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Archiv 2016
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Dezember 2016
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Weihnachtsshopping durch günstige
Finanzierungen beim Händler?
Vorsicht: Das ist ein Kredit!
„Wer will, der kriegt!“ oder „Mit dem
Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen“ –
die Werbung verspricht auch in der Vorweihnachtszeit
unkomplizierte Wunscherfüllung durch Kredit. „Doch ob
Fernseher, Smartphone oder Kaffeeautomat auf den Gabentisch
kommen sollen – vermeintlich günstige Finanzierungsangebote
direkt vom Händler sind auch immer Wunscherfüllung auf
Kredit! Und kein Kredit ist geschenkt“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW vor allzu vertrauensseligem Umgang.
„Denn ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder
verlockend klingende Ratenzahlungen offeriert werden – alle
Angebote können kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann
werden Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge,
Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum
finanziellen Bumerang“, wissen die Verbraucherschützer. Die
folgenden Tipps helfen, im Weihnachtskaufrausch finanzielle
Abenteuer und Stolperfallen eines kreditfinanzierten Kaufs
zu vermeiden:
• Finanzielle Belastung ausloten: Egal wie einfach,
verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der
Händler in der Werbung auch klingen: Es handelt sich immer
um Kreditangebote einer Bank! Der Händler kooperiert hierbei
mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen
Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines
Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer
und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und
Pflichten.
Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt
werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche
Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch
über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste
Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die
Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden
können.
• Verkäuferargumenten widerstehen: Mit Sätzen wie
„Sonderkreditkonditionen nur heute“ locken Händler und
Verkäufer
zur schnellen Entscheidung für den kreditfinanzierten Kauf.
Auch durch den Hinweis auf begrenzte Angebote sollte man
sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Standhaftigkeit
ist auch gefragt, wenn der Verkäufer teurere Produkte mit
„Nehmen Sie doch den Fernseher mit dem größeren Bildschirm!
Kostet ja nichts.“ anpreist. „Kostet nichts“ gibt es auch
beim Kredit nicht: Entweder ist bei einem teureren Produkt
die Rate höher oder die Laufzeit länger – oder sogar auch
beides.
• Auf Zusatzverträge achten: Alle Vertragsunterlagen sollten
vor einer Unterschrift geprüft werden. Häufig werden bei
einem finanzierten Kauf zum Beispiel
Restschuld-/Ratenschutzversicherungen oder auch
Garantieverträge/-verlängerungen offeriert. Da gilt es genau
zu überlegen, ob diese im Einzelfall sinnvoll sind. Häufig
sind diese überteuert und/oder überflüssig.
• Kleingedrucktes prüfen: Genau hinsehen heißt es bei der
Vertragsunterschrift. Denn häufig wird beim
kreditfinanzierten Kauf nicht nur eine
„Null-Prozent-Finanzierung“ in Höhe des Kaufpreises
abgeschlossen, sondern zum Beispiel ein höherer Rahmenkredit
mit zusätzlicher kostenpflichtiger Kreditkarte. Manchmal
verbergen sich hier auch zwei Kreditverträge: Ein günstiger
für den aktuellen Einkauf und ein teurerer „für die Wünsche,
die noch kommen“.
Weiterer möglicher Fallstrick: Manchmal ist der günstige
Zinssatz nur für eine begrenzte Zeit gültig und die
vereinbarte (Mindest-)Rate reicht nicht aus, um den Kredit
innerhalb dieser Zeit abzuzahlen. Solche Kosten treibenden
Vertragsbestandteile sollten unbedingt vermieden werden!
Mehr Informationen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/vorsicht-kredit
Wenn der Baum brennt oder Böller
gefährliche Blindgänger sind Regulierung von
Versicherungsschäden
Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum
in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich
nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer
für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder
Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht
und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss
meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch
auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind
nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren
mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der
Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie
viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten
am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum
sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen
Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“
Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende
Versicherungen ein:
- Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und
-gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz
erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller
Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden
an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die
Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die
sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden
sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu.
Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur
teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
- Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder
wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist
dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung. -
Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr,
Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten
ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den
Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung
abgesichert.
Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr
unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden
haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben.
Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim
Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern
ihre Aufsichtspflicht verletzt, durch die
Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
- Private Unfallversicherung: Böllerfans, die sich beim
Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die
notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung
erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine
zusätzliche private Unfallversicherung und bei
Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
- Kraftfahrzeugversicherung: Lässt sich ein Übeltäter im
Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es
wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig
versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion
einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung
des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur
Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht.
Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel weil
Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die
Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den
Kaskoversicherungen werden allerdings nur abzüglich der
Selbstbeteiligung erbracht, falls diese vertraglich
vereinbart wurde.
- Verträge studieren: Im Ernstfall hilft ein Blick in die
Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt
versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer
nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Betroffene
sollten zudem alles unterlassen, was die Feststellung des
Schadens erschweren könnte, sonst wird der
Versicherungsschutz riskiert. Allerdings müssen
Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass
kein Folgeschaden entsteht.
Bei Ärger mit Versicherungsschäden bietet die
Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige
Schadensfallberatung für 40 Euro an. Weitere Einzelheiten
zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt's unter
www.verbraucherzentrale.nrw/schadensfall. Kurzauskünfte gibt
es auch telefonisch – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr
unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem
deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.
Silvesterknaller Zündende Tipps
für schadenloses Böllern
In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell
vom 29. bis 31. Dezember 2016 erlaubt. Wer sich fahrlässig
verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen
verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.
„Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu
zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die
Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische
Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt
werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“,
hat die Verbraucherzentrale NRW zündende Tipps für
Feuerwerk-Fans zum Jahreswechsel:
- Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe in
Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach
dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb
müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM)
oder einer vergleichbaren europäischen Behörde
zugelassen werden.
Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper
ungefährlich sind, sondern dass mit Krachern und Raketen bei
sachgerechter Verwendung sicher hantiert werden kann.
Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer,
dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der Stelle, die beim
jeweiligen Hersteller über die Qualitätssicherung wacht.
Die ersten vier Ziffern der Kennzeichnung geben die Stelle
an, die geprüft hat.
"0589" etwa steht für die BAM; die spanische
Prüfstelle LOM hat "0163".
Die Registriernummer
"0589 - F2 -1234" bedeutet als Beispiel,
dass die BAM geprüft hat, das Feuerwerk für Personen ab 18
Jahren erlaubt ist (F2) und die fortlaufende Nummer
"1234"
trägt. Kaum erhältlich, aber noch bis zum 3. Juli 2017
erlaubt sind Silvesterböller, die früher in Deutschland ohne
CE-Zeichen zugelassen waren – etwa
„BAM-PII1234“.
- Produkte ohne Prüfnummer meiden: Kleinstfeuerwerk
der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das
ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden.
Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur
zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der
Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden.
Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt:
Finger weg!
Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen
Sicherheitsstandard. Bei diesen Produkten fehlen sowohl
Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher
Sprache. Zudem lässt ihre Qualität meist zu wünschen übrig:
Fehlzündungen drohen, oder diese Feuerwerkskörper
explodieren wegen ihrer oft erheblich höheren Sprengkraft
heftiger als erwartet.
- Warnung vor illegaler Ware aus dem Ausland:
Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf
Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in
Geschäften. Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa,
Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser
illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes
verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich
ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und
Sachschäden haftbar gemacht werden.
- Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Die Haftung kann
allerdings auch den treffen, der erlaubte Feuerwerkskörper
in den Himmel jagt. Deshalb sollte die Gebrauchsanweisung
genau beachtet werden. Zur Sicherheit ist beim Abfackeln ein
Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten. Auf
keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen
herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites
Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen und
anschließend in der grauen Tonne entsorgt werden. Raketen
beim Zünden nie in der Hand halten! Kinder sind unbedingt
von Feuerwerkskörpern fernzuhalten! Bei Unfällen
Versicherung einschalten: Führt unsachgemäßer Umgang mit
Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen
Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung.
Für Verletzungen anderer Personen kommt hingegen die
Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf. Fängt das eigene
Haus Feuer, springt in aller Regel die
Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der
Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein
Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt,
übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden.
Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und
Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen
mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf
dem Dach gezündet wurden – kommt nur die
Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Sie erstattet
abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern diese vertraglich
vereinbart wurde. Besondere Haftung bei Kindern
berücksichtigen: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für
Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch
nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln und Hantieren mit
Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben,
gleicht die FamilienHaftpflichtversicherung etwaige Schäden
anderer Personen aus.
Der Esstisch ist Beziehungsort
Mahlzeiten mit Kindern gestalten
Eine Mahlzeit mit der Familie dient keinesfalls nur
der Nahrungsaufnahme. Der gemeinsame Esstisch ist auch
Beziehungs- und Erziehungsort, der im durchgetakteten Alltag
die Chance auf Austausch und ein echtes Miteinander bietet.
Die Esskultur, die Kinder und Jugendliche hier vorgelebt
bekommen und selbst entwickeln, ist ein wichtiger Schlüssel
zu Gesundheit und Wohlbefinden.
Der Ratgeber „Mit Kindern essen – Gemeinsam genießen in der
Familienküche“ der Verbraucherzentrale NRW informiert Eltern
und andere Erziehende zu diesen Themen und liefert 120
vegetarische Rezepte für die Familienküche. Im ersten Teil
erfahren die Leserinnen und Leser, welche sozialen Faktoren
und Bedürfnisse das Essverhalten und die geschmacklichen
Vorlieben von Kindern beeinflussen.
Die Bedeutung der einzelnen Mahlzeiten für die
Strukturierung des Tages ist ebenso ein Thema wie die
Vorbildfunktion der Erwachsenen oder der richtige Umgang mit
Allergien und Unverträglichkeiten. Auf Empfehlungen zur
vollwertigen Kinderernährung und effizienten Einkaufsplanung
folgt ein ausführlicher Rezeptteil, der zur direkten
Umsetzung des Gelesenen anregt.
Der Ratgeber hat 224 Seiten und kostet
12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
MEHR WERT SCHENKEN
Verbraucherzentrale gibt Anregungen für nachhaltiges
Schenken und Genießen in der Weihnachtszeit
Duisburg, 08. Dezember 2016 - Weihnachtszeit ist Zeit des
Schenkens. Doch nicht immer sind Weihnachtsgeschenke auch
gut für die Umwelt. „Was nach dem Fest schnell kaputt ist
und im Müll landet, hat unnötig Rohstoffe und Energie
verbraucht und das Klima durch CO2-Emissionen belastet“,
sagt Marina Steiner, Leiterin der Verbraucherberatungsstelle
in Duisburg.
Wie das Weihnachtsfest klimaschonend und nachhaltig gefeiert
werden kann, zeigt die Aktion „Mehr Wert schenken“ der
Verbraucherzentrale NRW. Vom Geschenkekauf über die
Dekoration bis zum Festessen gibt es in den Beratungsstellen
und online unter www.mehrwert.nrw/ideen leicht umzusetzende
Hinweise für mehr Nachhaltigkeit in der Weihnachtszeit.
Entwickelt wurden die Ideen vom Projekt MehrWert NRW der
Verbraucherzentrale.
„Wir möchten Anregungen geben, wie jeder mit Freude
schenken, das Fest genießen und zugleich Umwelt und Klima
schonen kann“, erklärt Steiner.
Was sollte ich beim Kauf
von Kinderspielzeug beachten?
Wie kann ich sicher und mit gutem Gewissen online kaufen?
Wie erkenne ich regionale Lebensmittel?
Antworten auf solche Fragen hat ein in der Beratungsstelle
aufgestellter Weihnachtsmann täglich in seinem
Geschenkpäckchen parat. Außerdem können sich Interessierte
auf der Internetseite durch einen Adventskalender klicken.
Hinter jedem Türchen verbirgt sich ein nützlicher Tipp.
So ist es auch für die Umwelt besser, beim Kauf von
Produkten auf Qualität, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit
zu achten. Je länger beispielsweise ein Elektronikgerät
genutzt wird, desto günstiger ist seine Ökobilanz. Eine
Orientierung bieten Produkttests der Stiftung Warentest.
Kinderspielzeug sollte ebenfalls qualitativ hochwertig,
robust und schadstofffrei sein und idealerweise noch an
jüngere Geschwister oder andere Kinder "weitervererbt"
werden können.
Rücklagen bilden – für ein
entspanntes
Fest Haushaltsbuch hilft bei der Finanzplanung
Weihnachtsgeschenke und Familienfeiern machen gerade den
Dezember in vielen Haushalten zu einem teuren Monat. Am
besten stemmen lassen sich diese Ausgaben, wenn das ganze
Jahr über vorgesorgt und monatlich etwas für das Fest
zurückgelegt wird. Unterstützung beim Erstellen solcher
persönlicher Sparpläne und bei der Vermeidung roter Zahlen
bietet das neu aufgelegte „Haushaltsbuch“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Ringbuch zum Ausfüllen verhilft zunächst zu einem klaren
und vollständigen Überblick über alle Einnahmen und
Ausgaben. Für jede Woche und jeden Monat wird erfasst, wohin
das Geld fließt. Die Tabellen machen so sichtbar, welche
Lebensbereiche hohe Kosten verursachen und vielleicht
Spielraum für Einsparungen bieten. Gleichbleibende Posten
etwa für Kreditraten, Miete und Versicherungen bleiben dabei
ebenso im Blick wie veränderliche Ausgaben, zum Beispiel für
Handyrechnungen oder Lebensmittel. Zahlreiche Spartipps
helfen zudem dabei, die Haushaltskasse direkt zu entlasten.
Der Ratgeber im DIN-A4-Format hat 100
Seiten und ist für 7,90 Euro erhältlich. Weitere Monats- und
Wochenübersichten zum selbst Ausdrucken stehen kostenlos zum
Download bereit.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Umtausch und Reklamation
unerwünschter Gaben
Das Smartphone tritt seinen multimedialen Dienst erst gar
nicht an, das heiß begehrte Tablet liegt doppelt unterm
Tannenbaum, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken
erfreuen nur scheinbar: Die Verbraucherzentrale NRW gibt
rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem
Weihnachtsfest folgende Tipps:
- Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack
oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben
Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent
umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers
angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat
zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann,
der hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht
zurücknehmen will, bloß weil sie nicht gefällt.
- Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist,
also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an
der Ski-Jacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber
dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang
die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.
- Rechte des Händlers: Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis
der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss
er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder
mangelfreien Ersatz zu liefern.
- Vorteile für Kunden: Kommt es wegen des Mangels zum
Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate
nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als
sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für
Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften
Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!
- Gutschein: Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss
darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts
anderes vereinbart wurde, gilt eine Frist von drei Jahren.
Was bei Kauf und Reklamation zu beachten ist, zeigt der
Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation –
Basiswissen für König Kunde“ der Verbraucherzentrale NRW.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zusätzlich 2,50
Euro (Porto und Versand) kommt er auch ins Haus.
Bestellungen per E-Mail unter
ratgeber@verbraucherzentrale.nrw.
Weihnachtspäckchen richtig auf
den Weg bringen
Weihnachtsgeschenke, die in der Zustellschleife hängen
bleiben. Pakete, die verstecken spielen oder ohne
Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im kilometerweit
entfernten Paket-Shop abgegeben werden. In den Wochen vor
dem Fest werden doppelt und dreifach so viele Pakete
verschickt wie sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger
rund um Paketsendungen ins Haus.
„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will,
kann bei einigen Versendern beim Bestellen den
kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der
Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem
aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der
Sendung hat“, so der Rat der Verbraucherzentrale NRW für
eine sichere Zustellung.
Damit’s rechtzeitig vor dem Fest mit dem Versenden und
Empfangen klappt, gibt die Verbraucherzentrale NRW
Paketkunden die passenden Tipps mit auf den Weg:
- Vor dem Versand: Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs
stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es
wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar
angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte
die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben.
Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt,
sollte auf die Verwendung von Bändern und Schleifen
verzichtet werden. Abgesehen von Preisunterschieden, bieten
die einzelnen Paketdienstleister auch unterschiedliche
Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor,
andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das
Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen
Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich vor dem Versand
ein Blick in die Zustellbedingungen.
- Ersatzzustellung beim Nachbarn: Die meisten Paketdienste
behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte
Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein,
wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss
jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der
Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig
verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür
gestellt werden. Denn dann haftet der Nachbar unter
Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden
nimmt.
Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten
vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister
auch ein Wunschnachbar als Zustelladresse hinterlegt werden,
wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht
wird.
- Verzögerte Lieferung: Paketdienstleister geben in ihren
Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung
an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten
und keine garantierten Lieferdaten. Wer will, dass zu einem
bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf
sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste
zurückgreifen. Diese sind allerdings meist teurer als der
Standardversand.
- Beschädigte Pakete: Pakete sind in der Regel versichert.
Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen
zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem
Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn
die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken
also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem
Absender umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte
der Zusteller diesen gleich an der Haustür registrieren und
bestätigen.
- Paketverlust: Bei allen Paketen kann mit Hilfe der
Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich
befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte
Ware verloren, meldet der Absender das beim Kundenservice
und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag. Dabei
muss er den genauen Paketinhalt angeben und den
Einlieferungsbeleg vorweisen können.
Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister
mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit.
Ausnahme Päckchen: Den Weg der Leichtgewichte bis zu zwei
Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen
Versicherungsschutz für Verlust gibt’s bei dem Transporteur
nur gegen Aufpreis. Hier lohnt sich ein Vergleich mit
anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.
Fürs Abladen von Ärgernissen rund ums Versenden und
Zustellen hat die Verbraucherzentrale NRW ein
Online-Beschwerdeportal eingerichtet. Unter
www.paketaerger.de kann man eintragen, wenn Pakete einfach
vor der Haustür abgelegt werden, beschädigt ankommen oder
sonstige Paket-Pannen passieren. Auf der Internetseite
gibt’s ergänzend Informationen zur Rechtslage.
Gutscheine auf dem Gabentisch
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine
immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer
solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf
die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von
Warengutscheinen Zeit lassen kann“, rät die
Verbraucherzentrale NRW. Allgemein gilt eine
Verjährungsfrist von drei Jahren. Lag unterm Weihnachtsbaum
jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem
Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst
werden, damit sie nicht verfällt.
Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von
Fristen zu vermeiden:
- Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem
Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht
unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine
Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein
unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren
eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am
Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein
beschenkt wird, der im November 2016 erworben wurde, muss
diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2019 einlösen.
- Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen
verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr
einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW
müssen sie das Geld gegen Rückgabe des Gutscheins –
abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
- Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert
oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten,
sonst verfallen die Tickets.
Süße Zeit bewusst genießen
Versteckte Zucker meiden
Gebrannte Mandeln auf dem Weihnachtsmarkt, im Büro ein paar
selbst gebackene Plätzchen und zu Hause ein Handvoll Printen
– jetzt im Advent haben Süßigkeiten Hochkonjunktur. Wer
seine sonstige Zuckerzufuhr gut im Griff hat, kann die süßen
Verführer ganz bewusst genießen. Den Überblick zu behalten,
ist allerdings gar nicht so einfach, denn auch vermeintlich
gesunde Lebensmittel wie Säfte, Müslis oder Joghurts
entpuppen sich oft als Zuckerbomben.
Tipps für eine gesunde Ernährung ohne Verzicht auf süße
Freuden gibt der Ratgeber „Achtung, Zucker! - Die
schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch enttarnt die versteckten
Zucker im täglichen Speiseplan und nimmt dabei Frühstücks-
und Fertigprodukte ebenso unter die Lupe wie Backwaren und
Getränke. Der Ratgeber klärt darüber auf,
wie viel Süße wirklich in Ketchup, Kakao und Saucen steckt,
aber auch in als gesund angepriesenen Lebensmitteln wie
Milchprodukten und Smoothies. Mit zahlreichen Rezepten macht
er Appetit auf zuckerreduzierte Varianten. Informationen zu
Austausch- und Süßstoffen wie Sorbit oder Stevia und
süßenden Lebensmitteln wie Honig runden die Lektüre ab.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet
14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555.
Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.
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November 2016
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Achtung! Täuschend echt! Verbraucherzentrale und Polizei
warnen vor Online-Fake-Shops
Duisburg,
30. November 2016 - Handtaschen, Designer-Klamotten,
High-Tech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Im Internet werben
Shops mit verlockenden Waren. Werden begehrenswerte Produkte
zum Schnäppchenpreis und gegen Vorkasse angeboten, sollten
Kundenaugen vor einer Bestellung besonders wachsam sein.
Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten
Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals
oder nur als schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden.
Ihren Fake mit einem Online-Shop lassen sich die Schwindler
von Kunden teuer bezahlen.
„Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag
für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine
Chance, sein gezahltes Geld jemals wiederzusehen“, warnt
Harald Rahlke, Verbraucherberater. “Wird die Echtheit eines
Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es
sich um Betrug. Eine solche Täuschung sollte angezeigt
werden. Jedes gemeldete Delikt wird von uns strafrechtlich
verfolgt“, rät Torsten Meldau, Kriminalober-kommissar
(zuständig für Computer-, Internetprävention) die Abzocke
bei einem Fake-Shop nicht auf sich beruhen zu lassen.
Unter dem Motto "Achtung! Täuschend echt"
haben Verbraucherberater und die Polizei in Duisburg der um
sich greifenden Masche den Kampf angesagt. Bei einer
Telefonaktion und im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshops sowie unter
www.polizei.nrw.de erhalten Online-Käufer ausführliche
Tipps, um Fake-Shops als solche vor einer Bestellung zu
erkennen. Außerdem erfahren sie, was sie tun können, falls
sie dennoch auf ein Schwindelangebot hereingefallen sind:
· Untrügliche Erkennungszeichen Fehlanzeige: Ob es bei
den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen
zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick
erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld
wollen, gehen bei ihren Fake immer perfekter und perfider
ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von
Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten
wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um
Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der
Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert
beziehungsweise frei erfunden. · Alle Angaben prüfen:
Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem
Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch
kundenfreundliche – Zahlungsarten und eine überprüfbare
Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit
allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des
Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und –kosten
ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf
vorhanden?
Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie "Trusted
Shop Guarantee" (Trusted Shops), "s@fer-shopping" (TÜV Süd)
und "Geprüfter Onlineshop EHI" (EHI Retail Institute GmbH)
geworben?
Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch
nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die
Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.
· Vorsicht bei Vorkasse: Kunden werden bis zum Drücken
des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche –
Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt,
haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch
eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags
verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie
Artikel nur bei Online Händlern ordern, die mehrere
kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den
Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf
Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung
müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten
haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis
zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.
· Fälscher zocken unerkannt ab: Wenden sich
Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das
Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld
zurück zu erhalten, werden sie oft immer wieder vertröstet.
Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als
unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den
meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung
reicher, aber haben das Nachsehen.
· Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos: Wer schon Geld
überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die
Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer
Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen
Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach
Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß
die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von
Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu
gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein
Screenshot des Angebots.
Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen
und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist auch
online möglich unter
www.polizei.nrw.de.
Kontakt für Nachfragen und Beratung:
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Öffnungszeiten:
Mo 09:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr -
18:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr -
18:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 15:00 Uhr.
Mehr Sein als Schein:
Abfallarme Verpackungen sind kunden- und umweltorientiert
Duisburg, 17. November 2016 - Drei kleine Pralinen verführen
extra eingewickelt in folienverschweißter Hochglanzschachtel
zum Kauf. Bio-Bananen, Äpfel und Birnen – also Früchte mit
harter Schale machen nach Meinung von Händlern mehr her in
Folie verpackt.
Den Mini-MP3-Player finden Kunden meist im
überdimensionierten Versandkarton unter reichlich
Füllmaterial. Gesichtskosmetika und Zahnpasta gibt’s häufig
nicht nur in Tiegel oder Tube, sondern auch noch von einer
Schachtel verhüllt. – Unnötige und aufwändige Verpackungen
haben ihren Preis: Einerseits gaukeln sie Kunden mehr und
besonders exquisiten Inhalt vor. Andererseits müllen sie die
Abfalltonnen schnell zu und müssen – passend zum jeweiligen
– Material entsorgt werden. „Überflüssige Verpackungen
sollen vermieden werden.
Auch 25 Jahre nach Einführung der Verpackungsordnung ist
dies leider ein hehres Ziel“, mahnt die Verbraucherzentrale
NRW anlässlich der Europäischen Woche der Abfallvermeidung,
die vom 19. bis 27. November europaweit mit vielfältigen
Aktionen auf ihr Motto „Verpackungsabfälle vermeiden:
weniger ist mehr“ hinweist.
Die Verbraucherzentrale NRW gibt einige Tipps, wie sich
unnötiger Abfallärger beim Einkaufen daheim und unterwegs
vermeiden lässt: Abfallarm ist spitze: Bei vielen
Produkten gibt es Alternativen mit wenig oder ganz ohne
Verpackung. Gerade Obst und Gemüse im Adamskostüm sind eine
gute Wahl zur Müllvermeidung. Auch Reis, Nudeln und
Hülsenfrüchte muss man nicht doppelt verpackt – in Tüte und
Karton – kaufen.
Sogenannte Unverpackt-Läden bieten verpackungsfreie Waren
als besonderes Geschäftsmodell im Einzelhandel an. Bislang
müssen interessierte Kunden die wenigen Anbieter unter dem
Stichwort „unverpackt“ im Internet suchen.
- Was ins Auge fällt, dafür zahlt der Kunde: Kosmetika und
Süßigkeiten in verführerischen Verpackungen locken zum Kauf.
Prunkvolle Outfits fordern jedoch auch meist einen teureren
Preis. Wer den Betrag von schön Verpacktem mit derselben
Menge mit einer Standardverpackung des begehrten Produkts
vergleicht, erfährt, was das aufwändige Drumherum wirklich
kostet.
Überflüssige Verpackungen im Laden lassen: Gibt es den
gewünschten Artikel mit einer Verpackung umhüllt, kann das
Produkt nach dem Bezahlen ausgepackt und im Laden entsorgt
werden. Der Handel ist zur Rücknahme von Verpackungen
verpflichtet. Dadurch wird der Abfallberg zuhause ein wenig
abgebaut.
- Hersteller arbeiten mit Verpackungstricks: Sichtfenster
werden gerne im gut befüllten Bereich eines Produkts auf der
Verpackung angebracht. Oberhalb des Sichtfensters beginnt
oft der Luftraum. Aushöhlungen im Deckel oder Boden lassen
eine Verpackung größer erscheinen und gaukeln mehr Inhalt
vor. Um beim Öffnen nicht unliebsam überrascht zu werden,
sollte man die Verpackung auch von oben und von unten
betrachten.
- Mehrweg spart Müll: Kunststoff-Flaschen, die nach Gebrauch
erneut befüllt werden, sind aufgrund ihres geringeren
Materialgewichts beim Transport ökologisch die bessere Wahl
im Vergleich zu den MehrwegVerpackungen aus Glas. Werden
Getränke und Joghurt jedoch regional abgefüllt, sind auch
Glasverpackungen empfehlenswert.
Wer Wasser aus der Leitung trinkt, kann jegliches
Verpackungsmaterial und auch Getränkegeld sparen. Für
Wegwerf-Verpackungen gilt:
Einweg-Varianten aus Kunststoff sind in der Herstellung
energiesparender als Behälter aus Glas oder Metall. Bei
KunststoffVerpackungen sind Polypropylen (PP) oder
Polyethylen (PE) aus ökologischer Sicht die beste Wahl.
Während der Europäischen Woche der Abfallvermeidung warten
die Umweltberatungen der Verbraucherzentrale NRW mit einer
Vielzahl an Aktionen auf. Näheres und Erreichbarkeit der
nächsten Umweltberatung finden Ratsuchende im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/umweltberatung. Weitere
Informationen zu unnötigen Verpackungen gibt’s online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/verpackungsaerger.
Risiken richtig einschätzen:
Wer braucht welche Versicherung?
Das Reisegepäck im Wert von wenigen Hundert Euro ist
versichert, der millionenschwere Verdienstausfall bei
Berufsunfähigkeit aber nicht. Solche Unverhältnismäßigkeiten
finden sich in den Versicherungsunterlagen vieler
Privathaushalte.
Welche Policen wirklich unbedingt nötig sind und auf welche
im Gegenzug ruhig verzichtet werden kann, erklärt der neu
aufgelegte Ratgeber „Richtig versichert – Wer braucht welche
Versicherung?“ der Verbraucherzentralen.
Er erscheint in Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO.
Das komplett überarbeitete und erweiterte Buch unterstützt
beim Aufbau eines soliden und kostengünstigen
Versicherungsbestands, der zur persönlichen Situation passt.
Die verschiedenen Versicherungsarten werden der Reihe nach
besprochen und auf grundsätzliche Sinnhaftigkeit sowie die
Eignung für verschiedene Gruppen geprüft.
Ein ganzes Kapitel füllen überflüssige oder generell zu
teure Policen von der Krankenhaustagegeld- bis zur
Kreditversicherung. Tipps zur Recherche nach Angeboten mit
guten Bedingungen sowie zur Kündigung nicht mehr benötigter
Verträge helfen ganz praktisch bei der Neuordnung der
persönlichen Absicherung.
Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet
16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555.
Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.
Gut, sicher und schadstoffarm Spielzeugkauf im Online-Handel
Duisburg, 10. November 2016 - Knuffige Stofftiere,
blinkende Autos und Bauklötze zum Staunen. Bei den
Spielzeugangeboten im Internet ist alles so schön bunt, ohne
Weihnachtstrubel auszuwählen und mit wenigen Klicks zu
bestellen. Das Angebot in den virtuellen Läden reicht vom
No-Name-Teddy aus Fernost über Markenwaren auf gängigen
Einkaufsportalen bis hin zu nachhaltigen Spielzeughändlern
im Netz.
Doch oftmals fehlen Hinweise, wie sicher und schadstoffarm
die Spielzeugartikel sind und aus welchen Materialien oder
unter welchen Bedingungen sie hergestellt wurden. „Auf der
Suche nach dem gewünschten Spielzeug im Internet finden
Kunden oft nur spärliche Produktinformationen und kaum
unabhängige Prüfnachweise zur Unbedenklichkeit von
Spielwaren“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor allzu
schnellem Klick auf einen Kaufbutton.
Folgende Tipps helfen Online -Kunden, schadstoffarme,
sichere Geschenke für Kinder zu bestellen:
- Gutes und langlebiges Spielzeug auswählen: Gutes
Kinderspielzeug sollte stabil und sicher sein, damit ein
Kind lange Freude daran hat. Am besten ist es so robust und
langlebig, dass es auch an jüngere Geschwister oder andere
Kinder weitergegeben werden kann. Der bestellte Teddy
entpuppt sich als Miniatur und die Naturbauklötze sind
lackiert? Material, Größe, Farbe, Gewicht und technische
Details sind wichtig für eine Kaufentscheidung – und sollten
selbstverständlich auch in der Produktbeschreibung online zu
finden sein.
Gesetzlich vorgeschrieben – auch im Internet – sind nur die
Angabe von Warnhinweisen wie „Nur im flachen Wasser unter
Aufsicht von Erwachsenen verwenden“ und die Altersangabe.
Fehlen wichtige und gewünschte Angaben, sollten Käufer im
Netz nach einem umsichtigen Online-Händler suchen, der die
gewünschten Informationen bereitstellt.
- Spielzeug von Händlern außerhalb der EU: Bei
Internethändlern mit Sitz außerhalb der EU ist es kaum
möglich, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, etwa wenn
man beim Auspacken merkt, dass es sich bei dem Spielzeug um
eine Produktfälschung handelt oder falls es bedenkliche
Mängel – starker Geruch, scharfe Kanten, verschluckbare
Kleinteile – aufweist oder wenn Auto, Puppe oder Bausatz
defekt geliefert wurden. Außerdem lässt Spielzeug aus fernen
Ländern oft die Kriterien der EU-Spielzeugrichtlinie außer
Acht.
Sprachlich fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei
großen Verkaufs-Plattformen wie Amazon oder Ebay sind
oftmals Indizien für Spielzeugimporte aus fernen
ungeregelten Ländern. Käufer können eine Händleradresse
jedoch leicht überprüfen: Einfach im Text nach „Verkauf
durch...“ oder „Angaben zum Verkäufer“ suchen und den
angegebenen Firmennamen anklicken. Dann wird die
Geschäftsadresse angezeigt. Bei zweifelhaftem Firmensitz des
Händlers besser nichts bestellen.
- Nachhaltiges Sortiment: Wer im Internet nach „Öko“ und
„Spielzeug“ sucht, findet eine ganze Reihe von
Spielzeughändlern, die in erster Linie Waren aus natürlichen
Materialien und in Deutschland hergestellt anbieten. Viele
dieser ökologisch ausgerichteten Online-Händler bevorzugen
Holzspielzeug aus nachhaltiger Waldwirtschaft und achten bei
Stoffspielzeug auf Fasern aus biologischem Anbau.
Alternative Spielzeugshops bieten oft auch online
Informationen zur Oberflächenbehandlung und zu den
verwendeten Farben und Lacken an. Beim Kauf sollte man auch
hier auf verwendete Materialien und anerkannte Siegel
achten.
- Gute Siegel online suchen: Der Global Organic Textile
Standard (GOTS) ist ein vertrauenswürdiges Siegel für
schadstoffarmes Stoffspielzeug mit Fasern aus Bio-Anbau. Das
PEFC-Siegel weist bei Holzspielzeug auf nachhaltige
Waldwirtschaft hin. Ein guter Hinweis auf empfehlenswertes
Spielzeug ist die Plakette „spiel gut“. Sie wird von
unabhängigen Experten vergeben, die das Spielzeug auf
Spielwert, kindgerechtes Design und Stabilität prüfen.
Produkte mit dem „GS-Zeichen“ (Geprüfte Sicherheit) oder bei
elektrischen Geräten mit dem „VDE-Zeichen“ (Verband der
Elektrotechnik) sind von einer unabhängigen Prüfstelle auf
ihre Sicherheit untersucht worden.
Im Internet können Kunden gezielt nach Spielzeug mit Siegeln
suchen. Wer sichergehen will, dass die ausgesuchten
Spielsachen nicht mit Kinderarbeit produziert wurden, kann
online gezielt nach Fachgeschäften für fairen Handel suchen
oder Shops bevorzugen, die das Herstellungsland angeben.
Inhalt nach Erhalt prüfen: Wer beim Onlinehändler bestellt,
kann erst nach Lieferung das Spielzeug auf Mängel wie Geruch
oder spitze Stellen prüfen. Aber auch ohne Angaben von
Gründen können Online- Kunden von ihrem 14-tägigen
Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Diese Regel gilt nicht bei Maßanfertigungen oder bei
Spielwaren mit persönlichem Namensaufdruck.
Umfangreiche Informationen zu Spielzeug bietet die
Verbraucherzentrale NRW im Internet:
www.verbraucherzentrale.nrw/spielzeug
Wichtige Vorsorge mit
Fallstricken: Berufsunfähigkeit gezielt absichern
Wer durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr
ausüben kann, wird seinen Lebensstandard mit der staatlichen
Erwerbsminderungsrente allein kaum halten können.
Die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist deshalb einer
der wichtigsten Bausteine privater Vorsorge. Doch für viele
Berufs- und Altersgruppen ist eine solche Versicherung
ziemlich teuer. Und mit Vorerkrankungen droht gar eine
Ablehnung. Falsche Angaben im Antrag können außerdem dazu
führen, dass die Versicherung im Ernstfall nichts bezahlen
muss. Tipps für die Suche nach der richtigen Police und
Hilfen für die Antragstellung bietet der neu aufgelegte
Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der
Verbraucherzentralen. Er erscheint in Kooperation mit der
ZDF-Sendung WISO.
Das komplett überarbeitete und erweiterte Buch zeigt, wie
Verbraucher den individuell passenden Schutz finden und was
dieser ungefähr kostet. Auch die nächstbesten Alternativen
zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommen dabei zur Sprache.
Klare Ratschläge gibt es für die Antragstellung und alle
dabei erforderlichen Angaben. Ebenso wird der Rechtsweg für
das Durchsetzen abgelehnter Ansprüche im Ernstfall
beschrieben. Ein Kapitel zu Steuern und Sozialabgaben rundet
das Angebot ab.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet
16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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Spendensammlungen: Wahre Wohltäter von falschen
unterscheiden
Duisburg, 03. November 2016 - Ob für Flüchtlinge,
Notleidende in Krisengebieten, bedürftige Kinder oder für
kulturelle Anliegen, ob für Tier- oder Umweltschutz: Alle
Jahre wieder wird in der Weihnachtszeit zu Spenden
aufgerufen – per Post, via Internet und mit der Sammelbüchse
in der Hand. Mehr als 600.000 Vereine und rund 22.000
Stiftungen in Deutschland profitieren von der Bereitschaft,
das eigene Portemonnaie für Menschen in Not, für die
Versorgung von Tieren und auch für kulturelle Belange zu
öffnen.
„Wer helfen möchte, tut gut daran, seine Gaben nicht allzu
leichtgläubig zu verteilen. Denn nicht jede Organisation,
die verspricht, mit Euro und Cent Gutes zu bewirken, ist so
seriös, wie sie sich gibt“, erklärt die Verbraucherzentrale
NRW. Um die wahren Wohltäter von unseriösen
Trittbrettfahrern zu unterscheiden, helfen folgende Hinweise
der Verbraucherzentrale NRW: Briefpost fürs Gefühl: Fast
täglich landen Spendenaufrufe in den Briefkästen. Wer einmal
gespendet hat, erhält meist wieder Post.
Spendenorganisationen nutzen zudem auch
kommerzielle Adresshändler und beziehen Anschriften etwa aus
Telefonbüchern, durch Preisausschreiben oder von
Versandhändlern. Dank weiterer Angaben wie Alter, Beruf,
Geschlecht und Wert der bestellten Ware lassen sich
unterschiedliche Zielgruppen herausfiltern und anschreiben.
Wer über seinen Briefkasten um eine Spende gebeten wird,
sollte sich bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Zeit nehmen,
die Organisation genauer unter die Lupe zu nehmen.
Aufschluss bietet etwa ein Blick in den jeweiligen
Jahresbericht, den seriöse Organisationen auf Anfrage
zusenden. Vorsicht ist hingegen geboten, wenn die Werbepost
– statt Daten und Fakten zu liefern – allein auf Gefühle
zielt. Emotionsgeladene Texte und Mitleid erregende Fotos
sind Kennzeichen unseriöser Briefwerbung. Glaubwürdig
hingegen sind klare, aussagekräftige Informationen und
authentische Fotos mit einem erkennbaren Bezug zu dem
jeweiligen Spendenzweck.
- Mit der Büchse unterwegs: In den
Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen
Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt
werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen
Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf
Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse
verplombt sein musste, fehlt nun oft eine Regelung, um
Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern.
Gerade die direkte Ansprache kann dazu verführen, rasch und
unbedacht zu spenden. Erst recht, wenn versucht wird, mit
Fotos angeblicher Folteropfer, hungernder Kinder oder
gequälter Tiere Mitleid zu erregen. Doch auch bei einer
Sammlung mit der Büchse handelt es bei gezeigten Bildern
womöglich um gestellte Aufnahmen.
Besser ist deshalb, zunächst abzuwinken und sich in Ruhe
über die jeweilige Organisation zu informieren. Wer seriös
agiert, kann in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür das
Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben wird –
und freut sich über eine wohl überlegte Spende per
Überweisung. Ist ein Verein oder eine Organisation als
gemeinnützig anerkannt, bedeutet dies ein Indiz für deren
Glaubwürdigkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem
steuerlich abgesetzt werden.
- Spendenwerber im Internet: Eine eigene
Homepage ist hingegen kein Garant für die Seriosität einer
Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können
zwar vordergründig einen vertrauenswürdigen Eindruck
erwecken. Doch besser ist, hinter die Kulissen zu blicken
und zu prüfen, ob im Impressum ein Ansprechpartner sowie
eine ordentliche Adresse genannt sind.
Wer Zweifel hegt, sollte um Informationen – Jahresbericht,
Prospekte – bitten und gucken, was andere Quellen im Netz
über die jeweilige Organisation und ihre Aktivitäten äußern.
Das gilt auch für die zahlreichen über soziale Medien – etwa
per Facebook – verbreiteten Spendenaufrufe. Dort tummeln
sich etliche Organisationen, Vereine, aber auch Shops oder
einzelne Personen, die vorgeben, sich für eine wohltätige
Aktion zu engagieren.
Die ausgesendeten Appelle rühren mit mitleiderregenden Fotos
direkt ans Herz und somit an die eigene Spendenbereitschaft.
Statt Information zum Spendensammler und Belegen zu dessen
sozialem Engagement, springen die jeweiligen
Bankverbindungen für eine Überweisung meist jedoch sofort
ins Auge.
- Vorsicht bei Fördermitgliedschaften:
Viele unseriöse Gruppen buhlen sogleich um feste Mitglieder.
Meist sind die Beiträge hoch, geboten wird hierfür kaum
etwas. Zudem bindet man sich in der Regel für einen längeren
Zeitraum. Denn im Unterschied zu sonstigen Haustürgeschäften
lässt sich die Verpflichtung zumeist nicht innerhalb von
zwei Wochen widerrufen. Oft fließt auch nur ein kleiner Teil
der Beträge in Hilfsprojekte. Den weit größeren Teil der
Spendengelder verschlucken meist Werbung und Verwaltung.
- Wegweiser durch den Spendendschungel: Das
Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an
förderungswürdige Organisationen ein Spenden-Siegel. Derzeit
dürfen sich damit 232 überwiegend soziale Organisationen
schmücken. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die
sich selbst beim DZI melden und die Kosten für die Prüfung
zahlen. Vor allem kleinere Organisationen sparen sich dies.
Wenn ein Verein also in der DZI-Liste fehlt, muss das nicht
zwangsläufig bedeuten, dass er unseriös ist. Trägt ein
Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist hingegen garantiert,
dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam
wirtschaftet und außerdem nachprüfbar ausweist, wie das Geld
der Spender verwendet wird.
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Ratgeber
Was Mieter dürfen und müssen: Aktueller Überblick über die
Rechtslage
Duisburg, 03. November
2016 - Die meisten Haushalte in
Deutschland leben zur Miete. Was sie und ihre Vermieter
dürfen und was nicht, steht zum Großteil nicht in Gesetzen,
sondern wurde erst von Gerichten entschieden. Um ihre Rechte
und Pflichten zu kennen, brauchen Mieter deshalb einen
aktuellen Überblick über das gesprochene Recht. Genau diesen
liefert der neu aufgelegte Ratgeber „Was ich als Mieter
wissen muss“ der Verbraucherzentrale NRW – thematisch
gegliedert und zum Nachschlagen aufbereitet.
Das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund verfasste
Buch gibt Sicherheit in vielen Situationen, in denen es
immer wieder zu Konflikten kommt.
Die grundlegend überarbeitete und erweiterte Neuauflage
setzt bei den Anforderungen an Mietverträge an. Über
zahlreiche typische Streitgründe deckt der Ratgeber Themen
bis zum Auszug aus der Wohnung ab. Es geht um Mängel und
deren Beseitigung sowie Mietminderungen, um
Schönheitsreparaturen, Modernisierungen und
Eigentümerwechsel. Auch die Fragen, wann Mieterhöhungen
gerechtfertigt sind und wie Betriebskosten umgelegt werden
dürfen, werden ausführlich beleuchtet.
Tipps für Beweissicherung und Co. helfen bei der
Vorbereitung auf rechtliche Auseinandersetzungen. Dank
seinem Stichwortregister liefert das umfangreiche Buch auch
schnelle Antworten auf akute Fragen.
Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet
16,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Hinweis
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Effizient in die neue Heizsaison
Heiz-Check der Verbraucherzentrale spürt Energieverluste auf
Duisburg, 03. November 2016 - Die
Energiepreise und damit die Heizkosten sind aktuell
ungewöhnlich niedrig – eine willkommene finanzielle
Entlastung für viele Verbraucher. Dabei können in vielen
Fällen die Kosten aber sogar noch deutlich stärker gesenkt
werden. Denn erschreckend viele Heizsysteme laufen
ineffizient, verbrauchen also ständig mehr Energie als
notwendig. Diese Schwachstellen deckt der Heiz-Check der
Energieberatung der Verbraucherzentrale auf.
„Leider halten viele Heizungsanlagen bei der Effizienz
nicht, was sie versprechen“, erläutert Jochen Kruse, Experte
bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Schön warm
wird die Wohnung trotzdem, aber der Verbrauch ist höher als
erwartet. Und für die Besitzer der Anlage fallen
überflüssige Mehrkosten an, bei einem Einfamilienhaus
manchmal bis zu 150 Euro im Jahr.“
Glücklicherweise sind aber häufig gar keine großen
Investitionen erforderlich, um die Anlage wieder flott zu
machen.
„Oft muss man nur das Zusammenspiel aller Anlagenkomponenten
verbessern, zum Beispiel mit einem sogenannten hydraulischen
Abgleich oder eine Regelungseinstellungen ändern“, erklärt
Kruse und ergänzt: „Welches Optimierungspotenzial die
jeweilige Anlage genau hat, finden unsere Beraterinnen und
Berater bei einem Heiz-Check heraus.“
Der Heiz-Check besteht aus zwei Besuchen eines
Energieberaters an aufeinanderfolgenden Tagen. Zwischen den
Terminen zeichnen Messgeräte wichtige Systemtemperaturen
auf. Zudem werden der Dämmstandard von Rohren und Armaturen
überprüft und Daten wie Alter und Dimensionierung des
Systems, der Verlauf der Raumtemperatur und der
Vorjahresverbrauch erfasst. Schließlich werden alle
Komponenten der Anlage, etwa Kessel, Warmwasserspeicher,
Mischer und Ventile, in Augenschein genommen.
Wenig später erhält der Verbraucher per Post einen Bericht
mit der Gesamteinschätzung zum Heizsystem und Empfehlungen,
wie es sich optimieren lässt.
Der Heiz-Check ist ein Angebot für alle privaten
Verbraucher, die z.B. einen Gas-, Öl- oder Holzheizkessel,
eine Fernwärmestation oder eine Wärmepumpe zuhause haben.
Für Zwei Termine vor Ort kostet der HeizCheck dank Förderung
durch das Bundeswirtschaftsministerium 40 Euro, bei Vorlage
entsprechender Nachweise ist der Check kostenfrei.
Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
nimmt Terminanfragen für den Heiz-Check entgegen, oder Sie
nutzen das OnlineFormular unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
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Energiesteckbrief für die
Wohnung
Der Energieausweis ist auch für Mieter wichtig
Duisburg, 03. November
2016 - Der Energieausweis ist in Deutschland seit
einigen Jahre verpflichtend vorgeschrieben. Sein Ziel: die
energetische Qualität verschiedener Gebäude vergleichbar zu
machen. Die ist auch für Mieter interessant, schließlich
machen die Heizkosten einen großen Anteil der Wohnkosten
aus. Wie hilfreich ist das Dokument für Mieter aber in der
Praxisund was verrät der Energieausweis nicht? Jochen Kruse,
Energieexperte der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert
die Eckpunkte.
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Energieausweis
Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines
Gebäudes. Dazu enthält das Dokument neben grundlegenden
Angaben entweder die Kennwerte für Energiebedarf
(Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis).
Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich –
Modernisierungsvorschläge für die Verbesserung des
energetischen Gebäudezustands. Seit 2014 wird der
Energiestandard des Gebäudes außerdem mittels
Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, wie
man von Kühlschrank und Waschmaschine kennt.
„Die wichtigsten Kenndaten aus dem Ausweis müssen schon in
der Immobilienanzeige genannt werden, bei neueren Ausweisen
auch die Effizienzklasse“, erklärt Jochen Kruse. Bei der
Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der
Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert
aushändigen oder aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss
muss der Mieter das Original oder eine Kopie erhalten.
„Dieses Dokument am besten zusammen mit den
Vertragsunterlagen aufbewahren“, rät Kruse. Dennoch dürfen
Mieter die Aussagekraft des Energieausweises nicht
überschätzen.
„Der Energieausweis liefert keine genaue Prognose für die
künftigen Heizkosten“, stellt Jochen Kruse klar. Denn zum
einen bezieht sich der Ausweis in den meisten Fällen auf das
ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der
Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den
Energieverbrauch. Ferner ist das persönliche Verhalten, zum
Beispiel die gewünschte Raumtemperatur und das
Lüftungsverhalten, entscheidend für die Heizkosten.
„Ein guter Anhaltspunkt für die energetische Qualität des
Gebäudes ist der Ausweis aber dennoch“, betont Kruse.
Informationen zum Energieausweis für Mieter und persönliche
Beratungstermine gibt es an der Energie-Hotline 0211 / 33
996 555 und unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 nimmt
Terminreservierungen entgegen. Pro halbstündigem Termin
kostet die Beratung 5 Euro, bei Vorlage entsprechender
Nachweise ist die Beratung kostenfrei. Die Energieberatung
der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie.
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Heizung mit Fördergeldern
optimieren
Neues Programm des Bundes für mehr Energieeffizienz im
Gebäudesektor
Duisburg, 03. November 2016 -
Verbraucher profitieren jetzt von einem neuen
Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie: Mit 30 Prozent bezuschusst das Ministerium ab dem
1. August 2016 die Einbau- und Investitionskosten von
Maßnahmen, die die Heizungsanlage eines Gebäudes energetisch
optimieren. Aktuell entfallen rund 35 Prozent des
Energieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudesektor.
Insbesondere bei der Wärmeversorgung von Gebäuden lässt sich
die Energieeffizienz deutlich steigern.
Zu fast jeder Heizungsanlage gehört eine
Heizungsumwälzpumpe. „Ein Großteil der eingesetzten Pumpen
sind Stromfresser. In Ein- und Zweifamilienhäusern
verursachen sie bis zu zehn Prozent des
Haushaltsstromverbrauchs. Durch den Einbau einer modernen
Hocheffizienzpumpe lassen sich davon bis zu zwischen 60 und
80 Prozent sparen“, weiß Jochen Kruse, Energieberater der
Verbraucherzentrale in Duisburg.
Auch die Warmwasserverteilung im Heizkreislauf lasse sich
oftmals verbessern, erklärt der Energieexperte. „Ein
hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich das Wasser und
damit die Wärme im Gebäude ideal verteilt. Die Kombination
aus Pumpentausch und hydraulischem Abgleich führt zum
bestmöglichen Ergebnis.“
Für genau solche Investitionen stellt das Ministerium nun
Fördergelder bereit. Konkret gibt es die Zuschüsse für den
Ersatz von Heizungsumwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen,
die älter als zwei Jahre sind. „Eine Liste der förderfähigen
Hocheffizienzpumpen ist auf der Internetseite des Bundesamts
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht“, sagt
Kruse. Die Internetadresse lautet:
www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsoptimierung.
Neben dem hydraulischen Abgleich sind weitere Maßnahmen
förderfähig, die dafür sorgen, dass das Gebäude effizienter
beheizt wird. Dies können zum Beispiel die Installation von
voreinstellbaren Thermostatventilen oder eines
Pufferspeichers und/oder die optimale Einstellung der
Heizkurve sein.
Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm sind
ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammengefasst. Dort findet
sich auch der Förderantrag. Das Programm ist bis zum Jahr
2020 befristet und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt
circa 1,9 Milliarden Euro.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihr Gebäude
energetisch fit machen und welche weiteren
Fördermöglichkeiten es gibt: Informationen und persönliche
Beratungstermine gibt es an der EnergieHotline 0211 / 33 996
555 und unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.30 nimmt
Anmeldungen entgegen. Pro halbstündigem Termin kostet die
Beratung 5 Euro, bei Vorlage entsprechender Nachweise ist
die Beratung kostenfrei. Die Energieberatung der
Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie.
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Oktober 2016
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Vorsorge
Schritt für Schritt angehen Konkrete Hilfe bei
Patientenverfügung, Testament und Vollmachten
Duisburg, 27. Oktober 2016 - Auch bei schwerer Krankheit und
im Sterben kann das Leben selbstbestimmt bleiben.
Voraussetzung dafür ist eine gute Vorsorge. Viele wissen
zwar um die Bedeutung von Vollmachten, Testament und
Verfügungen, scheuen aber die Auseinandersetzung damit. Hier
setzt ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW an.
„Das VorsorgeHandbuch. Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament“ führt
Schritt für Schritt an die wichtigsten Überlegungen heran.
Die Neuerscheinung leitet die Lesenden behutsam an, sich
einzelne Fragen zu stellen und die Antworten möglichst
verbindlich zu dokumentieren. Die Themen reichen vom Wunsch
nach Einleitung und Beendung bestimmter medizinischer
Maßnahmen über die Sorgerechtregelung für Kinder bis hin zur
Planung der Nachlassteilung.
Welche formalen Anforderungen die einzelnen Dokumente
erfüllen müssen und wie die Willensbekundungen ineinander
greifen, wird genau erklärt. Anleitungen, Fragebögen,
erläuterte Textbausteine und teils Formulare geben dabei
Sicherheit. So wird das schwierige Thema handhabbar. Für ein
würdiges Leben bis zum Schluss und zur Vorsorge für die
Hinterbliebenen.
Das Buch im A4-Format mit heraustrennbaren
Formularen, Fragebögen und Anleitungen für die individuelle
Willensbekundung hat 184 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Keine Angst
vor der Zahnarztrechnung - Behandlungen und ihre Kosten
richtig einschätzen
Duisburg, 20. Oktober 2016 - Rund 90 Millionen
zahnärztliche Behandlungen gibt es jährlich in Deutschland.
Fast immer tragen Patienten zumindest einen Teil der Kosten
selbst. Doch was dürfen Implantat, Kunststofffüllung, Krone
und Co. eigentlich kosten? Was ist notwendig, welche
Qualitätsunterschiede gibt es? Und was taugen
zuzahlungsfreie Kassenleistungen? Fragen wie diese
beantwortet das neue Buch „Ratgeber Zähne – Was Patienten
wissen müssen: Behandlung, Kosten, Rechte“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Die Neuerscheinung behandelt Themen von der Reinigung über
die Reparatur und Begradigung bis hin zur Verschönerung von
Zähnen. Zahnersatz aus dem Ausland und sogenannte
Zahnauktionen zum Finden preisgünstiger Angebote werden als
Sparmöglichkeiten differenziert bewertet.
Leser erfahren zudem, unter welchen Umständen eine
Zahnzusatzversicherung nützlich ist, die mehr als 14
Millionen Deutsche abgeschlossen haben. Grundlagenwissen zum
Vorgehen bei den einzelnen Behandlungen sowie zu üblichen
Kostenrahmen hilft bei der Bewertung von einzelnen
Leistungen oder Heil- und Kostenplänen. Wie Patienten die
richtige Zahnarztpraxis finden und welche rechtlichen
Ansprüche sie bei Problemen geltend machen können, sind
weitere Themen. Ein Glossar und ein Stichwortverzeichnis
machen den Ratgeber auch zum praktischen Nachschlagewerk bei
aktuellen Fragen.
Das Buch hat 192 Seiten und kostet 14,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Damit die
Pilleneinnahme nicht aus dem Ruder läuft:
Medikationsplan ab drei verordneten Präparaten Pflicht
Patienten, die täglich mehrere Tabletten einnehmen müssen,
verlieren leicht den Überblick über deren Wirkungsweise und
kommen oft bei der verordneten Dosis sowie beim Zeitplan
durcheinander. Verwirrung bei der Pilleneinnahme
verunsichert nicht nur, sondern ist in vielen Fällen auch
bedenklich. Denn die Wirkungen verschiedener Medikamente
können sich gegenseitig verstärken oder auch aufheben,
sodass eine unkontrollierte Einnahme der eigenen Gesundheit
mehr schadet als nützt.
„Besonders fatal kann’s werden, wenn verschiedene Ärzte ohne
gegenseitige Abstimmung unterschiedliche Tabletten
verschreiben und Patienten schlimmstenfalls mit
freiverkäuflichen Arzneimitteln ihren persönlichen
Medikamenten-Cocktail noch anreichern“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW.
Damit die Pilleneinnahme nach Plan verläuft, haben
gesetzlich Krankenversicherte seit dem 1. Oktober Anspruch
auf einen Medikationsplan mit der Auflistung von Wirkstoffen
und Einnahmehinweisen – und zwar dann, wenn sie drei oder
mehr vom Arzt verordnete Medikamente für mindestens vier
Wochen einnehmen sollen. Die Verbraucherzentrale NRW
erklärt, worauf Patienten in puncto Pillenplan achten
sollten:
Was ist neu? Viele Patienten haben bisher bereits
Medikationspläne von ihrem Arzt oder Apotheker ausgehändigt
bekommen. Damit eine bessere Orientierung bei der Einnahme
gewährleistet ist, dürfen Patienten künftig nur noch
einheitliche Pläne erhalten. Ärzte und Apotheker sind
verpflichtet, die Einnahmepläne stets nach den vorgegebenen
Standards zu erstellen. Bis Ende März nächsten Jahres dürfen
auch noch Medikationspläne nach bisherigem Muster ausgegeben
werden. Danach ist die Ausgabe des standardisierten
Pillenplans verbindlich. Was soll mit der
Vereinheitlichung erreicht werden?
Der Medikationsplan macht die Tabletteneinnahme sicherer,
weil er zunächst einmal die Patienten selbst, aber auch die
mit- und weiterbehandelnden Ärzte und Apotheken darüber
informiert, welche Präparate ein Patient gerade einnimmt.
In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt
ausgestellt, weil dort alle Fäden zusammenlaufen. Für den
Fall, dass Patienten keinen festen Hausarzt aufsuchen, kann
der Medikationsplan auch vom Facharzt erstellt und
ausgegeben werden, falls der die Behandlung koordiniert.
Was ist enthalten? In dem Medikationsplan müssen sämtliche
Angaben zu den verordneten Präparaten aufgeführt sein. Dazu
gehören der Handelsname, die Wirkstoffe und Wirkstärke, die
Darreichungsform, die verordnete Einnahme und Menge sowie
spezielle Hinweise und der Grund für die Medikation.
Zusätzlich können freiverkäufliche Medikamente ebenfalls in
dem Pillenplan eingetragen werden, falls ihre Einnahme aus
ärztlicher oder pharmazeutischer Sicht sinnvoll ist.
Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie beispielsweise
Insulin-Pens bei Diabetikern, gehören in den Plan. Außerdem
sind Name und Geburtsdatum des Patienten sowie die
Kontaktdaten des ausstellenden Arztes und das Datum des
Ausdrucks Pflichtangaben.
Wer arbeitet mit dem Medikationsplan? Nicht nur der
Hausarzt, sondern auch andere niedergelassene Ärzte oder
Ärzte im Krankenhaus können den Plan ändern oder ergänzen.
Dazu sind alle Angaben zusätzlich in der rechten oberen Ecke
in einem Barcode hinterlegt. Behandelnde Ärzte können aber
auch handschriftliche Ergänzungen auf dem Ausdruck
vornehmen. Auf Wunsch von Patienten können selbst gekaufte
Arzneimittel aus der Apotheke ebenfalls auf dem Plan
vermerkt werden.
Wie sollten Patienten den Medikationsplan nutzen?
Patienten sind in der Regel selbst dafür verantwortlich,
dass ihr Medikationsplan aktuell und vollständig ist. Am
besten entscheiden sie gemeinsam mit dem Hausarzt, welche
Medikamente in ihrer Einnahmehilfe aufgelistet werden.
Wer regelmäßig Tabletten einnehmen muss, sollte den Plan
immer griffbereit haben und darauf achten, dass der Barcode
möglichst nicht beschädigt wird. Bekommt man einen neuen
Plan kann der alte sofort vernichtet werden.
Ab 2018 sollen die Medikationspläne über die elektronische
Gesundheitskarte abrufbar sein.
Auskünfte zu Patientenrechten bietet die Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Kontaktdaten unter
www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.
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In und nicht
out Snacks in der Schule schmackhaft machen
Duisburg, 13. Oktober 2016 -
Lieber einen Snack auf die Hand statt Mittagessen in der
Mensa! Bei vielen Schülerinnen und Schülern muss es mit der
Verpflegung schnell gehen. Döner, Pommes, Schnitzelbrötchen
und süße Teilchen sind hierbei die beliebtesten Snacks, mit
denen sich die Heranwachsenden am liebsten versorgen.
Die Angebote zur Mittagsverpflegung in der schuleigenen
Mensa kommen gegen die trendigen To-Go-Speisen und -Getränke
meist nicht an. Ein Dilemma, gegen das man nach Ansicht der
Verbraucherzentrale NRW nur mit einem attraktiven Angebot an
Snacks in der Schule den Rang ablaufen kann:
„Süße und salzige Zwischenmahlzeiten vom Bäcker, Supermarkt
oder von der Pommes-Bude machen zwar für eine Weile satt,
können aber eine vollwertige Mahlzeit nicht ersetzen. Nur
ein ausgewogenes Verhältnis von Vollkorn- und
Milchbestandteilen, Obst und Rohkost sorgen dafür, dass
Energie und Leistungsstärke in den Schulstunden nicht
nachlassen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Passend zum Start in die neue Schulsaison zeigen folgende
Tipps, wie mit vitamin- und nährstoffhaltigen Snacks und
einfallsreichem Engagement den süßen und fetten Snacks vom
Bäcker oder Imbiss der Kampf um hungrige Schülermägen
aufgenommen werden kann:
Snackbuden und Co. ausstechen: Schülerinnen und Schüler
verlieren das Interesse an fix und fertig angebotenen
Essenswaren außerhalb des Schulgeländes nur, wenn Snacks in
der Schule verlockend aussehen und die Zutaten ihren
Wünschen entsprechen.
Dazu gehört nicht nur ein verlockendes Angebot an gesunden
FastFood-Alternativen – wie etwa Asia-Nudeln, indischem Reis
mit Putenbrust, Kürbissuppe oder Tellergericht mit Linsen
oder frischem Gemüse. Ein Hindernis für den Gang zum
Supermarkt in der Mittagspause sind auch schön gestaltete
Aufenthaltsräume und Mensen, die zum Verzehr und zum
Verweilen einladen.
Schulverpflegung verbessern: Falls es an einem attraktiven
Angebot an Snacks in der Schule hapert, macht es Sinn, dass
sich alle Akteure – vom Schulträger, Lehrer, über Eltern und
Schüler bis hin zum Caterer – gemeinsam dafür stark machen,
dass das Verpflegungsangebot und dessen Rahmenbedingungen
verbessert werden.
Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass das künftige
Angebot den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE) entspricht und gleichzeitig bei den jungen
Konsumenten gut ankommt. Wenn alle Akteure bei der Umsetzung
und Verbesserung an einem Strang ziehen, kommt das den
Sprösslingen zugute und ist außerdem ein gelungenes Beispiel
für eine vorbildliche Ernährungsbildung an Schulen.
Tipps rund um richtiges Essen und Trinken in der Schule
finden Interessenten in der Broschüre „Snacks an
weiterführenden Schulen“, herausgegeben von der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE), erhältlich in den
örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
Adressen und Öffnungszeiten unter
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Mehr Infos zu
gesunder Schulverpflegung bietet auch die Vernetzungsstelle
Schulverpflegung NRW, angesiedelt bei der
Verbraucherzentrale NRW. Kontakt im Internet unter
www.schulverpflegung.nrw.de.
Was tun,
wenn jemand stirbt? Hilfestellung für Angehörige
Nach dem Tod eines Angehörigen müssen
Hinterbliebene trotz ihrer Trauer in kurzer Zeit viele Dinge
regeln. Bestattung und Trauerfeier sind zu planen, Freunde
und Verwandte zu benachrichtigen, Versicherungen zu
informieren. Hilfreich ist es in dieser persönlichen
Ausnahmesituation, wenn wichtige Fragen bereits vorab
geklärt wurden. Viele Aufgaben lassen sich auch an ein
Bestattungsunternehmen übertragen.
Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“
der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, Vorsorge für die
Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen und als Hinterbliebener
den Überblick zu behalten.
Das Buch informiert über die verschiedenen Formen der
Bestattung und zeigt auf, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
So sind unter anderem die Friedhofsgebühren von 75 Städten
enthalten. Fristen und Formalien für Versicherungen und
Steuer sind weitere Themen.
Eine Entlastung für Angehörige bietet eine umfangreiche
Checkliste, in der vom Bestattungswunsch über die
Sozialversicherungs- und Bankdaten bis zu Passwörtern viele
Informationen hinterlegt werden können, die nach einem
Todesfall wichtig werden.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet
12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Bei
Produktmacken nach dem Kauf Richtig reklamieren
Wenn das Display schwarz bleibt, die Espressomaschine
streikt oder der Reißverschluss an der Tasche nach dem Kauf
klemmt, sind dies Ärgernisse, die Kunden nicht hinnehmen
müssen. Das müssen sie auch dann nicht, wenn sie im Geschäft
bei der Reklamation von mangelhaften Waren ausgebremst
werden. „Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer Kunden
bei Mängeln direkt an die Hersteller verweisen, obwohl sie
in vielen Fällen für die Behebung dieser Macken zuständig
sind", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW eine immer
wieder festzustellende Praxis im Handel. Damit Kunden ihre
Rechte wirkungsvoll durchsetzen können, gibt die
Verbraucherzentrale NRW Ratsuchenden folgende Hinweise an
die Hand:
Kaufzeitpunkt: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem
Kauf beziehungsweise nach Übergabe der bezahlten Ware an den
Kunden muss der Verkäufer im Rahmen des gesetzlichen
Gewährleistungsrechts für die Mangelfreiheit der Ware
einstehen.
Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der
ersten sechs Monate ein Mangel, wird vermutet, dass dieser
schon von Anfang an bestand und der Verkäufer somit dafür
verantwortlich ist, diesen zu beheben. Danach muss der
Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt
oder der Fehler bereits angelegt war.
Reklamation: Defekte Ware sollte am besten immer
schriftlich reklamiert werden. In einem Brief oder per
E-Mail sind die aufgetretenen Mängel möglichst genau zu
beschreiben. Wird im Geschäft mündlich reklamiert, ist es
hilfreich, eine Notiz über das Gespräch anzufertigen: Name
des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das
Ergebnis des Gesprächs sollten dabei festgehalten werden.
Fristen: Bei einer Reklamation innerhalb der
Gewährleistungsfrist sollten Kunde und Verkäufer sich immer
auf eine Frist verständigen, innerhalb der die Ware entweder
repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein
Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist hierbei in den
meisten Fällen angemessen.
Kundenrechte: Reagiert der Verkäufer innerhalb dieser
angemessen gesetzten Frist nicht oder scheitern die
Reparaturversuche, kann der Kunde weitere Rechte geltend
machen. So kann er dann zum Beispiel vom Vertrag
zurücktreten oder auch verlangen, dass der Kaufpreis
reduziert wird. Bei unerheblichen Mängeln kann der Kunde
ebenfalls auf einen herabgesetzten Kaufpreis pochen, nicht
aber vom Vertrag zurücktreten.
Garantie: Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung
übernehmen manche Hersteller oder Händler für ihre Produkte
Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Leistungen können
sie selbst festlegen. So kann eine Hersteller-Garantie zum
Beispiel viele Schadensfälle gänzlich ausschließen. In
anderen Fällen ist sie auch ein Plus gegenüber der
gesetzlichen Gewährleistung. Die einzelnen Details können in
den jeweiligen Garantiebedingungen nachgelesen werden.
Während der zweijährigen Gewährleistungszeit kann der Kunde
dann entscheiden, entweder auf die Gewährleistungsrechte des
Verkäufers zu pochen oder ein möglicherweise geltendes
Garantieversprechen des Herstellers in Anspruch zu nehmen.
Der Kunde sollte sich jedoch nicht vorschnell vom Verkäufer
mit einem Hinweis auf die Herstellergarantie abwimmeln
lassen!
Ausführliche Informationen rund um die Gewährleistungsrechte
gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw./gewaehrleistung.
Rechtlichen Rat bei der Durchsetzung von Reklamationsrechten
bietet auch die Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30.
DUISBURG
MACHT DEN THERMOSTAT-CHECK SPAR-CHANCEN FÜR EIGENTÜMER UND
MIETER
Duisburg, 10. Oktober 2016 - Innerhalb von Minuten können
viele Duisburger beim Heizen in die Komfortklasse
aufsteigen. Mit wenigen Handgriffen, ganz ohne Dreck oder
austretendes Heizungswasser. Denn sowohl Haus- und
Wohnungseigentümer als auch die rund 170.000 Duisburger
Mieterhaushalte können von Hand bediente Thermostate selbst
gegen programmierbare Modelle austauschen.
Wie leicht das geht, hat Energieberater Jochen Kruse von der
Verbraucherzentrale NRW am Montag im Rahmen der Aktion „NRW
macht den Thermostat-Check“ erklärt. Gleichzeitig betonte
er: „Gut und sparsam heizen lässt sich auch mit
herkömmlichen Thermostaten. Entscheidend ist die richtige
Einstellung.“ Was genau wird aber eigentlich eingestellt?
„Die Zahl auf einem Standard-Thermostat gibt nicht an, wie heiß der
Heizkörper wird, sondern wie warm der Raum werden soll“,
erklärte Kruse. Das sei vielen nicht klar. „Stufe drei
einzustellen, hat den gleichen Effekt, wie 20 Grad in ein
programmierbares Modell einzugeben: 20 Grad werden erreicht,
aber nicht überschritten.“
Das Ganze auf Stufe fünf beschleunigen zu wollen, endet nur
mit einem zu heißen Raum und Energieverschwendung. Energie
sparen können Verbraucher hingegen, indem sie nachts und bei
Abwesenheit die Temperatur absenken. Jedes Grad weniger
verringert den Energieverbrauch um rund sechs Prozent.
Kühler als 16 Grad sollte es jedoch nicht werden, sonst
droht Schimmel.
„Wer beim Aufstehen alle Thermostate hochdreht und vor der
Arbeit wieder herunter, beim Heimkommen wieder rauf und
nachts wieder runter, der macht alles richtig – ist aber
auch ganz gut beschäftigt“, sagte Kruse. Für alle, denen das
zu sportlich ist, seien deshalb programmierbare Thermostate
eine gute Idee. In sie speichern die Nutzer vorab ein, wann
es wie warm sein soll. Eine andere Möglichkeit sind
vernetzte Thermostate im Smart Home, die auch von unterwegs
gesteuert werden können.
Verkäufern teure Tour vermasseln: Tipps zu Kaffeefahrten
Duisburg, 05. Oktober 2016 - Geldgewinne, Geschenke, gutes
Essen und weitere Attraktionen vor Ort – mit den immer
gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur
Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der
preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine als
Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern
meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht
werden.
„Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und
Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu
unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das
Geld ist dann meist weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher
widerrufen wird“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor
versierten Verkäufern, die nach der Bustour auf
Nimmerwiedersehen verschwinden. Wie Teilnehmer auf falsche
Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse
Verkaufspraktiken vorgehen können, dazu hat die
Verbraucherzentrale NRW passende Tipps:
Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit
vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen!
Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und
besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu
lesen. Sämtliche Kosten – auch zusätzliche Extras – und
sonstige Teilnahmebedingungen sollten vorher
zusammengetragen und geprüft werden.
Bei Ungereimtheiten am besten Angehörige, Betreuer oder die
Mitarbeiter der Verbraucherzentrale um Rat fragen. Im
Zweifel sollten Interessenten lieber auf eine Teilnahme
verzichten.
Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten
haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern
und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Zusätzlich
treiben sie mit den ermittelten Adressdaten oft noch einen
regen Handel. Ihre Verkaufsveranstaltung findet häufig in
einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand zu
einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer
mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten
Verkäufern geschickt zum Kauf von zweifelhaften Produkten –
etwa Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten – zu meist
völlig überzogenen Preisen animiert.
Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft,
werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern
bedrängt.
Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer
Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während
der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas
anderes unternehmen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf
sämtliche Leistungen – etwa auf Verpflegung und
Rücktransport –, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie
müssen auch nichts kaufen.
Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den
Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht
werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den
Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu
erstatten.
Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des
Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des
Busses für eine Beschwerde zu notieren.
Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoll ist auch,
Kaufvertrag und Werbematerial erst mal mit nach Hause zu
nehmen, um einen Vertrag in Ruhe prüfen sowie Preis und
Qualität mit anderen Waren vergleichen zu können. Hierbei
ist höchste Vorsicht geboten bei Anbietern, die in ihren
Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen
Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine
rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.
Widerrufsrecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut,
weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder
Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von
Fitness-Pillen aufkommen, können Käufer in der Regel
innerhalb von 14 Tagen, nachdem ein Vertrag vereinbart wurde
beziehungsweise sie die gekaufte Ware in den Händen halten,
ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Wurden sie
nicht ordnungsgemäß über ihr Recht auf Widerruf informiert,
haben sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, um sich von der
Vertragsverpflichtung zu lösen.
Käufer sollten bei der Entgegennahme eines Vertrages immer
auf das Datum achten. Unseriöse Anbieter versuchen oft, das
Widerrufsrecht durch Zurückdatierung auszuhebeln. Wichtig
für Reklamationen und Rücktritt ist auch, dass der Name der
Firma, einer verantwortlichen Person, die Anschrift und
nicht nur ein Postfach im Kaufvertrag angegeben sind.
Weitere Auskünfte und persönliche Hilfe bei dubiosen
erscheinenden Bustouren gibt’s online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/kaffeefahrten oder in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30.
Erreichbarkeit im Internet unter
.www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg
Ratgeber
Gekauft wie gesehen Gebrauchte - Immobilien genau prüfen
Gekauft wie gesehen – das gilt für gebrauchte Häuser.
Spätere Schadensersatzansprüche gegen Vorbesitzer sind nur
schwer durchzusetzen. Deshalb gilt: Wer aus zweiter Hand
kauft, sollte das Wunschobjekt ganz genau unter die Lupe
nehmen. Bausubstanz, Heizungstechnik, Wärmedämmung, Statik
und der Modernisierungsbedarf sind gründlich zu prüfen. Wo
die Fallen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie lauern
und wie sich Fehler vermeiden lassen, zeigt der Ratgeber
„Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW.
Mit praktischen Informationen und umfangreichen Checklisten
hilft das Buch Kaufinteressenten, finanzielle und rechtliche
Risiken zu verringern. Es begleitet sie Schritt für Schritt
– von der Haussuche bis zur Schlüsselübergabe. So wird etwa
der Sanierungsbedarf aller wichtigen Bauteile wie Heizung,
Dämmung, Fenster und Dach systematisch geklärt. Dadurch
lassen sich die zu erwartenden Folgekosten einschätzen.
Expertenrat gibt es auch bei der Beurteilung des Kaufpreises
und der Klauseln im Vertrag. Und schließlich liefert das
Buch praktische Tipps für den Tag der Hausübergabe.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet
19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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September 2016
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Mit oder ohne Trauschein?
Rechtliche Folgen für Paare
Viele Paare wollen ein gemeinsames Leben gestalten, ohne
ihren Entschluss bürokratisch zu besiegeln. Verheiratet zu
sein oder nicht, hat allerdings Einfluss auf die finanzielle
und rechtliche Situation. Etwa beim Aufkommen für den
Lebensunterhalt, bei der Altersvorsorge oder im Krankheits-
und auch Todesfall. Auch wenn der Bund nicht fürs Leben
hält, hat der rechtliche Status der Beziehung Folgen – zum
Beispiel bei der Aufteilung des Vermögens, der Einigung über
die Sorge für die Kinder und der Entscheidung, ob Unterhalt
gezahlt werden muss. Welche Rechte und Pflichten die
Entscheidung für oder gegen eine Ehe oder eine eingetragene
Lebenspartnerschaft für hetero- und homosexuelle Paare mit
sich bringt, das zeigt der Ratgeber „Mit oder ohne
Trauschein?“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch bietet einen Überblick über die rechtlichen und
finanziellen Auswirkungen einer Eheschließung ebenso wie
einer Trennung oder Scheidung. So gibt es Informationen etwa
zu gemeinsamen Darlehen und Konten, zur Anrechnung des
Partnereinkommens auf Sozialleistungen oder zu
Unterhaltsansprüchen sowie zum Sorge- und Adoptionsrecht.
Auch die Folgen einer Trennung oder Scheidung bis zur
Aufteilung des Hausrats werden im Detail besprochen. Der
Ratgeber klärt zudem darüber auf, welche Regelungen bei
Krankheit und Tod gelten, und gibt Tipps für sinnvolle
vertragliche Absicherungen für verschiedene Ernstfälle.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet
12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Einmaleins der Altersvorsorge: Anlagestrategien aufs
Lebensalter abstimmen
Reicht die Rente für den Ruhestand? Diese Ungewissheit
beschäftigt nicht nur die Rentner von morgen. Auch junge
Menschen stellen sich die Frage, ob sie im Alter ausreichend
Geld zur Verfügung haben werden. Wer schon früh mit der
Finanzplanung startet und auf Anlagestrategien setzt, die
zur jeweiligen Lebensphase passen, kann finanzielle Engpässe
auf dem Weg zur sorgenfreien Rente sowie Versorgungslücken
im Alter verhindern. Wie das geht, das zeigt der Ratgeber
„Altersvorsorge richtig planen – die besten Strategien für
ihre finanzielle Absicherung“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Einmaleins der Vorsorge zeigt, worauf bei der
Finanzplanung zum Berufseinstieg, während des
Karriereaufbaus und der Familiengründung sowie in der
Lebensmitte geachtet werden sollte, damit das Einkommen und
Vermögen gesichert und ein Polster fürs Alter angelegt wird.
Der Ratgeber hilft dabei Schritt für Schritt: Zunächst
werden alle wichtigen Finanzprodukte für die private
Altersvorsorge kritisch unter die Lupe genommen und geklärt,
für welchen Zweck die jeweiligen Anlagearten geeignet sind.
Zudem zeigt das Buch, wie sich die staatliche
Altersvorsorge- und Sparförderung clever nutzen lässt.
Zahlreiche Checklisten und Berechnungsbeispiele helfen beim
Durchblick.
Der Ratgeber hat 272 Seiten und kostet
12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Nicht alle Klauseln können
mithalten
Verträge mit Fitness-Studios
In Fitness-Studios werden schlaffe Muskeln gestärkt, die
Kondition trainiert und die Figur in Form gebracht – zu
teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber
versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange
Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder
automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu
binden.
Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung
haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand. So versuchen
Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen,
wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den
Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle
Schäden des Kunden aufkommen.
„Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich
weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit
geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht
richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Damit sich
Freizeitsportler im Dickicht undurchsichtiger
Vertragsklauseln zurechtfinden, helfen folgende Tipps bei
der Suche nach fairen Fitness-Konditionen:
Sorgfältiger Check vor Unterschrift: Wer Mitglied in einem
FitnessStudio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit,
Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios
bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an.
Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten
sie den Text und vor allem das Kleingedruckte gründlich
prüfen – am besten in aller Ruhe zu Hause. Unklares sollte
dann mit den Studiobetreibern noch abgeklärt werden. Oftmals
sind diese offen für Wünsche – etwa bei der Frage nach
besonderen Rabatten – zum Beispiel für Studenten, Senioren
oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.
Vertragslaufzeit: Die meisten Fitness-Verträge werden für
eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24
Monaten ist hierbei zulässig. Die längere Treue wird oft mit
einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel
bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der
Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich
meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum.
Weitere sechs Monate sind hierbei in Ordnung, zumindest bei
einem moderaten Monatsbeitrag. Streitigkeiten wegen längerer
Zeiträume werden von Gerichten bislang sehr unterschiedlich
entschieden. Eine Vertragsverlängerung von mehr als einem
Jahr dürfte jedoch unzulässig sein.
Kündigung: Freizeitsportler müssen ihre
Zahlungsverpflichtung meist bis zum Ende ihrer
Vertragslaufzeit durchhalten – egal ob sie trainieren oder
pausieren. Eine frühere Kündigung ist häufig nur bei
unwirksamer Laufzeit oder unzumutbarer Kündigungsfrist
möglich. Wer nach Vertragsschluss ernstlich und dauerhaft
erkrankt, kann den Vertrag – mit ärztlichem Attest –
außerordentlich beenden. Der Arzt braucht hierzu nur die
Sportunfähigkeit ohne Angabe der Erkrankung zu bescheinigen.
Kunden sollten in einem solchen Fall innerhalb von zwei
Wochen kündigen – entscheidend ist bei diesem Schritt das
Eingangsdatum beim Studio. Sinnvoll ist eine Kündigung per
Einschreiben mit Rückschein, oder man lässt sich den Empfang
direkt vom Studio auf dem Schreiben bestätigen.
Getränkeklausel: Freizeitsportlern darf auch nicht
verboten werden, zum Training eigene Getränke mitzubringen.
Anderes gilt nur, wenn das Fitness-Studio Getränke zu
moderaten und handelsüblichen Preisen anbietet oder aus
Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen verbietet.
Rat und Hilfe rund um Vertragsklauseln beim Gerätetraining
gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW – Kontakt online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
Die Verbraucherzentrale will die Praktiken der Studios
außerdem genauer unter die Lupe nehmen. Unter
www.verbraucherzentrale.nrw/umfrage-zu-fitnessstudios bittet
sie Freizeitsportler an einer Online-Umfrage teilzunehmen.
Die Ergebnisse der anonymen Befragung sollen helfen, weitere
Schwachstellen in den Vereinbarungen zu entdecken und darauf
hinwirken, wunde Punkte zu beseitigen.
Bärenstarke Kinderkost:
Lieblingsrezepte für die ganze Familie
Was tun, wenn es den Kleinen mal wieder nicht schmeckt und
das mit viel Mühe gekochte Essen nur Nörgelei hervorruft?
Schon ein paar kleine Tricks können helfen, Kindern ganz
ohne Extrawurst Lust auf die gemeinsamen Mahlzeiten zu
machen und schlechte Essgewohnheiten vom Tisch zu räumen.
Wie das geht, zeigt der Ratgeber „Bärenstarke Kinderkost –
einfach, schnell und lecker“ der Verbraucherzentrale NRW.
Er liefert wertvolle Tipps rund um die gesunde Ernährung und
von Kindern erprobte Gerichte, die garantiert schmecken.
Vom Frühstück bis zum Abendessen – unter den 100 Rezeptideen
findet jeder ein Lieblingsgericht. Da lässt sich leicht auf
speziell beworbene „Kinderlebensmittel“ verzichten, auf die
das Buch einen kritischen Blick wirft. Der Ratgeber zeigt,
was Kinder von zwei bis 14 Jahren wirklich brauchen und wie
nahrhafte und vollwertige Mahlzeiten gleichzeitig
schmackhaft sein können. Praktische Tipps für Einkauf, Küche
und Zubereitung sorgen dafür, dass die Arbeit schnell
gemacht ist und der Spaß beim Kochen im Vordergrund steht.
Auch die optimale Verteilung der Mahlzeiten über den Tag
wird angesprochen.
Ein Überblick über die verschiedenen Lebensmittelgruppen,
ein Saisonkalender für Obst und Gemüse sowie Wissenswertes
rund um die gesunde Ernährung runden das Paket ab.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet
12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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Datenspuren bei Messenger-Diensten: Privates im Stresstest
WhatsApp räumt sich jetzt das Recht ein,
Nutzerinformationen mit allen Unternehmen der
Facebook-Gruppe zu teilen. Und der MessengerDienst duldet
hierbei weder Widerspruch noch ein Unterbinden in den
Einstellungen. Im Klartext: Nur wer seine Daten bis zum 25.
September freigegeben hatte, kann mit dem Messenger-Dienst
weiterhin noch Nachrichten versenden und chatten.
„Profilname und -bild, Status und Telefonnummer können
selbst dann weitergegeben werden, wenn der WhatsApp-Nutzer
überhaupt keinen FacebookAccount hat. Und auch sämtliche
Kontakte, die nur in dessen Telefonbuch gespeichert sind und
selbst gar kein WhatsApp nutzen, können beim sozialen
Netzwerk landen – ohne dass diese Kontakte davon wissen oder
eingewilligt haben“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW,
was die geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen
nicht nur für die App-Nutzer selbst bewirken.
„Widersprochen werden konnte lediglich einer Nutzung der
Daten zu Werbezwecken, nicht aber der Weitergabe an sich“,
zeigt die Verbraucherzentrale NRW die begrenzten
Widerspruchsmöglichkeiten auf, die der Messenger-Dienst
seinen Nutzern eingeräumt hatte.
Was praktisch bedeutet: Sowohl die eigenen als auch
sämtliche Kontakte im Telefonbuch darf Facebook erhalten.
„Wer das nicht will, kann sich nur von WhatsApp
verabschieden und den Account in den Einstellungen löschen“,
so die Verbraucherschützer. Für die Suche nach alternativen
Diensten gibt sie folgende Tipps mit auf den Weg:
Datengenügsamkeit: Je weniger persönliche Daten ein
MessengerDienst zur Anmeldung und Nutzung verlangt, umso
empfehlenswerter ist er. So reicht manchen Anbietern für das
Einrichten der Messenger-App schon ein Fantasiename oder
zufällig generierter Zahlencode, unter dem dann anonym
gechattet werden kann. Bei anderen hingegen braucht’s
zwingend Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder es besteht
sogar Klarnamenpflicht. Deshalb gilt auch hier: Was nicht
angegeben werden muss, kann auch niemand ungewollt in die
Finger bekommen und ungefragt weiter verwenden.
Verschlüsselung: Zu den Favoriten sollte ein
Messenger mit Endezu-Ende-Verschlüsselung zählen. Denn
dadurch ist sichergestellt, dass der App-Anbieter und andere
nicht mitlesen können, weil die Nachricht auf dem Handy des
Absenders automatisch ver- und erst beim Empfänger
entschlüsselt wird. Die Apps Hoccer oder Threema sorgen etwa
damit dafür, dass Nachrichteninhalte wie Chats und Bilder
nur im Kreis der Gesprächsteilnehmer bleiben. Andere
Messenger-Dienste verschlüsseln die Transportwege jedoch in
Eigenregie – sie wissen somit, wer was an wen sendet.
Kontaktpflege selbstbestimmt: Um überhaupt
Nachrichten senden zu können, müssen in der Messenger-App
Kontakte angelegt werden. Das erledigen WhatsApp und andere
automatisch durch den Zugriff aufs Telefonbuch des Handys.
Sie gleichen die Rufnummern mit denen weiterer App-Nutzer ab
– und listen mögliche Chat-Partner auf. Werden die Kontakte
hierbei dauerhaft und unverschlüsselt beim Anbieter
gespeichert, erhält er ein umfangreiches
Handynummern-Verzeichnis. Wer eine selbstbestimmte
Kontaktpflege wünscht, sollte sich für einen
Messenger-Dienst ohne diese Selbstbedienungsfunktion aus dem
Telefonbuch entscheiden. So geschieht ein Kontaktabgleich
z.B. bei Threema nur optional und die Kontakte werden nur
kurzzeitig an den Anbieter zum Abgleich übertragen, ohne
dauerhaft gespeichert zu werden. Andere Dienste wie Hoccer
verzichten komplett auf den automatischen Kontaktabgleich.
Europäische Datenschutzstandards: Der Daumen
zeigt nach oben für Messenger, die europäische Server mit
schärferem Datenschutzrecht nutzen. Dass gespeicherte
persönliche Daten an andere Dienste gesendet werden, muss
nach deutschem Datenschutzrecht grundsätzlich durch
Einwilligung explizit erlaubt werden. Weil Handynutzer
selten eine Erlaubnis all ihrer Kontakte zur Datenweitergabe
an jeden einzelnen Dienst besitzen, sind sämtliche Apps, die
auf Kontakte im Telefonbuch zugreifen und diese
unverschlüsselt übertragen und dauerhaft speichern, kritisch
zu betrachten ‒ erst recht, wenn die Server der
Diensteanbieter wie WhatsApp in den USA stehen. Denn dort
ist der Datenschutz längst nicht so streng wie in
Deutschland und Europa.
Ausschaltbare Funktionen: Für alle sichtbar
anzeigen, dass der Nutzer online ist oder die Nachricht zwar
schon gelesen, aber noch nicht geantwortet hat – wer solche
Mitschnitte seiner Aktivitäten ins Off befördern will,
sollte sich für Messenger-Dienste mit ausschaltbaren
Funktionen entscheiden. Die Lesebestätigung lässt sich, z.B.
bei Hoccer und Threema, deaktivieren oder ist wie bei Wire,
erst gar nicht vorhanden. Keine solche Wahl haben die Nutzer
von Diensten wie SimsMe oder Telegram. Gleich den ganzen
Onlinestatus kann man darüber hinaus z.B. bei Telegram
einstellen.
Insbesondere Threema, SimsMe, Signal und Wire
kommen ganz ohne diese Funktion aus.
Verfügbarkeit in Betriebssystemen: Der Messenger-Dienst
sollte für mehrere Betriebssysteme, mindestens auf Android
und IOS, verfügbar sein, bestenfalls auch auf Windows 10
Mobile/Phone. So wird sichergestellt, dass man für Freunde
und Bekannte mit unterschiedlichen Betriebssystemen nicht
auch noch verschiedene Messenger braucht.
Datensammeln für Werbezwecke: Genau hingesehen
werden sollte, ob der Messenger-Dienst keine
Nachrichteninhalte oder andere Daten seiner Nutzer selbst zu
Werbezwecken sammelt oder an andere Unternehmen weitergibt.
Denn sonst droht Profilbildung, die Unternehmen für
gewinnbringende personifizierte Werbung nutzen können, sowie
die Gefahr, zum gläsernen Nutzer zu werden.
Weitere Informationen über Messenger-Apps und Datenschutz
unter www.verbraucherzentrale.nrw
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Ratgeber 12.09.2016
Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Wege aus der
Altersarmut
Altersarmut statt sorgenfreiem Ruhestand?
Das ist für viele Menschen traurige Realität. Knapp
die Hälfte der Alters- und Erwerbsminderungsrentner erhält
Bezüge, die unter der Höhe der Sozialleistungen liegen. Eine
steigende Zahl von ihnen hält sich nur mit einem Nebenjob
als Hausmeister, Zeitungsbote, Küchenhilfe oder Taxifahrer
über Wasser. In vielen Fällen kann die staatliche
Grundsicherung aus der finanziellen Notlage helfen. Wie
diese beantragt wird und welche Hinzuverdienste durch einen
Job möglich sind, zeigt der Ratgeber „Wenn die Rente nicht
reicht“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch informiert über die Möglichkeiten der staatlichen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bietet
zuverlässige Hilfe bei der Antragstellung. Auf 194 Seiten
erfahren Leser, in welchen Fällen Ansprüche bestehen, wann
das Einkommen von Partnern angerechnet wird und wie sich
Einkünfte aus einem Nebenjob auf Rente und Grundsicherung
auswirken.
Gezeigt wird auch, welche Werte wie Wohnungen, Schmuck,
Lebensversicherungen oder Bankguthaben zur Deckung des
Unterhaltes eingesetzt werden müssen und welches Vermögen
verschont bleibt. Tipps und praxisnahe Beispiele helfen
dabei, die Berechnungen von Bedarf und Einkommen
nachzuvollziehen und gegebenenfalls Widerspruch gegen
ablehnende Bescheide einzulegen.
Der Ratgeber hat 194 Seiten und kostet
12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich
Girokontowechsel Neues Gesetz
verpflichtet Banken zur Hilfe
Rund ums Girokonto wird zurzeit an der
Gebührenschraube gedreht. Da werden für bislang kostenlose
Konten fortan Entgelte verlangt. Andere Geldinstitute setzen
den monatlichen Mindesteingang hoch. „Das kann Anlass sein,
nach einer kostengünstigeren Bankverbindung zu suchen“, so
die Verbraucherzentrale NRW, „wer das bisher wegen des
Aufwands etwa beim Ändern von Daueraufträgen scheute oder
Ärger und Mahnungen fürchtete, weil nicht alle
Zahlungsempfänger wie Stromversorger, Versicherungen oder
Telekommunikationsanbieter über die neue Kontoverbindung
informiert wurden, kann ab 18. September mit Wechselhilfe
durch seine alte und neue Bank rechnen.“
Das Zahlungskontengesetz schreibt dann vor, dass
Geldinstitute beim Kontowechsel unterstützen müssen. „Das
neue Institut der Wahl kann ermächtigt werden, alle Daten
bei der alten Bank zu erfragen, die für die Benachrichtigung
der Zahlungspartner und Umstellung auf die neue
Kontoverbindung notwendig sind“, erklären die
Verbraucherschützer das neue Formular zur Kontowechselhilfe.
Binnen zwei Geschäftstagen müssen dann bei der alten Bank
alle relevanten Informationen angefordert werden.
Aber Achtung: „Pflicht wird dann, was einige Banken bisher
schon als Kontowechsel- oder Umzugsservice angeboten haben.
Doch bevor die neue Wechselhilfe genutzt wird, sollten
Bankkunden nach den möglichen Kosten für die Unterstützung
fragen“, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Für die reibungslose Trennung von der alten Bankverbindung
gibt sie die folgenden Tipps mit auf den Weg:
Kein Wechsel ohne Angebotsvergleich: Wie der Kunde sein
Girokonto nutzt und welche Anforderungen er an seine
künftige Bankverbindung hat – anhand dieser Bestandsaufnahme
sollte nach dem passenden Produkt geschaut werden. Ist der
persönliche Kontakt in der Filiale wichtig oder reichen
Online- und Telefonbanking aus? Wo gibt es Geldautomaten?
Sind Zusatzangebote wie Kreditkarten enthalten? Wie schlagen
Jahresgebühren, Giro- und Kreditkartenentgelte und
Dispozinsen zu Buche? Die Preis- und Leistungsverzeichnisse
der Banken sollten gezielt nach den Leistungen durchforstet
werden, die der Kunde vorwiegend nutzt. Achtung: Bei mancher
Bank kostet die Überweisung per Papierformular extra. Andere
schlagen beim Einzahlen von Kleingeld kräftig zu.
Wechsel ohne Wagnis: Wer sein Kostensparmodell beim Konto
gefunden hat, kann den Wechsel selbstständig angehen.
hecklisten dafür gibt es in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW oder unter
www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln. Wer sich von
den Banken unterstützen lassen möchte, hat ab dem 18.
September einen gesetzlichen Anspruch auf Kontowechselhilfe.
Wechselhilfe bei jeder Bank?: Sparkassen, Volksbanken,
Geschäftsbanken und auch reine Onlinebanken müssen nach dem
neuen Zahlungskontengesetz weiterhelfen, wenn das Girokonto
zu einem anderen Institut wechseln soll. Keine Rolle spielt
dabei, ob es bei einer Filialbank oder als reines
Onlinekonto geführt wird. Allerdings muss das alte wie auch
das neue Geldinstitut in Deutschland ansässig sein.
Zeitfenster für Wechselhilfe?: Wird beim neuen Institut
der Wahl ein Girokonto eröffnet, kann dies per Formular zur
Hilfe beim Kontowechsel ermächtigt werden. Nach Erhalt
dieses Auftrags muss es dann innerhalb von zwei
Geschäftstagen bei der alten Bank alle Daten erfragen, die
zur Umstellung aufs neue Konto und zur Benachrichtigung der
Zahlungspartner notwendig sind.
Fünf Geschäftstage hat das dann Zeit, relevante
Informationen insbesondere über bestehende Daueraufträge,
eingegangene Überweisungen und Lastschriften aus den letzten
13 Monaten zusammenzutragen und an die neue Bank und den
ehemaligen Kunden zu senden. Weitere fünf Tage später müssen
beim neuen Institut dann gewünschte Daueraufträge
eingerichtet sein, Lastschriften akzeptiert werden und
Einzahlern wie etwa dem Arbeitgeber die neue Bankverbindung
mitgeteilt worden sein.
Wechselhilfe mit Kostenfalle?: Für den Wechselhilfeservice
dürfen alte und neue Bank nur etwas berechnen, wenn das
vorher mit dem Kunden vereinbart wurde. Der Gesetzgeber gibt
dazu vor, dass die Entgelte hierfür angemessen und an den
tatsächlichen Kosten orientiert sein müssen. Wie Banken das
konkret umsetzen, wird sich erst in der Praxis zeigen.
Allerdings: Personenbezogene Daten zu Daueraufträgen und
Lastschriften müssen kostenlos zugänglich gemacht werden.
Ebenso dürfen auch die Übersendung der Informationen und
Listen zu Daueraufträgen, Lastschriften und eingehenden
Überweisungen nichts kosten. Auch für die Schließung des
alten Kontos darf nichts berechnet werden.
Bei der Auswahl des neuen Girokontos und dem selbstständigen
Anbieterwechsel hilft die Verbraucherzentrale NRW mit Tipps,
Checklisten und Musterbriefen. Im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln
Ratgeber
Basiswissen Baufinanzierung Mit der richtigen Strategie zum
optimalen Kredit
Beim Haus- oder Wohnungskauf ist die Finanzierung
ein entscheidender Faktor. Erst wird der genaue Bedarf
ermittelt, dann beginnt die Jagd nach dem optimalen Kredit.
Wer sich bei einem dieser beiden Schritte verrechnet oder
den falschen Beratern vertraut, zahlt drauf und riskiert
sogar den Verlust der eigenen vier Wände. Hilfe bei der
Suche nach der richtigen Strategie bietet der Ratgeber „Die
Baufinanzierung – der beste Weg zu Haus oder
Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale NRW.
Wie werden die Kosten für den Kauf oder Bau einer Immobilie
berechnet? Wie hoch dürfen regelmäßige Zins- und
Tilgungszahlungen ausfallen, damit sie das das persönliche
Budget nicht sprengen? Welche Art der Baufinanzierung ist
die günstigste für die eigenen Wünsche?
Das Buch bietet Antworten auf diese zentralen Fragen und
führt sicher durch die unzähligen Angebote von Banken,
Bausparkassen, Lebensversicherungen und
Finanzierungsvermittlern. Zahlreiche Beispielrechnungen
sowie nützliche Checklisten helfen bei der Suche nach dem
besten Kredit. Dank dem Glossarteil „ABC der
Baufinanzierung“ wissen auch Einsteiger ohne Vorkenntnisse
jederzeit genau, wovon die Rede ist. Der Ratgeber hat 192
Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
T I P P...
Beim Hauskauf auch an die Abwasserleitung denken Prüfung der
Kanäle weiterhin Pflicht
Eigentümer müssen in Wasserschutzgebieten den
Zustand der Abwasserkanäle auf ihrem Grundstück überprüfen
lassen und auf Nachfrage ihrer Kommune eine entsprechende
Bescheinigung vorlegen. Eine erste Frist ist Ende letzten
Jahres verstrichen. Sie betraf Immobilien, bei denen die
Schmutzwasserleitungen vor mehr als 51 Jahren verlegt worden
sind. Doch bislang hat gerade mal die Hälfte aller
betroffenen Eigentümer die gesetzlich vorgeschriebene
Kontrolle bei seinem Altbau durchführen lassen.
Was viele nicht wissen: Wechselt eine Immobilie mit
ungeprüften Abwasserleitungen den Besitzer, geht die
Prüfpflicht auf den neuen Eigentümer über. „Wer keine
anerkannte Prüfbescheinigung vorlegen kann, muss mit einem
Verwaltungsverfahren oder einem Bußgeld rechnen, wenn dies
in der eigenen städtischen Entwässerungssatzung so geregelt
ist. Unabhängig davon kann auch die untere Umweltbehörde
einen Nachweis verlangen“, rät die Verbraucherzentrale NRW
zum Zustands- und Funktions-Check der Abwasserleitungen auch
im Nachhinein.
Was Käufer eines Altbaus in einem Wasserschutzgebiet hierzu
wissen müssen, erklärt das Team Kanaldichtheit der
Verbraucherzentrale NRW:
Pflicht in Wasserschutzgebieten: Abwasserleitungen, die
vor 1965 in Wasserschutzgebieten verlegt wurden, mussten bis
Ende letzten Jahres geprüft werden. Bei Häusern mit später
verlegten Leitungen steht eine Inspektion bis Ende 2020 an.
Wird bei der Zustandskontrolle ein Schaden festgestellt,
müssen Eigentümer je nach Schwere des Schadens eine
Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre durchführen. Die
bisherige Überprüfung hat gezeigt, dass nur etwa ein Fünftel
der Abwassersysteme kurzfristig saniert werden muss.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Wer eine Immobilie in
einem Wasserschutzgebiet erwerben will, die mehr als 51
Jahre auf dem Buckel hat, muss auf Verlangen einen
Prüfnachweis für die hauseigene Abwasseranlage vorlegen. Hat
der Voreigentümer die Prüfung für den Altbau versäumt, ist
der neue Eigner verpflichtet, den Zustand der
Abwasserleitungen auch im Nachhinein kontrollieren
zu lassen und gegebenenfalls für festgestellte Schäden
aufzukommen. Um ungewollte Mehrkosten bei einem Hauserwerb
in einem Wasserschutzgebiet zu vermeiden, sollten Käufer
deshalb im Vorfeld klären, ob eine Zustandsprüfung erfolgt
oder notwendig ist und wer die Kosten für den Check
übernimmt. Auch der Posten für eine unausweichliche
Sanierung sollte vor einem Immobilienerwerb ermittelt und
zur Kaufsumme hinzugerechnet sowie im notariellen
Kaufvertrag festgehalten werden.
Was muss gecheckt werden und wer’s machen darf: Geprüft
werden müssen sämtliche Abwasserleitungen, auch die
Leitungen unter der Bodenplatte des Hauses sowie die auf dem
Grundstück befindlichen Einsteigeschächte und
Inspektionsöffnungen.
Nur anerkannte Sachkundige dürfen den Zustand und die
Funktionstüchtigkeit von Schmutzwasserkanälen überprüfen.
Zum Nachweis müssen Prüfungsberechtigte auf der Liste der
anerkannten Sachverständigen des Landes NRW stehen –
abrufbar online unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Achtung:
Nur wer auf der offiziellen Liste im Internet verzeichnet
ist, kann Prüfbescheinigungen ausstellen, die von den
Kommunen anerkannt werden.
Mögliche Kosten: Wie viel die Zustands- und
Funktionsprüfung der Abwasserleitungen kostet, hängt stark
von den Grundstücksgegebenheiten, der Länge der Leitungen
und davon ab, wie gut zugänglich die zu kontrollierenden
Schächte und Kanäle sind. Für ein Einfamilienhaus, das über
zehn Meter Leitungen verfügt, betragen die Ausgaben für
einen Check zwischen 300 und 500 Euro. Falls tatsächlich ein
mittlerer oder großer Schaden festgestellt wird, sind nicht
selten mehrere Tausend Euro Sanierungskosten aufzubringen.
Kostenlose Beratung und Informationen bietet das
Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale
NRW telefonisch unter 0211/38 09 300, montags und mittwochs
von 9 bis 13 Uhr; dienstags und donnerstags von 13 bis 17
Uhr oder per E-Mail unter
kanaldichtheit@verbraucherzentrale.nrw. Weitere
Informationen auch im Internet unter
www.verbraucherzentrale/kanal.
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August 2016
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Ratgeber
Schluss mit dem Job! Vorzeitig in Rente, ohne teuer zu
bezahlen
Duisburg, 17. August 2016 - Viele
Arbeitnehmer liebäugeln mit dem vorzeitigen Ruhestand, um
ohne die Belastungen des Jobs das „dritte Alter“ zu
genießen.
Doch längst nicht jeder kann sich die Frührente
leisten, denn den vorgezogenen Schlussstrich bezahlen
Aussteiger mit Abzügen bei der Rente. Um die finanzielle
Lücke auszugleichen, ist eine private Vorsorge nötig. Welche
Strategien vor und nach dem Renteneintritt dabei zum Ziel
führen, zeigt der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Der Leitfaden sorgt für den nötigen Durchblick bei der
Planung des frühen Ruhestands. Arbeitnehmer können mit
seiner Hilfe ihren Finanzbedarf im Alter abschätzen und die
optimale Anlagestrategie herausfinden.
Die Rentner in spe erfahren, wie sie Vermögenswerte sichern
und Versorgungslücken schließen.
Auf dem Prüfstand stehen dazu unter anderem die betriebliche
Altersvorsorge und die Riester-Rente, die private
Vermögensbildung mit staatlicher Förderung sowie
Wertpapiere, Fonds und private Rentenversicherungen. Erklärt
wird auch, unter welchen Umständen auf Renten und andere
Zahlungen Steuern und Sozialabgaben anfallen. Zudem gibt es
Tipps, wie Abfindungen als Überbrückung bis zum Rentenbeginn
eingesetzt werden können.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet
11,90 Euro, als E-Book 9,49 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Ratgeber
Heimische Produkte frisch auf den Tisch
Moderne Landfrauen-Rezepte für die leichte Sommerküche
Appetit auf die heimische Küche und Produkte aus der Region?
Vor allem im Sommer können jede Menge Obst und Gemüse frisch
vom Feld oder aus dem Garten auf den Tisch kommen. Wie die
bunte Vielfalt für Genuss sorgt und traditionelle regionale
Gerichte auch ganz raffiniert daher kommen können, das zeigt
der Ratgeber „Landfrauenküche – Die besten Rezepte für jede
Jahreszeit“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Kochbuch liefert unzählige Ideen für guten Geschmack und
Abwechslung auf dem Menüplan: Von kalter Gurkensuppe und
Radieschensalat über Gemüsekuchen bis zu Wirsingsäckchen und
Rinderfilet mit Pilzen – innovative Rezepte machen Lust aufs
Probieren.
Neben zahlreichen Zubereitungstipps für die Sommerküche
finden Leser auch für die weiteren Jahreszeiten Ideen für
die rundum gesunde Küche. Insgesamt vereint das Kochbuch
über 100 Rezepte mit den Zutaten der Saison für Suppen,
Salate, Snacks und Sattmacher. Mehr als 40 davon kommen ohne
Fleisch aus. Tipps zu regionalem Einkauf sowie ein
Saisonkalender für Obst und Gemüse komplettieren das
Angebot.
Das Buch hat 176 Seiten und ist jetzt zum neuen Preis von
nur 5 Euro erhältlich. Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de
oder unter 0211 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Tipp
Bonusprogramme: Bei Krankenkassen Punkte sammeln
Wer die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung wahrnimmt,
regelmäßig Sport treibt oder Kurse zu gesunder Lebensweise
besucht, kann damit per Bonusheft punkten. Die gesetzlichen
Krankenkassen belohnen Kontrollbesuche beim Arzt oder die
Teilnahme an einem Gesundheitskurs, die im Heft per Stempel
und Unterschrift nachgewiesen werden, mit Geld oder
Sachprämien. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren
Versicherten Bonusprogramme zur Förderung ihrer Gesundheit
anzubieten. Die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig. Die
versprochenen Prämien fallen auch nicht immer üppig aus.
„Interessenten sollten die Teilnahmebedingungen eines
Bonusprogramms vorher genau unter die Lupe nehmen und für
sich prüfen, ob sich die Mühe für sie auszahlt“, empfiehlt
die Verbraucherzentrale NRW. Wer die vorgegebene Punktezahl
nicht erfüllt, muss keine Nachteile befürchten. Die
gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen bleiben auch ohne
Teilnahme an einem Bonusprogramm für alle gleich:
· Aufwand sollte sich lohnen: Krankenkassen locken mit
30 bis zu 300 Euro pro Jahr, die Versicherte als Lohn für
gesunderhaltene Zusatzmühen einstreichen können. Die
versprochenen Prämien beziffern jedoch immer den maximalen
und nicht den garantierten Ertrag. Um 100 Euro Prämie zu
erhalten, müssen gesetzlich Versicherte den Besuch von vier
bis zehn verschiedenen Arztterminen, Gesundheitskursen oder
Fitnessveranstaltungen im Bonusheft nachweisen. 200 Euro
gibt’s nur für fünf bis 15 Belege.
Beim Studium des Bonusheftes können interessierte Teilnehmer
überschlagen, welche Leistungsnachweise sie erbringen
müssen, um eine Prämie ausgezahlt zu bekommen. Einen Teil
der vorgeschlagenen Maßnahmen – etwa Fitnesskurse – gibt’s
nicht zum Nulltarif. Interessenten sollten am besten vorab
mit ihrer Kasse klären, ob und welche Kurse von ihr
finanziert oder bezuschusst werden
· Teufel steckt im Detail: Für Eltern und ihre
Sprösslinge gelten oft unterschiedliche Regeln. Der
Nachwuchs muss meistens weniger Nachweise sammeln und
bekommt dafür einen geringeren Bonus ausgezahlt als
Erwachsene. Manchmal werden mitversicherte Partner bei den
Prämienzahlungen schlechter gestellt als das zahlende
Mitglied.
Bei einigen Kassen können Familien wählen, ob sie ihre
Prämien einzeln oder im Verbund sammeln. Ob Geld,
Sachprämien oder lieber Gutscheine für individuelle
Gesundheitsleistungen ausgehändigt werden sollen, muss
allerdings bei einigen Kassen zu Beginn festgelegt werden.
Stromkosten auf Eis gelegt:
Sparen bei der Nutzung von Kühlschrank und Gefriertruhe
Eisgekühlte Getränke, frische Früchte oder selbstgemachtes
Eis – kalte Genüsse gehören zum Sommer wie der Badesee.
Wenig erfrischend sind dagegen die Stromkosten, die im Laufe
eines Sommers bei Kühl- und Gefriergeräten auflaufen können.
Mit ein paar einfachen Tipps lässt sich der Stromverbrauch
der Geräte aber wirksam begrenzen.
Jochen Kruse, Energie-Experte der Verbraucherzentrale
Duisburg, erklärt: „Die richtige Nutzung eines Kühlgeräts
beginnt schon mit dem Aufstellen: Das Gerät sollte kühl
stehen – also nicht neben Backofen oder Heizkörper oder
direkt in der Sonne.“ Allerdings fühlt sich auch nicht jedes
Gerät an einem zu kalten Standort wohl – entscheidend für
den richtigen Standort des Geräts ist die sogenannte
Klimaklasse. Ebenso wichtig ist regelmäßiges Enteisen, denn
schon eine Eisschicht von unter einem Zentimeter kann den
Stromverbrauch des Kühlschranks erheblich steigern. Abtauen
lohnt sich also.
Für die tägliche Nutzung gilt: Speisen und Getränke sollten
nur abgekühlt in den Kühlschrank gestellt werden. Und beim
Hinein- oder Herausräumen immer daran denken, die
Kühlschranktür schnell wieder zu schließen. Die Temperatur
des Kühlschranks sollte je nach Inhalt richtig eingestellt
werden. Für die meisten Lebensmittel sind 6 bis 7°C kalt
genug, nur Fisch, Fleisch und andere schnell verderbliche
Lebensmittel müssen noch kälter aufbewahrt werden. Ein
Kühlschrankthermometer zur Kontrolle der Temperatur im
Geräteinneren ist für wenige Euro im Fachhandel erhältlich.
Bei Geräten, die älter als zehn Jahre sind, lohnt es sich
zudem, über einen Austausch durch ein energieärmeres Modell
nachzudenken. „Beim Neukauf sind vor allem drei Punkte
wichtig für den künftigen Stromverbrauch“, erklärt Jochen
Kruse: „die Energieeffizienzklasse, die passende Größe für
den eigenen Haushalt und der Gerätetyp, also zum Beispiel
Kühlgefrierkombination oder doch lieber Kühlschrank und
Gefriertruhe.“
Bei Kühlschränken mit Gefrierfach hat beispielsweise ein
A++-Modell einen um rund 50 Prozent höheren Verbrauch als
ein A+++-Modell. Sehr große KühlGefrierkombinationen mit
mehr als 500 Litern Volumen haben einen rund doppelt so
hohen Verbrauch wie Geräte mit einem Fassungsvermögen von
200 bis 300 Litern.
Informationen zum Energie sparen und persönliche
Beratungstermine gibt es an der Hotline 0211 / 33 996 555
und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 nimmt
natürlich auch Terminanfragen unter Tel. 0203/488 011-01
entgegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird
gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Photovoltaik oder Solarthermie?
Sonnenergie im Fakten-Check der Energieberatung der
Verbraucherzentrale
Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt
der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause
zu nutzen. Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit
einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus
Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für
Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn?
Jochen Kruse, der Energieberater der Verbraucherzentrale
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, erläutert die
Eckpunkte. Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik-
und Solarthermieanlagen? Photovoltaikanlagen verwandeln
Sonnenlicht in Strom. Der wird dann entweder direkt zuhause
verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür
erhält der Besitzer die sogenannte Einspeisevergütung. Die
erzeugte Energie wird also voll genutzt. Solarthermieanlagen
gewinnen aus dem Sonnenlicht Wärme und unterstützen damit
die Bereitstellung von Warmwasser und die Raumheizung.
Überschüssige Wärme kann in diesem System nicht genutzt
werden. Was sagt der Gesetzgeber? Das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass in
Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren
Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu erfüllen,
bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermieanlage
mit einem Brennwertheizkessel an.
Photovoltaikanlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie rentabel sind die Anlagen? Photovoltaikanlagen rechnen
sich oftmals etwas schneller, weil der überschüssige Strom
ins Netz eingespeist werden kann und vergütet wird. Für eine
Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, die im Juni 2016
in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung
12,31 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Die Vergütung ab Juli wird Ende Juni von der
Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Andererseits wird die
Installation einer solarthermischen Anlage besser gefördert,
allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare
Energien mit bis zu 3.500 Euro. In einigen Bundesländern
gibt es zusätzliche Landesmittel. Letztlich muss die
Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet
werden.
Für wen sind die Anlagen besonders interessant?
Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen:
ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und nach
Süden, eventuell auch Osten oder Westen, ausgerichtet. Eine
Photovoltaikanlage kommt infrage, wenn ein möglichst großer
Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird, da die
eingesparten Kosten je kWh deutlich über der
Einspeisevergütung liegen.
Das ist vor allem bei einem jährlichen Strombedarf ab etwa
2.500 kWh der Fall. Weiter erhöhen lässt sich der Anteil des
selbst verbrauchten Stroms mit einem Batteriespeicher.
Achtung: Bei sehr großen Photovoltaikanlagen ab 10 Kilowatt
Leistung muss für den selbst verbrauchten Strom die Umlage
nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz gezahlt werden. Sie
sind damit für Privathaushalte meistens weniger
wirtschaftlich. Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei
bis vier Personen geeignet – in kleineren Haushalten ist der
Warmwasserverbrauch häufig zu gering.
Die Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie einen
erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. Bei
Anlagen zur Heizungsunterstützung muss die Größe der Anlage
am Wärmebedarf orientiert sein – Pauschalangebote ohne
Berücksichtigung des Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert.
Was unbedingt berücksichtigen?
Wer sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage
interessiert, sollte sich vor der Entscheidung fachkundig
und unabhängig beraten lassen, denn eine schlecht geplante
oder installierte Anlage amortisiert sich langsamer oder
spart im schlimmsten Fall dauerhaft kein Geld ein.
Dachsituation, Energiebedarf und Fördermöglichkeiten sollten
von einem neutralen Experten geprüft werden. Angebote dazu
gibt es beispielsweise bei der Energieberatung der
Verbraucherzentrale.
Dort finden auch Verbraucher Hilfe, die bereits eine
Solarthermieanlage installiert haben und wissen möchten, ob
diese effizient arbeitet. Termine für einen Solarwärme-Check
für 40 Euro sind unter der Terminhotline 0211 – 33 996 555
zu vereinbaren. Die Energieberaterin oder der Energieberater
ruft dann zur Terminvereinbarung zurück. Eine persönliche
Beratung kann in der Verbraucherzentrale Duisburg ebenfalls
unter dieser Rufnummer vereinbart werden, je 30 Minuten
kostet die Beratung 5 Euro. Die Energieberatung der
Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie.
Cool bleiben: Kühle Wohnung auch
im Sommer
So schön ein richtig warmer Sommer ist – wenn die Wohnung
erst einmal aufgeheizt ist und die Temperaturen auch nachts
nicht auf ein erträgliches Niveau sinken, kann die Hitze
erheblichen Stress für den Organismus bedeuten. Das lässt
sich jedoch mit intelligentem Hitzeschutz einfach und
kostengünstig verhindern.
Jochen Kruse, Energieexperte der Verbraucherzentrale
Duisburg, erklärt: „Hohe Temperaturen im Innenbereich
bekommt man nur schwer wieder gesenkt. Wichtig ist es, schon
bei Beginn der nächsten Hitzewelle an den Hitzeschutz zu
denken.“ Schon einfach Maßnahmen verhindern laut Brandis,
dass sich Wohnräume zu sehr aufwärmen:
An sehr heißen Tagen nur in den kühleren Morgenstunden
oder spät abends ausgiebig lüften, wenn ein frischer Wind
weht. Tagsüber bleiben Fenster und Türen geschlossen.
Das Aufheizen der Räume über die Sonneneinstrahlung durchs
Fenster wird am besten durch Verschattung verhindert. Außen
angebrachte Jalousien, Roll- und Klappläden sollte man
schließen oder Markisen einsetzen. Auf dem Balkon verschafft
ein geöffneter Sonnenschirm den Fensterflächen Schatten. Bei
innen montierten Jalousien auf eine helle oder mit Metall
beschichtete Außenfläche achten.
Für dauerbestrahlte Südfenster wenn möglich spezielles
Sonnenschutzglas wählen. Einen ähnlichen Schutz bieten –
meist getönte – Reflexionsfolien, die nachträglich von innen
auf Glasflächen aufgebracht werden. Sie sind allerdings nur
begrenzt haltbar.
Insbesondere bei Wohnungen im Dachgeschoss ist eine
luftdichte Gebäudehülle wichtig. Im Sommer heizt sich die
Luft unter den Dachziegeln schnell bis zu 80 °C auf und
sollte dann keinesfalls in die Wohnräume gelangen. Wem trotz
dieser Maßnahmen immer noch zu heiß ist, der sollte über
eine fachgerechte Dämmung des Hauses nachdenken.
Jochen Kruse erläutert: „Eine wirksame Dämmung hilft gleich
doppelt – im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter
die Wärme im Haus.“ Informationen und persönliche
Beratungstermine gibt es an der Hotline 0211 / 33 996 555
und unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
nimmt natürlich auch Terminanfragen unter Tel. 0203/488
011-01 entgegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie.
Ratgeber
Darf’s ein bisschen mehr Gesundheit sein? Kostenpflichtige
Leistungen (IGeL) beim Arzt
Viele Arztpraxen bieten Individuelle Gesundheitsleistungen,
kurz IGeL, an. Oft werben Ärztinnen und Ärzte auch
nachdrücklich für diese kostenpflichtigen Extras, die die
Krankenkassen nicht bezahlen. Von Glaukomuntersuchungen über
bestimmte Ultraschalleinsätze beim Frauenarzt bis zur
ProstatakrebsFrüherkennung – die IGeL-Palette ist groß.
Patienten geben jährlich rund eine Milliarde Euro aus
eigener Tasche dafür aus. Doch welche Checks und Therapien
machen wirklich Sinn? Und was sollten Patienten tun, wenn
ihr Arzt zu einer kostenpflichtigen Maßnahme rät? Antworten
auf diese Fragen gibt der Ratgeber „IGeL-Angebote beim Arzt
– was Sie über private Zusatzleistungen wissen müssen“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch informiert über die 24 häufigsten IGeL-Angebote im
Bereich Vorsorge und Früherkennung.
Leser erfahren, welche Vorteile einzelne Untersuchungen und
Behandlungen mit sich bringen, welche Risiken sie bergen und
welche sogar schädlich sein können. Auch über die Kosten
klärt der Ratgeber auf. Ausgerüstet mit Tipps und
Checklisten, sind Patienten nach der Lektüre gerüstet für
das Arztgespräch. So können sie eine aufgeklärte
Entscheidung treffen – ganz individuell, für oder gegen die
jeweils angebotenen Gesundheitsleistungen.
Der Ratgeber hat 200 Seiten und kostet
12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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Juli 2016
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Wasser, Saftschorlen und Tees
Ideale Durstlöscher an heißen Tagen
Duisburg, 21. Juli 2016 - „Damit
man sich auch bei Hitze noch Spitze fühlt, sollten geeignete
Durstlöscher immer zur Hand sein“, rät die
Verbraucherzentrale NRW an heißen Tagen an Getränkezufuhr
nicht zu sparen: „Mineralwasser, Trinkwasser, ungesüßte
Kräuter- und Früchtetees sowie Obstsaft- und
Fruchtsaftschorlen sind ideale Erfrischungen, um
Flüssigkeitsverluste auszugleichen und den
Mineralstoffhaushalt im Gleichgewicht zu halten.“
Wer nicht auf eine reichliche Flüssigkeitsaufnahme bei
sommerlichen Temperaturen achtet, dessen Organismus spielt
nach kurzer Zeit verrückt. Kopfschmerzen und
Kreislaufprobleme können dann unangenehme Folgen sein. Die
Verbraucherzentrale NRW gibt einige Tipps, damit Alt und
Jung bei heißen Temperaturen keinen Flüssigkeitsverlust
erleiden:
· Mehr und regelmäßig trinken: Anderthalb bis zwei Liter
Flüssigkeit sollten es täglich schon sein, um den
Wasserhaushalt des Körpers im Gleichgewicht zu halten. An
heißen Tagen oder bei großen Anstrengungen braucht der
Körper jedoch mehr:
Je nach Körpergröße und Aktivität kann der
Flüssigkeitsbedarf aufs Drei- bis Vierfache ansteigen.
Regelmäßiges Trinken ist wichtig, um die beim Schwitzen
ausgeschiedenen Mineralstoffe zu ersetzen. Am besten sollte
man morgens mit einem großen Glas Leitungswasser in den Tag
starten, um das nächtliche Schwitzen auszugleichen. Dann
über den Tag verteilt regelmäßig trinken, möglichst bevor
ein Durstgefühl auftritt und der Mund trocken ist. Eine
regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugt Kopfschmerzen,
Schwindel und Kreislaufproblemen vor.
· Geeignete Durstlöscher: Wasser ist ein einfacher und gut
verfügbarer Durstlöscher. Ob stilles Leitungswasser oder
eher ein Mineralwasser mit oder ohne Kohlensäure den Durst
löschen, ist Geschmackssache. Aromatisch aufpeppen kann man
Leitungs- und Mineralwasser mit einigen Stückchen Obst.
Erfrischungsgetränke erfüllen ihren Zweck, wenn sie nicht zu
süß, sondern eher etwas sauer, wenig intensiv und
kalorienarm sind. Das kriegt man hin, etwa indem man
selbstgepressten Orangen- oder Zitronensaft mit Wasser oder
Tee mischt und leicht gekühlt trinkt. Für Tee-Mixturen
eignen sich Kräuter- und Früchtetees sowie Schwarz- und
Grün-Tee, frische Minze oder Zitronenmelisse.
Geraspelter Ingwer verleiht Wasser ebenfalls ein
erfrischendes Aroma. Hits für Kids:
Pürierte oder ganze Früchte im Eiswürfelbehälter einfrieren.
Die Obstwürfel sind nicht nur cool, sondern sorgen für
Geschmack. Erfrischend ist auch eine leichte
Obstsaftschorle, gemischt aus einem Teil Saft und drei oder
vier Teilen Wasser. Auch ein Schuss Sirup aus Rhabarber,
Holunderblüten oder Beerenfrüchten verwandelt Mineral- oder
Leitungswasser in ein leckeres Getränk.
· Warme oder kalte Getränke: Hände weg von
eisgekühltenErfrischungsgetränken: Sie löschen den Durst nur
kurzfristig und können außerdem Magenbeschwerden
hervorrufen. Als Faustregel gilt: Getränke sollten nicht zu
heiß und nicht zu kalt sein. Sehr heiße Getränke verstärken
das Schwitzen und bringen den Körper auf Hochtouren. Sehr
kalte Getränke geben dem Körper das Signal, mehr Wärme zu
erzeugen und können den Kreislauf belasten. Daher nicht zu
viel Eis in Getränken verwenden, um den Körper nicht zu
stark herunterzukühlen.
· Wasserhaltiges essen und maßvoll Sport treiben:
Wasserreiche Lebensmittel wie
Melone, Gurken, Tomaten oder Erdbeeren versorgen den Körper
ebenfalls mit
Flüssigkeit und eignen sich besonders bei Hitze zum Verzehr.
Aktive Freizeitsportler verlieren pro Stunde zwischen einem
halben und anderthalb Liter an Flüssigkeit. Dieser Verlust
sollte durch regelmäßiges Trinken kleiner Mengen während der
sportlichen Aktivität ausgeglichen werden. Tipp: Eine kleine
Prise Salz oder eine hoher Mineralgehalt im Wasser hilft bei
starkem Schwitzen den Salzverlust auszugleichen.
Barrieren abbauen, Komfort
gewinnen
Vorausschauende Planung für die eigenen vier Wände
Nur etwa ein bis zwei Prozent der Wohnungen und Wohnhäuser
in Deutschland sind barrierearm. Dabei führen viele normale
Alterserscheinungen früher oder später zu Einschränkungen,
die den Alltag erschweren. Dann wird die Türschwelle zur
Stolperfalle oder das Bad zu eng, ein Fenstergriff ist kaum
noch erreichbar oder die Klingel zu leise. Wer früh an
solche möglichen Entwicklungen denkt und ohnehin anstehende
Umbauten entsprechend plant, erhöht den Wohnkomfort und die
Chance, lange in den eigenen vier Wänden zu leben. Der
Ratgeber „Clever umbauen – Komfortabel in die besten Jahre“
der Verbraucherzentrale NRW zeigt,
worauf dabei zu achten ist.
Das Buch hilft dem Leser, Barrieren in den eigenen
Wohnräumen zu erkennen und Lösungen für sie zu finden. Der
Eingang wird dabei ebenso unter die Lupe genommen wie
Treppenhaus, Keller, Bad und Küche. Neben Vorschlägen für
Umbauten aller Art bis hin zur Veränderung des Grundrisses
gibt es Informationen
über nötige Genehmigungen und kompetente Ansprechpartner.
Auch dieMöglichkeiten der staatlichen Förderung durch
Zuschüsse, Kredite und Steuererleichterungen werden erklärt.
Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet
19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber
ist auch in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.
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WEITERE DREI JAHRE
VERBRAUCHERARBEIT IN DUISBURG
STADT ERNEUERT VERTRAG MIT VERBRAUCHERZENTRALE NRW
Duisburg, 15. Juli 2016 - Die unabhängige Verbraucherarbeit
in Duisburg wird fortgeführt. Oberbürgermeister Sören Link
und NRW- Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang
Schuldzinskiunterzeichneten am Freitag eine vertragliche
Vereinbarung zur
Finanzierung der Verbraucherberatung bis Ende 2019.
Mit einem städtischen Finanzierungsanteil von 133.000 Euro
pro Jahr wird die
Arbeit des Beratungsteams in der Einrichtung auf der
Friedrich- Wilhelm-Straße 30 auch über 2016 hinaus auf ein
sicheres Fundament gestellt. Die andere Hälfte der Kosten
trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Smartphones, Tablets, Apps und andere digitale Technik zur
Bewältigung des Alltags, immer länger werdende Verträge,
plötzlich auftauchende Zahlungsaufforderungen, die oft
unangemessen und ungerechtfertigt sind – Bürgerinnen und
Bürger müssen sich auch als Konsumenten in immer kürzerer
Zeit auf immer komplexer werdende Herausforderungen in ihrer
privaten Haushaltsführung einstellen.
„Für vor- wie nachsorgenden Rat und ihre tatkräftige
Unterstützung ist die
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW eine
glaubwürdige und kompetente Anlaufstelle für alle
Bürgerinnen und Bürger, die aus unserer Mitte nicht mehr
wegzudenken ist“, hob Sören Link, Oberbürgermeister der
Stadt Duisburg, die Bedeutung der örtlichen
Verbraucherberatung bei der Vertragsunterzeichnung hervor.
„Besonders hilfreich sind hierbei die Beratungs- und
Informationsangebote im Bereich Telekommunikation,
Energienutzung, Patientenrechte und Finanzdienstleistungen“,
lobte Ralf Krumpholz, Beigeordnete der Stadt Duisburg, die
wichtige Arbeit und gute Vernetzung mit der kommunalen
Verwaltung.
„Rund 11.200 Anfragen von Ratsuchenden jährlich sind demnach
auch für uns ein deutlicher Hinweis, dass die Bürgerinnen
und Bürger auf ihre Beratungsstelle in Duisburg nicht
verzichten wollen. Deshalb sind wir froh, dass diese
Anlaufstelle für alle Fragen des Verbraucheralltags auch in
den kommenden Jahren mit dem
bewährten Dienstleistungs- und Beratungsangebot fortgeführt
werden kann“, betonte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der
Verbraucherzentrale NRW: „Die Entscheidungsträger der
Ruhrgebietsstadt setzen mit der Vertragsfortführung ein
deutliches Zeichen, dass Verbraucherarbeit zur
Daseinsvorsorge gerade auch
bei engen Haushaltslagen eine unverzichtbare Hilfe ist.“
Beratungsstellenleiterin Marina Steiner freut sich, dass sie
sich weiterhin mit ihrem Team und gestärktem Elan den
Anliegen von Ratsuchenden widmen kann: „Jeden Tag kommen
Duisburger zu uns, die uns sagen wie froh sie sind, dass wir
uns für ihre Belange einsetzen. Die unüberschaubare
Informationsflut bei Themen von der
Altersvorsorge über Digitalisierung des Alltags bis hin zu
Zinseinbrüchen bei Sparguthaben überfordert viele, die uns
aufsuchen. Besonders für sie sind wir wichtige Wegweiser
durch den undurchdringbaren Informations- und
Paragrafendschungel.“
Mit Kindern essen
Absolut
Praktikable Tipps für fantasievolle Familienküche
Duisburg, 14. Juli 2016 - Schon in den Grundschulen
versuchen ambitionierte Lehrer/innen den Kindern zu
erklären, was zu einem gesunden Früstck gehören sollte.
Für gesunde, frisch zubereitete
Familienmenüs und Spaß beim gemeinsamen Essen bleibt im
Alltag oft nur wenig Zeit. Wie schaffen es Familienköche,
alle Esser ohne viel Aufwand an den gemeinsamen Tisch zu
bringen?
Der Ratgeber „Mit Kindern essen – Gemeinsam genießen in der
Familienküche“ der Verbraucherzentrale NRW liefert
praktikable Antworten für Eltern sowie Großeltern,
Tageseltern, Erzieherinnen und Erzieher. Das Buch zeigt,
welche kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten steuern und
wie Eltern Einfluss nehmen können, dass neben Pasta und
Pommes auch andere Gerichte für Zufriedenheit sorgen.
Empfehlungen für eine vollwertige Kinderernährung sowie
Infos zum Umgang mit Unverträglichkeiten und Allergien
schaffen die Grundlage für die Auswahl gesunder Menüs. Mehr
als 120 vegetarische Rezepte für Frühstück, Haupt- und
Zwischenmahlzeiten bringen Abwechslung in den Speiseplan,
während Tipps für Einkauf und Vorratshaltung für Übersicht
in der Familienküche sorgen.
Der Ratgeber
kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen
der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Viele Augenärzte verdienen extra
an der OP zum Grauen Star
Medizinisch Notwendiges zahlt jedoch die Krankenkasse
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei erforderlicher
Behandlung des Grauen Stars einen Anspruch auf
Kassenleistung. Grauer Star – auch Katarakt genannt – ist
eine der häufigsten Augenkrankheiten im Alter, bei der sich
die Augenlinse immer mehr trübt. Die allmähliche Erblindung
kann nicht mit Medikamenten, sondern nur durch einen
operativen Eingriff gestoppt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die sogenannte
Katarakt-OP, bei dem die trübe Augenlinse entfernt und durch
eine neue, künstliche Linse ersetzt wird und übernehmen auch
die Kosten für erforderliche Vor- und Nachuntersuchungen. Im
Online-IGeL-Ärger-Portal der Verbraucherzentrale NRW klagen
Patienten jedoch immer wieder darüber, dass Augenärzte die
Operation des Grauen Stars nur in Kombination mit
kostenpflichtigen Voruntersuchungen durchführen wollen und
bei einem „Nein“ der Patienten den notwendigen Eingriff
verweigern.
„Solche Angebote sind unseriös. Bei einer erforderlichen
Katarakt-Operation können Patienten auf eine kostenlose Vor-
und Nachbehandlung pochen. Kostenpflichtige Extras sind
freiwillig und können allenfalls das gesetzliche Angebot
ergänzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Folgende
Hinweise helfen Patienten, die Angebote von Augenärzten mit
Grauem Star besser beurteilen zu können:
Rechtslage bei kostenpflichtigen Extras in der Praxis:
Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen gegen ihre
Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zur
Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen
(IGeL) drängen und die erforderliche Behandlung von der
Inanspruchnahme kostenpflichtiger Extras abhängig machen.
Wer als Augenarzt über eine Kassenzulassung verfügt, muss
die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen
übernehmen, in seiner Praxis anbieten. Verfügt ein Arzt zwar
über eine Zulassung, aber nicht über die angemessene
Apparatetechnik, muss er gesetzlich Krankenversicherte
darauf hinweisen, dass sie die Kassenleistung auch bei einem
anderen Augenarzt ohne Zuzahlung erhalten, wenn dieser über
eine Zulassung und die erforderlichen Apparate für den
Eingriff verfügt.
Biometrie vom Auge: Um die passende Ersatz-Kunstlinse zu
ermitteln, wird das Auge vor der chirurgischen Behandlung
eines Grauen Stars genau vermessen. Diese Voruntersuchung
zur OP wird in der Augenmedizin als Biometrie vom Auge
bezeichnet. Hierzu gibt es aktuell in der Augenmedizin zwei
Untersuchungsverfahren: die Biometrie mit Ultraschall sowie
die optische Biometrie mit dem IOL-Master (Lasertechnik).
Die Vermessung des Auges per Ultrastrahl zahlt die Kasse.
Weil bei diesem Verfahren eine unangenehme Berührung der
Augenlinse nicht ausgeschlossen ist, wird die Messung unter
lokaler Betäubung durchgeführt. Berührungs- und
betäubungsfrei erfolgt hingegen die optische Biometrie
mittels Laserstrahl. Für die Anwendung dieser schonenden
Methode müssen Patienten jedoch um 100 Euro aus eigener
Tasche bezahlen.
Glaukom-Untersuchung: Falls vor der Augen-OP medizinisch
erforderlich, übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten
für die Glaukom- Untersuchung. Bezahlt werden die
Untersuchung des Sehnervs, die Messung des Augeninnendrucks
und die Untersuchung des Auges per Spaltlampenmikroskop.
Verlangt ein Augenarzt hierfür rund 20 Euro statt die
Kassenleistung zu erbringen, sollten Patienten dies
ablehnen.
Hilfe bei ärztlicher Ablehnung von Kassenleistungen:
Falls Ärzte Kassenleistungen bei Behandlung des Grauen Stars
verweigern, kann die zuständige Krankenkasse helfen, den
nächstgelegenen Augenarzt zu finden, der über die
erforderlichen Apparate für eine Biometrie per Ultraschall
verfügt und die notwendige Leistung erbringt. Darüber hinaus
können Patienten die Ablehnung von Ärzten auch der
zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in ihrem jeweiligen
Bundesland melden.
Die zuständige Berufsaufsicht geht disziplinarisch gegen
Ärzte vor, die gegen die geltenden Regeln verstoßen.
Patienten-Ärger über dürftige Beratung von Augenärzten
werden auch vom Beschwerdeforum
www.igel-ärger.de der Verbraucherzentrale NRW
schriftlich entgegengenommen.
Nebenberuflich selbstständig
Verdienst und Abgaben realistisch kalkulieren
Ob als Hilfe für Senioren, als Hausmeister, Handwerkerin
oder Grafiker – auch wer nur im Nebenjob selbstständig
arbeitet, muss den Verdienst unter Umständen versteuern.
Auch Sozialabgaben können anfallen, je nach Höhe des
Umsatzes beziehungsweise Gewinns und der Art der Tätigkeit.
Über die entscheidenden Vorgaben der Renten-, Kranken- und
Unfallversicherung sowie die Regelungen bei Umsatz-,
Einkommen- und Gewerbesteuer informiert der Ratgeber
„Nebenberuflich selbstständig – Steuern, Recht,
Finanzierung, Marketing“ der Verbraucherzentrale NRW. Das
Buch vermittelt das nötige kaufmännische und rechtliche
Basiswissen rund um die Selbstständigkeit und hilft bei der
soliden Kalkulation einer Existenzgründung.
Darüber hinaus erhalten die Leser wertvolle Tipps für
Bankgeschäfte, Kreditbeschaffung, Buchführung und
Versicherungen. Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die
realistische Berechnung von Honoraren, Stundensätzen und
Verkaufspreisen, damit sich das neue Geschäft auch rechnet.
Ratschläge zur Kundengewinnung durch Werbung und
professionelle Selbstdarstellung runden das Servicepaket für
Gründer ab.
Der Ratgeber
hat 174 Seiten und kostet 12,90, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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Juni 2016
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Die Eigentumswohnung als
Geldanlage: Hilfe bei Auswahl und Kauf
Duisburg, 30. Juni 2016 - Niedrige Zinsen auf dem Markt für
Immobilienfinanzierungen machen den Kauf einer
Eigentumswohnung zur attraktiven Kapitalanlage. Doch auch
eine Investition in Wohngebäude ist mit Risiken verbunden
und lässt sich über Jahre nicht sicher kalkulieren:
Mieteinnahmen können sinken und Instandhaltungskosten
explodieren oder Steuervorteile unerwartet geringer
ausfallen.
Wer Geld in eine Eigentumswohnung investieren möchte, sollte
sich deshalb so ausgiebig wie möglich informieren und die
Risiken vor dem Kauf sorgsam abwägen. Hilfe dabei bietet der
Ratgeber „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das in dritter, aktualisierter Auflage erschienene Buch
zeigt auf, wann sich der Erwerb einer Wohnung mit Blick auf
die Rendite lohnt. Interessierte erfahren zudem, welche
Rechte und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft gelten
und welche finanziellen Hürden zu überwinden sind.
Informationen zu einer soliden Finanzierungsplanung sowie
Tipps rund um einen sicheren Kaufvertrag, den Notartermin
und schließlich die Abnahme der Wohnung ebnen den Weg zur
optimal geplanten Investition.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet
19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber
ist auch in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.
Surfen und telefonieren im
EU-Ausland: Nochmals Kosten gesenkt
Eine gute Nachricht für alle, die aus einem Urlaubsland der
Europäischen Union (EU) nach Hause telefonieren oder eine
SMS schicken wollen. Seit 30. April sind Telefonate, der
Versand von Bildnachrichten und das Surfen im Netz billiger
in Spanien, Italien, Frankreich, Polen und vorerst auch in
Großbritannien. „Für Gespräche aus einem EU-Mitgliedsland
nach Deutschland darf nur noch ein Aufschlag von höchstens 6
Cent pro Minute auf den Inlandspreis berechnet werden.
SMS schlagen mit 2 Cent mehr zu Buche. Und fürs Surfen
werden höchstens 6 Cent für jedes Megabyte mehr an
Datenvolumen fällig“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Mit dieser Preissenkung ist die letzte Stufe zur Abschaffung
der sogenannten Roaming-Kosten in den EU-Mitgliedsstaaten
nun fast erklommen. ab 15. Juni nächsten Jahres werden die
Extragebühren für die Handynutzung im EU-Ausland ganz
abgeschafft.
Eine Ausnahme jedoch bleibt: Netzbetreiber können auch
künftig Zuschläge verlangen, falls Kunden zu viel sprechen,
simsen und surfen. Derzeit ist sich die EUKommission noch
nicht einig, ab wann die zulässige Grenze hierbei
überschritten wird. „Trotz der neuen Regeln sollten Nutzer
weiterhin darauf achten, dass die Kosten für den Einsatz von
Smartphones und Tablets im Ausland nicht in ungeahnte Höhen
zu treiben“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Zur Drosselung der Ausgaben hat sie folgende Tipps:
Tarifoptionen prüfen: Vor Reiseantritt sollte man sich
genau informieren, welche Kosten bei der Handynutzung im
Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn neben
dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die
Anbieter auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen
zum Teil eine Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt
für den Verbindungsaufbau, das zusätzlich zu den
Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche
verteuert. Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland
aufhalten, kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch
als günstiger herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel
binnen eines Kalendertags entgeltfrei möglich.
Mobilfunkanbieter müssen
ihren Kunden auch einräumen, spezielle Roaming-Angebote
anderer Anbieter zu nutzen, ohne dass dafür die Rufnummer
oder die SIM-Karte gewechselt werden muss.
Höchstgrenzen beachten: Beim Grenzübertritt werden Kunden
weiterhin per SMS informiert, wie viel die Handynutzung
kostet. Für ankommende Anrufe, die man im Ausland
mitbezahlen muss, können Netzbetreiber vorerst noch
Aufschläge von 1,2 Cent bis höchstens 6 Cent pro Minute auf
den Inlandspreis verlangen. Eine SMS aus dem EUAusland darf
nicht mehr als 7 Cent pro Nachricht kosten. Der Höchstpreis
fürs Surfen liegt bei 24 Cent pro übertragenem Megabyte. Die
Abrechnung erfolgt jedoch pro Kilobyte.
WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist
sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet
einwählt, sondern dafür das hoteleigene Drahtlosnetzwerk
(WLAN) oder ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder
andere sensible Geschäfte sollte man über WLAN
sicherheitshalber besser verzichten. Geräte richtig
einstellen: Auch im Ruhemodus kann das Smartphone durchaus
erhebliche Kosten produzieren: zum Beispiel durch die
Aktualisierung von Software und Apps oder durch
Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte
das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne
Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt.
Auf dem Smartphone installierte Navigationssoftware
funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer
laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur
Deaktivierung erforderlich sind, verrät die
Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s auch beim
Hersteller oder in Internetforen.
Datennutzung begrenzen: Wer beim digitalen Surfen am
Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor
einem finanziellen Kollaps geschützt. Die Mobilfunkanbieter
müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von knapp 50
Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die
Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die
Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder
niedrigere Grenzwerte setzen. Positiv auch: Dieser Schutz
gilt in vielen Fällen auch außerhalb der EU.
Weitere Informationen zum mobilen Telefonieren gibt's in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 oder im
Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.
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Pünktlich und unbeschadet ans
Ziel - Gepäckversand ohne Last
Duisburg, 23. Juni 2016 - Damit Erholungssuchende
unbeschwert an ihrem Urlaubsort ankommen, steht der separate
Versand des Gepäcks inzwischen hoch im Kurs. Viele
Paketdienstleister – etwa DHL und Hermes – bieten den
speziellen Bring-Service als Sperrguttransport an, weil
Koffer, Reisetaschen, Surfbrett oder die Golfausrüstung die
Ausmaße normaler Paketpost oft bei weitem übersteigen.
Doch vielen Urlaubern fällt der angebotene Transport
trotzdem im Nachhinein zur Last – und zwar dann, wenn ihr
Gepäck beschädigt oder mehrere Tage zu spät in der
Unterkunft ankommt. „Wer auf sein Gepäck über Gebühr warten
muss oder eine dicke Delle im Koffer beklagt, bleibt häufig
auf seinem Schaden sitzen. Denn die Paketdienste kommen für
Transportmängel in vielen Fällen nicht auf“, weiß die
Verbraucherzentrale NRW von zunehmenden Einträgen in ihrem
Beschwerdeportal www.paketärger.de zu berichten.
Damit das eigene Gepäck ohne Probleme eigenständig auf die
Reise geht und sein Ziel passend und unbeschadet erreicht,
gibt die Verbraucherzentrale NRW Reisenden folgende Tipps
zur Gepäckaufgabe mit auf den Weg:
Beförderungsbedingungen: Wer sein Gepäck separat ins
Feriendomizil befördern lassen will, sollte für den
Transport ausreichend Zeit einplanen. Wegen ihres
individuellen Formats werden Kisten, Koffer, Rucksäcke,
Reisetaschen und Kleidersäcke nicht so schnell befördert wie
reguläre Pakete. Da die sperrigen Gepäckstücke manuell
sortiert werden, lässt sich ihre Beförderung nicht
zuverlässig kalkulieren. Trifft ein Koffer später als
angegeben am Urlaubsort ein, zahlt das Versandunternehmen
dafür keinen Schadenersatz. Denn der Gepäckversand erfolgt
ohne garantierten Zustelltermin.
Das bedeutet: Auch wenn die eigenen Siebensachen später
ankommen als zuvor vom Paketdienst angegeben, gilt die
Transportleistung von ihm als vertragsgemäß erbracht.
Schadensersatz bei Verlust: Geht ein Gepäckstück unterwegs
verloren, ist das Versandunternehmen zum Schadenersatz
verpflichtet. Zuvor muss das Unternehmen jedoch eine
Nachforschung betreiben, die bis zu 30 Tage in Anspruch
nehmen kann. Bleibt die Suche erfolglos, können
Gepäckbesitzer in der
Regel auf mindestens 500 Euro Schadensersatz pochen.
Die Erstattungssumme wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt.
Der Absender muss genau nachweisen, welche Gegenstände im
Gepäck waren und welchen Wert sie hatten. Bei der Berechnung
des Schadenersatzes gilt jedoch nur ein Zeitwert und nicht
der ursprüngliche Kaufpreis. Den meisten, die einen
Gepäckverlust beklagen, wird es kaum gelingen, sämtliche
Belege für alle im Gepäck befindlichen Gegenstände
vorzulegen. Tipp: Vorsorglich sollten die vorgesehenen
Reiseutensilien bildlich dokumentiert werden.
Optimale Gepäckaufgabe: Urlauber sollten ihr Gepäck –
unabhängig von der Empfehlung des Versandunternehmens –
mindestens eine Woche vor ihrer Abreise aufgeben. Wenn
möglich sollte nicht das komplette Gepäck über einen
Paketversand verschickt werden. Denn bei den von den
Unternehmen angegebenen Laufzeiten handelt es sich meist um
Regellaufzeiten, die nicht immer eingehalten werden. Eine
kleine Tasche mit den wichtigsten Utensilien zum Wohlfühlen
oder Wechseln kann helfen, ein bis zwei Tage ohne Koffer am
Ferienort zu überbrücken.
Ein Zettel mit Absender- und Empfängeranschrift im Inneren
des Gepäcks hilft, dass das Gepäckstück auch im Ausnahmefall
den Weg zu seinem Besitzer findet. Namenlose Gepäckstücke
landen sonst nach einer aussichtslosen Odyssee in einer
Versteigerung. Erkennbare Beschädigungen an Koffern, Kisten
und Co. müssen unverzüglich beim Eintreffen des Gepäcks
moniert werden. Werden Schäden erst im Nachhinein entdeckt,
müssen diese innerhalb von sieben Tagen dem
Paketdienstleister gemeldet werden.
Verbraucherärgernisse rund ums Versenden von Gepäck können
im Online-Beschwerdeportal www.paket-ärger.de der
Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen
abgeladen werden. Dort finden Reisewillige auch weitere
Infos rum um den Paketversand.
Schwangerschaft und Geburt
Gut informiert über Vorsorge, Rechte und Hilfen
Während einer Schwangerschaft stellen sich viele Fragen, zu
denen es ebenso viele Meinungen gibt. Angesichts so vieler
gut gemeinter Ratschläge ist es für werdende Eltern nicht
immer leicht zu entscheiden, was sie selbst bei Vorsorge,
Diagnostik und Geburt tun oder lassen sollten. Welche
Untersuchungen sind zum Beispiel medizinisch sinnvoll? Ist
die Geburt in der Klinik sicherer als zu Hause? Und wann ist
ein Kaiserschnitt wirklich nötig? Fundierte Antworten auf
zahlreiche Fragen wie diese bietet der Ratgeber
„Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch setzt auf unabhängige Informationen, die sonst
schwierig zu bekommen sind. Eltern soll so ermöglicht
werden, Untersuchungen, Pränataldiagnostik und Klinikalltag
kritisch zu betrachten und selbstbestimmt die richtigen
Entscheidungen zu treffen. Die Autorinnen haben sich um
klare Fakten und einfühlsame Erklärungen bemüht – für eine
selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt.
Ein Überblick über Rechte und finanzielle Hilfen für
werdende Mütter in Job, Studium und Ausbildung, Hinweise auf
Beratungsstellen und weitere Informationsangebote sowie
Checklisten runden das Angebot ab.
Der Ratgeber
hat 224 Seiten und kostet 19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder per Telefon:
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Urlaub für die Stromrechnung
Mit diesen Tipps macht auch der Stromzähler mal Pause
Davon gehen wir eigentlich aus: Wenn im Sommer die
Reise in den wohlverdiente Urlaub ansteht, nehmen sich auch
die Stromkosten zu Hause eine Auszeit. Damit der Stromzähler
aber tatsächlich still steht, müssen wirklich alle
Stromfresser vor der Abreise abgestellt werden.
Jochen Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale
Duisburg, erklärt, worauf zu achten ist. „So banal es
klingt: Wichtig ist, vor der Abreise wirklich alle
elektrischen Geräte auszuschalten“, betont Kruse. „Ziehen
Sie im Zweifelsfall den Stecker, selbst wenn an der
Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr
leuchten.“
Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne
sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich
viel. Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem
Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum
einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den
laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte
nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter.
„Auch ein Blick in den Keller lohnt sich immer“, rät der Energieexperte.
Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa
seine Heizungsanlage auf „Sommer“ umstellt, spart viel
Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden. Vor
der Abreise, so rät Kruse, ist es sinnvoll, den Stand am
Stromzähler zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr
vergleichen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war.
Und zu guter Letzt: „Machen Sie das Licht aus“, erinnert
Energieberater Jochen Kruse. „Schon eine alte 60-Watt-Birne,
die zwei Wochen lang unbemerkt brennt, verbraucht in dieser
Zeit Strom im Wert von rund fünf Euro.“ Informationen und
Termine gibt es an der Hotline 0211 / 33 996 555 und unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die
Beratungsstelle Duisburg nimmt natürlich auch Terminanfragen
unter Tel. 0203/488 011-01 oder per E-Mail
duisburg@verbraucherzentrale.nrw entgegen. Die
Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Milder Winter senkt Heizkosten
nur kurzfristig
Dauerhaft sparen durch kleine Investitionen
Der Winter 2015/2016 war ein milder. In der Heizperiode von
Oktober bis Ende April war es im Schnitt um knapp drei
Prozent wärmer als im Vorjahr. Für viele Verbraucherinnen
und Verbraucher bedeutet das Ersparnisse bei den Heizkosten,
die durch gesunkene Energiepreise noch deutlich verstärkt
werden. So muss ein Duisburger Musterhaushalt mit 15.000 kWh
Jahresverbrauch und Ölheizung rund 290 Euro weniger zahlen
als im Vorjahr, wie Energieberater Jochen Kruse von der
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30, erklärt.
Ein vergleichbarer Musterhaushalt mit Gasheizung spart
demnach beim selben Verbrauch immerhin noch 41 Euro. „Die
finanzielle Entlastung durch fallende Preise und mildes
Wetter ist natürlich toll – nur leider kann man sich darauf
nicht verlassen und schon gar nicht damit rechnen“, sagt
Energieberater Kruse. „Wer langfristig und sicher sparen
will, sollte seinen Verbrauch senken.“
Für erste Schritte auf dem Weg dorthin schlägt der
Energieberater vor, die Heizkostenersparnis dieses Jahres zu
investieren. So kann der Ölheizungsbesitzer aus dem obigen
Beispiel für 290 Euro etwa locker alle blanken Heizungsrohre
im unbeheizten Bereich selbst dämmen. Danach spart er für
jeden Meter jedes Jahr im Schnitt 14 Euro – bei jedem
Wetter. Die 41 Euro Ersparnis bei der Gasheizung reichen für
mehrere programmierbare Thermostatventile, die nachts
komfortabel die Temperatur absenken. Oder sie bilden den
Grundstock für die Dämmung von Rollladenkästen oder
Heizkörpernischen. Was sonst noch für kleines oder größeres
Geld getan werden kann, um die Heizkosten zu senken, hat die
Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter
www.verbraucherzentrale.nrw/besser-heizen.
Gern beraten Jochen Kruse und seine Kolleginnen und Kollegen
auch persönlich, auch zu kleinen Maßnahmen. Bei einer
anstehenden Heizungserneuerung aus Preisgründen einfach
wieder auf Öl zu setzen, hält Kruse übrigens für keine gute
Spar-Idee. „Der Ölpreis kann jederzeit wieder anziehen, und
dann steht man mit einem System da, das nicht nur
klimaschädlich ist, sondern auch teuer“, sagt er. Besser sei
es, zumindest teilweise auf erneuerbare Energien wie Sonnen-
oder Erdwärme zu setzen. Dadurch werde man unabhängiger von
allen Preisentwicklungen.
Informationen und Termine gibt es an der Hotline 0211 / 33
996 555 und unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-WilhelmStr. 30 nimmt
natürlich auch Terminanfragen unter Tel. 0203/488 011-01
oder per E-Mail duisburg@verbraucherzentrale.nrw
entgegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird
gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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Konto
für alle Top! Das Basiskonto gilt!
16. Juni 2016 - Das lange Warten auf
uneingeschränkte Teilhabe am Zahlungsverkehr hat ein Ende:
Ab 18. Juni 2016 gibt’s das Bankkonto für jedermann!
„Geldinstitute dürfen nun niemandem mehr, der sich
berechtigt in Deutschland aufhält, die Einrichtung eines
Girokontos verweigern. Stattdessen müssen Banken und
Sparkassen jedermann, auch Obdachlosen, Asylsuchenden und
Flüchtlingen, bei Bedarf ein Basiskonto einrichten“, erklärt
die Verbraucherzentrale NRW. Zur Grundausstattung des
Zahlungskontos gehört, dass Kunden Geld einzahlen und
abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und
Kartenzahlungen tätigen können.
Bietet ein Geldinstitut Onlinebanking an, muss jedem Kunden
die Teilnahme daran ermöglicht werden. Für die Führung
dieses Girokontos mit grundlegenden Funktionen dürfen Banken
nur eine angemessene Gebühr verlangen. Folgende Hinweise der
Verbraucherzentrale NRW ebnen den Weg zum Konto für alle:
Kontoeröffnung:
Die Einrichtung eines Kontos muss bei der Bank beantragt
werden. Hierfür halten die Geldinstitute kostenlos in ihren
Filialen sowie online ein Antragsformular bereit. Zur
Sicherung des Existenzminimums kann das Basiskonto gleich
als Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Nach
Antragstellung muss neuen Kontoinhabern innerhalb von zehn
Geschäftstagen ein Basiskonto eingerichtet werden.
Ablehnung der
Bank: Hat eine
Bank berechtigte Bedenken, muss dies den Antragstellern
ebenfalls innerhalb einer ZehnTages-Frist mitgeteilt werden.
Ablehnen darf ein Geldinstitut jedoch nur in wenigen Fällen
– etwa wenn bereits ein funktionierendes Konto vorhanden
ist. Ein „Nein“ zum Basiskonto wegen einer schlechten
Schufa-Auskunft oder bei laufenden Pfändungen ist hingegen
nicht erlaubt.
Die Bank muss ihre Abfuhr begründen und Abgewiesene über
ihre Rechte hierzu informieren – jeweils in Schriftform. Der
schriftlichen Mitteilung muss ein standardisierter
Überprüfungsantrag für die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständiger
Aufsichtsbehörde beigefügt sein. Stellt sich bei einer
Prüfung heraus, dass eine Ablehnung unzulässig ist, kann die
BaFin die Eröffnung eines Basiskontos bei einer Bank
anordnen.
Umwandlung in
Basiskonto: Viele
Banken werden bestehende Guthaben-Konten mit bisher
eingeschränkten Funktionen auf Wunsch ohne großen Aufwand in
ein Basiskonto umwandeln. Anders ist dies etwa, wenn das
kontoführende Institut Geldeingänge mit eigenen Forderungen
verrechnet. In einem solchen Fall sind Wechsel zu und die
Einrichtung eines Girokontos bei einem anderen Geldinstitut
ratsam.
Kündigung:
Kunden können ihr Basiskonto wie jedes andere Konto
kündigen. Auch Banken können sich in Ausnahmefällen von
Kunden loseisen, die im Gesetz klar definiert sind – zum
Beispiel, wenn diese falsche Angaben gemacht haben oder die
Bank oder deren Mitarbeiter schädigen.
Falls Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigern
oder es Probleme mit der Umwandlung eines bestehenden Kontos
in ein Basiskonto gibt, steht die Verbraucherzentrale NRW
Betroffenen mit unbürokratischem Rat zur Seite. Kontakt
unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen. Weitere
Infos zu Kosten, Konditionen sowie der Kombination mit dem
Pfändungsschutz unter
www.verbraucherzentrale.nrw/basiskonto.
Kreditwürdigkeits-Profil Auskunft verlangen
Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung
der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kunden wissen
oftmals nicht, wie ihnen geschieht. „Im Hintergrund wirken
unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten
Punkte- und Bewertungssystems ermitteln“, liefert die
Verbraucherzentrale NRW die passende Erklärung. Auf die
massenhafte automatisierte Bonitätsprüfung durch das
sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und
Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die
Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen.
„In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche
ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben
korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche
Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ
beeinflussen.
Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil
zu verschaffen, können Kunden mindestens einmal im
Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und
Auskunfteien verlangen“, rät die Verbraucherzentrale NRW,
das Recht auf Auskunft bei Schufa, Creditreform, Bürgel,
Deltavista, avarto infoscore und anderen wahrzunehmen.
Unrichtige Angaben, die die Berechnung der Kreditwürdigkeit
beeinflussen, müssen von den Auskunfteien korrigiert werden.
Folgende Tipps weisen den Weg zum Auskunftsrecht:
Auskunftsrecht
wahrnehmen: Es
empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr bei den
Auskunfteien Informationen einzuholen, welche
personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert
sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben
werden. Es sollten die Namen der Unternehmen eingefordert
werden, an die diese Daten in den letzten zwölf Monaten
übermittelt worden sind.
Weg zur
Auskunft: Die
kostenlose Auskunft kann formlos schriftlich, per Fax,
E-Mail, SMS oder mündlich sowie auch telefonisch verlangt
werden. Im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/scoring hat die
Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief für die
schriftliche Anforderung parat. Achtung: Auch auf ihren
Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zum
Auskunftsanspruch – doch braucht es dorthin bisweilen bis zu
fünf Klicks. Manchmal ist die kostenlose
Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten pversteckt. Wer
nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die
auch kostenlos zu erhalten wäre. Identitätsprüfung:
Die Auskunft sollte immer ohne Personalausweiskopie
angefordert werden. Denn der Nachweis der Identität des
Anfragenden ist nur erforderlich, wenn diese nicht
zweifelsfrei festgestellt werden kann, etwa wenn die
Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei
gespeicherten abweicht. Dann kann eine Kopie des
Personalausweises an die Auskunftei geschickt werden. Da
Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung
ausreichen, sollten alle anderen Daten, wie zum Beispiel die
Personalausweisnummer, auf der Kopie geschwärzt werden.
Informationsgehalt:
Die kostenlose Auskunft sollte klar und verständlich
informieren, welche persönlichen Daten gespeichert sind. Es
reicht zum Beispiel nicht aus, wenn diese nur aus der
Adresse im Anschreiben hervorgehen.
Achtung beim Profil-Check: Es werden nicht nur
aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber,
berufliche Stellung, Zahlungsverhalten, Einkommen und
Vermögen von den Auskunfteien gesammelt, sondern zum Teil
fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit,
Staatsangehörigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld in die
Kundenprofile mit ein.
Strenge Auflagen
für Warnungen: Um
sich untereinander vor klammen Kunden zu warnen, können
Unternehmen offene Forderungen nur unter strengen Auflagen
an eine Auskunftsstelle melden.
Zahlungsrückstände dürfen den Auskunfteien erst gemeldet
werden, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt
worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung
und Weitergabe der Daten besteht, Betroffene über die
geplante Meldung unterrichtet worden sind und keine Einwände
gegen die Forderung haben. Das bietet allerdings keinen
ausreichenden Schutz: Falls Betroffenen ein Vertrag mit
haltlosen Zahlungsaufforderungen untergeschoben wird, kann
auch ein solch unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien
landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren
Score-Wert führen, der dann bei nachfragenden Unternehmen
kursiert.
Datenkorrektur:
Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die
Auskunfteien berichtigen, löschen beziehungsweise sperren.
Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in
dem Betroffene konkret angeben, welche Daten falsch sind.
Wenn möglich, sollte das gleich belegt werden.
Mehr Informationen gibt es in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW und unter
www.verbraucherzentrale.nrw.de/scoring.
Ökologisch, biologisch oder tierisch unklar? So trickst der
Handel bei der Auszeichnung von Fleisch
Lebensmittel sollen aus besonders tiergerechter Haltung
stammen – so wünschen es rund 90 Prozent der Verbraucher.
Doch wo gibt es Fleisch, Eier oder Milch aus akzeptabler
Haltung und woran lässt sich das beim Einkauf erkennen?
Angaben wie „artgerecht“ oder „tiergerecht“ sind nicht
gesetzlich geregelt und somit keine verlässlichen
Orientierungshilfen. In ihrem Ratgeber „Lebensmittel-Lügen –
Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ erklärt die
Verbraucherzentrale NRW, wie Händler und Hersteller solche
Bezeichnungen für ihre Werbung nutzen und worauf sich Käufer
wirklich verlassen können.
Auch Maschen und Methoden rund um die Kennzeichnung anderer
Produkte wie Wurst und Käse, Fisch, Joghurt, Fruchtsäfte,
Tees und Fertiggerichte zeigt das Buch auf. Im Fokus stehen
dabei unter anderem Werbeaussagen zu Zucker, Fett und
anderen Nährstoffen. Praktische Unterstützung beim gezielten
Einkauf bieten Informationen über verlässliche Siegel und
Kennzeichnungen. Wer sich aktiv gegen die Tricks der Branche
wehren möchte, findet Tipps und nützliche Adressen.
Der Ratgeber
kostet 14,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
FriedrichWilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro
für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als
E-Book steht er für 11,99 Euro bereit zum Download unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38
09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen,
Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Strom
und Wärme selbst erzeugen Wege zu mehr Unabhängigkeit im
eigenen Haus
Es gibt gute Gründe für Hausbesitzerinnen
und Hausbesitzer, bei der persönlichen Energiewende auf
Energiegewinnung zu setzen. Denn Strom und Wärme aus eigener
Quelle machen unabhängig von Versorgern, schützen vor
steigenden Preisen und tragen zum Klimaschutz bei.
Zahlreiche Systeme lassen sich zudem wirtschaftlich
betreiben, im Neubau ebenso wie nach Sanierungen. Welche der
erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind und Umweltwärme
sich für verschiedene Standorte eignen und worauf es bei der
Planung ankommt, zeigt der neue Ratgeber „Strom und Wärme –
Wege zum energieautarken Haus“ der Verbraucherzentrale NRW.
Am Anfang steht die Berechnung des aktuellen
Energieverbrauchs für Strom und Wärme. Anhand von drei
Beispielfamilien zeigt das Buch dann Wege auf, wie ein
möglichst großer Teil dieses Bedarfs etwa durch
Photovoltaik, Kleinwindanlagen, Biomasse, Solarthermie,
Blockheizkraftwerke oder Hybridsysteme gedeckt werden kann.
Unterstützt durch Checklisten und Rechenhilfen, können die
Leser ihr persönliches Energiegewinnungspaket planen. Im
Idealfall kann so ein annähernd energieautarkes Haus
entstehen.
Der Ratgeber
hat 208 Seiten und kostet 19,90 Euro (als E-Book 15,99
Euro).
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de oder per Telefon: 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
DIE
SONNE IN DIE VERLÄNGERUNG SCHICKEN – MIT SOLARSTROM UND
BATTERIESPEICHER
VERBRAUCHERZENTRALE GIBT TIPPS ZUM THEMA
Duisburg im Juni 2016 – Schick die Sonne in die
Verlängerung: Mit einer Solaranlage und einem
Batteriespeicher können Hauseigentümer tagsüber Energie
sammeln, um damit nach Feierabend Laptop, Fernseher,
Küchenmaschine und Co. zu betreiben. Mit zeitversetztem
Sonnenschein sozusagen, klimafreundlich und immer verfügbar.
Im Rahmen der Aktion “Schick die Sonne in die Verlängerung“
hält die Verbraucherzentrale in Duisburg zahlreiche
Informationen bereit.
„Eigener Solarstrom macht unabhängig, und Batterien machen
flexibel“, brachte es Energieberater Jochen Kruse auf den
Punkt. Statt 25 bis 30 Prozent des selbst erzeugten Stroms
können Speicherbesitzer mehr als 60 Prozent direkt nutzen.
Das senkt die Stromrechnung deutlich und lohnt sich mehr als
die Einspeisung ins Netz. Unter
www.verbraucherzentrale.nrw/sonne können Interessierte mit
Eigenverbrauchs- und Unabhängigkeitsrechnern den Effekt
verschiedener Anlagen für ihr Eigenheim abschätzen. Wer
jetzt in die Speichernutzung einsteigen möchte, findet ein
großes Angebot vor, wie eine aktuelle Marktübersicht der
Verbraucherzentrale NRW zeigt. Mehr als 30 Anbieter haben
dafür ihre Daten zur Verfügung gestellt. Zusammen mit einer
Checkliste unter www.verbraucherzentrale.nrw/sonne bietet
die Marktübersicht Hilfe beim Speicherkauf.
„Batterien sind nützlich, aber technisch und rechtlich
komplex, da sind ein paar wichtige Punkte zu beachten“,
betonte Energieberater Kruse So sollte zum Beispiel die
Garantie für alle Teile des Speichers für mindestens zehn
Jahre gelten. Nur dann gibt es auch den staatlichen
Förderkredit, der noch bis Ende Juni mit dem besten
Tilgungszuschuss zu haben ist. Der Stromverbrauch der
Batterie selbst sowie Besonderheiten der Blei- und
Lithium-Varianten sind
ebenfalls zu bedenken. Nicht zuletzt ist die steuerliche
Behandlung wichtig für die Wirtschaftlichkeit.
Ob ein Eigenheim für Photovoltaik geeignet ist, klärt die
90-minütige
„Beratung zu
Solarstrom bei Ihnen zu Hause“ der Verbraucherzentrale NRW
für 60 Euro. Termine gibt es unter 021133 99 56 555 und
unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
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Verbraucherzentrale in Duisburg: Wegweiser zu Recht und Rat
Duisburg, 1. Juni 2016 - Kostenfallen bei Freemail-Diensten
und Abzocke mit mobilen Zahlungsmitteln. Fallstricke beim
Onlineshopping und dubiose Mahnbriefe von Inkassobüros. Für
fast 11.200 Ratsuchende war die Verbraucherzentrale in
Duisburg 2015 Wegweiser zu Rat und Recht. Insbesondere
Klickfallen beim Onlineshopping hat sie ein dickes „Dislike“
erteilt.
Ab in den Warenkorb, Adressdaten eingeben, Zahlungsart
auswählen und Bestellung aufgeben – die
Beratungsstellenleiterin Marina Steiner berichtet, dass
immer mehr Konsumenten die Vorteile des Onlineshoppings zu
schätzen wissen: „Doch bereits beim Bestellvorgang können
kostenträchtige Gefahren lauern. Dass wesentliche
Produktmerkmale oder Endpreise nicht angegeben werden,
Kunden bei unbemerkten Extras oder wegen kostenpflichtiger
Zahlungsarten draufzahlen, hat 2015 für viele Nachfragen
gesorgt“, so Steiner.
Überhaupt: Verbraucherprobleme in der digitalen Welt
bestimmen zunehmend den Beratungsalltag.Ob
Wettervorhersagen, Rezepte oder Spiele – tausendfach wurden
Nutzer bei diesen Anwendungen nicht nur mit Infos oder
Unterhaltung versorgt, sondern durch argloses Tippen auf
mitgelieferte Werbebanner unbeabsichtigt in ein
kostenpflichtiges Abo gelotst:
„Von dem angeblichen Vertragsabschluss haben die Betroffenen
jedoch erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die
monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Die
Rufnummer des Nutzers war automatisch übermittelt worden,
was den Abzockern den Weg zum Mobilfunkanbieter weist und
die Zahlung ausgelöst hatte“, zeigt Marina Steiner,
Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Duisburg
die Fallstricke beim WAP-Billing auf, dem unkomplizierten
Bezahlen per Smartphone.
In der Beratungsstelle gab es nicht nur Hinweise zum Sperren
solcher Abofallen, sondern auch rechtliche Hilfestellungen,
um unrechtmäßig einbehaltene Beträge zurückzuholen.
Unter dem Deckmantel von Deutscher Rentenversicherung,
Verbraucherzentrale oder Microsoft hatten Gauner per Telefon
versucht, Kontodaten oder Passwörter auszuhorchen oder
Geldzahlungen einzutreiben. „Was sich zunächst abenteuerlich
anhört, ist in Zeiten der IP-Telefonie mit einem einfachen
Trick zu
bewerkstelligen. Der Telefonanschluss wird so manipuliert,
dass beim Angerufenen auf dem Display eine andere
Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird“,
berichtet Steiner, dass die Masche des IP Spoofing für Ärger
und Verunsicherung sorgte.
Wieder fanden Internetbetrüger dreiste Methoden, um Nutzer
über den Tisch zu ziehen: Da hatten Banken vermeintlich ein
neues Sicherheitssystem an den Start gebracht, bei dem nun
persönliche Daten einzugeben waren. In Wirklichkeit wollten
Betrüger aber über eine gefälschte Webseite zur Eingabe von
Kreditkarten- oder Log-inDaten verleiten und mit diesen dann
später Konten leerräumen. In den Spamordner gehörten Mails,
die millionenschwere Erbschaften oder lukrative
Arbeitsangebote versprachen, aber für die Versprechen erst
einige Hundert Euro Vorschuss für Transfer- und
Anwaltskosten oder als Beitrag zur Aufnahme in eine
Datenbank verlangten.
Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und
-vertretungen standen einmal mehr Probleme mit
Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es
um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um
Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab
es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Eine
bleibende Belästigung: Ungebetene Werbeanrufer, die zur
Teilnahme an Gewinnspielen drängen oder
Energielieferverträge oder Dienstleistungen rund um
Telefonie und Internet unterjubeln wollten.
„Vorsicht: Das ist ein Kredit!“ – mit dieser Warnung hat die
Verbraucherzentrale die Stolperfallen kreditfinanzierter
Käufe in den Blick genommen. „Die Werbung für Fernseher,
Smartphone oder Sofa trommelt für die unkomplizierte
Wunscherfüllung durch NullProzent-Finanzierung, Sofortkredit
oder verlockend klingende Ratenzahlungen. Doch häufig werden
diese Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge,
Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum
finanziellen Bumerang", so Steiner.
Die Beratungsstelle gab zum einen Hilfestellungen, um
gängigen Verkäuferargumenten zu widerstehen und die eigene
finanzielle Belastungsgrenze realistisch auszuloten. Zum
anderen gab es praktische Hinweise, um das Kleingedruckte
auf Fallstricke zu prüfen und gegen überflüssige und teure
Zusatzverträge gewappnet zu sein.
Auch erste Verbraucherprobleme von Flüchtlingen sind bei der
Verbraucherzentrale angekommen: „So hatten umtriebige
Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein kostenloses
Smartphone oder
Tablet versprochen, sie damit dann in zwei oder gar drei
Verträge mit 24-monatiger Laufzeit gelockt“, zeigt Marina
Steiner auf, dass die Unerfahrenheit dieser Menschen zum
Beispiel bei Vertragsabschlüssen ausgenutzt wird. Aber auch
die Zahlungsmodalitäten bei der Energieversorgung mit
Abschlägen für Strom und Gas und der Jahresabrechnung für
den Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt. Die
Beratungsstelle bringt sich in Duisburg in das lokale
Netzwerk ein, damit Integration auch im Verbraucheralltag
gelingt. Insbesondere Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe
gibt sie etwa in Vorträgen gezielt Hilfestellungen.
Ein häufiges Verbraucherärgernis bei Energierechnungen hat
die Verbraucherzentrale NRW 2015 vor Gericht klären lassen.
„Vielfach wurde beklagt, dass Energieversorger die Abschläge
für Strom nach Gutdünken anstatt nach dem tatsächlichen
Verbrauch berechneten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat
auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden,
dass der tatsächliche Verbrauch hierfür Maßstab sein muss
und sich die Abschlagsforderung hieran zu orientieren hat“,
zeigt Steiner, dass verbraucherfreundliche Rechtsprechung
umgehend Niederschlag im Verbraucheralltag findet: „wir
haben Ratsuchenden dann mit auf den Weg gegeben, dass sie
ihren Energielieferanten auffordern können, zu hohe
Abschläge zu senken. Zum Beispiel, wenn Haushaltsmitglieder
ausziehen und sich dadurch der Verbrauch ändert.“
Mit der Kampagne „Besser heizen – Kosten regeln“ hat die
Verbraucherzentrale auch in Duisburg Wissenswertes zum
Energiesparen für jedes Budget mit auf den Weg gegeben.
Zudem hat sie aufgezeigt, dass ein Wechsel des Gastarifs
viele Haushaltskassen sicher entlasten kann. „Neben dem
Preis sind dabei vor allem kurze Laufzeiten und
Kündigungsfristen, die richtige Einschätzung von
Preisgarantien und eine besondere Vorsicht bei
Bonusversprechen entscheidend“, erläutert Steiner die
Formel, um mit Sicherheit den günstigsten Gastarife zu
finden.
Auch 2015 hat die Verbraucherzentrale Schule gemacht: Mit 4
Veranstaltungen rund um die Themen Geld und
Smartphonenutzung hat sie 107 Schülerinnen und Schülern das
kleine Einmaleins des Verbraucheralltags.
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Mein Recht auf Geld vom Staat
Ratgeber erklärt Ansprüche auf Leistungen
In welchen Fällen zahlt der Staat Sozialleistungen und wie
können Ansprüche gegenüber Arbeitsagentur, Kranken- und
Rentenversicherung, Pflegekasse, Versorgungsamt oder
Elterngeldstelle durchgesetzt werden? Durchblick im Dickicht
der Sozialleistungen und Hilfe bei der Überwindung
bürokratischer Hürden bietet der Ratgeber „Mein Recht auf
Geld vom Staat – Welche Leistungen stehen mir zu?“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Leicht verständlich verschafft das Buch auf rund 250 Seiten
einen Überblick über sämtliche Leistungen der Sozialträger
und erklärt die Regeln der Antragsverfahren für verschiedene
Hilfen. Das reicht von Unterstützungsleistungen für Eltern
und Kinder, BAföG für Studenten, Riester- und
Rürup-Förderungen für die Altersvorsorge, Sozialhilfe und
Grundsicherung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder beim
Verlust der Erwerbsfähigkeit sowie Hilfen für Menschen mit
Behinderungen, im Krankheitsfall oder bei
Pflegebedürftigkeit. Tipps zur Problemlösung helfen bei
ablehnenden Bescheiden. Verschiedene Musterbriefe
unterstützen die Durchsetzung der eigenen Rechte.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail:
ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235,
Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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Ratgeber
Fallen und Fehler beim
Hauskauf
Hilfe beim Check gebrauchter Immobilien
Wer sich beim Kauf seines Traumhauses von Äußerlichkeiten
blenden lässt, muss das womöglich teuer bezahlen. Denn trotz
Mini-Zinsen für die Finanzierung kann die Immobilie zur
Maxi-Belastung werden, wenn der Check der „inneren Werte“
vernachlässigt wird. Werden etwa Bausubstanz oder
Haustechnik zu optimistisch eingeschätzt, können die Kosten
bei der Modernisierung explodieren. Einen Überblick über den
Zustand des Wunschobjekts und Expertenwissen rund um die
Sanierung verschaffen sich potenzielle Käufer mithilfe des
Ratgebers „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch begleitet Schritt für Schritt von der Besichtigung
bis zum Kauf und hilft mit geldwerten Tipps rund um Vertrag
und Finanzierung. Unterstützung gibt es zudem bei der
Klärung des Sanierungsbedarfs wichtiger Bauteile wie
Heizung, Fenster und Türen sowie der Frage, ob die Immobilie
den Vorgaben der aktuellen Energiesparverordnung entspricht.
Zahlreiche Checklisten bieten ein sicheres Gerüst für die
genaue Prüfung des Hauses vom Keller bis zum Dach und die
gut dokumentierte Übergabe des Objekts.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11 / 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 02 11 / 38 09-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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Haus oder Wohnung fit fürs
Alter machen
Tipps und Hilfen für den Umbau
Die Treppe im Flur oder der Einstieg der Badewanne werden im
Alter oft zum Hindernis. Dennoch schrecken viele ältere
Menschen davor zurück, die eigenen vier Wände den
veränderten Bedürfnissen anzupassen. Die Motive dafür sind
vielfältig: Die einen scheuen die Unruhe, die eine
Umstrukturierung des Haushalts mit sich bringen könnte.
Anderen fällt es schwer, sich von vertrauten Dingen zu
trennen. Auch die Sorge ums Ersparte kann ein Grund sein,
warum Senioren in den eigenen vier Wänden lieber alles beim
Alten belassen.
„Dabei kann ein altersgerecht eingerichteter Haushalt die
Lebensqualität deutlich verbessern und das Unfallrisiko
mindern. Hier lässt sich bereits mit kleinen Veränderungen
viel erreichen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer
Haus oder Wohnung fit fürs Alter macht, muss nicht immer
tief in die Tasche greifen. Bei Planung und Umbau helfen
folgende Tipps:
Gefahren: Senioren, die sich seit Jahren in den eigenen
vier Wänden bewegen, unterschätzten leicht die Gefahren, die
im Haushalt lauern. Der Beistelltisch im Flur oder der
Fernsehsessel im Wohnzimmer werden im Dunkeln rasch zur
Stolperfalle. Wer Platz schafft und sich von Möbeln trennt,
die Laufwege versperren, kann sich mit Gehhilfe oder
Rollator freier bewegen.
Dafür ist es sinnvoll, gemeinsam mit einer vertrauten Person
oder einem Wohnberater anhand einer Checkliste zu
hinterfragen, wie sich die Wohnung zweckmäßiger einrichten
lässt. Kostengünstige Maßnahmen: Wird die Beleuchtung,
etwa durch einen Bewegungsmelder, optimiert, ist es
einfacher, sich nachts zurechtzufinden. Ein Schreiner kann
Stühle um ein paar Zentimeter erhöhen, damit das Aufstehen
leichter fällt. Wenn beim Bücken der Rücken schmerzt, ist es
ratsam, Unterschränke in der Küche vom Fachmann versetzen zu
lassen, sodass Töpfe und Pfannen besser greifbar sind.
Hilfsmittel von der Kasse: Wer teurere Hilfsmittel
benötigt, um den Alltag besser meistern zu können, kann sich
an seine Krankenkasse wenden. Die Kasse kommt zwar nicht für
Umbauten auf, finanziert aber beispielsweise einen Lift, der
den Einstieg in die Badewanne erleichtert oder einen zweiten
Handlauf fürs Treppenhaus, mit dem das obere Stockwerk
problemloser erreichbar ist.
Vorausgesetzt, ein Arzt hat diese Hilfsmittel verordnet. Im
Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse ist aufgeführt, wann
Versicherte Anspruch auf eine solche Unterstützung haben.
Allerdings dient diese Liste nur der Orientierung. Die Kasse
kann auch Hilfen bewilligen, die dort nicht genannt sind.
Liegt eine Pflegestufe vor, springt die Pflegekasse ein. Sie
bezahlt zum Beispiel ein Liegebett oder ein Hebegerät, wenn
diese die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern.
Sollte kein Anspruch bei Kranken- oder Pflegekasse
vorliegen, unterstützt auch der Sozialhilfeträger Betroffene
im Rahmen der so genannten Eingliederungshilfe. Umbauten:
Höhere Ausgaben fallen in der Regel für die altersgerechte
Sanierung von Bad und WC an. In manchen Fällen ist auch die
Installation einer Rampe für Rollstuhlfahrer oder der Einbau
eines Treppenliftes erforderlich.
Doch auch wer eine alte Badewanne durch eine ebenerdige
Dusche ersetzt oder ein Waschbecken einbaut, das im Sitzen
bedient werden kann, muss die Kosten dafür meist nicht
alleine stemmen. Hierzu gibt es diverse Förderungen durch
das Land NRW. Beziehen Betroffene Gelder bei der
Pflegekasse, zahlt die Kasse 4.000 Euro pro Umbau. Leben
mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können
sie bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme für medizinisch
notwendige Umbauten erhalten.
Zu beachten ist, dass eine Maßnahme alle zu diesem Zeitpunkt
erforderlichen Einzelvorkehrungen umfasst. Es ist ratsam,
den Antrag vor Baubeginn zu stellen. Denn die Pflegekasse
kann den Zuschuss ablehnen, sollte ein Antragsteller nach
der Sanierung nicht mehr nachweisen können, dass der Umbau
wirklich nötig war. Übrigens: Wird durch eine
fortgeschrittene Pflegesituation eine weitere Maßnahme zur
Wohnumfeldverbesserung erforderlich, kann die Pflegekasse
erneut einen Zuschuss gewähren.
Umzug: Wenn die Mietwohnung über das steile Treppenhaus
kaum noch erreichbar ist oder Türen nicht rollstuhlgerecht
angepasst werden können, lässt sich ein Umzug oftmals nicht
vermeiden. Eine Wohn-Alternative kann dann zum Beispiel eine
Einrichtung für Betreutes Wohnen sein. Wer sich für ein
solches Modell entscheidet, gestaltet seinen Alltag
selbstständig, hat aber einen Ansprechpartner im Haus, der
Unterstützung organisiert, wenn diese benötigt wird. Da sich
hinter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ verschiedene Konzepte
verbergen, ist es sinnvoll, Angebote sorgfältig zu prüfen
und sich hierzu von einem neutralen Experten beraten zu
lassen.
Informationen über Leistungen der Krankenkassen rund um
Hilfsmittel gibt’s im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/hilfsmittel und zu Aufwendungen
der Pflegekasse unter
www.verbraucherzentrale.nrw/wohnungsanpassung. Neutralen Rat
bietet auch die Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-WilhelmStr. 30 an.
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Mai 2016
|
Ratgeber
Sicherheit für Ehrenamtliche:
Haftung, Finanzen, Rechte
Duisburg, 19. Mai 2016 - Ohne Ehrenamtliche könnten viele
Projekte und die meisten Vereine gar nicht arbeiten.
Flüchtlingshelfer springen ein, wo dringend Unterstützung
benötigt wird, ebenso wie freiwillige Feuerwehrleute. Auch
Trainerinnen, Trainer und Spielplatzpaten zeigen in ihrer
Freizeit Einsatz für andere. Damit sie alle bei ihrem
Engagement gut abgesichert sind, sollten sie auf die
Versicherungslage achten. In welchen Fällen Ehrenamtliche
für ihre Tätigkeiten haften und wie sie selbst etwa bei
Unfällen geschützt sind, zeigt der Ratgeber „Vereinsrecht
und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Handbuch informiert rund um Haftung, Unfall,
Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit und erläutert, wann
welche Versicherungen für Schäden aufkommen. Guten Rat
bietet es darüber hinaus bei allen Fragen rund um das
Vereinsrecht sowie die Aufgaben und Handlungsspielräume von
Vorstand und Aktiven. Auch das Thema Honorare und
Aufwandsentschädigungen greift der Ratgeber auf. Hier wird
erläutert, wie sich das Ehrenamt vom
Beschäftigungsverhältnis unterscheidet, welche Regeln bei
der Steuer gelten und wie sich die Zahlungen auf
Sozialleistungen und Renten auswirken können.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail:
ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235,
Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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Ratgeber Starter-Paket für Schulabgänger
Gut vorbereitet in Studium, Job oder Auslandsjahr
Duisburg, 12. Mai 2016 - Raus aus dem Kinderzimmer, rein ins
Leben: Ausbildung, Studium oder ein Freiwilliges Soziales
Jahr stehen auf dem Plan. Die eigene Wohnung wird bezogen
oder der Koffer für eine große Reise gepackt. Bevor es mit
der Selbstständigkeit losgeht, sind allerdings einige Hürden
zu nehmen. Budget und Finanzierung sollten gesichert,
Versicherungen und Verträge gründlich gecheckt werden.
Worauf Schulabgänger und ihre Eltern achten sollten, damit
der Absprung gelingt, zeigt der Ratgeber „Endlich erwachsen“
der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch gibt Antworten auf
Fragen, die Auszubildenden, Studierenden, Praktikanten,
Au-pairs und Weltreisenden auf den Nägeln brennen.
Welche Regeln gelten bei der Krankenversicherung? Welche
Rechte habe ich am Ausbildungsplatz? Worauf muss ich beim
Auszug aus dem Elternhaus achten?
Gezeigt wird, mit welchen Einnahmen durch Unterhalt,
Kindergeld oder BAföG zu rechnen ist und wie Jobs die Kasse
aufbessern können. Infos zu Kostenfallen zum Beispiel bei
Handytarifen oder Krediten runden das Starter-Paket ab.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
9,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail:
ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235,
Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Ratgeber Basiswissen für
Wohnungseigentümer
Rechte, Pflichten und Konfliktlösung
Wer eine Eigentumswohnung kauft, unterschreibt mit
dem Vertrag zugleich die Spielregeln der Hausgemeinschaft.
Die Rahmenbedingungen für das Miteinander der Parteien sind
genau geregelt in der Teilungserklärung, der Gemeinschafts-
und der Hausordnung. Trotzdem kommt es nicht selten zu
Auseinandersetzungen über Alltagsfragen oder anstehende
Investitionen.
Wer seine Rechte nicht kennt, gerät dann schnell ins
Hintertreffen. Durchblick bei allen Fragen rund um Rechte
und Pflichten von Wohnungsbesitzern verschafft das „Lexikon
Eigentumswohnung – Praxiswissen von A bis Z“ der
Verbraucherzentrale NRW. Der Ratgeber, der jetzt in komplett
überarbeiteter und aktualisierter Auflage vorliegt, erklärt
auf 368 Seiten die wichtigsten Fakten zu mehr als 70
Stichworten.
Ausführlich und anschaulich erfahren Leser, was bei Themen
wie Hausverwaltung, Instandhaltung, Abrechnung,
Gartennutzung oder Tierhaltung zu beachten ist. Zudem
beschreibt das Buch typische Streitfälle in einer
Eigentümergemeinschaft, etwa über die Balkon- oder
Treppenhausnutzung oder bauliche Veränderungen, und gibt
Tipps, wie Konflikte vermieden und Interessen gewahrt
werden. Der Aufbau als Lexikon macht das Buch zum
praktischen Nachschlagewerk.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich- Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht das
„Lexikon Eigentumswohnung“ für 13,49 Euro zum Download
bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail:
ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235,
Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Tipp: Nachteilige Telefonverträge
Warnung vor krummen Geschäften mit Flüchtlingen
Für Menschen, die vor Elend, Krieg und Verfolgung geflohen
sind und in Deutschland einen Neuanfang wagen, ist es auch
lebensnotwendig, dass der persönliche Draht zu Freunden und
Verwandten in der verlassenen Heimat nicht abreißt. Das
Bedürfnis nach regelmäßigen Infos und Kontakten ruft auch
windige Vertreter auf den Plan, die Flüchtlingen in
Vertriebsfilialen oder in deren Unterkünften, mit falschen
Versprechen unvorteilhafte Telefonverträge unterjubeln.
Nichtsahnend, dass sie sich statt kostenlosem Smartphone
oder Tablet zwei oder gar drei Telefonverträge mit
regelmäßigen Zahlungspflichten einhandeln, setzen viele
Neuankömmlinge während des Verkaufsgesprächs ihre
Unterschrift unter eine für sie unverständliche
Vereinbarung.
„Viele Flüchtlinge wissen nicht, was sie sich hierbei
tatsächlich einhandeln. Helfer und Betreuer von Flüchtlingen
sowie deren Übersetzer sollten deshalb ein Auge auf
Vertragsanbahnungen rund ums Telefonieren und Surfen haben
und vor allem darauf achten, dass ihre Schützlinge nichts
ungeprüft unterschreiben. Denn nicht jeder Vertrag kann im
Nachhinein widerrufen werden“, warnt die Verbraucherzentrale
NRW. Gegen krumme Vertriebspraktiken gegenüber Flüchtlingen
helfen folgende Tipps:
Masche: Bei Vertretern, die Flüchtlinge mit lukrativen
Telefon- und Geräteangeboten in ihren Shop locken oder sie
in ihren Unterkünften aufsuchen, handelt es sich häufig um
Vertriebler, die im Auftrag eines
Telekommunikationsunternehmen handeln oder unterwegs sind,
um neue Kunden für zweifelhafte Verträge zu ködern. Oftmals
sprechen sie die Sprache der Schutzsuchenden, preisen die
Vorteile ihres Produkts – etwa ein kostenloses Smartphone
als Beigabe – in den höchsten Tönen an und ziehen alle
möglichen Szenarien heran, um einen Vertrag zu ergattern.
Für erfolgreiche Abschlüsse winkt meist eine Provision vom
Auftraggeber. Dass Flüchtlinge hierbei oft doppelt und
dreifach abgezockt werden, indem sie gleich mehrere Verträge
zu ähnlichen Konditionen unterjubelt bekommen, merken diese
erst, wenn ihnen die erste Monatsabrechnung ins Haus
flattert.
Rechtslage: Flüchtlinge, die einen Vertrag in einem
Telefonladen unterschrieben haben, können diesen nicht ohne
weiteres wieder rückgängig machen. Wurden sie arglistig
getäuscht, ist der Vertrag unwirksam. Diejenigen, die eine
Vereinbarung in ihrer Unterkunft abgeschlossen haben,
sollten mit Hilfe ihrer Betreuer rasch handeln und die
Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim
Vertragspartner widerrufen – am besten per Einschreiben.
Wurden Kunden nicht über ihr Recht zum Widerruf informiert, erlischt ihr
Widerrufsrecht erst spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
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April 2016
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Ratgeber: Wenn die Rente nicht
reicht
Der Weg zur Hilfe vom Staat
Die Rente mag sicher sein – hoch aber ist sie in den meisten
Fällen nicht. Etwa die Hälfte aller Bezieher von Alters-
oder Erwerbsminderungsrenten bekommt monatlich sogar weniger
Geld, als die staatliche Grundsicherung einbringen würde.
Wer zu dieser Gruppe gehört, etwa durch geringe Einkommen,
Erziehungspausen, Phasen der Arbeitslosigkeit oder frühe
Erwerbsunfähigkeit, kann sein Budget durch Sozialleistungen
aufbessern, insbesondere durch die Grundsicherung.
Welche Möglichkeiten hier bestehen und worauf zu achten ist,
zeigt der neue Ratgeber „Wenn die Rente nicht reicht –
Welche finanziellen Hilfen Sie erwarten können“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch klärt zunächst wichtige
Begriffe und Unterscheidungen, die in der Auseinandersetzung
mit den Behörden immer wieder vorkommen. Die Leser lernen,
wer Anspruch auf Grundsicherung hat, wie sich deren Höhe
bemisst und welchen Einfluss die Einkünfte von Partnern und
Verwandten haben.
Genaue Erklärungen und Tipps helfen dabei, im Antrag alles
gleich richtig zu formulieren und zu belegen. Auch die
wichtigen Fristen und möglichen Schritte bei einer Ablehnung
des Antrags werden vorgestellt. Hinweise darauf, wie viel
Geld Rentner unter welchen Umständen durch einen Job
hinzuverdienen dürfen, runden das Thema ab.
Der Ratgeber kostet 12,90
Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere
2,50 Euro für Porto und Versand wird er nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11 /38 09-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11 / 38
09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen,
Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.
"Nachhaltige Geldanlage"
Bankenumfrage zu ethischen, sozialen und
ökologischen Anlagen Der kleine grüne Daumen der Geldbranche
Viele wollen Geld verantwortungsbewusst anlegen und es
keinem Finanzdienstleister geben, der Unternehmen fördert,
die etwa Geld mit Waffengeschäften, Kinderarbeit oder der
klimaschädlichen Kohlekraft verdienen. Lieber wollen sie
klimafreundlich in regenerative Energien oder in fair
gehandelte Güter und Dienstleistungen investieren und so
einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Banken und Sparkassen
befragt, ob und welche Geldanlagen sie mit ethischen,
sozialen und ökologischen Kriterien anbieten. Das Ergebnis:
Von 110 Geldinstituten führen 72 Prozent solche Produkte,
fast jedes Dritte möchte das Segment sogar ausbauen. Doch
die Angebote sind vielfältig - gerade in punkto Sicherheit.
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was der Markt derzeit
offeriert und worauf Anleger achten sollten.
Anlageziele: Wie bei jeder Geldanlage, muss zunächst
geprüft werden, ob diese für die persönlichen Anlageziele
geeignet ist und ob sie der persönlichen Risikoneigung
entspricht. Zur Prüfung gehört zudem ein Blick auf die
Kosten und Gebühren, auf die Anlagestrategie des Produktes
sowie auf die potentiellen Verlustrisiken und der
Wertentwicklung.
Nachhaltigkeitskriterien: Die Anlageziele der Branche, ob
zum Beispiel klimafreundlich oder sozial, unterscheiden sich
oft sehr stark. Insbesondere bei Investmentfonds sind die
Strategien sehr unterschiedlich und komplex, da die
Fondsgesellschaften in mehrere Aktien oder Anleihen
investieren und so schnell der Überblick verloren gehen
kann. Vorsicht ist bei schwammigen und oberflächlichen
Formulierungen geboten. Ein Blick auf die zehn größten
Positionen im Depot kann Aufschluss darüber geben, wie
"Grün" der Fonds tatsächlich ist.
Nachhaltige Investmentfonds: Sieben von zehn
Kreditinstituten bieten nachhaltige Investmentfonds an.
Insbesondere Aktien- und Mischfonds und vereinzelt auch
Rentenfonds stehen zur Wahl. Kostengünstige Indexfonds,
welche einen Nachhaltigkeitsindex nachbilden, bieten dagegen
nur sehr wenige Banken an. Investmentfonds sind keine
risikolose Anlage. Sie unterliegen Kurs- und Währungsrisiken
und sind für Anleger geeignet, die über einen langfristigen
Zeitraum von zehn oder mehr Jahren Vermögen aufbauen wollen
und sich durch kurzfristige Börsenturbulenzen nicht so
schnell aus der Ruhe bringen lassen.
Sicherheit: Lediglich 17 Prozent der Banken und Sparkassen
bieten Zins- und Sparanlagen, wie zum Beispiel Festgeld,
Sparbrief oder das klassische Tagesgeld mit Berücksichtigung
ethischer, sozialer und ökologischer Aspekte an. Häufig
fließen die Einlagen in Projekte zu Erneuerbaren Energien
oder Energieeffizienz.. Diese Sparformen stehen unter dem
Schutz des Einlagensicherungssystems. Meist geben Banken
Auskunft über die Anlagekriterien der Gelder und
Informationen zu den finanzierten Projekten.
Ethisch-ökologische Banken: Ethisch-ökologische Banken
berücksichtigen bei der Kreditvergabe und den Eigenanlagen
immer Nachhaltigkeitskriterien. Sie bieten Geldanlagen
unterschiedlicher Produktklassen an, vergleichbar mit der
Produktpalette konventioneller Banken und Sparkassen. Auch
sind die Einlagen aus Zins- und Sparanlagen über
unterschiedliche Einlagensicherungssysteme teilweise oder
ganz geschützt.
Vorsicht bei riskante Umweltinvestments: Unternehmerische
Beteiligungen an nachhaltigen Projekten wie zum Beispiel an
Erneuerbare Energien in Form geschlossener Fonds oder
Genussrechte hören sich meist sehr verlockend an. Sie
versprechen eine hohe Rendite und unmittelbare Wirkungen der
Investition. Doch Vorsicht! Etliche Anleger haben bereits
viel Geld durch solchen Investitionen verloren oder gar
Totalverlust erlitten, da es keinerlei Einlagenschutz gibt.
Viele der Beteiligungen werden jenseits des Bankschalters
vertrieben. Von den befragten Instituten bieten nach eigenen
Angaben sieben Prozent solch riskante Beteiligungen an.
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RATGEBER
Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen
Duisburg, 21. April 2016 - Unterhaltspflicht kann zu
Problemen führen. Wer selbst ein knappes Einkommen hat oder
Nachwuchs groß zieht, steht schnell vor finanziellen
Problemen, wenn die Eltern pflegbedürftig werden. Denn
Kinder müssen für die Versorgung von Vater und Mutter
aufkommen – sofern sie können. W ie viel sie zahlen müssen,
wogegen sie sich wehren können und wann das Sozialamt
einspringt, erklärt der komplett überarbeitete und neu
aufgelegte Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für
ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erläutert die Rechtsgrundlagen und zeigt anhand
anschaulicher Beispiele, wie Sozialhilfeträger die
Leistungsfähigkeit ermitteln. Daraus leiten sich Tipps ab
für die Angaben etwa zum eigenen Einkommen und Vermögen, zur
Lebenssituation und zu weiteren Unterhaltsverpflichtungen.
Die Leser erhalten Klarheit über die Verfahrensabläufe auch
bei Regressforderungen des Sozialamts und sind so gut
gerüstet, um ihre Interessen zu wahren.
Der Ratgeber
kostet 14,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für weitere 2,50 Euro
für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert. Als
E-Book steht er für 11,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Ratgeber
Zwist und Zorn am Gartenzaun -
Nachbarschaftskonflikte lösen
Der Sommer naht und mit ihm die heiße Phase für
Streit am Gartenzaun: Grillgerüche, Rasenmäherlärm, draußen
spielende Kinder und Bäume, die die Sonne verdecken, sind in
den warmen Monaten Auslöser für teils heftige
Auseinandersetzungen. Was als kleiner Streit beginnt, endet
nicht selten vor Gericht. Umfassende Hilfe bei
Nachbarschaftskonflikten und Tipps für die Schlichtung auch
ohne teuren Prozess bietet der Ratgeber „Meine Rechte als
Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW .
Das komplett überarbeitete und neu aufgelegte Buch
verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und
zeigt anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis, mit
welchen Beeinträchtigungen Nachbarn leben müssen und wogegen
sie vorgehen können. Um Lärm, Tiere, Gerüche und Fragen der
Bebauung geht es dabei ebenso wie um Unklarheiten im
Grenzverlauf und Probleme mit der Bepflanzung. Die Leser
erfahren, wie sie am besten vorgehen, um zu ihrem Recht zu
kommen, und warum sie auf keinen Fall die Sache selbst in
die Hand nehmen und etwa störende Bäume in Eigenregie fällen
sollten. Erstes Ziel bleibt immer die gütliche Einigung mit
einem für beide Seiten vertretbaren Kompromiss.
Der Ratgeber kostet 14,90
Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro
für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als
E-Book steht er für 11,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Ratgeber
Wie der Bachelor bezahlbar wird -
Tipps für die Studienfinanzierung
Nach dem Abi an die Uni? Neben den Noten muss dafür auch die
Finanzierung stimmen. Schließlich wollen Semesterbeiträge
und Bücher ebenso bezahlt werden wie die Unterkunft in WG,
Wohnheim oder Studentenbude. Hinzu kommen Versicherungen und
der tägliche Bedarf. Wer zur Deckung dieser Kosten nicht auf
den eigenen Geldbeutel oder den der Eltern setzen kann, kann
trotzdem zu Bachelor, Master und Co. gelangen.
Welche Förder- und Verdienstmöglichkeiten es gibt und was
dabei jeweils zu beachten ist, zeigt der Ratgeber „Clever
studieren – mit der richtigen Finanzierung“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft dabei, die zu
erwartenden Kosten abzuschätzen, und zeigt, wie BAföG,
günstige Studienkredite und Stipendien die Kasse aufbessern
können.
Einzelne Programme werden dabei detailliert vorgestellt.
Zudem gibt es nützliche Infos rund um den Studentenjob: von
den Verdienstgrenzen und Fragen zur Sozialversicherung bis
zum großen Thema Praktikum. Wertvolle Tipps, wie Studenten
im Alltag durch Vergünstigungen Geld sparen können, runden
das Angebot ab.
Der Ratgeber
kostet 12,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für weitere 2,50 Euro
für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert. Als
E-Book steht er für 9,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11 /38 09-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11 / 38
09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen,
Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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Strom- und Gaslieferverträge im
Direktvertrieb
Überrumpelungsmaschen Riegel vorschieben
Duisburg, 15. April 2015 - Sie klingeln an der Haustür unter
dem Vorwand, eine Energieberatung durchführen zu wollen,
über neue Preise zu informieren oder Vertragsdaten
abgleichen zu wollen. Oder melden sich unaufgefordert am
Telefon und überraschen mit der Nachricht, dass angesichts
der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung der Stadtwerke
ein Anbieterwechsel ruck zuck und sorgenfrei echte Ersparnis
bringt.
Mit solch unlauteren Anbahnungsmaschen sind unseriöse
Direktvertriebler unterwegs, um Strom- und Gaskunden neue
Verträge aufzudrängen. In der Verbraucherzentrale in
Duisburg suchen solchermaßen Überrumpelte dann rechtlichen
Rat. Weil sie entweder feststellen, dass sie ungewollt bei
einem neuen Gas- oder Stromlieferanten gelandet sind oder in
einem Tarif stecken, der keineswegs so günstig wie von den
Werbern behauptet ist.
„Niemals am Telefon oder an der Haustür zu schnellen
Abschlüssen drängen lassen“, erläutert Marina Steiner, die
in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
für die Energierechtsberatung zuständig ist: „Besonders
hellhörig sollte man sein, wenn damit geworben wird, dass
das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt und
damit zusätzlicher Entscheidungsdruck aufgebaut wird.“
Bedenkzeit verlangen sowie die Vertragsangaben und das
Kleingedruckte in Ruhe lesen und Tarife genau vergleichen –
so lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale in
Duisburg.
Weil sie den grassierenden Überrumpelungsmaschen einen
Riegel vorschieben will, ruft sie Duisburger auf, der
Beratungsstelle „Drückermethoden“ mit Energielieferverträgen
an der Haustür oder am Telefon zu melden. „Unsere Juristen
sammeln diese Beschwerden und werden dann gegebenenfalls
rechtlich gegen unzulässige Praktiken vorgehen.
In der Energierechtsberatung bieten wir zudem Hilfestellung
im Einzelfall. So gilt bei Haustürgeschäften zum Beispiel
ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, um sich vom Vertrag zu
lösen“, erläutert Marina Steiner. Die Energierechtsberatung
kostet in der Regel 9 Euro.
Einkaufen und Transportieren mit
dem Fahrrad
Schnell, sauber und gesund
Duisburg, 15. April 2016 - Bei Einkaufsfahrten mit dem -
richtig ausgestatteten - Rad pfeifen Sie auf
Parkplatz-Suche, Parkgebühren und eventuelle Knöllchen für's
Falschparken. Einfach aufsatteln und die Geschäfte und
Stationen direkt anfahren. Das geht in der Innenstadt oft
schneller als mit dem Auto.
Transportieren mit dem Fahrrad oder Elektrofahrrad liegt
voll im Trend und schützt unser Klima. Auch immer mehr
Geschäfte und Lieferdienste fahren ihre Waren und Pakete mit
Lasten fahrrädern zum Kunden.
Bewegung im Alltag ist der einfachste Weg, gesund zu
bleiben. „Wer häufig seine alltäglichen Wege mit dem Rad
statt dem Auto fährt, verbrennt Kalorien, baut Stress ab und
Muskeln auf – und spart Zeit und Geld“, sagt
Verbraucherberater Harald Rahlke über die Vorteile des
Transportes mit dem Rad und hat zur 34.Duisburger
Radwanderung ein paar Tipps zusammengestellt.
Lastesel oder Zugmaschine:
Grundausstattung ist ein von Größe und Typ zur Person
passendes Fahrrad. Sattel- und Lenkerhöhe sollten optimal
eingestellt sein. Mit einem gut gewarteten Fahrrad fährt man
auch mit höherer Beladung gut und sicher. Schaltung,
Bremsen, Lichtanlage, Klingel und Ständer müssen voll
funktionsfähig sein.
Mit ausreichendem Reifendruck kommt man auch mit Gepäck
besser voran. Elektrofahrräder (Pedelecs) sind in bergigen
Gegenden, mit schweren Anhängerlasten oder bei längeren
Fahrten hilfreich. Man kommt weniger ins Schwitzen -
trainiert aber auch weniger die eigene Fitness.
Transportausrüstung: Bei der Ausstattung
des Fahrrads zum Transportieren von Lebensmitteln,
Aktenordnern, Gartenpflanzen oder Getränkekisten gibt es
altbewährte und auch neue Lösungen: Alltagstaugliche und
sichere Gepäckträger, Fahrradtaschen und -körbe,
Gepäckboxen, ein- oder anhängbare Aktentaschen, Gepäck- und
Einkaufstrolleys, Fahrradanhänger verschiedener Bauarten
sowie Lastenräder und deren besondere Modelle für den
Personentransport (Rikschas).
Helfer für kleinere Einkäufe: Für kleinere und
alltägliche Einkäufe mit dem Rad genügt oft schon ein
Rucksack oder ein Fahrradkorb zum Einklemmen auf dem
Gepäckträger. Es gibt auch seitlich am Gepäckträger
montierbare Klappkörbe oder abschließbare Gepäckboxen. Zum
einfachen und schnellen Anhängen an den Gepäckträger eignen
sich Fahrradtaschen.
Die gibt es auch mit Rucksackfunktion oder Schultergurt oder
zum Transport des Notebooks oder von Akten. Praktisch sind
auch einhängbare Koffertrolleys mit Ausziehbügel.
Anhänger für größere Transporte: Für
Personen, die häufig mehr transportieren, bietet sich ein
Fahrradanhänger an. Es werden viele Modelle in verschiedenen
Größen, Gewichten und Preisklassen für ganz unterschiedliche
Einsatzgebiete angeboten - vom Lastentransport, für bis zu
zwei Kinder oder das Haustier bis zum
Familien-Wochenendeinkauf. Zusammenklappbare Anhänger lassen
sich leichter verstauen. Viele Modelle sind mit Griff auch
als Handwagen oder als Einkaufstrolley oder Kinderwagen
nutzbar. Sogar das Joggen durch Wald und Wiese macht mancher
Anhänger mit.
Lastenräder für Großtransporte: Besonders
angesagt sind die in Kopenhagen und Amsterdam schon weit
verbreiteten Lastenräder mit einer Zuladung von bis zu 250
kg. Auch die in Asien viel genutzten Rikschas für den
Personentransport finden bei uns immer mehr Anhänger.
Lastenräder mit unterstützendem Elektromotor
(Pedelec-System) erleichtern den Transport bei schweren
Lasten sowie bergigen oder längeren Strecken. Es wird
angeraten, mit seiner Hausratversicherung zu klären, ob das
Rad mitversichert ist.
In immer mehr Städten stellen Stadtteilinitiativen,
kommunale Unternehmen oder Geschäfte Bürgern sogenannte
"freie Lastenräder" zur - oft auch kostenlosen - Ausleihe
zur Verfügung.
Auf dem Fahrradmarkt am 24.04.2016 können
die Duisburger Fahrradfahrer/innen am Infostand der
Beratungsstelle Duisburg im Rahmen einer Umfrage ihre
Meinung zu diesem Thema teilen. Unter den Teilnehmern/innen
werden zudem kleinere Gewinne verlost.
( Weitere Informationen und Tipps erhalten Sie von der
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30, 47051 Duisburg oder unter der
Telefonnummer 0203/488011- 01)
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Gesundheitskosten nicht ausufern
lassen
Belastungsgrenze bei gesetzlichen Zuzahlungen prüfen
Duisburg, 04. April 2016 - Für Medikamente, Hilfsmittel,
Behandlungen in der Physiotherapie, im Krankenhaus, in der
Reha-Klinik oder bei häuslicher Krankenpflege werden
gesetzliche Krankenversicherte neben ihren monatlichen
Beiträgen mit weiteren Zuzahlungen zur Kasse gebeten. Damit
diese Gesundheitskosten obendrauf nicht ausufern, gelten
nach Einkommen gestaffelte Belastungsgrenzen, die von den
Krankenkassen jedoch nicht automatisch berücksichtigt
werden.
„Versicherte müssen selbst aktiv werden, Belege sammeln und
einen Befreiungsantrag bei ihrer Krankenkasse stellen,
sobald die Zusatzausgaben für Behandlungen und Medikamenten
ihre persönliche Belastungsgrenze übersteigen“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW anlässlich einer Aktionswoche zu den
gesetzlichen Zuzahlungen im Gesundheitswesen:
„Nicht alle Extrakosten, die Ärzte, Therapeuten, Apotheken
oder Sanitätshäuser von den Patienten für ihre Leistungen
und Produkte verlangen, gehören allerdings zu den gesetzlich
vorgeschriebenen Zuzahlungen.“
Versicherte sollten im
Zweifel lieber nachfragen und sich nach günstigeren
Alternativen erkundigen. Nachfolgende
Hinweise liefern das nötige Rüstzeug, um
Zuzahlungsbelastungen zu reduzieren oder sich davon zu
befreien: Zuzahlungskosten kennen: Bei Arzneimitteln auf
Rezept müssen Krankenversicherte in der Regel zehn Prozent
des Abgabepreises zuzahlen. In der Apotheke dürfen
mindestens fünf und höchstens zehn Euro zusätzlich für
Medikamente verlangt werden.
Stationäre Aufenthalte schlagen mit zehn Euro pro Tag zu
Buche. Die Zuzahlungspflicht ist hier in der Regel auf 28
Tage pro Jahr begrenzt. Bei Behandlungen wie Physiotherapie
oder Logopädie und bei häuslicher Krankenpflege müssen zehn
Prozent der Kosten plus zehn Euro für jede Verordnung extra
entrichtet werden.
Belege sammeln:
Um eine zu hohe Kostenbelastung nachzuweisen, müssen sich
Versicherte sämtliche gesetzlichen Zuzahlungen quittieren
lassen und die Belege sammeln. Darin müssen Datum, Vor- und
Zuname des Versicherten, die konkrete Leistung, der
Zuzahlungsbetrag und die Kontaktdaten des
Leistungserbringers enthalten sein.
Belastungsgrenze ermitteln: Hierfür wird das Einkommen der
Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt
zusammengerechnet. Berechtigte Mitglieder sind verheiratete
Paare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Stief-, Enkel-
oder Pflegekinder. Kinder ab 19 Jahren zählen nur dazu,
solange sie familienversichert sind.
Für Ehepartner können Freibeträge von 5.229 Euro und für
jedes Kind 7.248 Euro vom Bruttoeinkommen der Familie
abgezogen werden. Zwei Prozent der Restsumme gilt dann als
Belastungsgrenze. Eltern mit zwei Kindern, die über ein
Jahreseinkommen von 36.000 Euro verfügen, müssen somit pro
Jahr höchstens 325,50 Euro zusätzlich für ihre
Gesundheitsversorgung zahlen. Für Familien, die Sozialhilfe
beziehen, wird als Einnahme zum Lebensunterhalt einmal der
Regelsatz von 4.848 Euro für die Regelbedarfsstufe 1
angesetzt.
Zwei Prozent macht hier jährlich eine Zuzahlung von maximal
96,96 Euro aus. Ausnahme für chronisch Kranke: Für sie gilt
eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen.
Die reduzierte Zuzahlung gilt für die gesamte Familie.
Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt einem Patienten
die chronische Erkrankung bescheinigt.
Die niedrige Belastungsgrenze gilt auch bei Pflegestufe 2
oder 3, im Falle eine Behinderung oder einer
Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent, falls diese auf
einer chronischen Erkrankung basieren. Zuzahlungsbefreiung
jedes Jahr beantragen:
Ist die Grenze der Belastung erreicht, können Versicherte
einen Antrag zur Zuzahlungsbefreiung mit den Originalbelegen
bei ihrer Krankenkasse einreichen. Versicherte erhalten nach
positiver Prüfung einen Befreiungsausweis. Betroffene können
auch bis zum Jahresende warten und alle Belege nachträglich
einreichen. Falls zu viel gezahlt wurde, erstattet die
Krankenkasse die überschüssigen Beträge. Auch eine
Vorauszahlung ist möglich. Fallen die tatsächlich
geleisteten Zuzahlungen niedriger aus, gibt’s keine
Rückerstattung.
Die Befreiung gilt immer für das Kalenderjahr und muss
jährlich neu beantragt werden. Mehr zu den
Zuzahlungsregelungen im Gesundheitswesen gibt’s bei der
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg vom
11.04. - 15.04.2016 oder im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/zuzahlung-befreiung. Eine
persönliche Beratung zu rechtlichen Fragen bei der Prüfung
einer Befreiung und zu anderen Gesundheitsthemen bietet die
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg ebenfalls an.
Kontaktadresse: Friedrich-Wilhelm-Straße 30, 47051 Duisburg.
Das Engelt für eine rechtliche Beratung beträgt 9,00 €.
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März 2016
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Hilfe bei der Auswahl von
Waschmaschine, Kühlschrank und Co. Energieberatung der
Verbraucherzentrale bietet Orientierung Duisburg,
31. März 2016 - Waschmaschine, Kühlschrank oder
Wäschetrockner sind große Anschaffungen, die nicht jeden Tag
anstehen. Die Auswahl ist aber nicht immer leicht, denn
Ausstattung, Leistung, Energieverbrauch und Preis lassen
sich auf den ersten Blick oft kaum vergleichen.
Eine gute Orientierung bietet die
aktualisierte Broschüre „Besonders sparsame
Haushaltsgeräte“, die in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist.
Denn der Blick auf den Energieverbrauch des Wunschgeräts
lohnt sich, wie Jochen Kruse, Energieberater in der
Beratungsstelle in Duisburg, betont: „Effiziente Geräte sind
zwar in der Anschaffung oft teurer, sie rechnen sich aber
durch die Einsparungen bei Strom- und Wasserkosten im Laufe
der Jahre. Der Vergleich der verschiedenen Verbrauchswerte
hilft also, langfristig Kosten zu sparen.“
Auf einen Blick finden Verbraucher in der Broschüre die
effizientesten Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen,
Trockner und Spülmaschinen, die derzeit auf dem Markt
verfügbar sind. Übersichtliche Listen geben Auskunft über
Hersteller, Abmessungen sowie die zu erwartenden
Betriebskosten in 15 Jahren. Das Heft gibt es ab sofort
kostenlos in den Beratungsstellen und Stützpunkten der
Verbraucherzentrale.
Bei Fragen zu effizienten Haushaltsgeräten und zum
Stromsparen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale
gerne Auskunft. Eine halbstündige /45-minütige Beratung für
5 Euro/ 7,50 Euro in der Verbraucherzentrale in Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wird unter Tel. 0203/488 011-01
und energieberatung@duisburg.de/ alternativ: unter der
kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
Zuschuss für Solarstrom-Speicher
Beste Förderquote von März bis Juni nutzen
Den Strom vom eigenen Dach auch abends und nachts nutzen –
das geht mit einer Batterie an der Photovoltaikanlage. Ab 1.
März werden diese Speicher wieder staatlich gefördert. Die
KfW gewährt einen Kredit mit Tilgungszuschuss. „Wer die
größtmögliche Summe erhalten möchte, sollte sich allerdings
sputen, denn die gibt es nur bei Antragsstellung bis Ende
Juni“, so Jochen Kruse, Energieberater in der
Beratungsstelle in Duisburg. Danach sinkt die Höhe des
Zuschusses.
„Speicher helfen dabei, die Stromausbeute vom eigenen Dach
so gut wie möglich selbst zu nutzen und so die
Energierechnung zu senken“, erklärt Kruse. Denn je größer
der sogenannte Eigenverbrauch ist, desto mehr lohnt sich der
Sonnenstrom. Im neuen Zuschussprogramm werden zunächst 25
Prozent der förderfähigen Kosten für Anschaffung und
Installation eines Speichers erstattet. Diese sind
allerdings gedeckelt:
Maximal 2.000 Euro pro Kilowatt Nennleistung der
Photovoltaikanlage werden anerkannt. Das heißt, anfangs gibt
es bis zu 500 Euro Speicherförderung pro Kilowatt der
Solaranlage, wenn letztere zusammen mit der Batterie
installiert wird. Wird der Speicher bei einer bestehenden
Anlage ergänzt, liegt die Grenze der förderfähigen Kosten
bei 2200 Euro.
Ab 1. Juli sinkt der Tilgungszuschuss auf 22 Prozent und
danach in halbjährlichen Schritten immer weiter. Im letzten
Abschnitt des Programms, ab 1. Juli 2018, sind nur noch zehn
Prozent zu holen. Wichtig: Wer das Geld will, muss erst den
Antrag stellen, bevor er einen Kauf- oder Montagevertrag
unterschreibt. „Die Batterien werden immer günstiger, doch
noch kann die Förderung darüber entscheiden, ob die
Anschaffung wirtschaftlich ist“, betont Kruse.
Als Bedingung für die Finanzspritze muss die
Einspeiseleistung der Solaranlage auf 50 Prozent begrenzt
werden. „Das klingt zwar im ersten Moment so, als würde man
damit um die Hälfte der möglichen Erträge gebracht“, so
Kruse „Tatsächlich aber liegen die so genannten
Kappungsverluste bei gut geplanten Anlagen mit Speichern nur
bei ein bis zwei Prozent.“
Mehr Informationen und Hilfe bei der Klärung, ob ihr Haus
für Photovoltaik geeignet ist, erhalten Eigenheimbesitzer
bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Die halbstündige/ 45-minütige Beratung für 5 Euro/ 7,50 Euro
in der Verbraucherzentrale Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.
30 wird unter Tel. 0203/488 011-01 und
energieberatung@duisburg.de/ alternativ:
unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400
vereinbart. Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter
0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis
max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
Stromheizung meistens
unwirtschaftlich
Nachtspeicher- und Infrarot-Heizungen auf dem Prüfstand
Seit Beginn der Heizsaison bevölkern sie wieder die
Werbeseiten: elektrische Nachtspeicher- und
Infrarotheizungen. Die Anbieter versprechen neben niedrigen
Heizkosten auch hohen Komfort und eine gute Klimabilanz.
Jochen Kruse, Energieberater in der Beratungsstelle in
Duisburg, erläutert, was von den beiden Technologien zu
halten ist. Elektrische Nachtspeicherheizungen sollen, so
die Theorie, künftig eine wichtige Rolle für die
Energiewende spielen, indem Strom aus erneuerbaren Energien,
z.B. der Windkraft, in privaten Speicherheizungen
„zwischengespeichert“ würde.
„Die Idee ist gut“, bestätigt Kruse. „Die Praxis ist aber
leider schwierig: In den entsprechenden Regionen sind gar
nicht genug Speicherheizungen angeschlossen, um die Netze
tatsächlich spürbar zu entlasten. Außerdem sind viele
Anlagen nicht vom Netzbetreiber aus der Distanz regelbar –
damit können sie gar nicht bei Bedarf zugeschaltet werden.
Und so bleiben Nachspeicherheizungen in erster Linie Strom-
und Geldfresser.“ Außerdem brauchen die Geräte eben auch
dann Strom, wenn er knapp und teuer ist und nicht nur an den
paar Tagen, wo überschüssige Energie verfügbar wäre.
Als kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zur
Nachspeicherheizung wird die Infrarot-Flächenheizung
beworben. Da sie mit einem etwas höheren Anteil
Strahlungswärme heizt, reichen laut Herstellern niedrigere
Raumtemperaturen aus für ein behagliches Wohnklima.
Allerdings verbraucht die Infrarotheizung vor allem tagsüber
Strom, zu derzeit durchschnittlich 28,8 Cent pro kWh (zum
Vergleich: Gas ca. 6,5 Cent/kWh, Heizöl und Holzpellets
umgerechnet ca. 5 Cent/kWh).
„Diese hohen Betriebskosten werden auch durch die relativ
niedrigen Anschaffungskosten nicht wettgemacht“, stellt
Kruse klar. „Generell sind Elektroheizungen also nur in
wenigen Einzelfällen sinnvoll“, fasst Jochen Kruse,
Energieberater in der Beratungsstelle in Duisburg, zusammen.
„Allerdings ist der Umstieg auf ein anderes Heizsystem auch
nicht ganz unkompliziert, Leitungen müssen verlegt und
Heizkörper montiert werden.“ Bevor über den Austausch der
Heizung entschieden werde, sollten Verbraucher daher
unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
Bei Fragen zu effizienten Heizsystemen gibt die
Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine
halbstündige /45-minütige Beratung für 5 Euro/ 7,50 Euro in
der Verbraucherzentrale Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30,
wird unter Tel. 0203/488 011-01 und
energieberatung@duisburg.de/ alternativ: unter der
kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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Fleischlos glücklich: Kochbuch macht Appetit auf
vegetarische Kost
Duisburg, 23. März 2016 - Bunt, schmackhaft und gesund:
Vegetarische Ernährung macht auch eingefleischten Fans von
Bratwurst und Buletten immer häufiger Appetit auf mehr. Auch
ohne Fleisch kann der Speiseplan zu Hause abwechslungsreich
und ausgewogen gestaltet werden. Tipps und jede Menge Ideen
für eine fleischlos gelungene Ernährung liefert der Ratgeber
„Vegetarisch kochen – Saisonal, gesund und lecker“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Kochbuch tischt rund 100 ansprechende Rezeptideen für
die ganze Familie auf. Nach Jahreszeiten geordnet finden
sich Anregungen für Gerichte mit Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchten, Milchprodukten, Getreide sowie Samen und
Nüssen. Für Abwechslung auf dem Teller sorgen erprobte
Rezepte etwa für Apfelwirsing mit Bandnudeln, Kartoffelsuppe
mit Sauerampfer, Kürbis-Lauchlasagne, Pastinakensalat mit
Erdnusssauce oder Zitronenkartoffeln mit Stielmus. Ein
Saisonkalender für Obst und Gemüse hilft bei der Auswahl von
frischen Produkten aus der Region. Zudem gibt’s Tipps rund
um die gesunde und nährstoffreiche Ernährung für Vegetarier
und Veganer.
Zusammengefasst: Es ist ein Buch das anschaulich für jeden
Geschmack zu einem günstigen Preis eine Menge bietet. haje
Der Ratgeber
kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Wie
aus dem Ei gepellt? Beim Kauf Kennzeichnung entschlüsseln
und auf Haltung achten
Vor Ostern haben Legehennen Hochkonjunktur. Bereits gekochte
und bunt gefärbte Ware kaufen oder Ostereier lieber selber
färben, das ist nun die Frage. Im Handel dargebotene
gekochte und gefärbte Eier unterliegen nicht der strengen
Kennzeichnungspflicht, die EU-weit für rohe Eier gilt. In
bunte Schalen gehüllt verschleiern viele fixe und fertige
Produkte jedoch, dass sie aus Käfighaltung stammen. Für rohe
Eier hingegen gelten in den Ländern der Europäischen Union
strengere Kennzeichnungsvorschriften mit Hinweisen zur
Herkunft, Haltung und Frische der Eier. Herkunfts- und
Verpackungsland können jedoch unterschiedlich sein“, erklärt
die Verbraucherzentrale NRW. Wer beim Kauf sicher sein will,
dass Ware aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen
landet, sollte sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut
machen und nachfolgende Hinweise beachten:
Bunte Eier im Handel: Bei verzehrfertigen gefärbten Eiern
im Karton oder in der Plastikschale müssen
Mindesthaltbarkeitsdatum, Stückzahl oder Gewichtsangabe und
Name und Anschrift des Anbieters angegeben sein. Außerdem
sind auf der Packung auch noch die verwendeten Farbstoffe
aufgelistet.
Bei lose angebotener Ware auf Wochenmärkten oder im
Einzelhandel reicht es, wenn auf einem Schild neben den
bunten Eiern das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und der
Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben sind. Gefärbte Eier im
Handel ohne Nennung des MHD besser nicht kaufen. Auch wer
Wert auf artgerechte Tierhaltung beim Eierkauf legt, sollte
lieber selbst färben.
Angaben bei rohen Eiern: Hier muss auf der Verpackung
neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die
Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen
können, ob die rohe Ware aus Bio-, Freiland-, Boden- oder
Käfighaltung stammt. Eine weitere Buchstaben- und
Zahlenreihe auf dem Eierkarton sorgt hingegen oft für
Irritation.
Dieser Code bezeichnet die genaue Stelle, an der die Ware
abgepackt wurde – aber nicht, wo die Eier gelegt wurden. Es
kann vorkommen, dass Eier in den Niederlanden gelegt werden
und erst in Deutschland in den Karton wandern.
Erzeugercode auf dem Ei: Ein gestempelter Zifferncode (zum
Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät, woher die Ware
kommt. Eine „0“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus
ökologischer Erzeugung an, eine „1“ steht für
Freilandhaltung, die Ziffer „2“ für Boden- und eine „3“ für
Käfighaltung. An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das
…/2
Herkunftsland – so steht „DE“ für Deutschland oder „NL“ für
die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall
zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende
siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige
Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer
an. „05“ steht hierbei für Nordrhein-Westfalen oder „03“ für
Niedersachsen.
Kennzeichnung loser Ware: Auch unverpackte, sortierte rohe
Eier müssen auf der Schale mit dem Erzeugercode gestempelt
sein. Nur so ist ihre Herkunft klar erkennbar. Das gilt auch
für die Ware auf dem Wochenmarkt.
Eierkauf ohne Tötung männlicher Küken: Neben jeder
Legehenne schlüpft auch ein männliches Küken aus einem Ei.
Doch diese legen später keine Eier und sind für die Mast als
Hähnchen ungeeignet. Die Aufzucht dauert viel länger als bei
Masthähnchen und verteuert sich dadurch erheblich. Deshalb
werden Millionen männliche Küken von Legehennen nach dem
Schlüpfen sofort getötet. Es gibt jedoch Eier von
Produzenten zu kaufen, die männlichen Küken nicht
schreddern, sondern nach Bio-Kriterien aufziehen und somit
ihr Überleben sichern. Diese Eier kosten jedoch wegen der
aufwändigeren Aufzucht einige Cent pro Stück mehr als
Bio-Eier. Weitere Hinweise und Bezugsquellen im Internet
unter
www.verbraucherzentrale.nrw.de/eintagskueken.
Ausführliche Informationen zur Eierkennzeichnung und
Hühnerhaltung und zum Färben von Ostereiern sowie Checkkarte
„Augen auf beim Eierkauf“ zur Entschlüsselung der
Eierkennzeichnung im Hosentaschenformat gibt’s online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/eier oder kostenlos in allen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt per
Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw./beratung-vor-ort.
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Thema zum Weltverbrauchertag (15.
März): Abzocke per Smartphone Verbraucherzentrale in
Duisburg hilft bei ungewollten Abos
Duisburg, 09. März 2016 - Viele Smartphone-Nutzer können
sich regelmäßige Zusatzposten auf ihrer monatlichen
Mobilfunkrechnung nicht erklären. Nur ein versehentlicher
Klick auf eine Werbeeinblendung auf dem Smartphone – und
schon sorgt ein Abo für die zusätzlichen Kosten.
Wie die Masche funktioniert und wie man sich vor dem
unzulässigen Treiben schützt, ist Thema des diesjährigen
Weltverbrauchertags, zu dem die Verbraucherzentrale in
Duisburg am Dienstag, dem 15. März einlädt. Interessierte
Bürgerinnen und Bürger können sich an diesem Tag beraten
lassen, wie sie künftig die Aktivierung eines unerwünschten
Abos vermeiden können und wie sie auf unverständliche Posten
in ihrer Mobilfunkrechnung am besten reagieren.
Das Beratungsteam der Verbraucherzentrale in Duisburg,
Friedrich- Wilhelm-Str. 30 steht am 15. März von 9:30 Uhr -
13:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr für die Fragen von
Ratsuchenden zur Verfügung.
NRW bekämpft Energiearmut:
Erfolgreiches Beratungsangebot in fünf weiteren Städten
Zahlungsprobleme rund um die Energierechnung dauerhaft zu
regulieren und deren Ursachen anzugehen - dieses ehrgeizige
Ziel hatte sich das Projekt "NRW bekämpft Energiearmut" beim
Start im Herbst 2012 gesteckt. "Erfolgsmodell mit
nachhaltiger Wirkung", so lautet die Bilanz der
Kooperationspartner nach drei Jahren. Mehr als 2.400
Betroffene setzten inzwischen auf die Budget- und
Rechtsberatung bei Energiearmut, die die Verbraucherzentrale
NRW in acht Städten anbietet. In über 80 Prozent der Fälle
konnte eine Lösung erreicht werden.
Für das Verbraucherschutzministerium NRW und die beteiligten
Energieversorger nicht nur Motivation, das Angebot
fortzuführen. Sondern Anstoß, damit nun auch - in
Kooperation mit den örtlichen Grundversorgern - in Duisburg,
Gelsenkirchen, Velbert, in der Städteregion Aachen sowie im
Ennepe-Ruhr-Kreis zu starten. In der Verbraucherzentrale in
Duisburg öffneten Verbraucherschutzminister Johannes Remmel,
Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski sowie
Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender Stadtwerke Duisburg AG,
dafür heute die Tür.
„Die zunehmenden Zahlungsprobleme von Verbraucherinnen und
Verbrauchern bei der Energieversorgung erfordern nachhaltige
Ansätze“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes
Remmel, „wir lassen Betroffene damit nicht allein.“ Das
Landesmodellprojekt „NRW bekämpft Energiearmut“ habe auf
diesem Weg bundesweit eine Vorreiterrolle: „Die Budget- und
Rechtsberatung bei Energiearmut schafft dauerhaft eine
win-win-Situation für alle Beteiligten: für betroffene
Kundinnen und Kunden, aber auch für Energieversorger und
Kommunen. Denn es gelingt damit nicht nur die schnelle Hilfe
in akuten Notlagen, sondern es wird auch die Eigeninitiative
der Betroffenen dauerhaft gestärkt. Langfristige Begleitung
und Hilfestellungen zum Finanzmanagement im Haushalt und zum
Energiesparen sind dabei Erfolgsgaranten, um Energiearmut
dauerhaft und präventiv entgegenzuwirken", so Remmel.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Energierechnungen nicht
bezahlen können, denen eine Gas- oder Stromsperre droht oder
deren Versorgung bereits unterbrochen wurde, konnten die
kostenfreie Budget- und Rechtberatung bisher in den
Verbraucherzentralen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund,
Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal in Anspruch
nehmen. In 86 Prozent der Fälle wurden tragfähige und
nachhaltige Lösungen erarbeitet. 80 Prozent der angedrohten
Sperren konnten verhindert, fast 60 Prozent der bereits
bestehenden Sperren zeitnah wieder aufgehoben werden.
Überwiegend haben Bezieher von Sozialleistungen,
Geringverdiener und Rentner Rat gesucht. Übrigens: Bei einer
Nutzerbefragung hatten 80 Prozent bestätigt, dass ihnen die
Beratung dauerhaft weitergeholfen habe. Und auch die
kooperierenden Energieversorger bescheinigten dem Angebot
„echten Mehrwert“.
„Schnelle und
unbürokratische Hilfe in akuten existenziellen Notlagen ist
ein Baustein des Angebots“, fasste
Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski den
erfolgreichen Ansatz zusammen: „zum anderen zahlt sich mit
nachhaltiger Wirkung aus, dass wir unter dem Dach unserer
Beratungsstellen vielfältige Informations- und
Beratungsangebote bündeln und damit die unterschiedlichen
Ursachen von Energiearmut angehen. Verschwenderischer Umgang
mit Energie kommt ebenso auf den Prüfstand wie überflüssige
oder zu teure Versicherungen. Aber auch der Kassensturz bei
Einnahmen und Ausgaben hilft, das Budget künftig so
einzuteilen, dass Miete und Energiekosten vorrangig zu
bezahlen sind.“
Die Vereinbarung tragfähiger Zahlungspläne mit den
Versorgungsunternehmen zur Regulierung der Energieschulden
war in knapp der Hälfte der Fälle der Schlüssel für
dauerhafte Lösungen. Mit Beratungen zum Auskommen mit dem
Einkommen und durch längerfristige Begleitung unterstützten
die Beratungskräfte, vereinbarte Rückzahlungsraten auch
dauerhaft bedienen zu können. "Unser direkter Draht zu den
Ansprechpartnern bei den beteiligten Stadtwerken ist Garant,
dass die individuelle Situation der Betroffenen
berücksichtigt und gemeinsam mit Versorgern nach Lösungen
gesucht werden kann", lobte Schuldzinski die gelungene
Zusammenarbeit im Projekt.
Wiederholte Mahnungen und
in der Folge die Androhung der Einstellung der Lieferung von
Strom und Gas sind in der Regel die
Maßnahmen, die Energieversorger – vielfach auch erfolglos –
ergreifen, um säumige Forderungen einzuziehen.
Für einkommensbenachteiligte Haushalte allerdings, wo weder
Rücklagen vorhanden sind noch Einkünfte über dem
Pfändungsfreibetrag erreicht werden, bedeuten die
anfallenden Kosten für Mahnverfahren, Unterbrechung der
Energielieferung und die erneute Freigabe der Versorgung
eine zusätzliche Belastung. „Deshalb ist es uns wichtig,
dass sich die Kunden so früh wie möglich melden, wenn es
Zahlungsengpässe gibt und nicht erst wenn die Sperrung
unmittelbar ansteht“, erläutert Marcus Wittig,
Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg AG, die
Motivation zur Beteiligung: „Die Stadtwerke Duisburg
unterstützen das Projekt der Landesregierung, weil es dabei
hilft, Zahlungsprobleme zu vermeiden oder diese
unbürokratisch zu lösen. Dies kommt letztendlich sowohl dem
Verbraucher als auch dem Energieversorgungsunternehmen zu
Gute.“
Das Verbraucherschutzministerium stellt im Rahmen des
Projekts „NRW bekämpft
Energiearmut“ für die Jahre 2016 bis 2018
rund 1,55 Millionen Euro für die wirtschaftliche und
rechtliche Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW zur
Verfügung. Die teilnehmenden Stadtwerke in den
Modellkommunen finanzieren das jeweilige Beratungsangebot
vor Ort. Außerdem werden bestehende Netzwerke mit den
Fallmanagern der örtlichen Jobcenter, die Mitarbeiter von
Sozialämtern sowie weitere Kooperationspartner in den
Projekt-Standorten eng in das Modell eingebunden.
In Duisburg
wird die neue Fachberaterin Taika Brandenburg ab
4. April immer montags von 10 bis 12 Uhr eine offene
Sprechstunde der Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut
anbieten. Weitere Terminvereinbarungen unter Telefon: 02 03
/ 488 011 80 oder per Email:
duisburg.energiearmut@verbraucherzentrale.nrw
Ratgeber Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wünsche festhalten, Vertreter bestimmen
Duisburg, 03. März 2016 - Will eine Komapatientin, dass
lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden? Will ein
orientierungsloser tödlich Erkrankter über eine Magensonde
ernährt werden?
Ohne Patientenverfügungen können Ärzte und Angehörige über
die Antworten auf diese entscheidenden Fragen nur mutmaßen.
Und jeder kann durch Unfall oder Krankheit in eine Situation
geraten, in der er den eigenen Willen nicht mehr selbst
äußern kann.
Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, sich rechtzeitig
mit dem Thema zu beschäftigen und die persönlichen Wünsche
schriftlich festzuhalten – in medizinischer Hinsicht ebenso
wie zu Rechts- und Finanzfragen. Worauf dabei zu achten ist,
erläutert der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.
Das Buch informiert über die Möglichkeiten zur Vorsorge für
den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit.
Wichtig ist dabei nicht nur das „Was“, sondern auch das
„Wer“: Wer soll im Zweifel entscheiden dürfen? Zugleich
zeigt der Ratgeber auf, welche Regelungen greifen, wenn
keine Vollmachten erteilt wurden, und wo dem Patientenwillen
Grenzen gesetzt sind. Auch die neuen gesetzlichen Regelungen
zur Sterbehilfe sind ein Thema.
Der Ratgeber
kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro
für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert.
Ergänzend zum Ratgeber gibt es unter
www.vz-ratgeber.de
für zwei Euro auch Formulare und Textbausteine mit
rechtssicheren Formulierungen.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Versicherungsschutz auf dem
Prüfstand
Regelmäßige Inventur von Policen ratsam
Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr
für Versicherungen aus. Dennoch sind viele Menschen
keineswegs gegen Schäden oder Einbußen gut gewappnet. Denn
sie haben sich – unerfahren und schlecht beraten – falsch
beziehungsweise bei zu teuren Gesellschaften abgesichert.
„Viele Versicherungen in der Tasche zu haben, ist keine
Garantie für den besten Schutz. Entscheidend ist, dass der
eigene Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, an die
eigene Lebenssituation angepasst wird und hierbei
existenzbedrohende Risiken richtig versichert sind“, erklärt
die Verbraucherzentrale NRW.
Der Start ins Erwerbsleben, Heiraten und Kinderkriegen, der
Erwerb eines Eigenheims oder der Eintritt in die Rente
können den Bedarf an persönlicher Absicherung grundlegend
verändern. Einträglicher Nebeneffekt: Bei der Optimierung
des eigenen Schutzes ergibt sich oftmals ein
Einsparpotenzial von mehreren hundert Euro. Die
Versicherungsberater der Verbraucherzentrale NRW geben
Tipps, worauf bei einer Inventur der Versicherungspolicen
geachtet werden sollte:
· Policen, die jeder braucht: Der Versicherungsschutz
sollte stets einen „GAU“ vermeiden. Das heißt, der „größte
anzunehmende Unfall“ ist in jedem Fall abzusichern. Hierzu
gehört auf alle Fälle der Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe:
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss mit
Schadensersatzansprüchen rechnen. Und das kann teuer werden,
im Extremfall sogar die Existenz bedrohen. Auch den eignen
Hausrat zu versichern, macht Sinn, da eine Neuanschaffung
zum Beispiel nach einem Brand, einem großen Wasserschaden
oder bei verwüstetem Inventar nach einem Einbruch von vielen
Privathaushalten nicht gestemmt werden kann.
Individueller Schutz, der Sinn macht: Wer etwa Nachwuchs
erwartet, sollte über einen zusätzlichen Schutz für die
Familie nachdenken. Eine Risikolebensversicherung etwa
sichert die Angehörigen im Fall des eigenen Todes finanziell
ab.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Versicherte gegen
dauerhafte Verdienstausfälle durch Krankheit oder Unfall
schützen. Wer jedoch dem Arbeitsleben „ade“ sagt und in
Rente geht, kann zumindest auf die Versicherung zum Schutz
bei Erwerbsunfähigkeit verzichten. Das monatliche Einkommen
aus dem aktiven Erwerbslosen muss dann nicht mehr
abgesichert werden. Auch das Einspringen der
|
Februar 2016
|
Ratgeber: Fleisch aus
tiergerechter Haltung?
Duisburg, 25. Februar 2016 - Fehlende Kennzeichnung und
andere Lebensmittel-Unklarheiten Schnitzel, Steak und
Frikadellen genießen die meisten Verbraucher am liebsten,
wenn sie aus besonders tiergerechter Haltung stammen. Doch
während auf jedem Ei stehen muss, wie die Legehenne gehalten
wird, fehlt eine solche Einkaufshilfe für das meiste
Fleisch.
Nur für Geflügel gibt es EU-weit einheitliche Angaben. Da
sie freiwillig sind, nutzen die Hersteller aber auch diese
nur selten. Bis dieser Mangel abgestellt und die
Kennzeichnung aller Fleischsorten vorgeschrieben ist, müssen
Konsumenten auf andere Informationen zurückgreifen.
Welchen Labeln und Versprechen sie dabei trauen können und
was Augenwischerei ist, erklärt der neu aufgelegte und
ergänzte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche
trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.
In weiteren Kapiteln widmet sich das kritische Werk unter
anderem der unklaren Kennzeichnung vegetarischer und veganer
Lebensmittel, unseriösen Gesundheitsversprechen und den
Strategien der Produktplatzierung im Supermarkt. Die Leser
erfahren zudem, wie sie die örtliche Herkunft ihrer Speisen
ergründen können und was sich hinter manch wohlklingender
Warenbezeichnung wirklich verbirgt.
Der Ratgeber
kostet 14,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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Per Telefon auf Kundenfang
Bei unerwünschten Werbeanrufen einfach auflegen
Trotz Verbots erhalten Privatpersonen immer wieder
ungebetene Anrufe von Werbern, die im Auftrag von Firmen
Strom- und Gasverträge, Geldanlagen, Versicherungen,
Zeitungs-Abos oder Verträge zum Telefonieren und Surfen an
neue Kunden bringen wollen.
Die aus heiterem Himmel Umworbenen werden am Telefon
geschickt mit günstigen Konditionen oder lukrativen
Vorteilen geködert und kommen mit möglichen Einwänden erst
gar nicht zu Wort. Auf diese Weise kalt erwischt lassen sich
viele arglos oder genervt an der Strippe überreden, mündlich
einen Vertrag abzuschließen oder ihre Kontoverbindung
preiszugeben.
„Doch Vertreter von Firmen dürfen nur mit vorher erteilter
Einwilligung der Kunden anrufen und ihre Angebote
unterbreiten“, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar.
Zum Umgang mit unerwünschten Werbeanrufen hat die
Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
· Telefonisch abgeschlossene Verträge sofort rückgängig
machen: Die wirkungsvollste Reaktion auf ungewollte
Belästigung an Telefon: Einfach auflegen! Kunden, die diesen
Nerv dazu nicht hatten und die eine spontane Zusage am
Telefon im Nachhinein bereuen, sollten rechtzeitig – am
besten innerhalb von 14 Tagen – ihre Vertragserklärung per
E-Mail, Fax oder Brief widerrufen.
Denn Verträge, die während eines Telefonats zustande
gekommen sind, können in der Regel innerhalb von zwei Wochen
rückgängig gemacht werden. Hat der Unternehmer es versäumt,
Kunden korrekt – das heißt mit Nennung seiner Adresse, der
Angabe von Beginn und Frist des Widerrufs sowie mit einer
Belehrung über die Folgen – über ihr Widerrufsrecht zu
informieren, kann dem telefonisch zustande gekommenen
Vertrag noch länger widersprochen werden.
· Extra-Regel bei Verträgen über Gewinnspiele:
Telefonisch geschlossene Verträge über die Teilnahme an
Versuchungen zum großen Glück sind nur gültig, wenn
Angerufene einen Vertrag dazu nicht nur mündlich an der
Strippe, sondern zusätzlich noch in Textform, zum Beispiel
schriftlich per Fax oder per Brief – bestätigt haben. Wem
ungewollt ein Glücksspiel-Abo untergejubelt wurde, muss
nichts tun – weder den Vertrag kündigen noch den geforderten
Betrag zahlen.
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Ratgeber: Fallstricke beim
Immobilienkauf
Überraschende Zusatzkosten vermeiden
Duisburg, 18. Februar 2016 Der Immobilienkauf hält gemeine
Fallstricke für Unvorsichtige bereit. Wenn bei
Kostenkalkulation und Vertragsgestaltung nicht jedes Detail
stimmt, kann es teuer werden – nicht nur beim Neubau,
sondern auch bei Übernahme eines bestehenden Gebäudes oder
einer Eigentumswohnung.
Nur wer vorausschauend handelt und alle Bedingungen eindeutig festzurrt,
ist gegen böse Überraschungen gewappnet. Die typischen
Risiken und die sichersten Vorgehensweisen erläutert der
Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“
der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch hilft dabei, alle wichtigen Fragen zum finanziellen
Aufwand vor Vertragsabschluss zu klären. Absehbare Kosten
für notwendige Sanierungen werden dabei ebenso mit
Richtwerten beziffert und eingerechnet wie Ausgaben für die
Grundstückserschließung oder die Notargebühren. Anschließend
geht es um die konkrete Gestaltung des Kaufvertrags, der in
allen Details beleuchtet wird: von der Zulassung von
Subunternehmern über mögliche bestehende Nießbrauchrechte
bis zur Zahlungsabwicklung. Mit mehr als 120 Checkblättern
unterstützt der Ratgeber alle Kaufinteressenten beim
systematischen Überprüfen aller Klauseln und ebnet so den
sicheren Weg ins Eigenheim.
Der Ratgeber
kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Schimmel-Pilzsaison! Tipps der
Verbraucherzentrale Energieberatung zu Ursachen, Vorbeugung
und Sanierung
Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: hässliche
schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für einen
Schimmelpilzbefall. Der sieht nicht nur unschön aus, sondern
kann auch mit Gesundheitsrisiken verbunden sein. Jochen
Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale in Duisburg
erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie
man die eigene Wohnung schützen kann.
„Im Winter sind die Außenwände der Häuser und Wohnungen kalt. Die warme
Innenraumluft kühlt sich dort ab. Mit sinkender Temperatur
sinkt aber auch die Aufnahmefähigkeit der Luft für
Wasserdampf. Ergebnis: An der Wandoberfläche nimmt die
relative Luftfeuchte zu. In diesen Bereichen findet der
Schimmelpilz ideale Wachstumsbedingungen vor – auch ohne
fühl- oder sichtbares Kondenswasser“, erläutert Jochen
Kruse.
Die wichtigste Regel zum Schutz vor Schimmelpilz heißt
deshalb: Raus mit der feuchten Luft, am besten durch
regelmäßiges Lüften. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte
misst, ist dabei sehr hilfreich. Welche maximale
Luftfeuchtigkeit möglichst nicht überschritten werden
sollte, hängt ganz wesentlich von der Außentemperatur und
dem Dämmstandard des Hauses ab. Je besser die Dämmung, umso
geringer ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark
auskühlen.
Was aber ist zu tun, wenn
der Schimmelschaden bereits da ist?
Aus Sicht des Energieberaters Jochen Kruse ganz klar ein
Fall für Fachleute: „Wir empfehlen Ratsuchenden immer, den
Schaden professionell beseitigen und vor allem die Ursache
klären zu lassen, sonst besteht die Gefahr, dass der
Schimmel schnell wieder kommt.“
Nur Experten können nach der Sanierung sicherstellen, dass
auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des
Schimmelpilzes vollständig entfernt wurden.
Bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von
Schimmelschäden gibt die Energieberatung der
Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige
Beratung für 5 Euro in der Verbraucherzentrale Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 unter Tel. 0203/488 011-01 und
energieberatung@duisburg.de/ alternativ: unter der
kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart. Eine
Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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Das lassen sich Kinder schmecken:
Gesunde Familienmenüs ohne Extrawürste
Duisburg, 11. Februar 2016 - Was Kinder am liebsten essen,
ist nicht immer das, was auch am besten für ihre Entwicklung
ist. Doch was braucht der Nachwuchs wirklich, um körperlich
und geistig fit zu sein? Und wie lassen sich kindlicher
Geschmack und die elterliche Sorge um die Gesundheit am
gemeinsamen Tisch bedienen, ohne dass ständig Extrawürste
gebraten werden müssen?
Der neue Ratgeber „Mit Kindern essen – Gemeinsam genießen in
der Familienküche“ der Verbraucherzentrale NRW liefert
praxiserprobte Antworten für Eltern, Großeltern,
Tageseltern, Erzieherinnen und Erzieher. Das neue Buch
zeigt, welche kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten
steuern und wie Eltern darauf Einfluss nehmen können, dass
neben Pasta und Pommes auch andere Gerichte für
Zufriedenheit bei den Mahlzeiten sorgen.
Empfehlungen für eine vollwertige Kinderernährung sowie
Infos zum Umgang mit Allergien und
Lebensmittelunverträglichkeiten schaffen die Grundlage für
die Auswahl gesunder Menüs. Mehr als 120 vegetarische
Rezepte für Frühstück, Haupt- und Zwischenmahlzeiten bringen
Abwechslung in den Speiseplan, während Tipps für Einkauf und
Vorratshaltung für Übersicht in der Familienküche sorgen.
Der Ratgeber kostet 12,90
Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Frische Luft rein, Feuchtigkeit
raus - Lüften ist im Winter wichtig!
Im Winter das Fenster aufzumachen ist kein reines Vergnügen
– ungemütlich kann es werden, und wertvolle Heizenergie geht
auch verloren. Dennoch: „Auch bei Kälte muss regelmäßig für
frische Luft gesorgt werden. Sonst leidet die
Raumluftqualität und schlimmstenfalls droht
gesundheitsschädlicher Schimmel“, sagt Jochen Kruse,
Energieberater der Verbraucherzentrale in Duisburg. Wer
kann, sollte die Anschaffung kleinerer oder größerer
mechanischer Helfer fürs Lüften in Erwägung ziehen“, rät
Kruse. Auch von Hand aber sei ein effektives Lüften mit ein
wenig Disziplin in den meisten Wohnungen möglich. Kruse hat
zusammengetragen, worauf zu achten ist:
· Kurz und effektiv: In der Heizperiode soll
regelmäßig, aber nur für ein paar Minuten mit weit
geöffnetem Fenster gelüftet werden. In dieser Zeit sollte
die Heizung heruntergedreht werden. Wann die Zeit zum Lüften
gekommen ist, zeigt ein Hygrometer an, das für wenige Euro
erhältlich ist: Im Winter sollte die relative Luftfeuchte
nicht lange über 50 Prozent liegen, da sich die Feuchtigkeit
sonst an kalten Wänden niederschlägt und Schimmelwachstum
fördert. In schlecht gedämmten Häusern liegt die
Gefahrengrenze oft schon bei 40 Prozent.
· Mehrmals täglich: Nur morgens nach dem Aufstehen kurz
zu lüften, wenn die Wohnung ohnehin noch kühl ist, reicht
nicht. Die Wassermenge, die tagsüber herausgelüftet werden
sollte, ist dank Waschen, Duschen, Kochen und Co. durchaus
stattlich: In einem Vier-Personen-Haushalt sind das pro Tag
zwischen sechs und zwölf Liter. Deshalb muss mehrmals über
den Tag verteilt gelüftet werden. Doch was tun, wenn niemand
zuhause ist?
· Durch die Wand: Komfortable Außenluftdurchlässe in
der Wand oder im Fensterrahmen helfen, eine gleichmäßige
Lüftung sicherzustellen. Manche Fensterfalzlüftungen wärmen
die Luft sogar leicht vor, bevor diese in den Raum gelangt.
Dennoch geht immer ein Teil der Heizungswärme ungenutzt
verloren.
· Mit Motor: Eine energiesparende Alternative ist eine
kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Sie
nutzt die Wärme der heraustransportierten Luft, um die
frisch hereinkommende vorzuwärmen. Aber auch Anlagen ohne
Wärmerückgewinnung sorgen für den notwendigen Luftaustausch.
Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, kann ein
Lüftungskonzept vom Fachplaner aufzeigen. Näheres zu den
verschiedenen Varianten von Lüftungsanlagen gibt es unter
www.vz-nrw.de/lueftungsanlagen.
· Effizient und leise: Bei der Wahl einer
Lüftungsanlage sollten Käufer auf Effizienz, die passende
Größe und die Lautstärke achten. Entsprechende Angaben
finden sich auf dem Effizienzlabel mit den Klassen A+ bis G.
In welche Klasse ein Gerät fällt, hängt vor allem davon ab,
wie viel Energie es theoretisch gegenüber einer Lüftung mit
geöffneten Fenstern einspart. Dabei wird der vermiedene
Wärmeverlust mit dem Stromverbrauch aufgerechnet.
· Staatlich gefördert: Für die meisten
Wohnungslüftungsanlagen gibt es staatliche Fördermittel. Wer
auf ein System mit Wärmerückgewinnung setzt und gleichzeitig
noch weitere Maßnahmen wie einen Fenstertausch umsetzt, kann
das „Lüftungspaket“ der staatlichen Förderbank KfW in
Anspruch nehmen. Damit steigt der Gesamtzuschuss für alle
förderfähigen Maßnahmen von 10 auf 15 Prozent der Kosten
beziehungsweise 7.500 Euro pro Wohneinheit. Auch in der
Kreditvariante sind dann bis zu 6.250 Euro Tilgungszuschuss
drin.
Individuelle Fragen zur passenden
Lüftungslösung beantwortet die
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW – bei
Ratsuchenden zu Hause (90 Minuten/60 Euro) und in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 (30
Minuten/fünf Euro).
Termine gibt es unter www.vz-nrw.de/energieberatung oder
unter Telefon 0180 1 115999 (3,9 Cent/Minute aus dem
deutschen Festnetz, mobil max. 42 Cent/Minute) sowie in der
Beratungsstelle.
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Hinweis: Die Verbraucherzentrale Duisburg
bleibt am Rosenmontag geschlossen!
Geldvermehrung mit gutem Gewissen
- Chancen und Risiken nachhaltiger Sparprodukte
04. Februar 2016 - Die
überwiegende Mehrheit der Verbraucher ist bereit, ihr Geld
in nachhaltige Geldanlagen zu investieren. Das hat jüngst
eine Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW gezeigt.
Doch wie können Sparer sicherstellen, dass sie mit ihrem
Kapital tatsächlich keine moralisch fragwürdigen Geschäfte
unterstützen und zugleich Rendite erwirtschaften? Welche als
nachhaltig beworbenen Produktarten empfehlenswert sind,
erläutert der Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erklärt die grundsätzlichen Möglichkeiten
nachhaltiger Investitionen und zeigt, worauf Anleger bei
Fonds, Angeboten von Umwelt- und Sozialbanken oder grünen
Anlagen am grauen Kapitalmarkt achten sollten. Auch
außerhalb der Nachhaltigkeitsdiskussion bietet der Ratgeber
einen allgemeinen Überblick über die Vor- und Nachteile
gängiger Anlageformen vom Tagesgeldkonto über
Börsentermingeschäfte bis zu staatlich geförderten Produkten
wie der Riester-Rente.
Mit dem so vermittelten Grundlagenwissen werden die
Leserinnen und Leser fit für Verhandlungen mit Banken und
Anlageberatern und können unseriöse Verkaufstaktiken schnell
erkennen.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der BeratungsstelleDuisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er zum
Preis von 9,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Januar 2016
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Hinweis:
Die Verbraucherzentrale Duisburg
bleibt am Rosenmontag geschlossen!
Energierechnungen müssen
pünktlich sein_ Sechs-Wochen-Frist gilt auch für Tchibo
Strom- und Gaskunden müssen Jahres- und Schlussrechnungen
innerhalb von sechs Wochen nach Ende des
Abrechnungszeitraums oder des Lieferverhältnisses erhalten.
Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht
einfach missachten können, bestätigt ein nun rechtskräftig
gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ: 312 O 43/13)
gegen Tchibo.
Das Unternehmen hatte sich auch als Energielieferant
betätigt und einem Gaskunden erst vier Monate nach
Vertragsbeendigung eine Abschlussrechnung gestellt.
„Bei einer solchen Verspätung haben Kunden keinen Überblick
mehr über ihren Verbrauch und die Kosten. Damit sind sie
benachteiligt, wenn sie zum Beispiel einen neuen Tarif
suchen“, sagt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle
Duisburg der Verbraucherzentrale NRW. Sie hat
zusammengetragen, was Energiekunden in solchen Fällen tun
sollten:
· Rechnung anmahnen
und nicht mehr überweisen:
Wenn die Rechnung für Gas oder Strom nicht pünktlich kommt,
sollten Verbraucher diese beim Versorger anmahnen. Das geht
zum Beispiel kostenlos per E-Mail. Abschläge für die neue
Abrechnungsperiode müssen die Kunden bis zum Erhalt der
Rechnung nicht mehr überweisen, denn erst daraus erfahren
sie die neue Abschlagshöhe.
· Bei Lastschrift
Anpassung und Verrechnung verlangen:
Stellen Kunden nach Erhalt der Rechnung fest, dass per
Lastschriftverfahren bereits zu hohe Abschläge abgebucht
wurden, können sie die Verrechnung und eine Anpassung der
künftigen regelmäßigen Zahlungen verlangen. Dieser Aufwand
lohnt sich allerdings nur bei einem größeren Unterschied
zwischen altem und neuem Abschlag.
· Guthaben sofort
einfordern:
Weist die Rechnung ein Guthaben aus, sollten Verbraucher
immer die sofortige Erstattung verlangen. Das Unternehmen
kann nicht darauf bestehen, dass die Summe erst später
verrechnet wird.
·
Verbraucherschützer informieren:
Damit gegen säumige Versorger rechtliche Schritte
eingeleitet werden können, sollten Kunden die
Verbraucherzentrale über verspätete Rechnungen informieren.
Das geht zum Beispiel online unter
www.vz-nrw.de/kontakt.
Über Wechsel nachdenken: Wer schlechte Erfahrungen mit einem
Energieversorger macht, sollte über den Wechsel zu einem
anderen Lieferanten nachdenken. Tarifrechner im Internet
zeigen die Vielfalt der Angebote. Neben einem günstigen
Preis sind vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen
wichtig. Preisgarantien und Bonusversprechen sind dagegen
mit Vorsicht zu behandeln. Mehr zum Anbieterwechsel gibt es
unter
www.vz-nrw.de/wechsel-des-energieversorgers
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Ratgeber Resteküche
Restlos genießen: Kreativ kochen
und verwerten, was übrig bleibt
Duisburg, 28. Januar 2016 - Sammeln sich Speisereste im
Kühlschrank, auf die niemand mehr Appetit hat? Oder fehlt
die Idee, was sich mit einzelnen übrig gebliebenen Zutaten
noch anfangen lässt? Wie sich Reste aller Art als pfiffige,
neue Gerichte auf den Tisch bringen lassen, zeigt der
Ratgeber „Kreative Resteküche – einfach, schnell, günstig“
der Verbraucherzentrale NRW.
Auf einen Blick liefert das Kochbuch Rezepte für häufig
anfallende Reste von A wie Apfel bis Z wie Zwieback. Eine
umfangreiche Verwertungstabelle bietet schnellen Zugriff auf
Zubereitungskniffe für Obst und Gemüse, Kräuter, Kartoffeln,
Nudeln, Brot, Milchprodukte, Wurst und Fleisch. Eine
Übersicht über passende Gewürze zu den Hauptzutaten
erleichtert mutigen Köchen das Ausprobieren – damit die Lust
am Experimentieren nicht im Frust am Esstisch endet. Leckere
Kochideen für jeden Tag gibt es im großen Rezeptteil. Tipps
für die kluge Vorratshaltung und Lagerung runden das Angebot
ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird
er auch nach Hause geliefert.
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ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Aus und vorbei für alte
Kontonummer und Bankleitzahl - IBAN ab 1. Februar im
Euro-Raum verbindlich
Duisburg, 21. Januar 2016 - Mit dem Gebrauch der bisherigen
Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) und Überweisungsformulare
ist jetzt endgültig Schluss: Ab 1. Februar kann bei
Überweisungen und Lastschriften nur noch die International
Bank Account Number – kurz IBAN – verwendet werden.
An diesem Stichtag enden auch für Privatkunden die
Übergangsbestimmungen der sogenannten SEPA-Verordnung. Ab
dann gelten für alle Länder der Europäischen Union (EU) und
in fünf weiteren europäischen Staaten einheitliche Regeln.
Die SEPA-Vereinbarungen lösen dann auch in Deutschland
endgültig die nationale Kontonummer und
Überweisungsformulare ab.
Das heißt: Bankkunden müssen bei Überweisungen künftig die
22-stellige IBAN des Empfängers kennen und im Papier- oder
Online-Formular eintragen, sofern die neue Nummer nicht
automatisch vorgedruckt ist. „Banken sind nicht
verpflichtet, Geld anhand der bisherigen Kontonummer zu
überweisen. Verzögert sich dadurch die Zahlung von fälligen
Beträgen, drohen Ärger und Zusatzkosten“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, was künftig bei
Überweisungen zu beachten ist:
· Was bezweckt die SEPA-Verordnung? SEPA (Single Euro
Payments Area) ist die internationale Bezeichnung für den
gemeinsamen europäischen Zahlungsraum: Zahlungen im Euroraum
‒ im Inland wie auch in anderen Ländern ‒ sollen nach dem
Willen der EU online innerhalb eines Geschäftstages und bei
Papierüberweisungen innerhalb von zwei Tagen zu gleichen
Kosten übertragen werden.
Teure Gebühren für Auslandsüberweisungen in Euro-Währung
fallen dann weg. Denn SEPA-Überweisungen erfolgen stets nur
in Euro. Neben den Mitgliedern der EU setzen auch Island,
Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz als weitere
Länder des europäischen Wirtschaftsraums die neuen Regeln
des europäischen Zahlungsverkehrs um. Für Zahlungen
außerhalb des Euro-Raumes und in anderen Währungen ist die
SEPA-Überweisung nicht nutzbar. Hierfür fallen weiterhin
teurere Kosten für eine Auslandsüberweisung an.
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Verkürztes Warten auf Facharzt -
Kassenärztliche Vereinigungen helfen bei raschem Termin
Duisburg, 13. Januar 2016 - Akute Gelenkschmerzen,
Herzbeschwerden oder plötzliche Sehstörungen: Zur Abklärung
ernsthafter Symptome mussten Patienten bisher oft Monate auf
einen Termin beim Facharzt warten. Ist eine dringende
Untersuchung vonnöten, erhalten gesetzlich
Krankenversicherte ab 25. Januar über einen Service der
Kassenärztlichen Vereinigungen einen zeitnahen Termin bei
einem Orthopäden, Kardiologen oder Neurologen. „Die
Vermittlungshilfe für einen schnellen Termin beim Facharzt
gibt‘s jedoch nur bei besorgniserregenden Beschwerden“,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie liefert weitere
Hinweise, wie die Unterstützung bei der Terminvergabe
künftig funktioniert:
· Vermittlungspflicht: Wenn’s mit eigener Anstrengung
nicht klappt, sind neu eingerichtete Terminservicestellen
der Kassenärztlichen Vereinigungen dafür zuständig,
Patienten innerhalb einer Woche einen Sprechstundentermin
bei einem Facharzt zu vermitteln. Die Servicestelle hat
darauf zu achten, dass vom Anruf des Patienten bis zur
persönlichen Vorstellung beim niedergelassenen Facharzt
nicht mehr als vier Wochen vergehen. Ist kein
niedergelassener Facharzt verfügbar, bekommen Versicherte
ersatzweise einen Behandlungstermin im Krankenhaus
angeboten. In diesem Ausnahmefall kann sich die Wartezeit um
eine Woche verlängern.
· Überweisung: Wer aufgrund von langen Wartezeiten die
Vermittlungshilfe einer Terminservicestelle für einen
Facharztbesuch in Anspruch nehmen will, benötigt hierzu
zunächst eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen
Facharzt. Dies gilt jedoch nicht für Untersuchungen beim
Augen- oder Frauenarzt. Auch um die Vermittlung von
zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen kümmern
sich die Terminservicestellen nicht. Erstgespräche und
Therapiesitzungen bei Psychotherapeuten werden
voraussichtlich erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte mit
ins Angebot aufgenommen.
· Dringlichkeit: Der Hausarzt oder Facharzt muss die
Dringlichkeit einer weiteren Untersuchung auf der
Überweisung angeben, damit die Vier-Wochen-Frist für eine
Terminvergabe gilt. Verschiebbare Routineuntersuchungen oder
Bagatellerkrankungen berechtigen Patienten nicht zur
Wahrnehmung eines schnellen Termins. Dem überweisenden Arzt
sollten Beschwerden und der bisherige Verlauf der Erkrankung
ausführlich geschildert werden, damit er entscheiden kann,
wie rasch ein Facharzt zur weiteren Behandlung hinzugezogen
werden sollte.
· Facharztwahl und -ort: Hilft die Servicestelle bei
der Terminvermittlung, können sich Krankenversicherte den
Facharzt nicht aussuchen. Den angebotenen Termin müssen sie
jedoch nicht wahrnehmen. Sie können auch auf einen
Alternativtermin ausweichen. Passt auch dieser nicht, kann
weiterhin ein Wunscharzt auf Eigeninitiative gesucht werden.
Die von der Servicestelle zugewiesene Facharztpraxis muss in
zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Als zumutbar gilt die
Wegstrecke vom Wohnort des Patienten zum nächstmöglichen
Facharzt plus 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu einer entfernteren Arztpraxis. Das
bedeutet konkret: Praktizieren der nächstgelegene Orthopäde
oder Augenarzt 15 Minuten von zu Hause entfernt, muss der
vorgeschlagene Facharzt innerhalb von 45 Minuten mit Bus und
Bahn erreichbar sein. Bei besonderen Fachärzten – etwa
Radiologen, Spezialinternisten, Kinder- und
Jugendpsychiatern – ist eine Strecke von weit mehr als 60
Minuten zum nächsten Facharzt zumutbar.
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Ratgeber Haushaltsbuch
Wer für das neue Jahr den Vorsatz hat, am Ende jedes Monats
mindestens eine schwarze Null zu schreiben, findet
Unterstützung im „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale
NRW. Das übersichtliche Ringbuch zum Ausfüllen zeigt Woche
für Woche und Monat für Monat, wohin das Geld wirklich
fließt.
Rote Zahlen bleiben so nicht lange unentdeckt und können
schnell bekämpft werden. Die Tabellen für das ganze Jahr
machen sichtbar, welche Lebensbereiche hohe Kosten
verursachen und vielleicht Spielraum für Einsparungen
bieten. Vom täglichen Lebensmitteleinkauf über die
Kreditrate und den Handyvertrag bis zur Bildung von
Rücklagen für größere Ausgaben bleibt dabei alles im Blick.
Zahlreiche Tipps zu ganz verschiedenen Themen wie Strom,
Heizung, Reisen und Versicherungen helfen zudem, die
Haushaltskasse direkt zu entlasten.
Der Ratgeber
kostet 7,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro
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Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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Ratgeber richtig reklamieren
Wie Kunden zu ihrem Recht kommen
Duisburg, 07. Januar 2016 - Die im Internet bestellte
Krawatte gefällt nicht, der liebevoll ausgesuchte
Kuschelpulli hat ein Loch, das neue Smartphone gibt fünf
Minuten nach dem Auspacken den Geist auf und der Festbraten
wird am Klapptisch serviert, weil die Möbellieferung seit
Wochen auf sich warten lässt. Wenn Weihnachten so oder
ähnlich verläuft, ist das Wissen um die eigenen Rechte auf
Umtausch, Nachbesserung oder Widerruf Gold wert.
Welche Möglichkeiten Kunden in welchen Situationen haben,
erläutert der Ratgeber „Richtig reklamieren“ der
Verbraucherzentrale NRW. Neben dem Einzelhandel deckt das
Handbuch zahlreiche weitere Bereiche ab, in denen
Reklamationen eine Rolle spielen.
Mit 134 Musterbriefen macht es auch fit für den Umgang mit
Handwerkern, Vermietern, Banken, Versicherungen,
Internetanbietern und der Bahn. Dem großen Thema Reisemängel
ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Hinweise zur Durchsetzung
der eigenen Rechte vor Gericht oder in Schlichtungen runden
das Paket ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird
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Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
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ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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