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Dezember 2019

"Silvesterknaller Zündende Tipps für schadloses Böllern
Duisburg, 27. Dezember 2019 - In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 28. bis 31. Dezember 2019 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.
„Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, diese und andere zündende Tipps hat die Verbraucherzentrale NRW für Feuerwerk-Fans zum Jahreswechsel.

- Nur zugelassene Ware kaufen:
Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden.
Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantiert werden kann. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer, dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der Stelle, die beim jeweiligen Hersteller über die Qualitätssicherung wacht. Die ersten vier Ziffern der Kennzeichnung geben die Stelle an, die geprüft hat.
"0589" etwa steht für die BAM; die spanische Prüfstelle LOM hat "0163". Die Registriernummer "0589 - F2 -1234" bedeutet als Beispiel, dass die BAM geprüft hat, das Feuerwerk für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist (F2) und die fortlaufende Nummer "1234" trägt.

- Produkte ohne Prüfnummer meiden:
Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden. Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg! Diese Waren entsprechen meist nicht dem Sicherheitsstandard.
Bei diesen Produkten fehlen sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität meist zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen, oder diese Feuerwerkskörper explodieren wegen ihrer oft erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.

- Warnung vor illegaler Ware aus dem Ausland:
Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.

- Bedienungsanleitung unbedingt befolgen:
Die Haftung kann allerdings auch den treffen, der erlaubte Feuerwerkskörper in den Himmel jagt. Deshalb sollte die Gebrauchsanweisung genau beachtet werden. Zur Sicherheit ist beim Abfackeln ein Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten. Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden.
Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen und anschließend in der grauen Restmülltonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten! Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern fernzuhalten!

- Bei Unfällen Versicherung einschalten:
Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen kommt hingegen die Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden.
Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden – kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Sie erstattet abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern diese vertraglich vereinbart wurde.

- Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen:
Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln und Hantieren mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die (Familien-)Haftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer Personen aus."

Drohne - Weihnachtsgeschenk zum Abheben
Coburg/Duisburg, den 11. Dezember 2019 - Drohnen führen schon seit Jahren die Hitliste der Weihnachtsgeschenke an Vorbei die Zeiten von Puppe und Co: Heute liegen eher elektronische Geschenke unter dem Weihnachtsbaum. Besonders beliebt bei Jung und Alt sind ferngesteuerte Drohnen. Doch reines Spiel-zeug sind sie nicht. Deshalb stutzen rechtliche Vorgaben den Drohnen auch die Flügel: Nicht überall, wo man fliegen kann, darf man und ohne Versicherung muss man sogar ganz auf dem Boden bleiben.
Wer haftet für Schäden
Egal, ob die Drohnen gewerblich oder privat als Freizeitvergnügen genutzt werden: Im Schadenfall ist laut der HUK-COBURG immer der Eigentümer bzw. der Halter in der Uhr. Das gilt auch, wenn er seine Drohne verleiht. Und ein Unfall ist auch im Privatbereich schnell passiert: Oft werden Drohnen von einer Windböe erfasst, stürzen ab und beschädigen ein parkendes Auto. Für die Schäden am Auto muss der Drohnenhalter geradestehen.
Aus diesem Grund bieten private Haftpflichtversicherungen seit einiger Zeit Versicherungsschutz für Drohnen. Wichtig für den Versicherungsschutz ist das Gewicht: Privatgenutzte Drohnen bis zu 250 Gramm sind in der privaten Haftpflichtversicherung meist kostenfrei mitversichert, während die schweren Ausführungen eigens miteingeschlossen werden müssen. Ein Gespräch mit dem Versicherer macht also Sinn. Das gilt auch für Kunden mit länger laufenden Policen.
Gewerbliche Nutzer brauchen ohnehin eine eigene Drohnenversicherung. Doch egal, ob privat oder gewerblich genutzt, die Haftungsfrage hängt bei Drohnen nicht vom Verschulden ab. Der Gesetzgeber geht bei unbemannten Flugobjekten von einer Gefährdungshaftung aus. Das heißt, der Halter haftet mit oder - wie im Beispiel beschrieben - ohne Verschulden.

Überfliegen verboten
Der Neugierde von Drohnen im öffentlichen Raum sind Grenzen gesetzt: Tabu sind z. B. Naturschutzgebiete, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr oder Flächen in der Nähe von Flughäfen. Auch ist die Flughöhe limitiert: Maximal 100 Meter sind erlaubt. Und in Wohngebieten dürfen sich die unbemannten Flugobjekte nur in einem klar umrissenen Umfeld bewegen: Der Blick in Nachbars Garten ist verboten. Lediglich das eigene Grundstück darf in Augenschein genommen wer-den. Drohnen mit mehr als 250 Gramm müssen in Wohngebieten auf der Erde bleiben.
Gleiches gilt, wenn die unbemannten Flugobjekte optische und akustische Signale empfangen können. Wer die kleinen Ufos außerhalb seines Sichtbereichs steuern will, muss sich für leichte Modelle bis zu 250 Gramm entscheiden und eine Videobrille tragen. Außerdem dürfen sie nicht grenzenlos aufsteigen, bei 30 Metern ist Schluss.
– Vergessen lässt sich das Thema Flughöhe nur auf speziellen Modellflugplätzen und mit einer Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörden.

Drohnen haben mittlerweile einen festen Platz im Sack des Weihnachtsmanns. Gut zu wissen, er bei Unfällen haftet und wo und wie die kleinen Flugobjekte fliegen dürfen. Foto: HUK-COBURG

Wenn das Geschenk kein Volltreffer war
Umtausch und Reklamation unerwünschter Gaben
Die begehrte Smart-Watch versagt von vornherein ihre multimedialen Dienste, der kabellose Bluetooth-Kopfhörer wird gleich doppelt ausgepackt, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen manches Männerherz nur scheinbar.

„Was ausgepackt auf dem Gabentisch nicht gefällt, kann nicht immer umgetauscht werden. Vielfach kommt es darauf an, ob der Verkäufer im Laden gnädig gestimmt ist“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest hat die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
- Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, bloß weil sie nicht gefällt. Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an der Ski-Jacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn beim Kauf besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche wegen eines Mangels beim Händler geltend zu machen.

- Rechte des Händlers: Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
- Vorteile für Kunden: Kommt es wegen des Mangels zum Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging.
- Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!
- Gutschein: Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
- Kauf im Internet: Wurde das Präsent im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Widerrufen und die Ware zurückschicken kann man auch, wenn einem der Artikel nicht gefällt. Wichtig ist aber, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist."

Gesündere Weihnachtsplätzchen: Weniger Zucker
Ratgeber hilft mit Infos und Rezepten
Duisburg, 6. Dezember 2019 - Wie wäre es dieses Jahr mit Hefeschnecken statt Spritzgebäck oder Dinkel-Nuss-Hörnchen statt Zimtsternen? Es gibt viele zuckerarme Backrezepte oder alternative Ersatzstoffe, die es ermöglichen, die Vorweihnachtszeit gesünder zu gestalten.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Achtung, Zucker!“ bietet ausführliche Informationen und praktische Tipps, um mit weniger von der süßen Substanz durch den Tag zu kommen – und das nicht nur zum Fest der Liebe. Das Buch stellt die verschiedenen Zuckerarten vor, erklärt, wie gesundheitsschädlich sie wirklich sind und welche Höchstmengen nicht überschritten werden sollten. Außerdem deckt es Fallen im Supermarkt auf und stellt mögliche Alternativen vor. Dazu gehören zum Beispiel Trockenfrüchte, Honig oder Apfelmus.

Im praktischen Teil bietet der Ratgeber mehr als 50 zuckerarme Rezepte zum Backen und Kochen. Ob die Lieblingsplätzchen noch süß genug schmecken, hängt von den übrigen Zutaten, deren Qualität und auch dem persönlichen Geschmack ab. Bleibt bis Weihnachten also noch genug Zeit, um herauszufinden, wie sich die Zuckermengen geschmackvoll reduzieren lassen, und mit den neuen Rezepten zu experimentieren.
Der Ratgeber „Achtung, Zucker! Die schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen“ hat 192 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, 47051 Duisburg und im Buchhandel erhältlich.

Alles, was den Haushalt leichter macht
Tipps und Tricks für die Festtage und den Alltag

Die Gastgeber gehören an den Tisch, nicht an den Herd. Das gilt beim Weihnachtsessen ebenso wie zu allen anderen Anlässen. Doch ein besonderes Menü für viele Gäste schütteln nur die wenigsten einfach aus dem Ärmel. Gerade an den Festtagen ist deshalb gute Vorbereitung besonders wichtig.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Haushalt im Griff“ gibt Tipps, wie man etwa Portionsgrößen richtig berechnet, wann man mit den ersten Arbeiten anfangen sollte und wie viel Pufferzeit zwischen Ankunft der Gäste und dem Essen angemessen ist. Auch zu vielen alltäglichen Aufgaben rund ums Putzen und Kochen bietet das Buch Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten sowie Profitipps von Bloggern und Experten.
Wie kriege ich den Kalk vom Duschkopf? Was hilft gegen den Fettfilm im Backofen? Wie halte ich Kleidermotten fern? Mit Fragen wie diesen sehen sich die meisten irgendwann konfrontiert, denn vor dem Haushalt kann sich kaum jemand drücken. Die Leserinnen und Leser erfahren, wie sie sich selbst die Arbeit erleichtern und diese zugleich umweltverträglicher gestalten können. Dazu gehören auch Tipps, wie man die Wohnung in kürzester Zeit vorzeigbar macht. So bleibt etwa zwischen Heiligabend und Neujahr neben dem Kochen auch das Putzen ganz entspannt im Griff.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff. Einfach, schnell und nachhaltig“ hat 200 Seiten und kostet 16,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, 47051 Duisburg und im Buchhandel erhältlich.

Land plant deutliche Aufstockung der Mittel für die Verbraucherzentrale

Düsseldorf/Duisburg, 03. Dezember 2020 - Die Landesregierung will die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die kommenden fünf Jahre sollen insgesamt über 110 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt werden. "Die Verbraucherzentrale ist eine unverzichtbare Institution, der wir Unterstützung ohne Wenn und Aber zusagen möchten. Kein anderes Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen. Die derzeit 61 Beratungsstellen sichern ein flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist in der Bundesrepublik. Mit der geplanten Erhöhung wollen wir die Verbraucherzentrale zukunftsfähig aufstellen", sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.

Vor Ort erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen sowie schnelle und unbürokratische Hilfe. Wie wichtig schnelle und anbieterunabhängige Informationen zu Fragen des Verbraucheralltags sind, hat sich gerade in der Corona-Pandemie gezeigt, etwa im Rahmen des Angebotes der Corona-Hotline der Verbraucherzentrale.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte: "Wir danken für diese tolle Anerkennung der erfolgreichen Arbeit in unseren Beratungsstellen und der Zentrale in Düsseldorf. Das ist ein starkes Signal der Landesregierung für einen zukünftigen Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen." Die abschließende Lesung mit der Verabschiedung des Haushaltes steht im Plenum des Landtags für den 16./17. Dezember 2020 auf der Tagesordnung.

Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für rund 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. "Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen und einfordern. Da helfen die Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben", unterstrich Ministerin Heinen-Esser die Bedeutung der Verbraucherzentralen.

Seit der ersten Vereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale NRW e.V. im Jahr 2007 wurden die Mittel kontinuierlich erhöht, so auch im Entwurf der Kooperationsvereinbarung für die Periode zwischen 2021 und 2025. Derzeit beläuft sich die aktuelle Höhe der institutionellen Förderung im laufenden Haushaltsjahr 2020 auf 16,5 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2021 sind mehr als 21 Millionen Euro vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen unter anderem durch neue und bessere digitale Angebote neue Zugangswege zu Informationen erhalten. Aber auch die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale zur Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die vielfältigen Konsumfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie soll fortgesetzt werden. Das Beratungsstellennetz soll bedarfsgerecht ausgebaut werden.
zur Verbraucherzentrale NRW
zum Thema Verbraucherschutz

 

Oktober 2019

Kliniksuche im Internet
Hilfe auf dem Weg zur passenden Behandlung

Duisburg, 10. Oktober 2019 - Bessere Behandlungsqualität statt hoher Bettenzahl: Die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen soll nach Plänen des Landesgesundheitsministeriums optimiert werden. Viele Patientinnen und Patienten befürchten als Ergebnis jedoch auch weite Wege und Engpässe bei der Behandlung in einer Fachklinik.
„Dabei ist es jetzt schon für viele Suchende nicht einfach, die passende Klinik zu finden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Krankenhäuser veröffentlichen regelmäßig Daten über ihre Versorgungsleistungen, ihre Angebote, ihre Ausstattung und ihre behandelten Fälle im Internet. Die Datenmenge ist sehr umfangreich, eine gründliche Recherche zeitintensiv.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Patienten das für sie passende Krankenhaus online finden: Persönliche Kriterien: Für jeden Patienten sind andere Kriterien wichtig. Dies kann die vertraute Klinik in der Nähe sein, ein Haus mit hochwertiger Ausstattung oder die Qualität der Behandlung. Bei planbaren Behandlungen haben Patienten Zeit, sich vorab über verschiedene Krankenhäuser zu informieren.
Der behandelnde Arzt kann Hinweise dazu geben.
- Qualitätsberichte im Internet: Wer wissen möchte, welche Krankenhäuser Ergebnisse zu bestimmten Behandlungen und Eingriffen vorweisen können, findet solche Daten online und kann sie miteinander vergleichen. Die Informationen sind seit 2005 in den sogenannten Qualitätsberichten der Krankenhäuser aufgelistet. Da diese Qualitätsberichte für Außenstehende kaum verständlich sind, gibt es Internetportale, die die Suche vereinfachen.
Die führende Internetsuchhilfe ist die Weiße Liste der Bertelsmann-Stiftung online unter
www.weisse-liste.de zu finden. Dieses Projekt wird von den Dachverbänden der Patienten- und Verbraucherorganisationen begleitet. Einige Krankenkassen übernehmen die Daten in ihren Krankenhaus-Navigator.

- Qualitätskriterien: Neben Erfahrungsberichten finden Nutzer zu jeder Klinik aus der Trefferliste auch Qualitätsaspekte wie Behandlungsfälle, Behandlungsrelevante Ausstattung, Gesetzliche Qualitätssicherung oder Patientensicherheit und Hygiene. Die Hinweise zur Qualitätssicherung sind jedoch nicht für alle Behandlungen abrufbar.
Beispiel: Beim Einsatz eines künstlichen Kniegelenks gibt es sie, beim künstlichen Schultergelenk nicht. Denn das Einsetzen von künstlichen Kniegelenken unterliegt einer Mindestmengenregelung. Das heißt: Mindestens 50 künstliche Kniegelenke muss ein Krankenhaus pro Jahr einsetzen, sonst darf die Klinik diese Leistung nicht anbieten beziehungsweise bekommt diese von den Krankenkassen nicht bezahlt. Bundesweit wurden 2017 mehr als 2.000 Eingriffe in Kliniken vorgenommen, die diese Mindestmenge nicht erreichten.
Zahlreiche Studien zeigen, dass zwischen der Häufigkeit und der Qualität der Behandlung ein Zusammenhang besteht: Je mehr Erfahrung und Routine eine Klinik nachweisen kann, desto weniger Komplikationen und Todesfälle treten auf.

- Einschränkung: Allerdings sind die in den Qualitätsberichten zur Verfügung stehenden Daten stets zwei Jahre alt. Und trotz der Vergleichsmöglichkeiten, die das Internet bietet, ist die Informationssuche für Patienten nicht leicht.
 Betroffene sollten deshalb das Ergebnis ihrer Suche und ihres Vergleichs mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Anschließend sollten sie sich in die Klinik überweisen lassen, in der die medizinischen und individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigt werden. Weitere Informationen für die Suche nach dem passenden Krankenhaus unter www.verbraucherzentrale.nrw/qualitaetsberichte.

Wann ist es Zeit für eine neue Heizungsanlage? Ratgeber begleitet Hausbesitzer
Schritt für Schritt Herbstputz statt Frühjahrsputz: Bevor die Heizkörper ab Oktober in vielen Haushalten wieder regelmäßig in Betrieb sind, sollten sie gründlich gereinigt und entlüftet werden.
 Zeigt die Anlage allerdings Anlaufschwierigkeiten oder fällt häufiger aus, ist noch mehr Einsatz der Eigentümer gefragt: Dann müssen sie über die Zukunft ihrer Heizung entscheiden und eine Erneuerung prüfen. Dieser Schritt kann sich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnen, die Kosten senken oder das Klima entlasten wollen.
Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale hilft bei der Auswahl eines geeigneten Systems und begleitet Schritt für Schritt bei Planung und Umsetzung. Egal, ob ein Neubau geplant ist oder ein bestehendes Gebäude saniert werden soll – es stehen zahlreiche Techniken zur Verfügung, die miteinander kombiniert und teils mit Fördermitteln unterstützt werden können.
 Dabei tragen erneuerbare Energien auf verschiedene Weise zu einem klimafreundlichen Heizsystem bei. Der Ratgeber informiert über gesetzliche Rahmenbedingungen sowie die Vor- und Nachteile der Varianten und gibt Tipps zum Energiesparen.
Anhand von Beispielen werden die Möglichkeiten vom Gas-Brennwertkessel über eine Wärmepumpe bis hin zur Solarthermieanlage durchgerechnet, um die Wirtschaftlichkeit individuell prüfen zu können.
Der Ratgeber „Heizung. Wärme und Warmwasser für mein Haus“ hat 224 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Alle Verträge auf den Prüfstand stellen Kfz-Stichtag nutzen, um Versicherungsschutz zu optimieren
Der 30. November ist der Stichtag für viele, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Denn oft ist das Versicherungsjahr deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Ein solcher Anlass ist eine gute Gelegenheit, auch alle anderen Policen auf den Prüfstand zu stellen.
Im Schnitt haben Verbraucherinnen und Verbraucher sechs Verträge in der Tasche und geben dafür mehr als 2.200 Euro pro Jahr aus. Doch viele sind trotzdem unzureichend oder sogar falsch abgesichert. Während einige große Risiken wie die Berufsunfähigkeit vernachlässigen, lassen sich andere von aktuellen Ereignissen im Umfeld zu impulsiven Vertragsabschlüssen verleiten.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Richtig versichert“ bietet fachkundigen Rat und hilft dabei, die wirklich passenden Policen für die individuellen Lebensumstände zu finden. Von Krankheit und Pflegefall über Unfälle und Berufsunfähigkeit bis hin zu Prozesskosten – es gibt es viele Gefahren, vor denen man sich schützen kann.
Die Tabellen in den Umschlagklappen des Buchs klären auf den ersten Blick, welche Verträge überflüssig und welche wichtig oder sogar unerlässlich sind. Die einzelnen Kapitel behandeln ausführlich die unterschiedlichen Risiken, beantworten wichtige Fragen und helfen dabei, den persönlichen Bedarf zu ermitteln. Wer großen Aufwand scheut, kann sich jeden Monat ein Thema vornehmen. Dann verbessert sich der Versicherungsschutz Schritt für Schritt.
Der Ratgeber „Richtig versichert. Wer braucht welche Versicherung?“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

September 2019

Neuer Drei-Jahres-Vertrag
Verbraucherzentrale in Duisburg bis Ende 2022 gesichert  

Duisburg, 27. September 2019 - Ratsuchende können auch in den nächsten drei Jahren auf die Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße zählen. Duisburgs Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz und Dr. Iris van Eik, Bereichsleiterin Beratung und Bildung und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, unterzeichneten nun einen entsprechenden Vertrag, der bis Ende 2022 läuft. Stadt und Land teilen sich die Kosten.  

Seit 1975 bietet das Team der Verbraucherzentrale in Duisburg Unterstützung rund um den Verbraucheralltag. Aktuelle Schwerpunkte sind dabei Probleme aus der digitalen Welt: App-Abzocke, Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Drittanbieterposten auf der Telefonrechnung. Vermehrt werden auch vermeintliche Gewinne am Telefon versprochen, deren Auszahlung in der Regel mit dem Abschluss von Zeitschriftenabonnements verbunden ist. In besonderem Maße wenden sich auch Bürger mit finanziellen Problemlagen an die Verbraucherzentrale. Umfassende Information sowie rechtliche und wirtschaftliche Beratung gibt es hierzu in der Regel in deutscher Sprache.  

„Immer häufiger werden Ratsuchende von einem Übersetzer oder einer Betreuungsperson begleitet. Denn inzwischen suchen bei uns auch geflüchtete und neu zugewanderte Menschen nach Hilfestellungen. Dies zeigt, dass die Menschen in unserer Stadt angekommen sind. Denn schließlich muss man zunächst einmal wissen, dass man sich bei uns unabhängigen Rat und bei Bedarf rechtliche Vertretung einholen kann“, wertet Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski die Akzeptanz der Verbraucherzentrale auch als ein Stück gelungener Integration.
„Aber natürlich ist die Zielgruppe der Verbraucherzentrale deutlich breiter gefächert und Nachfrage in allen Schichten der Gesellschaft zu finden. Eben ein Angebot für alle Duisburger Bürgerinnen und Bürger.“  
Anerkennende Worte für die Arbeit fand der Beigeordnete Dr. Ralf Krumpholz: „Für vor- als auch nachsorgenden Rat und tatkräftige Unterstützung ist die Verbraucherzentrale in Duisburg eine kompetente Anlaufstelle, die aus der Angebotspalette in unserer Stadt nicht mehr wegzudenken ist. Die rund 9.300 Anfragen jährlich sind ein Indiz dafür, dass Ratsuchende auf ihre Anlaufstelle für alle Fragen des Verbraucheralltags nicht verzichten wollen.“  

„Wer sich schon lange im Verbraucheralltag und auch in liberalisierten Märkten bewegt, nimmt gerne die anbieterunabhängige Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch, um ggf. einen alternativen Tarif oder Anbieter im Telekommunikations- oder Energiebereich zu finden oder nutzt zum Beispiel eine „Inventur“ bestehender Versicherungsverträge, um ein Übermaß an Versicherungen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden“, erläutert Paulina Wleklinski das breite Spektrum der Beratungsmöglichkeiten.  
Dr. Iris van Eik, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, freute sich, dass Dank der finanziellen Vereinbarung mit der Stadt das bewährte Angebot auch in den nächsten drei Jahren fortgeführt werden könne: „Beinahe täglich hören wir von Ratsuchenden, wie froh sie sind, dass wir uns für ihre Belange einsetzen. Häufig sind wir Wegweiser durch den Informations- und Paragrafen-Dschungel und setzen uns auch präventiv gegen Übervorteilung auf Verbraucherseite ein."  
Das Beratungsportfolio ist nicht nur für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe. Dies belegen auch die rund 1.460 Rechtsberatungen und -vertretungen, die die Beratungsstelle in 2018 bearbeitet hat.            


V.l.n.r.: Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski, Dr. Iris van Eik, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, Dr. Ralf Krumpholz, Beigeordneter für Integration, Sport und Gesundheit, Verbraucherschutz und Feuerwehr sowie Regionalleiterin Susanne Voss

 

 

Patientenverfügung rechtzeitig und rechtssicher formulieren
Duisburg, 26. September 2019 - Wer sich fit und gesund fühlt, verdrängt oft Gedanken an Krankheit, Unfall und Tod. Doch jeder kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er über seine medizinische Behandlung, die Kündigung der Wohnung oder die eigenen Finanzen nicht mehr selbst entscheiden kann. Dann helfen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, wichtige Wünsche frühzeitig und verbindlich festzulegen.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Patientenverfügung“ möchte ermutigen, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Das Buch unterstützt die Leserinnen und Leser dabei, sich über ihre persönlichen Werte und Vorstellungen klar zu werden, und erläutert verschiedene Instrumente der Vorsorge. Checklisten, Beispiele und Textbausteine helfen dabei, Wünsche für alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie die medizinische Behandlung niederzuschreiben. Dabei ist es wichtig, die Dokumente richtig und rechtssicher auszufüllen. Ernstfälle und Maßnahmen sollten möglichst genau beschrieben werden, damit Ärzte die Verfügung später auch anwenden können.
Eine intensive Beschäftigung mit dem Thema sowie Gespräche mit Familie, Freunden und Ärzten schaffen dazu im Vorfeld die nötige Klarheit bei den Vorsorgenden selbst sowie ihren Angehörigen. Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Neuer Drei-Jahres-Vertrag: Verbraucherzentrale in Duisburg bis Ende 2022 gesichert
Duisburg, 20. September 2019
Ratsuchende können auch in den nächsten drei Jahren auf die Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße in der Stadtmitte zählen.
 

Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz und Dr. Iris van Eik, Bereichsleiterin Beratung und Bildung und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, unterzeichnen dazu am Freitag, 27. September 2019, um 12 Uhr in der

Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 30

eine vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Duisburger Beratungsstelle bis Ende 2022 und blicken auf die erfolgreiche, bisherige Zusammenarbeit zurück.

 



Klimaschutz im Verbraucheralltag: Wie Mitmachen einfach möglich ist

Duisburg, 19. September 2019 - Die Demonstrierenden von „Fridays for Future“ fordern mit ihrem weltweiten Aktionstag am 20. September effektiven Klimaschutz. „Wir unterstützen dieses Anliegen und wissen, dass klimafreundliches Handeln im heutigen Konsumalltag oft noch eine Herausforderung für den Einzelnen ist“, erklärt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW.
„Deshalb geben wir einige Anregungen, wie im Alltag auch jetzt schon ein relativ einfacher, persönlicher Beitrag möglich ist.“

Start in den Tag:
Einen klimafreundlichen Vitaminschub zum Frühstück liefert saisonales Obst aus der Region. Das Müsli wird besser mit heimischen Nüssen und Samen aufgepeppt als mit exotischen, weit gereisten „Superfoods“. Brot und Brötchen vom Vortrag schmecken aufgebacken wieder kross und lecker. Und die morgendliche Dusche verbraucht weniger Energie, wenn ein Sparduschkopf im Einsatz ist.

Tür zu, Licht aus:
Sind alle aus dem Haus, kann die Heizung einen Gang runterschalten – auf etwa 16 Grad. Das geht mit zentraler Steuerung, programmierbaren Thermostaten oder einfach Stufe 2 am Heizkörper. Dank Steckerleisten und Zeitschaltuhren verschwenden auch Standby-Modus und Ladegeräte keinen Strom, wenn niemand da ist. Mehr Tipps zum Stromverbrauch unter www.verbraucherzentrale.nrw/stromsparen.

Klimafreundlich unterwegs:
Wer kurze Strecken mit dem Rad zurücklegt, schont das Klima. Studien zeigen: In der Stadt ist man mit dem Rad schneller als mit dem Auto – und ein Parkplatz findet sich auch leichter. Größere Transporte sind mit Lastenrädern möglich, die vielerorts auch verliehen werden. Für weitere Strecken sind Bus und Bahn die klimafreundlichsten Verkehrsmittel.

Nachhaltige Pause:
Selbst vorbereitete Snacks und Mahlzeiten, die in Lunchboxen und Frischhaltedosen mitreisen, sind eine kostengünstige und klimafreundliche Alternative zu aufwendig verpacktem To-go-Food. „Meal Prep“ ist ein aktueller Trend – im Internet gibt’s viele Rezepte. Trinkflaschen und Mehrwegbecher ersetzen Wegwerf-Behältnisse für heiße und kalte Getränke.
Übrigens: Das ideale Getränk für unterwegs ist Leitungswasser. Es belastet das Klima im Durchschnitt 600-mal weniger als Mineralwasser.

Beim Einkauf kommt es auf den Inhalt an:
Im Supermarkt zählen die inneren Werte – Plastiktüten und -folien sowie Papiertüten sind oft unnötig. Ihre Herstellung braucht viel Energie und belastet so das Klima. Besser: wiederverwendbare Beutel dabei haben, auf Verpackungen möglichst verzichten.

Aktiv in der Freizeit:
Im Gemeinschaftsgarten Gemüse pflanzen, kaputte Dinge reparieren, Lebensmittel vor dem Müll retten, Bücher und Kleidung tauschen: Gemeinsam für Klimaschutz und Nachhaltigkeit aktiv zu werden, kann richtig Spaß machen. In vielen NRW-Städten gibt es engagierte Gruppen, die allen Interessierten offen stehen. Einen Überblick und Adressen bietet die Online-Karte unter www.mehrwert.nrw/mitmachkarte.

Feierabend ist Zeit für Pläne:
Wer Geld anlegen möchte, kann das Klima mitprofitieren lassen, ohne auf Rendite zu verzichten. Viele Kreditinstitute bieten Geldanlagen wie Fonds oder Sparpläne auch als nachhaltige Alternativen an, die zum Beispiel klimafreundliche Projekte fördern oder Investitionen in Kohlekraftwerke ausschließen. Der Begriff Nachhaltigkeit ist allerdings gesetzlich nicht geregelt. Deshalb ist vor jeder Entscheidung zu prüfen, was genau der Anbieter verspricht. Auch Investitionen ins eigene Haus, etwa in Form einer neuen Heizung oder einer Solarstromanlage, senken den CO2-Ausstoß.

Gute Nacht:
Vor dem Einschlafen liest und entspannt es sich klimafreundlich mit LED-Beleuchtung. Die verbraucht viel weniger Strom als Halogenlampen und ist mittlerweile genauso variantenreich in Helligkeit und Lichtfarbe.
Zu klimafreundlichen Geldanlagen, zu allen Energiefragen, zum nachhaltigen Engagement und zu vielen weiteren Punkten rund um den Klimaschutz im Verbraucheralltag bietet die Verbraucherzentrale NRW Beratungen an. Vor Ort in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. www.verbraucherzentrale.nrw/beratung

Tipps für den Alltag mit Diabetes. Ratgeber informiert über gesunde Ernährung
In Deutschland leben etwa acht Millionen Menschen mit Diabetes – Tendenz steigend. Allein mit Medikamenten lässt sich die Erkrankung nicht behandeln. Im Gegensatz zu früher wird die Therapie heutzutage zwar nicht mehr mit einer strikten Diät begleitet. Die Umstellung auf eine gesundheitsfördernde Ernährung und Lebensweise spielt aber weiterhin eine große Rolle.
Der neue Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Diabetes?“ der Verbraucherzentrale erklärt, warum das richtige Essen und Trinken für die Betroffenen so wichtig ist, und wie es sich umsetzen lässt. Kann ich weiter essen, was mir schmeckt? Gibt es besonders geeignete Zutaten? Auf welche Lebensbereiche nimmt die Krankheit Einfluss?
Wichtige Fragen wie diese beantwortet das Buch. Es informiert zudem über aktuelle Erkenntnisse zur Ernährungstherapie und bietet Tipps, wie sich das Leben ohne große Einbußen bei der Lebensqualität diabetesgerechter gestalten lässt.
Dabei behandelt der Ratgeber die verschiedenen Diabetestypen, Ernährungsweisen von Low-Carb bis Vollwert, Behandlungen, mögliche Komplikationen sowie die Themen Reisen und Sport. Interviews mit Experten, Beispiele aus dem Alltag und Checklisten runden das Informationsangebot ab. Zudem bereichern mit Patienten erprobte Rezepte die Alltagsküche der Leserinnen und Leser um neue Ideen wie Quarkbrötchen, Spaghetti-Paprika-Pfanne oder Apfelcreme.
Der neue Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Diabetes? Was nützt, was nicht – praktische Hilfen für den Alltag“ hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 


Was müssen Grundstückseigentümer/-innen über ihre Abwasserleitung wissen?
Duisburg, 11. September 2019 - Seit einigen Jahren beschäftigt das Thema Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (ehemals Dichtheitsprüfung) die Grundstückseigentümer/-innen. Auf Einladung des SPD Bezirksverbands Rheinhausen veranstaltet das Projekt Haus- und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW am 18.09.2019 um 18:30 Uhr einen Informationsabend zum Thema private Abwasserleitung in der Kapellener Straße 60 in Rumeln-Kaldenhausen.

Die Juristin des Projekts Haus- und Grundstücksentwässerung Manuela Lierow, bietet dabei allen interessierten Hauseigentümer/-innen und Immobilienbesitzer/-innen sowie Bauherren notwendige Informationen, um die eigene Abwasserleitung richtig zu betreiben. So geht es zum einen um gesetzliche Grundlagen.

Sie erfahren dabei, wo Ihre Leitung anfängt und wo sie aufhört und wer verpflichtet ist, seine Leitung bis zum 31.12.2020 prüfen zu lassen und welche Prüfpflichten im Übrigen noch bestehen. Zum anderen erklärt Frau Lierow, worauf Sie bei der Suche nach einer seriösen Fachfirma für eine Prüfung, für Sanierungsarbeiten und andere Auftragserteilungen achten sollten, damit Sie nicht in die Fänge eines „Kanalhais“ geraten. Angesprochen wird aber auch, wie Sie sicherstellen können, dass beim nächsten Starkregen die Keller nicht wegen eines Rückstaus volllaufen. Eine anschließende Frage- und Austauschrunde im Sinne der Besucher ist erwünscht.

Die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei. Weitere kostenlose und individuelle Beratung zu allen Themen der Grundstücksentwässerung erhalten Interessierte auch telefonisch unter 0211 / 3809 300,schriftlich über abwasser@verbraucherzentrale.nrw und online auf www.verbraucherzentrale.nrw/abwasser.

Was beim Kauf einer Eigentumswohnung wichtig ist
Duisburg, 10. November 2019 - Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt mehr als nur die eigenen vier Wände. Interessenten sollten sich immer das ganze Haus ansehen, um abzuschätzen, welche Folgekosten möglicherweise auf sie zukommen. Denn ihnen gehört immer auch ein Anteil am Gemeinschaftseigentum.
Bei der Besichtigung sollte deshalb auch auf dem Grundstück, in den Flurflächen, beim Dach und an der Außenfassade auf mögliche Baumängel, Defizite und Schäden geachtet werden. Nur so lässt sich unliebsamen Überraschungen vorbeugen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ bietet ausführliche Informationen und Checklisten zur Orientierung. Das Buch behandelt zudem weitere wichtige Themen wie Finanzierung, Vertrag, Notartermin, Abnahme sowie Übergabe.
Es begleitet die Leserinnen und Leser von der Suche bis zur Schlüsselübergabe – egal, ob sie eine gebrauchte Wohnung oder einen Neubau erwerben. Zudem informiert es über die Rechtslage bei Mängeln und Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Wer bei einer gebrauchten Immobilie in eine bereits bestehende Gemeinschaft eintritt, kann Ärger möglicherweise vorbeugen, indem er sich bereits im Vorfeld über die „Spielregeln“ und den Umgang miteinander informiert.
Der Ratgeber „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ hat 192 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Konto und Karte hinter doppeltem Schloss und Riegel
Änderungen beim Online-Banking und -shopping
Geldgeschäfte und Bezahlvorgänge in der digitalen Welt sollen sicherer werden. Ab 14. September gelten deshalb EU-weit neue Sicherheitsvorgaben beim Onlinebanking und eigentlich auch fürs Bezahlen von Waren und Dienstleitungen per Kreditkarte im Netz. Onlinebanking und -shopping bekommen mittels einer erweiterten Kundenauthorisierung ein doppelt schwer zu knackendes Schloss verpasst.
„Bei jedem Bezahlvorgang von mehr als 30 Euro müssen Kunden künftig anhand von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die über das angegebene Konto bzw. die eingesetzte Kreditkarte verfügen können“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW das Prinzip, das Betrügern Missbrauch vermiesen soll. Bei der Umsetzung für die Kreditkartennutzung hinken viele Onlineshop-Betreiber allerdings noch hinterher. Auch hier reicht die bloße Angabe von Kartennummer und Sicherheitsziffern beim Bezahlen mit Kreditkarte nicht mehr aus.

Die verbindliche Umstellung erfolgt jedoch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verbraucherzentrale NRW erläutert deshalb zunächst die wichtigsten Änderungen, die ab 14. September beim Online-Banking gelten:
- Zeitgemäße Authentifizierungsverfahren: Bei modernen Verfahren wird eine Transaktionsnummer (TAN) aktuell aus den jeweiligen Überweisungsdaten generiert. Das bedeutet, die Zahlencodes sind nur für die dafür vorgesehenen Zahlungsvorgänge in einem engen Zeitfenster verwendbar.
Eine Überweisung am PC freigeben per Transaktionsnummer auf Papier (iTAN) geht dann nicht mehr. Um die Sicherheit bei Transaktionen zu gewährleisten, muss die Authentifizierung des Kunden nunmehr über zwei von drei Faktoren erfolgen, die durch Wissen (PIN-Nummer und TAN), Besitz (per Smartphone, PC, Generator, App) oder Existenz (biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke) vermittelt werden.
Auch beim Login wird zum Teil bereits eine verstärkte Kundenauthentifizierung verlangt werden. Welches Verfahren Kunden nutzen können, entscheidet hierbei die Bank.
- Mehrere Alternativen zu den Papier-TAN-Listen: Bei dem als sicher geltenden Chip-Verfahren wird die TAN durch einen zusätzlichen Generator erzeugt, in den man seine Giro-Card steckt. Auf diese Weise ist das Gerät, das die einmalig nutzbare TAN liefert, nicht mit dem Internet verbunden und kann nicht ausspioniert werden.
Gleiches gilt für die Verwendung von Photo-TANs. Hier erscheint eine bunte Mosaik-Grafik auf dem PC-Monitor, die über ein spezielles Lesegerät oder einen QR-Scanner der Banking-App auf dem Smartphone gelesen wird. Beim mTAN-Verfahren erhalten die Bankkunden ihren Zahlungscode hingegen per SMS auf ihr Handy. Diese TAN ist ausschließlich für den vorgesehen Vorgang und nur für kurze Zeit gültig. Das Verfahren ist relativ sicher, da sich bei der Transaktion zwei Geräte – also PC und Handy – gegenseitig ergänzen.
Bei der Verwendung von Push-TANs handelt es sich um ein App-basiertes Verfahren, bei dem Kunden über die Banking-App oder per Online-Banking ihres Geldinstituts eine Transaktion starten und zur Freigabe eine sogenannte Push-TAN erhalten. Banking- und TAN-App können miteinander verzahnt agieren und funktionieren dennoch unabhängig voneinander. Das macht sie sicher.
- Ausnahmen bei Kleinstüberweisungen:
Bei Transfers von Beträgen bis zu 30 Euro bieten einige Banken ihren Kunden beim Online-Banking eine Überweisung ohne TAN an. Dies hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auch zur Folge, dass die Bank bei diesen Transaktionen allein für mögliche Schäden haftet und von Kunden keinen Ersatz verlangen kann. Wie beim mobilen Bezahlen wird nach gewissen Merkmalen nachgefragt.

- Umsichtigkeit der beste Schutz:
Im Umgang mit ihren Zugangsdaten sollten Kunden stets achtsam sein, ihre Passwörter an einem geschützten Ort aufbewahren und nicht per E-Mail oder SMS verbreiten. Ein sicheres Passwort ist für den Online-Zugang zum eigenen Konto dabei besonders wichtig. Online-Banking sollte nur innerhalb des heimischen Netzwerks betrieben werden. Nicht ratsam ist ein Einloggen an öffentlichen Orten – etwa in Cafés oder an Bahnhöfen – über öffentliches WLAN.

 

 

Gesunde Gerichte in 30 Minuten
Ratgeber mit Tipps zum zeitsparenden Kochen

Duisburg, 5. September 2019 - Im Urlaub lässt man es sich gut gehen – dazu gehört für viele auch, jeden Tag zu schlemmen. Entweder am reichhaltigen Büfett im Hotel oder in der Gemeinschaft im Ferienhaus. Doch wenn die Schule wieder beginnt und der Arbeitsalltag einen wieder eingeholt hat, muss das Essen bei den meisten vor allem unter der Woche eher schnell gehen. Kaum jemand hat Zeit für stundenlanges Vorbereiten.
Wie sich trotz Zeitmangels lecker, gesund und abwechslungsreich kochen lässt, zeigt der Ratgeber „Fix Food“ der Verbraucherzentrale. Das Buch bietet jede Menge zeitsparende Tipps rund um die Essensplanung, den Einkauf und die Vorratshaltung. Herzstück sind jedoch die 120 Gerichte, die alle jeweils höchstens 30 Minuten Arbeitszeit benötigen.
Für diese Rezepte werden lediglich Grundkenntnisse im Kochen vorausgesetzt. Zudem kommen sie mit wenigen Zutaten aus, die jeder übliche Supermarkt in seinem Sortiment führt. Die Vorschläge sind alle vitaminreich sowie fett- und zuckerarm und reichen von neuen Ideen fürs Frühstück über Snacks zum Mitnehmen ins Büro, in die Uni oder Schule bis hin zu schnellen Partygerichten. Bei den Hauptgerichten werden vegetarische Zutaten neben Fisch und Fleisch gleichberechtigt berücksichtigt.
Für den Fall, dass im Alltag wirklich mal gar keine Zeit zum Kochen bleibt, erfahren die Leserinnen und Leser, wie sie mit wenig Aufwand Fertiggerichte verfeinern können. Der Ratgeber „Fix Food. Preiswerte und schnelle Küche“ hat 208 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

August 2019

Starkregen im Sommer Tipps zum wasserdichten Versicherungsschutz Duisburg, 29. August 2019 - Land unter - Keller vollgelaufen! Kaum eine Region, die derzeit nicht mit den Folgen von Starkregen und Sturm zu kämpfen hat. „Auch wenn das eigene Hab und Gut bislang verschont blieb, bedeutet das keineswegs Entwarnung.
Denn bislang unauffällige Bäche können binnen Stunden zu reißenden Strömen werden und Starkregen kann plötzlich ganze Straßenzüge unter Wasser setzen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, vorbeugend zu einem wasserdichten Versicherungsschutz. Denn nur die wenigsten wissen, dass sie für Hochwasserschäden eine spezielle Police brauchen.

„Bei Überschwemmungen durch extremen Regen springt die Elementarschadenversicherung ein, die im Paket mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung angeboten wird“, haben die Verbraucherschützer folgende Tipps für den Policen-Check: Schutz fürs Haus: Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, zumindest eine Feuerversicherung. Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Gezahlt wird bei einem Totalschaden die Summe, die es kostet, das Haus am gleichen Standort zu aktuellen Preisen wieder aufzubauen.

Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung dann auch Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht. Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe verlangt.
Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.
- Schutz gibt’s fast für jeden:
Versicherer unterscheiden bei der Elementarversicherung bestimmte Risikoregionen (sogenannte ZÜRS-Zonen):
- In der ersten und gleichzeitig günstigsten Risikoklasse gehen sie davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt.
- In der Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem Hochwasser innerhalb von zehn Jahren. Eigentümer eines Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, müssen mit höheren Versicherungsbeiträgen oder Selbstbehalten rechnen – im schlimmsten Fall auch mit einer Ablehnung. Auch wenn bereits mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist, kann der Versicherungsschutz dafür ins Wasser fallen. Denn Vorschäden durch Überschwemmungen können für Versicherer ein Grund sein, den Abschluss einer Police zu verweigern, selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet steht.

- Ergänzung der Hausratversicherung:
Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz gegebenenfalls sparen, zumindest wenn sich Hab und Gut in sicheren höheren Etagen befindet.

- Vorsichtsmaßnahmen treffen:
Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereingeregnet hat. Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller ist Vorsorge angesagt: Kann Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben, wenn diese bei Unwetter für Land unter sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten von Keller und Co. zu schützen.

Anbieterunabhängige Beratung zum passenden Versicherungsschutz bei Unwetter gibt es in der Verbraucherzentrale in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 40 Euro. Tel.:0203/488 011-01 E-Mail: duisburg@verbraucherzentrale.nrw

Pausenbrot und Schulmahlzeiten
Powerfood for pupils Schule geht bald los, und viele Eltern fragen sich, was sie tun können, damit ihr Kind rundum fit durch den Schultag kommt „Nicht nur das Lernen, sondern auch das Essen sollte mit viel Obst und Gemüse, Brot, Getreide- und Milchprodukten bunt und abwechslungsreich sein. Dann sind Schulanfänger ausreichend mit Nährstoffen versorgt – und zwar ohne ergänzende Pülverchen und Pillen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Sie zählt auf, was Erstklässler vom Frühstück über einen Pausensnack bis zum Mittagessen als Schulmahlzeiten brauchen, damit die neue rege Umgebung und das konzentrierte Lernen sie nicht überfordert. Schulverpflegung soll nicht nur satt machen, sondern auch ein ausgewogener und gesunder Energielieferant sein:
- Ernährungs-Basics für den Schulalltag:
Bis zu drei Mahlzeiten bringen Kinder und Jugendliche einer Ganztagsschule gut durch den Tag. Bevor sie von zu Hause starten, sollten Schulkinder jeden Morgen frühstücken, auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist. Spätere Snacks in den Schulpausen sorgen für den nötigen Energienachschub, damit sie bis zum Mittag leistungsfähig und körperlich fit sind und sich in der Schule rundum wohlfühlen. Schülerinnen und Schüler einer Ganztagsschule gehen mittags in die Mensa, um dort in der Gemeinschaft zu essen.

- Powerkost für die Pause:
Ein Vollkornbrot oder -brötchen, belegt zum Beispiel mit Frischkäse und Salat sowie Gemüse- oder Obststückchen sind eine ideale Kombination für die Frühstücksbox. Gurke, Tomate, Möhre oder Erdbeeren, Pflaumen und Äpfel machen Appetit auf die Pause. Kinder essen Gemüse und Obst besonders gerne, wenn sie es in mundgerechten Stücken in ihrer Pausendose finden. Ergänzt mit Milch – etwa die aus dem EU-Schulprogramm – wird der Pausensnack zum Powerfrühstück. Ideal zum Durstlöschen ist Trinkwasser aus der Leitung, von zuhause mitgebracht oder in der Schule abgefüllt. War das Frühstück zu Hause bereits üppig, sollte das zweite Frühstück in der Schule am besten nur ein Zwischensnack sein.

- Check der Schulverpflegung:
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Eltern einen Blick auf das Speisenangebot in der Schule riskieren und sich dafür stark machen, dass ein vollwertiges Angebot nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in den Schulkiosk oder bei der Mittagsverpflegung Einzug hält: Neben einem Getränk gehören demnach täglich Gemüse oder Salat, Kartoffeln, Reis oder Nudeln – und höchstens zweimal pro Woche eine Portion Fleisch auf die Speisekarte.
Zusätzlich ist eine vegetarische Variante auf dem Speiseplan ein weiterer Pluspunkt für eine gesunde Ernährung. Werden die eigenen Sprösslinge nicht mit einem Mittagessen in der Schule versorgt und essen nur einen Snack, rundet abends das gemeinsame – auch warme Essen –den Tagesbedarf sinnvoll ab. Tipps rund um richtiges Essen und Trinken zum Schulstart finden Eltern in dem Ratgeber „Bärenstarke Kinderkost“.
Erhältlich für 16,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Adressen und Öffnungszeiten im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Mehr Infos zu gesunder Schulverpflegung gibt’s bei der Vernetzungsstelle Kita-Schulverpflegung NRW ebenfalls online unter www.kita-schulverpflegung.nrw/medien-und-downloads.

Wann Kinder zur Kasse gebeten werden
 Regelungen und Fallbeispiele zum Elternunterhalt
Wenn Vater oder Mutter ihre Pflege nicht bezahlen können, wird vielfach der Nachwuchs mit zur Kasse gebeten. Das kann zu einer finanziellen Bürde für viele Familien werden.
Diese Problematik greift aktuell der Gesetzgeber auf: Das Bundesarbeitsministerium plant eine Entlastung beim Unterhalt für Gering- und Normalverdiener. Künftig soll erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr auf das Vermögen der Kinder zurückgegriffen werden. Bis das Gesetz in trockenen Tüchern ist, gelten die bisherigen Regelungen. Diese werden im Ratgeber „Elternunterhalt“ der Verbraucherzentrale ausführlich erläutert.

Die aktuell überarbeitete Auflage will Leserinnen und Lesern dabei helfen, die Grundlagen des Elternunterhalts zu verstehen. Darin wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Sozialhilfeträger Eltern finanziell unterstützt. Hierzu gibt das Buch den aktuellen Gesetzesstand wieder, beantwortet anhand einer Beispielfamilie wichtige Fragen, behandelt anschaulich verschiedene Problemstellungen und bietet konkrete Rechenbeispiele.

Der Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Auszeit von der Pflege - Urlaubsanspruch für Angehörige
Sommer, Sonne, Strand genießen – für viele, die einen hilfebedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen, bleiben solche Urlaubsbilder ein Traum. Häufig einfach, weil sie nicht wissen, wie sie die Auszeit von der Pflege organisieren sollen. „Für eine solche Verschnaufpause können bei der Pflegekasse verschiedene Leistungen beantragt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, „erste Wahl ist dabei oft die Verhinderungspflege. Das heißt: Andere springen zeitweise ein, um den Pflegebedürftigen wie gewohnt zu Hause zu versorgen. Das können Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sein, aber auch ein Pflegedienst.“

Rund um Urlaubsvertretungen im Pflegealltag gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps: Verhinderungspflege: Ganz gleich ob eine Reise, eine Familienfeier, ein Kino- oder Arztbesuch ansteht:
Pflegende Angehörige können für solche Unternehmungen für bis zu 42 Tage im Jahr Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Weil sie aus solchen Anlässen beim Pflegen nur zeitweise aussetzen, wird dies als Verhinderungspflege bezeichnet. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Außerdem muss die Pflegeperson Betreuung und Unterstützung bereits sechs Monate lang übernommen haben (Vorpflegezeit).
- Vertretungssuche:
Häufig übernehmen Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche Kräfte die Vertretung während der Auszeit der pflegenden Angehörigen. Dann trägt die Pflegekasse die Kosten in Höhe des Pflegegeldes. Wie viel das genau ist, hängt wiederum vom Pflegegrad sowie davon ab, wie lange die Verhinderungspflege übernommen wird. Springt ein Pflegedienst ein, zahlt die Pflegekasse in allen Pflegegraden pauschal bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann auf einen Zeitraum von sechs Wochen verteilt werden.

- Ersatz- oder Kurzzeitpflege:
Wer den Pflegebedürftigen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich während des Urlaubs für eine Unterbringung und Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro für maximal acht Wochen jährlich. Die Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten müssen allerdings selbst gezahlt werden. Wichtig: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lassen sich kombinieren, wenn die Beträge der einzelnen Leistungen nicht ausgeschöpft werden.
- Gemeinsamer Urlaub:.
Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann auch nach einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort Ausschau halten. Zudem bieten immer mehr Pflegehotels den Service einer gemeinsamen Unterbringung an. Bei solchen anerkannten Hotels kann eine Tages- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, um je nach Pflegegrad zu unterstützen. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands.
Weitere Informationen finden Pflegebedürftige und deren Angehörige im Internet unter www.pflegewegweiser-nrw.de oder unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 4040044 (Mo., Di., Mi., Fr. 9 bis 12 Uhr, donnerstags 14 bis 17 Uhr).

 

 

Urlaubszeit ist Einbruchzeit: Wann die Hausratversicherung einspringt Duisburg, 16. August 2019 - 2018 gab es in Nordrhein-Westfalen rund ein Viertel weniger Wohnungseinbrüche. So erfreulich der Rückgang auch ist, für die rund 30.000 Betroffenen ist dies kaum ein Trost.
„Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen vier Wände vorbeugend einen Riegel vorzuschieben“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wenn Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für finanziellen Ersatz von Schmuck, Elektroartikeln oder gestohlener Kleidung.

„Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Dinge beachten. Denn ansonsten wird riskiert, dass der Versicherer – trotz Hausratversicherung – seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt“, weiß die Verbraucherzentrale.
Folgendes ist zu beachten, um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbruch nicht zu gefährden:
- Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl:
Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss sich der Einbrecher beispielsweise mit Gewalt oder einem Werkzeug Zugang verschafft haben. Kommen die Langfinger also durch die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein Versicherungsschutz!
- Anzeige bei der Polizei:
Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel entwendete Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden.
- Liste vom Diebesgut:
Über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände muss umgehend eine Liste für Polizei und Versicherung angefertigt werden. Diese sogenannte Stehlgutliste ist einerseits die Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung, andererseits eine Fahndungshilfe für die Polizei. Vorteilhaft, wenn die Wertgegenstände wie Schmuck und Teppiche im eigenen Haushalt schon katalogisiert zur Hand sind. Wer vorausschauend eine solche Wertgegenstände-Liste anlegen will, findet ein Muster unter www.polizei-beratung.de

- Was ersetzt wird:
Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Werden Laptop, Teppiche oder sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s vom Versicherer zumeist so viel Geld, dass ein gleichwertiger Gegenstand zu heutigen Preisen neu gekauft werden kann. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster.
Persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere Versicherungen gibt es bei der Versicherungsberatung in der Verbraucherzentrale in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30.
Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 40 Euro. Kontakt und Kosten online unter www.verbaucherzentrale.nrw/versicherungsberatung. Zusätzlich ist auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu Versicherungsfragen zentral erreichbar – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

Vom Hotel Mama in die erste Mietwohnung
Tipps zum Start des eigenen Haushalts
Duisburg, 8. August 2019 - Ausbildung oder Studium beginnen meist mit einem Tapetenwechsel. Mit dem Einzug in die ersten eigenen vier Wände wartet aber nicht nur Partyleben auf Jung-Mieter, sondern auch das Führen eines eigenen Haushalts. Zu den regelmäßigen Ausgaben gehören Miete, Kosten für Strom, Heizung, Telefon und Multimedia sowie für Versicherungen.
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Doch vor dem Abschluss eines Vertrages kommt immer erst ein gründlicher Check von Nutzen, Kosten und lauernden Fallen, in die man hineintappen kann“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW die Grundregel für angehende Mieter.
Sie listet auf, welche Kosten durch die erste eigene Wohnung entstehen: Kosten, Konto und Kredit: Das Einkommen der jungen Mieter sollte für den eigenen Lebensunterhalt und die Wohnkosten ihrer neuen Bleibe reichen. Zur Kaltmiete addieren sich noch Nebenkosten für Heizung, Warmwasser, Strom, kleinere Reparaturen und nicht zu vergessen die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses hinzu. Dieser Wohnungspfand schlägt mit mindestens einer Monatskaltmiete zu Buche. Für die Abbuchungen von Miete, Telefon und Anschaffungen benötigen junge Leute ein Girokonto. Wer fit ist beim Online-Banking, kann dieses meist kostenlos führen.
Achtung: Wer mehr ausgibt, als er einnimmt oder wer einen Raten-Kredit zur Finanzierung von Möbeln oder einem neuen Smartphone aufnimmt, der zahlt einen hohen Preis. Denn nicht nur der gepumpte Geldbetrag muss abgestottert werden, sondern zusätzlich werden auch noch Zinsen und Gebühren fällig.
Für ungeplante Geldausgaben sollten außerdem zwei bis drei Monatseinkommen auf einem Tagesgeldkonto angespart werden.
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Ummelden:
Ist der Umzug vollbracht, bleiben in der Regel zwei Wochen, um sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Benötigt werden hierzu die Einzugsbestätigung des Vermieters, der Personalausweis und das ausgefüllte Anmeldeformular. Das kann man sich meist auf der Homepage der städtischen Meldebehörde herunterladen. Auch die Bank, Versicherungen und Abo-Anbieter brauchen die neue Adresse, damit Service und Abbuchungen geregelt weiterlaufen können.
- Stromversorgung:
Damit das Licht angeht, die Wohnung warm wird und die elektrischen Geräte laufen, müssen sich die jungen Mieter auch um eine im doppelten Sinn sparsame Energieversorgung kümmern. Seinen Stromanbieter kann sich jeder Mieter selbst aussuchen. Wer sich nicht aktiv um einen Vertrag kümmert, bekommt auch Strom, landet aber im meist teuren Grundversorgungstarif.

Die Suche über ein Vergleichsportal im Internet ermöglicht den einfachen Vergleich vieler Versorger und Tarife. Um einen fairen Tarif zu finden, sollten die Filter auf eine kurze Erstlaufzeit von maximal einem Jahr und eine Folgelaufzeit von einem Monat gesetzt werden. Bonus-Versprechungen sollten zunächst außen vor bleiben, damit die langfristigen Kosten sichtbar sind.
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Telefon, TV und Internet:
Fürs Sprechen, Sehen, Klicken und Chatten locken die Telekommunikationsfirmen mit schnellem DSL-Anschluss und WLAN und bieten jungen Leuten Gesamtpakete zu besonderen Tarifen. Doch vor dem Abschluss eines Vertrags ist auch hier ein gründlicher Check gefragt. Auf den Prüfstand gehören hierbei die Tarife und Rabatte, Volumen der Datenübertragung, Vertragslaufzeit, Konditionen zur Verlängerung und Kündigung des Vertrages, nötige beziehungsweise mögliche Zusatzgeräte (etwa Router) sowie das Fristende von Vergünstigungen.
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Versicherungs-Trio für den Anfang:
Beim Start in die eigene Selbstständigkeit steht auch die Absicherung von Alltagsrisiken mit auf der To-do-Liste. Versicherungsgesellschaften locken die noch unerfahrene Kundschaft bisweilen mit scheinbar maßgeschneiderten Paketen, die oft jedoch zu teuer sind und nicht immer ausreichenden Schutz bieten.
Am Anfang sind es Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Berufs- und Ausbildungsstarter als Basis-Trio wirklich brauchen, um Leib und Teilhabe am Leben sinnvoll abzusichern.
Hausratversicherungen decken Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag oder Schäden durch Leitungswasser und Sturm ab. Für die erste eigene Bude ist diese Versicherung meist noch nicht so wichtig. Auswärts wohnende Studenten können jedoch prüfen, ob sie über die Hausratversicherung der Eltern versichert sind, wenn sie bei ihnen noch gemeldet sind.
Im Schadensfall werden dann aber oft nur bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise maximal 10.000 Euro gezahlt. Weitere Orga- und Spartipps gibt’s mit Klicks auf weitere Aspekte rund um die erste eigen Bude unter www.verbraucherzentrale.nrw/laura-zieht-aus.


Alles Plastik, oder was? Neue Beratung zu Schadstoffen ist online
Duisburg, 1. August 2019 - Schwimmflügel, Wasserbälle und Planschbecken. Kunststofftrinkflaschen, Camping- und Wegwerfgeschirr. Chemische UV-Filter in der Sonnencreme: Solche Sommer-Utensilien bestehen oft aus Plastik, Aluminium, Bambus und verschiedenen Chemikalien.
„Inwiefern die Stoffe in den Freizeitprodukten schädlich sind und welche Alternativen es dazu gibt, das sind Fragen, die vielen Nutzern nicht nur zur Sommerzeit unter den Nägeln brennen. Wir haben vielfach die passenden Informationen und Hinweise zur Handhabung dazu“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf ihre neue Beratung zu Schadstoffen im Internet hin.
Unter
www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe können Ratsuchende Fragen stellen nach Schadstoffen im Haus, in Möbeln, Kosmetika, Kleidung, Spielzeug Küchenutensilien oder Schädlingsbekämpfungsmitteln. Die Beantwortung wird nicht lange auf sich warten lassen und ist nicht nur für Fragensteller, sondern auch für alle Interessenten ohne Namensangabe sichtbar.
„Im Laufe der Zeit soll sich so eine wachsende digitale Frage-Antwort-Plattform mit Informationen und praktischen Ratschlägen zu Schadstoffen aus allen Bereichen des täglichen Lebens entwickeln“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW ihr Angebot. Daraus eine erste Kostprobe zu Wissenswertem rund um Sommerutensilien:
- Weichmacher in Wasserspielzeug?
Planschbecken, Wasserbälle und Badetiere zum Aufblasen sind hergestellt aus elastischem PVC (Polyvinylchlorid), manchmal erkennbar am Recycling-Code 03. Dieses Plastikmaterial setzt Weichmacher frei und enthält oft auch weitere Schadstoffe. Unbedenklicher und langlebiger als ein aufblasbares Planschbecken ist eine Wasser- und Sandmuschel aus hartem Kunststoff. Für Schwimmanfänger und Wasserspaßratten sind flexible Schwimmnudeln aus Polyethylenschaum eine umweltfreundlichere Alternative.
- Eisdosen wiederverwertbar?
Leere Plastikdosen für industriell hergestelltes Eis eignen sich nicht zur Aufbewahrung anderer Lebensmittel. Die Kunststoffboxen mit dem gefrorenen Genuss sind nur für einmaligen Gebrauch gedacht. Wer in eine solche Dose etwa heiße und fetthaltige Suppe füllt, der riskiert, dass sich Chemikalien aus der Dose herauslösen und ins Lebensmittel übergehen.
- Campinggeschirr aus Aluminium?
Eine zu hohe Dosis des überall auffindbaren Leichtmetalls über Essen und Getränke zu sich zu nehmen ist gesundheitsschädlich. Töpfe, Pfannen, Schüsseln und Essgeschirr für die Outdoor-Verköstigung können den giftigen Gehalt des Aluminiums an die Speisen abgeben, besonders wenn Salziges oder Saures in den Topf und auf den Teller kommen. Daher sind leichte Edelstahl-Campingtöpfe die unbedenklichere Wahl für unterwegs.
- Bambusgeschirr statt Plastik fürs Picknick?
Von wegen Öko: Bambusgeschirr besteht neben Bambusmehl zu einem großen Teil aus Kunststoffen. Häufig findet sich ein zu hoher Gehalt an Melamin und Formaldehyd in Bechern, Tellern und Co. Wiederverwendbares Geschirr aus PE (Polyethylen) oder PP (Polypropylen) ist unschädlicher, ebenfalls leicht und unzerbrechlich. Porzellan zum Picknick wäre ebenfalls eine prima nachhaltige Alternative.
- Schadstofffreie Trinkflaschen?
Varianten aus Edelstahl und Glas sind die Favoriten, bei denen die Chemie zur Getränkeaufbewahrung stimmt. Edelstahlflaschen gibt es häufig auch mit Thermoausstattung, so dass im Sommer die Getränke schön kühl bleiben. Bei Kunststoffflaschen ist am ehesten noch Polypropylen empfehlenswert. Trinkflaschen aus Polycarbonat sind hingegen keine gute Wahl: Sie können gesundheitsschädliche Bisphenole freisetzen.
- Störfaktoren in Sonnencremes?
Einige chemische Lichtschutzfilter in Sonnencremes stehen im Verdacht den Hormonhaushalt zu schädigen. In zertifizierter Naturkosmetik ist die Verwendung dieser Stoffe verboten. Dort werden ausschließlich mineralische Filter gegen die UV-Strahlung eingesetzt. Diese dürfen auch als winzige Nanoteilchen verwendet werden, die eventuell eine vorgeschädigte Haut durchdringen könnten. Die winzigen Pigmentteilchen sind unter dem Begriff „nano“ bei den Inhaltsstoffen zu finden.
Rat und Infos zu Schadstoffen im Haushalt gibt’s auch beim Besuch der Umweltberater in 19 örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt online unter www.verbraucherzentrale.nrw/umweltberatung.


„Muss mein Kind alle Speisen mal probieren?“
Ratgeber bietet Tipps und Rezepte für die Familienküche
Chicken-Nuggets, Spaghetti mit Tomatensoße oder Schnitzel mit Pommes – Kindergerichte sind in Restaurants meist fettig und ungesund. Im Urlaub ist es – weit weg von der eigenen Küche – oft besonders schwer, den Nachwuchs gesund und abwechslungsreich zu ernähren. Wer die Pizza-Pommes-Eis-Überdosis im Alltag wieder auffangen möchte, bekommt Hilfe vom Ratgeber der Verbraucherzentrale „Mit Kindern essen“. Das Buch beschreibt, was, wie viel und wann die Kleinen essen sollten, und gibt Empfehlungen für eine vollwertige Ernährung.
Wie entsteht Zufriedenheit am Esstisch? Muss mein Kind seinen Teller leer essen und alles probieren? Eltern und andere Erziehende bekommen ehrliche Antworten auf häufige Fragen. Das Buch beschreibt, welche kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten steuern, und erläutert, worauf die Leserinnen und Leser Einfluss nehmen können. Der anschließende Praxisteil bietet mehr als 120 vegetarische Rezepte.
Vom Frühstück über Zwischenmahlzeiten bis hin zu Hauptspeisen: Die Vorschläge sind alle einfach in der Zubereitung, schnell umgesetzt und aus Zutaten, die es in jedem Supermarkt gibt. Einmal in der Woche sollte ein Lieblingsessen drin sein – nicht nur für Kinder, auch für Erwachsene. Die restlichen Mahlzeiten können mit Blick auf die Lebensmittelpyramide so zusammengestellt werden, dass für gesunde Abwechslung gesorgt ist.
Der Ratgeber „Mit Kindern essen. Gemeinsam genießen in der Familienküche“ hat 224 Seiten und kostet 12,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Wendig, trendig, waghalsig? Regeln und Haftung bei Elektro-Tretrollern
Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller mit einer Leistung bis zu 20 Stundenkilometer für den Verkehr in Deutschland zugelassen. Die kleinen Elektroflitzer prägen täglich immer mehr das Straßenbild. Trendtendenz steigend! Doch nicht jeder darf ungebremst auf einem x-beliebigen E-Roller auf öffentlichen Straßen „Gas geben“.
"Ob geliehen oder gekauft – wer einen Elektro-Tretroller fahren möchte, muss penibel darauf achten, dass das Mikrofahrzeug auf zwei Rädern den technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht: Mindestalter 14 Jahre, Tempolimit 20 km/h, Verbot auf Gehwegen, keine Helm- und Führerschein-, aber eine strikte Versicherungspflicht“, zählt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Regeln für eine Fahrerlaubnis von E-Rollern auf.

Konkret bedeutet dies:
- Technische Pflichtausstattung: E-Tretroller werden durch einen Elektro-Motor angetrieben, lassen sich zur Fortbewegung jedoch auch treten. Die Minis auf zwei Rädern sind klein, wendig, handlich und teilweise zusammenklappbar. E-Tretroller – auch E-Scooter genannt – sind nicht zu verwechseln mit Elektromobilen für gehbehinderte Menschen. Für diese und andere Spezialfahrzeuge gelten gesonderte Regeln in puncto Beförderung und Straßenverkehr.

Damit die neuen Tret-Trendsetter regelgerecht auf öffentlichen Wegen durchstarten dürfen, gehören zur Pflichtausstattung eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Zur Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem muss eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale vorhanden sein.

- Zulassungs- und Fahrerlaubnis:
Eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Fahrer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein. Elektro-Tretroller sind nur im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können. Eine Helmpflicht besteht nicht.
Aufgrund unebener Straßen und des häufig wuseligen Verkehrs ist es dennoch ratsam, den wirksamen Unfallschutz auf dem Kopf zu tragen. Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht: Ähnlich wie beim Mofa müssen elektrische Tretroller eine Versicherungsplakette tragen. Ohne die hinten unter der Schlussleuchte angebrachte Plakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen verboten. Minderjährige Rollerfahrer benötigen außerdem die Einwilligung der Eltern für den Vertragsabschluss.
Die Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden bei Unfallopfern, jedoch nicht bei eigenen Schäden auf. Die Kosten für die Police betragen etwa 40 Euro pro Jahr. Das eigene Verletzungsrisiko lässt sich zum Beispiel durch eine private Unfallversicherung abdecken. Um sich gegen Diebstahl zu schützen, bieten einige Versicherungen auch Kaskoversicherungen für die E-Tretroller an. Wer den zweirädrigen Elektrospaß leihen oder kaufen will, sollte sich zuvor ausführlich beim Halter oder bei den Versicherungsgesellschaften über den Deckungsschutz im Schadensfall informieren.

- Straßenverkehrsordnung:
Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 Stundenkilometer nicht überschreiten. E-Tretroller bis 20 km/h dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber keinesfalls auf Gehwegen benutzt werden. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist nur erlaubt, falls es keine Fahrradwege gibt. Elektro-Roller mit mehr als 20 Kilometer pro Stunde dürfen weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
- Freie Fahrt in Bus und Bahn:
Die zusammenklappbaren Varianten der E-Tretroller können seit dem 1. August meist ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen mitgenommen werden. Im zusammengeklappten Zustand werden sie in der Regel von den Verkehrsverbünden wie ein Gepäckstück behandelt. Deshalb wird kein Ticket fällig. Für Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, gilt diese Regelung nicht: Diese Roller werden wie ein Fahrrad bewertet und brauchen ein entsprechendes Ticket.
Zum richtigen Versicherungsschutz beim Betrieb von Elektro-Tretrollern bietet die Versicherungsberatung der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine kostenpflichtige Hilfe an. Kontakt und Kosten online unter www.verbaucherzentrale.nrw/versicherungsberatung. Deren Schadensfallberatung hilft auch, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt. Auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu Versicherungsfragen zentral erreichbar – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

Juli 2019

Notdienste bei Insektenplage: Abzocker auf Kundenfang
Duisburg, 18. Juli 2019 - Schon 2018 war ein Wespenjahr. Und nach dem heißen Juni schicken sich die Wespen wieder an, flügge zu werden. Seit Wochen legt auch der Eichenprozessionsspinner vielerorts Gärten und Parks lahm.
„Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen Begleitern lässt ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung kommen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW aus dem Beratungsalltag: „Denn ob die gesundheitsgefährdenden Raupen aus den Bäumen oder das Wespennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers – die ungebetenen Gäste will man möglichst schnell wieder loswerden. Und in ihrer Not fallen tierisch Geplagte dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein.“
Als Notfall-Pack gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps rund um Schädlingsbekämpfung mit auf den Weg: Achtung Arten- und Naturschutz: Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. So zum, Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Kammerjäger sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die richtigen Ansprechpartner – mit der passenden Ausrüstung und sachkundigen Erfahrung. Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis.

Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet. Die führt nämlich nicht selten bloß zu einem Gesprächspartner im Call Center, der dann mithilfe von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden schickt.
Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer Umgebung liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen Kosten für die Anfahrt erkauft. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen bei der Rechnung.

Keine Sofortkasse: Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, z.B. durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden. Rechnung ohne Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen.
Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten zu veranschlagen. Bei der Verbraucherzentrale NRW sind jedoch Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen und dilettantischen Einsatz in Rechnung gestellt wurden. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW bieten eine rechtliche Prüfung von Rechnungen. Adressen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen


Neue Ministeriums-Broschüre zum Insektenschutz
Praxistipps und jede Menge Fakten trägt die neue Broschüre "Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren" auf 44 ansprechend gestalteten Seiten zusammen Umweltministerin Heinen Esser: "Weniger Insekten, weniger Blütenpflanzen und Singvögel, weniger Vielfalt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen, die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist Kernanliegen der nordrhein-westfälischen Umwelt- und Naturschutzpolitik. Deswegen freue ich mich, dass wir mit der neuen Broschüre Tipps und Fakten zum Insektenschutz auf 44 Seiten allgemeinverständlich zur Verfügung stellen können".
Fast Dreiviertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten, von denen die meisten nur winzig klein sind. Insekten sind für unsere Ökosysteme unverzichtbar, dennoch nehmen in den letzten Jahrzehnten gerade die blütenbesuchenden Insekten merklich ab, längst ist der Rückgang auch in Nordrhein-Westfalen angekommen.
Das Umweltministerium gibt deshalb eine neue Broschüre unter dem Titel "Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren" heraus. Großzügige Fotostrecken, Kurzporträts heimischer Arten und prägnante Wissenstexte über das Wirken der kleinen Tiere laden zum Blättern ein. Zahlreiche Ansprechpartner für Kommunen und Privatpersonen, weiterführende Infoangebote, Medien und Links unterstreichen den Servicecharakter des Heftes.
Kommunale Best-Practice-Beispiele und Tipps für pestizidfreie und naturnahe Garten- und Balkongestaltung runden die Broschüre ab. Die Publikation im modernen Design informiert über die Ursachen des Insektensterbens und gibt eine Übersicht der Maßnahmen, die die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits ergriffen hat, um den Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. Nordrhein-Westfalen besitzt eine faszinierende Natur, die immer wieder neu begeistert.
Teil dieser vielfältigen Natur zu sein, sie zu sehen, zu hören und zu erleben, ist von unschätzbarem Wert. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine zentrale Aufgabe menschlicher Daseinsvorsorge und Kernanliegen der Landesregierung. "Wir müssen alles dafür tun, unseren Artenschatz den nachfolgenden Generationen zu vererben", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Ministerin Heinen-Esser: "Insekten sind faszinierende Tiere, die ökologische Schlüsselfunktionen selbst im Polareis oder in der Wüste wahrnehmen. Aber auch vor unserer Haustür leisten sie Wertvolles. Wir alle können Insekten Lebensraum und Nahrung spenden, indem wir seltener den Rasen mähen, auf die Anlage von Steingärten verzichten oder Obst und Gemüse aus regionalem und biologischem Anbau kaufen."

Kostenlose Bestellung oder herunterladen als PDF-Datei [http://url.nrw/Zv6]


Gut vorbereitet zur Eigentümerversammlung
Nachschlagewerk mit Praxiswissen von A bis Z
Egal, ob ein Wohnungseigentümer eine Antenne montieren, seine Garageneinfahrt betonieren oder einen Wintergarten bauen möchte – er braucht die Zustimmung der anderen Eigentümer in der Wohnanlage. Je mehr Menschen bei solchen Entscheidungen mitmischen, desto problematischer kann sich die Lösungsfindung gestalten. Wer die eigenen Interessen wahren und seine Möglichkeiten optimal nutzen möchte, findet Unterstützung im „Lexikon Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale.
Das Buch informiert über alle Rechte und Pflichten in einer Wohneigentümergemeinschaft. So hilft es Leserinnen und Lesern auch dabei, sich auf Eigentümerversammlungen vorzubereiten, in denen die Weichen für die ganze Gemeinschaft gestellt werden. Das Lexikon beantwortet von A bis Z alle wichtigen Fragen zu Gesetzen und vertraglichen Vereinbarungen in leicht verständlicher Sprache. So lassen sich auch komplizierte rechtliche Regelungen für Laien gut nachvollziehen. Mit Verweisen auf wichtige Gerichtsurteile schafft das Buch Klarheit und gibt Tipps zum konkreten Vorgehen. Dadurch hilft das Handbuch auch dabei, mögliche Konflikte mit den Nachbarn schon im Vorfeld zu vermeiden.
Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung. Praxiswissen von A bis Z“ hat 368 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Im Urlaub immer flüssig? Mix der Reisezahlungsmittel ist „sichere Bank“
Wenn in diesen Wochen die Koffer gepackt werden, sollte bei den Urlaubsvorbereitungen natürlich auch ein Check der Reisekasse nicht fehlen, um in den schönsten Wochen des Jahres immer „flüssig“ zu sein. „Ob das nötige Kleingeld besser zu Hause oder am Ferienort getauscht wird, wie viel Bares beim Trip unverzichtbar ist und ob Giro- oder Kreditkarte kostengünstiger beim Geldabheben sind, richtet sich zum einen nach dem Reiseziel. Zum anderen aber auch nach den Gebühren, die das Geldinstitut jeweils verlangt“, gibt die Verbraucherzentrale NRW mit auf den Weg.

Reisende sollten sich jedoch nie nur auf ein Zahlungsmittel allein verlassen. Damit sich der Mix von Karten und Bargeld auszahlt, gibt sie die folgenden Tipps: Bargeld: Scheine und Münzen – ob in deutscher oder schon in ausländischer Währung – sollten nur als „eiserne Reserve“ zur Überbrückung der ersten Urlaubstage mitgenommen werden. Wer in ein Land außerhalb der Eurozone reist, sollte sich vorab informieren, wo der Tausch in die fremde Währung günstiger ist. Auch Umtauschgebühren können anfallen.Weil Fremdwährungen bei Banken zuhause oft nicht vorrätig sind, sollten die Devisen frühzeitig bestellt werden.

Alternative: Einige Banken betreiben Filialen an größeren Flughäfen oder Bahnhöfen. Dort gibt es zahlreiche Währungen sofort. Außerdem sind Beschränkungen bei der Bargeldeinfuhr zu beachten, Informationen zu den Regelungen der einzelnen Länder finden sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.
- Girocard (früher EC-Karte): Mit der Girocard mit „Maestro"- oder „V-Pay"-Zeichen kann im Euro-Raum in vielen Geschäften und Restaurants bezahlt werden, ohne dass dafür Kosten anfallen. Auch Geldabheben am Automaten ist im Ausland möglich, jedoch fallen dafür teils kräftige Gebühren an. Hat die Hausbank Partner im Ausland, geht es manchmal allerdings auch kostenlos.
- Achtung: V-Pay funktioniert im außereuropäischen Ausland nicht unbedingt überall, Maestro hingegen nahezu weltweit. Vor Reiseantritt sollte auch der Verfügungsrahmen der Girocard für das Urlaubsland geprüft werden. Denn einige Banken beschränken Geldabhebungen im Ausland, sodass vor Ort eventuell gar kein oder nur wenig Geld abgehoben werden kann. Dann empfiehlt es sich, die Karte vor der Reise für das Urlaubsland bei der Bank freischalten beziehungsweise das Limit noch kurzfristig erhöhen zu lassen.
- Kreditkarte: Kreditkarten werden nahezu weltweit akzeptiert. Heben Reisende mit der Kreditkarte Geld ab, müssen sie häufig zwischen 1 und 4 Prozent der Summe, mindestens 4 bis 10 Euro bezahlen. Beim Karteneinsatz in Nicht-Euro-Ländern kommen meist noch 1 bis 2 Prozent Umrechnungsgebühr hinzu.

- Achtung: Ob man zum Geldabheben im Ausland besser die Kredit- oder Girokarte einsetzt, hängt von den jeweiligen Konditionen der eigenen Bank ab. Es ist ratsam, sich vorab nach den Gebühren zu erkundigen. Einige Direktbanken bieten Kreditkarten an, mit denen Kunden weltweit kostenlos Geld abheben können.
Bei anderen Instituten ist der Einsatz der Kreditkarte hingegen teurer als das Geldabheben per Girokarte.
- Aber Achtung: Es können jeweils Kosten beim Betreiber des Geldautomaten anfallen! Teure Sofortumrechnung: Vorsicht, wenn der Geldautomat im Ausland anbietet, Landeswährung direkt in Euro umzurechnen. Automatenbetreiber erheben dafür oft saftige Gebühren und bieten nur einen deutlich schlechteren Wechselkurs an. In der Regel ist es günstiger, die Umrechnung abzulehnen. Diese übernimmt dann das herausgebende Institut – und meist zu besseren Kursen. Auch an Ladenkassen im Ausland sollte darauf bestanden werden, in Landeswährung zu bezahlen.
- Sparkarten und Reise-Scheck: Diese Zahlungsmittel verlieren zunehmend an Bedeutung, Reiseschecks werden zumindest in Deutschland gar nicht mehr ausgegeben.
- Wer noch alte Traveler‘s Cheques besitzt, sollte sich vor Reiseantritt informieren, ob diese vor Ort noch genutzt werden können. Karte sperren: Kredit- oder Girokarte bei Verlust oder Diebstahlsofort sperren. Möglich ist das aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116 und zusätzlich unter +49 30 4050 4050.
- Achtung: Einige Banken nehmen an dem Sperr-Notruf nicht teil. Daher vorab bei der Bank erkundigen. Für Schäden, die nach der Sperrung entstehen, können Verbraucher nicht haftbar gemacht werden.

Auszeit von der Pflege: Urlaubsanspruch für Angehörige
Sommer, Sonne, Strand genießen – für viele, die einen hilfebedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen, bleiben solche Urlaubsbilder ein Traum. Häufig einfach, weil sie nicht wissen, wie sie die Auszeit von der Pflege organisieren sollen. „Für eine solche Verschnaufpause können bei der Pflegekasse verschiedene Leistungen beantragt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, „erste Wahl ist dabei oft die Verhinderungspflege.
Das heißt: Andere springen zeitweise ein, um den Pflegebedürftigen wie gewohnt zu Hause zu versorgen. Das können Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sein, aber auch ein Pflegedienst.“ Rund um Urlaubsvertretungen im Pflegealltag gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
- Verhinderungspflege: Ganz gleich ob eine Reise, eine Familienfeier, ein Kino- oder Arztbesuch ansteht: Pflegende Angehörige können für solche Unternehmungen für bis zu 42 Tage im Jahr Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Weil sie aus solchen Anlässen beim Pflegen nur zeitweise aussetzen, wird dies als Verhinderungspflege bezeichnet. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Außerdem muss die Pflegeperson Betreuung und Unterstützung bereits sechs Monate lang übernommen haben (Vorpflegezeit).

- Vertretungssuche: Häufig übernehmen Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche Kräfte die Vertretung während der Auszeit der pflegenden Angehörigen. Dann trägt die Pflegekasse die Kosten in Höhe des Pflegegeldes. Wie viel das genau ist, hängt wiederum vom Pflegegrad sowie davon ab, wie lange die Verhinderungspflege übernommen wird. Springt ein Pflegedienst ein, zahlt die Pflegekasse in allen Pflegegraden pauschal bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann auf einen Zeitraum von sechs Wochen verteilt werden.

- Ersatz- oder Kurzzeitpflege:. Wer den Pflegebedürftigen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich während des Urlaubs für eine Unterbringung und Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro für maximal acht Wochen jährlich. Die Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten müssen allerdings selbst gezahlt werden. Wichtig: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lassen sich kombinieren, wenn die Beträge der einzelnen Leistungen nicht ausgeschöpft werden.
- Gemeinsamer Urlaub:. Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann auch nach einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort Ausschau halten. Zudem bieten immer mehr Pflegehotels den Service einer gemeinsamen Unterbringung an. Bei solchen anerkannten Hotels kann eine Tages- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, um je nach Pflegegrad zu unterstützen. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands.

Urlaubszeit ist Einbruchzeit: Wann die Hausratversicherung einspringt
2018 gab es in NRW rund ein Viertel weniger Wohnungseinbrüche. So erfreulich der Rückgang auch ist, für die rund 30.000 Betroffenen ist dies kaum ein Trost. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen vier Wände vorbeugend einen Riegel vorzuschieben“, erklärt Paulina Wleklinski, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Duisburg.
Wenn Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für finanziellen Ersatz von Schmuck, Elektroartikeln oder gestohlener Kleidung. „Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Dinge beachten. Denn ansonsten wird riskiert, dass der Versicherer – trotz Hausratversicherung – seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt“, weiß die Expertin der Verbraucherzentrale. Folgendes ist zu beachten, um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbruch nicht zu gefährden:
- Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl: Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss sich der Einbrecher beispielsweise mit Gewalt oder einem Werkzeug Zugang verschafft haben. Kommen die Langfinger also durch die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein Versicherungsschutz!
- Anzeige bei der Polizei: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel entwendete Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden.
- Liste vom Diebesgut: Über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände muss umgehend eine Liste für Polizei und Versicherung angefertigt werden.
Diese sogenannte
Stehlgutliste ist einerseits die Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung, andererseits eine Fahndungshilfe für die Polizei. Vorteilhaft, wenn die Wertgegenstände wie Schmuck und Teppiche im eigenen Haushalt schon katalogisiert zur Hand sind. Wer vorausschauend eine solche Wertgegenstände-Liste anlegen will, findet ein Muster unter www.polizei-beratung.de
- Was wird ersetzt?: Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Werden Laptop, Teppiche oder sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s vom Versicherer zumeist so viel Geld, dass ein gleichwertiger Gegenstand zu heutigen Preisen neu gekauft werden kann. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster.




Rechtzeitig den Nachlass regeln
Ratgeber informiert über sinnvolle Vermögensübertragung
Duisburg, 11. Juli 2019 - Es kann gute Gründe geben, schon zu Lebzeiten sein Vermögen oder einen Teil davon zu verschenken. Zum Beispiel, wenn die Kinder sich eine eigene Existenz aufbauen wollen oder ihre Eltern ihnen den Einstieg ins Berufs- oder Familienleben erleichtern möchten. Auch wenn zu befürchten ist, dass es unter den Erben Streit geben könnte, liegt es nahe, den künftigen Nachlass gezielt zu regeln.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Richtig vererben und verschenken“ unterstützt die Leserinnen und Leser dabei, die wesentlichen Weichen für eine sinnvolle Vermögensübertragung zu stellen. Das Buch bietet konkrete Tipps und Musterformulierungen, erklärt verschiedene Instrumente wie Testament, Erbvertrag und Schenkung und hilft dabei, rechtliche und steuerliche Stolperfallen zu vermeiden.
Dabei beschränkt sich der Ratgeber auf die Zeit vor dem Erbfall, denn dort werden in der Praxis die häufigsten Fehler gemacht, die hinterher nicht mehr korrigiert werden können. Steuerliche Erwägungen sollten zwar eine Rolle spielen, aber nicht zentraler Beweggrund sein – in der Regel werden sie nur bei wohlhabenderen Erblassern und Schenkern eine Rolle spielen. In den meisten Fällen dürften Erbschafts- und Schenkungssteuer keine nennenswerte Bedeutung haben.
Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 256 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Umweltschutz beginnt im Haushalt
Schnell, günstig, schonend: gute Alternativen für den Alltag Deutschland ist europaweit Spitzenreiter beim Verpackungsmüll. Jährlich landen pro Kopf rund 220 Kilogramm in der gelben Tonne. Trauriges Beispiel: Coffee-to-go-Becher. Wenn alle pro Tag (!) in Deutschland verbrauchten 17,5 Millionen Plastikbecher aneinandergelegt würden, ergäbe das eine Strecke von Hamburg nach Madrid.
Diesem Müllberg und vielen anderen Umwelt- und Klimaproblemen kann jeder und jede Einzelne mit kleinen Entscheidungen im eigenen Haushalt entgegentreten. Denn zu Hause entscheiden wir selbst, mit wie viel Chemie wir uns umgeben, wie viele Zusatzstoffe wir essen und wie sparsam wir mit Ressourcen umgehen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Haushalt im Griff“ gibt praktische Tipps, wie die Leserinnen und Leser die Umwelt und den eigenen Geldbeutel schonen können. Oft gibt es gute Alternativen zu unnötigen, umweltschädlichen oder teuren Produkten – man muss sie nur kennen.
Alufolie oder Plastikbox? Glas oder Dose? Essigreiniger oder Powergel? Das Buch beantwortet solche und weitere Fragen. Es bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Profitipps zu vielen Alltagsfragen: von Putztipps für Fenster über Einkaufsregeln bis hin zum richtigen Vorgehen beim Ausmisten. Mithilfe dieser Informationen können Verbraucherinnen und Verbraucher Verantwortung für die Umwelt übernehmen, nachhaltig handeln, aber auch gleichzeitig Geld und Zeit sparen.
Der Ratgeber „Haushalt im Griff. Einfach, schnell und nachhaltig“ hat 200 Seiten und kostet 16,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.



Lass die Sonne draußen: Tipps gegen Hitze im Haus
Duisburg, 4. Juli 2019 - Schon nach wenigen Tagen Sommerhitze kann das eigene Zuhause von der Wohlfühloase zu einem überhitzten Ort werden, um den man lieber einen großen Bogen macht. Hat sich Dauerhitze einmal eingenistet, stresst sie auch ansonsten gesunde Körper und verhindert erholsamen Schlaf. Gesundheitlich vorbelastete Menschen leiden ohnehin unter den zu hohen Temperaturen.
„Das wichtigste Ziel im Umgang mit der Hitze lautet: Gar nicht erst herein lassen“, erklärt deshalb Rainer Bank, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Dazu und zum anderweitigen Umgang mit den heißen Temperaturen hat er ein paar Tipps zusammengestellt:
Sonne aussperren:
Die Fenster sind häufig die Einfallstore für Hitze. Zu empfehlen sind deshalb außen montierte Schattenspender wie Rollladen, Jalousien oder Markisen. Können die Fenster nur von innen verdunkelt werden, sollten helle oder reflektierende Materialien genutzt werden. Sonnenschutzfolie, die auf die Scheiben geklebt wird, hilft ebenfalls, lässt allerdings auch an trüben Tagen weniger Licht herein. Diesen Nachteil umgeht Sonnenschutzverglasung, die Hitze aussperrt, Licht aber nicht. Sie empfiehlt sich zum Beispiel bei großen Südfenstern, die nicht von außen verschattet werden können.
Nachts lang lüften, tagsüber kurz:
Bei anhaltender Hitze kann es sich lohnen, einen Wecker zu stellen, um früh am Morgen Kühle und Frischluft in die Wohnung zu bekommen. Diese Abkühlung darf auch nicht zu kurz ausfallen, weil Möbel und Wände Wärme speichern. Kühlen sie während des Lüftens nicht ab, heizen sie ihrerseits später den Raum wieder auf. Soll tagsüber während der heißen Stunden frische Luft herein, sollten die Fenster nur kurz offen bleiben.
Luft in Bewegung setzen:
Luftbewegung lindert das Hitzegefühl. Ein Ventilator kann deshalb schon einen großen Unterschied machen, ganz ohne aktive Kühlung. Wer aber zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht auf Klimatisierung verzichten kann, sollte effiziente Klimageräte nutzen. Das sind Split-Geräte, bei denen der Wärmetauscher außen angebracht wird. Sie sparen gegenüber Kompaktmodellen deutlich Energie.
Nicht ungewollt heizen:
Ein zweiter Kühlschrank mit kalten Getränken scheint gerade im Sommer reizvoll. Doch die Wärme, die er seinem Inhalt entzieht, landet direkt in dem Raum, in dem er steht. Nicht nur aus Stromspargründen ist deshalb hiervon abzuraten. Weitere ungewollte Heizeffekte können Heizungsrohre verursachen: Fließt in ihnen warmes Wasser, heben sie die Raumtemperatur. Deshalb ist die Heizung auf Sommerbetrieb umzustellen.
Langfristig mit Dämmung abhelfen:
Wärmedämmung am Haus ist bekannt dafür, Heizwärme drinnen zu halten. Sie funktioniert aber auch andersherum: Die Extra-Schicht an der Fassade oder unterm Dach hält auch Hitze länger draußen. Gerade in Räumen unter dem Dach kann das zu großen Verbesserungen führen. Auch eine Dachbegrünung kann entsprechende Effekte haben.
Wie Wärme immer auf der richtigen Seite der Wände bleibt, zeigt die Verbraucherzentrale NRW bei der Energieberatung zu Hause oder in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 sowie unter Tel. 0211 / 33 996 555. www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung



Gutes Essen schmackhaft machen
Gemeinsame Mahlzeiten zu Hause und in der Kita
Duisburg, 4. Juli 2019 - Am Tisch zappelig, leicht reizbar und keinen Appetit: Im Kita-Alter sind Ess-Situationen häufig mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Bedürfnissen verbunden. Das gemeinsame Essen in der Familie wie auch in der Kita kann schnell zur Herausforderung für Klein und Groß werden. Eingeübte Rituale können hier Orientierung und Struktur bieten.

„Eltern sollten möglichst häufig gemeinsam mit ihren Kindern essen und dafür sorgen, dass die Mahlzeiten in entspannter Atmosphäre stattfinden können“, lautet der Ratschlag der Verbraucherzentrale NRW. Sie hat weitere Tipps, wie Kinder in der Kita und am Familientisch an ein gesundheitsförderndes Essverhalten herangeführt werden können:
Feste Mahlzeitenstruktur:
Feste Essenszeiten strukturieren den Tag und vermitteln Kindern Sicherheit. Für eine positive Essatmosphäre ist es wichtig, die Mahlzeiten klar von den übrigen Aktivitäten abzugrenzen. Die Mahlzeiten sollten einen festen Beginn und ein festes Ende haben. Damit wird auch Daueressen vorgebeugt. Essensfreie Zeiten von mindestens zwei Stunden zwischen den Mahlzeiten, in denen nur kalorienfreie Getränke zur Verfügung stehen, unterstützen diesen Rhythmus. Auf der anderen Seite ist es wichtig, den Kindern ausreichend Zeit zum Essen zu lassen. Kinder sollten nicht für schnelles Aufessen gelobt werden.

Auffälligkeiten im Essverhalten:
Wenn Kinder über längere Zeit nur sehr wenig oder nur bestimmte Lebensmittel essen, aber auch wenn sie extrem viel in sich hineinstopfen können dies Anzeichen für Störungen im Essverhalten sein. Hierbei handelt es sich meist um vorübergehende Auffälligkeiten, die zum kindlichen Entwicklungsprozess gehören. Werden Kinder schwach oder antriebslos, oder stimmt das Gewicht nicht mehr, sollten Eltern mit dem Kinderarzt klären, was zu tun ist.

Essen als Beziehungsregler:
In Familien wird die Essensversorgung oft auch zum Anlass, um Zuneigung zu zeigen („extra für dich“), aber auch um Konflikte auszutragen („dann ist Nachtisch gestrichen“). Solche Faktoren haben Einfluss auf die Entwicklung des Essverhaltens bei Kindern und können Störungen befördern.
Gegensteuern in Problemsituationen:
Wichtig ist, auf die spezielle Esssituation nicht übermäßig zu reagieren. Solange das Gewicht stimmt, sich das Kind gesund entwickelt und aktiv ist, besteht kein Anlass zur Sorge. In der Regel wird der Nährstoffbedarf durch die verspeisten Lebensmittel gedeckt. Problemphasen legen sich auch oft wieder. Vorsichtigen und zurückhaltenden Essern sollten nicht zu viele neue Lebensmittel auf einmal angeboten werden, sondern immer nur eines ab und zu in kleinen Mengen.
Eine gute Mischung mit vertrauten Speisen, regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten, mit gutem Vorbild vorangehen und Kindern beim Essen und Probieren viel Zeit lassen – dies sind die richtigen Zutaten zur positiven Veränderung von Essverhalten.
Ansonsten gilt: bei Tisch nicht mit Süßem oder mit dem Nachtisch locken oder damit bestrafen. Kindern auch keine Extrawurst bieten, da dies meist nicht erforderlich ist. Alle sollten zudem solange am Tisch sitzenbleiben, bis das Essen beendet ist. Keinen Druck auf Kinder ausüben, sondern sie stattdessen zum Essen ermuntern.
Viel- oder Wenigesser: Solche Kinder benötigen regelmäßige Mahlzeiten. Sie sollten nicht zwischendurch essen, vor allem keine Süßigkeiten oder sattmachende Getränke konsumieren. Beim Essen sollte darauf geachtet werden, dass Kinder nicht durch andere Dinge abgelenkt werden, damit sie sich besser aufs Essen konzentrieren und Hunger- oder Sättigungssignale wahrnehmen können. Die meisten Menschen mögen einige Lebensmittel nicht. Zuhause und in der Kita sollten solche Abneigungen respektiert werden.

Wie Esssituationen in Kitas gestaltet werden können, damit Kinder gesund aufwachsen, darum dreht sich alles auf der Fachtagung „Kita tut gut! Ernährung – ein Baustein der Gesundheitsförderung“, zu der die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW Mitarbeiter von Kitas und Elternvertreter am 3. Juli in Köln eingeladen hat. Weitere Infos unter
www.kita-schulverpflegung.nrw.

Süße Versuchungen
Ratgeber informiert über Zuckerfallen und Alternativen

Natürlich ist Verbraucherinnen und Verbrauchern schon länger bewusst: Zu viel Zucker ist nicht gesund. Trotzdem essen die meisten viel zu viel davon. In Deutschland liegt der Konsum seit 40 Jahren nahezu unverändert bei etwa 100 Gramm pro Person und Tag – das entspricht 40 Stück Würfelzucker. Zum Vergleich: Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt maximal 50 bis 60 Gramm.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Achtung, Zucker!“ hilft dabei, auch mit deutlich weniger genussvoll durch den Tag zu kommen. Das Buch informiert über verschiedene Zuckerarten und Ersatzstoffe und klärt auf, wie gesundheitsschädlich die süße Versuchung wirklich ist. Es unterstützt die Leserinnen und Leser auch praktisch dabei, ihre Ernährung zuckerärmer zu gestalten. So erfahren sie, wie sich Fallen am besten umgehen und Süßstoffe meiden lassen. Das Motto lautet dabei: Ersetzen, abwandeln oder selber machen. Mehr als 50 Rezepte regen beim Backen und Kochen zum Experimentieren mit alternativen Süßungsmitteln wie Obst, Trockenfrüchten oder Sirup an.
Der Praxisteil bietet einfache Salate, Backwaren und Desserts, die auch mit weniger Zucker süß genug sind und gut schmecken.
Der Ratgeber „Achtung, Zucker! Die schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen“ hat 192 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.