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Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 34 64 65 100 - Mo- Do 8:00 – 18:00, Fr 8:00 –
12:00
Das zuständige
Gesundheitsamt ermitteln
Bundesamt
für Bevölkerungsschutz: Notfall-Vorrat
Wie schätzt das
Robert-Koch-Institut die Lage in Deutschland ein?
Infektionsschutzgesetz - IFSG
'Sars-CoV-2'
im Kreis Wesel
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249 (+13) Infizierte in Duisburg
1 Tote, 893 (+53) Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne und 67 (+13) Genesene
Behördenübergreifende
Kontrollen in Duisburg
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Duisburg,
31. März 2020 -
Aktuell - Stand 15:45 Uhr - haben sich in Duisburg
249 (+8%) Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Eine Person ist verstorben. 67 (+24%) Personen sind
wieder genesen.
34 (+6%) Personen befinden sich in stationärer Behandlung
im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 893 (+6%) Kontaktpersonen in
häuslicher Quarantäne.
Erklärung zu den von der Stadt Duisburg
gemeldeten Zahlen:
Insgesamt 317 Infizierte, 1 Verstorbene, 67 Genesen.
Ergibt 249 aktuell Infizierte.
Diese Zahlen werden auch immer an das RKI gemeldet.
Durch zeitliche Verzögerungen kann es zu
unterschiedlichen Veröffentlichungen kommen.
Stand: 31.03., 15.45 Uhr:
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests
wurden bisher insgesamt 2.253 Corona-Tests
durchgeführt.
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden
bisher insgesamt 1.341 Patienten untersucht.
Coronaschutzverordnung: behördenübergreifende
Kontrollen in Duisburg
Das Bürger- und
Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat gestern mit
Unterstützung der Polizei die Einhaltung der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) kontrolliert.
Das Fazit: Die Mehrzahl der Duisburgerinnen und
Duisburger hält sich an die Vorgaben.
Vor allem in
Hochfeld und in Marxloh waren der
Sonderaußendienst sowie Beamte der Polizei
unterwegs. Die meisten der 39 Verstöße
gegen die CoronaSchVO stellten sie in
Hochfeld (26) fest. Zudem wurden zehn
Platzverweise ausgesprochen. Die 39 Bußgeldverfahren
wurden jeweils wegen einer Ansammlung von mehr als
zwei Personen eingeleitet. (§ 12 Abs.1 CoronaSchVO)
Alle festgestellten
Verstöße gilt es zum Schutz der Bevölkerung vor dem
Coronavirus behördenübergreifend zu ahnden und die
Bestimmungen der Verordnung durchzusetzen. Das
Bürger- und Ordnungsamt sowie die Polizei werden
auch zukünftig konsequent unter Ausschöpfung aller
rechtlichen Möglichkeiten Verstöße gegen die
CoronaSchVO verfolgen.
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Coronavirus: Verordnungen ohne Praxisbesuch
erhältlich
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31.03.2020,
10 Uhr:
14.975 (+5%)
bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 145 Todesfälle
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Infizierte haben weltweit die Dreiviertel-Million
überschritten
Bundesregierung meldet 61.913 Infizierte und 583 Todesfälle
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Duisburg,
31. März 2020 - Laut
Robert Koch-Institut
(RKI) haben sich 61.913
(+8%) Menschen in Deutschland
nachweislich mit dem Coronavirus infiziert
(Stand: 8:15 Uhr). Das sind 4.751 mehr als am
Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 66 auf 583
(+28%) gestiegen.
Die
Johns Hopkins- Universität
meldet insgesamt 786.228 (+6,5%)
Infizierte in 177 Ländern,
37.820 (+8%) Menschen
sind an dem Virus gestorben (Stand:
8:30 Uhr).
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231 (-4) Infizierte in Duisburg, 1 Tote, 32 (+1) Personen
in stationärer, 840 (+25) Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne und 54 (+14) Genesene
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Duisburg,
30. März 2020 -
Aktuell - Stand 15:45 Uhr - haben sich in Duisburg
231 (-1%) Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Eine Person ist verstorben. 54 (+35%) Personen sind
wieder genesen.
32 (+3%) Personen befinden sich in stationärer Behandlung
im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 840 (+3%) Kontaktpersonen in
häuslicher Quarantäne.
Erklärung zu den von der Stadt Duisburg
gemeldeten Zahlen:
Insgesamt 286 Infizierte, 1 Verstorbene, 54 Genesen.
Ergibt 231 aktuell Infizierte.
Diese Zahlen werden auch immer an das RKI gemeldet.
Durch zeitliche Verzögerungen kann es zu
unterschiedlichen Veröffentlichungen kommen.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests
wurden bisher insgesamt 2.129 Corona-Tests
durchgeführt (Stand: 30.03., 15 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden
bisher insgesamt 1.262 Patienten untersucht (Stand:
30.03., 15 Uhr).
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30.03.2020,
10 Uhr:
14.219 (+4%)
bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 125 Todesfälle
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Bundesregierung meldet 57.298 Infizierte und 455
Todesfälle
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Duisburg,
30. März 2020 - Laut
Robert Koch-Institut
(RKI) haben sich 57.298
(+9%) Menschen in Deutschland
nachweislich mit dem Coronavirus infiziert
(Stand: 8 Uhr). Das sind 4.751 mehr als am
Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 66 auf 455
(+17%) gestiegen.
Die
Johns Hopkins- Universität
meldet insgesamt 737.929 (+8%)
Infizierte in 177 Ländern,
35.019 (+6%) Menschen
sind an dem Virus gestorben (Stand:
16 Uhr).
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Bundesregierung meldet 52.547 Infizierte und 389
Todesfälle
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Duisburg, 29. März 2020 - Laut
Robert Koch-Institut
(RKI) haben sich 52.547
(+8%) Menschen in Deutschland
nachweislich mit dem Coronavirus infiziert
(Stand: 10:10 Uhr). Das sind 6.294 mehr als am
Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 64 auf 389
(+20%) gestiegen.
Die
Johns Hopkins- Universität
meldet insgesamt 684.652 (+5%)
Infizierte in 177 Ländern,
32.113 (+6%) Menschen
sind an dem Virus gestorben (Stand:
17:20 Uhr).
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29.03.2020,
11:30 Uhr:
13.630 (+7%)
bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 110 Todesfälle
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235 Infizierte in Duisburg, 1 Tote, 31 Personen
in stationärer, 815 Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne und 40 Genesene
Duisburg hat sich aufgrund Fehlmeldung aus Warn-App
NINA entfernt
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Duisburg, 29. März 2020 -
Aktuell - Stand 15:00 Uhr - haben sich in Duisburg
235 (+5%) Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Eine Person ist verstorben. 40 (+43%) Personen sind
wieder genesen.
31 Personen befinden sich in stationärer Behandlung
im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 815 (+6%) Kontaktpersonen in
häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests
wurden bisher insgesamt 2.025 Corona-Tests
durchgeführt (Stand: 29.03., 15 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden
bisher insgesamt 1160 Patienten untersucht (Stand:
29.03., 15 Uhr).
KEINE reale Entwarnung durch Warn-App NINA
Über die Warn-App NINA kam heute fälschlicherweise
eine Entwarungsmeldung zu COVID-19.
Aufgrund der bundesweiten, in weiten Teilen
gleichlautenden Gefahreninformation, hat sich
Duisburg entschieden, die lokale Warnung aus NINA zu
entfernen. Hierdurch soll eine überflüssige
Informationsflut vermieden werden. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass die Meldung mit der
"Entwarnung" daraufhin rein systembedingt durch die
Warn-APP herausgegeben wurde. Eine tatsächliche
Entwarnung kann aufgrund der unveränderten Lage
derzeit noch nicht gegeben werden. Die ausgegebenen
Verhaltensregeln sowie Maßnahmen gilt es unbedingt
auch weiterhin zu befolgen.
Alle Informationen zur aktuellen Lage innerhalb der
Stadt Duisburg sowie den derzeit gültigen
Verhaltensregeln / Maßnahmen können über die
Internetpräsenz der Stadt Duisburg
www.duisburg.de abgerufen
werden.
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28.03.2020,
11:30 Uhr:
12.744 (+11%)
bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 105 Todesfälle
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Bundesregierung meldet 48.582 Infizierte und 325
Todesfälle
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Duisburg, 28. März 2020 - Laut
Robert Koch-Institut
(RKI) haben sich 48.282 (+15%) Menschen in Deutschland
nachweislich mit dem Coronavirus infiziert
(Stand: 10:10 Uhr). Das sind 6.294 mehr als am
Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 72 auf 325 (+28%) gestiegen.
Die
Johns Hopkins- Universität
meldet insgesamt 652.079 (+10%) Infizierte in 177
(+1)
Ländern,
30.313 (+12,5%) Menschen
sind an dem Virus gestorben (Stand:
21:30 Uhr).
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224 Infizierte in Duisburg, 1 Tote, 31 Personen
in stationärer, 766 Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne und 28 Genesene
Weitere Allgemeinverfügung (Anti-Hamsterkauf-Verfügung)
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Duisburg, 27.
März 2020 -
Aktuell - Stand 16:47 Uhr - haben sich in Duisburg
224 (+4%) Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Eine Person ist verstorben. 28 Personen sind
wieder genesen. 31 Personen
befinden sich in stationärer Behandlung im
Krankenhaus.
Zudem sind aktuell
766
Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den
mobilen Tests wurden bisher insgesamt
1.949
Corona-Tests durchgeführt (Stand:
27.03., 15.45 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren
wurden bisher insgesamt 996 Patienten
untersucht (Stand: 27.03.,
15 Uhr).
Per weiterer
Allgemeinverfügung erteilt die Stadt
Duisburg ab 28. März bis einschließlich 19.
April Vorgaben zum Mindestabstand beim
Einkauf und untersagt Hamsterkäufe
Duisburg, 27.
März 2020 - Gemäß der vom Land NRW
erlassenen Corona-Schutzverordnung bleibt
der Betrieb einzelner, dort genannter
Geschäfte und Einrichtungen zulässig.
Allerdings müssen alle Einrichtungen die
erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur
Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von
Warteschlangen und zur Gewährleistung eines
Mindestabstands zwischen den Kunden treffen.
Das Ziel ist, die Ausbreitung des
Corona-Virus durch konsequente soziale
Distanzierung im täglichen Leben zu
verlangsamen. Des Weiteren wird eine
Abgabenbeschränkung eingeführt, um
sicherzustellen, dass Kunden in den
entsprechenden Geschäften alle Produkte
finden, die sie für ihren Grundbedarf
benötigen. So soll auch vermieden werden,
dass die Kunden mehrere Geschäfte besuchen
müssen, um alle benötigten Produkte zu
erhalten. Außerdem treffen die Kunden so auf
weniger Personen und die damit verbundenen
Ansteckungsmöglichkeiten werden reduziert.
Im Einzelnen
gilt:
1.
Befindet sich die maximal zugelassene Anzahl
von Personen in einem Verkaufsraum (die
Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal
anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn
Quadratmeter der für Kunden zugänglichen
Lokalfläche nicht übersteigen), dürfen in
gleicher Zahl Personen nur eingelassen
werden, wenn vorher eine entsprechende
Anzahl von Personen den Verkaufsraum
verlassen hat.
Jede Kundin / jeder Kunde hat, sofern
vorhanden, einen Einkaufswagen zu benutzen.
Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist
auf die maximale Personenzahl zu begrenzen.
Die Verkaufsstelle kann auch andere gleich
wirksame Maßnahmen ergreifen.
2.
Wartende Personen vor der
Verkaufsstelle sind zu veranlassen, einen
angemessenen Abstand von mindestens 1,5
Metern zueinander einzuhalten. Alle
vorstehenden Maßnahmen sind durch das
Personal der Verkaufsstelle zu organisieren
und deren Einhaltung ist durch diese
sicherzustellen.
3.
Es dürfen nur Waren in einem
haushaltsüblichen Umfang an eine Person
abgegeben werden.
4.
Vorstehende Anordnungen gelten ab dem 28.
März 2020 bis zum 19. April 2020
einschließlich.
Neue Beschilderungen an Testzentren
An den Corona-Testzentren in Duisburg-Süd
und Duisburg-Nord sind Hinweisschilder
aufgestellt worden, um unnötige Wege und
Wartezeiten zu verhindern.
Beschilderung –
© THW-Duisburg (Sylvia Kleinrensing)
Gesundheitsamt hat E-Mail-Adresse für
Fragen zu Corona eingerichtet
Das Gesundheitsamt hat für allgemeine und
medizinische Fragen eine E-Mail-Adresse
eingerichtet. An
infocorona@stadt-duisburg.de
können Duisburgerinnen und Duisburger
allgemeine und allgemein-medizinische Fragen
senden. Hier können jedoch nur allgemeine
Fragen beantwortet werden.
Für Fragen zur eigenen Situation (zum
Beispiel zur Quarantänezeit), wenden Sie
sich bitte weiterhin an
gesundheitsamt@stadt-duisburg.de.
Zulassung von Lieferdiensten bei
Eisdielen
Auch in Duisburg können die Eisdielen jetzt
wieder aktiv werden. Der Verkauf an der
Theke ist zwar weiterhin verboten und bleibt
bußgeldbewehrt. Aber als Lieferdienst auf
Anforderung (telefonisch oder per Internet)
dürfen die Speisen zum Kunden gebracht
werden. Dieses Vorgehen begegnet zum einen
den wirtschaftlichen Folgen und sichert aber
weiterhin die nötige Corona-Vorsorge. Die
Einrichtung von Lieferdiensten hatte sich ja
auch bei den ebenfalls geschlossenen
Restaurants bewährt.
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Bundesregierung meldet 42.288 Infizierte und 253
Todesfälle
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Duisburg, 27. März 2020 -
Laut
Robert Koch-Institut
(RKI) haben sich 42.288 Menschen in Deutschland
nachweislich mit dem Coronavirus infiziert
(Stand: 08:00 Uhr). Das sind 5.780 mehr als am
Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 55 auf 253 gestiegen.
Die
Johns Hopkins- Universität
meldet insgesamt 590.594 Infizierte in 176
Ländern, 26.943 Menschen
sind an dem Virus gestorben (Stand:
22:45 Uhr).
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27.03.2020, 10 Uhr:
11.523 (+10%)
bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 85 Todesfälle
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Schutzschirm ab heute (27.03.2020) 12 Uhr
Kleine Unternehmen und Selbstständige können
Soforthilfe beantragen
Niederrheinische IHK und
'Bund der Steuerzahler' informieren
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Behelfs-Krankenhaus Helios „Rhein-Klinik“ in
Duisburg ist betriebsbereit
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Duisburg, 27. März 2020 -
Duisburg bereitet sich weiter auf steigende Zahlen
von COVID-19-Infektionen und einem damit verbundenen
Anstieg von Patientenzahlen in den Krankenhäusern
vor. Eine der Maßnahmen ist die Einrichtung eines
Behelfs-Krankenhauses zur Aufnahme von Patienten aus
den Regel-Krankenhäusern. Seit heute ist das
Behelfs-Krankenhaus in der Helios
„Rhein-Klinik“ in Duisburg-Beeckerwerth mit
50 Patientenbetten betriebsbereit.
„Durch eine Verlegung von unkritischen Patienten
schaffen wir in den Regel-Kliniken Kapazitäten für
Menschen, die an einer COVID-19-Infektion erkrankt
sind und einer intensivmedizinischen Behandlung
bedürfen“, erklärt der ärztliche Leiter der
Feuerwehr Duisburg, Anästhesist Sascha Zeiger.
In das Behelfs-Krankenhaus werden Patienten verlegt,
die keine COVID-19-Infektion haben, aber aufgrund
ihres Krankheitsbildes einer stationären Versorgung
bedürfen. „Die Einrichtung eines
Behelfs-Krankenhauses war auch für uns neu und eine
große Herausforderung“, sagt Oliver Tittmann, Leiter
der Feuerwehr Duisburg. „Durch die sehr enge
Zusammenarbeit mit I.S.A.R. Germany e. V. und Action
Medeor e. V. konnten wir auf die Erfahrungen der
Kolleginnen und Kollegen aus deren Hilfseinsätzen im
Ausland zurückgreifen. Das war eine große Hilfe für
mein Team. Beide Organisationen unterstützen uns
aber nicht nur im Erfahrungsaustausch, sondern auch
materiell. Für diese Hilfe sind wir sehr dankbar.“
Groß ist nach wie vor die Hilfsbereitschaft der
Duisburgerinnen und Duisburger. Oliver Tittmann:
„Wir haben speziell für Menschen, die uns
unterstützen möchten, eine eigene E-Mail-Adresse
eingerichtet. Seit Tagen sind zwei Kollegen mit der
Bearbeitung der zahlreichen Anfragen befasst. Hier
zeigt sich, dass Duisburg wirklich zusammensteht.“
Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die den
medizinischen Sichtungsstellen oder das
Behelfs-Krankenhaus unterstützen möchten, können
sich über die Email-Adresse
spontanhelfer@feuerwehr.duisburg.de melden. Die
Feuerwehr wird sich mit den Helferinnen und Helfern
in Kontakt setzen.
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Erster Duisburger Todesfall wegen Corona
215 Infizierte in Duisburg, 27 Personen
in stationärer und 680 Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne
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Duisburg, 26. März 2020 - Aktuell - Stand 17:03 Uhr -
haben sich in Duisburg 215 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 22 Personen sind wieder genesen.
27 Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Zudem sind aktuell 680 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
Erster Duisburger Todesfall wegen Corona: 86-Jähriger verstirbt in
Dinslakener Klinik
Am Dienstagabend ist ein 86-jähriger Duisburger in einem Krankenhaus in
Dinslaken an einer Lungenentzündung, ausgelöst durch COVID-19, verstorben.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt
1.725 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 26.03., 15.45 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 856 Patienten
untersucht (Stand: 26.03., 15 Uhr).
Wartezeiten Sichtungszentren
Immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Wartezeiten in den drei medizinischen
Sichtungszentren.
Um diese jeweils zu verringern, können alle Duisburgerinnen und Duisburger
unabhängig von ihrem Wohnort im Stadtbezirk alle drei Standorte anfahren:
Sichtungszentrum West: Glück-Auf-Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198
Duisburg-Homberg
Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd,
Großenbaumer
Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße "Am Dickelsbach"), 47269
Duisburg-Großenbaum
Sichtungszentrum Nord: Stadthalle Walsum,
Waldstr. 50
(Anfahrt über die Straße "Beckersloh"), 47179 Duisburg-Walsum
Nochmals zur Beachtung: In den medizinischen Sichtungszentren finden keine
Coronavirus-Testungen statt und es werden auch keine Rezepte,
Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantänebescheinigungen ausgestellt.
Patienten, die sich krank fühlen, kontaktieren bitte telefonisch ihren Hausarzt,
melden sich beim ärztlichen Notdienst oder suchen ein medizinisches
Sichtungszentrum auf. Nur Ärzte können einen Test veranlassen, der dann in den
Testzentren oder durch einen mobilen Test durchgeführt wird.
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26.03.2020, 10 Uhr:
10.467 (+11%)
bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 75 Todesfälle
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Keine
Sondernutzungsgebühren für Nichts
Stadt Duisburg setzt
Sondernutzungsgebühren teilweise aus
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Duisburg, 26. März 2020 -
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Einschränkungen aufgrund der
Corona-Pandemie wird die Stadt Duisburg die von Geschäftsschließungen
betroffenen Gewerbetreibenden entlasten, indem die Gebühren für die
Sondernutzungen bis auf weiteres nicht erhoben werden.
Darüber hinaus werden den Gastronomen, welche im ersten Quartal 2020 bereits
Außengastronomie genutzt haben, die Gebühren für dieses erste Quartal nicht
berechnet. Teilweise wurden bereits entsprechende Aufhebungsbescheide erlassen.
„Mit diesen Sofortmaßnahmen wollen wir dazu beitragen, die betroffenen Betriebe
zu unterstützen und ihnen kurzfristig mehr Luft zum Atmen verschaffen“, erklärt
Oberbürgermeister Sören Link.
Neue Bescheide und dementsprechend neue Berechnungen werden erst dann gefertigt,
wenn absehbar ist, wie sich die derzeitige Situation entwickelt. Dabei gilt für
alle Gewerbetreibenden der Grundsatz, dass nur die Monate voll berechnet werden,
die auch entsprechend voll nutzbar sind. Somit wird für die im Monat März von
Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden keine Sondernutzungsgebühr
erhoben.
Unabhängig von den genannten Gebührenbefreiungen
bleiben weiterhin alle sonstigen Nutzungen des öffentlichen Raums
genehmigungspflichtig.
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189 Infizierte in Duisburg, 24 Personen
in stationärer und 544 Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne |
Duisburg, 25. März 2020 -
Aktuell - Stand 17 Uhr - haben sich in Duisburg
189 Personen mit dem Corona Virus infiziert. 3
Personen sind wieder genesen. 24 Personen befinden
sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Zudem
sind aktuell 544 Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne. In den zwei Testzentren sowie bei den
mobilen Tests wurden bisher insgesamt 1.600
Corona-Tests durchgeführt (Stand: 25.03., 15 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden
bisher insgesamt 722 Patienten untersucht (Stand:
25.03., 15 Uhr). Wartezeiten Sichtungszentren Immer
wieder kommt es zu unterschiedlichen Wartezeiten in
den drei medizinischen Sichtungszentren. Um diese
jeweils zu verringern, können alle Duisburgerinnen
und Duisburger unabhängig von Ihrem Wohnort im
Stadtbezirk, alle drei Standorte anfahren:
- Sichtungszentrum West: Glück-Auf-Halle,
Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg
- Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd,
Großenbaumer Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße
"Am Dickelsbach"), 47269 Duisburg-Großenbaum
- Sichtungszentrum Nord: Stadthalle Walsum, Waldstr.
50 (Anfahrt über die Straße "Beckersloh"), 47179
Duisburg-Walsum.
In den medizinischen Sichtungszentren finden keine
COVID-19-Testungen statt und werden auch keine
Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder
Quarantänebescheinigungen ausgestellt. Patienten mit
einem COVID-19-Verdacht müssen weiterhin mit dem Pkw
die Corona-Testzentren Süd (Gesamtschule Süd) oder
Nord (Stadthalle Walsum) aufsuchen oder über den
Hausarzt/ärztlichen Notdienst die mobile Testung
veranlassen.
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Mieter und Hauseigentümer in der Krise gleichsam
schützen
Jetzt muss der Staat den Wohnungsmarkt
funktionsfähig halten
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173 infizierte Menschen in
Duisburg
Stadt
Duisburg nimmt drittes medizinisches
Sichtungszentrum in Dienst
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173 infizierte Menschen in Duisburg Duisburg, 24. März 2020 -
Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona
Infizierten auf 173 Personen angestiegen. Davon
befinden sich 23 Personen im Krankenhaus und
(der Rest) 150 in häuslicher Quarantäne. Drei
Personen (von 173) sind wieder genesen. Zudem
sind aktuell 524 Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne, 20 Personen (von 544) konnten aus
der Quarantäne entlassen werden. In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen
Tests wurden bisher insgesamt 1153 Corona-Tests
durchgeführt (Stand: 24.03., 15 Uhr). In den
zwei medizinischen Sichtungszentren wurden
bisher insgesamt 415 Patienten untersucht
(Stand: 24.03., 15 Uhr).
Stadt
Duisburg nimmt drittes medizinisches
Sichtungszentrum in Dienst
Das Patientenaufkommen in den Notaufnahmen und
Arztpraxen hat in den vergangenen Tagen weiter
zugenommen. Die Stadt Duisburg nimmt deswegen ab
morgen 8 Uhr eine weitere medizinische
Sichtungsstelle an der Glück-Auf-Halle im
Duisburger Westen in den Dienst – zusätzlich zu
den zwei bereits bestehenden Sichtungsstellen im
Norden und Süden der Stadt. So sollen die
Wartezeiten von Patienten verringert sowie
Notaufnahmen und Arztpraxen entlastet werden.
Auch in dem neuen Sichtungszentrum sollen sich
unabhängig von einem Corona-Verdacht alle
Personen vorstellen, die sich krank fühlen und
in der Lage sind, diese Sichtungsstelle
selbstständig aufzusuchen. Dort werden sie durch
einen Arzt untersucht. Stellt dieser eine
Behandlungsbedürftigkeit fest, händigt er
Patienten eine entsprechende Bescheinigung aus.
Mit dieser Bescheinigung stellen sich die
betroffenen Patienten dann in einer Arztpraxis
oder einer Notaufnahme vor.
Die medizinischen Sichtungszentren stellen keine
Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder
Quarantänebescheinigungen aus. Auch wird dort
keine COVID-19-Testung durchgeführt. Hierzu
müssen die Patienten weiterhin in die
Corona-Testzentren an der Stadthalle Walsum oder
an der Gesamtschule Süd fahren.
Standorte der medizinischen Sichtungszentren:
- Sichtungszentrum West: Glück-Auf-Halle,
Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg
- Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd,
Großenbaumer Allee 168-172, 47269
Duisburg-Großenbaum -
Sichtungszentrum Nord: Stadthalle Walsum,
Waldstr. 20 (Anfahrt über Beckersloh), 47179
Duisburg-Walsum
Alle drei medizinischen
Sichtungszentren sind täglich in der Zeit
von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Patienten,
die sich dort vorstellen, benötigen ihren
Personalausweis und die Versichertenkarte
der Krankenkasse.
Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass
Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110
keine Auskünfte zu Corona erhalten. Die
Notrufnummern müssen für Notfälle
freigehalten werden. Telefonische Auskünfte
zu COVID-19 bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt
oder außerhalb der Praxiszeiten beim
Ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer
116117. Da viele Menschen großen
Informationsbedarf haben, kann es am Telefon
zu längeren Wartezeiten kommen.
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Rettungsschirm für den Kulturbereich
Soforthilfe für Kleinstunternehmen und
Solo-Selbständige
Antworten
auf die wichtigsten Fragen im Überblick
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157 Personen in Duisburg infiziert
Freiwillige Mitarbeiter für Mitarbeit in
Behelfskrankenhaus gesucht
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Duisburg, 23. März 2020, 16 Uhr -
In Duisburg ist die Zahl der Corona Infizierten auf
157 Personen angestiegen, diese befinden sich in
häuslicher Quarantäne. Drei Personen sind wieder
genesen. Zudem sind aktuell 481 Kontaktpersonen in
häuslicher Quarantäne, 10 Personen konnten aus der
Quarantäne entlassen werden.
Aktuell befinden sich 14 Personen im Krankenhaus. In
den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests
wurden bisher insgesamt 1.043 Corona-Tests
durchgeführt (Stand: 23.03., 10 Uhr). In den zwei
medizinischen Sichtungszentren wurden bisher
insgesamt 346 Patienten untersucht (Stand: 23.03.,
10 Uhr).
Freiwillige Mitarbeiter für Mitarbeit in
Behelfskrankenhaus gesucht
Die Stadt Duisburg sucht Menschen, die auf
freiwilliger Basis in einer Krankenstation helfen
können. Sie sollten ausgebildete Pflegekräfte bzw.
Pflegehilfskräfte sein oder eine rettungsdienstliche
Qualifikation besitzen. Auch Physiotherapeuten und
andere medizinisch ausgebildete Personen sind
herzlich willkommen.
Personen, die freiwillig mitarbeiten wollen,
melden sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse:
spontanhelfer@feuerwehr.duisburg.de
Wichtige Hinweise: Die medizinischen
Sichtungsstellen können keine Rezepte,
Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantäne-Bescheinigungen
ausstellen.
Hierzu müssen die betreffenden Personen mit ihrem
Hausarzt Kontakt aufnehmen. Über
die Notrufleitungen 112 und 110 werden keine
Informationen zu COVID-19 (Corona) erteilt. Die
Notrufleitungen müssen unbedingt für Notfälle
freigehalten werden.
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Ausweitung des Betreuungsangebots für Kinder an Schulen
und Kitas
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Duisburg, 23. März 2020 - Ab heute wird
die bestehende Regelung der Notbetreuung an Schulen und
Kitas erweitert:
Für Schulen gilt dann:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten
unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der
Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt
sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten
Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab
heute bis einschließlich 19. April 2020 wird der
zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann
steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der
Woche, also auch samstags und sonntags, und in den
Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis
Ostermontag zur Verfügung.
Gesamte Meldung
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9-Punkte-Beschluss mit
Kontaktverbote für Menschen in Duisburg
Ministerpräsident
Laschet: Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen!
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Duisburg, 22. März 2020 -
Für alle Menschen in Duisburg gilt ab heute ein
Kontaktverbot. Das bedeutet, dass Zusammenkünfte in
der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen
verboten sind.
Versammlungen von mehr als zwei Personen unter
freiem Himmel sind in Duisburg und in ganz
Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn eine
Verwandtschaft in gerader Linie besteht, oder
Ehegatten, Lebenspartner sowie Menschen, die in
häuslicher Gemeinschaft leben, zusammenkommen.
Gesamte Meldung mit Bundeskanzlerin Merkel
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Ministerpräsident
Laschet: Versammlungsverbot für mehr als zwei
Personen! Familien ausgenommen
22.03.2020, 11 Uhr: 7.361
bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 32 Todesfälle
8.224 16 Uhr
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133 Infizierte in
Duisburg
Süden soll auch
Sichtungszentrum Nord nutzen
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Duisburg, 22. März
2020 - Aktuell sind in Duisburg 133
Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert.
Derzeit befinden sich noch sechs Personen im
Krankenhaus, zwei sind wieder genesen.
Süden soll auch
Sichtungszentrum Nord nutzen
Die Auslastung in den jeweiligen
Untersuchungsstellen war in den letzten Tagen sehr
unterschiedlich. So war die Auslastung der
Corona-Testzentren (Fieberzentren) und Medizinischen
Sichtungsstellen im Süden hoch und im Norden
deutlich geringer.
Um die Auslastungen möglichst gleich zu halten und
um Wartezeiten zu verringern, sollen die Bürger aus
dem Duisburger Süden, sofern es ihnen möglich ist,
bitte auch die Stellen im Duisburger Norden
anfahren. Zudem werden in den medizinischen
Sichtungszentren keine Rezepte ausgestellt. Es wird
nur eine Bescheinigung über eine weitere
Behandlungsbedürftigkeit ausgestellt. Rezepte gibt
es für die betreffenden Personen beim Hausarzt /
ärztlichen Notdienst.
Sie finden die medizinischen Sichtungszentren unter
folgenden Anschriften:
Medizinisches Sichtungszentrum Süd -
Gesamtschule Süd Großenbaumer Allee 168-172 47269
Duisburg
Medizinisches Sichtungszentrum Nord -
Stadthalle Walsum Waldstr. 20 (über Beckersloh)
47179 Duisburg
Die medizinischen Sichtungszentren sind
täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
Patienten, die sich dort vorstellen benötigen ihren
Personalausweis und die Versichertenkarte der
Krankenkasse.
An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin,
dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110
keine Auskünfte zum Thema "Corona" erhalten.
Halten Sie die Notrufnummern für Notfälle frei!
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Öffnungszeiten der
Corona-Testzentren und den medizinischen
Sichtungsstellen in Duisburg
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Duisburg, 21. März
2020 - Die Corona-Testzentren sind
ab morgen täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr
im Dienst. Die Anmeldung in den Corona-Testzentren
erfolgt weiterhin über den Hausarzt oder die
medizinischen Sichtungszentren.
Die medizinischen Sichtungsstellen
sind ab morgen von 8 Uhr bis 18 Uhr im
Dienst. Dort sollen sich alle Patienten
vorstellen, die krank sind und ansonsten eine
Ambulanz oder Praxis aufsuchen würden.
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98 Infizierte in
Duisburg
Stadt Duisburg nimmt zweites medizinisches Sichtungszentrum
in Dienst
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Duisburg, 20. März
2020 - Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona
Infizierten auf 98 Personen angestiegen.
Diese befinden sich in häuslicher Quarantäne. Zudem sind aktuell 342
Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
Acht Personen befinden sich im Krankenhaus (eine
Person nicht ursächlich wegen Corona).
In den zwei Testzentren wurden gestern 219 Tests
durchgeführt.
Stadt Duisburg nimmt zweites medizinisches Sichtungszentrum
in Dienst
Das Patientenaufkommen in den
Notaufnahmen und Arztpraxen hat in den vergangenen
Tagen weiter zugenommen. Zur weiteren Entlastung
insbesondere der Notaufnahmen nimmt die Stadt
Duisburg ein zweites medizinisches Sichtungszentrum
im Duisburger Norden in Dienst.
In diesem Sichtungszentrum sollen sich, unabhängig
von einem Corona-Verdacht, alle Personen vorstellen,
die sich krank fühlen und in der Lage sind, diese
Sichtungsstelle selbstständig aufzusuchen. Dort
werden sie durch einen Arzt untersucht. Dieser
stellt eine eventuelle Behandlungsbedürftigkeit fest
und händigt dem betroffenen Patienten bzw. der
betroffenen Patientin ggf. eine entsprechende
Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung stellen
sich die betreffenden Patienten, sofern eine
Behandlungsbedürftigkeit besteht, in einer
Arztpraxis oder einer Notaufnahme vor.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazitäten der
Notaufnahmen für Notfälle und Unfälle freizuhalten.
Die Stadt bittet alle Duisburgerinnen und Duisburger
diese Sichtungszentren zu nutzen. Sie finden die
medizinischen Sichtungszentren unter folgenden
Anschriften:
Medizinisches Sichtungszentrum Süd –
Gesamtschule Süd
Großenbaumer Allee 168-172
47269 Duisburg
Medizinisches Sichtungszentrum Nord –
Stadthalle Walsum
Waldstr. 20 (Anfahrt über Beckersloh)
47179 Duisburg
Die medizinischen Sichtungszentren sind täglich in
der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Patienten, die
sich dort vorstellen benötigen ihren Personalausweis
und die Versichertenkarte der Krankenkasse.
An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin,
dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110
keine Auskünfte zum Thema "Corona" bekommen. Halten
Sie die Notrufnummern für Notfälle frei!
Trauerfeiern
Trauerfeiern in einer städtischen oder privaten
Trauerhalle sind leider ebenso wie Gottesdienste
laut der Allgemeinverfügung untersagt. Für
Angehörige Verstorbener sind lediglich Andachten im
engsten (Familien-) Kreis sowie die Begleitung zur
Beisetzung des Sarges oder der Urne erlaubt. Sofern
es die Größe der Trauerhalle zulässt, darf der Kreis
der Trauernden um wenige Personen erweitert werden.
Die Stadt bedauert diese Maßnahme, jedoch ist die
Untersagung großer Trauerfeiern notwendig, um das
Infektionsgeschehen durch den neuartigen Coronavirus
zu verlangsamen. Bestatter müssen eine Liste der
beteiligten Personen einer Andacht vorhalten.
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Sonderfahrplan für NRW-Schienenverkehr ab
23.03.2020
Sicherstellung eines verlässlichen Grundangebotes
für die Fahrgäste in der aktuellen
Pandemie-Situation
Reguläre Fahrpläne der Abellio Rail NRW ab
23.03.2020 außer Kraft
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Das NEUE Kurzarbeitergeld
IHK: Voller Einsatz für die Wirtschaft -
Hilfsprogramme „Rettung in letzter Minute“
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Straßenverkehrsamt:
Taxiunternehmen können Fahrzeuge von der
Betriebspflicht befreien
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Duisburg, 20. März
2020 -
Das Straßenverkehrsamt
Duisburg befreit eingesetzte Fahrzeuge von
Taxiunternehmen von der Betriebspflicht nach § 21
Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Die betroffenen
Unternehmen können sich ab sofort von montags bis
freitags, zwischen 8 und 13 Uhr, telefonisch unter
(0203) 283-4821 einen Termin zur
Außerbetriebsetzung der Fahrzeuge
vereinbaren.
Termine werden ab Dienstag, 24. März, angeboten.
Hierzu werden die Abgabe der Genehmigungsurkunde
sowie der Auszug aus der Genehmigungsurkunde
benötigt. Anzugeben sind neben dem Namen des
Unternehmens auch die Ordnungsnummer(n) der
betreffenden Fahrzeuge.
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Tiger & Turtle vorübergehend geschlossen
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Duisburg, 20. März
2020 -
Aufgrund des vermehrten Entstehens von größeren
Menschenansammlungen auf der Skulptur Tiger & Turtle
wird diese bis auf weiteres geschlossen. Zu diesem
Entschluss kam die Eigentümerdienststelle der Stadt
Duisburg nach Beobachtung der starken Frequentierung
der Skulptur in den vergangenen Tagen.
Hintergrund ist, dass derzeit größere
Menschenansammlungen vermieden werden sollen.
Oberstes Ziel ist, die Ausbreitung des Coronavirus
zu verlangsamen. Gerade größere Menschenansammlungen
erhöhen das Risiko einer Weiterverbreitung des
Virus.
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Stadt Duisburg nimmt medizinisches Sichtungszentrum
in Dienst
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KV Nordrhein warnt vor Kollaps der ambulanten
Versorgung
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IHK-Hilfsprogramme „Rettung in letzter Minute“
Duisburg, 20. März
2020 -
Duisburg, 20. März 2020 -
Um die zentralen Notaufnahmen und
hausärztlichen Praxen in Duisburg zu entlasten,
steht für mobile Patienten ab sofort ein
medizinisches Sichtungszentrum bereit. Kranke
Menschen, die sich unschlüssig sind, ob sie einen
Arzt aufsuchen müssen, stellen sich bitte zunächst
im medizinischen Sichtungszentrum vor.
Die neue Einrichtung an der
Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168,
kann in der Zeit von 8 bis 20 Uhr besucht werden.
Patienten erreichen das Sichtungszentrum durch den
Seiteneingang der Gesamtschule. Dabei folgen sie
bitte der Beschilderung. Wichtig ist, dass Patienten
ihre Versichertenkarte und ihren Personalausweis
mitbringen.
Im medizinischen Sichtungszentrum werden Patienten
zunächst von einem Arzt untersucht. Stellt dieser
dann eine Behandlungsbedürftigkeit fest, so erhalten
Patienten eine entsprechende Dokumentation.
Mit dieser können sie im Anschluss ihren Hausarzt
oder eine Notaufnahme aufsuchen. Sollte der Arzt im
Sichtungszentrum bei Patienten die Notwendigkeit
einer Testung auf den COVID-19-Virus (Corona)
feststellen, so wird dieser Test durch das auf dem
Schulgelände befindliche Corona-Testzentrum
durchgeführt.
Feuerwehr und Polizei weisen nochmals ausdrücklich
darauf hin, dass über die Notrufnummern 112 und 110
keine Informationen zum Corona-Virus zu bekommen
sind. Alle sollten den Notruf für Notfälle unbedingt
freihalten.
Jeder kann
helfen die Ausbreitung des COVID-19-Virus
einzudämmen. Halten Sie sich an die
Hygieneempfehlungen und bleiben Sie möglichst
zuhause.
Bundesregierung: Mehrsprachige Informationen zum
Coronavirus
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration hat gesammelte Hinweise
zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.
Abrufbar sind diese unter folgender Website:
www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus.
Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert
und ergänzt und gehen auch über reine
Gesundheitsfragen hinaus. Aktuell werden
mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen
Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen
vorbereitet.
Die Fernsehansprache der Bundeskanzlerin wurde
ebenfalls in mehrere Sprachen übersetzt und auf die
Seite gestellt. Das Teilen, Verlinken und
Weitertragen der Informationen über die Social-Media-Kanäle
ist seitens der Integrationsbeauftragten
ausdrücklich erwünscht. Twitter:
https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249;
Instagram:
https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/.
Die Beauftragte der Bundesregierung bittet ebenso
darum, die in diesen Tagen vermehrt auftretenden
Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu
melden.
Nur durch Weiterleitung von geprüften und
offiziellen Informationen kann der Ausbreitung des
Coronavirus entgegengewirkt werden. Es werden auch
gerne Hinweise zu weiterem Informationsbedarf zum
Thema Corona aufgenommen.
Kontakt der Geschäftsstelle des Arbeitsstabes der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration: Bundeskanzleramt, 11012
Berlin; Telefon 030/18 400-1613, Fax 030/18
400-1606, E-Mail:
integrationsbeauftragte@bk.bund.de
Federal Hükümet Coronavirüs hakkında birçok dilde
bilgi veriyor
Federal Hükümetin Göç, Mülteciler ve Uyum
Sorumlusu, Coronavirüs-SARS-CoV-2 hakkında çok dilde
bilgi yayınladı. Yayınlarda, getirilen sınırlayıcı
düzenlemeler ve virüsden korunmak için kurallar
anlatılıyor. Websitesi Göç, Mülteciler ve Uyum
Sorumlusunun websitesinde birçok dilde Hükümetin
konuyla ilgili tavsiye ve uyarıları bulunuyor.
Burada, Federal Başbakan Angela Merkel’in dün akşam
televizyonda yaptığı konuşmanın da Türkçe
tercümesini var. Sitede, sağlık konularının dışında
da önemli bilgiler verilmekte. Örneğin bu günlerde
iş hukuku ve şirketlere sunulacak yardımlar hakkında
da bilgiler hazırlanmakta.
www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus Sosyal
Medya Uyum Sorumlusu, verilen bilgileri soyal medya
kanallarından da paylaşmaya çağrıyor. Twitter:
https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249
Instagram: https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/
Sahte bilgileri dikkate almamak Uyum Sorumlusu
ayrıca, virüs hakkında ortalarda dolaşan sahte ve
yanlış bilgileri yetkililere bildirmeyi rica ediyor.
Ancak resmi makamların verdiği doğru bilgilerin
paylaşılmasıyla virüsün yayılmasının
önlenebileceğini vurguluyor. Konuyla ilgili başka
bilgilere ihtiyaç duyulursa, bunları da Uyum
Sorumlusu ‘bize bildirin’ çağrısını yapıyor.
İletişim: Geschäftsstelle des Arbeitsstabes der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration: Bundeskanzleramt 11012
Berlin Tel.: 030/18 400-1613, Fax: 030/18 400-1606
E-Mail: integrationsbeauftragte@bk.bund.de
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75 Infizierte in
Duisburg
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Duisburg, 19. März
2020 - Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona
Infizierten auf 75 Personen angestiegen, diese
befinden sich in häuslicher Quarantäne. Zudem sind
aktuell 301 Kontaktpersonen in häuslicher
Quarantäne.
Zwei Personen befinden sich im Krankenhaus (eine
Person nicht ursächlich wegen Corona).
Dringende Bitte: Alle Patienten,
die von ihrem Arzt für die zwei Corona-Testzentren
angemeldet wurden, müssen unbedingt ihre
Krankenkassenkarte zum Test mitbringen.
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10 Millionen
Atemschutzmasken für Praxen und Testzentren
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Berlin/Duisburg, 19. März
2020 - Der akute Mangel an Schutzausrüstung könnte
in Kürze gelindert werden. Etwa 10 Millionen
Atemschutzmasken sollen von den Herstellern
geliefert werden. Die Verteilung, erfolgt über die
Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort für Praxen,
Testzentren und Bereitschaftspraxen.
Dies wurde heute in Berlin per
Online-Pressekonferenz vom Vorstandsvorsitzenden der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas
Gassen verkündet.
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Leserbrief zur
aktuellen Situation
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Duisburg, 18. März 2020 -
Heute Nachmittag erreichte uns folgender Brief einer
alteingesessenen Rheinhauserin.
Nur eine Grippe
Ich bin total entsetzt, dass es so
viele Menschen gibt, die die Anweisungen nicht
befolgen.
Sie bleiben nicht nur nicht zu Hause, sie treffen
sich auf Plätzen und in Grünanlagen. Oftmals sind es
Menschen mit Migrationshintergrund, die Corona
einfach nicht ernst nehmen. Wenn ich sie anspreche,
erklären sie mir, dass es alles nicht so schlimm
wäre. Es handle sich nur um eine Grippe.
Ich bin zwangsläufig mit meinem Hund unterwegs und
könnte noch viel mehr erzählen.
Ich wünsche Ihnen und uns Geduld und Gesundheit,
Angelika R.
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18.03.2020: Neuesten Allgemeinverfügung zur
Schließung/Öffnung sowie Zeiten an Wochenenden
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'Corona'
ist kein Freizeitvergnügen!
Recyclinghöfe der
Wirtschaftsbetriebe werden überrannt
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Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus
-
Lebensmittelversorgung in Deutschland ist gesichert
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Volksbank Rhein Ruhr schließt 13
Geschäftsstellen!
'Corona' geschuldet bleiben aber je eine Stelle in
Duisburg, Mülheim und Oberhausen geöffnet
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Corona: Notfallnummer
für Bürgerservicestationen
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Duisburg, 18. März 2020 -
Die Ausbreitung des Corona-Virus erfordert
Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf das
öffentliche Leben haben. Seit heute, 18. März, sind
alle Ämter mit Publikumsverkehr zunächst bis zum
Ende der Osterferien geschlossen. Hiervon sind auch
die Bürgerservicestationen betroffen.
Um die Erreichbarkeit in
dringenden und nicht aufschiebbaren
Notfällen zu gewährleisten, ist ab sofort
eine zentrale Rufnummer eingerichtet worden.
Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit,
sich mit ihrem dringenden Anliegen an die
Notfallnummer 0203/283-90000 zu wenden.
Darüber hinaus ist eine
Kontaktaufnahme per e-Mail unter
buergerservice@stadt-duisburg.de
sowie per Postanschrift unter Amt für bezirkliche
Angelegenheiten, 47049 Duisburg möglich.
Persönliche Vorsprachen sind zum Schutz und der
Gesundheit aller somit nicht mehr möglich.
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58 Infizierte in
Duisburg
Aufruf: Ärzte im Ruhestand gesucht
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Duisburg, 18. März
2020 - Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona
Infizierten auf 58 Personen angestiegen.
Zwei Personen befinden sich im Krankenhaus (eine
Person nicht ursächlich wegen Corona). Die
Krankheitsverläufe sind nach wie vor weitestgehend
unkompliziert.
Aufruf: Ärzte im Ruhestand gesucht
Die Stadt Duisburg sucht für ärztliche Tätigkeiten
im ambulanten Bereich ehrenamtliche Ärzte, die nicht
berufstätig oder im Ruhestand sind.
Bei den eingerichteten Testzentren im Norden und
Süden Duisburgs sowie auch zur Unterstützung bei der
Beratung von infizierten Patienten im Gesundheitsamt
ist Hilfe gefragt.
Interessierte melden sich bitte mit ihren
Kontaktdaten per E-Mail an spontanhelfer@feuerwehr.duisburg.de oder
per Post an die Adresse der Feuerwehr Duisburg, Wintgensstr.
111, 47058 Duisburg.
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Statement von Stadtdirektor und Kämmerer Martin
Murrack
Informationsblatt der Stadt Duisburg für
Unternehmen zu finanziellen Erleichterungen
anlässlich der “Corona-Pandemie“
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Stadt Duisburg richtet weiteres mobiles
Corona-Testzentrum ein
Erstattung der Elternbeiträge in der
Kindestagespflege wegen Schließung aufgrund
Corona-Virus
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Stadt Duisburg richtet weiteres mobiles
Corona-Testzentrum ein
Duisburg, 18. März 2020 -
Um den betroffenen Personen möglichst unnötige Wege
zu ersparen und damit das Verbreitungsrisiko des
COVID-19-Virus weiter zu minimieren, richtet die
Stadt Duisburg im Duisburger Norden ein weiteres
Corona-Testzentrum ein. Durch das zweite Testzentrum
wird das erste Zentrum entlastet. Hierdurch
verkürzen sich auch eventuelle Wartezeiten auf ein
Minimum. Das Corona-Testzentrum wird täglich von 8
bis 20 Uhr, Personen bei begründetem Verdacht auf
eine COVID-19-Infektion testen können.
An dieser Stelle nochmals der Hinweis zum Ablauf der
Testung:
· Die betroffenen Personen nehmen telefonisch
Kontakt zu ihrem Hausarzt auf. Dieser entscheidet
über die Notwendigkeit einer Testung, meldet den
Patienten bei Bedarf am Fieberzentrum an und teilt
die Adresse mit.
· Zur Abklärung der persönlichen Daten muss
die zu testende Person den Personalausweis
mitführen.
· Am Testzentrum folgen die zu testenden
Personen den Anweisungen des dort eingesetzten
Personals.
· Nach erfolgter Testung begeben sich die
Patientinnen und Patienten in häusliche Quarantäne
bis das Testergebnis vorliegt.
Über das Ergebnis werden die getesteten Personen
über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Duisburg informiert. Personen, die keinen eigenen
Pkw nutzen oder nicht selbstständig zum Testzentrum
fahren können, teilen dies dem Hausarzt mit. Der
Hausarzt gibt diese Information an das
Gesundheitsamt weiter, durch welches im Bedarfsfall
ein mobiles Team zur Testung entsandt wird.
Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung durch einen Arzt werden vor Ort
NICHT getestet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass Bürgerinnen und Bürger über die Notrufnummern
112 und 110 keine Informationen zum Corona-Virus
oder zur Testung erhalten. Die Notrufnummern bitte
nur im Notfall wählen.
Für Informationen steht im Bedarfsfall auch das
Servicecenter Call Duisburg unter 0203/940049 zur
Verfügung. Den aktuellen Sachstand zur Corona-Lage
in Duisburg und die von der Stadt Duisburg
getroffenen Maßnahmen finden sich auf der
Internetseite der Stadt Duisburg (www.duisburg.de)
und den Social-Media-Kanälen Facebook und Twitter.
Erstattung der Elternbeiträge in der
Kindestagespflege wegen Schließung aufgrund
Corona-Virus
Oberbürgermeister Sören Link wird dem Rat der Stadt
Duisburg analog zu den Regelungen für Eltern von
Kindern in Kindertageseinrichtungen vorschlagen,
allen Eltern, denen für den Zeitraum der Schließung
von Kindertagespflegestellen kein Notbetreuungsplatz
angeboten werden konnte, ebenfalls die gezahlten
Elternbeiträge anteilig zurückzuerstatten.
„Auch für Eltern von Tagespflegekindern, die von der
Schließung betroffenen sind, entsteht durch den
Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche
organisatorische Belastung. Eine anteilige
Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung ist
aus meiner Sicht daher auch in diesem Fall mehr als
gerechtfertigt“, so Oberbürgermeister Sören Link.
„Uns ist es wichtig, dass alle Eltern den zu viel
gezahlten Beitrag zurückerhalten. Dafür wird
allerdings auch für die Kindertagespflege ein
entsprechender Antrag erforderlich sein. Wir werden
die Einzelheiten noch ausarbeiten und die Eltern
entsprechend informieren“, so Thomas Krützberg,
Beigeordneter für Familie, Bildung und Kultur,
Arbeit und Soziales.
Die Erstattungen werden, sofern der Rat für die
Erstattung auch der Kindertagespflege-Beiträge
stimmt, am Ende der Schließzeit bearbeitet. Von
sofortigen Anträgen bittet das Jugendamt im Moment
abzusehen.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu
verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem
Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
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„WfbM Duisburg
schließt ihre Betriebsstellen ab sofort –
Notfallbetreuung ist gesichert“
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Duisburg, 18. März 2020 -
Am 17.03.2020 erging seitens des NRW-Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. a. für
sämtliche tagesstrukturierende Einrichtungen der
Eingliederungshilfe - auch für Werkstätten für
Menschen mit Behinderung in NRW- der Erlass
den Betreuungsdienst einzustellen.
Anfang der Woche sind bereits in der Duisburger
Werkstatt einige Mitarbeiter mit Behinderung der
Werkstatt ferngeblieben. Die Sorge der Eltern und
Wohneinrichtungen vor der Verbreitung des
Corona-Virus zeigte sich deutlich. Mit dem gestrigen
Erlass besteht nun Klarheit, dass die Werkstätten
alle Betriebsstellen zunächst bis zum 19. April
schließen.
„Uns ist die Gesundheit aller Mitarbeiter sehr
wichtig. Die letzten beiden Tage haben wir gehofft,
dass der Erlass in seiner jetzigen Form beschlossen
wird. Die Entscheidung zur Schließung der
Werkstätten ist aus unserer Sicht genau richtig! Für
Mitarbeiter mit Behinderung, deren Betreuung nicht
sichergestellt werden kann, stellen wir eine
Notfallbetreuung“, berichtet Geschäftsführer
Alexander Schmanke. Diesbezüglich ist die Werkstatt
mit Wohneinrichtungen, Betreuern und Eltern in
Kontakt. Die Werkstatt bleibt natürlich auch
weiterhin telefonisch erreichbar unter 0203 – 348597
– 0.
In den Werkstätten würden insbesondere Menschen, die
durch Alter, Vorerkrankung oder Behinderung einem
besonderen Risiko durch das Corona-Virus ausgesetzt
sind, in engen Kontakt miteinander stehen. Durch den
Erlass wird dieses Risiko minimiert.
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Stadt verschärft einschränkende Regelungen
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Duisburg, 17. März 2020 - Vor
dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern
vereinbarten erweiterten einschränkenden Regelungen
zu Corona gilt für die Stadt Duisburg ab morgen eine
weitere Verschärfung. Die Stadt Duisburg verfügt im
Rahmen einer weiteren Allgemeinverfügung mit Wirkung
ab morgen, dass alle Geschäfte geschlossen bleiben.
Dazu gehören auch Frisöre und vergleichbare
Dienstleistungen, die einen direkten Kundenkontakt
mit sich bringen.
Ausgenommen sind lediglich
Lebensmittelgeschäfte, Kioske, Drogerien, Bäcker,
Metzger, Apotheken, Banken und Tankstellen.
Ebenso werden alle Restaurants geschlossen. Dabei
sind aber die Lieferdienste und die reine
Abholung von Speisen ausgenommen, wenn bei der
Auslieferung bzw. Abgabe entsprechend Abstand
gehalten wird.
Ein Verzehr vor Ort ist nicht erlaubt. Weiterhin
werden alle Spielplätze gesperrt, um
sicherzustellen, dass nicht eine Übertragung von
Kind zu Kind erfolgt. Hotels und andere Unterkünfte
sollen vorübergehend keine Übernachtungen mehr für
Touristen anbieten. Es sind nur noch Übernachtungen
zu notwendigen Zwecken erlaubt.
Ebenso werden alle Gottesdienste ausgesetzt, alle
Treffen von Vereinen und auch Busreisen sollen nicht
mehr durchgeführt werden. Zusammenkünfte in Kirchen,
Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
Glaubensgemeinschaften werden untersagt.
Kein Publikumsverkehr mehr in allen städtischen
Ämter
Da sich das Coronavirus auch in Duisburg immer
weiter ausbreitet, werden ab Mittwoch, 18. März,
alle städtischen Ämter für den Publikumsverkehr
geschlossen. Alle für die Zeit ab dem 18. März
gebuchten Termine bei den städtischen Ämtern
verfallen. Stattdessen werden für unaufschiebbare
Angelegenheiten nur noch telefonische Notfalltermine
vergeben.
Die
Bürgerservicestationen sind für diese
unaufschiebbaren Angelegenheiten unter der Rufnummer
0203/94000
und per Mail
bss@stadt-duisburg.de
erreichbar. Das
Amt für Soziales und Wohnen bittet die Bürgerinnen
und Bürger, einzureichende Unterlagen per Post oder
per E-Mail zu senden. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit des Posteinwurfs in die vorhandenen
Briefkästen.
Dringende Rückfragen für Notfälle richten Sie bitte
an die im Internet hinterlegten Telefonnummern der
jeweiligen Fachbereiche. Bereits vereinbarte
Eheschließungen werden durchgeführt.
Aufgrund der hohen Infektionsgefahr und der
räumlichen Enge werden Eheschließungen
ab sofort nur noch mit dem Ehepaar - ohne Trauzeugen
- durchgeführt. Wir bitten darum, keine
Traugesellschaften zum Standesamt zu laden.
Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.
Die Sterbefallbeurkundung wird
kurzfristig im Standesamt West zentralisiert und die
Bestatter sind entsprechend informiert. Die
Abklärung einer ordnungsbehördlichen Bestattung kann
nach Terminabsprache erfolgen.
Bis auf weiteres können Anmeldungen bei der
Ausländerbehörde nur schriftlich erfolgen.
Die notwendigen Unterlagen können übersandt werde,
danach erfolgt die Anmeldung und die Rücksendung der
eingereichten Unterlagen. Nur absolute Härtefälle
können der Ausländerbehörde per Mail geschildert
werden, nach deren Prüfung im Einzelfall eine
Terminabsprache erfolgen kann.
Für Notfälle im Bereich der
Fahrerlaubnisbehörde (z.B. dringende
Verlängerungen für abgelaufene Lkw-Fahrerlaubnisse,
Fahrerkarten für Transportfahrer oder auch
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung) können
telefonisch Termine über die Rufnummer 283 8441
vereinbart werden.
Die Telefonnummer ist von Montag bis Freitag von 8
bis 15.30 Uhr erreichbar. Notfälle im Bereich der
Zulassung sind Fahrzeuge für von gewerblichen
Betrieben, die für den Erhalt der öffentlichen
Ordnung und das Gemeinwesen notwendig sind.
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Rechtzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen
Bundesregierung muss ausreichende Mittel bereitstellen
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Duisburg, 17. März 2020 - Mieter, die im Zuge der Corona-Krise mit
Zahlungsschwierigkeiten rechnen, sollten frühzeitig mögliche Wohngeldansprüche
prüfen. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
„Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, dass der Staat Menschen mit niedrigen
Einkommen hilft, weiterhin ihre Miete zu zahlen“, betonte Verbandspräsident Kai
Warnecke. Gleiches gelte für selbstnutzende Eigentümer, die beispielsweise
Kredite bedienen müssen oder sonstige immobilienbezogene Aufwendungen haben.
Hier helfe der Staat mit dem Lastenzuschuss.
Warnecke forderte die Bundesregierung auf, im Bundeshaushalt ausreichend Mittel
bereitzustellen und für entsprechende Reserven zu sorgen. Es sei zudem wichtig,
dass die zuständigen Behörden in den Kommunen weiterhin leistungsfähig bleiben
und solche Anträge zügig bearbeiten.
„Das Wohngeld – ob als Miet- oder als Lastenzuschuss – unterstützt bedürftige
Personen und Haushalte in diesen schwierigen Zeiten gezielt und unmittelbar.
Mieter und Eigentümer sollten sich jetzt informieren“, empfahl Warnecke.
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Kinder- und
Jugendärzte bitten Eltern um angemessenes Verhalten
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BVKJ-Präsident Dr.
Thomas Fischbach: "Wenn sich alle solidarisch
verhalten,
bleiben unsere Praxen arbeitsfähig und wir werden
das Virus besiegen!"
Köln/Duisburg, 17. März 2020 - Die Zahl der
Patienten, die sich mit dem neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 infiziert haben, steigt auch in
Deutschland weiter an. Wichtig ist es jetzt, die
Kurve der Infekte flach zu halten und dafür zu
sorgen, dass unser Gesundheitssystem arbeitsfähig
bleibt.
Mit folgenden Bitten wendet sich der Präsident des
Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte an
Eltern:
"Liebe Eltern,
unser Gesundheitssystem arbeitet effizient und auf
Hochtouren. Wir Kinder- und Jugendärzte versorgen
Ihre kranken Kinder
so gut es die Lage zulässt. Das gilt auch für
Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Aber wir sind darauf angewiesen, dass Sie alle
mithelfen, dass unsere Praxen arbeitsfähig bleiben
und wir die Krise bald bewältigen.
Bitte suchen Sie auf keinen Fall ohne telefonische
Anmeldung Ihre Kinder- und Jugendarztpraxis auf!
Fragen Sie nach den Regeln Ihrer Praxis. Manche
Kolleginnen und Kollegen haben ihr Bestellsystem
geändert und trennen zum Beispiel Vorsorgen und
Infekt-Sprechstunde zeitlich oder räumlich.
Falls Sie den
Verdacht haben, dass Sie oder Ihr Kind mit dem
Coronavirus infiziert sind oder Kontaktperson sind:
Fragen Sie nach den Bestimmungen, die für Ihre
Region gelten und richten sich danach. In einigen
Regionen werden Patienten für einen Labortest zu
Hause aufgesucht, in anderen gibt es
Schwerpunktpraxen oder gesonderte Sprechstunden in
der gewohnten Praxis, z. B. zum Ende der
Praxisöffnungszeiten).
Bitte teilen Sie der Praxis schon am Telefon mit,
welche Symptome Sie oder ihr Kind haben, ob sie sich
während der letzten 14 Tage in einem der
Corona-Risikogebiete aufgehalten haben oder Kontakt
zu einer Corona-infizierten Person hatten.
Bitte halten Sie auf dem Weg zur Praxis und auch am
Anmeldeschalter einen Mindestabstand von 1 bis 2
Metern ein. Und natürlich sollten Sie auch zu Hause
sich und andere so gut wie möglich schützen:
Händewaschen: regelmäßig und gründlich mit Wasser
und Seife.
Vermeiden Sie es, sich mit den Händen ins Gesicht zu
fassen.
Verzichten Sie auf Begrüßungen mit
Händeschütteln, Umarmungen und Küssen.
Husten oder niesen Sie in ein Papiertaschentuch, das
danach gleich entsorgt wird. Bei plötzlichen Husten-
oder Niesattacken: Armbeuge benutzen.
Gehen Sie mit Ihren Kindern lieber in die Natur als
auf den Spielplatz! Im Internet finden Sie jede
Menge Anregungen für Spiele an der frischen Luft.
Besuche bei Großeltern, wenn diese zur Risikogruppe
zählen (älter als 60 Jahre, Vorerkrankungen)
oder Besuche bei chronisch kranken Menschen sollten
jetzt unterbleiben.
Wenn alle mitmachen, schützen wir nicht nur
uns selbst, sondern vor allem die Älteren und
Schwächeren unter uns und sorgen dafür, dass die
Krise schneller bewältigt ist."
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KV Nordrhein fordert Konzentration auf das
Wesentliche – und einen Schutzschirm für die Praxen
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Düsseldorf/Duisburg, 17. März
2020 - Die aktuelle Situation führt die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein
und ihr Personal an die Grenze ihrer Belastbarkeit.
Die Zahl der in NRW bestätigten
SARS-CoV-2-Infektionsfälle steigt täglich drastisch
an. Stand heute, 17. März, gibt es NRW-weit rund
3060 Infizierte. Tatsächlich dürfte die Zahl
infizierter Bürger im Land noch viel höher liegen,
da die Testergebnisse zeitlich hinterherhinken – de
facto muss also mit einer hohen Dunkelziffer an
Infizierten gerechnet werden.
„Wir haben es inzwischen mit
einem exponentiellen Wachstum der Fallzahlen zu tun.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mehr als 90
Prozent aller Patienten ambulant durch das
vertragsärztliche System versorgt werden, ist
dringend und kurzfristig ein Umdenken in der
ambulanten Versorgung erforderlich“, sagt Dr. med.
Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.
Auch Praxen, vor allem in besonders betroffenen
Regionen, seien zunehmend von behördlich
angeordneten Quarantäne-Maßnahmen betroffen – und
geraten zunehmend in eine finanzielle Schieflage.
„In den Praxen unserer Mitglieder herrscht
Ausnahmezustand, wie wir auch an der Zahl der Fragen
und Mitteilungen sehen – allein gestern haben uns
über 4000 Anrufe erreicht, das ist mehr als ein
Viertel unserer Praxen.“
Praxen benötigen dringend Schutzmaterial
„Das
derzeit größte Problem unserer Mitglieder ist die
unzureichende Ausstattung beziehungsweise das Fehlen
von Schutzausrüstung für den Umgang mit
Corona-Verdachtsfällen“, sagt Dr. med. Carsten
König, stellvertretender Vorsitzender der KV
Nordrhein. Die KV hat zuletzt mit erheblichem
Aufwand und aus eigenen Mitteln Bestände aufgebaut
und damit zumindest die 77 ambulanten
Notdienstpraxen im Rheinland sowie die Praxen in
besonders betroffenen Regionen (Kreis Heinsberg,
Städteregion Aachen) ausstatten können.
„Wir warten nach wie vor auf die von der Politik
angekündigte, dringend benötigte Schutzausrüstung
und sind auf eine Verteilung gut vorbereitet, sobald
wir das Material erhalten“, so König.
Alle derzeit verhängten
drastischen Maßnahmen wie die Einschränkung des
öffentlichen Lebens, das Verzichten auf soziale
Kontakte und der Aufenthalt in häuslicher Umgebung
dienen allein dem Ziel, die Verbreitung des
Coronavirus soweit wie möglich aufzuhalten
beziehungsweise zu verzögern – Hintergrund ist die
nur begrenzte Verfügbarkeit von Intensivbetten
beziehungsweise Beatmungsplätzen für diejenigen, die
von der Infektion in schwerer Weise betroffen sind.
Der öffentliche Appell an die Bevölkerung, möglichst
zu Hause zu bleiben, hat zwangsläufig Auswirkungen
auf die Praxen und die medizinische Versorgung. „Wir
müssen auch die Zahl der nicht dringend
erforderlichen Arztbesuche reduzieren, um das
Infektionsrisiko für Patienten und das
Praxispersonal so klein wie möglich und die
Versorgung von schwer und chronisch kranken
Patienten aufrechtzuerhalten“, sagt Bergmann.
Versorgung neu
strukturieren
Die KV Nordrhein empfiehlt ihren
Mitgliedern, Patienten dementsprechend zu
informieren. „Viele Interventionen sind auch auf
telemedizinischem Wege und nicht zuletzt telefonisch
möglich. Rezepte und Überweisungen können postalisch
zugestellt werden.
Das vereinfachte Ausstellen von
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Anwesenheit
des Patienten in der Praxis ist bereits umgesetzt“,
betont Bergmann. Es sei daher richtig,
Corona-Verdachtsfälle weiterhin in Abstrich-
beziehungsweise Diagnosezentren zu konzentrieren.
„Wir brauchen Versorgungsschwerpunkte,
Diagnosezentren sind ein erster Schritt. Sie müssen
weiterhin allen Patienten mit entsprechenden
Symptomen und Risikofaktoren auf ärztliche
Veranlassung hin zugänglich bleiben – sonst wenden
sich die Patienten für die Testung wieder direkt an
die Praxen.“
Es muss zudem mit einer höheren
Inanspruchnahme der Praxen aufgrund der veränderten
Patientensteuerung in den Kliniken gerechnet
werden, beispielsweise im Bereich akut zu
versorgender kardiologischer Patienten, die
normalerweise primär stationär behandelt werden.
„Eine ähnliche Situation erwarten wir in den Praxen
der Lungenfachärzte“, so der KVNO-Chef.
Finanzielle Hilfen
notwendig
Man dürfe auch die reguläre
Versorgung, unabhängig von der Corona-Pandemie,
nicht aus dem Blick verlieren. Das gelte für den
ambulanten ebenso wie für den stationären Bereich.
Auch Krankenhäuser seien angehalten, die
Regelversorgung einzuschränken und beispielsweise
elektive Eingriffe aufzuschieben.
„Dass die Politik den Krankenhäusern dafür
flankierende finanzielle Maßnahmen zusagt, um ihnen
ein wirtschaftliches Überleben in diesen
Krisenzeiten zu ermöglichen, ist richtig. Das muss
dann aber ebenso für den ambulanten Sektor gelten“,
fordert Bergmann.
Die Umstrukturierung der
Versorgung gehe zwangsläufig mit erheblichen
Veränderungen in den Abläufen in den Praxen einher –
und teilweise mit einer stark sinkenden Zahl von
Patienten: „Es ist richtig, dass wir möglichst viele
Patienten aus den Praxen raushalten.“
Veränderte Versorgungsstrukturen und sinkende
durchschnittliche Fallzahlen führten jedoch im
System der ambulanten vertragsärztlichen Vergütung
zwangsläufig zu erheblichen Wirtschaftseinbußen, die
kompensiert werden müssten.
Nur dann hätten die
kassenärztlichen Vereinigungen den
erforderlichen Spielraum, aktuell erforderliche
Versorgungsschwerpunkte zu etablieren und die
Versorgung nach den jeweils aktuellen Erfordernissen
zu steuern. Bergmann: „Wir brauchen kurzfristig
einen finanziellen Schutzschirm für die Praxen.“
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Robert Koch Institut stuft
Corona-Gefährdung jetzt als hoch ein
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Aktuell (17. März 13 Uhr) ist in Duisburg die
Zahl der Corona Infizierten auf 46 Personen
angestiegen. Zwei Personen befinden sich im
Krankenhaus (eine Person nicht ursächlich wegen
Corona). Die Krankheitsverläufe sind nach wie vor
weitestgehend unkompliziert.
Bundesregierung: Auswärtiges Amt spricht weltweite
Reisewarnung aus
Die Corona-Pandemie-Dauer kann zwei Jahre dauern.
Berlin/Duisburg, 17. März 2020 - Die Gefährdung für
die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird
derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Diese
Gefährdung variiert aber von Region zu Region. Die
Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe
nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden
Vorerkrankungen zu. Die Belastung des
Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der
regionalen Verbreitung der Infektion, den
vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten
Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale
Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein.
Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue
Erkenntnisse ändern.
Die Corona-Pandemie-Dauer kann zwei Jahre dauern.
Quelle RKI
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- Duisburg richtet weitere Testmöglichkeiten
bei Infektionsverdacht ein - OB
Sören Link kritisiert Entschlüsse der
Landesregierung
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Duisburg richtet weitere
Testmöglichkeiten bei Infektionsverdacht ein
Duisburg, 17. März 2020 - Der
Krisenstab der Stadt Duisburg hat zur Entlastung der
Krankenhäuser und Arztpraxen die Einrichtung eines
„Coronatestzentrum“ zur mobilen Testung beschlossen.
Bereits gestern wurde diese mobile Teststation durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und
der Duisburger Hilfsorganisationen errichtet. Das
Fieberzentrum wird täglich von 8 bis 20 Uhr bereit
sein, um Personen bei begründetem Verdacht auf eine
COVID-19-Infektion zu testen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten,
müssen potentiell infizierte Personen zunächst
telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder,
außerhalb der Sprechzeiten, mit dem kassenärztlichen
Notdienst unter der Rufnummer 116 117 aufnehmen.
Wichtig: nur der Arzt entscheidet, ob eine Testung
erforderlich ist.
Ist dies der Fall, nimmt der Arzt die Daten des
Patienten auf und übermittelt diese an das
Testzentrum. Weiter teilt der Arzt dem Patienten
mit, wo sich das mobile Testzentrum befindet. Dort
müssen sie sich zwingend mit einem Personalausweis
ausweisen. Getestet wird sitzend im PKW - der
Patient muss und darf nicht aussteigen. Diese
Vorgehensweise ist wichtig, um einer eventuellen
Verbreitung des Virus vorzubeugen.
Nach erfolgter Testung begeben sich die Patienten in
häusliche Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt.
Über das Ergebnis werden die getesteten Personen
über die Mitarbeiter der Stadt Duisburg informiert.
Für Patienten, die nicht selbst einen PKW fahren
können, bietet die Stadt Duisburg nach wie vor die
Möglichkeit des Testservice vor Ort an. Auch dieser
kann nur durch den oben beschriebenen Mechanismus
ausgelöst werden.
Oberbürgermeister Sören Link bittet die Bürgerinnen
und Bürger, weiterhin umsichtig zu bleiben: „Wir
arbeiten in Duisburg weiter daran, unsere Stadt
bestmöglich in dieser schwierigen Situation
aufzustellen. Bitte helfen Sie sich und Schwächeren
durch umsichtiges Verhalten. Zusammen sind wir stark
im Team Duisburg.“
Achtung: Über die Notrufnummern 112 und 110
gibt es keine Informationen zum Corona-Virus oder
zur Testung. Bitte wählen Sie die Notrufnummern nur
im Notfall. Für allgemeine Fragen steht das
städtische Servicecenter Call Duisburg unter (0203)
940049 zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Duisburg
und die von der Stadt Duisburg getroffenen Maßnahmen
finden Sie auf der Website der Stadt Duisburg und
den Social-Media-Kanälen Facebook und Twitter.
OB Link kritisiert: Entschlüsse der
Landesregierung sind Stückwerk
Oberbürgermeister Sören Link: „Es ist allerhöchste
Zeit, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
den Ernst der Lage erkennt. Die gefassten
Entschlüsse sind Stückwerk und verspielen das
Vertrauen der Bürger in die öffentlichen
Institutionen. Unsere wichtigste Ressource im Kampf
gegen das Virus ist Zeit!
Es geht im Moment schlicht nicht darum, durch ein
Einkaufszentrum zu schlendern, sich die Haare
schneiden zu lassen, dicht gedrängt in Eisdielen zu
sitzen oder Kindertagesstätten de facto an
öffentliche Spielplätze zu verlagern. Der Handel –
und das ist im Moment das Entscheidende - muss in
dieser schwierigen Situation seiner Kernaufgabe
gerecht werden und uns alle mit Lebensnotwendigem
versorgen.
Alles was darüber hinaus geht, fördert die
Verbreitung. Wir müssen Zeit gewinnen, um die
Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um gerade die
Menschen zu schützen, die besonders anfällig für das
Virus sind. Das kann uns nur gelingen, wenn wir
unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
Ich appelliere an die Landesregierung, umgehend und
entschieden zu reagieren, damit so viele Menschen
wie möglich die Zeit bis zur Entwicklung einer
Therapie und eines Impfstoffs sicher und gesund
überstehen.
Wo immer wir in Duisburg die rechtlichen
Möglichkeiten haben, werden wir über die
Landesvorgaben hinaus gehen und weiter reichend
Schließungen veranlassen, um die Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Duisburg bestmöglich zu schützen.“
Anmerkung der Redaktion:
Noch nie hatten Politiker in den letzten Jahrzehnten
weltweit so viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen
können. Noch nie waren martialische Wortprägungen in
Friedenzeiten so überstrapaziert worden. Die einen
bedrängen Mediziner die schon früh die Wahrheit
sagten (China), die anderen (Macron) reden vom Krieg
gegen ein Virus, politische Scharlatane
verniedlichen in ihrer tumb wirkenden
Selbstherherrlichkeit, schieben anderen Nationen die
Schuld in die Schuhe und tönen nur unsäglich herum
(Trump, Johnson und Konsorten), während drumherum
die Menschen infiziert werden.
Das Beispiel der dramatischen Infektions-Achse
"China - Südkorea - Italien" zeigte doch jedem
Veraantwortlichenwas die Stunde geschlagen hat udn
was zwingend zu tun. Nur schnelles und konsequentes
Handeln ist in dieser kritischen Lage angesagt.
Das hatte Freistaat-Ministerpräsident Söder früh
erkannt und wurde flugs vom Saulaus zum Paulus, vom
abwartenden zum konsequent handelnden Landesvater
werden lassen. Es zeigt sich in Krisenzeiten
tatsächlich, dass das föderalistische System seine
Tücken hat und es erschreckt, dass bei einem
lebensbedrohlichen Szenario der Bund nur empfehlen
kann und es vielleicht zu lange kostbare Zeit in
Anspruch nimmt, bis die Länder diese Empfehlungen
umsetzen - sofern sie es tun.
Was daraus entstehen kann durchaus als
Stückwerk im Flickenteppich Länderhoheit bezeichnet
werden. Das
Infektionsschutzgesetz reicht hier in Sachen
Kompetenz mit Durchgriff nicht ganz aus. Nicht
wenige Menschen wünschen sich in solcher einer Krise
besser nur einen, der den Hut aufhat. Aber: Erst
nach dem Ende der Corona-Zeit kann definitiv ein
Urteil, gesprochen werden.
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DFB in der Corona-Krise
DFB prüft Unterstützungsprogramm für 3. Liga,
Frauen-Bundesliga und die Regional- und Landesverbände
Stellungnahme des DFB-Präsidenten Fritz Keller zur
aktuellen Situation
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Landesweite Einstellung des Unterrichtsbetriebs als
Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus
'Die SchulMail' an die Schulen
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Leitlinien des Bundes und der Länder zum
einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von
sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich |
Bundesregierung und die Regierungschefs der
Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende
Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren
Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen
Bereich angesichts der Corona-Epidemie in
Deutschland vereinbart
Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2020 -
Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel
für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und
Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und
Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen,
Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau-
und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Vielmehr sollten für diese Bereiche die
Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres
grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser
genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur
Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur
Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und
Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin
nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen
bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen
Anforderungen geöffnet.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche
Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und
ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und
Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten
(drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen,
Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche
Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche
Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses
Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels,
insbesondere Outlet-Center - Spielplätze.
III. Zu verbieten sind
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport-
und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und
sonstigen öffentlichen und privaten
Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen
und die Zusammenkünfte anderer
Glaubensgemeinschaften.
IV. Zu erlassen sind
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge-
und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und
besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie
ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken
(zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde,
allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht
von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
- in den vorgenannten Einrichtungen sowie in
Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit
deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein
generelles Betretungsverbot für Personen, die sich
in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland
oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach
RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
- Auflagen für Mensen, Restaurants,
Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer
Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa
durch Abstandsregelung für die Tische,
Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen
und –hinweise
- Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland
nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu
touristischen Zwecken genutzt werden können,
- Regelungen, dass Restaurants und
Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu
öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
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- Notbetreuung: Schulministerium
veröffentlicht Rahmenbedingungen
- Landesregierung: Leitlinie bestimmt
Personal kritischer Infrastrukturen |
Duisburg, 14:30 Uhr: Die Zahl der
Corona-Infizierten auf 30 gestiegen. Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu
verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem
Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden.
Notbetreuung: Schulministerium
veröffentlicht Rahmenbedingungen
Düsseldorf/Duisburg, 16. März
2020 -
Schulen in Duisburg halten zur Entlastung des
Personals in kritischen Infrastrukturen eine
Notbetreuung für die Klassen 1 - 6 vor. Dabei werden
die Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen
Klassenverband für Schüler/innen der eigenen Schule
eingerichtet und sollen nur in Ausnahmefällen mehr
als fünf Kinder umfassen. Die Betreuungszeiten
erstrecken sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes,
wie dieser an der jeweiligen Schule einschließlich
einer Ganztagsbetreuung stattfinden würde. Die
Eltern sind verpflichtet, für die Verpflegung ihrer
Kinder selbst zu sorgen. Der Transport zu den
Schulen muss ebenfalls von den Eltern selbstständig
übernommen werden. Die Notbetreuung bedarf einer
schriftlichen Bestätigung des jeweiligen
Arbeitgebers. Eine entsprechende Bescheinigung auf
Unabkömmlichkeit des Elternteils in ihrer konkreten
Tätigkeit bzw. Funktion muss der Schulleitung
vorliegen, damit der Schüler/die Schülerin in eine
Notgruppe aufgenommen werden kann. Kinder können die
Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des
Corona-Virus nicht erkrankt oder
erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen
Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder
dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne
gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall
betreten und können daher an dem Angebot nicht
teilnehmen. Dem Anhang entnehmen Sie bitte die neue
Leitlinie für sogenannte Schlüsselpersonen für die
Notbetreuung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen:
Landesregierung: Leitlinie bestimmt
Personal kritischer Infrastrukturen Die
Landesregierung teilt mit: Das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020
ein Betretungsverbot von sämtlichen
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
und die Schließung der schulischen
Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen
davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die
beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen
tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf
folgende Leitlinien verständigt, die diesen
Personenkreis genauer bestimmen. Die Entscheidung,
ein Kind zur Betreuung in der Schule oder
Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in
einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen
tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen
Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die
Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer
solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis
darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht
alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die
Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine
schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der
Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber
beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am
Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen
kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind
Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger
Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren
Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig
wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen
der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte
Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich
an die Verordnung zur Bestimmung kritischer
Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt: Der
folgende Personenkreis ist in einer Kritischen
Infrastruktur tätig: 1. Sektor Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive
Logistik) insbesondere Einrichtungen zur
Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze 2.
Sektor Wasser, Entsorgung Hoheitliche und
privatrechtliche Wasserversorgung insbesondere
Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung
der Netze 3. Sektor Ernährung, Hygiene
Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive
Zulieferung, Logistik) 4. Sektor
Informationstechnik und Telekommunikation
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und
Aufrechterhaltung der Netze 5. Sektor Gesundheit
insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst,
Pflege, niedergelassener Bereich,
Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller,
Apotheken, Labore 6. Sektor Finanz- und
Wirtschaftswesen insbesondere Kreditversorgung
der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
Personal der Bundesagentur für Arbeit und
Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
(insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr insbesondere
Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher
Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
Personal der Deutschen Bahn und nicht
bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes Personal zur Aufrechterhaltung
des Flug- und Schiffsverkehrs 8. Sektor Medien
insbesondere Nachrichten- und
Informationswesen sowie Risiko-und
Krisenkommunikation 9. Sektor staatliche
Verwaltung (Bund, Land, Kommune) Kernaufgaben
der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei,
Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug,
Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und
Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft,
Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie
Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen
Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von
sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder
unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
Gesetzgebung/Parlament 10. Sektor Schulen,
Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege,
stationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung.
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Allgemeinverfügung: Stadt Duisburg untersagt
ab Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 10.
April 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger
Stadtgebiet
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Duisburg, 15. März 2020,
09:00 Uhr - Per Allgemeinverfügung untersagt die
Stadt Duisburg ab einschließlich Sonntag, 15. März
2020, bis einschließlich 19. April 2020 jegliche
Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet.
Die
Stadt Duisburg hat sich eingehend mit der Umsetzung
des Erlasses des Landes NRW (vom 13.3.2020) zur
Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land
hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen
mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000
Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste
und sonstige Veranstaltungen von
Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem
Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus
Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen
notwendig sind, insbesondere solche, die der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu
dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise
Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung
dienen.
Alle Geschäfte gehören zur Daseinsvorsorge
(Bekleidung, Baumärkte, Tiernahrung etc.) und sind
vom Verbot NICHT erfasst. Bei Geschäften handelt es
sich in der Regel nicht um Veranstaltungen.
Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 sind
musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen
jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit
Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und
Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden
öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz
untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater-
und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und
Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen
und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche
Annahme von Wetten. Untersagt ist auch der
Bordellbetrieb und der Besuch von Sportkursen,
Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen. Der
Zoo Duisburg schließt ab Sonntagmittag
Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit
einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt
möglich. Von der Schließung sind neben den
Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und
Jugendeinrichtungen betroffen. Nach der Einschätzung
des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der
aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus
"massive Anstrengungen auf allen Ebenen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich".
Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie
die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel
der Vermeidung von Infektionen im privaten,
beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine
Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die
Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die
bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Zahl der Infizierten steigt auch in Duisburg
stetig an, aktuell gibt es 24 Fälle.
Oberbürgermeister Sören Link zu den neuen Restriktionen
in Zusammenhang mit dem Corona Virus
„Ich weiß, dass die neu getroffenen
Maßnahmen das Leben von fast allen Duisburgerinnen
und Duisburgern auf ganz unterschiedliche Weise
betreffen. Ich kann den Impuls eines jeden
verstehen, der sich jetzt wünscht, die getroffenen
Maßnahmen seien eigentlich gar nicht nötig, seien
übertrieben.
Ich muss Ihnen jedoch sagen: jede einzelne Maßnahe
ist nötig und sinnvoll, um den Virus so schnell es
geht auszuhungern. Bleiben Sie zuhause, schützen Sie
so alte und kranke Mitmenschen.
Lassen Sie uns für das Gemeinwohl einstehen und
unsere eigenen Probleme für eine Weile zurück
stellen. Schwache Mitbürger und das medizinische
Personal, Alten- und Krankenpfleger, die
Feuerwehrleute, Rettungsdienste und die Polizei
brauchen unsere uneingeschränkte Solidarität.
Wer heute und in den nächsten Tagen zuhause bleibt,
sich an alle Hygieneregeln hält trägt einen Stück
dazu bei, dass sich die Lage schneller wieder
normalisieren kann. Bislang sind alle Corona
Erkrankungen in Duisburg mild verlaufen und unser
Gesundheitssystem arbeitet gewohnt professionell für
die Bürger unserer Stadt. Jeder kann durch sein
Verhalten ein Stück dazu beitragen, das dies so
bleibt. Im Team schaffen wir das. Ich bitte Sie
deswegen herzlich: Arbeiten Sie mit im Team Duisburg
- gemeinsam sind wir stark.“
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Stadt ergreift weitere Maßnahmen
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Kita-Schließungen
ab 16. März nach Beschluss der Landesregierung
Duisburg, 13. März 2020 - Die
Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag
bis
zunächst 19. April (Ende Osterferien) alle Kitas
geschlossen bleiben. Sofern betroffene Eltern
zuhause keine Möglichkeit zur Betreuung haben bietet
die Stadt die Möglichkeit einer Notbetreuung an.
Dieses Angebot gilt für doppelt berufstätige
Elternpaare sowie Alleinerziehende in
Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen:
Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel
Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker),
Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten,
Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und
Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in
Kindertagesstätten und in stationären
Jugendeinrichtungen).
Aufgrund notwendiger, umfangreicher
Organisationsarbeiten zur Erfassung des
tatsächlichen Bedarfes, Umstrukturierung der
Dienstpläne und Einrichtung der Notgruppen findet in
den städtischen Kindertageseinrichtungen am
Montag, 16. März sowie Dienstag, 17. März keine
Betreuung statt.
Die Mitarbeiter werden jedoch vor Ort sein, um von
den Eltern Arbeitgebernachweise (aus denen
hervorgeht, dass der Arbeitgeber den Eltern kein
Home Office bzw. Mobiles Arbeiten oder einen
Sonderurlaub ermöglichen kann) entgegen zu nehmen.
Wir bitten alle betroffenen Eltern, dass unten
angehängte Formular durch ihre Ar-beitgeber
ausfüllen zu lassen und am Montag sowie Dienstag bei
ihrer Kindertageseinrichtung abzugeben.
Die Kindertageseinrichtungen werden dann ab
Mittwoch, 18. März, den eingeschränkten Betrieb mit
Notgruppen aufnehmen.
Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die
Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da
sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das
Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in
Duisburg dienen. Zum Schluss nochmals der Appell an
die Eltern, wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu
bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit
haben.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt
Duisburg
Die
Verbreitung des Coronavirus hat für die Stadt
Duisburg und das öffentliche Leben in der Stadt
weitreichende Auswirkungen. Ziel aller städtischen
Maßnahmen ist das Herauszögern der Verbreitung des
Virus. Der Verwaltungsvorstand hat unter der Führung
von Oberbürgermeister Sören Link heute entschieden,
nachfolgend aufgelistete Einrichtungen ab Montag,
den 16. März 2020, zunächst bis nach Beendigung der
Osterferien zu schließen:
· Studieninstitut Duisburg (s. gesonderte
Hinweise)
· Fortbildung der Stadt Duisburg
· Volkshochschule der Stadt Duisburg mit
allen Außenstellen
· Stadtbibliothek der Stadt Duisburg mit
allen Außenstellen
· Stadthistorisches Museum
· Museum der Deutschen Binnenschifffahrt
· Duisburg Sport eigene, betriebene Bäder
· Duisburg Sport eigene Sporthallen und
Sportanlagen
· Bundes- und Landeszentrum für den Kanusport
Für das Studieninstitut werden derzeit anderweitige
Methoden der Prüfungsvorbereitung und
Lehrgangsdurchführung erarbeitet.
Weitere Informationen hierzu werden in Kürze direkt
vom Studieninstitut Duisburg veröffentlicht. Die
Information der einzelnen Bereiche erfolgt über die
jeweils zuständigen Dezernate. Darüber hinaus gilt
ab sofort, dass in allen Bereichen mit
Publikumsverkehr der ungesteuerte Publikumsverkehr
eingestellt wird. Persönliche Vorsprachen erfolgen
ausschließlich nur nach einer Terminvereinbarung,
die entweder telefonisch oder online erfolgt.
Coronavirus -
Stadt Duisburg erlässt neue Regelungen
Duisburg, 13. März 2020 -
Die Stadt Duisburg wird dem Appell der
Bundeskanzlerin
Angela
Merkel folgen und alle eigenen Veranstaltungen -
unabhängig von der Besucherzahl - absagen. Diese
Maßnahme ist wichtig, um die Ausbreitung des Corona
Virus zu verlangsamen. Vor diesem Hintergrund werden
auch Fremdveranstaltungen oberhalb von 200 Besuchern
untersagt.
Oberbürgermeister Sören Link appelliert eindringlich
an die Landesregierung, den Kommunen eindeutige
rechtliche Vorgaben zu machen. Dies gilt
insbesondere für die Kinderbetreuunggsangebote und
Schulen.
„Mich erreichen zahlreiche Fragen von besorgten
Eltern. Den Menschen fehlen klare Entscheidungen.
Nur, wenn wir diese haben, können wir alle damit
beginnen, den Alltag neu zu organisieren“, so Link.
Kartenrückgabe:
Absage der Akzente-Veranstaltungen in der
Zentralbibliothek
Von der Absage aller städtischen Veranstaltungen
aufgrund der Verbreitung des Coronavirus‘ sind auch
die Veranstaltungen der Stadtbibliothek zu den 41.
Duisburger Akzenten betroffen. Die Termine mit
Sebastian 23, Fatih Cevikkollu, Frank Goosen und
Wladimir Kaminer finden nicht statt und auch der
Glückstag in der Bibliothek am 21. März ist
abgesagt.
Gekaufte Karten können ab Montag, 16. März, bis zum
30. April 2020 an der Information im Stadtfenster,
Steinsche Gasse 26, zurückgegeben werden. Der
Eintrittspreis wird erstattet. Die Bibliothek bittet
darum, den gesamten Rückgabezeitraum zu nutzen,
damit sich keine Warteschlangen bilden. Die
Öffnungszeiten sind montags von 13 bis 19 Uhr,
dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr, samstags
von 11 bis 16 Uhr.
Bürgerservicestationen arbeiten nur noch mit
Terminabsprache
Zum Schutz der Kunden als auch der Mitarbeiter vor
dem Coronavirus werden die Bürgerservicestationen an
allen Standorten ab Dienstag, 17. März,
ausschließlich Bürgerinnen und Bürger nach
vorheriger Terminvereinbarung bedienen. Die
Terminvereinbarung kann unter
www.duisburg.de/termine vorgenommen werden.
Die Stadt Duisburg bittet um Verständnis für diese
Vorsichtsmaßnahme, mit der die Infektionsgefahr
durch bessere Verteilung möglichst ausgeschlossen
werden soll. Nähere Informationen zu den
Öffnungszeiten und den Leistungen der
Bürgerservicestationen gibt es online unter
www.duisburg.de
oder über das städtische Call-Center unter der
Rufnummer 0203-94000.
Video-Botschaft von
Oberbürgermeister Sören Link
Duisburg, 12. März 2020 -Statement von
Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link zur Absage
aller städtischen Veranstaltungen mit mehr als 200
Teilnehmern:
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/gesundheitsamt/corona-virus-statement-ob.php
Der Link ist sieben
Tage gültig.
https://we.tl/t-MnWRn42H83
Zum
Schutz der Duisburger Bevölkerung sowie zur
Minimierung des Übertragungs- und
Verbreitungsrisikos werden alle städtischen
Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmer/innen
abgesagt. Veranstaltungen unter 200 Teilnehmer/innen
werden nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes
(RKI) beurteilt und im Einzelfall entschieden.
Nach dem Erlass des Gesundheitsministeriums sind
alle Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmer/innen
abzusagen. Bei einer Teilnehmerzahl von unter 1.000
sind die Veranstalter bzw. die Verantwortlichen
verpflichtet, nach den RKI-Kriterien zu verfahren.
Dabei sind im Zuge einer Risikoanalyse entsprechende
und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Unter
Umständen müssen die Zahl und die Identität der
Personen festgehalten werden. Insbesondere bei
Veranstaltungen mit medizinischem Personal und bei
kritischer Infrastruktur wird ein strenger Maßstab
empfohlen.
Zur Reduzierung der Ausbreitung des Virus wird
privaten Veranstaltern daher empfohlen, sich der
städtischen Regelung anzuschließen und
Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmer/innen
ebenfalls abzusagen.
Absage der
TANZtage Duisburg 2020
In Anbetracht der
aktuellen Entwicklung des Corona-Virus in
Deutschland wurde heute im Rahmen der täglichen
Risikoabwägung entschieden, die TANZtage Duisburg
2020 nicht mehr fortzuführen. Das gilt schon für die
Show heute (12.3.) Nachmittag. Aus logistischen
Gründen ist es leider nicht möglich, die Shows
nachzuholen.
Bereits gekaufte Tickets für die TANZtage Duisburg
2020 können in den Vorverkaufsstellen, in denen sie
gekauft wurden, zurückgegeben werden. Das Geld wird
Ihnen erstattet.
Online gekaufte
Tickets für die TANZtage Duisburg 2020 können bei
der Firma ADticket unter der Telefonnummer 01806/050
400 oder per E-Mail:
kunden@adticket.de
zurückgegeben werden. Das Geld wird erstattet.
Zum Schutz für Fahrgäste und Fahrer - bitte
hinten in den Bus einsteigen
Für die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG)
stehen die Sicherheit und die Gesundheit der
Fahrgäste und Fahrer an oberster Stelle. Um in der
aktuellen Situation im Umgang mit dem Corona-Virus
das Infektionsrisiko zu verringern, setzt die DVG im
Rahmen der Möglichkeiten auf vorbeugende Maßnahmen.
Deshalb stehen ab Samstag, 14. März 2020, bei allen
Bussen die Fronttüren nicht mehr für den Ein- und
Ausstieg zur Verfügung. Die DVG bittet die Fahrgäste
die hinteren Türen zu nutzen. Das bedeutet auch
gleichzeitig, dass beim Fahrer kein
Fahrscheinverkauf erfolgt. Damit soll die
Wahrscheinlichkeit einer Virenübertragung beim
Ticketkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel
sowohl für alle Fahrgäste als auch für die Fahrer
minimiert werden.
Die
Fahrscheinpflicht wird hierdurch nicht aufgehoben.
Die DVG bittet ihre Fahrgäste, die Tickets
alternativ an den Fahrkartenautomaten, in den
DVG-Vorverkaufsstellen und in der VRR- oder
Handyticket-App zu erwerben.
„Diese Maßnahme erfolgt rein vorsorglich und dient
dazu, die Gefahr einer Ansteckung für Fahrgäste und
Fahrer zu verringern“, sagt Birgit Adler,
Bereichsleiterin Betrieb und Markt Betrieb. „Wir
sind uns sicher, dass unsere Fahrgäste Verständnis
für die Maßnahme haben und mit ihrem persönlichen
Verhalten einen Beitrag zum Infektionsschutz
leisten. Zudem ist es uns wichtig, dass unsere Stadt
auch in dieser schwierigen Phase mobil bleibt.“
Die DVG macht mit Aufklebern auf allen Bustüren auf
den geänderten Einstieg aufmerksam. Unabhängig davon
bittet die DVG ihre Fahrgäste, den allgemeinen
Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden zu
folgen. Dazu gehört beispielsweise das Husten oder
Niesen in die Armbeuge.
Fotos Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
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Bundesregierung: Zugang zu Kurzarbeitergeld
erleichtert
Absagen im Kultur- und
Veranstaltungsbereich durch die Corona-Krise
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Stadt Duisburg beruft
Krisenstab ein - 7 Infizierte in Duisburg
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Duisburg, 11. März 2020
- Nachdem das Land NRW einen Erlass bezüglich des
Umgangs mit Großveranstaltungen herausgegeben hat,
hat sich die Stadt Duisburg heute dazu entschlossen,
den Krisenstab einzuberufen.
Alle Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von über
1000 Personen werden gemäß dem Erlass des Landes NRW
auf Basis einer Allgemeinverfügung abgesagt. Diese
gilt bis auf weiteres.
Für Veranstaltungen mit Besucherzahlen unter 1000
erarbeitet die Stadt Duisburg derzeit eine Matrix
zur Gefährdungsanalyse, nach welcher
Risikobewertungen vorgenommen werden können, um
einzelne Veranstaltungen schneller bewerten zu
können.
Die Zahl der Infizierten ist indes auf 7 Personen
angestiegen.
Entwarnung
Kindertageseinrichtung In den Haesen
Wegen des
Verdachts auf eine Corona-Infektion bei einer
Erzieherin der städtischen Kindertageseinrichtung In
den Haesen musste die Einrichtung am 11.03.2020
vorsorglich geschlossen werden. Der Verdacht hat sich nicht
bestätig. Er konnte durch einen Test ausgeräumt
werden. Die Kindertageseinrichtung nimmt daher ab
morgen, 12.03.2020, ihren Betrieb wieder auf.
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Erlass der Landesregierung NRW zur Coronavirus-Lage
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Düsseldorf/Duisburg, 10. März
2020:
•
Großveranstaltungen werden grundsätzlich abgesagt
•
Veranstaltungen
ab 1000 Teilnehmern in NRW werden auf unbefristete
Zeit abgesagt
•
Schulen bleiben
geöffnet, sollen bis Ostern auf Veranstaltungen
verzichten
•
ÖPNV wird nicht beschränkt
•
„Bundesliga-Geisterspiele“ in Mönchengladbach sowie
im Revierderby zwischen dem BVB und Schalke 04
Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2020 - Vor dem
Hintergrund der steigenden Zahl von
Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident
Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann über die aktuelle Lage in
Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen
wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die
örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab
sofort den Umgang mit Veranstaltungen.
Demnach sollen die örtlichen Behörden
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden
Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen.
Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen
Großveranstaltungen eine Durchführung ohne
Zuschauerbeteiligung prüfen.
„Unser
Ziel muss sein, die Ausbreitung des Corona-Virus so
weit wie möglich zu verlangsamen, um
krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die
Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen
habe, empfehlen, dass wir große
Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden
sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann.
„Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf
wir verzichten können. Ich bin der Meinung, dass zum
Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar
sind. Das würde unser gesellschaftliches
Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen,
Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen
sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der
heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt,
weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine
Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber
weniger eingriffsintensiv wären.“
Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu
erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie
bisher – eine individuelle Einschätzung der
örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich,
ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen
zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des
Robert-Koch Instituts zu beachten.
Faktoren, die Übertragungen des sogenannten
SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine eher
risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele
Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.); eher
risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl
und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.); eher
risikogeneigter Ort der Veranstaltung und
Durchführung (bereits Infektionen in der Region,
bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes
etc.).
Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die
Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen
absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter
anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer
durchführen lassen.
Kita In den Haesen muss am (11. März)
vorsorglich schließen
Eine Mitarbeiterin der Einrichtung hatte einen
Erstkontakt mit einer positiv getesteten Person. Das
Gesundheitsamt klärt zurzeit den Sachverhalt. Die
Kindertageseinrichtung In den Haesen muss deswegen
morgen vorsorglich schließen. Die Stadt Duisburg
betont, dass dies ist eine rein prophylaktische
Maßnahme ist. Es gibt derzeit noch keinen
bestätigten Verdachtsfall in der
Kindertageseinrichtung.
|
Mobile Feuerwehr-Teams zur
Probenentnahme stehen bereit - Test nur auf
Anforderung der Gesundheitsamtes in einem konkreten
Verdachtsfall
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Duisburg, 10. März 2020/13:30 Uhr - Die Stadt
Duisburg hat zur Abklärung von Verdachtsfällen auf
eine Infektion mit dem Covid-19 Virus im häuslichen
Bereich nun ein Konzept mit mobilen Einsatzteams
installiert und sich damit gegen sogenannte
Diagnosezentren entschieden.
Speziell ausgestattete Mitarbeiter der Feuerwehr
Duisburg entnehmen direkt vor Ort die Probe und
bringen diese anschließend zum Labor. Hierzu wurde
eine Fahrbereitschaft mit Rettungswagen (RTW)
eingerichtet, welche die Proben nehmen. Jeder RTW
der Feuerwehr Duisburg und der mitwirkenden
Hilfsorganisationen wurde mit Proben-Sets und
entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet.
Wichtig: Den
Auftrag zur Entnahme einer Probe löst ausschließlich
das städtische Gesundheitsamt aus, wenn es einen
konkreten Verdachtsfall gibt.
Fragen können gerne an Call Duisburg unter der
Sondernummer 0203 / 940049 gerichtet werden. Die
Probe wird selbstverständlich unter Einhaltung der
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften genommen. Dabei
erfolgt ein Abstrich im Mund-/Rachenraum. Der
Fahrdienst bringt die Probe dann zum Labor.
Für die Abläufe ist es
sehr wichtig, dass die Leitungen der Feuerwehr und
des Gesundheitsamtes nicht mit unnötigen Abrufen
belastet werden. Nicht jeder kann bei der
Feuerwehr anrufen, um sich einen Test nach Hause zu
bestellen.
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Sonderrufnummer rund um das Thema Corona in
Duisburg
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Duisburg, 6. März
2020 - Die Stadt Duisburg hat eine Sonderrufnummer
für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Allgemeine
Fragen rund um das Thema werden unter
94 00 49
beantwortet.
Die Servicenummer ist montags bis freitags von 8 bis
16 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.
Sofern eine gesundheitliche Einschätzung zu einer
akuten persönlichen Erkrankung erfolgen soll, sollte
der Hausarzt angerufen werden. Außerdem steht die
Arztrufzentrale unter 116 117 zur Verfügung.
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Entwarnung für Hermann Grothe Schule in
Bissingheim
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Duisburg-Bissingheim, 6. März
2020 - Wegen eines Verdachtsfalls im Umfeld der
Hermann Grothe Schule musste die Schule und eine
Kita gestern geschlossen werden.
Nach den aktuellen Ergebnissen des durchgeführten
Test und den Ermittlungen des Gesundheitsamtes
konnte der Verdacht ausgeräumt werden. Somit können
Schule und Kita ihren Betrieb am Montag wieder
aufnehmen.
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Herausforderung Coronavirus: KV Nordrhein sichert
ambulante Versorgung auch in Krisenzeiten
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Düsseldorf/Duisburg, 6. März 2020 - Die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat schon
sehr frühzeitig einen Krisenstab eingerichtet und
dadurch in den vergangenen Tagen eine Vielzahl an
Initiativen und Entscheidungen sehr kurzfristig auf
den Weg gebracht, um die aktuelle Krisensituation
mit ihren Mitgliedern zu meistern und die
Ausbreitung des Coronavirus im Rheinland
einzudämmen. Dazu erklärt Dr. med. Frank Bergmann,
Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein:
„Die
weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu
stoppen bzw. zumindest zu verlangsamen, ist derzeit
eine unserer wichtigsten Aufgaben. Die KVNO arbeitet
engagiert an der Eindämmung des Erregers sowie
daran, die ambulante Versorgung der Bevölkerung
sicherzustellen und die Praxen in dieser
Krisensituation bestmöglich zu unterstützen. Dabei
werden wir tatkräftig auch von unseren Kreisstellen
unterstützt.
Zur
Stabilisierung der ambulanten Versorgung im
besonders betroffenen Kreis Heinsberg haben wir am
Mittwoch, 4. März, zusammen mit dem
Hermann-Josef-Krankenhaus in Erkelenz eine mobile
Arztpraxis als Diagnosezentrum für Patienten mit
Verdacht auf eine Coronainfektion errichtet. Sie
befindet sich in der West-Promenade im
Willy-Stein-Stadion und kann von Patienten nach
vorheriger Terminvereinbarung unter der kostenlosen
Rufnummer 11 6 11 7 an allen Wochentagen von 8 bis
18 Uhr aufgesucht werden.
Um
die Regelversorgung im Kreis aufrechtzuerhalten,
statten wir aktuell die Praxen vor Ort
bedarfsgerecht mit von uns unter großem Aufwand
erworbenen Schutzmaterialien aus. Zudem haben wir in
einem ersten Schritt unsere Notdienstpraxen bereits
mit entsprechendem Material ausgestattet. Die
Bereitstellung von Schutzausrüstungen gehört zwar
nicht zu unseren originären Aufgaben als KV, wir
gehen hier aber bewusst in Vorleistung, um die
Versorgung der Patienten zu sichern und das Personal
in den Praxen vor Infektionen zu schützen. So haben
wir bereits über 5.000 FFP-Masken, rund 30.000
Schutzkittel sowie über 80.000 Schutzhauben
bereitgestellt. Allein weitere insgesamt 30.000
FFP-Masken befinden sich aktuell im Zulauf.
Zur
Beantwortung von Patientenfragen aus Nordrhein sowie
zur Steuerung möglicher Verdachtsfälle haben wir die
kostenlose Patienten-Hotline 11 6 11 7 der
Arztrufzentrale NRW schon zum 1. März personell
aufgestockt und technisch so modifiziert, dass
vorrangig Anrufer aus dem Kreis Heinsberg, aber auch
Anrufer aus anderen Landesteilen Antworten auf
Fragen zum Coronavirus erhalten. Zudem organisieren
wir - unterstützt von der Ärztekammer Nordrhein - in
der Arztrufzentrale zur medizinischen Beratung von
Patienten einen ärztlichen Hintergrunddienst. Für
die jetzt zunehmend kooperativ mit den
Gesundheitsbehörden entstehenden regionalen
Diagnosezentren oder für mobile Abstrich-Teams
gewinnen wir fortlaufend freiwillige Ärzte aus ganz
NRW.
Gestern hat ein solches, vom städtischen
Gesundheitsamt betriebenes Zentrum in Düsseldorf in
Kooperation mit der KV Nordrhein seinen Betrieb
aufgenommen. Niedergelassene Vertragsärzte versehen
dort ihren Dienst. Eine ähnlich hervorragende
Zusammenarbeit gibt es unter anderem in der Stadt
Köln und im Kreis Heinsberg.
Wir
stellen aber auch fest, dass offenbar nicht alle
lokalen Gesundheitsbehörden sich ihrer Rolle und
Verantwortung im Kontext einer Pandemie bewusst
sind. Wir appellieren deshalb ganz deutlich an alle
Beteiligten, ihre Aufgaben, etwa bei der Einrichtung
lokaler Diagnosezentren, wahrzunehmen. Unsere
Bereitschaft zu enger Kooperation betone ich
ausdrücklich.
Die
nordrheinischen Praxen werden von uns kontinuierlich
über neue und für sie relevante Entwicklungen
informiert. Mit den Apotheken sind wir in ständigem
Austausch, um die in den Praxen benötigten Mengen an
Desinfektionsmitteln zu besorgen.
Wir
haben es derzeit mit einer sehr dynamischen Lage zu
tun. Niemand kann die weitere Entwicklung bei der
Ausbreitung des Erregers derzeit abschätzen. Viele
Menschen sind daher zurzeit verunsichert und es
besteht ein großer Beratungsbedarf. Die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind
deshalb für viele Patienten die ersten
Ansprechpartner. Klar ist aber auch: Es besteht kein
Grund zur Panik. Die Gefahr, sich mit dem
Coronavirus anzustecken, ist nach wie vor gering.
Bürgern, die sich informieren wollen, empfehlen wir
das umfassende Informations- und Beratungsangebot
der 11 6 11 7 und anderer kommunaler Hotlines
anzunehmen. Sofern Symptome wie Husten, Fieber und
Atemnot vorliegen und es einen physischen Kontakt
mit einem bereits Infizierten gegeben hat oder man
in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet war,
sollte man sich telefonisch an die Hausarztpraxis
oder ggf. an die 11 6 11 7 wenden. Die Ärztin bzw.
der Arzt entscheidet, ob ein Virustest sinnvoll ist.
Helfen Sie mit, dass unsere niedergelassenen Ärzte
handlungsfähig und gesund bleiben und die
medizinische Versorgung von Patienten – insbesondere
auch mit chronischen Erkrankungen – aufrechterhalten
können.
Banken ordern Ausweichquartiere, erste
Büroflächen geschlossen
Der Bankkonzern JP Morgan Chase verlegt wegen der
Corona-Gefahr laut US-Medien hunderte Mitarbeiter in
New York und London auf Ausweichquartiere. Die
Aufteilung der Belegschaft soll verhindern, dass im
Fall von weiteren Corona-Fällen das Handelsgeschäft
zum Erliegen kommt.
In Deutschland hat laut Zeitungsberichten die
Commerzbank bereits einige Teams an einen
dezentralen Standort im Frankfurter Umland verlegt.
Die internationale Großbank HSBC ließ gestern in
London eine Büroimmobilie teilevakuieren, nachdem
der Corona-Virus bei einem Mitarbeiter nachgewiesen
wurde. Ein Teil des Komplexes am Standort Canary
Wharf wurde desinfiziert, die übrigen Flächen sind
aber weiter geöffnet.
Ein ähnlicher Fall wurde gestern bei Hypovereinsbank
am Standort Tucherpark in München bekannt. Dort sei
ein Mitarbeiter eines Dienstleisters auf Covid-19
positiv getestet worden. Der betroffene Raum wurde
geschlossen.
|
Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen in städtischen
Kindertagesstätten in Duisburg
|
Für den Bereich der
Kindertageseinrichtungen gelten aktuell folgende
Vorsichtsmaßnahmen:
•
Hygienevorschriften werden wie sonst
auch bei Viruserkrankungen eingehalten.
•
Die Kinder waschen entsprechend der
Empfehlung des Robert-Koch-Institutes regelmäßig die
Hände.
•
Bei der Benutzung der
Taschentücher wird darauf geachtet, dass diese nach
einmaliger Benutzung entsorgt werden.
•
Veranstaltungen wie
Elternversammlungen und Elternabende werden ggf.
durch die Einrichtungsleitung abgesagt. Sie können
Ihre Anliegen jedoch weiterhin direkt bzw. über den
Elternrat an die Leiter*in der
Kindertageseinrichtung richten. ·
•
Öffentliche Veranstaltungen (Tag
der offenen Tür, Zusatzangebote der Familienzentren
und vergleichbare Spezialangebote, Ausflüge) mit
vielen Fremden in den Einrichtungsräumen bzw.
Verkehrsmitteln werden abgesagt, um große
Menschenansammlungen zu vermeiden.
Kinder, die deutliche Erkältungssymptome (Fieber,
anhaltender Schnupfen und Husten, Müdigkeit,
Schmerzen) aufweisen, werden – wie bisher auch –
nach Hause geschickt, bis eine deutliche Besserung
eingetreten ist. Dies gilt auch für städtische und
externe Mitarbeiter, zum Beispiel Reinigungskräfte.
Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder bei
deutlichen Erkältungsanzeichen nicht in die
Einrichtung bringen und die Einrichtungsleitung
sofort über die Erkrankung informieren. Je nach
Stärke der Erkrankung kann es sinnvoll sein, mit
Hilfe eines Attestes die Gesundung des Kindes
bestätigen zu lassen.
Sollte es notwendig werden, eine Einrichtung zu
schließen, gilt dies immer für die gesamte
Einrichtung, da die Kinder sich im Kita-Alltag
gruppenübergreifend z.B. in der Turnhalle oder auf
dem Außengelände frei bewegen. Falls eine Kita
geschlossen werden muss, werden den
Eltern Ansprechpartner des Jugendamtes mit deren
Telefonnummern benannt, an die Sie sich mit Ihren
Fragen wenden können.
Kinder, deren
Symptome denen einer Virus-Erkrankung gleichen (z.B.
grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen.
Da grundsätzlich Schulpflicht besteht,
bedeutet dies nicht, dass Schülerinnen und Schüler
nicht rein vorsorglich, also ohne dass eine konkrete
Ansteckungsgefahr besteht, dem Unterricht
fernbleiben dürfen. Kinder, die Symptome einer
Virus-Erkrankung aufweisen, sollten grundsätzlich
nicht am Schulunterricht teilnehmen. Dies ist seit
Jahren gängige Praxis. Die Schule ist im
Krankheitsfall umgehend zu informieren.
Wer sich bezüglich der Symptome unsicher ist, sollte
mit dem Hausarzt sprechen. Alle an Schulen tätigen
Personen sind sensibilisiert und über die
entsprechenden Hygiene- Maßnahmen informiert. Auch
mit den Schülerinnen und Schülern werden die
schützenden Verhaltensweisen thematisiert und
umgesetzt.
Sollte tatsächlich eine begründete Ansteckungsgefahr
bestehen, haben die zuständigen Gesundheitsbehörden
außerdem die Möglichkeit, eine Schule vorübergehend
zu schließen.
-
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/
Schulmail/Archiv-2020/2002272/index.html
-
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/
Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQ4-Coronavirus/index.html
|
Covid-19 und
Duisburger Schulkinder
|
Vorbeugende Schließung der Gemeinschaftsgrundschule Hermann-Grothe-Straße
Die GGS Hermann-Grothe-Straße musste heute (4. März)
vorbeugend für zwei Tage geschlossen werden, bis
abgeklärt ist, ob und in welchem Umfang eine
Schülerin Kontakt zu einer infizierten Person gehabt
hat. Das Gesundheitsamt ist bereits in der Abklärung
des Sachverhaltes tätig. Da sich die
Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße direkt
im Schulgebäude befindet und es einige
Geschwisterkinder gibt, gibt es räumlich wie
familiär eine „Nähe“ zwischen den Schul- und
KiTa-Besuchern. Deswegen muss auch die
Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße bis zum
9. März schließen. Wir betonen noch einmal, dass
dies eine rein prophylaktische Maßnahme ist Es gibt
aktuell keinen Verdachtsfall in der
Kindertageseinrichtung. Da die Kinder der Dependance
Hermann-Grothe-Straße heute Morgen in der
Kindertageseinrichtung Märchenweg waren, wird die
Kindertageseinrichtung Märchenweg ebenfalls
vorsichtshalber für den gleichen Zeitraum
geschlossen.
Kinder, deren Symptome denen einer Virus-Erkrankung
gleichen (z.B. grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen.
Als Sofortmaßnahme beim Verdacht auf eine Corona Infektion haben sich die
Schulformsprecher zusammen mit dem kommunalen Schulverwaltungsamt gestern auf
folgendes Verfahren verständigt: Kinder, deren Symptome denen einer
Virus-Erkrankung gleichen (z.B. grippale Infekte), sollen die Schulen nicht
besuchen. Alle Eltern werden gebeten, diese Regelung zu befolgen, da ein krankes
Kind derzeit nicht beschult werden kann.
Die Schülerin, die die Rizzi Schule
besucht, ist negativ getestet. Der Unterricht kann
am Montag wieder aufgenommen werden.
An der Rizzi Schule war nur eine Klasse in
Quarantäne genommen werden. Der Unterricht dieser
Klasse kann am Montag wieder aufgenommen werden. Die
anderen Klassen sind normal unterrichtet worden.
Es gilt davon der Grundsatz, der immer gelten sollte:
ein krankes Kind gehört
nicht in die Schule!
In einem Elternbrief wurden darüber hinaus noch einmal
Informationen zusammen gefasst, wie bei Verdacht auf eine Coronainfektion
vorgegangen werden soll und Präventionsmaßnahmen beschrieben.
Absage von
Veranstaltungen in den Malteser Krankenhäusern
In den Malteser Krankenhäusern St. Anna und St.
Johannes-Stift finden zunächst bis auf Weiteres
keine Veranstaltungen für externe Interessenten
statt. Diese Entscheidung basiert auf der aktuellen
Corona-Epidemie und ist eine reine
Vorsichtsmaßnahme. Zu den Veranstaltungen gehören
unter anderem die für morgen geplante
Verstorbenengedenkfeier um 18 Uhr in der Kapelle des
Malteser Krankenhaus St. Anna und die Messe am
Samstagabend. Auch die Kreißsaalführungen am ersten
und dritten Donnerstag eines Monats und der
„Stillvortrag“ für Eltern am kommenden Montag sind
abgesagt.
|
"Hamstern von Desinfektionsmitteln muss ein
Ende finden”
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Bonn/Duisburg, 5. März 2020 -
Die Aktion Mensch weist darauf hin, dass viele
Menschen aufgrund chronischer Erkrankungen, Alter
oder Behinderungen auf Desinfektionsmittel oder
Schutzmasken angewiesen sind. „Wir nehmen die Sorgen
und Ängste der Menschen im Zusammenhang mit dem
Coronavirus ernst – Hamsterkäufe sind aber die
falsche Reaktion. Wir appellieren daran, auch an die
Menschen zu denken, die Desinfektionsmittel dringend
brauchen, um gesund zu bleiben“, sagt Christina
Marx, Leiterin der Aufklärung bei der Aktion
Mensch.
Joel Rombey ist so ein Mensch. Der 24-Jährige erlitt
im Alter von 17 Jahren durch einen Kopfsprung in
flaches Gewässer einen schweren Unfall. Seitdem ist
er vom Hals abwärts querschnittsgelähmt und
Tetraplegiker. Seine Atemfunktion ist stark
eingeschränkt. Ein Infekt wäre für ihn
lebensbedrohlich. Er braucht Desinfektionsmittel, um
sich zu schützen.
„Sinnlos gehortete Desinfektionsmittel könnten an
anderer Stelle Leben retten. Ich hoffe, dass das
Hamstern oder noch schlimmer das Profitschlagen aus
Desinfektionsmitteln bald ein Ende findet”, so sein
dringender Appell. Im Anhang finden Sie ein
Interview mit dem jungen Mann, in dem er folgende
Fragen beantwortet: Welche Erkrankung hast du? Wie
würde sich eine Ansteckung mit dem Corona-Virus auf
deine Gesundheit auswirken? Wie groß ist deine Angst
vor einer Ansteckung? Welche Probleme ergeben sich
für dich dadurch, dass andere Menschen
Desinfektionsmittel hamstern und dir vielleicht
keine zur Verfügung stehen?
|
Exportverbot für
medizische Schutzausrüstung
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Berlin/Duisburg, 4. März 2020 - Der nach dem Pandemieplan gegründete gemeinsame
Kristenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium hat ein
Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung verhängt.
|
"Die
Sicherheit der Bevölkerung geht vor"
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Regierungserklärung zur Bekämpfung des Coronavirus
Berlin/Duisburg, 4. März 2020 - Die Zahl der
Corona-Infizierten in Deutschland steigt. "Wir
arbeiten jeden Tag daran, diese Situation gemeinsam
gut zu bewältigen", sagte Bundesgesundheitsminister
Spahn in seiner Regierungserklärung im Deutschen
Bundestag. Alle Beteiligten, in den Ländern und vor
Ort, leisten einen enormen Einsatz.
Die
aktuelle Lage stellt eine große Herausforderung dar.
"Angst und Sorge sind eine zutiefst menschliche
Reaktion", sagte Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn am Mittwoch im Bundestag. Aber: Mit einem
kühlen Kopf könne man Herausforderungen am besten
bewältigen. Ziel sei es, die Menschen zu bestärken,
nicht nur zu beruhigen, betonte Spahn.
Mit Blick auf abgesagte Großveranstaltungen sagte
er: "Es gilt immer der Grundsatz: Die Sicherheit der
Bevölkerung geht im Zweifel vor - auch vor
wirtschaftlichen Interessen." Banal, aber wichtig
Die Situation entwickelt sich auch in Deutschland
weiterhin dynamisch. Um gut darauf vorbereitet zu
sein, müsse man auf Entwicklungen flexibel reagieren
können. Alle Akteure stehen unter großem Druck.
"Alle Bürgerinnen und Bürger können ihren Beitrag
leisten. Einfache Verhaltensregeln machen einen
Unterschied", sagte Spahn. Regelmäßiges Händewaschen
und in die Armbeuge husten können dazu beitragen,
das Virus effektiv zu bekämpfen.
"Wer sich krank fühlt oder einem erkrankten Kontakt
hatte, sollte seinen Hausarzt telefonisch
kontaktieren und nicht in die Praxis gehen", betonte
Spahn. Mit großem Einsatz - für die Patienten Einen
besonderen Dank sendete Bundesgesundheitsminister
Spahn an alle medizinischen Kräfte: "Sie stehen im
Kampf gegen Corona an vorderster Front. Sie
reagieren besonnen, informieren sich über die
aktuellsten Erkenntnisse und kümmern sich mit großem
Einsatz um ihre Patienten."
Ärzte und Pflegekräfte seien die ersten, die merken,
wenn etwas nicht läuft. "Deshalb ist es wichtig,
dass sie sich melden, wenn es Probleme gibt", so
Spahn. Der Bundesgesundheitsminister appelliert
gleichzeitig an alle Bürgerinnen und Bürger:
Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sind für die
Arbeit in Kliniken und Praxen von großer Bedeutung.
"Alle anderen brauchen diese im Alltag nicht",
betonte er. Sachlich, besonnen und konstruktiv Der
Höhepunkt der Ausbreitung ist noch nicht erreicht.
"In der aktuellen Lage wird es umso wichtiger sein,
besonnen zu reagieren, dass wir zusammenhalten und
dass wir untereinander vertrauen", so der
Bundesgesundheitsminister. Alle hätten ein Interesse
daran, diese Situation sachlich und konstruktiv zu
bewältigen. "Das ist eine der größten Stärken
unserer Demokratie", so Spahn.
|
Coronavirus, Stand 4. März 17:40 Uhr:
|
Duisburg,
3. März 2020 -
Aktuell gibt es einen bestätigten Fall einer
Infektion mit dem Corona Virus. Betroffen ist eine
Frau, die sich in Düsseldorf bei einem Seminar
angesteckt hat. An dem Seminar hat auch eine Person
aus Heinsberg teilgenommen. Die Frau hat lediglich
leichte Krankheitssymptome, ihr gesundheitlicher
Zustand ist stabil. Der Lebenspartner der Frau wurde
negativ getestet. Es
wurde häusliche Quarantäne angeordnet.
Die Kontaktpersonen
werden derzeit ermittelt.
|
Meidericher Schüler müssen zur Vorsicht zu
Hause bleiben
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Duisburg, 3. März 2020 - Schüler
einer Klasse der James-Rizzi-Schule in Meiderich
müssen sicherheitshalber bis Ende der Woche zu Hause
bleiben. Sie waren zuvor gemeinsam mit einer
Schulkasse aus Berlin in Italien untergebracht und
kehrten am 22.2.2020 von ihrer Klassenfahrt zurück.
Ein Lehrer der Berliner Klasse wurde nun positiv
getestet.
Da die 14-Tage-Frist noch nicht abgelaufen ist,
sollen die Kinder nun vorsichtshalber bis Ende der
Woche nicht zur Schule gehen. Betroffen sind 14
Schüler im Alter zwischen 12 und 16 Jahren und vier
Betreuer. Das Gesundheitsamt nimmt aktuell Kontakt
zu den betroffenen Eltern auf, um das weitere
Prozedere abzustimmen.
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Coronavirus:
Duisburger Hafen unterstützt Behörden und richtet
Krisenstab ein
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„Coronavirus
und Warenverkehr“: Bundesinstitut für
Risikobewertung
https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavir
us_ueber_lebensmittel_und_spielzeug_uebertragen_werde
n_-244062.html
Berufsgenossenschaft Handels- und Warenlogistik
https://www.bghw.de/presse/aktuelles/allgemeinenachrichten/das-coronavirus-tipps-fuer-handel-undwarenlogistik
Coronavirus:
Unterstützung für Unternehmen
IHK-Merkblatt zu Vorsichtsmaßnahmen im Betrieb
Duisburg, 3. März 2020 - Die schnelle Verbreitung
des Coronavirus in Europa und die steigende Zahl von
Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen verunsichern
viele Unternehmen zunehmend. Die Niederrheinische
IHK hat wichtige Antworten zu Fragen aus der
täglichen Praxis zusammengestellt. Das IHK-Merkblatt
gibt Hilfestellung zum verantwortungsvollen Umgang
mit Mitarbeitern und Betriebsabläufen.
Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn sie Angst
vor einer Ansteckung haben? Müssen Mitarbeiter
Dienstreisen ins Ausland antreten? Was passiert,
wenn der Betrieb von einer Behörde geschlossen wird
und wer zahlt dann die Löhne und Gehälter? Zu
Risikobewertung und Vorsichtsmaßnahmen gibt das
Merkblatt „Coronavirus: Das müssen Unternehmen
beachten“ gezielt Antworten.
Eine Blitzumfrage der IHK hat gezeigt: Schon jetzt
berichtet jedes dritte Unternehmen mit
Geschäftskontakten nach China von negativen
Auswirkungen. Bei den künftigen Erwartungen sieht
sich sogar jedes zweite Unternehmen negativ
betroffen. Das Merkblatt und weitere wichtige
Informationen zum Coronavirus hat die IHK auf der
Sonderseite
www.niederrhein-ihk.de/coronavirus
zusammengestellt.
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Arbeitsrechtliche Fragen zum Corona-Virus:
Zahlt der Arbeitgeber bei Corona-Quarantäne?
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Riedlingen/Duisburg, 3.
März 2020 - Meetings und Messen werden abgesagt,
Kindergärten und Schulen werden geschlossen und
Arbeitsplätze bleiben leer. Das Corona-Virus hat
unseren Alltag erreicht. Wie sich die rechtliche
Situation für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne,
Zwangsurlaub und geschlossenen Kindergärten?
Rechtsexperte Prof. Dr. Simon
A. Fischer zu arbeitsrechtlichen Fragen zum
Corona-Virus. Foto SRH Fernhochschule
Krankschreibung und
Krankengeld: Wer zahlt das Gehalt im
Krankheitsfall?
Im ersten Schritt gilt bei einer
Erkrankung infolge einer Corona-Infektion dasselbe
wie bei anderen Krankheitsfällen: Man meldet sich
beim Arbeitgeber unverzüglich krank und lässt sich
vom Arzt krankschreiben. Dann zahlt der Arbeitgeber
für maximal sechs Wochen das Gehalt in voller Höhe
weiter. Innerhalb dieses Zeitraums wird man in der
Regel wieder gesund. Sollte das nicht der Fall sein,
zahlt die Krankenkasse im Anschluss das sogenannte
Krankengeld.
Quarantäne: Homeoffice
oder Entschädigungsleistungen
Sollte es sich um eine staatlich
angeordnete Quarantäne handeln und dem Arbeitnehmer
dadurch die Ausübung seines Berufs für eine
bestimmte Zeit untersagt werden, dann merkt der
Arbeitnehmer kaum einen Unterschied zur oben
beschriebenen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Denn nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG)
erhält der Arbeitnehmer sechs Wochen lang eine
Entschädigungsleistung gezahlt, die der Höhe des
Verdienstausfalls entspricht.
Dies gilt natürlich nur, wenn er tatsächlich nicht
arbeiten darf und einen Verdienstausfall hat. Bei
Arbeitnehmern, die im Homeoffice arbeiten können,
greift die Entschädigungsleistung nicht. Im wohl
unwahrscheinlichen Fall, dass die Quarantäne länger
als sechs Wochen dauert, würde ab der siebten Woche
eine Entschädigung gezahlt, die den Leistungen des
Krankengeldes entspricht.
Tipp für Arbeitgeber und
Selbständige: Entschädigungsleistung kann
rückerstattet werden
Die Entschädigungsleistung zahlt
der Arbeitgeber. Die Beträge kann er sich jedoch
später vom Staat erstatten lassen. Hier ist es für
den Arbeitgeber wichtig, dass er die dreimonatige
Antragsfrist nicht versäumt. Und noch ein Hinweis:
Die Entschädigung gibt es auch für Selbständige.
Verhalten von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer
Infektion
Wenn kein Quarantänefall
vorliegt, sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber
in jedem Fall unverzüglich über die Infektion
informieren. Denn der Arbeitgeber hat eine
Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und somit auch
für die nicht infizierten Kollegen. Arbeitgeber
können in diesem Fall eine Tätigkeit im Homeoffice
anweisen oder, sollte dies nicht möglich sein, den
infizierten Arbeitnehmer freistellen.
Zwangsurlaub: Was
passiert, wenn der Betrieb schließt oder
Arbeitnehmer freigestellt werden?
Wenn der Arbeitgeber sich
entscheidet, seine Arbeitnehmer nicht arbeiten zu
lassen, muss er trotzdem weiter das Gehalt bezahlen.
Seinen Urlaub muss man dafür nicht opfern. Hier
liegt ein Fall des sogenannten Annahmeverzugs vor
(vgl. § 615 BGB).
Wenn das eigene Kind
erkrankt ist: Wer kümmert sich?
Auch hier gilt dasselbe, wie bei
anderen Erkrankungen eines Kindes: Wenn das Kind
während der Krankheitsphase der Beaufsichtigung und
Betreuung bedarf, muss sich ein Elternteil dies vom
Arzt attestieren lassen. Dieses Attest wird
umgangssprachlich auch „Kindkrankschreibung“
genannt. In diesem Fall springt die Krankenkasse ein
und zahlt dem Arbeitnehmer ein Krankengeld (vgl. §
45 SGB V). Anspruch auf dieses Krankengeld hat man
jährlich für 10 Tage je Kind, bei Alleinerziehenden
sind es 20 Tage je Kind. Bei drei und mehr Kindern
sind es maximal 25 Tage im Jahr und bei
Alleinerziehenden entsprechend 50 Tage. Für die
Dauer dieser „Kindkrankschreibung“ hat der
Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung
gegenüber seinem Arbeitgeber und darf der Arbeit
fernbleiben. Der Arbeitgeber schuldet für diese Zeit
der Freistellung natürlich kein Gehalt.
Kindergarten oder Schule
bleiben wegen Infektionsverdacht geschlossen – und
jetzt?
Da das Kind nicht krank ist,
greift die „Kindkrankschreibung“ nicht – somit ist
Organisationstalent gefragt. Man kann auf ein
optimales Umfeld hoffen, in dem zum Beispiel die
Großeltern oder andere Familienmitglieder,
vielleicht sogar gute Freunde einspringen können. Wo
das nicht geht, wird man sich schnell mit dem
Arbeitgeber einigen müssen. Vielleicht hat man Glück
und er gewährt nicht nur kurzfristig noch nicht
verplante Urlaubstage, sondern rundet auch großzügig
auf. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung gibt
es in diese
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Herausforderung Coronavirus
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NRW-Gesundheitsminister Laumann Gast der
Sondersitzung der KV Nordrhein
Düsseldorf/ Duisburg, 2. März
2020 - Die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Nordrhein hat am Freitagabend (28. Februar) wegen
der Ausbreitung des Coronavirus zu einer
Sondersitzung der Kreisstellenvorsitzenden der KV
und der Ärztekammer Nordrhein eingeladen, um
wichtige aktuelle Fragen rund um die Versorgung zu
klären. An der angeregten Diskussion beteiligten
sich auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
und sein Staatssekretär Edmund Heller sowie
Vertreter der Gesundheitsämter unter anderem aus
Düsseldorf und dem besonders betroffenen Kreis
Heinsberg.
Alle
Beteiligten betonten die Notwendigkeit enger
Zusammenarbeit und bekräftigen ihren Willen,
gemeinsam unter Hochdruck daran zu arbeiten, die
Ausbreitung des Coronavirus SARS-COV-2 in NRW so
weit wie möglich einzudämmen. Geklärt wurden auch
die Aufgaben der Niedergelassenen, die ihre
Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung
uneingeschränkt anerkannten und eine enge
Zusammenarbeit mit den Kommunen in Aussicht stellten
oder bereits eingegangen sind – wie derzeit im Kreis
Heinsberg oder auch in der Stadt Köln, wo alle
Akteure bereits eng kooperieren.
„Teamwork auf allen Ebenen ist das Gebot der Stunde.
Es bringt nichts, einseitige Forderungen zu stellen
oder ohne Absprachen Erwartungen zu formulieren, die
nicht erfüllt werden können“, sagte Dr. med. Frank
Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
„Weder die Vertragsärzteschaft noch der öffentliche
Gesundheitsdienst noch der stationäre Bereich können
diese Krise alleine bewältigen“, betonte Bergmann.
„Wir brauchen eine sehr gut informierte
Öffentlichkeit. Ängste und Panik dürfen erst gar
nicht entstehen, zumal wir die meisten Patienten
aufgrund des zumeist harmlosen Verlaufs der
Erkrankung ambulant versorgen können.“
Dabei benötige die Ärzteschaft Unterstützung durch
die Politik – vor allem bei der Bereitstellung der
für Tests von Patienten notwendigen Schutzkleidung.
Der KV Nordrhein ist es in den vergangenen Tagen
bereits gelungen, Schutzanzüge und Atemschutzmasken
in größerem Umfang zu besorgen, um damit im ersten
Schritt die Notdienstpraxen in Nordrhein
auszustatten.
Hotline 11 6 11 7 als Anlaufstelle
Eine wesentliche Rolle bei der
Information und strukturierten Versorgung der
Bevölkerung spielt die Hotline 11 6 11 7, die
zentrale Rufnummer des ambulanten
Bereitschaftsdienstes, die seit Jahresbeginn rund um
die Uhr erreichbar ist und bei der nun besorgte
Bürgerinnen und Bürger auch in Sachen Corona gezielt
anrufen können. Auch Ärztinnen und Ärzte werden bei
der Hotline zum Einsatz kommen, um Anrufer
medizinisch zu beraten. „Wir wollen so viel wie
möglich telefonisch abklären“, so Bergmann. Er lobte
ausdrücklich, wie der besonders betroffene Kreis
Heinsberg mit der Krise umgehe. Gesundheitsamt,
Niedergelassene und Kliniken arbeiteten dort eng
zusammen.
Verbleib im häuslichen Umfeld hat Vorrang
„Der Kreis zeigt uns im
Augenblick, wie es geht“, sagte auch
NRW-Gesundheitsminister Laumann. Noch handele es
sich bei Corona um eine „lokale Situation“, aber „es
wird möglicherweise nicht so bleiben“. Laumann
betonte, dass der ambulante und stationäre Bereich
gut verzahnt werden müssten – aktuelles Beispiel ist
unter anderem die Organisation an der Uniklinik in
Köln, wo ein mehrstufiges strukturiertes Verfahren
angewendet wird.
Der
Minister machte deutlich, dass es einer ärztlichen
Entscheidung für einen Test bedürfe und nicht große
Bevölkerungsteile sozusagen „vorbeugend“ getestet
werden könnten. Er sagte zu, dass sich das
Ministerium um die Bereitstellung von Material
kümmern werde – auch in Abstimmung mit dem Bund, da
möglicherweise eingelagerte Materialien für den
Katastrophenschutz verwendet werden könnten. Eine
entsprechende Ausrüstung, die medizinisches Personal
vor Infektion schützt, ist die Voraussetzung für
Testungen von Patienten, die im häuslichen Umfeld
verbleiben – eines der aktuell wichtigsten Ziele von
Politik und Medizinern.
„Bei unkomplizierten Krankheitsverläufen ist die
häusliche Quarantäne ebenfalls ein Mittel zur
Versorgung infizierter Personen – genauso, wie eine
leichte Grippe kein Grund für einen
Krankenhausaufenthalt ist“, sagte Laumann.
Abschließend wiederholten alle Teilnehmer der
Sondersitzung ihren Appell an die Patienten:
Arztpraxen oder Krankenhausambulanzen nicht ohne
Voranmeldung aufzusuchen – so lautet die eindeutige
Botschaft.
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Verdachtsfälle in Duisburg
|
Coronavirus Duisburg (So. 1. März 14:30
Uhr): 2 positive Testergebisse
Das gestern noch ausstehende Testergebniss
in einem Fall war negativ. Somit gab es in Duisburg
bisher 9 begründete Verdachtsfälle, von denen 7
negativ, 2 positiv getestet wurden. Die beiden
gestern positiv getesteten Frauen sind mittlerweile
in häuslicher Quarantäne am Heimatort einer der
Betroffenen, also nicht mehr in Duisburg. Neue
begründete Verdachtsfälle liegen aktuell nicht vor.
Hinweis:
Sollte jemand entsprechende Symptome haben und aus
einem besonders betroffenen Gebiet kommen oder
Kontakt zu einem bereits Infizierten
gehabt haben, sollte er sich umgehend telefonisch an
den jeweiligen Hausarzt oder die Arztrufzentrale
unter 116117 wenden. Weitere Informationen z.B. zu
den Risikogebieten finden Sie unter www.duisburg.de.
Coronavirus (Stand Sa. 29. Februar
20:30 Uhr):
Duisburg, 29. Februar 2020 - Mittlerweile liegen drei weitere Testergebnisse vor.
Zwei Frauen (Mitte 20), die nur geringe Symptome
zeigen und in häuslicher Quarantäne sind, wurden
positiv getestet. Beide hatten bei einer
Karnevalsfeier in Geilenkirchen direkten Kontakt zu
einem Infizierten. Eine der beiden wohnt in
Geilenkirchen und ist zur Zeit zu Besuch in
Duisburg, die andere Frau wohnt in Duisburg. Beide
arbeiten in Viersen.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die entsprechenden
Kontaktpersonen, die Gesundheitsämter in
Geilenkirchen und Viersen sind informiert. Nach
jetzigem Stand sind lediglich vier potentielle
Kontaktpersonen in Duisburg betroffen. Ein weiteres
Testergebnis ist negativ, ein Ergebnis steht noch
aus. Bereits am frühen Abend war bereits ein
Verdachtsfall negativ getestet.
Coronavirus (Stand Sa. 29. Februar
18:45 Uhr):
Im Laufe des
Tages ist ein weiterer begründeter Verdachtsfall
hinzugekommen, der ebenfalls im Bethesdakrankenhaus
betreut wird. Ein Patient, der sich bereits im
Bethesda befindet, wurde mittlerweile negativ
gestetet. Die übrigen vier Testergebnisse stehen
noch aus.
Vier neue Verdachtsfälle
(Stand Sa. 29. Februar
11 Uhr): "In Duisburg gibt es vier neue
begründete Verdachtsfälle. Drei Personen sind in
häuslicher Quarantäne, ein Patient wird im
Bethesda-Krankenhaus behandelt. Drei Betroffene
haben sich in einem der besonders betroffenen
Gebiete in Italien aufgehalten, einer hatte Kontakt
zu einem Infizierten im Zusammenhang mit den Fällen
in Heinsberg. Mit den Testergebnissen wird im Laufe
des späten Nachmittags gerechnet," teilte die Stadt
Duisburg mit.
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Aktuelle Lage zum
Coronavirus
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Fragen und Antworten
der Bundesregierung zum
Coronavirus
Erklärvideo der BZgA::
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26. Februar 2020 -
Eine Risikobewertung für Deutschland ist hier zu
finden.
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Auftragsengpässe durch Corona-Virus:
Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich
|
Das
Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder
Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche
Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese
Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden
sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des
Kurzarbeitergeldes möglich.
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich
auf einem unabwendbaren Ereignis oder
wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa
dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die
Produktion eingeschränkt werden muss. Ein
unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn
etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe
geschlossen werden.
Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des
Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die
zuständige Agentur für Arbeit. Betriebe müssen
Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen
Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei ihrer
zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.
Die Arbeitsagenturen sind auf solche Situationen gut
eingestellt. Arbeitgeber können sich entweder direkt
in der Arbeitsagentur oder telefonisch unter 0800
45555 20 informieren. Informationen über die
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und
Videoanleitungen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen.
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Coronavirus: Erster
Verdachtsfall im Klinikum Niederrhein
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Verdachtsfälle im Klinikum
Niederrhein bleiben Verdachtsfälle
Duisburg, 28. Februar 2020 - Die beiden
Verdachtsfälle von gestern haben sich erst einmal
nicht bestätigt, die Testergebnis waren negativ.
Sicherheitshalber wird ein zweiter Test
durchgeführt. Bis das Ergebnis vorliegt, befindet
sich das Paar in häuslicher Quarantäne. Es gibt
darüber hinaus zwei neue Verdachtsfälle. Es handelt
sich um ein italienisches Paar, das zu Gast in
Duisburg ist.
Duisburg, 27. Februar 2020 - Heute Vormittag wurden
die ersten beiden Verdachtsfälle ins Klinikum
Niederrhein, Standort evangelisches Klinikum
Duisburg Nord, eingeliefert. Es handelt es sich um
ein Ehepaar, das zuvor in Italien war. Einer der
beiden zeigt leichte Symptome, sicherheitshalber
wurden beide Patienten isoliert. Mit dem
Testergebnis wird spätestens morgen früh gerechnet.
Sollte
sich der Verdacht bestätigen, ermittelt das
Gesundheitsamt der Stadt Duisburg weitere enge
Kontaktpersonen und überwacht sie über 14 Tage auf
Krankheitszeichen hin.
Das Robert-Koch-Institut und das Landeszentrum
Gesundheit NRW rechnen mit weiteren Fällen auch in
Deutschland. Vor dem Hintergrund der auch in
Duisburg anlaufenden Grippewelle empfiehlt das
Gesundheitsamt, sich generell an grundlegende
Hygieneregeln zu halten, um eine Verbreitung von
Grippe- oder möglicherweise eingeschleppten
Coronaviren zu vermeiden.
Dazu gehört beispielsweise
- Husten und Niesen in den Ärmel
- Waschen der Hände vor Kontakt der Hände zu
Mund und Augen
- Waschen der Hände vor dem Essen und Trinken
- Vermeiden von Händeschütteln und Umarmungen
- Taschentücher nur einmal benutzen und
benutzte Tücher möglichst schnell in einem Mülleimer
mit Deckel entsorgen.
Weiter Informationen zum Infektionsschutz gibt es
auf der Homepage der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung unter
www.infektionsschutz.de. Aktuell gelten als
Krankheitsverdächtige vor allem die Menschen, die
bis 14 Tage nach einem Kontakt zu einem
Coronavirus-Erkrankten oder nach einem Aufenthalt in
Risikogebieten Allgemeinsymptome entwickeln.
Welche Bereiche als Risikogebiet gelten, wird
täglich vom RKI aktuell bewertet und auf der
Homepage des RKI (s.u.) bekannt gegeben. Ebenso wird
die Falldefinition ständig durch die
Weltgesundheitsorganisation und das
Robert-Koch-Institut aktualisiert. Bei einem
begründeten Verdachtsfall werden die Betroffenen in
einer Klinik abgesondert und auf das Virus
untersucht. Gegebenenfalls müssen die Betroffen
während dieser Zeit zu Hause isoliert werden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes zum
Coronavirus findet man unter
www.rki.de. Das
Gesundheitsamt steht im ständigen Austausch mit den
Ärzten und Kliniken der Stadt, gemeinsam wird die
Entwicklung der Lage beobachtet und bei Bedarf
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Rückkehrer aus o.g. Risikogebieten finden
entsprechende Verhaltenshinweise auf der Homepage
der Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de,
Stichwort Coronavirus. Allgemeine Informationen gibt
es außerdem auf den Seiten des
Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de)
sowie über das Bürgertelefon des
Bundesgesundheitsministeriums:
Mo- Do 8:00 – 18:00,
Fr 8:00 – 12:00 unter 030 / 346465100.
Coronavirus wirkt sich auf Wirtschaft am Niederrhein aus
IHK-Umfrage bei hundert Export-Firmen
Duisburg, 26. Februar 2020 - Die
rasante Verbreitung des Coronavirus hat dazu geführt, dass
in China Fabriken geschlossen, Flug- und Schiffsverbindungen
gekappt oder Messen abgesagt werden. Das hat Einfluss auf
das Im- und Exportgeschäft der Unternehmen am Niederrhein.
Von den ersten Auswirkungen berichten die Betriebe in einer
Blitzumfrage der Niederrheinischen IHK, an der sich hundert
Betriebe mit weltweit über 50.000 Beschäftigten beteiligt
haben. Fast ein Drittel der befragten Betriebe mit
Auslandsgeschäft berichtet von Umsatzeinbußen und einer
Beeinträchtigung ihres Geschäfts durch den Ausbruch des
Coronavirus. Ebenfalls jedes dritte Unternehmen verzichtet
auf Geschäftsreisen in die befallenen Regionen. Geplante
Geschäftsbesuche werden verschoben, Messeauftritte abgesagt.
An deren Stelle treten Telefon- oder Videokonferenzen.
Mehr als jedes vierte Unternehmen leidet aufgrund des
Stillstands in China schon unter Lieferengpässen. Das stellt
die Unternehmen vor Probleme. Zwar sind aufgrund des
chinesischen Frühlingsfestes und der Produktionspause die
Lager aufgefüllt worden. Diese leeren sich aber zunehmend,
denn neue Ware kommt nicht nach. „Unsere Befragung wirft ein
Schlaglicht auf die aktuelle Situation. Die Ausbreitung des
Virus in Europa zeigt, dass sich die Lage täglich ändern
kann. Prognosen sind deshalb kaum möglich. Eine
Entspannung erwarten unsere Unternehmen nicht: Jedes zweite
rechnet mit weiteren Umsatzeinbußen und mit größeren
Schwierigkeiten bei der Warenbeschaffung“, stellt Stefan
Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen
IHK besorgt fest, „Wenn die Situation länger anhält, besteht
das Risiko, dass wegen des Ausfalls von Vorprodukten
wichtige Produktionsketten abreißen.“ Für Unternehmen
hat die IHK wichtige Hinweise und Informationen zum
Coronavirus zusammengestellt auf der Website
www.niederrhein-ihk.de/coronavirus.
Coronavirus: Stadt Mülheim sagt
Badminton-Turnier ab
Das internationale Badminton-Turnier Yonex German
Open in Mülheim wird wegen der Coronavirus-Epedemie
abgesagt. Das gab die Stadt heute bekannt. Sie folgt
damit einer Empfehlung des Gesundheitsamtes Mülheim.
Rund 250 internationale Spieler und bis zu 7.000
Besucher wurden für die Veranstaltung vom 3. bis 8.
März erwartet. Der Regionalverband Ruhr (RVR)
fördert das Turnier mit 10.000 Euro. idr
|
'Sars-CoV-2' - Panikmache der '(Staats)Medien'
KEINE PANIK, der Coronavirus ist am Niederrhein
angekommen
Jochem Knörzer
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Duisburg, 27. Februar 2020 - 'Sars-CoV-2',
so die aktuelle Bezeichnung des Coronavirus, kann eine Atemwegsinfektion
auslösen. Dabei steht 'Sars' für 'Schweres
Akutes Atemwegssyndrom'. Diese Atemwegsinfektion kann hohes Fieber
auslösen und zu einer schweren Lungenentzündung - 'covid-19'
- führen. Kann, muss aber nicht!
Ganz neu ist 'Sars-CoV-2' nicht,
Experten haben bereits eine enge Verwandtschaft zu dem 2002
aufgetretenen 'Sars-Virus Sars-CoV' festgestellt. Damals
starben um 800 Menschen.
Am letzte Tag des Jahres
2019 wurde das WHO-Länderbüro China über eine unbekannte
Lungenkrankheit in der Stadt Wuhan informiert, der neue
Virus als Ursache am 07. Januar 2020 festgestellt. Bis zum
heutigen Tag, 27.02.2020, sind in China 78.628 Erkrankungs-
und 2.718 Todesfälle durch 'Sars-CoV-2'
bestätigt worden.
Durch die Globalität, dem durch Flugzeuge, Schiffe und Züge
Zusammenrücken der Länder, hat sich der Virus bis zum
heutigen Tag bereits in weiteren 45 Ländern verbreitet. In
japanischen Gewässern wurde ein Kreuzfahrtschiff mit
insgesamt 691 Personen unter Quarantäne gestellt.
In
Italien sollen, Stand heute, mittlerweile 14 Menschen an 'covid-19'
verstorben sein. Bis Dienstagmittag, 25.02.2020, wurden
sieben Todesfälle gemeldet. Die Menschen waren zwischen 77
und 88 Jahre alt, waren vorerkrankt, u. a. an Krebs und
Herzinfarkt. Das wurde in den Nachrichten z. B. WDR2, leider
nicht erwähnt.
Mittlerweile ist der Virus auch in
Deutschland in 26 Fällen bestätigt worden, fünf davon in
NRW, im Bereich Erkelenz und Kreis Heinsberg, weitere in
Bayern und Baden-Württemberg.
Weitere Statistiken unter
https://de.statista.com/ Eine interessante und seriöse Informationsquelle sind die
Seiten des 'RKI', des 'Robert Koch-Instituts'.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
SARS-CoV-2 'RKI' gibt folgende
Verhaltensregeln zum Schutz vor Ansteckung an:
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen
schützen 'Husten-
und Nies-Etikette, gute Händehygiene'
sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor
einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen
sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und
jederzeit angeraten. Stand: 24.02.2020
Was
ich nicht nachvollziehen kann, ist die Verneinung der
Sinnhaftigkeit des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes
durch das 'RKI': In der allgemeinen Bevölkerung sind
die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen
Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der
Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine
gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten
eines Mindestabstandes (ca.
1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
Wenn eine an einer akuten respiratorischen Infektion
erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss,
kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B.
eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person
sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer
Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen
entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale
Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz
korrekt sitzt (d.h.
eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt
wird, und dass während des Tragens keine (auch keine
unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.
Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass
das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer
Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt,
signifikant verringert. Nach Angaben der
WHO kann das Tragen einer Maske in
Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches
Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale
Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt
werden können.
Davon unbenommen sind die
Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das
medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.
Stand: 19.02.2020
Denn, übertragen wird der
Virus durch
Tröpfcheninfektion, natürlich auch durch
Schmier(Kontakt)infektion. Genau wie die Grippe.
Hier agiert das 'RKI', aus meiner Sicht, insbesondere
bezogen auf Ballungsgebiete wie das Ruhrgebiet,
realitätsfern.
'Hustenetikette' ist
doch für viele Menschen, wahrscheinlich nicht nur in unserer
Region, ein echtes Fremdwort. Man muss doch schon froh sein,
wenn man beim Discounter in der Schlange vor der Kasse
ansteht, dass der ausgehustete oder ausgenieste Schleim
nicht im eigenen Nacken landet. Und wie soll man im Alltag
erkennen, dass die in unmittelbarer Nähe stehende Person
infiziert ist, wenn man zwar Träger, nicht aber Erkrankter
sein kann?
Der Infektionsweg ist der gleiche wie bei
der Grippe. Grippe. Wussten Sie, dass
die
Grippewelle 2017/2018 allein in Deutschland, so die
Auswertung des 'RKI' bei Toten durch Atemwegsinfektionen,
rund
25.100 Tote forderte? Weltweit
wird von bis zu 650.000 Todesfällen ausgegangen.
Davon ist 'covid-19' (noch) meilenweit
entfernt. Und ich hoffe, dass das 'Robert Koch-Institut' mit
seiner 'Risikobewertung
zu Covid-19' Recht hat. "Die Gefahr für die
Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als
gering bis mäßig eingeschätzt."
Ziemlich weit weg von den lückenhaften Informationen und
Panikmache der (Staats)Medien.
Erstes Fazit: 'Sars-CoV-2'
hat zwar Deutschland und den Niederrhein erreicht,
Panik ist weder hilfreich noch angesagt!
Pressemeldung zum Virus 27.02. - Stadt
Duisburg
Coronavirus: Erster Verdachtsfall im Klinikum Niederrhein
Heute Vormittag wurden die ersten beiden Verdachtsfälle ins
Klinikum Niederrhein, Standort evangelisches Klinikum
Duisburg Nord, eingeliefert. Es handelt es sich um ein
Ehepaar, das zuvor in Italien war. Einer der beiden zeigt
leichte Symptome, sicherheitshalber wurden beide Patienten
isoliert. Mit dem Testergebnis wird spätestens morgen früh
gerechnet.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, ermittelt das
Gesundheitsamt der Stadt Duisburg weitere enge
Kontaktpersonen und überwacht sie über 14 Tage auf
Krankheitszeichen hin.
Das Robert-Koch-Institut und das Landeszentrum Gesundheit
NRW rechnen mit weiteren Fällen auch in Deutschland. Vor dem
Hintergrund der auch in Duisburg anlaufenden Grippewelle
empfiehlt das Gesundheitsamt, sich generell an grundlegende
Hygieneregeln zu halten, um eine Verbreitung von Grippe-
oder möglicherweise eingeschleppten Coronaviren zu
vermeiden.
Dazu gehört beispielsweise
- Husten und Niesen in den Ärmel
- Waschen der Hände vor Kontakt der Hände zu Mund und
Augen
- Waschen der Hände vor dem Essen und Trinken
- Vermeiden von Händeschütteln und Umarmungen
- Taschentücher nur einmal benutzen und benutzte
Tücher möglichst schnell in einem Mülleimer mit Deckel
entsorgen.
Weiter Informationen zum Infektionsschutz gibt es auf
der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung unter
www.infektionsschutz.de.
Aktuell gelten als
Krankheitsverdächtige vor allem die Menschen, die bis 14
Tage nach einem Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten oder
nach einem Aufenthalt in Risikogebieten Allgemeinsymptome
entwickeln.
Welche Bereiche als Risikogebiet gelten, wird täglich vom
RKI aktuell bewertet und auf der Homepage des RKI (s.u.)
bekannt gegeben. Ebenso wird die Falldefinition ständig
durch die Weltgesundheitsorganisation und das
Robert-Koch-Institut aktualisiert. Bei einem begründeten
Verdachtsfall werden die Betroffenen in einer Klinik
abgesondert und auf das Virus untersucht. Gegebenenfalls
müssen die Betroffen während dieser Zeit zu Hause isoliert
werden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes zum Coronavirus
findet man unter
www.rki.de. Das Gesundheitsamt steht im ständigen
Austausch mit den Ärzten und Kliniken der Stadt, gemeinsam
wird die Entwicklung der Lage beobachtet und bei Bedarf
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Rückkehrer aus o.g. Risikogebieten finden entsprechende
Verhaltenshinweise auf der Homepage der Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de, Stichwort Coronavirus.
Allgemeine Informationen gibt es außerdem auf den Seiten des
Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de)
sowie über das Bürgertelefon des
Bundesgesundheitsministeriums:
Mo- Do 8:00 – 18:00, Fr 8:00 – 12:00 unter 030 / 346465100.
|
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK)
Notfall-Vorrat
|
Vorratsliste: Grundnahrungsmittel, Wasser und
Nahrung
Laut Bundesregierung gehören
(gerechnet für eine Person auf die Dauer von 14 Tagen) die
folgenden Nahrungsmittel in Ihren Vorratsspeicher:
Getreideprodukte, Brot,
Kartoffeln
·
Vollkornbrot: 1.000 g
·
Zwieback: 400 g
·
Knäckebrot: 1.000 g
·
Nudeln, roh: 500 g
·
Reis, roh: 250 g
·
Hafer-/Getreideflocken: 750 g
·
Kartoffeln, roh, geschält: 1.000 g
Gemüse, Hülsenfrüchte
·
Bohnen in Dosen: 800 g
·
Erbsen/Möhren in Dosen: 900 g
·
Rotkohl in Dosen/Gläsern: 700 g
·
Sauerkraut in Dosen: 700 g
·
Spargel in Gläsern: 400 g
·
Mais in Dosen: 400 g
·
Pilze in Dosen: 400 g
·
Saure Gurken im Glas: 400 g
·
Rote Bete: 400 g
·
Zwiebeln, frisch: 500 g
Obst
·
Kirschen im Glas: 700 g
·
Birnen in Dosen: 250 g
·
Aprikosen in Dosen: 250 g
·
Mandarinen in Dosen: 350 g
·
Ananas in Dosen: 350 g
·
Rosinen: 200 g
·
Haselnusskerne: 200 g
·
Trockenpflaumen: 250 g
·
Frischobst (Apfel, Birne, Banane,
Orange): 1.000 g
Getränke
·
Wasser: 28 Liter (2 Liter pro Person
und Tag)
·
Zitronensaft: 0,2 l
·
Kaffeepulver: 250 g
·
Schwarzer Tee: 125 g
Milch, Milchprodukte
·
H-Milch mit 3,5 % Fett: 3 l
·
Hartkäse: 700 g
Fisch, Fleisch, Eier
·
Thunfisch in Dosen: 150 g
·
Ölsardinen in Dosen: 100 g
·
Heringsfilet in Soße, Konserve: 100 g
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Corned Beef in Dosen: 250 g
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Bockwürstchen im Glas/Dose: 300 g
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Kalbsleberwurst im Glas/Dose: 300 g
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Dauerwurst (z.B. Salami): 360 g
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Eier: 10 Stück / ca. 600 g
Fette, Öle
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Butter oder Margarine: 250 g
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Öl (Maiskeim, Sonnenblumen): 0,3 l
Und nach Belieben
Zucker, Süßstoff, Honig, Marmelade,
Schokolade, Alkohol, Jodsalz, Kartoffeltrockenprodukte (z. B.
Kartoffelbrei), Mehl, Instantbrühe, Kakaopulver, Hartkekse,
Salzstangen etc.
Hinweis: Es
handelt sich um allgemeine Empfehlungen, die gegebenenfalls
an die individuellen Ernährungsbedürfnisse angepasst werden
müssen. Auch der eigene Geschmack darf in die Auswahl der
Lebensmittel natürlich einfließen. Sie sollten in jedem Fall
auf Ausgewogenheit achten.
Notfall-Vorrat: Sonstiges auf der "Persönlichen Checkliste"
"Im Falle einer Katastrophe wie
Hochwasser, Stromausfall oder Sturm besteht die Gefahr, dass
Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie
daher für einen ausreichenden Vorrat. Ihr Ziel muss es sein,
10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. Die Lösung liegt
in Ihrer Verantwortung.
Ob und wie viel Sie vorsorgen, ist
eine persönliche Entscheidung", schreibt das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Neben Getränken und
Lebensmitteln listet das Bundesamt auf der "Persönlichen
Checkliste" die folgenden Notwendigkeiten auf:
Hausapotheke
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DIN-Verbandskasten
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vom Arzt verordnete Medikamente
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Schmerzmittel
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Hautdesinfektionsmittel
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Wunddesinfektionsmittel
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Mittel gegen Erkältungskrankheiten
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Fieberthermometer
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Mittel gegen Durchfall
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Insektenstich- und Sonnenbrandsalbe
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Splitterpinzette
Hygieneartikel
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Seife (Stück), Waschmittel (kg)
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Zahnbürste, Zahnpasta (Stück)
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Sets Einweggeschirr & Besteck (Stück)
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Haushaltspapier (Rollen)
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Toilettenpapier (Rollen)
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Müllbeutel (Stück)
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Campingtoilette, Ersatzbeutel (Stück)
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Haushaltshandschuhe (Paar)
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Desinfektionsmittel, Schmierseife
(Stück)
Brandschutz
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Keller und Dachboden entrümpeln
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Feuerlöscher
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Rauchmelder
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Löschdecke (notfalls Wolldecke)
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Behälter für Löschwasser
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Wassereimer
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Kübelspritze oder Einstellspritze
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Garten- oder Autowaschschlauch
Energieausfall
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Kerzen, Teelichter
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Streichhölzer, Feuerzeug
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Taschenlampe
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Reservebatterien
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Camping-, Spirituskocher mit
Brennmaterial
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Heizgelegenheit
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Brennstoffe
Dokumentensicherung
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Haben Sie festgelegt, welche Dokumente
unbedingt erforderlich sind?
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Sind Ihre Unterlagen zweckmäßig
geordnet?
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Sind von wichtigen Dokumenten
(Ausweis, Führerschein, Geburtsurkunde etc.) Kopien vorhanden
und diese gegebenenfalls beglaubigt?
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Haben Sie eine Dokumentenmappe
angelegt?
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Sind Dokumentenmappe oder wichtige
Dokumente griffbereit?
Notgepäck
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persönliche Medikamente
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behelfsmäßige Schutzkleidung
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Wolldecke, Schlafsack
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Unterwäsche, Strümpfe
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Gummistiefel, derbes Schuhwerk
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Essgeschirr, -besteck, Thermoskanne,
Becher
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Material zur Wundversorgung
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Dosenöffner und Taschenmesser
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strapazierfähige, warme Kleidung
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Taschenlampe
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Kopfbedeckung, Schutzhelm
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Schutzmaske, behelfsmäßiger Atemschutz
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Arbeitshandschuhe
Rundfunkgerät
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Rundfunkgerät für Batteriebetrieb
geeignet oder ein Kurbelradio
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Reservebatterien in unserem
Downloadbereich.
Wenn Sie Fragen zur Notfallvorsorge haben, wenden Sie sich
an:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe (BBK)
Postfach 1867
53008 Bonn
Telefon: 0228/99550
Webseite: www.bbk.bund.de
E-Mail: info@bbk.bund.de
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