'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Freitag, 1. November 2024 - Allerheiligen

Verleihung der Mercator-Ehrennadel 2024
Im feierlichen Rahmen verlieh Oberbürgermeister Sören Link am Dienstag, 29. Oktober, die Mercator-Ehrennadel an Reinhold Kube, ehemaliges Vorstands- und Kuratoriumsmitglied der Fasel-Stiftung. Zuvor hatte die Jury, bestehend aus Mitgliedern des Kulturausschusses, über die eingereichten Vorschläge beraten und den zu Ehrenden ausgewählt.

Foto Malte Werning - Stadt Duisburg


Reinhold Kube erfährt die Ehrung für sein kontinuierliches ehrenamtliches Engagement seit 1994 für die Stiftungsarbeit der Fasel-Stiftung. Hierdurch leistete er einen wichtigen Beitrag für die Völkerverständigung unter jungen Menschen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Zudem konnten zahlreiche Projekte und Vereine durch die Stiftung finanziell unterstützt werden.

Als ehrenamtlicher Vorsitzender der Stiftung war ihm die Arbeit für die Menschen dieser Stadt und darüber hinaus stets eine Herzensangelegenheit. Auch zwei Jahre nach seinem altersbedingten Ausscheiden ist er weiterhin „seiner“ Stiftung mit Rat und Tat verbunden. Über Reinhold Kube Reinhold Kube ist studierter Pädagoge, wechselte aber in die Industrieverwaltung Fasel seines Onkels Wilhelm Fasel.


Auf dessen Wunsch rief er die Stiftung ins Leben, war also ein entscheidender Geburtshelfer. Und als rechte Hand des 2009 verstorbenen Onkels kümmerte er sich um die Umsetzung der Stiftungsziele. Dazu gehören die Unterstützung von Jugendeinrichtungen wie dem „Lemon Haus, Zitrone“ in Duisburg-Neumühl oder von Vereinen wie „Immersatt“ oder die „Werkkiste“, sowie bei den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten Duisburgs mit Jugendbegegnungen und Schüleraustauschen.


Diese Projekte haben die jungen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit ihren Altersgenossen in Portsmouth und Calais zusammengebracht. Besonders die Feierlichkeiten zum 700. Geburtstag Duisburgs litauischer Partnerstadt Vilnius, vor fast genau einem Jahr in der Liebfrauenkirche, wären ohne die Unterstützung durch die „Fasel-Stiftung“ in dieser Form nicht möglich gewesen, zumal die Umwandlung der Liebfrauenkirche zur Kulturkirche ein besonderes Anliegen des Stifters war. Zu den Projekten der Stiftung, die Reinhold Kube maßgeblich mit vorangetrieben hat, zählt der „Preis für Soziale Marktwirtschaft“.


Damit werden Menschen ausgezeichnet, die sich als Anwälte eines humanistischen Wirtschaftssystems hervorgetan haben – durch ihr Denken oder ihr praktisches Handeln. Dieses Engagement der Stiftung steht beispielhaft für den Ansatz, auch über den Tellerrand hinauszuschauen und sich für das Gelingen unserer gesellschaftlichen Grundordnung einzubringen.


Dies zeichnet die „Fasel-Stiftung“ in besonderem Maße aus: Zum einen unterstützt man individuell dort, wo akute Hilfe nötig ist. Zum anderen hat man das große Ganze im Blick, um eine Basis dafür zu schaffen, dass unsere Gesellschaft ihre Orientierung behält. Diese Kombination aus Mildtätigkeit und ethischer Prinzipientreue macht die „Fasel-Stiftung“ einzigartig. Dieser Ansatz der Zweigleisigkeit ist auch untrennbar mit ihrem langjährigen Vorsitzenden verbunden.


Bezirksvertretung Mitte ehrt Bürger für außergewöhnliches Engagement
Bezirksbürgermeisterin Elvira Ulitzka verleiht am Donnerstag, 7. November um 18 Uhr, AV Concept Store, Kuhlenwall 20 die Ehrennadel der Bezirksvertretung Mitte an Birgit Gietzel und Günter Spikofski. Sie werden damit für ihr besonderes Engagement für den Stadtbezirk Mitte ausgezeichnet.


Birgit Gietzel setzt sich für finanziell und sozial benachteiligte Menschen jeder Altersklasse ein, ermöglicht ihnen in Duisburg die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit dem Verein „Helferelfen e.V.“ erfüllt sie Wünsche wie Ausflüge oder Weihnachtsgeschenke. Sie hilft auch kurzfristig Menschen in Not mit Einkaufs- und Verzehrgutscheinen. Hervorzuheben ist ihr Einsatz für den Ausbau des Treffpunkts der „Helferelfen“ in einen Zufluchtsort für all jene, die keinen Platz in der Gesellschaft finden.


Günter Spikofski wiederum engagiert sich seit 16 Jahren bei der „Tafel Duisburg e.V. Er trägt maßgeblich dazu bei, dass die Tafel kontinuierlich ihre Hilfsmaßnahmen ausbauen kann. Besonders in schwierigen Zeiten wie etwa 2018, als ein Brand große Teile der Tafel Duisburg zerstörte, leitete er den Wiederaufbau und plante Spendenaktionen, um den Betrieb rasch wieder aufzunehmen. Günter Spikofski sorgt dafür, dass Hilfe auch wirklich dort ankommt, wo sie benötigt wird. Er hat viele Projekte für Bedürftige ins Leben gerufen und somit die Versorgung tausender Menschen sichergestellt. Im Anschluss an die Verleihung stehen Birgit Gietzel und Günter Spikofski für Gespräche zur Verfügung.


Die den Sound der Stadt hören: Ökumenische Telefonseelsorge Duisburg-MülheimOberhausen feiert 50-jähriges Bestehen
Weder Klagen noch Sorge, sondern vielmehr reichlich Lob und Anerkennung hörten die über 100 ehrenamtlichen Telefonseelsorgerinnen und -seelsorger aus Duisburg, Mülheim und Oberhausen bei der Feier zum 50-jährigen Bestehen des ökumenischen Seelsorgedienstes für die drei Ruhrgebietsstädte in der Mülheimer Bildungsstätte „Die Wolfsburg“.


Für Mülheim nahmen Superintendent Michael Manz und Bürgermeister Markus Püll an den Feierlichkeiten teil. „Sie hören den Sound der Stadt“, so charakterisierte Assessor Andreas Satzvey aus Duisburg stellvertretend für die drei beteiligten Kirchenkreise die Seelsorgenden. Sie seien Profis darin, nicht nur das Gesagte zu hören, sondern auch die „ganze Wolke dessen, was darin noch mitschwingt“.


Ihre Seelsorge-Arbeit verrichten die Ehrenamtlichen nicht nur am Telefon. Seit 1986 gehört auch die persönliche Krisenbegleitung, von 1998 an die Mailseelsorge und seit 2020 die Chatseelsorge zum Portfolio der Einrichtung. „Sie sind immer neugierig auf neue Formate zugegangen“, äußerte Elisabeth Hartmann (Leiterin der Telefonseelsorge Essen) stellvertretend für die Telefonseelsorge Deutschland ihre Anerkennung für die Begleitung von Menschen auf multiplen Kanälen.


„Das macht Sie zu einer der großen Telefonseelsorge-Stellen bundesweit“. Bürgermeisterin Edeltraut Klabuhn aus Duisburg dankte der Telefonseelsorge Duisburg-Mülheim-Oberhausen dafür, ein „sicherer Hafen“ zu sein für Menschen, die einsam sind oder die sich psychischem Stress ausgesetzt sehen. Einsamkeit, so verzeichnet es erneut der Jahresbericht der Telefonseelsorge, ist seit einigen Jahren schon das Top-Thema der Anrufenden.


In der Begleitung per Mail und im Chat stehen häufiger Themen wie emotionale Erschöpfung und Stress im Vordergrund. Einen Überblick über die Entwicklung und auch statistische Einblicke in die aktuelle Arbeit der Ökumenischen Telefonseelsorge enthält die Festschrift, die die ökumenische Einrichtung zum 50-jährigen Jubiläum herausgibt.


In der 72- seitigen Broschüre kommen nicht zuletzt die ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zu Wort, die aus Ihrer Arbeit am Telefon oder auch per Mail und Chat berichten. Auch vor den geladenen Gästen der Festveranstaltung in der Wolfsburg gaben sie Einblicke in ihre Arbeit. So hörten die Festgäste von Menschen, die sich nach einer längeren Begleitung in der Mailseelsorge bedanken und davon berichten, dass sie ihr Leben wieder in die Hand genommen haben.


„Das fasst mich natürlich an“, berichtete die ehrenamtliche Seelsorgerin vor dem Publikum in der Wolfsburg. DankMails wie diese lassen sie einen Sinn in ihrer Arbeit sehen: „Unser Da-Sein, das gibt den Mailenden Sicherheit“. Wie alle anderen ehrenamtlichen Teammitglieder bleiben auch die Mailseelsorgenden in der Öffentlichkeit anonym. Bei manchen Anrufenden mag die Lage vordergründig weniger dramatisch erscheinen – und dennoch: „Wir als Seelsorgende sind dazu da, auch den nicht ausgesprochenen Ernst hinter den Worten zu erkennen“, betonte eine der ehrenamtlich Engagierten beim Festakt.


Gemeinsam schmunzeln konnten die Festgäste auch mit dem Telefonseelsorger, der, quasi im Rollentausch, einen guten Rat von seinem Anrufer erhielt. Dieser hatte dem Seelsorger, mitten in einer fordernden Nachtschicht, eine reichlich verquickte Problemlage geschildert. Beim Sekundenschlaf ertappt wurde der Telefonseelsorger dann, als er, situativ unpassend ein „Ja, das ist ja auch schwierig …“ ins Gespräch einbrachte. Der Anrufer fühlte mit dem Seelsorger mit: „Wissen Sie was, wir legen jetzt auf und Sie legen sich erstmal hin“. Ganz so schnell endete das Gespräch dann doch nicht, wie sich der Telefonseelsorger erinnerte.


„Durch mein Erwischt-Werden und dadurch, dass ich es ehrlich zugegeben habe, kam plötzlich eine ganz neue Gesprächsebene auf.“ Wer sich auch vorstellen kann, sich auf unterschiedlichste Gesprächspartner*innen und Gesprächsebenen einzulassen, ist als neue*r Ehrenamtliche*r herzlich willkommen im Team der Telefonseelsorge. Info-Abende für Interessierte für die Ausbildung in 2025 finden am Montag, 16. Dezember 2024 und am Dienstag, 7. Januar 2025, jeweils um 19 Uhr, im Haus der Ev. Kirche Duisburg, Am Burgacker 14-16 statt. Kontakt über buero@telefonseelsorge-duisburg.de. Weitere Informationen auf https://www.telefonseelsorge-duisburg.de/mitarbeit/

Duisburgs Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn und Georg Beckschwarte, den Leiter der Ökumenischen Telefonseelsorge Duisburg Mülheim Oberhausen - Foto: www.telefonseelsorge-duisburg.de


Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft!    
Seit langem hatten trans*Fachverbände und trans* Aktivist*innen die Ablösung des 1981 in Kraft getretenen sogenannten „Transsexuellengesetzes“ (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz gefordert.
Nach Jahren unnachgiebiger politischer Arbeit tritt das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) nun am 01.11.2024 offiziell in Kraft.

Das lange Warten für viele trans* und nicht-binäre Menschen hat endlich ein Ende. Vornamens- und Personenstandsänderungen müssen nicht mehr über das TSG-Verfahren geändert werden. Bis zuletzt wurden zwei unabhängige psychologische Gutachten für die Änderung vorausgesetzt. Die Gutachter*innengespräche beinhalteten häufig sehr intime und entwürdigende Fragen. Zudem musste ein Gerichtsverfahren mit entsprechenden Verfahrenskosten durchlaufen werden.   


Die Änderung des Vornamens- und des Personenstands ist nun deutlich vereinfacht. Trans* und nicht-binären Menschen stehen nun vier Geschlechtseinträge zur Wahl: „divers“, „weiblich“, „männlich“ und offen.   

Nachdem bereits ab dem 01.08.2024 Erklärungen zur Änderung des Vornamens und Personenstandes bei den Standesämtern abgegeben werden konnten, ist der 04.11.24 der Stichtag, ab dem die Änderung nach dem SBGG vorgenommen werden kann.   


Die trans*feindliche Berichterstattung und die Verbreitung von Falschinformationen rund um das Selbstbestimmungsgesetz sind trotz des Fortschritts auf dem Weg zu Selbstbestimmung nicht vergessen. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, wo weiterhin Einschränkungen der geschlechtlichen Selbstbestimmung bestehen.   

Wie wir seit dem 01.08.2024 aus den Communities erfahren haben, gibt es einige Standesämter, die für trans* und nicht-binäre Menschen Auflagen vorgeben, die keiner rechtlichen Grundlage unterliegen. So existiert beispielsweise die falsche Annahme, dass sich die Anzahl der Vornamen nach der bisherigen Anzahl richten würde. Diese darf jedoch frei entschieden werden.   


Für Kinder und Jugendliche ist eine Beratung Voraussetzung für die Änderung nach SBGG. Dafür sind sowohl ein Ausbau psychosozialer Beratungsstellen als auch die Fortbildung von Fachkräften in Bezug auf geschlechtliche Vielfalt dringend notwendig. Nur so kann die Beratung als unterstützend empfunden werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die gesetzlichen Vertreter*innen der Änderung nicht zustimmen, obwohl eine Änderung für die mentale Gesundheit des Kindes bzw. der jugendlichen Person unerlässlich ist. 
Aktuelle Informationen zum SBGG sowie Informationen für Antragstellende und Standesämter unter: https://sbgg.info/   
Landeskoordination Trans* NRW: https://ngvt.nrw/Landeskoordination/  


Beeinträchtigungen auf den Linien 901, 903 und U79  

Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet gemeinsam mit der Stadt Duisburg an der Modernisierung der Infrastruktur für einen zukunftsfähigen ÖPNV. In den vergangenen Jahren haben DVG und Stadt bereits viel erreicht. Die Modernisierung der ÖPNV-Infrastruktur geht stetig weiter.

Deshalb finden von Freitag, 8. November, Betriebsende, bis Sonntag, 10. November, Betriebsende im Stadtbahntunnel in den Bereichen „Duisburg Hauptbahnhof“ und „Duissern“ auf den Linien 901, 903 und U79 Auswechslungen von Weichengroßteilen statt.  

• Linie 901: Auf dem Streckenabschnitt „Landesarchiv NRW“ und „Lutherplatz“ fahren die Straßenbahnen im Gleiswechselbetrieb.  
• Linie 903: Auf dem Streckenabschnitt „Rheintörchenstraße“ und „Meiderich Bf.“ fahren in beide Richtungen Busse statt Bahnen.  
• Linie U79: Auf dem Streckenabschnitt „Im Schlenk“ und „Duissern“ fahren in beiden Richtungen Busse statt Bahnen. In der Hauptverkehrszeit bittet die DVG die Fahrgäste auf dem Streckenabschnitt „Duissern“ und „Meiderich Bf.“ den SEV der Linie 903 zu nutzen.  

Barrierefreier Umbau der Haltestelle „Tiger & Turtle“
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet gemeinsam mit der Stadt Duisburg an der Modernisierung der Infrastruktur für einen zukunftsfähigen ÖPNV. In den vergangenen Jahren haben DVG und Stadt bereits viel erreicht. Die Modernisierung der ÖPNV Infrastruktur geht stetig weiter.

Deshalb wird von Montag, 4. November, circa 6 Uhr, bis voraussichtlich Freitag, 29. November, Betriebsende, die Haltestelle „Tiger & Turtle” der Linie 903 barrierefrei umgebaut. Die Haltestelle „Tiger & Turtle“ entfällt in der Zeit der Bauarbeiten für beide Fahrtrichtungen. Die DVG bittet die Fahrgäste die Haltestellen „Rheinstahl“ und „Mannesmann Tor 1“ zu nutzen.

Duisburger Stadtbibliothek: Sport und Spiel bei der IKiBu 2024
Die Internationale Kinder- und Jugendbuchausstellung (IKiBu) öffnet vom 18. bis 23. November ihre Tore in der Zentralbibliothek, Steinsche Gasse 26, in der Duisburger Innenstadt. Unter dem diesjährigen Motto „Spiel und Sport“ erwartet kleine und große Gäste ein spannendes und abwechslungsreiches Programm, das Bewegung, Kreativität und Fantasie vereint – und zeigt, dass Lesen Sport für den Kopf ist. Auf dem Programm stehen neben Bilderbuchkinos und Vorleseveranstaltungen für Kinder ab drei Jahren auch zwei KindertheaterVorstellungen.

Am Mittwoch, 20. November, zeigt das Wodo-Puppenspiel mit „Vier Fußballfreunde“ ein Stück über Freundschaft und Teamgeist für Kinder ab vier Jahren. Am Samstag, 23. November, folgt das Theater Kreuz&Quer mit „Vier sind dann mal weg“, einem Clownstheater für Kinder ab fünf Jahren. Ältere Kinder ab zehn Jahren können am Donnerstag, 21. November, beim Pen&Paper-Spiel „Tiny Dungeon“ mitmachen.

Gemeinsam tauchen die Spielerinnen und Spieler hier in eine Fantasiewelt ein und bestehen unterschiedliche Abenteuer. Jeder kann mitmachen, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der große Aktionstag am Samstag, 23. November, ist traditionell der Höhepunkt und Abschluss der IKiBu und geht von 11 bis 16 Uhr. Von VRWelten entdecken und Sport- und Spielparcours bis hin zu kreativen Bastelangeboten und einer Zirkusstation ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Für einige Termine ist eine Anmeldung erforderlich. Alle Informationen rund um die IKiBu liegen in den Bibliotheken aus und finden sich im Internet auf www.ikibu.de.


150 Jahre Bürgervereinigung Laar -  Laar am Rhein ist lebenswert“
Bei strahlendem Sonnenschein feierte die Bürgervereinigung Duisburg-Laar e.V. am Samstag, 26.10.2024, ihr 150jähriges Jubiläum im Ewaldi-Haus auf der Apostelstraße. Um 15.00 ging´s los mit leckerem, selbst gebackenem Kuchen und Kaffee.  
 Laars 1. Vorsitzender Henk Hufer begrüßte die Gäste und gab das Wort weiter an Mahmut Özdemir (MdB), Frank Börner (MdL) und Bezirksbürgermeister Peter Hoppe von der SPD. Die 120 Plätze im Saal waren inzwischen fast vollständig belegt. Die erste musikalische Darbietung lieferten „Die singenden Rollatoren“, eine Gruppe älterer Damen aus der Tagespflege Duisburg.

Bezirksbürgermeister Peter Hoppe

Teilweise auf Sauerstoffgeräte angewiesen, sangen sie fröhliche Volkslieder und rissen das Publikum mit ihrem „Rollatorentanz“ mit. Es folgte ein Projekt von Christoph Obst und Manuel Schroeder, einem Künstler der „Gesellschaft für urbane Kunst und Gestaltung e.V.“, Krefeld. Er war mit jungen Menschen durch Laar gegangen und hatte sie Fotos machen lassen. Diese Fotos wurden gezeigt, anschließend las Thomas Krutmann, Schauspieler aus Köln, einen Text über die Jugend im früheren Laar, der aus 2 Beiträgen aus dem Buch „Laar am Rhein - Geschichte und Geschichten“ zusammengestellt wurde.  

Nachdem auch Oberbürgermeister Sören Link dem Verein gratuliert hatte, tanzte die junge Tanzgarde der Karnevalsgesellschaft Rot-Gold Laar. Mit flotten Melodien wartete anschließend das Saxophonquartett „Tea Time“ auf.    

Im Anschluss berichtete die Geschäftsführerin des Vereins, Barbara Vollmer, über die Gründung und weitere Entwicklung der Laarer Bürgervereinigung, die sich seit kurzem auch gemeinnützig nennen darf. Ratsherr Louis Bruns referierte über das heutige Laar und welche zukünftigen Pläne es für den kleinen Stadtteil gibt.  


Bei lockerer Stimmung und einem immer noch gut gefüllten Saal gab es ein deftiges Abendessen: Grünkohl mit Mettwurst. Mick Haering drehte dabei seinen Leierkasten, aus dem alte Seemannslieder ertönten. Den Abschluss bildete „Incendium 23“, Joel aus Bottrop, der eine Feuer- und eine beeindruckende LED-Show vorführte. Gegen 21.00 Uhr neigte die Feier sich ihrem Ende. Die Gäste bedankten sich für den schönen Tag und gingen gut gelaunt nach Hause.    

Stadtwerke Duisburg nehmen erste Ladesäulen an Straßenlaternen in Betrieb  
Duisburg hat sich ehrgeizige Ziele auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt gesetzt. Gemeinsam haben Stadt und Stadtwerke Duisburg auf diesem Weg schon viel erreicht. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der gesamten Stadt geht konsequent voran, um allen Menschen in Duisburg die Gelegenheit zu geben, ihre Mobilität klimafreundlich zu gestalten. Dabei geht der lokale Energiedienstleister auch neue und besonders innovative Wege.

An der Gneisenaustraße in Neudorf auf Höhe der Hausnummer 241 haben die Stadtwerke Duisburg jetzt die ersten beiden Ladesäulen an Straßenlaternen in Betrieb genommen. Mit dem Pilotprojekt sammeln die Stadtwerke wichtige Erfahrung mit der neuen Technik. Anders als bei sonst eingesetzten Ladesäulen kann an einer Laternenladesäule nur ein Ladepunkt installiert werden. An einer herkömmlichen Ladesäule können in aller Regel zwei Fahrzeuge zeitgleich geladen werden, an der Laternenladesäule nur eines. Deshalb haben die Stadtwerke Duisburg an der Gneisenaustraße gleich zwei Laternen mit der Technik ausgerüstet.


Elektroautos können dort mit einer maximalen Leistung von 22 Kilowatt geladen werden. Die Laternenladesäule ähnelt einer Wallbox, wie sie auch an Privatimmobilien immer häufiger zu finden ist. Sie ist deshalb sehr platzsparend und ist daher vor allem für den dicht bebauten Innenstadtbereich eine Alternative zur herkömmlichen Ladesäule. Allerdings ist ein normaler Laternenmast nicht geeignet, um einen Ladepunkt einfach nachzurüsten. An der Gneisenaustraße wurden deshalb zwei komplett neue Laternenmasten aufgestellt.


Zudem sind die meisten Laternen in Duisburg an ein eigenes Beleuchtungs-Stromnetz angeschlossen, so dass sich die meisten Laternen in Duisburg nicht dafür eignen, einen Ladepunkt nachzurüsten. Dieses Beleuchtungs-Stromnetz wird lediglich nach Einbruch der Dunkelheit mit Strom versorgt, so dass tagsüber ein Laden von Elektroautos nicht möglich wäre.  


Die Stadtwerke sind der erste Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Elektromobilität in Duisburg. Der lokale Energiedienstleister betreibt insgesamt 142 Ladepunkte an 57 Standorten im Stadtgebiet. Davon sind 20 Ladepunkte sogenannte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen 49 und 150 kW. Zusätzliche 64 Ladepunkte an 30 Standorten befinden sich aktuell im Bau und für weitere 62 Ladepunkte an 23 Standorten wurden Prüfanträge eingereicht.  


Die Stadtwerke treiben den Ausbau kontinuierlich voran. Das Ziel ist, einen Bestand von 500 Ladepunkten aufzubauen. Die neu installierten Ladesäulen entsprechen dem neuesten Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts. Je nach Standort wird an den neuen Ladesäulen eine Ladeleistung von 22 kW bis hin zu 200 kW angeboten. Die Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg sind an den Verbund ladenetz.de angeschlossen, zu dem rund 270 Anbieter von Ladeinfrastruktur gehören.


Insgesamt stehen über 19.000 Ladepunkte in ganz Deutschland zur Verfügung. Durch Kooperationen auf internationaler Ebene kommen europaweit rund 330.000 Ladepunkte hinzu. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg können mit einer entsprechenden Stadtwerke-Ladekarte an diesen Säulen ihr Elektroauto laden. Das Laden ist neben der Ladekarte auch durch das Scannen des angebrachten QR-Codes oder der „ladeapp“ an allen Ladestationen der Stadtwerke Duisburg möglich. Somit gibt es auch die Möglichkeit, den Ladevorgang ganz bequem spontan zu starten.  

Eine Ladekarte der Stadtwerke Duisburg können Interessierte über das Online-Formular unter swdu.de/ladekarte bestellen. Kundinnen und Kunden profitieren dabei von einem Preis-Vorteil in Höhe von 60 Euro im Jahr.


MSV Duisburg – Borussia Mönchengladbach II: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Borussia Mönchengladbach II am Sonntag, 3. November, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.

Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena
• ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
• ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
• ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
• ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr
• ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
• ab „Duisburg Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf Minuten
• ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr.

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.


1. Regionalplanänderung: RVR-Planungsausschuss berät über den Entwurf zum Ausbau der Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät in seiner Sitzung am 13. November über die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr. Es geht um den Ausbau der Windenergie im Ruhrgebiet, der durch die Ausweisung von neuen Flächen im Regionalplan vorangetrieben werden soll. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der Region mit erneuerbaren Energien als heimischem Energieträger zu erhöhen, regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.


Anlass sind neue rechtliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die eine Vergrößerung der Flächen für die Windenergienutzung zum Ziel haben. Konkret müssen in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch die regionalen Planungsträger zeitnah flächenbezogene Mindestwerte erreicht werden. Nur dann ist eine geordnete räumliche Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auch dauerhaft planungsrechtlich gesichert.


Der Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr sieht eine Flächenkulisse von etwa 2.690 Hektar für den Windenergieausbau vor. Da die Kernruhrgebietsstädte aufgrund ihres hohen Siedlungsflächenanteils nur über ein eingeschränktes Potenzial für den Windenergieausbau verfügen, befindet sich der überwiegende Teil der 113 Flächen im Ballungsrandbereich des Ruhrgebiets.


In der nächsten Sitzung der RVR-Verbandsversammlung am 13. Dezember soll der Aufstellungsbeschluss für die Änderung gefasst werden. Ab Januar ist dann ein vierwöchiges Beteiligungsverfahren geplant, in dem sowohl für Behörden und Verbände als auch für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Bereits jetzt können die Planunterlagen auf der Seite des Ruhrparlaments unter http://www.ruhrparlament.de eingesehen werden. idr


EU-Mindestlohnrichtlinie gibt Referenz für Mindestlohn deutlich über 14 Euro – in Deutschland droht oberflächliche Umsetzung
Bis zum 15. November 2024 muss die Europäische Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Das Ziel: EU-weit etwas gegen Armut durch Niedriglöhne zu erreichen. Bei der Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten allerdings erhebliche Freiheiten, die auch dazu genutzt werden können, sich auf kosmetische Änderungen zu beschränken. Auch in Deutschland droht eine nur sehr oberflächliche Umsetzung, ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*


So hat die Bundesregierung gerade erklärt, dass aus ihrer Sicht die bestehende Gesetzeslage ausreiche und keine gesonderten Anpassungen nötig seien. Bleibe es dabei, stehe das „politisch für eine verpasste Chance, um in Deutschland angemessene Mindestlöhne durchzusetzen“, warnt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs. Beispielsweise liefert die Richtlinie fundierte Richtgrößen dafür, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn sein sollte, um als „angemessen“ zu gelten: Nach WSI-Berechnungen wären das in Deutschland aktuell 14,61 Euro und im kommenden Jahr 15,12 Euro.



Zur Stärkung des Tarifsystems, die die EU ebenfalls als Ziel setzt, wären ein wirkungsvolles Bundestariftreuegesetz nötig und zusätzlich weitere Reformen.  Mit der im Herbst 2022 verabschiedeten Mindestlohnrichtlinie existiert erstmals ein EU-weiter gesetzlicher Rahmen, um überall in der EU „angemessene“ Mindestlöhne durchzusetzen.


• Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die Richtlinie bis zum 15. November in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat nun am 23. Oktober offiziell im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, dass die Anforderungen der Richtlinie bereits durch bestehende Gesetze wie das Mindestlohngesetz oder das Tarifvertragsgesetz erfüllt seien und es keiner gesonderten gesetzlichen Änderungen bedarf. Diese Entscheidung sei auch „juristisch höchst umstritten“, so Studienautor Schulten.


• „Die EU-Kommission hat richtig erkannt, dass der Schutz gegen Niedriglöhne mehr Verbindlichkeit braucht und dass eine hohe Abdeckung durch Tarifverträge und klare Kriterien für angemessene gesetzliche Mindestlöhne sich ergänzende Schlüssel dafür sind“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die Ampelkoalition sollte sich auf keinen Fall damit zufriedengeben, deutlich hinter der EU-Kommission zurückzubleiben, sondern substanziell nachlegen.“

• Stärkung der Tarifbindung
Zahlreiche empirische Studien zeigen, dass der Niedriglohnsektor eines Landes umso kleiner ist, je höher die Reichweite von Tarifverträgen ausfällt. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie liegt deshalb darin, die Tarifvertragssysteme in Europa zu stärken. Überall dort, wo weniger als 80 Prozent der Beschäftigten tarifgebundene Arbeitgeber haben, werden die nationalen Regierungen verpflichtet, konkrete Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen vorzulegen. Deutschland gehört zur Mehrheit der Mitgliedsstaaten, auf die das zutrifft, denn hierzulande arbeitet nur noch etwa jede*r zweite Beschäftigte in einem Unternehmen mit Tarifvertrag.


• Obwohl sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig zur Stärkung der Tarifbindung bekannt hat, seien bislang kaum konkrete politische Maßnahmen ergriffen worden, analysiert Schulten. „Mit dem offiziellen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz hat die Bundesregierung nun einen ersten, sinnvollen Vorschlag gemacht, um die Tarifbindung in Deutschland zu stabilisieren. Insgesamt wird dies jedoch nicht ausreichen, um eine Trendwende herbeizuführen.“


• In Wissenschaft und Gewerkschaften werden weitere Instrumente diskutiert, von denen einige seit langem in europäischen Nachbarländern erfolgreich eingesetzt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat dazu einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt mit zahlreichen Vorschlägen, die in einen konkreten Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung eingehen könnten. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) von Tarifverträgen, ein Verbot so genannter OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden, eine Stärkung der Nachwirkung von Tarifverträgen bei Betriebsabspaltungen, bessere (digitale) Zugangsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten zu Beschäftigten in Unternehmen sowie erweiterte Nutzungsmöglichkeiten von Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder.


• „Die Bundesregierung ist nun gefordert, die Initiative zu ergreifen und Strukturen und Verfahren festzulegen, um – in Kooperation mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – einen konkreten Aktionsplan zu entwickeln“, schreibt Schulten. Kriterien für einen angemessenen (gesetzlichen) Mindestlohn Parallel zur Stärkung der Tarifbindung fordert die Europäische Mindestlohnrichtlinie speziell diejenigen Mitgliedsstaaten, die über einen gesetzlichen Mindestlohn verfügen, auf, diesen nach klar definierten Kriterien festzulegen und regelmäßig anzupassen.


Während die Mitgliedstaaten in der Festlegung und Gewichtung dieser Kriterien weitgehend frei sind, nennt die Richtlinie vier Mindestkriterien, die in jedem Fall berücksichtigt werden müssen. Das sind: Die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten; das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung; die Wachstumsrate der Löhne sowie langfristige nationale Produktivitätsniveaus und -entwicklungen. Außerdem gibt die Richtlinie verbindlich vor, dass die Mitgliedsstaaten „bei ihrer Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde (legen)“, so Schulten.


• Konkret benannt werden hierbei die „auf internationaler Ebene üblichen Referenzwerte wie 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns und/oder Referenzwerte, die auf nationaler Ebene verwendet werden“. Da die EU keine rechtliche Kompetenz hat, ein verbindliches Mindestlohnniveau vorzugeben, bleibt die Entscheidung über den konkreten Referenzwert bei den Mitgliedsstaaten. Allerdings gebe „die Richtlinie die eindringliche Empfehlung, sich an den international üblichen Standards für zu orientieren“, betont der Wissenschaftler.


• Kennzeichnend für das deutsche Mindestlohnregime ist, dass die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns nach der politischen Festlegung seines Ausgangsniveaus im Jahr 2015 nicht durch den Staat, sondern durch eine Mindestlohnkommission bestimmt wird. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) setzt sich diese aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter*innen plus einer*m „unabhängigen“ Vorsitzende*n (und zwei beratenden Wissenschaftler*innen) zusammen und spricht regelmäßig Empfehlungen für die Anpassung des Mindestlohns aus. Die einzige Ausnahme bildete die außerordentliche Mindestlohnanpassung im Herbst 2022, bei der unter anderem mit Verweis auf die Europäische Mindestlohnrichtline das Mindestlohnniveau strukturell erhöht werden sollte.


•  Für die regulären Anpassungen durch die Mindestlohnkommission macht das deutsche Mindestlohngesetz nur relativ allgemeine Vorgaben. Die dort unter anderem genannte Entwicklung der Tariflöhne war, so Schulten, in den ersten Jahren der Minimalkonsens, auf den sich Arbeitgeber und Gewerkschaften bei der Erhöhung des Mindestlohns verständigen konnten. Allerdings sei schnell deutlich geworden, dass eine ausschließliche Orientierung an den Tariflöhnen nicht ausreicht, um den Mindestlohn strukturell auf ein angemessenes Niveau anzuheben. Die Gewerkschaften unterstützten deshalb den in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns als Untergrenze für ein angemessenes Mindestlohnniveau.


• Die Arbeitgeber hätten sich hingegen von Beginn an gegen die Richtlinie ausgesprochen und lehnten auch nach ihrer Verabschiedung den Orientierungswert von 60 Prozent des Medianlohns strikt ab, schreibt der Forscher. Stattdessen hätten sie bei der jüngsten Entscheidung der Mindestlohnkommission im Sommer 2023 erstmals das bis dato konsensuale Verfahren aufgekündigt und führten zusammen mit der Vorsitzenden und gegen die Stimmen der Gewerkschaften erstmals einen Mehrheitsbeschluss herbei. „Dieser sah lediglich eine sehr geringe Erhöhung des Mindestlohns vor und hat dabei die Kriterien der Europäischen Mindestlohnrichtlinie komplett ignoriert“, schreibt Schulten.


• 60 Prozent des Medianlohns entsprächen aktuell 14,61 Euro Mindestlohn
Das Grundproblem des deutschen Mindestlohnregimes besteht laut der WSI-Analyse darin, dass es mit der Orientierung an den Tariflöhnen zwar über ein Kriterium zur Entwicklung des Mindestlohns verfügt, Kriterien für die angemessene Höhe des Mindestlohns jedoch fehlen „und damit ein einmal politisch festgelegtes Mindestlohnniveau einfach fortgeschrieben wird“. In diese Regelungslücke stoße nun die Europäische Mindestlohnrichtlinie mit ihrer Empfehlung für einen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns.


• Nach Berechnungen der Industrieländerorganisation OECD schwankt der deutsche Mindestlohn seit seiner Einführung zwischen 46 und 48 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Lediglich die außerordentliche Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro hat diesen Wert zeitweilig auf knapp 52 Prozent ansteigen lassen. Damit lag der deutsche Mindestlohn nach Schultens Berechnung in der Regel mindestens zwei Euro unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie (siehe auch Abbildung 1 im Anhang).


• Um 60 Prozent des Medianlohns zu entsprechen, hätte der gesetzliche Mindestlohn danach schon bei seiner Einführung im Jahr 2015 bei 10,59 Euro liegen und im Jahr 2023 bereits auf rund 14 Euro angehoben werden müssen. Lege man die aktuellen Prognosen für die Lohnentwicklung für 2024 und 2025 zugrunde, so müsste der Mindestlohn in diesem Jahr 14,61 Euro betragen und 2025 auf über 15 Euro ansteigen.


• Deutsches Mindestlohngesetz und EU-Mindestlohnrichtlinie
Ob für die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie eine Änderung des deutschen Mindestlohngesetzes notwendig ist, ist in der juristischen Debatte höchst umstritten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam 2022 zu dem Ergebnis, dass die Anpassungskriterien des Mindestlohngesetzes so allgemein und weit gefasst sind, dass sie auch im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie interpretiert werden können.


Andere Stimmen aus der Rechtwissenschaft argumentieren hingegen, dass die deutlich präziser gefassten Kriterien der Europäischen Mindestlohnrichtlinie auch explizit in das deutsche Mindestlohngesetz übernommen werden müssten. Ähnliche Positionen finden sich auch in anderen EU-Staaten, wie z.B. in den Niederlanden, die die Kriterien der Europäischen Mindestlohnrichtlinie vollständig in ihr nationales Mindestlohngesetz übernommen haben, zeigt die WSI-Analyse. Die Bunderegierung hat sich bislang der Position angeschlossen, wonach keine Änderung des Mindestlohngesetzes nötig sei.


• Angesicht der jüngst durch die Arbeitgeber bestimmten Entscheidung der Mindestlohnkommission habe sich der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jedoch genötigt gesehen, in einem offiziellen Brief zu betonen, dass er die Vorgaben der Europäischen Mindestlohnrichtline dann als gegeben ansieht, „wenn die Mindestlohnkommission den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bei den nächsten Anpassungsentscheidungen berücksichtigt“, so Schulten.

Demgegenüber haben die Arbeitgeberverbände in einem Antwortschreiben deutlich gemacht, dass sie den Referenzwert der Europäischen Mindestlohnrichtlinie von 60 Prozent des Medianlohn lediglich für eine unverbindliche Orientierungsgröße halten. Wenn für die Zukunft sichergestellt werden solle, dass auch in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn nicht mehr unterhalb der Angemessenheitsschwelle von 60 Prozent des Medianlohn liegen soll, sollte diese Zielsetzung auch explizit im deutschen Mindestlohngesetz festgeschrieben werden, argumentiert der WSI-Forscher.

Eine entsprechende Änderung des Mindestlohngesetzes werde „mittlerweile von einer breiten politischen Allianz gefordert, die vom ehemaligen ver.di-Chef Frank Bsirske bis zum neuen CDA-Vorsitzenden und `Vater der Europäischen Mindestlohnrichtlinie´ Dennis Radtke reicht.“ Eine Übernahme der Referenzwerte der Mindestlohnrichtlinie in die nationale Mindestlohngesetzgebung werde auch in einer Reihe anderer EU-Staaten diskutiert bzw. sei in einigen Ländern auch schon umgesetzt worden


Ausstellung SHAME – EUROPEAN STORIES in Duisburg
Eindrückliche Foto-Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt

Der italienische Fotograf Simone Padovani hat knapp 100 von sexueller Gewalt Betroffene aus verschiedenen Ländern Europas und aus verschiedensten Tatkontexten in beeindruckenden Porträts für „SHAME – EUROPEAN STORIES“ fotografiert. Die Ausstellung ist im November in Duisburg aufgeteilt in der Karmelkirche, der Salvatorkirche und dem Katholischen Stadthaus zu sehen. Der Duisburger Veranstalterkreis aus dem Bereich der evangelischen und katholischen Kirche lädt herzlich ein zum Besuch der Ausstellung, zur Eröffnung am 3.11 in der Salvatorkirche und den begleitenden Veranstaltungen und Gottesdiensten ein.


Für die Porträts sahen die Betroffenen ganz gerade in die Kamera von Simone Padovani, in der Ausstellung können und sollen die Betrachtenden den direkten Blicken nicht ausweichen: Die Gesichter sprechen vom Erlebten, sie zeigen Stärke und Würde und sie klagen an. Getragen wird die Ausstellung vom Verein „Umsteuern! Robin Sisterhood e.V.“, initiiert wurde sie von der Schweizer Guido-Fluri-Stiftung als Teil einer europäischen Kampagne „Justice Initiative“ gegen Kindermissbrauch, um auf der Ebene des Europarats Aufarbeitung und Prävention voranzubringen.


Der Europarat und Mitglieder des Landtags in NRW unterstützen die Ausstellung. Eröffnet wird die Ausstellung in Duisburg am 3. November in der Salvatorkirche unmittelbar im Anschluss an den 10-Uhr-Gottesdienst. Gäste der Eröffnung sind Caroline Harnack vom Verein „Umsteuern! Robin Sisterhood e.V.“ und Karl Haucke, Mitglied im UBSKM Betroffenenbeirat der Bundesregierung; beide sprechen ein Grußwort.

Karl Haucke ist auch am 17.11.2024 um 11 Uhr zu Gast bei der Wort-Gottes-Feier in der Karmelkirche; ebenso am 19.11.2024 um 18 Uhr in der Salvatorkirche, wo er mit Caroline Harnack den Rundgang durch die Ausstellung begleitet. Zudem gibt es am 24.11.2024, in der Karmelkirche um 12.15 Uhr (nach dem Gottesdienst) einen Impulsvortrag von Sabine Block von „Wildwasser - Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt in Duisburg“. Sie spricht zum Thema „Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen“.


Ausstellungsorte und Zeiten (der Eintritt ist frei): Salvatorkirche (Am Burgacker 47051 Duisburg) – 03.11. – 27.11.2024; Di-Sa 10.00 – 17.00 Uhr, So 10.00 –13.00 Uhr Karmelkirche (Karmelplatz 9 47051 Duisburg) – 10.11. – 28.11.2024, tägl. 09.00-18.00 Uhr Kath. Stadthaus (Wieberplatz 2 47051 Duisburg) – 03.11. – 28.11.2024, Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr


Weitere Informationen zur Arbeit der Fluri-Stiftung und des Kölner Vereins „Umsteuern – Robin Sisterhood“ sind auf diesen Seiten im Internet zu finden: www.justice-initiative.eu und www.um-steuern.org.


Zum Duisburger Veranstalterkreis gehören die Karmelgemeinde am Innenhafen (https://karmel-duisburg.eu), die Pfarrei Liebfrauen (www.pfarrei-liebfrauen-duisburg.de), die Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg (www.ekadu.de), die Katholische Erwachsenen-und Familienbildung (www.kefb.info/region-west/duisburg ) -, die Katholische Stadtkirche Duisburg (www.stadtkirche-duisburg.de ) und der Evangelische Kirchenkreis Duisburg  (www.kirche-duisburg.de).  

Porträts von Betroffenen sexualisierter Gewalt des Fotografen Simone Padovani in der Duisburger Ausstellung.


Allerheiligen-Basar am Ostacker… mit legendärem Grünkohlessen
Die Evangelische Kirchengemeinde Ruhrort-Beeck lädt zum traditionellem Allerheiligen-Basar in das Gemeindezentrum Markuskirche, Ostackerweg 75. Am 1. November können dort ab 11 Uhr Besucherinnen und Besucher im reichhaltigen Angebot stöbern und selbstgebastelte Kleinigkeiten kaufen - eine perfekte Gelegenheit, um die Weihnachtsdekoration aufzufrischen.

Die Markuskirche am Ostacker (Foto: Tanja Pickartz)

Auf keinen Fall fehlen wird der traditionelle Grünkohl zur Stärkung - entweder mit Kassler oder Mettwurst, auf jeden Fall herzhaft. Allein dieses Wintergericht lockt jedes Jahr viele zum Allerheiligen-Basar, denn der Gemeindesaal am Ostacker ist dann immer bis auf den letzten Platz gefüllt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.ruhrort-beeck.de.


Laufgruppe der Rheingemeinde trifft sich jetzt immer donnerstags... und lädt zum Mitmachen ein
Jörg Pfefferle engagiert sich gerne ehrenamtlich in Wanheimerort, denn er gibt dort schon seit vielen Jahren Computerkurse für Neulinge und Einsteiger. Jetzt freut sich die Evangelische Rheingemeinde Duisburg, dass der erfahrene Läufer sein Wissen auch im sportlichen Bereich teilt. Dazu kommt eine Laufgruppe zusammen, in der alle nach den eigenen Fähigkeiten aktiv werden oder fit bleiben und zugleich neue Leute kennen lernen und die Gemeinschaft genießen: Anfänger und Fortgeschrittene können ihre Ausdauer verbessern, die Lauftechnik verbessern, ihre Fitness steigern und haben immer gemeinsam mit Gleichgesinnten Spaß an der Bewegung.


Trainer Jörg Pfefferle steht mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt beim Erreichen der gesteckten Ziele. Kamen die Bewegungsfreudigen bisher immer mittwochs zusammen, so trifft sich die Laufgruppe ab jetzt immer donnerstags um 19 Uhr am Vogelsagplatz 1 in Wanheimerort. Mehr Infos hat Maria Hönes, Ehrenamtskoordinatorin der Gemeinde (Tel.: 0203 770134, E-Mail: maria.hoenes@ekir.de). 



NRW-Inflationsrate liegt im Oktober 2024 bei 2,0 Prozent
Der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen ist von Oktober 2023 bis Oktober 2024 um 2,0 Prozent gestiegen (Basisjahr 2020 = 100). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg der Preisindex gegenüber dem Vormonat (September 2024) um 0,3 Prozent.


Vorjahresvergleich: Kraftstoffe wurden um 9,0 Prozent günstiger angeboten als im Oktober 2023 Zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 stiegen die Preise für Speisefette/-öle um 20,8 Prozent (darunter Butter: +40,5 Prozent). Stationäre Pflege für privat Versicherte wurde um 12,2 Prozent, für gesetzlich Versicherte um 12,0 Prozent teurer.

Uneinheitliche Preisentwicklungen waren bei Haushaltsenergien zu beobachten, so stiegen die Preise für Fernwärme um 31,8 Prozent, während die Preise für Heizöl einschließlich Betriebskosten (−10,3 Prozent) und die für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (−12,4 Prozent) sanken. Auch Kraftstoffe wurden im Vergleich zum Oktober 2023 günstiger angeboten (−9,0 Prozent).


Vormonatsvergleich: Butter ist um 10,1 Prozent teurer als im September 2024 Zwischen September 2024 und Oktober 2024 zogen die Preise für Tomaten (+29,7 Prozent), Weintrauben (+15,0 Prozent) sowie Kopf- oder Eisbergsalat (+14,3 Prozent) an. Butter wurde um 10,1 Prozent teurer angeboten. Verschiedene Gemüsearten, wie beispielsweise Gurken (−23,0 Prozent), Möhren (−12,5 Prozent) und Paprika (−4,9 Prozent) verzeichneten Preisrückgänge. (IT.NRW)

 


Erwerbstätigkeit im September 2024 leicht gesunken
Unterdurchschnittliche Herbstbelebung auf dem Arbeitsmarkt
Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland, September 2024 0,0 % zum Vormonat (saisonbereinigt) +0,4 % zum Vormonat (nicht saisonbereinigt) +0,1 % zum Vorjahresmonat

 Im September 2024 waren rund 46,0 Millionen Menschen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sank die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 18 000 Personen (0,0 %).

Dies war der vierte Rückgang in Folge, denn in den Monaten Juni, Juli und August 2024 war die Erwerbstätigkeit nach revidierten Ergebnissen ebenfalls um durchschnittlich je 18 000 Personen gegenüber dem Vormonat zurückgegangen.



Nicht saisonbereinigt stieg die Zahl der Erwerbstätigen im September 2024 gegenüber August 2024 mit Beginn der Herbstbelebung um 162 000 Personen (+0,4 %). Der saisonal übliche Anstieg der Erwerbstätigenzahl fiel damit merklich schwächer aus als im September-Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 (+210 000 Personen).


Im Vorjahresvergleich weiterhin abflachender Aufwärtstrend 
Gegenüber September 2023 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im September 2024 um 0,1 % (+53 000 Personen). Von Januar bis August 2024 hatten sich die monatlichen Vorjahresveränderungsraten von +0,5 % auf +0,2 % abgeschwächt. Somit setzte sich im Vorjahresvergleich der langfristig positive Trend auf dem Arbeitsmarkt zwar weiter fort, der Zuwachs ist aber inzwischen nahezu versiegt. 


Erwerbstätigenzahl im 3. Quartal 2024 saisonbereinigt 0,1 % niedriger als im Vorquartal  Im Durchschnitt des 3. Quartals 2024 gab es nach vorläufigen Berechnungen rund 46,1 Millionen Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland (Inlandskonzept). Im Vergleich zum Vorquartal sank die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt um 45 000 Personen (-0,1 %). Ausführliche Ergebnisse zum 3. Quartal 2024 erscheinen am 15. November 2024.

Bereinigte Erwerbslosenquote im September 2024 bei 3,5 % 
Im September 2024 waren nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung 1,47 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 153 000 Personen oder 11,6 % mehr als im September 2023. Die Erwerbslosenquote stieg auf 3,3 % (September 2023: 3,0 %). 

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte lag die Erwerbslosenzahl im September 2024 bei 1,55 Millionen Personen und damit um 9 000 Personen niedriger als im Vormonat August 2024 (-0,6 %). Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im Vergleich zum Vormonat unverändert bei 3,5 %.