Öffentliche Bekanntmachung des
Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am
20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den
Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie für schadstoffarme Abfälle) am
Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.
Die Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in
Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus in
Deutschland nicht bis zum geplanten Endausbau verfüllt. Die DAH1
GmbH plant nun auf dem vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen
Bergehalde eine Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung
zu errichten und zu betreiben. Die vorhandenen Restkapazitäten der
Halde können so zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden.
Das Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd.
16,2 ha beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5
aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 15
Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t Abfälle abgelagert werden.
Da neben der Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender
erforderlich wären, können diese Zustellungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Von dieser Möglichkeit
macht die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde
Gebrauch. Im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und den
örtlichen Tageszeitungen wird der verfügende Teil des
Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein
Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen Gemeinden bekannt
gegeben.
Der Planfeststellungsbeschluss und die
Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich
19.08.2024 bei der Stadt Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum
U28 in 47051 Duisburg zur Einsicht aus während der Dienststunden:
- Montags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter:
0203-2836426 - Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis
15:30 Uhr - Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis
15:30 Uhr - Donnerstags nur mit vorheriger telefonischer
Absprache unter: 0203-2836426 - Freitags von 08:00 bis
14:00 Uhr. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden.
Bei der
Stadt Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im alten
Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden von Montag bis
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag
08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht aus.
Der
Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der
Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie den Einwenderinnen und
Einwendern schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung
Düsseldorf angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können innerhalb
des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der
Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik
„Services“ -> „Offenlagen“ eingesehen werden.
A59: Verbindungssperrung zur A40 in Fahrtrichtung Essen zwischen den
Autobahnkreuzen Duisburg und Kaiserberg Freitag (2.8.)
um 20 Uhr bis Montag (19.8.) um 4 Uhr wird zwischen den
Autobahnkreuzen Duisburg und Kaiserberg die Verbindungsrampe von der
A59 für die Verkehre aus Fahrtrichtung Dinslaken auf die A40 in
Fahrtrichtung Essen gesperrt.
Im Zuge der Sperrung werden
Straßenbauarbeiten ausgeführt, u. a. werden die Trennstreifen auf
der A40 in Fahrtrichtung Essen für die späteren Überleitungen des
Verkehrs hergerichtet. Eine Umleitung über die A59 über das
Autobahnkreuz Duisburg-Süd und die A524 bis Autobahnkreuz
Breitscheid ist eingerichtet.
A40: Auffahrt
Duisburg-Kaiserberg gesperrt
Die Auffahrt Duisburg-Kaiserberg auf die A40 in
Fahrtrichtung Venlo und auf die A3 in Fahrtrichtung Köln ist
voraussichtlich noch bis voraussichtlich Mittwoch (7.8.) wegen
Straßenbauarbeiten gesperrt. Verkehrsteilnehmer fahren daher
zunächst auf die A40 in Fahrtrichtung Essen, um dann an der
Anschlussstelle Mülheim in Fahrtrichtung Venlo zu wechseln.
Drei Wochen Stadtranderholung -
jeden Tag ein spannendes Ferienabenteuer Mit Start der
dreiwöchigen Stadtranderholung gab es am 31. Juli einen ersten
Einblick in die Ferienaktionen. Seit Montag, dem 29. Juli werden
wieder 1.335 Kinder drei Wochen lang an verschiedenen Standorten im
ganzen Stadtgebiet betreut. Jeder der 19 Spielorte hat sein eigenes
Motto. Am Standort „Die Mühle“, wo die „Unterwasserwelt“
thematisiert wird, trafen sich heute Oberbürgermeister Sören Link,
Familiendezernent Paul Bischof, Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke und
Projektleiterin Elisabeth Buhrmann.
„Für Kinder ist es die schönste Zeit des Jahres, für
berufstätige Eltern gleichzeitig eine echte Herausforderung. Genau
deshalb ist die Stadtranderholung in den Sommerferien – auch im 72.
Jahr – für Kinder und Eltern so wichtig. Weit über 1000 Kinder haben
gemeinsam über drei Wochen hinweg eine super Zeit – nicht selten
entstehen hier Freundschaften, die ein Leben lang halten“, so
Oberbürgermeister Sören Link.
„Auf allen Plätzen
arbeiten hochengagierte Teams, die vielseitige Programme auf die
Beine gestellt haben“, betont Familiendezernent Paul Bischof. So
planen alle Standorte auch mit Ausflügen in und um Duisburg herum.
Mit Bustransfers gehen Fahrten zu Minigolfanlagen, Freibädern, zum
Pippolino und in die Boulderhalle. Hinrich Köpcke, Leiter des
Jugendamtes der Stadt Duisburg, verrät weitere Ziele: „Die
„Mühlen“-Kinder fahren in den Aquazoo nach Düsseldorf, andere
besuchen den Archäologischen Park in Xanten und folgen den Spuren
der alten Römer.
Weitere Ausflüge führen ins Irrland
nach Kevelaer-Twisteden oder zum Kettler Hof nach Haltern.“ Den
ganzen Tag spielen und toben macht hungrig. Deshalb verpflegen sich
alle Standorte selbstständig. Je nach Tagesprogramm wird gegrillt,
gekocht oder es werden Sandwich-Pakete für die Ausflüge gepackt – ob
vegetarisch oder Helal – alles kein Problem.
Besonders
am Herzen liegt dem Jugendamt die Möglichkeit zur Teilnahme von
Kindern mit Handicaps. Für diese stehen bei Bedarf
Integrationshelfende zur Seite. Kurz vor Abschluss der
Stadtranderholung am 14. August, geht es für Alle (1335 Kinder und
292 Teamer) in die Disco. „Der Tag im Event-Schloss Pulp ist immer
ein ganz besonderes Highlight“, so Elisabeth Buhrmann, langjährige
Projektleiterin der Stadtranderholung. Neben dem Discofeeling gibt
wieder ein kreatives Programm mit vielen Stationen. Hier können die
Kinder wie die „Großen“, Getränke und Essen an der Theke bestellen.
Oberbürgermeister Sören Link besucht die Stadtranderholung im
Jugendzentrum Mühle an der Clarenbachstraße in Friemersheim. Foto:
Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Mit Tabaluga in die
Schule - Drachenstarke Einschulung: Gratis Tabaluga-Schultüten für
NRW-Kids Rund 830.600 Kinder starteten nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes 2023 ihre Schulzeit. Hinter dieser Zahl
verbirgt sich die Vorfreude auf einen aufregenden Start in das
Schulabenteuer. Auch in diesem Jahr freuen sich viele Kinder auf den
Beginn ihrer Schulzeit - für einen drachenstarken Start sorgen dabei
Tabaluga und Netto Marken-Discount. In Zusammenarbeit mit der Peter
Maffay Stiftung schenkt Netto Marken-Discount Erstklässlerinnen und
Erstklässlern eine kostenlose Schultüte, gefüllt mit Produkten aus
dem Tabaluga-Sortiment.
Von einer vielfältigen Auswahl
an Snacks bis hin zu praktischen Schulutensilien garantiert diese
Schultüte eine drachenstarke Einschulung "Wir sind stolz, durch
unsere Zusammenarbeit mit der Peter Maffay Stiftung ein Teil dieses
bedeutsamen Moments zu sein und den kleinen Schulanfängern mit
Tabalugas Unterstützung einen kraftvollen Start in die Schulzeit zu
ermöglichen“, so Christina Stylianou, Leiterin
Unternehmenskommunikation bei Netto. Gratis die kostenlose
Tabaluga-Schultüte bei Netto – so funktioniert’s: Coupon im
Netto-Handzettel ausschneiden Im Aktionszeitraum in
Nordrhein-Westfalen (Montag, 05. August bis Samstag 10. August)
zeigen Erwachsene in Begleitung eines Einschulkindes an einer
Netto-Kasse den Handzettel-Coupon vor und erhalten einen
Abhol-Coupon.
Die Schultüte kann in zwei Wochen/in den nächsten Tagen gegen
Vorlage des Abhol-Coupons mitgenommen werden*. * Coupon ist nur
einmalig einlösbar. Die Aktion findet während des Aktionszeitraums
in Nordrhein-Westfalen, 05.08.-10.08.2024. Nur solange der Vorrat
reicht. Der kleine grüne Drache im Netto-Sortiment Seit 2016 bietet
Netto Marken Discount mit seiner beliebten Tabaluga-Produktreihe ein
breites und vielfältiges Sortiment für Kinder an, das von frischem
Obst und Gemüse bis hin zu erfrischende Getränke und
kinderfreundlichen Drogerieartikeln reicht.
Ein Teil der
Erlöse aus den exklusiven Tabaluga-Produkten fließt in die
Unterstützung der Peter Maffay Stiftung. Die Produkte sind in allen
Filialen erhältlich und tragen mit einem Teil ihrer Erlöse zur
Förderung verschiedener Projekte der Tabaluga- Häuser bei. Erkennbar
sind die Produkte am kleinen, grünen Drachen auf der Verpackung. Im
diesjährigen 14-wöchigen Spendenzeitraum kamen insgesamt 619.384,23
Euro für den guten Zweck zusammen, einschließlich einer
Netto-Unternehmensspende.
Peter Maffay selbst
unterstützte die Spendenaktion, indem er am 14. Februar 2024 selbst
als Kassierer an der Netto-Kasse in München Platz nahm und Kundinnen
und Kunden zum Aufrunden motivierte. Peter Maffay Stiftung –
Gemeinsam für Kinder und Jugendliche Im Jahr 2000 gegründet, wird
die Peter Maffay Stiftung ausschließlich durch Spenden und
Unterstützung finanziert. Sie widmet sich der Schaffung sicherer
Rückzugsorte für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Jedes Jahr
erhalten mehr als 1.500 Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zu
erlebnisreichen Aufenthalten in Einrichtungen in Deutschland,
Spanien und Rumänien.
Start des
Ausbildungsjahres 2024: jährlich 500 Millionen Euro für Wohnheime
Am 1. August startet in den meisten Betrieben das
Ausbildungsjahr 2024. Insbesondere in den Großstädten ist es derzeit
schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Gerade junge Menschen
stellt dies vor große Herausforderungen, denn Studierende und
Auszubildende verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen, mit
denen sie dann mit anderen Menschen um Wohnraum in zentralen Lagen
konkurrieren.
Für viele Auszubildende und dual Studierende ist die
Wohnsituation vor Ort sogar der entscheidende Grund für die Wahl des
Arbeitgebers. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer mit dem Kopf mitten in einer
Ausbildung steckt und zwischen Baustelle oder Gastrobetrieb und
Berufsschule hin- und herpendelt, soll sich nicht auch noch um eine
bezahlbare Unterkunft sorgen müssen. Wir haben deshalb im
vergangenen Jahr gemeinsam mit den Ländern das Programm Junges
Wohnen, speziell für den Neubau und die Modernisierung von
Studierenden- und Azubiwohnheimen, auf den Weg gebracht und mit
jährlich 500 Millionen Euro Bundesmitteln ausgestattet.
Wo genau junge Menschen ihre Ausbildung machen, soll nicht vom
Geldbeutel der Eltern abhängen, die z.B. bei zu hohen Mieten
unterstützen müssen. Mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro bis 2028
für den sozialen Wohnungsbau erhöhen wir die Investitionen in neue,
bezahlbare Wohnungen noch einmal deutlich. Und wir wollen
Unternehmen dabei unterstützen, die gute Tradition des
Mitarbeiterwohnens wieder neu aufleben zu lassen. Deshalb können
Arbeitgebende grundsätzlich auch alle unsere KfW-Förderprogramme in
Anspruch nehmen."
Jörg Dittrich, Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Bezahlbare
Wohnraumangebote für Azubis sind ein wichtiger Teil der
Ausbildungsförderung und müssen weiter an Bedeutung gewinnen. Das
Programm Junges Wohnen erleichtert vielen jungen Menschen den
Einstieg in eine duale Ausbildung. Denn bezahlbarer Wohnraum kann
mehr Jugendliche dazu motivieren, eine Ausbildung auch außerhalb
ihrer Heimatregion zu beginnen. Dadurch lassen sich freie
Ausbildungsplätze besetzen und regionale Probleme auf dem
Ausbildungsmarkt lösen.
Azubis brauchen genauso wie
Studierende Unterstützung beim Wohnen. Um die Gleichwertigkeit
zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen, war es
daher zweifellos ein wichtiger Schritt, 2023 und 2024 Mittel für den
Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen zur Verfügung zu stellen.
Dieses Programm muss 2025 unbedingt fortgeführt und weiterentwickelt
werden. So sind etwa temporäre Wohnangebote notwendig, damit Azubis
auch länderübergreifende Berufsschulen besuchen können."
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Programm „Junges
Wohnen“ ist und bleibt wichtig, denn es geht hier um die Zukunft für
viele junge Menschen - die Suche nach einem Ausbildungsplatz darf
nicht daran scheitern, dass sie keine bezahlbare Wohnung finden. Der
DGB begrüßt deshalb die Fortführung des Förderprogramms „Junges
Wohnen“ bis 2025. Allerdings müssen die Fördermittel langfristig
verstetigt werden, um den Anbietern von Jugendwohnen vor Ort
Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig müssen die Länder
sicherstellen, dass die Gelder auch abgerufen und zielgerichtet
eingesetzt werden."
Aktuelle Untersuchung des WSI-Tarifarchivs: Tarifvertragliche
Ausbildungsvergütungen: Zwischen 710 und 1.650 Euro im Monat
Aufgrund des Fachkräftemangels kommt es in vielen Tarifbranchen zu
überdurchschnittlichen Erhöhungen Bei den durch Tarifvertrag
festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche, Region
und Ausbildungsjahr sehr große Unterschiede.
Die Spannbreite reicht von 710 Euro pro Monat im Friseurhandwerk
von Nordrhein-Westfalen im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1.650 Euro
im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten
Ausbildungsjahr vergütet werden.
Dies zeigt eine aktuelle Studie über 20 ausgewählte
Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung
zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2024 vorlegt.*
Ausbildungsvergütungen steigen in vielen Tarifbranchen
überdurchschnittlich „Dass in vielen Tarifbranchen die
tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen deutlich stärker als die
Löhne ansteigen, lässt sich bereits seit einigen Jahren beobachten“,
sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten.
„Auch im Ausbildungsjahr 2023/2024 hat sich dieser Trend weiter
fortgesetzt. Tarifbranchen, in denen weniger als 1.000 Euro im Monat
gezahlt wird, werden angesichts des bestehenden Fachkräftemangels
immer weniger.“
„Eine angemessene Ausbildungsvergütung
ist wichtig, damit die berufliche Ausbildung attraktiv wird. Es ist
kein Zufall, dass vor allem in Berufen mit einer sehr geringen
Vergütung Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben“, sagt Prof. Dr.
Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die
Klagen der Arbeitgeber*innen über mangelndes Interesse der
Jugendlichen an einer Ausbildung sind nicht glaubwürdig, wenn
gleichzeitig nur eine geringe Ausbildungsvergütung bezahlt wird, wie
es zum Beispiel häufig im Handwerk der Fall ist. Insbesondere im
Hinblick auf den Fachkräftemangel ist eine deutliche Erhöhung von
Ausbildungsvergütungen somit die richtige Strategie.“
Die
Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen
zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr. In zwölf der 20
untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen mittlerweile
oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hinzu kommen zwei weitere
Branchen, in denen zumindest die westdeutschen
Ausbildungsvergütungen die 1.000-Euro-Marke überschritten haben. In
sechs Tarifbranchen liegen die Vergütungen hingegen nach wir vor
unterhalb von 1.000 Euro. Die höchsten monatlichen
Ausbildungsvergütungen mit Beträgen oberhalb von 1.200 Euro werden
im ersten Ausbildungsjahr in folgenden Branchen gezahlt:
• Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes
(Bund und Kommunen) mit 1.341 Euro • Privates
Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.300 Euro •
Textilindustrie in Baden-Württemberg mit 1.245 Euro •
Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes (Länder)
bundeseinheitlich mit 1.231 Euro (ab 01.11.2024 1.331 Euro)
• Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.225 Euro
• Öffentlicher Dienst (Bund und Kommunen) mit
bundeseinheitlich 1.218 Euro • Versicherungsgewerbe
mit bundeseinheitlich 1.205 Euro.
Mehr...
Noch Plätze frei junge kreative Köpfe:
Audiowalks produzieren mit dem Duisburger Kultur- und
Stadthistorischen Museum Kinder und Jugendliche machen
Geschichte und Geschichten aus Duisburg erlebbar. Beim „Ohrengang
Innenhafen“ des Sommerferienprogramms des Duisburger Kultur- und
Stadthistorischen Museums werden vom 6. bis zum 9. August jeweils
von 10 bis 15 Uhr sogenannte Audio-Walks produziert: Entlang eines
kartographierten Parcours durch das Areal „Innenhafen“ werden die
Wege mit kleinen fantasievollen, fiktionalen und auch historischen
Hörgeschichten versehen.
In der Home-Base im Kultur- und
Stadthistorischen Museum entwickeln die Kinder und Jugendlichen
diese Geschichten gemeinsam und nehmen sie direkt vor Ort mit
einfachen Mitteln auf. In der Post-Produktion werden die
Hörgeschichten schließlich mit Musik und Geräuschen versehen und auf
dem Audio-Guide-Portal „Guidemate“ veröffentlicht.
(C) Peter Eisold
Die Teilnehmenden erschaffen damit ein
eigenes Werk zur Stadtgeschichte, das noch lange nach den
Sommerferien erfahr- und erlebbar sein wird. Das Programm wird vom
Kulturrucksack gefördert und richtet sich an Kinder und Jugendliche
im Alter von zehn bis 14 Jahren. Die Teilnahme ist kostenfrei und es
sind noch einige Plätze frei.
Eine Anmeldung ist
telefonisch unter 0203/283-2640 oder per E-Mail an
ksmservice@stadt-duisburg.de möglich. Das vollständige Programm des
Duisburger Kultur- und Stadthistorischen Museums ist im Internet
unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
Rundgang zu Orten, die an NS-Verbrechen in Duisburg erinnern
Carmen Simon Fernandez vom „Zentrum für
Erinnerungskultur“ begibt sich bei einer Außenführung auf die Spuren
der lokalen Gedenkkultur, um über verschiedene NS-Verbrechen zu
sprechen. Der Rundgang startet am Dienstag, 6. August, um 17 Uhr am
Kultur- und Stadthistorischen Museum am Johannes-Corputius-Platz 1.
In Duisburg erinnern zahlreiche Gedenkzeichen an die
NS-Zeit: Dabei reicht die Bandbreite von Gedenktafeln für die
niedergebrannten Synagogen, über Mahnmale für die brutale
Zerschlagung der Gewerkschaften bis hin zu Stolpersteinen für
ermordete homosexuelle Männer. Wer sind (oder waren) die Akteure der
Gedenkkultur in Duisburg? Warum sind bestimmte NSVerbrechen nicht in
Vergessenheit geraten, während andere kaum Aufmerksamkeit finden?
Welche Geschichten lassen sich anhand der vorhandenen Gedenkzeichen
erzählen?
Diese und weitere Fragen rückt Carmen Simon
Fernandez ins Zentrum ihres Rundgangs. Die Teilnahme ist kostenfrei,
eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das vollständige Programm des
Kultur- und Stadthistorischen Museums ist im Internet unter
www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
MSV
Duisburg – Türkspor Dortmund: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Türkspor Dortmund am
Samstag, 3. August, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena,
setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie
945 ein.
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena
- ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
- ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr - ab „Meiderich
Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten - ab
„Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr - ab
„Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
- ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis
13.35 Uhr alle fünf Minuten -ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen)
um 12.33 Uhr.
Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die
Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine
Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine
Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen
Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste,
die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die
Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Rund
150.000 Euro Förderung für Bundesverband Housing First
Unterstützung von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungs- und
Obdachlosigkeit Die Bundesregierung hat im April den
Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Als
weiteren Schritt nach dem Kabinettsbeschluss am 24.04.2024 und dem
Auftaktkongress des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit am
03.06.2024 erhält nun der Bundesverband Housing First nach einem
Beschluss des Deutschen Bundestages einen Förderbescheid über knapp
150.000 Euro für das laufende Jahr.
Ziel der Förderung
ist es, den in den USA und Europa sowie zahlreichen deutschen
Kommunen und Ländern erfolgversprechend erprobten Housing First -
Ansatz weiter zu stärken. Hierzu entwickelt der Bundesverband
Housing First in diesem Jahr Webinare, ein Fortbildungsprogramm
sowie eine Wissensplattform. Das Angebot richtet sich an Expertinnen
und Experten in den Ländern, Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe
und soll das Wissen, wie die Obdach- und Wohnungslosigkeit mit dem
Housing First - Ansatz besser vermieden werden kann, verbreiten.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir haben in Deutschland bereits ein
sehr breites Hilfs- und Unterstützungssystem in den Kommunen, mit
dem wir Menschen helfen, die Obdach- und Wohnungslosigkeit zu
überwinden. Mit dem Housing First - Ansatz gehen wir noch einen
weiteren Schritt in die richtige Richtung. Damit wird insbesondere
jenen Menschen geholfen, die bereits sehr lange ohne Wohnung leben
müssen und kaum eine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben.
Dazu kommen individuelle Beratungsangebote, um die Rückkehr in ein
geregeltes Leben weiter zu unterstützen. Ich freue mich darüber,
dass die Förderung des Housing First - Ansatzes auch im
Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes für 2025 vorgesehen ist.“
Julia von Lindern, Geschäftsführerin des Bundesverbands
Housing First: „Der Housing First - Ansatz funktioniert, das wurde
in den letzten Jahren vielfach in Modellprojekten bewiesen. Unsere
Aufgabe ist nun, die zeitlich befristeten Pilotprojekte in
dauerhafte Angebote der Wohnungslosenhilfe zu überführen.
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, allen relevanten Akteuren, den
Leistungsträgern sowie der Wohnungswirtschaft werden wir Lösungen
entwickeln, um den Housing First - Ansatz unter deutschen
Rahmenbedingungen so umsetzen zu können, dass obdachlose Menschen
langfristig einen Rechtsanspruch auf diese Form der Hilfe haben.
Dabei freuen wir uns über die Förderung der Politik im Allgemeinen
sowie die persönliche Unterstützung durch die Bundesbauministerin
Klara Geywitz im Besonderen.“
Umwandlung von Miet-
in Eigentumswohnungen unter Vorbehalt Das Kabinett soll
im September beschließen, Länder und Fachverbände dürfen sich jetzt
zur Baugesetzbuch-Novelle von Bauministerin Geywitz äußern. Und was
die SPD-Politikerin am Dienstag vorgelegt hat, birgt durchaus auch
Konfliktpotential. So soll u.a. die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten (§ 250 BauGB) bis
Ende 2027 unter Genehmigungsvorbehalt der Länder bleiben.
Auf positive Kritik beim Fachpublikum dürfte stoßen, dass
veraltete B-Pläne künftig schneller aktualisiert werden können
("Innovationsklausel"). Für die Änderung auf die jeweils aktuelle
Baunutzungsverordnung dient künftig das vereinfachte Verfahren.
Zudem kommen kürzere Fristen für die Bauleitplanung, Kommunen sollen
B-Pläne innerhalb von zwölf Monaten nach dem Beteiligungsverfahren
veröffentlichen.
Aufstockungen von Bauten will Geywitz
ohne B-Planänderung ermöglichen, auch quartiersweise oder stadtweit,
zudem soll leichter verdichtet gebaut werden können, z. B. in
zweiter Reihe auf dem Grundstück oder in Höfen. Planen, Genehmigen
und Bauen werde schneller, auch für die Umnutzung leerstehender
Gewerbeimmobilien in den Innenstädten, das sei "auch ein kleines
Konjunkturprogramm für die Baubranche", warb Geywitz.
Begehrte Einkaufs- und Kühltaschen werden auf
Wochenmärkten verteilt Plastiktüten sind auf den
Duisburger Wochenmärkten bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr
erlaubt. Der städtische Marktveranstalter Duisburg Kontor
unterstützt diesen Mehrweg-Trend seit vielen Jahren. Auf den Märkten
werden jährlich mehrere Tausend nachhaltige Tragebehältnisse und
Kühltaschen gratis verteilt.
Im August werden die
begehrten Taschen am Freitag, den 2.8. zwischen 9 und 12 Uhr auf dem
Buchholzer Markt ausgegeben. Am 7. August ist das Verteil-Team
zwischen 9 und 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Hochheide unterwegs.
Weiter geht es am Mittwoch, den 21. August von 10 bis 12 Uhr auf dem
Wochenmarkt in Wedau und am 23.8. zwischen 9 Uhr und 12 Uhr auf dem
Neudorfer Wochenmarkt.
Film-Workshop für Jugendliche in der
Bezirksbibliothek Rheinhausen Die Bezirksbibliothek
Rheinhausen lädt Jugendliche von 10 bis 14 Jahren am Donnerstag, 1.
August, von 11 bis 17 Uhr in die Zweigstelle auf der Händelstraße 6
zum Workshop „Mit dem Green Screen Filme drehen wie in Hollywood“
ein. In den meisten Hollywoodfilme wird in einem speziellen Studio
vor einem Green Screen gedreht. Thomas Köller erklärt, wie dabei
getrickst wird, wie man Fantasie, Körpergefühl und Konzentration
einsetzt, um in einem leeren, grünen Raum zu schauspielern und
diesen realistisch mit Leben zu füllen.
Die
Teilnehmenden können sich ausprobieren und Star in ihrem eigenen
Film werden. Gerne können eigene Kostüme und Accessoires mitgebracht
werden. Das Angebot gehört zum Programm des „Kulturrucksack NRW“.
Die Teilnahme kostet zwei Euro zugunsten der Duisburger
Bibliotheksstiftung.
Eine Anmeldung ist auf der Seite
www.stadtbibliothek-duisburg.de unter Veranstaltungen erforderlich.
Für Fragen steht das Team der Rheinhauser Bibliothek vor Ort oder
telefonisch unter (02065) 905-8467 gerne zur Verfügung. Die
Bezirksbibliothek ist dienstags bis donnerstags von 10.30 bis 13 Uhr
und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
„Ferienkirche unterwegs“ führt über den Rhein
Die Neumühler Gemeinde lädt zum Mitreisen und Mitfeiern ein –
Anmeldungen bis zum 9.8. Die „Ferienkirche unterwegs“ der
Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Neumühl ist seit Jahrzehnten
so beliebt, dass es auch in diesem Jahr eine Begegnung in der
entfernten Nachbarschaft gibt - mit Gottesdienst und Essen, also
viel Gutem für Geist, Seele und Leib. Wer von Neumühl aus am 18.
August mit dem Bus in großer Gemeinschaft mit zur Evangelischen
Kirchengemeinde Essenberg-Hochheide fahren und den Tag dort
mitfeiern möchte, muss sich bis zum 9. August anmelden.
Am Tag der „Ferienkirche unterwegs“ werden die gut 50
„Nordlichter“ - mit Kaffee und Kuchen begrüßt - um 11 Uhr den von
Pfarrer Yannick Barnekow geleiteten Gottesdienst in der Hochheider
Kirche besuchen. Die Ausflügler aus dem Duisburger Norden erfahren
zudem einiges über die Gastgemeinde: Mit etwa 4000 Gemeindegliedern
hat sie ihr Zentrum an der Kirchstraße. Gleich neben der Kirche
findet man auf der einen Seite das Gemeindehaus, auf der anderen das
Gemeindebüro.
Die Bevölkerung in Essenberg-Hochheide
ist sehr vielfältig, heißt es auf der Internetseite der Gemeinde.
Dort wohnen viele alteingesessene Menschen. Eine Zechensiedlung
erinnert an die bergmännische Tradition. In einem Hochhausgebiet
leben Menschen unterschiedlicher Herkunft und Glaubens. Da gibt es
Parallelen zu Neumühl, darüber freuen sich die Leute der
„Ferienkirche unterwegs“ jetzt schon. Freuen können sich alle
Anwesenden auch nach dem Gottesdienst auf die Kirchenführung durch
Ferdinand Isigkeit, den früheren Superintendenten des Kirchenkreises
Moers, und um 13 Uhr, das von den Neumühlern vor Ort in Hochheide
frisch zubereitete, reichhaltiges Büffet an Vor-, Haupt- und
Nachspeisen.
Dazu ist auch die Gemeinde
Essenberg-Hochheide eingeladen. Serviert wird der Genuss vom
Neumühler Küchen- und Ferienkirchenteam um Gisela Usche, Nadine
Birken, Christoph Schultz und weiteren Helfern. Pappsatt auch von
den Leckereien der folgenden Kuchentafel geht der Bus gegen 17 Uhr
zurück nach Neumühl. Wer am 18. August um 9.45 Uhr von der Neumühler
Gnadenkirche aus mit dem Bus nach Homberg mitfahren möchte, sollte
sich bis zum 9. August anmelden.
Die Kosten für die
Fahrt hin und zurück sowie für die volle Verpflegung und weitere
Überraschungen betragen 22,50 Euro pro Person. Anmeldungen sind
erforderlich und dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr im Alten
Pfarrhaus, Obermarxloher Straße 40, Duisburg-Neumühl (Tel. 0203 /
580448), möglich. Die begrenzte Platzzahl wird in der Reihenfolge
der Anmeldungen vergeben.
Neumühler Ferienkirchenteams, die beim informativen Vorgespräch mit
Küsterin Sigrid Glock (2.v.l.) begeistert von der Gastfreundschaft
der Gemeinde Essenberg-Hochheide waren. Deshalb blicken sie auch der
diesjährigen „Ferienkirche unterwegs“ voller Vorfreude entgegen
(Foto: Egbert Schäffer).
NRW: Auszubildende in der Pflege verdienen rund 400 Euro
mehr als Azubis im Handwerk Im Jahr 2023 haben
Auszubildende im ersten Jahr ihrer Pflegeausbildung in
Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1 191 Euro verdient. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anlässlich des Starts des neuen Ausbildungsjahres am
1. August mitteilt, war die durchschnittliche Ausbildungsvergütung
der Auszubildenden zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann damit
rund 400 Euro höher als im Ausbildungsbereich Handwerk.
Die Handwerk-Azubis wurden im ersten Ausbildungsjahr mit
durchschnittlich 790 Euro vergütet; das war im Jahr 2023 der
niedrigste Wert von allen Ausbildungsbereichen im dualen System. Die
Ausbildungsvergütung im dualen System lag bei durchschnittlich 935
Euro Azubis, die 2023 eine Ausbildung im dualen System (ohne
Pflegeberufe) in NRW begannen, verdienten im ersten Ausbildungsjahr
durchschnittlich 935 Euro.
In den Ausbildungsbereichen
öffentlicher Dienst (1 068 Euro), Industrie, Handel u. a. (997 Euro)
und Landwirtschaft (960 Euro) wurden sie überdurchschnittlich
entlohnt. Die Auszubildenden im Bereich Freie Berufe, zu dem
beispielweise Steuerfachangestellte und Medizinische Fachangestellte
gehören, verdienten im Jahr 2023 durchschnittlich 920 Euro. Duale
Azubis im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r verdienten am
meisten; angehende Bestattungsfachkräfte am wenigsten Werden nur die
Ausbildungsberufe im dualen System betrachtet, verdienten die Azubis
im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r mit durchschnittlich
1 142 Euro im ersten Ausbildungsjahr am meisten.
Auszubildende im Beruf Drogist/-in lagen mit einer
durchschnittlichen Vergütung von 1 125 Euro auf Platz 2, gefolgt vom
Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
(1 120 Euro).. Die geringste Ausbildungsvergütung erhielten
angehende Bestattungsfachkräfte (625 Euro), Land- und
Baumaschinenmechatroniker/-innen (640 Euro) sowie Auszubildende in
den Berufen Konditor/-in, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau und
Zweiradmechatroniker/-in (650 Euro).
NRW: Sozialhilfeausgaben im Jahr 2023 um 15,7 Prozent
gestiegen Die Nettoausgaben für Leistungen der
Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen
im Jahr 2023 bei rund 4,3 Milliarden Euro und waren damit um
582 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Die
Ausgaben sind in allen Bereichen des SGB XII gestiegen. Das
Ausgabenplus ist zu mehr als der Hälfte (51,8 Prozent) auf den
Anstieg der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zurückzuführen
(+301 Millionen Euro).
Ausgaben für Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung um fast 14 Prozent gestiegen Mit rund
2,5 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte der gesamten
Nettoausgaben (58,9 Prozent) für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB II ausgegeben. Das waren
13,5 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Ausgaben wurden
vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder
finanziert.
Hilfe zur Pflege ist zweitgrößter
Ausgabeposten Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur
Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier kam es nach dem Rückgang
von 2021 auf 2022 im Jahr 2023 wieder zu einem Anstieg der
Nettoausgaben (+23,1 Prozent bzw.+183 Millionen Euro). Die Ausgaben
lagen 2023 mit 975 Millionen Euro aber unter dem Wert des Jahres
2021 (1 159 Millionen Euro) vor Einführung des Leistungszuschlags
der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in
vollstationärer Pflege gem. § 43c SGB XI zum 01.01.2022.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die
Nettoausgaben im Jahr 2023 mit rund 371 Millionen Euro um
15,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Auch die Ausgaben für
die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) sind gestiegen
(+21,2 Prozent) und beliefen sich 2023 auf rund 250 Millionen Euro.
Darin enthalten sind die Erstattungen an die Krankenkassen für die
Übernahme von Krankenbehandlungen.
Ein weiterer
Ausgabeposten sind die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen
Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme
von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem 8. und 9. Kapitel des
SGB XII. Die Nettoausgaben für diese Leistungen sind gegenüber dem
Vorjahr um 2,3 Prozent gestiegen und lagen 2023 bei rund
172 Millionen Euro.
Verschiedene Gründe für
Ausgabensteigerung Relevant für die Ausgabensteigerung sind neben
der Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger (z. B.
Anstieg der Zahl derer, die Grundsicherung im Alter erhalten haben
(Pressemitteilung vom 14. Mai 2024 unter
https://www.it.nrw/nrw-ende-2023-erhielten-knapp-vier-prozent-mehr-menschen-grundsicherung-im-alter-als-ein-jahr-zuvor)
auch die Anhebung der Regelsätze nach dem §28 SGB XII zum 01.01.2023
sowie Kostensteigerungen (Personal- und Sachkosten) im Bereich der
(Kranken-)Pflegeleistungen. IT.NRW
Wohnungsbau verfehlt Zielmarke Das
Münchner Ifo-Institut erwartet in den nächsten Jahren eine
fortgesetzte Talfahrt des Wohnungsbaus in
Deutschland. Die Zahl der neu gebauten Wohnungen könnte demnach im
Jahr 2026 auf nur noch 175.000 absinken, das wären dann über 40
Prozent weniger als die knapp 300.000 Wohnungen des Jahres 2022.
„Die Prognose ist mit Unsicherheiten behaftet, aber es ist ziemlich
klar, dass wir spätestens 2026 unter die 200.000er-Marke rutschen
werden“, sagt Ifo-Baufachmann Ludwig Dorffmeister der Deutschen
Presse-Agentur.
Das von der Berliner Koalition beim
Amtsantritt 2021 ausgegebene Ziel sind 400.000 neue Wohnungen pro
Jahr. Dieses Ziel rückt offenkundig in immer weitere Ferne. Wie die
Statista-Grafik weiterhin auf Basis von Daten des Statistischen
Bundesamts zeigt, stagnieren die Zahlen in den letzten Jahren um
die Marke von 300.000 Wohnungen. Die Branche leidet derzeit unter
deutlichen Materialpreissteigerungen. Zudem haben sich die Bauzinsen
verdreifacht. Die Krise betrifft vor allem den Bau von
Einfamilienhäusern und Mietwohnungen, aber auch Gewerbeimmobilien
und Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Kanalisationen in Städten
und Gemeinden. Matthias Janson
Wie entwickelt sich der Wohnungsbau in Deutschland?
Wohnungskrise - Stand 31.7.2024 Markierte das Jahr 2023
schon einen Tiefstand für Wohnungs-Baugenehmigungen, verschärft sich
die Lage im laufenden Jahr weiter. So wurden laut Statistischem
Bundesamt hierzulande von Januar bis Mai 71.591 Baugenehmigungen
für Wohnnungen in neu zu errichtenden Wohngebäuden erteilt - das
sind 24 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum und 42 Prozent
weniger als im Jahr 2020. Damit dürfte sich der Wohnungsmangel in
Deutschland weiter verschärfen.
Bereits jetzt wird die
von der Bunderegierung gesetzte Zielmarke von 400.000
fertiggestellten Wohnungen pro Jahr deutlich verfehlt, wie eine
weitere Statista-Grafik zeigt.
Problematisch ist das vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen
und Mieter:innen in Großstädten.
Destatis zufolge muss in
Deutschland im Schnitt 27,8 Prozent des Einkommens für Miete aufgewendet
werden, sind es in Städten ab 100.000 Einwohner:innen 28,9 Prozent.
Bei Haushalten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von
1.500 Euro oder weniger steigt die Belastung auf über 40 Prozent.
Mathias Brandt
Eigenheim heute erschwinglicher als 1980
Mehr als die Hälfte der Deutschen wünscht sich, in einem
freistehenden Einfamilienhaus
zu wohnen. Wie der OECD-Erschwinglichkeitsindikator für
Wohnimmobilien zeigt, ist die finanzielle Umsetzbarkeit dieses
Traums heute im Schnitt wahrscheinlicher als noch in den 1980er
Jahren. Der Indikator ist nämlich von 171,2 Punkten im ersten
Quartal des Jahres 1980 auf 109,7 Punkte im ersten Quartal 2024
gefallen. Ein geringerer Indikatorwert ist hierbei gleichbedeutend
mit einer höheren Erschwinglichkeit.
Der Indikator zeigt
zudem, dass der Trend zu einer höheren Erschwinglichkeit von
Immobilien in Deutschland in der Zeit der Weltfinanzkrise der Jahre
2007 und 2008 zum Erliegen gekommen ist. Das vergangene Jahrzehnt
war dann von steigenden Preisen und einer sinkenden
Erschwinglichkeit geprägt, bis sich dieser Trend wiederum drehte und
die Erschwinglichkeit ab dem zweiten Quartal 2022 schließlich wieder
zunahm. Hierbei spielten steigende Zinsen und die in der Folge
fallenden Immobilienpreise die tragende Rolle. So sind die Preise
für Wohnimmobilien in Deutschland im Jahr 2023 in
historischem Ausmaß gefallen.
Für die Berechnung des
OECD-Erschwinglichkeitsindikators werden die nominalen
Immobilienpreise durch das nominale verfügbare
Haushaltsnettoeinkommen pro Kopf dividiert. Sinken die Preise oder
steigen die Einkommen, fällt der Indikatorwert. Im betrachteten
Zeitraum ist das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen stärker
gestiegen als die Immobilienpreise. Das verfügbare Einkommen
privater Haushalte beschreibt das Einkommen, das den Haushalten für
Konsum, Sparen oder Investitionen zur Verfügung steht.
Neben
den Häuserpreisen und Einkommen spielen aber auch die Bauzinsen bei
der Erschwinglichkeit einer Immobilie eine wichtige Rolle. Diese
befinden sich verglichen mit den 1980er Jahren derzeit noch immer
auf niedrigem Niveau. Bei der individuellen Frage nach der
Erschwinglichkeit eines eigenen Hauses müssen im Falle eines Neubaus
zudem die Baukosten eingepreist werden, die in Deutschland zuletzt deutlich
angestiegen sind. Matthias Janson
Kommunale Haushalte: Grundsteueranteil sinkt Grundsteuer
- 31.07.2024 Das Bundesverfassungsgericht hat die
Berechnungsweise der Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig
erklärt. Das Problem war, dass die seit 1964 in den westlichen und
1935 in den neuen Bundesländern unveränderten Einheitswerte für die
Berechnung zu Wertverzerrungen führen. Ab 2025 greift dann die neue
Grundsteuer-Reform auf Basis der neuen Berechnung und aktuellen
Hebesätzen.
Für die deutschen Gemeinden ist die
Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen. 2016 flossen
beispielsweise rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen -
der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) an
den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände lag
im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent. Zusammen mit der
deutlich geringeren Grundsteuer A (Agrar- und Forstwirtschaft) waren
es etwa 13,65 Milliarden Euro, die den Kommunen zugutekamen.
Zuletzt sind die Steuereinnahmen der
Gemeinden jährlich angestiegen. Im vergangenen Jahr beliefen sich
die Einkünfte aus Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Grundsteuer
gemeinsam auf rund 143,5 Milliarden Euro. Der Grundsteueranteil
(A+B) lag dabei bei etwa 10,8 Prozent – ein Zehn-Jahrestief. Vor dem
Hintergrund jahrelanger Unterfinanzierung, ist es kaum
verwunderlich, dass viele Kommunen in Deutschland bei den Hebesätzen
der Grundsteuer B bereits vor 2025 kräftig anziehen. Kommunen werden
derzeit mit nur etwa 23 Prozent an den Landessteuereinnahmen
beteiligt, was zu einer regelrechten Steuerspirale führt. Letzten
Endes tragen die Mieter die Kosten der erhöhten Grundsteuer, da
diese in den meisten Fällen über die Betriebskosten auf sie umgelegt
werden. Renè Bocksch
|