenden Inzidenzzahl die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Fußgängerbereiche im Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung ab 22. Oktober angeordnet. In den letzten Tagen haben die Mitarbeiter des Außendienstes viele Aufklärungsgespräche mit den Duisburgerinnen und Duisburgern geführt, um die Akzeptanz der Maßnahme zu verstärken.
Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes wird aktuell durch die Anbringung von Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen verdeutlicht. Sobald die Beschilderung angebracht ist, werden die Verstöße mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Wer dies nicht akzeptiert, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Die Stadt Duisburg appelliert noch einmal eindringlich an die Duisburger Bevölkerung, zum Eindämmen des Coronavirus beizutragen.

Die Stadt Duisburg erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen
Neue Landesverordnung zum Thema Maskenpflicht an Schulen
Düsseldorf/Duisburg, 21. Oktober 2020 - Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 100,1 erreicht. Angepasst an diese erhebliche Verschärfung der Lage hat der Krisenstab der Stadt Duisburg nun weitere Maßnahmen beschlossen.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab Donnerstag, 22. Oktober, gültig und umfasst folgende Regelungen:
In den städtischen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen gilt künftig die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sie gilt an allen Tagen jeweils von 7 Uhr und mit einem Nachlauf von einer halben Stunde nach Ablauf der Sperrstunde bis 23.30 Uhr. Mit dieser Regelung sollen Menschen insbesondere dort geschützt werden, wo wenig Abstand gehalten werden kann. Die betreffenden Bereiche werden nachfolgend aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass das Geschehen dynamisch ist, weswegen es zu Anpassungen bei den Straßen kommen kann.
Sporthallen dürfen für Kontaktsport nicht mehr genutzt werden, dies umfasst auch den Schulsport.
Kontaktsport ist auch unter freiem Himmel untersagt. Dies bedeutet , dass der Spielbetrieb in den Duisburger Amateurligen ausgesetzt werden muss.
Trainingseinheiten in klassischen Kontaktsportarten wie zum Beispiel Fußball sind aber möglich. Diese müssen jedoch an die Situation angepasst werden und kontaktlos erfolgen. Zudem ist die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen – mit Ausnahme der Toiletten – nicht erlaubt.
In den weiterführenden Duisburger Schulen gilt nun durch eine Landesverordnung generell die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hiermit soll zum einen die Weiterverbreitung des Virus verhindert werden, zum anderen aber auch die dauerhafte Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gesichert werden. Der Maskenschutz minimiert bei Auftreten einer Infektion erheblich die Anzahl der Mitschüler, die für eine mögliche Quarantäne in Betracht kommen.
1. Bezirk Duisburg-Walsum:
• Kometenplatz,
• Franz-Lenze-Platz
2. Bezirk Duisburg-Hamborn:
• Jägerstraße,
• Hamborner Altmarkt,
• Rathausstraße zwischen Duisburger Straße und Hinter dem Rathaus,
• August-Bebel-Platz,
• Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Egonstraße und Weseler Straße),
• Kaiser-Friedrich-Straße (zwischen Weseler Straße und Roonstraße),
• Weseler Straße (zwischen Wolfstraße und Grillostraße)
3. Bezirk Duisburg-Meiderich/Beeck:
• Von-der-Mark-Straße (zwischen Auf dem Damm und Am Bahnhof),
• Holtener Straße (zwischen Fiskusstraße und Lehrer Straße)
4. Bezirk Duisburg-Homberg/Ruhrort/Baerl:
• Augustastraße (zwischen Moerser Straße und Viktoriastraße)
5. Bezirk Duisburg-Mitte
• Münzstraße (zwischen Peterstal und Steinsche Gasse),
• Kasinostraße (zwischen Beeckstraße und Steinsche Gasse),
• Kuhstraße,
• Königstraße,
• Sonnenwall,
• Düsseldorfer Straße zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße,
• Claubergstraße (zwischen Königstraße und Börsenstraße),
• Tonhallenstraße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum),
• Hohe Straße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum),
• König-Heinrich-Platz,
• Portsmouthplatz,
• Oststraße (zwischen Bismarckstraße und Grabenstraße),
• Wanheimer Straße (zwischen Heerstraße und Wörthstraße),
• Platz vor der Pauluskirche,
• Fischerstraße (zwischen Hultschiner Straße und Düsseldorfer Straße)
6. Bezirk Duisburg-Rheinhausen
• Friedrich-Alfred-Straße (zwischen Krefelder Straße und Günterstraße)

Neue Corona Landesverordnung ab ab 17. Oktober gültig
Das Land Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung dem jüngsten Infektionsgeschehen an. So will das Land dem massiven Anstieg an neu festgestellten Corona-Infektionen mit einheitlichen Regelungen begegnen. Dies hat mit Inkrafttreten ab dem 17. Oktober 2020 auch Auswirkungen auf die Stadt Duisburg:
- Das Land gibt vor, dass nun noch strengere Regeln in der Gastronomie gelten. Diese muss nun um 23 Uhr schließen. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, etwa an Kiosken und Tankstellen, ist nun ab 23 Uhr nicht erlaubt. Die Polizei und das Ordnungsamt haben dazu entsprechende Schwerpunktkontrollen vereinbart. Die Stadt Duisburg hatte zuvor schon per Allgemeinverfügung geregelt, dass sich nur noch Gruppen von bis zu 5 Personen oder aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen.
- Auf allen Märkten gilt die Maskenpflicht. Private Feiern aus herausragendem Anlass (Taufen, 18. Geburtstage, runde Geburtstage, Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Abschlussfeiern und auch Beerdigungen) dürfen mit höchstens 25 Personen begangen werden.
- Für Treffen im privaten Bereich wird ausdrücklich empfohlen, auch diese mit nicht mehr als 10  Personen stattfinden zu lassen. Die Stadt Duisburg wird außerdem mehr Unterstützung vom Land und vom Bund bekommen, um die Nachverfolgung von Infektionsketten und die sich daraus ergebenen Quarantäneverpflichtungen zu begleiten.
Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzuschränken, werden die Kontrollen zur Überwachung der Quarantäne in den kommenden Wochen ebenfalls intensiviert. Die Stadt Duisburg bittet alle Duisburgerinnen und Duisburger nochmals eindringlich, die geltenden Regelungen zu beachten und gemeinsam und solidarisch die Herausforderungen der nächsten Tage und Wochen anzugehen.

Corona - neuer Landeserlass
Duisburg, 13. Oktober 2020 - Das Land Nordrhein-Westfalen hat aktuell einen neuen verpflichtenden Erlass an die Ordnungsbehörden versandt.
Danach müssen alle Duisburgerinnen und Duisburger ab morgen (14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz- oder Stehplätzen.
Solange der Inzidenzwert von 50 überschritten ist, wird bei Veranstaltungen und Versammlungen die Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des jeweiligen Veranstaltungsortes festgesetzt. Dabei gilt eine absolute Obergrenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Außenbereich. Private Feiern aus besonderen Anlässen in gastronomischen Betrieben bleiben weiter auf 25 Teilnehmer begrenzt. Alle diesbezüglichen Regeln bleiben bestehen.
Für die Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln:
Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens begrenzt. Dies gilt auch für den Verkauf von alkoholischen Getränken, beispielsweise an Trinkhallen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen weitere Vorgaben machen wird, da der Gesamtinzidenzwert für NRW inzwischen bei fast 40 liegt.
Die ausdrückliche Empfehlung des Krisenstabes ist es, dass die Verlagerung von privaten Feierlichkeiten an andere Orte, die noch unterhalb der Grenzwerte liegen, unterbleiben soll. Auch private Feiern im häuslichen Umfeld sind möglichst zu vermeiden.


Oberbürgermeister Sören Link zur aktuellen Lebenswirklichkeit
"Das Virus lässt uns nicht die Zeit, mit zwingend erforderlichen Maßnahmen noch Wochen zu warten. Ich fordere die Landesregierung eindringlich auf, das Tempo ihres Krisenmanagements endlich der tatsächlichen Pandemiesituation anzupassen. Es ist doch völlig widersinnig, dass es noch immer möglich ist, mit riesigen Feiern in Nachbarstädte auszuweichen, nur weil diese derzeit den Inzidenzwert noch nicht überschreiten. Als wenn Krisenbewältigung in Pandemiezeiten an Stadtgrenzen aufhören könnte!
Die Lebenswirklichkeit im Ruhrgebiet sieht anders aus. Und: die Einschränkungen müssen verständlich kommuniziert werden, wenn in der Bevölkerung Akzeptanz geschaffen werden soll. Warum wurde von der Landesregierung eine Sperrstunde angeordnet, ohne für alle verbindliche Zeiten vorzugeben? Da so ein weiterer Flickenteppich entsteht, wird das Akzeptanzproblem vieler Bürgerinnen und Bürger weiter verschärft. Dem gilt es schnell entgegenzuwirken."


Allgemeinverfügung: Neue Vorgaben für Duisburg nach Überschreitung der Corona-Inzidenzschwelle  
Duisburg, 12. Oktober 2020 - Die Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg den Wert 50,1 erreicht. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb heute beschlossen, dass zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungen erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Dienstag wirksam.  
- Die maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt.
Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt. Derjenige, der Räumlichkeiten vermietet oder eine Feier veranstaltet, die nicht den aktuellen Coronaregeln entspricht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.  
- Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten, soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichender Abstand erzielt werden kann.  
- Die maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt fünf Personen
.
Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in Gaststätten und Restaurants. Eine größere Anzahl an Personen darf nur zusammenkommen, wenn sie einem gemeinsamen Haushalt zuzuordnen ist. Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Anzahl der Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf 150, begrenzt.  
Rechtsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof erklärte außerdem, dass die Einhaltung der neuen Vorgaben intensiv kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Die Polizei wird das städtische Bürger- und Ordnungsamt bei den Kontrollen weitreichend unterstützen.  
Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten. Halten Sie den nötigen Abstand ein. Achten Sie auf die Hygieneregeln. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette. Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung. Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.  
 
 
Gemäß Anmeldepflicht für Feste
Der ab heute gültigen Coronaschutzverordnung sind private Feiern im öffentlichen Raum mit mindestens 50 Teilnehmern drei Tage vorher anzumelden. Für die Anmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt steht auf der städtischen Internetseite (www.duisburg.de/coronavirus ) ein entsprechendes Formular bereit.
Bei steigenden Inzidenzwerten muss die Teilnehmerzahl verringert werden (bei einer Inzidenz ab 35 nur noch 50 Teilnehmer, bei einer Inzidenz ab 50 nur noch 25 Teilnehmer). Der städtische Außendienst wird die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.

Corona-Inzidenzwert: private Veranstaltungen nur noch mit 50 Gästen  
Duisburg, 02. Oktober 2020 - Der Corona-7-Tage-Inzidenzwert in Duisburg ist über die Marke 35 gestiegen und liegt aktuell bei 40,1. Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung bedeutet das, dass private Veranstaltungen, die nicht zuhause stattfinden, nur noch mit maximal 50 statt mit 150 Gästen erlaubt sind. Ab einem Inzidenzwert von 50 dürfen private Veranstaltungen nur noch mit maximal 25 Personen gefeiert werden.  
Da die Bestimmung des 7-Tage-Inzidenzwertes gewissen Schwankungsbreiten unterliegt, soll die Reduzierung der Teilnehmerzahl für private Veranstaltungen im öffentlichen Raum erst dann nicht mehr gelten, wenn der entsprechende Inzidenzwert drei Tage in Folge unterschritten ist. In Absprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landeszentrum Gesundheit wird diese Vorgabe mit einer für die Stadt Duisburg geltenden Allgemeinverfügung von der Stadtverwaltung beschlossen. Die Verfügung gilt zunächst für zwei Wochen.  
Weitere mögliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum auf maximal 5 Personen zu beschränken oder die Untersagung bestimmter Freizeitaktivitäten wie etwa der Sport im Verein, sollen noch nicht erfolgen. Steigt der Grenzwert jedoch über die Marke 50, wird der Corona-Krisenstab der Stadt über weitere Schritte beraten.  
Vor diesem Hintergrund appelliert Ordnungsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof an alle Duisburgerinnen und Duisburger, die Schutzmaßnahmen weiterhin ernst zu nehmen: „Halten Sie bitte weiter Abstand zueinander und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Auch draußen auf öffentlichen Plätzen, wenn es dort besonders eng zugeht.“
Auch sollte die Zahl der Gäste bei Privatfeiern zuhause deutlich begrenzt werden, im besten Fall sollte eine Feier sogar auf einen späteren, weniger kritischen Zeitpunkt verschoben werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Infektion gerade auf Festen im privaten Umfeld besonders schnell verbreitet. Der Krisenstabsleiter begrüßt, dass viele weiterführende Schulen an der Nutzung von Masken im Unterricht festhalten.   Die Stadt Duisburg wird auch weiterhin die Einhaltung der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung kontrollieren und ahnden.



Krisenstab der Stadt Duisburg empfiehlt weiterhin, Masken während des Schulunterrichts zu tragen  
 Ab dem 1. September hat das Land Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht im Schulunterricht an weiterführenden Schulen aufgehoben. Martin Murrack, Leiter des Krisenstabs der Stadt Duisburg und Schuldezernentin Astrid Neese empfehlen den Schülerinnen und Schülern jedoch weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Klassenräumen während des Unterrichts. Auf den Fluren, in Gemeinschaftsräumen und auf den Schulhöfen bleibt die Maskenpflicht ohnehin auch über den 31. August hinaus bestehen.  
 Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Masken helfen bei der Eindämmung des Coronavirus - auch und vor allem in Schulen. Sie sind ein sinnvolles Mittel zur Minderung des Infektionsrisikos, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Das ist definitiv in vollen Klassen der Fall, wenn Schülerinnen und Schüler direkt nebeneinander sitzen."

Coronavirus – Verzeichnis über Arztpraxen und Testzentren für Covid-19-Abstriche
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat auf ihrer Sonderseite zum Coronavirus (www.coronavirus.nrw) eine Übersicht über Praxen aus dem Rheinland online gestellt, die sich grundsätzlich bereit erklärt haben, freiwillig Abstriche auf das Coronavirus bei Patientinnen und Patienten aus Nordrhein durchzuführen. Binnen weniger Stunden hatten sich seit Wochenbeginn bereits rund 650 Praxen aus dem Rheinland dort registriert.  
Die Liste enthält die Kontaktdaten der Praxen, sortiert nach Orten in Nordrhein, und wird regelmäßig aktualisiert. Da aktuell täglich weitere Praxen hinzukommen, bietet die Übersicht derzeit noch keine abschließende Liste über die Testmöglichkeiten hiesiger Ärztinnen und Ärzte.  
Grundsätzlich sollten Patientinnen und Patienten sich zunächst telefonisch an ihren eigenen Haus- oder Facharzt vor Ort wenden und erfragen, ob dieser einen Corona-Test durchführen kann. Alternativ können die online registrierten Praxen kontaktiert werden. Die Übersicht testender Praxen: www.coronavirus.nrw/patienteninformationen

 


Corona-Testkapazitäten am Theater am Marientor wurden erweitert  
Duisburg, 05. August 2020 - Das Corona-Testzentrum am Theater am Marientor (TaM) hat seine Kapazitäten vergrößert. Zwei weitere Teststraßen wurden im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) in Betrieb genommen. Ursache für die kurzfristige Erweiterung ist die hohe Nachfrage der Bürger, zu denen auch eine Vielzahl an Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten gehört. Für diese Testung sind eigentlich die niedergelassenen Ärzte zuständig.  
Der Krisenstab der Stadt Duisburg geht für die kommenden Tagen und Wochen von einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Coronatests aus. Der Grund: weitere Reiserückkehrer, aber auch die Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kindertageseinrichtungen sowie der Beginn des Schulbetriebs und die damit einhergehenden freiwilligen Testmöglichkeiten für Schul- und Kitakräfte. Schon ab dieser Woche dürfen sich alle Mitarbeiter der Kitas sowie die Lehrerinnen und Lehrer alle 14 Tage auf freiwilliger Basis testen lassen. Dies umfasst einen Personenkreis von rund 9000 potenziellen Testkandidaten. Auch wenn nicht jeder die Testmöglichkeit in Anspruch nehmen sollte, geht die Stadt derzeit von täglich etwa 450 zusätzlichen Tests aus.  
„Die derzeitigen Kapazitäten der Kassenärztlichen Vereinigung werden für diese erhöhte Nachfrage nicht ausreichen. Wir brauchen dringend weitere verbindliche Kapazitäten. Diese Ausweitung muss umgesetzt werden, bevor es erneut zu unzumutbaren Wartezeiten für die Duisburgerinnen und Duisburger kommt“, sagt Krisenstabsleiter Paul Bischof und ergänzt: „Ich möchte aber auch an die Duisburger Hausärzte appellieren, möglichst viele der notwendigen Tests in den eigenen Praxen durchzuführen. Hier scheint es einen Nachholbedarf zu geben.“  
Die Stadt Duisburg hatte am gestrigen Dienstag gegen 12 Uhr die Warteschlange an der Teststraße der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen, um zu verhindern, dass Bürger vergebens warten und ungetestet das TaM verlassen müssen. Insgesamt wurden etwa 100 Personen abgewiesen. Zur Erhöhung der Kapazität der KV-Teststraße, wird aktuell zusätzliches Personal eines Personaldienstleisters im eingesetzt. Für Wartende Personen stehen aufgrund der hohen Temperaturen Pavillons als Wetterschutz und Stühle zur Verfügung. Bei Bedarf werden den Wartenden zudem Getränke bereitgestellt.  
Im TaM befindet sich die Teststraße des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in der vom Gesundheitsamt angeordnete Testungen durchgeführt werden. Daneben betreibt die Feuerwehr im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung mittlerweile drei Teststraßen. Dort werden Patienten getestet, die von den Hausärzten überwiesen werden, sofern diese einen Corona-Test nicht selbst durchführen können. Patienten sowie alle Reiserückkehrenden aus Risikogebieten sollten sich für einen Corona-Test in jedem Fall an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt werden.
Eine Überweisung der Hausarztpraxis an die Teststelle im TaM ist erforderlich, ebenso wie eine Anmeldung über das Onlineformular unter dem Menüpunkt „Informationen für Reiserückkehrer“ auf der Homepage der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/microsites/coronavirus/index.php).   Vom Gesundheitsamt veranlasste Testungen in besonders sensiblen Einrichtungen wie zum Beispiel Alten- oder Pflegeheimen oder die Testung von Verdachtspersonen werden durch eine eigene Teststraße sowie drei mobile Einsatzteams sichergestellt.


Corona-Pandemie erfordert weiterhin umsichtiges Verhalten  
Duisburg, 04. August 2020 - Obwohl in der Stadt Duisburg seit Aufhebung der Kontaktbeschränkungen eine Vielzahl weiterer Lockerungen folgte, macht das Coronavirus weiterhin ein sehr umsichtiges Verhalten aller Duisburger notwendig. „Der richtige Umgang mit dem Coronavirus verlangt noch immer besondere Achtsamkeit. Machen Sie mit und helfen Sie dabei, die Verbreitung des Virus zu verringern“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.  
Das städtische Gesundheitsamt hat festgestellt, dass das Risiko einer Infektion mit Covid-19 vor allem in diesen Bereichen besonders hoch ist:  
 ·       Bei der Urlaubsrückkehr aus einem Risikogebiet
 ·       In der Familie, insbesondere bei Familienfeiern
·       Bei religiösen Festen und Veranstaltungen
·       Am Arbeitsplatz, wenn viele Mitarbeiter auf engem Raum im Einsatz sind.  
Um das Risiko erheblich zu verringern, sich mit Covid-19 zu infizieren, sind folgende Verhaltensweisen ganz besonders wichtig:  
 - Halten Sie sich an die Hygieneregeln und tragen Sie überall dort eine Maske, wo es die Coronaschutzverordnung verlangt und wo Sie den erforderlichen Abstand von mindestens 1,50 Meter nicht einhalten können Wenn persönliche Treffen nötig sind, lassen Sie diese möglichst im Freien stattfinden.
- Vermeiden Sie Treffen in größeren Gruppen Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, wenn an Ihrem Arbeitsplatz Hygiene- oder Abstandsregeln nicht eingehalten werden.  
Insbesondere Urlaubsreisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, sollten folgendes beachten: Unabhängig davon, ob Sie mit Bus, Bahn, Flugzeug oder dem Auto unterwegs waren, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Führt dieser keine Coronatests durch, kann er Sie an die zentrale Teststelle im Theater am Marientor überweisen (TAM). Zugleich melden Sie sich bitte unter „Informationen für Reiserückkehrer“ auf der Homepage der Stadt Duisburg
www.duisburg.de/microsites/coronavirus/index.php auf dem Onlineformular an.


Hinweis für Reiserückkehrer
Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, zukünftig einen verpflichtenden Test für alle Rückkehrer aus Risikogebieten anzuordnen. Ausgenommen sind die Reisende, die einen negativen Coronatest eines anerkannten Labors vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zuständig für die Testung der Reiserückkehrer ist die Kassenärztliche Vereinigung mit ihren niedergelassenen Ärzten.
Reisende werden daher gebeten, sich zunächst an ihren Hausarzt zu wenden. Führt dieser keine Coronatests durch, kann er die Reisenden an die zentrale Teststelle im Theater am Marientor überweisen (TAM). Achtung: Eine Testung der Reiserückkehrer im TAM kann nur mit vorliegender Überweisung durch den Hausarzt erfolgen. Eine freiwillige Testung ist nicht möglich, diese kann nur auf eigene Kosten beim Hausarzt erfolgen.
Getestet werden dort ausschließlich Rückkehrer aus Risikogebieten. Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, ist auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes zu finden (www.rki.de). Die meisten europäischen Ländern zählen aktuell nicht zu den Risikogebieten. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de.


Corona-Einreiseverordnung: Neues Onlineformular für Reiserückkehrer    
Duisburg, 09. Juli 2020 - Ab sofort können sich Reiserückkehrer über ein Onlineformular beim Gesundheitsamt melden.  Personen, die aus einem Risikogebiet in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen sich sofort nach der Einreise unaufgefordert für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das regelt die Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW. Die aktuelle Verordnung ist unter www.mags.nrw.de zu finden. Risikogebiete nennt das Robert-Koch Institut (RKI) auf seiner Internetseite unter www.rki.de. Unverzüglich nach der Ankunft muss außerdem das Duisburger Gesundheitsamt über die Einreise informiert werden. Dies geht ab sofort auch über ein Onlineformular.  
Alternativ zur 14-tägiggen Quarantäne können sich Reiserückkehrer auch maximal 48 Stunden vor Einreise oder direkt nach der Einreise nach Deutschland testen lassen. Sobald ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, ist man von der Absonderungspflicht befreit. Dieses Zeugnis muss mindestens 14 Tage nach der Einreise aufbewahrt und nur auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.  
Weitere Infos zum Thema Reiserückkehrer sowie das Onlineformular gibt es unter www.duisburg.de/coronavirus.

06. Juli: Länder einigten sich: Maskenpflicht bleibt bestehen


Appell des Krisenstabsleiters
Vor dem Hintergrund der in Duisburg steigenden Corona-Neuinfektionen appelliert Krisenstabsleiter Martin Murrack an die Duisburgerinnen und Duisburger, weiter vorsichtig zu sein und die neugewonnenen Freiheiten umsichtig zu nutzen: "Die steigenden Infektionszahlen stimmen mich besorgt. Beim Gesundheitsamt stellen wir aktuell fest, dass die massive Zunahme von Kontakten die Nachverfolgung immens erschwert. Viele der Infizierten geben über 30 Kontaktpersonen der Kategorie 1 an.
Diese telefonisch zu erreichen dauert oft viel zu lang, eine schnelle Kappung des Infektionsweges wird dadurch immer schwerer. Natürlich sind wir alle froh, alte Freiheiten zurück gewonnen zu haben.
Das darf jedoch nicht zu Sorglosigkeit führen. Das Virus ist immer noch da. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist nach wie vor jeder dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, dass von ihm kein vermeidbares Infektionsrisiko ausgeht. Ich bitte deswegen alle Duisburger, sich zweimal zu überlegen, ob eine Geburtstagsfeier mit vielen Menschen gerade wirklich richtig ist. Gerade im privaten Rahmen gilt: nicht alles was erlaubt ist, sollte voll ausgeschöpft werden. Wenn wir drastischere Maßnahmen verhindern wollen, müssen wir jetzt innehalten und wieder mehr Vorsicht walten lassen.


Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Ab dem 2. Juli treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. So wurde die CoronaSchVO an wenigen Stellen aktualisiert.
Und nun in Amtsdeutsch: Im Wesentlichen ist zu nennen, dass in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben nun die Unterbringung von Personen aus einem vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales festgelegten und veröffentlichten Gebiet oder einer Einrichtung mit erhöhtem Infektionsgeschehen grundsätzlich - sofern nicht eine der dort genannten Ausnahmen wie zum Beispiel bei einer zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlassten Anreise vorliegt - untersagt ist, die nicht über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind.
Überarbeitet wurde neben dem Bußgeldkatalog die der CoronaSchVO zugehörige Anlage "Hygiene- und Infektionsstandards"; dort finden sich nun etwa auch zu beachtende Hinweise für vorübergehende Freizeitparks. Die neue CoronaSchVO gilt bis einschließlich 15.07.2020 Ebenfalls wurden die CoronaEinrVO, welche die Einreise für Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, sowie die CoronaBetrVO mit Wirkung vom 2.7.2020 überarbeitet und gelten bis einschließlich 15.7.2020.

Tests von fleischverarbeitenden Betrieben

29. Juni - Alle weiteren Tests von Bewohnern und Mitarbeitern der Übergangsheime August-Thyssen-Straße und Paul-Rücker-Straße wurden mit negativen Ergebnissen ausgewertet. Die Quarantäne für das Haus August-Thyssen-Straße wurden deshalb bereits gestern, die Quarantäne für die Paul-Rücker-Straße wird übermorgen, am 1.7.2020, aufgehoben.  



Tests von fleischverarbeitenden Betrieben
26. Juni 2020 - In Duisburg wurden vier Betriebe mit Fleischverarbeitung durch das Gesundheitsamt überprüft. Dort sind 491 Mitarbeiter beschäftigt. Alle dort Beschäftigten werden im Rahmen der Teststrategie der Stadt (vulnerable Gruppe UND besonders risikointensive Arbeitsbereiche) getestet, Aktuell wurden 406 Tests durchgeführt, davon sind bislang 147 Mitarbeiter negativ. Weitere Ergebnisse stehen noch aus. Alle fleischverarbeitenden Betriebe werden entsprechend der lebensmittelrechtlichen Vorgaben routinemäßig überprüft. Zusätzlich finden Hygienekontrollen vor Ort durch das Gesundheitsamt und durch die Arbeitssicherheit der Bezirksregierung statt.
Ein positiv getesteter Mitarbeiter aus dem Moerser Betrieb ist in dem Übergangsheim August Thyssen Straße wohnhaft. Die Moerser Kollegen haben uns darüber informiert, weswegen die Stadt Duisburg umgehend tätig geworden ist: Der Bewohner und seine vier Mitbewohner (Kategorie 1) wurden außerhalb der Einrichtung untergebracht, separiert und unter Quarantäne gestellt. Die Sammelunterkunft wurde in Gänze unter Quarantäne gestellt. Aktuell wird die Einrichtung beprobt. Mit den Ergebnissen rechnen wir nicht vor Montag.
Die Feuerwehr übernimmt bis dahin die Versorgung der Bewohner. Nach aktuellem Sachstand wohnen außerdem 25 positiv getestete Mitarbeiter aus dem Moerser Betrieb in Duisburg. Keiner wohnt in einer Sammelunterkunft; alle sind alleinlebend. Die Personen werden unter Quarantäne gestellt und die Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt ermittelt. Es liegen derzeit noch nicht alle Testergebnisse aus Moers vor.


Neue Einreiseverordnung
Neue Einreiseverordnung ab dem 22. Juni: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat heute eine neue Einreiseverordnung erlassen. Diese besagt, dass Personen die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in das Land NRW in einem Riskogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Bei auftretenden Symptomen sind diese Personen ebenfalls verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren (Kontakt Gesundheitsamt Duisburg über E-Mail an kontaktpersonga@stadt-duisburg.de oder Call-Center: 0203-940049). Die Verordnung ist vorerst gültig bis 1. Juli 2020). Die wichtigste Regelung der VO findet man in § 1:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200621_
fassung_coronaeinrvo_ab_22.06.2020.pdf Risikogebiete sind in der Liste des RKI benannt. Achtung: Diese werden regelmäßig überprüft und aktualisiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Vorsorgliche Schließung der Abteischul
e
Duisburg, 23. Juni 2020 - Ein Elternteil zweier Schulkinder der Abteischule wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Da 18 Kinder der Grundschule Symptome zeigen, wurde die Grundschule gestern vorsorglich bis zu den Sommerferien geschlossen. Die Kinder mit Symptomen werden heute auf das Virus getestet.



Neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung ab 15. Juni 2020
Duisburg, 14. Juni 2020 - Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die ab 15.06.2020 geltende Fassung der CoronaSchVO veröffentlich. Im Nachfolgenden haben wir die relevanten Änderungen zusammengefasst. 1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen Veranstaltungen Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer.

Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweiterte Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene-und Infektionsschutzkonzeptes. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind.
Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste. Private Festveranstaltungen Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind.
Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können auch in gastronomischen Einrichtungen, Hotels und sonstigen geeigneten Veranstaltungsräumlichkeiten stattfinden. Auch abgetrennte Räumlichkeiten in Gaststätten können dafür wieder genutzt werden.

2. Handel, Museen und Gastronomie Erleichterungen gelten ab dem 15.06.2020 auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks. Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab dem 15.06.2020 wieder möglich. Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden. Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.
4. Sport Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab 15. Juni auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.
5. Kontaktbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung Das MAGS teilt ferner mit, dass die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bestehen bleiben . Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am 15. Juni 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020.

Schließung der Kindertageseinrichtung "Kalkweg"
8. Juni - Bei den vom 3. bis 5. Juni durchgeführten freiwilligen Beprobungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen, wurde eine Mitarbeiterin der städtischen Kita "Kalkweg" in Wanheimerort, positiv getestet. Die positiv getestete Mitarbeiterin stand im regelmäßigen und direkten Kontakt zu den von ihr betreuten Kindern. Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Kinder eine Quarantäne vom 5. bis 19. Juni durch das Gesundheitsamt Duisburg ausgesprochen.
Die betroffende Mitarbeiterin stand darüber hinaus auch im direkten Kontakt zu weiteren Kolleginnen und Kollegen der Kita "Kalkweg". Für diese wurde ebenfalls eine Quarantäne vom 4. bis 18. Juni durch das Gesundheitsamt ausgesprochen. Zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung innerhalb der Kita "Kalkweg", wird diese daher vom 8. bis 12. Juni vorübergehend geschlossen. Über eine darüberhinausgehende Schließung wird noch gesondert entschieden

Kita "Am Holderbusch" vorsorglich geschlossen

03. Juni - In der städtischen Kindertageseinrichtung "Am Holderbusch" in Duisburg-Rheinhausen wurde eine Mitarbeiterin positiv auf das Coronavirus getestet. Die bis dahin symptomfreie Mitarbeiterin erhielt am 3. Juni das Ergebnis der Testung und wurde umgehend unter Quarantäne gestellt. Unter Würdigung der Gesamtsituation bleibt die Einrichtung nun für eine Woche geschlossen.  
Alle Mitarbeiter und Kinder, die zuletzt Kontakt mit der betroffenen Mitarbeiterin hatten, werden getestet. Die Mitarbeiterinnen und Eltern werden durch das Jugendamt und Gesundheitsamt über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert. Alltagsmasken für Beschäftigte an Schulen Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 12. Mai 2020 wurden die Schulträger gebeten, den Lehrkräften und sonstigem Landespersonal an öffentlichen Schulen Alltagsmasken gegen Kostenerstattung durch das Land zur Verfügung stellen.
Die Stadt Duisburg hat diese Regelung aufgegriffen und auf alle an den Schulen Beschäftigte (Lehrkräfte, Sekretärinnen, Hausmeister, Betreuungskräfte etc.) ausgeweitet. Insgesamt werden rund 18.000 Masken durch die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung hat bereits begonnen und wird in den kommenden Tagen fortgesetzt.



Umstellung des Verfahrens zur Bekanntgabe der Testergebnisse
02. Juni 2020 - Nachdem es in den letzten Tagen vermehrt Probleme mit der Übermittlung von Testergebnissen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben hat, wird das Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse umgestellt. Personen, bei denen der Coronatest positiv ist, erhalten dieses Testergebnis unmittelbar und ohne Umwege vom Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ermittelt dann in einem Telefongespräch die Kontaktpersonen, berät den Patienten über weitere Schritte und legt die Quarantänezeit fest.
Alle Personen, die negativ getestet werden, erhalten ihr Ergebnis auf dem Postweg direkt vom Labor, also nicht über den Arzt, der den Coronatest angeordnet hat. Die Patienten werden dennoch gebeten, die Testergebnisse mit ihrem Arzt zu besprechen, damit dieser gegebenenfalls weitere Schritte einleiten kann. Auch bei gesundheitlichen Beschwerden ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner. Die Testergebnisse der Labors liegen inzwischen im Regelfall binnen drei Tagen vor, so dass jeder, der nach vier Tagen nicht durch das Gesundheitsamt kontaktiert wurde, in der Regel davon ausgehen kann, dass er negativ auf das Coronavirus getestet wurde.


Rückverfolgung von Kontaktpersonen
Um Corona-Infektionsketten zukünftig noch besser nachverfolgen zu können, müssen in Fällen des Zusammentreffens mehrerer Personen (zum Beispiel bei einem Hotel-, Friseur oder Restaurantbesuch), entsprechende Daten erhoben werden. Demnach sind Listen auszulegen, in welchen Name, Adresse und Telefonnummer und ggf. der Zeitraum des Aufenthaltes bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise einzutragen sind. So soll sichergestellt werden, dass Personen, die mit einem Corona-Infizierten Kontakt hatten (Gäste, Besucher, Kunden, etc.), schneller ausfindig gemacht werden können.
Diese Regelungen zur Rückverfolgung von Kontaktpersonen wurde nun in die aktuelle Coronaschutzverordnung (§ 2a) aufgenommen und dort näher erläutert. Bislang fand sich lediglich ein entsprechender Hinweis in der Anlage "Hygiene- u. Infektionsschutzstandards" zur Coronaschutzverordnung, allerdings ohne konkrete Vorgaben zur Umsetzung.

Testungen in Seniorenheimen
Die Stadt Duisburg setzt ihr Testkonzept fort und führt weiterhin zahlreiche Coronatests in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen durch. Mittlerweile wurden 31 Einrichtungen, zum Teil wiederholt, getestet. Insgesamt wurden 2000 Bewohner und 1900 Mitarbeiter getestet. Bei 201 Personen wurde eine Infektion mit Covid-19 festgestellt.
„Nur auf diese Weise können wir uns ein genaues Bild von der Lage vor Ort machen. In diesen besonders gefährdeten Bereichen ist das frühzeitige und intensive Testen von großer Bedeutung, um die Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Ralf Krumpholz.
Neben den Coronatests finden regelmäßig Begehungen von Vertretern des Amtes für Soziales und Wohnen und des Gesundheitsamtes in den Einrichtungen statt. Überwiegend sind die Duisburger Einrichtungen gut für die besonderen hygienischen Anforderungen durch die Corona Pandemie vorbereitet.

Wechsel Leitung Krisenstab
Nach drei arbeitsreichen Monaten übernimmt Stadtdirektor Martin Murrack die Krisenstabsleitung von  Dr. Ralf Krumpholz. Oberbürgermeister Sören Link dankte Dr. Ralf Krumpholz ausdrücklich für den Arbeitseinsatz in den letzten Monaten und die erfolgreiche Arbeit. Als Gesundheits- und Feuerwehrdezernent wird er das Thema "Pandemiebekämpfung" weiter eng begleiten.

Konzept der Massentests in Duisburg
Die Stadt Duisburg verfolgt nach wie vor das Konzept der Massentests von vulnerablen (gefährdeten)Gruppen, insbesondere in Pflege- und Senioreneinrichtungen. Allein seit dem 11. Mai wurden insgesamt 1.118 Bewohner und Mitarbeiter in 8 Pflege- und Senioreneinrichtungen getestet. Bis Ende nächster Woche werden sechs weitere Pflege- und Senioreneinrichtungen getestet (593 Bewohner und Mitarbeiter).



Neuregelung Kitas
Ab dem 28. Mai 2020 dürfen alle Kinder, die am 1. August 2020 schulpflichtig oder im Schuljahr 2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wieder in den Kindertageseinrichtungen , Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen betreut werden.



Folgende Änderungen der CoronaSchutzverordnung sind ab dem 20. Mai, gültig:

Das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum ist aufgehoben. Die geltenden Abstandsregeln sind aber auch beim Picknicken einzuhalten. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, sodass das Grillen dort ausdrücklich weiterhin untersagt bleibt..
Das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios ist ebenfalls aufgehoben. Es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Im Hinblick auf die Bewirtung von Gästen in Gastronomie und auch in Beherbergungsbetrieben wird klargestellt, dass diese sich im Moment nur auf die privilegierten Personengruppen (Familien oder Mitglieder aus maximal zwei Hausgemeinschaften) bezieht.
Firmenveranstaltungen oder Privatfeiern sind bis auf Weiteres nicht zulässig, auch wenn sie im privaten Kontext oder in der Firma zulässig wären.
Beim Sport wurde klargestellt, dass sogenannte kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von zwei Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis stattfinden, so wie das bisher schon bei Tanzschulen mit festen Partnern zulässig war.
In Freibädern und Fitnessstudios ist die Nutzung von Duschen und Umkleiden unter strenger Einhaltung des Mindestabstands erlaubt.
Bei den Bildungs- und Kulturangeboten wurde jetzt eine Regelung für sogenannte atmungsintensive Proben (Gesang, Blasinstrumente) aufgenommen. Hier ist nach wie vor große Zurückhaltung geboten. So ist hierbei ein Abstand von zwei Metern zwischen Personen, beim Singen sogar drei Meter zwischen Personen und sechs Meter in Ausstoßrichtung, zulässig. Die Raumgröße muss mindestens zehn qm pro Person betragen.
In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen und Ensembles mit mehr als sechs Teilnehmern untersagt.
Bei standesamtlichen Trauungen ist nun das Zusammentreffen vor dem Raum der Trauung zugelassen, wobei sich eine Personenbeschränkung automatisch aus dem Mindestabstand im Trauzimmer und der Größe des Zimmers ergibt. Zulässig ist das dem Anlass angemessene Zusammentreffen der Gäste vor dem Ort der Trauung und bedeutet zugleich keine Party vor dem Standesamt.

Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrum zur Glückauf-Halle in Homberg
Duisburg, 19. Mai 2020 - Am kommenden Montag geht an der Glückauf-Halle das neue Test-Zentrum-Abstrich (TZA) als Kooperation zwischen der KV-Nordrhein und der Stadt Duisburg in Betrieb. Am neuen Test-Zentrum werden keine Sichtungen mehr vorgenommen. Die Sichtung obliegt ausschließlich den zuständigen Hausärzten oder, außerhalb der Dienstzeiten der Hausärzte, dem Kassenärztlichen Notdienst.
Die ursprünglich eingeführte Sichtung in einem zentralen Sichtungszentrum diente ausschließlich der Entlastung des Hausarztsystems zu Beginn der Corona-Pandemie.
Die stetig abnehmenden Sichtungszahlen der letzten Wochen machen einen weiteren Betrieb eines Sichtungszentrums zur Zeit nicht notwendig. Im TZA werden ausschließlich Patienten abgestrichen (beprobt), welche durch ihren zuständigen Hausarzt eine Überweisung bekommen bzw. angefordert haben. Diese wird entweder persönlich abgeholt und zum Test mitgebracht oder kann durch den Hausarzt an das TZA gefaxt oder gemailt werden.

Änderung der CoronaSchVO zum 16. Mai 2020
Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und dazugehörige Anlagen zum 16.05.2020 weiter angepasst. Anbei finden Sie die wichtigsten Änderungen:
• Piercingstudios werden Tattoostudios gleichgestellt und dürfen bis auf weiteres nicht öffnen
• Toiletten in öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen genutzt werden
• Wahlkampfstände von Parteien sind nunmehr zulässig
• Freibäder dürfen unter Einhaltung bestimmter Hygienestandards zum 20.05.2020 öffnen Übernachtungen
• ab dem 18. Mai 2020 ist das Übernachten zu touristischen Zwecken in Beherbungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, u.ä. Einrichtungen) für Personen zulässig, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins, Norwegens, oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland haben.
• in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist das Übernachten ebenfalls nur Personen gestattet, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins, Norwegens, oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland haben.
• auch in Beherbungsbetrieben gilt die Kontaktregelung aus §1 CoronaSchVO (Personen aus max. zwei häusliche Gemeinschaften oder Verwandte gerade Linie. Gastronomiebetriebe
• in Gastronomiebetrieben können neben an den Tischen servierten Tellergerichten nun auch Selbstbedienungsbuffets unter strengen Auflagen angeboten werden. Bei einem derartigen Buffetangebot müssen die Gäste direkt vor der Nutzung des Buffets ihre Hände an bereitgestellten Desinfektionsspendern desinfizieren und einen Mund-Nase-Schutz tragen.
• Wellnessbereiche etc. bleiben, wie auch solitäre Wellnesseinrichtungen, Saunen etc., derzeit geschlossen.
• die Bußgeldvorschriften zur Coronaschutzverordnung wurden ebenfalls angepasst. Dabei wurde klargestellt, dass Gastwirte für die Organisation ihrer Betriebe verantwortlich sind.
• ergänzend wird seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Folgendes hingewiesen: • Gäste einer Gaststätte sind für die Einhaltung der Vorgaben zum Kontakt von Personengruppen nach § 1 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung eigenverantwortlich. Gastwirte müssen ihre Gäste auf die Einhaltung dieser Regelung (z.B. durch Aushang oder Ansprache) hinweisen, sind aber nicht für die Befolgung verantwortlich.
• Gesichtsvisiere, die nicht wie Mund-Nase-Schutzmasken eng am Gesicht anliegen, verhindern nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts nicht die Freigabe von infektiösen Aerosolen. Daher dürfen diese Visiere in Gaststättenbetrieben vom Personal nur aus gesundheitlichen Gründen getragen werden, und auch nur, wenn kein direkter Kundenkontakt besteht.



Kindertagesstätten und Kindertagespflege (Stand 11. Mai 2020, 17 Uhr)
Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass die Kindertagesstätten und Kindertagespflege schrittweise wieder geöffnet werden sollen. Konkret bedeutet das
- ab dem 14. Mai:
Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Betroffene Eltern reichen die beigefügte (und im Internet zur Verfügung stehende) Erklärung mit entsprechenden Unterlagen in der Kita ein.
Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen (und  Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde) wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden.
Die Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
- ab dem 28. Mai:
Es ist geplant, dass die Kindertageseinrichtungen alle weiteren Vorschulkinder aufnehmen.
- ab 11. Juni:
Allen Kindern soll wieder der Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle ermöglicht werden. In welchem Umfang dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem
- Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens,
- den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und
- aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den beteiligten Partnern
auf Landesebene beraten und entschieden werden.
Alle Voraussetzungen, die ein solcher Schritt erfordert – Hygienefragen, Personalfragen, pädagogische Aspekte – werden dabei genau geprüft und soweit erforderlich auch neue Empfehlungen herausgegeben.

 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand 09.05., 16:45 Uhr)
Im Hinblick auf die am 13. September stattfindende Kommunalwahl ist künftig wieder das Aufstellen von Informationsständen der Parteien erlaubt. Allerdings werden diese nicht im sonst üblichen Umfang ausgestaltet sein. Zudem ist eine gleichmäßige Verteilung der Stände im öffentlichen Raum vorgesehen. Ideelle Informationsstände oder gewerbliche Informationsveranstaltungen sind im Mai nicht genehmigungsfähig.
Konzerte und Aufführungen in geschlossenen Räumen sind bis auf weiteres untersagt; die zuständigen Behörden können auf Grundlage eines strengen Hygienekonzeptes Ausnahmen für bis zu 100 Zuschauern zulassen. Im Freien sind ausschließlich Aufführungen unter Beachtung der bekannten Infektionsschutz- und Hygienevorkehrungen für maximal 100 Zuschauer zulässig.
Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
- Auch bei Proben in den o.a. zulässigen Einrichtungen sind die bekannten Infektionsschutz- und Hygienevorkehrungen sicherzustellen.
- Zuschauer haben keinen Zutritt zu den Proben.
Der Betrieb von Kinos bleibt untersagt. In Autokinos, Autotheatern usw. ist das Öffnen von Autoverdecken und Fenstern nicht mehr verboten.
Der Betrieb von Tanzschulen ist zulässig. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen zu gewährleisten; bei Paartänzen ist die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt.
 Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist die Begleitung von Kindern bis 14 Jahren (vorher 12 Jahre) durch jeweils eine erwachsene Person zulässig.
- Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer bleiben weiterhin untersagt. Mehrere Personen, die unter § 1 Abs. 2 (Familienangehörige etc.) genannt sind, dürfen auch außerhalb sportlicher Betätigungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen zusammentreffen.
- Die vorgenannten Einrichtungen dürfen Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen gem. § 13 Abs. 3 unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung stellen.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Ab dem 14. Mai 2020 sind Wettbewerbe in Profiligen (u.a. Fußball, Handball, Eishockey) zulässig, wenn die Verantwortlichen        
-        die arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten erfüllen,        
-        sich für die Reduzierung von Infektionsrisiken verantwortlich zeigen,        
-        der zuständigen Behörde ein geeignetes Infektionsschutzkonzept vorlegen.
- Zuschauern ist grundsätzlich der Zutritt zur Wettbewerbsanlage verwehrt;
- TV-Produktionen ist der Zutritt gestattet. Es ist außerdem zu gewährleisten, dass auch im unmittelbaren Umfeld der Anlage keine Ansammlungen durch die Austragung des Wettbewerbs verursacht werden.
Für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten sind keine Ausnahmeerlaubnisse mehr erforderlich.
•  Der Betrieb von Freizeitparks und Indoor-Spielplätzen ist nach Vorlage eines von der zuständigen Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig.
- Bars, Clubs und Diskotheken dürfen nicht öffnen. Gleiches gilt für Hallenschwimmbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen.
Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen sowie das Automatenspiel in Spielbanken ist unter Einhaltung der bekannten Infektions- und Hygienestandards zulässig. Alle Handelseinrichtungen können unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands-, Zutritts- und Hygieneregeln wieder öffnen.
- Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche nicht übersteigen. Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen bleiben untersagt. Die Leistungserbringung von Kosmetik-, Nagel-, Maniküre- und Massagestudios ist unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig. Körperbezogene Dienstleistungen (z.B. Sonnenstudios) sind bei strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene und Infektionsschutzregeln sowie bei einer möglichst kontaktarmen Erbringung zulässig.
Tätowieren bleibt bis auf weiteres unzulässig.
Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz benötigen nicht mehr eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis nach der CoronaSchVO. Es ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen eingehalten wird. Alle Beerdigungen sind unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zulässig (vorher nur Erd- und Urnenbestattungen).
 Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen, (Eis)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen sowie anderen Einrichtungen der Speisegastronomie ist unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards zulässig. Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Personen sitzen, die zu den in § 1 Abs. 2 (Familienangehörige, zwei häusliche Gemeinschaften etc.) genannten Gruppen gehören.
- Damit entfällt zugleich das Verbot zum Verzehr von Speisen rund um die Verkaufsstelle. (bisher 25 bzw. 50 Meter)
- Gastronomische Betriebe dürfen weiterhin Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen gem. § 13 Abs. 3  CoronaSchVO zur Verfügung stellen. Dies gilt auch mit gastronomischem Angebot.
Ab dem 18. Mai 2020 sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken für Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben zulässig.
-  Für Personen die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen zulässig. Bei der Beherbergung von Gästen, bei ihrer gastronomischen Versorgung sowie beim Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen sind die festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards zu beachten.

Schließung des Sichtungs- und Probenzentrums an den Wochenende
Aufgrund der geringen Anfragen wird an den Wochenenden der Betrieb des Sichtungs- und Testzentrums an der schauinsland-reisen-arena vorerst eingestellt. Im Bedarfsfall wird darum gebeten, zunächst den kassenärztliche Notdienst unter 116 117 anzurufen.
 


Umsetzung der neuen Coronaschutzverordnung NRW v. 06.05.2020 in Duisburg  
Gaststätten dürfen ab 11.05. wieder öffnen!
Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe bleiben zu

Duisburg, 07. Mai 2020 - Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat auch für das Leben in Duisburg zahlreiche Auswirkungen. Vorangegangen war ein Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch. Grundsätzlich gelten auch künftig die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Die Einhaltung der Coronaschutzverordnung wird wie bisher durch das Bürger- und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei nachgehalten.

Für Duisburg bedeutet dies:

·        Ab dem 11. Mai dürfen sich im öffentlichen Raum Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern besteht weiterhin.

·        Ebenfalls ab dem 11. Mai ist ein gastronomisches Angebot in Speisegaststätten zulässig, sofern im Innen und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben weiterhin nicht zulässig.

·        Die touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen) wird ab 11. Mai ermöglicht.

·        Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen ab 11. Mai öffnen.

·        An Christi Himmelfahrt, 21. Mai, werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

·        Bis zum Pfingstwochenende (ab 30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen dürfen.

·        Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

·        Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

·        Keine Veränderungen gibt es bei Großveranstaltungen. Diese bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. Ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

·        Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern geplant, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

·        Seit heute, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Dies betrifft auch zahlreiche Bolzplätze in unserem Stadtgebiet. Es wird jedoch eindringlich darauf hingewiesen, dass diese zunächst lediglich für den kontaktlosen Sportbetrieb freigegeben werden. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Die Verantwortung zur Einhaltung obliegt den Nutzern. Die Vereine werden über die Internetseite von DuisburgSport und seitens des SSB über die Öffnung informiert.

·        Für den Bäderbereich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von DuisburgSport betriebenen Freibäder (in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung und der Wetterlage) ab dem 20. Mai unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygieneregeln für das Publikum öffnen können. Die Hallenbäder werden so vorbereitet, dass eine Öffnung zum 30. Mai möglich ist.

·        Das Internationale Jugend- und Kulturzentrum „Kiebitz“ in Duisburg-Marxloh nimmt ab dem 11. Mai ebenfalls wieder seinen Dienstbetrieb auf. Auch hier wird es ein Hygiene- und Schutzkonzept geben, so dass ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugend- und Kulturarbeit möglich sein wird.

·        Das Internationale Zentrum (IZ) am Innenhafen wird für die Besucher- und Nutzergruppen, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, wieder zum 2. Juni geöffnet. Unter Beachtung der bis dahin erarbeiteten Schutzkonzepte wird es den Gruppen wieder möglich sein, ihre Treffen, Proben, Angebote und Versammlungen abzuhalten.

·        Die Schauspielaufführungen im Juni wurden noch nicht abgesagt und werden auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft. Auch im Bereich der Duisburger Philharmoniker werden nicht nur die bisher geplanten Konzerte noch einmal neu bewertet, sondern auch geprüft, was im Rahmen der neuen Regeln zusätzlich angeboten werden kann. Möglich ist, dass zumindest einen Teil der Konzerte im Jubiläumshain und im Volkspark Rheinhausen durchgeführt werden kann.

·        Nach der Zentralbibliothek, die seit dem 29. April wieder geöffnet ist, werden ab dem 12. Mai die Bezirksbibliotheken in Hamborn, Walsum, Meiderich, Rheinhausen und Homberg-Hochheide wieder öffnen. Diese Bibliotheken werden dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag den Kunden zur Verfügung stehen - mit den durch die Coronaschutzverordnung vorgegebenen Einschränkungen.Die Bezirksbibliothek Buchholz befindet sich in der obersten Etage des Bezirksamts Süd und verfügt über keinen separaten Zugang. Daher kann die Bezirksbibliothek Buchholz leider noch nicht öffnen. Ab dem 12. Mai wird aber der „Bib to go“-Service angeboten. Hier besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder per e-Mail ausgeliehene Medien zurückzugeben und neue Medien auszuleihen. Sobald das Bezirksamt Süd eine andere Zugangsmöglichkeit ermöglicht, wird auch die Bezirksbibliothek Buchholz wieder geöffnet.

·        Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inklusive Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer bleibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso ist ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich. Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände). Abschlussbezogene Kurse der Volkshochschule, wie jene des Zweiten Bildungswegs, haben den Unterricht bereits wieder aufgenommen oder starten in diesen Tagen. Um in voller Kursstärke die Auflagen von fünf Quadratmeter pro Teilnehmer und einem Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können, wurden viele dieser Kurse zeitversetzt in den VHS-Saal verlegt. Nach Vorgaben des Landes finden Kurse der Gesundheitsbildung an Volkshochschulen bis zum 30. Mai nicht statt. Auf Anweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden Integrationskurse im Präsenzunterricht bis auf weiteres ausgesetzt. Onlinegestützte Ersatzangebote laufen weiter. Einbürgerungstests und Sprachprüfungen werden wieder angeboten, sobald die Freigabe der zuständigen Bundesbehörden vorliegt.
Zurzeit prüft die VHS, welche weiteren Kurse unter den einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen ihren Unterricht wieder aufnehmen und welche zurzeit nicht mehr fortgeführt werden können. Alle Teilnehmer werden schnellstmöglich unterrichtet, was weiterlaufen kann und was nicht. Die Volkshochschule bietet Termine und Beratungen im Stadtfenster und in den Geschäftsstellen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung an, es gibt noch keinen freien Zugang außerhalb der bereits stattfindenden Kurse. Auch Bildungsberatungen können wieder telefonisch unter 0203/283-5708 oder per E-Mail (bildungsberatung@stadt-duisburg.de) verabredet werden.Stadtbibliothek und VHS haben außerdem verabredet, dass die Kunden der Stadtbibliothek den Haupteingang nutzen und die Kunden der VHS den Seiteneingang an der Universitätsstraße. Auf den Verkehrswegen des Gebäudes müssen Mund-Nasen-Masken getragen werden. Weiter Verhaltensregeln sind im Gebäude ausgeschildert.

·        In der Musik- und Kunstschule (MKS) sind folgende Aktivitäten wieder möglich: Einzelunterricht und Unterricht in Kleingruppen wird ab dem 7. Mai im Haupthaus und ab dem 11. Mai auch in den Bezirksstellen wieder aufgenommen. Für Blasinstrumente und Gesang werden derzeit noch höhere Schutzmöglichkeiten geprüft. Hier erwartet die MKS Handlungsempfehlungen auf der Grundlage mehrerer Expertisen von Musikmedizinern am 12. Mai. Wenn diese zeitnah umgesetzt werden können, erfolgt voraussichtlich die Wiederaufnahme dieser Fächer am 14. Mai. Orchester und Ensembles organisieren ihre Probenpläne so, dass jeweils maximal sechs Spieler gemeinsam musizieren und proben können.
Gruppenunterrichte in der elementaren Musikerziehung und dem Kunstbereich werden in reduzierter Gruppenstärke ab dem 14. Mai wieder angeboten. Der Unterricht wird bei Gruppen, die die zugelassene Gruppengröße übersteigen, im vierzehntägigen Wechsel organisiert. Ob und inwieweit auch Unterricht mit den Kooperationspartnern in den Grundschulen und weiterführenden Schulen angeboten werden kann, wird noch geprüft. Trotz des nun wieder beinahe vollständig möglichen Angebotes bietet die MKS für Schüler, die zur Risikogruppe von Covid-19 gehören, weiterhin die Möglichkeit an, anstelle des Präsenzunterrichtes die in den letzten Wochen etablierten Ersatzangebote zu nutzen.

·        Die Bürgerhäuser Neumühl und Hagenshof sowie das Konferenz- und Beratungszentrum „Der kleine Prinz“ sollen unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen sowie unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ab dem 30. Mai wieder geöffnet werden.

·        Ab heute, 7. Mai, sind alle 304 Spielplätze wieder geöffnet. Hier gilt für Begleitpersonen, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss. Unser Appell an die Familien: Spielplätze bitte nur nutzen, wenn sie nicht überfüllt sind.

·        Hinsichtlich der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen erwarten wir bis zum Ende dieser Woche weitere Informationen zur schrittweisen Öffnung. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. Weitere Informationen folgen.

·        Über die Öffnung von Jugendzentren, allerdings nur für sogenannte Bildungsangebote (zum Beispiel Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining) informieren wir ebenfalls gesondert. Das Jugendamt erarbeitet derzeit gemeinsam mit den freien Trägern von Jugendzentren verschiedene Konzepte unter Beachtung des Gesundheits- und Infektionsschutzes. Das Jugendamt erstellt derzeit außerdem ein Konzept betreffend der alljährlichen Stadtranderholung. Hier wird derzeit geprüft, ob und unter welchen Bedingungen diese stattfinden kann.

Auch für die Schulen ergeben sich in den kommenden Tagen Neuregelungen.

        Schulbeginn ab 11. Mai:

·        Grundschulen:
Ab Montag werden wieder alle Jahrgänge der Grundschule unterrichtet und zwar pro Wochentag jeweils ein Jahrgang.

·        Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen (Sekundarstufe I):
Neben der Jahrgangsstufe 10 kommen ein bis zwei weitere Jahrgänge zum Unterricht, ebenfalls in einem rollierenden System (welche dies jeweils sind, entscheidet jede Schule selbst). Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten. Der Unterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzgesetzes nicht statt (zum Beispiel Mensa und Durchmischung von Schülergruppen).

·        Gymnasien und Gesamtschulen:
Hier beginnen Schüler, die im nächsten Jahr die Abiturprüfung ablegen (Qualifikationsphase 1). Wenn darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten.

·        Weiterbildungskollegs:
Hier beginnen die Studierenden des fünften Semesters, die im Herbst ihre Abiturprüfungen ablegen; gegebenenfalls auch die des vierten Semesters.

·        Förderschulen:
Auch hier werden Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen in einem rollierenden System gebildet.
Ausnahme: Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. Hier ruht der Unterrichtsbetrieb noch bis zum 15. Mai.

Schulbeginn ab 26. Mai:

·        Gymnasien und Gesamtschulen:
Alle noch fehlenden Jahrgangsstufen beginnen wieder mit dem Unterricht -je nach vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten- und möglichst in gleichem Umfang.

Schulbeginn noch unklar:

·        Berufskollegs:
Hier gibt es in Kürze gesonderte Regelungen.

Für alle oben genannten Schulen gilt:
Alle Schulleitungen erarbeiten einen individuellen, transparenten und verbindlichen Plan, welcher Jahrgang bzw. welche Lerngruppe an welchem Wochentag zur Schule kommt.
Es gelten die bekannten Hygienevorschriften (Abstandsregelung, Mund-Nasen-Bedeckung sofern Mindestabstand nicht gewährleistet, kein Köprperkontakt, regelmäßigen Händewaschen, Einhalten der Husten- und Niesettikette), sowie besondere Vorkehrungen für den Schulbetrieb, Ausstattung und Reinigung.



Veränderte Coronaschutzverordnung

Duisburg, 02. Mai 2020 - Die Veränderte Coronaschutzverordnung gilt ab Montag: Spielplätze, Zoos und Museen dürfen wieder öffnen, auch Friseur- und Fußpflegeleistungen möglich.
Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung gilt ab Montag, 4. Mai. Damit werden viele Beschränkungen um eine Woche bis zum 10. Mai verlängert - zum Beispiel die von Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie die persönlichen Verhaltenspflichten, die das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung umfassen.
Allerdings werden mit der neuen Verordnung auch einige weitere Lockerungen eingeführt. Veröffentlicht wurde die neue Fassung gestern von der Landesregierung, nachdem sich Bund und Länder am Donnerstag zu Gesprächen getroffen hatten.
1. Versammlungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote Versammlungen zur Religionsausübung Versammlungen zur Religionsausübung finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt.
In Duisburg werden die beiden großen christlichen Kirchen bis Ende Mai noch keine Gottesdienste feiern. Ausnahmen einzelner Gemeinden kann es geben. Auch spricht sich der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland für eine vorsichtige und schrittweise Öffnung der Moscheen in Abstimmung mit Behörden und Experten aus. Die Merkez-Moschee wird daher noch nicht öffnen.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg empfiehlt, sich diesem Vorgehen der Kirchen und Religionsgemeinschaften anzuschließen. Sollten dennoch Gottesdienste bereits jetzt stattfinden, dürfen nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche daran teilnehmen.
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Dazu zählen unter anderem:
-        Volksfeste (nach Paragraf 60b der Gewerbeordnung)
-        Jahrmärkte (nach Paragraf 68 der Gewerbeordnung)
-        Kirmes-Veranstaltungen
-        Stadt-/Dorf- und Straßenfeste
-        Sportfest,  chützenfest, Weinfeste, Musikfeste und Festivals
Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres untersagt.
Ausgenommen sind hiervon beispielsweise Blutspende-Termine, Vorbereitungsversammlungen zur Kommunalwahl oder Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereinen.
Bildungsangebote und Prüfungen Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sind wieder zulässig.
Auch dürfen Unterrichtsveranstaltungen in Behörden und Betrieben im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und Berufsaus-, -fort- und -weiterbildungen sowie die dazugehörigen Prüfungen wieder stattfinden.
Für alle gilt jedoch, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Einhaltung des Abstandsgebots und zur Begrenzung des Zutritts sichergestellt werden.
2. Freizeit, Kultur und Spielplätze
Die öffentlichen Spielplätze werden in Duisburg ab Donnerstag 7. Mai, wieder geöffnet. Für Begleitpersonen gilt, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Einhaltung dieser Regelungen wird kontrolliert.
Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Menschen, Spielplätze nur zu nutzen, wenn sie nicht überfüllt sind. Ansonsten können diese im Einzelfall auch wieder gesperrt werden. Städtische Museen Zulässig ist nun auch wieder der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen.
Die städtischen Duisburger Museen (Binnenschifffahrtsmuseum und Kultur- und Stadthistorisches Museum) haben entsprechende Vorbereitungen abgeschlossen und werden am Dienstag, 5.Mai, wieder öffnen. Wie in allen städtischen Gebäuden müssen die Abstandsregeln eingehalten und ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Das gilt auch für Lehmbruck Museum, dass ebenfalls ab Dienstag, 5. Mai, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten besucht werden kann. Zudem wurde die Sonderausstellung „Lynn Chadwick. Biester der Zeit“ des bedeutenden britischen Künstlers bis zum 20. September 2020 verlängert.
Zoo Duisburg
Der Zoo Duisburg öffnet für Besucher wieder ab Mittwoch, 6. Mai. Zum Schutz der Besucher, Mitarbeiter und Tiere gelten besondere Regelungen: Das Delfinarium, Tierhäuser und die Spielplätze bleiben geschlossen. Um Abstandsregelungen zu gewährleisten, ist die Anzahl der Besucher, die sich zeitgleich auf dem Zoogelände aufhalten dürfen, auf 1.800 Personen begrenzt. Ist diese Maximalzahl erreicht, können erst dann wieder neue Besucher auf das Gelände, wenn andere Besucher den Zoo verlassen haben.
Zum Konzept zur Wiederöffnung gehört auch, dass der Zoo nur über den Haupteingang an der Mülheimer Straße zugänglich ist. Informationsschilder auf dem Zoogelände weisen auf die Verhaltens- und Hygieneregeln hin. Zudem setzt der Zoo gesondertes Personal ein, um Gruppenbildung zu vermeiden und die Einhaltung der Hygiene-Regeln zu kontrollieren.
3. Dienstleistungen und Handel Friseur- und Fußpflegeleistungen
Unter Beachtung von besonderen Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die in einer Anlage zur Coronaschutzverordnung im Detail festgelegt sind, dürfen ab Montag auch wieder Friseurgeschäfte und die Fußpflege ihre Dienstleistungen anbieten. Großhandel und Großmärkte Weiterhin können Privatkunden auch ohne gewerblichen Nachweis in Großmärkten und im Großhandel einkaufen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Ausnahmeregelung zunächst bis zum 8. Mai verlängert.

Neuer und alleiniger Standort für Corona-Testzentrum Duisburg

Stadt Duisburg richtet ein zentrales Sichtungs- und Probezentrum an der SLR-MSV-Arena ein
Duisburg, 8. April 2020 - Um die Abläufe in den medizinischen Sichtungsstellen und dem Corona-Testzentrum zu optimieren, hat sich die Stadt dazu entschlossen, ab morgen, 9. April, nur noch ein zentrales Sichtungs- und Probezentrum zu betreiben. Dieses wird aktuell an der Schauinsland-Reisen-Arena im Neudorfer Süden eingerichtet. Aufgrund der zentralen Lage und einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist der neue Standort für alle Duisburger gut zu erreichen.
Wichtig: Alle bislang betriebenen Sichtungs- und Testeinrichtungen (Nord, Süd und West) werden aufgelöst und stehen ab morgen nicht mehr zur Verfügung.

Zur Vermeidung einer Infektionsverschleppung werden die medizinische Sichtungsstelle und die Corona-Testung weiterhin räumlich getrennt. Corona-Testung am ehemaligen Marathontor Duisburger, die von Ihrem Hausarzt zu einer Corona-Testung angemeldet wurden, begeben sich bitte zum Probezentrum am ehemaligen Marathontor der Schauinsland-Reisen Arena.
Das Probezentrum ist über die Bertaallee (Einfahrt gegenüber dem Restaurant „Mezzomar Seehaus“). Entgegen der bisherigen Verfahrensweise handelt es sich beim Probezentrum nicht um einen „Drive In“, so dass sich hier auch Personen testen lassen können, die keinen Pkw zur Verfügung haben. Wer gesundheitlich nicht in der Lage ist, dass Probezentrum aufzusuchen, hat die Möglichkeit, über den Hausarzt bei einem begründeten Verdacht auf eine COVID-19-Infektion ein mobiles Team zur Probeentnahme anzufordern.
Bitte beachten: Nur der Hausarzt kann den mobilen Test veranlassen. Medizinisches Sichtungszentrum am Haupteingang der MSV-Arena Das medizinische Sichtungszentrum befindet sich am Haupteingang der Schauinsland-Reisen-Arena. Dort können sich alle Duisburger melden, die aufgrund ihrer Symptome (z. B. Erkältung) zu ihrem Hausarzt oder in eine Notaufnahme gehen würden. Ziel der medizinischen Sichtungsstellen ist es, die knappen Kapazitäten der Krankenhäuser für Notfälle freizuhalten und die Hausarztpraxen zu entlasten. Rund um die Schauinsland-Reisen Arena sind Schilder aufgestellt, die zu den entsprechenden Stellen leiten.  
Das Sichtungs- und Probezentrum ist wochentags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Dienst. Bitte beachten Sie, dass über die Notrufleitungen 112 und 110 keine Auskünfte zu Corona oder zu Testergebnissen zu erfahren sind. Halten Sie die Notrufleitungen unbedingt für Notrufe frei!

Zugänge zu den einzelnen Bereichen des SPZ – Quelle: Google.Earth

Wörter im Zusammenhang mit der Coronakrise

Corona kommt aus dem lateinischen und bedeutet hier Krone (Strahlenkranz), da das Virus viele Zacken hat. Das Virus (Erreger) soll ursprünglich auf einem
Markt für Meeresfrüchte in der chinesischen Stadt Wuhan aufgetreten und dort von Fledermäusen verursacht sein.

SARS-CoV2- „Covid-19“: Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2” - eine Lungenkrankheit, die Ende 2019 entdeckt wurde.

Anzeichen für eien Ansteckung:

  • Husten,

  • Schnupfen,

  • Kratzen im Hals

  • Fieber.

Manchmal auch Durchfall.

  • Probleme beim Atmen

  •  Lungen-Entzündung.


Pandemie: Seuche, die sich in der gesamten Welt verbreitet. Wird von der WHO (Weltgesundheitsorganistion - World Health Organisation) mit Sitz in Genf (Schweiz) ausgerufen wird, wenn sich die weltweite Verbreitung abzeichnet. Die Covid-19-Pandemie wurde von der WHO am 11. März 2020 von
Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus  ausgerufen.
Das Wort Pandemie selbst setzt sich aus den altgriechischen Wörtern "pan" (alles)"demos" (Volk). Pandemie sagt inhaltlich nichts über die Art der Krankeit aus, es geht ausschließlich um die Verbreitung.
Das Gegenstück zur Pandemie ist die Epedemie, die nur örtlich begrenzt ist.

Bakterien, Viren und Bakteriophagen
Im Gegensatz zu Viren sind Bakterien aber lebende Wesen, die einen Stoffwechsel haben, sich bewegen und vermehren.
Bakterien kommen fast überall vor.Der Menschen hat viele Bakterien in sich. Manche machen krank, andere viele sind nützlich und helfen dem Menschen, gesund zu bleiben. Wie alle Lebewesen können auch Bakterien von Viren befallen und zerstört werden. Viren, die Bakterien infizieren, heißen Bakteriophagen.
Wichtig im Kampf gegen Viren ist das körpereigen Immunsystem:

Es besteht aus unterschiedlichen Zellen, die schädliche Bakterien und Viren erkennen und diese unschädlich machen können, sich in den meisten Fällen merkt, welche Krankheitserreger es bereits bekämpft hat und bekämpft die bekannten Erreger. Das Corona-Virus ist für das Immunsystem jedes Menschen neu.


Hamsterkäufe: Treten auf, wenn Menschen glauben, sich in Notzeiten stark bevorraten zu müssen
Homeoffice: Verlagerung der beruflichen Arbeit von der Arbeits- oder Dienststele in die häusliche Wohnung per Internet.

Social Distancing: Abstand halten  -mindestens 1,5 Meter
Regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände waschen
Möglichst nicht ins Gesicht fassen
Niesettikette: In die Armbeuge husten oder niesen

Mundschutz: Mund-Nasenschutz. Mit einem Mundschutz um andere Menschen vor einer Tröpfcheninfektion, die sich beim Husten, Niesen oder beim Reden in die nahe Umgebung verbreitet  


Inkubationszeit: Zeitraum zwischen Infektion und Beginn von Symptomen - beträgt 2 bis 14 Tage. Deshalb werden Verdachtsfälle zwei Wochen isoliert. Die Inkubationszeit beim neuen Coronavirus könnte Analysen zufolge in seltenen Fällen sogar bis zu 24 Tage betragen und damit 10 Tage mehr als bisher angenommen. Im Schnitt betrage der Zeitraum zwischen Ansteckung und ersten Symptomen wohl drei Tage und damit weniger als die bisher angenommenen gut fünf Tage.

Quarantäne: Isolation, um keine Ansteckungsketten zu erzeugen.
Dient lt. Robert-Koch-Institut dem Schutz vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus. Sie ist eine zeitlich befristete Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen oder von Personen, die möglicherweise das Virus ausscheiden. Die Quarantäne soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern.

Triage: Kommt aus dem französichen "trier" - sortieren, aussuchen, auslesen
bedeutet priorisierte medizische Hilfeleistung, ist im militärischen Sprachgebrauch bei Masenverletzungen gebräuchlich.

Duisburg, 03. April 2020 - Aktuell - Stand 16 Uhr - sind in Duisburg 255 (+0%) Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Zwei Personen sind verstorben. 122 (+24%) Personen sind wieder genesen.
39 (-2%) Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 1.090 (+15%) Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

Erklärung zu den von der Stadt Duisburg gemeldeten Zahlen:
Insgesamt 379 Infizierte, 2 Verstorbene, 122 Genesene. Ergibt 255 aktuell Infizierte.
Diese Zahlen werden auch immer an das RKI gemeldet. Durch zeitliche Verzögerungen kann es zu unterschiedlichen Veröffentlichungen kommen.

In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.792  Corona-Tests durchgeführt.
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.686 Patienten untersucht.

Näher und Näherinnen gesucht
Die Feuerwehr sucht zur Herstellung von Behelfsmasken weitere Näher, Näherinnen, Schneider und Schneiderinnen, vorzugsweise mit eigener Nähmaschine. Sie werden gebeten, Behelfsmasken nach einem Schnittmuster zu nähen. Das dafür notwendige Material wird durch die Feuerwehr gestellt. Die Arbeiten werden in einer Einrichtung der Feuerwehr durchgeführt. Bitte melden Sie sich mit Name und Telefonnummer unter der E-Mail-Adresse:
spontanhelfer@feuerwehr.duisburg.de, Stichwort: Behelfsmasken.

Speiselokale, Imbisse und Eisdielen
Der Verkauf von Waren außer Haus ist erlaubt, wenn alle erforderlichen Hygiene-Vorkehrungen gemäß der Corona-Schutzverordnung eingehalten werden. Infos hierzu wurden heute in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

 

 

Deutschland im Corona-Homeoffice: Was ist erlaubt, was nicht?

Milch in NRW in Zeiten von Corona