'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    31. Kalenderwoche: 31. Juli
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Donnerstag, 1. August 2024

Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide  
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am 20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.


Die Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu errichten und zu betreiben. Die vorhandenen Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden.


Das Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5 aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Von dieser Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen Tageszeitungen wird der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen Gemeinden bekannt gegeben.    


Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024 bei der Stadt Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in 47051 Duisburg zur Einsicht aus während der Dienststunden:
- Montags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
- Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Donnerstags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
-  Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden.


Bei der Stadt Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ -> „Offenlagen“ eingesehen werden.  


A59: Verbindungssperrung zur A40 in Fahrtrichtung Essen zwischen den Autobahnkreuzen Duisburg und Kaiserberg
Freitag (2.8.) um 20 Uhr bis Montag (19.8.) um 4 Uhr wird zwischen den Autobahnkreuzen Duisburg und Kaiserberg die Verbindungsrampe von der A59 für die Verkehre aus Fahrtrichtung Dinslaken auf die A40 in Fahrtrichtung Essen gesperrt.

Im Zuge der Sperrung werden Straßenbauarbeiten ausgeführt, u. a. werden die Trennstreifen auf der A40 in Fahrtrichtung Essen für die späteren Überleitungen des Verkehrs hergerichtet.   Eine Umleitung über die A59 über das Autobahnkreuz Duisburg-Süd und die A524 bis Autobahnkreuz Breitscheid ist eingerichtet.

A40: Auffahrt Duisburg-Kaiserberg gesperrt
Die Auffahrt Duisburg-Kaiserberg auf die A40 in Fahrtrichtung Venlo und auf die A3 in Fahrtrichtung Köln ist voraussichtlich noch bis voraussichtlich Mittwoch (7.8.) wegen Straßenbauarbeiten gesperrt. Verkehrsteilnehmer fahren daher zunächst auf die A40 in Fahrtrichtung Essen, um dann an der Anschlussstelle Mülheim in Fahrtrichtung Venlo zu wechseln.



Drei Wochen Stadtranderholung - jeden Tag ein spannendes Ferienabenteuer
Mit Start der dreiwöchigen Stadtranderholung gab es am 31. Juli einen ersten Einblick in die Ferienaktionen. Seit Montag, dem 29. Juli werden wieder 1.335 Kinder drei Wochen lang an verschiedenen Standorten im ganzen Stadtgebiet betreut. Jeder der 19 Spielorte hat sein eigenes Motto. Am Standort „Die Mühle“, wo die „Unterwasserwelt“ thematisiert wird, trafen sich heute Oberbürgermeister Sören Link, Familiendezernent Paul Bischof, Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke und Projektleiterin Elisabeth Buhrmann.


„Für Kinder ist es die schönste Zeit des Jahres, für berufstätige Eltern gleichzeitig eine echte Herausforderung. Genau deshalb ist die Stadtranderholung in den Sommerferien – auch im 72. Jahr – für Kinder und Eltern so wichtig. Weit über 1000 Kinder haben gemeinsam über drei Wochen hinweg eine super Zeit – nicht selten entstehen hier Freundschaften, die ein Leben lang halten“, so Oberbürgermeister Sören Link.


 „Auf allen Plätzen arbeiten hochengagierte Teams, die vielseitige Programme auf die Beine gestellt haben“, betont Familiendezernent Paul Bischof. So planen alle Standorte auch mit Ausflügen in und um Duisburg herum. Mit Bustransfers gehen Fahrten zu Minigolfanlagen, Freibädern, zum Pippolino und in die Boulderhalle. Hinrich Köpcke, Leiter des Jugendamtes der Stadt Duisburg, verrät weitere Ziele: „Die „Mühlen“-Kinder fahren in den Aquazoo nach Düsseldorf, andere besuchen den Archäologischen Park in Xanten und folgen den Spuren der alten Römer.


Weitere Ausflüge führen ins Irrland nach Kevelaer-Twisteden oder zum Kettler Hof nach Haltern.“ Den ganzen Tag spielen und toben macht hungrig. Deshalb verpflegen sich alle Standorte selbstständig. Je nach Tagesprogramm wird gegrillt, gekocht oder es werden Sandwich-Pakete für die Ausflüge gepackt – ob vegetarisch oder Helal – alles kein Problem.


Besonders am Herzen liegt dem Jugendamt die Möglichkeit zur Teilnahme von Kindern mit Handicaps. Für diese stehen bei Bedarf Integrationshelfende zur Seite. Kurz vor Abschluss der Stadtranderholung am 14. August, geht es für Alle (1335 Kinder und 292 Teamer) in die Disco. „Der Tag im Event-Schloss Pulp ist immer ein ganz besonderes Highlight“, so Elisabeth Buhrmann, langjährige Projektleiterin der Stadtranderholung. Neben dem Discofeeling gibt wieder ein kreatives Programm mit vielen Stationen. Hier können die Kinder wie die „Großen“, Getränke und Essen an der Theke bestellen.

Oberbürgermeister Sören Link besucht die Stadtranderholung im Jugendzentrum Mühle an der Clarenbachstraße in Friemersheim. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Mit Tabaluga in die Schule - Drachenstarke Einschulung: Gratis Tabaluga-Schultüten für NRW-Kids
Rund 830.600 Kinder starteten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2023 ihre Schulzeit. Hinter dieser Zahl verbirgt sich die Vorfreude auf einen aufregenden Start in das Schulabenteuer. Auch in diesem Jahr freuen sich viele Kinder auf den Beginn ihrer Schulzeit - für einen drachenstarken Start sorgen dabei Tabaluga und Netto Marken-Discount. In Zusammenarbeit mit der Peter Maffay Stiftung schenkt Netto Marken-Discount Erstklässlerinnen und Erstklässlern eine kostenlose Schultüte, gefüllt mit Produkten aus dem Tabaluga-Sortiment.


Von einer vielfältigen Auswahl an Snacks bis hin zu praktischen Schulutensilien garantiert diese Schultüte eine drachenstarke Einschulung "Wir sind stolz, durch unsere Zusammenarbeit mit der Peter Maffay Stiftung ein Teil dieses bedeutsamen Moments zu sein und den kleinen Schulanfängern mit Tabalugas Unterstützung einen kraftvollen Start in die Schulzeit zu ermöglichen“, so Christina Stylianou, Leiterin Unternehmenskommunikation bei Netto. Gratis die kostenlose Tabaluga-Schultüte bei Netto – so funktioniert’s: Coupon im Netto-Handzettel ausschneiden Im Aktionszeitraum in Nordrhein-Westfalen (Montag, 05. August bis Samstag 10. August) zeigen Erwachsene in Begleitung eines Einschulkindes an einer Netto-Kasse den Handzettel-Coupon vor und erhalten einen Abhol-Coupon.


Die Schultüte kann in zwei Wochen/in den nächsten Tagen gegen Vorlage des Abhol-Coupons mitgenommen werden*. * Coupon ist nur einmalig einlösbar. Die Aktion findet während des Aktionszeitraums in Nordrhein-Westfalen, 05.08.-10.08.2024. Nur solange der Vorrat reicht. Der kleine grüne Drache im Netto-Sortiment Seit 2016 bietet Netto Marken Discount mit seiner beliebten Tabaluga-Produktreihe ein breites und vielfältiges Sortiment für Kinder an, das von frischem Obst und Gemüse bis hin zu erfrischende Getränke und kinderfreundlichen Drogerieartikeln reicht.


Ein Teil der Erlöse aus den exklusiven Tabaluga-Produkten fließt in die Unterstützung der Peter Maffay Stiftung. Die Produkte sind in allen Filialen erhältlich und tragen mit einem Teil ihrer Erlöse zur Förderung verschiedener Projekte der Tabaluga- Häuser bei. Erkennbar sind die Produkte am kleinen, grünen Drachen auf der Verpackung. Im diesjährigen 14-wöchigen Spendenzeitraum kamen insgesamt 619.384,23 Euro für den guten Zweck zusammen, einschließlich einer Netto-Unternehmensspende.


Peter Maffay selbst unterstützte die Spendenaktion, indem er am 14. Februar 2024 selbst als Kassierer an der Netto-Kasse in München Platz nahm und Kundinnen und Kunden zum Aufrunden motivierte.  Peter Maffay Stiftung – Gemeinsam für Kinder und Jugendliche Im Jahr 2000 gegründet, wird die Peter Maffay Stiftung ausschließlich durch Spenden und Unterstützung finanziert. Sie widmet sich der Schaffung sicherer Rückzugsorte für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Jedes Jahr erhalten mehr als 1.500 Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zu erlebnisreichen Aufenthalten in Einrichtungen in Deutschland, Spanien und Rumänien.


Start des Ausbildungsjahres 2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
Am 1. August startet in den meisten Betrieben das Ausbildungsjahr 2024. Insbesondere in den Großstädten ist es derzeit schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Gerade junge Menschen stellt dies vor große Herausforderungen, denn Studierende und Auszubildende verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen, mit denen sie dann mit anderen Menschen um Wohnraum in zentralen Lagen konkurrieren.


Für viele Auszubildende und dual Studierende ist die Wohnsituation vor Ort sogar der entscheidende Grund für die Wahl des Arbeitgebers. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer mit dem Kopf mitten in einer Ausbildung steckt und zwischen Baustelle oder Gastrobetrieb und Berufsschule hin- und herpendelt, soll sich nicht auch noch um eine bezahlbare Unterkunft sorgen müssen. Wir haben deshalb im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Ländern das Programm Junges Wohnen, speziell für den Neubau und die Modernisierung von Studierenden- und Azubiwohnheimen, auf den Weg gebracht und mit jährlich 500 Millionen Euro Bundesmitteln ausgestattet.


Wo genau junge Menschen ihre Ausbildung machen, soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, die z.B. bei zu hohen Mieten unterstützen müssen. Mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro bis 2028 für den sozialen Wohnungsbau erhöhen wir die Investitionen in neue, bezahlbare Wohnungen noch einmal deutlich. Und wir wollen Unternehmen dabei unterstützen, die gute Tradition des Mitarbeiterwohnens wieder neu aufleben zu lassen. Deshalb können Arbeitgebende grundsätzlich auch alle unsere KfW-Förderprogramme in Anspruch nehmen."


Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Bezahlbare Wohnraumangebote für Azubis sind ein wichtiger Teil der Ausbildungsförderung und müssen weiter an Bedeutung gewinnen. Das Programm Junges Wohnen erleichtert vielen jungen Menschen den Einstieg in eine duale Ausbildung. Denn bezahlbarer Wohnraum kann mehr Jugendliche dazu motivieren, eine Ausbildung auch außerhalb ihrer Heimatregion zu beginnen. Dadurch lassen sich freie Ausbildungsplätze besetzen und regionale Probleme auf dem Ausbildungsmarkt lösen.


Azubis brauchen genauso wie Studierende Unterstützung beim Wohnen. Um die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen, war es daher zweifellos ein wichtiger Schritt, 2023 und 2024 Mittel für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen zur Verfügung zu stellen. Dieses Programm muss 2025 unbedingt fortgeführt und weiterentwickelt werden. So sind etwa temporäre Wohnangebote notwendig, damit Azubis auch länderübergreifende Berufsschulen besuchen können."


Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Programm „Junges Wohnen“ ist und bleibt wichtig, denn es geht hier um die Zukunft für viele junge Menschen - die Suche nach einem Ausbildungsplatz darf nicht daran scheitern, dass sie keine bezahlbare Wohnung finden. Der DGB begrüßt deshalb die Fortführung des Förderprogramms „Junges Wohnen“ bis 2025. Allerdings müssen die Fördermittel langfristig verstetigt werden, um den Anbietern von Jugendwohnen vor Ort Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig müssen die Länder sicherstellen, dass die Gelder auch abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden."


Aktuelle Untersuchung des WSI-Tarifarchivs: Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen: Zwischen 710 und 1.650 Euro im Monat
Aufgrund des Fachkräftemangels kommt es in vielen Tarifbranchen zu überdurchschnittlichen Erhöhungen Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr sehr große Unterschiede.


Die Spannbreite reicht von 710 Euro pro Monat im Friseurhandwerk von Nordrhein-Westfalen im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1.650 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden.


Dies zeigt eine aktuelle Studie über 20 ausgewählte Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2024 vorlegt.*


Ausbildungsvergütungen steigen in vielen Tarifbranchen überdurchschnittlich „Dass in vielen Tarifbranchen die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen deutlich stärker als die Löhne ansteigen, lässt sich bereits seit einigen Jahren beobachten“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Auch im Ausbildungsjahr 2023/2024 hat sich dieser Trend weiter fortgesetzt. Tarifbranchen, in denen weniger als 1.000 Euro im Monat gezahlt wird, werden angesichts des bestehenden Fachkräftemangels immer weniger.“


„Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist wichtig, damit die berufliche Ausbildung attraktiv wird. Es ist kein Zufall, dass vor allem in Berufen mit einer sehr geringen Vergütung Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die Klagen der Arbeitgeber*innen über mangelndes Interesse der Jugendlichen an einer Ausbildung sind nicht glaubwürdig, wenn gleichzeitig nur eine geringe Ausbildungsvergütung bezahlt wird, wie es zum Beispiel häufig im Handwerk der Fall ist. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist eine deutliche Erhöhung von Ausbildungsvergütungen somit die richtige Strategie.“

Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr. In zwölf der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen mittlerweile oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hinzu kommen zwei weitere Branchen, in denen zumindest die westdeutschen Ausbildungsvergütungen die 1.000-Euro-Marke überschritten haben. In sechs Tarifbranchen liegen die Vergütungen hingegen nach wir vor unterhalb von 1.000 Euro. Die höchsten monatlichen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen oberhalb von 1.200 Euro werden im ersten Ausbildungsjahr in folgenden Branchen gezahlt:

•           Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) mit 1.341 Euro
•           Privates Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.300 Euro
•           Textilindustrie in Baden-Württemberg mit 1.245 Euro
•           Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes (Länder) bundeseinheitlich mit 1.231 Euro (ab 01.11.2024 1.331 Euro)
•           Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.225 Euro
•           Öffentlicher Dienst (Bund und Kommunen) mit bundeseinheitlich 1.218 Euro
•           Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.205 Euro.  Mehr...


Noch Plätze frei junge kreative Köpfe: Audiowalks produzieren mit dem Duisburger Kultur- und Stadthistorischen Museum
Kinder und Jugendliche machen Geschichte und Geschichten aus Duisburg erlebbar. Beim „Ohrengang Innenhafen“ des Sommerferienprogramms des Duisburger Kultur- und Stadthistorischen Museums werden vom 6. bis zum 9. August jeweils von 10 bis 15 Uhr sogenannte Audio-Walks produziert: Entlang eines kartographierten Parcours durch das Areal „Innenhafen“ werden die Wege mit kleinen fantasievollen, fiktionalen und auch historischen Hörgeschichten versehen.


In der Home-Base im Kultur- und Stadthistorischen Museum entwickeln die Kinder und Jugendlichen diese Geschichten gemeinsam und nehmen sie direkt vor Ort mit einfachen Mitteln auf. In der Post-Produktion werden die Hörgeschichten schließlich mit Musik und Geräuschen versehen und auf dem Audio-Guide-Portal „Guidemate“ veröffentlicht.

(C) Peter Eisold


Die Teilnehmenden erschaffen damit ein eigenes Werk zur Stadtgeschichte, das noch lange nach den Sommerferien erfahr- und erlebbar sein wird. Das Programm wird vom Kulturrucksack gefördert und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 14 Jahren. Die Teilnahme ist kostenfrei und es sind noch einige Plätze frei.


Eine Anmeldung ist telefonisch unter 0203/283-2640 oder per E-Mail an ksmservice@stadt-duisburg.de möglich. Das vollständige Programm des Duisburger Kultur- und Stadthistorischen Museums ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.


Rundgang zu Orten, die an NS-Verbrechen in Duisburg erinnern

Carmen Simon Fernandez vom „Zentrum für Erinnerungskultur“ begibt sich bei einer Außenführung auf die Spuren der lokalen Gedenkkultur, um über verschiedene NS-Verbrechen zu sprechen. Der Rundgang startet am Dienstag, 6. August, um 17 Uhr am Kultur- und Stadthistorischen Museum am Johannes-Corputius-Platz 1.


In Duisburg erinnern zahlreiche Gedenkzeichen an die NS-Zeit: Dabei reicht die Bandbreite von Gedenktafeln für die niedergebrannten Synagogen, über Mahnmale für die brutale Zerschlagung der Gewerkschaften bis hin zu Stolpersteinen für ermordete homosexuelle Männer. Wer sind (oder waren) die Akteure der Gedenkkultur in Duisburg? Warum sind bestimmte NSVerbrechen nicht in Vergessenheit geraten, während andere kaum Aufmerksamkeit finden? Welche Geschichten lassen sich anhand der vorhandenen Gedenkzeichen erzählen?


Diese und weitere Fragen rückt Carmen Simon Fernandez ins Zentrum ihres Rundgangs. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das vollständige Programm des Kultur- und Stadthistorischen Museums ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.


MSV Duisburg – Türkspor Dortmund: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Türkspor Dortmund am Samstag, 3. August, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.  

Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena
- ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
- ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
- ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr
- ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf Minuten
-ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr.

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.


Rund 150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First  
Unterstützung von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit  

Die Bundesregierung hat im April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Als weiteren Schritt nach dem Kabinettsbeschluss am 24.04.2024 und dem Auftaktkongress des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit am 03.06.2024 erhält nun der Bundesverband Housing First nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages einen Förderbescheid über knapp 150.000 Euro für das laufende Jahr.  


Ziel der Förderung ist es, den in den USA und Europa sowie zahlreichen deutschen Kommunen und Ländern erfolgversprechend erprobten Housing First - Ansatz weiter zu stärken. Hierzu entwickelt der Bundesverband Housing First in diesem Jahr Webinare, ein Fortbildungsprogramm sowie eine Wissensplattform. Das Angebot richtet sich an Expertinnen und Experten in den Ländern, Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe und soll das Wissen, wie die Obdach- und Wohnungslosigkeit mit dem Housing First - Ansatz besser vermieden werden kann, verbreiten.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir haben in Deutschland bereits ein sehr breites Hilfs- und Unterstützungssystem in den Kommunen, mit dem wir Menschen helfen, die Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Mit dem Housing First - Ansatz gehen wir noch einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Damit wird insbesondere jenen Menschen geholfen, die bereits sehr lange ohne Wohnung leben müssen und kaum eine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben. Dazu kommen individuelle Beratungsangebote, um die Rückkehr in ein geregeltes Leben weiter zu unterstützen. Ich freue mich darüber, dass die Förderung des Housing First - Ansatzes auch im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes für 2025 vorgesehen ist.“  


Julia von Lindern, Geschäftsführerin des Bundesverbands Housing First: „Der Housing First - Ansatz funktioniert, das wurde in den letzten Jahren vielfach in Modellprojekten bewiesen. Unsere Aufgabe ist nun, die zeitlich befristeten Pilotprojekte in dauerhafte Angebote der Wohnungslosenhilfe zu überführen.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, allen relevanten Akteuren, den Leistungsträgern sowie der Wohnungswirtschaft werden wir Lösungen entwickeln, um den Housing First - Ansatz unter deutschen Rahmenbedingungen so umsetzen zu können, dass obdachlose Menschen langfristig einen Rechtsanspruch auf diese Form der Hilfe haben. Dabei freuen wir uns über die Förderung der Politik im Allgemeinen sowie die persönliche Unterstützung durch die Bundesbauministerin Klara Geywitz im Besonderen.“

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Vorbehalt
Das Kabinett soll im September beschließen, Länder und Fachverbände dürfen sich jetzt zur Baugesetzbuch-Novelle von Bauministerin Geywitz äußern. Und was die SPD-Politikerin am Dienstag vorgelegt hat, birgt durchaus auch Konfliktpotential. So soll u.a. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten (§ 250 BauGB) bis Ende 2027 unter Genehmigungsvorbehalt der Länder bleiben.


Auf positive Kritik beim Fachpublikum dürfte stoßen, dass veraltete B-Pläne künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel"). Für die Änderung auf die jeweils aktuelle Baunutzungsverordnung dient künftig das vereinfachte Verfahren. Zudem kommen kürzere Fristen für die Bauleitplanung, Kommunen sollen B-Pläne innerhalb von zwölf Monaten nach dem Beteiligungsverfahren veröffentlichen.


Aufstockungen von Bauten will Geywitz ohne B-Planänderung ermöglichen, auch quartiersweise oder stadtweit, zudem soll leichter verdichtet gebaut werden können, z. B. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder in Höfen. Planen, Genehmigen und Bauen werde schneller, auch für die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten, das sei "auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche", warb Geywitz.

Begehrte Einkaufs- und Kühltaschen werden auf Wochenmärkten verteilt
Plastiktüten sind auf den Duisburger Wochenmärkten bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr erlaubt. Der städtische Marktveranstalter Duisburg Kontor unterstützt diesen Mehrweg-Trend seit vielen Jahren. Auf den Märkten werden jährlich mehrere Tausend nachhaltige Tragebehältnisse und Kühltaschen gratis verteilt.


Im August werden die begehrten Taschen am Freitag, den 2.8. zwischen 9 und 12 Uhr auf dem Buchholzer Markt ausgegeben. Am 7. August ist das Verteil-Team zwischen 9 und 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Hochheide unterwegs. Weiter geht es am Mittwoch, den 21. August von 10 bis 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Wedau und am 23.8. zwischen 9 Uhr und 12 Uhr auf dem Neudorfer Wochenmarkt.


Film-Workshop für Jugendliche in der Bezirksbibliothek Rheinhausen
Die Bezirksbibliothek Rheinhausen lädt Jugendliche von 10 bis 14 Jahren am Donnerstag, 1. August, von 11 bis 17 Uhr in die Zweigstelle auf der Händelstraße 6 zum Workshop „Mit dem Green Screen Filme drehen wie in Hollywood“ ein. In den meisten Hollywoodfilme wird in einem speziellen Studio vor einem Green Screen gedreht. Thomas Köller erklärt, wie dabei getrickst wird, wie man Fantasie, Körpergefühl und Konzentration einsetzt, um in einem leeren, grünen Raum zu schauspielern und diesen realistisch mit Leben zu füllen.


Die Teilnehmenden können sich ausprobieren und Star in ihrem eigenen Film werden. Gerne können eigene Kostüme und Accessoires mitgebracht werden. Das Angebot gehört zum Programm des „Kulturrucksack NRW“. Die Teilnahme kostet zwei Euro zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung.


Eine Anmeldung ist auf der Seite www.stadtbibliothek-duisburg.de unter Veranstaltungen erforderlich. Für Fragen steht das Team der Rheinhauser Bibliothek vor Ort oder telefonisch unter (02065) 905-8467 gerne zur Verfügung. Die Bezirksbibliothek ist dienstags bis donnerstags von 10.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

„Ferienkirche unterwegs“ führt über den Rhein
Die Neumühler Gemeinde lädt zum Mitreisen und Mitfeiern ein – Anmeldungen bis zum 9.8. Die „Ferienkirche unterwegs“ der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Neumühl ist seit Jahrzehnten so beliebt, dass es auch in diesem Jahr eine Begegnung in der entfernten Nachbarschaft gibt - mit Gottesdienst und Essen, also viel Gutem für Geist, Seele und Leib. Wer von Neumühl aus am 18. August mit dem Bus in großer Gemeinschaft mit zur Evangelischen Kirchengemeinde Essenberg-Hochheide fahren und den Tag dort mitfeiern möchte, muss sich bis zum 9. August anmelden.  


Am Tag der „Ferienkirche unterwegs“ werden die gut 50 „Nordlichter“ - mit Kaffee und Kuchen begrüßt - um 11 Uhr den von Pfarrer Yannick Barnekow geleiteten Gottesdienst in der Hochheider Kirche besuchen. Die Ausflügler aus dem Duisburger Norden erfahren zudem einiges über die Gastgemeinde: Mit etwa 4000 Gemeindegliedern hat sie ihr Zentrum an der Kirchstraße. Gleich neben der Kirche findet man auf der einen Seite das Gemeindehaus, auf der anderen das Gemeindebüro. 


Die Bevölkerung in Essenberg-Hochheide ist sehr vielfältig, heißt es auf der Internetseite der Gemeinde. Dort wohnen viele alteingesessene Menschen. Eine Zechensiedlung erinnert an die bergmännische Tradition. In einem Hochhausgebiet leben Menschen unterschiedlicher Herkunft und Glaubens. Da gibt es Parallelen zu Neumühl, darüber freuen sich die Leute der „Ferienkirche unterwegs“ jetzt schon. Freuen können sich alle Anwesenden auch nach dem Gottesdienst auf die Kirchenführung durch Ferdinand Isigkeit, den früheren Superintendenten des Kirchenkreises Moers, und um 13 Uhr, das von den Neumühlern vor Ort in Hochheide frisch zubereitete, reichhaltiges Büffet an Vor-, Haupt- und Nachspeisen.


Dazu ist auch die Gemeinde Essenberg-Hochheide eingeladen. Serviert wird der Genuss vom Neumühler Küchen- und Ferienkirchenteam um Gisela Usche, Nadine Birken, Christoph Schultz und weiteren Helfern. Pappsatt auch von den Leckereien der folgenden Kuchentafel geht der Bus gegen 17 Uhr zurück nach Neumühl. Wer am 18. August um 9.45 Uhr von der Neumühler Gnadenkirche aus mit dem Bus nach Homberg mitfahren möchte, sollte sich bis zum 9. August anmelden.


Die Kosten für die Fahrt hin und zurück sowie für die volle Verpflegung und weitere Überraschungen betragen 22,50 Euro pro Person. Anmeldungen sind erforderlich und dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr im Alten Pfarrhaus, Obermarxloher Straße 40, Duisburg-Neumühl (Tel. 0203 / 580448), möglich. Die begrenzte Platzzahl wird in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.  

Neumühler Ferienkirchenteams, die beim informativen Vorgespräch mit Küsterin Sigrid Glock (2.v.l.) begeistert von der Gastfreundschaft der Gemeinde Essenberg-Hochheide waren. Deshalb blicken sie auch der diesjährigen „Ferienkirche unterwegs“ voller Vorfreude entgegen (Foto: Egbert Schäffer).  




NRW: Auszubildende in der Pflege verdienen rund 400 Euro mehr als Azubis im Handwerk Im Jahr 2023 haben Auszubildende im ersten Jahr ihrer Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1 191 Euro verdient. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Starts des neuen Ausbildungsjahres am 1. August mitteilt, war die durchschnittliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann damit rund 400 Euro höher als im Ausbildungsbereich Handwerk.


Die Handwerk-Azubis wurden im ersten Ausbildungsjahr mit durchschnittlich 790 Euro vergütet; das war im Jahr 2023 der niedrigste Wert von allen Ausbildungsbereichen im dualen System. Die Ausbildungsvergütung im dualen System lag bei durchschnittlich 935 Euro Azubis, die 2023 eine Ausbildung im dualen System (ohne Pflegeberufe) in NRW begannen, verdienten im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich 935 Euro.


In den Ausbildungsbereichen öffentlicher Dienst (1 068 Euro), Industrie, Handel u. a. (997 Euro) und Landwirtschaft (960 Euro) wurden sie überdurchschnittlich entlohnt. Die Auszubildenden im Bereich Freie Berufe, zu dem beispielweise Steuerfachangestellte und Medizinische Fachangestellte gehören, verdienten im Jahr 2023 durchschnittlich 920 Euro. Duale Azubis im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r verdienten am meisten; angehende Bestattungsfachkräfte am wenigsten Werden nur die Ausbildungsberufe im dualen System betrachtet, verdienten die Azubis im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r mit durchschnittlich 1 142 Euro im ersten Ausbildungsjahr am meisten.




Auszubildende im Beruf Drogist/-in lagen mit einer durchschnittlichen Vergütung von 1 125 Euro auf Platz 2, gefolgt vom Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (1 120 Euro).. Die geringste Ausbildungsvergütung erhielten angehende Bestattungsfachkräfte (625 Euro), Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen (640 Euro) sowie Auszubildende in den Berufen Konditor/-in, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau und Zweiradmechatroniker/-in (650 Euro).



NRW: Sozialhilfeausgaben im Jahr 2023 um 15,7 Prozent gestiegen
Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2023 bei rund 4,3 Milliarden Euro und waren damit um 582 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Die Ausgaben sind in allen Bereichen des SGB XII gestiegen. Das Ausgabenplus ist zu mehr als der Hälfte (51,8 Prozent) auf den Anstieg der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zurückzuführen (+301 Millionen Euro).


Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um fast 14 Prozent gestiegen Mit rund 2,5 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte der gesamten Nettoausgaben (58,9 Prozent) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB II ausgegeben. Das waren 13,5 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.


Hilfe zur Pflege ist zweitgrößter Ausgabeposten
Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier kam es nach dem Rückgang von 2021 auf 2022 im Jahr 2023 wieder zu einem Anstieg der Nettoausgaben (+23,1 Prozent bzw.+183 Millionen Euro). Die Ausgaben lagen 2023 mit 975 Millionen Euro aber unter dem Wert des Jahres 2021 (1 159 Millionen Euro) vor Einführung des Leistungszuschlags der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege gem. § 43c SGB XI zum 01.01.2022.


Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2023 mit rund 371 Millionen Euro um 15,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Auch die Ausgaben für die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) sind gestiegen (+21,2 Prozent) und beliefen sich 2023 auf rund 250 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen.


Ein weiterer Ausgabeposten sind die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII. Die Nettoausgaben für diese Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent gestiegen und lagen 2023 bei rund 172 Millionen Euro.


Verschiedene Gründe für Ausgabensteigerung Relevant für die Ausgabensteigerung sind neben der Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger (z. B. Anstieg der Zahl derer, die Grundsicherung im Alter erhalten haben (Pressemitteilung vom 14. Mai 2024 unter https://www.it.nrw/nrw-ende-2023-erhielten-knapp-vier-prozent-mehr-menschen-grundsicherung-im-alter-als-ein-jahr-zuvor) auch die Anhebung der Regelsätze nach dem §28 SGB XII zum 01.01.2023 sowie Kostensteigerungen (Personal- und Sachkosten) im Bereich der (Kranken-)Pflegeleistungen. IT.NRW




Wohnungsbau verfehlt Zielmarke
Das Münchner Ifo-Institut erwartet in den nächsten Jahren eine fortgesetzte Talfahrt des Wohnungsbaus in Deutschland. Die Zahl der neu gebauten Wohnungen könnte demnach im Jahr 2026 auf nur noch 175.000 absinken, das wären dann über 40 Prozent weniger als die knapp 300.000 Wohnungen des Jahres 2022. „Die Prognose ist mit Unsicherheiten behaftet, aber es ist ziemlich klar, dass wir spätestens 2026 unter die 200.000er-Marke rutschen werden“, sagt Ifo-Baufachmann Ludwig Dorffmeister der Deutschen Presse-Agentur.


Das von der Berliner Koalition beim Amtsantritt 2021 ausgegebene Ziel sind 400.000 neue Wohnungen pro Jahr. Dieses Ziel rückt offenkundig in immer weitere Ferne. Wie die Statista-Grafik weiterhin auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts zeigt, stagnieren die Zahlen in den letzten Jahren um die Marke von 300.000 Wohnungen. Die Branche leidet derzeit unter deutlichen Materialpreissteigerungen. Zudem haben sich die Bauzinsen verdreifacht. Die Krise betrifft vor allem den Bau von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen, aber auch Gewerbeimmobilien und Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Kanalisationen in Städten und Gemeinden. Matthias Janson
Infografik: Wohnungsbau verfehlt Zielmarke | Statista

Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in Deutschland? Wohnungskrise - Stand 31.7.2024
Markierte das Jahr 2023 schon einen Tiefstand für Wohnungs-Baugenehmigungen, verschärft sich die Lage im laufenden Jahr weiter. So wurden laut Statistischem Bundesamt hierzulande von Januar bis Mai 71.591 Baugenehmigungen für Wohnnungen in neu zu errichtenden Wohngebäuden erteilt - das sind 24 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum und 42 Prozent weniger als im Jahr 2020. Damit dürfte sich der Wohnungsmangel in Deutschland weiter verschärfen.


Bereits jetzt wird die von der Bunderegierung gesetzte Zielmarke von 400.000 fertiggestellten Wohnungen pro Jahr deutlich verfehlt, wie eine weitere Statista-Grafik zeigt. Problematisch ist das vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen und Mieter:innen in Großstädten.

Destatis zufolge muss in Deutschland im Schnitt 27,8 Prozent des Einkommens für Miete aufgewendet werden, sind es in Städten ab 100.000 Einwohner:innen 28,9 Prozent. Bei Haushalten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 1.500 Euro oder weniger steigt die Belastung auf über 40 Prozent. Mathias Brandt
Infografik: Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in Deutschland? | Statista

Eigenheim heute erschwinglicher als 1980
Mehr als die Hälfte der Deutschen wünscht sich, in einem freistehenden Einfamilienhaus zu wohnen. Wie der OECD-Erschwinglichkeitsindikator für Wohnimmobilien zeigt, ist die finanzielle Umsetzbarkeit dieses Traums heute im Schnitt wahrscheinlicher als noch in den 1980er Jahren. Der Indikator ist nämlich von 171,2 Punkten im ersten Quartal des Jahres 1980 auf 109,7 Punkte im ersten Quartal 2024 gefallen. Ein geringerer Indikatorwert ist hierbei gleichbedeutend mit einer höheren Erschwinglichkeit.


Der Indikator zeigt zudem, dass der Trend zu einer höheren Erschwinglichkeit von Immobilien in Deutschland in der Zeit der Weltfinanzkrise der Jahre 2007 und 2008 zum Erliegen gekommen ist. Das vergangene Jahrzehnt war dann von steigenden Preisen und einer sinkenden Erschwinglichkeit geprägt, bis sich dieser Trend wiederum drehte und die Erschwinglichkeit ab dem zweiten Quartal 2022 schließlich wieder zunahm. Hierbei spielten steigende Zinsen und die in der Folge fallenden Immobilienpreise die tragende Rolle. So sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im Jahr 2023 in historischem Ausmaß gefallen.


Für die Berechnung des OECD-Erschwinglichkeitsindikators werden die nominalen Immobilienpreise durch das nominale verfügbare Haushaltsnettoeinkommen pro Kopf dividiert. Sinken die Preise oder steigen die Einkommen, fällt der Indikatorwert. Im betrachteten Zeitraum ist das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen stärker gestiegen als die Immobilienpreise. Das verfügbare Einkommen privater Haushalte beschreibt das Einkommen, das den Haushalten für Konsum, Sparen oder Investitionen zur Verfügung steht.

Neben den Häuserpreisen und Einkommen spielen aber auch die Bauzinsen bei der Erschwinglichkeit einer Immobilie eine wichtige Rolle. Diese befinden sich verglichen mit den 1980er Jahren derzeit noch immer auf niedrigem Niveau. Bei der individuellen Frage nach der Erschwinglichkeit eines eigenen Hauses müssen im Falle eines Neubaus zudem die Baukosten eingepreist werden, die in Deutschland zuletzt deutlich angestiegen sind. Matthias Janson
Infografik: Eigenheim heute erschwinglicher als 1980 | Statista

Kommunale Haushalte: Grundsteueranteil sinkt Grundsteuer - 31.07.2024
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsweise der Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das Problem war, dass die seit 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern unveränderten Einheitswerte für die Berechnung zu Wertverzerrungen führen. Ab 2025 greift dann die neue Grundsteuer-Reform auf Basis der neuen Berechnung und aktuellen Hebesätzen.


Für die deutschen Gemeinden ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen. 2016 flossen beispielsweise rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen - der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent. Zusammen mit der deutlich geringeren Grundsteuer A (Agrar- und Forstwirtschaft) waren es etwa 13,65 Milliarden Euro, die den Kommunen zugutekamen.


Zuletzt sind die Steuereinnahmen der Gemeinden jährlich angestiegen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einkünfte aus Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Grundsteuer gemeinsam auf rund 143,5 Milliarden Euro. Der Grundsteueranteil (A+B) lag dabei bei etwa 10,8 Prozent – ein Zehn-Jahrestief. Vor dem Hintergrund jahrelanger Unterfinanzierung, ist es kaum verwunderlich, dass viele Kommunen in Deutschland bei den Hebesätzen der Grundsteuer B bereits vor 2025 kräftig anziehen. Kommunen werden derzeit mit nur etwa 23 Prozent an den Landessteuereinnahmen beteiligt, was zu einer regelrechten Steuerspirale führt. Letzten Endes tragen die Mieter die Kosten der erhöhten Grundsteuer, da diese in den meisten Fällen über die Betriebskosten auf sie umgelegt werden. Renè Bocksch
Infografik: Kommunale Haushalte - Grundsteueranteil sinkt | Statista

Infografik: Großfamilien leben vor allem im DACH-Raum in Mietwohnungen | Statista