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Dezember 2016

 

Weihnachtsshopping durch günstige Finanzierungen beim Händler?
Vorsicht: Das ist ein Kredit!
„Wer will, der kriegt!“ oder „Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen“ – die Werbung verspricht auch in der Vorweihnachtszeit unkomplizierte Wunscherfüllung durch Kredit. „Doch ob Fernseher, Smartphone oder Kaffeeautomat auf den Gabentisch kommen sollen – vermeintlich günstige Finanzierungsangebote direkt vom Händler sind auch immer Wunscherfüllung auf Kredit! Und kein Kredit ist geschenkt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor allzu vertrauensseligem Umgang.
„Denn ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder verlockend klingende Ratenzahlungen offeriert werden – alle Angebote können kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann werden Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang“, wissen die Verbraucherschützer. Die folgenden Tipps helfen, im Weihnachtskaufrausch finanzielle Abenteuer und Stolperfallen eines kreditfinanzierten Kaufs zu vermeiden:
• Finanzielle Belastung ausloten: Egal wie einfach, verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der Händler in der Werbung auch klingen: Es handelt sich immer um Kreditangebote einer Bank! Der Händler kooperiert hierbei mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und Pflichten.
Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden können.
• Verkäuferargumenten widerstehen: Mit Sätzen wie „Sonderkreditkonditionen nur heute“ locken Händler und Verkäufer
zur schnellen Entscheidung für den kreditfinanzierten Kauf. Auch durch den Hinweis auf begrenzte Angebote sollte man sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Standhaftigkeit ist auch gefragt, wenn der Verkäufer teurere Produkte mit „Nehmen Sie doch den Fernseher mit dem größeren Bildschirm! Kostet ja nichts.“ anpreist. „Kostet nichts“ gibt es auch beim Kredit nicht: Entweder ist bei einem teureren Produkt die Rate höher oder die Laufzeit länger – oder sogar auch beides.
• Auf Zusatzverträge achten: Alle Vertragsunterlagen sollten vor einer Unterschrift geprüft werden. Häufig werden bei einem finanzierten Kauf zum Beispiel Restschuld-/Ratenschutzversicherungen oder auch Garantieverträge/-verlängerungen offeriert. Da gilt es genau zu überlegen, ob diese im Einzelfall sinnvoll sind. Häufig sind diese überteuert und/oder überflüssig.
• Kleingedrucktes prüfen: Genau hinsehen heißt es bei der Vertragsunterschrift. Denn häufig wird beim kreditfinanzierten Kauf nicht nur eine „Null-Prozent-Finanzierung“ in Höhe des Kaufpreises abgeschlossen, sondern zum Beispiel ein höherer Rahmenkredit mit zusätzlicher kostenpflichtiger Kreditkarte. Manchmal verbergen sich hier auch zwei Kreditverträge: Ein günstiger für den aktuellen Einkauf und ein teurerer „für die Wünsche, die noch kommen“.
Weiterer möglicher Fallstrick: Manchmal ist der günstige Zinssatz nur für eine begrenzte Zeit gültig und die vereinbarte (Mindest-)Rate reicht nicht aus, um den Kredit innerhalb dieser Zeit abzuzahlen. Solche Kosten treibenden Vertragsbestandteile sollten unbedingt vermieden werden!
Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale.nrw/vorsicht-kredit


Wenn der Baum brennt oder Böller gefährliche Blindgänger sind Regulierung von Versicherungsschäden
Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“

Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Versicherungen ein:
- Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu.
Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
- Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung. - Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt, durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
- Private Unfallversicherung: Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
- Kraftfahrzeugversicherung: Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht.
Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen werden allerdings nur abzüglich der Selbstbeteiligung erbracht, falls diese vertraglich vereinbart wurde.
- Verträge studieren: Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Betroffene sollten zudem alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein Folgeschaden entsteht.
Bei Ärger mit Versicherungsschäden bietet die Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Weitere Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt's unter www.verbraucherzentrale.nrw/schadensfall. Kurzauskünfte gibt es auch telefonisch – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.

 

Silvesterknaller Zündende Tipps für schadenloses Böllern
In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 29. bis 31. Dezember 2016 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.
„Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, hat die Verbraucherzentrale NRW zündende Tipps für Feuerwerk-Fans zum Jahreswechsel:
- Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden.

Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantiert werden kann. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer, dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der Stelle, die beim jeweiligen Hersteller über die Qualitätssicherung wacht.
Die ersten vier Ziffern der Kennzeichnung geben die Stelle an, die geprüft hat. "0589" etwa steht für die BAM; die spanische Prüfstelle LOM hat "0163". Die Registriernummer "0589 - F2 -1234" bedeutet als Beispiel, dass die BAM geprüft hat, das Feuerwerk für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist (F2) und die fortlaufende Nummer "1234" trägt. Kaum erhältlich, aber noch bis zum 3. Juli 2017 erlaubt sind Silvesterböller, die früher in Deutschland ohne CE-Zeichen zugelassen waren – etwa „BAM-PII1234“.
-  Produkte ohne Prüfnummer meiden: Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden.

Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg!
Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. Bei diesen Produkten fehlen sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität meist zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen, oder diese Feuerwerkskörper explodieren wegen ihrer oft erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.
- Warnung vor illegaler Ware aus dem Ausland: Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.
- Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Die Haftung kann allerdings auch den treffen, der erlaubte Feuerwerkskörper in den Himmel jagt. Deshalb sollte die Gebrauchsanweisung genau beachtet werden. Zur Sicherheit ist beim Abfackeln ein Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten. Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen und anschließend in der grauen Tonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten! Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern fernzuhalten!  Bei Unfällen Versicherung einschalten: Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung.
Für Verletzungen anderer Personen kommt hingegen die Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden.
Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden – kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Sie erstattet abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern diese vertraglich vereinbart wurde.  Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln und Hantieren mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die FamilienHaftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer Personen aus.

 

 

Der Esstisch ist Beziehungsort Mahlzeiten mit Kindern gestalten
Eine Mahlzeit mit der Familie dient keinesfalls nur der Nahrungsaufnahme. Der gemeinsame Esstisch ist auch Beziehungs- und Erziehungsort, der im durchgetakteten Alltag die Chance auf Austausch und ein echtes Miteinander bietet. Die Esskultur, die Kinder und Jugendliche hier vorgelebt bekommen und selbst entwickeln, ist ein wichtiger Schlüssel zu Gesundheit und Wohlbefinden.
Der Ratgeber „Mit Kindern essen – Gemeinsam genießen in der Familienküche“ der Verbraucherzentrale NRW informiert Eltern und andere Erziehende zu diesen Themen und liefert 120 vegetarische Rezepte für die Familienküche. Im ersten Teil erfahren die Leserinnen und Leser, welche sozialen Faktoren und Bedürfnisse das Essverhalten und die geschmacklichen Vorlieben von Kindern beeinflussen.
Die Bedeutung der einzelnen Mahlzeiten für die Strukturierung des Tages ist ebenso ein Thema wie die Vorbildfunktion der Erwachsenen oder der richtige Umgang mit Allergien und Unverträglichkeiten. Auf Empfehlungen zur vollwertigen Kinderernährung und effizienten Einkaufsplanung folgt ein ausführlicher Rezeptteil, der zur direkten Umsetzung des Gelesenen anregt.
Der Ratgeber hat 224 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

MEHR WERT SCHENKEN
Verbraucherzentrale gibt Anregungen für nachhaltiges Schenken und Genießen in der Weihnachtszeit  

Duisburg, 08. Dezember 2016 - Weihnachtszeit ist Zeit des Schenkens. Doch nicht immer sind Weihnachtsgeschenke auch gut für die Umwelt. „Was nach dem Fest schnell kaputt ist und im Müll landet, hat unnötig Rohstoffe und Energie verbraucht und das Klima durch CO2-Emissionen belastet“, sagt Marina Steiner, Leiterin der Verbraucherberatungsstelle in Duisburg.  
 
Wie das Weihnachtsfest klimaschonend und nachhaltig gefeiert werden kann, zeigt die Aktion „Mehr Wert schenken“ der Verbraucherzentrale NRW. Vom Geschenkekauf über die Dekoration bis zum Festessen gibt es in den Beratungsstellen und online unter www.mehrwert.nrw/ideen leicht umzusetzende Hinweise für mehr Nachhaltigkeit in der Weihnachtszeit. Entwickelt wurden die Ideen vom Projekt MehrWert NRW der Verbraucherzentrale.
„Wir möchten Anregungen geben, wie jeder mit Freude schenken, das Fest genießen und zugleich Umwelt und Klima schonen kann“, erklärt Steiner.  
Was sollte ich beim Kauf von Kinderspielzeug beachten?
Wie kann ich sicher und mit gutem Gewissen online kaufen?
Wie erkenne ich regionale Lebensmittel?

Antworten auf solche Fragen hat ein in der Beratungsstelle aufgestellter Weihnachtsmann täglich in seinem Geschenkpäckchen parat. Außerdem können sich Interessierte auf der Internetseite durch einen Adventskalender klicken. Hinter jedem Türchen verbirgt sich ein nützlicher Tipp.  
So ist es auch für die Umwelt besser, beim Kauf von Produkten auf Qualität, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Je länger beispielsweise ein Elektronikgerät genutzt wird, desto günstiger ist seine Ökobilanz. Eine Orientierung bieten Produkttests der Stiftung Warentest. Kinderspielzeug sollte ebenfalls qualitativ hochwertig, robust und schadstofffrei sein und idealerweise noch an jüngere Geschwister oder andere Kinder "weitervererbt" werden können.

 

 

Rücklagen bilden – für ein entspanntes
Fest Haushaltsbuch hilft bei der Finanzplanung

Weihnachtsgeschenke und Familienfeiern machen gerade den Dezember in vielen Haushalten zu einem teuren Monat. Am besten stemmen lassen sich diese Ausgaben, wenn das ganze Jahr über vorgesorgt und monatlich etwas für das Fest zurückgelegt wird. Unterstützung beim Erstellen solcher persönlicher Sparpläne und bei der Vermeidung roter Zahlen bietet das neu aufgelegte „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Ringbuch zum Ausfüllen verhilft zunächst zu einem klaren und vollständigen Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben. Für jede Woche und jeden Monat wird erfasst, wohin das Geld fließt. Die Tabellen machen so sichtbar, welche Lebensbereiche hohe Kosten verursachen und vielleicht Spielraum für Einsparungen bieten. Gleichbleibende Posten etwa für Kreditraten, Miete und Versicherungen bleiben dabei ebenso im Blick wie veränderliche Ausgaben, zum Beispiel für Handyrechnungen oder Lebensmittel. Zahlreiche Spartipps helfen zudem dabei, die Haushaltskasse direkt zu entlasten.
Der Ratgeber im DIN-A4-Format hat 100 Seiten und ist für 7,90 Euro erhältlich. Weitere Monats- und Wochenübersichten zum selbst Ausdrucken stehen kostenlos zum Download bereit.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Umtausch und Reklamation unerwünschter Gaben
Das Smartphone tritt seinen multimedialen Dienst erst gar nicht an, das heiß begehrte Tablet liegt doppelt unterm Tannenbaum, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen nur scheinbar: Die Verbraucherzentrale NRW gibt rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest folgende Tipps:
- Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, bloß weil sie nicht gefällt.
- Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an der Ski-Jacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.
- Rechte des Händlers: Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
- Vorteile für Kunden: Kommt es wegen des Mangels zum Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!
- Gutschein: Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Frist von drei Jahren.
Was bei Kauf und Reklamation zu beachten ist, zeigt der Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für König Kunde“ der Verbraucherzentrale NRW.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zusätzlich 2,50 Euro (Porto und Versand) kommt er auch ins Haus. Bestellungen per E-Mail unter ratgeber@verbraucherzentrale.nrw.

Weihnachtspäckchen richtig auf den Weg bringen
Weihnachtsgeschenke, die in der Zustellschleife hängen bleiben. Pakete, die verstecken spielen oder ohne Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im kilometerweit entfernten Paket-Shop abgegeben werden. In den Wochen vor dem Fest werden doppelt und dreifach so viele Pakete verschickt wie sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger rund um Paketsendungen ins Haus.
„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat“, so der Rat der Verbraucherzentrale NRW für eine sichere Zustellung.
Damit’s rechtzeitig vor dem Fest mit dem Versenden und Empfangen klappt, gibt die Verbraucherzentrale NRW Paketkunden die passenden Tipps mit auf den Weg:
- Vor dem Versand: Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben.
Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollte auf die Verwendung von Bändern und Schleifen verzichtet werden. Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch unterschiedliche Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen.

- Ersatzzustellung beim Nachbarn: Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt.
Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunschnachbar als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.

- Verzögerte Lieferung: Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten und keine garantierten Lieferdaten. Wer will, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste zurückgreifen. Diese sind allerdings meist teurer als der Standardversand.

- Beschädigte Pakete: Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller diesen gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.

- Paketverlust: Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, meldet der Absender das beim Kundenservice und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag. Dabei muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können.
Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit. Ausnahme Päckchen: Den Weg der Leichtgewichte bis zu zwei Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen Versicherungsschutz für Verlust gibt’s bei dem Transporteur nur gegen Aufpreis. Hier lohnt sich ein Vergleich mit anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.
Fürs Abladen von Ärgernissen rund ums Versenden und Zustellen hat die Verbraucherzentrale NRW ein Online-Beschwerdeportal eingerichtet. Unter www.paketaerger.de kann man eintragen, wenn Pakete einfach vor der Haustür abgelegt werden, beschädigt ankommen oder sonstige Paket-Pannen passieren. Auf der Internetseite gibt’s ergänzend Informationen zur Rechtslage.

 

Gutscheine auf dem Gabentisch
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt.
Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
- Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2016 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2019 einlösen.
- Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld gegen Rückgabe des Gutscheins – abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
- Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst verfallen die Tickets.

Süße Zeit bewusst genießen
Versteckte Zucker meiden

Gebrannte Mandeln auf dem Weihnachtsmarkt, im Büro ein paar selbst gebackene Plätzchen und zu Hause ein Handvoll Printen – jetzt im Advent haben Süßigkeiten Hochkonjunktur. Wer seine sonstige Zuckerzufuhr gut im Griff hat, kann die süßen Verführer ganz bewusst genießen. Den Überblick zu behalten, ist allerdings gar nicht so einfach, denn auch vermeintlich gesunde Lebensmittel wie Säfte, Müslis oder Joghurts entpuppen sich oft als Zuckerbomben.
Tipps für eine gesunde Ernährung ohne Verzicht auf süße Freuden gibt der Ratgeber „Achtung, Zucker! - Die schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch enttarnt die versteckten Zucker im täglichen Speiseplan und nimmt dabei Frühstücks- und Fertigprodukte ebenso unter die Lupe wie Backwaren und Getränke. Der Ratgeber klärt darüber auf, wie viel Süße wirklich in Ketchup, Kakao und Saucen steckt, aber auch in als gesund angepriesenen Lebensmitteln wie Milchprodukten und Smoothies. Mit zahlreichen Rezepten macht er Appetit auf zuckerreduzierte Varianten. Informationen zu Austausch- und Süßstoffen wie Sorbit oder Stevia und süßenden Lebensmitteln wie Honig runden die Lektüre ab.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

November 2016

Achtung! Täuschend echt! Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor Online-Fake-Shops  

Duisburg, 30. November 2016 - Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren. Werden begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis und gegen Vorkasse angeboten, sollten Kundenaugen vor einer Bestellung besonders wachsam sein.
Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden. Ihren Fake mit einem Online-Shop lassen sich die Schwindler von Kunden teuer bezahlen.
„Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein gezahltes Geld jemals wiederzusehen“, warnt Harald Rahlke, Verbraucherberater. “Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug. Eine solche Täuschung sollte angezeigt werden. Jedes gemeldete Delikt wird von uns strafrechtlich verfolgt“, rät Torsten Meldau, Kriminalober-kommissar (zuständig für Computer-, Internetprävention) die Abzocke bei einem Fake-Shop nicht auf sich beruhen zu lassen.
Unter dem Motto "Achtung! Täuschend echt" haben Verbraucherberater und die Polizei in Duisburg der um sich greifenden Masche den Kampf angesagt. Bei einer Telefonaktion und im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshops sowie unter www.polizei.nrw.de erhalten Online-Käufer ausführliche Tipps, um Fake-Shops als solche vor einer Bestellung zu erkennen. Außerdem erfahren sie, was sie tun können, falls sie dennoch auf ein Schwindelangebot hereingefallen sind:
·     Untrügliche Erkennungszeichen Fehlanzeige: Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fake immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden. ·     Alle Angaben prüfen: Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und –kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden?
Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie "Trusted Shop Guarantee" (Trusted Shops), "s@fer-shopping" (TÜV Süd) und "Geprüfter Onlineshop EHI" (EHI Retail Institute GmbH) geworben?

Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.
·     Vorsicht bei Vorkasse: Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine  umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.
·     Fälscher zocken unerkannt ab: Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie oft immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.
·     Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos: Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.  
Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist auch online möglich unter
www.polizei.nrw.de.
Kontakt für Nachfragen und Beratung:
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Öffnungszeiten:
Mo       09:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di                    09:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do                   09:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr                     09:00 Uhr - 15:00 Uhr.  

 

Mehr Sein als Schein:
Abfallarme Verpackungen sind kunden- und umweltorientiert

Duisburg, 17. November 2016 - Drei kleine Pralinen verführen extra eingewickelt in folienverschweißter Hochglanzschachtel zum Kauf. Bio-Bananen, Äpfel und Birnen – also Früchte mit harter Schale machen nach Meinung von Händlern mehr her in Folie verpackt.
Den Mini-MP3-Player finden Kunden meist im überdimensionierten Versandkarton unter reichlich Füllmaterial. Gesichtskosmetika und Zahnpasta gibt’s häufig nicht nur in Tiegel oder Tube, sondern auch noch von einer Schachtel verhüllt. – Unnötige und aufwändige Verpackungen haben ihren Preis: Einerseits gaukeln sie Kunden mehr und besonders exquisiten Inhalt vor. Andererseits müllen sie die Abfalltonnen schnell zu und müssen – passend zum jeweiligen – Material entsorgt werden. „Überflüssige Verpackungen sollen vermieden werden.
Auch 25 Jahre nach Einführung der Verpackungsordnung ist dies leider ein hehres Ziel“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW anlässlich der Europäischen Woche der Abfallvermeidung, die vom 19. bis 27. November europaweit mit vielfältigen Aktionen auf ihr Motto „Verpackungsabfälle vermeiden: weniger ist mehr“ hinweist.
Die Verbraucherzentrale NRW gibt einige Tipps, wie sich unnötiger Abfallärger beim Einkaufen daheim und unterwegs vermeiden lässt:  Abfallarm ist spitze: Bei vielen Produkten gibt es Alternativen mit wenig oder ganz ohne Verpackung. Gerade Obst und Gemüse im Adamskostüm sind eine gute Wahl zur Müllvermeidung. Auch Reis, Nudeln und Hülsenfrüchte muss man nicht doppelt verpackt – in Tüte und Karton – kaufen.
Sogenannte Unverpackt-Läden bieten verpackungsfreie Waren als besonderes Geschäftsmodell im Einzelhandel an. Bislang müssen interessierte Kunden die wenigen Anbieter unter dem Stichwort „unverpackt“ im Internet suchen.
- Was ins Auge fällt, dafür zahlt der Kunde: Kosmetika und Süßigkeiten in verführerischen Verpackungen locken zum Kauf. Prunkvolle Outfits fordern jedoch auch meist einen teureren Preis. Wer den Betrag von schön Verpacktem mit derselben Menge mit einer Standardverpackung des begehrten Produkts vergleicht, erfährt, was das aufwändige Drumherum wirklich kostet.
Überflüssige Verpackungen im Laden lassen: Gibt es den gewünschten Artikel mit einer Verpackung umhüllt, kann das Produkt nach dem Bezahlen ausgepackt und im Laden entsorgt werden. Der Handel ist zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet. Dadurch wird der Abfallberg zuhause ein wenig abgebaut.
- Hersteller arbeiten mit Verpackungstricks: Sichtfenster werden gerne im gut befüllten Bereich eines Produkts auf der Verpackung angebracht. Oberhalb des Sichtfensters beginnt oft der Luftraum. Aushöhlungen im Deckel oder Boden lassen eine Verpackung größer erscheinen und gaukeln mehr Inhalt vor. Um beim Öffnen nicht unliebsam überrascht zu werden, sollte man die Verpackung auch von oben und von unten betrachten.
 
- Mehrweg spart Müll: Kunststoff-Flaschen, die nach Gebrauch erneut befüllt werden, sind aufgrund ihres geringeren Materialgewichts beim Transport ökologisch die bessere Wahl im Vergleich zu den MehrwegVerpackungen aus Glas. Werden Getränke und Joghurt jedoch regional abgefüllt, sind auch Glasverpackungen empfehlenswert.
Wer Wasser aus der Leitung trinkt, kann jegliches Verpackungsmaterial und auch Getränkegeld sparen. Für Wegwerf-Verpackungen gilt:
Einweg-Varianten aus Kunststoff sind in der Herstellung energiesparender als Behälter aus Glas oder Metall. Bei KunststoffVerpackungen sind Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) aus ökologischer Sicht die beste Wahl.
Während der Europäischen Woche der Abfallvermeidung warten die Umweltberatungen der Verbraucherzentrale NRW mit einer Vielzahl an Aktionen auf. Näheres und Erreichbarkeit der nächsten Umweltberatung finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/umweltberatung. Weitere Informationen zu unnötigen Verpackungen gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/verpackungsaerger.

 

Risiken richtig einschätzen: Wer braucht welche Versicherung?
Das Reisegepäck im Wert von wenigen Hundert Euro ist versichert, der millionenschwere Verdienstausfall bei Berufsunfähigkeit aber nicht. Solche Unverhältnismäßigkeiten finden sich in den Versicherungsunterlagen vieler Privathaushalte.
Welche Policen wirklich unbedingt nötig sind und auf welche im Gegenzug ruhig verzichtet werden kann, erklärt der neu aufgelegte Ratgeber „Richtig versichert – Wer braucht welche Versicherung?“ der Verbraucherzentralen.
Er erscheint in Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO.
Das komplett überarbeitete und erweiterte Buch unterstützt beim Aufbau eines soliden und kostengünstigen Versicherungsbestands, der zur persönlichen Situation passt. Die verschiedenen Versicherungsarten werden der Reihe nach besprochen und auf grundsätzliche Sinnhaftigkeit sowie die Eignung für verschiedene Gruppen geprüft.
Ein ganzes Kapitel füllen überflüssige oder generell zu teure Policen von der Krankenhaustagegeld- bis zur Kreditversicherung. Tipps zur Recherche nach Angeboten mit guten Bedingungen sowie zur Kündigung nicht mehr benötigter Verträge helfen ganz praktisch bei der Neuordnung der persönlichen Absicherung.
Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Gut, sicher und schadstoffarm Spielzeugkauf im Online-Handel
Duisburg, 10. November 2016 - Knuffige Stofftiere, blinkende Autos und Bauklötze zum Staunen. Bei den Spielzeugangeboten im Internet ist alles so schön bunt, ohne Weihnachtstrubel auszuwählen und mit wenigen Klicks zu bestellen. Das Angebot in den virtuellen Läden reicht vom No-Name-Teddy aus Fernost über Markenwaren auf gängigen Einkaufsportalen bis hin zu nachhaltigen Spielzeughändlern im Netz.
Doch oftmals fehlen Hinweise, wie sicher und schadstoffarm die Spielzeugartikel sind und aus welchen Materialien oder unter welchen Bedingungen sie hergestellt wurden. „Auf der Suche nach dem gewünschten Spielzeug im Internet finden Kunden oft nur spärliche Produktinformationen und kaum unabhängige Prüfnachweise zur Unbedenklichkeit von Spielwaren“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor allzu schnellem Klick auf einen Kaufbutton.
Folgende Tipps helfen Online -Kunden, schadstoffarme, sichere Geschenke für Kinder zu bestellen:
- Gutes und langlebiges Spielzeug auswählen: Gutes Kinderspielzeug sollte stabil und sicher sein, damit ein Kind lange Freude daran hat. Am besten ist es so robust und langlebig, dass es auch an jüngere Geschwister oder andere Kinder weitergegeben werden kann. Der bestellte Teddy entpuppt sich als Miniatur und die Naturbauklötze sind lackiert? Material, Größe, Farbe, Gewicht und technische Details sind wichtig für eine Kaufentscheidung – und sollten selbstverständlich auch in der Produktbeschreibung online zu finden sein.
Gesetzlich vorgeschrieben – auch im Internet – sind nur die Angabe von Warnhinweisen wie „Nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden“ und die Altersangabe. Fehlen wichtige und gewünschte Angaben, sollten Käufer im Netz nach einem umsichtigen Online-Händler suchen, der die gewünschten Informationen bereitstellt.

- Spielzeug von Händlern außerhalb der EU: Bei Internethändlern mit Sitz außerhalb der EU ist es kaum möglich, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, etwa wenn man beim Auspacken merkt, dass es sich bei dem Spielzeug um eine Produktfälschung handelt oder falls es bedenkliche Mängel – starker Geruch, scharfe Kanten, verschluckbare Kleinteile – aufweist oder wenn Auto, Puppe oder Bausatz defekt geliefert wurden. Außerdem lässt Spielzeug aus fernen Ländern oft die Kriterien der EU-Spielzeugrichtlinie außer Acht.
Sprachlich fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei großen Verkaufs-Plattformen wie Amazon oder Ebay sind oftmals Indizien für Spielzeugimporte aus fernen ungeregelten Ländern. Käufer können eine Händleradresse jedoch leicht überprüfen: Einfach im Text nach „Verkauf durch...“ oder „Angaben zum Verkäufer“ suchen und den angegebenen Firmennamen anklicken. Dann wird die Geschäftsadresse angezeigt. Bei zweifelhaftem Firmensitz des Händlers besser nichts bestellen.

- Nachhaltiges Sortiment: Wer im Internet nach „Öko“ und „Spielzeug“ sucht, findet eine ganze Reihe von Spielzeughändlern, die in erster Linie Waren aus natürlichen Materialien und in Deutschland hergestellt anbieten. Viele dieser ökologisch ausgerichteten Online-Händler bevorzugen Holzspielzeug aus nachhaltiger Waldwirtschaft und achten bei Stoffspielzeug auf Fasern aus biologischem Anbau.
Alternative Spielzeugshops bieten oft auch online Informationen zur Oberflächenbehandlung und zu den verwendeten Farben und Lacken an. Beim Kauf sollte man auch hier auf verwendete Materialien und anerkannte Siegel achten.
- Gute Siegel online suchen: Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist ein vertrauenswürdiges Siegel für schadstoffarmes Stoffspielzeug mit Fasern aus Bio-Anbau. Das PEFC-Siegel weist bei Holzspielzeug auf nachhaltige Waldwirtschaft hin. Ein guter Hinweis auf empfehlenswertes Spielzeug ist die Plakette „spiel gut“. Sie wird von unabhängigen Experten vergeben, die das Spielzeug auf Spielwert, kindgerechtes Design und Stabilität prüfen. Produkte mit dem „GS-Zeichen“ (Geprüfte Sicherheit) oder bei elektrischen Geräten mit dem „VDE-Zeichen“ (Verband der Elektrotechnik) sind von einer unabhängigen Prüfstelle auf ihre Sicherheit untersucht worden.

Im Internet können Kunden gezielt nach Spielzeug mit Siegeln suchen. Wer sichergehen will, dass die ausgesuchten Spielsachen nicht mit Kinderarbeit produziert wurden, kann online gezielt nach Fachgeschäften für fairen Handel suchen oder Shops bevorzugen, die das Herstellungsland angeben.  Inhalt nach Erhalt prüfen: Wer beim Onlinehändler bestellt, kann erst nach Lieferung das Spielzeug auf Mängel wie Geruch oder spitze Stellen prüfen. Aber auch ohne Angaben von Gründen können Online- Kunden von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Diese Regel gilt nicht bei Maßanfertigungen oder bei Spielwaren mit persönlichem Namensaufdruck.
Umfangreiche Informationen zu Spielzeug bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet: www.verbraucherzentrale.nrw/spielzeug

 

Wichtige Vorsorge mit Fallstricken: Berufsunfähigkeit gezielt absichern
Wer durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird seinen Lebensstandard mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente allein kaum halten können.
Die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist deshalb einer der wichtigsten Bausteine privater Vorsorge. Doch für viele Berufs- und Altersgruppen ist eine solche Versicherung ziemlich teuer. Und mit Vorerkrankungen droht gar eine Ablehnung. Falsche Angaben im Antrag können außerdem dazu führen, dass die Versicherung im Ernstfall nichts bezahlen muss. Tipps für die Suche nach der richtigen Police und Hilfen für die Antragstellung bietet der neu aufgelegte Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der Verbraucherzentralen. Er erscheint in Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO.
Das komplett überarbeitete und erweiterte Buch zeigt, wie Verbraucher den individuell passenden Schutz finden und was dieser ungefähr kostet. Auch die nächstbesten Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommen dabei zur Sprache. Klare Ratschläge gibt es für die Antragstellung und alle dabei erforderlichen Angaben. Ebenso wird der Rechtsweg für das Durchsetzen abgelehnter Ansprüche im Ernstfall beschrieben. Ein Kapitel zu Steuern und Sozialabgaben rundet das Angebot ab.

Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

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Spendensammlungen: Wahre Wohltäter von falschen unterscheiden
Duisburg, 03. November 2016 - Ob für Flüchtlinge, Notleidende in Krisengebieten, bedürftige Kinder oder für kulturelle Anliegen, ob für Tier- oder Umweltschutz: Alle Jahre wieder wird in der Weihnachtszeit zu Spenden aufgerufen – per Post, via Internet und mit der Sammelbüchse in der Hand. Mehr als 600.000 Vereine und rund 22.000 Stiftungen in Deutschland profitieren von der Bereitschaft, das eigene Portemonnaie für Menschen in Not, für die Versorgung von Tieren und auch für kulturelle Belange zu öffnen.

„Wer helfen möchte, tut gut daran, seine Gaben nicht allzu leichtgläubig zu verteilen. Denn nicht jede Organisation, die verspricht, mit Euro und Cent Gutes zu bewirken, ist so seriös, wie sie sich gibt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Um die wahren Wohltäter von unseriösen Trittbrettfahrern zu unterscheiden, helfen folgende Hinweise der Verbraucherzentrale NRW:  Briefpost fürs Gefühl: Fast täglich landen Spendenaufrufe in den Briefkästen. Wer einmal gespendet hat, erhält meist wieder Post.
Spendenorganisationen nutzen zudem auch kommerzielle Adresshändler und beziehen Anschriften etwa aus Telefonbüchern, durch Preisausschreiben oder von Versandhändlern. Dank weiterer Angaben wie Alter, Beruf, Geschlecht und Wert der bestellten Ware lassen sich unterschiedliche Zielgruppen herausfiltern und anschreiben.
Wer über seinen Briefkasten um eine Spende gebeten wird, sollte sich bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Zeit nehmen, die Organisation genauer unter die Lupe zu nehmen.
Aufschluss bietet etwa ein Blick in den jeweiligen Jahresbericht, den seriöse Organisationen auf Anfrage zusenden. Vorsicht ist hingegen geboten, wenn die Werbepost – statt Daten und Fakten zu liefern – allein auf Gefühle zielt. Emotionsgeladene Texte und Mitleid erregende Fotos sind Kennzeichen unseriöser Briefwerbung. Glaubwürdig hingegen sind klare, aussagekräftige Informationen und authentische Fotos mit einem erkennbaren Bezug zu dem jeweiligen Spendenzweck.

- Mit der Büchse unterwegs: In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, fehlt nun oft eine Regelung, um Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern.
Gerade die direkte Ansprache kann dazu verführen, rasch und unbedacht zu spenden. Erst recht, wenn versucht wird, mit Fotos angeblicher Folteropfer, hungernder Kinder oder gequälter Tiere Mitleid zu erregen. Doch auch bei einer Sammlung mit der Büchse handelt es bei gezeigten Bildern womöglich um gestellte Aufnahmen.
Besser ist deshalb, zunächst abzuwinken und sich in Ruhe über die jeweilige Organisation zu informieren. Wer seriös agiert, kann in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben wird – und freut sich über eine wohl überlegte Spende per Überweisung. Ist ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, bedeutet dies ein Indiz für deren Glaubwürdigkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.

- Spendenwerber im Internet: Eine eigene Homepage ist hingegen kein Garant für die Seriosität einer Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können zwar vordergründig einen vertrauenswürdigen Eindruck erwecken. Doch besser ist, hinter die Kulissen zu blicken und zu prüfen, ob im Impressum ein Ansprechpartner sowie eine ordentliche Adresse genannt sind.
Wer Zweifel hegt, sollte um Informationen – Jahresbericht, Prospekte – bitten und gucken, was andere Quellen im Netz über die jeweilige Organisation und ihre Aktivitäten äußern. Das gilt auch für die zahlreichen über soziale Medien – etwa per Facebook – verbreiteten Spendenaufrufe. Dort tummeln sich etliche Organisationen, Vereine, aber auch Shops oder einzelne Personen, die vorgeben, sich für eine wohltätige Aktion zu engagieren.
Die ausgesendeten Appelle rühren mit mitleiderregenden Fotos direkt ans Herz und somit an die eigene Spendenbereitschaft. Statt Information zum Spendensammler und Belegen zu dessen sozialem Engagement, springen die jeweiligen Bankverbindungen für eine Überweisung meist jedoch sofort ins Auge.
- Vorsicht bei Fördermitgliedschaften: Viele unseriöse Gruppen buhlen sogleich um feste Mitglieder. Meist sind die Beiträge hoch, geboten wird hierfür kaum etwas. Zudem bindet man sich in der Regel für einen längeren Zeitraum. Denn im Unterschied zu sonstigen Haustürgeschäften lässt sich die Verpflichtung zumeist nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Oft fließt auch nur ein kleiner Teil der Beträge in Hilfsprojekte. Den weit größeren Teil der Spendengelder verschlucken meist Werbung und Verwaltung.
- Wegweiser durch den Spendendschungel: Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an förderungswürdige Organisationen ein Spenden-Siegel. Derzeit dürfen sich damit 232 überwiegend soziale Organisationen schmücken. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die sich selbst beim DZI melden und die Kosten für die Prüfung zahlen. Vor allem kleinere Organisationen sparen sich dies. Wenn ein Verein also in der DZI-Liste fehlt, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist hingegen garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und außerdem nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird.


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Ratgeber
Was Mieter dürfen und müssen: Aktueller Überblick über die Rechtslage
Duisburg, 03. November 2016 - Die meisten Haushalte in Deutschland leben zur Miete. Was sie und ihre Vermieter dürfen und was nicht, steht zum Großteil nicht in Gesetzen, sondern wurde erst von Gerichten entschieden. Um ihre Rechte und Pflichten zu kennen, brauchen Mieter deshalb einen aktuellen Überblick über das gesprochene Recht. Genau diesen liefert der neu aufgelegte Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“ der Verbraucherzentrale NRW – thematisch gegliedert und zum Nachschlagen aufbereitet.
Das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund verfasste Buch gibt Sicherheit in vielen Situationen, in denen es immer wieder zu Konflikten kommt.
Die grundlegend überarbeitete und erweiterte Neuauflage setzt bei den Anforderungen an Mietverträge an. Über zahlreiche typische Streitgründe deckt der Ratgeber Themen bis zum Auszug aus der Wohnung ab. Es geht um Mängel und deren Beseitigung sowie Mietminderungen, um Schönheitsreparaturen, Modernisierungen und Eigentümerwechsel. Auch die Fragen, wann Mieterhöhungen gerechtfertigt sind und wie Betriebskosten umgelegt werden dürfen, werden ausführlich beleuchtet.

Tipps für Beweissicherung und Co. helfen bei der Vorbereitung auf rechtliche Auseinandersetzungen. Dank seinem Stichwortregister liefert das umfangreiche Buch auch schnelle Antworten auf akute Fragen.
Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet 16,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.
Hinweis

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Effizient in die neue Heizsaison
Heiz-Check der Verbraucherzentrale spürt Energieverluste auf
Duisburg, 03. November 2016 - Die Energiepreise und damit die Heizkosten sind aktuell ungewöhnlich niedrig – eine willkommene finanzielle Entlastung für viele Verbraucher. Dabei können in vielen Fällen die Kosten aber sogar noch deutlich stärker gesenkt werden. Denn erschreckend viele Heizsysteme laufen ineffizient, verbrauchen also ständig mehr Energie als notwendig. Diese Schwachstellen deckt der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale auf.
„Leider halten viele Heizungsanlagen bei der Effizienz nicht, was sie versprechen“, erläutert Jochen Kruse, Experte bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Schön warm wird die Wohnung trotzdem, aber der Verbrauch ist höher als erwartet. Und für die Besitzer der Anlage fallen überflüssige Mehrkosten an, bei einem Einfamilienhaus manchmal bis zu 150 Euro im Jahr.“
Glücklicherweise sind aber häufig gar keine großen Investitionen erforderlich, um die Anlage wieder flott zu machen.
„Oft muss man nur das Zusammenspiel aller Anlagenkomponenten verbessern, zum Beispiel mit einem sogenannten hydraulischen Abgleich oder eine Regelungseinstellungen ändern“, erklärt Kruse und ergänzt: „Welches Optimierungspotenzial die jeweilige Anlage genau hat, finden unsere Beraterinnen und Berater bei einem Heiz-Check heraus.“

Der Heiz-Check besteht aus zwei Besuchen eines Energieberaters an aufeinanderfolgenden Tagen. Zwischen den Terminen zeichnen Messgeräte wichtige Systemtemperaturen auf. Zudem werden der Dämmstandard von Rohren und Armaturen überprüft und Daten wie Alter und Dimensionierung des Systems, der Verlauf der Raumtemperatur und der Vorjahresverbrauch erfasst. Schließlich werden alle Komponenten der Anlage, etwa Kessel, Warmwasserspeicher, Mischer und Ventile, in Augenschein genommen.
Wenig später erhält der Verbraucher per Post einen Bericht mit der Gesamteinschätzung zum Heizsystem und Empfehlungen, wie es sich optimieren lässt.
Der Heiz-Check ist ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die z.B. einen Gas-, Öl- oder Holzheizkessel, eine Fernwärmestation oder eine Wärmepumpe zuhause haben. Für Zwei Termine vor Ort kostet der HeizCheck dank Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium 40 Euro, bei Vorlage entsprechender Nachweise ist der Check kostenfrei.

Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 nimmt Terminanfragen für den Heiz-Check entgegen, oder Sie nutzen das OnlineFormular unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
 

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Energiesteckbrief für die Wohnung
Der Energieausweis ist auch für Mieter wichtig
Duisburg, 03. November 2016 - Der Energieausweis ist in Deutschland seit einigen Jahre verpflichtend vorgeschrieben. Sein Ziel: die energetische Qualität verschiedener Gebäude vergleichbar zu machen. Die ist auch für Mieter interessant, schließlich machen die Heizkosten einen großen Anteil der Wohnkosten aus. Wie hilfreich ist das Dokument für Mieter aber in der Praxisund was verrät der Energieausweis nicht? Jochen Kruse, Energieexperte der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert die Eckpunkte.

Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Energieausweis Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Dazu enthält das Dokument neben grundlegenden Angaben entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Modernisierungsvorschläge für die Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Seit 2014 wird der Energiestandard des Gebäudes außerdem mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, wie man von Kühlschrank und Waschmaschine kennt.

„Die wichtigsten Kenndaten aus dem Ausweis müssen schon in der Immobilienanzeige genannt werden, bei neueren Ausweisen auch die Effizienzklasse“, erklärt Jochen Kruse. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder eine Kopie erhalten. „Dieses Dokument am besten zusammen mit den Vertragsunterlagen aufbewahren“, rät Kruse. Dennoch dürfen Mieter die Aussagekraft des Energieausweises nicht überschätzen.
„Der Energieausweis liefert keine genaue Prognose für die künftigen Heizkosten“, stellt Jochen Kruse klar. Denn zum einen bezieht sich der Ausweis in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch. Ferner ist das persönliche Verhalten, zum Beispiel die gewünschte Raumtemperatur und das Lüftungsverhalten, entscheidend für die Heizkosten.

„Ein guter Anhaltspunkt für die energetische Qualität des Gebäudes ist der Ausweis aber dennoch“, betont Kruse. Informationen zum Energieausweis für Mieter und persönliche Beratungstermine gibt es an der Energie-Hotline 0211 / 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 nimmt Terminreservierungen entgegen. Pro halbstündigem Termin kostet die Beratung 5 Euro, bei Vorlage entsprechender Nachweise ist die Beratung kostenfrei. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

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Heizung mit Fördergeldern optimieren
Neues Programm des Bundes für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor

Duisburg, 03. November 2016 - Verbraucher profitieren jetzt von einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Mit 30 Prozent bezuschusst das Ministerium ab dem 1. August 2016 die Einbau- und Investitionskosten von Maßnahmen, die die Heizungsanlage eines Gebäudes energetisch optimieren. Aktuell entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudesektor. Insbesondere bei der Wärmeversorgung von Gebäuden lässt sich die Energieeffizienz deutlich steigern.
Zu fast jeder Heizungsanlage gehört eine Heizungsumwälzpumpe. „Ein Großteil der eingesetzten Pumpen sind Stromfresser. In Ein- und Zweifamilienhäusern verursachen sie bis zu zehn Prozent des Haushaltsstromverbrauchs. Durch den Einbau einer modernen Hocheffizienzpumpe lassen sich davon bis zu zwischen 60 und 80 Prozent sparen“, weiß Jochen Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale in Duisburg.
Auch die Warmwasserverteilung im Heizkreislauf lasse sich oftmals verbessern, erklärt der Energieexperte. „Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich das Wasser und damit die Wärme im Gebäude ideal verteilt. Die Kombination aus Pumpentausch und hydraulischem Abgleich führt zum bestmöglichen Ergebnis.“
Für genau solche Investitionen stellt das Ministerium nun Fördergelder bereit. Konkret gibt es die Zuschüsse für den Ersatz von Heizungsumwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen, die älter als zwei Jahre sind. „Eine Liste der förderfähigen Hocheffizienzpumpen ist auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht“, sagt Kruse. Die Internetadresse lautet: www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsoptimierung.

Neben dem hydraulischen Abgleich sind weitere Maßnahmen förderfähig, die dafür sorgen, dass das Gebäude effizienter beheizt wird. Dies können zum Beispiel die Installation von voreinstellbaren Thermostatventilen oder eines Pufferspeichers und/oder die optimale Einstellung der Heizkurve sein.
Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm sind ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammengefasst. Dort findet sich auch der Förderantrag. Das Programm ist bis zum Jahr 2020 befristet und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt
circa 1,9 Milliarden Euro.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihr Gebäude energetisch fit machen und welche weiteren Fördermöglichkeiten es gibt: Informationen und persönliche Beratungstermine gibt es an der EnergieHotline 0211 / 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.30 nimmt Anmeldungen entgegen. Pro halbstündigem Termin kostet die Beratung 5 Euro, bei Vorlage entsprechender Nachweise ist die Beratung kostenfrei. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Oktober 2016

Vorsorge Schritt für Schritt angehen Konkrete Hilfe bei Patientenverfügung, Testament und Vollmachten
Duisburg, 27. Oktober 2016 - Auch bei schwerer Krankheit und im Sterben kann das Leben selbstbestimmt bleiben. Voraussetzung dafür ist eine gute Vorsorge. Viele wissen zwar um die Bedeutung von Vollmachten, Testament und Verfügungen, scheuen aber die Auseinandersetzung damit. Hier setzt ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW an.
„Das VorsorgeHandbuch. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament“ führt Schritt für Schritt an die wichtigsten Überlegungen heran.
Die Neuerscheinung leitet die Lesenden behutsam an, sich einzelne Fragen zu stellen und die Antworten möglichst verbindlich zu dokumentieren. Die Themen reichen vom Wunsch nach Einleitung und Beendung bestimmter medizinischer Maßnahmen über die Sorgerechtregelung für Kinder bis hin zur Planung der Nachlassteilung.
Welche formalen Anforderungen die einzelnen Dokumente erfüllen müssen und wie die Willensbekundungen ineinander greifen, wird genau erklärt. Anleitungen, Fragebögen, erläuterte Textbausteine und teils Formulare geben dabei Sicherheit. So wird das schwierige Thema handhabbar. Für ein würdiges Leben bis zum Schluss und zur Vorsorge für die Hinterbliebenen.
Das Buch im A4-Format mit heraustrennbaren Formularen, Fragebögen und Anleitungen für die individuelle Willensbekundung hat 184 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Keine Angst vor der Zahnarztrechnung - Behandlungen und ihre Kosten richtig einschätzen
Duisburg, 20. Oktober 2016 - Rund 90 Millionen zahnärztliche Behandlungen gibt es jährlich in Deutschland. Fast immer tragen Patienten zumindest einen Teil der Kosten selbst. Doch was dürfen Implantat, Kunststofffüllung, Krone und Co. eigentlich kosten? Was ist notwendig, welche Qualitätsunterschiede gibt es? Und was taugen zuzahlungsfreie Kassenleistungen? Fragen wie diese beantwortet das neue Buch „Ratgeber Zähne – Was Patienten wissen müssen: Behandlung, Kosten, Rechte“ der Verbraucherzentrale NRW.
Die Neuerscheinung behandelt Themen von der Reinigung über die Reparatur und Begradigung bis hin zur Verschönerung von Zähnen. Zahnersatz aus dem Ausland und sogenannte Zahnauktionen zum Finden preisgünstiger Angebote werden als Sparmöglichkeiten differenziert bewertet.
Leser erfahren zudem, unter welchen Umständen eine Zahnzusatzversicherung nützlich ist, die mehr als 14 Millionen Deutsche abgeschlossen haben. Grundlagenwissen zum Vorgehen bei den einzelnen Behandlungen sowie zu üblichen Kostenrahmen hilft bei der Bewertung von einzelnen Leistungen oder Heil- und Kostenplänen. Wie Patienten die richtige Zahnarztpraxis finden und welche rechtlichen Ansprüche sie bei Problemen geltend machen können, sind weitere Themen. Ein Glossar und ein Stichwortverzeichnis machen den Ratgeber auch zum praktischen Nachschlagewerk bei aktuellen Fragen.

Das Buch hat 192 Seiten und kostet 14,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.  

 

 

Damit die Pilleneinnahme nicht aus dem Ruder läuft:
Medikationsplan ab drei verordneten Präparaten Pflicht

Patienten, die täglich mehrere Tabletten einnehmen müssen, verlieren leicht den Überblick über deren Wirkungsweise und kommen oft bei der verordneten Dosis sowie beim Zeitplan durcheinander. Verwirrung bei der Pilleneinnahme verunsichert nicht nur, sondern ist in vielen Fällen auch bedenklich. Denn die Wirkungen verschiedener Medikamente können sich gegenseitig verstärken oder auch aufheben, sodass eine unkontrollierte Einnahme der eigenen Gesundheit mehr schadet als nützt.
„Besonders fatal kann’s werden, wenn verschiedene Ärzte ohne gegenseitige Abstimmung unterschiedliche Tabletten verschreiben und Patienten schlimmstenfalls mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ihren persönlichen Medikamenten-Cocktail noch anreichern“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Damit die Pilleneinnahme nach Plan verläuft, haben gesetzlich Krankenversicherte seit dem 1. Oktober Anspruch auf einen Medikationsplan mit der Auflistung von Wirkstoffen und Einnahmehinweisen – und zwar dann, wenn sie drei oder mehr vom Arzt verordnete Medikamente für mindestens vier Wochen einnehmen sollen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf Patienten in puncto Pillenplan achten sollten:
 Was ist neu? Viele Patienten haben bisher bereits Medikationspläne von ihrem Arzt oder Apotheker ausgehändigt bekommen. Damit eine bessere Orientierung bei der Einnahme gewährleistet ist, dürfen Patienten künftig nur noch einheitliche Pläne erhalten. Ärzte und Apotheker sind verpflichtet, die Einnahmepläne stets nach den vorgegebenen Standards zu erstellen. Bis Ende März nächsten Jahres dürfen auch noch Medikationspläne nach bisherigem Muster ausgegeben werden. Danach ist die Ausgabe des standardisierten Pillenplans verbindlich.  Was soll mit der Vereinheitlichung erreicht werden?
Der Medikationsplan macht die Tabletteneinnahme sicherer, weil er zunächst einmal die Patienten selbst, aber auch die mit- und weiterbehandelnden Ärzte und Apotheken darüber informiert, welche Präparate ein Patient gerade einnimmt.
In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt, weil dort alle Fäden zusammenlaufen. Für den Fall, dass Patienten keinen festen Hausarzt aufsuchen, kann der Medikationsplan auch vom Facharzt erstellt und ausgegeben werden, falls der die Behandlung koordiniert.
 
 Was ist enthalten? In dem Medikationsplan müssen sämtliche Angaben zu den verordneten Präparaten aufgeführt sein. Dazu gehören der Handelsname, die Wirkstoffe und Wirkstärke, die Darreichungsform, die verordnete Einnahme und Menge sowie spezielle Hinweise und der Grund für die Medikation. Zusätzlich können freiverkäufliche Medikamente ebenfalls in dem Pillenplan eingetragen werden, falls ihre Einnahme aus ärztlicher oder pharmazeutischer Sicht sinnvoll ist.
Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie beispielsweise Insulin-Pens bei Diabetikern, gehören in den Plan. Außerdem sind Name und Geburtsdatum des Patienten sowie die Kontaktdaten des ausstellenden Arztes und das Datum des Ausdrucks Pflichtangaben.
 Wer arbeitet mit dem Medikationsplan? Nicht nur der Hausarzt, sondern auch andere niedergelassene Ärzte oder Ärzte im Krankenhaus können den Plan ändern oder ergänzen. Dazu sind alle Angaben zusätzlich in der rechten oberen Ecke in einem Barcode hinterlegt. Behandelnde Ärzte können aber auch handschriftliche Ergänzungen auf dem Ausdruck vornehmen. Auf Wunsch von Patienten können selbst gekaufte Arzneimittel aus der Apotheke ebenfalls auf dem Plan vermerkt werden.
 Wie sollten Patienten den Medikationsplan nutzen? Patienten sind in der Regel selbst dafür verantwortlich, dass ihr Medikationsplan aktuell und vollständig ist. Am besten entscheiden sie gemeinsam mit dem Hausarzt, welche Medikamente in ihrer Einnahmehilfe aufgelistet werden.
Wer regelmäßig Tabletten einnehmen muss, sollte den Plan immer griffbereit haben und darauf achten, dass der Barcode möglichst nicht beschädigt wird. Bekommt man einen neuen Plan kann der alte sofort vernichtet werden.
Ab 2018 sollen die Medikationspläne über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein.
Auskünfte zu Patientenrechten bietet die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Kontaktdaten unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung. 

 

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In und nicht out Snacks in der Schule schmackhaft machen
Duisburg, 13. Oktober 2016 - Lieber einen Snack auf die Hand statt Mittagessen in der Mensa! Bei vielen Schülerinnen und Schülern muss es mit der Verpflegung schnell gehen. Döner, Pommes, Schnitzelbrötchen und süße Teilchen sind hierbei die beliebtesten Snacks, mit denen sich die Heranwachsenden am liebsten versorgen.
Die Angebote zur Mittagsverpflegung in der schuleigenen Mensa kommen gegen die trendigen To-Go-Speisen und -Getränke meist nicht an. Ein Dilemma, gegen das man nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nur mit einem attraktiven Angebot an Snacks in der Schule den Rang ablaufen kann:
„Süße und salzige Zwischenmahlzeiten vom Bäcker, Supermarkt oder von der Pommes-Bude machen zwar für eine Weile satt, können aber eine vollwertige Mahlzeit nicht ersetzen. Nur ein ausgewogenes Verhältnis von Vollkorn- und Milchbestandteilen, Obst und Rohkost sorgen dafür, dass Energie und Leistungsstärke in den Schulstunden nicht nachlassen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Passend zum Start in die neue Schulsaison zeigen folgende Tipps, wie mit vitamin- und nährstoffhaltigen Snacks und einfallsreichem Engagement den süßen und fetten Snacks vom Bäcker oder Imbiss der Kampf um hungrige Schülermägen aufgenommen werden kann:
 Snackbuden und Co. ausstechen: Schülerinnen und Schüler verlieren das Interesse an fix und fertig angebotenen Essenswaren außerhalb des Schulgeländes nur, wenn Snacks in der Schule verlockend aussehen und die Zutaten ihren Wünschen entsprechen.
Dazu gehört nicht nur ein verlockendes Angebot an gesunden FastFood-Alternativen – wie etwa Asia-Nudeln, indischem Reis mit Putenbrust, Kürbissuppe oder Tellergericht mit Linsen oder frischem Gemüse. Ein Hindernis für den Gang zum Supermarkt in der Mittagspause sind auch schön gestaltete Aufenthaltsräume und Mensen, die zum Verzehr und zum Verweilen einladen.
 Schulverpflegung verbessern: Falls es an einem attraktiven Angebot an Snacks in der Schule hapert, macht es Sinn, dass sich alle Akteure – vom Schulträger, Lehrer, über Eltern und Schüler bis hin zum Caterer – gemeinsam dafür stark machen, dass das Verpflegungsangebot und dessen Rahmenbedingungen verbessert werden.
Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass das künftige Angebot den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entspricht und gleichzeitig bei den jungen Konsumenten gut ankommt. Wenn alle Akteure bei der Umsetzung und Verbesserung an einem Strang ziehen, kommt das den Sprösslingen zugute und ist außerdem ein gelungenes Beispiel für eine vorbildliche Ernährungsbildung an Schulen.

Tipps rund um richtiges Essen und Trinken in der Schule finden Interessenten in der Broschüre „Snacks an weiterführenden Schulen“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), erhältlich in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Adressen und Öffnungszeiten unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Mehr Infos zu gesunder Schulverpflegung bietet auch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW, angesiedelt bei der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt im Internet unter www.schulverpflegung.nrw.de.

 

Was tun, wenn jemand stirbt? Hilfestellung für Angehörige
Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Hinterbliebene trotz ihrer Trauer in kurzer Zeit viele Dinge regeln. Bestattung und Trauerfeier sind zu planen, Freunde und Verwandte zu benachrichtigen, Versicherungen zu informieren. Hilfreich ist es in dieser persönlichen Ausnahmesituation, wenn wichtige Fragen bereits vorab geklärt wurden. Viele Aufgaben lassen sich auch an ein Bestattungsunternehmen übertragen.
Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, Vorsorge für die Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen und als Hinterbliebener den Überblick zu behalten.
Das Buch informiert über die verschiedenen Formen der Bestattung und zeigt auf, mit welchen Kosten zu rechnen ist. So sind unter anderem die Friedhofsgebühren von 75 Städten enthalten. Fristen und Formalien für Versicherungen und Steuer sind weitere Themen.
Eine Entlastung für Angehörige bietet eine umfangreiche Checkliste, in der vom Bestattungswunsch über die Sozialversicherungs- und Bankdaten bis zu Passwörtern viele Informationen hinterlegt werden können, die nach einem Todesfall wichtig werden.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.


Bei Produktmacken nach dem Kauf Richtig reklamieren
Wenn das Display schwarz bleibt, die Espressomaschine streikt oder der Reißverschluss an der Tasche nach dem Kauf klemmt, sind dies Ärgernisse, die Kunden nicht hinnehmen müssen. Das müssen sie auch dann nicht, wenn sie im Geschäft bei der Reklamation von mangelhaften Waren ausgebremst werden. „Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer Kunden bei Mängeln direkt an die Hersteller verweisen, obwohl sie in vielen Fällen für die Behebung dieser Macken zuständig sind", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW eine immer wieder festzustellende Praxis im Handel. Damit Kunden ihre Rechte wirkungsvoll durchsetzen können, gibt die Verbraucherzentrale NRW Ratsuchenden folgende Hinweise an die Hand:
 Kaufzeitpunkt: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf beziehungsweise nach Übergabe der bezahlten Ware an den Kunden muss der Verkäufer im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Mangelfreiheit der Ware einstehen.
Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel, wird vermutet, dass dieser schon von Anfang an bestand und der Verkäufer somit dafür verantwortlich ist, diesen zu beheben. Danach muss der Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler bereits angelegt war.
 Reklamation: Defekte Ware sollte am besten immer schriftlich reklamiert werden. In einem Brief oder per E-Mail sind die aufgetretenen Mängel möglichst genau zu beschreiben. Wird im Geschäft mündlich reklamiert, ist es hilfreich, eine Notiz über das Gespräch anzufertigen: Name des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das Ergebnis des Gesprächs sollten dabei festgehalten werden.
 Fristen: Bei einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten Kunde und Verkäufer sich immer auf eine Frist verständigen, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist hierbei in den meisten Fällen angemessen.
 Kundenrechte: Reagiert der Verkäufer innerhalb dieser angemessen gesetzten Frist nicht oder scheitern die Reparaturversuche, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen. So kann er dann zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten oder auch verlangen, dass der Kaufpreis reduziert wird. Bei unerheblichen Mängeln kann der Kunde ebenfalls auf einen herabgesetzten Kaufpreis pochen, nicht aber vom Vertrag zurücktreten.
 Garantie: Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen manche Hersteller oder Händler für ihre Produkte Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Leistungen können sie selbst festlegen. So kann eine Hersteller-Garantie zum Beispiel viele Schadensfälle gänzlich ausschließen. In anderen Fällen ist sie auch ein Plus gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung. Die einzelnen Details können in den jeweiligen Garantiebedingungen nachgelesen werden.
Während der zweijährigen Gewährleistungszeit kann der Kunde dann entscheiden, entweder auf die Gewährleistungsrechte des Verkäufers zu pochen oder ein möglicherweise geltendes Garantieversprechen des Herstellers in Anspruch zu nehmen.
Der Kunde sollte sich jedoch nicht vorschnell vom Verkäufer mit einem Hinweis auf die Herstellergarantie abwimmeln lassen!
Ausführliche Informationen rund um die Gewährleistungsrechte gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw./gewaehrleistung. Rechtlichen Rat bei der Durchsetzung von Reklamationsrechten bietet auch die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30.

 

 

DUISBURG MACHT DEN THERMOSTAT-CHECK SPAR-CHANCEN FÜR EIGENTÜMER UND MIETER
Duisburg, 10. Oktober 2016 - Innerhalb von Minuten können viele Duisburger beim Heizen in die Komfortklasse aufsteigen. Mit wenigen Handgriffen, ganz ohne Dreck oder austretendes Heizungswasser. Denn sowohl Haus- und Wohnungseigentümer als auch die rund 170.000 Duisburger Mieterhaushalte können von Hand bediente Thermostate selbst gegen programmierbare Modelle austauschen.
Wie leicht das geht, hat Energieberater Jochen Kruse von der Verbraucherzentrale NRW am Montag im Rahmen der Aktion „NRW macht den Thermostat-Check“ erklärt. Gleichzeitig betonte er: „Gut und sparsam heizen lässt sich auch mit herkömmlichen Thermostaten. Entscheidend ist die richtige Einstellung.“ Was genau wird aber eigentlich eingestellt?
 „Die Zahl auf einem Standard-Thermostat gibt nicht an, wie heiß der Heizkörper wird, sondern wie warm der Raum werden soll“, erklärte Kruse. Das sei vielen nicht klar. „Stufe drei einzustellen, hat den gleichen Effekt, wie 20 Grad in ein programmierbares Modell einzugeben: 20 Grad werden erreicht, aber nicht überschritten.“
Das Ganze auf Stufe fünf beschleunigen zu wollen, endet nur mit einem zu heißen Raum und Energieverschwendung. Energie sparen können Verbraucher hingegen, indem sie nachts und bei Abwesenheit die Temperatur absenken. Jedes Grad weniger verringert den Energieverbrauch um rund sechs Prozent. Kühler als 16 Grad sollte es jedoch nicht werden, sonst droht Schimmel.
„Wer beim Aufstehen alle Thermostate hochdreht und vor der Arbeit wieder herunter, beim Heimkommen wieder rauf und nachts wieder runter, der macht alles richtig – ist aber auch ganz gut beschäftigt“, sagte Kruse. Für alle, denen das zu sportlich ist, seien deshalb programmierbare Thermostate eine gute Idee. In sie speichern die Nutzer vorab ein, wann es wie warm sein soll. Eine andere Möglichkeit sind vernetzte Thermostate im Smart Home, die auch von unterwegs gesteuert werden können.  

 

 

Verkäufern teure Tour vermasseln: Tipps zu Kaffeefahrten
Duisburg, 05. Oktober 2016 - Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort – mit den immer gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden.
„Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das Geld ist dann meist weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor versierten Verkäufern, die nach der Bustour auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufspraktiken vorgehen können, dazu hat die Verbraucherzentrale NRW passende Tipps:
 Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen! Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Sämtliche Kosten – auch zusätzliche Extras – und sonstige Teilnahmebedingungen sollten vorher zusammengetragen und geprüft werden.
Bei Ungereimtheiten am besten Angehörige, Betreuer oder die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale um Rat fragen. Im Zweifel sollten Interessenten lieber auf eine Teilnahme verzichten.
 Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Zusätzlich treiben sie mit den ermittelten Adressdaten oft noch einen regen Handel. Ihre Verkaufsveranstaltung findet häufig in einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand zu einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern geschickt zum Kauf von zweifelhaften Produkten – etwa Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten – zu meist völlig überzogenen Preisen animiert.
Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt.
 Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf sämtliche Leistungen – etwa auf Verpflegung und Rücktransport –, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen.
Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.
Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.
 Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoll ist auch, Kaufvertrag und Werbematerial erst mal mit nach Hause zu nehmen, um einen Vertrag in Ruhe prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren vergleichen zu können. Hierbei ist höchste Vorsicht geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.
 Widerrufsrecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut, weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von Fitness-Pillen aufkommen, können Käufer in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem ein Vertrag vereinbart wurde beziehungsweise sie die gekaufte Ware in den Händen halten, ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Wurden sie nicht ordnungsgemäß über ihr Recht auf Widerruf informiert, haben sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, um sich von der Vertragsverpflichtung zu lösen.
Käufer sollten bei der Entgegennahme eines Vertrages immer auf das Datum achten. Unseriöse Anbieter versuchen oft, das Widerrufsrecht durch Zurückdatierung auszuhebeln. Wichtig für Reklamationen und Rücktritt ist auch, dass der Name der Firma, einer verantwortlichen Person, die Anschrift und nicht nur ein Postfach im Kaufvertrag angegeben sind.
Weitere Auskünfte und persönliche Hilfe bei dubiosen erscheinenden Bustouren gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/kaffeefahrten oder in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Erreichbarkeit im Internet unter .www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg

Ratgeber
Gekauft wie gesehen Gebrauchte - Immobilien genau prüfen

Gekauft wie gesehen – das gilt für gebrauchte Häuser. Spätere Schadensersatzansprüche gegen Vorbesitzer sind nur schwer durchzusetzen. Deshalb gilt: Wer aus zweiter Hand kauft, sollte das Wunschobjekt ganz genau unter die Lupe nehmen. Bausubstanz, Heizungstechnik, Wärmedämmung, Statik und der Modernisierungsbedarf sind gründlich zu prüfen. Wo die Fallen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie lauern und wie sich Fehler vermeiden lassen, zeigt der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW.
Mit praktischen Informationen und umfangreichen Checklisten hilft das Buch Kaufinteressenten, finanzielle und rechtliche Risiken zu verringern. Es begleitet sie Schritt für Schritt – von der Haussuche bis zur Schlüsselübergabe. So wird etwa der Sanierungsbedarf aller wichtigen Bauteile wie Heizung, Dämmung, Fenster und Dach systematisch geklärt. Dadurch lassen sich die zu erwartenden Folgekosten einschätzen. Expertenrat gibt es auch bei der Beurteilung des Kaufpreises und der Klauseln im Vertrag. Und schließlich liefert das Buch praktische Tipps für den Tag der Hausübergabe.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

September 2016

Mit oder ohne Trauschein? Rechtliche Folgen für Paare
Viele Paare wollen ein gemeinsames Leben gestalten, ohne ihren Entschluss bürokratisch zu besiegeln. Verheiratet zu sein oder nicht, hat allerdings Einfluss auf die finanzielle und rechtliche Situation. Etwa beim Aufkommen für den Lebensunterhalt, bei der Altersvorsorge oder im Krankheits- und auch Todesfall. Auch wenn der Bund nicht fürs Leben hält, hat der rechtliche Status der Beziehung Folgen – zum Beispiel bei der Aufteilung des Vermögens, der Einigung über die Sorge für die Kinder und der Entscheidung, ob Unterhalt gezahlt werden muss. Welche Rechte und Pflichten die Entscheidung für oder gegen eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft für hetero- und homosexuelle Paare mit sich bringt, das zeigt der Ratgeber „Mit oder ohne Trauschein?“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch bietet einen Überblick über die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer Eheschließung ebenso wie einer Trennung oder Scheidung. So gibt es Informationen etwa zu gemeinsamen Darlehen und Konten, zur Anrechnung des Partnereinkommens auf Sozialleistungen oder zu Unterhaltsansprüchen sowie zum Sorge- und Adoptionsrecht. Auch die Folgen einer Trennung oder Scheidung bis zur Aufteilung des Hausrats werden im Detail besprochen. Der Ratgeber klärt zudem darüber auf, welche Regelungen bei Krankheit und Tod gelten, und gibt Tipps für sinnvolle vertragliche Absicherungen für verschiedene Ernstfälle.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 


Einmaleins der Altersvorsorge: Anlagestrategien aufs Lebensalter abstimmen
Reicht die Rente für den Ruhestand? Diese Ungewissheit beschäftigt nicht nur die Rentner von morgen. Auch junge Menschen stellen sich die Frage, ob sie im Alter ausreichend Geld zur Verfügung haben werden. Wer schon früh mit der Finanzplanung startet und auf Anlagestrategien setzt, die zur jeweiligen Lebensphase passen, kann finanzielle Engpässe auf dem Weg zur sorgenfreien Rente sowie Versorgungslücken im Alter verhindern. Wie das geht, das zeigt der Ratgeber „Altersvorsorge richtig planen – die besten Strategien für ihre finanzielle Absicherung“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Einmaleins der Vorsorge zeigt, worauf bei der Finanzplanung zum Berufseinstieg, während des Karriereaufbaus und der Familiengründung sowie in der Lebensmitte geachtet werden sollte, damit das Einkommen und Vermögen gesichert und ein Polster fürs Alter angelegt wird.
Der Ratgeber hilft dabei Schritt für Schritt: Zunächst werden alle wichtigen Finanzprodukte für die private Altersvorsorge kritisch unter die Lupe genommen und geklärt, für welchen Zweck die jeweiligen Anlagearten geeignet sind. Zudem zeigt das Buch, wie sich die staatliche Altersvorsorge- und Sparförderung clever nutzen lässt. Zahlreiche Checklisten und Berechnungsbeispiele helfen beim Durchblick.
Der Ratgeber hat 272 Seiten und kostet 12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Nicht alle Klauseln können mithalten
Verträge mit Fitness-Studios

In Fitness-Studios werden schlaffe Muskeln gestärkt, die Kondition trainiert und die Figur in Form gebracht – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden.
Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand. So versuchen Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen.
„Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Damit sich Freizeitsportler im Dickicht undurchsichtiger Vertragsklauseln zurechtfinden, helfen folgende Tipps bei der Suche nach fairen Fitness-Konditionen:
 Sorgfältiger Check vor Unterschrift: Wer Mitglied in einem FitnessStudio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie den Text und vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen – am besten in aller Ruhe zu Hause. Unklares sollte dann mit den Studiobetreibern noch abgeklärt werden. Oftmals sind diese offen für Wünsche – etwa bei der Frage nach besonderen Rabatten – zum Beispiel für Studenten, Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.
 Vertragslaufzeit: Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig. Die längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum.
Weitere sechs Monate sind hierbei in Ordnung, zumindest bei einem moderaten Monatsbeitrag. Streitigkeiten wegen längerer Zeiträume werden von Gerichten bislang sehr unterschiedlich entschieden. Eine Vertragsverlängerung von mehr als einem Jahr dürfte jedoch unzulässig sein.
 Kündigung: Freizeitsportler müssen ihre Zahlungsverpflichtung meist bis zum Ende ihrer Vertragslaufzeit durchhalten – egal ob sie trainieren oder pausieren. Eine frühere Kündigung ist häufig nur bei unwirksamer Laufzeit oder unzumutbarer Kündigungsfrist möglich. Wer nach Vertragsschluss ernstlich und dauerhaft erkrankt, kann den Vertrag – mit ärztlichem Attest – außerordentlich beenden. Der Arzt braucht hierzu nur die Sportunfähigkeit ohne Angabe der Erkrankung zu bescheinigen.
Kunden sollten in einem solchen Fall innerhalb von zwei Wochen kündigen – entscheidend ist bei diesem Schritt das Eingangsdatum beim Studio. Sinnvoll ist eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, oder man lässt sich den Empfang direkt vom Studio auf dem Schreiben bestätigen.
 Getränkeklausel: Freizeitsportlern darf auch nicht verboten werden, zum Training eigene Getränke mitzubringen. Anderes gilt nur, wenn das Fitness-Studio Getränke zu moderaten und handelsüblichen Preisen anbietet oder aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen verbietet.
Rat und Hilfe rund um Vertragsklauseln beim Gerätetraining gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – Kontakt online unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
Die Verbraucherzentrale will die Praktiken der Studios außerdem genauer unter die Lupe nehmen. Unter www.verbraucherzentrale.nrw/umfrage-zu-fitnessstudios bittet sie Freizeitsportler an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Ergebnisse der anonymen Befragung sollen helfen, weitere Schwachstellen in den Vereinbarungen zu entdecken und darauf hinwirken, wunde Punkte zu beseitigen.


Bärenstarke Kinderkost: Lieblingsrezepte für die ganze Familie
Was tun, wenn es den Kleinen mal wieder nicht schmeckt und das mit viel Mühe gekochte Essen nur Nörgelei hervorruft? Schon ein paar kleine Tricks können helfen, Kindern ganz ohne Extrawurst Lust auf die gemeinsamen Mahlzeiten zu machen und schlechte Essgewohnheiten vom Tisch zu räumen. Wie das geht, zeigt der Ratgeber „Bärenstarke Kinderkost – einfach, schnell und lecker“ der Verbraucherzentrale NRW.
Er liefert wertvolle Tipps rund um die gesunde Ernährung und von Kindern erprobte Gerichte, die garantiert schmecken.
Vom Frühstück bis zum Abendessen – unter den 100 Rezeptideen findet jeder ein Lieblingsgericht. Da lässt sich leicht auf speziell beworbene „Kinderlebensmittel“ verzichten, auf die das Buch einen kritischen Blick wirft. Der Ratgeber zeigt, was Kinder von zwei bis 14 Jahren wirklich brauchen und wie nahrhafte und vollwertige Mahlzeiten gleichzeitig schmackhaft sein können. Praktische Tipps für Einkauf, Küche und Zubereitung sorgen dafür, dass die Arbeit schnell gemacht ist und der Spaß beim Kochen im Vordergrund steht. Auch die optimale Verteilung der Mahlzeiten über den Tag wird angesprochen.
Ein Überblick über die verschiedenen Lebensmittelgruppen, ein Saisonkalender für Obst und Gemüse sowie Wissenswertes rund um die gesunde Ernährung runden das Paket ab.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet 12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

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Datenspuren bei Messenger-Diensten: Privates im Stresstest
WhatsApp räumt sich jetzt das Recht ein, Nutzerinformationen mit allen Unternehmen der Facebook-Gruppe zu teilen. Und der MessengerDienst duldet hierbei weder Widerspruch noch ein Unterbinden in den Einstellungen. Im Klartext: Nur wer seine Daten bis zum 25. September freigegeben hatte, kann mit dem Messenger-Dienst weiterhin noch Nachrichten versenden und chatten.
„Profilname und -bild, Status und Telefonnummer können selbst dann weitergegeben werden, wenn der WhatsApp-Nutzer überhaupt keinen FacebookAccount hat. Und auch sämtliche Kontakte, die nur in dessen Telefonbuch gespeichert sind und selbst gar kein WhatsApp nutzen, können beim sozialen Netzwerk landen – ohne dass diese Kontakte davon wissen oder eingewilligt haben“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW, was die geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nicht nur für die App-Nutzer selbst bewirken.
„Widersprochen werden konnte lediglich einer Nutzung der Daten zu Werbezwecken, nicht aber der Weitergabe an sich“, zeigt die Verbraucherzentrale NRW die begrenzten Widerspruchsmöglichkeiten auf, die der Messenger-Dienst seinen Nutzern eingeräumt hatte.
Was praktisch bedeutet: Sowohl die eigenen als auch sämtliche Kontakte im Telefonbuch darf Facebook erhalten. „Wer das nicht will, kann sich nur von WhatsApp verabschieden und den Account in den Einstellungen löschen“, so die Verbraucherschützer. Für die Suche nach alternativen Diensten gibt sie folgende Tipps mit auf den Weg:
 Datengenügsamkeit: Je weniger persönliche Daten ein MessengerDienst zur Anmeldung und Nutzung verlangt, umso empfehlenswerter ist er. So reicht manchen Anbietern für das Einrichten der Messenger-App schon ein Fantasiename oder zufällig generierter Zahlencode, unter dem dann anonym gechattet werden kann. Bei anderen hingegen braucht’s zwingend Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder es besteht sogar Klarnamenpflicht. Deshalb gilt auch hier: Was nicht angegeben werden muss, kann auch niemand ungewollt in die Finger bekommen und ungefragt weiter verwenden.
Verschlüsselung: Zu den Favoriten sollte ein Messenger mit Endezu-Ende-Verschlüsselung zählen. Denn dadurch ist sichergestellt, dass der App-Anbieter und andere nicht mitlesen können, weil die Nachricht auf dem Handy des Absenders automatisch ver- und erst beim Empfänger entschlüsselt wird. Die Apps Hoccer oder Threema sorgen etwa damit dafür, dass Nachrichteninhalte wie Chats und Bilder nur im Kreis der Gesprächsteilnehmer bleiben. Andere Messenger-Dienste verschlüsseln die Transportwege jedoch in Eigenregie – sie wissen somit, wer was an wen sendet.
Kontaktpflege selbstbestimmt: Um überhaupt Nachrichten senden zu können, müssen in der Messenger-App Kontakte angelegt werden. Das erledigen WhatsApp und andere automatisch durch den Zugriff aufs Telefonbuch des Handys. Sie gleichen die Rufnummern mit denen weiterer App-Nutzer ab – und listen mögliche Chat-Partner auf. Werden die Kontakte hierbei dauerhaft und unverschlüsselt beim Anbieter gespeichert, erhält er ein umfangreiches Handynummern-Verzeichnis. Wer eine selbstbestimmte Kontaktpflege wünscht, sollte sich für einen Messenger-Dienst ohne diese Selbstbedienungsfunktion aus dem Telefonbuch entscheiden. So geschieht ein Kontaktabgleich z.B. bei Threema nur optional und die Kontakte werden nur kurzzeitig an den Anbieter zum Abgleich übertragen, ohne dauerhaft gespeichert zu werden. Andere Dienste wie Hoccer verzichten komplett auf den automatischen Kontaktabgleich.
Europäische Datenschutzstandards: Der Daumen zeigt nach oben für Messenger, die europäische Server mit schärferem Datenschutzrecht nutzen. Dass gespeicherte persönliche Daten an andere Dienste gesendet werden, muss nach deutschem Datenschutzrecht grundsätzlich durch Einwilligung explizit erlaubt werden. Weil Handynutzer selten eine Erlaubnis all ihrer Kontakte zur Datenweitergabe an jeden einzelnen Dienst besitzen, sind sämtliche Apps, die auf Kontakte im Telefonbuch zugreifen und diese unverschlüsselt übertragen und dauerhaft speichern, kritisch zu betrachten ‒ erst recht, wenn die Server der Diensteanbieter wie WhatsApp in den USA stehen. Denn dort ist der Datenschutz längst nicht so streng wie in Deutschland und Europa.
Ausschaltbare Funktionen: Für alle sichtbar anzeigen, dass der Nutzer online ist oder die Nachricht zwar schon gelesen, aber noch nicht geantwortet hat – wer solche Mitschnitte seiner Aktivitäten ins Off befördern will, sollte sich für Messenger-Dienste mit ausschaltbaren Funktionen entscheiden. Die Lesebestätigung lässt sich, z.B. bei Hoccer und Threema, deaktivieren oder ist wie bei Wire, erst gar nicht vorhanden. Keine solche Wahl haben die Nutzer von Diensten wie SimsMe oder Telegram. Gleich den ganzen Onlinestatus kann man darüber hinaus z.B. bei Telegram einstellen.
Insbesondere Threema, SimsMe, Signal und Wire kommen ganz ohne diese Funktion aus.
 Verfügbarkeit in Betriebssystemen: Der Messenger-Dienst sollte für mehrere Betriebssysteme, mindestens auf Android und IOS, verfügbar sein, bestenfalls auch auf Windows 10 Mobile/Phone. So wird sichergestellt, dass man für Freunde und Bekannte mit unterschiedlichen Betriebssystemen nicht auch noch verschiedene Messenger braucht.
Datensammeln für Werbezwecke: Genau hingesehen werden sollte, ob der Messenger-Dienst keine Nachrichteninhalte oder andere Daten seiner Nutzer selbst zu Werbezwecken sammelt oder an andere Unternehmen weitergibt. Denn sonst droht Profilbildung, die Unternehmen für gewinnbringende personifizierte Werbung nutzen können, sowie die Gefahr, zum gläsernen Nutzer zu werden.
Weitere Informationen über Messenger-Apps und Datenschutz unter www.verbraucherzentrale.nrw

 

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Ratgeber 12.09.2016
Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Wege aus der Altersarmut
Altersarmut statt sorgenfreiem Ruhestand?
Das ist für viele Menschen traurige Realität. Knapp die Hälfte der Alters- und Erwerbsminderungsrentner erhält Bezüge, die unter der Höhe der Sozialleistungen liegen. Eine steigende Zahl von ihnen hält sich nur mit einem Nebenjob als Hausmeister, Zeitungsbote, Küchenhilfe oder Taxifahrer über Wasser. In vielen Fällen kann die staatliche Grundsicherung aus der finanziellen Notlage helfen. Wie diese beantragt wird und welche Hinzuverdienste durch einen Job möglich sind, zeigt der Ratgeber „Wenn die Rente nicht reicht“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch informiert über die Möglichkeiten der staatlichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bietet zuverlässige Hilfe bei der Antragstellung. Auf 194 Seiten erfahren Leser, in welchen Fällen Ansprüche bestehen, wann das Einkommen von Partnern angerechnet wird und wie sich Einkünfte aus einem Nebenjob auf Rente und Grundsicherung auswirken.
Gezeigt wird auch, welche Werte wie Wohnungen, Schmuck, Lebensversicherungen oder Bankguthaben zur Deckung des Unterhaltes eingesetzt werden müssen und welches Vermögen verschont bleibt. Tipps und praxisnahe Beispiele helfen dabei, die Berechnungen von Bedarf und Einkommen nachzuvollziehen und gegebenenfalls Widerspruch gegen ablehnende Bescheide einzulegen.
Der Ratgeber hat 194 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich

 

Girokontowechsel Neues Gesetz verpflichtet Banken zur Hilfe
Rund ums Girokonto wird zurzeit an der Gebührenschraube gedreht. Da werden für bislang kostenlose Konten fortan Entgelte verlangt. Andere Geldinstitute setzen den monatlichen Mindesteingang hoch. „Das kann Anlass sein, nach einer kostengünstigeren Bankverbindung zu suchen“, so die Verbraucherzentrale NRW, „wer das bisher wegen des Aufwands etwa beim Ändern von Daueraufträgen scheute oder Ärger und Mahnungen fürchtete, weil nicht alle Zahlungsempfänger wie Stromversorger, Versicherungen oder Telekommunikationsanbieter über die neue Kontoverbindung informiert wurden, kann ab 18. September mit Wechselhilfe durch seine alte und neue Bank rechnen.“

Das Zahlungskontengesetz schreibt dann vor, dass Geldinstitute beim Kontowechsel unterstützen müssen. „Das neue Institut der Wahl kann ermächtigt werden, alle Daten bei der alten Bank zu erfragen, die für die Benachrichtigung der Zahlungspartner und Umstellung auf die neue Kontoverbindung notwendig sind“, erklären die Verbraucherschützer das neue Formular zur Kontowechselhilfe. Binnen zwei Geschäftstagen müssen dann bei der alten Bank alle relevanten Informationen angefordert werden.
Aber Achtung: „Pflicht wird dann, was einige Banken bisher schon als Kontowechsel- oder Umzugsservice angeboten haben. Doch bevor die neue Wechselhilfe genutzt wird, sollten Bankkunden nach den möglichen Kosten für die Unterstützung fragen“, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Für die reibungslose Trennung von der alten Bankverbindung gibt sie die folgenden Tipps mit auf den Weg:
 Kein Wechsel ohne Angebotsvergleich: Wie der Kunde sein Girokonto nutzt und welche Anforderungen er an seine künftige Bankverbindung hat – anhand dieser Bestandsaufnahme sollte nach dem passenden Produkt geschaut werden. Ist der persönliche Kontakt in der Filiale wichtig oder reichen Online- und Telefonbanking aus? Wo gibt es Geldautomaten? Sind Zusatzangebote wie Kreditkarten enthalten? Wie schlagen Jahresgebühren, Giro- und Kreditkartenentgelte und Dispozinsen zu Buche? Die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken sollten gezielt nach den Leistungen durchforstet werden, die der Kunde vorwiegend nutzt. Achtung: Bei mancher Bank kostet die Überweisung per Papierformular extra. Andere schlagen beim Einzahlen von Kleingeld kräftig zu.
 Wechsel ohne Wagnis: Wer sein Kostensparmodell beim Konto gefunden hat, kann den Wechsel selbstständig angehen.
hecklisten dafür gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln. Wer sich von den Banken unterstützen lassen möchte, hat ab dem 18. September einen gesetzlichen Anspruch auf Kontowechselhilfe.
 Wechselhilfe bei jeder Bank?: Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken und auch reine Onlinebanken müssen nach dem neuen Zahlungskontengesetz weiterhelfen, wenn das Girokonto zu einem anderen Institut wechseln soll. Keine Rolle spielt dabei, ob es bei einer Filialbank oder als reines Onlinekonto geführt wird. Allerdings muss das alte wie auch das neue Geldinstitut in Deutschland ansässig sein.
 Zeitfenster für Wechselhilfe?: Wird beim neuen Institut der Wahl ein Girokonto eröffnet, kann dies per Formular zur Hilfe beim Kontowechsel ermächtigt werden. Nach Erhalt dieses Auftrags muss es dann innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der alten Bank alle Daten erfragen, die zur Umstellung aufs neue Konto und zur Benachrichtigung der Zahlungspartner notwendig sind.
Fünf Geschäftstage hat das dann Zeit, relevante Informationen insbesondere über bestehende Daueraufträge, eingegangene Überweisungen und Lastschriften aus den letzten 13 Monaten zusammenzutragen und an die neue Bank und den ehemaligen Kunden zu senden. Weitere fünf Tage später müssen beim neuen Institut dann gewünschte Daueraufträge eingerichtet sein, Lastschriften akzeptiert werden und Einzahlern wie etwa dem Arbeitgeber die neue Bankverbindung mitgeteilt worden sein.
 Wechselhilfe mit Kostenfalle?: Für den Wechselhilfeservice dürfen alte und neue Bank nur etwas berechnen, wenn das vorher mit dem Kunden vereinbart wurde. Der Gesetzgeber gibt dazu vor, dass die Entgelte hierfür angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein müssen. Wie Banken das konkret umsetzen, wird sich erst in der Praxis zeigen.
Allerdings: Personenbezogene Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften müssen kostenlos zugänglich gemacht werden. Ebenso dürfen auch die Übersendung der Informationen und Listen zu Daueraufträgen, Lastschriften und eingehenden Überweisungen nichts kosten. Auch für die Schließung des alten Kontos darf nichts berechnet werden.
Bei der Auswahl des neuen Girokontos und dem selbstständigen Anbieterwechsel hilft die Verbraucherzentrale NRW mit Tipps, Checklisten und Musterbriefen. Im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln

Ratgeber
Basiswissen Baufinanzierung Mit der richtigen Strategie zum optimalen Kredit
Beim Haus- oder Wohnungskauf ist die Finanzierung ein entscheidender Faktor. Erst wird der genaue Bedarf ermittelt, dann beginnt die Jagd nach dem optimalen Kredit. Wer sich bei einem dieser beiden Schritte verrechnet oder den falschen Beratern vertraut, zahlt drauf und riskiert sogar den Verlust der eigenen vier Wände. Hilfe bei der Suche nach der richtigen Strategie bietet der Ratgeber „Die Baufinanzierung – der beste Weg zu Haus oder Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale NRW.
Wie werden die Kosten für den Kauf oder Bau einer Immobilie berechnet? Wie hoch dürfen regelmäßige Zins- und Tilgungszahlungen ausfallen, damit sie das das persönliche Budget nicht sprengen? Welche Art der Baufinanzierung ist die günstigste für die eigenen Wünsche?
Das Buch bietet Antworten auf diese zentralen Fragen und führt sicher durch die unzähligen Angebote von Banken, Bausparkassen, Lebensversicherungen und Finanzierungsvermittlern. Zahlreiche Beispielrechnungen sowie nützliche Checklisten helfen bei der Suche nach dem besten Kredit. Dank dem Glossarteil „ABC der Baufinanzierung“ wissen auch Einsteiger ohne Vorkenntnisse jederzeit genau, wovon die Rede ist. Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

 

T I P P...
Beim Hauskauf auch an die Abwasserleitung denken Prüfung der Kanäle weiterhin Pflicht
Eigentümer müssen in Wasserschutzgebieten den Zustand der Abwasserkanäle auf ihrem Grundstück überprüfen lassen und auf Nachfrage ihrer Kommune eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Eine erste Frist ist Ende letzten Jahres verstrichen. Sie betraf Immobilien, bei denen die Schmutzwasserleitungen vor mehr als 51 Jahren verlegt worden sind. Doch bislang hat gerade mal die Hälfte aller betroffenen Eigentümer die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle bei seinem Altbau durchführen lassen.
Was viele nicht wissen: Wechselt eine Immobilie mit ungeprüften Abwasserleitungen den Besitzer, geht die Prüfpflicht auf den neuen Eigentümer über. „Wer keine anerkannte Prüfbescheinigung vorlegen kann, muss mit einem Verwaltungsverfahren oder einem Bußgeld rechnen, wenn dies in der eigenen städtischen Entwässerungssatzung so geregelt ist. Unabhängig davon kann auch die untere Umweltbehörde einen Nachweis verlangen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum Zustands- und Funktions-Check der Abwasserleitungen auch im Nachhinein.
Was Käufer eines Altbaus in einem Wasserschutzgebiet hierzu wissen müssen, erklärt das Team Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW:

 Pflicht in Wasserschutzgebieten: Abwasserleitungen, die vor 1965 in Wasserschutzgebieten verlegt wurden, mussten bis Ende letzten Jahres geprüft werden. Bei Häusern mit später verlegten Leitungen steht eine Inspektion bis Ende 2020 an. Wird bei der Zustandskontrolle ein Schaden festgestellt, müssen Eigentümer je nach Schwere des Schadens eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre durchführen. Die bisherige Überprüfung hat gezeigt, dass nur etwa ein Fünftel der Abwassersysteme kurzfristig saniert werden muss.
 Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Wer eine Immobilie in einem Wasserschutzgebiet erwerben will, die mehr als 51 Jahre auf dem Buckel hat, muss auf Verlangen einen Prüfnachweis für die hauseigene Abwasseranlage vorlegen. Hat der Voreigentümer die Prüfung für den Altbau versäumt, ist der neue Eigner verpflichtet, den Zustand der

Abwasserleitungen auch im Nachhinein kontrollieren zu lassen und gegebenenfalls für festgestellte Schäden aufzukommen. Um ungewollte Mehrkosten bei einem Hauserwerb in einem Wasserschutzgebiet zu vermeiden, sollten Käufer deshalb im Vorfeld klären, ob eine Zustandsprüfung erfolgt oder notwendig ist und wer die Kosten für den Check übernimmt. Auch der Posten für eine unausweichliche Sanierung sollte vor einem Immobilienerwerb ermittelt und zur Kaufsumme hinzugerechnet sowie im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden.
 Was muss gecheckt werden und wer’s machen darf: Geprüft werden müssen sämtliche Abwasserleitungen, auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Hauses sowie die auf dem Grundstück befindlichen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen.
Nur anerkannte Sachkundige dürfen den Zustand und die Funktionstüchtigkeit von Schmutzwasserkanälen überprüfen. Zum Nachweis müssen Prüfungsberechtigte auf der Liste der anerkannten Sachverständigen des Landes NRW stehen – abrufbar online unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Achtung: Nur wer auf der offiziellen Liste im Internet verzeichnet ist, kann Prüfbescheinigungen ausstellen, die von den Kommunen anerkannt werden.
 Mögliche Kosten: Wie viel die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen kostet, hängt stark von den Grundstücksgegebenheiten, der Länge der Leitungen und davon ab, wie gut zugänglich die zu kontrollierenden Schächte und Kanäle sind. Für ein Einfamilienhaus, das über zehn Meter Leitungen verfügt, betragen die Ausgaben für einen Check zwischen 300 und 500 Euro. Falls tatsächlich ein mittlerer oder großer Schaden festgestellt wird, sind nicht selten mehrere Tausend Euro Sanierungskosten aufzubringen.
Kostenlose Beratung und Informationen bietet das Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW telefonisch unter 0211/38 09 300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr; dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr oder per E-Mail unter kanaldichtheit@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen auch im Internet unter www.verbraucherzentrale/kanal.

August 2016

Ratgeber  
Schluss mit dem Job! Vorzeitig in Rente, ohne teuer zu bezahlen
Duisburg, 17. August 2016 - Viele Arbeitnehmer liebäugeln mit dem vorzeitigen Ruhestand, um ohne die Belastungen des Jobs das „dritte Alter“ zu genießen. Doch längst nicht jeder kann sich die Frührente leisten, denn den vorgezogenen Schlussstrich bezahlen Aussteiger mit Abzügen bei der Rente. Um die finanzielle Lücke auszugleichen, ist eine private Vorsorge nötig. Welche Strategien vor und nach dem Renteneintritt dabei zum Ziel führen, zeigt der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ der Verbraucherzentrale NRW.  
Der Leitfaden sorgt für den nötigen Durchblick bei der Planung des frühen Ruhestands. Arbeitnehmer können mit seiner Hilfe ihren Finanzbedarf im Alter abschätzen und die optimale Anlagestrategie herausfinden.
Die Rentner in spe erfahren, wie sie Vermögenswerte sichern und Versorgungslücken schließen.
Auf dem Prüfstand stehen dazu unter anderem die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente, die private Vermögensbildung mit staatlicher Förderung sowie Wertpapiere, Fonds und private Rentenversicherungen. Erklärt wird auch, unter welchen Umständen auf Renten und andere Zahlungen Steuern und Sozialabgaben anfallen. Zudem gibt es Tipps, wie Abfindungen als Überbrückung bis zum Rentenbeginn eingesetzt werden können.
  
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 11,90 Euro, als E-Book 9,49 Euro.   Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.  

 

Ratgeber  
Heimische Produkte frisch auf den Tisch
Moderne Landfrauen-Rezepte für die leichte Sommerküche
 
Appetit auf die heimische Küche und Produkte aus der Region? Vor allem im Sommer können jede Menge Obst und Gemüse frisch vom Feld oder aus dem Garten auf den Tisch kommen. Wie die bunte Vielfalt für Genuss sorgt und traditionelle regionale Gerichte auch ganz raffiniert daher kommen können, das zeigt der Ratgeber „Landfrauenküche – Die besten Rezepte für jede Jahreszeit“ der Verbraucherzentrale NRW.  

Das Kochbuch liefert unzählige Ideen für guten Geschmack und Abwechslung auf dem Menüplan: Von kalter Gurkensuppe und Radieschensalat über Gemüsekuchen bis zu Wirsingsäckchen und Rinderfilet mit Pilzen – innovative Rezepte machen Lust aufs Probieren.
Neben zahlreichen Zubereitungstipps für die Sommerküche finden Leser auch für die weiteren Jahreszeiten Ideen für die rundum gesunde Küche. Insgesamt vereint das Kochbuch über 100 Rezepte mit den Zutaten der Saison für Suppen, Salate, Snacks und Sattmacher. Mehr als 40 davon kommen ohne Fleisch aus. Tipps zu regionalem Einkauf sowie ein Saisonkalender für Obst und Gemüse komplettieren das Angebot.  

Das Buch hat 176 Seiten und ist jetzt zum neuen Preis von nur 5 Euro erhältlich.   Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Tipp
Bonusprogramme: Bei Krankenkassen Punkte sammeln
 
Wer die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung wahrnimmt, regelmäßig Sport treibt oder Kurse zu gesunder Lebensweise besucht, kann damit per Bonusheft punkten. Die gesetzlichen Krankenkassen belohnen Kontrollbesuche beim Arzt oder die Teilnahme an einem Gesundheitskurs, die im Heft per Stempel und Unterschrift nachgewiesen werden, mit Geld oder Sachprämien. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten Bonusprogramme zur Förderung ihrer Gesundheit anzubieten. Die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig. Die versprochenen Prämien fallen auch nicht immer üppig aus.
„Interessenten sollten die Teilnahmebedingungen eines Bonusprogramms vorher genau unter die Lupe nehmen und für sich prüfen, ob sich die Mühe für sie auszahlt“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Wer die vorgegebene Punktezahl nicht erfüllt, muss keine Nachteile befürchten. Die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen bleiben auch ohne Teilnahme an einem Bonusprogramm für alle gleich:
·       Aufwand sollte sich lohnen: Krankenkassen locken mit 30 bis zu 300 Euro pro Jahr, die Versicherte als Lohn für gesunderhaltene Zusatzmühen einstreichen können. Die versprochenen Prämien beziffern jedoch immer den maximalen und nicht den garantierten Ertrag. Um 100 Euro Prämie zu erhalten, müssen gesetzlich Versicherte den Besuch von vier bis zehn verschiedenen Arztterminen, Gesundheitskursen oder Fitnessveranstaltungen im Bonusheft nachweisen. 200 Euro gibt’s nur für fünf bis 15 Belege.
Beim Studium des Bonusheftes können interessierte Teilnehmer überschlagen, welche Leistungsnachweise sie erbringen müssen, um eine Prämie ausgezahlt zu bekommen. Einen Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen – etwa Fitnesskurse – gibt’s nicht zum Nulltarif. Interessenten sollten am besten vorab mit ihrer Kasse klären, ob und welche Kurse von ihr finanziert oder bezuschusst werden
·       Teufel steckt im Detail: Für Eltern und ihre Sprösslinge gelten oft unterschiedliche Regeln. Der Nachwuchs muss meistens weniger Nachweise sammeln und bekommt dafür einen geringeren Bonus ausgezahlt als Erwachsene. Manchmal werden mitversicherte Partner bei den Prämienzahlungen schlechter gestellt als das zahlende Mitglied.
Bei einigen Kassen können Familien wählen, ob sie ihre Prämien einzeln oder im Verbund sammeln. Ob Geld, Sachprämien oder lieber Gutscheine für individuelle Gesundheitsleistungen ausgehändigt werden sollen, muss allerdings bei einigen Kassen zu Beginn festgelegt werden.

 

Stromkosten auf Eis gelegt: Sparen bei der Nutzung von Kühlschrank und Gefriertruhe
Eisgekühlte Getränke, frische Früchte oder selbstgemachtes Eis – kalte Genüsse gehören zum Sommer wie der Badesee. Wenig erfrischend sind dagegen die Stromkosten, die im Laufe eines Sommers bei Kühl- und Gefriergeräten auflaufen können. Mit ein paar einfachen Tipps lässt sich der Stromverbrauch der Geräte aber wirksam begrenzen.
Jochen Kruse, Energie-Experte der Verbraucherzentrale Duisburg, erklärt: „Die richtige Nutzung eines Kühlgeräts beginnt schon mit dem Aufstellen: Das Gerät sollte kühl stehen – also nicht neben Backofen oder Heizkörper oder direkt in der Sonne.“ Allerdings fühlt sich auch nicht jedes Gerät an einem zu kalten Standort wohl – entscheidend für den richtigen Standort des Geräts ist die sogenannte Klimaklasse. Ebenso wichtig ist regelmäßiges Enteisen, denn schon eine Eisschicht von unter einem Zentimeter kann den Stromverbrauch des Kühlschranks erheblich steigern. Abtauen lohnt sich also.
Für die tägliche Nutzung gilt: Speisen und Getränke sollten nur abgekühlt in den Kühlschrank gestellt werden. Und beim Hinein- oder Herausräumen immer daran denken, die Kühlschranktür schnell wieder zu schließen. Die Temperatur des Kühlschranks sollte je nach Inhalt richtig eingestellt werden. Für die meisten Lebensmittel sind 6 bis 7°C kalt genug, nur Fisch, Fleisch und andere schnell verderbliche Lebensmittel müssen noch kälter aufbewahrt werden. Ein Kühlschrankthermometer zur Kontrolle der Temperatur im Geräteinneren ist für wenige Euro im Fachhandel erhältlich.
Bei Geräten, die älter als zehn Jahre sind, lohnt es sich zudem, über einen Austausch durch ein energieärmeres Modell nachzudenken. „Beim Neukauf sind vor allem drei Punkte wichtig für den künftigen Stromverbrauch“, erklärt Jochen Kruse: „die Energieeffizienzklasse, die passende Größe für den eigenen Haushalt und der Gerätetyp, also zum Beispiel Kühlgefrierkombination oder doch lieber Kühlschrank und Gefriertruhe.“
Bei Kühlschränken mit Gefrierfach hat beispielsweise ein A++-Modell einen um rund 50 Prozent höheren Verbrauch als ein A+++-Modell. Sehr große KühlGefrierkombinationen mit mehr als 500 Litern Volumen haben einen rund doppelt so hohen Verbrauch wie Geräte mit einem Fassungsvermögen von 200 bis 300 Litern.
Informationen zum Energie sparen und persönliche Beratungstermine gibt es an der Hotline 0211 / 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 nimmt natürlich auch Terminanfragen unter Tel. 0203/488 011-01 entgegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Photovoltaik oder Solarthermie? Sonnenergie im Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen. Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn?
Jochen Kruse, der Energieberater der Verbraucherzentrale Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, erläutert die Eckpunkte. Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen? Photovoltaikanlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom. Der wird dann entweder direkt zuhause verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der Besitzer die sogenannte Einspeisevergütung. Die erzeugte Energie wird also voll genutzt. Solarthermieanlagen gewinnen aus dem Sonnenlicht Wärme und unterstützen damit die Bereitstellung von Warmwasser und die Raumheizung. Überschüssige Wärme kann in diesem System nicht genutzt werden. Was sagt der Gesetzgeber? Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu erfüllen, bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermieanlage mit einem Brennwertheizkessel an.

Photovoltaikanlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wie rentabel sind die Anlagen? Photovoltaikanlagen rechnen sich oftmals etwas schneller, weil der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden kann und vergütet wird. Für eine Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, die im Juni 2016 in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung 12,31 Cent je Kilowattstunde (kWh).

Die Vergütung ab Juli wird Ende Juni von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Andererseits wird die Installation einer solarthermischen Anlage besser gefördert, allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien mit bis zu 3.500 Euro. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesmittel. Letztlich muss die Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet werden.
Für wen sind die Anlagen besonders interessant?
Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen: ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und nach Süden, eventuell auch Osten oder Westen, ausgerichtet. Eine Photovoltaikanlage kommt infrage, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird, da die eingesparten Kosten je kWh deutlich über der Einspeisevergütung liegen.
Das ist vor allem bei einem jährlichen Strombedarf ab etwa 2.500 kWh der Fall. Weiter erhöhen lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten Stroms mit einem Batteriespeicher. Achtung: Bei sehr großen Photovoltaikanlagen ab 10 Kilowatt Leistung muss für den selbst verbrauchten Strom die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz gezahlt werden. Sie sind damit für Privathaushalte meistens weniger wirtschaftlich. Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei bis vier Personen geeignet – in kleineren Haushalten ist der Warmwasserverbrauch häufig zu gering.
Die Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie einen erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. Bei Anlagen zur Heizungsunterstützung muss die Größe der Anlage am Wärmebedarf orientiert sein – Pauschalangebote ohne Berücksichtigung des Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert. Was unbedingt berücksichtigen?
Wer sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage interessiert, sollte sich vor der Entscheidung fachkundig und unabhängig beraten lassen, denn eine schlecht geplante oder installierte Anlage amortisiert sich langsamer oder spart im schlimmsten Fall dauerhaft kein Geld ein. Dachsituation, Energiebedarf und Fördermöglichkeiten sollten von einem neutralen Experten geprüft werden. Angebote dazu gibt es beispielsweise bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Dort finden auch Verbraucher Hilfe, die bereits eine Solarthermieanlage installiert haben und wissen möchten, ob diese effizient arbeitet. Termine für einen Solarwärme-Check für 40 Euro sind unter der Terminhotline 0211 – 33 996 555 zu vereinbaren. Die Energieberaterin oder der Energieberater ruft dann zur Terminvereinbarung zurück. Eine persönliche Beratung kann in der Verbraucherzentrale Duisburg ebenfalls unter dieser Rufnummer vereinbart werden, je 30 Minuten kostet die Beratung 5 Euro. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Cool bleiben: Kühle Wohnung auch im Sommer
So schön ein richtig warmer Sommer ist – wenn die Wohnung erst einmal aufgeheizt ist und die Temperaturen auch nachts nicht auf ein erträgliches Niveau sinken, kann die Hitze erheblichen Stress für den Organismus bedeuten. Das lässt sich jedoch mit intelligentem Hitzeschutz einfach und kostengünstig verhindern.

Jochen Kruse, Energieexperte der Verbraucherzentrale Duisburg, erklärt: „Hohe Temperaturen im Innenbereich bekommt man nur schwer wieder gesenkt. Wichtig ist es, schon bei Beginn der nächsten Hitzewelle an den Hitzeschutz zu denken.“ Schon einfach Maßnahmen verhindern laut Brandis, dass sich Wohnräume zu sehr aufwärmen:
 An sehr heißen Tagen nur in den kühleren Morgenstunden oder spät abends ausgiebig lüften, wenn ein frischer Wind weht. Tagsüber bleiben Fenster und Türen geschlossen.
 Das Aufheizen der Räume über die Sonneneinstrahlung durchs Fenster wird am besten durch Verschattung verhindert. Außen angebrachte Jalousien, Roll- und Klappläden sollte man schließen oder Markisen einsetzen. Auf dem Balkon verschafft ein geöffneter Sonnenschirm den Fensterflächen Schatten. Bei innen montierten Jalousien auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
 Für dauerbestrahlte Südfenster wenn möglich spezielles Sonnenschutzglas wählen. Einen ähnlichen Schutz bieten – meist getönte – Reflexionsfolien, die nachträglich von innen auf Glasflächen aufgebracht werden. Sie sind allerdings nur begrenzt haltbar.
 Insbesondere bei Wohnungen im Dachgeschoss ist eine luftdichte Gebäudehülle wichtig. Im Sommer heizt sich die Luft unter den Dachziegeln schnell bis zu 80 °C auf und sollte dann keinesfalls in die Wohnräume gelangen. Wem trotz dieser Maßnahmen immer noch zu heiß ist, der sollte über eine fachgerechte Dämmung des Hauses nachdenken.
Jochen Kruse erläutert: „Eine wirksame Dämmung hilft gleich doppelt – im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter die Wärme im Haus.“ Informationen und persönliche Beratungstermine gibt es an der Hotline 0211 / 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 nimmt natürlich auch Terminanfragen unter Tel. 0203/488 011-01 entgegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Ratgeber
Darf’s ein bisschen mehr Gesundheit sein? Kostenpflichtige Leistungen (IGeL) beim Arzt

Viele Arztpraxen bieten Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, an. Oft werben Ärztinnen und Ärzte auch nachdrücklich für diese kostenpflichtigen Extras, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Von Glaukomuntersuchungen über bestimmte Ultraschalleinsätze beim Frauenarzt bis zur ProstatakrebsFrüherkennung – die IGeL-Palette ist groß.
Patienten geben jährlich rund eine Milliarde Euro aus eigener Tasche dafür aus. Doch welche Checks und Therapien machen wirklich Sinn? Und was sollten Patienten tun, wenn ihr Arzt zu einer kostenpflichtigen Maßnahme rät? Antworten auf diese Fragen gibt der Ratgeber „IGeL-Angebote beim Arzt – was Sie über private Zusatzleistungen wissen müssen“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch informiert über die 24 häufigsten IGeL-Angebote im Bereich Vorsorge und Früherkennung.
Leser erfahren, welche Vorteile einzelne Untersuchungen und Behandlungen mit sich bringen, welche Risiken sie bergen und welche sogar schädlich sein können. Auch über die Kosten klärt der Ratgeber auf. Ausgerüstet mit Tipps und Checklisten, sind Patienten nach der Lektüre gerüstet für das Arztgespräch. So können sie eine aufgeklärte Entscheidung treffen – ganz individuell, für oder gegen die jeweils angebotenen Gesundheitsleistungen.
Der Ratgeber hat 200 Seiten und kostet 12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Juli 2016

Wasser, Saftschorlen und Tees
Ideale Durstlöscher an heißen Tagen

Duisburg, 21. Juli 2016 - „Damit man sich auch bei Hitze noch Spitze fühlt, sollten geeignete Durstlöscher immer zur Hand sein“, rät die Verbraucherzentrale NRW an heißen Tagen an Getränkezufuhr nicht zu sparen: „Mineralwasser, Trinkwasser, ungesüßte Kräuter- und Früchtetees sowie Obstsaft- und Fruchtsaftschorlen sind ideale Erfrischungen, um Flüssigkeitsverluste auszugleichen und den Mineralstoffhaushalt im Gleichgewicht zu halten.“

Wer nicht auf eine reichliche Flüssigkeitsaufnahme bei sommerlichen Temperaturen achtet, dessen Organismus spielt nach kurzer Zeit verrückt. Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme können dann unangenehme Folgen sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt einige Tipps, damit Alt und Jung bei heißen Temperaturen keinen Flüssigkeitsverlust erleiden:

· Mehr und regelmäßig trinken: Anderthalb bis zwei Liter Flüssigkeit sollten es täglich schon sein, um den Wasserhaushalt des Körpers im Gleichgewicht zu halten. An heißen Tagen oder bei großen Anstrengungen braucht der Körper jedoch mehr:
Je nach Körpergröße und Aktivität kann der Flüssigkeitsbedarf aufs Drei- bis Vierfache ansteigen. Regelmäßiges Trinken ist wichtig, um die beim Schwitzen ausgeschiedenen Mineralstoffe zu ersetzen. Am besten sollte man morgens mit einem großen Glas Leitungswasser in den Tag starten, um das nächtliche Schwitzen auszugleichen. Dann über den Tag verteilt regelmäßig trinken, möglichst bevor ein Durstgefühl auftritt und der Mund trocken ist. Eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugt Kopfschmerzen, Schwindel und Kreislaufproblemen vor.

· Geeignete Durstlöscher: Wasser ist ein einfacher und gut verfügbarer Durstlöscher. Ob stilles Leitungswasser oder eher ein Mineralwasser mit oder ohne Kohlensäure den Durst löschen, ist Geschmackssache. Aromatisch aufpeppen kann man Leitungs- und Mineralwasser mit einigen Stückchen Obst. Erfrischungsgetränke erfüllen ihren Zweck, wenn sie nicht zu süß, sondern eher etwas sauer, wenig intensiv und kalorienarm sind. Das kriegt man hin, etwa indem man selbstgepressten Orangen- oder Zitronensaft mit Wasser oder Tee mischt und leicht gekühlt trinkt. Für Tee-Mixturen eignen sich Kräuter- und Früchtetees sowie Schwarz- und Grün-Tee, frische Minze oder Zitronenmelisse.
Geraspelter Ingwer verleiht Wasser ebenfalls ein erfrischendes Aroma. Hits für Kids:
Pürierte oder ganze Früchte im Eiswürfelbehälter einfrieren. Die Obstwürfel sind nicht nur cool, sondern sorgen für Geschmack. Erfrischend ist auch eine leichte Obstsaftschorle, gemischt aus einem Teil Saft und drei oder vier Teilen Wasser. Auch ein Schuss Sirup aus Rhabarber, Holunderblüten oder Beerenfrüchten verwandelt Mineral- oder Leitungswasser in ein leckeres Getränk.

· Warme oder kalte Getränke: Hände weg von eisgekühltenErfrischungsgetränken: Sie löschen den Durst nur kurzfristig und können außerdem Magenbeschwerden
hervorrufen. Als Faustregel gilt: Getränke sollten nicht zu heiß und nicht zu kalt sein. Sehr heiße Getränke verstärken das Schwitzen und bringen den Körper auf Hochtouren. Sehr kalte Getränke geben dem Körper das Signal, mehr Wärme zu erzeugen und können den Kreislauf belasten. Daher nicht zu viel Eis in Getränken verwenden, um den Körper nicht zu stark herunterzukühlen.
· Wasserhaltiges essen und maßvoll Sport treiben: Wasserreiche Lebensmittel wie
Melone, Gurken, Tomaten oder Erdbeeren versorgen den Körper ebenfalls mit
Flüssigkeit und eignen sich besonders bei Hitze zum Verzehr. Aktive Freizeitsportler verlieren pro Stunde zwischen einem halben und anderthalb Liter an Flüssigkeit. Dieser Verlust sollte durch regelmäßiges Trinken kleiner Mengen während der sportlichen Aktivität ausgeglichen werden. Tipp: Eine kleine Prise Salz oder eine hoher Mineralgehalt im Wasser hilft bei starkem Schwitzen den Salzverlust auszugleichen.

 

 

Barrieren abbauen, Komfort gewinnen
Vorausschauende Planung für die eigenen vier Wände

Nur etwa ein bis zwei Prozent der Wohnungen und Wohnhäuser in Deutschland sind barrierearm. Dabei führen viele normale Alterserscheinungen früher oder später zu Einschränkungen, die den Alltag erschweren. Dann wird die Türschwelle zur Stolperfalle oder das Bad zu eng, ein Fenstergriff ist kaum noch erreichbar oder die Klingel zu leise. Wer früh an solche möglichen Entwicklungen denkt und ohnehin anstehende Umbauten entsprechend plant, erhöht den Wohnkomfort und die Chance, lange in den eigenen vier Wänden zu leben. Der Ratgeber „Clever umbauen – Komfortabel in die besten Jahre“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt,
worauf dabei zu achten ist.
Das Buch hilft dem Leser, Barrieren in den eigenen Wohnräumen zu erkennen und Lösungen für sie zu finden. Der Eingang wird dabei ebenso unter die Lupe genommen wie Treppenhaus, Keller, Bad und Küche. Neben Vorschlägen für Umbauten aller Art bis hin zur Veränderung des Grundrisses gibt es Informationen
über nötige Genehmigungen und kompetente Ansprechpartner. Auch dieMöglichkeiten der staatlichen Förderung durch Zuschüsse, Kredite und Steuererleichterungen werden erklärt.


Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet 19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

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WEITERE DREI JAHRE VERBRAUCHERARBEIT IN DUISBURG
STADT ERNEUERT VERTRAG MIT VERBRAUCHERZENTRALE NRW

Duisburg, 15. Juli 2016 - Die unabhängige Verbraucherarbeit in Duisburg wird fortgeführt. Oberbürgermeister Sören Link und NRW- Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinskiunterzeichneten am Freitag eine vertragliche Vereinbarung zur
Finanzierung der Verbraucherberatung bis Ende 2019.
Mit einem städtischen Finanzierungsanteil von 133.000 Euro pro Jahr wird die
Arbeit des Beratungsteams in der Einrichtung auf der Friedrich- Wilhelm-Straße 30 auch über 2016 hinaus auf ein sicheres Fundament gestellt. Die andere Hälfte der Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Smartphones, Tablets, Apps und andere digitale Technik zur Bewältigung des Alltags, immer länger werdende Verträge, plötzlich auftauchende Zahlungsaufforderungen, die oft unangemessen und ungerechtfertigt sind – Bürgerinnen und Bürger müssen sich auch als Konsumenten in immer kürzerer Zeit auf immer komplexer werdende Herausforderungen in ihrer privaten Haushaltsführung einstellen.
„Für vor- wie nachsorgenden Rat und ihre tatkräftige Unterstützung ist die
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW eine glaubwürdige und kompetente Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die aus unserer Mitte nicht mehr wegzudenken ist“, hob Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, die Bedeutung der örtlichen Verbraucherberatung bei der Vertragsunterzeichnung hervor.
„Besonders hilfreich sind hierbei die Beratungs- und Informationsangebote im Bereich Telekommunikation, Energienutzung, Patientenrechte und Finanzdienstleistungen“, lobte Ralf Krumpholz, Beigeordnete der Stadt Duisburg, die wichtige Arbeit und gute Vernetzung mit der kommunalen Verwaltung.
„Rund 11.200 Anfragen von Ratsuchenden jährlich sind demnach auch für uns ein deutlicher Hinweis, dass die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Beratungsstelle in Duisburg nicht verzichten wollen. Deshalb sind wir froh, dass diese Anlaufstelle für alle Fragen des Verbraucheralltags auch in den kommenden Jahren mit dem
bewährten Dienstleistungs- und Beratungsangebot fortgeführt werden kann“, betonte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Die Entscheidungsträger der Ruhrgebietsstadt setzen mit der Vertragsfortführung ein deutliches Zeichen, dass Verbraucherarbeit zur Daseinsvorsorge gerade auch
bei engen Haushaltslagen eine unverzichtbare Hilfe ist.“
Beratungsstellenleiterin Marina Steiner freut sich, dass sie sich weiterhin mit ihrem Team und gestärktem Elan den Anliegen von Ratsuchenden widmen kann: „Jeden Tag kommen Duisburger zu uns, die uns sagen wie froh sie sind, dass wir uns für ihre Belange einsetzen. Die unüberschaubare Informationsflut bei Themen von der
Altersvorsorge über Digitalisierung des Alltags bis hin zu Zinseinbrüchen bei Sparguthaben überfordert viele, die uns aufsuchen. Besonders für sie sind wir wichtige Wegweiser durch den undurchdringbaren Informations- und Paragrafendschungel.“

 

Mit Kindern essen
Absolut Praktikable Tipps für fantasievolle Familienküche

Duisburg, 14. Juli 2016 - Schon in den Grundschulen versuchen ambitionierte Lehrer/innen den Kindern  zu erklären, was zu einem gesunden Früstck gehören sollte.

Für gesunde, frisch zubereitete Familienmenüs und Spaß beim gemeinsamen Essen bleibt im Alltag oft nur wenig Zeit. Wie schaffen es Familienköche, alle Esser ohne viel Aufwand an den gemeinsamen Tisch zu bringen?


Der Ratgeber „Mit Kindern essen – Gemeinsam genießen in der Familienküche“ der Verbraucherzentrale NRW liefert praktikable Antworten für Eltern sowie Großeltern, Tageseltern, Erzieherinnen und Erzieher. Das Buch zeigt, welche kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten steuern und wie Eltern Einfluss nehmen können, dass neben Pasta und Pommes auch andere Gerichte für Zufriedenheit sorgen.
Empfehlungen für eine vollwertige Kinderernährung sowie Infos zum Umgang mit Unverträglichkeiten und Allergien schaffen die Grundlage für die Auswahl gesunder Menüs. Mehr als 120 vegetarische Rezepte für Frühstück, Haupt- und Zwischenmahlzeiten bringen Abwechslung in den Speiseplan, während Tipps für Einkauf und Vorratshaltung für Übersicht in der Familienküche sorgen.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Viele Augenärzte verdienen extra an der OP zum Grauen Star
Medizinisch Notwendiges zahlt jedoch die Krankenkasse

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei erforderlicher Behandlung des Grauen Stars einen Anspruch auf Kassenleistung. Grauer Star – auch Katarakt genannt – ist eine der häufigsten Augenkrankheiten im Alter, bei der sich die Augenlinse immer mehr trübt. Die allmähliche Erblindung kann nicht mit Medikamenten, sondern nur durch einen operativen Eingriff gestoppt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die sogenannte Katarakt-OP, bei dem die trübe Augenlinse entfernt und durch eine neue, künstliche Linse ersetzt wird und übernehmen auch die Kosten für erforderliche Vor- und Nachuntersuchungen. Im Online-IGeL-Ärger-Portal der Verbraucherzentrale NRW klagen Patienten jedoch immer wieder darüber, dass Augenärzte die Operation des Grauen Stars nur in Kombination mit kostenpflichtigen Voruntersuchungen durchführen wollen und bei einem „Nein“ der Patienten den notwendigen Eingriff verweigern.
„Solche Angebote sind unseriös. Bei einer erforderlichen Katarakt-Operation können Patienten auf eine kostenlose Vor- und Nachbehandlung pochen. Kostenpflichtige Extras sind freiwillig und können allenfalls das gesetzliche Angebot ergänzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Folgende Hinweise helfen Patienten, die Angebote von Augenärzten mit Grauem Star besser beurteilen zu können:
 Rechtslage bei kostenpflichtigen Extras in der Praxis: Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zur Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Extras abhängig machen.
Wer als Augenarzt über eine Kassenzulassung verfügt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in seiner Praxis anbieten. Verfügt ein Arzt zwar über eine Zulassung, aber nicht über die angemessene Apparatetechnik, muss er gesetzlich Krankenversicherte darauf hinweisen, dass sie die Kassenleistung auch bei einem anderen Augenarzt ohne Zuzahlung erhalten, wenn dieser über eine Zulassung und die erforderlichen Apparate für den Eingriff verfügt.
Biometrie vom Auge: Um die passende Ersatz-Kunstlinse zu ermitteln, wird das Auge vor der chirurgischen Behandlung eines Grauen Stars genau vermessen. Diese Voruntersuchung zur OP wird in der Augenmedizin als Biometrie vom Auge bezeichnet. Hierzu gibt es aktuell in der Augenmedizin zwei Untersuchungsverfahren: die Biometrie mit Ultraschall sowie die optische Biometrie mit dem IOL-Master (Lasertechnik).
Die Vermessung des Auges per Ultrastrahl zahlt die Kasse. Weil bei diesem Verfahren eine unangenehme Berührung der Augenlinse nicht ausgeschlossen ist, wird die Messung unter lokaler Betäubung durchgeführt. Berührungs- und betäubungsfrei erfolgt hingegen die optische Biometrie mittels Laserstrahl. Für die Anwendung dieser schonenden Methode müssen Patienten jedoch um 100 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
 Glaukom-Untersuchung: Falls vor der Augen-OP medizinisch erforderlich, übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die Glaukom- Untersuchung. Bezahlt werden die Untersuchung des Sehnervs, die Messung des Augeninnendrucks und die Untersuchung des Auges per Spaltlampenmikroskop. Verlangt ein Augenarzt hierfür rund 20 Euro statt die Kassenleistung zu erbringen, sollten Patienten dies ablehnen.
 Hilfe bei ärztlicher Ablehnung von Kassenleistungen:
Falls Ärzte Kassenleistungen bei Behandlung des Grauen Stars verweigern, kann die zuständige Krankenkasse helfen, den nächstgelegenen Augenarzt zu finden, der über die erforderlichen Apparate für eine Biometrie per Ultraschall verfügt und die notwendige Leistung erbringt. Darüber hinaus können Patienten die Ablehnung von Ärzten auch der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in ihrem jeweiligen Bundesland melden.
Die zuständige Berufsaufsicht geht disziplinarisch gegen Ärzte vor, die gegen die geltenden Regeln verstoßen. Patienten-Ärger über dürftige Beratung von Augenärzten werden auch vom Beschwerdeforum www.igel-ärger.de der Verbraucherzentrale NRW schriftlich entgegengenommen.

 

Nebenberuflich selbstständig
Verdienst und Abgaben realistisch kalkulieren

Ob als Hilfe für Senioren, als Hausmeister, Handwerkerin oder Grafiker – auch wer nur im Nebenjob selbstständig arbeitet, muss den Verdienst unter Umständen versteuern. Auch Sozialabgaben können anfallen, je nach Höhe des Umsatzes beziehungsweise Gewinns und der Art der Tätigkeit.
Über die entscheidenden Vorgaben der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Regelungen bei Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer informiert der Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig – Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch vermittelt das nötige kaufmännische und rechtliche Basiswissen rund um die Selbstständigkeit und hilft bei der soliden Kalkulation einer Existenzgründung.
Darüber hinaus erhalten die Leser wertvolle Tipps für Bankgeschäfte, Kreditbeschaffung, Buchführung und Versicherungen. Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die realistische Berechnung von Honoraren, Stundensätzen und Verkaufspreisen, damit sich das neue Geschäft auch rechnet. Ratschläge zur Kundengewinnung durch Werbung und professionelle Selbstdarstellung runden das Servicepaket für Gründer ab.
Der Ratgeber hat 174 Seiten und kostet 12,90, als E-Book 9,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Juni 2016

 

Die Eigentumswohnung als Geldanlage: Hilfe bei Auswahl und Kauf
Duisburg, 30. Juni 2016 - Niedrige Zinsen auf dem Markt für Immobilienfinanzierungen machen den Kauf einer Eigentumswohnung zur attraktiven Kapitalanlage. Doch auch eine Investition in Wohngebäude ist mit Risiken verbunden und lässt sich über Jahre nicht sicher kalkulieren: Mieteinnahmen können sinken und Instandhaltungskosten explodieren oder Steuervorteile unerwartet geringer ausfallen.
Wer Geld in eine Eigentumswohnung investieren möchte, sollte sich deshalb so ausgiebig wie möglich informieren und die Risiken vor dem Kauf sorgsam abwägen. Hilfe dabei bietet der Ratgeber „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das in dritter, aktualisierter Auflage erschienene Buch zeigt auf, wann sich der Erwerb einer Wohnung mit Blick auf die Rendite lohnt. Interessierte erfahren zudem, welche Rechte und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft gelten und welche finanziellen Hürden zu überwinden sind. Informationen zu einer soliden Finanzierungsplanung sowie Tipps rund um einen sicheren Kaufvertrag, den Notartermin und schließlich die Abnahme der Wohnung ebnen den Weg zur optimal geplanten Investition.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Surfen und telefonieren im EU-Ausland: Nochmals Kosten gesenkt
Eine gute Nachricht für alle, die aus einem Urlaubsland der Europäischen Union (EU) nach Hause telefonieren oder eine SMS schicken wollen. Seit 30. April sind Telefonate, der Versand von Bildnachrichten und das Surfen im Netz billiger in Spanien, Italien, Frankreich, Polen und vorerst auch in Großbritannien. „Für Gespräche aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland darf nur noch ein Aufschlag von höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis berechnet werden.
SMS schlagen mit 2 Cent mehr zu Buche. Und fürs Surfen werden höchstens 6 Cent für jedes Megabyte mehr an Datenvolumen fällig“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mit dieser Preissenkung ist die letzte Stufe zur Abschaffung der sogenannten Roaming-Kosten in den EU-Mitgliedsstaaten nun fast erklommen. ab 15. Juni nächsten Jahres werden die Extragebühren für die Handynutzung im EU-Ausland ganz abgeschafft.
Eine Ausnahme jedoch bleibt: Netzbetreiber können auch künftig Zuschläge verlangen, falls Kunden zu viel sprechen, simsen und surfen. Derzeit ist sich die EUKommission noch nicht einig, ab wann die zulässige Grenze hierbei überschritten wird. „Trotz der neuen Regeln sollten Nutzer weiterhin darauf achten, dass die Kosten für den Einsatz von Smartphones und Tablets im Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Zur Drosselung der Ausgaben hat sie folgende Tipps:
 Tarifoptionen prüfen: Vor Reiseantritt sollte man sich genau informieren, welche Kosten bei der Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn neben dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die Anbieter auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau, das zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche verteuert. Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland aufhalten, kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als günstiger herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags entgeltfrei möglich. Mobilfunkanbieter müssen
ihren Kunden auch einräumen, spezielle Roaming-Angebote anderer Anbieter zu nutzen, ohne dass dafür die Rufnummer oder die SIM-Karte gewechselt werden muss.
 Höchstgrenzen beachten: Beim Grenzübertritt werden Kunden weiterhin per SMS informiert, wie viel die Handynutzung kostet. Für ankommende Anrufe, die man im Ausland mitbezahlen muss, können Netzbetreiber vorerst noch Aufschläge von 1,2 Cent bis höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis verlangen. Eine SMS aus dem EUAusland darf nicht mehr als 7 Cent pro Nachricht kosten. Der Höchstpreis fürs Surfen liegt bei 24 Cent pro übertragenem Megabyte. Die Abrechnung erfolgt jedoch pro Kilobyte.

 WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür das hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man über WLAN sicherheitshalber besser verzichten.  Geräte richtig einstellen: Auch im Ruhemodus kann das Smartphone durchaus erhebliche Kosten produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt.
Auf dem Smartphone installierte Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s auch beim Hersteller oder in Internetforen.
 Datennutzung begrenzen: Wer beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor einem finanziellen Kollaps geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von knapp 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte setzen. Positiv auch: Dieser Schutz gilt in vielen Fällen auch außerhalb der EU.
Weitere Informationen zum mobilen Telefonieren gibt's in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.

 

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Pünktlich und unbeschadet ans Ziel - Gepäckversand ohne Last
Duisburg, 23. Juni 2016 - Damit Erholungssuchende unbeschwert an ihrem Urlaubsort ankommen, steht der separate Versand des Gepäcks inzwischen hoch im Kurs. Viele Paketdienstleister – etwa DHL und Hermes – bieten den speziellen Bring-Service als Sperrguttransport an, weil Koffer, Reisetaschen, Surfbrett oder die Golfausrüstung die Ausmaße normaler Paketpost oft bei weitem übersteigen.
Doch vielen Urlaubern fällt der angebotene Transport trotzdem im Nachhinein zur Last – und zwar dann, wenn ihr Gepäck beschädigt oder mehrere Tage zu spät in der Unterkunft ankommt. „Wer auf sein Gepäck über Gebühr warten muss oder eine dicke Delle im Koffer beklagt, bleibt häufig auf seinem Schaden sitzen. Denn die Paketdienste kommen für Transportmängel in vielen Fällen nicht auf“, weiß die Verbraucherzentrale NRW von zunehmenden Einträgen in ihrem Beschwerdeportal www.paketärger.de zu berichten.
Damit das eigene Gepäck ohne Probleme eigenständig auf die Reise geht und sein Ziel passend und unbeschadet erreicht, gibt die Verbraucherzentrale NRW Reisenden folgende Tipps zur Gepäckaufgabe mit auf den Weg:
 Beförderungsbedingungen: Wer sein Gepäck separat ins Feriendomizil befördern lassen will, sollte für den Transport ausreichend Zeit einplanen. Wegen ihres individuellen Formats werden Kisten, Koffer, Rucksäcke, Reisetaschen und Kleidersäcke nicht so schnell befördert wie reguläre Pakete. Da die sperrigen Gepäckstücke manuell sortiert werden, lässt sich ihre Beförderung nicht zuverlässig kalkulieren. Trifft ein Koffer später als angegeben am Urlaubsort ein, zahlt das Versandunternehmen dafür keinen Schadenersatz. Denn der Gepäckversand erfolgt ohne garantierten Zustelltermin.

Das bedeutet: Auch wenn die eigenen Siebensachen später ankommen als zuvor vom Paketdienst angegeben, gilt die Transportleistung von ihm als vertragsgemäß erbracht.
 Schadensersatz bei Verlust: Geht ein Gepäckstück unterwegs verloren, ist das Versandunternehmen zum Schadenersatz verpflichtet. Zuvor muss das Unternehmen jedoch eine Nachforschung betreiben, die bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann. Bleibt die Suche erfolglos, können Gepäckbesitzer in der
Regel auf mindestens 500 Euro Schadensersatz pochen.

Die Erstattungssumme wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt. Der Absender muss genau nachweisen, welche Gegenstände im Gepäck waren und welchen Wert sie hatten. Bei der Berechnung des Schadenersatzes gilt jedoch nur ein Zeitwert und nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Den meisten, die einen Gepäckverlust beklagen, wird es kaum gelingen, sämtliche Belege für alle im Gepäck befindlichen Gegenstände vorzulegen. Tipp: Vorsorglich sollten die vorgesehenen Reiseutensilien bildlich dokumentiert werden.
 Optimale Gepäckaufgabe: Urlauber sollten ihr Gepäck – unabhängig von der Empfehlung des Versandunternehmens – mindestens eine Woche vor ihrer Abreise aufgeben. Wenn möglich sollte nicht das komplette Gepäck über einen Paketversand verschickt werden. Denn bei den von den Unternehmen angegebenen Laufzeiten handelt es sich meist um Regellaufzeiten, die nicht immer eingehalten werden. Eine kleine Tasche mit den wichtigsten Utensilien zum Wohlfühlen oder Wechseln kann helfen, ein bis zwei Tage ohne Koffer am Ferienort zu überbrücken.
Ein Zettel mit Absender- und Empfängeranschrift im Inneren des Gepäcks hilft, dass das Gepäckstück auch im Ausnahmefall den Weg zu seinem Besitzer findet. Namenlose Gepäckstücke landen sonst nach einer aussichtslosen Odyssee in einer Versteigerung. Erkennbare Beschädigungen an Koffern, Kisten und Co. müssen unverzüglich beim Eintreffen des Gepäcks moniert werden. Werden Schäden erst im Nachhinein entdeckt, müssen diese innerhalb von sieben Tagen dem Paketdienstleister gemeldet werden.
Verbraucherärgernisse rund ums Versenden von Gepäck können im Online-Beschwerdeportal www.paket-ärger.de der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen abgeladen werden. Dort finden Reisewillige auch weitere Infos rum um den Paketversand.

 

Schwangerschaft und Geburt
Gut informiert über Vorsorge, Rechte und Hilfen

Während einer Schwangerschaft stellen sich viele Fragen, zu denen es ebenso viele Meinungen gibt. Angesichts so vieler gut gemeinter Ratschläge ist es für werdende Eltern nicht immer leicht zu entscheiden, was sie selbst bei Vorsorge, Diagnostik und Geburt tun oder lassen sollten. Welche Untersuchungen sind zum Beispiel medizinisch sinnvoll? Ist die Geburt in der Klinik sicherer als zu Hause? Und wann ist ein Kaiserschnitt wirklich nötig? Fundierte Antworten auf zahlreiche Fragen wie diese bietet der Ratgeber „Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch setzt auf unabhängige Informationen, die sonst schwierig zu bekommen sind. Eltern soll so ermöglicht werden, Untersuchungen, Pränataldiagnostik und Klinikalltag kritisch zu betrachten und selbstbestimmt die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Autorinnen haben sich um klare Fakten und einfühlsame Erklärungen bemüht – für eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt.
Ein Überblick über Rechte und finanzielle Hilfen für werdende Mütter in Job, Studium und Ausbildung, Hinweise auf Beratungsstellen und weitere Informationsangebote sowie Checklisten runden das Angebot ab.
Der Ratgeber hat 224 Seiten und kostet 19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.vz-ratgeber.de oder per Telefon: 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Urlaub für die Stromrechnung
Mit diesen Tipps macht auch der Stromzähler mal Pause
Davon gehen wir eigentlich aus: Wenn im Sommer die Reise in den wohlverdiente Urlaub ansteht, nehmen sich auch die Stromkosten zu Hause eine Auszeit. Damit der Stromzähler aber tatsächlich still steht, müssen wirklich alle Stromfresser vor der Abreise abgestellt werden.
Jochen Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale Duisburg, erklärt, worauf zu achten ist. „So banal es klingt: Wichtig ist, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten“, betont Kruse. „Ziehen Sie im Zweifelsfall den Stecker, selbst wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr leuchten.“
Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter.
 „Auch ein Blick in den Keller lohnt sich immer“, rät der Energieexperte. Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf „Sommer“ umstellt, spart viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden. Vor der Abreise, so rät Kruse, ist es sinnvoll, den Stand am Stromzähler zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr vergleichen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war.
Und zu guter Letzt: „Machen Sie das Licht aus“, erinnert Energieberater Jochen Kruse. „Schon eine alte 60-Watt-Birne, die zwei Wochen lang unbemerkt brennt, verbraucht in dieser Zeit Strom im Wert von rund fünf Euro.“ Informationen und Termine gibt es an der Hotline 0211 / 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die Beratungsstelle Duisburg nimmt natürlich auch Terminanfragen unter Tel. 0203/488 011-01 oder per E-Mail duisburg@verbraucherzentrale.nrw entgegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Milder Winter senkt Heizkosten nur kurzfristig
Dauerhaft sparen durch kleine Investitionen

Der Winter 2015/2016 war ein milder. In der Heizperiode von Oktober bis Ende April war es im Schnitt um knapp drei Prozent wärmer als im Vorjahr. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das Ersparnisse bei den Heizkosten, die durch gesunkene Energiepreise noch deutlich verstärkt werden. So muss ein Duisburger Musterhaushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch und Ölheizung rund 290 Euro weniger zahlen als im Vorjahr, wie Energieberater Jochen Kruse von der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, erklärt.
Ein vergleichbarer Musterhaushalt mit Gasheizung spart demnach beim selben Verbrauch immerhin noch 41 Euro. „Die finanzielle Entlastung durch fallende Preise und mildes Wetter ist natürlich toll – nur leider kann man sich darauf nicht verlassen und schon gar nicht damit rechnen“, sagt Energieberater Kruse. „Wer langfristig und sicher sparen will, sollte seinen Verbrauch senken.“

Für erste Schritte auf dem Weg dorthin schlägt der Energieberater vor, die Heizkostenersparnis dieses Jahres zu investieren. So kann der Ölheizungsbesitzer aus dem obigen Beispiel für 290 Euro etwa locker alle blanken Heizungsrohre im unbeheizten Bereich selbst dämmen. Danach spart er für jeden Meter jedes Jahr im Schnitt 14 Euro – bei jedem Wetter. Die 41 Euro Ersparnis bei der Gasheizung reichen für mehrere programmierbare Thermostatventile, die nachts komfortabel die Temperatur absenken. Oder sie bilden den Grundstock für die Dämmung von Rollladenkästen oder Heizkörpernischen. Was sonst noch für kleines oder größeres Geld getan werden kann, um die Heizkosten zu senken, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw/besser-heizen.
Gern beraten Jochen Kruse und seine Kolleginnen und Kollegen auch persönlich, auch zu kleinen Maßnahmen. Bei einer anstehenden Heizungserneuerung aus Preisgründen einfach wieder auf Öl zu setzen, hält Kruse übrigens für keine gute Spar-Idee. „Der Ölpreis kann jederzeit wieder anziehen, und dann steht man mit einem System da, das nicht nur klimaschädlich ist, sondern auch teuer“, sagt er. Besser sei es, zumindest teilweise auf erneuerbare Energien wie Sonnen- oder Erdwärme zu setzen. Dadurch werde man unabhängiger von allen Preisentwicklungen.
Informationen und Termine gibt es an der Hotline 0211 / 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-WilhelmStr. 30 nimmt natürlich auch Terminanfragen unter Tel. 0203/488 011-01 oder per E-Mail duisburg@verbraucherzentrale.nrw
entgegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

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Konto für alle Top! Das Basiskonto gilt!
16. Juni 2016 -
Das lange Warten auf uneingeschränkte Teilhabe am Zahlungsverkehr hat ein Ende: Ab 18. Juni 2016 gibt’s das Bankkonto für jedermann! „Geldinstitute dürfen nun niemandem mehr, der sich berechtigt in Deutschland aufhält, die Einrichtung eines Girokontos verweigern. Stattdessen müssen Banken und Sparkassen jedermann, auch Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen, bei Bedarf ein Basiskonto einrichten“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zur Grundausstattung des Zahlungskontos gehört, dass Kunden Geld einzahlen und abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen tätigen können.
Bietet ein Geldinstitut Onlinebanking an, muss jedem Kunden die Teilnahme daran ermöglicht werden. Für die Führung dieses Girokontos mit grundlegenden Funktionen dürfen Banken nur eine angemessene Gebühr verlangen. Folgende Hinweise der Verbraucherzentrale NRW ebnen den Weg zum Konto für alle:
Kontoeröffnung: Die Einrichtung eines Kontos muss bei der Bank beantragt werden. Hierfür halten die Geldinstitute kostenlos in ihren Filialen sowie online ein Antragsformular bereit. Zur Sicherung des Existenzminimums kann das Basiskonto gleich als Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Nach Antragstellung muss neuen Kontoinhabern innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Basiskonto eingerichtet werden.
Ablehnung der Bank: Hat eine Bank berechtigte Bedenken, muss dies den Antragstellern ebenfalls innerhalb einer ZehnTages-Frist mitgeteilt werden. Ablehnen darf ein Geldinstitut jedoch nur in wenigen Fällen – etwa wenn bereits ein funktionierendes Konto vorhanden ist. Ein „Nein“ zum Basiskonto wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder bei laufenden Pfändungen ist hingegen nicht erlaubt.
Die Bank muss ihre Abfuhr begründen und Abgewiesene über ihre Rechte hierzu informieren – jeweils in Schriftform. Der schriftlichen Mitteilung muss ein standardisierter Überprüfungsantrag für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständiger Aufsichtsbehörde beigefügt sein. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass eine Ablehnung unzulässig ist, kann die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos bei einer Bank anordnen.

Umwandlung in Basiskonto: Viele Banken werden bestehende Guthaben-Konten mit bisher eingeschränkten Funktionen auf Wunsch ohne großen Aufwand in ein Basiskonto umwandeln. Anders ist dies etwa, wenn das kontoführende Institut Geldeingänge mit eigenen Forderungen verrechnet. In einem solchen Fall sind Wechsel zu und die Einrichtung eines Girokontos bei einem anderen Geldinstitut ratsam.
Kündigung: Kunden können ihr Basiskonto wie jedes andere Konto kündigen. Auch Banken können sich in Ausnahmefällen von Kunden loseisen, die im Gesetz klar definiert sind – zum Beispiel, wenn diese falsche Angaben gemacht haben oder die Bank oder deren Mitarbeiter schädigen.
Falls Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigern oder es Probleme mit der Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Basiskonto gibt, steht die Verbraucherzentrale NRW Betroffenen mit unbürokratischem Rat zur Seite. Kontakt unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen. Weitere Infos zu Kosten, Konditionen sowie der Kombination mit dem Pfändungsschutz unter www.verbraucherzentrale.nrw/basiskonto.

 

Kreditwürdigkeits-Profil Auskunft verlangen
Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kunden wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. „Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln“, liefert die Verbraucherzentrale NRW die passende Erklärung. Auf die massenhafte automatisierte Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen.

„In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen.
Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Kunden mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und Auskunfteien verlangen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, das Recht auf Auskunft bei Schufa, Creditreform, Bürgel, Deltavista, avarto infoscore und anderen wahrzunehmen. Unrichtige Angaben, die die Berechnung der Kreditwürdigkeit beeinflussen, müssen von den Auskunfteien korrigiert werden. Folgende Tipps weisen den Weg zum Auskunftsrecht:
Auskunftsrecht wahrnehmen: Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden. Es sollten die Namen der Unternehmen eingefordert werden, an die diese Daten in den letzten zwölf Monaten übermittelt worden sind.
Weg zur Auskunft: Die kostenlose Auskunft kann formlos schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder mündlich sowie auch telefonisch verlangt werden. Im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/scoring hat die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief für die schriftliche Anforderung parat. Achtung: Auch auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zum Auskunftsanspruch – doch braucht es dorthin bisweilen bis zu fünf Klicks. Manchmal ist die kostenlose
Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten pversteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre.  Identitätsprüfung:
Die Auskunft sollte immer ohne Personalausweiskopie angefordert werden. Denn der Nachweis der Identität des Anfragenden ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht. Dann kann eine Kopie des Personalausweises an die Auskunftei geschickt werden. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie geschwärzt werden.
Informationsgehalt: Die kostenlose Auskunft sollte klar und verständlich informieren, welche persönlichen Daten gespeichert sind. Es reicht zum Beispiel nicht aus, wenn diese nur aus der Adresse im Anschreiben hervorgehen.
Achtung beim Profil-Check: Es werden nicht nur aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber, berufliche Stellung, Zahlungsverhalten, Einkommen und Vermögen von den Auskunfteien gesammelt, sondern zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein.
Strenge Auflagen für Warnungen: Um sich untereinander vor klammen Kunden zu warnen, können Unternehmen offene Forderungen nur unter strengen Auflagen an eine Auskunftsstelle melden.
Zahlungsrückstände dürfen den Auskunfteien erst gemeldet werden, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten besteht, Betroffene über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und keine Einwände gegen die Forderung haben. Das bietet allerdings keinen ausreichenden Schutz: Falls Betroffenen ein Vertrag mit haltlosen Zahlungsaufforderungen untergeschoben wird, kann auch ein solch unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen, der dann bei nachfragenden Unternehmen kursiert.
Datenkorrektur: Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien berichtigen, löschen beziehungsweise sperren. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Betroffene konkret angeben, welche Daten falsch sind. Wenn möglich, sollte das gleich belegt werden.
Mehr Informationen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW und unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/scoring.

 


Ökologisch, biologisch oder tierisch unklar? So trickst der Handel bei der Auszeichnung von Fleisch

Lebensmittel sollen aus besonders tiergerechter Haltung stammen – so wünschen es rund 90 Prozent der Verbraucher. Doch wo gibt es Fleisch, Eier oder Milch aus akzeptabler Haltung und woran lässt sich das beim Einkauf erkennen? Angaben wie „artgerecht“ oder „tiergerecht“ sind nicht gesetzlich geregelt und somit keine verlässlichen Orientierungshilfen. In ihrem Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ erklärt die Verbraucherzentrale NRW, wie Händler und Hersteller solche Bezeichnungen für ihre Werbung nutzen und worauf sich Käufer wirklich verlassen können.

Auch Maschen und Methoden rund um die Kennzeichnung anderer Produkte wie Wurst und Käse, Fisch, Joghurt, Fruchtsäfte, Tees und Fertiggerichte zeigt das Buch auf. Im Fokus stehen dabei unter anderem Werbeaussagen zu Zucker, Fett und anderen Nährstoffen. Praktische Unterstützung beim gezielten Einkauf bieten Informationen über verlässliche Siegel und Kennzeichnungen. Wer sich aktiv gegen die Tricks der Branche wehren möchte, findet Tipps und nützliche Adressen.

Der
Ratgeber kostet 14,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 11,99 Euro bereit zum Download unter www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Strom und Wärme selbst erzeugen Wege zu mehr Unabhängigkeit im eigenen Haus
Es gibt gute Gründe für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, bei der persönlichen Energiewende auf Energiegewinnung zu setzen. Denn Strom und Wärme aus eigener Quelle machen unabhängig von Versorgern, schützen vor steigenden Preisen und tragen zum Klimaschutz bei.
Zahlreiche Systeme lassen sich zudem wirtschaftlich betreiben, im Neubau ebenso wie nach Sanierungen. Welche der erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind und Umweltwärme sich für verschiedene Standorte eignen und worauf es bei der Planung ankommt, zeigt der neue Ratgeber „Strom und Wärme – Wege zum energieautarken Haus“ der Verbraucherzentrale NRW.
Am Anfang steht die Berechnung des aktuellen Energieverbrauchs für Strom und Wärme. Anhand von drei Beispielfamilien zeigt das Buch dann Wege auf, wie ein möglichst großer Teil dieses Bedarfs etwa durch Photovoltaik, Kleinwindanlagen, Biomasse, Solarthermie, Blockheizkraftwerke oder Hybridsysteme gedeckt werden kann. Unterstützt durch Checklisten und Rechenhilfen, können die Leser ihr persönliches Energiegewinnungspaket planen. Im Idealfall kann so ein annähernd energieautarkes Haus entstehen.
Der
Ratgeber hat 208 Seiten und kostet 19,90 Euro (als E-Book 15,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de oder per Telefon: 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

DIE SONNE IN DIE VERLÄNGERUNG SCHICKEN – MIT SOLARSTROM UND BATTERIESPEICHER
VERBRAUCHERZENTRALE GIBT TIPPS ZUM THEMA

Duisburg im Juni 2016 – Schick die Sonne in die Verlängerung: Mit einer Solaranlage und einem Batteriespeicher können Hauseigentümer tagsüber Energie sammeln, um damit nach Feierabend Laptop, Fernseher, Küchenmaschine und Co. zu betreiben. Mit zeitversetztem Sonnenschein sozusagen, klimafreundlich und immer verfügbar. Im Rahmen der Aktion “Schick die Sonne in die Verlängerung“ hält die Verbraucherzentrale in Duisburg zahlreiche Informationen bereit.
„Eigener Solarstrom macht unabhängig, und Batterien machen flexibel“, brachte es Energieberater Jochen Kruse auf den Punkt. Statt 25 bis 30 Prozent des selbst erzeugten Stroms können Speicherbesitzer mehr als 60 Prozent direkt nutzen. Das senkt die Stromrechnung deutlich und lohnt sich mehr als die Einspeisung ins Netz. Unter www.verbraucherzentrale.nrw/sonne können Interessierte mit Eigenverbrauchs- und Unabhängigkeitsrechnern den Effekt verschiedener Anlagen für ihr Eigenheim abschätzen. Wer jetzt in die Speichernutzung einsteigen möchte, findet ein großes Angebot vor, wie eine aktuelle Marktübersicht der Verbraucherzentrale NRW zeigt. Mehr als 30 Anbieter haben dafür ihre Daten zur Verfügung gestellt. Zusammen mit einer Checkliste unter www.verbraucherzentrale.nrw/sonne bietet die Marktübersicht Hilfe beim Speicherkauf.
„Batterien sind nützlich, aber technisch und rechtlich komplex, da sind ein paar wichtige Punkte zu beachten“, betonte Energieberater Kruse So sollte zum Beispiel die Garantie für alle Teile des Speichers für mindestens zehn Jahre gelten. Nur dann gibt es auch den staatlichen Förderkredit, der noch bis Ende Juni mit dem besten Tilgungszuschuss zu haben ist. Der Stromverbrauch der Batterie selbst sowie Besonderheiten der Blei- und Lithium-Varianten sind
ebenfalls zu bedenken. Nicht zuletzt ist die steuerliche Behandlung wichtig für die Wirtschaftlichkeit.
Ob ein Eigenheim für Photovoltaik geeignet ist, klärt die
90-minütige „Beratung zu Solarstrom bei Ihnen zu Hause“ der Verbraucherzentrale NRW für 60 Euro. Termine gibt es unter 021133 99 56 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

 

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Verbraucherzentrale in Duisburg: Wegweiser zu Recht und Rat
Duisburg, 1. Juni 2016 - Kostenfallen bei Freemail-Diensten und Abzocke mit mobilen Zahlungsmitteln. Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Mahnbriefe von Inkassobüros. Für fast 11.200 Ratsuchende war die Verbraucherzentrale in Duisburg 2015 Wegweiser zu Rat und Recht. Insbesondere Klickfallen beim Onlineshopping hat sie ein dickes „Dislike“ erteilt.
Ab in den Warenkorb, Adressdaten eingeben, Zahlungsart auswählen und Bestellung aufgeben – die Beratungsstellenleiterin Marina Steiner berichtet, dass immer mehr Konsumenten die Vorteile des Onlineshoppings zu schätzen wissen: „Doch bereits beim Bestellvorgang können kostenträchtige Gefahren lauern. Dass wesentliche Produktmerkmale oder Endpreise nicht angegeben werden, Kunden bei unbemerkten Extras oder wegen kostenpflichtiger Zahlungsarten draufzahlen, hat 2015 für viele Nachfragen gesorgt“, so Steiner.

Überhaupt: Verbraucherprobleme in der digitalen Welt bestimmen zunehmend den Beratungsalltag.Ob Wettervorhersagen, Rezepte oder Spiele – tausendfach wurden Nutzer bei diesen Anwendungen nicht nur mit Infos oder Unterhaltung versorgt, sondern durch argloses Tippen auf mitgelieferte Werbebanner unbeabsichtigt in ein kostenpflichtiges Abo gelotst:
„Von dem angeblichen Vertragsabschluss haben die Betroffenen jedoch erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Die Rufnummer des Nutzers war automatisch übermittelt worden, was den Abzockern den Weg zum Mobilfunkanbieter weist und die Zahlung ausgelöst hatte“, zeigt Marina Steiner, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Duisburg die Fallstricke beim WAP-Billing auf, dem unkomplizierten Bezahlen per Smartphone.
In der Beratungsstelle gab es nicht nur Hinweise zum Sperren solcher Abofallen, sondern auch rechtliche Hilfestellungen, um unrechtmäßig einbehaltene Beträge zurückzuholen.
Unter dem Deckmantel von Deutscher Rentenversicherung, Verbraucherzentrale oder Microsoft hatten Gauner per Telefon versucht, Kontodaten oder Passwörter auszuhorchen oder Geldzahlungen einzutreiben. „Was sich zunächst abenteuerlich anhört, ist in Zeiten der IP-Telefonie mit einem einfachen Trick zu
bewerkstelligen. Der Telefonanschluss wird so manipuliert, dass beim Angerufenen auf dem Display eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird“, berichtet Steiner, dass die Masche des IP Spoofing für Ärger und Verunsicherung sorgte.
Wieder fanden Internetbetrüger dreiste Methoden, um Nutzer über den Tisch zu ziehen: Da hatten Banken vermeintlich ein neues Sicherheitssystem an den Start gebracht, bei dem nun persönliche Daten einzugeben waren. In Wirklichkeit wollten Betrüger aber über eine gefälschte Webseite zur Eingabe von Kreditkarten- oder Log-inDaten verleiten und mit diesen dann später Konten leerräumen. In den Spamordner gehörten Mails, die millionenschwere Erbschaften oder lukrative Arbeitsangebote versprachen, aber für die Versprechen erst einige Hundert Euro Vorschuss für Transfer- und Anwaltskosten oder als Beitrag zur Aufnahme in eine Datenbank verlangten.

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Eine bleibende Belästigung: Ungebetene Werbeanrufer, die zur Teilnahme an Gewinnspielen drängen oder Energielieferverträge oder Dienstleistungen rund um Telefonie und Internet unterjubeln wollten.

„Vorsicht: Das ist ein Kredit!“ – mit dieser Warnung hat die Verbraucherzentrale die Stolperfallen kreditfinanzierter Käufe in den Blick genommen. „Die Werbung für Fernseher, Smartphone oder Sofa trommelt für die unkomplizierte Wunscherfüllung durch NullProzent-Finanzierung, Sofortkredit oder verlockend klingende Ratenzahlungen. Doch häufig werden diese Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang", so Steiner.
Die Beratungsstelle gab zum einen Hilfestellungen, um gängigen Verkäuferargumenten zu widerstehen und die eigene finanzielle Belastungsgrenze realistisch auszuloten. Zum anderen gab es praktische Hinweise, um das Kleingedruckte auf Fallstricke zu prüfen und gegen überflüssige und teure Zusatzverträge gewappnet zu sein.
Auch erste Verbraucherprobleme von Flüchtlingen sind bei der Verbraucherzentrale angekommen: „So hatten umtriebige Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein kostenloses Smartphone oder
Tablet versprochen, sie damit dann in zwei oder gar drei Verträge mit 24-monatiger Laufzeit gelockt“, zeigt Marina Steiner auf, dass die Unerfahrenheit dieser Menschen zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen ausgenutzt wird. Aber auch die Zahlungsmodalitäten bei der Energieversorgung mit Abschlägen für Strom und Gas und der Jahresabrechnung für den Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt. Die Beratungsstelle bringt sich in Duisburg in das lokale Netzwerk ein, damit Integration auch im Verbraucheralltag gelingt. Insbesondere Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe gibt sie etwa in Vorträgen gezielt Hilfestellungen.

Ein häufiges Verbraucherärgernis bei Energierechnungen hat die Verbraucherzentrale NRW 2015 vor Gericht klären lassen. „Vielfach wurde beklagt, dass Energieversorger die Abschläge für Strom nach Gutdünken anstatt nach dem tatsächlichen Verbrauch berechneten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass der tatsächliche Verbrauch hierfür Maßstab sein muss und sich die Abschlagsforderung hieran zu orientieren hat“, zeigt Steiner, dass verbraucherfreundliche Rechtsprechung umgehend Niederschlag im Verbraucheralltag findet: „wir haben Ratsuchenden dann mit auf den Weg gegeben, dass sie ihren Energielieferanten auffordern können, zu hohe Abschläge zu senken. Zum Beispiel, wenn Haushaltsmitglieder ausziehen und sich dadurch der Verbrauch ändert.“

Mit der Kampagne „Besser heizen – Kosten regeln“ hat die Verbraucherzentrale auch in Duisburg Wissenswertes zum Energiesparen für jedes Budget mit auf den Weg gegeben. Zudem hat sie aufgezeigt, dass ein Wechsel des Gastarifs viele Haushaltskassen sicher entlasten kann. „Neben dem Preis sind dabei vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen, die richtige Einschätzung von Preisgarantien und eine besondere Vorsicht bei Bonusversprechen entscheidend“, erläutert Steiner die Formel, um mit Sicherheit den günstigsten Gastarife zu finden.
Auch 2015 hat die Verbraucherzentrale Schule gemacht: Mit 4 Veranstaltungen rund um die Themen Geld und Smartphonenutzung hat sie 107 Schülerinnen und Schülern das kleine Einmaleins des Verbraucheralltags.

 

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Mein Recht auf Geld vom Staat
Ratgeber erklärt Ansprüche auf Leistungen

In welchen Fällen zahlt der Staat Sozialleistungen und wie können Ansprüche gegenüber Arbeitsagentur, Kranken- und Rentenversicherung, Pflegekasse, Versorgungsamt oder Elterngeldstelle durchgesetzt werden? Durchblick im Dickicht der Sozialleistungen und Hilfe bei der Überwindung bürokratischer Hürden bietet der Ratgeber „Mein Recht auf Geld vom Staat – Welche Leistungen stehen mir zu?“ der Verbraucherzentrale NRW.
Leicht verständlich verschafft das Buch auf rund 250 Seiten einen Überblick über sämtliche Leistungen der Sozialträger und erklärt die Regeln der Antragsverfahren für verschiedene Hilfen. Das reicht von Unterstützungsleistungen für Eltern und Kinder, BAföG für Studenten, Riester- und Rürup-Förderungen für die Altersvorsorge, Sozialhilfe und Grundsicherung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder beim Verlust der Erwerbsfähigkeit sowie Hilfen für Menschen mit Behinderungen, im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit. Tipps zur Problemlösung helfen bei ablehnenden Bescheiden. Verschiedene Musterbriefe unterstützen die Durchsetzung der eigenen Rechte.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Ratgeber

Fallen und Fehler beim Hauskauf
Hilfe beim Check gebrauchter Immobilien

Wer sich beim Kauf seines Traumhauses von Äußerlichkeiten blenden lässt, muss das womöglich teuer bezahlen. Denn trotz Mini-Zinsen für die Finanzierung kann die Immobilie zur Maxi-Belastung werden, wenn der Check der „inneren Werte“ vernachlässigt wird. Werden etwa Bausubstanz oder Haustechnik zu optimistisch eingeschätzt, können die Kosten bei der Modernisierung explodieren. Einen Überblick über den Zustand des Wunschobjekts und Expertenwissen rund um die Sanierung verschaffen sich potenzielle Käufer mithilfe des Ratgebers „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch begleitet Schritt für Schritt von der Besichtigung bis zum Kauf und hilft mit geldwerten Tipps rund um Vertrag und Finanzierung. Unterstützung gibt es zudem bei der Klärung des Sanierungsbedarfs wichtiger Bauteile wie Heizung, Fenster und Türen sowie der Frage, ob die Immobilie den Vorgaben der aktuellen Energiesparverordnung entspricht. Zahlreiche Checklisten bieten ein sicheres Gerüst für die genaue Prüfung des Hauses vom Keller bis zum Dach und die gut dokumentierte Übergabe des Objekts.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11 / 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 02 11 / 38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

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Haus oder Wohnung fit fürs Alter machen
Tipps und Hilfen für den Umbau

Die Treppe im Flur oder der Einstieg der Badewanne werden im Alter oft zum Hindernis. Dennoch schrecken viele ältere Menschen davor zurück, die eigenen vier Wände den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Die Motive dafür sind vielfältig: Die einen scheuen die Unruhe, die eine Umstrukturierung des Haushalts mit sich bringen könnte. Anderen fällt es schwer, sich von vertrauten Dingen zu trennen. Auch die Sorge ums Ersparte kann ein Grund sein, warum Senioren in den eigenen vier Wänden lieber alles beim Alten belassen.
„Dabei kann ein altersgerecht eingerichteter Haushalt die Lebensqualität deutlich verbessern und das Unfallrisiko mindern. Hier lässt sich bereits mit kleinen Veränderungen viel erreichen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer Haus oder Wohnung fit fürs Alter macht, muss nicht immer tief in die Tasche greifen. Bei Planung und Umbau helfen folgende Tipps:
 Gefahren: Senioren, die sich seit Jahren in den eigenen vier Wänden bewegen, unterschätzten leicht die Gefahren, die im Haushalt lauern. Der Beistelltisch im Flur oder der Fernsehsessel im Wohnzimmer werden im Dunkeln rasch zur Stolperfalle. Wer Platz schafft und sich von Möbeln trennt, die Laufwege versperren, kann sich mit Gehhilfe oder Rollator freier bewegen.
Dafür ist es sinnvoll, gemeinsam mit einer vertrauten Person oder einem Wohnberater anhand einer Checkliste zu hinterfragen, wie sich die Wohnung zweckmäßiger einrichten lässt.  Kostengünstige Maßnahmen: Wird die Beleuchtung, etwa durch einen Bewegungsmelder, optimiert, ist es einfacher, sich nachts zurechtzufinden. Ein Schreiner kann Stühle um ein paar Zentimeter erhöhen, damit das Aufstehen leichter fällt. Wenn beim Bücken der Rücken schmerzt, ist es ratsam, Unterschränke in der Küche vom Fachmann versetzen zu lassen, sodass Töpfe und Pfannen besser greifbar sind.
 Hilfsmittel von der Kasse: Wer teurere Hilfsmittel benötigt, um den Alltag besser meistern zu können, kann sich an seine Krankenkasse wenden. Die Kasse kommt zwar nicht für Umbauten auf, finanziert aber beispielsweise einen Lift, der den Einstieg in die Badewanne erleichtert oder einen zweiten Handlauf fürs Treppenhaus, mit dem das obere Stockwerk problemloser erreichbar ist.

Vorausgesetzt, ein Arzt hat diese Hilfsmittel verordnet. Im Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse ist aufgeführt, wann Versicherte Anspruch auf eine solche Unterstützung haben. Allerdings dient diese Liste nur der Orientierung. Die Kasse kann auch Hilfen bewilligen, die dort nicht genannt sind. Liegt eine Pflegestufe vor, springt die Pflegekasse ein. Sie bezahlt zum Beispiel ein Liegebett oder ein Hebegerät, wenn diese die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern.

Sollte kein Anspruch bei Kranken- oder Pflegekasse vorliegen, unterstützt auch der Sozialhilfeträger Betroffene im Rahmen der so genannten Eingliederungshilfe.  Umbauten: Höhere Ausgaben fallen in der Regel für die altersgerechte Sanierung von Bad und WC an. In manchen Fällen ist auch die Installation einer Rampe für Rollstuhlfahrer oder der Einbau eines Treppenliftes erforderlich.

Doch auch wer eine alte Badewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzt oder ein Waschbecken einbaut, das im Sitzen bedient werden kann, muss die Kosten dafür meist nicht alleine stemmen. Hierzu gibt es diverse Förderungen durch das Land NRW. Beziehen Betroffene Gelder bei der Pflegekasse, zahlt die Kasse 4.000 Euro pro Umbau. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme für medizinisch notwendige Umbauten erhalten.
Zu beachten ist, dass eine Maßnahme alle zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Einzelvorkehrungen umfasst. Es ist ratsam, den Antrag vor Baubeginn zu stellen. Denn die Pflegekasse kann den Zuschuss ablehnen, sollte ein Antragsteller nach der Sanierung nicht mehr nachweisen können, dass der Umbau wirklich nötig war. Übrigens: Wird durch eine fortgeschrittene Pflegesituation eine weitere Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich, kann die Pflegekasse erneut einen Zuschuss gewähren.
 Umzug: Wenn die Mietwohnung über das steile Treppenhaus kaum noch erreichbar ist oder Türen nicht rollstuhlgerecht angepasst werden können, lässt sich ein Umzug oftmals nicht vermeiden. Eine Wohn-Alternative kann dann zum Beispiel eine Einrichtung für Betreutes Wohnen sein. Wer sich für ein solches Modell entscheidet, gestaltet seinen Alltag selbstständig, hat aber einen Ansprechpartner im Haus, der Unterstützung organisiert, wenn diese benötigt wird. Da sich hinter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ verschiedene Konzepte verbergen, ist es sinnvoll, Angebote sorgfältig zu prüfen und sich hierzu von einem neutralen Experten beraten zu lassen.

Informationen über Leistungen der Krankenkassen rund um Hilfsmittel gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/hilfsmittel und zu Aufwendungen der Pflegekasse unter www.verbraucherzentrale.nrw/wohnungsanpassung. Neutralen Rat bietet auch die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-WilhelmStr. 30 an.

 

 

Mai 2016

Ratgeber

Sicherheit für Ehrenamtliche: Haftung, Finanzen, Rechte
Duisburg, 19. Mai 2016 - Ohne Ehrenamtliche könnten viele Projekte und die meisten Vereine gar nicht arbeiten. Flüchtlingshelfer springen ein, wo dringend Unterstützung benötigt wird, ebenso wie freiwillige Feuerwehrleute. Auch Trainerinnen, Trainer und Spielplatzpaten zeigen in ihrer Freizeit Einsatz für andere. Damit sie alle bei ihrem Engagement gut abgesichert sind, sollten sie auf die Versicherungslage achten. In welchen Fällen Ehrenamtliche für ihre Tätigkeiten haften und wie sie selbst etwa bei Unfällen geschützt sind, zeigt der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Handbuch informiert rund um Haftung, Unfall, Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit und erläutert, wann welche Versicherungen für Schäden aufkommen. Guten Rat bietet es darüber hinaus bei allen Fragen rund um das Vereinsrecht sowie die Aufgaben und Handlungsspielräume von Vorstand und Aktiven. Auch das Thema Honorare und Aufwandsentschädigungen greift der Ratgeber auf. Hier wird erläutert, wie sich das Ehrenamt vom Beschäftigungsverhältnis unterscheidet, welche Regeln bei der Steuer gelten und wie sich die Zahlungen auf Sozialleistungen und Renten auswirken können.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

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Ratgeber Starter-Paket für Schulabgänger
Gut vorbereitet in Studium, Job oder Auslandsjahr

Duisburg, 12. Mai 2016 - Raus aus dem Kinderzimmer, rein ins Leben: Ausbildung, Studium oder ein Freiwilliges Soziales Jahr stehen auf dem Plan. Die eigene Wohnung wird bezogen oder der Koffer für eine große Reise gepackt. Bevor es mit der Selbstständigkeit losgeht, sind allerdings einige Hürden zu nehmen. Budget und Finanzierung sollten gesichert, Versicherungen und Verträge gründlich gecheckt werden.

Worauf Schulabgänger und ihre Eltern achten sollten, damit der Absprung gelingt, zeigt der Ratgeber „Endlich erwachsen“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch gibt Antworten auf Fragen, die Auszubildenden, Studierenden, Praktikanten, Au-pairs und Weltreisenden auf den Nägeln brennen.
Welche Regeln gelten bei der Krankenversicherung? Welche Rechte habe ich am Ausbildungsplatz? Worauf muss ich beim Auszug aus dem Elternhaus achten?

Gezeigt wird, mit welchen Einnahmen durch Unterhalt, Kindergeld oder BAföG zu rechnen ist und wie Jobs die Kasse aufbessern können. Infos zu Kostenfallen zum Beispiel bei Handytarifen oder Krediten runden das Starter-Paket ab.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Ratgeber Basiswissen für Wohnungseigentümer
Rechte, Pflichten und Konfliktlösung
Wer eine Eigentumswohnung kauft, unterschreibt mit dem Vertrag zugleich die Spielregeln der Hausgemeinschaft. Die Rahmenbedingungen für das Miteinander der Parteien sind genau geregelt in der Teilungserklärung, der Gemeinschafts- und der Hausordnung. Trotzdem kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen über Alltagsfragen oder anstehende Investitionen.
Wer seine Rechte nicht kennt, gerät dann schnell ins Hintertreffen. Durchblick bei allen Fragen rund um Rechte und Pflichten von Wohnungsbesitzern verschafft das „Lexikon Eigentumswohnung – Praxiswissen von A bis Z“ der Verbraucherzentrale NRW. Der Ratgeber, der jetzt in komplett überarbeiteter und aktualisierter Auflage vorliegt, erklärt auf 368 Seiten die wichtigsten Fakten zu mehr als 70 Stichworten.

Ausführlich und anschaulich erfahren Leser, was bei Themen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, Abrechnung, Gartennutzung oder Tierhaltung zu beachten ist. Zudem beschreibt das Buch typische Streitfälle in einer Eigentümergemeinschaft, etwa über die Balkon- oder Treppenhausnutzung oder bauliche Veränderungen, und gibt Tipps, wie Konflikte vermieden und Interessen gewahrt werden. Der Aufbau als Lexikon macht das Buch zum praktischen Nachschlagewerk.

Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich- Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht das „Lexikon Eigentumswohnung“ für 13,49 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten
: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Tipp: Nachteilige Telefonverträge
Warnung vor krummen Geschäften mit Flüchtlingen

Für Menschen, die vor Elend, Krieg und Verfolgung geflohen sind und in Deutschland einen Neuanfang wagen, ist es auch lebensnotwendig, dass der persönliche Draht zu Freunden und Verwandten in der verlassenen Heimat nicht abreißt. Das Bedürfnis nach regelmäßigen Infos und Kontakten ruft auch windige Vertreter auf den Plan, die Flüchtlingen in Vertriebsfilialen oder in deren Unterkünften, mit falschen Versprechen unvorteilhafte Telefonverträge unterjubeln.
Nichtsahnend, dass sie sich statt kostenlosem Smartphone oder Tablet zwei oder gar drei Telefonverträge mit regelmäßigen Zahlungspflichten einhandeln, setzen viele Neuankömmlinge während des Verkaufsgesprächs ihre Unterschrift unter eine für sie unverständliche Vereinbarung.
„Viele Flüchtlinge wissen nicht, was sie sich hierbei tatsächlich einhandeln. Helfer und Betreuer von Flüchtlingen sowie deren Übersetzer sollten deshalb ein Auge auf Vertragsanbahnungen rund ums Telefonieren und Surfen haben und vor allem darauf achten, dass ihre Schützlinge nichts ungeprüft unterschreiben. Denn nicht jeder Vertrag kann im Nachhinein widerrufen werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gegen krumme Vertriebspraktiken gegenüber Flüchtlingen helfen folgende Tipps:
 Masche: Bei Vertretern, die Flüchtlinge mit lukrativen Telefon- und Geräteangeboten in ihren Shop locken oder sie in ihren Unterkünften aufsuchen, handelt es sich häufig um Vertriebler, die im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmen handeln oder unterwegs sind, um neue Kunden für zweifelhafte Verträge zu ködern. Oftmals sprechen sie die Sprache der Schutzsuchenden, preisen die Vorteile ihres Produkts – etwa ein kostenloses Smartphone als Beigabe – in den höchsten Tönen an und ziehen alle möglichen Szenarien heran, um einen Vertrag zu ergattern. Für erfolgreiche Abschlüsse winkt meist eine Provision vom Auftraggeber. Dass Flüchtlinge hierbei oft doppelt und dreifach abgezockt werden, indem sie gleich mehrere Verträge zu ähnlichen Konditionen unterjubelt bekommen, merken diese erst, wenn ihnen die erste Monatsabrechnung ins Haus flattert.

 Rechtslage: Flüchtlinge, die einen Vertrag in einem Telefonladen unterschrieben haben, können diesen nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen. Wurden sie arglistig getäuscht, ist der Vertrag unwirksam. Diejenigen, die eine Vereinbarung in ihrer Unterkunft abgeschlossen haben, sollten mit Hilfe ihrer Betreuer rasch handeln und die Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Vertragspartner widerrufen – am besten per Einschreiben.
 Wurden Kunden nicht über ihr Recht zum Widerruf informiert, erlischt ihr Widerrufsrecht erst spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

April 2016

Ratgeber: Wenn die Rente nicht reicht
Der Weg zur Hilfe vom Staat

Die Rente mag sicher sein – hoch aber ist sie in den meisten Fällen nicht. Etwa die Hälfte aller Bezieher von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten bekommt monatlich sogar weniger Geld, als die staatliche Grundsicherung einbringen würde. Wer zu dieser Gruppe gehört, etwa durch geringe Einkommen, Erziehungspausen, Phasen der Arbeitslosigkeit oder frühe Erwerbsunfähigkeit, kann sein Budget durch Sozialleistungen aufbessern, insbesondere durch die Grundsicherung.

Welche Möglichkeiten hier bestehen und worauf zu achten ist, zeigt der neue Ratgeber „Wenn die Rente nicht reicht – Welche finanziellen Hilfen Sie erwarten können“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch klärt zunächst wichtige Begriffe und Unterscheidungen, die in der Auseinandersetzung mit den Behörden immer wieder vorkommen. Die Leser lernen, wer Anspruch auf Grundsicherung hat, wie sich deren Höhe bemisst und welchen Einfluss die Einkünfte von Partnern und Verwandten haben.
Genaue Erklärungen und Tipps helfen dabei, im Antrag alles gleich richtig zu formulieren und zu belegen. Auch die wichtigen Fristen und möglichen Schritte bei einer Ablehnung des Antrags werden vorgestellt. Hinweise darauf, wie viel Geld Rentner unter welchen Umständen durch einen Job hinzuverdienen dürfen, runden das Thema ab.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11 /38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11 / 38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

"Nachhaltige Geldanlage"

Bankenumfrage zu ethischen, sozialen und ökologischen Anlagen Der kleine grüne Daumen der Geldbranche Viele wollen Geld verantwortungsbewusst anlegen und es keinem Finanzdienstleister geben, der Unternehmen fördert, die etwa Geld mit Waffengeschäften, Kinderarbeit oder der klimaschädlichen Kohlekraft verdienen. Lieber wollen sie klimafreundlich in regenerative Energien oder in fair gehandelte Güter und Dienstleistungen investieren und so einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Banken und Sparkassen befragt, ob und welche Geldanlagen sie mit ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien anbieten. Das Ergebnis: Von 110 Geldinstituten führen 72 Prozent solche Produkte, fast jedes Dritte möchte das Segment sogar ausbauen. Doch die Angebote sind vielfältig - gerade in punkto Sicherheit. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was der Markt derzeit offeriert und worauf Anleger achten sollten.
 Anlageziele: Wie bei jeder Geldanlage, muss zunächst geprüft werden, ob diese für die persönlichen Anlageziele geeignet ist und ob sie der persönlichen Risikoneigung entspricht. Zur Prüfung gehört zudem ein Blick auf die Kosten und Gebühren, auf die Anlagestrategie des Produktes sowie auf die potentiellen Verlustrisiken und der Wertentwicklung.
 Nachhaltigkeitskriterien: Die Anlageziele der Branche, ob zum Beispiel klimafreundlich oder sozial, unterscheiden sich oft sehr stark. Insbesondere bei Investmentfonds sind die Strategien sehr unterschiedlich und komplex, da die Fondsgesellschaften in mehrere Aktien oder Anleihen investieren und so schnell der Überblick verloren gehen kann. Vorsicht ist bei schwammigen und oberflächlichen Formulierungen geboten. Ein Blick auf die zehn größten Positionen im Depot kann Aufschluss darüber geben, wie "Grün" der Fonds tatsächlich ist.
 Nachhaltige Investmentfonds: Sieben von zehn Kreditinstituten bieten nachhaltige Investmentfonds an. Insbesondere Aktien- und Mischfonds und vereinzelt auch Rentenfonds stehen zur Wahl. Kostengünstige Indexfonds, welche einen Nachhaltigkeitsindex nachbilden, bieten dagegen nur sehr wenige Banken an. Investmentfonds sind keine risikolose Anlage. Sie unterliegen Kurs- und Währungsrisiken und sind für Anleger geeignet, die über einen langfristigen Zeitraum von zehn oder mehr Jahren Vermögen aufbauen wollen und sich durch kurzfristige Börsenturbulenzen nicht so schnell aus der Ruhe bringen lassen.


 Sicherheit: Lediglich 17 Prozent der Banken und Sparkassen bieten Zins- und Sparanlagen, wie zum Beispiel Festgeld, Sparbrief oder das klassische Tagesgeld mit Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Aspekte an. Häufig fließen die Einlagen in Projekte zu Erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz.. Diese Sparformen stehen unter dem Schutz des Einlagensicherungssystems. Meist geben Banken Auskunft über die Anlagekriterien der Gelder und Informationen zu den finanzierten Projekten.
 Ethisch-ökologische Banken: Ethisch-ökologische Banken berücksichtigen bei der Kreditvergabe und den Eigenanlagen immer Nachhaltigkeitskriterien. Sie bieten Geldanlagen unterschiedlicher Produktklassen an, vergleichbar mit der Produktpalette konventioneller Banken und Sparkassen. Auch sind die Einlagen aus Zins- und Sparanlagen über unterschiedliche Einlagensicherungssysteme teilweise oder ganz geschützt.
 Vorsicht bei riskante Umweltinvestments: Unternehmerische Beteiligungen an nachhaltigen Projekten wie zum Beispiel an Erneuerbare Energien in Form geschlossener Fonds oder Genussrechte hören sich meist sehr verlockend an. Sie versprechen eine hohe Rendite und unmittelbare Wirkungen der Investition. Doch Vorsicht! Etliche Anleger haben bereits viel Geld durch solchen Investitionen verloren oder gar Totalverlust erlitten, da es keinerlei Einlagenschutz gibt. Viele der Beteiligungen werden jenseits des Bankschalters vertrieben. Von den befragten Instituten bieten nach eigenen Angaben sieben Prozent solch riskante Beteiligungen an.

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RATGEBER
Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen

Duisburg, 21. April 2016 - Unterhaltspflicht kann zu Problemen führen. Wer selbst ein knappes Einkommen hat oder Nachwuchs groß zieht, steht schnell vor finanziellen Problemen, wenn die Eltern pflegbedürftig werden. Denn Kinder müssen für die Versorgung von Vater und Mutter aufkommen – sofern sie können. W ie viel sie zahlen müssen, wogegen sie sich wehren können und wann das Sozialamt einspringt, erklärt der komplett überarbeitete und neu aufgelegte Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erläutert die Rechtsgrundlagen und zeigt anhand anschaulicher Beispiele, wie Sozialhilfeträger die Leistungsfähigkeit ermitteln. Daraus leiten sich Tipps ab für die Angaben etwa zum eigenen Einkommen und Vermögen, zur Lebenssituation und zu weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Die Leser erhalten Klarheit über die Verfahrensabläufe auch bei Regressforderungen des Sozialamts und sind so gut gerüstet, um ihre Interessen zu wahren.
Der Ratgeber kostet 14,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 11,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Ratgeber

Zwist und Zorn am Gartenzaun - Nachbarschaftskonflikte lösen
Der Sommer naht und mit ihm die heiße Phase für Streit am Gartenzaun: Grillgerüche, Rasenmäherlärm, draußen spielende Kinder und Bäume, die die Sonne verdecken, sind in den warmen Monaten Auslöser für teils heftige Auseinandersetzungen. Was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Umfassende Hilfe bei Nachbarschaftskonflikten und Tipps für die Schlichtung auch ohne teuren Prozess bietet der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW .
Das komplett überarbeitete und neu aufgelegte Buch verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis, mit welchen Beeinträchtigungen Nachbarn leben müssen und wogegen sie vorgehen können. Um Lärm, Tiere, Gerüche und Fragen der Bebauung geht es dabei ebenso wie um Unklarheiten im Grenzverlauf und Probleme mit der Bepflanzung. Die Leser erfahren, wie sie am besten vorgehen, um zu ihrem Recht zu kommen, und warum sie auf keinen Fall die Sache selbst in die Hand nehmen und etwa störende Bäume in Eigenregie fällen sollten. Erstes Ziel bleibt immer die gütliche Einigung mit einem für beide Seiten vertretbaren Kompromiss.

Der Ratgeber kostet 14,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 11,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Ratgeber

Wie der Bachelor bezahlbar wird - Tipps für die Studienfinanzierung
Nach dem Abi an die Uni? Neben den Noten muss dafür auch die Finanzierung stimmen. Schließlich wollen Semesterbeiträge und Bücher ebenso bezahlt werden wie die Unterkunft in WG, Wohnheim oder Studentenbude. Hinzu kommen Versicherungen und der tägliche Bedarf. Wer zur Deckung dieser Kosten nicht auf den eigenen Geldbeutel oder den der Eltern setzen kann, kann trotzdem zu Bachelor, Master und Co. gelangen.
Welche Förder- und Verdienstmöglichkeiten es gibt und was dabei jeweils zu beachten ist, zeigt der Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen Finanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft dabei, die zu erwartenden Kosten abzuschätzen, und zeigt, wie BAföG, günstige Studienkredite und Stipendien die Kasse aufbessern können.
Einzelne Programme werden dabei detailliert vorgestellt. Zudem gibt es nützliche Infos rund um den Studentenjob: von den Verdienstgrenzen und Fragen zur Sozialversicherung bis zum großen Thema Praktikum. Wertvolle Tipps, wie Studenten im Alltag durch Vergünstigungen Geld sparen können, runden das Angebot ab.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11 /38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11 / 38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Strom- und Gaslieferverträge im Direktvertrieb
Überrumpelungsmaschen Riegel vorschieben

Duisburg, 15. April 2015 - Sie klingeln an der Haustür unter dem Vorwand, eine Energieberatung durchführen zu wollen, über neue Preise zu informieren oder Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Oder melden sich unaufgefordert am Telefon und überraschen mit der Nachricht, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung der Stadtwerke ein Anbieterwechsel ruck zuck und sorgenfrei echte Ersparnis bringt.
Mit solch unlauteren Anbahnungsmaschen sind unseriöse Direktvertriebler unterwegs, um Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen. In der Verbraucherzentrale in Duisburg suchen solchermaßen Überrumpelte dann rechtlichen Rat. Weil sie entweder feststellen, dass sie ungewollt bei einem neuen Gas- oder Stromlieferanten gelandet sind oder in einem Tarif stecken, der keineswegs so günstig wie von den Werbern behauptet ist.
„Niemals am Telefon oder an der Haustür zu schnellen Abschlüssen drängen lassen“, erläutert Marina Steiner, die in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 für die Energierechtsberatung zuständig ist: „Besonders hellhörig sollte man sein, wenn damit geworben wird, dass das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt und damit zusätzlicher Entscheidungsdruck aufgebaut wird.“ Bedenkzeit verlangen sowie die Vertragsangaben und das Kleingedruckte in Ruhe lesen und Tarife genau vergleichen – so lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale in Duisburg.
Weil sie den grassierenden Überrumpelungsmaschen einen Riegel vorschieben will, ruft sie Duisburger auf, der Beratungsstelle „Drückermethoden“ mit Energielieferverträgen an der Haustür oder am Telefon zu melden. „Unsere Juristen sammeln diese Beschwerden und werden dann gegebenenfalls rechtlich gegen unzulässige Praktiken vorgehen.
In der Energierechtsberatung bieten wir zudem Hilfestellung im Einzelfall. So gilt bei Haustürgeschäften zum Beispiel ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, um sich vom Vertrag zu lösen“, erläutert Marina Steiner. Die Energierechtsberatung kostet in der Regel 9 Euro.

 

Einkaufen und Transportieren mit dem Fahrrad
Schnell, sauber und gesund

Duisburg, 15. April 2016 - Bei Einkaufsfahrten mit dem - richtig ausgestatteten - Rad pfeifen Sie auf Parkplatz-Suche, Parkgebühren und eventuelle Knöllchen für's Falschparken. Einfach aufsatteln und die Geschäfte und Stationen direkt anfahren. Das geht in der Innenstadt oft schneller als mit dem Auto.
Transportieren mit dem Fahrrad oder Elektrofahrrad liegt voll im Trend und schützt unser Klima. Auch immer mehr Geschäfte und Lieferdienste fahren ihre Waren und Pakete mit Lasten­ fahrrädern zum Kunden.
Bewegung im Alltag ist der einfachste Weg, gesund zu bleiben. „Wer häufig seine alltäglichen Wege mit dem Rad statt dem Auto fährt, verbrennt Kalorien, baut Stress ab und Muskeln auf – und spart Zeit und Geld“, sagt Verbraucherberater Harald Rahlke über die Vorteile des Transportes mit dem Rad und hat zur 34.Duisburger Radwanderung ein paar Tipps zusammengestellt.

Lastesel oder Zugmaschine:
Grundausstattung ist ein von Größe und Typ zur Person passendes Fahrrad. Sattel- und Lenkerhöhe sollten optimal eingestellt sein. Mit einem gut gewarteten Fahrrad fährt man auch mit höherer Beladung gut und sicher. Schaltung, Bremsen, Lichtanlage, Klingel und Ständer müssen voll funktionsfähig sein.
Mit ausreichendem Reifendruck kommt man auch mit Gepäck besser voran. Elektrofahrräder (Pedelecs) sind in bergigen Gegenden, mit schweren Anhängerlasten oder bei längeren Fahrten hilfreich. Man kommt weniger ins Schwitzen - trainiert aber auch weniger die eigene Fitness.

Transportausrüstung: Bei der Ausstattung des Fahrrads zum Transportieren von Lebensmitteln, Aktenordnern, Gartenpflanzen oder Getränkekisten gibt es altbewährte und auch neue Lösungen: Alltagstaugliche und sichere Gepäckträger, Fahrradtaschen und -körbe, Gepäckboxen, ein- oder anhängbare Aktentaschen, Gepäck- und Einkaufstrolleys, Fahrradanhänger verschiedener Bauarten sowie Lastenräder und deren besondere Modelle für den Personentransport (Rikschas).

Helfer für kleinere Einkäufe:
Für kleinere und alltägliche Einkäufe mit dem Rad genügt oft schon ein Rucksack oder ein Fahrradkorb zum Einklemmen auf dem Gepäckträger. Es gibt auch seitlich am Gepäckträger montierbare Klappkörbe oder abschließbare Gepäckboxen. Zum einfachen und schnellen Anhängen an den Gepäckträger eignen sich Fahrradtaschen.
Die gibt es auch mit Rucksackfunktion oder Schultergurt oder zum Transport des Notebooks oder von Akten. Praktisch sind auch einhängbare Koffertrolleys mit Ausziehbügel.
Anhänger für größere Transporte: Für Personen, die häufig mehr transportieren, bietet sich ein Fahrradanhänger an. Es werden viele Modelle in verschiedenen Größen, Gewichten und Preisklassen für ganz unterschiedliche Einsatzgebiete angeboten - vom Lastentransport, für bis zu zwei Kinder oder das Haustier bis zum Familien-Wochenendeinkauf. Zusammenklappbare Anhänger lassen sich leichter verstauen. Viele Modelle sind mit Griff auch als Handwagen oder als Einkaufstrolley oder Kinderwagen nutzbar. Sogar das Joggen durch Wald und Wiese macht mancher Anhänger mit.
Lastenräder für Großtransporte: Besonders angesagt sind die in Kopenhagen und Amsterdam schon weit verbreiteten Lastenräder mit einer Zuladung von bis zu 250 kg. Auch die in Asien viel genutzten Rikschas für den Personentransport finden bei uns immer mehr Anhänger. Lastenräder mit unterstützendem Elektromotor (Pedelec-System) erleichtern den Transport bei schweren Lasten sowie bergigen oder längeren Strecken. Es wird angeraten, mit seiner Hausratversicherung zu klären, ob das Rad mitversichert ist.
In immer mehr Städten stellen Stadtteilinitiativen, kommunale Unternehmen oder Geschäfte Bürgern sogenannte "freie Lastenräder" zur - oft auch kostenlosen - Ausleihe zur Verfügung.
Auf dem Fahrradmarkt am 24.04.2016 können die Duisburger Fahrradfahrer/innen am Infostand der Beratungsstelle Duisburg im Rahmen einer Umfrage ihre Meinung zu diesem Thema teilen. Unter den Teilnehmern/innen werden zudem kleinere Gewinne verlost.
( Weitere Informationen und Tipps erhalten Sie von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, 47051 Duisburg oder unter der Telefonnummer 0203/488011- 01)

 

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Gesundheitskosten nicht ausufern lassen
Belastungsgrenze bei gesetzlichen Zuzahlungen prüfen

Duisburg, 04. April 2016 - Für Medikamente, Hilfsmittel, Behandlungen in der Physiotherapie, im Krankenhaus, in der Reha-Klinik oder bei häuslicher Krankenpflege werden gesetzliche Krankenversicherte neben ihren monatlichen Beiträgen mit weiteren Zuzahlungen zur Kasse gebeten. Damit diese Gesundheitskosten obendrauf nicht ausufern, gelten nach Einkommen gestaffelte Belastungsgrenzen, die von den Krankenkassen jedoch nicht automatisch berücksichtigt werden.
„Versicherte müssen selbst aktiv werden, Belege sammeln und einen Befreiungsantrag bei ihrer Krankenkasse stellen, sobald die Zusatzausgaben für Behandlungen und Medikamenten ihre persönliche Belastungsgrenze übersteigen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW anlässlich einer Aktionswoche zu den gesetzlichen Zuzahlungen im Gesundheitswesen:
„Nicht alle Extrakosten, die Ärzte, Therapeuten, Apotheken oder Sanitätshäuser von den Patienten für ihre Leistungen und Produkte verlangen, gehören allerdings zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.“

Versicherte sollten im Zweifel lieber nachfragen und sich nach günstigeren Alternativen erkundigen. Nachfolgende Hinweise liefern das nötige Rüstzeug, um Zuzahlungsbelastungen zu reduzieren oder sich davon zu befreien: Zuzahlungskosten kennen: Bei Arzneimitteln auf Rezept müssen Krankenversicherte in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises zuzahlen. In der Apotheke dürfen mindestens fünf und höchstens zehn Euro zusätzlich für Medikamente verlangt werden.
Stationäre Aufenthalte schlagen mit zehn Euro pro Tag zu Buche. Die Zuzahlungspflicht ist hier in der Regel auf 28 Tage pro Jahr begrenzt. Bei Behandlungen wie Physiotherapie oder Logopädie und bei häuslicher Krankenpflege müssen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro für jede Verordnung extra entrichtet werden.

Belege sammeln:
Um eine zu hohe Kostenbelastung nachzuweisen, müssen sich Versicherte sämtliche gesetzlichen Zuzahlungen quittieren lassen und die Belege sammeln. Darin müssen Datum, Vor- und Zuname des Versicherten, die konkrete Leistung, der Zuzahlungsbetrag und die Kontaktdaten des Leistungserbringers enthalten sein.
Belastungsgrenze ermitteln: Hierfür wird das Einkommen der Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet. Berechtigte Mitglieder sind verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Stief-, Enkel- oder Pflegekinder. Kinder ab 19 Jahren zählen nur dazu, solange sie familienversichert sind.
Für Ehepartner können Freibeträge von 5.229 Euro und für jedes Kind 7.248 Euro vom Bruttoeinkommen der Familie abgezogen werden. Zwei Prozent der Restsumme gilt dann als Belastungsgrenze. Eltern mit zwei Kindern, die über ein Jahreseinkommen von 36.000 Euro verfügen, müssen somit pro Jahr höchstens 325,50 Euro zusätzlich für ihre Gesundheitsversorgung zahlen. Für Familien, die Sozialhilfe beziehen, wird als Einnahme zum Lebensunterhalt einmal der Regelsatz von 4.848 Euro für die Regelbedarfsstufe 1 angesetzt.

Zwei Prozent macht hier jährlich eine Zuzahlung von maximal 96,96 Euro aus. Ausnahme für chronisch Kranke: Für sie gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Die reduzierte Zuzahlung gilt für die gesamte Familie. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt einem Patienten die chronische Erkrankung bescheinigt.
Die niedrige Belastungsgrenze gilt auch bei Pflegestufe 2 oder 3, im Falle eine Behinderung oder einer Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent, falls diese auf einer chronischen Erkrankung basieren. Zuzahlungsbefreiung jedes Jahr beantragen:
Ist die Grenze der Belastung erreicht, können Versicherte einen Antrag zur Zuzahlungsbefreiung mit den Originalbelegen bei ihrer Krankenkasse einreichen. Versicherte erhalten nach positiver Prüfung einen Befreiungsausweis. Betroffene können auch bis zum Jahresende warten und alle Belege nachträglich einreichen. Falls zu viel gezahlt wurde, erstattet die Krankenkasse die überschüssigen Beträge. Auch eine Vorauszahlung ist möglich. Fallen die tatsächlich geleisteten Zuzahlungen niedriger aus, gibt’s keine Rückerstattung.

Die Befreiung gilt immer für das Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden. Mehr zu den Zuzahlungsregelungen im Gesundheitswesen gibt’s bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg vom 11.04. - 15.04.2016 oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/zuzahlung-befreiung. Eine persönliche Beratung zu rechtlichen Fragen bei der Prüfung einer Befreiung und zu anderen Gesundheitsthemen bietet die Verbraucherzentrale NRW in Duisburg ebenfalls an. Kontaktadresse: Friedrich-Wilhelm-Straße 30, 47051 Duisburg. Das Engelt für eine rechtliche Beratung beträgt 9,00 €.

   

März 2016

 

Hilfe bei der Auswahl von Waschmaschine, Kühlschrank und Co. Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Orientierung Duisburg, 31. März 2016 - Waschmaschine, Kühlschrank oder Wäschetrockner sind große Anschaffungen, die nicht jeden Tag anstehen. Die Auswahl ist aber nicht immer leicht, denn Ausstattung, Leistung, Energieverbrauch und Preis lassen sich auf den ersten Blick oft kaum vergleichen.
Eine gute Orientierung bietet die aktualisierte Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte“, die in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Denn der Blick auf den Energieverbrauch des Wunschgeräts lohnt sich, wie Jochen Kruse, Energieberater in der Beratungsstelle in Duisburg, betont: „Effiziente Geräte sind zwar in der Anschaffung oft teurer, sie rechnen sich aber durch die Einsparungen bei Strom- und Wasserkosten im Laufe der Jahre. Der Vergleich der verschiedenen Verbrauchswerte hilft also, langfristig Kosten zu sparen.“
Auf einen Blick finden Verbraucher in der Broschüre die effizientesten Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind. Übersichtliche Listen geben Auskunft über Hersteller, Abmessungen sowie die zu erwartenden Betriebskosten in 15 Jahren. Das Heft gibt es ab sofort kostenlos in den Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale.
Bei Fragen zu effizienten Haushaltsgeräten und zum Stromsparen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige /45-minütige Beratung für 5 Euro/ 7,50 Euro in der Verbraucherzentrale in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wird unter Tel. 0203/488 011-01 und energieberatung@duisburg.de/ alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

Zuschuss für Solarstrom-Speicher
Beste Förderquote von März bis Juni nutzen
Den Strom vom eigenen Dach auch abends und nachts nutzen – das geht mit einer Batterie an der Photovoltaikanlage. Ab 1. März werden diese Speicher wieder staatlich gefördert. Die KfW gewährt einen Kredit mit Tilgungszuschuss. „Wer die größtmögliche Summe erhalten möchte, sollte sich allerdings sputen, denn die gibt es nur bei Antragsstellung bis Ende Juni“, so Jochen Kruse, Energieberater in der Beratungsstelle in Duisburg. Danach sinkt die Höhe des Zuschusses.

„Speicher helfen dabei, die Stromausbeute vom eigenen Dach so gut wie möglich selbst zu nutzen und so die Energierechnung zu senken“, erklärt Kruse. Denn je größer der sogenannte Eigenverbrauch ist, desto mehr lohnt sich der Sonnenstrom. Im neuen Zuschussprogramm werden zunächst 25 Prozent der förderfähigen Kosten für Anschaffung und Installation eines Speichers erstattet. Diese sind allerdings gedeckelt:
Maximal 2.000 Euro pro Kilowatt Nennleistung der Photovoltaikanlage werden anerkannt. Das heißt, anfangs gibt es bis zu 500 Euro Speicherförderung pro Kilowatt der Solaranlage, wenn letztere zusammen mit der Batterie installiert wird. Wird der Speicher bei einer bestehenden Anlage ergänzt, liegt die Grenze der förderfähigen Kosten bei 2200 Euro.
Ab 1. Juli sinkt der Tilgungszuschuss auf 22 Prozent und danach in halbjährlichen Schritten immer weiter. Im letzten Abschnitt des Programms, ab 1. Juli 2018, sind nur noch zehn Prozent zu holen. Wichtig: Wer das Geld will, muss erst den Antrag stellen, bevor er einen Kauf- oder Montagevertrag unterschreibt. „Die Batterien werden immer günstiger, doch noch kann die Förderung darüber entscheiden, ob die Anschaffung wirtschaftlich ist“, betont Kruse.

Als Bedingung für die Finanzspritze muss die Einspeiseleistung der Solaranlage auf 50 Prozent begrenzt werden. „Das klingt zwar im ersten Moment so, als würde man damit um die Hälfte der möglichen Erträge gebracht“, so Kruse „Tatsächlich aber liegen die so genannten Kappungsverluste bei gut geplanten Anlagen mit Speichern nur bei ein bis zwei Prozent.“
Mehr Informationen und Hilfe bei der Klärung, ob ihr Haus für Photovoltaik geeignet ist, erhalten Eigenheimbesitzer bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Die halbstündige/ 45-minütige Beratung für 5 Euro/ 7,50 Euro in der Verbraucherzentrale Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wird unter Tel. 0203/488 011-01 und energieberatung@duisburg.de/ alternativ:
unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart. Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.


Stromheizung meistens unwirtschaftlich
Nachtspeicher- und Infrarot-Heizungen auf dem Prüfstand
Seit Beginn der Heizsaison bevölkern sie wieder die Werbeseiten: elektrische Nachtspeicher- und Infrarotheizungen. Die Anbieter versprechen neben niedrigen Heizkosten auch hohen Komfort und eine gute Klimabilanz. Jochen Kruse, Energieberater in der Beratungsstelle in Duisburg, erläutert, was von den beiden Technologien zu halten ist. Elektrische Nachtspeicherheizungen sollen, so die Theorie, künftig eine wichtige Rolle für die Energiewende spielen, indem Strom aus erneuerbaren Energien, z.B. der Windkraft, in privaten Speicherheizungen „zwischengespeichert“ würde.
„Die Idee ist gut“, bestätigt Kruse. „Die Praxis ist aber leider schwierig: In den entsprechenden Regionen sind gar nicht genug Speicherheizungen angeschlossen, um die Netze tatsächlich spürbar zu entlasten. Außerdem sind viele Anlagen nicht vom Netzbetreiber aus der Distanz regelbar – damit können sie gar nicht bei Bedarf zugeschaltet werden. Und so bleiben Nachspeicherheizungen in erster Linie Strom- und Geldfresser.“ Außerdem brauchen die Geräte eben auch dann Strom, wenn er knapp und teuer ist und nicht nur an den paar Tagen, wo überschüssige Energie verfügbar wäre.
Als kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zur Nachspeicherheizung wird die Infrarot-Flächenheizung beworben. Da sie mit einem etwas höheren Anteil Strahlungswärme heizt, reichen laut Herstellern niedrigere Raumtemperaturen aus für ein behagliches Wohnklima. Allerdings verbraucht die Infrarotheizung vor allem tagsüber Strom, zu derzeit durchschnittlich 28,8 Cent pro kWh (zum Vergleich: Gas ca. 6,5 Cent/kWh, Heizöl und Holzpellets umgerechnet ca. 5 Cent/kWh).
„Diese hohen Betriebskosten werden auch durch die relativ niedrigen Anschaffungskosten nicht wettgemacht“, stellt Kruse klar. „Generell sind Elektroheizungen also nur in wenigen Einzelfällen sinnvoll“, fasst Jochen Kruse, Energieberater in der Beratungsstelle in Duisburg, zusammen.
„Allerdings ist der Umstieg auf ein anderes Heizsystem auch nicht ganz unkompliziert, Leitungen müssen verlegt und Heizkörper montiert werden.“ Bevor über den Austausch der Heizung entschieden werde, sollten Verbraucher daher unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

Bei Fragen zu effizienten Heizsystemen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige /45-minütige Beratung für 5 Euro/ 7,50 Euro in der Verbraucherzentrale Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30, wird unter Tel. 0203/488 011-01 und energieberatung@duisburg.de/ alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

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Fleischlos glücklich: Kochbuch macht Appetit auf vegetarische Kost
Duisburg, 23. März 2016 - Bunt, schmackhaft und gesund: Vegetarische Ernährung macht auch eingefleischten Fans von Bratwurst und Buletten immer häufiger Appetit auf mehr. Auch ohne Fleisch kann der Speiseplan zu Hause abwechslungsreich und ausgewogen gestaltet werden. Tipps und jede Menge Ideen für eine fleischlos gelungene Ernährung liefert der Ratgeber „Vegetarisch kochen – Saisonal, gesund und lecker“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Kochbuch tischt rund 100 ansprechende Rezeptideen für die ganze Familie auf. Nach Jahreszeiten geordnet finden sich Anregungen für Gerichte mit Gemüse, Obst, Hülsenfrüchten, Milchprodukten, Getreide sowie Samen und Nüssen. Für Abwechslung auf dem Teller sorgen erprobte Rezepte etwa für Apfelwirsing mit Bandnudeln, Kartoffelsuppe mit Sauerampfer, Kürbis-Lauchlasagne, Pastinakensalat mit Erdnusssauce oder Zitronenkartoffeln mit Stielmus. Ein Saisonkalender für Obst und Gemüse hilft bei der Auswahl von frischen Produkten aus der Region. Zudem gibt’s Tipps rund um die gesunde und nährstoffreiche Ernährung für Vegetarier und Veganer.
Zusammengefasst: Es ist ein Buch das anschaulich für jeden Geschmack zu einem günstigen Preis eine Menge bietet. haje

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Wie aus dem Ei gepellt? Beim Kauf Kennzeichnung entschlüsseln und auf Haltung achten
Vor Ostern haben Legehennen Hochkonjunktur. Bereits gekochte und bunt gefärbte Ware kaufen oder Ostereier lieber selber färben, das ist nun die Frage. Im Handel dargebotene gekochte und gefärbte Eier unterliegen nicht der strengen Kennzeichnungspflicht, die EU-weit für rohe Eier gilt. In bunte Schalen gehüllt verschleiern viele fixe und fertige Produkte jedoch, dass sie aus Käfighaltung stammen. Für rohe Eier hingegen gelten in den Ländern der Europäischen Union strengere Kennzeichnungsvorschriften mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier. Herkunfts- und Verpackungsland können jedoch unterschiedlich sein“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer beim Kauf sicher sein will, dass Ware aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landet, sollte sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut machen und nachfolgende Hinweise beachten:
 Bunte Eier im Handel: Bei verzehrfertigen gefärbten Eiern im Karton oder in der Plastikschale müssen Mindesthaltbarkeitsdatum, Stückzahl oder Gewichtsangabe und Name und Anschrift des Anbieters angegeben sein. Außerdem sind auf der Packung auch noch die verwendeten Farbstoffe aufgelistet.
Bei lose angebotener Ware auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel reicht es, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben sind. Gefärbte Eier im Handel ohne Nennung des MHD besser nicht kaufen. Auch wer Wert auf artgerechte Tierhaltung beim Eierkauf legt, sollte lieber selbst färben.
 Angaben bei rohen Eiern: Hier muss auf der Verpackung neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen können, ob die rohe Ware aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammt. Eine weitere Buchstaben- und Zahlenreihe auf dem Eierkarton sorgt hingegen oft für Irritation.

Dieser Code bezeichnet die genaue Stelle, an der die Ware abgepackt wurde – aber nicht, wo die Eier gelegt wurden. Es kann vorkommen, dass Eier in den Niederlanden gelegt werden und erst in Deutschland in den Karton wandern.
 Erzeugercode auf dem Ei: Ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät, woher die Ware kommt. Eine „0“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an, eine „1“ steht für Freilandhaltung, die Ziffer „2“ für Boden- und eine „3“ für Käfighaltung. An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das …/2


Herkunftsland – so steht „DE“ für Deutschland oder „NL“ für die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an. „05“ steht hierbei für Nordrhein-Westfalen oder „03“ für Niedersachsen.
 Kennzeichnung loser Ware: Auch unverpackte, sortierte rohe Eier müssen auf der Schale mit dem Erzeugercode gestempelt sein. Nur so ist ihre Herkunft klar erkennbar. Das gilt auch für die Ware auf dem Wochenmarkt.
 Eierkauf ohne Tötung männlicher Küken: Neben jeder Legehenne schlüpft auch ein männliches Küken aus einem Ei. Doch diese legen später keine Eier und sind für die Mast als Hähnchen ungeeignet. Die Aufzucht dauert viel länger als bei Masthähnchen und verteuert sich dadurch erheblich. Deshalb werden Millionen männliche Küken von Legehennen nach dem Schlüpfen sofort getötet. Es gibt jedoch Eier von Produzenten zu kaufen, die männlichen Küken nicht schreddern, sondern nach Bio-Kriterien aufziehen und somit ihr Überleben sichern. Diese Eier kosten jedoch wegen der aufwändigeren Aufzucht einige Cent pro Stück mehr als Bio-Eier. Weitere Hinweise und Bezugsquellen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/eintagskueken.

Ausführliche Informationen zur Eierkennzeichnung und Hühnerhaltung und zum Färben von Ostereiern sowie Checkkarte „Augen auf beim Eierkauf“ zur Entschlüsselung der Eierkennzeichnung im Hosentaschenformat gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/eier oder kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt per Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw./beratung-vor-ort.

 


 

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Thema zum Weltverbrauchertag (15. März): Abzocke per Smartphone Verbraucherzentrale in Duisburg hilft bei ungewollten Abos
Duisburg, 09. März 2016 - Viele Smartphone-Nutzer können sich regelmäßige Zusatzposten auf ihrer monatlichen Mobilfunkrechnung nicht erklären. Nur ein versehentlicher Klick auf eine Werbeeinblendung auf dem Smartphone – und schon sorgt ein Abo für die zusätzlichen Kosten.
Wie die Masche funktioniert und wie man sich vor dem unzulässigen Treiben schützt, ist Thema des diesjährigen Weltverbrauchertags, zu dem die Verbraucherzentrale in Duisburg am Dienstag, dem 15. März einlädt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an diesem Tag beraten lassen, wie sie künftig die Aktivierung eines unerwünschten Abos vermeiden können und wie sie auf unverständliche Posten in ihrer Mobilfunkrechnung am besten reagieren.
Das Beratungsteam der Verbraucherzentrale in Duisburg, Friedrich- Wilhelm-Str. 30 steht am 15. März von 9:30 Uhr - 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr für die Fragen von Ratsuchenden zur Verfügung.

 

NRW bekämpft Energiearmut:
Erfolgreiches Beratungsangebot in fünf weiteren Städten
 
Zahlungsprobleme rund um die Energierechnung dauerhaft zu regulieren und deren Ursachen anzugehen - dieses ehrgeizige Ziel hatte sich das Projekt "NRW bekämpft Energiearmut" beim Start im Herbst 2012 gesteckt. "Erfolgsmodell mit nachhaltiger Wirkung", so lautet die Bilanz der Kooperationspartner nach drei Jahren. Mehr als 2.400 Betroffene setzten inzwischen auf die Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut, die die Verbraucherzentrale NRW in acht Städten anbietet. In über 80 Prozent der Fälle konnte eine Lösung erreicht werden.
Für das Verbraucherschutzministerium NRW und die beteiligten Energieversorger nicht nur Motivation, das Angebot fortzuführen. Sondern Anstoß, damit nun auch - in Kooperation mit den örtlichen Grundversorgern - in Duisburg, Gelsenkirchen, Velbert, in der Städteregion Aachen sowie im Ennepe-Ruhr-Kreis zu starten. In der Verbraucherzentrale in Duisburg öffneten Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski sowie Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender Stadtwerke Duisburg AG, dafür heute die Tür.

„Die zunehmenden Zahlungsprobleme von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Energieversorgung erfordern nachhaltige Ansätze“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, „wir lassen Betroffene damit nicht allein.“ Das Landesmodellprojekt „NRW bekämpft Energiearmut“ habe auf diesem Weg bundesweit eine Vorreiterrolle: „Die Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut schafft dauerhaft eine win-win-Situation für alle Beteiligten: für betroffene Kundinnen und Kunden, aber auch für Energieversorger und Kommunen. Denn es gelingt damit nicht nur die schnelle Hilfe in akuten Notlagen, sondern es wird auch die Eigeninitiative der Betroffenen dauerhaft gestärkt. Langfristige Begleitung und Hilfestellungen zum Finanzmanagement im Haushalt und zum Energiesparen sind dabei Erfolgsgaranten, um Energiearmut dauerhaft und präventiv entgegenzuwirken", so Remmel.  

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Energierechnungen nicht bezahlen können, denen eine Gas- oder Stromsperre droht oder deren Versorgung bereits unterbrochen wurde, konnten die kostenfreie Budget- und Rechtberatung bisher in den Verbraucherzentralen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal in Anspruch nehmen. In 86 Prozent der Fälle wurden tragfähige und nachhaltige Lösungen erarbeitet. 80 Prozent der angedrohten Sperren konnten verhindert, fast 60 Prozent der bereits bestehenden Sperren zeitnah wieder aufgehoben werden. Überwiegend haben Bezieher von Sozialleistungen, Geringverdiener und Rentner Rat gesucht. Übrigens: Bei einer Nutzerbefragung hatten 80 Prozent bestätigt, dass ihnen die Beratung dauerhaft weitergeholfen habe. Und auch die kooperierenden Energieversorger bescheinigten dem Angebot „echten Mehrwert“.  

Schnelle und unbürokratische Hilfe in akuten existenziellen Notlagen ist ein Baustein des Angebots“, fasste Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski den erfolgreichen Ansatz zusammen: „zum anderen zahlt sich mit nachhaltiger Wirkung aus, dass wir unter dem Dach unserer Beratungsstellen vielfältige Informations- und Beratungsangebote bündeln und damit die unterschiedlichen Ursachen von Energiearmut angehen. Verschwenderischer Umgang mit Energie kommt ebenso auf den Prüfstand wie überflüssige oder zu teure Versicherungen. Aber auch der Kassensturz bei Einnahmen und Ausgaben hilft, das Budget künftig so einzuteilen, dass Miete und Energiekosten vorrangig zu bezahlen sind.“  
Die Vereinbarung tragfähiger Zahlungspläne mit den Versorgungsunternehmen zur Regulierung der Energieschulden war in knapp der Hälfte der Fälle der Schlüssel für dauerhafte Lösungen. Mit Beratungen zum Auskommen mit dem Einkommen und durch längerfristige Begleitung unterstützten die Beratungskräfte, vereinbarte Rückzahlungsraten auch dauerhaft bedienen zu können. "Unser direkter Draht zu den Ansprechpartnern bei den beteiligten Stadtwerken ist Garant, dass die individuelle Situation der Betroffenen berücksichtigt und gemeinsam mit Versorgern nach Lösungen gesucht werden kann", lobte Schuldzinski die gelungene Zusammenarbeit im Projekt.  
Wiederholte Mahnungen und in der Folge die Androhung der Einstellung der Lieferung von Strom und Gas sind in der Regel die Maßnahmen, die Energieversorger – vielfach auch erfolglos – ergreifen, um säumige Forderungen einzuziehen.
Für einkommensbenachteiligte Haushalte allerdings, wo weder Rücklagen vorhanden sind noch Einkünfte über dem Pfändungsfreibetrag erreicht werden, bedeuten die anfallenden Kosten für Mahnverfahren, Unterbrechung der Energielieferung und die erneute Freigabe der Versorgung eine zusätzliche Belastung. „Deshalb ist es uns wichtig, dass sich die Kunden so früh wie möglich melden, wenn es Zahlungsengpässe gibt und nicht erst wenn die Sperrung unmittelbar ansteht“, erläutert Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg AG, die Motivation zur Beteiligung: „Die Stadtwerke Duisburg unterstützen das Projekt der Landesregierung, weil es dabei hilft, Zahlungsprobleme zu vermeiden oder diese unbürokratisch zu lösen. Dies kommt letztendlich sowohl dem Verbraucher als auch dem Energieversorgungsunternehmen zu Gute.“

Das Verbraucherschutzministerium stellt im Rahmen des Projekts „NRW bekämpft Energiearmut“ für die Jahre 2016 bis 2018 rund 1,55 Millionen Euro für die wirtschaftliche und rechtliche Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung. Die teilnehmenden Stadtwerke in den Modellkommunen finanzieren das jeweilige Beratungsangebot vor Ort. Außerdem werden bestehende Netzwerke mit den Fallmanagern der örtlichen Jobcenter, die Mitarbeiter von Sozialämtern sowie weitere Kooperationspartner in den Projekt-Standorten eng in das Modell eingebunden.  
In Duisburg wird die neue Fachberaterin Taika Brandenburg ab 4. April immer montags von 10 bis 12 Uhr eine offene Sprechstunde der Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut anbieten. Weitere Terminvereinbarungen unter Telefon: 02 03 / 488 011 80 oder per Email: duisburg.energiearmut@verbraucherzentrale.nrw

 

Ratgeber Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wünsche festhalten, Vertreter bestimmen

Duisburg, 03. März 2016 - Will eine Komapatientin, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden? Will ein orientierungsloser tödlich Erkrankter über eine Magensonde ernährt werden?
Ohne Patientenverfügungen können Ärzte und Angehörige über die Antworten auf diese entscheidenden Fragen nur mutmaßen. Und jeder kann durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der er den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und die persönlichen Wünsche schriftlich festzuhalten – in medizinischer Hinsicht ebenso wie zu Rechts- und Finanzfragen. Worauf dabei zu achten ist, erläutert der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.  
Das Buch informiert über die Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit. Wichtig ist dabei nicht nur das „Was“, sondern auch das „Wer“: Wer soll im Zweifel entscheiden dürfen? Zugleich zeigt der Ratgeber auf, welche Regelungen greifen, wenn keine Vollmachten erteilt wurden, und wo dem Patientenwillen Grenzen gesetzt sind. Auch die neuen gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe sind ein Thema.  

Der
Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er nach Hause geliefert. Ergänzend zum Ratgeber gibt es unter www.vz-ratgeber.de für zwei Euro auch Formulare und Textbausteine mit rechtssicheren Formulierungen.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

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Versicherungsschutz auf dem Prüfstand
Regelmäßige Inventur von Policen ratsam
 
Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr für Versicherungen aus. Dennoch sind viele Menschen keineswegs gegen Schäden oder Einbußen gut gewappnet. Denn sie haben sich – unerfahren und schlecht beraten – falsch beziehungsweise bei zu teuren Gesellschaften abgesichert. „Viele Versicherungen in der Tasche zu haben, ist keine Garantie für den besten Schutz. Entscheidend ist, dass der eigene Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, an die eigene Lebenssituation angepasst wird und hierbei existenzbedrohende Risiken richtig versichert sind“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Der Start ins Erwerbsleben, Heiraten und Kinderkriegen, der Erwerb eines Eigenheims oder der Eintritt in die Rente können den Bedarf an persönlicher Absicherung grundlegend verändern. Einträglicher Nebeneffekt: Bei der Optimierung des eigenen Schutzes ergibt sich oftmals ein Einsparpotenzial von mehreren hundert Euro. Die Versicherungsberater der Verbraucherzentrale NRW geben Tipps, worauf bei einer Inventur der Versicherungspolicen geachtet werden sollte:
·       Policen, die jeder braucht: Der Versicherungsschutz sollte stets einen „GAU“ vermeiden. Das heißt, der „größte anzunehmende Unfall“ ist in jedem Fall abzusichern. Hierzu gehört auf alle Fälle der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe:
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Und das kann teuer werden, im Extremfall sogar die Existenz bedrohen. Auch den eignen Hausrat zu versichern, macht Sinn, da eine Neuanschaffung zum Beispiel nach einem Brand, einem großen Wasserschaden oder bei verwüstetem Inventar nach einem Einbruch von vielen Privathaushalten nicht gestemmt werden kann.

Individueller Schutz, der Sinn macht: Wer etwa Nachwuchs erwartet, sollte über einen zusätzlichen Schutz für die Familie nachdenken. Eine Risikolebensversicherung etwa sichert die Angehörigen im Fall des eigenen Todes finanziell ab.
 Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Versicherte gegen dauerhafte Verdienstausfälle durch Krankheit oder Unfall schützen. Wer jedoch dem Arbeitsleben „ade“ sagt und in Rente geht, kann zumindest auf die Versicherung zum Schutz bei Erwerbsunfähigkeit verzichten. Das monatliche Einkommen aus dem aktiven Erwerbslosen muss dann nicht mehr abgesichert werden. Auch das Einspringen der

 

Februar 2016

 

Ratgeber: Fleisch aus tiergerechter Haltung?
Duisburg, 25. Februar 2016 - Fehlende Kennzeichnung und andere Lebensmittel-Unklarheiten Schnitzel, Steak und Frikadellen genießen die meisten Verbraucher am liebsten, wenn sie aus besonders tiergerechter Haltung stammen. Doch während auf jedem Ei stehen muss, wie die Legehenne gehalten wird, fehlt eine solche Einkaufshilfe für das meiste Fleisch.
Nur für Geflügel gibt es EU-weit einheitliche Angaben. Da sie freiwillig sind, nutzen die Hersteller aber auch diese nur selten. Bis dieser Mangel abgestellt und die Kennzeichnung aller Fleischsorten vorgeschrieben ist, müssen Konsumenten auf andere Informationen zurückgreifen.
Welchen Labeln und Versprechen sie dabei trauen können und was Augenwischerei ist, erklärt der neu aufgelegte und ergänzte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.
In weiteren Kapiteln widmet sich das kritische Werk unter anderem der unklaren Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel, unseriösen Gesundheitsversprechen und den Strategien der Produktplatzierung im Supermarkt. Die Leser erfahren zudem, wie sie die örtliche Herkunft ihrer Speisen ergründen können und was sich hinter manch wohlklingender Warenbezeichnung wirklich verbirgt.

Der Ratgeber kostet 14,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

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Per Telefon auf Kundenfang
Bei unerwünschten Werbeanrufen einfach auflegen

Trotz Verbots erhalten Privatpersonen immer wieder ungebetene Anrufe von Werbern, die im Auftrag von Firmen Strom- und Gasverträge, Geldanlagen, Versicherungen, Zeitungs-Abos oder Verträge zum Telefonieren und Surfen an neue Kunden bringen wollen.
Die aus heiterem Himmel Umworbenen werden am Telefon geschickt mit günstigen Konditionen oder lukrativen Vorteilen geködert und kommen mit möglichen Einwänden erst gar nicht zu Wort. Auf diese Weise kalt erwischt lassen sich viele arglos oder genervt an der Strippe überreden, mündlich einen Vertrag abzuschließen oder ihre Kontoverbindung preiszugeben.
„Doch Vertreter von Firmen dürfen nur mit vorher erteilter Einwilligung der Kunden anrufen und ihre Angebote unterbreiten“, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar.
Zum Umgang mit unerwünschten Werbeanrufen hat die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
· Telefonisch abgeschlossene Verträge sofort rückgängig machen: Die wirkungsvollste Reaktion auf ungewollte Belästigung an Telefon: Einfach auflegen! Kunden, die diesen Nerv dazu nicht hatten und die eine spontane Zusage am Telefon im Nachhinein bereuen, sollten rechtzeitig – am besten innerhalb von 14 Tagen – ihre Vertragserklärung per E-Mail, Fax oder Brief widerrufen.
Denn Verträge, die während eines Telefonats zustande gekommen sind, können in der Regel innerhalb von zwei Wochen rückgängig gemacht werden. Hat der Unternehmer es versäumt, Kunden korrekt – das heißt mit Nennung seiner Adresse, der Angabe von Beginn und Frist des Widerrufs sowie mit einer Belehrung über die Folgen – über ihr Widerrufsrecht zu informieren, kann dem telefonisch zustande gekommenen Vertrag noch länger widersprochen werden.

· Extra-Regel bei Verträgen über Gewinnspiele:
Telefonisch geschlossene Verträge über die Teilnahme an Versuchungen zum großen Glück sind nur gültig, wenn Angerufene einen Vertrag dazu nicht nur mündlich an der Strippe, sondern zusätzlich noch in Textform, zum Beispiel schriftlich per Fax oder per Brief – bestätigt haben. Wem ungewollt ein Glücksspiel-Abo untergejubelt wurde, muss nichts tun – weder den Vertrag kündigen noch den geforderten Betrag zahlen.

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Ratgeber: Fallstricke beim Immobilienkauf
Überraschende Zusatzkosten vermeiden

Duisburg, 18. Februar 2016 Der Immobilienkauf hält gemeine Fallstricke für Unvorsichtige bereit. Wenn bei Kostenkalkulation und Vertragsgestaltung nicht jedes Detail stimmt, kann es teuer werden – nicht nur beim Neubau, sondern auch bei Übernahme eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung.
 Nur wer vorausschauend handelt und alle Bedingungen eindeutig festzurrt, ist gegen böse Überraschungen gewappnet. Die typischen Risiken und die sichersten Vorgehensweisen erläutert der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch hilft dabei, alle wichtigen Fragen zum finanziellen Aufwand vor Vertragsabschluss zu klären. Absehbare Kosten für notwendige Sanierungen werden dabei ebenso mit Richtwerten beziffert und eingerechnet wie Ausgaben für die Grundstückserschließung oder die Notargebühren. Anschließend geht es um die konkrete Gestaltung des Kaufvertrags, der in allen Details beleuchtet wird: von der Zulassung von Subunternehmern über mögliche bestehende Nießbrauchrechte bis zur Zahlungsabwicklung. Mit mehr als 120 Checkblättern unterstützt der Ratgeber alle Kaufinteressenten beim systematischen Überprüfen aller Klauseln und ebnet so den sicheren Weg ins Eigenheim.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Schimmel-Pilzsaison! Tipps der Verbraucherzentrale Energieberatung zu Ursachen, Vorbeugung und Sanierung
Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: hässliche schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall. Der sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch mit Gesundheitsrisiken verbunden sein. Jochen Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale in Duisburg erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann.
 „Im Winter sind die Außenwände der Häuser und Wohnungen kalt. Die warme Innenraumluft kühlt sich dort ab. Mit sinkender Temperatur sinkt aber auch die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf. Ergebnis: An der Wandoberfläche nimmt die relative Luftfeuchte zu. In diesen Bereichen findet der Schimmelpilz ideale Wachstumsbedingungen vor – auch ohne fühl- oder sichtbares Kondenswasser“, erläutert Jochen Kruse.
Die wichtigste Regel zum Schutz vor Schimmelpilz heißt deshalb: Raus mit der feuchten Luft, am besten durch regelmäßiges Lüften. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei sehr hilfreich. Welche maximale Luftfeuchtigkeit möglichst nicht überschritten werden sollte, hängt ganz wesentlich von der Außentemperatur und dem Dämmstandard des Hauses ab. Je besser die Dämmung, umso geringer ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark auskühlen.
Was aber ist zu tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist?
Aus Sicht des Energieberaters Jochen Kruse ganz klar ein Fall für Fachleute: „Wir empfehlen Ratsuchenden immer, den Schaden professionell beseitigen und vor allem die Ursache klären zu lassen, sonst besteht die Gefahr, dass der Schimmel schnell wieder kommt.“
Nur Experten können nach der Sanierung sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt wurden.
Bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige Beratung für 5 Euro in der Verbraucherzentrale Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 unter Tel. 0203/488 011-01  und energieberatung@duisburg.de/ alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart.  Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

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Das lassen sich Kinder schmecken: Gesunde Familienmenüs ohne Extrawürste
Duisburg, 11. Februar 2016 - Was Kinder am liebsten essen, ist nicht immer das, was auch am besten für ihre Entwicklung ist. Doch was braucht der Nachwuchs wirklich, um körperlich und geistig fit zu sein? Und wie lassen sich kindlicher Geschmack und die elterliche Sorge um die Gesundheit am gemeinsamen Tisch bedienen, ohne dass ständig Extrawürste gebraten werden müssen?
Der neue Ratgeber „Mit Kindern essen – Gemeinsam genießen in der Familienküche“ der Verbraucherzentrale NRW liefert praxiserprobte Antworten für Eltern, Großeltern, Tageseltern, Erzieherinnen und Erzieher. Das neue Buch zeigt, welche kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten steuern und wie Eltern darauf Einfluss nehmen können, dass neben Pasta und Pommes auch andere Gerichte für Zufriedenheit bei den Mahlzeiten sorgen.
Empfehlungen für eine vollwertige Kinderernährung sowie Infos zum Umgang mit Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten schaffen die Grundlage für die Auswahl gesunder Menüs. Mehr als 120 vegetarische Rezepte für Frühstück, Haupt- und Zwischenmahlzeiten bringen Abwechslung in den Speiseplan, während Tipps für Einkauf und Vorratshaltung für Übersicht in der Familienküche sorgen.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Frische Luft rein, Feuchtigkeit raus - Lüften ist im Winter wichtig!   
Im Winter das Fenster aufzumachen ist kein reines Vergnügen – ungemütlich kann es werden, und wertvolle Heizenergie geht auch verloren. Dennoch: „Auch bei Kälte muss regelmäßig für frische Luft gesorgt werden. Sonst leidet die Raumluftqualität und schlimmstenfalls droht  gesundheitsschädlicher Schimmel“, sagt Jochen Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale in Duisburg. Wer kann, sollte die Anschaffung kleinerer oder größerer mechanischer Helfer fürs Lüften in Erwägung ziehen“, rät Kruse. Auch von Hand aber sei ein effektives Lüften mit ein wenig Disziplin in den meisten Wohnungen möglich. Kruse hat zusammengetragen, worauf zu achten ist:
·       Kurz und effektiv: In der Heizperiode soll regelmäßig, aber nur für ein paar Minuten mit weit geöffnetem Fenster gelüftet werden. In dieser Zeit sollte die Heizung heruntergedreht werden. Wann die Zeit zum Lüften gekommen ist, zeigt ein Hygrometer an, das für wenige Euro erhältlich ist: Im Winter sollte die relative Luftfeuchte nicht lange über 50 Prozent liegen, da sich die Feuchtigkeit sonst an kalten Wänden niederschlägt und Schimmelwachstum fördert. In schlecht gedämmten Häusern liegt die Gefahrengrenze oft schon bei 40 Prozent.
·      Mehrmals täglich: Nur morgens nach dem Aufstehen kurz zu lüften, wenn die Wohnung ohnehin noch kühl ist, reicht nicht. Die Wassermenge, die tagsüber herausgelüftet werden sollte, ist dank Waschen, Duschen, Kochen und Co. durchaus stattlich: In einem Vier-Personen-Haushalt sind das pro Tag zwischen sechs und zwölf Liter. Deshalb muss mehrmals über den Tag verteilt gelüftet werden. Doch was tun, wenn niemand zuhause ist?
·      Durch die Wand: Komfortable Außenluftdurchlässe in der Wand oder im Fensterrahmen helfen, eine gleichmäßige Lüftung sicherzustellen. Manche Fensterfalzlüftungen wärmen die Luft sogar leicht vor, bevor diese in den Raum gelangt. Dennoch geht immer ein Teil der Heizungswärme ungenutzt verloren.
·      Mit Motor: Eine energiesparende Alternative ist eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Sie nutzt die Wärme der heraustransportierten Luft, um die frisch hereinkommende vorzuwärmen. Aber auch Anlagen ohne Wärmerückgewinnung sorgen für den notwendigen Luftaustausch. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, kann ein Lüftungskonzept vom Fachplaner aufzeigen. Näheres zu den verschiedenen Varianten von Lüftungsanlagen gibt es unter www.vz-nrw.de/lueftungsanlagen.
·      Effizient und leise: Bei der Wahl einer Lüftungsanlage sollten Käufer auf Effizienz, die passende Größe und die Lautstärke achten. Entsprechende Angaben finden sich auf dem Effizienzlabel mit den Klassen A+ bis G. In welche Klasse ein Gerät fällt, hängt vor allem davon ab, wie viel Energie es theoretisch gegenüber einer Lüftung mit geöffneten Fenstern einspart. Dabei wird der vermiedene Wärmeverlust mit dem Stromverbrauch aufgerechnet.
·      Staatlich gefördert: Für die meisten Wohnungslüftungsanlagen gibt es staatliche Fördermittel. Wer auf ein System mit Wärmerückgewinnung setzt und gleichzeitig noch weitere Maßnahmen wie einen Fenstertausch umsetzt, kann das „Lüftungspaket“ der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch nehmen. Damit steigt der Gesamtzuschuss für alle förderfähigen Maßnahmen von 10 auf 15 Prozent der Kosten beziehungsweise 7.500 Euro pro Wohneinheit. Auch in der Kreditvariante sind dann bis zu 6.250 Euro Tilgungszuschuss drin.  

Individuelle Fragen zur passenden Lüftungslösung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW – bei Ratsuchenden zu Hause (90 Minuten/60 Euro) und in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 (30 Minuten/fünf  Euro).
Termine gibt es unter www.vz-nrw.de/energieberatung oder unter Telefon 0180 1 115999 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 Cent/Minute) sowie in der Beratungsstelle.  

 

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Hinweis: Die Verbraucherzentrale Duisburg bleibt am Rosenmontag geschlossen!

 

Geldvermehrung mit gutem Gewissen - Chancen und Risiken nachhaltiger Sparprodukte
04. Februar 2016 - Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher ist bereit, ihr Geld in nachhaltige Geldanlagen zu investieren. Das hat jüngst eine Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW gezeigt. Doch wie können Sparer sicherstellen, dass sie mit ihrem Kapital tatsächlich keine moralisch fragwürdigen Geschäfte unterstützen und zugleich Rendite erwirtschaften? Welche als nachhaltig beworbenen Produktarten empfehlenswert sind, erläutert der Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch erklärt die grundsätzlichen Möglichkeiten nachhaltiger Investitionen und zeigt, worauf Anleger bei Fonds, Angeboten von Umwelt- und Sozialbanken oder grünen Anlagen am grauen Kapitalmarkt achten sollten. Auch außerhalb der Nachhaltigkeitsdiskussion bietet der Ratgeber einen allgemeinen Überblick über die Vor- und Nachteile gängiger Anlageformen vom Tagesgeldkonto über Börsentermingeschäfte bis zu staatlich geförderten Produkten wie der Riester-Rente.
Mit dem so vermittelten Grundlagenwissen werden die Leserinnen und Leser fit für Verhandlungen mit Banken und Anlageberatern und können unseriöse Verkaufstaktiken schnell erkennen.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der BeratungsstelleDuisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er zum Preis von 9,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de. Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.    

 

Januar 2016

Hinweis:

Die Verbraucherzentrale Duisburg bleibt am Rosenmontag geschlossen!

 

Energierechnungen müssen pünktlich sein_ Sechs-Wochen-Frist gilt auch für Tchibo  
Strom- und Gaskunden müssen Jahres- und Schlussrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder des Lieferverhältnisses erhalten. Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht einfach missachten können, bestätigt ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ: 312 O 43/13) gegen Tchibo.
Das Unternehmen hatte sich auch als Energielieferant betätigt und einem Gaskunden erst vier Monate nach Vertragsbeendigung eine Abschlussrechnung gestellt.
„Bei einer solchen Verspätung haben Kunden keinen Überblick mehr über ihren Verbrauch und die Kosten. Damit sind sie benachteiligt, wenn sie zum Beispiel einen neuen Tarif suchen“, sagt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW. Sie hat zusammengetragen, was Energiekunden in solchen Fällen tun sollten:
·       Rechnung anmahnen und nicht mehr überweisen:
Wenn die Rechnung für Gas oder Strom nicht pünktlich kommt, sollten Verbraucher diese beim Versorger anmahnen. Das geht zum Beispiel kostenlos per E-Mail. Abschläge für die neue Abrechnungsperiode müssen die Kunden bis zum Erhalt der Rechnung nicht mehr überweisen, denn erst daraus erfahren sie die neue Abschlagshöhe.
·       Bei Lastschrift Anpassung und Verrechnung verlangen:
Stellen Kunden nach Erhalt der Rechnung fest, dass per Lastschriftverfahren bereits zu hohe Abschläge abgebucht wurden, können sie die Verrechnung und eine Anpassung der künftigen regelmäßigen Zahlungen verlangen. Dieser Aufwand lohnt sich allerdings nur bei einem größeren Unterschied zwischen altem und neuem Abschlag.
·       Guthaben sofort einfordern:
Weist die Rechnung ein Guthaben aus, sollten Verbraucher immer die sofortige Erstattung verlangen. Das Unternehmen kann nicht darauf bestehen, dass die Summe erst später verrechnet wird.
·       Verbraucherschützer informieren:
Damit gegen säumige Versorger rechtliche Schritte eingeleitet werden können, sollten Kunden die Verbraucherzentrale über verspätete Rechnungen informieren. Das geht zum Beispiel online unter www.vz-nrw.de/kontakt.
Über Wechsel nachdenken: Wer schlechte Erfahrungen mit einem Energieversorger macht, sollte über den Wechsel zu einem anderen Lieferanten nachdenken. Tarifrechner im Internet zeigen die Vielfalt der Angebote. Neben einem günstigen Preis sind vor allem kurze Laufzeiten und  Kündigungsfristen wichtig. Preisgarantien und Bonusversprechen sind dagegen mit Vorsicht zu behandeln. Mehr zum Anbieterwechsel gibt es unter www.vz-nrw.de/wechsel-des-energieversorgers

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Ratgeber Resteküche

Restlos genießen: Kreativ kochen und verwerten, was übrig bleibt
Duisburg, 28. Januar 2016 - Sammeln sich Speisereste im Kühlschrank, auf die niemand mehr Appetit hat? Oder fehlt die Idee, was sich mit einzelnen übrig gebliebenen Zutaten noch anfangen lässt? Wie sich Reste aller Art als pfiffige, neue Gerichte auf den Tisch bringen lassen, zeigt der Ratgeber „Kreative Resteküche – einfach, schnell, günstig“ der Verbraucherzentrale NRW.

Auf einen Blick liefert das Kochbuch Rezepte für häufig anfallende Reste von A wie Apfel bis Z wie Zwieback. Eine umfangreiche Verwertungstabelle bietet schnellen Zugriff auf Zubereitungskniffe für Obst und Gemüse, Kräuter, Kartoffeln, Nudeln, Brot, Milchprodukte, Wurst und Fleisch. Eine Übersicht über passende Gewürze zu den Hauptzutaten erleichtert mutigen Köchen das Ausprobieren – damit die Lust am Experimentieren nicht im Frust am Esstisch endet. Leckere Kochideen für jeden Tag gibt es im großen Rezeptteil. Tipps für die kluge Vorratshaltung und Lagerung runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Aus und vorbei für alte Kontonummer und Bankleitzahl - IBAN ab 1. Februar im Euro-Raum verbindlich  
Duisburg, 21. Januar 2016 - Mit dem Gebrauch der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) und Überweisungsformulare ist jetzt endgültig Schluss: Ab 1. Februar kann bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die International Bank Account Number – kurz IBAN – verwendet werden.
An diesem Stichtag enden auch für Privatkunden die Übergangsbestimmungen der sogenannten SEPA-Verordnung. Ab dann gelten für alle Länder der Europäischen Union (EU) und in fünf weiteren europäischen Staaten einheitliche Regeln. Die SEPA-Vereinbarungen lösen dann auch in Deutschland endgültig die nationale Kontonummer und Überweisungsformulare ab.
Das heißt: Bankkunden müssen bei Überweisungen künftig die 22-stellige IBAN des Empfängers kennen und im Papier- oder Online-Formular eintragen, sofern die neue Nummer nicht automatisch vorgedruckt ist. „Banken sind nicht verpflichtet, Geld anhand der bisherigen Kontonummer zu überweisen. Verzögert sich dadurch die Zahlung von fälligen Beträgen, drohen Ärger und Zusatzkosten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, was künftig bei Überweisungen zu beachten ist:
·       Was bezweckt die SEPA-Verordnung? SEPA (Single Euro Payments Area) ist die internationale Bezeichnung für den gemeinsamen europäischen Zahlungsraum: Zahlungen im Euroraum ‒ im Inland wie auch in anderen Ländern ‒ sollen nach dem Willen der EU online innerhalb eines Geschäftstages und bei Papierüberweisungen innerhalb von zwei Tagen zu gleichen Kosten übertragen werden.
Teure Gebühren für Auslandsüberweisungen in Euro-Währung fallen dann weg. Denn SEPA-Überweisungen erfolgen stets nur in Euro. Neben den Mitgliedern der EU setzen auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz als weitere Länder des europäischen Wirtschaftsraums die neuen Regeln des europäischen Zahlungsverkehrs um. Für Zahlungen außerhalb des Euro-Raumes und in anderen Währungen ist die SEPA-Überweisung nicht nutzbar. Hierfür fallen weiterhin teurere Kosten für eine Auslandsüberweisung an.

 

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Verkürztes Warten auf Facharzt -  Kassenärztliche Vereinigungen helfen bei raschem Termin  
Duisburg, 13. Januar 2016 - Akute Gelenkschmerzen, Herzbeschwerden oder plötzliche Sehstörungen: Zur Abklärung ernsthafter Symptome mussten Patienten bisher oft Monate auf einen Termin beim Facharzt warten. Ist eine dringende Untersuchung vonnöten, erhalten gesetzlich Krankenversicherte ab 25. Januar über einen Service der Kassenärztlichen Vereinigungen einen zeitnahen Termin bei einem Orthopäden, Kardiologen oder Neurologen. „Die Vermittlungshilfe für einen schnellen Termin beim Facharzt gibt‘s jedoch nur bei besorgniserregenden Beschwerden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie liefert weitere Hinweise, wie die Unterstützung bei der Terminvergabe künftig funktioniert:
·       Vermittlungspflicht: Wenn’s mit eigener Anstrengung nicht klappt, sind neu eingerichtete Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen dafür zuständig, Patienten innerhalb einer Woche einen Sprechstundentermin bei einem Facharzt zu vermitteln. Die Servicestelle hat darauf zu achten, dass vom Anruf des Patienten bis zur persönlichen Vorstellung beim niedergelassenen Facharzt nicht mehr als vier Wochen vergehen. Ist kein niedergelassener Facharzt verfügbar, bekommen Versicherte ersatzweise einen Behandlungstermin im Krankenhaus angeboten. In diesem Ausnahmefall kann sich die Wartezeit um eine Woche verlängern.
·       Überweisung: Wer aufgrund von langen Wartezeiten die Vermittlungshilfe einer Terminservicestelle für einen Facharztbesuch in Anspruch nehmen will, benötigt hierzu zunächst eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt. Dies gilt jedoch nicht für Untersuchungen beim Augen- oder Frauenarzt. Auch um die Vermittlung von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen kümmern sich die Terminservicestellen nicht. Erstgespräche und Therapiesitzungen bei Psychotherapeuten werden voraussichtlich erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte mit ins Angebot aufgenommen.
·       Dringlichkeit: Der Hausarzt oder Facharzt muss die Dringlichkeit einer weiteren Untersuchung auf der Überweisung angeben, damit die Vier-Wochen-Frist für eine Terminvergabe gilt. Verschiebbare Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen berechtigen Patienten nicht zur Wahrnehmung eines schnellen Termins. Dem überweisenden Arzt sollten Beschwerden und der bisherige Verlauf der Erkrankung ausführlich geschildert werden, damit er entscheiden kann, wie rasch ein Facharzt zur weiteren Behandlung hinzugezogen werden sollte.
·       Facharztwahl und -ort: Hilft die Servicestelle bei der Terminvermittlung, können sich Krankenversicherte den Facharzt nicht aussuchen. Den angebotenen Termin müssen sie jedoch nicht wahrnehmen. Sie können auch auf einen Alternativtermin ausweichen. Passt auch dieser nicht, kann weiterhin ein Wunscharzt auf Eigeninitiative gesucht werden.
Die von der Servicestelle zugewiesene Facharztpraxis muss in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Als zumutbar gilt die Wegstrecke vom Wohnort des Patienten zum nächstmöglichen Facharzt plus 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer entfernteren Arztpraxis. Das bedeutet konkret: Praktizieren der nächstgelegene Orthopäde oder Augenarzt 15 Minuten von zu Hause entfernt, muss der vorgeschlagene Facharzt innerhalb von 45 Minuten mit Bus und Bahn erreichbar sein. Bei besonderen Fachärzten – etwa Radiologen, Spezialinternisten, Kinder- und Jugendpsychiatern – ist eine Strecke von weit mehr als 60 Minuten zum nächsten Facharzt zumutbar.

 

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Ratgeber Haushaltsbuch
Wer für das neue Jahr den Vorsatz hat, am Ende jedes Monats mindestens eine schwarze Null zu schreiben, findet Unterstützung im „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW. Das übersichtliche Ringbuch zum Ausfüllen zeigt Woche für Woche und Monat für Monat, wohin das Geld wirklich fließt.
Rote Zahlen bleiben so nicht lange unentdeckt und können schnell bekämpft werden. Die Tabellen für das ganze Jahr machen sichtbar, welche Lebensbereiche hohe Kosten verursachen und vielleicht Spielraum für Einsparungen bieten. Vom täglichen Lebensmitteleinkauf über die Kreditrate und den Handyvertrag bis zur Bildung von Rücklagen für größere Ausgaben bleibt dabei alles im Blick. Zahlreiche Tipps zu ganz verschiedenen Themen wie Strom, Heizung, Reisen und Versicherungen helfen zudem, die Haushaltskasse direkt zu entlasten.
Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Ratgeber richtig reklamieren
Wie Kunden zu ihrem Recht kommen

Duisburg, 07. Januar 2016 - Die im Internet bestellte Krawatte gefällt nicht, der liebevoll ausgesuchte Kuschelpulli hat ein Loch, das neue Smartphone gibt fünf Minuten nach dem Auspacken den Geist auf und der Festbraten wird am Klapptisch serviert, weil die Möbellieferung seit Wochen auf sich warten lässt. Wenn Weihnachten so oder ähnlich verläuft, ist das Wissen um die eigenen Rechte auf Umtausch, Nachbesserung oder Widerruf Gold wert.
Welche Möglichkeiten Kunden in welchen Situationen haben, erläutert der Ratgeber „Richtig reklamieren“ der Verbraucherzentrale NRW. Neben dem Einzelhandel deckt das Handbuch zahlreiche weitere Bereiche ab, in denen Reklamationen eine Rolle spielen.
Mit 134 Musterbriefen macht es auch fit für den Umgang mit Handwerkern, Vermietern, Banken, Versicherungen, Internetanbietern und der Bahn. Dem großen Thema Reisemängel ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Hinweise zur Durchsetzung der eigenen Rechte vor Gericht oder in Schlichtungen runden das Paket ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  

Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.