Verleihung der Mercator-Ehrennadel 2024
Im feierlichen Rahmen verlieh Oberbürgermeister Sören Link
am Dienstag, 29. Oktober, die Mercator-Ehrennadel an Reinhold Kube,
ehemaliges Vorstands- und Kuratoriumsmitglied der Fasel-Stiftung.
Zuvor hatte die Jury, bestehend aus Mitgliedern des
Kulturausschusses, über die eingereichten Vorschläge beraten und den
zu Ehrenden ausgewählt.
Foto Malte Werning -
Stadt Duisburg
Reinhold Kube erfährt die Ehrung für sein
kontinuierliches ehrenamtliches Engagement seit 1994 für die
Stiftungsarbeit der Fasel-Stiftung. Hierdurch leistete er einen
wichtigen Beitrag für die Völkerverständigung unter jungen Menschen
aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Zudem konnten
zahlreiche Projekte und Vereine durch die Stiftung finanziell
unterstützt werden.
Als ehrenamtlicher Vorsitzender der
Stiftung war ihm die Arbeit für die Menschen dieser Stadt und
darüber hinaus stets eine Herzensangelegenheit. Auch zwei Jahre nach
seinem altersbedingten Ausscheiden ist er weiterhin „seiner“
Stiftung mit Rat und Tat verbunden. Über Reinhold Kube Reinhold Kube
ist studierter Pädagoge, wechselte aber in die Industrieverwaltung
Fasel seines Onkels Wilhelm Fasel.
Auf dessen Wunsch
rief er die Stiftung ins Leben, war also ein entscheidender
Geburtshelfer. Und als rechte Hand des 2009 verstorbenen Onkels
kümmerte er sich um die Umsetzung der Stiftungsziele. Dazu gehören
die Unterstützung von Jugendeinrichtungen wie dem „Lemon Haus,
Zitrone“ in Duisburg-Neumühl oder von Vereinen wie „Immersatt“ oder
die „Werkkiste“, sowie bei den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten
Duisburgs mit Jugendbegegnungen und Schüleraustauschen.
Diese Projekte haben die jungen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt
mit ihren Altersgenossen in Portsmouth und Calais zusammengebracht.
Besonders die Feierlichkeiten zum 700. Geburtstag Duisburgs
litauischer Partnerstadt Vilnius, vor fast genau einem Jahr in der
Liebfrauenkirche, wären ohne die Unterstützung durch die
„Fasel-Stiftung“ in dieser Form nicht möglich gewesen, zumal die
Umwandlung der Liebfrauenkirche zur Kulturkirche ein besonderes
Anliegen des Stifters war. Zu den Projekten der Stiftung, die
Reinhold Kube maßgeblich mit vorangetrieben hat, zählt der „Preis
für Soziale Marktwirtschaft“.
Damit werden Menschen
ausgezeichnet, die sich als Anwälte eines humanistischen
Wirtschaftssystems hervorgetan haben – durch ihr Denken oder ihr
praktisches Handeln. Dieses Engagement der Stiftung steht
beispielhaft für den Ansatz, auch über den Tellerrand
hinauszuschauen und sich für das Gelingen unserer gesellschaftlichen
Grundordnung einzubringen.
Dies zeichnet die
„Fasel-Stiftung“ in besonderem Maße aus: Zum einen unterstützt man
individuell dort, wo akute Hilfe nötig ist. Zum anderen hat man das
große Ganze im Blick, um eine Basis dafür zu schaffen, dass unsere
Gesellschaft ihre Orientierung behält. Diese Kombination aus
Mildtätigkeit und ethischer Prinzipientreue macht die
„Fasel-Stiftung“ einzigartig. Dieser Ansatz der Zweigleisigkeit ist
auch untrennbar mit ihrem langjährigen Vorsitzenden verbunden.
Bezirksvertretung Mitte ehrt Bürger für
außergewöhnliches Engagement
Bezirksbürgermeisterin Elvira Ulitzka verleiht am
Donnerstag, 7. November um 18 Uhr, AV Concept Store, Kuhlenwall 20
die Ehrennadel der Bezirksvertretung Mitte an Birgit Gietzel und
Günter Spikofski. Sie werden damit für ihr besonderes Engagement für
den Stadtbezirk Mitte ausgezeichnet.
Birgit Gietzel
setzt sich für finanziell und sozial benachteiligte Menschen jeder
Altersklasse ein, ermöglicht ihnen in Duisburg die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Mit dem Verein „Helferelfen e.V.“ erfüllt
sie Wünsche wie Ausflüge oder Weihnachtsgeschenke. Sie hilft auch
kurzfristig Menschen in Not mit Einkaufs- und Verzehrgutscheinen.
Hervorzuheben ist ihr Einsatz für den Ausbau des Treffpunkts der
„Helferelfen“ in einen Zufluchtsort für all jene, die keinen Platz
in der Gesellschaft finden.
Günter Spikofski wiederum
engagiert sich seit 16 Jahren bei der „Tafel Duisburg e.V. Er trägt
maßgeblich dazu bei, dass die Tafel kontinuierlich ihre
Hilfsmaßnahmen ausbauen kann. Besonders in schwierigen Zeiten wie
etwa 2018, als ein Brand große Teile der Tafel Duisburg zerstörte,
leitete er den Wiederaufbau und plante Spendenaktionen, um den
Betrieb rasch wieder aufzunehmen. Günter Spikofski sorgt dafür, dass
Hilfe auch wirklich dort ankommt, wo sie benötigt wird. Er hat viele
Projekte für Bedürftige ins Leben gerufen und somit die Versorgung
tausender Menschen sichergestellt. Im Anschluss an die Verleihung
stehen Birgit Gietzel und Günter Spikofski für Gespräche zur
Verfügung.
Die den Sound der Stadt hören:
Ökumenische Telefonseelsorge Duisburg-MülheimOberhausen feiert
50-jähriges Bestehen
Weder Klagen noch Sorge, sondern vielmehr reichlich Lob und
Anerkennung hörten die über 100 ehrenamtlichen
Telefonseelsorgerinnen und -seelsorger aus Duisburg, Mülheim und
Oberhausen bei der Feier zum 50-jährigen Bestehen des ökumenischen
Seelsorgedienstes für die drei Ruhrgebietsstädte in der Mülheimer
Bildungsstätte „Die Wolfsburg“.
Für Mülheim nahmen
Superintendent Michael Manz und Bürgermeister Markus Püll an den
Feierlichkeiten teil. „Sie hören den Sound der Stadt“, so
charakterisierte Assessor Andreas Satzvey aus Duisburg
stellvertretend für die drei beteiligten Kirchenkreise die
Seelsorgenden. Sie seien Profis darin, nicht nur das Gesagte zu
hören, sondern auch die „ganze Wolke dessen, was darin noch
mitschwingt“.
Ihre Seelsorge-Arbeit verrichten die
Ehrenamtlichen nicht nur am Telefon. Seit 1986 gehört auch die
persönliche Krisenbegleitung, von 1998 an die Mailseelsorge und seit
2020 die Chatseelsorge zum Portfolio der Einrichtung. „Sie sind
immer neugierig auf neue Formate zugegangen“, äußerte Elisabeth
Hartmann (Leiterin der Telefonseelsorge Essen) stellvertretend für
die Telefonseelsorge Deutschland ihre Anerkennung für die Begleitung
von Menschen auf multiplen Kanälen.
„Das macht Sie zu
einer der großen Telefonseelsorge-Stellen bundesweit“.
Bürgermeisterin Edeltraut Klabuhn aus Duisburg dankte der
Telefonseelsorge Duisburg-Mülheim-Oberhausen dafür, ein „sicherer
Hafen“ zu sein für Menschen, die einsam sind oder die sich
psychischem Stress ausgesetzt sehen. Einsamkeit, so verzeichnet es
erneut der Jahresbericht der Telefonseelsorge, ist seit einigen
Jahren schon das Top-Thema der Anrufenden.
In der
Begleitung per Mail und im Chat stehen häufiger Themen wie
emotionale Erschöpfung und Stress im Vordergrund. Einen Überblick
über die Entwicklung und auch statistische Einblicke in die aktuelle
Arbeit der Ökumenischen Telefonseelsorge enthält die Festschrift,
die die ökumenische Einrichtung zum 50-jährigen Jubiläum herausgibt.
In der 72- seitigen Broschüre kommen nicht zuletzt die
ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zu Wort, die aus Ihrer
Arbeit am Telefon oder auch per Mail und Chat berichten. Auch vor
den geladenen Gästen der Festveranstaltung in der Wolfsburg gaben
sie Einblicke in ihre Arbeit. So hörten die Festgäste von Menschen,
die sich nach einer längeren Begleitung in der Mailseelsorge
bedanken und davon berichten, dass sie ihr Leben wieder in die Hand
genommen haben.
„Das fasst mich natürlich an“,
berichtete die ehrenamtliche Seelsorgerin vor dem Publikum in der
Wolfsburg. DankMails wie diese lassen sie einen Sinn in ihrer Arbeit
sehen: „Unser Da-Sein, das gibt den Mailenden Sicherheit“. Wie alle
anderen ehrenamtlichen Teammitglieder bleiben auch die
Mailseelsorgenden in der Öffentlichkeit anonym. Bei manchen
Anrufenden mag die Lage vordergründig weniger dramatisch erscheinen
– und dennoch: „Wir als Seelsorgende sind dazu da, auch den nicht
ausgesprochenen Ernst hinter den Worten zu erkennen“, betonte eine
der ehrenamtlich Engagierten beim Festakt.
Gemeinsam
schmunzeln konnten die Festgäste auch mit dem Telefonseelsorger,
der, quasi im Rollentausch, einen guten Rat von seinem Anrufer
erhielt. Dieser hatte dem Seelsorger, mitten in einer fordernden
Nachtschicht, eine reichlich verquickte Problemlage geschildert.
Beim Sekundenschlaf ertappt wurde der Telefonseelsorger dann, als
er, situativ unpassend ein „Ja, das ist ja auch schwierig …“ ins
Gespräch einbrachte. Der Anrufer fühlte mit dem Seelsorger mit:
„Wissen Sie was, wir legen jetzt auf und Sie legen sich erstmal
hin“. Ganz so schnell endete das Gespräch dann doch nicht, wie sich
der Telefonseelsorger erinnerte.
„Durch mein
Erwischt-Werden und dadurch, dass ich es ehrlich zugegeben habe, kam
plötzlich eine ganz neue Gesprächsebene auf.“ Wer sich auch
vorstellen kann, sich auf unterschiedlichste Gesprächspartner*innen
und Gesprächsebenen einzulassen, ist als neue*r Ehrenamtliche*r
herzlich willkommen im Team der Telefonseelsorge. Info-Abende für
Interessierte für die Ausbildung in 2025 finden am Montag, 16.
Dezember 2024 und am Dienstag, 7. Januar 2025, jeweils um 19 Uhr, im
Haus der Ev. Kirche Duisburg, Am Burgacker 14-16 statt. Kontakt über
buero@telefonseelsorge-duisburg.de. Weitere Informationen auf
https://www.telefonseelsorge-duisburg.de/mitarbeit/
Duisburgs
Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn
und Georg Beckschwarte, den Leiter der Ökumenischen Telefonseelsorge
Duisburg Mülheim Oberhausen - Foto: www.telefonseelsorge-duisburg.de
Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November
2024 in Kraft!
Seit langem hatten trans*Fachverbände und trans*
Aktivist*innen die Ablösung des 1981 in Kraft getretenen sogenannten
„Transsexuellengesetzes“ (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz
gefordert. Nach Jahren unnachgiebiger politischer Arbeit tritt
das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag“ (SBGG) nun am 01.11.2024 offiziell in Kraft.
Das lange Warten für viele trans* und nicht-binäre Menschen
hat endlich ein Ende. Vornamens- und Personenstandsänderungen müssen
nicht mehr über das TSG-Verfahren geändert werden. Bis zuletzt
wurden zwei unabhängige psychologische Gutachten für die Änderung
vorausgesetzt. Die Gutachter*innengespräche beinhalteten häufig sehr
intime und entwürdigende Fragen. Zudem musste ein Gerichtsverfahren
mit entsprechenden Verfahrenskosten durchlaufen werden.
Die Änderung des Vornamens- und des Personenstands ist nun
deutlich vereinfacht. Trans* und nicht-binären Menschen stehen nun
vier Geschlechtseinträge zur Wahl: „divers“, „weiblich“, „männlich“
und offen.
Nachdem bereits ab dem 01.08.2024 Erklärungen
zur Änderung des Vornamens und Personenstandes bei den Standesämtern
abgegeben werden konnten, ist der 04.11.24 der Stichtag, ab dem die
Änderung nach dem SBGG vorgenommen werden kann.
Die
trans*feindliche Berichterstattung und die Verbreitung von
Falschinformationen rund um das Selbstbestimmungsgesetz sind trotz
des Fortschritts auf dem Weg zu Selbstbestimmung nicht vergessen.
Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, wo weiterhin
Einschränkungen der geschlechtlichen Selbstbestimmung bestehen.
Wie wir seit dem 01.08.2024 aus den Communities erfahren
haben, gibt es einige Standesämter, die für trans* und nicht-binäre
Menschen Auflagen vorgeben, die keiner rechtlichen Grundlage
unterliegen. So existiert beispielsweise die falsche Annahme, dass
sich die Anzahl der Vornamen nach der bisherigen Anzahl richten
würde. Diese darf jedoch frei entschieden werden.
Für
Kinder und Jugendliche ist eine Beratung Voraussetzung für die
Änderung nach SBGG. Dafür sind sowohl ein Ausbau psychosozialer
Beratungsstellen als auch die Fortbildung von Fachkräften in Bezug
auf geschlechtliche Vielfalt dringend notwendig. Nur so kann die
Beratung als unterstützend empfunden werden. Dies ist besonders
wichtig, wenn die gesetzlichen Vertreter*innen der Änderung nicht
zustimmen, obwohl eine Änderung für die mentale Gesundheit des
Kindes bzw. der jugendlichen Person unerlässlich ist.
Aktuelle Informationen zum SBGG sowie Informationen für
Antragstellende und Standesämter unter:
https://sbgg.info/ Landeskoordination Trans* NRW:
https://ngvt.nrw/Landeskoordination/
Beeinträchtigungen auf den Linien 901, 903 und U79
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet
gemeinsam mit der Stadt Duisburg an der Modernisierung der
Infrastruktur für einen zukunftsfähigen ÖPNV. In den vergangenen
Jahren haben DVG und Stadt bereits viel erreicht. Die Modernisierung
der ÖPNV-Infrastruktur geht stetig weiter.
Deshalb finden
von Freitag, 8. November, Betriebsende, bis Sonntag, 10. November,
Betriebsende im Stadtbahntunnel in den Bereichen „Duisburg
Hauptbahnhof“ und „Duissern“ auf den Linien 901, 903 und U79
Auswechslungen von Weichengroßteilen statt.
• Linie 901:
Auf dem Streckenabschnitt „Landesarchiv NRW“ und „Lutherplatz“
fahren die Straßenbahnen im Gleiswechselbetrieb. • Linie
903: Auf dem Streckenabschnitt „Rheintörchenstraße“ und „Meiderich
Bf.“ fahren in beide Richtungen Busse statt Bahnen. •
Linie U79: Auf dem Streckenabschnitt „Im Schlenk“ und „Duissern“
fahren in beiden Richtungen Busse statt Bahnen. In der
Hauptverkehrszeit bittet die DVG die Fahrgäste auf dem
Streckenabschnitt „Duissern“ und „Meiderich Bf.“ den SEV der Linie
903 zu nutzen.
Barrierefreier Umbau der
Haltestelle „Tiger & Turtle“ Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet gemeinsam mit der Stadt
Duisburg an der Modernisierung der Infrastruktur für einen
zukunftsfähigen ÖPNV. In den vergangenen Jahren haben DVG und Stadt
bereits viel erreicht. Die Modernisierung der ÖPNV Infrastruktur
geht stetig weiter.
Deshalb wird von Montag, 4. November,
circa 6 Uhr, bis voraussichtlich Freitag, 29. November,
Betriebsende, die Haltestelle „Tiger & Turtle” der Linie 903
barrierefrei umgebaut. Die Haltestelle „Tiger & Turtle“ entfällt in
der Zeit der Bauarbeiten für beide Fahrtrichtungen. Die DVG bittet
die Fahrgäste die Haltestellen „Rheinstahl“ und „Mannesmann Tor 1“
zu nutzen.
Duisburger
Stadtbibliothek: Sport und Spiel bei der
IKiBu 2024 Die
Internationale Kinder- und Jugendbuchausstellung (IKiBu) öffnet vom
18. bis 23. November ihre Tore in der Zentralbibliothek, Steinsche
Gasse 26, in der Duisburger Innenstadt. Unter dem diesjährigen Motto
„Spiel und Sport“ erwartet kleine und große Gäste ein spannendes und
abwechslungsreiches Programm, das Bewegung, Kreativität und Fantasie
vereint – und zeigt, dass Lesen Sport für den Kopf ist. Auf dem
Programm stehen neben Bilderbuchkinos und Vorleseveranstaltungen für
Kinder ab drei Jahren auch zwei KindertheaterVorstellungen.
Am Mittwoch, 20. November, zeigt das Wodo-Puppenspiel mit „Vier
Fußballfreunde“ ein Stück über Freundschaft und Teamgeist für Kinder
ab vier Jahren. Am Samstag, 23. November, folgt das Theater
Kreuz&Quer mit „Vier sind dann mal weg“, einem Clownstheater für
Kinder ab fünf Jahren. Ältere Kinder ab zehn Jahren können am
Donnerstag, 21. November, beim Pen&Paper-Spiel „Tiny Dungeon“
mitmachen.
Gemeinsam tauchen die Spielerinnen und Spieler
hier in eine Fantasiewelt ein und bestehen unterschiedliche
Abenteuer. Jeder kann mitmachen, Vorkenntnisse sind nicht
erforderlich. Der große Aktionstag am Samstag, 23. November, ist
traditionell der Höhepunkt und Abschluss der IKiBu und geht von 11
bis 16 Uhr. Von VRWelten entdecken und Sport- und Spielparcours bis
hin zu kreativen Bastelangeboten und einer Zirkusstation ist für
jeden Geschmack etwas dabei.
Die Teilnahme an den
Veranstaltungen ist kostenfrei. Für einige Termine ist eine
Anmeldung erforderlich. Alle Informationen rund um die IKiBu liegen
in den Bibliotheken aus und finden sich im Internet auf
www.ikibu.de.
150 Jahre Bürgervereinigung Laar - Laar am Rhein ist lebenswert“
Bei strahlendem Sonnenschein feierte die
Bürgervereinigung Duisburg-Laar e.V. am Samstag, 26.10.2024, ihr
150jähriges Jubiläum im Ewaldi-Haus auf der Apostelstraße. Um 15.00
ging´s los mit leckerem, selbst gebackenem Kuchen und Kaffee. Laars 1. Vorsitzender Henk Hufer begrüßte die Gäste und gab das Wort
weiter an Mahmut Özdemir (MdB), Frank Börner (MdL) und
Bezirksbürgermeister Peter Hoppe von der SPD. Die 120 Plätze im Saal
waren inzwischen fast vollständig belegt. Die erste musikalische
Darbietung lieferten „Die singenden Rollatoren“, eine Gruppe älterer
Damen aus der Tagespflege Duisburg.
Bezirksbürgermeister Peter Hoppe
Teilweise auf
Sauerstoffgeräte angewiesen, sangen sie fröhliche Volkslieder und
rissen das Publikum mit ihrem „Rollatorentanz“ mit. Es folgte ein
Projekt von Christoph Obst und Manuel Schroeder, einem Künstler der
„Gesellschaft für urbane Kunst und Gestaltung e.V.“, Krefeld. Er war
mit jungen Menschen durch Laar gegangen und hatte sie Fotos machen
lassen. Diese Fotos wurden gezeigt, anschließend las Thomas
Krutmann, Schauspieler aus Köln, einen Text über die Jugend im
früheren Laar, der aus 2 Beiträgen aus dem Buch „Laar am Rhein -
Geschichte und Geschichten“ zusammengestellt wurde.
Nachdem auch Oberbürgermeister Sören Link dem Verein gratuliert
hatte, tanzte die junge Tanzgarde der Karnevalsgesellschaft Rot-Gold
Laar. Mit flotten Melodien wartete anschließend das Saxophonquartett
„Tea Time“ auf.
Im Anschluss berichtete die
Geschäftsführerin des Vereins, Barbara Vollmer, über die Gründung
und weitere Entwicklung der Laarer Bürgervereinigung, die sich seit
kurzem auch gemeinnützig nennen darf. Ratsherr Louis Bruns
referierte über das heutige Laar und welche zukünftigen Pläne es für
den kleinen Stadtteil gibt.
Bei lockerer Stimmung und einem immer noch gut gefüllten Saal
gab es ein deftiges Abendessen: Grünkohl mit Mettwurst. Mick Haering
drehte dabei seinen Leierkasten, aus dem alte Seemannslieder
ertönten. Den Abschluss bildete „Incendium 23“, Joel aus Bottrop,
der eine Feuer- und eine beeindruckende LED-Show vorführte. Gegen
21.00 Uhr neigte die Feier sich ihrem Ende. Die Gäste bedankten sich
für den schönen Tag und gingen gut gelaunt nach Hause.
Stadtwerke Duisburg nehmen erste Ladesäulen an
Straßenlaternen in Betrieb Duisburg hat sich
ehrgeizige Ziele auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt gesetzt.
Gemeinsam haben Stadt und Stadtwerke Duisburg auf diesem Weg schon
viel erreicht. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
in der gesamten Stadt geht konsequent voran, um allen Menschen in
Duisburg die Gelegenheit zu geben, ihre Mobilität klimafreundlich zu
gestalten. Dabei geht der lokale Energiedienstleister auch neue und
besonders innovative Wege.
An der Gneisenaustraße in Neudorf auf Höhe der Hausnummer 241 haben
die Stadtwerke Duisburg jetzt die ersten beiden Ladesäulen an
Straßenlaternen in Betrieb genommen. Mit dem Pilotprojekt sammeln
die Stadtwerke wichtige Erfahrung mit der neuen Technik. Anders als
bei sonst eingesetzten Ladesäulen kann an einer Laternenladesäule
nur ein Ladepunkt installiert werden. An einer herkömmlichen
Ladesäule können in aller Regel zwei Fahrzeuge zeitgleich geladen
werden, an der Laternenladesäule nur eines. Deshalb haben die
Stadtwerke Duisburg an der Gneisenaustraße gleich zwei Laternen mit
der Technik ausgerüstet.
Elektroautos können dort mit
einer maximalen Leistung von 22 Kilowatt geladen werden. Die
Laternenladesäule ähnelt einer Wallbox, wie sie auch an
Privatimmobilien immer häufiger zu finden ist. Sie ist deshalb sehr
platzsparend und ist daher vor allem für den dicht bebauten
Innenstadtbereich eine Alternative zur herkömmlichen Ladesäule.
Allerdings ist ein normaler Laternenmast nicht geeignet, um einen
Ladepunkt einfach nachzurüsten. An der Gneisenaustraße wurden
deshalb zwei komplett neue Laternenmasten aufgestellt.
Zudem sind die meisten Laternen in Duisburg an ein eigenes
Beleuchtungs-Stromnetz angeschlossen, so dass sich die meisten
Laternen in Duisburg nicht dafür eignen, einen Ladepunkt
nachzurüsten. Dieses Beleuchtungs-Stromnetz wird lediglich nach
Einbruch der Dunkelheit mit Strom versorgt, so dass tagsüber ein
Laden von Elektroautos nicht möglich wäre.
Die
Stadtwerke sind der erste Ansprechpartner zu allen Fragen rund um
die Elektromobilität in Duisburg. Der lokale Energiedienstleister
betreibt insgesamt 142 Ladepunkte an 57 Standorten im Stadtgebiet.
Davon sind 20 Ladepunkte sogenannte Schnellladepunkte mit einer
Ladeleistung zwischen 49 und 150 kW. Zusätzliche 64 Ladepunkte an 30
Standorten befinden sich aktuell im Bau und für weitere 62
Ladepunkte an 23 Standorten wurden Prüfanträge eingereicht.
Die Stadtwerke treiben den Ausbau kontinuierlich voran. Das
Ziel ist, einen Bestand von 500 Ladepunkten aufzubauen. Die neu
installierten Ladesäulen entsprechen dem neuesten Stand der Technik
und den aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts. Je nach
Standort wird an den neuen Ladesäulen eine Ladeleistung von 22 kW
bis hin zu 200 kW angeboten. Die Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg
sind an den Verbund ladenetz.de angeschlossen, zu dem rund 270
Anbieter von Ladeinfrastruktur gehören.
Insgesamt stehen
über 19.000 Ladepunkte in ganz Deutschland zur Verfügung. Durch
Kooperationen auf internationaler Ebene kommen europaweit rund
330.000 Ladepunkte hinzu. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke
Duisburg können mit einer entsprechenden Stadtwerke-Ladekarte an
diesen Säulen ihr Elektroauto laden. Das Laden ist neben der
Ladekarte auch durch das Scannen des angebrachten QR-Codes oder der
„ladeapp“ an allen Ladestationen der Stadtwerke Duisburg möglich.
Somit gibt es auch die Möglichkeit, den Ladevorgang ganz bequem
spontan zu starten.
Eine Ladekarte der Stadtwerke Duisburg
können Interessierte über das Online-Formular unter
swdu.de/ladekarte
bestellen. Kundinnen und Kunden profitieren dabei von einem
Preis-Vorteil in Höhe von 60 Euro im Jahr.
MSV Duisburg – Borussia
Mönchengladbach II: DVG setzt zusätzliche Busse ein Für
Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Borussia Mönchengladbach
II am Sonntag, 3. November, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen
Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die
Sportlinie 945 ein.
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV
Arena • ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16,
12.26 Uhr • ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr •
ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
• ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr • ab
„Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
• ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis
13.35 Uhr alle fünf Minuten • ab „Businesspark Nord“
(Asterlagen) um 12.33 Uhr.
Nach Spielende stehen am Stadion
Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine
Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine
Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen
Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste,
die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die
Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
1.
Regionalplanänderung: RVR-Planungsausschuss berät über den Entwurf
zum Ausbau der Windenergie Der Planungsausschuss des
Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät in seiner Sitzung am 13. November
über die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr. Es geht um den Ausbau
der Windenergie im Ruhrgebiet, der durch die Ausweisung von neuen
Flächen im Regionalplan vorangetrieben werden soll. Ziel ist es, die
Versorgungssicherheit der Region mit erneuerbaren Energien als
heimischem Energieträger zu erhöhen, regionale Wertschöpfung zu
ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Anlass sind neue rechtliche Regelungen auf Bundes- und
Landesebene, die eine Vergrößerung der Flächen für die
Windenergienutzung zum Ziel haben. Konkret müssen in den Regionen
Nordrhein-Westfalens durch die regionalen Planungsträger zeitnah
flächenbezogene Mindestwerte erreicht werden. Nur dann ist eine
geordnete räumliche Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auch
dauerhaft planungsrechtlich gesichert.
Der Entwurf der
1. Änderung des Regionalplans Ruhr sieht eine Flächenkulisse von
etwa 2.690 Hektar für den Windenergieausbau vor. Da die
Kernruhrgebietsstädte aufgrund ihres hohen Siedlungsflächenanteils
nur über ein eingeschränktes Potenzial für den Windenergieausbau
verfügen, befindet sich der überwiegende Teil der 113 Flächen im
Ballungsrandbereich des Ruhrgebiets.
In der nächsten
Sitzung der RVR-Verbandsversammlung am 13. Dezember soll der
Aufstellungsbeschluss für die Änderung gefasst werden. Ab Januar ist
dann ein vierwöchiges Beteiligungsverfahren geplant, in dem sowohl
für Behörden und Verbände als auch für Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Bereits jetzt können die
Planunterlagen auf der Seite des Ruhrparlaments unter
http://www.ruhrparlament.de
eingesehen werden. idr
EU-Mindestlohnrichtlinie gibt Referenz für Mindestlohn deutlich über
14 Euro – in Deutschland droht oberflächliche Umsetzung
Bis zum 15. November 2024 muss die Europäische
Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht der Mitgliedsstaaten
umgesetzt werden. Das Ziel: EU-weit etwas gegen Armut durch
Niedriglöhne zu erreichen. Bei der Umsetzung haben die
Mitgliedsstaaten allerdings erhebliche Freiheiten, die auch dazu
genutzt werden können, sich auf kosmetische Änderungen zu
beschränken. Auch in Deutschland droht eine nur sehr oberflächliche
Umsetzung, ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*
So hat die Bundesregierung gerade erklärt, dass aus
ihrer Sicht die bestehende Gesetzeslage ausreiche und keine
gesonderten Anpassungen nötig seien. Bleibe es dabei, stehe das
„politisch für eine verpasste Chance, um in Deutschland angemessene
Mindestlöhne durchzusetzen“, warnt Prof. Dr. Thorsten Schulten,
Leiter des WSI-Tarifarchivs. Beispielsweise liefert die Richtlinie
fundierte Richtgrößen dafür, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn
sein sollte, um als „angemessen“ zu gelten: Nach WSI-Berechnungen
wären das in Deutschland aktuell 14,61 Euro und im kommenden Jahr
15,12 Euro.
Zur Stärkung des Tarifsystems, die die EU ebenfalls als Ziel
setzt, wären ein wirkungsvolles Bundestariftreuegesetz nötig und
zusätzlich weitere Reformen. Mit der im Herbst 2022 verabschiedeten
Mindestlohnrichtlinie existiert erstmals ein EU-weiter gesetzlicher
Rahmen, um überall in der EU „angemessene“ Mindestlöhne
durchzusetzen.
• Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die Richtlinie bis zum 15.
November in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat nun
am 23. Oktober offiziell im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, dass
die Anforderungen der Richtlinie bereits durch bestehende Gesetze
wie das Mindestlohngesetz oder das Tarifvertragsgesetz erfüllt seien
und es keiner gesonderten gesetzlichen Änderungen bedarf. Diese
Entscheidung sei auch „juristisch höchst umstritten“, so
Studienautor Schulten.
• „Die EU-Kommission hat richtig erkannt, dass der Schutz gegen
Niedriglöhne mehr Verbindlichkeit braucht und dass eine hohe
Abdeckung durch Tarifverträge und klare Kriterien für angemessene
gesetzliche Mindestlöhne sich ergänzende Schlüssel dafür sind“, sagt
Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI.
„Die Ampelkoalition sollte sich auf keinen Fall damit
zufriedengeben, deutlich hinter der EU-Kommission zurückzubleiben,
sondern substanziell nachlegen.“
• Stärkung der Tarifbindung Zahlreiche empirische Studien
zeigen, dass der Niedriglohnsektor eines Landes umso kleiner ist, je
höher die Reichweite von Tarifverträgen ausfällt. Ein wesentliches
Ziel der Richtlinie liegt deshalb darin, die Tarifvertragssysteme in
Europa zu stärken. Überall dort, wo weniger als 80 Prozent der
Beschäftigten tarifgebundene Arbeitgeber haben, werden die
nationalen Regierungen verpflichtet, konkrete Aktionspläne zur
Förderung von Tarifverhandlungen vorzulegen. Deutschland gehört zur
Mehrheit der Mitgliedsstaaten, auf die das zutrifft, denn
hierzulande arbeitet nur noch etwa jede*r zweite Beschäftigte in
einem Unternehmen mit Tarifvertrag.
• Obwohl sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag
eindeutig zur Stärkung der Tarifbindung bekannt hat, seien bislang
kaum konkrete politische Maßnahmen ergriffen worden, analysiert
Schulten. „Mit dem offiziellen Entwurf für ein
Bundestariftreuegesetz hat die Bundesregierung nun einen ersten,
sinnvollen Vorschlag gemacht, um die Tarifbindung in Deutschland zu
stabilisieren. Insgesamt wird dies jedoch nicht ausreichen, um eine
Trendwende herbeizuführen.“
• In Wissenschaft und Gewerkschaften werden weitere Instrumente
diskutiert, von denen einige seit langem in europäischen
Nachbarländern erfolgreich eingesetzt werden. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund hat dazu einen umfassenden Maßnahmenkatalog
vorgelegt mit zahlreichen Vorschlägen, die in einen konkreten
Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung eingehen könnten. Dazu
gehören u.a. der Ausbau von Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE)
von Tarifverträgen, ein Verbot so genannter OT-Mitgliedschaften in
Arbeitgeberverbänden, eine Stärkung der Nachwirkung von
Tarifverträgen bei Betriebsabspaltungen, bessere (digitale)
Zugangsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten zu Beschäftigten
in Unternehmen sowie erweiterte Nutzungsmöglichkeiten von
Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder.
• „Die Bundesregierung ist nun gefordert, die Initiative zu
ergreifen und Strukturen und Verfahren festzulegen, um – in
Kooperation mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – einen
konkreten Aktionsplan zu entwickeln“, schreibt Schulten. Kriterien
für einen angemessenen (gesetzlichen) Mindestlohn Parallel zur
Stärkung der Tarifbindung fordert die Europäische
Mindestlohnrichtlinie speziell diejenigen Mitgliedsstaaten, die über
einen gesetzlichen Mindestlohn verfügen, auf, diesen nach klar
definierten Kriterien festzulegen und regelmäßig anzupassen.
Während die Mitgliedstaaten in der Festlegung und Gewichtung
dieser Kriterien weitgehend frei sind, nennt die Richtlinie vier
Mindestkriterien, die in jedem Fall berücksichtigt werden müssen.
Das sind: Die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter
Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten; das allgemeine Niveau der
Löhne und ihre Verteilung; die Wachstumsrate der Löhne sowie
langfristige nationale Produktivitätsniveaus und -entwicklungen.
Außerdem gibt die Richtlinie verbindlich vor, dass die
Mitgliedsstaaten „bei ihrer Bewertung der Angemessenheit der
gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde (legen)“, so
Schulten.
• Konkret benannt werden hierbei die „auf internationaler Ebene
üblichen Referenzwerte wie 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50
Prozent des Bruttodurchschnittslohns und/oder Referenzwerte, die auf
nationaler Ebene verwendet werden“. Da die EU keine rechtliche
Kompetenz hat, ein verbindliches Mindestlohnniveau vorzugeben,
bleibt die Entscheidung über den konkreten Referenzwert bei den
Mitgliedsstaaten. Allerdings gebe „die Richtlinie die eindringliche
Empfehlung, sich an den international üblichen Standards für zu
orientieren“, betont der Wissenschaftler.
• Kennzeichnend für das deutsche Mindestlohnregime ist, dass die
Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns nach der politischen
Festlegung seines Ausgangsniveaus im Jahr 2015 nicht durch den
Staat, sondern durch eine Mindestlohnkommission
bestimmt wird. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) setzt sich diese
aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter*innen plus
einer*m „unabhängigen“ Vorsitzende*n (und zwei beratenden
Wissenschaftler*innen) zusammen und spricht regelmäßig Empfehlungen
für die Anpassung des Mindestlohns aus. Die einzige Ausnahme bildete
die außerordentliche Mindestlohnanpassung im Herbst 2022, bei der
unter anderem mit Verweis auf die Europäische Mindestlohnrichtline
das Mindestlohnniveau strukturell erhöht werden sollte.
• Für die regulären Anpassungen durch die Mindestlohnkommission
macht das deutsche Mindestlohngesetz nur relativ allgemeine
Vorgaben. Die dort unter anderem genannte Entwicklung der Tariflöhne
war, so Schulten, in den ersten Jahren der Minimalkonsens, auf den
sich Arbeitgeber und Gewerkschaften bei der Erhöhung des
Mindestlohns verständigen konnten. Allerdings sei schnell deutlich
geworden, dass eine ausschließliche Orientierung an den Tariflöhnen
nicht ausreicht, um den Mindestlohn strukturell auf ein angemessenes
Niveau anzuheben. Die Gewerkschaften unterstützten deshalb den in
der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent
des Medianlohns als Untergrenze für ein angemessenes
Mindestlohnniveau.
• Die Arbeitgeber hätten sich hingegen von Beginn an gegen die
Richtlinie ausgesprochen und lehnten auch nach ihrer Verabschiedung
den Orientierungswert von 60 Prozent des Medianlohns strikt ab,
schreibt der Forscher. Stattdessen hätten sie bei der jüngsten
Entscheidung der Mindestlohnkommission im Sommer 2023 erstmals das
bis dato konsensuale Verfahren aufgekündigt und führten zusammen mit
der Vorsitzenden und gegen die Stimmen der Gewerkschaften erstmals
einen Mehrheitsbeschluss herbei. „Dieser sah lediglich eine sehr
geringe Erhöhung des Mindestlohns vor und hat dabei die Kriterien
der Europäischen Mindestlohnrichtlinie komplett ignoriert“, schreibt
Schulten.
• 60 Prozent des Medianlohns entsprächen aktuell 14,61 Euro
Mindestlohn Das Grundproblem des deutschen Mindestlohnregimes
besteht laut der WSI-Analyse darin, dass es mit der Orientierung an
den Tariflöhnen zwar über ein Kriterium zur Entwicklung des
Mindestlohns verfügt, Kriterien für die angemessene Höhe des
Mindestlohns jedoch fehlen „und damit ein einmal politisch
festgelegtes Mindestlohnniveau einfach fortgeschrieben wird“. In
diese Regelungslücke stoße nun die Europäische Mindestlohnrichtlinie
mit ihrer Empfehlung für einen Referenzwert von 60 Prozent des
Medianlohns.
• Nach Berechnungen der Industrieländerorganisation OECD schwankt
der deutsche Mindestlohn seit seiner Einführung zwischen 46 und 48
Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Lediglich die
außerordentliche Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro hat diesen Wert
zeitweilig auf knapp 52 Prozent ansteigen lassen. Damit lag der
deutsche Mindestlohn nach Schultens Berechnung in der Regel
mindestens zwei Euro unterhalb der Angemessenheitsschwelle der
Europäischen Mindestlohnrichtlinie (siehe auch Abbildung 1 im
Anhang).
• Um 60 Prozent des Medianlohns zu entsprechen, hätte der
gesetzliche Mindestlohn danach schon bei seiner Einführung im Jahr
2015 bei 10,59 Euro liegen und im Jahr 2023 bereits auf rund 14 Euro
angehoben werden müssen. Lege man die aktuellen Prognosen für die
Lohnentwicklung für 2024 und 2025 zugrunde, so müsste der
Mindestlohn in diesem Jahr 14,61 Euro betragen und 2025 auf über 15
Euro ansteigen.
• Deutsches Mindestlohngesetz und EU-Mindestlohnrichtlinie Ob
für die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie eine
Änderung des deutschen Mindestlohngesetzes notwendig ist, ist in der
juristischen Debatte höchst umstritten. Der Wissenschaftliche Dienst
des Bundestages kam 2022 zu dem Ergebnis, dass die
Anpassungskriterien des Mindestlohngesetzes so allgemein und weit
gefasst sind, dass sie auch im Sinne der Europäischen
Mindestlohnrichtlinie interpretiert werden können.
Andere Stimmen aus der Rechtwissenschaft argumentieren hingegen,
dass die deutlich präziser gefassten Kriterien der Europäischen
Mindestlohnrichtlinie auch explizit in das deutsche
Mindestlohngesetz übernommen werden müssten. Ähnliche Positionen
finden sich auch in anderen EU-Staaten, wie z.B. in den
Niederlanden, die die Kriterien der Europäischen
Mindestlohnrichtlinie vollständig in ihr nationales
Mindestlohngesetz übernommen haben, zeigt die WSI-Analyse. Die
Bunderegierung hat sich bislang der Position angeschlossen, wonach
keine Änderung des Mindestlohngesetzes nötig sei.
• Angesicht der jüngst durch die Arbeitgeber bestimmten Entscheidung
der Mindestlohnkommission habe sich der Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil jedoch genötigt gesehen, in einem offiziellen Brief zu
betonen, dass er die Vorgaben der Europäischen Mindestlohnrichtline
dann als gegeben ansieht, „wenn die Mindestlohnkommission den
Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bei den nächsten
Anpassungsentscheidungen berücksichtigt“, so Schulten.
Demgegenüber haben die Arbeitgeberverbände in einem Antwortschreiben
deutlich gemacht, dass sie den Referenzwert der Europäischen
Mindestlohnrichtlinie von 60 Prozent des Medianlohn lediglich für
eine unverbindliche Orientierungsgröße halten. Wenn für die Zukunft
sichergestellt werden solle, dass auch in Deutschland der
gesetzliche Mindestlohn nicht mehr unterhalb der
Angemessenheitsschwelle von 60 Prozent des Medianlohn liegen soll,
sollte diese Zielsetzung auch explizit im deutschen
Mindestlohngesetz festgeschrieben werden, argumentiert der
WSI-Forscher.
Eine entsprechende Änderung des
Mindestlohngesetzes werde „mittlerweile von einer breiten
politischen Allianz gefordert, die vom ehemaligen ver.di-Chef Frank
Bsirske bis zum neuen CDA-Vorsitzenden und `Vater der Europäischen
Mindestlohnrichtlinie´ Dennis Radtke reicht.“ Eine Übernahme der
Referenzwerte der Mindestlohnrichtlinie in die nationale
Mindestlohngesetzgebung werde auch in einer Reihe anderer EU-Staaten
diskutiert bzw. sei in einigen Ländern auch schon umgesetzt worden
Ausstellung SHAME – EUROPEAN STORIES in Duisburg
Eindrückliche Foto-Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt
Der italienische Fotograf Simone Padovani hat knapp 100
von sexueller Gewalt Betroffene aus verschiedenen Ländern Europas
und aus verschiedensten Tatkontexten in beeindruckenden Porträts für
„SHAME – EUROPEAN STORIES“ fotografiert. Die Ausstellung ist im
November in Duisburg aufgeteilt in der Karmelkirche, der
Salvatorkirche und dem Katholischen Stadthaus zu sehen. Der
Duisburger Veranstalterkreis aus dem Bereich der evangelischen und
katholischen Kirche lädt herzlich ein zum Besuch der Ausstellung,
zur Eröffnung am 3.11 in der Salvatorkirche und den begleitenden
Veranstaltungen und Gottesdiensten ein.
Für die Porträts
sahen die Betroffenen ganz gerade in die Kamera von Simone Padovani,
in der Ausstellung können und sollen die Betrachtenden den direkten
Blicken nicht ausweichen: Die Gesichter sprechen vom Erlebten, sie
zeigen Stärke und Würde und sie klagen an. Getragen wird die
Ausstellung vom Verein „Umsteuern! Robin Sisterhood e.V.“, initiiert
wurde sie von der Schweizer Guido-Fluri-Stiftung als Teil einer
europäischen Kampagne „Justice Initiative“ gegen Kindermissbrauch,
um auf der Ebene des Europarats Aufarbeitung und Prävention
voranzubringen.
Der Europarat und Mitglieder des
Landtags in NRW unterstützen die Ausstellung. Eröffnet wird die
Ausstellung in Duisburg am 3. November in der Salvatorkirche
unmittelbar im Anschluss an den 10-Uhr-Gottesdienst. Gäste der
Eröffnung sind Caroline Harnack vom Verein „Umsteuern! Robin
Sisterhood e.V.“ und Karl Haucke, Mitglied im UBSKM
Betroffenenbeirat der Bundesregierung; beide sprechen ein Grußwort.
Karl Haucke ist auch am 17.11.2024 um 11 Uhr zu Gast bei der
Wort-Gottes-Feier in der Karmelkirche; ebenso am 19.11.2024 um 18
Uhr in der Salvatorkirche, wo er mit Caroline Harnack den Rundgang
durch die Ausstellung begleitet. Zudem gibt es am 24.11.2024, in der
Karmelkirche um 12.15 Uhr (nach dem Gottesdienst) einen
Impulsvortrag von Sabine Block von „Wildwasser - Fachberatungsstelle
zu sexualisierter Gewalt in Duisburg“. Sie spricht zum Thema „Kinder
und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen“.
Ausstellungsorte und Zeiten (der Eintritt ist frei):
Salvatorkirche (Am Burgacker 47051 Duisburg) – 03.11. – 27.11.2024;
Di-Sa 10.00 – 17.00 Uhr, So 10.00 –13.00 Uhr Karmelkirche
(Karmelplatz 9 47051 Duisburg) – 10.11. – 28.11.2024, tägl.
09.00-18.00 Uhr Kath. Stadthaus (Wieberplatz 2 47051 Duisburg) –
03.11. – 28.11.2024, Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr
Weitere
Informationen zur Arbeit der Fluri-Stiftung und des Kölner Vereins
„Umsteuern – Robin Sisterhood“ sind auf diesen Seiten im Internet zu
finden: www.justice-initiative.eu und
www.um-steuern.org.
Zum Duisburger Veranstalterkreis gehören die Karmelgemeinde am
Innenhafen (https://karmel-duisburg.eu), die Pfarrei Liebfrauen
(www.pfarrei-liebfrauen-duisburg.de), die Evangelische
Kirchengemeinde Alt-Duisburg (www.ekadu.de), die Katholische
Erwachsenen-und Familienbildung (www.kefb.info/region-west/duisburg
) -, die Katholische Stadtkirche Duisburg
(www.stadtkirche-duisburg.de ) und der Evangelische Kirchenkreis
Duisburg (www.kirche-duisburg.de).
Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt des Fotografen Simone
Padovani in der Duisburger Ausstellung.
Allerheiligen-Basar am Ostacker… mit legendärem
Grünkohlessen Die Evangelische Kirchengemeinde
Ruhrort-Beeck lädt zum traditionellem Allerheiligen-Basar in das
Gemeindezentrum Markuskirche, Ostackerweg 75. Am 1. November können
dort ab 11 Uhr Besucherinnen und Besucher im reichhaltigen Angebot
stöbern und selbstgebastelte Kleinigkeiten kaufen - eine perfekte
Gelegenheit, um die Weihnachtsdekoration aufzufrischen.
Die Markuskirche am Ostacker (Foto: Tanja Pickartz)
Auf
keinen Fall fehlen wird der traditionelle Grünkohl zur Stärkung -
entweder mit Kassler oder Mettwurst, auf jeden Fall herzhaft. Allein
dieses Wintergericht lockt jedes Jahr viele zum Allerheiligen-Basar,
denn der Gemeindesaal am Ostacker ist dann immer bis auf den letzten
Platz gefüllt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.ruhrort-beeck.de.
Laufgruppe der Rheingemeinde
trifft sich jetzt immer donnerstags... und lädt zum
Mitmachen ein Jörg Pfefferle engagiert
sich gerne ehrenamtlich in Wanheimerort, denn er
gibt dort schon seit vielen Jahren Computerkurse für
Neulinge und Einsteiger. Jetzt freut sich die
Evangelische Rheingemeinde Duisburg, dass der
erfahrene Läufer sein Wissen auch im sportlichen
Bereich teilt. Dazu kommt eine Laufgruppe zusammen,
in der alle nach den eigenen Fähigkeiten aktiv
werden oder fit bleiben und zugleich neue Leute
kennen lernen und die Gemeinschaft genießen:
Anfänger und Fortgeschrittene können ihre Ausdauer
verbessern, die Lauftechnik verbessern, ihre Fitness
steigern und haben immer gemeinsam mit
Gleichgesinnten Spaß an der Bewegung.
Trainer Jörg Pfefferle steht mit Rat und Tat zur
Seite und unterstützt beim Erreichen der gesteckten
Ziele. Kamen die Bewegungsfreudigen bisher immer
mittwochs zusammen, so trifft sich die Laufgruppe ab
jetzt immer donnerstags um 19 Uhr am Vogelsagplatz 1
in Wanheimerort. Mehr Infos hat Maria Hönes,
Ehrenamtskoordinatorin der Gemeinde (Tel.: 0203
770134, E-Mail: maria.hoenes@ekir.de).
NRW-Inflationsrate liegt im Oktober 2024 bei 2,0 Prozent
Der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen ist von
Oktober 2023 bis Oktober 2024 um 2,0 Prozent gestiegen (Basisjahr
2020 = 100). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg der
Preisindex gegenüber dem Vormonat (September 2024) um 0,3 Prozent.
Vorjahresvergleich: Kraftstoffe wurden um 9,0 Prozent
günstiger angeboten als im Oktober 2023 Zwischen Oktober 2023 und
Oktober 2024 stiegen die Preise für Speisefette/-öle um 20,8 Prozent
(darunter Butter: +40,5 Prozent). Stationäre Pflege für privat
Versicherte wurde um 12,2 Prozent, für gesetzlich Versicherte um
12,0 Prozent teurer.
Uneinheitliche Preisentwicklungen waren
bei Haushaltsenergien zu beobachten, so stiegen die Preise für
Fernwärme um 31,8 Prozent, während die Preise für Heizöl
einschließlich Betriebskosten (−10,3 Prozent) und die für Brennholz,
Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (−12,4 Prozent) sanken.
Auch Kraftstoffe wurden im Vergleich zum Oktober 2023 günstiger
angeboten (−9,0 Prozent).
Vormonatsvergleich: Butter ist
um 10,1 Prozent teurer als im September 2024 Zwischen September 2024
und Oktober 2024 zogen die Preise für Tomaten (+29,7 Prozent),
Weintrauben (+15,0 Prozent) sowie Kopf- oder Eisbergsalat
(+14,3 Prozent) an. Butter wurde um 10,1 Prozent teurer angeboten.
Verschiedene Gemüsearten, wie beispielsweise Gurken (−23,0 Prozent),
Möhren (−12,5 Prozent) und Paprika (−4,9 Prozent) verzeichneten
Preisrückgänge. (IT.NRW)
Erwerbstätigkeit im September 2024 leicht
gesunken Unterdurchschnittliche Herbstbelebung auf dem
Arbeitsmarkt Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland, September
2024 0,0 % zum Vormonat (saisonbereinigt) +0,4 % zum Vormonat (nicht
saisonbereinigt) +0,1 % zum Vorjahresmonat
Im September
2024 waren rund 46,0 Millionen Menschen mit Wohnort in Deutschland
erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) sank die Zahl der Erwerbstätigen
saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 18 000 Personen
(0,0 %).
Dies war der vierte Rückgang in Folge, denn in den
Monaten Juni, Juli und August 2024 war die Erwerbstätigkeit nach
revidierten Ergebnissen ebenfalls um durchschnittlich je 18 000
Personen gegenüber dem Vormonat zurückgegangen.
Nicht saisonbereinigt stieg die Zahl der
Erwerbstätigen im September 2024 gegenüber August 2024 mit Beginn
der Herbstbelebung um 162 000 Personen (+0,4 %). Der saisonal
übliche Anstieg der Erwerbstätigenzahl fiel damit merklich schwächer
aus als im September-Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 (+210 000
Personen).
Im Vorjahresvergleich weiterhin abflachender
Aufwärtstrend Gegenüber September 2023 stieg die Zahl der
Erwerbstätigen im September 2024 um 0,1 % (+53 000 Personen). Von
Januar bis August 2024 hatten sich die monatlichen
Vorjahresveränderungsraten von +0,5 % auf +0,2 % abgeschwächt. Somit
setzte sich im Vorjahresvergleich der langfristig positive Trend auf
dem Arbeitsmarkt zwar weiter fort, der Zuwachs ist aber inzwischen
nahezu versiegt.
Erwerbstätigenzahl im 3. Quartal 2024
saisonbereinigt 0,1 % niedriger als im Vorquartal Im Durchschnitt
des 3. Quartals 2024 gab es nach vorläufigen Berechnungen rund 46,1
Millionen Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland
(Inlandskonzept). Im Vergleich zum Vorquartal sank die Zahl der
Erwerbstätigen saisonbereinigt um 45 000 Personen (-0,1 %).
Ausführliche Ergebnisse zum 3. Quartal 2024 erscheinen am 15.
November 2024.
Bereinigte Erwerbslosenquote im September
2024 bei 3,5 % Im September 2024 waren nach Ergebnissen der
Arbeitskräfteerhebung 1,47 Millionen Personen erwerbslos. Das waren
153 000 Personen oder 11,6 % mehr als im September 2023. Die
Erwerbslosenquote stieg auf 3,3 % (September 2023: 3,0 %).
Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte lag die
Erwerbslosenzahl im September 2024 bei 1,55 Millionen Personen und
damit um 9 000 Personen niedriger als im Vormonat August 2024 (-0,6
%). Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im Vergleich zum Vormonat
unverändert bei 3,5 %.
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