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Archiv Juli - Dezember 2019 |
Tipps und Ratgeber Tel.: 0203 /
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www.verbraucherzentrale-ratgeber.de
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Dezember 2019 |
"Silvesterknaller Zündende Tipps
für schadloses Böllern
Duisburg, 27. Dezember 2019 -
In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co.
offiziell vom 28. bis 31. Dezember 2019 erlaubt. Wer sich
fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und
Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden
haften.
„Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu
zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die
Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische
Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt
werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“,
diese und andere zündende Tipps hat die Verbraucherzentrale
NRW für Feuerwerk-Fans zum Jahreswechsel.
- Nur zugelassene Ware kaufen:
Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei
unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche
Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder
einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden.
Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper
ungefährlich sind, sondern dass mit Krachern und Raketen bei
sachgerechter Verwendung sicher hantiert werden kann.
Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer,
dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der Stelle, die beim
jeweiligen Hersteller über die Qualitätssicherung wacht. Die
ersten vier Ziffern der Kennzeichnung geben die Stelle an,
die geprüft hat.
"0589" etwa steht für die BAM; die spanische Prüfstelle LOM
hat "0163". Die Registriernummer "0589 - F2 -1234" bedeutet
als Beispiel, dass die BAM geprüft hat, das Feuerwerk für
Personen ab 18 Jahren erlaubt ist (F2) und die fortlaufende
Nummer "1234" trägt.
- Produkte ohne Prüfnummer meiden:
Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und
darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren
verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der
Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre
abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt
werden. Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt:
Finger weg! Diese Waren entsprechen meist nicht dem
Sicherheitsstandard.
Bei diesen Produkten fehlen sowohl Zulassungsnummer als auch
Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre
Qualität meist zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen, oder
diese Feuerwerkskörper explodieren wegen ihrer oft erheblich
höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.
- Warnung vor illegaler Ware aus dem Ausland:
Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf
Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in
Geschäften. Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa,
Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser
illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes
verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich
ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und
Sachschäden haftbar gemacht werden.
- Bedienungsanleitung unbedingt befolgen:
Die Haftung kann allerdings auch den treffen, der erlaubte
Feuerwerkskörper in den Himmel jagt. Deshalb sollte die
Gebrauchsanweisung genau beachtet werden. Zur Sicherheit ist
beim Abfackeln ein Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher
bereitzuhalten. Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor
dem Abbrennen herumgebastelt werden.
Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern
sollten mit Wasser übergossen und anschließend in der grauen
Restmülltonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in
der Hand halten! Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern
fernzuhalten!
- Bei Unfällen Versicherung einschalten:
Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu
dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private
Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen kommt
hingegen die Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf. Fängt
das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die
Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der
Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein
Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt,
übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden.
Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und
Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen
mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf
dem Dach gezündet wurden – kommt nur die
Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Sie erstattet
abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern diese vertraglich
vereinbart wurde.
- Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen:
Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie
angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur
wenn sie beim Zündeln und Hantieren mit Feuerwerkskörpern
ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die
(Familien-)Haftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer
Personen aus."
Drohne - Weihnachtsgeschenk zum
Abheben
Coburg/Duisburg, den 11. Dezember 2019 - Drohnen
führen schon seit Jahren die Hitliste der
Weihnachtsgeschenke an Vorbei die Zeiten von Puppe und Co:
Heute liegen eher elektronische Geschenke unter dem
Weihnachtsbaum. Besonders beliebt bei Jung und Alt sind
ferngesteuerte Drohnen. Doch reines Spiel-zeug sind sie
nicht. Deshalb stutzen rechtliche Vorgaben den Drohnen auch
die Flügel: Nicht überall, wo man fliegen kann, darf man und
ohne Versicherung muss man sogar ganz auf dem Boden bleiben.
Wer haftet für Schäden
Egal, ob die Drohnen gewerblich oder privat als
Freizeitvergnügen genutzt werden: Im Schadenfall ist laut
der HUK-COBURG immer der Eigentümer bzw. der Halter in der
Uhr. Das gilt auch, wenn er seine Drohne verleiht. Und ein
Unfall ist auch im Privatbereich schnell passiert: Oft
werden Drohnen von einer Windböe erfasst, stürzen ab und
beschädigen ein parkendes Auto. Für die Schäden am Auto muss
der Drohnenhalter geradestehen.
Aus diesem Grund bieten private Haftpflichtversicherungen
seit einiger Zeit Versicherungsschutz für Drohnen. Wichtig
für den Versicherungsschutz ist das Gewicht: Privatgenutzte
Drohnen bis zu 250 Gramm sind in der privaten
Haftpflichtversicherung meist kostenfrei mitversichert,
während die schweren Ausführungen eigens miteingeschlossen
werden müssen. Ein Gespräch mit dem Versicherer macht also
Sinn. Das gilt auch für Kunden mit länger laufenden Policen.
Gewerbliche Nutzer brauchen ohnehin eine eigene
Drohnenversicherung. Doch egal, ob privat oder gewerblich
genutzt, die Haftungsfrage hängt bei Drohnen nicht vom
Verschulden ab. Der Gesetzgeber geht bei unbemannten
Flugobjekten von einer Gefährdungshaftung aus. Das heißt,
der Halter haftet mit oder - wie im Beispiel beschrieben -
ohne Verschulden.
Überfliegen verboten
Der Neugierde von Drohnen im öffentlichen Raum sind Grenzen
gesetzt: Tabu sind z. B. Naturschutzgebiete, Einsatzorte von
Polizei und Feuerwehr oder Flächen in der Nähe von
Flughäfen. Auch ist die Flughöhe limitiert: Maximal 100
Meter sind erlaubt. Und in Wohngebieten dürfen sich die
unbemannten Flugobjekte nur in einem klar umrissenen Umfeld
bewegen: Der Blick in Nachbars Garten ist verboten.
Lediglich das eigene Grundstück darf in Augenschein genommen
wer-den. Drohnen mit mehr als 250 Gramm müssen in
Wohngebieten auf der Erde bleiben.
Gleiches gilt, wenn die unbemannten Flugobjekte optische und
akustische Signale empfangen können. Wer die kleinen Ufos
außerhalb seines Sichtbereichs steuern will, muss sich für
leichte Modelle bis zu 250 Gramm entscheiden und eine
Videobrille tragen. Außerdem dürfen sie nicht grenzenlos
aufsteigen, bei 30 Metern ist Schluss.
– Vergessen lässt sich das Thema Flughöhe nur auf speziellen
Modellflugplätzen und mit einer Ausnahmegenehmigung der
Landesluftfahrtbehörden.
Drohnen haben mittlerweile einen festen Platz im Sack des
Weihnachtsmanns. Gut zu wissen, er bei Unfällen haftet und
wo und wie die kleinen Flugobjekte fliegen dürfen. Foto:
HUK-COBURG
Wenn das Geschenk kein
Volltreffer war
Umtausch und Reklamation unerwünschter Gaben
Die begehrte Smart-Watch versagt von vornherein
ihre multimedialen Dienste, der kabellose
Bluetooth-Kopfhörer wird gleich doppelt ausgepackt,
SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen
manches Männerherz nur scheinbar.
„Was ausgepackt auf dem Gabentisch nicht gefällt, kann nicht
immer umgetauscht werden. Vielfach kommt es darauf an, ob
der Verkäufer im Laden gnädig gestimmt ist“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW. Rund um Reklamation und Umtausch
unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest hat die
Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
- Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack
oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben
Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent
umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers
angewiesen.
Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern
lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat
schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht
zurücknehmen will, bloß weil sie nicht gefällt. Reklamation:
Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die
Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an der
Ski-Jacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber dem
Verkäufer. Denn beim Kauf besteht zwei Jahre lang die
Möglichkeit, Ansprüche wegen eines Mangels beim Händler
geltend zu machen.
- Rechte des Händlers: Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis
der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss
er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder
mangelfreien Ersatz zu liefern.
- Vorteile für Kunden: Kommt es wegen des Mangels zum
Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate
nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als
sie über die Ladentheke ging.
- Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht
verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder
Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!
- Gutschein: Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss
darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts
anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von drei Jahren.
- Kauf im Internet: Wurde das Präsent im Internet gekauft,
ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet
geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen
werden. Widerrufen und die Ware zurückschicken kann man
auch, wenn einem der Artikel nicht gefällt. Wichtig ist
aber, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen
noch nicht abgelaufen ist."
Gesündere Weihnachtsplätzchen:
Weniger Zucker
Ratgeber hilft mit Infos und Rezepten
Duisburg, 6. Dezember 2019 - Wie
wäre es dieses Jahr mit Hefeschnecken statt Spritzgebäck
oder Dinkel-Nuss-Hörnchen statt Zimtsternen? Es gibt viele
zuckerarme Backrezepte oder alternative Ersatzstoffe, die es
ermöglichen, die Vorweihnachtszeit gesünder zu gestalten.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Achtung, Zucker!“
bietet ausführliche Informationen und praktische Tipps, um
mit weniger von der süßen Substanz durch den Tag zu kommen –
und das nicht nur zum Fest der Liebe. Das Buch stellt die
verschiedenen Zuckerarten vor, erklärt, wie
gesundheitsschädlich sie wirklich sind und welche
Höchstmengen nicht überschritten werden sollten. Außerdem
deckt es Fallen im Supermarkt auf und stellt mögliche
Alternativen vor. Dazu gehören zum Beispiel Trockenfrüchte,
Honig oder Apfelmus.
Im praktischen Teil bietet der Ratgeber mehr als 50
zuckerarme Rezepte zum Backen und Kochen. Ob die
Lieblingsplätzchen noch süß genug schmecken, hängt von den
übrigen Zutaten, deren Qualität und auch dem persönlichen
Geschmack ab. Bleibt bis Weihnachten also noch genug Zeit,
um herauszufinden, wie sich die Zuckermengen geschmackvoll
reduzieren lassen, und mit den neuen Rezepten zu
experimentieren.
Der Ratgeber „Achtung, Zucker! Die schlimmsten Zuckerfallen
und die besten Alternativen“ hat 192 Seiten und kostet 14,90
Euro, als E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, 47051
Duisburg und im Buchhandel erhältlich.
Alles, was den Haushalt leichter
macht
Tipps und Tricks für die Festtage und den Alltag
Die Gastgeber gehören an den Tisch, nicht an den Herd. Das
gilt beim Weihnachtsessen ebenso wie zu allen anderen
Anlässen. Doch ein besonderes Menü für viele Gäste schütteln
nur die wenigsten einfach aus dem Ärmel. Gerade an den
Festtagen ist deshalb gute Vorbereitung besonders wichtig.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Haushalt im Griff“
gibt Tipps, wie man etwa Portionsgrößen richtig berechnet,
wann man mit den ersten Arbeiten anfangen sollte und wie
viel Pufferzeit zwischen Ankunft der Gäste und dem Essen
angemessen ist. Auch zu vielen alltäglichen Aufgaben rund
ums Putzen und Kochen bietet das Buch
Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten sowie
Profitipps von Bloggern und Experten.
Wie kriege ich den Kalk vom Duschkopf? Was hilft gegen den
Fettfilm im Backofen? Wie halte ich Kleidermotten fern? Mit
Fragen wie diesen sehen sich die meisten irgendwann
konfrontiert, denn vor dem Haushalt kann sich kaum jemand
drücken. Die Leserinnen und Leser erfahren, wie sie sich
selbst die Arbeit erleichtern und diese zugleich
umweltverträglicher gestalten können. Dazu gehören auch
Tipps, wie man die Wohnung in kürzester Zeit vorzeigbar
macht. So bleibt etwa zwischen Heiligabend und Neujahr neben
dem Kochen auch das Putzen ganz entspannt im Griff.
Der Ratgeber „Haushalt im Griff. Einfach,
schnell und nachhaltig“ hat 200 Seiten und kostet 16,90
Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 /
38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, 47051 Duisburg und im
Buchhandel erhältlich.
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Land plant deutliche
Aufstockung der Mittel für die Verbraucherzentrale
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Düsseldorf/Duisburg, 03. Dezember
2020 - Die Landesregierung will die institutionelle
Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten
und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die
kommenden fünf Jahre sollen insgesamt über 110
Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt
werden. "Die Verbraucherzentrale ist eine
unverzichtbare Institution, der wir Unterstützung
ohne Wenn und Aber zusagen möchten. Kein anderes
Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz
finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen. Die
derzeit 61 Beratungsstellen sichern ein
flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist
in der Bundesrepublik. Mit der geplanten Erhöhung
wollen wir die Verbraucherzentrale zukunftsfähig
aufstellen", sagte Verbraucherschutzministerin
Ursula Heinen-Esser.
Vor Ort erhalten die
Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche
Informationen sowie schnelle und unbürokratische
Hilfe. Wie wichtig schnelle und anbieterunabhängige
Informationen zu Fragen des Verbraucheralltags sind,
hat sich gerade in der Corona-Pandemie gezeigt, etwa
im Rahmen des Angebotes der Corona-Hotline der
Verbraucherzentrale.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand
der Verbraucherzentrale NRW, betonte: "Wir danken
für diese tolle Anerkennung der erfolgreichen Arbeit
in unseren Beratungsstellen und der Zentrale in
Düsseldorf. Das ist ein starkes Signal der
Landesregierung für einen zukünftigen
Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen." Die
abschließende Lesung mit der Verabschiedung des
Haushaltes steht im Plenum des Landtags für den
16./17. Dezember 2020 auf der Tagesordnung.
Die Verbraucherzentrale ist eine
wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für rund
18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in
Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in
Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die
Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von
aktuellen Informationen über persönliche Beratung
bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. "Die
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen
nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür
ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre
Rechte kennen und einfordern. Da helfen die
Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von
Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben",
unterstrich Ministerin Heinen-Esser die Bedeutung
der Verbraucherzentralen.
Seit der ersten Vereinbarung
zwischen Land und Verbraucherzentrale NRW e.V. im
Jahr 2007 wurden die Mittel kontinuierlich erhöht,
so auch im Entwurf der Kooperationsvereinbarung für
die Periode zwischen 2021 und 2025. Derzeit beläuft
sich die aktuelle Höhe der institutionellen
Förderung im laufenden Haushaltsjahr 2020 auf 16,5
Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2021 sind mehr
als 21 Millionen Euro vorgesehen. Die Bürgerinnen
und Bürger sollen unter anderem durch neue und
bessere digitale Angebote neue Zugangswege zu
Informationen erhalten. Aber auch die wichtige
Arbeit der Verbraucherzentrale zur Beratung der
Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die
vielfältigen Konsumfragen im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie soll fortgesetzt werden. Das
Beratungsstellennetz soll bedarfsgerecht ausgebaut
werden. zur
Verbraucherzentrale NRW
zum Thema Verbraucherschutz
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Oktober 2019 |
Kliniksuche im Internet
Hilfe auf dem Weg zur passenden Behandlung
Duisburg, 10. Oktober 2019 - Bessere Behandlungsqualität
statt hoher Bettenzahl: Die Krankenhauslandschaft in
Nordrhein-Westfalen soll nach Plänen des
Landesgesundheitsministeriums optimiert werden. Viele
Patientinnen und Patienten befürchten als Ergebnis jedoch
auch weite Wege und Engpässe bei der Behandlung in einer
Fachklinik.
„Dabei ist es jetzt schon für viele Suchende nicht einfach,
die passende Klinik zu finden“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW. Krankenhäuser veröffentlichen
regelmäßig Daten über ihre Versorgungsleistungen, ihre
Angebote, ihre Ausstattung und ihre behandelten Fälle im
Internet. Die Datenmenge ist sehr umfangreich, eine
gründliche Recherche zeitintensiv.
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Patienten das
für sie passende Krankenhaus online finden: Persönliche
Kriterien: Für jeden Patienten sind andere Kriterien
wichtig. Dies kann die vertraute Klinik in der Nähe sein,
ein Haus mit hochwertiger Ausstattung oder die Qualität der
Behandlung. Bei planbaren Behandlungen haben Patienten Zeit,
sich vorab über verschiedene Krankenhäuser zu informieren.
Der behandelnde Arzt kann Hinweise dazu geben.
- Qualitätsberichte im Internet: Wer wissen möchte, welche
Krankenhäuser Ergebnisse zu bestimmten Behandlungen und
Eingriffen vorweisen können, findet solche Daten online und
kann sie miteinander vergleichen. Die Informationen sind
seit 2005 in den sogenannten Qualitätsberichten der
Krankenhäuser aufgelistet. Da diese Qualitätsberichte für
Außenstehende kaum verständlich sind, gibt es
Internetportale, die die Suche vereinfachen.
Die führende Internetsuchhilfe ist die Weiße Liste der
Bertelsmann-Stiftung online unter
www.weisse-liste.de
zu finden. Dieses Projekt wird von den Dachverbänden der
Patienten- und Verbraucherorganisationen begleitet. Einige
Krankenkassen übernehmen die Daten in ihren
Krankenhaus-Navigator.
- Qualitätskriterien: Neben Erfahrungsberichten finden
Nutzer zu jeder Klinik aus der Trefferliste auch
Qualitätsaspekte wie Behandlungsfälle, Behandlungsrelevante
Ausstattung, Gesetzliche Qualitätssicherung oder
Patientensicherheit und Hygiene. Die Hinweise zur
Qualitätssicherung sind jedoch nicht für alle Behandlungen
abrufbar.
Beispiel: Beim Einsatz eines künstlichen Kniegelenks gibt es
sie, beim künstlichen Schultergelenk nicht. Denn das
Einsetzen von künstlichen Kniegelenken unterliegt einer
Mindestmengenregelung. Das heißt: Mindestens 50 künstliche
Kniegelenke muss ein Krankenhaus pro Jahr einsetzen, sonst
darf die Klinik diese Leistung nicht anbieten
beziehungsweise bekommt diese von den Krankenkassen nicht
bezahlt. Bundesweit wurden 2017 mehr als 2.000 Eingriffe in
Kliniken vorgenommen, die diese Mindestmenge nicht
erreichten.
Zahlreiche Studien zeigen, dass zwischen der Häufigkeit und
der Qualität der Behandlung ein Zusammenhang besteht: Je
mehr Erfahrung und Routine eine Klinik nachweisen kann,
desto weniger Komplikationen und Todesfälle treten auf.
- Einschränkung: Allerdings sind die in den
Qualitätsberichten zur Verfügung stehenden Daten stets zwei
Jahre alt. Und trotz der Vergleichsmöglichkeiten, die das
Internet bietet, ist die Informationssuche für Patienten
nicht leicht.
Betroffene sollten deshalb das Ergebnis ihrer Suche und ihres Vergleichs
mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Anschließend sollten
sie sich in die Klinik überweisen lassen, in der die
medizinischen und individuellen Bedürfnisse am besten
berücksichtigt werden. Weitere Informationen für die Suche
nach dem passenden Krankenhaus unter
www.verbraucherzentrale.nrw/qualitaetsberichte.
Wann ist es Zeit für eine neue Heizungsanlage?
Ratgeber begleitet Hausbesitzer
Schritt für Schritt Herbstputz statt Frühjahrsputz: Bevor
die Heizkörper ab Oktober in vielen Haushalten wieder
regelmäßig in Betrieb sind, sollten sie gründlich gereinigt
und entlüftet werden.
Zeigt die Anlage allerdings Anlaufschwierigkeiten oder fällt häufiger aus,
ist noch mehr Einsatz der Eigentümer gefragt: Dann müssen
sie über die Zukunft ihrer Heizung entscheiden und eine
Erneuerung prüfen. Dieser Schritt kann sich auch für
Verbraucherinnen und Verbraucher lohnen, die Kosten senken
oder das Klima entlasten wollen.
Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale hilft bei der
Auswahl eines geeigneten Systems und begleitet Schritt für
Schritt bei Planung und Umsetzung. Egal, ob ein Neubau
geplant ist oder ein bestehendes Gebäude saniert werden soll
– es stehen zahlreiche Techniken zur Verfügung, die
miteinander kombiniert und teils mit Fördermitteln
unterstützt werden können.
Dabei tragen erneuerbare Energien auf verschiedene Weise zu einem
klimafreundlichen Heizsystem bei. Der Ratgeber informiert
über gesetzliche Rahmenbedingungen sowie die Vor- und
Nachteile der Varianten und gibt Tipps zum Energiesparen.
Anhand von Beispielen werden die Möglichkeiten vom
Gas-Brennwertkessel über eine Wärmepumpe bis hin zur
Solarthermieanlage durchgerechnet, um die Wirtschaftlichkeit
individuell prüfen zu können.
Der Ratgeber „Heizung. Wärme und Warmwasser für mein Haus“
hat 224 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Alle Verträge auf den
Prüfstand stellen Kfz-Stichtag nutzen, um
Versicherungsschutz zu optimieren
Der 30. November ist der Stichtag für viele, die
ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Denn oft ist das
Versicherungsjahr deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Ein
solcher Anlass ist eine gute Gelegenheit, auch alle anderen
Policen auf den Prüfstand zu stellen.
Im Schnitt haben Verbraucherinnen und Verbraucher sechs
Verträge in der Tasche und geben dafür mehr als 2.200 Euro
pro Jahr aus. Doch viele sind trotzdem unzureichend oder
sogar falsch abgesichert. Während einige große Risiken wie
die Berufsunfähigkeit vernachlässigen, lassen sich andere
von aktuellen Ereignissen im Umfeld zu impulsiven
Vertragsabschlüssen verleiten.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Richtig versichert“
bietet fachkundigen Rat und hilft dabei, die wirklich
passenden Policen für die individuellen Lebensumstände zu
finden. Von Krankheit und Pflegefall über Unfälle und
Berufsunfähigkeit bis hin zu Prozesskosten – es gibt es
viele Gefahren, vor denen man sich schützen kann.
Die Tabellen in den Umschlagklappen des Buchs klären auf den
ersten Blick, welche Verträge überflüssig und welche wichtig
oder sogar unerlässlich sind. Die einzelnen Kapitel
behandeln ausführlich die unterschiedlichen Risiken,
beantworten wichtige Fragen und helfen dabei, den
persönlichen Bedarf zu ermitteln. Wer großen Aufwand scheut,
kann sich jeden Monat ein Thema vornehmen. Dann verbessert
sich der Versicherungsschutz Schritt für Schritt.
Der Ratgeber „Richtig versichert. Wer braucht welche
Versicherung?“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als
E-Book 13,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 /
38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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September 2019 |
Neuer
Drei-Jahres-Vertrag
Verbraucherzentrale in Duisburg bis Ende 2022 gesichert
Duisburg, 27. September 2019 - Ratsuchende können auch
in den nächsten drei Jahren auf die Verbraucherzentrale
an der Friedrich-Wilhelm-Straße zählen. Duisburgs
Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz und Dr. Iris van Eik,
Bereichsleiterin Beratung und Bildung und Mitglied der
Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW,
unterzeichneten nun einen entsprechenden Vertrag, der
bis Ende 2022 läuft. Stadt und Land teilen sich die
Kosten.
Seit 1975 bietet das Team der Verbraucherzentrale in
Duisburg Unterstützung rund um den Verbraucheralltag.
Aktuelle Schwerpunkte sind dabei Probleme aus der
digitalen Welt: App-Abzocke, Fallstricke beim
Onlineshopping und dubiose Drittanbieterposten auf der
Telefonrechnung. Vermehrt werden auch vermeintliche
Gewinne am Telefon versprochen, deren Auszahlung in der
Regel mit dem Abschluss von Zeitschriftenabonnements
verbunden ist. In besonderem Maße wenden sich auch
Bürger mit finanziellen Problemlagen an die
Verbraucherzentrale. Umfassende Information sowie
rechtliche und wirtschaftliche Beratung gibt es hierzu
in der Regel in deutscher Sprache.
„Immer häufiger werden Ratsuchende von einem Übersetzer
oder einer Betreuungsperson begleitet. Denn inzwischen
suchen bei uns auch geflüchtete und neu zugewanderte
Menschen nach Hilfestellungen. Dies zeigt, dass die
Menschen in unserer Stadt angekommen sind. Denn
schließlich muss man zunächst einmal wissen, dass man
sich bei uns unabhängigen Rat und bei Bedarf rechtliche
Vertretung einholen kann“, wertet
Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski die
Akzeptanz der Verbraucherzentrale auch als ein Stück
gelungener Integration.
„Aber natürlich ist die Zielgruppe der
Verbraucherzentrale deutlich breiter gefächert und
Nachfrage in allen Schichten der Gesellschaft zu finden.
Eben ein Angebot für alle Duisburger Bürgerinnen und
Bürger.“
Anerkennende Worte für die Arbeit fand der Beigeordnete
Dr. Ralf Krumpholz: „Für vor- als auch nachsorgenden Rat
und tatkräftige Unterstützung ist die
Verbraucherzentrale in Duisburg eine kompetente
Anlaufstelle, die aus der Angebotspalette in unserer
Stadt nicht mehr wegzudenken ist. Die rund 9.300
Anfragen jährlich sind ein Indiz dafür, dass Ratsuchende
auf ihre Anlaufstelle für alle Fragen des
Verbraucheralltags nicht verzichten wollen.“
„Wer sich schon lange im Verbraucheralltag und auch in
liberalisierten Märkten bewegt, nimmt gerne die
anbieterunabhängige Beratung der Verbraucherzentrale in
Anspruch, um ggf. einen alternativen Tarif oder Anbieter
im Telekommunikations- oder Energiebereich zu finden
oder nutzt zum Beispiel eine „Inventur“ bestehender
Versicherungsverträge, um ein Übermaß an Versicherungen
und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden“, erläutert
Paulina Wleklinski das breite Spektrum der
Beratungsmöglichkeiten.
Dr. Iris van Eik, Mitglied der Geschäftsleitung der
Verbraucherzentrale NRW, freute sich, dass Dank der
finanziellen Vereinbarung mit der Stadt das bewährte
Angebot auch in den nächsten drei Jahren fortgeführt
werden könne: „Beinahe täglich hören wir von
Ratsuchenden, wie froh sie sind, dass wir uns für ihre
Belange einsetzen. Häufig sind wir Wegweiser durch den
Informations- und Paragrafen-Dschungel und setzen uns
auch präventiv gegen Übervorteilung auf Verbraucherseite
ein."
Das Beratungsportfolio ist nicht nur für private
Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare
Hilfe. Dies belegen auch die rund 1.460 Rechtsberatungen
und -vertretungen, die die Beratungsstelle in 2018
bearbeitet hat.
V.l.n.r.: Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski,
Dr. Iris van Eik, Mitglied der Geschäftsleitung der
Verbraucherzentrale NRW, Dr. Ralf Krumpholz,
Beigeordneter für Integration, Sport und Gesundheit,
Verbraucherschutz und Feuerwehr sowie Regionalleiterin
Susanne Voss
Patientenverfügung rechtzeitig und rechtssicher
formulieren
Duisburg, 26. September 2019 - Wer sich fit und gesund
fühlt, verdrängt oft Gedanken an Krankheit, Unfall und
Tod. Doch jeder kann plötzlich in eine Situation
geraten, in der er über seine medizinische Behandlung,
die Kündigung der Wohnung oder die eigenen Finanzen
nicht mehr selbst entscheiden kann. Dann helfen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung, wichtige Wünsche frühzeitig und
verbindlich festzulegen.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale
„Patientenverfügung“ möchte ermutigen, sich mit diesen
Themen zu beschäftigen. Das Buch unterstützt die
Leserinnen und Leser dabei, sich über ihre persönlichen
Werte und Vorstellungen klar zu werden, und erläutert
verschiedene Instrumente der Vorsorge. Checklisten,
Beispiele und Textbausteine helfen dabei, Wünsche für
alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie
die medizinische Behandlung niederzuschreiben. Dabei ist
es wichtig, die Dokumente richtig und rechtssicher
auszufüllen. Ernstfälle und Maßnahmen sollten möglichst
genau beschrieben werden, damit Ärzte die Verfügung
später auch anwenden können.
Eine intensive Beschäftigung mit dem Thema sowie
Gespräche mit Familie, Freunden und Ärzten schaffen dazu
im Vorfeld die nötige Klarheit bei den Vorsorgenden
selbst sowie ihren Angehörigen. Der Ratgeber
„Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 9,90
Euro, als E-Book 7,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im
Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
und im Buchhandel erhältlich.
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Neuer
Drei-Jahres-Vertrag: Verbraucherzentrale in Duisburg bis Ende 2022
gesichert
Duisburg, 20. September 2019
Ratsuchende können auch in den nächsten drei Jahren auf die
Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße in der
Stadtmitte zählen.
Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz und Dr. Iris van Eik,
Bereichsleiterin Beratung und Bildung und Mitglied der
Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, unterzeichnen
dazu am
Freitag, 27. September 2019, um 12 Uhr in der
Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale in Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Straße 30
eine
vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Duisburger
Beratungsstelle bis Ende 2022 und blicken auf die
erfolgreiche, bisherige Zusammenarbeit zurück.
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Klimaschutz im Verbraucheralltag:
Wie Mitmachen einfach möglich ist
Duisburg, 19. September 2019 - Die Demonstrierenden von
„Fridays for Future“ fordern mit ihrem weltweiten Aktionstag
am 20. September effektiven Klimaschutz. „Wir unterstützen
dieses Anliegen und wissen, dass klimafreundliches Handeln
im heutigen Konsumalltag oft noch eine Herausforderung für
den Einzelnen ist“, erklärt Paulina Wleklinski, Leiterin der
Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW.
„Deshalb geben wir einige Anregungen, wie im Alltag auch
jetzt schon ein relativ einfacher, persönlicher Beitrag
möglich ist.“
Start in den Tag:
Einen klimafreundlichen Vitaminschub zum Frühstück liefert
saisonales Obst aus der Region. Das Müsli wird besser mit
heimischen Nüssen und Samen aufgepeppt als mit exotischen,
weit gereisten „Superfoods“. Brot und Brötchen vom Vortrag
schmecken aufgebacken wieder kross und lecker. Und die
morgendliche Dusche verbraucht weniger Energie, wenn ein
Sparduschkopf im Einsatz ist.
Tür zu, Licht aus:
Sind alle aus dem Haus, kann die Heizung einen Gang
runterschalten – auf etwa 16 Grad. Das geht mit zentraler
Steuerung, programmierbaren Thermostaten oder einfach Stufe
2 am Heizkörper. Dank Steckerleisten und Zeitschaltuhren
verschwenden auch Standby-Modus und Ladegeräte keinen Strom,
wenn niemand da ist. Mehr Tipps zum Stromverbrauch unter
www.verbraucherzentrale.nrw/stromsparen.
Klimafreundlich unterwegs:
Wer kurze Strecken mit dem Rad zurücklegt, schont das Klima.
Studien zeigen: In der Stadt ist man mit dem Rad schneller
als mit dem Auto – und ein Parkplatz findet sich auch
leichter. Größere Transporte sind mit Lastenrädern möglich,
die vielerorts auch verliehen werden. Für weitere Strecken
sind Bus und Bahn die klimafreundlichsten Verkehrsmittel.
Nachhaltige Pause:
Selbst vorbereitete Snacks und Mahlzeiten, die in Lunchboxen
und Frischhaltedosen mitreisen, sind eine kostengünstige und
klimafreundliche Alternative zu aufwendig verpacktem
To-go-Food. „Meal Prep“ ist ein aktueller Trend – im
Internet gibt’s viele Rezepte. Trinkflaschen und
Mehrwegbecher ersetzen Wegwerf-Behältnisse für heiße und
kalte Getränke.
Übrigens: Das ideale Getränk für unterwegs ist
Leitungswasser. Es belastet das Klima im Durchschnitt
600-mal weniger als Mineralwasser.
Beim Einkauf kommt es auf den Inhalt an:
Im Supermarkt zählen die inneren Werte – Plastiktüten und
-folien sowie Papiertüten sind oft unnötig. Ihre Herstellung
braucht viel Energie und belastet so das Klima. Besser:
wiederverwendbare Beutel dabei haben, auf Verpackungen
möglichst verzichten.
Aktiv in der Freizeit:
Im Gemeinschaftsgarten Gemüse pflanzen, kaputte Dinge
reparieren, Lebensmittel vor dem Müll retten, Bücher und
Kleidung tauschen: Gemeinsam für Klimaschutz und
Nachhaltigkeit aktiv zu werden, kann richtig Spaß machen. In
vielen NRW-Städten gibt es engagierte Gruppen, die allen
Interessierten offen stehen. Einen Überblick und Adressen
bietet die Online-Karte unter
www.mehrwert.nrw/mitmachkarte.
Feierabend ist Zeit für Pläne:
Wer Geld anlegen möchte, kann das Klima mitprofitieren
lassen, ohne auf Rendite zu verzichten. Viele
Kreditinstitute bieten Geldanlagen wie Fonds oder Sparpläne
auch als nachhaltige Alternativen an, die zum Beispiel
klimafreundliche Projekte fördern oder Investitionen in
Kohlekraftwerke ausschließen. Der Begriff Nachhaltigkeit ist
allerdings gesetzlich nicht geregelt. Deshalb ist vor jeder
Entscheidung zu prüfen, was genau der Anbieter verspricht.
Auch Investitionen ins eigene Haus, etwa in Form einer neuen
Heizung oder einer Solarstromanlage, senken den CO2-Ausstoß.
Gute Nacht:
Vor dem Einschlafen liest und entspannt es sich
klimafreundlich mit LED-Beleuchtung. Die verbraucht viel
weniger Strom als Halogenlampen und ist mittlerweile genauso
variantenreich in Helligkeit und Lichtfarbe.
Zu klimafreundlichen Geldanlagen, zu allen Energiefragen,
zum nachhaltigen Engagement und zu vielen weiteren Punkten
rund um den Klimaschutz im Verbraucheralltag bietet die
Verbraucherzentrale NRW Beratungen an. Vor Ort in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30.
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung
Tipps für den Alltag mit Diabetes. Ratgeber
informiert über gesunde Ernährung
In Deutschland leben etwa acht Millionen Menschen mit
Diabetes – Tendenz steigend. Allein mit Medikamenten lässt
sich die Erkrankung nicht behandeln. Im Gegensatz zu früher
wird die Therapie heutzutage zwar nicht mehr mit einer
strikten Diät begleitet. Die Umstellung auf eine
gesundheitsfördernde Ernährung und Lebensweise spielt aber
weiterhin eine große Rolle.
Der neue Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Diabetes?“ der
Verbraucherzentrale erklärt, warum das richtige Essen und
Trinken für die Betroffenen so wichtig ist, und wie es sich
umsetzen lässt. Kann ich weiter essen, was mir schmeckt?
Gibt es besonders geeignete Zutaten? Auf welche
Lebensbereiche nimmt die Krankheit Einfluss?
Wichtige Fragen wie diese beantwortet das Buch. Es
informiert zudem über aktuelle Erkenntnisse zur
Ernährungstherapie und bietet Tipps, wie sich das Leben ohne
große Einbußen bei der Lebensqualität diabetesgerechter
gestalten lässt.
Dabei behandelt der Ratgeber die verschiedenen
Diabetestypen, Ernährungsweisen von Low-Carb bis Vollwert,
Behandlungen, mögliche Komplikationen sowie die Themen
Reisen und Sport. Interviews mit Experten, Beispiele aus dem
Alltag und Checklisten runden das Informationsangebot ab.
Zudem bereichern mit Patienten erprobte Rezepte die
Alltagsküche der Leserinnen und Leser um neue Ideen wie
Quarkbrötchen, Spaghetti-Paprika-Pfanne oder Apfelcreme.
Der neue Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei
Diabetes? Was nützt, was nicht – praktische Hilfen für den
Alltag“ hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Was müssen
Grundstückseigentümer/-innen über ihre Abwasserleitung
wissen?
Duisburg, 11. September 2019 - Seit einigen Jahren
beschäftigt das Thema Zustands- und Funktionsprüfung
privater Abwasserleitungen (ehemals Dichtheitsprüfung) die
Grundstückseigentümer/-innen. Auf Einladung des SPD
Bezirksverbands Rheinhausen veranstaltet das Projekt Haus-
und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW am
18.09.2019 um 18:30 Uhr einen Informationsabend zum Thema
private Abwasserleitung in der Kapellener Straße 60 in
Rumeln-Kaldenhausen.
Die Juristin des Projekts Haus- und Grundstücksentwässerung
Manuela Lierow, bietet dabei allen interessierten
Hauseigentümer/-innen und Immobilienbesitzer/-innen sowie
Bauherren notwendige Informationen, um die eigene
Abwasserleitung richtig zu betreiben. So geht es zum einen
um gesetzliche Grundlagen.
Sie erfahren dabei, wo Ihre Leitung anfängt und wo sie
aufhört und wer verpflichtet ist, seine Leitung bis zum
31.12.2020 prüfen zu lassen und welche Prüfpflichten im
Übrigen noch bestehen. Zum anderen erklärt Frau Lierow,
worauf Sie bei der Suche nach einer seriösen Fachfirma für
eine Prüfung, für Sanierungsarbeiten und andere
Auftragserteilungen achten sollten, damit Sie nicht in die
Fänge eines „Kanalhais“ geraten. Angesprochen wird aber
auch, wie Sie sicherstellen können, dass beim nächsten
Starkregen die Keller nicht wegen eines Rückstaus
volllaufen. Eine anschließende Frage- und Austauschrunde im
Sinne der Besucher ist erwünscht.
Die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei. Weitere kostenlose
und individuelle Beratung zu allen Themen der
Grundstücksentwässerung erhalten Interessierte auch
telefonisch unter 0211 / 3809 300,schriftlich über
abwasser@verbraucherzentrale.nrw und online auf
www.verbraucherzentrale.nrw/abwasser.
Was beim Kauf einer
Eigentumswohnung wichtig ist
Duisburg, 10. November 2019 - Wer eine
Eigentumswohnung kauft, erwirbt mehr als nur die eigenen
vier Wände. Interessenten sollten sich immer das ganze Haus
ansehen, um abzuschätzen, welche Folgekosten möglicherweise
auf sie zukommen. Denn ihnen gehört immer auch ein Anteil am
Gemeinschaftseigentum.
Bei der Besichtigung sollte deshalb auch auf dem Grundstück,
in den Flurflächen, beim Dach und an der Außenfassade auf
mögliche Baumängel, Defizite und Schäden geachtet werden.
Nur so lässt sich unliebsamen Überraschungen vorbeugen. Der
Ratgeber der Verbraucherzentrale „Eigentumswohnung: Auswahl
und Kauf“ bietet ausführliche Informationen und Checklisten
zur Orientierung. Das Buch behandelt zudem weitere wichtige
Themen wie Finanzierung, Vertrag, Notartermin, Abnahme sowie
Übergabe.
Es begleitet die Leserinnen und Leser von der Suche bis zur
Schlüsselübergabe – egal, ob sie eine gebrauchte Wohnung
oder einen Neubau erwerben. Zudem informiert es über die
Rechtslage bei Mängeln und Streitigkeiten innerhalb der
Eigentümergemeinschaft. Wer bei einer gebrauchten Immobilie
in eine bereits bestehende Gemeinschaft eintritt, kann Ärger
möglicherweise vorbeugen, indem er sich bereits im Vorfeld
über die „Spielregeln“ und den Umgang miteinander
informiert.
Der Ratgeber „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ hat 192
Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Konto und Karte hinter doppeltem Schloss und Riegel
Änderungen beim Online-Banking und -shopping
Geldgeschäfte und Bezahlvorgänge in der digitalen
Welt sollen sicherer werden. Ab 14. September gelten deshalb
EU-weit neue Sicherheitsvorgaben beim Onlinebanking und
eigentlich auch fürs Bezahlen von Waren und Dienstleitungen
per Kreditkarte im Netz. Onlinebanking und -shopping
bekommen mittels einer erweiterten Kundenauthorisierung ein
doppelt schwer zu knackendes Schloss verpasst.
„Bei jedem Bezahlvorgang von mehr als 30 Euro müssen Kunden
künftig anhand von zwei Faktoren nachweisen, dass sie
tatsächlich die Person sind, die über das angegebene Konto
bzw. die eingesetzte Kreditkarte verfügen können“, erklärt
die Verbraucherzentrale NRW das Prinzip, das Betrügern
Missbrauch vermiesen soll. Bei der Umsetzung für die
Kreditkartennutzung hinken viele Onlineshop-Betreiber
allerdings noch hinterher. Auch hier reicht die bloße Angabe
von Kartennummer und Sicherheitsziffern beim Bezahlen mit
Kreditkarte nicht mehr aus.
Die verbindliche Umstellung erfolgt jedoch zu einem späteren
Zeitpunkt. Die Verbraucherzentrale NRW erläutert deshalb
zunächst die wichtigsten Änderungen, die ab 14. September
beim Online-Banking gelten:
- Zeitgemäße Authentifizierungsverfahren: Bei modernen
Verfahren wird eine Transaktionsnummer (TAN) aktuell aus den
jeweiligen Überweisungsdaten generiert. Das bedeutet, die
Zahlencodes sind nur für die dafür vorgesehenen
Zahlungsvorgänge in einem engen Zeitfenster verwendbar.
Eine Überweisung am PC freigeben per Transaktionsnummer auf
Papier (iTAN) geht dann nicht mehr. Um die Sicherheit bei
Transaktionen zu gewährleisten, muss die Authentifizierung
des Kunden nunmehr über zwei von drei Faktoren erfolgen, die
durch Wissen (PIN-Nummer und TAN), Besitz (per Smartphone,
PC, Generator, App) oder Existenz (biometrische Merkmale wie
Fingerabdrücke) vermittelt werden.
Auch beim Login wird zum Teil bereits eine verstärkte
Kundenauthentifizierung verlangt werden. Welches Verfahren
Kunden nutzen können, entscheidet hierbei die Bank.
- Mehrere Alternativen zu den Papier-TAN-Listen: Bei dem als
sicher geltenden Chip-Verfahren wird die TAN durch einen
zusätzlichen Generator erzeugt, in den man seine Giro-Card
steckt. Auf diese Weise ist das Gerät, das die einmalig
nutzbare TAN liefert, nicht mit dem Internet verbunden und
kann nicht ausspioniert werden.
Gleiches gilt für die Verwendung von Photo-TANs. Hier
erscheint eine bunte Mosaik-Grafik auf dem PC-Monitor, die
über ein spezielles Lesegerät oder einen QR-Scanner der
Banking-App auf dem Smartphone gelesen wird. Beim
mTAN-Verfahren erhalten die Bankkunden ihren Zahlungscode
hingegen per SMS auf ihr Handy. Diese TAN ist ausschließlich
für den vorgesehen Vorgang und nur für kurze Zeit gültig.
Das Verfahren ist relativ sicher, da sich bei der
Transaktion zwei Geräte – also PC und Handy – gegenseitig
ergänzen.
Bei der Verwendung von Push-TANs handelt es sich um ein
App-basiertes Verfahren, bei dem Kunden über die Banking-App
oder per Online-Banking ihres Geldinstituts eine Transaktion
starten und zur Freigabe eine sogenannte Push-TAN erhalten.
Banking- und TAN-App können miteinander verzahnt agieren und
funktionieren dennoch unabhängig voneinander. Das macht sie
sicher.
- Ausnahmen bei Kleinstüberweisungen:
Bei Transfers von Beträgen bis zu 30 Euro bieten einige
Banken ihren Kunden beim Online-Banking eine Überweisung
ohne TAN an. Dies hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale
NRW auch zur Folge, dass die Bank bei diesen Transaktionen
allein für mögliche Schäden haftet und von Kunden keinen
Ersatz verlangen kann. Wie beim mobilen Bezahlen wird nach
gewissen Merkmalen nachgefragt.
- Umsichtigkeit der beste Schutz:
Im Umgang mit ihren Zugangsdaten sollten Kunden stets
achtsam sein, ihre Passwörter an einem geschützten Ort
aufbewahren und nicht per E-Mail oder SMS verbreiten. Ein
sicheres Passwort ist für den Online-Zugang zum eigenen
Konto dabei besonders wichtig. Online-Banking sollte nur
innerhalb des heimischen Netzwerks betrieben werden. Nicht
ratsam ist ein Einloggen an öffentlichen Orten – etwa in
Cafés oder an Bahnhöfen – über öffentliches WLAN.
Gesunde Gerichte in 30 Minuten
Ratgeber mit Tipps zum zeitsparenden Kochen
Duisburg, 5. September 2019 - Im Urlaub lässt man es sich
gut gehen – dazu gehört für viele auch, jeden Tag zu
schlemmen. Entweder am reichhaltigen Büfett im Hotel oder in
der Gemeinschaft im Ferienhaus. Doch wenn die Schule wieder
beginnt und der Arbeitsalltag einen wieder eingeholt hat,
muss das Essen bei den meisten vor allem unter der Woche
eher schnell gehen. Kaum jemand hat Zeit für stundenlanges
Vorbereiten.
Wie sich trotz Zeitmangels lecker, gesund und
abwechslungsreich kochen lässt, zeigt der Ratgeber „Fix
Food“ der Verbraucherzentrale. Das Buch bietet jede Menge
zeitsparende Tipps rund um die Essensplanung, den Einkauf
und die Vorratshaltung. Herzstück sind jedoch die 120
Gerichte, die alle jeweils höchstens 30 Minuten Arbeitszeit
benötigen.
Für diese Rezepte werden lediglich Grundkenntnisse im Kochen
vorausgesetzt. Zudem kommen sie mit wenigen Zutaten aus, die
jeder übliche Supermarkt in seinem Sortiment führt. Die
Vorschläge sind alle vitaminreich sowie fett- und zuckerarm
und reichen von neuen Ideen fürs Frühstück über Snacks zum
Mitnehmen ins Büro, in die Uni oder Schule bis hin zu
schnellen Partygerichten. Bei den Hauptgerichten werden
vegetarische Zutaten neben Fisch und Fleisch
gleichberechtigt berücksichtigt.
Für den Fall, dass im Alltag wirklich mal gar keine Zeit zum
Kochen bleibt, erfahren die Leserinnen und Leser, wie sie
mit wenig Aufwand Fertiggerichte verfeinern können. Der
Ratgeber „Fix Food. Preiswerte und schnelle Küche“ hat 208
Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
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August 2019 |
Starkregen im Sommer Tipps zum
wasserdichten Versicherungsschutz Duisburg, 29.
August 2019 - Land unter - Keller
vollgelaufen! Kaum eine Region, die derzeit nicht mit den
Folgen von Starkregen und Sturm zu kämpfen hat. „Auch wenn
das eigene Hab und Gut bislang verschont blieb, bedeutet das
keineswegs Entwarnung.
Denn bislang unauffällige Bäche können binnen Stunden zu
reißenden Strömen werden und Starkregen kann plötzlich ganze
Straßenzüge unter Wasser setzen“, rät die
Verbraucherzentrale NRW, vorbeugend zu einem wasserdichten
Versicherungsschutz. Denn nur die wenigsten wissen, dass sie
für Hochwasserschäden eine spezielle Police brauchen.
„Bei Überschwemmungen durch extremen Regen springt die
Elementarschadenversicherung ein, die im Paket mit einer
Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung angeboten wird“,
haben die Verbraucherschützer folgende Tipps für den
Policen-Check: Schutz fürs Haus: Jeder Immobilienbesitzer
sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, zumindest eine
Feuerversicherung. Die verbundene Wohngebäudeversicherung
kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel,
Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Gezahlt wird bei
einem Totalschaden die Summe, die es kostet, das Haus am
gleichen Standort zu aktuellen Preisen wieder aufzubauen.
Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer
Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der
Versicherung dann auch Geld bekommen, wenn der Keller nach
einem Unwetter unter Wasser steht. Vor Vertragsabschluss
sollte vorsorglich geprüft werden, ob die
Elementarschadenversicherung Schäden durch Rückstau abdeckt
und ob der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe
verlangt.
Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer
auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet
wird und das Wasser in den Keller läuft.
- Schutz gibt’s fast für jeden:
Versicherer unterscheiden bei der Elementarversicherung
bestimmte Risikoregionen (sogenannte ZÜRS-Zonen):
- In der ersten und gleichzeitig günstigsten Risikoklasse
gehen sie davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein
Hochwasser gibt.
- In der Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem
Hochwasser innerhalb von zehn Jahren. Eigentümer eines
Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, müssen mit höheren
Versicherungsbeiträgen oder Selbstbehalten rechnen – im
schlimmsten Fall auch mit einer Ablehnung. Auch wenn bereits
mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen
ist, kann der Versicherungsschutz dafür ins Wasser fallen.
Denn Vorschäden durch Überschwemmungen können für
Versicherer ein Grund sein, den Abschluss einer Police zu
verweigern, selbst wenn das Haus nicht in einem
Hochwasser-Risikogebiet steht.
- Ergänzung der Hausratversicherung:
Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel,
Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub
absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert
werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen
Zusatzschutz gegebenenfalls sparen, zumindest wenn sich Hab
und Gut in sicheren höheren Etagen befindet.
- Vorsichtsmaßnahmen treffen:
Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden,
wenn es nur hereingeregnet hat. Deshalb müssen Fenster und
Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund
um Haus und Keller ist Vorsorge angesagt: Kann Wasser zum
Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme
mit dem Versicherungsschutz geben, wenn diese bei Unwetter
für Land unter sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern
oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind
darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten
von Keller und Co. zu schützen.
Anbieterunabhängige Beratung zum passenden
Versicherungsschutz bei Unwetter gibt es in der
Verbraucherzentrale in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30.
Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 40 Euro.
Tel.:0203/488 011-01 E-Mail:
duisburg@verbraucherzentrale.nrw
Pausenbrot und Schulmahlzeiten
Powerfood for pupils Schule geht bald los, und viele Eltern
fragen sich, was sie tun können, damit ihr Kind rundum fit
durch den Schultag kommt „Nicht nur das Lernen, sondern auch
das Essen sollte mit viel Obst und Gemüse, Brot, Getreide-
und Milchprodukten bunt und abwechslungsreich sein. Dann
sind Schulanfänger ausreichend mit Nährstoffen versorgt –
und zwar ohne ergänzende Pülverchen und Pillen“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.
Sie zählt auf, was Erstklässler vom Frühstück über einen
Pausensnack bis zum Mittagessen als Schulmahlzeiten
brauchen, damit die neue rege Umgebung und das konzentrierte
Lernen sie nicht überfordert. Schulverpflegung soll nicht
nur satt machen, sondern auch ein ausgewogener und gesunder
Energielieferant sein:
- Ernährungs-Basics für den Schulalltag:
Bis zu drei Mahlzeiten bringen Kinder und Jugendliche einer
Ganztagsschule gut durch den Tag. Bevor sie von zu Hause
starten, sollten Schulkinder jeden Morgen frühstücken, auch
wenn es nur eine Kleinigkeit ist. Spätere Snacks in den
Schulpausen sorgen für den nötigen Energienachschub, damit
sie bis zum Mittag leistungsfähig und körperlich fit sind
und sich in der Schule rundum wohlfühlen. Schülerinnen und
Schüler einer Ganztagsschule gehen mittags in die Mensa, um
dort in der Gemeinschaft zu essen.
- Powerkost für die Pause:
Ein Vollkornbrot oder -brötchen, belegt zum Beispiel mit
Frischkäse und Salat sowie Gemüse- oder Obststückchen sind
eine ideale Kombination für die Frühstücksbox. Gurke,
Tomate, Möhre oder Erdbeeren, Pflaumen und Äpfel machen
Appetit auf die Pause. Kinder essen Gemüse und Obst
besonders gerne, wenn sie es in mundgerechten Stücken in
ihrer Pausendose finden. Ergänzt mit Milch – etwa die aus
dem EU-Schulprogramm – wird der Pausensnack zum
Powerfrühstück. Ideal zum Durstlöschen ist Trinkwasser aus
der Leitung, von zuhause mitgebracht oder in der Schule
abgefüllt. War das Frühstück zu Hause bereits üppig, sollte
das zweite Frühstück in der Schule am besten nur ein
Zwischensnack sein.
- Check der Schulverpflegung:
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Eltern einen Blick
auf das Speisenangebot in der Schule riskieren und sich
dafür stark machen, dass ein vollwertiges Angebot nach den
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
in den Schulkiosk oder bei der Mittagsverpflegung Einzug
hält: Neben einem Getränk gehören demnach täglich Gemüse
oder Salat, Kartoffeln, Reis oder Nudeln – und höchstens
zweimal pro Woche eine Portion Fleisch auf die Speisekarte.
Zusätzlich ist eine vegetarische Variante auf dem Speiseplan
ein weiterer Pluspunkt für eine gesunde Ernährung. Werden
die eigenen Sprösslinge nicht mit einem Mittagessen in der
Schule versorgt und essen nur einen Snack, rundet abends das
gemeinsame – auch warme Essen –den Tagesbedarf sinnvoll ab.
Tipps rund um richtiges Essen und Trinken zum Schulstart
finden Eltern in dem Ratgeber „Bärenstarke Kinderkost“.
Erhältlich für 16,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Adressen und Öffnungszeiten im
Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
Mehr Infos zu gesunder Schulverpflegung gibt’s bei der
Vernetzungsstelle Kita-Schulverpflegung NRW ebenfalls online
unter
www.kita-schulverpflegung.nrw/medien-und-downloads.
Wann Kinder zur Kasse gebeten werden
Regelungen und Fallbeispiele zum Elternunterhalt
Wenn Vater oder Mutter ihre Pflege nicht bezahlen
können, wird vielfach der Nachwuchs mit zur Kasse gebeten.
Das kann zu einer finanziellen Bürde für viele Familien
werden.
Diese Problematik greift aktuell der Gesetzgeber auf: Das
Bundesarbeitsministerium plant eine Entlastung beim
Unterhalt für Gering- und Normalverdiener. Künftig soll erst
ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr auf das Vermögen
der Kinder zurückgegriffen werden. Bis das Gesetz in
trockenen Tüchern ist, gelten die bisherigen Regelungen.
Diese werden im Ratgeber „Elternunterhalt“ der
Verbraucherzentrale ausführlich erläutert.
Die aktuell überarbeitete Auflage will Leserinnen und Lesern
dabei helfen, die Grundlagen des Elternunterhalts zu
verstehen. Darin wird erläutert, unter welchen
Voraussetzungen der zuständige Sozialhilfeträger Eltern
finanziell unterstützt. Hierzu gibt das Buch den aktuellen
Gesetzesstand wieder, beantwortet anhand einer
Beispielfamilie wichtige Fragen, behandelt anschaulich
verschiedene Problemstellungen und bietet konkrete
Rechenbeispiele.
Der Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder
haften für ihre Eltern“ hat 176 Seiten und kostet 14,90
Euro, als E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Auszeit von der Pflege -
Urlaubsanspruch für Angehörige
Sommer, Sonne, Strand genießen – für viele, die einen
hilfebedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen,
bleiben solche Urlaubsbilder ein Traum. Häufig einfach, weil
sie nicht wissen, wie sie die Auszeit von der Pflege
organisieren sollen. „Für eine solche Verschnaufpause können
bei der Pflegekasse verschiedene Leistungen beantragt
werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, „erste Wahl
ist dabei oft die Verhinderungspflege. Das heißt: Andere
springen zeitweise ein, um den Pflegebedürftigen wie gewohnt
zu Hause zu versorgen. Das können Verwandte, Freunde oder
ehrenamtliche Helfer sein, aber auch ein Pflegedienst.“
Rund um Urlaubsvertretungen im Pflegealltag gibt die
Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps: Verhinderungspflege:
Ganz gleich ob eine Reise, eine Familienfeier, ein Kino-
oder Arztbesuch ansteht:
Pflegende Angehörige können für solche Unternehmungen für
bis zu 42 Tage im Jahr Leistungen bei der Pflegekasse
beantragen. Weil sie aus solchen Anlässen beim Pflegen nur
zeitweise aussetzen, wird dies als Verhinderungspflege
bezeichnet. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab
Pflegegrad 2. Außerdem muss die Pflegeperson Betreuung und
Unterstützung bereits sechs Monate lang übernommen haben
(Vorpflegezeit).
- Vertretungssuche:
Häufig übernehmen Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche
Kräfte die Vertretung während der Auszeit der pflegenden
Angehörigen. Dann trägt die Pflegekasse die Kosten in Höhe
des Pflegegeldes. Wie viel das genau ist, hängt wiederum vom
Pflegegrad sowie davon ab, wie lange die Verhinderungspflege
übernommen wird. Springt ein Pflegedienst ein, zahlt die
Pflegekasse in allen Pflegegraden pauschal bis zu 1.612 Euro
pro Jahr. Dieser Betrag kann auf einen Zeitraum von sechs
Wochen verteilt werden.
- Ersatz- oder Kurzzeitpflege:
Wer den Pflegebedürftigen rund um die Uhr versorgt wissen
will, kann sich während des Urlaubs für eine Unterbringung
und Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
entscheiden. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für
Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro für maximal acht
Wochen jährlich. Die Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten
müssen allerdings selbst gezahlt werden. Wichtig: Leistungen
für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lassen sich
kombinieren, wenn die Beträge der einzelnen Leistungen nicht
ausgeschöpft werden.
- Gemeinsamer Urlaub:.
Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann
auch nach einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort
Ausschau halten. Zudem bieten immer mehr Pflegehotels den
Service einer gemeinsamen Unterbringung an. Bei solchen
anerkannten Hotels kann eine Tages- oder Kurzzeitpflege in
Anspruch genommen werden, um je nach Pflegegrad zu
unterstützen. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für
Reiseziele innerhalb Deutschlands.
Weitere Informationen finden Pflegebedürftige und deren
Angehörige im Internet unter
www.pflegewegweiser-nrw.de oder unter der kostenfreien
Rufnummer: 0800 4040044 (Mo., Di., Mi., Fr. 9 bis 12 Uhr,
donnerstags 14 bis 17 Uhr).
Urlaubszeit ist Einbruchzeit: Wann die Hausratversicherung
einspringt
Duisburg, 16. August 2019 - 2018 gab es in
Nordrhein-Westfalen rund ein Viertel weniger
Wohnungseinbrüche. So erfreulich der Rückgang auch ist, für
die rund 30.000 Betroffenen ist dies kaum ein Trost.
„Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern.
Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen
vier Wände vorbeugend einen Riegel vorzuschieben“, erklärt
die Verbraucherzentrale NRW. Wenn Diebe dennoch auf Beutezug
gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der
Schlüssel für finanziellen Ersatz von Schmuck,
Elektroartikeln oder gestohlener Kleidung.
„Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Dinge
beachten. Denn ansonsten wird riskiert, dass der Versicherer
– trotz Hausratversicherung – seine Leistungen kürzt oder
sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt“, weiß die
Verbraucherzentrale.
Folgendes ist zu beachten, um den Versicherungsschutz bei
Wohnungseinbruch nicht zu gefährden:
- Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl:
Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum
über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss sich der
Einbrecher beispielsweise mit Gewalt oder einem Werkzeug
Zugang verschafft haben. Kommen die Langfinger also durch
die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein
Versicherungsschutz!
- Anzeige bei der Polizei:
Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und
dem Versicherer zu melden. Selbstverständlich eigentlich,
dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also
zum Beispiel entwendete Scheck- und Kreditkarten sofort
gesperrt werden.
- Liste vom Diebesgut:
Über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände muss
umgehend eine Liste für Polizei und Versicherung angefertigt
werden. Diese sogenannte Stehlgutliste ist einerseits die
Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung,
andererseits eine Fahndungshilfe für die Polizei.
Vorteilhaft, wenn die Wertgegenstände wie Schmuck und
Teppiche im eigenen Haushalt schon katalogisiert zur Hand
sind. Wer vorausschauend eine solche Wertgegenstände-Liste
anlegen will, findet ein Muster unter
www.polizei-beratung.de
- Was ersetzt wird:
Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der
komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu
Elektrogeräten abgesichert. Werden Laptop, Teppiche oder
sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s vom Versicherer
zumeist so viel Geld, dass ein gleichwertiger Gegenstand zu
heutigen Preisen neu gekauft werden kann. Übernommen werden
auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim
Einbruch beschädigte Türen und Fenster.
Persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere
Versicherungen gibt es bei der Versicherungsberatung in der
Verbraucherzentrale in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30.
Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 40 Euro. Kontakt
und Kosten online unter
www.verbaucherzentrale.nrw/versicherungsberatung. Zusätzlich
ist auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu
Versicherungsfragen zentral erreichbar – und zwar
donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86
Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise
können variieren.
Vom
Hotel Mama in die erste Mietwohnung
Tipps zum Start des eigenen Haushalts
Duisburg, 8. August 2019 - Ausbildung oder Studium
beginnen meist mit einem Tapetenwechsel. Mit dem Einzug in
die ersten eigenen vier Wände wartet aber nicht nur
Partyleben auf Jung-Mieter, sondern auch das Führen eines
eigenen Haushalts. Zu den regelmäßigen Ausgaben gehören
Miete, Kosten für Strom, Heizung, Telefon und Multimedia
sowie für Versicherungen.
"Doch vor dem Abschluss eines Vertrages kommt immer
erst ein gründlicher Check von Nutzen, Kosten und lauernden
Fallen, in die man hineintappen kann“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW die Grundregel für angehende Mieter.
Sie listet auf, welche Kosten durch die erste
eigene Wohnung entstehen: Kosten, Konto und Kredit: Das
Einkommen der jungen Mieter sollte für den eigenen
Lebensunterhalt und die Wohnkosten ihrer neuen Bleibe
reichen. Zur Kaltmiete addieren sich noch Nebenkosten für
Heizung, Warmwasser, Strom, kleinere Reparaturen und nicht
zu vergessen die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses
hinzu. Dieser Wohnungspfand schlägt mit mindestens einer
Monatskaltmiete zu Buche. Für die Abbuchungen von Miete,
Telefon und Anschaffungen benötigen junge Leute ein
Girokonto. Wer fit ist beim Online-Banking, kann dieses
meist kostenlos führen.
Achtung: Wer mehr ausgibt, als er einnimmt oder wer
einen Raten-Kredit zur Finanzierung von Möbeln oder einem
neuen Smartphone aufnimmt, der zahlt einen hohen Preis. Denn
nicht nur der gepumpte Geldbetrag muss abgestottert werden,
sondern zusätzlich werden auch noch Zinsen und Gebühren
fällig.
Für ungeplante Geldausgaben sollten außerdem zwei bis drei
Monatseinkommen auf einem Tagesgeldkonto angespart werden.
- Ummelden:
Ist der Umzug vollbracht, bleiben in der Regel zwei Wochen,
um sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Benötigt werden
hierzu die Einzugsbestätigung des Vermieters, der
Personalausweis und das ausgefüllte Anmeldeformular. Das
kann man sich meist auf der Homepage der städtischen
Meldebehörde herunterladen. Auch die Bank, Versicherungen
und Abo-Anbieter brauchen die neue Adresse, damit Service
und Abbuchungen geregelt weiterlaufen können.
- Stromversorgung:
Damit das Licht angeht, die Wohnung warm wird und die
elektrischen Geräte laufen, müssen sich die jungen Mieter
auch um eine im doppelten Sinn sparsame Energieversorgung
kümmern. Seinen Stromanbieter kann sich jeder Mieter selbst
aussuchen. Wer sich nicht aktiv um einen Vertrag kümmert,
bekommt auch Strom, landet aber im meist teuren
Grundversorgungstarif.
Die Suche über ein Vergleichsportal im Internet
ermöglicht den einfachen Vergleich vieler Versorger und
Tarife. Um einen fairen Tarif zu finden, sollten die Filter
auf eine kurze Erstlaufzeit von maximal einem Jahr und eine
Folgelaufzeit von einem Monat gesetzt werden.
Bonus-Versprechungen sollten zunächst außen vor bleiben,
damit die langfristigen Kosten sichtbar sind.
- Telefon, TV und Internet:
Fürs Sprechen, Sehen, Klicken und Chatten locken die
Telekommunikationsfirmen mit schnellem DSL-Anschluss und
WLAN und bieten jungen Leuten Gesamtpakete zu besonderen
Tarifen. Doch vor dem Abschluss eines Vertrags ist auch hier
ein gründlicher Check gefragt. Auf den Prüfstand gehören
hierbei die Tarife und Rabatte, Volumen der
Datenübertragung, Vertragslaufzeit, Konditionen zur
Verlängerung und Kündigung des Vertrages, nötige
beziehungsweise mögliche Zusatzgeräte (etwa Router) sowie
das Fristende von Vergünstigungen.
- Versicherungs-Trio für den Anfang:
Beim Start in die eigene Selbstständigkeit steht auch die
Absicherung von Alltagsrisiken mit auf der To-do-Liste.
Versicherungsgesellschaften locken die noch unerfahrene
Kundschaft bisweilen mit scheinbar maßgeschneiderten
Paketen, die oft jedoch zu teuer sind und nicht immer
ausreichenden Schutz bieten.
Am Anfang sind es Haftpflicht-, Kranken- und
Berufsunfähigkeitsversicherung, die Berufs- und
Ausbildungsstarter als Basis-Trio wirklich brauchen, um Leib
und Teilhabe am Leben sinnvoll abzusichern.
Hausratversicherungen decken Einbruchdiebstahl,
Brand, Blitzschlag oder Schäden durch Leitungswasser und
Sturm ab. Für die erste eigene Bude ist diese Versicherung
meist noch nicht so wichtig. Auswärts wohnende Studenten
können jedoch prüfen, ob sie über die Hausratversicherung
der Eltern versichert sind, wenn sie bei ihnen noch gemeldet
sind.
Im Schadensfall werden dann aber oft nur bis zu zehn Prozent
der Versicherungssumme beziehungsweise maximal 10.000 Euro
gezahlt. Weitere Orga- und Spartipps gibt’s mit Klicks auf
weitere Aspekte rund um die erste eigen Bude unter
www.verbraucherzentrale.nrw/laura-zieht-aus.
Alles
Plastik, oder was? Neue Beratung zu Schadstoffen ist online
Duisburg, 1. August 2019 - Schwimmflügel, Wasserbälle und
Planschbecken. Kunststofftrinkflaschen, Camping- und
Wegwerfgeschirr. Chemische UV-Filter in der Sonnencreme:
Solche Sommer-Utensilien bestehen oft aus Plastik,
Aluminium, Bambus und verschiedenen Chemikalien.
„Inwiefern die Stoffe in den Freizeitprodukten schädlich
sind und welche Alternativen es dazu gibt, das sind Fragen,
die vielen Nutzern nicht nur zur Sommerzeit unter den Nägeln
brennen. Wir haben vielfach die passenden Informationen und
Hinweise zur Handhabung dazu“, weist die Verbraucherzentrale
NRW auf ihre neue Beratung zu Schadstoffen im Internet hin.
Unter
www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe können
Ratsuchende Fragen stellen nach Schadstoffen im Haus, in
Möbeln, Kosmetika, Kleidung, Spielzeug Küchenutensilien oder
Schädlingsbekämpfungsmitteln. Die Beantwortung wird nicht
lange auf sich warten lassen und ist nicht nur für
Fragensteller, sondern auch für alle Interessenten ohne
Namensangabe sichtbar.
„Im Laufe der Zeit soll sich so eine wachsende digitale
Frage-Antwort-Plattform mit Informationen und praktischen
Ratschlägen zu Schadstoffen aus allen Bereichen des
täglichen Lebens entwickeln“, erläutert die
Verbraucherzentrale NRW ihr Angebot. Daraus eine erste
Kostprobe zu Wissenswertem rund um Sommerutensilien:
- Weichmacher in Wasserspielzeug?
Planschbecken, Wasserbälle und Badetiere zum Aufblasen sind
hergestellt aus elastischem PVC (Polyvinylchlorid), manchmal
erkennbar am Recycling-Code 03. Dieses Plastikmaterial setzt
Weichmacher frei und enthält oft auch weitere Schadstoffe.
Unbedenklicher und langlebiger als ein aufblasbares
Planschbecken ist eine Wasser- und Sandmuschel aus hartem
Kunststoff. Für Schwimmanfänger und Wasserspaßratten sind
flexible Schwimmnudeln aus
Polyethylenschaum eine umweltfreundlichere Alternative.
- Eisdosen wiederverwertbar?
Leere Plastikdosen für industriell hergestelltes Eis eignen
sich nicht zur Aufbewahrung anderer Lebensmittel. Die
Kunststoffboxen mit dem gefrorenen Genuss sind nur für
einmaligen Gebrauch gedacht. Wer in eine solche Dose etwa
heiße und fetthaltige Suppe füllt, der riskiert, dass sich
Chemikalien aus der Dose herauslösen und ins Lebensmittel
übergehen.
- Campinggeschirr aus Aluminium?
Eine zu hohe Dosis des überall auffindbaren Leichtmetalls
über Essen und Getränke zu sich zu nehmen ist
gesundheitsschädlich. Töpfe, Pfannen, Schüsseln und
Essgeschirr für die Outdoor-Verköstigung können den giftigen
Gehalt des Aluminiums an die Speisen abgeben, besonders wenn
Salziges oder Saures in den Topf und auf den Teller kommen.
Daher sind leichte Edelstahl-Campingtöpfe die
unbedenklichere Wahl für unterwegs.
- Bambusgeschirr statt Plastik fürs Picknick?
Von wegen Öko: Bambusgeschirr besteht neben Bambusmehl zu
einem großen Teil aus Kunststoffen. Häufig findet sich ein
zu hoher Gehalt an Melamin und Formaldehyd in Bechern,
Tellern und Co. Wiederverwendbares Geschirr aus PE
(Polyethylen) oder PP (Polypropylen) ist unschädlicher,
ebenfalls leicht und unzerbrechlich. Porzellan zum Picknick
wäre ebenfalls eine prima nachhaltige Alternative.
- Schadstofffreie Trinkflaschen?
Varianten aus Edelstahl und Glas sind die Favoriten, bei
denen die Chemie zur Getränkeaufbewahrung stimmt.
Edelstahlflaschen gibt es häufig auch mit Thermoausstattung,
so dass im Sommer die Getränke schön kühl bleiben. Bei
Kunststoffflaschen ist am ehesten noch Polypropylen
empfehlenswert. Trinkflaschen aus Polycarbonat sind hingegen
keine gute Wahl: Sie können gesundheitsschädliche Bisphenole
freisetzen.
- Störfaktoren in Sonnencremes?
Einige chemische Lichtschutzfilter in Sonnencremes stehen im
Verdacht den Hormonhaushalt zu schädigen. In zertifizierter
Naturkosmetik ist die Verwendung dieser Stoffe verboten.
Dort werden ausschließlich mineralische Filter gegen die
UV-Strahlung eingesetzt. Diese dürfen auch als winzige
Nanoteilchen verwendet werden, die eventuell eine
vorgeschädigte Haut durchdringen könnten. Die winzigen
Pigmentteilchen sind unter dem Begriff „nano“ bei den
Inhaltsstoffen zu finden.
Rat und Infos zu Schadstoffen im Haushalt gibt’s auch beim
Besuch der Umweltberater in 19 örtlichen Beratungsstellen
der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/umweltberatung.
„Muss mein Kind alle Speisen mal probieren?“
Ratgeber bietet Tipps und Rezepte für die
Familienküche
Chicken-Nuggets, Spaghetti mit Tomatensoße oder Schnitzel
mit Pommes – Kindergerichte sind in Restaurants meist fettig
und ungesund. Im Urlaub ist es – weit weg von der eigenen
Küche – oft besonders schwer, den Nachwuchs gesund und
abwechslungsreich zu ernähren. Wer die
Pizza-Pommes-Eis-Überdosis im Alltag wieder auffangen
möchte, bekommt Hilfe vom Ratgeber der Verbraucherzentrale
„Mit Kindern essen“. Das Buch beschreibt, was, wie viel und
wann die Kleinen essen sollten, und gibt Empfehlungen für
eine vollwertige Ernährung.
Wie entsteht Zufriedenheit am Esstisch? Muss mein Kind
seinen Teller leer essen und alles probieren? Eltern und
andere Erziehende bekommen ehrliche Antworten auf häufige
Fragen. Das Buch beschreibt, welche kindlichen Bedürfnisse
das Essverhalten steuern, und erläutert, worauf die
Leserinnen und Leser Einfluss nehmen können. Der
anschließende Praxisteil bietet mehr als 120 vegetarische
Rezepte.
Vom Frühstück über Zwischenmahlzeiten bis hin zu
Hauptspeisen: Die Vorschläge sind alle einfach in der
Zubereitung, schnell umgesetzt und aus Zutaten, die es in
jedem Supermarkt gibt. Einmal in der Woche sollte ein
Lieblingsessen drin sein – nicht nur für Kinder, auch für
Erwachsene. Die restlichen Mahlzeiten können mit Blick auf
die Lebensmittelpyramide so zusammengestellt werden, dass
für gesunde Abwechslung gesorgt ist.
Der Ratgeber „Mit Kindern essen. Gemeinsam
genießen in der Familienküche“ hat 224 Seiten und kostet
12,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im
Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder
unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Wendig, trendig, waghalsig? Regeln und Haftung bei
Elektro-Tretrollern
Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller mit
einer Leistung bis zu 20 Stundenkilometer für den Verkehr in
Deutschland zugelassen. Die kleinen Elektroflitzer prägen
täglich immer mehr das Straßenbild. Trendtendenz steigend!
Doch nicht jeder darf ungebremst auf einem x-beliebigen
E-Roller auf öffentlichen Straßen „Gas geben“.
"Ob geliehen oder gekauft – wer einen Elektro-Tretroller
fahren möchte, muss penibel darauf achten, dass das
Mikrofahrzeug auf zwei Rädern den technischen und
gesetzlichen Anforderungen entspricht: Mindestalter 14
Jahre, Tempolimit 20 km/h, Verbot auf Gehwegen, keine Helm-
und Führerschein-, aber eine strikte Versicherungspflicht“,
zählt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Regeln für
eine Fahrerlaubnis von E-Rollern auf.
Konkret bedeutet dies:
- Technische Pflichtausstattung: E-Tretroller werden durch
einen Elektro-Motor angetrieben, lassen sich zur
Fortbewegung jedoch auch treten. Die Minis auf zwei Rädern
sind klein, wendig, handlich und teilweise zusammenklappbar.
E-Tretroller – auch E-Scooter genannt – sind nicht zu
verwechseln mit Elektromobilen für gehbehinderte Menschen.
Für diese und andere Spezialfahrzeuge gelten gesonderte
Regeln in puncto Beförderung und Straßenverkehr.
Damit die neuen Tret-Trendsetter regelgerecht auf
öffentlichen Wegen durchstarten dürfen, gehören zur
Pflichtausstattung eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei
unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Zur
Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler
und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem muss eine
helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale vorhanden
sein.
- Zulassungs- und Fahrerlaubnis:
Eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Fahrer müssen jedoch
mindestens 14 Jahre alt sein. Elektro-Tretroller sind nur im
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller
eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine
Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können.
Eine Helmpflicht besteht nicht.
Aufgrund unebener Straßen und des häufig wuseligen Verkehrs
ist es dennoch ratsam, den wirksamen Unfallschutz auf dem
Kopf zu tragen. Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht:
Ähnlich wie beim Mofa müssen elektrische Tretroller eine
Versicherungsplakette tragen. Ohne die hinten unter der
Schlussleuchte angebrachte Plakette ist das Fahren auf
öffentlichen Wegen verboten. Minderjährige Rollerfahrer
benötigen außerdem die Einwilligung der Eltern für den
Vertragsabschluss.
Die Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden
bei Unfallopfern, jedoch nicht bei eigenen Schäden auf. Die
Kosten für die Police betragen etwa 40 Euro pro Jahr. Das
eigene Verletzungsrisiko lässt sich zum Beispiel durch eine
private Unfallversicherung abdecken. Um sich gegen Diebstahl
zu schützen, bieten einige Versicherungen auch
Kaskoversicherungen für die E-Tretroller an. Wer den
zweirädrigen Elektrospaß leihen oder kaufen will, sollte
sich zuvor ausführlich beim Halter oder bei den
Versicherungsgesellschaften über den Deckungsschutz im
Schadensfall informieren.
- Straßenverkehrsordnung:
Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 Stundenkilometer nicht
überschreiten. E-Tretroller bis 20 km/h dürfen nur auf
Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber
keinesfalls auf Gehwegen benutzt werden. Das Ausweichen auf
die Fahrbahn ist nur erlaubt, falls es keine Fahrradwege
gibt. Elektro-Roller mit mehr als 20 Kilometer pro Stunde
dürfen weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
- Freie Fahrt in Bus und Bahn:
Die zusammenklappbaren Varianten der E-Tretroller können
seit dem 1. August meist ohne Fahrschein in Bussen und
Bahnen in Nordrhein-Westfalen mitgenommen werden. Im
zusammengeklappten Zustand werden sie in der Regel von den
Verkehrsverbünden wie ein Gepäckstück behandelt. Deshalb
wird kein Ticket fällig. Für Modelle, die sich nicht
zusammenklappen lassen, gilt diese Regelung nicht: Diese
Roller werden wie ein Fahrrad bewertet und brauchen ein
entsprechendes Ticket.
Zum richtigen Versicherungsschutz beim Betrieb von
Elektro-Tretrollern bietet die Versicherungsberatung der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine
kostenpflichtige Hilfe an. Kontakt und Kosten online unter
www.verbaucherzentrale.nrw/versicherungsberatung. Deren
Schadensfallberatung hilft auch, wenn es bei der Regulierung
von Schäden Probleme gibt. Auch das Verbrauchertelefon NRW
ist zu Versicherungsfragen zentral erreichbar – und zwar
donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86
Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise
können variieren.
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Juli 2019 |
Notdienste bei Insektenplage: Abzocker auf Kundenfang
Duisburg, 18. Juli 2019 -
Schon 2018 war ein Wespenjahr. Und nach dem heißen
Juni schicken sich die Wespen wieder an, flügge zu werden.
Seit Wochen legt auch der Eichenprozessionsspinner
vielerorts Gärten und Parks lahm.
„Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen Begleitern
lässt ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung kommen“, weiß
die Verbraucherzentrale NRW aus dem Beratungsalltag: „Denn
ob die gesundheitsgefährdenden Raupen aus den Bäumen oder
das Wespennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers – die
ungebetenen Gäste will man möglichst schnell wieder
loswerden. Und in ihrer Not fallen tierisch Geplagte dann
auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen
Rechnungen rein.“
Als Notfall-Pack gibt die Verbraucherzentrale NRW die
folgenden Tipps rund um Schädlingsbekämpfung mit auf den
Weg: Achtung Arten- und Naturschutz: Ohne triftigen Grund
dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder
getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor.
Hornissen sind nach der
Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt.
Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen-
und Hornissennester entfernt werden. So zum, Beispiel, wenn
im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein
Wespenstich tödlich enden kann. Allein ein Fachmann darf
entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die
Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße
von bis zu 50.000 Euro.
Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen,
Kammerjäger sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die
richtigen Ansprechpartner – mit der passenden Ausrüstung und
sachkundigen Erfahrung. Fach- und Berufsverbände der
Schädlingsbekämpfer sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter
helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis.
Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die
ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es,
nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu
wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den
Branchenbüchern findet. Die führt nämlich nicht selten bloß
zu einem Gesprächspartner im Call Center, der dann mithilfe
von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden
schickt.
Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer Umgebung
liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen Kosten für die
Anfahrt erkauft. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte
direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum
nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Mit dem
Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor
Überraschungen bei der Rechnung.
Keine Sofortkasse: Rechnungen für
Notdienste niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint
die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine
Anzahlung geleistet und die Rechnung, z.B. durch die
Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag
erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, kann bei
Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert
werden. Rechnung ohne Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand
erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro –
einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu
entfernen oder umzusetzen.
Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab.
Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an
ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten
zu veranschlagen. Bei der Verbraucherzentrale NRW sind
jedoch Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen
halbstündigen und dilettantischen Einsatz in Rechnung
gestellt wurden. Die Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW bieten eine rechtliche Prüfung von
Rechnungen. Adressen unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen
Neue Ministeriums-Broschüre zum
Insektenschutz
Praxistipps und jede Menge
Fakten trägt die neue Broschüre "Insekten schützen –
Artenvielfalt bewahren" auf 44 ansprechend gestalteten
Seiten zusammen Umweltministerin Heinen Esser: "Weniger
Insekten, weniger Blütenpflanzen und Singvögel, weniger
Vielfalt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam
durchbrechen, die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist
Kernanliegen der nordrhein-westfälischen Umwelt- und
Naturschutzpolitik. Deswegen freue ich mich, dass wir mit
der neuen Broschüre Tipps und Fakten zum Insektenschutz auf
44 Seiten allgemeinverständlich zur Verfügung stellen
können". Fast Dreiviertel aller Tierarten in Deutschland
sind Insekten, von denen die meisten nur winzig klein sind.
Insekten sind für unsere Ökosysteme unverzichtbar, dennoch
nehmen in den letzten Jahrzehnten gerade die
blütenbesuchenden Insekten merklich ab, längst ist der
Rückgang auch in Nordrhein-Westfalen angekommen.
Das
Umweltministerium gibt deshalb eine neue Broschüre unter dem
Titel "Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren" heraus.
Großzügige Fotostrecken, Kurzporträts heimischer Arten und
prägnante Wissenstexte über das Wirken der kleinen Tiere
laden zum Blättern ein. Zahlreiche Ansprechpartner für
Kommunen und Privatpersonen, weiterführende Infoangebote,
Medien und Links unterstreichen den Servicecharakter des
Heftes. Kommunale Best-Practice-Beispiele und Tipps für
pestizidfreie und naturnahe Garten- und Balkongestaltung
runden die Broschüre ab. Die Publikation im modernen Design
informiert über die Ursachen des Insektensterbens und gibt
eine Übersicht der Maßnahmen, die die nordrhein-westfälische
Landesregierung bereits ergriffen hat, um den Verlust der
biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. Nordrhein-Westfalen
besitzt eine faszinierende Natur, die immer wieder neu
begeistert. Teil dieser vielfältigen Natur zu sein, sie
zu sehen, zu hören und zu erleben, ist von unschätzbarem
Wert. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine zentrale
Aufgabe menschlicher Daseinsvorsorge und Kernanliegen der
Landesregierung. "Wir müssen alles dafür tun, unseren
Artenschatz den nachfolgenden Generationen zu vererben",
sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Ministerin
Heinen-Esser: "Insekten sind faszinierende Tiere, die
ökologische Schlüsselfunktionen selbst im Polareis oder in
der Wüste wahrnehmen. Aber auch vor unserer Haustür leisten
sie Wertvolles. Wir alle können Insekten Lebensraum und
Nahrung spenden, indem wir seltener den Rasen mähen, auf die
Anlage von Steingärten verzichten oder Obst und Gemüse aus
regionalem und biologischem Anbau kaufen."
Kostenlose Bestellung oder herunterladen als PDF-Datei
[http://url.nrw/Zv6]
Gut vorbereitet zur Eigentümerversammlung
Nachschlagewerk mit Praxiswissen von A bis Z
Egal, ob ein Wohnungseigentümer
eine Antenne montieren, seine Garageneinfahrt betonieren
oder einen Wintergarten bauen möchte – er braucht die
Zustimmung der anderen Eigentümer in der Wohnanlage. Je mehr
Menschen bei solchen Entscheidungen mitmischen, desto
problematischer kann sich die Lösungsfindung gestalten. Wer
die eigenen Interessen wahren und seine Möglichkeiten
optimal nutzen möchte, findet Unterstützung im „Lexikon
Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale.
Das Buch informiert über alle Rechte und Pflichten in einer
Wohneigentümergemeinschaft. So hilft es Leserinnen und
Lesern auch dabei, sich auf Eigentümerversammlungen
vorzubereiten, in denen die Weichen für die ganze
Gemeinschaft gestellt werden. Das Lexikon beantwortet von A
bis Z alle wichtigen Fragen zu Gesetzen und vertraglichen
Vereinbarungen in leicht verständlicher Sprache. So lassen
sich auch komplizierte rechtliche Regelungen für Laien gut
nachvollziehen. Mit Verweisen auf wichtige Gerichtsurteile
schafft das Buch Klarheit und gibt Tipps zum konkreten
Vorgehen. Dadurch hilft das Handbuch auch dabei, mögliche
Konflikte mit den Nachbarn schon im Vorfeld zu vermeiden.
Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung. Praxiswissen von A
bis Z“ hat 368 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book
13,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Im Urlaub immer flüssig? Mix der Reisezahlungsmittel
ist „sichere Bank“
Wenn in diesen Wochen die Koffer gepackt werden, sollte bei
den Urlaubsvorbereitungen natürlich auch ein Check der
Reisekasse nicht fehlen, um in den schönsten Wochen des
Jahres immer „flüssig“ zu sein. „Ob das nötige Kleingeld
besser zu Hause oder am Ferienort getauscht wird, wie viel
Bares beim Trip unverzichtbar ist und ob Giro- oder
Kreditkarte kostengünstiger beim Geldabheben sind, richtet
sich zum einen nach dem Reiseziel. Zum anderen aber auch
nach den Gebühren, die das Geldinstitut jeweils verlangt“,
gibt die Verbraucherzentrale NRW mit auf den Weg.
Reisende sollten sich jedoch nie nur auf ein Zahlungsmittel
allein verlassen. Damit sich der Mix von Karten und Bargeld
auszahlt, gibt sie die folgenden Tipps: Bargeld: Scheine und
Münzen – ob in deutscher oder schon in ausländischer Währung
– sollten nur als „eiserne Reserve“ zur Überbrückung der
ersten Urlaubstage mitgenommen werden. Wer in ein Land
außerhalb der Eurozone reist, sollte sich vorab informieren,
wo der Tausch in die fremde Währung günstiger ist. Auch
Umtauschgebühren können anfallen.Weil Fremdwährungen bei
Banken zuhause oft nicht vorrätig sind, sollten die Devisen
frühzeitig bestellt werden.
Alternative: Einige
Banken betreiben Filialen an größeren Flughäfen oder
Bahnhöfen. Dort gibt es zahlreiche Währungen sofort.
Außerdem sind Beschränkungen bei der Bargeldeinfuhr zu
beachten, Informationen zu den Regelungen der einzelnen
Länder finden sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de.
- Girocard (früher EC-Karte): Mit der Girocard mit
„Maestro"- oder „V-Pay"-Zeichen kann im Euro-Raum in vielen
Geschäften und Restaurants bezahlt werden, ohne dass dafür
Kosten anfallen. Auch Geldabheben am Automaten ist im
Ausland möglich, jedoch fallen dafür teils kräftige Gebühren
an. Hat die Hausbank Partner im Ausland, geht es manchmal
allerdings auch kostenlos.
- Achtung: V-Pay funktioniert im außereuropäischen Ausland
nicht unbedingt überall, Maestro hingegen nahezu weltweit.
Vor Reiseantritt sollte auch der Verfügungsrahmen der
Girocard für das Urlaubsland geprüft werden. Denn einige
Banken beschränken Geldabhebungen im Ausland, sodass vor Ort
eventuell gar kein oder nur wenig Geld abgehoben werden
kann. Dann empfiehlt es sich, die Karte vor der Reise für
das Urlaubsland bei der Bank freischalten beziehungsweise
das Limit noch kurzfristig erhöhen zu lassen.
- Kreditkarte: Kreditkarten werden nahezu weltweit
akzeptiert. Heben Reisende mit der Kreditkarte Geld ab,
müssen sie häufig zwischen 1 und 4 Prozent der Summe,
mindestens 4 bis 10 Euro bezahlen. Beim Karteneinsatz in
Nicht-Euro-Ländern kommen meist noch 1 bis 2 Prozent
Umrechnungsgebühr hinzu.
- Achtung: Ob man zum Geldabheben im Ausland besser die
Kredit- oder Girokarte einsetzt, hängt von den jeweiligen
Konditionen der eigenen Bank ab. Es ist ratsam, sich vorab
nach den Gebühren zu erkundigen. Einige Direktbanken bieten
Kreditkarten an, mit denen Kunden weltweit kostenlos Geld
abheben können.
Bei anderen Instituten ist der Einsatz der Kreditkarte
hingegen teurer als das Geldabheben per Girokarte.
- Aber Achtung: Es können jeweils Kosten beim Betreiber des
Geldautomaten anfallen! Teure Sofortumrechnung: Vorsicht,
wenn der Geldautomat im Ausland anbietet, Landeswährung
direkt in Euro umzurechnen. Automatenbetreiber erheben dafür
oft saftige Gebühren und bieten nur einen deutlich
schlechteren Wechselkurs an. In der Regel ist es günstiger,
die Umrechnung abzulehnen. Diese übernimmt dann das
herausgebende Institut – und meist zu besseren Kursen. Auch
an Ladenkassen im Ausland sollte darauf bestanden werden, in
Landeswährung zu bezahlen.
- Sparkarten und Reise-Scheck: Diese Zahlungsmittel
verlieren zunehmend an Bedeutung, Reiseschecks werden
zumindest in Deutschland gar nicht mehr ausgegeben.
- Wer noch alte Traveler‘s Cheques besitzt, sollte sich vor
Reiseantritt informieren, ob diese vor Ort noch genutzt
werden können. Karte sperren: Kredit- oder Girokarte bei
Verlust oder Diebstahlsofort sperren. Möglich ist das aus
dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116 und
zusätzlich unter +49 30 4050 4050.
- Achtung: Einige Banken nehmen an dem Sperr-Notruf nicht
teil. Daher vorab bei der Bank erkundigen. Für Schäden, die
nach der Sperrung entstehen, können Verbraucher nicht
haftbar gemacht werden.
Auszeit von der Pflege: Urlaubsanspruch für
Angehörige
Sommer, Sonne, Strand genießen – für viele, die einen
hilfebedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen,
bleiben solche Urlaubsbilder ein Traum. Häufig einfach, weil
sie nicht wissen, wie sie die Auszeit von der Pflege
organisieren sollen. „Für eine solche Verschnaufpause können
bei der Pflegekasse verschiedene Leistungen beantragt
werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, „erste Wahl
ist dabei oft die Verhinderungspflege.
Das heißt: Andere springen zeitweise ein, um den
Pflegebedürftigen wie gewohnt zu Hause zu versorgen. Das
können Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sein,
aber auch ein Pflegedienst.“ Rund um Urlaubsvertretungen im
Pflegealltag gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende
Tipps:
- Verhinderungspflege: Ganz gleich ob eine Reise, eine
Familienfeier, ein Kino- oder Arztbesuch ansteht: Pflegende
Angehörige können für solche Unternehmungen für bis zu 42
Tage im Jahr Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Weil
sie aus solchen Anlässen beim Pflegen nur zeitweise
aussetzen, wird dies als Verhinderungspflege bezeichnet.
Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
Außerdem muss die Pflegeperson Betreuung und Unterstützung
bereits sechs Monate lang übernommen haben (Vorpflegezeit).
- Vertretungssuche: Häufig übernehmen Verwandte, Freunde
oder ehrenamtliche Kräfte die Vertretung während der Auszeit
der pflegenden Angehörigen. Dann trägt die Pflegekasse die
Kosten in Höhe des Pflegegeldes. Wie viel das genau ist,
hängt wiederum vom Pflegegrad sowie davon ab, wie lange die
Verhinderungspflege übernommen wird. Springt ein
Pflegedienst ein, zahlt die Pflegekasse in allen
Pflegegraden pauschal bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dieser
Betrag kann auf einen Zeitraum von sechs Wochen verteilt
werden.
- Ersatz- oder Kurzzeitpflege:. Wer den Pflegebedürftigen
rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich während des
Urlaubs für eine Unterbringung und Versorgung in einer
Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden. Ab Pflegegrad 2 zahlt
die Pflegekasse für Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro
für maximal acht Wochen jährlich. Die Kosten für Unterkunft
und Mahlzeiten müssen allerdings selbst gezahlt werden.
Wichtig: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
lassen sich kombinieren, wenn die Beträge der einzelnen
Leistungen nicht ausgeschöpft werden.
- Gemeinsamer Urlaub:. Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub
verzichten will, kann auch nach einer
Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort Ausschau halten.
Zudem bieten immer mehr Pflegehotels den Service einer
gemeinsamen Unterbringung an. Bei solchen anerkannten Hotels
kann eine Tages- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen
werden, um je nach Pflegegrad zu unterstützen. Diese
Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb
Deutschlands.
Urlaubszeit ist Einbruchzeit: Wann die
Hausratversicherung einspringt
2018 gab es in NRW rund ein
Viertel weniger Wohnungseinbrüche. So erfreulich der
Rückgang auch ist, für die rund 30.000 Betroffenen ist dies
kaum ein Trost. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen
von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken
der eigenen vier Wände vorbeugend einen Riegel
vorzuschieben“, erklärt Paulina Wleklinski,
Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in
Duisburg.
Wenn Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die
Hausratversicherung der Schlüssel für finanziellen Ersatz
von Schmuck, Elektroartikeln oder gestohlener Kleidung.
„Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Dinge
beachten. Denn ansonsten wird riskiert, dass der Versicherer
– trotz Hausratversicherung – seine Leistungen kürzt oder
sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt“, weiß die
Expertin der Verbraucherzentrale. Folgendes ist zu beachten,
um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbruch nicht zu
gefährden:
- Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl: Damit das bei einem
Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die
Hausratversicherung abgesichert ist, muss sich der
Einbrecher beispielsweise mit Gewalt oder einem Werkzeug
Zugang verschafft haben. Kommen die Langfinger also durch
die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein
Versicherungsschutz!
- Anzeige bei der Polizei: Der Einbruchdiebstahl ist
unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden.
Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering
wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel entwendete
Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden.
- Liste vom Diebesgut: Über die gestohlenen und beschädigten
Gegenstände muss umgehend eine Liste für Polizei und
Versicherung angefertigt werden.
Diese sogenannte Stehlgutliste
ist einerseits die Grundlage für die Schadensabwicklung mit
der Versicherung, andererseits eine Fahndungshilfe für die
Polizei. Vorteilhaft, wenn die Wertgegenstände wie Schmuck
und Teppiche im eigenen Haushalt schon katalogisiert zur
Hand sind. Wer vorausschauend eine solche
Wertgegenstände-Liste anlegen will, findet ein Muster unter
www.polizei-beratung.de
- Was wird ersetzt?: Durch den Abschluss einer
Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln
über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Werden
Laptop, Teppiche oder sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s
vom Versicherer zumeist so viel Geld, dass ein
gleichwertiger Gegenstand zu heutigen Preisen neu gekauft
werden kann. Übernommen werden auch Reparaturkosten für
beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte
Türen und Fenster.
Rechtzeitig den Nachlass regeln
Ratgeber informiert über sinnvolle Vermögensübertragung
Duisburg, 11. Juli 2019 - Es kann gute Gründe
geben, schon zu Lebzeiten sein Vermögen oder einen Teil
davon zu verschenken. Zum Beispiel, wenn die Kinder sich
eine eigene Existenz aufbauen wollen oder ihre Eltern ihnen
den Einstieg ins Berufs- oder Familienleben erleichtern
möchten. Auch wenn zu befürchten ist, dass es unter den
Erben Streit geben könnte, liegt es nahe, den künftigen
Nachlass gezielt zu regeln.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Richtig vererben und
verschenken“ unterstützt die Leserinnen und Leser dabei, die
wesentlichen Weichen für eine sinnvolle Vermögensübertragung
zu stellen. Das Buch bietet konkrete Tipps und
Musterformulierungen, erklärt verschiedene Instrumente wie
Testament, Erbvertrag und Schenkung und hilft dabei,
rechtliche und steuerliche Stolperfallen zu vermeiden.
Dabei beschränkt sich der Ratgeber auf die Zeit vor dem
Erbfall, denn dort werden in der Praxis die häufigsten
Fehler gemacht, die hinterher nicht mehr korrigiert werden
können. Steuerliche Erwägungen sollten zwar eine Rolle
spielen, aber nicht zentraler Beweggrund sein – in der Regel
werden sie nur bei wohlhabenderen Erblassern und Schenkern
eine Rolle spielen. In den meisten Fällen dürften
Erbschafts- und Schenkungssteuer keine nennenswerte
Bedeutung haben.
Der Ratgeber „Richtig vererben und
verschenken“ hat 256 Seiten und kostet 14,90 Euro, als
E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im
Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder
unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Umweltschutz beginnt im Haushalt
Schnell, günstig, schonend: gute Alternativen für
den Alltag Deutschland ist europaweit Spitzenreiter beim
Verpackungsmüll. Jährlich landen pro Kopf rund 220 Kilogramm
in der gelben Tonne. Trauriges Beispiel:
Coffee-to-go-Becher. Wenn alle pro Tag (!) in Deutschland
verbrauchten 17,5 Millionen Plastikbecher aneinandergelegt
würden, ergäbe das eine Strecke von Hamburg nach Madrid.
Diesem Müllberg und vielen anderen Umwelt- und
Klimaproblemen kann jeder und jede Einzelne mit kleinen
Entscheidungen im eigenen Haushalt entgegentreten. Denn zu
Hause entscheiden wir selbst, mit wie viel Chemie wir uns
umgeben, wie viele Zusatzstoffe wir essen und wie sparsam
wir mit Ressourcen umgehen. Der Ratgeber der
Verbraucherzentrale „Haushalt im Griff“ gibt praktische
Tipps, wie die Leserinnen und Leser die Umwelt und den
eigenen Geldbeutel schonen können. Oft gibt es gute
Alternativen zu unnötigen, umweltschädlichen oder teuren
Produkten – man muss sie nur kennen.
Alufolie oder Plastikbox? Glas oder Dose?
Essigreiniger oder Powergel? Das Buch beantwortet solche und
weitere Fragen. Es bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen,
Checklisten und Profitipps zu vielen Alltagsfragen: von
Putztipps für Fenster über Einkaufsregeln bis hin zum
richtigen Vorgehen beim Ausmisten. Mithilfe dieser
Informationen können Verbraucherinnen und Verbraucher
Verantwortung für die Umwelt übernehmen, nachhaltig handeln,
aber auch gleichzeitig Geld und Zeit sparen.
Der Ratgeber „Haushalt im Griff. Einfach, schnell
und nachhaltig“ hat 200 Seiten und kostet 16,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Lass
die Sonne draußen: Tipps gegen Hitze im Haus
Duisburg, 4. Juli 2019 - Schon
nach wenigen Tagen Sommerhitze kann das eigene Zuhause von
der Wohlfühloase zu einem überhitzten Ort werden, um den man
lieber einen großen Bogen macht. Hat sich Dauerhitze einmal
eingenistet, stresst sie auch ansonsten gesunde Körper und
verhindert erholsamen Schlaf. Gesundheitlich vorbelastete
Menschen leiden ohnehin unter den zu hohen Temperaturen.
„Das wichtigste Ziel im Umgang mit der Hitze lautet: Gar
nicht erst herein lassen“, erklärt deshalb Rainer Bank,
Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Dazu und zum
anderweitigen Umgang mit den heißen Temperaturen hat er ein
paar Tipps zusammengestellt:
Sonne aussperren:
Die Fenster sind häufig die Einfallstore für Hitze. Zu
empfehlen sind deshalb außen montierte Schattenspender wie
Rollladen, Jalousien oder Markisen. Können die Fenster nur
von innen verdunkelt werden, sollten helle oder
reflektierende Materialien genutzt werden.
Sonnenschutzfolie, die auf die Scheiben geklebt wird, hilft
ebenfalls, lässt allerdings auch an trüben Tagen weniger
Licht herein. Diesen Nachteil umgeht Sonnenschutzverglasung,
die Hitze aussperrt, Licht aber nicht. Sie empfiehlt sich
zum Beispiel bei großen Südfenstern, die nicht von außen
verschattet werden können.
Nachts lang lüften, tagsüber kurz:
Bei anhaltender Hitze kann es sich lohnen, einen Wecker zu
stellen, um früh am Morgen Kühle und Frischluft in die
Wohnung zu bekommen. Diese Abkühlung darf auch nicht zu kurz
ausfallen, weil Möbel und Wände Wärme speichern. Kühlen sie
während des Lüftens nicht ab, heizen sie ihrerseits später
den Raum wieder auf. Soll tagsüber während der heißen
Stunden frische Luft herein, sollten die Fenster nur kurz
offen bleiben.
Luft in Bewegung setzen:
Luftbewegung lindert das Hitzegefühl. Ein Ventilator kann
deshalb schon einen großen Unterschied machen, ganz ohne
aktive Kühlung. Wer aber zum Beispiel aus gesundheitlichen
Gründen nicht auf Klimatisierung verzichten kann, sollte
effiziente Klimageräte nutzen. Das sind Split-Geräte, bei
denen der Wärmetauscher außen angebracht wird. Sie sparen
gegenüber Kompaktmodellen deutlich Energie.
Nicht ungewollt heizen:
Ein zweiter Kühlschrank mit kalten Getränken scheint gerade
im Sommer reizvoll. Doch die Wärme, die er seinem Inhalt
entzieht, landet direkt in dem Raum, in dem er steht. Nicht
nur aus Stromspargründen ist deshalb hiervon abzuraten.
Weitere ungewollte Heizeffekte können Heizungsrohre
verursachen: Fließt in ihnen warmes Wasser, heben sie die
Raumtemperatur. Deshalb ist die Heizung auf Sommerbetrieb
umzustellen.
Langfristig mit Dämmung abhelfen:
Wärmedämmung am Haus ist bekannt dafür, Heizwärme drinnen zu
halten. Sie funktioniert aber auch andersherum: Die
Extra-Schicht an der Fassade oder unterm Dach hält auch
Hitze länger draußen. Gerade in Räumen unter dem Dach kann
das zu großen Verbesserungen führen. Auch eine Dachbegrünung
kann entsprechende Effekte haben.
Wie Wärme immer auf der richtigen Seite der Wände bleibt,
zeigt die Verbraucherzentrale NRW bei der Energieberatung zu
Hause oder in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 sowie unter Tel. 0211 / 33 996
555.
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung
Gutes
Essen schmackhaft machen
Gemeinsame Mahlzeiten zu Hause und in der Kita
Duisburg, 4. Juli 2019 - Am Tisch zappelig, leicht
reizbar und keinen Appetit: Im Kita-Alter sind
Ess-Situationen häufig mit einer Vielzahl von
unterschiedlichen Bedürfnissen verbunden. Das gemeinsame
Essen in der Familie wie auch in der Kita kann schnell zur
Herausforderung für Klein und Groß werden. Eingeübte Rituale
können hier Orientierung und Struktur bieten.
„Eltern sollten möglichst häufig gemeinsam mit ihren Kindern
essen und dafür sorgen, dass die Mahlzeiten in entspannter
Atmosphäre stattfinden können“, lautet der Ratschlag der
Verbraucherzentrale NRW. Sie hat weitere Tipps, wie Kinder
in der Kita und am Familientisch an ein
gesundheitsförderndes Essverhalten herangeführt werden
können:
Feste Mahlzeitenstruktur:
Feste Essenszeiten strukturieren den Tag und vermitteln
Kindern Sicherheit. Für eine positive Essatmosphäre ist es
wichtig, die Mahlzeiten klar von den übrigen Aktivitäten
abzugrenzen. Die Mahlzeiten sollten einen festen Beginn und
ein festes Ende haben. Damit wird auch Daueressen
vorgebeugt. Essensfreie Zeiten von mindestens zwei Stunden
zwischen den Mahlzeiten, in denen nur kalorienfreie Getränke
zur Verfügung stehen, unterstützen diesen Rhythmus. Auf der
anderen Seite ist es wichtig, den Kindern ausreichend Zeit
zum Essen zu lassen. Kinder sollten nicht für schnelles
Aufessen gelobt werden.
Auffälligkeiten im Essverhalten:
Wenn Kinder über längere Zeit nur sehr wenig oder nur
bestimmte Lebensmittel essen, aber auch wenn sie extrem viel
in sich hineinstopfen können dies Anzeichen für Störungen im
Essverhalten sein. Hierbei handelt es sich meist um
vorübergehende Auffälligkeiten, die zum kindlichen
Entwicklungsprozess gehören. Werden Kinder schwach oder
antriebslos, oder stimmt das Gewicht nicht mehr, sollten
Eltern mit dem Kinderarzt klären, was zu tun ist.
Essen als Beziehungsregler:
In Familien wird die Essensversorgung oft auch zum Anlass,
um Zuneigung zu zeigen („extra für dich“), aber auch um
Konflikte auszutragen („dann ist Nachtisch gestrichen“).
Solche Faktoren haben Einfluss auf die Entwicklung des
Essverhaltens bei Kindern und können Störungen befördern.
Gegensteuern in Problemsituationen:
Wichtig ist, auf die spezielle Esssituation nicht übermäßig
zu reagieren. Solange das Gewicht stimmt, sich das Kind
gesund entwickelt und aktiv ist, besteht kein Anlass zur
Sorge. In der Regel wird der Nährstoffbedarf durch die
verspeisten Lebensmittel gedeckt. Problemphasen legen sich
auch oft wieder. Vorsichtigen und zurückhaltenden Essern
sollten nicht zu viele neue Lebensmittel auf einmal
angeboten werden, sondern immer nur eines ab und zu in
kleinen Mengen.
Eine gute Mischung mit vertrauten Speisen, regelmäßige
gemeinsame Mahlzeiten, mit gutem Vorbild vorangehen und
Kindern beim Essen und Probieren viel Zeit lassen – dies
sind die richtigen Zutaten zur positiven Veränderung von
Essverhalten.
Ansonsten gilt: bei Tisch nicht mit Süßem oder mit dem
Nachtisch locken oder damit bestrafen. Kindern auch keine
Extrawurst bieten, da dies meist nicht erforderlich ist.
Alle sollten zudem solange am Tisch sitzenbleiben, bis das
Essen beendet ist. Keinen Druck auf Kinder ausüben, sondern
sie stattdessen zum Essen ermuntern.
Viel- oder Wenigesser: Solche Kinder benötigen regelmäßige
Mahlzeiten. Sie sollten nicht zwischendurch essen, vor allem
keine Süßigkeiten oder sattmachende Getränke konsumieren.
Beim Essen sollte darauf geachtet werden, dass Kinder nicht
durch andere Dinge abgelenkt werden, damit sie sich besser
aufs Essen konzentrieren und Hunger- oder Sättigungssignale
wahrnehmen können. Die meisten Menschen mögen einige
Lebensmittel nicht. Zuhause und in der Kita sollten solche
Abneigungen respektiert werden.
Wie Esssituationen in Kitas gestaltet werden können, damit
Kinder gesund aufwachsen, darum dreht sich alles auf der
Fachtagung „Kita tut gut! Ernährung – ein Baustein der
Gesundheitsförderung“, zu der die Vernetzungsstelle Kita-
und Schulverpflegung NRW Mitarbeiter von Kitas und
Elternvertreter am 3. Juli in Köln eingeladen hat. Weitere
Infos unter
www.kita-schulverpflegung.nrw.
Süße Versuchungen
Ratgeber informiert über Zuckerfallen und Alternativen
Natürlich ist Verbraucherinnen und Verbrauchern schon länger
bewusst: Zu viel Zucker ist nicht gesund. Trotzdem essen die
meisten viel zu viel davon. In Deutschland liegt der Konsum
seit 40 Jahren nahezu unverändert bei etwa 100 Gramm pro
Person und Tag – das entspricht 40 Stück Würfelzucker. Zum
Vergleich: Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt maximal
50 bis 60 Gramm.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Achtung, Zucker!“
hilft dabei, auch mit deutlich weniger genussvoll durch den
Tag zu kommen. Das Buch informiert über verschiedene
Zuckerarten und Ersatzstoffe und klärt auf, wie
gesundheitsschädlich die süße Versuchung wirklich ist. Es
unterstützt die Leserinnen und Leser auch praktisch dabei,
ihre Ernährung zuckerärmer zu gestalten. So erfahren sie,
wie sich Fallen am besten umgehen und Süßstoffe meiden
lassen. Das Motto lautet dabei: Ersetzen, abwandeln oder
selber machen. Mehr als 50 Rezepte regen beim Backen und
Kochen zum Experimentieren mit alternativen Süßungsmitteln
wie Obst, Trockenfrüchten oder Sirup an.
Der Praxisteil bietet einfache Salate, Backwaren und
Desserts, die auch mit weniger Zucker süß genug sind und gut
schmecken.
Der Ratgeber „Achtung, Zucker! Die
schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen“ hat
192 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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